BT-Drucksache 17/14018

Deutsche Beteiligung am NATO-Programm "Alliance Ground Surveillance"

Vom 12. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14018
17. Wahlperiode 12. 06. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan Korte, Jan van Aken,
Herbert Behrens, Christine Buchholz, Nicole Gohlke, Annette Groth, Ulla Jelpke,
Harald Koch, Stefan Liebich, Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion
DIE LINKE.

Deutsche Beteiligung am NATO-Programm „Alliance Ground Surveillance“

Parallel zur Beschaffung deutscher „Euro Hawk“-Drohnen will sich die Bun-
deswehr am NATO-Programm „Alliance Ground Surveillance“ (AGS) beteili-
gen. Zunächst sollen dort fünf Spionagedrohnen des Typs „Global Hawk“ an-
geschafft werden, die dann auf der sizilianischen Insel Sigonella stationiert
werden. Während die Bundeswehr für den „Euro Hawk“ die fehleranfällige
Baureihe „Block 20“ bestellt hat, sollen für die NATO die neuen „Block 40“
fliegen. Die Einrichtung des AGS geht auf eine Absichtserklärung von
13 NATO-Mitgliedern von 2009 zurück. Hierzu gehören etwa Bulgarien,
Estland, Deutschland, Italien, Luxemburg, Norwegen und Rumänien.

Die AGS besteht aus einem Luft- und einem Bodensegment (das sogenannte
AGS Core). Am Boden werden Anlagen zur Steuerung errichtet, die auch die
Flugkontrolle übernehmen. Die Auswertung der Informationen erfolgt zunächst
ebenfalls in Sigonella. Weil die Daten aber auch von den NATO-Mitgliedern in
nationalen Lagezentren analysiert werden, werden Relaisstationen mit breit-
bandigen Übertragungsraten benötigt.

Beim NATO-Gipfel 2012 in Chicago wurde der endgültige Vertrag über
1,2 Mrd. Euro mit dem Hersteller Northrop Grumman Corporation unterzeich-
net. Zu den Ausrüstern der Riesendrohne gehört die deutsch-französische
Firma EADS Deutschland GmbH Division Cassidian, die sich als „Schlüssel-
partner“ bezeichnet. Ähnlich wie beim „Euro Hawk“ haben die beiden Firmen
zur Auftragsabwicklung eine „Alliance Ground Surveillance Industries GmbH“
gegründet. Finanziell sollen sich eigentlich alle 28 NATO-Staaten an der AGS
beteiligen. Zu den Kosten gehören unter anderem jährliche Zahlungen von ge-
schätzten 70 Mio. Euro. Mehrere Mitgliedstaaten hatten sich – meist aus
finanziellen Gründen – zurückgezogen. Dadurch wird der Beitrag für die ver-
bliebenen Länder immer höher. Zu den Aussteigern gehören etwa Frankreich,
Belgien, die Niederlande, Griechenland, Dänemark, Spanien und (zeitweise)
Polen.
Die „Global Hawk“ der NATO sollen die Drohnen gleichen Typs ergänzen, die
von der US-Armee seit 2010 auf Sigonella stationiert sind.

Die Northrop Grumman Corporation verpflichtet sich, die „Global Hawk“ für
die NATO mit einem sogenannten Multi-Platform Radar Technology Insertion
Program Radar (MP-RTIP) auszustatten, um sich langsam bewegende Objekte
am Boden oder auch in niedrigen Höhen zu erfassen. Ursprünglich hatte die
Bundesregierung darauf gedrungen, den „Transatlantic Cooperative AGS Radar“

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(TCAR) einzubauen. Dabei handelt es sich um die Entwicklung durch ein Kon-
sortium von Firmen aus Europa und den USA, die sich im Gemeinschaftsunter-
nehmen „TCAR Industries GmbH“ zusammengetan haben.

