BT-Drucksache 17/1604

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP -17/1147- Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dorothee Menzner, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -17/1144- Solarstromförderung wirksam ausgestalten

Vom 5. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1604
17. Wahlperiode 05. 05. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksache 17/1147 –

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dorothee Menzner, Eva Bulling-Schröter,
Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/1144 –

Solarstromförderung wirksam ausgestalten

A. Problem

Zu Buchstabe a

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP betonen im vorliegenden Gesetzent-
wurf, dass sich der Markt für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer
Strahlungsenergie im vergangenen Jahr unvorhergesehen dynamisch entwickelt
habe und Kosten sowie Preise stark gefallen seien. Vor diesem Hintergrund müs-
se die zu hohe Vergütung, die sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
ergeben würde, an die künftig zu erwartende Preis- und Kostenentwicklung
angepasst werden. Im Vergleich zum Jahr 2007 hat sich im Jahr 2009 die instal-
lierte Leistung zur Gewinnung solarer Strahlungsenergie verdoppelt. Daraus re-
sultieren deutlich geringere Errichtungskosten, die von den Kalkulationen nach
der geltenden Gesetzeslage abweichen und eine Überförderung nach sich zie-
hen. Diese soll durch den Gesetzentwurf abgebaut werden. Der Gesetzentwurf
definiert darüber hinaus mit 3 000 Megawatt eine Zielmarke für die jährlich zu
installierende Leistung aus Photovoltaikanlagen und fördert den Direktver-
brauch von Strom aus solarer Strahlungsenergie in stärkerem Maße.
Zu Buchstabe b

Die Antragsteller betonen, dass der Ausbau von erneuerbaren Energien mit einer
Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken unvereinbar sei. Mit einer
Systementscheidung zugunsten erneuerbarer Energien sei es möglich, die Vor-
machtstellung der vier großen Energieerzeugungsunternehmen aufzubrechen.
Die positive Entwicklung des Erneuerbare-Energien-Sektors, der einen wich-
tigen Beitrag zum Klimaschutz leiste und zahlreiche Arbeitsplätze sichere, lasse

Drucksache 17/1604 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

sich wesentlich auf die Einspeisevergütung des EEG zurückführen. Vor diesem
Hintergrund lehne man außerplanmäßige Absenkungen der Vergütungen ab und
fordere die Bundesregierung auf, im Rahmen eines Gesetzentwurfs eine Neu-
regelung der Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik vorzulegen sowie
eine Recyclingpflicht für PV-Module und eine Zertifizierungspflicht für die
gesamte Produktionskette als Voraussetzung für einen Vergütungsanspruch ge-
setzlich zu verankern.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP, der ins-
besondere in folgenden Punkten geändert wurde:

– Änderung der Degressionsberechnung für das Jahr 2011,

– Verlängerung des Vertrauensschutzes auf den 25. März 2010 (1. Lesung im
Deutschen Bundestag), wenn ein Bebauungsplan bis zu diesem Datum be-
schlossen wurde,

– Senkung des Anreizes zum Eigenverbrauch bei geringen Eigenverbrauchsan-
teilen und

– Umsetzung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 2009 zum
EEG-Belastungsausgleich.

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/1147 in geänderter Fas-
sung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/1144 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1604

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/1147 mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 2 Buchstabe d wird wie folgt geändert:

a) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Die Prozentsätze nach Absatz 2 Nummer 8 Buchstabe a Doppel-
buchstabe bb, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb
und Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb

1. erhöhen sich im Jahr 2011, sobald die Leistung der bei der Bundes-
netzagentur nach dem 31. Mai 2010 und vor dem 1. Oktober 2010
nach § 16 Absatz 2 Satz 2 registrierten Anlagen mit dem Faktor 3
multipliziert

a) 3 500 Megawatt überschreitet, um 1,0 Prozentpunkte,

b) 4 500 Megawatt überschreitet, um 2,0 Prozentpunkte,

c) 5 500 Megawatt überschreitet, um 3,0 Prozentpunkte oder

d) 6 500 Megawatt überschreitet, um 4,0 Prozentpunkte;

2. erhöhen sich ab dem Jahr 2012, sobald die Leistung der bei der Bun-
desnetzagentur zum 30. September des jeweiligen Vorjahres inner-
halb der vorangegangenen zwölf Monate nach § 16 Absatz 2 Satz 2
registrierten Anlagen

a) 3 500 Megawatt überschreitet, um 3,0 Prozentpunkte,

b) 4 500 Megawatt überschreitet, um 6,0 Prozentpunkte,

c) 5 500 Megawatt überschreitet, um 9,0 Prozentpunkte oder

d) 6 500 Megawatt überschreitet, um 12,0 Prozentpunkte;

3. verringern sich im Jahr 2011, sobald die Leistung der bei der Bun-
desnetzagentur nach dem 31. Mai 2010 und vor dem 1. Oktober
2010 nach § 16 Absatz 2 Satz 2 registrierten Anlagen mit dem Fak-
tor 3 multipliziert

a) 2 500 Megawatt unterschreitet, um 1,0 Prozentpunkte,

b) 2 000 Megawatt unterschreitet, um 2,0 Prozentpunkte oder

c) 1 500 Megawatt unterschreitet, um 3,0 Prozentpunkte;

4. verringern sich ab dem Jahr 2012, sobald die Leistung der bei der
Bundesnetzagentur zum 30. September des jeweiligen Vorjahres in-
nerhalb der vorangegangenen zwölf Monate nach § 16 Absatz 2
Satz 2 registrierten Anlagen

a) 2 500 Megawatt unterschreitet, um 2,5 Prozentpunkte,

b) 2 000 Megawatt unterschreitet, um 5,0 Prozentpunkte oder

c) 1 500 Megawatt unterschreitet, um 7,5 Prozentpunkte.

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht im Einvernehmen mit dem Bun-
desministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie

dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den nach
Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 8 für das Folgejahr gelten-

Drucksache 17/1604 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

den Prozentsatz und die daraus resultierenden Vergütungssätze jeweils
zum 31. Oktober eines Jahres im Bundesanzeiger.“

b) In Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „1. Januar 2010“ durch die Angabe
„25. März 2010“ ersetzt.

2. In Nummer 3 Buchstabe b wird Absatz 3 wie folgt geändert:

a) In Nummer 2 werden nach dem Wort „wirtschaftlicher“ ein Komma
und die Wörter „verkehrlicher, wohnungsbaulicher“ eingefügt.

b) In Nummer 3 wird die Angabe „1. Januar 2010“ durch die Angabe
„25. März 2010“ ersetzt.

c) In Nummer 4 wird die Angabe „100 Metern“ durch die Angabe „110
Metern“ ersetzt.

3. In Nummer 4 wird Absatz 2 wie folgt gefasst:

„(2) Für Strom aus Anlagen nach Absatz 1 mit einer Leistung bis ein-
schließlich 500 Kilowatt, die vor dem 1. Januar 2012 in Betrieb genom-
men wurden, besteht ein Anspruch auf Vergütung, soweit die Anlagenbe-
treiberin, der Anlagenbetreiber oder Dritte den Strom in unmittelbarer
räumlicher Nähe zur Anlage selbst verbrauchen und dies nachweisen. Für
diesen Strom verringert sich die Vergütung nach Absatz 1

1. um 16,38 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil dieses Stroms, der
30 Prozent der im selben Jahr durch die Anlage erzeugten Strommenge
nicht übersteigt, und

2. um 12 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil des Stroms, der 30 Pro-
zent der im selben Jahr durch die Anlage erzeugten Strommenge über-
steigt.“

4. Nummer 5 Buchstabe b wird wie folgt geändert:

a) Die Wörter „wird folgender Absatz 4“ werden durch die Wörter „wer-
den folgende Absätze 4 und 5“ ersetzt.

b) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die ihren Strom
außerhalb eines der allgemeinen Versorgung dienenden Netzes bezie-
hen, können abweichend von § 43 Absatz 1 ihren Antrag nach § 40 Ab-
satz 1 Satz 1 für die Jahre 2009, 2010 und 2011 bis zum 30. September
2010 (Ausschlussfrist) stellen. Bei Antragstellungen für das Jahr 2009
wird das Unternehmen bei der Ermittlung des Verhältnisses der Strom-
kosten zur Bruttowertschöpfung nach § 41 Absatz 1 Nummer 2 und
Absatz 3 so gestellt, als hätte das Elektrizitätsversorgungsunternehmen
die für das Jahr 2007 nach § 37 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3
zu zahlende Vergütung anteilig an das Unternehmen weitergereicht; bei
Antragstellungen für das Jahr 2010 gilt dies mit Bezug auf das Jahr
2008 entsprechend. Die Anforderung nach § 41 Absatz 1 Nummer 3
gilt als erfüllt, wenn das Elektrizitätsversorgungsunternehmen die für
das Jahr 2009 nach § 37 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 zu zah-
lende Vergütung anteilig an das Unternehmen weitergereicht und das
Unternehmen diese Forderung beglichen hat. Die Anforderung nach
§ 41 Absatz 1 Nummer 4 gilt mit der Maßgabe, dass eine Zertifizierung
spätestens bis zum 30. September 2010 erfolgt ist. Die Kosten der Be-
günstigung sind entgegen § 12 der Verordnung zur Weiterentwicklung
des bundesweiten Ausgleichsmechanismus vom 17. Juli 2009 (BGBl. I
S. 2101) als Ausgaben im Sinne von § 3 Absatz 4 der Verordnung zur

Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus zu be-
rücksichtigen.“;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1604

b) den Antrag auf Drucksache 17/1144 abzulehnen.

Berlin, den 5. Mai 2010

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Eva Bulling-Schröter
Vorsitzende

Dr. Maria Flachsbarth
Berichterstatterin

Dirk Becker
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Dorothee Menzner
Berichterstatterin

Hans-Josef Fell
Berichterstatter

Die Antragsteller betonen, dass der Ausbau von erneuerba-
ren Energien mit einer Verlängerung der Laufzeiten von

FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
Atomkraftwerken unvereinbar sei. Mit einer Systement-
scheidung zugunsten erneuerbarer Energien sei es möglich,
die Vormachtstellung der vier großen Energieerzeugungsun-
ternehmen aufzubrechen. Die positive Entwicklung des Er-

GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/1144 abzulehnen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Mai
2010 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
Drucksache 17/1604 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Maria Flachsbarth, Dirk Becker, Michael Kauch,
Dorothee Menzner und Hans-Josef Fell

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
auf Drucksache 17/1147 wurde in der 34. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 25. März 2010 zur federführenden
Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den Finanzaus-
schuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz, den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung sowie nach § 96 GO an den Haushaltsausschuss über-
wiesen.

