BT-Drucksache 17/13801

zu dem Antrag der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/12395 - Das Kindernachzugsrecht am Kindeswohl ausrichten

Vom 6. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13801
17. Wahlperiode 06. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Katja Dörner,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/12395 –

Das Kindernachzugsrecht am Kindeswohl ausrichten

A. Problem

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht Änderungsbedarf bezüglich
des Rechts minderjähriger Kinder, zu ihren in Deutschland lebenden Eltern
nachzuziehen. Die rechtlich unterschiedliche Behandlung von Kindern unter
und über 16 Jahre müsse aufgehoben werden. Zudem dürfe es keinen Unter-
schied machen, ob über 16-Jährige nachzögen oder mit ihren Familien ein-
reisten. Darüber hinaus fordere kein anderer Mitgliedsstaat den Nachweis von
Sprachkenntnissen oder anderen Integrationsbedingungen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme der Vorlage.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/13801 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/12395 abzulehnen.

Berlin, den 5. Juni 2013

Der Innenausschuss

Wolfgang Bosbach
Vorsitzender

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Rüdiger Veit
Berichterstatter

Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Memet Kilic
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13801

desto leichter falle ihnen das Erlernen der deutschen Spra- anspruch erhalten; die dazu kürzlich verabschiedete Vor-

che. In der Regel sei ihre Integrationsfähigkeit hoch, da sie
bei ihren Eltern in der neuen Kultur aufwüchsen. Da sich die
Voraussetzungen bei steigendem Nachzugsalter veränderten,
seien die in Deutschland bestehenden differenzierten Rege-

schrift genüge nicht. Der nach dem Aufenthaltsgesetz nach
Ermessen zu ermöglichende Kindernachzug dürfe nicht
durch die allgemeine Verwaltungsvorschrift behindert wer-
den. Der Kindernachzug müsse auch zu Eltern möglich sein,
Bericht der Abgeordneten Reinhard Grindel, Rüdiger Veit,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Ulla Jelpke und Memet Kilic

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/12395 wurde in der 228. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 14. März 2013 an den
Innenausschuss federführend sowie an den Rechtsausschuss,
den Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend,
den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europä-
ischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat in seiner 135. Sitzung am
5. Juni 2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 99. Sitzung am 5. Juni 2013 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 86. Sitzung am 5. Juni 2013 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner 91. Sitzung am 5. Juni 2013 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
die Ablehnung des Antrags empfohlen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 109. Sitzung
am 5. Juni 2013 abschließend beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

Die Fraktion der CDU/CSU lehnt den Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. Er impliziere zu Unrecht,
dass das Kindernachzugsrecht in Deutschland dem Kindes-
wohl entgegenstehe und sei im Kern sogar integrations-
feindlich. Die bestehende Altersgrenze sei gerade eine Anre-
gung für Eltern, ihre Kinder früher nach Deutschland nach-
ziehen zu lassen. Je jünger Kinder bei der Einreise seien,

lungen gerechtfertigt. Überdies bestehe eine ausreichende
Härtefallregelung. Die Forderung, das freiwillige DNS-Gut-
achten als Abstammungsnachweis nur noch als Ultima Ratio
zuzulassen, verkenne, dass in manchen Fällen ein solcher
DNS-Beweis für die Betroffenen leichter und schneller zu
erbringen sei als die vermeintlich weniger belastenden Be-
weismittel. Ferner würden die Vorschläge der antragstellen-
den Fraktion zum Kindernachzug zu international subsidiär
Schutzberechtigten ein abzulehnendes „Bleiberecht durch
die Hintertür“ schaffen.

Die Fraktion der SPD möchte das Kindeswohl beim
Kindernachzug generell stärker berücksichtigt wissen. Die
in § 32 Absatz 2 AufenthG für Kinder über 16 Jahre vor-
gesehenen besonderen Nachzugsbedingungen müssten ab-
geschafft werden. Auch schließe man sich der Forderung
nach einer Angleichung der Nachzugsansprüche von sub-
sidiär geschützten Personen an die von Flüchtlingen gemäß
der Genfer Flüchtlingskonvention an. Ebenso sei eine Ein-
schränkung von DNS-Tests grundsätzlich unterstützens-
wert. Zwar gebe es auch leichte Schwächen des Antrags der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. So werde das Kin-
deswohl schon heute im Rahmen der Härtefallregelung be-
rücksichtigt und zudem bleibe unklar, ob es einen zwingen-
den oder einen Ermessensanspruch auf Nachzug zu Eltern
mit einem humanitären Aufenthaltsrecht geben solle. Die
Grundtendenz des Antrags sei aber richtig. Deshalb werde
man ihm zustimmen.

Die Fraktion DIE LINKE. moniert, dass der Kindernach-
zug von über 16-Jährigen zum Erliegen gekommen sei.
Dieser Tatsache Rechnung zu tragen, sei keineswegs inte-
grationsfeindlich. Die DNS-Abstammungsgutachten seien
abzulehnen und könnten durch eidesstattliche Versicherun-
gen ersetzt werden. Allerdings vermisse man an dem Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die nötige kri-
tische Betrachtung des früheren Abstimmungsverhaltens:
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe als Koali-
tionspartner der früheren rot-grünen Bundesregierung die
aktuelle Rechtslage mit beschlossen. Es sei überdies sehr
schade, dass sie ihren Antrag erst zum Ende der Wahlperiode
stelle, da eigentlich eine Sachverständigenanhörung geboten
sei. Die Fraktion DIE LINKE. werde den in der Sache rich-
tigen Antrag dennoch unterstützen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Auf-
fassung, das deutsche Recht erschwere den Kindernachzug
erheblich. Man stelle sechs Kernforderungen: Die Nach-
zugsbedingungen für über 16-Jährige seien abzuschaffen.
International subsidiär Schutzberechtigte seien Flüchtlingen
gemäß der Genfer Konvention gleichzustellen. Kinder von
getrennt lebenden Elternteilen sollten einen Nachzugs-

H. Heene
ese
Drucksache 17/13801 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

die über einen humanitären Aufenthaltsstatus und eine Blei-
beperspektive verfügten. DNS-Abstammungsgutachten soll-
ten nur Ultima Ratio sein.

Berlin, den 5. Juni 2013

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Rüdiger Veit
Berichterstatter

Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Memet Kilic
Berichterstatter
mann

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