BT-Drucksache 17/14091

zu dem Antrag der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Daniela Wagner, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/9982 - Vergabekriterien für Sportgroßveranstaltungen fortentwickeln - Menschen- und Bürgerrechte bei Sportgroßveranstaltungen stärker berücksichtigen

Vom 25. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14091
17. Wahlperiode 25. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Sportausschusses (5. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Daniela Wagner,
Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/9982 –

Vergabekriterien für Sportgroßveranstaltungen fortentwickeln – Menschen- und
Bürgerrechte bei Sportgroßveranstaltungen stärker berücksichtigen

A. Problem

Ausrichterstaaten von Sportgroßereignissen stehen nicht nur im Hinblick auf die
organisatorische Durchführung im Fokus der Öffentlichkeit. Die Einhaltung von
Menschen- und Bürgerrechten in den Gastgeberländern ist wichtig, wurde und
wird jedoch noch viel zu selten thematisiert. Bei internationalen Sportgroßereig-
nissen ist eine Trennung von Sport und Politik nicht möglich, in der Vergangen-
heit haben autoritäre Staaten den Sport häufig zu eigenen Zwecken instrumen-
talisiert. Mit der Vergabe von Sportereignissen sind in der Vergangenheit den-
noch häufig Hoffnungen für eine schnellere Demokratisierung in den Ausrich-
terstaaten und eine günstige Sportentwicklung verbunden gewesen. Dies galt in
der jüngeren Vergangenheit beispielsweise für die Olympischen und Paralympi-
schen Spiele 2008 in Peking und die Fußballeuropameisterschaft 2012 in Polen
und der Ukraine. Oft waren die Erwartungen jedoch überhöht. Die Olympischen
und Paralympischen Sommerspiele in Peking 2008 haben verdeutlicht, dass eine
Sportgroßveranstaltung nicht automatisch eine verbesserte Menschenrechtslage
nach sich zieht. Obwohl Menschenrechtsverletzungen mit der olympischen Idee
und der Olympischen Charta in keiner Weise vereinbar sind, hat das Interna-
tionale Olympische Komitee (IOC) keine Kritik am Ausrichterland China ge-
äußert. Die Fußballeuropameisterschaft 2012 in Polen und der Ukraine hat in
vielen Bereichen deutlich gemacht, wie autoritäre Staaten den Sport instrumen-
talisieren. Wenn wirklich strenge Maßstäbe an die Einhaltung von Grundrechten
angelegt würden, dürfte aktuell nur eine Minderheit der Staaten Sportgroßereig-

nisse ausrichten.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und DIE LINKE.

Drucksache 17/14091 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Wurden nicht erörtert.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Wurde nicht erörtert.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Wurde nicht erörtert.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Wurden nicht erörtert.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Wurde nicht erörtert.

F. Weitere Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14091

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/9982 abzulehnen.

Berlin, den 12. Juni 2013

Der Sportausschuss

Dagmar Freitag
Vorsitzende

Klaus Riegert
Berichterstatter

Martin Gerster
Berichterstatter

Dr. Lutz Knopek
Berichterstatter

Jens Petermann
Berichterstatter

Viola von Cramon-Taubadel
Berichterstatterin

regelmäßigen Abständen transparent zu überprüfen; und DIE LINKE.
– Förderung des internationalen Sportaustausches vor dem
Hintergrund, dass Sport positive gesellschaftliche Verän-
derungsprozesse anstoßen kann, und hierzu Lockerung
der Visavergabepraxis deutscher Auslandsvertretungen

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat die Vorlage 17/9982 in seiner 87. Sitzung am
12. Juni 2013 beraten und empfiehlt Ablehnung des Antrags
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP ge-
Drucksache 17/14091 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Klaus Riegert, Martin Gerster, Dr. Lutz Knopek,
Jens Petermann und Viola von Cramon-Taubadel

