BT-Drucksache 17/2013

zu dem Antrag der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/1781- zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bürgerinitiative KOM(2010) 119 endg.; Ratsdok 8399/10 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Europäische Bürgerinitiative - Für mehr Bürgerbeteiligung in der EU

Vom 10. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2013
17. Wahlperiode 10. 06. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union
(21. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Viola von Cramon-Taubadel,
Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/1781 –

zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission
für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über die Bürgerinitiative
KOM(2010) 119 endg.; Ratsdok 8399/10

hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3
des Grundgesetzes

Europäische Bürgerinitiative – Für mehr Bürgerbeteiligung in der EU

A. Problem

Mit der Europäischen Bürgerinitiative führt der Vertrag von Lissabon ein partizi-
patorisches Instrument auf europäischer Ebene ein. Nach Artikel 11 des Vertrags
über die Europäische Union (EU-Vertrag) können Unionsbürgerinnen und
Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million beträgt und bei denen es
sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln
muss, die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im
Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge für Rechtsakte vorzulegen.
Nach Artikel 24 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV) legen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen
Gesetzgebungsverfahren durch Verordnung die Bestimmungen über die Verfah-
ren und Bedingungen für die Europäische Bürgerinitiative fest. Die Europäische
Kommission hat den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parla-

ments und des Rates über die Bürgerinitiative vom 31. März 2010 (KOM(2010)
119 endg.) vorgelegt, der dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union des Deutschen Bundestages zur Beratung überwiesen wurde. Der
Vorschlag sehe, so die EU-Kommission, Bedingungen vor, die gewährleisten,
dass Bürgerinitiativen repräsentativ für ein unionsweites Interesse sind und
gleichzeitig dafür sorgen, dass das Instrument einfach zu handhaben ist. Das Ver-
fahren solle einfach und nutzerfreundlich sein, Betrug oder Missbrauch des Sys-

Drucksache 17/2013 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

tems verhindert werden, den Mitgliedstaaten sollten keine unnötigen Verwal-
tungslasten aufgebürdet werden.

Die Antragstellerinnen und Antragsteller der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN sehen im Instrument der Europäischen Bürgerinitiative die Chance,
die Bürgerinnen und Bürger zu ermutigen, sich verstärkt am Prozess der politi-
schen Willensbildung zu beteiligen, halten angesichts des nur auffordernden
Charakters des Instrumentes der Bürgerinitiative zu hohe Hürden und restriktive
Vorgaben für unnötig. Sie fordern ein transparentes Verfahren, verbindliche
Regeln und angemessene Zeiträume, die Festlegung eines einheitlichen Min-
destalters von 16 Jahren und umfassende Rechte für die Organisatoren hinsicht-
lich des Rechts auf obligatorische Befassung und des Ergebnisses der Zulässig-
keitsprüfung. Höchste Datenschutzstandards seien mit der nutzerfreundlichen,
verbindlichen und unbürokratischen Ausgestaltung des Verfahrens zu verbinden.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass in einem On-
lineregister aufzunehmende Bürgerinitiativen einer Zulässigkeitsprüfung unter-
liegen und nach einer obligatorischen Befassung der EU-Kommission mit formal
erfolgreichen Initiativen der endgültige Beschluss über das weitere Vorgehen
ausführlich begründet wird, dass Unterstützungsbekundungen und Online-
mitzeichnungen möglich gemacht werden, der Schutz natürlicher Personen bei
der Verarbeitung personenbezogener Daten sichergestellt sowie der Zweck-
bindungsgrundsatz gewahrt werden und das Instrument der Bürgerinitiative
schnellstmöglich zur Anwendung gelangen kann.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP sowie einer Stimme aus der Fraktion DIE LINKE. gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei drei Stimm-
enthaltungen aus der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2013

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/1781 abzulehnen.

Berlin, den 9. Juni 2010

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Gunther Krichbaum
Vorsitzender

Thomas Dörflinger
Berichterstatter

Michael Roth (Heringen)
Berichterstatter

Dr. Stefan Ruppert
Berichterstatter

Andrej Hunko
Berichterstatter

Manuel Sarrazin
Berichterstatter

gliedstaat je nach Größe zwischen 0,05 und 0,2 vom Hun- eine Kostenerstattung solle ab 100 000 Unterschriften in
Höhe von 5 Cent pro Unterschrift greifen. Unternehmens-
dert der Bevölkerung gestaffelt ist,

