BT-Drucksache 17/13848

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 17/11250, 17/11614 Nr. 1.1 - Zehnter Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik

Vom 10. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13848
17. Wahlperiode 10. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksachen 17/11250, 17/11614 Nr. 1.1 –

Zehnter Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik

A. Problem

In ihrem zehnten Menschenrechtsbericht, der den Zeitraum vom 1. März 2010
bis zum 29. Februar 2012 umfasst, berichtet die Bundesregierung über ihre Men-
schenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikberei-
chen. Sie geht dabei auf die Entwicklungen im nationalen, europäischen und
internationalen Menschenrechtsschutzsystem und die deutsche Menschen-
rechtspolitik ein und stellt die innen- und außenpolitischen Aktivitäten und Ini-
tiativen der Bundesregierung im Berichtszeitraum dar. Auch in diesem Bericht
betont die Bundesregierung, dass der Einsatz für die Menschenrechte eine alle
Politikfelder durchziehende Querschnittsaufgabe sei. Der Bericht, so die Bun-
desregierung, orientiere sich in seinem Aufbau an dem Vorgängerbericht, der ein
neues, gestrafftes Format eingeführt habe. In vier Teilen geht der Bericht auf die
„Menschenrechte in Deutschland und im Rahmen der Gemeinsamen Justiz- und
Innenpolitik der Europäischen Union“, auf die „Menschenrechte in der deut-
schen Außen- und Entwicklungspolitik“, die „Menschenrechte weltweit“ und auf
einen auf die Zukunft ausgerichteten „Aktionsplan Menschenrechte der Bundes-
regierung 2012 bis 2014“ ein. In diesem Aktionsplan, so die Bundesregierung,
seien die innen- und außenpolitischen Kernanliegen deutscher Menschenrechts-
politik formuliert. Zu diesem Aktionsplan habe sie das Forum Menschenrechte
und das Deutsche Institut für Menschenrechte konsultiert. In einem „Handbuch-
teil“ wird zudem eine Übersicht über die wichtigsten Institutionen und Verfahren
des nationalen und internationalen Menschenrechtsschutzes gegeben.

B. Lösung

Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme der Entschließungen der Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Drucksache 17/13848 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Keine.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Keiner.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Keiner.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Keine.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Keiner.

F. Weitere Kosten

Keine.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13848

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 17/11250 folgende Entschlie-
ßung anzunehmen:

„Der Deutsche Bundestag würdigt den zehnten Menschenrechtsbericht der Bun-
desregierung als einen umfassenden Überblick über die Entwicklungen im inter-
nationalen und europäischen Menschenrechtsschutzsystem und über die deut-
sche Menschenrechtspolitik. Er bietet eine sehr gute Grundlage für die
parlamentarische sowie die gesellschaftliche Debatte über die Menschenrechts-
politik der Bundesregierung im Berichtszeitraum von März 2010 bis Februar
2012.

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass der zehnte Menschenrechtsbericht der
Bundesregierung das in dem Vorgängerbericht eingeführte straffere Format wei-
terführt und in dieser Form den Querschnittcharakter der Menschenrechtspolitik
der Bundesregierung aufzeigt. So wird die Kohärenz der Menschenrechtspolitik
in allen Aspekten staatlichen Handelns deutlich.

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass in dem zehnten Menschenrechtsbericht
der Bundesregierung der neue Menschenrechtsansatz in der deutschen Entwick-
lungspolitik, der erstmals Projekte und Programme an menschenrechtlichen
Standards und Prinzipien ausrichtet, dokumentiert wird. Die erfolgreiche Ein-
führung des Menschenrechtslogos, die auch auf das Betreiben Deutschlands in
den Vereinten Nationen zurückgeht, wertet der Deutsche Bundestag als eine ge-
lungene Initiative für das universelle Symbol der Menschenrechte weltweit.

Der Deutsche Bundestag begrüßt die erneute Aufnahme des Nationalen Aktions-
planes als integralen Bestandteil der Menschenrechtsberichte der Bundesregie-
rung mit den darin gesetzten Schwerpunkten, dabei insbesondere dem Eintreten
für individuelle Religions- und Glaubensfreiheit. Die Ausrichtung der besonde-
ren Aufmerksamkeit auf die Lage religiöser Minoritäten weltweit, zu denen die
christlichen Minderheiten zählen, unterstützt der Deutsche Bundestag ausdrück-
lich sowie das Engagement der Bundesregierung, gemeinsam mit den EU-Part-
nern regelmäßig Resolutionen zum Thema Religionsfreiheit in die Generalver-
sammlung und den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen einzubringen.
Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass in dem Nationalen Aktionsplan eine Prio-
rität auf die Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientie-
rung und Geschlechtsidentität gelegt wird und dass die Bundesregierung sich
gegen die Kriminalisierung von Homosexualität sowie für den Ausbau von
Menschenrechtsprojekten, die bestehende Vorurteile und Diskriminierungsfor-
men abbauen, und eine erweiterte Anwendung der Yogyakarta-Prinzipien ein-
setzt.

Der Deutsche Bundestag bittet die Bundesregierung, bei der Erstellung des elf-
ten Menschenrechtsberichts

1. die Anmerkungen des Deutschen Bundestages zu den vorhergehenden Be-
richten in ebenso intensiver Weise heranzuziehen und zu berücksichtigen wie
bei der Erstellung des vorliegenden zehnten Menschenrechtsberichts,

2. weiterhin besonderes Augenmerk auf die weltweite Abschaffung der Todes-
strafe zu legen,

3. die Fortschritte des Völkerstrafrechts bei den Änderungen zum Rom-Statut

des Internationalen Strafgerichtshofes durch die Einführung eines Straftatbe-
standes der Aggression zu dokumentieren,

Drucksache 17/13848 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

4. dem Eintreten für weltweite Religionsfreiheit als wichtigen Bestandteil der
Menschenrechtspolitik der Bundesregierung, insbesondere der Entwicklung
der Lage der christlichen Minderheiten, weiterhin größte Aufmerksamkeit
zu widmen und über dieses konkret zu informieren,

5. der weltweiten Verflechtung des Sklaven- und Menschenhandels und der
Bekämpfung dessen sowie den Bemühungen der Bundesregierung dabei
weiterhin ein besonderes Augenmerk zu widmen,

6. ein Schwerpunktthema zu dem von den Vereinten Nationen neu anerkann-
ten Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung einzu-
fügen,

7. über die Arbeit der Bundesregierung nach der Wahl Deutschlands in den
Menschenrechtsrat dort zu berichten,

8. der Situation der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen,
Transgender und Intersexuellen (LGBTI) weiterhin als Schwerpunkt beson-
dere Aufmerksamkeit zu widmen,

9. weiterhin einen thematischen Schwerpunkt zur Situation von Menschen-
rechtsverteidigern zu setzen,

10. sich in dem Bericht verstärkt mit den von den relevanten Menschenrechts-
gremien vorgetragenen Empfehlungen an Deutschland auseinanderzusetzen
und die deutsche Position zu begründen,

11. deutlicher auf den Themenbereich von Rassismus und dessen justizielle
Aufarbeitung, wie des ,NSU-Prozesses‘, einzugehen und die Tätigkeit der
Untersuchungsausschüsse einzubeziehen,

