BT-Drucksache 17/14620

Umfang der zum Zwecke der Prävention geführten polizeilichen Daten (2013)

Vom 22. August 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14620
17. Wahlperiode 22. 08. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Jens Petermann, Frank Tempel und
der Fraktion DIE LINKE.

Umfang der zum Zwecke der Prävention geführten polizeilichen Dateien (2013)

Die Fragesteller haben sich in der Vergangenheit mehrfach nach dem Umfang
polizeilicher Daten erkundigt, die zum Zweck der Prävention geführt werden.
Darin werden nicht nur Daten zu konkreten Beschuldigten, denen Straftaten
nachgewiesen werden können, gespeichert, sondern auch zu Personen, bei de-
nen lediglich ein in der Zukunft zu erwartendes strafrechtlich relevantes Han-
deln prognostiziert wird. Eine Überprüfung dieser Prognosen ist nach Angaben
der Bundesregierung nicht möglich (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2803).

Die Fragesteller wollen in Erfahrung bringen, inwieweit die polizeilichen
Datensammlungen der gestiegenen Sensibilität gegenüber dem Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung Rechnung tragen.

Die Kleine Anfrage bezieht sich auf Verbund- und Zentraldateien, die vom
Bundeskriminalamt (BKA) geführt werden, genauso wie auf gemeinsame
Dateien und gemeinsam mit Landeskriminalämtern oder Verfassungsschutzäm-
tern geführte Dateien, inklusive Analyse-, Projektdateien usw. Gemeint sind
demnach auch Dateien wie die Antiterrordatei oder die gemeinsame Datei über
rechtsextreme Gewalttäter. Kriterium ist die Nutzung oder Mitnutzung einer
Datei durch BKA, Bundespolizei oder Zollkriminalamt. Nicht gemeint sind
hingegen Dateien, die ausschließlich zur Unterstützung konkreter Strafverfah-
ren eingerichtet worden sind.

Zur Vermeidung allfälliger Missverständnisse weisen die Fragesteller explizit
darauf hin, dass sie sowohl Auskunft über die Gesamtheit von Datensätzen
begehren als auch, in der Regel getrennt hiervon, über die Anzahl von Perso-
nen, über die in den jeweiligen Dateien Angaben gespeichert werden. Anlass
für diese Klarstellung gibt das Missverhältnis zwischen den Angaben der Bun-
desregierung auf Bundestagsdrucksache 17/7307 (Anhang), die Datei „Innere
Sicherheit“ umfasse 86 955 „Datensätze“, und der Angabe auf Bundestags-
drucksache 17/8089 (Antwort zu Frage 9b), die Datei „Innere Sicherheit“ ent-
halte 837 927 Datensätze, also innerhalb von knapp zwei Monaten fast zehnmal
mehr. Offenbar wurden dabei von der Bundesregierung die Begriffe Datensätze
und Personen verwechselt.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Datensätze enthalten diejenigen Dateien, die beim Bundeskrimi-
nalamt, der Bundespolizei sowie beim Zollkriminalamt zum Zwecke der
Gefahrenabwehr und Prävention genutzt werden, insgesamt, und zu wie vie-
len Personen (einschließlich etwaiger Mehrfachtreffer) sind darin Daten ent-
halten?

Drucksache 17/14620 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Wie viele Datensätze enthalten die einzelnen Dateien jeweils (bitte voll-
ständig bei Nennung der jeweiligen Dateibezeichnung angeben), und von
wie vielen Personen sind in diesen Dateien jeweils Daten enthalten?

3. Sofern seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdruck-
sache 17/7307 Dateien neu errichtet worden sind:

a) Welche Dateien sind dies?

b) Wann ist die jeweilige Errichtungsanordnung erlassen worden?

c) Welche Angaben kann die Bundesregierung zum Zweck der Datei
machen?

d) Weigert sich die Bundesregierung weiterhin, dem Deutschen Bundestag
den vollen Wortlaut der Errichtungsanordnungen der Dateien zur Kennt-
nis zu bringen (wie auf Bundestagsdrucksache 17/8089), und wenn ja,
welche Angaben will sie zu den Inhalten der neu eingerichteten Dateien
machen?

