BT-Drucksache 17/13751

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Dietmar Bartsch, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/6152 - Die Förderung des Sports ist Aufgabe des Staates b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jens Petermann, Katrin Kunert, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/11374 - Sportförderung neu denken - Strukturen verändern

Vom 5. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13751
17. Wahlperiode 05. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Sportausschusses (5. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Dietmar Bartsch,
Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6152 –

Die Förderung des Sports ist Aufgabe des Staates

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jens Petermann, Katrin Kunert,
Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/11374 –

Sportförderung neu denken – Strukturen verändern

A. Problem

Zu Buchstabe a

Sport verbessert die Lebensqualität, trägt zur Gesundheit und zum Wohlbefin-
den und, insbesondere bei Heranwachsenden, zur Entwicklung von Persönlich-
keit und Selbstwertgefühl bei. Sport ist ein wichtiges Instrument der Integration
und vermittelt demokratische Grundwerte wie Toleranz, Respekt und Fairness.
Sport erfüllt in der Gesellschaft unersetzbare Funktionen und erreicht mit sei-
nen über 90 000 Sportvereinen einen Großteil der Bevölkerung. Die Verpflich-
tung des Staates zum Schutz und zur Förderung des Sports umfasst nicht nur
den Leistungssport, sondern auch den Breitensport. Rund achteinhalb Millionen
Menschen engagieren sich ehrenamtlich in Sportvereinen. Neben dem Sport im
Verein kommt dem Schulsport eine wichtige Rolle zu, er muss regelmäßig statt-
finden und Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen müssen gefördert
werden. Der Sportunterricht ist in Bezug auf die Sportstätten, die Qualifikation
der Lehrerkräfte und die Angebote auszubauen. Die Sportstätten in Deutsch-
land müssen im Hinblick auf ein nachhaltiges Sportangebot dringend erneuert
werden. Die Bedeutung des Sports macht eine Verankerung im Grundgesetz er-
forderlich, Sport soll als Staatszielbestimmung aufgenommen werden. Lang-
fristige und verbindliche Planungssicherheit für die Sportförderung soll durch
ein Sportfördergesetz ermöglicht werden, auch die Verbesserung der Sportin-
frastruktur muss auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.

Drucksache 17/13751 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Die Bedeutung des Sports für die Gesellschaft muss in seiner Gesamtheit be-
griffen werden. Breiten-, Leistungs-, Gesundheits- und Schulsport bedingen
sich gegenseitig und übertragen die positiven Wirkungen des Sports in die Ge-
sellschaft. Die Umgestaltung der Sportförderung in Deutschland muss debat-
tiert, konkrete Maßnahmen müssen ergriffen werden. Die Sportfördermittel er-
strecken sich aktuell auf neun Einzelpläne des Bundeshaushalts, das ist kompli-
ziert und intransparent. Sportfördermittel zu beantragen, erfordert häufig die
Überwindung bürokratischer Hürden. Auch die Effizienz des Fördersystems
muss aufgrund der aktuellen Ergebnisse deutscher Athletinnen und Athleten bei
internationalen Sportveranstaltungen diskutiert, das Instrument der Zielverein-
barungen überprüft werden. Ein Sportministerium kann dazu beitragen, die
Sportförderung übersichtlicher zu gestalten. Unerlässlich ist ein einheitliches
Sportförderkonzept von Bund und Ländern, das den Sport von Menschen mit
und ohne Behinderung gleichermaßen fördert. Dazu gehört auch die duale Kar-
riereplanung, die Sportlerinnen und Sportlern freie Wahlmöglichkeit hinsicht-
lich ihrer beruflichen Orientierung eröffnet. Die Sportfördergruppen bei Bun-
despolizei, Bundeswehr und Zoll sind nur eine Alternative, insbesondere Stu-
dierenden müssen andere Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Sport und beruf-
licher Qualifikation eröffnet werden. Langfristige und verlässliche Förderung
ist wichtig. Die alleinige Zuständigkeit der Länder für die Bildungspolitik
bringt auch für den Bereich des Sports erhebliche Schwierigkeiten mit sich.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/6152 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/11374 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Zu Buchstabe a

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/6152.