12. den Aktionsplan um eine Analyse zu ergänzen, die zu lösende Probleme
nennt und daraufhin wie in den vorhergehenden Berichten zu ergreifende
Maßnahmen aufzeigt,

13. in den Länderteil weitere Länder aufzunehmen wie zum Beispiel alle Mit-
glied- und Beobachterstaaten des Europarates, die unter dem Monitoring
oder Post-Monitoring der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
stehen,

14. den Anhang um die menschenrechtsrelevanten Konventionen und Zusatz-
protokolle, die Deutschland unterzeichnet und ratifiziert hat, zu ergänzen.“

Berlin, den 5. Juni 2013

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Tom Koenigs
Vorsitzender und
Berichterstatter

Erika Steinbach
Berichterstatterin

Christoph Strässer
Berichterstatter

Annette Groth
Berichterstatterin

Marina Schuster
Berichterstatterin

Bekenntnis zum absoluten Verbot der Folter und anderer
grausamer, unmenschlicher oder erniedrigende Behandlung

den, es bestehe aber weiterhin Handlungsbedarf. So seien
Frauen in Führungspositionen noch unterrepräsentiert und
oder Strafe. So wird betont, dass das Folterverbot uneinge-
schränkt und unabhängig davon gelte, ob die Tat im In- oder
Ausland begangen werde. Eine Beteiligung deutscher Be-
amter an Folterungen sei nach deutschem Recht strafbar und

der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen
liege über alle Branchen und Berufe hinweg mehr als ein
Fünftel unter dem durchschnittlichen Verdienst von Män-
nern. Insgesamt liege das Einkommen von Frauen in
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13848

Bericht der Abgeordneten Erika Steinbach, Christoph Strässer, Marina Schuster,
Annette Groth und Tom Koenigs

I. Überweisung

Die Unterrichtung auf Drucksache 17/11250 wurde mit
Überweisungsdrucksache 17/11614 Nr. 1.1 am 23. Novem-
ber 2012 an den Ausschuss für Menschenrechte und huma-
nitäre Hilfe zur federführenden Beratung und an den
Auswärtigen Ausschuss, Rechtsausschuss, Verteidigungs-
ausschuss, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung und den Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

In ihrem zehnten Menschenrechtsbericht, der den Zeitraum
vom 1. März 2010 bis zum 29. Februar 2012 umfasst, berich-
tet die Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in
den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikberei-
chen. Sie geht dabei auf die Entwicklungen im nationalen,
europäischen und internationalen Menschenrechtsschutzsys-
tem und die deutsche Menschenrechtspolitik ein und stellt
die innen- und außenpolitischen Aktivitäten und Initiativen
der Bundesregierung im Berichtszeitraum dar. Auch in die-
sem Bericht betont die Bundesregierung, dass der Einsatz für
die Menschenrechte eine alle Politikfelder durchziehende
Querschnittsaufgabe sei. Der Bericht, so die Bundesregie-
rung, orientiere sich in seinem Aufbau an dem Vorgänger-
bericht, der ein neues, gestrafftes Format eingeführt habe. In
vier Teilen geht der Bericht auf die „Menschenrechte in
Deutschland und im Rahmen der Gemeinsamen Justiz- und
Innenpolitik der Europäischen Union“, auf die „Menschen-
rechte in der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik“,
die „Menschenrechte weltweit“ und auf einen auf die Zu-
kunft ausgerichteten „Aktionsplan Menschenrechte der Bun-
desregierung 2012 bis 2014“ ein. In diesem Aktionsplan, so
die Bundesregierung, seien die innen- und außenpolitischen
Kernanliegen deutscher Menschenrechtspolitik formuliert.
Zu diesem Aktionsplan habe sie das Forum Menschenrechte
und das Deutsche Institut für Menschenrechte konsultiert. In
einem „Handbuchteil“ wird zudem eine Übersicht über die
wichtigsten Institutionen und Verfahren des nationalen und
internationalen Menschenrechtsschutzes gegeben.

In dem ersten Teil des Berichtes, der sich den Menschen-
rechten in Deutschland und im Rahmen der gemeinsamen
Justiz- und Innenpolitik der EU befasst, geht die Bundes-
regierung sowohl auf die bürgerlichen und politischen Rech-
te als auch auf die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Rechte ein. Wesentliche Punkte dabei sind der Einsatz für
eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe sowie das

als Beweismittel ohne jede Einschränkung ausscheiden. Der
Grundsatz, dass sich deutsche Beamte nicht zu Komplizen
von Folter machen dürfen, gelte ebenso bei Vernehmungen
im Ausland im Rahmen der internationalen Rechtshilfe. In
ihrem Bericht weist die Bundesregierung darauf hin, dass für
die Bundesrepublik Deutschland das Fakultativprotokoll zur
Konvention (Optional Protocol to the Convention against
Torture – OPCAT) am 3. Januar 2009 in Kraft getreten sei.
Nach Teil IV des OPCAT sei Deutschland verpflichtet, einen
unabhängigen nationalen Präventionsmechanismus zu er-
richten. Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik
Deutschland bestehe der nationale Präventionsmechanismus
aus zwei Institutionen: Für den Zuständigkeitsbereich des
Bundes die Bundesstelle zur Verhütung von Folter und für
den Zuständigkeitsbereich der Länder die Länderkommission
zur Verhütung von Folter. Die Bundesstelle habe im Frühjahr
2009 ihre Arbeit aufgenommen, die Landeskommission im
September 2010. In ihrem Bericht betont die Bundesregie-
rung, dass die Unabhängigkeit des nationalen Präventions-
mechanismus gewährleistet sei. Ihr sei aber bewusst, so der
Bericht weiter, dass die Größe und Ausstattung des Präven-
tionsmechanismus von verschiedenen Seiten als zu gering
kritisiert worden sei. Nachdem die ersten Praxisberichte vor-
lägen, könne die Ausstattung des Mechanismus überprüft
werden. In ihrem Bericht weist die Bundesregierung zudem
darauf hin, dass Deutschland den beim Hochkommissariat
für Menschenrechte der Vereinten Nationen geführten
VN- Folteropferfonds 2010 und 2011 mit 400 000 bzw.
275 000 Euro gefördert habe. Ferner habe sich Deutschland
aktiv an den Verhandlungen zum Internationalen Überein-
kommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwinden-
lassen beteiligt und die Erarbeitung konstruktiv unterstützt.
Das Übereinkommen habe Deutschland 2007 unterzeichnet
und 2009 ratifiziert. Seit 2010 sei das Übereinkommen in
Kraft.

