BT-Drucksache 17/14280

Die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit der Türkei vor dem Hintergrund der Proteste um den Gezi-Park am Taksim-Platz

Vom 25. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14280
17. Wahlperiode 25. 06. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Ulla Jelpke, Heike Hänsel, Nicole Gohlke,
Annette Groth, Inge Höger, Harald Koch, Niema Movassat, Katrin Werner und
der Fraktion DIE LINKE.

Die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit der Türkei vor dem Hintergrund der
Proteste um den Gezi-Park am Taksim-Platz

Am 29. Mai 2013 verkündete der Ministerpräsident der Türkei, Recep Tayyip
Erdog˘an, bei der Grundsteinlegung für die dritte Brücke über den Bosporus,
dass der Gezi-Park am Taksim-Platz planiert werde. An dessen Stelle soll die
Topcu-Kaserne wieder aufgebaut werden. Bereits am 27. Mai 2013 waren erste
Bulldozer zur Entwurzelung von Bäumen im Gezi-Park am Taksim-Platz auf-
gefahren. Mit Beginn des Abholzens versammelten sich auf dem Taksim-Platz
einige hundert Menschen – vor allem Menschen aus den Berufskammern Ma-
schinenbau-, Elektro- und Bauingenieuren und Architekten und Nachbarschafts-
vereinigungen – und errichteten ein Protestcamp. In der Nacht brannten Sonder-
einheiten der Polizei Zelte nieder und schlugen die Protestierenden brutal
zusammen. Am nächsten Tag waren bereits einige tausend Menschen auf dem
Taksim-Platz. Es ging nicht mehr allein um das von Ministerpräsident Recep
Tayyip Erdog˘an geplante Vorhaben, sondern um Proteste gegen die massive
Polizeigewalt. Die Polizei ging auch dieses Mal gegen diese Protestierenden mit
massiver Gewalt und Brutalität vor. Doch statt einer Niederschlagung der Pro-
teste, bewirkte dieses Vorgehen von Polizei und Sicherheitskräften eine sich aus-
breitende Welle der Entrüstung. Die Proteste fanden nun landesweit Solidarität
und weiteten sich aus.

Am 15. Juni 2013 räumte die türkische Polizei gewaltsam den Taksim-Platz und
den Gezi-Park in Istanbul. Bei der gewaltsamen Räumung wurden nach Anga-
ben der türkischen Protestbewegung in der Nacht zum Sonntag hunderte
Menschen verletzt. Die Polizei habe ihren Einsatz mit einer Gewalt wie im Krieg
geführt, kritisierte das Protestbündnis Taksim-Solidarität, die zu den wichtigsten
Organisatoren der Proteste gehört. Dabei kamen Gummigeschosse, CS-Gas und
Schockgranaten zu einer Zeit zum Einsatz, zu der auch viele Frauen mit Kindern
und ältere Menschen im Park waren. Ärzte, die Verletzte versorgen wollten, sind
durch die Polizei in ihrer Arbeit behindert worden (dpa-Meldung vom 16. Juni
2013).

Nach Angaben der türkischen Ärztevereinigung wurden bislang bei den gewalt-
samen Polizeieinsätzen gegen die Proteste vier Menschen getötet und etwa 7 500
verletzt (afp-Meldung vom 17. Juni 2013). Die türkische Menschenrechtsstif-
tung (TIHV) bilanziert gar fünf Tote und 11 823 Verletzte (www.bestanuce1.
com). Mittlerweile hat die AKP-Regierung die Aufstandsbekämpfung milita-
risiert und setzt paramilitärische Verbände, Gendarmerie (Jandarma), mit ein.
Mindestens zwei Wasserwerfer der Jandarma gingen am Taksim-Platz gegen
Proteste vor. Auf der Brücke über den Bosporus sind am frühen Morgen des

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16. Juni 2013 Jandarma-Angehörige eingesetzt worden, um Demonstranten da-
ran zu hindern, in den europäischen Teil der Stadt zu gelangen (www.heise.de).

