BT-Drucksache 17/1787

Ostseepolitik der Bundesregierung - Stand der Umsetzung der Forderungen der 18. Ostseeparlamentarier-Konferenz in Nyborg 2009

Vom 19. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1787
17. Wahlperiode 19. 05. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Franz Thönnes, Dr. Rolf Mützenich, Garrelt Duin, Doris Barnett,
Klaus Barthel, Edelgard Bulmahn, Martin Dörmann, Dagmar Freitag, Peter
Friedrich, Iris Gleicke, Günter Gloser, Rolf Hempelmann, Hans-Ulrich Klose,
Ute Kumpf, Manfred Nink, Thomas Oppermann, Johannes Pflug, Axel Schäfer
(Bochum), Franz Thönnes, Wolfgang Tiefensee, Andrea Wicklein, Heidemarie
Wieczorek-Zeul, Uta Zapf, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Ostseepolitik der Bundesregierung – Stand der Umsetzung der Forderungen
der 18. Ostseeparlamentarier-Konferenz in Nyborg 2009

Die 18. Ostseeparlamentarierkonferenz hat am 1. September 2009 in Nyborg/
Dänemark ihre Forderungen an die Regierungen der Ostseeanrainerstaaten in
einer einmütig verfassten Resolution zusammengefasst.

Mit seiner Entschließung vom 17. Juni 2009 zur EU-Ostseestrategie hat der
Deutsche Bundestag seine Auffassung zur Bedeutung der Ostseeregion für
Europa unterstrichen.

Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs und der EU-Erweiterung sind eine Viel-
zahl von transnationalen Netzwerken, Organisationen und Institutionen in der
Region entstanden. Soll diese Vielfalt ihre volle Stärke in der Region entfalten
können, so gilt es die Kooperation untereinander ständig weiterzuentwickeln,
mit dem Ziel, die Interessen der Region gemeinsam wahrzunehmen und nach
Möglichkeit mit einer Stimme zu sprechen.

Die Ostsee ist als eines der schmutzigsten und zugleich am stärksten be-
anspruchten Meere der Welt bekannt. Vor dem Hintergrund des wachsenden
Schiffsverkehrs und immer noch erheblicher belastender Eintragungen von
Schadstoffen gilt es, alle Aktivitäten zu unternehmen, um sie wieder zu einem
sauberen Gewässer zu machen. Die hierzu vorgesehenen Aktivitäten der
HELCOM (Helsinki Commission) und der EU-Ostseestrategie beinhalten da-
bei eine Vielzahl von wichtigen Maßnahmen, die zuletzt auch für mehr Sicher-
heit im Schiffsverkehr sorgen sollen.

Die Erweiterung der EU hat auch für die Menschen der EU ein mehr an Frei-
heiten und Bewegungsspielräumen nicht zuletzt im Rahmen des Schengen-Ab-
kommens mit sich gebracht. Um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu
gewährleisten, gilt es dabei, sich mit verstärkten Kräften der Bekämpfung der

organisierten Kriminalität, des Menschen- und Drogenhandels, der Korruption
sowie der illegalen Einwanderung und illegalen Arbeit zu widmen.

Immer stärker in den Mittelpunkt rücken ebenso Fragen der Energieversorgung
und -sicherheit. Dazu gehören auch die Komplexe der regenerativen Energien,
der Energieeffizienz und der verstärkten Zusammenarbeit im Energiesektor.

Drucksache 17/1787 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die zunehmende wirtschaftliche Verflechtung im Norden Europas und der EU-
Binnenmarkt haben zu weiter wachsenden grenzüberschreitenden Arbeitsmärk-
ten geführt. Zwischenzeitlich dürften im Ostseeraum ca. 100 000 bis 150 000
Beschäftigte als Grenzpendler anzusehen sein. Im westlichen wie nördlichen
Teil der Ostseeregion helfen sogenannte Informationszentren, die Beschäftigten
in sozial-, arbeits- und steuerrechtlichen Fragen zu informieren. Ab 1. Mai
2011 wird die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen
Union gelten. Die Stärkung der wirtschaftlichen Wachstumskräfte der Region
hängt auch von der Mobilitätsbereitschaft der Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer ab. Diese wird jedoch nur dann entstehen, wenn Fragen der sozialen
Absicherung und der rechtlichen Klarheit bei grenzüberschreitender Berufsaus-
übung gewährleistet sind. Informationszentren für diese Beschäftigen an stark
frequentierten Grenzübergängen können hier große Hilfen leisten.

