BT-Drucksache 17/14041

Sachstand zum Ausbau der A 6

Vom 14. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14041
17. Wahlperiode 14. 06. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Harald Ebner, Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, Bettina
Herlitzius, Sven-Christian Kindler, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sachstand zum Ausbau der A 6

Die A 6 führt von der französisch-deutschen bis zur deutsch-tschechischen
Staatsgrenze und durchquert dabei das Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen,
Baden-Württemberg und Bayern. Auf dem Gebiet Baden-Württembergs sollen
die Abschnitte Bad-Rappenau bis Heilbronn/Untereisesheim und Autobahn-
kreuz Weinsberg bis Crailsheim (Landesgrenze) für den neuen Bundesver-
kehrswegeplan durch das Land Baden-Württemberg auf Grundlage eines
Priorisierungsprozesses für den Vordringlichen Bedarf angemeldet werden. Die
Bedeutung der Strecke im Rahmen des europäischen Verkehrsnetzes ist dabei
unstrittig. Diskutiert hingegen wird der geplante Ausbaustandard als auch die
Form der Finanzierung. Ein sechsspuriger Ausbau mit Hilfe einer Finanzierung
durch öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) (A-Modell) wird dabei präfe-
riert. Der Bundesrechnungshof hat diese Finanzierungsform in der Vergangen-
heit bei anderen Strecken bereits hinterfragt (z. B. A 7 Salzgitter–Göttingen)
und stellte wirtschaftliche Vorteile in Frage. Auch für den Ausbau der A 6 wer-
den vermeintliche wirtschaftliche Vorteile durch die Realisierung mit Hilfe
einer solchen Finanzierungsform in Frage gestellt. Vor dem Hintergrund knap-
per Haushaltsmittel und in der Regel überhöhter Verkehrsprognosen ist zu prü-
fen, inwieweit Ausbaustands verringert werden können, um Kosten zu sparen
und den Flächenverbrauch zu reduzieren und ob ein angemessener Ausbau mit
Hilfe einer konventionellen Finanzierung realisierbar ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie ist der gegenwärtige Planungsstand beim sechsspurigen Ausbau der A 6
für den Abschnitt Kupferzell bis zur bayerischen Landesgrenze?

2. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Ausbau der A 6,
und in welcher Höhe hat die Bundesregierung finanzielle Mittel in den Bun-
deshaushalt eingestellt?

3. Welche Varianten und Alternativen zu einem sechsspurigen Ausbau wurden
durch die Bundesregierung geprüft?
4. Welche verkehrsträgerübergreifenden Alternativen zum geplanten sechs-
spurigen Ausbau prüft die Bundesregierung im Ost-West-Korridor entlang
der A 6 klein- bzw. großräumig (beispielsweise Ausbau Hohenlohebahn,
Murrbahn, Remsbahn, Ausbaustrecke Nürnberg–Marktredwitz–Cheb (CZ)),
und welche Ergebnisse hat die Alternativenprüfung bisher hervorgebracht?

Drucksache 17/14041 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

5. Teilt die Bundesregierung die Meinung verschiedener Verkehrsexperten,
dass eine vierspurige Autobahn mit einem Regelquerschnitt von 31 m
(RQ 31) bis zu 65 000 Fahrzeuge am Tag aufnehmen kann?

6. Haben die Antworten der Bundesregierung vom 19. Juni 2012 (Schriftliche
Fragen 47 und 48 auf Bundestagsdrucksache 17/10050) zu den angegebe-
nen Verkehrszahlen für den Abschnitt Kupferzell bis Landesgrenze Bayern
für das Jahr 2010 (Gesamtverkehr 48 300 bis 50 100 Kfz/24h) als auch die
Prognosen für das Jahr 2025 (Gesamtverkehr 64 000 bis 66 000 Kfz/24h)
nach wie vor Gültigkeit?

7. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich die Verkehrs-
belastung auf den Autobahnen und Bundesstraßen in Baden-Württemberg
im Durchschnitt des vergangenen Jahres gegenüber dem Jahr 2011(vgl.
Badische Neueste Nachrichten vom 19. März 2013) entgegen bisheriger
Prognosen verringert hat?