In ihrem Bericht geht die Bundesregierung ferner auf die
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ein und be-
tont, dass für die Durchsetzung der WSK-Rechte die Stär-
kung und gegebenenfalls Ergänzung nationaler Durchset-
zungs- und Überprüfungsmechanismen sehr wichtig sei.
Dazu müssten auf nationaler Ebene die institutionellen
Voraussetzungen dafür vorliegen, dass alle Bevölkerungs-
gruppen diese Rechte ohne Diskriminierungen in Anspruch
nehmen können. Die Bundesregierung betrachte daher die
Förderung nationaler Rechtsdurchsetzungsmechanismen
und guter Regierungsführung als zentrale Voraussetzungen
für eine nationale Durchsetzung von WSK-Rechten. Die
Chancengleichheit von Frauen und Männern sei in den ver-
gangenen Jahren durch gezielte Maßnahmen gefördert wor-
werde keinesfalls toleriert. Nachweislich unter Folter erlang-
te Informationen würden im rechtsstaatlichen Strafverfahren

Deutschland im Durchschnitt 23 Prozent unter dem von
Männern. Um Abhilfe zu schaffen, sei eine Zusammenarbeit

Drucksache 17/13848 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

aller Partner, die Einfluss auf die Entgeltgleichheit von Frauen
und Männern haben, erforderlich: der Bundesregierung, der
Wirtschaft, der Gewerkschaften und der Verbände.

In dem innenpolitischen und europäischen Teil des Berichtes
geht die Bundesregierung auch auf den Schutz von Flücht-
lingen ein und betont, in Deutschland werde der Flüchtlings-
schutz und der Schutz vor sonstigen Gefahren für Leib,
Leben oder die persönliche Freiheit im Herkunftsland durch
das Asylrecht nach Artikel 16a des Grundgesetzes, die An-
wendung der Genfer Flüchtlingskonvention und die im Auf-
enthaltsgesetz vorgesehenen Abschiebungsverbote gewähr-
leistet. Vor allem die besondere Situation von unbegleiteten
minderjährigen Ausländern habe im Berichtszeitraum deut-
lich im Bewusstsein von Politik und Gesellschaft gestanden.
Deutschland habe die umfangreichen Maßnahmen zur Un-
terstützung dieser Minderjährigen fortgeführt. So seien im
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgängig
Sonderbeauftragte für unbegleitete Minderjährige, d. h. alle
unbegleiteten Personen unter 18 Jahren, eingesetzt.

In dem Teil, der sich mit dem Menschenrechtsansatz in der
deutschen Entwicklungspolitik befasst, erklärt die Bundes-
regierung, Achtung, Schutz und Gewährleistung der Men-
schenrechte seien eine Priorität. Menschenrechte seien
sowohl Grundlage als auch Ziel nachhaltiger Entwicklung.
Die Wahrung der Menschenrechte und Gleichberechtigung
der Geschlechter seien unabdingbare Voraussetzungen zur
Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele. Menschen-
rechte bildeten das Dach, unter dem die Rechte von Frauen,
jungen Menschen, Menschen mit Behinderungen, indigenen
Völkern und anderen diskriminierten Personen gefördert
werden. So würden durch das zuständige Ministerium unter
anderem zivilgesellschaftliche Menschenrechtsorganisa-
tionen in den Kooperationsländern gefördert unter anderem
in den Bereichen Menschenrechts-Monitoring, Advocacy-
und Lobbyarbeit und Menschenrechtsbildung. Ziel sei neben
der Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteure die Förderung
eines konstruktiven Dialogs zwischen Staat und Zivilgesell-
schaft über die Verwirklichung der Menschenrechte. Über
das Instrument des zivilen Friedensdienstes finanziere das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung den Einsatz von Friedensfachkräften, die sich
im Kontext der Friedensentwicklung und Krisenprävention
für den Schutz von Menschenrechten engagieren. Hierbei
spielten der Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen
und Menschenrechtsverteidigern sowie die Verbesserung der
lokalen Rechtssicherheit eine wichtige Rolle.

In dem dritten Teil des Berichtes „Menschenrechte weltweit“
verweist die Bundesregierung auf das Brennpunktthema von
Kindern in bewaffneten Konflikten und auf den Fokus, den
sie auf den Arabischen Umbruch gelegt habe. So habe sie
sehr früh die Ziele der Menschenrechtsverfechter in der
Region unterstützt und bereits im Januar 2011 Ideen zu einer
neuen „Transformationspartnerschaft“ auf Ebene der EU
eingebracht. Insbesondere Tunesien und Ägypten sollen Un-
terstützung für den demokratischen Wandel bekommen. In
alphabetischer Reihenfolge geht die Bundesregierung auf
die Menschenrechtssituation in verschiedenen Ländern welt-
weit ein. Abschließend legt sie in dem Aktionsplan
„Menschenrechte“ ihre Zielvorstellungen für die Jahre 2012

keinen Anspruch auf eine umfassende Darstellung aller in
diesem Zeitraum geplanten Maßnahmen, sondern greife
exemplarisch politische Schwerpunktbereiche auf. Der Um-
setzungsrahmen für diese Aktionen beinhalte ein Monito-
ring, so dass die Umsetzung der gesetzten Ziele laufend ver-
folgt und ein kontinuierlicher Austausch dazu mit dem
Deutschen Bundestag und der Zivilgesellschaft ermöglicht
werde. So wolle die Bundesregierung unter anderem inter-
nationale menschenrechtliche Gremien und Überwachungs-
organe stärken, Straflosigkeit bekämpfen, sich weltweit für
die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen, gegen Folter und
das Verschwindenlassen von Personen kämpfen sowie die
Medien- und Meinungsfreiheit sichern und für individuelle
Religions- und Glaubensfreiheit eintreten. Zudem wolle sie
auf die Achtung der Menschenrechte bei der Terrorismus-
bekämpfung drängen, gegen Menschenhandel kämpfen und
sich für die Menschenrechte von Frauen und Mädchen ein-
setzen. Weitere Ziele seien die Bekämpfung von Rassismus,
Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sowie die Umset-
zung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und das
Eintreten für Rechte von Migrantinnen und Migranten, Asyl-
suchenden und Flüchtlingen. Insgesamt listet der Aktions-
plan 19 Punkte auf. Den Abschluss des zehnten Menschen-
rechtsberichtes bildet ein Anhang mit Institutionen und
Verfahren des nationalen und internationalen Menschen-
rechtsschutzes.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat die Unterrichtung in seiner
75. Sitzung am 20. Februar 2013 beraten und empfiehlt
Kenntnisnahme.

Der Rechtsausschuss hat die Unterrichtung in seiner
135. Sitzung, der Verteidigungsausschuss in seiner
142. Sitzung, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend in seiner 99. Sitzung, der Ausschuss für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in seiner
82. Sitzung und der Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union in seiner 91. Sitzung am
5. Juni 2013 beraten. Sie empfehlen Kenntnisnahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat die Unterrichtung in seiner 82. Sitzung am 20. März
2013 und in seiner 86. Sitzung am 5. Juni 2013 beraten und
empfiehlt in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache
17/11250 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende Ent-
schließung der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Aus-
schussdrucksache 17(17)186 anzunehmen:

„Der Deutsche Bundestag würdigt den zehnten Menschen-
rechtsbericht der Bundesregierung als einen umfassenden
Überblick über die Entwicklungen im internationalen und
europäischen Menschenrechtsschutzsystem und über die
deutsche Menschenrechtspolitik. Er bietet eine sehr gute
Grundlage für die parlamentarische sowie die gesellschaft-
liche Debatte über die Menschenrechtspolitik der Bundes-
bis 2014 dar. Der Aktionsplan stelle die Menschenrechts-
prioritäten für die kommenden zwei Jahre dar und erhebe

regierung im Berichtszeitraum von März 2010 bis Februar
2012.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13848

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass der zehnte Menschen-
rechtsbericht der Bundesregierung das in dem Vorgängerbe-
richt eingeführte straffere Format weiterführt und in dieser
Form den Querschnittcharakter der Menschenrechtspolitik
der Bundesregierung aufzeigt. So wird die Kohärenz der
Menschenrechtspolitik in allen Aspekten staatlichen Han-
delns deutlich.