Vor dem Hintergrund der überwiegend hohen Arbeitslosenquoten von jungen
Menschen in der Ostseeregion gilt es zur Wahrung der wirtschaftlichen und
sozialen Entwicklungspotenziale des Ostseeraums, verstärkt wirksame Maß-
nahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit einzuleiten und sich über
die jeweiligen Praxiserfahrungen auszutauschen.

Vor dem Hintergrund der in der Resolution der 18. Ostseeparlamentarierkonfe-
renz vom 1. September 2009 diesbezüglich enthaltenen Forderungen an die
Regierungen der Ostseeanrainerstaaten fragen wir daher die Bundesregierung:

1. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung als Mitglied des
Ostseerates im Hinblick auf die Zusammenarbeit in der Region, um eine ge-
meinsame politische Agenda festzulegen und zu verfolgen, z. B. durch Ent-
wicklung eines gemeinsamen Verständnisses in Bezug auf Governance,
Führung und Arbeitsteilung zwischen den führenden regionalen und sub-
regionalen Akteuren in der Region und durch die Verbesserung der Koordi-
nation untereinander?

2. Wie unterstützt die Bundesregierung den Ostseerat im Hinblick auf seine
Wandlung zu einer strafferen und zielgerichteteren Organisation und bei der
Umsetzung seiner politischen und operativen Prioritäten?

3. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um dafür zu
sorgen, dass die Strategien und Programme für die Ostseeregion, z. B. die
neue sogenannte EU-Strategie für die Ostseeregion eng mit der nördlichen
Dimension verknüpft und koordiniert wird, um eine Zusammenarbeit
zwischen Russland, Island, Norwegen und der EU auf gleicher Grundlage zu
gewährleisten und die Interessen der Staaten der Ostseeregion, die nicht
EU-Mitglied sind, in den Strategien zu berücksichtigen?

4. Inwieweit informiert und bezieht die Bundesregierung die Bürgerinnen und
Bürger in die Planung und Umsetzung von Strategien und Projekten ein, die
sich auf die Entwicklung der Ostseeregion auswirken (z. B. nichtstaatliche
Organisationen)?

5. Verfolgt die Bundesregierung im Rahmen konzertierter und solidarischer
Maßnahmen zur Bewältigung der Ursachen und Folgen der derzeitigen
Wirtschaftskrise auch regionale Ansätze in der Ostseeregion, die die gegen-
seitige Unterstützung beinhalten und zu einem positiven Image der Ostsee-
region und zur Glaubwürdigkeit und Zweckmäßigkeit der regionalen
Zusammenarbeit beitragen?

6. Mit welchen nachhaltigen Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung für
die Erreichung der umweltpolitischen Gesamtziele und der Ziele des
HELCOM-Aktionsplans ein?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1787

Wird die Bundesregierung ihrer Verpflichtung, anlässlich der HELCOM-
Ministerkonferenz im Mai 2010 in Moskau einen nationalen Aktionsplan
vorzulegen, nachkommen?

Wenn ja, was sind seine Inhalte und Maßnahmen?

Wenn nein, warum nicht?

7. Setzt sich die Bundesregierung für eine enge Verzahnung der kommenden
Strategien und Programme für die Ostseeregion mit dem HELCOM-
Aktionsplan ein, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen?

8. Wie unterstützt die Bundesregierung die Kapazitäten zur Entwicklung
marktfähiger Projekte für die Umsetzung des HELCOM-Aktionsplans, in-
klusive der finanziellen Unterstützung des Projektentwicklungsfonds der
Nordischen Investitionsbank (NIB) und der Nordischen Umweltfinanzie-
rungsgesellschaft (NEFCO)?

9. Wie fördert die Bundesregierung die aktive Zusammenarbeit im Rahmen
der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) in Bezug auf die
Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen zur Reduzierung der Auswirkun-
gen der Seeschifffahrt in der Ostsee?

