BT-Drucksache 17/14382

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2013

Vom 11. Juli 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14382
17. Wahlperiode 11. 07. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Agnes Alpers, Sevim Dag˘delen,
Petra Pau, Jens Petermann, Kersten Steinke, Frank Tempel, Jörn Wunderlich
und der Fraktion DIE LINKE.

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2013

Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten ergänzenden Informa-
tionen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstat-
tung wenig Beachtung finden.

So ist wohl weitgehend unbekannt, dass derzeit etwa jeder zweite Asyl-
suchende in Deutschland als schutzberechtigt anerkannt wird. Die so genannte
bereinigte Schutzquote betrug im ersten Quartal 2013 46,5 Prozent, hinzu
kommen Anerkennungen durch die Gerichte. Die bereinigte Schutzquote be-
zieht sich nur auf die tatsächlich inhaltlich geprüften Asylanträge und entspre-
chende Entscheidungen des BAMF – und nicht auf formelle Entscheidungen
wie z. B., dass ein anderer EU-Mitgliedstaat für die Asylprüfung oder Verfah-
renseinstellungen zuständig ist. Die bereinigte Schutzquote gibt also Auskunft
darüber, in welchem Maße Asylanträge vom BAMF inhaltlich als berechtigt
angesehen werden. Eine Quote von fast 50 Prozent widerspricht dem verbreite-
ten Vorurteil, wonach nur wenige Asylanträge anerkannt würden und mithin ein
Großteil aller Asylsuchenden angeblich „Wirtschaftsflüchtlinge“ oder „Schein-
asylanten“ seien, zumal auch abgelehnte Flüchtlinge in der Regel gute Gründe
für ihre Flucht vorweisen können.

Es gibt auch fehlerhafte Entscheidungen des BAMF. Gut 13 Prozent der Kläge-
rinnen und Kläger gegen eine ablehnende Entscheidung erhielten 2012 einen
Schutzstatus durch die Gerichte zugesprochen, bei afghanischen und iranischen
Asylsuchenden lag dieser Anteil sogar bei 36 bis 39 Prozent.

Bei knapp 18 Prozent aller Asylsuchenden im Jahr 2012 war das BAMF der
Auffassung, dass ein anderes Land der Europäischen Union (EU) im Rahmen
der Dublin-Verordnung für die Asylprüfung zuständig sei. Das Land, das dabei
mit Abstand am häufigsten ersucht wurde, Asylsuchende aus Deutschland zu
übernehmen, war ausgerechnet Italien (2 483 Ersuchen), das vor allem wegen
unzureichender Aufnahmebedingungen in der Kritik steht.

Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauerte im Jahr 2012 im

Durchschnitt ein knappes halbes Jahr, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung
inklusive Gerichtsverfahren vergeht etwa ein Jahr. Bei bestimmten Herkunfts-
ländern mit geringen Anerkennungsquoten, etwa Serbien und Mazedonien,
sind die Verfahrensdauern bedeutend kürzer. Im Jahr 2012 lagen sie im behörd-
lichen Verfahren bei etwa zwei Monaten, infolge besonderer Beschleunigungs-
maßnahmen sank die Bearbeitungszeit bei Asylanträgen aus diesen Ländern bis
Ende 2012 sogar auf nur noch sieben Tage. Im Gegenzug stieg jedoch die Ver-

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fahrensdauer bei Flüchtlingen mit hohen Anerkennungschancen aus anderen
Ländern im ersten Quartal 2013 auf durchschnittlich 9,6 Monate.

