BT-Drucksache 17/13822

Zur politischen Lage in Mali vor den Wahlen und der geplanten UN-Militärmission MINUSMA

Vom 5. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13822
17. Wahlperiode 05. 06. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Niema Movassat,
Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch,
Paul Schäfer (Köln), Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Zur politischen Lage in Mali vor den Wahlen und der geplanten UN-Militärmission
MINUSMA

Am 25. April 2013 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Resolution 2100 (S/RES/2100 (2013)), nach der der internationale Militärein-
satz AFISMA zum 1. Juli 2013 unter VN-Mandat gestellt werden soll. Die offi-
ziell unter der Führung der ECOWAS (Economic Community of West African
States) stehende AFISMA soll demnach mindestens für ein Jahr unter dem Namen
MINUSMA in veränderter Form fortgesetzt werden. Laut VN-Resolution ist in
dem Mandat eine Unterstellung der französischen Truppen, die derzeit in Mali
im Rahmen der sogenannten Operation Serval im Einsatz sind, nicht vorgese-
hen. Neben der Fortsetzung des Kampfes gegen verschiedene bewaffnete Grup-
pen, soll MINUSMA mit bis zu 11 200 Soldaten und 1 440 Polizisten unter
anderem zu einem sicheren Umfeld für die Präsidentschafts- und Parlaments-
wahlen in Mali beitragen, die nun am 28. Juli 2013 durchgeführt werden sollen.

Anders als in den offiziellen Quellen auch von der Bundesregierung dargestellt,
haben sich weder die humanitäre noch die Sicherheitslage in Mali seit Beginn
der Militärinterventionen Frankreichs und der AFISMA erkennbar verbessert.
In weiten Teilen des Nordens leben die Menschen weiterhin unter der Bedro-
hung durch Anschläge, Attentate und Kämpfe zwischen bewaffneten Gruppen
und internationalen sowie malischen Truppen. Die malische Übergangsregie-
rung hat in weiten Teilen des Nordens keine Kontrolle. Durch Luftangriffe des
französischen Militärs und die anhaltenden Kämpfe am Boden wurden in Mali
wichtige Infrastrukturen zerstört. Ein Großteil der über 600 000 Flüchtlinge
konnte bislang nicht in ihre Herkunftsorte zurückkehren.

Während die malische Übergangsregierung breite internationale militärische
Unterstützung erhält, werden zur politischen Konfliktlösung der Krise in Mali
kaum Anstrengungen unternommen. Die Übergangsregierung hat sich bislang
nicht ausreichend um Verhandlungen mit allen Konfliktparteien bemüht und
konzentriert sich stattdessen auf die vor allem von außen forcierte schnelle
Durchführung von Wahlen. Der dringend notwendige nationale Dialog mit allen
relevanten Kräften aus der Zivilgesellschaft ist bislang ausgeblieben. Eine natio-

nale Kommission für Dialog und Versöhnung wurde zwar im April 2013 einge-
richtet, deren Besetzung beschränkt sich jedoch weitgehend auf die der Über-
gangsregierung nahestehenden Kräfte.

Vollkommen unklar ist, wie vor dem Hintergrund der ungelösten Konflikte und
der ausbleibenden Verhandlungen zwischen allen Konfliktparteien ein Versöh-
nungsprozess und eine friedliche Entwicklung Malis in Gang gesetzt werden

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könnte. Die für freie und faire Wahlen notwendigen Voraussetzungen, zu denen
neben der Verständigung aller Parteien auf einen Wahlprozess, vor allem Zeit für
eine vernünftige Vorbereitung und Zugang zu allen Landesteilen gehören, sind
nicht gegeben.

Deutschland beteiligt sich mit Bundeswehrsoldaten an AFISMA und an der
Ausbildungsmission der Europäischen Union EUTM Mali. Für beide Einsätze
hat die Bundesregierung dem Parlament erst nachträglich ein Mandat vorgelegt.
Über den Verlauf der beiden Militäreinsätze ist seit ihrem Beginn wenig be-
kannt. Einer breiten parlamentarischen und öffentlichen Debatte darüber, ob und
mit welchen zivilen Mitteln sich die Bundesregierung für eine nachhaltige fried-
liche Konfliktbeilegung in Mali und der Region einsetzen wird, ist die Bundes-
regierung bislang ausgewichen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige politische und humanitäre
Lage in Mali und die Funktionsfähigkeit lokaler und regionaler Verwaltungs-
strukturen (bitte nach Regionen aufschlüsseln)?

