BT-Drucksache 17/13700

Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes

Vom 23. Mai 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13700
17. Wahlperiode 23. 05. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes*

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes wird zur Kenntnis genommen.

Berlin, den 16. Mai 2013

Der 1. Untersuchungsausschuss

Dr. Maria Flachsbarth Dr. Michael Paul Ute Vogt Marco Buschmann

Vorsitzende Berichterstatter Berichterstatterin Berichterstatter

Dorothée Menzner Sylvia Kotting-Uhl

Berichterstatterin Berichterstatterin
* Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 26. März 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1250).

rucksache 17/13700
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – D

SeiteBericht

I n h a l t s ü b e r s i c h t

Seite

Erster Teil:
Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses und Verlauf
des Untersuchungsverfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

A. Einsetzung und Konstituierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

B. Gang des Verfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

Zweiter Teil:
Feststellungen zum Sachverhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

A. Einführung: Rahmenbedingungen in den 70er und 80er Jahren . . . 61

B. Standortsuche und Standortvorschlag für ein NEZ von 1973 bis
1977 sowie die Entwicklung im Zusammenhang mit der Abkehr
Niedersachsens von einer WAA im Jahre 1979 . . . . . . . . . . . . . . . . 67

C. Die Entscheidung zur untertägigen Erkundung vom 13. Juli 1983
sowie das nachfolgende Abteufen und die Auslegung der
Erkundungsschächte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103

D. Entwicklung in den 90er Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180

E. Organisationsänderungen und Personenwechsel . . . . . . . . . . . . . . . 228

F. Kompensationsleistungen des Bundes und der Privatwirtschaft
im Zusammenhang mit dem Entsorgungsprojekt Gorleben . . . . . . 231

G. Information der Öffentlichkeit und des Deutschen Bundestages . . . 238

Dritter Teil:
Bewertung der Untersuchungsergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257

A. Zusammenfassende Bewertung: 30 Jahre Gorleben-Erkundung
– Sicherheit stets an erster Stelle – Eignungshöffigkeit immer
bestätigt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257

B. Anlass und Auftrag des Untersuchungsausschusses . . . . . . . . . . . . . 259

C. Vorgehen nach Themenkomplexen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261

D. Widerlegte Kritikpunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308
E. Oppositionsverhalten gegenüber Zeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 330

ndestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/13700 – 4 – Deutscher Bu

Seite

F. Antworten auf 25 Fragen des Untersuchungsauftrages . . . . . . . . . . 338

G. Schlussfolgerungen aus dem Untersuchungsausschuss:
Antwort auf Frage 26 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352

Vierter Teil:
Sondervotum der Fraktionen SPD, DIE LINKE.,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355

Erstes Kapitel:
Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355

A. Untersuchungsausschuss war notwendig und richtig . . . . . . . . . . . . 355

B. Untersuchungsausschuss war erfolgreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355

C. Erfordernis eines Sondervotums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356

D. Zusammenfassung der Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357

E. Stellungnahme zum Bewertungsteil von CDU/CSU und FDP . . . . . 358

Zweites Kapitel:
Feststellungen zum Sachverhalt und Bewertungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 359

A. Einführung zum Untersuchungsauftrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 359

B. Themenkomplex 1977: Feststellungsteil und Bewertungen . . . . . . . 365

C. Themenkomplex 1983: Feststellungen und Bewertungen . . . . . . . . 424

D. Themenkomplex 90er Jahre: Feststellungen und Bewertungen . . . 514

E. „Gorleben-Gelder“: Kompensationsleistungen des Bundes und
der Privatwirtschaft im Zusammenhang mit dem Entsorgungs-
projekt Gorleben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 571

F. Information der Öffentlichkeit – Feststellungsteil
und Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 579

G. Bewertung des Verfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 590

Drittes Kapitel:
Schlussfolgerungen aus dem Untersuchungsausschuss . . . . . . . . . . . . . . 592
A. Zusammenfassung der Beweisaufnahme: Politische Willkür-
entscheidung statt wissenschaftlichem Auswahlprozess . . . . . . . . . 592

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13700

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B. Bewertung und Schlussfolgerungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 592

C. Gorleben: aus Fehlern lernen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 594

Schlussfolgerungen aus dem UA Gorleben der Fraktion
DIE LINKE. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 594

Fünfter Teil:
Stellungnahmen aufgrund Gewährung rechtlichen Gehörs . . . . . . . . . . 595

A. Dr. Detlef Appel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 595

B. Mathias Edler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 596

C. Jürgen Kreusch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 598
D. Prof. Dr. Dietrich Rauschning . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 598

E. Prof. Dr. Hans-Werner Rengeling . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 599

F. Dr. Horst Schneider . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 599

G. Dr. Anselm Tiggemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 600

Anhang:
Übersichten und Verzeichnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 605

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Drucksache 17/13700 – 6 – Deutscher Bu

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Erster Teil:
Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses und Verlauf
des Untersuchungsverfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

A. Einsetzung und Konstituierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

I. Vorgeschichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

II. Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . 30

1. Antrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

2. Erste Plenardebatte und Überweisung an den
Geschäftsordnungsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

3. Beschlussempfehlung und Bericht des
Geschäftsordnungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

4. Zweite Plenardebatte und Einsetzungsbeschluss . . . . . . . . . . 33

5. Untersuchungsauftrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

III. Konstituierung des 1. Untersuchungsausschusses . . . . . . . . . . . . 36

1. Konstituierende Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

2. Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses . . . . . . . . . . . . . 36

3. Vorsitz und stellvertretender Vorsitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

4. Obleute und Berichterstatter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

5. Benannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen . . . 38

6. Beauftragte der Bundesregierung und des Bundesrates . . . . . 39

7. Ausschusssekretariat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

B. Gang des Verfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

I. Grundlegende Verfahrensbeschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

II. Festlegungen zu Sitzungszeiten und -verlauf . . . . . . . . . . . . . . . . 44

III. Strukturierung der Untersuchung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

IV. Beweiserhebung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

1. Inaugenscheinnahme im Erkundungsbergwerk Gorleben . . . . 44

2. Ermittlungsbeauftragter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
a) Einsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
b) Tätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

3. Beiziehung und Verlangen der Herausgabe von Akten
und sonstigen Unterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
a) Art, Herkunft und Umfang des Beweismaterials . . . . . . . . 47
b) Vorlage von Originalen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
c) Vollständigkeitserklärung gemäß § 18 Abs. 2 PUAG . . . . 48
d) Unterlagen ohne formelle Beiziehung . . . . . . . . . . . . . . . . 48

4. Sachverständige und Zeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

a) Sachverständige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – D

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b) Zeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
aa) Anzahl und Reihenfolge der Vernehmungen . . . . . . . 48
bb) Aussagegenehmigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
cc) Rechtsbeistand, Zeugnis- und Auskunfts-

verweigerungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
dd) TV-Übertragung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
ee) Vernehmung von Fraktionsmitarbeitern . . . . . . . . . . . 49
ff) Vernehmung des Beauftragten der Bundesregierung 49
gg) Einberufung von öffentlichen Sitzungen

gemäß § 8 Abs. 2 und 3 PUAG . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
c) Übersendung der Protokolle sowie formeller Abschluss

der Anhörungen und Vernehmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
aa) Übersendung der Protokolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
bb) Formeller Abschluss der Anhörungen und

Vernehmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51

V. Rechtliche Prüfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

VI. Zeit und Arbeitsaufwand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

VII. Öffentliche Wahrnehmung des 1. Untersuchungsausschusses . . . 54

1. Besucheranfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

2. Bürgerbriefe und andere Zuschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

VIII. Abschlussbericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

1. Abschluss der Beweisaufnahme und Zeitplan . . . . . . . . . . . . 55

2. Feststellung der Berichtsteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

3. Rechtliches Gehör . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57

4. Feststellung des Abschlussberichtes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57

IX. Umgang mit Akten nach Beendigung des
1. Untersuchungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58

Zweiter Teil:
Feststellungen zum Sachverhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

A. Einführung: Rahmenbedingungen in den 70er und 80er Jahren . . . 61

I. Rechtlicher Rahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

1. Atomrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
a) Aufgabenteilung zwischen Staat und Industrie . . . . . . . . . 62
b) Planfeststellungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62

2. Bergrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
a) Sonderregelung betreffend Salzrechte . . . . . . . . . . . . . . . . 63
b) Betriebsplanverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63

II. Zuständige Behörden und Drittbeauftragte . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64

1. Behörden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64

a) Atomrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
b) Bergrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65

2. Drittbeauftragte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65

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III. Stand von Wissenschaft und Technik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66

B. Standortsuche und Standortvorschlag für ein NEZ von 1973
bis 1977 sowie die Entwicklung im Zusammenhang mit der
Abkehr Niedersachsens von einer WAA im Jahre 1979 . . . . . . . . . 67

I. Bundesweite Standortsuche der KEWA im Auftrag der
Bundesregierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
1. Aufgabe der KEWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
2. Standortkriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68

3. Untersuchungen zur Standortauswahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
a) KWA 1224 vom Dezember 1974

(Februar bis Dezember 1974) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
b) KWA 1225 vom Februar 1977

(Januar bis Dezember 1975) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
c) KWA 1225 vom Oktober 1977

(Januar bis Dezember 1976) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
d) KEWA-Nachprüfung im Jahr 1976 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72

4. Ergebnis der Standortuntersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76

II. Standortvorschlag der Niedersächsischen Landesregierung . . . . . 77

1. Der interministerielle Arbeitskreis (IMAK) . . . . . . . . . . . . . . 77
a) Auftrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
b) Zusammensetzung und Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
c) Auswahlkriterien und Arbeitsweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78

aa) Erste Phase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
bb) Zweite Phase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
cc) Dritte Phase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
dd) Vierte Phase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79

d) Verlauf der IMAK-Sitzungen und begleitender
Besprechungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
aa) 18. November 1976 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
bb) 22. November 1976 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
cc) 26. November 1976 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
dd) 1. Dezember 1976 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
ee) 2. Dezember 1976 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
ff) 6. Dezember 1976 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
gg) 25. Januar 1977 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
hh) 26. Januar 1977 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
ii) Abstimmung mit dem Bund und der Wirtschaft . . . . 82

e) Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976 . . . . . . . . . . . . . 82
aa) Standortvorauswahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
bb) „Fündige“ Gasbohrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
cc) „Zipfel“ des Salzstockes auf DDR-Gebiet . . . . . . . . . 83

f) Kabinettsvorlage vom 2. Februar 1977 . . . . . . . . . . . . . . . 83
aa) Konkretisierung der Standortvorauswahl . . . . . . . . . . 84

bb) TÜV-Studie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
cc) Gasvorkommen unter dem Salzstock . . . . . . . . . . . . . 85
dd) Grenznähe zur DDR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – D

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2. Ministergespräch am 11. November 1976 . . . . . . . . . . . . . . . 85
a) Vorbereitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
b) Das Gespräch am 11. November 1976 . . . . . . . . . . . . . . . . 88

aa) Teilnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
bb) Gesprächsverlauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
cc) Die Erwähnung des Salzstockes Gorleben

als möglichen Standort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
dd) Kenntnis des Bundes von der Standortalternative

„Gorleben“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
c) Ergebnisse des Gesprächs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92

3. Die Entscheidung der Landesregierung am 22. Februar 1977 93
a) Diskussionspunkt zwischen dem Bund und dem

Land Niedersachsen: Grenznähe zur DDR . . . . . . . . . . . . 94
b) Benennung des Standortes Gorleben . . . . . . . . . . . . . . . . . 94
c) Bekanntgabe der Entscheidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94

III. Die Zustimmung der Bundesregierung zu dem Standort
am 5. Juli 1977 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95

1. Haltung des Bundes bis zur Standortbenennung durch die
Niedersächsische Landesregierung im Februar 1977 . . . . . . . 95

2. Entwicklungsprozess Februar bis Juli 1977 . . . . . . . . . . . . . . 96

3. Entscheidung der Bundesregierung am 5. Juli 1977 . . . . . . . . 98

IV. Die Abkehr Niedersachsens von einer WAA und der Beschluss
der Regierungschefs von Bund und Ländern im Jahre 1979 . . . . 98

1. Symposium „Rede-Gegenrede“ im März/April 1979
(„Gorleben-Hearing“) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98

2. Abkehr der Niedersächsischen Landesregierung
von einer WAA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100

3. Staatssekretärsausschuss Bund/Länder . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
a) Dissens zwischen Bund und Ländern bezüglich

der WAA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
b) Vereinbarkeit der Zwischenlagerung mit

dem Atomgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102

4. Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern
vom 28. September 1979 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102

5. Anpassung der Entsorgungsgrundsätze am 29. Februar 1980 103

C. Die Entscheidung zur untertägigen Erkundung vom 13. Juli 1983
sowie das nachfolgende Abteufen und die Auslegung der
Erkundungsschächte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103

I. Grundstückserwerb für das Standortgelände und erste
Untersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104

1. Grundstückserwerb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104

2. Erste Untersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
II. Die übertägige Erkundung des Salzstocks Gorleben von
1979 bis 1983 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106

1. Ablauf der übertägigen Erkundung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106

ndestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/13700 – 10 – Deutscher Bu

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2. Kritische Bewertungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
a) Kritik von Prof. Dr. Eckhard Grimmel . . . . . . . . . . . . . . . 107

aa) Stellungnahme der RSK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
bb) Stellungnahme der BGR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108

b) Kritik von Prof. Dr. Klaus Duphorn . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
aa) Auftrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
bb) Auftragsabwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
cc) Vorabbekanntwerden von Ergebnissen . . . . . . . . . . . 113
dd) Die Ergebnisse von Prof. Dr. Klaus Duphorn . . . . . . 115
ee) Stellungnahme der BGR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
ff) Presseinformation der PTB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118
gg) Position des BMFT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118
hh) Vertragsbeendigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119

3. Ergebnis der übertägigen Erkundung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120

4. Untersuchungen anderer Standortmöglichkeiten . . . . . . . . . . 121

III. Die „Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver
Abfälle in einem Bergwerk“ vom 5. Januar 1983 . . . . . . . . . . . . . 124

1. Vorgeschichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124

2. Befassung der RSK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125
a) Aufgabe und Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125
b) Beratungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125
c) Empfehlungen und Veröffentlichung der

Sicherheitskriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127

3. Zweck der Sicherheitskriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127

4. Inhalt der Sicherheitskriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128

IV. Grundlage der Entscheidung der Bundesregierung zur unter-
tägigen Erkundung: „Zusammenfassender Zwischenbericht“
der PTB vom Mai 1983 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129

1. Auftrag und Bedeutung des „Zusammenfassenden
Zwischenberichts“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129

2. Erstellung des Berichts und Entwurfsfassungen . . . . . . . . . . . 130

3. Besprechung am 11. Mai 1983 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132
a) Anlass und Gegenstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132
b) Teilnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133
c) Die Rolle der Vertreter des BK, BMI und BMFT . . . . . . . 134

4. Kapitel 8 „Zusammenfassende Bewertung“ . . . . . . . . . . . . . . 139
a) Endfassung des Kapitels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
b) Abweichungen von den Entwurfsfassungen . . . . . . . . . . . 145

aa) Alternative Standorterkundung . . . . . . . . . . . . . . . . . 145
bb) Deckgebirge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145

cc) Eignungshöffigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146
dd) Telex des BMFT vom 13. Mai 1983 . . . . . . . . . . . . . 146

5. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – D

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V. Der Beschluss des Bundeskabinetts vom 13. Juli 1983 zur
untertägigen Erkundung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148

VI. Geologische Aspekte der Entscheidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155

1. Die Entscheidung für Steinsalz als Wirtsgestein . . . . . . . . . . . 155

2. Notwendigkeit einer untertägigen Erkundung . . . . . . . . . . . . 157

3. Mehrbarrierenkonzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158

4. Ausbreitung von Radionukliden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160

5. Der Salzstock . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162
a) Lage und Struktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162
b) Hauptanhydrit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163
c) Wärmeeintrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163
d) Lösungen, Gase und Kondensate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164
e) Gasvorkommen unter der Salzstruktur Gorleben-Rambow 166

aa) Unter dem Salzstock Gorleben . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166
bb) Auf DDR-Gebiet unter dem Salzstock Rambow . . . . 167

VII. Rechtsgrundlagen für die untertägige Erkundung des
Salzstockes Gorleben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168

1. Entscheidung für die Anwendung des BBergG . . . . . . . . . . . 168
a) Gespräch im IC am 23. Juni 1980 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169
b) Diskussionsprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170
c) Entscheidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175
d) Urteil des BVerwG vom 9. März 1990 . . . . . . . . . . . . . . . 175

2. Rahmenbetriebsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175
a) Antrag auf Verlängerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
b) Urteil des BVerwG vom 2. November 1995 . . . . . . . . . . . 176

VIII. Abteufen und Auslegung der Erkundungsschächte . . . . . . . . . . . 177

1. Abteufen der Erkundungsschächte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177

2. Schachtunfall am 12. Mai 1987 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177
a) Untersuchungsergebnis der Staatsanwaltschaft . . . . . . . . . 178
b) Konsequenzen aus dem Schachtunfall . . . . . . . . . . . . . . . . 179

3. Auslegung der Erkundungsschächte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179

D. Entwicklung in den 90er Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180

I. Ausgangssituation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182

1. Erkundungs- und Entsorgungskonzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182
a) Erkundungskonzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182
b) Entsorgungskonzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183

2. Salzrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183

3. Abfallmengen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185
II. Überlegungen Anfang der 90er Jahre zum Vorgehen
bei der Erkundung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185

III. Entwicklung in der zweiten Hälfte der 90er Jahre . . . . . . . . . . . . 187

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Drucksache 17/13700 – 12 – Deutscher Bu

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1. Erlaubnis zum Aufsuchen von bergfreiem Salz . . . . . . . . . . . 187

2. Weitere Bemühungen um Salzrechte privater Grundeigen-
tümer und Ergänzung des AtG um einen Enteignungs-
tatbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188
a) Anträge gemäß § 159 und § 160 BBergG . . . . . . . . . . . . . 189
b) Aufnahme eines Enteignungstatbestandes in das AtG . . . . 190
c) Verhandlungen über grundeigene Salzrechte . . . . . . . . . . . 191

3. Fortschreibung des Erkundungskonzeptes . . . . . . . . . . . . . . . 192
a) Ministergespräche mit den EVU-Vorständen sowie

vor- und nachbereitende Besprechungen . . . . . . . . . . . . . . 193
aa) „Ministergespräch“ am 11. Juni 1996 . . . . . . . . . . . . 193
bb) Gespräch von Vertretern des BMU und des BMWi

mit Vertretern des Fachausschusses „Kernenergie“
am 8. November 1996 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193

cc) Vorbereitungsbesprechung BMU/BMWi
am 15. November 1996 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194

dd) Fachausschuss „Kernenergie“ am
21. November 1996 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194

ee) Besprechung zwischen BM’in Dr. Merkel und
BM Dr. Rexrodt am 26. November 1996 . . . . . . . . . . 194

ff) Sitzung des Vorstandsvorsitzendenkreises
„Kernenergie“ am 27. November 1996 . . . . . . . . . . . 195

gg) „Ministergespräch“ am 5. Dezember 1996 . . . . . . . . 195
hh) Sitzung des Arbeitskreises „Optimierung der

Endlagerung“ am 17. Dezember 1996 . . . . . . . . . . . . 196
ii) Treffen der Abteilungsleiter aus BMU und BMWi

mit Vertretern der EVU am 20. Dezember 1996 . . . . 198
jj) Sitzung des Arbeitskreises „Optimierung der

Endlagerung“ am 8. Januar 1997 . . . . . . . . . . . . . . . . 198
kk) Sondersitzung des Vorstandsvorsitzendenkreises

„Kernenergie“ am 13. Januar 1997 . . . . . . . . . . . . . . 200
ll) „Ministergespräch“ am 13. Januar 1997 . . . . . . . . . . 200

b) Gemeinsam getragene Handlungsempfehlung
von BfS, BGR und DBE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203

c) Kritische Äußerungen zu der Handlungsempfehlung . . . . 204
aa) Abstimmungsprozess zwischen BfS, BGR und DBE 204
bb) Stellungnahme von Prof. Dr. Röthemeyer,

Wosnik und Prof. Dr. Herrmann . . . . . . . . . . . . . . . . 205
cc) Zuständigkeit der bergbaufachlich bestellten Person 206
dd) Umgang mit der Kritik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207

d) Gründe für die Fortschreibung des Erkundungskonzeptes 209
e) Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212

4. Fortschreibung des Entsorgungskonzeptes . . . . . . . . . . . . . . . 214

IV. BGR-Studien zu anderen salinaren und nichtsalinaren
Formationen sowie Pressemitteilung des BMU
vom 28. August 1995 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216
1. BGR-Studien zu salinaren und nichtsalinaren Formationen 216
a) Hintergrund und Ziel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216
b) Inhalt und Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – D

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c) Umgang mit den Ergebnissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219
d) Folgerungen für den Salzstock Gorleben . . . . . . . . . . . . . . 221

2. Pressemitteilung des BMU vom 28. August 1995 . . . . . . . . . 222
a) Vorgeschichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222
b) Pressemitteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223

V. Studien zur Ermittlung der Eignungshöffigkeit des Salzstocks
Gorleben im Auftrag des Niedersächsischen
Umweltministeriums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226

E. Organisationsänderungen und Personenwechsel . . . . . . . . . . . . . . . 228

I. Organisationsänderung im BfS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228

II. Personenwechsel zwischen öffentlichen und privaten Stellen . . . 230

F. Kompensationsleistungen des Bundes und der Privatwirtschaft
im Zusammenhang mit dem Entsorgungsprojekt Gorleben . . . . . . 231

I. Die Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und
dem Land Niedersachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231

1. Verhandlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231

2. Rechtsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232

3. Inhalt der Verwaltungsvereinbarung vom 9. Februar 1979 . . . . 233

4. Zahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234

5. Neuverhandlungen über die Pauschalzahlungen
im Jahre 1984 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234

6. Verwaltungsvereinbarung vom 14. März 1990 . . . . . . . . . . . . 235

7. Verwendung der Finanzmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235

8. Zielrichtung der Zahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236

II. Weitere Forderungen des Landkreises Lüchow-Dannenberg
gegenüber dem Bund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236

III. Ansiedlungsverträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237

IV. Ausgleichsmaßnahmen für Grundstückseigentümer . . . . . . . . . . . 238

V. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238

G. Information der Öffentlichkeit und des Deutschen Bundestages . . . 238

I. Information der Öffentlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239

1. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239
a) Die „Gorleben-Kommission“ von 1977 bis 1991 . . . . . . . 239

aa) Einrichtung der Kommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239
bb) Zusammensetzung und Aufgabe . . . . . . . . . . . . . . . . 240
cc) Tätigkeit der Kommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241

dd) Abschluss der Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 242
ee) Information der Öffentlichkeit über die

Kommissionsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 242

ndestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/13700 – 14 – Deutscher Bu

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b) Die 1979 eingerichtete „Gemeinsame Informationsstelle
zur nuklearen Entsorgung Bund-Land“ . . . . . . . . . . . . . . . 243

c) Die Informationsveranstaltung „Entsorgung“ des Bundes
(BMFT) in Lüchow im Mai 1981 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245

d) Die Informationsveranstaltung des Bundes (BMFT)
zum Projekt „Sicherheitsstudien Entsorgung“ (PSE)
in Hitzacker am 23. Oktober 1982 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 247

e) Die Informationsveranstaltung des Bundes vor dem
Schachtabteufen (BMI und BMFT) in Hitzacker
im Mai 1983 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 248

f) Informationsblätter, Pressemitteilungen und
wissenschaftliche Publikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250
aa) Information durch PTB und BfS . . . . . . . . . . . . . . . . 250
bb) Publikationen der BGR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251
cc) Pressemitteilungen der Bundesministerien . . . . . . . . . 251

2. Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251

II. Information des Deutschen Bundestages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253

1. Entsorgungsberichte der Bundesregierung . . . . . . . . . . . . . . . 253

2. Information der Fachausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253

3. Antworten auf parlamentarische Anfragen . . . . . . . . . . . . . . . 254

4. Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255

Dritter Teil:
Bewertung der Untersuchungsergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257

A. Zusammenfassende Bewertung: 30 Jahre Gorleben-Erkundung
– Sicherheit stets an erster Stelle – Eignungshöffigkeit
immer bestätigt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257

B. Anlass und Auftrag des Untersuchungsausschusses . . . . . . . . . . . . . 259

C. Vorgehen nach Themenkomplexen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261

I. Themenkomplex I: „Entscheidungsprozess der Bundesregierung
im Jahr 1983, den Salzstock Gorleben untertägig auf seine
Eignung als Endlager insbesondere für hochradioaktive
Abfälle zu erkunden“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261

1. Ergebnis Themenkomplex I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261

2. Sachverhalte im Detail . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263
a) Regierungshandeln: sachgerecht und kontinuierlich . . . . . 263
b) Fachliches Votum für die untertägige Erkundung . . . . . . . 265
c) Grundlage der Entscheidung der Bundesregierung:

der PTB-Zwischenbericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266
d) Keine politischen Manipulationen des PTB-Zwischen-

berichtes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266

aa) Keine „fachlichen Änderungen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . 266
bb) Die angebliche „Weisung“ zum Punkt

„Erkundung anderer Standorte“ . . . . . . . . . . . . . . . . 268

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – D

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e) Ergebnisoffenheit des Verfahrens und Umgang mit Kritik 269
aa) BGR-Studien zu alternativen Standorten von

1982/1983 und Abwägung zur Erkundung
des Salzstocks Gorleben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269

bb) Kritik von Prof. Dr. Grimmel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271
cc) Kritik von Prof. Dr. Duphorn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271
dd) Kritik am Verfahren: Bergrecht oder Atomrecht . . . . 274

f) Die damalige Öffentlichkeitsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275

II. Themenkomplex II: „Auswahlverfahren des Standortes
Gorleben“ in den Jahren 1974 bis 1977 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276

1. Ergebnis Themenkomplex II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276

2. Sachverhalte im Detail . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277
a) Endlagerung in tiefen geologischen Formationen . . . . . . . 277
b) Steinsalz als Wirtsgestein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277
c) Integriertes Entsorgungskonzept aus dem Jahr 1974 . . . . . 277
d) KEWA-Standortauswahlstudie aus dem Jahr 1974

und Arbeiten bis Mitte 1976 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
e) KEWA-Überprüfung aus der zweiten Hälfte des

Jahres 1976 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
f) Einwände Niedersachsens gegen die KEWA-Standorte

Wahn, Lichtenhorst und Weesen-Lutterloh . . . . . . . . . . . . 282
g) Standortauswahlverfahren des IMAK . . . . . . . . . . . . . . . . 282
h) Rolle des Standortes Gorleben im Spitzengespräch

vom 11. November 1976 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284
i) Niedersächsische Kabinettentscheidung vom

22. Februar 1977 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287
j) Grenznähe zur DDR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287
k) Aussagen von Prof. Dr. Gerd Lüttig . . . . . . . . . . . . . . . . . 288
l) Gorleben-Hearing und Entscheidung von

Ministerpräsident Albrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290

III. Themenkomplex III: „Änderungen am ursprünglichen
Erkundungs- oder Endlagerkonzept im Salzstock
Gorleben in den Jahren 1997/98“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290

1. Ergebnis Themenkomplex III . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290

2. Energiekonsensverhandlungen und Fachgespräche . . . . . . . . 292

3. Sachverhalte im Detail . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294
a) Interessensgegensatz zwischen Bundesregierung

und Energieversorgungsunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . 294
b) Veränderte Rahmenbedingungen: Weniger Abfälle

durch weniger Kernkraftwerke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295
c) Konzept des schrittweisen Vorgehens . . . . . . . . . . . . . . . . 296
d) Argumente für das schrittweise Vorgehen . . . . . . . . . . . . . 296

aa) Weniger Abfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 296
bb) Salzrechte und Enteignungsmöglichkeiten . . . . . . . . . 296
cc) Erkundung des nordöstlichen Salzstockbereiches . . . 298

dd) Nachweis der Eignung und Übertragbarkeit

der Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 298
ee) Das Prinzip der Hohlraumminimierung . . . . . . . . . . . 299

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Drucksache 17/13700 – 16 – Deutscher Bu

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ff) Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299
gg) Entsorgungskonzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299

e) BfS-interne Kritik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299
f) Umorganisation des BfS-Fachbereiches ET . . . . . . . . . . . 301
g) Blockadehaltung Niedersachsens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302
h) Forderung: Rahmenbetriebsplan mit Umweltverträglich-

keitsprüfung (UVP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303
i) „Griefahn“-Gutachten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304
j) BGR-Studien zu untersuchungswürdigen Standorten/

Formationen 1994/95 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304
k) Pressekonferenz vom 28. August 1995 zu den

BGR-Studien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306
l) Aktenlage und konsequentes Regierungshandeln . . . . . . . 308

D. Widerlegte Kritikpunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308

I. Gorlebener Rinne und Deckgebirge: kein Sicherheitsdefizit . . . . 308

II. Mögliche Gasvorkommen unter der Salzstruktur
Gorleben-Rambow: keine Relevanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 310

III. Lösungs-, Gas- und Kondensatvorkommen im Salzstock
Gorleben: typisch für jeden Salzstock . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313

IV. Strahlenschäden im Steinsalz: technisch beherrschbar . . . . . . . . . 315

V. Mehrbarrierenkonzept: alle Barrieren zusammen tragen die Last 316

VI. Eignungshöffigkeit: Weitererkundung verantwortbar
und vernünftig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 317

VII. Erkundung des gesamten Salzstocks: nur soviel wie notwendig 319

VIII. „Bestmöglicher“ Standort? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 320

IX. Irrtümer des Zeugen Heinz Nickel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 321

X. Baugrunduntersuchungen der Firma Lahmeyer: Zeuge
Dr. Thomas Diettrich im Widerspruch zu allen
sonstigen Beweismitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323

XI. Schachtunfall 1987: ein rein bergbautechnisches Problem . . . . . . 324

XII. „Schwarzbau“ Gorleben: politische Polemik . . . . . . . . . . . . . . . . 326

XIII. Vergleich Asse mit Gorleben: offenkundig unseriös . . . . . . . . . . 329

E. Oppositionsverhalten gegenüber Zeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 330

I. Unangebrachte Vernehmungsmethoden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 330

II. Sachverhalte in Pressedarstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 333

1. Von Zeugen als beleidigend empfundene Aussagen . . . . . . . . 333

2. Veröffentlichung von falschen Behauptungen in Oppositions-

Pressemitteilungen vor Beendigung der Zeugenverneh-
mungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334

3. Beispiele für weitere unpräzise und objektiv falsche
Aussagen in Veröffentlichungen der Opposition . . . . . . . . . . 335

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – D

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III. Falsche Vorhalte bei Zeugenvernehmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 336

IV. Fazit zum Verhalten der Opposition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 338

F. Antworten auf 25 Fragen des Untersuchungsauftrages . . . . . . . . . . 338

G. Schlussfolgerungen aus dem Untersuchungsausschuss:
Antwort auf Frage 26 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352

Vierter Teil:
Sondervotum der Fraktionen SPD, DIE LINKE.,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355

Erstes Kapitel:
Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355

A. Untersuchungsausschuss war notwendig und richtig . . . . . . . . . . . . 355

B. Untersuchungsausschuss war erfolgreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355

C. Erfordernis eines Sondervotums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356

I. Erfordernis eines eigenen Feststellungsteils . . . . . . . . . . . . . . . . . 356

II. Erfordernis eines eigenen Bewertungsteils . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357

D. Zusammenfassung der Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357

E. Stellungnahme zum Bewertungsteil von CDU/CSU und FDP . . . . . 358

Zweites Kapitel:
Feststellungen zum Sachverhalt und Bewertungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 359

A. Einführung zum Untersuchungsauftrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 359

I. Rahmenbedingungen in den 70er und 80er Jahren . . . . . . . . . . . . 359

II. Rechtlicher Rahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 359

1. Atomrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 360
a) Aufgabenteilung zwischen Staat und Industrie . . . . . . . . . 360
b) Planfeststellungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 360

2. Bergrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361
a) Sonderregelung betreffend Salzrechte . . . . . . . . . . . . . . . . 361
b) Betriebsplanverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 362

III. Zuständige Behörden und Drittbeauftragte . . . . . . . . . . . . . . . . . . 362

1. Behörden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 362

a) Atomrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363
b) Bergrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363

2. Drittbeauftragte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 364

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IV. Stand von Wissenschaft und Technik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 364

B. Themenkomplex 1977: Feststellungsteil und Bewertungen . . . . . . . 365

I. Feststellungsteil: Standortsuche und Standortvorschlag für ein
NEZ von 1973 bis 1977 sowie die Entwicklung im Zusam-
menhang mit der Abkehr Niedersachsens von einer WAA
im Jahre 1979 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365

1. Bundesweite Standortsuche der KEWA im Auftrag
der Bundesregierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366
a) Aufgabe der KEWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366
b) Standortkriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 367
c) Untersuchungen zur Standortauswahl . . . . . . . . . . . . . . . . 367

aa) KWA 1224 vom Dezember 1974
(Februar bis Dezember 1974) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 367

bb) KWA 1225 vom Februar 1977
(Januar bis Dezember 1975) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368

cc) KWA 1225 vom Oktober 1977
(Januar bis Dezember 1976) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369

dd) Reise von MP Albrecht und Minister Kiep
nach Lüchow . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370

ee) Tiggemann-These: „KEWA-Nachbewertung“ . . . . . . 370

2. Standortvorschlag der Niedersächsischen Landesregierung . . . 374
a) Ministergespräch am 11. November 1976 . . . . . . . . . . . . . 374

aa) Vorbereitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 374
bb) Das Gespräch am 11. November 1976 . . . . . . . . . . . . 377

aaa) Teilnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 377
bbb) Gesprächsverlauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 377
ccc) Die Erwähnung des Salzstockes Gorleben

als möglichen Standort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 379
ddd) Frage der Kenntnis des Bundes von der

Standortalternative „Gorleben“ . . . . . . . . . . . . . 381
cc) Ergebnisse des Gesprächs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381

b) Einsetzung des interministeriellen Arbeitskreises (IMAK) 382
aa) Auftrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 383
bb) Auswahlkriterien und Arbeitsweise . . . . . . . . . . . . . . 384

aaa) Erste Phase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 384
bbb) Zweite Phase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 384
ccc) Dritte Phase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 384
ddd) Vierte Phase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 385

cc) Verlauf der IMAK-Sitzungen und begleitender
Besprechungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 385
aaa) 18. November 1976 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386
bbb) 22. November 1976 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386
ccc) 26. November 1976 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386
ddd) 1. Dezember 1976 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 387

eee) 2. Dezember 1976 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 387
fff) 6. Dezember 1976 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 387
ggg) 25. Januar 1977 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388

rucksache 17/13700
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – D

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hhh) 26. Januar 1977 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388
iii) Abstimmung mit dem Bund und der Wirtschaft 388

dd) Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976 . . . . . . . . . 389
aaa) Standortvorauswahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389
bbb) Gasvorkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389
ccc) „Zipfel“ des Salzstockes auf DDR-Gebiet . . . . . 390

ee) Kabinettsvorlage vom 2. Februar 1977 . . . . . . . . . . . 391
aaa) Konkretisierung der Standortvorauswahl . . . . . 391
bbb) TÜV-Studie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391
ccc) Gasvorkommen unter der Salzstruktur . . . . . . . 393
ddd) Grenznähe zur DDR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 393

c) Die Entscheidung der Landesregierung am
22. Februar 1977 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 393
aa) Diskussionspunkt zwischen dem Bund und dem

Land Niedersachsen: Grenznähe zur DDR . . . . . . . . . 393
bb) Benennung des Standortes Gorleben . . . . . . . . . . . . . 394
cc) Bekanntgabe der Entscheidung . . . . . . . . . . . . . . . . . 394

3. Die Zustimmung der Bundesregierung zu dem
Standort am 5. Juli 1977 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 396
a) Haltung des Bundes bis zur Standortbenennung durch die

Niedersächsische Landesregierung im Februar 1977 . . . . 396
b) Entwicklungsprozess Februar bis Juli 1977 . . . . . . . . . . . . 397
c) Entscheidung der Bundesregierung am 5. Juli 1977 . . . . . 399

4. Die Abkehr Niedersachsens von einer WAA und der
Beschluss der Regierungschefs von Bund und
Ländern im Jahre 1979 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 399
a) Symposium „Rede-Gegenrede“ im März/April 1979

(„Gorleben-Hearing“) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 399
b) Abkehr der Niedersächsischen Landesregierung

von einer WAA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402
c) Staatssekretärsausschuss Bund/Länder . . . . . . . . . . . . . . . 402

aa) Dissens zwischen Bund und Ländern bezüglich
der WAA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403

bb) Vereinbarkeit der Zwischenlagerung mit dem
Atomgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403

d) Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern
vom 28. September 1979 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403

e) Anpassung der Entsorgungsgrundsätze am
29. Februar 1980 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 404

II. Bewertung: Standortsuche und Standortvorschlag für
ein NEZ 1977 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 405

1. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 405

2. Standortauswahl und Standortentscheidung 1977 . . . . . . . . . . 405
a) Vorgeschichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 405

aa) Widerstand im Emsland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 405

bb) Waldbrände an Standorten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 406

b) KEWA-Standortauswahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 406
c) Niedersachsen sucht andere Standorte . . . . . . . . . . . . . . . . 407

ndestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/13700 – 20 – Deutscher Bu

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d) Reise nach Lüchow . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 408
e) Der entscheidungsbringende Tag: 11. November 1976 . . . . 408

aa) Die 4. Möglichkeit: Gorleben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409
bb) Überraschung bei den Beamten . . . . . . . . . . . . . . . . . 409

f) Standortauswahl durch IMAK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 410
aa) Formel: 3 + Lüchow-Dannenberg + X . . . . . . . . . . . . 410
bb) Einziges „Sicherheitskriterium“: Besiedlungsdichte 411

g) KEWA-Nachbewertung: ein Gerücht . . . . . . . . . . . . . . . . 412
aa) Hauseigener Historiker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412
bb) Stunde der Wahrheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 413

h) Niedersachsen: Gorleben oder gar nichts . . . . . . . . . . . . . . 415
i) Ihr Geologen kommt auch noch dran . . . . . . . . . . . . . . . . . 417
j) Schock vor Ort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 418
k) Spielplatz-Blockade . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 419
l) Internationale Expertenrunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 419
m) Erdgasvorkommen in Gorleben wurde ignoriert . . . . . . . . 419
n) Lage des Salzstocks Gorleben-Rambow . . . . . . . . . . . . . . 421
o) Einbruchsee auf dem Salzstock . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422
p) Gas im Salzstock . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
q) Frühe Festlegung auf Salz als Wirtsgestein . . . . . . . . . . . . 423

3. Gesamtbewertung Themenkomplex 1977 . . . . . . . . . . . . . . . . 424

C. Themenkomplex 1983: Feststellungen und Bewertungen . . . . . . . . 424

I. Feststellungsteil: Die Entscheidung zur untertägigen Erkundung
vom 13. Juli 1983 sowie das nachfolgende Abteufen und die
Auslegung der Erkundungsschächte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 424

1. Grundstückserwerb für das Standortgelände und erste
Untersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 425
a) Grundstückserwerb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 425
b) Erste Untersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 425

2. Die übertägige Erkundung des Salzstocks Gorleben von
1979 bis 1983 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 426
a) Das Erkundungsprogramm von Prof. Dr. Klaus Duphorn . 426

aa) Auftrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 427
bb) Auftragsabwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 427
cc) Vorabbekanntwerden von Ergebnissen . . . . . . . . . . . 430
dd) Die Bewertung von Prof. Dr. Klaus Duphorn . . . . . . 432
ee) Stellungnahme der BGR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 432
ff) Presseinformation der PTB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 433
gg) Position des BMFT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 433
hh) Vertragsbeendigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 434

b) Die Studie von Prof. Dr. Eckhard Grimmel . . . . . . . . . . . . 436
aa) Reaktionen der RSK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 436

bb) Reaktionen der BGR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 437

c) Ergebnis der übertägigen Erkundung . . . . . . . . . . . . . . . . . 437
d) Untersuchungen anderer Standortmöglichkeiten . . . . . . . . 438

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – D

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3. Die „Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver
Abfälle in einem Bergwerk“ vom 5. Januar 1983 . . . . . . . . . . 441
a) Vorgeschichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 442
b) Befassung der RSK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 442

aa) Aufgabe und Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 442
bb) Beratungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 442
cc) Empfehlungen und Veröffentlichung der

Sicherheitskriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 443
c) Zweck der Sicherheitskriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 443
d) Inhalt der Sicherheitskriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 443

4. Grundlage der Entscheidung der Bundesregierung zur
untertägigen Erkundung: „Zusammenfassender
Zwischenbericht“ der PTB vom Mai 1983 . . . . . . . . . . . . . . . 445
a) Auftrag und Bedeutung des „Zusammenfassenden

Zwischenberichts“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445
b) Erstellung des Berichts und Entwurfsfassungen . . . . . . . . 446
c) Besprechung am 11. Mai 1983 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447

aa) Anlass und Gegenstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447
bb) Teilnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 448
cc) Die Rolle der Vertreter des BK, BMI und BMFT . . . 449

d) Kapitel 8 „Zusammenfassende Bewertung“ . . . . . . . . . . . 451
aa) Endfassung des Kapitels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 451
bb) Abweichungen von den Entwurfsfassungen . . . . . . . 457

aaa) Alternative Standorterkundung . . . . . . . . . . . . . 457
bbb) Deckgebirge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 459
ccc) Gas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 459
ddd) Eignungshöffigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 460
eee) Telex des BMFT vom 13. Mai 1983 . . . . . . . . . 460

e) Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462

5. Der Beschluss des Bundeskabinetts vom 13. Juli 1983
zur untertägigen Erkundung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462

6. Geologische Aspekte der Entscheidung . . . . . . . . . . . . . . . . . 463
a) Die Entscheidung für Steinsalz als Wirtsgestein . . . . . . . . 463
b) Notwendigkeit einer untertägigen Erkundung . . . . . . . . . . 465
c) Mehrbarrierenkonzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466
d) Ausbreitung von Radionukliden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 468
e) Der Salzstock . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 470

aa) Lage und Struktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 470
bb) Hauptanhydrit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 471
cc) Wärmeeintrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 473
dd) Lösungen, Gase und Kondensate . . . . . . . . . . . . . . . . 473
ee) Gasvorkommen unter der Salzstruktur
Gorleben-Rambow . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 477
aaa) Unter dem Salzstock Gorleben . . . . . . . . . . . . . 477
bbb) Auf DDR-Gebiet unter dem Salzstock Rambow 478

ndestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/13700 – 22 – Deutscher Bu

Seite

7. Rechtsgrundlagen für die untertägige Erkundung
des Salzstockes Gorleben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 479
a) Entscheidung für die Anwendung des BBergG . . . . . . . . . 479

aa) Gespräch im IC am 23. Juni 1980 . . . . . . . . . . . . . . . 479
bb) Diskussionsprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 481
cc) Entscheidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 486
dd) Urteil des BVerwG vom 9. März 1990 . . . . . . . . . . . 486

b) Rahmenbetriebsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 487
aa) Antrag auf Verlängerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 487
bb) Urteil des BVerwG vom 2. November 1995 . . . . . . . 487

8. Abteufen und Auslegung der Erkundungsschächte . . . . . . . . 488
a) Abteufen der Erkundungsschächte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 488
b) Schachtunfall am 12. Mai 1987 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 489

aa) Untersuchungsergebnis der Staatsanwaltschaft . . . . . 489
bb) Konsequenzen aus dem Schachtunfall . . . . . . . . . . . . 490

c) Auslegung der Erkundungsschächte . . . . . . . . . . . . . . . . . 491

II. Bewertungsteil: Die Entscheidung von 1983 . . . . . . . . . . . . . . . . 491

1. Die schwarz-gelbe Bundesregierung und der frisierte
„Zusammenfassende Zwischenbericht“ der PTB
vom Mai 1983 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 491
a) Chronologie: Aufzählung der Ereignisse im Zusammen-

hang mit dem PTB-Zwischenbericht . . . . . . . . . . . . . . . . . 491
b) Januar 1983: Auftrag zur Erstellung des Zwischenberichts

und die „Federführung“ lagen bei der PTB . . . . . . . . . . . . 492
c) Der „Zusammenfassende Zwischenbericht“ der PTB als

wissenschaftliche Grundlage für den Kabinettsbeschluss
vom 13. Juli 1983 der schwarz-gelben Bundesregierung 492
aa) Aktenlage verweist auf den PTB-Zwischenbericht

vom 1983 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 492
bb) Zeugen bestätigen den „Zusammenfassenden

Zwischenbericht“ der PTB als Entscheidungs-
grundlage der schwarz-gelben Bundesregierung
und dessen Bedeutung für die Endlagerfrage . . . . . . . 493

d) Politisches „Verdikt“ durch Bundeskanzler Helmut Kohl
am 5. Mai 1983 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 494

e) „Überfall“-Termin am 11. Mai 1983 – Und plötzlich
Bonner Beamte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 494
aa) Hintergrund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 494
bb) Geschehnisse vom Januar 1983 bis zum 11. Mai 1983 494

aaa) Frühe Einflussnahme auf den Bericht durch
das BMFT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 494

bbb) Die „Stellschrauben“ aufgezeigt: Reduzierung
des „Störfall-Kapitels“ des Zwischenberichts . . . 496

cc) 11. Mai 1983: Bonner-Beamter ohne Einladung
aber mit „dienstlicher Weisung“ im Gepäck . . . . . . . 496

aaa) Mitschrift vom 11. Mai 1983 inhaltlich korrekt 497
bbb) Auftauchen der Bonner-Beamten ohne

Einladung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497

rucksache 17/13700
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – D

Seite

ccc) Es gab die „dienstliche Weisung“ an die PTB
durch das BMI: „BMI will nicht, dass die
Standortvorschläge in den Bericht eingehen“
– die „Weisung“ durch das BMI . . . . . . . . . . . . 498

ddd) Haltloses Bestreiten der „dienstlichen Weisung“ 499
f) Versuchte politische Einflussnahme – das verfängliche

Telex vom 13. Juli 1983 und die standhafte PTB . . . . . . . 501
aa) „Der hypothetische Störfall“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 501
bb) Schwarz-gelbe Bundesregierung hatte Kenntnis

von der Forderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502

2. Bewertung Geologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502
a) Standortnachteil 1: Fehlendes Deckgebirge . . . . . . . . . . . . 503
b) Standortnachteil 2: Anhydritschichten in Gorleben . . . . . . 504
c) Standortnachteil 3: Salz bewegt sich . . . . . . . . . . . . . . . . . 504
d) Ausschlusskriterium 1: Gas im Salzstock . . . . . . . . . . . . . 504
e) Ausschlusskriterium 2: Salzstock in aktiver Störungszone 505
f) Zusammenfassend kann zur Geologie des Salzstockes

Gorleben heute festgestellt werden: . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505

3. Diskreditierte Wissenschaftler: Die „Augen-zu-und-durch-
Methode“ in Gorleben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505
a) Dr. Helmut Hirsch – Chancenlose Wissenschaft

von Anfang an . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505
b) Prof. Dr. Klaus Duphorn – Abqualifiziert und abserviert 506
c) Prof. Duphorns Zeugenvernehmung: . . . . . . . . . . . . . . . . . 506
d) Heinz Nickel – Zensur pur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 507
e) Unabhängige und beamtete Wissenschaftler . . . . . . . . . . . 507
f) Schwarz-gelbe Akteure: Kühn, Thomauske, Hennenhöfer 508

aa) Prof. Dr. Klaus Kühn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 508
bb) Prof. Dr. Bruno Thomauske . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509
cc) Gerald Hennenhöfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509

g) Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509

4. „Bergrecht“ statt „Atomrecht“, oder „Schwarzbau“ statt
Bürgerbeteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510
a) „Erpresste“ Entscheidung 1982 für das bergrechtliche

Verfahren – ohne Bürgerbeteiligung nach Atomrecht . . . . 510
b) Das „ungeliebte“ Gutachten von 1982 – Distanzierung

von unpassender juristischer Auffassung . . . . . . . . . . . . . . 511
c) Das Wunschgutachten der schwarz-gelben Bundes-

regierung – „bestellte“ Wissenschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . 511
d) Das Schachtunglück von 12. Mai 1987: Wissenschaftler

ignoriert und Zeitdruck bei Schachtabteufen . . . . . . . . . . . 512
e) „Schwarzbau“ Gorleben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 513

5. Gesamtbewertung zum Themenkomplex 1983 . . . . . . . . . . . . 513

D. Themenkomplex 90er Jahre: Feststellungen und Bewertungen . . . 514
I. Feststellungsteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 514

1. Änderung der Erkundungsbereiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 514
a) Ausgangssituation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 514

ndestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/13700 – 24 – Deutscher Bu

Seite

aa) Entsorgungs- und Erkundungskonzept . . . . . . . . . . . . 514
aaa) Entsorgungskonzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 514
bbb) Erkundungskonzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 515

bb) Salzrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 515
cc) Abfallmengen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 517

b) Überlegungen Anfang der 90er Jahre zur Fortführung
der Erkundung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 517
aa) Überlegungen 1991 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 517
bb) Überlegungen 1993 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519

c) Entwicklung in der zweiten Hälfte der 90er Jahre . . . . . . . 521
aa) Erlaubnis zum Aufsuchen von bergfreiem Salz . . . . . 521
bb) Bemühungen um Salzrechte privater Grundeigen-

tümer und Ergänzung des AtG um einen
Enteignungstatbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 522
aaa) Anträge gemäß § 159 und § 160 BBergG . . . . . 522
bbb) Aufnahme eines Enteignungstatbestandes

in das AtG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 523
cc) Überlegungen zur Fortführung der Erkundung

im Jahr 1995 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 525
dd) Organisationsänderung im BfS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 525

d) Energiekonsensgespräche auf politischer Ebene . . . . . . . . 528
e) Gespräche mit den EVU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 529

aa) „Ministergespräch“ am 11. Juni 1996 . . . . . . . . . . . . 530
bb) Gespräch von Vertretern des BMU und des BMWi

mit Vertretern des Fachausschusses „Kernenergie“
am 8. November 1996 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531

cc) Vorbereitungsbesprechung BMU/BMWi am
15. November 1996 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531

dd) Besprechung zwischen BM´in Dr. Merkel und
BM Dr. Rexrodt am 26. November 1996 . . . . . . . . . . 532

ee) Sitzung des Vorstandsvorsitzendenkreises
„Kernenergie“ am 27. November 1996 . . . . . . . . . . . 532

ff) „Ministergespräch“ am 5. Dezember 1996 . . . . . . . . 532
gg) Sitzung des Arbeitskreises „Optimierung der

Endlagerung“ am 17. Dezember 1996 . . . . . . . . . . . . 534
hh) Treffen der Abteilungsleiter aus BMU und BMWi

mit Vertretern der EVU am 20. Dezember 1996 . . . . 536
ii) Brief BfS-Präsident Kaul an Bundesumwelt-

ministerin Merkel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 536
jj) Sitzung des Arbeitskreises „Optimierung der

Endlagerung“ am 8. Januar 1997 . . . . . . . . . . . . . . . . 537
kk) Präsidentengespräch BfS/BGR am 9. Januar 1997 . . . 538
ll) Gesprächsvorbereitung BMU und BMWi . . . . . . . . . 539
mm)Sondersitzung des Vorstandsvorsitzendenkreises

„Kernenergie“ am 13. Januar 1997 . . . . . . . . . . . . . . 539
nn) „Ministergespräch“ am 13. Januar 1997 . . . . . . . . . . 540
f) Bericht des BfS zur Erkundungsbeschränkung . . . . . . . . . 540
aa) Berichtsanforderung des BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 540
bb) Fachgespräch am 20. Januar 1997 . . . . . . . . . . . . . . . 541

rucksache 17/13700
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – D

Seite

cc) Thomauske-Bericht vom 23. Januar 1997 . . . . . . . . . 541
dd) Fragen zum Abstimmungsprozess zwischen BfS,

BGR, DBE und BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 542
ee) Frage der Abstimmung innerhalb des BfS:

Stellungnahme von Prof. Dr. Röthemeyer,
Gert Wosnik und Prof. Dr. Herrmann . . . . . . . . . . . . 542

g) Ministervorlage Merkel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 546
h) Mitteilung an die Bergbehörden und weitere Planungen . . . 547
i) Konzeptänderung oder Änderung der Vorgehensweise? . . . 548

2. BGR-Studien zu anderen salinaren und nichtsalinaren
Formationen sowie Pressemitteilung des BMU vom
28. August 1995 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 549
a) BGR-Studien zu salinaren und nichtsalinaren Formationen 549

aa) Hintergrund und Ziel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 549
bb) Inhalt und Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 550
cc) Umgang mit den Ergebnissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551
dd) Folgerungen für den Salzstock Gorleben . . . . . . . . . . 554

b) Pressemitteilung des BMU vom 28. August 1995 . . . . . . . 555
aa) Vorgeschichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 555
bb) Pressemitteilung vom 18. Juli 1995 und Interview-

äußerung von Dr. Angela Merkel . . . . . . . . . . . . . . . . 556
cc) Pressemitteilung vom 28. August 1995 . . . . . . . . . . . 557

3. Personenwechsel zwischen öffentlichen und privaten Stellen 559

II. Bewertungen Themenkomplex 90er Jahre . . . . . . . . . . . . . . . . . . 560

1. Erkundungsbeschränkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 560
a) Kostendruck der EVU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 561
b) Merkels Hardliner-Atompolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 562

2. Die BGR-Studien zu Ersatzstandorten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 562

3. Morsleben und Asse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 565
a) Der Fall Asse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 565
b) Der Fall Morsleben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 565

4. Manipulation durch Personalpolitik im BfS . . . . . . . . . . . . . . 565

5. Schmalspur-Erkundung als Billiglösung . . . . . . . . . . . . . . . . . 566

6. Widerlegte Behauptungen von CDU/CSU und FDP . . . . . . . 570

E. „Gorleben-Gelder“: Kompensationsleistungen des Bundes
und der Privatwirtschaft im Zusammenhang mit dem
Entsorgungsprojekt Gorleben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 571

I. Feststellungsteil „Gorleben-Gelder“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 571

1. Die Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund
und dem Land Niedersachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 571
a) Verhandlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 571

b) Rechtsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 572
c) Inhalt der Verwaltungsvereinbarung vom 9. Februar 1979 572
d) Zahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573

ndestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/13700 – 26 – Deutscher Bu

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e) Neuverhandlungen über die Pauschalzahlungen
im Jahre 1984 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 574

f) Verwaltungsvereinbarung vom 14. März 1990 . . . . . . . . . 574
g) Verwendung der Finanzmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 575
h) Zielrichtung der Zahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 575

2. Weitere Forderungen des Landkreises Lüchow-Dannenberg
gegenüber dem Bund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 576

3. Ansiedlungsverträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 577

4. Ausgleichsmaßnahmen für Grundstückseigentümer . . . . . . . . 577

5. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 578

II. Bewertung Kapitel Gorleben-Gelder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 578

F. Information der Öffentlichkeit – Feststellungsteil und Bewertung 579

I. Feststellungsteil: Information der Öffentlichkeit . . . . . . . . . . . . . 579

1. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 579
a) Die „Gorleben-Kommission“ von 1977 bis 1991 . . . . . . . 579

aa) Einrichtung der Kommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 579
bb) Aufgabe der Kommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 580
cc) Tätigkeit der Kommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 580
dd) Abschluss der Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 580
ee) Information der Öffentlichkeit durch die Kommission 580

b) Die 1979 eingerichtete „Gemeinsame Informationsstelle
zur nuklearen Entsorgung Bund-Land“ . . . . . . . . . . . . . . . 582

c) Die Informationsveranstaltung „Entsorgung“ des Bundes
(BMFT) in Lüchow im Mai 1981 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 583

d) Die Informationsveranstaltung des Bundes (BMFT) zum
Projekt „Sicherheitsstudien Entsorgung“ (PSE)
in Hitzacker am 23. Oktober 1982 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585

e) Die Informationsveranstaltung des Bundes vor dem
Schachtabteufen (BMI und BMFT) in Hitzacker
im Mai 1983 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 586

f) Informationsblätter, Pressemitteilungen und
wissenschaftliche Publikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 588
aa) Information durch PTB und BfS . . . . . . . . . . . . . . . . 588
bb) Publikationen der BGR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 588
cc) Pressemitteilungen der Bundesministerien . . . . . . . . . 588

II. Ergebnis und Bewertung zum Thema Öffentlichkeit . . . . . . . . . . 589

1. Keine echte Bürgerbeteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 589

2. PR anstatt neutraler Information . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 589

G. Bewertung des Verfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 590
1. Aktenlieferungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 591

2. Grobe Missachtung der Minderheitenrechte . . . . . . . . . . . . . . 591

3. CDU: Ermittlungen in eigener Sache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 591

rucksache 17/13700
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – D

Seite

Drittes Kapitel:
Schlussfolgerungen aus dem Untersuchungsausschuss . . . . . . . . . . . . . . 592

A. Zusammenfassung der Beweisaufnahme: Politische
Willkürentscheidung statt wissenschaftlichem
Auswahlprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 592

B. Bewertung und Schlussfolgerungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 592

I. Alternativen und Auswahlkriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 593

II. Bürgerbeteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 593

III. Unabhängigkeit der Wissenschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 593

IV. Aufsicht und Kontrolle der Entscheidungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 594

C. Gorleben: aus Fehlern lernen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 594

Schlussfolgerungen aus dem UA Gorleben der Fraktion DIE LINKE. 594

Fünfter Teil:
Stellungnahmen aufgrund Gewährung rechtlichen Gehörs . . . . . . . . . . 595

A. Dr. Detlef Appel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 595

B. Mathias Edler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 596

C. Jürgen Kreusch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 598

D. Prof. Dr. Dietrich Rauschning . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 598

E. Prof. Dr. Hans-Werner Rengeling . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 599

F. Dr. Horst Schneider . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 599

G. Dr. Anselm Tiggemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 600

Anhang:
Übersichten und Verzeichnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 605

I. Ausschussdrucksachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 605

II. Beweisbeschlüsse und ihre Umsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 695

III. Verzeichnis der dem Ausschuss aufgrund von Beweisbeschlüssen
vorgelegten Materialien (MAT A – Materialien) . . . . . . . . . . . . . 779
IV. Verzeichnis der dem Ausschuss ohne Beweisbeschluss zur
Verfügung gestellten Materialien (MAT B – Materialien) . . . . . . 811

V. Verzeichnis der Sitzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 815

Drucksache 17/13700 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Seite

VI. Verzeichnis der vernommenen Zeugen und ihrer jeweils
maßgebenden Funktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 819

VII. Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 822

VIII. Verzeichnis der dem Bericht beigefügten Protokolle und
Dokumente (Nur in elektronischer Form auf Datenträger) . . . . . . 827

1. Protokolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 827

2. Dokumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 830

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 –

Erster Teil:
Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses
und Verlauf des Untersuchungsverfahrens

A. Einsetzung und Konstituierung

I. Vorgeschichte

Am 18. April 2009 berichtete die tageszeitung, dass der
„Zusammenfassende Zwischenbericht über die bisherigen
Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben“ der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) aus dem
Jahre 1983 auf politischen Druck hin geändert worden sei.
Dem Zwischenbericht vorangegangen sei die Erkundung
des Salzstocks durch eine Vielzahl von Bohrungen, die
nicht das erhoffte Ergebnis gebracht hätten. So sei in dem
Bericht festgestellt worden, dass das Gestein über dem
Salzstock (Deckgebirge) nicht ausreichend sei, um Konta-
minationen auf Dauer von der Biosphäre zurückzuhalten.
Professor Dr. Helmut Röthemeyer, seinerzeit Abteilungs-
leiter bei der PTB, habe sich gegenüber der Zeitung dahin-
gehend geäußert, dass „wegen des Erkundungsrisikos und
aus Gründen der Akzeptanz des Standortes“ ursprünglich
in dem Bericht die Empfehlung ausgesprochen worden
sei, einen zweiten Standort zu untersuchen. Zu einem Tref-
fen, das der Diskussion des Entwurfs unter Experten die-
nen sollte, seien dann unerwartet auch Vertreter des Bun-
deskanzleramtes, des Bundesministeriums für Forschung
und Technologie sowie des Bundesministeriums des In-
nern erschienen und hätten die PTB zur Änderung ihres
Berichts aufgefordert. Professor Dr. Röthemeyer wurde
insoweit mit den Worten zitiert: „Es gab nichts Schriftli-
ches, keine schriftliche Weisung, aber wir mussten das Ge-
spräch klar als Weisung auffassen“. In der Folge, so wurde
in dem Artikel weiter ausgeführt, sei die Forderung nach
vorsorglichen Erkundungsmaßnahmen an anderen Stand-
orten aus dem Bericht gestrichen worden.

Ähnlich berichtete die Frankfurter Rundschau am
25. August 2009, dass die Experten der PTB ihren Be-
richt offenbar auf Druck seitens der Bundesregierung hin
hätten umschreiben müssen. In ihrer nun bekannt gewor-
denen ersten Bewertung der Tiefbohrungen hätten sich
die PTB-Experten dafür ausgesprochen, wegen „Unsi-
cherheiten in Bezug auf Eignungsaussagen“ parallel
„weitere Standorte“ zu erkunden. Es sei nicht auszu-
schließen, dass nach erfolgter untertägiger Erkundung
aufwändige Maßnahmen an der technischen Barriere not-
wendig würden, um die Einhaltung von Grenzwerten si-
cherzustellen; ob diese Ausgaben unvermeidbar seien,
könne nur beantwortet werden, wenn Vergleichsdaten von
anderen Standorten vorliegen. Darüber hinaus wurde in
dem Artikel unter Bezugnahme auf die tageszeitung über
das dort beschriebene Treffen berichtet. In der nur einen
Tag später versandten Neufassung des Berichts, so heißt
es in dem Artikel weiter, sei das Projekt plötzlich sehr po-
sitiv bewertet und den „Schlussfolgerungen“ folgender
Satz vorangestellt worden: „Die bisherigen Erkenntnisse
über den Salzstock … haben die Aussagen über seine
Eignungshöffigkeit für die Endlagerung der vorgesehe-

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2
nen radioaktiven Abfälle voll bestätigt“.
Drucksache 17/13700

m die Umstände der Erstellung des Zwischenberichts an-
nd einer Aktenrecherche aufzuklären, setzte die Bun-
sregierung am 10. September 2009 eine interministe-

elle Arbeitsgruppe ein. An den fünf Sitzungen der
rbeitsgruppe nahmen neben Vertretern des Bundeskanz-
ramtes, des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-
hutz und Reaktorsicherheit (BMU), des Bundesministe-
ums für Bildung und Forschung (BMBF) und des
undesministeriums für Wirtschaft und Technologie
MWi) Mitarbeiter des Bundesamtes für Strahlenschutz
fS) und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und

ohstoffe (BGR) teil. Der damalige Bundesumweltminis-
r Sigmar Gabriel (SPD) sprach sich in einer Presseerklä-
ng vom 10. September 2009 dafür aus, auf der Basis der
ktenprüfung einen Bericht an den Deutschen Bundestag
erstellen, der die Grundlage für die Entscheidung über
e Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im nächs-
n Deutschen Bundestag sein sollte.

m 24. September 2009 legte das BMU der Arbeits-
uppe seinen Entwurf des „Bericht[s] zur Frage der poli-

schen Einflussnahme auf den Zwischenbericht der PTB
r weiteren Erkundung des Standortes Gorleben (1983)“
r1 und veröffentlichte diesen zeitgleich im Internet. In
m Berichtsentwurf wurde ausgeführt, aus den bislang
sichteten Akten ergebe sich eindeutig, dass die Bundes-
gierung auf den Zwischenbericht der PTB politischen
influss genommen habe. Die PTB sei veranlasst worden,
e Empfehlung zur Erkundung alternativer Standorte aus
m Zwischenbericht zu streichen, um eine Diskussion in
r Öffentlichkeit zu vermeiden. Die seinerzeit bestehen-
n wissenschaftlichen Zweifel seien abgeschwächt wor-
n. Auch eine weiterreichende Aktenrecherche, so das

azit, könne zu keinem anderen Schluss führen. Der da-
alige Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) be-
ündete die Veröffentlichung des Berichtsentwurfs da-
it, dass die Aufklärung der Frage der politischen
influssnahme nicht auf die Zeit nach der Bundestags-
ahl verschoben werden dürfe.

ie Wahlen zum 17. Deutschen Bundestag fanden am
. September 2009 statt mit dem Ergebnis, dass nun-
ehr die Fraktionen von CDU/CSU und FDP über eine
ehrheit im neu gewählten Bundestag verfügten.

m 9. Oktober 2009 – noch vor der Konstituierung des
. Deutschen Bundestages am 27. Oktober 2009 und vor
r Bildung der neuen Bundesregierung – erklärte das

undeskanzleramt in einer Pressemitteilung, die Mitglie-
r der Arbeitsgruppe seien mit Ausnahme des BMU und
s BfS zu der übereinstimmenden Ansicht gelangt, dass

ch der Vorwurf einer unsachgemäßen Einflussnahme
cht bestätigt habe2. Fachliche Unsicherheiten und kriti-
he Aspekte in Bezug auf die Frage der Eignung des

alzstockes Gorleben seien in dem Zwischenbericht be-
nnt worden. Dabei sei deutlich gemacht worden, dass

Bericht des BMU zur Frage der politischen Einflussnahme auf den
Zwischenbericht der PTB zur weiteren Erkundung des Standortes
Gorleben, Dokument Nr. 1 und Nr. 67.

Pressemitteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesre-
gierung vom 9. Oktober 2009, Dokument Nr. 2.

Drucksache 17/13700 – 30 –

die abschließende Entscheidung über die Geeignetheit
Gorlebens erst auf Grundlage der vorgeschlagenen unter-
tägigen Erkundung erfolgen könne. Das BMU hielt laut
Presseerklärung vom gleichen Tage an den Erkenntnissen
seines Berichtsentwurfs vom 24. September 2009 fest.

Beim Deutschen Bundestag war die Thematik im Mai
2009 Gegenstand einer Kleinen Anfrage3 sowie zu Be-
ginn der 17. Wahlperiode einer schriftlichen Frage4 sei-
tens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; in der
Antwort auf letztere wurde seitens der Bundesregierung
zudem ergänzend auf eine Antwort der Bundesregierung
auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN im
Jahre 1985 verwiesen, in der es u. a. hieß: „Eine Weisung
an die PTB, auf Überlegungen hinsichtlich anderer mög-
licher Endlagerstandorte zu verzichten, gab und gibt es
nicht“5.

Bereits im September 2009 hatten laut Presseberichten
Vertreter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Einset-
zung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses
nach der Bundestagswahl zur Aufklärung der Vorwürfe
der politischen Einflussnahme auf die Expertise der PTB
gefordert. Im Oktober 2009 sprachen sich auch Vertreter
von SPD und DIE LINKE. für einen Untersuchungsaus-
schuss aus.

II. Einsetzung des 1. Untersuchungs-
ausschusses

1. Antrag

Am 2. März 2010 stellten die Abgeordneten Ulrich
Kelber, Dorothée Menzner, Sylvia Kotting-Uhl und wei-
tere 282 Abgeordnete der Fraktionen der SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag
auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß
Artikel 44 des Grundgesetzes (Bundestagsdrucksache
17/888 (neu)):

„Der Bundestag wolle beschließen:

Es wird ein Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44
des Grundgesetzes eingesetzt.

Dem Untersuchungsausschuss sollen 15 ordentliche Mit-
glieder (CDU/CSU: 6 Mitglieder, SPD: 3 Mitglieder,
FDP: 2 Mitglieder, DIE LINKE.: 2 Mitglieder, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: 2 Mitglieder) und die entspre-
chende Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern angehö-
ren.

Der Untersuchungsausschuss soll, ausgehend von der mit
Kabinettsbeschluss vom 13. Juli 1983 getroffenen zentra-

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1.

2.

3.

4.

5.

3 Kleine Anfrage, Bundestagsdrucksache 16/13067 vom 15. Mai 2009
und Antwort der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 16/13538
vom 23. Juni 2009.

4 Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser
auf die schriftliche Frage der Abg. Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN), Bundestagsdrucksache 17/160 vom 4. Dezember
2009.

5 Kleine Anfrage, Bundestagsdrucksache 10/3741 vom 20. August

1985 und Antwort der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache
10/3800 vom 9. September 1985.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n Lenkungsentscheidung der Bundesregierung, sich bei
r Suche nach einem Endlager für radioaktive Abfälle
s der friedlichen Nutzung der Kernenergie ausschließ-

ch auf die untertägige Erkundung des Standorts Gorle-
n zu beschränken und keine alternativen Standorte zu
üfen, klären,

auf Grundlage welcher Gutachten, Expertisen oder
sonstiger Informationen diese Entscheidung durch
welche Personen, unter wessen Mitwirkung, auf wes-
sen Empfehlungen hin und aus welchen Beweggrün-
den getroffen wurde,

ob bei der Entscheidung der aktuelle Stand von Wis-
senschaft und Technik zu Grunde gelegt wurde,

ob es politische Vorfestlegungen oder Vorgaben be-
züglich des Standorts Gorleben als Endlager gab, und
falls ja, welches die Gründe hierfür waren,

ob es durch Mitglieder oder Mitarbeiter der Bundesre-
gierung oder von dritter Seite Bemühungen gab, den
Inhalt von rechts- oder naturwissenschaftlichen Exper-
tisen, Gutachten oder Empfehlungen in diesem Zu-
sammenhang zu beeinflussen oder ob vorhandene
Expertisen ungenügend berücksichtigt oder zurückge-
halten worden sind,

ob Mitglieder oder Mitarbeiter der Bundesregierung
im Zusammenhang mit der Entscheidung vom 13. Juli
1983 gegenüber dem Parlament, der Öffentlichkeit
oder dritten Stellen Informationen vorenthalten oder
unvollständige oder falsche Angaben gemacht haben,

welche rechtlichen, tatsächlichen und politischen
Konsequenzen aus den in diesem Untersuchungsver-
fahren gewonnenen Erkenntnissen für den Standort
Gorleben und die zukünftige Suche nach einem Endla-
gerstandort zu ziehen sind.

er Untersuchungsausschuss soll dabei auch folgende
ragen klären:

Wer hat wann auf Bundesebene die Entscheidung für
Salz als Wirtsgestein zur Einlagerung radioaktiver
Abfälle getroffen?

Welche Äußerungen, Stellungnahmen, Gutachten,
Empfehlungen oder sonstige Informationen von Be-
hörden oder dritten Stellen lagen der Bundesregie-
rung hierzu vor?

Auf welcher Informationsgrundlage wurde der von
der Landesregierung Niedersachsen benannte Stand-
ort Gorleben durch den Bund akzeptiert?

Inwiefern wurde sichergestellt, dass dabei der ak-
tuelle Stand von Wissenschaft und Technik zu
Grunde gelegt wurde?

Wurde hinsichtlich des Langzeitsicherheitsnachwei-
ses für den Standort Gorleben auf Daten für den da-
mals unter DDR-Gebiet liegenden Teil der geologi-
schen Formation verzichtet, und falls ja, aus welchem

Grund und mit welcher Berechtigung?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 –

6. Welche sonstigen Kriterien spielten bei der Auswahl
des Standorts Gorleben gegebenenfalls eine Rolle?

7. Wurden die am 5. Januar 1983 im Bundesanzeiger
veröffentlichten „Sicherheitskriterien für die Endla-
gerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk“ un-
abhängig von konkreten Standorten und ausschließ-
lich auf der Grundlage des aktuellen Stands von
Wissenschaft und Technik entwickelt oder orientier-
ten sie sich ganz oder teilweise an den Standortbedin-
gungen in Gorleben, um die Standortwahl Gorleben
dadurch gegebenenfalls zu untermauern?

8. Welche Standorte waren bis zur Entscheidung der
Bundesregierung vom 13. Juli 1983 als untersu-
chungswürdige Alternativen zu Gorleben in der Dis-
kussion, und aus welchen Gründen wurde jeweils
entschieden, diese alternativen Standorte nicht weiter
zu erkunden?

9. Wurde die Entscheidung zur ausschließlichen Erkun-
dung des Standorts Gorleben aufgrund bestimmter
Kriterien getroffen, und falls ja, wo sind diese Krite-
rien festgehalten, und wann wurden sie von wem ent-
wickelt?

10. Inwiefern wurde sichergestellt, dass bei der Entschei-
dung zur ausschließlichen Erkundung des Standorts
Gorleben der aktuelle Stand von Wissenschaft und
Technik zu Grunde gelegt wurde und die Vorausset-
zungen für eine untertägige Erkundung des Standorts
Gorleben erfüllt waren?

11. Welche Äußerungen, Stellungnahmen oder Empfeh-
lungen von Behörden oder anderen Einrichtungen,
die sich mit der Erkundung von alternativen Standor-
ten auseinandersetzten, lagen der Bundesregierung
zum Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses vor oder
hätten ihr vorliegen müssen?

Gab es entsprechende Stellungnahmen bei der Lan-
desregierung Niedersachsen, von denen die Bundes-
regierung Kenntnis hatte oder hätte haben können
oder müssen?

12. Wer hat im Bereich der Bundesregierung, in der Lan-
desregierung Niedersachsen und den ihr zugeordne-
ten Behörden oder von dritter Seite an der Entschei-
dungsfindung auf Bundesebene direkt oder indirekt
mitgewirkt oder Bemühungen unternommen, auf die
Entscheidung einzuwirken?

In welcher Art und Weise erfolgte dies jeweils?

13. Welche schriftlichen Unterlagen (Gutachten, Experti-
sen, Vorentwürfe, Exposés, Vermerke o. Ä.) lagen
den Mitgliedern und Mitarbeitern der Bundesregie-
rung im Vorfeld der Entscheidung vom 13. Juli 1983
vor?

Von wem wurden diese Unterlagen jeweils wann und
mit welchen Maßgaben oder Vorgaben in Auftrag ge-
geben?

Gab es Bemühungen von Mitgliedern oder Mitarbei-

14

15

16

17

18
tern der Bundesregierung oder von dritter Stelle, auf
Drucksache 17/13700

deren Inhalte Einfluss zu nehmen, und welche Folgen
hatten diese Bemühungen gegebenenfalls?

Welche Äußerungen bzw. Stellungnahmen von Mit-
gliedern oder Mitarbeitern der Bundesregierung gab
es gegebenenfalls zu diesen Unterlagen?

. Welche Erkenntnisse lagen der Bundesregierung in
Bezug auf die bereits seit den 60er-Jahren unter-
suchte so genannte Gorleben-Rinne vor, wonach die
Ton-Deckschicht über dem Salzstock von einer
Rinne durchzogen sei, durch die stetig Grundwasser
fließe, wodurch die Gefahr bestehe, dass bei einer
Atommüll-Einlagerung radioaktiv belastete Lauge
ins Grundwasser dringen könne (vgl. etwa: Frankfur-
ter Rundschau vom 22. September 2009)?

Wie wurde mit diesen Erkenntnissen im weiteren
Verlauf gegebenenfalls umgegangen?

. Wurde von der Bundesregierung zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung am 13. Juli 1983 oder im Verlauf
der Erkundung entschieden, gebilligt, toleriert, igno-
riert oder fahrlässig verkannt, dass die auf der Grund-
lage der getroffenen Entscheidung vorzunehmenden
Baumaßnahmen in Gorleben eventuell nicht nur der
reinen Erkundung dienen, sondern so angelegt sein
sollten, dass der Bau für den industriellen Betrieb als
Endlager genutzt werden können sollte (vgl. dazu
etwa: Frankfurter Rundschau vom 29. Mai 2009)?

Sollte also unabhängig von tatsächlichen Erkun-
dungsergebnissen ein späteres Endlager vorbereitet
oder ein verdecktes Endlager errichtet werden?

Sollte ein Planfeststellungsverfahren zum Bau des
Endlagers umgangen werden?

Sollten dadurch letztlich Fakten geschaffen werden,
die es später erschweren sollten, von einer Nutzung
des Standorts Gorleben als Endlager wieder Abstand
zu nehmen?

Welche Zusatzkosten wurden dadurch gegebenen-
falls verursacht?

. Gab es Bemühungen der Atomwirtschaft oder ihr na-
hestehender Institutionen oder Personen, Einfluss auf
die Entscheidungsfindung der Bundesregierung oder
weiterer am Verfahren beteiligter Stellen oder Perso-
nen auszuüben, und welche Folgen hatten diese gege-
benenfalls, insbesondere hinsichtlich möglicher Inte-
ressenkonflikte?

. Gab es insbesondere im Vorfeld der Entscheidung
vom 13. Juli 1983 Kontakte bzw. Absprachen von an
der Entscheidungsfindung direkt oder indirekt betei-
ligten Personen mit Vertretern der Energieversor-
gungsunternehmen oder anderer direkt oder indirekt
an der Erkundung beteiligter Unternehmen bezüglich
der Festlegung auf den Standort Gorleben und dessen
weiterer Erkundung?

. Hat es in diesem Zusammenhang einen Wechsel von
Personen aus öffentlichen Stellen des Bundes, der

Landesregierung Niedersachsen sowie den jeweils

Drucksache 17/13700 – 32 –

zugeordneten Behörden zu Unternehmen der Ener-
giewirtschaft, die mit der nuklearen Stromerzeugung
oder der Entsorgung des dabei anfallenden radioakti-
ven Abfalls befasst waren, gegeben oder haben
Wechsel in umgekehrter Reihenfolge stattgefunden?

19. Welche fachlichen und/oder politischen Gründe wa-
ren letztlich ausschlaggebend für die Entscheidung
der Bundesregierung vom 13. Juli 1983?

20. Gab es Bemühungen der beteiligten Bundeseinrich-
tungen, eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung zu ver-
meiden, und falls ja, welche waren dies, und aus wel-
chen Beweggründen erfolgten sie?

21. Wurde bei der untertägigen Erkundung auch deshalb
Bergrecht und nicht Atomrecht zu Grunde gelegt, um
ein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren mit
der damit verbundenen Beteiligung der Öffentlich-
keit zu umgehen?

22. Welche Finanzmittel wurden wann, von wem und auf
welcher Basis in die Region Gorleben transferiert,
und sollten diese dazu dienen, die Akzeptanz des ge-
planten Endlagers bei den Bürgerinnen und Bürgern
zu erhöhen?

23. Hat die Bundesregierung dem Parlament, der Öffent-
lichkeit oder sonstigen Stellen im Zusammenhang
mit der Entscheidung vom 13. Juli 1983 Informatio-
nen und Erkenntnisse vorenthalten?

24. Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
gegenüber dem Parlament, der Öffentlichkeit oder im
Rahmen von Gerichtsverfahren unvollständige oder
falsche Angaben gemacht?

25. Wurden in den Jahren 1997/1998 Änderungen am ur-
sprünglichen Erkundungs- oder Endlagerkonzept
z. B. wegen fehlender Salzrechte vorgenommen?

26. Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus den
durch den Untersuchungsausschuss gewonnenen Er-
kenntnissen

– im Hinblick auf beteiligte Personen und Institutio-
nen bzw. Behörden,

– im Hinblick auf die Zukunft des Standorts Gor-
leben und die künftige Suche nach einem geeig-
neten Endlager für hochradioaktive Abfälle,
insbesondere unter Berücksichtigung des interna-
tionalen Stands von Wissenschaft und Technik so-
wie der Beteiligung der Öffentlichkeit?“

2. Erste Plenardebatte und Überweisung an
den Geschäftsordnungsausschuss

Der Deutsche Bundestag hat den Einsetzungsantrag in
seiner 27. Sitzung am 4. März 2010 beraten und aufgrund
einer interfraktionellen Vereinbarung an den Ausschuss
für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über-
wiesen.6

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n6 Plenarprotokoll 17/27, S. 2429–2441.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

der Plenardebatte führte Abg. Dr. Matthias Miersch
PD) aus, dass ein Untersuchungsausschuss eingesetzt
erden müsse, wenn es um zentrale Fragen ginge. Die
ndlagersuche und die Atomenergie seien solche Fragen;
bestünden Zweifel, ob die einseitige Festlegung auf
n Erkundungsstandort Gorleben auf den richtigen Er-
ägungen beruhe. Im Kern gehe es darum, zu klären, ob
unter der schwarz-gelben Regierung von Dr. Helmut
ohl im Jahr 1983 zur Festlegung auf Gorleben gekom-
en sei, obwohl man es hätte besser wissen müssen. Die
rage sei, ob die Politik dergestalt Einfluss genommen
be, dass Fachleute und Gutachten nicht mehr die ent-
heidende Rolle gespielt hätten. Es gebe Hinweise da-
uf, dass Gutachten manipuliert und Fakten bewusst
cht zur Kenntnis genommen worden seien.

bg. Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) hob hervor, dass
für die Unionsfraktion selbstverständlich sei, den Un-
rsuchungsauftrag mit Respekt vor den Maßgaben des
rundgesetzes abzuarbeiten. Untersuchungsgegenstand
i ein schwerwiegender Vorwurf gegen die Regierung
ohl/Genscher im Jahre 1983. Damals sei die Entschei-
ng gefallen, ausschließlich den Salzstock Gorleben als
ögliches Endlager für radioaktive Abfälle untertägig zu
kunden. Der Vorwurf, dass hierbei Manipulationen
attgefunden hätten, sei wie zufällig wenige Wochen vor
r Bundestagswahl 2009 durch den damaligen Bundes-
weltminister publik gemacht worden.

bg. Dorothée Menzner (DIE LINKE.) zeigte auf, dass
r Untersuchungsausschuss durch Hinweise auf fol-
nde Missstände gerechtfertigt sei: Die Entscheidungen
ien nicht nach fachlichen Kriterien, sondern nach politi-
her Opportunität getroffen worden. Die vorgeschrie-
ne Bürgerbeteiligung sei unterblieben. Gelder, auch
n AKW-Betreibern, seien in die Region geflossen, um
r den Standort zu werben. Der Ausbau unter Tage sei
eit stärker erfolgt als zur Erkundung nötig. Zudem lie-
n Dokumente darauf schließen, dass 1983 unter Ein-

ussnahme der damaligen Koalition ein entscheidendes
utachten verändert worden sei, indem die Empfehlung,
rallel auch andere Standorte zu erkunden, herausge-
mmen worden sei.

bg. Angelika Brunkhorst (FDP) betonte, dass die FDP im
usschuss ambitioniert und konstruktiv mitarbeiten
erde. Sie sei sicher, dass der Ausschuss den Vorwurf der
litischen Vorfestlegung auf den Standort Gorleben

erde entkräften können. Allein im Rahmen des nieder-
chsischen Auswahlverfahrens seien 140 Salzstöcke er-
ndet worden. Auch sei in den 70er Jahren die Öffentlich-
it beteiligt worden; es habe die Gorleben-Kommission
d im Jahre 1979 das Gorleben-Hearing gegeben.

bg. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
hrte aus, dass nach dem Untersuchungsauftrag nicht al-
in die Lenkungsentscheidung vom Juli 1983 zu betrach-
n sein werde, sondern auch die Zeit davor und danach.
s liege der Verdacht nahe, dass Gorleben mehr aufgrund
litischer denn geologischer Eignung als einziger Stand-
t erkundet werde. Angesichts der vielen geologischen
efizite von der Gorleben Rinne bis zum Kalisalz sei

icht plausibel, dass ausgerechnet dieser Standort der

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33 –

bestgeeignete für die Endlagerung hochradioaktiven
Mülls sein solle.

Abg. Reinhard Grindel (CDU/CSU) zeigte auf, dass die
Einsetzung des Ausschusses im Wesentlichen auf Äuße-
rungen des seinerzeitigen Bundesumweltministers Gabriel
zurückgehe, der wenige Tage vor der Bundestagswahl
2009 ein Gutachten der Physikalisch-Technischen Bun-
desanstalt aufgefunden und damit Wahlkampf gemacht
habe. Tatsächlich sei in der taz schon im April 2009 über
den Sachverhalt berichtet worden. Mit dem Skandal könne
es indes nicht weit her sein. Die frühere rot-grüne Bundes-
regierung habe im Ausstiegsvertrag mit den Energiever-
sorgern selbst erklärt, dass die geologischen Befunde einer
Eignungshöffigkeit des Salzstocks Gorleben nicht entge-
genstünden. Zudem hätten der für das angeblich ver-
fälschte Gutachten verantwortliche Abteilungsleiter der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt sowie deren sei-
nerzeitiger Präsident bekundet, dass Gorleben als Endla-
ger grundsätzlich als geeignet angesehen und das Gutach-
ten in seiner wissenschaftlichen Aussage nicht verändert
worden sei.

Abg. Ute Vogt (SPD) hielt dem entgegen, dass man in ei-
nem Untersuchungsausschuss die Akten werde studieren
müssen. Einerseits habe im Mai 1983 offenbar Konsens
darüber bestanden, dass es notwendig und sinnvoll sei,
zusätzliche Lagerstandorte zu erkunden sowie einen Zwi-
schenbericht zu Gorleben vorzulegen; andererseits habe
sich das Bundeskabinett schon einen Monat später mit ei-
ner Vorlage befasst, in der darauf hingewiesen worden
sei, dass es im Hinblick auf die Außenwirkung problema-
tisch sei und Zweifel am Standort Gorleben schüren
könnte, wenn man zusätzliche Standorte untersuche. Ihr
sei nicht ersichtlich, welcher Anhaltspunkte es noch be-
dürfe, wenn schon das Kabinett zum Ausdruck bringe,
dass die Fakten nicht interessierten und andere Standorte
aus Sorge, die Entscheidung könnte angezweifelt werden,
nicht untersucht würden.

Abg. Michael Kauch (FDP) warf demgegenüber die
Frage auf, ob die SPD sich durch die Art und Weise ihrer
Argumentation nicht von ihrer historischen Verantwor-
tung verabschiede. In der Zeit von 1977, dem Jahr, in dem
die Vorauswahl des Standortes von der Bundesregierung
bestätigt worden sei, bis 1982 sei Helmut Schmidt Bun-
deskanzler gewesen.

3. Beschlussempfehlung und Bericht des
Geschäftsordnungsausschusses

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Ge-
schäftsordnung empfahl in seiner Sitzung am 25. März
2010 mit den Stimmen der Abgeordneten der Fraktionen
von SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN bei Stimmenthaltung der Abgeordneten der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP die Annahme des Antrags in
geänderter Fassung7.

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8
7 Bundestagsdrucksache 17/1250.
Drucksache 17/13700

dem Bericht der Abgeordneten Bernhard Kaster,
ichael Hartmann (Wackernheim), Jörg van Essen,
orothée Menzner und Volker Beck (Köln) heißt es inso-
eit:

m Hinblick auf die Regelungen in § 1 Absatz 3 des Un-
rsuchungsausschussgesetzes (PUAG) wurde insbeson-
re die Frage 18 bezüglich der verfassungsmäßigen Zu-

ändigkeiten des Bundestages problematisiert. Dabei
hoben die Koalitionsfraktionen erhebliche rechtliche
edenken hinsichtlich der Ausdehnung der Frage auf
uständigkeiten der Landesregierung Niedersachsen, ver-
hlossen sich aber im Ergebnis nicht dem gefundenen
ompromiss. Die Fraktion der SPD wies demgegenüber
rauf hin, dass die Frage 18 schon allein dadurch Bun-
sbezug aufweise, dass nach Personen gefragt werde,
e ursprünglich aus dem Bundesdienst stammten und
eiterhin im Zusammenhang mit dem Untersuchungsauf-
ag zu bringen seien. Auch von Seiten der Opposition
elle die beschlossene Formulierung einen noch zumut-
ren Kompromiss dar.

ie in Frage 18 enthaltene Formulierung ‚soweit diese
ersonen an der Entscheidung des Bundes unmittelbar
itgewirkt haben‘ bezieht sich nach einhelliger Auffas-
ng des Ausschusses nur auf Personen aus öffentlichen

tellen des Landes Niedersachsen.“

. Zweite Plenardebatte und
Einsetzungsbeschluss

er Deutsche Bundestag hat die Beschlussempfehlung
d den Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Im-
unität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) auf Bun-
stagsdrucksache 17/1250 in seiner 35. Sitzung am
. März 2010 gemeinsam mit dem Antrag der Abgeord-
ten Ute Vogt, Ulrich Kelber, Marco Bülow, weiterer
bgeordneter und der Fraktion der SPD „Keine Vorberei-
ngen für die Wiederaufnahme der Erkundung des Salz-
ocks in Gorleben bis zum Abschluss der Arbeit des
Parlamentarischen Untersuchungsausschusses“ (Bun-
stagsdrucksache 17/1161) beraten und die Beschluss-
pfehlung des 1. Ausschusses nach Wiederholung der

bstimmung8 mit Mehrheit angenommen.

amit hatte der Deutsche Bundestag die Einsetzung des
Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode be-
hlossen.

ie vorangegangene Aussprache gestaltete sich bezogen
f die Einsetzung des Untersuchungsausschusses zusam-
engefasst wie folgt:

bg. Ute Vogt (SPD) betonte, dass der Untersuchungs-
sschuss eingesetzt werde, um zu klären, ob die Ent-
heidung über die Untersuchung des Standorts Gorleben
ch wissenschaftlichen Kriterien erfolgt sei oder ob
cht vielmehr politische Kriterien für die Auswahl des
tandortes eine entscheidende Rolle gespielt hätten. Zu
tersuchen sei auch, ob nicht sogar weitergehend be-
Vgl. http://webtv.bundestag.de/player/macros/_v_f_46_de/od_player.
html? singleton=true&content=549074.

Drucksache 17/13700 – 34 –

gründete wissenschaftliche Zweifel aus politischen Grün-
den beiseite geschoben worden seien.

Abg. Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) führte bezogen
auf die Einsetzung des Untersuchungsausschusses aus,
dass diese ein Minderheitenrecht und das schärfste
Schwert der Opposition sei. Der Umfang des Untersu-
chungsgegenstandes sei im Ausschuss für Wahlprüfung,
Immunität und Geschäftsordnung präzisiert worden; nach
anfänglich kontroverser Diskussion seien die Mehrheits-
fraktionen einen Kompromiss eingegangen.

Abg. Dorothée Menzner (DIE LINKE.) begründete die
Einsetzung des Untersuchungsausschusses unter Hinweis
darauf, dass es seit Jahrzehnten Gutachten gebe, die die
Eignung von Gorleben massiv in Frage stellten. Außer-
dem gebe es seit Jahrzehnten eine massive Gegenwehr
der örtlichen Bevölkerung. Ziel sei die Klärung der Frage,
wie es zu der verengten Sicht auf diesen einen Standort
habe kommen können, ob hierfür wissenschaftliche Vor-
bedingungen ausschlaggebend gewesen seien oder politi-
sche Opportunität.

Abg. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
zeigte auf, dass Versuche seitens der Koalitionsfraktio-
nen, den Untersuchungsauftrag auf das Jahr 1983 zu be-
grenzen, nicht erfolgreich gewesen seien. Auf die Gründe
für die Änderung des Erkundungskonzeptes in den 90er-
Jahren sei sie gespannt. Der Verdacht, dass bei Gorleben
ein Konzept einem Standort angepasst worden sei, sei ei-
ner der interessantesten Teile des Untersuchungsauftra-
ges. Bei einer ehrlichen Endlagersuche werde erst ein
Konzept erstellt und dann der Standort gesucht, der den
Kriterien dieses Konzeptes am besten entspreche.

Abg. Sebastian Edathy (SPD) wies auf die kritischen
Aussagen seinerzeit beteiligter Wissenschaftler hin, die
auf den Seiten des BMU in das Internet eingestellt seien.
Ebenfalls dort zu finden seien nicht nur der Endbericht
der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, sondern
auch der Zwischenbericht und ein Telex des damaligen
Forschungsministers vom 13. Mai 1983, mit dem Ände-
rungen desselben erbeten worden seien. So habe dem Te-
lex zufolge etwa ein Abschnitt sinngemäß mit der Fest-
stellung schließen sollen, dass die Eignungshöffigkeit des
Salzstocks Gorleben untermauert werden konnte. Zwei-
fellos bestehe Aufklärungsbedarf. Dabei werde es um
zentrale, gegenwartsrelevante Fragen gehen. Es sei zu
klären, wie es um die Verflechtung der schwarz-gelben
Politik und der Atomwirtschaft bestellt gewesen sei, ob
zur Durchsetzung einer Position wissenschaftliche Gut-
achten manipuliert und die Öffentlichkeit getäuscht wor-
den sei und welche Auswirkungen dies auf die Endlager-
suche habe.

Abg. Marco Buschmann (FDP) führte aus, dass die FDP-
Fraktion vor dem Hintergrund der Glaubenskämpfe, die
sich um den Mythos Gorleben rankten, die Einsetzung des
Untersuchungsausschusses ausdrücklich begrüße. Der
Untersuchungsausschuss sei ein Instrument zur Faktener-
mittlung. Er gebe die Möglichkeit, die Sachverhalte, um

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die es ginge, in aller Sachlichkeit aufzuarbeiten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

er seitens der Fraktion der SPD gestellte Antrag auf Bun-
stagsdrucksache 17/1161 „Keine Vorbereitungen für die
iederaufnahme der Erkundung des Salzstocks in Gorle-
n bis zum Abschluss der Arbeit des 1. Parlamentari-
hen Untersuchungsausschusses“ ist in gleicher Sitzung
ehrheitlich abgelehnt worden; wegen der Einzelheiten
ird auf das Plenarprotokoll 17/35 Bezug genommen.

. Untersuchungsauftrag

emäß der vom Deutschen Bundestag mit seinem Einset-
ngsbeschluss angenommenen Beschlussempfehlung
s Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Ge-
häftsordnung (Bundestagsdrucksache 17/1250) war der
ntersuchungsauftrag des Ausschusses folgender:

er Untersuchungsausschuss soll, ausgehend von der
it Kabinettbeschluss vom 13. Juli 1983 getroffenen zen-
alen Lenkungsentscheidung der Bundesregierung, sich
i der Suche nach einem Endlager für radioaktive Ab-
lle aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie auf die
tertägige Erkundung des Standorts Gorleben zu be-
hränken und keine alternativen Standorte zu prüfen,
ären,

auf Grundlage welcher Gutachten, Expertisen oder
sonstiger Informationen und Empfehlungen die Ent-
scheidung vom 13. Juli 1983 aus welchen Beweggrün-
den getroffen wurde und wer an der Entscheidungs-
vorbereitung beteiligt war,

ob bei der Entscheidung der damals aktuelle Stand von
Wissenschaft und Technik zu Grunde gelegt wurde,

ob es hinsichtlich dieser Entscheidung politische Vor-
festlegungen oder Vorgaben bezüglich des Standorts
Gorleben als Endlager gab, und falls ja, welches die
Gründe hierfür waren,

ob es durch Mitglieder oder Mitarbeiter der Bundesre-
gierung oder von dritter Seite Bemühungen gab, den
Inhalt von rechts- oder naturwissenschaftlichen Exper-
tisen, Gutachten oder Empfehlungen in diesem Zu-
sammenhang zu beeinflussen oder ob vorhandene
Expertisen ungenügend berücksichtigt oder zurückge-
halten worden sind,

ob Mitglieder oder Mitarbeiter der Bundesregierung
im Zusammenhang mit der Entscheidung vom 13. Juli
1983 gegenüber dem Parlament, der Öffentlichkeit
oder dritten Stellen Informationen vorenthalten oder
unvollständige oder falsche Angaben gemacht haben,

welche rechtlichen, tatsächlichen und politischen
Konsequenzen aus den in diesem Untersuchungsver-
fahren gewonnenen Erkenntnissen für den Standort
Gorleben und die zukünftige Suche nach einem Endla-
gerstandort zu ziehen sind.

er Untersuchungsausschuss soll dabei auch folgende
ragen klären:

Wer hat wann auf Bundesebene die Entscheidung für
Salz als Wirtsgestein zur Einlagerung radioaktiver

Abfälle getroffen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 35 –

2. Welche Äußerungen, Stellungnahmen, Gutachten,
Empfehlungen oder sonstige Informationen von Be-
hörden oder dritten Stellen lagen der Bundesregie-
rung hierzu vor?

3. Auf welcher Informationsgrundlage wurde der von
der Landesregierung Niedersachsen benannte Stand-
ort Gorleben durch den Bund akzeptiert?

4. Inwiefern wurde sichergestellt, dass dabei der damals
aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik zu
Grunde gelegt wurde?

5. Wurde hinsichtlich des Langzeitsicherheitsnachwei-
ses für den Standort Gorleben auf Daten für den da-
mals unter DDR-Gebiet liegenden Teil der geologi-
schen Formation verzichtet, und falls ja, aus welchem
Grund, und mit welcher Berechtigung?

6. Spielten sonstige Kriterien bei der Auswahl des
Standorts Gorleben gegebenenfalls eine Rolle und
falls ja, welche waren dies?

7. Wurden die am 5. Januar 1983 im Bundesanzeiger
veröffentlichten „Sicherheitskriterien für die Endla-
gerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk“ un-
abhängig von konkreten Standorten und ausschließ-
lich auf der Grundlage des damals aktuellen Stands
von Wissenschaft und Technik entwickelt oder orien-
tierten sie sich ganz oder teilweise an den Standortbe-
dingungen in Gorleben, um die Standortwahl Gorle-
ben dadurch gegebenenfalls zu untermauern?

8. Welche Standorte waren bis zur Entscheidung der
Bundesregierung vom 13. Juli 1983 als untersu-
chungswürdige Alternativen zu Gorleben in der Dis-
kussion und aus welchen Gründen und wann wurde
jeweils entschieden, diese alternativen Standorte
nicht weiter zu erkunden?

9. Wurde die Entscheidung auf Bundesebene zur aus-
schließlichen untertägigen Erkundung des Standorts
Gorleben aufgrund bestimmter Kriterien getroffen
und falls ja, wo sind diese Kriterien festgehalten und
wann wurden sie von wem entwickelt?

10. Inwiefern wurde sichergestellt, dass bei dieser Ent-
scheidung zur ausschließlichen Erkundung des
Standortes Gorleben der aktuelle Stand von Wissen-
schaft und Technik zu Grunde gelegt wurde und die
Voraussetzungen für eine untertägige Erkundung des
Standorts Gorleben erfüllt waren?

11. Welche Äußerungen, Stellungnahmen oder Empfeh-
lungen von Behörden oder anderen Einrichtungen,
die sich mit der Erkundung von alternativen Standor-
ten auseinandersetzten, lagen der Bundesregierung
zum Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses vor oder
hätten ihr vorliegen müssen? Hatte die Bundesregie-
rung Kenntnis von entsprechenden Stellungnahmen
bei der Landesregierung Niedersachsen, oder hätte
sie hiervon Kenntnis haben können oder müssen?

12. Wer hat im Bereich der Bundesregierung, in der Lan-
desregierung Niedersachsen und den ihr zugeordne-

13

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16

17
ten Behörden oder von dritter Seite an der Entschei-
Drucksache 17/13700

dungsfindung auf Bundesebene direkt oder indirekt
mitgewirkt oder Bemühungen unternommen, auf die
Entscheidung einzuwirken? In welcher Art und
Weise erfolgte dies jeweils?

. Welche schriftlichen Unterlagen (Gutachten, Experti-
sen, Vorentwürfe, Exposés, Vermerke o. Ä.) lagen den
Mitgliedern und Mitarbeitern der Bundesregierung im
Vorfeld der Entscheidung vom 13. Juli 1983 vor? Von
wem wurden diese Unterlagen jeweils wann und mit
welchen Maßgaben oder Vorgaben in Auftrag gege-
ben? Gab es Bemühungen von Mitgliedern oder Mit-
arbeitern der Bundesregierung oder von dritter Seite,
auf deren Inhalte Einfluss zu nehmen, und welche Fol-
gen hatten diese Bemühungen gegebenenfalls? Wel-
che Äußerungen bzw. Stellungnahmen von Mitglie-
dern oder Mitarbeitern der Bundesregierung gab es
gegebenenfalls zu diesen Unterlagen?

. Welche Erkenntnisse lagen der Bundesregierung in
Bezug auf die bereits seit den 1960er-Jahren unter-
suchte so genannte „Gorleben-Rinne“ vor, wonach
die Ton-Deckschicht über dem Salzstock von einer
Rinne durchzogen sei, durch die stetig Grundwasser
fließe, wodurch die Gefahr bestehe, dass bei einer
Atommüll-Einlagerung radioaktiv belastete Lauge
ins Grundwasser dringen könne (vgl. etwa: Frankfur-
ter Rundschau vom 22. September 2009)? Wie wurde
mit diesen Erkenntnissen im weiteren Verlauf gege-
benenfalls umgegangen?

. Wurde von der Bundesregierung zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung am 13. Juli 1983 oder im Verlauf
der Erkundung entschieden, gebilligt, toleriert, igno-
riert oder fahrlässig verkannt, dass die auf der Grund-
lage der getroffenen Entscheidung vorzunehmenden
Baumaßnahmen in Gorleben eventuell nicht nur für
die reine Erkundung ausgelegt, sondern so angelegt
sein sollten, dass der Bau für den industriellen Be-
trieb als Endlager genutzt werden könne (vgl. dazu
etwa: Frankfurter Rundschau vom 29. Mai 2009)?
Sollte also unabhängig von tatsächlichen Erkun-
dungsergebnissen ein späteres Endlager vorbereitet
oder ein verdecktes Endlager errichtet werden? Sollte
ein Planfeststellungsverfahren zum Bau des Endla-
gers umgangen werden? Sollten dadurch letztlich
Fakten geschaffen werden, die es später erschweren
sollten, von einer Nutzung des Standorts Gorleben als
Endlager wieder Abstand zu nehmen? Welche Zu-
satzkosten wurden dadurch gegebenenfalls verur-
sacht?

. Gab es Bemühungen der Atomwirtschaft oder ihr na-
hestehender Institutionen oder Personen, Einfluss auf
die Entscheidungsfindung der Bundesregierung oder
weiterer am Verfahren beteiligter Stellen oder Perso-
nen auszuüben, und welche Folgen hatten diese gege-
benenfalls, insbesondere hinsichtlich möglicher Inte-
ressenkonflikte?

. Gab es insbesondere im Vorfeld der Entscheidung
vom 13. Juli 1983 Kontakte bzw. Absprachen von an

der Entscheidungsfindung direkt oder indirekt betei-

der Bundesregierung vom 13. Juli 1983?

20. Gab es Bemühungen der beteiligten Bundeseinrich-
tungen, eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung zu ver-
meiden, und falls ja, welche waren dies, und aus wel-
chen Beweggründen erfolgten sie?

21. Wurde bei der untertägigen Erkundung auch deshalb
Bergrecht und nicht Atomrecht zu Grunde gelegt, um
ein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren mit
der damit verbundenen Beteiligung der Öffentlich-
keit zu umgehen?

22. Welche Finanzmittel wurden seitens des Bundes oder
durch Unternehmen und Verbände wann, von wem
und auf welcher Basis in die Region Gorleben trans-
feriert, und sollten diese dazu dienen, die Akzeptanz
des geplanten Endlagers bei den Bürgerinnen und
Bürgern zu erhöhen?

23. Hat die Bundesregierung dem Parlament, der Öffent-
lichkeit oder sonstigen Stellen im Zusammenhang
mit der Entscheidung vom 13. Juli 1983 Informatio-
nen und Erkenntnisse vorenthalten?

II

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CDU/CSU

Ordentliche Mitglieder

Dr. Maria Flachsbarth (Vorsitzende)

Reinhard Grindel

Dietrich Monstadt

Franz Obermeier

Dr. Michael Paul

Eckhard Pols

Stellvertretende Mitglieder

Tomas Bareiß
Michael Brand

Andreas Jung
insbesondere unter Berücksichtigung des interna-
tionalen Stands von Wissenschaft und Technik so-
wie der Beteiligung der Öffentlichkeit?“

I. Konstituierung des 1. Untersuchungs-
ausschusses

. Konstituierende Sitzung

ie konstituierende Sitzung des 1. Untersuchungsaus-
husses der 17. Wahlperiode fand am 22. April 2010 öf-
ntlich unter der Leitung des Präsidenten des Deutschen
undestages, Prof. Dr. Norbert Lammert, statt.

er Präsident stellte fest, dass der Ausschuss beschlussfä-
g sei, und dankte den Mitgliedern des Ausschusses für
e Bereitschaft, diese Aufgabe zu übernehmen.

. Mitglieder des 1. Untersuchungs-
ausschusses

on den Fraktionen sind folgende Abgeordnete als Mit-
ieder des Ausschusses benannt worden:

von*) bis*)
Drucksache 17/13700 – 36 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ligten Personen mit Vertretern der Energieversor-
gungsunternehmen oder anderer direkt oder indirekt
an der Erkundung beteiligter Unternehmen bezüglich
der Festlegung auf den Standort Gorleben und dessen
weitere Erkundung?

18. Hat es in diesem Zusammenhang einen Wechsel von
Personen aus öffentlichen Stellen des Bundes, der
Landesregierung Niedersachsen, soweit diese Perso-
nen an der Entscheidung des Bundes unmittelbar mit-
gewirkt haben, sowie den jeweils zugeordneten Be-
hörden zu Unternehmen der Energiewirtschaft, die
mit der nuklearen Stromerzeugung oder der Entsor-
gung des dabei anfallenden radioaktiven Abfalls be-
fasst waren, gegeben oder haben Wechsel in umge-
kehrter Reihenfolge stattgefunden?

19. Welche fachlichen und/oder politischen Gründe wa-
ren letztlich ausschlaggebend für die Entscheidung

24. Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
gegenüber dem Parlament, der Öffentlichkeit oder
sonstigen Stellen oder im Rahmen von Gerichtsver-
fahren unvollständige oder falsche Angaben ge-
macht?

25. Wurden in den Jahren 1997/1998 Änderungen am ur-
sprünglichen Erkundungs- oder Endlagerkonzept
z. B. wegen fehlender Salzrechte vorgenommen?

26. Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus den
durch den Untersuchungsausschuss gewonnenen Er-
kenntnissen

– im Hinblick auf beteiligte Personen und Institutio-
nen bzw. Behörden,

– im Hinblick auf die Zukunft des Standorts Gor-
leben und die künftige Suche nach einem geeig-
neten Endlager für hochradioaktive Abfälle,
08.06.2010

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 37 – Drucksache 17/13700

Dr. Max Lehmer

Dr. Mathias Middelberg

Jens Spahn 07.06.2010

SPD

Ordentliche Mitglieder

Marco Bülow 05.10.2010

Sebastian Edathy (Bis 07.02.2012 stellv. Vorsitzender) 07.02.2012

Michael Gerdes 05.10.2010 20.09.2011

Kirsten Lühmann
(Ab 07.02.2012 stellv. Vorsitzende)

20.09.2011

Dr. Matthias Miersch 07.02.2012

Ute Vogt

Stellvertretende Mitglieder

Marco Bülow 05.10.2010

Sebastian Edathy 07.02.2012

Michael Gerdes 20.09.2011 05.10.2010

Kirsten Lühmann 20.09.2011

Dr. Matthias Miersch 07.02.2012

FDP

Ordentliche Mitglieder

Angelika Brunkhorst

Marco Buschmann

Stellvertretende Mitglieder

Dr. Christel Happach-Kasan

Dr. Stefan Ruppert 24.01.2012

Judith Skudelny 24.01.2012

DIE LINKE.

Ordentliche Mitglieder

Dorothée Menzner

Kornelia Möller

Stellvertretende Mitglieder

Andrej Hunko 23.05.2012 22.11.2010

Jens Petermann 23.05.2012

von*) bis*)
Johanna Voß 22.11.2010

CDU/CSU
Dr. Günther Bäuerle 22.06.2010

Claudia von Cossel

Dr. Andreas Feser 17.10.2011

Sathia Lorenz 21.07.2011

Dr. Anselm Tiggemann 02.07.2010

Volker Zimmermann 17.10.2011

SPD

Annemarie Froese 30.06.2010

Christian Heyer
tuierenden Sitzung auf Vorschlag der Mitglieder der Frak-
tion der CDU/CSU, der nach einer Vereinbarung im Äl-
testenrat das Vorschlagsrecht zustand, Abg. Dr. Maria
Flachsbarth (CDU/CSU); den stellvertretenden Vorsitz
übernahm auf Vorschlag der Mitglieder der Fraktion der
SPD Abg. Sebastian Edathy (SPD).

Abg. Sebastian Edathy (SPD) nahm den stellvertretenden
Vorsitz bis Anfang Februar 2012 wahr; ihm folgte Abg.
Kirsten Lühmann (SPD) als stellvertretende Vorsitzende
nach.

4. Obleute und Berichterstatter

Obleute des 1. Untersuchungsausschusses waren

– Reinhard Grindel (CDU/CSU)

– Ute Vogt (SPD)



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Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

ls Berichterstatter für ihre Fraktionen wurden in der
Sitzung benannt

Dr. Michael Paul (CDU/CSU)

Ute Vogt (SPD)

Marco Buschmann (FDP)

Dorothée Menzner (DIE LINKE.)

Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

. Benannte Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Fraktionen

olgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von den
raktionen für die Teilnahme an den Sitzungen des 1. Un-
rsuchungsausschusses benannt worden:

von*) bis*)
Drucksache 17/13700 – 38 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

*) Soweit abweichend von Beginn und Ende des Untersuchungsausschusses.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ordentliche Mitglieder

Sylvia Kotting-Uhl

Dorothea Steiner

Stellvertretende Mitglieder

Jerzy Montag

Wolfgang Wieland

von*) bis*)

3. Vorsitz und stellvertretender Vorsitz

Als Vorsitzende benannte der Ausschuss in seiner konsti-

– Angelika Brunkhorst (FDP)

– Dorothée Menzner (DIE LINKE.)

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39 – Drucksache 17/13700

Christian Lange 01.02.2011
*) Soweit abweichend von Beginn und Ende des Untersuchungsausschusses.

Dirk Stern 12.05.2010

DIE LINKE.

Bernd Brouns 22.04.2010 21.07.2011

Dieter Schaarschmidt 22.04.2010

Cornelia Uschtrin 16.06.2010

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Lukasz Batruch 08.06.2011 30.04.2013

Katharina Bergmann 07.05.2010 14.06.2011

Anka Dobslaw 28.09.2011 28.02.2013

Ulrike Donat 07.05.2010 31.07.2011

Femke Hustert 12.05.2011

Dr. Ulrich Kleemann 07.05.2010 01.10.2012

Bastian Zimmermann 07.05.2010

6. Beauftragte der Bundesregierung
und des Bundesrates

Die nachfolgend benannten Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter wurden dem Ausschuss seitens der Bundesregie-

rung und des Bundesrates als Beauftragte benannt und
waren ermächtigt, für ihre Behörde an den Sitzungen des
Untersuchungsausschusses teilzunehmen:

von*) bis*)

Bundeskanzleramt

Regierungsdirektor Dr. Jochen Gebauer 04.05.2010

Oberregierungsrat Gerd Thiel 02.11.2011
Matthias Will

FDP

Tim Heerhorst
14.10.2010
Dennis Nocht 21.04.2010 30.09.2012

Simon Oerding 27.08.2012

Björn Schroth 17.01.2012

Sybille Thomas 05.07.2010

von*) bis*)

(Beauftragter der Bundesregierung)

Regierungsdirektor Walter Kühne
(Beauftragter der Bundesregierung**))

01.02.2011
*) Soweit abweichend von Beginn und Ende des Untersuchungsausschusses.
**) Bis 7. November 2011 zunächst als Vertreter von Ministerialdirigent Spinczyk-Rauch.
***)Benannt für die Übergangszeit, soweit Regierungsdirektor Walter Kühne infolge seiner Benennung als Zeuge des Ausschusses seine Tätigkeit

nicht in vollem Umfang ausüben konnte; vgl. unten, Erster Teil, Kapitel B. IV. 4.b) ff).

Ministerialrätin Elisabeth Meyer zu Rheda
(Beauftragte der Bundesregierung***))

30.11.2011 04.05.2012

Ministerialrat Thomas Elsner 04.05.2010

Regierungsdirektor Peter Sperling 04.05.2010

Regierungsdirektor Wilfried Adolf 04.05.2010

Oberregierungsrat Helge Heegewaldt 04.05.2010

Regine Balkow-Dittrich 01.02.2011

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Regierungsrätin Yvonne Schreiber 05.05.2010 31.12.2012

Wissenschaftlicher Oberrat Holger Wirth 21.03.2013

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Leitender Postdirektor Prof. Dr. Hermann-Josef Meiswinkel 21.05.2010

Regierungsdirektor Ulrich Schäffler 04.05.2010 21.05.2010

Lieselotte Aghai Soltani 25.08.2010 31.12.2012

Bundesministerium der Finanzen

Regierungsdirektorin Ute Hallmann-Häber 30.06.2010

Landesvertretung des Saarlandes

Regierungsdirektorin Andrea Becker 21.09.2010

7. Ausschusssekretariat
Unterstützt wurde der Ausschuss bei seiner Tätigkeit
durch ein Sekretariat, in dem die nachfolgend genannten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig waren.

Organisatorisch beim Sekretariat angebunden waren zu-
dem diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die
dem vom Ausschuss am 2. Dezember 2010 eingesetzten
Ermittlungsbeauftragten9 zugearbeitet haben.
Drucksache 17/13700 – 40 –

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit

Ministerialdirigent Alexander Spinczyk-Rauch
9
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

04.05.2010 01.11.2011

von*) bis*)
Vgl. unten Erster Teil, Kapitel B. IV. 2.

Regierungsinspektor Fabian Fendl
*) Soweit abweichend von Beginn und Ende des Untersuchungsausschusses.

Grit Menze

Unterstützt wurde das Sekretariat durch regelmäßig vier
halbtags beschäftigte geprüfte Rechtskandidatinnen und
-kandidaten sowie vier gleichfalls halbtags beschäftigte
studentische Aushilfskräfte, der Stab des Ermittlungsbe-
auftragten durch vier geprüfte Rechtskandidatinnen und
-kandidaten sowie eine halbtags beschäftigte studentische
Aushilfskraft. Insbesondere in Fällen von Vakanzen ka-
men darüber hinaus vorübergehend Leasingkräfte zum
Einsatz.

B. Gang des Verfahrens

I. Grundlegende Verfahrensbeschlüsse

Zur grundsätzlichen Regelung der Ausschussarbeit hat
der 1. Untersuchungsausschuss in seiner 2. Sitzung am
22. April 2010 einstimmig die folgenden zehn Verfah-
rensbeschlüsse gefasst:

Nummer 1 Zutritt von Fraktionsmitarbeiterinnen
und -mitarbeitern (zu § 12 Absatz 2
Untersuchungsausschussgesetz)

Den benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Fraktionen wird Zutritt zu den Beratungssitzungen und
– soweit diese die persönlichen Voraussetzungen erfül-

Nummer 2 Verteilung von Ausschussdrucksachen,
Beweisbeschlüssen und Ausschuss-
materialien

I. Grundsatz der Verteilung von Ausschuss-
drucksachen, Beweisbeschlüssen und
sonstigen Ausschussmaterialien

Ausschussdrucksachen, Beweisbeschlüsse und Aus-
schussmaterialien (MAT A, MAT B und MAT C)
verteilt das Sekretariat an die

1. ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder,

2. benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Fraktionen,

3. Beauftragten der Bundesregierung und des Bun-
desrates.

Die Materialien werden wie folgt bezeichnet:

– MAT A sind Antworten auf Beschlüsse zur Vor-
lage von Beweismitteln;

– MAT B sind Beweismaterialien, die nicht auf-
grund eines Beweisbeschlusses, sondern aufgrund
freiwilliger Zusendung eingehen;

– MAT C sind Materialien, die Bezug zum Untersu-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 41 –

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Ministerialrätin Margot Heimbach

Ministerialrat Dr. Eberhard Janß

Regierungsdirektor Dr. Tilman Hoppe

Regierungsdirektorin Obiageli Katchi

Oberregierungsrätin Dr. Jasmin Merati-Kashani

Dr. Ingo Böttcher

Olaf Landsmann

Oberamtsrat Manfred Hirte

Sven Weber

Marianne Steinert

Gabriele Vesterling

Unterstützung des Ermittlungsbeauftragten

Regierungsdirektor Josef Kestler
len – auch zu den VS-eingestuften Sitzungen gewährt.
Drucksache 17/13700

von*) bis*)

27.03.2011

28.03.2011

31.07.2011

11.07.2011 30.04.2012

05.12.2011

31.03.2011

04.07.2011

09.04.2010 13.02.2011

26.04.2011

03.05.2011
chungsauftrag haben, aber nicht die zu untersu-

Drucksache 17/13700 – 42 –

chenden Vorgänge dokumentieren, wie Verwal-
tungsentscheidungen in vergleichbaren Fällen,
allgemeine Dienstanweisungen und ähnliches, die
nicht aufgrund von Beweisbeschlüssen ergehen.

II. Verteilung umfangreicher Ausschussmaterialien

MAT A, MAT B und MAT C mit einem Umfang von
101 bis 1000 Seiten werden in je zwei Exemplaren an
alle Fraktionen verteilt. Bei darüber hinausgehendem
Umfang erhalten alle Fraktionen je ein Exemplar.

Bei besonders großem Umfang wird von einer Vertei-
lung abgesehen und stattdessen ein Exemplar im Se-
kretariat zur Verfügung gestellt; in Zweifelsfällen
verständigen sich die Vorsitzende und die Obleute.

Das Anschreiben der abgebenden Stelle wird in je-
dem Fall gemäß dem in Ziffer I. beschriebenen Ver-
teiler versandt.

Nummer 3 Behandlung von Ausschussprotokollen

I. Protokolle nichtöffentlicher Sitzungen

1. Die Protokolle der nichtöffentlichen Sitzungen
erhalten die ordentlichen Mitglieder des Aus-
schusses sowie ihre Stellvertreterinnen und Stell-
vertreter, die benannten Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter der Fraktionen sowie die Beauftragten der
Bundesregierung und des Bundesrates.

2. Dritte haben grundsätzlich kein Recht auf Ein-
sichtnahme in die Protokolle der nichtöffentlichen
Sitzungen und folglich auch nicht darauf, dass ih-
nen Kopien solcher Protokolle überlassen werden.
Eine Ausnahme besteht nur gegenüber Behörden,
wenn der Ausschuss entschieden hat, Amtshilfe
zu leisten.

II. Protokolle öffentlicher Sitzungen

1. Die Protokolle der öffentlichen Sitzungen erhält
der unter Punkt I.1. genannte Personenkreis; da-
rüber hinaus auf Antrag auch Behörden, wenn der
Untersuchungsausschuss entschieden hat, Amts-
hilfe zu leisten.

2. Dritten kann Einsicht in die Protokolle gewährt
werden, wenn sie ein „berechtigtes Interesse nach-
weisen“ (Richtlinien für die Behandlung der Aus-
schussprotokolle gemäß § 73 Absatz 3 GO-BT in
der jeweils gültigen Fassung).

3. Von dieser Regel können Ausnahmen getroffen
werden entsprechend der unter Ziffer 2. genann-
ten Richtlinien.

4. Im Hinblick auf das Regel-Ausnahme-Verhältnis
wird im Übrigen folgendes Verfahren angewandt:

Die Vorsitzende entscheidet über das Vorliegen
des berechtigten Interesses.

Bejaht sie dieses Interesse, wird Einblick in das

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1.

2.

3.

4.

Protokoll gewährt oder eine Abschrift erteilt, es
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

sei denn, es lägen Anhaltspunkte dafür vor, dass
der Ausschuss trotz des berechtigten Interesses
das Einsichtsrecht verneinen würde. Die Absicht
einer ablehnenden Entscheidung trägt die Vorsit-
zende den Obleuten vor. In diesem Fall ist eine
Entscheidung des Ausschusses herbeizuführen.

Für vernommene Zeugen gilt: Den Zeugen ist das
Protokoll über ihre Vernehmung zuzustellen.

I. Protokolle VS-VERTRAULICH oder
höher eingestufter Sitzungen

Ist das Protokoll über die Aussage einer Zeugin oder
eines Zeugen VS-VERTRAULICH oder höher einge-
stuft, so ist ihr bzw. ihm Gelegenheit zu geben, dies
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundesta-
ges einzusehen. Eine Kopie erhält sie bzw. er nicht.

ummer 4 Verzicht auf Verlesung von Protokollen
und Schriftstücken

emäß § 31 Absatz 2 Untersuchungsausschussgesetz wird
f die Verlesung von Protokollen und Schriftstücken ver-
chtet, soweit das Sekretariat diese allen Mitgliedern des
usschusses zugänglich gemacht hat.

ummer 5 Verpflichtung zur Geheimhaltung

Die Mitglieder des Ausschusses sind aufgrund des
Untersuchungsausschussgesetzes, der Geheimschutz-
ordnung des Deutschen Bundestages, ggf. ergänzt um
Beschlüsse des 1. Untersuchungsausschusses in Ver-
bindung mit § 353b Absatz 2 Nummer 1 Strafgesetz-
buch zur Geheimhaltung derjenigen Tatsachen und
Einschätzungen verpflichtet, die ihnen durch Über-
mittlung der von amtlichen Stellen als VS-VER-
TRAULICH bzw. VERTRAULICH und höher einge-
stuften Unterlagen bekannt werden.

Diese Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt sich
auch auf solche Tatsachen und Einschätzungen, die
aufgrund von Unterlagen bekannt werden, deren VS-
Einstufung bzw. Behandlung als VS-VERTRAU-
LICH oder höher sowie als VERTRAULICH oder
höher durch den Ausschuss selbst veranlasst oder
durch die Vorsitzende, insbesondere unter Berück-
sichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungs-
gerichts vom 17. Juli 1984 (BVerfGE 67, S. 100 ff.)
zur Wahrung des Schutzes von Grundrechten (Be-
triebs- und Geschäftsgeheimnisse, Steuergeheimnisse
und informationelles Selbstbestimmungsrecht) vor-
genommen wird.

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung entfällt, wenn
und soweit die aktenführende Stelle bzw. der Unter-
suchungsausschuss die Einstufung als VS-VER-
TRAULICH und höher bzw. die Behandlung als
VERTRAULICH und höher aufhebt.

Im Übrigen gilt die Geheimschutzordnung des Deut-

schen Bundestages.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43 –

5. Anträge, deren Inhalt möglicherweise geheimhal-
tungsbedürftig ist, sind in der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages zu hinterlegen. Über
die Hinterlegung sollen die Antragsteller das Se-
kretariat unterrichten.

Nummer 6 Verteilung von Verschlusssachen
(zu § 16 Absatz 1 Untersuchungs-
ausschussgesetz)

I. Grundsatz der Verteilung von zugeleiteten
Verschlusssachen

Von den für den Ausschuss in der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages eingehenden VS-VER-
TRAULICH oder GEHEIM eingestuften Beweisma-
terialien sind Ausfertigungen herzustellen und zwar
für

1. die Fraktionen im Ausschuss je zwei,

2. das Sekretariat zugleich für die Vorsitzende und
den stellvertretenden Vorsitzenden je eine.

Den Mitgliedern des Ausschusses sowie den benann-
ten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktio-
nen, die zum Umgang mit Verschlusssachen ermäch-
tigt und zur Geheimhaltung förmlich verpflichtet
sind, werden auf Wunsch die jeweiligen Exemplare
ausgehändigt.

Die Mitglieder des Ausschusses und die benannten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen be-
stimmen Räume, in denen der Geheimschutzbeauf-
tragte des Deutschen Bundestages Verwahrgelasse
zur Aufbewahrung der Ausfertigung zur Verfügung
stellen und unverzüglich die gegebenenfalls weiteren
notwendigen technischen Sicherungsmaßnahmen
treffen soll.

II. Verteilung der vom Untersuchungsausschuss
eingestuften Verschlusssachen
Für die vom 1. Untersuchungsausschuss selbst
VS-VERTRAULICH, VERTRAULICH gemäß § 2a
Geheimschutzordnung, GEHEIM, GEHEIM gemäß
§ 2a Geheimschutzordnung oder ggf. STRENG
GEHEIM eingestuften Unterlagen und Protokolle gilt
Ziffer I. entsprechend.

III. Verteilung von „VS-Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuften Unterlagen
„VS-Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) einge-
stufte Unterlagen werden verteilt und behandelt ge-
mäß Beschluss 2 zum Verfahren in Verbindung mit
der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundesta-
ges.