10. Wie fördert die Bundesregierung fortlaufende Initiativen, Unterstützungen
und konkrete Maßnahmen im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr, z. B.
durch vermehrten Einsatz von Lotsen auf engen und schwierig zu befah-
renden Schifffahrtswegen und die stärkere gemeinsame Bereitschaft unter
den Ostseeanrainern zur Bekämpfung der illegalen Einleitung von Öl und
gefährlichen Stoffen?

11. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt und fördert die Bundes-
regierung konkrete Projekte zur Umsetzung der maritimen Raumordnung
in der Ostseeregion, und setzt sie sich dabei für die sektorübergreifende
und internationale Koordination der Ressourcen ein, um die Ostseeregion
als Modellregion zu entwickeln?

12. Wie und mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung den
Fünf-Punkte-Aktionsplan „Clean-Baltic-Shipping“ (Saubere Seeschifffahrt
in der Ostsee) der BSSSC (Baltic Sea States Subregional Cooperation),
dessen Ziel unter anderem die Reduzierung der Stickstoff- und Schwefel-
emissionen in den Häfen durch die Nutzung von Landstromversorgung, die
Minimierung der Einleitung von Abwässern aus Schiffen, die Reduzierung
der Umweltbelastungen durch die Kreuzschifffahrt, die Förderung eines
nachhaltigen Hafenmanagements und die Schaffung von Anreizen für For-
schungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der grünen und sauberen
Meerestechnologien ist?

13. Befürwortet die Bundesregierung die Kennzeichnung des Schwarzen
Meeres, des Mittelmeers, des Nordatlantiks und der Irischen See als
Schwefelemissionsüberwachungsgebiete (Sulphur Emission Control Areas,
SECA), wie bereits im Falle des Ärmelkanals, der Nord- und Ostsee ge-
schehen, sofern die Kriterien für diese Kennzeichnung erfüllt sind, und wenn
ja, wie sehen ihre Aktivitäten aus?

14. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Fort-
schritte im Hinblick auf die Sicherheit im Seeverkehr und die Über-
wachung des Schiffsverkehrs zu konsolidieren und weiterzuentwickeln, um
zum einen die Überwachung und Lenkung des zunehmenden Seeschiffs-
verkehrs, vor allem im Zusammenhang mit Gefahrguttransporten und
schwierigen Witterungsbedingungen, und zum anderen die Überwachung
der Ostsee zum Schutz der Umwelt und Fischerei und zur Verbrechens-

bekämpfung zu verbessern?

Drucksache 17/1787 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

15. Wie unterstützt die Bundesregierung das ostseeweite Seeraumüber-
wachungssystem (SUCBAS – Sea Surveillance Cooperation Baltic Sea –
Seeraumüberwachung in der Ostsee), um das Situationsbewusstsein hin-
sichtlich des Zustands des Meeres in der gesamten Ostsee und die Ansätze
zur Unterstützung der Sicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr, des
Schutzes der Umwelt und der Bekämpfung illegaler Aktivitäten im Mee-
resbereich zu verbessern?

16. Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung zu den Maßnahmen der IMO-
Arbeitsgruppe für die Harmonisierung der Ostseeregion in Bezug auf
Schiffsverkehrsdienste und Schiffsmeldesysteme (diese Arbeitsgruppe
wurde von der Internationalen Seeschifffahrtsbehörde – IMO – eingesetzt,
um die Schiffsverkehrssysteme und Schiffsmeldesysteme zu harmonisieren
und zu integrieren und dafür zu sorgen, dass alle Systeme die sichere Navi-
gation von Schiffen auf optimierte und einheitliche Weise unterstützen)?

17. Wie stützt die Bundesregierung die Initiativen des Überwachungsprojekts
für Einhüllentanker und nicht zugelassene Schiffe, die gemeinsam von der
HELCOM und der Europäischen Agentur für Sicherheit des Seeverkehrs
zur weiteren Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr und Unterstützung
der Hafenstaatskontrollbehörden zwecks Verhinderung des Betriebs von
nicht dem Standard entsprechenden Schiffen in der Ostsee entwickelt wur-
den, um für einen sicheren und umweltfreundlichen Seeverkehrsbetrieb zu
sorgen?

Hat sie sich diesem Projekt angeschlossen?

Wenn nein, warum nicht?

18. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Zu-
sammenarbeit und Koordination in Bezug auf die zivile Sicherheit all-
gemein zu verbessern, um ein gemeinsames und umfassendes Verständnis
hinsichtlich der Risiken und Bedrohungen für die Ostseeregion sowie
Strategien und Maßnahmen zu deren Bekämpfung zu fördern?

19. Mit welchen Maßnahmen trägt die Bundesregierung zur Stärkung der
strategischen und operativen Zusammenarbeit zwischen den Strafver-
folgungsbehörden und weiteren wichtigen Akteuren im Ostseeraum bei,
um die gemeinsamen Kapazitäten im Hinblick auf die Feststellung, Über-
wachung und wirksame Bekämpfung der organisierten grenzüberschreiten-
den Kriminalität, z. B. des Menschen- und Drogenhandels und illegalen
Handels, der Korruption, Geldwäsche, illegalen Einwanderung, illegalen
Arbeit, rassistisch motivierten Straftaten usw. zu stützen?

20. Wie intensiviert die Bundesregierung die Zusammenarbeit bei der Be-
kämpfung des Menschenhandels in der Ostseeregion?

Inwieweit legt sie dabei den Schwerpunkt unter anderem auf Präventiv-
maßnahmen, Schutz und Hilfe – z. B. in Form von Zufluchtsmöglich-
keiten – für Opfer und gefährdete Personen sowie auf Strategien und Maß-
nahmen zur Bekämpfung der eigentlichen Ursachen des Menschenhan-
dels?

21. Womit verbessert und koordiniert die Bundesregierung die Daten und
Datenerfassung über das Ausmaß der durch den Menschenhandel ver-
ursachten Probleme, um eine realistische Grundlage für die Entwicklung
geeigneter Maßnahmen zur Bekämpfung des Problems zu schaffen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1787

22. Mit welchen Initiativen trägt die Bundesregierung dazu bei, geeignete
Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, die sich gegen alle
Formen der Ausbeutung wenden und Maßnahmen zur Unterstützung der
Opfer beinhalten, zu verabschieden, umzusetzen und zu koordinieren (im
Einklang mit den entsprechenden Protokollen und Übereinkommen der
Vereinten Nationen und des Europarates)?

23. Womit verstärkt die Bundesregierung die Zusammenarbeit beim Krisen-
management und Schutz der Bevölkerung vor natürlichen, technologischen
und von Menschen verursachten Risiken und Notsituationen im Ostsee-
raum (z. B. durch die Koordinierung der Planung, Prävention, Ressourcen
und Bündelung der vorhandenen Vereinbarungen in einem umfassenden,
für die gesamte Region geltenden Rahmen)?

24. Wie baut die Bundesregierung mithilfe konzertierter Maßnahmen die IT-
Sicherheit in der Ostseeregion aus, um die Internetkriminalität zu analysie-
ren, aufzudecken sowie Abwehr- und Schutzmaßnahmen im Bezug auf die
Unterbrechung kritischer Infrastruktursysteme zu treffen?

25. Wie trägt die Bundesregierung dazu bei, eine kohärente Energiestrategie
für die Ostseeregion zu entwickeln, um die Sicherheit der Energieversor-
gung zu erhöhen, erneuerbare Energien verstärkt zu nutzen und die Länder
besser miteinander zu verknüpfen (z. B. mithilfe von verbundenen Über-
landleitungen, die schrittweise zu einem intelligenten Stromnetz zwischen
den Ländern und den Offshore-Windparks ausgebaut werden)?

26. Mit welchen Aktivitäten oder Aktionsplänen verfolgt die Bundesregierung
die Förderung der Kraft-Wärme-Koppelung (KWK), der Gebäudesanie-
rung und des innovativen Wohnungsbaus, um die Energieeffizienz zu er-
höhen und Energie einzusparen, um damit auch eine wichtige Forderung
der Ostseeparlamentarierkonferenz umzusetzen?

27. Was tut die Bundesregierung zur Förderung des qualitativen Wachstums in
der Ostseeregion unter Zuhilfenahme von bereitgestellten Finanzen, Sub-
ventionen und internationalen Finanzmitteln, um die Erzeugung erneuer-
barer Energien, Energieeffizienz-Investitionen, KWK, effiziente Fern-
wärmesysteme und die Verknüpfung des Stromnetzes zu fördern?