4. Inwiefern sind Dateien umbenannt worden?

5. Welche Dateien sind ggf. gelöscht worden, aus welchem Grund, wie viele
Datensätze sowie Angaben zu wie vielen Personen waren darin jeweils ent-
halten, und was ist mit diesen Daten geschehen (bitte angeben, in welche
anderen Dateien diese Daten ganz oder teilweise übernommen worden
sind)?

6. Zu welchen Anlässen hat das BKA in den Jahren 2011 und 2012 auslän-
dischen Sicherheitsbehörden personengebundene Daten aus den Gewalt-
täterdateien bzw. den Dateien aus dem Bereich politisch motivierte Krimi-
nalität (PMK) überlassen (bitte pro Datei getrennt Datum, Anlass, Umfang
und Empfänger der Informationen angeben) und zu welchen Anlässen per-
sonengebundene Daten über Personen, die im polizeilichen Informations-
system als „Straftäter PMK“ („linksmotivert/rechtsmotiviert“, ggf. weitere)
markiert sind?

7. Wie viele Personen sind innerhalb des polizeilichen Informationssystems
insgesamt mit dem Hinweis „Straftäter linksmotiviert“, „Straftäter rechts-
motiviert“ erfasst?

8. Welche weiteren Markierungen über politische Hintergründe oder Bezüge
werden im polizeilichen Informationsverbund erfasst, und zu wie vielen
Personen gibt es entsprechende Marker?

9. Wie viele der in der Datei „Innere Sicherheit“ gespeicherten Personen sind
den jeweiligen PMK-Bereichen zugeordnet?

10. Wie interpretiert die Bundesregierung allfällige signifikante Veränderun-
gen beim Umfang der Dateien?

11. Wie teilen sich die in den Gewalttäterdateien sowie in den Dateien zum
PMK-Bereich gespeicherten Personen jeweils auf (bitte pro Datei angeben)
nach den Speicherungsgrundlagen

a) § 7 Absatz 1 BKAG (Bundeskriminalamtgesetz) (Erfüllung der Auf-
gabe des BKA als Zentralstelle),

b) § 8 Absatz 1 BKAG (Beschuldigte),

c) § 8 Absatz 2 BKAG („Prognose“),

d) § 8 Absatz 3 BKAG (Speicherung trotz rechtskräftigen Freispruchs oder
endgültiger Verfahrenseinstellung),

e) § 8 Absatz 4 BKAG (Zeugen, Kontaktpersonen usw.),
f) § 8 Absatz 5 BKAG (sonstige Personen)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14620

12. Wie viele Organisationen bzw. Institutionen sind in den Dateien zum
PMK-Bereich gespeichert (bitte für die einzelnen Phänomenbereiche ge-
trennt darstellen)?

13. Welche neue Analysesoftware zur Auswertung der Dateien ist ggf. seit
Erstellung der Bundestagsdrucksache 17/8089 neu zum Einsatz gekommen
(bitte genaue Bezeichnung sowie Zweck und Funktionalität der Software
angeben)?

14. Wie viele Ersuchen von Bürgerinnen und Bürgern auf Auskunft aus den
Akten hat das BKA in den Jahren 2011, 2012 sowie im ersten Halbjahr
2013 jeweils beschieden (bitte jeweils Angaben pro Jahr bzw. Halbjahr)?

a) Wie oft wurde eine Auskunft ganz verweigert (bitte pro Jahr angeben)?

b) Wie oft wurde nur eine Teilauskunft gewährt?

c) In wie vielen Fällen wurde im Rahmen von Widerspruchsverfahren den
Widersprüchen der Antragsteller stattgegeben, in wie vielen Fällen
abgeholfen, und in wie vielen Fällen wurde die ursprüngliche Entschei-
dung bestätigt?

d) In wie vielen Fällen haben die Antragsteller Klage gegen die Wider-
spruchsbescheide eingelegt, und in wie vielen Fällen waren diese Klagen
aus Sicht der Antragsteller erfolgreich?

Berlin, den 22. August 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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