– der Schutz persönlicher Daten natürlicher Personen sowie
der Zweckbindungsgrundsatz gewahrt werden und

spenden seien zu untersagen, Spenden von Einzelpersonen
seien bis zu 10 000 Euro zulässig. Lege die EU-Kommission
keinen Vorschlag für einen Rechtsakt vor, solle ein Klage-
recht vor dem Europäischen Gerichthof gegeben sein. Es sol-
Drucksache 17/2013 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Thomas Dörflinger, Michael Roth (Heringen),
Dr. Stefan Ruppert, Andrej Hunko und Manuel Sarrazin

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/1781 in
seiner 43. Sitzung am 20. Mai 2010 beraten und an den Aus-
schuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur
federführenden Beratung sowie an den Petitionsausschuss
zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Auf der Grundlage des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN soll der Deutsche Bundestag Folgendes fest-
stellen:

Demokratie lebe von Partizipation und bürgerschaftlichem
Engagement. Die durch den Vertrag von Lissabon neu ge-
schaffene Bürgerinitiative sei ein Element partizipatorischer
Demokratie und biete die Möglichkeit, grenzüberschreitende
Debatten über europäische Fragen zu fördern und zum Auf-
bau einer europäischen Öffentlichkeit beizutragen.

Die Antragstellerinnen und Antragsteller wünschen, dass der
Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert in den
Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass

– für die Europäische Kommission ein verbindliches Ver-
fahren für den Umgang mit Bürgerinitiativen festgelegt
wird von der Aufnahme in ein Onlineregister über die Zu-
lässigkeitsprüfung, der obligatorischen Befassung mit
formal erfolgreich eingebrachten Initiativen bis zur aus-
führlichen Begründung des endgültigen Beschlusses, ob
ein Vorschlag für einen Rechtssetzungsakt vorgelegt
wird,

– die Organisatorinnen und Organisatoren umfassende
Rechte, darunter ein Widerspruchsrecht gegen das Ergeb-
nis der Zulässigkeitsprüfung und ein einklagbares Recht
auf Befassung mit formal erfolgreich eingebrachten Ini-
tiativen erhalten und zudem zur Offenlegung aller Finan-
zierungsquellen der geplanten Initiative verpflichtet sind,

– das einheitliche Mindestalter auf 16 Jahre festgelegt wird,

– eine freie Sammlung von Unterstützungsbekundungen,
insbesondere Online-Mitzeichnungen, im Rahmen eines
zentral eingerichteten Systems möglich ist,

– die benötigten Unterschriften aus mindestens einem Vier-
tel der Mitgliedstaaten stammen und das Quorum für die
Mindestzahl an Unterstützungsbekundungen pro Mit-

III. Stellungnahme des mitberatenden
Ausschusses

Der Petitionsausschuss hat in seiner 14. Sitzung am 9. Juni
2010 einstimmig Kenntnisnahme empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Dem antragsgegenständlichen Vorschlag für eine Verord-
nung über die Bürgerinitiative voraus gegangen war die Vor-
lage eines Grünbuches zur Europäischen Bürgerinitiative
(KOM(2009) 622), das dem Ausschuss für die Angelegen-
heiten der Europäischen Union ebenfalls zur federführenden
Beratung überwiesen worden war und das dieser in seiner
5. Sitzung am 27. Januar 2010 nach Beratung im Ausschuss
einstimmig zur Kenntnis genommen hatte. Der Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den
Antrag in seiner Sitzung am 9. Juni 2010 beraten und im
Rahmen dieser Beratung ein Expertengespräch mit Gabriele
Bischoff (Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschafts-
bundes, Bereich Europa) und Christian Wohlfahrt (Max-
Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völ-
kerrecht, Heidelberg) geführt. Die Fraktion DIE LINKE. hat
in dieser Sitzung einen Entschließungsantrag mit dem Titel
„Europäische Bürgerinitiative bürgerfreundlich gestalten“
auf Ausschussdrucksache 17(21)171 eingebracht, der wort-
gleich ist mit dem dem Plenum vorgelegten Antrag der
Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 17/1967. Die Antrag-
steller weisen darin auf das die EU prägende Demokratie-
defizit hin und bedauern, dass der Weg zu Europäischen Bür-
gerbegehren und Europäischen Bürgerentscheiden nicht be-
schritten sei, die Bürgerinitiative mit dem Recht auf Massen-
petition partizipatorische Demokratie eröffne und die Chance
biete auf grenzüberschreitende Debatten sowie zum Aufbau
einer europäischen Öffentlichkeit beitrage. Sie sei so bürger-
freundlich, transparent und unbürokratisch wie möglich aus-
zugestalten. Die Antragsteller fordern die Bundesregierung
auf, sich dafür einzusetzen, dass die Bürgerinitiative von
jeder Einzelperson und nicht-wirtschaftlichen Organisation
initiiert werden kann, dass das Mindestalter bei 16 Jahren lie-
gen soll und sich neben Unionsbürgern auch Drittstaatsange-
hörigen, die seit drei Jahren in der EU leben, beteiligen kön-
nen. Die Unterschriften müssten aus mindestens fünf
Mitgliedstaaten stammen, das Mindestquorum pro Mitglied-
staat solle bei 0,1 vom Hundert liegen. Online-Sammlungen
sollten zulässig sein, die Unterschriften sollten ohne räum-
liche Beschränkung innerhalb von zwei Jahren gesammelt
werden können. Bei Vorlage einer ausreichenden Anzahl von
Unterschriften bestehe ein Anhörungsrecht der Initiatoren,
– dass das Instrument der Bürgerinitiative schnellstmöglich
zur Anwendung gelangen kann.