Zu Buchstabe b

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/11374.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Zu den Buchstaben a und b

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13751

E. Erfüllungsaufwand

Zu den Buchstaben a und b

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Wurde nicht erörtert.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Wurde nicht erörtert.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Wurden nicht erörtert.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Wurde nicht erörtert.

F. Weitere Kosten

Zu den Buchstaben a und b

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/13751 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/6152 abzulehnen;

b) den Antrag auf Drucksache 17/11374 abzulehnen.

Berlin, den 5. Juni 2013

Der Sportausschuss

Dagmar Freitag
Vorsitzende

Klaus Riegert
Berichterstatter

Martin Gerster
Berichterstatter

Dr. Lutz Knopek
Berichterstatter

Jens Petermann
Berichterstatter

Viola von Cramon-Taubadel
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13751

Bericht der Abgeordneten Klaus Riegert, Martin Gerster, Dr. Lutz Knopek,
Jens Petermann und Viola von Cramon-Taubadel

I. Überweisung
Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/6152 in seiner 196. Sitzung am 28. September 2012 be-
raten und an den Sportausschuss zur federführenden Bera-
tung und an den Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und
den Ausschuss für Gesundheit zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/11374 in seiner 211. Sitzung am 29. November 2012 be-
raten und an den Sportausschuss zur federführenden Bera-
tung und an den Innenausschuss, den Rechtsausschuss und
den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a

Mit dem Antrag auf Drucksache 17/6152 wird die Bundes-
regierung auffordert, darauf hinzuwirken, den Sport im
Grundgesetz als Staatsziel zu verankern und den Entwurf ei-
nes Sportfördergesetzes des Bundes mit ausgewogener För-
derung des Freizeit-, Breiten-, Behinderten- und Gesund-
heitssports sowie des Nachwuchsleistungssports vorzule-
gen. Sportliche Betätigung soll allen Bürgerinnen und Bür-
gern unabhängig von sozialem Status, Nationalität,
Behinderungen und Geschlecht ermöglicht werden. Belange
des Natur- und Umweltschutzes sollen Berücksichtigung
finden.

In dem Gesetz soll unter Berücksichtigung der Autonomie
der Sportorganisationen sowie der Rechte der Länder und
sonstiger Gebietskörperschaften Folgendes geregelt wer-
den:

1. die Sicherung des Zugangs der Kinder und Jugendlichen
zum Breiten- und Leistungssport,

2. die Förderung des Behindertensports,

3. Maßnahmen zur Sicherung der Mitbestimmung und
Chancengleichheit von Frauen bei der Ausrichtung und
Selbstverwaltung des Sports,

4. die Schaffung von öffentlich finanzierter Beschäftigung
im Bereich des gemeinnützigen Sports,

5. die Aufsetzung eines bundesweiten Sportstättensanie-
rungsprogramms, insbesondere unter Berücksichtigung
sozialer und ökologischer Kriterien, der Barrierefreiheit
sowie der Gleichstellung von Frauen und Männern,

6. die Einführung einer zweckgebundenen Abgabe auf die
Umsätze aus der Sportwerbung für die Sportförderung,
als Zweck kommen insbesondere Doping- bzw. Gewalt-
prävention in Betracht,

7. die Stärkung des Sports als wichtiger Teil von Gesund-
heitsförderung, Prävention und Rehabilitation,

8. die Förderung des ehrenamtlichen Engagements in
Sportorganisationen,

9. die Einführung bundesweiter Qualitätsstandards zur
Weiterentwicklung des Schulsports, des Berufsschul-
sports sowie des Hochschulsports,

10. Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung des Do-
pings im Sport,

11. die Weiterentwicklung sportbezogener Forschung, ins-
besondere bezogen auf Trainingsmethoden, Sportgerä-
te, Dopingnachweisverfahren sowie gesundheitliche
Wirkungen des Sports und

12. die Herstellung von Transparenz gegenüber dem Haus-
haltsgesetzgeber bei der Vergabe von pauschalen För-
dermitteln und deren Verwendung sowie die Bündelung
der Sportfördermittel der Bundesministerien.

