BT-Drucksache 17/1828

Türkischer Interpol-Haftbefehl gegen kurdischen Schriftsteller in Deutschland (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/1331)

Vom 20. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1828
17. Wahlperiode 20. 05. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Andrej Hunko,
Jens Petermann, Raju Sharma und der Fraktion DIE LINKE.

Türkischer Interpol-Haftbefehl gegen kurdischen Schriftsteller in Deutschland
(Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
17/1331)

Gegen den bei München lebenden kurdischstämmigen Schriftsteller Haydar Isik
besteht seit dem 17. Juni 2008 ein internationaler Haftbefehl wegen angeblicher
Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans PKK bzw. dem Kongra-Gel
(Interpol Ankara Nr: 107888 GMT 1821 an BKA Wiesbaden). In Deutschland
war ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Kongra-Gel-Mitgliedschaft
Haydar Isiks im Januar 2010 vom Landgericht München I eingestellt worden, da
kein hinreichender Tatverdacht bestehe.

Aufgrund des internationalen Haftbefehls droht dem deutschen Staatsbürger
Haydar Isik bei einer Auslandsreise im Falle einer Personenkontrolle Festnahme,
Auslieferungshaft oder sogar Auslieferung.

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/1331 er-
klärte die Bundesregierung, „zu möglichen laufenden Fahndungen keine Stel-
lung“ zu nehmen. Auch bestehe nach Kenntnis der Bundesregierung keine Mög-
lichkeit zur Aussetzung von Interpol-Haftbefehlen dritter Staaten für das Gebiet
der Europäischen Union (Bundestagsdrucksache 17/1501).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Seit wann und mit welcher Begründung nimmt die Bundesregierung keine
Stellung zu Fahndungen anderer Staaten gegen deutsche Staatsbürger?

2. Inwieweit und in welchen Fällen sieht die Bundesregierung das grundgesetz-
lich garantierte Recht auf Freizügigkeit für Bundesbürger durch internatio-
nale Haftbefehle eingeschränkt?

3. Inwieweit und in welchen Fällen sieht die Bundesregierung sich zum Schutz
deutscher Staatsbürger vor internationalen Haftbefehlen verpflichtet?

4. Gab es in den letzten fünf Jahren Fälle, in denen die Bundesregierung sich bei
einer ausländischen Regierung für eine Aussetzung oder Rücknahme eines in-

ternationalen Haftbefehls gegen Bundesbürger eingesetzt hat?

a) Wenn ja, welche Fälle waren das?

Drucksache 17/1828 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
b) Auf welche Weise setzte sich die Bundesregierung für eine Aussetzung
oder Rücknahme eines internationalen Haftbefehls ein?

c) Mit welchem Erfolg erfolgten die Interventionen in diesen Fällen?

5. Inwieweit bemüht sich die Bundesregierung, die türkische Regierung zu einer
Aussetzung des Haftbefehls gegen Haydar Isik zu bewegen?

Berlin, den 20. Mai 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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