Deutschland will sich offenbar mit 483 Mio. Euro an der AGS beteiligen
(Bericht des Bundesministers der Verteidigung am 5. Juni 2013 im Verteidi-
gungsausschuss des Deutschen Bundestages). Das Bundesministerium der Ver-
teidigung will aber neben der finanziellen Beteiligung weitere Drohnen der
Klasse MALE oder HALE beisteuern. Im Bericht zur Technikfolgenabschät-
zung vom Mai 2011 (Arbeitsbericht Nr. 144 unter www.tab-beim-bundestag.de)
heißt es dazu: „zusätzliche nationale Fähigkeiten sind perspektivisch vorge-
sehen“. In einer Fragestunde des Deutschen Bundestages erklärte die Bundes-
regierung, das NATO-Programm solle mit einer durch eine „interoperable natio-
nale Beistellung von HALE IMINT“ ergänzt werden (Plenarprotokoll 17/161,
Frage 62). Es gebe bisher keinerlei Überlegungen, eine solche nationale Beistel-
lung im Ausland zu stationieren.

Die deutsche Beteiligung an der NATO-AGS wird aber weitere Folgekosten
beinhalten. Denn wegen der Reichweite des „Global Hawk“ von über
20 000 Kilometern erfordert der Datenaustausch mit der Auswerte- und Steuer-
einheit in Deutschland breitbandige Satellitenkommunikationsverbindungen.
Zunächst dürfen die „Global Hawk“ nur im militärischen Luftraum operieren.
Weitere Ausgaben stünden also an, um eine erforderliche Zulassung für den
italienischen Luftraum zu erhalten. Ein hierfür notwendiger Ausweichsensor ist
in den finanziellen Planungen nicht kalkuliert.

Nach dem Debakel um die deutschen „Euro Hawk“ kündigen sich also ähnliche
Probleme für die „Global Hawk“ der NATO an. Aus Sicht der Fragestellerinnen
und Fragesteller ist es daher geboten, auch bezüglich der AGS eine öffentliche
Debatte zur Beschaffung neuer Aufklärungsdrohnen zu führen. Dies insbeson-
dere unter dem Aspekt, dass die Riesendrohnen auch für „Military Operations
in Urban Terrain“ (MOUT) in städtischem Gelände genutzt werden könnten
(Bundestagsdrucksache 17/8693). Die Bundesregierung sollte aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller dem Beispiel anderer Mitgliedstaaten folgen
und sich ebenfalls aus dem AGS zurückziehen. Sie muss sich darüberhinaus bei
der NATO für ein Moratorium einsetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Aus welchen Systemelementen bzw. Komponenten besteht das NATO-Pro-
gramm AGS?

a) Wie viele Drohnen welchen Typs bzw. welcher Baureihe sollen hierfür
genutzt werden, und inwiefern hat sich die Anzahl der zu beschaffenden
Flugroboter in den Planungen des Programms verändert?

b) Worin besteht das Bodensegment des AGS?

c) Wo und wie sollen die von den „Global Hawk“ erfassten Informationen
gesammelt, prozessiert und ausgewertet werden?

2. Von welchen Gesamtkosten geht die Bundesregierung für das gesamte AGS-
Programm aus, und wie verteilen sich diese auf die NATO-Mitgliedstaaten?

3. Welche vertraglichen Verpflichtungen ist die Bundesregierung gegenüber
der NATO und den NATO-Mitgliedstaaten beim Programm AGS eingegan-
gen, und unter welchen Bedingungen kann die Bundesregierung jeweils von
diesen Vereinbarungen zurücktreten?

4. Welche Kriterien müssen nach Auffassung der Bundesregierung erfüllt sein,

damit ernsthaft ein Ausstieg aus dem AGS-Programm geprüft wird?

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5. In welcher Form und mit welchem Inhalt hat die Bundesregierung in den
letzten sechs Monaten, insbesondere nach der Debatte um das deutsche
„Euro Hawk“-Projekt, gegenüber welcher Stelle der NATO oder der Mit-
gliedstaaten über AGS kommuniziert, und welche Haltung hat sie dort ver-
treten?

6. Wann, in welcher Form und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregie-
rung ihre Zusage zur AGS mit dem Bundesrechnungshof oder dem Haus-
haltsausschuss des Deutschen Bundestages abgestimmt?

a) Welche weiteren haushaltsrechtlichen Prüfungen wurden seit Beginn
der AGS vorgenommen?

b) Wie bewertet die Bundesregierung ihre Informationspolitik hinsichtlich
der AGS gegenüber dem Bundesrechnungshof und dem Haushaltsaus-
schuss des Deutschen Bundestages in der Rückschau?