Zu Buchstabe b

Mit dem Antrag auf Drucksache 17/11374 wird die Bundes-
regierung aufgefordert, ein neues Konzept für die Sport-
förderung in Deutschland vorzulegen und die dafür nötigen
gesetzlichen Änderungen als Voraussetzung für dessen Um-
setzung zu initiieren. Das Konzept soll folgende Schwer-
punkte aufweisen:

1. Einrichtung eines Sportministeriums, das eine effektive
und transparente Mittelvergabe zu sichern hat und An-
sprechpartner für die Belange des Sports ist,

2. Aufhebung des Kooperationsverbotes im Bereich der
Bildung, um den Schulsport einheitlich zu qualifizieren
und die einer sportlichen Karriere bisher hinderlichen
Schulwechsel zu erleichtern,

3. Aufhebung der Kompetenzteilung zwischen Bund und
Ländern, um die Förderung von Menschen sowohl mit
als auch ohne Behinderung von der Bewegung im früh-
kindlichen Alter über den Kinder-, Jugend- und Breiten-
sport bis hin zur Talentsichtung und -förderung in ge-
meinsamer Verantwortung wahrzunehmen,

4. Entwicklung einer flächendeckenden qualifizierten
Übungsleiter- und Trainerausbildung, die sowohl Men-
schen mit als auch ohne Behinderung umfasst sowie ei-
ner existenzsichernden Tätigkeit der hauptamtlichen
Trainerinnen und Trainer,

5. Maßnahmen, um in Zusammenarbeit mit Ländern und
Kommunen darauf hinzuwirken, dass alle Sportstätten in
Deutschland in einen barrierefreien Zustand versetzt
werden und zeitnah den Anforderungen an einen moder-
nen Sportstättenbetrieb gerecht werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
17/6152 für seine 107. Sitzung am 15. Mai 2013 auf die

Drucksache 17/13751 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Tagesordnung gesetzt und vertagt. Der Innenausschuss hat
die Vorlage für seine 109. Sitzung am 5. Juni 2013 auf die
Tagesordnung gesetzt und vertagt.

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage 17/6152 für seine
135. Sitzung am 5. Juni 2013 auf die Tagesordnung gesetzt
und vertagt.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend hat die Vorlage 17/6152 in seiner 98. Sitzung am
15. Mai 2013 beraten und empfiehlt Ablehnung mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE.

Der Ausschuss für Gesundheit hat die Vorlage 17/6152 in
seiner 111. Sitzung am 15. Mai 2013 beraten und empfiehlt
Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD.

Zu Buchstabe b

Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
17/11374 für seine 107. Sitzung am 15. Mai 2013 auf die
Tagesordnung gesetzt und vertagt. Der Innenausschuss hat
die Vorlage für seine 109. Sitzung am 5. Juni 2013 auf die
Tagesordnung gesetzt und vertagt.

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage 17/11374 für seine
135. Sitzung am 5. Juni 2013 auf die Tagesordnung gesetzt
und vertagt.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat die Vorlage 17/11374 in seiner
103. Sitzung am 15. Mai 2013 beraten und empfiehlt Ableh-
nung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Zu Buchstabe a