Zu Buchstabe b

Der Antrag auf Drucksache 17/1144 wurde in der 34. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 25. März 2010 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss, den Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie sowie den Ausschuss
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über-
wiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP betonen im vorlie-
genden Gesetzentwurf, dass sich der Markt für Anlagen zur
Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie im ver-
gangenen Jahr unvorhergesehen dynamisch entwickelt habe
und Kosten sowie Preise stark gefallen seien. Vor diesem
Hintergrund müsse die zu hohe Vergütung, die sich aus dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ergeben würde, an die
künftig zu erwartende Preis- und Kostenentwicklung ange-
passt werden. Im Vergleich zum Jahr 2007 hat sich im Jahr
2009 die installierte Leistung zur Gewinnung solarer Strah-
lungsenergie verdoppelt. Daraus resultieren deutlich gerin-
gere Errichtungskosten, die von den Kalkulationen nach der
geltenden Gesetzeslage abweichen und eine Überförderung
nach sich ziehen. Diese soll durch den Gesetzentwurf abge-
baut werden. Der Gesetzentwurf definiert darüber hinaus mit
3 000 Megawatt eine Zielmarke für die jährlich zu installie-
rende Leistung aus Photovoltaikanlagen und fördert den
Direktverbrauch von Strom aus solarer Strahlungsenergie in
stärkerem Maße.

Zu Buchstabe b

re, lasse sich wesentlich auf die Einspeisevergütung des EEG
zurückführen. Vor diesem Hintergrund lehne man außerplan-
mäßige Absenkungen der Vergütungen ab und fordere die
Bundesregierung auf, im Rahmen eines Gesetzentwurfs eine
Neuregelung der Einspeisevergütung für Strom aus Photo-
voltaik vorzulegen sowie eine Recyclingpflicht für PV-Mo-
dule und eine Zertifizierungspflicht für die gesamte Produk-
tionskette als Voraussetzung für einen Vergütungsanspruch
gesetzlich zu verankern.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Mai 2010
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzent-
wurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Drucksache
17/1147 anzunehmen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner Sitzung am 5. Mai 2010 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP auf Drucksache 17/1147 in geänderter Fassung an-
zunehmen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat in seiner Sitzung am 5. Mai 2010 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzent-
wurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Drucksache
17/1147 in geänderter Fassung anzunehmen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat in seiner Sitzung am 5. Mai 2010 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP auf Drucksache 17/1147 in geänderter
Fassung anzunehmen.

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO in einem
gesonderten Bericht Stellung zu den Kosten.

Zu Buchstabe b

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Mai 2010
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
neuerbare-Energien-Sektors, der einen wichtigen Beitrag
zum Klimaschutz leiste und zahlreiche Arbeitsplätze siche-

FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1604

DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/
1144 abzulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner Sitzung am 5. Mai 2010 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. empfohlen,
den Antrag auf Drucksache 17/1144 abzulehnen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat in seiner Sitzung am 5. Mai 2010 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Antrag auf Drucksache 17/1144 abzulehnen.

IV. Öffentliche Anhörung

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat in seiner 11. Sitzung am 21. April 2010 eine
öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP auf Drucksache 17/1147 durchge-
führt. Hierzu hat der Ausschuss folgende Sachverständige
eingeladen:

Dr. Holger Krawinkel
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Frank Peter
Prognos AG

Alexander Neuhäuser
Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informa-
tionstechnischen Handwerke (ZVEH)

Prof. Eicke R. Weber
Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE)

Dr. Aribert Peters
Bund der Energieverbraucher

Philippe Welter
PHOTON Europe GmbH

Angelika Thomas
IG Metall Vorstand

Dr. Wolfgang Seeliger
Landesbank Baden-Württemberg

Die Ergebnisse sind in die Beratungen des Ausschusses ein-
geflossen. Die schriftlichen Stellungnahmen der geladenen
Sachverständigen (Ausschussdrucksache 17(16)56(B) bis
17(16)56(J)) sowie das korrigierte Wortprotokoll der Anhö-
rung sind der Öffentlichkeit über das Internet zugänglich.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP auf Drucksache 17/1147 in seiner 12. Sitzung am
5. Mai 2010 abschließend beraten.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-

Dem Ausschuss lag zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache
17/1147 eine Petition (Pet 2-17-18-751-004195) vor, zu
der der Petitionsausschuss eine Stellungnahme nach § 109
GO-BT angefordert hatte.

Der Petent sprach sich im Wesentlichen dafür aus, zur Be-
schleunigung des Umstiegs auf erneuerbare Energien und
zur Vermeidung volkswirtschaftlicher Fehlinvestitionen in
fossile und nukleare Energieerzeugung das Erneuerbare-
Energien-Gesetz dahingehend zu ändern, dass die Höhe der
Solarstromvergütung nur dann um jährlich mehr als 5 Pro-
zent abgesenkt wird, wenn die Renditen der Betreiber von
PV-Anlagen die Renditen aus Anlagen zur Erzeugung von
Energie aus fossilen und nuklearen Energieträgern zuzüglich
der aus ihnen resultierenden Klimaschaden- und Entsor-
gungsfolgekosten übersteigen.

Dem Anliegen des Petenten wurde nicht entsprochen.

Dem Ausschuss lag zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache
17/1147 und zum Antrag auf Drucksache 17/1144 eine Peti-
tion (Pet 2-17-18-751-005091) vor, zu der der Petitionsaus-
schuss eine Stellungnahme nach § 109 GO-BT angefordert
hatte.

Der Petent trat dafür ein, die Einspeisevergütung für Strom,
der aus erneuerbaren Energien gewonnen wird, nicht weiter
abzusenken.

Dem Anliegen des Petenten wurde nicht entsprochen.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, dass eine kleine Novel-
le des EEG im Bereich der Photovoltaik nötig sei, weil sich
der Markt seit dem Jahr 2009 durchgreifend verändert habe.
Die Preise der Module würden, bedingt durch einen gewalti-
gen Zubau an Produktionskapazitäten und durch völlig ver-
änderte Förderbedingungen in wichtigen Abnehmerländern,
wie z. B. Spanien, stark sinken. Die Fraktionen der CDU/
CSU und FDP hätten weiterhin ein großes Interesse am Aus-
bau der Photovoltaik. Deutschland verfüge hier über einen
großen Technologievorsprung, der gehalten werden müsse.
Bislang habe sich die Förderung von Photovoltaik insbeson-
dere auf den Bereich der Markteinführung konzentriert. Mit
der vorliegenden Novelle wolle man nun verbesserte Bedin-
gungen für die Integration in die Netze und einen besseren
Energiemix schaffen. Dazu benötige man einen Innovations-
schub, der durch den Gesetzentwurf ermöglicht werde. Das
Bekenntnis zur Photovoltaik lasse sich auch am Zielkorridor
für deren Ausbau ablesen. Mit 3 500 Megawatt verdopple
man den Wert gegenüber der jetzigen Gesetzeslage. Aller-
dings müsse berücksichtigt werden, was auch die Verbrau-
cherschützer im Rahmen der Anhörung ausgeführt hätten.
Die Preise für Photovoltaikanlagen seien stark gesunken und
auch die Branche selbst weise auf das Senkungspotenzial in
der Förderung hin. Deshalb erfolge eine einmalige Senkung
bei Dach- und Fassadenflächen zum 1. Juli 2010 um 16 Pro-
zent. Bei Freiflächen, die keine Konversionsflächen seien,
erfolge ebenfalls zum 1. Juli 2010 eine einmalige Minderung
um 15 Prozent. Bei Konversionsflächen betrage die Senkung
nur 11 Prozent, weil es höhere Kosten für deren Nutzbarma-
chung gebe. Die im Gesetz bereits vorgesehene jährliche Ab-
senkung der Vergütung werde für Dächer, Fassaden und
Freiflächen für das Jahr 2010 um jeweils 1 Prozent erhöht.
Damit liege die jährliche Abschmelzung der Vergütung je
heit hat den Antrag auf Drucksache 17/1144 in seiner 12. Sit-
zung am 5. Mai 2010 abschließend beraten.

nach Jahr und Anlagengröße zwischen 9 und 11 Prozent. Die
Vorgehensweise beim sog. atmenden Deckel sei durch Maß-

Drucksache 17/1604 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

nahmen zur Anpassung der Degression für das jeweils kom-
mende Jahr je nach Volumen des Ausbaus im vorlaufenden
Jahr gekennzeichnet. Hier habe man die Anregungen der
Anhörung aufgegriffen und im Änderungsantrag auf Aus-
schussdrucksache 17(16)63 eine Modifikation vorgeschla-
gen. Es bleibe dabei, dass es einen Bezugszeitraum von Juni
bis September 2010 geben solle, der auf das Jahr hochge-
rechnet werde. Allerdings solle dann im Bezug auf eine
mögliche Degressionssteigerung durch das Überschreiten
des Deckels von 3 500 Megawatt lediglich eine Degressions-
steigerung von jeweils 1 Prozent in 1 000er Schritten erfol-
gen. Es solle aber genauso zu einer Degressionsminderung
im Jahr 2011 kommen, wenn der Zielkorridor verfehlt
werde. Die Grenze liege bei 2 500 Megawatt und sinke in
500 Megawattschritten. Die Degression vermindere sich
dann jeweils um 1 Prozent. Die Degressionssteigerung solle
im Jahr 2012 bei Überschreiten der Marke von 3 500 Mega-
watt jeweils 3 Prozent in 1 000er Schritten betragen. Eine
Degressionsminderung bei Nichterreichen des Zielkorridors
ab 2012 erfolge jeweils in 500er Megawattschritten um
2,5 Prozent. Der Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache
17(16)64 betreffe die Nutzung von Freiflächen. Der Fraktion
der CDU/CSU sei es wichtig gewesen, eine Konkretisierung
der Definition von Konversionsflächen vorzunehmen. Dies
seien alle Flächen, die aus wirtschaftlicher, verkehrlicher,
wohnungsbaulicher und militärischer Nutzung kämen und
zurückgebaut würden. Für diese sollten günstigere Vergü-
tungsbedingungen gelten. Außerdem solle eine Förderung
von Freiflächenanlagen auf bestehenden Gewerbeflächen
sowie an Bundesautobahnen und -schienenwegen mit der
Breite eines Randstreifens von 110 Metern gegenüber 100
Metern im bisherigen Gesetzentwurf erfolgen können. Man
habe sich aber auch darauf verständigt, dass Ackerflächen
nicht mehr für die Installation von Photovoltaik genutzt
werden sollten. Dies erfolge vor dem Hintergrund, dass die
Gesamtenergieproduktion aus erneuerbaren Energien einen
Anteil von 70 Prozent habe, die flächengebunden sei und
von Äckern oder aus forstwirtschaftlich genutzten Flächen
stamme. Auch dem immensen Flächenverbrauch, den es in
Deutschland noch immer gebe, müsse wirkungsvoll Einhalt
geboten werden. Demzufolge solle es eine Vergütung für
Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen, die nach dem 1. Juli
2010 ans Netz gingen, nicht mehr geben. Sollte allerdings
vor dem 25. März 2010, also dem Tag der ersten Lesung des
Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag, ein Satzungsbe-
schluss für einen Bebauungsplan vorgelegen haben, der den
Bau von Photovoltaikanlagen vorsehe, verlängere sich diese
Frist unter Beibehaltung der ursprünglichen Förderhöhe bis
zum 31. Dezember 2010. Dies solle gewährleisten, dass die
Anlagen und Projekte, die bereits begonnen und die früh ge-
nug projektiert worden seien, Vertrauensschutz genießen.
Der Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache 17(16)65
befasse sich mit dem Eigenverbrauch, der bereits im EEG
2009 geregelt sei. Dieses sehe einen Bonus für eigenver-
brauchten Strom von 3,6 Cent vor. Man verspreche sich hier-
von eine Netzentlastung und einen Innovationsschub im Sin-
ne von intelligenten Wasch- und Spülmaschinen und Netzen
innerhalb der Häuser. Hier sei eine Regelung vereinbart wor-
den, nach der 30 Prozent des produzierten Stroms wie bis-
lang mit 3,6 Cent vergütet werden. Dies sei die Grenze, die
ohne maßgebliche Verhaltensänderung auch heute schon

