BT-Drucksache 17/1600

a) zu dem Antrag der Abgeordneten René Röspel, Lothar Binding (Heidelberg), Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD -17/247- Innovative kleine und mittlere Unternehmen stärken - Ein nachhaltiges steuerliches Forschungs- und Entwicklungs-Förderkonzept (FuE-Förderkonzept) vorlegen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion B90/GR -17/130- Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen durch Steuergutschrift für Forschung stärken

Vom 5. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1600
17. Wahlperiode 05. 05. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten René Röspel, Lothar Binding (Heidelberg),
Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/247 –

Innovative kleine und mittlere Unternehmen stärken – Ein nachhaltiges
steuerliches Forschungs- und Entwicklungs-Förderkonzept
(FuE-Förderkonzept) vorlegen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Kerstin Andreae,
Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/130 –

Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen durch Steuergut-
schrift für Forschung stärken

A. Problem

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und das Wachstum in Deutschland gehen
in erheblichem Maße auf wissenschaftliche Innovationen zurück, die zumeist
der staatlichen Unterstützung durch die Förderung von Forschungs- und Ent-
wicklungsvorhaben bedürfen. Zugleich ist festzustellen, dass Investitionen der
Wirtschaft in Forschung und Entwicklung zunehmend von der konjunkturellen
Entwicklung abhängen und sich Unternehmen aus einer langfristig orientierten
Forschung zurückziehen. Öffentlich geförderter Forschung wächst daher eine
steigende Bedeutung zu. Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund an-
gekündigt, Investitionen der Wirtschaft in Forschung und Entwicklung durch
eine Steuergutschrift fördern zu wollen.
B. Lösung

Zu Buchstabe a

Mit dem Antrag der Fraktion der SPD wird angestrebt, die Bundesregierung auf-
zufordern, unverzüglich einen forschungspolitisch substantiellen und finanz-
politisch soliden Entwurf für die Einführung einer steuerlichen Förderung von

Drucksache 17/1600 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Forschungs- und Entwicklungsausgaben vorzulegen, der auf kleine und mittlere
Unternehmen sowie im finanziellen Volumen zu begrenzen sei. Ferner solle sie
die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung so gestalten, dass die
Unterstützung tatsächlich bei Unternehmen innovationsfördernd wirke und
nicht nur eine bloße Wirtschaftsförderung darstelle. Als Berechnungsgrundlage
sei nicht ausschließlich auf die Personalkosten für Forschung und Entwicklung
abzustellen, sondern auch auf Investitions- und Sachkosten. Ferner solle sicher-
gestellt werden, dass die Einführung einer steuerlichen Förderung nicht zu Las-
ten der bestehenden Projektförderung gehe und diese vielmehr intensiviert wer-
de, wobei die bereits bestehenden Förderungsinstrumente stärker auf die
Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen auszurichten seien. Die
Grundlagenforschung und der Technologietransfer seien weiter zu stärken.
Schließlich solle der Erfolg einer steuerlichen Forschungsförderung fortlaufend
evaluiert und dem Deutschen Bundestag spätestens zwei Jahre nach Einführung
zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt und regelmäßig in einem Gutachten
der Expertenkommission Forschung und Innovation überprüft werden.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/247 mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu Buchstabe b

Mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist beabsichtigt, die
Bundesregierung aufzufordern, einen mit den Ländern abgestimmten Gesetzent-
wurf vorzulegen, der die steuerlichen Bedingungen für Forschung und Entwick-
lung in kleinen und mittleren Unternehmen zielgenau verbessere. Als Eckpunkt
sei zu berücksichtigen, dass die Steuergutschrift mit 15 Prozent der nachgewie-
senen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen für Personal- , Sach- und
Investitionskosten zu berechnen sei und alle Unternehmen mit bis zu 250 Mit-
arbeitern, die nicht von Großunternehmen beherrscht werden, begünstigen soll.
Soweit die Steuergutschrift die Steuerschuld übersteige, werde der entsprechen-
de Betrag ausgezahlt, so dass auch Unternehmen in Verlustphasen gefördert
würden. Die praxistaugliche Abgrenzung der förderfähigen Aufwendungen sei
von Finanzverwaltung und Wirtschaft gemeinsam zu erarbeiten. Die Wirkung
der Steuergutschrift solle erstmals zwei Jahre nach der Einführung evaluiert und
sodann regelmäßig im Gutachten der Expertenkommission Forschung und Inno-
vation überprüft werden.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/130 mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Antrag zu Buchstabe b (Drucksache 17/130) geht von voraussichtlichen
Steuermindereinnahmen von 600 Mio. Euro aus. Weitere Angaben zu der
Wirkung auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden
werden in den Anträgen nicht ausgewiesen.