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass in dem zehnten Men-
schenrechtsbericht der Bundesregierung der neue Menschen-
rechtsansatz in der deutschen Entwicklungspolitik, der erst-
mals Projekte und Programme an menschenrechtlichen
Standards und Prinzipien ausrichtet, dokumentiert wird. Die
erfolgreiche Einführung des Menschenrechtslogos, die auch
auf das Betreiben Deutschlands in den Vereinten Nationen
zurückgeht, wertet der Deutsche Bundestag als eine gelunge-
ne Initiative für das universelle Symbol der Menschenrechte
weltweit.

Der Deutsche Bundestag begrüßt die erneute Aufnahme des
Nationalen Aktionsplanes als integralen Bestandteil der Men-
schenrechtsberichte der Bundesregierung mit den darin ge-
setzten Schwerpunkten, dabei insbesondere dem Eintreten
für individuelle Religions- und Glaubensfreiheit. Die Aus-
richtung der besonderen Aufmerksamkeit auf die Lage
religiöser Minoritäten weltweit, zu denen die christlichen
Minderheiten zählen, unterstützt der Deutsche Bundestag
ausdrücklich sowie das Engagement der Bundesregierung,
gemeinsam mit den EU-Partnern regelmäßig Resolutionen
zum Thema Religionsfreiheit in die Generalversammlung
und den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen einzu-
bringen. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass in dem Nati-
onalen Aktionsplan eine Priorität auf die Bekämpfung von
Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und
Geschlechtsidentität gelegt wird und dass die Bundesregie-
rung sich gegen die Kriminalisierung von Homosexualität so-
wie für den Ausbau von Menschenrechtsprojekten, die beste-
hende Vorurteile und Diskriminierungsformen abbauen, und
eine erweiterte Anwendung der Yogyakarta-Prinzipien ein-
setzt.

Der Deutsche Bundestag bittet die Bundesregierung, bei der
Erstellung des elften Menschenrechtsberichts

1. die Anmerkungen des Deutschen Bundestages zu den vor-
hergehenden Berichten in ebenso intensiver Weise heran-
zuziehen und zu berücksichtigen wie bei der Erstellung
des vorliegenden zehnten Menschenrechtsberichts,

2. weiterhin besonderes Augenmerk auf die weltweite Ab-
schaffung der Todesstrafe zu legen,

3. die Fortschritte des Völkerstrafrechts bei den Änderungen
zum Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofes
durch die Einführung eines Straftatbestandes der Aggres-
sion zu dokumentieren,

4. dem Eintreten für weltweite Religionsfreiheit als wich-
tigen Bestandteil der Menschenrechtspolitik der Bundes-
regierung, insbesondere der Entwicklung der Lage der
christlichen Minderheiten, weiterhin größte Aufmerksam-
keit zu widmen und über dieses konkret zu informieren,

5. der weltweiten Verflechtung des Sklaven- und Menschen-
handels und der Bekämpfung dessen sowie den

6. ein Schwerpunktthema zu dem von den Vereinten Na-
tionen neu anerkannten Menschenrecht auf sauberes
Trinkwasser und Sanitärversorgung einzufügen,

7. über die Arbeit der Bundesregierung nach der Wahl
Deutschlands in den Menschenrechtsrat dort zu berich-
ten,

8. der Situation der Menschenrechte von Lesben, Schwu-
len, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen
(LGBTI) weiterhin als Schwerpunkt besondere Auf-
merksamkeit zu widmen,

9. weiterhin einen thematischen Schwerpunkt zur Situa-
tion von Menschenrechtsverteidigern zu setzen,

10. sich in dem Bericht verstärkt mit den von den relevan-
ten Menschenrechtsgremien vorgetragenen Empfeh-
lungen an Deutschland auseinanderzusetzen und die
deutsche Position zu begründen,

11. deutlicher auf den Themenbereich von Rassismus und
dessen justizielle Aufarbeitung, wie des ,NSU-Prozes-
ses‘, einzugehen und die Tätigkeit der Untersuchungs-
ausschüsse einzubeziehen,

12. den Aktionsplan um eine Analyse zu ergänzen, die zu
lösende Probleme nennt und daraufhin wie in den vor-
hergehenden Berichten zu ergreifende Maßnahmen auf-
zeigt,

13. in den Länderteil weitere Länder aufzunehmen wie zum
Beispiel alle Mitglied- und Beobachterstaaten des Eu-
roparates, die unter dem Monitoring oder Post-Monito-
ring der Parlamentarischen Versammlung des Europa-
rates stehen,

14. den Anhang um die menschenrechtsrelevanten Kon-
ventionen und Zusatzprotokolle, die Deutschland unter-
zeichnet und ratifiziert hat, zu ergänzen.“

Der Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Aus-
schussdrucksache 17(17)185

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtung – Drucksache 17/11250 – fol-
gende Entschließung anzunehmen:

Der Deutsche Bundestag würdigt den 10. Menschenrechts-
bericht der Bundesregierung als einen umfassenden Über-
blick über die Entwicklungen im internationalen und euro-
päischen Menschenrechtsschutzsystem und über die
deutsche Menschenrechtspolitik. Er begrüßt, dass bei der
Erstellung des Aktionsplans erstmals die Zivilgesellschaft
mit einbezogen war. Zugleich bedauert er, dass die konstruk-
tiven Anmerkungen der Opposition zum 9. Menschenrechts-
bericht in Drucksache 17/7891 nur sehr punktuell aufgegrif-
fen wurden. Einer dieser Punkte ist die weitgehend
gelungene Darstellung des Menschenrechtsansatzes in der
Entwicklungszusammenarbeit, ein anderer das ausgewoge-
nere Verhältnis der innen- und außenpolitischen Teile des
Berichts.

Der 10. Menschenrechtsbericht betont erneut den Quer-
schnittscharakter der Menschenrechtspolitik und leitet da-
raus die menschenrechtspolitische Kohärenz staatlichen
Handelns ab. Die theoretisch zulässige Ableitung hält der
Bemühungen der Bundesregierung dabei weiterhin ein
besonderes Augenmerk zu widmen,

Wirklichkeit nicht Stand: Im konkreten politischen Handeln
spiegelt sich der Kohärenzansatz nicht wider. Eine kohärente

Drucksache 17/13848 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Menschenrechtspolitik erfordert sowohl einen Perspektiv-
wechsel zwischen interner und internationaler Politik als
auch eine menschenrechtspolitische Vernetzung zwischen
den einzelnen Ressorts. Ohne einen kohärenten Ansatz ist ei-
ne glaubwürdige Menschenrechtspolitik nicht möglich. Un-
abhängig von der Darstellung im Menschenrechtsbericht
muss der Kohärenzgedanke daher institutionell und inhalt-
lich stärker in der politischen Praxis verankert werden.

