BT-Drucksache 17/1504

Forcierte Abschiebungen von Roma in den Kosovo

Vom 23. April 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1504
17. Wahlperiode 23. 04. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dag˘delen, Petra Pau, Jens
Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und
der Fraktion DIE LINKE.

Forcierte Abschiebungen von Roma in den Kosovo

Abschiebungen von Roma in den Kosovo werden in Vorgriff auf das vereinbarte
und mittlerweile (14. April 2010) unterzeichnete deutsch-kosovarische Rück-
übernahmeabkommen verstärkt fortgesetzt – ungeachtet aller Kritik, öffentlicher
Appelle, kommunaler Bleiberechts-Initiativen und Forderungen von fachkun-
digen Stellen und Personen, etwa des Hohen Flüchtlingskommissars der Verein-
ten Nationen (UNHCR), von Amnesty International, dem Menschenrechtskom-
missar des Europarats, Thomas Hammarberg, der OSZE usw. Zuletzt setzten sich
in einem von Christian Schwarz-Schilling initiierten „Oster-Appell 2010“ der
Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Otto Solms, weitere Bundestagsab-
geordnete, Flüchtlingsräte, zahlreiche Verbände und prominente Einzelpersonen
für ein humanitäres Bleiberecht der Roma aus dem Kosovo ein, auch in histo-
risch-politischer Verantwortung. Die Fraktion DIE LINKE. hat eine solche For-
derung im Februar 2010 bereits zum zweiten Mal in den Deutschen Bundestag
eingebracht (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/784 und 16/9143).

Die verstärkte Abschiebung von Roma in den Kosovo hat unter den Betroffenen
erhebliche Ängste und Verzweiflung ausgelöst.

PRO ASYL kritisierte in einer Pressemitteilung vom 16. März 2010, dass inzwi-
schen „die letzten Hemmungen“ gefallen und auch alte und kranke, trauma-
tisierte und hier geborene Roma von den regelmäßigen Charterabschiebungen
betroffen seien. Tatsächlich nehmen die Bundesländer keine Staffelung bei der
Abschiebung vor (zuerst „Straftäter“, dann Alleinstehende, dann Familien, dann
Alte und Pflegebedürftige, dann langjährig Aufhältige und schließlich unbeglei-
tete Minderjährige), wie es ursprünglich vereinbart war (vgl. Bundestagsdruck-
sache 17/423 zu Frage 14; die von Niedersachsen behauptete „möglichst behut-
same Rückführung“ ist purer Euphemismus). Auch in dem „Oster-Appell 2010“
werden politisch unverantwortliche, „routinemäßige“ Abschiebungen von alten,
kranken, hier aufgewachsenen oder geborenen Roma beklagt, die von jungen
Menschen als „erste entsetzliche Vertreibung“, von den Älteren hingegen als
„Schicksal, das sie nun zum Teil bereits mehrmals im Laufe ihres Lebens erdul-
den mussten“, erlebt würden.
Das Bundesministerium des Innern musste die Bundesländer angesichts der bis-
herigen Erfahrungen mit Schreiben vom 16. Februar 2010 an die gegenüber der
Regierung im Kosovo gemachten Zusagen zu Art und Umfang der Rückübernah-
meersuchen erinnern. Dies sei insbesondere „vor dem Hintergrund der derzei-
tigen politischen und medialen Fokussierung auf das Thema ‚Rückführung
Kosovo‘ und die seitens der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bun-
destag in jüngster Zeit mehrfach erfolgte Bekräftigung einer schrittweisen Rück-

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führung von besonderer Bedeutung“. Die für das Jahr 2010 vorliegenden Ge-
samtzahlen zu Rückübernahmeersuchen trügen den von Bund und Ländern ab-
gestimmten Zusagen teilweise „nicht hinreichend Rechnung“, „insbesondere,
was das Kriterium ‚angemessenes Verhältnis der verschiedenen Ethnien‘ be-
trifft“.

Von April bis Dezember 2009 wurden insgesamt 67 Roma in den Kosovo abge-
schoben, konkrete „Abschiebungsaufträge“ gab es sogar für 239 Roma. Unter
den abgeschobenen Roma waren 16 Personen, die als „Straftäter“ bezeichnet
wurden (womöglich wegen Verstößen gegen die Residenzpflicht), im Übrigen
wurden 17 Einzelpersonen und 33 Familienangehörige sowie eine unbegleitete
minderjährige Person mit Roma-Zugehörigkeit abgeschoben (Bundestagsdruck-
sache 17/423 zu Frage 17). Unter den zusätzlich im genannten Zeitraum in den
Kosovo abgeschobenen 352 Personen dürften sich zahlreiche weitere Minder-
heitenangehörige befunden haben.