wicklung intelligenter Technologien. Im Änderungsantrag
auf Ausschussdrucksache 17(16)66 gehe es um das Urteil
des BGH vom Dezember 2009, mit dem eine Reihe von
stromintensiven Unternehmen in die Pflicht zur EEG-Um-
lage einbezogen würde, obwohl sie eigentlich unter die Här-
tefallregelung fallen könnten. Durch eine Änderung der Vor-
gaben über die Antragstellung für die Härtefallregelung in
§ 66 EEG könne man hier heilend eingreifen. Im Änderungs-
antrag der Fraktion DIE LINKE. würden wesentlich mode-
ratere Maßgaben zur Senkung der Vergütung vorgeschlagen.
Die Fraktion der CDU/CSU sei aber der Auffassung, dass
bei einer Preisreduktion von 30 Prozent im letzten Jahr und
einer weiterfolgenden Preisreduktion von bis zu 10 Prozent
in diesem Jahr die Degressionsvorschläge, die man unter-
breitet habe, sachlich begründet und für den Industrie- und
Produktionsstandort Deutschland verträglich seien. Letzt-
endlich sei das Argument der Differenz zu den z. B. in China
produzierten Anlagen nicht wirklich tragend, da diese nie-
mals durch Vergütungsangebote im Rahmen des EEG ausge-
glichen werden könnten. Darüber hinaus schlage die Frakti-
on DIE LINKE. vor, dass es eine gesetzliche Regelung zum
Recycling geben müsse. Schon heute sei es aber so, dass 85
Prozent der Produkte auf dem europäischen Markt durch
Module abgedeckt seien, die von Produzenten stammten, die
sich im Rahmen des Vereins Photovoltaikrecycling zum Re-
cycling verpflichtet hätten. Es gebe also eine Selbstver-
pflichtung der Branche, die große Anteile des Marktes um-
fasse.

Die Fraktion der SPD führte aus, dass der Gesetzentwurf
den deutschen Solarmarkt massiv verändern werde. Es wür-
den nicht zwingend weniger Installationen erfolgen, jedoch
die deutsche Produktion vom Markt verdrängt. Entscheidend
sei die Frage, ob man nur eine Preisentwicklung oder auch
volkswirtschaftliche Aspekte betrachte. In der Anhörung sei
deutlich geworden, dass diese Kernfrage durch den Gesetz-
entwurf nicht beantwortet werde. Es sei ein Grundfehler, die
Förderung von der Preisentwicklung abhängig zu machen.
Das gesamte Gesetzgebungsverfahren sei durch großen Di-
lettantismus geprägt gewesen. Dies habe zu einem großen
Auf und Ab im Markt gesorgt. Derzeit stelle man sogar
Preisanstiege fest. Wenn man also die Preisentwicklung zu-
grunde lege, müssten niedrigere Einmalabsenkungen erfol-
gen. Richtig sei es, Produktionskostensenkungen der Unter-
nehmen und die langfristige Entwicklung als Maßstab zu
wählen. Dies sei auch in der Sachverständigenanhörung
deutlich gemacht worden. Natürlich gebe es Spielraum im
Markt, den man zur Senkung der Umlage, die im Interesse
der Verbraucher liege, nutzen wolle. Es sei aber falsch, der
Branche mit einem einmaligen Schlag die Chance zu neh-
men, diesen Spielraum zu nutzen. Die Fraktion der SPD wei-
se darauf hin, dass die Differenz zwischen ihrem Vorschlag
und dem des Gesetzentwurfs in fünf Jahren einen Betrag von
2,29 Euro ausmache. Man müsse sich demgegenüber ver-
deutlichen, dass man über 70 000 Arbeitsplätze spreche.
Zum Thema Ackerflächen weise man darauf hin, dass man
auch einen Vergleich des Flächenverbrauchs durch Biomas-
se gegenüber der PV-Nutzung anstellen könne. Die Umwelt-
verbände hätten sich nicht kritisch zu Freiflächenanlagen ge-
äußert, weil die Flächen der Natur nicht entzogen würden.
Man spreche maximal über 1 Prozent der Fläche, die land-
erreicht werden könne. Was darüber hinaus gehe, solle mit
8 Cent honoriert werden. Dadurch erhoffe man sich die Ent-

wirtschaftlich genutzt wird. Natürlich sei es denkbar, dass
man sich in einzelnen Kommunen gegen Freiflächenanlagen

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1604

entscheide. Es sei aber falsch, wenn der Bundesgesetzgeber
den Kommunen die Möglichkeit des kommunalen Planungs-
vorbehaltes entziehe. Philippe Welter, der von der Fraktion
der FDP als Sachverständiger zur Anhörung geladen worden
sei, bitte alle Fraktionen darum, die Ackerflächen nicht aus-
zuschließen, weil sie die günstigste Möglichkeit seien, PV-
Strom zu erzeugen. In der Anhörung sei deutlich geworden,
dass man sich die Möglichkeit offenhalten müsse, kurzfristig
neu zu entscheiden, wenn sich der Markt gravierend verän-
dere. Dies sei eine sehr heikle Vorgehensweise, wie man jetzt
im Bereich des erneuerbaren Wärmemarktes sehe. Die Frak-
tion der SPD warne davor, sich auf einen Zeitraum von zwölf
Monaten zu fokussieren, um das nachzuholen, was an Preis-
senkungen teilweise gar nicht in Deutschland begründet sei.
Der auf den 25. März 2010 neu definierte Stichtag für einen
Bebauungsplanbeschluss sichere keine Projekte ab, da deren
Vorlaufphasen bis zu zwei Jahren betragen würden. Viele
Projektierer hätten Planungskosten in erheblichem Umfang
vorgeschossen und stünden vor der Situation, dass die Ge-
meinden und Kommunen zwar einen Bebauungsplan auf-
stellen wollten, aber noch keinen Festsetzungsbeschluss ge-
troffen hätten. Die angefallenen Planungskosten seien damit
verloren. Wenn man dies Problem ernst nehme, müsse man
zu einem anderen Stichtag kommen.

Die Fraktion der FDP begrüßte, dass mit der Novelle die
Ausbauziele für Photovoltaik angehoben würden und dass es
gelungen sei, mit sehr deutlichen Zu- und Abschlägen dafür
zu sorgen, dass der Ausbaukorridor ab 2012 eingehalten
werden könne. Dies werde mehr Stabilität in den Markt brin-
gen und dazu führen, dass das Ausbauziel um mehr als die
Hälfte gegenüber den Szenarien unter dem ehemaligen Bun-
desumweltminister Sigmar Gabriel überboten werde. Die
Fraktion der FDP vertrete die Auffassung, dass der Techno-
logiestandort Deutschland für die Photovoltaik gesichert
werden müsse. Dies sei durch den Gesetzentwurf und die
Änderungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gelungen. Man müsse die Interessen der Industrie gegenüber
denen der Verbraucherinnen und Verbraucher abwägen. Ziel
der Umweltpolitik könne es nicht sein, zweistellige Renditen
von Anlagenbetreibern zu sichern. Mit der Einmaldegres-
sion würden die Kostensenkungen des Marktes nachvoll-
zogen. Insbesondere die Fraktion der FDP habe dabei Wert
darauf gelegt, dass die Degression in 2011 nicht ausufere und
der Markt abgewürgt werde. Niemand könne exakt voraus-
sehen, wie sich der Markt in diesem sehr atypisch verlaufen-
den Jahr 2010 entwickeln werde. Mit den moderaten Zu- und
Abschlägen gegenüber der planmäßigen Degression habe
man einen vernünftigen Mittelweg gefunden. Was den
Eigenverbrauch angehe, gingen auch die Einschätzungen in
der Öffentlichkeit auseinander. Die Fraktion der FDP habe
darauf hinwirken wollen, dass keine Mitnahmeeffekte durch
einen erhöhten Bonus eintreten und Investitionsentscheidun-
gen ausbleiben würden. Deshalb habe man ein Splitting vor-
gesehen, nach dem die erhöhte Eigenverbrauchsförderung
nur denen zugute komme, die zusätzliche Anstrengungen im
Eigenheim unternehmen würden. Hierin liege auch eine
Chance für den Bereich der Elektromobilität. Wenn jemand
eine Photovoltaikanlage installiere und in drei oder vier Jah-
ren ein Elektroauto kaufe, könne er die Eigenverbrauchs-
regelung voll nutzen. Es handele sich also um einen sehr zu-

