BT-Drucksache 17/1646

zu Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Währungsunion-Finanzstabilisierungsgesetz

Vom 6. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1646
17. Wahlperiode 06. 05. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
gegen das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz

A. Problem

Das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die
Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der
Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz – WFStG) soll
am Freitag, den 7. Mai 2010 zustande kommen. Seitens des Bundesverfassungs-
gerichts wird erwartet, dass gegen das WFStG noch am selben Tag Anträge
gestellt werden; bereits jetzt liegt dem Bundesverfassungsgericht ein Antrag auf
Erlass einer einstweiligen Anordnung vor. Über die Anträge wird das Bundes-
verfassungsgericht voraussichtlich kurzfristig entscheiden.

Es ist davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht dem Deutschen
Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme zu Anträgen gegen das WFStG
geben wird.

B. Lösung

Der Rechtsausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD, in Streitverfah-
ren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Währungsunion-Finanz-
stabilitätsgesetz Stellung zu nehmen und den Präsidenten zu bitten, Prof.
Dr. Franz Mayer, Universität Bielefeld, als Prozessbevollmächtigten zu be-
stellen

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Kosten der Prozessführung.

Drucksache 17/1646 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz zur
Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der
Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik
(Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz – WFStG) Stellung zu nehmen und den
Präsidenten zu bitten, Prof. Dr. Franz Mayer, Universität Bielefeld, als Prozess-
bevollmächtigten zu bestellen.

Berlin, den 6. Mai 2010

Der Rechtsausschuss

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
Vorsitzender und Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1646

Bericht des Abgeordneten Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)

Das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum
Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion
erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik
(Währungsunion Finanzstabilitätsgesetz – WFStG) soll am
Freitag, den 7. Mai 2010 zustande kommen. Seitens des
Bundesverfassungsgerichts wird erwartet, dass gegen das
WFStG noch am selben Tag Anträge gestellt werden; bereits
jetzt liegt dem Bundesverfassungsgericht ein Antrag auf
Erlass einer einstweiligen Anordnung vor. Über die Anträge
wird das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich kurzfris-
tig entscheiden.

Es ist davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht
dem Deutschen Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme
zu Anträgen gegen das WFStG geben wird.

Der Rechtsausschuss hat über das Verfahren für den Fall,
dass das Bundesverfassungsgericht dem Deutschen Bundes-
tag Gelegenheit zur Stellungnahme zu Anträgen gegen das
WFStG geben wird, in seiner 13. Sitzung am 6. Mai 2010
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
der SPD beschlossen, dem Deutschen Bundestag zu empfeh-
len, in Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
gegen das WFStG Stellung zu nehmen und den Präsidenten
zu bitten, Prof. Dr. Franz Mayer, Universität Bielefeld, als
Prozessbevollmächtigten zu bestellen.

Die Bundesregierung berichtete einleitend, dass sie für die
erwarteten Verfahren Prof. Dr. Ulrich Häde, Europa-Univer-
sität Frankfurt/Oder, als Prozessbevollmächtigten bestellt
habe. Dieser habe bereits in der Vergangenheit für die Bun-
desregierung Prozessvertretungen übernommen und sei
besonders ausgewiesen im deutschen und europäischen
Finanzverfassungsrecht sowie im Recht der Europäischen
Wirtschafts- und Währungsunion.

Die Fraktion der FDP begrüßte die Entscheidung der Bun-
desregierung, Prof. Dr. Ulrich Häde zum Prozessbevoll-
mächtigten zu bestellen. Dieser sei ein ausgewiesener Ken-
ner des Finanzverfassungsrechts. Aus Sicht des Deutschen

Bundestages sei es aber sinnvoll, einen eigenen Prozessbe-
vollmächtigten zu bestellen, der besondere Erfahrung im
Prozessrecht habe, da zu erwarten sei, dass Anträge auf Er-
lass einer einstweiligen Anordnung gestellt würden. Sie
schlage daher vor, Prof. Dr. Franz Mayer, Universität Biele-
feld, als Prozessbevollmächtigten des Deutschen Bundesta-
ges zu bestellen. Dieser habe den Bundestag bereits erfolg-
reich im Lissabon-Verfahren vor dem Bundesverfassungsge-
richt vertreten.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärt, vor dem Hintergrund,
dass die Bundesregierung einen Prozessbevollmächtigten
für derartige Verfahren bestellt habe, sehe sie keine Notwen-
digkeit, dass der Bundestag einen eigenen Bevollmächtigten
bestelle, wofür zusätzliche Kosten entstünden. Sie fragte,
nach welchen Kriterien der Bundestag Stellungnahmen vor
dem Bundesverfassungsgericht abgebe: Zähle allein eine
Mehrheitsentscheidung oder wolle man einer solchen Ent-
scheidung auch inhaltliche Gesichtspunkte zu Grunde legen?

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte den
Vorschlag, Prof. Dr. Franz Mayer mit der Prozessvertretung
zu betrauen. Sie befürwortete die Abgabe einer eigenen
Stellungnahme des Bundestags.

Die Fraktion der CDU/CSU unterstützte ebenfalls den
Vorschlag der Fraktion der FDP. Sie stimme zu, dass Prof.
Dr. Ulrich Häde ein ausgewiesener Fachmann sei. Ergän-
zend müsse aber auch prozessrechtlicher Sachverstand zur
Verfügung stehen. Das Parlament wolle eine Klärung der
rechtlichen Fragen. Es sei politisch wichtig, solchen Verfah-
ren auch juristisch eigenständig entgegenzutreten.

Die Fraktion der SPD erläuterte, sie wolle die fachliche
Kompetenz der genannten Professoren, insbesondere die
von Prof. Dr. Franz Mayer, nicht in Zweifel ziehen. Sie sei
aber in die Entscheidungsfindung nicht einbezogen gewe-
sen. Ihre Zustimmung zum WFStG habe sie an bestimmte
politische Forderungen geknüpft, die aber noch nicht erfüllt
seien. Über den Entwurf des WFStG werde noch mit der
Bundesregierung verhandelt. Sie wolle sich aus diesem
Grund enthalten.

Berlin, den 6. Mai 2010

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
Vorsitzender und Berichterstatter

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