174 Asyl-Anhörungen (0,5 Prozent aller Anhörungen) wurden im Jahr 2012
mittels Videokonferenztechnik durchgeführt. Betroffen waren unter anderem
Asylsuchende aus dem Irak, dem Kosovo, Syrien, Serbien, Georgien und In-
dien. Nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bun-
destages erfolgen diese Videoanhörungen ohne rechtliche Grundlage und sind
damit rechtswidrig. Verbände und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kriti-
sieren, dass mangels persönlicher Begegnung und durch die technische Distanz
die Bildung einer vertrauensvollen Atmosphäre behindert wird. Auch der In-
nenausschuss des Deutschen Bundestages hatte sich in seiner Sitzung vom
25. Januar 2012 nahezu einhellig gegen den Einsatz der Videotechnik ausge-
sprochen. Im ersten Quartal 2013 gab es allerdings nur noch fünf Asyl-Video-
anhörungen, sodass die umstrittene Technik zur angestrebten Entlastung des
Personals offenkundig nicht (mehr) benötigt wird.

Kapazitäten einsparen könnte das BAMF hingegen, wenn auf massenhafte Wi-
derrufsverfahren verzichtet würde. Im Zeitraum 2005 bis 2010 gab es fast so
viele Asyl-Widerrufe (38 500) wie Anerkennungen (41 000). Im Jahr 2012
wurden gut 10 000 Widerrufsentscheidungen getroffen, allerdings führte dies
nur noch in jedem 20. Fall zu einer Aberkennung des zuvor gewährten Flücht-
lingsstatus. Die Verfahren sind für die Betroffenen – politisch verfolgte und
häufig traumatisierte Flüchtlinge – dennoch sehr verunsichernd und belastend
und für Behörden und Gerichte arbeitsaufwändig. In der EU sieht nur Deutsch-
land obligatorische Widerrufsprüfungen nach drei Jahren ohne konkreten An-
lass vor.

787 Asylsuchende mussten im Jahr 2012 das so genannte Asyl-Flughafenver-
fahren durchlaufen, unter ihnen 230 syrische, 113 afghanische und 108 irani-
sche Flüchtlinge sowie 28 unbegleitete Minderjährige. Im Ergebnis wurde da-
bei 58 Asylsuchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“
die Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich frei-
willig oder zwangsweise ausreisen mussten oder in Deutschland verbleiben
konnten, ist ungeklärt.

37,8 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2012 waren Kinder.
3,2 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen die Ge-
samtschutzquote zwischen 40,9 und 57,7 Prozent lag. Die Asylverfahren bei
unbegleiteten Minderjährigen dauerten im Jahr 2012 mit durchschnittlich
9,9 Monaten ungewöhnlich lange an.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a des
Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
– AufenthG – (in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK)
und von Abschiebungshindernissen nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7
AufenthG) in der Entscheidungspraxis des BAMF im zweiten Quartal
2013, und wie lautet der Vergleichswert des vorherigen Quartals (bitte in
absoluten Zahlen und in Prozent angeben und nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern – hier bitte noch einmal nach internationalem Flücht-
lings- bzw. subsidiären Schutzstatus – und der Art der Anerkennung dif-
ferenzieren: Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz
nach § 60 Absatz 2 und 5 AufenthG – unmenschliche Behandlung –,
nach § 60 Absatz 3 AufenthG – Todesstrafe –, nach § 60 Absatz 7 Satz 2
AufenthG – bewaffnete Konflikte – und nach § 60 Absatz 7 Satz 1
AufenthG – sonstige existenzielle Gefahren –, schließlich bitte noch nach

subsidiärem Schutz auf nationaler und europäischer Rechtsgrundlage dif-
ferenzieren)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14382

b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Ge-
samtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf tat-
sächlich inhaltliche und nicht rein formelle (Nicht-)Entscheidungen (bitte
wie zuvor differenzieren)?

c) Wieso will die Bundesregierung „einem möglichen Vorwurf entgegen[wir-
ken]“, sie „würde Schutzquoten durch Nichtberücksichtigung bestimmter
Entscheidungen etwa künstlich hochrechnen“ (Antwort auf die Kleine
Anfrage zu Frage 1c auf Bundestagsdrucksache 17/13636), nicht aber
dem Vorwurf, sie rechne Schutzquoten künstlich klein, weil der Begriff
„Schutzquote“ nach Auffassung der Fragesteller nahelegt, dass hierunter
der Anteil derjenigen Asylsuchenden verstanden wird, deren Schutzge-
such inhaltlich als berechtigt angesehen wird?