der Eigenverbrauchsregelung komplett zu streichen. Das
entspreche nicht den bisherigen Stellungnahmen der Frak-
tion der SPD in dieser Frage. Es sei bekannt, dass die
Fraktion der FDP dem Ausschluss der Ackerflächen kritisch
gegenüberstehe. Man habe aber erreichen können, dass bei
den Konversionsflächen eine Ausweitung stattfinde und die
Degression für sie geringer ausfalle. Man weise außerdem
darauf hin, dass die Ausweitung der Förderung von Flächen,
die als Gewerbegebiet ausgewiesen seien, insbesondere in
Ostdeutschland, erheblichen Platz für Freiflächenanlagen
schaffen könne. Die Fraktion der CDU/CSU habe darauf
hingewiesen, dass der Vertrauensschutz deutlich verbessert
werde. Es gebe gegenüber den Eckpunkten des Bundesmi-
nisteriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
auch deutliche Fortschritte im Bereich der Dachflächen. Der
Deutsche Bundestag sorge dafür, dass der Stichtag nicht der
1. April sondern der 1. Juli sei. Das nütze den Hausbesitze-
rinnen und Hausbesitzern, die insbesondere in diesem harten
Winter nicht die Möglichkeit gehabt hätten, ihre Anlagen
montieren zu lassen. Das sei ein Erfolg, der deutlich mache,
dass das EEG ein Parlamentsgesetz sei. Für die Freiflächen-
anlagen sei der Vertrauensschutz ebenfalls verbessert wor-
den, wenn auch nicht so stark wie von der Fraktion der FDP
gewünscht. Die außerdem geplante Härtefallregelung sei
sinnvoll, um für die betroffenen Unternehmen schnell
Rechtssicherheit zu schaffen.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte, dass die Diskussion
über den Gesetzentwurf von Irrungen und Wirrungen ge-
prägt gewesen sei und alle Beteiligten in hohem Maße ver-
unsichert habe. Viele Preisentwicklungen und Preissprünge
der letzten Wochen und Monate ließen sich darauf zurück-
führen. Ein Markenzeichen deutscher Politik, die bisher ver-
lässliche Förderrichtlinien und Standards garantiert habe, sei
beschädigt worden. In der Anhörung und allen Diskussionen
habe Einigkeit geherrscht, dass man eine Einmaldegression
machen könne. Es gebe aber erhebliche Unterschiede in der
Frage, wie hoch diese ausfallen könne. Es sei bereits darauf
hingewiesen worden, dass man über 60 000 bis 70 000 Ar-
beitsplätze spreche. Wenn die Unternehmen nun abbauen
müssten und eine Schieflage eintrete, könne man dies nicht
in wenigen Wochen oder Monaten korrigieren. Zur Frage des
atmenden Deckels weise man darauf hin, dass speziell im ge-
werblichen Bereich größere Projekte nach ihrer Rentabilität
beurteilt würden. Dabei gehe man vom schlechtesten Fall
aus. Wenn aber zu Beginn einer Projektierung nicht fest-
stehe, wie hoch am Ende die Vergütungen seien, würden
viele Unternehmen Abstand von neuen Projekten nehmen.
Die vorliegenden Änderungsanträge gingen zwar teilweise
in die richtige Richtung, aber insgesamt nicht weit genug.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. ziele darauf ab, eine
Recyclingpflicht und eine Zertifizierung des Herstellungs-
prozesses nach umweltgerechten Standards und in Fragen
der Arbeitssicherheit einzuführen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, dass
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP ausge-
führt sei, dass man den Weg in das regenerative Zeitalter ge-
hen wolle und für eine ideologiefreie Technologie und eine
marktorientierte Energiepolitik eintrete. In der realen Politik
würden sich diese Vorsätze jedoch nicht wiederfinden. So
müsse man fragen, warum man, wenn man für eine ideolo-
kunftsorientierten Anreiz. Zur Überraschung der Fraktion
der FDP habe die Fraktion der SPD beantragt, die Erhöhung

giefreie Energiepolitik eintrete, eine Vorfestlegung auf Lauf-
zeitverlängerungen von Atomkraftwerken für das Energie-

Drucksache 17/1604 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

konzept vornehme. Ideologiefrei bedeute, z. B. auch die
Möglichkeit einer Laufzeitverkürzung ins Auge zu fassen.
Vor diesem Hintergrund sei es verständlich, dass die EEG-
Novelle eine Bremse für den Ausbau erneuerbarer Energien
beinhalte. Im Gesetzentwurf sei ausgeführt, dass die Maß-
nahmen dazu geeignet seien, den Zubau zu verlangsamen
und den derzeitigen übermäßigen Ausbau auf eine Größen-
ordnung zurückzuführen, die für die Erreichung der deut-
schen Ausbauziele ausreichend sei. Es gehe also um den Be-
standsschutz von Kohlekraftwerken und Atomreaktoren. Mit
dem unzureichenden Anteil von 30 Prozent bis 2020, an dem
festgehalten werde, obwohl die Branche der erneuerbaren
Energien ausgeführt habe, dass bis 2020 ein Anteil von
50 Prozent oder mehr möglich sei, vertrete man die Interes-
sen der Atomlobbyisten und der konventionellen Energie-
wirtschaft. Dies werde auch daran deutlich, dass es derzeit
keine weitere Unterstützung für den Ausbau erneuerbarer
Wärmenutzung durch das Marktanreizprogramm geben wer-
de. Auch in der Forschungsförderung für Photovoltaik sei im
aktuellen Haushaltsplan eine Kürzung vorgesehen. Im Mit-
telpunkt der Diskussion stehe das Kostenargument. Über-
höhte Gewinne dürfe man nicht zulassen. Man vermisse aber
das Augenmaß, um die deutsche Industrieproduktion auf-
rechtzuerhalten. Infolge des Gesetzentwurfs werde zwar der
Photovoltaikausbau in Deutschland nicht zusammenbre-
chen, er werde aber dazu führen, dass die deutschen Produk-
tionsstätten einen massiven Einbruch bekommen würden.
Damit verspiele man auch den Beitrag zur Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit, von dem insbesondere die östlichen Bun-
desländer profitiert hätten. Der Effekt werde sein, dass fast
nur noch chinesische Module im deutschen Ausbau einge-
setzt würden. Dabei werde das übersehen, was auch der
Bund der Energieverbraucher betone. Dieser habe darauf
hingewiesen, dass hohe Kostenbelastung der Kunden aus
den 6 Mrd. Euro Zusatzgewinnen resultieren würden, die die
Stromkonzerne in den letzten drei Jahren jährlich durch nicht
gerechtfertigte Strompreiserhöhungen erzielt hätten. In der
Anhörung sei von den Sachverständigen Prof. Eicke R.
Weber und Dr. Wolfgang Seeliger verdeutlicht worden, dass
eine zusätzliche Vergütungssenkung von ca. 10 Prozent, am
besten in gestaffelten Schritten, der richtige Weg sei. Da-
rüber gehe man nun weit hinaus und sorge dafür, dass die
deutsche Industrie in große Probleme komme. Mit der
Herausnahme der Ackerflächen zerstöre man zudem ein be-
sonders kostengünstiges Segment. Auch die bayerische Lan-
desregierung weise darauf hin, dass eine zu abrupte und
drastische Kürzung die Gefahr schwerer Marktverwerfun-
gen in sich berge und das faktische Ende für Solaranlagen
auf Freiflächen bedeute. Durch das starke Eingreifen habe
man auch ein Problem in Fragen des Vertrauensschutzes.
Durch die notwendige Festlegung eines Schnittpunkts schaf-
fe man Ungerechtigkeit, wie auch Zuschriften von betroffe-
nen Unternehmen belegen würden. Diese Entscheidungen
fielen in eine Phase großer Rezession, in der man alles daran
setzen müsse, neue Arbeitsplätze zu schaffen und neue Tech-
nologie zu fördern. Die Regelung zum Eigenverbrauch, der
über eine Marke von 30 Prozent stärker gefördert werde, sei
praxisfern, weil man sie nicht kontrollieren könne. Dies wer-
de ein Hemmnis sein und die Verbraucherinnen und Verbrau-
cher davon abhalten, Investitionen zu tätigen. Profitieren
würden von den geplanten Änderungen letztlich die Produ-

deutsche Technologieführerschaft zerstört. Man müsse gro-
ße Befürchtungen haben, was die Technologieführerschaft
für Windkraft, für Geothermie und für Bioenergien angehe,
wenn hier künftig ähnlich agiert werde.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE., den Änderungsantrag der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdruck-
sache 17(16)63 anzunehmen.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE., den Änderungsantrag der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdruck-
sache 17(16)64 anzunehmen.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
auf Ausschussdrucksache 17(16)65 anzunehmen.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE., den Änderungsantrag der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksache 17(16)66
anzunehmen.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Ausschussdruck-
sache 17(16)72 abzulehnen.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Ausschussdruck-
sache 17(16)73 abzulehnen.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE., den Änderungsantrag der
Fraktion der SPD auf Ausschussdrucksache 17(16)74(neu)
abzulehnen.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE., den Änderungsantrag der Fraktion
der SPD auf Ausschussdrucksache 17(16)75 abzulehnen.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der SPD, den Änderungsantrag der
Fraktion DIE LINKE. auf Ausschussdrucksache 17(16)77
abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
zenten in China. Im Ergebnis werde der Ausbau der erneuer-
baren Energien in der Welt nicht gebremst, wohl aber die

SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Gesetzentwurf der

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1604

Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Drucksache 17/1147
in geänderter Fassung anzunehmen.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-

Anlage 3: Änderungsantrag d 17(16)65

Anlage 4: Änderungsantrag d 17(16)66

Anlage 5: Änderungsantrag d

Anlage 6: Änderungsantrag d

Anlage 7: Änderungsantrag d

Anlage 8: Änderungsantrag d

Anlage 9: Änderungsantrag d

Anlage 10: Entschließungsant

Anlage 11: Entschließungsant cksache 17(16)78
er Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksache

er Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksache

er Fraktion der SPD auf Ausschussdrucksache 17(16)72

er Fraktion der SPD auf Ausschussdrucksache 17(16)73

er Fraktion der SPD auf Ausschussdrucksache 17(16)74(neu)

er Fraktion der SPD auf Ausschussdrucksache 17(16)75

er Fraktion DIE LINKE. auf Ausschussdrucksache 17(16)77

rag der Fraktion der SPD auf Ausschussdrucksache 17(16)76

rag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdru
tung der Fraktion DIE LINKE., den Entschließungsantrag
der Fraktion der SPD auf Ausschussdrucksache 17(16)76
abzulehnen.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der SPD, den Entschließungsantrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschuss-
drucksache 17(16)78 abzulehnen.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dem Deut-
schen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache
17/1144 abzulehnen.

