BT-Drucksache 17/14409

Arbeit der Geschäftsstelle des Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975"

Vom 18. Juli 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14409
17. Wahlperiode 18. 07. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Agnes Krumwiede,
Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager, Ulrich Schneider, Arfst Wagner
(Schleswig) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Arbeit der Geschäftsstelle des Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik
Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“

Der Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren
1949 bis 1975“ ist am 1. Januar 2012 mit hohen Erwartungen gestartet. Trotz
einiger Kritik von ehemaligen Heimkindern konnte im Laufe des ersten Jahres
eine positive Resonanz bemerkt werden. Nun werden aber wieder kritische
Stimmen laut, die eine sehr lange und aus Sicht der Ehemaligen nicht zumutbare
Bearbeitungszeit bei der Geschäftsstelle monieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie lange dauert die Plausibilitätsprüfung von Anträgen, die der Geschäfts-
stelle des Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den
Jahren 1949 bis 1975“ beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaft-
liche Aufgaben (im Folgenden: Geschäftsstelle des Fonds Heimerziehung)
von den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen in den Ländern zugesandt
werden, durchschnittlich

a) bundesweit,

b) aufgegliedert nach Bundesländern?

2. Wie lange dauert die Auszahlung von Leistungen für ehemalige Heimkinder,
nachdem die Geschäftsstelle des Fonds Heimerziehung die von den regio-
nalen Anlauf- und Beratungsstellen in den Ländern eingegangenen Leistungs-
anträge auf ihre Plausibilität geprüft hat,

a) bundesweit,

b) aufgegliedert nach Bundesländern?

3. Wie bewertet die Bundesregierung das Verfahren der Antragstellung unter
besonderer Berücksichtigung der Dauer?

Erhält die Geschäftsstelle des Fonds Heimerziehung von den Betroffenen
und den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen in den Ländern Rückmel-

dungen hierzu, und wenn ja, welche?

4. Ist es richtig, dass die Geschäftsstelle des Fonds Heimerziehung aktuell gegen-
über regionalen Anlauf- und Beratungsstellen in den Ländern eine Bearbei-
tungszeit von 12 bis 16 Wochen für die Plausibilitätsprüfung von Anträgen
ehemaliger Heimkinder angekündigt hat?

Drucksache 17/14409 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Bearbeitungszeiten von Leistungsan-
trägen ehemaliger Heimkinder in der Geschäftsstelle des Fonds Heimerzie-
hung durch

a) eine personelle Aufstockung der Geschäftsstelle,

b) eine Entbürokratisierung des Verfahrens (falls ja, durch welche Maßnah-
men) und

c) andere Maßnahmen zu reduzieren?

6. Wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung anstelle dessen, damit die
Betroffenen eine schnelle Hilfe und Unterstützung erfahren?

7. Wie ist die personelle Ausstattung der Geschäftsstelle des Fonds Heimerzie-
hung seit Errichtung des Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik
Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“, aufgegliedert nach Personal und
Vollzeitstellenäquivalenten?

Wie viele Anträge bearbeitete im letzten halben Jahr ein Mitarbeiter bzw. eine
Mitarbeiterin der Geschäftsstelle des Fonds Heimerziehung im Durchschnitt?

8. Haben in diesem Zeitraum Personalwechsel stattgefunden?

Falls ja, in welchem Umfang, und aus welchem Grund?

Berlin, den 18. Juli 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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