BT-Drucksache 17/14788

Finanzermittlungen von Polizei und Geheimdiensten

Vom 23. September 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14788
17. Wahlperiode 23. 09. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Ulla Jelpke, Harald Koch,
Niema Movassat, Petra Pau, Jens Petermann, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel
und der Fraktion DIE LINKE.

Finanzermittlungen von Polizei und Geheimdiensten

Immer häufiger werden so genannte Finanzermittlungen nicht nur zur Bekämp-
fung eines vermeintlichen „Terrorismus“ eingesetzt. Die Verfolgung des
Finanzgebarens von Einzelpersonen oder Organisationen wird zunehmend auch
für andere Kriminalitätsbereiche genutzt.

Maßgeblich für Behörden des Bundes ist im polizeilichen Bereich die beim
Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelte „Financial Intelligence Unit“ (FIU),
die neben einer Bekämpfung der Geldwäsche auch für die „Finanzierung des
Terrorismus“ zuständig ist. Das Amt bewirbt das in der Abteilung „ST4“ (Zen-
tral- und Serviceangelegenheiten) eigens gegründete Referat Finanzermittlun-
gen als „bundesweit erste Dienststelle im Staatsschutzbereich, die sich aus-
schließlich mit dieser speziellen Thematik befasst“ (www.bka.de). Zu dessen
Aufgaben gehöre demnach „die Abklärung von Konten und sonstigen Finanz-
transfers bis hin zur Vermögensabschöpfung“. „Verdächtige Transaktionen“
sollen unter anderem durch den Abgleich mit Datenbanken anderer Einrichtun-
gen aufgespürt werden. Zu den Partnern gehören auch die „Joint Financial In-
vestigation Groups“ der Bundesländer. Seit mehreren Jahren führt das BKA zu
dem Thema auch Schulungen im Ausland durch, darunter beispielsweise 2008
in Jordanien („Internetkriminalität/Finanzermittlungen im Terrorismus-Be-
reich“ – Bundestagsdrucksache 17/12981).

Im Bundesministerium des Innern liegt die Zuständigkeit für Finanzermittlun-
gen bei der Abteilung Öffentliche Sicherheit. Dessen früherer Leiter, Gerhard
Schindler, ist mittlerweile Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND).
Laut der Bundesregierung ist der BND zur „Aufklärung der Organisierten Kri-
minalität im Allgemeinen und der Geldwäsche im Besonderen“ unter „phäno-
menbezogenen Gesichtspunkten“ ebenfalls mit Finanzermittlungen befasst. Als
Produkte erstellt der Auslandsgeheimdienst strategische Lagebilder für die
Bundesregierung und sammelt hierfür „die erforderlichen Informationen über
das Ausland […] und wertet sie aus“ (Bundestagsdrucksache 17/14761).

Als weitere deutsche Behörde nimmt – neben dem Zoll und den Zollfahndungs-

ämtern – die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Finanzer-
mittlungen vor. Zu den Zielen der BaFin gehört die Aufdeckung von „Geld-
wäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen“. Alle
Zuständigkeiten im Zusammenhang damit sind nun in der Abteilung „Geld-
wäscheprävention“ „sektorübergreifend gebündelt“.

Im Oktober letzten Jahres hatte der Rat der Europäischen Union einen Bericht
mit „Schlussfolgerungen und Empfehlungen“ abgefasst, der Finanzermittlun-

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gen einen „proaktiven und präventiven Zusatznutzen“ auch bei anderen schwe-
ren Straftaten attestiert (Ratsdokument 12657/2/12). Ihre Anwendung soll aus-
gebaut werden, um damit „internationale Netze der organisierten Kriminalität
zu zerschlagen“. Alle EU-Mitgliedstaaten werden angehalten, zur „finanzbe-
zogenen erkenntnisgestützten Polizeiarbeit” neue Kooperationsformen von
Steuerbehörden, Polizeien und dem Zoll aufzubauen. Vorgeschlagen wird eine
„übergreifende Politik für Finanzkriminalität und Finanzermittlungen“, die „für
alle einschlägigen Behörden, einschließlich Strafverfolgungsbehörden“ gelten
soll. Ziel ist, „komplexe und langwierige Ermittlungen im Bereich der Finanz-
kriminalität schneller voranzubringen“. Die Nutzung entsprechender computer-
gestützter Werkzeuge wird angeregt.