Berlin, den 5. Mai 2010

Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksache 17(16)63

Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksache 17(16)64

Dr. Maria Flachsbarth
Berichterstatterin

Dirk Becker
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Dorothee Menzner
Berichterstatterin

Hans-Josef Fell
Berichterstatter

Drucksache 17/1604 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Änderungsantrag 1
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

zu dem
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Drucksache 17/1147

Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d wird wie folgt geändert:

a) Absatz 3 wie folgt gefasst:

„(3) Die Prozentsätze nach Absatz 2 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb,
Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb und Buchstabe b
Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb

1. erhöhen sich im Jahr 2011, sobald die Leistung der bei der Bundesnetzagentur
nach dem 31. Mai 2010 und vor dem 1. Oktober 2010 nach § 16 Absatz 2 Satz 2
registrierten Anlagen mit dem Faktor 3 multipliziert
a) 3 500 Megawatt überschreitet, um 1,0 Prozentpunkte,
b) 4 500 Megawatt überschreitet, um 2,0 Prozentpunkte,
c) 5 500 Megawatt überschreitet, um 3,0 Prozentpunkte oder
d) 6 500 Megawatt überschreitet, um 4,0 Prozentpunkte;

2. erhöhen sich ab dem Jahr 2012, sobald die Leistung der bei der Bundesnetzagentur
zum 30. September des jeweiligen Vorjahres innerhalb der vorangegangenen zwölf
Monate nach § 16 Absatz 2 Satz 2 registrierten Anlagen
a) 3 500 Megawatt überschreitet, um 3,0 Prozentpunkte,
b) 4 500 Megawatt überschreitet, um 6,0 Prozentpunkte,
c) 5 500 Megawatt überschreitet, um 9,0 Prozentpunkte oder
d) 6 500 Megawatt überschreitet, um 12,0 Prozentpunkte;

3. verringern sich im Jahr 2011, sobald die Leistung der bei der Bundesnetzagentur
nach dem 31. Mai 2010 und vor dem 1. Oktober 2010 nach § 16 Absatz 2 Satz 2
registrierten Anlagen mit dem Faktor 3 multipliziert
a) 2 500 Megawatt unterschreitet, um 1,0 Prozentpunkte,
b) 2 000 Megawatt unterschreitet, um 2,0 Prozentpunkte oder
c) 1 500 Megawatt unterschreitet, um 3,0 Prozentpunkte.

4. verringern sich ab dem Jahr 2012, sobald die Leistung der bei der
Bundesnetzagentur zum 30. September des jeweiligen Vorjahres innerhalb der
vorangegangenen zwölf Monate nach § 16 Absatz 2 Satz 2 registrierten Anlagen
a) 2 500 Megawatt unterschreitet, um 2,5 Prozentpunkte,
b) 2 000 Megawatt unterschreitet, um 5,0 Prozentpunkte oder
c) 1 500 Megawatt unterschreitet, um 7,5 Prozentpunkte.

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für

DE U T S C H E R B U N D E S T A G

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit

16. WP

Ausschussdrucksache
17(16)63

zu TOP 5a der TO am 05.05.2010

30.04.2010

Anlage 1
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie den nach Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 8 für das

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1604

Folgejahr geltenden Prozentsatz und die daraus resultierenden Vergütungssätze jeweils
zum 31. Oktober eines Jahres im Bundesanzeiger.“

b) In Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „1. Januar 2010“ durch die Angabe „25. März 2010“
ersetzt.

Begründung:

Zu Buchstabe a

Mit dieser Änderung wird die Degressionsberechnung für das Jahr 2011 geändert. Zum
1. Januar 2011 wird die Förderung um 9 Prozent abgesenkt. Allerdings erfolgt die Änderung
der Degression bei einer Über- oder Unterschreitung des Zielkorridors in geringerem
Umfang. Überschreitet der Zubau im Beobachtungszeitraum 3500 Megawatt, so steigt die
Degression in vier Schritten jeweils um einen Prozentpunkt. Unterschreitet der Zubau 2500
MW, so sinkt die Degression in drei Schritten jeweils um einen Prozentpunkt. Grund dieser
Änderung ist, dass der Zubau im Jahr 2010 aufgrund der außerplanmäßigen Absenkung
zum 1. Juli 2010 atypisch verlaufen wird und nur schwer zu prognostizieren ist.

Zu Buchstabe b

Bei Vorliegen eines Bebauungsplans, der vor dem 25. März 2010 beschlossen wurde,
können zukünftige Anlagenbetreiber ihre Planungen noch bis Ende des Jahres 2010 auf
Freiflächen umsetzen und erhalten weiterhin die Einspeisevergütung in der Höhe, als ob die
Anlage vor dem 1. Juli 2010 in Betrieb genommen worden wäre.

Drucksache 17/1604 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Änderungsantrag 2
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

zu dem
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Drucksache 17/1147

In Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b) wird Absatz 3 wie folgt geändert:

a) In Nummer 2 werden nach dem Wort „wirtschaftlicher“ ein Komma und die Wörter
„verkehrlicher, wohnungsbaulicher“ eingefügt.

b) In Nummer 3 wird die Angabe „1. Januar 2010“ durch die Angabe „25. März 2010“
ersetzt.

c) In Nummer 4 wird die Angabe „100 Metern“ durch die Angabe „110 Metern“ ersetzt.

Begründung:
Mit diesen Änderungen werden die Anforderungen an Freiflächenanlagen leicht geändert.

Zu Buchstabe a
Die Änderung in Buchstabe a stellt sicher, dass für Strom aus Solaranlagen zukünftig auch
dann eine Vergütung gezahlt wird, wenn die Anlagen auf Konversionsflächen aus
verkehrlicher und wohnungsbaulicher Vornutzung errichtet werden und ein entsprechender
Bebauungsplan vorliegt. Zumeist konnten diese Flächen schon früher zu diesem Zweck
verwendet werden, weil sie in aller Regel versiegelt waren. Hier gab es in der Praxis aber
Schwierigkeiten, weil die Flächen teilweise unversiegelte Bereiche umfassten. Deshalb
werden sie nunmehr ausdrücklich in ihrer Gesamtheit als Konversionsflächen aufgenommen.

Zu Buchstabe b
Die Änderung in Buchstabe b weitet den Schutz des Vertrauens aus. Haben Einspeisewillige
einen Bebauungsplan der vor dem 25. März 2010 beschlossen wurde, erhalten sie weiterhin
eine Einspeisevergütung, wenn die Anlage vor dem 1. Januar 2011 in Betrieb genommen
worden ist. Durch die Verschiebung der Frist für den Beschluss des Bebauungsplans vom
1. Januar 2010 auf den 25. März 2010 sollen zusätzlich weitere bereits geplante Anlagen in
den Genuss der Vertrauensschutzregelung gelangen. Da am 25. März 2010 die
Gesetzesänderung mit der endgültigen Streichung der Ackerflächen in 1. Lesung im
Bundestag behandelt worden ist, ist diese zeitliche Grenze sachlich angemessen.

Zu Buchstabe c
Die Änderung in Buchstabe c erweitert die Breite des Streifens, auf dem längs von
Autobahnen und Schienenwegen grundsätzlich eine Vergütung für errichtete Solaranlagen
gezahlt werden kann, von 100 auf 110 Meter, um Abstandsgebote zur Fahrbahn zu
berücksichtigen. Im Rahmen dieses Streifens können weiterhin auch Solaranlagen auf

DE U T S C H E R B U N D E S T A G

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit

16. WP

Ausschussdrucksache
17(16)64

zu TOP 5a der TO am 05.05.2010

30.04.2010

Anlage 2
ehemaligen Ackerflächen eine Vergütung erhalten, da § 32 Absatz 3 Nummern 3 und 4
gleichberechtigt neben einander stehen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/1604

Änderungsantrag 3
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

zu dem
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Drucksache 17/1147

In Artikel 1 Nummer 4 wird Absatz 2 wie folgt gefasst:

„(2) Für Strom aus Anlagen nach Absatz 1 mit einer Leistung bis einschließlich 500 Kilowatt,
die vor dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden, besteht ein Anspruch auf
Vergütung, soweit die Anlagenbetreiberin, der Anlagenbetreiber oder Dritte den Strom in
unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage selbst verbrauchen und dies nachweisen. Für
diesen Strom verringert sich die Vergütung nach Absatz 1,

1. um 16,38 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil dieses Stroms, der 30 Prozent der im
selben Jahr durch die Anlage erzeugten Strommenge nicht übersteigt, und

2. um 12 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil des Stroms, der 30 Prozent der im selben
Jahr durch die Anlage erzeugten Strommenge übersteigt.“

Begründung:
Die Änderung in § 33 Absatz 2 senkt den Anreiz zum Eigenverbrauch bei geringen
Eigenverbrauchsanteilen. Grund einer solchen Reglung ist, dass auch ohne
Verhaltensänderungen oder technische Innovationen ein bis zu 30 prozentiger Anteil der
Stromproduktion unmittelbar genutzt werden kann. Daher soll der erhöhte Anreiz nur bei
einem höheren Eigenverbrauchsanteil greifen, um einen zusätzlichen Anreiz für
Verhaltensänderungen und technische Maßnahmen zu setzen. Ziel der Überprüfung der
Eigenverbrauchsregelung für die EEG-Novelle 2012 ist der Maßstab einer effektiven
Netzentlastung. Daneben bezieht sich die Regelung nur noch auf Anlagen mit einer
installierten Leistung bis einschließlich 500 Kilowatt.