Enttäuschend ist die knappe Darstellung der 2011 verab-
schiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschen-
rechte. Die Bundesregierung begrüßt im Bericht zwar die
Arbeit des UN-Sonderberichterstatters John Ruggie, äußert
sich aber mit keinem Wort zu ihrer Position zu den Leitprin-
zipien selbst. Die Aufforderung der EU-Kommission an die
Mitgliedsstaaten, einen Aktionsplan zur Umsetzung der Leit-
linien vorzulegen, wird kommentarlos übergangen. Es ver-
wundert daher kaum, dass der Aktionsplan des 10. Men-
schenrechtsberichts keinen Bezug zu den UN-Leitlinien
enthält. Ebensowenig verwundert es, dass die Zeichnung
und Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt
erneut als Prüfauftrag im Bericht steht.

Der Menschenrechtsausschuss hat am 20. März 2013 mit
dem Deutschen Institut für Menschenrechte, dem Nürnber-
ger Menschenrechtszentrum, PRO ASYL, dem Paritätischen
Wohlfahrtsverband und der Deutschen Kommission Justitia
et Pax eine öffentliche Anhörung zum 10. Menschenrechts-
bericht veranstaltet. Aus den zahlreichen Empfehlungen hat
der Deutsche Bundestag für den 11. Menschenrechtsbericht
einige inhaltliche und strukturelle Vorschläge herausgefil-
tert, die ihm besonders wichtig sind.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. verstärkt an der Kohärenz der Menschenrechtspolitik in
allen Aspekten staatlichen Handelns zu arbeiten und das
Ergebnis im 11. Menschenrechtsbericht nachvollziehbar
vorzustellen;

2. die an Fakten orientierte, sehr neutral gehaltene Darstel-
lungsweise des Berichts durch eine stärker problem-
orientierte Darstellung zu ersetzen, insbesondere was die
Lage der Flüchtlinge an den EU-Außengrenzen und die
Dublin II-Verordnung anbelangt;

3. den Umgang mit den Empfehlungen internationaler Men-
schenrechtsgremien zu begründen;

4. im Länderteil auch den menschenrechtlichen Handlungs-
bedarf in den EU-Mitgliedsstaaten darzustellen;

5. über die Umsetzung von John Ruggies UN-Leitlinien für
Wirtschaft und Menschenrechte zu berichten – im Ideal-
fall auf der Basis des von der EU-Kommission geforder-
ten nationalen Aktionsplans;

6. im Aktionsplan des 11. Menschenrechtsberichts für die
einzelnen Ziele Monitoring und Zeitplan zu konkretisie-
ren und auf den Stand der Umsetzung des Aktionsplans
des 10. Menschenrechtsberichts Bezug zu nehmen.

wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Immer mehr Menschen in Deutschland wird das Recht
auf Bildung, auf Wohnen und auf soziale und politische
Teilhabe verweigert. Dies ist eine Folge der fehlgeleite-
ten Sozial- und Arbeitsmarktpolitik der letzten 15 Jahre
und insbesondere der Agenda 2010. Die Hartz-Gesetze,
die Ausdehnung von Leiharbeit und des Niedriglohnbe-
reichs und die faktischen Renten- und Lohnkürzungen ha-
ben zu mehr Armut in Deutschland geführt. Während sich
gesellschaftlicher Reichtum in wenigen privaten Händen
konzentriert, ist die öffentliche Daseinsvorsorge immer
weniger in der Lage, allen Menschen den gleichen Zu-
gang zu elementarer Versorgung zu gewährleisten.

2. Armut ist eine Menschenrechtsverletzung. In Deutsch-
land haben immer mehr Menschen nicht genügend Ein-
kommen, um sich und ihre Kinder gesund zu ernähren.
Vor allem Familien mit Kindern, ältere Menschen, Er-
werbslose und Beschäftigte in den Niedriglohnbereichen
sind von einer selbstbestimmten Ernährung zunehmend
ausgeschlossen. Der Deutsche Bundestag kritisiert, dass
im Menschenrechtsbericht in Teil A grundlegende Men-
schenrechtsverletzungen in Deutschland, wie die zuneh-
mende Armut eines immer größeren Teils der Bevölke-
rung, die Auswirkungen von Arbeitslosigkeit und der
Hartz-Gesetze, die Ausgrenzung von Armen, Älteren und
Menschen mit Migrationshintergrund nur unzureichend
aufgezeigt werden. Der Deutsche Bundestag erwartet
von der Bundesregierung eine adäquate Analyse der
realen Menschenrechtslage im eigenen Land.

3. Zukünftige Menschenrechtsberichte sollen bei der Aus-
wahl der zu untersuchenden Problemfelder die Empfeh-
lungen der aktuellen UN-Staatenberichte für Deutsch-
land zu den Internationalen Pakten über bürgerliche und
politische Rechte (Zivilpakt) und über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) berücksichti-
gen, ebenso den Länderbericht des Europäischen Aus-
schusses für Soziale Rechte. Die Bundesregierung ist auf-
gerufen, Lösungsansätze zur Beseitigung der in den
Berichten dargelegten Menschenrechtsverletzungen auf-
zuzeigen und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der in
den Berichten beschriebenen Handlungsempfehlungen
zu ergreifen.

4. Die Bundesregierung muss in zukünftigen Menschen-
rechtsberichten die Untersuchungen und Fallbeispiele
von Menschenrechtsorganisationen zur Rolle von inter-
nationalen Unternehmen, wie sie beispielsweise von Brot
für die Welt, Clean Clothes Campaign, CorA-Netzwerk,
ECCHR, FDCL, FIAN, INKOTA, Misereor, Oxfam, Süd-
wind-Institut, Urgewald und anderen vorgelegt wurden,
berücksichtigen.

5. Der Deutsche Bundestag hält die Tatsache, dass
Deutschland entscheidende Menschenrechtspakte noch
nicht ratifiziert hat, für nicht akzeptabel. Die Ratifizie-
rung bzw. Unterzeichnung folgender Menschenrechts-
pakte sowohl auf Europarats- und EU-Ebene als auch
auf UN-Ebene steht noch aus:
Der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. auf
Ausschussdrucksache 17(17)187

a) Das Fakultativprotokoll zum UN-Pakt der wirtschaft-
lichen, sozialen und kulturellen Rechte (Sozialpakt)

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/13848

b) Das ILO-Übereinkommen Nr. 169 der Menschen-
rechte indigener Völker

c) Das 12. Protokoll zur Europäischen Menschen-
rechtskonvention (EMRK)

d) Die Internationale Konvention zum Schutz der
Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Fami-
lienangehörigen

e) Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen
Korruption

f) Die Revidierte Europäische Sozialcharta von 1996

g) Das Zusatzprotokoll zur Europäischen Sozialcharta
über Kollektivbeschwerden

h) Die 5. Gleichbehandlungsrichtlinie KOM(2008)
426 endg. der Europäischen Union

6. Der Deutsche Bundestag kritisiert, dass die Bundes-
republik der Verpflichtung aus der UN-Kinderrechts-
konvention zum Vorrang des Kindeswohls in allem
staatlichen Handeln immer noch nicht ausreichend
nachkommt. Dies gilt besonders für Flüchtlinge von
16 bis 18 Jahren. Sie werden nach dem Asylverfahrens-
recht als voll verfahrensmündig behandelt. Kinder und
Jugendliche landen weiterhin auch in Abschiebehaft.
Minderjährige Flüchtlinge werden in fast allen Lebens-
bereichen diskriminiert. Die UN-Kinderrechtskonven-
tion fordert dagegen, alle Kinder und Jugendlichen un-
abhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus gleich zu
behandeln.