Der Sportausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 17/6152
für seine 77. Sitzung am 15. Mai 2013 auf die Tagesordnung
gesetzt und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP und gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in seiner
77. Sitzung am 15. Mai 2013 vertagt. Der Sportausschuss
hat die Vorlage in seiner 79. Sitzung am 5. Juni 2013 be-
raten und empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP erklärten, die im
Antrag der Fraktion DIE LINKE. geforderte Erweiterung
der Staatszielbestimmungen ist aufgrund einer Vielzahl an
Gründen abzulehnen. Aus verfassungsrechtlicher Perspek-
tive wird eine zunehmende Erweiterung der Staatszielbe-
stimmungen aufgrund einer „inhaltlichen Verwässerung“
des Grundgesetzes zurückgewiesen. Im Gegensatz hierzu
hat sich die bestehende Förderpraxis auf der Basis der Bun-
deshaushaltsordnung und entsprechender Förderrichtlinien
bewährt. Der 12. Sportbericht der Bundesregierung und die
Bilanz einzelner Bundesministerien haben zuletzt die Er-

folge der bestehenden Förderpraxis untermauert und die
vielfältigen Instrumente zur Unterstützung des Sports in
Deutschland verdeutlicht.

Die Fraktion der SPD begrüßte das Ziel des Antrages, den
Sport mehr zu fördern. Eine konkrete Ausgestaltung, wie
dieses Ziel tatsächlich erreicht werden kann, bleibt jedoch
aus. Grundlage für eine bessere Sportförderung ist die Ver-
ankerung des Sports in das Grundgesetz. Deshalb hat die
SPD einen Gesetzentwurf zur Aufnahme von Kultur und
Sport ins Grundgesetz eingebracht. Durch die Erweiterung
um das Staatsziel Sport werden neben der Wertschätzung
der großen gesellschaftlichen Bedeutung des Sports auch
Möglichkeiten für eine bessere und transparentere Sportför-
derung geschaffen. Diese Verbesserungen wirken im Brei-
ten-, im Leistungssport und dem damit verbundenen Nach-
wuchsleistungssport. Zur Stärkung des bürgerschaftlichen
Engagements fordert die SPD von der Bundesregierung ein
Gesetz für bessere strukturelle Rahmenbedingungen des
bürgerschaftlichen Engagements. Sie hat in ihrem Ent-
schließungsantrag zum Gemeinnützigkeitsrecht konkrete
Reformen vorgeschlagen, beispielsweise die umfassende
Überarbeitung des Katalogs der gemeinnützigen Zwecke in
der Abgabenordnung oder die Anerkennung der Förderung
des bürgerschaftlichen Engagements als eigenständigen ge-
meinnützigen Zweck. Im Kampf gegen Doping zeigt die
SPD im Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz konkrete Re-
gelungen, die eine wirksame Bekämpfung der kriminellen
Netzwerke zum Ziel haben, sowie neue Straftatbestände, die
das Eigendoping und den Erwerb und Besitz von Doping-
mitteln im Sport unter Strafe stellen. Darüber hinaus sind
Maßnahmen zur Prävention und zur besseren Zusammen-
arbeit verschiedener an der Dopingbekämpfung beteiligter
Institutionen enthalten. Da die Forderungen im Antrag der
Fraktion DIE LINKE. zu allgemein gehalten sind bzw. eine
solide Finanzierungsgrundlage fehlt, lehnt die SPD-Frak-
tion den Antrag insgesamt ab.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, den Sport im Grund-
gesetz als Staatsziel verankern zu wollen und fordert ein
Sportfördergesetz des Bundes. Um die Bedeutung des
Sports anzuerkennen, muss die Förderung des Sports Auf-
gabe des Staates sein. Im Grundrechtsteil des Grundgeset-
zes steht vor allem das, was für Bürger und Staat wichtig ist.
Rechte, Pflichten und Ziele, die dort formuliert sind, haben
außerordentliche Bedeutung und werden, wenn es sein
muss, vor dem Verfassungsgericht durchgesetzt. Es darf
nicht sein, dass sich der Bund weiterhin der Verantwortung
für den Breiten- und den Schulsport entzieht. Um positive
gesellschaftliche Effekte zu sichern, muss der Breitensport
entsprechend geschützt und gefördert werden. Nur wenn der
Breitensport gefördert wird, wird es ausreichend „bewegte
Kinder“ – wie es der Hockey-Bundestrainer Markus Weise
formuliert – geben. Viele „bewegte Kinder“ sind letztlich
nicht nur Basis für olympische und paralympische Medail-
len, sondern vor allem eine Investition in die Zukunft mit
Blick auf Bildung und Gesundheit. Immer wieder belegen
Studien, dass mehr Schulsport die Lernbereitschaft und die
Ausgeglichenheit der Kinder fördert. Deshalb muss es bun-
desweite Qualitätsstandards geben. Dies ist aus Sicht der
Fraktion DIE LINKE. kein Eingriff in die Verantwortung
der Länder. Hier geht es um eine sinnvolle und notwendige
Kooperation. Sport ist wichtiger Bestandteil der Gesund-
heitsförderung, der Prävention und der Rehabilitation. Auch

