BT-Drucksache 17/14806

Umfang der zum Zweck der Prävention gespeicherten polizeilichen Daten (2013) (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14735)

Vom 27. September 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14806
17. Wahlperiode 27. 09. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Jens Petermann, Frank Tempel
und der Fraktion DIE LINKE.

Umfang der zum Zweck der Prävention gespeicherten polizeilichen Daten (2013)
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/14735)

Die Anzahl der Personen, die in den Dateien des Bundeskriminalamtes gespei-
chert sind, ist von 2011 bis 2013 rasant um rund ein Drittel angestiegen. Laut
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
(Bundestagsdrucksache 17/14735) vom 11. September 2013 sind derzeit rund
23,6 Millionen Personendatensätze beim Bundeskriminalamt (BKA) gespei-
chert. Im Jahr 2011 waren es noch 15,7 Millionen Datensätze, die nach Angaben
der Bundesregierung „annähernd“ auch die Zahl der damals gespeicherten Per-
sonen abbildeten (Bundestagsdrucksache 17/7160).

Zwar weist die Bundesregierung darauf hin, dass ein Vergleich mit früheren
Anfragen erschwert sei, weil bei der Abfrage im Jahr 2011 aus technischen
Gründen nicht aus allen Daten Datensätze hätten abgerufen werden können.
Doch selbst wenn man dies in Rechnung stellt, ist die Gesamtzahl der Daten-
sätze signifikant gestiegen.

Der Anstieg ist offenbar vor allem darauf zurückzuführen, dass die Datei „Er-
kennungsdienst“ mit Datum vom 10. April 2013 eine neue Errichtungsanord-
nung erhalten hat. Die Anzahl der darin enthaltenen Datensätze hat sich von
554 000 im Jahr 2011 auf nunmehr 5,3 Millionen erhöht. Allerdings waren im
Jahr 2009 bereits einmal 5,9 Millionen Datensätze darin enthalten, 2010 immer
noch 5,6 Millionen, davon 3,1 Millionen Personendatensätze (Bundestagsdruck-
sachen 16/13563 und 17/2803). Anlass und Notwendigkeit für den nunmehrigen
Anstieg gehen aus der aktuellen Antwort der Bundesregierung nicht hervor. Die
Praxis der Speicherung wirft ohnehin datenschutzrechtliche Probleme auf, wie
sie beispielsweise vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die In-
formationsfreiheit (BfDI) in dessen 21. Tätigkeitsbericht aufgegriffen worden
waren.

Ebenfalls signifikant, wenn auch auf weit geringerem absoluten Niveau, gestie-
gen ist die Zahl der in der Datei PMK-Rechts-Z gespeicherten rechtsextremen
Personen (von rund 610 auf über 5 000).
Erstmals hat die Bundesregierung für den Bereich der Dateien im Bereich der
Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) auch die Anzahl der gespeicherten
Institutionen aufgelistet, was den Fragestellern Anlass zur Nachfrage gibt.

Drucksache 17/14806 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie erklärt die Bundesregierung den massiven Anstieg der in der Datei „Er-
kennungsdienst“ gespeicherten Daten- sowie Personendatensätze (bitte so-
wohl technische, rechtliche als auch ggf. kriminologische Aspekte berück-
sichtigen)?

2. Welche Zweckbeschreibung und weiteren Vorgaben enthielt die Errich-
tungsanordnung dieser Datei bis April dieses Jahres, und welche Verände-
rungen kamen im April 2013 dazu (bitte erläutern und begründen)?

3. Welche Institutionen sind in den PMK-Dateien gespeichert (bitte möglichst
vollständig angeben, wenn keine vollständige Angabe erfolgt, bitte begrün-
den und Art und Charakter der Institutionen möglichst detailliert zusammen-
fassen)?

4. Wie erklärt sich die Zahl von rund 10 000 nicht personenbezogenen Daten-
sätzen in der Datei PMK-Rechts-Z sowie von rund 2000 in der Datei PMK-
Links-Z, und wie lassen sich diese Datensätze nach Art der gespeicherten
Objekte aufgliedern?

5. Was geschieht mit den Datensätzen in der Datei, wenn das Landeskriminal-
amt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Daten erhoben worden waren, sie
löscht?

Werden sie dann vom BKA ebenfalls gelöscht oder gehen sie gleichsam in
dessen „Besitz“ über, und falls Letzteres, auf welcher Rechtsgrundlage und
mit welcher Begründung?

6. Welche Schlussfolgerungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von
den Sicherheitsbehörden aus der Kritik des BfDI (vgl. dessen 21. Tätigkeits-
bericht aus dem Jahr 2006) gezogen worden, der die Praxis der Speicherung
von erkennungsdienstlichen Unterlagen, die von den Polizeien der Länder
erhoben worden sind, durch das BKA kritisiert hat (das BKA hat dem BfDI
zufolge eigene Aussonderungsprüfdaten, was in der Praxis dazu führt, dass
die Daten auch dann, wenn sie von den erhebenden Stellen nicht mehr benö-
tigt und gelöscht werden, beim BKA noch vorhanden sind)?

7. Ist mittlerweile zuverlässig sichergestellt, dass Daten der erkennungsdienst-
lichen Behandlung, die nach Kenntnis des BKA für die Zwecke der anliefern-
den Stelle nicht mehr erforderlich sind, beim BKA gelöscht werden, wenn sie
bei der erhebenden Stelle gelöscht werden, und wenn nein, warum nicht, und
welche Maßnahmen müssten nach Auffassung der Bundesregierung ergriffen
werden, um dies sicherzustellen?

Inwiefern will die Bundesregierung solche Maßnahmen ergreifen oder ver-
anlassen?

8. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für
diese „(Mit-)Besitztheorie“, und wenn ja, welche?

Berlin, den 27. September 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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