BT-Drucksache 17/14139

Den ökologischen Landbau stärken

Vom 25. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14139
17. Wahlperiode 25. 06. 2013

Antrag
der Abgeordneten Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch,
Karin Binder, Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Katrin Kunert, Michael Leutert
und der Fraktion DIE LINKE.

Den ökologischen Landbau stärken

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das in der Nachhaltigkeitsstrategie formulierte Ziel eines 20-Prozent-Anteils
des ökologischen Landbaus an der Landwirtschaft ist in weite Ferne gerückt.
Gestiegene Boden- und Pachtpreise, eine verstärkte Flächenkonkurrenz durch
die Ausdehnung der Bioenergieerzeugung, durch zu hohen außerlandwirt-
schaftlichen Flächenverbrauch und zunehmende Bodenspekulation, sowie ge-
stiegene Erzeugerpreise im konventionellen Bereich haben die auf die Fläche
bezogenen Gewinnunterschiede zwischen ökologischer und konventioneller
Landwirtschaft sinken lassen. Betriebswirtschaftlich hat der Ökolandbau ge-
genüber konventionellen Bewirtschaftungssystemen an Vorteilen eingebüßt.

Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach Bioprodukten bei den deutschen Ver-
braucherinnen und Verbrauchern und die Importquote an Bioprodukten aus
dem inner- und außereuropäischen Ausland nimmt zu. Im Lebensmitteleinzel-
handel haben Ökoprodukte sich aus der Nische heraus zu einem wichtigen Seg-
ment in allen Vermarktungsschienen entwickelt. Die in Deutschland erzeugen-
den Biobetriebe haben an Marktanteilen verloren. Der Anspruch an die regio-
nale Erzeugung und Wertschöpfung im Biobereich musste weitgehend aufgege-
ben werden.

In vielen Regionen Deutschlands ist zudem ein Streit entbrannt um die zukünf-
tige Gestaltung der Landwirtschaft. Insbesondere im Zusammenhang mit der
Intensivtierhaltung werden konventionelle Systeme der landwirtschaftlichen
Erzeugung von größeren Bevölkerungsteilen in Frage gestellt. Durch die Er-
zeugung nachwachsender Rohstoffe und energetischer Biomasse hat die Inten-
sität in der Landwirtschaft insgesamt zugenommen. Der Verbrauch an Dünge-
mitteln und Pestiziden ist gestiegen. Wichtige Nachhaltigkeitsziele werden
nicht erreicht. Beispielsweise der Erhalt der Biodiversität, die Einhaltung der
Wasserrahmenrichtlinie oder die Reduzierung der Stickstoffüberschüsse. Der
Ökolandbau leistet von allen Landwirtschaftssystemen den höchsten Beitrag
zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele. Hinzu kommen die für ländliche Re-

gionen wichtigen Funktionen des Erhalts und der Schaffung von Arbeitsplätzen
und der Beiträge zur regionalen Wertschöpfung.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. das Nachhaltigkeitsziel der Ausweitung des Ökolandbaus auf einen Flächen-
anteil von 20 Prozent mit einem Zielzeitraum von 2020 zu konkretisieren;

Drucksache 17/14139 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
2. einen „Aktionsplan Ökologischer Landbau“ zu erarbeiten, um die zum Er-
reichen des Nachhaltigkeitsziels erforderlichen unterschiedlichen Instru-
mente besser zu koordinieren und das Zusammenwirken verschiedener Ak-
teure zu verbessern;

3. die Schlechterstellung der ökologischen Erzeugung in der Konkurrenz zur
intensiven Biomasseproduktion und Erzeugung nachwachsender Rohstoffe
zu kompensieren. Dazu sollte die Vergütung des Erneuerbare-Energien-Ge-
setzes entsprechend angepasst werden, um Überförderung abzubauen bzw.
die Schlechterstellung für Energiepflanzen aus ökologischer Erzeugung
durch die Einführung eines Öko-Bonus aufzuheben;

4. für eine Verstetigung und adäquate Anpassung der Flächenprämien zur
Umstellung und Beibehaltung zum Ökolandbau zu sorgen. Dabei ist zu be-
rücksichtigen, dass ein entsprechender Abstand zu anderen Agrarumwelt-
programmen erhalten bleibt, um eine faire Vergütung der ökologischen
Leistungen zu gewährleisten;

5. die Forschungsförderung für den Ökolandbau zu erhöhen und unter dem
Dach des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz zu bündeln. Dafür sollten 20 Prozent des nationalen Agrarfor-
schungsbudgets für Forschung der ökologischen Landwirtschaft reserviert
werden sowie die „Nationale Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“
entsprechend dem Nachhaltigkeitsziel Ökologischer Landbau ausgestaltet
werden;

6. zu prüfen, wie die Gewährung der Ökolandbauförderung stärker an die
Einhaltung sozialer Mindeststandards, wie zum Beispiel die Gewährung
von Mindestlöhnen, gebunden werden kann und bei Einführung eines bun-
desweit einheitlichen gesetzlichen Mindestlohnes für eine Umsetzung zu
sorgen;

7. die erweiterten Möglichkeiten der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
(GAP) zu nutzen, um die vom Agrarrat am 7. Mai 2013 festgestellte Bereit-
stellung öffentlicher Güter des ökologischen Landbaus, die einen Beitrag
zum Umwelt- und Tierschutz sowie zur Entwicklung des ländlichen Rau-
mes leisten, agrarpolitisch zu untermauern. Dazu gehört die Verankerung
des Greening und die Anerkennung des Ökolandbaus in der ersten Säule
der Europäischen Agrarpolitik sowie die weitere verstetigte Förderung der
Umstellung und des Betriebs der Ökolandwirtschaft in der Agrarumwelt-
politik der zweiten Säule der GAP;

8. dazu beizutragen, dass die Beratung zum ökologischen Landbau in
Deutschland flächendeckend angeboten wird;

9. die Marktstrukturförderung weiter dazu zu nutzen, die Entwicklung eines
flächendeckenden Angebots an Vermarktungs-, Verarbeitungs- und Ab-
satzmöglichkeiten zu unterstützen und

10. die Kontrolle ökologischer Lebensmittel und die Information der Verbrau-
cher zu vereinheitlichen und zu intensivieren.

Berlin, den 25. Juni 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.