BT-Drucksache 17/1753

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -17/1295- Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 2. Oktober 2008 des Übereinkommens vom 3. September 1976 über die Internationale Organisation für mobile Satellitenkommunikation (International Mobile Satellite Organization - IMSO)

Vom 19. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1753
17. Wahlperiode 19. 05. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/1295 –

Entwurf eines Gesetzes
zu den Änderungen vom 2. Oktober 2008
des Übereinkommens vom 3. September 1976
über die Internationale Organisation
für mobile Satellitenkommunikation
(International Mobile Satellite Organization – IMSO)

A. Problem

Schaffung der nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erforderlichen
Voraussetzungen für die Annahme der am 2. Oktober 2008 in Valletta von der
Versammlung der Vertragsparteien des Übereinkommens beschlossenen Ände-
rungen des Übereinkommens vom 3. September 1976 über die Internationale
Organisation für mobile Satellitenkommunikation (IMSO).

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand bei Bund, Ländern und

Gemeinden

Keine

2. Vollzugsaufwand

Bund, Länder und Gemeinden werden durch die Ausführung des Gesetzes nicht
mit Kosten belastet. Die Änderungen des völkerrechtlichen Vertrages verursa-

Drucksache 17/1753 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

chen keine neuen finanziellen Verbindlichkeiten, Verpflichtungen oder Kosten
für die Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartei.

E. Sonstige Kosten

Durch die Änderung des Übereinkommens werden u. a. die Voraussetzungen
dafür geschaffen, dass andere Mobilfunkdienstanbieter und Satellitenbetreiber
– außer dem jetzigen Betreiber Inmarsat Ltd. – unter Aufsicht der IMSO im
weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem tätig werden können. Den Nut-
zern dieses Systems entstehen keine zusätzlichen Kosten. Ebenso entstehen den
übrigen Unternehmen, insbesondere mittelständischen Unternehmen, keine
Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und Preisniveau, insbesondere das Ver-
braucherpreisniveau, treten nicht ein.

F. Bürokratiekosten

Es entstehen keine neuen Bürokratiekosten. Informationspflichten für Unterneh-
men, Bürgerinnen und Bürger oder die Verwaltung werden nicht eingeführt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1753

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/1295 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 5. Mai 2010

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Eduard Oswald
Vorsitzender

Dr. Herbert Schui
Berichterstatter

Wegen der Einzelheiten wird auf die Drucksache 17/1295
verwiesen.

bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. beschlossen,
dem Deutschen Bundestag die unveränderte Annahme des
Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/1295 zu empfehlen.

Berlin, den 5. Mai 2010

Dr. Herbert Schui
Berichterstatter
Drucksache 17/1753 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Dr. Herbert Schui

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/1295 in seiner 37. Sitzung am 22. April 2010 beraten und
an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur feder-
führenden Beratung sowie den Innenausschuss und den Aus-
schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Mitbera-
tung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung
sollen die nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes
erforderlichen Voraussetzungen für die Annahme der am
2. Oktober 2008 in Valletta von der Versammlung der Ver-
tragsparteien des Übereinkommens beschlossenen Änderun-
gen des Übereinkommens vom 3. September 1976 über die
Internationale Organisation für mobile Satellitenkommu-
nikation (IMSO) geschaffen werden: IMSO-Mandatserwei-
terung, Schaffung zusätzlicher Instrumente zum Schutz der
Meeresumwelt und des menschlichen Lebens auf See,
IMSO-Koordinatoraufgaben für das LRIT-Routenverfol-
gungssystem von Schiffen; Bekanntmachungsermächtigung.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
10. Sitzung am 5. Mai 2010 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. beschlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs zu
empfehlen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Gesetzentwurf in seiner 11. Sitzung am 5. Mai 2010
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, die An-
nahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage auf Drucksache 17/1295 in seiner 11. Sitzung am
5. Mai 2010 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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