Mehrere EU-Mitgliedstaaten setzen inzwischen Software ein, um Auffälligkei-
ten in Finanzströmen zu finden. In Italien werden auf diese Weise Steuererklä-
rungen analysiert. Die Analyse der Abweichung von Einnahmen und Ausgaben
firmiert als „Al Capone-Methode“. In den Niederlanden und Dänemark wird
derart auch unerwünschte Migration bekämpft. Die digitalen Analysemethoden
sollen helfen, Beziehungen und Verbindungen von Personen, Orten oder Ereig-
nissen zu visualisieren.

Der EU-Bericht sieht allerdings rechtliche Hindernisse in den Datenschutzrege-
lungen einiger Mitgliedstaaten. Angeregt wird deshalb das Umgehen heimi-
scher Beschränkungen über den Umweg der EU („Sollte dies auf nationaler
Ebene nicht möglich sein, so sollten maßgeschneiderte Vereinbarungen über
den Datenaustausch gefördert werden“). Gemeint sind beispielsweise die EU-
Agenturen Europol und Eurojust. Die EU-Agentur zur justiziellen Zusammen-
arbeit hatte bereits eine entsprechende Konferenz abgehalten. Die Finanzabtei-
lung der holländischen Staatsanwaltschaft warb dort, Finanzermittlungen in
allen Kriminalitätsbereichen zu verankern. Mit 5 Mio. Euro fördert die Europä-
ische Union das Projekt „Euromed Police”, in dem Polizeien arabischer und
nordafrikanischer Länder ebenfalls zur „Finanzierung terroristischer Organi-
sationen“ und der Ausforschung verborgener Finanztransaktionen (so genann-
ter informal value transfer systems, IVTS) ausgebildet werden. Unbedingt
empfohlen wird dort die Intensivierung digitaler Finanzermittlungen („Finally
understand that international co-operation is an absolute requirement to carry
out efficient forensic investigation, regarding the globalisation of the financial
and economic sector, where huge amounts of money can be electronically
transferred thousands of miles away in a few seconds“).

Die damaligen G7-Staaten hatten 1989 die „Financial Action Task Force“
(FATF) gegründet. Ihr Hauptquartier ist bei der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) angesiedelt. Sie hat derzeit 36 Mit-
glieder, Deutschland gehört zu den Gründern. Die Organisation entwickelt
Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche, aber auch der Finanzierung von
„Terrorismus“ und Waffenhandel. Nach den Anschlägen des 11. September
2001 wurde im Oktober 2001 das Mandat der FATF von „Geldwäsche“ um die
„Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung“ ausgeweitet. Die FATF veröffent-
lichte in diesem Zusammenhang acht „spezielle Empfehlungen“ zur Bekämp-
fung der Terrorismusfinanzierung, die 2004 um eine weitere Empfehlung er-
gänzt wurden. Die „Empfehlungen“ 30 und 31 sehen eine „proaktive Strafver-
folgung“ vor („pro-active parallel financial investigation when pursuing money
laundering, associated predicate offences and terrorist financing“). Wie die EU
regt auch die FATF die Einrichtung neuer, übergreifender „nationaler Zentren“
aus mehreren Behörden an. Sie sollen in jedem Mitgliedstaat als Kontaktstelle
zur Entgegennahme, Analyse und Weitergabe von Meldungen über verdächtige
Transaktionsmeldungen dienen. Die Einrichtungen müssten „direkt oder indi-
rekt“ Zugang zu „finanziellen, administrativen und polizeilichen Informatio-

nen“ erhalten. Die nationalen Finanzermittlungsgruppen sollen demnach sogar
ein politisches Mandat übernehmen: Von ihr gewonnene Erkenntnisse müssten

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in die „Entwicklung und Umsetzung von politischen Strategien und Aktivitä-
ten“ einfließen.

Die beschriebenen Maßnahmen greifen immer tiefer in die Privatsphäre Betrof-
fener ein. In Kombination mit Passagierdaten und Metadaten aus abgehörter
Telekommunikation können weitgehende Persönlichkeitsprofile angelegt wer-
den. Keines der geplanten Vorhaben betont hingegen den Datenschutz.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche deutschen Bundesbehörden nutzen für welche Zwecke Finanzer-
mittlungen (bitte auch die zuständigen Abteilungen angeben)?