Inzwischen verfolgt das AKP-Regime die Protestierenden und es kam zu Mas-
senverhaftungen von Regimekritikern und Oppositionellen in der Türkei durch
Anti-Terror-Einheiten (dpa-Meldung vom 18. Juni 2013).

Die türkische Polizei ist berüchtigt für die Brutalität, mit der sie gegen regime-
kritische Demonstrantinnen und Demonstranten vorgeht. Selbst die Europäische
Kommission, die in der Vergangenheit nicht gerade als Kritikerin der regieren-
den AKP aufgefallen ist, hat im Oktober 2012 ihren bisher kritischsten Bericht
zur Lage in der Türkei verfasst („Turkey Progress Report 2012“ der Europä-
ischen Kommission vom 10. Oktober 2012). Auch Amnesty International berich-
tete bereits für das Jahr 2011 über eine besorgniserregende Menschenrechtssitu-
ation in der Türkei. Diese hat sich noch erheblich zugespitzt. Prozesse gegen den
Komponisten Fazil Say und die Schriftstellerin Pinar Selek stehen exemplarisch
für tausende anderer Verfahren gegen Regierungskritiker/Regierungskritikerin-
nen. Die AKP unter Ministerpräsident Recep Tayyip Erdog ˘an ist dabei, einen au-
toritär-islamistischen Unterdrückungsstaat zu etablieren, in dem die Verfolgung
von Journalisten, Gewerkschaftlern, Aleviten und Kurden auch durch eine von
der AKP-kontrollierten Justiz an der Tagesordnung ist. Trotzdem hat die Bun-
desregierung bislang an der polizeilichen, justiziellen und militärischen Zusam-
menarbeit mit der Regierung Recep Tayyip Erdog˘ans festgehalten. Aus der Ant-
wort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
geht hervor, dass z. B. im Rahmen eines Besuchsprogramms vom 25. bis 30. No-
vember 2012 eine türkische Delegation bestehend aus acht Angehörigen der
türkischen Bereitschaftspolizei im Rahmen der Polizeilichen Ausbildungshilfe
bei der Hamburger Landesbereitschaftspolizei (LBP) „die Anwendung unmittel-
baren Zwanges auf der Grundlage der Fachanweisung für das Einsatztraining des
Landes Hamburg erörtert und die Einsatzmöglichkeit der Wasserwerfer 9 und 10
dargestellt“ bekamen. Auch Einsatztaktiken der Beweissicherungs- und Festnah-
meeinheiten sowie in Hamburg zugelassene Waffen wie der Einsatzstock (kurz/
Mehrzweckeinsatzstock), die Pistole Walther, P 99Q und Maschinenpistole
Heckler und Koch, MP 5 wurden vorgestellt (Bundestagsdrucksache 17/12971,
Frage 17).

Angesichts des erneuten repressiven Vorgehens der türkischen Regierung gegen
Teilnehmer/Teilnehmerinnen regierungskritischer Versammlungen, muss nicht
nur die polizeiliche, justizielle und militärische Zusammenarbeit mit der Regie-
rung Recep Tayyip Erdog˘ans auf den Prüfstand. Wenn nicht anders angegeben,
beziehen sich die folgenden Fragen auf den Zeitraum seit der Regierungsüber-
nahme durch die AKP im Jahr 2003.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Abstimmung erfolgt zwischen den zuständigen Ministerien des Bun-
des und der Länder bei der Planung und Durchführung der Zusammenarbeit
der Polizeien der Bundesländer mit türkischen Sicherheitskräften, welche
Maßnahmen kamen im Bereich der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe in
den Jahren 2007 bis 2012 und auf wessen Initiative zustande, welche konkre-
ten koordinierenden und ausführenden Aufgaben übernahmen die zuständi-
gen Bundesbehörden, und inwieweit handelten die Bundesländer eigenstän-
dig (die Maßnahmen bitte entsprechend der Jahre auflisten)?