Nummer 7 Fragerecht bei der Beweiserhebung
Der Ausschuss gestaltet das Fragerecht bei der Verneh-
mung von Zeugen und Sachverständigen nach § 24 Ab-
satz 5 und § 28 Absatz 1 Untersuchungsausschussgesetz

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auf der Grundlage der Geschäftsordnung des Deutschen c
Drucksache 17/13700

undestages und der parlamentarischen Praxis bei den
ussprachen im Plenum wie folgt:

Die Vernehmung zur Sache wird in zwei Abschnitte
aufgeteilt:

Im ersten Abschnitt stellt zunächst die Vorsitzende,
nachdem der Zeugin bzw. dem Zeugen Gelegenheit
zur Stellungnahme gegeben wurde, weitere Fragen
zur Aufklärung und Vervollständigung der Aussage
sowie zur Erforschung des Grundes, auf dem das
Wissen der Zeugen beruht.

Der zweite Abschnitt besteht aus einzelnen Befra-
gungsrunden entsprechend der „Berliner Stunde“, die
den Aussprachen im Plenum zugrunde gelegt wird.
Bei der Reihenfolge der Fraktionen innerhalb der Be-
fragungsrunden ist die Fraktionsstärke und der
Grundsatz von Rede und Gegenrede zu berücksichti-
gen. Für die Bemessung des Zeitanteils der Fraktio-
nen innerhalb der Befragungsrunden wird die Vertei-
lung der Redezeiten im Plenum angewendet. In jeder
Befragungsrunde beginnt die Fraktion der CDU/
CSU. Daran schließt sich an die Befragung durch die
Fraktion der SPD, die Fraktion der FDP, die Fraktion
DIE LINKE. und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Bei Anhörungen von Sachverständigen und informa-
torischen Anhörungen wird entsprechend der vorste-
henden Regelungen verfahren.

ummer 8 Behandlung von Beweisanträgen

ur ordnungsgemäßen Vorbereitung der Beratungssitzun-
n sind Beweisanträge schriftlich bis zum Donnerstag
r Vorwoche, 9.00 Uhr (Eingang im Sekretariat), einzu-
ichen. Von dieser Frist kann einvernehmlich abgewi-
en werden.

ummer 9 Protokollierung der Ausschusssitzungen
(zu § 11 Untersuchungsausschussgesetz)

ie Protokollierung der Sitzungen des Ausschusses ge-
äß § 11 Untersuchungsausschussgesetz wird wie folgt
rchgeführt:

Alle öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen,
die der Beweiserhebung oder sonstiger Informations-
beschaffung des Ausschusses dienen, sind stenogra-
phisch aufzunehmen.

Alle Beratungssitzungen werden in einem durch das
Sekretariat zu fertigenden Kurzprotokoll (wesentli-
che Zusammenfassung) festgehalten. Der Ausschuss
behält sich vor, in Ausnahmefällen (auf Antrag eines
Viertels seiner Mitglieder) auch die stenographische
Protokollierung einer nichtöffentlichen Sitzung zu
verlangen.

ummer 10 Mitteilungen aus nichtöffentlichen
Sitzungen

ie Vorsitzende wird gemäß § 12 Absatz 3 Untersu-

hungsausschussgesetz dazu ermächtigt, die Öffentlich-

Drucksache 17/13700 – 44 –

keit über die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Be-
schlüsse und Terminierungen des Ausschusses zu
informieren.

Hiervon unberührt bleibt das Recht der übrigen Aus-
schussmitglieder, ihre Position hierzu öffentlich zu äu-
ßern.

II. Festlegungen zu Sitzungszeiten
und -verlauf

Gleichfalls noch in der 2. Sitzung am 22. April 2010 ver-
ständigte sich der Ausschuss darauf, die nichtöffentlichen
und öffentlichen Sitzungen des Gremiums jeweils am
Donnerstag der Sitzungswochen durchzuführen. Die
Dauer der Sitzungen zur Beweiserhebung solle grundsätz-
lich auf acht Stunden begrenzt werden. Bei einem regel-
mäßigen Beginn der Sitzungen zur Beweiserhebung um
10.00 Uhr und der Einhaltung einer Mittagspause von ei-
ner Stunde könnten Sitzungen zur Beweiserhebung regel-
mäßig um 19.00 Uhr beendet werden. Der entsprechende
Antrag des Ausschusses nach § 60 Absatz 3 GO-BT, die
Sitzungen außerhalb des Zeitplans für Ausschusssitzun-
gen donnerstags in Sitzungswochen parallel zu den Sitzun-
gen des Plenums durchzuführen, wurde vom Präsidenten
genehmigt.

In der 69. Sitzung am 26. Januar 2012 hat der Ausschuss
mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der CDU/
CSU und der FDP gegen die Stimmen der Mitglieder der
Fraktion der SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN beschlossen, ab 9. Februar 2012 donnerstags
in Sitzungswochen um 15.00 Uhr die Beratungssitzungen
und um 15.30 Uhr die öffentlichen Sitzungen mit Verneh-
mung jeweils allein eines Zeugen anzuberaumen. Nach
Auffassung der Koalitionsfraktionen sei dies im Hinblick
auf die sonstige parlamentarische Arbeit sowie die Ar-
beitsbelastung ihrer Fraktionsmitarbeiter vor dem Hinter-
grund des sich neu konstituierenden 2. Untersuchungs-
ausschusses geboten und mit Blick auf den erreichten
Untersuchungsstand vertretbar. Die Oppositionsfraktio-
nen widersprachen und sahen darin eine unnötige Verlän-
gerung und damit Behinderung der Ausschussarbeit. Die
Verlegung auf Nachmittags- und Abendstunden be-
schränke das Befragungsrecht der kleineren Fraktionen
und die Möglichkeit einer öffentlichen Berichterstattung.
Die Opposition legte einen Terminplan vor, der den Ab-
schluss der Vernehmung bis zur Sommerpause vorsah.
Diesen lehnten die Koalitionsfraktionen ab. Der Ältesten-
rat des Deutschen Bundestages wurde mit dieser Frage
befasst.

Im Hinblick auf das fortgeschrittene Lebensalter einiger
Zeugen hat sich der Ausschuss im Zuge der Untersuchun-
gen zudem darauf verständigt, bei Vernehmung älterer
Zeugen nach rund zwei Stunden bei nächster Gelegenheit
(zum Beispiel Übergang des Fragerechts) die Sitzungen
zur Beweisaufnahme für eine etwa viertelstündige Pause
zu unterbrechen.

In einem Fall hatte die Vorsitzende einen Zeugen am Tag
der geplanten Vernehmung ohne vorherigen Beschluss

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und ohne Zustimmung aller Fraktionen abgeladen. Die 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

oalition drängte darauf, da mehr als 30 namentliche Ab-
immungen im Plenum angesetzt waren und damit
angsläufig verbundene Unterbrechungen der Zeugen-
rnehmung zu erwarten seien. Dies sei dem Zeugen we-
n seines stark beeinträchtigten gesundheitlichen Zu-

andes nicht zuzumuten gewesen. Die Opposition rügte
eses Verhalten in einem Schreiben an den Bundestags-
äsidenten als rechtswidrig. Die Vorsitzende räumte den
erfahrensfehler ein. Der Zeuge wurde sodann in der
chsten Sitzung gehört.

I. Strukturierung der Untersuchung
ur Strukturierung der Ausschussarbeit hat der 1. Unter-
chungsausschuss in seiner 4. Sitzung am 20. Mai 2010
it den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der CDU/
SU, der SPD und der FDP bei Enthaltung der Mitglieder
r Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN folgenden Beschluss gefasst:

er Untersuchungsgegenstand wird wie folgt struktu-
ert und in dieser Reihenfolge abgearbeitet:

Kabinettsentscheidung 1983, einschließlich der Un-
terlagen und Zeugen zu Vorgängen aus früheren Jah-
ren, die zu dieser Entscheidung Bezug haben, soweit
diese aus Sicht der jeweiligen Antragsteller relevant
sind, um die 1983er Entscheidung nachvollziehen
und bewerten zu können. (Fragen 9 bis 21, 23 bis 24)

. Kabinettsentscheidung 1977 (Fragen 1 bis 8, 22)

I. Änderung Erkundungskonzept (Frage 25)

. Konsequenzen (Frage 26)“

. Beweiserhebung
. Inaugenscheinnahme im

Erkundungsbergwerk Gorleben
m 20. Mai 2010 hat der 1. Untersuchungsausschuss in
iner 4. Sitzung mit den Stimmen der Mitglieder der

raktion der SPD, der Fraktion DIE LINKE. und der
raktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung
r Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und der

DP beschlossen, zum gesamten Untersuchungsauftrag
eweis zu erheben durch Einnahme des Augenscheins
mäß § 19 PUAG im Erkundungsbergwerk Gorleben.10

ie entsprechende Sitzung fand mit Genehmigung des
räsidenten des Deutschen Bundestages gemäß § 60 Ab-
tz 3 GO-BT am 16. September 2010 statt. Beginnend
wa um 10.30 Uhr erfolgte nach einer kurzen einführen-
n Information die Inaugenscheinnahme im Erkundungs-
rgwerk Gorleben. Nach Ende der Beweisaufnahme um
rca 13.00 Uhr fand zunächst ein Gespräch der Aus-
hussmitglieder mit dem Landrat von Lüchow-Dannen-
rg, dem Bürgermeister der Samtgemeinde Gartow, dem

ürgermeister der Gemeinde Gorleben sowie dem Vorsit-
nden des Ausschusses für Atomanlagen und öffentliche

icherheit des Kreistages Lüchow-Dannenberg statt. Im
0 Beweisbeschluss 17-107.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 45 –

Anschluss standen die Vorsitzende und die Obleute der
Presse für ein Gespräch zur Verfügung.

2. Ermittlungsbeauftragter

a) Einsetzung

Nachdem der seinerzeitige Beauftragte der Bundesregie-
rung MDg Spinczyk-Rauch (BMU) den Ausschuss in sei-
ner 3. Sitzung am 6. Mai 2010 darüber informiert hatte,
dass im Bereich des dem BMU nachgeordneten Bundes-
amtes für Strahlenschutz (BfS) nach einer ersten Sichtung
bis zu 5 600 Bände Akten als möglicherweise für den
Ausschuss relevant identifiziert worden seien11, regte
Abg. Reinhard Grindel (CDU/CSU) in der 11. Sitzung am
8. Juli 2010 an, im Hinblick auf die angekündigte große
Zahl an Akten einen Ermittlungsbeauftragten einzuset-
zen, der die BfS-Akten für den Ausschuss aufbereiten
könne.12

In der Folge fasste der Ausschuss in seiner 25. Sitzung
am 2. Dezember 2010 mit den Stimmen der Mitglieder
der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Mit-
glieder der Fraktion die LINKE. den folgenden Einset-
zungsbeschluss, mit dem MD a. D. Dr. Gerold Lehnguth
zum Ermittlungsbeauftragten bestellt wurde:

„1.Zur Unterstützung des 1. Untersuchungsausschus-
ses wird eine Untersuchung durch einen Ermitt-
lungsbeauftragten gemäß § 10 PUAG durchge-
führt.

2. Gegenstand des Ermittlungsauftrags ist aus-
schließlich die Sichtung und Auswahl der mit den
Beweisbeschlüssen 17-66, 17-67 und 17-68 vom
6. Mai 2010 durch den Untersuchungsausschuss
bereits förmlich beigezogenen Akten, Doku-
mente, in Dateien oder auf andere Weise gespei-
cherten Daten und sonstigen sächlichen Beweis-
mittel, unabhängig davon, ob sie sich noch beim
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) oder im Bun-
desministerium für Umwelt, Naturschutz und Re-
aktorsicherheit (BMU) befinden oder ob dem
Ausschuss bereits entsprechende Kopien über-
sandt worden sind, mit Blick auf ihre Relevanz für
den Untersuchungsauftrag und die Fragen 1 bis
25.

3. Der Ermittlungsbeauftragte soll zur Erfüllung sei-
nes Auftrags zunächst in Gesprächen mit den Ob-
leuten des Ausschusses und den von diesen be-
nannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Fraktionen ein Bild darüber gewinnen, welche
Kriterien und Schwerpunkte jeweils hinsichtlich
der in Nr. 2 genannten Aktenauswahl relevant sein
sollen.

4. Der Ermittlungsbeauftragte soll sich sodann durch
Sichtung und mögliche informatorische Anhörun-

11
Protokoll Nr. 3, S. 6 f.
12 Protokoll Nr. 11, S. 9.
Drucksache 17/13700

gen von mit der Archivierung vertrauten Personen
einen Überblick über die beigezogenen Beweis-
mittel verschaffen und dem Untersuchungsaus-
schuss in der Beratungssitzung vom 24. Februar
2011 über Umfang, Systematik und stichproben-
artig erkundete Relevanz des beigezogenen Mate-
rials für den Untersuchungsauftrag schriftlich und
mündlich einen Zwischenbericht erstatten. Der
schriftliche Bericht hierzu sollte am 17. Februar
2011 dem Ausschuss vorliegen.

Dabei soll durch den Ermittlungsbeauftragten
auch ein Vorschlag zu seinem weiteren Vorgehen
und eine Prognose zum zeitlichen Umfang seiner
weiteren Ermittlungen vorgelegt werden. Er soll
ebenfalls eine Einschätzung zur Möglichkeit einer
sukzessiven Aktenübermittlung während seiner
Tätigkeit abgeben.

5. Im Ergebnis soll der Ermittlungsbeauftragte dem
Untersuchungsausschuss einen begründeten Vor-
schlag unterbreiten, welche der benannten Be-
weismittel unter Berücksichtigung der von den
Fraktionen konkretisierten Auswahlkriterien in
besonderer Weise für die Erfüllung des Untersu-
chungsauftrags von Bedeutung sein könnten. Spä-
testens mit der Unterbreitung des Vorschlags wer-
den dem Ausschuss ebenfalls die Aktenauszüge
übergeben.

6. Unabhängig von der Tätigkeit des Ermittlungsbe-
auftragten bleibt das gesamte bereits förmlich
beigezogene, wenn auch noch nicht in vollem
Umfang an den Ausschuss übermittelte, Aktenma-
terial den Mitgliedern des Untersuchungsausschus-
ses jederzeit zugänglich, so dass nach Belieben
konkrete Aktenteile durch den Untersuchungsaus-
schuss und seine Mitglieder bei der Bundesregie-
rung angefordert werden können. Es steht den
Mitgliedern des Untersuchungsausschusses zu-
dem frei, eigene Mitarbeiterinnen oder Mitarbei-
ter zu entsenden, um die bereits förmlich beigezo-
genen Beweismittel im Auftrag des jeweiligen
Mitglieds des Untersuchungsausschusses beim
BfS bzw. beim BMU zu sichten. Für den Fall,
dass hierbei Kopien aus den beigezogenen Be-
weismitteln angefertigt werden sollen, ist sicher-
zustellen, dass die entsprechenden Aktenteile
durch die Bundesregierung dem Ausschuss insge-
samt zur Verfügung gestellt und diese dann ent-
sprechend Beschluss 2 zum Verfahren verteilt
werden.

7. Der Ermittlungsbeauftragte gibt keine Bewertun-
gen zum materiellen Inhalt der herausgefilterten
Unterlagen ab. Auf seine Verpflichtung nach § 10
Abs. 3 PUAG, keine öffentlichen Erklärungen ab-
zugeben, wird noch einmal ausdrücklich hinge-
wiesen. Der Ermittlungsbeauftragte wird nicht als
Zeuge in einer öffentlichen Sitzung zur Beweis-

aufnahme gehört werden.

Drucksache 17/13700 – 46 –

8. Zum Ermittlungsbeauftragten wird Dr. Gerold
Lehnguth bestellt.“

Dieser Einsetzungsbeschluss wurde im Verlaufe der Tä-
tigkeit des Ermittlungsbeauftragten modifiziert und er-
gänzt.13

b) Tätigkeit

Am 3. Januar 2011 nahm der Ermittlungsbeauftragte
seine Tätigkeit auf.

In der 29. Sitzung am 20. Januar 2011 berichtete der Er-
mittlungsbeauftragte dem Ausschuss, dass er sich beim
BfS vor Ort über den Stand der Aktenaufbereitung infor-
miert habe und unterbreitete Vorschläge zur Beschleuni-
gung der Aktenaufbereitung. In der gleichen Sitzung
fasste der Ausschuss einstimmig den folgenden Beschluss
11 zum Verfahren:

Nummer 11 Ermittlungsbeauftragter

1. Der Ermittlungsbeauftragte und seine Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter erhalten über das Sekretariat des
Ausschusses Einsicht in sämtliche Ausschussdruck-
sachen, Beweisbeschlüsse und Ausschussmaterialien
sowie in Protokolle aller Sitzungen des Ausschusses
zur Beweisaufnahme sowie – im Einzelfall nach Ent-
scheidung des Ausschusses – auch in Protokolle der
nichtöffentlichen Beratungssitzungen.

2. Auf Wunsch des Ermittlungsbeauftragten fertigt das
Sekretariat im Einzelfall auch Kopien dieser Unterla-
gen für diesen an oder stellt dem Ermittlungsbeauf-
tragten die erbetenen Informationen – soweit vorhan-
den – in elektronischer Form zur Verfügung.

3. Dem Ermittlungsbeauftragten und seinen Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeitern wird – neben dem selbstver-
ständlichen Zutrittsrecht zu sämtlichen öffentlichen
Sitzungen des Ausschusses – auch Zutritt zu mögli-
chen VS-eingestuften Sitzungen des Ausschusses zur
Beweisaufnahme gewährt, soweit die persönlichen
Voraussetzungen hierfür jeweils erfüllt sind. Be-
schluss 5 zum Verfahren gilt entsprechend.

4. Die vom Ermittlungsbeauftragten gegenüber der
Bundesregierung nach Prüfung benannten Aktenord-
ner aus dem Gesamtbestand der mit den Beweisbe-
schlüssen 17-66, 17-67 und 16-68 durch den Aus-
schuss förmlich beigezogenen und durch die
Bundesregierung auf eine Zahl von 5 600 konkreti-
sierten Aktenordner des BfS werden dem Ausschuss
durch die Bundesregierung unverzüglich übergeben.

5. In Abweichung von Beschluss 2 zum Verfahren wer-
den diese durch den Ermittlungsbeauftragten benann-
ten oder sonst zukünftig durch die Bundesregierung
in Erfüllung der Beweisbeschlüsse 17-66, 17-67 und
16-68 übermittelten Ordner durch das Ausschussse-
kretariat nicht als MAT A, sondern als MAT E erfasst

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13 Vgl. nachfolgend Erster Teil, Kapitel B.IV.2.b). 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

und nicht gemäß Beschluss 2 zum Verfahren im Aus-
schuss verteilt, sondern zunächst dem Ermittlungsbe-
auftragten zur Prüfung zur Verfügung gestellt.

Ebenso wird mit den Beweismitteln verfahren, die
gemäß den Beweisbeschlüssen 17-66, 17-67 und
16-68 durch die Bundesregierung bereits an den Aus-
schuss übermittelt, aber noch nicht verteilt worden
sind (MAT A 83/1, 83/2 und 83/3). Diese werden we-
gen der fehlenden Verteilung im Ausschuss in
MAT E umbenannt und dem Ermittlungsbeauftragten
zur Verfügung gestellt.

Die bereits gemäß Verfahrensbeschluss 2 verteilten
Beweismittel zu den Beweisbeschlüssen 17-66,
17-67 und 16-68 behalten ihre Kennzeichnung als
MAT A 83, werden dem Ermittlungsbeauftragten je-
doch selbstverständlich ebenso zur Prüfung zur Ver-
fügung gestellt.

Die vom Ermittlungsbeauftragten letztlich aus
MAT A 83 sowie aus der gesamten MAT E entnom-
menen Auszüge werden mit Unterbreitung des Vor-
schlags des Ermittlungsbeauftragten im Sinne von
Ziffer 5 seines Einsetzungsauftrags entsprechend den
Regelungen in Beschluss 2 zum Verfahren verteilt,
wobei die Auszüge jeweils einen Hinweis auf ihre
Herkunft (MAT A- bzw. MAT E-Bezeichnung) ent-
halten müssen.

Sämtliche MAT-E-Beweismaterialien verbleiben
nach Abschluss der Tätigkeit des Ermittlungsbeauf-
tragten im Sekretariat des Ausschusses.

der 30. Sitzung am 27. Januar 2011 beschloss der Aus-
huss auf Ersuchen des Ermittlungsbeauftragten einstim-
ig, unter Abänderung von Ziffer 4 des Einsetzungsbe-
hlusses die Frist für die Vorlage des schriftlichen
wischenberichts bis zum 10. März 2011 (statt 17. Fe-
uar 2011) zu verlängern und für den mündlichen Zwi-
henbericht im Ausschuss die Beratungssitzung am
. März 2011 (statt 24. Februar 2011) vorzusehen.

m 10. März 2011 legte der Ermittlungsbeauftragte sei-
n Zwischenbericht gleichen Datums mit Informationen
den ersten Arbeitsschritten und der Vorgehensweise
wie einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen und einer

rognose zum zeitlichen Umfang der weiteren Ermittlun-
n vor.14

der 36. Sitzung am 17. März 2011 erläuterte der Er-
ittlungsbeauftragte den Zwischenbericht, wobei er auf
e zwischenzeitlich erfolgte Beschleunigung der Akten-
fbereitung hinwies. Zugleich regte er an, den Ermitt-
ngszeitraum bis Mitte September 2011 zu verlängern
d die Arbeitsergebnisse in zwei Schritten vorzulegen:
s Anfang Mai einen ersten Bericht über die Dokumente
s dem Zeitraum bis 1983, bis Ende August einen zwei-
n Bericht über die Dokumente aus dem Zeitraum ab
84.
4 Ausschussdrucksache 17/211.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 47 –

Gemäß der Anregung des Ermittlungsbeauftragten wurde
der Einsetzungsbeschluss in der 38. Sitzung am 24. März
2011 um folgende Ziffer 4.1 ergänzt:

„Der Ermittlungsbeauftragte soll bis 5. Mai 2011 ei-
nen weiteren schriftlichen Bericht über die als rele-
vant identifizierten Dokumente aus dem Zeitraum bis
einschließlich 1983 dem Ausschuss zuleiten und die-
sen in der Beratungssitzung am 12. Mai 2011 münd-
lich erläutern.

Der Auftrag des Ermittlungsbeauftragten wird bis
zum 22. September 2011 verlängert.

Der Ermittlungsbeauftragte wird seinen weiteren Be-
richt über die als relevant identifizierten Dokumente
aus dem Zeitraum ab 1984 – zugleich Abschlussbe-
richt – zum 31. August 2011 schriftlich vorlegen und
steht zu dessen mündlicher Erläuterung in der Bera-
tungssitzung am 22. September 2011 zur Verfügung.“

Darüber hinaus beschloss der Ausschuss in der gleichen
Sitzung, Ziffer 3 des Verfahrensbeschlusses Nr. 11 um
folgenden Absatz zu ergänzen:

„Dem Ermittlungsbeauftragten wird Zutritt zu den
nichtöffentlichen Beratungssitzungen gewährt, die im
Falle der Unterbrechung der öffentlichen Sitzungen
zur Beweisaufnahme kurzfristig anberaumt werden
und bei denen er als Zuhörer anwesend ist.“

Entsprechend dem geänderten Einsetzungsbeschluss legte
der Ermittlungsbeauftragte mit Datum vom 4. Mai 2011
seinen ersten inhaltlichen Bericht über die Akten des
Zeitraums bis 1983 vor15 und erläuterte diesen in der Be-
ratungssitzung am 12. Mai 2011.

Mit Datum vom 28. Juli 2011 legte der Ermittlungsbeauf-
tragte seinen zweiten inhaltlichen Bericht – zugleich Ab-
schlussbericht – über die Akten des Zeitraums ab 1984
vor.16

Insgesamt hatte der Ermittlungsbeauftragte für die beiden
genannten Zeiträume 888 relevante Dokumente identifi-
ziert und dem Ausschuss mit dem jeweiligen Bericht zur
Verfügung gestellt. Die als relevant identifizierten Doku-
mente waren zudem jeweils in Excel-Tabellen aufgenom-
men worden, die dem Ausschuss zur Erleichterung der
Recherche mittels der Such- und Filterfunktionen dieses
Programmes parallel in elektronischer Form übermittelt
wurden. Darüber hinaus hatte der Ermittlungsbeauftragte
dem Ausschuss entsprechend dessen Bitte zu bevorste-
henden Zeugenvernehmungen jeweils Hinweise auf Ak-
tenfunde gegeben. Sämtliche Aktenfunde einschließlich
der zu den Zeugenvernehmungen übermittelten Hinweise
verblieben gemäß einvernehmlichem Beschluss des Aus-
schusses in der 50. Sitzung am 8. September 2011 nach
Abschluss der Tätigkeit des Ermittlungsbeauftragten im
Ausschusssekretariat.

In der 52. Sitzung am 22. September 2011 erläuterte der
Ermittlungsbeauftragte seinen Abschlussbericht. Seitens

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Ausschussdrucksache 17/217.
16 Ausschussdrucksache 17/234. 1
Drucksache 17/13700

ler Fraktionen wurde ihm für die sehr gute Arbeit ge-
nkt, welche die Arbeit des Ausschusses beschleunigt
d vereinfacht habe.

amit war die Tätigkeit des Ermittlungsbeauftragten be-
det.

. Beiziehung und Verlangen der Herausgabe
von Akten und sonstigen Unterlagen

) Art, Herkunft und Umfang des
Beweismaterials

ufgrund von Beweisbeschlüssen lagen dem 1. Untersu-
ungsausschuss insgesamt Materialien im Umfang von
ehr als 2 800 Ordnern vor.

er Ermittlungsbeauftragte hat rund 5 600 Akten des BfS
sichtet und hiervon 1 113 Ordner nach Berlin angefor-
rt, die nachfolgend dem Ausschuss zur Verfügung stan-
n (MAT E-Materialien); weitere über 1 700 Ordner
urden dem Ausschuss aufgrund von Beweisbeschlüssen
mittelbar übersandt (MAT A-Materialien).

iervon erhielt der Ausschuss insgesamt über 1 400 Ord-
r seitens der Bundesregierung, insbesondere aus dem

K (über 200 Ordner) sowie den Geschäftsbereichen des
MU (über 650 Ordner), des BMWi (über 300 Ordner)
d des BMBF (über 230 Ordner) zugeleitet.

und 230 Ordner wurden dem Ausschuss seitens der Re-
erung des Landes Niedersachsen aufgrund entsprechen-
r Amtshilfeersuchen übermittelt.

arüber hinaus wurden dem Ausschuss aufgrund entspre-
ender Herausgabeverlangen über 50 Ordner von Unter-
hmen und anderen juristischen Personen des Privat-
chts sowie von Privatpersonen zugeleitet.

egenstand der Materialien waren Behördenakten,
chriftsätze, Vermerke, Berichte, handschriftliche Auf-
ichnungen u. ä., in Einzelfällen auch Audiokassetten
d Datenträger mit Videoaufzeichnungen. Die schriftli-
en Dokumente wurden dem Ausschuss sämtlich in

apierform zugeleitet, seitens der Bundesregierung die
haltsverzeichnisse entsprechend einer Bitte des Aus-
husses zusätzlich auch in elektronischer Form.

egen der näheren Einzelheiten wird auf das Verzeichnis
r MAT A-Materialien im Anhang Bezug genommen17.

) Vorlage von Originalen
eitens der Bundesregierung erhielt der Ausschuss die re-
vanten Dokumente in Kopie zugeleitet. Allein im Falle
ner handschriftlichen Aufzeichnung bestand der Aus-
huss in seiner 77. Sitzung am 22. März 2012 darauf, in
r folgenden Sitzung darüber hinaus auch das Original-
kument vorgelegt zu erhalten.

eitens des Landes Niedersachsen sowie von Privaten
urden dem Ausschuss zu einem nicht unerheblichen
eil auch Originaldokumente übermittelt.
7 Anhang, III.

Drucksache 17/13700 – 48 –

Soweit hierbei von privater Seite um Vertraulichkeit ge-
beten bzw. der Schutz von Betriebs- und Geschäftsge-
heimnissen geltend gemacht wurde, hat der Ausschuss
dem durch Einstufungen nach der Geheimschutzordnung
des Deutschen Bundestages Rechnung getragen; vorange-
gangen war dem Einstufungsbeschluss regelmäßig eine
vorläufige Einstufung durch die Vorsitzende (§ 15 Ab-
satz 1 Satz 2 PUAG).

c) Vollständigkeitserklärung gemäß § 18
Absatz 2 PUAG

Gemäß § 18 Absatz 2 PUAG besteht seitens der Bundes-
regierung die Verpflichtung, die Vorlage der Beweismittel
mit einer Erklärung über die Vollständigkeit zu verbin-
den.

Erstmals am 22. September 2011 forderte der Ausschuss
in seiner 52. Sitzung das BK und die betroffenen Ressorts
einvernehmlich auf, noch ausstehende Unterlagen zeitnah
zu übersenden und bis spätestens zum Ende des Jahres
2011 die Vollständigkeit der vorgelegten Akten gemäß
§ 18 Absatz 2 PUAG zu erklären. In der 85. Sitzung am
14. Juni 2012 richtete der Ausschuss aufgrund nachfol-
gender Beweisbeschlüsse eine weitere solche Bitte, nun-
mehr mit Fristsetzung zum 15. August 2012, an die Bun-
desregierung.

In der Folge lagen dem Ausschuss zum 15. August 2012
erstmals sämtliche Vollständigkeitserklärungen vor.

Wenige Tage vor der für den 27. September 2012 vorge-
sehenen Vernehmung der ehemaligen Bundesumweltmi-
nisterin Dr. Angela Merkel als Zeugin reichte das BMU
am 19. September 2012 verbunden mit einer erneuten
Vollständigkeitserklärung weitere Unterlagen, darunter
auch Leitungsvorlagen der Umweltministerin Merkel
nach und ergänzte diese nochmals am 24. September
2012; Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen-
Esser (BMU) erläuterte den Vorgang in der Beratungssit-
zung am 27. September 2012. Gleichfalls noch am
19. September 2012 hatten die Mitglieder der Opposi-
tionsfraktionen aufgrund der neu vorgelegten Unterlagen
die Beiziehung weiterer Leitungsunterlagen beim BMU
beantragt; ein ergänzender Beweisantrag folgte am
10. Oktober 2012. Der Vertreter des BMU erläuterte in
der 93. Sitzung des Untersuchungsausschusses am
18. Oktober 2012, dass frühere Beweisbeschlüsse im We-
sentlichen die Akten der Abteilung RS betroffen hätten.
Nun müsste die Suche auf das gesamte Haus ausgeweitet
werden. Aus diesem Grund hätte insoweit auch die Voll-
ständigkeit noch nicht erklärt werden können. Nach Um-
setzung der entsprechenden Beweisbeschlüsse lagen dem
Ausschuss letztlich am 21. November 2012 sämtliche
Vollständigkeitserklärungen vor.

d) Unterlagen ohne formelle Beiziehung
Darüber hinaus erhielt oder beschaffte sich der Ausschuss
in über 50 Fällen Unterlagen, die Bezug zum Untersu-
chungsgegenstand hatten, jedoch nicht durch entspre-
chende Beweisbeschlüsse förmlich beigezogen worden

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19
waren (MAT B-Materialien).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

iese Unterlagen hat der 1. Untersuchungsausschuss
soweit sie beweisrelevant waren – wie beigezogene
aterialien behandelt.

sbesondere handelte es sich um Dokumente, die von
n Sachverständigen und Zeugen dem Ausschuss frei-
illig ergänzend überlassen wurden.

. Sachverständige und Zeugen

er 1. Untersuchungsausschuss hat in insgesamt 38 öf-
ntlichen Sitzungen zur Beweisaufnahme 5 Sachverstän-
ge angehört und 51 Zeugen, teils mehrfach, vernom-
en.

ie entsprechenden Sitzungen waren sämtlich vollum-
nglich öffentlich.

) Sachverständige

inführend hat sich der Ausschuss zu Beginn seiner Un-
rsuchungen von mehreren Sachverständigen einen
berblick insbesondere über den rechtlichen Rahmen für
e Endlagersuche sowie den Stand von Wissenschaft und
echnik in den 70er und 80er Jahren geben lassen; ein
eiterer Sachverständiger wurde in der 60. Sitzung am
. November 2011 zum Vorgehen bei der Auffahrung ei-
s Erkundungsbergwerkes angehört.

egen der Einzelheiten wird auf die entsprechenden Ver-
ichnisse im Anhang Bezug genommen18.

) Zeugen

a) Anzahl und Reihenfolge
der Vernehmungen

sgesamt hat der Ausschuss 81 Beweisbeschlüsse zur
ernehmung von Zeugen gefasst, auf deren Grundlage
er 50 Zeugen, teils mehrfach, vernommen worden sind.

inzelne Zeugen standen dem Ausschuss aus gesundheit-
chen Gründen nicht zur Verfügung. Bezüglich anderer
reits beschlossener Zeugen wurde teils in der 42. Sit-
ng am 26. Mai 2011 einvernehmlich beschlossen, auf
e Vernehmung zu verzichten19, teils im Zuge der fort-
hreitenden Untersuchungen von der Vernehmung abge-
hen.

ezüglich der Terminierung und Festlegung der Reihen-
lge der Vernehmungen sieht das Gesetz eine einver-
hmliche Lösung vor. Dieses Einvernehmen wurde häu-

g nicht erreicht. Die Terminierung und Reihenfolge
ieben dann strittig und erfolgten mit Koalitionsmehr-
it. In einem Fall wurde seitens der Ausschussminder-
it Widerspruch gemäß § 17 Absatz 3 Satz 2 PUAG
gen einen von der Ausschussmehrheit gegen den aus-
ücklichen Willen der Ausschussminderheit gefassten
eschluss zur Reihenfolge der Zeugenvernehmung erho-

Verzeichnis „Beweisbeschlüsse und ihre Umsetzung“, Anhang, II.,
und „Verzeichnis der Sitzungen“, Anhang, V.

Vgl. die nachfolgende Übersicht von Erster Teil, Kapi-
tel B.IV.4.c)bb)) am Ende.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 49 –

ben20; weiterer Beratungsbedarf ergab sich insoweit
nicht21.

bb) Aussagegenehmigungen

Die vom Untersuchungsausschuss vernommenen Zeugen
bedurften für ihre Aussage vor dem Ausschuss überwie-
gend einer Aussagegenehmigung, die von der jeweils zu-
ständigen Stelle ausnahmslos erteilt wurde; Bundeskanz-
lerin Dr. Angela Merkel ist gemäß § 6 Absatz 2 des
Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der
Bundesregierung eine Aussagegenehmigung erteilt wor-
den. Kopien der Aussagegenehmigungen erhielt der Aus-
schuss vorab zugeleitet.

cc) Rechtsbeistand, Zeugnis- und
Auskunftsverweigerungsrecht

Von der in § 20 Absatz 2 PUAG vorgesehenen Möglich-
keit, einen rechtlichen Beistand des Vertrauens zu der
Vernehmung beizuziehen, auf die gemäß der gesetzlichen
Vorgabe in den Ladungen hingewiesen wurde, hat keiner
der vom Ausschuss vernommenen Zeugen Gebrauch ge-
macht.

Auch auf ein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungs-
recht gemäß § 22 PUAG, auf das sowohl in den Ladungen
als auch zu Beginn der Vernehmungen hingewiesen
wurde, hat sich keiner der Zeugen berufen.

dd) TV-Übertragung

Ton- und Filmaufnahmen sowie Ton- und Bildübertra-
gungen sind in den öffentlichen Sitzungen zur Beweisauf-
nahme gemäß § 13 Absatz 1 Satz 2 PUAG nicht zulässig.

Gemäß § 13 Absatz 1 Satz 3 und 4 PUAG kann der Aus-
schuss zwar Ausnahmen zulassen, hierzu bedarf es je-
doch einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden
Mitglieder sowie der Zustimmung der zu vernehmenden
oder anzuhörenden Person.

Diese Mehrheit war bei der Abstimmung über eine An-
frage von Phoenix, ob die Vernehmung von Bundeskanz-
lerin Dr. Merkel live übertragen werden dürfe, in der
89. Sitzung am 13. September 2012 nicht gegeben. Die
Koalitionsvertreter lehnten eine Übertragung gegen den
ausdrücklichen Wunsch der Opposition ab, da eine Fern-
sehübertragung zur Sicherstellung einer geordneten, stö-
rungsfreien und sachlichen Vernehmungssituation nur
ausnahmsweise zugelassen wird. Abgesehen von den von
der Opposition beispielhaft genannten Vernehmungen
von Joschka Fischer und Otto Schily im „Visa-Untersu-
chungsausschuss“ sei dies unüblich. Zudem gebe es le-
diglich ein vergleichsweise geringes öffentliches Inte-
resse an dem Ausschussgeschehen. Entsprechend erhielt
auch der in der gleichen Sitzung seitens der Mitglieder
der Oppositionsfraktionen hilfsweise gestellte Antrag, die
Vernehmung für diejenigen Besucher, die auf der Tribüne

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22

23
Ausschussdrucksache 17/210.
21 Protokoll Nr. 34, S. 5. 2
Drucksache 17/13700

inen Platz finden, in einen Nebenraum zu übertragen,
cht die notwendige Mehrheit.

e) Vernehmung von Fraktionsmitarbeitern

Zuge der Beratungen am 17. Juni 2010 wurde der vor-
egende Antrag der Mitglieder der Oppositionsfraktionen
f Anhörung des Historikers Dr. Tiggemann als Sach-
rständiger22 geändert und dessen Vernehmung als

euge beschlossen23. In der gleichen Sitzung wurde sei-
ns der Koalitionsfraktionen ein Antrag auf Vernehmung
n Dr. Ulrich Kleemann als Zeuge angekündigt.

ei beiden Personen handelte es sich um von den Fraktio-
n für den Ausschuss benannte Mitarbeiter, Dr. Tigge-
ann war von der CDU/CSU-Fraktion benannt worden,
r. Kleemann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN.

Hinblick auf die Vorschrift des § 24 Absatz 1 PUAG,
r zufolge Zeugen einzeln und in Abwesenheit der spä-
r zu hörenden Zeugen zu vernehmen sind, wurden beide
ersonen von den Sachverständigenanhörungen und Zeu-
nvernehmungen zu ihren Beweisthemen ausgeschlos-
n; darüber hinaus beschloss der Ausschuss, beide Zeu-
n am 30. September 2010 zu vernehmen und ihre

ernehmungen bei Vorliegen der gesetzlichen Vorausset-
ngen zeitnah abzuschließen.

ntsprechend war den genannten Personen zeitnah wie-
r eine vollumfängliche Teilnahme an den Sitzungen des
usschusses zur Beweisaufnahme möglich.

) Vernehmung des Beauftragten
der Bundesregierung

it Schreiben vom 7. November 2011 wurde RD Walter
ühne (BMU) gegenüber dem 1. Untersuchungsaus-
huss als Beauftragter der Bundesregierung benannt,
chdem er diese Aufgabe zuvor bereits in Vertretung
ahrgenommen hatte.

it Schreiben vom 9. November 2011 beantragten die
itglieder der Oppositionsfraktionen die Vernehmung
n RD Walter Kühne als Zeugen, da dieser in den
90er Jahren mit dem Untersuchungsgegenstand befasst

ar. Anknüpfend an den Beweisantrag informierte die
orsitzende in der Beratungssitzung am 10. November
11, dass in der Obleutebesprechung am Vortag Einig-
it bestanden habe, dass RD Walter Kühne im Hinblick
f die Regelung des § 24 Absatz 1 PUAG24 bis zum Ab-
hluss seiner Vernehmung nicht an den Sitzungen des
usschusses teilnehme.

it Schreiben vom 30. November 2011 teilte Staatssekre-
r Jürgen Becker (BMU) mit, dass RD Walter Kühne in-
lge seiner Benennung als Zeuge des Ausschusses „seine
ätigkeit nicht mehr in vollem Umfang wahrnehmen
ann]. Für die Übergangszeit bis zum Abschluss der

Ausschussdrucksache 17/144.

BB 17–141.

4 Siehe zuvor Erster Teil, Kapitel B. IV.4.b)ee).

Drucksache 17/13700 – 50 –

Zeugenvernehmung von Herrn Kühne benenne ich inso-
weit MinR’in Meyer zu Rheda, RefL’in RS II 1 im BMU
zur Beauftragten der Bundesregierung für den Parlamen-
tarischen Untersuchungsausschuss zu Gorleben“. In ei-
nem weiteren Schreiben vom 9. Dezember 2011 teilte RD
Walter Kühne mit, dass er aufgrund seiner Benennung als
Zeuge an den öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzun-
gen des Ausschusses bis zum Abschluss seiner Verneh-
mung nicht mehr teilnehmen werde; insoweit sei für die
Übergangszeit bis zum Abschluss seiner Vernehmung
MinR’in Meyer zu Rheda zur Beauftragten der Bundesre-
gierung benannt worden.

Aufgrund eines entsprechenden Beweisbeschlusses am
24. November 2011 wurde RD Walter Kühne in der
68. Sitzung am 19. Januar 2012 erstmals als Zeuge ver-
nommen.

Nachfolgend erlangte der Untersuchungsausschuss bei
Vernehmung eines anderen Zeugen25, der sich entspre-
chend der Anregung des Ausschusses durch Aktenein-
sicht beim BMU auf seine Vernehmung vorbereitet hatte,
Kenntnis davon, dass diesem von RD Walter Kühne, des-
sen Vernehmung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abge-
schlossen war, Unterlagen ausgehändigt worden seien,
die dem Ausschuss selbst noch nicht vorlagen. Es han-
delte sich insbesondere um ein im BMU bis dato nicht
auffindbares, dem BMU aber kurz zuvor von einem ande-
ren Ressort übermitteltes Dokument, das der Ausschuss
mehrfach angefordert hatte. In der Folge beschloss der
Ausschuss in seiner 73. Sitzung am 1. März 2012,
RD Walter Kühne am 8. März 2012 erneut als Zeugen zu
vernehmen.

Im Anschluss an die Vernehmung am 8. März 2012 be-
schloss der Ausschuss einvernehmlich, in der nächsten
Beratungssitzung am 22. März 2012 ein Gespräch mit der
Leitung des BMU zu Fragen der Organisation in Bezug
auf die Stellung des Beauftragten der Bundesregierung zu
führen.

In der Beratungssitzung am 22. März 2012 führte Parla-
mentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Ursula
Heinen-Esser, MdB, aus, dass aus Sicht des BMU den
Anforderungen des § 24 Absatz 1 PUAG hinreichend
Rechnung getragen worden sei. Die Opposition verwies
zudem darauf, dass das BMU darauf hinwirken müsse,
dass Zeugenaussagen von Mitarbeitern des BMU nicht
durch Gespräche mit anderen Zeugen zum Untersu-
chungsgegenstand entwertet werden. Die Koalition ver-
wies darauf, das eigentliche Problem sei die Nichtvorlage
eines Dokumentes im Besitz des BMU, das eindeutig un-
ter die Beweisbeschlüsse falle. Der Ausschuss verwies
auf die Pflicht der Bundesregierung, den Untersuchungs-
ausschuss bei seiner Aufklärungsarbeit zu unterstützen.

In der 79. Sitzung am 26. April 2012 beschloss der Aus-
schuss mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen
der CDU/CSU und der FDP bei Enthaltung der Mitglie-

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25 Vernehmung von Dr. Arnulf Matting, Protokoll Nr. 74. 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

r der Fraktionen der SPD, DIE LINKE. und BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN, die Vernehmung des Zeugen
alter Kühne abzuschließen.

achfolgend informierte RD Walter Kühne den Aus-
huss, dass er seine Aufgabe als Beauftragter der Bun-
sregierung wieder uneingeschränkt wahrnehme, und
t, ihn wieder in die Verteiler des Ausschusses aufzu-
hmen.

g) Einberufung von öffentlichen Sitzungen
gemäß § 8 Absatz 2 und 3 PUAG

emäß § 8 Absatz 2 PUAG ist die oder der Vorsitzende
r Einberufung einer Sitzung zum nächstmöglichen Ter-
in innerhalb des Zeitplanes verpflichtet, wenn dies von
nem Viertel der Mitglieder des Untersuchungsausschus-
s unter Angabe der Tagesordnung verlangt wird. Ge-
äß Absatz 3 der vorgenannten Bestimmung ist die oder
r Vorsitzende zur Einberufung einer Sitzung außerhalb
s Zeitplanes oder außerhalb des ständigen Sitzungsor-
s des Bundestages nur berechtigt, wenn ein entspre-
endes Verlangen eines Viertels der Mitglieder des Un-
rsuchungsausschusses unter Angabe der Tagesordnung
rliegt und der Präsident oder die Präsidentin des Bun-
stages hierzu die Genehmigung erteilt hat.

ntsprechende Verlangen wurden seitens der Opposi-
onsfraktionen in zwei Fällen gestellt.

Anschluss an die Vernehmung des Zeugen Dr. Appel
11. November 2010 hatte die Mehrheit entgegen dem

ntrag der Mitglieder der Oppositionsfraktionen auf
ortsetzung der Vernehmung während der Haushaltsbera-
ngen in der Woche vom 22. bis 26. November 2010 be-
hlossen, hierfür den 2. Dezember 2010 vorzusehen. In
r Folge verlangten die Mitglieder der Oppositionsfrak-

onen, in der genannten Woche eine öffentliche Sitzung
r Fortsetzung der Vernehmung des Zeugen Dr. Appel
nzuberufen, mit dem Ergebnis, dass der Zeuge bereits
25. November 2010 erneut vernommen wurde.

in weiteres solches Verlangen erfolgte, nachdem der
usschuss in seiner 75. Sitzung am 8. März 2012 im Hin-
ick auf seitens des BMWi angekündigte Akten mit den
timmen der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU
d der FDP gegen die Stimmen der Mitglieder der Frak-

on der SPD, der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion
ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bis zum 26. April 2012
ne Lesepause ohne Zeugenvernehmungen beschlossen
tte. In der darauffolgenden Sitzungswoche stellten die
itglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion DIE

INKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
22. März 2012 nach Sitzungsende schriftlich den An-

ag, zum nächstmöglichen Termin innerhalb des Zeit-
ans eine öffentliche Sitzung mit dem einzigen Tages-
dnungspunkt „Vernehmung des Zeugen Dr. Paul Krull“
nzuberufen; als Termin wurde der 29. März 2012 vorge-
hlagen26. Entsprechend wurde für den 29. März 2012
ne öffentliche Sitzung mit dem genannten Tagesord-
6 Ausschussdrucksache 17/278.

GRÜNEN, den einzigen Tagesordnungspunkt „Verneh-
mung des Zeugen Dr. Paul Krull“ von der Tagesordnung
der öffentlichen Sitzung abzusetzen, um zunächst das kurz
zuvor eingegangene und für die Zeugenvernehmung aus
Sicht der Koalition möglicherweise relevantes Aktenma-
terial auszuwerten. Anschließend wurde die öffentliche
Sitzung nach einem Hinweis an den Zeugen Dr. Krull,
dass seine Vernehmung nunmehr für den 26. April 2012
vorgesehen sei, geschlossen.

c) Übersendung der Protokolle sowie
formeller Abschluss der Anhörungen
und Vernehmungen

aa) Übersendung der Protokolle

Gemäß § 11 Absatz 1 und 2 PUAG sind die Sitzungen des
Untersuchungsausschusses zur Beweisaufnahme wörtlich
zu protokollieren.

Entsprechend der Vorschrift des § 26 Absatz 1 PUAG
– die Bestimmung gilt gemäß § 28 Absatz 1 PUAG für
Sachverständige entsprechend – erhielten alle vernomme-
nen Zeugen und angehörten Sachverständigen das vorläu-
fige Stenografische Protokoll mit der Maßgabe, dem Aus-
schusssekretariat ihre Korrekturen zu übermitteln, die
sich wegen der streng wörtlichen Wiedergabe der Aus-
führungen allein auf offensichtliche Übertragungsfehler
oder falsche Schreibweisen beziehen dürften; inhaltliche
Ergänzungen und Richtigstellungen wurde gebeten, auf
einem gesonderten Blatt mitzuteilen.

Die Korrekturen und ergänzenden Angaben der Sachver-
ständigen und Zeugen wurden dem Ausschuss vollum-
fänglich zur Kenntnis gegeben und in den endgültigen
Fassungen der Protokolle weitgehend in Fußnoten abge-
bildet.

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27 Vgl. Antrag vom 22. März 2012, Ausschussdrucksache 17/278, und
Schreiben vom 27. März 2012, Dokument Nr. 3.

Sachverständige u

Sachverständiger Beweisbeschluss

Appel, Dipl.-Geol. Dr. Detlef 17-214

Brewitz, Prof. Dr. Wernt 17-2

Kreusch, Jürgen 17-106
Möller, Dr. Detlev 17-105
b) Formeller Abschluss der Anhörungen
und Vernehmungen

ach der Bestimmung des § 26 Absatz 2 PUAG, die ge-
äß § 28 Absatz 1 PUAG für Sachverständige entspre-
end gilt, stellt der Untersuchungsausschuss durch Be-
hluss fest, dass die Vernehmung der jeweiligen Zeugen
geschlossen ist. Die Entscheidung darf erst ergehen,
enn nach Zustellung des Vernehmungsprotokolls zwei
ochen verstrichen sind oder auf die Einhaltung dieser

rist verzichtet worden ist.

ntsprechend § 26 Absatz 3 PUAG hat die Vorsitzende
e Sachverständigen und Zeugen am Ende ihrer Anhö-
ng bzw. Vernehmung jeweils darüber belehrt, unter
elchen Voraussetzungen diese gemäß Absatz 2 der vor-
nannten Bestimmung abgeschlossen ist.

ie Vernehmung des Beauftragten der Bundesregierung
wie der von den Fraktionen benannten Mitarbeiter
urde wie aufgezeigt jeweils zeitnah abgeschlossen. Un-
hängig hiervon beschloss der Ausschuss erstmals in
iner 40. Sitzung am 12. Mai 2011, die Vernehmung ei-
r größeren Zahl von Zeugen abzuschließen. Nachdem
der 83. Sitzung am 24. Mai 2012 eine Verständigung
er eine abschließende Zeugenplanung bis Ende Sep-

mber 2012 erzielt worden war, beschloss der Ausschuss
seiner 87. Sitzung am 28. Juni 2012 einvernehmlich,
e Vernehmungen der bis Ende Mai 2012 vernommenen
eugen, soweit nicht bereits geschehen, abzuschließen.

en Abschluss der Vernehmungen der ab Juni 2012 gela-
nen Zeugen sowie der Sachverständigenanhörungen
schloss der Ausschuss in seiner 96. Sitzung am 13. De-
mber 2012.

ine Übersicht über die vom Ausschuss beschlossenen
achverständigenanhörungen und Zeugenvernehmungen,
n jeweiligen Zeitpunkt der Anhörung oder Vernehmung
wie des Abschlusses bzw. Verzichts gibt die nachfol-
nde tabellarische Darstellung:

nd Zeugen:

Anhörung Abschluss Verzicht

10.11.2011 13.12.2012

10.06.2010 13.12.2012

10.06.2010 13.12.2012
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51 – Drucksache 17/13700

nungspunkt anberaumt. Die Opposition begründete ihren
Antrag für eine Fortsetzung der Zeugenvernehmung da-
mit, dass die zu erwartenden Akten keinerlei Relevanz für
die Befragung der nächsten Zeugen hätten.27

In den Beratungen unmittelbar nach Eröffnung der Sitzung
beschloss der Ausschuss mit den Stimmen der Mitglieder
der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP gegen die
Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der SPD, der Frak-
tion DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE

In einem Falle beschloss der Ausschuss im September
2011 auf Ersuchen einer Staatsanwaltschaft, der eine An-
zeige wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage
eines Zeugen im Ausschuss vorlag, im Wege der Amts-
hilfe die Endfassung des betreffenden Stenografischen
Protokolls zur Verfügung zu stellen; das entsprechende
staatsanwaltschaftliche Verfahren wurde im Jahr 2012
eingestellt.
17.06.2010 13.12.2012

Drucksache 17/13700 – 52 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Rösel, Henning 17-104
17-126
17-127

17.06.2010 13.12.2012

Zeuge Beweisbeschluss Vernehmung Abschluss Verzicht

Appel, Dipl.-Geol. Dr. Detlef 17-170 11.11.2010
25.11.2010

12.05.2011

Baum, Gerhart Rudolf 17-16 02.12.2010 12.05.2011

Bloser, Dr. Manfred 17-226 09.02.2012 28.06.2012

Bollingerfehr, Wilhelm 17-147

Breuel, Dr. h.c. Birgit 17-172

Bröcking, Dr. Dietmar 17-164 26.05.2011

Chojnacki, Ulf 17-204

Diettrich, Dr. rer. nat. Thomas 17-155 10.02.2011 12.05.2011

Duphorn, Prof. Dr. Klaus 17-137 08.07.2010 12.05.2011

Edler, Mathias 17-142 26.05.2011

Friderichs, Hans 17-18 20.10.2011 28.06.2012

Fritzen, Marianne 17-168 27.01.2011 12.05.2011

Gabriel, Sigmar 17-13

Getz, Dr. Heinrich 17-187 12.05.2011 28.06.2012

Geulen, Dr. Reiner 17-218

Glatzel, Dr. Horst 17-162 02.12.2010 12.05.2011

Graf von Bernstorff, Andreas 17-215 01.12.2011 28.06.2012

Grill, Kurt-Dieter 17-175 24.02.2011 12.05.2011

Grimmel, Prof. Dr. Eckhard 17-124 07.10.2010 12.05.2011

Hagen, Dr. Manfred 17-160

Hanning, Dr. August 17-6 08.07.2010 12.05.2011

Hauff, Dr. Volker 17-14

Hennenhöfer, Gerald 17-212 13.09.2012 13.12.2012

Herrmann, Prof. Dr. Albert G. 17-5 26.05.2011

Hirsch, Dr. Helmut 17-190 24.03.2011 12.05.2011

Hornke, Dr. Joachim 17-195

Illi, Dr. Heinrich 17-139 01.07.2010 12.05.2011

Jaritz, Dr. Werner 17-156 26.05.2011

Kaul, Prof. Dr. Alexander 17-234 14.06.2012 13.12.2012

Keller, Dr. Siegfried 17-157 16.12.2010 12.05.2011

Sachverständiger Beweisbeschluss Anhörung Abschluss Verzicht
Kienle, Dr. Friedrich 17-247

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 53 – Drucksache 17/13700

Kiep, Dr. Walther Leisler 17-149 29.09.2011 28.06.2012

Kind, Prof. Dr. Dieter 17-4 01.07.2010 12.05.2011

Kleemann, Dr. Ulrich 17-148 30.09.2010 30.09.2010

Kockel, Dr. Franz 17-228

Kreusch, Jürgen 17-227 24.05.2012 28.06.2012

Krull, Dr. Paul 17-230 26.04.2012 28.06.2012

Kühn, Prof. Dr. Klaus 17-192 30.06.2011 28.06.2012

Kühne, Walter 17-221 19.01.2012
08.03.2012

26.04.2012

Langer, Prof. Dr. Michael 17-159 11.11.2010 12.05.2011

17-236 10.05.2012 28.06.2012

Lüttig, Prof. Dr. Gerd 17-123

Mahlke, Gottfried 17-205 15.12.2011 28.06.2012

Martini, Jörg 17-207 27.10.2011 28.06.2012

Matting, Dr. Arnulf 17-8 12.05.2011
01.03.2012

28.06.2012

Merkel, Dr. Angela 17-249 27.09.2012 13.12.2012

Näser, Hanns 17-225

Naß, Prof. Dr. Klaus Otto 17-145 26.05.2011 28.06.2012

Nickel, Heinz 17-178 11.11.2010 12.05.2011

Ollig, Reinhold 17-183 26.05.2011 28.06.2012

Ortlam, Prof. Dr. Dieter 17-171

Osten, Dr. Wolf Ulrich von 17-146 08.07.2010 12.05.2011

Poggendorf, Klaus 17-174 01.12.2011 28.06.2012

Popp, Prof. Dr. Manfred 17-161

Riesenhuber, Prof. Dr. Heinz 17-15

Röhler, Dr. Hans-Joachim 17-197 08.09.2011 28.06.2012

Rösel, Henning 17-210 10.11.2011 28.06.2012

Röthemeyer, Prof. Dr. Helmut 17-3 01.07.2010 12.05.2011

17-209 15.12.2011 28.06.2012

Runge, Dr. Klaus 17-199

Salander, Dr. Carsten 17-196

Schetelig, Prof. Dr. Kurt 17-188 10.02.2011 12.05.2011

Schlitt, Dr. Adalbert 17-208 27.10.2011 28.06.2012

Schmidt, Helmut 17-12 26.05.2011

Schneider, Dr. Horst 17-229 26.01.2012 28.06.2012

Zeuge Beweisbeschluss Vernehmung Abschluss Verzicht
Schneider, Ulrich, Dipl.-Geol. 17-138 16.12.2010 12.05.2011

Im September 2010 wurde der Geschäftsordnungsaus- lamentsrecht, PD 2-5023-4430).

schuss um rechtliche Prüfung bezüglich des Antrags der
Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP
gebeten, die endgültigen Stenografischen Protokolle der
öffentlichen Sitzungen (Zeugenbefragungen) des 1. Un-
tersuchungsausschusses in das Internet einzustellen28. Mit
Schreiben vom 12. Oktober 2010 informierte der Vorsit-
zende des Geschäftsordnungsausschusses den Untersu-
chungsausschuss über das Ergebnis. Der Geschäftsord-
nungsausschuss sei einmütig zu der Auffassung gelangt,
dass solche Veröffentlichungen gegen die Richtlinien für
die Behandlung der Ausschussprotokolle gemäß § 37 Ab-
satz 3 GO-BT sowie gegen die Regelung in § 24 Absatz 1
PUAG verstießen, welcher der Gedanke zugrunde liege,
dass Zeugen unvoreingenommen aussagen und ihr Aussa-
geverhalten nicht an den Aussagen anderer Zeugen aus-
richten sollen. In der 22. Sitzung am 11. November 2010
kam der Untersuchungsausschuss daraufhin überein, eine
entsprechende Information in das Internet einzustellen.

Im Jahr 2012 veranlasste der Ausschuss rechtliche Prü-
fungen zu zwei weiteren Themenkreisen. Zum einen bat
der Ausschuss die Wissenschaftlichen Dienste um rechtli-
che Klärung bezüglich unzulässiger Vernehmungsmetho-
den und ihrer Folgen (Sachstand und Ausarbeitung der
Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages,

VI. Zeit und Arbeitsaufwand

Der 1. Untersuchungsausschuss hat in der Zeit von seiner
Konstituierung am 22. April 2010 bis zur seiner abschlie-
ßenden Sitzung am 16. Mai 2013 insgesamt 95 Sitzungen
durchgeführt, davon 40 öffentliche Sitzungen zur Be-
weisaufnahme und 55 gemäß § 12 Absatz 1 PUAG nicht
öffentliche Beratungssitzungen.

Die Dauer der öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzun-
gen betrug insgesamt über 250 Stunden. Allein die Steno-
grafischen Protokolle der öffentlichen Sitzungen zur Be-
weisaufnahme umfassen über 2 800 Seiten.

VII. Öffentliche Wahrnehmung des
1. Untersuchungsausschusses

Über die öffentlichen Sitzungen zur Beweisaufnahme
wurde in rund 60 in der Verantwortung des Bereichs
Presse und Kommunikation des Deutschen Bundestages
herausgegebenen aktuellen Meldungen (hib) informiert,
die über die Internetseiten zur Darstellung des 1. Untersu-
chungsausschusses recherchiert werden konnten.

29
Drucksache 17/13700 – 54 –

Schnipkoweit, Hermann 17-182

Schnurer, Dr. Helmut 17-163

Schubert, Jürgen 17-203 (neu)

Steinkemper, Hubert 17-248

Stier-Friedland, Dr. Gerhard 17-158

Stuhr, Klaus 17-194

Thomauske, Prof. Dr. Bruno 17-211

Tiggemann, Dr. Anselm 17-141

Trittin, Jürgen 17-17

Venzlaff, Prof. Dr. Helmut 17-10

Vierhuff, Dr. Hellmut 17-11

Wollenteit, Dr. Ulrich 17-216

Wosnik, Gert 17-173

Ziegler, Dr. Alois 17-7

Zeuge Beweisbeschluss V

V. Rechtliche Prüfungen

Im Zuge der fortschreitenden Untersuchungen veranlasste
der Ausschuss zu einzelnen Fragestellungen rechtliche
Prüfungen.

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V
28 Ausschussdrucksache 17/174. 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

27.01.2011 12.05.2011

26.05.2011

27.10.2011 28.06.2012

28.06.2012 13.12.2012

07.10.2010 12.05.2011

09.06.2011 28.06.2012

24.11.2011 28.06.2012

30.09.2010 11.11.2010

26.05.2011

26.05.2011

24.11.2011 28.06.2012

24.03.2011 12.05.2011

ernehmung Abschluss Verzicht

D 7-3000-046/12 und WD 3-3000-050/1229); zum an-
ren ersuchte der Ausschuss den Fachbereich Parla-
entsrecht um eine rechtliche Entscheidungshilfe betref-
nd den Umgang mit Rückäußerungen von Zeugen zu
ernehmungsprotokollen (Vermerk des Fachbereichs Par-
Ausschussdrucksache 17/271.
0 Ausschussdrucksache 17/282.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 55 –

Vertreter der Presse hatten jederzeit uneingeschränkt Zu-
gang zu den öffentlichen Sitzungen des Untersuchungs-
ausschusses. Gelegenheit zu Auftaktaufnahmen zu Be-
ginn der öffentlichen Sitzungen wurde gewährt. Ton- und
Filmaufnahmen sowie Ton- und Bildübertragungen wäh-
rend der öffentlichen Sitzungen zur Beweisaufnahme wa-
ren gemäß § 13 PUAG nicht zugelassen.

1. Besucheranfragen

Zu den öffentlichen Sitzungen des Ausschusses erreichten
diesen regelmäßig Anfragen von Bürgerinnen und Bür-
gern, die an den Sachverständigenanhörungen oder Zeu-
genvernehmungen des Ausschusses teilnehmen wollten.
Das Angebot an Besucherplätzen in den vom Ausschuss
genutzten Sälen war abgesehen von einer Sitzung zu Be-
ginn des Jahres 2011 und der Sitzung zur Vernehmung der
Bundeskanzlerin Dr. Merkel stets mehr als ausreichend.
Zur Vernehmung der Bundeskanzlerin Dr. Merkel wech-
selte der Ausschuss in den Anhörungssaal des Marie-
Elisabeth-Lüders-Hauses, da dieser von den verfügbaren
Sitzungssälen über die meisten Besucherplätze verfügte.

2. Bürgerbriefe und andere Zuschriften

Während des Bestehens des 1. Untersuchungsausschusses
wandten sich in neun Fällen Bürgerinnen und Bürger per
Mail mit Fragen überwiegend zur Information der Öffent-
lichkeit an den Ausschuss. Gegenstand der Anfragen wa-
ren etwa die Öffentlichkeit der Sitzungen, TV-Übertra-
gungen aus diesen, die Möglichkeit der Akteneinsicht
und die Verfügbarkeit eines Info-Flyers; zwei Bürger ba-
ten um das Stenografische Protokoll der Vernehmung von
Bundeskanzlerin Dr. Merkel.

Anfang des Jahres 2011 wurde zudem in einem Falle die
Bitte um Einsichtnahme in die Stenografischen Proto-
kolle der öffentlichen Sitzungen des 1. Untersuchungs-
ausschusses an diesen herangetragen; in dem konkreten
Fall beschloss der Ausschuss einstimmig, das „berech-
tigte Interesse“ im Sinne des Verfahrensbeschlusses Nr. 3
als nachgewiesen anzusehen und dem Wunsch, die Proto-
kolle der öffentlichen Sitzungen des 1. Untersuchungs-
ausschusses zu lesen, zu entsprechen.31

Darüber hinaus erhielt der Ausschuss mit Datum vom
25. November 2011 ein Schreiben des Landrats des Land-
kreises Lüchow-Dannenberg, in dem dieser unter Bezug-
nahme auf eine entsprechende Bitte des Fachausschusses
„Atomanlagen und öffentliche Sicherheit“ im Kreistag
die Vorsitzende und die Obleute zu einer noch anzuberau-
menden öffentlichen Sitzung dieses Ausschusses einlud,
um über Arbeit und Ergebnisse des Ausschusses zu refe-
rieren und zu diskutieren. Diese Einladung beschloss der
Untersuchungsausschuss in seiner 65. Sitzung am 15. De-
zember 2011 mehrheitlich, während seiner Tätigkeit nicht
anzunehmen, da Ergebnisse erst mit dem Abschlussbe-
richt vorliegen würden, der zunächst dem Plenum des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben sei.

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s31 Protokoll Nr. 30, S. 7 f.
Drucksache 17/13700

III. Abschlussbericht
achdem in der 83. Sitzung am 24. Mai 2012 eine Ver-
ändigung über eine abschließende Zeugenplanung en-
nd mit der Vernehmung der Bundeskanzlerin
r. Merkel am 27. September 2012 erzielt worden war
d am 21. November 2012 sämtliche Vollständigkeitser-
ärungen vorlagen, beriet der Ausschuss in der 94. Sit-
ng am 22. November 2012 über das weitere Vorgehen.

it den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der CDU/
SU und der FDP gegen die Stimmen der Mitglieder der
raktionen der SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN beschloss der Ausschuss, das Sekretariat
beauftragen, den Entwurf des Verfahrensteils des Ab-
hlussberichtes bis zum 17. Januar 2013 und den Ent-
urf des Feststellungsteils zum 31. Januar 2013 vorzule-
n; der Antrag der Oppositionsfraktionen, den Entwurf
s Verfahrensteils noch im Dezember 2012 und den Ent-
urf des Feststellungsteils in der ersten Sitzungswoche
s Jahres 2013 vorzulegen, wurde mit gleicher Mehrheit
gelehnt.

. Abschluss der Beweisaufnahme und
Zeitplan

der folgenden Beratungssitzung am 13. Dezember
12 fasste der Ausschuss zum Abschluss der Beweisauf-
hme folgenden Verfahrensbeschluss Nr. 12:

ummer 12 Ende der Beweisaufnahme und
Abschluss von Sachverständigen-
anhörungen und Zeugenvernehmungen
(zu § 26 Absatz 2 und § 28 Absatz 1
Untersuchungsausschussgesetz)

Die Beweisaufnahme ist beendet.

Die Vollständigkeitserklärungen seitens der Bundes-
regierung liegen vor.

Sämtliche Beweisbeschlüsse sind ausgeführt bzw.
gelten als erledigt.

. Die Sachverständigenanhörungen sowie die Verneh-
mungen der ab Juni 2012 geladenen Zeugen sind ab-
geschlossen.

Damit sind sämtliche Sachverständigenanhörungen
und Zeugenvernehmungen abgeschlossen.

ugleich verständigte sich der Ausschuss in dieser Sit-
ng auf einen ersten Zeitplan, der vorsah, bis Mitte März
13 Gelegenheit zu einer Verständigung über den Ver-
hrensteil und den Feststellungsteil des Abschlussbe-
chts auf Berichterstatterebene zu geben.

. Feststellung der Berichtsteile
ie am 17. Januar 2013 aufgenommenen Berichterstatter-
spräche wurden am 14. März 2013 beendet. Einigkeit
urde über den Verfahrensteil, keine Einigkeit über den
eststellungsteil des Abschlussberichtes erzielt.

der 97. Sitzung am 21. März 2013 stellte der Aus-

chuss den Verfahrensteil und den Feststellungsteil des

Drucksache 17/13700 – 56 –

Abschlussberichts auf der Grundlage der im Vorfeld der
Sitzung als Ausschussdrucksache verteilten Entwürfe als
Berichtsteile des Abschlussberichtes fest.

Bezüglich des Verfahrensteils fasste der Ausschuss ein-
vernehmlich folgenden Beschluss:

Feststellung
des Berichtsteils

„Erster Teil: Einsetzung des 1. Untersuchungsausschus-
ses und Verlauf des Untersuchungsausschussverfahrens“
(Verfahrensteil) des Abschlussberichtes gemäß § 33 Ab-
satz 1 PUAG

1. Der 1. Untersuchungsausschuss nach Artikel 44
Grundgesetz stellt den Berichtsentwurf der Be-
richterstatterinnen und Berichterstatter Dr. Michael
Paul (CDU/CSU), Ute Vogt (SPD), Marco
Buschmann (FDP), Dorothée Menzner (DIE
LINKE.) und Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) vorbehaltlich der Gewährung
rechtlichen Gehörs gemäß § 32 PUAG sowie der
Fortschreibung im Übrigen als Berichtsteil zum
Gang des Verfahrens (Verfahrensteil) gemäß § 33
Absatz 1 PUAG fest.

2. Das Ausschusssekretariat wird beauftragt, den Ver-
fahrensteil im Einvernehmen mit den Fraktionen
bis zur Vorlage des Abschlussberichts insbesondere
im Hinblick auf die Gewährung rechtlichen Gehörs
und das weitere Verfahren fortzuschreiben.

3. Das Ausschusssekretariat wird ermächtigt, im
Einvernehmen mit den Fraktionen eventuelle
sprachliche Unrichtigkeiten und Zitierfehler zu
korrigieren sowie formale redaktionelle Unstim-
migkeiten zu bereinigen.

Bezüglich des Feststellungsteils fasste der Ausschuss mit
den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der CDU/
CSU und der FDP gegen die Stimmen der Mitglieder der
Fraktionen der SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN folgenden Beschluss:

Feststellung
des Berichtsteils

„Zweiter Teil: Feststellungen zum Sachverhalt“ (Feststel-
lungsteil) des Abschlussberichtes gemäß § 33 Absatz 1
PUAG

1. Der 1. Untersuchungsausschuss nach Artikel 44
Grundgesetz stellt den Berichtsentwurf der Be-
richterstatter Dr. Michael Paul (CDU/CSU) und
Marco Buschmann (FDP) als Berichtsteil zu den
ermittelten Tatsachen (Feststellungsteil) gemäß
§ 33 Absatz 1 PUAG fest.

2. Das Ausschusssekretariat wird ermächtigt, im
Einvernehmen mit den vorlegenden und im Be-
nehmen mit den anderen Fraktionen eventuelle
sprachliche Unrichtigkeiten und Zitierfehler zu
korrigieren sowie formale redaktionelle Unstim-

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migkeiten zu bereinigen. m
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

arüber hinaus beschloss der Ausschuss in seiner 97. Sit-
ng am 21. März 2013 in Bezug auf den weiteren Ablauf
nvernehmlich folgenden Zeitplan:

4. April 2013: Zuleitung des Bewertungsteils der
Koalitionsfraktionen

17. April 2013: Zuleitung des Sondervotums der Op-
positionsfraktionen

18. April 2013: Beschlussfassung über die vorge-
nannten Berichtsteile

es Weiteren bestand im Ausschuss Einvernehmen, am
. April 2013 über die Gewährung rechtlichen Gehörs
befinden.

emäß diesem Zeitplan stellte der Ausschuss in seiner
. Sitzung am 18. April 2013 die vorgenannten weiteren

erichtsteile fest.

ezüglich des Bewertungsteils fasste der Ausschuss mit
n Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der CDU/

SU und der FDP gegen die Stimmen der Mitglieder der
raktionen der SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN folgenden Beschluss:

Feststellung
des Berichtsteils

ritter Teil: Bewertung der Untersuchungsergebnisse“
ewertungsteil) des Abschlussberichtes gemäß § 33 Ab-
tz 1 PUAG

Der 1. Untersuchungsausschuss nach Artikel 44
Grundgesetz stellt den Berichtsentwurf der Bericht-
erstatter Dr. Michael Paul (CDU/CSU) und Marco
Buschmann (FDP) als Ergebnis der Untersuchung im
Sinne von § 33 Absatz 1 PUAG fest.

ezüglich des Sondervotums der Fraktionen SPD, DIE
INKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fasste der Aus-
huss mit den Stimmen der Mitglieder der genannten

raktionen bei Stimmenthaltung der Mitglieder der Frak-
onen der CDU/CSU und FDP folgenden Beschluss:

Feststellung
des Berichtsteils

ierter Teil: Sondervotum der Fraktionen SPD, DIE
INKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ gemäß § 33 Ab-
tz 2 PUAG

Der 1. Untersuchungsausschuss nach Artikel 44 Grund-
gesetz stellt das von den Berichterstatterinnen Ute
Vogt (SPD), Dorothée Menzner (DIE LINKE.) und
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
vorgelegte Sondervotum im Sinne von § 33 Absatz 2
PUAG fest.

ugleich wurde das Ausschusssekretariat bezüglich der
vor beschlossenen Berichtsteile ermächtigt, jeweils im

invernehmen mit den vorlegenden und im Benehmen
it den anderen Fraktionen eventuelle sprachliche Un-
chtigkeiten und Zitierfehler zu korrigieren sowie for-

ale redaktionelle Unstimmigkeiten zu bereinigen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 57 –

3. Rechtliches Gehör
In der 99. Sitzung am 25. April 2013 fasste der Ausschuss
zur Gewährung rechtlichen Gehörs folgenden Beschluss:

1. Der 1. Untersuchungsausschuss beschließt, gemäß
§ 32 PUAG folgenden Personen rechtliches Gehör zu
gewähren:

– Dr. Detlef Appel
(zu: Feststellungsteil, Ausschussdrucksache 17/294,

Kapitel D. V., S. 412–415;
Bewertungsteil, Ausschussdrucksache 17/296,
Kapitel C. III. 3. i), S. 104–105)

– Prof. Dr. Klaus Duphorn
(zu: Feststellungsteil, Ausschussdrucksache 17/294,

Kapitel C. II. 2. b) gg) und hh), D.V. und G. I.
1. f) aa), S. 148, 151–152, 154–156,
412–414, 474;
Bewertungsteil, Ausschussdrucksache 17/296,
Kapitel C. III. 3. i), S. 104–105;
Sondervotum, Ausschussdrucksache 17/297,
Zweites Kapitel, C. I. 2. a) gg) und hh) sowie
F. I. 1. f) aa), S. 222, 226 und 624–625)

– Mathias Edler
(zu: Bewertungsteil, Ausschussdrucksache 17/296,

erg. Fassung, Kapitel D. II., S. 135, Fußnote
416)

– Prof. Dr. Eckhard Grimmel
(zu: Feststellungsteil, Ausschussdrucksache 17/294,

Kapitel D. V., S. 412–414;
Bewertungsteil, Ausschussdrucksache 17/296,
Kapitel C. III. 3. i), S. 104–105)

– Jürgen Kreusch
(zu: Feststellungsteil, Ausschussdrucksache 17/294,

Kapitel D. V., S. 414–415;
Bewertungsteil, Ausschussdrucksache 17/296,
Kapitel C. III. 3. i), S. 104–105)

– Prof. Dr. Dietrich Rauschning
(zu: Sondervotum, Ausschussdrucksache 17/296,

Zweites Kapitel, C. II. 4) c), S. 420–421)

– Prof. Dr. Hans-Werner Rengeling
(zu: Sondervotum, Ausschussdrucksache 17/296,

Zweites Kapitel, C. II. 4) c), S. 420–421)

– Dr. Anselm Tiggemann
(zu: Sondervotum, Zweites Kapitel B. II. 2. f) bb)

und B. II. 2. i), S. 162 und 179)

2. Darüber hinaus beschließt der Ausschuss, dem Zeu-
gen Dr. Horst Schneider gemäß der ihm in der
91. Sitzung am 27. September 2012 unabhängig vom
Bestehen einer entsprechenden rechtlichen Verpflich-
tung gegebenen Zusage das Protokoll seiner Verneh-
mung (Protokoll Nr. 70), die Protokolle nachfolgen-
der Vernehmungen, in denen sein Name genannt wird
(Protokolle Nr. 72, 74, 76 und 88) sowie ergänzend
diejenigen Seiten des Berichts, auf denen sein Name
genannt wird (Feststellungsteil, Ausschussdrucksa-

4

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ch
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1.

2.

3.

4.

5.
che 17/294, S. 293–296, 326, 335, 340 und 370–371;
Drucksache 17/13700

Bewertungsteil, Ausschussdrucksache 17/296, S. 85–86,
140 und 157; Sondervotum, Ausschussdrucksa-
che 17/297, S. 456, 468, 482, 486, 489–490 und
632–633) zuzuleiten, um ihm Gelegenheit zu geben,
entsprechend § 32 Absatz 1 PUAG zu den ihn betref-
fenden Ausführungen Stellung zu nehmen. Der we-
sentliche Inhalt der Stellungnahme des Zeugen wird
unabhängig vom Bestehen einer rechtlichen Ver-
pflichtung entsprechend § 32 Absatz 2 PUAG in dem
Bericht wiedergegeben.

. Feststellung des Abschlussberichtes

der 100. Sitzung am 16. Mai 2013 hat der Untersu-
ungsausschuss zur Feststellung seines Abschlussbe-

chtes folgenden Beschluss gefasst:

Feststellung
des Abschlussberichts

Der 1. Untersuchungsausschuss nach Artikel 44
Grundgesetz stellt den in seiner 97. Sitzung am
21. März 2013 beschlossenen Berichtsteil „Erster
Teil: Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses
und Verlauf des Untersuchungsverfahrens“ (Verfah-
rensteil) in der Fassung der Ausschussdrucksache
17/304 als Berichtsteil zum Gang des Verfahrens ge-
mäß § 33 Absatz 1 PUAG fest.

Der 1. Untersuchungsausschuss nach Artikel 44
Grundgesetz stellt den in seiner 97. Sitzung am
21. März 2013 beschlossenen Berichtsteil „Zweiter
Teil: Feststellungen zum Sachverhalt“ in der Fassung
der Ausschussdrucksache 17/304 als Berichtsteil zu
den ermittelten Tatsachen (Feststellungsteil) gemäß
§ 33 Absatz 1 PUAG fest.

Der 1. Untersuchungsausschuss nach Artikel 44
Grundgesetz stellt den in seiner 98. Sitzung am
18. April 2013 beschlossenen Berichtsteil „Dritter
Teil: Bewertung der Untersuchungsergebnisse“ in der
Fassung der Ausschussdrucksache 17/304 als Ergeb-
nis der Untersuchung im Sinne von § 33 Absatz 1
PUAG fest.

Der 1. Untersuchungsausschuss nach Artikel 44
Grundgesetz stellt den in seiner 98. Sitzung am
18. April 2013 beschlossenen Berichtsteil „Vierter
Teil: Sondervotum der Fraktionen SPD, DIE
LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ in der Fas-
sung der Ausschussdrucksache 17/304 als Sondervo-
tum der genannten Fraktionen gemäß § 33 Absatz 2
PUAG fest.

Der 1. Untersuchungsausschuss nach Artikel 44
Grundgesetz stellt die aufgrund der Gewährung recht-
lichen Gehörs eingegangenen Stellungnahmen mit
den hierzu gemäß § 33 Absatz 2 PUAG erfolgten Re-
pliken der Fraktionen von CDU/CSU und FDP sowie
der Fraktionen von SPD, DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN als „Fünfter Teil: Stellungnah-
men aufgrund Gewährung rechtlichen Gehörs“ des
Abschlussberichts in der Fassung der Ausschuss-

drucksache 17/304 fest.

Drucksache 17/13700 – 58 –

6. Dem aus den vorgenannten Berichtsteilen bestehen-
den Bericht des 1. Untersuchungsausschusses wird
der in Ausschussdrucksache 17/304 abgebildete „An-
hang: Übersichten und Verzeichnisse“ sowie eine Be-
gleit-CD mit den unter VIII. dieses Anhangs aufge-
führten Dokumenten und Protokollen in der vom
Ausschuss beschlossenen Fassung, insbesondere mit
den darin vorgesehenen Schwärzungen, beigefügt.

7. Der Bericht wird als Bundestagsdrucksache veröf-
fentlicht.

8. Der Bericht wird dem Deutschen Bundestag mit fol-
gender Beschlussempfehlung vorgelegt:

„Der Bundestag wolle beschließen:
Der Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach
Artikel 44 des Grundgesetzes wird zur Kenntnis ge-
nommen.“

IX. Umgang mit Akten nach Beendigung
des 1. Untersuchungsausschusses

In der gleichen Sitzung fasste der Ausschuss die nachfol-
gend dargestellten Beschlüsse.

Zum Umgang mit Dokumenten nach Ende der Untersu-
chung fasste der Ausschuss einvernehmlich folgenden
Beschluss:

Umgang mit Akten
nach Ende der Untersuchung

I. Protokolle

Der Untersuchungsausschuss empfiehlt gemäß II. Nr. 2
der Richtlinien gemäß § 73 Absatz 3 der Geschäftsord-
nung des Deutschen Bundestages:

1. Die Protokolle öffentlicher Sitzungen einschließlich
der Korrekturen und Ergänzungen der Zeugen und
Sachverständigen werden in elektronischer Form mit
dem Abschlussbericht veröffentlicht und stehen sol-
chermaßen zur Einsichtnahme zur Verfügung.

2. Die Protokolle der nichtöffentlichen Beratungssit-
zungen werden nach I. Nr. 2 der Richtlinien gemäß
§ 73 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages mit dem Vermerk „Nur zur dienstlichen
Verwendung“ versehen an das Parlamentsarchiv ab-
gegeben.

II. Beweismaterialien

1. Die dem Ausschuss zur Verfügung gestellten Beweis-
materialien (MAT A, B und E-Materialien) werden
nach Kenntnisnahme des Abschlussberichts durch
das Plenum des Deutschen Bundestages den vorle-
genden Stellen bzw. Personen zurückgegeben oder
mit deren Zustimmung vernichtet. Hiervon ausge-
nommen sind die dem Bericht in elektronischer Form
auf CD beigefügten Ausfertigungen sowie Kopien
der Beweismaterialien, die nach gesondertem Archi-
vierungsbeschluss dem Parlamentsarchiv zugeführt

2.

II

1.

2.

IV

1.

2.
werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Vom 1. Untersuchungsausschuss vorgenommene Ein-
stufungen nach der Geheimschutzordnung des Deut-
schen Bundestages werden zum Zweck der Rückgabe
von Dokumenten aufgehoben.

I. Sonstige Materialien des Ausschusses
und Geschäftsakten

Die übrigen im Untersuchungsausschuss entstande-
nen Materialien (u. a. Ausschussdrucksachen und
Beweisbeschlüsse) werden wie die Protokolle der
nichtöffentlichen Beratungssitzungen behandelt, so-
weit sie nicht im Internet (Tagesordnungen) oder mit
dem Abschlussbericht des Ausschusses veröffentlicht
worden sind.

Gleiches gilt für die nach der Richtlinie für die An-
bietung und Abgabe von Unterlagen an das Parla-
mentsarchiv aufzubewahrenden Geschäftsakten des
Ausschusses.

. Vernichtung verteilter Materialien und Protokolle

Nach Kenntnisnahme des Abschlussberichts durch
das Plenum des Deutschen Bundestages geben

– die Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses,

– die benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Fraktionen und

– die Beauftragten der Bundesregierung und des
Bundesrates

gegenüber dem Sekretariat eine Erklärung ab, dass
die verteilten Kopien

– der offenen oder „VS-Nur für den Dienstge-
brauch“ eingestuften Beweismaterialien (MAT A,
B und E),

– der Protokolle der öffentlichen und nichtöffentli-
chen Sitzungen des Ausschusses sowie

– der Ausschussdrucksachen und sonstigen Aus-
schussunterlagen,

einschließlich hiervon eventuell gezogenen weiteren
Kopien, soweit nicht bereits erfolgt, vernichtet wer-
den.

Die von der Geheimregistratur des Deutschen Bun-
destages an

– die Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses,

– die benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Fraktionen und

– die Beauftragten der Bundesregierung und des
Bundesrates

verteilten Kopien bzw. Mehrfertigungen von Be-
weismaterialien sind nach Kenntnisnahme des Ab-
schlussberichts durch das Plenum des Deutschen
Bundestages der Geheimregistratur zum Zwecke der

Vernichtung zuzuleiten.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 59 – Drucksache 17/13700

Darüber hinaus fasste der Ausschuss einvernehmlich fol-
genden Archivierungsbeschluss:

Archivierung

1. Der 1. Untersuchungsausschuss empfiehlt, Kopien
der ihm im Zuge der Beweisaufnahme zur Verfügung
gestellten Materialien, soweit die rechtlichen Voraus-
setzungen gegeben sind, der Öffentlichkeit im Parla-
mentsarchiv zur Einsichtnahme zur Verfügung zu
stellen.

Der Ausschuss begrüßt die entsprechende Bereit-
schaft des Parlamentsarchivs.

2. Von der Empfehlung gemäß Ziff. 1. ausgenommen
sind Dokumente mit zum Zeitpunkt der Beschluss-
fassung gültiger Verschlusssachen-Einstufung.

3. Der 1. Untersuchungsausschuss empfiehlt weiter, die
vorgenannten Materialien zunächst bis Ende der
19. Wahlperiode im Parlamentsarchiv zur Einsicht
vorzuhalten und nach Ablauf der 19. Wahlperiode zu
prüfen, ob eine weitere Aufbewahrung angezeigt ist.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61 –

Zweiter Teil:
Feststellungen zum Sachverhalt
Zentraler Auftrag des Untersuchungsausschusses war
nach dem Einsetzungsbeschluss vom 26. März 2010 die
Klärung der Frage, ob es auf dem Wege zu der so genann-
ten zentralen Lenkungsentscheidung der Bundesregie-
rung vom 13. Juli 1983, den Salzstock Gorleben untertä-
gig zu erkunden – und neben Gorleben keine weiteren
Standorte übertägig zu erkunden –, irgendwelche Mani-
pulationen gegeben hat. Darüber hinaus beschäftigte sich
der Ausschuss mit den Umständen, die im Jahre 1977 zu
der Entscheidung für den Standort geführt haben, sowie
mit der Frage, ob, und falls ja, inwieweit das Erkundungs-
oder Endlagerkonzept in der zweiten Hälfte der 90er
Jahre verändert worden ist.

Einführend hat sich der Ausschuss die seinerzeitigen
Rahmenbedingungen – Rechtslage, Stand von Wissen-
schaft und Technik – durch Sachverständige erläutern las-
sen (Kapitel A.).

Im Hinblick auf den Vorschlag von Gorleben als vorläufi-
gen Standort für ein nukleares Entsorgungszentrum durch
die Niedersächsische Landesregierung am 22. Februar
1977 und die Zustimmung der Bundesregierung zu dem
Standort am 5. Juli 1977 hat der Ausschuss ermittelt, wel-
che Entwicklung dem vorangegangen ist. Zu nennen sind
insoweit insbesondere die bundesweite Standortsuche
durch die KEWA im Auftrag der Bundesregierung
(BMFT) sowie der in den Standortvorschlag einmündende
Auswahlprozess innerhalb der Niedersächsischen Landes-
regierung (Kapitel B.).

Der Schwerpunkt der Ermittlungen lag entsprechend dem
zentralen Auftrag des Untersuchungsausschusses auf der
Klärung der Frage, ob es hinsichtlich der so genannten
zentralen Lenkungsentscheidung der Bundesregierung
vom 13. Juli 1983 Manipulationen gegeben hat. Insoweit
hat der Ausschuss insbesondere untersucht, ob die fachli-
che Grundlage der Kabinettsentscheidung, der Zwischen-
bericht der PTB, in seiner wissenschaftlichen Aussage
verändert oder in diesem wissenschaftliche Erkenntnisse
unterdrückt wurden, sowie, ob fachliche Entscheidungen
politisch beeinflusst wurden. Darüber hinaus hat sich der
Ausschuss in diesem Zusammenhang mit den Sicher-
heitskriterien der Reaktor-Sicherheitskommission aus
dem Jahre 1983 für die Endlagerung radioaktiver Abfälle
in einem Bergwerk, mit geologischen Aspekten des Salz-
stockes sowie den Rechtsgrundlagen für die untertägige
Erkundung und dem Schachtabteufen im Anschluss an
die Kabinettsentscheidung befasst (Kapitel C.).

Des Weiteren ist der Ausschuss der Frage nachgegangen,
ob, und falls ja, inwieweit in der zweiten Hälfte der 90er
Jahre Änderungen am ursprünglichen Erkundungs- oder
Endlagerkonzept z. B. wegen fehlender Salzrechte vorge-
nommen wurden und hat sich mit den in diese Zeit fal-
lende Überlegungen und Aussagen hierzu befasst (Kapi-
tel D.).

Schließlich hat sich der Ausschuss mit organisatorischen
und personellen Änderungen im Untersuchungszeitraum

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35

36

37

38
befasst (Kapitel E.) und Feststellungen zu Kompensa-
Drucksache 17/13700

onsleistungen in die Region Gorleben (Kapitel F.) sowie
r Information der Öffentlichkeit und des Deutschen

undestages getroffen (Kapitel G.).

. Einführung: Rahmenbedingungen
in den 70er und 80er Jahren

u Beginn seiner Untersuchungen hat sich der Ausschuss
rch die Einholung von schriftlichen Sachverständigen-
tachten und Sachverständigenanhörungen einen Über-
ick über den rechtlichen Rahmen für die (Vor-)Auswahl
d Erkundung eines möglichen Endlagers für hochra-
oaktive Abfälle, über die zuständigen Behörden und
rittbeauftragten sowie über den Stand von Wissen-
haft und Technik in den 70er und 80er Jahren ver-
hafft. Dabei ging es zunächst noch nicht um eine Unter-
chung der auf Gorleben bezogenen Einzelfragen des
ntersuchungsauftrages.

Rechtlicher Rahmen
er rechtliche Rahmen für die Endlagerung radioaktiver
bfälle in den 70er und 80er Jahren wurde durch zwei
hriftliche Sachverständigengutachten von Prof.
r. Alexander Roßnagel32, Institut für Wirtschaftsrecht,
niversität Kassel, und Prof. Dr. Michael Ronellen-
tsch33, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Universität Tü-
ngen, sowie durch die Anhörung des Sachverständigen
enning Rösel34, ehemaliger Vizepräsident des Bundes-
tes für Strahlenschutz (BfS), im Wesentlichen überein-

immend dargestellt:

. Atomrecht
m 1. Januar 1960 trat das Atomgesetz (AtG) vom
. Dezember 195935 in Kraft. Es enthielt keine Regelun-
n für die Entsorgung und Endlagerung radioaktiver Ab-
lle; lediglich § 42 der 1. Strahlenschutzverordnung vom
. Juni 196036 regelte die Beseitigung radioaktiver Ab-
lle.37

ies änderte sich mit der „Entsorgungsnovelle“, wonach
rch das am 5. September 1976 in Kraft getretene 4. Ge-
tz zur Änderung des Atomgesetzes vom 30. August
76 die Lücke im AtG im Hinblick auf die Verwertung
d Beseitigung radioaktiver Reststoffe geschlossen

urde.38 Die Verwertung und Beseitigung radioaktiver
eststoffe bzw. Abfälle wurde durch § 9a AtG geregelt,

Prof. Dr. Alexander Roßnagel, „Die in der Bundesrepublik Deutsch-
land 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Aus-
wahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für hochradioaktive
Abfälle“, MAT A 86.
Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, „Darstellung der 1983 in der Bun-
desrepublik Deutschland bestehenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)
Auswahl zur Erkundung einer möglichen Endlagerung für hochra-
dioaktive Abfälle“, MAT A 94.
Henning Rösel, Kurzfassungen seiner Präsentationen, MAT A 54
und MAT A 54/1 sowie Sachverständigenanhörung Protokoll Nr. 7.
BGBl. I. S. 814.
BGBl. I. S. 430.
Henning Rösel, Kurzfassungen seiner Präsentationen, MAT A 54,
Anlage 1, S. 1.

Henning Rösel, Kurzfassungen seiner Präsentationen, MAT A 54,
Anlage 1, S. 1.

Drucksache 17/13700 – 62 –

in dessen Absatz 3 auch festgelegt war, dass der Bund
Anlagen zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver
Abfälle einzurichten habe. Errichtung und Betrieb dieser
Anlagen bedurften der Planfeststellung gemäß § 9b AtG;
die Zuständigkeit der Physikalisch-Technischen Bundes-
anstalt (PTB) wurde in § 23 AtG aufgenommen.39

Die 5. Atomgesetznovelle vom 20. August 1980 enthielt
für den Bereich der Endlagerung keine neuen Regelun-
gen.40

a) Aufgabenteilung zwischen
Staat und Industrie

Mit der 4. Atomgesetznovelle setzte die Bundesregierung
ihr Entsorgungskonzept um, wonach „die Errichtung des
Entsorgungssystems […] in enger Zusammenarbeit von
Staat und Industrie in Angriff genommen werden muss“.41
Weiter wurde in diesem Konzept zur Aufgabenaufteilung
ausgeführt: „Der Industrie wird dabei die Aufgabe zufal-
len, die Wiederaufarbeitungsanlage und die Anlage zur
Plutoniumverarbeitung zu errichten und zu betreiben. Der
Bund wird die Errichtung und den Betrieb des Endlagers
für radioaktive Abfälle (gegen entsprechende Gebühren)
übernehmen. Die Kosten für diese Dienstleistungen müs-
sen von den Betreibern der Kernkraftwerke getragen wer-
den, um volkswirtschaftlich verzerrte Energiepreise zu
vermeiden.“42 Die Wiederaufarbeitung und Abfallbehand-
lung sollten privatwirtschaftlich durchgeführt werden und
die Verursacher hätten die Kosten für Wiederaufarbeitung,
Abfallbehandlung und Zwischenlagerung zu tragen; auf
der anderen Seite sollte die Verantwortung für Standort
und Standortwahl beim Staat liegen.43

Gesetzliche Grundlage des hiermit angesprochenen Verur-
sacherprinzips sind §§ 21a, 21b AtG. Nach diesen Bestim-
mungen sind die Kosten und Beiträge sowie die hierauf
entfallenden Vorausleistungen in Bezug auf die Endlage-
rung von den Verursachern der radioaktiven Abfälle zu er-
heben. Dieses Verursacherprinzip bedeutet, dass die für
die Errichtung des Endlagers erforderlichen Kosten auf die
Ablieferungspflichtigen umgelegt werden.44

b) Planfeststellungsverfahren

Die Anlagen des Bundes bedurften seit der 4. Atomge-
setznovelle gemäß § 9b AtG der Planfeststellung mit Öf-

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39 Henning Rösel, Kurzfassungen seiner Präsentationen, MAT A 54,
Anlage 1, S. 1.

40 Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Die in der Bundesrepublik Deutsch-
land 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Aus-
wahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für hochradioaktive
Abfälle, MAT A 86, S. 24.

41 Zitiert nach Henning Rösel, Kurzfassungen seiner Präsentationen,
MAT A 54, Anlage 1, S. 2; Bundestagsdrucksache 7/3871 vom
16. Juli 1975, S. 19.

42 Zitiert nach Henning Rösel, Kurzfassungen seiner Präsentationen,
MAT A 54, Anlage 1, S. 2; Bundestagsdrucksache 7/3871 vom
16. Juli 1975, S. 19.

43 Henning Rösel, Kurzfassungen seiner Präsentationen, MAT A 54,
Anlage 1, S. 2.

44

45

46

47

48

49

50

51
Vermerk des BMFT, vom 11. Dezember 1981, MAT A 125, Bd. 1,
pag. 021166.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ntlichkeitsbeteiligung. Die Planfeststellung wurde ge-
äß § 24 Absatz 1 S. 1 AtG durch die Länder im Wege
r Bundesauftragsverwaltung durchgeführt.

urch die Planfeststellung sollte die Zulässigkeit des Vor-
bens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentli-
en Belange festgestellt werden.45 Das Planfeststellungs-
rfahren bzw. der Planfeststellungsbeschluss ersetzte
undsätzlich alle sonst im Einzelfall erforderlichen be-
rdlichen Verwaltungsakte nach anderen Rechtsgebie-

n.46 Dieses sog. Konzentrationsprinzip wurde jedoch
rch § 9b Absatz 5 Nummer 3 AtG durchbrochen, wo-
ch sich die Planfeststellung nicht auf die Zulässigkeit
s Vorhabens nach den Vorschriften des Berg- und Tief-
eicherrechts erstreckte. Der Grund für diese bergrechtli-
e Sonderregelung lag dem Sachverständigen Prof.
r. Alexander Roßnagel zufolge darin, „dass die berg-
chtlichen Betriebsplanzulassungen ein planmäßiges,
ufendes Verfahren betreffen, während das atomrechtli-
e Planfeststellungsverfahren mit dem Planfeststellungs-
schluss und seiner Durchführung endet“47. Der Sachver-

ändige Henning Rösel führte ergänzend aus, dass eine
nktuelle Überwachung des laufenden Bergwerkbetrie-
s nicht ausreiche, da sich bei der Aufsuchung und Ge-
innung von Bodenschätzen die Substanz der Boden-
hätze verringere und räumlich verändere. Eine
nmalige Genehmigung/Zulassung decke mit der Mög-
chkeit nachträglicher Auflagen die dynamischen berg-
ulichen Anforderungen nicht ab.48

ie Landesregierungen bestimmten als Planfeststellungs-
hörden oberste Landesbehörden, die im Rahmen der
uftragsverwaltung handelten.49 Im Land Niedersachsen
ar dies von 1977 bis 1982 das Niedersächsische Sozial-
inisterium, von 1982 bis 1986 das Niedersächsische
inisterium für Bundesangelegenheiten und seit 1986
s Niedersächsische Umweltministerium.50

. Bergrecht

is 1978 galt in Niedersachsen das „Allgemeine Bergge-
tz für die Preußischen Staaten“ vom 24. Juni 1865.51
ieses erhielt durch das „Gesetz zur Änderung und Berei-

Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, Darstellung der 1983 in der Bun-
desrepublik Deutschland bestehenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)
Auswahl zur Erkundung einer möglichen Endlagerung für hochra-
dioaktive Abfälle, MAT A 94, S. 18.
Henning Rösel, Kurzfassungen seiner Präsentationen, MAT A 54,
Anlage 1, S. 2.
Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Die in der Bundesrepublik Deutsch-
land 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Aus-
wahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für hochradioaktive
Abfälle, MAT A 86, S. 26.
Henning Rösel, Kurzfassungen seiner Präsentationen, MAT A 54,
Anlage 1, S. 3.
Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, Darstellung der 1983 in der Bun-
desrepublik Deutschland bestehenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)
Auswahl zur Erkundung einer möglichen Endlagerung für hochra-
dioaktive Abfälle, MAT A 94, S. 16.
Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bun-
destages, „Fragen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle“, MAT B 1,
S. 12 f.

Nds. GVBl. Sb III, S. 285 in der Fassung des 2. Anpassungsgesetzes
vom 2. Dezember 1974.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 63 –

nigung des Bergrechts im Lande Niedersachsen“52 vom
10. März 1978 eine im ganzen Land Niedersachsen ein-
heitlich geltende Fassung mit der Bezeichnung „Allgemei-
nes Berggesetz für das Land Niedersachsen“ (Niedersäch-
sisches ABG).53 Am 1. Januar 1982 trat – der Bergbau war
nach Artikel 74 GG Gegenstand der konkurrierenden Ge-
setzgebung – das Bundesberggesetz (BBergG)54 vom
13. August 1980 in Kraft; gleichzeitig traten die bisheri-
gen Landesvorschriften auf dem Gebiet des Bergrechts au-
ßer Kraft.55

Waren die betriebsplanmäßigen Erkundungsmaßnahmen
auf Basis des Niedersächsischen ABG beantragt worden,
unterlagen alle Maßnahmen der übertägigen und untertä-
gigen Erkundung ab 1. Januar 1982 dem BBergG, das
nach Schrifttum und Rechtsprechung auch „für die Zulas-
sung eines Bergwerks zur Erkundung des Untergrunds
auf seine Eignung als Endlagerstätte für radioaktive Ab-
fälle“ einschlägig war.56

a) Sonderregelung betreffend Salzrechte

Im vormaligen Königreich Hannover galt eine Sonderre-
gelung im Hinblick auf Steinsalz und Solequellen. An-
ders als im ansonsten geltenden preußischen Bergrecht,
nach dem der Staatsvorbehalt galt und das Steinsalz dem
Verfügungsrecht des Staates unterlag, der privaten Dritten
das Recht verleihen konnte, dieses Salz zu gewinnen, war
das Steinsalz an das Grundeigentum über Tage gebun-
den.57 Mit der Einführung des Allgemeinen Berggesetzes
für die Preußischen Staaten wurde dieser historischen
Entwicklung im ehemaligen Königreich Hannover auf
dem Gebiet des Bergbaus und der Bergrechte Rechnung
getragen, derzufolge wie dargestellt im ehemaligen
Königreich Hannover Steinsalz und Solequellen als Zube-
hör des Grundeigentums galten (sog. Grundeigentümer-
bergbau als Ausnahme des sonst geltenden Staatsvorbe-
halts am Steinsalz).58 Auch mit Inkrafttreten des Gesetzes
zur Änderung und Bereinigung des Bergrechts im Lande
Niedersachsen unterfiel das auf derselben Lagerstätte
vorkommende Steinsalz dem Verfügungsrecht des Grund-

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52 Nds. GVBl. 17/1978 vom 15. März 1978, S. 253, in Kraft getreten
am 1. April 1978.

53 Henning Rösel, Kurzfassungen seiner Präsentationen, MAT A 54,
Anlage 1, S. 5.

54 BGBl. I. S. 1310.
55 Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Die in der Bundesrepublik Deutsch-

land 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Aus-
wahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für hochradioaktive
Abfälle, MAT A 86, S. 29.

56 Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Die in der Bundesrepublik Deutsch-
land 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Aus-
wahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für hochradioaktive
Abfälle, MAT A 86, S. 31 mit weiteren Nachweisen; Henning Rösel,
Kurzfassungen seiner Präsentationen, MAT A 54, Anlage 1, S. 5.

57 Ausführungen des Sachverständigen Henning Rösel, Protokoll Nr. 7,
S. 5.

58 Henning Rösel, Kurzfassungen seiner Präsentationen, MAT A 54/1,
Anlage 4, S. 1; Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Die in der Bundesre-
publik Deutschland 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für

59

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63

64

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66
die (Vor-)Auswahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für
hochradioaktive Abfälle, MAT A 86, S. 38.
Drucksache 17/13700

gentümers; der sog. Grundeigentümerbergbau galt so-
it fort. Da der Salzstock Gorleben zum ehemaligen
önigreich Hannover gehörte, galt dort der Grundeigen-
merbergbau.59

ach Inkrafttreten des bundeseinheitlichen BBergG er-
reckte sich das Eigentum an einem Grundstück nicht auf
rgfreie Bodenschätze, zu denen auch Stein-, Kali-,
agnesia- und Borsalze gehörten.60 Allerdings konnten,
führte der Sachverständige Henning Rösel aus, „die
r Inkrafttreten des Bundesberggesetzes bestehenden

ergbauberechtigungen (Grundeigentümerbergbau) […]
einem Anzeigeverfahren in das neue Konzessionssys-
m mit Erlaubnis, Bewilligung und Bergwerkseigentum
erführt werden“61. Auf diese Weise galt das ursprüngli-
e Recht am Steinsalz fort.62

Ergebnis standen daher der überwiegenden Zahl der
rundeigentümer in Gorleben die Rechte am Steinsalz
ter ihren Grundstücken zu.63

oweit die Grundeigentümer ihre Bergbauberechtigungen
cht im Wege des Anzeigeverfahrens sicherten, ging das
erfügungsrecht an dem Steinsalz auf den Staat über (so-
nannte „bergfreie Flächen“).64

) Betriebsplanverfahren

as Betriebsplanverfahren war nach der Darstellung des
achverständigen Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch ein ty-
sch bergrechtliches Instrument zur präventiven und lau-
nden Betriebsüberwachung.65 Es war entwickelt wor-
n, weil „Betriebe, die Bodenschätze aufsuchen und
winnen, sich permanent verändern“ und diese Betriebs-
eise spezifische Gefahren mit sich gebracht habe, so
ss eine laufende Überwachung stattfinden musste.66
ie Betriebsplanzulassung, geregelt in §§ 51 ff. BBergG,
schöpfte sich nicht in einem einmaligen Zulassungsakt,
ndern bestand in dynamischen Betriebskontrollen. Dem

Henning Rösel, Kurzfassungen seiner Präsentationen, MAT A 54/1,
Anlage 4, S. 1.
§ 3 Absatz 2 S. 2 i. V. m. Absatz 3 BBergG.
Henning Rösel, Kurzfassungen seiner Präsentationen, MAT A 54/1,
Anlage 4, S. 1.
Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Die in der Bundesrepublik Deutsch-
land 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Aus-
wahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für hochradioaktive
Abfälle, MAT A 86, S. 39.
Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, Darstellung der 1983 in der Bun-
desrepublik Deutschland bestehenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)
Auswahl zur Erkundung einer möglichen Endlagerung für hochra-
dioaktive Abfälle, MAT A 94, S. 22; Prof. Dr. Alexander Roßnagel,
Die in der Bundesrepublik Deutschland 1977 und 1983 geltenden
Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Auswahl und Erkundung eines mög-
lichen Endlagers für hochradioaktive Abfälle, MAT A 86, S. 39 f.
Vermerk vom 10. Juni 1987, MAT A 126, Bd. 8, pag. 166264.
Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, Darstellung der 1983 in der Bun-
desrepublik Deutschland bestehenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)
Auswahl zur Erkundung einer möglichen Endlagerung für hochra-
dioaktive Abfälle, MAT A 94, S. 21.
Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, Darstellung der 1983 in der Bun-
desrepublik Deutschland bestehenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)

Auswahl zur Erkundung einer möglichen Endlagerung für hochra-
dioaktive Abfälle, MAT A 94, S. 21.

Drucksache 17/13700 – 64 –

Unternehmer wurde durch sie lediglich eine Gestattung
gewährt, nicht jedoch ein subjektiv öffentliches Recht.67

Betriebsplanpflichtige Maßnahmen waren das Einrichten
und Führen sowie das Einstellen der Betriebe.68 Grund-
sätzlich wurden für das Errichten und Führen eines Berg-
werkbetriebs drei verschiedene Arten von Betriebsplänen
unterschieden. Der Hauptbetriebsplan, der zwingend
aufgestellt werden musste, enthielt eine detaillierte Dar-
stellung der vorgesehenen Arbeiten sowie aller zu errich-
tenden Betriebsanlagen und -einrichtungen. Der Rahmen-
betriebsplan, der auf Verlangen der zuständigen Behörde
aufzustellen war, enthielt allgemeine Angaben über das
beabsichtigte Vorhaben, dessen technische Durchführung
und den voraussichtlichen zeitlichen Ablauf. Er hatte nur
feststellende und keine gestattende Wirkung. Daneben
gab es noch auf Verlangen der zuständigen Behörde Son-
derbetriebspläne für bestimmte Teile des Betriebes oder
bestimmte Vorhaben, die nicht in den Hauptbetriebsplan
einbezogen werden konnten oder sollten, weil sie eine ei-
genständige Bedeutung hatten.69

Anders als das atomrechtliche Planfeststellungsverfahren
hatte die Betriebsplanzulassung keine Konzentrationswir-
kung, d. h. alle anderen erforderlichen Genehmigungen,
Erlaubnisse und sonstigen Zulassungen waren jeweils ge-
trennt zu beantragen und zu bescheiden.70 Für das Verfah-
ren der Betriebsplanzulassung gab es zum damaligen Zeit-
punkt nach Darlegung des Sachverständigen Prof.
Dr. Alexander Roßnagel keine Beteiligung der Öffentlich-
keit.71 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung war erst 1990 durch
Änderung des BBergG und Inkrafttreten der Verordnung
über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher
Vorhaben (UVP-V Bergbau) vorgesehen.72 Hintergrund
hierfür war eine Richtlinie der EU zur Umweltverträglich-
keitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten
Projekten. Nach der entsprechenden Gesetzesnovellierung
galt seit dem 1. August 1990 § 57a BBergG, wonach auch
für ein bergrechtliches Genehmigungsverfahren eine Um-

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67 Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, Darstellung der 1983 in der Bun-
desrepublik Deutschland bestehenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)
Auswahl zur Erkundung einer möglichen Endlagerung für hochra-
dioaktive Abfälle, MAT A 94, S. 23.

68 Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, Darstellung der 1983 in der Bun-
desrepublik Deutschland bestehenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)
Auswahl zur Erkundung einer möglichen Endlagerung für hochra-
dioaktive Abfälle, MAT A 94, S. 23.

69 Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Die in der Bundesrepublik Deutsch-
land 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Aus-
wahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für hochradioaktive
Abfälle, MAT A 86, S. 33 ff.

70 Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Die in der Bundesrepublik Deutsch-
land 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Aus-
wahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für hochradioaktive
Abfälle, MAT A 86, S. 37.

71 Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Die in der Bundesrepublik Deutsch-
land 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Aus-
wahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für hochradioaktive
Abfälle, MAT A 86, S. 37.

72 Gesetz zur Änderung des Bundesberggesetzes vom 12. Februar
1990, BGBl. I, S. 215; Verordnung über die Umweltverträglichkeits-

73

74

75

76

77
prüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) vom 13. Juli
1990, BGBl. I, S. 1420.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

eltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteili-
ng erforderlich war.

rof. Dr. Alexander Roßnagel zufolge bedurfte die unter-
gige Erkundung des Salzstockes Gorleben auf seine
ignung als Endlager für radioaktive Abfälle einer Be-
iebsplanzulassung.73 Der am 9. September 1983 zuge-
ssene Rahmenbetriebsplan habe sich zwar auch auf
eile des Salzstockes, für die der Bund nicht alle Salz-
chte innehatte, erstreckt, allerdings sei die Zulassung
s Rahmenbetriebsplans mit der Maßgabe ergangen,
ss für die Durchführung des Vorhabens die erforderli-
en Salzabbauberechtigungen noch nachzuweisen

nd.74 Nach rechtskräftiger Entscheidung des Bundesver-
altungsgerichts vom 2. November 199575 sei es „nicht
beanstanden“ gewesen, „dass der Rahmenbetriebsplan
ter dem Vorbehalt zugelassen worden ist, dass die PTB
e Rechte zur Aufsuchung und Gewinnung der Salze mit
n Grundeigentümern regelt“.76

. Zuständige Behörden und Drittbeauftragte

ezüglich der Behördenzuständigkeiten und der Drittbe-
ftragten traf der Ausschuss auf der Grundlage der Aus-
hrungen des Sachverständigen Henning Rösel77, ehema-

ger Vizepräsident des Bundesamtes für Strahlenschutz
fS), folgende Feststellungen:

. Behörden

ei den Behördenzuständigkeiten hinsichtlich der Errich-
ng und des Betriebes von Anlagen des Bundes zur Si-
erstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle ist
ischen Zuständigkeiten nach Atomrecht und nach

ergrecht zu differenzieren.

) Atomrecht

er Bundesminister des Innern (BMI) war bis 1986 der
r die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz
ständige Bundesminister. Nach 1986 ging diese Auf-
be an das neu gegründete Bundesumweltministerium
MU) über. Soweit Fragen der Forschung und Techno-
gie betroffen waren, handelte er im Einvernehmen mit
m für die Kerntechnik und Kernforschung zuständigen

undesminister für Forschung und Technologie (BMFT),
23 Absatz 1 Satz 2, 2. Halbsatz AtG. Die Haushaltsmit-
l für die Erkundung des Salzstockes Gorleben wurden

Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Die in der Bundesrepublik Deutsch-
land 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Aus-
wahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für hochradioaktive
Abfälle, MAT A 86, S. 32.
Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Die in der Bundesrepublik Deutsch-
land 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Aus-
wahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für hochradioaktive
Abfälle, MAT A 86, S. 35 f.
BVerwGE 100, 1 ff.
Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Die in der Bundesrepublik Deutsch-
land 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Aus-
wahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für hochradioaktive
Abfälle, MAT A 86, S. 36.

Henning Rösel, Kurzfassung seiner Präsentationen, MAT A 54, An-
lage 2 und 3.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 65 –

im Haushalt des BMFT veranschlagt und die Erkun-
dungsmaßnahmen vom BMFT finanziert.78 Das Bundes-
ministerium für Wirtschaft (BMWi) übte die Fach- und
Rechtsaufsicht über die für die Errichtung und den Be-
trieb von Anlagen des Bundes zuständige Physikalisch-
Technische Bundesanstalt (PTB) aus, die nach § 28 des
Gesetzes über das Mess- und Eichwesen eine Bun-
desoberbehörde im Geschäftsbereich des BMWi war. Der
Bundesbauminister (BMBau) ordnete nach Darstellung
von Henning Rösel die Erkundung, Planung und Errich-
tung von Bundesendlagern als Bundesbaumaßnahme
nach den Richtlinien für Bundesbauten, den RBBau, un-
beschadet der Bauherrenrolle der PTB ein.79 Weiterhin
legte der Sachverständige dar, dass das Bundeskanzler-
amt (BK) während der Kanzlerschaft von Helmut
Schmidt gegenüber den mit der Endlagerung radioaktiver
Abfälle befassten Bundesministerien eine besondere
Rolle einnahm. Es habe Entscheidungen zum weiteren
Vorgehen bei der Endlagerplanung und -erkundung ge-
troffen und sich damit intensiv beteiligt.80

Im nachgeordneten Bereich nahm die gemäß § 23 Ab-
satz 1 Ziff. 2 AtG für die Errichtung und den Betrieb von
Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlage-
rung radioaktiver Abfälle zuständige PTB eine wichtige
Rolle ein; sie war Antragstellerin im Planfeststellungsver-
fahren nach § 9b AtG.81 In diesem Rahmen unterstand sie
gemäß der Sonderregelung des § 23 Absatz 1 Satz 2 AtG
den fachlichen Weisungen des für kerntechnische Sicher-
heit und Strahlenschutz zuständigen BMI.

Seit 1989 nimmt diese Aufgaben der PTB das Bundesamt
für Strahlenschutz (BfS), eine Behörde im Geschäftsbe-
reich des BMU, wahr.

Der gesamte geowissenschaftliche Sachverstand des Bun-
des war in einer nachgeordneten Bundesoberbehörde, der
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
(BGR), vormals Bundesanstalt für Bodenforschung, im
Geschäftsbereich des BMWi gebündelt. Dieses Sachver-
standes sollte sich die PTB bei Fragestellungen im Zu-
sammenhang mit der Standorterkundung und der Endla-
gerplanung bedienen.82

Bei einer Gesamtbetrachtung der seinerzeitigen Aufga-
benabgrenzungen konnten nach Henning Rösel83 drei
Handlungsebenen definiert werden. Als Programmebene
wurde die Funktion des für die kerntechnische Sicherheit
zuständigen Bundesministers zur Realisierung des Pro-
grammes nach § 9a AtG, Sicherstellung und Endlagerung
radioaktiver Abfälle, bezeichnet. Hier wurde das Endla-

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78 Henning Rösel, Kurzfassung seiner Präsentationen, MAT A 54, An-
lage 2, S. 1.

79 Henning Rösel, Kurzfassung seiner Präsentationen, MAT A 54, An-
lage 2, S. 2, und Protokoll Nr. 7, S. 6.

80 Henning Rösel, Kurzfassung seiner Präsentationen, MAT A 54, An-
lage 2, S. 2.

81 Henning Rösel, Kurzfassung seiner Präsentationen, MAT A 54, An-
lage 2, S. 2.

82 Henning Rösel, Kurzfassung seiner Präsentationen, MAT A 54, An-
lage 2, S. 3.

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86
Henning Rösel, Kurzfassung seiner Präsentationen, MAT A 54, An-
lage 2, S. 2 f.
Drucksache 17/13700

rmedium festgelegt, der Standort benannt sowie die an-
wendende Endlagertechnik vorgegeben. Die System-
ene bezeichnete demgegenüber die Funktion der PTB
r Umsetzung dieses Programms nach § 9a AtG durch

rojekte. Die PTB war Antragstellerin im Planfeststel-
ngsverfahren, Planfeststellungsbegünstigte, Endlager-
treiberin sowie Auftraggeberin gegenüber Dritten. Sie
aufsichtigte den von Dritten durchgeführten Endlager-
trieb. Als Projektebene wurde schließlich die Funktion
ritter zur Realisierung der von der PTB eingerichteten
rojekte, also Planung, Errichtung und Betriebsführung,
rstanden.

) Bergrecht

er Bergbau gehörte nach Artikel 74 Absatz 1 Ziffer 11
G, Recht der Wirtschaft, zum Gegenstand der konkur-
erenden Gesetzgebung. Das bedeutete, dass das Berg-
cht nach Artikel 83 GG von den Ländern als eigene An-
legenheiten vollzogen wurde und dem Bund kein
eisungsrecht zustand.84

ie Fachaufsicht über die Bergverwaltung im Land Nie-
rsachsen lag beim Niedersächsischen Wirtschafts-
inisterium. Diese Zuständigkeit endete 1990 mit der
bertragung der bergrechtlichen Fachaufsicht über die
ndlagerprojekte des Bundes auf das Niedersächsische
mweltministerium.85

Geschäftsbereich des Niedersächsischen Wirtschafts-
inisteriums lagen als nachgeordnete Behörden die
berbergämter. Diese führten über die ihnen nachgeord-
ten Bergämter die Fach- und Rechtsaufsicht aus. Für
n Standort Gorleben war das Bergamt Celle bzw. das
berbergamt Clausthal-Zellerfeld zuständig. Für die nach
ergrecht aufzustellenden Betriebspläne war die PTB zu-
ändig und reichte diese beim für die Betriebsplanzulas-
ng und für die Aufsicht über den in ihren Bereich um-
henden Bergbau zuständigen Bergamt Celle ein.86

. Drittbeauftragte

ie für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen des
undes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioak-
ver Abfälle zuständige PTB konnte sich bei der Durch-
hrung ihrer Aufgaben Dritter bedienen, § 9a Absatz 3

atz 2 AtG. Zu diesem Zweck wurde 1979 die Deutsche
esellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Ab-
llstoffe mbH (DBE) gegründet. Als technischer Erfül-
ngsgehilfe sollte sie Anlagen des Bundes planen und
nrichten. Nach den Ausführungen des Sachverständigen
enning Rösel bekam die DBE durch Personalzuwachs

Henning Rösel, Kurzfassung seiner Präsentationen, MAT A 54, An-
lage 2, S. 3.
Henning Rösel, Kurzfassung seiner Präsentationen, MAT A 54, An-
lage 2, S. 4.
Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Die in der Bundesrepublik Deutsch-
land 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Aus-

wahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für hochradioaktive
Abfälle, MAT A 86, S. 36.

Drucksache 17/13700 – 66 –

sukzessiv Arbeiten, die bisher von der PTB wahrgenom-
men wurden, übertragen.87

Die Gründungsgesellschaften der DBE waren mittelbare
bzw. unmittelbare bundeseigene Gesellschaften. Durch
Privatisierungen veränderte sich im Laufe der Zeit die
Gesellschaftsstruktur der DBE.88

III. Stand von Wissenschaft und Technik

Den in den 70er und 80er Jahren vorherrschenden Stand
von Wissenschaft und Technik haben dem Ausschuss die
Sachverständigen Prof. Dr. Wernt Brewitz89, Honorarpro-
fessor an der Technischen Universität Braunschweig und
ehemaliger Leiter des Fachbereiches „Endlagersicher-
heitsforschung“ bei der Gesellschaft für Anlagen- und
Reaktorsicherheit (GRS), und Jürgen Kreusch90, Geologe
sowie Mitglied des Ausschusses „Endlagerung Radioakti-
ver Abfälle“ der Entsorgungskommission beim BMU und
tätig bei der Intac Beratung, Konzepte, Gutachten zu
Technik und Umwelt GmbH in Hannover, welche aus der
Gruppe Ökologie (Institut für ökologische Forschung und
Bildung Hannover e. V.) hervorgegangen ist, dargestellt.

Der Sachverständige Prof. Dr. Wernt Brewitz führte bei
seiner Anhörung91 und in seinem Gutachten92 aus, dass
eine in sich geschlossene Darstellung von Wissenschaft
und Technik unter Berücksichtigung der nationalen und
internationalen Entwicklungen „mit wenigen Worten nur
schwer machbar“93 sei, da die Entwicklungen in anderen
Ländern in der Anfangsphase zum Teil sehr unterschied-
lich verlaufen seien und sich die Notwendigkeit einer Lö-
sung für die Beseitigung von hochradioaktiven Abfällen
aufgrund spezifischer Gegebenheiten bei der Nutzung der
Kernenergie differenziert gestalte. Am weitesten fortge-
schritten seien die Länder gewesen, die Nukleartechnik
bereits militärisch genutzt hätten. So sei in den USA früh-
zeitig Steinsalz zur Lagerung wärmeerzeugender hochak-
tiver Abfälle als ein sehr geeignetes Medium identifiziert
worden.

In Deutschland sei bereits vor den damaligen Planungen
eines nuklearen Entsorgungszentrums mit Wiederaufar-
beitung der Brennelemente mit konzeptionellen Überle-
gungen und Arbeiten zur Entsorgung hochradioaktiver
Abfälle und der in Frage kommenden Gesteinsart Anfang
der 60er Jahre sukzessive begonnen worden. Hauptziel

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87 Henning Rösel, Kurzfassung seiner Präsentationen, MAT A 54, An-
lage 3, S. 1.

88 Bundestagsdrucksache 16/11454, S. 2.
89 Prof. Dr. Wernt Brewitz, Darstellung des (allgemeinen) Standes von

Wissenschaft und Technik über die Endlagerung hochradioaktiver
Abfälle im Jahr 1983, MAT A 47.

90 Ausarbeitung zur Sachverständigenanhörung von Jürgen Kreusch,
Fragen und Antworten in Zusammenhang mit der Festlegung auf den
Standort und der Begründung zur untertägigen Erkundung (1979 bis
1983), MAT A 50.

91 Vgl. Protokoll Nr. 6, S. 3–8.
92 Prof. Dr. Wernt Brewitz, Darstellung des (allgemeinen) Standes von

Wissenschaft und Technik über die Endlagerung hochradioaktiver
Abfälle im Jahr 1983, MAT A 47.

93 Prof. Dr. Wernt Brewitz, Darstellung des (allgemeinen) Standes von
94
Wissenschaft und Technik über die Endlagerung hochradioaktiver
Abfälle im Jahr 1983, MAT A 47, S. 1. 9
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

i gewesen, die Technologie zur Konditionierung der
chradioaktiven wärmeentwickelnden Abfälle weiter zu
twickeln und die Eigenschaften der „Abfallprodukte“
charakterisieren. Verfahren und Techniken für die
andhabung, den Transport und die Zwischenlagerung
chradioaktiver Abfälle seien entwickelt worden. Kon-
pte für mögliche Endlager- und Einlagerungstechniken
tten auf diesen Entwicklungen aufgebaut und seien in
rschiedenen nationalen Forschungs- und Entwicklungs-
ogrammen mit zum Teil unterschiedlichen Maßgaben
twickelt worden. Gegen Ende der 70er Jahre habe man
kannt, dass die erforderlichen Daten für die Entwick-
ng sicherer Endlagerkonzepte nicht alleine durch Aus-
ertung bisheriger Erfahrungen des Bergbaus gewinnbar
ien, sondern wichtige Kennwerte nur durch spezielle
ersuche wie in situ- und Demonstrationsversuche zu er-
itteln seien. In der zweiten Hälfte der 70er Jahre hätten
ch verstärkt Arbeiten zur analytischen Behandlung des

ndlagersystems begonnen.

der damaligen Zeit sei in Deutschland seit 150 Jahren
n sehr intensiver Salzbergbau betrieben worden. In
undesoberbehörden sowie Forschungseinrichtungen
ien hierzu viele Erfahrungen gesammelt worden. Da es
einigen Ländern wie etwa Schweden und Finnland
ine Salzvorkommen gebe, aber Granitgestein [Kristal-

ngestein, Anm. d. Verf.] vorhanden sei, seien dort Erfah-
ngen im Umgang mit diesem Gestein gemacht worden.
der heutigen Forschung werde sich auch auf Tonge-
ein fokussiert.

ine Empfehlung für die Endlagerung hochradioaktiver
bfälle sei damals schon die Endlagerung in tiefen geolo-
schen Formationen gewesen, wobei zwischen trockenen
d feuchten Gesteinen unterschieden wurde; für letztere

ürden in verstärktem Maß sogenannte „engineered bar-
ers“ vorausgesetzt, um eine Gleichwertigkeit der Kon-
pte zu erreichen. Die Endlagerung im Granit, der in Ris-
n feucht sei, solle daher in Stahlbehältern mit einer
upferhülle erfolgen, die zudem von Bentonit94 umschlos-
n werden. „Der Kupfermantel soll für 10 000 Jahre kor-
sionsresistent sein. Die Bentonitformsteine darum he-
m sollen verhindern, dass das Wasser dort überhaupt
rankommt. […] Auf diese technischen oder geotechni-
hen Komponenten können Sie im Salz, wenn der Salz-
ock geeignet ist, verzichten.“95 Für die Endlagerung
rzlebiger radioaktiver Abfälle habe man die Einlage-
ng in Bergwerken oder untertägigen Hohlräumen als
achbar und unter Einhaltung gewisser technischer Vo-
ussetzungen als sicher angesehen. In einem Bergwerk,
s in einem Salzstock für Zwecke der Endlagerung hoch-
dioaktiver Abfälle aufgefahren werde, würden die „un-
itischen Bereiche“ ausgesucht. In Deutschland gebe es
hlreiche Salzstöcke, doch seien nicht alle für diesen

weck nutzbar, da es immer darauf ankomme, in welcher
iefe sie sich befänden. Bei dem Endlagermedium müsse
sich um reines Steinsalz handeln; der Salzstock müsse
sreichend groß und sozusagen wasserfrei sein. Bei allen

Bentonit ist laut Sachverständigem Prof. Dr. Wernt Brewitz ein ge-
presstes trockenes Tonmineral, das quillt, wenn es mit Feuchtigkeit

in Verbindung kommt (Protokoll Nr. 6, S. 5).