2. Inwieweit sind diese auf Wirtschafts- und Finanzdelikte beschränkt, bzw.
für welche anderen Kriminalitätsphänomene oder sonstigen Bereiche kom-
men die Finanzermittlungen dort jeweils zum Einsatz?

3. Inwieweit hat die Nutzung von Finanzermittlungen in den Behörden in den
letzten zehn Jahren jeweils zu- oder abgenommen?

4. Inwiefern hat sich der Zweck der Finanzermittlungen in den jeweiligen Be-
hörden in den letzten Jahren verändert, etwa indem diese beispielsweise
ursprünglich zur „Terrorismusbekämpfung“ eingerichtet worden waren
und nun auch für andere Kriminalitätsformen genutzt werden?

5. Auf welche Finanztransaktionen von Privatpersonen, Firmen oder Organi-
sationen dürfen die Behörden im Zuge ihrer Finanzermittlungen zugreifen?

6. Inwiefern ist es den entsprechenden Behörden juristisch und technisch
möglich, „Kreuztreffer“ durch die gleichzeitige Analyse mehrerer Daten-
sätze (auch verschiedener Behörden) zu suchen?

7. Welche computergestützten Werkzeuge werden zum Aufspüren verdäch-
tiger Transaktionen oder zur Auswertung erlangter Datensätze im Rahmen
von Finanzermittlungen durch die Behörden jeweils genutzt, wer sind die
Hersteller der Hard- bzw. Software, und welche Kosten fielen hierfür in
den letzten zehn Jahren an?

8. Über welche Funktionalitäten verfügen die Anwendungen, inwiefern sind
diese zum „Data Mining“ oder dem Visualisieren der Beziehungen und
Verbindungen von Personen, Orten oder Ereignissen geeignet, und inwie-
fern ist den nutzenden Ämtern der Quellcode der jeweiligen Software be-
kannt?

9. Was ist damit gemeint, wenn der Bericht der Financial Action Task Force
(FATF) namens „Mutual Evaluation Report of Germany“ 2010 davon be-
richtet, dass „suppliers of special research and monitoring software“ in die
deutsche Financial Intelligence Unit (FIU) eingebunden seien, und um wel-
che Unternehmen bzw. Software handelt es sich dabei?

10. Welche Aufgaben übernimmt die Abteilung „Geldwäscheprävention“ bei
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hinsichtlich
Finanzermittlungen, und wie viele Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter gehören
ihr mit welchem Aufgabenzuschnitt an?

11. Auf welche Art und Weise arbeitet die BaFin mit dem BKA zusammen,
wie wird Doppelarbeit bzw. doppelte Zuständigkeit vermieden, und inwie-
fern ist diese Kooperation inzwischen institutionalisiert?

12. Wann und aus welchen Erwägungen wurde die FIU beim BKA gegründet,
und aus welchen Gründen ist diese im Staatsschutzbereich angesiedelt?

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13. Was ist damit gemeint, wenn das BKA dessen Arbeit mit „Abklärung von
Konten und sonstigen Finanztransfers“ bewirbt, und auf welche Finanz-
transaktionen wird in diesem Zusammenhang zugegriffen?

14. Mit welchen anderen deutschen Behörden arbeitet das BKA zu Finanzer-
mittlungen vornehmlich zusammen, und inwieweit hat sich diese Koopera-
tion in festen Zusammenarbeitsformen oder Arbeitsgruppen verstetigt?

15. Mit welchen Banken, Versicherungen oder anderen privaten Einrichtungen
arbeitet das BKA zu Finanzermittlungen zusammen, und inwieweit hat
sich diese Kooperation in festen Zusammenarbeitsformen oder Arbeits-
gruppen verstetigt?

16. Welche Behörden welcher Länder wurden vom BKA, dem Zollkriminal-
amt (ZKA), dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundes-
nachrichtendienst oder der BaFin im Bereich Finanzermittlungen fortgebil-
det, und worum handelte es sich bei den Maßnahmen (bitte auch angeben,
sofern es sich um einen „Austausch“ gehandelt hat)?

17. Inwieweit wurden bei den Ausbildungen bzw. einem „Austausch“ auch die
Nutzung computergestützter Werkzeuge behandelt, und um welche han-
delte es sich jeweils konkret?

