BT-Drucksache 17/1633

Stand und Umsetzung der medizinischen Rehabilitation

Vom 6. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1633
17. Wahlperiode 06. 05. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgitt Bender, Fritz Kuhn, Elisabeth Scharfenberg,
Maria Klein-Schmeink, Dr. Harald Terpe, Markus Kurth, Kerstin Andreae,
Katrin Göring-Eckardt, Beate Müller-Gemmeke und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stand und Umsetzung der medizinischen Rehabilitation

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) sollte die medizini-
sche Rehabilitation gestärkt und die einzelnen Versorgungsbereiche – z. B. die
Rehabilitation und Pflege – besser als bislang miteinander vernetzt werden. Seit
dem 1. April 2007 ist die medizinische Rehabilitation daher eine Pflichtleistung
der gesetzlichen Krankenkassen. Zusätzlich sollte der Grundsatz „Rehabilitation
vor Pflege“ mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2008 ge-
stärkt werden (§§ 31, 87a des Elften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XI).

In ihrer Koalitionsvereinbarung stellen CDU, CSU und FDP fest: „Qualifizierte
medizinische Rehabilitation ist eine wichtige Voraussetzung zur Integration von
Kranken in Beruf und Gesellschaft und nimmt im Gesundheitswesen einen im-
mer höheren Stellenwert ein“. Die Koalition hat darüber hinaus vereinbart, dass
sie die Rechte der Patientinnen und Patienten stärken und ihre Entscheidungs-
spielräume ausbauen möchte. Dazu sollen Transparenz und Orientierung über
das Leistungsangebot der verschiedenen Träger erhöht, die Beratung der Versi-
cherten durch die Rehabilitationsträger verbessert und die Wahlmöglichkeiten
der Versicherten gestärkt werden. Entscheidend sei dabei auch, wie die einzel-
nen Krankenkassen mit den Leistungsanträgen der Versicherten umgehen.

Die im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) (§ 40 Absatz 3) vorgesehenen
Statistiken über die Erledigung von Anträgen auf Maßnahmen der medizini-
schen Rehabilitation könnten den Versicherten dabei als Orientierung dienen.
Die Regelung ist am 1. April 2007 in Kraft getreten. Zum jetzigen Zeitpunkt
müssten daher Daten aus den Jahren 2008 und 2009 verfügbar sein. Eine Veröf-
fentlichung der Ergebnisse der verpflichtenden Erhebungen der Krankenkassen
liegt bislang nicht vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. a) Aus welchem Grund ist bisher noch keine Veröffentlichung der Ergeb-
nisse der differenzierten statistischen Erhebungen über Anträge auf Leis-
tungen der medizinischen Rehabilitation gemäß § 40 Absatz 2 Satz 3
sowie auf medizinische Vorsorgeleistungen gemäß § 23 Absatz 4 Satz 2

SGB V durch die Krankenkassen erfolgt?

b) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die Veröffentlichung die-
ser Ergebnisse zu erwirken?

Falls ja, wann, und in welcher Form wird sich die Bundesregierung dafür
einsetzen?

Falls nein, warum nicht?

Drucksache 17/1633 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

c) Liegen der Bundesregierung diese Ergebnisse bereits vor?

Falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus,
und wann wird sie die Ergebnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung stel-
len?

Falls nein, wann ist mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse für die Jahre
2008 und 2009 zu rechnen?

2. Liegen der Bundesregierung Angaben über die Gründe für die Ablehnung
von Anträgen auf Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitierung vor?

Falls ja, welche sind dies?

Falls nein, warum nicht?

3. a) Liegen der Bundesregierung Daten darüber vor, ob und wie sich die Zahl
der Genehmigungen von Rehabilitationsleistungen durch die gesetzlichen
Krankenkassen seit ihrer Umwandlung in Pflichtleistungen generell und
insbesondere bei pflegebedürftigen Personen, geriatrischen Patientinnen
und Patienten, Menschen mit Behinderungen sowie bei Kindern und Ju-
gendlichen (bitte nach Altersgruppen aufgeschlüsselt) im Vergleich zu den
Vorjahren entwickelt hat?

Falls ja, wie ist die Entwicklung?