5 Protokoll Nr. 6, S. 5/6.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 67 –

Bergwerken gleich, egal ob Ton-, Salz- oder Granitgestein,
sei die Resthohlraumverfüllung.

Ein wichtiger Punkt im Hinblick auf eine mögliche Endla-
gerung im Steinsalz sei die Frage nach dem Einfluss von
Wärme gewesen. Versuche u. a. in den 80er Jahren hätten
gezeigt, dass das Verformungsverhalten des Salzkörpers
der Endlagerung von hochradioaktiven wärmeentwickeln-
den Abfällen und dem Einschluss dieser Abfälle eigentlich
sehr entgegenkomme. In den 70er Jahren habe die BGR
Wärmeausbreitungsrechnungen gemacht, nach denen sich
gezeigt habe, dass wenn der Wärmeeintrag hoch sei, es zu
Zerrvorgängen im Salzkörper kommen könne. Derartige
mechanische Belastungen des gesamten Gebirgskörpers
seien nach der damaligen Vorstellung ausreichend klein zu
halten. Diese Arbeiten seien die Schwerpunkte der Arbei-
ten gewesen, die dazu geführt hätten, dass Steinsalz als
Wirtsgestein in Betracht gezogen werden konnte.

Aus dem vorher Dargestellten ergäbe sich auch das soge-
nannte Mehrbarrierenkonzept. „In dem einen Konzept, im
Salz, ist die Hauptbarriere das Salz. In dem anderen Kon-
zept, im Granit, ist der Granit eine Barriere. Das ganze
Konzept funktioniert aber nur, wenn es durch die geo-
technischen Barrieren gestützt wird.“96

Zeitlich gesehen seien zunächst die grundsätzlichen
Dinge, dann die Konzeptfindung und danach die Vorarbei-
ten durchgeführt worden. 1983 seien die Vorarbeiten abge-
schlossen gewesen und die „Sicherheitskriterien für die
Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk“ de-
finiert worden. Danach sei es mit den systembezogenen
Forschungs- und Entwicklungsarbeiten weitergegangen.
Mit der Vorlage der Kriterien und der Vorarbeiten sei deut-
lich geworden, dass es nicht nur um den kleinen Bereich
vor Ort, an dem Abfall liege, gehe, sondern es sich um Sys-
teme handele, die als Ganzes beschrieben werden müssten.
So wurden Systemanalysen und später Sicherheitsanaly-
sen durchgeführt.

Insgesamt sei festzustellen, dass die deutsche Endlager-
forschung in den 70er und 80er Jahren mit ihren konzep-
tionellen, experimentellen und analytischen Arbeiten
weltweit einen Spitzenplatz belegt und dabei maßgeblich
den Stand von Wissenschaft und Technik mitgeprägt
habe.

Zum Wirtsgestein Steinsalz führte der Sachverständige
aus: „Schauen wir auf das Konzept: hochradioaktiver Ab-
fall, wärmeerzeugend, möglichst kleines Endlager, eine
relativ hohe Wärmekonzentration des Abfalls von
200 Grad – das schafft das Salz, das ist nachgewiesen –,
ein möglichst selbstheilender Verschluss des Endlagers
durch das plastische Fließen. Wenn ich alle Eigenschaften
des Steinsalzes zusammennehme, würde ich sagen: Das
Salz bietet zur Lagerung von hochradioaktivem Abfall die
besten Voraussetzungen.“97

Der Sachverständige Jürgen Kreusch hob ergänzend die
Bedeutung des Auswahlverfahrens hervor, das bestimmte

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100

101
Protokoll Nr. 6, S. 7.
97 Protokoll Nr. 6, S. 46.
Drucksache 17/13700

nforderungen erfüllen müsse. Dazu zählten die Krite-
en, die Methode der vergleichenden Bewertung sowie
ntersuchungen im Gelände. Dies seien Fakten, die man
hon 1976/1977 gekannt habe, „und man hat auch ent-
rechend danach gehandelt“98. Zur damaligen Zeit, in
n Jahren von 1976 bis 1979, habe man zum Beispiel
n der Anwendung von Kriterien zur schrittweisen Ein-
gung der Zahl der Standorte gewusst. Außerdem habe
an zumindest aufseiten der Geowissenschaften gewusst,
ss es dann, wenn nur noch zwei bis drei hochrangige

tandorte zur Auswahl stünden, nicht mehr genüge, allein
hand der Aktenlage zu arbeiten und zu bewerten, son-
rn dass man dann auch ins Gelände gehen müsse, um
erkennen, wie es tatsächlich im Untergrund aussehe.99

usammenfassend hielt der Sachverständige fest: „Die
nforderungen an ein Standortsuchverfahren sind sehr
ch, und sie waren auch damals schon hoch. Ein Stand-
tsuchverfahren war und ist sinnvoll.“100

. Standortsuche und Standortvorschlag für
ein NEZ von 1973 bis 1977 sowie die
Entwicklung im Zusammenhang mit
der Abkehr Niedersachsens von
einer WAA im Jahre 1979

den Jahren von 1973 bis 1977 fand eine Standortsuche
r ein Nukleares Entsorgungszentrum (NEZ) mit Wie-
raufarbeitungsanlage (WAA) und Endlager statt.

iese Standortsuche war von zwei Prozessen geprägt:
er bundesweiten Suche eines Standortes für ein NEZ im
uftrag der Bundesregierung und dem Auswahlprozess
rch das Land Niedersachsen.

ie bundesweite Standortsuche wurde durch die Kern-
ennstoff-Wiederaufarbeitungs-Gesellschaft mit beschränk-
r Haftung (KEWA) im Auftrag der Bundesregierung
MFT) durchgeführt. Im Rahmen eines Verschmel-
ngsvertrages ist die KEWA 1995 von der Deutschen
esellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstof-
n mit beschränkter Haftung (DWK) übernommen wor-
n und als juristische Person damit erloschen.101

eitlich teilweise parallel zur bundesweiten Standortsu-
e fand ein Auswahlprozess durch die Landesregierung
iedersachsen statt, der 1977 mit der Benennung des
tandortes Gorleben als Vorschlag für ein NEZ und der
ustimmung der Bundesregierung zu diesem unter dem
orbehalt der Realisierbarkeit endete. Hieran schloss sich
Jahre 1979 die Abkehr Niedersachsens von einer
AA an. Im Zusammenhang damit wurden, basierend
f einem Beschluss der Regierungschefs von Bund und

ändern, die Entsorgungsgrundsätze angepasst.

er Wechsel der Zuständigkeit sowie das Erlöschen von
ristischen Personen stellen Beispiele für die Schwierig-

Protokoll Nr. 6, S. 13.
Protokoll Nr. 6, S. 14.
Protokoll Nr. 6, S. 15.

Handelsregisterauszug HR B 8926 des Amtsgerichts Hannover für
den Zeitraum 1978 bis 1995, MAT A 67.

Drucksache 17/13700 – 68 –

keiten dar, die sich aufgrund des Zeitablaufs für den Aus-
schuss bei den Ermittlungen zu diesem Teil des Untersu-
chungsauftrages ergeben haben. Die zu untersuchenden
Vorgänge lagen mehr als 30 Jahre zurück. Ein Großteil
der Zeugen befand sich mittlerweile in fortgeschrittenem
Alter; in einzelnen Fällen standen Zeugen dem Ausschuss
aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung
oder waren verstorben. Akten waren zum Teil unvollstän-
dig und Dokumente teils wohl auch nach Ablauf der übli-
chen Aufbewahrungsfristen bereits vernichtet worden.
Die Erinnerung von Zeugen an die mehrere Jahrzehnte
zurückliegenden Vorgänge war teils verblasst.

I. Bundesweite Standortsuche der KEWA
im Auftrag der Bundesregierung

Anfang der 70er Jahre erfolgte zunächst eine Standortsu-
che für ein Nukleares Entsorgungszentrum (NEZ) im
Auftrag des Bundes durch die KEWA.102

Die KEWA wurde 1971103 von der Hoechst AG, der
Bayer AG, der Gelsenberg AG (Bergbauunternehmen mit
Sitz in Gelsenkirchen/Essen) und der Nukem GmbH (Un-
ternehmen im Bereich der Kerntechnik) in Frankfurt am
Main gegründet.104 Gegenstand des Unternehmens war
ausweislich des Handelsregisterauszuges „die kommer-
zielle Betätigung auf dem Gebiet der Wiederaufarbeitung
von bestrahlten Kernbrennstoffen, insbesondere a) Pla-
nung, Errichtung und Betrieb von Anlagen, b) Durchfüh-
rung von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben, c) Ver-
trieb und Agenturtätigkeit, d) Beteiligung an nationalen
oder internationalen Gesellschaften.“105

Der erste Geschäftsführer der KEWA war der Zeuge
Dr. Adalbert Schlitt, zum Zeitpunkt der Übernahme der
Geschäftsführung Abteilungsleiter der Kerntechnik der
Hoechst AG. Die Geschäftsführung nahm er zunächst
„ehrenamtlich“ wahr.106 Laut Handelsregisterauszug war
Dr. Adalbert Schlitt von Oktober 1971 bis Februar 1977
als Geschäftsführer der KEWA tätig, wobei er diese
Funktion ab Juni 1976 gemeinsam mit Dr. Peter Zühlke
ausübte.107 Allerdings sagte der Zeuge Dr. Adalbert
Schlitt aus, dass er „76 aus der KEWA ausgeschieden“ 108
sei.

Das BMFT beauftragte 1973 die KEWA mit der Standort-
suche für ein Nukleares Entsorgungszentrum, bestehend
aus einer Wiederaufarbeitungsanlage sowie einem atoma-
ren Endlager.109 Dies wird durch dem Ausschuss vorlie-

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102 Vermerk der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 24. September
1976, MAT A 102, Bd. 25, Teil 1, pag. 188.

103 Handelsregisterauszug HR B 11982 des Amtsgerichts Frankfurt am
Main für den Zeitraum 1971 bis 1978, MAT A 67/2.

104 Zeugenvernehmung Dr. Adalbert Schlitt, Protokoll Nr. 58, S. 70.
105 Handelsregisterauszug HR B 11982 des Amtsgerichts Frankfurt am

Main für den Zeitraum 1971 bis 1978, MAT A 67/2.
106 Handschriftliche Gesprächsnotiz, MAT A 64, Bd. 16, pag. 079100.
107 Handelsregisterauszug HR B 11982 des Amtsgerichts Frankfurt am

Main für den Zeitraum 1971 bis 1978, MAT A 67/2.
108 Protokoll Nr. 58, S. 74.
109 Broschüre des BMWi „Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in

110

111

112

113

114
Deutschland – Das Endlagerprojekt Gorleben“, Oktober 2008,
MAT A 179, S. 17. 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

nde Dokumente110 und Aussagen von Zeugen bestätigt.
o bekundete der Zeuge Prof. Dr. Klaus Kühn, seinerzeit
irektor des Instituts für Tieflagerung (IfT) und als „Be-
ter“ und „ohne Vergütung“ an der KEWA-Studie KWA
24 beteiligt, dass das BMFT einen Auftrag an die

EWA gegeben habe.111 Zudem teilte der Zeuge
r. Adalbert Schlitt, Geschäftsführer der KEWA, in ei-
m Schreiben vom 29. November 2010 dem Untersu-
ungsausschuss mit, dass die „Standortuntersuchungen,
e die KEWA im Auftrag des Bundes, bzw. des Bundes-
inisteriums für Forschung und Technologie (Bundes-
inister Matthöfer) durchgeführt haben,“ damals zu
0 Prozent vom Bund finanziert worden seien.112

. Aufgabe der KEWA

ufgabe der KEWA war es, einen Standort in der Bun-
srepublik Deutschland für ein NEZ zu suchen, an dem
eichzeitig die Möglichkeit der Wiederaufarbeitung,
rennelementefertigung, Konditionierung und Endlage-
ng gegeben sein sollte.113

ei der Suche nach einem Standort für ein NEZ standen
dere Kriterien im Vordergrund als bei der Suche nach
nem reinen Endlager; der Schwerpunkt der Auswahlkri-
rien war hauptsächlich auf die Wiederaufarbeitungsan-
ge gerichtet.114 Der Zeuge Dr. Adalbert Schlitt bestä-
gte in seiner Vernehmung: „Ziel war, eine große
utsche Wiederaufarbeitungsanlage zu planen und zu er-

chten, eine etwa 1 400-, 1 500-Tonnen-Anlage. […] Um
so neben der Wiederaufarbeitungsanlage möglichst auf
m Gelände der Wiederaufarbeitung auch eine Endlage-
ng zu haben, um Transporte zu vermeiden, hat der
und […] uns beauftragt, ab 1973 über die Wiederaufar-
itung hinaus […] ein geeignetes Endlager für hochra-
oaktive Abfälle [… zu suchen, Anm. d. Verf.]. Wir ha-
n […] diesen Auftrag dann 1974/75 übernommen und
nächst einmal großräumig in Deutschland abgegriffen,
as als Standort infrage kam – im Vordergrund natürlich
mer die Kriterien für die Wiederaufarbeitung, die […]
hr viel stringenter waren als für ein Endlager.“115

. Standortkriterien

Rahmen einer ersten Studie entwickelte die KEWA
eignete Kriterien mit dem Ziel, mehrere alternative

tandorte in der Bundesrepublik Deutschland durch einen
ertenden Vergleich aller Standortdaten zu ermitteln und

Deckblatt der KEWA-Studien KWA 1224 vom Dezember 1974,
MAT A 102, Bd. 24, pag. 3 ff., KWA 1225 vom Februar 1977,
MAT A 173, und KWA 1225 vom Oktober 1977, MAT B 33, mit
Hinweis auf die Förderung des Vorhabens durch das BMFT; Hand-
schriftlichen Vermerk vom 27. März 1974, MAT A 64, Bd. 16,
pag. 079051.
Protokoll Nr. 46, S. 50.
Schreiben von Dr. Adalbert Schlitt vom 29. November 2010,
MAT A 129.
Vgl. Broschüre des BMWi „Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in
Deutschland – Das Endlagerprojekt Gorleben“, Oktober 2008,
MAT A 179, S. 16.

Zeugenvernehmung Prof. Dr. Klaus Kühn, Protokoll Nr. 46, S. 5.

15 Protokoll Nr. 58, S. 70 f.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 69 –

die günstigsten Standorte zur weiteren Erforschung zu be-
nennen.116 Dabei wurde das gesamte Gebiet der damali-
gen Bundesrepublik Deutschland, auch solche Gebiete,
die keine Salzstöcke zur Einlagerung von radioaktiven
Abfällen im Untergrund aufweisen, in Betracht gezo-
gen.117

Als Anforderungen an den Standort einer großen Wieder-
aufarbeitungsanlage wurden in dem KEWA Abschlussbe-
richt vom Dezember 1974 (KWA 1224) aufgeführt:

– geringe Besiedlungsdichte

– Möglichkeit zur Zwischen- und Endlagerung radioak-
tiver Abfälle

– wenig Milchwirtschaft im Nahbereich

– günstige Windverhältnisse

– Vermeidung von Erdbebengebieten

– günstige Verkehrsverhältnisse

– ausreichende Energie- und Wasserversorgung

– günstige Infrastruktur

– Vermeidung von Flugschneisen

– Vermeidung von Trinkwassereinzugsgebieten

– Vermeidung von Naturschutz-, Erholungs- und Frem-
denverkehrsgebieten. 118

Weiter heißt es unter der Überschrift „Endlagergeologie“:

„Von erheblicher Bedeutung für die Eignung eines Stand-
ortes ist das Vorhandensein eines Salzstockes am Standort
oder in unmittelbarer Standortnähe, da aus Sicherheits-
gründen angestrebt wird, die radioaktiven Abfälle der
Wiederaufarbeitung nicht zu transportieren, sondern di-
rekt am Standort in das Endlager abzusenken. Von den für
Endlagerzwecke vorgesehenen Salzstöcken müssen fol-
gende Angaben ermittelt werden:

– Entfernung zum Standortgelände

– Teufenlage des Salzstockes

– Entfernung zum Süßwasser

– Entfernung zum nächsten bergbaulich genutzten Ge-
biet

– frühere Erkundung durch Bohrungen.

Daneben ist zu prüfen, ob im Nahbereich des Anlagen-
standortes genügend aufnahmefähige Porenspeicher zum
Verpressen von aufkonzentrierter Sole oder von schwach-
aktiven Abfallflüssigkeiten vorhanden sind.“119

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116 KEWA Abschlussbericht (KWA 1224), MAT A 102, Bd. 24,
pag. 000003 ff. (000007).

117 KEWA Abschlussbericht (KWA 1224), MAT A 102, Bd. 24,
pag. 000003 ff. (000007).

118 KEWA Abschlussbericht (KWA 1224), MAT A 102, Bd. 24,
pag. 000003 ff. (000009).

119

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123

124
KEWA Abschlussbericht (KWA 1224), MAT A 102, Bd. 24,
pag. 000003 ff. (000015).
Drucksache 17/13700

usammengefasst können die Standortkriterien in fol-
nde drei Bereiche aufgeteilt werden:

Umweltkriterien
(geringe Besiedlungsdichte, unterdurchschnittliche
Viehwirtschaft, Vermeidung von Naturschutz-, Erho-
lungs- und Fremdenverkehrsgebieten),

Sicherheitskriterien
(geologischer und hydrogeologischer Aufbau, seismo-
logische, hydrologische und meteorologische Verhält-
nisse) und

Wirtschaftliche Kriterien
(Verkehrsdichte, Wasser- und Energieversorgung, in-
dustrieller Entwicklungsstand).120

. Untersuchungen zur Standortauswahl

nhand der oben genannten Standortkriterien wurden für
ne Standortauswahl verschiedene KEWA-Studien erar-
itet.

) KWA 1224 vom Dezember 1974
(Februar bis Dezember 1974)

Dezember 1974 veröffentlichte die KEWA einen Ab-
hlussbericht mit dem Titel „Ermittlung mehrerer alter-
tiver Standorte in der Bundesrepublik Deutschland für
ne industrielle Kernbrennstoff-Wiederaufarbeitungsan-
ge“ (KWA 1224). Der Zeitraum der Studie reichte vom
Februar 1974 bis zum 31. Dezember 1974. Bei der Stu-
e handelte es sich um ein „vom Bundesministerium für
orschung und Technologie gefördertes Entwicklungs-
rhaben“.121

der Studie wurden auf der Grundlage der oben genann-
n Standortkriterien bundesweit zunächst 26 Standort-
öglichkeiten ermittelt.122 In einem zweiten Schritt
hieden 16 dieser Standorte wieder aus. Hauptgründe
aren die Besiedelungsdichte und die landwirtschaftliche
utzung. Die verbliebenen 10 Standorte wurden schließ-
ch mit Hilfe eines Bewertungsschemas verglichen und
e 4 geeignetsten ermittelt.123

Ergebnis wurde ein Ranking mit den vier geeignetsten
tandorten erstellt. Nach Detailuntersuchungen und Ge-
ichtung der Kriterien „erweisen sich die vier Standorte,
e Salzstöcke in der unmittelbaren Nachbarschaft auf-
eisen, den übrigen Standorten eindeutig überlegen.“124

Angelehnt an Dr. Anselm Tiggemann, Gorleben als Entsorgungs-
und Endlagerstandort, Der niedersächsische Auswahl- und Entschei-
dungsprozess, Expertise zur Standortvorauswahl für das „Entsor-
gungszentrum“ 1976/1977, MAT A 93, S. 11 f.
KEWA Abschlussbericht (KWA 1224), MAT A 102, Bd. 24,
pag. 000003 ff.
KEWA Abschlussbericht (KWA 1224), MAT A 102, Bd. 24,
pag. 000003 ff. (000025).
RSK-Protokoll vom 18. Februar 1976 über die 1. Sitzung des RSK-
ad-hoc-Ausschusses „Standort der Wiederaufarbeitungsanlage der
KEWA“ vom 5. Februar 1976, MAT E 5, Bd. 17, pag. 042 ff. (045).

KEWA Abschlussbericht (KWA 1224), MAT A 102, Bd. 24,
pag. 000003 ff. (000057).

Drucksache 17/13700 – 70 –

Bei den Standorten in der Reihenfolge ihrer Eignung han-
delte es sich um:

1. „Börger“ im Emsland

2. „Ahlden“ an der Aller

3. „Faßberg“ in der Lüneburger Heide

4. „Lütau“ in Ostholstein125

Der Standort Lütau in Schleswig-Holstein wurde zwar für
sachlich durchaus gut geeignet befunden, aufgrund seiner
unmittelbaren Nähe zur DDR-Grenze sollte dieser Stand-
ort von den weiteren Betrachtungen jedoch vorerst zu-
rückgestellt werden.126 Die drei anderen Standorte befin-
den sich in Niedersachsen. Die KEWA-Studie sah als
weiteres Vorgehen vor, „den günstigsten Standort, […]
„Börger“ im Emsland, umfassend zu erforschen, die zwei
nächstplazierten Standorte (Faßberg und Ahlden) aber
mit einem gekürzten Forschungsprogramm, das nur die
Untersuchung der Salzstöcke und einige sehr langwierige
meteorologische Messungen enthält [zu erkunden]. Die
Untersuchungen an den Reservestandorten werden einge-
stellt, sobald erkennbar ist, daß der Errichtung der Anlage
am favorisierten Standort nichts mehr im Wege steht.“127

Am Standort Gorleben wurden keine Untersuchungen
durchgeführt; der Salzstock Gorleben fand keine Erwäh-
nung in dieser KEWA-Studie. Aus einer späteren KEWA-
Studie vom Oktober 1977 (KWA 1225) ergibt sich inso-
weit, dass dieser Standort bei der Untersuchung im Jahre
1974 ausgeschieden sei, weil er nach den damals zugäng-
lichen Planungsunterlagen in einer Erholungs- bzw. Fe-
rienzone gelegen habe.128 In seiner Vernehmung am
22. Oktober 2010 führte auch der Zeuge Dr. Anselm
Tiggemann aus, dass der östliche Teil des Landkreises als
Ferien- und Erholungsgebiet ausgewiesen und deswegen
in der ersten Auswahlstufe für die KEWA im Jahr 1974
praktisch ganz herausgefallen sei.129

Demgegenüber sagte der Zeuge Dr. Adalbert Schlitt, da-
maliger Geschäftsführer der KEWA, allerdings unter Be-
zugnahme auf die erst später untersuchten Standorte130
aus, dass das Ausschlusskriterium für den Standort Gorle-
ben bei der Berücksichtigung in der KEWA-Studie nicht
Ferien- und Erholungsgebiet, sondern die Nähe zur DDR-
Grenze war: „Und wer die Salzkarten sieht, der kommt
[…] am Salzstock Gorleben überhaupt nicht vorbei, weil
er sich von der Größe her geradezu anbietet. […] Es kam
also Gorleben infrage als Allererstes. Dann kam Lutterloh
[…] Dann hatten wir noch Lichtenhorst und Wahn. […]
und ich habe sofort gesagt: Gorleben liegt unmittelbar an
der Grenze zur DDR; ausgeschlossen.“131 Er sei diesbe-


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125 KEWA Abschlussbericht (KWA 1224), MAT A 102, Bd. 24,
pag. 000003 ff. (000059).

126 KEWA Abschlussbericht (KWA 1224), MAT A 102, Bd. 24,
pag. 000003 ff. (000059).

127 KEWA Abschlussbericht (KWA 1224), MAT A 102, Bd. 24,
pag. 000003 ff. (000097).

128 KEWA Zwischenbericht vom Oktober 1977 (KWA 1225), MAT B
33, S. 10.

129 Protokoll Nr. 16, S. 64.
130

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137

138
Vgl. nachfolgend Zweiter Teil, Kapitel B. I. 3. b).
131 Protokoll Nr. 58, S. 72.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

glich auch im Ministerium vorstellig geworden, wo
an seine Ansicht geteilt habe, dass der Standort Gorle-
n aus politischen Gründen wegen der DDR-Nähe nicht
Betracht gezogen werden könne.132 Weiterhin führte er
seiner Zeugenvernehmung aus: „Es wurde also Gorle-
n niemals in irgendeine Liste aufgenommen, sondern
nächst nur […] Weesen-Lutterloh, Wahn und Lichten-
rst.“133 Naherholungsgebiet sei nicht das Kriterium ge-

esen, weswegen der Standort Gorleben ausgeschlossen
orden sei, sondern die Nähe zur DDR.134 In einem
chreiben an den Untersuchungsausschuss vom 29. No-
mber 2010 teilte der Zeuge Dr. Adalbert Schlitt ergän-
nd mit, dass Literaturstudien und erste Gespräche mit
eologen ergeben hätten, dass der Salzstock Gorleben
n besonderem Maße den Kriterien für eine Wiederauf-
beitungsanlage und sichere Endlagerung entsprochen“
tte „und von uns als der am besten geeignete Standort
gesehen wurde“, eine Auffassung die auch vom BMFT
teilt worden sei. Dennoch sei der Salzstock Gorleben
um Bedauern aller Beteiligten“ aufgrund der Nähe zur
DR aus der Liste der besonders geeignet erscheinenden
alzstöcke ausgenommen worden, um der DDR nicht die
elegenheit zu geben, Auseinandersetzungen mit der
undesrepublik Deutschland zu provozieren.135

uch in seiner Befragung erklärte der Zeuge Dr. Adalbert
hlitt: „In kleinem Kreis wussten wir, dass Gorleben der
ste Standort ist.“136

) KWA 1225 vom Februar 1977
(Januar bis Dezember 1975)

ie zweite KEWA-Studie, ein Zwischenbericht (KWA
25), der im Februar 1977 veröffentlicht wurde, behan-
lte den Zeitraum vom 1. Januar 1975 bis zum 31. De-
mber 1975 und trägt den Titel „Untersuchung eines

tandortes zur Errichtung einer Anlage für die Entsor-
ng von Kernkraftwerken; Teiluntersuchungen zu zwei

lternativstandorten“.137

der Studie wurde ausgeführt, dass 1975 mit der Vor-
rt-Untersuchung der drei Standorte Börger, Ahlden und
aßberg begonnen worden sei, die sich „als gut geeignet
r die Anlage einer industriellen Wiederaufarbeitungsan-
ge für Kernbrennstoffe erwiesen hatten“.138 Die Arbei-
n wurden – wie im Abschlussbericht KWA 1224 darge-
ellt – zunächst mit Vorrang am Standort Börger
fgenommen.

usätzliche Informationen sowie Ereignisse während des
hres 1975 hatten zu einer Änderung der Auswahl der zu
tersuchenden Standorte geführt. Der Standort Börger

urde nach dem dortigen Salzstock umbenannt in

Protokoll Nr. 58, S. 72.
Protokoll Nr. 58, S. 72.
Protokoll Nr. 58, S. 93.
Schreiben von Dr. Adalbert Schlitt vom 29. November 2010,
MAT A 129, S. 2.
Protokoll Nr. 58, S. 77.
KEWA Zwischenbericht vom Februar 1977 (KWA 1225), MAT A
173, Titelseite.

KEWA Zwischenbericht vom Februar 1977 (KWA 1225), MAT A
173, S. 1.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 71 –

„Wahn“.139 Statt der Standorte Ahlden und Faßberg wur-
den in Abstimmung mit dem BMFT, dem Niedersächsi-
schen Ministerium für Wirtschaft und dem Niedersächsi-
schen Landesamt für Bodenforschung die Standorte
„Lichtenhorst“ und „Lutterloh“ für die Untersuchungen
ausgewählt.140 Als Begründung hierfür wurde in dem
KEWA-Zwischenbericht angeführt, dass am Standort Faß-
berg größere Erdgasvorkommen gefunden worden seien,
so dass beschlossen wurde, diesen Standort nicht weiter zu
untersuchen.141 An dessen Stelle trat der Standort Lutter-
loh, da durch Windbrüche und vor allem Waldbrände im
August 1975 Waldbestände, die sich auf dem Gebiet des
Salzstockes Weesen-Lutterloh befanden, vernichtet wur-
den. Ursprünglich war bei den Standortvoruntersuchungen
diese Region ausgenommen worden, da Naturparks, Na-
turschutzgelände und Feriengebiete ausgeklammert wer-
den sollten.142 „Auch die Verhältnisse hinsichtlich der
Standortbewertungskriterien waren für diesen Standort in
hohem Maße erfüllt.“143 Im Hinblick auf den Standort
Ahlden wurde das zu untersuchende Gebiet um einige Ki-
lometer weiter nach Westen zum Salzstock „Lichtenhorst“
verlegt, „weil sich herausgestellt hatte, daß bei dem zu-
nächst in Betracht gezogenen Salzstock „Eilte“ in größe-
rem Umfang Erdöl gefördert wird“.144

Unter Berücksichtigung dieser Änderungen wurden die
Untersuchungen an den Standorten

– „Wahn“ (Landkreis Aschendorf-Hümmling)

– „Lichtenhorst“ (Landkreis Nienburg, Fallingbostel)

– „Lutterloh“ (Landkreis Celle)

aufgenommen. Der Zwischenbericht stellte im Weiteren
die durchgeführten Arbeiten und Untersuchungsergeb-
nisse des Jahres 1975 zur Geologie der oberflächennahen
Schichten, zum hydrologischen, geologischen und mete-
orologischen Untersuchungsprogramm und zur Gebiets-
struktur dar und gab einen Ausblick auf die im Jahre 1976
durchzuführenden Arbeiten.

c) KWA 1225 vom Oktober 1977
(Januar bis Dezember 1976)

Im Oktober 1977 erschien der dritte Bericht der KEWA
(KWA 1225) mit dem Titel „Untersuchung eines Standor-
tes zur Errichtung einer Anlage für die Entsorgung von
Kernkraftwerken; Teiluntersuchungen zu zwei Alterna-
tivstandorten“. Diese KEWA-Studie behandelte den Zeit-
raum vom 1. Januar 1976 bis zum 31. Dezember 1976.145

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139 KEWA Zwischenbericht vom Februar 1977 (KWA 1225),
MAT A 173, S. 5.

140 KEWA Zwischenbericht vom Februar 1977 (KWA 1225),
MAT A 173, S. 16.

141 KEWA Zwischenbericht vom Februar 1977 (KWA 1225),
MAT A 173, S. 17.

142 KEWA Zwischenbericht vom Februar 1977 (KWA 1225),
MAT A 173, S. 17; vgl. oben Zweiter Teil, Kapitel B. I. 3. a).

143 KEWA Zwischenbericht vom Februar 1977 (KWA 1225),
MAT A 173, S. 18.

144 KEWA Zwischenbericht vom Februar 1977 (KWA 1225),
MAT A 173, S. 18.

145

146

147

148

149

150
KEWA Zwischenbericht vom Oktober 1977 (KWA 1225), MAT
B 33, Titelseite. 1
Drucksache 17/13700

ie Untersuchungsarbeiten an den drei Standorten
ahn“, „Lichtenhorst“ und „Lutterloh“ wurden im Jahre

76 zunächst fortgesetzt, allerdings lag das Schwerge-
icht – anders als ursprünglich geplant – auf der Untersu-
ung des Standortes „Lutterloh“. Dies hatte die Ursache
rin, dass in der Zeit von Mitte Februar bis Mitte März
76 und ab Mitte August 1976 bis über den Berichtszeit-
um des Berichtes hinaus auf Anweisung des BMFT die
rbeiten an allen Standorten aufgrund von Protesten der
rtigen Bevölkerung unterbrochen wurden; am Standort
ahn musste das Ergebnis des Rechtsstreits mit der
rundstückseigentümerin des Bohrgeländes Wahn 1001
gewartet werden und am Standort Lichtenhorst wurden
e Arbeiten zur Bohrplatzvorbereitung von Demonstran-
n verhindert.146

nfang 1976 begann die Information der Öffentlichkeit
allen drei Standorten. Der KEWA-Studie zufolge er-
ies es sich „bei der Durchführung dieses Informations-
ogramms […] als erforderlich, die Untersuchungsarbei-
n in der Zeit von Mitte Februar bis Mitte März 1976 zu
terbrechen“147. Schließlich wurden sämtliche Arbeiten
r Ort ab Mitte August 1976 eingestellt und im Berichts-
itraum der Studie nicht wieder aufgenommen. Die Ein-
ellung der weiteren Bohrungen geschah auf Anweisung
s BMFT.148 Hintergrund waren Demonstrationen und

roteste an den Bohr- und Standortgeländen in Wahn,
ichtenhorst und später auch in Lutterloh.149 Neben Wi-
rständen in der Bevölkerung kamen wasserwirtschaftli-
e Aspekte und der Naturschutz an den Standorten als
ögliche Restriktionen hinzu.150 Am Standort Wahn be-
nd sich zudem der Salzstock unter einem Bundeswehr-
elände, das als Schießplatz benutzt wurde.151

Hinblick auf den Salzstock Gorleben ging aus dieser
EWA-Studie hervor, dass dieser Salzstock als der am
sten geeignete Standort anzusehen sei; wörtlich heißt es
der Studie insoweit: „Da seit der Standortermittlung im
hre 1974 einige Auswahlkriterien hinsichtlich ihrer Be-
utung inzwischen anders bewertet werden, wurde nach-
prüft, ob sich neben Wahn, Lichtenhorst und Lutterloh
ue Standortalternativen finden lassen. Diese Untersu-
ung wurde durchgeführt mit dem Ergebnis, daß die ur-
rünglich ausgewählten Standorte nach wie vor als sehr
nstig anzusehen sind und daß sie lediglich vom Stand-
t „Gorleben“ übertroffen werden. Dieser Standort war
i der Untersuchung im Jahre 1974 ausgeschieden, weil

KEWA Zwischenbericht vom Oktober 1977 (KWA 1225),
MAT B 33, S. 1.
KEWA Zwischenbericht vom Oktober 1977 (KWA 1225),
MAT B 33, S. 6.
Vermerk der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 24. September
1976, MAT A 102, Bd. 25, Teil 1, pag. 188 (188).
Dr. Anselm Tiggemann, Gorleben als Entsorgungs- und Endlager-
standort, Der niedersächsische Auswahl- und Entscheidungsprozess,
Expertise zur Standortvorauswahl für das „Entsorgungszentrum“
1976/1977, MAT A 93, S. 26; Vermerk der PTB vom 6. August
1976, MAT E 3, Bd. 25, pag. 307 f.
Vermerk von MR Klaus Stuhr, Niedersächsisches Wirtschaftsminis-

terium, vom 9. März 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2, pag. 186.

51 Vermerk der PTB vom 6. August 1976, MAT E 3, Bd. 25, pag. 307 f.

Stand“ sowie die „Umfrage der PWK über die Anforde-
rungen an die Standorte […] zur Erstellung eines Stand-
ortberichtes für die Genehmigungsbehörde“153.

In einem von der PTB erstellten Vermerk zu diesem Ge-
spräch heißt es im „Fazit“ zum „gegenwärtigen Stand“
der drei Standorte:

„W
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du
ab

152 KEWA Zwischenbericht vom Oktober 1977 (KWA 1225),
MAT B 33, S. 9 f.

153 Der PTB-Mitarbeiter Dr. Eckart Viehl fertigte am 6. August 1976.
einen Vermerk über eine Besprechung bei der Höchst AG am 5. Au-
gust 1976 an, MAT A 83, Bd. 8, pag. 346 ff.

154

155
ahn“, „Lichtenhorst“ und „Lutterloh“ weitere Stand-
te […] geeignet sind.“ Diese Prüfung sei inzwischen
rchgeführt worden. Das Dokument155 ist im Folgenden
gebildet:

Vermerk über eine Besprechung bei der Höchst AG am 5. August
1976, MAT A 83, Bd. 8, pag. 346 ff. (348).
MAT A 102, Bd. 7, pag. 100 f.
Drucksache 17/13700 – 72 –

er nach den damals zugänglichen Planungsunterlagen in
einer Erholungs- bzw. Ferienzone lag.“152

d) KEWA-Nachprüfung im Jahr 1976
Zu der nach dem KEWA-Zwischenbericht KWA 1225
vom Februar 1977 betreffend den Zeitraum von Januar
bis Dezember 1976 mit dem Ergebnis durchgeführten
Nachprüfung, dass die drei Standorte „Wahn“, „Lichten-
horst“ und „Lutterloh“ lediglich vom Standort „Gorle-
ben“ übertroffen werden, finden sich in dem genannten
Bericht keine weiteren Angaben.

Zu der Frage, worauf diese Angaben mit der Bewertung
des Salzstocks Gorleben als bestgeeigneten Standort be-
ruhen, hat der Ausschuss folgendes ermittelt:

Am 5. August 1976 fand bei der Höchst AG unter der
Leitung des KEWA-Geschäftsführers Dr. Adalbert Schlitt
und des PWK-Geschäftsführers Dr. Carsten Salander eine
Besprechung mit den Projektbeteiligten PWK, RWE,
KWU, ALKEM, RBU, Bayer, BMFT, Höchst und PTB
statt. Gesprächsthemen waren „die Geschichtliche Ent-
wicklung der Wahl der 3 Standorte und gegenwärtiger

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

s besteht durchaus die Möglichkeit, daß keiner der drei
tandorte [gemeint sind Wahn, Lichtenhorst oder Lutter-
h, Anm. d. Verf.] geeignet ist. Man sollte schnellstens
ch noch andere Standorte untersuchen, zumal sich die
uswahlkriterien etwas geändert haben (Jod-Problem ge-
st, damit Auftreten in Milch verhindert). M. E. wird
es zwischen BMFT und KEWA besprochen.“154

den Beweismaterialien des Ausschusses finden sich
rteilt auf zwei Stellen einer Akte Unterlagen, die zwar
ders als die vorgenannte Studie nicht ausdrücklich als
EWA-Bericht mit KWA-Nummer bezeichnet wird, in
nen jedoch anknüpfend an die drei Standorte „Wahn“,
ichtenhorst“ und „Lutterloh“ die Untersuchung acht

eiterer Standorte dargestellt ist (Bunde, Rhaude, Gorle-
n, Börger, Zwischenahn, Odisheim, Ostervesede, Wet-
nbostel).

uf zwei aufeinanderfolgenden Seiten wird unter der
berschrift „Neue Standortalternativen in Niedersach-
n“ einleitend Bezug genommen auf die Besprechung
m 5.8.1976 in Frankfurt (Main)-Höchst“, die unter an-
rem ergeben habe, dass „geprüft werden sollte, ob au-
r den z. Zt. in Untersuchung befindlichen Standorten

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 73 – Drucksache 17/13700

Am Ende der zweiten Seite des Dokumentes heißt es be-
zugnehmend auf die genannten acht untersuchten Stand-
orte: „Sie werden nur vom Standort Gorleben übertroffen,
der jedoch durch seine Lage in unmittelbarer Nähe zur
DDR-Grenze sehr bedenklich erscheint.“

Die den am Ende der ersten Seite angeführten Unterlagen
entsprechenden Karten und Tabellen 1 bis 4 befinden sich
an anderer Stelle des gleichen Ordners wenige Seiten
nach einem Schreiben der PWK vom 16. November 1976
an Klaus Stuhr, Referatsleiter im Niedersächsischen Wirt-
schaftsministerium. In dem Schreiben der PWK an Klaus
Stuhr heißt es:

„Sehr geehrter Herr Stuhr !

Bezugnehmend auf unsere Absprache vom vergange-
nen Samstag überreiche ich beiliegend 20 Kopien der
Beschreibung der Alternativstandorte.

Mit freundlichen Grüßen“

Das Anschreiben der PWK vom 16. November 1976, die
Zusammenfassung mit der Überschrift „Neue Standortal-
ternativen in Niedersachsen“ und die nachfolgenden Kar-

wertungsmaßstäben und Gewichtungsvarianten sind dem
Bericht gesondert beigefügt.156

Auch der damalige KEWA-Projektleiter Entsorgungszen-
trum, Wolfgang Issel, führte in seiner Dissertation aus dem
Jahr 2002 aus, dass zu den drei Standorten Wahn, Lichten-
horst und Lutterloh „zu Beginn des Jahres 1976 auf
Wunsch des WiMiNS [gemeint ist das niedersächsische
Wirtschaftsministerium, Anm. d. Verf.] weitere Standorte
in die Voruntersuchung eingebracht [wurden]. Zu diesen
Regionen gehörte auch Gorleben, das wegen seiner Nähe
zur Grenze zur DDR im Einvernehmen mit der Bundesre-
gierung vorher nicht in die engere Wahl gekommen war,
welches aber ansonsten die günstigsten Bewertungen er-
halten hatte.“157

Darüber hinaus existiert ein Dokument des Amtsrates im
Niedersächsischen Wirtschaftsministerium Ulf Chojna-
cki über ein Telefongespräch mit Dr. Joachim Hornke,

156 MAT A 102, Bd. 7, pag. 3, pag. 100–101, pag. 6–21, Doku-
ment Nr. 4.

157 Wolfgang Issel, Die Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen in der
Bundesrepublik Deutschland. Technologische Chance oder energie-
Drucksache 17/13700 – 74 –
ten sowie die Tabellen 1 bis 4 mit den Standortdaten, Be-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
politischer Zwang, Frankfurt am Main 2003 (zugleich Karlsruhe
Univ. Diss. 2002, ISBN 3-631-50916-2), S. 217.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 75 –

Mitarbeiter der KEWA, vom 26. August 1976: „Nach
Auskunft von Dr. Hornke werden im Augenblick fol-
gende Standortalternativen näher untersucht: Gorleben
(Lk Lüchow-Dannenberg), Ebstorf (Lk Uelzen), Zwi-
schenahn (Lk Ammerland), Rauhde (Lk Leer), Bunde (Lk
Leer), Börger (Lk Aschendorf-Hümmling), Odisheim (Lk
Land Hadeln), Stemmen (Lk Rotenburg)“.158

In einem Vermerk von Reinhold Ollig, BMFT, vom
27. April 1981 mit Hintergrundinformationen zur Aus-
wahl von Salzstöcken zur Endlagerung radioaktiver Ab-
fälle in der Bundesrepublik Deutschland ist insoweit fest-
gehalten: „Die 1976 durchgeführten Untersuchungen
beinhalteten u. a. eine Überprüfung der Vorgaben*) und
der Eingabedaten (z. B. durchgeführte Siedlungsprojekte,
veränderte Regionalplanung) für das Standortermittlungs-
verfahren von 1974. Diese ergab, daß die ursprünglich
ausgewählten Standorte nach wie vor als sehr günstig an-
zusehen sind und daß sie lediglich vom Standort Gorleben
übertroffen werden.“ In einer Fußnote zu den „Vorgaben“
heißt es: „lt. KEWA-Bericht 1974 war für einen Standort
u. a. gefordert: – geringe Bevölkerungsdichte im Hinblick
auf die vorläufig noch erforderlichen Abgaben der Spalt-
edelgase und der Restmengen an Jod und Aerosolen – güns-
tige meteorologische Verhältnisse hinsichtlich der Aus-
breitung von Emissionen – wenig Milchwirtschaft im
Nahbereich. Nach der Einführung von Jodfiltern (WAK ab
1975) und Aerosolfiltern mit Abscheidegraden von 99,9 %
bzw. 99,99 % konnten diese Auswahlkriterien hinsichtlich
ihrer Bedeutung anders bewertet werden.“159

In einem zusammenfassenden Vermerk des damaligen
Referatsleiters im Niedersächsischen Wirtschaftsministe-
rium, MR Klaus Stuhr, vom 9. März 1977 wurde insoweit
festgehalten: „Nachdem sich Mitte 1975 nach intensive-
ren Recherchen herausgestellt hatte, daß bei den bekann-
ten Standorten mit Restriktionen (Wasservorkommen,
Naturschutz u. a.) zu rechnen war, wurden im MW intern
weitere Möglichkeiten geprüft. Dabei stellte sich heraus,
daß die Zahl der möglichen Standorte größer war als ur-
sprünglich von der KEWA angenommen. Die KEWA
wurde auf diese Möglichkeiten (rd. 25) aufmerksam ge-
macht. Unter den genannten Standorten befand sich auch
Gorleben. […] In der 2. Hälfte 1976 wurden von der
KEWA ergänzende Standortuntersuchungen angestellt. In
diese Untersuchungen wurden neben den drei bis dahin
bekannten Standorten 8 zusätzliche Standorte einbezo-
gen.“160

Der Zeuge Dr. Hans-Joachim Röhler, bis 1978 Staatsse-
kretär im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft
und Verkehr, führte in seiner Vernehmung aus: „Die
KEWA-Studie, in der Gorleben auf Platz eins stand, das
muss die Nachbewertung gewesen sein, in der die ur-
sprünglichen drei und acht weitere Standorte untersucht
worden sind nach den Kriterien der KEWA. Die bin ich

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158 MAT A 102, Bd. 7, pag. 2.
159 Vermerk von Reinhold Ollig, BMFT, vom 27. April 1981,

MAT A 95, Bd. 10, pag. 175 ff. (180).
160

161

162

163

164
Vermerk von Klaus Stuhr, MW, vom 9. März 1977, MAT A 102,
Bd. 8, Teil 2, pag. 186. 1
Drucksache 17/13700

cht in der Lage, jetzt im Einzelnen zu reproduzieren. Da
bt es aber auch in den Akten Unterlagen, wie die
EWA an die Bewertung der einzelnen Standorte heran-
gangen ist. Ich weiß nur, dass die KEWA in dieser Stu-
e drei plus acht, nämlich elf, zu dem Ergebnis gekom-
en ist, Gorleben hat Platz eins unter den untersuchten
tandorten, mit Abstand vor den zunächst vorgeschlage-
n Standorten Wahn, Lichtenhorst und Lutterloh. […]
orleben kam nach meiner Erinnerung im Jahre 1976.

] Das muss im ersten oder zweiten Quartal gewesen
in. Da sind der KEWA vonseiten des Wirtschaftsminis-
riums – legen Sie mich nicht fest – 20 oder 25 zusätzli-
e Standorte genannt worden, weil die drei, die sie vor-
schlagen hatten, problembehaftet waren. […] Es gab
ne Nachbewertungsstudie, ja.“161 Zum Anlass einer
achbewertung führte er aus: „Die drei Standorte hatten,
f Deutsch gesagt, Mängel,162 und deshalb haben wir ge-
gt: Gibt es vielleicht noch bessere? Und dann sind die
erspielt worden, und die KEWA hat die dann unter-
cht.“163

or dem Asse-Untersuchungsausschuss des Niedersäch-
schen Landtages betonte der Zeuge Dr. Hans-Joachim
öhler auch: „Nach meiner Meinung war Gorleben im-
er in dem Korb, der zur Diskussion stand.“164

uf den Vorwurf angesprochen, Gorleben sei aus dem
ut gezaubert worden, ergänzte der Zeuge: „Aus meiner
icht ist das eine Behauptung, die einfach sachlich nicht
terlegt werden kann; denn wir hatten einmal die

EWA-Studie, die unabhängig von den Überlegungen
r Landesregierung lief und die zu dem Ergebnis kam:
orleben ist der geeignetste Standort. – Die KEWA-Stu-
e muss es irgendwo geben. Ich habe sie in den Unterla-
n nicht gefunden. Wir selber haben aufgrund der
EWA-Studie und wohl auch durch Vorüberlegungen in-
rministerieller Art in dem Gespräch am 11.11. mit den
undesministern den Standort Gorleben erstmals ge-
nnt, nicht aus dem Hut gezaubert; der war schon sach-

ch unterlegt.“165

diesem Sinne äußerte sich auch der Zeuge Dr. Anselm
ggemann bei seiner Vernehmung: „Das Wirtschafts-
inisterium Niedersachsen teilt Ende 1975/Anfang 1976,
ne eine Bewertung vorzunehmen, weitere alternative

tandortmöglichkeiten der KEWA mit. Hierunter befindet
ch […] auch Gorleben als Vorschlag. […] Die KEWA
tersucht diese Möglichkeiten im Laufe des Jahres
76. Bei acht dieser Standortmöglichkeiten wird eine
taillierte Nachbewertung in der zweiten Hälfte 1976
arbeitet. Das Ergebnis dieser Nachbewertung ist: Gorle-
n ist der am besten geeignete Standort. Er erhält in
eser Studie die beste Platzkennziffer. […] Die Standort-

Protokoll Nr. 51, S. 10 und S. 17.
Ergänzung des Zeugen: „… insbesondere, weil Nutzungskonkurren-
zen in Bezug auf die Standorte, wie Wassereinzugsgebiete, nicht ge-
prüft oder ungenügend geprüft waren.“
Protokoll Nr. 51, S. 55.
Aussage Dr. Hans-Joachim Röhler im 21. Untersuchungsausschuss
des Niedersächsischen Landtages am 10. September 2009, S. 42,

MAT B 26.

65 Protokoll Nr. 51, S. 11.

Drucksache 17/13700 – 76 –

daten dieser acht alternativen Standorte werden zusam-
mengetragen, ähnlich wie bei der KEWA 1. Der Krite-
rienkatalog, also der Bewertungskatalog wird dargelegt. Es
gibt zwei Gewichtungen. Das war in der ersten KEWA-
Studie genauso der Fall. Dann ist dieses Kartenmaterial
angefügt, und es gibt auch diese Tabellen mit den Ge-
wichtungen. Die gibt es bei KEWA 1 eben genauso. Inso-
fern ist diese Untersuchung auf jeden Fall da. Weil sie an
dieser zentralen Stelle in dieser Akte letztendlich ist und
sich dann letztendlich der Bezug finden lässt in dem Ge-
spräch auf die Platzkennziffer – das bezieht sich wirklich
auf die Untersuchung, das kann sich ja auf nichts anderes
beziehen –, ist das für mich ganz eindeutig eine zusätzli-
che Untersuchung, die aber im damaligen Kontext nicht
kommuniziert worden war. Interessant wäre jetzt, der
Frage nachzugehen – die Standortsuche ist von der Bun-
desregierung, vom BMFT, finanziert worden –, inwiefern
die Finanzierung dieser Studie abgelaufen ist; denn sie
war ja nicht mit KWA-Vermerk. Sie war also kein offi-
zielles Forschungsvorhaben, das vom BMFT finanziert
worden wäre.“166

Der Sachverständige Jürgen Kreusch erklärte: „KEWA
wurde gebeten, nochmals ihr Suchverfahren zu überprü-
fen. Dann wurde Gorleben dort eingeführt, wenn ich das
richtig mitbekommen habe. Danach war Gorleben auch
bei KEWA an erster Stelle.“167

Dr. Adalbert Schlitt, laut Handelsregisterauszug Ge-
schäftsführer der KEWA von 1971 bis Februar 1977168,
nach eigenem Bekunden jedoch 1976 ausgeschieden169,
hatte einer Niederschrift zufolge in der 17. Sitzung des
KEWA-Beirats am 29. September 1976 geäußert, „daß
das BMFT in einer Besprechung mit den Beteiligten er-
wogen hat, anstelle des Standortes Wahn den im gleichen
Kreis Aschendorf-Hümmling liegenden Standort Börger
in das Untersuchungsprogramm aufzunehmen. Ferner
soll ein vierter Standort „Gorleben“ zunächst als Reserve-
standort im Auge behalten werden. Letzter liegt jedoch
unmittelbar an der Zonengrenze.“170 Als Zeuge vor dem
Untersuchungsausschuss zu den seinerzeitigen Vorgän-
gen befragt, bekundete er: „Nein, also nach dem 10. Au-
gust 76 gab es überhaupt keine weiteren Untersuchungen
mehr, weil das Ministerium […] alle Arbeiten gestoppt
hatte […] Gorleben ist während meiner Zeit überhaupt
nicht mehr erwähnt worden. Im kleinen Kreis wussten
wir, dass Gorleben der beste Standort ist. […] Während
der Zeit, in der ich noch Geschäftsführer der KEWA war,
ist Gorleben nicht mehr diskutiert worden.“171 Zu den
vorgenannten Unterlagen äußerte er: „Mich wundert nur,
dass da Gorleben steht; das hatten wir ja ausgeklam-
mert.“172 Später ergänzte der Zeuge: „In der Zeit war ich

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166 Protokoll Nr. 16, S. 47 und S. 86 f.
167 Protokoll Nr. 6, S. 44.
168 Handelsregisterauszug HR B 11982 des Amtsgerichts Frankfurt am

Main für den Zeitraum 1971 bis 1978, MAT A 67/2.
169 Protokoll Nr. 58, S. 74.
170 Niederschrift über die 17. Sitzung des KEWA-Beirats am 29. Sep-

tember 1976, MAT A 44/2, pag. 0026 ff. (0035).
171

173

174
Protokoll Nr. 58, S. 76 f.
172 Protokoll Nr. 58, S. 82. 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

aßgeblich beschäftigt mit den Verhandlungen mit den
VUs auf Übernahme der Gesellschafteranteile der
EWA. […] Also für mich war nach dem 10./11. August
e Standorterkundung zunächst mal abgeschlossen. Ich
tte auch in der Zeit mich weiter mit dieser Frage nicht
ehr beschäftigt.“173

u der Frage, ob die KEWA eine solche Nachbewertung
rgenommen habe, äußerte der Zeuge: „Nein. Dazu war
ch gar keine Veranlassung mehr, nachdem die Arbeiten
stoppt waren und die Wiederaufarbeitung und die End-
gerfrage plötzlich in der Luft hingen. […] Abrechnun-
n sind erfolgt für die Arbeiten, die wir getan hatten.
enn es aber einen neuen Auftrag gegeben hätte während
einer Zeit, hätte ich davon gewusst; denn ich muss ja
ch unterschreiben, wenn es ein Auftrag ist. Es ist aber
iner erfolgt in der Zeit danach. […] Es sind nur drei

tandorte untersucht worden, und hier steht etwas: „[…]
ben den drei bis dahin bekannten Standorten 8 zusätzli-
e Standorte einbezogen.“ Ich wüsste nicht, welche das

nd. Daran kann ich mich nicht erinnern, dass wir noch
ht zusätzliche weiterhin untersucht hätten. Das hat Herr

tuhr geschrieben. Mag sein, dass er mit irgendjemandem
al gesprochen hat. Herr Stuhr hat mit vielen gespro-
en. Es wurde ja auch zum Teil zwischen den beiden
mtern, Bundesamt und Landesamt, über die Salzforma-
onen ständig hin und her gesprochen, Besprechungen,
denen wir meistens ja wohl gar nicht beteiligt waren.
ber dass das hier mit der KEWA – Also, das kann ich
er nicht nachvollziehen. Wir haben keine acht zusätzli-
en Standorte einbezogen, jedenfalls nicht, dass ich es
üsste.“174 Allerdings sagte er in seiner Vernehmung
ch aus: „Es kann durchaus sein, dass irgendwelche Pa-
erarbeiten noch gemacht worden sind, nicht vor Ort,
ine Messungen, dass aber nach all dem, was wir da nun
r Probleme in Niedersachsen hatten, Überlegungen
er weitere Standorte – warum nicht andere Standorte? –
gestellt worden sind.“175

. Ergebnis der Standortuntersuchungen

ach den KEWA-Studien wurden zunächst die Standorte
örger, Ahlden und Faßberg favorisiert. Der Standort
örger wurde in Wahn umbenannt. Die Standorte Ahlden
d Faßberg wurden aufgrund von Erdgasfunden und

rdölförderung durch die Salzstöcke Lichtenhorst und
utterloh ersetzt. Aufgrund von Widerständen in der Öf-
ntlichkeit und weiteren Restriktionen wie Naturschutz
d wasserwirtschaftlichen Aspekten konnten die Unter-
chungen und Bohrungen nicht wie geplant an diesen
ei Standorten durchgeführt werden und wurden im Au-
st 1976 ganz eingestellt.

etztlich übertraf der Standort Gorleben ausweislich der
EWA-Studie KWA 1225 vom Oktober 1977 die ur-
rünglich ausgewählten Standorte, die nach wie vor als
hr günstig anzusehen seien.

Protokoll Nr. 58, S. 95.

Protokoll Nr. 58, S. 76, S. 97 und S. 108.

75 Protokoll Nr. 58, S. 84.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77 –

II. Standortvorschlag der Niedersächsischen
Landesregierung

Neben der bundesweiten Standortsuche für ein NEZ
durch die KEWA im Auftrag des Bundes fand auch in
Niedersachsen ein Auswahlprozess statt. Nach Bekunden
des Zeugen Dr. Hans-Joachim Röhler, seinerzeit Staats-
sekretär im Niedersächsischen Ministerium für Wirt-
schaft und Verkehr, sei die Landesregierung der Auffas-
sung gewesen, „wenn wir Entscheidungen vertreten
sollen, dann eigene Entscheidungen, die wir selbst bis zu
Ende durchgedacht haben und die wir auch argumentativ,
sachlich überzeugend vertreten können.“176

Für die Standortentscheidung des Landes Niedersachsen
waren der interministerielle Arbeitskreis (IMAK), ein
Ministergespräch mit Vertretern von Bund und Land am
11. November 1976 sowie die Kabinettsentscheidung vom
22. Februar 1977 von Bedeutung.

1. Der interministerielle Arbeitskreis (IMAK)

Zur „Koordinierung aller […] erforderlich werdenden
Handlungen, insbesondere Mitwirkung bei der Standort-
entscheidung aus der Sicht der Landesregierung“ wurde
ein interministerieller Arbeitskreis durch das niedersäch-
sische Kabinett am 17. August 1976 eingesetzt.177 In den
Ausschussmaterialien wird dieser interministerielle Ar-
beitskreis auch als Projektgruppe oder Arbeitsgruppe
„Entsorgungszentrum“ bezeichnet.

a) Auftrag

Mit Kabinettsbeschluss vom 16. November 1976 wurde
der IMAK beauftragt, für die Sitzung der Landesregie-
rung am 14. Dezember 1976 eine Kabinettsvorlage zu er-
arbeiten; diese sollte eine vorläufige Standortentschei-
dung für das Entsorgungszentrum in Niedersachsen durch
die Landesregierung ermöglichen.178 Der Auftrag der in-
terministeriellen Arbeitsgruppe beinhaltete, alternative
Standorte unter Berücksichtigung der von der KEWA
durchgeführten Untersuchungen auszuwählen.179 Aller-
dings sollte in der Kabinettsvorlage kein Vorschlag zu-
gunsten eines Standortes enthalten sein.180

b) Zusammensetzung und Aufgaben

Die Aufgabe des IMAK bestand nach der Kabinettsvor-
lage vom August 1976 in der „Koordinierung aller zu
dem Projekt [Entsorgungsanlage, Anm. d. Verf.] seitens
des Landes erforderlich werdenden Handlungen, insbe-
sondere









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176 Protokoll Nr. 51, S. 13.
177 Auszugsweise Abschrift der 23. Sitzung des Niedersächsischen Lan-

desministeriums am 17. August 1976, MAT A 102, Bd. 25, Teil 1,
pag. 106 ff.

178 Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1,
pag. 3.

179 Schreiben von Klaus Stuhr, MW, an Minister Küpker vom 16. Febru-
ar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2, pag. 114 ff. (118).

180

181

182

183

184

185

186
Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1,
pag. 3 f. 1
Drucksache 17/13700

Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden,

Sammlung und Klärung der aus der Sicht der Landes-
regierung zu dem Projekt bestehenden Fragen,

Mitwirkung bei der Standortentscheidung aus der
Sicht der Landesregierung,

Mitwirkung bei der Erarbeitung von Unterlagen für
das atomrechtliche Genehmigungsverfahren.“181

ies sollte jedoch einer Vorlage des damaligen Abtei-
ngsleiters der Niedersächsischen Staatskanzlei Prof.
r. Klaus Otto Naß vom 16. August 1976 an den Minis-
rpräsidenten zufolge nicht bedeuten, „daß damit fest-
eht, daß in Niedersachsen ein solches Entsorgungszen-
um errichtet werden wird. Die Standortvorauswahl soll
vielmehr den betreffenden Industrieunternehmen er-
öglichen, einen förmlichen Antrag auf Einleitung eines
enehmigungsverfahrens zu stellen.“182

er interministerielle Arbeitskreis sollte dann ausweis-
ch der Kabinettsvorlage zu seiner Einsetzung vom
. August 1976 aus Vertretern des Niedersächsischen
inisteriums des Innern (MI), des Niedersächsischen
inisteriums für Landwirtschaft (ML), des Niedersächsi-
hen Sozialministeriums (MS) und des Niedersächsi-
hen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
W) sowie der Niedersächsischen Staatskanzlei beste-

n; ein Vertreter der Pressestelle der Landesregierung
llte ständig in der Arbeitsgruppe mitwirken, um zu ei-
r abgestimmten einheitlichen Darstellung des Vorha-
ns in der Öffentlichkeit zu kommen.183 Die Federfüh-
ng in der Arbeitsgruppe lag vorerst beim MW. Um
inwänden in einem späteren atomrechtlichen Genehmi-
ngsverfahren, das zuständige MS wäre befangen, vor-
beugen, sollte das MS erst ab Einleitung des Genehmi-
ngsverfahrens die Federführung in der Arbeitsgruppe
ernehmen.184 Vertreter des Landesamtes für Bodenfor-
hung (NLfB) und des Oberbergamtes wurden ebenfalls
nzugezogen.185 Nach Aussage des Zeugen Jürgen Schu-
rt, damaliger Mitarbeiter des Oberbergamtes Clausthal-

ellerfeld, war es seine Funktion im IMAK, dafür zu sor-
n, dass die Belange des Bergbaus beachtet würden.186

er Zeuge Klaus Stuhr, 1976 und 1977 Ministerialrat im
iedersächsischen Ministerium für Wirtschaft und Ver-
hr, hatte den Vorsitz im IMAK inne.187 In einem Be-

cht vor dem Umweltausschuss des Niedersächsischen

Kabinettsvorlage des MW vom 11. August 1976, MAT A 102,
Bd. 25, Teil 1, pag. 107 ff. (109).
Vorlage von Prof. Dr. Naß an MP Dr. Albrecht vom 16. November
1976, MAT A 102, Bd. 25, Teil 3, pag. 207 f.
Kabinettsvorlage des MW vom 11. August 1976, MAT A 102,
Bd. 25, Teil 1, pag. 107 (108 f.); Vorlage der Niedersächsischen
Staatskanzlei an den Ministerpräsidenten zur Einsetzung einer Ar-
beitsgruppe, MAT A 102, Bd. 25, Teil 1, pag. 164 f.
Kabinettsvorlage des MW vom 11. August 1976, MAT A 102,
Bd. 25, Teil 1, pag. 107 ff. (109).
Auszug aus dem Protokoll der 6. Sitzung des Umweltausschusses des
Niedersächsischen Landtages in der 8. Wahlperiode am 17. Oktober
1977, MAT A 83, Bd. 6, pag. 658; Kabinettsvorlage vom 9. Dezem-
ber 1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 3 ff. (4).

Protokoll Nr. 58, S. 15.

87 Protokoll Nr. 44, S. 3.

Drucksache 17/13700 – 78 –

Landtages im Oktober 1977 beschrieb er die Aufgabe des
IMAK dahingehend, dass „unabhängig und losgelöst von
den bis dahin gelaufenen Voruntersuchungen des Bundes
und der Industrie Kriterien und Grundlagen für eine vor-
läufige Standortuntersuchung der Landesregierung zu er-
arbeiten“ seien.188

c) Auswahlkriterien und Arbeitsweise
Die Arbeit des IMAK zur Standortvorauswahl vollzog
sich in vier Phasen.189

aa) Erste Phase
In einer ersten Phase wurden aus 140 Salzstöcken 23 an-
hand der folgenden für eine Vorauswahl zugrunde geleg-
ten Kriterien ausgewählt:

– Vorhandensein eines Salzstockes

– weitestgehend besiedlungsfreies Betriebsgelände

– keine Ausweisung von Naturschutz-, Landschafts-
schutz- und Erholungsgebieten im Bereich des vorge-
sehenen Betriebsgeländes.190

Dabei kamen zu den drei von der KEWA vorgeschlage-
nen Standorten Wahn, Lutterloh und Lichtenhorst 20 wei-
tere hinzu, darunter auch der Standort Gorleben. Die geo-
logische Eignung dieser 23 Standorte sollte mit dem
Landesamt für Bodenforschung erörtert werden.191

bb) Zweite Phase
In einer zweiten Phase wurden diese 23 Standorte anhand
von fünf Ausschlusskriterien untersucht:

– Lage des vorgesehenen Betriebsgeländes (3 x 4 km-
Gelände) auf dem Salzstock

– Tiefenlage des Salzstockes (nicht tiefer als 800 m Bo-
denoberfläche)

– Größe des Salzstockes (je größer desto besser)

– Besiedlung im vorgesehenen Standortbereich

– Oberflächenstruktur im vorgesehenen Standortbe-
reich (Bestehen konkurrierender Nutzungsansprüche
auf dem angenommenen Betriebsgelände)192

Aufgrund unzureichender Erfüllung dieser Merkmale ver-
blieben für die weiteren Untersuchungen 13 Standorte.

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188 Zusammenfassendes Protokoll der 6. Sitzung des Umweltausschus-
ses des Niedersächsischen Landtages in der 8. Wahlperiode am
17. Oktober 1977, MAT A 83, Bd. 6, pag. 658.

189 Zusammenfassendes Protokoll der 6. Sitzung des Umweltausschus-
ses des Niedersächsischen Landtages in der 8. Wahlperiode am
17. Oktober 1977, MAT A 83, Bd. 6, pag. 658; Vermerk aus dem
MW vom 9. September 1987, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2, pag. 204 ff.

190 Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1,
pag. 3 ff. (5).

191 Vorlage aus dem MW an Sts Dr. Röhler vom 22. November 1976,
MAT A 102, Bd. 7, pag. 49.

192 Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1,

193

194

195

196

197

198
pag. 3 (6); Vermerk aus dem MW vom 9. September 1987,
MAT A 102, Bd. 8, Teil 2, pag. 204 ff.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

uf Anraten des Niedersächsischen Landesamtes für Bo-
nforschung wurde zusätzlich der Standort „Mariaglück“
i Höfer (Landkreis Celle) in die näheren Betrachtungen
it einbezogen.193 Die Schachtanlage sei nach Auffassung
s NLfB grundsätzlich für die Endlagerung der Abfälle
eignet.194

iese Auswahl der 14 Standorte (Gorleben, Wahn, Lan-
nmoor, Westervesede, Bokel, Rhaude, Scharrel, Lich-
nmoor, Mariaglück, Wettenbostel, Odisheim, Bunde,
utterloh, Ebstorf)195 wurde von Seiten des MW vorge-
mmen.

einer Besprechung am 22. November 1976 wurde das
erfahren zur Bewertung dieser 14 Standorte anhand von
eiteren Kriterien innerhalb des IMAK erörtert und die
weiligen Aufgaben auf die Ressorts verteilt.196

c) Dritte Phase

einer dritten Phase wurde zur Bewertung der verblie-
nen 14 Standorte ein umfassender Kriterienkatalog
fgestellt anhand der vom BMI herausgegebenen „Be-
ertungsdaten für die Eigenschaften von Kernkraft-
erksstandorten aus der Sicht von Reaktorsicherheit und
trahlenschutz“ und des Entwurfs einer Empfehlung der
inisterkonferenz für Raumordnung zu den „Zielen und
riterien für die Standortauswahl bei Kernenergieanla-
n“. Dabei wurden drei Kriteriengruppen aufgestellt:

Sicherheit und Umwelt
(mit den Untergruppen Reaktorsicherheit und Strah-
lenschutz, Endlagergeologie, Sicherung der öffentli-
chen Trinkwasserversorgung, Landschaftspflege und
Erholung)

Wirtschaftliche Aspekte
(mit den Untergruppen Regionale und überregionale
Verkehrsanbindung, Oberflächennutzung, mögliche
Wassernutzung eines gedachten Entsorgungszen-
trums)

Strukturpolitik197

ie einzelnen Kriterien wurden unterschiedlich gewich-
t; dabei wurde dem Aspekt „Sicherheit und Umwelt“
it 72,8 Prozent der entscheidende Anteil an der Bewer-
ng zugemessen.198

dieser dritten Phase kamen nach Auffassung der Ar-
itsgruppe nach Bewertung anhand der obigen Kriterien

Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1,
pag. 3 ff. (6).
Vermerk von Ulf Chojnacki, MW, vom 23. November 1976,
MAT A 102, Bd. 7, pag. 93.
Vermerk von Ulf Chojnacki, MW, vom 6. Dezember 1976,
MAT A 102, Bd. 7, pag. 85 ff.
Vermerk von Ulf Chojnacki, MW, vom 23. November 1976,
MAT A 102, Bd. 7, pag. 105.
Vermerk aus dem MW vom 9. September 1987, MAT A 102, Bd. 8,
Teil 2, pag. 204 ff. (205 f.); Kabinettsvorlage vom 9. Dezember
1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 3 ff. (7 ff.).
Vermerk aus dem MW vom 9. September 1987, MAT A 102, Bd. 8,

pag. 204 ff. (207); Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976,
MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 3 ff. (11).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 79 –

folgende Standorte (in alphabetischer Reihenfolge) für
das Entsorgungszentrum in Betracht:

– Gorleben

– Langenmoor

– Lichtenhorst

– Lutterloh

– Mariaglück

– Wahn

– Westervesede199

Für eine vorläufige Standortentscheidung wurden diese
7 Standorte der Landesregierung für die Kabinettssitzung
am 14. Dezember 1976 in einer Vorlage beschrieben.200

Zum Standort Gorleben heißt es dort: „Das Gelände
grenzt an den Naturpark Elbufer-Drawehn und die im Be-
reich des Naturparks vorhandenen Erholungsgebiete“201;
in der Unterlage des Niedersächsischen Landwirtschafts-
ministeriums zur Vorbereitung der Kabinettvorlage ist
demgegenüber vermerkt: „Besondere Naturschutzbelange
nicht betroffen, doch ist der Standort ein wichtiger Be-
reich im Naturpark Elbufer-Drawehn. […] Der insgesamt
vergleichsweise naturhaft erhaltene Raum Lüchow-Dan-
nenberg würde durch die Anlage in diesem, für ganz Nie-
dersachsen u. darüber hinaus hervorragenden Wert auf
das schwerste geschädigt werden.“202

Eine Errichtung des Entsorgungszentrums an den Stand-
orten Langenmoor, Lutterloh und Westervesede wurde in
der Kabinettsvorlage „als außerordentlich problema-
tisch“203 angesehen, so dass letztendlich nur die 4 Stand-
orte Wahn, Lichtenhorst, Gorleben und Mariaglück näher
in Betracht kamen.204 In der Kabinettsvorlage wurde au-
ßerdem vorgeschlagen, für diese 4 Standorte weitere Un-
tersuchungen durchzuführen.205 Diese zusätzlichen Un-
tersuchungen bzw. Maßnahmen seien teils vom Bund,
teils vom Landesamt für Bodenforschung bzw. vom
Oberbergamt, teils auch von den Landesressorts durchzu-
führen.206

Am 21. Dezember 1976 traf das Kabinett die ursprünglich
für den 14. Dezember 1976 geplante Entscheidung. Die

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199 Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1,
pag. 3 ff. (11).

200 Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1,
pag. 3 ff. (25 ff.).

201 Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1,
pag. 3 ff. (25).

202 Tabellarische Übersicht der sieben Standorte, Bereich Landespflege,
MAT A 102, Bd. 7, pag. 133. Gegen den Passus in der Kabinettsvor-
lage erhob der Vertreter des ML jedoch keine Einwände, ML an MW
vom 10. Dezember 1976, Standort für ein Entsorgungszentrum,
MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 93.

203 Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1,
pag. 3 ff. (17 f.).

204 Vermerk aus dem MW vom 9. September 1987, MAT A 102, Bd. 8,
Teil 2, pag. 204 ff. (207).

205 Schreiben von Klaus Stuhr, MW, an Minister Küpker vom 16. Febru-
ar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2, pag. 114 ff. (118).

206

207

208

209

210
Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1,
pag. 3 f.
Drucksache 17/13700

nannten 3 problembehafteten Standorte wurden aus
m weiteren Entscheidungsprozess ausgeklammert und
r IMAK wurde beauftragt, „unter Einschaltung nachge-
dneter Behörden unter strengster Wahrung der Vertrau-

chkeit“ zu den verbleibenden 4 Standorten die noch offe-
n Fragen weiter abzuklären, damit das Kabinett so
hnell wie möglich eine Vorentscheidung treffen könne.207

d) Vierte Phase

einer vierten Phase sind diese 4 Standorte Wahn, Lich-
nhorst, Gorleben und Mariaglück noch einmal einer in-
nsiven Diskussion innerhalb der Projektgruppe unterzo-
n worden. „Dabei wiesen drei der möglichen Standorte
weils mindestens ein Kriterium auf, das sie als mögli-
en Standort ausschloß. So kam als Vorschlag an die

andesregierung nur Gorleben in Betracht, das als opti-
aler Standort angesehen wurde. Bei dem dortigen Salz-
ock handelt es sich um einen der größten in Niedersach-
n. Er ist etwa 40 qkm groß. Das Salz beginnt in einer

iefe von 300 m und reicht bis 3 500 m. Der Salzstock ist
Standortbereich unverletzt. Das waren die Kriterien,

e eigentlich den entscheidenden Ausschlag dafür gege-
n haben, der Landesregierung diesen Standort vorzu-
hlagen. Die prohibitiven Kriterien für die drei anderen

tandorte waren: Wahn liegt in der Nähe, zum Teil sogar
Bereich eines Schießplatzes der Bundeswehr. Lichten-
rst liegt in einem Gebiet, das für die Trinkwasserver-
rgung der Landeshauptstadt Hannover von entschei-
nder Bedeutung ist. In Mariaglück gibt es nur einen
lativ kleinen Salzstock, der für ein Projekt wie ein Ent-
rgungszentrum nicht geeignet ist.“208 Das Ergebnis der
eiteren Untersuchungen wurde dem Kabinett mit Vor-
ge vom Februar 1977 mitgeteilt.209

) Verlauf der IMAK-Sitzungen und
begleitender Besprechungen

um Verlauf der Besprechungen des bereits im August
76 per Kabinettsbeschluss eingesetzten IMAK hat der

ntersuchungsausschuss folgendes ermittelt: Dem Be-
cht von Klaus Stuhr, damals Ministerialrat im Nieder-
chsischen Wirtschaftsministerium und Vorsitzender des
AK, vor dem Umweltausschuss des Niedersächsischen

andtages zufolge hat die Projektgruppe etwa zwanzig-
al getagt.210 Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen
n Landesministerien nahmen die einzelnen Fachres-
rts auf Landesebene zu den Standorten Stellung.

Vermerk von Sts Dr. Röhler, MW, vom 22. Dezember 1976,
MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 124; Vermerk von Dr. Kossendey,
MW, vom 21. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2, pag. 120 f.
Auszug aus dem Ergebnisprotokoll der 6. Sitzung des Umweltaus-
schusses des Niedersächsischen Landtages in der 8. Wahlperiode am
17. Oktober 1977, MAT A 102/1, Bd. 45, pag. 000037 ff.
(000044 f.).
Schreiben von Klaus Stuhr, MW, an Minister Küpker vom 16. Febru-
ar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2, pag. 114 ff. (118).
Auszug aus dem Protokoll der 6. Sitzung des Umweltausschusses des

Niedersächsischen Landtages in der 8. Wahlperiode am 17. Oktober
1977, MAT A 83, Bd. 6, pag. 658 f.

Drucksache 17/13700 – 80 –

Aus den Akten des Untersuchungsausschusses lassen sich
unter anderem Sitzungen zu den folgenden Terminen re-
konstruieren.

aa) 18. November 1976
In der Sitzung des IMAK am 18. November 1976 – ei-
nige Tage nach dem Gespräch der Bundes- und Landes-
minister am 11. November 1976 – wurde das Verfahren
des IMAK hinsichtlich der Standortfindung vereinbart.
Es sollte eine Vorauswahl geeigneter Standorte durch das
MW stattfinden sowie ein Kriterienkatalog zur Bewer-
tung der vom MW ausgewählten Standorte bis zum
22. November 1976 erörtert werden.211 Ausweislich eines
handschriftlichen Vermerkes zu dieser Besprechung äu-
ßerte der damalige Abteilungsleiter in der Niedersächsi-
schen Staatskanzlei, Prof. Dr. Klaus Otto Naß, dass der
Ministerpräsident eine „Darstellung aller 4 Standorte [ge-
meint waren wohl Gorleben und die drei von der KEWA
eruierten Standorte Wahn, Lutterloh und Lichtenhorst,
Anm. d. Verf.] mit Für und Wider“ für eine Entschei-
dungsfindung in der Kabinettssitzung am 14. Dezember
1976 wünsche. Ein Vertreter des MW erläuterte, dass 7
bis 8 Standorte vorgesehen seien.212

bb) 22. November 1976
In der Besprechung des IMAK am 22. November 1976
wurde eine vorzunehmende Bewertung der vom MW aus-
gewählten 14 Standorte nach benannten Kriterien auf die
einzelnen Landesministerien verteilt.213 Dabei sollte das
MI die Kriterien „Straßennetz“, „Bundeswasserstraßen“,
„Bundesbahn“, „Anlagen der militärischen und zivilen
Verteidigung; Lagerung von Kernwaffen“, „Regionale
Grünzüge und Freihandelszonen“, „Bevölkerungsdichte,
Bevölkerungsverteilung“, „Wohnsiedlungsbereiche und
besonders schutzbedürftige Einrichtungen“, „Allgemeine
Gewerbe- und Industriebereiche“ sowie „Katastrophen-
schutz“ bearbeiten. Das MS sollte die Kriterien „Flugplätze“,
„Zonen vermehrter Gefährdung durch Flugzeugabstürze“,
„Radiologische Belastung“, „Gefährdende Einwirkungen
von außen“ und die „Belange der Luftreinhaltung (Wärme-
belastung, Immissionsbelastung, Meteorologie)“ behan-
deln. Dem MW wurden die Kriterien „Lagerstätten“,
„Bergbau, Abgrabungen“, „Erholungsgebiete“, „Frem-
denverkehrsschwerpunkte“, „Bodenbeschaffenheit“, „Erd-
bebenzonen“ sowie „Strukturpolitik“ überantwortet. Das
ML hatte die Kriterien „Naturschutzgebiete, Naturdenk-
male“, „Landschaftsschutzgebiete“, „Nationalparke und
Naturparks“, „Trinkwasserschutzgebiete und Wasserschon-
gebiete“, „Landwirtschaftliche Nutzungen“, „Eigentums-
verhältnisse“, „Regionale Grünzüge und Freihaltezonen“,
„Hochwassergefährdung“, „Grundwasservorkommen für
die Trink- und Brauchwasserentnahme“ sowie „Niedrig-
wasserführung von Oberflächengewässern für Entnahme

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211 Vorlage aus dem MW an Sts Dr. Röhler vom 22. November 1976,
MAT A 102, Bd. 7, pag. 49.

212 Handschriftlicher Vermerk über eine Besprechung am 18. November
1976, MAT A 102, Bd. 25, Teil 2, pag. 186.

213

214

215

216

217

218
Protokoll von Ulf Chojnacki, MW, über die Sitzung des IMAK am
22. November 1976, MAT A 102, Bd. 7, pag. 105 f.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n Solwasser“ zu bearbeiten. Eine Antwort zu den einzel-
n Kriterien sollte durch die jeweiligen Häuser bis zum
. November 1976 erfolgen.214

c) 26. November 1976

m 26. November 1976 fand eine Ressortbesprechung im
MI zum Thema „Standort Entsorgungszentrum“ statt, an
r auch der Vorsitzende des IMAK, Klaus Stuhr vom Nie-
rsächsischen Wirtschaftsministerium, teilnahm. Anlass
ar die Bitte an das BMI um eine Stellungnahme des Bun-
s zu einem DDR-grenznahen Standort durch die Nieder-
chsische Landesregierung.215 Der Vertreter Niedersach-
ns, Klaus Stuhr, hat bei der Besprechung laut Vermerk
rauf hingewiesen, „daß das Niedersächsische Kabinett
16.11.76 ausdrücklich darum bat, den Standort Gorle-

n an der Elbe bei Lüchow/Dannenberg in die Entschei-
ngsvorbereitung einzubeziehen“.216 Außerdem habe er
erkennen gegeben, dass der Standort Lichtenhorst „aus
ründen langfristiger Wasserversorgungspläne“ und der
tandort Lutterloh „aus Naturschutzgründen“ weniger ge-
gnet erschienen, so dass „aus Nieders. Sicht den Stand-
ten Gorleben/DDR-Grenze und Wahn/NL-Grenzgebiet
r Vorzug gegeben würde“.217 Die Diskussion habe sich
nn auf diese beiden Standortalternativen beschränkt.

um Standort Gorleben sind dem Vermerk zufolge die
roblembereiche „Beziehungen zwischen der Bundesre-
blik und der DDR“ sowie „Sicherheit, Sicherung, Sabo-

geschutz, Vorkriegsfall“ behandelt worden. Als Ergebnis
r Diskussion wurde in dem Vermerk festgehalten, dass
ne ggf. positive Entscheidung nicht von vorherigen Ver-
ndlungen mit der DDR abhängig gemacht werden solle;
behandelnde Fragen könnten begleitend geregelt wer-
n. Im Hinblick auf den Standort Gorleben sollte die
DR über geplante Vorhaben recht bald in Kenntnis ge-
tzt werden, um den Vorwurf mangelnder Information zu
rmeiden. Außerdem wäre, falls ansonsten alle Argu-
ente für den Standort Gorleben sprächen, zu prüfen, ob
eser Standort auch ohne DDR-Zustimmung durchgesetzt
erden könne. Zusammenfassend wurde in dem Vermerk
stgestellt, dass für den Standort Wahn „voraussichtlich
eniger Schwierigkeiten zu erwarten sind, als für den
tandort Gorleben“.218

d) 1. Dezember 1976

einer Sitzung des IMAK am 1. Dezember 1976 wurde
hand der zuletzt festgelegten Kriterienliste und der von

Protokoll von Ulf Chojnacki, MW, über die Sitzung des IMAK am
22. November 1976, MAT A 102, Bd. 7, pag. 105 f.
Ergebnisvermerk des BMI vom 2. Dezember 1976 zur Ressortbe-
sprechung am 26. November 1976, MAT A 102, Bd. 7, pag. 73 ff.
(73).
Ergebnisvermerk des BMI vom 2. Dezember 1976 zur Ressortbe-
sprechung am 26. November 1976, MAT A 102, Bd. 7, pag. 73 ff.
(73).
Ergebnisvermerk des BMI vom 2. Dezember 1976 zur Ressortbe-
sprechung am 26. November 1976, MAT A 102, Bd. 7, pag. 73 ff.
(74).
Ergebnisvermerk des BMI vom 2. Dezember 1976 zur Ressortbe-

sprechung am 26. November 1976, MAT A 102, Bd. 7, pag. 73 ff.
(77).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 81 –

den Ressorts gefertigten Stellungnahmen zu den 14 Stand-
orten (Gorleben, Wahn, Langenmoor, Westervesede,
Bokel, Rhaude, Scharrel, Lichtenmoor, Mariaglück, Wet-
tenbostel, Odisheim, Bunde, Lutterloh, Ebstorf) eine Be-
wertung durchgeführt. In dem Bewertungsergebnis zum
Standort Gorleben heißt es: „Insgesamt ist jedoch dieser
Standort – abgesehen von der Problematik DDR – als der
günstigste anzusehen. Abschläge erhält er lediglich unter
sicherheitstechnischen Aspekten durch die Lage unter
dem Flugkorridor Berlin-Hamburg, an der geplanten
BAB Berlin-Hamburg und an der Elbe.“219

Der Zeuge Jürgen Schubert, als Mitarbeiter des Ober-
bergamtes Clausthal-Zellerfeld im IMAK vertreten, erin-
nerte sich zur Frage, wann der Salzstock Gorleben eruiert
wurde: „Im Sommer 1976 ist mir der Name Salzstock
Gorleben bekannt geworden. Eine entscheidende Sitzung
[…] hat stattgefunden am 1. Dezember 1976, wo die ge-
nannten Ministerien, also Vertreter der Ministerien vom
ML, MS, MW, teilgenommen haben und ich auch, und da
wurden 14 Standorte vorgestellt – 14. Neben den genann-
ten waren das also auch Gorleben […]“; bei der Punkt-
wertung hätte der Standort Gorleben mit über 200 Punk-
ten eindeutig vorne gelegen.220

Auch der damals zuständige Staatssekretär im nieder-
sächsischen Wirtschaftsministerium Dr. Hans-Joachim
Röhler führte bei seiner Befragung aus, dass „Gorleben
[…] nach der Punktebewertung des IMAK Platz eins
[hatte] und […] unter den grundsätzlich geeigneten
Standorten der Standort mit der höchsten Bewertung“
war. 221

In einem sich anschließenden Schreiben vom 7. Dezem-
ber 1976 übermittelte das Niedersächsische Sozialminis-
terium dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium zu
den Standorten Gorleben, Langenmoor, Lichtenmoor,
Lutterloh, Wahn, Westervesede und Mariaglück die ent-
sprechenden Bewertungen. Zu den wesentlichen Krite-
rien bei der Bewertung kerntechnischer Standorte gehört
die Besiedlungsdichte in der Umgebung. Zum Standort
Gorleben heißt es: „Die zonale und sektorale Besied-
lungsdichte ist gering. […] Der Standort liegt als einziger
in der Erdbebenzone I (alle anderen liegen in Zone 0),
wodurch sich eine verstärkte Auslegung der Anlage ge-
gen Erdbeben ergeben könnte. Durch die nahe Elbe
könnte eine besondere Gefährdung durch Schiffstrans-
porte explosiver Stoffe gegeben sein.“222

ee) 2. Dezember 1976
Am 2. Dezember 1976 wurden die von der IMAK vorab
ausgewählten Standorte mit Vertretern der Projektgesell-
schaft Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen mbH
(PWK) und des Bundes erörtert. Die PWK wurde im Juli
1975 von 12 deutschen Energieversorgungsunternehmen

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219 Vermerk von Ulf Chojnacki, MW, vom 6. Dezember 1976,
MAT A 102, Bd. 7, pag. 85.

220 Protokoll Nr. 58, S. 3.
221 Protokoll Nr. 51, S. 6.
222

223

224

225

226
Schreiben des MS an das MW vom 7. Dezember 1976, MAT A 102,
Bd. 7, pag. 111 ff. (115).
Drucksache 17/13700

gründet und befasste sich insbesondere mit der Vorpla-
ng für die Errichtung und Betrieb einer deutschen Wie-
raufarbeitungsanlage. Nach Auffassung der PWK und
s Bundes sei ausweislich eines Gesprächsvermerkes
r Standort Gorleben „der geeignetste Standort“.223 Es
ürden lediglich Probleme wegen der Grenznähe zur
DR insbesondere von Bundesseite gesehen.

Hinblick auf den Standort Mariaglück wurde als Er-
bnis festgehalten: „Falls dieser Standort unter sicher-
itstechnischen Aspekten machbar ist, würde er nach
uffassung des Bundes noch vor Gorleben als 1. Wahl
ngieren. Diese Auffassung wird auch von der PWK ge-
ilt.“224

) 6. Dezember 1976

ei einer Besprechung mit den Bundesressorts wurde das
eitere Vorgehen und die Haltung des Bundes zu einer
enennung eines grenznahen Standortes festgelegt. Nach
nem Vermerk des Vorsitzenden des IMAK, Klaus Stuhr,
erde im Ergebnis von Seiten des Bundes bezüglich des
tandortes Gorleben „eine Fülle von Problemen gesehen,
e z. B. bei einem Standort im Grenzgebiet zu den Nie-
rlanden leichter lösbar erscheinen“; dennoch werde
ne Entscheidung für den Standort Gorleben für möglich
halten. „In diesem Falle wurde gegenüber der DDR ein
gestuftes Vorgehen vorgeschlagen: Entscheidung mit
utlich vorläufigem Charakter, Gespräch mit der DDR,
st dann endgültige Entscheidung.“225

g) 25. Januar 1977

ine weitere Besprechung des IMAK fand am 25. Januar
77 statt. In einem nachfolgenden Schreiben an das MW
m 3. Februar 1977 nahm das ML zu den vier in die en-
re Wahl gezogenen Standorten ergänzend Stellung. Im
inblick auf den Gesichtspunkt Wasserwirtschaft heißt
: „Gegen die Standorte Gorleben und Wahn bestehen
s wasserwirtschaftlicher Sicht keine grundsätzlichen

edenken. […] Die Errichtung eines Entsorgungszen-
ums an den Standorten Lichtenhorst und Mariaglück ist
s Gründen der Sicherung der öffentlichen Trinkwasser-
rsorgung sehr bedenklich.“226 Zur Landespflege wird
sgeführt: „Der Standort Gorleben ist bedenklich, weil
den insgesamt verhältnismäßig naturnah erhaltenen
d in diesem Sinne für ganz Niedersachsen und darüber
naus bedeutenden Raum Lüchow-Dannenberg schwer
hädigen und außerdem den Naturpark Elbufer-Drawehn
lasten würde. Gegen den Standort Wahn bestehen kei-
rlei spezielle Bedenken. Der Standort Lichtenhorst um-
ßt etwa ein Drittel des wertvollen Naturschutzgebietes
ichtenmoor unmittelbar, in dem der letzte liegende Rest

Vermerk von Ulf Chojnacki, MW, vom 7. Dezember 1976,
MAT A 102, Bd. 7, pag. 101.
Vermerk von Ulf Chojnacki, MW, vom 7. Dezember 1976,
MAT A 102, Bd. 7, pag. 101 f.
Vermerk von Klaus Stuhr, Vorsitzender des IMAK, an Sts Dr. Röhler,
MW, vom 9. März 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2, pag. 186 f.

Schreiben des ML an das MW vom 3. Februar 1977, MAT A 102,
Bd. 8, Teil 2, pag. 78.

Drucksache 17/13700 – 82 –

des ehemals sehr großen Moores geschützt ist. […] Der
Standort ist deshalb sehr bedenklich. […] Der Standort
Mariaglück ist sehr bedenklich, und der Eingriff wäre
auch nicht durch eine Ausgleichsabgabe zu mildern.“227

hh) 26. Januar 1977

Bei einer Besprechung von Vertretern aus dem MW mit
dem NLfB am 26. Januar 1977 wurde ebenfalls über die
Standorte diskutiert. Laut einem Vermerk aus dem MW
über diese Besprechung ist es nach Ansicht des NLfB „als
sicher anzusehen, daß sich unter dem Salzstock Gorleben
Gas befindet“; im Hinblick auf den Standort Mariaglück
werde das NLfB prüfen, ob der unverritzte Teil des Salz-
stockes Höfer für die Einrichtung eines Endlagers für
hochradioaktive Abfälle im Grundsatz geeignet sei.228

ii) Abstimmung mit dem Bund
und der Wirtschaft

Aus dem dargestellten Verlauf der Besprechungen des
IMAK ist ersichtlich, dass Abstimmungsgespräche zwi-
schen Vertretern des Landes Niedersachsen und des Bun-
des bzw. der Industrie (PWK) stattfanden.

Die ins Auge gefassten Standorte sollten mit dem Bund
und der Industrie abgestimmt werden, da sonst mögli-
cherweise die Planung „ins Leere“ liefe.229 Dies ergibt
sich auch aus einem Vermerk aus dem MW, wonach die
Standorte „vorab mit dem BMFT bezüglich ihrer grund-
sätzlichen Eignung zu erörtern“ seien.230 Ebenso wird in
der Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976 für die Ka-
binettssitzung am 14. Dezember 1976 ausgeführt: „Au-
ßerdem war eine vertrauliche Abstimmung mit den betei-
ligten Ressorts der Bundesregierung sowie der
Projektgesellschaft Wiederaufarbeitung von Kernbrenn-
stoffen (PWK) erforderlich231, um zu vermeiden, daß die
Landesregierung eine vorläufige Entscheidung für einen
Standort trifft, der aus der niedersächsischen Arbeits-
gruppe nicht erkennbaren, im Bereich der Bundesressorts
oder der PWK liegenden Gründe nicht realisierbar ist.“232

Entsprechend bekundete der Zeuge Dr. Hans-Joachim
Röhler, damaliger Staatssekretär im Niedersächsischen
Wirtschaftsministerium, bei seiner Vernehmung: „Der
IMAK hat unabhängig eine Standortvorauswahl getrof-
fen, und wir haben das auch in der Kabinettsvorlage dar-

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227 Schreiben des ML an das MW vom 3. Februar 1977, MAT A 102,
Bd. 8, Teil 2, pag. 78 f.

228 Vermerk von Ulf Chojnacki, MW, vom 2. Februar 1977 zur Bespre-
chung am 26. Januar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2, pag. 57.

229 Vermerk von Ulf Chojnacki, MW, vom 7. Dezember 1976 zur Be-
sprechung am 2. Dezember 1976, Anlage, MAT A 102, Bd. 7,
pag. 101 ff. (104).

230 Vorlage aus dem MW an Sts Dr. Röhler vom 22. November 1976,
MAT A 102, Bd. 7, pag. 49.

231 Ein erstes Abstimmungsgespräch zu den IMAK-Standorten mit
PWK und Bund hatte am 2. Dezember 1976 im MW in Hannover
stattgefunden. Vgl. Vermerk Chojnacki vom 7. Dezember 1976,
MAT A 102, Bd. 7, pag. 101 f.

232

233

234
Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1,
pag. 3 f. 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

stellt, dass wir diese sieben Standorte, die da in die Ka-
nettsvorlage eingegangen sind, mit dem Bund – Wenn
steht „abgestimmt“: Wir haben die dem Bund zur
enntnis gegeben, um vonseiten des Bundes eventuelle
inweise zu kriegen, die der IMAK möglicherweise
ersehen hatte, die verhindert hätten, dass die sieben

tandorte grundsätzlich geeignet waren; denn das BMFT
ar wissenschaftlich bestückt. […] Aber „Abstimmung“
t so zu verstehen, dass wir einfach sichergehen wollten,
ss nicht irgendwo aufseiten des Bundes ein geologi-
hes Argument oder ingenieurgeologisches Argument
rhanden war, das der IMAK im Rahmen seiner Voraus-

ahl übersehen hatte.“233

er Zeuge Klaus Stuhr, damals Vorsitzender des IMAK
d Ministerialrat im Niedersächsischen Wirtschafts-
inisterium, beschrieb das Verhältnis zwischen dem
AK und dem Bund: „Das Land Niedersachsen hat gro-

n Wert darauf gelegt, dass bei der Detaildiskussion über
nen Standort zunächst einmal parallel zu den Erwägun-
n des Bundes eine eigene politische Meinung zu den
öglichkeiten und Aussichten von Niedersachsen zur Er-

chtung dieser Einrichtung vorhanden war. Zwischen
ir, also zwischen dem Ausschuss und mir, hat es eine
nze Reihe von Gesprächen gegeben mit einem Vertreter
s BMFT. Wir haben uns ausgetauscht, wir haben Ver-

aulichkeit vereinbart und auch bewahrt. Und die Tätig-
it des Ausschusses, dem ich vorsaß, ist von offiziellen

inwirkungen des Vertreters der Bundesregierung unbe-
hrt geblieben. Ich glaube also, dass es eine klare Tren-
ng gab zwischen dem, was dem niedersächsischen

usschuss oblag, und dem, was die Bundesregierung,
rich BMFT, bisher vorlegt – oder von ihm entwickelt
orden ist.“234

uch mit der KEWA fand von Seiten der Landesministe-
en ein Austausch ausweislich der Zeugenaussage von
r. Hans-Joachim Röhler statt: „Man hat sich getroffen.
an hat sich besprochen. Da gab es Kontakte. Die kamen
imär zu uns ins Ministerium und haben sich da mit
errn Stuhr, mit Herrn Chojnacki oder mit den Leuten
m Landesamt für Bodenforschung ausgetauscht. Also,

h sage mal: Das lief auf einer informellen Bespre-
ungsebene.“235

) Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976

uftragsgemäß erarbeitete der IMAK eine Kabinettsvor-
ge, die eine vorläufige Standortentscheidung für das
ntsorgungszentrum in Niedersachsen durch die Landes-
gierung ermöglichen sollte. In der Kabinettsvorlage
m 9. Dezember 1976 zur Vorbereitung auf die Kabi-
ttssitzung am 14. Dezember 1976 wurde der bisherige
uswahlprozess durch den IMAK erläutert, wie er sich in
n beschriebenen Phasen eins bis drei dargestellt hat.

Protokoll Nr. 51, S. 13.

Protokoll Nr. 44, S. 3.

35 Protokoll Nr. 51, S. 59.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 83 –

aa) Standortvorauswahl

Im Ergebnis wurde der Kabinettsvorlage vom 9. Dezem-
ber 1976 zufolge eine Errichtung der Anlage an vier
Standorten, Gorleben, Lichtenhorst, Mariaglück und
Wahn, im Grundsatz für möglich gehalten.236 Dennoch
sollte eine endgültige Entscheidung noch nicht getroffen
werden, da noch „wesentliche Einzelfragen“ geklärt wer-
den müssten.237 Für den Standort Gorleben beinhaltete
das vor allem eine Klärung hinsichtlich einer fündigen
Gasbohrung auf DDR-Gebiet. Darüber hinaus wurde „vor
dem Hintergrund ob die Errichtung eines Entsorgungs-
zentrums in der Nähe der Grenze zur DDR (Entfernung
etwa 4 km) Schwierigkeiten für die Beziehungen zwi-
schen der Bundesrepublik und der DDR aufwerfen
könnte“, dargestellt, dass ein „Zipfel“ des Salzstockes auf
DDR-Gebiet liege238.

Nach der Zeugenaussage von Dr. Hans-Joachim Röhler,
war „der Standort Gorleben […] seit Sommer 1976 in der
Diskussion. […] Und bei der Vorlage vom 09.12. – 09.12.
ist das wohl – ging es ja darum, dem Kabinett das Ergeb-
nis der Arbeit des IMAK, der unabhängig von der KEWA
Standortalternativen suchen sollte, vorzulegen unter Ein-
beziehung der drei Standorte, die die KEWA auch ausge-
sucht hatte.“239

bb) „Fündige“ Gasbohrung

In der Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976 wurde
dargestellt, dass sich auf DDR-Gebiet eine „fündige Gas-
bohrung“ befände, deren Folgen für die Errichtung eines
Entsorgungszentrums vor einer eventuellen Standortent-
scheidung für den Salzstock Gorleben geklärt werden
müssten.240

Nach einem Vermerk aus dem MW teilte Jürgen Schubert
aus dem Oberbergamt am 7. Dezember 1976 telefonisch
mit, „daß aus den Unterlagen der Markscheiderei beim
OBA hervorgeht, daß sich 1 km nordöstlich der Elbe im
Bereich der Gemeinde Lenzen (DDR-Gebiet) eine Gas-
bohrung befindet. Aus den Unterlagen geht hervor, daß
diese Bohrung fündig ist. Die Meldung über das Vorhan-
densein dieser Bohrung hat das OBA vom Bundesgrenz-
schutz erhalten.“241 Hieran anknüpfend hielt Klaus Stuhr,
damaliger Vorsitzender des IMAK, in einem Vermerk vom
13. Dezember 1976 an Minister Dr. Walther Leisler Kiep
(MW) fest, es sei „zu prüfen, ob durch diese Bohrung der
Salzstock Gorleben betroffen ist und ob evtl. Gasvorkom-
men auch auf niedersächsischer Seite zu erwarten sind.“242

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236 Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1,
pag. 3 ff. (18).

237 Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1,
pag. 3 ff. (18).

238 Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1,
pag. 3 ff. (13).

239 Protokoll Nr. 51, S. 43 f.
240 Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1,

pag. 3 ff. (18 f.).
241 Vermerk von Ulf Chojnacki, MW, vom 15. Dezember 1976,

MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 122.
242 Vermerk von Klaus Stuhr, MW, an Minister Dr. Walther Leisler Kiep

243

244

245

246

247

248
vom 13. Dezember 1976, Sprechzettel für die Kabinettssitzung am
14. Dezember 1976, MAT E 1, Bd. 3, pag. 284 f.
Drucksache 17/13700

uf niedersächsischer Seite war eine Erdgasförderung
cht vorgesehen. In einem Vermerk vom 22. Dezember
76 des damaligen Staatssekretärs im MW, Dr. Hans-
achim Röhler, an die Abteilung 2 wurde hierzu ausge-
hrt: „Sofern auf bundesdeutscher Seite Erdgasvorkom-
en in der Nähe des Salzstockes vorhanden sind, soll de-
n Ausbeutung zugunsten der Nutzung des Salzstockes
s Endlagerstätte nicht erfolgen, da die Endlagerung der
chaktiven Abfälle im Salzstock Gorleben den Vorrang
r der Erdgasversorgung haben soll.“243

c) „Zipfel“ des Salzstockes auf DDR-Gebiet
der Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976 heißt es:
er Salzstock Gorleben erstreckt sich mit einem kleinen

ipfel (knapp 1 km) in das Gebiet der DDR. Die Bundes-
ssorts befürchten zwar keine absichtliche Gefährdung
s Endlagers im Salzstock Gorleben durch die
DR. Eine garantierte Unversehrtheit des in der DDR lie-
nden Zipfels sei jedoch notwendig, um gezielte vorhe-

ge Maßnahmen der DDR zur Verhinderung des Endla-
rs auszuschließen.“244

einer Karte, die in dem „Bericht der PTB über den
tand der Verwirklichung des Entsorgungszentrums“
m 27. Oktober 1977 beilag, wurde der Salzstock wohl
n Hand schematisch bis kurz hinter die Elbe einge-
ichnet. Zudem ist das geplante „Anlagengelände“ des
uklearen Entsorgungszentrums dargestellt245. Zu dieser
eit war auch bekannt, dass sich die Salzstruktur nordöst-
ch der Elbe als Salzstock Rambow fortsetzt.246

intergrund und Zweck dieser Karte sowie der Kilome-
rangabe in der Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976
nnten nicht abschließend durch den Untersuchungsaus-
huss geklärt werden; einen Zusammenhang zwischen
n beiden Vorgängen konnte der Ausschuss nicht fest-

ellen.

Kabinettsvorlage vom 2. Februar 1977
achdem im Dezember 1976 der IMAK durch das Kabi-
tt beauftragt worden war, die entsprechenden Untersu-
ungen ggf. unter Hinzuziehung nachgeordneter Behör-
n zu den verbliebenen vier Standorten durchzuführen,
urden die vier Standorte Gorleben, Lichtenhorst, Maria-
ück und Wahn in der Kabinettsvorlage vom 2. Februar
77247, die sowohl in einer Kabinettssitzung am 8. Fe-
uar 1977 als auch in der Sitzung am 22. Februar 1977
handelt wurde248, erörtert.

Vermerk von Sts Dr. Hans-Joachim Röhler, MW, vom 22. Dezember
1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 124 f.
Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1,
pag. 3 ff. (13).
Anhang zum Bericht der PTB vom 27. Oktober 1977 über den Stand
der Verwirklichung des Entsorgungszentrums, MAT A 138, Bd. 29,
pag. 154 ff. (156), Dokument Nr. 5.
Geologische Jahrbücher, Standortbeschreibung Gorleben, Teil 3,
MAT A 222, S. 11.
Kabinettsvorlage vom 2. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2,
pag. 4 ff.
Dr. Anselm Tiggemann, Gorleben als Entsorgungs- und Endlager-
standort, Der niedersächsische Auswahl- und Entscheidungsprozess,

Expertise zur Standortvorauswahl für das „Entsorgungszentrum“
1976/1977, MAT A 93, S. 74.

Drucksache 17/13700 – 84 –

aa) Konkretisierung der Standortvorauswahl

In der Zusammenfassung der Kabinettsvorlage heißt es zu
den Standorten: „Eine Standortvorauswahl könnte beim
gegenwärtigen Kenntnisstand zwischen den Standorten
Gorleben und Lichtenhorst getroffen werden. […] Bei ei-
ner Entscheidung für Gorleben müßte nach Auffassung
des Bundes diese deutlich vorläufigen Charakter haben.
[…] Eine abschließende Stellungnahme zum Standort
Wahn ist nicht möglich, da erforderliche Informationen
von seiten des Bundes nicht vorliegen. […] Der Standort
Mariaglück müßte aufgrund der begrenzten Möglichkei-
ten zur Lagerung von hochaktiven Abfällen aus den
Standortüberlegungen für das Entsorgungszentrum aus-
geschieden werden.“249

Aus Gründen der polizeilichen Sicherung und der Kon-
zentration der Öffentlichkeitsarbeit wurde in der Vorlage
zudem vorgeschlagen, dass nur ein Standort durch das
Kabinett benannt werden sollte.250 Dementsprechend
wurde in der Kabinettsentscheidung vom 22. Februar
1977 auch kein Ersatzstandort zum Standort Gorleben ins
Auge gefasst.251

Im Ergebnis sei nach einem Bericht des Vorsitzenden des
IMAK Klaus Stuhr in einer Sitzung des Umweltausschus-
ses des Niedersächsischen Landtages als Standort jedoch
allein der Salzstock Gorleben in Betracht gekommen, der
„als optimaler Standort angesehen wurde“.252 Bei dem
Salzstock handele es sich um einen der größten in Nieder-
sachsen; dadurch sei sichergestellt, dass genügend große
Steinsalzpartien vorhanden seien; das Steinsalz beginne
in einer Tiefe von 300 m und reiche bis 3 500 m; zudem
sei der Salzstock im Standortbereich unverletzt.253

Der Zeuge Jürgen Schubert, als Mitarbeiter des Ober-
bergamtes Clausthal-Zellerfeld im IMAK vertreten, sagte
zur Bewertung des Standortes Gorleben nach den aufge-
führten Kriterien aus: „Wichtig waren vor allen Dingen
die Voraussetzungen, dort ein Endlager zu errichten –
also die bergtechnischen, und auch einige landwirtschaft-
liche und Trinkwasseraspekte; die waren besonders wich-
tig. Also die Punktwertung Null sowieso – ich selbst weiß
nicht – 250 oder 260 wären möglich gewesen, wenn alles
immer vollständig – also alle Punktzahlen bekommen
hätten, und da war Gorleben also mit über 200 vorne. An
zweiter Stelle war übrigens Wahn, auch so knapp 200,
wenn ich mich erinnere.“254

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vo249 Kabinettsvorlage vom 2. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2,

pag. 4 ff. (22).
250 Kabinettsvorlage vom 2. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2,

pag. 4 ff. (23).
251 Vermerk über die Pressekonferenz am 22. Februar 1977,

MAT A 102, Bd. 8, Teil 2, pag. 129 f.
252 Auszug aus dem Protokoll der 6. Sitzung des Umweltausschusses des

Niedersächsischen Landtages in der 8. Wahlperiode am 17. Oktober
1977, MAT A 83, Bd. 6, pag. 658.

253 Vermerk aus dem MW vom 9. September 1987, MAT A 102, Bd. 8,
Teil 2, pag. 204 ff. (207 f.); Auszug aus dem Protokoll der 6. Sitzung
des Umweltausschusses des Niedersächsischen Landtages in der

255

256

257

258

259
8. Wahlperiode am 17. Oktober 1977, MAT A 83, Bd. 6, pag. 658.
254 Protokoll Nr. 58, S. 4.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

eben der Erörterung der vier Standorte wurde auch die
ndlagerung unter der Nordsee, in den USA sowie in
rankreich und England aufgrund einer vorherigen Prü-
ng behandelt.255

arüber hinaus wurde zu den Ergebnissen einer TÜV-
tudie Stellung genommen sowie die Themenkreise Gas-
nde und Nähe des Standortes Gorleben zur DDR erör-
rt.

b) TÜV-Studie

it Schreiben vom 21. Juni 1976 hatte der Niedersächsi-
he Sozialminister den Technischen Überwachungs-Ver-
n Hannover e. V. (TÜV) beauftragt, eine vergleichende
tellungnahme zur Eignung der Standorte Börger, Ahlden
ichtenmoor) und Stüdtloh für die Aufnahme des nu-
earen Entsorgungszentrums zu erarbeiten.256 Die TÜV-
tudie mit dem Titel „Stellungnahme zur Eignung von
tandorten für das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ)“
urde im November 1976 fertiggestellt und berücksich-
gte auch die KEWA-Studie KWA 1224.257 Einem
chreiben aus dem Niedersächsischen Sozialministerium
m Dezember 1976 zufolge habe der TÜV die Eigen-
haften der drei niedersächsischen Standorte eingehend
tersucht und dabei weitere Standortmöglichkeiten aus

chleswig-Holstein zum Vergleich herangezogen; in der
tellungnahme würden keine Aussagen zur Endlagereig-
ng der vorhandenen Salzstöcke an den Standorten ge-
acht.258

der TÜV-Studie findet sich eine Tabelle zur Bewertung
r Standorte Börger, Ahlden (Lichtenmoor), Stüdtloh,
alloh, Beckl. Holz, Lütau, Friedrichskoog und Nieby,
rzufolge der Standort Nieby in Schleswig-Holstein die
chste Bewertung (91 Punkte) und die Standorte Fried-

chskoog und Stüdtloh die zweithöchste Bewertung
5 Punkte) erhalten.259

u den Ergebnissen der TÜV-Studie führte das Nieder-
chsische Wirtschaftsministerium in der Kabinettsvor-
ge vom 2. Februar 1977 kritisch an: „Eine vom MS
iedersächsischen Sozialministerium, Anm. d. Verf.]
im TÜV Hannover in Auftrag gegebene Studie kommt
dem Schluß, daß die in Schleswig-Holstein gelegenen

tandorte Nieby und Friedrichskoog noch vor den nieder-
chsischen Standorten als die geeignetsten anzusehen
nd. Diese Beurteilung ist nur unter sicherheitstechni-
hen Erwägungen im Hinblick auf die oberirdischen An-
genteile zutreffend, sie berücksichtigt keine anderen
elange, wie z. B. die Endlagermöglichkeit. Die beiden
rgenannten Standorte wurden bereits in den ersten

Kabinettsvorlage vom 2. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2,
pag. 4 ff. (16 ff.).
Stellungnahme des TÜV zur Eignung von Standorten für das NEZ,
November 1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 137 ff. (140).
Stellungnahme des TÜV zur Eignung von Standorten für das NEZ,
November 1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 137 ff. (137, 140).
Schreiben aus dem MS an die Niedersächsische Staatskanzlei und
das MW vom 29. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1,
pag. 133.

Stellungnahme des TÜV zur Eignung von Standorten für das NEZ,
November 1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 137 ff. (187).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 85 –

Standortuntersuchungen, die von der KEWA im Auftrage
des Bundesforschungsministeriums durchgeführt wurden,
aus Gründen der unzureichenden Endlagergeologie aus-
geschieden.“260

Die Tabelle mit der Bewertung der in der TÜV-Studie er-
örterten Standorte liegt dem Untersuchungsausschuss in
zwei Fassungen vor, wobei in einer der Fassungen hand-
schriftlich zusätzlich die Standorte Gorleben und Maria-
glück mit Bewertungszahlen (Gorleben: 87 Punkte, Ma-
riaglück: 84 Punkte) aufgeführt sind; hiernach erhielt der
Standort Gorleben nach dem Standort Nieby die zweit-
höchste Bewertung.261

Der letztgenannten, handschriftlich ergänzten Fassung
der Tabelle unmittelbar nachgeheftet ist eine Kurzmittei-
lung von Horst zur Horst, Referatsleiter im Niedersächsi-
schen Sozialministerium vom 3. Januar 1977 an den Nie-
dersächsischen Minister für Wirtschaft und Verkehr, zur
Übersendung einer Anlage zum Verbleib verbunden mit
der Bitte um Kenntnisnahme „und Ergänzung der TÜV-
Stellungnahme“.262 Die Stellungnahme hatte zur Horst
mit Schreiben vom 29. Dezember 1976 dem Niedersäch-
sischen Ministerpräsidenten sowie dem Niedersächsi-
schen Minister für Wirtschaft und Verkehr übermittelt:
„In der Anlage übersende ich eine Stellungnahme des
TÜV-Hannover zur Eignung von Standorten für das nu-
kleare Entsorgungszentrum hinsichtlich der Eigenschaf-
ten mit sicherheitstechnischer Bedeutung. Der Auftrag
für die Untersuchungen war von mir zum Vergleich der
Standorte Börger/Emsland, Stüdtloh und Lichtenhorst er-
teilt worden. […]“263

Zur Frage, wie sich die handschriftlichen Ergänzungen
erklären lassen, äußerte der Geologe Prof. Dr. Gerd Lüttig
im Jahr 2010 in einem ZDF-Interview, dies sei der „Ein-
trag eines Beamten des Niedersächsischen Wirtschafts-
ministeriums […] und dann kam diese TÜV-Geschichte,
da sagt er noch, wir nehmen den TÜV hinzu, denn das ist
eine neutrale Institution, die machen, sind bekannt für or-
dentliches Arbeiten, technisch hervorragend und politisch
ungefärbt und ja, und dann ist da irgendein Protokoll ent-
standen und mit der Schrift, mit diesen schrift-, hand-
schriftlichen Einträgen Mariaglück und Gorleben. Und es
ist eindeutig, auf wen dieser Eintrag zurückgeht.“264

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260 Kabinettsvorlage vom 2. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2,
pag. 4 ff. (19).

261 Auszug aus der TÜV-Studie, Tabellarische Bewertung der Standorte
mit handschriftlicher Ergänzung, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1,
pag. 134.

262 Kurzmitteilung vom 3. Januar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1,
pag. 135.

263 Schreiben von Horst zur Horst, MS, vom 29. Dezember 1976,
MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 132 f. Zur TÜV-Studie außerdem
Dr. Anselm Tiggemann, Gorleben als Entsorgungs- und Endlager-
standort, Der niedersächsische Auswahl- und Entscheidungsprozess,
Expertise zur Standortvorauswahl für das „Entsorgungszentrum“
1976/1977, MAT A 93, S. 58–60.

264 ZDF-Interview mit Prof. Dr. Gerd Lüttig, „Eine Fülle von Lügen“,

265

266

267

268
Sendebeitrag „Frontal 21“ vom 13. April 2010, MAT A 110/1 und
MAT A 110/2, S. 5 (Abschrift).
Drucksache 17/13700

c) Gasvorkommen unter dem Salzstock
ie Gasvorkommen auf DDR-Gebiet wurden neben der
abinettsvorlage vom 9. Dezember 1976 auch in dieser
abinettsvorlage vom 2. Februar 1977 thematisiert.
ierzu heißt es, dass „mit großer Wahrscheinlichkeit da-
n auszugehen [ist], daß sich unter dem Salzstock Gor-

ben in einer Tiefe von rd. 3 500 m Gas befindet. […]
urch das Vorhandensein eines Gasfeldes unter dem
alzstock Gorleben ist eine potentielle Gefährdung der
ndlagerstätte im Falle einer Erdgasförderung gege-
n.“265 Zum damaligen Zeitpunkt sei nicht vorgesehen
wesen, dieses Gasvorkommen zu erschließen, jedoch
i nicht auszuschließen, „daß zu irgendeinem Zeitpunkt
f DDR-Seite mit einer Förderung begonnen wird“.266
eiter wird ausgeführt: „Ob die Gefährdung durch Ein-

chtung des Endlagers in einem geologisch stabilen Teil
s Salzstockes umgangen werden könnte, müßte durch
tsprechende Untersuchungsarbeiten geklärt werden.“267

d) Grenznähe zur DDR
der Kabinettsvorlage vom 2. Februar 1977 wird zur
hematik der Grenznähe zur DDR Folgendes ausgeführt:
n einem Fernschreiben des BMI vom 6.12.76 kann ent-
mmen werden, daß eine Vorauswahl des Standortes

orleben dennoch möglich ist. BMI führt jedoch in dem
rgenannten Fernschreiben aus, daß in diesem Falle ein
eistufiges Vorgehen erforderlich ist: – Niedersächsische
abinettsentscheidung vor Verhandlungen mit der DDR,
doch mit deutlich vorläufigem Charakter, damit Ver-
ndlungen überhaupt noch einen Sinn haben. – Gesprä-
e mit der DDR, wobei ein möglichst weitgehender
onsensus anzustreben wäre. Die ggf. notwendigen ver-
aglichen Regelungen bezüglich Umgebungsüberwa-
ung und Notfallschutz könnten dazu führen, daß sogar
onsultationen erforderlich würden. – Endgültige Stand-
tvorauswahl. […] Diesem vorgeschlagenen Verfahren
tsprechend wurden mit Schreiben des MW vom 4.1.77
ier handelt es sich wohl um einen Tippfehler; gemeint
t wohl das später im Kapitel B. II. 3. a) erwähnte Schrei-
n vom 14. Januar 1977, Anm. d. Verf.] die Staatssekre-
re im BMI, BMFT und BMWi […] ferner darauf hinge-
iesen, daß der Standort Gorleben im Vergleich zu den
deren Standorten in bevorzugter Weise geeignet er-
heint und das Kabinett deshalb der Auffassung sei, daß
tsprechend dem Vorschlag des Bundes eine unverzügli-
e Aufnahme der Gespräche mit der DDR durch den

und erforderlich ist.“268

. Ministergespräch am 11. November 1976
m 11. November 1976 fand zwischen Vertretern der
undesregierung und der Landesregierung Niedersachsen

Kabinettsvorlage vom 2. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2,
pag. 4 f.
Kabinettsvorlage vom 2. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2,
pag. 4 f.
Kabinettsvorlage vom 2. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2,
pag. 4 f.

Kabinettsvorlage vom 2. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2,
pag. 4 ff. (6).

Drucksache 17/13700 – 86 –

eine Besprechung über die mögliche Einrichtung eines
Nuklearen Entsorgungszentrums in Niedersachsen statt.

Zu diesem Gespräch gab es Vorbereitungen und Bespre-
chungen, bei denen sich die jeweiligen Positionen der
Ressorts sowie die Erwartungshaltungen widerspiegelten.

a) Vorbereitung

Anfang Oktober 1976 bahnte sich ein Gespräch zwischen
dem Bund und dem Land Niedersachsen zur Fortführung
der Standortplanung für eine Entsorgungsanlage in Nie-
dersachsen an. Die Notwendigkeit eines solchen Gesprä-
ches wurde einem Vermerk vom 7. Oktober 1976 aus dem
BK zufolge damit begründet, „daß bei nicht geregelter
Entsorgung die reale Gefahr eines Moratoriums für die
weitere Nutzung der Kernkraft bestehe. Insbesondere
müßten bis 1980 13 bis 19 weitere Kernkraftwerke (davon
13 bisher fest geplant) genehmigt werden; deren Genehmi-
gung hänge aber von der Regelung der Entsorgung ab.“269

Zur Vorbereitung des Gespräches zwischen Vertretern der
Bundesregierung und der Landesregierung Niedersachsen
fand am 22. Oktober 1976 eine Besprechung der Bundes-
ressorts statt. Dieses Vorgespräch sollte dem Zweck die-
nen, „die zu behandelnden Themenkreise abzustecken so-
wie die Rollenverteilung zwischen den beteiligten
Bundesministern aufeinander abzustimmen“.270 In einer
„Stoffsammlung“ vom 21. Oktober 1976 aus dem BMI
zur Vorbereitung des Gespräches am folgenden Tag ist
festgehalten, dass „gewisse Vorbehalte“ seitens der Lan-
desregierung gegenüber dem Projekt des Entsorgungs-
zentrums deutlich geworden seien. Diese würden sich be-
ziehen auf „die Gefährdung der Umwelt durch die
Anlage, Ausmaß und Effektivität der Information der Öf-
fentlichkeit, Notwendigkeit der Errichtung der Anlage in
Niedersachsen“.271 Zur Eignung bisheriger Standorte
heißt es weiter in der „Stoffsammlung“: „Die bisher aus-
gewählten Standorte sind in unterschiedlicher Weise mit
Eignungsvorbehalten belastet: Weesen-Lutterloh ist als
Trinkwasserversorgungsgebiet vorgesehen. Lichtenhorst
ist im Besitz zahlreicher Einzelpersonen. Der Landerwerb
läßt große Verzögerungen erwarten. Wahn ist durch den
Bundeswehrschießplatz berührt. Die Bedeutung dieser
Hinderungsgründe ist z. T. erst in neuerer Zeit offenbar
geworden. Als Konsequenz sind weitere Standorte in Be-
tracht gezogen worden.“272

Aus einer Ergebnisniederschrift zu der Vorbesprechung
am 22. Oktober 1976 sind die einzelnen Positionen der
Ressorts erkennbar. So unterstrich das BMWi, dass die
Kernenergie unverzichtbar und eine Verzögerung bei der

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269 Vermerk von Dr. Haedrich, BK, vom 7. Oktober 1976, MAT A 118,
Bd. 7, pag. 67.

270 Ergebnisniederschrift des BMI über das Gespräch am 20. Oktober
1976, MAT A 118, Bd. 7, pag. 102.

271 Stoffsammlung aus dem BMI zu den Besprechungspunkten des Vor-
gespräches am 22. Oktober 1976, MAT A 118, Bd. 7, pag. 90 ff.
(92).