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/9982 in seiner 187. Sitzung am 28. Juni 2012 beraten und
an den Sportausschuss zur federführenden Beratung und an
den Auswärtigen Ausschuss, Finanzausschuss, Ausschuss
für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur Mitberatung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Vergabe und Ausrichtung von Sportgroßveranstaltung
muss an die Wahrung menschen- und bürgerrechtlicher
Grundwerte und die Einhaltung verlässliche ökologischer
und infrastruktureller Standards geknüpft werden. Die auf-
merksame Begleitung und transparente Gestaltung des Pro-
zesses von der Vergabe eines Sportgroßereignisses bis zur
Durchführung ist notwendig. Etwaige Fehlentwicklungen,
beispielsweise bezüglich Infrastrukturmaßnahmen oder
Preisanstiegen und -absprachen, müssen frühzeitig ange-
sprochen werden. Auch auf politischer Ebene muss ein Bei-
trag geleistet werden, dass Sportgroßveranstaltungen nach
einem transparenten, nachvollziehbaren, glaubwürdigen und
international anerkannten Maßstab vergeben und durchge-
führt werden. Sportorganisationen müssen mit Nichtregie-
rungs- und insbesondere Menschenrechtsorganisationen
Richtlinien im Hinblick auf menschen- und bürgerrechtliche,
ökologische und infrastrukturelle Standards für Vergabe und
Durchführung von Sportgroßveranstaltungen erarbeiten und
deren Einhaltung kontinuierlich überprüfen.

Der Antrag sieht unter anderem Folgendes vor:

– Zusammenarbeit von Sportorganisationen und Sportver-
bänden zur Erarbeitung einer Konvention für die Vergabe
und Durchführung von Sportgroßveranstaltungen;

– verbindliche Umsetzung menschen- und bürgerrecht-
licher Standards bei der Vergabe und Durchführung von
Sportgroßereignissen;

– Einbezug der Expertise von Nichtregierungsorganisatio-
nen, insbesondere von Menschenrechtsorganisationen;

– Nutzung bilateraler Beziehungen zum Ausrichterland zur
Sicherstellung, dass zum Zeitpunkt der Vergabe eines
Sportgroßereignisses transparente Voraussetzungen für
die kontinuierliche Einhaltung der Menschen- und Bür-
gerrechte bis zur Durchführung der Veranstaltung im
Austragungsland bestehen;

– Abgabe von Empfehlungen an den ausführenden Sport-
verband, die Einhaltung aller vereinbarten menschen-
und bürgerrechtlichen sowie ökologischen Standards in

– Ankündigungen, unter welchen Bedingungen Mitglieder
des Bundeskabinetts in das Ausrichterland reisen und
Berücksichtigung der menschen- und bürgerrechtliche
Situation vor Ort;

– Einsatz für die Meinungsfreiheit von Sportlerinnen und
Sportlern bei Sportgroßveranstaltungen und Verdeut-
lichung, dass niemand wegen Meinungsäußerungen von
den sportlichen Wettkämpfen ausgeschlossen werden
oder einen sonstigen Nachteil erleiden darf;

– Einsatz bei den internationalen Sportverbänden für eine
stärkere Berücksichtigung ökologischer Standards;

– Initiierung einer Harmonisierung des Steuerrechts für
internationale Sportorganisationen und -verbände, die die
zunehmende Kommerzialisierung des Sports und von
Sportgroßveranstaltungen berücksichtigt;

– Zustimmung zu Steuerbefreiungen für internationale
Sportorganisationen und -verbände bei internationalen
Sportgroßveranstaltungen nur dann, wenn vorher in ei-
nem zwischen den EU-Staaten abgestimmten Verfahren
sichergestellt ist, dass alle Bewerberstaaten aus EU-Län-
dern dieselben Voraussetzungen bei der Besteuerung be-
sitzen;

– Einsatz auf bilateraler Ebene und auf der Ebene des
Europarates für die Offenlegung der steuerlichen Bedin-
gungen für die in der Schweiz ansässigen Sportverbände
und für die Aufhebung der steuerlichen Vergünstigungen
für die internationalen Sportverbände;

– Prüfung des Handlungsbedarfes zur Korruptionsbekämp-
fung im Sport;

– jährliche Unterrichtung des Deutschen Bundestages über
die Maßnahmen, die internationale Sportorganisationen
und -verbände ergriffen haben.