d) Ist die Bundesregierung bereit einzuräumen, dass Ihre Antwort auf die
Kleine Anfrage zu Frage 1c auf Bundestagsdrucksache 17/13636, mit der
die Nennung der bereinigten Schutzquote abgelehnt wird („interessierte
Dritte“ könnten „mit Hilfe der gleichzeitig veröffentlichten Einzeldaten
eigene Berechnungen und Analysen vornehmen“), an die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage aus dem Jahr 2008 erinnert (es
stünde „den Fragestellern frei, die nach ihrem eigenen Verständnis rele-
vanten Zahlen zusammenzuaddieren“, Bundestagsdrucksache 16/7687,
zu Frage 8), mit der damals die Nennung der Gesamtschutzquote abge-
lehnt wurde, die dann aber später doch, wie von der Fragestellerin ange-
regt, regelmäßig veröffentlicht wurde – und was folgt hieraus?

2. Wie viele der Anerkennungen nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK im zwei-
ten Quartal 2013 beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechts-
spezifischer Verfolgung (bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch
einmal gesondert nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern angeben und
bitte auch die nach Auffassung der Fragesteller offenkundig irrtümlich fal-
schen Gesamtzahlen zum ersten Quartal 2013 bezüglich geschlechtsspezifi-
scher und nichtstaatlicher Verfolgung korrigieren, Bundestagsdrucksache
17/13636, Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 2)?

3. Wie viele Widerrufsverfahren wurden im zweiten Quartal 2013 bzw. im vor-
herigen Quartal eingeleitet (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den ver-
schiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunfts-
ländern differenzieren), und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfah-
ren mit welchem Ergebnis gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen
angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und bitte auch die jeweili-
gen Widerrufsquoten benennen), und inwieweit würde es das BAMF ange-
sichts der steigenden Antragszahlen begrüßen, wenn die gesetzliche Ver-
pflichtung zur Einleitung von Widerrufsprüfverfahren drei Jahre nach der
Anerkennung zurückgenommen würde und hierdurch Kapazitäten für die
Asylantragsprüfung frei würden?

4. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer im zweiten Quartal
2013 (bitte auch den Vergleichswert des vorherigen Quartals nennen) bis zu
einer behördlichen Entscheidung, wie lang war die durchschnittliche Be-
arbeitungsdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive
eines Gerichtsverfahrens), und wie lang war die durchschnittliche Be-
arbeitungszeit bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen (bitte
jeweils nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und Erst- und Folge-
anträgen differenzieren)?

5. Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung wurden im zwei-
ten Quartal 2013 eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen

die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-

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Treffern – EURODAC = europäische Datenbank zur Speicherung von Fin-
gerabdrücken – basierenden angeben und zum Vergleich die Werte des vor-
herigen Quartals nennen)?

a) Welche waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten betrof-
fenen Herkunftsländer, und welche die zehn am stärksten angefragten
EU-Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen an-
geben sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern, Malta,
Bulgarien und Ungarn nennen)?

b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit
eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland,
Selbsteintritt nach Artikel 3 Absatz 2 der Dublin-II-Verordnung, humani-
täre Fälle nach Artikel 15 der Dublin-II-Verordnung) gab es in den be-
nannten Zeiträumen?

c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung wurden in den
benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in Pro-
zentzahlen angeben und auch nach den zehn wichtigsten Herkunfts-
ländern und EU-Mitgliedstaaten – in jedem Fall auch Griechenland,
Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), und wie viele
dieser Personen wurden unter Einschaltung des BAMF, aber ohne Durch-
führung eines Asylverfahrens überstellt?

d) Wie hoch war der Anteil der in Zuständigkeit der Bundespolizei durchge-
führten Dublin-Verfahren bzw. Überstellungen in den genannten Zeiträu-
men?

e) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Be-
gründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-II-Verordnung abge-
lehnt oder eingestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass ein
Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in ab-
soluten und relativen Zahlen angeben)?

