BT-Drucksache 17/14187

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Edelgard Bulmahn, Dr. Matthias Miersch, Marco Bülow, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/5901 - Transparenz bei Rückstellungen im Kernenergiebereich schaffen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dorothee Menzner, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/5480 - Überführung der Rückstellungen der AKW-Betreiber in einen öffentlich-rechtlichen Fonds c) zu dem Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/6119 - Rückstellungen der Atomwirtschaft in Ökowandel-Fonds überführen - Sicherheit, Transparenz und ökologischen Nutzen schaffen statt an Wettbewerbsverzerrung und Ausfallrisiko festzuhalten

Vom 26. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14187
17. Wahlperiode 26. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Edelgard Bulmahn, Dr. Matthias Miersch,
Marco Bülow, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/5901 –

Transparenz bei Rückstellungen im Kernenergiebereich schaffen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dorothee Menzner, Eva Bulling-Schröter,
Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/5480 –

Überführung der Rückstellungen der AKW-Betreiber
in einen öffentlich- rechtlichen Fonds

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel
Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/6119 –

Rückstellungen der Atomwirtschaft in Ökowandel-Fonds überführen –
Sicherheit, Transparenz und ökologischen Nutzen schaffen, statt an
Wettbewerbsverzerrung und Ausfallrisiko festzuhalten

A. Problem

Zu Buchstabe a

Der Bundesrechnungshof weist in seinen „Bemerkungen 2010 zur Haushalts-
und Wirtschaftsführung des Bundes – Weitere Prüfungsergebnisse – vom
12. April 2011“ darauf hin, dass wegen der unterschiedlichen Zuständigkeiten

und Fachkompetenzen weder der Bund noch die Länder die Höhe der Rückstel-
lungen sachgerecht beurteilen können.

Drucksache 17/14187 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Vor diesem Hintergrund soll die Bundesregierung insbesondere aufgefordert
werden,

– bei der Novellierung des Atomgesetzes eine gesetzliche Regelung zur Er-
höhung der Transparenz der Rückstellungen für einzelne Atomkraftwerke
(AKW) zu schaffen,

– dem Deutschen Bundestag eine rechtsverbindliche Regelung vorzuschlagen,
durch die gewährleistet wird, dass nicht der Bund Kosten für die Endlage-
rung zu tragen hat, falls Zahlungen der Betreiber für einzulagerndes radioak-
tives Inventar ausbleiben oder nicht zur Kostendeckung ausreichen.

Zu Buchstabe b

Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, umgehend einen
Gesetzentwurf vorzulegen, der die Überführung der Rückstellungen der AKW-
Betreiber für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung in einen öffentlich-recht-
lichen Fonds vorsieht.

Zu Buchstabe c

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden,

– einen öffentlich kontrollierten Fonds Ökowandel in der Organisationsform
einer rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts zu errichten,

– gesetzlich zu regeln, dass ab sofort für jede Atomanlage transparent darzu-
legen ist, welcher Finanzbedarf über welchen Zeitraum für Rückbau und
Entsorgung der Anlage besteht und

– darüber hinaus staatlichen Stellen wie den Finanzbehörden, dem Bundesamt
für Strahlenschutz und dem Bundesrechnungshof umfassende Auskunfts-
und Einsichtsrechte zu verschaffen.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/5901 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/5480 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der SPD.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/6119 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der SPD.

C. Alternativen

Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14187

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/5901 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/5480 abzulehnen,

c) den Antrag auf Drucksache 17/6119 abzulehnen.

Berlin, den 26. Juni 2013

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Eva Bulling-Schröter
Vorsitzende

Dr. Georg Nüßlein
Berichterstatter

Marco Bülow
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe b

Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert wer-
den, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die
Überführung der Rückstellungen der AKW-Betreiber für

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2013
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der
Drucksache 17/14187 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Georg Nüßlein, Marco Bülow, Michael Kauch,
Ralph Lenkert und Sylvia Kotting-Uhl

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Antrag auf Drucksache 17/5901 wurde in der 111. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 26. Mai 2011 zur feder-
führenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den
Finanzausschuss sowie den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Antrag auf Drucksache 17/5480 wurde in der 105. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 14. April 2011 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Finanzausschuss sowie den Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie überwiesen.