18. Auf welche Art und Weise ist die FIU in das Gemeinsame Terrorismusab-
wehrzentrum (GTAZ) eingebunden bzw. kooperiert mit diesem im Einzel-
und im Regelfall, wie es unter anderem im „Mutual Evaluation Report of
Germany“ der FATF 2010 beschrieben wurde?

19. Inwieweit und in welcher Form übernimmt die FIU Ermittlungs- oder
Überwachungsmaßnahmen für Behörden des GTAZ bzw. ist in welcher
Häufigkeit an entsprechenden gemeinsamen Maßnahmen beteiligt?

20. Was ist damit gemeint, wenn im „Mutual Evaluation Report of Germany“
der FATF festgehalten wird, hinsichtlich der proaktiven Ausforschung von
Non-Profit-Organisationen käme ein „intelligence-driven process“ zur An-
wendung, dessen Betonung auf der „intelligence side“ liege?

21. Auf welche Art und Weise ist die Abteilung Öffentliche Sicherheit im Bun-
desministerium des Innern mit Finanzermittlungen befasst?

22. Inwiefern dürfen das BKA oder das ZKA für Finanzermittlungen auch In-
formationen deutscher oder ausländischer Geheimdienste verarbeiten, und
wie hat sich die entsprechende Datenweitergabe seit 2007 verändert (bitte
hierfür Zahlen für jedes Jahr angeben)?

23. Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung erklärt, der Bundesnach-
richtendienst sei zur „Aufklärung der Organisierten Kriminalität im All-
gemeinen“ unter „phänomenbezogenen Gesichtspunkten“ ebenfalls mit
Finanzermittlungen befasst?

24. Welche Informationen sind gewöhnlich in entsprechenden „strategischen
Lagebildern“ des BND enthalten (Bundestagsdrucksache 17/14761)?

25. An welchen Konferenzen der europäischen Agenturen Eurojust, Europol
oder Enisa, die sich in den letzten fünf Jahren mit Finanzermittlungen be-
fassten, haben welche Behörden der Bundesregierung mit welchen Abtei-
lungen teilgenommen, und welche eigenen Beiträge haben sie dort er-
bracht?

26. Inwiefern waren Behörden der Bundesregierung an der Erstellung des Be-
richts zu „Schlussfolgerungen und Empfehlungen“ des Rates der Europä-
ischen Union hinsichtlich verstärkten Finanzermittlungen beteiligt (Rats-

dokument 12657/2/12)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14788

27. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Empfehlung des EU-Be-
richts, wonach Finanzermittlungen einen „proaktiven und präventiven Zu-
satznutzen“ erzielen könnten und vermehrt „in allen Fällen schwerer und
organisierter Kriminalität“ eingesetzt werden sollten?

28. Welche Überlegungen existieren bei der Bundesregierung, wo die vorge-
schlagenen Finanzermittlungen für andere Kriminalitätsbereiche auf deut-
scher Ebene koordiniert werden könnten, und inwiefern ist hiervon auch
erfasst, ob diese Koordination beim BKA verbliebe und dann vom Bereich
„Staatsschutz“ in eine andere Abteilung verlagert werden müsste?

29. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Empfehlung des EU-Be-
richts, EU-Mitgliedstaaten sollten zur „finanzbezogenen erkenntnisgestütz-
ten Polizeiarbeit“ neue Kooperationsformen von Steuerbehörden, Polizeien
und dem Zoll aufbauen?

30. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Empfehlung des EU-Be-
richts, „komplexe und langwierige Ermittlungen im Bereich der Finanzkri-
minalität“ wären schneller erfolgreich, wenn mehr computergestützte
Werkzeuge eingesetzt würden, und welche Anwendungen kämen aus Sicht
der Bundesregierung hierfür in Frage?

31. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Empfehlung des EU-Be-
richts, „proaktive Ermittlungen“, eine „proaktive Strafverfolgung“ sowie
eine „finanzbezogene erkenntnisgestützte Polizeiarbeit“ zu fördern, und
was ist aus Sicht der Bundesregierung hierunter jeweils zu verstehen?

32. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Empfehlung des EU-Be-
richts, die „operative Zusammenarbeit zwischen Polizei, Steuerbehörden
und Zoll sollte durch einen gegenseitigen Zugang zu Datenbanken und
durch Interoperabilität der Datenbanken verstärkt werden“, und wie ist es
aus Sicht der Bundesregierung zu verstehen, dass wenn „dies auf nationaler
Ebene nicht möglich sein [sollte], so sollten maßgeschneiderte Vereinba-
rungen über den Datenaustausch gefördert werden“?