f) In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei Asylsuchen-
den festgestellt, dass eigentlich Griechenland nach der Dublin-II-Verord-
nung zuständig wäre (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftslän-
dern differenziert angeben)?

g) Stimmt die Bundesregierung darin überein, dass die relativ geringe Zahl
der Asylsuchenden (etwa 3 500 bis 5 000 jährlich), die aufgrund des seit
Anfang 2011 geltenden Überstellungsstopps nicht nach Griechenland
überstellt werden konnten (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage zu
Frage 5f auf Bundestagsdrucksache 17/13636), die ursprünglich geäußerte
Befürchtung widerlegt, eine solche Aussetzung von Überstellungen in
überforderte Mitgliedstaaten wäre „für Deutschland die reine Katastrophe.
Das würde bedeuten, dass wir den ganzen Asylkompromiss wegschmeißen
können“ und es käme hierdurch zu einem „sprunghaften Anstieg der
Asylbewerberzahlen“ (so z. B. der Abgeordnete Reinhard Grindel in der
FAZ vom 8. April 2009: „Die reine Katastrophe für Deutschland“), und
stimmt die Bundesregierung darin überein, dass dies zeigt, dass sich die
Politik nicht von solchen Bedrohungsszenarios leiten lassen sollte (bitte
ausführen)?

h) Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die vom Deut-
schen Bundestag jüngst beschlossene Wiederherstellung der Möglichkeit
einstweiligen Rechtsschutzes gegen Dublin-Überstellungen (§ 34a des
Asylverfahrensgesetzes – AsylVfG) es „vollends unmöglich“ mache,
„noch Verfahren abzuwehren“, wie der Ageordnete Reinhard Grindel in
dem oben genannten Artikel gewarnt hatte (bitte begründen), und wenn

dem nicht so ist, stimmt die Bundesregierung darin überein, dass dies

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14382

zeigt, dass sich die Politik nicht von solchen Bedrohungsszenarios leiten
lassen sollte?

i) Welche Angaben oder Schätzungen liegen der Bundesregierung zu den
Mehrkosten infolge der Übergangsregelung des Bundesverfassungsge-
richts vom Juli 2012 zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsge-
setz (AsylbLG) vor, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen
zieht die Bundesregierung im Nachhinein aus der Schätzung des „Sozial-
fachmanns“ des Städte- und Gemeindebundes, Uwe Lübking (FAZ vom
8. April 2009: „Die reine Katastrophe für Deutschland“), Leistungen in
der Höhe der üblichen Sozialhilfe, wobei Ausnahmen zu begründen sind,
würden zu Mehrkosten von „mindestens einer halben Milliarde Euro“
führen (ebd.; die Nettogesamtausgaben nach dem AsylbLG betrugen laut
dem Bericht „Das Bundesamt in Zahlen 2012“ im Jahr 2009 lediglich
770 Mio. Euro), und stimmt die Bundesregierung darin überein, dass dies
zeigt, dass sich die Politik nicht von solchen Bedrohungsszenarios leiten
lassen sollte?

j) Wie viele Selbsteintritte im Rahmen des Dublin-Verfahrens gab es in die-
sem und in den vorhergehenden Jahren, in wie vielen Fällen wurde das
BAMF auf gerichtlichem Wege (im einstweiligen bzw. Hauptsachever-
fahren, bitte differenzieren) zur Durchführung des Asylverfahrens in
Deutschland verpflichtet, und in wie vielen Fällen entstand eine Zustän-
digkeit in Deutschland durch Fristablauf (bitte nach Jahren und Ländern,
die nach der Dublin-II-Verordnung eigentlich zuständig gewesen wären,
differenzieren), und falls das BAMF diese Zahlen (immer noch) nicht er-
fassen sollte, wie ist dies zu begründen angesichts der enorm gestiegenen
Bedeutung und politischen und öffentlichen Aufmerksamkeit für das
Thema Dublin-Verordnung bzw. Überstellungen?