E. Bürokratiekosten
Angaben zur Einführung, Vereinfachung oder Abschaffung von Informations-
pflichten werden in den Vorlagen nicht mitgeteilt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1600

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/247 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/130 abzulehnen.

Berlin, den 21. April 2010

Der Finanzausschuss

Dr. Volker Wissing
Vorsitzender

Dr. Frank Steffel
Berichterstatter

Lothar Binding (Heidelberg)
Berichterstatter

Dr. Birgit Reinemund
Berichterstatterin

Dr. Thomas Gambke
Berichterstatter

Drucksache 17/1600 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

men habe erreicht werden können. Finanzverwaltung und Wirtschaft gemeinsam zu erarbeiten.

Die Bundesregierung sei aufzufordern, unverzüglich einen
forschungspolitisch substantiellen und finanzpolitisch soli-
den Entwurf für die Einführung einer steuerlichen Förderung
von Forschungs- und Entwicklungsausgaben vorzulegen,

Die Wirkung der Steuergutschrift solle erstmals zwei Jahre
nach der Einführung evaluiert und sodann regelmäßig im
Gutachten der Expertenkommission Forschung und Innova-
tion überprüft werden.
Bericht der Abgeordneten Dr. Frank Steffel, Lothar Binding (Heidelberg),
Dr. Birgit Reinemund und Dr. Thomas Gambke

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Anträge auf Drucksachen
17/247 und 17/130 in seiner 12. Sitzung am 17. Dezember
2009 dem Finanzausschuss federführend und dem Haus-
haltsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und Techno-
logie sowie dem Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung zur Mitberatung überwiesen. Der
Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/247 wurde
darüber hinaus dem Ausschuss für Gesundheit sowie dem
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
mitberatend überwiesen.

Die mitberatenden Ausschüsse haben die Vorlagen in ihren
Sitzungen am 21. April 2010 beraten.

Der Finanzausschuss hat beide Anträge in seiner 12. Sitzung
am 21. April 2010 behandelt und seine Beratungen abge-
schlossen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a

In dem Antrag der Fraktion der SPD wird darauf hingewie-
sen, dass sich in Deutschland ein Großteil der gesamten For-
schungs- und Entwicklungstätigkeit in Unternehmen voll-
ziehe. Dabei müsse die Projektförderung des Bundes hohe
Priorität haben und weiter ausgebaut werden. Zugleich zeige
die Überprüfung staatlicher Forschungs- und Innovations-
förderung auch, dass besonders kleine und mittlere Unter-
nehmen weniger stark von der Projektförderung profitierten
als Großunternehmen, während sie doch einen Großteil neu-
er Arbeitsplätze im Bereich von Forschung und Entwicklung
bereitstellten.

Vor diesem Hintergrund solle eine steuerliche Förderung von
Forschung und Entwicklung in Form einer Steuergutschrift
für Unternehmen – additiv zur bestehenden Projektförde-
rung – als eine wichtige Ergänzung der Forschungsfinanzie-
rung erwogen werden, deren Vorteile insbesondere in der
Neutralität und Technologieoffenheit gegenüber Inhalt und
Charakter der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben lägen
und zudem den Unternehmen eine bessere Planbarkeit er-
bringe. Es sei jedoch eine Begrenzung der Förderung auf
kleine und mittlere Unternehmen geboten, weil angesichts
der wirtschaftlichen Lage nur begrenzt finanzpolitische
Spielräume beständen.

Die Antragsteller verweisen darauf, dass zwischenzeitlich
eine Reihe von Ländern eine steuerliche Förderung von For-
schung und Entwicklung eingeführt hätten, mit der nach-
weislich eine nennenswerte Steigerung der Forschungs- und
Entwicklungsaktivitäten bei kleinen und mittleren Unterneh-

der auf kleine und mittlere Unternehmen begrenzt und im
finanziellen Volumen gedeckelt sei. Ferner solle sie die
steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung so
gestalten, dass die Unterstützung tatsächlich bei Unter-
nehmen innovationsfördernd wirke und nicht nur eine bloße
Wirtschaftsförderung darstelle. Als Berechnungsgrundlage
sei nicht ausschließlich auf die Personalkosten für For-
schung und Entwicklung abzustellen. Ferner solle sicherge-
stellt werden, dass die Einführung einer steuerlichen Förde-
rung nicht zu Lasten der bestehenden Projektförderung gehe
und diese vielmehr intensiviert werde, wobei die bereits be-
stehenden Förderungsinstrumente stärker auf die Bedürfnis-
se von kleinen und mittleren Unternehmen auszurichten sei-
en. Die Grundlagenforschung und der Technologietransfer
seien weiter zu stärken. Schließlich solle der Erfolg einer
steuerlichen Forschungsförderung fortlaufend evaluiert und
dem Deutschen Bundestag spätestens zwei Jahre nach Ein-
führung zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt und regel-
mäßig in einem Gutachten der Expertenkommission For-
schung und Innovation überprüft werden.