272 Stoffsammlung aus dem BMI zu den Besprechungspunkten des Vor-

273

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gespräches am 22. Oktober 1976, MAT A 118, Bd. 7, pag. 90 ff.
(96).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ntsorgung nicht vertretbar sei; dabei seien auch Wettbe-
erbsgesichtspunkte zu berücksichtigen. Zudem müsse
ie Entscheidungsebene um den Nieders. MinPräs. […]
f den Stand unseres Wissens gebracht werden, um das
onzept der Bundesregierung in der Nieders. Öffentlich-
it vertreten zu können“.273 Allerdings sei im Hinblick
f die Niedersächsischen Landtagswahlen in 1978 damit
rechnen, „daß Niedersachsen unter dem Vorwand, ein-
hendere Prüfung von Alternativen (z. B. auch Zwi-
henlagerung) und keine gewaltsame Durchsetzung
olizeieinsatz) des Projekts zu wollen, eine Verschie-
ng der Entscheidung bis wenigstens nach der 1978er
ahl anstrebt“.274

as BMI führte laut Ergebnisniederschrift aus, dass die
ischenzeitlich eingetretenen Verzögerungen bei der

tandorterkundung die Gefahr einer „Beweislastumkehr“
sich bergen, „der beizeiten begegnet werden muß“.275
lärende Gespräche mit der Niedersächsischen Landesre-
erung seien deshalb von großer Bedeutung.

as BMFT unterstrich, dass in dem Ministergespräch
ch das künftige Vorgehen bei der Verwirklichung des

rojektes behandelt werden müsse. „In diesem Zusam-
enhang darf die Nieders. Landtagswahl nicht ausschlag-
bend sein (irgendwo sind immer Wahlen). Es wäre von
oßem Vorteil, wenn ohne vorherige Standortentschei-
ng das Genehmigungsverfahren mit der Prüfung der

andortunabhängigen Unterlagen schon eingeleitet wer-
n könnte, und zwar gleichzeitig für mehrere Standorte.

ezüglich der Durchsetzbarkeit ist zu beachten, daß im
weils regional betroffenen Gebiet Akzeptanz erreichbar
heint, Schwierigkeiten aber insbesondere mit überre-
onal organisierten Gegnergruppen zu erwarten sind.“276

einer Ergänzung zur Ergebnisniederschrift aus dem
MI führte das BK aus, dass „die Gespräche in Hannover
ch auf die nachstehenden Schwerpunkte konzentrieren
erden: – die von MP Albrecht gestellte Frage nach Ent-
rgungsalternativen im Ausland oder in anderen Bun-
sländern, – die Frage nach der technischen Reife und
r Sicherheit der Verfahren (Hinweise z. B. auf die Äu-
rungen von SPD/MdB Jaenschke im Fernsehen), – die

rage der Sicherung der Akzeptanz des Projektes.“277 Zur
rage nach Alternativen in anderen Bundesländern hieß
in dem ergänzenden Schreiben des BK, dass „wir auf
e einzigartigen Standortvoraussetzungen in Niedersach-
n, andererseits aber auch auf die aus dem Projekt für
iedersachsen zu erwartenden wirtschaftlichen Vorteile
nweisen“ müssten.278

Ergebnisniederschrift des BMI über das Gespräch am 20. Oktober
1976, MAT A 118, Bd. 7, pag. 102 f.
Ergebnisniederschrift des BMI über das Gespräch am 20. Oktober
1976, MAT A 118, Bd. 7, pag. 102 f.
Ergebnisniederschrift des BMI über das Gespräch am 20. Oktober
1676, MAT A 118, Bd. 7, pag. 102.
Ergebnisniederschrift des BMI über das Gespräch am 20. Oktober
1976, MAT A 118, Bd. 7, pag. 102 ff. (104).
Schreiben aus dem BK an das BMI vom 26. Oktober 1976,
MAT A 118, Bd. 7, pag. 109.

Schreiben aus dem BK an das BMI vom 26. Oktober 1976,
MAT A 118, Bd. 7, pag. 109 f.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 87 –

In Vorbereitung auf das Ministergespräch am 11. Novem-
ber 1976 wurde zudem ein zwischen BMFT, BMWi und
BMI abgestimmtes Positionspapier zur Nutzung der
Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland und Ent-
sorgung der Kernkraftwerke gefertigt und den von Seiten
des Bundes am Gespräch beteiligten Personen vorge-
legt.279

Ebenfalls zur Vorbereitung des Ministergespräches fand
am 27. Oktober 1976 in Hannover ein Abstimmungsge-
spräch zwischen Vertretern der Niedersächsischen Staats-
kanzlei und den niedersächsischen Ressorts MW, MS,
MI, ML sowie bundesseitig Vertretern aus dem BMWi,
BMFT und BMI statt.280 Zu den einzelnen Besprechungs-
punkten wurden seitens der niedersächsischen Vertreter
Fragen gestellt. So wurde etwa hinsichtlich des Aspektes
Sicherheit der geplanten Anlagen seitens des Landes ver-
deutlicht, dass diesem Punkt erste Priorität zukomme. Es
solle ausweislich eines Besprechungsvermerkes aus der
Niedersächsischen Staatskanzlei vom 27. Oktober 1976
eine Liste der technologisch ungeklärten Sicherheitsfra-
gen vorgelegt, die Möglichkeiten einer Benennung unab-
hängiger Sachverständiger geprüft, bisher gewonnene in-
dustrielle Erfahrungen dargestellt und Angaben über
Immissionen gemacht werden. Bei der Besprechung sei
deutlich geworden, „daß die Vertreter des Bundes nicht
mit derart kritischen Fragen gerechnet hatten und nur un-
zureichend zur Beantwortung in der Lage waren. Verfah-
rensmäßig ist vorgesehen, daß von den Bundesressorts zu
den einzelnen Tagesordnungspunkten […] Positionspa-
piere erstellt werden […]“.281

Verhandlungsziel seitens des Bundes bei dem Ministerge-
spräch am 11. November 1976 war einer Vorlage vom
Vortag aus dem BK zufolge: „– Aufschlüsse über die
grundsätzliche Einstellung der Niedersächsischen Lan-
desregierung zu erhalten, – zu versuchen, die Niedersäch-
sische Landesregierung in den politischen Hauptpunkten
– Unverzichtbarkeit der Kernenergienutzung, Unverzicht-
barkeit einer deutschen Entsorgungsanlage, Unverzicht-
barkeit des Standortes Niedersachsen wegen seiner ein-
zigartigen, an keiner anderen Stelle der Bundesrepublik
Deutschland zu findenden Rahmenbedingungen, ausrei-
chende Sicherheit, Unmöglichkeit weiterer Verzögerung
– soweit zu überzeugen, daß sie sich auf gemeinsame
Vorstellungen im Hinblick auf beiderseitige notwendige
weitere Untersuchungen zur Vorbereitung einer Entschei-
dung einläßt.“282 Mehr sei von der Niedersächsischen
Landesregierung wegen des Zusammentreffens der lau-
fenden Koalitionsverhandlungen mit dem Widerstand in
der Öffentlichkeit nicht zu erwarten. Vielmehr sei für das

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279 Positionspapier zur Nutzung der Kernenergie in der Bundesrepublik
Deutschland, Entsorgung der Kernkraftwerke, MAT A 139, Bd. 33,
pag. 118190 ff.

280 Vermerk aus der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 27. Oktober
1976 über das Gespräch am gleichen Tage, MAT A 102, Bd. 25, Teil
2, pag. 12 ff.

281 Vermerk aus der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 27. Oktober
1976 über das Gespräch am gleichen Tage, MAT A 102, Bd. 25, Teil
2, pag. 12 ff. (13 f.).

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287
Vorlage von Dr. Haedrich, BK, an den Bundeskanzler vom 10. No-
vember 1976, MAT A 121, Bd. 13, pag. 170 f.
Drucksache 17/13700

espräch am 11. November 1976 damit zu rechnen, dass
ie Niedersächsische Landesregierung nicht nur Ver-
lichtungen meiden wird, sondern selbst solche Schritte
lehnen wird, die nach – berechtigter oder nichtberech-

gter – Auffassung der Öffentlichkeit in Verpflichtungen
ünden könnten.“283 Entsprechend sollte einem der Vor-
ge angefügten „Drehbuch“ zufolge Ziel des Gespräches
in, Einvernehmen über folgende Punkte zu erlangen:

Notwendigkeit einer rechtzeitigen Entsorgung (an-
rnfalls Genehmigung von Kernkraftwerken in Frage
stellt; auch im Rahmen der 2. Fortschreibung des Ener-
eprogramms sind Aussagen über Kernenergie-Einsatz
d damit zur Entsorgung notwendig) – keine Verzöge-
ng beim Kernenergie-Ausbau (energie- und gesamt-
irtschaftliche Notwendigkeit) – keine Ausweichmög-
chkeiten im Ausland für die Entsorgung deutscher
ernkraftwerke – in anderen Bundesländern keine ver-
eichbar geeigneten Standortmöglichkeiten für ein Ent-
rgungszentrum.“284 Des Weiteren hieß es in dem
rehbuch“, dass seitens der Niedersächsischen Regie-

ng aus folgenden Gründen keine Entscheidung hin-
chtlich eines Entsorgungszentrums in Niedersachsen zu
warten sei: „– Widerstand in der Öffentlichkeit – lau-
nde Koalitionsverhandlungen (– im übrigen 1978 Land-
gswahlen). Das weitere Vorgehen sollte deshalb ermög-
chen, daß einerseits MinPräs Albrecht sich heute noch
cht binden muß, andererseits aber eine positive Ent-
heidung vorbereitet werden kann.“285

er Zeuge Prof. Dr. Klaus Otto Naß, seinerzeit Ministeri-
dirigent in der Niedersächsischen Staatskanzlei, hatte
8. November 1976 in Vorbereitung auf das Minister-

spräch festgehalten, dass die Lage „viel zu unsicher sei,
auch nur vorläufige Entscheidung zu treffen“; viel-

ehr sei eine Antizipation der Standortentscheidung poli-
sch nicht vertretbar.286 Dementsprechend bestand von
eiten des Bundes vor dem Gespräch „Skepsis darüber,
sich die niedersächsische Seite überhaupt bereitfinden

ürde, über die Bekundung eines Bedürfnisses nach aus-
hrlichen weiteren Informationen hinauszugehen. Alles
utete darauf hin, daß nicht einmal die Bekundung einer
undsätzlichen Bereitschaft zur Aufnahme des Entsor-
ngszentrums in Niedersachsen zu erwarten war.“287

ie Tagesordnung für die Besprechung am 11. November
76 sah schließlich die Themen „1. Stellung der Kern-
ergie im Energiekonzept der Bundesregierung, 2. Be-
utung des Entsorgungszentrums für die Kernenergie-
tzung in der Bundesrepublik, 3. Alternativen zum

ntsorgungskonzept, Ausweichlösungen für die Entsor-

Vorlage von Dr. Haedrich, BK, an den Bundeskanzler vom 10. No-
vember 1976, MAT A 121, Bd. 13, pag. 170 f.
Vorlage von Dr. Haedrich, BK, an den Bundeskanzler vom 10. No-
vember 1976, Anlage II, MAT A 121, Bd. 13, pag. 170 ff. (175 f.).
Vorlage von Dr. Haedrich, BK, an den Bundeskanzler vom 10. No-
vember 1976, Anlage II, MAT A 121, Bd. 13, pag. 170 ff. (176).
Handschriftliche Konzeption von Prof. Dr. Klaus Otto Naß vom
8. November 1976, MAT A 102, Bd. 25, Teil 2, pag. 182.
Darstellung des Ministergespräches Bund – Land Niedersachsen

vom 15. November 1976, verfasst von MD Sahl, BMI, MAT A 64,
Bd. 17, pag. 094224 ff. (094225).

Drucksache 17/13700 – 88 –

gung im Ausland, 4. bisheriger Stand der Vorbereitung
des Projektes, Finanzierung, Informationspolitik, 5. wirt-
schaftsstruktur- und sozialpolitische Vorteile durch das
Entsorgungszentrum für das Land Niedersachsen, 6. Si-
cherheit der geplanten Anlagen und 7. das weitere Vorge-
hen“ vor.288

Bundesforschungsminister Hans Matthöfer wurden in der
von seinem Haus erstellen Gesprächsvorbereitung fol-
gende Zielsetzungen vorgegeben:

„– Notwendigkeit einer rechtzeitigen Entsorgung […]

– keine Verzögerung beim Kernenergie-Ausbau […]

– keine Ausweichmöglichkeiten im Ausland für die Ent-
sorgung deutscher Kernkraftwerke

– in anderen Bundesländern keine vergleichbar geeigne-
ten Standortmöglichkeiten für ein Entsorgungszen-
trum.“289

b) Das Gespräch am 11. November 1976

Am 11. November 1976 fand das Ministergespräch in
Hannover statt.

aa) Teilnehmer

An dem Gespräch haben ausweislich insbesondere einer
zusammenfassenden Darstellung des Abteilungsleiters
RS im BMI, MD Sahl290, folgende Personen teilgenom-
men:

Teilnehmer auf Seiten des Bundes:

– Bundesminister des Innern Maihofer,

– Bundesminister für Wirtschaft Friderichs,

– Bundesminister für Forschung und Technologie Matt-
höfer

sowie folgende Beamte aus den beteiligten Ministerien:

– Sahl (Abteilungsleiter RS „Reaktorsicherheit, Sicher-
heit sonstiger kerntechnischer Anlagen, Strahlen-
schutz“ im BMI),

– Engelmann (Abteilungsleiter III „Energiepolitik, mi-
neralische Rohstoffe“ im BMWi),

– Schmidt-Küster (Abteilungsleiter 3 „Energie, Rohstoff
und Fertigungstechnik, Biologie, Ökologie und Medi-
zin“ im BMFT) und Regierungsdirektor Dr. Manfred
Hagen (Referat 315 im BMFT)291

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288 Vorlage von Dr. Haedrich, BK, an den Bundeskanzler vom 10. No-
vember 1976, Anlage II, MAT A 121, Bd. 13, pag. 170 ff. (173).

289 Verhandlungsvorschlag, MAT A 219, Bd. 3, pag. 00008–000012
(0010–0011).

290 Darstellung des Ministergespräches Bund – Land Niedersachsen
vom 15. November 1976, verfasst von MD Sahl, BMI, MAT A 64,
Bd. 17, pag. 094224 ff. (094224, 094226).

291 Darstellung des Ministergespräches Bund – Land Niedersachsen
vom 15. November 1976, verfasst von MD Sahl, BMI, MAT A 64,

292

293

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295

296
Bd. 17, pag. 094224 ff. (000228) und MAT A 138, Bd. 7,
pag. 000290 ff. (000294).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

eilnehmer auf Seiten des Landes Niedersachsen:

Ministerpräsident Albrecht,

Minister für Wirtschaft und Verkehr Leisler Kiep,

Minister für Soziales Schnipkoweit,

Minister des Innern Bosselmann,

Minister für Bundesangelegenheiten Hasselmann292

d die Staatssekretäre

Röhler (Ministerium für Wirtschaft und Verkehr),

Moorhoff (Staatskanzlei).

udem nahmen seitens des Landes ausweislich eines Ver-
erkes vom 12. November 1976 die Beamten „Dr. Naß,
tuhr, Sieber, Vaupel“ und der Pressesprecher der Lan-
sregierung Dr. von Poser an der Besprechung teil.293

eitere Teilnehmer waren der Präsident des Niedersäch-
schen Landtages, Heinz Müller, sowie die Vorsitzenden
r drei Fraktionen des Landtages, Bruno Brandes
DU), Bernhard Kreibohm (SPD) und Winfried Heder-
tt (FDP).294

b) Gesprächsverlauf
aut Zeitplan sollte um 10 Uhr ein einstündiges Gespräch
r Minister stattfinden, zu dem ab 11 Uhr die Begleiter
nzugezogen werden sollten. Für 12.30 Uhr war eine
ressekonferenz vorgesehen.295

insichtlich der tatsächlichen Dauer und der teilnehmen-
n Personen der beiden Teile der Besprechung divergie-
n die vorliegenden Informationen:

ach einer Darstellung des Abteilungsleiters RS Sahl,
MI, vom 15. November 1976 fand zunächst ein über

eistündiges Klausurgespräch statt, an dem allein die
ei Bundesminister Maihofer, Friderichs und Matthöfer
wie Ministerpräsident Albrecht, die Landesminister
iep, Schnipkoweit, Bosselmann und der Präsident des
iedersächsischen Landtages und die Fraktionsvorsitzen-
n teilnahmen.296 Danach sei das Gespräch in einem er-

In der Darstellung des Ministergespräches Bund – Land Niedersach-
sen vom 15. November 1976, verfasst von MD Sahl, BMI, MAT A
64, Bd. 17, pag. 094224 wird keine Teilnahme von BM Hasselmann
erwähnt; jedoch finden sich Belege für seine Teilnahme in dem Ver-
merk des AL 3 Marx, BK, vom 15. November 1976, MAT A 138,
Bd. 18, pag. 287 und in der Aussage des Zeugen Dr. Hans-Joachim
Röhler, Protokoll Nr. 51, S. 4.
Vermerk aus dem niedersächsischen Landesministerium vom
12. November 1976 über das Gespräch am 11. November 1976,
MAT A 102/1, Bd. 113, pag. 04.
Darstellung des Ministergespräches Bund – Land Niedersachsen
vom 15. November 1976, verfasst von MD Sahl, BMI, MAT A 64,
Bd. 17, pag. 094224 (ohne Nennung der Namen). Abweichend ist in
dem Vermerk aus dem niedersächsischen Landesministerium vom
12. November 1976 über das Gespräch am 11. November 1976,
MAT A 102/1, Bd. 113, pag. 04 verzeichnet, dass MdL Bruns (Em-
den) (SPD) für Bernhard Kreibohm teilnahm.
Vorlage von Dr. Haedrich, BK, an den Bundeskanzler vom 10. No-
vember 1976, Anlage II, MAT A 121, Bd. 13, pag. 174.
Darstellung des Ministergespräches Bund – Land Niedersachsen

vom 15. November 1976, verfasst von MD Sahl, BMI, MAT A 64,
Bd. 17, pag. 094224 ff. (094226).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89 –

weiterten Kreise mit den Staatssekretären und Fachbeam-
ten für etwa 45 Minuten fortgeführt worden.297

Ausweislich einer Vorlage des Abteilungsleiters 3 Marx
aus dem BK vom 15. November 1976 habe nach einer
fernmündlichen Information aus dem BMI das Gespräch
2,5 Stunden ohne Teilnahme der Landesminister und Be-
amten stattgefunden.298 Erst am Schluss seien für etwa
15 Minuten die Landesminister Leisler Kiep, Hassel-
mann, Bosselmann und Schnipkoweit sowie die Beamten
hinzugezogen worden, wobei nur noch ergänzende Ein-
zelfragen gestellt worden seien.299

Einem Vermerk von Hagen, BMFT, vom 10. Dezember
1976 zufolge habe der erste Teil der Besprechung im
Kreise der Minister und Fraktionsvorsitzenden, ohne Be-
amte, 2 Stunden 15 Minuten gedauert. Anschließend
seien die übrigen Teilnehmer der Ministerrunde infor-
miert worden. Danach habe die Pressekonferenz mit Mi-
nisterpräsident Dr. Ernst Albrecht und den Bundesminis-
tern Matthöfer und Maihofer stattgefunden.300

Nach einem Vermerk vom 12. November 1976 hätten die
Minister und Fraktionsvorsitzenden die Frage der Entsor-
gung in einem vertraulichen Gespräch behandelt; die
Besprechung sei dann im Kreise der Fachbeamten um
11.50 Uhr fortgesetzt worden.301

Der Zeuge Dr. Hans-Joachim Röhler, seinerzeit Staatsse-
kretär im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft
und Verkehr, führte zum Gesprächsablauf in seiner Ver-
nehmung aus: „Die Sitzungsfolge war die, dass die
Minister zunächst ausschließlich unter sich getagt haben,
die niedersächsischen Minister und die Bundesminister.
Die Fachbeamten, also Staatssekretäre und Nachgeordne-
tes, waren ausgeschlossen. Das Gespräch hat sich – daran
erinnere ich mich noch – sehr lange hingezogen, länger
als geplant, und dann wurden die Fachbeamten, sprich:
die Staatssekretäre, hinzugezogen und Ministerialbeamte.
Dann wurde das Ergebnis des Gesprächs der Minister
vorgestellt, kurz erörtert, kurz diskutiert, und dann war
Ende.“302

Während des Gesprächs wurde von Seiten des Bundes die
Notwendigkeit einer Entsorgungsanlage in Niedersachsen
bekundet. Der Zeuge Hermann Schnipkoweit, damals nie-
dersächsischer Minister für Soziales und Teilnehmer am
Ministergespräch, führte zu der Frage, ob von Seiten des
Bundes Druck ausgeübt wurde, aus: „Am 11.11.1976 […]
kamen dann drei Minister im Auftrage von Bundeskanz-

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297 Darstellung des Ministergespräches Bund – Land Niedersachsen
vom 15. November 1976, verfasst von MD Sahl, BMI, MAT A 64,
Bd. 17, pag. 094224 ff. (094226).

298 Vermerk des AL 3 Marx, BK, vom 15. November 1976, MAT A 138,
Bd. 18, pag. 287.

299 Vermerk des AL 3 Marx, BK, vom 15. November 1976, MAT A 138,
Bd. 18, pag. 287.

300 Ergebnisvermerk des BMFT vom 10. Dezember 1976 über die Be-
sprechung am 11. November 1976, MAT A 138, Bd. 18, pag. 76 ff.
(77).

301 Vermerk aus niedersächsischem Landesministerium vom 12. No-
vember 1976 über das Gespräch am 11. November 1976,

303

304

305
MAT A 102/1, Bd. 113, pag. 04.
302 Protokoll Nr. 51, S. 34. 3
Drucksache 17/13700

r Schmidt, und zwar Matthöfer, Maihofer und – ich
eine – Friderichs; das weiß ich nicht ganz genau. Sie
men im Auftrage von Schmidt und sagten, sie erwarten
n uns innerhalb einer Woche eine Entscheidung über
n Standort, nicht nur für ein Endlager, sondern einen

tandort für abgebrannte Brennelemente, eine Wiederauf-
beitung und Endlager.“303 Zu der Frage, ob von Seiten
r Elektrizitätswirtschaft bei der Entscheidung bezüglich
s Standortes Druck auf die politischen Entscheidungs-

äger ausgeübt worden sei, ergänzte der Zeuge: „Also,
h hätte mich bestimmt von niemandem unter Druck set-
n lassen: Jetzt musst du das so machen.“304

uch der Zeuge Dr. Walther Leisler Kiep bestätigte bei
iner Vernehmung vor dem 21. Parlamentarischen Un-
rsuchungsausschuss des Landes Niedersachsen am
März 2010 den Druck durch den Bund, den er als unan-
messen beschrieb.305

diesem Sinne führte auch der Zeuge Dr. Hans-Joachim
öhler aus: „In dem Gespräch, wie mir berichtet worden
t, der Bundesminister Matthöfer Herrn Albrecht die Pis-
le auf die Brust gesetzt hat und gesagt hat: Hin oder her,
ir werden gleichzeitig an allen drei Standorten einen
ntrag stellen, weil wir der Meinung sind, wir können
s nach der Rechtslage, und dann muss Niedersachsen
agieren. – Dass dann vor diesem Druck möglicherweise
r Standort Gorleben genannt worden ist mit dem Hin-
eis „Da gibt es noch andere Standorte“ […]. Der Druck
nseiten der Bundesregierung, insbesondere von dem

undeskanzler, war enorm, dass Niedersachsen eine Ent-
heidung zu einem vorläufigen Standort trifft. […] Auch
e drei Minister, die am 11.11. da waren, haben also ge-
ückt, dass wir schnellstmöglich eine Entscheidung tref-
n, während die Landesregierung, insbesondere der Mi-
sterpräsident, denen klipp und klar gesagt hat: Wir
erden die Entscheidung selbst treffen und werden eine
gene vorläufige Standortauswahl treffen, und wenn es
weit ist, dann werden wir euch informieren.“306. Weiter
hrte er aus: „Da wir im Vorfeld wussten, dass das ein

toßtruppunternehmen werden sollte, dass möglicher-
eise, um dieses Stoßtruppunternehmen zu stoppen, der
und kalt konfrontiert worden ist – Verhandlungstaktik –
it Gorleben, um dem Bund deutlich zu machen: Wenn
mit den drei Standorten kommst, benennen wir Gorle-
n, das nach deiner eigenen Auswahl, nach deinem eige-
n Unternehmen oder nach dem von dir beauftragten
nternehmen einen Spitzenplatz hat, um Luft zu kriegen,
sere eigenen Untersuchungen, die wir mit dem IMAK
nn in der Folge durchgeführt haben, in Ruhe durchfüh-
n zu können. Das ist eine Vermutung. […] Da ist ir-
ndwas gewesen, dass Gorleben als Überraschungsmo-
ent gegenüber dem Bund ausgespielt werden sollte.
ber ich kriege das einfach nicht mehr zusammen. […]
as war der Ausgangspunkt dafür, dass das Wirtschafts-
inisterium und die Landesregierung gesagt haben: Mo-

Protokoll Nr. 31, S. 3.
Protokoll Nr. 31, S. 10.
Niederschrift über den öffentlichen Teil der 37. Sitzung des 21. Par-
lamentarischen Untersuchungsausschusses des Landes Niedersach-

sen am 4. März 2010, MAT B 30, S. 17.

06 Protokoll Nr. 51, S. 12 und S. 15.

Drucksache 17/13700 – 90 –

ment, wenn wir Entscheidungen vertreten sollen, dann ei-
gene Entscheidungen, die wir selbst bis zu Ende
durchgedacht haben und die wir auch argumentativ, sach-
lich überzeugend vertreten können. Das war bei den drei
Standorten, die die KEWA ausgeguckt hatte, aus unserer
Sicht nicht der Fall.“307

Im Hinblick auf den zeitlichen Druck äußerte sich auch
der Zeuge Kurt Dieter Grill, der von den Fraktionsvorsit-
zenden des Landtages informiert wurde, die damals an
dem Gespräch teilgenommen hatten und übereinstim-
mend gesagt hätten: „dass es fast zu einem Eklat, einem
Rausschmiss der drei Bundesminister gekommen wäre.
Hintergrund ist diese Forderung, innerhalb von – ich lasse
das jetzt mal stehen, ob das eine Woche oder 14 Tage
sind; das ist für mich in der Dimension kein großer Unter-
schied – dass man gesagt hat, wir fordern die sofortige
Entscheidung der Landesregierung […].“308

Im Gegensatz dazu steht die Aussage des Zeugen
Dr. Hans Friderichs, der auf Bundesseite an dem Minis-
tergespräch teilgenommen hatte: „Also, an „Druck aus-
üben“ und „eine Woche“ kann ich mich nicht erinnern.
Meine Erinnerung – und ich habe bewusst diese Woche
noch mal mit meinem damaligen Leiter des Ministerbüros
besprochen – ist, dass ich mit einer gewissen Enttäu-
schung aus Hannover abgefahren bin, weil ich immer das
Gefühl hatte: Es geht einfach nicht richtig voran. Es gab
aber immer wieder neue Überlegungen, ob man das
Ganze nicht auf eine europäische Ebene heben sollte.
Lassen Sie mich ganz salopp sagen: Ich hatte ein bisschen
den Eindruck: Hier wird auf Zeit gespielt; es wird nicht
vorangemacht.“309

Zur Nennung eines möglichen Standortes Gorleben in
dem Ministergespräch am 11. November 1976 sagte der
Zeuge: „Soweit ich mich erinnere, war ich über Gorleben
in diesem Gespräch nicht überrascht.“310

In einem späteren Vermerk aus dem BMFT vom 26. Ja-
nuar 1977 ist insoweit festgehalten: „Zur Frage des Stand-
ortes bestand Einvernehmen, daß man MP Albrecht nicht
vorzeitig von der übernommenen Verantwortung entlasten
dürfe, daß aber eine weitere erhebliche Verzögerung der
Standortvorentscheidung den Bund in Schwierigkeiten
bringen würde, weil sein Antrag für das Endlager standort-
bestimmend und somit Voraussetzung für die von der
Industrie zu stellenden Anträge ist. Der durch Genehmi-
gungsvorbehalte aufgebaute Druck auf dieAntragsstellung
würde sich dann auf den Bund selbst richten.“311

cc) Die Erwähnung des Salzstockes Gorleben
als möglichen Standort

In dem Gespräch wurden gemäß einem Vermerk von MD
Sahl, Abteilungsleiter RS im BMI, „Von den BMFT-Ver-

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307 Protokoll Nr. 51, S. 58 und S. 13.
308 Protokoll Nr. 35, S. 10.
309 Protokoll Nr. 56, S. 4.
310 Protokoll Nr. 56, S. 7.
311

312

313

314

315

316
Vermerk von Dr. Popp, BMFT, vom 26. Januar 1977, MAT A 125,
Bd. 5, pag. 139189 f.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

etern Ministerialdirigent Dr. Schmidt-Küster und Regie-
ngsdirektor Dr. Hagen […] noch Ausführungen zum

tandort–Erkundungsprogramm gemacht, die den für die
inleitung eines Genehmigungsverfahrens ausreichen-
n Stand der Kenntnisse zumindest der geologischen

achverhalte bestätigten. […] Außerdem wurde in die-
m Teil des Gespräches eine bisher nicht zur Diskussion
standene vierte Standortalternative in relativer Nähe
r Zonengrenze erwähnt, an dem Niedersachsen sehr in-
ressiert schien.“312

eiter heißt es in diesem BMI-Vermerk: „Rasche Klä-
ng der noch offenen Fragen bezüglich des zur Wahl ste-
nden nunmehr vierten Standortes. Dies betrifft vor al-
m den vom BMFT zusätzlich erwähnten und von
iedersachsen vorgezogenen Standort in Zonengrenz-
he“.313

dem Vermerk des AL 3 Marx, BK, wurde ebenfalls
stgehalten, dass zu den bisher genannten drei Standor-
n für die Lagerung von Atommüll noch ein vierter
tandort hinzugekommen sei.314

hnlich heißt es in einem weiteren Vermerk über das Mi-
stergespräch: „Herr Ministerpräsident teilte eingangs
it, daß das Land Niedersachsen demnächst eine Stand-
tvorauswahl treffen werde, und zwar unter den bisher
kannten 3 Standorten. Dabei bestünde die Möglichkeit,
ß auch ein 4. Standort mit in die Diskussion einbezogen
ürde.“315

eitergehend wird in einem Ergebnisvermerk aus dem
MFT über das Ministergespräch ausgeführt: „Vom Land
iep) wurde gefragt, ob es neben den 3 bisher ausge-

ählten Standorten Wahn, Lichtenhorst, Weesen-Lutter-
h noch andere geeignete gibt, z. B. Gorleben/Lüchow-
annenberg (unmittelbar an der Elbe). Vertreter des Lan-
s betonten die aus ihrer Sicht hervorragende Eignung
eses Standortes. Seitens Bund wurde erläutert, daß er
rch seine unmittelbare Lage an der innerdeutschen

renze nicht in Betracht gezogen wurde.“316Aus den Ta-
buchaufzeichnungen des Zeugen Dr. Walther Leisler

iep ergibt sich, dass er in dem Ministergespräch den
tandort Gorleben als mögliche weitere Standortalterna-
ve ins Gespräch gebracht hatte: „Hier gelingt es mir,
üchow-Dannenberg als 4. Möglichkeit aufnehmen zu
ssen. […] Dann ziehen wir unsere Experten zu. Lüchow

Darstellung des Ministergespräches Bund – Land Niedersachsen
vom 15. November 1976, verfasst von MD Sahl, BMI, MAT A 64,
Bd. 17, pag. 094224 ff. (094229).
Darstellung des Ministergespräches Bund – Land Niedersachsen
vom 15. November 1976, verfasst von MD Sahl, BMI, MAT A 64,
Bd. 17, pag. 094224 ff. (094228 unter Punkt 3.3. und pag. 094230
unter Punkt 4.2.). Außerdem ist der Vermerk auch in MAT A 138,
Bd. 17, pag. 000290–000297 (000294, unter Punkt 3.3 und
Bl. 000296 unter Punkt 4.2) enthalten.
Vermerk des AL 3 Marx, BK, vom 15. November 1976, MAT A 138,
Bd. 18, pag. 287.
Vermerk aus niedersächsischem Landesministerium vom 12. No-
vember 1976 über das Gespräch am 11. November 1976,
MAT A 102/1, Bd. 113, pag. 04.
Ergebnisvermerk des BMFT vom 10. Dezember 1976 über die Be-

sprechung am 11. November 1976, MAT A 138, Bd. 18, pag. 76 ff.
(79).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 91 –

erweist sich zu meiner Überraschung als der Standort mit
den besten Voraussetzungen!“317

Handschriftlichen Aufzeichnungen aus dem Nachlass des
damaligen Bundesministers für Forschung und Technolo-
gie, Hans Matthöfer, zufolge hat sich das Gespräch hin-
sichtlich der Benennung des Standortes Gorleben als
möglichen Standort ähnlich dargestellt: „kiep: Es gebe
mehr als 3 Standortmöglichkeiten; albrecht + kiep Lü-
chow-Dannenberg; Hagen [BMFT, Anm. d. Verf.]: Wahl
außerhalb der letzten 3 möglich. Lüchow wegen der
Grenznähe ausgeschieden; Kiep-Mitarbeiter: Lüchow
von der Geologie her an der Spitze“.318

Dr. Walther Leisler Kiep war in der Zeit vom 25. Februar
1976 bis zum 28. Oktober 1980 Niedersächsischer Minis-
ter der Finanzen und in der Zeit vom 25. Februar 1976 bis
zum 19. Januar 1977 zudem Niedersächsischer Minister
für Wirtschaft und Verkehr.319 Zu seinen zwei Minister-
ämtern führte er in seiner Vernehmung aus: „In der An-
fangszeit waren eigentlich im Wirtschaftsministerium,
das ich da vorfand – es war ja meine erste Ministertätig-
keit überhaupt; ich hatte keine Ahnung, was da eigentlich
alles los ist –, die Probleme so groß, dass ich möglicher-
weise mehr Zeit in diesem ersten Jahr im Wirtschafts-
ministerium verbracht habe als im Finanzministerium.
[…] Aber das Finanzministerium war in meiner ganzen
niedersächsischen Zeit meine Haupttätigkeit, aber in der
Anfangsphase möglicherweise mehr Wirtschaft als Fi-
nanz. […] Ich war mir von Anfang an klar, dass meine
Tätigkeit in Niedersachsen primär die des Finanzminis-
ters sein wird und dass das Wirtschaftsministerium eine
Übergangsphase ist.“320 Wie Dr. Walther Leisler Kiep auf
den Standort Gorleben gekommen war, konnte im Unter-
suchungsausschuss nicht abschließend geklärt werden.
Jedoch ist davon auszugehen, dass es nicht originär seine
Idee war, wie sich aus seiner Zeugenvernehmung ergibt:
„Dieser Standort ist nicht auf meinen Mist gewachsen.
Dazu ist meine Kenntnis des Landes viel zu gering.“321
Weiter führte er aus: „Ich kann mich nicht daran erinnern
und ich kann mir nicht vorstellen – wenn ich das jetzt so
sagen darf –, dass ich Gorleben in diese Diskussion ein-
geführt habe. Dazu fehlte mir auch die notwendige Sach-
kenntnis und die geografische Kenntnis. Das halte ich für
völlig ausgeschlossen.“322 Zudem äußerte er: „Ich bin
ganz sicher, dass mir, weil ich ja als Nicht-Niedersachse
und gerade Neuankömmling im Lande über sehr profunde
Kenntnisse der Landschaften usw. gar nicht verfügte, die-
ser Lüchow-Dannenberg-Standort-Gedanke zugetragen
worden ist, wahrscheinlich im Ministerium von jeman-
dem vielleicht, aber ich kann mich nicht mehr daran erin-

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317 MAT B 46/1 (neu), S. 182.
318 Handschriftliche Aufzeichnungen aus dem Nachlass von BM a. D.

Hans Matthöfer im Archiv der Friedrich-Ebert-Stiftung, MAT A 219,
Bd. 3, pag. 00002 ff. (00004).

319 Schreiben der Chefin der Niedersächsischen Staatskanzlei
Dr. Christine Hawighorst vom 14. Dezember 2011 an den 1. Unter-
suchungsausschuss der 17. Wahlperiode, MAT A 205.

320 Protokoll Nr. 54, S. 7.
321

323

324

325

326
Protokoll Nr. 54, S. 22.
322 Protokoll Nr. 54, S. 12.
Drucksache 17/13700

rn. Ich habe ihn auf jeden Fall […] übernommen und
be ihn als meinen Gedanken bezeichnet.“323

diesem Sinne führte auch der Zeuge Dr. Hans-Joachim
öhler, damals Staatssekretär im Niedersächsischen
inisterium für Wirtschaft und Verkehr aus: „Es ist so,
ss wir für Ministergespräche und Kabinettsitzungen für
n Minister jeweils einen Sprechzettel gefertigt haben,
dem die Argumente des Ministeriums dargestellt wor-
n sind zu den aktuellen Themen. Ich habe mich be-
üht, in den Unterlagen die Sprechzettel für […] Minis-
r Kiep […] zu finden; ich habe sie nicht gefunden. […]
ie Akten aus dem Wirtschaftsministerium zum Thema
orleben sind ins Staatsarchiv gekommen. Das Staatsar-
iv hat aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen
ese Akten aussortiert und hat aus Sicht des Staatsar-
ivs wesentliche Unterlagen ins Staatsarchiv genom-
en, und die anderen sind ausgeschieden worden. Das
ar der Grund, warum ich nichts gefunden habe, und die
kten unvollständig sind. […] Ich gehe davon aus, dass
orleben auf dem Sprechzettel stand. Das hat er nicht aus
m Hut gezaubert; das hat ihm keiner eingeredet. Das
t er aus dem Ministerium gehabt; denn wir selber hat-
n ja von der KEWA-Studie Kenntnis, wo Gorleben auf
latz eins stand. Deshalb gehe ich davon aus, dass der
inwurf, wenn er von Herrn Kiep kam und nicht von
errn Stuhr, auf dem Sprechzettel des Ministers
and.“324 Zur Frage der Existenz eines Sprechzettels für
inister Kiep ergänzte der Zeuge: „Der Minister kriegte
r solche Dinge immer einen Sprechzettel. […] Wenn er
nen Sprechzettel gekriegt hat, dann lief er über meinen
isch. Ich selber kann mich an den Inhalt dieses Sprech-
ttels nicht erinnern, aber kein Minister ging, wenn er
irtschaftsminister war, irgendwohin ohne einen Sprech-
ttel. Da habe ich wirklich darüber gewacht, und deshalb
nn ich sagen, ich halte es für ausgeschlossen, dass er
inen Sprechzettel vom Wirtschaftsministerium hatte,
ne dass ich Ihnen jetzt sagen kann, was darin stand.
] Zu 99 Prozent gehe ich davon aus, dass das Stich-

ort auf dem Zettel war, weil aufgrund des uns bekannten
utachtens KEWA Gorleben auf Platz eins stand.“325

uch der Untersuchungsausschuss konnte einen solchen
prechzettel nicht ermitteln.326

des wurde durch den Wirtschaftsminister Kiep in einer
orlage vom 8. November 1976 mit dem Titel „Entsor-
ngszentrum für Kernbrennstoffe – Besprechung mit

undesministern Prof. Dr. Maihofer, Dr. Friderichs und
atthöfer am 11.11.1976“ das niedersächsische Kabinett
er den Sachstand des Nuklearen Entsorgungszentrums,
ine Bauten und über die Auswirkungen auf Niedersach-
n informiert. Zu den von der KEWA vor Ort untersuch-
n Standorten heißt es: „Nach von den Betreibern der
lanungen durchgeführten Voruntersuchungen erweisen
ch drei in Niedersachsen liegende Standorte als die für

Protokoll Nr. 54, S. 14.
Protokoll Nr. 51, S. 19 und S. 31.
Protokoll Nr. 51, S. 22.
Schreiben der Chefin der Niedersächsischen Staatskanzlei

Dr. Christine Hawighorst vom 14. Dezember 2011 an den 1. Unter-
suchungsausschuss der 17. Wahlperiode, MAT A 205.

Drucksache 17/13700 – 92 –

die Verwirklichung des Entsorgungszentrums geeignets-
ten: Wahn im Landkreis Aschendorf, Lichtenmoor in den
Landkreisen Nienburg und Fallingbostel sowie Stüdtloh
im Landkreis Celle.“327 Der Standort Gorleben wird nicht
erwähnt.

Ausweislich der Tagebuchaufzeichnungen des Zeugen
Dr. Walther Leisler Kiep fand unmittelbar vor dem Minis-
tergespräch eine Besprechung statt, bei der auch Prof.
Mandel, der seinerzeitige Vorstandsvorsitzende der RWE,
zugegen war: „Donnerstag, 11. November 1976. Von MF
Professor Mandel und Keltsch empfangen, die wegen der
Entsorgungsendlager vorsprechen. […] Als ich meinen
Gedanken Lüchow-Dannenberg ins Gespräch bringe,
höre ich zu meinem Erstaunen, dass dieser Ort in der Tat
auch überprüft wurde, aber wegen der Nähe der Zonen-
grenze nicht in Frage käme! Dann bin ich in den Landtag,
wo um 10 Uhr die Bundesminister Friderichs, Maihofer
und Matthöfer mit Albrecht, Bosselmann, Hasselmann,
Schnipkoweit, Hedergott, Bruns (SPD), Jahn (CDU) Prä-
sident Müller und mir zusammentreffen.“328

Unklar geblieben ist in diesem Zusammenhang, welche
Rolle dieses Zusammentreffen mit Prof. Mandel gespielt
hatte. Auf die Frage, ob von Seiten der Industrie der Ge-
danke Standortmöglichkeit Gorleben an ihn herangetra-
gen worden sei, sagte der Zeuge Dr. Walther Leisler Kiep
aus: „Das glaube ich kaum; denn die Industrie war ja
nicht so unbedingt so hell begeistert über diese ganze Ge-
schichten. Die haben sich damit eigentlich gar nicht so
sehr befasst – also nach meiner Erinnerung. Das kann ich
nicht ausschließen, aber ich halte es für sehr unwahr-
scheinlich.“329

dd) Kenntnis des Bundes von der
Standortalternative „Gorleben“

Der Untersuchungsausschuss ist der Frage nachgegangen,
inwieweit der Standortvorschlag „Gorleben“ in dem Mi-
nistergespräch am 11. November 1976 für den Bund
überraschend war.

Aus einem Vermerk des BMI über das Ministergespräch
ergibt sich, dass „ein bisher nicht zur Diskussion gestan-
dener vierter Standort in relativer Nähe der Zonengrenze
erwähnt“330 wurde. Nach dem Vermerk wurde der Stand-
ort erst im zweiten Teil des Gespräches (nur ca. 15 Minu-
ten) durch die Vertreter des BMFT (Ministerialdirigent
Dr. Schmidt-Küster und Regierungsdirektor Dr. Hagen)
erwähnt.331

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327 Kabinettvorlage vom 8. November 1976, MAT A 102, Bd. 25,
Teil 2, pag. 166 f.

328 MAT B 46/1 (neu), S. 180 f.
329 Protokoll Nr. 54, S. 14.
330 Darstellung des Ministergespräches Bund – Land Niedersachsen

vom 15. November 1976, verfasst von MD Sahl, BMI, MAT A 64,
Bd. 17, pag. 094224 ff. (094229) auch MAT A 138, Bd. 17,
pag. 000290 ff. (000295).

331 Darstellung des Ministergespräches Bund – Land Niedersachsen
vom 15. November 1976, verfasst von MD Sahl, BMI, MAT A 64,
Bd. 17, pag. 094224 ff. (094228 unter Punkt 3.3. und pag. 094230

332

333

334

335

336
unter Punkt 4.2.). Siehe auch MAT A 138, Bd. 17, pag. 000290–
000297 ( 000295, unter Punkt 3.3. und Bl. 000296 unter Punkt 4.2.). 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Vermerk des BK wurde geschildert, dass „zu den bis-
r genannten drei Standorten für die Lagerung von
tommüll noch ein vierter Standort hinzugekommen
i“.332

eitergehend wurde wie aufgezeigt in einem Ergebnisver-
erk aus dem BMFT über das Ministergespräch festgehal-
n: „Vom Land (Kiep) wurde gefragt, ob es neben den 3
sher ausgewählten Standorten Wahn, Lichtenhorst, Wee-
n-Lutterloh noch andere geeignete gibt, z. B. Gorleben/
üchow-Dannenberg (unmittelbar an der Elbe). Vertreter
s Landes betonten die aus ihrer Sicht hervorragende Eig-
ng dieses Standortes. Seitens Bund wurde erläutert, daß
durch seine unmittelbare Lage an der innerdeutschen
renze nicht in Betracht gezogen wurde.“333

dem vorgenannten Vermerk des BMI über das Ge-
räch bezüglich der Klärung der noch offenen Fragen
nsichtlich des zur Wahl stehenden nunmehr vierten
tandortes wurde zudem festgehalten: „Dies betrifft vor
lem den vom BMFT zusätzlich erwähnten und von Nie-
rsachsen vorgezogenen Standort in Zonengrenznähe
].“334 Der Zeuge Dr. Hans-Joachim Röhler, damaliger

taatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für
irtschaft und Verkehr, führte insoweit bei seiner Ver-
hmung aus: „Das Gutachten der KEWA mit Platz eins
r Gorleben war dem Auftraggeber, nämlich dem Bund,
kannt, vor dem 11.11. Dieses Gutachten war für uns
ch Anlass, Gorleben ins Gespräch zu bringen.“ 335 Zu-
m sagte er aus: „Im Verlauf des Gesprächs am 11.11.
] ist entweder in dem Ministergespräch oder in dem

schließenden Gespräch mit den Fachbeamten von nie-
rsächsischer Seite der Standort Gorleben in die Diskus-

on gebracht worden. […] Also, „Gorleben“ ist bestimmt
fallen; das weiß ich. Nach meiner Erinnerung gab es
nn Reaktionen auf Bundesseite: Grenznähe. Die wuss-
n also schon, wo Gorleben lag.“336

uch der Zeuge Dr. Hans Friderichs bestätigte in seiner
ernehmung, dass er, soweit er sich erinnere, über Gorle-
n in diesem Gespräch nicht überrascht gewesen sei.337

) Ergebnisse des Gesprächs
entrales Ergebnis des Ministergespräches am 11. No-
mber 1976 war, dass das Land Niedersachsen sich be-
it erklärt hatte, einen möglichen Standort für ein Entsor-
ngszentrum dem Bund zu benennen. Hierzu heißt es in
m bereits erwähnten Ergebnisvermerk des BMFT über
s Gespräch: „Land wird unter Nutzung der bereits ge-
isteten Vorarbeiten dem Bund sehr kurzfristig einen aus
andessicht bestgeeigneten aus den vom Bund vorausge-

Vermerk des AL 3 Marx, BK, vom 15. November 1976, MAT A 138,
Bd. 18, pag. 287.
Ergebnisvermerk des BMFT vom 10. Dezember 1976 über die Be-
sprechung am 11. November 1976, MAT A 138, Bd. 18, pag. 76 ff.
(79).
Darstellung des Ministergespräches Bund – Land Niedersachsen
vom 15. November 1976, verfasst von MD Sahl, BMI, MAT A 64,
Bd. 17, pag. 094224 ff. (094230).
Protokoll Nr. 51, S. 12.

Protokoll Nr. 51, S. 4 und S. 77.

37 Protokoll Nr. 56, S. 7.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 93 –

wählten, grundsätzlich geeigneten Standorten nennen.
[…] Dabei ist allerdings deutlich, daß dieser Standort zu-
nächst noch einen etwas vorläufigen Charakter hat. Seine
endgültige Eignung für das gesamte Entsorgungszentrum
(EZ) kann erst nach weiteren Untersuchungen (auch Tief-
bohrungen) im Verlauf des Genehmigungsverfahrens
festgestellt werden.“338

Auch in einer späteren Vorlage aus dem BK vom 15. De-
zember 1976 wurde festgehalten, dass „dieses Gespräch
[…] grundsätzliches Einvernehmen über die Errichtung
des EZ in Niedersachsen [brachte].“339 Offen sei jedoch
geblieben, ob es möglich wäre, „für das EZ den 4 km von
der DDR-Grenze entfernten Salzstock Gorleben (Lü-
chow/Dannenberg) zu wählen. Hier handelt es sich um
den Standort mit der technologisch günstigsten Platzziffer
aus dem Kreis der geeigneten Standorte (2, die anderen
Standorte – Lutterloh, Lichtenhorst, Wahn, Börger –
kommen auf die Platzziffer 3,5). Der Salzstock Gorleben
reicht jedoch auf 5 km Breite in DDR-Gebiet hinein, wo
2/5 des Salzstockes liegen.“340

Die genannten Platzziffern sind identisch mit den Platz-
ziffern, welche in den Tabellen des KEWA-Papiers „Neue
Standortalternativen in Niedersachsen“ aus der zweiten
Hälfte des Jahres 1976 aufgeführt sind.341

Weiterhin wurde in dieser Vorlage auf die „Präferenz des
niedersächsischen Wirtschaftsministers für Gorleben“ re-
kurriert, da bei diesem Standort „die Möglichkeiten der
innerpolitischen Durchsetzung am günstigsten beurteilt
werden; es handelt sich um ein abgelegenes, dünn besie-
deltes Gebiet mit einfachen Eigentumsstrukturen. Dem-
gegenüber sind die Bundesressorts übereinstimmend zu
der Auffassung gelangt, daß der Standort Gorleben wegen
seiner DDR-Nähe nicht in Betracht gezogen werden
sollte“.342

Bei der im Anschluss an das Ministergespräch stattgefun-
denen Pressekonferenz habe dem Vermerk von Hagen,
BMFT, zufolge Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht ge-
sagt, dass das Land die Notwendigkeit anerkenne, ein
Entsorgungszentrum zu errichten und die besondere Eig-
nung Niedersachsens als Standortregion anerkenne. Bei
positivem Ergebnis der Prüfungen im Genehmigungsver-
fahren werde das Land dem Bau des Entsorgungszen-
trums zustimmen.343

Von Seiten des Bundes wurde, in Anbetracht der geringen
Erwartungshaltung, das Ergebnis der Besprechung mit
Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht als ein großer Erfolg

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338 Ergebnisvermerk des BMFT vom 10. Dezember 1976 über die Be-
sprechung am 11. November 1976, MAT A 138, Bd. 18, pag. 76 ff.
(78).

339 Vorlage von Dr. Konow, BK, vom 15. Dezember 1976 an den Bun-
deskanzler, MAT A 138, Bd. 18, pag. 109 f.

340 Vorlage von Dr. Konow, BK, vom 15. Dezember 1976 an den Bun-
deskanzler, MAT A 138, Bd. 18, pag. 109 f.

341 MAT A 102, Bd. 7, pag. 13.
342 Vorlage von Dr. Konow, BK, vom 15. Dezember 1976 an den Bun-

deskanzler, MAT A 138, Bd. 18, pag. 109 f.
343 Ergebnisvermerk des BMFT vom 10. Dezember 1976 über die Be-

344

345

346

347
sprechung am 11. November 1976, MAT A 138, Bd. 18, pag. 76 ff.
(80). 3
Drucksache 17/13700

wertet.344 Dies nicht zuletzt deswegen, da „Minister-
äsident Albrecht in der Landespressekonferenz, die er
schließend flankiert durch die Herren Bundesminister
aihofer und Matthöfer fast alleine bestritt, kein Jota von
r positiven Linie abwich, zu der er sich in den voraus-
henden internen Gesprächen bekannt hatte.“345

rof. Dr. Klaus Otto Naß, damals Ministerialdirigent in
r Niedersächsischen Staatskanzlei, führte in einem

chreiben an den Ministerpräsidenten Dr. Ernst Albrecht
s: „Das Ergebnis Ihrer Besprechung hat unter den Be-
ten Überraschung ausgelöst, weil die Landesregierung

mit ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt hat, einen
tandort – unter der Voraussetzung: Sicherheit – zur Ver-
gung zu stellen […].“346

uf eine Große Anfrage der Niedersächsischen CDU-
raktion hin äußerte sich Ministerpräsident Dr. Ernst
lbrecht am 17. Februar 1977 im Landtag zum Minister-
spräch am 11. November 1976 wie folgt: „Die Landes-
gierung hat sich […] bereit erklärt, unter den verschie-
nen Standortalternativen in Niedersachsen eine

orauswahl zu treffen. […] Nun lassen Sie mich aber be-
nen […], daß diese Standortentscheidung insofern als
rläufig anzusehen ist, als erstens eine Errichtung des

ntsorgungszentrums in Niedersachsen nach Ansicht der
andesregierung nur dann in Betracht kommt, wenn an-
re Möglichkeiten der Entsorgung nicht realisierbar

nd, […] und sie ist insofern als vorläufig anzusehen, als
eitens erst die näheren Untersuchungen im Rahmen
ch einzuleitenden Genehmigungsverfahren ergeben
üssen, ob der Schutz von Leben, Gesundheit und Sach-
tern vor den Gefahren der Kernenergie und der schädli-
en Wirkung ionisierender Strahlen innerhalb und au-
rhalb der Anlage an dem von der Landesregierung
nannten Standort gemäß den Vorschriften des Atomge-
tzes und der dazu ergangenen Rechtsverordnung unein-
schränkt gewährleistet ist.“347

. Die Entscheidung der Landesregierung
am 22. Februar 1977

uf Grundlage der bereits erwähnten Kabinettsvorlage
m 2. Februar 1977348 traf die Landesregierung nach ei-
m Austausch mit dem Bund zur Thematik der Grenz-
he zur DDR am 22. Februar 1977 die Entscheidung zur

enennung des Standortes Gorleben. Die Entscheidung
urde dem Parlament, der Öffentlichkeit und dem Bund
kannt gegeben.

Darstellung des Ministergespräches Bund – Land Niedersachsen
vom 15. November 1976, verfasst von MD Sahl, BMI, MAT A 64,
Bd. 17, pag. 094224 ff. (094229).
Darstellung des Ministergespräches Bund – Land Niedersachsen
vom 15. November 1976, verfasst von MD Sahl, BMI, MAT A 64,
Bd. 17, pag. 094224 ff. (094229 f.).
Schreiben von Prof. Dr. Klaus Otto Naß an MP Dr. Ernst Albrecht
vom 11. November 1976, MAT A 102, Bd. 25, Teil 2, pag. 203.
58. Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtages (8. Wahlperiode)
am 17. Februar 1977, Antwort auf eine Große Anfrage der Fraktion
der CDU vom 25. November 1976, MAT A 102, Bd. 3, pag. 60 ff.

(64).

48 Siehe Zweiter Teil, Kapitel B II. 1. f.).

Drucksache 17/13700 – 94 –

a) Diskussionspunkt zwischen dem Bund
und dem Land Niedersachsen:
Grenznähe zur DDR

Der Entscheidung der Landesregierung am 22. Februar
1977 voran gingen mehrere Briefwechsel zwischen dem
Bundeskanzler Helmut Schmidt und dem Ministerpräsi-
denten Niedersachsens Dr. Ernst Albrecht.

Unter Bezugnahme auf das Ministergespräch am 11. No-
vember 1976, in dem der Standort Gorleben erwähnt wor-
den war, schrieb Bundeskanzler Helmut Schmidt am
15. Dezember 1976, dass die angesprochene Problematik
eines DDR-nahen Standortes inzwischen in Gesprächen
der zuständigen Beamten der Bundesregierung und des
Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums weiter vertieft
worden sei. Aufgrund dieser Gespräche seien die Bundes-
minister zu der Auffassung gelangt, „daß ein DDR-naher
Standort nicht in Betracht gezogen werden sollte“.349

Am 14. Januar 1977 verfasste der Staatssekretär des Nie-
dersächsischen Wirtschaftsministeriums Dr. Hans-
Joachim Röhler ein Schreiben an den Staatssekretär beim
BMI Hartkopf, in Kopie auch an das BMFT und BMWi,
unter Bezugnahme auf die Anfang Dezember 1976 in ei-
ner Ressortbesprechung über Standortfragen zum Entsor-
gungszentrum dargelegte Auffassung von Vertretern des
Bundes, dass Verhandlungen mit der DDR über den
Standort Gorleben erst nach einer Kabinettsentscheidung
des Landes Niedersachsen aufgenommen werden sollten:
„Einer der vier Standorte ist – wie Sie wissen – Gorleben.
Das Landesministerium ist der Auffassung, daß dieser
Standort – vorbehaltlich einiger noch zu klärender Sach-
fragen – für das Entsorgungszentrum im Vergleich zu den
anderen in Betracht kommenden Standorten in bevorzug-
ter Weise geeignet ist. Das Landesministerium ist ferner
der Auffassung, daß zur Vermeidung zeitlicher Verzöge-
rungen, die weder im Interesse der Bundesregierung noch
der Energiewirtschaft liegen kann, eine unverzügliche
Aufnahme von Gesprächen mit der DDR durch die Bun-
desregierung erforderlich ist. Im Auftrage des Landesmi-
nisteriums darf ich Sie deshalb bitten, dafür Sorge zu tra-
gen, daß die von der Bundesregierung für erforderlich
gehaltenen Gespräche mit der DDR über Gorleben als
möglichen Standort für ein Entsorgungszentrum nunmehr
eingeleitet werden.“350

Noch am 31. Januar 1977 schrieb ein Abteilungsleiter in
einer Vorlage an den Niedersächsischen Ministerpräsi-
denten über persönliche Gespräche im Bundeswirt-
schaftsministerium: „Zu Gorleben könne der Bund nicht
ja sagen, da sich der Salzstock auf DDR-Gebiet erstreckt
und auch die Sicherheits- und Kontrollzone sich auf
DDR-Gebiet erstrecken müßte, von der die Bundesregie-
rung in keinem Falle abhängig werden will.“351

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349 Schreiben von Bundeskanzler Helmut Schmidt an MP Dr. Ernst
Albrecht vom 15. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 26, Teil 2,
pag. 67 f.

350 Schreiben des Sts Dr. Hans-Joachim Röhler, MW, an das BMI vom
14. Januar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2, pag. 30 f.

351

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Vorlage an MP Dr. Ernst Albrecht vom 31. Januar 1977,
MAT A 102, Bd. 26, Teil 2, pag. 125 ff. (127).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

) Benennung des Standortes Gorleben
der Kabinettssitzung am 22. Februar 1977 beschloss
s Kabinett, einzig den Salzstock Gorleben als vorläufi-
n Standort eines möglichen Entsorgungszentrums für
sgebrannte Kernbrennstoffe zu benennen.352

it der Entscheidung für den Standort Gorleben und der
rauf folgenden Einleitung des atomrechtlichen Geneh-
igungsverfahrens war die Hauptaufgabe des IMAK er-
digt und sein Auftrag erfüllt; eine formelle interministe-
elle Arbeitsgruppe war nicht mehr erforderlich.353
ennoch sollte dem Niedersächsischen Sozialministe-
um zufolge die Arbeitsgruppe als Instrument zur Erar-
itung gemeinsamer Entscheidungsgrundlagen für die

andesregierung weiterhin tätig sein.354

) Bekanntgabe der Entscheidung
rotz der Bitte des Bundeskanzleramtes, „für den Fall,
ß bei den Beratungen der niedersächsischen Landesre-
erung […] der Standort Gorleben in den Vordergrund
eten oder gar als einziger übrigbleiben sollte, dies unter
r keinen Umständen der Presse mitzuteilen oder sonst-
ie verlauten zu lassen“355, gab der Ministerpräsident
r. Ernst Albrecht auf einer Pressekonferenz am 22. Fe-
uar 1977 die Kabinettsentscheidung, nach der der Salz-
ock Gorleben als Standort für die Entsorgungsanlage
rgesehen sei, bekannt.356

ie Entscheidung des Kabinetts vom 22. Februar 1977
urde am gleichen Tag auch im Landtags-Ausschuss für
nere Verwaltung durch den Minister Groß bekannt ge-
ben.357 In einem Auszug aus der Niederschrift dieser

itzung heißt es: „Die Entscheidung bedeutet zunächst,
ß die Betreiber, nämlich die Projektgesellschaft Wie-
raufarbeitung von Kernbrennstoffen (PWK), nunmehr
die Lage versetzt sind, einen Antrag auf Genehmigung
lcher Anlagen zu stellen. […] Mit der heutigen Ent-
heidung ist nicht gesagt, daß an dieser oder an einer an-
ren Stelle überhaupt solche Anlagen errichtet werden.
ie Landesregierung geht völlig unvoreingenommen an
e Prüfung des Antrages heran, und wenn nach ihrer
einung die Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsvor-
hrungen nicht ausreichen, werden solche Anlagen nicht
baut werden.“358

as BMI wurde durch ein Schreiben des Staatssekretärs
r. Hans-Joachim Röhler, MW, über die Entscheidung

Auszugsweise Abschrift der 44. Sitzung des Niedersächsischen Lan-
desministeriums am 22. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 26, Teil 3,
pag. 28.
Vorlage aus dem MS vom Mai 1977, MAT A 102, Bd. 1, pag. 9 f.
Vorlage aus dem MS vom Mai 1977, MAT A 102, Bd. 1, pag. 9 f.
Vermerk von Klaus Stuhr, MW, vom 10. Dezember 1976,
MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 92.
Vermerk über die Pressekonferenz am 22. Februar 1977,
MAT A 102, Bd. 8, Teil 2, pag. 129.
Auszug aus der Niederschrift über die 65. Sitzung des Ausschusses
für innere Verwaltung des Niedersächsischen Landtages am 22. Fe-
bruar 1977, MAT A 102, Bd. 26, Teil 3, pag. 42 f.
Auszug aus der Niederschrift über die 65. Sitzung des Ausschusses

für innere Verwaltung des Niedersächsischen Landtages am 22. Fe-
bruar 1977, MAT A 102, Bd. 26, Teil 3, pag. 42 f.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95 –

des Kabinetts zugunsten des Standortes Gorleben infor-
miert, der nach den Erkundungen der niedersächsischen
Behörden insgesamt die beste Eignung aufweise.359 In
dem Schreiben wurde ausgeführt: „Das Niedersächsische
Landesministerium hat eine Standortvorauswahl nur zu-
gunsten des Standortes Gorleben getroffen und keinen
Ausweichstandort beschlossen. Sollte sich im Verlauf des
weiteren Verfahrens wider Erwarten herausstellen, daß
eine Realisierung des Vorhabens am Standort Gorleben
nicht möglich sein sollte, müßte die niedersächsische
Landesregierung erneute Standortüberlegungen anstel-
len.“360 Weiter heißt es: „[…] daß bei einer Vorauswahl
des Standortes Gorleben Gespräche mit der DDR erfor-
derlich sind. Ich bitte Sie, hierzu das Erforderliche zu ver-
anlassen. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hin-
weisen, daß die von der Landesregierung getroffene
Entscheidung zugunsten des Standortes Gorleben […]
deutlich vorläufigen Charakter hat. Die von der Landesre-
gierung vorgenommene Vorauswahl soll es den Betrei-
bern des Projektes lediglich ermöglichen, die erforderli-
chen förmlichen Verfahren nach dem Atomgesetz
einzuleiten.“361

Bedenken der Bundesregierung gegen eine Entsorgungs-
anlage im Raum Gorleben wurden in einer Presseinfor-
mation einen Tag nach der Kabinettsentscheidung von ei-
nem Sprecher der Landesregierung Niedersachsen als
„nicht stichhaltig“ zurückgewiesen.362

Auf einer Konferenz in Norddeutschland im März 1977
führte Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht als Begrün-
dung für die Wahl des Standortes Gorleben aus: „Bei
Gorleben befinde sich der am besten geeignete Salzstock.
Der Raum Lüchow-Dannenberg benötige noch dringen-
der als andere Gebiete einen strukturpolitischen Impuls.
Gorleben sei der Standort, gegen dessen Auswahl sich die
Bevölkerung nicht insgesamt von vornherein abweisend
verhalte. Der Grunderwerb sei einfacher durchzuführen
als bei anderen Standorten, die sich in der engeren Aus-
wahl befanden. Das Gebiet, das für die Aufbereitung und
Lagerung abgebrannter Kernbrennstoffe in Betracht
komme, sei relativ leicht abzusichern.“363

In der Folge stellte die DWK am 31. März 1977 beim
Niedersächsischen Sozialministerium als zuständiger Ge-
nehmigungsbehörde den Antrag auf Erteilung der Errich-
tungs- und Betriebsgenehmigung gemäß § 7 Atomgesetz
für das Entsorgungszentrum am Standort Gorleben.364

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359 Schreiben von Sts Dr. Hans-Joachim Röhler, MW, an Sts Günter
Hartkopf, BMI, vom 24. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 26, Teil 3,
pag. 52.

360 Schreiben von Sts Dr. Hans-Joachim Röhler, MW, an Sts Günter
Hartkopf, BMI, vom 24. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 26, Teil 3,
pag. 52.

361 Schreiben von Sts Dr. Hans-Joachim Röhler, MW, an Sts Günter
Hartkopf, BMI, vom 24. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 26, Teil 3,
pag. 52 f.

362 Presseinformation des Niedersächsischen Ministerpräsidenten vom
23. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 26, Teil 3, pag. 47.

363 Auszug aus dem Protokoll der Konferenz Norddeutschland am

365

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369
2. März 1977 in Lüneburg, MAT A 102, Bd. 3, pag. 109.
364 Antrag der DWK vom 31. März 1977, MAT A 95, Bd. 12, pag. 3 ff. 3
Drucksache 17/13700

I. Die Zustimmung der Bundesregierung
zu dem Standort am 5. Juli 1977

uf Seiten des Bundes hatte sich von der ursprünglichen
altung, ein Standort an der Grenze zur DDR komme
cht in Betracht, bis zur Zustimmung zum Standort Gor-
ben ein Entwicklungsprozess vollzogen, wie bereits an-
nd des Themas der Grenznähe zur DDR aufgezeigt
urde.

. Haltung des Bundes bis zur Standort-
benennung durch die Niedersächsische
Landesregierung im Februar 1977

er Bund hatte hinsichtlich des grenznahen Standortes
orleben zunächst Bedenken. In dem bereits erwähnten
chreiben des Bundeskanzlers Helmut Schmidt an den
iedersächsischen Ministerpräsidenten Dr. Ernst Albrecht
m 15. Dezember 1976365 wird die ursprüngliche Hal-
ng deutlich, „daß ein DDR-naher Standort nicht in Be-
acht gezogen werden sollte“.366 Als problematische
spekte eines Standortes des Entsorgungszentrums in
orleben wurden in einer Vorlage an den Bundeskanzler
elmut Schmidt aus dem BK die Verzögerung der Errich-
ng eines Entsorgungszentrums durch notwendige Kon-
ltationen mit der DDR, sachliche Bedenken der DDR
fgrund von Sicherheitsgesichtspunkten und der eigenen
utzung des Salzstockes, fehlende Entsorgungssicherheit,
edenken der NATO und die Gefahr der Internationalisie-
ng eines Konfliktes BRD-DDR durch Einschaltung der

owjetunion und der USA angeführt.367

us Sicht des Bundes sollte zügig eine Standortbenennung
rch das Land Niedersachsen erfolgen, da eine Entschei-
ng wegen des Entsorgungsnachweises für die Errich-
ng neuer Kernkraftwerke erforderlich war. Dementspre-
end wartete die Bundesregierung einer dpa-Meldung
m 10. Januar 1977 zufolge darauf, dass „das kabinett in
nnover seine entscheidung ueber den standort fuer die
plante entsorgungsanlage fuer atommuell trifft“.368 Die

orderung von Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht, der
und solle wegen der Endlagerung mit den USA verhan-
ln, wurde demgegenüber „als ein versuch gewertet, in
nnover zeit zu gewinnen“.369 Denn die Überlegung,
dioaktive Abfälle in den USA zu lagern, war bereits
rch den Bundesminister Matthöfer aufgrund der hohen

ransportkosten und da man sich nicht in eine neue Ab-
ngigkeit begeben wolle, abgelehnt worden.370

ie Ablehnung der USA-Lösung, das Drängen auf eine
ldige Standortentscheidung und die Bedenken des Bun-
s gegen den Standort Gorleben wurden auch in einem

ositionspapier des BMI dargelegt, in dem eine Ableh-

Vgl. unter Zweiter Teil, Kapitel B. II. 3. a).
Schreiben von Bundeskanzler Helmut Schmidt an MP Dr. Ernst
Albrecht vom 15. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 26, Teil 2,
pag. 93 f.
Vorlage von Dr. Konow, BK, an Bundeskanzler Helmut Schmidt
vom 15. Dezember 1976, MAT A 138, Bd. 18, pag. 109 f.
dpa-Meldung vom 10. Januar 1977, MAT A 138, Bd. 18, pag. 151.

dpa-Meldung vom 10. Januar 1977, MAT A 138, Bd. 18, pag. 151.

70 dpa-Meldung vom 10. Januar 1977, MAT A 138, Bd. 18, pag. 151.

Drucksache 17/13700 – 96 –

nung des Standortes Gorleben sowie eine Zustimmung
zum Standort Wahn vorgeschlagen wurde mit dem Hin-
weis: „Die eindeutige Zustimmung des Bundes zum
Standort Wahn kann und soll Einwänden MP Albrechts
hinsichtlich fehlender Initiative des Bundes zuvorkom-
men und einer weiteren, auf Zeitgewinn gerichteten Ar-
gumentation durch Anbieten einer Alternative zu Gorle-
ben den Boden entziehen.“371

In einem Schreiben des Bundeskanzlers Helmut Schmidt
an Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht Ende Januar 1977
wurde als Termin für ein persönliches Gespräch über die
grundsätzlichen politischen Aspekte der Planung und Er-
richtung des Entsorgungszentrums der 11. Februar 1977
vorgeschlagen.372 Anknüpfend an das am 11. Februar 1977
stattgefundene persönliche Gespräch wurde vom Bundes-
kanzleramt und den beteiligten Ministerien ein sechsseiti-
ger Entwurf für ein Schreiben des Bundeskanzlers Helmut
Schmidt an Ministerpräsident Albrecht erarbeitet.373 In der
Anlage zu diesem Entwurfsschreiben wurden acht kriti-
sche Punkte zum Thema „Grenznähe“ formuliert.374 Die
„Bedenken der Bundesregierung gegen die Bestimmung
des Standortes Gorleben für ein Entsorgungszentrum“ wa-
ren: 1. Der Standort Gorleben liege an dem einzigen um-
strittenen Grenzabschnitt, an dem die Gefährdung sensiti-
ver Technologien und strategischen Materials (Plutonium)
größer sei als an den anderen zur Auswahl stehenden
Standorten. 2. Zur Umgebungsüberwachung des Entsor-
gungszentrums sei die Mitwirkung der DDR notwendig.
3. Die Regelung der Umgebungsüberwachung erfordere
Verhandlungen mit unabsehbarem Ausgang und Dauer.
4. Die Nutzung des Rambower Salzstockteils durch die
DDR müsse praktisch für unbegrenzte Zeit ausgeschlos-
sen werden. 5. Die „sensitive Materie Entsorgungszent-
rum“ könne von der DDR oder anderen Staaten im Hin-
blick auf die Viermächteverantwortung hochgespielt
werden. 6. Verhandlungen ermöglichten der DDR techni-
sche Einblickmöglichkeiten. 7. Die DDR könne ihre Ver-
handlungsbereitschaft von der Lösung anderer Fragen
(z. B. Feststellung des Grenzverlaufs) abhängig machen.
8. Demonstrationen mit unabsehbaren politischen Folgen
im unmittelbaren Grenzverlauf seien zu befürchten.375 Die
Akten des Ausschusses enthalten einen dem Entwurf ent-
sprechenden und von Bundeskanzler Schmidt unterzeich-
neten Brief mit Datum 17. Februar 1977. Alle Seiten die-
ses Briefes sind handschriftlich durchgestrichen.376

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371 Positionspapier des BMI vom 8. Februar 1977, MAT A 138, Bd. 19,
pag. 18 ff. (21).

372 Entwurf eines Schreibens von Dr. Konow, BK, vom 21. Januar 1977,
MAT A 138, Bd. 18, pag. 000197 ff. (000199).

373 Dr. Konow an MD Sahl (BMI), MDgt Dr. Schill (BMWi), MDgt
Dr. Schmidt-Küster (BMFT), MDgt Dr. Schierbaum (BMB) vom
15. Februar 1977, MAT A 138, Bd. 19, pag. 147–152.

374 Anlage zum Briefentwurf von Bundeskanzler Helmut Schmidt an
Ministerpräsident Albrecht vom 17. Februar 1977, MAT A 138,
Bd. 19, pag. 230 f.

375 Anlage zu einem Briefentwurf von Bundeskanzler Schmidt an Minis-
terpräsident Albrecht vom 17. Februar 1977, MAT A 138, Bd. 19,
pag. 000230 f.

376 Entwurf eines Schreibens von Bundeskanzler Schmidt an Minister-

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382
präsident Albrecht vom 17. Februar 1977, MAT A 138, Bd. 19,
pag. 000197 ff. (000199).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

m 20. Februar 1977 wurde letztendlich ein neu formu-
ertes Schreiben von Bundeskanzler Helmut Schmidt an
inisterpräsident Albrecht verschickt, welches einein-
lb Seiten umfasst und das Datum 19. Februar 1977

ägt.377 Dies bestätigt eine handschriftliche Notiz auf
m Schreiben und der in den Akten vorhandene Postein-

eferungsschein.378 Im Schreiben, das keine dem Entwurf
m 17. Februar 1977 entsprechende Anlage enthält,
ißt es: „Ich möchte im Anschluß an unser Gespräch
m 11. Februar 1977 über den Standort des Entsor-
ngszentrums für die Bundesregierung nocheinmal die

otwendigkeit einer raschen Entscheidung durch das
iedersächsische Kabinett hinweisen. In unserem Ge-
räch habe ich Ihnen dargelegt, daß die Bundesregierung
s mehreren Gründen eine nationale Entsorgungslösung
r unerläßlich hält. Ich habe ferner nachdrücklich auf die
edenken der Bundesregierung gegen den Standort Gor-
ben hingewiesen.“379

. Entwicklungsprozess Februar bis Juli 1977
ach der Entscheidung der Niedersächsischen Landesre-
erung vom 22. Februar 1977, mit der den politischen
edenken des Bundes nicht Rechnung getragen worden
ar, bestand ausweislich eines Vermerkes von Dr. Konow
s dem Bundeskanzleramt zur Vorbereitung auf die
. Kabinettsitzung am 23. Februar 1977 „kein Anlaß
n der bisherigen gemeinsamen Haltung des BK und der

M Maihofer, Friderichs, Matthöfer und Franke abzuge-
n, daß Gorleben nicht geeignet ist“.380 Die Stellung-
hme des Sprechers der Bundesregierung, die Eignung
s Standortes Gorleben werde erneut geprüft, verfolge
diglich „den taktischen Zweck, den Konflikt zwischen
r BReg und der Niedersächsischen LReg nicht zu offen
Tage treten zu lassen“.381

aut Kurzprotokoll der 10. Kabinettsitzung der Bundes-
gierung am 23. Februar 1977 bestand „Einvernehmen,
ß gegenüber dem Entsorgungsstandort Gorleben wegen
iner Nähe zur DDR-Grenze politische Bedenken beste-
n. Deshalb will die Bundesregierung zunächst weitere

tandorte unter geologischem Aspekt prüfen und dann ih-
n Standortvorschlag unterbreiten“.382

ierfür wurde am 4. März 1977 durch den Kabinettsaus-
huss für die friedliche Nutzung der Kernenergie ein

taatssekretärsausschuss eingesetzt, der „alle Fragen im
usammenhang mit dem von Ministerpräsident Albrecht
rgeschlagenen Standort Gorleben im Kreis Lüchow-

Schreiben BK Schmidt an MP Albrecht vom 19. Februar 1977,
MAT A 138, Bd. 19, pag. 000239 f.
Schreiben BK Schmidt an MP Albrecht vom 19. Februar 1977,
MAT A 138, Bd. 19, pag. 000239 f., handschriftliche Anmerkung:
„Abgesandt als –Einschreiben, -Eilzustellung (Postamt Hmb-Hbf.)
am 20.02.77 – 20 Uhr)“, Einlieferungsschein siehe pag. 000243.
Schreiben BK Schmidt an MP Albrecht vom 19. Februar 1977,
MAT A 138, Bd. 19, pag. 000239 f.
Vermerk von Dr. Konow, BK, vom 22. Februar 1977, MAT A 138,
Bd. 2, pag. 1.
Vermerk von Dr. Konow, BK, vom 22. Februar 1977, MAT A 138,
Bd. 2, pag. 1.

Kurzprotokoll der 10. Kabinettsitzung der Bundesregierung am
23. Februar 1977, MAT A 153, Bd. 6, pag. 67 f.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 97 –

Dannenberg noch einmal überprüfen soll, damit im Kabi-
nettsausschuß eine abschließende Stellungnahme der
Bundesregierung herbeigeführt werden kann“.383 Zudem
sollte geprüft werden, welche Möglichkeiten auf Seiten
der Bundesregierung bestünden, um die gegen den Stand-
ort Wahn bestehenden Bedenken (Schießplatz) auszuräu-
men.384

Gleichwohl hielt Ministerialrat Klaus Stuhr aus dem Nie-
dersächsischen Wirtschaftsministerium in einem Vermerk
vom 22. März 1977 zu einem Gespräch mit Herrn
Scheuten und Herrn Hagen aus dem BMFT fest, dass die
Fachressorts keine Bedenken mehr gegen den Standort
Gorleben hätten. Dennoch sei das Votum des Staatssekre-
tärausschusses an das Bundeskabinett nicht sicher, da die
entscheidenden Bedenken vom „Gesamtdeutschen Minis-
terium“ kämen.385

In Vorbereitung auf die Sitzung des Kabinettausschusses
für die friedliche Nutzung der Kernenergie am 30. März
1977 schrieb Dr. Konow aus dem BK am Vortag, dass ge-
gen den Standort Gorleben wegen der DDR-Nähe politi-
sche Bedenken bestünden und die Problematik des Neben-
einanders von Erprobungsschießplatz der Bundeswehr
und Entsorgungszentrum am Standort Wahn wesentlich
größer sei als erwartet.386 In seinem Votum schlug er vor,
dass angesichts der schwerwiegenden politischen Beden-
ken gegen den Standort Gorleben „dieser Standort aus-
scheiden sollte“.387 Eine Ablehnung sollte jedoch erst dann
endgültig beschlossen werden, wenn seitens des Bundes
ein überzeugender alternativer Standort angeboten werden
könne.388 Zum Standort Gorleben sei ein uneinheitliches
Bild in den Ressorts zu vernehmen. Das Bundesbauminis-
terium lehne den Standort Gorleben ab; demgegenüber
hielten das BMI und das BMWi die politischen Bedenken
gegen den Standort nicht für ausschlaggebend. Das BMFT
sei für eine Ablehnung, wenn in absehbarer Zeit ein ande-
rer geeigneter Standort gefunden werden könne.389

Am 30. März 1977 beschloss der Kabinettausschuss für
die friedliche Nutzung der Kernenergie, „die vorsorgliche
Untersuchung weiterer geeigneter Standorte fortzuführen
und in diesem Zusammenhang insbesondere zu prüfen,
ob nicht doch die Voraussetzungen für die Errichtung des
Entsorgungszentrums in der Nähe des Erprobungsschieß-
platzes der Bundeswehr in Wahn geschaffen werden kön-
nen“.390 Zudem wurde beschlossen, die Entscheidung der

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383 Schreiben des BMFT an das BMVg vom 8. März 1977, MAT A 138,
Bd. 2, pag. 118.

384 Schreiben des BMFT an das BMVg vom 8. März 1977, MAT A 138,
Bd. 2, pag. 118.

385 Vermerk von Klaus Stuhr, MW, vom 22. März 1977, MAT A 102,
Bd. 8, Teil 2, pag. 170.

386 Vermerk von Dr. Konow, BK, vom 29. März 1977, MAT A 138,
Bd. 2, pag. 283 ff. (284).

387 Vermerk von Dr. Konow, BK, vom 29. März 1977, MAT A 138,
Bd. 2, pag. 283 ff. (287).

388 Vermerk von Dr. Konow, BK, vom 29. März 1977, MAT A 138,
Bd. 2, pag. 283 ff. (287).

389 Vermerk von Dr. Konow, BK, vom 29. März 1977, MAT A 138,
Bd. 2, pag. 283 ff. (286).

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Vermerk von Dr. Konow, BK, vom 30. März 1977, MAT A 138,
Bd. 2, pag. 300 f.
Drucksache 17/13700

undesregierung über die Beauftragung der PTB, ob und
ann ein Planfeststellungsverfahren für das Endlager am
tandort Gorleben eingeleitet werden solle, vorerst nicht
treffen, allerdings auch keine Einwendungen gegen
n Antrag der DWK auf Genehmigung der Errichtung
r Wiederaufarbeitungsanlage für den Standort Gorleben
erheben.391 Maßgeblich für die Entscheidung des Ka-
nettausschusses sei, „daß es gegenwärtig keinen ande-
n geeigneten Standort für das Entsorgungszentrum
bt“.392

einem Sachstandsvermerk vom 24. Mai 1977 für Bun-
skanzler Helmut Schmidt wurde ausgeführt, dass die

undesregierung den Antrag der DWK für den Standort
orleben lediglich toleriert habe, sich aber einen eigenen
tandortvorschlag (Wahn oder Lichtenhorst) vorbehalten
be.393

m 15. Juni 1977 hielt Prof. Dr. Helmut Röthemeyer,
TB, in einem Vermerk über Gespräche mit Dr. Berg und
errn Breest aus dem BMI und mit Dr. Hennenhöfer394,
MWi, fest: „Der Bund wird vor Sommerpause zum
tandort abschließend Stellung nehmen; er wird seine
inwände gegen Gorleben fallen lassen und Gorleben un-
rstützen; es soll ein Alternativstandort benannt werden,
obei z.Zt. noch nicht klar ist, ob der Bund oder Nieder-
chsen ihn vorschlagen sollen; dem Vernehmen nach
llen aber Bund und Land Lichtenhorst als Alternative
hen, so daß die Frage, wer den Standort letztlich vor-
hlägt, nur von taktischer Bedeutung wäre“.395

einem Vermerk vom 20. Juni 1977 über persönliche
indrücke eines Besuches in Gorleben führt MD Sahl,
MI, aus: „Aus rein sicherheitsmäßiger Sicht kann der
tandort m.E. als ideal bezeichnet werden, soweit sich die
sitiven geologischen Einschätzungen im Laufe weiterer
ologischer Untersuchungen bestätigen sollten.“396

Hinblick auf die Vorbereitung der Sitzung des Kabi-
ttausschusses für die friedliche Nutzung der Kernener-
e am 5. Juli 1977 wurden in einem Vermerk aus dem
MFT vom Tag zuvor die verschiedenen Gesichtspunkte
m Standort Gorleben beleuchtet. Die Bundesregierung
be keine Möglichkeit, gegen den Willen der Landesre-
erung Niedersachsen, die sich eindeutig für den Stand-
t Gorleben ausgesprochen habe, einen Standort durch-
setzen.397 Zudem zeige die örtliche Bevölkerung nach
n letzten Eindrücken von MD Sahl auf einer Reise ver-
ltenes, aber dennoch klar erkennbares positives Inte-

Vermerk von Dr. Konow, BK, vom 30. März 1977, MAT A 138,
Bd. 2, pag. 300 f.
Vermerk von Dr. Konow, BK, vom 30. März 1977, MAT A 138,
Bd. 2, pag. 300 f.
Vermerk von Dr. Konow, BK, vom 24. Mai 1977, MAT A 138,
Bd. 3, pag. 64 ff. (68).
Dieser ist nicht zu verwechseln mit Gerald Hennenhöfer aus dem
BMI bzw. BMU.
Vermerk von Prof. Dr. Helmut Röthemeyer vom 15. Juni 1977,
MAT E 6, Bd. 48, pag. 473.
Vermerk von MD Sahl vom 20. Juni 1977, MAT A 138, Bd. 3,
pag. 94 ff. (97).

Vermerk aus dem BMFT vom 4. Juli 1977, MAT A 153, Bd. 5,
pag. 19 ff. (22).

Drucksache 17/13700 – 98 –

resse an dem Entsorgungszentrum.398 Der Standort Wahn
sei aus Sicht der Bundesregierung aus Sicherheitsgründen
nicht geeignet, da das BMVg eine Verlegung der Schieß-
anlage innerhalb der Bundesrepublik für ausgeschlossen
halte.399 Der Aspekt der Nähe zur DDR und die damit
einhergehenden außenpolitischen Implikationen sollten
zwar von einem weiteren Vorgehen hinsichtlich des
Standortes Gorleben nicht abhalten, machten aber erfor-
derlich, alternativ die Lösung Lichtenhorst in das Kon-
zept der Bundesregierung einzubeziehen.400

3. Entscheidung der Bundesregierung
am 5. Juli 1977

Am 5. Juli 1977 beschloss der Kabinettausschuss für die
friedliche Nutzung der Kernenergie, dass „vorsorglich ne-
ben dem Standort Gorleben auch noch alternative Stand-
orte geprüft werden [müssen], um bei negativem Aus-
gang der Untersuchungen in Gorleben mit möglichst
geringem Zeitverzug die Realisierung des Entsorgungs-
konzeptes an einem anderen Standort weiterzutreiben“.401

Mit Schreiben vom 6. Juli 1977 informierte Bundeskanz-
ler Helmut Schmidt Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht
über den Beschluss des Kabinettausschusses: „Unter Zu-
rückstellung erheblicher Bedenken, die mit der Nähe des
Standortes Gorleben zur DDR zusammenhängen, hat der
Kabinettausschuß beschlossen, die Physikalisch-Techni-
sche Bundesanstalt zu beauftragen, für den von der Nie-
dersächsischen Landesregierung im Rahmen einer Vor-
auswahl am 22. Februar 1977 bestimmten Standort
Gorleben umgehend die Einleitung des Planfeststellungs-
verfahrens für das Endlager nach den atomrechtlichen
Bestimmungen zu beantragen.“402 Die beschlossene vor-
sorgliche Prüfung alternativer Standorte wurde in dem
Schreiben nicht erwähnt.

Am 8. Juli 1977 bat Bundesinnenminister Maihofer die
PTB per Telex, unverzüglich die Durchführung des Plan-
feststellungsverfahrens bei der dafür zuständigen nieder-
sächsischen obersten Landesbehörde zu beantragen.403

Mit der Beauftragung der PTB durch den Bund, das Plan-
feststellungsverfahren einzuleiten, ging letztendlich eine
Akzeptanz des Standortes Gorleben durch den Bund ein-
her. Die im Beschluss angesprochene Prüfung alternativer
Standorte (z. B. Wahn und Lichtenhorst) wurden von Sei-
ten des Bundes zunächst nicht aufgegriffen.

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398 Vermerk aus dem BMFT vom 4. Juli 1977, MAT A 153, Bd. 5,
pag. 19 ff. (22).

399 Vermerk aus dem BMFT vom 4. Juli 1977, MAT A 153, Bd. 5,
pag. 19 ff. (20, 22).

400 Vermerk aus dem BMFT vom 4. Juli 1977, MAT A 153, Bd. 5,
pag. 19 ff. (26).

401 Auszug aus dem Beschlusstext der Sitzung des Nuklearkabinetts am
5. Juli 1977, MAT A 99, Bd. 8, pag. 050085.

402 Schreiben von Bundeskanzler Helmut Schmidt an MP Dr. Ernst
Albrecht vom 6. Juli 1977, MAT A 138, Bd. 3, pag. 133 f.

403

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407
Telex von Bundesinnenminister Maihofer an die PTB vom 8. Juli
1977, MAT A 138, Bd. 3, pag. 148.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

. Die Abkehr Niedersachsens von einer WAA
und der Beschluss der Regierungschefs
von Bund und Ländern im Jahre 1979

ach der niedersächsischen Benennung von Gorleben als
öglichen Standort für ein Nukleares Entsorgungszen-
um (NEZ) mit Endlager und Wiederaufarbeitungsanlage

AA) sowie der Zustimmung des Bundes zu diesem
orschlag rückte die Niedersächsische Landesregierung
79 von der Errichtung einer Wiederaufarbeitungsan-

ge am Standort Gorleben ab. In der Folge einigten sich
e Regierungschefs von Bund und Ländern auf einen Be-
hluss zur Entsorgung der Kernkraftwerke, der eine An-
ssung der Entsorgungsgrundsätze nach sich zog.

. Symposium „Rede-Gegenrede“ im
März/April 1979 („Gorleben-Hearing“)

nter der Bezeichnung „Gorleben-Hearing“ fand in der
eit vom 28. bis zum 31. März sowie am 2. und 3. April
79 das Symposium „Rede-Gegenrede“ der Niedersäch-

schen Landesregierung zur grundsätzlichen sicherheits-
chnischen Realisierbarkeit eines integrierten nuklearen
ntsorgungszentrums auf dem Messegelände in Hanno-
r statt.404

itiiert hatte das Symposium Ministerpräsident Dr. Ernst
lbrecht indem er im Jahr 1978 eine entsprechende Idee
s Grafen von Bernstorff aufgriff.405 Nachdem im Okto-
r 1977 die Reaktorsicherheitskommission und die

trahlenschutzkommission des Bundes eine gemeinsame
mpfehlung abgegeben hatten, in der sie die grundsätzli-
e sicherheitstechnische Realisierbarkeit bejahten, hielt
e Landesregierung „in der Diskussion um die Frage der
undsätzlichen sicherheitstechnischen Realisierbarkeit
ch die Anhörung von Wissenschaftlern, die der friedli-
en Nutzung der Kernenergie und der damit verbunde-
n nuklearen Entsorgung skeptisch gegenüberstehen
ernenergiekritiker), für notwendig, um das Für und Wi-
r zur nuklearen Entsorgung deutlich zu machen.“406

it dem „Gorleben-Hearing“ wollte sich die Niedersäch-
sche Landesregierung als Genehmigungsbehörde „eine
undsätzliche Meinung zur Realisierbarkeit des vorge-
hlagenen Konzeptes eines integrierten nuklearen Ent-
rgungszentrums bilden. Wissenschaftler, die der Kern-
ergie skeptisch gegenüberstehen, sollten daher ein
utachten erstellen, das die problematischen Punkte des
onzeptes aufzeigt. In Rede und Gegenrede der Kritiker
it Gegenkritikern sollte dann versucht werden, in einem
ahrheitssuchenden Gespräch‘ Streitfragen darzustellen
d soweit wie möglich zu klären.“407

„Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., MAT A 72, Bd. 19,
pag. 098435 ff.
Dr. Anselm Tiggemann, Die „Achillesferse“ der Kernenergie in der
Bundesrepublik Deutschland: Zur Kernenergiekontroverse und Ge-
schichte der nuklearen Entsorgung von den Anfängen bis Gorleben
1953 bis 1985, Dissertation 2004, MAT A 188, S. 610.
„Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., Vorbemerkungen
der Niedersächsischen Landesregierung, MAT A 72, Bd. 19,
098335 ff. (098440).

„Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., Vorwort,
MAT A 72, Bd. 19, 098435 ff. (098438).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 99 –

Zur Vorbereitung des Symposiums wurden Mitte 1978
„auf Vorschlag der von den Planungen berührten Eigentü-
mer (Eigentümerverein Lüchow) 20 ausländische und
nach Befragen der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg
5 deutsche Kernenergiekritiker um entsprechende Mitar-
beit gebeten“.408 Bei den deutschen Wissenschaftlern
handelte es sich um Prof. Dr. Dieter von Ehrenstein und
Prof. Dr. Rüdiger Schäfer von der Universität Bremen,
Dr. Friedrich Mauthe, Universität Hannover, sowie
Dr. Walter Herbst und Dipl.-Ing. Georg Johannsohn.409
Die Koordination der ausländischen Kritiker aus den
USA, Großbritannien, Frankreich, Schweden und Norwe-
gen übernahm „auf Vorschlag des Eigentümervereins der
österreichische Physiker Dr. Helmut Hirsch, der die ‚In-
formationskampagne Kernenergie‘ der österreichischen
Bundesregierung organisiert hatte (1976/1977)“.410

Als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss bestätigte
Dr. Helmut Hirsch, dass er, wohl aufgrund seiner vorheri-
gen Tätigkeit 1976/1977 beim österreichischen Industrie-
ministerium und insbesondere der Koordination der In-
formationskampagne, von dem Grundeigentümerverein
vorgeschlagen worden sei und die niedersächsische Lan-
desregierung diesem Vorschlag zugestimmt habe.411 Auch
die 20 ausländischen Wissenschaftler seien von dem
Grundeigentümerverein vorgeschlagen worden; soweit er
sich erinnere, habe es nur eine einzige Person gegeben,
die seitens der Landesregierung abgelehnt worden sei.412

Die Stellungnahmen der Kernenergiekritiker lagen bis
Ende Februar 1979 vor und wurden nach Übertragung ins
Deutsche im März 1979 dem Niedersächsischen Sozial-
ministerium vorgelegt, das diese „insbesondere hinsicht-
lich der aufgeworfenen Zweifelsfragen zur sicherheits-
technischen Realisierbarkeit“ auswertete und basierend
auf den Kritiker-Argumenten eine Tagesordnung erstellte.
Die „Zweifelsfragen waren Grundlage für die Auswahl
der weiteren Wissenschaftler (Gegenkritiker) für Rede-
Gegenrede. Berücksichtigt hierbei wurden die Vorschläge
von DWK und PTB. Hauptkriterium war jedoch die wis-
senschaftliche Kompetenz zu den anstehenden Proble-
men.“413

In der Zeit vom 28. März bis zum 3. April 1979 fand unter
dem Vorsitz von Prof. Dr. Carl-Friedrich von Weizsäcker
„vor einer großen Anzahl interessierter Zuhörer und unter
laufender Berichterstattung von Presse, Funk und Fernse-
hen“ das Symposium „Rede-Gegenrede“ an sechs Tagen

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408 „Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., Vorbemerkungen
der Niedersächsischen Landesregierung, MAT A 72, Bd. 19,
098335 ff. (098440).

409 „Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., Anhang 1, MAT A
72, Bd. 19, pag. 098435 ff. (098778 ff.) und DWK-Verzeichnis der
Namen von deutschen Wissenschaftlern, MAT A 174/5, Bd. 3,
pag. 000282 ff. (000286).

410 „Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., Vorbemerkungen
der Niedersächsischen Landesregierung, MAT A 72, Bd. 19,
pag. 098335 ff. (098440).

411 Protokoll Nr. 39, S. 71 ff. und S. 74.
412 Protokoll Nr. 39, S. 86.
413 „Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., Vorbemerkungen

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der Niedersächsischen Landesregierung, MAT A 72, Bd. 19,
pag. 098435 ff. (098440 f.).
Drucksache 17/13700

je vier Diskussionsrunden in Hannover statt.414 Im Ver-
uf des Gorleben-Hearings wurden folgende Themen
handelt: Technik der Wiederaufarbeitung und Abfallbe-
ndlung, Überwachung und Sicherung spaltbaren Mate-

als, Emissionen und Immissionen, Strahlen- und Arbeits-
hutz sowie Proliferation von Kernwaffen.

iner Teilnehmerliste des Deutschen Atomforums e. V.
folge haben insgesamt 65 Wissenschaftler an der Dis-
ssionsrunde teilgenommen;415 hierunter nach Angaben
r Niedersächsischen Landesregierung 37 „Gegenkriti-
r“416, Verzeichnissen zufolge von deutscher Seite bei-
ielsweise Prof. Dr. Gerhard Richter-Bernburg (Präsi-
nt der Bundesanstalt für Bodenforschung a. D.), Prof.
r. Franz Baumgärtner (Kernforschungszentrum Karls-
he), Prof. Dr. Karl Heinz Beckurts (Kernforschungsan-
ge Jülich), Dr. Klaus Kühn (Institut für Tiefenlagerung
r Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung
bH) und Dr. Werner Lutze (Hahn-Meitner-Institut).417
ie Wissenschaftler von PTB und DWK hatten bei den
iskussionen lediglich Beobachterstatus.418

Rahmen der Zusammenfassungen und abschließenden
emerkungen am sechsten Tag des Gorleben-Hearings
urde von Walter C. Patterson, stellvertretend für die
eite der kritischen Wissenschaftler, über das Gorleben-
earing angemerkt, dass sie hier „unter starkem Druck
aren, die Kernpunkte der Argumente zu behandeln. Vie-
s blieb ungesagt, und eine ganze Menge unberücksich-
gt. Wir auf unserer Seite dieses Tisches befanden uns ge-
gentlich, sowohl vor als auch bei den Hearings, in einer
wissen Verwirrung. Ich weiß selbst, daß ich bei man-
en Gelegenheiten das Gefühl hatte, daß wir, wenn wir
er allgemeine Dinge sprachen, gebeten wurden, auf spe-

fische Fragen einzugehen und umgekehrt, und daß wir,
enn wir spezifisch über den Standort Gorleben sprachen,
beten wurden, Konzepte zu betrachten, die keine Bezie-
ng zu Gorleben hatten. Ich meine, dies war mehr eine

rage von Kinderkrankheiten als sonst etwas in diesem
usammenhang“.419 Andererseits führte er aus, dass „auch
enn man all dies berücksichtigt, würde ich mit voller Über-
ugung dieses Experiment [das Gorleben-Hearing, Anm. d.
erf.] als im wesentlichen geglückt betrachten.“420

„Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., Vorbemerkungen
der Niedersächsischen Landesregierung, MAT A 72, Bd. 19,
pag. 098435 ff. (098441).
„Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., MAT A 72, Bd. 19,
pag. 098435 ff. (098778 ff.).
„Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., Vorbemerkungen
der Niedersächsischen Landesregierung, MAT A 72, Bd. 19,
pag. 098435 ff. (098441).
„Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., Anhang 1, MAT A
72, Bd. 19, pag. 098435 ff. (098778 ff.) und DWK-Verzeichnis der
Namen von deutschen Wissenschaftlern, MAT A 174/5, Bd. 3,
pag. 000282 ff.
„Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., Vorbemerkungen
der Niedersächsischen Landesregierung, MAT A 72, Bd. 19,
pag. 098435 ff. (098441).
„Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., Zusammenfassun-
gen und abschließende Bemerkungen, MAT A 72, Bd. 19,
pag. 098435 ff. (098772).
„Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., Zusammenfassun-

gen und abschließende Bemerkungen, MAT A 72, Bd. 19,
pag. 098435 ff. (098772).

Drucksache 17/13700 – 100 –

Der Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht führte in seinen
Schlussworten zum Gorleben-Hearing aus, dass sich die
Motivation zu dieser Veranstaltung aus der Überzeugung
heraus entwickelt habe, „daß es sich letztlich hier nicht
um technokratische Entscheidungen handelt, sondern
letztlich um demokratische Entscheidungen. […] Eines
ist auf jeden Fall erreicht […], daß unserer Bevölkerung
deutlich geworden ist, daß in diesen Fragen der Kernener-
gie und der Entsorgung nichts im Verborgenen abgehan-
delt zu werden braucht. Da gibt es nichts, was verheim-
licht werden müsste, sondern alles kann in die Klarheit
des Lichtes gebracht und zur Diskussion gestellt wer-
den.“421 Weiter führte er aus: „Ich kann für meine Person
und wohl auch für meine Kabinettskollegen feststellen,
daß für uns das Ziel erreicht worden ist. Wir haben die In-
formationen bekommen, die wir brauchten, um eine Ent-
scheidung zu treffen. […] Es ist die Abwägung von Für
und Wider, von den Nachteilen, die auf uns zukommen,
wenn wir ein solches Entsorgungszentrum bauen, und
den Nachteilen, die auf uns zukommen, wenn wir keines
bauen. Mit anderen Worten: Es ist eine typisch politische
Entscheidung. Die Verantwortung für diese Entscheidung
kann niemand den politischen Instanzen abnehmen. Im-
merhin glaube ich, heute sagen zu können, daß wir nach
dieser Anhörung in der Lage sind, wie wir es gehofft hat-
ten, im Mai oder im Juni die Stellungnahme der Landes-
regierung bekanntgeben zu können. […] Ich glaube, daß
wir jetzt Entscheidungen treffen können.“422

Im Anschluss an das Gorleben-Hearing wurde eine Pres-
sekonferenz veranstaltet. Die Resonanz in der Presse, die
das Gorleben-Hearing ausgelöst hatte, war umfang-
reich423: Das Handelsblatt etwa bezeichnete am 28. März
1979 „als zentrales Problem des Hearings und Hauptan-
satzpunkt der Kritiker […] das Konzept der in Gorleben
vorgesehenen Wiederaufbereitung“424 und führte Mei-
nungen sowohl für ein Entsorgungszentrum als auch kriti-
sche Stimmen dagegen an.

Der Zeuge Dr. Helmut Hirsch kritisierte zwar, dass der
„Salzstock Gorleben […] ausdrücklich von der Diskus-
sion ausgeschlossen worden“ sei425, führte aber als Posi-
tivbeispiel an, dass das Gorleben-Hearing „eine der ganz
frühen Gelegenheiten [war], bei denen einmal klar wurde:
Wiederaufarbeitung ist kein Sachzwang. […] Und wenn
ich mich dann richtig erinnere – und ich glaube, in dem
Punkt, weil mich das eben auch beeindruckt hat, erinnere
ich mich wohl – , hat Ministerpräsident Albrecht dann
auch während des Hearings noch gesagt: Ich will jetzt zu
diesen Alternativen eine eigene Session haben, eine ei-

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421 „Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., Zusammenfassun-
gen und abschließende Bemerkungen, MAT A 72, Bd. 19,
pag. 098435 ff. (098776 f.).

422 „Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., Zusammenfassun-
gen und abschließende Bemerkungen, MAT A 72, Bd. 19,
pag. 098435 ff. (098776 f.).

423 Nachrichtenspiegel/Inland II des Presse- und Informationsamtes der
Bundesregierung vom 30. März 1979, MAT A 118, Bd. 5,
pag. 000185 ff. (000187).

424 Handelsblatt vom 28. März 1979, „An der Wiederaufarbeitung schei-

426

427

428

429

430

431
den sich die Geister“, MAT A 118, Bd. 5, pag. 000184.
425 Protokoll Nr. 39, S. 72, S. 78 und S. 93.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ne Sitzung.“426 Auf eine entsprechende Nachfrage hin
hrte der Zeuge weiter aus, dass die Wissenschaftler bei
m Gorleben-Hearing keine Gelegenheit gehabt hätten,
it der Bevölkerung zu diskutieren. An diesen sechs Ta-
n „saßen die Wissenschaftler auf einem Podium her-
rgehoben und haben eben untereinander diskutiert vor

nem großen Publikum. Ich bin grundsätzlich sehr für
ransparenz und für Weitergabe der Information, für ei-
n Dialog; aber speziell jetzt für dieses Hearing, für die-
n Austausch zwischen Kritikern und Gegenkritikern,
ar das sicherlich eine angemessene Form.“427

er Zeuge Kurt-Dieter Grill hob bei seiner Vernehmung
sitiv die Offenheit des „Gorleben-Hearings“ hervor
d bezeichnete die Veranstaltung als den „Versuch, in ei-
r organisierten Pro-und-Kontra-Diskussion alle Fragen,
e im Zusammenhang mit nuklearem Entsorgungszent-
m, Wiederaufarbeitung, Zwischenlagerung und Ähnli-
em zu stellen sind, zu diskutieren und es sehr wissen-
haftlich, aber transparent zu machen.“428 Der Zeuge
kundete weiterhin, dass dies auch ohne inhaltliche Ein-
ßen gelungen sei: „Es ist eine hochspannende Veran-

altung gewesen auf einem hohen geistigen Niveau. Ich
nke, wenn man heute noch mal diese 13 oder 14 Bände
s Gorleben-Hearings – es gibt ja Wortprotokolle von
esem Hearing – zur Hand nimmt, dann wird man fest-
ellen, dass die Regierung Albrecht, und zwar ohne poli-
sche Beteiligung der Bundesregierung, allen Fragen des
ür und Wider der nuklearen Entsorgung in Form einer
iederaufarbeitungsanlage, eines nuklearen Entsor-
ngszentrums, nachgegangen ist, und erst danach hat

rnst Albrecht seine Entscheidungen gefällt.“429

. Abkehr der Niedersächsischen
Landesregierung von einer WAA

m 16. Mai 1979 sprach sich Ministerpräsident Dr. Ernst
lbrecht in einer Erklärung vor dem Niedersächsischen
andtag gegen eine Wiederaufarbeitungsanlage in Nie-
rsachsen aus. Auch wenn eine WAA prinzipiell so si-
er gebaut und betrieben werden könne, dass unzumut-
re Risiken für die Bevölkerung nicht entstünden, bliebe
nnoch die Frage, ob der Bau einer solchen Anlage un-
lässlich oder politisch realisierbar sei.430 Es sei nicht
chtig eine WAA zu bauen, solange es nicht gelinge,
eite Schichten der Bevölkerung von der Notwendigkeit
d sicherheitstechnischen Vertretbarkeit einer solchen

nlage zu überzeugen.431 In seiner Erklärung präferierte
ein Konzept der direkten Endlagerung ohne WAA und
rach sich für ein neues Entsorgungskonzept aus, wel-
es die sofortige Einrichtung von Langzeitzwischenla-

Protokoll Nr. 39, S. 95.
Protokoll Nr. 39, S. 91.
Protokoll Nr. 35, S. 56.
Protokoll Nr. 35, S. 56.
Erklärung von MP Dr. Ernst Albrecht vor dem Niedersächsischen
Landtag am 16. Mai 1979, MAT A 119, Bd. 30, pag. 000146 ff.
(000153).
Erklärung von MP Dr. Ernst Albrecht vor dem Niedersächsischen

Landtag am 16. Mai 1979, MAT A 119, Bd. 30, pag. 000146 ff.
(000154).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101 –

gern, das Vorantreiben der Forschungs- und Entwick-
lungsarbeiten zur sicheren Endlagerung radioaktiven
Abfalls, Tiefbohrungen am Salzstock Gorleben und Er-
kundung anderer Endlagerstätten bei negativem Ergebnis,
sowie eine Entscheidung über die zweckmäßigste Be-
handlung und Endlagerung radioaktiven Abfalls erst nach
Klarheit über die energiepolitische Zukunft beinhalten
solle.432

Zum Hintergrund der Abkehr Niedersachsens von einer
WAA führte der Zeuge Dr. Adalbert Schlitt, laut Handels-
register von 1971 bis 1977 Geschäftsführer der KEWA
aus: „Dann hat Herr Ministerpräsident Albrecht im Jahre
79 erklärt, dass eine Wiederaufarbeitungsanlage in Nie-
dersachsen nicht infrage kommt, das sei nicht durchsetz-
bar. Ich kann Ihnen einmal sagen, wenn Sie das möchten,
warum diese plötzliche Wende in den niedersächsischen
Ministerien eingetreten ist: Im März 1979 war Harris-
burg, der Reaktorstörfall in Amerika. Der hat ähnliche
Reaktionen ausgelöst, wie wir das kürzlich bei Fuku-
shima erlebt haben. Also bis dahin, muss ich sagen, wa-
ren alle Fraktionen, ob SPD, CDU/CSU, oder FDP – die
Grünen waren da noch nicht im Bundestag –, einer Mei-
nung, dass die Kernenergie gefördert werden muss, und
sie standen auch alle hinter der Wiederaufarbeitungsan-
lage mit Endlager. Dieser Störfall hat aber plötzlich zu er-
heblichen Diskussionen in Niedersachsen geführt. Ich
nehme an, dass das auch den Ministerpräsidenten
Albrecht veranlasst hat, zu sagen – auch bei den Unruhen,
die dann aufgekommen sind, und auch den vielen Zei-
tungsberichten –: Wiederaufarbeitung ist in Niedersach-
sen nicht durchsetzbar. – Damit war dann die Wiederauf-
arbeitung gescheitert.“433

Die Entscheidung von Ministerpräsident Dr. Ernst
Albrecht hatte zur Folge, dass der seit der 4. Novelle zum
Atomgesetz vom 30. August 1976 für die Errichtung neuer
Kernkraftwerke benötigte Entsorgungsnachweis nicht
mehr gewährleistet werden konnte. Im Ergebnis bestand
die Notwendigkeit seitens des Bundes, in Abstimmung mit
den Bundesländern ein mögliches neues Entsorgungskon-
zept ohne WAA am Standort Gorleben und daran ange-
passte neue Entsorgungsgrundsätze zu verhandeln.

Ergänzend legte der Zeuge Prof. Dr. Klaus Kühn, damali-
ger Direktor des Instituts für Tieflagerung der Gesell-
schaft für Strahlen- und Umweltforschung, dar, dass in-
folge der Regierungserklärung von Ministerpräsident
Dr. Ernst Albrecht „das nukleare Entsorgungszentrum
von der Bundesregierung […] in ein sogenanntes nuklea-
res Konzept“ umgeändert worden sei.434

3. Staatssekretärsausschuss
Bund/Länder

Da sich keine Einigung zwischen Bund und Ländern zur
Entsorgung der Kernkraftwerke abzeichnete, setzten die

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432 Erklärung von MP Dr. Ernst Albrecht vor dem Niedersächsischen
Landtag am 16. Mai 1979, MAT A 119, Bd. 30, pag. 000146 ff.
(000153, 000155).

433

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438
Protokoll Nr. 58, S. 74 und S. 75.
434 Protokoll Nr. 46, S. 6.
Drucksache 17/13700

egierungschefs von Bund und Ländern am 6. Juli 1979
r Vorbereitung einer Beschlussfassung am 28. Septem-
r 1979 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, den Staatsse-
etärsausschuss Bund/Länder, ein mit dem Auftrag, fol-
nde Themen zu behandeln:

rstens: Prüfung aller Fragen, die mit der weiteren Ent-
icklung des integrierten Entsorgungskonzepts und der
ntersuchung und Entwicklung alternativer Entsorgungs-
chniken zusammenhängen.

weitens: Zwischenlagerung der ausgedienten Brennele-
ente bis zur endgültigen Schließung der Entsorgungs-
tte.

rittens: Die Rechtslage nach dem Atomgesetz, auch un-
r Berücksichtigung der eingetretenen Verzögerun-
n.“435

) Dissens zwischen Bund und
Ländern bezüglich der WAA

er Staatssekretärsausschuss beriet am 9. und 23. August
79. Zwischen der Bundesregierung und dem Land Nie-
rsachsen bestand hinsichtlich des Vorhabens der WAA
neinigkeit.

ie Bundesregierung hielt an ihrem integrierten Entsor-
ngskonzept fest. Sie wollte die Planungsarbeiten an

len Anlagen, die zu einem Konzept mit WAA, Brenn-
offrückführung, Abfallkonditionierung und Endlage-
ng gehörten, bis zur Genehmigungsreife weitergeführt
hen.436 Zur Erklärung für ihr Festhalten am ursprüngli-
en Vorhaben führte sie Stellungnahmen der Reaktor-

icherheitskommission (RSK) und der Strahlenschutz-
mmission (SSK) aus dem Jahr 1977 an, sowie die Er-
bnisse des sog. Gorleben-Hearings, nach welchen ein
EZ zur Schließung der Entsorgungskette sicherheits-
chnisch grundsätzlich realisierbar sei. Die bestmögliche
msetzung dieses Vorhabens sah die Bundesregierung in
r Errichtung eines NEZ, bei dem sich alle Anlagen an
nem Standort konzentrierten.437

ie Niedersächsische Landesregierung hingegen hielt die
ealisierung der WAA aus politischen Gründen zur Zeit
cht für möglich und empfahl deshalb, das ursprüngliche
ntsorgungskonzept zu erweitern.438 Als Alternative
llte die direkte Endlagerung ohne WAA erforscht und
twickelt werden. Die Landesregierung schlug deshalb
r, alternative Entsorgungstechniken sowie sonstige
uere Entwicklungen im In- und Ausland parallel zur

Bericht über die Beratungen der Regierungschefs von Bund und Län-
dern am 28. September 1979, MAT A 119, Bd. 19, pag. 000035 ff.
(000037).
Bericht über die Beratungen der Regierungschefs von Bund und Län-
dern am 28. September 1979, MAT A 119, Bd. 19, pag. 000035 ff.
(000039).
Bericht über die Beratungen der Regierungschefs von Bund und Län-
dern am 28. September 1979, MAT A 119, Bd. 19, pag. 000035 ff.
(000039).
Bericht über die Beratungen der Regierungschefs von Bund und Län-

dern am 28. September 1979, MAT A 119, Bd. 19, pag. 000035 ff.
(000039).

Drucksache 17/13700 – 102 –

Alternative „Entsorgung über Wiederaufarbeiten“ zu un-
tersuchen und nach Möglichkeit zu entwickeln.439

Zur weiteren Vorgehensweise befürworteten der Bund
und das Land Niedersachsen folgendes praktische Verfah-
ren: „Die Erschließung des Endlagers soll soweit wie
möglich von vornherein auf alle denkbaren Alternativen
ausgerichtet werden, so daß das Endlager, je nachdem für
welche Alternative die endgültige Entscheidung fällt, in
jedem Fall dafür rechtzeitig zur Verfügung steht. […] In
dem selben Zeitraum wird der Salzstock Gorleben pro-
grammbegleitend erkundet und bergmännisch erschlos-
sen, so daß dann die für die notwendigen Entscheidungen
erforderlichen Kenntnisse über den Salzstock vorliegen.
[…] Es besteht Einvernehmen, daß das Planfeststellungs-
verfahren für ein Endlager im Salzstock Gorleben durch-
geführt wird.“440

Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Rhein-
land-Pfalz, Schleswig-Holstein und Saarland reagierten
zunächst abweisend auf diesen Vorschlag. Sie waren der
Auffassung, dass das integrierte Entsorgungskonzept mit
Wiederaufarbeitung und Endlagerung der Wiederaufar-
beitungsabfälle nach dem heutigen Stand der Wissen-
schaft und Technik die notwendige Entsorgung der Kern-
kraftwerke aus ökologischen und sicherheitstechnischen
Gründen am besten gewährleisten könne; die baldige Ver-
wirklichung des integrierten Entsorgungszentrums sei un-
verzichtbar.441

b) Vereinbarkeit der Zwischenlagerung
mit dem Atomgesetz

Um den vom Bund und der Niedersächsischen Landesre-
gierung vorgebrachten Vorschlag zu verwirklichen, hielt
man es für notwendig, den Zeitraum bis zum Jahre 2000
durch Zwischenlagerung zu überbrücken.442 Ob diese
Vorgehensweise mit dem Atomgesetz vereinbar sei, war
umstritten. Im Gegensatz zum Bund hielt das Land Nie-
dersachsen im Hinblick auf die damalige Rechtsprechung
des OVG Lüneburg eine Ergänzung des Atomgesetzes für
angezeigt.443 Das OVG Lüneburg hatte am 17. Oktober
1977 einen vorläufigen Baustopp für das Kernkraftwerk
Brokdorf ausgesprochen, bis ein prüffähiger Antrag für
ein Zwischenlager zur Aufnahme abgebrannter Brennele-
mente gestellt und geologische Untersuchungen zum
Nachweis der Eignung eines bestimmten Standortes für

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439 Bericht über die Beratungen der Regierungschefs von Bund und Län-
dern am 28. September 1979, MAT A 119, Bd. 19, pag. 000035 ff.
(000040).

440 Bericht über die Beratungen der Regierungschefs von Bund und Län-
dern am 28. September 1979, MAT A 119, Bd. 19, pag. 000035 ff.
(000040, 000041).

441 Bericht über die Beratungen der Regierungschefs von Bund und Län-
dern am 28. September 1979, MAT A 119, Bd. 19, pag. 000035 ff.
(000041).

442 Bericht über die Beratungen der Regierungschefs von Bund und Län-
dern am 28. September 1979, MAT A 119, Bd. 19, pag. 000035 ff.
(000043).

443 Bericht über die Beratungen der Regierungschefs von Bund und Län-

444

445
dern am 28. September 1979, MAT A 119, Bd. 19, pag. 000035 ff.
(000044).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

e Endlagerung eingeleitet worden seien (Probebohrun-
n).444

. Beschluss der Regierungschefs von Bund
und Ländern vom 28. September 1979

rotz der zunächst bestehenden Divergenzen hielten die
egierungschefs von Bund und Ländern am 28. Septem-
r 1979 folgende Ergebnisse in ihrem Beschluss zur Ent-
rgung der Kernkraftwerke fest:445

unkt 1: Die Regierungschefs stimmten der Berechnung
s Zwischenlagerbedarfs für abgebrannte Brennele-
ente bis zum Jahre 2000 nach den Ergebnissen des
taatssekretärsausschusses zu.

unkt 2: Sie kamen überein, dass die sicherheitstechni-
he Realisierbarkeit der WAA nach dem derzeitigen

tand der Wissenschaft und Technik gewährleistet sei;
shalb sollten die Arbeiten zur Verwirklichung des inte-
ierten Entsorgungskonzeptes fortgesetzt werden.

unkt 3: Auf eine Errichtung einer WAA sollte so zügig
ie möglich hingewirkt werden, um die Zwischenlage-
ng auf einen möglichst kurzen Zeitraum zu begrenzen.
ie Arbeiten für das integrierte Entsorgungszentrum
rch Untersuchungen, Gutachten von Sachverständigen
wie Forschungs- und Entwicklungsarbeiten werden
rtgeführt.

unkt 4: Gleichzeitig sollten auch andere Entsorgungs-
chniken, wie zum Beispiel die direkte Endlagerung
ne WAA auf ihre Realisierbarkeit und sicherheitstech-
sche Bewertung untersucht werden.

unkt 5: Die unter Punkt 3 und 4 genannten Arbeiten
ürden unter Federführung des Bundes durch den Bund/
änder-Ausschuss für Atomenergie begleitet.

unkt 6: Die Bereitschaft Niedersachsens zur Errichtung
nes Endlagers in Gorleben, sobald die Erkundung und
rgmännische Erschließung des Salzstockes eine Eig-
ng ergebe, wurde begrüßt. Die Erkundung und berg-
ännische Erschließung werde deshalb zügig vorange-
hrt.

unkt 7: Die Regierungschefs legten fest, dass die oberir-
schen Fabrikationsanlagen für die eine oder andere Ent-
rgungstechnik sowie die Anlagen des Bundes zur Si-
erstellung der Endlagerung der radioaktiven Abfälle
ätestens zum Ende der 90er Jahre betriebsbereit ge-
acht würden.

unkt 8: Für eine Übergangszeit müssten die Zwischenla-
rungsmöglichkeiten ausgebaut werden.

unkt 9: Die Regierungschefs stellten schließlich fest,
ss mit diesem Beschluss die am 6. Mai 1977 festgeleg-
n „Grundsätze zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraft-
erke“ im Kern bestätigt worden seien. Der Bund/Län-

Schreiben von MR Dr. Horst Glatzel, BK, an Bundeskanzler Helmut
Schmidt vom 18. Oktober 1977, MAT A 118, Bd. 9, pag. 000137 f.
Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern zur Entsor-

gung der Kernkraftwerke vom 28. September 1979, MAT A 119,
Bd. 29, pag. 000117 f.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 103 –

der-Ausschuss werde entsprechend dem vorstehenden
Beschluss die Entsorgungsgrundsätze anpassen.

5. Anpassung der Entsorgungsgrundsätze
am 29. Februar 1980

Am 29. Februar 1980 verabschiedeten die Regierungs-
chefs von Bund und Ländern die neu gefassten „Grund-
sätze zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke“
(Entsorgungsgrundsätze).446 Für die Anerkennung der
Entsorgungsvorsorge bei Erteilung von ersten Teilerrich-
tungsgenehmigungen für Kernkraftwerke war hiernach
das Erreichen von Fortschritten bei der Verwirklichung
des integrierten Entsorgungskonzepts nach Maßgabe des
Beschlusses vom 28. September 1979 Voraussetzung; ei-
ner der zu erreichenden Fortschritte lautete: „Fortführung
des laufenden Planfeststellungsverfahrens sowie Fort-
schritte bei der Erkundung und Erschließung des Endla-
gers“.447

Die Auswirkungen der Entsorgungsgrundsätze beschrieb
der Zeuge Dr. Horst Glatzel, von 1977 bis 1996 im Bun-
deskanzleramt tätig als Leiter des u. a. für staatliche
Kernenergieaufsicht zuständigen Referats 331, folgender-
maßen: „Natürlich war das auch so gedacht, dass man
nun mit diesem Hebel praktisch endlich mal zu einem
Endlager kommen wollte, aber jetzt praktisch in dem vor-
gesehenen Verfahren die Verbindung, dieses Junktim
schaffen wollte und nicht mehr weiterverfahren wollte
wie bisher: Hier macht man Kernkraftwerke, und wir se-
hen mal, was wir dann mit dem Abfall wollen. Von daher
gab es natürlich schon über diese Weisung und auch über
die Frage des Beschlusses der Regierungschefs nun einen
gewissen Druck, endlich mal zu diesem Endlager zu
kommen und endlich mal zu sagen: Wo ist denn nun ein
Ort, der dafür geeignet ist?“448 Auf die Frage hin, ob die-
ser Druck dazu geführt habe, Sicherheitsbelange zurück-
zustellen, betonte er: „Kein Mensch wäre in dieser Dis-
kussion auf die Idee gekommen, Sicherheitsbelange
hintanzustellen, sondern die ganze Entwicklung war ja
dahin geführt, dass man die Sicherheitsbelange stärken
wollte durch den Dualismus in der Ressortstruktur und
dann auch in der Kombination. Die Leute hätten ja das
Gegenteil von dem getan, wozu sie eigentlich beauftragt
wurden. Ich halte das für ausgeschlossen.“449

C. Die Entscheidung zur untertägigen
Erkundung vom 13. Juli 1983 sowie
das nachfolgende Abteufen und die
Auslegung der Erkundungsschächte

Nach der Zustimmung des Bundes zu dem Standortvor-
schlag Niedersachsens für ein nukleares Entsorgungszen-

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446 Grundsätze zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke, Anlage
zum Schreiben von MR Dr. Horst Glatzel, BK, an den Chef des BK
vom 14. März 1980, MAT A 119, Bd. 9, pag. 000213 ff. (000215).

447 Grundsätze zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke, Anlage
zum Schreiben von MR Dr. Horst Glatzel, BK, an den Chef des BK
vom 14. März 1980, MAT A 119, Bd. 9, pag. 000213 ff. (000215).

448

450

451

452

453
Protokoll Nr. 26, S. 79.
449 Protokoll Nr. 26, S. 79. 4
Drucksache 17/13700

um begann im Jahre 1978 die Deutsche Gesellschaft für
iederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) mit
m Erwerb von Grundstücken für das Standortgelände.
ieran an schlossen sich erste Untersuchungen u. a.
rch die Firma Lahmeyer International GmbH im Auf-

ag der DWK.

Jahr 1979 wurde mit den ersten Bohrungen die übertä-
ge Erkundung des Salzstocks Gorleben durch die PTB
gonnen; die Tiefbohrungen erfolgten ab Januar 1980450.
ie Ergebnisse der übertägigen Erkundung flossen ein in
n „Zusammenfassenden Zwischenbericht über bishe-

ge Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben“
r PTB vom Mai 1983, der wiederum die Grundlage für
n Beschluss der Bundesregierung war, den Salzstock
orleben auf seine Eignung als Endlager für radioaktive
bfälle untertägig zu erkunden.451

twa ein dreiviertel Jahr zuvor war es auf Bundesebene
einem Regierungswechsel gekommen. Nach rund
jähriger Amtszeit von Bundeskanzler Helmut Schmidt
urde am 1. Oktober 1982 erstmals Dr. Helmut Kohl
m Bundeskanzler gewählt.

inen Politikwechsel im Hinblick auf das weitere Vorge-
n hatte der Regierungswechsel nach den übereinstim-
enden Aussagen der Zeugen Dr. August Hanning (BK),
r. Heinrich Getz, Dr. Arnulf Matting und Hubert
einkemper (sämtlich seinerzeit BMI) sowie Dr. Alois
iegler und Reinhold Ollig (beide BMFT) nicht zur
olge.452 Der Zeuge Dr. Arnulf Matting führte bei seiner
ernehmung insoweit aus, dass aus seiner Sicht sich
eim Übergang vom Bundeskanzler Schmidt auf Bun-
skanzler Kohl“ nichts geändert habe. „Das ist meine
ste Überzeugung. Und ich kann da nichts feststellen,
as jetzt also einen wirklichen Bruch darstellen würde.
ein, ich würde hier schon von Kontinuität reden.“453
m Ergebnis gab es da“, so bekundete auch der Zeuge
r. August Hanning, der 1981 als Referent vom BMI in
s BK gewechselt war, „eine Kontinuität zwischen der

egierung Schmidt und der Regierung Kohl“.454

er Zeuge Dr. Wolf von Osten, von 1980 bis kurz vor dem
egierungswechsel als Referent vom BMFT zum BK ab-
ordnet und nachfolgend wieder beim BMFT tätig,
hrte in diesem Zusammenhang aus, dass durch die Ent-
rgungsvorsorge „das Schicksal der Kernenergie an

ortschritte in der Entsorgung geknüpft [war], also auch
r Endlagerung. In dem Maße, wie das mit Gorleben
cht weiterging oder die Zweifel mit Gorleben wuchsen,

Broschüre des BMWi „Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in
Deutschland – Das Endlagerprojekt Gorleben“, Oktober 2008,
MAT A 179, S. 24.
Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-
nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 39,
pag. 030200 ff.
Zeugen Dr. August Hanning, Protokoll Nr. 12, S. 48; Dr. Heinrich
Getz, Protokoll Nr. 41, S. 11 f.; Dr. Arnulf Matting, Proto-
koll Nr. 41, S. 51 f., und Protokoll Nr. 74, S. 19; Hubert Stein-
kemper, Protokoll Nr. 88, S. 6; Dr. Alois Ziegler, Protokoll Nr. 39,
S. 17 f.; Reinhold Ollig, Protokoll Nr. 43, S. 14.