6. Wie viele Asylanträge wurden im zweiten Quartal 2013 (bitte zum Vergleich
auch die Werte des vorherigen Quartals nennen) nach § 14a Absatz 2
AsylVfG von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von
Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten
Zeiträumen von bzw. für Kinder(n) unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen
zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flücht-
lingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Re-
lation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge
unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie
hoch waren die jeweiligen (auch bereinigten) Gesamtschutzquoten für die
genannten Gruppen?

7. Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. Unter-18-Jährige) haben im
zweiten Quartal 2013 einen Asylerstantrag gestellt (bitte aufgliedern nach
wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern), und wie hoch war die
Gesamtschutzquote bei unbegleitet Minderjährigen in den genannten Zeit-
räumen (bitte nach verschiedenen Schutzstatus und wichtigsten Herkunfts-
ländern differenzieren)?

8. Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. Unter-18-Jährige) wurden im
zweiten Quartal 2013 an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufge-
griffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, und wie
viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach
den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

9. Wie viele Asylanträge wurden im zweiten Quartal 2013 bzw. im vorherigen
Quartal als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben differen-
ziert nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem je-
weils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?

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10. Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im zweiten Quartal
2013 bzw. im vorherigen Quartal an welchen Flughafenstandorten mit wel-
chem Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbeglei-
teten Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern ma-
chen)?

11. Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im
Bereich Asyl für das bisherige Jahr 2013 (bitte wie auf Bundestagsdrucksa-
che 17/4627 zu Frage 7 darstellen), und welche Angaben zur Dauer des ge-
richtlichen Verfahrens können gemacht werden?

12. Wie viele Asyl-Anhörungen mittels Bild- und Tonübertragung wurden im
zweiten Quartal 2013 unter Beteiligung welcher Außenstellen anberaumt
(bitte so differenziert wie möglich angeben und nach Außenstellen und
Staatsangehörigkeiten differenzieren), wie viele wurden aus welchen Grün-
den abgebrochen (bitte nach Staatsangehörigkeiten differenzieren), und
wie viele der Betroffenen lehnten eine Videoanhörung ab, was nach der
Dienstanweisung des BAMF zu einem Abbruch der Videoanhörung führen
muss?

a) Wie viele Anhörungen gab es in den genannten Zeiträumen insgesamt
(bitte nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten und solchen dif-
ferenzieren, bei denen Videoanhörungen stattfanden)?

b) Was sind die Gründe dafür, dass es im ersten Quartal 2013 nur noch fünf
Video-Asylanhörungen gab, und ist die Bundesregierung vor diesem
Hintergrund dazu bereit, auf die nach Auffassung der Fragesteller fach-
lich, rechtlich und politisch höchst umstrittenen Video-Asylanhörungen
ganz zu verzichten, da diese in der Praxis offenkundig nicht benötigt
werden, um Anhörungen in großer Zahl zu organisieren und durchzu-
führen (wenn nein, bitte begründen)?

c) Wieso hält die Bundesregierung eine ausdrückliche Gesetzesänderung
zur „Intensivierung“ des Einsatzes der Videokonferenztechnik für erfor-
derlich, nicht aber für die „Einführung“ dieser Technik (Nachfrage zur
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 12c auf
Bundestagsdrucksache 17/13636), und stimmt die Bundesregierung da-
rin überein, dass es sowohl im gerichtlichen Verfahren als auch im Asyl-
verfahren bei der Anhörung von Betroffenen insofern um Vergleichba-
res geht, als es um die Tatsachen- und Motiverhebung und um die
Glaubwürdigkeitsprüfung geht (wenn nein, bitte ausführen)?

