BT-Drucksache 17/14016

zu dem Antrag der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Wolfgang Wieland, Daniela Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/12393 - Rente für Dopingopfer in der DDR

Vom 14. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14016
17. Wahlperiode 14. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Sportausschusses (5. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel,
Wolfgang Wieland, Daniela Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/12393 –

Rente für Dopingopfer in der DDR

A. Problem

In der DDR wurden bis 1989 Sportlerinnen und Sportler systematisch und flä-
chendeckend von staatlichen Stellen gedopt. Viele der Sportlerinnen und Sport-
ler, die damals – oft ohne ihr Wissen – leistungssteigernde Mittel einnahmen,
leiden heute unter körperlichen und psychischen Langzeitfolgen, Schwerbehin-
derung, Persönlichkeitsveränderungen bis hin zur Notwendigkeit von Ge-
schlechtsumwandlungen. Rechtlich begründete Ersatzansprüche der ehemali-
gen Sportlerinnen und Sportler bestehen bisher nicht. Weiterhin befinden sich
viele Dopingopfer in einer sozialen Notlage, da weder im Rechts-, Sozial- noch
Gesundheitssystem Regelungen zur Verfügung stehen, die den Sachverhalt des
staatlich organisierten Dopings ausdrücklich erfassen. Die Einmalzahlung aus
dem Dopingopfer-Hilfegesetz hat die Situation der Betroffenen zeitweise ver-
bessert, sie könne aber nicht als dauerhaft ausreichende Unterstützung betrachtet
werden. Insbesondere kann die Erwerbstätigkeit und damit auch der Erwerb von
Rentenansprüchen stark eingeschränkt sein. Eine medizinische Studie, die Be-
lege für die gesundheitlichen Langzeitschäden des Dopings zusammenträgt, gibt
es jedoch bisher nicht, sie wäre aber durchaus wichtig für deren Behandlung so-
wie für die weitere Arbeit im Rahmen der Dopingprävention. Viele Dopingopfer
berichteten, dass sie keinen oder keinen ausreichenden Zugang zu den, in der
DDR systematisch dokumentierten, Unterlagen über medizinische Langzeit-
folgen erhalten.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,

SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

Drucksache 17/14016 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

E. Bürokratiekosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14016

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/12393 abzulehnen.

Berlin, den 5. Juni 2013

Der Sportausschuss

Dagmar Freitag
Vorsitzende

Klaus Riegert
Berichterstatter

Martin Gerster
Berichterstatter

Dr. Lutz Knopek
Berichterstatter

Jens Petermann
Berichterstatter

Viola von Cramon-Taubadel
Berichterstatterin

zierte und sensibilisierte Ärztinnen und Ärzte zurückgrei- Der Antrag impliziert weiterhin eine Ungleichbehandlung
fen können, und sich dabei an Best-Practice-Beispielen
aus dem Bereich der Entschädigung von DDR-Haft-
opfern zu orientieren;

9. für die Einrichtung und den Betrieb einer unabhängigen

der angesprochenen Personenkreise und ignoriert zudem
juristische und medizinische Hürden. So kann eine Eingren-
zung des Personenkreises auf damals minderjährige Sport-
lerinnen und Sportler der DDR (Zeitpunkt der Dopingmittel-
einnahme) im Nachgang nicht abgrenzungsfrei nachgehalten
Drucksache 17/14016 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Klaus Riegert, Martin Gerster, Dr. Lutz Knopek,
Jens Petermann und Viola von Cramon-Taubadel

