BT-Drucksache 17/14015

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dagmar Freitag, Martin Gerster, Christine Lambrecht, weiterer Abgeordneter der Fraktion und der SPD - Drucksache 17/13468 - Entwurf eines Gesetzes zur Dopingbekämpfung im Sport (Anti-Doping-Gesetz - ADG)

Vom 14. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14015
17. Wahlperiode 14. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Sportausschusses (5. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dagmar Freitag, Martin Gerster,
Christine Lambrecht, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/13468 –

Entwurf eines Gesetzes zur Dopingbekämpfung im Sport
(Anti-Doping-Gesetz – ADG)

A. Problem

Doping zerstört die ethisch-moralischen Werte des Sports, täuscht die Konkur-
renten im Wettkampf, die Öffentlichkeit sowie die Veranstalter und gefährdet
die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler. Immer neue Dopingskandale er-
schüttern die Glaubwürdigkeit des Sports und erwecken zunehmend den Ein-
druck, dass es insbesondere in bestimmten Kraft- und Ausdauersportarten nicht
gelingen kann, das Niveau des Spitzensports ohne Doping zu erreichen. Aber
das Dopingproblem ist nicht auf den Spitzensport beschränkt. Vom Missbrauch
von Substanzen zu Dopingzwecken gehen schwerwiegende gesundheitliche Ge-
fahren aus; dies belegen wissenschaftliche Erkenntnisse und eine Reihe bekannt
gewordener Fälle von Dauerschädigungen und Todesfällen. Doping gefährdet
jedoch nicht nur die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler, sondern miss-
achtet gesellschaftliche Grundwerte, die der Sport in einer modernen Gesell-
schaft transportiert. Spitzensportler können eine Vorbildfunktion für junge Men-
schen übernehmen. Wird in breitem Umfang gedopt oder anderweitig manipu-
liert, geht die Vorbildfunktion und damit die Legitimation für die vielfältige
staatliche Förderung des Sports verloren. Trotz erhöhter Anstrengungen einzel-
ner Sportverbände ist es bislang nicht gelungen, das Dopingproblem effektiv zu-
rückzudrängen. Auch aus dem Sport heraus wird daher unter Hinweis auf Anti-
Doping-Gesetze in anderen Staaten ein Handeln des Gesetzgebers gefordert.

B. Lösung

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthal-

tung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des Gesetzentwurfs.

Drucksache 17/14015 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Wurden nicht erörtert.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Wurde nicht erörtert.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Wurde nicht erörtert.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Wurden nicht erörtert.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Wurde nicht erörtert.

F. Weitere Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14015

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/13468 abzulehnen.

Berlin, den 5. Juni 2013

Der Sportausschuss

Dagmar Freitag
Vorsitzende

Klaus Riegert
Berichterstatter

Martin Gerster
Berichterstatter

Dr. Lutz Knopek
Berichterstatter

Jens Petermann
Berichterstatter

Viola von Cramon-Taubadel
Berichterstatterin

der CDU/CSU und FDP und einer Stimme aus der Fraktion
schwere Straftaten im Sinne des Arzneimittelgesetzes gehe.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Ausschuss für Gesundheit hat die Vorlage auf Druck-

Die angesprochene Dopingprävention und die Einrichtung
weiterer Schwerpunktstaatsanwaltschaften fielen in den
Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Die Koalitions-
fraktionen würden eine stärkere Initiative der (zumeist SPD-
geführten) Bundesländer in diesem Bereich sehr begrüßen.
Drucksache 17/14015 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Klaus Riegert, Martin Gerster, Dr. Lutz Knopek,
Jens Petermann und Viola von Cramon-Taubadel

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/13468 in seiner 240. Sitzung am 16. Mai 2013 beraten
und an den Sportausschuss zur federführenden Beratung und
an den Rechtsausschuss und den Ausschuss für Gesundheit
zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Gesetzentwurf hat die Bekämpfung der kriminellen
Netzwerke zum Ziel, da beim Vertrieb von Dopingmitteln
netzwerkartige Strukturen festgestellt worden sind. Der Ge-
setzentwurf ermöglicht es, direkt gegen den Sportler, der als
Nachfrager nach Dopingmitteln und Dopingmethoden Zen-
tralgestalt des Geschehens ist, strafrechtlich vorzugehen und
führt neue Straftatbestände ein, die das Eigendoping und den
Erwerb und Besitz von Dopingmitteln für Sportler unter
Strafe stellen. Darüber hinaus sind Regelungen zur Präven-
tion und zur Verbesserung der Zusammenarbeit der verschie-
denen an der Dopingbekämpfung beteiligten Institutionen
Inhalt des Entwurfs. Der Gesetzentwurf sieht Folgendes vor:

– Erweiterte Strafvorschriften gegen den Vertrieb und die
Abgabe von Dopingmitteln;

– Verbrechenstatbestände namentlich gegen gewerbs- und
bandenmäßiges Handeln;

– Strafbarkeit des Besitzes, des Erwerbs oder der sonstigen
Beschaffung von Dopingmitteln;

– Strafbarkeit der Anwendung von Dopingmethoden bei
anderen;

– Strafbarkeit des Eigendopings;

– Ermöglichung der Überwachung der Telekommunikation
bei bestimmten schweren Straftaten nach dem Anti-
dopinggesetz;

– Aufklärungs- und Beratungspflichten öffentlicher Stellen
über die Gefahren des Dopings;

– turnusmäßige Berichtspflichten der Bundesregierung
über die gegen Doping gerichteten Maßnahmen und
deren Bewährung vor allem im präventiven Bereich.