DE U T S C H E R B U N D E S T A G

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit

16. WP

Ausschussdrucksache
17(16)65

zu TOP 5a der TO am 05.05.2010

30.04.2010

Anlage 3

Drucksache 17/1604 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Änderungsantrag 4
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

zu dem
Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und FDP

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Drucksache 17/1147

Artikel 1 l Nummer 5 Buchstabe b) wird wie folgt geändert:

a) Die Wörter „wird folgender Absatz 4“ werden durch die Wörter „werden folgende Absätze
4 und 5“ ersetzt.

b) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die ihren Strom außerhalb eines der
allgemeinen Versorgung dienenden Netzes beziehen, können abweichend von § 43
Absatz 1 ihren Antrag nach § 40 Absatz 1 Satz 1 für die Jahre 2009, 2010 und 2011 bis
zum 30. September 2010 (Ausschlussfrist) stellen. Bei Antragstellungen für das Jahr
2009 wird das Unternehmen bei der Ermittlung des Verhältnisses der Stromkosten zur
Bruttowertschöpfung nach § 41 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3 so gestellt, als hätte
das Elektrizitätsversorgungsunternehmen die für das Jahr 2007 nach § 37
Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 zu zahlende Vergütung anteilig an das
Unternehmen weiter gereicht; bei Antragstellungen für das Jahr 2010 gilt dies mit Bezug
auf das Jahr 2008 entsprechend. Die Anforderung nach § 41 Absatz 1 Nummer 3 gilt als
erfüllt, wenn das Elektrizitätsversorgungsunternehmen die für das Jahr 2009 nach § 37
Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 zu zahlende Vergütung anteilig an das
Unternehmen weiter gereicht und das Unternehmen diese Forderung beglichen hat. Die
Anforderung nach § 41 Absatz 1 Nummer 4 gilt mit der Maßgabe, dass eine
Zertifizierung spätestens bis zum 30. September 2010 erfolgt ist. Die Kosten der
Begünstigung sind entgegen § 12 der Verordnung zur Weiterentwicklung des
bundesweiten Ausgleichsmechanismus vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2101) als
Ausgaben im Sinne von § 3 Absatz 4 der Verordnung zur Weiterentwicklung des
bundesweiten Ausgleichsmechanismus zu berücksichtigen.“

Begründung:
Die Regelung dient dazu, für bestimmte stromintensive Unternehmen nachträglich eine
Antragsmöglichkeit für die Jahre 2009 und 2010 zu eröffnen sowie die Antragsfrist für das
Jahr 2011 zu verlängern. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember
2009 (Az. VIII ZR 35/09), mit dem der Bundesgerichtshof klargestellt hat, dass in den
Belastungsausgleich des Erneuerbare- Energien-Gesetzes auch Strommengen
einzubeziehen sind, die außerhalb eines der allgemeinen Versorgung dienenden Netzes
erzeugt und an Letztverbraucher geliefert wurden.

Von diesem Urteil sind indirekt auch stromintensive Unternehmen betroffen, soweit sie bisher
ihren Strom außerhalb von Netzen der allgemeinen Versorgung bezogen haben und ihr

DE U T S C H E R B U N D E S T A G

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit

16. WP

Ausschussdrucksache
17(16)66

zu TOP 5a der TO am 05.05.2010

30.04.2010

Anlage 4
Elektrizitätsversorgungsunternehmen bisher nicht in den Belastungsausgleich einbezogen
war. Sie haben in diesem Fall bisher keine EEG-Umlage bezahlt und keinen EEG-Strom

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/1604

abgenommen. Deshalb haben sie in aller Regel für die Jahre 2009 und 2010 auch keine
Anträge nach §§ 40 ff. EEG gestellt.

Für diese Unternehmen wird nun eine nachträgliche Antragstellung für die Jahre 2009 und
2010 ermöglicht. Daneben wird die Antragsfrist für das Jahr 2011 verlängert, damit die
Unternehmen ausreichend Zeit haben, die Zertifizierung nach § 41 Absatz 1 Nummer 4 EEG
nachzureichen.

Satz 2 stellt die Unternehmen für die Anforderung nach § 41 Absatz 1 Nummer 2 und
Absatz 3 so, als wären sie 2007 und 2008 bereits mit der Umlage belastet worden. Hier wird
auf die Jahre 2007 und 2008 Bezug genommen, weil dies auch die Referenzjahre gewesen
wären, wenn die betroffenen Unternehmen regulär einen Antrag gestellt hätten. Ohne diese
Fiktion würden andernfalls einige stromintensive Unternehmen aufgrund der geringeren
Gesamtstromkosten nicht von der Regelung profitieren können.

Für Anträge für die Jahre 2009, 2010 und 2011 fingiert Satz 3 die Abnahme von Strom nach
§ 37 für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr, soweit im Jahr 2009 eine EEG-Umlage
gezahlt wurde.

Satz 4 fordert, dass vor dem 30. September 2010 eine Zertifizierung nach § 41 Absatz 1
Nummer 4 erfolgt sein muss. Die Zertifizierung ist nicht für abgeschlossene Geschäftsjahre
erforderlich. Sie kann vielmehr für das laufende Jahr durchgeführt werden.

Drucksache 17/1604 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit
17. Wahlperiode

Änderungsantrag 1
der Fraktion der SPD

zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
- Drucksache 17/1147-

Der Bundestag wolle beschließen:

Zu Artikel 1:

In Nummer 2 Buchstabe d wird Absatz 3 wie folgt gefasst:

„(3) Die Prozentsätze nach Absatz 2 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb,
Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb und Buchstabe b
Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb

1. erhöhen sich ab 2011 jährlich zum 1. Juli, sobald die Leistung der bei der
Bundesnetzagentur für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr nach § 16 Absatz 2
Satz 2 registrierten Anlagen

4 000 Megawatt überschreitet, um 1,0 Prozentpunkte;

2. verringern sich ab 2011 jährlich zum 1. Juli, sobald die Leistung der bei der
Bundesnetzagentur für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr nach § 16 Absatz 2 Satz
2 registrierten Anlagen

a) 3 000 Megawatt unterschreitet, um 2,5 Prozentpunkte,
b) 2 500 Megawatt unterschreitet, um 5,0 Prozentpunkte oder
c) 2 000 Megawatt unterschreitet, um 7,5 Prozentpunkte.

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie den nach Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 8 für das Folgejahr
geltenden Prozentsatz und die daraus resultierenden Vergütungssätze jeweils zum 31.
Januar eines Jahres im Bundesanzeiger.“

Begründung:

Die Solarenergie leistet einen wichtigen Beitrag zu einer ökologischen Energiewende hin
zu einer nachhaltigen Energieversorgung und ist Teil einer langfristig angelegten
Klimaschutzpolitik. Das Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist es, den Anteil
erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2020 auf 25 bis 30 Prozent

DE U T S C H E R B U N D E S T A G

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit

16. WP

Ausschussdrucksache
17(16)72

zu TOP 5a der TO am 05.05.2010

04.05.2010

Anlage 5
und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen, sie sollen wettbewerbsfähig werden und
sich am Markt durchsetzen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/1604

Gegenwärtig sieht sich die deutsche Solarbranche einem zunehmenden globalen
Preisdruck ausgesetzt. Wollen die deutschen Unternehmen ihren Weltmarktanteil auch
gegen die wachsende Konkurrenz insbesondere aus China behaupten, müssen sie die
Preise weiter senken und gleichzeitig Spitzentechnologie herstellen und weiterentwickeln.
Ausreichende Anreize zur Kostensenkung sind durch die im EEG verankerte jährliche
Absenkung der Vergütungsätze für neue Solaranlagen gegeben. Diese übt einen Kosten-
und somit auch Innovationsdruck auf die Hersteller aus. Entsprechend sind
Solarstromanlagen bis 100 Kilowatt seit 2006 um rund 40 Prozent preiswerter geworden.
Die Festlegung des Zielkorridors zur Anpassung der Degression an die aktuelle
Zubaumenge wird gegenüber dem Gesetzentwurf beschränkt und gibt der Branche bis
zur vorgesehenen Überarbeitung des EEG Planungssicherheit. Die Verschiebung des
Geltungsdatums für die Degression auf den 1. Juli eines Jahres wirkt insbesondere
entspannend auf die Montagebranche, die in Abhängigkeit von den Entscheidungen der
Kunden und Investoren aufgrund der Witterungsverhältnisse zügiger reagieren kann.

Berlin, den 5. Mai 2010

Drucksache 17/1604 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit
17. Wahlperiode

Änderungsantrag 2
der Fraktion der SPD

zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
- Drucksache 17/1147-

Der Bundestag wolle beschließen:

zu Artikel 1:

In Nummer 2 Buchstabe d wird der Absatz 4 wie folgt gefasst:

„(4) Die Vergütungen sinken nach dem Abzug der Degression, die nach dem 31. Dezember
2009 für das Jahr 2010 abgezogen wird, für Strom aus Anlagen nach § 32 und 33, die nach
dem 30. Juni 2010 in Betrieb genommen wurden, mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt
einmalig um 6 Prozent und mit einer Leistung von mehr als 30 Kilowatt einmalig um 10 Prozent.

Ausgenommen von der Absenkung der Vergütung nach Satz 1 ist Strom aus Anlagen nach §
32, wenn die Anlage vor dem 1. Januar 2011 in Betrieb genommen und im Geltungsbereich
eines vor dem 24. März 2010 zur Aufstellung oder Änderung beschlossenen Bebauungsplanes
errichtet wurde.

Begründung:
Die Kostenentwicklung in der Solarbranche erlaubt eine zusätzliche Einmalabsenkung
der jährlichen Degression um weitere 6 Prozentpunkte für Anlagen mit einer Leistung bis
zu 30 Kilowatt und um 10 Prozentpunkte für die sonstigen Anlagen auf Basis des jeweils
durch die zum 1.1.2010 in Kraft getretene Reduktion der Vergütungssätze. Mit der
Festlegung des Datums des Aufstellungsbeschlusses eines Bebauungsplanes zur
Errichtung von Freiflächenanlagen ist der Vertrauensschutz gewährleistet.

Berlin, den 5. Mai 2010

DE U T S C H E R B U N D E S T A G

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit

16. WP

Ausschussdrucksache
17(16)73

zu TOP 5a der TO am 05.05.2010

04.05.2010

Anlage 6

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/1604

Deutscher Bundestag
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit
17. Wahlperiode

Änderungsantrag 3
der Fraktion der SPD

zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
- Drucksache 17/1147-

Der Bundestag wolle beschließen:

Zu Artikel 1:

In Nummer 3 Buchstabe b wird Absatz 3 wie folgt gefasst:

„(3) Für Strom aus einer Anlage nach Absatz 2, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
errichtet wurde, der zumindest auch zu diesem Zweck nach dem 1. September 2003 aufgestellt
oder geändert worden ist, besteht die Vergütungspflicht des Netzbetreibers nur, wenn sich die
Anlage

1. auf Flächen befindet, die zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung
des Bebauungsplans bereits versiegelt waren,

2. auf Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, militärischer, verkehrlicher oder
wohnungsbaulicher Nutzung befindet,

3. auf Grünflächen befindet, die zur Errichtung dieser Anlage im Bebauungsplan ausgewiesen
sind und zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des
Bebauungsplanes in den drei vorangegangenen Jahren als Ackerland genutzt wurden oder

4. auf Flächen befindet, die längs von Autobahnen oder Schienenwegen liegen, und sie in einer
Entfernung bis zu 110 Metern, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn,
errichtet wurde.