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13751

deshalb darf die Bundesförderung des Behindertensports
ebenfalls nicht beim Spitzensport verharren. Spätestens mit
Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention der Verein-
ten Nationen in Deutschland steht der Bund – gemeinsam
mit Ländern und Kommunen – in der Pflicht, Menschen mit
Behinderung die Teilhabe an Sportaktivitäten zu ermög-
lichen. Dazu gehört auch, die Barrierefreiheit der Sportan-
lagen sicher zu stellen. 66 Prozent dieser Anlagen sind in
kommunaler Hand. Allerdings haben viele Kommunen kein
Geld für deren Sanierung, weil der Bund ihnen immer mehr
Pflichten zugeschoben hat, ohne eine entsprechende Mittel-
vergabe zu gewährleisten. Auch das ist aus Sicht der Frak-
tion DIE LINKE. eine Aufgabe des Staates. Daher befür-
wortet die Fraktion DIE LINKE., den Sport als Staatsziel im
Grundgesetz zu verankern und mit einem Sportfördergesetz
des Bundes zu untersetzen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begründete
ihre Ablehnung des vorliegenden Antrages mit den überbor-
denden Regelungsvorschlägen, mit denen die antragstel-
lende Fraktion ein Sportfördergesetz ausstatten will. Es ist
mit der grundgesetzlich festgelegten Autonomie des Sports
und seiner Vereine und Verbände nicht vereinbar, dass der
Staat alle wichtigen Fragen der Sportentwicklung in einem
Gesetz festschreiben will. Insbesondere ist die geforderte
zweckgebundene Abgabe auf die Umsätze aus der Sport-
werbung zugunsten der staatlichen Sportförderung ein un-
verhältnismäßiger Eingriff in die Vereinsfinanzen. Warum
eine öffentlich finanzierte Beschäftigung im Bereich des ge-
meinnützigen Sports geschaffen werden soll, ist darüber hi-
naus nicht nachvollziehbar. Letztlich wird im Antrag somit
faktisch ein Sporteingriffsgesetz geschaffen, nicht aber ein
Sportfördergesetz.

Zu Buchstabe b

Der Sportausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 17/11374
für seine 77. Sitzung am 15. Mai 2013 auf die Tagesordnung
gesetzt und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP und gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in seiner
77. Sitzung am 15. Mai 2013 vertagt. Der Sportausschuss
hat die Vorlage in seiner 79. Sitzung am 5. Juni 2013 be-
raten und empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP erklärten, der
Antrag der Fraktion DIE LINKE. greift mit der Forderung
nach einem eigenständigen Sportministerium einen überhol-
ten Punkt in der sportpolitischen Diskussion auf. Die Kom-
petenzverteilung zwischen Bundesländern und Bund im Be-
reich des Sports richtet sich auf die Unterscheidung zwi-
schen der Förderung von Spitzen- und Breitensport. Die von
der Fraktion DIE LINKE. anvisierte Bündelung der Auf-
gaben in einem Sportministerium hätte zur Folge, dass an-
dere Ressorts ihre Sportförderung einstellen müssten. Der
organisierte Sport hat die vielfältigen Förderinstrumente
und die ressortspezifischen Anbindungsmöglichkeiten häu-
fig positiv betont. Die geforderte Aufhebung des Koopera-
tionsverbotes führt zudem zu einer Vermischung von Bun-
des- und Länderzuständigkeiten. Dies steht in Widerspruch
zu dem (verfassungsrechtlich verankerten) Gebot der eigen-