7. Wie schlüsseln sich die 483 Mio. Euro auf, mit denen sich Deutschland
an der AGS beteiligen will (www.acus.org/natosource/end-euro-hawk-
implications-natos-ags-drone-program)?

8. Wie hoch waren die veranschlagten Anfangskosten für eine deutsche
Beteiligung, und wodurch wurden die möglichen Kostenerhöhungen im
Einzelnen und in welcher jeweiligen Summe verursacht?

9. Was ist im Bericht zur Technikfolgenabschätzung vom Mai 2011 (Arbeits-
bericht Nr. 144) damit gemeint, die Bundesregierung habe für die AGS per-
spektivisch „zusätzliche nationale Fähigkeiten“ vorgesehen?

a) Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung in der Fragestunde des
Deutschen Bundestages am 29. Februar 2012 (Plenarprotokoll 17/161)
von einer Ergänzung des NATO-Programms durch eine „interoperable
nationale Beistellung von HALE IMINT“ spricht?

b) Wann und von wem soll über das „Flugzeugmuster“ entschieden wer-
den, das Deutschland in einer Stückzahl von vier dem NATO-AGS-Pro-
gramm „beistellen“ will?

c) Welche „planerische Vorsorge“ wurde hierfür getroffen (Bericht des
Bundesverteidigungsministers am 5. Juni 2013 im Verteidigungsaus-
schuss des Deutschen Bundestages), und welche Abteilungen sind
hierzu mit welchen konkreten Maßnahmen befasst?

d) Inwiefern war oder ist denkbar oder sogar geplant, „Euro Hawk“ (auch
den Prototyp „Full Scale Demonstrator“) der Bundeswehr für die AGS
zu nutzen?

10. Mit welcher Zielsetzung und welchen Aufgaben wurde die „Global Hawk/
Euro Hawk Users Group“ gegründet, wer gehört ihr an, und wie werden
Treffen und Tagesordnungen geregelt?

11. Wann, wo und von wem wurde der endgültige Vertrag mit den Herstellern
der „Global Hawk“ unterzeichnet?

a) Um welche Art von Vertrag handelt es sich (beispielsweise Entwick-
lungsvertrag oder Beschaffungsvertrag)?

b) Wie ist die Bezahlung vorgesehener Leistungen verabredet?

c) Inwiefern ist sichergestellt, dass für sämtliche Komponenten, inklusive
der Software und Missionsprogramme, des „Block 40“ die Ausfuhr-
genehmigungen und der Zugang zu der technischen Dokumentation ge-
währleistet ist?

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d) Inwiefern wurde auch ein „Technical Assistance Agreement“ oder eine
ähnliche Vereinbarung unterzeichnet, wer hat diese gezeichnet, und wel-
che Regelungen werden getroffen?

e) Welche Änderungen am Vertrag, an der Zeitplanung bzw. in der Projekt-
abwicklung wurden seit der Unterzeichnung des AGS-Vertrages vorge-
nommen?

12. Inwiefern und mit welchem Inhalt hat sich die Bundesregierung in die Ver-
abschiedung eines „Programme Memorandum of Understanding“ (PMOU)
zur Beschaffung des „Global Hawk“ eingebracht?

a) Was kann die Bundesregierung über besondere Kontroversen oder
Übereinstimmungen der NATO-Mitglieder hinsichtlich des PMOU mit-
teilen?

b) Aus welchem Grund haben nur 13 NATO-Mitglieder das PMOU ge-
zeichnet?

c) Welche Verpflichtungen sind die Unterzeichnenden eingegangen, bzw.
welche Absichtserklärungen haben sie damit abgegeben?

13. Wie werden sich die 28 NATO-Staaten finanziell bzw. mit Sachmitteln
oder sonstigen Kapazitäten an der AGS beteiligen?

Inwiefern trifft es zu, dass nach Ausstieg vieler Regierungen aus der AGS
die Kosten für die verbliebenen NATO-Mitglieder steigen?