d) Wie lauten die Antworten zu den Fragen 12 d, e und f auf Bundestags-
drucksache 17/13636, wenn die Bundesregierung berücksichtigt, dass es
den Fragestellern nicht um einen Vergleich von Asylverfahren mit Ver-
fahren zur Vollstreckung von Restfreiheitsstrafen bzw. Strafverfahren
bzw. strafgerichtlichen Verfahren an sich ging, sondern darum, dass so-
wohl der Gesetzgeber als auch Vertreter der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP den Einsatz der Videokonferenztechnik wie selbstverständlich
für solche Verfahren ausgeschlossen haben, in denen es um den persön-
lichen Eindruck von Personen ankommt, was wiederum sehr wohl mit
Asylverfahren vergleichbar ist, in denen es zentral auf den persönlichen
Eindruck der Betroffenen ankommt und deshalb eine Technik, die die
unmittelbare Wahrnehmung der Gesamtperson beeinträchtigen kann,
nicht zum Einsatz kommen sollte (bitte ausführen)?

e) Hält die Bundesregierung den Einsatz der Videokonferenztechnik mit
den Vorgaben der neuen EU-Asylverfahrensrichtlinie für persönliche
Anhörungen (Artikel 15 ff.) für vereinbar, obwohl dort eine solche

Technik ausdrücklich nicht vorgesehen ist, sondern ausschließlich die
„audio- oder audiovisuelle Aufzeichnung der persönlichen Anhörung“

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14382

(Artikel 17 Absatz 2) zum Zweck der Protokollierung der Angaben der
Asylsuchenden bzw. der an sie gerichteten Fragen, und wenn ja, was
wurde hierzu im Rahmen der Verhandlungen auf EU-Ebene im Rat und
in oder zwischen den anderen Gremien genau besprochen?

f) Inwieweit denkt die Bundesregierung daran, im Zuge der Richtlinien-
umsetzung zumindest Audioaufzeichnungen (die im Gegensatz zu Video-
aufzeichnungen auf die Asylsuchenden kaum irritierend wirken) zu-
zulassen, auch um Vorwürfe unzureichender Anhörungen oder fehlen-
der Nachfragen und Vorhalte wirksam entkräften zu können (bitte aus-
führen)?

13. Wie waren die Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei Asylsu-
chenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien und Libyen im zweiten
Quartal 2013?

14. Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Staats-
angehörigen aus Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bos-
nien-Herzegowina in den Monaten April, Mai und Juni 2013 gestellt (bitte
jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen nennen), und
wie wurden diese Asylanträge in diesen Monaten jeweils mit welchem Er-
gebnis beschieden (bitte auch die Gesamtzahlen für das zweite Quartal
2013 nennen)?

15. Welche neuen Informationen gibt es zu den Beschleunigungsmaßnahmen
bei Asylsuchenden aus Serbien und Mazedonien und anderen Ländern des
Westbalkan, und was ist geplant?

a) Wie ist die Personalsituation, -entwicklung und -planung im BAMF,
insbesondere im Bereich Asyl?

b) Inwieweit und in welchem Umfang wird in der Entscheidungspraxis in
Bezug auf Asylsuchende aus Ländern des Westbalkans bzw. aus Russ-
land/Tschetschenien der Grundsatz gewahrt, dass die Asylentscheidung
bzw. -bescheidung von der Person vorgenommen werden sollte, die
auch die Anhörung durchgeführt hat (bitte so differenziert und konkret
wie möglich beantworten), wie ist die generelle Weisungslage im
BAMF zur Einheit von Anhörer und Entscheider, und welche Erkennt-
nisse liegen dazu vor, zu welchem Prozentsatz bei welchen Herkunfts-
ländern diese Einheitlichkeit gewahrt wird?

c) Wie hat sich die Verfahrensdauer bei Asylsuchenden aus anderen Län-
dern als Serbien und Mazedonien (Westbalkan) entwickelt, und wie be-
wertet das BAMF dies in Bezug auf das Recht auf ein faires und schnel-
les Verfahren und insbesondere in Bezug auf Asylsuchende aus Ländern
mit hoher Anerkennungschance, zumal das Verwaltungsgericht Braun-
schweig mit Schreiben vom 14. März 2013 das BAMF in dem Verfah-
ren 8 A 643/12 darauf hingewiesen hat, dass die Länderpriorisierung
des BAMF kein objektiver Grund ist, der eine längere behördliche Un-
tätigkeit rechtfertigen kann?