Satz 1 findet keine Anwendung, wenn sich die Anlage auf einer Fläche befindet, die bereits vor
dem 25. März 2010 als Gewerbe- oder Industriegebiet im Sinne des § 8 oder des § 9 der
Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S.
132), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466) geändert
worden ist, festgesetzt war. Satz 2 gilt entsprechend bei einem vorhabenbezogenen
Bebauungsplan nach § 12 des Baugesetzbuches, der zulässige bauliche Nutzungen
entsprechend § 8 oder § 9 der Baunutzungsverordnung festgesetzt hat.“

Begründung:
Mit der Ausweitung der nutzbaren Konversionsflächen, auf Flächen längs von Autobahnen
und Schienenwegen sowie auf bestehende Industrie- und Gewerbeflächen vergrößert sich
die Möglichkeit der Betreiber, Flächen zur Gewinnung von Solarenergie zu arrondieren. Die
Beendigung der Vergütung von Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen wird zurück-
genommen. Auf diese Weise wird weiterhin im Zuge der Planungshoheit der Kommunen
darüber befunden, wie Flächen verwendet werden sollen.

DE U T S C H E R B U N D E S T A G

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit

16. WP

Ausschussdrucksache
17(16)74(neu)

zu TOP 5a der TO am 05.05.2010

04.05.2010

Anlage 7
Berlin, den 5. Mai 2010

Drucksache 17/1604 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit
17. Wahlperiode

Änderungsantrag 4
der Fraktion der SPD

zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
- Drucksache 17/1147 -

Der Bundestag wolle beschließen:

Zu Artikel 1:

a) Nummer 2c Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Vierfachbuchstabe aaaa wird
gestrichen.

b) Nummer 4 wird gestrichen.

Begründung:
Die Eigenverbrauchsregelung stellt in der im Gesetzentwurf vorgesehenen Fassung keinen
Anreiz für Innovationen und Investitionen im Bereich der Speichertechnologie her. Auch die
zwischenzeitlich erkennbare Änderung der Vorschrift durch die Koalitionsfraktionen heilt
diesen Mangel nicht. Sinnvoll wäre stattdessen eine Begünstigung von Maßnahmen oder
Technologien, um die Solarstromerzeugung in den Lastgang antizyklisch einzubetten. Dazu
wären jedoch einige Vorarbeiten erforderlich, um solche Maßnahmen zielgerichtet
anzureizen. Dies ist in der Kürze der Zeit nicht mehr möglich. Die Streichungen stellen daher
die Gesetzesfassung vom 25. Oktober wieder her und erklären sich im Zusammenhang mit
der maßvoll angesetzten einmaligen Absenkung der Vergütungen im neuen § 20 Absatz 4.
Eine Änderung der Eigenverbrauchsregelung sollte, wenn überhaupt, erst im Rahmen klarer
Erkenntnisse aus dem EEG-Erfahrungsbericht 2011 erfolgen.

Berlin, den 5. Mai 2010

DE U T S C H E R B U N D E S T A G

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit

16. WP

Ausschussdrucksache
17(16)75

zu TOP 5a der TO am 05.05.2010

04.05.2010

Anlage 8

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/1604

Deutscher Bundestag
17. Wahlperiode

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dorothée Menzner, Ralph Lenkert, Eva Bulling-Schröter und
Sabine Stüber der Fraktion DIE LINKE

zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und FDP

Entwurf eines…Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

- Drucksachen 17/1147 -

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wolle beschließen:

Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b) Nummer 3 wird wie folgt geändert:

„auf Grünflächen befindet, die zur Errichtung dieser Anlage in einem Bebauungsplan
ausgewiesen sind, mit dessen Aufstellung oder Änderung gemäß § 2 Abs. 1. S. 2 des
Baugesetzbuches vor dem 01. Mai 2010 begonnen wurde und die zu diesem Zeitpunkt in
den drei vorangegangenen Jahren als Ackerland genutzt wurden, und sie vor dem 1. Januar
2011 in Betrieb genommen wurde oder“

Begründung:
Weder die im Gesetzesentwurf noch die im Änderungsantrag der CDU/CSU- und FDP-
Fraktionen vorgesehenen Fristen (1. Januar bzw. 25. März 2010) für den Beschluss eines
Bebauungsplans gewährleisten einen hinreichenden Vertrauensschutz bereits längerer Zeit
in Planung befindlicher Projekte. Angesichts einer üblichen Verfahrensdauer zur Änderung
eines Bebauungsplans von mindestens sechs bis acht Monaten bis zur förmlichen
Beschlussfassung ist die von der Koalition vorgeschlagene Fristenregelung praxisfremd. In
zahlreichen Fällen wäre es mithin nicht mehr möglich, bereits vorfinanzierte Planungen zur
Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen sinnvoll zu Ende zu führen.

Wir schlagen daher vor, dass Voraussetzung für die Gewährung einer Einspeisevergütung
für Strom aus Photovoltaikanlagen gemäß § 32 Erneuerbare-Energien-Gesetz ein Beschluss
eines Bebauungsplans oder ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung eines Bebauungsplans
vor dem 1. Mai 2010 ist. Da die abschließenden Änderungen der Koalition am Gesetzestext
erst Ende April bekannt waren, kann auch erst ab diesem Zeitpunkt die Kenntnis der neuen
Rechtslage bei den Projektplanern unterstellt werden.

Berlin, den 5. Mai 2010

DE U T S C H E R B U N D E S T A G

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit

16. WP

Ausschussdrucksache
17(16)77

zu TOP 5a der TO am 05.05.2010

04.05.2010

Anlage 9

Drucksache 17/1604 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit
17. Wahlperiode

Entschließungsantrag
der Fraktion der SPD

zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
- Drucksache 17/1147-

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest

Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) war bisher Motor für den Ausbau
der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energien und hat in den vergangenen zehn Jahren zu
einem beispiellosen Aufschwung in den verschiedenen Branchen der erneuerbaren Energien
geführt.

Ende 2009 waren nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) in
Deutschland Photovoltaik-Anlagen mit einer Kapazität von 9.800 Megawatt (maximal)
installiert, die in demselben Jahr ca. 6,4 Terrawattstunden Solarstrom produzierten. Allein in
der deutschen Solarstrombranche sind rund 10.000 Firmen aktiv, davon weit über 200
Produzenten von Solarzellen, Solarmodulen sowie Komponenten. Der Jahresumsatz 2009
der Solarindustrie belief sich auf 9 Milliarden Euro, dazu kamen noch einmal 2,5 Milliarden
Euro der Zulieferindustrie. Die Exportquoten der Produzenten sowie der Zulieferer stiegen in
den letzten Jahren auf rund 50 bzw. 70 Prozent. Im vergangenen Jahr waren etwa 60.000
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der deutschen Solarbranche tätig. Nach der
Prognose des BSW könnten es aber schon 2020 schon rund 100.000 Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer sein.

Damit spielt die Solarbranche in der Zukunft innerhalb der der anderen erneuerbaren
Energieträger eine zentrale Rolle bei der Stärkung des Wirtschafts- und Industriestandorts
Deutschland. Um auch weiterhin zukunftsfähige Arbeitsplätze innerhalb der Solarbranche in
Deutschland zu schaffen und zu erhalten, muss neben der bestehenden Abnahme- und
Vergütungspflicht von Strom aus Photovoltaik-Anlagen verstärkt in Forschung- und Ent-
wicklung investiert, das geistige Eigentum geschützt und unlautere Wettbewerbs-
verzerrungen auf dem Weltmarkt vermieden werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. im Rahmen der anstehenden Erarbeitung des Erfahrungsberichts zum EEG sowie
der für das Jahr 2012 geplanten Novelle des EEG geeignete Vorschläge über eine
haushaltsunabhängige und umfangreiche Förderung der industrienahen Forschung

DE U T S C H E R B U N D E S T A G

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit

16. WP

Ausschussdrucksache
17(16)76

zu TOP 5a der TO am 05.05.2010

04.05.2010

Anlage 10
und Entwicklung zu unterbreiten, um entsprechenden Innovationen schnell zur
Marktreife zu verhelfen;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/1604

2. im Rahmen der für das Jahr 2012 geplanten Novelle des EEG dem Mehraufwand
innovativer Techniken, wie z.B. der Integration von Solarmodulen in Gebäude-
fassaden und Lärmschutzwänden, Rechnung zu tragen und für solche Anlagen eine
eigenständige oder ergänzende Vergütung einzuführen;

3. im Rahmen der anstehenden Erarbeitung des Erfahrungsberichts zum EEG eine
nach gemittelter Einstrahlungsintensität gestaffelte Vergütung zu prüfen.

4. zügig einen Vorschlag für eine Verordnung nach § 64 Abs. 1 Nr. 6 EEG (2009) zur
verbesserten Integration des Stroms aus Erneuerbaren Energien vorzulegen, um die
Bereitstellung verschiedener Kombinationsmodelle von fluktuierenden und steu-
erungsfähigen erneuerbaren Energien sowie von Speichertechnologien
(Kombikraftwerksbonus) anzureizen und somit zur Entlastung von Lastprofilen auf
den verschiedenen Netzebenen beizutragen;

5. in Zusammenarbeit mit den Branchen der erneuerbaren Energien eine Task Force
einzurichten sowie einen Masterplan zum Schutze des geistigen Eigentums
deutscher Unternehmen zu erstellen und die betreffenden Firmen aktiv bei der
Abwehr von Werks- und Industriespionage zu unterstützen;

6. im Rahmen der europäischen und der internationalen Zusammenarbeit verstärkt
gegen Methoden unlauteren Wettbewerbs auf dem Weltmarkt, wie z.B.
Dumpingpreise, die Gewährung verlorener Kredite von staatlicher Seite oder die
Nichtbeachtung sozialer und ökologischer Standards, vorzugehen.

Berlin, den 5. Mai 2010

Drucksache 17/1604 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag
17. Wahlperiode

xx.xx.2010

Entschließungsantrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zur zweiten und dritten Beratung des Entwurf eines…Gesetzes zur Änderung
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (Drs. 17/1147)

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Solarförderung ist eine Investition in die Zukunft, die sich bezahlt macht. Heute bereits
arbeiten rund 60.000 Menschen in der deutschen Solarbranche. Über 100 Unternehmen
liefern Solarzellen, Module und Komponenten, weit mehr noch sind mit Planung und
Installation von Solaranlagen beschäftigt. Rund 10 Milliarden Euro werden hier jährlich
umgesetzt, zwei Drittel der Wertschöpfung verbleiben in Deutschland. Die öffentliche Hand
nimmt dadurch 3 Milliarden Euro an Steuern ein. Außerdem erspart Solarstrom
Brennstoffimporte – aktuell im Wert von etwa 400 Millionen Euro jährlich – und senkt den
CO2-Ausstoß, im letzten Jahr um 3,6 Millionen Tonnen.