Protokoll Nr. 74, S. 19.

54 Protokoll Nr. 12, S. 48.

Drucksache 17/13700 – 104 –

gab es nur zwei Möglichkeiten: Entweder man lockerte
die Entsorgungsvorsorge“, dies sei in der sozial-liberalen
Koalition nicht denkbar gewesen, „oder man marschierte
mit Gorleben irgendwie durch.“ Nach dem Regierungs-
wechsel habe man „dann den Weg noch viel stärker ge-
wählt, nämlich: Augen zu und durch mit Gorleben. Das
war der einzige Weg, wie man vermeiden konnte […] die
Entsorgungsvorsorgegrundsätze aufzuweichen […]. Von
daher hat man dann natürlich versucht, Gorleben mit al-
len Mitteln durchzudrücken.“ Zugleich wies der Zeuge
bei seiner Vernehmung darauf hin, dass er beim BMFT
nach dem Regierungswechsel nicht mehr mit der Thema-
tik befasst gewesen sei. „Einen Teil habe ich noch erlebt,
und danach habe ich das erlebt, was in der Öffentlichkeit
zugänglich war, und da hat sich dieser Eindruck aufge-
drängt“.455 Bezogen auf die Zeit vor dem Regierungs-
wechsel, als er noch beim BMFT „im Referat für Entsor-
gung“ tätig gewesen sei, führte der Zeuge weiter aus:
„Schon damals hat man natürlich gesehen, dass man,
nachdem die Entsorgungsgrundsätze im Leben waren,
dort Fortschritte brauchte. Ich sage nicht ‚um jeden
Preis‘, aber man brauchte die Fortschritte.“456

Der Zeuge Dr. Horst Glatzel, seinerzeit Leiter des Refera-
tes „Fragen der staatlichen Kernenergieaufsicht, Umwelt-,
Bevölkerungs- und Ressourcenprobleme“ im BK, führte
bei seiner Vernehmung auf diese Aussage angesprochen
aus: „[…] bereits vor dem Regierungswechsel war klar:
Wir brauchen ein Endlager. Auf diese kontinuierliche Art
und Weise haben wir gearbeitet, aber jetzt nicht durch
und durch, dass wir sehenden Auges in ein Endlager ge-
kommen wären, was wir da schon als ungeeignet angese-
hen haben, sondern wir hielten die Frage für dringlich
und haben das auch dringlich weiterverfolgt. Also, ich
sehe auch nicht, was der Herr von Osten hier im Grunde
mit ‚Augen durch‘ gemacht hat. ‚Augen durch‘ könnte
doch nur heißen: Wir haben sehenden Auges hier eine
Entscheidung fallen lassen, von der wir wussten, sie wird
sich nicht bestätigen. Ich finde keinen im Bundeskanzler-
amt, der Ihnen das als Person bestätigen würde.“457

I. Grundstückserwerb für das
Standortgelände und erste
Untersuchungen

1. Grundstückserwerb

Im Frühjahr 1978 begann die Deutsche Gesellschaft für
Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK), eine
Gesellschaft von Elektrizitätsversorgungsunternehmen,
im Hinblick auf das Projekt „Nukleares Entsorgungszen-
trum“ mit dem Erwerb von Grundstücken für das Stand-
ortgelände.

Hierzu übersandte die DWK am 20. März 1978 allen im
Grundbuch eingetragenen Eigentümern des vorgesehenen
Standort-Areals ein bis zum 2. Mai 1978 befristetes Kauf-
angebot.458 In dem Angebot erklärte sich die DWK bereit,

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455 Protokoll Nr. 12, S. 88 f.
456 Protokoll Nr. 12, S. 94.
457

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461

462

463

464
Protokoll Nr. 26, S. 77.
458 Der Spiegel, Nr. 29/1978, S. 33.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

er den angenommenen Verkehrswert von 45 Pfennig je
uadratmeter hinaus einen Standortzuschlag von 65
fennig sowie einen besonderen Interessenzuschlag von
ei Mark, insgesamt also 4,10 DM je Quadratmeter, zu
hlen.459 Wenige Tage zuvor hatte das BMI in einem

chreiben an das BMWi, nachrichtlich an weitere Res-
rts, ausgeführt: „Grundsätzlich gehe ich mit Ihnen da-
n aus, daß die Grundstücksbeschaffung nach Möglich-
it auf freiwilliger Basis im Kauf- oder Tauschwege
rgenommen wird. Wie mir von seiten der DWK mitge-

ilt wurde, wird sie nach Kräften bemüht sein, durch
nstige Übernahmeangebote und andere Maßnahmen

le erforderlichen Voraussetzungen zur Erreichung die-
s Ziels zu schaffen. Sollten sich einzelne Grundstückei-
ntümer wider Erwarten nicht zu einer Veräußerung der
rundstücke entschließen können, müßte als ultima ratio
dem Mittel des Enteignungsverfahrens gegriffen wer-
n.“460

er Zeuge Gottfried Mahlke, seinerzeit Pastor in Gartow,
hrte bei seiner Vernehmung vor dem Ausschuss aus,
ss das Kaufangebot für ihn „völlig aus heiterem Him-
el“ gekommen sei und unter dem Zeitdruck der Befris-
ng alle Angst gehabt hätten: „Wenn wir nicht unter-
hreiben, werden wir sofort enteignet und kriegen einen
ppel und ein Ei dafür.“461

is Mitte Mai 1978 nahmen 43 der 62 Eigentümer das
aufangebot der DWK an, die damit über ca. 40 Prozent
s vorgesehenen Standortgeländes im Umfang von ca.
0 ha verfügte.462 Letztlich, so bekundete der Zeuge

ottfried Mahlke, hätten nach seiner Erinnerung außer
n Kirchengemeinden, Andreas Graf von Bernstorff, ei-
m Bauern und einem Studenten alle 60 oder 61 Grund-

ückseigentümer an die DWK verkauft. Mit dem Eigen-
m an den Grundstücken, führte der Zeuge weiter aus,
tten die Grundbesitzer zugleich ihre Rechte an dem da-
nter liegenden Salz veräußert.463

. Erste Untersuchungen
leichfalls noch im Jahr 1978 beauftragte die DWK im
inblick auf das Projekt „Nukleares Entsorgungszen-
um“ die Lahmeyer International GmbH mit ersten Un-
rsuchungen.

inem Schreiben der PTB an die BGR vom 22. Februar
78 ist insoweit zu entnehmen: „Die DWK hat der Lah-
eyer International GmbH den Auftrag erteilt, außer dem
rogramm für die Baugrundbohrungen auch für das hy-
ologische Untersuchungsprogramm einen Vorschlag aus-
arbeiten.“464

Der Spiegel, Nr. 29/1978, S. 34.
Schreiben des BMI an das BMWi vom 14. März 1978, MAT E 6,
Bd. 32, pag. 115 f.
Protokoll Nr. 66, S. 23.
Dr. Anselm Tiggemann, Die „Achillesferse“ der Kernenergie in der
Bundesrepublik Deutschland: Zur Kernenergiekontroverse und Ge-
schichte der nuklearen Entsorgung von den Anfängen bis Gorleben
1955 bis 1985, Dissertation 2004, S. 428.
Protokoll Nr. 66, S. 23.

Schreiben der PTB an die BGR vom 22. Februar 1978, MAT A 123,
Bd. 15, pag. 120.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 105 –

Zu Umfang und Ausführung des Auftrags gaben die vom
Ausschuss hierzu vernommenen Zeugen Dr. Thomas
Diettrich, von Januar 1978 bis März 1982 bei der Lah-
meyer International GmbH angestellt465, und Prof.
Dr. Kurt Schetelig, bis zu seinem Ausscheiden Ende 1979
als Leiter der Abteilung Geologie Vorgesetzter von
Dr. Diettrich466, unterschiedliche Darstellungen ab.

Der Zeuge Dr. Thomas Diettrich bekundete, dass er zum
einen mit der Erarbeitung von Kriterien für die Eignung
von Endlagern, der Berechnung von Eignungskriterien ei-
ner Endlagerung in Kristallin und Salzstöcken und hie-
rauf aufbauend der Entwicklung von Szenarien sowie
zum anderen mit der Durchführung von Untersuchungs-
bohrungen zur Eignung des Standortes Gorleben für ein
NEZ und der Darlegung der Eignung des Standortes Gor-
leben für ein NEZ oder Teilen in Gutachterberichten an
die DWK befasst gewesen sei.467 Mit der Entscheidung
im Jahre 1981, nach Bergrecht vorzugehen, sei das Vorge-
hen nach dem Atomgesetz in den Hintergrund getreten;
die Arbeiten hätten sich auf den Standort Gorleben kon-
zentriert, die anderen Untersuchungen seien nicht mehr
fortgesetzt worden.468 „Mit dem Entscheid, Bergrecht
walten zu lassen“, führte der Zeuge aus, „durften auch die
Untersuchungen zweckgebunden, das heißt: mit Ausrich-
tung auf Planungssicherheit, durchgeführt werden.“ So
seien Bewertungen von Bohrergebnissen, „welche eher
im roten Bereich lagen, nachträglich mit anderen Prioritä-
ten eingestuft“ worden, „sodass sie in den grünen Bereich
rückten“ und seine Berichte in der Endfassung entschärft
worden. Auf Nachfrage ergänzte der Zeuge, die Geologie
sei eine beschreibende Wissenschaft, es gebe immer
Spannbreiten. „Man kann sagen: von … bis … Die Werte,
[…] die nachher in Berichten blieben, waren die, die eher
im grünen Bereich waren.“469 Darüber hinaus führte der
Zeuge aus, dass die Bohrungen am Standort Gorleben
über eine Baugrunderkundung hinausgegangen seien.
Auf die Frage nach den Bohrtiefen antwortete der Zeuge:
„Tiefer als 200 Meter. 100, tiefer als 100 bis 200 Meter.
Es gab Bohrungen, die flach waren. Danach wurden die
Bohrungen tiefer. Sie wurden dann geplant bis auf
300 Meter […]“.470 Bei den Bohrungen hätte sich gezeigt,
„dass das Deckgebirge möglicherweise klüftig ist und
dass man dieser Klüftigkeit nachzugehen hat.“471 Nach
der Aussage des Zeugen war er in den Jahren 1978 und
1979, d. h. noch vor dem Beginn der übertägigen Erkun-
dung des Salzstocks Gorleben, am Standort Gorleben vor
Ort tätig472.

Der Zeuge Prof. Dr. Kurt Schetelig führte demgegenüber
aus, Auftrag der DWK an die Lahmeyer International
GmbH sei gewesen, „eine erste Phase allgemeiner Art der
Baugrunderkundung, primär aus geologischer Sicht, im

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465 Protokoll Nr. 33, S. 32.
466 Protokoll Nr. 33, S. 2, S. 4 und S. 33.
467 Protokoll Nr. 33, S. 32 f.
468 Protokoll Nr. 33, S. 33 ff.
469 Protokoll Nr. 33, S. 42.
470 Protokoll Nr. 33, S. 36.
471

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480

481
Protokoll Nr. 33, S. 65.
472 Protokoll Nr. 33, S. 38.
Drucksache 17/13700

inblick auf das damals geplante Endlagerzentrum oder
iederaufarbeitungsanlage durchzuführen. Das betraf
wa 30 Aufschlussbohrungen, Spülbohrungen und Ramm-
rnbohrungen bis maximal 100 Meter Tiefe.“ Diese
renze sei in Deutschland weitgehend durch das Berg-
cht bestimmt.473 Auftrag sei allein „die Baugrunderkun-
ng für die Übertageanlagen“ gewesen474 mit dem Ziel,
ie Eignung des Standortes im Hinblick auf ausge-
hnte, große Industrieanlagen wie sie für die Wiederauf-
beitung von Kernbrennstoffen notwendig gewesen wä-
n, zu prüfen.“475 Rein formal nach dem Vertragstext und
ch der Art und Weise, wie dieser Auftrag erfüllt wor-
n sei, sei der Auftrag „ausschließlich auf die […] ver-
eichsweise oberflächennahe Baugrunderkundung be-
enzt“ gewesen; „Lahmeyer hatte“, so führte der Zeuge
eiter aus, „keinen Auftrag, zur Sicherheit des Endlagers
tellung zu nehmen.“476 Entsprechend seien die Bohrun-
n maximal 100 Meter tief, „im Großen und Ganzen
so 50 bis 100 Meter tief“ gewesen.477 Der Zeuge betonte
ch: „Also, diese anderen Äußerungen haben mich na-
rlich überrascht, als ich das so gelesen habe. So habe
h das damals in keinster Weise empfunden.“478 Zu Ma-
pulationsvorwürfen führte der Zeuge aus: „Also, ich
öchte das völlig ausschließen. Lahmeyer selber hat gar
in Labor gehabt, hat auch heute keins, um so was zu
achen. Die haben das grundsätzlich weggegeben.“479
udem betonte er, er habe „von Herrn Diettrich nur abge-
hlossene Arbeiten bekommen, die aus meiner Sicht völ-

g in Ordnung waren.“480

ie Geschäftsführung der Lahmeyer International GmbH
ilte dem Ausschuss auf einen entsprechenden Beweis-
schluss hin mit Schreiben vom 25. Januar 2011 mit:
ir haben in unserem Archiv recherchiert und leider

inerlei Unterlagen mehr vorgefunden. […] Durch
achfragen bei ehemaligen Mitarbeitern haben wir in Er-
hrung bringen können, dass alle Leistungen der Firma
ahmeyer International GmbH sich ausschließlich auf die
erirdischen Anlagen auf dem Gelände Gorleben bezo-
n. Im Rahmen unserer Arbeiten hatten wir anscheinend
ch Baugrunduntersuchungen im Auftrag, wofür ober-

ächennahe Bohrungen durchgeführt wurden. Mit der Er-
ndung des Salzstockes waren wir nach Aussagen der
emaligen Mitarbeiter zu keinem Zeitpunkt befasst.“481

hnlich äußerte auch der Sachverständige Henning
ösel, er meine sich zu erinnern, dass die Lahmeyer Inter-
tional GmbH im Auftrag der DWK mit Bodenuntersu-
ungen im Hinblick auf das am Standort Gorleben
plante Zwischenlager befasst gewesen sei. Ergänzend
ies er darauf hin, dass es „in dem Zwischenbericht der
TB von 1983 eine Matrix [gibt], aus der die [an der

Protokoll Nr. 33, S. 2.
Protokoll Nr. 33, S. 13.
Protokoll Nr. 33, S. 4.
Protokoll Nr. 33, S. 5.
Protokoll Nr. 33, S. 4.
Protokoll Nr. 33, S. 11.
Protokoll Nr. 33, S. 14.
Protokoll Nr. 33, S. 11.

Schreiben der Geschäftsführung der Lahmeyer International GmbH
vom 25. Januar 2011, MAT A 145.

Drucksache 17/13700 – 106 –

übertägigen Erkundung, Anm. d. Verf.] beteiligten Fir-
men hervorgehen. Die Firma Lahmeyer ist nicht da-
bei.“482

II. Die übertägige Erkundung des Salzstocks
Gorleben von 1979 bis 1983

Am 5. Juli 1977 erhielt die PTB vom BMI den Auftrag,
die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens nach § 9b
AtG vorzubereiten und gleichzeitig die Vorbereitungen
für die Erkundung des Salzstocks Gorleben zu treffen.483

1. Ablauf der übertägigen Erkundung

Aufgrund interner Überlegungen gelangte die PTB zu der
Auffassung, dass im Hinblick auf das Ziel – spätere End-
lagerung – zunächst eine grundsätzliche Bewertung des
Salzstockinneren vorgenommen werden sollte, bevor mit
einem großen Arbeitsaufwand und einem erheblichen
zeitlichen und finanziellen Aufwand die übertägige Er-
kundung begonnen wird. „Wir waren also der Meinung,
wenn man mit anderen Bohraktivitäten begänne, würde
man das Pferd vom Schwanze her aufzäumen“, so der
Sachverständige Henning Rösel, Vizepräsident des BfS
im Zeitraum 1990 bis 2008 und nach eigenem Bekunden
„von Anfang an dabei gewesen“.484

In Konsequenz dessen wurden zur Einleitung der Unter-
suchung des Salzstocks im Juli 1977 sowie im April und
September 1978 durch die PTB Anträge auf Zulassung
der Lokationspläne für die ersten Salzstockuntersu-
chungsbohrungen beim Bergamt Celle gestellt.485 Zu die-
sem Sachverhalt berichtete der Sachverständige Henning
Rösel: Die PTB hätte den Lokationsbetriebsplan deswe-
gen gewählt, weil sie zunächst hören wollte, „ob und in-
wieweit die Niedersächsische Landesregierung bereit ist,
einen Standort für eine Tiefbohrung zu akzeptieren. Die-
ser Betriebsplan beinhaltet lediglich die Größe des Stand-
ortes und die Sicherung des Standortes. Dieser Lokations-
plan wurde – genauso wie die später eingereichten –
zunächst nicht zugelassen. Grund dafür war, dass Minis-
terpräsident Albrecht zum Ausdruck gebracht hatte, dass
im ersten Schritt keine Tiefbohrungen stattfinden sollten.
Er war sogar so weit gegangen […], dass er gesagt hat,
Tiefbohrungen seien erst machbar, wenn die grundsätzli-
che sicherheitstechnische Machbarkeit eines Endlagers
nachgewiesen sei. Das Aufrechterhalten einer solchen
Forderung hätte im Ergebnis bedeutet, dass keine Tief-
bohrung hätte abgeteuft werden können; denn einen
grundsätzlichen sicherheitstechnischen Machbarkeits-
nachweis kann man natürlich erst dann erbringen, wenn
man die standortspezifischen Daten hat. Alles andere
wäre – ich sage es einmal so – Geofantasie gewesen, also
ohne Anspruch auf Realität. Im zweiten Anlauf hat er
[der Ministerpräsident, Anm. d. Verf.] geäußert, er wolle

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482 Protokoll Nr. 7, S. 14.
483 Protokoll Nr. 7, S. 1 f. und S. 31.
484 Protokoll Nr. 7, S. 1 f. und S. 31.
485 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-

486

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489
nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983; MAT A 39,
pag. 030200 ff. (030207).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zusammenhang mit den Bohrungen erst einmal ab-
arten, ob und inwieweit die Akzeptanz der Bevölkerung
geben sei.“486

enning Rösel ergänzte, dass „als Konsequenz daraus
] die PTB im September 1978 einen Rahmenbetriebs-

an für ein hydrogeologisches Untersuchungspro-
amm“ eingereicht und „im Februar 1979 einen Antrag
f Zulassung von sieben hydrogeologischen Aufschluß-
hrungen, 26 Pegelbohrungen, Salzspiegelbohrungen

og. 1. Bohrlos) beim Bergamt Celle“ gestellt hätte.487
rundlage dieses Rahmenbetriebsplans seien zunächst
e Kenntnisse gewesen, die in der Bundesanstalt für
eowissenschaften und Rohstoffe vorhanden waren, „das
ißt die vorhandenen Daten, die sich aus früheren Akti-
täten vor Ort von Öl- und Gasgesellschaften ergeben
ben, wurden von der BGR im Hinblick auf ein erstes

aket bewertet. Man hat gesagt, in dem und dem Bereich
ll die und die Bohrung abgeteuft werden. Das war die
asis für die Vorgehensweise im Sinne eines iterativen
rozesses. Man hat einen ersten Schritt getan, hat Boh-
ngen abgeteuft, und zwar zunächst einmal hydrogeolo-
sche, um festzustellen, wie die Grundwasserverhält-
sse im Deckgebirge sind. Pegelbohrungen sind
rundwassermessstellen. Mit Salzspiegelbohrungen stellt
an den Salzspiegel fest. Der Salzspiegel ist sozusagen
r Übergangsbereich zwischen Steinsalz und dem dar-
fliegenden Deckgebirge. Dies haben wir also einge-
icht.488 Aber die Zulassung dafür erfolgte erst nach dem
ymposium „Rede-Gegenrede“ [„Gorleben-Hearing“,
nm. d. Verf.], das in der Zeit vom 28. bis zum 31. März
wie vom 2. bis zum 3. April 1979 stattfand. Minister-
äsident Dr. Ernst Albrecht hatte klargemacht, Vorbedin-
ng für die Erkundung des Standortes Gorleben sei das

orliegen des Ergebnisses dieses Symposiums.“ In
onsequenz dessen begannen Bohrarbeiten nach der Be-
iebsplanzulassung des 1. Bohrloses, die am 5. April
79 erfolgte, am 17. April 1979.489

er Sachverständige Henning Rösel erklärte weiter vor
m Untersuchungsausschuss: „Die Erkundungsarbeiten
llten der Klärung der standortspezifischen geologischen
d hydrogeologischen Gegebenheiten dienen. Sie soll-

n Basismaterial und -daten für weitere Untersuchungen
d Sicherheitsbetrachtungen liefern. […] Sie sollten im

rgebnis – da sollte dann die über- und untertägige Er-
ndung mit einbezogen werden – eine grundsätzliche

ignungsaussage sowohl der PTB als Antragstellerin als
ch später der Planfeststellungsbehörde ermöglichen.
ir haben auch Angaben gewonnen, die einer standortab-
ngigen Planung des Endlagerbergwerkes dienten. Das
ißt, alles das, was man vorher an grundsätzlichen Pla-
ngen für das Bergwerk hatte – Streckenlagerung, Bohr-

Protokoll Nr. 7, S. 31 f.
Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-
nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 39,
pag. 030200 ff. (030207); Protokoll Nr. 7, S. 32.
Protokoll Nr. 7, S. 32.
Protokoll Nr. 7, S. 32; Zusammenfassender Zwischenbericht der

PTB über bisherige Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorle-
ben, Mai 1983, MAT A 39, pag. 030200 ff. (030207).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107 –

lochlagerung –, sollte jetzt anhand der standortspezifi-
schen Daten lokalisiert werden. Das heißt, es sollte
festgestellt werden, wo man was machen kann. Das
braucht man einfach, um Planungen durchführen zu kön-
nen, die später in das Planfeststellungsverfahren Eingang
finden; denn sonst kann man keine Aussage zur Eignung
oder Nichteignung treffen. Sie sollten natürlich auch der
Festlegung geeigneter Schachtansatzpunkte dienen. Die
hydrogeologischen Untersuchungen dienten der Erkun-
dung der Geologie der Deckschichten über dem Salzstock
Gorleben und seiner Umgebung. Wir wollten auch wis-
sen, ob es Einwirkungen des Grundwassers auf den Salz-
stock gab und ob die Einwirkungen, falls sie vorliegen
sollten, in irgendeiner Form geeignet waren, Wechselwir-
kungen zwischen einem Endlagerbergwerk und dem
Grundwasser hervorzurufen. Die hydrogeologischen Un-
tersuchungen wurden von Mitte April 1979 bis Februar
1983 auf einer Fläche von rund 300 Quadratkilometern
durchgeführt. Es wurden in der Zeit 125 Aufschlussboh-
rungen, 270 Pegelbohrungen und neun Kernbohrungen
niedergebracht. Ausgenommen war natürlich das Gebiet
östlich der Elbe.“490

Die PTB führte die Erkundungsarbeiten mit Hilfe zahlrei-
cher Firmen und Institutionen durch, wobei die geowis-
senschaftliche Planung, Überwachung und Auswertung
der Arbeiten sowie die geowissenschaftliche Beratung
der PTB durch die BGR erfolgte. Mit der Abwicklung der
Feldarbeiten wurde im Laufe der Zeit in zunehmendem
Maße die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb
von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) beauftragt.491

Zu der Frage, wie sich das gesamte Programm gestaltete
und welche Zielführung dabei zu Grunde gelegt wurde,
führte der Sachverständige Henning Rösel vor dem Un-
tersuchungsausschuss aus: „Das gesamte Programm
führte dann zu den Tiefbohrungen, zur Kartierung der
Salzstockoberfläche und geeigneter Schachtansatzpunkte.
Es gab dann noch eine Aktivität, die sogenannte Reflexi-
onsseismik. Da werden Rüttler über Tage hingestellt, die
kurz rütteln. Die Wellen setzen sich bis hinunter zum
Salzspiegel fort, werden also reflektiert. Auf diese Art
und Weise kann man die Form und die Flankenbildung
des Salzstocks nachweisen. Wir haben dann ein Tiefbohr-
programm durchgeführt. Das waren vier Tiefbohrungen
im Prinzip bis in den Bereich von 2000 Metern, jeweils in
die Flanken des Salzstockes, und zwar deswegen in die
Flanken, weil wir […] nach dem Prinzip der Unverritzt-
heit und der Hohlraumminimierung vorgegangen sind.
Wir haben die Salzstockflanken genommen, weil wir da-
von ausgehen, dass die Endlagerung im Salzstockinnern,
das heißt weit genug von den Flanken entfernt, stattfindet.
Wir haben Strukturen gefunden, die für uns durchaus ein
Indiz dafür waren, dass das Salzstockinnere Hinweise auf
eine Eignung gab. Es wurde der Begriff der Eignungshöf-
figkeit geboren. Eignungshöffig heißt, es wachsen Einem
Erkenntnisse zu, die die Hoffnung auf Eignung langsam

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490 Protokoll Nr. 7, S. 32.
491 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-

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495
nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 39,
pag. 030200 ff. (030208).
Drucksache 17/13700

r Realität werden lassen – daher der schillernde Begriff
r Eignungshöffigkeit. Wir haben dann, nachdem das
samte Standorterkundungsprogramm abgeschlossen
ar, die beiden Ansatzpunkte für die Schachtbohrung
orleben 5001 und 5002 festgelegt. Die Zulassung des
sten Bohrbetriebs, Gorleben 5001, erfolgte 1981. Die
ohrung wurde im Juni 1982 beendet. Die Bohrung 5002
gann im Juni 1982 und endete im November 1982.

it dem Vorliegen der Ergebnisse der beiden Schachtvor-
hrungen war das übertägige Erkundungsprogramm des

tandortes Gorleben abgeschlossen. Auf Basis der Ge-
mtheit der in der beschriebenen Vorgehensweise gewon-
nen Erkenntnisse hat die Bundesregierung die PTB be-
ftragt, einen zusammenfassenden Zwischenbericht mit
ner Bewertung im Hinblick auf die dann in der Logik fol-
nde untertägige Erkundung und die Schachtabteufung
fertigen. Dies ist geschehen. Die PTB, die BGR und alle
teiligten Fachfirmen sind zu dem Ergebnis gekommen:
er Salzstock Gorleben ist eignungshöffig; er ist grund-
tzlich geeignet, und es ist auch wirtschaftlich grundsätz-

ch zu vertreten, Schächte abzuteufen und untertägig zu
kunden. Auf der Basis dieses Berichts von 1983 hat die
undesregierung dann die Entscheidung getroffen, die
chächte abzuteufen.“492

. Kritische Bewertungen
er Hamburger Geomorphologe Prof. Dr. Eckhard
rimmel hatte bereits im Jahr 1978 auf eigene Initiative
ne Studie auf der Grundlage von Literatur erstellt, die er
ch eigenem Bekunden „im Laufe der nachfolgenden
hre an mehreren Stellen publiziert[e]“ und seine „Argu-
entation noch weiter verschärft[e]“; seine Kritik an der
ignungshöffigkeit des Salzstocks Gorleben durch An-
hme einer Erdbebengefährdung stand im zeitlichen Zu-
mmenhang mit der Entscheidung der niedersächsischen
andesregierung, am Standort Gorleben ein NEZ auszu-
eisen.493

Rahmen der übertägigen Erkundung des Salzstocks
orleben äußerte sich Prof. Dr. Klaus Duphorn ab Mai
81 zum ersten Mal kritisch. Der Kieler Quartärgeologe

rof. Dr. Klaus Duphorn war im Rahmen der übertägigen
rkundung von der PTB mit der Durchführung quartär-
ologischer Untersuchungen beauftragt worden.494

) Kritik von Prof. Dr. Eckhard Grimmel
ritische Äußerungen von Prof. Dr. Eckhard Grimmel
züglich der Eignung der norddeutschen Salzstöcke für
e Endlagerung radioaktiver Abfälle fanden ihren Nie-
rschlag in seiner Studie vom Dezember 1978 mit dem

itel: „Ist der Salzstock Gorleben zur Einlagerung radio-
tiver Abfälle geeignet?“, in der er diese Frage ver-
inte.495

Protokoll Nr. 7, S. 33.
Protokoll Nr. 18, S. 56 f.
Vgl. nachfolgend Zweiter Teil, Kapitel C. I. 2. b).
Studie von Prof. Dr. Eckhard Grimmel, „Ist der Salzstock Gorleben

zur Einlagerung radioaktiver Abfälle geeignet?“, 1978, MAT A 72,
Bd. 17, pag. 104036 ff.

Drucksache 17/13700 – 108 –

In dieser Studie führte Prof. Dr. Eckhard Grimmel aus,
dass der Salzstock Gorleben über einer Bruchzone im Un-
tergrund liege, von der bis in die Gegenwart Bewegungen
ausgingen, so dass damit eine Erdbebengefährdung nicht
auszuschließen wäre. Die Richtungen des Gewässernet-
zes im Raum Gorleben wären ursächlich auf tektonische
bzw. Erdkrustenbewegungen im Untergrund unterhalb
des Salzstocks zurückzuführen. Das geringe Alter dieser
Oberflächenformen wiese auf noch andauernde Bewe-
gungen an diesem Störungsnetz hin. Präzisionsnivelle-
ments aus den 1950er und 1960er Jahren in der DDR auf
dem Gebiet von Südwestmecklenburg wiesen auf Erd-
krustenbewegungen in Form von Senkungen und Hebun-
gen hin und wären als Anpassung an die Bruchzonen im
tiefen Untergrund zu interpretieren. Die jungen Zerrungs-
bewegungen an der tektonischen Schwächezone des Un-
tergrundes bewirkten das Aufreißen von Klüften und
Spalten im Steinsalz, die dem Grundwasser das Eindrin-
gen in die Deponie ermöglichen könnte. Der Salzstock,
mindestens wesentliche Teile davon, hätte Kontakt mit
dem Grundwasser und durch Subrosion wären an der
Oberfläche Einbruchssenken entstanden.496

Aus einer Stellungnahme der RSK zu der Kritik von Prof.
Dr. Eckhard Grimmel, die dieser auch bei einer Anhörung
im RSK – Unterausschuss Entsorgungszentrum am
19. Juni 1979 vorgetragen hatte, geht hervor, dass nach
Bekunden von Prof. Dr. Eckhard Grimmel seine „Überle-
gungen auf einem […] einjährigen Literaturstudium beru-
hen“ und er „eigene Forschungsarbeiten […] nicht durch-
geführt“ habe. Nachdem er zunächst seine Bedenken
gegen eine Lagerung radioaktiver Abfälle und zwar nicht
nur hochaktiver, sondern auch mittel- und schwachaktiver
radioaktiver Abfälle im Salzstock Gorleben in sechs Punk-
ten zusammengefasst habe, habe er auf Befragen der RSK
seine Bedenken auf „alle Salzstöcke in Norddeutschland“
ausgedehnt, da seines Erachtens eine Schollenstruktur des
Subsalinars vorläge. Herr Prof. Dr. Eckhard Grimmel habe
bestätigt, dass die von ihm vorgebrachten Argumente kei-
nen „unmittelbaren Rückschluß“ auf den Umfang eventu-
eller Schäden an einem Endlagerbergwerk zuließen, je-
doch zu bedenken gegeben, dass aus dem seiner Meinung
nach gesicherten Nachweis der tektonischen Instabilität
der betrachteten geologischen Formation die „Möglichkeit
größerer Schäden nicht ausgeschlossen“ werden könne.497

aa) Stellungnahme der RSK

Die RSK hat in ihrer 148. Sitzung am 19. September 1979
zu den Äußerungen von Prof. Dr. Eckhard Grimmel wie
folgt Stellung genommen: „Herr Grimmel hat aufgrund
seiner Literaturrecherchen keine Befunde zur Diskussion
gebracht, die der RSK, der Physikalisch-Technischen
Bundesanstalt als Antragsteller und der Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe nicht bekannt sind und

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496 Studie von Prof. Dr. Eckhard Grimmel, „Ist der Salzstock Gorleben
zur Einlagerung radioaktiver Abfälle geeignet?“, 1978, MAT A 72,
Bd. 17, pag. 104036 ff.; Stellungnahme der BGR zu vorgenannter
Studie, MAT A 72, Bd. 17, pag. 104103 ff., Dokument Nr. 6.

497

498

499
Protokoll der 148. Sitzung der RSK am 19.September 1979;
MAT A 72, Bd. 17, pag. 104332 ff.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

i der Auslegung nicht berücksichtigt werden. Seine
berlegungen zur Lage des Salzstocks über einer (im
rigen umstrittenen) Bruchzone des Subsalinars, die

chlüsse aus Präzisionsnivellements auf mecklenburgi-
hem Gebiet, die Überlegung zur Gefährdung eines End-
gerbergwerkes durch Erdbeben oder der Hinweis auf
ontakte des Grundwassers mit dem Salzstock sind rein
alitativer und partiell auch hypothetischer Natur. Ge-
ue Erkenntnisse über die von Herrn Grimmel […] ange-
rochenen geologischen Verhältnisse können erst durch
e angelaufenen Erkundungsbohrungen gewonnen wer-
n.

err Grimmel kann seine Bedenken durch keinerlei quan-
tative Berechnungen oder Modellvorstellungen belegen.
a alle von Herrn Grimmel genannten Befunde bekannt
nd und bei der Auslegung bzw. bei der Störfallanalyse
nes Endlagerbergwerkes berücksichtigt werden, hält der
A [RSK-Unterausschuss Entsorgungszentrum, Anm. d.
erf.] die von Herrn Grimmel gezogenen Schlußfolge-
ngen für methodisch und inhaltlich nach wissenschaftli-
en Gepflogenheiten nicht zulässig.“498

b) Stellungnahme der BGR

einer Stellungnahme der BGR vom 25. Januar 1979 zu
r Studie von Prof. Dr. Eckhard Grimmel heißt es in den

chlussfolgerungen: „Grimmels Thesen lassen sich an
and der von ihm selbst zitierten Schriften bereits wider-
gen. Ferner sprechen die von Grimmel übergangene
oderne Literatur, die Aussagen der Reflexionsseismik,
e Grimmel nicht kennt, der Salzgeologie und der Fels-
echanik, die Grimmel als Morphologe nicht übersieht,
er auch der Quartärgeologie gegen seine Thesen. Dem
ufsatz mangelt es an der Sorgfalt und dem Sachver-
and, die die Behandlung eines so wichtigen Themas,
ie es die gefahrlose Endlagerung hochaktiver Abfall-
offe ist, erfordert.

iteraturstudium allein reicht zur Beurteilung der Eignung
nes Salzstockes für die radioaktive Entsorgung nicht aus.
eshalb werten die mit dem Problem befaßten For-
hungsinstitutionen nicht nur das umfangreiche, von der
rdölindustrie bereitgestellte Datenmaterial über den Un-
rgrund NW-Deutschlands aus, sie betreiben vielfältige
orschungen auf dem Gebiet der Felsmechanik, der Rheo-
gie, des thermischen Verhaltens von Salzgestein und ha-
n ein breit angelegtes und kostspieliges Bohr- und Un-
rsuchungsprogramm konzipiert, um den zweifelsohne
ch existierenden offenen Fragen auf den Grund zu ge-
n. Erst wenn diese Daten vorliegen und ausgewertet

nd, wird es zu einer Entscheidung über die Eignung oder
ichteignung des Salzstockes Gorleben als Deponiestand-
t kommen können. Vorschnelle Urteile sind diesen Be-
ühungen um Objektivität wenig hilfreich.“499

Protokoll der 148. Sitzung der RSK am 19. September 1979;
MAT A 72, Bd. 17, pag. 104332 ff.
Stellungnahme der BGR zu der Studie von Prof. Dr. Eckhard Grim-
mel, „Ist der Salzstock Gorleben zur Einlagerung radioaktiver Abfäl-

le geeignet?“, MAT A 72, Bd. 17, pag. 104103 ff. (104112), Doku-
ment Nr. 6.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 109 –

Der Zeuge Prof. Dr. Michael Langer, damals Unterabtei-
lungsleiter bei der BGR, gab vor dem Untersuchungsaus-
schuss an, dass die Einlassungen von Herrn Grimmel
1980 auf einem Symposium, das die „neutrale Deutsche
Geologische Gesellschaft in Braunschweig“ abgehalten
habe, intensiv diskutiert worden seien. Seines Wissens
habe Herr Venzlaff, damals Abteilungsleiter bei der BGR,
„sich immer wieder mit ihm auseinandergesetzt“ und dar-
gelegt, dass „seine wissenschaftlichen Vorstellungen […]
nicht haltbar“ seien.500

Die Stellungnahme der BGR zu der Studie von Prof.
Dr. Eckhard Grimmel war zwar dem Zeugen Prof.
Dr. Michael Langer nicht direkt erinnerlich, wohl aber
die „Grundhaltung, die die BGR gegenüber Herrn Grim-
mel hatte.“ Herr Grimmel hätte aus dem Literaturstudium
abgeleitet, dass „eine Störungszone unter dem Salzstock
[…] im Untergrund vorhanden“ wäre und dadurch Erdbe-
ben entstünden. „Wenn jemand […] ein Szenario ohne
Bewertung in den Raum stellt, dann ist es immer gleich
eine tödliche Sache. Dazu kann man erst mal nichts sa-
gen“. Der Zeuge ergänzte, dass „spätere Untersuchungen
durch Unterschießen mithilfe von Geophysik“ ergeben
hätten, dass „diese Störungszone nicht vorhanden“ sei. Es
sei überlegt worden, extra in seinem Bereich die durch
Erdbeben in der Umgebung eines Bergwerks verursach-
ten dynamischen Vorgänge im Steinsalz durch ein Re-
chenprogramm zu entwickeln: „Das gab dann eigentlich
interessante Ergebnisse, die man aus der Erfahrung kennt,
dass Bergbau unter Tage weitaus weniger empfindlich ist
gegen diese Druckwelle als Bauten über Tage, weil da die
Reflexion und die Scherwellen eine viel größere Wirkung
haben.“

Diese Erkenntnisse hätten, so der Zeuge Prof.
Dr. Michael Langer, auch dazu geführt, die Wirkung ei-
nes Erdbebens auf einen gerade zu der Zeit in Portugal
geplanten Gasspeicher einer direkt im Erdbebengebiet ge-
legenen Salzkaverne darzustellen. „Ich war Gutachter
[…] Deswegen erinnere ich mich noch so genau an diese
Vorgänge.“ Die Thesen von Herrn Grimmel seien wissen-
schaftlich abgearbeitet worden. Am Ende habe es nicht
nur keine Zweifel an der Eignungshöffigkeit gegeben,
sondern die „Klarstellung, dass die wissenschaftliche
These, die dahinterstand – es gibt eine Störungszone da
drunter –, widerlegt worden“ sei. „Das hat mit Eignungs-
höffigkeit ja auch nichts zu tun. Selbst wenn das jetzt so
wäre […], wäre das in Form der Sicherheitsanalyse be-
herrschbar gewesen.“501

Auch der Zeuge und BGR-Geologe Dr. Siegfried Keller
bekundete, dass mit Hilfe einer seismischen Methode
keine Störung unter dem Salzstock nachgewiesen werden
konnte: „Dann verweise ich noch mal auf die Unterschie-
ßung des Salzstocks, wo keine Störung im Untergrund
festgestellt wurde. Von daher ist diese These also eigent-
lich meines Erachtens widerlegt, die Herr Professor

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Protokoll Nr. 23, S. 8.
501 Protokoll Nr. 23, S. 30 f. 5
Drucksache 17/13700

rimmel damals vertreten hat mit der aktiven Tektonik
Untergrund.“502

chließlich hat auch Prof. Dr. Klaus Duphorn, selbst Kri-
ker des Standortes Gorleben, die Schlussfolgerungen
n Prof. Dr. Eckhard Grimmel auf der Informationsver-
staltung des BMFT in Lüchow am 15./16. Mai 1981
itisiert: „Herr Grimmel! Ich habe Ihnen schon gestern
persönlichen Gespräch angekündigt, dass wir [ge-

eint sind er selbst und Herr Schneider, Mitarbeiter von
rof. Dr. Klaus Duphorn, Anm. d. Verf.] den „Fakt“ quar-
re Bruchtektonik bzw. Morphotektonik nicht akzeptie-
n können […].Wir haben keine einwandfreien bruch-
ktonischen Störungen gefunden, die aus der Tiefe unter
m Salzstock kommen und sich durch diesen hindurch
s zur Oberfläche fortsetzen. […] Wir konnten Ihre Ver-
utungen, die Sie […] als Fakten dargestellt haben, in
eser Hinsicht nicht bestätigen.“503

) Kritik von Prof. Dr. Klaus Duphorn

Rahmen ihres hydrogeologischen Erkundungspro-
amms hatte die PTB den Zeugen Prof. Dr. Klaus
uphorn, Professor für Quartärgeologie an der Universi-
t Kiel, mit der Durchführung von quartärgeologischen
ntersuchungen504 von November 1979 bis Dezember
81 beauftragt. Dieser kam sowohl in seinem im Mai
82 verfassten „Quartärgeologischen Fazit“505 als auch
der überarbeiteten Endfassung mit Datum 13. Januar
83 seines „Abschlussbericht[s] – Quartärgeologische

esamtinterpretation Gorleben“ zu dem Schluss, dass der
alzstock Gorleben […] seine Eignungshöffigkeit als

ndlager für hoch-, mittel- und schwachradioaktive Ab-
lle verloren“506 habe. Prof. Dr. Klaus Duphorn erhob in
r Folge den Vorwurf, dass sein bis Dezember 1981 be-

isteter Vertrag nicht verlängert worden sei, weil seine
unehmende Skepsis […] dem BMFT nicht mehr ge-
sst“ habe.507

er Ausschuss ist der Frage nachgegangen, ob sich das
MFT, die PTB und die BGR mit den zum Teil gegen-
er dem Standort Gorleben kritischen Ergebnissen von

rof. Dr. Klaus Duphorn angemessen auseinandergesetzt
ben, inwieweit die Ergebnisse von Prof. Dr. Klaus
uphorn in den zusammenfassenden Zwischenbericht der
TB vom Mai 1983 eingeflossen sind, wie die Fachwelt
e Ergebnisse von Prof. Dr. Klaus Duphorn bewertet hat
d ob die PTB oder das BMFT aus sachwidrigen Grün-

Protokoll Nr. 28, S. 23.
Bericht über die Informationsveranstaltung des BMFT in Lüchow am
15./16. Mai 1981, MAT A 95, Bd. 5, pag. 122 ff.
Fachliche Stellungnahme der BGR vom 16. März 1983 zum Ab-
schlussbericht von Prof. Dr. Klaus Duphorn „Quartärgeologische
Gesamtinterpretation Gorleben“ in der endgültigen Fassung,
MAT A 95, Bd. 11, pag. 152 ff., Dokument Nr. 7.
Prof. Dr. Klaus Duphorn, Quartärgeologisches Fazit, 27. Mai 1982,
MAT A 99, Bd. 17, pag. 101076 f.
Prof. Dr. Klaus Duphorn, Abschlussbericht „Quartärgeologische Ge-
samtinterpretation Gorleben“, überarbeitete Fassung vom 13. Januar

1983, MAT A 29, pag. 560005 ff.

07 Protokoll Nr. 12, S. 21.

Drucksache 17/13700 – 110 –

den davon abgesehen haben, den Vertrag von Prof.
Dr. Klaus Duphorn zu verlängern.

aa) Auftrag

Prof. Dr. Klaus Duphorn, zu dessen Dienstbezirk während
seiner Tätigkeit beim Niedersächsischen Landesamt für
Bodenforschung in der Zeit vor seiner Berufung nach Kiel
im Jahre 1974 der Landkreis Lüchow-Dannenberg gehört
hatte508, wurde am 15. November 1979 von der PTB mit
quartärgeologischen Untersuchungen im Raum Gorleben
beauftragt. Die Finanzierung der Arbeiten erfolgte aus
Mitteln des BMFT. Der Vertrag endete am 31. Dezember
1981. Die Beauftragung von Prof. Dr. Klaus Duphorn er-
folgte aufgrund seiner quartärgeologischen Kenntnisse
und der Regionalerfahrung im Raum Gorleben nach einer
positiven Stellungnahme der BGR.509 Zuvor hatte sich
Prof. Dr. Klaus Duphorn unmittelbar an die PTB und sei-
nen früheren Arbeitgeber gewandt, um eine stärkere Be-
rücksichtigung der quartärgeologischen Aspekte zu errei-
chen und sich für eine konkrete Mitarbeit bei den
geologischen Vorarbeiten für das Projekt Gorleben ange-
boten.510

Laut Zeugenaussage von Prof. Dr. Klaus Duphorn hatte
die BGR zunächst entschieden, für die geologischen Vor-
arbeiten am Standort Gorleben keine geologische Ober-
flächenkartierung durchführen zu lassen. Prof. Dr. Klaus
Duphorn machte daraufhin in einem Brief an den damali-
gen Präsidenten der PTB Prof. Dr. Dieter Kind darauf
aufmerksam, „dass man hier auch einige Unsicherheiten
aus oberflächennaher geologischer Sicht zu erwarten
habe, die durchaus sich auch auf die Frage auswirken, ob
der Salzstock, der darunter liegt, geeignet ist oder
nicht.“511. Daraufhin entwickelte sich nach gemeinsamer
Rücksprache mit der BGR ein erweiterter Plan, der auch
die Oberflächenkartierung mit einschloss.512

In der fachlichen Stellungnahme der BGR zum Ab-
schlussbericht von Prof. Dr. Klaus Duphorn wird dessen
Auftrag wie folgt zusammengefasst: „Die Arbeiten glie-
derten sich im wesentlichen in drei Teile:

– quartärgeologische Kartierung des Untersuchungsge-
bietes mit einzelnen Spezialuntersuchungen

– quartärgeologisch-sedimentpetrographische Bearbei-
tung der Bohrproben aus dem hydrogeologischen
Bohrprogramm



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508 Dr. Anselm Tiggemann: Die „Achillesferse“ der Kernenergie in der
Bundesrepublik Deutschland: Zur Kernenergiekontroverse und Ge-
schichte der nuklearen Entsorgung von den Anfängen bis Gorleben
1955 bis 1985, Dissertation 2004, S. 564.

509 Vermerk des BMFT vom 1. Februar 1983, MAT A 99, Bd. 17,
pag. 101036 ff., Dokument Nr. 8.

510 Dr. Anselm Tiggemann: Die „Achillesferse“ der Kernenergie in der
Bundesrepublik Deutschland: Zur Kernenergiekontroverse und Ge-
schichte der nuklearen Entsorgung von den Anfängen bis Gorleben
1955 bis 1985, Dissertation 2004, S. 564 f.

511

513

514

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516
Protokoll Nr. 12, S. 3.
512 Protokoll Nr. 12, S. 4.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

quartärgeologische Gesamtinterpretation der Be-
funde“513.

hnlich beschrieb der Zeuge Prof. Dr. Klaus Duphorn
inerseits den erteilten Auftrag vor dem Ausschuss:

ufgabenstellung: Im Rahmen des hydrogeologischen
ntersuchungsprogramms Gorleben der PTB Braun-
hweig wurden von mir im November 1979 vertragsge-
äß folgende Aufgaben übernommen:

rstens: Quartärgeologische Oberflächenkartierung.

weitens: Petrografische Kiesanalysen an bis zu 1 000
ohrproben aus den tieferen Aufschluss- und Salzspie-
lbohrungen.

alzspiegelbohrungen sind solche, die noch in den obers-
n Teil des Salzstocks hineinreichen.

rittens: Schwermineralanalysen an bis zu 300 Bohrpro-
n.

iertens: Quartärgeologische Gesamtinterpretation der
ohr- und Kartierergebnisse unter Berücksichtigung ande-
r Spezialuntersuchungen, insbesondere der Programm-
nkte Korngrößen, Tonminerale, Durchlässigkeiten,
ikropaläontologie, Pollenanalyse, Auswertung Bohr-
chgeophysik und bodenkundliche Kartierung.

h lege deshalb etwas Wert darauf, diese Einzelheiten
fzuzählen, weil man mir drei Jahre später dann vorge-
orfen hat, ich hätte meinen vertraglich vorgeschriebe-
n Rahmen überzogen. Hier steht es drin, dass ich das
les mit einarbeiten sollte. – Das war die Aufgabenstel-
ng.“514

b) Auftragsabwicklung

ach Auffassung von Prof. Dr. Klaus Duphorn waren
rch die komplizierte Struktur des Deckgebirges mehr

ohrungen und Untersuchungen nötig als ursprünglich
rgesehen, so dass sich das Abgabedatum für den Ab-
hlussbericht mehrmals verschob.515 So schrieb der
euge Reinhold Ollig, damals Referent im BMFT, dass
erminliche Schwierigkeiten auf Seiten von Prof.
r. Klaus Duphorn bei der Fertigstellung des Abschluß-
richtes sowohl der PTB als auch dem BMFT bekannt
wesen seien und zweimal zu einer Terminverlängerung
hrten, so dass die verspätete Abgabe des Abschlußbe-
chtes im gegenseitigen Einvernehmen erfolgte.“516

Fachliche Stellungnahme der BGR vom 16. März 1983 zum Ab-
schlussbericht von Prof. Dr. Klaus Duphorn „Quartärgeologische
Gesamtinterpretation Gorleben“ in der endgültige Fassung,
MAT A 95, Bd. 11, pag. 152 ff., Dokument Nr. 7.
Protokoll Nr. 12, S. 4.
Abschlussbericht „Quartärgeologische Gesamtinterpretation Gorle-
ben“ von Prof. Dr. Klaus Duphorn vom 30. November 1982, S. 4 f.,
MAT A 4/3, Anlage 4; vgl. auch Dr. Anselm Tiggemann: Die
„Achillesferse“ der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland:
Zur Kernenergiekontroverse und Geschichte der nuklearen Entsor-
gung von den Anfängen bis Gorleben 1955 bis 1985, Dissertation
2004, S. 569.

Schreiben von Reinhold Ollig, BMFT, vom 3. August 1982 an Prof.
Dr. Klaus Duphorn; MAT A 52, Bd. 12, pag. 000068 ff.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 111 –

Erste Ergebnisse seiner Untersuchungen trug Prof.
Dr. Klaus Duphorn auf der Informationsveranstaltung des
Bundes (BMFT) „Entsorgung“ am 15./16. Mai 1981 in
Lüchow vor und äußerte Zweifel an der Eignungshöffig-
keit des Salzstocks Gorleben aufgrund einer „quartären
Rinne und Wasserkontakt“ [die Gorlebener Rinne, Anm.
d. Verf.], eines sog. „Steilen Zahns“ [eine Salzspiegel-
hochlage, Anm. d. Verf.] und der „Auffaltung von Na3“
[gemeint ist die Auffaltung von Hauptanhydrit-Schichten
im Salzstock, Anm. d. Verf.].

Prof. Dr. Klaus Duphorn vertrat auf dieser Veranstaltung
die Auffassung, dass das mächtige Grundwasser-Stock-
werk in der Gorlebener Rinne „kein abgeschlossenes hyd-
raulisches System“ bilde. Er folgerte, dass „die Ablau-
gung des Salzstockdaches örtlich bis in die Gegenwart
andauere“ und „die Gorlebener Rinne eine strukturelle
Schwachstelle des Deckgebirges“ bilde. Bei der Sicher-
heitsbeurteilung käme es nicht nur auf die Deckgebirgs-
Strukturen an, sondern „vor allem auf die Innenstruktur
des Salzstocks selbst“. Wenn „gefährliche Einfaltungen“
[gemeint sind Hauptanhydrit- Ton- und Kalisalzeinlage-
rungen, Anm. d. Verf.] im Kern des Salzstocks aufträten
und unter der Gorlebener-Rinne vom Salzspiegel gekappt
würden, wäre seines Erachtens die Laugengefahr „nicht
mehr kalkulierbar“. Dann wäre „ein hydraulischer Kurz-
schluß zwischen dem Endlager-Bergwerk und der Bio-
sphäre nicht auszuschließen“.517

Am 26. Mai 1981 fand im Sachverständigenkreis „Endla-
gerung“ des BMFT mit Vertretern u. a. der BGR (Prof.
Dr. Langer, Dr. Jaritz) und der DBE unter Beteiligung des
BMWi und des BMI eine Erörterung der bisherigen Be-
funde bei der Salzstockerkundung in Gorleben statt; im
Ergebnis wurde festgestellt, dass „die Gorlebener Rinne
schon vor der Auswahl dieses Salzstockes für das Endla-
ger […] als Bestandteil eines in ganz Nordwestdeutsch-
land vorhandenen riesigen Rinnensystems bekannt“ ge-
wesen sei. Als „nicht ideal“ seien das Eindringen dieser
Rinne bis in den Salzstock und das Hinunterreichen von
Grundwasser zum Teil bis unmittelbar auf das Salzge-
birge zu bezeichnen. „Nicht ideal“ sei auch die Einfaltung
von Anhydrit in den mittleren Teil des Salzstocks. „Diese
Abweichungen vom Idealbild eines Endlager-Salzstocks
bedeuten für die Fachleute nur, daß Gorleben ‚normal‘ ist
‚wie erwartet‘. […] Gorleben habe im Vergleich zu ande-
ren Salzstöcken bisher eine relativ unkomplizierte Innen-
struktur (BGR). Die bisher gefundenen individuellen
Merkmale in Gorleben stellen die Eignung für ein Endla-
ger nicht in Frage; die seinerzeit von den Fachleuten er-
klärte Eignungshöffigkeit besteht in demselben Maße
nach wie vor: Für schwach- und mittelaktive (d. h. nicht
Wärme erzeugende) radioaktive Abfälle ist der Salzstock
geeignet; ob auch wärmeerzeugende hochaktive Abfälle
in sinnvoller Menge dort endgelagert werden können,
kann erst nach der vorgesehenen untertägigen Erkundung
gesagt werden. Mit fortschreitendem Erkundungspro-

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517 Bericht über die Informationsveranstaltung des BMFT in Lüchow am
15./16. Mai 1981, Prof. Dr. Klaus Duphorn: Erste quartärgeologi-

518

519

520

521
sche Ergebnisse der hydrogeologischen Aufschlussbohrungen,
MAT A 95, Bd. 5, pag. 115 ff.
Drucksache 17/13700

amm sind noch weitere Befunde zu erwarten, die vom
ealbild abweichen.“518

m 1. Juni 1981 nahm die BGR in einem Fernschreiben
genüber dem BMFT zu drei geologischen Kritikpunk-
n Duphorns, die Bestandteil einer Tischvorlage für den
achverständigenkreis „Endlagerung“ sein sollten, fach-
ch Stellung. Betreffend den Kritikpunkt „quartäre Rinne
d Wasserkontakt“ wurde von der BGR angeführt, dass
ch bisheriger Kenntnis in den tiefen, versalzenen
rundwässern nur mit „sehr geringen Fließgeschwindig-
iten“ […] und im Zusammenhang damit auch „nur mit
inimaler Ablaugung des Salzstocks zu rechnen“ sei und
ie Überlagerung des Salzstocks durch wasserführendes
ebirge […] keine Besonderheit“ darstelle, sondern „bei
rgbaulich genutzten Salzstöcken Niedersachsens üb-

ch“ sei. In Bezug auf die geologische Frage „Auffaltung
n Na3“ stellte die BGR fest, dass „[es] gibt keine Hin-

eise darauf, dass der Salzstock Gorleben komplizierter
baut wäre als andere Salzstöcke, dazu gehört auch, dass
verschiedenen Stellen der Hauptanhydrit im Salzspie-
lbereich vorkommt, auch in zentralen Salzstockteilen.

ür den Betrieb eines Bergwerkes kann das nur dann
oblematisch werden, wenn der Hauptanhydrit durch
uffahren großer Kammern in seiner unmittelbaren
achbarschaft unter Abbauwirkung gebracht wird. Im
alisalzbergbau ist dies nicht immer zu vermeiden, im
planten Endlagerbergwerk kann das Problem nicht auf-

eten.“ Der „Steile Zahn“ als dritter Kritikpunkt sei eine
alzspiegelhochlage, so die BGR, der nach bisheriger und
rläufiger Kenntnis die Ursache habe, dass das Hutge-

ein hier stärker tonig ausgebildet sei, als in der Umge-
ng. Dadurch sei der Salzstock an dieser Stelle über

nge geologische Zeiten hinweg weniger abgelaugt wor-
n als in der Umgebung.519

Juni 1982 legte Prof. Dr. Klaus Duphorn für ein PTB-
ternes Seminar erstmals eine Zusammenfassung seiner
sherigen Arbeiten vor. Das Vortragsmanuskript enthielt
Thesen, die auch Bestandteil des ersten Quartärgeolo-
schen Fazits vom Mai 1982 von Prof. Dr. Klaus
uphorn waren.520

diesem Quartärgeologischen Fazit wurden über die be-
its verlautbarten Zweifel von Prof. Dr. Klaus Duphorn
naus von diesem weitere Bedenken bezüglich der Ge-
gnetheit des Salzstocks Gorleben als Endlager aufge-
igt. Prof. Dr. Klaus Duphorn kam zu dem Ergebnis, den

alzstock Gorleben nicht weiter zu untersuchen und an-
re Lagerstätten zu erkunden:521

ir können nicht für einen (Endlager-)Salzstock plädie-
n“,

Vermerk des BMI vom 1. Juni 1981, MAT A 99, Bd. 17,
pag. 101195 ff.
Fernschreiben von Dr. Werner Jaritz, BGR, vom 1. Juni 1981 an
Reinhold Ollig, BMFT, MAT A 99, Bd. 17, pag. 101199 ff.
Vermerke des BMFT vom 24. Juni 1982, MAT E 6, Bd. 93,
pag. 016 ff., Dokument Nr. 9, und 1. Februar 1983; MAT A 99,
Bd. 17, pag. 101036 ff., Dokument Nr. 8.

„Quartärgeologisches Fazit“ von Prof. Dr. Klaus Duphorn vom
27. Mai 1982; MAT A 99, Bd. 17, pag. 101076 ff.

Drucksache 17/13700 – 112 –

1. der in den letzten 800 000 Jahren mit einer rekord-
verdächtigen Diapir-, Subrosions- und Scheitelgra-
bendynamik zweimal halokinetisch eskaliert wäre,

2. der in den letzten 800 000 Jahren einmal ganz und
ein anderes Mal fast ganz bis zur Erdoberfläche
durchgebrochen wäre,

3. der in den letzten 800 000 Jahren mindestens 4 Ku-
bikkilometer durch Ablaugungsverluste verloren
hätte,

4. dessen höchste Ablaugungs-Geschwindigkeit von ca.
1,9 mm/Jahr erst vor ca. 200 000 Jahren erreicht wor-
den wäre,

5. der bis auf 133 m an die Erdoberfläche heranragen
könnte [sog. „Steiler Zahn“ nach Duphorn, Anm. d.
Verf.], der auf einer Fläche von ca. 7,5 km2 von ei-
nem quartären Rinnen-Aquifer [sog. Gorlebener
Rinne, Anm. d. Verf.] mit einem über 40 km2 großen
Einzugsgebiet überlagert wäre und in dessen quartä-
ren Deckgebirgs-Grundwasserleitern die Salinitäts-
verteilung örtlich auch in der Gegenwart noch nicht
im Gleichgewicht wäre.

„Wir können auch nicht für einen Endlager-Schacht plä-
dieren,“

6. der inmitten der Zerrstruktur eines Scheitelgrabens
abgeteuft werden solle, dessen Bruchstörungen vor
ca. 200 000 Jahren nochmals reaktiviert worden wä-
ren.

„Wir können auch nicht für die untertägige Weiter-Erkun-
dung in einem Endlager-Bergwerk plädieren“,

7. bevor nicht von übertage her die strukturbildenden
Prozesse der quartären Dynamik und Kinematik des
Salzstocks in einem „Strukturgeologischen Erkun-
dungsprogramm systematisch untersucht“ worden
wären.

Und „wir können nicht für einen Salzstock plädieren“,

8. dem die Zerrstruktur eines quartären Scheitelgrabens
aufsitzen solle, dessen Tiefgang im Salzstock noch
gänzlich unerforscht wäre.

9. dessen geomechanische Stabilität und hydraulische
Impermeabilität bis hinab zur geplanten Endlager-
Teufe durch die „salinare Viererbande von Gorleben“
(quartärer Diapirismus, Subrosion, Scheitelgraben,
Salzstock-Überhang) in Frage gestellt werden
könnte, weil seine Kinematik mehr von Divergenzen
als von Konvergenzen geprägt wären.

10. dessen geologische Erforschung auf der Grundlage
von Jahresverträgen erfolge, die nicht mehr verlän-
gert würden.522

Auf dem PTB-Seminar am 14. und 15. Juni 1982, das im
Beisein von Prof. Dr. Klaus Duphorn stattfand, wurde
Kritik an den Äußerungen von Herrn Duphorn geübt, ins-

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„Quartärgeologisches Fazit“ von Prof. Dr. Klaus Duphorn vom
27. Mai 1982, MAT A 99, Bd. 17, pag. 101076 ff.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

sondere, da „Herr Duphorn […] als einziger der am
tandorterkundungsprogramm Beteiligten gegen ein Ab-
ufen von Erkundungsschächten war“, hielt Reinhold
llig, BMFT, in einem Vermerk vom 24. Juni 1982 fest.
dem Vermerk nahm Reinhold Ollig auch eine Stellung-
hme „vorläufiger Natur“ zu den 10 Thesen Duphorns
r. Den Vorwurf einer fehlenden Forschungskontinuität
s BMFT aufgrund der Nichtverlängerung des Vertrages
uphorns durch das BMFT wies Reinhold Ollig u. a. mit
r Begründung zurück, dass „wenn sich im Falle der
artärgeologischen Untersuchungen herausstellt, daß au-
r akademischen Fragestellungen keine sicherheitsrele-
nten Ergebnisse aus weiteren Untersuchungen zu er-
arten sind,“ so der Vermerk, „dieser Themenkomplex
s erledigt angesehen werden muß.“523

m 10. September 1982 fand in der PTB im Kreis von
achleuten ein erstes gemeinsames Gespräch mit Prof.
r. Klaus Duphorn statt, das dazu diente, die von Prof.
r. Klaus Duphorn in seinen Thesen getroffenen Feststel-
ngen sog. „interdisziplinären Charakters“ zu diskutie-
n. Teilnehmer an dieser Besprechung waren neben
errn Prof. Dr. Klaus Duphorn und seinem Mitarbeiter
ertreter von BGR, DBE, der mit dem Schachtbau beauf-
agten Firma Deilmann-Haniel, Vertreter des „Projektes
icherheitsstudien Entsorgung“ (PSE) und der PTB ge-
esen. Die Besprechung fand als Fortsetzung von Einzel-
sprächen statt, die die PTB vorausgehend geführt hatte.
rundlagen dieses gemeinsamen Gesprächs waren neben
n Aussagen von Prof. Dr. Klaus Duphorn die Ausarbei-
ngen und Stellungnahmen von Prof. Dr. Albert Günther
errmann (Universität Göttingen), Prof. Dr. Memmert
SE), Deilmann-Haniel und der PTB.“524

diesem Gespräch konnten die Bedenken von Prof.
r. Klaus Duphorn gegen die vorgesehenen Standorte der
chächte – angebliche Lage in einer „Zerrstruktur“ – so-
ie seine Bedenken wegen angeblicher „Divergenzen“
ugspannungen, Anm. d. Verf.] im Salzstock ausge-
umt werden. Im Ergebnis bestand Einigkeit zwischen
TB und ihm darüber, dass das für den Schachtausbau
rgesehene Verfahren die Anforderungen des Salzstocks
füllt und „das seitliche Auseinanderfließen des Salz-
ocks kein Indiz für das Auftreten von Zugspannungen
Salzstock“ ist.525

s wurde eine „gemeinsam erarbeitete Stellungnahme“
fertigt, die von „allen Beteiligten getragen“ wurde. Spä-
r hob die PTB über dieses Gespräch vom 10. September
82 hervor, dass Prof. Dr. Klaus Duphorn „von dem Teil
r […] Thesen, die interdisziplinären Charakter hatten“

Vermerk des BMFT vom 24. Juni 1982, MAT E 6, Bd. 93,
pag. 016 ff. (021).
Stellungnahme der PTB zu den einzelnen Fragestellungen interdiszi-
plinären Charakters in der Studie von Prof. Dr. Klaus Duphorn, PTB
Info-Blatt 3/82 vom 8. Oktober 1982, MAT A 39, pag. 030517 f.,
Dokument Nr. 10.
Stellungnahme der PTB zu den einzelnen Fragestellungen interdiszi-
plinären Charakters in der Studie von Prof. Dr. Klaus Duphorn, PTB

Info-Blatt 3/82 vom 8. Oktober 1982, MAT A 39, pag. 030517 f.,
Dokument Nr. 10.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113 –

bereits zu diesem Zeitpunkt „abgerückt“ war.526 Im Ergeb-
nis wurde ein Fazit formuliert dahingehend, dass für den
Standort Gorleben zum damaligen Zeitpunkt keine „end-
gültigen Eignungsaussagen“ gemacht werden können.“527

Nach den bis zum November 1982 andauernden Fachge-
sprächen versandte Prof. Dr. Klaus Duphorn am 13. Ja-
nuar 1983 die abschließend überarbeitete Fassung seiner
„Quartärgeologische[n] Gesamtinterpretation“ an die
PTB. In einem Vermerk des BMFT wurde hierzu festge-
halten: „Die Abschlußfassung des Duphorn-Gutachtens
zeigt, daß nach der Fachdiskussion die sehr angreifbaren
„10 Thesen“ zur Salzstockeignung von Prof. Duphorn he-
rausgenommen wurden, der Inhalt jedoch in anderer For-
mulierung […] bestehen blieb.“ Auch die abschließende
Forderung, andere Salzstöcke aufgrund negativer Stand-
orterkundungsergebnisse zu erkunden, sei aufrecht erhal-
ten worden.528

cc) Vorabbekanntwerden von Ergebnissen

Bereits vor der Fertigstellung des Abschlussberichts von
Prof. Dr. Klaus Duphorn wurden Teile seiner Untersu-
chungsergebnisse in der Öffentlichkeit bekannt. In der
Folge wurden teils heftige Diskussionen über die Befunde
und Thesen von Prof. Dr. Klaus Duphorn geführt und
wiederholt die Veröffentlichung des Berichtsentwurfs ge-
fordert.529 Das BMFT und die PTB äußerten sich ihrer-
seits in Presseerklärungen zu den Vorabergebnissen von
Prof. Dr. Klaus Duphorn.

Wie oben ausgeführt530, legte Prof. Dr. Klaus Duphorn
eine erste Zusammenfassung seiner Arbeiten für ein inter-
nes Seminar der PTB am 14. und 15. Juni 1982 über die
bisherigen Ergebnisse der Standorterkundungsarbeiten in
Gorleben vor. Nach Angaben von Prof. Dr. Klaus Du-
phorn wurde diese erste Zusammenfassung sowie das
Quartärgeologische Fazit vom Mai 1982 von der Fraktion
Die Grünen am 28. Juni 1982 im Niedersächsischen
Landtag mit der Forderung vorgelegt, das Erkundungs-
programm des Standortes Gorleben sofort abzubre-
chen.531 Beim BMFT wurde damals davon ausgegangen,
dass diese Unterlagen „durch Indiskretionen in Kreisen
der Grünen bekannt“ wurden.532

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526 Presse-Information der PTB vom 6. April 1983; MAT E 5, Bd. 39,
pag. 033, Dokument Nr. 11.

527 Stellungnahme der PTB zu den einzelnen Fragestellungen interdiszi-
plinären Charakters in der Studie von Prof. Dr. Klaus Duphorn, PTB
Info-Blatt 3/82 vom 8. Oktober 1982, MAT A 39, pag. 030517 f.,
Dokument Nr. 10.

528 Vermerk des BMFT vom 1. Februar 1983 zum Quartärgeologischen
Gutachten von Prof. Dr. Klaus Duphorn, MAT A 99, Bd. 17,
pag. 101036 ff., Dokument Nr. 8; Prof. Dr. Klaus Duphorn, Ab-
schlussbericht „Quartärgeologische Gesamtinterpretation“ vom
30. November 1982, MAT A 4/3, Anlage 4.

529 Vermerk des BMFT vom 1. Februar 1983, MAT A 99, Bd. 17,
pag. 101036 ff., Dokument Nr. 8.

530 Vgl. Zweiter Teil, Kapitel C. II. 2. b) bb).
531 Prof. Dr. Klaus Duphorn, Abschlussbericht „Quartärgeologische Ge-

samtinterpretation Gorleben“ vom 13. Januar 1983, MAT A 29,
pag. 560005 ff. (560006).

532

533

534
Vermerk des BMFT vom 1. Februar 1983, MAT A 99, Bd. 17,
pag. 101036 ff., Dokument Nr. 8. 5
Drucksache 17/13700

inen Tag später, in einer Presseerklärung vom 29. Juni
82, unterstrich die Bundesregierung, dass „Herr Prof.

r. Klaus Duphorn ein anerkannter Fachmann auf dem
ebiet der Quartärgeologie“ sei, allerdings die von ihm
fgestellten Thesen zum Teil „weit über das Fach der
uartärgeologie“ hinausgingen. Die PTB und die BGR
ien beauftragt worden, unter Zuziehung weiterer Exper-
n, die Aussagen unter seiner Beteiligung wie bisher, aus
ologischer Sicht zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prü-
ngen werde in der Gesamtbeurteilung von Gorleben mit
rücksichtigt. Insgesamt stellte die Bundesregierung
st, dass „kein grundsätzlich neuer sicherheitsmäßiger
achverhalt erkennbar ist“ und dass „die geplanten Arbei-
n zur Standorterkundung in Gorleben fortgesetzt wer-
n.“533

uch der Bundestag beschäftigte sich bereits im Sommer
82 mit den Thesen von Prof. Dr. Klaus Duphorn. So erkun-

gten sich die Abgeordneten Wolf-Michael Catenhusen
PD) und Dr. Karl-Hans Laermann (FDP) in schriftli-
en Fragen danach, wie die Bundesregierung das Gutach-
n von Prof. Dr. Klaus Duphorn zur „quartärgeologischen
esamtsituation“ in Gorleben bewerte, ob weitere Unter-
chungen erforderlich seien und ob Schritte zu Erkun-
ngen alternativer Standorte eingeleitet worden seien.

er damalige Parlamentarische Staatssekretär im BMFT,
rwin Stahl, antwortete am 9. Juli 1982, dass anlässlich des
TB-Seminars am 14. und 15. Juni 1982 Prof. Dr. Klaus
uphorn „als einziger der am Standorterkundungspro-
amm beteiligten Wissenschaftler auf Grund neuerer In-
rpretationen bekannter geologischer Befunde sowie von
berlegungen, die über sein Fachgebiet hinausgehen, zu-
chst zu dem Ergebnis [kam], daß der Salzstock nicht
eiter untersucht werden sollte. Insbesondere seine Be-
uptungen, die nicht das Gebiet der Quartärgeologie betref-
n, stießen auf Kritik der zuständigen Experten.“534 Die
undesregierung sehe keine Notwendigkeit, zusätzliche
ntersuchungen sicherheitsrelevanter Natur in Gorleben
er Untersuchungen weiterer Standorte durchzuführen.535

einer Presseerklärung vom 15. Juli 1982 fasste das
MFT die Antworten auf die schriftlichen Fragen der
undestagsabgeordneten Catenhusen (SPD) und
aermann (FDP) zusammen. Zudem wurde darauf ver-
iesen, dass auf dem internen Seminar der PTB im Juni
82 das Ergebnis von Prof. Dr. Klaus Duphorn, der Salz-

ock Gorleben sei für die Endlagerung von radioaktivem
aterial nicht geeignet, von anderen Wissenschaftlern mit
m Hinweis kritisiert worden sei, dass „eine solche weit-
ichende Konsequenz nicht aus einer Einzeluntersuchung
er die quartärgeologischen Verhältnisse des Salzstocks
geleitet werden könne.“ Es sei betont worden, dass „ver-
hiedene Thesen von Prof. Duphorn weit über die Ergeb-

Presseerklärung der Bundesregierung vom 29. Juni 1982 zu Zweifeln
von Prof. Dr. Klaus Duphorn an Gorleben, MAT A 99, Bd. 17,
pag. 101006, Dokument Nr. 12.

Bundestagsdrucksache 9/1856, S. 43 ff.

35 Bundestagsdrucksache 9/1856, S. 44 f.

Drucksache 17/13700 – 114 –

nisse seiner fachlichen Untersuchungen hinausgehen und
durch die Untersuchungsergebnisse nicht gedeckt seien.“
Auch unter Berücksichtigung der Einwände von Prof.
Dr. Klaus Duphorn, so die Experten, könne auf die weitere
untertägige Erkundung des Salzstocks nicht verzichtet
werden, da nur durch eine „gründliche Erkundung ein wis-
senschaftliches Gesamturteil über die Eignung des Salz-
stocks als Endlager für radioaktives Material zu erhalten“
sei. Die PTB und die BGR seien beauftragt, unter Zuzie-
hung weiterer Experten die Aussagen von Prof. Dr. Klaus
Duphorn aus geologischer Sicht zu prüfen.536

Das Deutsche Atomforum veröffentlichte im August 1982
den Inhalt eines vom zuständigen Referenten im BMFT,
dem Zeugen Reinhold Ollig, verfassten internen Vermerks
vom 24. Juni 1982, in dem die Thesen von Prof. Dr. Klaus
Duphorn abgelehnt wurden, die Presseerklärung des
BMFT vom 15. Juli 1982 sowie die von Prof. Dr. Klaus
Duphorn für das PTB-Seminar angefertigten Schlusskapi-
tel „Zusammenfassung der quartärgeologischen Ge-
samtinterpretation Gorleben“ und das „Quartärgeologi-
sche Fazit“ in Form einer Sonderausgabe von „DAtF
info“.537 Aus dieser DAtF-Sonderausgabe geht Reinhold
Ollig als Autor des Vermerkes nicht hervor.538

In dem internen Vermerk vom 24. Juni 1982 nimmt der
Zeuge Reinhold Ollig539, damals Referent im Referat 315
„Andere Entsorgungstechniken“ der Unterabteilung
„Kernenergie“ des BMFT, Stellung zu der „Zusammen-
fassung der quartärgeologischen Gesamtinterpretation
Gorleben“ und dem „Quartärgeologischen Fazit“. Gleich-
zeitig verweist er darauf, dass der die Untersuchungser-
gebnisse zusammenfassende Bericht von Prof. Dr. Klaus
Duphorn der PTB am 21. Juni 1982 vorgelegt worden sei
und „insofern […] noch keine Bewertung der Arbeitser-
gebnisse durch PTB bzw. BGR erfolgen [konnte]. Eine
ausführliche Stellungnahme wird in 2–3 Monaten erwar-
tet.“540 Reinhold Ollig wertet jedoch das sog. „Quartär-
geologische Fazit“ von Prof. Dr. Klaus Duphorn in wei-
ten Teilen als unwissenschaftlich und weit über dessen
Fachgebiet hinausgehend. Er führt weiter aus, dass „auf
dem PTB-Seminar […] aufgrund dieser offenkundigen
Selbstüberschätzung Kritik an den Äußerungen von
Herrn Duphorn geübt [wurde], insbesondere, da Herr
Duphorn gerade aus diesen Gründen als einziger der am
Standorterkundungsprogramm Beteiligten gegen ein Ab-
teufen von Erkundungsschächten war.“541 Sodann wird in

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fi536 Pressemitteilung des BMFT vom 15. Juli 1982, MAT A 139, Bd. 30,

pag. 113115 f., Dokument Nr. 13.
537 „DAtF info“ vom 3. August 1982, Deutsches Atomforum e. V.,

MAT A 139, Bd. 30, pag. 113114 ff. (113117).
538 „DAtF info“ vom 3. August 1982, Deutsches Atomforum e. V.,

MAT A 139, Bd. 30, pag. 113114 ff.
539 Vermerk von Reinhold Ollig, BMFT, vom 24. Juni 1982, MAT E 6,

Bd. 93, pag. 16 ff., Dokument Nr. 9.
540 „DAtF info“ vom 3. August 1982, Deutsches Atomforum e. V.,

MAT A 139, Bd. 30, pag. 113114 ff., (113117).
541

542

543

544

545

546

547
„DAtF info“ vom 3. August 1982, Deutsches Atomforum e. V.,
MAT A 139, Bd. 30, pag. 113114 ff., (113118). 5
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

m Vermerk zu den in dem „Quartärgeologischen Fazit“
fgelisteten zehn Konsequenzen Stellung genommen,
obei der Verfasser Reinhold Ollig darauf verweist, dass
e Stellungnahme vorläufiger Natur sei, da der Ab-
hlussbericht noch nicht eingesehen werden konnte.542

aut einem Vermerk des BMFT erfolgte die Publikation
ne Rücksprache mit dem BMFT.543

er Ausschuss konnte nicht klären, wie es zu der Veröf-
ntlichung im „DAtF info“ kam.

er Leiter des für Entsorgungsfragen zuständigen Refe-
ts im BMFT, Dr. Alois Ziegler und damalige Vorge-
tzte des Zeugen Reinhold Ollig, hatte zu der Weitergabe
r Erstfassung an das Deutsche Atomforum keine eigene
ahrnehmung: „Ich sagte schon, dass wir als Fachrefe-
nten keinerlei Erlaubnis hatten, mit Pressereferenten
d anderen Stellen außerhalb interne Vermerke nach
außen zu geben. Ich habe aber sehr wohl in Erinnerung,
ss das Pressereferat solche Weitergaben gefälligkeits-
lber gelegentlich praktiziert hat. Nur so kann ich es mir
klären [wie die Erstfassung an das Deutsche Atomfo-
m gelangte]. Aber das ist eine Erklärung. Es ist keine
rinnerung an den tatsächlichen Vorgang.“544

uch Reinhold Ollig konnte vor dem Untersuchungsaus-
huss die Hintergründe der Veröffentlichung nicht erklä-
n: „Ich habe das nachgelesen, dass dieser Vermerk aus
m Haus rausgekommen ist. Dieses gehört natürlich
cht zu den Aufgaben eines Referates. Sie kriegen auf
m grauen Markt wahrscheinlich alles. Aber zu meinen
ufgaben gehörte auch nicht die Publikation des
uphorn-Gutachtens, was ja dann schließlich, glaube ich,
n Minister von Bülow verlangt wurde. Dieses haben
dere zu tun. Da gibt es eine Pressestelle bei uns im
ause, da gibt es eine Öffentlichkeitsarbeit, ein extra Re-
rat. Ich habe es jedenfalls nicht an das Atomforum ge-
ben. Ich bin auch nicht Mitglied im Atomforum.“545
er Zeuge Reinhold Ollig bedauerte die Veröffentlichung
hr: „Herr Duphorn […] hat mich dann auch angerufen.
h halte dieses Vorgehen der Veröffentlichung nicht für
rrekt; muss ich Ihnen sagen. Aber ich habe dieses Ding
cht nach außen gegeben. Ich bedaure die Herausgabe
so ausdrücklich. So etwas gehört einfach nicht in die
ffentlichkeit.“546

ie Veröffentlichung seiner beiden Schlusskapitel und
s internen BMFT-Vermerks kritisierte Prof. Dr. Klaus
uphorn scharf in seiner Zeugenvernehmung vor dem
ntersuchungsausschuss; darüber „kommt der Ärger
ute noch hoch“, so der Zeuge.547 Insbesondere die „Art
d Weise, mit der ich vonseiten des BMFT […] abquali-

ziert und abserviert worden bin“, habe ihn geärgert.548

„DAtF info“ vom 3. August 1982, Deutsches Atomforum e. V.,
MAT A 139, Bd. 30, pag. 113114 ff., (113118 ff.).
Vermerk des BMFT vom 1. Februar 1983, MAT A 99, Bd. 17,
pag. 101036 ff., Dokument Nr. 8.
Protokoll Nr. 39, S. 51.
Protokoll Nr. 43, S. 33.
Protokoll Nr. 43, S. 34.

Protokoll Nr. 12, S. 21.

48 Protokoll Nr. 12, S. 20.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 115 –

Auch in seinem Abschlussbericht setzte sich Prof.
Dr. Klaus Duphorn mit der Vorabveröffentlichung von
Ergebnissen auseinander, infolge deren die Diskussion
über das Gutachten einen von ihm nicht gewollten Ver-
lauf genommen habe. Er erläutert, dass sein Gutachten
„trotz massiver […] Forderungen nach sofortiger Frei-
gabe […] und trotz des pamphletischen Charakters des
[…] BMFT-Vermerks […] im gegenseitigen Einverneh-
men mit PTB und BGR jedoch nicht vorzeitig freigege-
ben, sondern nach sachlichen und bürokratischen Maßstä-
ben bis Mitte November 1982 intern zu Ende diskutiert“
worden sei.549 Dabei habe auch das stichpunktpunkartige
„Quartärgeologische Fazit“, das im „DAtF info“ veröf-
fentlicht worden war, größere Änderungen erfahren. Die-
ses sei ursprünglich an eine interne Zielgruppe gerichtet
gewesen und habe daher auch einige verbale Überzeich-
nungen enthalten. Die Endfassung sei unter besonderer
Berücksichtigung der Neuergebnisse im größeren fachli-
chen Zusammenhang formuliert und präzisiert worden.550

Auch das Fachreferat im BMFT unter Leitung des Zeu-
gen Dr. Alois Ziegler setzte sich dafür ein, dass der Be-
richtsentwurf von Prof. Dr. Klaus Duphorn trotz entspre-
chender Forderungen – unter anderem besetzten am
8. Juli 1982 rund „40 Personen unter Führung der BI
Lüchow-Dannenberg“ die PTB und forderten die Heraus-
gabe – und zum Teil gegen den Willen der eigenen Haus-
leitung nicht vorab veröffentlicht wurde.551

Darüber hinaus hat sich auch Prof. Dr. Klaus Duphorn
selbst gegen eine Veröffentlichung ausgesprochen und in
einem Schreiben vom 27. September 1982 an den Bun-
desminister für Forschung und Technologie ausgeführt:
„Für mich gilt nach wie vor die alte Vereinbarung: Erst
intern – Diskussion meines Gutachtens, dann Freigabe
desselben“.552

Die BGR, PTB und Prof. Dr. Klaus Duphorn konnten so
den Berichtsentwurf auf sachliche Fehler hin überprüfen.

dd) Die Ergebnisse von
Prof. Dr. Klaus Duphorn

In der endgültigen Fassung seines Abschlussberichtes
„Quartärgeologische Gesamtinterpretation Gorleben“
vom 30. November 1982 werden „die Hauptveränderun-
gen, die der frühere Kenntnisstand durch die Bohrergeb-
nisse erfahren“ hätte, von Prof. Dr. Klaus Duphorn ab-
schließend in 10 Punkten zusammengefasst:

1. Der Salzstock hätte seine heutige Form frühestens in
der jüngeren Oberkreide-Zeit, im wesentlichen aber
erst im Tertiär/Quartär erhalten.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

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549 Prof. Dr. Klaus Duphorn, Abschlussbericht „Quartärgeologische Ge-
samtinterpretation Gorleben“ vom 13. Januar 1983, MAT A 29,
pag. 560005 ff. (560006 f.).

550 Prof. Dr. Klaus Duphorn, Abschlussbericht „Quartärgeologische Ge-
samtinterpretation Gorleben“, überarbeitete Fassung vom 13. Januar
1983, MAT A 29, pag. 560005 ff. (560007).

551 Vermerk des BMFT vom 1. Februar 1983, MAT A 99, Bd. 17,
pag. 101036 ff., Dokument Nr. 8.

552 Schreiben von Prof. Dr. Klaus Duphorn an den BM für Forschung
t
und Technologie vom 27. September 1982, MAT A 139, Bd. 30,
pag. 113009.
Drucksache 17/13700

Die Innenstruktur wäre genauso jung. Das bedeute
z. B., dass im geplanten Endlagerbereich eine zu ge-
ringe Lateralerstreckung des Älteren Steinsalzes vor-
handen wäre.

Das Salz in der Zeit zwischen dem Obermiozän [Ter-
tiär] und der Saale-Eiszeit [Quartär] wäre erheblich
schneller aufgestiegen, als von der BGR angenom-
men.

Im Zuge eines verstärkten Salzaufstiegs wäre der
Salzstock Gorleben in der Menap-Kaltzeit [Quartär]
vor ca. 1 Mio. Jahren bis zur Erdoberfläche durchge-
brochen.

Die Ausmaße der quartären Subrosion wären be-
trächtlich, die quartären Sedimente wären abgesenkt
worden.

In der eingetieften Gorlebener Rinne lägen grund-
wasserführende Rinnensande des Quartärs über dem
Gipshut, in 3 Bohrungen sogar unmittelbar über dem
Salzgebirge selbst. Der quartäre Rinnen-Aquifer der
Gorlebener Rinne besäße hydraulische Hangend- und
Flankenkontakte zu anderen Grundwasserleitern.

Infolge eines tertiären und altquartären Salzaufstiegs
und einer damit verbundenen, sehr starken seitlichen
Ausweitung des Salzstocks (siehe 1.) wäre das Deck-
gebirge aufgewölbt und von Zugbeanspruchungen er-
fasst worden. Damit wären die Voraussetzungen für
den Einbruch eines salinartektonischen Scheitelgra-
bens und für eine verstärkte Subrosion geschaffen
worden.

Im quartärgeologischen Fazit vom Mai 1982 sei auf-
grund einer sehr starken seitlichen Ausweitung des
Salzstocks [Divergenz] eine Fortsetzung der Zerr-
strukturen aus dem Deckgebirge bis in den Salzstock
für möglich gehalten worden. Diese Auffassung sei
bei der internen Diskussion mit der PTB und der
BGR revidiert worden. Nachträglich sei aber zur
Kenntnis gelangt, dass es in NW-Deutschland Schei-
telgräben gäbe, die sich 200–300 m tief in den Salz-
stock hineingesenkt hätten. Daher könne die Frage
noch nicht als hinreichend geklärt gelten.

Aufgrund eines halokinetischen [durch den Salzauf-
stieg bedingten] Hebungskranzes an der NW-Flanke
des Salzstocks, der sich bis zur Erdoberfläche durch-
pause, bestünde der Verdacht auf holozänen [Quar-
tär] Salzaufstieg an der NW-Flanke somit weiter.

. Unter Punkt 10 des Quartärgeologischen Fazits vom
Mai 1982 wäre Kritik wegen einer nicht gewährleis-
teten Forschungskontinuität geäußert worden, der
Prof. Dr. Klaus Duphorns eingearbeiteten Arbeits-
gruppe zum Opfer gefallen wäre. An dieser Kritik,
die an das BMFT gerichtet worden sei, hätte sich
substantiell nichts geändert.

etztlich kam Prof. Dr. Klaus Duphorn zu dem Schluss,
ss nach seiner Auffassung der Salzstock Gorleben auf-
und der Vielzahl seiner „beschriebenen und interpretier-
en Negativ-Bohrergebnisse […] seine Eignungshöffigkeit

Drucksache 17/13700 – 116 –

als Endlager für hoch-, mittel- und schwachradioaktive
Abfälle verloren“ hätte. Es könne nach seiner Auffassung
„nur eine geowissenschaftlich konsequente Entscheidung
geben“, nämlich andere Salzstöcke zu erkunden.553

Bei seiner Vernehmung als Zeuge vor dem Untersu-
chungsausschuss bekundete Prof. Dr. Klaus Duphorn,
dass in der wissenschaftlichen Diskussion eine „Parallel-
untersuchung von anderen Salzstöcken“ erst etwa ab
1982, „als sich die Negativergebnisse besonders aus dem
Deckgebirge häuften“, diskutiert wurde.554 Der Zeuge be-
stätigte aber auch, dass er 1982/83 nicht den Sinn einer
untertägigen Erkundung des Salzstocks Gorleben in
Frage gestellt habe, sondern dafür eingetreten ist, weiter
zu erkunden – aber „parallel dazu Alternativen“.555

ee) Stellungnahme der BGR

Zur „Quartärgeologische[n] Gesamtinterpretation Gorle-
ben“ von Prof. Dr. Klaus Duphorn in einer am 30. No-
vember 1982 an die PTB übersandten Fassung lautete die
zusammenfassende Wertung in der Stellungnahme der
BGR wie folgt: „Die weitreichende Schlußfolgerung, die
Prof. Duphorn aus seinen Untersuchungen zieht, nämlich
‚Erkundung anderer Salzstöcke‘, beruht zu einem wesent-
lichen Teil auf falscher Interpretation von Daten sowie
auf unbewiesenen Annahmen. Weder seine Annahme
über diskontinuierliche Aufstiegsbewegungen des Salz-
stocks im Tertiär und Quartär, noch seine Bruchtektonik
im Quartär, die zu einem Scheitelgraben geführt haben
soll, noch seine Vorstellungen über eine Wiederbelebung
des Salzaufstiegs nach dem Holstein-Interglazial [Quar-
tär] sind wissenschaftlich einwandfrei belegbar.“ In lan-
gen Diskussionen wurde Prof. Duphorn auf die Nicht-
Schlüssigkeit seiner Beweisführung hingewiesen. Er hat
in seinem Bericht jedoch die gegenteiligen Meinungen
weitgehend unbeachtet gelassen und kaum die Möglich-
keit anderer Interpretationen angedeutet.

[…] Die breite Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, kor-
rekt über Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen
informiert zu werden, von denen die sichere Endlagerung
radioaktiver Abfälle abhängt. Hier ist nicht mit Formulie-
rungen gedient, die den Laien beeindrucken können, einer
wissenschaftlichen Nachprüfung aber nicht standhalten.
Es hilft nur wissenschaftliche Kleinarbeit, das nüchterne
Zusammentragen von Einzelergebnissen aus allen Berei-
chen der Geowissenschaften, der Chemie, der Physik und
der Ingenieurwissenschaften.

[…] Erst die Wertung der Aussage aller beteiligten Spe-
zialisten in einer Sicherheitsanalyse kann den Nachweis
dafür erbringen, daß ein sicherer Abschluß der Abfälle
von der Biosphäre erreicht werden kann. In diese zusam-
menwirkende Anstrengung von mehr als hundert Wissen-
schaftlern sind auch die Untersuchungen von Prof. Du-

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553 Abschlussbericht von Prof. Dr. Klaus Duphorn „Quartärgeologische
Gesamtinterpretation Gorleben“ vom 30. November 1982,
MAT A 4/3, Anlage 4.

554

556
Protokoll Nr. 12, S. 41.
555 Protokoll Nr. 12, S. 17. 5
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

orn einzuordnen. Die sachlichen Ergebnisse seiner
rbeit über das Quartär sind für das Gesamtprojekt nütz-
ch, seine unbewiesenen Interpretationen jedoch
cht.“556

er Zeuge Prof. Dr. Michael Langer, damals Unterabtei-
ngsleiter bei der BGR, legte ergänzend dar, dass „die
nzelnen Untersuchungsergebnisse vollkommen von uns
er BGR, Anm. d. Verf.] mitgetragen worden sind. Nur
ht es um die Interpretation dieser Versuchsergebnisse.
a ging es vor allen Dingen um den Salzaufstieg, was aus
r quartärgeologischen Untersuchung da herauszuholen

t. In diesem Bericht haben wir jeden einzelnen Punkt,
r diskutiert worden ist – Auffassung von Herrn
uphorn, unsere Auffassung –, mit etwas anderen Metho-
n verglichen, also die Salzaufstiegsmethode mit der

andsenkenbetrachtung verglichen, und einzeln darge-
ellt. Die Schlussfolgerung dazu war, dass wir der Mei-
ng waren, dass die rein quartärgeologischen Untersu-
ungen und Interpretationen nicht ausreichend sind, um
dere wissenschaftliche Ergebnisse nach anderen Me-
oden zu widerlegen. Im Grunde genommen haben dann
ätere vertiefte Untersuchungen auch der BGR recht ge-
ben, wenn ich das richtig verfolgen konnte.“557

uch der Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, damals zu-
ändiger Leiter der Abteilung Sicherstellung und Endla-
rung radioaktiver Abfälle bei der PTB, bestätigte bei
iner Vernehmung vor dem Ausschuss: „Professor
uphorn ist ein hervorragender Quartärgeologe. Ich
aube, niemand hat Kritik an diesen Ergebnissen geübt.
r hat aber auch – das macht er oder sein Mitarbeiter, da-
aliger und heute auch – in der Presse Fragen interdiszi-
inären Charakters angesprochen. Ich habe ein Interview
ich glaube, Herr Schneider – gehört, wo er nun dieses

roblem der Gorlebener Rinne anspricht und dann die
chlussfolgerung zieht, da könnte nun das Wasser in den
alzstock rauschen. Die Fragestellungen interdisziplinä-
n Charakters waren sehr wichtig. Da kann man sich
cht nur auf einen Quartärgeologen verlassen, sondern
an muss auch Menschen einbeziehen, Fachleute, die
ch im Schachtbau auskennen – da hat er sich ja auch ge-
ßert –, die sich im Salzstock auskennen, Lagerstätten-
nde haben, und auch andere, die sicherheitsanalytisch

tig sind.

h hatte Ihnen ja vorhin gesagt, dass wir gerade zu die-
m Punkt ein Gespräch mit Professor Duphorn geführt
ben, mit einem eindeutigen Ergebnis, dass wir also erst
ne Aussage machen können, wenn wir die Szenarien
da haben alle hinter gestanden –, die seit 78 von Herrn
errmann und von der PTB erarbeitet wurden, quantifi-
eren können, das heißt, wenn wir die Daten haben, um
e zu quantifizieren. Da hat auch Herr Duphorn zuge-
immt. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht zu sagen. […]
ie Aussagen, die er interdisziplinären Charakters macht,

Fachliche Stellungnahme der BGR vom 16. März 1983 zum Ab-
schlussbericht von Prof. Dr. Klaus Duphorn „Quartärgeologische
Gesamtinterpretation Gorleben“ in der endgültigeen Fassung;

MAT A 95, Bd. 11, pag. 152 ff., Dokument Nr. 7.

57 Protokoll Nr. 23, S. 9.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117 –

haben wir einvernehmlich mit ihm besprochen. Bis heute
können wir die Fragen aber nicht alle beantworten, weil
wir den Standort noch nicht erkundet haben und deswe-
gen diese sicherheitsanalytischen Betrachtungen, die wir
damals einvernehmlich gebilligt haben, nicht durchführen
konnten.“558

Dass Prof. Dr. Klaus Duphorn weit über seine fachliche
Qualifikation hinaus Interpretationen zur Eignung des
Standortes Gorleben vornahm, bestätigte auch der Zeuge
Dr. Gerhard Stier-Friedland, zum damaligen Zeitpunkt
Referent bei der PTB: „Ich will nichts über die fachliche
Kompetenz sagen. Aber Herr Prof. Dr. Klaus Duphorn
hat damals in einem großen Untersuchungsprogramm,
das von der PTB in Auftrag gegeben wurde, die quartär-
geologischen Verhältnisse untersucht und hat eine Reihe
von Bohrungen aufgenommen. […] Hieraus hat er
Schlussfolgerungen gezogen und hat dann in einer Ge-
samtschau eine Bewertung vorgenommen. Diese Gesamt-
schau ging einfach zu weit, weil hier zum Teil andere
Fachaspekte hätten tiefer bewertet werden müssen und
andere Fachaspekte mit herangezogen werden müssen,
die Herr Duphorn nicht berücksichtigt hat, weil er die
Kenntnisse nicht hatte. Und insofern ging seine Wertung
,Jetzt Abbrechen der Erkundung‘ und ,Gorleben ist nicht
geeignet‘ einfach über den damaligen Wissens- und Er-
kundungsstand zu weit hinaus.“559

Auch der seinerzeitige Präsident der PTB Prof. Dr.-Ing.
Dieter Kind sagte aus, dass Prof. Dr. Klaus Duphorn ei-
nen Untersuchungsauftrag hatte, „sich aber wohl nicht
mit der Abarbeitung dieses Auftrages begnügt“ habe.560

Der Zeuge Dr. Siegfried Keller, der nach eigenem Be-
kunden damals bei der BGR die Federführung zur
Untersuchung der Hydrogeologie im übertägigen Er-
kundungsprogramm inne hatte, führte vor dem Untersu-
chungsausschuss aus, dass aufgrund der Ergebnisse der
nachfolgenden durchgeführten Seismik sowie der Unter-
suchungen von Fossilarten zur stratigraphischen Einstu-
fung der Tertiär-Schichten Scheitelgräben über dem Salz-
stock Gorleben nicht nachgewiesen werden konnten.
„Man hat also in diesen Resten, am randlichen Bereich
nichts gefunden. Im mittleren Bereich kann man nichts
finden, weil die quartäre Erosion alles ausgeräumt hat.
Von daher kann man auch nichts ableiten.“ Hingegen
habe man beim Salzstock Rambow, der nordöstlichen
Fortsetzung des Salzstocks Gorleben, durch die Seismik
klar erkannt, dass dort Störungen und ein Scheitelgraben
existieren.561 Im Hinblick auf Subrosion und Salzaufstieg
sagte Dr. Siegfried Keller, aufgrund der Lagerungsver-
hältnisse der Quartärschichten habe Prof. Dr. Klaus
Duphorn „dann Subrosionsphänomene geschlussfolgert
und setzte diese in Beziehung zum Salzaufstieg […] das
kann so nicht richtig sein. Man kann nicht aufgrund des-
sen, was oben an Nachsacken an Gesteinen und an Subro-

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558 Protokoll Nr. 10, S. 27 f.
559 Protokoll Nr. 7, S. 16.
560

562

563
Protokoll Nr. 10, S. 101 f.
561 Protokoll Nr. 28, S. 9 f. 5
Drucksache 17/13700

on stattfindet, schließen, dass daraus ein Salzstock […]
fdringt. Er hat allerlei Argumente angebracht, um das
ch zu beweisen; aber die sind in sich immer angreifbar
d nicht schlüssig.“562

ezüglich der Existenz eines Scheitelgrabens ergänzte
r. Gerhard Stier-Friedland, Leiter des Fachbereiches
eowissenschaften beim BfS, dass mit einer Reihe von
ismischen Messungen die Deckgebirgsschichten über
m Salzstock später genau untersucht worden seien.
ufgrund dieser Ergebnisse konnten diese Scheitelgrä-
n über dem Salzstock Gorleben nicht gefunden werden.
as war […] auch damals die Auffassung der BGR, dass
keine tektonischen Gräben über dem Salzstock gibt,
mindest nicht über dem Salzstock Gorleben.“ Es gäbe
ch diesen Nachbarsalzstock mit dem der Salzstock

orleben verbunden sei, den Salzstock Rambow, die Ver-
ngerung vom Salzstock [gemeint ist Gorleben, Anm. d.
erf.] jenseits der Elbe. Über dem Salzstock Rambow
be es zwei Seen und diese Seen seien immer als Beleg
r einen Scheitelgraben angenommen worden, dass aber
ese Untersuchungen [gemeint sind die seismischen
essungen, Anm. d. Verf.] nur im Westen, im Gebiet der
undesrepublik, durchgeführt werden konnten und nicht
Osten [auf dem Gebiet der DDR, Anm. d. Verf.]. Al-

rdings habe sich Herr Professor Duphorn aber dann im
esentlichen mit seiner Argumentation auf dieses Gebiet
stützt.563

u Prof. Dr. Klaus Duphorns Kritik an den Deckgebirgs-
rhältnissen führte Prof. Dr. Helmut Röthemeyer an:
amals [geologisch präelsterzeitlich, vor Beginn der

letschertätigkeit, Anm. d. Verf.] war das Deckgebirge
] relativ dünn. Es war nicht so ausgedehnt wie heute.

eswegen konnten sich eiszeitliche Erosionsereignisse
er gravierend auswirken und zur Gorlebener Rinne füh-
n. Heute ist das Deckgebirge wesentlich höher […] Da-
ber war ein Kilometer Eis und unten war Ton. Dann
nnte sich eine große Wassersäule bilden und mit hohem

ruck auf den Salzstock wirken. Heute ist das nicht mehr
. […] Mit dem heutigen Deckgebirge werden zukünf-

ge Eiszeiten nicht mehr zu solchen Erosionsereignissen
hren können, wie sie damals waren. Das zweite Argu-
ent, das ich gegen Herrn Duphorn jetzt sagen muss. Er
t Aussagen zur Situation im Salzstock selbst gemacht
emeint ist Duphorns „Zweifel“: Auffaltung von Haupt-
hydrit im Salzstock, Anm. d. Verf.] und wir haben mit
nffach verschiedenen Methoden geguckt, auch unter-
lb der Gorlebener Rinne, wie das Salz dort ausgebildet

t. Auch dort gilt das, was ich vorhin gesagt habe: Keine
eilnahme am Wasserkreislauf seit über 200 Millionen
hren. Das heißt, die Gorlebener Rinne ist […] eigent-

ch ein Testfall für das Isolationspotenzial, den die Natur
s selbst geliefert hat. Dem vertraue ich mehr als irgend-

elchen theoretischen Überlegungen oder vielleicht auch
pekulationen.“564

Protokoll Nr. 28, S. 8.

Protokoll Nr. 18, S. 11.

64 Protokoll Nr. 10, S. 28.

Drucksache 17/13700 – 118 –

ff) Presseinformation der PTB

Die fachliche Prüfung des Abschlussberichtes von Prof.
Dr. Klaus Duphorn erfolgte durch die BGR im Auftrag der
PTB, Auszüge aus der Stellungnahme der BGR wurden
durch die PTB als Info-Blatt veröffentlicht. Entsprechend
heißt es dort, erst die Wertung der Aussagen aller beteilig-
ten Spezialisten in einer Sicherheitsanalyse könne den
Nachweis erbringen, dass ein sicherer Abschluss der Ab-
fälle von der Biosphäre erreicht werden kann. In diese zu-
sammenwirkende Anstrengung von mehr als hundert Wis-
senschaftlern seien auch die Untersuchungen von Prof.
Duphorn einzuordnen.565 Ergänzend hierzu teilte die PTB
in einer Presse-Information zur Fortsetzung der Standort-
erkundung mit, dass „sicherheitsrelevante Aspekte im
Hinblick auf eine Nuklidfreisetzung aus einem eventuel-
len Endlager, die die Eignungshöffigkeit des Salzstocks
Gorleben in Frage stellen könnten, weder aus der Be-
schreibung der quartären Schichtenfolgen, noch aus den
Interpretationen von Prof. Dr. Klaus Duphorn herzuleiten“
seien. Insofern könne aus seinen Betrachtungen nicht die
Schlussfolgerung gezogen werden, anstatt des Salzstocks
Gorleben andere Salzstöcke zu untersuchen. „Die Stand-
orterkundung wird deshalb fortgesetzt.“566

Außerdem kündigte die PTB in ihrer Presseinformation
an, den 265 Seiten umfassenden Abschlussbericht von
Prof. Dr. Klaus Duphorn mit allen Anlagen und die Stel-
lungnahme der BGR der Gemeinsamen Informations-
stelle Bund-Land in Lüchow zur Einsichtnahme zur Ver-
fügung zu stellen sowie alle Ergebnisse der bisherigen
Standorterkundung vor einem Abteufen von Erkundungs-
schächten im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung
des Bundes am 27./28. Mai 1983 vorstellen zu wollen.567

gg) Position des BMFT

In einem Vermerk an den damaligen Forschungsminister
Dr. Heinz Riesenhuber, verfasst von dem zuständigen Re-
ferenten Reinhold Ollig und unterzeichnet von dessen Vor-
gesetzten Dr. Alois Ziegler, heißt es zu Auszügen aus der
Endfassung des Abschlussberichtes von Prof. Dr. Klaus
Duphorn, dass dieser nach der Fachdiskussion zwar „die
sehr angreifbaren 10 Thesen“ aus dem Gutachten heraus-
genommen habe, der Inhalt jedoch in anderer Formulie-
rung auch in der Abschlussfassung bestehen geblieben sei.
Auch die abschließende Forderung nach „Erkundung an-
derer Salzstöcke“ werde aufrecht erhalten. Es zeige sich,
„dass Prof. Duphorn aus der Diskussion mit PTB und BGR
sowie anderen an der Standorterkundung beteiligten Wis-
senschaftlern nichts gelernt“ habe. Es gelte daher weiter-
hin die Stellungnahme in dem Vermerk des Fachreferates

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m565 PTB-Info Blatt 3/83 vom 28. März 1983, Fachliche Stellungnahme

zum Abschlussbericht von Prof. Duphorn, MAT A 52, Bd. 10,
pag. 000095 f., Dokument Nr. 14.

566 Presseinformation der PTB vom 6. April 1983, Fachliche Stellung-
nahme zum Abschlussbericht „Quartärgeologische Gesamtinterpre-
tation Gorleben“, MAT E 5, Bd. 39, pag. 033, Dokument Nr. 11.

567 Presseinformation der PTB vom 6. April 1983, Fachliche Stellung-

568

569

570
nahme zum Abschlussbericht „Quartärgeologische Gesamtinterpre-
tation Gorleben“, MAT E 5, Bd. 39, pag. 033, Dokument Nr. 11. 5
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

m 24. Juni 1982, wonach aufgrund der Ergebnisse von
rof. Dr. Klaus Duphorn eine Erkundung anderer Salzstö-
e nicht notwendig sei.568 Die Reaktion des BMFT auf
s Quartärgeologische Fazit Prof. Duphorns vom Mai
82 wurde gleichfalls in diesem Vermerk festgehalten.

rof. Duphorn sei „als Quartärgeologe anerkannt“, weiter-
hende Qualifikationen seien „nicht bekannt“. Diese
artärgeologischen Befunde, die im einzelnen überprüft

erden müssten, übernehme Herr Duphorn in ein soge-
nntes „Quartärgeologisches Fazit“, das über seinen ver-

aglich festgelegten Arbeitsrahmen hinausgeht. „Darin
ird in einer auf Effekte angelegten Darstellungsweise mit
denkenerregenden Wortschöpfungen unwissenschaftli-
en Charakters aus der Kenntnis einer einzelnen Facette
r vielfältigen Standortuntersuchungen eine Beurteilung
s Gesamtsystems Endlagerung abgegeben, die weit über
s Fachgebiet eines Quärtärgeologen hinausgeht. Dies
trifft besonders das gebirgsmechanische Verhalten von

teinsalz, den Schachtbau, kerntechnische Aspekte bei der
ewertung des Deckgebirges, Langzeitaspekte der Endla-
rung und Planungen für das geplante Endlager.“569

seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss
hrte der Zeuge Reinhold Ollig aus, dass Prof. Dr. Klaus
uphorn im Einvernehmen mit allen Beteiligten einen
ntersuchungsauftrag in seiner Eigenschaft als Quartär-
ologe erhalten habe. Er habe dann schließlich einen
eißerischen Bericht abgegeben“, von der „salinaren
iererbande“ gesprochen, also „Wortschöpfungen aus
m Hut gezaubert“, sich auch „verstiegen, Dinge zu kri-

sieren, wo er […] kein Experte ist“. Der Zeuge Reinhold
llig: „Herr Duphorn war gefragt als Quartärgeologe und
llte das Quartär beurteilen, und das war es. Und wenn
h Schachtexperten frage: Kann ich in dem Deckgebirge
nen Schacht bauen, einen standsicheren Schacht
uen?, dann frage ich Schachtbauexperten, aber da frage
h nicht Herrn Duphorn. So. Und wenn es darum geht,
e Tektonik eines Salzgebirges und die Strukturen in ei-
m Hauptanhydrit zu untersuchen, dann frage ich die

GR, aber dann frage ich keinen Quartärgeologen; inso-
rn hat Herr Duphorn da ziemlich weit ausgeholt.“570

er Vorgesetzte von Reinhold Ollig und Referatsleiter
im BMFT Dr. Alois Ziegler gab bei seiner Zeugenver-
hmung zur Kritik von Prof. Dr. Klaus Duphorn an, er
be die Erinnerung an ein Gespräch mit dem damaligen
bteilungsleiter bei der BGR Prof. Dr. Helmut Venzlaff
u dieser Rinne, die ja im Quartär liegt und das Quartär
ch durchschneidet: Wenn mir Herr Venzlaff sagt: ,Das

t eher ein Beweis für die Stabilität von Salzstöcken‘,
nn ändert das die Aussage: ,Der Salzstock Gorleben ist

otz all dieser Punkte, die da stehen, immer noch als höf-
g für ein Endlager zu bezeichnen, nicht.‘ Das war so
eine Haltung dazu.“571

Vermerk des BMFT vom 1. Februar 1983, MAT A 99, Bd. 17,
pag. 101036 ff., Dokument Nr. 8.
Vermerk des BMFT vom 24. Juni 1982, MAT E 6, Bd. 93, pag. 16 f.,
Dokument Nr. 9.

Protokoll Nr. 43, S. 10.

71 Protokoll Nr. 39, S. 21.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119 –

hh) Vertragsbeendigung

Wie bereits ausgeführt, ist der Untersuchungsausschuss
der Frage nachgegangen, ob der 1981 auslaufende Ver-
trag aufgrund der Kritik von Prof. Dr. Klaus Duphorn
nicht verlängert worden ist.

Wie dargestellt, verzögerten sich die Arbeiten von Prof.
Dr. Klaus Duphorn und folglich der Termin für die Fertig-
stellung des Abschlussberichts. Die terminlichen Schwie-
rigkeiten waren sowohl der PTB als auch dem BMFT be-
kannt, sodass die Vorlage des Quartärgeologischen Fazits
im Mai 1982 im Einvernehmen mit beiden Institutionen
erfolgte.572 Der Vertrag von Prof. Dr. Klaus Duphorn
wurde hingegen nicht über den 31. Dezember 1981 hinaus
verlängert. Letztendlich hatte Prof. Dr. Duphorn seinen
Abschlussbericht „Quartärgeologische Gesamtinterpreta-
tion“ erst am 30. November 1982 in „Wellington, Neusee-
land“ fertiggestellt573.

Vor dem Ausschuss erläuterte Prof. Dr. Klaus Duphorn,
er habe bereits im Oktober 1981 der PTB mitgeteilt, dass
seine drei Mitarbeiter die Bohrungen abbrechen müssten;
„[w]enn wir unsere quartärgeologische Gesamtinterpreta-
tion vertragsgemäß bis Jahresende 81 abliefern sollen,
dann müssen sie spätestens jetzt nach Kiel kommen, um
diese Vielzahl von Ergebnissen schriftlich und kartogra-
fisch […] bis Ende dieses Jahres zusammenzustellen. Das
schaffen wir nicht“, so der Zeuge.574 Die PTB habe da-
raufhin einen Antrag an das BMFT gestellt, den Vertrag
bis Ende Februar 1982 zu verlängern; dies sei vom
BMFT abgelehnt worden.575 In einem Brief an die Zei-
tung Die Zeit im Juli 1982 führte Prof. Dr. Klaus
Duphorn aus, dass ihm im Sommer 1981 seitens der PTB
eine Vertragsverlängerung bis Ende 1982 vorgeschlagen
worden sei, um „die quartärgeologische Bearbeitung von
Verdichtungsbohrungen in der Gorlebener Rinne [zu]
übernehmen, die über dem Salzstock liegt. Diese Spezial-
untersuchungen sollten in ein größeres Folgeprogramm
der [BGR] integriert werden.“ Die Verlängerung des Ver-
trages sei jedoch nicht erfolgt, da das BMFT die erforder-
lichen Mittel nicht genehmigt habe.576 Prof. Dr. Klaus
Duphorn führte bei seiner Vernehmung vor dem Aus-
schuss aus, dass er nach dem Auslaufen des Vertrages die
Fortführung der Arbeiten fünf Monate aus seinen privaten
Mitteln finanziert habe, insgesamt „zwischen 8 000 und
10 000 DM.“577 Grund für die Nichtverlängerung war aus
Sicht des Zeugen Prof. Dr. Klaus Duphorn, dass „je mehr
Bohrungen wir machten und je tiefer wir bohrten, desto
schlechter wurden die Bohrergebnisse in Bezug auf die
Endlagerung, und meine zunehmende Skepsis hat dem
BMFT nicht mehr gepasst. Das war alles. Und da der Ver-

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572 Schreiben von Reinhold Ollig, BMFT, vom 3. August 1982 an Prof.
Dr. Klaus Duphorn, MAT A 52, Bd. 12, pag. 000068 ff., Doku-
ment Nr. 15.

573 MAT A 4/3, Anlage 4.
574 Protokoll Nr. 12, S. 20.
575 Protokoll Nr. 12, S. 21.
576 Schreiben von Prof. Dr. Klaus Duphorn vom 26. Juli 1982 an Die

578

579

580

581

582

583
Zeit, MAT A 52, Bd. 12, pag. 000071 ff.
577 Protokoll Nr. 12, S. 21.
Drucksache 17/13700

ag eh auslief, hat es keiner bürokratischen Hürden be-
rft. Da war ich halt weg. Fertig, aus.“578

er Leiter des für Entsorgungsfragen zuständigen Refe-
ts im BMFT, der Zeuge Dr. Alois Ziegler, zur Beendi-
ng des Vertrages mit Prof. Dr. Klaus Duphorn befragt,
nnte sich „an den Vorgang selbst […] leider gar nicht
innern. Es wäre aber nicht unüblich, wenn nach der
tellungnahme der BGR, die Sie zitiert haben, wir gesagt
tten: An einen Wissenschaftler, der nicht als seriös gilt
erweiterten Fachkreis – das ist ja nicht der volle Fach-
eis, sondern der erweiterte Fachkreis –, können wir von
r Bundesregierung keine Mittel geben. Da geht es aber
die Wissenschaftlichkeit, die bewertet wird.“579

er Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, ehemals Abtei-
ngsleiter bei der PTB, merkte zu der nicht erfolgten
ertragsverlängerung an, dass „sich die PTB zu dieser Zeit
100 Prozent auf die BGR verlassen [musste], die eine

ortführung der Arbeiten von Herrn Duphorn nicht für
twendig hielt“580. Der Zeuge Dr. Wolf von Osten, bis

erbst 1982581 Referent im Bundeskanzleramt, wiederum
stätigte auf Nachfrage, dass Prof. Dr. Klaus Duphorn
im BMFT in Ungnade gefallen war, weil er zu Erkennt-
ssen wissenschaftlicher Art gekommen war, die sich
cht mit der politischen Linie des Hauses deckten: „Das
t mit Sicherheit so.“582

ach Darstellung des BMFT konnte der Vertrag jedoch
s haushalterischen Gründen nicht verlängert werden.
er im BMFT zuständige Referent Reinhold Ollig erläu-
rte in einem Brief an Prof. Dr. Klaus Duphorn vom
August 1982, dass eine Zustimmung des BMFT zur
erlängerung eines Forschungs- und Entwicklungsvertra-
s (F+E-Vertrag) üblicherweise neben den haushaltsmä-
gen Voraussetzungen abhängig von der Vorlage von
ntersuchungsergebnissen sei, z. B. in der Form von Zwi-
henberichten und deren Prüfung. Ein Automatismus zur
erlängerung von Verträgen gebe es nicht. Soweit sich aus
m Abschlussbericht von Prof. Dr. Klaus Duphorn si-
erheitsrelevante Fragestellungen ergeben hätten, „wäre
ne Zustimmung zu weiteren Arbeiten nach Vorlage und
rüfung der Notwendigkeit dieser Untersuchungen ohne
weifel möglich gewesen.“ Ein Abschlussbericht habe je-
ch weder im Oktober 1981 noch im Dezember 1981 vor-
legen, so dass eine Vertragsverlängerung „für das Haus-
ltjahr 1982 aus dieser Sicht nicht möglich“ gewesen
i.583 Zudem hätten nach Abschluss der notwendigen
artärgeologischen Untersuchungen im Raum Gorleben

eitere Folgeuntersuchungen sicherheitsrelevante Frage-
ellungen zum Gegenstand haben müssen. Aus dem von
rof. Dr. Klaus Duphorn geforderten strukturgeologischen
rogramm seien aber aus damaliger Sicht und unter Be-
cksichtigung der Untersuchungsergebnisse von Prof.

Protokoll Nr. 12, S. 21.
Protokoll Nr. 39, S. 22.
Protokoll Nr. 10, S. 29.
Protokoll Nr. 12, S. 18.
Protokoll Nr. 12, S. 103.
Schreiben von Reinhold Ollig, BMFT, vom 3. August 1982 an Prof.

Dr. Klaus Duphorn, MAT A 52, Bd. 12, pag. 000068 ff., Doku-
ment Nr. 15.

Drucksache 17/13700 – 120 –

Dr. Klaus Duphorn keine weiteren sicherheitsrelevanten
Erkenntnisse zu gewinnen.584

Als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss führte
Reinhold Ollig, BMFT, wie aufgezeigt585 aus, dass Prof.
Dr. Klaus Duphorn „ziemlich weit ausgeholt“ habe. Er
habe im gegenseitigen Einvernehmen einen Untersu-
chungsauftrag in seiner Eigenschaft als Quartärgeologe er-
halten. Er habe „schließlich einen […] reißerischen Be-
richt abgegeben. Da wird von der salinaren Viererbande
gesprochen, da werden also Wortschöpfungen aus dem
Hut gezaubert; das ist unglaublich.“ Dann habe sich Prof.
Dr. Klaus Duphorn auch „verstiegen, Dinge, ich sage mal,
zu kritisieren, wo er nun wirklich kein Experte ist.“586

Prof. Dr. Klaus Duphorn seinerseits führte bei seiner Ver-
nehmung vor dem Untersuchungsausschuss rückblickend
aus: „Die Diskussionen verliefen in der Sache oft hart,
aber im Ton weitgehend verbindlich.“587 Ergänzend legte
er dar, dass ihn die PTB am 13. Juli 1982 eingeladen
habe, die Forschungsarbeiten in Gorleben wieder aufzu-
nehmen: „Herr Duphorn, wir würden uns freuen, wenn
Sie wieder ins Programm einsteigen. Die bisher verwei-
gerte Vertragsverlängerung ist jetzt genehmigt.“588 Dieses
Angebot lehnte Prof. Dr. Klaus Duphorn jedoch mit
Schreiben vom 26. Juli 1982 gegenüber dem Bundes-
minister für Forschung und Technologie ab, da seine
„eingearbeitete Gorlebener Arbeitsgruppe infolge der bü-
rokratischen Forschungsförderung des BMFT nicht mehr
existiert“.589

Im Ergebnis konnte der Ausschuss hiernach nicht feststel-
len, dass der Vertrag von Prof. Dr. Klaus Duphorn allein
aufgrund seiner Kritik am Salzstock Gorleben als Endla-
ger nicht verlängert worden war.

3. Ergebnis der übertägigen Erkundung

Die Ergebnisse der übertägigen Erkundung flossen ein in
einen „Zusammenfassenden Zwischenbericht über bishe-
rige Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben“
der PTB vom Mai 1983, der später Grundlage für die Ent-
scheidung der Bundesregierung sein sollte, den Standort
Gorleben untertägig zu erkunden.

In der Zusammenfassenden Bewertung des PTB-Berichtes
ist insoweit festgehalten: „Die übertägige Erkundung des
Salzstocks Gorleben und seines Deckgebirges ist weitge-
hend abgeschlossen. Sie hat zu einer guten Übersicht über
die Schichtenfolge des Salzstocks, zu ersten Vorstellungen
über den Bauplan in seinem Inneren und zur Festlegung
von Schachtansatzpunkten geführt. Darüber hinaus wur-

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584 Schreiben von Reinhold Ollig, BMFT, vom 3. August 1982 an Prof.
Dr. Klaus Duphorn, MAT A 52, Bd. 12, pag. 000068 ff., Doku-
ment Nr. 15.

585 Vgl. oben Zweiter Teil, Kapitel 2. b) gg).
586 Protokoll Nr. 43, S. 10.
587 Protokoll Nr. 12, S. 6.
588 Protokoll Nr. 12, S. 29.
589 Schreiben von Prof. Dr. Klaus Duphorn an den BM für Forschung

590

591

592

593

594

595
und Technologie vom 26. Juli 1982, MAT A 139, Bd. 30,
pag. 113301 ff.; vgl. auch Protokoll Nr. 12, S. 29.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n detaillierte Kenntnisse des Deckgebirges und des in
m vorhandenen Grundwassers gewonnen.[…]“590

ine erste Bewertung des Deckgebirges hinsichtlich sei-
r Barrierenfunktion für potentielle kontaminierte
rundwässer zeige, dass die über den zentralen Berei-
en des Salzstocks Gorleben vorkommenden tonigen

edimente keine solche Mächtigkeit und durchgehende
erbreitung haben, dass sie in der Lage wären, Kontami-
tionen auf Dauer von der Biosphäre zurückzuhalten.591

insichtlich der Barrierefunktion des Salzgebirges habe
ch ergeben, dass „zwischen dem geplanten Endlager-
rgwerk und der Salzstockoberfläche […] Salzgebirge
einer Mächtigkeit von ca. 400 m bis 500 m anstehen
ird]. Das ist weit mehr als üblicherweise bei Steinsalz-
d Kalisalzbergwerken, bei denen eine Sicherheitsfeste
gen wasserführende Schichten von 150 m Mächtigkeit
rgeschrieben ist. Das Salzgebirge kann daher aufgrund
iner Mächtigkeit die Funktion der Hauptbarriere im
ehrfachbarrierensystem ,Endlager‘ übernehmen.“592

er Innenbau des Salzstocks scheine einfacher zu sein,
s bei der Mehrzahl der durch Bergwerke aufgeschlosse-
n Salzstöcke. Die Kenntnisse über seinen Innenbau und
inen Stoffbestand ließen darauf schließen, dass ausrei-
end große Steinsalzbereiche vorhanden seien, in denen
e benötigten Einlagerungsfelder nachgewiesen werden
nnen. Erste Abschätzungen der möglichen Einlage-
ngsflächen ließen eine auf der Basis der Planungsvor-
ben ausreichende Einlagerungskapazität erwarten.593

ezüglich Anzahl, Lage und Ergebnis der Tief- und
chachtvorbohrungen sei im Ergebnis festzuhalten, dass
as Salzgebirge über dem Grubengebäude nur von den
iden Schachtvorbohrungen durchbohrt“ worden sei,
a die vier Tiefbohrungen außerhalb des künftigen Gru-
ngebäudes“ stünden und „die beiden Schachtstandorte
it nur zwei Bohrungen nachgewiesen“ werden konnten.
eniger Eingriffe dieser Art in den Salzkörper seien
cht möglich.594 Auch stünden die geplanten Schächte
Salzstock ausschließlich in besonders standfesten

teinsalzserien. „Das ist eine für Salzschächte sehr güns-
ge Situation.“595

bschließend wurde festgestellt: „Die bestätigte Eig-
ngshöffigkeit des Salzstocks für die Endlagerung der

Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-
nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 39,
pag. 030200 ff. (030340).
Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-
nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 39,
pag. 030200 ff. (030342).
Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-
nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 39,
pag. 030200 ff. (030340).
Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-
nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 39,
pag. 030200 ff. (030340).
Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-
nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 39,
pag. 030200 ff. (030341).
Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-

nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 39,
pag. 030200 ff. (030341).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 121 –

vorgesehenen radioaktiven Abfälle rechtfertigt das Ab-
teufen von Schächten und die Erkundung des Salzsto-
ckinneren.“596

4. Untersuchungen anderer
Standortmöglichkeiten

Wie aufgezeigt597 hatte auf Bundesebene der Kabinettaus-
schuss für die friedliche Nutzung der Kernenergie am
5. Juli 1977 beschlossen‚ dass „vorsorglich neben dem
Standort Gorleben auch noch alternative Standorte ge-
prüft werden [müssen], um bei negativem Ausgang den
Untersuchungen in Gorleben mit möglichst geringem
Zeitverzug die Realisierung des Entsorgungskonzeptes an
einem anderen Standort weiterzutreiben.“598

In einer Vorlage vom 17. August 1981 an den Bundes-
kanzler zur Information über den „Planungsstand Zwi-
schenlager/Endlager“, verfasst von Dr. Wolf von Osten
und Dr. August Hanning, wurde zum Sachstand insoweit
ausgeführt: „Die Standorterkundungen für das Endlager
Gorleben gehen planmäßig […] voran. Zwischenergeb-
nisse haben BMI und BMFT am 15./16.5.1981 in Lü-
chow in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. In
einer gemeinsamen Erklärung haben die Bundesminister
von Bülow [BMFT, Anm. d. Verf.] und Baum [BMI,
Anm. d. Verf.] am 5.6.1981 festgestellt, daß ‚aufgrund der
vorliegenden Berichte bisher keine Tatsachen bekannt
sind, die begründete Zweifel an der bisherigen Einschät-
zung des Salzstocks Gorleben rechtfertigen. Dies bedeu-
tet, daß nach heutigem Kenntnisstand über die allgemei-
nen geologischen Verhältnisse im norddeutschen Raum
und über die bisher bekannten individuellen Eigenschaf-
ten des Salzstocks Gorleben zu erwarten ist, daß seine
Eignung durch die fortschreitende Erkundung nachgewie-
sen werden kann. Die Bundesregierung hat stets darauf
hingewiesen, daß ein endgültiges Urteil erst aufgrund der
bergmännischen Erkundung abgegeben werden kann.‘“599

Weiter wurde in der Vorlage ausgeführt: „Die bisherigen
Erkenntnisse rechtfertigen keine begründeten Zweifel an
der bisherigen Einschätzung des Salzstocks. Die Untersu-
chungen lassen jedoch erkennen, daß die geologischen
Eigenschaften des Salzstocks nicht optimale Erwartungen
zu erfüllen scheinen. Das Risiko eines negativen Aus-
gangs der Standorterkundung bleibt daher nach wie vor
bestehen.“ Im Hinblick auf anstehende Gespräche zwi-
schen dem Bund und dem Land Niedersachsen wurde fer-
ner ausgeführt: „Ob […] auch erste informelle Gespräche
über mögliche zusätzliche Endlagererkundungen an ande-
ren Standorten (neben Gorleben) in Niedersachsen erfol-
gen werden, ist noch nicht entschieden. Erkundungen an-
derer Salzstöcke könnten notwendig werden, da sich
aufgrund der bisherigen Untersuchungen in Gorleben An-

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596 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-
nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 39,
pag. 030200 ff. (030344).