Zu Buchstabe c

Der Antrag auf Drucksache 17/6119 wurde in der 114. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 9. Juni 2011 zur feder-
führenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den
Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss sowie den Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Der Bundesrechnungshof weist in seinen „Bemerkungen
2010 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes
– Weitere Prüfungsergebnisse – vom 12. April 2011“ darauf
hin, dass wegen der unterschiedlichen Zuständigkeiten und
Fachkompetenzen weder der Bund noch die Länder die
Höhe der Rückstellungen sachgerecht beurteilen können.

Vor diesem Hintergrund soll die Bundesregierung insbeson-
dere aufgefordert werden,

– bei der Novellierung des Atomgesetzes eine gesetzliche
Regelung zur Erhöhung der Transparenz der Rückstel-
lungen für einzelne Atomkraftwerke (AKW) zu schaffen,

– dem Deutschen Bundestag eine rechtsverbindliche Rege-
lung vorzuschlagen, durch die gewährleistet wird, dass
nicht der Bund Kosten für die Endlagerung zu tragen hat,
falls Zahlungen der Betreiber für einzulagerndes radioak-
tives Inventar ausbleiben oder nicht zur Kostendeckung
ausreichen.

Zu Buchstabe c

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden,

– einen öffentlich kontrollierten Fonds Ökowandel in der
Organisationsform einer rechtsfähigen Stiftung des öf-
fentlichen Rechts zu errichten,

– gesetzlich zu regeln, dass ab sofort für jede Atomanlage
transparent darzulegen ist, welcher Finanzbedarf über
welchen Zeitraum für Rückbau und Entsorgung der An-
lage besteht und

– darüber hinaus staatlichen Stellen wie den Finanzbehör-
den, dem Bundesamt für Strahlenschutz und dem Bun-
desrechnungshof umfassende Auskunfts- und Einsichts-
rechte zu verschaffen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 17/5901 abzulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/5901 abzulehnen.

Zu Buchstabe b

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2013
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/5480 ab-
zulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in
seiner Sitzung am 26. Juni 2013 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der SPD empfohlen, den An-
trag auf Drucksache 17/5480 abzulehnen.
Stilllegung, Rückbau und Entsorgung in einen öffentlich-
rechtlichen Fonds vorsieht.

SPD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/6119 ab-
zulehnen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14187

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 6. Juli
2011 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD empfohlen, den Antrag auf Drucksache
17/6119 abzulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in
seiner Sitzung am 26. Juni 2013 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der SPD empfohlen, den An-
trag auf Drucksache 17/6119 abzulehnen.

IV. Öffentliche Anhörung

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat in seiner 46. Sitzung am 8. Juni 2011 eine öffentliche
Anhörung zum Thema „Änderung des Atomgesetzes/Ener-
giewende“ zu den Gesetzentwürfen und Anträgen auf
Drucksachen 17/6070, 17/5179, 17/5182, 17/5901, 17/5472,
17/5478, 17/5480, 17/5474, 17/5035, 17/5180, 17/5202
durchgeführt. Hierzu hat der Ausschuss folgende Sachver-
ständige eingeladen:

Stephan Kohler
Deutsche Energie-Agentur GmbH

Hildegard Müller
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.

Dr. Ingo Luge
E.ON AG

Hans-Joachim Reck
Verband kommunaler Unternehmen

Univ.-Prof. Dr. Frank Schorkopf
Institut für Völkerrecht und Europarecht

Wolfgang Renneberg
Büro für Atomsicherheit

Heinz Smital
Greenpeace e. V.

