BT-Drucksache 17/13837

Stand NPD-Verbotsverfahren

Vom 7. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13837
17. Wahlperiode 07. 06. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Steffen Bockhahn, Nicole Gohlke, Petra Pau,
Jens Petermann, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Stand NPD-Verbotsverfahren

Trotz der Entscheidung der Bundesregierung, sich nicht mit einem eigenen An-
trag am NPD-Verbotsverfahren zu beteiligen, hat die Bundesregierung ihre
volle Unterstützung für den Antrag des Bundesrates zugesichert. Insofern wird
die Bundesregierung die Beschlüsse der Innenministerkonferenz (IMK) vom
Mai 2013 kennen, die sich mit der Frage des Fortgangs des Verbotsantrags des
Bundesrates befasst haben. In der Presse war davon die Rede, es bedürfe weite-
rer Prüfungen und Nacharbeiten zum bisherigen Verbotsmaterial, um einen aus-
sichtsreichen Antrag stellen zu können (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/
2013-05/npd-verbot-innenministerkonferenz). „Zu verschiedenen Aspekten“
der Materialsammlung seien noch „weitere Belege und [ein] Tatsachenvortrag
erforderlich“ (ebd.). Der Bund solle eine Liste mit sämtlichen Straftaten der
NPD-Vorstände und ihrer Unterorganisationen zuliefern, zudem müssten Tes-
tate der Landesinnenminister vorgelegt werden, die die V-Mann-Freiheit des
Materials bestätigten (ebd.). Vor dem Hintergrund einer anderen Pressemeldung
zu den V-Leuten in der NPD ist dieser Punkt von besonderer Bedeutung. Die
„Berliner Zeitung“ berichtete am 28. Mai 2013 von einem Dokument des Lan-
desamtes für Verfassungsschutz (LfV) in Sachsen, das dem sächsischen NSU-
Untersuchungsausschuss zugeleitet wurde, in dem von insgesamt 17 V-Leuten
des LfV Sachsen in der NPD die Rede ist. Auch unter Berücksichtigung der
Tatsache, dass Sachsen eine Hochburg der NPD ist, deutet diese hohe Zahl an
V-Leuten in der NPD auf eine nach wie vor erhebliche Durchsetzung der NPD
mit Spitzeln der Verfassungsschutzämter hin. Vor dem Hintergrund der Gründe
für das Scheitern des ersten Verbotsverfahrens gegen die NPD im Jahr 2003 ist
dieser Punkt von besonderer Bedeutung.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Überarbeitungs- bzw. Ergänzungsvorschläge zur Materialsammlung
für ein NPD-Verbot sind nach Kenntnissen der Bundesregierung im Rahmen
der IMK im Mai 2013 beschlossen worden?

2. Welche Anforderungen zur Ergänzung und/oder Überarbeitung der Material-
sammlung für ein NPD-Verbot sind seitens der IMK an die Bundesregierung

herangetragen worden?

3. Trifft es zu, dass die Bundesregierung eine Auflistung sämtlicher Straftaten
der NPD-Vorstände und ihrer Unterorganisationen zugesagt hat (www.zeit.de/
politik/deutschland/2013-05/npd-verbot-innenministerkonferenz), und warum
wurde eine solche Auflistung nicht schon längst in die vorliegende Material-
sammlung eingearbeitet?

Drucksache 17/13837 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass eine solche Auflis-
tung sämtlicher Straftaten der NPD-Vorstände und ihrer Unterorganisa-
tionen auch Personen umfassen würde, die von Verfassungsschutzbehörden
als V-Leute geführt werden oder bis vor Kurzem geführt wurden?

5. Hat die Bundesregierung von sich aus Vorschläge zur weiteren Qualifizie-
rung des Verbotsmaterials vorgelegt, und wenn ja, wie sehen diese Vor-
schläge aus?

6. Bis wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Materialsammlung
für ein NPD-Verbot vervollständigt sein, und bis wann rechnet sie mit einer
formalen Antragstellung auf Verbot der NPD?

7. Behält sich die Bundesregierung eine Neuentscheidung über eine Beteili-
gung an einem Verbotsantrag gegen die NPD vor, sollten die weiteren
Materialien die Bedenken der Bundesregierung ausräumen?

8. Wie bewertet die Bundesregierung die hohe Zahl von V-Leuten des LfV
Sachsen in der NPD mit Blick auf das geplante Verbotsverfahren?

Sieht sie hier eine mögliche Gefährdung für ein erfolgreiches Verbotsver-
fahren?

9. Geht die Bundesregierung von ähnlich hohen Zahlen von V-Leuten in der
NPD auch in anderen Bundesländern aus, und welche Auswirkungen hätte
dies für ein geplantes Verbotsverfahren?

10. Schließt die Bundesregierung nach wie vor aus, dass V-Leute des Bundes-
amtes für Verfassungsschutz in Vorständen oder Führungspositionen der
NPD platziert sind?

11. Wird der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, persönlich
ein Testat zur V-Mann-Freiheit des vom Bund beigesteuerten Materials für
ein NPD-Verbot abgeben?

Berlin, den 7. Juni 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.