597 Vgl. oben Zweiter Teil, Kapitel B. III. 3.
598 Auszug aus dem Beschlusstext der Sitzung des Nuklearkabinetts am

5. Juli 1977, MAT A 99, Bd. 8, pag. 050085.
599

600

601

602
Vorlage aus dem BK vom 17. August 1981, MAT A 52, Bd. 3,
pag. 105 ff. (110).
Drucksache 17/13700

ltspunkte dafür ergeben haben, daß der Salzstock geo-
gisch nicht ideal und u. U. das für die Einlagerung wär-
eentwickelnder Abfälle (hochradioaktive Abfälle)
eignete Salzstockvolumen zu begrenzt ist.“ Erkundun-
n auch anderer Standorte seien bereits im Beschluss des
abinettausschusses für die friedliche Nutzung der Kern-
ergie vom 5. Juli 1977 vorgesehen gewesen. „Die Bun-
sregierung konnte diese Absicht jedoch nicht verwirkli-
en, da Niedersachsen nur einen Standort (Gorleben)
nannt hat.“600

nter Bezugnahme auf diese Vorlage wurde in einer wei-
ren Vorlage aus dem BK vom 10. März 1982 ergänzend
er den Stand bezüglich der Entsorgung unterrichtet.

ur Endlagerung wurde in der Vorlage ausgeführt, dass
e Erkundung des Salzstockes Gorleben termingerecht
rtgeführt werde. „BMFT, BMI und Reaktorsicherheits-
mmission haben nach Auswertung der Erkundungser-
bnisse festgestellt, daß ‚bisher keine Tatsachen bekannt

nd, die begründete Zweifel an der bisherigen Einschät-
ng des Salzstocks Gorleben rechtfertigen‘. Die Beurtei-
ngsgrundlagen für eine Eignungsprognose des Salz-
ocks Gorleben werden sich wesentlich verbessern,
enn die Ergebnisse aus den Schachtvorbohrungen, die
ch in diesem Jahr niedergebracht werden, ausgewertet

nd. Ein endgültiger Nachweis der Eignung des Salz-
ocks (Sicherheitsanalyse) wird erst für 1993/94 erwartet
bschluß der bergmännischen Erkundung).“601 Unter
r Überschrift „Problematik“ wurde in der Vorlage wei-
r ausgeführt: „Erkundungen für ein Endlager, in dem
le Abfallarten untergebracht werden können, werden
Z. nur am Standort Gorleben durchgeführt. Da die bishe-
gen Ergebnisse der Erkundungsmaßnahmen ursprüngli-
e optimistische Erwartungen nicht erfüllt haben, sind
e Risiken eines ausschließlich auf Gorleben reduzierten
rkundungsprogramms allen Beteiligten deutlicher ge-
orden. Niedersachsen hat sich jedoch bisher geweigert,
m schon früher geäußerten Wunsch der Bundesregie-
ng nachzukommen, Erkundungsmaßnahmen auch an
deren Standorten vorzunehmen. Erstmals forderte
inisterin Breuel in der Entsorgungsdebatte am 14. Ja-
ar den Bund auf, bei Bedarf Anträge für weitere Stand-
te zu stellen. Da alle in Aussicht genommenen Endlager
ch in Niedersachsen befinden, wurde die Bundesregie-
ng von der niedersächsischen Landesregierung aufge-
rdert, auch Standorte außerhalb Niedersachsens auf ihre
ignung zu untersuchen. Die übrigen Länder haben sich
sher nicht in der Lage gesehen, dem Bund geeignete
ologische Formationen auf ihren Gebieten zu benen-
n.“602 In dem „Votum“ am Ende der Vorlage hieß es:
…] für die Einleitung zusätzlicher Erkundungsmaßnah-
en für Standorte außerhalb des Salzstockes Gorleben
steht z. Z. kein Handlungsbedarf. Diese Frage sollte
entsprechend einer Ankündigung von BM Baum in der

Vorlage aus dem BK vom 17. August 1981, MAT A 52, Bd. 3,
pag. 105 ff. (113 f.).
Vorlage aus dem BK vom 10. März 1982, MAT A 120, Bd. 4,
pag. 2 ff. (3).

Vorlage aus dem BK vom 10. März 1982, MAT A 120, Bd. 4,
pag. 2 ff. (4).

Drucksache 17/13700 – 122 –

Entsorgungsdebatte – nach Abschluss und Auswertung
der Ergebnisse der Schachtvorbohrungen in Gorleben
Ende 1982 geprüft werden.“603

Auf einen eventuellen Widerspruch zwischen der Darstel-
lung im Abschnitt „Problematik“ und dem „Votum“ ange-
sprochen äußerte der Zeuge Dr. Wolf von Osten, seinerzeit
als Referent vom BMFT zum BK abgeordnet, bei seiner
Vernehmung: „Ein Referent bringt seine Erkenntnisse in
eine solche Vorlage, aber er koppelt das auch zurück mit
dem jeweiligen Haus. Ich kann mich nur erinnern, dass
beide Häuser – vor allen Dingen aber mein Haus, das
BMFT – darauf bestanden haben, dann im Votum diese
Formulierung zu finden, nachdem sie akzeptiert hatten
oder auch mitgetragen haben die vorher in der Problema-
tik geäußerte Einschätzung. Die Einschätzung, Problema-
tikdarstellung ist aber nicht die Handlungsanweisung,
und die Handlungsanweisung war dann: Wir machen mit
Gorleben jetzt zunächst mal weiter, weil sich keine weite-
ren anderen Standorte anbieten.“604 Auf die Frage, welche
Person im BMFT ihm gesagt habe, dass das Votum so
aussehen solle, teilte er dem Ausschuss mit: „Das kann
ich beim besten Willen jetzt nicht mehr sagen.“ Weiter
führte er aus: „Also, normalerweise habe ich diese Ver-
merke mit dem Abteilungsleiter im BMFT abgestimmt.
Das war zu dieser Zeit Herr Schmidt-Küster oder Herr
Popp – das war der Unterabteilungsleiter. Mit einem von
beiden ist das mit Sicherheit abgestimmt worden.“605

Der Zeuge Dr. Horst Glatzel, seinerzeit Leiter des Refera-
tes 331 „Fragen der staatlichen Kernenergieaufsicht, Um-
welt-, Bevölkerungs- und Ressourcenprobleme“ im BK,
führte bei seiner Vernehmung auf die Kommunikation
zwischen Dr. Wolf von Osten und dem BMFT angespro-
chen aus: „Wichtig ist für die Meinungsbildung im Kanz-
leramt, dass er, wenn er so etwas gewusst hätte oder ge-
sagt hätte, es an die Zuständigen herangetragen hätte, und
die hätten dann reagiert. Und das kann ich ausschließen:
Das ist nicht passiert. […] Also ein Gespräch mit von
Osten, wo er gesagt hätte: ,Du bist also zuständig für die
Sicherheit der Kernenergie, pass mal auf, da ist irgendwas
im Gange, was nicht in Ordnung ist‘, das hat es nicht ge-
geben.“606

Der Zeuge Dr. August Hanning, seinerzeit Referent im
BK, bekundete, dass es in der Tat aus Sicht des Bundes
„wünschenswert gewesen wäre, sich erst einmal verschie-
dene Standorte näher anzuschauen, das heißt, Probeboh-
rungen vorzunehmen“, um ein „Tableau von Salzstöcken
zu haben […] und anschließend sozusagen in einem opti-
mierten Entscheidungsprozess die Entscheidung zu fäl-
len.“ Niedersachsen habe jedoch von vornherein gesagt,
dass man sich auf einen Standort konzentrieren wolle.
„Es gab sozusagen immer eine Präferenz des Bundes
– gleich von Anbeginn an –, Probebohrungen vorzuneh-
men, auch an anderen Standorten. […] Der Bund hat sich

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603 Vorlage aus dem BK vom 10. März 1982, MAT A 120, Bd. 4,
pag. 2 ff. (5 f.).

604 Protokoll Nr. 12, S. 97.
605

607

608

609
Protokoll Nr. 12, S. 101.
606 Protokoll Nr. 26, S. 78. 6
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

m gefügt, mit guten Gründen ja auch. Die Gründe lagen
en darin, dass es doch beachtliche Ressourcen erfor-
rte, dass man jeden anderen Standort ja auch erst ein-
al hätte intensiv erkunden müssen. […] Die Kraft und
e finanziellen Ressourcen, alle Salzstöcke bergmän-
sch zu erkunden, bis man genau wusste, wo das Opti-
um wirklich liegt, waren nicht vorhanden, und das wäre
s meiner Sicht auch völlig unvernünftig gewesen. Des-
egen war dieser Entscheidungsprozess durchaus ratio-
l vernünftig nachvollziehbar und letztlich ohne Alter-
tive.“607 Vor diesem Hintergrund betonte der Zeuge,
ss „Das Land Niedersachsen sich immer dagegen ge-
ehrt [hat], andere Standorte zu untersuchen. Es gab da
ohl erste Ansätze, Überlegungen. Das führte regelmäßig
großen Widerständen in dem Land. Deswegen hat die
edersächsische Landesregierung erklärt: Wir möchten,
ss zunächst nur der Standort Gorleben erkundet wird
d keine anderen Standorte in Niedersachsen. Wir hätten
chts dagegen, wenn auch Standorte in anderen Ländern
kundet werden. – Da gab es dann, glaube ich, noch ei-
n Salzstock in Schleswig-Holstein, wenn ich mich rich-

g erinnere. Aber die anderen Länder haben sich alle sehr
dankt. Also, es gab keinerlei Bereitschaft außerhalb
iedersachsens, in die Standorterkundung von Salzstö-
en einzutreten, und es gab auch in Niedersachsen keine

ereitschaft, außerhalb des Standorts Gorleben weitere
rkundungsmaßnahmen vorzunehmen.“608

u diesem Sachverhalt erklärte der Zeuge Gerhart Baum,
ss der Bund interessiert gewesen sei, auch parallel an-
re Salzstöcke in Niedersachsen zu erkunden. Das habe
e Niedersächsische Landesregierung abgelehnt.609 Zu
maligen Überlegungen, Endlagerstätten in Granit oder
anderen Gesteinsformationen ins Auge zufassen, zi-
erte der Zeuge Gerhart Baum – damaliger Bundesinnen-
inister – eine Passage aus seiner Rede in einer Debatte
s dem Jahr 1982: „Ich kann nicht mehr tun, als die Bun-
sländer zu bitten und mit Ihnen darüber zu reden – ich
e das bei jeder sich bietenden Gelegenheit –, nun auch
was im Hinblick auf Endlagerstätten in Granit oder wo
ch immer zu tun. Ich habe bisher von keinem einzigen

undesland eine positive Antwort bekommen. Ich habe
in Territorium. Ich bemühe mich aber um die Lösung
r Probleme. […] Ich erkenne an, daß Niedersachsen
er etwas tut. Wenn Sie wollen, sage ich das bei jeder
ssenden Gelegenheit.“610

eim BMI wurde im Anschluss an einen Beschluss des
eutschen Bundestages vom 10. Dezember 1981, die
undesregierung zu ersuchen, „zur Entsorgung von Kern-
aftwerken bereits jetzt alle notwendigen Maßnahmen
rzubereiten, um erforderlichenfalls noch andere Stand-
te für das Endlager durch oberirdische Erkundungs-
aßnahmen zu untersuchen und auf die dafür in Frage
mmenden Länder einzuwirken, ihre Bereitschaft zu ei-
m solchen Vorgehen zu erklären.“ in einer Ministervor-

Protokoll Nr. 12, S. 54 und S. 56.
Protokoll Nr. 12, S. 52.

Protokoll Nr. 26, S. 3.

10 Protokoll Nr. 26, S. 3.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 123 –

lage vom 2. Februar 1982 ein Vorschlag zur Umsetzung
dieses Ersuchens unterbreitet.611

In der Vorlage aus der Arbeitsgruppe AGK 3 des BMI, Re-
feratsleiter Dr. Arnulf Matting, wurde aufgezeigt, dass ent-
sprechend einem am 16. Juli 1981 erzielten Einvernehmen
der Bundesressorts, „die technischen Möglichkeiten zu-
sätzlicher Standortuntersuchungen in anderen Salzstöcken
und evtl. Kosten intern weiterhin zu prüfen“, die PTB im
Dezember 1981 die BGR beauftragt habe, Salzformatio-
nen außerhalb Niedersachsens für die Einrichtung von
Endlagern zu bewerten. Ergänzend habe das BMFT im Ja-
nuar 1981 die BGR gebeten, eine Studie über die „Eignung
von Salzstöcken in Niedersachsen zur Endlagerung radio-
aktiver Abfälle“ zu erstellen.612 Ergänzend wurde zum
Sachverhalt auf eine der Vorlage als Anlage beigefügte
„Chronologie“ verwiesen, in der zum „11.9.1981“ ausge-
führt war: „Ministergespräch mit Niedersachsen. Zwi-
schen den Besprechungsteilnehmern besteht Übereinstim-
mung, daß aufgrund der vorliegenden Berichte bisher
keine Tatsachen bekannt sind, die begründete Zweifel an
der bisherigen Einschätzung des Salzstocks Gorleben für
die Aufnahme von hochradioaktiven Abfall rechtfertigen.
Bundesminister Baum erklärt, daß die Erkundung eines
zusätzlichen Standorts von seiten des Bundes derzeit des-
halb nicht beabsichtigt sei. Der Bund behalte sich jedoch
vor, erforderlichenfalls auf diese Angelegenheit zurückzu-
kommen“; zum „10.10.1981“ wurde weiter dargestellt:
„MP Albrecht lehnt Paralleluntersuchungen zu Gorleben
ab (AP-Meldung).“613

Im Hinblick auf das weitere Vorgehen wurde in der Vor-
lage vorgeschlagen:

„1. Nach dem 21.3.1982 Kontaktaufnahme mit den in
Frage kommenden Ländern mit dem Ziel, ihre Unter-
stützung der Bundesregierung bei der Verwirklichung
ihres Konzepts hinsichtlich der Untersuchung zusätz-
licher Standorte sicherzustellen, so daß auch schon
vor der für Ende der 80er Jahre vorgesehenen Eig-
nungsaussage über den Salzstock Gorleben erforder-
lichenfalls jederzeit mit der Untersuchung anderer
Standorte begonnen werden kann.

2. Sorgfältige Prüfung der Ergebnisse der Schachtvor-
bohrungen im Salzstock Gorleben – gegebenenfalls
unter Einschaltung der RSK und SSK – und Ent-
scheidung, ob sich bereits daraus ein Erfordernis zur
Untersuchung zusätzlicher Standorte durch oberirdi-
sche Erkundungsmaßnahmen ergibt.“614

Unter Bezugnahme auf diese Vorlage wurde in einer wei-
teren Vorlage aus der Arbeitsgruppe 3 des BMI vom
4. März 1982 unter der Überschrift „Eingeleitete Maß-
nahmen“ zur „Vorbereitung des Endlagers Gorleben“ dar-

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611 Zitiert aus einer BMI-Vorlage vom 2. Februar 1982, MAT A 52,
Bd. 9, pag. 252 ff.

612 Vorlage aus dem BMI vom 2. Februar 1982, MAT A 52, Bd. 9,
pag. 252 ff. (254).

613 Vorlage aus dem BMI vom 2. Februar 1982, MAT A 52, Bd. 9,
pag. 231 ff. (233).

614

615

616

617

618
Vorlage aus dem BMI vom 2. Februar 1982, MAT A 52, Bd. 9,
pag. 252 (255).
Drucksache 17/13700

stellt: „Eignung von Gorleben als HAW-Endlager erst
der zweiten Hälfte der 80er Jahre nach bergmännischer
rschließung möglich. Obwohl bisher keine begründeten
weifel vorliegen, kann deshalb gegenwärtig Nichteig-
ng grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Des-
lb bereits veranlaßt

Untersuchung von Salzformationen außerhalb Nieder-
sachsens (Auftrag der PTB an BGR. Fertigstellung:
Frühjahr 1982)

Untersuchung der Eignung von Salzstöcken in Nieder-
sachsen. Damit verbunden auch Abschätzung des fi-
nanziellen Aufwandes und des Zeitbedarfes für Stand-
ortuntersuchungen (Auftrag des BMFT an BGR.
Fertigstellung: Frühjahr 1982 […]).

Untersuchungen zur Eignung von Granit (Auftrag des
BMFT an BGR. Fertigstellung: Frühjahr 1982)“615

er Zeuge Dr. Arnulf Matting, seinerzeit zuständiger Re-
ratsleiter beim BMI, bestätigte bei seiner Vernehmung,
ss die vorgenannten Studien Vorsorgemaßnahmen für
n Fall der Nichteignung Gorlebens gewesen seien. Man
be gesagt: „Eignungshöffig, ja, nach sorgfältiger Prü-
ng, aber nicht auszuschließen, dass irgendwas schief-
ht. Und um diese Situation auffangen zu können – im-
er in dem Bemühen, bei Gewährleistung von Sicherheit
n radioaktiven Abfall nicht beliebig lange irgendwie
ertägig liegen zu lassen –: Wir brauchen Alternativen,
e in überschaubaren Zeiträumen realisierbar sind.“ Ent-
rechend sei neben der Endlagerung in Salzformationen
ch Granitgestein auf seine Eignung geprüft worden.616

ntsprechend den dargestellten Aufträgen wurden in der
olge die genannten Studien vorgelegt.

der BGR-Studie „Bewertung von Salzformationen
ßerhalb Niedersachsens für die Errichtung von Endla-
rn“617 vom April 1982 wurde dargestellt, dass neben
iedersachsen allein Schleswig-Holstein über Salzstruk-
ren verfüge, die den Vorauswahl-Gesichtspunkten ge-
gen; zweiter Schwerpunkt der Studie sei die großflä-
ig verbreitete Salzlagerstätte des Werra-Fulda-Gebiets.

ezogen auf die Salzlagerstätten in Schleswig-Holstein
ar Ergebnis der Studie, dass „nur der Salzstock Sterup
ne Einschränkung als untersuchungswürdig anzusehen

t. Daneben kommen die Rotliegendsalinare der Struktu-
n Eisendorf-Gnutz und Krempe für eine Untersuchung
f ihre Eignung für ein Endlagerbergwerk in Betracht.

chleswig-Holstein bietet damit insgesamt deutlich weni-
r Untersuchungsziele als Niedersachsen.“618 Hinsicht-

ch der Salzlagerstätten des Werra-Fulda-Gebietes wurde
s Ergebnis dargestellt, dass „die Möglichkeiten für die

Vorlage aus dem BMI vom 4. März 1982, MAT A 52, Bd. 9,
pag. 248 (249).
Protokoll Nr. 41, S. 61.
BGR-Studie „Bewertung von Salzformationen außerhalb Nieder-
sachsens für die Errichtung von Endlagern“, MAT A 109, Bd. 1,
pag. 187367 ff.
BGR-Studie „Bewertung von Salzformationen außerhalb Nieder-

sachsens für die Errichtung von Endlagern“, MAT A 109, Bd. 1,
pag. 187367 ff. (187395).

Drucksache 17/13700 – 124 –

Errichtung eines Endlagerbergwerkes in Hessen als un-
günstig angesehen werden.“619

In der BGR-Studie „Eignung von Salzstöcken in Nieder-
sachsen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle“620 vom
19. Mai 1983 wurde ausgeführt, dass bei Anwendung der
in der Studie dargestellten Vorauswahlgesichtspunkte
15 Salzstöcke in Niedersachsen verblieben, die etwa den
Gesichtspunkten entsprechen, darunter auch der Salzstock
Gorleben.621 Am Ende der Vorauswahl stünden die vier
Salzstöcke Vorhop, Wahn, Weesen-Lutterloh und Zwi-
schenahn. Allerdings sei keiner von ihnen „ein Idealge-
bilde für die Errichtung eines Endlagerbergwerks“.622

Des weiteren wurde im April 1982 ein Berichtsentwurf
„Konzept der Bundesregierung zur Untersuchung der
Möglichkeiten der Endlagerung radioaktiver Abfälle in
Granit“ erstellt. Nach der Darstellung im Vorwort des
Konzeptes hatten Prof. Dr. Venzlaff von der BGR und
Dr. Kühn von der Gesellschaft für Strahlen- und Umwelt-
forschung die sachliche Ausarbeitung übernommen. Wei-
ter wurde in dem Vorwort ausgeführt, der Bericht gebe
einen „Überblick über den internationalen Stand der Ar-
beiten zur Endlagerung in Granit und die Bemühungen der
Bundesregierung, neben Arbeiten zur Endlagerung in Salz
auch auf dem Sektor der Endlagerung in Granit durch ei-
gene Untersuchungen sowie im Rahmen der internationa-
len Zusammenarbeit zielstrebig voranzukommen“.623

Auf die Frage, ob die „eingeleiteten Maßnahmen […],
quasi Vorsorgemaßnahmen für den Fall der Nichteignung
Gorlebens waren“ antwortete der Zeuge Dr. Arnulf
Matting: „Ja, das ist genau die Position. Man hat gesagt:
Eignungshöffig, ja, nach sorgfältiger Prüfung, aber nicht
auszuschließen, dass irgendwas schiefgeht. Und um diese
Situation auffangen zu können – immer in dem Bemühen,
bei Gewährleistung von Sicherheit den radioaktiven Ab-
fall nicht beliebig lange irgendwie obertägig liegen zu
lassen –: Wir brauchen Alternativen, die in überschauba-
ren Zeiträumen realisierbar sind.“624

In der dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 13. Juli
1983 zur untertägigen Erkundung des Salzstocks Gorle-
ben zugrundeliegenden Vorlage des BMI vom 5. Juli
1983 wurde insoweit ausgeführt: „Aufgrund der Eig-
nungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben ist derzeit die
Erkundung anderer Salzstöcke nicht erforderlich. Sollten
die untertägigen Erkundungen am Salzstock Gorleben

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619 BGR-Studie „Bewertung von Salzformationen außerhalb Nieder-
sachsens für die Errichtung von Endlagern“, MAT A 109, Bd. 1,
pag. 187367 ff. (187412).

620 BGR-Studie „Eignung von Salzstöcken in Niedersachsen zur Endla-
gerung radioaktiver Abfälle“, Entwurf, MAT A 96, Bd. 5,
pag. 105346 ff.

621 BGR-Studie „Eignung von Salzstöcken in Niedersachsen zur Endla-
gerung radioaktiver Abfälle“, Entwurf, MAT A 96, Bd. 5,
pag. 105346 ff. (105362, 105404).

622 BGR-Studie „Eignung von Salzstöcken in Niedersachsen zur Endla-
gerung radioaktiver Abfälle“, Entwurf, MAT A 96, Bd. 5,
pag. 105346 ff. (105363).

623 Konzept der Bundesregierung zur Untersuchung der Möglichkeiten
der Endlagerung radioaktiver Abfälle in Granit, MAT A 138, Bd. 47,

625

626

627
pag. 211 ff. (212).
624 Protokoll Nr. 41, S. 61.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

tgegen den bisherigen Erkenntnissen zeigen, daß dieser
s Endlager nicht geeignet ist, würde dies nur eine zeitli-
e Verschiebung zur Folge haben, weil im Bedarfsfall
f der Grundlage von bisher durchgeführten Untersu-
ungen über eignungshöffige Salzformationen kurzfris-

g andere Standorte benannt und aufgrund der bei der Er-
ndung von Gorleben gewonnenen Erfahrungen rasch
kundet werden könnten und die entstehende Zeitverzö-
rungen überbrückbar ist.“625

er Zeuge Dr. Arnulf Matting bezeichnete folgendes da-
aliges Vorgehen als „absolut richtig“ und „Standard-
nke“, dass im Prinzip bei allen Entscheidungen mitbe-
cksichtigt wurde, dass man – auch bei der Abfassung
s Zwischenberichts oder der Kabinettsentscheidung
m 17. Juli 1983 – wegen der Erkundungsergebnisse im

alzstock Gorleben, die jeweils nicht an der Eignungs-
ffigkeit haben zweifeln lassen, die Erkundung anderer

tandorte zurückgestellt hat, aber parallel trotzdem konti-
ierlich Alternativen geprüft hat, zum Beispiel in Form
n Studien.626

I. Die „Sicherheitskriterien für die Endlage-
rung radioaktiver Abfälle in einem
Bergwerk“ vom 5. Januar 1983

twa ein viertel Jahr vor Erstellung des „Zusammenfas-
nden Zwischenberichts über bisherige Ergebnisse der

tandortuntersuchung in Gorleben“ durch die PTB im Mai
83 und ein halbes Jahr vor der Kabinettsentscheidung
r die untertägige Erkundung wurden am 5. Januar 1983
e „Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver
bfälle in einem Bergwerk“627 im Bundesanzeiger veröf-
ntlicht.

soweit ist der Ausschuss der Frage nachgegangen, ob
e Sicherheitskriterien unabhängig von konkreten Stand-
ten und ausschließlich auf der Grundlage des damaligen
tuellen Stands von Wissenschaft und Technik entwi-
elt wurden oder ob sie ganz oder teilweise auf den

tandort Gorleben ausgerichtet waren. In diesem Zusam-
enhang hat der Ausschuss sich sowohl mit dem Zustan-
kommen als auch mit Inhalt und Zweck der Sicher-
itskriterien befasst.

. Vorgeschichte
er Veröffentlichung der Sicherheitskriterien 1983 war
ne langjährige Diskussion in der Fachwelt und der Öf-
ntlichkeit über die Erstellung von Kriterien für ein End-
ger für radioaktive Abfälle vorausgegangen, die sich als
hrzehntelanger Prozess unter der Beteiligung internatio-
ler Wissenschaftler darstellte.

er Zeuge Prof. Dr. Klaus Kühn führte dazu aus, dass
ie Basiskenntnis über Endlagerkriterien bereits in den
60er und 1970er Jahren vorlag“ und „das […] alles im

Kabinettsvorlage des BMI vom 5. Juli 1983, MAT A 52, Bd. 7,
pag. 169 ff. (172); vgl. unten Zweiter Teil, Kapitel C. V.
Protokoll Nr. 41, S. 75.

Bekanntmachung von Empfehlungen der Reaktor-Sicherheitskom-
mission, MAT A 108, Bd. 2, pag. 028243 ff., Dokument Nr. 16.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 125 –

Laufe der Zeit weiterentwickelt und verfeinert worden“
sei.628 Die von der RSK erarbeiteten Kriterien und die
hauptsächlich intensiv mit diesem Problemkreis Endlage-
rung radioaktiver Abfälle befassten internationalen Gre-
mien IAEA in Wien und die NEA der OECD in Paris hät-
ten im Laufe der Jahre immer wieder Kriterien entwickelt
und fortgeschrieben.629 So seien im Laufe der Zeit Krite-
rien entwickelt worden, „die sich auf unterschiedliche
geologische Formationen bezogen, dann aber auch auf
einzelne geologische Formationen spezifiziert worden
sind“.630

Im Mai 1977 beispielsweise hatte auch bereits die BGR
in einem Bericht an die Kommission der Europäischen
Gemeinschaften – Generaldirektor Forschung, Wissen-
schaft und Bildung – zum Thema „Langzeitlagerung
radioaktiver Abfälle – Katalog geeigneter geologischer
Formationen in der Bundesrepublik Deutschland“ zahl-
reiche relevante Auswahlkriterien für geologische Forma-
tionen für die Endlagerung radioaktiver Abfallstoffe zu-
sammengestellt.631

Anlässlich des Symposiums „Rede-Gegenrede“ im März/
April 1979 („Gorleben-Hearing“) zur grundsätzlichen si-
cherheitstechnischen Realisierbarkeit eines integrierten
nuklearen Entsorgungszentrums hatten sich deutsche und
internationale Wissenschaftler über die unterschiedlichen
Standpunkte zu dem Thema Endlagerkriterien auseinan-
der gesetzt.632

Weitere Zusammenstellungen relevanter Gesichtspunkte
für die Endlagersuche enthielten zum Beispiel eine Kurz-
studie des Zeugen Prof. Dr. Klaus Kühn vom Januar 1980,
die auf Anregung des damaligen Bundesministers für For-
schung und Technologie, Volker Hauff, für die Enquête-
Kommission des Deutschen Bundestages „Zukünftige
Kernenergiepolitik“ erarbeitet worden war. Ein wichtiger
Aspekt der „fachlichen und öffentlichen“633 Diskussion
war, wie der damalige Bundesminister für Forschung und
Technologie, Volker Hauff, in einem Vorwort zu der
1980634 erschienenen Informationsschrift „Kriterien für
ein Endlager für radioaktive Abfälle – Diskussionsbei-
träge“ zusammenfasste, dass „[m]it dem Wunsch nach der
Vorlage von Kriterien […] in der Öffentlichkeit häufig die
Vorstellung verknüpft [werde], als könne präzise Maß und
Zahl angegeben werden, die es auch dem interessierten
Laien erlauben, die Geeignetheit eines Salzstockes zu be-
urteilen. Solche Kriterien kann und wird es nicht geben.
Dafür ist das System „geologische Gesamtsituation – End-
lagerprodukte – Abfallprodukte“ zu komplex.“635

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628 Protokoll Nr. 46, S. 30 und S. 13 f.
629 Protokoll Nr. 46, S. 15 f.
630 Protokoll Nr. 46, S. 8.
631 BGR-Bericht: „Langzeitlagerung radioaktiver Abfälle – Katalog ge-

eigneter geologischer Formationen in der BRD“, MAT A 147,
Bd. 36, pag. 123229 ff.

632 BMFT: Kriterien für ein Endlager für radioaktive Abfälle – Diskussi-
onsbeiträge, MAT A 133, Bd. 3, pag. 003077 ff. (003124 ff.).

633 BMFT: Kriterien für ein Endlager für radioaktive Abfälle – Diskussi-
onsbeiträge, MAT A 96, Bd. 12, pag. 080264 ff. (080267).

634 Schreiben des BMI an das BMFT, MAT A 147, Bd. 3, pag. 004227.
635 636
BMFT: Kriterien für ein Endlager für radioaktive Abfälle – Diskussi-

onsbeiträge, MAT A 133, Bd. 3, pag. 003077 ff. (003080). 6
Drucksache 17/13700

er Zeuge Dr. Arnulf Matting, damals beim BMI zustän-
ger Referatsleiter, führte in seiner Vernehmung zu vier
n der niedersächsischen Landesregierung bei der Aus-

ahl des Salzstockes Gorleben zugrundegelegten Krite-
en – mögliche Unberührtheit des Salzstockes, ausrei-
ende Größe, Lage nicht mehr als 400 m unter Gelände
d keine nutzbaren Lagerstätten der engeren Standortre-
on – aus: „Also diese vier […] sind die Vorläufer dieser
icherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Ab-
lle in einem Bergwerk. Um da auch diese Frage, die ja
er im Raum steht, zu beantworten, darf ich darauf hin-
eisen, dass diese Kriterien keinen bestimmten Standort
d kein bestimmtes Endlagermedium nennen. Da ist we-
r vom Standort Gorleben die Rede noch vom Standort
oder Standort Y. Und da ist nicht von der Endlagerfor-
ation Steinsalz oder Granit oder sonst wie was die
ede, sondern ganz abstrakt, generell.“636

. Befassung der RSK

ie Sicherheitskriterien waren von der RSK in ihrer
8. Sitzung am 15. September 1982 abschließend bera-

n und dem Bundesinnenminister empfohlen worden.

) Aufgabe und Organisation

ufgabe der RSK war es, den Bundesinnenminister in
ragen der Sicherheit von Anlagen zur Spaltung sowie
r Sicherheit des Kernstoffbrennkreises einschließlich
r Sicherstellung und Endlagerung von Kernbrennstof-
n und radioaktiven Abfällen aus Kernbrennstoffen zu
raten (§ 2 Absatz 1 der Bekanntmachung über die Bil-
ng einer Reaktor-Sicherheitskommission in der Fas-
ng vom 15. Dezember 1980637). Die Mitglieder der
ommission waren unabhängig und an Weisungen nicht
bunden; zudem waren sie zu einer gewissenhaften und
parteiischen Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet (§ 3

bsatz 1 und 3 der Bekanntmachung vom 15. Dezember
80). Als Ergebnis ihrer Beratungen sprach die Kom-
ission Empfehlungen an den Bundesinnenminister aus,
e im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (§ 12 Ab-
tz 1 und 4 der Bekanntmachung vom 15. Dezember
80).

) Beratungen

nlässlich der ersten Sitzung des RSK-Ausschusses End-
ger am 7. Mai 1981 bat der Ausschuss die PTB als „den
künftigen Betreiber eines Bundesendlagers […], die
undlegenden technisch-wissenschaftlichen Überlegun-
n bei der Eignungsprüfung eines Salzstocks zur Auf-
hme von radioaktivem Abfall zusammenzustellen und
m zur Beratung vorzulegen.“ Der Ausschuss knüpfte
bei auch an die Diskussionen im RSK-Unterausschuss
ukleare Entsorgung über die Zweckmäßigkeit der Er-
ellung eines entsprechenden Regelwerks und dessen
undsätzliche Feststellung, dass „für Diskussionen in der
ffentlichkeit die Aufstellung von allgemein akzeptierten
Protokoll Nr. 41, S. 69.
37 Bundesanzeiger Nr. 10 vom 16. Januar 1981.

Drucksache 17/13700 – 126 –

sicherheitstechnischen Auslegungsgrundsätzen von gro-
ßer Bedeutung“ sei, an. Gleichzeitig stellte der Ausschuss
fest, dass auch nach umfangreichen internationalen Stu-
dien „allgemeingültige quantitative Anforderungen an die
Eignung eines Salzstocks nicht zu erstellen sind, da die
Prüfung sich immer wesentlich an standortspezifischen
Gegebenheiten orientieren muss“.638

Die aus der Komplexität resultierende Schwierigkeit ge-
nauer bezifferbarer quantitativer Kriterien639 war zuvor
auch von der PTB sowohl in einem Schreiben vom Fe-
bruar 1980640 als auch in ihrem für den RSK-Ausschuss
erarbeiteten Entwurf der Sicherheitskriterien aufgegriffen
worden und findet sich auch in den Sicherheitskriterien
selbst wieder. In einem Auszug aus dem Schreiben vom
8. Februar 1980 der PTB an den Bundesminister des In-
neren heißt es: „Die internationale Fachwelt ist sich da-
rüber einig, dass allgemein gültige quantitative Kriterien
für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in geologischen
Formationen nicht formuliert werden können“.641

Der Ausschuss Endlager diskutierte den von der PTB an-
gefertigten ersten Entwurf der Sicherheitskriterien vom
29. September 1981642 erstmals in seiner 5. Sitzung am
6. November 1981.643 Für die weitere Erarbeitung der
Kriterien auf Grundlage des Entwurfs wurde eine Ar-
beitsgruppe gegründet, bestehend aus Vertretern des BMI,
des BMFT, des RSK-Ausschusses Endlagerung, der PTB,
der GSF, des VDEW, der BGR, des Wirtschaftsverbandes
Kernbrennstoff-Kreislauf und der RSK-Geschäftsstelle.
Die Arbeitsgruppe sollte dabei folgende wesentlichen
Prinzipien und Gesichtspunkte berücksichtigen:

„– Die Kriterien sollen vorwiegend auf deutsche Ver-
hältnisse der Endlagerung in Bergwerken abge-
stellt werden.

– Sie sollen für alle Kategorien radioaktiver Abfälle
gelten.

– Die Kriterien sollen sich auf eine Art der Endlage-
rung radioaktiver Abfälle beziehen, die als war-
tungsfrei gilt, zeitlich unbefristet ist und eine si-
chere Beseitigung dieser Abfälle gewährleistet.

– Bei der Endlagerung in großtechnischem Maßstab
sollen nur solche Verfahren und Methoden zum
Einsatz kommen, bei denen eine Rückholbarkeit
nicht erforderlich wird.

– Die Sicherheit beruht auf dem Mehrbarrierenkon-
zept.

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638 Ergebnisprotokoll der 1. Sitzung des RSK-Ausschusses Endlager
vom 11. März 1981, MAT A 133, Bd. 3, pag. 003001 ff. (003010).

639 Vgl. Zweiter Teil, Kapitel C. III. 1.
640 BMFT: Kriterien für ein Endlager für radioaktive Abfälle – Diskussi-

onsbeiträge, MAT A 133, Bd. 3, pag. 003077 ff. (003082 ff.).
641 BMFT: Kriterien für ein Endlager für radioaktive Abfälle,

MAT A 96, Bd. 12, pag. 080265 ff. (080269).
642 Entwurf der Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver

Abfälle in geologischen Formationen vom 29. September 1981,
MAT A 133, Bd. 2, pag. 2107 ff.

643 Protokollentwurf der 5. Sitzung des RSK-Ausschusses Endlagerung

644

645

646

647
am 6. November 1981, MAT A 133, Bd. 3, pag. 003258 ff.
(003262 f.).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

– Die Kriterien sollen so allgemein abgefaßt wer-
den, daß sie auf verschiedene geologische Forma-
tionen anwendbar sind. Die standortspezifischen
Aspekte müssen im jeweiligen Planfeststellungs-
verfahren durch eine Sicherheitsanalyse, die dem
Gesamtsystem Geologie, Endlagerbergwerk und
Abfallprodukte/Gebinde Rechnung trägt, berück-
sichtigt werden.

– Das Gesamtsystem sollte so ausgeführt werden,
daß nach Beendigung der Einlagerung, Verfüllung
und Versiegelung keine weiteren Überwachungs-
maßnahmen notwendig werden.“644

ie Mitglieder der Arbeitsgruppe erarbeiteten mehrere
ntwürfe, die intensiv vom RSK-Ausschuss Endlager er-
tert wurden.645 In den Entwürfen der Arbeitsgruppe
urden sowohl die mündlichen als auch schriftlichen
inwendungen der Arbeitsgruppenmitglieder sowie der
om- und bergrechtlichen Aufsichtsbehörden, des Nie-
rsächsischen Landesamtes für Bodenforschung und der
RS berücksichtigt.646 In ihrer 178. Sitzung diskutierte
e RSK den 4. Entwurf der Kriterien sowie die vorlie-
nden Änderungsvorschläge des Oberbergamtes Claus-
al-Zellerfeld, der Gesellschaft für Strahlen- und Um-
eltforschung und des VDEW mit den Vertretern der an
r Erstellung der Entwürfe beteiligten Institutionen und
pfahl den überarbeiteten Entwurf dem BMI.647

ie dem Ausschuss vorliegenden Akten legen nahe, dass
e Sicherheitskriterien unabhängig vom Standort Gorle-
n unter Einbeziehung einer Vielzahl von Institutionen
d Behörden und Berücksichtigung nationaler und inter-
tionaler Forschungsergebnisse erarbeitet wurden.

ies bestätigte auch der Zeuge Dr. Alois Ziegler, seiner-
it Leiter des Referates „Entsorgung mit Wiederaufar-
itung“ im BMFT, vor dem Ausschuss. Er verwies zu-
m auf die Entwicklung des Konzeptes „Integriertes

ntsorgungszentrum“, mit dem die Bundesregierung
74 begonnen habe, und für dessen Standortsuche es be-
its „einen sehr umfangreichen Kriterienkatalog“ gege-
n habe, „auf das Entsorgungszentrum zugeschnitten“.
insichtlich des 1977 von der BGR im Auftrag der Euro-
ischen Gemeinschaften angefertigten Berichts über die
ologischen Gesichtspunkte bei der Endlagerung radio-
tiver Stoffe in geologischen Formationen führte der

euge aus, dass es „schon ganz undenkbar [sei], dass auf
n Standort Gorleben zugeschnitten dort Aussagen drin

Ergebnisprotokoll der 178. Sitzung der Reaktor-Sicherheitskommis-
sion am 15. September 1982, MAT A 141, Bd. 1, pag. 007024 ff.
(007029), Dokument Nr. 17.
Ergebnisprotokoll der 6. Sitzung des RSK-Ausschusses Endlagerung
am 16. März 1982, MAT A 133, Bd. 3, pag. 3283 ff. (3293); Ergeb-
nisprotokoll der 7. Sitzung des RSK-Ausschusses Endlagerung am
18. Mai 1982, MAT A 133, Bd. 3, pag. 3444 ff. (3448); Ergebnis-
protokoll der 8. Sitzung des RSK-Ausschusses Endlagerung am
6. Juli 1982, MAT A 133, Bd. 8, pag. 003478 ff. (3483 f.).
Ergebnisprotokoll der 8. Sitzung des RSK-Ausschusses Endlagerung
am 6. Juli 1982, MAT A 133, Bd. 8, pag. 003478 ff. (3483 f.).
Ergebnisprotokoll der 178. Sitzung der Reaktor-Sicherheitskommis-

sion am 15. September 1982, MAT A 141, Bd. 1, pag. 007024 ff.
(007030).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 127 –

sind, sondern Salz spielt als Formation eine Rolle, Ton
eine andere, Granit eine dritte usw.“. Auch auf die Arbeit
der RSK ging der Zeuge ein: „[…] weil diese Kriterien
auch von der Reaktor-Sicherheitskommission beraten
worden sind und jede Gelegenheit bestand, das zu disku-
tieren in der Reaktor-Sicherheitskommission, die auch
nicht alle Sachverständigen in ihrem Kreis hatte und an-
dere gehört hat, Literatur ausgewertet hat, muss ich an der
Stelle klar sagen: Nach meiner Kenntnis und Erinnerung
und nach dem geschilderten Prozess ist es völlig undenk-
bar, dass diese Kriterien irgendeine Komponente des Zu-
schnitts auf Gorleben haben, sondern ganz unabhängig
davon entwickelt worden sind.“648

Ebenso führte der Zeuge Prof. Dr. Klaus Kühn aus: „Die-
sem Ausschuss [RSK-Ausschuss Endlager, Anm. d. Verf.]
gehörte ich von 1977 an. Wir haben die Kriterien entwor-
fen. Dann sind sie durch die Plenarsitzung der Reaktor-
Sicherheitskommission gegangen, und die Reaktor-
Sicherheitskommission hat sie dann verabschiedet und
dem BMI zur Annahme empfohlen. […] Die Kriterien
sind nicht für den Standort Gorleben entwickelt worden,
sondern für ein Endlager für radioaktive Abfälle in einer
geologischen Formation.“649

c) Empfehlungen und Veröffentlichung
der Sicherheitskriterien

Die RSK empfahl auf ihrer 178. Sitzung am 15. Septem-
ber 1982 dem BMI die „Sicherheitskriterien für die End-
lagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk“. Diese
Sicherheitskriterien wurden als Empfehlung der RSK im
Bundesanzeiger am 5. Januar 1983 veröffentlicht.650

3. Zweck der Sicherheitskriterien
Der Sachverständige und ehemalige Vizepräsident des
BfS Henning Rösel erläuterte, dass die Sicherheitskrite-
rien entwickelt worden seien, „weil es als notwendig an-
gesehen wurde, die abstrakt-generellen Formulierungen
des § 9b [AtG] zu konkretisieren, um sowohl dem An-
tragsteller, sprich der PTB, als auch der Planfeststellungs-
behörde eine gemeinsame Grundlage im Sinne einer Ein-
heitlichkeit des Verwaltungshandelns zu geben. Das
heißt, es sollte eine gewisse Sicherheit hineinkommen,
um klarzumachen: Auf beiden Seiten, bei Antragsteller
und Behörde, gelten die gleichen Grundsätze.“651

Dementsprechend hat der Fachausschuss Brennstoffkreis-
lauf des 1982 als ständiges Bund-Länder-Gremium aus
Vertretern der atomrechtlichen Genehmigungs- und Auf-
sichtsbehörden der Länder und des BMI gegründeten
Länderausschusses für Atomkernenergie652 in seiner Sit-
zung am 24. März 1983 die Sicherheitskriterien beraten
und folgenden Beschluss gefasst: „Die Planfeststellungs-
behörden der Bundesländer nehmen die Kriterien zustim-

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648 Protokoll Nr. 39, S. 3.
649 Protokoll Nr. 46, S. 31.
650 Bekanntmachung von Empfehlungen der Reaktor-Sicherheitskom-

mission, MAT A 108, Bd. 2, pag. 028243 ff., Dokument Nr. 16.
651

653

654

655
Protokoll Nr. 7, S. 19.
652 Bundestagsdrucksache 17/7568, S. 1 f. 6
Drucksache 17/13700

end zur Kenntnis; die zuständigen Behörden werden sie
i laufenden und zukünftigen Planfeststellungsverfahren
rücksichtigen.“653

ie Sicherheitskriterien wurden sodann mit Rundschrei-
n des BMI vom 20. April 1983 an die für Atomanlagen
d anderweitige Verwendung von Kernbrennstoffen zu-

ändigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der
änder gesandt.654 Die Sicherheitskriterien sollten folg-
ch nicht allein für den Salzstock Gorleben gelten, son-
rn von allen zuständigen Länderbehörden in Planfest-

ellungsverfahren gemäß § 9b AtG angewandt werden.

er Zeuge Dr. Arnulf Matting, seinerzeit im BMI tätig, hat
es vor dem Untersuchungsausschuss bestätigt. In Hin-
ick auf die Formulierung des Fachausschusses Brenn-
offkreislauf „die Behörden werden sie [die Kriterien] bei
n laufenden und zukünftigen Planfeststellungsverfahren
rücksichtigen“ hat er ausgeführt: „Das kann, meine ich,
r heißen, dass man eben auch damals – und diese Krite-

en sind von 83 –, wie mehrfach besprochen, sich durch-
s vorstellen konnte, dass es notwendig wäre, anstelle
n Gorleben andere Standorte oder Planfeststellungsver-
hren zu bedenken. Dann hatte man hier ganz abstrakt ge-
rell für alle Standorte, die jemals in Frage kommen
nnten, den entsprechenden Kriteriensatz. Also nicht al-

in bezogen auf Gorleben, nicht bezogen allein auf Sali-
r, sondern auf alle infrage kommenden Gesteinsforma-

onen oder mögliche Endlagerformationen.“655

uch der Sachverständige Henning Rösel hat im Übrigen
rvorgehoben, dass die Kriterien für die untertägige Er-
ndung Gorlebens als sachliche Grundlage für die am

lanfeststellungsverfahren beteiligten Behörden dienten:
an mag die 1982/83 angelegten Kriterien rückblickend

itisieren, aber zu dem Zeitpunkt, als die Kriterien ver-
schiedet und verbindlich gemacht wurden, waren wir

oh, dass wir sie hatten, weil damit eine sachlich orien-
erte Basis gegeben war, die für alle Beteiligten – für
TB, NMU, Gutachter und das BMI als Aufsichtsbe-
rde – verbindlich war. Das war einer der Wünsche, die

ir hatten, um im Hinblick auf die Unterlagengewinnung
d die Sicherheitsnachweise in ein geordnetes Verfahren
kommen. Ich kann nicht nachvollziehen, inwiefern
n einem Aufweichen gesprochen werden könnte.“656

owohl der Zeuge Dr. Heinrich Illi, ab 1978 in der Abtei-
ng „Sicherstellung und Endlagerung“ der PTB und an-
hließend beim BfS tätig, als auch der Zeuge Dr. Alois

iegler verwiesen darauf, dass die Sicherheitskriterien
ch in anderen Genehmigungsverfahren angewandt wor-
n sind. So führte Dr. Heinrich Illi aus: „Nach meiner
uffassung sind sie unabhängig von konkreten Standor-
n, und zwar deshalb, weil wir diese im Genehmigungs-
rfahren Konrad angewendet haben, und die Standortge-

Schreiben des BMI vom 20. April 1983 an die Genehmigungs- und
Aufsichtsbehörden der Länder, MAT A 149, Bd. 36, pag. 174.
Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in
einem Bergwerk, Rundschreiben des BMI vom 20. April 1983,
GMBl. 1983, S. 220 ff.

Protokoll Nr. 41, S. 70.

56 Protokoll Nr. 7, S. 62.

Drucksache 17/13700 – 128 –

gebenheiten am Standort Konrad sind völlig verschieden
von denen in Gorleben.“657 Ähnlich äußerte sich der
Zeuge Dr. Alois Ziegler in Bezug auf die Frage, ob die
Kriterien ganz oder teilweise auf den Standort Gorleben
zugeschnitten seien: „Das ist nach meiner Erinnerung
überhaupt nicht der Fall. Warum? Einmal mussten diese
Kriterien, so wie sie publiziert worden sind, in aller Form
allen Formen von Endlagerung, wie sie damals im Ge-
spräch waren, gerecht werden. Und es war ja so, dass da-
mals ein Planfeststellungsverfahren für die Schachtanlage
Konrad und auch für die Schachtanlage Asse in Vorberei-
tung waren oder sogar schon beantragt waren. Die wur-
den erarbeitet, der Planantrag war gestellt, die Unterlagen
wurden bearbeitet.“658

Auch der Zeuge Jürgen Kreusch, Geologe und seinerzeit
Mitglied der Gruppe Ökologie e. V., Institut für ökologi-
sche Forschung und Bildung Hannover, nannte in seiner
Vernehmung auf die Frage, ob er Anhaltspunkte dafür
sehe, dass die Kriterien auf den Standort Gorleben zuge-
schnitten seien, keine konkreten inhaltlichen Aspekte:
„Wir haben uns immer nur gefragt: Wie kann es gehen,
dass 1982/1983 diese Kriterien auf einmal auftauchen,
ziemlich plötzlich, und offensichtlich auch relativ schnell
niedergeschrieben sind? […] Vorher wussten wir nicht,
dass daran gearbeitet wurde, und wenn man sich den Text
so anschaut, war unser Eindruck, dass er relativ schnell
geschrieben worden ist.“659

4. Inhalt der Sicherheitskriterien

Die veröffentlichten Sicherheitskriterien der RSK660 sind
untergliedert in mehrere Abschnitte. Neben einer Einfüh-
rung werden die Schutzziele und schließlich die Maßnah-
men zur Verwirklichung der Schutzziele, die Standortan-
forderungen, die Voraussetzungen für Errichtung und
Betrieb eines Endlagers, die Standorterkundung sowie
weitere Anforderungen dargestellt.

In der Einführung wird darauf rekurriert, dass es zweck-
mäßig sei, Kriterien zu entwickeln, die die nachstehenden
Schutzziele garantierten. Es könnten zudem keine allge-
meingültigen quantitativen Sicherheitskriterien festgelegt
werden. Die Kriterien ließen bewusst einen Ermessens-
spielraum zu; eine Konkretisierung erfolge im Rahmen
des Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahrens nach
dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik unter
besonderer Berücksichtigung des Einzelfalles (Ziff. 1).

Als Schutzziel bei der Endlagerung der radioaktiven Ab-
fälle in Bergwerken wird insbesondere der Schutz von
Mensch und Umwelt vor der Schädigung durch ionisie-
rende Strahlung dieser Abfälle genannt (Ziff. 2).

In der nachfolgenden Auflistung konkreter Vorgaben, die
die Erreichung der Schutzziele garantieren sollen, wird
unter anderem die Standortauswahl behandelt. Die Stand-

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657 Protokoll Nr. 10, S. 45.
658 Protokoll Nr. 39, S. 3.
659 Protokoll Nr. 84, S. 13.
660
(
Bekanntmachung von Empfehlungen der Reaktor-Sicherheitskom-
mission, MAT A 108, Bd. 2, pag. 028243 ff., Dokument Nr. 16.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

tauswahl sei nicht nur für die Errichtung und den Be-
ieb des Endlagerbergwerkes, sondern vor allem für die
angzeitsicherheit von Bedeutung (Ziff. 3.1).

es weiteren wird das Mehrbarrierenkonzept hervorgeho-
n, welches sich in der Technik bewährt habe. „Beim

ndlager wird zum sicheren Abschluß gegen die Bio-
häre eine Kombination folgender möglicher Barrieren
trachtet: Abfallform, Verpackung, Versatz, Endlagerfor-
ation, Deckgebirge/Nebenstein“. Durch einzelne oder
e Summe dieser Barrieren müsse sichergestellt werden,
ss nach menschlichem Ermessen keine unzulässige

reisetzung von radioaktiven Stoffen in die Biosphäre er-
lge (Ziff. 3.2).

ei Errichtung, Betrieb und Stillegung eines Endlagers
ien zudem die anerkannten Regeln der Technik an-
wenden, wobei der Weiterentwicklung von Wissen-
haft und Technik ausreichend Spielraum zu geben sei
iff. 3.3).

ie Bevölkerungsdichte in der Umgebung eines Endla-
rbergwerkes sei nur im Hinblick auf die übertägigen
nlagen relevant (Ziff. 4.2).

insichtlich der Endlagerformation, Deckgebirge und
ebengestein heißt es: „Die Endlagerformation muß aus
esteinen bestehen, die eine Erstellung und Nutzung von
tertägigen Hohlräumen unter Berücksichtigung der be-
nderen Anforderungen an die Endlagerung radioaktiver
bfälle ermöglichen. Die physikalischen und chemischen
igenschaften der Mineralien und Gesteine sowie mögliche
ineralreaktionen unter dem Einfluß der vorgesehenen

inlagerungsgebinde sind zu berücksichtigen. Deckgebirge
d Nebengestein müssen bei Radionuklidfreisetzungen
s dem Endlagerbergwerk dazu beitragen, unzulässige
onzentrationen in der Biosphäre zu verhindern. Daher ist
ne hohe Sorptionsfähigkeit für Radionuklide zur Erfül-
ng der Barrierenfunktion von Deckgebirge und Neben-
stein von Vorteil“ (Ziff. 4.4).

uch die hydrogeologischen Verhältnisse werden er-
ähnt. Die Wasserwegsamkeiten zwischen der Biosphäre
d dem im Betrieb befindlichen Endlagerbergwerk stell-

n einen potentiellen Freisetzungspfad für Radionuklide
r. „Solche Wegsamkeiten dürfen bei Endlagerformatio-
n allenfalls so gering sein, daß die Schutzfunktionen
s geologischen und technischen Barrieren-Systems er-
lten bleibt. Mögliche Auswirkungen durch die Einlage-
ng radioaktiver Stoffe (z. B. Wärmeeintrag) müssen da-
i berücksichtigt werden“ (Ziff. 4.6).

ur Bereitstellung von Daten für erste Aussagen über die
ignung einer geologischen Formation für die Endlage-
ng seien Erkundungsarbeiten von über Tage durchzu-
hren. Sie dienten zur Erlangung von Kenntnissen über
e Schichtenfolge im Deckgebirge/Nebengestein und in
r Endlagerformation sowie über die hydrogeologische

ituation. Zur untertägigen Erkundung müssten Schächte
d Strecken – diese bis etwa zum äußeren Rand der
raussichtlichen Einlagerungsfelder – erstellt werden
Ziff. 6.1 und Ziff. 6.2).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129 –

Von mehreren Zeugen wurde bestätigt, dass die Sicher-
heitskriterien dem damaligen Stand von Wissenschaft und
Technik entsprochen hätten. So führte der Zeuge Prof.
Dr. Klaus Kühn aus, dass etwa das Verständnis über das
Mehrbarrierenkonzept „nicht nur das Verständnis seiner-
zeit“ gewesen sei, sondern „[…] auch das heutige Ver-
ständnis, nach wie vor“.661

Nach Ausführung des Sachverständigen Prof. Dr. Wernt
Brewitz, damaliger Leiter des Fachbereichs „Endlagersi-
cherheitsforschung“ bei der Gesellschaft für Anlagen-
und Reaktorsicherheit, waren die Sicherheitskriterien
„damals der Stand von Wissenschaft und Technik, wobei
man sagen muss: Wenn man diese Sicherheitskriterien
aus heutiger Perspektive bewertet, stellt man fest, dass sie
Ausführungsmaßgaben dafür darstellen, wie man ein
Endlager baut, konstruiert und untersucht. Kriterien sind
also zum Teil da; das sind die Schutzziele.“662

Auch der Sachverständige Jürgen Kreusch, Geologe und
Mitglied des Ausschusses „Endlagerung Radioaktiver
Abfälle“ der Entsorgungskommission beim BMU sowie
der Gruppe Ökologie e. V., führte aus: „Die Sicherheits-
anforderungen bzw. Sicherheitskriterien von 1983 haben
damals schon im Großen und Ganzen dem Stand von
Wissenschaft und Technik entsprochen.“663

Der Zeuge Prof. Dr. Klaus Duphorn, der ab 1979 für die
PTB Quartärgeologische Untersuchungen sowie die Be-
wertung der Bohrergebnisse in Gorleben vorgenommen
hatte, erklärte in seiner Vernehmung, dass die Sicherheits-
kriterien die Weiterentwicklung von einer geologischen
hin zu einer stärker sicherheitstechnischen Orientierung
vollzogen hätten: „Bei den ersten Kriterien, die rauska-
men – das waren Bundesregierung und niedersächsische
Landesregierung –, stand ganz klar die geologische, oder
sagen wir besser: die geowissenschaftliche Linie im Vor-
dergrund, geowissenschaftliche Kriterien. Die vier Krite-
rien von Dr. Albrecht waren alle rein geowissenschaft-
lich, von 1978. Mit zunehmender Verschlechterung der
Bohrbefunde wurden Überlegungen angestellt konzeptio-
neller Art, inwieweit man jetzt andere – nicht geowissen-
schaftliche – Kriterien mit einfügen kann. Das war nur
eine Frage der Zeit. Das muss man auch tun; denn es
müssen nicht nur geologische Schutzziele erstellt werden,
sondern es müssen auch strahlenmedizinische Schutzziele
erstellt werden. Darum hat sich vor allem die Reaktor-Si-
cherheitskommission seinerzeit gekümmert.“664

Bezogen auf Kritiker, die das Fehlen von präzisen Anga-
ben bzgl. Maß und Zahl in den Sicherheitskriterien be-
mängelten, führte der Zeuge Prof. Dr. Klaus Kühn aus,
dass „eine geologische Situation nicht normierbar [sei].
[…] Man könne nicht vorschreiben in Maß und Zahl, wie
dick, wie groß das sein muss, sondern es geht darum, das
übergeordnete Ziel, nämlich den langfristigen Ausschluss
der radioaktiven Abfälle aus der Biosphäre, mit einer
Langzeitsicherheitsanalyse auszuarbeiten. Jede geologi-

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661 Protokoll Nr. 46, S. 36.
662 Protokoll Nr. 6, S. 34.
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Protokoll Nr. 6, S. 34.
664 Protokoll Nr. 12, S. 10.
Drucksache 17/13700

he Formation hat gewisse Vor- und gewisse Nach-
ile.“665

seiner für das BMFT erstellten Kurzstudie aus dem
hr 1980 hatte Prof. Dr. Klaus Kühn diesen Punkt bereits
ch schon ausgeführt mit: „Von den Kritikern der Endla-
rung in der Bundesrepublik Deutschland wird oft be-
uptet, dass es keine Kriterien gibt, mit denen z. B. eine
berprüfung eines Salzstocks auf seine Verwendungs-
öglichkeit als Endlagemedium ihrerseits möglich sei. In
r Tat gibt es keine Checkliste von Kriterien, außerdem
ch mit Maß und Zahl versehen, die nur abgehakt oder
it „Ja“ oder „Nein“ beantwortet zu werden braucht, um
nen Salzstock für die Endlagerung zu qualifizieren oder
disqualifizieren. Eine solche Liste kann und wird es
cht geben. Vielmehr ist ein solcher Bewertungskomplex
ne außerordentlich komplexe Analyse, bei der ermittelt,
sgewertet und gegeneinander abgewogen werden muss
]“.666

. Grundlage der Entscheidung der Bundes-
regierung zur untertägigen Erkundung:
„Zusammenfassender Zwischenbericht“
der PTB vom Mai 1983

ie bereits aufgezeigt, hat die Bundesregierung ihre Ent-
heidung zur untertägigen Erkundung des Standorts
orleben auf der Grundlage des „Zusammenfassenden
wischenberichts über bisherige Ergebnisse der Standort-
tersuchung in Gorleben“ der PTB getroffen.

er Ausschuss ist im Zusammenhang mit diesem zentra-
n Komplex des Untersuchungsauftrages der Frage nach-
gangen, ob Vertreter der Bundesregierung Einfluss auf
n Inhalt des Zwischenberichts genommen haben und
sbesondere, ob sie eine diesbezügliche Weisung an die
itarbeiter der PTB erteilt haben. Im Mittelpunkt stand
bei die Frage, ob Aussagen in der „Zusammenfassen-
n Bewertung“ des Zwischenberichts auf Druck von Mi-
steriumsmitarbeitern maßgeblich verändert wurden.

. Auftrag und Bedeutung des „Zusammen-
fassenden Zwischenberichts“

ach dem Abschluss der Bohrarbeiten an den Schacht-
hrplätzen Gorleben 5001 und 5002 und dem Vorliegen
r Ergebnisse der Schachtvorbohrungen, mit dem das
ertägige Erkundungsprogramm abgeschlossen war,667

ar als nächster Untersuchungsschritt die untertägige Er-
ndung des Salzstocks geplant, beginnend mit Maßnah-
en für das Schachtabteufen, der Erstellung von zwei
rkundungsschächten und dem Auffahren von Untersu-
ungsstrecken.668

it Schreiben vom 26. Januar 1983 beauftragte das
MFT in Abstimmung mit dem BMI die PTB, einen „zu-
mmenfassenden Zwischenbericht über die bisherigen

Protokoll Nr. 46, S. 16.
MAT A 31, Bl. 240392.
Protokoll Nr. 7, S. 33.

Schreiben von Reinhold Ollig, BMFT, vom 26. Januar 1983 an die
PTB, MAT A 139, Bd. 26, pag. 108039 f., Dokument Nr. 18.

Drucksache 17/13700 – 130 –

Ergebnisse der Standorterkundung in Gorleben im Hin-
blick auf die Nutzung des Salzstocks zur Endlagerung
von Abfällen aus der Wiederaufbereitung von Kernbrenn-
stoffen sowie [einen] Entscheidungsvorschlag über ein
Abteufen von Erkundungsschächten“ vorzulegen.669 In
dem Schreiben wurde dargelegt, dass „das Finanzvolu-
men zukünftiger Investitionen am Standort des geplanten
Endlagers und die Bedeutung des Projektes […] eine aus-
führliche Befassung der Bundesressorts mit den Ergeb-
nissen der Erkundung sowie den Konsequenzen für wei-
tere Maßnahmen erforderlich“ machten. Eine Beratung
im Ressortkreis sei noch vor der für April/Mai des Jahres
vom BMI und BMFT geplanten „Veranstaltung vor dem
Schachtabteufen“ notwendig, „um nach dieser Veranstal-
tung umgehend über die Bereitstellung von Haushaltsmit-
teln für das Schachtabteufen zu entscheiden“. Das BMFT
bat in dem Schreiben weiterhin, insbesondere die Unter-
suchungsergebnisse, die im Anschluss an die Informa-
tionsveranstaltung des Bundes in Lüchow am 15. und
16. Mai 1981 „ausführlich in der Öffentlichkeit disku-
tiert“ wurden, besonders zu berücksichtigten. Beispielhaft
wurden diesbezüglich Gas- und Laugevorkommen im
Salzstock, Volumina älteren Steinsalzes zur Endlagerung
wärmeentwickelnder Abfälle, quartäre Rinne und hydro-
geologische Verhältnisse, Störungen im Deckgebirge,
Möglichkeiten eines Wassereinbruchs und Transport von
Radionukliden genannt.670 Darüberhinaus wurde in dem
Schreiben um Zuleitung des Berichtes bis spätestens
Mitte April 1983 gebeten.

In einer handschriftlichen Notiz der PTB vom 28. Januar
1983 über ein Gespräch mit Reinhold Ollig, BMFT, betref-
fend den Statusbericht Gorleben heißt es: „Nach ersten
Vorstellungen von Herrn Ollig sollte der Zusammenfas-
sende Zwischenbericht Gorleben etwa 100 Seiten umfas-
sen (BGR, Fakten, Meinungen, Konsequenzen 50 Seiten,
Herrmann, Langer, Grübler, Gas zusammen 10 Seiten,
PSE 30 Seiten, Rest PTB) Gliederung ggf. wie bei der ge-
planten Info-Veranstaltung“.671

Der Zeuge Reinhold Ollig, zuständiger Referent im
BMFT und Verfasser des Auftragsschreibens, hat vor
dem Untersuchungsausschuss bekräftigt, dass der Zwi-
schenbericht in Auftrag gegeben wurde, weil dieser die
fachliche – und damit alleinige – Basis für eine Entschei-
dung der Bundesregierung über die untertägige Erkun-
dung gewesen sei.672

Auch der Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, damals
Leiter der für Endlagerfragen zuständigen Abteilung der
PTB, hat bestätigt, dass dieser Bericht angesichts der
„enorme[n] Investitionen“ die Grundlage für die Ent-
scheidung der Bundesregierung sein sollte und das
Schreiben den tatsächlichen Auftrag wiedergebe. Er er-
gänzte, dass auf Basis des Zwischenberichts auch die Öf-

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669 Schreiben von Reinhold Ollig, BMFT, vom 26. Januar 1983 an die
PTB, MAT A 139, Bd. 26, pag. 108039 f., Dokument Nr. 18.

670 Schreiben von Reinhold Ollig, BMFT, vom 26. Januar 1983 an die
PTB, MAT A 139, Bd. 26, pag. 108039 f., Dokument Nr. 18.

671 Handschriftliche Gesprächsnotiz der PTB, vom 28. Januar 1983,

673

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678
MAT A 52, Bd. 4, pag. 444.
672 Protokoll Nr. 43, S. 13.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ntlichkeit vor Ort informiert werden konnte.673 Das
ichtigste sei gewesen, „eine Aussage [zu] finden: Kön-
n wir mit hinreichender Gewissheit davon ausgehen,
ss sich Gorleben als geeignet erweist? Diese Frage ha-
n wir in dem zusammenfassenden Zwischenbericht klar
antwortet, ohne die Ungewissheiten zu vernachlässi-
n, die sich damals noch ergaben.“674

er Zeuge Dr. Heinrich Illi, seinerzeit Mitarbeiter bei der
TB in der für Endlagerfragen zuständigen Abteilung von
rof. Dr. Helmut Röthemeyer, hat gleichfalls bestätigt,
ss nach Wunsch des BMFT und des BMI auf der Basis
eses Berichts „eine Entscheidung über die untertägige
rkundung des Salzstocks getroffen werden [sollte]. Die
aumaßnahme war bedeutend, auch hinsichtlich ihres Fi-
nzvolumens.“675

er Zeuge Dr. August Hanning, zu diesem Zeitpunkt Re-
rent für Fragen der Kernenergie im Bundeskanzleramt,
läuterte vor dem Untersuchungsausschuss, dass der von
r PTB angeforderte Zwischenbericht Gegenstand einer
abinettsberatung werden sollte. Die Vorbereitung von
abinettsentscheidungen, eine Aufgabe des Bundeskanz-
ramtes, müsse auf solider und ordentlicher Grundlage er-
lgen. Es sei daher auch seine Aufgabe gewesen darüber
wachen, dass für die für Mitte 1983 vorgesehene Kabi-
ttsbefassung eine in sich schlüssige, plausible Entschei-
ngsgrundlage vorliegen sollte. Denn, so der Zeuge, „bei
eser Kabinettsbefassung ging es ja nun um eine ganz ent-
heidende Frage, nämlich um die Frage: Soll die berg-
ännische Erkundung begonnen werden? Das war doch
ne Frage von großer Dimension, finanzieller Dimension,
er auch von durchaus politischer Bedeutung für die

nergiesicherheit des Landes. Deswegen lag es sehr nahe,
ss man sich im Vorfeld dieser Kabinettsbefassung auch
f die Entscheidungsgrundlagen konzentrierte. Eine
ichtige Entscheidungsgrundlage sollte natürlich dieser
TB-Bericht sein. Dieser Bericht der PTB sollte bestimm-
n Anforderungen genügen, um auch eine tragfähige Ka-
nettsentscheidung herbeizuführen.“676

. Erstellung des Berichts und
Entwurfsfassungen

er von der PTB erstellte Zwischenbericht kam unter Be-
iligung der BGR (geologische Expertise), der DBE
ergmännische Expertise), Prof. Dr. A. G. Herrmann
eochemisches Institut der Universität Göttingen) sowie
m PSE (Sicherheitsaspekte) zustande677, die auch an
n Standortuntersuchungen oder an der Auswertung und
terpretation von Standortergebnissen beteiligt gewesen
aren678. Das Projekt „Sicherheitsstudien Entsorgung“

Protokoll Nr. 10, S. 17.
Protokoll Nr. 10, S. 17.
Protokoll Nr. 10, S. 43.
Protokoll Nr. 12, S. 49–50.
Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-
nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 133,
Bd. 3, pag. 003686 ff. (003692).
Schreiben von Dr. Heinrich Illi, PTB, vom 18. Februar 1982 an
BGR, DBE, Prof. Dr. Herrmann (Universität Göttingen) und Hahn-

Meitner-Institut, MAT A 139, Bd. 26, pag. 108025 ff. (108026),
Dokument Nr. 19.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 131 –

(PSE) wurde maßgeblich durch das HMI bearbeitet und
hat wiederum eine Vielzahl von Wissenschaftlern und In-
stitutionen befasst.679

Dr. Heinrich Illi, PTB, koordinierte die Erstellung des Zu-
sammenfassenden Zwischenberichtes und bat in einem
Schreiben vom 18. Februar 1983 an die BGR, die DBE,
Prof. Dr. A. G. Herrmann vom Geochemischen Institut der
Universität Göttingen und das Hahn-Meitner-Institut für
Kernforschung unter Übersendung eines Gliederungsent-
wurfes um zeitgerechte Zuleitung der Entwurfsfassun-
gen.680 Dies bestätigte er auch in seiner Zeugenverneh-
mung vor dem Untersuchungsausschuss: „Dann […] habe
ich auch die Koordinierung der Erstellung des zusammen-
fassenden Zwischenberichts in 83 als Arbeit gehabt“.681

Der Zwischenbericht wurde in acht Kapitel unterteilt:

1. Einführung

2. Standort

3. Geologische Verhältnisse

4. Bergwerk zur Erkundung des Salzstocks Gorleben

5. Endlager

6. Sicherheitsanalysen

7. Finanzieller Aufwand

8. Zusammenfassende Bewertung.682

Diese Struktur entsprach bereits dem ersten Entwurf der
Gliederung des Zwischenberichts vom Februar 1983.683
Die verschiedenen Kapitel des Berichts, die von den be-
teiligten Institutionen und Wissenschaftlern entspre-
chend ihrer Fachgebiete entworfen wurden684, sind durch
einen fortlaufenden Austausch der beteiligten Fachleute
und Behörden entstanden und in einer Endfassung zu ei-
nem Gesamtbericht zusammengefasst worden.685

Da an der Erstellung des Berichts mehrere Institutionen
und Fachleute mitwirkten und Untersuchungsergebnisse
verschiedener Disziplinen zusammentrugen, war die
„Zusammenfassende Bewertung“ des Berichts der ent-
scheidende Berichtsteil. Nach Aussage des Zeugen

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679 Protokoll Nr. 10, S. 88.
680 Schreiben von Dr. Heinrich Illi, PTB, vom 18. Februar 1982 an

BGR, DBE, Prof. Dr. Herrmann (Universität Göttingen) und Hahn-
Meitner-Institut, MAT A 139, Bd. 26, pag. 108025 ff. (108026),
Dokument Nr. 19.

681 Protokoll Nr. 10, S. 42.
682 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-

nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 133,
Bd. 3, pag. 003686 ff. (003689).

683 Schreiben von Dr. Heinrich Illi, PTB, vom 18. Februar 1982 an
BGR, DBE, Prof. Dr. Herrmann (Universität Göttingen) und Hahn-
Meitner-Institut, MAT A 139, Bd. 26, pag. 108025 ff. (108028 f.),
Dokument Nr. 19.

684 Vgl. zur Zuordnung Schreiben von Dr. Heinrich Illi, PTB, vom
18. Februar 1982 an BGR, DBE, Prof. Dr. Herrmann (Universität
Göttingen) und Hahn-Meitner-Institut, MAT A 139, Bd. 26,
pag. 108025 ff. (108030 ff.), Dokument Nr. 19.

685 Z. B. Notiz von Dr. Warnecke, PTB, vom 28. Februar 1983 über ein

686

687

688

689

690

691

692
Telefongespräch mit Prof. Dr. Memmert, Leiter PSE, MAT A 112,
Bd. 29, pag. 420.
Drucksache 17/13700

r. Heinrich Illi, seinerzeit bei der PTB in der für Endla-
rfragen zuständigen Abteilung tätig, hatte sich die PTB
ie Erstellung des Kapitels 8 [„Zusammenfassende Be-
ertung“] vorbehalten. Hier sollten die Untersuchungser-
bnisse zusammenfassend bewertet werden.“686

as Kapitel 8 liegt in den dem Untersuchungsausschuss
rliegenden Akten in mehreren Versionen vor:

– „1. Entwurf“ – „8. Bewertung der Ergebnisse“
ohne handschriftliche Korrekturen, laut hand-
schriftlicher Notiz am 5. Mai 1983 mit der BGR
und der DBE diskutiert687,

– dieser „1. Entwurf“ – „8. Bewertung der Ergeb-
nisse“ mit handschriftlichen Korrekturen, laut
handschriftlicher Notiz am 5. Mai 1983 mit der
BGR und der DBE diskutiert688,

– „Entwurf“ – „Zusammenfassung und Bewertung
der Ergebnisse“, laut handschriftlicher Notiz ver-
schickt am 6. Mai 1983 an die an der Erstellung
des Berichts Beteiligten689

– sowie in der Endfassung des Zusammenfassenden
Zwischenberichts über bisherige Ergebnisse der
Standortuntersuchung in Gorleben „8. Zusam-
menfassende Bewertung“ von „Mai 1983“690.

r. Heinrich Illi, bestätigte, dass der erste Entwurf des Ka-
tels 8 am 5. Mai 1983 mit der BGR und der DBE bespro-
en worden sei. Auch er habe an dieser Besprechung teil-
nommen. Die in der Besprechung einvernehmlich
troffenen Änderungen seien von der PTB umgesetzt
orden und eine zweite Fassung des Entwurfs dieses Ka-
tels 8 sei an die BGR (zu Händen Dr. Venzlaff), an die
BE (zu Händen Herrn Grübler), an Professor Herrmann
n der Universität Göttingen und an die Projektleitung
s Teilprojekts B Sicherheitsstudien Entsorgung des

MFT (Dr. Maass, HMI) mit der Bitte um Stellungnahme
rsandt worden.691 Laut dem Schreiben, mit dem der

euge Dr. Heinrich Illi die Entwurfsfassung vom 6. Mai
83 versandte, wurde die Stellungnahme bis zum 12. Mai
83 erbeten.692

Protokoll Nr. 10, S. 47.
Kapitel 8 des Zusammenfassenden Zwischenberichts der PTB,
„1. Entwurf“ – „8. Bewertung der Ergebnisse“, am 5. Mai 1983 mit
BGR und DBE diskutiert, MAT A 112, Bd. 28, pag. 50 ff., Doku-
ment Nr. 20.
Kapitel 8 des Zusammenfassenden Zwischenberichts der PTB,
„1. Entwurf“ – „8. Bewertung der Ergebnisse“, mit handschriftlichen
Korrekturen, am 5. Mai 1983 mit BGR und DBE diskutiert,
MAT A 112, Bd. 28, pag. 58 ff., Dokument Nr. 21.
Kapitel 8 des Zusammenfassenden Zwischenberichts der PTB, „Ent-
wurf“ – „8. Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse“, am
6. Mai 1983 an die an der Erstellung des Berichts Beteiligten ver-
schickt, MAT A 112, Bd. 28, pag. 42 ff., Dokument Nr. 22.
Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-
nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 133,
Bd. 3, pag. 003686 ff. (003826 ff.).
Protokoll Nr. 10, S. 47; Schreiben von Dr. Heinrich Illi, PTB, vom
6. Mai 1983, MAT A 112, Bd. 28, pag. 040 f.

Schreiben von Dr. Heinrich Illi, PTB, vom 6. Mai 1983,
MAT A 112, Bd. 28, pag. 040 f.

Drucksache 17/13700 – 132 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Der Zeuge Dr. Heinrich Illi erläuterte vor dem Aus-
schuss, dass der Satz ‚[e]ine mit dem Schachtabteufen pa-
rallel laufende Erkundung anderer Standorte vermeidet
Sachzwänge bei der Realisierung dieses Endlagers und
minimiert die noch bestehenden Risiken für die Endlage-
rung der geplanten Abfallmengen‘ auch Gegenstand der
Besprechung mit der BGR und der DBE am 5. Mai 1983
gewesen sei. Nach den Zeugenaussagen von Dr. Heinrich
Illi und Prof. Dr.-Ing. Dieter Kind, seinerzeit Präsident
der PTB, hätten sich jedoch die BGR und die DBE in der
Besprechung mit der PTB am 5. Mai 1983 ausdrücklich
gegen die Empfehlung zur Erkundung anderer Standorte
ausgesprochen.693 Auch in einem von Dr. Heinrich Illi an-
gefertigten Vermerk vom 24. Juli 1985 wird Bezug auf
die Besprechung am 5. Mai 1983 genommen. Darin heißt
es, dass ein weiterer Kernpunkt der ersten Ergebnisbe-
wertung der PTB, also dem Kapitel 8, „der Hinweis auf
vorsorgliche Erkundungsmaßnahmen an anderen Stand-
orten (Standortvorsorge) [gewesen sei]. BGR und DBE
lehnten diesen Teil der Ergebnisbewertung entschieden
ab.“694 Auch das Hahn-Meitner-Institut für Kernfor-
schung Berlin äußerte sich in einem Schreiben vom
13. Mai 1983 an Dr. Illi, PTB ablehnend: „Der Wunsch
nach Erkundungsmaßnahmen an andere Orte zum jetzi-
gen Zeitpunkt läßt sich daher meines Erachtens aus den
vorliegenden Ergebnissen der übertägigen Erkundung des
Standortes Gorleben nicht ableiten.“695

Sowohl der Entwurf des Kapitels 8 vom 5. Mai 1983 als
auch der Entwurf vom 6. Mai 1983 enthielten noch die
Empfehlung zur Erkundung anderer Standorte, damit aus-
reichend Kapazität für die Endlagerung künftig anfallen-
der Abfälle vorhanden ist. Der entsprechende Absatz in
der am 6. Mai 1983 versandten Fassung lautete insgesamt
wie folgt: „Viele Aussagen und Ergebnisse des Berichtes
sind wegen der noch nicht erfolgten Bestätigung durch die
untertägige Erkundung mit Unsicherheiten behaftet. Das
darin liegende Risiko hinsichtlich der Art und der Menge
endlagerbarer radioaktiver Abfälle kann durch vorsorgli-
che Erkundungsmaßnahmen an anderen Standorten
(Standortvorsorge) verringert werden. Mit dem Schacht-
abteufen parallel laufende übertägige Erkundungsmaß-
nahmen anderer Standorte vermeiden somit Sachzwänge
bei der Realisierung dieses Endlagers. Dies würde auch
die Akzeptanz des Standortes Gorleben erhöhen.“696

In der Endfassung des „Zusammenfassenden Zwischen-
berichts“ der PTB ist die Empfehlung, weitere Standorte
zu erkunden, nicht mehr enthalten.

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sc693 Dr. Heinrich Illi, Protokoll Nr. 10, S. 47; Prof. Dr. Dieter Kind, Pro-

tokoll Nr. 10, S. 92.
694 Vermerk der PTB vom 24. Juli 1985, MAT A 52, Bd. 12,

pag. 000138 f., Dokument Nr. 23.
695 Schreiben des Hahn-Meitner-Institutes vom 13. Mai 1983 an

Dr. Heinrich Illi, PTB, MAT A 52, Bd. 4, pag. 25 ff. (27).
696 Kapitel 8 des Zusammenfassenden Zwischenberichts der PTB, „Ent-

wurf“ – „8. Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse“, am
6. Mai 1983 an die an der Erstellung des Berichts Beteiligten ver-
schickt, MAT A 112, Bd. 28, pag. 042 ff., Dokument Nr. 22.

697

698

699

700

701

702
. Besprechung am 11. Mai 1983
m 11. Mai 1983 fand in der PTB eine Besprechung statt,
der auch Vertreter der Bundesregierung teilnahmen. In
eser Besprechung wurde auch über den „Zusammenfas-
nden Zwischenbericht“ der PTB gesprochen.

diesem Zusammenhang ist der Ausschuss der Frage
chgegangen, ob die Vertreter der Bundesregierung an-
sslich dieser Besprechung der PTB inhaltlich Einfluss
f den Zwischenbericht genommen haben, und insbe-
ndere ob sie eine Weisung erteilt haben, die Empfeh-
ng zur Erkundung anderer Standorte aus dem Kapitel 8
usammenfassende Bewertung) zu entfernen.

) Anlass und Gegenstand
er Ausschuss hat insoweit zunächst untersucht, aus wel-
em Anlass die Besprechung am 11. Mai 1983 anberaumt
orden war. Unstreitig ist, dass es auch um die Vorberei-
ngen der für Mai 1983 geplanten Informationsveranstal-
ng des Bundes vor dem Schachtabteufen in Hitzacker
ng.697

ach Aussage des Zeugen Dr. Heinrich Illi, Mitarbeiter
r PTB, hatte die Besprechung am 11. Mai 1983 „mit der

rstellung des Berichts erst einmal nichts zu tun […]. Es
ng wirklich um die Vorbereitung der Hitzacker-Veran-
altung. Die ist am 27./28. gewesen.“698 Das sei ihm klar
worden, nachdem er seine handschriftlichen Notizen ge-
sen habe.699 Auch in einem von Dr. Heinrich Illi angefer-
gten Vermerk von 1985 hinsichtlich einer möglichen
eisung in Bezug auf den „Zusammenfassenden Zwi-
henbericht“ heißt es: „Bezug: Gespräch am 11.05.1983
der BGR zur Vorbereitung der Informationsveranstal-
ng des Bundes vor dem Schachtabteufen am 27./28. Mai
83 in Hitzacker“.700

uch für den Zeugen Prof. Dr. Dieter Kind, Präsident der
TB von 1975 bis 1995, der jedoch selbst nicht an dem
espräch teilgenommen hatte, war die Informationsver-
staltung des Bundes ein Aspekt des Gesprächs: „Das
nn ich mir gut vorstellen, wenn man schon mal zusam-
enkommt und die Veranstaltung Hitzacker steht am Ho-
zont, dass man auch darüber gesprochen hat.“701 Im
brigen aber sei „[d]iese […] interne Sitzung, von der
TB anberaumt worden, wo man vorhandene Entwürfe
r diesen Bericht in dem gleichen Kreis, aus dem der Be-
cht entstanden ist, diskutieren wollte.“702

ür den Zeugen Prof. Dr. Helmut Röthemeyer ging es bei
eser Besprechung ebenfalls um „die Informationsveran-
altung des Bundes vor dem Schachtabteufen“, zugleich
er auch um „diesen Entwurf unserer Fassung“ des Zwi-
henberichts. Die PTB wollte „mit Fachleuten reden,

Vgl. hierzu Zweiter Teil, Kapitel G. I. 1. e).
Protokoll Nr. 10, S. 64.
Protokoll Nr. 10, S. 60.
Vermerk der PTB vom 24. Juli 1985, MAT A 52, Bd. 12,
pag. 000138 f., Dokument Nr. 23.
Protokoll Nr. 10, S. 98.
Protokoll Nr. 10, S. 90.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 133 –

und ich wollte mit Fachleuten diese Argumente diskutie-
ren.“703

b) Teilnehmer
An der in den Räumen der BGR stattfindenden Bespre-
chung704 nahmen ausweislich der vom Zeugen
Dr. Heinrich Illi gefertigten handschriftlichen Gesprächs-
notizen705 sowie eines von Dr. Heinrich Illi 1985 angefer-
tigten Vermerks706 folgende Personen teil:

– Hanning, Bundeskanzleramt [Zeuge Dr. August
Hanning]

– Bloser, BMI [Zeuge Dr. Manfred Bloser]

– Dr. Arnulf Matting, BMI [Zeuge Dr. Arnulf
Matting]

– Ziegler, BMFT [Zeuge Dr. Alois Ziegler]

– Venzlaff, BGR

– Jaritz, BGR

– Griesel707, BGR

– Meister

– SE 1 Röthemeyer, PTB [Zeuge Prof. Dr. Helmut
Röthemeyer]

– Vl Viehl, PTB

– Ws Wosnik, PTB [Zeuge Gert Wosnik]

– Il Illi, PTB [Zeuge Dr. Heinrich Illi]

– Grübler, DBE

– Kuhlke708, Infostelle

– Vierhuff, BGR

Nach Angaben des Zeugen Dr. Heinrich Illi sei die hand-
schriftliche Gesprächsnotiz kein förmliches Protokoll und
auch nicht an die Teilnehmer verteilt worden, sondern sie
sei für den Verbleib in den Akten der PTB bestimmt ge-
wesen, um ihm als Arbeitsunterlage zu dienen.709

Der Ausschuss hat sich auch mit der Frage befasst, wie es
zu der Teilnahme der Vertreter der Bundesregierung an
der Besprechung kam.

Der Zeuge Dr. Arnulf Matting, damals Mitarbeiter im
BMI, erklärte auf diese Frage hin, dass er sich „an diese
Sitzung überhaupt nicht erinnern“ könne, Dr. Hanning,

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703 Protokoll Nr. 10, S. 15.
704 Protokoll Nr. 10, S. 73 und S. 92.
705 Handschriftliche Gesprächsnotiz von Dr. Heinrich Illi vom 11. Mai

1983, MAT A 52, Bd. 4, pag. 000012 ff. und Leseabschrift,
MAT A 52/1 (neu) (neu), S. 1, Dokument Nr. 24.

706 Vermerk der PTB vom 24. Juli 1985, MAT A 52, Bd. 12,
pag. 000138 f., Dokument Nr. 23.

707 Hinweis: In der Leseabschrift der handschriftlichen Notizen von
Dr. Heinrich Illi heißt es „Grisch“, in dem Vermerk von Dr. Heinrich
Illi dagegen „Griesel“.

708 Hinweis: In der Leseabschrift der handschriftlichen Notizen von
Dr. Heinrich Illi heißt es „Kulke“, in dem Vermerk von Dr. Heinrich

710

711

712

713

714
Illi dagegen „Kuhlke“.
709 Protokoll Nr. 10, S. 68. 7
Drucksache 17/13700

r. Ziegler, Dr. Bloser und er damals jedoch ständig in
ontakt gestanden hätten, so dass das gemeinsame Auf-
eten „sicherlich kein Zufall“ gewesen sei.710

uch der Zeuge Dr. Alois Ziegler, seinerzeit zuständiger
eferatsleiter im BMFT, konnte sich an die Sitzung nicht
innern. Er könne sich auch nicht entsinnen, weshalb
cht nur er „als derjenige, der den Auftrag seitens der
undesregierung zu verfolgen und terminlich zu koordi-
eren hatte, da war, sondern auch andere. Über die Be-
ngungen, die dazu führten“, wüsste er „wirklich gar
ine Erinnerung mehr beizusteuern.“711 Dr. Alois Ziegler
gänzte, es sei „gar nicht unüblich, dass bei Schlussre-
ktionen von Forschungs- und Untersuchungsberichten
e Stelle schon mal im Entwurf – so wird es wohl gewe-
n sein – einen Bericht vorgelegt hat und man als Emp-
nger dieses Berichts dann sagt: Ich hätte aber gerne
ch Aussagen dazu […]. – Dass solche Dinge Anlass

aren, den Bericht zu steuern im Redaktionellen, und be-
immte Aussagen, die zugesagt waren – jetzt nicht in der
ualität oder Begründung – schlüssig genug oder so dar-
stellt waren.“712

er Zeuge Reinhold Ollig, der selbst nicht an der Bespre-
ung teilgenommen hatte, jedoch zum damaligen Zeit-
nkt als zuständiger Referent im Referat von Dr. Alois

iegler tätig gewesen war, erklärte, sich „in keinster
eise dran [zu] erinnern.“ Er wisse auch nicht, „wer zu
esem Gespräch eingeladen hat, […], ob es die BGR
ar, ob es die PTB war, wer immer das war. Ich habe
ch in den Unterlagen keine Einladung gefunden.“713
er Zeuge ergänzte, dass „die Ressorts immer im ,Drei-
ang‘ aufgetreten“ seien. Er könne sich „an keine Allein-
nge in diesem Beritt erinnern. Wenn Herr Matting dort
s die formelle Aufsichtsbehörde über die PTB oder auch
er das Verfahren gesagt hat: ,Ich will an dieser Bespre-
ung teilnehmen‘, da hat er natürlich das Recht dazu,
d dann hat er seine Ressortkollegen informiert, und
nn ist man dahin gefahren. Also, ich halte das auch für
nen völlig normalen Vorgang.“ Die PTB habe Bespre-
ungen auch allein abhalten können, die Vertreter der

undesregierung hätten sich „längst nicht in jede Bespre-
ung reingedrängt.“ Er halte das daher „nicht für einen
dramatischen Vorgang.“714

er Zeuge Dr. August Hanning, seinerzeit Referent für
ragen der Kernenergie im Bundeskanzleramt, konnte
ch an die näheren Umstände der Besprechung gleichfalls
cht erinnern. Es sei jedoch im Rahmen der Vorbereitung
ner Kabinettsentscheidung „eigentlich nicht ungewöhn-
ch, dass ein Vertreter des Kanzleramts teilnimmt.“715

er Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthemeyer hingegen bestä-
gte in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsaus-
huss Presseberichte, dass die Vertreter der Ministerien
erwartet erschienen seien. Er hätte „diese Diskussion

Protokoll Nr. 41, S. 53 f.
Protokoll Nr. 39, S. 12.
Protokoll Nr. 39, S. 12.
Protokoll Nr. 43, S. 3.

Protokoll Nr. 43, S. 3.

15 Protokoll Nr. 12, S. 56.

Drucksache 17/13700 – 134 –

lieber etwas später geführt, wenn Klarheit unter uns Wis-
senschaftlern geherrscht hätte.“716

Dem Zeugen Prof. Dr. Dieter Kind zufolge, der an der
Sitzung selbst nicht teilgenommen hatte, seien „Vertreter
von Bonner Ministerien“ aufgetaucht, „ohne eingeladen“
gewesen zu sein: „Ich kann gut nachempfinden, dass man
– das muss Herr Röthemeyer wohl gewesen sein, der zu
dieser Sitzung eingeladen hatte – überrascht war, dass auf
einmal Leute kamen vom Ministerium, die natürlich auch
etwas zu sagen hatten, aber dass die auf einmal da waren,
bevor man intern unter den Wissenschaftlerkreisen und
den Instituten sich voll ausgesprochen und geeinigt hatte.
So muss das wohl gewesen sein, dass die Betreffenden
das als nicht freundlichen Akt angesehen haben, sondern
gewollt haben: Lasst uns erst mal unter uns die Sache
klarziehen, und dann sprechen wir mit Bonn.“ Er könne
„hier nicht eine unzulässige, unangebrachte Einmischung
sehen.“ Es sei „einfach ungeschickt von den Bonnern [ge-
wesen], da aufzutauchen, ohne zu dieser Sitzung eingela-
den zu sein. Das ist meine Deutung.“717

Prof. Dr. Dieter Kind ergänzte, er könne sich vorstellen,
dass Vertreter der BGR und der DBE Mitarbeiter der
Ministerien über das Gespräch informiert haben könnten,
da die PTB auf die Empfehlung zur Erkundung anderer
Standorte auch nach der Besprechung mit DBE und BGR
am 5. Mai 1983 beharrt habe. Der Zeuge führte aus: „Es
waren in diesem Kreis, der da zusammenarbeitete, BGR
und DBE, starke Partner und sie waren definitiv gegen an-
dere Standorte. Als die merkten, dass die PTB, obwohl sie
ihre Bedenken gegen andere Standorte vorher schon ge-
sagt hatten, immer noch diesen Passus drin hatte, mag ei-
ner von denen bei einem Gespräch in Bonn gesagt haben:
,Hört mal, die PTB scheint stur zu sein‘, und dass sie dann
beschlossen haben: Dann wollen wir doch mal dazukom-
men. – Die Sitzung war in der BGR in Hannover und nicht
in Braunschweig; aber das spielt keine Rolle. Eingeladen
hatte, soviel ich weiß, Herr Röthemeyer als der sozusagen
vom Auftrag her verantwortliche Mann.“718

Der Zeuge Dr. Manfred Bloser, 1983 als Referent im BMI
tätig, bekundete, es sei „eigentlich nicht Stil des Ministe-
riums gewesen, unerwartet irgendwo reinzuplatzen. Es ist
vielmehr so, dass natürlich das abgesprochen war, ob-
gleich möglicherweise die PTB natürlich im internen
Kreis mit BGR und DBE erst mal alleine diesen Bericht
verhandeln wollte.“ Da er diese Sitzung nicht organisiert
habe, wüsste er nicht, „welche Absprachen da vorher
stattgefunden“ hätten. Er gehe davon aus, „dass das vom
BMFT organisiert worden [sei]. […] Der BMI wurde im-
mer zugezogen, um die heißen Kartoffeln oder die heißen
Kohlen da rauszuholen. So war mein Empfinden.“719

Die Akten des Ausschusses enthalten einen Vermerk vom
10. Mai 1983 mit drei Anlagen720 des Zeugen Reinhold

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716 Protokoll Nr. 10, S. 20.
717 Protokoll Nr. 10, S. 89 ff.
718 Protokoll Nr. 10, S. 92.
719 Protokoll Nr. 72, S. 2 f.
720

721

721

722

723

724

725

726
Anlage 1 ist ein Vergleich der anfallenden endzulagernden Abfall-
mengen zwischen einer WAA mit einem Jahresdurchsatz von 350 t
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

llig aus dem BMFT über ein Telefongespräch mit dem
maligen BGR-Abteilungsleiter Prof. Dr. Venzlaff721.
uf der ersten Seite des Vermerks befindet sich eine
ndschriftliche Notiz, wonach eine Kopie „für ChefBK
d BMI beigefügt“ sei722.

diesem Vermerk, der einen Tag vor der PTB-Bespre-
ung am 11. Mai 1983 datiert ist, berichtete Reinhold
llig darüber, dass Prof. Dr. Venzlaff ihn über folgende
TB-Aussage aus dem Entwurf des Abschlusskapitels des
TB-Zwischenberichtes informierte: „Viele Aussagen und
rgebnisse des Berichtes sind wegen der noch nicht er-
lgten Bestätigung durch die untertägige Erkundung und
nsicherheiten behaftet. Das darin liegende Risiko hin-
chtlich der Art und Menge endlagerbarer radioaktiver Ab-
lle kann durch vorsorgliche Erkundungsmaßnahmen ande-
r Standorte (Standortvorsorge) verringert werden. Mit dem
chachtabteufen parallel laufende übertägige Erkundungs-
aßnahmen anderer Standorte vermeiden somit Sach-
änge bei der Realisierung dieses Endlagers. Dies würde
ch die Akzeptanz des Standortes Gorleben erhöhen.“723

weiteren Verlauf des Vermerkes setzte sich Reinhold
llig kritisch mit der durchgegebenen PTB-Aussage aus
m Entwurf des Zwischenberichts inklusive der ange-
rochenen Frage der „mit dem Schachtabteufen parallel
ufenden übertägigen Erkundungsmaßnahmen anderer
tandorte“ auseinander724. Er stellt u. a. fest: „Diese Aus-
hrung ist völlig unverständlich, denn: 1. wird das Ri-
ko hinsichtlich der Art und Menge endlagerbarer radio-
tiver Abfälle ohne die untertägige Erkundung in
orleben nicht geringer durch vorsorgliche (obertägige)
rkundungsmaßnahmen an anderen Standorten […]. Da-
ber hinaus ist ein besseres Deckgebirge an einem ande-
n Standort nicht die Garantie dafür, daß der Salzstock
n Anforderungen unbedingt genügt.“725

) Die Rolle der Vertreter des BK,
BMI und BMFT

er Ausschuss ist in diesem Zusammenhang der Frage
chgegangen, inwieweit die Vertreter des BK, des BMI
d des BMFT in der Besprechung am 11. Mai 1983 auf
n Inhalt des Zwischenberichts der PTB Einfluss genom-
en haben. Ausgangspunkt der Untersuchung war insbe-
ndere eine Passage in den vom Zeugen Dr. Heinrich Illi
fertigten handschriftlichen Notizen der Besprechung,
rzufolge Dr. Arnulf Matting folgenden Hinweis gab:
MI will nicht, daß andere Standortvorschläge in den Be-

cht eingehen“ 726.

bzw. 1400 t (MAT A 96, Bd. 38, pag. 158006). Anlage 2 ist ein Brie-
fentwurf zur Frage der Untersuchung weiterer Standorte neben Gor-
leben (MAT A 96, Bd. 38, pag. 158007–158009). Anlage 3 enthält
den damals aktuellen Entwurf des Kapitels „Zusammenfassung und
Bewertung der Ergebnisse“ aus dem PTB-Zwischenbericht (MAT A
96, Bd. 38, pag. 158010 ff. (158012–158019)).
MAT A 96, Bd. 38, pag. 158004–158019.
MAT A 96, Bd. 38, pag. 158004–158019.
MAT A 96, Bd. 38, pag. 158004.
MAT A 96, Bd. 38, pag. 158004–158005.
MAT A 96, Bd. 38, pag. 158004–158005.
Handschriftliche Gesprächsnotiz von Dr. Heinrich Illi vom 11. Mai

1983, MAT A 52, Bd. 4, pag. 000012 ff. und Leseabschrift,
MAT A 52/1 (neu) (neu), S. 9, Dokument Nr. 24.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135 –

Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss untersucht, ob
eine entsprechende verbindliche Weisung an die PTB er-
teilt wurde und ob die laut handschriftlicher Notiz von
Dr. Heinrich Illi getätigte Äußerung von Dr. Arnulf
Matting für die Ausführungen in dem Zwischenbericht
zur technischen Sicherheit des Standortes Gorleben rele-
vant war.

Auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE
GRÜNEN („Behinderung kritischer Aussagen über den
Salzstock Gorleben“)727 hin hat die Bundesregierung am
6. September 1985 mitgeteilt: „Eine Weisung an die PTB,
auf Überlegungen hinsichtlich anderer möglicher Stand-
orte zu verzichten, gab und gibt es nicht.“728 Auch laut ei-
nem Schreiben des BMI an die PTB vom 6. August 1985
mit Antwortvorschlägen auf diese parlamentarische An-
frage gibt es „[d]ie mit der Frage unterstellte Weisung an
die PTB […] nicht.“729

Entsprechend hat der damalige Vertreter des BMI,
Dr. Arnulf Matting, als Zeuge vor dem Ausschuss ver-
neint, dass es sich bei dieser Äußerung um eine formale
Weisung gehandelt habe. Er „habe die Weisung einmal
vom Sachlichen her begriffen: Wir wollen das [alternative
Standortvorschläge] nicht, weil eben keine Notwendigkeit
zum damaligen Zeitpunkt gesehen wurde. Eine formale
Weisung ist es nicht.“730 Diese Äußerung sei nur eine Bitte
und keine fachliche Anordnung an die PTB gewesen:
„Also, eine Weisung gab und gibt es nicht, und so ist mir
das auch in Erinnerung. Wir haben die Bitte geäußert:
Lasst das weg. Konzentriert euch auf das, was die eigent-
liche Aufgabe des PTB-Berichts ist, nämlich: Nehmt Stel-
lung umfassend und fachlich sorgfältig in Abstimmung ja
auch mit der BGR.“731 Er betonte, „dass die Frage alterna-
tiver Standorte weggelassen werden sollte […] war ge-
meinsame Auffassung aller Ministerien – aber nicht Ein-
griffe in irgendwelche fachliche Substanz.“732 Sein
Hinweis stehe außerhalb der sicherheitstechnischen Beur-
teilung des Standortes Gorleben: Die „fachlich-sachlichen
Aspekte sollen in dem PTB-Bericht drinstehen, und das
Entsorgungspolitische, das soll eben in der Kabinettvor-
lage weiter behandelt werden […] Und ich meine, dass
man das schon durchaus trennen kann. Gut; ob man es
hätte wirklich trennen müssen, ist eine andere Frage. Aber
die Bundesregierung war damals der Auffassung: Jawohl,
das machen wir sozusagen in eigener Zuständigkeit.“733
Dass die Vertreter der Bundesregierung nicht fachlich auf
die PTB einwirken wollte, wird bestätigt durch seine in der
handschriftlichen Notiz von Dr. Heinrich Illi enthaltene
Aussage, dass „niemand eine Aussage aus der PTB he-
rauspressen [will], die nicht fundiert ist, aber die Aussagen
könnten auch positiver gefasst werden.“ Laut der hand-
schriftlichen Notiz präzisierte Dr. August Hanning umge-

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727 Bundestagsdrucksache 10/3741.
728 Bundestagsdrucksache 10/3800.
729 Schreiben des BMI an die PTB vom 6. August 1985, MAT A 4/3,

Anlage 19.
730 Protokoll Nr. 41, S. 55.
731 Protokoll Nr. 41, S. 55.
732

734

735

736
Protokoll Nr. 41, S. 88.
733 Protokoll Nr. 41, S. 82. 7
Drucksache 17/13700

nd diese Äußerung und machte deutlich, dass die „voll-
ändige Darstellung schon erfolgen [soll]“.734

uch die anderen in der Besprechung am 11. Mai 1983
wesenden Vertreter der Bundesressorts wiesen insbe-
ndere auf die Unterscheidung zwischen fachlichen
ussagen, die von der PTB zu treffen gewesen seien, und
litischen Entscheidungen, die die Bundesregierung zu
rantworten habe, hin.

er Zeuge Dr. August Hanning, seinerzeit Referent für
ragen der Kernenergie im Bundeskanzleramt, erläuterte
nächst, dass die PTB als nachgeordnete Behörde zwar
m Weisungsrecht des zuständigen Ministeriums unter-

ege, jedoch das Recht gehabt habe, gegen eine solche
eisung zu remonstrieren. Er sei selbst in nachgeordne-
n Behörden tätig gewesen und habe von diesem Re-
onstrationsrecht auch bei Bedarf Gebrauch gemacht,
d zwar zunächst über den direkten Vorgesetzten bis hin
m Staatssekretär. Spannungen zwischen nachgeordne-
n Behörden und der Bundesregierung seien normal und
hörten zum Tagesgeschäft, da jede nachgeordnete Be-
rde denke, „dass sie viel klüger sei als die vorgesetzte

ehörde, und die vorgesetzte Behörde ist zutiefst davon
erzeugt, dass die nachgeordnete Behörde keine Ah-
ng von den Sachverhalten hat, die eigentlich zu ent-
heiden sind.“735

vorliegenden Fall sei die PTB einerseits Ausführungs-
hörde für das Endlager gewesen; sie sollte aber zum an-
ren auch ihren technisch-wissenschaftlichen Sachver-

and einbringen. Dr. August Hanning führte aus, dass es
sofern zu unterscheiden gelte: „Ich glaube, in dem Be-
ich technisch-wissenschaftlicher Sachverstand hätte
ch jede Bundesregierung schwergetan, ihren Sachver-
and an die Stelle der PTB zu setzen. Da hat die PTB,
aube ich, immer eine starke Stellung gehabt; so war
eine Beobachtung. Bei der Frage der Ausführung, wie
an jetzt genau vorgeht, welche Verfahren man zu beach-
n hat, da war natürlich sozusagen schon die Bundesre-
erung in der Vorhand, weil sie letztlich auch die politi-
he Entscheidung zu verantworten und zu vertreten
tte.“736 Letztlich sei es um die entscheidende Frage ge-
ngen, welche Entscheidung das Kabinett Mitte Juli
83 hinsichtlich der bergmännischen Erkundung Gorle-
ns treffen solle. Diese Entscheidung habe letztlich da-
n abgehangen: „Gibt es hinreichende Anhaltspunkte
r die sogenannte Eignungshöffigkeit des Salzstocks
orleben? Gab es sozusagen Hinweise, die von vornhe-
in eine weitere bergmännische Erkundung als wenig er-
lgreich, als im Grunde sachlich nicht zu vertreten er-
heinen ließen? Gab es das, oder gab es das nicht? Das
ar die Gretchenfrage; die war zu beantworten.“737 In
eser Frage habe der Zeuge Dr. August Hanning „über-
upt keinen Dissens“ feststellen können. Er habe „nie

Handschriftliche Gesprächsnotiz von Dr. Heinrich Illi vom 11. Mai
1983, MAT A 52, Bd. 4, pag. 000012 ff. und Leseabschrift,
MAT A 52/1 (neu) (neu), S. 8 f., Dokument Nr. 24.
Protokoll Nr. 12, S. 50 f.

Protokoll Nr. 12, S. 50 f.

37 Protokoll Nr. 12, S. 51.

Drucksache 17/13700 – 136 –

von der PTB gehört, dass die Eignungshöffigkeit des
Salzstocks Gorleben infrage gestellt wurde. Das war die
entscheidende Frage. Alles andere ist Beiwerk. […] Das
war die entscheidende Frage, und diese entscheidende
Frage ist von der PTB positiv beantwortet worden.“738

Auch der Zeuge Dr. Alois Ziegler, Leiter des im BMFT mit
Entsorgungsfragen befassten Referats, hat eine fachliche
Einflussnahme verneint. Er habe sich „eine eigene Mei-
nung gebildet […] [u]nd die auch in den internen Vermer-
ken dann vertreten, soweit ich die zu machen hatte.739 Der
Zeuge betonte, dass die PTB einen Zwischenbericht vor-
zulegen hatte „über die Höffigkeit von Gorleben. Wünsche
kommen da nicht vor; die gehören nicht da hin, das ist eine
andere Entscheidungsschiene. Man kann nicht die Gele-
genheit benutzen, dass wir da so einen Zwischenbericht
haben, und die Höffigkeitsaussage fast uneingeschränkt
mit ein paar Hinweisen, die wir abklären können – ich be-
werte das mal so –, abhandeln und sagen: Der Salzstock ist
höffig, aber wir wollen noch zwei Standorte untersu-
chen.“740

Während es nach den Aussagen der damaligen Vertreter
der Bundesregierung somit eine fachlich-technische Wei-
sung an die PTB hinsichtlich des Inhalts des „Zusammen-
fassenden Zwischenberichts“ nicht gegeben hat, haben
Mitarbeiter der PTB die Äußerung, dass die Bundesregie-
rung keine Erkundung weiterer Standorte wolle, zum Teil
zwar durchaus als eine Weisung im Sinne einer verbindli-
chen Anweisung verstanden. Aber auch sie betonten, dass
es sich bei der Frage, ob neben dem Salzstock Gorleben
weitere Standorte erkundet werden sollten, um eine poli-
tische, von der Bundesregierung zu treffende Entschei-
dung handelte und nicht um einen technisch-fachlichen
Aspekt in Bezug auf die Eignungshöffigkeit des Salz-
stocks Gorleben.

Der Zeuge Dr. Gerhard Stier-Friedland, PTB, führte in
seiner Vernehmung aus, „es waren mehr entsorgungspoli-
tische Gründe“, die zu dem Vorschlag vorsorglicher Er-
kundungsmaßnahmen an anderen Standorten geführt
hätten, und verwies auf die seinerzeit erwarteten Abfall-
volumina: „Man ging damals davon aus, dass mindestens
ein weiterer oder mehrere weitere Standorte erkundet
werden müssten und auch später als Endlager in Betrieb
genommen werden müssten, um das Abfallvolumen nach
unter Tage zu bringen.“741 Ähnlich bekundete der Zeuge
Dr. Heinrich Illi, PTB, „dass zum damaligen Zeitpunkt
noch von erheblichen Abfallmengen auszugehen war, die
endzulagern waren. Unterstellt wurde 1983 die Erzeu-
gung einer elektrischen Arbeit von 2 500 Gigawattjahren
aus der Kernenergienutzung. Das waren damals 50 Giga-
watt pro Jahr über 50 Jahre mit einem Abfallaufkommen
von 1,5 Millionen Kubikmetern an nichtwärmeentwi-
ckelnden Abfällen und einem Anfall von circa 105 000
Kubikmetern an wärmeentwickelnden Abfällen.“742 In

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738 Protokoll Nr. 12, S. 50 f.
739 Protokoll Nr. 39, S. 17.
740 Protokoll Nr. 39, S. 20.
741

743

744

745

746

747
Protokoll Nr. 18, S. 8.
742 Protokoll Nr. 10, S. 47 f. 7
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

esem Sinne führte auch der Zeuge Prof. Dr. Helmut
öthemeyer, seinerzeit Abteilungsleiter bei der PTB, aus:

nd wenn ich vorsorglich einen anderen Standort er-
nde, dann heißt das auch, dass, wenn Gorleben in sei-
r Kapazität erschöpft ist, ein anderer Standort zur Ver-
gung steht“. Darüber hinaus wies der Zeuge Prof.
r. Helmut Röthemeyer bei seiner ersten Vernehmung da-
uf hin, dass die wärmeentwickelnden Abfälle wesent-
ch mehr Endlagervolumen in Anspruch nähmen als die
chtwärmeentwickelnden und man nicht gewusst hätte,
ieviel Abfälle dieser Art eingelagert werden könnten.743
rgänzend betonte er, dass der Zwischenbericht auch
ne den Hinweis zur „Standortvorsorge“ durch Erkun-
ng anderer Salzstöcke davon ausgehe, dass ein „Erkun-
ngsrisiko“ bestehe, nicht zuletzt im Hinblick darauf,
ss der Salzstock ausreichend Kapazität bieten würde
r die künftig anfallenden Mengen hochradioaktiver Ab-
lle.744 Entsprechend erläuterte der Zeuge Dr. Heinrich
li, PTB, in seiner Vernehmung: „Der Bericht enthielt
nnahmen über den Bau des Salzstocks, die erst durch
e untertägige Erkundung zu klären waren, zum Beispiel
m nutzbaren Endlagervolumen, zum Verlauf des
auptanhydrits usw. Ein alter und weiser Bergmann-
ruch lautet: Vor der Hacke ist es duster. – Man weiß
so überhaupt nicht, was man unten antrifft, wenn man
cht nach unten gegangen ist.“745 Zusammenfassend be-
ndete er: „Es waren zwei Gründe, und ich wiederhole
noch mal: Vor der Hacke ist es duster. Der andere
rund waren die wahnsinnigen Abfallmengen: 2 500 Gi-
wattjahre an Abfällen sollten wir entsorgen. Wenn man
ese beiden Dinge vor Augen hat, dann kann man sich
hon fragen, ob man nicht auch noch woanders was un-
rsuchen sollte.“746

ur Frage einer eventuellen Weisung führte Prof.
r. Helmut Röthemeyer aus, dass letztlich Juristen ent-
heiden müssten, „[o]b es sich bei dem Gespräch mit
n Ressorts am 11.05.83 um eine Weisung oder nur um
ne Bitte oder Empfehlung – diese ganzen Begriffe habe
h aus dem Internet – gehandelt hat.747 […] Hinterher ha-
n mir aber Juristen gesagt – da gibt es, wie gesagt, auch
rschiedene Briefe –, dass so was keine Weisung ist.“
ber er „persönlich und auch Herr Illi und die anderen
itarbeiter meiner Abteilung haben diese Worte als Wei-
ng verstanden – das möchte ich noch mal betonen –
d nicht als Bitte, weil es ein sehr hartes Gespräch war,
d dies war ein Schlusswort, das ich als Weisung ver-

anden habe.“748 Er erklärte, dass er „persönlich […] die
orderung aber als Weisung verstanden und laut Proto-
ll [der handschriftlichen Notizen von Dr. Heinrich Illi,

nm. d. Verf.] Folgendes gesagt [habe]: ‚Die Frage der
deren Standorte kann herausgenommen werden, wenn
e Ressorts es wünschen.‘“ Ihm sei klar geworden, so
r Zeuge, „dass es sich um eine entsorgungspolitische

ntscheidung handelt, die eine Fachbehörde hinnehmen

Protokoll Nr. 10, S. 15 und S. 35.
Protokoll Nr. 10, S. 37 f.
Protokoll Nr. 10, S. 47 f.
Protokoll Nr. 10, S. 75.

Protokoll Nr. 10, S. 48.

48 Protokoll Nr. 10, S. 31.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 137 –

muss. Argumentiert wurde nämlich entsorgungspolitisch:
Unruhen an anderen Standorten und Ähnliches.“749 Je-
doch sei diese Weisung „aus heutiger Sicht völlig egal
[…], weil wir Gorleben heute mehr als eignungshöffig
zum Quadrat nennen können.“750 Prof. Dr. Helmut Röthe-
meyer ergänzte vor dem Untersuchungsausschuss, dass
„[d]ie Schlagzeile, die in einer bekannten deutschen Zei-
tung erschienen ist – ‚Kohls Minister schönen Gutachten
zu Gorleben‘ –, basiert also hier nicht auf einem investi-
gativen – ich möchte es lieber auf Deutsch sagen: enthül-
lenden – Journalismus, sondern eher auf einem verhüllen-
den.“751 Der Zeuge betonte demgegenüber, dass die PTB
„[r]ein wissenschaftlich-technische Bewertungen […]
niemals gegen ihre Überzeugung geändert [hätte].752 […]
Zu fachlichen Dingen, auf Fachebene hat es nie eine Wei-
sung gegeben, einen anderen fachlichen Gesichtspunkt
einzunehmen, als wir hatten.753 […] Nochmals: keinerlei,
keine politische Vorgabe im fachlichen, sicherheitsmäßi-
gen Bereich.“754 In diesem Zusammenhang ist auch da-
rauf zu verweisen, dass Prof. Dr. Helmut Röthemeyer aus-
weislich der handschriftlichen Notiz von Dr. Heinrich Illi
klarstellte, dass der Entwurf der ‚Zusammenfassung und
Bewertung der Ergebnisse‘ „nur der Start für Diskussion
auf Fachebene“ sei. Laut der Notiz sagte er des weiteren:
„Entscheidungsebene ist im politischen – vielleicht trotz-
dem gewisse Dinge an Ministerien geben“. Prof.
Dr. Helmut Röthemeyer verwies zudem darauf, dass der
Entwurf „noch nicht PTB-Haltung“ sei.755

Der Zeuge Dr. Heinrich Illi schrieb in einem Vermerk
vom 24. Juli 1985 anlässlich der Besprechung am 11. Mai
1983, dass „vom BMFT, BMI und BK ein Hinweis im
Zusammenfassenden Bericht und auf der Informations-
veranstaltung auf vorsorgliche Erkundungsmaßnahmen
an anderen Standorten abgelehnt [wurde]. BMI äußerte
diese Auffassung so definitiv, daß sie als Weisung zu ver-
stehen war.“756 In seiner Zeugenaussage wies er jedoch
darauf hin, dass er „als Nichtjurist“ die Forderung nach
Änderung des Berichts „in dem anderen Sprachgebrauch
als Weisung [empfände].“ Gleichzeitig verwies auch er
auf die Möglichkeit zu remonstrieren und erklärte: „Wann
darf ich das machen? Ja, wenn man von mir verlangt,
dass ich gegen Gesetze verstoße. Aber das ist doch nichts,
wenn jemand sagt: ‚Wir wollen das nicht drin haben.‘
Dann verstößt man doch gegen kein Gesetz. Das ist doch
nicht sittenwidrig. […] Darum ging es: Man wollte den
Atomkonflikt, der ja bis heute ist, nicht irgendwohin tra-
gen. Das war das, was dahinter stand.“757

Auch nach Aussage des Zeugen Dr. Heinrich Illi hatte
diese Weisung aber keine sicherheitstechnische, sondern

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749 Protokoll Nr. 10, S. 7.
750 Protokoll Nr. 10, S. 31.
751 Protokoll Nr. 10, S. 6.
752 Protokoll Nr. 10, S. 7.
753 Protokoll Nr. 10, S. 13 f.
754 Protokoll Nr. 10, S. 26.
755 Handschriftliche Gesprächsnotiz von Dr. Heinrich Illi vom 11. Mai

1983, MAT A 52, Bd. 4, pag. 000012 ff. und Leseabschrift,
MAT A 52/1 (neu) (neu), S. 8, Dokument Nr. 24.

756 Vermerk der PTB vom 24. Juli 1985, MAT A 52, Bd. 12,
758

759

760
pag. 000138 f., Dokument Nr. 23.
757 Protokoll Nr. 10, S. 56 f. 7
Drucksache 17/13700

r eine entsorgungspolitische Bedeutung. Denn damals
ing es ja auch gar nicht um sicherheitstechnische Fra-
stellungen. Wenn einer gesagt hätte: ‚Die Laufzeiten,
e ausgerechnet worden sind für das Deckgebirge von

] 3 000 Jahren Laufzeit: Macht da mal, damit es im
ericht besser steht, 7 000 Jahre‘, dann wäre das für mich
ne Einflussnahme auf einen Sachverhalt gewesen, der
s der Standortuntersuchung resultiert, die ich natürlich
cht machen kann. Ich kann nicht aus 3 000 Jahren
000 Jahre machen, wenn das jemand wünscht, nur da-
it es besser aussieht. Ich kann die 3 000 in 7 000 Jahre
dern, wenn ich mehr Informationen habe, wenn ich
ne neue Rechnung mache, wenn ich mit einem anderen
tand von Wissenschaft und Technik rechne. Das würde
h unter einer fachlichen Einflussnahme verstehen, und
h kann mich nicht erinnern, dass wir das gemacht ha-
n.“758 Den Wunsch der Vertreter der Bundesregierung,
e Empfehlung zur Untersuchung anderer Standorte zu
reichen, erklärte sich der Zeuge Dr. Heinrich Illi damit,
ss „aus politischen Gründen [keiner] diese Frage zu
m Zeitpunkt noch in die Öffentlichkeit tragen
ollte].“ Fakt sei zwar, „dass der Endbericht keine Emp-

hlung für die Untersuchung anderer Standorte enthält.
akt ist aber auch, dass die Einflussnahme keinen sicher-
itstechnischen Aspekt betraf, sondern einen politischen
intergrund hatte. Das wurde damals so klar nicht ge-
gt.“759 Er verwies in diesem Zusammenhang auf Aussa-
n des Zeugen Dr. Alois Ziegler in einem Zeitungsinter-
ew. So habe sich der „frühere Referatsleiter aus dem
undesforschungsministerium, Herr Dr. Alois Ziegler,
r am 11.05.1983 ebenfalls auf dieser Besprechung war,
] gegenüber dem Spiegel – nachzulesen in der Aus-

be 38/2009, Seite 26, Spalte 2, zweiter Absatz von
en – bezüglich des politischen Hintergrunds so geäu-
rt – ich zitiere –: … ‚dass die Frage nach einem ande-
n Standort den Atomkonflikt in andere Regionen
eutschlands getragen‘ hätte. Dieses Szenario hätte auch
mals als ‚Katastrophe‘ gegolten.“ Dr. Heinrich Illi er-
ärte, er könne „diese Begründung nachvollziehen. In
serer Gesellschaft ist heute nichts mehr durchsetzbar,
ne dass dagegen opponiert wird. Man ist für Kindergär-

n und Altenheime, aber bitte nicht in der Straße, in der
an wohnt.“760 Der Zeuge Dr. Alois Ziegler hat hierzu er-
utert, dass das Wort ‚Katastrophe‘, so er es wirklich be-
tzt haben sollte, ein Hinweis war auf die „politische

nergie“, die hätte „gewaltig gesteigert werden“ müssen,
m einen zweiten Standort durchzusetzen oder gar einen
itten, allein für die Voruntersuchung, geschweige denn
r ein Endlager.“761 Keinesfalls habe diese politische
onstellation dazu geführt, Abstriche an den Sicherheits-
forderungen zu machen zugunsten politischer Erwä-
ngen.

er Zeuge Prof. Dr. Dieter Kind, Präsident der PTB von
75 bis 1995, der an der Besprechung allerdings nicht

ilgenommen hatte, hat den Hinweis der Vertreter der

Protokoll Nr. 10, S. 57.
Protokoll Nr. 10, S. 48.

Protokoll Nr. 10, S. 48.

61 Protokoll Nr. 39, S. 15.

Drucksache 17/13700 – 138 –

Bundesregierung hingegen nicht als Weisung aufgefasst.
Im Dezember 1985 formulierte er in einem Brief ähnlich
dem Antwortvorschlag des BMI vom August 1985, dass
es die „unterstellte Weisung an die PTB […] nicht gäbe.
Die Bundesregierung hat 1983 vielmehr die PTB gebeten,
die Bewertung des Salzstockes Gorleben im Zusammen-
hang mit der Erstellung des „Zusammenfassenden Zwi-
schenberichtes“ nicht mit der Frage nach der Untersu-
chung anderer Standorte zu verknüpfen.“762 In seiner
Aussage vor dem Untersuchungsausschuss ergänzte er:
„Mag sein, dass das Wort ‚gebeten‘ ein bisschen ver-
schönt ist. Die haben wahrscheinlich gesagt: Die Bundes-
regierung möchte keine anderen Standorte untersuchen;
deswegen lasst die Finger davon – […] das ist nicht euer
Bier“763 Bezüglich des Begriffs Weisung ergänzte er:
„Der eine empfindet das so, der andere so.764 […] Ich
kann zur Definition des Begriffs ‚Weisung‘ nicht sehr viel
beisteuern. […] Für Gorleben hat man natürlich mit den
Bonnern gesprochen. Eines schönen Tages musste aber
ein Brief kommen: Ihr habt den Antrag zu stellen. – Das
ist eine Weisung gewesen. Alles vorher – ‚Wir sollten
doch überlegen, dass …‘ und ‚Wäre es nicht besser …‘ –,
das ist bestimmt keine Weisung. Also, es gibt klare Hand-
lungen, die auch einen klaren Auftrag – man mag das
Weisung nennen; ich weiß es nicht – erfordern. In dem
Fall war es das bestimmt nicht.“765

Zudem führte der Zeuge vor dem Untersuchungsaus-
schuss aus, dass die Empfehlung alternativer Standorte
eine politisch/wirtschaftliche Frage betraf, die nicht der
Zuständigkeit der PTB unterfiel. Er könne den Inhalt der
Pressemitteilung der Bundesregierung aus dem Jahre
2009, Überschrift ‚Gorleben-Gutachten von 1983 nicht
geschönt – PTB war nicht gegen Gorleben als Endlager‘
voll unterstreichen: „Auch nach Einschätzung der PTB
handelte es sich bei der Frage der zusätzlichen Erkundung
weiterer Standorte um eine politisch/wirtschaftliche
Frage, für die die PTB nicht zuständig und zur deren Be-
antwortung sie auch nicht aufgefordert war.“766 Er be-
tonte, dass die PTB nicht berechtigt gewesen sei, die Er-
kundung anderer Standorte in dem „Zusammenfassenden
Zwischenbericht“ vorzuschlagen: „Das ist ein Rüffel, den
die PTB – in dem Fall sogar ich – wirklich hinnehmen
muss. Ich muss sagen: Das stimmt so. Wir haben uns ge-
äußert an einer Stelle, die dafür ungeeignet war. Danach
war gar nicht gefragt worden. Hätte die PTB ein Extra-
briefchen geschrieben in dieser Angelegenheit und es
nicht in diesen mit einer anderen Thematik festgelegten
Bericht eingebaut, wäre das Thema nicht zu beanstanden
gewesen.“767

Nach der Beweisaufnahme steht fest, dass die PTB, na-
mentlich die Zeugen Prof. Dr. Helmut Röthemeyer und
Dr. Heinrich Illi, das Abschlusskapitel des Zusammenfas-

se
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762 Schreiben von Prof. Dr. Dieter Kind, PTB, vom 16. Dezember 1985,
MAT A 52, Bd. 1, pag. 303 ff.

