BT-Drucksache 17/13960

zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/12850 - Effektive Unterstützung und Schutz bei Gewalt gegen Frauen gewährleisten

Vom 12. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13960
17. Wahlperiode 12. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Ekin Deligöz, Katja Dörner,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/12850 –

Effektive Unterstützung und Schutz bei Gewalt gegen Frauen gewährleisten

A. Problem

In dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird kritisiert, dass
bis heute keine Regelung für die Ausgestaltung und Finanzierung des Unter-
stützungsnetzes von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern gefunden wor-
den sei, die jeder Betroffenen bundesweit zeitnah und niedrigschwellig einen
Zugang zu Hilfe ermögliche. Die vorliegenden Berichte, u. a. der Bericht der
Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen für
gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder (Bundestagsdrucksache 17/10500),
kämen zu dem Ergebnis, dass das derzeitige Unterstützungsangebot über-
wiegend unterfinanziert sei. Insbesondere im Kinderbereich der Frauenhäuser
sowie für die Arbeit mit Frauen und Mädchen mit psychischen Erkrankungen
oder Suchtkrankheiten fehlten die personellen Ressourcen. Für Frauen und
Mädchen mit Behinderungen stünden die Angebote nicht flächendeckend
barrierefrei zur Verfügung. Nunmehr sei es an der Zeit, die notwendigen Konse-
quenzen aus den vorgelegten Berichten zu ziehen und die Finanzierung verläss-
lich zu regeln.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kosten wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/13960 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/12850 abzulehnen.

Berlin, den 12. Juni 2013

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Sibylle Laurischk
Vorsitzende und Berichterstatterin

Elisabeth Winkelmeier-Becker
Berichterstatterin

Marlene Rupprecht (Tuchenbach)
Berichterstatterin

Cornelia Möhring
Berichterstatterin

Monika Lazar
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13960

Bericht der Abgeordneten Elisabeth Winkelmeier-Becker, Marlene Rupprecht

anderen vorgelegten Berichten zu ziehen und innerhalb Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe darauf hinzuwirken, hat die Vorlage in seiner 101. Sitzung am 12. Juni 2013
(Tuchenbach), Sibylle Laurischk, Cornelia Möhring und Monika Lazar

I. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 17/12850 wurde in der
240. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Mai 2013
dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zur federführenden Beratung und dem Haushaltsausschuss
zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führt in ihrem
Antrag aus, Gewalt gegen Frauen sei kein individuelles,
sondern ein gesellschaftliches Problem. Hilfe und Schutz
bei Gewaltbetroffenheit sei eine staatliche Verpflichtung.
Die Finanzierung des Unterstützungsnetzes müsse bundes-
einheitlich und bedarfsgerecht geregelt werden.

Die Bedarfsplanung müsse durch die Länder erfolgen, da
die Bedarfe regional variierten. Gemeinsame Standards
sorgten dabei für Qualität und schafften die Voraussetzung
für staatliche Finanzierung. Es fehle derzeit an personellen
Ressourcen in der qualifizierten Unterstützung von Kindern,
die zusammen mit ihren Müttern im Frauenhaus lebten so-
wie bei der Arbeit mit suchterkrankten, psychisch erkrank-
ten und anderweitig beeinträchtigten Frauen. Bisher wenig
beachtete Aufgabenfelder wie Präventions- und Öffentlich-
keitsarbeit müssten zukünftig stärker eingeplant werden.
Zusätzlich sei der zu erwartende Mehrbedarf durch die Ein-
richtung des bundesweiten Hilfetelefons zu berücksichtigen.
Regelmäßige Monitoringprozesse müssten eingeführt wer-
den, um Verbesserungen und weitere Bedarfe sichtbar zu
machen.

Die Finanzierung über Tagessätze habe insbesondere bei
kurzen Aufenthalten zu Problemen geführt. Nicht alle
Frauen hätten Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten
und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und
SGB XII) und müssten den Tagessatz für den Aufenthalt im
Frauenhaus dann selbst aufbringen. Durch ein eigenes Geld-
leistungsgesetz könnte den von Gewalt bedrohten Frauen
und deren Kindern ein Rechtsanspruch auf Leistungen zur
Finanzierung des Aufenthalts in einem Frauenhaus und am-
bulante Versorgung verschafft werden. Eine einheitliche
Finanzierungsform erleichtere auch die Finanzierung in den
Fällen, in denen Frauen zum Schutz ihren Wohnort oder ihr
Bundesland verließen und führe zu einer Transparenz der
Kosten, die durch die bisher uneinheitlichen Regelungen
kaum erhoben werden könnten.

Nach dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert
werden,

1. die notwendigen Konsequenzen aus den von ihr und

dass die Ausgestaltung und Finanzierung des Unter-
stützungsnetzes bundesweit bedarfsgerecht geregelt
werde;

2. die Bundesländer dabei zu unterstützen, ihre Bedarfs-
planung zu verbessern, wobei Qualitätsstandards ge-
meinsam mit den Einrichtungen geschaffen und Präven-
tions- und Öffentlichkeitsarbeit mit gedacht werden
müssten, die Mitarbeiterinnen entsprechend ihrer Aufga-
ben und der Bedarfe mit Ressourcen ausgestattet und ta-
rifgerecht entlohnt werden müssten und bisher unzurei-
chend ausgestattete Aufgabenbereiche zukünftig besser
berücksichtigt werden müssten;

3. den anfallenden Mehrbedarf durch die Einrichtung des
bundesweiten Hilfetelefons bei der Reformierung mit zu
berücksichtigen;

4. innerhalb der Verhandlungen mit den Bundesländern zu
prüfen, ob eine neue Regelung

a) über eine Entbürokratisierung der Leistungsansprü-
che des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetz-
buch möglich wäre oder unabhängig von diesen aus-
gestaltet werden müsse;

b) in einem eigenen (Geld-)Leistungsgesetz festgelegt
werden sollte;

c) den Betroffenen einen Rechtsanspruch auf Geldleis-
tung für den Zweck des Aufenthalts in einem Frauen-
haus oder einer anderen Schutzeinrichtung sowie der
ambulanten Versorgung einräumen sollte;

d) eine finanzielle Beteiligung durch den Bund nach
Artikel 104a Absatz 3 des Grundgesetzes vorsehen
sollte;

e) den denkbaren Anspruch auf Geldleistung von den
betroffenen Personen auf die Einrichtungen abtreten
lassen könnte, um somit eine direkte Finanzierung
der Einrichtungen zu ermöglichen.

III. Stellungnahme des mitberatenden
Ausschusses

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 12. Juni
2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD die Ablehnung des Antrags empfohlen.

IV. Beratung im federführenden Ausschuss

Drucksache 17/1396 destag – 17. Wahlperiode

H. Heene
ese

Berlin, den 12. Juni 2013

Elisabeth Winkelmeier-B
Berichterstatterin

Sibylle Laurischk
Berichterstatterin

Cornelia Möhring
Berichterstatterin
0 – 4 – Deutscher Bun

beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung
des Antrags empfohlen.

ecker Marlene Rupprecht (Tuchenbach)
Berichterstatterin

Monika Lazar
Berichterstatterin
mann

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