verantwortlichen Aufgabenwahrnehmung. Die Aus- und
Weiterbildung von Trainern und Übungsleitern fördert die
Bundesregierung seit langem (z. B. in Form der „Trainer-
offensive“). Die Förderung des Leistungssports von Men-
schen mit Behinderungen wird bereits nach den gleichen
Kriterien gefördert, wie der Spitzensport von Menschen
ohne Beeinträchtigung. Bei den Sportstätten des Spitzen-
sports sind die baurechtlichen Bestimmungen der Länder zu
beachten. Bei der Anpassung der Sportstätten des Spitzen-
sports an einen barrierefreien Zugang wurden große Fort-
schritte erzielt. Das den Forderungen zugrunde liegende,
zentralistische Staatsverständnis der Fraktion DIE LINKE.
lehnen die Koalitionsfraktionen mit dem Hinweis auf das
Grundgesetz ab.

Die Fraktion der SPD begrüßt die Initiative, die Sportför-
derung zu reformieren. Allerdings bleibt in dem Antrag der
Fraktion DIE LINKE. die konkrete Ausgestaltung, wie die-
ses Ziel tatsächlich erreicht werden kann, aus. Die gegen-
wärtige Intransparenz der Spitzensportförderung in
Deutschland kann auch durch die Offenlegung der bislang
geheimen Zielvereinbarungen zwischen dem Bundesminis-
terium des Innern (BMI) und dem Deutschen Olympischen
Sportbund (DOSB) sowie den Sportfachverbänden beseitigt
werden. Daher forderte und fordert die SPD-Fraktion die
Bundesregierung mit parlamentarischen Initiativen auf, die
Zielvereinbarungen zu veröffentlichen. Dafür ist allerdings
kein spezielles Sportministerium notwendig, sondern der
Wille zu mehr Öffentlichkeit und Transparenz ist ausschlag-
gebend. Die gegenwärtigen verfassungsrechtlichen Mög-
lichkeiten zur Bildungszusammenarbeit von Bund, Ländern
und Kommunen reichen nicht aus. Eine Lösung ist die
Schaffung eines neuen Grundgesetzartikels für Finanzhilfen
des Bundes in der Bildung. Diese Regelung kann den ko-
operativen Bildungsföderalismus stärken und die Zusam-
menarbeit von Bund und Ländern zur Verbesserung des Bil-
dungswesens fördern. Deshalb fordert die SPD-Fraktion in
ihrem Antrag zum Kooperativen Bildungsföderalismus, ei-
nen neuen Artikel 104c in das Grundgesetz einzufügen, der
auf Grundlage von Vereinbarungen zwischen Bund und
Ländern dauerhafte Finanzhilfen des Bundes für Bildung er-
möglicht, ohne die Bildungshoheit der Länder einzuschrän-
ken. Die Barrierefreiheit und Zukunftstauglichkeit aller
Sportstätten ist ein wichtiges Ziel, doch bei einem geschätz-
ten Investitionsbedarf für die deutschen Sportstätten in
Höhe von ca. 42 Mrd. Euro bleibt in dem Antrag die wich-
tige Frage der Finanzierung ungeklärt. Insgesamt wird der
Antrag in seinen fünf Punkten den geforderten umfassenden
Veränderung im deutschen Sportsystem nicht gerecht und
deshalb lehnt die SPD-Fraktion den Antrag ab.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärt, dass sowohl die Olym-
pischen als auch die Paralympischen Spiele im Sommer
2012 in London eine breite öffentliche Debatte über die
Sportförderung ausgelöst haben. Von allen Seiten, insbeson-
dere aber aus dem Sport selbst wurden dringend Änderun-
gen sowohl bei den Strukturen als auch für das gesamte
System eingefordert. Weder das zuständige Bundesministe-
rium des Innern noch der Deutsche Olympische Sportbund
(DOSB) geben seither jedoch Signale, dass offensichtlich
notwendige Veränderungen eingeleitet werden. Es muss da-
rum gehen, neue Denkmodelle zu entwickeln und nicht in
alten, überholten Strukturen zu verharren. Dass der Spitzen-
sport in Deutschland in absehbarer Zeit ein Problem bekom-