2. In welchem Umfang wurden von der Bundesregierung Mittel für Ausbil-
dungs- und Ausstattungshilfen für die türkische Polizei in den Jahren 2007
bis 2012 aufgewandt, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese Mittel
bereitgestellt (bitte entsprechend der Jahre auflisten)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14280

3. Welche Ausrüstung, die auch militärisch relevant sein könnte und somit in
Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur Außenwirtschaftsverord-
nung – oder in Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung – EG Nr. 428/2009 –
genannt werden, sowie Ausrüstung, die auch zur Folter verwendet werden
könnte, wie zum Beispiel bestimmte Hand- und Fußfesseln, und somit in
Anhang III der Anti-Folter-Verordnung – EG Nr. 1236/2005 – aufgeführt
werden, sind in den Jahren 2007 bis 2012 aus Deutschland in die Türkei
exportiert worden (bitte entsprechend nach Umfang und Warenwert der Aus-
rüstungsgegenstände sowie unter Angabe der Hersteller auflisten)?

4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber hinaus über gelieferte
Polizeiausrüstung (Helme und andere Schutzkleidung, Schilder, Handschel-
len, Funkgeräte, Fahrzeuge, Waffen), so genannte weniger letale Waffen, ins-
besondere Wasserwerfer, deren Komponenten und chemische Reizstoffe
(„Tränengas“ etc.) und Technologie, die sich für die Überwachung des Inter-
nets und der Telekommunikation und deren Zensur eignet, in die Türkei?

5. Inwieweit gab bzw. gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Lie-
ferungen von CS-Gas-Kartuschen, Kartuschen-Abschussgewehren, Tränen-
gas, Blendschockgranaten, Lärmgranaten, Pfefferspray, Gummigeschossen
oder sonstigen Polizeiwaffen an die Türkei bzw. an die türkische Polizei, die
paramilitärische Gendarmerie (Jandarma) und/oder die türkische Armee
(bitte entsprechend nach Umfang und Warenwert der Ausrüstungsgegen-
stände sowie unter Angabe der Hersteller und Jahren auflisten)?

6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die unter den Fragen
3, 4 und 5 aufgelisteten Gegenstände, als von Deutschland an die Türkei ge-
lieferte Ausrüstung auch im Zusammenhang mit den derzeitigen Protesten
zur Anwendung gebracht wurden bzw. werden?

7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gegen die Protestieren-
den eingesetzten Waffen bzw. die Ausrüstung der türkischen Polizei und
Gendarmerie bezüglich der Hersteller (z. B. von HECKLER & KOCH
GmbH, Daimler AG, MAN SE, Krauss-Maffei-Wegmann GmbH & Co. KG,
Siemens AG) und dem Herkunftsland von

a) CS-Gas-Katuschen bzw. -Granaten,

b) Abschussgewehren für die Gas-Katuschen,

c) Gummigeschossen und Abschussgewehren,

d) Pistolen, Maschinenpistolen und Maschinengewehren,

e) Wasserwerfern,

f) gepanzerten Polizeijeeps,

g) Polizeitransportern und Mannschaftswagen und

h) Elektronik bzw. Polizeifunk?

8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die türkische
Polizei gegen Demonstrantinnen und Demonstranten im Rahmen der Ereig-
nisse um den Gezi-Park und den Taksim-Platz in Istanbul oder einer anderen
Stadt neben dem CS-Gas auch das weitaus gefährlichere CR-Gas, welches als
chemische Waffe auf der gemeinsamen Militärgüterliste im Rahmen des Ver-
haltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren enthalten ist, ein-
gesetzt hat (www.cicero.de)?

9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Zusammenarbeit mit der
Türkei rechtsstaatliche und demokratische Reformen in der Türkei bewirkt
haben bzw. bewirkt und deswegen die Ausbildungsmaßnahmen gerechtfer-
tigt sind?

Drucksache 17/14280 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wenn ja, aufgrund welcher konkreten Maßnahmen und welcher umgesetz-
ten Reformschritte im polizeilichen, justiziellen und militärischen Bereich
in der Türkei ist die Bundesregierung dieser Auffassung?

10. Waren Einheiten der türkischen Polizei an Schulungen mit der GSG 9 der
Bundespolizei beteiligt, und wenn ja, wie viele Polizeiangehörige welcher
Einheiten, und welche Inhalte wurden bei diesen Schulungen vermittelt?