763 Protokoll Nr. 10, S. 92 f.
764 Protokoll Nr. 10, S. 56 f.
765 Protokoll Nr. 10, S. 92 f.
766

768

769
Protokoll Nr. 10, S. 90.
767 Protokoll Nr. 10, S. 90. 7
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

nden Zwischenberichts aufgrund der Äußerungen des
ertreters des BMI, Dr. Arnulf Matting, in dem Gespräch

11. Mai 1983 geändert hat.

ach den übereinstimmenden Aussagen der hierzu ver-
mmenen Zeugen lag jedoch keine formale Weisung vor.

eitens des Ministeriums sei der Hinweis nicht als formale
eisung gemeint gewesen. Seitens der PTB bekundeten
ch Prof. Dr. Helmut Röthemeyer und Dr. Heinrich Illi,
e die Äußerungen des Zeugen Dr. Arnulf Matting seiner-
it als verbindliche Handlungsanweisung der weisungs-
fugten Behörde verstanden hatten, dass nach ihrem heu-

gen Kenntnisstand jedenfalls im juristisch-formalen
inne eine Weisung nicht vorgelegen habe.

nabhängig von der Frage, ob die Äußerungen des Zeu-
n Dr. Arnulf Matting eine Weisung an die PTB am
. Mai 1983 war, haben die Zeugen übereinstimmend
sgesagt, dass die Vertreter der Bundesregierung jeden-
lls keinen Einfluss auf die fachliche Arbeit der PTB und
e sicherheitsrelevanten Aussagen hinsichtlich des Stand-
tes Gorleben genommen haben. Aufgrund der Äußerun-
n des Zeugen Dr. Arnulf Matting im Ausschuss wurde
elmehr nur eine entsorgungspolitische Aussage des Be-
chts geändert: Mit der von der PTB ursprünglich emp-
hlenen Erkundung weiterer Standorte sollte – schon dem
ortlaut nach – Vorsorge getroffen werden für den Fall,
ss der Standort Gorleben nicht allen künftig anfallenden
dioaktiven Abfall würde aufnehmen können.

ies änderte jedoch nichts an der von Zeugen zum Teil
schriebenen angespannten Gesprächsatmosphäre.

ür den Zeugen Prof. Dr. Helmut Röthemeyer war die Be-
rechung am 11. Mai 1983 „in der Tat ein sehr hartes
espräch […]. [E]s wurde immer nur dieses Hauptargu-
ent gebracht […]. Deswegen, weil wir nicht in eine
hte Diskussion kamen, die ich eigentlich wollte. Wir
tten ja die Ressorts gar nicht eingeladen.“768

uch der Zeuge Dr. Heinrich Illi hatte das Gespräch als
icht freundlich“ in Erinnerung.769

er Zeuge Dr. August Hanning wies in diesem Zusam-
enhang darauf hin, dass „[d]as […] eine ganz gravie-
nde Aufgabe für die Physikalisch-Technische Bundes-
stalt, eine ganz neue Aufgabe für uns alle [gewesen
i], und da sind Konflikte eigentlich eher – ja, ich will
cht sagen, an der Tagesordnung – nicht ungewöhn-
ch.“770

bgesehen von dieser Besprechung empfand der Zeuge
r. Alois Ziegler das fachliche Verhältnis zwischen PTB
d Bundesministerien aber als „sehr offen, sehr kons-

uktiv. Wir selbst, weil wir im Ministerium etwas weiter
n der Wissenschaft weg waren, waren immer froh und
nkbar für einen solchen Austausch, um die Grundlagen
haben für das, was an Entscheidungen bei uns aufläuft.
uch das persönliche Verhältnis zu Herrn Röthemeyer, zu
elen Herren in seinem Umfeld und zu den Damen und

Protokoll Nr. 10, S. 15.

Protokoll Nr. 10, S. 64.

70 Protokoll Nr. 12, S. 57.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139 – Drucksache 17/13700

Herren von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe war persönlich stets angenehm. […] Es gab
Spannungen? An Spannungen kann ich mich nicht erin-
nern zu Herrn Röthemeyer. […] Also fachlich haben wir
sehr gut zusammengearbeitet. Das ist mein Urteil.“771

Schließlich wurde von den Zeugen betont, dass es auf die
fachliche Arbeit der PTB generell keine politische Ein-
flussnahme gegeben habe.

Einen solchen politischen Einfluss schloss der Zeuge
Prof. Dr. Helmut Röthemeyer vor dem Ausschuss aus:
„[W]ir haben die Fragen, die die Minister und Ministerin-
nen hatten, beantwortet. Also fachlich hat es auf dieser
Ebene nie auch nur den geringsten Anflug eines Wun-
sches gegeben. Ganz im Gegenteil, sie haben uns in unse-
rer Arbeit, weil sie vor Ort merkten, dass es nicht ganz
leicht ist, sehr ermutigt. Zu fachlichen Dingen, auf
Fachebene hat es nie eine Weisung gegeben, einen ande-
ren fachlichen Gesichtspunkt einzunehmen, als wir hat-
ten. Was stattgefunden hat – das ist ja ganz klar; wir sind
ja auch nicht allwissend –: Es haben viele, viele Fachge-
spräche stattgefunden, wo auch Ministerialvertreter an-
wesend waren, um bestimmte Zweifelsfragen zu klä-
ren.“772 Prof. Dr. Helmut Röthemeyer ergänzte, dass sich

ihnen das dargestellt haben.“773 Er betonte nachdrücklich
vor dem Ausschuss: „Nochmals: keinerlei, keine politi-
sche Vorgabe im fachlichen, sicherheitsmäßigen Be-
reich.“774

Entsprechend bekundete Prof. Dr. Dieter Kind vor dem
Ausschuss: „[a]bgesehen im Wesentlichen von der Frage
mit anderen Standorten ist der wissenschaftliche Teil [des
Zwischenberichts] nicht verändert worden. Das würden
wir auch gar nicht akzeptiert haben. Ich kann mir das ei-
gentlich gar nicht vorstellen. Da ist eine solche Kompe-
tenz vorhanden, da würde das Ministerium bei einem Ver-
such, uns da zu beeinflussen, glaube ich, keine Chancen
gehabt haben. Das passt einfach nicht zusammen.“775

4. Kapitel 8 „Zusammenfassende
Bewertung“

Die endgültige Fassung des Zwischenberichts datiert
ohne Angabe des genauen Datums von „Mai 1983“.

a) Endfassung des Kapitels

Das Kapitel 8 „Zusammenfassende Bewertung“ des „Zu-
sammenfassende[n] Zwischenbericht[s] über bisherige
„Bundeskanzler Schmidt und auch Herr von Bülow, we-
gen der Beziehungen zu dem Grafen von Bernstorff vor
Ort gezeigt und haben unterstützend für unsere Arbeit ge-
wirkt, aber nie auch nur die geringste Andeutung ge-
macht, irgendetwas fachlich anders zu bewerten, als wir

E
P
ge

771 Protokoll Nr. 39, S. 16.
772 Protokoll Nr. 10, S. 13 f.

773

774

775

776
rgebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben“ der
TB ist im Folgenden in der endgültigen Fassung wieder-
geben776:

Protokoll Nr. 10, S. 14.
Protokoll Nr. 10, S. 26.
Protokoll Nr. 10, S. 91.
MAT A 105, pag. 156 ff.

Drucksache 17/13700 – 140 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 141 – Drucksache 17/13700

Drucksache 17/13700 – 142 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 143 – Drucksache 17/13700

Drucksache 17/13700 – 144 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145 –

b) Abweichungen von den
Entwurfsfassungen

Wie aufgezeigt existieren mehrere Fassungen des Kapi-
tels 8 „Zusammenfassende Bewertung“:

– Entwurf vom 5. Mai 1983 ohne handschriftliche
Korrekturen,

– Entwurf vom 5. Mai 1983 mit handschriftlichen
Korrekturen,

– Entwurf vom 6. Mai 1983,
– Endfassung von „Mai 1983“ (ohne genaues Da-

tum).777

Die Endfassung weicht von den Entwurfsfassungen hin-
sichtlich der Empfehlung alternativer Standorte und der
Gliederung des Kapitels 8 ab, nicht jedoch hinsichtlich
der Aussage über die erste Bewertung des Deckgebirges,
die zeige, „dass die über den zentralen Bereichen des
Salzstocks vorkommenden tonigen Sedimente keine sol-
che Mächtigkeit und durchgehende Verbreitung haben,
daß sie in der Lage wären, Kontaminationen auf Dauer
von der Biosphäre zurückzuhalten.“778

Der Ausschuss ist der Frage nachgegangen, inwieweit
diese Änderungen eventuell auf eine Einflussnahme der
Bundesregierung hin erfolgten und ob sie für die fachli-
che Bewertung des Standortes Gorleben relevant waren.

aa) Alternative Standorterkundung
Die folgende in den Entwurfsfassungen des Abschlusska-
pitels enthaltene Passage ist in der Endfassung nicht mehr
enthalten:
„Viele Aussagen und Ergebnisse des Berichtes sind we-
gen der noch nicht erfolgten Bestätigung durch die unter-
tägige Erkundung mit Unsicherheiten behaftet. Das darin
liegende Risiko hinsichtlich der Art und der Menge end-
lagerbarer radioaktiver Abfälle kann durch vorsorgliche
Erkundungsmaßnahmen an anderen Standorten (Stand-
ortvorsorge) verringert werden. Mit dem Schachtabteufen
parallel laufende übertägige Erkundungsmaßnahmen an-
derer Standorte vermeiden somit Sachzwänge bei der Re-
alisierung dieses Endlagers. Dies würde auch die Akzep-
tanz des Standortes Gorleben erhöhen.“779

Das Streichen der Empfehlung alternativer Standorter-
kundung geht nach den Feststellungen des Ausschusses
auf die Sitzung am 11. Mai 1983 zurück, in der Dr. Arnulf
Matting der handschriftlichen Gesprächsnotiz von
Dr. Heinrich Illi zufolge den Hinweis gab: „BMI will
nicht, daß andere Standortvorschläge in den Bericht ein-
gehen“780.

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777 Vgl. oben Zweiter Teil, Kapitel C. IV. 2.
778 Vgl. MAT A 112, Bd. 28, pag. 55; MAT A 112, Bd. 28, pag. 063;

MAT A 112, Bd. 28, pag. 047.
779 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB, „Entwurf“ – „8. Zu-

sammenfassung und Bewertung der Ergebnisse“, am 6. Mai 1983 an
die an der Erstellung des Berichts Beteiligten verschickt,
MAT A 112, Bd. 28, pag. 042 ff., Dokument Nr. 22.

780 Handschriftliche Gesprächsnotiz von Dr. Heinrich Illi vom 11. Mai

781

782

783

784

785
1983, MAT A 52, Bd. 4, pag. 000012 ff. und Leseabschrift,
MAT A 52/1 (neu) (neu), S. 9, Dokument Nr. 24. 7
Drucksache 17/13700

ie oben festgestellt781, hatte dieser Hinweis keine si-
erheitsrelevante Bedeutung, sondern betraf vielmehr
lein eine entsorgungspolitische Aussage.

er Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, seinerzeit Ab-
ilungsleiter der PTB, hat in seiner Vernehmung vor dem
usschuss betont, dass der Zwischenbericht auch ohne
n Hinweis zur „Standortvorsorge“ durch Erkundung
derer Salzstöcke davon ausgehe, dass „ein Erkun-
ngsrisiko“ bestehe, nicht zuletzt im Hinblick darauf, ob
r Salzstock ausreichend Kapazität bieten würde für die
nftig anfallenden Mengen hochradioaktiver Abfälle.782

ie oben ausgeführt hat auch der Zeuge Prof. Dr. Dieter
ind, Präsident der PTB von 1975 bis 1995, vor dem
usschuss ausgesagt, dass die Empfehlung alternativer
tandorte eine politisch/wirtschaftliche Frage betraf, die
cht der Zuständigkeit der PTB unterfiel. Er könne den
halt der „Pressemitteilung 405 vom 15. Oktober 2009
emeint: 9. Oktober 2009, Anm. d. Verf.]783, Überschrift
orleben-Gutachten von 1983 nicht geschönt – PTB war

cht gegen Gorleben als Endlager‘. […] voll unterstrei-
en […]: Auch nach Einschätzung der PTB handelte es

ch bei der Frage der zusätzlichen Erkundung weiterer
tandorte um eine politisch/wirtschaftliche Frage, für die
e PTB nicht zuständig und zur deren Beantwortung sie
ch nicht aufgefordert war.“784

b) Deckgebirge
ie folgende in allen drei Entwurfsfassungen vorgese-
ne Passage ist in der Endfassung nicht mehr enthalten:
ei der Einlagerung lediglich nichtwärmeentwickelnder

bfälle kommt dem Deckgebirge eine untergeordnete
edeutung zu. Daher ist aufgrund der heute bekannten
igenschaften des Salzstocks seine Eignung für diese Ab-
lle sicher gegeben.“785

emgegenüber wurde folgende Passage neu in die end-
ltige Fassung des Kapitels 8 aufgenommen: „Das Salz-
birge kann daher aufgrund seiner Mächtigkeit die

unktion der Hauptbarriere im Mehrfachbarrierensystem
ndlager‘ übernehmen.“786

n anderer Stelle der Endfassung wurde wie in den Ent-
urfsfassungen die nur relative Schutzfunktion des Deck-
birges aufgezeigt: „Eine erste Bewertung des Deckge-
rges hinsichtlich seiner Barrierenfunktion für potentiell
ntaminierte Grundwässer zeigt, daß die über den zentra-

Vgl. oben Zweiter Teil, Kapitel C. IV. 3. c).
Protokoll Nr. 10, S. 37 f.
Pressemitteilung Nr. 405 der Bundesregierung vom 9. Oktober 2009,
Dokument Nr. 2.
Protokoll Nr. 10, S. 90; vgl. oben Zweiter Teil, Kapitel C. IV. 3. c).
Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB, „1. Entwurf“ – „8.
Bewertung der Ergebnisse“, am 5. Mai 1983 mit BGR und DBE dis-
kutiert, Version ohne handschriftliche Anmerkungen MAT A 112,
Bd. 28, pag. 50 ff., Dokument Nr. 20, Version mit handschriftlichen
Anmerkungen MAT A 112, Bd. 28, pag. 58 ff., Dokument Nr. 21;
Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB, „Entwurf“ – „8. Zu-
sammenfassung und Bewertung der Ergebnisse“, am 6. Mai 1983 an
die an der Erstellung des Berichts Beteiligten verschickt,

MAT A 112, Bd. 28, pag. 42 ff., Dokument Nr. 22.

86 MAT A 105, pag. 156 ff.

Drucksache 17/13700 – 146 –

len Bereichen des Salzstocks Gorleben vorkommenden
tonigen Sedimente keine solche Mächtigkeit und durchge-
hende Verbreitung haben, daß sie in der Lage wären,
Kontamination auf Dauer von der Biosphäre zurückzuhal-
ten. Berechnungen zur Grundwasserbewegung nur mit ei-
nem Süßwassermodell und ohne Berücksichtigung von
Rückhaltungen und Verzögerungen durch Sorption und
andere Effekte ergeben für die bisherigen Rechnungen
zum Schadstofftransport Transportzeiten zu den Austritts-
punkten beiderseits der Elbe von 600 Jahren bis 3 700 Jah-
ren je nach Eintrittspunkt in das Deckgebirge.“787 Hin-
sichtlich des ersten Satzes findet sich – bis auf einen
Klammerzusatz – eine nahezu identische Formulierung in
allen Entwurfsfassungen; der zweite Satz ist zumindest in
seiner Kernaussage inhaltsgleich in allen Entwurfsfassun-
gen zu finden.788

Der Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthemeyer hob bei seiner
Vernehmung hervor, dass bei der Redaktion der Endfas-
sung des Zwischenberichts kritische Äußerungen zum
Deckgebirge im Berichtstext verblieben sind. Er verwies
darauf, dass der „Zusammenfassende Zwischenbericht“
die Aussage enthalte, „dass das Deckgebirge nicht in der
Lage ist, Abfälle bzw. Nuklide ausreichend lange zurück-
zuhalten. Das hängt natürlich von den Nukliden ab. Diese
kritische Bemerkung ist meines Erachtens weiterhin im
zusammenfassenden Zwischenbericht drin. Die hydro-
geologische Situation wurde damals ja erst in erster Nä-
herung bewertet, und sie kam zu sehr geringen Wasser-
laufzeiten, also Laufzeiten vom Salzstockrand bei
möglicher Kontamination bis dorthin, bis in den biologi-
schen Bereich hinein. Das waren, wenn ich mich recht
entsinne, zwischen 600 und 1 700 Jahre, was sicherlich
eine sehr geringe Zeit ist, wenn ich das Deckgebirge
selbst als eine wichtige Barriere angesehen hätte.“ Diese
Laufzeiten seien heute – das sei „in einer Fortführung des
zusammenfassenden Zwischenberichts von 1990 be-
schrieben – wesentlich höher. Die Laufzeiten sind aber
reine Wasserlaufzeiten, ohne Rückhaltemechanismen wie
Sorption und Verteilung und Verdünnung zu berücksichti-
gen. Das heißt also, diese Sachen können erst bewertet
werden, wenn man wirklich ein Endlagerbergwerk ge-
plant und die möglichen Störfälle bewertet hat. Eine kriti-
sche Aussage zum Deckgebirge haben wir auf jeden Fall
im zusammenfassenden Zwischenbericht gelassen.“789

Durch die Streichung und Neuhinzufügung der Textpas-
sagen hinsichtlich des Deckgebirges im Kapitel 8 ist so-

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787 Endfassung des Zusammenfassenden Zwischenberichtes der PTB
über bisherige Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben,
Mai 1983, „8. Zusammenfassende Bewertung“, MAT A 133, Bd. 3,
pag. 3826 ff. (3828).

788 Vgl. Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB, „1. Entwurf“ –
„8. Bewertung der Ergebnisse“, MAT A 112, Bd. 28, pag. 50 ff.
(55), Dokument Nr. 20; Zusammenfassender Zwischenbericht der
PTB, „1. Entwurf“ – „8. Bewertung der Ergebnisse“, mit handschrift-
lichen Korrekturen, MAT A 112, Bd. 28, pag. 58 ff. (63), Doku-
ment Nr. 21; Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB, „Ent-
wurf“ – „8. Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse“, am
6. Mai 1983 an die an der Erstellung des Berichts Beteiligten ver-

790

791

792
schickt, MAT A 112, Bd. 28, pag. 42 ff. (47), Dokument Nr. 22.
789 Protokoll Nr. 10, S. 18.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

it die sicherheitsrelevante Bewertung des Standorts
orleben nicht verändert worden.

c) Eignungshöffigkeit
ie Eignungshöffigkeit des Salzstocks Gorleben wurde
n der PTB weder in den Entwurfsfassungen noch in der

ndfassung in Frage gestellt; in der Endfassung wurde le-
glich die Formulierung etwas zurückgenommen. Wäh-
nd nach der letzten Entwurfsfassung die bisherigen Er-
nntnisse über den Salzstock Gorleben die Aussagen
er seine Eignungshöffigkeit „voll bestätigt“ hatten, ha-
n der Endfassung zufolge die bisherigen Erkenntnisse
er den Salzstock Gorleben die Aussagen über seine

ignungshöffigkeit lediglich „bestätigt“.790

ie weitere in den Entwurfsfassungen noch vorhandene
ussage „der Bedarf an Endlagervolumen für diese Ab-
lle in Verbindung mit der Eignungshöffigkeit für die
planten Abfallmengen erfordert die untertägige Erkun-
ng und damit ein unverzügliches Abteufen der

chächte“791, ist in der Endfassung in dem Schlusssatz auf-
gangen: „Abschließend wird festgestellt: Die bestätigte

ignungshöffigkeit des Salzstocks für die Endlagerung
r vorgesehenen radioaktiven Abfälle rechtfertigt das
bteufen von Schächten und die Erkundung des Salz-
ockinneren.“792

d) Telex des BMFT vom 13. Mai 1983
er Zeuge Dr. Alois Ziegler, damaliger Leiter des im
MFT mit Entsorgungsfragen befassten Referats, schrieb
einem Telex an die PTB vom 13. Mai 1983, dass er die
n der PTB gewählte Vorgehensweise für die Erstellung

ner zusammenfassenden Bewertung nochmals über-
cht habe. Es erscheine ihm nicht mehr zweckmäßig,
ese anhand der „Sicherheitskriterien für die Endlagerung
dioaktiver Abfälle in einem Bergwerk“ aufzubauen.
rund sei, dass dieser Vorgehensweise allenfalls im
ahmen eines analytischen Arbeitspapiers Bedeutung zu-
mme, das den Zweck verfolgen solle, die Aussagefähig-
it der erzielten Ergebnisse im Hinblick auf sicherheits-
levante Gesichtspunkte schon jetzt aufzuzeigen. In
bstimmung mit dem BMI schlage er daher vor, die zu-

Endfassung des Zusammenfassenden Zwischenberichtes der PTB
über bisherige Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben,
Mai 1983, „8. Zusammenfassende Bewertung“, MAT A 133, Bd. 3,
pag. 3826 ff. (3829); Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB,
„Entwurf“ – „8. Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse“,
am 6. Mai 1983 an die an der Erstellung des Berichts Beteiligten ver-
schickt, MAT A 112, Bd. 28, pag. 42 ff. (49), Dokument Nr. 22.
Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB, „1. Entwurf“ –
„8. Bewertung der Ergebnisse“, MAT A 112, Bd. 28, pag. 50 ff.
(57), Dokument Nr. 20; Zusammenfassender Zwischenbericht der
PTB, „1. Entwurf“ – „8. Bewertung der Ergebnisse“, mit handschrift-
lichen Korrekturen, MAT A 112, Bd. 28, pag. 58 ff. (65), Doku-
ment Nr. 21; Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB, „Ent-
wurf“ – „8. Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse“, am
6. Mai 1983 an die an der Erstellung des Berichts Beteiligten ver-
schickt, MAT A 112, Bd. 28, pag. 42 ff. (49), Dokument Nr. 22.
Endfassung des Zusammenfassenden Zwischenberichtes der PTB
über bisherige Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben,

Mai 1983, 8. Zusammenfassende Bewertung, MAT A 133, Bd. 3,
pag. 3826 ff. (3830).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147 –

sammenfassende Bewertung in folgenden Schritten zu än-
dern: 1. Wesentliche Ergebnisse der Standorterkundung;
2. Darstellung der Ergebnisse und Aussagen, die aus vor-
handenen oder noch zu ergänzenden Daten der übertägi-
gen Erkundung erzielt beziehungsweise abgeleitet werden
können; 3. Ausblick auf Ziele und Aufgabe der untertägi-
gen Erkundung.793 Die PTB ist dieser Anregung gefolgt.
Daher entspricht das Abschlusskapitel der Endfassung in
seiner Struktur nicht mehr den Entwurfsfassungen.

Dr. Heinrich Illi erläuterte vor dem Ausschuss, dass er
die Gliederung des Kapitels 8, ‚Zusammenfassende Be-
wertung‘, ursprünglich nach den im Bundesanzeiger
im Januar 1983 veröffentlichten Sicherheitskriterien für
die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk
vorgenommen habe. Er hielt dies für „keine schlechte
Idee“; die Sicherheitskriterien seien veröffentlicht wor-
den und er habe sich „an diesen Leitfaden, der für die
Endlagerung“ gelte, gehalten. Da diese Gliederung so-
wohl dem BMFT als auch dem BMI nicht zweckmäßig
erschien, habe die PTB das Kapitel entsprechend geän-
dert. Er könne zwar „nicht nachvollziehen, warum Herrn
Ziegler das mit den Kriterien nicht gefallen hat.“ Aber es
habe sich dabei nur um die Formulierung gehandelt,
„[d]as empfindet [der eine] so, der andere so.“ Auf die in-
haltliche Aussage habe die Änderung der Gliederung kei-
nerlei Einfluss gehabt, so der Zeuge: „Gut, nun hat es
dem Herrn Ziegler nicht gefallen, und dadurch ist ja
nichts passiert. Das Wording ist bloß vom Inhalt her –
Gut, man hat es eben in einer anderen Form präsen-
tiert.794“ Prof. Dr. Helmut Röthemeyer erklärte hierzu vor
dem Untersuchungsausschuss: „Das war für mich eine –
sagen wir mal – didaktische Sache, um die zusammenfas-
sende Bewertung leichter lesbar zu machen.“795

Hinsichtlich der Eignungshöffigkeit des Salzstocks Gor-
leben schrieb Dr. Alois Ziegler in seinem an die PTB ge-
richteten Telex vom 13. Mai 1983, ob der von ihm vorge-
schlagene erste Abschnitt ‚Wesentliche Ergebnisse der
Standorterkundung‘ „sinngemäß mit der Feststellung
schließen könne, dass die Eignungshöffigkeit des Salz-
stocks Gorleben für die Errichtung eines Endlagers sub-
stantiell untermauert werden konnte.“796 Zudem sei zu prü-
fen, ob der zweite Abschnitt mit der Aussage schließen
könne, dass nach Einschätzung der Fachleute die noch zu
erzielenden Ergebnisse und abzuleitenden Aussagen die
Eignungshöffigkeit des Salzstocks voraussichtlich nicht
in Frage stellen können.“797 In Bezug auf den dritten Ab-
schnitt führte er aus, dass nach seiner „(unvollständigen)
Kenntnis und Einschätzung der bisherigen Ergebnisse der
Standorterkundung […] dieser Abschnitt sinngemäß mit
einer Aussage abschließen [könne], dass berechtigte
Hoffnung besteht, dass im Salzstock Gorleben ein Endla-

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793 Telex von Dr. Alois Ziegler, BMFT, vom 13. Mai 1983 an die PTB,
MAT A 112, Bd. 28, pag. 015 f., Dokument Nr. 25.

794 Protokoll Nr. 10, S. 57.
795 Protokoll Nr. 10, S. 11.
796 Telex von Dr. Alois Ziegler, BMFT, vom 13. Mai 1983 an die PTB,

MAT A 112, Bd. 28, pag. 015 f., Dokument Nr. 25.
797

798

799

800

801
Telex von Dr. Alois Ziegler, BMFT, vom 13. Mai 1983 an die PTB,
MAT A 112, Bd. 28, pag. 015 f., Dokument Nr. 25. 8
Drucksache 17/13700

r für alle Arten von radioaktiven Abfällen eingerichtet
erden] kann […].“ Weiter führte Dr. Alois Ziegler aus,
ss endgültige Feststellungen über Art und Menge der
nlagerbaren Abfälle jedoch in jedem Fall erst mit Ab-
hluss eines Planfeststellungsverfahrens nach der unter-
gigen Erkundung getroffen werden können.798

ls Zeuge vor dem Ausschuss stellte Dr. Alois Ziegler
ar, dass es insoweit nicht um eine fachliche Änderung
s Inhalts, sondern um eine sprachliche Klarstellung und

erdichtung ging. Es sollte, so der Zeuge, „für denjenigen,
r sich nicht so viel Zeit nehmen kann, den zusammen-
ssenden Bericht zu lesen, an passender Stelle gebündelt
stehen, was das Ergebnis ist.“799 Der Auftrag der PTB
i gewesen, „die Höffigkeit des Salzstocks Gorleben zu
üfen oder so zu prüfen, um vor dem Abteufen eines

chachtes sagen zu können: Bleiben wir bei einer Höffig-
itsaussage, oder nicht? – Und diese Aussage sollte bes-
r darstellerisch herausgearbeitet werden, als es in dem
ntwurf der Fall war. Mehr sehe ich in diesen Anleitungen,
n Bericht noch mal etwas umzubauen [nicht]. Be-

immte Aussagen zu überprüfen, steht da. Mehr konnte
h auch nicht verlangen. Das ist dieser Geist, aus dem
raus wir versucht haben, die Zusammenarbeit mit den

ehörden, hier mit der PTB, zu führen und zu leiten.“800

Übrigen machte der Zeuge deutlich, dass sein Telex
inesfalls mit dem Minister abgestimmt gewesen sei
völlig undenkbar“)801, sondern lediglich einen Hinweis
f Fachebene beinhaltet habe.

er Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthemeyer stellte bei seiner
ernehmung klar, dass die PTB den Begriff der „Eig-
ngshöffigkeit“ aus eigenem Anlass verwandt hätte und
cht etwa, weil sie der Anregung des Zeugen Dr. Alois
iegler entsprechen wollte: Er verwies darauf, dass er „ja
lber Physiker und Kerntechniker“ sei. Das „Wort ‚Eig-
ngshöffigkeit‘ [habe er] zuerst von den Geologen ge-

rnt, das sich auch auf Lagerstätten bezieht. Also das ist
in speziell erfundenes Wort, und wir haben das einfach
ernommen. Wir hätten es auch anders formulieren kön-
n […]: Wir heißen euch hoffen – so kann man ja ein
sschen dichterisch sagen –, dass Gorleben geeignet
t. – Aber das Wort ‚Eignungshöffigkeit‘ ist ein sehr
hillernder Begriff, vielseitig interpretationsfähig. Es
ißt einfach, dass die Erwartung, dass Gorleben geeignet

t, wohlbegründet ist.“ Dies bedeute aber nicht, „dass
ignungshöffig‘ […] mit ‚geeignet‘ gleichzusetzen ist.
orleben kann durchaus noch ungeeignet sein. Wir wüss-
n es aber heute, wenn wir nicht zehn Jahre das Projekt
illgelegt hätten.“802

ine weitere Bitte von Dr. Alois Ziegler in dem Telex an
e PTB war, „den vermutlich hypothetischen Störfall des
asser- und Laugenzutritts über den Hauptanhydrit, der
mehreren Stellen die am 11.05.1983 diskutierte Zu-

Telex von Dr. Alois Ziegler, BMFT, vom 13. Mai 1983 an die PTB,
MAT A 112, Bd. 28, pag. 015 f., Dokument Nr. 25.
Protokoll Nr. 39, S. 14.
Protokoll Nr. 39, S. 14.

Protokoll Nr. 39, S. 17.

02 Protokoll Nr. 10, S. 19.

Drucksache 17/13700 – 148 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

sammenfassung und Bewertung bestimmt, etwas weiter
vom Zentrum der Betrachtung wegzurücken.“803

Hierzu bekundete der Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthe-
meyer, „dass das nicht gemacht“ worden sei: „Ich wieder-
hole mich hier: Störfälle kann man nur betrachten, wenn
man die Rahmenbedingungen für die Störfälle vorher klar
nennt. Deswegen ist das Störfallkapitel so geblieben, wie
es von Anfang an war, und zwar auch nicht klein, sondern
auf 29 Seiten. Daran hat sich also nichts geändert.“804

5. Zusammenfassung
Für die Erstellung des „Zusammenfassenden Zwischenbe-
richts“ war die PTB, unter Einbeziehung weiterer Institu-
tionen und Wissenschaftler, die an der übertägigen Erkun-
dung beteiligt gewesen waren, fachlich verantwortlich.

Als Ergebnis der Beweisaufnahme steht fest, dass die
Bundesregierung auf den fachlich-technischen Inhalt des
Zwischenberichts keinen Einfluss genommen hat und
dessen sicherheitsrelevante Aussage nicht verändert hat.
Der Bericht hat zwar Änderungen erfahren, insbesondere
ist die ursprüngliche Empfehlung, andere Standorte zu
untersuchen, in der Endfassung nicht mehr enthalten. Ge-

Standorte allein Vorsorge für den Fall treffen, dass sich in
dem Salzstock Gorleben nicht der ganze künftig anfal-
lende hochradioaktive Abfall würde aufnehmen lassen.
Diese entsorgungspolitische Frage fiel aber in die Zustän-
digkeit der Bundesregierung.

Den in seiner technisch-fachlichen Aussage unveränder-
ten Zwischenbericht der PTB, der dem damaligen Stand
von Wissenschaft und Technik entsprach, hat die Bundes-
regierung zur Grundlage ihrer Entscheidung für die unter-
tägige Erkundung des Standorts Gorleben gemacht.

V. Der Beschluss des Bundeskabinetts vom
13. Juli 1983 zur untertägigen Erkundung

Am 13. Juli 1983 hat das Bundeskabinett auf Grundlage
des „Zusammenfassenden Zwischenberichts über bishe-
rige Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben“
gemäß der Kabinettsvorlage des BMI entschieden, den
Salzstock untertägig zu erkunden, um zu einer abschlie-
ßenden Eignungsaussage zu kommen. Dabei hat sich die
Bundesregierung die Entscheidung über die Errichtung
des Endlagers am Standort Gorleben vorbehalten, bis die
Ergebnisse der untertägigen Erkundung vorliegen. Gleich-
genstand der Änderungen waren jedoch sämtlich keine si-
cherheitsrelevanten Aussagen. Dies gilt insbesondere für
die für den Untersuchungsauftrag zentrale Frage der Er-
kundung alternativer Standorte: Die PTB hatte keine Be-
denken gegen die Eignungshöffigkeit des Standorts Gor-
leben, sondern wollte mit der Erkundung alternativer

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803 Telex von Dr. Alois Ziegler, BMFT, vom 13. Mai 1983 an die PTB,
MAT A 112, Bd. 28, pag. 015 f., Dokument Nr. 25.

804 Protokoll Nr. 10, S. 11.
805
itig hat sie festgestellt, dass sie derzeit keine Notwendig-
it sehe, neben dem Salzstock Gorleben weitere Stand-
te erkunden zu lassen.805

ie der Kabinettsentscheidung vom 13. Juli 1983 zugrun-
liegende Vorlage des BMI vom 5. Juli 1983 ist im Fol-
nden abgebildet:

Kabinettsvorlage des BMI vom 5. Juli 1983, MAT A 120, Bd. 8,
pag. 16 ff.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149 – Drucksache 17/13700

Drucksache 17/13700 – 150 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151 – Drucksache 17/13700

Drucksache 17/13700 – 152 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 153 – Drucksache 17/13700

Drucksache 17/13700 – 154 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Zu dieser Beschlussvorlage ist im „Kurzprotokoll über
die 9. Kabinettsitzung der Bundesregierung am Mitt-
woch, dem 13. Juli 1983“806 Folgendes vermerkt:

806 Kurzprotokoll über die 9. Kabinettsitzung der Bundesregierung am
Mittwoch, dem 13. Juli 1983, MAT A 153/1, Bd. 3, pag. 211 ff.
(218).

wer auf Bundesebene wann die Entscheidung für Steinsalz weiterhin basierend auf einem Bericht der Bundesanstalt

als Wirtsgestein zur Einlagerung radioaktiver Abfälle ge-
troffen hat und welche Äußerungen, Stellungnahmen oder
sonstige Informationen von Behörden oder dritten Stellen
hierzu vorlagen.

Der Ausschuss hat festgestellt, dass sich bereits Anfang
der sechziger Jahre die damalige Bundesanstalt für Bo-
denforschung [BfB, Vorgängerin der BGR] und die Deut-
sche Atomkommission – initiiert durch Empfehlungen
und Forschungsarbeiten der amerikanischen National
Academy of Sciences – für die Endlagerung radioaktiver
Abfälle in Salzlagerstätten des tieferen Untergrundes aus-
sprachen.807

Ende des Jahres 1962 beauftragte das damalige, in Sachen
Endlagerung radioaktiver Abfälle federführende Bundes-
ministerium für wissenschaftliche Forschung (BMwF) die
BfB, unter Berücksichtigung der internationalen Situation,
über Forschungsergebnisse zur „Frage der Möglichkeiten

für Bodenforschung – heutige BGR – vom Mai 1963, die
beide die Endlagerung radioaktiver Abfälle in Salzforma-
tionen vorschlugen, war das der damalige Stand von Wis-
senschaft und Technik.“810

Das übergeordnete Ziel der Endlagerung radioaktiver Ab-
fälle, so legte der Zeuge Prof. Dr. Klaus Kühn weiter dar,
sei nach dem seinerzeitigen Diskussionsstand in Deutsch-
land, als die Planungen für ein Endlager für radioaktive
Abfälle begannen, gewesen, die Abfälle von der Teil-
nahme am Grundwasserkreislauf zu isolieren. „Das ist am

807 Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland – Das End-

808 Kurzstudie von Dr. Klaus Kühn, GSF mbH München, in: Kriterien
für ein Endlager für radioaktive Abfälle – Diskussionsbeiträge, Bun-
desministerium für wissenschaftliche Forschung (BMwF), 1980,
MAT A 52, Bd. 10, pag. 080265 ff. (080274 ff.); Schreiben des BMI
an das BMFT, MAT A 147, Bd. 3, pag. 004227.

809 Kurzstudie von Dr. Klaus Kühn, GSF mbH München, in: Kriterien
für ein Endlager für radioaktive Abfälle – Diskussionsbeiträge, Bun-
desministerium für wissenschaftliche Forschung (BMwF), 1980,
MAT A 52, Bd. 10, pag. 080265 ff. (080274 ff.); Schreiben des BMI
an das BMFT, MAT A 147, Bd. 3, pag. 004227; Endlagerung hoch-
radioaktiver Abfälle in Deutschland – Das Endlagerprojekt Gorle-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 155 –

VI. Geologische Aspekte der Entscheidung

Der Untersuchungsausschuss ist der Frage nachgegangen,
ob sich die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung im
Jahr 1983, den Salzstock Gorleben unter Tage zu erkun-
den, eventuell sachwidrig über zwingende wissenschaftli-
che Erkenntnisse hinweggesetzt hat, die einer Eignung
des Salzstocks Gorleben als Endlager für radioaktive Ab-
fälle von vornherein entgegenstanden.

1. Die Entscheidung für Steinsalz
als Wirtsgestein

In diesem Zusammenhang hat der Ausschuss untersucht,

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lagerprojekt Gorleben, Broschüre des BMWi, Oktober 2008,
MAT A 179, S. 16. 8
Drucksache 17/13700

r Endlagerung radioaktiver Abfälle im Untergrund“ für
n Bereich der Bundesrepublik zu berichten.808

m 15. Mai 1963 legte die BfB ihren Bericht vor, der die
sondere Eignung von Salzformationen zur Endlagerung
terstrich und eine erste Bestandsaufnahme des Kennt-
sstandes zu den Salzstrukturen Deutschlands enthielt.809

ntsprechend hat der Zeuge Prof. Dr. Klaus Kühn, 1973
s 1995 Direktor des Instituts für Tieflagerung der GSF,
i seiner Vernehmung bekundet: „Aufgrund wissen-
haftlicher Untersuchungen in den USA – und das hier
t der Klassiker: The Disposal of Radioactive Waste on
and, ein Report des Commitee on Waste Disposal der
ational Academy of Science aus dem Jahre 1957 – und
ben, Broschüre des BMWi, Oktober 2008, MAT A 179, S. 16.
10 Protokoll Nr. 46, S. 5.

Drucksache 17/13700 – 156 –

besten im Salz zu ermöglichen, da das Innere einer Salz-
formation – sei es ein Salzstock oder sei es eine flach ge-
lagerte Salzlagerstätte – vollkommen isoliert vom Grund-
wasserkreislauf ist und damit keine Möglichkeit besteht,
dass das Grundwasser mit den eingelagerten Abfällen in
Verbindung kommt.“811

Auch der Zeuge Prof. Dr. Michael Langer, 1983 Leiter
der für Endlagerfragen zuständigen Unterabteilung der
BGR, hat vor dem Ausschuss bestätigt, „dass die Bundes-
anstalt [gemeint: BfB, Anm. d. Verf.] in Form ihres Präsi-
denten Martini und ihres Vizepräsidenten Professor
Richter-Bernburg, Letzterer ein ausgewiesener Salzgeo-
loge, frühzeitig der Bundesregierung – das war damals
wohl das Atomministerium […] – empfohlen hat, unter
Berücksichtigung von Empfehlungen aus den USA doch
das Salz für Endlagerzwecke zu berücksichtigen.“

Ergänzend führte der Zeuge aus: „Es wurde eigentlich da-
mals ja noch diskutiert: Ist die Endlagerung in tiefengeo-
logischen Schichten überhaupt die zu wählende Alterna-
tive oder nicht? Etwa die Sachen in das Nordmeereis, die
Arktis oder Antarktis oder im tiefen Meeresgrund ver-
schwinden zu lassen, das waren also schon abenteuerliche
Vorstellungen. In diesen Diskussionen stellte sich aber
dann doch heraus, dass die beste Möglichkeit doch die
Ablagerung dieser Stoffe im tiefen Untergrund ist, mit
dem damit verbundenen Isolationspotenzial.“ Nach den
Vorstellungen, die man damals von Ton- und Granitge-
stein [Kristallingestein, Anm. d. Verf.] gehabt habe, und
den Erfahrungen im Salzbergbau, wie sich Steinsalz im
Grundsatz verhalte, sei die Bundesanstalt zu dem Schluss
gekommen, der Bundesregierung zu empfehlen „ins Salz
zu gehen“.

Darüber hinaus stellte der Zeuge dar, dass bezogen auf
Salzstöcke die Möglichkeiten der Lagerung in Form von
Kavernen oder im Bergwerk für lange Zeit parallel disku-
tiert worden seien. Für beide Möglichkeiten seien nur die
Salzstöcke in Norddeutschland übrig geblieben: „Das war
also dann auch ganz klar“.812

Bezüglich der Entwicklung in den 70er Jahren bekundete
der Zeuge Prof. Dr. Klaus Kühn, dass sich die deutschen
Forschungs- und Entwicklungsarbeiten nicht nur auf
Salzgesteine konzentriert hätten, sondern Deutschland
auch an einem Forschungs- und Entwicklungsprogramm
in der Schweiz mitbeteiligt gewesen sei. Außerdem habe
es seit Anfang der 70er-Jahre ein Forschungs- und Ent-
wicklungsprogramm für die Endlagerung der Europäi-
schen Gemeinschaften gegeben. Dabei habe es eine Auf-
teilung zwischen den verschiedenen Ländern gegeben,
wobei Deutschland und Holland für die Endlagerung in
Steinsalz zuständig gewesen seien. Belgien und Italien
hätten Tongesteine auf die Endlagerungsmöglichkeiten,
und Großbritannien und Frankreich Granitgesteinsforma-
tionen untersucht.813

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811 Protokoll Nr. 46, S. 13.
812 Protokoll Nr. 23, S. 7.
813

814

815

816
Protokoll Nr. 46, S. 14; „Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum
e. V., MAT A 96, Bd. 12, pag. 080311 ff. (080315). 8
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Rahmen dieses Projektes erarbeitete die BGR im Auf-
ag der Europäischen Gemeinschaft 1977 den „Katalog
eignete geologische Formationen in der Bundesrepu-
ik Deutschland“. Mit Hilfe von Auswahlkriterien für
ologische Formationen wurden Ton- und Kristallinge-

einsvorkommen sowie Steinsalzvorkommen in der Bun-
srepublik Deutschland miteinander verglichen und als

rgebnis zusammenfassend festgestellt: „Bei den Salinar-
rien erscheint das Staßfurtsteinsalz des Zechstein 2 in
n NW-deutschen Diapiren sehr geeignet. Die mächti-
n Tonstein- und Tonmergelsteinfolgen des tiefen Lias,
r Unterkreide und des Alttertiärs in NW-Deutschland

nd als potentielle Wirtsgesteine anzusehen, weisen aber
genüber Steinsalz gewisse Nachteile auf. Bei den Fest-
steinen eignen sich vor allem die spät- bis postoroge-
n Granitintrusionen innerhalb des varistischen Sockels
s Wirtgesteine.“ Darüber hinaus ist in dem Bericht fest-
halten, dass „zumindest für den hochaktiven Abfall
] ein speziell für diesen Zweck konstruiertes Bergwerk

ca. 1 000 m Tiefe u. NN in dem unverritzten Salzstock
rgesehen [ist].“ 814

ezogen auf das Projekt der Europäischen Gemeinschaf-
n und den Bericht der BGR bekundete der Zeuge Prof.
r. Michael Langer: „Das war ein Verbundvorhaben ge-
esen, wo andere Länder, die damals der EG angehörten,
nau dieselbe Arbeit gemacht haben, aber wir eben im

alz.“815 Aus dem Bericht der BGR sei „ganz klar her-
r[gegangen], in Kenntnis aller dieser Eigenschaften [der

esteinsformationen] eben gerade in Deutschland mit der
öglichkeit, die andere europäische Länder nicht haben,
e massiven Salzstöcke dafür zu nutzen. Das waren die
estlegung auf Salz, die Festlegung auf ein Salzbergwerk
d die Festlegung: Wir gehen in einen Salzstock des
rddeutschen Gebiets“, denn in Süddeutschland seien die

ache Lagerung [der Salzschichten] und Kali-Gebiete
rhanden, dagegen seien in Norddeutschland genügend,
ch unberührte Salzstöcke vorhanden, die dort zur Aus-

ahl stünden.816

er Zeuge Prof. Dr. Klaus Kühn führte vor dem Untersu-
ungsausschuss aus, dass alle diese internationalen For-
hungsergebnisse allen Partnern zugänglich gewesen
ien, sodass Deutschland, falls sich der Bedarf ergeben
tte, jederzeit in der Lage gewesen wäre, auch ein End-
ger in einem anderen Wirtsgestein zu verfolgen: „Aber
nau das Gegenteil ist der Fall gewesen: Die Schweden
neiden uns immer um unsere wunderbaren Salzlager-

ätten, die sie nicht haben.“817

eshalb in der Schweiz beim Suchverfahren nach einem
ndlagerstandort nicht nach Salzvorkommen gesucht
orden sei, „hängt ausschließlich von der Geologie der
chweiz ab“, stellte Prof. Dr. Klaus Kühn vor dem Unter-

Bericht der BGR zum Studienvertrag Nr. 025-76-9-WASD der Kom-
mission der Europäischen Gemeinschaften „Langzeitlagerung radio-
aktiver Abfälle, Katalog geeigneter geologischer Formationen in der
Bundesrepublik Deutschland“, Mai 1977, MAT A 147, Bd. 36,
pag. 123229 ff.
Protokoll Nr. 23, S. 7.

Protokoll Nr. 23, S. 8 f. und S. 42 f.

17 Protokoll Nr. 46, S. 14.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157 –

suchungsausschuss dar.818 Bis auf ein kleines Salzvor-
kommen in der Nähe von Basel, das zur Salzgewinnung
genutzt werde, sei ansonsten „die ganze Schweiz frei von
Salzlagerstätten. Demzufolge – genau wie in Schweden
und in anderen Ländern, Finnland, wo es keine Salzlager-
stätten gibt – ist man gezwungen, die Endlagerung radio-
aktiver Abfälle in anderen Formationen durchzuführen,
da international Übereinstimmung herrscht, dass jedes
Land für die Abfälle, die in seinem Gebiet erzeugt wer-
den, selbst für die Endlagerung zu sorgen hat.“819

Dass „Salz […] nach wie vor eines der optimalen Medien
für die Endlagerung radioaktiver Abfälle [ist]“, werde, so
der Zeuge Prof. Dr. Klaus Kühn, auch dadurch bewiesen,
„dass das einzige Endlager weltweit, das in einer tiefen
geologischen Formation von der grünen Wiese aus ge-
plant, errichtet und betrieben worden ist, in einer Salzfor-
mation liegt, nämlich das Waste Isolation Pilot Plant im
Staate New Mexico in den USA.“ Dieses sei seit 1999 in
Betrieb.820

In diesem Sinne führte, wie aufgezeigt821, auch der Sach-
verständige Prof. Dr. Wernt Brewitz vor dem Untersu-
chungsausschuss aus: „Wenn ich alle Eigenschaften des
Steinsalzes zusammennehme, würde ich sagen: Das Salz
bietet zur Lagerung von hochradioaktivem Abfall die bes-
ten Voraussetzungen.“822

2. Notwendigkeit einer untertägigen
Erkundung

Ganz überwiegend haben sowohl die von den Koalitions-
fraktionen als auch die von den Oppositionsfraktionen be-
nannten Zeugen betont, dass zur Feststellung der Geeig-
netheit des Salzstocks Gorleben als mögliches Endlager
für radioaktive Abfälle zuvor zwingend eine untertägige
Erkundung erforderlich ist, um auf der Grundlage von de-
ren Ergebnissen eine Langzeitsicherheitsanalyse erstel-
len und ein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren
durchführen zu können.

Entsprechend sollte mit der Kabinettvorlage des Bundes-
ministers des Innern vom 5. Juli 1983 eine Entscheidung
über den Beginn der untertägigen Erkundung des Salz-
stocks Gorleben als mögliches Endlager für radioaktive
Abfälle herbeigeführt werden: „Um den Eignungsnach-
weis für das Endlager Gorleben im Planfeststellungsver-
fahren führen zu können, ist die untertägige Erkundung
unabweisbar“. Die Ergebnisse der untertägigen Erkun-
dung, heißt es in der Kabinettvorlage weiter, seien Voraus-
setzungen für eine abschließende Sicherheitsanalyse mit
zugehörigen Störfallbetrachtungen. „Diese werden end-
gültige Aussagen darüber ermöglichen, ob und in wel-
chem Umfang der Salzstock Gorleben als Endlager ge-
nutzt werden kann.“823

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818 Protokoll Nr. 46, S. 14.
819 Protokoll Nr. 46, S. 14.
820 Protokoll Nr. 46, S. 12.
821 Vgl. oben Zweiter Teil, Kapitel A. III.
822 Protokoll Nr. 6, S. 46.
823

824

825

826

827

828
Kabinettvorlage des BMI vom 5. Juli 1983, MAT A 52, Bd. 11,
pag. 000073 ff. (000075).
Drucksache 17/13700

ie Kabinettvorlage vom 5. Juli 1983 beruhte auf dem
usammenfassenden Zwischenbericht der PTB vom Mai
83, in dessen zusammenfassender Bewertung festge-
lten ist, dass „die bestätigte Eignungshöffigkeit des

alzstocks für die Endlagerung der vorgesehenen radio-
tiven Abfälle […] das Abteufen von Schächten und die

rkundung des Salzstockinneren [rechtfertigt]“.824

er Zeuge Prof. Dr. Klaus Kühn hat bei seiner Verneh-
ung dargestellt, dass der Begriff der „Eignungshöffig-
it“ aus dem Bergbau stamme und bedeute, dass „im

aufe der Zeit mehr und mehr Ergebnisse der Untersu-
ungen sich verdichteten, dass man berechtigte Aussicht
tte, eine abbauwürdige Lagerstätte zu finden und die
nn auch wirtschaftlich abzubauen. […]“825

diesem Sinne bekundeten auch die Zeugen Henning
ösel und Prof. Dr. Bruno Thomauske, „Eignungshöffig“
deute, „dass es keine Erkenntnisse gibt, die den Stand-
t in irgendeiner Form ausschließen würden […] verbun-
n mit der Hoffnung, dass zu einem späteren Zeitpunkt,
enn alles vorliegt, eine Eignungsaussage getroffen wer-
n kann […]“826 bzw. es „keine Erkenntnisse gebe, die
] auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse“ der

eeignetheit entgegenstünden. Ergänzend führte der
euge Prof. Dr. Bruno Thomauske aus: „Insofern haben
ir die Eignungshöffigkeit so lange, bis wir die abschlie-
nde Sicherheitsanalyse am Ende der Erkundung und
chlaufend zur Erkundung auf der Grundlage der ab-
hließenden Sicherheitsanalyse durchgeführt haben. Erst
nach ändert sich die Bewertung von ,eignungshöffig‘
,geeignet‘.“827

ur Feststellung der Geeignetheit des Salzstocks Gorle-
n für ein Endlager war nach übereinstimmenden Aussa-
n aller vom Ausschuss vernommenen Zeugen eine vor-
rige untertägige Erkundung zwingend erforderlich.828

ur Bedeutung untertägiger Erkundungen äußerte sich
r ehemalige Präsident der BGR und Salzgeologe Prof.
r. Richter-Bernburg auf dem Symposium „Rede-Gegen-
de“ im Frühjahr 1979, dass nicht nur die Einlagerung
s solche, sondern die gesamte Anlage jedes Endlagers
Steinsalz, ob niedrig, mittel- oder hochaktiv oder ob in

esem oder jenem Salzstock – bestimmt werde von dem
rgebnis untertägiger Untersuchungen. Weiter sagte er,
ss „es ein Streckennetz unter Tage geben“ müsse, dass
s Untertagebohrungen geben“ müsse, dass „diese
inge alle im einzelnen geologisch, felsmechanisch, geo-
ysikalisch, geochemisch usw. einer besonderen Unter-
chung“ bedürften. Es könne sich dabei für jeden Salz-

Zusammenfassender Zwischenbericht über bisherige Ergebnisse der
Standortuntersuchung in Gorleben der PTB, Mai 1983, MAT A 39,
Bd. 8, pag. 030200 ff. (030344).
Protokoll Nr. 46, S. 42 f.
Henning Rösel, Protokoll Nr. 7, S. 68.
Protokoll Nr. 62, S. 70.
Zeugen Henning Rösel, Protokoll Nr. 7, S. 8; Prof. Dr. Bruno
Thomauske, Protokoll Nr. 62, S. 2 ff.; Prof. Dr. Helmut Röthemeyer,
Protokoll Nr. 10, S. 16; Prof. Dr. Klaus Kühn, Protokoll Nr. 46,
S. 58; Dr. Gerhard Stier-Friedland, Protokoll Nr. 18, S. 22; Prof.

Dr. Michael Langer, Protokoll Nr. 23, S. 15 f.; Dr. Siegfried Keller,
Protokoll Nr. 28, S. 6; Dr. Arnulf Matting, Protokoll Nr. 41, S. 97.

Drucksache 17/13700 – 158 –

stock, auch für den von Gorleben, herausstellen, dass er
ungeeignet sei.829

In diesem Sinne hat auch der ehemalige leitende Direktor
und Abteilungsleiter der BGR Prof. Dr. Helmut Venzlaff
in einem Vortragsmanuskript für eine Veranstaltung am
3./4. Juni 1981 vermerkt, dass die Verteilung von Stein-
salz, Anhydrit, Ton und Carnallitit, also der innere Auf-
bau des Salzstocks, ganz entscheidenden Einfluss auf
seine Nutzung als Endlager für radioaktive Abfälle habe
und nicht von der Oberfläche untersucht werden könne,
sondern nur durch untertägige Aufschlüsse, also durch
das Abteufen eines Schachtes und eine darauffolgende
Erkundung durch Streckenvortrieb und begleitende Boh-
rungen im Inneren des Salzstocks.830

Der ehemalige Leiter der Unterabteilung RS I „Sicherheit
kerntechnischer Einrichtungen“ im BMU Dr. Arnulf
Matting bekundete vor dem Ausschuss: „Also, es muss
untertägig erkundet werden. Und solange die Erkundung
nicht abgeschlossen ist, so lange können Sie überhaupt
gar keine abschließende Aussage machen. Und die unter-
tägige Erkundung mit dem Erkundungsbergwerk muss
sauber gemacht werden, und da müssen eben dann auch
die Bergbehörden aufpassen – und die Stellen auch im
Lande Niedersachsen, die dafür zuständig sind.“831

Die untertägige Erkundung des Standortes Gorleben
wurde im Untersuchungszeitraum nicht abgeschlossen, so
dass die Frage der Eignung des Salzstocks Gorleben – die
nicht Untersuchungsgegenstand des Untersuchungsaus-
schusses war – für die Aufnahme hochradioaktiver Ab-
fälle noch offen ist.

3. Mehrbarrierenkonzept
Nach Offenlegung der Erkundungsergebnisse über das
Deckgebirge, so führte der Zeuge Jürgen Kreusch, Geo-
loge und seinerzeit Mitglied der Gruppe Ökologie –
Institut für ökologische Forschung und Bildung Hannover
e. V., vor dem Ausschuss aus, hätte er festgestellt, dass es
hinsichtlich der Sicherheitslast einen Trend „weg von der
Bedeutung des Deckgebirges hin zu einer höheren Bedeu-
tung des Salzstocks selbst“ gegeben hätte, „der sich seit
vielen Jahren abgezeichnet“ hätte.832 Ähnlich äußerte
auch der Geologe Dr. Detlef Appel als Zeuge, dass „über
das Deckgebirge und seine Bedeutung im Verhältnis zum
Salzgesteinskörper über viele Jahre […] heftig gestritten“
worden sei.833

In den von der Reaktorsicherheitskommission empfohle-
nen Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver
Abfälle in einem Bergwerk ist, wie aufgezeigt 834, unter
Ziffer 3.2 zum Mehrbarrierenkonzept festgehalten:

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829 „Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., MAT A 96, Bd. 12,
pag. 080311 ff. (080326 f.).

830 Vortragsmanuskript von Prof. Dr. Helmut Venzlaff: Geologische
Aspekte der Endlagerung von Salzstöcken, MAT B 25, S. 7.

831 Protokoll Nr. 41, S. 97.
832 Protokoll Nr. 84, S. 33.
833 Protokoll Nr. 23, S. 110.
834

835

836

837

838

839
Bekanntmachung von Empfehlungen der Reaktor-Sicherheitskom-
mission, MAT A 108, Bd. 2, pag. 028243 f., Dokument Nr. 16. 8
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

as Mehrbarrierenkonzept hat sich in der Technik be-
ährt. Beim Endlager wird zum sicheren Abschluss ge-
n die Biosphäre eine Kombination folgender möglicher

arrieren betrachtet:

Abfallform

Verpackung

Versatz

Endlagerformation

Deck-/Nebengebirge

urch einzelne oder die Summe dieser Barrieren muss si-
ergestellt werden, dass nach menschlichem Ermessen
ine unzulässigen Freisetzungen von radioaktiven Stof-
n in die Biosphäre erfolgt. Je nach unterstelltem Störfall
ägt die einzelne Barriere ihren Anteil dazu bei, die Aus-
eitung radioaktiver Stoffe ausreichend zu verhindern,
w. zu verzögern.“835

nter Ziffer 4.4 ist zur Endlagerformation, zum Deckge-
rge und zum Nebengestein festgehalten: „Deckgebirge
d Nebengestein müssen bei Radionuklidfreisetzungen
s dem Endlagerbergwerk dazu beitragen, unzulässige
onzentrationen in der Biosphäre zu verhindern.“ 836

um Verständnis des Mehrbarrierenkonzeptes bekundete
r als Mitglied im Ausschuss „Endlagerung“ der Reak-
rsicherheitskommission837 an der Entwicklung der Si-
erheitskriterien beteiligte Zeuge Prof. Dr. Klaus Kühn:
as Mehrbarrierenkonzept setzt sich zusammen aus tech-

schen Barrieren und natürlichen Barrieren. Die erste
chnische Barriere ist die Abfallform, für die hochradio-
tiven Abfälle in diesem Fall die verglasten Flüssigkeiten
s der Wiederaufarbeitung, bei den bestrahlten Brennele-
enten die Pellets, die keramischen Pellets des Kern-
ennstoffes selbst. Dann folgt eine Umschließung mit

tahlzylindern. Dann kommt es noch darauf an, ob Sie die
ehälter in einem Bohrloch lagern oder in einer Strecke la-
rn. Dann kommt das Verfüllmaterial. Dann kommen die
ämme, die verschiedene Feldesteile abriegeln, und letzt-
dlich kommt die Verfüllung der Schächte hinzu. Das

nd die künstlichen, die technischen Barrieren. Die natür-
chen Barrieren sind das Einlagerungsmedium, in diesem
all Salz, das überlagernde Deckgebirge und die hydro-
ologische Situation.“838 Das Zusammenspiel der Barri-
en müsse letztlich gewährleisten, dass dort die Isolation
rhanden sei, um von einer Eignung eines Endlager-

andorts zu sprechen.839 „Mehrbarrierenkonzept heißt ja
cht, dass alle Barrieren hundertprozentig funktionieren
üssen, sondern dass die Gesamtheit der Barrieren den
ngzeitsicheren Einschluss gewährleisten muss. […] Es
ar nicht nur das Verständnis seinerzeit, sondern das ist
ch das heutige Verständnis, nach wie vor.“840

Vgl. oben Zweiter Teil, Kapitel C. III.
Bekanntmachung von Empfehlungen der Reaktor-Sicherheitskom-
mission, MAT A 108, Bd. 2, pag. 028243 f., Dokument Nr. 16.
Protokoll Nr. 46, S. 3.
Protokoll Nr. 46, S. 35.

Protokoll Nr. 46, S. 36.

40 Protokoll Nr. 46, S. 36.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 159 –

Entsprechend führte der Zeuge Dr. Gerhard Stier-
Friedland seinerzeit bei der PTB tätig, aus, dass das
Mehrbarrierenkonzept bei der PTB nicht in der Art und
Weise aufgefasst worden sei, dass im Falle eines Versa-
gens des Salzstocks und der technischen Barrieren das
Deckgebirge letztendlich allein die Sicherheit gewährleis-
ten müsse. Dies wäre angesichts der großen Nachweis-
zeiträume, es ging über 10 000 Jahre, sicherlich „auch
nicht möglich gewesen“, da spätestens bei einer neuen
Eiszeit das Deckgebirge sich nicht mehr an dem Platz be-
finden würde.841

„Ich hatte ja ausgeführt, dass diese Barrieren oder geolo-
gische Barrieren nicht unabhängig voneinander funktio-
nieren müssen, sondern sich ergänzen.“842 Die isolierte
Betrachtung des Deckgebirges und ein möglicher Befund,
dass dort ein Mangel bestehen könnte, bedeute im Sinne
des Mehrbarrierensystems nicht automatisch ein K.O.-
Kriterium. „Wenn das ein K.O.-Kriterium gewesen wäre
– und damals wusste man ja schon, dass diese Gorleben-
Rinne existiert, das heißt, dass grundwasserführende
Schichten bis direkt über dem Salz liegen –, hätte man da-
mals die untertägige Erkundung ja nicht beginnen dür-
fen.“843

Bezogen auf die eingangs dargestellte Kritik führte Prof.
Dr. Gerhard Memmert, Technische Universität Berlin,
vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages am
20. Juni 1984 aus: „Wenn man zum Beispiel das ganze
vielgestaltige und komplexe Endlagersystem in die Barri-
ere Grubengebäude und die Barriere Deckgebirge aufteilt
und wenn man damit das Endlagersystem in nur zwei
scheinbare Barrieren zerlegt, muß man erwarten, dass das
Endlagersystem nicht redundant zum Beispiel bezüglich
des Ausfalls des Deckgebirges ist. Dieses Ergebnis ist
eher eine Folge des geschickten Aufteilens des komple-
xen Barrierensystems in zwei sogenannte Barrieren, nicht
dagegen ein Hinweis auf die ungenügende Redundanz
und damit nicht ausreichende Zuverlässigkeit des Sys-
tems.“844

Bezüglich der Barrierefunktion des Wirtsgesteins führte
Prof. Dr. Michael Langer, damals Unterabteilungsleiter
bei der BGR, aus: „Das Salz ist die Hauptbarriere. […] Je
größer die Eignung dieses Wirtsgesteins als solches ist, je
größer die Ausdehnung dieses Wirtsgesteins im Fernbe-
reich hinüber ist, desto wirksamer ist die Barriere.“ 845 Er-
gänzend stellte der Sachverständige Prof. Dr. Wernt
Brewitz, ehemaliger Leiter des Fachbereiches „Endlager-
sicherheitsforschung“ bei der Gesellschaft für Anlagen-
und Reaktorsicherheit (GRS) dar, dass das Deckgebirge
seine Bedeutung als zusätzliche Barriere verliere, wenn
der Integritätsnachweis des Steinsalzes als Wirtsgestein
vorliege und eine erneute Eiszeit keine weiteren gravieren-
den Konsequenzen für den Salzstock haben werde.846

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841 Protokoll Nr. 18, S. 36.
842 Protokoll Nr. 18, S. 39.
843 Protokoll Nr. 18, S. 39.
844 Protokoll Nr. 18, S. 39.
845

847

848

849
Protokoll Nr. 23, S. 36 f.
846 Protokoll Nr. 6, S. 15 f. 8
Drucksache 17/13700

ezüglich des Deckgebirges führte der Zeuge Prof.
r. Michael Langer unter Bezugnahme auf Prof.
r. Helmut Röthemeyer aus, dass diesem eine andere Be-
utung zukomme als der Barriere Salzstock. Das Deck-
birge könne nicht das tiefer gelegene Wirtsgestein er-
tzen, „da Einwirkungen von der Art der Gorlebener
inne in dem für Endlager zu betrachtenden Zeitraum
ch an bislang diesbezüglich unbeeinflussten Deckge-
rgen/Salzstöcken auftreten können.“ Das Deckgebirge
ene dem Schutz der Barriere Salzstock sowie einer ho-
n Verdünnung im Fall einer auch störfallbedingten

chadstofffreisetzung.847 Bezogen auf den Schutz der
arriere Salzstock ergänzte der Zeuge, dass die geologi-
he Barriere Deckgebirge dazu diene, die Einflüsse, die
Zukunft auf den Salzstock einwirken könnten, also
ubrosion und Eiszeiten, möglichst zu mindern.848

diesem Sinne bekundete auch der Zeuge Dr. Siegfried
eller, Leiter des Arbeitsbereiches Szenarienanalyse im
achbereich Geologisch-geotechnische Standortbewer-
ng bei der BGR, dass an dem Standort Gorleben und an
deren alternativen Standorten in Norddeutschland,
ehrere Eiszeiten drüber hingegangen“ seien, die eine
he Dynamik gehabt hätten bezüglich Erosion, Sedi-
entation und eistektonischen Vorgängen. Dieses Phäno-
en gelte für ganz Norddeutschland. Solche Dinge, die in
r Vergangenheit abgelaufen seien, würden auch in Zu-
nft wieder ablaufen. Insoweit könne man nicht irgend-

elche Phänomene im Deckgebirge im Einzelnen hoch
werten und sagen „Da ist irgendetwas nicht geeignet“,
ndern man müsse das Gesamtsystem in der Dynamik
s Raumes, also Norddeutschland sehen, um das über-
upt bewerten zu können.849 „Für die nächste Million
hre hat das Deckgebirge praktisch keine Bedeutung,
eil, wenn man jetzt so die klimatischen Veränderungen
der Vergangenheit sieht und die dann extrapoliert in die
ukunft hinein, dann kann man mit etwa so zehn weiteren
iszeiten rechnen, unterschiedlichen Kalibers. […] Wenn
an vernünftig vorgehen will oder die Erfordernisse der
angzeitsicherheit immer im Auge hat und die Konse-
enzen aus bestimmten Vorgängen bewerten möchte,
nn muss man einfach unterstellen, dass alle Standorte
n solchen Rinnen betroffen werden.“850

uch der Zeuge Prof. Dr. Klaus Kühn – von 1973 bis
95 Abteilungsleiter und Mitglied der Geschäftsführung
s Institutes für Tieflagerung (IfT) und 1995 bis 2003

rofessor an der Technischen Universität Clausthal-Zel-
rfeld – betonte hinsichtlich des Salzstocks Gorleben:
alls er geeignet sein sollte – zeichnet [er] sich dadurch
s, dass die Einlagerung in einer Tiefe von etwa 850 Me-
r unter der Erdoberfläche stattfinden wird. Die Gorlebe-
r Rinne […] liegt in einer Tiefe von etwa 240 bis 250
etern. Das heißt, wir haben 600 Meter Salzbarriere zwi-
hen der Gorlebener Rinne und dem geplanten Endlager,
dass dort ein genügender Sicherheitsabstand existiert
d ein Kontakt von Salzwasser in der Gorlebener Rinne

Protokoll Nr. 82, S. 16 f.
Protokoll Nr. 23, S. 23.

Protokoll Nr. 28, S. 6 f.

50 Protokoll Nr. 28, S. 7 und S. 21 f.

Drucksache 17/13700 – 160 –

mit eventuell in Gorleben einzulagernden Abfällen ausge-
schlossen werden kann.“ 851

Der ehemalige Leiter des Fachbereiches Nukleare Entsor-
gung und Transport beim BfS Prof. Dr. Helmut Röthe-
meyer bekundete vor dem Untersuchungsausschuss: „Die
Gorlebener Rinne kann auch als natürliches Langzeitexpe-
riment bewertet werden. Die Natur hat hier unter extremen
Belastungen und dynamischen Bedingungen das Isola-
tionspotenzial des Salzstocks auf seine Langzeitwirkung
getestet, und das mit einem ganz eindeutigen Ergebnis.
Trotz des vielfältigen geologischen Geschehens, welches
im Verlauf von über 200 Millionen Jahren im Deckgebirge
und an der Erdoberfläche stattgefunden hat, sind die bisher
im Salzstock untersuchten Gesteine in ihrem mineralogi-
schen und auch chemischen Stoffbestand praktisch unver-
ändert geblieben. Auch für die Zukunft ist davon auszuge-
hen, dass die über der 840-Meter-Sohle, die zurzeit
aufgefahren ist, lagernden Steinsalzschichten noch für
über 8 Millionen Jahre ihre Barrierenfunktion behalten
werden.“852

Im Kapitel „Zusammenfassende Bewertung“ des zusam-
menfassenden Zwischenberichts der PTB vom Mai 1983,
ist insoweit festgehalten853: „Hinsichtlich allgemeiner
geologischer Einflußfaktoren, die für die Langzeitsicher-
heit eines Endlagers von Bedeutung sind (Erdbeben, Eis-
zeiten, Epirogenese und Halokinese), unterscheidet sich
der Standort Gorleben nicht grundsätzlich von anderen
möglichen Standorten im norddeutschen Raum.“854

Bezüglich Subrosion (Ablaugung) und Salzaufstieg heißt
es dort weiter: „Ablaugungsraten von bis zu 0,3 mm pro
Jahr konnten nur lokal (Bohrung GoHy 940) und zeitlich
begrenzt in der Zeit zwischen 900 000 Jahren bis
700 000 Jahren vor heute nachgewiesen werden. Die lang-
fristige Ablaugung eines Salzstocks wird durch seine Auf-
stiegsbewegung bestimmt; diese liegt für den Salzstock
Gorleben für die Zeiträume von Millionen von Jahren bei
0,01 mm pro Jahr, das sind 10 m Hebung in einer Million
Jahren. Für die Zukunft sind keine größeren natürlichen
Hebungsraten zu erwarten. Aufstieg und langfristige
Ablaugung gefährden daher die Langzeitsicherheit des geplan-
ten Endlagerbergwerks im Salzstock Gorleben nicht.“855

Schließlich wird festgestellt: „Eine erste Bewertung des
Deckgebirges hinsichtlich seiner Barrierenfunktion für
potentielle kontaminierte Grundwässer zeigt, daß die über
den zentralen Bereichen des Salzstocks Gorleben vor-
kommenden tonigen Sedimente keine solche Mächtigkeit
und durchgehende Verbreitung haben, daß sie in der Lage
wären, Kontaminationen auf Dauer von der Biosphäre zu-
rückzuhalten. Berechnungen zur Grundwasserbewegung

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851 Protokoll Nr. 46, Seite 9.
852 Protokoll Nr. 10, S. 8.
853 Vgl. oben Zweiter Teil, Kapitel C. IV. 4.
854 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-

nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 39,
Bd. 8, pag. 030200 ff. (030342).

855 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-

856

857
nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 39,
Bd. 8, pag. 030200 ff. (030342). 8
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

r mit einem Süßwassermodell und ohne Berücksichti-
ng von Rückhaltung und Verzögerung durch Sorption
d andere Effekte ergeben für die bisherigen Rechnun-
n zum Schadstofftransport Transportzeiten zu den Aus-

ittspunkten beiderseits der Elbe von 600 Jahren bis
700 Jahren je nach Eintrittspunkt in das Deckge-
rge.“856

. Ausbreitung von Radionukliden

ereits im Jahr 1977 waren vom BMFT Arbeiten über Si-
erheitsaspekte des Entsorgungskonzepts der Bundesre-
erung initiiert worden, die die schon laufenden Untersu-
ungen in Hochschulen, Großforschungseinrichtungen
d Industrie mit dem Ziel zusammenführten, ein ge-
hlossenes sicherheitsanalytisches Instrumentarium zu
twickeln. Sie wurden in dem sogenannten Projekt Si-
erheitsstudien Entsorgung (PSE) zusammengefasst.857

Rahmen dieses Projektes war Prof. Dr. Gerhard Mem-
ert, Hahn-Meitner-Institut (HMI), mit Untersuchungen
r Frage der Ausbreitung radioaktiver Stoffe beauf-

agt.858

er Sachverständige Prof. Dr. Wernt Brewitz, ehemaliger
eiter des Fachbereiches „Endlagersicherheitsforschung“
i der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit
RS), erläuterte hierzu, dass im Rahmen des Projekts Si-
erheitsstudien Entsorgung (PSE) in den 70er-Jahren
it ersten Rechnungen begonnen worden sei. Dabei sei
um die Sicherheit eines nuklearen Entsorgungszen-
ums gegangen. Die sicherheitstechnischen Punkte soll-
n herausgegriffen und berechenbar gemacht werden.
ur ein Teil habe das Endlager betroffen. „Da man nur
obe Vorstellungen hatte, hat man auch nur grob gear-
itet. Außerdem hatte man noch nicht die heutige Com-
tertechnologie. Das ging nur schrittweise voran. Die
odellierer haben daran gearbeitet. Danach kamen Geo-
issenschaftler hinzu, die sagten, dass man so nicht vor-
hen könne.“ Wenn man Modelle richtig anwende und
e entsprechenden Daten habe, könne man versuchen,
e Kriterien zu erfüllen, welche die Schutzziele beinhal-
ten. „Das Schutzziel im Hinblick auf die Bevölkerung
ar, dass im Fall der Fälle […] die Strahlenbelastung für
n Einzelnen 0,3 Millisievert nicht übersteigt.“ Das
nne unter Zugrundelegung der Zerfallskette mithilfe ei-
s Modells berechnet werden. Dabei müsse die terrestri-
he und kosmische Strahlung berücksichtigt werden, der
ir sowieso ausgesetzt seien.

iese Arbeiten seien, so der Sachverständige Prof.
r. Wernt Brewitz, immer weiter systematisiert und ver-
ssert worden. Dann sei nach all den groben Annahmen,
e 1978/79 gemacht worden seien, gesagt worden, dass

Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-
nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 39,
Bd. 8, pag. 030200 ff. (030342).
Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-
nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 39,
Bd. 8, pag. 030200 ff. (030330 f.); zum PSE vgl. auch nachfolgend

Zweiter Teil, Kapitel G. I. 1. d).

58 Prof. Dr. Michael Langer, Protokoll Nr. 23, S. 40 f.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161 –

es doch besser sei, realitätsnahe Daten zu nehmen, um
erste Rechenläufe auf eine solide Grundlage zu stellen.
„Das haben wir dann im sogenannten Rahmenplan – Was
sind die Hauptfragen? Was wollen wir berechenbar ma-
chen? – zusammengefasst und veröffentlicht.“859

Ergänzend stellte der Sachverständige dar, dass es in Ber-
lin eine Forschergruppe gegeben habe, die gesehen haben
soll, was man in Amerika mache und welche Werkzeuge
man dort einsetze. Die Kollegen hätten sich gefragt, was
sie rechnen können, wenn der Salzstock gesund sei. „Da
kann man aber nichts rechnen, weil es das Szenario flie-
ßenden Wassers nicht gibt. Es wurde dann immer ein so-
genanntes Anhydritszenario unterstellt, also dass entlang
dem aufgefalteten Anhydrit Wasser in das Endlager ge-
langt.“ Dieses habe sich über all die Jahre erhalten. Heute
wisse man, was es mit dem Hauptanhydrit auf sich
habe.860

Zusammenfassend stellte der Sachverständige Prof.
Dr. Wernt Brewitz fest: „Zu dieser Zeit bekam die Endla-
gerforschung eine neue Qualität. […] Das betraf den Sys-
temansatz, die Beschreibung des Systems als Ganzes. Ich
habe ja gesagt: Wenn das System trocken ist, können Sie
kaum etwas berechnen. Dann können Sie die Wärmeaus-
breitung berechnen. Wenn Sie eine Radionuklidmobilisie-
rung modellieren wollen, brauchen Sie Wasser. Dann kam
das Thema Störfall hinzu […]. Dadurch hatte man ge-
wisse Parameter oder gewisse Komponenten im Hinblick
auf das Endlager grob geschätzt.“861 Ergänzend führte
Prof. Dr. Michael Langer, damals Unterabteilungsleiter
bei der BGR, aus, dass die Entwicklung der Sicherheits-
analyse im Rahmen des Projektes Sicherheitsstudien Ent-
sorgung (PSE) Aufgabe von Prof. Dr. Gerhard Memmert
gewesen sei. „Wir waren die Geowissenschaftler […], die
gefüttert haben: Was braucht er?“862

Mit Schreiben vom 2. August 1982 teilte Prof.
Dr. Gerhard Memmert Prof. Dr. Helmut Röthemeyer mit:
„Für die Problem-Nuklide Tc, J, Np erscheint die Barrie-
renwirkung des Deckgebirges z. Z. nicht ausreichend.“
Weiter führte er aus, dass er „zwar hoffe und glaube“,
dass „der Nachweis der Sicherheit des Endlagers Gorle-
ben möglich sein“ würde, dies „möglicherweise jedoch
erst nach langem Kleinkrieg und hohem Aufwand! Und
das für einen Standort, der doch nur ‚einer der zweitbes-
ten‘ sein dürfte.“863

Der Zeuge Prof. Dr. Michael Langer bekundete bei seiner
Vernehmung insoweit, dass die Berechnungen von Prof.
Dr. Gerhard Memmert auf der Annahme eines durchge-
henden Anhydritstranges beruhten. Bei Annahme eines
solchen Szenarios, zu dem keine Erkenntnisse vorgelegen
hätten, hätte Prof. Dr. Gerhard Memmert in Hitzacker

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ba859 Protokoll Nr. 6, S. 23.

860 Protokoll Nr. 6, S. 15 f.; zum Hauptanhydrit vgl. nachfolgend Zwei-
ter Teil, Kapitel C. VI. 5. b).

861 Protokoll Nr. 6, S. 58.
862 Protokoll Nr. 23, S. 40 f.
863 Schreiben von Prof. Dr. Gerhard Memmert, TU Berlin, Institut für

864

865

866
Kerntechnik, an Prof. Dr. Helmut Röthemeyer vom 2. August 1982,
MAT A 4/3, Anlage 5; Protokoll Nr. 10, S. 4. 8
Drucksache 17/13700

rgetragen, dass „es ja einige Überschreitungen gab be-
glich Neptunium, Jod, Technetium usw. Also, das war
hon berechtigt.“ Das wäre aber erst nach der untertägi-
n Erkundung ein Ausschlusskriterium gewesen, wenn
ese die entsprechenden Erkenntnisse erbracht hätte; „al-
s was Deckgebirge anbelangt, kann kein Ausschlußkri-
rium sein, denn das Deckgebirge hat keinen Einfluß auf
e Integrität des Salzstockes.“ 864

er Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthemeyer legte dar, dass
rof. Dr. Gerhard Memmerts Bewertung auf einem Ver-
eich der Deckgebirgssituation am Standort Gorleben
it der am damals geplanten dänischen Endlagerstandort
ors beruhe. An beiden Standorten sollten völlig unter-
hiedliche Endlagerkonzepte realisiert werden. In Deutsch-
nd sollte die vergleichbar große Abfallmenge, 50 Giga-
att, in ein Endlagerbergwerk eingebracht werden,
ngegen sollten in Dänemark für eine Kernkraftwerkska-
zität von 6 Gigawatt Tiefbohrlöcher von 2 500 Meter
r die Endlagerung nur von hochaktivem Abfall in einen

ef liegenden Salzstock gebohrt werden. Da der Salz-
ock nur unmittelbar um diese Tiefbohrlöcher erkundet
erden könnte, käme dem Deckgebirge im Gegensatz zu
orleben eine entscheidende Barrierenfunktion zu.865

it Schreiben vom 9. August 1982 antwortete Prof.
r. Helmut Röthemeyer an Prof. Dr. Gerhard Memmert:

ir müssen in dieser Frage zu einer vertieften und ver-
auensvollen Zusammenarbeit kommen, um im Interesse
r Entwicklung der Kerntechnik in unserem Lande auf

akten basierende Entscheidungen fällen oder vorberei-
n zu können.“866

ach Aussage des Zeugen Prof. Dr. Helmut Röthemeyers
llte mit diesen Sätzen darauf hingewiesen werden, dass
e Störfallbetrachtungen über den Wasserpfad von den in
nem PTB-Bericht beschriebenen umfassenden Störfall-
öglichkeiten auszugehen hätten. Der Bericht mit dem
itel „Störfälle als Folge des Zuflusses von Wässern oder
alzlösungen in ein Salinar-Bergwerk in steiler Lagerung
r die Endlagerung radioaktiver Abfälle“ sei als PTB-In-
blatt schon 1982 veröffentlicht worden.867

ie Ergebnisse der Störfallbetrachtungen durch Prof.
r. Gerhard Memmert, HMI, zur Radionuklidausbreitung
ossen in den zusammenfassenden Zwischenbericht der
TB über die bisherigen Ergebnisse der Standortuntersu-
ung in Gorleben vom Mai 1983 ein. Im Kapitel 6.3
ösungszutritt am Einlagerungsgut“ ist insoweit festge-
lten, dass „[…] Szenarien dargestellt [werden], die den

utritt von Wässern oder Salzlösungen in das Endlager-
rgwerk unterstellen und behandeln. Mit den Szenarien
llen Störfallbetrachtungen begründet und in ihren
andbedingungen festgelegt werden. […] Die Szenarien
d quantitativen Aussagen basieren auf lagerstätten-
ndlichen Kenntnissen aus dem Kali- und Steinsalzberg-
u über den Beobachtungszeitraum von rd. 120 Jahren

Protokoll Nr. 23, S. 41 f.
Protokoll Nr. 10, S. 5.
Schreiben von Prof. Dr. Helmut Röthemeyer an Prof. Dr. Gerhard

Memmert vom 9. August 1982, MAT A 4/3, Anlage 6.

67 Protokoll Nr. 10, S. 5 f.

Drucksache 17/13700 – 162 –

und wurden im Hinblick auf ein Endlagerbergwerk für
alle Arten radioaktiver Abfälle entwickelt.“ 868

Zu der mit dem bereits erwähnten Telex vom 13. Mai
1983869 übermittelten Bitte des Zeugen Dr. Alois Ziegler,
seinerzeit Referatsleiter beim BMFT, „den vermutlich hy-
pothetischen Störfall des Wasser- und Laugenzutritts über
dem Hauptanhydrit, der an mehreren Stellen die am
11.05.1983 diskutierte Zusammenfassung und Bewertung
bestimmt, etwas weiter vom Zentrum der Betrachtung
wegzurücken“870, bekundete Zeuge Prof. Dr. Helmut
Röthemeyer, „dass das nicht gemacht“ worden sei: „Ich
wiederhole mich hier: Störfälle kann man nur betrachten,
wenn man die Rahmenbedingungen für die Störfälle vor-
her klar nennt. Deswegen ist das Störfallkapitel so geblie-
ben, wie es von Anfang an war, und zwar auch nicht
klein, sondern auf 29 Seiten. Daran hat sich also nichts
geändert.“871

Im Kapitel 8 „Zusammenfassende Bewertung“ des zu-
sammenfassenden Zwischenberichts der PTB ist insoweit
festgehalten: „Berechnungen zur Grundwasserbewegung
nur mit einem Süßwassermodell und ohne Berücksichti-
gung von Rückhaltungen und Verzögerungen durch Sorp-
tion und andere Effekte ergeben für die bisherigen Rech-
nungen zum Schadstofftransport Transportzeiten zu den
Austrittspunkten beiderseits der Elbe von 600 Jahren bis
3 700 Jahren je nach Eintrittspunkt in das Deckgebirge.
Bei Berücksichtigung der physikalischen und chemischen
Vorgänge wie Sorption, Dispersion etc. sind die o. a.
Transportzeiten für einen unterstellten Radionuklidtrans-
port in der Regel länger. Sicherheitsanalysen zeigen, dass
insbesondere durch größere Annäherung an die physikali-
sche Realität und ggf. durch Optimierung der Planung die
Barrierewirkung des Deckgebirges ausreicht, um die Ein-
haltung der Schutzziele auch bei Unterstellung von Lö-
sungszutritten sicherzustellen.“872

5. Der Salzstock

a) Lage und Struktur

Der Salzstock Gorleben gehört zur Salzstruktur Gorle-
ben-Rambow. Er liegt westlich der Elbe und ist in Nord-
ost-Südwest-Ausrichtung ca. 14 km lang und maximal
4 km breit. Nordöstlich der Elbe schließt sich der Salz-
stock Rambow an mit reduzierter Breite und einer Länge
von 16 km.873

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868 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-
nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 39,
Bd. 8, pag. 030200 ff. (030323).

869 Vgl. Zweiter Teil, Kapitel C. IV. 4. b) dd).
870 Telex von Dr. Alois Ziegler, BMFT, vom 13. Mai 1983 an die PTB,

MAT A 112, Bd. 28, pag. 015 f.; Dokument Nr. 25, vgl. auch Zwei-
ter Teil, Kapitel C. IV. 4. b) dd).

871 Protokoll Nr. 10, S. 11.
872 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-

nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 39,
Bd. 8, pag. 030200 ff. (030342 f.).

873 Geologisches Jahrbuch der BGR (Hrsg.), Standortbeschreibung Gor-

874

875

876
leben, Teil 3, 2008, Ergebnisse der über- und untertägigen geologi-
schen Erkundung des Salinars, MAT A 222, Teil 3, S. 11. 8
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ei Beginn der Erkundung des Salzstocks Gorleben stand
st, dass die Einlagerung von hochaktivem Abfall nur im
genannten Älteren Steinsalz [Staßfurt-Steinsalz] erfol-
n kann, das in der Regel den Kern der Salzstöcke bil-
t, an den sich seitlich jüngere Schichten anschließen.
ie für die Einlagerung aufzufahrenden Strecken sollten
rund 850 m Tiefe liegen, die Bohrlöcher zur Einlage-
ng wärmeproduzierender Abfälle zusätzlich ca. 300 m

ef sein.874

der Kabinettvorlage des Bundesministers des Innern
m 5. Juli 1983 zur Entscheidung über die untertägige

rkundung des Salzstocks Gorleben ist insoweit festge-
lten: „Der Aufbau des Salzstocks läßt ausreichende

inlagerungskapazität erwarten. […] Um den Eignungs-
chweis für das Endlager Gorleben im Planfeststellungs-
rfahren führen zu können, ist die untertägige Erkun-
ng unabweisbar. Hierbei müssen insbesondere der
nenaufbau des Salzstocks untersucht werden und poten-

elle Wegsamkeiten analysiert werden. Darüber hinaus
uß die Festlegung der späteren Einlagerungsbereiche
ter Berücksichtigung des notwendigen Abstands zu den

lanken des Salzstocks sowie den Grenzen der Steinsalz-
hichten und die Auslegung des zu errichtenden Endla-
rbergwerks auf der Basis der untertägigen Erkundung
rgenommen werden.“875

dem der Kabinettvorlage vom 5. Juli 1983 zugrunde
egenden zusammenfassenden Zwischenbericht der PTB
m Mai 1983 heißt es insoweit: „Der Innenbau des Salz-

ocks scheint einfacher zu sein, als bei der Mehrzahl der
rch Bergwerke aufgeschlossenen Salzstöcke. Die

enntnisse über seinen Innenbau und seinen Stoffbestand
ssen darauf schließen, dass ausreichend große Steinsalz-
reiche vorhanden sind, in denen die benötigten Einla-
rungsfelder nachgewiesen werden können. Erste Ab-
hätzungen der möglichen Einlagerungsflächen lassen
ne auf der Basis der Planungsvorgaben ausreichende
inlagerungskapazität erwarten.

wischen dem geplanten Endlagerbergwerk und der Salz-
ockoberfläche wird Salzgebirge in einer Mächtigkeit
n ca. 400 m bis 500 m anstehen. Das ist weit mehr als
licherweise bei Steinsalz- und Kalisalzbergwerken, bei
nen eine Sicherheitsfeste gegen wasserführende

chichten von 150 m Mächtigkeit vorgeschrieben ist. Das
alzgebirge kann daher aufgrund seiner Mächtigkeit die
unktion der Hauptbarriere im Mehrfachbarrierensystem

ndlager“ übernehmen.“876

uf den Informationsveranstaltungen des Bundes in
üchow und Hitzacker in den Jahren 1981 und 1983877
igte Dr. Otto Bornemann, Salzgeologe bei der BGR, als

Stenographisches Protokoll der 31. Sitzung des Innenausschusses des
Deutschen Bundestages am 20. Juni 1984, Ausschussdrucksache 10/
327, Anlage 4 zu Protokoll Nr. 31, S. 27 ff.
Kabinettvorlage des BMI vom 5. Juli 1983, MAT A 52, Bd. 11,
pag. 000073 ff.
Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-
nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 39,

Bd. 8, pag. 030200 ff. (030340).

77 Vgl. unten Zweiter Teil, Kapitel G. I. 1. c) und G. I. 1. e).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163 –

Ergebnis der übertägigen Erkundung auf, dass die durch
Tief-, Salzspiegel- und Schachtvorbohrungen erfolgte Er-
kundung der Schichtenfolge und Ausbildung im Salz-
stock sowie des inneren Aufbaues der Struktur ergeben
habe, „dass das Staßfurt-Steinsalz im Kern des Salzsto-
ckes konzentriert“ sei während „die jüngeren Abfolgen
die äußeren Bereiche des Salzstocks einnehmen“ würden
und die Mächtigkeit des Hauptsalzes der Staßfurt-Serie
„viele Hundert Meter“ betrage. Rohe Abschätzungen
über den Stoffbestand in der Schichtenfolge seien bereits
jetzt möglich: Neben Steinsalz kämen Tonstein, Anhydrit
und Carnallitgestein in nennenswertem Umfang vor.
Gehe man von der allgemeinen Vorstellung aus, dass die
Gesamtmächtigkeit des Zechsteins primär 1 000 m oder
etwas mehr betragen habe, könne der Anteil des Steinsal-
zes an der Abfolge auf etwa 85 Prozent bis 88 Prozent
geschätzt werden. „Wie zu erwarten, sind die Schichten
im Salzstock kräftig verfaltet, dennoch habe es den An-
schein, dass der Innenbau einfacher ist als bei vielen an-
deren Salzstöcken.“878

b) Hauptanhydrit

Bereits im Jahr 1979 hatte der Salzgeologe und ehemalige
Präsident der BGR Prof. Dr. Richter-Bernburg auf dem
Symposium Rede-Gegenrede ausgeführt, dass die Salzin-
dustrie über 120 Jahre Erfahrungen verfüge: Innerhalb
der primär etwa 1 000 m mächtigen Salzformation be-
stehe eine klare Schichtenabfolge, die bekannt sei. Zu
dieser Schichtenabfolge gehöre auch ein etwa bis zu 50 m
mächtiges Lager von Tonstein [Grauer Salzton] und An-
hydrit [Hauptanhydrit]. Diese Gesteine seien tatsächlich
beim Salzaufstieg, eben wegen mangelnder Plastifizier-
barkeit, zerrissen und zerklüftet worden. Unter gewissen
Voraussetzungen könnten sich diese Klüfte als latente
Wasserbringer erweisen, wenn sie im Zuge der Ge-
samtauffaltung in eine Position gerieten, in der sie vom
Salzspiegel angeschnitten werden. Das gleiche gelte we-
gen ihrer Löslichkeit für sämtliche Sorten von Kalisalzen,
also für Carnallit, Sylvinit, Sylvin usw., die besonders in-
tensiv verfaltet sind.879

Mit Vermerk vom 1. Juni 1981 über eine Erörterung der
bisherigen Befunde bei der Salzstockerkundung in Gorle-
ben im Sachverständigenkreis „Endlagerung“ des BMFT
hielt Dr. Berg vom BMI fest, dass die Einfaltung von An-
hydrit in den mittleren Teil des Salzstocks „nicht ideal“
sei, allerdings bedeuten diese Abweichungen vom Ideal-
bild eines Endlager-Salzstocks für die Fachleute nur, dass
Gorleben „normal“ sei „wie erwartet“. Für schwach- und
mittelaktive radioaktive Abfälle sei der Salzstock geeig-
net; ob auch wärmeerzeugende hochaktive Abfälle in
sinnvoller Menge dort endgelagert werden könnten,


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878 Bericht von einer Informationsveranstaltung im Rahmen des Ener-
giedialogs der Bundesregierung, 15./16. Mai 1981 in Lüchow,
MAT A 95, Bd. 5, pag. 1 ff. (203 ff.); Bericht von einer Informa-
tionsveranstaltung des Bundes vor dem Schachtabteufen am 27./
28. Mai 1983 in Hitzacker, MAT A 19, pag. 210001 ff. (210109 ff.).

879

880

881

882

883
„Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., MAT A 96, Bd. 12,
pag. 080311 ff. (080327, 080331). 8
Drucksache 17/13700

nne erst nach der vorgesehenen untertägigen Erkun-
ng gesagt werden.880

ezüglich der räumlichen Lage und Verbreitung des
auptanhydrits im Salzstock ist im Kapitel „Zusammen-
ssende Bewertung“ des zusammenfassenden Zwischen-
richts der PTB festgehalten: „Nach den derzeitigen

rgebnissen der Standortuntersuchung kommt der Haupt-
hydrit im Salzstock in zwei Außensträngen und einem
ntralen Strang vor. Die beiden äußeren Vorkommen
auchen voraussichtlich durch Strecken nicht durchörtert
werden. Der zentrale Strang ist wahrscheinlich in sich
rrissen. Ein Ausbeißen eines zentralen Hauptanhydrits
Salzspiegelbereich ist unwahrscheinlich, da die Boh-
ngen ihn in seinem stratigraphischen Niveau nicht ange-
offen haben. Sollten diese Vorstellungen durch die unter-
gige Erkundung bestätigt werden, wäre eine Wegsamkeit
er den Hauptanhydrit nicht mehr zu betrachten.“881

ach den im Zuge der untertägigen Erkundung im Unter-
chungszeitraum gewonnenen Erkenntnissen liegt auf-
und der Zerblockung des Hauptanhydrits kein durch-
ngiger Transportweg vor; wegen der genauen Lage
sbesondere des zentralen Hauptanhydrit-Stranges wird
f die beigefügten Dokumente Bezug genommen.882

) Wärmeeintrag
Bezug auf die Wärmestrahlung von hochradioaktiven
bfällen im Steinsalz bekundete der Zeuge und damalige
irektor des Instituts für Tieflagerung (IfT) der GSF
rof. Dr. Klaus Kühn vor dem Ausschuss, dass zur Endla-
rung hochradioaktiver Abfälle bzw. bestrahlter Brenn-
emente im Salzstock Gorleben selbstverständlich in der
sse entsprechende Forschungs- und Entwicklungsarbei-
n durchgeführt worden seien.883 „Zum Beispiel die Er-
bnisse unserer Wärmeversuche. Wir haben elektrische

rhitzer ins Salz in der Asse gesteckt, um die Reaktion
s Salzgebirges auf den Wärmeeintrag zu untersuchen,
] was die Ausbreitung der Wärme betrifft – denn das

t ja ein wesentliches Faktum, was bei der Endlagerung
n hochradioaktiven Abfällen berücksichtigt werden
uss – und die dabei auftretenden gebirgsmechanischen
eaktionen.“884

er Sachverständige Prof. Dr. Wernt Brewitz, ehemaliger
eiter des Fachbereiches „Endlagersicherheitsfor-
hung“ bei der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsi-
erheit (GRS), erläuterte vor dem Ausschuss, dass man
reits in den 70er-Jahren aufgrund der fachlichen Ein-
hätzung des Gebirgsverhaltens Wärmeausbreitungs-
chnungen gemacht habe. Die Fachleute der BGR hätten

Vermerk von Dr. Berg, BMI, vom 1. Juni 1981, MAT A 99, Bd. 17,
pag. 101195 ff.
Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-
nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 39,
Bd. 8, pag. 030200 ff. (030344).
Vgl. Geologisches Jahrbuch der BGR (Hrsg.), Standortbeschreibung
Gorleben, Teil 3, 2008, MAT A 222, S. 172 f., S. 183 und S. 191, so-
wie wegen der Lage des Hauptanhydrits die diesem beigefügten geo-
logischen Vertikalschnitte, Anlage 5, und die stratigraphische Tabelle
der Schichten des Zechstein, Dokument Nr. 26.

Protokoll Nr. 46, S. 46.

84 Protokoll Nr. 46, S. 23.

Drucksache 17/13700 – 164 –

gefragt: Wie wirkt sich Wärmeeintrag aus? Was passiert
dann mit dem Salzstock? Das habe man untersucht, und
es habe sich gezeigt: Wenn der Wärmeeintrag zu hoch ist,
dann könne es zu Zerrvorgängen im Salzkörper kommen.
Diese mechanische Belastung des gesamten Gebirgskör-
pers – das sei damals die Vorstellung gewesen – sei aus-
reichend klein zu halten. Sie müsse nicht bei null liegen,
aber sie müsse kontinuierlich sein. Sie dürfe nicht zu
Bruch oder zu massiven tektonischen Vorgängen führen.
Das könne man, wenn man das Modell richtig im Griff
habe, regeln, indem man die Abfälle nicht so dicht zu-
sammenpacke, sie stärker verteile usw. Das sei nachher
Teil eines Managementsystems; das sei die nächste Phase
der Umsetzung solcher Rechenergebnisse in die Praxis.
„Das waren damals die Schwerpunkte der Arbeiten, die
dazu führten, dass man überhaupt erst einmal sagte:
Okay, mit dem Salz kommen wir zurecht.“885

Im Kapitel „Zusammenfassende Bewertung“ des zusam-
menfassenden Zwischenberichts der PTB vom Mai 1983
wurde zum Wärmeeintrag in das Salzgebirge bei einer
Einbringung von hochradioaktiven Abfällen festgehalten:
„Die Einflüsse der physikalischen und chemischen Eigen-
schaften der im Salzstock Gorleben anstehenden Salzge-
steine sowie seines Innenbaues auf die endgültige Ausle-
gung des Bergwerkes (maximale Temperaturen im
Endlagerbereich wärmeentwickelnder Abfälle, maximale
Temperaturerhöhungen an Carnallitit, maximale Tempe-
raturbelastung des Salzstocks insgesamt, Abfallarten und
-mengen) können erst nach der untertägigen Erkundung
und den Ergebnissen von projektbegleitenden Untersu-
chungen berücksichtigt werden.“ 886

Bezüglich der Bedeutung des Wärmeeintrags auf den
Hauptanhydrit wurde weiter ausgeführt: „Nach heutiger
Kenntnis kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der
Einbringung stark wärmeproduzierender Abfälle der
Hauptanhydrit in der Barriere Salzstock eine Schwach-
stelle bezüglich möglicher Lösungszuflüsse darstellt. Ins-
besondere könnten durch einen größeren Wärmeeintrag in
den Salzstock Voraussetzungen geschaffen werden, bei
denen heute geschlossene Wegsamkeiten erneut wirksam
werden. Sicherheitstechnisch relevant sind die Lösungszu-
flüsse nur in der Nachbetriebsphase für einen begrenzten
Zeitraum, in welchem in den verfüllten Grubenteilen eine
für Fließbewegung ausreichende Permeabilität vorhanden
ist. Die bisher angewandte konservative Vorgehensweise
zur Abschätzung der radiologischen Folgen eines solchen
Ereignisses lassen noch keine verbindliche Aussage über
die Einhaltung von Schutzzielen zu.“887

d) Lösungen, Gase und Kondensate
Im Rahmen der übertägigen Erkundung des Salzstocks
Gorleben wurden bei den Tiefbohrungen Gorleben 1002

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885 Protokoll Nr. 6, S. 7.
886 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-

nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 39,
Bd. 8, pag. 030200 ff. (030343 f.).

887 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-

888

889

890
nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 39,
Bd. 8, pag. 030200 ff. (030344). 8
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

s 1005 Lösungszutritte und in den Schachtvorbohrun-
n Kondensatzutritte festgestellt. Seitens der DBE
urde über die Lösungszutritte auf der Informationsver-
staltung des BMFT in Lüchow im Jahr 1981 und über
e Kondensatzutritte auf der Informationsveranstaltung
s Bundes im Jahr 1983 berichtet.888

Rahmen der untertägigen Erkundung hat sich insoweit
geben, dass „von isolierten Hohlräumen oder Kluftsys-
men auszugehen ist, die durch den Aufschluss während
r Erkundung entleert wurden“ und „die Volumina der
getroffenen Lösungs- (und Gas-)Reservoire […] je
ch stratigraphischem Speicherhorizont zwischen weni-
n Kubikzentimetern bis mehreren hundert Kubikmetern
etragen].“889

ereits im Jahr 1979 hatte der Salzgeologe und ehemalige
räsident der BGR Prof. Dr. Gerhard Richter-Bernburg
f dem Symposium „Rede-Gegenrede“ geäußert, dass
im Auffahren im Steinsalz Laugen- und Gasnester an-
troffen würden. Jeder Bergmann wüsste: „Da gibt es
asnester, die aus der Entstehungszeit der Salze stam-
en. Sogar Öl gibt es da. Die sind mit in die Salze einge-
ltet worden während des Salzaufstiegs.“890

ezüglich der Herkunft der Gase und Öle äußerte der
emalige Leitende Direktor und Abteilungsleiter bei der

GR Prof. Dr. Helmut Venzlaff auf der Informationsver-
staltung des Bundes (BMFT) zum Projekt „Sicherheits-

udien Entsorgung“ (PSE) in Hitzacker am 23. Oktober
82: „Gase und Öle bilden sich aus organischem Mate-

al, vor allem im Zechsteinkalk an der Basis der Werra-
rie und im Stinkschiefer an der Basis der Staßfurtserie.
on dort aus können sie beim diapirischen Aufstieg des
alzstocks abwandern und können infolge des Faltenbaus
s Salzstocks in jeder beliebigen Höhe angetroffen wer-
n. Eine Untersuchung der Schichten unter der Basis des

alzstocks Gorleben ist nicht geplant.“891

er Zeuge Dr. Gerhard Stier-Friedland, damals bei der
TB tätig, bekundete vor dem Ausschuss bezüglich der
ösungs- und Gaszutritte bei den Tiefbohrungen: „Sowohl
den randlichen Bohrungen hat man Lösungen und Gase
funden, was auch nicht verwunderlich ist, da diese Be-
iche durch den Salzaufstieg sehr beansprucht sind und
tsprechende Wässer in Kluftgesteine leicht reinlaufen
nnen, aber auch in den Schachtvorbohrungen hat man

ase in Lösungen gefunden.“ Bei Lösungzutritten habe es
einigen Fällen auch Gaszutritte gegeben. Die habe man
ch gefunden, aber die seien an bestimmte Gesteine und
stimmte Strukturen gebunden. „Wir wissen heute, wo

Bericht von einer Informationsveranstaltung im Rahmen des Ener-
giedialogs der Bundesregierung am 15./16. Mai 1981 in Lüchow,
MAT A 95, Bd. 5, pag. 1 ff. (224 ff.); Bericht von einer Informa-
tionsveranstaltung des Bundes vor dem Schachtabteufen am 27./
28. Mai 1983 in Hitzacker, MAT A 19, pag. 210001ff. (210167 ff.,
210181).
Geologisches Jahrbuch der BGR (Hrsg.), Standortbeschreibung Gor-
leben, Teil 3, 2008, Ergebnisse der über- und untertägigen geologi-
schen Erkundung des Salinars, MAT A 222, S. 171, S. 190.
„Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., MAT A 96, Bd. 12,

pag. 080311 ff. (080336).

91 Vgl. Protokoll Nr. 28, S. 34.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 165 –

sie zu finden sind. Und sie sind außerhalb des Wirtsge-
steins.“892 Aufgrund der Zusammensetzung der Gase
könne man bestimmen, woher diese kämen. Bei den Ga-
sen, die angetroffen worden seien, sei nachgewiesen wor-
den, dass sie aus der Schicht unmittelbar unterhalb des
Salzstocks im sogenannten Kupferschiefer stammten, der
direkt unter dem Steinsalz läge. Diese Gase seien dann bei
einem Salzaufstieg im Rahmen dieser Faltung in den Salz-
stock hineingewandert. „Gase, die […] aus den tieferen
Schichten stammen, aus dem Rotliegenden, die noch aus
den Schichten unter dem Rotliegenden stammen, haben
wir nicht nachweisen können.“893 Die Gase, die jetzt viel-
leicht unter dem Salzstock in den Schichten des Rotlie-
gend vorhanden seien, hätten es „innerhalb von 200 Mil-
lionen oder 250 Millionen Jahren, seit der Salzablagerung,
nicht geschafft, in den Salzstock hineinzumigrieren und
werden das bestimmt auch in den für ein Endlager zu be-
trachtenden Zeiträumen – bis zu einer Million Jahre – nicht
schaffen.“894

Bezogen auf eine Gasexplosion einer Bohrung im Jahr
1969 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR führte der
Zeuge und damalige Unterabteilungsleiter bei der BGR
Prof. Dr. Michael Langer ergänzend aus: „Das war eine
Bohrung in ein vermutetes und auch angetroffenes Gas-
vorkommen in der größeren Teufe […]. Dies hat mit dem
Vorkommen von Gas und Laugen in unserer Bohrung
nichts zu tun. Das ist ja kein Gasvorkommen, sondern das
sind Lösungen, die verteilt, gebunden an bestimmte
Schichten im Salz, vorkommen. Die können nie und nim-
mer diese Gefährdung haben wie eine angebohrte Gasla-
gerstätte. Es können gewisse Zustände da sein. Man muss
das beherrschen können. Man muss wissen: „Wo kommt
das her?“, um Deutungen zu haben.“ 895

Im Kapitel „Kohlenwasserstoffe im Salzstock“ (Ziff.
3.1.6) des Zwischenberichts der PTB vom Mai 1983 wird
insoweit ausgeführt: „Das Vorkommen von Kohlenwas-
serstoffen ist im Salzbergbau aus vielen Revieren seit lan-
gem bekannt. Das gilt auch für Bergwerke in einigen
niedersächsischen Salzstöcken.“896 Im Kapitel „Zusam-
menfassende Bewertung“ heißt es weiter: „Die in den bei-
den Schachtvorbohrungen angetroffenen Kondensate ent-
stammen nicht dem Präzechstein. Sie können durch
thermische Umwandlung der im Salzstock selbst oder an
dessen Basis vorhandenen organischen Substanzen gebil-
det worden sein. Ihr Vorkommen muß ggf. beim Schacht-
abteufen und bei der weiteren untertägigen Erkundung
sowie beim Auffahren des Endlagers und seinem Betrieb
berücksichtigt werden.“897

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892 Protokoll Nr. 18, S. 41.
893 Protokoll Nr. 18, S. 41.
894 Protokoll Nr. 18, S. 46.
895 Protokoll Nr. 23, S. 33.
896 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-

nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 39,
Bd. 8, pag. 030200 ff. (030236).

897 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-

898

899

900

901

902
nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 39,
Bd. 8, pag. 030200 ff. (030342). 9
Drucksache 17/13700

ezüglich der Lösungen ist im gleichnamigen Kapitel
iff. 3.1.7) festgehalten: „Als Speichergesteine für die

ösungen der Gorleben-Tiefbohrungen wurde der Haupt-
hydrit (1002, 1004, 1005) und in der Bohrung Go 1003
r höchste Abschnitt des Staßfurt-Steinsalzes direkt un-
r dem Kaliflöz Staßfurt identifiziert. Diese Speicherge-
eine entsprechen auch Beobachtungen an anderen Salz-
öcken. Dort sind ebenfalls die Anhydrithorizonte
vorzugte Speichergesteine für Salzlösungen, während
e Steinsalz- und Kalisalzschichten weniger häufig Lö-
ngen gespeichert enthalten.898

Kapitel „Zusammenfassende Bewertung“ heißt es in-
weit: „In den Salzstockuntersuchungsbohrungen Gorle-
n 1002 bis 1005 wurden Lösungszuflüsse angetroffen.
ie gemessenen Druckverhältnisse und die chemische Zu-
mmensetzung der Lösung erlauben die Schlußfolge-
ng, daß keine Wegsamkeiten zwischen dem Nebenge-
ein sowie lokalen Lösungsreservoiren im Salzstock
stehen. Auch bei der Erkundung anderer Salzstöcke
rch Tiefbohrungen und Untertage-Bergbau wäre erfah-
ngsgemäß ebenfalls mit Lösungen im Salzgestein zu
chnen.“899

er Zeuge und damalige Unterabteilungsleiter bei der
GR Prof. Dr. Michael Langer bekundete vor dem Unter-
chungsausschuss, dass das Kapitel „Lösungen“ im zu-
mmenfassenden Zwischenbericht der PTB vom Mai
83 nicht von der BGR stamme, sondern auf Prof.

r. Albert Günther Herrmann zurückgehe.900

rof. Dr. Albert Günter Herrmann, Geochemisches Insti-
t der Universität Göttingen, war von der PTB mit den
tsprechenden Untersuchungen beauftragt worden.901

iesbezüglich bekundete der damalige Abteilungsleiter
i der PTB Prof. Dr. Helmut Röthemeyer als Zeuge vor
m Untersuchungsausschuss, dass Prof. Dr. Albert
ünter Herrmann wichtige Untersuchungen gemacht
be. Er habe die PTB seit 1978 auf das mögliche Vor-
mmen von Lösungen vorbereitet, wie sie im Salzstock

orleben über einen Tiefenbereich von rund 2000 Meter
getroffen worden seien.902 Ergänzend führte der Zeuge
d seinerzeitige Unterabteilungsleiter bei der BGR Prof.

r. Michael Langer an, dass Prof. Dr. Albert Günter
errmann mit ganz neuen Methoden – Mikroskopunter-
chungen an den feinsten Lösungen – zu dem Schluss
kommen sei, „dass [d]ie Lösungen seit der gesamten
eschichte des Salzstockes im Salzstock vorhanden wa-
n und nicht von außen in den Salzstock eingedrungen
nd. Eine ganz wichtige Erkenntnis für die Szenarienana-
se innerhalb der Sicherheitsanalyse.“903 Nach Aussage

Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-
nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 39,
Bd. 8, pag. 030200 ff. (030242 f.).
Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-
nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 39,
Bd. 8, pag. 030200 ff. (030341).
Protokoll Nr. 23, S. 16 f.
Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-
nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 39,
Bd. 8, pag. 030200 ff. (030206).

Protokoll Nr. 10, S. 27, S. 5.

03 Protokoll Nr. 23, S. 17.

Drucksache 17/13700 – 166 –

des Zeugen Prof. Dr. Langer – zuletzt zuständiger Abtei-
lungsleiter der BGR – können diese feinsten Lösungen
(Fluid Inclusions) als „Natural Analogon für das Salz“ in-
terpretiert werden.904

e) Gasvorkommen unter der Salzstruktur
Gorleben-Rambow

aa) Unter dem Salzstock Gorleben
Im Rahmen des niedersächsischen Standortauswahlver-
fahrens war in der Kabinettvorlage des niedersächsischen
Ministers für Wirtschaft und Verkehr vom 2. Februar
1977905 aufgezeigt worden, dass „unmittelbar südwestlich
Lenzen [auf ehemaligem DDR-Gebiet, Anm. d. Verf.],
10 km nordöstlich des vorgesehenen Standortbereiches –
[…] am 26. Juli 1969 mehrere Explosionen statt[fanden],
durch die der Bohrturm zerstört wurde. Aufgrund von Au-
genzeugenberichten ist anzunehmen, dass die Explosionen
durch ausströmendes Erdgas verursacht wurden. […]
Nach Auffassung des Niedersächsischen Landesamtes für
Bodenforschung (NLfB) und der Konzessionsinhaber für
die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen (Preussag und
Brigitta/Elwerath (BEB)) ist mit großer Wahrscheinlich-
keit davon auszugehen, dass sich unter dem Salzstock
Gorleben in einer Tiefe von rd. 3 500 m Gas befindet.“906
Wenige Tage zuvor, am 1. Februar 1977, hatte Ulf
Chojnacki, Mitarbeiter des Interministeriellen Arbeits-
kreises (IMAK)907, über ein Telefonat mit dem Bundes-
grenzschutz am selben Tage vermerkt, dass dieser den Be-
reich der Gasbohrungen bei Lenzen vom Hubschrauber
aus beobachtet habe und keinerlei Anzeichen für irgend-
welche Förderaktivitäten erkennbar gewesen seien.908

Auf einer Informationsveranstaltung des BMFT im Jahr
1981 referierte Dr. Werner Jaritz, BGR, dass bereits im
Jahr 1957 an der Nordwest-Flanke des Salzstocks Gorle-
ben mit der Bohrung Gorleben Z1 unter dem Fuß des
Salzstocks nach Erdgas gesucht worden, das Ergebnis je-
doch negativ gewesen sei; das im Rotliegenden angetrof-
fene Erdgas habe zu mehr als 90 Prozent aus Stickstoff
bestanden.909

Zu dieser Bohrung erläuterte der Zeuge und ehemalige
Referatsleiter bei der BGR, seinerzeit Mitarbeiter in der
Abteilung Kohlenwasserstoffe im Zentralen Geologi-
schen Institut (ZGI) der DDR, Dr. Paul Krull: „Die haben
wir ja von der anderen Seite des Zaunes betrachtet.“ Er
wisse nicht, ob das Ende der 50er-Jahre oder so gewesen
sei. Soweit er das beurteilen könne, habe es Gasanzeichen
gegeben, das Gas habe jedoch zu 90 Prozent aus Stick-
stoff bestanden; eine weiterführende Untersuchung habe

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904 Protokoll Nr. 23, S. 17.
905 Siehe oben Zweiter Teil, Kapitel B. II.1. f.).
906 Kabinettvorlage des niedersächsischen Ministers für Wirtschaft und

Verkehr vom 4. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2, pag. 2 ff.
(4 f.).

907 Vgl. oben Zweiter Teil, Kapitel B. II.1.
908 Vermerk von Ulf Chojnacki vom 1. Februar 1977, MAT A 102,

Bd. 8, Teil 2, pag. 105.
909 Bericht von einer Informationsveranstaltung im Rahmen des Ener-

910

911

912

913
giedialogs der Bundesregierung am 15./16. Mai 1981 in Lüchow,
MAT A 95, Bd. 5, pag. 1 ff. (13, Rückseite). 9
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

e Erkundungsfirma, die das damals gemacht habe, für
chtperspektiv erachtet, sonst hätte man dort auch weiter
bohrt. Die gesamten Sandsteine des Rotliegenden seien
nächst einmal prinzipiell erdgashöffig, weil in diesen
n Holland bis nach Polen Erdgase gefunden worden
ien. Soweit seine Kenntnisse reichten, seien zwischen
eser als nichthöffig abgestoßenen Bohrung Gorleben
1 und dem Lagerstättenbezirk aus der Altmark und
ustrow keine Lagerstätten bekannt.910 […] Wenn die
ohrung Gorleben Z 1 gasfündig gewesen wäre und den
eleg erbracht hätte, dass unter Gorleben eine ausbeut-
re Erdgaslagerstätte mit Gasen vorhanden ist, die einen
nreichenden Methangehalt haben, dann hätte mögli-
erweise die Erdölindustrie diese Lagerstätte ausbeuten
ollen. „Dann wäre der Standort als Endlager sowieso
ssé gewesen, weil es ja ein unverritzter Salzstock sein
uss. Aber da sich diese Frage für die Erdölindustrie
cht gestellt hat, weil die Bohrung keinen Nachweis für
ne ausbeutbare Lagerstätte gebracht hat, kam es zu die-
r Konstellation gar nicht.“911 Der Zeuge führte im wei-
ren Verlauf der Befragung aus: „Es gibt unter Gorleben
in Gas.“912 Bezüglich der Dichtigkeit der Salzformatio-
n merkte der Salzgeologe und ehemalige Präsident bei
r BGR Prof. Dr. Richter-Bernburg bereits im Jahr 1979
f dem Symposium Rede-Gegenrede an: „Eine weitere

olge der Plastizität ist […] die Dichtigkeit der Salzfor-
ationen, d. h. ihre Undurchlässigkeit sowohl gegenüber
lüssigkeiten wie gegenüber Gasen. […] Aber auch dort,
o z. B. Gase oder Flüssigkeiten unter sehr hohem Druck
tstehen, gehen sie nicht durch das Salz als Formation
ndurch. Das weiß jeder Erdölgeologe weltweit. Das ist
ne wirkliche Binsenweisheit in der Erdölgeologie. Für
s ist es praktisch von erheblichem Wert, denn wir hät-

n eine ganze Reihe von Erdöl- und Erdgaslagerstätten
cht, wenn dem nicht so wäre.“913

diesem Sinne äußerte auch der Zeuge Dr. Siegfried
eller, BGR, dass die gesamten Gasvorkommen in einem
treifen von Groningen bis Salzwedel sandig ausgebildet
ien und eine gewisse Porosität hätten. Darin könne sich
as speichern. „Und der überlagernde Zechstein, das ist
zusagen der Deckel, der das da unten hält.“ Deswegen
nne auch nichts aus dem Untergrund, selbst wenn da

was wäre, durch den Salzstock nach oben durchdiffun-
eren, durchwandern, „sonst hätten wir ja keine Lager-
ätte da unten. Wenn Sie unterstellen, da ist eine Lager-
ätte, dann muss das gasdicht sein.“914

eiter führte der Zeuge aus: „Jetzt ist gerade erst neuer-
ngs solch ein Atlas herausgekommen: Das südliche
ermbecken. Der ist in Zusammenarbeit mit verschiede-
n Geologischen Diensten in Europa und mit der Erdöl-
dustrie zustande gekommen; ein sehr schönes Werk.
nd da wird auf einer Karte dargestellt, warum in be-
immten Bereichen des Rotliegenden – das sind die ent-

Protokoll Nr. 80, S. 36 f.
Protokoll Nr. 80, S. 44.
Protokoll Nr. 80, S. 45.
„Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., MAT A 96, Bd. 12,

pag. 080311 ff. (080327).

14 Protokoll Nr. 28, S. 26 und S. 42 f.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167 –

sprechenden Schichten, wo die Gase gespeichert werden
– wo solche Gasvorkommen überhaupt vorkommen kön-
nen. […] Diese Fazies [Ausbildung der geologischen
Schichten, in diesem Fall des Rotliegenden, Anm. d.
Verf.] wird zum Beckenzentrum hin immer toniger. Das
heißt, da kann man gar nichts mehr speichern. Und dieser
tonige Bereich, der wird auch von dem Salzstock Gorle-
ben eingenommen. Deswegen waren auch die vielen
Bohrungen in der DDR nicht erfolgreich. Da hat man so
ein bisschen an Gas gefunden, aber nicht das, was förde-
rungswürdig wäre und das man ganz gern gehabt hätte. In
Salzwedel war das dann der Fall, weil man in diese Rand-
fazies reinkam. […] Auch nach der Wiedervereinigung
hat keine Erdölfirma sich bemüßigt gefühlt, da im Be-
reich Gorleben oder auch zum Beckentieferen hin dann
noch zu explorieren.“915

Der Zeuge Dr. Siegfried Keller antwortete zudem auf die
Frage „Angenommen, unterhalb des Salzstocks Gorleben
würde ein größeres Gasvorkommen existieren: Hätte dies
aus Ihrer Sicht sicherheitstechnische Auswirkungen auf
die geplanten Einlagerungsbereiche in einer Tiefenlage
von circa 1 000 Metern?“ „Ich wüsste nicht, wo da ir-
gendwo eine Auswirkung existieren soll. […] Nein. Also,
die Mächtigkeit zwischen dem Einlagerungsbereich von
vielleicht 900 bis 1 200 Meter oder so etwas bis zu der
Basis des Salzstockes, das ist solch eine gewaltige Mäch-
tigkeit an Steinsalz.“ Und wenn man unterstellt, „da ist
eine Lagerstätte, dann muss das gasdicht sein“916.

Ähnlich wie der Zeuge Dr. Siegfried Keller bekundete
auch der Zeuge Dr. Paul Krull: „Theoretisch ist eine Koh-
lenwasserstofflagerstätte, egal ob Öl oder Gas, dicht;
sonst würde sie nicht existieren.“917

bb) Auf DDR-Gebiet unter dem
Salzstock Rambow

Mit dem Abschlussbericht des VEB Erdöl u. Erdgas Grim-
men der DDR vom November 1971 über die erdölgeolo-
gischen Untersuchungen auf der Zechstein Struktur Ram-
bow wurden die Aufschlussarbeiten ab 1968 ökonomisch,
technisch und geologisch eingeschätzt: „Das Fazit aus den
Untersuchungsarbeiten auf der „Z“-Struktur Rambow
muß wie folgt gezogen werden, dass sowohl im Zechstein
(KW nur lokales Vorkommen) als auch im Saxon (verwäs-
sert bzw. unbedeutende Mengen Stickstoffgas) keine wei-
teren Aufschlußarbeiten mehr erforderlich sind. […] Im
Ergebnis der Testarbeiten auf der Struktur Rambow kann
man sagen, dass keine wirtschaftliche Kohlenwasserstoff-
führung vorliegt. Diese Feststellung trifft sowohl für den
Zechstein, als auch für das sedimentäre Rotliegende zu.
[…] Der Gasausbruch in der E-Rambow 12/69 war durch
Verstöße gegen Havarieprophylaxe und technische Sicher-
heit […] begünstigt worden.“918

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915 Protokoll Nr. 28, S. 26 und S. 49 f.
916 Protokoll Nr. 28, S. 42 und S. 43.
917 Protokoll Nr. 80, S. 42.
918 „Abschlußbericht über die erdölgeologischen Untersuchungen auf

919

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926
der Z-[Zechstein] Struktur Rambow“ des VEB Erdöl u. Erdgas Grim-
men vom November 1971, MAT A 114/1, pag. 1 ff. (8, 124, 145). 9
Drucksache 17/13700

dem Bericht mit dem Titel „Qualitative Einschätzun-
n der Perspektiven der Erdgasführung des sedimentä-
n Rotliegenden in SW-Mecklenburg (Gebiet Rambow-
übtheen)“ vom 8. Februar 1972 – erstellt vom „For-
hungsinstitut für die Erkundung und Förderung von
rdöl und Erdgas“ der DDR – wurde unter der Über-
hrift „Wichtigste Ergebnisse bei der Niederbringung
r Bohrungen auf der Struktur Rambow“ festgestellt:
ie Ergebnisse der Rotliegendbohrungen an der Struktur

ambow führten dazu, daß diese Struktur aus der Liste
r perspektiven Strukturen gestrichen werden mußte.“919
ls Anlage 12 gehört zu dem Bericht eine „Komplexe
öffigkeitskarte“, welche die Bohrergebnisse darstellt.

ie Karte920 zeigt die Topoberfläche des Rotliegenden
ittels eines Höhenlinienplanes (Isohypsen), bei wel-
em die einzelnen Höhenniveaus unterschiedlich farb-

ch gekennzeichnet sind. Im Bereich des Salzstocks
ambow zeigt dieser Isohypsenplan eine Hochlage, wel-
e generell eine Fangstruktur für Erdöl und Gas bilden
nnte. Desweiteren sind u. a. der Umriss des Salzstocks

ambow und die erfolgten Bohrlokationen eingezeichnet.
ls generelle Prognose – welche sich aus den Erfahrun-
n der Erdgas- und Erdölexploration des Rotliegenden
leitet – wurde für das gesamte Gebiet der dargestellten
ochlage in großer gelber Schrift in der Karte vermerkt:
H4-Gehalt um 30 % möglich“921. Hierbei ist bei den
rgestellten Bohrungen im Bereich des Salzstocks Ram-
w nur eine Bohrung mit Gaszutritt verzeichnet.922 Im

ericht heißt es hierzu: „Der Testhorizont (3 795–3 818
) [gemeint ist in dieser Bohrung, Anm. d. Verf.] ergab
n Nachweis von freiem Gas mit 2,4 % CH4. Seine
enge von ca. 4 000 Nm3/d923 ist wirtschaftlich uninter-
sant.“924

der Studie heißt es auch „Zusammenfassend kann ein-
schätzt werden, daß die hydrologischen Verhältnisse im
ebiet Rambow auf günstige Bedingungen für die An-
mmlung von Kohlenwasserstoffen hinweisen.“925

or diesem Hintergrund empfiehlt diese Studie nach Ein-
ufung der betrachteten Strukturen nach den angewende-
n erdölgeologischen Kriterien abschließend folgende
eihenfolge für weitere Untersuchungen: 1. Lübtheen,
Boizenburg, 3. Conow, 4. Heisdorf, 5. Kraak und
Gorlosen. Darauf aufbauend werden für das Jahr 1972
e Bohrungen Conow 1, die Bohrung Boizenburg 1 und
e Bohrung Lübtheen 2 empfohlen.926 Diese Strukturen
egen – z. T. deutlich – mehr als 10 km vom Salzstock
ambow entfernt.927

MAT A 155, Bd. 3, pag. 1–71 (5).
MAT A 155/1, Dokument Nr. 48.
MAT A 155/1, Dokument Nr. 48.
MAT A 155, Bd. 3, pag. 1–71 und MAT A 155/1, Dokument Nr. 48.
Die Angabe bezieht sich auf einen Volumenstrom bzw. eine Durch-
flussmenge von 4000 m3 Gas am Tag, bei welcher ein Anteil von
2,4 Prozent CH4 bzw. Kohlenwasserstoffe enthalten ist. Der Rest be-
steht aus anderen Gasen. Dies entspricht einer Menge von 96 m3 CH4
pro Tag.
MAT A 155, Bd. 3, pag. 1–71 (4).
MAT A 155, Bd. 3, pag. 1–71 (28).