Zu Buchstabe b

In dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wird hervorgehoben, dass kleine und mittlere Unternehmen
einen stärkeren Anreiz benötigten, neue Produkte und Ver-
fahren zu entwickeln und Zukunftsbereiche zu erschließen.
Es sei erforderlich, eine gezielte und unbürokratische Förde-
rung dieser Unternehmen einzuführen, die in einer Steuer-
gutschrift von 15 Prozent auf alle Forschungs- und Entwick-
lungsausgaben für kleine und mittlere Unternehmen bestehen
solle. Die Steuergutschrift sei zusätzlich zur bestehenden
Projektförderung auszubringen und aus der Umwidmung der
bisherigen Subventionierung der Atomwirtschaft finanzier-
bar. Ferner seien die Mittel der Forschungsprämie künftig für
die steuerliche Forschungsförderung einzusetzen.

Die Bundesregierung sei demnach aufzufordern, einen mit
den Ländern abgestimmten Gesetzentwurf vorzulegen, der
die steuerlichen Bedingungen für Forschung und Entwick-
lung in kleinen und mittleren Unternehmen zielgenau ver-
bessere. Als Kernpunkte des Konzepts seien dabei zu be-
rücksichtigen, dass die Steuergutschrift mit 15 Prozent der
nachgewiesenen Forschungs- und Entwicklungsaufwendun-
gen für Personal-, Sach- und Investitionskosten zu berech-
nen sei und alle Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern,
die nicht von Großunternehmen beherrscht werden. Auf-
tragsforschung werde beim Auftraggeber berücksichtigt. So-
weit die Steuergutschrift die Steuerschuld übersteige, werde
der entsprechende Betrag ausgezahlt, so dass auch Unterneh-
men in Verlustphasen gefördert würden. Die praxistaugliche
Abgrenzung der förderfähigen Aufwendungen sei von

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1600

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Zu Buchstabe a

Der Haushaltsausschuss empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung des
Antrags.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in seiner
9. Sitzung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP
und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der SPD
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 9. Sitzung mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ablehnung empfohlen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag in der 10. Sitzung beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP
und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der SPD
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, die Vorlage abzulehnen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat die Beratung in seiner 10. Sitzung
geführt. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Frak-
tion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.

Zu Buchstabe b

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in der 16. Sitzung
beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und DIE LINKE. die Ablehnung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner 9. Sitzung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat die Beratung in seiner 10. Sitzung ge-
führt. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Frakti-
on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD, den Antrag abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat die Beratung der Anträge in seiner
12. Sitzung aufgenommen und in derselben Sitzung abge-
schlossen.

Im Verlauf der Beratungen wiesen die Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP darauf hin, mit der im Koalitions-
vertrag vereinbarten steuerlichen Förderung von Forschung

zung sei nicht zuletzt mit Blick auf den internationalen Wett-
bewerb erforderlich und auch der Tatsache geschuldet, dass
in anderen Ländern ein erheblicher Teil der Personalkosten
der dortigen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bezu-
schusst werde. Die Veränderung der deutschen Förderkulisse
verfolge auch das Ziel, Arbeitsplätze zu sichern und neu zu
schaffen. Die Koalitionsfraktionen legten zum Inhalt der An-
träge dar, dass die in den Vorlagen genannte Mittelstandsab-
grenzung, die bei Unternehmen mit bis zu 250 Arbeitsplät-
zen gezogen werde, nicht hinreichend sei und weitergehende
Fragen aufwerfe. So sei darauf hinzuweisen, dass Unterneh-
men mit bis zu 250 Mitarbeitern etwa 8 bis 10 Prozent des
Forschungsvolumens in Deutschland abdeckten. Dies be-
deute, dass nach den Vorgaben der zur Beratung stehenden
Anträge rd. 90 Prozent der vorhandenen Forschungs- und
Entwicklungsleistungen, insbesondere bei Unternehmen des
Automobil- und des IT-Sektors, weitgehend von der steuer-
lichen Förderung ausgeschlossen blieben. Zudem sei die ge-
nannte Grenze wettbewerbsrechtlich fragwürdig. Vor diesem
Hintergrund müsse es mit der künftigen Gestaltung der For-
schungs- und Entwicklungsförderung vermieden werden,
gerade jene zu benachteiligen, die einen wesentlichen Bei-
trag zur Beschäftigung leisteten.

