BT-Drucksache 17/14345

Innovative Fahrradverleihsysteme - Umsetzung von Modellprojekten des Bundes

Vom 1. Juli 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14345
17. Wahlperiode 01. 07. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, Harald Ebner,
Bettina Herlitzius, Sven-Christian Kindler, Markus Tressel, Daniela Wagner,
Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Innovative Fahrradverleihsysteme – Umsetzung von Modellprojekten des Bundes

Der Bund hat im Jahr 2009 in einen bundesweiten Wettbewerb Modellprojekte
für „Innovative öffentliche Fahrradverleihsysteme“ ausgelobt. Im Rahmen die-
ses Wettbewerbs wurden insbesondere integrative Angebote zur Verknüpfung
des Fahrrades mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefördert. Acht der 17 Modell-
regionen erhielten eine finanzielle Förderung durch den Bund. Sechs wurden
lediglich verwirklicht und haben die Fördermittel abgerufen. Darunter das Pro-
jekt „e-Call a Bikes“ in Stuttgart. Das Berliner Pilotprojekt „Öffentliches Leih-
radsystem“ der DB Rent GmbH wurde außerhalb dieses Wettbewerbs extra mit
Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geför-
dert.

Ziel des Stuttgarter Projektes war der stufenweise Ausbau des bestehenden Call a
Bike-Angebotes zu einem Hybridsystem aus Pedelecs und herkömmlichen
Leihfahrrädern sowie der Aufbau integrierter Ladestationen. Dafür erhielten die
Stadt Stuttgart und deren Kooperationspartner DB Rent GmbH und EnBW
Energie Baden-Württemberg AG 2,7 Mio. Euro im Rahmen des Bundespro-
gramms „Elektromobilität in Modellregionen“.

Mit dem Berliner Modellprojekt sollten vor allem Pendler zum Umstieg auf das
Fahrrad bewegt werden. Dazu wurde das bestehende Call-a-Bike-System mit
einer Flotte flexibel ausleihbarer Fahrräder, die im gesamten Innenstadtbereich
entliehen und an beliebigen Orten wieder zurückgegeben werden konnten, um-
gestellt auf ein Leihradsystem mit festen Stationen. Abonnenten von Monats-
karten im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg können die Leihfahrräder zu
einem günstigeren Tarif nutzen. Der Bund hat dieses Projekt mit rund 2 Mio.
Euro aus Fördermitteln zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans unter-
stützt.

Beide Modellprojekte sind bislang nur mäßig erfolgreich und eine Fortsetzung
ist nach dem Auslaufen der Förderung durch den Bund nicht gesichert. In Ber-
lin nutzten nur 21 000 registrierte Kunden das neue Leihradsystem. Das waren
lediglich 1 000 Nutzer mehr, als 2010 beim Vorgängersystem, das ohne öffent-

liche Zuwendungen auskam. Trotz einer höheren Anzahl von Leihfahrrädern
ging die Nutzerquote in Berlin sogar zurück. Für die Nachnutzungsphase des
Modellprojektes in den Jahren 2013/2014, die eine der Förderauflagen des
Bundes waren, hat die DB Rent GmbH vor einiger Zeit Zuwendungen beim
Land Berlin beantragt, die derzeit noch von der Senatsverwaltung für Stadtent-
wicklung und Umwelt geprüft werden (Berliner Morgenpost „Call a Bike –
Berliner lassen Leihräder stehen“, 21. April 2013).

Drucksache 17/14345 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

In Stuttgart kündigte die DB Rent GmbH im April 2013 an, die kostenlose Nut-
zung der Call a Bikes in der ersten halben Stunde abzuschaffen, da wegen der
häufigen Nutzung und der gestiegenen Betriebskosten die Existenz des Unter-
nehmens gefährdet sei. Hintergrund dafür ist, dass 92 Prozent der Fahrten mit
den Call a Bikes unter 30 Minuten liegen. Das Unternehmen verlangt daher von
der Stadt Stuttgart deutlich höhere Zuwendungen, wenn diese den auslaufenden
Vertrag mit der DB Rent GmbH verlängern möchte (Stuttgarter Zeitung, 28. Mai
2013). Zuvor war es im Rahmen des Modellversuches bei der Einführung der
e-Call a Bikes zu zahlreichen strukturellen und technischen Problemen gekom-
men. In der Folge wurden lediglich 100 Pedelecs in das Fahrradverleihsystem
integriert (www.nationaler-radverkehrsplan.de/fahrradverleihsysteme/).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Nach welchen Kriterien erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ausschreibung des Berliner Fahrradverleihsystems, bzw. warum gab es eine
separate Förderung und keine Beteiligung am Modellwettbewerb?

2. Welche Anbieter haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung neben der
DB Rent GmBH am Ausschreibungswettbewerb für das Berliner Fahrrad-
verleihsystem beworben?

3. Wurde das Berliner Fahrradverleihsystem nach Kenntnis der Bundesregie-
rung evaluiert?

a) Falls ja, mit welchem Ergebnis?

b) Falls nein, warum erfolgte keine Evaluation?

4. Wurde von der Systemumstellung des Berliner Call a Bike-Angebotes vom
flexiblen zum fixen System nach Kenntnis der Bundesregierung erwartet,
dass dadurch mehr Kunden gewonnen werden und die Nutzerquote von
Fahrten pro Tag und Rad steigen?

a) Falls ja, welcher Anstieg der Nutzerquote und welche Kundenzahlen
wurden erwartet?

b) Falls nein, warum wurde die Systemumstellung mit Bundesmitteln geför-
dert?

5. War bei der Auflage zur zweijährigen Nachnutzungsphase für das Berliner
Fahrradverleihsystem nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, dass
die DB Rent GmbH dafür zusätzliche Fördergelder beantragt?

a) Falls ja, ging die Bundesregierung davon aus, dass das Land Berlin we-
gen der hohen Betriebskosten die Fortführung des Fahrradverleihsystems
in der Nachnutzungsphase finanziell unterstützen muss?

b) Ist die DB Rent GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung ohne Zuwen-
dungen des Landes Berlin in der Lage, in der zweijährigen Nachnutzungs-
phase wie vereinbart mindestens 50 Stationen mit 1 250 Leihfahrrädern zu
unterhalten, und falls nicht, welche Maßnahmen wird die Bundesregie-
rung ergreifen, damit die Förderauflagen des Bundes für das Berliner
Modellprojekt eingehalten werden?

6. Nach welchen Kriterien erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ausschreibung zum Ausbau des Stuttgarter Fahrradverleihsystems?

7. Welche Anbieter haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung neben der
DB Rent GmBH am Ausschreibungswettbewerb für den Ausbau des Stutt-
garter Fahrradverleihsystems beworben?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14345

8. Wurde der Ausbau des Stuttgarter Fahrradverleihsystems nach Kenntnis
der Bundesregierung evaluiert?

a) Falls ja, mit welchem Ergebnis?

b) Falls nein, warum erfolgte keine Evaluation?

9. Wie viele e-Call a Bikes sollten ursprünglich in das Stuttgarter Fahrradver-
leihsystem integriert werden, und wie viele sind aktuell im Einsatz?

10. Welche Erkenntnisse und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus der Umsetzung der beiden Modellprojekte in Berlin und Stuttgart?

11. Plant die Bundesregierung die Förderung weiterer Modellprojekte dieser
Art?

12. Welchen Nachbesserungsbedarf sieht die Bundesregierung bei der öffent-
lichen Ausschreibung von Modellprojekten zur Förderung des Fahrradver-
kehrs?

Berlin, den 28. Juni 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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