BT-Drucksache 17/1807

zu der Unterrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung -17/12560, 17/1790 Nr. 35 - Bericht des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung (Berichtszeitraum: 6. April 2006 bis 25. März 2009)

Vom 19. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1807
17. Wahlperiode 19. 05. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige
Entwicklung
– Drucksachen 16/12560, 17/790 Nr. 35 –

Bericht des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung
(Berichtszeitraum 6. April 2006 bis 25. März 2009)

A. Problem

In seinem zweiten Bericht stellt der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Ent-
wicklung seine Arbeit in der 16. Legislaturperiode dar. Er hat auftragsgemäß
insbesondere die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung kritisch beglei-
tet und eine detaillierte Stellungnahme zum Fortschrittsbericht abgegeben
(Drucksache 16/13236). Darüber hinaus hat der Parlamentarische Beirat für
nachhaltige Entwicklung laufende Gesetzgebungsvorhaben unter Nachhaltig-
keitsgesichtspunkten kommentiert und eigene Arbeitsschwerpunkte gesetzt. Er
hat seit seiner Konstituierung im Juni 2006 die ihm durch den Beschluss des
Deutschen Bundestages eingeräumten Möglichkeiten ausgeschöpft. Als hinder-
lich bei der Arbeit des Parlamentarischen Beirats erwiesen sich die fehlende for-
male Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren und das Nichtbestehen einer
Grundlage, Initiativen eigenständig in die parlamentarischen Abläufe einzubrin-
gen.

B. Lösung

In Kenntnis der Unterrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhal-
tige Entwicklung Annahme einer Entschließung der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die insbesondere darauf abzielt,
die Nachhaltigkeitsprüfung der Gesetzesfolgenabschätzung der Bundesregie-
rung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung bewerten

zu lassen. Vor diesem Hintergrund soll die Bundesregierung aufgefordert
werden, die Ergebnisse der Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenab-
schätzung in einer für alle Ministerien gleichermaßen gültigen und nachvoll-
ziehbaren Weise zu präsentieren.

Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE.

Drucksache 17/1807 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1807

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für nach-
haltige Entwicklung auf Drucksache 16/12560 folgende Entschließung an-
zunehmen:

„I. Der Deutsche Bundestag beschließt:
● Die Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung der Bundesre-

gierung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung be-
werten zu lassen.

● Zudem geht er davon aus, dass die Ausschüsse des Deutschen Bundestages
sich mit den Stellungnahmen des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige
Entwicklung zur Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung
befassen und diese gemäß Beschluss vom 17. Dezember 2009 bewerten.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

die Ergebnisse der Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung in
einer für alle Ministerien gleichermaßen gültigen und nachvollziehbaren Weise
zu präsentieren.“

Berlin, den 5. Mai 2010

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Eva Bulling-Schröter
Vorsitzende

Dr. Thomas Gebhart
Bericheratter

Dr. Matthias Miersch
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Dorothea Steiner
Berichterstatterin

Anlage:
und Stadtentwicklung, den Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung und an den Ausschuss für
Tourismus überwiesen worden. In der 17. Wahlperiode hat
der Deutsche Bundestag die Unterrichtung auf Antrag aller
Fraktionen auf Drucksache 17/790 Nr. 35 in seiner 24. Sit-
zung am 25. Februar 2010 einstimmig erneut zur federühren-
den Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Gesund-
heit, den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung und den Ausschuss für Tourismus überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

In seinem zweiten Bericht stellt der Parlamentarische Beirat
für nachhaltige Entwicklung seine Arbeit in der 16. Legis-
laturperiode dar. Er hat auftragsgemäß insbesondere die
Nachhaltigkeitstrategie der Bundesregierung kritisch beglei-
tet und eine detaillierte Stellungnahme zum Fortschrittsbe-
richt abgegeben (Drucksache 16/13236). Darüber hinaus hat
der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung
laufende Gesetzgebungsvorhaben unter Nachhaltigkeitsge-
sichtspunkten kommentiert und eigene Arbeitsschwerpunkte
gesetzt. Er hat seit seiner Konstituierung im Juni 2006 die
ihm durch den Beschluss des Deutschen Bundestages einge-
räumten Möglichkeiten ausgeschöpft. Als hinderlich bei der
Arbeit des Parlamentarischen Beirats erwiesen sich die feh-
lende formale Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren und

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat Kenntnisnahme der Unterrichtung auf Drucksache 16/
12560 empfohlen.

Der Ausschuss für Gesundheit hat Kenntnisnahme der Un-
terrichtung auf Drucksache 16/12560 empfohlen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat Kenntnisnahme der Unterrichtung auf Drucksache 16/
12560 empfohlen.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat Kenntnisnahme der Unterrichtung auf
Drucksache 16/12560 empfohlen.