Im Einzelnen wird auf die Drucksache 17/13468 verwiesen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
17/13468 in seiner 135. Sitzung am 5. Juni 2013 beraten
und empfiehlt Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen

Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Sportausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
17/13468 in seiner 79. Sitzung am 5. Juni 2013 beraten und
empfiehlt Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP erklärten, dass die
SPD-Fraktion am 14. Mai 2013 einen mehr als fragwürdigen
Gesetzentwurf zur Dopingbekämpfung im Sport vorgelegt
habe, der eine Vielzahl an Widersprüchen und handwerk-
lichen Fehlern beinhalte. Übergeordnet der einzelnen Kritik-
punkte sprächen sich die Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP weiter für die Aufgabenverteilung zwischen
der Sportgerichtsbarkeit und der Staatsgerichtsbarkeit aus.
In der öffentlichen Diskussion würden hierbei häufig zu
wenig die vielen Vorteile der Sportgerichtsbarkeit betont.
Letztere könne zudem auf ungleich härtere und schnellere
Sanktionsmöglichkeiten zurückgreifen. Überdies ignoriere
der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD die Fakten im
„Bericht der Bundesregierung zur Evaluation des Gesetzes
zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport
(DBVG)“. Der „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Än-
derung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“
(Bundestagsdrucksache 17/13083) der Koalitionsfraktionen
werde in diesem Kontext ebenso ausgespart. Im Blick auf
den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD seien folgende
Mängel festzustellen: Der Forderung nach einer Strafbarkeit
des uneingeschränkten Besitzes, Erwerbs oder der sonstigen
Beschaffung von Dopingmitteln müsse entgegengehalten
werden, dass aufgrund der nicht vorliegenden Suchtgefahr
und der Pönalisierung von therapeutischen Mengen eine
Strafbarkeit erst ab bestimmten Mengen möglich sei. Das
Eigendoping von Athleten/-innen entspreche einer Selbst-
gefährdung, die (wie in anderen Lebensbereichen auch)
grundsätzlich straffrei sei. Der faire sportliche Wettkampf
könne als strafrechtliches Schutzgut nicht anerkannt werden.
Die erweiterte Strafbarkeit des Handels mit Dopingmitteln
werde bereits im Arzneimittelgesetz (AMG) erfasst, über-
dies bestünden andere ergänzende Strafvorschriften. Eine
tat- und schuldangemessene Verurteilung sei bereits jetzt
erreichbar. Auch seien eine Telefonüberwachung und eine
Kronzeugenregelung bereits jetzt möglich, wenn es um
sache 17/13468 in seiner 113. Sitzung am 5. Juni 2013
beraten und empfiehlt Ablehnung mit den Stimmen der

Die Bundesregierung komme ihren Berichtspflichten u. a.
auf Basis der (jährlichen) Anti-Doping-Berichte der Natio-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14015

nalen Anti Doping Agentur und der Prüfberichte des Bun-
desverwaltungsamtes z. B. im Sportbericht der Bundesregie-
rung sowie durch aktuelle Stellungnahmen im Sportaus-
schuss des Deutschen Bundestages umfänglich nach. Der
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD stehe für eine vermeint-
liche, gesetzliche Verschärfung im Anti-Doping-Kampf, die
aufgrund der Vielzahl an juristischen Mängeln an wesent-
lichen Stellen wirkungslos bleibe. Der angesprochene Be-
richt der Bundesregierung und die Gesetzesinitiative der
Koalitionsfraktionen berücksichtigten hingegen die gesetz-
lichen Grundlagen in Deutschland und stellten eine tatsäch-
liche Verbesserung des Anti-Doping-Kampfes dar.