7. Der Deutsche Bundestag findet es nicht akzeptabel,
dass die nationale Antifolterstelle nicht mit ausreichen-
den Finanzmitteln ausgestattet ist und so ihrem gesetz-
lichen Überprüfungsauftrag der Menschenrechtskon-
formität der Haftbedingungen in bundesdeutschen
Gewahrsamseinrichtungen (Gefängnisse, Abschiebe-
hafteinrichtungen, Polizeidienststellen und psychiatri-
sche Einrichtungen) nicht im erforderlichen Maß nach-
gehen kann.

8. Der Deutsche Bundestag verurteilt die Praxis von Poli-
zistinnen und Polizisten, Personenkontrollen nach dem
Kriterium der Hautfarbe durchzuführen. Es ist eine
Zunahme von „ethnic profiling“ und Polizeigewalt in
Deutschland festzustellen. Dies ist Rassismus, muss
strafrechtlich verfolgt werden und ist zu beenden.

9. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass Deutschland
seine Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat 2011 und
2012 dazu genutzt hat, den Vorsitz der Sicherheitsrats-
arbeitsgruppe zu Kindern in bewaffneten Konflikten zu
übernehmen und auf internationaler Ebene Entwick-
lungen zur Ächtung der Zwangsrekrutierung von Kin-
dersoldaten anzustoßen. Gleichzeitig verurteilt der
Deutsche Bundestag die menschenrechtsverletzende
Lage von hier lebenden ehemaligen Kindersoldaten
und minderjährigen Flüchtlingen aus Kriegs- und Kon-
fliktgebieten und ihre in vielen Fällen nicht menschen-
rechtskonforme Unterbringung.

10. Der Deutsche Bundestag kritisiert, dass Deutschland
durch die zunehmende Präsenz von Militärangehörigen

destag erwartet, dass zukünftige Menschenrechtsbe-
richte sich für ein klares Verbot der Militarisierung von
Schulen und Bildungseinrichtungen aussprechen.

11. Der Deutsche Bundestag verurteilt die steigenden Rüs-
tungsexporte aus Deutschland. Deutschland ist 2012
der drittgrößte Waffenexporteur weltweit und lieferte
im Jahr 2011 Rüstungsgüter an 64 Länder, deren Men-
schrechtssituation vom Bonn International Center for
Conversion (BICC) als sehr bedenklich eingestuft wird.
Es ist davon auszugehen, dass mit den exportierten
Rüstungsgütern gravierende Menschenrechtsverletzun-
gen begangen werden und die Waffen auch in die Hände
von Kindersoldaten gelangen.

12. Der Umgang mit Flüchtlingen, Asylsuchenden und
Menschen ohne Papiere in der Bundesrepublik verletzt
zahlreiche Menschenrechtsabkommen. Der Deutsche
Bundestag kritisiert die beschönigende Darstellung der
Situation von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Men-
schen ohne Papiere im aktuellen Menschenrechts-
bericht und verurteilt insbesondere die weiterhin beste-
hende Residenzpflicht, da sie gegen die Menschenwür-
de verstößt.

13. Alle Menschen haben das Recht auf politische Teilhabe.
Vielen Menschen mit Migrationshintergrund wird je-
doch sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht
vorenthalten. Die Zahl der in Deutschland lebenden
Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist seit
1990 von 5,5 Millionen auf etwa 6,9 Millionen gestie-
gen, wobei sich ihre durchschnittliche Aufenthaltsdauer
deutlich auf 19 Jahre verlängert hat.

14. Menschen mit Behinderungen sind in Deutschland wei-
terhin überdurchschnittlich stark von Ausgrenzung und
Erwerbslosigkeit sowie von Armut betroffen, wie auch
der UN-Staatenbericht eindrücklich dokumentiert. Die
durch jahrzehntelangen Unterricht in Sonderschulen
verursachte Benachteiligung beim Zugang zu höherer
Bildung widerspricht der rechtsverbindlichen UN-Be-
hindertenrechtskonvention, die einen inklusiven Ar-
beitsmarkt, gleichberechtigte Bildungschancen und die
Schaffung von Barrierefreiheit vorsieht.

15. Ältere und arme Menschen haben in Deutschland im-
mer häufiger keinen Zugang zu guter medizinischer
Versorgung. Ältere Menschen sind laut den abschlie-
ßenden Bemerkungen des UN-Ausschusses für wirt-
schaftliche, soziale und kulturelle Rechte 2011 (E/C.12/
DEU/CO/5) teilweise inhumanen Bedingungen in Pfle-
geeinrichtungen ausgesetzt. Die gravierenden Proble-
me der Palliativ- und Hospizversorgung werden im
Menschenrechtsbericht der Bundesregierung vernach-
lässigt.

16. Im internationalen Teil B des Menschenrechtsberichts
wird die menschenrechtliche Verantwortung der Bun-
desregierung in der Außen-, Handels-, Entwicklungs-
und Wirtschaftspolitik kaum berücksichtigt. Deutsche
und europäische Unternehmen sind immer wieder di-
rekt oder indirekt an Menschenrechtsverletzungen be-
teiligt, z.B. an den katastrophalen Bränden in den Nä-
hereien in Bangladesch oder an der Kinderarbeit auf
an Schulen und in Bildungseinrichtungen gegen die
Kinderrechtskonvention verstößt. Der Deutsche Bun-

Kakaoplantagen in der Elfenbeinküste. Der Deutsche
Bundestag kritisiert, dass die Bundesregierung Investi-

Drucksache 17/13848 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

tionen der deutschen Wirtschaft im Ausland finanziell
unterstützt, ohne eine ausreichende Menschenrechts-
prüfung vorzunehmen. Der Deutsche Bundestag erwar-
tet von den Unternehmen, dass sie die Abkommen zum
Schutz der Arbeitnehmerinnen und -nehmer strikt befol-
gen.

17. Weltweit hungern eine Milliarde Menschen. Der Deut-
sche Bundestag verurteilt auf das Schärfste, dass die
deutsche und europäische Handelspolitik die Entwick-
lungsmöglichkeiten der Länder des Südens behindert
und das Menschenrecht auf Nahrung verletzt; die Aus-
wirkungen des Imports von Kraft- und Brennstoffen aus
Biomasse in die Europäische Union sowie der Spekula-
tion mit Nahrungsmitteln auf die Ernährungssituation
in den Ländern des Südens werden nicht ausreichend
hinterfragt.

18. Im zehnten Menschenrechtsbericht werden die Men-
schenrechtsverletzungen als Folge von internationalen
Militärmissionen vollständig ausgeblendet. Der Deut-
sche Bundestag verurteilt die Instrumentalisierung des
Schutzes von Menschenrechten für die Rechtfertigung
von Militärinterventionen und weist darauf hin, dass
durch Militärmissionen, an denen die Bundeswehr be-
teiligt war und ist, viele Menschen ihr Leben und noch
mehr die Grundlagen ihrer wirtschaftlichen und sozia-
len Existenz verloren haben und damit in ihren elemen-
tarsten Menschenrechten verletzt wurden.