Der Ausschuss für Tourismus hat Kenntnisnahme der Un-
terrichtung auf Drucksache 16/12560 empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat die Unterrichtung auf Drucksache 16/12560 in seiner
12. Sitzung am 5. Mai 2010 abschließend ohne Debatte be-
raten.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE., dem Deut-
schen Bundestag zu empfehlen, in Kenntnis der Unterrich-
tung – Drucksache 16/12560 – die in der Beschlussempfeh-
lung wiedergegebene Entschließung anzunehmen.

Berlin, den 5. Mai 2010

Dr. Thomas Gebhart
Berichterstatter

Dr. Matthias Miersch
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Dorothea Steiner
Berichterstatterin
Drucksache 17/1807 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Thomas Gebhart, Dr. Matthias Miersch,
Michael Kauch, Ralph Lenkert und Dorothea Steiner

I. Überweisung

Die Unterrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für
nachhaltige Entwicklung auf Drucksache 16/12560 wurde
in der 220. Sitzung des Deutschen Bundestages am 7. Mai
2009 zur federührenden Beratung an den Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mit-
beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den
Ausschuss für Gesundheit, den Ausschuss für Verkehr, Bau

das Nichtbestehen einer Grundlage, Initiativen eigenständig
in die parlamentarischen Abläufe einzubringen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat Kenntnisnahme
der Unterrichtung auf Drucksache 16/12560 empfohlen.
Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache
17(1 6)60(neu)

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1807

Anlage
Deutscher Bundestag
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit
17. Wahlperiode

Entschließungsantrag
der Fraktionen CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen
zur
Unterrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung

Bericht des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung
(Berichtszeitraum 6. April 2006 bis 25. März 2009)
- Drucksache 16/12560 -

I. Der Bundestag wolle beschließen:

In Kenntnis der Unterrichtung durch den parlamentarischen Beirat für nachhaltige
Entwicklung – Drucksache 16/12560 – folgende Entschließung anzunehmen:
II. Der Deutsche Bundestag beschließt:

u die Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung der

Bundesregierung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige
Entwicklung bewerten zu lassen.
u Zudem geht er davon aus, dass die Ausschüsse des Deutschen Bundestages

sich mit den Stellungnahmen des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige
Entwicklung zur Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung
befassen und diese gemäß Beschluss vom 17. Dezember 2009 bewerten.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

u die Ergebnisse der Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung

in einer für alle Ministerien gleichermaßen gültigen und nachvollziehbaren
Weise zu präsentieren.

Begründung:

Der Deutsche Bundestag versteht es als seine besondere parlamentarische

D E U T S C H E R B U N D E S T A G

Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit

Ausschussdrucksache
17(16)60(neu)

zu Top 8a der TO am 05.05.2010

04.05.2010
Aufgabe, die Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung weiter
kritisch zu begleiten und setzt sich zugleich für eine gesellschaftliche Debatte zur
nachhaltigen Entwicklung ein.

Drucksache 17/1807 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Hierzu gehört unter anderem auch die Bewertung der Aussagen zur Nachhaltigkeit in
Gesetzentwürfen der Bundesregierung und des Bundesrates im parlamentarischen
Gesetzgebungsverfahren. Voraussetzung für den Erfolg der Nachhaltigkeitsprüfung
in der Gesetzesfolgenabschätzung ist eine effektive Kontrolle und politische
Bewertung der Prüfungsergebnisse. Da die Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages bislang keine Regelung zum Umgang mit der Nachhaltigkeitsprüfung
enthält und auch keine gesetzliche Grundlage zum Umgang mit der
Nachhaltigkeitsprüfung im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren vorhanden
ist, bekräftigt der Deutsche Bundestag auf der Grundlage des Arbeitsberichtes des
Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung aus der 16. Wahlperiode
seinen Beschluss vom 17. Dezember 2009, dass der Parlamentarische Beirat für
nachhaltige Entwicklung in Zusammenarbeit mit dem jeweils zuständigen
federführenden Ausschuss die Aussagen zur Nachhaltigkeit in den Gesetzentwürfen
bewerten soll.

Hinsichtlich der Aussagen zur nachhaltigen Entwicklung in den Gesetzentwürfen der
Bundesregierung hält der Deutsche Bundestag eine für alle Ministerien
gleichermaßen gültige einheitliche Darstellung der Ergebnisse für angebracht, um
dem Verfahren zur gewünschten Transparenz zu verhelfen.
Berlin, den 5. Mai 2010

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