Falls nein, warum nicht?

b) Hält die Bundesregierung die Zahl der bewilligten geriatrischen Rehabili-
tationsmaßnahmen angesichts der demographischen Entwicklungen für
ausreichend?

Falls ja, warum?

Falls nein, welche konkreten Maßnahmen wird sie ergreifen, um dieses
Leistungsangebot auszubauen?

4. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung Leistungen/Maßnahmen
der Prävention, Rehabilitation und Pflege besser aufeinander abstimmen, und
welche Zeitschiene verfolgt sie dahingehend?

5. a) Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung – wie in der Koali-
tionsvereinbarung von CDU, CSU und FDP festgehalten – den bisher nicht
ausreichend umgesetzten Grundsatz Rehabilitation vor Pflege fördern,
und welche Zeitschiene verfolgt sie dahingehend?

b) Um welche konkreten Abstimmungs- und Schnittstellenprobleme zwi-
schen den Trägern, auf die in der Koalitionsvereinbarung hingewiesen
wird, handelt es sich?

c) Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung diese Ab-
stimmungs- und Schnittstellenprobleme beheben, und welche Zeitschiene
verfolgt sie dahingehend?

6. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung, wie in der Koalitions-
vereinbarung angekündigt, die Transparenz und Orientierung über das Leis-
tungsangebot der verschiedenen Träger erhöhen, und welche Zeitschiene ver-
folgt sie dahingehend?

7. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung, wie in der
Koalitionsvereinbarung angekündigt, die Beratung der Versicherten durch
die Rehabilitationsträger und die Wahlmöglichkeiten der Versicherten stär-
ken, und welche Zeitschiene verfolgt sie dahingehend?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1633

8. a) In wie vielen Fällen haben Pflegeeinrichtungen gemäß § 87a Absatz 4
SGB XI bisher einen zusätzlichen Betrag von 1 536 Euro erhalten, da
Heimbewohnerinnen und -bewohner durch aktivierende und rehabilita-
tive Pflege in eine geringere Pflegestufe oder auf nicht erhebliche Pflege-
bedürftigkeit zurückgestuft werden konnten?

b) In wie vielen Fällen musste dieser zusätzliche Betrag gemäß § 87a
Absatz 4 SGB XI von Pflegeeinrichtungen bisher zurückgezahlt werden,
da die Betroffenen binnen sechs Monaten wieder höher eingestuft wer-
den mussten?

c) In wie vielen Fällen wurden die Betroffenen nach Ablauf der in § 87a
Absatz 4 SGB XI vorgeschriebenen Frist von sechs Monaten wieder
höher eingestuft?

d) Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieser Neuregelung?

e) Welche weiteren Möglichkeiten zur Setzung von Anreizen für eine
grundsätzlich rehabilitativ ausgerichtete Pflege sieht die Bundesregie-
rung, und wann und wie will sie sie umsetzen?

9. Plant die Bundesregierung, die Soziale Pflegeversicherung zu einem eigen-
ständigen Rehabilitations-Träger nach § 6 des Neunten Buches Sozialge-
setzbuch (SGB IX) zu machen?

Falls ja, warum, bis wann, und mit welchen Maßnahmen?

Falls nein, warum nicht?

10. Plant die Bundesregierung sektorenübergreifende Modelle zu fördern, mit
denen der Übergang von der stationären zur ambulanten Rehabilitation bes-
ser als bislang geplant werden kann?

Falls ja, bis wann, und mit welchen Maßnahmen?

Falls nein, warum nicht?

11. Plant die Bundesregierung sektorenübergreifende Modelle zu fördern, mit
denen Ärztinnen und Ärzte in Rehabilitationseinrichtungen verstärkt die
ambulante medizinische Versorgung der regionalen Bevölkerung bewälti-
gen, und welche gesetzlichen Rahmenbedingungen sind dafür gegebenen-
falls notwendig?

Falls ja, bis wann, und mit welchen Maßnahmen?

Falls nein, warum nicht?

12. Welche Forschungsvorhaben plant die Bundesregierung für den Bereich der
Rehabilitation, und in welchem Zeitraum sollen sie realisiert werden?

Berlin, den 6. Mai 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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