BT-Drucksache 17/2009

zu dem Antrag der Bundesregierung -17/1683- Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Vom 9. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2009
17. Wahlperiode 09. 06. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/1683 –

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz
im Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen
Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den
Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der
Republik Serbien vom 9. Juni 1999

A. Problem

Die Lage im Kosovo ist seit der Unabhängigkeitserklärung vom 17. Februar
2008 weitgehend ruhig geblieben. Die Jahresfeiern zur Unabhängigkeit im Feb-
ruar 2010 sowie die verschiedenen symbolträchtigen Jahrestage im März 2010
verliefen sowohl im Kosovo als auch in Serbien insgesamt friedlich.

Der Aufwuchs der Rechtsstaatlichkeitsmission EULEX Kosovo, der bislang
größten zivilen GSVP-Mission (GSVP: Gemeinsame Sicherheits- und Verteidi-
gungspolitik), ist vom operativen Missionsbeginn am 9. Dezember 2008 an bis
zum Erreichen der vollen Einsatzfähigkeit am 6. April 2009 nahezu planmäßig
und ohne größere Verwerfungen vonstatten gegangen.

Im Vorfeld konnte als Erfolg verbucht werden, dass nach schwierigen Verhand-
lungen im VN-Rahmen im November 2008 auch Serbien seine juristisch zwar
nicht notwendige, für den tatsächlichen Aufwuchs der EULEX im Norden
Kosovos aber politisch bedeutsame Zustimmung zu einer Tätigkeitsentfaltung
der Mission im gesamten Staatsgebiet Kosovos gegeben hatte. Allerdings wird
die Entschlossenheit von EULEX vor allem im Norden Kosovos immer wieder
auf die Probe gestellt. Dabei hat sich die enge Zusammenarbeit zwischen KFOR
und EULEX zur Wahrung einer stabilen Sicherheitslage bewährt.
Deutsche Soldatinnen und Soldaten haben an der Stabilisierung der gesamten
Region einen wesentlichen Anteil. Eine fortgesetzte deutsche Beteiligung bei
KFOR ist daher aus Sicht der Bundesregierung unerlässlich.

Aufgrund der geschilderten positiven Entwicklung kann die Personalobergrenze
für die deutsche Beteiligung an KFOR von bislang 3 500 Soldatinnen und Sol-
daten auf 2 500 gesenkt werden. Damit soll ein Signal des Vertrauens an die
Verantwortlichen in der Region gesandt werden.

Drucksache 17/2009 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Daher beantragt die Bundesregierung die Fortsetzung der deutschen Beteiligung
an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo.

● Der Deutsche Bundestag möge der von der Bundesregierung am 12. Mai
2010 beschlossenen Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internatio-
nalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (Kosovo Force – KFOR) auf der Grund-
lage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
vom 10. Juni 1999 unter Fortgeltung der Regelungen ihres Beschlusses vom
6. Mai 2009 (Drucksache 16/12881), dem der Deutsche Bundestag am
28. Mai 2009 zugestimmt hat, einschließlich der Protokollerklärung des Bun-
desministers des Auswärtigen vor dem Auswärtigen Ausschuss vom 7. Juni
2000 (Drucksache 14/3550 vom 8. Juni 2000, S. 4, Abschnitt III) zustimmen.

● Die deutsche Beteiligung an KFOR soll mit unveränderter Zielsetzung fort-
gesetzt werden. Für die Operation können bis zu 2 500 Soldatinnen und
Soldaten mit entsprechender Ausrüstung eingesetzt werden.

● Die Kräfte sollen eingesetzt werden, solange ein Mandat des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen, ein entsprechender Beschluss des NATO-Rates so-
wie die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. sowie einer Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Be-
richt zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2009

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/1683 anzunehmen.

Berlin, den 9. Juni 2010

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Sevim Dag˘delen
Berichterstatterin

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 17/1683 in seiner

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO in einem
gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 9. Juni 2010

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Sevim Dag˘delen
Berichterstatterin

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin
Drucksache 17/2009 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Dr. Rolf Mützenich, Dr. Rainer Stinner,
Sevim Dag˘delen und Marieluise Beck (Bremen)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 17/
1683 in seiner 43. Sitzung am 20. Mai 2010 in erster Lesung
beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen
Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsausschuss, dem Ver-
teidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung sowie gemäß § 96 GO
dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/
1683 in seiner 15. Sitzung am 9. Juni 2010 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Druck-
sache 17/1683 in seiner 36. Sitzung am 9. Juni 2010 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,

15. Sitzung am 9. Juni 2010 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/1683 in sei-
ner 13. Sitzung am 9. Juni 2010 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/1683 in seiner 15. Sitzung am 9. Juni 2010 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. und einer Stimme aus der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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