14. Mit welcher Technik zur Bodenbeobachtung oder Signalerfassung werden
die „Global Hawk“ ausgerüstet?

a) Inwiefern soll der „Global Hawk“ auch mit einem „Integrierten SIGINT
System“ (SIGINT = Signals Intelligence) ausgerüstet werden?

b) Inwiefern ist die Technik geeignet, Mobilfunkverbindungen oder SMS
abzuhören, zu stören oder zu manipulieren, und mit welchen technischen
Systemen wurde diese Funktion womöglich unterbunden (https://
fragdenstaat.de/files/foi/8058/20130307antwort-bmvg-eurohawk.pdf)?

c) Welche der Anlagen sind prinzipiell dafür geeignet und in der Lage,
Mobilfunkverbindungen abzuhören und SMS zu lesen?

d) Welche der Anlagen eignen sich für die Störung und Manipulation von
Telekommunikation?

15. Welche weiteren optischen, radartechnischen oder sonstigen zur Über-
wachung und Spionage geeigneten Anlagen sollen eingebaut werden?

a) Woraus besteht das „Multi-Platform Radar Technology Insertion Pro-
gram Radar“ (MP-RTIP), und über welche Fähigkeiten verfügt das Ge-
rät?

b) Inwiefern trifft es zu, dass laut Bericht die Entwicklung des Systems
hinter dem ursprünglichen Zeitplan zurückliegt?

c) Wie kam die Entscheidung zum Einbau des MP-RTIP zustande?

16. Inwiefern trifft es zu, dass die Bundesregierung zum Vertragsabschluss auf
den Einbau des „Transatlantic Cooperative AGS Radars“ (TCAR) gedrun-
gen hatte?

a) Aus welchem Grund wurde dem MP-RTIP der Vorzug gegeben, und wie
hat sich die Bundesregierung dazu positioniert?

b) Inwiefern wäre dies eine Abweichung vom Vertrag und könnte ein
Grund für die Bundesregierung darstellen, sich aus etwaigen Verpflich-

tungen zurückzuziehen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14018

17. Welche konkreten Leistungen werden vom TCAR-Konsortium nach der
Änderung der Radarkomponenten weiterhin erbracht?

18. Worin besteht nach Ansicht der Bundesregierung die herausragende Fähig-
keit des ISIS-Moduls (ISIS = Integrated Signal Intelligence System), das
EADS für den „Euro Hawk“ entwickelt hat und was vom Bundesverteidi-
gungsminister am 5. Juni 2013 in der Bundespressekonferenz als eines der
besten der Welt bezeichnet wurde?

Inwiefern kann mit dem ISIS-Modul auch der TETRA- (Terrestrial Trun-
ked Radio) und TETRAPOL-Funk (digitaler Funk von Behörden und Or-
ganisationen mit Sicherheitsaufgaben) abgehört werden?

19. Welche Testflüge oder Präsentationen der „Global Hawk“ fanden bislang
statt, mit welchem Ziel wurden diese jeweils absolviert, und welche Ge-
biete wurden jeweils überflogen?

a) Von wo und von wem wurden die Flüge jeweils gesteuert?

b) Wo wurden die Tests ggf. durchgeführt, und welche Zulassungen für die
Teilnahme am Luftverkehr hatten die „Global Hawk“ dabei jeweils?

20. Welche einmaligen und laufenden Kosten entstehen für die gesamte AGS,
und wie verteilen sich diese (bitte insbesondere für Beschaffung und Be-
trieb der Drohnen darstellen)?

21. Welche Folgekosten entstehen im Rahmen der gesamten AGS für die Infra-
struktur in Deutschland (sofern die Kosten für die Teilfragen noch nicht be-
ziffert werden können, bitte die Größenordnung angeben)?

a) Inwiefern soll in diesem Zusammenhang in Satellitentechnologie, Kom-
munikationsinfrastruktur, Glasfaserkabel oder Relaisstationen investiert
werden?

b) Inwiefern entstünden auch Kosten für den Aufbau oder Betrieb für die
militärische oder geheimdienstliche Analyse der vom „Global Hawk“
generierten Daten?

c) Inwiefern trifft es zu, dass die NATO oder die Bundesregierung für die
gesamte AGS auf die Anmietung kommerzieller Satellitenkapazitäten
zurückgreifen muss, und welche Überlegungen existieren hierzu?

d) Auf welche Satellitensysteme der Bundesregierung könnte dabei zu-
rückgegriffen werden?

e) Welche Angehörige der Bundesregierung sind bereits jetzt in NATO-
Planungsstäbe entsandt, um die Entwicklung der AGS zu befördern?