le möglich sein, der Bürgerinitiative einen konkreten Recht-
setzungsvorschlag beizufügen. Für den Fall, dass die Bun-

sie dem Vorschlag der Kommission KOM(2010) 119 endg.
nicht zustimmen.

Die Fraktion der SPD hat in den Beratungen Bezug genom-
men auf ihren, dem Plenum vorgelegten Antrag auf Drucksa-
che 17/1975, Europäische Bürgerinitiative bürgerfreundlich
gestalten. Die Bundesregierung erklärte, der Rat für All-
gemeine Angelegenheiten strebe für den 14. Juni 2010 zur
Bürgerinitiative eine allgemeine Orientierung an. Gabriele
Bischoff bewertete als Sachverständige die Bürgerinitiative
als ein wichtiges Element, mit dem partizipatorische Demo-
kratie gestärkt werde und das neue Impulse setzen könne für
europapolitische Debatten. Als Agenda-Setting-Instrument
dürften die Hürden nicht zu hoch sein, die Initiative müsse
klar, einfach und bürgernah gestaltet werden. Das Netzwerk
Europäische Bewegung Deutschland, für das sie sprechen
könne, und auch der Wirtschafts- und Sozialausschuss hätten
sich dafür ausgesprochen, die Mindestzahl der Mitgliedstaa-
ten von einem Drittel auf ein Viertel abzusenken. Der Verord-
nungsvorschlag sehe vor, dass es bei Vorliegen von 300 000
Unterschriften eine Zulässigkeitsprüfung geben solle, es sei
aber wünschenswert, dass die rechtliche Zulässigkeit zeitnah
zur Anmeldung erfolge. Christian Wohlfahrt (Max-Planck-
Institut Heidelberg) betonte die Kostenfrage. Grundsätzlich
seien die Organisatoren auch verantwortlich für die Kosten;
eine Ausnahme sehe Artikel 9 Absatz 4 des Entwurfs vor,
der als faire Kompromisslösung zu bewerten sei. Was die
Rechtsfolgen einer zulässigen Initiative angehe, so bewege
sich der Entwurf am unteren Rand des Möglichen, was sich
aus der Entstehungsgeschichte der Bürgerinitiative erklären
lasse, denn die Einführung von Elementen direkter Demokra-
tie werde in den Mitgliedstaaten unterschiedlich bewertet.
Die Möglichkeit, online Stimmen zu sammeln, sei eine we-
sentliche Erleichterung. Der Vorschlag der EU-Kommission
sei grundsätzlich gelungen, lediglich Einzelheiten seien noch
unklar. Die EU-Kommission schöpfe mit ihrem Vorschlag
das vorhandene Potenzial nicht aus, aber ein restriktiv formu-
lierter Vorschlag habe eher die Chance auf Zustimmung der
Mitgliedstaaten. Für die Fraktion der CDU/CSU begrüßte
der Abgeordnete Thomas Dörflinger grundsätzlich die Ein-
führung des Instruments einer Europäischen Bürgerinitia-
tive, sprach sich aber für eine Ex-ante-Prüfung zur Zulässig-
keit aus, da dies für die Antragsteller wie auch für die euro-
päische Öffentlichkeit sinnvoll sei. Zu prüfen sei, wie verhin-
dert werden könne, dass die Bürgerinitiative zum Vehikel
von Verbandsinteressen werde. Für die Fraktion der SPD
hob der Abgeordnete Michael Roth hervor, dass die Bürger-
initiative kein Bürgerentscheid sei. Wichtig sei vor allem eine
bürgerfreundliche Ausgestaltung. Er stimmte dem Vorschlag
der Absenkung der Anzahl der Mitgliedstaaten auf ein Vier-
tel zu und verwies auf den Antrag der Fraktion der SPD auf
Drucksache 17/1975, in dem unter anderem dies, die Zuläs-
sigkeitsprüfung aus Gründen der Rechtssicherheit so früh
wie möglich, eine Verlängerung des Zeitraumes für die
Sammlung der Unterschriften von zwölf auf 18 Monate und
ein Anhörungsrecht der Organisatoren vor der abschließen-
den Entscheidung der Kommission gefordert werden. Für die
Fraktion der FDP führte der Abgeordnete Dr. Stefan