Im Einzelnen wird auf die Drucksache 17/9982 verwiesen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat zur Vorlage 17/9982 kein
Votum abgegeben.

Der Finanzausschuss hat die Vorlage 17/9982 in seiner
144. Sitzung am 12. Juni 2013 beraten und empfiehlt Ableh-
nung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD
durch Nutzung vorhandener Spielräume in den EU-Be-
stimmungen;

gen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und DIE LINKE.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14091

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Sportausschuss hat die Vorlage 17/9982 in seiner
60. Sitzung am 17. Oktober 2012 beraten, zur Vorlage in
seiner 78. Sitzung eine öffentliche Anhörung durchgeführt
und die Vorlage in seiner 80. Sitzung am 12. Juni 2013 bera-
ten und empfiehlt Ablehnung des Antrags mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktionen SPD und DIE LINKE.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP erklärten, die
Stärkung von Menschen- und Bürgerrechten bei Sportgroß-
veranstaltungen sei sehr zu begrüßen. In Deutschland, wie in
vielen anderen Ländern seien diesbezüglich enorme Fort-
schritte gemacht worden. Doch ließen sich – im Sinne einer
eurozentristischen Perspektive – die normativen Anforde-
rungen nicht ohne weiteres auf alle Länder übertragen, ohne
dabei z. B. die gesellschaftliche Situation, politische Historie
und Entwicklung zu beachten. Der Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Vergabekriterien für Sport-
veranstaltungen fortentwickeln“ verkenne dies, wie auch die
Autonomie der Sportverbände in Deutschland und vor allem
die Unabhängigkeit der sich im Ausland befindenden inter-
nationalen Sportverbände. Die (mit dem Antrag in Verbin-
dung stehende) Anhörung mit Experten habe ferner ergeben,
dass nach Einschätzung der Sachverständigen ein Wandel
auf internationaler Ebene langfristige, diplomatische Bemü-
hungen bedürfe. Das Ansetzen eigener, z. T. überzogener
Maßstäbe führe nach Ermessen der Experten nicht zum Ziel,
sondern im Gegenteil zu einer Abwehrhaltung und Abschot-
tung. Der Antrag ignoriere weiterhin, dass bei der Vergabe
von internationalen Sportgroßereignissen durch die (interna-
tionalen) Sportverbände die jeweils nationalen Mitgliedsor-
ganisationen in Deutschland nur ein geringes Stimmgewicht
hätten. Aus Sicht der Sportverbände sei die Internationalität
(als ein eigener normativer Anspruch) eine unglaubliche
Chance für Verständigung und Annäherung, wie auch
gleichzeitig schwierige Herausforderung hinsichtlich länder-
übergreifender Einigkeit und politischer Neutralität. Entge-
gen der ausschnittartigen Darstellung im Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wiesen die Statuten deutscher
Sportverbände deutliche Verbindungslinien zu Menschen-
und Bürgerrechten sowie anderen Diskriminierungsverboten
auf. Die Umsetzung und Einhaltung von Standards bei inter-
nationalen Sportveranstaltungen liege zuvorderst im Kom-
petenzbereich des jeweiligen ausrichtenden Landes. Bei der
Bewerbung und Durchführung von Großsportveranstaltun-
gen in Deutschland werde seit langem die Expertise von
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) einbezogen. Die
Verantwortung hinsichtlich der Vergabe von Großsportver-
anstaltungen liege bei den (internationalen) Sportverbänden
und ihren Mitgliedsorganisationen. Der Besuch von Groß-
sportveranstaltungen im In- und Ausland durch Regierungs-
vertreter oder Abgeordnete liege im persönlichen Ermes-
sensspielraum der jeweiligen Person. Fernbleiben, wie auch
der Besuch könnten hierbei ein positives politisches Signal
sein, um z. B. auf Missstände hinzuweisen. Die Meinungs-
freiheit von deutschen Sportlerinnen und Sportler sei bei
Sportveranstaltungen nicht eingeschränkt. Die (gescheiterte)
deutsche Bewerbung um die Austragung der Olympischen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konsequent abgelehnt worden.
Insofern stehe die Ernsthaftigkeit des Antrages an sich in
Frage. Die zeitliche Dimension des Antrages im parlamenta-
rischen Verfahren spiegele ebenso das tatsächliche Interesse
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an dem Thema
wider. Der Antrag solle nun nach mehr als einem Jahr abge-
schlossen werden. Mit der 5. UNESCO-Weltsportminister-
konferenz 2013 und der „Berliner-Erklärung“ habe sich die
Bundesregierung kraftvoll für eine internationale Verständi-
gung eingesetzt. Die Handlungsfelder gingen dabei über die
von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geforderten
Punkte weit hinaus. Die Bundesregierung setze sich an un-
zähligen Stellen für die Verbesserung von Menschen- und
Bürgerrechten im In- Ausland ein. Dies gelte für den Sport,
wie auch für alle anderen gesellschaftlichen Bereiche.