d) Wie will die Bundesregierung angesichts der derzeitigen Verfahrensdau-
ern der Vorgabe nach Artikel 31 der geänderten EU-Asylverfahrens-
richtlinie nach Ablauf der Umsetzungsfrist gerecht werden, wonach ein
Asylprüfverfahren im Regelfall längstens sechs Monate dauern soll, und
wie genau interpretiert sie in diesem Zusammenhang die Bestimmung
der Richtlinie, wonach eine bis zu neunmonatige Verlängerung dieser
Frist zulässig ist, wenn sich „komplexe Fragen“ ergeben, oder wenn
„eine große Anzahl“ von Anträgen „gleichzeitig“ gestellt wird oder
wenn gegen Mitwirkungspflichten verstoßen wurde (Artikel 13

Absatz 3 Buchstabe a bis c der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen

Drucksache 17/14382 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 – bitte differenziert beant-
worten), und welche Positionen hat die Bundesregierung zu diesen
Punkten im Rahmen der Verhandlungen auf EU-Ebene vertreten?

e) Wie ist die aktuelle Entwicklung der Asylsuche von Personen aus Ser-
bien und Mazedonien und anderen Ländern des Westbalkans, bzw. wie
wird die Entwicklung der nächsten Monate eingeschätzt?

f) Wie viele Bundespolizisten des gehobenen Dienstes genau wurden als
Asyl-Anhörer eingesetzt, wie viele sind es derzeit, was bedeutet „inten-
sive Einarbeitung“ in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht, und an wie
vielen Anhörungen „erfahrener Entscheider“ hatten die Polizisten zur
Einarbeitung teilgenommen (Nachfrage zur Antwort der Bundesre-
gierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/13636,
Frage 15d)?

g) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Argumentation z. B. des Fach-
anwalts Reinhard Marx (vgl. taz.die tageszeitung vom 3. Juli 2013:
„Diskriminiert genug?“), wonach angesichts der zu prüfenden Frage, ob
eine Verfolgung im Sinne der EU-Qualifikationsrichtlinie aufgrund ku-
mulativer Maßnahmen vorliegt – was gerade bei Roma aus Serbien und
Mazedonien aufgrund der vielfältigen Ausgrenzungen und Diskriminie-
rungen der Fall sein kann –, Anhörungen in diesen Fällen eigentlich
umso intensiver und ausführlicher erfolgen müssten, um die Vielzahl
und das Zusammenwirken unterschiedlicher Maßnahmen erfassen zu
können, die für sich genommen noch keine Verfolgung darstellen, und
wie verträgt sich dies mit den derzeit praktizierten Schnellverfahren bei
Asylsuchenden aus den Westbalkanländern (bitte differenziert begrün-
den; vgl. auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 17/11628 zu Frage 35, in der sie im Grund-
satz eine umfassende Prüfung kumulativer Maßnahmen selbst befür-
wortet)?

h) Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass bei Anhörun-
gen von Roma aus Serbien und Mazedonien die Anhörer angesichts der
bekannten Ausgrenzung der Roma in diesen Ländern unter Umständen
auch gezielt nachfragen und gegebenenfalls erforschen müssten, wel-
chen unterschiedlichen Maßnahmen die Betroffenen unterlagen, um
eine mögliche kumulative Verfolgung erkennen zu können, zumal „für
Roma die alltägliche Diskriminierung so normal ist, dass sie das im An-
hörungsverfahren in der Regel gar nicht vorbringen“, wie Marei Pelzer
vom Förderverein PRO ASYL e. V. erklärte (vgl. taz.die tageszeitung
vom 3. Juli 2013: „Diskriminiert genug?“ – bitte ausführen)?