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/12393 in seiner 240. Sitzung am 16. Mai 2013 beraten
und an den Sportausschuss zur federführenden Beratung und
an den Innenausschuss, Haushaltsausschuss, Ausschuss für
Arbeit und Soziales zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Viele der in der DDR bis 1989 gedopten Sportlerinnen und
Sportler leiden heute unter körperlichen und psychischen
Langzeitfolgen. Diese teilweise erheblichen gesundheit-
lichen Einschränkungen können dazu führen, dass die
Erwerbstätigkeit und damit auch der Erwerb von Renten-
ansprüchen stark eingeschränkt ist. Viele der Dopingopfer
befinden sich in einer sozialen Notlage, da sie keine staat-
lichen Unterstützungen erhalten und rechtlich begründete
Ersatzansprüche bisher nicht bestehen. Im Übrigen wird auf
die Vorlage Drucksache 17/12393 verwiesen.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine angemessene
laufende Leistung für die Opfer des DDR-Dopings vor-
sieht, um erhebliche gesundheitliche Schäden zu kom-
pensieren;

2. zu diesem Zweck das Dopingopfer-Hilfegesetz wieder zu
öffnen, da sich die Kriterien für ein Hilfeleisten bereits
bei der Auszahlung aus dem Fonds bewährt haben;

3. den anspruchsberechtigten Personenkreis aus dem Do-
pingoper-Hilfegesetz dahingehend zu beschränken, dass
die erstmalige Verabreichung der Dopingsubstanz vor
Eintritt der Volljährigkeit erfolgt sein muss;

4. eine Leistung in Höhe von wenigstens 200 Euro monat-
lich zu gewähren;

5. die Gewährung der Leistung nicht von der Inanspruch-
nahme der Einmalzahlung nach dem Dopingopfer-Hilfe-
gesetz abhängig zu machen;

6. die Gewährung der Leistung an eine besondere Beein-
trächtigung der wirtschaftlichen Lage zu knüpfen;

7. die Antragsmöglichkeit ab dem Inkrafttreten der Rege-
lung dauerhaft zu gewährleisten und nicht zeitlich einzu-
grenzen;

8. zu gewährleisten, dass Antragstellerinnen und Antrag-
steller bei der Erstellung der für den Leistungsbezug
erforderlichen ärztlichen Gutachten auf speziell qualifi-

10. alle notwendigen Schritte zu ergreifen, um einen Zu-
gang für Dopingopfer zu den noch vorhandenen
Aktenbeständen, die das DDR-Doping dokumentieren,
zu erleichtern und insbesondere den Aufbau und den
Unterhalt eines Dopingopfer-Archivs finanziell und
inhaltlich zu unterstützen;

11. Finanzmittel für die Durchführung einer medizinischen
Studie bereitzustellen, die systematisch wissenschaft-
liche Belege für die gesundheitlichen Langzeitschäden
des Dopings zusammentragen soll, um Behandlungs-
und Hilfsmöglichkeiten für Dopingopfer zu verbessern
und gleichzeitig die heutige Dopingpräventionsarbeit
zu untermauern.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Vorlage 17/12393 in seiner
109. Sitzung am 5. Juni 2013 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
Ablehnung.

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage 17/12393 in seiner
123. Sitzung am 5. Juni 2013 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
Ablehnung.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Vorlage
17/12393 in seiner 137. Sitzung am 5. Juni 2013 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf im federführenden
Ausschuss

Der Sportausschuss hat die Vorlage in seiner 79. Sitzung am
5. Juni 2013 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des
Antrags.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP erklärt, der An-
trag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthält eine
Vielzahl an inhaltlichen und argumentativen Widersprüchen.
Beratungsstelle für Dopingopfer zeitlich begrenzt Fi-
nanzmittel bereitzustellen;

werden. Ein medizinischer, wie auch juristischer Nachweis
ist überdies kaum anzuführen. Zudem werden die damals ge-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14016

rade volljährigen Athletinnen und Athleten prinzipiell aus-
geklammert. Ferner spart der Antrag die Frage aus, wie die
unter Einverständnis bzw. wissentlich dopenden Sportler/
-innen der DDR hierunter zu fassen sind. Die Festlegung der
Rente in Höhe von mindestens 200 Euro wird in dem Antrag
nicht begründet und ist damit willkürlich gesetzt. Eine Rente
als Entschädigung wird von Seiten der CDU/CSU-Fraktion
als ein nicht angemessenes sozialpolitisches Instrument in
diesem Kontext angesehen.