Die Fraktion der SPD erklärte, dass der Antrag viele gute
Ansätze enthalte und das besondere öffentliche Interesse bei
internationalen Sportveranstaltungen wie etwa der Fußball-
europameisterschaft in Polen und der Ukraine auch weiter-
hin genutzt werden müsse, um auf Menschen- oder Bürger-
rechtsverletzungen aufmerksam zu machen. Die SPD-Frak-
tion unterstütze das Anliegen des Antragstellers, dass sich
die Bundesregierung für gute Rahmenbedingungen bei der
Vergabe von Sportgroßveranstaltungen einsetzen solle.

Viele der Forderungen beschrieben den Status quo, so sei die
steuerrechtliche Vergabe bei internationalen Sportgroßver-
anstaltungen bereits im Grundsatz geregelt. Die SPD-Bun-
destagsfraktion setze sich dafür ein, dass Sportgroßveran-
staltungen in Deutschland unter fairen Bedingungen stattfin-
den könnten. Allerdings seien bislang keine solche Veran-
staltungen allein an steuerlichen Hürden gescheitert. Einen
steuerrechtlichen Handlungsbedarf sehe die SPD-Bundes-
tagsfraktion deshalb nicht. Aus diesen Gründen enthalte sich
die SPD-Bundestagsfraktion.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, in den vergangenen
Jahren habe es immer wieder Proteste gegeben, wenn es um
die Vergabe von Sportgroßveranstaltungen gegangen sei. So
seien beispielsweise sowohl der Zuschlag für die Olympi-
schen und Paralympischen Spiele in Peking (2008) als auch
die Entscheidung für die Eishockey-WM in Weißrussland
(2014) auf heftige Kritik gestoßen. Dabei gehe es in erster
Linie um die Menschenrechtssituation. Aber auch die Um-
welteinflüsse hätten den Gegnern bei der Vergabe nach
Peking Argumente geliefert. Die Kette der zweifelhaften
Entscheidungen der internationalen Sportverbände zu Aus-
tragungsorten reiße nicht ab.

Insofern sei der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Kriterien für die Vergabe zu entwickeln, zuerst
einmal richtig. In der Anhörung zum Antrag im Sportaus-
schuss seien allerdings die Schwach- und Fehlstellen des
Antrages deutlich aufgedeckt worden. Insbesondere bei der
Definition von „Menschenrechten“ sei die Gefahr groß,
Standards einzufordern, die nur aus dem europäischen Blick-
winkel allgemeingültig seien. In anderen Regionen würden
„Menschenrechte“ anders interpretiert und ausgelegt. Darauf
habe die Fraktion DIE LINKE. bereits in der 1. Lesung hin-
gewiesen.

Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. fehlten zudem neben
den angeführten ökologischen Kriterien die sozialen Vor-
Winterspiele 2018 sei trotz höchster ökologischer Standards
und aktiver Bürgerbeteiligung dennoch von der Fraktion

gaben. Es dürfe auf keinen Fall sein, dass soziale Ausgaben
gekürzt würden, um eine Sportgroßveranstaltung zu finan-

Drucksache 17/14091 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

zieren. In diesem Zusammenhang fordere die Fraktion DIE
LINKE. außerdem, dass die Kosten für die Ausrichtung der
Veranstaltung begrenzt würden, dies gelte sowohl für das
Bewerbungsverfahren als auch für die Veranstaltung selbst.

Sport könne keine Lösungen für bestehende politische Pro-
bleme liefern. Aber Sport finde nicht im politikfreien Raum
statt, so dass die internationalen Sportorganisationen durch-
aus in der Verantwortung stünden, auf die Einhaltung von
Menschen- und Bürgerrechten, auf die ökologische und
soziale Ausrichtung von Sportgroßereignissen sowie auf den
sorgsamen Umgang mit öffentlichen Geldern zu achten.

Daher unterstütze die Fraktion DIE LINKE. das Grundanlie-
gen des Antrags. Da es keine Qualifizierung der Drucksache
gegeben habe, die die Vorschläge der Fraktion DIE LINKE.
aufgegriffen hätte, enthalte sich die Fraktion DIE LINKE.
der Stimme.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf
hin, dass zur Einbringung des Antrages am 28. Juni 2012
eine Bundestagsdebatte und im Zuge der Ausschussberatun-
gen eine Öffentliche Anhörung im federführenden Sportaus-
schuss stattgefunden habe. Im Ausschuss sei das Thema an
vielen weiteren Stellen beraten worden, so beim Thema

Steuerbefreiung für Sportgroßveranstaltungen sowie den
Vor- und Nachberichten über die Weltsportministerkonfe-
renz im Mai 2013 in Berlin.

Es wurde von der antragstellenden Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ansicht vertreten, dass eine völkerrecht-
liche Konvention ein wichtiger Fortschritt für eine bessere
Berücksichtigung von Menschen- und Bürgerrechten bei
Vergabe und Durchführung von internationalen Sportgroß-
veranstaltungen sein würde. Besonders am Beispiel der
Vorbereitungen für die Olympischen Winterspiele 2014 in
Sotschi zeige sich, dass das Internationale Olympische
Komitee (IOC) trotz der Kritik von Nichtregierungs- und
Menschenrechtsorganisationen an seiner Stillhaltepolitik fest-
halte. Daher könne ein verbindlicher Katalog über Vergabe-
richtlinien und Durchführung von Sportgroßveranstaltungen
ein wichtiger Fortschritt sein, um Beteiligungsrechte zivil-
gesellschaftlicher Akteure zu ermöglichen und Fehlentwick-
lungen wie Kostenexplosionen bei Sportstätten zu vermeiden.

Darüber hinaus wurde kritisch angemerkt, dass die interna-
tionalen Sportorganisationen und -verbände weiterhin zu
wenig transparent seien. Besonders die Korruptionsfälle im
Weltsport seien in keinster Weise hinnehmbar und bedürften
einer deutlichen politischen Antwort.

Berlin, den 12. Juni 2013

Klaus Riegert
Berichterstatter

Martin Gerster
Berichterstatter

Dr. Lutz Knopek
Berichterstatter

Jens Petermann
Berichterstatter

Viola von Cramon-Taubadel
Berichterstatterin

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