22. Welche Firmen sind mit der Planung, Errichtung und dem Betrieb des Luft-
und Bodensegments beauftragt (bitte für die einzelnen Maßnahmen auf-
schlüsseln)?

Wie sind Fragen der Leitung oder Subunternehmerschaft bei der Ausführ-
rung des Vertrages geregelt?

23. Auf welche Weise und von wo sollen die Spionagedrohnen gesteuert wer-
den?

a) Inwiefern ist es möglich oder sogar beabsichtigt, die Steuerung der
„Global Hawk“ aus Bodenstationen anderer Länder vorzunehmen?

b) Welche Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland wären hierfür
geeignet, bzw. welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung,
um entsprechende Kapazitäten zu errichten?
c) Welche Einrichtungen kämen nach Kenntnis der Bundesregierung in
anderen Ländern infrage bzw. sind sogar dafür vorgesehen?

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24. Wie müssten (nach jetzigem Stand) die für etwaige Missionen notwendi-
gen Überflugrechte erlangt werden, und auf welchem Wege wird dies ge-
wöhnlich abgewickelt?

25. Was ist der Bundesregierung über den Vorgang zur Stationierung der US-
Drohnen „Global Hawk“ auf Sigonella bekannt?

a) Inwiefern ist auch die Bundesregierung in dieser Angelegenheit tätig
geworden?

b) Wann und auf welchem Wege wurde die Bundesregierung über die
italienische Zusage informiert?

26. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wann die von der US-Luft-
waffe in Sigonella stationierten „Global Hawk“ über eine luftfahrtrecht-
liche Zulassung verfügen könnten?

a) Sofern eine teilweise Zulassung bereits existiert, welcher Inhalt ist der
Bundesregierung dazu bekannt?

b) Sofern keine Zulassung existiert, was kann die Bundesregierung zu Ein-
schränkungen hinsichtlich etwaiger Missionen, die auch im Rahmen der
NATO stattfinden, mitteilen?

c) Inwiefern trifft es zu, dass Flüge bislang nur im militärischen Luftraum
oder über dem Meer stattfinden können, was damit nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller auch für die NATO-Drohnen gelten
muss?

d) Worin besteht die Vereinbarung der NATO-Beschaffungsagentur
NAGSMA mit der italienischen militärischen Zulassungsbehörde
(DAA)?

e) Welchen Stand haben die Zulassungsarbeiten der DAA, und welche
weiteren Details wurden auf den letzten Sitzungen des Board of Direc-
tors der NAGSMA hierzu mitgeteilt?

f) Inwiefern sind die Bundesregierung oder die NATO in die Studie „Ini-
tial Integration of Remotely Piloted Aircraft (RPA) into Non-Segregated
Airspace“ der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation eingebunden,
bzw. welche Details sind der Bundesregierung hierzu bekannt?

27. Für welche Einsätze (nicht nur im Rahmen von NATO-Missionen) wurden
die von der US-Luftwaffe in Sigonella stationierten „Global Hawk“ nach
Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Stationierung genutzt?

a) Sofern die Bundesregierung hierzu über keine detaillierten Informa-
tionen der US-Armee verfügt, welche eigenen Erkenntnisse sind ihr
dazu bekannt?

b) Inwiefern und auf welche Weise nutzt die US-Luftwaffe die Drohnen
nach Kenntnis der Bundesregierung auch für eine „Broad Area Maritime
Surveillance“, und wo bzw. mit welcher Zielsetzung findet diese statt?

28. Welche neueren Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern
US-Missionen mit Drohnen über einen satellitengestützten Datenlink
(SATCOM) in Rheinland-Pfalz abgewickelt werden?

Inwiefern ist daran nicht nur das Regionalkommando AFRICOM, sondern
auch die Kommandos EUCOM und CENTCOM beteiligt?

a) Was ist der Bundesregierung mittlerweile über den Ausbau einer Relais-
station in Ramstein bekannt (http://netzpolitik.org/wp-upload/AFD-
101203-039.pdf)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14018

b) Inwiefern und mit welchem Ergebnis hatte die US-Regierung nach
Kenntnis der Bundesregierung erwogen oder versucht, die Einrichtung
über Mittel der NATO zu finanzieren?