2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Größe, Bewaffnung
und Vernetzung der bewaffneten Gruppen, die gegen die malischen, franzö-
sischen, tschadischen und die ECOWAS-Truppen kämpfen, und wie bewertet
sie das derzeitige Kräfteverhältnis zwischen den Armeen auf der einen und
den bewaffneten Gruppen auf der anderen Seite?

3. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die beiden internationalen Militär-
einsätze Operation Serval und AFISMA erfolgreich sind

a) in Bezug auf die Rückeroberung der von Rebellengruppen kontrollierten
Gebiete im Norden Malis und die Wiederherstellung der territorialen Inte-
grität Malis,

b) in Bezug auf die Zerschlagung der verschiedenen bewaffneten Gruppen,

c) in Bezug auf die Verhinderung einer regionalen Ausweitung der Konflikte
und

d) im Hinblick auf deren Beitrag zu einer politischen Lösung der Konflikte?

4. Welche Regionen und Städte in Mali werden derzeit nicht von malischen
Sicherheitskräften, französischen, tschadischen oder ECOWAS-Truppen
kontrolliert, und welche Gruppen üben dort zurzeit die Kontrolle aus?

5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die militärischen Ausein-
andersetzungen seit der Intervention durch französische Truppen, und woher
hat sie diese?

6. Wie viele Tote und Verletzte hat es nach Kenntniss der Bundesregierung seit
Beginn der Militärintervention Frankreichs am 11. Januar 2013 gegeben auf
Seiten der

a) Zivilbevölkerung,

b) französischen, malischen, tschadischen und der ECOWAS-Truppen,

c) bewaffneten Rebellengruppen?

7. Wie viele Luftbetankungen hat die Bundeswehr zur Unterstützung der fran-
zösischen Luftangriffe im Rahmen von AFISMA durchgeführt (bitte nach
Monaten auflisten)?

8. Welche Ziele haben die von der Bundeswehr betankten französischen Flug-
zeuge angegriffen (bitte Orte und Identität der bekämpften Gruppen auf-

listen)?

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9. Wie viele feindliche Kombattanten und wie viele Zivilistinnen und Zivilis-
ten sind infolge der von der Bundeswehr unterstützten französischen An-
griffe nach Kenntnis der Bundesregierung dabei getötet, und wie viele ver-
letzt worden?

10. Wann und in welcher Weise hat die Bundesregierung bei der französischen
Regierung darauf hingewirkt, die Einschränkungen der Pressefreiheit in den
von ihnen militärisch kontrollierten Gebieten in Mali aufzuheben?

11. Wie viele Truppen aus welchen Ländern der ECOWAS und anderen afrika-
nischen Staaten hat die Bundeswehr bislang im Rahmen von AFISMA nach
Mali transportiert, und wo werden diese Truppen innerhalb Malis einge-
setzt?

12. Wie viele der von der Bundeswehr nach Mali transportierten Truppen sind
nach Kenntnis der Bundesregierung im Einsatz getötet, und wie viele ver-
letzt worden?

13. Ist es Teil des Einsatzes der Bundeswehr, die im Rahmen von AFISMA
nach Mali transportierten Truppen nach Einsatzende wieder zurückzutrans-
portieren, und wenn ja, hat die Bundeswehr bereits AFISMA-Truppen aus
Mali in ihre Heimatländer transportiert (bitte ggf. nach Länder und Umfang
auflisten)?

14. Wie viele malische Soldaten wurden bislang im Rahmen der Ausbildungs-
mission EUTM Mali durch die Bundeswehr ausgebildet, und wie viele wei-
tere sollen ausgebildet werden?

15. Aus welchen Truppenteilen der malischen Armee stammen die bislang von
EUTM Mali ausgebildeten Soldaten?

16. Wurden von EUTM Mali ausgebildete malische Soldaten bereits aus der
Ausbildung entlassen, und wenn ja, in welchen Gebieten sind diese seitdem
im Einsatz?

17. Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die Forderung der Europä-
ischen Union, „dass an den geplanten Wahlen in Mali auch die Bewohner
der Unruheregion um Kidal sowie der Flüchtlingslager teilnehmen können“
(www.zeit.de/news/2013-05/27/deutschland-eu-fordert-wahlen-in-mali-
auch-in-unruhegebiet-und-fluechtlingscamps-27151233) umgesetzt werden,
welchen Beitrag will die Bundesregierung dafür leisten, und sind auch
militärische Maßnahmen Teil des deutschen und/oder Beitrags der Europä-
ischen Union (EU)?

