BT-Drucksache 17/14497

Auslandsbauten des Bundes

Vom 2. August 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14497
17. Wahlperiode 02. 08. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Heidrun Dittrich, Wolfgang Gehrcke,
Annette Groth, Katja Kipping, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann
und der Fraktion DIE LINKE.

Auslandsbauten des Bundes

Der Bund ist für die Sanierung und den Erhalt von Gebäuden und Liegenschaf-
ten, die im Besitz der Bundesrepublik Deutschland sind, im Ausland zuständig.
Er hat auch zu gewährleisten, dass angemietete Objekte sich im angemessenen
Zustand befinden; dies schließt die Nutzbarkeit für Menschen mit Beeinträchti-
gungen bzw. die Barrierefreiheit nach deutschem Baurecht ein.

Eine sachgerechte Übersicht über den Zustand der Auslandsbauten scheint die
Bundesregierung nicht zu haben, nimmt man zum Beispiel die Antwort der Bun-
desregierung (Staatsministerin Cornelia Pieper) zu der Mündlichen Frage 52 des
Abgeordneten Dr. Ilja Seifert in der Fragestunde des Bundestages am 12. Juni
2013 zur Barrierefreiheit an deutschen Auslandsschulen zur Hand (Plenarproto-
koll 17/245).

Auch nach eigenem Erleben bei Auslandsreisen des Abgeordneten Dr. Ilja
Seifert und weiterer Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. sind zahlreiche Aus-
landsliegenschaften nicht barrierefrei, darunter auch Liegenschaften, welche in
den letzten Jahren neu gebaut, angemietet oder umfassend saniert wurden.

Dies führt dazu, dass die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an
öffentlichen Veranstaltungen, Gesprächen usw. in diesen Gebäuden nicht oder
unter erschwerten Bedingungen möglich sind. Ebenso beeinträchtigt dies die
Möglichkeit, Menschen mit Behinderungen sowie Bundesbedienstete mit be-
hinderten Angehörigen in Botschaften, Konsulaten, Goetheinstituten usw. zu
beschäftigen sowie Auslandsschulen und vom Bund zur Verfügung gestellte
Wohnungen zu nutzen.

Da Vertretungen und Institutionen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland
ein nachhaltiges und positives Bild von unserem Land vermitteln sollen, hat der
Bund (als einer der Erstunterzeichner der UN-Behindertenrechtskonvention)
auch hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung von Gebäuden eine Vorbild-
funktion zu erfüllen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf Grundlage welcher Baugesetze, Bauordnungen und Normen werden
Auslandsbauten des Bundes gebaut bzw. saniert und modernisiert?

2. Welche Botschaften, Botschaftsresidenzen, Konsulate, Auslandsschulen,
Goetheinstitute und sonstige zivile Liegenschaften des Bundes im Ausland
sind nicht barrierefrei (bitte nach Zuständigkeiten und Nutzungsart der Lie-
genschaften aufschlüsseln)?

Drucksache 17/14497 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
3. Welche davon wurden in der 17. Wahlperiode neu gebaut, gekauft, ange-
mietet oder umfassend saniert bzw. modernisiert?

4. Welche Auslandsbauten des Bundes sollen nach derzeitiger Planung bis
2014 und welche in den kommenden vier Jahren barrierefrei werden?

5. Welche Pläne hat die Bundesregierung, um in absehbarer Zeit bei allen
Auslandsbauten des Bundes Barrierefreiheit herzustellen?

6. Wie hoch ist die Schwerbehindertenquote im Auswärtigen Amt (bitte nach
Standort Berlin, Standort Bonn, Auslandsvertretungen differenzieren)?

7. Inwieweit beeinträchtigt die fehlende Barrierefreiheit in Auslandsvertre-
tungen die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten von Bundesbedienste-
ten mit Behinderungen bzw. mit behinderten Angehörigen im Auswärtigen
Amt?

8. In welcher Weise werden Menschen mit Behinderungen und ihre Organisa-
tionen (zum Beispiel die Schwerbehindertenvertretungen) mit Blick auf
ihre aus der UN-Behindertenrechtskonvention resultierenden Rechte in alle
diesbezüglichen Fragen der Planung und Entscheidung einbezogen?

9. Wie viele Menschen mit Beeinträchtigungen absolvierten in der 17. Wahl-
periode Praktika an deutschen Auslandsvertretungen, wie viele diesbezüg-
liche Bewerbungen von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden abge-
lehnt?

Wie hoch ist ihr Anteil an der Gesamtzahl der Praktikantinnen und Prak-
tikanten?

10. Wie und von wem wurden eventuell erforderliche Assistenz und sonstige
behinderungsbedingte Mehraufwendungen organisiert und finanziert?

Berlin, den 2. August 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.