BT-Drucksache 17/14150

zu dem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes - Drucksache 17/13640 - Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2012 - Einzelplan 20 -

Vom 26. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14150
17. Wahlperiode 26. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes
– Drucksache 17/13640 –

Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2012
– Einzelplan 20 –

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Der Bundesrechnungshof ist mit der Vorlage der Rechnung für das Haus-
haltsjahr 2012 auf Drucksache 17/13640 seiner Verpflichtung nach § 101 der
Bundeshaushaltsordnung nachgekommen.

2. Für die vorbezeichnete Rechnung wird gemäß § 101 der Bundeshaushalts-
ordnung Entlastung erteilt.

Berlin, den 26. Juni 2013

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Rüdiger Kruse
Berichterstatter

Bernhard Brinkmann
(Hildesheim)
Berichterstatter

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

Michael Leutert
Berichterstatter

Sven-Christian Kindler
Berichterstatter

Drucksache 17/14150 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Rüdiger Kruse, Bernhard Brinkmann (Hildesheim),
Dr. Claudia Winterstein, Michael Leutert und Sven-Christian Kindler

Der Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes auf
Drucksache 17/13640 wurde in der 249. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 26. Juni 2013 an den Haushaltsaus-
schuss überwiesen. Zur Vorbereitung der Beschlussfassung
im Haushaltsausschuss hat der Rechnungsprüfungsaus-
schuss die Vorlage beraten und in seiner 34. Sitzung am
14. Juni 2013 dem Haushaltsausschuss einvernehmlich emp-
fohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Bundestag wolle beschließen:

1. Der Bundesrechnungshof ist mit der Vorlage der Rech-

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Michael Leutert
Berichterstatter

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H. Heene
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ernhard Brinkmann
Hildesheim)
erichterstatter

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

ven-Christian Kindler
erichterstatter
nung für das Haushaltsjahr 2012 auf Drucksache 17/13640
seiner Verpflichtung nach § 101 der Bundeshaushaltsord-
nung nachgekommen.

2. Für die vorbezeichnete Rechnung wird gemäß § 101 der
Bundeshaushaltsordnung Entlastung erteilt.“

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage in seiner 127. Sit-
zung am 26. Juni 2013 beraten und ist dabei einvernehmlich
der Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschus-
ses gefolgt.

Berlin, den 26. Juni 2013

Rüdiger Kruse
Berichterstatter

B
(
mann

x

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