Dr. Joachim Knebel
Karlsruher Institut für Technologie

Martin Fuchs
TenneT TSO GmbH

Hans-Gerd Marian
NaturFreunde Deutschlands

Prof. Dr. Hubert Weiger
BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.

Rainer Baake
Deutsche Umwelthilfe e. V.

Dr. Christoph Pistner
Öko-Institut e. V.

Die Ergebnisse sind in die Beratungen des Ausschusses ein-
geflossen. Die schriftlichen Stellungnahmen der geladenen
Sachverständigen (Ausschussdrucksachen 17(16)273-B bis
17(16)273-I) sowie das unkorrigierte Stenografische Proto-

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat die Anträge auf Drucksachen 17/5901, 17/5480 und
17/6119 in seiner 104. Sitzung am 26. Juni 2013 abschlie-
ßend beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, entscheidend sei,
dass die vorliegenden Anträge auch zum Ausdruck brächten,
dass es die Verursacher der radioaktiven Abfälle seien, die
schon immer die Kosten der Entsorgung zu tragen hätten.
Über die Höhe der Rückstellungen könne man natürlich dis-
kutieren. Das habe der Bundesrechnungshof zurecht auch so
angemahnt. Es sei deshalb auch wichtig, dass man unter den
Voraussetzungen, die im Rahmen des Standortauswahlgeset-
zes neu geschaffen werden würden, noch mehr Transparenz
schaffe. Die aus Fremdkapital bestehenden Rückstellungen
würden sich natürlich auf die Frage der Steuerzahlungen
auswirken, die die Versorger zu leisten hätten. In dem Maße,
wie man das Thema ausweite, entgingen dem Staat zurecht
Steuereinnahmen. Wenn man dieses Geld nicht in den Kon-
zernen belasse, sondern in einen Fonds überführen wolle,
müsse klar sein, dass es trotzdem zweckgebunden sei. Eine
Stiftungslösung würde ebenso beinhalten, dass man keine
Verfügungsmacht über die Mittel habe, um irgendwelche an-
deren Dinge damit zu machen. Man würde letztendlich eine
zweckgebundene Summe verwalten, die der Entsorgung,
dem Rückbau und der Stilllegung von Kernkraftwerken zu
dienen habe. Die Energieversorger seien in hohem Maße von
der Energiewende betroffen. Bei jeder politischen Entschei-
dung in diesem Bereich müsse man sich Gedanken machen,
in welchem Umfang man die Akteure schwäche oder ihnen
Investitionsmöglichkeiten entziehe. Wenn Rückstellungen
gebildet werden würden, müsse klar sein, dass sie dieses
Geld im Rahmen der Energiewende auch einsetzen können
müssten. Man sollte weiter darüber nachdenken und jetzt
nicht verfrüht den vorliegenden Anträgen stattgeben.

Wesensmerkmal der Rückstellung sei es, in einer sachge-
rechten, dem Vorsichtsprinzip folgenden Periodenabgren-
zung, den Gewinn zu schmälern, um deutlich zu machen,
dass das was dort erwirtschaftet worden sei, nicht den Unter-
nehmen gehöre, sondern auch zukünftig geschuldet sei. Dies
sei vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt.

Die Fraktion der SPD erläuterte, durch die steuerfreien
Rückstellungen ergebe sich ein wettbewerbsverzerrendes
Bild. Das Hauptmanko sei es aber, dass es keine wirkliche
Transparenz gebe. Das habe bereits der Bundesrechnungshof
angemahnt. Man wisse nicht, wie hoch die Rückstellungen
insgesamt seien. 2010 sei man von ungefähr 32 Mrd. Euro
ausgegangen. Diese könne man aber nicht den einzelnen
AKWs zuordnen. Man habe deshalb keinen Überblick darü-
ber, ob die Rückstellungen wirklich ausreichten.