8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den vergangenen vier Jah-
ren ergriffen, um die Verkehrssicherheit auf der A 6 zu erhöhen bzw. die
bestehenden Engpässe zu beseitigen?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ursachen für den schlechten Zu-
stand der Jagst- und Geonachtalbrücke nach rund 40 Jahren Standzeit?

10. Wie bewertet die Bundesregierung die Standfestigkeit der zeitgleich errich-
teten Kochertalbrücke?

11. Welche Untersuchungen liegen der Bundesregierung zum Zustand und zur
Sanierungsbedürftigkeit der Kochertalbrücke vor, und wie belastbar sind
die vorliegenden Ergebnisse?

12. Welcher Sanierungsbedarf an welchen tragenden Teilen des Brücken-
körpers besteht an der Kochertalbrücke in den nächsten Jahren?

13. Wie hoch sind die Verkehrsbelegung (inkl. Schwerlastverkehr, aufge-
schlüsselt für die vergangenen fünf Jahre) und Tagesganglinien an Auto-
bahnstrecken mit Telematikregelung und zeitweiser Seitenstreifenfreigabe?

14. Wie haben sich die Unfall- und Stauzahlen auf diesen Strecken entwickelt?

15. Trifft es nach der Kenntnis der Bundesregierung zu, dass für mehr als
40 Prozent aller Unfälle auf der A 6 in Hohenlohe überhöhte Geschwindig-
keit als Ursache gilt?

16. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die elektronischen
Geschwindigkeitsbegrenzer in Lkw mit behördlicher Duldungstoleranz auf
88 bis 90 km/h eingestellt sind und ein Lkw, der mit 90 km/h anstatt mit
80 km/h fährt, ein um 26 Prozent höheres Gefahrenpotenzial darstellt?

17. Wie viele Stunden elektronische Verkehrsregelung wären bei einer zwei-
spurigen Strecke mit einem sanierten und ausgebauten Standstreifen not-
wendig, und ab welchem Verkehrsaufkommen wäre die Freigabe des
Seitenstreifens auf der A 6 erforderlich?

18. Welche Tagesstunden wären davon insbesondere betroffen, und bestünde
eine Notwendigkeit zur Seitenstreifenfreigabe auch in den hierfür eher ge-
fährlichen dunklen Tagesstunden (Nachtzeit)?

19. Wie würde sich die Leistungsfähigkeit der A 6 zwischen Weinsberg und
Bayern durch den Einsatz eines intelligenten Verkehrsüberwachungs- und
Verkehrsleitsystems verändern?

20. Trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, dass Autobahnen mit

Verkehrsbeeinflussungsanlagen zu geringeren Stauzeiten führen, und dass
eine temporäre Seitenstreifenfreigabe nicht zwangsläufig zu Sicherheits-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14041

defiziten führt, wie erste Erfahrungen auf hessischen Autobahnen belegen
(Südwestumschau vom 7. Juni 2013)?

21. Trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, dass moderne Tele-
matiksysteme und innovativen Technologien zur Verkehrslenkung dazu
beitragen können, die vorhandene Infrastruktur besser auszunutzen?

22. Welchen Beitrag können Teilstrecken mit echter Dreispurigkeit an Steigun-
gen zur Entzerrung von Lkw-Kolonnen leisten, und welche Anzahl solcher
dreispurigen Strecken auf welcher Länge wären nötig, um an leicht stei-
genden Streckenabschnitten eine solche Entzerrung zu erreichen?

23. Warum versagte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württem-
berg den Wunsch, eine weitere gutachterliche Prüfung durch einen unab-
hängigen Dritten zur geplanten ÖPP-Finanzierung der A 6 zu vergeben
(Heilbronner Stimme vom 21. August 2012 „A 6: Hermann holt sich Korb
beim Bund“)?

24. Mit welchen konkreten Vorteilen für die öffentliche Hand rechnet die
Bundesregierung beim Ausbau der A 6 mit Hilfe einer ÖPP-Finanzierung
gegenüber einer konventionellen Finanzierung, und trifft es zu, dass der
Bundesrechnungshof das Projekt gegenwärtig genauer prüft?

Berlin, den 14. Juni 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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