i) Wie lange dauern derzeit im Durchschnitt Anhörungen von Asylsuchen-
den aus Serbien und Mazedonien bzw. den Westbalkanländern, wie
lange dauern sie im Allgemeinen, und falls hierzu keine Angaben ge-
macht werden können, wie viele Anhörungen von Asylsuchenden aus
Serbien und Mazedonien fanden im letzten Quartal statt, wie viele Per-
sonen waren in diesem Zeitraum mit der Anhörung von Asylsuchenden
aus den genannten Ländern befasst, und wie viele Anhörungen am Tag
ungefähr schafft ein erfahrener Anhörer im Allgemeinen bzw. wenn es
um Asylsuchende aus Serbien oder Mazedonien geht (bitte differenzie-
ren)?

j) Was entgegnet die Bundesregierung der Kritik, wonach Ablehnungsbe-
scheide bei Asylsuchenden aus Serbien und Mazedonien häufig nur aus
vorgefertigten Textbausteinen bestünden und selbst schwerwiegende
Misshandlungen nicht einmal erwähnt würden (so Reinhard Marx in der

taz.die tageszeitung vom 3. Juli 2013: „Diskriminiert genug?“)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/14382

16. Welche besonderen Anweisungen, Maßnahmen oder Verfahren gibt es in-
zwischen im Umgang mit Asylsuchenden aus der Russischen Föderation?

a) Wie lange dauert es bis zur Anhörung der Betroffenen, und wie lange
dauern die Verfahren insgesamt im Durchschnitt?

b) Bei wie vielen Asylanträgen russischer Staatsangehöriger im zweiten
Quartal 2013 (bitte auch die Vergleichswerte des vorherigen Quartals
benennen) stellte das BAMF fest, dass Polen oder ein anderes EU-Land
(bitte differenzieren) nach der Dublin-II-Verordnung für die Asyl-
prüfung zuständig ist, wie viele Ablehnungen/Zustimmungen zur Über-
nahme, und wie viele erfolgte Überstellungen gab es?

c) Wie erklärt die Bundesregierung die im Vergleich zur Zahl der Zustim-
mungen zur Übernahme nach Auffassung der Fragesteller relativ ge-
ringe Zahl an tatsächlich erfolgten Überstellungen (Bundestagsdruck-
sache 17/13636, Frage 15b: 872 Zustimmungen, 129 Überstellungen im
ersten Quartal 2013), kehrten viele Betroffene „freiwillig“ zurück, und
wurde dies dann nicht als Überstellung gewertet, oder tauchten sie unter,
oder reisten in andere EU-Länder weiter, oder wurden Überstellungen
durch Gerichte gestoppt, oder welche anderen Erklärungen gibt es (bitte
ausführen)?

17. Was kann die Bundesregierung Genaueres zu einer Bund-Länder-Arbeits-
gruppe (AG) sagen, die nach Angaben des Abgeordneten Reinhard Grindel
im Deutschen Bundestag (Plenarprotokoll 17/250, S. 32278) „durch die
Überstellung von Asylbewerbern nach dem Dublin-Verfahren, konsequen-
tes Vorgehen gegen Schleuser und die Intensivierung des Informations-
austausches mit allen in- und ausländischen Behörden versucht, den Asyl-
bewerberzustrom einzudämmen“, wer hat diese AG wann gegründet, wer
nimmt an ihr teil, welchen Charakter hat die AG und welchen Auftrag, wie
oft trifft sie sich, und welche Vorschläge mit welcher Zielsetzung wurden
bereits entwickelt?

18. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der auf EU-Ebene beschlos-
sene neue Mechanismus zur Wiedereinführung von EU-Binnengrenzkon-
trollen bei dauerhaften Mängeln der Außengrenzsicherung auf Griechen-
land anwendbar gewesen wäre, d. h. hat Griechenland seine Verpflichtung
zur Grenzsicherung ernsthaft verletzt, und hat dies zu einer ernsthaften Be-
drohung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit in Deutschland geführt,
und wäre die Wiedereinführung der Grenzkontrollen auch das letzte Mittel
und verhältnismäßig gewesen (bitte ausführen) ?

Berlin, den 11. Juli 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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