Soweit die Beantwortung einzelner Fragen längere Zeit benötigt, erklären sich
die Fragestellerinnen und Fragesteller mit einer längeren Beantwortungsfrist
vorsorglich einverstanden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann, wo und in welcher Form wird das Rückübernahme im Wortlaut und in
welchen Sprachen veröffentlicht?

2. Was sind nach den Vereinbarungen des Abkommens die Voraussetzungen für
eine „Rücknahme“ von in Deutschland aufhältigen Menschen durch die
Regierung der „Republik Kosovo“?

3. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der ausreisepflichtigen Perso-
nen in Deutschland mit mutmaßlicher Herkunft aus dem Kosovo, die trotz
fehlender (Pass-)Papiere auf Basis des nun geschlossenen Rückübernahme-
abkommens in den Kosovo abgeschoben werden können, und von welcher
Größenordnung wurde in den Verhandlungen über das Abkommen ausgegan-
gen?

4. Wie viele „Abschiebungsaufträge“ aus den einzelnen Bundesländern wurden
den Koordinierungsstellen im Jahr 2010 bislang übermittelt, und wie verteil-
ten sich diese Aufträge auf die Personengruppen

– Straftäter,
– alleinreisende Erwachsene,
– Familien,
– alleinerziehende Elternteile,
– Alte und Pflegebedürftige,
– langjährig Aufhältige (seit 1. Januar 1998),
– unbegleitete Minderjährige,
– Roma-Angehörige,
– andere Minderheitenangehörige,
– Empfänger von Sozialleistungen,
– Personen, gegen die Ausweisungsgründe vorliegen

(bitte in der Form ähnlich wie zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 17/423
antworten und nach Bundesländern differenzieren, und soweit zu den vier zu-
letzt genannten Gruppen Erkenntnisse vorliegen, diese auch für das Jahr 2009
benennen)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1504

5. Wie ist es nach Auffassung der Bundesregierung zu bewerten, dass die ent-
scheidenden Bundesländer laut Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdruck-
sache 17/423 „bewusst darauf verzichten“, „Reihenfolgen, Kontingentie-
rungen oder einen zeitlichen Rahmen festzulegen“ (so beispielhaft Nieder-
sachsen, auf das zahlreiche andere Länder verweisen), obwohl ein solches
Verfahren (Beachtung einer Reihenfolge) laut Erlass des Innenministeri-
ums in Sachsen-Anhalt vom 25. Juni 2009 zwischen Bund und Ländern ver-
einbart worden ist – und ist letztere Aussage aus Sicht des Bundes über-
haupt zutreffend (bitte erläutern)?

6. Für wie viele Personen erfolgten im Jahr 2010 bislang „Fluganmeldungen/
Abschiebungsaufträge“, und wie viele Abschiebungen wurden tatsächlich
vollzogen (bitte ähnlich wie zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 17/423
antworten und gesondert differenzieren nach: Roma-Angehörige, Ägypter/
Ashkali, andere Minderheitenangehörige, serbische Volkszugehörige, alba-
nische Volkszugshörige sowie nach: „Straftäter“, alleinstehende Erwach-
sene, Familien (Personen), Alte/Pflegebedürftige, unbegleitete Minder-
jährige); und was ist über die genaueren Gründe zum Scheitern geplanter
Abschiebungen bekannt?

7. Wie viele der erfolgten Abschiebungen wurden im Rahmen von Sammelab-
schiebungen per Charterflug durchgeführt (bitte für 2009 und 2010 die ein-
zelnen Flüge mit Datum, Startflughafen in Deutschland, Fluggesellschaft,
Zahl der „Buchungen“, Zahl der Abgeschobenen, Anteil von Roma-Ange-
hörigen, Kosten je Flug auflisten)?