19. Vorsätzliche Tötungen verstoßen gegen den Internatio-
nalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-
Zivilpakt) und sind ab sofort zu beenden. Neben der
Todesstrafe aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung
hat die Anzahl extralegaler Tötungen durch staatliche
Sicherheitsorgane sowie durch paramilitärische Grup-
pen in vielen Ländern in besorgniserregendem Ausmaß
zugenommen. Extralegale Tötungen, insbesondere die
so genannten „gezielte Tötungen“, im Zuge des „Krie-
ges gegen den Terror“, sind Ausdruck einer menschen-
verachtenden Politik und konterkarieren die völker-
rechtlichen Bemühungen um die weltweite Abschaffung
der Todesstrafe.

20. Der Bericht geht auf das Thema Menschenhandel völlig
unzureichend ein. In den Industriestaaten, einschließ-
lich der EU, leben insgesamt 1,5 Millionen Zwangs-
arbeiterinnen und -arbeiter. 75 Prozent der Zwangs-
arbeiter sind laut UNDOC Mädchen und Frauen, die
meisten von ihnen stammen aus Asien. Menschenhan-
del wird in der Mehrzahl der Fälle zum Zweck der
sexuellen Ausbeutung durchgeführt. In 6 Prozent der
Fälle geht es um Organhandel. Diese extremen Men-
schenrechtsverletzungen müssen im nächsten Men-
schenrechtsbericht der Bundesregierung adäquat be-
rücksichtigt werden.

21. Im zehnten Menschenrechtsbericht ist der Aktionsplan
im Teil D weder handlungsorientiert noch konkret. Die
internationalen Maßstäbe für die Bewertung men-
schenrechtlicher Aktionspläne sind nicht beachtet wor-
den. Der völlige Mangel an Rechenschaftslegung und

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung
auf, im elften Menschenrechtsbericht:

1. einen Zeitplan darzulegen, bis wann sie dem Bundestag
folgende internationale Verträge zur Ratifizierung vorle-
gen will. In Fällen, in denen dies nicht beabsichtigt ist,
soll eine ausführliche Begründung erfolgen. Folgende
Pakte stehen noch zur Unterzeichnung bzw. Ratifizierung
aus:

a) Das Fakultativprotokoll zum UN-Pakt der wirtschaft-
lichen, sozialen und kulturellen Rechte (Sozialpakt)

b) Das ILO-Übereinkommen Nr. 169 der Menschenrech-
te indigener Völker

c) Das 12. Protokoll zur Europäischen Menschenrechts-
konvention (EMRK)

d) Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte
aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienange-
hörigen

e) Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen
Korruption

f) Die Revidierte Europäische Sozialcharta von 1996

g) Das Zusatzprotokoll zur Europäischen Sozialcharta
über Kollektivbeschwerden

h) Die 5. Gleichbehandlungsrichtlinie KOM(2008) 426
der Europäischen Union

2. zu begründen, warum sie die Aufnahme der in der Kin-
derrechtskonvention festgehaltenen Kinderrechte in das
Grundgesetz ablehnt.

3. im nationalen Teil A im Besonderen:

a) die aktuelle Entwicklung der Menschenrechte in
Deutschland darzulegen, hierbei die Empfehlungen
der aktuellen UN-Staatenberichte für Deutschland
aufzugreifen und stärker auf die Ursachen für Men-
schenrechtsdefizite einzugehen;

b) die unterschiedlichen Formen und Auswirkungen von
Armut auf besonders betroffene gesellschaftliche
Gruppen adäquat zu analysieren und Maßnahmen zur
effektiven Bekämpfung dieser Armut zu benennen;

c) die Ursachen, Verbreitung und menschenrechtlichen
Auswirkungen von Ernährungsarmut in Deutschland
und Maßnahmen zu deren Beseitigung darzulegen;

d) auf die Überprüfungsmechanismen und deren Anwen-
dung bei der Folterprävention und auf die Menschen-
rechtskonformität von Haftbedingungen in bundes-
deutschen Gewahrsamseinrichtungen einzugehen;

e) die strukturelle Benachteiligung von Migrantinnen
und Migranten und deren Ursachen in den Bereichen
wirtschaftliche und soziale Integration, politische
Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe detail-
liert herauszuarbeiten und Maßnahmen zur effektiven
Bekämpfung dieser strukturellen Benachteiligung
aufzuzeigen;

f) die humanitäre und menschenrechtliche Lage von
Asylsuchenden, Flüchtlingen, insbesondere ehemali-
gen Kindersoldaten und Menschen ohne Papiere dar-
rechtlich bindender Verpflichtung macht einen Aktions-
plan in dieser Form überflüssig.

zustellen und Maßnahmen zur Abschaffung der men-
schenrechtsverletzenden Praktiken zu benennen, mit

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/13848

denen die Situation der Betroffenen deutlich verbes-
sert werden kann;

g) das Verhältnis von Armut und Behinderung zu analy-
sieren; die Fortschritte bei der Inklusion und der
Schaffung von Barrierefreiheit darzustellen; die
Rechte von Menschen mit Behinderungen in der inter-
nationalen Zusammenarbeit und in Entwicklungspro-
grammen angemessen zu analysieren;

h) auf die Lage älterer Menschen in Pflegeeinrichtungen
und die Palliativ- und Hospizversorgung einzugehen;
hierbei die Grundsätze der Vereinten Nationen für äl-
tere Menschen (Resolution der Generalversammlung
46/91 vom 16. Dezember 1991) sowie die Allgemeine
Bemerkung Nr. 6 über die wirtschaftlichen, sozialen
und kulturellen Rechte von älteren Menschen (1995)
zu berücksichtigen;

4. im internationalen Teil B die Definition von Menschen-
rechtspolitik als Querschnittsaufgabe zu verdeutlichen
und insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:

a) Extralegale, insbesondere so genannte gezielte Tö-
tungen durch staatliche Sicherheitsorgane und para-
militärische Gruppen, insbesondere auch im Rahmen
des so genannten „Kriegs gegen den Terror“, sind zu
beenden;

b) in einem eigenen Unterkapitel muss auf die Ursachen
von Sklaven- und Menschenhandel, die Profiteure in
Deutschland und Europa, die Hintergründe und auf
besondere regionale Schwerpunktregionen wie z. B.
den Organ- und Menschenhandel im Sinai eingegan-
gen und es müssen konkrete Handlungsmöglichkeiten
zur effektiven Bekämpfung des Menschenhandels auf-
gezeigt werden;

c) „Menschenrechte in der deutschen Handels- und
Wirtschaftspolitik“ sind in einem eigenen Kapitel zu
analysieren, wobei die Rolle von international tätigen
Unternehmen in Bezug auf die Menschenrechtslage in
Deutschland und in den betroffenen Ländern beson-
dere Beachtung finden muss; die extraterritorialen
Staatenpflichten Deutschlands bezüglich seiner Un-
ternehmen sollen dargestellt werden, ebenso wie die
Umsetzung von Transparenz und Offenlegung in den
Zulieferketten der Unternehmen;

d) die Lage von Flüchtlingen an den EU-Außengrenzen,
die Situation in den Abschiebelagern innerhalb der
EU und die Rolle von FRONTEX müssen untersucht
und dabei Maßnahmen zur Beendigung der Verletzun-
gen von Menschenrechten von Migrantinnen und Mi-
granten sowie Asylsuchenden in Folge der Dublin-II-
Verordnung aufgezeigt werden; die Situation der an-
kommenden Flüchtlinge an den Außengrenzen der EU
von Spanien und Griechenland muss dabei besonders
analysiert werden;

e) im Kapitel „Bekämpfung von Rassismus, Fremden-
feindlichkeit und Antisemitismus“ sollen auch die
Aspekte rassistisch motivierter Islamophobie und des
Antiziganismus näher behandelt werden; die Situa-
tion der Roma in den europäischen Staaten muss ein-

