BT-Drucksache 17/14160

Ausnahmetatbestände der Industrie beim Strompreis

Vom 1. Juli 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14160
17. Wahlperiode 01. 07. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Sven-Christian
Kindler, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch,
Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ausnahmetatbestände der Industrie beim Strompreis

Um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu stärken, werden zahl-
reiche Vergünstigungen und Ausnahmen bei den durch staatliche Regelungen
induzierten Energie- und Strompreisaufschlägen gewährt. Diese Ausnahme-
regelungen wurden im Laufe der Zeit immer wieder reformiert und ausgeweitet
und hatten im Jahr 2012 einen finanziellen Umfang von rund 9,2 Mrd. Euro
(„Befreiungen der energieintensiven Industrie in Deutschland von Energie-
abgaben“ unter www.rosalux.de). Unter anderem durch jüngste Reformen der
Bundesregierung wird die Summe im Jahr 2013 weiter ansteigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Entlastungen bei der Energie- und Stromsteuer

1. Mit Steuerausfällen in welcher Höhe rechnet die Bundesregierung für die
Jahre 2013 und 2014 durch Steuervergünstigungen bei der Energie- und
Stromsteuer, und wie viele Fälle sind jeweils betroffen durch

a) den Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer,

b) die Energie- und Stromsteuerbefreiung für bestimmte Prozesse und Ver-
fahren,

c) die allgemeinen Energie- und Stromsteuerermäßigungen für das produ-
zierende Gewerbe?

2. Welche Erwartungen legt die Bundesregierung dabei für die Steuerschät-
zung zugrunde, falls noch keine konkreten Zahlen vorliegen?

Konzessionsabgaben

3. Wie setzen sich die Entlastungen der verminderten Konzessionsabgaben für
Großabnehmer zusammen (bitte Bestandteile einzeln ausweisen), dessen
Gesamtvolumen von der Bundesregierung im Monitoringbericht „Energie
der Zukunft“ für die Jahre 2011 und 2012 mit 3,6 Mrd. Euro beziffert wird,

und sind darin nur die Befreiungen nach § 2 Absatz 4 der Konzessionsabga-
benverordnung (KAV) enthalten, oder auch die verminderten Konzessions-
abgaben für Sondervertragskunden?

4. Welche konkreten Annahmen zur befreiten Strommenge und zum Entlas-
tungsbetrag liegt der Angabe von 3,6 Mrd. Euro zugrunde?

Drucksache 17/14160 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Entwicklung des Ent-
lastungsvolumens in den Jahren 2013 und 2014 vor, und erwartet sie, dass
das Volumen durch den Anstieg des Grenzpreises auf über 11 ct/kWh und
die damit einhergehende zunehmende Zahl von entlasteten Unternehmen
weiter ansteigen wird (bitte begründen)?

Emissionshandel – Überzuteilung von Zertifikaten

6. Wie viele kostenlos zugeteilte Emissionszertifikate hat die Industrie in den
Jahren 2011 und 2012 jeweils nicht benötigt, und welchen Marktwert hatten
diese Zertifikate?

7. Wie viele Zertifikate wurden in den Jahren 2011, 2012 und 2013 kostenlos
Industrieanlagen (bitte nach Größe aufschlüsseln) zugeteilt?

Abschaltbare Lasten

8. In welchem Umfang haben die Übertragungsnetzbetreiber seit Inkrafttreten
der Verordnung über abschaltbare Lasten Ausschreibungen vergeben und
abschaltbare Lasten vergütet (bitte nach Anzahl der Unternehmen, aus wel-
chen Branchen diese stammen und tatsächlich abgeschalteten MWh auf-
schlüsseln)?

Offshore-Umlage

9. Von welcher Entlastungshöhe geht die Bundesregierung für Großabnehmer
im Vergleich zu den Haushaltskunden für die Jahre 2013 und 2014 bei der
im Rahmen der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im vergan-
genen Jahr geschaffenen Offshore-Umlage aus?

Berlin, den 28. Juni 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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