Drucksache 17/13751 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
men wird, haben die Spiele in London offenbart. Weil der
Sport nicht angemessen gefördert wird, fehlt der Nach-
wuchs. Ähnlich wie in Österreich soll ein schlankes Sport-
ministerium die Aufgabe wahrnehmen, eine effektive und
transparente Mittelvergabe zu sichern. Zeitgleich ist es An-
sprechpartner für die Belange des Sports und kann als Netz-
werk fungieren. Um den Schulsport bundesweit abzusichern
und zu qualifizieren, muss das Kooperationsverbot im Bil-
dungsbereich aufgehoben werden. Es geht dabei keines-
wegs darum, das föderale Prinzip zu unterwandern, sondern
um die von der Kultusministerkonferenz bereits beschlos-
sene dritte Schulstunde, die in den meisten Bundesländern
nicht stattfindet. Die Kompetenzverteilung zwischen Bund
und Ländern ist für die Förderung von Menschen sowohl
mit als auch ohne Behinderung in ihrer derzeitigen Form ab-
träglich. Die Verantwortung für die Bewegung im frühkind-
lichen Alter über den Kinder-, Jugend- und Breitensport bis
hin zur Talentsichtung und Talentförderung ist gemeinsam
wahrzunehmen. Gleiches gilt für die Sanierung und den
Ausbau aller Sportstätten in Deutschland, die unter Einbe-
ziehung der Kommunen auch sämtlich barrierefrei gestaltet
werden müssen. Zur Sicherung der Sportstätten soll auch
bei Bedarf die Bereitstellung von Übungsleitern sowie

Sportärzten gehören. Dies setzt eine flächendeckende
Übungsleiter- und Trainerausbildung voraus, damit der Be-
ruf als existenzsichernde Tätigkeit ausgeübt werden kann.
Die Bedeutung des Sports verdient eine entsprechende An-
erkennung und muss deshalb vom Breiten- über den Schul-
und Gesundheitssport bis hin zum Leistungssport als ge-
samtgesellschaftliche Aufgabe begriffen werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hob hervor,
dass man gegen die Einrichtung eines eigenen Sportministe-
riums auf Bundesebene ist. Die Skepsis an einem Sportmi-
nisterium führt jedoch allein nicht dazu, den vorliegenden
Antrag abzulehnen. Der Antrag benennt zwar in seinem
Feststellungsteil viele Problemfelder, lässt jedoch in seinem
Forderungsteil die notwendigen Maßnahmen vermissen.
Daher liegen die Ablehnungsgründe insbesondere darin,
dass im Forderungsteil Aussagen zur Zukunft der Spitzen-
sportförderung der Bundeswehr genauso fehlen wie Eck-
punkte für eine zukunftsfähige und bezahlbare Förderung
des Sportstättenbaus im Hochleistungssport. Man kann dar-
über hinaus nicht das Kooperationsverbot aus Artikel 104b
des Grundgesetzes für Bund und Länder aufheben, nur um
den Nachwuchsbereich im Spitzensport zu zentralisieren.

Berlin, den 5. Juni 2013

Klaus Riegert
Berichterstatter

Martin Gerster
Berichterstatter

Dr. Lutz Knopek
Berichterstatter

Jens Petermann
Berichterstatter

Viola von Cramon-Taubadel
Berichterstatterin

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