Integration der Roma unter Berücksichtigung des Eu-
roparatsdokumentes 12950 (2012) des Ausschusses
für Wanderbewegungen, Flüchtlinge und Vertriebene,
vorgenommen werden; es müssen konkrete Maßnah-
men für eine Verbesserung der sozialen Situation der
Roma vorgeschlagen werden;

f) in zukünftigen Menschenrechtsberichten soll ein eige-
nes Kapitel mit dem Titel „Deutsche Rüstungsexporte“
aufgenommen werden; der Zeitplan zur Einführung
einer gesetzlichen Menschenrechtsklausel bei Rüs-
tungsexporten soll dargestellt werden;

5. im länderspezifischen Berichtsteil C auch die Menschen-
rechtslage in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
und in den nordamerikanischen Staaten angemessen zu
thematisieren;

6. im Aktionsplan Teil D konkrete Ziele zu bezeichnen, die
zuständigen Akteurinnen und Akteure und den Zeit-
rahmen für die Umsetzung der Ziele zu benennen, aus-
reichende Finanzmittel für die Umsetzung der Ziele
anzugeben und die Einrichtung eines unabhängigen Kon-
trollmechanismus vorzusehen, der die Fortschritte in den
im Bericht benannten Schwerpunktthemen prüft.

wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.

Der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 17(17)188

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtung – Drucksache 17/11250 – fol-
gende Entschließung anzunehmen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Der Deutsche Bundestag würdigt den 10. Bericht der Bun-
desregierung über ihre Menschenrechtspolitik als wichtigen
Beitrag zur parlamentarischen und zivilgesellschaftlichen
Debatte über die Menschenrechtspolitik der Bundesregie-
rung und als bedeutsames Instrument der Rechenschaftsle-
gung der Bundesregierung. Zu begrüßen ist insbesondere,
dass der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung
2012 das Forum Menschenrechte in Bezug auf die Erstellung
des Aktionsplanes konsultiert hat und so der Forderung nach
Einbeziehung der Zivilgesellschaft nachgekommen ist.

2. Wichtige menschenrechtliche Themen werden im 10. Be-
richt der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik
nicht, unzureichend oder in irreführender Weise dargestellt.

Dies gilt insbesondere für die im Berichtszeitraum (2011
vom Menschenrechtsrat) verabschiedeten Leitprinzipien der
Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. So
„begrüßt“ die Bundesregierung einerseits den Bericht des
Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für Wirtschaft
und Menschenrechte (S. 140), übergeht aber gleichzeitig im
Bericht die Aufforderung der EU-Kommission an die Mit-
gliedsstaaten, einen Aktionsplan zur Umsetzung der Leit-
linien vorzulegen.

Weitere Beispiele sind die Lage von Sinti und Roma, die auch
in der öffentlichen Diskussion im Berichtszeitraum eine
große Rolle gespielt hat, oder der Umgang mit Flüchtlingen,
gehend untersucht und eine Bewertung der Maßnah-
men im Rahmen der nationalen Strategie zur

der eine zentrale menschenrechtliche Herausforderung dar-
stellt. Beide Themen sind menschenrechtliche Querschnitts-

Beitritts“ geprüft, wird nun nur noch geprüft (S. 253) – und
dies seit nunmehr 5 Jahren.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung
auf, bei der Erstellung des 11. Bericht der Bundesregierung
über ihre Menschenrechtspolitik

1. wichtige menschenrechtliche Probleme in Deutschland,
die im 10. Bericht nicht oder nur unzureichend Erwähnung

wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.

Berlin, den 5. Juni 2013

Erika Steinbach
Berichterstatterin

Christoph Strässer
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin

Annette Groth
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter
Drucksache 17/13848 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

aufgaben. Sie betreffen sowohl die Innen- wie auch die
Außenpolitik, also eine „Querschnittsaufgabe“, als die die
Bundesregierung die Menschenrechtspolitik nach ihrer eige-
nen Darstellung begreift (S. 2, S. 244). Im Bericht wird je-
doch an keiner Stelle untersucht, wie sich die tatsächliche
menschenrechtliche Situation an und vor Europas Grenzen
darstellt.

Angesichts der Nicht-Ratifizierung (beispielsweise) der ILO-
Konvention Nr. 169 der Menschenrechte indigener Völker ist
die im 10. Bericht aufgestellte Behauptung, dass „im Bereich
der Vereinten Nationen im Berichtszeitraum keine Ratifizie-
rungen menschenrechtlicher Übereinkommen an (standen)“
(S. 263), schlicht unzutreffend.

3. Nur wenige der in dem Bericht des Bundestages zum
9. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechts-
politik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen
Politikbereichen – Drucksache 17/7941 – festgehaltenen
Forderungen wurden bei der Erstellung des 10. Menschen-
rechtsberichtes aufgegriffen. Hier sei insbesondere darauf
hingewiesen, dass die Nicht- Ratifizierung des Fakultativ-
protokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte nicht nur unbegründet bleibt,
sondern die gewählte Formulierung sogar gegenüber dem
9. Bericht noch abgeschwächt wurde: Wurde zuvor die Zeich-
nung und Ratifizierung noch „mit dem Ziel eines baldigen

finden, aufzugreifen, insbesondere konkreten Maßnahmen
und einen Zeitplan zur Umsetzung der Leitprinzipien der
Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, zur
Lage der Sinti und Roma und zur Lage von Flüchtlingen in
Deutschland vorzulegen;

2. im Länderteil A-Z (Teil C) von der Beschränkung auf nicht
näher spezifizierte „ausgewählte Staaten und Gebiete“
(S. 2) abzusehen und insbesondere auch die Menschen-
rechtslage in den Staaten der Europäischen Union, den USA
und Kanada darzustellen;

3. den Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung
(Teil D) zukünftig nicht auf reine Absichtserklärungen zu be-
schränken, sondern auch darzustellen, welche konkreten
Umsetzungsschritte die Bundesregierung diesbezüglich er-
greifen wird;

4. im Anhang des Berichts von Deutschland gezeichnete bzw.
ratifizierte globale und regionale Menschenrechtsabkom-
men und die Berichtsfristen zu den Menschenrechts(ver-
trags)organen aufzulisten und eine zeitliche Zielvorgabe für
geplante Ratifizierungen (insbesondere des Fakultativproto-
kolls zum UN-Pakt der wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte, der ILO-Konvention Nr. 169 der Menschenrechte in-
digener Völker und des 12. Protokolls zur Europäischen
Menschenrechtskonvention) anzugeben.

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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