11. Wann und im Rahmen welcher Veranstaltungen haben sich seit dem Jahr
2009 Delegationen der türkischen Regierung (Militärdelegationen bzw.
Delegationen, die auf Sicherheitskooperation, Rüstungskooperation o. Ä.
ausgerichtet waren) auf Einladung der Bundesregierung bzw. von Bundes-
ministerien und anderer Bundesbehörden und Dienststellen in Deutschland
aufgehalten (bitte entsprechend der Jahre auflisten), und welche Rüstungs-
güter wurden den Angehörigen der jeweiligen Delegationen dabei von der
Bundeswehr oder anderen Sicherheitsorganen der Bundesrepublik Deutsch-
land vorgeführt?

12. Welche Maßnahmen im Rahmen der Ausbildungskooperationen der Bun-
deswehr, der Bundespolizei und anderer Sicherheitsorgane der Bundesrepu-
blik Deutschland für türkische Sicherheitskräfte hat die Bundesregierung
mit der türkischen Regierung seit 2009 vereinbart, bzw. welche werden ge-
genwärtig verhandelt, und welche wurden durchgeführt?

13. Wie viele und welche Angehörige der türkischen Streitkräfte waren und
sind an welchen Ausbildungsprogrammen, wie beispielsweise dem Lehr-
gang internationaler Generalstabs- und Admiralstabsdienst (LGAI), an
Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr seit 2009 beteiligt (bitte entspre-
chend der Jahre mit Lehrgangsbereichen getrennt auflisten)?

14. Inwieweit erwägt die Bundesregierung angesichts der massiven Brutalität
und den nach Auffassung der Fragesteller gegen Protestierende begangene
Menschenrechtsverletzungen, die durch die türkischen Sicherheitskräfte
begangen wurden, die polizeiliche, justizielle und militärische Zusammen-
arbeit mit der Türkei einzustellen?

15. Inwieweit erwägt die Bundesregierung, im Rat der Europäischen Union die
Initiative zu ergreifen, um den Export von zur internen Repression ver-
wendbarer Ausrüstungen durch die EU-Mitgliedstaaten in die Türkei zu
sanktionieren?

16. Würde die Bundesregierung einer entsprechenden Verordnung, welche den
Export zur internen Repression verwendbarer Ausrüstungen durch die EU-
Mitgliedstaaten nach Marokko sanktioniert, grundsätzlich zustimmen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

17. Erwägt die Bundesregierung nach der Drohung durch die türkische Regie-
rung – namentlich durch Vize-Ministerpräsident Bülent Arinc, auch das
Militär gegen die Protestierenden einzusetzen (afp-Meldung vom 18. Juni
2013), den Export von Rüstungsgütern in die Türkei zu beenden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

18. Wenn die Bundesregierung „alle Ausfuhrgenehmigungen für die Lieferung
von Rüstungsgütern in die Türkei im Einzelfall u. a. anhand der Kriterien 2
(Menschenrechte) und 3 (Innere Lage) bzw. 4 (regionale Lage) des Gemein-
samen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008
betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle von Militärtechnologie
und Militärgütern prüft“ (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 10

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14280

der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/2207), zu welchen
Schlussfolgerungen kommt sie dann bezüglich der Kriterien 2 und 3, die
eine weitere Lieferung von Rüstungsgütern rechtfertigen?

19. Inwieweit sieht die Bundesregierung in dem Umstand, dass während aus-
ländische Medien bereits von Beginn der Proteste an insbesondere über die
Demonstrationen in Istanbul berichteten, im türkischen Fernsehen Koch-
shows und Tierdokus liefen (www.dradio.de), türkische Medien also ver-
suchten, gar nichts oder zumindest möglichst wenig über die Ereignisse in
der Türkei zu berichten, eine Verschlechterung der Pressefreiheit in der Tür-
kei verdeutlicht?