Auch die Energiekonzerne unterlägen einem Konkursrisiko.
Dadurch könne es passieren, dass am Ende der Staat ein-
springen müsse. Im Ergebnis würden die Gewinne privati-
siert und das Risiko vergesellschaftet werden. Notwendig
seien Regelungen, die die Transparenz deutlich erhöhten.
Für jedes einzelne AKW sei vom Bundesamt für Strahlen-
schutz bzw. von den Fachbehörden zu prüfen, ob die Rück-
koll der Anhörung sind der Öffentlichkeit über das Internet
zugänglich.

stellung ausreichend sei. Man müsse wissen, wie hoch die
Summe insgesamt sein müsse. Gegebenenfalls seien Maß-

Drucksache 17/14187 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

nahmen zu ergreifen, um diese Summe zu erhöhen, sodass
man das Risiko minimieren könne. Dem Deutschen Bundes-
tag sei ein Bericht über die Höhe und Verteilung der Rück-
stellung sowie über die finanzielle Vorsorge für Rückbau-
und Entsorgungspflichten vorzulegen.

Den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorge-
schlagenen Ökofonds habe man noch nicht weiter diskutiert.
An dieser Stelle sei die Diskussion sicher fortzusetzen.

Die Fraktion der FDP machte darauf aufmerksam, dass die
vorliegenden Anträge schon etwas älter seien. Inzwischen
gebe es eine neue Lage. Vor diesem Hintergrund seien diese
Fragen in der nächsten Wahlperiode noch einmal mit den
Ländern zu beraten. Man sei der Auffassung, dass momentan
kein akuter Handlungsbedarf bestehe. Die Gespräche hierzu
sollten ergebnisoffen geführt werden.

Es handle sich aber nicht um ein Wettbewerbsproblem zwi-
schen den Energieversorgern und anderen Industrieunter-
nehmen, sondern um eine Wettbewerbssituation auch in den
Finanzierungsbedingungen auf dem Energiemarkt – auch
grenzüberschreitend in einem zunehmend integrierten
Strommarkt. Das sei entsprechend zu berücksichtigen.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, man sei überrascht,
dass die Fraktion der FDP so einer Wettbewerbsverzerrung
zu Gunsten einiger weniger Unternehmen zustimme. Die
steuerfreien Rückstellungen ermöglichten es den AKW-Be-
treibern, zu ganz anderen Konditionen Neuinvestitionen in
der Wirtschaft zu tätigen, als Unternehmen, die nicht diesen
Vorteil der steuerfreien Rückstellung hätten.

Die Fraktion DIE LINKE. verfolge einen anderen Ansatz.
Die Rückstellung sollte in einen öffentlich-rechtlichen
Fonds mit Zweckbindung für diese Aufgaben überführt wer-
den. Zu erinnern sei an den PCB-Skandal in Nordrhein-
Westfalen. Die Sanierung sei auf Grund der Insolvenz des
Betreibers beim Steuerzahler hängen geblieben. Wie wolle
man in einem ähnlichen Fall bei der gegenwärtigen Kon-
struktion sicherstellen, dass nicht als erstes die Banken Zu-
griff auf die Rücklagen erhielten, um ihre Forderungen zu
begleichen, sondern als erstes der Steuerzahler entlastet
werde und die Finanzierung des zukünftigen Rückbaus der
AKWs und die sichere Verwahrung des Atommülls gesichert
werde? Es sei nicht klar, in welcher Höhe Rückstellungen
gebildet worden seien. Wie wolle man dann sicherstellen,
dass diese Rückstellungen zur Verfügung stünden? Es be-
stehe auch die Gefahr, dass sie verloren gingen, wenn sie
falsch investiert werden würden. Man fordere deshalb die
Überführung in einen öffentlich-rechtlichen Fonds mit
Zweckbindung: Rückbau und sichere Verwahrung des
Atommülls.

