BT-Drucksache 17/1458

zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Gerster, Nicolette Kressl, Ingrid Arndt-Brauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/244 - Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit erhalten

Vom 21. April 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1458
17. Wahlperiode 21. 04. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Gerster, Nicolette Kressl,
Ingrid Arndt-Brauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/244 –

Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
erhalten

A. Problem

Zuschläge, dieArbeitnehmer neben demGrundlohn erhalten, sind nach demEin-
kommensteuergesetz steuerfrei, wenn sie auf tatsächlich geleistete Sonntags-,
Feiertags- oder Nachtarbeit entfallen. Die Befreiungsvorschrift ist seinerzeit aus
wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Gründen und dem Allgemeininteresse
an der Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit in das Einkommensteuerrecht auf-
genommen worden. In der Vergangenheit war die Steuerbefreiung wiederholt
Gegenstand von Vorschlägen zum steuerlichen Subventionsabbau.

B. Lösung

Mit dem Antrag wird angestrebt, die Bundesregierung aufzufordern, auf unge-
deckte Steuersenkungen zu verzichten, um den Konsolidierungsbedarf der öf-
fentlichen Haushalte nicht zusätzlich zu erhöhen. Ferner möge die Bundesregie-
rung zusichern, dass sie die Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feier-
tags- und Nachtarbeit nicht antasten werde. Schließlich soll die Bundesregierung
aufgefordert werden, bei Einsparungen die ökologischen und sozialen Erforder-
nisse zu beachten.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN

C. Alternativen

Keine

Drucksache 17/1458 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

D. Kosten

Zu den Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund und Ländern
macht der Antrag keine Angaben.

E. Bürokratiekosten

Angaben zur Einführung, Vereinfachung oder Abschaffung von Informations-
pflichten werden in der Vorlage nicht mitgeteilt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1458

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/244 abzulehnen.

Berlin, den 21. April 2010

Der Finanzausschuss

Dr. VolkerWissing
Vorsitzender

Olav Gutting
Berichterstatter

Martin Gerster
Berichterstatter

Dr. Daniel Volk
Berichterstatter

Drucksache 17/1458 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Olav Gutting, Martin Gerster und Dr. Daniel Volk

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/244 in seiner 12. Sitzung am 17. Dezember 2009 dem
Finanzausschuss federführend und dem Rechtsausschuss,
dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie sowie dem Ausschuss für Arbeit und Soziales
zur Mitberatung überwiesen.

Die mitberatenden Ausschüsse haben die Vorlage in ihren
Sitzungen am 21. April 2010 beraten.

Der Finanzausschuss hat den Antrag in seiner 12. Sitzung am
21. April 2010 behandelt und seine Beratungen abgeschlos-
sen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

In dem Antrag wird ausgeführt, dass in der gegenwärtigen
Diskussion über steuerliche Subventionen unter anderem die
Streichung der Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-,
Feiertags- und Nachtarbeit verlangt werde. Die Antragsteller
vertreten dieAuffassung, die Steuerfreiheit der Zuschläge für
Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit trage der seit Jahren
feststellbaren Ausweitung atypischer Arbeitszeiten Rech-
nung. Zudem hätte die Streichung der Steuerfreiheit der Zu-
schläge für weite Teile der Beschäftigten empfindliche Ein-
kommenseinbußen von in der Summe mehr als zwei Mrd.
Euro zur Folge, mit deren Ausgleich durch von den Tarifpar-
teien vereinbarte Lohnzuschläge nicht zu rechnen sei. Vor
diesemHintergrund solle die Steuerfreiheit der Zuschläge für
Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit erhalten bleiben.

Die Bundesregierung sei daher aufzufordern, auf ungedeckte
Steuersenkungen zu verzichten, um den Konsolidierungsbe-
darf der öffentlichen Haushalte nicht zusätzlich zu erhöhen.
Sie solle ferner erklären, dass sie die Steuerfreiheit der Zu-
schläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht an-

tasten und bei Einsparungen die ökologischen und sozialen
Erfordernisse beachten werde.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Aus-
schüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 10. Sitzung
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Vorlage
abzulehnen.

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 16. Sit-
zung beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in
seiner 9. Sitzung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den
Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Beratung in
seiner 14. Sitzung geführt und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat auf die im Plenum des Deutschen
Bundestages am 17. Dezember 2009 geführte Debatte ver-
wiesen und empfiehlt ohneweitereAussprachemit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. sowie
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.

Berlin, den 21. April 2010

Olav Gutting
Berichterstatter

Martin Gerster
Berichterstatter

Dr. Daniel Volk
Berichterstatter

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