Die Fraktion der SPD erklärte, sie biete mit dem Anti-
Doping-Gesetz (ADG) eine normative Grundlage für einen
wirkungsvollen und nachhaltigen Kampf gegen Doping.
Doping zerstöre die Werte des Sportes. Doping täusche die
Mitstreitenden im Wettkampf und die Öffentlichkeit und ge-
fährde die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler. Zum
Schutz der „sauberen“ Sportlerinnen und Sportler und zum
Schutz des sportlichen Wettbewerbs bedürfe es daher wir-
kungsvoller strafrechtlicher Instrumente. Die bisherigen Re-
gelungen im Arzneimittelgesetz, einschließlich der von der
Bundesregierung angestrebten Änderungen, reichten nicht
annähernd aus. Appelle und der Bedarf aus Gesellschaft und
Sport nach einer zuverlässigen Rechtsgrundlage seien bis-
lang ungehört geblieben. Der vorliegende Gesetzentwurf
biete den Strafverfolgungsbehörden effektive Möglichkeiten
in der Verfolgung von Dopingbetrug und der Aufdeckung
von kriminellen Netzwerken im Hintergrund und sehe unter
anderem erweiterte Strafvorschriften gegen den Vertrieb und
die Abgabe von Dopingmitteln, Verbrechenstatbestände na-
mentlich gegen gewerbs- und bandenmäßiges Handeln,
Strafbarkeit des Besitzes, des Erwerbs oder der sonstigen
Beschaffung von Dopingmitteln, Strafbarkeit des Eigendo-
pings im organisierten Sportwettkampf, Strafbarkeit der An-
wendung von Dopingmethoden und Aufklärungs- und Bera-
tungspflichten öffentlicher Stellen über die Gefahren des
Dopings vor.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, in fachlichen Kreisen
werde seit längerem die Debatte geführt, ob Dopingvergehen
im Sport unter Strafe gestellt werden sollten. Dabei spiele
die Frage eine entscheidende Rolle, welches Rechtsgut im
Zusammenhang mit Doping im Sport als schützenswert ein-
zustufen sei. Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD greife
– kurz vor der Wahl – dieses auch im Sport selbst umstrittene
Thema auf, wohlwissend, dass es im Deutschen Bundestag

keine Mehrheit für diese Position gebe. Auch in der Fraktion
DIE LINKE. gebe es unterschiedliche Positionen zum
Straftatbestand Doping, sie lehne aber eine strafrechtliche
Verfolgung von Dopingvergehen nicht grundsätzlich ab. Der
vorliegende Gesetzentwurf allerdings sei handwerklich
schlecht gemacht, so dass die Fraktion DIE LINKE., selbst
wenn sie in der Sache nicht abgeneigt sei, keinesfalls zustim-
men könne. Beispielsweise werde nicht deutlich, inwieweit
der einfache Hobbysportler ebenfalls straffällig würde, sollte
er ein Medikament verwenden, das auf der Dopingliste
stehe. Zudem sei die Frage des zu schützenden Rechtsgutes
nicht geklärt – anders als in dem Entwurf aus Baden-
Württemberg, der den wirtschaftlichen Schaden in den
Mittelpunkt stelle. Auch würden im Entwurf Maßnahmen
festgeschrieben, die die Fraktion DIE LINKE. aus rechts-
politischen Erwägungen ablehne: Schwerpunktstaatsanwalt-
schaften, Kronzeugenregelung. Die Fraktion DIE LINKE.
enthalte sich aus diesen Gründen der Stimme.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte in der
Sitzung des federführenden Sportausschuss am 5. Juni 2013,
dass die Fraktion der SPD einen Gesetzentwurf vorgelegt
habe. Man stimme darin überein, dass die Sportlerinnen und
Sportler von der strafrechtlichen Verfolgung erfasst werden
müssten, was durch die bestehenden Gesetze nicht wirksam
möglich sei. Es wurde jedoch auf den aus Sicht der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN besseren Ansatz des Sport-
betrugs als Straftatbestand verwiesen, der aktuell in einem
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg im Bundes-
rat beraten werde. Dem Doping sei im kommerzialisierten
Sport und insbesondere im Profisport über das Tatbestands-
merkmal der Wettbewerbsverzerrung zielführender beizu-
kommen. Des Weiteren wurde auf die Verbreitung des Do-
pings unter Sportlerinnen und Sportlern in Deutschland
hingewiesen. Im Jahr 2006 habe eine wissenschaftliche Um-
frage ergeben, dass bis zu 48 Prozent der Kaderathleten
Dopingmittel einnehmen würden. Im Jahr 2013 hätten in
einer weiteren Umfrage der Stiftung Deutsche Sporthilfe
6 Prozent der Sportlerinnen und Sportler eingeräumt, regel-
mäßig Dopingmittel zu nehmen; 40 Prozent hätten gar nicht
erst die Frage beantwortet. Maßgeblich für die Stimmenthal-
tung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei, dass
man trotz der großen sportpolitischen Übereinstimmung mit
fast allen Punkten des vorgelegten Gesetzentwurfs ver-
fassungsrechtliche Bedenken gegen die Ausweitung des
Straftatbestandes auf eine volle Besitzstrafbarkeit bei Do-
pingmitteln habe.

Berlin, den 5. Juni 2013

Klaus Riegert
Berichterstatter

Martin Gerster
Berichterstatter

Dr. Lutz Knopek
Berichterstatter

Jens Petermann
Berichterstatter

Viola von Cramon-Taubadel
Berichterstatterin

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