Die CDU/CSU-Fraktion hat sich 2001/2002 mit dem
„Doping-Opferhilfegesetz“ (Drucksache 14-5674) für die
Problematik nachhaltig eingesetzt. In der Folge des Gesetzes
wurde ein mit 2 Mio. Euro ausgestatteter Fonds geschaffen,
der rund 200 Betroffenen jeweils einmalig ca. 10 000 Euro
gewährte. Eine in 2011 von den Grünen anvisierte Initiative
zu einer möglichen Rente für Dopingopfer in der DDR
wurde aufgrund der angeführten, nachvollziehbaren Gründe
verworfen. Ein erneuter Vorstoß ohne eine weitere Ausein-
andersetzung mit den angeführten Schwächen (im Vorfeld
der Bundestagswahl) spricht für sich selbst. Die CDU/CSU-
Fraktion hat in der parlamentarischen Diskussion signa-
lisiert, sich auf anderem Wege für die Sache konstruktiv
einzusetzen und für Gespräche mit allen Beteiligten bereit-
zustehen.

Die Fraktion der SPD erklärt, in der ehemaligen DDR gab
der Staat Doping von Sportlerinnen und Sportlern vor. Dies
hat zum Teil große Auswirkungen auf die heutige Gesund-
heit der damaligen Sportlerinnen und Sportler. Verantwor-
tung für Dopinggeschädigte übernahm erstmals die damalige
rot-grüne Bundesregierung mit dem Dopingopfer-Hilfege-
setz im Jahr 2002. Insgesamt erhielten 194 Betroffene eine
Einmalzahlung von knapp 10 500 Euro. Wenn auch erst nach
intensiven Rechtsstreitigkeiten folgten diesem positiven
Beispiel später der DOSB und das Pharma-Unternehmen
Jenapharm. Beide zahlten an 167 bzw. 184 Kläger jeweils
9 250 Euro.

Der nun von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor-
gelegte Antrag für eine Rente für Dopinggeschädigten ent-
hält zu viele Unklarheiten bzw. ist mit Forderungen über-
frachtet: Zumindest ein Prüfauftrag für die Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere für die Zeit vor 1990, wäre wich-
tig gewesen. Die Höhe der Rente wird von den Antrag-
stellern nicht näher erläutert. Zusätzlich wird der Kern des
Antrages, nämlich die Zahlung einer Rente für Doping-
geschädigte, durch viele weitere Forderungen wie der Ein-
richtung einer Beratungsstelle, dem Aufbau und Unterhalt
eines Dopingopfer-Archivs sowie der Durchführung einer
medizinischen Studie über Doping-Langzeitschäden aus-
gehöhlt.

Eine Rente für Dopinggeschädigte ist durchaus überlegens-
wert, jedoch kann die SPD-Fraktion dem Antrag in der vor-
liegenden Form nicht zustimmen und lehnt den Antrag daher
ab.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärt, der Antrag der der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN versucht die Thematik zu
erfassen, lässt aber leider eine Reihe Fragen aufkommen:
fachliche, inhaltliche und auch ideologische.

Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. muss es mehr als

schen im Osten beschränkt, ad acta zu legen und sich der
Thematik als gesamtdeutsches Problem zu widmen. Es geht
um die Belange aller Sportlerinnen und Sportler, die Scha-
den durch Dopingpraktiken erlitten haben oder erleiden: also
auch Athletinnen und Athleten aus dem Westen der Bundes-
republik Deutschland. Der Antrag greift dies nicht auf. Bis
zum Bezug einer Rente sind zudem hohe Hürden zu über-
winden. Die vorgeschlagene Rente würde sofort auf etwaige
Transferleistungen angerechnet werden. Empfänger von So-
zialleistungen beispielsweise hätten dadurch keinen Pfennig
mehr in der Tasche. Ausschließlich um der Anerkennung
willen eine Rente zu konzipieren, ist keine Lösung.