18. Wie können vor dem Hintergrund anhaltender Anschläge und bewaffneter
Auseinandersetzungen in Teilen Malis, insbesondere in nördlichen Regio-
nen wie Gao oder Timbuktu und angesichts der Einschränkungen der
Bewegungs-, Versammlungs- und Pressefreiheitsrechte durch den weiterhin
geltenden Ausnahmezustand, nach Auffassung der Bundesregierung bis
zum 28. Juli 2013, die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden,
unter denen Wahlen stattfinden können?

19. Wie bewertet die Bundesregierung den voraussichtlich bis zum 2. Juli 2013
andauernden Ausnahmezustand, der unter anderem ein umfassendes Ver-
sammlungsverbot beinhaltet, die Bewegungs- und Pressefreiheit einschränkt
und damit unter anderem öffentliche Versammlungen und Wahlkampfveran-
staltungen und die freie Berichterstattung über diese unmöglich macht, im
Hinblick auf das Ziel freier und fairer Wahlen?

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20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die zur Wahl antretenden
Parteien und deren Möglichkeiten, öffentlich für sich zu werben und Wahl-
kampf zu machen, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
Beschränkungen der politischen Parteien beim Zugang zu allen Landestei-
len Malis?

21. Wie schätzt die Bundesregierung die Durchführbarkeit der Wahlen in Mali
am 28. Juli 2013 vor dem Hintergrund ein, dass im Juli in Mali Regenzeit
ist, aufgrund dessen Teile des Landes nicht zugänglich sein werden und in
diesem Jahr zudem der Ramadan in die Zeit vom 9. Juli 2013 bis zum 7. Au-
gust 2013 fällt?

22. Wie können nach Auffassung der Bundesregierung in der nördlichen Pro-
vinzhauptstadt Kidal, die zurzeit von Rebellentruppen der MNLA kontrol-
liert wird, reguläre Wahlen durchgeführt werden?

23. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, was der französische Außen-
minister Laurent Fabius meint, wenn er betont, dass Arrangements gemacht
würden, die Wahlen auch in Kidal ermöglichen (www.thejakartaglobe.com/
international/doubts-over-mali-plan-for-nationwide-elections/), und schlie-
ßen diese „Arrangements“ ein militärisches Vorgehen gegen die MNLA-Ein-
heiten (MNLA = Mouvement National de Libération de L’Azawad) ein?

24. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass
alle Wahlberechtigten auch tatsächlich an den Wahlen teilnehmen können,

a) vor dem Hintergrund von bis zu 450 000 Binnenflüchtlingen sowie ca.
175 000 Flüchtlingen, die sich derzeit in Flüchtlingslagern in Niger,
Mauretanien und Burkina Faso aufhalten?

b) angesichts dessen, dass ungeklärt ist, ob und wie die Wählerkarten recht-
zeitig fertiggestellt und an alle Wahlberechtigten ausgeteilt werden kön-
nen?

c) angesichts dessen, dass zahlreiche Stadtverwaltungen im Norden des
Landes von Islamisten verwüstet wurden und keine funktionsfähige
Infrastruktur oder Geburtsurkundenregister bestehen, um biometrische
Wählerregistrierungen vorzunehmen, Wahlkarten auszustellen und
Wahlen vernünftig durchzuführen?

25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Planungen, Wahlen in den
Flüchtlingslagern durchzuführen, und welche Rolle sollen dabei die dort
tätigen Hilfsorganisationen und die Vereinten Nationen spielen?

26. Was hat die Gemeinsame Arbeitsgruppe für Mali, der neben der ECOWAS,
der Afrikanischen Union, den Vereinten Nationen auch die EU angehören,
seit ihrer Einrichtung unternommen, um einen nationalen Dialog unter
Beteiligung aller Konfliktparteien und Bevölkerungsgruppen sowie aller
relevanten politischen und zivilgesellschaftlichen Kräfte in Mali zu unter-
stützen, und welchen Beitrag hat die Bundesregierung im Rahmen der EU
hierfür geleistet?

27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammensetzung
und die bisherige Arbeit der von der malischen Übergangsregierung einge-
richteten „Kommission für Dialog und Aussöhnung“, deren Aufgabe darin
bestehen soll, durch Dialog, zu einer Versöhnung aller Bevölkerungsgrup-
pen Malis beizutragen und Menschenrechtsverstöße aufzuklären, und wie
bewertet sie diese?

28. Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmenden Anschläge und be-
waffneten Auseinandersetzungen in den Nachbarstaaten Malis, insbeson-

dere in Niger und Algerien, und welchen Zusammenhang zu den Konflikten
in Mali sieht sie?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13822

29. Kann die Bundesregierung erklären, wie die Abgrenzung des zukünftig
unter UN-Mandat MINUSMA stehenden Militäreinsatzes von den noch in
Mali stationierten französischen Truppen formal und praktisch um- und
durchgesetzt werden soll, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus
für die Beteiligung deutscher Streitkräfte?

30. Wie viele französische Truppen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung
über den 1. Juli 2013 hinaus in Mali bleiben, und welche Rolle spielen sie
nach Auffassung der Bundesregierung, insbesondere vor dem Hintergrund,
dass in der VN-Resolution 2100 explizit um Unterstützung der VN-Mission
durch französische Truppen ersucht wird, jene aber nicht unter VN-Mandat
stehen?

31. Wie bewertet die Bundesregierung die Beteiligung tschadischer Truppen an
dem Militäreinsatz in Mali vor dem Hintergrund, dass das tschadische
Militär Kindersoldaten rekrutiert, und diese möglicherweise auch in Mali
eingesetzt werden?

32. Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass
tschadische Truppen, die im Rahmen der VN-Mission MINUSMA ein-
gesetzt werden, die menschenrechtlichen Kriterien für die Beteiligung an
einer UN-Mission einhalten?

33. Wie bewertet die Bundesregierung die angekündigte Beteiligung chinesi-
scher Truppen an der MINUSMA?

34. Welche Form der Kooperation und Kommunikation besteht zwischen der
EU-Ausbildungsmission EUTM Mali, der französischen Militäroperation
Serval und der AFISMA, und welche Kooperation und Kommunikation ist
mit MINUSMA geplant bzw. wird angestrebt?

35. Plant die Bundesregierung, sich über ihre bisherigen militärischen Einsätze
im Rahmen von AFISMA und EUTM-Mali an dem internationalen VN-Mi-
litäreinsatz zu beteiligen, und wenn ja, welche Form der Beteiligung ist
konkret geplant?

36. Wie bewertet die Bundesregierung im Nachhinein ihre eigene Aussage in
der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestags-
drucksache 17/11542) vom 20. November 2012, „dass sie lediglich eine
Beteiligung Deutschlands an einer EU-Ausbildungsmission erwägt, nicht
aber an einem internationalen Militäreinsatz“ vor dem Hintergrund ihrer
späteren Beteiligung an dem internationalen Militäreinsatz AFISMA?

37. Für den Export welcher Kriegswaffen und sonstiger Rüstungsgüter nach
Algerien hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2012 Genehmigungen
erteilt (bitte nach Waffengattung, Anzahl aufschlüsseln und nach den Jahren
2012 und 2013 differenzieren)?

38. Welche konkreten Vereinbarungen im Bereich der Sicherheitskooperation
wurden im Rahmen des Algerienbesuchs des Bundesministers des Auswär-
tigen, Dr. Guido Westerwelle, vom 18. und 19. Mai 2013, in dem auch die
Sicherheitslage in Algerien und Mali thematisiert wurde, zwischen den bei-
den Regierungen getroffen, und wurde in den Gesprächen auch über weitere
deutsche Waffenlieferungen an Algerien gesprochen, und wenn ja, mit wel-
chem Ergebnis?

39. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Genehmigung des Exports
von deutschen Kleinwaffen dem Auftrag des VN-Mandats MINUSMA, die
malische Übergangsregierung dabei zu unterstützen „gegen das Problem
der Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen und des unerlaubten
Handels (damit) anzugehen“ widerspricht, und wenn nein, wie begründet

sie dies?

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40. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Fälle, in denen deutsche
und/oder im Ausland mit deutscher Lizenz hergestellte Waffen in Mali in
den Händen von Rebellengruppen gefunden bzw. beschlagnahmt worden
sind?

Wenn sie Kenntnis hat,

a) welche Waffen wurden bei welchen Gruppe bzw. Personen gefunden
(bitte unter Angabe der Waffenbezeichnung),

b) wie viele Waffen wurden jeweils gefunden,

c) von wem wurden die Waffen gefunden,

d) und wenn sie keine Kenntnis hat, welche Schritte hat die Bundesregie-
rung unternommen, um diese Kenntnisse zu erhalten?

41. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und welche Waffen
der französischen, malischen, tschadischen und ECOWAS-Streitkräfte in
die Hände von Rebellengruppen gelangt sind?

42. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von Waffen
aus deutscher Produktion, deutscher Lizenzproduktion und/oder Waffen mit
deutschen Komponenten durch die in Mali eingesetzten französischen
Truppen?

Berlin, den 5. Juni 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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