Der Antrag der Fraktion der SPD zu Transparenz- und Be-
richtspflichten umfasse einen Teil dessen, was notwendig
sei. Das sei ein Schritt in die richtige Richtung. Es sei aber
bei Weitem nicht genug, weil das Insolvenzrisiko nicht ange-
tastet werde. Deswegen werde man sich bei diesem Antrag
enthalten. Den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN werde man unterstützen, weil er dem eigenen sehr

ähnlich sei. Da die Fraktionen der CDU/CSU und FDP den
Anträgen der Fraktion DIE LINKE. prinzipiell nicht zu-
stimmten, bitte man sie, eine Lösung zu finden, bei der
sichergestellt werde, dass im Insolvenzfalle nicht der Steuer-
zahler hafte und das Geld der Aktionäre dabei unangetastet
bleibe.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN trug vor, dass
man mit dem Standortauswahlgesetz und der Abschaltung
der acht ältesten und unsichersten AKWs eine neue Situation
habe. Rückbau der AKWs und Endlagerung von hochradio-
aktivem Atommüll rückten näher. Beides müsse bezahlbar
sein. Die bisherige Praxis der Rückstellungsbildung habe
zwei grundlegende Probleme. Das eine seien die steuerfreien
Rückstellungen. Diese verschafften den großen Konzernen
wettbewerbsverzerrende Vorteile. Zum anderen sei nicht
sichergestellt, dass die Rückstellungen tatsächlich zur Ver-
fügung stünden, wenn sie gebraucht werden würden. Beide
Probleme würden durch die Intransparenz der Rückstellungs-
praxis verschärft werden. Man habe in Japan mit TEPCO
(Tokyo Electric Power Company) erlebt, welche Folgen ein
derartiger Unfall für einen Konzern habe. Wenn der Staat das
Unternehmen nicht auffange, werde es in den Ruin getrie-
ben. Selbst ein Staat würde in den Ruin getrieben werden,
wenn er alles entschädigen würde. In Deutschland habe man
1988 mit dem Hochtemperaturreaktor in Hamm-Uentrop be-
reits etwas Ähnliches erlebt. Er wurde nach kurzem Betrieb
wegen Sicherheitsmängeln stillgelegt. Die Kosten dieser
Stilllegung fielen der öffentlichen Hand zu, weil die Leis-
tungsfähigkeit der Betreibergesellschaft in Frage gestanden
habe. Man müsse das Problem deshalb jetzt angehen, um zu
verhindern, dass dies sich bei einem größeren Fall wieder-
hole.

Es werde teilweise darüber debattiert, dass man den AKW-
Betreibern mit den Stilllegungen und der Finanzierung der
Endlagersuche zu viel zumute. Angesichts der Sache müsse
man aber gewährleisten können, dass die Rückstellungen zur
Verfügung stünden. Deswegen fordere man einen öffentlich
kontrollierten Fonds. Den nenne man Ökowandel, weil man
ihn für nachhaltiges Investment nutzen wolle. Die Strom-
konzerne müssten dementsprechend ihre bisherigen und
auch noch ausstehenden Rückstellungen überführen. Man
wolle mehr Transparenz. Für jede Anlage sei der Rückstel-
lungsbedarf darzulegen. Es bedürfe umfangreicherer Aus-
kunfts- und Einsichtsrechte für den Staat, damit eine ange-
messene Höhe der Rückstellung geprüft und die Einhaltung
des Verursacherprinzips gewährleistet werden könne.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE., dem Deutschen Bundestag zu emp-
fehlen, den Antrag auf Drucksache 17/5901 abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der SPD, dem Deutschen Bundestag zu
empfehlen, den Antrag auf Drucksache 17/5480 abzulehnen.

Deutscher Bundestag – 17 ucksache 17/14187

Berlin, den 26. Juni 2013

Dr. Georg Nüßlein
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter
. Wahlperiode – 7 – Dr

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der SPD, dem Deutschen Bundestag zu
empfehlen, den Antrag auf Drucksache 17/6119 abzulehnen.

Marco Bülow
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

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