28. Ist die Bundesregierung bereit, ein gemeinsames regionales Ausbildungs-
programm im Ostseeraum zur Stärkung der gemeinsamen Kapazitäten bei
der Energieplanung (z. B. durch Ausbau des Erfahrungsaustauschs und
Förderung bestmöglicher Verfahren unter den Behördenvertretern auf kom-
munaler und nationaler Ebene) zu schaffen?

29. Mit welchen systematischen und koordinierten Maßnahmen stellt die Bun-
desregierung Hindernisse fest, die der Entwicklung grenzüberschreitender
Arbeitsmärkte und der Mobilität in der Ostseeregion entgegenstehen, und
mit welchen praktischen Maßnahmen will sie diese Hindernisse abbauen
bzw. vermeiden?

30. Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung, um Arbeitsmarkt- und So-
zialfragen als vorrangige Aufgabe in der Agenda des Ostseerates zu ver-
ankern und dabei die Arbeit des Baltic Sea Labour Network (BSLN) als
eines der deutschen Flaggschiff-Projekte im Rahmen der EU-Ostseestrate-
gie zu berücksichtigen?

Drucksache 17/1787 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

31. Was unternimmt die Bundesregierung, um das Informationszentrum für
grenzpendelnde Arbeitnehmer „Grænse“ in Padborg, an der deutsch-däni-
schen Grenze zu stärken und neue Zentren in Grenzpendlerregionen zu
Polen zu gründen, an denen die Zahl der Grenzpendler wächst (die Infor-
mationszentren sollen über die Kapazitäten umfassender und offizieller
Informationen über soziale Sicherheit und arbeits- und steuerrechtliche
Fragen in den diesseits und jenseits der Grenze gesprochenen Sprachen,
gegebenenfalls auch in Minderheitensprachen verfügen)?

32. Wie fördert die Bundesregierung den regelmäßigen Dialog zwischen Ver-
bänden, die sich für grenzüberschreitende Arbeitnehmer einsetzen,
Gewerkschaften, Arbeitgebern und Politikern, um die Zusammenarbeit in
Bezug auf grenzüberschreitende Arbeitsmärkte durch die Einrichtung von
Beratungsgremien für Grenzregionen und die Entwicklung von Netz-
werken zu verstärken?

Ist die Bundesregierung bereit, einen Erfahrungsaustausch über die Arbeit
der Informationszentren in der Ostseeregion zu fördern?

33. Mit welchen Maßnahmen, die den übergeordneten Zielen der Partnerschaft
der nördlichen Dimension in den Bereichen Transport und Logistik ent-
sprechen sollten, unterstützt die Bundesregierung eine Verbesserung der
Verkehrs- und Logistikkapazitäten in den Grenzregionen Deutschlands zu
Ostseeanrainerstaaten – vor allem im Hinblick auf den öffentlichen Nah-
verkehr –, um grenzüberschreitendes Pendeln und wirtschaftliches Wachs-
tum zu fördern?

34. Wie unterstützt die Bundesregierung konzertierte Maßnahmen für den
Austausch und die Umsetzung bewährter Verfahren für die Ausbildung und
Beschäftigung junger Menschen (auch mit dem Blick auf benachteiligte
Gruppen unter ihnen) in der Ostseeregion, darunter Kooperationspro-
gramme zwischen Schulen, Sozialpartnern, Behörden und der Zivilgesell-
schaft?

35. Wie unterstützt die Bundesregierung Bemühungen, Schülern zwei Jahre
vor ihrem Schulabschluss einen Einblick in die Arbeitswelt des Wirt-
schaftsraums Ostsee zu verschaffen?

Was unternimmt die Bundesregierung an konkreten schnell greifenden
Maßnahmen, um eine Phase längerer Arbeitslosigkeit nach Schulabschluss
zu vermeiden?

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass spätestens nach drei-
monatiger Arbeitslosigkeit Weiterbildungsmaßnahmen, die Möglichkeit
des Erwerbs von Zusatzqualifikationen oder Ausbildungs- bzw. Arbeits-
plätze angeboten werden sollten?

Wenn ja, was unternimmt sie hier?

Berlin, den 19. Mai 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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