Um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleis-
ten, könnte den Geschädigten beispielsweise eine Beschäf-
tigung beim Deutschen Olympischen Sportbund, bei der
Nationalen Antidoping-Agentur und Sportverbänden ange-
boten werden. Denkbar ist auch, vergleichbar mit den Ein-
gliederungsangeboten für Menschen mit Behinderung, ein
besonderes Maßnahmepaket für Doping-Geschädigte, ange-
siedelt bei den Arbeitsagenturen. Der einzelnen Sportlerin,
dem einzelnen Sportler muss ein maßgeschneidertes Ange-
bot unterbreitet werden.

Es wird zwangsläufig Probleme geben, den zweifelsfreien
Nachweis einer Schädigung durch Dopingmittel zu führen.
Es bedarf dazu also einer entsprechenden unabhängigen
Stelle, die frei von ideologischen Beschränkungen über
einen Zusammenhang entscheiden kann. Damit eine Initia-
tive zur Entschädigung von Dopingopfern erfolgreich wird,
müssen all diese Aspekte einbezogen werden. Der vorlie-
gende Antrag wird diesem Anspruch nicht gerecht. Deshalb
enthält sich die Fraktion DIE LINKE. der Stimme.

Die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
verwies darauf, dass das Thema nunmehr nach zwölf Jahren
wieder parlamentarisch aufgerufen werde. Ausgangspunkt
sei die Situation der schwer geschädigten Dopingopfer der
ehemaligen DDR, deren Anzahl mit 300 bis 400 Personen
beziffert wurde. Man habe politisch lange auf eine interfrak-
tionelle Lösung gesetzt und zwei Jahre lang die dafür erfor-
derlichen Gespräche mit anderen Fraktionen geführt.

Die vorgesehene und niedrig angesetzte Rentenleistung in
Höhe von monatlich mindestens 200 Euro pro anspruchsbe-
rechtigter Person führe zu einer haushaltsmäßigen Belastung
der Rentenversicherung von jährlich 300 000 Euro. Dies
halte man für überschaubar. Als weiteres Anspruchskrite-
rium sei eine Bedürftigkeitsprüfung vorgesehen. Eine Ren-
tenzahlung komme nur für diejenigen Sportlerinnen und
Sportler der ehemaligen DDR in Betracht, denen Dopingmit-
tel schon im minderjährigen Alter verabreicht wurden.

Als weitere Hilfen neben einer Rentenzahlung wurde der
Aufbau und Unterstützung einer Beratungsstelle für Doping-
opfer vorgeschlagen. Der Doping-Opfer-Hilfe Verein (DOH)
vollbringe hier ehrenamtliche Arbeit. Der bessere Zugang zu
Aktenbeständen der ehemaligen DDR und deren systema-
tische Aufarbeitung sowie eine Langzeitstudie über die ge-
sundheitlichen Folgen des DDR-Staatsdopings wären eben-
falls eine große Unterstützung.

Zur von anderen Fraktionen aufgeworfen Frage der mög-
lichen Einbeziehung von Dopingopfern der Bundesrepublik
20Jahre nach der deutschen Einheit möglich sein, die ein-
seitige Opferarithmetik, die sich auf das Schicksal von Men-

Deutschland bis 1990 haben man sich im Antrag ganz
bewusst zurückgehalten, da das DDR-Staatsdoping hinrei-

Drucksache 17/1401 destag – 17. Wahlperiode

Berlin, den 5. Juni 2013

Klaus Riegert
Berichterstatter

M
B

Jens Petermann
Berichterstatter

V
B
6 – 6 – Deutscher Bun

chend belegt sei. Einem Prüfauftrag auf Einbeziehung der
Opfer des Dopings in der Bundesrepublik Deutschland
würde man sich jedoch ggf. nicht verschließen, wenn man
auch beides nicht miteinander vermischen sollte.

artin Gerster
erichterstatter

Dr. Lutz Knopek
Berichterstatter

iola von Cramon-Taubadel
erichterstatterin

x

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