8. Bedeutet die auf Bundestagsdrucksache 17/423 zu Frage 12a genannte Auf-
listung vorrangig zu stellender Rückübernahmeersuchen, dass für alle vier
genannten Personengruppen (Personen in Straf- und Abschiebehaft, Allein-
stehende, bei denen Straftaten oder Ausweisungsgründe vorliegen, Arbeits-
lose und Empfänger von Sozialleistungen, in letzter Zeit eingereiste Perso-
nen) gleichermaßen „vorrangig“ Ersuchen gestellt werden sollen, und wenn
ja, welcher Effekt einer „Vorrangigkeit“ ist dann damit verbunden angesichts
des Umstands, dass eine übergroße Mehrheit der potentiell Betroffenen zur
Gruppe der Empfänger von Sozialleistungen gehören dürfte (bitte begrün-
den)?

9. Welche Reaktionen der Länder gab es auf das Schreiben des Bundesminis-
teriums des Innern vom 16. Februar 2010 (siehe Vorbemerkung)?

a) Auf welche Zahlen oder Umstände stützte sich das Bundesministeriums
des Innern bei seiner Feststellung, dass ein „angemessenes Verhältnis der
verschiedenen Ethnien“ im Jahr 2010 von „einer der beiden koordinieren-
den Stellen“ nicht gewahrt worden sei, und welche der beiden Stellen war
dies?

b) Auf welche Zahlen oder Umstände stützte sich das Bundesministeriums
des Innern bei seiner Antwort auf eine Schriftliche Frage des Abgeordne-
ten Josef Philip Winkler vom 29. März 2010, wonach „die Länder“ die
gegenüber dem Kosovo „gegebenen Zusagen inzwischen wieder
ein[hielten]“ (Bundestagsdrucksache 17/1342 zu Frage 14)?

10. Was ist konkreter unter einem „angemessenen Verhältnis der verschiedenen
Ethnien“ zu verstehen, und ungefähr welchen Anteil sollten beispielsweise
Ersuchen in Bezug auf Roma-Angehörige haben?

11. Ist die Bundesregierung bereit, vor dem Hintergrund der vom Bundesminis-
terium des Innern im Schreiben vom 16. Februar 2010 selbst gesehenen
„derzeitigen politischen und medialen Fokussierung auf das Thema ‚Rück-
führung Kosovo‘“ eine Neubewertung der geplanten Abschiebungen insbe-

sondere von Roma-Angehörigen bzw. eines entsprechenden humanitären
Bleiberechts für diese Gruppe vorzunehmen, und wenn nein, warum nicht?

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12. Inwieweit sieht sich die Bundesregierung durch den in der Vorbemerkung
genannten, überparteilichen „Oster-Appell 2010“ veranlasst, die Frage der
Abschiebung von bzw. eines Bleiberechts für Roma aus dem Kosovo neu zu
bewerten (bitte begründen)?

13. Wie viele ausreisepflichtige Personen aus dem Kosovo leben nach dem letz-
ten bekannten Stand in Deutschland (bitte wie zu Frage 22 auf Bundestags-
drucksache 17/423 antworten, d. h. nach Bundesländern und Personengrup-
pen differenziert), und falls es diesbezüglich keine neuen Erkenntnisse ge-
ben sollte, für wann ist eine entsprechende Erhebung geplant?

14. Wie viele geduldete bzw. (vollziehbar) ausreisepflichtige Personen (bitte
differenzieren) weisen nach dem Ausländerzentralregister zum Stand
31. März 2010 eine „kosovarische“ bzw. serbische (inklusive Vorgänger-
staaten) Staatsangehörigkeit auf?

15. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit ihrer Politik eines an-
geblichen Vorrangs der freiwilligen Rückkehr vor Zwangsabschiebungen,
wenn die Zahl der Abschiebungen in den Kosovo seit 2004 jährlich jeweils
etwa doppelt so hoch war wie die Zahl der „freiwilligen“ Rückkehr, und wie
viele Abschiebungen bzw. „freiwillige“ Rückreisen in den Kosovo gab es im
Jahr 2009 insgesamt (bitte den Anteil der Roma- und Minderheitenangehöri-
gen gesondert angeben)?

16. Wo finden die Rückkehrer und Abgeschobenen im Kosovo nach ihrer An-
kunft Aufnahme, wie lange dauert es durchschnittlich bis sie eine feste Woh-
nung vermittelt bekommen oder gefunden haben, und bis wann wurden
Rückkehrer und Abgeschobene in Flüchtlings- und Aufnahmelager wie das
Camp Osterode gebracht oder fanden dort Unterkunft?

17. Wie viele Mitarbeiter welcher (Bundes-)Behörden sind dauerhaft oder zeit-
weise in den Kosovo abgeordnet, die dort im weitesten Sinne Aufgaben in
Zusammenhang mit der Rückkehr oder Rückführung in den Kosovo wahr-
nehmen, von welchen Behörden kommen diese Mitarbeiterinnen/Mitarbei-
ter und welche Aufgaben nehmen sie genau wahr?