33. Wie sind die Empfehlungen Nr. 15 (New technologies), 16 (Wire trans-
fers), 20 (Reporting of suspicious transactions) sowie 30 (Responsibilities
of law enforcement and investigative authorities) der FATF hinsichtlich
„proaktiver“ Finanzermittlungen (Empfehlung Nr. 30) aus Sicht der Bun-
desregierung für ihre Behörden jeweils umgesetzt worden (bitte für Polizei,
Zoll und Geheimdienste darstellen)?

34. Wie ist die Empfehlung der FATF, von den nationalen FIU gewonnene Er-
kenntnisse müssten in die „Entwicklung und Umsetzung von politischen
Strategien und Aktivitäten“ einfließen, aus Sicht der Bundesregierung für
ihre Behörden umgesetzt worden, bzw. welche anderweitige Haltung ver-
tritt sie hierzu?

35. Welche „Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Finanzie-
rung von Terrorismus und Proliferation“ der FATF hält die Bundesregie-
rung hinsichtlich von Finanzermittlungen durch ihre Polizeien und Ge-
heimdienste für änderungsbedürftig?

36. Seit wann und auf welche Weise engagieren sich welche Behörden der
Bundesregierung in der „Egmont Group of Financial Intelligence Units“?

37. Welche Möglichkeiten zur Kooperation, vor allem im Bereich des Informa-
tionsaustausches, Ausbildung oder sonstiger Wissensweitergabe, sieht die
Bundesregierung in der „Egmont Group“?

38. Inwiefern ist die Mitarbeit in der „Egmont Group“ aus Sicht der Bundes-

regierung geeignet, auch operative Ermittlungen zu befördern oder zu er-
leichtern?

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39. In welchen, der „Egmont Group“ ähnlichen internationalen Zusammen-
schlüssen sind welche deutschen Behörden hinsichtlich Finanzermittlun-
gen organisiert oder anderweitig beteiligt?

40. Auf welche Weise war bzw. ist die Bundesregierung an der Gründung und
an der Arbeit des Expertenausschusses des Europarates für die „Bewer-
tung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“
(MONEYVAL) beteiligt?

41. Über welche eigenen Informationen verfügt die Bundesregierung hinsicht-
lich der Meldung, wonach der US-Militärgeheimdienst NSA weite Teile
des internationalen Zahlungsverkehrs sowie Banken und Kreditkarten-
transaktionen überwacht (SPIEGEL ONLINE vom 15. September 2013),
bzw. welche weiteren Erkenntnisse konnte sie hierzu mittlerweile gewin-
nen?

42. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung mittlerweile über
das NSA-Programm „Follow the Money“ zum Ausspähen von Finanzdaten
sowie der Finanzdatenbank „Tracfin“?

43. Inwieweit sind von den Spähaktionen nach Kenntnis der Bundesregierung
auch Zahlungsabwicklungen großer Kreditkartenfirmen betroffen, die nach
Berichten des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ dazu dienen, „die
Transaktionsdaten von führenden Kreditkartenunternehmen zu sammeln,
zu speichern und zu analysieren“?

44. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Bericht, wonach in
„Tracfin“ auch Daten der in Brüssel beheimateten Firma Swift, über die
millionenfache internationale Überweisungen vorgenommen werden, ein-
gespeist werden?

45. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zur Feststellung des Nachrichten-
magazins „DER SPIEGEL“, wonach die NSA das Swift-Netzwerk „gleich
auf mehreren Ebenen“ anzapft und hierfür unter anderem den „Swift-Dru-
ckerverkehr zahlreicher Banken“ ausliest?

46. Wie werden diese tiefen Eingriffe in die Privatsphäre seitens der Bundesre-
gierung – zumal auch deutsche Staatsangehörige betroffen sein könnten –
beurteilt?

47. Welche eigenen Schritte hat die Bundesregierung anlässlich der Meldung
des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ eingeleitet, und welche Ergeb-
nisse wurden hierbei bislang erzielt?

48. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Forderung der Euro-
päischen Kommission, das Swift-Abkommen mit den USA auszusetzen,
zumal dort lange um Datenschutzkriterien unter Einbeziehung der Polizei-
agentur Europol gerungen wurde?

Berlin, den 23. September 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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