Die Koalitionsfraktionen erachteten die Förderung von und
die Begrenzung auf Personalkosten für wichtig. Es dürfe kei-
ne Kürzung der Projektförderung zugunsten der steuerlichen
Förderung geben. Zudem sei es bedeutsam, Start-up-Unter-
nehmen und Existenzgründer einzubeziehen und für diese
Gruppe einen Förderweg zu finden, der die in der Anfangs-
phase von Unternehmensgründungen oftmals entstehenden
Verluste und damit die fehlende finanzielle Wirkung steuer-
licher Maßnahmen ausgleiche. Die Koalitionsfraktionen gin-
gen davon aus, dass es neben der Zusatzförderung auch eine
Bestandsförderung geben müsse. Die steuerliche Förderung
von Forschungs- und Entwicklungsleistungen sei insgesamt
in die Erörterung der anstehenden Überlegungen für ein ein-
facheres, niedrigeres und gerechteres Steuersystem einzu-
betten.

Die Fraktion der SPD führte im Ausschuss aus, der Antrag
auf Drucksache 17/247 sei nicht mit Angaben zu detaillier-
ten Förderbedingungen versehen, um Raum für kompro-
missfähige Festlegungen offenzuhalten. Zu betonen sei, dass
mit der Förderung in der Breite des Mittelstandes ein Inno-
vationsanschub an Unternehmen gegeben werde, die sich ne-
ben Großunternehmen als besonders leistungsstark erwiesen
hätten. Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise habe ver-
deutlicht, dass auch auf dem Weltmarkt führende Unterneh-
men in Bedrängnis gerieten, die technologische Spitzenpro-
dukte herstellten, deren Marktgängigkeit jedoch in der Krise
nicht mehr gewährleistet gewesen sei. Beispiele seien die
Automobil-, die Druckmaschinen- und die IT-Branche. Dies
verdeutliche die Notwendigkeit, im Bereich von Forschung
und Entwicklung zu einer namhaften Verstärkung zu gelan-
gen. Die Bereiche Umwelt und alternative Energieversor-
gung hätten erwiesen, dass erfolgreich neue Arbeitsplätze
geschaffen werden könnten. Die Fraktion der SPD sprach die
mit der Unternehmensteuerreform eingeführten Bestimmun-
gen zur Funktionsverlagerung an und bewertet diese als ziel-
führend. Es dürfe nicht dazu kommen, dass die steuerlichen
Erträge der in Deutschland mit öffentlichen Mitteln geför-
und Entwicklung würden zusätzliche Impulse insbesondere
für kleine und mittlere Unternehmen gesetzt. Die Unterstüt-

derten Innovationen im Ausland anfielen, während den deut-
schen Steuerzahler die Belastung durch die Förderung der

Berlin, den 21. April 2010

Dr. Frank Steffel
Berichterstatter

Lo
Be

Dr. Thomas Gambke
Berichterstatter
CDU/CSU, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen
der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.
Ferner hat der Ausschuss zu dem Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 17/130) mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE.
gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD emp-
fohlen, die Vorlage gleichfalls abzulehnen.

thar Binding (Heidelberg)
richterstatter

Dr. Birgit Reinemund
Berichterstatterin
Drucksache 17/1600 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Forschungs- und Entwicklungsleistungen treffe. Vor diesem
Hintergrund werde mit dem in dem Antrag auf Drucksache
17/247 geforderten Gesamtkonzept die Grundlage für eine
angemessene Forschungs- und Entwicklungsförderung in
Deutschland gelegt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläuterte, die
steuerliche Förderung als geeignetes Mittel anzusehen, wenn
eine breitenwirksame Basisförderung von Forschungs- und
Entwicklungsleistungen erstrebt werde. Die in dem Antrag
auf Drucksache 17/130 vorgeschlagene Forschungs- und
Entwicklungsförderung sei auf kleine und mittelständische
Unternehmen mit 250 Mitarbeitern entsprechend den EU-
Kriterien ausgelegt. Es werde eine Steuergutschrift von
15 Prozent angestrebt, die auch Unternehmen zugute komme,
die keine Gewinne auswiesen. Aus der Förderung von Inno-
vationsprojekten seien wegen des zu erwartenden wirtschaft-
lichen Wachstums Steuermehreinnahmen zu erwarten, so
dass die mit 600 Mio. Euro zu beziffernden Steuerminder-
einnahmen teilweise ausgeglichen würden. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprach sich dafür aus, die För-
derung auf die Personal-, Sach- und Investitionskosten zu
beziehen.

Der Finanzausschuss hat zu dem Antrag der Fraktion der
SPD (Drucksache 17/247) mit den Stimmen der Fraktionen

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