aber es sei vorstellbar, dass große Institutionen das Instru-
ment zur Durchsetzung ihrer Interessen nutzten. Gegen die
Entscheidung über die Zulässigkeit müsse ein Rechtsmittel
möglich sein, die Regelungen zur Kostenerstattung müssten
sinnvoll ausgestaltet werden. Für die Fraktion DIE LINKE.
verwies der Abgeordnete Andrej Hunko darauf, dass die
Europäische Bürgerinitiative nicht mit einem Bürgerbegeh-
ren gleichzusetzen sei. Sie stelle nur gleichsam eine Massen-
petition dar. Artikel 11 Absatz 4 des Vertrags über die Eu-
ropäische Union begrenze den Anwendungsbereich der
Bürgerinitiative und lasse Abstimmungen etwa zum Thema
Mindestlohn oder zur Terrorliste nicht zu. Transparente
Spendenregelungen seien wichtig. Um Missbrauch wirksam
vorzubeugen, sei es aber erforderlich, die Finanzierung von
Initiativen durch Unternehmensspenden gänzlich zu verbie-
ten. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte
die Abgeordnete Viola von Cramon-Taubadel, wichtig sei ein
einstufiges Verfahren, eine obligatorische Befassung und die
Teilnahme ab einem Alter von 16 Jahren. Auch sie sprach
sich für eine Verlängerung des Zeitraumes für die Sammlung
von Unterschriften von zwölf auf 18 Monate aus. Christian
Wohlfahrt stimmte zu, dass die Gefahr einer Nutzung des In-
strumentes für die Durchsetzung von Partikularinteressen ge-
geben sein könne, dies aber sei schwierig auszugrenzen. Was
die Onlinesammelsysteme angehe, so sei vorgesehen, dass
die Organisatoren diese selbst einrichteten. Die Verpflichtun-
gen für die EU-Kommission, die sich aus einer Initiative er-
geben, seien auf eine Befassung beschränkt, was wiederum
aus der Entstehung der Vorschrift als Kompromiss der Bera-
tungen über den Vertrag für eine Verfassung zu erklären sei.
Gabriele Bischoff bedauerte, dass es in Deutschland keine
breiten Debatten zu europapolitischen Themen gebe. Inso-
weit sei bereits der Weg zu einer Bürgerinitiative Teil des Zie-
les, denn die Initiative sei ein positives Begehren. Wichtig
sei, die Finanzierung offenzulegen. Die Frist von zwölf Mo-
naten für die Sammlung von Unterschriften sei zu kurz, es sei
auch zu erwarten, dass sich verschiedene Organisatoren zu-
sammenschließen würden, um eine Bürgerinitiative einzulei-
ten. Die Eingangshürden müssten jedoch niedrig sein, damit
sich Bürger auch beteiligten. Hilfreich sei auch, dass der
Wirtschafts- und Sozialausschuss angeboten habe, als sog.
help-desk zur Verfügung zu stehen. Was das Mindestalter an-
gehe, so gebe es in der EU wohl nur einen Mitgliedstaat, in
dem das Wahlalter auf 16 Jahre festgelegt ist, das Anliegen
sei jedoch wichtig.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner Sitzung am 9. Juni 2010 empfohlen, den
Antrag auf Drucksache 17/1781 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP und einer Stimme aus der
Fraktion DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei drei Stimment-
haltungen aus der Fraktion DIE LINKE. abzulehnen. Der
Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. auf Aus-
schussdrucksache 17(21)171 wurde gegen die Stimmen der
Antragsteller mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab-
gelehnt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2013

desregierung diese Belange nicht durchsetzen könne, dürfe Ruppert aus, prinzipiell werde die Bürgerinitiative begrüßt,
Berlin, den 9. Juni 2010

Thomas Dörflinger
Berichterstatter

Michael Roth (Heringen)
Berichterstatter

Dr. Stefan Ruppert
Berichterstatter

Andrej Hunko
Berichterstatter

Manuel Sarrazin
Berichterstatter

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