BT-Drucksache 17/14297

Teilnahme der Bundesregierung an Gedenkfeiern an Orten von NS-Massenverbrechen

Vom 28. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14297
17. Wahlperiode 28. 06. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Steffen Bockhahn, Ulla Jelpke, Petra Pau,
Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE.

Teilnahme der Bundesregierung an Gedenkfeiern an Orten
von NS-Massenverbrechen

In einem Artikel vom 10. Juni 2013 erinnert die „taz.die tageszeitung“ anläss-
lich des 69. Jahrestages an das Massaker der SS-Division „Das Reich“ in Ora-
dour-sur-Glane. Oradour gehört, wie zahlreiche andere Orte in von den Deut-
schen besetzen Ländern, zu den symbolischen Orten deutscher Verbrechen in
der Zeit des Faschismus. Aus rassistischen und/oder nationalistischen Motiven
wurden an diesen Orten ganze Dorfgemeinschaften ausgerottet. Die Erinnerung
an diese Taten, verbunden mit den Namen der Orte, prägte über viele Jahr-
zehnte und prägt teilweise bis heute die Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg
und die deutsche Besatzung in den betroffen Ländern.

Besonders beschämend ist es, dass für viele dieser Massaker die Täter niemals
zur Verantwortung gezogen wurden und dass auch die Justiz der Bundesrepu-
blik Deutschland über lange Jahre keinerlei Anstrengungen unternahm, um die
Täter anzuklagen.

Für die überlebenden Opfer, ihre Angehörigen und Nachkommen ist die An-
erkennung und Erinnerung dieser von Deutschland zu verantwortenden Verbre-
chen durch den deutschen Staat von großer Bedeutung. Umso erstaunlicher ist
die Feststellung in besagtem „taz“-Artikel, dass bis heute „noch nie ein hoch-
rangiger Vertreter der Bundesregierung an den Gedenkfeiern teilgenommen
habe.“

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Trifft es zu, dass bis heute kein hochrangiger Vertreter der Bundesregierung
an den Feierlichkeiten zur Erinnerung an das Massaker von Oradour teilge-
nommen hat, und wenn ja, was ist der Grund dafür?

2. Zu welchen Gedenkfeiern anlässlich von Jahrestagen deutscher Massenver-
brechen in den von Deutschland besetzten Gebieten erhält die Bundesregie-
rung regelmäßig Einladungen?

3. Von welchen Gedenkfeiern in den von Deutschland besetzten Gebieten, zu

denen sie nicht eingeladen wurde, hat die Bundesregierung Kenntnis (bitte
nach Ort und Datum seit 1949 aufschlüsseln)?

4. An welchen der in der Frage 2 genannten Gedenkfeiern nimmt die Bundes-
regierung mit eigenen Vertretern seit wann teil, und welche Art der Vertre-
tung wird hier im Einzelnen gewählt (bitte nach Ort, Datum und Art der Ver-
tretung aufschlüsseln)?

Drucksache 17/14297 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Gibt es eine Priorisierung für die Teilnahme an den in der Frage 2 genann-
ten Gedenkfeiern seitens der Bundesregierung, wie sieht diese Priori-
sierung gegebenenfalls aus, und aus welchen Gründen wurde sie ab wel-
chem Zeitpunkt durchgeführt?

6. Hat es seit 1990 eine Veränderung bei der Teilnahme an solchen Gedenk-
feiern seitens der Bundesregierung gegeben, z. B. in Bezug auf Osteuropa?

Wenn ja, in welcher Form?

7. Hat die Bundesregierung die in der Frage 2 genannten Gedenkfeiern über
die Teilnahme hinaus auch noch in anderer Form unterstützt?

Wenn ja, wie?

8. Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit Gedenkfeiern an Orten von
NS-Massenverbrechen finanziell oder in anderer Form unterstützt (wenn
ja, bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Datum und Art der Unterstützung ange-
ben)?

9. Hat es in der Vergangenheit Beschwerden darüber gegeben, dass Vertreter
der Bundesrepublik Deutschland Gedenkfeiern in den von Nazideutschland
besetzten Gebieten ferngeblieben sind?

Wenn ja, welche waren dies im Einzelnen, und wie wurde darauf durch die
Bundesregierung reagiert?

10. Plant die Bundesregierung eine Teilnahme an den Gedenkfeiern in Oradour
anlässlich des 70. Jahrestages des Massakers der SS-Division „Das Reich“
im nächsten Jahr?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 26. Juni 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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