BT-Drucksache 17/14820

Stand der Befreiungen der stromintensiven Industrie von den Netzentgelten

Vom 8. Oktober 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14820
17. Wahlperiode 08. 10. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Cornelia Behm,
Harald Ebner, Britta Haßelmann, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg),
Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel,
Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stand der Befreiungen der stromintensiven Industrie von den Netzentgelten

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrecht-
licher Vorschriften am 4. August 2011 wurde die bisherige Regelung des § 19
Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in verschiedenen Punk-
ten einer grundlegenden Änderung unterzogen. Als Begründung dienen die zu
erwartenden Mehrkosten durch die Energiewende, vor welchen die strominten-
sive Industrie geschützt werden müsse. Doch mittlerweile mehrt sich die Kritik,
dass eine Vielzahl von Unternehmen von Vergünstigungen profitiert, die über-
haupt nicht energieintensiv sind und im internationalen Wettbewerb stehen.
Einzig und allein klar ist, dass diese Regelung zu höheren Netzentgelten für
Haushaltskunden und Gewerbe führt, wohingegen massiv steigende Strom-
preise für die Industrie bisher ausgeblieben sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Befreiungsanträge sind seit dem Jahr 2008 pro Jahr bezüglich des
§ 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV gestellt worden?

2. Wie viele Befreiungsanträge sind seit dem Jahr 2008 pro Jahr bezüglich des
§ 19 Absatz 2 Satz 2 StromNEV gestellt worden?

3. Wie viele der in der Antwort zu Frage 1 genannten Anträge wurden geneh-
migt, abgelehnt bzw. sind noch in der Bearbeitung?

4. Wie viele der in der Antwort zu Frage 2 genannten Anträge wurden geneh-
migt, abgelehnt bzw. sind noch in der Bearbeitung?

5. Welches Entlastungsvolumen ergibt sich aufgrund der bisherigen Bewilli-
gungen nach § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV für die befreiten Unternehmen
in Bezug auf die befreite Strommenge und die monetäre Entlastung (bitte
nach den Netzgebieten der vier Übertragungsnetzbetreiber unterteilen)?

6. Welches Entlastungsvolumen ergibt sich aufgrund der bisherigen Bewilli-

gungen nach § 19 Absatz 2 Satz 2 StromNEV für die befreiten Unternehmen
in Bezug auf die befreite Strommenge und die monetäre Entlastung (bitte
nach den Netzgebieten der vier Übertragungsnetzbetreiber unterteilen)?

7. Wie verteilen sich die für das Jahr 2014 nach § 19 StromNEV entlasteten
Unternehmen, die befreite Strommenge und die monetäre Entlastung auf die
Bundesländer?

Drucksache 17/14820 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
8. Weichen nach Kenntnis der Bundesregierung die bisherigen Genehmi-
gungssummen der Bundesnetzagentur von den Werten der Übertragungs-
netzbetreiber im Rahmen der Umlage nach § 19 StromNEV ab, und wenn
ja, warum ist dies nach Auffassung der Bundesregierung der Fall?

9. Bei wie vielen der nach § 19 StromNEV befreiten Unternehmen handelt es
sich um Unternehmen des produzierenden Gewerbes (bitte nach § 19 Ab-
satz 2 Satz 1 und 2 StromNEV aufschlüsseln)?

10. Wie verteilen sich nach Informationen der Bundesregierung die im Jahr
2013 entlasteten Unternehmen, die befreite Strommenge und die monetäre
Entlastung auf die Bundesländer?

11. Wie hoch ist nach Informationen der Bundesregierung die befreite Strom-
menge und der monetäre Nachzahlungsbetrag für das Jahr 2012 nach § 19
StromNEV?

12. Mit welchem Anstieg der Netzentgelte wird im Rahmen der Berechnung
der Umlage nach § 19 StromNEV gerechnet?

13. Liegen momentan Klagen von Unternehmen gegen die Bundesnetzagentur
bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesnetzagenturen bezüg-
lich nicht bewilligter Anträge vor?

Wenn ja, wie viele?

14. Wie viele Klagen gegen die Bundesnetzagentur bzw. nach Kenntnis der
Bundesregierung die Landesnetzagenturen sind insgesamt wegen der Än-
derungen in § 19 StromNEV eingereicht?

Berlin, den 8. Oktober 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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