29. Welche Arbeitsgruppen oder Unterarbeitsgruppen befassen sich mit der
Integration größerer Drohnen in NATO-Verbände?

a) Welche Aufgabe übernimmt hierfür die „Joint Capability Group on
Unmanned Aerial Vehicles“ (JCGUAV), bei der Deutschland zusammen
mit den USA und Frankreich den Vorsitz der innehat?

b) Worin besteht der gegenwärtige Beitrag welcher deutscher Stellen für
die JCGUAV?

30. Welche Einrichtungen sollen mit der jeweiligen Flugkontrolle der „Global
Hawk“ der NATO befasst werden?

Inwieweit werden im Regel- oder Einzelfall auch zivile Verkehrsbehörden
eingebunden?

31. Inwiefern sieht der Vertrag der NATO mit den ausführenden Unternehmen
die Erbringung von Leistungen vor, um eine luftfahrtrechtliche Zulassung
für Italien oder andere Länder zu erhalten, und welche Bestimmungen wer-
den genau getroffen?

a) Welche Firmen, Institute oder sonstige Einrichtungen erhielten hierzu
Aufträge bzw. sind mit Forschungen befasst, und welchen Inhalt bzw.
welche Zielsetzung haben diese?

b) Inwieweit werden die Anstrengungen zur luftfahrtrechtlichen Zulassung
in Italien mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA)
koordiniert?

c) Inwieweit könnten die für Italien benötigte luftfahrtrechtliche Zulassung
von Ergebnissen gleichlautender Anstrengungen der EASA profitieren?

d) Welche Leistungen wurden oder werden von Einrichtungen der Bundes-
regierung erbracht, um eine luftfahrtrechtliche Zulassung für Italien
oder andere Länder zu beschleunigen?

32. Welche Aussagen trifft das Gutachten der Firma IABG Industrieanlagen-
Betriebsgesellschaft mbH, das vom Bundesverteidigungsministerium zu
Mehrkosten bei der Musterzulassung des „Euro Hawk“ in Auftrag gegeben
wurde, hinsichtlich der Verteilung zu erwartender Kosten auf verschiedene
Posten (bitte aufschlüsseln)?

a) Welche weiteren Funktionen oder Aufgaben hatten die IABG, die DFS
Deutsche Flugsicherung GmbH, das Deutsche Zentrum für Luft- und
Raumfahrt e. V. und das Bundesamt für Sicherheit in der Informa-
tionstechnik bei der gesamten Entwicklung des „Euro Hawk“ übernom-
men?

b) Inwiefern haben die Firmen IABG und EADS im Rahmen ihrer Ver-
tragsabwicklung nach Kenntnis der Bundesregierung möglicherweise
Exportrichtlinien der USA verletzt, und wie hat das Bundesverteidi-
gungsministerium darauf gegebenenfalls reagiert?

33. Inwiefern hat das Bundesverteidigungsministerium die Ankündigung von
Bundesverteidigungsminister Dr. Thomas de Maizière vom 5. Juni 2013
umgesetzt, das „wir uns mit dem Zulassungsland Italien auf gemeinsame
Zulassungsanforderungen verständigen“, bzw. welche entsprechenden
Schritte sind geplant (www.flugrevue.de vom 5. Juni 2013 „de Maizère
verteidigt Euro-Hawk-Entscheidung“)?

Drucksache 17/14018 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

34. Wo sollte die vom Bundesverteidigungsminister am 5. Juni 2013 im Vertei-
digungsausschuss des Deutschen Buntestages vorgeschlagene „militärische
Luftfahrtbehörde“ in Deutschland angesiedelt werden, und mit welchen
Aufgaben, Forschungen oder Studien würde diese betraut (www.faz.net vom
5. Juni 2013 „De Maizière: Die richtige Entscheidung zum richtigen Zeit-
punkt“)?

35. Inwieweit folgt das AGS den Empfehlungen zur Entwicklung von „Sense
and Avoid“-Verfahren, wie sie die NATO vor fünf Jahren in Kalkar ver-
öffentlichte (http://nsa.nato.int/nsa/zPublic/stanags/CURRENT/4586Eed03.
pdf)?

Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch Erkenntnisse
der Studien „Unmanned Aircraft System Mid-air Collision Avoidance
Function“ (MIDCAS) oder der Studie der DFS „Validierung von UAS zur
Integration in den Luftraum“ sowie entsprechende Forschungen des Deut-
schen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. genutzt?

36. Über welche Systeme zum Ausweichen von Kollisionen verfügen die
„Global Hawk“?

a) Sofern die „Global Hawk“ über keine oder ungenügende derartige Sys-
teme verfügt, welche Anstrengungen werden zur Erlangung der Fähig-
keiten unternommen, welche Kosten entstehen dafür, und wie werden
diese übernommen?

b) Inwiefern trifft eine Meldung des Informationsdiensts „Defense Industry
Daily“ (29. Mai 2013) zu, wonach die US-Luftwaffe über ein ent-
sprechendes System verfügt und dieses womöglich zur Verfügung stellen
könnte?

37. Wie werden die von den „Global Hawk“ erfassten Informationen über-
tragen?

a) Welche Satelliten, Glasfaserkabel oder sonstigen Kapazitäten sind hier-
für vorgesehen?

b) Welche neuen Kapazitäten zum Transport der Informationen werden
hierfür errichtet?

c) Inwiefern gehören zum AGS weitere Anlagen, darunter etwa Relais-
stationen in anderen Ländern?

d) Inwiefern trifft es zu, dass Anlagen zur Auswertung oder sogar Steue-
rung der „Global Hawk“ mobil sein sollen und um welche Anlagen han-
delt es sich dabei genau?

38. Welche weiteren Betriebskosten entstehen durch den Betrieb des AGS
sowohl für die NATO als auch für die einzelnen Mitgliedstaaten?

39. Welche Rolle spielte die „Alliance Ground Surveillance Industries GmbH“
in den Vertragsverhandlungen bzw. nach dessen Abschluss?

a) Wer gehörte bzw. gehört nach Kenntnis der Bundesregierung der GmbH
an?

b) Welche Geschäftsbeziehungen oder sonstigen Kontakte unterhält die
Bundesregierung mit der „Alliance Ground Surveillance Industries
GmbH“?

40. Wann haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung welche NATO-
Staaten aus der AGS zurückgezogen, und welche Gründe wurden von
diesen dazu mitgeteilt?
a) Welche weiteren Gründe sind der Bundesregierung hierzu bekannt?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/14018

b) Inwiefern hat auch die Bundesregierung erwogen, – etwa wegen knap-
per Finanzmittel – aus dem AGS auszusteigen?

c) Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass mehrere
Mitgliedstaaten kritisiert haben, dass die Luftfahrzeuge ausschließlich
in den USA gekauft würden (von Wikileaks veröffentlichte Botschafts-
depesche USNATO 00000616 vom 21. November 2007, wikileaks.org/
cable/2007/11/07USNATO616.html), und welche Haltung vertrat bzw.
vertritt die Bundesregierung?

41. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass einige
NATO-Staaten eigene Überwachungskapazitäten für die AGS bereitstellen,
auch, um sich dadurch finanziell zu entlasten?

a) Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Bei-
trägen im Einzelnen?

b) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregie-
rung aus dem Vorschlag Frankreichs, statt der „Global Hawk“ lieber die
israelischen „Heron TP“ zu kaufen (www.airforce-technology.com/
news/newsfrance-offers-heron-tp-for-nato-ags-programme), und wie hat
sich die Bundesregierung hierzu positioniert?

c) Inwiefern beurteilt es die Bundesregierung hinsichtlich der „Global
Hawk“ aus heutiger Sicht als womöglich zielführender, wegen der
strengen ITAR-Regeln der USA besser ein Modell zu beschaffen, das
weniger strengen Exportkriterien unterliegt?

42. Inwiefern und mit welchem Inhalt trifft es nach Kenntnis der Bundesregie-
rung zu, dass die Türkei grundsätzliche Bedenken gegenüber der AGS ge-
äußert hatte, und wie haben sich die NATO-Staaten hierzu positioniert?

43. Inwiefern könnten die „Global Hawk“ der NATO auch für zivile oder poli-
zeiliche Zwecke genutzt werden?

Welche Überlegungen wurden hierzu angestellt, und welche Vereinbarun-
gen oder Absichtserklärungen wurden getroffen?

Berlin, den 12. Juni 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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