18. Ist der Zugang zu Leistungen des Rückkehrprojektes „URA II“ daran gebun-
den, dass die potentiellen Leistungsempfänger aus den beteiligten Bundes-
ländern (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg) ab-
geschoben wurden bzw. zurückgekehrt sind, und worin besteht die genaue
Motivation gerade der genannten Bundesländer, sich an diesem Projekt mit
finanziellen Mitteln zu beteiligen?

19. Inwieweit wird bei der Bewertung der internationalen Schutzbedürftigkeit
von Roma im Kosovo durch die Bundesregierung berücksichtigt, dass nach
Artikel 9 Absatz 1b der EU-Qualifikationsrichtlinie als Verfolgung im Sinne
der Genfer Flüchtlingskonvention auch eine „Kumulierung unterschied-
licher Maßnahmen“, die im Ergebnis eine schwerwiegende Verletzung der
grundlegenden Menschenrechte darstellen, angesehen werden muss, und
dazu auch „gesetzliche, administrative, polizeiliche und/oder justizielle
Maßnahmen, die als solche diskriminierend sind oder in diskriminierender
Weise angewandt werden“, gehören (Artikel 9 Absatz 2b), und wie werden
diese Grundsätze konkret auf die Situation der Roma im Kosovo übertragen?

20. Entsprechen die „Erkenntnisse der Projektleitung“ des Rückkehrprojekts
„URA“, wonach „eine Ausgrenzung von Roma oder Angehörigen anderer
ethnischer Minderheiten grundsätzlich weder bei Arbeitgebern noch Ver-
mietern festzustellen“ sei und „vielmehr objektive Kriterien wie Arbeits-
und Leistungsbereitschaft oder die pünktliche und vollständige Zahlung der
Wohnungsmiete“ entscheidend seien (vgl. Bundestagsdrucksache 17/423 zu

Frage 7), der Auffassung der Bundesregierung (bitte begründen)?

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a) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Arbeitgeber im Kosovo die
„Arbeits- und Leistungsbereitschaft“ von Arbeit suchenden Roma-Ange-
hörigen vorurteilsfrei bewerten, und nach welchen Kriterien wird dies in
der Praxis geschehen?

b) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Obdachlosigkeit von
Roma im Kosovo für die Betroffenen weniger belastend ist, wenn sie vor
allem darauf beruhen sollte, dass sie ihre Miete nicht „pünktlich und voll-
ständig“ bezahlen können?

21. Bedeutet die Aussage auf Bundestagsdrucksache 17/423 zu Frage 8, wonach
„sehr viele im Kosovo lebende Menschen, unabhängig von ihrer ethnischen
Zugehörigkeit, im täglichen Leben mit wirtschaftlichen und sozialen
Schwierigkeiten konfrontiert werden“, dass nach Auffassung der Bundes-
regierung die besondere soziale und wirtschaftliche Ausgrenzung der Roma
im Kosovo nicht mit deren ethnischer Zugehörigkeit erklärt werden kann
(bitte begründen)?

a) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Roma im Kosovo die glei-
chen „wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten“ im Leben haben
wie andere Menschen im Kosovo auch, d. h. dass es keine relevanten
Unterschiede in der konkreten Lebenssituation von Roma- und Nicht-
Roma-Angehörigen gibt (bitte begründen, auch vor dem Hintergrund der
besonders hohen Arbeitslosenquote der Roma im Kosovo und der zahl-
reich vorliegenden, gegenteiligen Berichte über die verzweifelte Lage der
Roma)?

b) Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung überhaupt eine Diskrimi-
nierung der Roma im Kosovo im täglichen Leben, und wenn ja, in
welcher Form, und wenn nein, worauf stützt sich die Bundesregierung
hierbei?

c) Wie hoch liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die Einkommen in
den Beschäftigungsverhältnissen, in die Rückkehrer und Abgeschobene
durch URA II vermittelt werden, und wie hoch ist generell das Durch-
schnittseinkommen im Kosovo?

d) Wie hoch sind die durchschnittlichen Ausgaben einer vierköpfigen Fami-
lie im Kosovo für Miete, Nahrungsmittel und Kleidung (verglichen mit
dem Preisniveau in Deutschland)

Berlin, den 22. April 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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