BT-Drucksache 17/143

zu der zweiten und dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -17/41- Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Vom 2. Dezember 2009


Bericht der Abgeordneten Bettina Hagedorn, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land),
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Gesine Lötzsch und Alexander Bonde

Mit dem Gesetzentwurf soll die Höhe der prozentualen
Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und
Heizung für das Jahr 2010 angepasst werden.

Da sich die jahresdurchschnittliche Zahl der Bedarfsgemein-
schaften im maßgeblichen Zeitraum um mehr als 0,5 Prozent
verändert hat, ist eine gesetzliche Anpassung der Bundes-
beteiligung für das Jahr 2010 nach Maßgabe der Formel des
§ 46 Absatz 7 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch erfor-
derlich.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die
öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Für das Jahr 2010 werden Gesamtausgaben für Leistungen
für Unterkunft und Heizung von rund 14,4 Mrd. Euro er-
wartet. Bei einer Bundesbeteiligung in Höhe von 23,6 Pro-

Die Kommunen tragen dabei von den für 2010 erwarteten
Leistungen für Unterkunft in Höhe von rund 14,4 Mrd. Euro
einen Betrag in Höhe von rund 11 Mrd. Euro.

Die finanziellen Auswirkungen für die Folgejahre sind ab-
hängig von der weiteren Entwicklung der Anzahl der Be-
darfsgemeinschaften.

Preiswirkungsklausel

Mit zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft, insbesondere für
mittelständische Unternehmen, ist nicht zu rechnen. Unmit-
telbare Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau,
insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind ebenfalls
nicht zu erwarten.

Sonstige Kosten
Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/143
17. Wahlperiode 02. 12. 2009

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/41, 17/137 –

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches
zent führt dies zu Ausgaben des Bundes in Höhe von rund
3,4 Mrd. Euro. Im Vergleich zu für das Jahr 2009 vom Bund
geplanten Ausgaben (zweiter Nachtrag zum Bundeshaus-
halt: 3,7 Mrd. Euro) sind dies 0,3 Mrd. Euro weniger.

Für die Länderhaushalte ergeben sich keine finanziellen
Auswirkungen, da die Länder ihre durch das Vierte Gesetz
für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt bedingten
Einsparungen an die kommunalen Haushalte weiterleiten.

Keine

Bürokratiekosten

Durch die Neufestsetzung der Bundesbeteiligung an den
Leistungen für Unterkunft und Heizung werden keine Infor-
mationspflichten der Wirtschaft, der Verwaltung sowie der
Bürger berührt.

Drucksache 17/143 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD für mit der Haushaltslage des Bundes
vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Arbeit und Soziales vorgelegten Beschlussemp-
fehlung.

Berlin, den 2. Dezember 2009

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Bettina Hagedorn
Berichterstatterin

Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
Berichterstatter

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Alexander Bonde
Berichterstatter

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