20. Inwieweit sieht die Bundesregierung seit der Beantwortung von Frage 2 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5650 eine Verbesserung der
Situation, in der sie zum türkischen Recht ausführt, es „enthalte keine aus-
reichenden Garantien für die freie Meinungsäußerung im Einklang mit der
Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Eu-
ropäischen Gerichtshofs für Menschenrechte“?

21. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es wesentlich
angemessener wäre, statt noch im Juni 2013 ein neues Kapitel der Beitritts-
verhandlungen zu eröffnen, diese Verhandlungen bis auf Weiteres auszuset-
zen?

22. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob unter den ca. 7 500 Ver-
letzten auch deutsche Staatsangehörige waren bzw. sind?

Wenn ja, um wie viele handelt es sich?

23. Sofern sie Kenntnisse über Verletzte mit deutscher Staatsangehörigkeit hat,
welche Maßnahmen hat sie zu deren konsularischen Betreuung ergriffen?

24. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass deutsche
Staatsangehörige, die sich in Istanbul zu touristischen Zwecken aufhielten
und sich mit Staubmasken oder anderen Schutzmasken und Schwimm-
brillen gegen den Gas-Smog schützen wollten (www.wienerzeitung.at), von
Zivilbeamten der Polizei festgenommen wurden bzw. ihnen diese abgenom-
men wurden?

25. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob unter den fest-
genommenen Demonstrantinnen und Demonstranten deutsche Staatsange-
hörige waren bzw. sind?

26. Sofern sie Kenntnisse über Festgenommene mit deutscher Staatsangehörig-
keit hat, welche Maßnahmen hat sie zu deren konsularischen Betreuung er-
griffen?

27. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse zu Vorwürfen über Folter
und andere Misshandlungen von bei den Protesten Festgenommenen?

28. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Arbeit der – nach
den vom türkischen Parlament im Juli 2012 verabschiedeten neuen gesetz-
lichen Bestimmungen einzurichtenden – nationalen Menschenrechtsinstitu-
tion sowie über angemessene Garantien für die Ermöglichung ihrer unab-
hängigen Arbeit?

29. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob bzw. inwieweit die Türkei
die Verpflichtungen aus dem Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen
gegen Folter einhält und die nationale Menschenrechtsinstitution eine unab-
hängige Überwachung von Haftzentren durchführen kann?

30. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob und inwieweit weitere
unabhängige Mechanismen, die die Regierung zugesagt hatte, wie ein Ver-

Drucksache 17/14280 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

fahren für Beschwerden gegen Polizeibeamte, inzwischen eingerichtet wur-
den oder nach wie vor nicht bestehen (www.amnesty.de)?

31. Inwieweit hält es die Bundesregierung für eine gravierende Missachtung
der Grundrechte der Demonstrierenden, wenn beispielsweise von CS-Gas
betroffenen Opfern die medizinische Versorgung durch Sanitäter und Ärzte
versagt wird?

32. Inwieweit hält es die Bundesregierung für eine gravierende Missachtung
der Grundrechte der Demonstrierenden, wenn beispielsweise von CS-Gas
betroffene Opfern die medizinische Versorgung durch Sanitäter und Ärzte
versagt wird und somit den Verletzten keine Erste Hilfe zu Teil wird?

33. Inwieweit hält es die Bundesregierung für einen Verstoß gegen interna-
tionales Recht, wenn die türkische Polizei, Ärztinnen und Ärzte nicht nur
daran hindert, ihren hippokratischen Eid dahingehend zu erfüllen, dass sie
verletzte Demonstrantinnen und Demonstranten versorgen, sondern diese
Ärztinnen und Ärzte wegen Erfüllung des hippokratischen Eides festge-
nommen werden (www.20min.ch)?

Inwieweit sieht die Bundesregierung hierin ein Verstoß gegen die Genfer
Konvention und hier insbesondere das II. Zusatzprotokoll?

34. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Krankenhäuser
vor polizeilichen Angriffen geschützt sein müssen, um die Funktionsfähig-
keit, das im Krankenhaus befindliche Personal sowie die Patientinnen und
Patienten nicht zu gefährden?

Berlin, den 24. Juni 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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