BT-Drucksache 17/1997

zu der Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1099/10

Vom 9. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1997
17. Wahlperiode 09. 06. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu der Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1099/10

A. Problem

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Deutschen Bundestag die Verfassungs-
beschwerde und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eines
Mitglieds des Deutschen Bundestages zugestellt. Der Beschwerdeführer wendet
sich gegen das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines
europäischen Stabilisierungsmechanismus (StabMechG) sowie gegen die Mit-
wirkung der Bundesregierung an den dieses Gesetz vorbereitenden Beschlüssen
des Rates der Europäischen Union. Er macht unter anderem eine Verletzung sei-
nes Grundrechts auf demokratische Legitimation gemäß Artikel 38 Absatz 1 des
Grundgesetzes (GG) sowie seines Eigentumsrechts gemäß Artikel 14 Absatz 1
GG geltend. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Deutschen Bundestag Ge-
legenheit zur Stellungnahme bis zum 30. Juni 2010 gegeben.

B. Lösung

Der Rechtsausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in der Streitsache vor dem Bundesver-
fassungsgericht 2 BvR 1099/10 eine Stellungnahme abzugeben und Prof.
Dr. Franz C. Mayer, LL.M. (Yale) als Prozessbevollmächtigten zu bestellen

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Kosten der Prozessvertretung.

Drucksache 17/1997 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in der Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1099/10 eine Stel-
lungnahme abzugeben und den Präsidenten des Deutschen Bundestages zu
bitten, Prof. Dr. Franz C. Mayer, LL.M. (Yale), Universität Bielefeld, als Pro-
zessbevollmächtigten zu bestellen.

Berlin, den 9. Juni 2010

Der Rechtsausschuss

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
Vorsitzender und Berichterstatter

Währungsgebietes.

Die Zusage entsprechender Garantien erfordert in Deutsch-
land im Hinblick auf Artikel 115 GG eine gesetzliche Er-
mächtigung. Diese ist mit dem Gesetz zur Übernahme von
Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisie-
rungsmechanismus (StabMechG) geschaffen worden, das
der Deutsche Bundestag am 21. Mai 2010 in 2. und 3. Le-
sung verabschiedet hat. Es wurde vom Bundespräsidenten
am 22. Mai 2010 ausgefertigt und trat am 23. Mai 2010 in
Kraft.

Am 21. Mai 2010 – noch vor Ausfertigung und Inkrafttreten
des StabMechG – erhob ein Mitglied des Deutschen Bundes-
tages Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz und gegen
weitere Maßnahmen und Unterlassungen von deutschen Ver-
fassungsorganen und Organen der Europäischen Union beim

geben. Die Berichterstatter im Rechtsausschuss haben am
28. Mai 2010 mehrheitlich entschieden, Prof. Dr. Franz C.
Mayer, LL.M. (Yale) zu bitten, eine Stellungnahme zum An-
trag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abzugeben.
Diese wurde am 31. Mai 2010 eingereicht.

Der Rechtsausschuss hat die Verfassungsstreitsache in sei-
ner 15. Sitzung am 9. Juni 2010 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen,
eine Stellungnahme auch im Hauptsacheverfahren in der
Streitsache 2 BvR 1099/10 abzugeben und den Präsidenten
des Deutschen Bundestages zu bitten, Prof. Dr. Franz C.
Mayer, LL.M. (Yale) als Prozessbevollmächtigten zu be-
stellen.

Berlin, den 9. Juni 2010

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1997

Bericht des Abgeordneten Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)

Aufgrund der sich verschärfenden Wirtschafts- und Finanz-
krise haben sich die Finanzierungsbedingungen in einigen
Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebietes in einer Weise
verschlechtert, dass bei einer weiteren Eskalation die Zah-
lungsfähigkeit dieser Staaten gefährdet und eine ernste Ge-
fahr für die Finanzstabilität der Währungsunion insgesamt
die Folge sein würde. Aus diesem Grund hat der Rat der
Europäischen Union am 10. Mai 2010 Maßnahmen zur
Sicherung der Finanzstabilität beschlossen. Künftig soll es
möglich sein, auf Vorschlag der Kommission Mitgliedstaa-
ten unter bestimmten Bedingungen finanziellen Beistand der
Europäischen Union zu gewähren. Hierfür soll eine Zweck-
gesellschaft gegründet werden, die durch Gewährung von
Krediten eine drohende Zahlungsunfähigkeit von Mitglied-
staaten abwehren soll. Die Refinanzierung der Zweckgesell-
schaft erfolgt am Kapitalmarkt; hierfür erhält die Gesell-
schaft Garantien von den Mitgliedstaaten des Euro-

Bundesverfassungsgericht und beantragte zugleich den Er-
lass einer einstweiligen Anordnung.

Der Beschwerdeführer trägt vor, sein subjektives Recht auf
Demokratie, auf Teilhabe an der demokratischen Legitima-
tion der Staatsgewalt aus Artikel 38 Absatz 1 GG werde
unter anderem wegen der mangelnden Bestimmtheit der Ge-
währleistungsermächtigung im StabMechG und wegen
mangelnder parlamentarischer Kontroll- und Einwirkungs-
möglichkeiten bei der Umsetzung sowie wegen der erheb-
lichen Verpflichtungen in Bezug auf künftige Haushalte ver-
letzt. Darüberhinaus rügt er unter anderem eine Verletzung
des Artikels 14 Absatz 1 und des Artikels 2 Absatz 1 GG.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Deutschen Bundes-
tag bis zum 31. Mai 2010 Gelegenheit zu einer Stellungnah-
me zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
sowie bis zum 30. Juni 2010 zur Verfassungsbeschwerde ge-

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