Die positive Marktentwicklung beim Solarstrom und deutlich gesunkene Kosten für
Solartechnik eröffnen Spielräume für eine außerplanmäßige Kürzung der
Solarstromvergütung. Diese Spielräume muss der Gesetzgeber im Interesse der
Verbraucher nutzen. Dies muss allerdings mit Augenmaß erfolgen, damit deutsche Hersteller
nicht vom Markt gedrängt werden. Unabhängige Institutionen wie die Landesbank Baden-
Württemberg (LBBW) oder auch die Piper Bank haben errechnet, dass die deutsche und
europäische Solarindustrie bei einer zu starken Absenkungen ihre Wettbewerbsfähigkeit im
globalen Vergleich einbüßt. Durch eine übermäßige Senkung der Solarstromvergütung
besteht die Gefahr, dass europäische Solarunternehmen große Marktanteile an asiatische
Unternehmen verlieren.

Dieser Sichtweise schließt sich auch der Bundesrat an und schlägt deshalb eine einmalige
Kürzung der Solarförderung um maximal 10 % vor, damit ein Markteinbruch verhindert und
bestehende wirtschaftliche Strukturen – vor allem auch in Ostdeutschland - nicht zerstört
werden.

Solarstromförderung kostet Geld. Sie jedoch als den Hauptreistreiber beim Strom
abzustempeln, geht an der Realität vorbei. Laut Bundesumweltministerium konnte die EEG-
Umlage für alle Erneuerbare Energien 2009 lediglich für 7 Prozent des gesamten
Strompreisanstieges verantwortlich gemacht werden, das heißt 93 Prozent waren anderen
Faktoren zuzuordnen. Die Mehrkosten des gesamten EEG werden in diesem Jahr auf über 2
Cent pro Kilowattstunde steigen – für einen Dreipersonenhaushalt steigt die Umlage damit
auf knapp 6 Euro pro Monat an. Andererseits haben laut Bund der Energieverbraucher die
vier großen Stromkonzerne im letzten Jahr, wie in den Vorjahren etwa 6 Mrd. Euro
Zusatzgewinne über Strompreiserhöhungen eingestrichen, denen keine Gegenleistung
gegenüber stand.

Statt einer radikalen Kürzung bedarf es einer umfassenden Strategie für die künftige
Entwicklung des Solarsektors, die sowohl die Klima-, Wirtschafts- und Technologiepolitik als

DE U T S C H E R B U N D E S T A G

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit

16. WP

Ausschussdrucksache
17(16)78

zu TOP 5a der TO am 05.05.2010

04.05.2010

Anlage 11
auch die Verbraucherinteressen berücksichtigt, mit einer Verbraucherpolitik, die die
Stromkunden vor allem vor überhöhten Gewinnen der Stromkonzernen wirksam schützt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/1604

Der von den Fraktionen CDU/CSU und FDP vorgelegte Gesetzentwurf wird diesem Anspruch nicht
gerecht. Er enthält, im Gegenteil, kontraproduktive Vorgaben. So übergeht der Gesetzentwurf die z. B.
in der Anhörung des Umweltausschusses am 21.04.2010 vorgebrachte Kritik von Experten, dass eine
einmalige Kürzung der Solarvergütung um 16 % bei Dachanlagen und 11 % bei Freiflächenanlagen
die deutschen Solarwirtschaft schädigen wird.

Dachanlagen haben Priorität. Dennoch ist die vorgesehene Abschaffung der Vergütung für Anlagen
auf Agrarflächen problematisch. Gerade mit Freiflächenanlagen kann Solarstrom vergleichsweise
günstig erzeugt werden. Wenn hier die Förderung entfällt, werden die spezifischen Kosten der
Solarstromförderung tendenziell steigen, anstatt dass sie gesenkt werden. Zielführender wäre es, zum
einen zwischen Ackerqualitäten zu differenzieren und zum anderen das Verbot der
landwirtschaftlichen Nutzung für Gelände mit Freiflächenanlagen aufzuheben. Grundsätzlich sollte es
weiterhin Aufgabe der Kommunen sein, festzulegen, ob sie Freiflächenanlagen zulassen wollen oder
nicht.

Der Gesetzentwurf enthält verschiedene praxisferne Regelungen, die den Druck auf die Solarbranche
weiter erhöhen oder aber unnütze Bürokratielasten erzeugen. So wird es zu gravierenden Verzerrungen
führen, wenn die zum nächsten Jahreswechsel anstehende Degressionshöhe anhand einer
Markterhebung im Zeitraum Juni bis September 2010 festgelegt werden soll. Durch die von der
Bundesregierung selbst verursachte Verunsicherung des Solarmarktes ist für den Juni mit einer enorm
hohen Zubauquote zu rechnen, die keine repräsentative Hochrechnung der tatsächlichen
Marktentwicklung zulässt. Die Folge: Im nächsten Jahre droht eine Degression um bis zu 14%, selbst
wenn bis der Solarmarkt dann in einer tiefen Krise stecken sollte.

Ebenso praxisfern ist die Eigenverbrauchsregelung, die private Investoren zu zusätzlichen
Investitionen drängt und sie gleichzeitig im Unklaren lässt, in welcher Höhe ihnen die erhöhte
Vergütung für den Eigenverbrauchs überhaupt gewährt wird.

Die Fehler des Gesetzentwurfs können auch nicht durch die von der Bundesregierung angekündigte
Bereitstellung zusätzlicher Forschungsmittel kompensiert werden. Mehr öffentliche
Forschungsunterstützung ist ohne Zweifel notwendig. Die Vorschläge der Bundesregierung sind aber
bereits wegen der Höhe und der zeitlichen Befristung nicht geeignet, eine dauerhafte
Innovationsoffensive in der Solarbranche anzuregen. Zudem fehlt es an konkreten Vorschlägen, wie
die zusätzlichen Finanzmittel aufgebracht werden sollen. Die Ankündigung steht im Missverhältnis zu
der gerade erfolgten Kürzung der Photovoltaikforschung im Haushalt 2010 des
Bundesumweltministeriums. Auch hier fehlt es an einer konsistenten Strategie.

II. Der Deutsche Bundestag beschließt:

Die Vergütungen für Solarstrom müssen schrittweise in einem Umfang gesenkt werden, der es den
technologisch führenden deutschen Solarunternehmen weiterhin ermöglicht, auf dem Markt präsent zu
sein, ohne dass es zu Überförderungen kommt.

Dazu müssen die Absenkungen mit Augenmaß erfolgen sowie auf mehrere kleinere Schritte reduziert
werden und weitere Absenkungen von der Marktentwicklung abhängig gemacht werden.

Hierzu ist es richtig, einen Degressionskorridor zu schaffen. Bei Freiflächen muss das geplante Quasi-
Verbot der ackerbaulichen Nutzung wegfallen; zudem gilt es zwischen Ackerqualitäten zu
differenzieren.

Im Einzelnen sollen bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes folgende Punkte umgesetzt
werden:

� Die Degression zum 1. Juli 2010 soll 6 Prozent für Anlagen unter 10 KW und 10 Prozent für
größere Anlagen (Dachanlagen und Freiflächen) betragen.

� Freiflächenanlagen auf Ackerflächen sollen grundsätzlich weiter die Freiflächen-Vergütung
erhalten. Wie bisher sollen die Kommunen vor Ort darüber entscheiden, ob sie eine

Drucksache 17/1604 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Baugenehmigung erteilen und damit eine Freiflächenanlage zustande kommt. Die
Bundesregierung wird aufgefordert, bei der bevorstehenden Gesetzesnovelle Vorschläge zu
erarbeiten, welche Bodengüteklassen grundsätzlich von der Vergütung ausgenommen werden
sollen. Es sollen vorrangig degradierte Flächen sowie Verkehrsflächen und verkehrsnahe
Flächen genutzt werden, zudem der gartenbauliche und landwirtschaftliche Anbau auf Flächen
mit Freiflächenanlagen in Zukunft kein Ausschlusskriterium mehr für die Vergütung von
Photovoltaik-Freiflächen sein. Allerdings soll die Agrar-Beihilfeberechtigung für die Laufzeit
der Genehmigung der Anlage ausgesetzt werden. Solarstromanlagen auf Überdachungen von
Parkplätzen sollen ausreichend vergütet werden. Die Bundesregierung soll über ein
Begleitforschungsprogramm die Erfahrungen dokumentieren und in die übernächste
ordentliche Gesetzgebungsnovelle einfließen lassen.

� Der Vergütungsvorteil für den Eigenverbrauch soll 6 Cent betragen und ist ohne den
bürokratischen Nachweis eines Mindestanteils zu zahlen.

� Die flexible Korrektur der Degression soll in einem Band von maximal plus-minus 2,5%
gehalten werden, um zu starke Ausschläge zu verhindern. Sowohl der Berechnungs- als auch
der Anwendungszeitraum sind zu verschieben. Zukünftig soll die Erhebung vom 1. März bis
30. April stattfinden. Vergütungsanpassungen sind dann innerhalb eines Jahres in zwei
Teilschritten vorzunehmen. Dadurch werden zu starke Ausschläge zum Jahresanfang
vermieden. Die Degression sollte in zwei Teilabsenkungen pro Jahr aufgeteilt werden, um
plötzliche Ströme zu vermeiden.

� Die Forschungsmittel für die Photovoltaik müssen dauerhaft und planbar in jährlichen
Schritten von 30 Millionen Euro deutlich erhöht werden, damit die deutschen Unternehmen
mit Innovationen wettbewerbsfähiger werden und ihre Kosten senken können.

� Der deutschen Solarindustrie soll über die KfW der Zugang zu zinsgünstigen Krediten
erleichtert werden, insbesondere für die Finanzierung einer Modernisierung des
Maschinenparks ihrer Fabriken bzw. für den Aufbau neuer Fabriken, um internationale
Wettbewerbsnachteile für die hiesige Industrie auszuschließen.

� Die Bundesregierung soll auf andere Regierungen Druck ausüben, damit diese
protektionistischen Maßnahmen gegen deutsche Solarprodukte wie Einfuhrzölle und „local
content“-Vorgaben zurück fahren.

Berlin, 5. Mai 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.