MAT A 155, Bd. 3, pag. 1–71 (32).

27 MAT A 155/1, Dokument Nr. 48.

Drucksache 17/13700 – 168 –

Mit Schreiben vom 29. Mai 1984 teilte Dr. Jaritz, BGR,
dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages im Vor-
feld einer Anhörung mit, dass nach dem Bericht eines
Bohrmeisters, der in den Jahren 1968 – 71 im Raum Len-
zen tätig war, die Bohrung in der Teufe zwischen 2 900 m
und 3 500 m auf ein Gasvorkommen gestoßen sei, das in
kurzer Zeit (2 Tage) ausblies, das heiße, dass das Vor-
kommen erschöpft sei. Entsprechend der angegebenen
Teufe könne es sich um ein Gasvorkommen aus dem ba-
salen Zechstein (z. B. Hauptdolomit) handeln.928

Der Zeuge und ehemalige Referatsleiter bei der BGR
Dr. Paul Krull, nach eigenem Bekunden bis ca. 1990 am
Zentralen Geologischen Institut (ZGI) der DDR tätig ge-
wesen, hiervon ungefähr bis Mitte/Ende der 70er Jahre in
der Kohlenwasserstoffabteilung, stellte vor dem Aus-
schuss fest, dass er „sehr wohl die Aufschlußarbeiten auf
Erdöl und Erdgas verfolgt“ habe und auch wisse, dass
nach der intensiven Bohrtätigkeit im Strukturteil Ram-
bow dieses Gebiet dann als nichtperspektiv oder nichthöf-
fig abgestoßen worden sei. „Und wenn die DDR ein Ge-
biet als nichthöffig abgestoßen hat, dann wollte das schon
was heißen. Also, die hätten gebohrt auf Teufel komm
raus, wenn auch nur die kleinste Chance bestanden hätte,
dort nutzbare Kohlenwasserstofflagerstätten zu fin-
den.“929

Diese Eruption in der einen Rambow-Bohrung habe – das
sei nicht unüblich für den Zechstein – eine Minilager-
stätte angetroffen, die unter extrem hohem Druck gestan-
den habe. „Und nach zwei, drei Tagen, als das Feuer er-
losch, war die auch ausgebeutet […]; dann war das
vorbei.“ Soweit er die Erkundungsberichte kenne, hätten
auch weitere Untersuchungen in diesen Karbonaten des
unteren Zechsteins keine Hinweise auf Kohlenwasser-
stoffe gebracht. „Also, diese Havarie hätte die DDR nicht
davon abgehalten, nun im Zechstein im Bereich Rambow
weiterzusuchen. Abgehalten hat sie davon, dass keine
weiteren Hinweise vorhanden waren.“930

Entsprechend bestätigte auch der Zeuge Dr. Gerhard
Stier-Friedland, ehemaliger Leiter des Fachgebietes Geo-
wissenschaften beim BfS, dass es sich um ein kleines,
sehr begrenztes Gasvorkommen gehandelt habe, wenn
nach 2 Tagen praktisch schon alles sich verflüchtige und
die DDR damals ja auch die weiteren Bohrungen einge-
stellt habe. „Nach der Wiedervereinigung waren diese
Akten […] zugänglich, und aufgrund der Akteneinsicht
gab es dann auch später keine andere Bewertung.“931
Nach der Wiedervereinigung habe die BGR in den Berei-
chen der neuen Bundesländer, die ihr vorher nicht zu-
gänglich waren, noch ein ausführliches Erkundungspro-
gramm durchgeführt. Es seien seismische Messungen
durchgeführt worden. Es seien Tiefbohrungen gebohrt

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928 Schreiben der BGR vom 29. Mai 1984 an den Innenausschuss des
Deutschen Bundestages, MAT A 96, Bd. 61, pag. 110861 ff.
(110866).

929 Protokoll Nr. 80, S. 6 f. und S. 16.
930

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936
Protokoll Nr. 80, S. 17.
931 Protokoll Nr. 18, S. 35. 9
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

orden, Salzspiegelbohrungen gebohrt worden. Es habe
ine gravierenden neuen Ergebnisse gegeben, die die
sherigen Erkundungsergebnisse in ein neues Licht ge-
tzt hätten.932 Die Industrie hätte in Richtung der Lager-
ätte bei Salzwedel Explorationsarbeiten durchgeführt,
er nie in der Umgebung des Salzstockes, weil dieses
ebiet nicht eignungshöffig im Hinblick auf Gase sei.933

Bezug auf die Altmark ergänzte der Zeuge Dr. Paul
rull, dass Öl- und Gaslagerstätten dort eng und scharf
grenzt seien. „Es gibt also keine Situation, dass man sa-
n kann: In der Altmark, 15 Kilometer von Gorleben
tfernt gibt es eine Gaslagerstätte [Lagerstätte Salzwe-
l-Peckensen, Anm. d. Verf.] und irgendwann könnten ja
ase von dort nach Gorleben gelangen. – Das ist 100 Pro-
nt ausgeschlossen. Dazwischen liegen verwässerte Be-
iche, bzw. die Speicher sind dicht; die sind durch Ze-
entation geschlossen. Da kann schon 1 Kilometer
sreichen als Barriere. Dort findet kein Austausch

att.“934

Kapitel „Zusammenfassende Bewertung“ des Zwi-
henberichts der PTB vom Mai 1983 ist insoweit festge-
lten: „Förderungswürdige Erdgas- und Erdölvorkom-
en in der Umgebung des Salzstocks sind aufgrund
sheriger Explorationsarbeiten nicht bekannt geworden
d zukünftig auch nicht zu erwarten.“935

II. Rechtsgrundlagen für die untertägige
Erkundung des Salzstockes Gorleben

ntsprechend der Bitte von Bundesinnenminister
aihofer vom 8. Juli 1977936 hatte die Physikalisch-Tech-
sche Bundesanstalt (PTB) am 28. Juli 1977 beim nieder-
chsischen Sozialminister beantragt, unter dem Vorbehalt
r Eignung des Salzstockes ein Planfeststellungsverfah-
n für ein atomares Endlager in Gorleben einzuleiten.937

Vorfeld der Entscheidung zur untertägigen Erkundung
s Salzstockes Gorleben 1983 stand die Bundesregie-
ng vor der Frage, ob auch das Genehmigungsverfahren
r das Erkundungsbergwerk in Gorleben dem Planfest-
ellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach
tG unterlag oder ob ein Genehmigungsverfahren gemäß
BergG ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich war.

. Entscheidung für die Anwendung
des BBergG

twa seit 1980 wurden konkrete Überlegungen zur Frage,
elches Recht für die untertägige Erkundung anzuwen-
n sei, angestellt.

Protokoll Nr. 18, S. 35 f.
Protokoll Nr. 18, S. 40.
Protokoll Nr. 80, S. 36.
Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergeb-
nisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983, MAT A 39,
Bd. 8, pag. 030200 ff. (030341).

Vgl. Zweiter Teil, Kapitel B. III. 3.

37 Antrag der PTB vom 28. Juli 1977, MAT A 99, Bd. 11, pag. 066065.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 169 –

a) Gespräch im IC am 23. Juni 1980
Am Montag, den 23. Juni 1980, fand im Speisewagen des
IC von Dortmund nach Hannover ein Gespräch zwischen
Mitarbeitern der PTB, namentlich Prof. Dr. Heintz,
Dr. Gutermuth, Prof. Dr. Helmut Röthemeyer und Gert
Wosnik, Prof. Dr. Helmut Venzlaff von der BGR und Mit-
arbeitern des Niedersächsischen Sozialministeriums
Dr. Schöpfer und Schneider statt.938 Am gleichen Tag
schrieb Prof. Dr. Helmut Bley, Professor für neuere und
neueste Geschichte und geschäftsführender Direktor des
Historischen Seminars der Universität Hannover, der das
Gespräch vom Nebentisch aus verfolgt hatte, an die Bür-
gerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V.
(BI) und informierte diese über das „lautstark geführte[n]
Gespräch im IC zwischen Dortmund und Hannover […]
im Speisewagen“.939 Gesprächsinhalt sei die Frage gewe-
sen, wie man den Schacht für eine Erkundungsbohrung so
auslegen könne, dass er für das Endlager bereits geeignet
sei, ohne damit das atomrechtliche Planfeststellungsver-
fahren und die anschließenden bergrechtlichen Genehmi-
gungen in Gang zu setzen, „d. h. diese zu umgehen“.940
Teilnehmer dieses 1,5-stündigen Gespräches seien
„5 Herren (drei auf einer Bank) gewesen, von denen einer
mit Prof. Heinze angesprochen wurde, der Hauptwortfüh-
rer eindeutig ein Ministerialbeamter war, der auf jedenfall
sich für das Planfeststellungsverfahren zuständig erklärte,
wenn nicht auch bergrechtliche Genehmigungen ihm ob-
lagen“.941 Zum Gesprächsverlauf wurde in dem Schreiben
festgehalten: „In der sich ständig wiederholenden Debatte,
in der der Beamte wiederholt bekräftigte, er wolle ja wo
immer es irgend ginge den Betreibern entgegenkommen,
wurden eine Reihe von Varianten durchgespielt. Eine Va-
riante, die ich nicht vollständig verstanden habe, wurde
von den Beamten kommentiert: ‚Davor würde ich warnen,
weil das zu auffällig wäre‘ (von mir direkt auf ein Exem-
plar der Süddeutschen Zeitung vom 23.6.80 aufgezeich-
net). Einer der Betreiber faßte kurz vor Hannover das Ge-
sprächsergebnis in der Art zusammen, (keine direkte
Wörtlichkeit) ‚Der Weg, den wir gehen müssen, ist also
klar, wir brauchen ein Gutachten, daß eine Schachtbreite
von 7,50 m für eine Erkundungsbohrung als notwendig
oder wünschenswert erklärt.‘“942 Am Ende des Schreibens
resümierte Prof. Dr. Helmut Bley, dass nach seinem Ver-
ständnis „der Beamte aktiv einer Gesetzesumgehung Vor-
schub geleistet und jegliche Unabhängigkeit gegenüber
den Betreibern vermissen“ lasse.943

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938 Telex von Prof. Dr. Heintz, PTB, an das BMI vom 12. August 1980,
MAT A 104, Bd. 19, pag. 160230.

939 Schreiben von Prof. Dr. Helmut Bley an die Bürgerinitiative Um-
weltschutz Lüchow-Dannenberg, MAT A 104, Bd. 19,
pag. 160237 ff.

940 Schreiben von Prof. Dr. Helmut Bley an die Bürgerinitiative Um-
weltschutz Lüchow-Dannenberg, MAT A 104, Bd. 19,
pag. 160237 ff.

941 Schreiben von Prof. Dr. Helmut Bley an die Bürgerinitiative Um-
weltschutz Lüchow-Dannenberg, MAT A 104, Bd. 19,
pag. 160237 ff.

942 Schreiben von Prof. Dr. Helmut Bley an die Bürgerinitiative Um-
weltschutz Lüchow-Dannenberg, MAT A 104, Bd. 19,
pag. 160237 ff.

943 Schreiben von Prof. Dr. Helmut Bley an die Bürgerinitiative Um-

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weltschutz Lüchow-Dannenberg, MAT A 104, Bd. 19,
pag. 160237 ff.
Drucksache 17/13700

ie Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg
V. bat daraufhin mit Schreiben vom 6. August 1980 an
n damaligen Bundeminister des Inneren Gerhart Baum
wie an den Niedersächsischen Sozialminister Hermann

chnipkoweit um Stellungnahme und fügte das Schreiben
n Prof. Dr. Helmut Bley bei.944

enige Tage später, nachdem diese Vorkommnisse auch
n der Presse aufgegriffen worden waren945, nahm der

ressesprecher des Niedersächsischen Sozialministeriums
einem Telex Stellung: „es hat auf referentenebene ue-
rlegungen gegeben, ob bereits in einem zukuenftigen

adium der erkundungsmassnahmen […] atomrecht anzu-
enden ist. am 23. juni 1980 hat ein referent des nieder-
chsischen sozialministers den stand seiner […] rechtli-
en ueberlegungen mit beamten des bundes diskutiert.
e abschliessende beurteilung […] wird dadurch selbst-
rstaendlich nicht praejudiziert. von unzulaessigen ab-
rachen zwischen betreiber und genehmigungsbehoerde
nn keine rede sein.“946

m 12. August 1980 informierte in einem Telex der in
m Schreiben von Prof. Dr. Helmut Bley angesprochene

rof. Dr. Heintz, Mitarbeiter der PTB, das BMI über den
intergrund des Gespräches im IC am 23. Juni 1980. Da-
ch seien von einer Anhörung des Innenausschusses des
eutschen Bundestages kommend folgende Personen mit
m Intercity gefahren: „ptb: gutermuth, heintz, roethe-
eyer, wosnik, bgr: venzlaff, nms: schneider, schoepf-
r“.947 Ziel des Gespräches sei es nicht gewesen, irgend-
n Verfahren auszuschließen; Ziel sei vielmehr gewesen,
diskutieren, wann die in Frage kommenden Verfahren
fgrund objektiver geologischer und bergbaulicher

andbedingungen zwangsläufig zur Anwendung kom-
en müssten. Auch wenn von Beteiligung der Öffentlich-
it gesprochen worden sei, könne nur der sachkundige
esprächsteilnehmer beurteilen, ob jeweils die Beteili-
ng im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens oder in
r Art eines Hearings gemeint gewesen sei. Sein Ge-
mteindruck nach dem Gespräch sei gewesen, dass die-
s für das Erkennen der Problematik sehr nützlich, die
uflösung des Widerspruches zwischen Erkundung und
rrichtungsbeginn aber nicht gefunden worden sei. Die
nterhaltung im Speisewagen habe für keinen der Betei-
gten präjudizierend gewirkt.948

as Gespräch im Speisewagen des IC war auch Gegen-
and eines Interviews von Radio Bremen am 12. August
80 mit Prof. Dr. Helmut Bley und dem Staatssekretär
erner Chory aus dem Niedersächsischen Sozialministe-

Schreiben der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg
vom 6. August 1980 an das BMI, MAT A 104, Bd. 19,
pag. 160235 ff. und das MS, MAT A 104, Bd. 19, pag. 160241 ff.
Statt vieler: Presseartikel der Frankfurter Rundschau vom 9. August
1980, „Im Intercity-Speisewagen Kniffliges ausgeheckt“,
MAT A 104, Bd. 19, pag. 160229.
Telex des Pressesprechers des MS vom 11. August 1980,
MAT A 104, Bd. 19, pag. 160240.
Telex von Prof. Dr. Heintz, PTB, an das BMI vom 12. August 1980,
MAT A 104, Bd. 19, pag. 160230 f.

Telex von Prof. Dr. Heintz, PTB, an das BMI vom 12. August 1980,
MAT A 104, Bd. 19, pag. 160230 f.

Drucksache 17/13700 – 170 –

rium. Staatssekretär Werner Chory nahm zu dem Vorfall
Stellung und erklärte, dass es bei dem Gespräch nicht um
das Aufzeigen von Gesetzeslücken gegenüber dem An-
tragsteller gegangen sei, sondern vielmehr Rechtsansich-
ten ausgetauscht wurden. Er führte aus, dass die derzeit
laufenden Erkundungsbohrungen nur einer bergrechtli-
chen Genehmigung, die vorliege, bedürften. In dem Ge-
spräch sei es auch nicht um diese derzeitigen Erkun-
dungsbohrungen, sondern um einen späteren Abschnitt
des Verfahrens, nämlich um die bergmännische Erkun-
dung des Salzstockes, gegangen. Die Rechtsfrage, über
die sich die Herren unterhalten hätten, sei gewesen, ob
„die Niederbringung eines Schachtes, die für die berg-
männische Erkundung notwendig ist, nur der bergrechtli-
chen Genehmigung bedarf – das ist selbstverständlich –
oder ob darüber hinaus schon in diesem Stadium des Ver-
fahrens ein Planfeststellungsverfahren nach dem Atomge-
setz durchgeführt werden muß. Dieses Planfeststellungs-
verfahren ist auf jeden Fall notwendig, wenn dort ein
Endlager errichtet werden soll. […] Es ist ganz selbstver-
ständlich, daß wir als Genehmigungsbehörde mit dem
Antragsteller, mit Vertretern des Antragstellers, über Fra-
gen, die das Genehmigungsverfahren betreffen, Gesprä-
che führen, auch über Rechtsfragen Gespräche führen.
Solche Gespräche werden auch mit dem Bundesinnen-
minister geführt. […] Und mit dem Bundesinnenminister
hat über eben diese Rechtsfrage am 8.7. unter Beteiligung
der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, unseres
Hauses und von Beamten des Bundesinnenministeriums
ein Rechtsgespräch über diese Frage erneut stattgefun-
den. […] Es ist für mein Gefühl nicht verwunderlich, daß
ein Jurist, ein Beamter des Ministeriums, der sich mit die-
ser Rechtsfrage beschäftigt, auch die Gelegenheit eines
zufälligen Zusammenseins mit Vertretern des Antragstel-
lers benutzt, um darüber einen Meinungsaustausch zu
führen. Aber wie gesagt: das sind ganz offene Gespräche,
die auch später fortgesetzt worden sind, und zwar offiziell
fortgesetzt worden sind, und die letztlich zu einem Ergeb-
nis führen, das der Bundesinnenminister feststellen wird.
[…] Die Sache hat also überhaupt keinen Anschein einer
unzulässigen Absprache. Das mögen Sie bitte schon da-
raus entnehmen, daß es darüber ganz offizielle Gespräche
gegeben hat mit dem Bundesinnenminister. […] Thema
des Gespräches war nicht das Aufzeigen von Gesetzeslü-
cken. Es ging um die richtige Auslegung des Gesetzes,
die auch Gutachten zu genau formulierten Fragen erfor-
dern kann. Um einen Austausch von Rechtsansichten, der
zum täglichen Brot der juristischen Arbeit gehört, ging es
also. Um nicht mehr, um nicht weniger.“949

Auf das im Speisewagen stattgefundene Gespräch im IC
angesprochen führte der Zeuge Dr. Heinrich Getz, seiner-
zeit Referent im BMI, in seiner Vernehmung aus: „Ich
würde dem keine große Bedeutung beimessen. Vor allen
Dingen, dass der Herr Bley da meint, er hätte wunders
was entdeckt, das glaube ich nicht. Er hat mitgehört, wie

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949 Interview mit Prof. Dr. Helmut Bley und Sts Werner Chory in der
Mittagsausgabe der Sendung „Die Zeit im Funk“ von Radio Bremen

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am 12. August 1980, MAT A 104, Bd. 19, pag. 160246 ff.
(160248–160252).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

e Diskussion läuft, und die lief ja nun damals. Die lief
ischen den Kollegen. Natürlich habe ich den Kollegen,

enn ich den auf einer Geburtstagsfeier traf und wir hat-
n gerade wieder so ein Bonbon zwischen uns, dann ge-
otzelt und gesagt: Na, wie löst ihr das Problem? Auf
eser etwas informellen Art werden ja viele Gespräche
führt, und das sind ja auch nicht immer die schlechtes-
n Verbindungen, die es gibt, die ja auch durchaus weiter
hren können als formale Aktenvermerke.“950

einem Schreiben des BMI, abgesandt am 25. August
80, wurde der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-

annenberg e. V. geantwortet, dass sich rechtliche
chwierigkeiten ergäben, „weil einerseits mit der Errich-
ng des Endlagers erst begonnen werden soll, wenn hin-
ichende Gewißheit bezüglich der Eignung als Lager-
ätte für radioaktive Abfälle besteht, andererseits aber aus
chnischen Gründen der Schacht von vornherein so di-
ensioniert werden muß, daß er auch für eine evtl. Nut-
ng im Rahmen einer späteren Endlagerung aus-
icht.“951 Weiter heißt es, dass die von Prof. Dr. Bley
itgehörte Besprechung einem informellen rechtlichen
einungsaustausch zwischen den beteiligten Juristen ge-
ent habe.

er seinerzeitige Bundesminister des Innern, Gerhart R.
aum, schrieb am 2. Februar 1982 an Jörg Janning, Bür-
rinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V.:
icht zuletzt aufgrund Ihres Schreibens und ähnlicher

chreiben von Frau Fritzen und Herrn Wolf Römmig
be ich eine sorgfältige Überprüfung der Frage veran-
ßt, wie vor dem Abteufen von Erkundungsschächten im
alzstock in Gorleben genehmigungsrechtlich zu verfah-
n ist. […] Im Ergebnis bin ich jedoch zu der Entschei-
ng gelangt, daß vor einem Antrag auf Planfeststellung

. S. v. § 9b des Atomgesetzes) die Eignung des Salzsto-
es durch Abteufen von Schächten noch genauer zu
kunden ist. Ein Planfeststellungsverfahren kann daher
st eingeleitet werden, wenn nach Überzeugung der
hysikalisch-Technischen Bundesanstalt der Salzstock
r die Errichtung eines Endlagers geeignet ist. Diese Vo-
ussetzung ist aber noch nicht gegeben.“952

) Diskussionsprozess

ie Frage, „ob das Niederbringen des Schachtes bereits
rrichtung‘ des Endlagers ist, und daher eines Planfest-
ellungsbeschlusses nach § 9b AtG oder nur der üblichen
rgrechtlichen Betriebsplanzulassung bedarf“953, wurde
tensiv sowohl in den Bundesressorts als auch auf nie-
rsächsischer Seite diskutiert.

usweislich eines Vermerkes war dieses Thema Gegen-
and einer Besprechung am 8. Juli 1980 im Niedersäch-
schen Sozialministerium (MS) in Hannover zwischen

Protokoll Nr. 41, S. 36.
Schreiben des BMI an die BI, abgesandt am 25. August 1980,
MAT A 104, Bd. 19, pag. 160264 f. (160265).
Schreiben des BM Gerhart R. Baum vom 2. Februar 1982 an Jörg
Janning, MAT A 95, Bd. 28, pag. 111169.

Vermerk aus dem BMI vom 11. Juli 1980 über die Besprechung am
8. Juli 1980, MAT A 104, Bd. 19, pag. 160225 ff. (160227).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171 –

Vertretern der DWK, der PTB, des BMI und des MS.954
Es wurde entschieden, dass „ein Planfeststellungsverfah-
ren, begrenzt auf den Schacht, noch nicht das gesamte
Endlager erfassend, durchgeführt werden soll“.955 Zur
Begründung wurde ausgeführt, dass zum Zeitpunkt des
Abteufens man abschließend darlegen könne, dass „der
Salzstock jedenfalls als Endlager für schwach- und mit-
telaktive Abfälle (noch nicht für die wärmeerzeugenden
hochaktiven Abfälle) geeignet sei“ und der Schacht somit
„ganz sicher Teil eines Endlagers werden könne“.956

Unter Bezugnahme auf vorgenannten Vermerk wurde in
einem Schreiben des BMI vom 23. Juli 1980 an das Nie-
dersächsische Sozialministerium dargestellt, dass die Aus-
führungen dort zum Teil „nicht ganz meine Auffassung“
treffen. „Ich könnte folgenden Formulierungen zustimmen
[…]: 1.) Erkundungsmaßnahmen für ein Endlager fallen
nicht unter § 9b Absatz 1 AtG, soweit damit noch keine in
§ 9a Absatz 3 genannten Anlagen des Bundes „errichtet“
werden, und zwar auch dann nicht, wenn die Maßnahmen
objektiv dazu geeignet sind, als Teil des späteren Endla-
gerbergwerks zu dienen; d. h. nicht die Eignung, sondern
der tatsächliche Zweck der Anlagen ist entscheidend. 2.)
Soweit Maßnahmen jedoch nicht mehr nur durch den Er-
kundungszweck gedeckt sind, sondern Anlagenteile be-
reits als Bestandteile eines Endlagerbergwerks errichtet
werden, unterliegen diese der Planfeststellungspflicht
nach § 9b Absatz 1 AtG. 3.). Wie Anlagenteile (z. B.
Schachtauskleidung) zu behandeln sind, die man vorsorg-
lich so plant, daß sie Bestandteile eines Endlagerberg-
werks werden können, von denen man aber im Zeitpunkt
der Errichtung noch nicht weiß, ob sie tatsächlich dafür in
Betracht kommen, wurde nicht ausdiskutiert, da dieser
Fall voraussichtlich nicht vorkommen wird; denn die PTB
erklärte, der Schacht werde nur niedergebracht werden,
wenn man vorher abschließend darlegen könne, daß er
ganz sicher Teil eines Endlagers zumindest für schwach-
und mittelaktive Abfälle werden könne.“957

In einem Ergebnisvermerk aus dem BMI über eine Res-
sortbesprechung am 18. August 1980 zwischen dem
BMI, BK, BMWi, BMFT und der PTB wurde festgehal-
ten: „Nach Auffassung von BMI und PTB kann aus
Rechtsgründen bei der von der PTB geschilderten Aus-
gangslage auf ein atomrechtliches Verfahren für den
Schacht nicht verzichtet werden, da der Schacht von
vornherein zu dem Zweck niedergebracht werde, an die-
sem Standort zumindest die schwach- und mittelaktiven
Abfälle zu lagern und damit ein Endlager zu betreiben.
Dies sei als Beginn der „Errichtung“ im Sinne des § 9b
des Atomgesetzes anzusehen.“958 Weiter heißt es gleich-
falls noch unter Ziffer 2 „Rechtliche Bewertung“ dieses

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954 Vermerk aus dem BMI vom 11. Juli 1980 über die Besprechung am
8. Juli 1980, MAT A 104, Bd. 19, pag. 160225 ff. (160227).

955 Vermerk aus dem BMI vom 11. Juli 1980 über die Besprechung am
8. Juli 1980, MAT A 104, Bd. 19, pag. 160225 ff. (160227).

956 Vermerk aus dem BMI vom 11. Juli 1980 über die Besprechung am
8. Juli 1980, MAT A 104, Bd. 19, pag. 160225 ff. (160227).

957 Schreiben des BMI vom 23. Juli 1980 an das MS, MAT A 104,
Bd. 19, pag. 160223 f.

958

959

960

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967
Ergebnisvermerk des BMI vom 22. August 1980 über das Ressortge-
spräch am 18. August 1980, MAT A 104, Bd. 19, pag. 160267 f.
Drucksache 17/13700

ermerks: „BMFT, BMWi und Chef BK behielten sich
re Stellungnahme vor.“ In dem nachfolgenden Ab-
hnitt wurde unter Ziff. 3 Zweckmäßigkeitsgesichts-
nkte für die Durchführung eines Planfeststellungsver-
hrens genannt.959 Aufgrund der zu erwartenden
erwaltungsstreitverfahren sei es sicherer, ein atomrecht-
ches Verfahren anzustreben.960 Würden zunächst bei
urchführung eines bergrechtlichen Verfahrens die Ver-
altungsgerichte später entscheiden, dass Atomrecht an-
endbar sei, würde das einen Zeitverlust und einen Scha-
n am Ansehen der PTB als Vertreterin des Bundes
deuten.961 Auch bei einem ausschließlich bergrechtli-
en Verfahren müsse eine Öffentlichkeitsbeteiligung in
eigneter Form durchgeführt werden.962

m 5. September 1980 führte Abteilungsleiter Sahl,
MI, in einer Anmerkung auf einer Staatssekretärsvor-
ge, in der es um die genehmigungsrechtliche Behand-
ng des Erkundungsschachts ging, aus: „Von vornherein
nz auszuschliessen ist auch die Variante nicht, dass die
chste Phase, d. h. Niederbringung eines Schachtes […]
s eine zweite Stufe der bergmännischen Erkundung und
ch nicht der Errichtung für das Endlager angesehen

ird. In diesem Falle liefe das Verfahren noch ausserhalb
s § 9b AtG.“963 Zudem werde diese Perspektive „aus
litischen Opportunitätserwägungen“ laut Bekundungen
gionaler Mandatsträger „einschl. des Herrn Grill“ vor-
zogen.964 Denn so könnte der Bundesregierung nicht
rgeworfen werden, mit dem Verfahren nach § 9b AtG
reits vollendete Tatsachen zu schaffen.965 Unter Hin-
eis auf die lebhafte Diskussion der Thematik sowohl in-
rhalb der Bundesressorts als auch vor Ort im Landkreis

üchow-Dannenberg wurde in der Staatssekretärsvor-
ge vorgeschlagen, das Rechtsproblem durch ein Gut-
hten eines renommierten Rechtswissenschaftlers klären
lassen.966

einer Abteilungsleitervorlage des Referates RS I 7 des
MI vom 9. September 1980 wurde ausgeführt, dass zwar
fgrund der Beauftragung eines Rechtsgutachtens durch
s Referat RS I 1 zur Zeit keine Entscheidungsmöglich-
it bestehe, jedoch bei Gegenüberstellung bisher bekann-
r Gesichtspunkte eine „Tendenz zugunsten des Planfest-
ellungsverfahrens“ gesehen werden könne.967 Dies
tspreche „im übrigen der bisherigen Meinung des BMI

Ergebnisvermerk des BMI vom 22. August 1980 über das Ressortge-
spräch am 18. August 1980, MAT A 104, Bd. 19, pag. 160267 f.
Ergebnisvermerk des BMI vom 22. August 1980 über das Ressortge-
spräch am 18. August 1980, MAT A 104, Bd. 19, pag. 160267 f.
Ergebnisvermerk des BMI vom 22. August 1980, MAT A 104,
Bd. 19, pag. 160267 (160268).
Ergebnisvermerk des BMI vom 22. August 1980, MAT A 104,
Bd. 19, pag. 160267 (160269).
Staatssekretärvorlage von Dr. Heinrich Getz, BMI, vom 5. Septem-
ber 1980, MAT A 104, Bd. 19, pag. 160281 ff. (160286).
Staatssekretärvorlage von Dr. Heinrich Getz, BMI, vom 5. Septem-
ber 1980, MAT A 104, Bd. 19, pag. 160281 ff. (160286).
Staatssekretärvorlage von Dr. Heinrich Getz, BMI, vom 5. Septem-
ber 1980, MAT A 104, Bd. 19, pag. 160281 ff. (160286).
Staatssekretärvorlage von Dr. Heinrich Getz, BMI, vom 5. Septem-
ber 1980, MAT A 104, Bd. 19, pag. 160281 ff. (160282).

Abteilungsleitervorlage aus dem BMI vom 9. September 1980,
MAT A 104, Bd. 19, pag. 160293 ff. (160295).

Drucksache 17/13700 – 172 –

und der PTB“.968 Im Hinblick auf eine „möglichst baldige,
einwandfreie Errichtung eines Endlagers“ wurde in der
Abteilungsleitervorlage für eine „möglichst baldige Ent-
scheidung für ein Planfeststellungsverfahren“ plädiert.
Der Leiter des Referates RS I 1 „Atomrecht und atom-
rechtliche Nebengesetze“ Dr. Heinrich Getz vermerkte bei
Mitzeichnung der Vorlage: „Ein auf die Errichtung des
Schachtes beschränktes Planfeststellungsverfahren wirft
kaum unlösbare Probleme auf; diese Regelung würde von
RS I 1 auch ohne Fremdgutachten mitgetragen werden.
Bei einem (politisch begründeten) Verzicht auf Planfest-
stellung für den Schachtbau wird sorgfältiges Rechtsgut-
achten aber für unerläßlich gehalten. Bund kann als
Antragsteller nicht das Risiko einer Verletzung des Atom-
gesetzes (OVG Lüneburg) eingehen.“969

Auf einer Sitzung der Gorleben-Kommission am 10. De-
zember 1980 in Lüchow trug Prof. Dr. Dietrich Rausch-
ning, Institut für Völkerrecht in Göttingen, ein im Auftrag
Niedersachsens erstelltes Gutachten mit dem Titel „Recht-
liche Erfordernisse für die bergmännische Erkundung des
Salzstockes auf Eignung zu einem Endlager für radioak-
tive Abfälle“ vor.970 Prof. Dr. Dietrich Rauschning kam in
seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass „daß Abteufen
eines Erkundungsschachtes und das Auffahren von Erkun-
dungsstrecken einschließlich der dazu erforderlichen Ne-
benanlagen der bergrechtlichen Betriebsplanpflicht und
der Bergaufsicht unterliegen, nicht aber einem atomrecht-
lichen Planfeststellungsbeschluß.“971 Die Grenze zur „Er-
richtung“ eines Endlagers sei erst dann überschritten,
„wenn mit dem Erkundungsschacht Einrichtungen ge-
schaffen werden, die nur im Hinblick auf die geplante
Endlageranlage von Nutzen sind. […] weder wirtschaftli-
che noch technische Gründe dürften auch dafür sprechen,
im Zusammenhang mit dem Erkundungsschacht solche
Einrichtungen schon einzubauen.“972

Im Auftrag des BMI erstellte der Rechtswissenschaftler
Prof. Dr. Rüdiger Breuer aus Trier ein Rechtsgutachten
mit dem Titel „Rechtsgutachten über die genehmigungs-
rechtliche Behandlung der Schächte für das geplante End-
lagerbergwerk im Salzstock Gorleben sowie über die
Ausgestaltung des Planfeststellungsverfahrens“.973 Dieses

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pi968 Abteilungsleitervorlage aus dem BMI vom 9. September 1980,

MAT A 104, Bd. 19, pag. 160293 ff. (160295).
969 Abteilungsleitervorlage aus dem BMI vom 9. September 1980,

MAT A 104, Bd. 19, pag. 160293 ff. (160295).
970 Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dietrich Rauschning vom 10. Dezem-

ber 1980 „Rechtliche Erfordernisse für die bergmännische Erkun-
dung des Salzstockes auf Eignung zu einem Endlager für radioaktive
Abfälle“, MAT A 36, pag. 280137 ff.

971 Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dietrich Rauschning vom 10. Dezem-
ber 1980 „Rechtliche Erfordernisse für die bergmännische Erkun-
dung des Salzstockes auf Eignung zu einem Endlager für radioaktive
Abfälle“, MAT A 36, pag. 280137 (280144).

972 Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dietrich Rauschning vom 10. Dezem-
ber 1980 „Rechtliche Erfordernisse für die bergmännische Erkun-
dung des Salzstockes auf Eignung zu einem Endlager für radioaktive
Abfälle“, MAT A 36, pag. 280137 (280144).

973 Rechtsgutachten von Prof. Dr. Rüdiger Breuer vom 1. Dezember
1982 „Rechtsgutachten über die genehmigungsrechtliche Behand-
lung der Schächte für das geplante Endlagerbergwerk im Salzstock

974

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979
Gorleben sowie über die Ausgestaltung des Planfeststellungsverfah-
ren“, MAT A 64, Bd. 3, pag. 5 ff.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

utachten wurde dem BMI in zwei Teilen übersandt. Im
sten Teil, datiert auf den 6. Juni 1981, kam er zu dem
rgebnis, dass „das Abteufen und der Ausbau der
chächte für das geplante Endlagerbergwerk im Salz-
ock Gorleben neben der bergrechtlichen Betriebszulas-
ng der vorherigen Planfeststellung nach § 9b AtomG“
dürfe.974 Er begründete sein Ergebnis mit der Doppel-
nktion der Schächte als Erkundungsschächte und als
ndlagerschächte.975 Insbesondere aufgrund des „Rege-
ngsmehrwerts“ des Planfeststellungsverfahrens gegen-
er dem bergrechtlichen Verfahren in Bezug auf den

rüfungsumfang, die Begünstigungswirkung, die privat-
chtsgestaltende Drittwirkung sowie die Publizität und
rittbeteiligung im Zulassungsverfahren sei Atomrecht
nschlägig.976 Um dem schrittweisen Erkundungsprozess
Gorleben gerecht zu werden, schlug Prof. Dr. Rüdiger
reuer im zweiten Teil des Gutachtens vom 1. Dezember
82 eine Gliederung des Planfeststellungsverfahrens in
ei Phasen vor.977 Diese Aufspaltung des Verfahrens
ünde der planfeststellungsrechtlichen Konzentrations-
irkung und dem Gesamtentscheidungsprinzip nicht
undsätzlich entgegen; sie bedürfe lediglich einer beson-
ren Rechtfertigung.978

ach Zuleitung des ersten Teils des Gutachtens vom
Juni 1981 an das BMI wurde in einem Vermerk des Re-
rates RS I 1 festgehalten: „Anläßlich einer abteilungsin-
rnen Besprechung am 16. Juni 1981 hat Herr Unterab-
ilungsleiter RS I das Referat RS I 1 angewiesen, nach
ßen hin nicht die Meinung zu äußern, daß – in Überein-

immung mit dem Ergebnis des Gutachtens von Prof.
reuer – ein Planfeststellungsverfahren für erforderlich
halten werde. […] Im Hinblick auf die Umstände bei
r Erteilung des Gutachtenauftrags an Prof. Breuer hat

S I 1 darauf aufmerksam gemacht, daß die rechtsgut-
htliche Klärung teilweise seitens der Ressorts aus-
ückliche Zustimmung erfahren habe und jedenfalls kei-
rlei Widerspruch ausgelöst habe.“ So habe das BMWi
einer Besprechung am 2. Juni 1981 betont, „die Res-
rts und das Bundeskanzleramt seien sich einig gewe-
n, daß das Ergebnis des Gutachtens ein wesentlicher
eitrag zur Entscheidungsfindung sein werde“.979 In der
olge war der erste Teil des Rechtsgutachtens von Prof.
r. Rüdiger Breuer Gegenstand eines Besprechungspa-
ers des BMI vom 19. Juni 1981, in dem das Ergebnis

Rechtsgutachten von Prof. Dr. Rüdiger Breuer, 1. Teil vom 6. Juni
1981, MAT A 99, Bd. 12, pag. 069095 ff. (069161).
Rechtsgutachten von Prof. Dr. Rüdiger Breuer, 1. Teil vom 6. Juni
1981, MAT A 99, Bd. 12, pag. 069095 ff. (069161).
Rechtsgutachten von Prof. Dr. Rüdiger Breuer, 1. Teil vom 6. Juni
1981, MAT A 99, Bd. 12, pag. 069095 ff. (069161).
Rechtsgutachten von Prof. Dr. Rüdiger Breuer vom 1. Dezember
1982 „Rechtsgutachten über die genehmigungsrechtliche Behand-
lung der Schächte für das geplante Endlagerbergwerk im Salzstock
Gorleben sowie über die Ausgestaltung des Planfeststellungsverfah-
ren“, MAT A 64, Bd. 3, pag. 5 ff. (158).
Rechtsgutachten von Prof. Dr. Rüdiger Breuer vom 1. Dezember
1982 „Rechtsgutachten über die genehmigungsrechtliche Behand-
lung der Schächte für das geplante Endlagerbergwerk im Salzstock
Gorleben sowie über die Ausgestaltung des Planfeststellungsverfah-
ren“, MAT A 64, Bd. 3, pag. 5 ff. (158).

Vermerk des Referates RS I 1 des BMI vom 19. Juni 1981,
MAT A 72, Bd. 13, pag. 542082.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 173 –

des Gutachtens, „daß für den Schachtbau die Zulassung
eines bergrechtlichen Betriebsplans nicht ausreicht, son-
dern daß darüber hinaus ein Planfeststellungsverfahren
notwendig ist“ dargestellt wurde.980

Mit Schreiben vom 23. Juni 1981 teilte die Niedersächsi-
sche Ministerin für Wirtschaft und Verkehr Birgit Breuel
dem Bundesminister des Innern Gerhart Baum und dem
Bundesminister für Forschung und Technologie
Dr. Andreas von Bülow mit, „nach allgemeiner, gesicher-
ter Erkenntnis wird die endgültige Beurteilung des Salz-
stockes Gorleben auf seine Eignung als Endlager für radio-
aktive Abfälle erst nach Abschluß der bergmännischen
Erkundung möglich sein. Unter Berücksichtigung der Pla-
nungen der PTB dürfte, falls die Umsetzung der Planung
reibungslos gelingt, das Untersuchungsergebnis frühes-
tens Anfang 1991 vorliegen. Diese Durchführung wird
allerdings in Frage gestellt, falls für das Abteufen der Un-
tersuchungsschächte nicht nur die bergrechtliche Betriebs-
planzulassung, sondern auch der Abschluß eines Planfest-
stellungsverfahrens gemäß § 9b Absatz 1 AtG erforderlich
sein sollte. Diese Frage wird gegenwärtig im Auftrag des
BMI gutachterlich untersucht. Sollte die Bundesregierung
sich für ein atomrechtliches Verfahren entscheiden, so
würde sich der Abschluß der Untersuchungsarbeiten und
damit auch die mögliche Inbetriebnahme des Endlagers
um einen nicht kalkulierbaren Zeitraum verzögern. Eine
solche Verzögerung wird die gesamte Entsorgungsfrage
vor neue Probleme und Fristen stellen und ggf. auch die
Beschlußlage zwischen Bund und Ländern berühren. Viel-
leicht ist es bei Ihrer Meinungsbildung hilfreich zu wissen,
daß die Niedersächsische Landesregierung die Auffassung
vertritt, daß die geplante Abteufung einer Schachtanlage
im Salzstock bei Gorleben nur die Durchführung eines
bergrechtlichen Verfahrens zur Voraussetzung hat.“981

Mit Vorlage vom 29. Juni 1981 an Staatssekretär Dr. Hart-
kopf wurde seitens des Referates RS I 1 des BMI im Hin-
blick auf eine vereinbarte Ressortbesprechung auf Refe-
rentenebene um Zustimmung gebeten, „daß BMI-Vertreter
das Ergebnis des Breuer-Gutachtens favorisieren“. Die
Vorlage wurde von Unterabteilungsleiter RS I angehalten
und das Referat RS I 1 von ihm um Rücksprache gebeten;
handschriftlich wurde auf der Vorlage vermerkt: „RS I rät
von dem Planfeststellungsverfahren für den Erkundungs-
schacht ab. Eine Erkundung hat den Zweck, festzustellen,
ob die PTB als Antragstellerin und Planungsbehörde be-
haupten kann, der Salzstock erfülle die techn. Genehmi-
gungsvoraussetzungen des § 9b Absatz 3, § 7 Absatz 2
AtG. Das Planfeststellungsverfahren wird erst erforder-
lich, sobald feststeht, daß diese Behauptung aufgestellt
werden kann. Das ist derzeit, bis zum Abteufen des Erkun-
dungsschachts u. zum Abschluß der Erkundungsmaßnah-
men nicht möglich. Das bergrechtl. Verfahren genügt des-
halb.“982

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980 Internes Besprechungspapier des BMI vom 19. Juni 1981,
MAT A 96, Bd. 13, pag. 110066 f.

981 Schreiben des MW vom 23. Juni 1981 an BMI und BMFT,
MAT A 99, Bd. 12, pag. 069085 f.

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Vorlage des Referates RS I 1 des BMI vom 29. Juni 1981, MAT A 72,
Bd. 13, pag. 542253 ff.
Drucksache 17/13700

m 2. Juli 1981 vermerkte der Leiter der Unterabteilung
S I des BMI auf einer weiteren Vorlage des Referates
S I 1: „M+StH [Minister + Staatssekretär Dr. Hartkopf,
nm. d. Verf.] haben am 2.7.81 in der Umweltlage be-
hlossen, daß BMI sich diesem theoretischen Gutachten
cht anschließt. Beide sind der Meinung von Frau Breuel
Schr. v. 23.6.81.“983

ntsprechend wurde in einer Vorlage aus dem BMI für
ne Abteilungsleiterbesprechung am 16. Juli 1981 ausge-
hrt: „BMI hat sich im Anschluß an die niedersächsische
andesregierung für die Rechtsansicht entschieden, daß
s geplante Abteufen der Schachtanlage im Salzstock
i Gorleben nur die Durchführung eines bergrechtlichen

erfahrens zur Voraussetzung hat.“984 Daher bedürfe es
r Herbeiführung eines Ressortkonsenses nicht mehr.

ur Beschlussfassung bleibe festzustellen, dass Einver-
hmen bestehe, „daß das bergrechtliche Verfahren für
s Abteufen der Schächte nunmehr eingeleitet werden
ll“.985 Dementsprechend wurde bei der Abteilungslei-
rbesprechung am 16. Juli 1981 folgender Beschluss ge-
sst: „Die Bundesressorts gehen im Einvernehmen mit
iedersachsen davon aus, daß für das Abteufen der
chächte nur ein bergrechtliches Verfahren erforderlich
t. Dieses wird umgehend in Abstimmung mit Nieder-
chsen eingeleitet.“986

einer auf telefonische Anforderung vom 8. September
81 hin erstellten Ministervorlage aus dem BMFT vom
September 1981 wurden die beiden Gutachten von
rof. Dr. Dietrich Rauschning und von Prof. Dr. Rüdiger
reuer gegenübergestellt. Es wurde ausgeführt, dass ein
ergleich insoweit schwer durchführbar sei, „als es sich
i der [Äußerung] von Breuer um ein Gutachten von
er 60 Seiten handelt, das, ungeachtet vieler überflüssi-
r Wiederholungen, inhaltlich ungleich mehr bietet als
s 8-Seiten-Papier von Rauschning“.987 In der Vorlage
ird der Schluss gezogen, dass beide Ansichten sich mit
ten Gründen vertreten lassen. Dennoch werde der An-

cht zugeneigt, dass „die Summe der Argumente eher für
e Ansicht von Breuer spricht, wonach bereits für die Er-
chtung der Erkundungsschächte ein Planfeststellungs-
rfahren erforderlich ist. Jedenfalls ist es weniger ris-
nt, ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, das
tztlich nicht für notwendig erachtet wird, als von einem
lanfeststellungsverfahren abzusehen, das doch hätte
rchgeführt werden müssen.“988

m 11. September 1981 fand ein Gespräch der Bundes-
inister Gerhart Baum (BMI) und Dr. Andreas von Bülow

Unterabteilungsleitervorlage des Referates RS I 1 vom 12. Juni 1981
mit handschriftlichem Vermerk vom 2. Juli 1981, MAT A 72,
Bd. 13, pag. 542265.
Vorlage aus dem BMI für die Abteilungsleiterbesprechung am
16. Juli 1981, MAT A 95, Bd. 4, pag. 86 f.
Vorlage aus dem BMI für die Abteilungsleiterbesprechung am
16. Juli 1981, MAT A 95, Bd. 4, pag. 86 f.
Vermerk aus dem BMI vom 20. Juli 1981, MAT A 52, Bd. 13,
pag. 112.
Ministervorlage aus dem BMFT vom 9. September 1981,
MAT A 99, Bd. 12, pag. 069036 ff. (069038).

Ministervorlage aus dem BMFT vom 9. September 1981,
MAT A 99, Bd. 12, pag. 069036 ff. (069038).

Drucksache 17/13700 – 174 –

(BMFT) mit der Niedersächsischen Ministerin für
Wirtschaft und Verkehr (NMWi) Birgit Breuel und dem
Niedersächsischen Sozialminister (NMS) Hermann
Schnipkoweit zu Fragen der Abfallentsorgung statt. In ei-
nem beim BMI hierzu gefertigten Kurzprotokoll wurde
zum Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ unter der
Überschrift „Zwischenergebnisse Gorleben“ festgehalten:
„Zur Frage Planfeststellung oder nur Bergrecht vor
Schachtabteufen teilt BMI mit, daß er noch nicht am Ende
der Entscheidung sei. Wichtig sei Zeitaspekt. Planfeststel-
lung bringe voraussichtlich Verzögerung von 1,5 bis 2 Jah-
ren. Tendenz sei, nur Bergrecht. Nds [Niedersachsen,
Anm. d. Verf.] müsse sagen, ob Anhörung als vermittelnde
Geste zweckmäßig. NMWi möchte diesbezüglich Gleich-
behandlung von Gorleben und Asse. Bergämter würden
bei Anhörung unbeantwortbare Fragen erwarten. NMS
hätte bei Asse Anhörung für notwendiger gehalten und
meint, wir tun uns in Gorleben mit Anhörung keinen Ge-
fallen. BMI wird endgültige Entscheidung Nds mittei-
len.“989

Mit Schreiben vom 2. Februar 1982 an das Niedersächsi-
sche Ministerium für Wirtschaft und Verkehr sowie das
Niedersächsische Sozialministerium knüpfte Bundes-
minister des Innern Gerhart R. Baum an das Gespräch am
11. September 1981, bei dem er sich eine endgültige Stel-
lungnahme vorbehalten hatte, an und führte aus: „Wie Ih-
nen bekannt ist, gibt es zu dieser schwierigen Rechtsfrage
rechtwissenschaftliche Gutachten, die auf eine Fülle un-
terschiedlicher Gesichtspunkte eingehen. Deshalb war
eine sorgfältige Überprüfung in meinem Hause notwen-
dig, die nunmehr abgeschlossen ist.“990 Danach sei er im
Einvernehmen mit dem BMWi, dem BMFT und dem BK
„bereit, mich Ihrer Auffassung anzuschließen“.991 Weiter
heißt es in dem Schreiben: „Im Hinblick auf die Akzep-
tanz des Vorhabens empfehle ich, neben dem bergrechtli-
chen Verfahren die Öffentlichkeit über die jeweiligen
Einzelheiten voll zu informieren.“992

Zu dieser rechtlichen Ansicht, dass kein Planfeststel-
lungsverfahren durchzuführen sei, kam auch Prof.
Dr. Hans-Werner Rengeling, Fachbereich Rechtswissen-
schaften der Universität Osnabrück, in einem weiteren
vom BMI in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten, wel-
ches am 5. September 1983 veröffentlicht wurde.993 In
dem Gutachten mit dem Titel „Genehmigungsrechtliche
Behandlung der Erkundungsschächte und -strecken für
das geplante Endlagerbergwerk im Salzstock Gorleben“
wurde ausgeführt: „Ein erstes Teilplanfeststellungsver-
fahren für die Erkundungsschächte und -strecken [ist] aus

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989 BMI-Kurzprotokoll des Gesprächs am 11. September 1981,
MAT A 72, Bd. 13, pag. 542347 ff. (542349 f.).

990 Schreiben von BM Gerhart R. Baum, BMI, vom 2. Februar 1982 an
das MW und das MS, MAT A 95, Bd. 28, pag. 111167 f.

991 Schreiben von BM Gerhart R. Baum, BMI, vom 2. Februar 1982 an
das MW und das MS, MAT A 95, Bd. 28, pag. 111167 f.

992 Schreiben von BM Gerhart R. Baum, BMI, vom 2. Februar 1982 an
das MW und das MS, MAT A 95, Bd. 28, pag. 111167 f.

993 Rechtsgutachten von Prof. Dr. Hans-Werner Rengeling vom 5. Sep-
tember 1983 „Genehmigungsrechtliche Behandlung der Erkundungs-

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schächte und -strecken für das geplante Endlagerbergwerk im Salz-
stock Gorleben“, MAT A 147, Bd. 3, pag. 004054 ff. 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

rfassungsrechtlichen Gründen nicht zulässig, bei ge-
nteiliger Auffassung aber jedenfalls nicht geboten.“994

r argumentierte, dass eine atomrechtliche Planfeststel-
ng erst nach Abschluss der Erkundung und dem Vorlie-
n von Erkundungsergebnissen durchgeführt werden
nne, „die eine ganzheitliche Aussage darüber gestatten,
die materiell-rechtlichen Voraussetzungen insbeson-
re des nuklearspezifischen Sicherheitsrechts vorlie-
n“.995 Darüber hinaus sei in der Erkundung der

chächte noch keine Errichtung des Endlagers nach § 9b
bsatz 1 AtG zu sehen, insbesondere fehle es am Errich-
ngswillen, der erforderlich sei.996

en Diskussionsprozess in den Bundesressorts erläuterten
ch Zeugen vor dem Untersuchungsausschuss. Nach der

eugenaussage von Dr. Horst Glatzel, damaliger Leiter
s u. a. für staatliche Kernenergieaufsicht zuständigen

eferats im Bundeskanzleramt, wurde unter Hinweis auf
n Gutachter Prof. Breuer, um trotz Anwendung des
rgrechtlichen Genehmigungsverfahrens die Öffentlich-
it zu beteiligen, zum Teil vertreten, dass zwar Bergrecht
nschlägig sei, jedoch das bergrechtliche Genehmigungs-
rfahren mit einem Planfeststellungsverfahren zu um-
anteln sei. Allerdings habe man sich im Kanzleramt da-
gen entschieden, „um rechtliche Klarheit“ zu schaffen.
enn wir wollten einen Salzstock erkunden, und wir

ollten nicht ein Planfeststellungsverfahren, in dem wir
e Eignungsdaten bereits der Öffentlichkeit offenlegen
nnten. Das bergrechtliche Verfahren war sozusagen vor-
schaltet, bevor man zu dem Planfeststellungsverfahren
mmen konnte. So war damals die Meinung der Ressorts.

er haben wir uns dann auch angeschlossen.“997 Dem Um-
and, dass nach dem gewählten Verfahren die Öffentlich-
it mangels Planfeststellungspflicht nicht in dem Sinne
beteiligen war, dass sie zur Aussage über die Eignungs-
ffigkeit des Standorts Gorleben Einwände hätte erheben
nnen, habe man durch eine freiwillige Information der

ffentlichkeit998 abgeholfen, führte Dr. Horst Glatzel wei-
r aus.999

er Zeuge Kurt-Dieter Grill, damaliger Vorsitzender der
orleben-Kommission, hob in seiner Vernehmung her-
r, dass auch die Gorleben-Kommission seinerzeit vo-

ert hatte, nach Bergrecht zu verfahren: „Um der eigenen
laubwürdigkeit willen, dass es nicht um eine Atoman-
ge geht, sondern ein Erkundungsbergwerk, bestehen wir
rauf, dass nach Bergrecht erkundet wird und nicht nach
tomrecht.“1000

Rechtsgutachten von Prof. Dr. Hans-Werner Rengeling vom 5. Sep-
tember 1983 „Genehmigungsrechtliche Behandlung der Erkundungs-
schächte und -strecken für das geplante Endlagerbergwerk im Salz-
stock Gorleben“, MAT A 147, Bd. 3, pag. 004054 ff. (004191).
Rechtsgutachten von Prof. Dr. Hans-Werner Rengeling vom 5. Sep-
tember 1983 „Genehmigungsrechtliche Behandlung der Erkundungs-
schächte und -strecken für das geplante Endlagerbergwerk im Salz-
stock Gorleben“, MAT A 147, Bd. 3, pag. 004054 ff. (004192).
Rechtsgutachten von Prof. Dr. Hans-Werner Rengeling vom 5. Sep-
tember 1983 „Genehmigungsrechtliche Behandlung der Erkundungs-
schächte und -strecken für das geplante Endlagerbergwerk im Salz-
stock Gorleben“, MAT A 147, Bd. 3, pag. 004054 ff. (004196).
Protokoll Nr. 26, S. 62.
Vgl. Zweiter Teil, Kapitel G. I.

Protokoll Nr. 26, S. 62 f.

000 Protokoll Nr. 35, S. 49.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 175 –

Anders hielt etwa die Lüchow-Dannenberger Bürgerini-
tiative Umweltschutz ausweislich eines Zeitungsartikels
der Elbe-Jeetzel-Zeitung aus dem Jahr 1984 das Atomge-
setz nicht erst für die Errichtung, sondern schon für „alle
Maßnahmen, die einen Endlagerstandort präjudizieren“
für anwendbar.1001

c) Entscheidung

Wie bereits aufgezeigt wurde die Entscheidung, bei der
Erkundung des Salzstockes Gorleben nach Bergrecht und
nicht nach Atomrecht vorzugehen, nach langem Diskus-
sionsprozess 1981 von Bundesinnenminister Gerhart
Baum im Einvernehmen mit dem BMFT, dem BMWi und
dem BK getroffen.

Bundesinnenminister Gerhart R. Baum empfahl in sei-
nem Schreiben vom 2. Februar 1982 an die Niedersächsi-
sche Landesregierung, in welchem er sich der niedersäch-
sischen Rechtsauffassung „Erkundung nach Bergrecht“
anschloss, dass „[i]m Hinblick auf die Akzeptanz des
Vorhabens […], neben dem bergrechtlichen Verfahren die
Öffentlichkeit über die jeweiligen Einzelheiten voll zu in-
formieren“ sei.1002

Die gegen diese Entscheidung gerichteten Rechtsmittel
blieben durch die nachfolgend dargestellten Urteile des
Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 9. März 1990
und vom 2. November 1995 erfolglos.

d) Urteil des BVerwG vom 9. März 1990

Einige Anwohner der Region Gorleben sowie Andreas
Graf von Bernstorff hatten im Dezember 1985 Klage vor
dem Verwaltungsgericht erhoben mit dem Ziel, das Ab-
teufen der Schächte im Salzstock Gorleben, das Aufhal-
den von Salzbergen auf dem Gelände sowie Maßnahmen
zur Errichtung einer Anlage zur Sicherstellung und End-
lagerung radioaktiver Abfälle untersagen zu lassen.1003
Begründet wurden die Klagen unter Hinweis darauf, dass
aufgrund der Erkenntnisse der übertägigen Erkundung
der Salzstock Gorleben nicht als Endlager für hochradio-
aktive Abfälle geeignet sei; gleichwohl werde unter Um-
gehung des gebotenen atomrechtlichen Planfeststellungs-
verfahrens ein Erkundungsbergwerk errichtet. Dieses
Erkundungsbergwerk sei faktisch bereits ein Endlager, da
die Schächte schon so dimensioniert seien und ausgebaut
würden, dass darin der Beginn der Errichtung des Endla-
gers liege.1004

Nach Unterliegen der Kläger in den Vorinstanzen hat das
Bundesverwaltungsgericht auf die Revisionen hin mit Ur-
teilen vom 9. März 1990 – Aktenzeichen 7 C 23/89 und

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1001 Presseartikel „Verstoß gegen geltendes Recht“ in der Elbe-Jeetzel-
Zeitung vom 1. Juni 1984, MAT A 147, Bd. 3, pag. 537004.

1002 MAT A 96, Bd. 28, Bl. 111168.
1003 Urteile des BVerwG vom 9. März 1990, MAT A 116, Bd. 14,

pag. 539311 ff. und 539390 ff.
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101
Urteile des BVerwG vom 9. März 1990, MAT A 116, Bd. 14,
pag. 539311 ff. und 539390 ff.
Drucksache 17/13700

C 24/89 (Parallelentscheidung) – rechtskräftig entschie-
n, dass der geltend gemachte Anspruch nicht be-

eht.1005

er Leitsatz der unter dem Aktenzeichen 7 C 23/89 er-
ngenen Entscheidung lautet: „Die untertägige Erkun-
ng eines Standorts (hier: Salzstock Gorleben) auf seine

ignung für die Sicherstellung und Endlagerung radioak-
ver Abfälle (§ 9a Absatz 3 AtG) ist noch nicht der Be-
nn der Errichtung einer entsprechenden Anlage und be-
rf deshalb nicht der Planfeststellung nach § 9b AtG,
es auch dann nicht, wenn Teile des Erkundungsberg-
erks, wie z. B. die Schächte, nach Dimensionierung und
auausführung im Falle positiver Standortentscheidung
dann aufgrund einer Planfeststellung zu errichtenden

ndlager Verwendung finden sollen.“1006

den Gründen der Entscheidungen führte das BVerwG
s, dass die Kläger den Anspruch nicht auf das Atom-
cht stützen könnten, da keine Maßnahmen zur Errich-
ng einer Anlage zur Sicherstellung bzw. Endlagerung
dioaktiver Abfälle durchgeführt würden.1007 Weiter
hrte es aus, dass lediglich die Möglichkeit einer an-
hließenden Nutzung zur Endlagerung nicht ausreiche,
die Vorschriften des Atomrechts einschlägig werden

lassen. Vielmehr bestimme sich der Genehmigungsge-
nstand, wie das BVerwG1008 bereits 1988 zur Errich-
ng einer Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf
tschieden habe, nach dem Genehmigungsantrag des Er-

chters, sodass dieser bestimme, welchen Zweck die An-
ge verfolge. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass
e Beklagte in Wahrheit nicht mehr die Eignung des
alzstockes erkunde, sondern bereits die Errichtung eines
ndlagers betreibe. Daher bedürfe die untertägige Erkun-
ng des Salzstocks Gorleben nicht der Planfeststellung
ch Atomrecht. Durch die Betriebsplanzulassungen und
e auf dieser Grundlage vorgenommenen Arbeiten wür-
n die Kläger nicht gehindert, im Falle der späteren

lanfeststellung für ein Endlager eine Verletzung ihrer
echte geltend zu machen.1009

. Rahmenbetriebsplan

m 14. April 1982 stellte die PTB beim zuständigen
ergamt Celle den Antrag auf Zulassung des Rahmenbe-
iebsplanes für die untertägige Erkundung des Salzsto-
es Gorleben.1010 Der Rahmenbetriebsplan wurde am
September 1983 vom Bergamt Celle zunächst unbefris-
t zugelassen.

5 Urteile des BVerwG vom 9. März 1990, MAT A 116, Bd. 14,
pag. 539311 ff. und 539390 ff.

6 Urteil des BVerwG vom 9. März 1990, BVerwG, NVwZ 1990,
S. 967.

7 Urteile des BVerwG vom 9. März 1990, MAT A 116, Bd. 14,
pag. 539311 ff. und 539390 ff.

8 Urteil des BVerwG vom 4. Juli 1988, BVerwGE 80, 21 (24).
9 Urteile des BVerwG vom 9. März 1990, MAT A 116, Bd. 14,

pag. 539311 ff. und 539390 ff.
0
Schreiben der DBE an das BMWi vom 15. März 1982, MAT A 95,

Bd. 6, pag. 123.

Drucksache 17/13700 – 176 –

a) Antrag auf Verlängerung

Der vom Bergamt Celle am 9. September 1983 zugelas-
sene Rahmenbetriebsplan galt zunächst unbefristet. Mit
Schreiben des Bergamtes Celle vom 2. April 19921011
wurde der Rahmenbetriebsplan nachträglich bis zum
31. Dezember 1992 befristet. Hintergrund dieser nach-
träglichen Befristung des Rahmenbetriebsplans war eine
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom
13. Dezember 1991 zu einem Untertage-Erdgasspeicher
in Berlin1012. Bezogen auf den dort ohne zeitliche Begren-
zung zugelassenen Rahmenbetriebsplan wurde in dem
Urteil ausgeführt: „im Rahmenbetriebsplan ist der ,län-
gere Zeitraum‘ seiner Geltung nach durch genaue Zeitan-
gabe zu bestimmen“.1013

Da die Erkundungen zur möglichen Eignung des Salz-
stocks Gorleben als Endlager noch nicht abgeschlossen
waren, beantragte das zuständige BfS am 20. März 1992
beim Bergamt Celle die Verlängerung des Rahmenbe-
triebsplans bis zum 31. Dezember 1999.1014

Am 16. Juni 1992 informierte das übergeordnete Ober-
bergamt Clausthal-Zellerfeld das BfS schriftlich darüber,
dass eine Verlängerung des Rahmenbetriebsplans auf-
grund einer neuen Gesetzeslage nicht in Betracht komme,
sondern vielmehr ein Planfeststellungsverfahren mit Um-
weltverträglichkeitsprüfung erforderlich sei.1015 Mit Be-
scheid vom 17. September 1992 verlangte das Oberberg-
amt Clausthal-Zellerfeld einen der Planfeststellung
bedürfenden Rahmenbetriebsplan.1016 Hintergrund hierfür
war eine Änderung des Bergrechtes, die auf eine Richtli-
nie der EU zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei be-
stimmten öffentlichen und privaten Projekten zurückging.
Nach der entsprechenden Gesetzesnovellierung galt seit
dem 1. August 1990 § 57a BBergG, wonach auch für ein
bergrechtliches Genehmigungsverfahren eine Umwelt-
verträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung er-
forderlich war.

Des weiteren forderte das Oberbergamt bereits für die Zu-
lassung des Rahmenbetriebsplanes den gem. § 55 Ab-
satz 1 Nummer 1 BBergG zu erbringenden Nachweis der
Abbau- bzw. Aufsuchungsberechtigung. In einer Vorlage
des BMU vom 12. Juli 1993 wurde insoweit ausgeführt:
„Die Zulassung eines Betriebsplanes im Sinne des § 52
ist zu erteilen, wenn […] für die im Betriebsplan vorgese-
hene Aufsuchung oder Gewinnung von Bodenschätzen
die erforderliche Berechtigung nachgewiesen ist […].“
Das Oberbergamt habe seine Forderung mit der Proble-
matik der entgegenstehenden Salzrechte des Grafen von

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1011 Bescheid des Bergamtes Celle vom 2. April 1992, MAT A 126/1,
Bd. 18, pag. 420331 f.

1012 Urteil des BVerwG vom 13. Dezember 1991, BVerwG, NVwZ
1992, S. 980 ff.

1013 Urteil des BVerwG vom 13. Dezember 1991, BVerwG, NVwZ
1992, S. 980 ff.

1014 Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149, Bd. 21,
pag. 25 ff.

1015 Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149, Bd. 21,
pag. 25 ff.

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Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149, Bd. 21,
pag. 25 ff.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ernstorff und der evangelischen Kirchengemeinde be-
ündet.1017 Diesbezüglich habe sich die Situation seit
83 nachteilig verändert, da die Inhaber der grundeige-
n Salzrechte es nunmehr abgelehnt hätten, ihre Salz-
chte zu veräußern.1018

er Zeuge Prof. Dr. Bruno Thomauske, seinerzeit Mitar-
iter des BfS, führte dazu aus, dass wenn weder die

alzrechte der Privaten noch die bergfreien Flächen zur
erfügung gestanden hätten, die verbleibenden Bereiche
icht hinreichend gewesen wären um eine Erkundung zu
chtfertigen.“1019

) Urteil des BVerwG vom 2. November 1995
ls der vom BfS am 20. März 1992 beim Bergamt Celle
stellte Antrag auf Verlängerung des Rahmenbetriebs-
anes unbeschieden blieb1020 erhob am 22. Oktober 1992
e Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
MU, dieses vertreten durch das BfS, beim Verwaltungs-
richt Lüneburg Verpflichtungsklage in Form der Untä-

gkeitsklage gegen das Bergamt Celle, mit dem Ziel, die
ehörde dazu zu verpflichten, den Rahmenbetriebsplan
s zum 31. Dezember 1999 zu verlängern.1021 Darüber
naus erhob das BfS Anfechtungsklage gegen den Be-
heid des Oberbergamtes Clausthal-Zellerfeld in Form
s Widerspruchsbescheids.

as Verwaltungsgericht Lüneburg entschied am 7. März
94, dass beiden Klagen stattzugeben sei. Das Oberberg-
t sei dazu verpflichtet, die Verlängerung zuzulassen, al-

rdings müssten für die Zulassung der Hauptbetriebs-
äne die für die Durchführung jeweils erforderlichen
erechtigungen nachgewiesen werden.1022

egen diese Entscheidungen legten die Beklagten, das
ergamt Celle und das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld,
prungrevision ein, sodass das Bundesverwaltungsge-
cht am 2. November 1995 über die Rechtsstreitigkeiten
r Verlängerung des Rahmenbetriebsplans, die zur ge-
einsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden
urden, zu entscheiden hatte.1023

as BVerwG hat rechtskräftig entschieden, dass die Klä-
rin einen Rechtsanspruch auf Verlängerung des Rah-
enbetriebsplanes aus § 55 Absatz 1 BBergG hat.1024 Da-
ber hinaus sei der Bescheid des Oberbergamtes vom
. September 1992 rechtswidrig und verletzte die Kläge-

n in ihren Rechten.1025

7 Vorlage von Dr. Manfred Bloser und Walter Kühne, BMU, vom
12. Juli 1993, MAT E 9, Bd. 64, pag. 213 ff. (224).

8 Vorlage von Dr. Manfred Bloser und Walter Kühne, BMU, vom
12. Juli 1993, MAT E 9, Bd. 64, pag. 213 ff. (224).

9 Protokoll Nr. 62, S. 8.
0 Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149, Bd. 21,

pag. 25 ff. (26 Rückseite).
1 Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149, Bd. 21,

pag. 25 ff. (27).
2 Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149, Bd. 21,

pag. 25 ff. (27 Rückseite).
3 Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149, Bd. 21,

pag. 25 ff. (27 Rückseite, 28).
4 Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149, Bd. 21,

pag. 25 ff. (31 Rückseite).
5
Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149, Bd. 21,

pag. 25 ff. (36 Rückseite).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177 – Drucksache 17/13700
In seiner Entscheidung führte das BVerwG aus, dass ein
neuer Rahmenbetriebsplan mit Umweltverträglichkeits-
prüfung nach Inkrafttreten der Novellierung am 1. August
1990 nicht erforderlich sei, sondern vielmehr ein An-
spruch auf Verlängerung bestehe, sofern kein Versagungs-
grund gemäß §§ 55 I, 48 II 1 BBergG vorläge.1026

Es begründete seine Entscheidung damit, dass die neue
Vorschrift nicht auf Verfahren anwendbar sei, deren Zu-
lassungsverfahren, wie es vorliegend der Fall sei, bereits
abgeschlossen seien. Auch aus den Vorschriften der Ver-
ordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung berg-
baulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) ergebe sich nichts
anderes. Vielmehr lasse sich aus diesen Vorschriften ab-
leiten, dass für laufende Vorhaben gerade keine Umwelt-
verträglichkeitsprüfung erforderlich sei.1027 Die Richtlinie
des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung lasse
ebenfalls keine andere Rechtsauffassung zu. Denn für das
Erkundungsbergwerk seien bereits vor Ablauf der Umset-
zungsfrist am 3. Juli 1988 sowohl das Zulassungsverfah-
ren eingeleitet als auch bereits Zulassungsentscheidungen
ergangen und ausgeführt worden.1028 Außerdem sei auch
keine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9a II AtG
erforderlich, da es sich, wie das BVerwG bereits am
9. März 1990 festgestellt habe1029, bei dem Erkundungs-
bergwerk noch nicht um die Errichtung einer Anlage zur
Endlagerung handele. Somit sei nicht Atomrecht, sondern
Bergrecht einschlägig.1030

Da der Rahmenbetriebsplan lediglich feststellenden und
anders als der Hauptbetriebsplan noch keinen gestalten-
den Charakter habe, sei für den Rahmenbetriebsplan noch
nicht „die Bergbauberechtigung schon für das gesamte
vom Rahmenbetriebsplan erfasste Feld“ nachzuwei-
sen.1031 Mithin sei eine Genehmigung unter dem Vorbe-
halt der Nebenbestimmung, dass spätestens bis Erlass des
Hauptbetriebsplans alle erforderlichen Berechtigungen
vorliegen müssten, rechtmäßig. Maßgeblich sei allein,
dass der Nachweis zu „gegebener Zeit“ erbracht werden
könne.1032

Dementsprechend wurde mit Schreiben des Bergamts
Celle vom 5. März 1996 die bis zum 31. Dezember 1999
befristete Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes zuge-
lassen.1033

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1026 Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149, Bd. 21,
pag. 25 ff. (32).

1027 Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149, Bd. 21,
pag. 25 ff. (30 Rückseite).

1028 Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149, Bd. 21,
pag. 25 ff. (31).

1029 Urteil des BVerwG vom 9. März 1990, MAT A 116, Bd. 14,
pag. 539311 ff.

1030 Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149, Bd. 21,
pag. 25 ff. (31 Rückseite).

1031 Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149, Bd. 21,
pag. 25 ff. (33 Rückseite).

1032 Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149, Bd. 21,
pag. 25 ff. (34).

1033 Bescheid des Bergamts Celle an die DBE vom 5. März 1996,

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MAT A 136/1, Bd. 19, pag. 044213.
III. Abteufen und Auslegung der
Erkundungsschächte

ach dem Beschluss des Bundeskabinetts am 13. Juli
83 begann im Jahr 1986 das Abteufen der Schächte.

. Abteufen der Erkundungsschächte
achdem die übertägige Erkundung des Salzstockes wie
fgezeigt zu einer Übersicht über die Schichtenfolge des

alzstocks, zu ersten Vorstellungen über den Bauplan in
inem Inneren und zur Festlegung von Schachtansatz-
nkten geführt hatte1034, wurde die Arbeitsgemeinschaft

chächte Gorleben (ASG), ein Zusammenschluss der Fir-
en Deilmann-Haniel GmbH, Dortmund, und Thyssen
chachtbau GmbH, Mülheim/Ruhr1035, mit Vertrag vom
. Oktober 1983 durch die DBE beauftragt, zwei

chächte zur Erkundung des Salzstocks Gorleben abzu-
ufen.1036

ie beiden Schächte wurden mit Hilfe des Gefrierverfah-
ns abgeteuft, welches „seit etwa 100 Jahren bekannt ist
d heute als technisch ausgereift angesehen werden
nn“1037. Dazu waren sehr niedrige Temperaturen von
indestens minus 35°C erforderlich, da im Deckgebirge
er einem Salzstock mit weitgehend gesättigter Salz-

uge zu rechnen ist, die eine Gefriertemperatur von mi-
s 25°C und weniger haben kann.1038

er Sachverständige Henning Rösel erläuterte den Vor-
ng des Schachtabteufens dahingehend, dass „das was-
rführende Deckgebirge durch einen Ring von etwa
Bohrungen, in die Kühlmittel hineinkommen, gefro-
n“ werde1039. In diesem gefrorenen Block könne man
n Schacht abteufen, ohne dass Wasser zuträte. „Das
ird dann später, wenn das Schachtinnere ausgebaut ist,
ieder aufgetaut. Der Auftauprozess ist mittlerweile
ngst beendet.“1040

eide Schächte wurden im Jahr 1996 nach 10-jähriger
auzeit fertiggestellt.1041

. Schachtunfall am 12. Mai 1987
eim Abteufen der Schächte zur Erkundung des Salz-
ocks Gorleben ereignete sich am 12. Mai 1987 um
45 Uhr im Schacht 1 des Erkundungsbergwerkes ein Un-
ll. Durch den Gebirgsdruck löste sich ein 1,5 Tonnen
hwerer Stahlschutzring in ca. 234 m Teufe und stürzte
. 5 m tief auf die Schachtsohle (ca. 239 m Teufe). Von

4 Vgl. Zweiter Teil, Kapitel C. II. 1.
5 Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 26. August

1988, MAT E 10, Bd. 1–19, pag. 039 ff. (044).
6 Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 26. August

1988, MAT E 10, Bd. 1–19, pag. 039 ff. (065).
7 Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 26. August

1988, MAT E 10, Bd. 1–19, pag. 039 ff. (045).
8 Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 26. August

1988, MAT E 10, Bd. 1–19, pag. 039 ff. (046).
9 Protokoll Nr. 7, S. 33.
0 Protokoll Nr. 7, S. 33.
1 BMWi-Broschüre „Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in

Deutschland – Das Endlagerprojekt Gorleben“, Oktober 2008,

MAT A 179, S. 24.

Drucksache 17/13700 – 178 –

den dort arbeitenden sieben Bergleuten wurden hierdurch
drei leicht und drei schwer verletzt; ein verletzter Maschi-
nenobersteiger erlag zwei Tage später in einer Hamburger
Klinik seinen Verletzungen.1042

Der betroffene untere Bereich des Schachtes wurde un-
mittelbar nach dem Unfall mit Magerbeton ausgegossen,
um weitere Verformungen zu vermeiden.1043

Das Magazin „Der Spiegel“ berichtete in seiner Ausgabe
Nr. 22/1987 über den Unfall und zitierte Prof. Dr. Klaus
Duphorn mit den Worten, dass er „schon 1982 ganz klar
davor gewarnt“ habe, dass die Gefahr in dieser Zone be-
sonders groß sei.

a) Untersuchungsergebnis der
Staatsanwaltschaft

Der Pressemitteilung der StA vom 16. August 1988 zum
Teilabschluss der Ermittlungen1044 ist zur Unfallursache
zu entnehmen: „Durch Materialprüfungen und Berech-
nungen wurde festgestellt, dass der Schachtunfall auf Fer-
tigungsfehler beim Einbau von Schachtsicherungsringen
zurückzuführen ist. […] Der Stützringeinbau hätte bei
ordnungsgemäßer Ausführung nach der Konstruktions-
zeichnung nicht versagt. Die Ringe hätten sich vielmehr
den auf sie einwirkenden Belastungen entsprechend plas-
tisch verformt und wären in der Lage gewesen, hohe
Kräfte zu tragen. Dass der herabfallende Stützring Nr. 20
sich nicht wie erwartet verformt hat, sondern gebrochen
ist, lag an einer fehlerhaft ausgeführten Segmentverbin-
dung. […] Im Gegensatz zur Konstruktionszeichnung
[…] wurde […] bei den (meisten) Passstücken die Kopf-
platte nur außen herum geschweißt. Bei dem herabgefal-
lenen Ring Nr. 20 war darüberhinaus […] die Überde-
ckung von Passstück und Kopfplatte im Stegbereich des
U-Profils zu gering (2 mm statt vorgesehener 5 mm).“

Darüber hinaus wurde in der Pressemitteilung dargestellt,
dass der Unfall nicht geschehen wäre, „wenn nicht im Be-
reich des unteren tertiären Tons in einer Teufe von ca. 220
bis 240 m starke und ungleichförmige Gebirgsbewegun-
gen aufgetreten wären. Unter Bezugnahme insbesondere
auf zwei vor dem Abteufen der Schächte ab 1982 im Auf-
trag der DBE durch Prof. Dr. Jessberger, Ruhr-Universität
Bochum, und das Geologie- und Ingenieurbüro Dr. Pickel,
Fuldatal, erstellte Gutachten sowie eine durch die Bergbe-
hörden veranlasste gutachterliche Stellungnahme von
Dr. Neuber, Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfa-
len, heißt es insoweit weiter: „Dass beim Durchteufen des
Tertiärtons mit Schwierigkeiten gerechnet werden musste,
war allen am Schachtbau beteiligten Firmen und Behörden
aufgrund der vorangegangenen Erkundung und deren
Auswertung durch Sachverständige im Voraus bekannt.
Dem ist durch besondere Maßnahmen bei der Schachtbau-

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1042 Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 26. August
1988, MAT E 10, Bd. 1–19, pag. 039 ff. (044, 117 ff.); Artikel
„Wie Schmierseife“ in „Der Spiegel“ Nr. 22/1987; Skizze der Si-
cherungsmaßnahmen, MAT A 185, Bd. 1 pag. 000103.

1043 Vgl. im Einzelnen unten Zweiter Teil, Kapitel C. VIII.2.b).
1044

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105
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 16. August
1988, MAT A 33, pag. 130169 ff. 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

anung und -ausführung Rechnung getragen worden, wo-
i die statischen Berechnungen zusätzlich von einem an-
kannten unabhängigen Sachverständigen überprüft
orden sind.“1045

Zuge der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hatte
m Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft zufolge ein

chweißfachingenieur der Firma Deilmann-Haniel bei
r Sachverständigenuntersuchung zum Bruch des Stütz-

ngs festgestellt: „Die abgerissene Kopfplatte deckte den
teg des U-Eisens nur mit ca. 2 mm ab und nicht wie
ch Zeichnung ausgeführt mit 5 mm. […] Die Ausfüh-
ng der Schweißnähte entsprach nicht den an sie gestell-
n Forderungen […]. Zudem waren die Kopfplatten nur
nseitig von außen verschweißt. […] Während der ge-
mten Besprechung lag uns eine geänderte Zeichnung
s Originals vor. In dieser Änderung fehlte die Ansicht
r zusammengeschweißten Flansche untereinander so-
ie der entsprechende Text.“1046

arüber hinaus ergibt sich aus dem Abschlussbericht,
ss das Staatliche Materialprüfungsamt (MPA) Dort-
und1047 einen Versuch durchgeführt und diesen per Vi-
o aufgenommen hatte. Dabei wurde der Unfall nachge-

ellt und zum Vergleich ein Modell konstruiert, um zu
uieren wie es gewesen wäre, wenn die Schweißarbeiten
dnungsgemäß durchgeführt worden wären. Es wurde
stgehalten, dass „der Anteil der ,baustellenseitig‘ feh-
nden Innenschweißnähte an der gesamten Tragkraftver-
inderung schätzungsweise ca. 60 %, der Anteil der zu
ringen Überdeckung der Kopfplatte ca. 40 % be-

ägt“1048.

ufgrund des Ergebnisses der staatsanwaltschaftlichen
rmittlungen wurde das Verfahren gegenüber den betei-
gten Schlossern und Bergleuten der ASG, die Konstruk-
ure des Stützringeinbaus sowie die Mitarbeiter von
BE, PTB und des Bergamtes Celle eingestellt.1049

ntsprechend dem Ermittlungsergebnis der Staatsanwalt-
haft bekundeten die vom Ausschuss hierzu vernomme-
n Zeugen überwiegend, dass der Unfall nicht auf eine
öglicherweise fehlende Eignungshöffigkeit zurückzu-
hren gewesen sei.1050 Prof. Dr. Klaus Duphorn bekun-
te bei seiner Vernehmung als Zeuge vor dem Untersu-
ungsausschuss unter Hinweis darauf, dass er seinerzeit
rgeschlagen habe, den Schachtansatzpunkt zu verset-
n: „Das hätte nicht passieren brauchen.“1051

5 Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Lüneburg, vom 16. August
1988, MAT A 3, pag. 100169 ff.; Abschlussbericht der Staatsan-
waltschaft Lüneburg vom 26. August 1988, MAT E 10, Bd. 1–19,
pag. 039 ff. (050 ff., 148).

6 Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 26. August
1988, MAT E 10, Bd. 1–19, pag. 039 ff. (122).

7 Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 26. August
1988, MAT E 10, Bd. 1–19, pag. 039 ff. (126 ff.).

8 Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 26. August
1988, MAT E 10, Bd. 1–19, pag. 039 ff. (128).

9 Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Lüneburg, vom 16. August
1988, MAT A 3, pag. 100169 ff.

0 Vgl. Zeugenaussage von Dr. Siegfried Keller, Protokoll Nr. 28,

S. 10, und Jürgen Schubert, Protokoll Nr. 58, S. 37.

051 Protokoll Nr. 12, S. 38.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 179 –

b) Konsequenzen aus dem Schachtunfall

Nachdem der Gebirgsdruck weitere Stützringe zu zerstö-
ren drohte, wurde am 17. Mai 1987 einvernehmlich zwi-
schen Bergamt Celle, DBE, ASG und PTB beschlossen,
den gesamten Teufenbereich zwischen ca. 225 und ca.
239 m mit Magerbeton zu verfüllen, um die weitere Kon-
vergenz zu stoppen und den Schacht zu sichern.1052 Der
Zeuge Jörg Martini, seinerzeit Fahrsteiger in Gorleben,
führte bei seiner Vernehmung vor dem Untersuchungs-
ausschuss aus, dass er damals den Vorschlag gemacht
habe „die Schachtabteufarbeiten ruhen zu lassen“ und den
Schacht mit Magerbeton aufzufüllen.1053 In einem Ver-
merk vom 1. Juni 1987 hielt Dr. Manfred Bloser, BMU,
fest, dass „ein etwa 14 m hoher Betonpfropfen einge-
bracht“ wurde.1054

Dem Vermerk ist weiterhin zu entnehmen, dass im BMU
keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Sicherheit des
Standorts Gorleben bestanden. Sowohl bezüglich der
Frage, ob der Schacht „standsicher und den Erfordernis-
sen entsprechend ausgelegt und genutzt“ werden könne
als auch bezüglich der Eignungshöffigkeit könnten auf-
grund des Unfalls keine negativen Schlüsse gezogen wer-
den.1055 Vielmehr sei ersteres Problem technisch lösbar.
Die Aufgabe bestehe jetzt darin, die „bestmögliche tech-
nische Lösung anzuwenden, die es gestattet, geologische
Problemzonen zu durchteufen“. Dabei solle die Suche
nach dieser Lösung „ohne Zeitdruck“ durchgeführt wer-
den.1056 Bezogen auf die Frage der Eignungshöffigkeit
stellte Dr. Manfred Bloser in dem gleichen Vermerk vom
1. Juni 1987 fest, dass die aufgetretenen Probleme in
Schacht 1 nichts über „die Eignung des Salzstocks zur
Endlagerung radioaktiver Abfälle“ aussage. „Eine Aus-
sage darüber kann vielmehr erst nach Abteufen der
Schächte und der anschließenden untertägigen Erkun-
dung erfolgen.“ Einzige Folge des Unfalls sei, dass sich
die untertägige Erkundung um voraussichtlich sechs Mo-
nate verzögere.1057

Allerdings räumte Dr. Manfred Bloser in einem Vermerk
vom 2. Juli 1987 im Hinblick auf das von Prof. Jessberger
für die DBE erstellte Gutachten zur Bodenmechanik ein,
dass die Ablehnung der von diesem bereits in einem
Schreiben vom Dezember 1982 vorgeschlagenen weite-
ren Untersuchung von Proben aus dem Kern des Gebir-
ges, „aus heutiger Sicht eine Fehlentscheidung“ gewesen

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1052 Bundestagsdrucksache 11/1632, Seite 38, und „Bergbaufachliche
Stellungnahme“ von Gert Wosnik, PTB, vom April 1988,
MAT A 147, Bd. 38, pag. 124018 (124023).

1053 Protokoll Nr. 58, S. 53.
1054 Vermerk von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 1. Juni 1987, über-

mittelt an PTB, DBE, Deilmann-Haniel, Thyssen und BMFT,
MAT A 112, Bd. 23, pag. 144298 ff. (144303).

1055 Vermerk von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 1. Juni 1987, über-
mittelt an PTB, DBE, Deilmann-Haniel, Thyssen und BMFT,
MAT A 112, Bd. 23, pag. 144298 ff. (144304).

1056 Vermerk von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 1. Juni 1987, über-
mittelt an PTB, DBE, Deilmann-Haniel, Thyssen und BMFT,
MAT A 112, Bd. 23, pag. 144298 ff. (144304).

1057 Vermerk von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 1. Juni 1987, über-

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106
mittelt an PTB, DBE, Deilmann-Haniel, Thyssen und BMFT,
MAT A 112, Bd. 23, pag. 144298 ff. (144305).
Drucksache 17/13700

i.1058 Damals sei man Jessbergers Rat nicht gefolgt, da
in „Vorschlag bereits Inhalt des Gutachtens von Prof.
ssberger war, das mit zu den Ausschreibungsunterlagen
hörte und es damit den fachkundigen Anbietern für die
urchführung des Schachtabteufens überlassen bleiben
llte zu entscheiden, ob sie es in Kenntnis der Aussagen
n Prof. Jessberger für notwendig erachten, ihr Angebot
ter Einbeziehung des Vorschlages von Prof. Jessberger
zugeben oder nicht, da die Auftragnehmer die volle

erantwortung für das Schachtabteufen tragen und die
ewährleistung für die vertragsgemäße Erstellung der
chächte übernehmen müssen“.1059

ntsprechend den Ausführungen von Dr. Manfred Bloser,
MU, in seinem Vermerk vom 1. Juni 1987 führte die
undesregierung in ihrem Bericht zur Entsorgung der
ernkraftwerke und anderer kerntechnischer Einrichtun-
n vom 13. Januar 1988 aus: „Die aufgetretenen Pro-
eme sind bergbaulicher und geomechanischer Natur,
e die Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben als
ögliches Endlager für radioaktive Abfälle nicht in Frage
ellen; sie können sich allenfalls auf die Schachtansatz-
nkte auswirken.“1060

nfang 1989 wurden die Abteufarbeiten am Schacht 1
ch annähernd zweijähriger Unterbrechung fortgesetzt.

arallel hierzu wurde Schacht 2 abgeteuft, welcher ohne
chnische Schwierigkeiten bis auf seine Endteufe nieder-
bracht wurde.

. Auslegung der Erkundungsschächte
ezüglich der Erkundungsschächte ist der Untersu-
ungsausschuss der weiteren Frage nachgegangen, ob
rch deren Auslegung eventuell ein späteres Endlager
rbereitet oder ohne ein Planfeststellungsverfahren ein
rdecktes Endlager errichtet werden sollte (Vorwurf des
chwarzbaus“).1061

ie Zeugen vor dem Untersuchungsausschuss sagten
ereinstimmend aus, dass die Schächte bereits zum

weck der Erkundung in einer Größe angelegt worden
ien, die auch für ein Endlager geeignet sei, obwohl man
r die reine Erkundung auch Schächte mit geringerem
urchmesser hätte abteufen können.1062

einem Diskussionspapier der PTB vom 13. Januar
81 zur Vorbereitung einer Ressortbesprechung über die
enehmigungsrechtliche Behandlung der untertägigen

rkundung für das geplante Endlagerbergwerk Gorleben“
urde dargestellt, dass die geologischen Bedingungen
s Abteufen der Erkundungsschächte mit endgültigem
urchmesser (7,5 m lichter Durchmesser) und endgülti-
m Ausbau erfordern, da „wegen der Notwendigkeit der

8 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 2. Juli 1987,
MAT A 112, Bd. 23, pag. 144423 ff. (144426).

9 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 2. Juli 1987,
MAT A 112, Bd. 23, pag. 144423 ff. (144425).

0 Bundestagsdrucksache 11/1632, S. 40.
1 Nr. 15 des Untersuchungsauftrags, Bundestagsdrucksache 17/1250,

unter Hinweis auf die Frankfurter Rundschau vom 29. Mai 2009.
2
Sachverständiger Henning Rösel, Protokoll Nr. 7, S. 13; Zeuge

Dr. Heinrich Illi, Protokoll Nr. 10, S. 50.

Drucksache 17/13700 – 180 –

Anwendung des Gefrierverfahrens das nachträgliche Er-
weitern eines mit einem kleineren Durchmesser abgeteuf-
ten Schachtes aus sicherheitlichen, technischen und wirt-
schaftlichen Gründen nicht vertretbar ist.“1063 Zudem
übernehme keine Schachtbaufirma die Gewährleistung
für die Dichtigkeit und Standsicherheit eines nachträglich
erweiterten Gefrierschachtes.1064

Dies wurde durch Zeugenaussagen bestätigt: So ließe sich
die gewählte Schachtgröße, wie der Zeuge Dr. Heinrich
Illi, seinerzeit Mitarbeiter bei der PTB in der für Endla-
gerfragen zuständigen Abteilung, erklärte, aus techni-
schen Gründen und wie der Sachverständige Henning
Rösel, seinerzeit Vizepräsident des BfS, erläuterte, auch
aus bergsicherheitlichen Gründen nicht vermeiden.

Dr. Heinrich Illi führte aus, dass es nicht möglich sei,
kleinere Erkundungsschächte anschließend, im Falle ei-
ner Eignung, zu vergrößern. Deshalb halte er die ge-
wählte Vorgehensweise auch für die richtige, da man sich
ansonsten „das Projekt kaputt mache“, denn nach Fest-
stellung der Eignung sei man „technisch nicht dazu in der
Lage“, das Ziel der Endlagerung durch eine nachträgliche
Vergrößerung der Schächte zu erreichen.1065

Der Sachverständige Henning Rösel bekundete zur Si-
cherheit des Schachtbaus: „Die beiden Schächte haben ei-
nen Innen- und Außenausbau, der geeignet ist, sie später
im Falle einer Eignung als Endlagerschächte zu nutzen.
[…] Wir haben die Frage diskutiert, einen geringeren
Durchmesser zu nehmen, um auch nach außen die Vor-
läufigkeit zu dokumentieren, und sind dann aus bergsi-
cherheitlichen Erwägungen zu der Überzeugung gelangt,
dass das nicht geht. Ich kann nicht einen Schacht im Ge-
frierverfahren abteufen, ihn mit einem vorläufigen Aus-
bau versehen und ihn zu einem späteren Zeitpunkt, der ja
zum Teil Jahrzehnte später liegen kann, wieder einfrieren
und aufweiten, um ihn dann neu auszubauen.“1066 Es sei
dann erwogen worden, „ob es möglich ist, zwei Erkun-
dungsschächte zu nehmen, die später verfüllt werden, und
zwei Endlagerschächte abzuteufen. Aber auch das haben
wir aus sicherheitlichen Gründen verworfen, weil das
dem Prinzip der Hohlraumminimierung widerspricht.“1067

Der Zeuge Alois Ziegler, Leiter des für Entsorgungsfra-
gen zuständigen Referats im BMFT, legte ergänzend dar,
dass die Kriterien der Reaktorsicherheitskommission die
Vorgabe beinhalten würden, dass „während der Erkun-
dung, sei es durch Bohrungen oder untertägig, alles zu
vermeiden ist, um die Sicherheit eines nach Prüfung und
Genehmigung eventuell dann dort eingerichteten Endla-
gers zu gefährden“1068. Weiter führte er aus, dass es später
im Planfeststellungsverfahren Sache der entscheidenden
Behörden sei darüber zu befinden, ob der gewählte

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1063 Diskussionspapier der PTB vom 13. Januar 1981, MAT A 99,
Bd. 12, pag. 069215 ff. (069221).

1064 Diskussionspapier der PTB vom 13. Januar 1981, MAT A 99,
Bd. 12, pag. 069215 ff. (069221).

1065 Protokoll Nr. 10, S. 70.
1066 Protokoll Nr. 7, S. 13.
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107
Protokoll Nr. 7, S. 13.
1068 Protokoll Nr. 39, S. 10 f.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

chachtausbau dann immer noch „gut genug“ sei oder ob
an ihn „verwerfen“ und „einen anderen“ vorschreiben
üsse.1069 Ziel sei es nicht gewesen, „verdeckt ein Endla-
r herbeizuführen und dann zu sagen: Jetzt haben wir es
hon, jetzt können wir es auch benutzen.“1070

Bezug auf den Vorwurf des „Schwarzbaus“ legte der
achverständige Henning Rösel ergänzend dar, dass die
orgehensweise auch nach Auffassung der Bergbehörde
e einzig tragfähige gewesen sei. „Wer schwarz baut,
ird üblicherweise von der Fachaufsicht gebremst“. Er
nne sich nicht daran erinnern, gebremst worden zu sein,

eder von Bundes- noch von Landesseite.1071 Der Zeuge
r. Horst Schneider, ab 1989 Leiter des Referats RS III 1
echt der nuklearen Ver- und Entsorgung“ beim BMU,

ies ergänzend darauf hin, dass das Bundesverwaltungs-
richt in seiner Entscheidung vom 9. März 19901072 auch
r den Fall, dass die Schächte so konzipiert seien, dass sie
Falle eines planfestgestellten Endlagers nicht mehr ge-
dert werden müssten, die bergrechtliche Rechtsgrund-
ge als ausreichend erachtet habe.1073 In diesem Sinne
hrte auch der Zeuge Walter Kühne, seinerzeit Referent
Referat RS III 1, bei seiner Vernehmung zu der Frage,
der Vorwurf des Schwarzbaus zutreffe, aus: „[…] recht-

ch verneine ich das“; für die Erkundung eines Bergwer-
s bedürfe es allein der bergrechtlichen Zulassung.1074

. Entwicklung in den 90er Jahren

er Untersuchungsausschuss ist der Frage nachgegangen,
in der zweiten Hälfte der 90er Jahre „Änderungen am
sprünglichen Erkundungs- oder Endlagerkonzept z. B.
egen fehlender Salzrechte vorgenommen“ wurden1075
d hat sich mit den Überlegungen und Aussagen hierzu
fasst.

diesem Zusammenhang hat der Ausschuss die Ent-
icklung seit Anfang der 90er Jahre betrachtet. In diese
eit fielen sowohl der Regierungswechsel in Niedersach-
n im Jahr 1990 als auch verschiedene Bemühungen um
nen energiepolitischen Konsens.

ach über 14jähriger Amtszeit von Ministerpräsident
r. Ernst Albrecht (CDU) wurde bei der Wahl zum Nie-
rsächsischen Landtag am 13. Mai 1990 die SPD

ärkste Kraft und bildete mit BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN eine Koalition; Ministerpräsident der neuen
t-grünen Landesregierung wurde Gerhard Schröder
PD). Der umweltpolitische Teil des Koalitionsvertrags
ischen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Nie-
rsachsen beinhaltete unter der Überschrift „Ausstieg
s der Atomenergie“ unter Ziffer 9. „Endlager Gorle-
n“ folgende Aussage: „Für beide Koalitionspartner ha-
n die bisherigen Erkundungsergebnisse am Standort

9 Protokoll Nr. 39, S. 10 f.
0 Protokoll Nr. 39, S. 11.
1 Protokoll Nr. 7, S. 13.
2 Vgl. oben Zweiter Teil, Kapitel C. VII. 1. d).
3 Protokoll Nr. 70, S. 17.
4 Protokoll Nr. 68, S. 14.
5
Frage 25 des Untersuchungsauftrages, Bundestagsdrucksache

17/1250, S. 7.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181 –

des geplanten Endlagers Gorleben dessen mangelnde Eig-
nungshöffigkeit hinreichend belegt. Sie lehnen daher ein
Endlager für radioaktive Abfälle am Standort Gorleben
ab. Im Rahmen des geltenden Rechts werden die Koali-
tionspartner alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Bau-
maßnahmen zu beenden.“1076 In der Folge versuchten die
Landesbehörden, wie die Zeugen Gerald Hennenhöfer
und Dr. Horst Schneider aus dem BMU aufzeigten1077,
insbesondere über die Landeszuständigkeit für den Voll-
zug des Bergrechts den Fortgang der Erkundung des Salz-
stocks „zu beeinflussen“1078 bzw. „zu erschweren“1079.
Nach Bekunden von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,
von 1994 bis 1998 Bundesumweltministerin, zeigte sich
dies sowohl bei dem Bemühen des Bundes zur Erlangung
der Salzrechte als auch bei der Zulassung von Betriebs-
plänen.1080 In Folge dieses sogenannten „ausstiegsorien-
tierten Vollzuges“ kam es zu verschiedenen verwaltungs-
gerichtlichen Verfahren zwischen dem Bund und dem
Land Niedersachsen; insbesondere wegen dreier Arbeits-
stillstände bei den Teufarbeiten in den beiden Erkun-
dungsschächten am Standort Gorleben machte der Bund
gegenüber dem Land Schadensersatzansprüche in Höhe
von insgesamt rund 30 Millionen DM geltend.1081 In zwei
gerichtlichen Verfahren, Gegenstand war jeweils eine der
Stillstandszeiten, wurde das Land Niedersachsen rechts-
kräftig dem Grunde nach verurteilt, dem Bund den auf-
grund einer Amtspflichtverletzung entstandenen Schaden
zu ersetzen1082; letztlich wurden die Streitigkeiten wegen
der Schadensersatzforderungen nach dem Regierungs-
wechsel im Bund im Jahre 1998 im Wege des Vergleichs
beendet.1083

Im Frühjahr 1993 begann auf hoher politischer Ebene
eine erste Runde sogenannter „Energiekonsensgesprä-
che“. Themen waren Kernkraftnutzung, Entsorgung und
künftiger Einsatz; Klimaschutzstrategie, Energieeinspa-
rung und Nutzung erneuerbarer Energien; Kohlepolitik
und Finanzierung.1084 Die 16-köpfige Verhandlungs-
gruppe setzte sich zusammen aus Vertretern der Bundes-
und Landesregierungen sowie der sie tragenden Parteien.
Seitens der Bundesregierung gehörten der Verhandlungs-
gruppe Bundesumweltminister Prof. Dr. Klaus Töpfer
(CDU) als Verhandlungsführer und Bundeswirtschafts-
minister Dr. Günter Rexrodt (F.D.P.) an, seitens der SPD
aus den Ländern die Ministerpräsidenten Gerhard
Schröder (Niedersachsen) und Hans Eichel (Hessen) so-

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28

1076 Auszug aus dem Koalitionsvertrag, Anlage zu einem internen
Schreiben des BMU vom 21. Juni 1990, MAT A 116, Bd. 25,
pag. 412018 ff. (412023).

1077 Protokoll Nr. 90, S. 39 und Protokoll Nr. 70, S. 7.
1078 Dr. Horst Schneider, Protokoll Nr. 70, S. 7.
1079 Gerald Hennenhöfer, Protokoll Nr. 90, S. 39.
1080 Protokoll Nr. 92, S. 4.
1081 Sachstandsbericht des BMU, Stand 14. August 2002 (Entwurf),

MAT E 8, Bd. 14, pag. 104 ff. (132 f.).
1082 Sachstandsbericht des BMU, Stand 19. Januar 1998, MAT E 7,

Bd. 30, pag. 423 ff. (442 f.).
1083 Vgl. Sachstandsbericht des BMU, Stand 14. August 2002 (Ent-

wurf), MAT E 8, Bd. 14, pag. 104 ff. (132 f.) sowie Aussagen der
Zeugen Dr. Horst Schneider, Protokoll Nr. 70, S. 22, und Gerald

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Hennenhöfer, Protokoll Nr. 90, S. 39.
1084 Bundestagsdrucksache 17/1533, S. 1. 1
Drucksache 17/13700

ie die Minister Wolfgang Clement (Nordrhein-West-
len) und Harald B. Schäfer (Baden-Württemberg).1085 In
ner erweiterten Arbeitsgruppe „Energiekonsens“ waren
sätzlich Gewerkschaften, Umweltverbände, Elektrizi-
tswirtschaft und verarbeitende Industrie eingebun-
n.1086 Gegenstand der Gespräche waren u. a. auch die

rkundungsarbeiten am Standort Gorleben sowie die In-
triebnahme des Schachtes Konrad als Endlager für
hwach- und mittelradioaktive Abfälle. Bezüglich der
stehenden Kernkraftwerke bestand grundsätzliches

invernehmen über die Einführung einer Laufzeitbegren-
ng; schwierigster Punkt in den Verhandlungen war die

rage einer „Kernenergieoption“, d. h. des „Offenhaltens
r Möglichkeit, nach Auslaufen der bestehenden Kern-
aftwerke Ersatzbauten vornehmen zu können“.1087 Im
erbst 1993 endete die erste Gesprächsrunde, nachdem
s SPD-Präsidium das Verhandlungsergebnis zur Kern-
ergieoption abgelehnt hatte, ohne Ergebnis; es wurde
reinbart, die Gespräche nach der Bundestagswahl 1994
ieder aufzunehmen.1088

ach der Bundestagswahl 1994 wurden die Gespräche im
ärz 1995 wieder aufgenommen1089, nunmehr jedoch al-
in zwischen den Koalitionsparteien (CDU, CSU, F.D.P.)
d der SPD1090. Seitens der Bundesregierung nahmen

undesumweltministerin Dr. Angela Merkel (CDU) und
undeswirtschaftsminister Dr. Günter Rexrodt (F.D.P.) an
n Gesprächen teil, seitens der SPD-geführten Landesre-
erungen die Ministerpräsidenten Gerhard Schröder
iedersachsen) und Oskar Lafontaine (Saarland) sowie
inister Wolfgang Clement (Nordrhein-Westfalen).1091
as Bindeglied zwischen dem Verhandlungsführer der
PD Ministerpräsident Schröder und den Energieversor-
ngsunternehmen, so bekundete der Zeuge Gerald

ennenhöfer, von 1994 bis 1998 Leiter der Abteilung RS
icherheit kerntechnischer Einrichtungen, Strahlen-
hutz, nukleare Ver- und Entsorgung“ im BMU und nach
genem Bekunden in dieser Zeit größtenteils mit den
nergiekonsensgesprächen befasst1092, sei der energiepo-
tische Berater von Ministerpräsident Schröder, der ehe-
alige Vorstand im Veba-Konzern und spätere Bundes-
irtschaftsminister Dr. Werner Müller gewesen.1093 Ein
ntrales Verhandlungsziel seitens der SPD war neben
n erwähnten Themenkomplexen weiterhin die Be-
hränkung der Laufzeit der bestehenden Kernkraft-
erke. In einem Positionspapier aus dem BMU vom
. März 1995 wurde hierzu ausgeführt, dass, wenn es

5 Bundestagsdrucksache 17/1533, S. 2.
6 Bundestagsdrucksache 17/1533, S. 2, und Bundestagsdrucksache

17/9433, S. 2.
7 Einführung von Gerald Hennenhöfer zum Kommentar zur Atomge-

setznovelle 2002, 2003, S. 5 f.
8 Bundestagsdrucksache 17/1533, S. 2; Einführung von Gerald

Hennenhöfer zum Kommentar zur Atomgesetznovelle 2002, 2003,
S. 5 f.

9 Bundestagsdrucksache 17/1533, S. 3.
0 Einführung von Gerald Hennenhöfer zum Kommentar zur Atomge-

setznovelle 2002, 2003, S. 6.
1 Einführung von Gerald Hennenhöfer zum Kommentar zur Atomge-

setznovelle 2002, 2003, S. 5 f.
2
Protokoll Nr. 90, S. 2.

093 Protokoll Nr. 90, S. 5.

Drucksache 17/13700 – 182 –

keine Zugeständnisse hinsichtlich einer Neubau-Option
gebe, damit das Auslaufen der Kernenergienutzung zeit-
lich festgelegt sei. „Deutschland würde zum ‚Ausstiegs-
land‘ und damit von der internationalen Entwicklung ab-
gekoppelt. Ein ‚technischer Fadenriß‘, insbesondere der
Know-how-Verlust bei allen mit der Kernenergienutzung
befaßten Institutionen wäre unvermeidlich. Laufzeitbe-
grenzung (auch mit langen Fristen, die zugleich eine Be-
standsgarantie beinhalten) mit gleichzeitigem Verzicht
auf die Neubau-Option darf es deshalb nicht geben“. Zum
Neubau von Kernkraftwerken wurde an anderer Stelle des
Positionspapiers weiter ausgeführt, mittelfristig sei der
Bau eines Prototypen unerlässlich, wenn die Fähigkeit
zum Bau und zur Überwachung von Kernkraftwerken in
Deutschland erhalten bleiben solle. „Das einzig derzeitig
verfügbare Projekt ist die Gemeinschaftsentwicklung von
Siemens/Framatome eines European Pressurized Water
Reactor [Europäischer Druckwasserreaktor, Anm. d.
Verf.] (EPR).“1094 Der Zeuge Gerald Hennenhöfer bekun-
dete insoweit bei seiner Vernehmung, zum einen sei es
um die Frage gegangen, ob das Know-how zum Bau von
sicheren Kernkraftwerken abstrakt erhalten werden kann,
zum anderen um die Frage, ob deutsche Sicherheitsvor-
stellungen mit in die Entwicklung des EPR einfließen
können.1095 Zu den verschiedenen Verhandlungspositio-
nen führte der Zeuge weiter aus, dass seitens der SPD die
Gespräche vor allem geprägt gewesen seien von der For-
derung von Ministerpräsident Schröder, in Niedersachsen
nur ein einziges Endlager zu errichten, wobei offen ge-
blieben sei, ob dieses der Schacht Konrad für schwach-
und mittelradioaktive Abfälle oder, die Eignung voraus-
gesetzt, der Salzstock Gorleben sein sollte. Die Haltung
der EVU sei durch den heraufziehenden Wettbewerb am
Strommarkt geprägt gewesen. „Sie suchten nach Kosten-
senkungspotenzialen und waren deshalb ebenfalls nicht
an einer besonders zügigen Erkundung in Gorleben inte-
ressiert. Andererseits wollten sie den Entsorgungsvorsor-
genachweis […] nicht gefährden“. Seitens des BMU sei
dagegen die Auffassung vertreten worden, dass aus „Ver-
antwortung gegenüber nachfolgenden Generationen […]
baldmöglichst Klarheit über die Endlagermöglichkeiten“
herbeigeführt werden müsse.1096 Diese zweite Gesprächs-
runde der Energiekonsensgespräche endete im Juni 1995,
nachdem bezüglich der Kernenergieoption erneut keine
Einigung erzielt werden konnte, ohne Ergebnis.1097

Ein dritter Anlauf, zu einzelnen energiepolitischen The-
men eine Verständigung zu erzielen, wurde im Jahr 1996
in anderem Rahmen unternommen, auf die diesbezügli-
chen späteren Ausführungen wird insoweit Bezug ge-
nommen.1098

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel fasste bei ihrer Befra-
gung am 27. September 2012 die damaligen politischen

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1094 Positionspapier aus dem BMU vom 28. März 1995, MAT A 218,
Bd. 1, S. 3. f. und S. 7.

1095 Protokoll Nr. 90, S. 50.
1096 Protokoll Nr. 90, S. 5.
1097 Einführung von Gerald Hennenhöfer zum Kommentar zur Atomge-

109

110

110
setznovelle 2002, 2003, S. 6 f.
1098 Vgl. nachfolgend Zweiter Teil, Kapitel D. III. 3.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ahmenbedingungen aus ihrer Sicht wie folgt zusammen:
um Zeitpunkt meines Amtsantritts als Bundesumwelt-

inisterin lagen bereits mehrere Jahre kontroverser politi-
her Debatte über alle Fragen des Für und Wider der
iedlichen Nutzung der Kernenergie einschließlich der
ntsorgung hinter uns. Mir war klar, dass diese kontro-
rse politische Debatte über alle mit der Umsetzung des

ntsorgungskonzepts verbundenen Fragen die Lösung der
stehenden Aufgaben bei der Entsorgung enorm er-
hwerte. Deshalb habe ich mich in meiner Zeit als Bun-
sumweltministerin bemüht, doch noch zwischen Bund
d Ländern parteiübergreifend mit Gewerkschaften und

nergieversorgungsunternehmen zu einem Konsens in
ergiepolitischen Fragen zu kommen, auch wenn bereits
ne Runde dazu in der 12. Legislaturperiode ohne Eini-
ng geblieben war. Im Ergebnis jedoch ist festzuhalten,
ss alle Bemühungen […] gescheitert waren. So fand
ch die weitere Erkundung des Salzstocks Gorleben vor
m Hintergrund dieser politischen Kontroversen

att.“1099

Ausgangssituation
Bezug auf die Erkundung des Salzstocks Gorleben war
e Situation Anfang der 90er Jahre geprägt von dem im
ahmenbetriebsplan vorgesehenen Erkundungskonzept,
m Bemühen um die zu dessen Umsetzung erforderli-
en Salzrechte sowie einem gegenüber der ursprüngli-
en Annahme sich abzeichnenden verringerten Abfall-
lumen. So waren von den ursprünglich geplanten rund
Kernkraftwerken nur 21 ans Netz gegangen.

. Erkundungs- und Entsorgungskonzept
) Erkundungskonzept

September 1983 war wie aufgezeigt der von der Phy-
kalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) beantragte
ahmenbetriebsplan für die untertägige Erkundung des
alzstockes Gorleben durch das Bergamt Celle zugelas-
n worden.1100

ieser im März 1982 von der DBE erarbeitete Rahmen-
triebsplan sah zur Erkundung des Salzstockes im Hin-
ick auf seine Eignung für die Endlagerung radioaktiver
bfälle folgende Vorgehensweise vor: „Das Bergwerk
ird aus geologischen und bergtechnischen Gründen vom
entrum des Salzstockes aus entwickelt […]. Dazu wer-
n zwei Schächte abgeteuft, horizontale Strecken bis zu
4 000 m Länge nach NO und SW von den Schächten
r aufgefahren und quer von den Strecken Erkundungs-
hrungen gestoßen“; auf die beigefügte Skizze der PTB

ird insoweit Bezug genommen.1101

ie solchermaßen geplante Erkundung des Salzstockes
rch Auffahren zweier horizontaler Strecken nach Nord-
t und Südwest bestätigte auch der Zeuge Prof. Dr. Bruno

9 Protokoll Nr. 92, S. 3.
0 Vgl. Zweiter Teil, Kapitel C. VII. 2.
1 Rahmenbetriebsplan vom März 1982, MAT A 139, Bd. 5,
pag. 047306 (047310) sowie diesem als Anlage 1 beigefügte Skiz-
ze, MAT A 139, Bd. 5, pag. 047348, Dokument Nr. 27.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183 –

Thomauske, damals tätig bei der PTB und später beim BfS,
in seiner Vernehmung: „Untersuchungsgegenstand war
von Anfang an der gesamte Salzstock. Entsprechend hat es
dann auch den Antrag nach Bundesberggesetz gegeben,
den gesamten Salzstock zu erkunden.“1102

Henning Rösel, ehemaliger Vizepräsident des BfS, führte
vor dem Ausschuss aus: „[…] zunächst einmal ist natür-
lich in der Tat das die ursprüngliche Vorgehensweise ge-
wesen: paralleler Ansatz gesamter Salzstock, aber eben in
Abhängigkeit von den […] Rahmenbedingungen. Das
heißt Zubau von Kernenergie, das heißt ein ganz anderes
Mengengerüst, ein Endlagerkonzept ohne Konrad.“1103
Dieser parallele Ansatz bedeutete, den Salzstock „in beide
Richtungen gleichzeitig zu erkunden“.1104

Zur geplanten parallelen Vorgehensweise bei der Erkun-
dung ergänzte der Zeuge Walter Kühne, damals Referent
im BMU, dass „man bei der ersten Zulassung des Rah-
menbetriebsplans eine Erkundung immer abwechselnd
vorgesehen hatte: Also der erste Erkundungsbereich liegt
dann im östlichen Teil, der zweite im südwestlichen, der
dritte wieder im nordöstlichen Teil, der vierte im süd-
westlichen. Das hatte man […] sich fachlich so über-
legt.“1105 Dabei war nach der Aussage des Zeugen Prof.
Dr. Bruno Thomauske „eine Erkundung des Südwestens
und des Nordostens parallel […] überwiegend aus zeitli-
chen Gründen angestrebt, um möglichst schnell ein End-
lager zur Verfügung zu stellen“.1106

b) Entsorgungskonzept

Seit Ende der 70er Jahre war vorgesehen, alle Arten von
radioaktiven Abfällen, schwach-, mittel-, und hochradio-
aktive, in einem einzigen Endlager einzulagern (soge-
nanntes „Ein-Endlager-Konzept“). Bei Nachweis der Eig-
nung war hierfür der Salzstock Gorleben vorgesehen.1107

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober
1990 ging die Zuständigkeit für das in der ehemaligen
DDR in den 80er Jahren zur Entsorgung schwach- und
mittelradioaktiver Abfälle in Betrieb genommene „Endla-
ger für radioaktive Abfälle Morsleben“ (ERAM) auf das
BfS als Betreiber über. Daneben rückte zunehmend insbe-
sondere der „Schacht Konrad“, für den im Jahr 1982 die
Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt
worden war, als mögliches Endlager für schwach- und
mittelradioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärme-
entwicklung in den Blickpunkt der Überlegungen.1108

Wegen der Fortschreibung des Entsorgungskonzeptes in
der zweiten Hälfte der 90er Jahre wird auf die entspre-
chenden späteren Ausführungen Bezug genommen.1109

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1102 Protokoll Nr. 62, S. 2.
1103 Protokoll Nr. 60, S. 22.
1104 Protokoll Nr. 60, S. 3.
1105 Protokoll Nr. 68, S. 6.
1106 Protokoll Nr. 62, S. 3.
1107 Zeuge Prof. Dr. Bruno Thomauske, Protokoll Nr. 62, S. 16.
1108

111

111

111

111
Vgl. BfS-Infoblatt 11/91 vom 16. Dezember 1991, MAT B 60.
1109 Nachfolgend Zweiter Teil, Kapitel D. III. 4. 1
Drucksache 17/13700

. Salzrechte

ür die Arbeiten zur untertägigen Erkundung des Salzsto-
es Gorleben war es erforderlich, dass der Bund die
erfür noch nicht zur Verfügung stehenden Salzrechte er-
irbt. Hinsichtlich der Salzrechte war wie aufgezeigt1110
ischen alten Salzabbaugerechtigkeiten privater Grund-

gentümer, die sich ihre Rechte hatten eintragen lassen,
d den sogenannten bergfreien Flächen, die mangels ei-
r entsprechenden Anzeige der privaten Grundeigentü-
er in das Verfügungsrecht des Landes Niedersachsen
ergegangen waren, zu unterscheiden.

ach der Darstellung des Sachverständigen Henning
ösel, zunächst bei der PTB, dann im BfS tätig, war dieses
echt am Salz den Grundeigentümern seinerzeit kaum be-
nnt: „Erst durch unsere Öffentlichkeitsarbeit ist klar ge-
orden, welch ein Schatz und welches Faustpfand sich
rt unter Tage befand. […] Diese unsere Ehrlichkeit hat
s natürlich gewisse Schwierigkeiten eingebracht, die bis
ute fortgelten; denn in dem Augenblick, in dem wir vor
rt tätig werden wollten, mussten wir uns nicht nur die
rundstücksnutzungsrechte besorgen, sondern auch das
echt, in das Salz hineinzubohren, später Schächte abzu-
ufen und unter Tage Strecken aufzufahren.“1111

ezüglich der Salzabbaugerechtigkeiten bedurfte es für
e untertägige Erkundung der Erlangung eines Nießbrau-
es, also eines Nutzungsrechtes an den Salzrechten, von
n Grundeigentümern im Bereich eines möglichen End-
gers.1112 Der Erwerb des Vollrechtes an den Salzrechten
r den Bund war ausweislich eines Vermerkes vom
August 1987 des seit 1986 zuständigen BMU „für die
rkundungsphase noch nicht erforderlich, sondern erst
nn, wenn aufgrund eines positiven Abschlusses der

ignungsuntersuchungen die Errichtung und der Betrieb
nes Endlagers im Salzstock bei Gorleben ansteht. […]
ürde der Bund darüber hinaus für diese Phase bereits
s Vollrecht erwerben, so könnte ihm vorgeworfen wer-
n, „auf Vorrat“ mehr Rechte zu erwerben, als für die

rkundung des Salzstockes rechtlich notwendig sind. Zu-
eich könnte der Vorwurf erhoben werden, der Bund ver-
haffe sich nur deshalb schon jetzt das Vollrecht, weil
s seiner Sicht die Eignung des Salzstockes ohnehin
hon feststehe.“1113 Dies bestätigte auch der Zeuge
alter Kühne, seinerzeit Referent im BMU, in seiner Ver-
hmung: „Für die Zeit der Erkundung wollen wir keine

echte [gemeint: Vollrechte, Anm. d. Verf.] erwerben,
ndern wir wollen Nutzungsrechte erwerben. Das
mmt aus dem Gedanken, dass wir eine ergebnisoffene

rkundung durchführen. Und da widerspricht es diesem
iel, wenn schon endgültige Rechte erworben wer-
n.“1114

0 Siehe Zweiter Teil, Kapitel A. I. 2. a).
1 Protokoll Nr. 7, S. 5.
2 Vermerk von Hubert Steinkemper, BMU, vom 6. August 1987,

MAT A 126, Bd. 8, pag. 166283 f.
3 Vermerk von Hubert Steinkemper, BMU, vom 6. August 1987,
MAT A 126, Bd. 8, pag. 166283 f.
114 Protokoll Nr. 68, S. 4.

Drucksache 17/13700 – 184 –

Insgesamt handelte es sich um ein Gebiet von ca. 42 Mio.
m², wobei die privaten Salzrechte sich über 32 Mio. m²
erstreckten.1115 Andreas Graf von Bernstorff besaß hier-
von mit ca. 10 Mio. m², entsprechend einem Anteil von
ca. 30 Prozent, die größte Grundstücksfläche.1116 Weitere
Flächen standen im Eigentum insbesondere der evangeli-
schen Kirchengemeinden. Insgesamt befanden sich die
privaten Salzrechte im Eigentum von 123 Salzrechtsinha-
bern.1117

Mit den privaten Salzrechteinhabern wurde etwa seit dem
Jahr 1985 über die Einräumung eines Nutzungsrechtes
verhandelt. Im Jahr 1985 hatte das damals zuständige
BMFT die PTB gebeten, „Gespräche mit den Grundei-
gentümern im Raum Gorleben über den Erwerb der Salz-
rechte umgehend aufzunehmen.“1118

Aus einem Vermerk der PTB vom 10. Juni 1987 ergibt
sich, dass diese für die Nutzung der Salzrechte ein erstes
Verhandlungsangebot in Höhe von 0,20 DM/m² unter-
breitete, welches als unzureichend abgelehnt wurde; für
die Einräumung des Nießbrauchrechtes wurde vielmehr
2 DM/m² gefordert.1119 Daraufhin hat die PTB dem Ver-
merk zufolge ihr Vergütungsangebot auf 0,40 DM/m² er-
höht und nachdem abermals keine Einigung zu erzielen
war eine Art Interessenzuschlag in Höhe von weiteren
0,40 DM/m² geboten, da Überlegungen zum Verkehrs-
wert ein Angebot, das wesentlich über 0,50 DM hinaus-
geht, nicht rechtfertigen.1120 Diesem Angebot von
0,80 DM/m² stand eine Forderung der Verhandlungspart-
ner von 1,20 DM/m² gegenüber, wobei allerdings grund-
sätzlich „aus Sicht der PTB […] eine Einigung bei
1,– DM/m² möglich“ schien.1121

Ausweislich eines Vermerks vom 23. Januar 1989 strebte
die PTB an, auf dieser Basis mit einem Großteil der Be-
troffenen die Verhandlungen im ersten Halbjahr 1989
zum Abschluss zu bringen; zugleich wurde in dem Ver-
merk festgehalten, dass abzusehen sei, dass eine geringe
Anzahl von Eigentümern unabhängig von der Höhe der
Vergütung eine gütliche Einigung ablehnen werde.1122
Hierunter befand sich auch Andreas Graf von Bernstorff,
der zwar 1983 eine Vereinbarung1123 mit der PTB betref-
fend die Durchführung von übertägigen Standorterkun-
dungsmaßnahmen auf gräflichem Gelände mit Pumpver-

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de1115 Vermerk von Hubert Steinkemper, BMU, vom 6. August 1987,

MAT A 126, Bd. 8, pag. 166283 f.
1116 Vermerk von Hubert Steinkemper, BMU, vom 6. August 1987,

MAT A 126, Bd. 8, pag. 166283 f.
1117 Vermerk der PTB vom 23. Januar 1989, MAT A 126, Bd. 8,

pag. 166115 f.
1118 Telex des BMFT an die PTB vom 11. Dezember 1985, MAT A 147,

Bd. 50, pag. 148150.
1119 Vermerk der PTB vom 12. Juni 1987, MAT A 126, Bd. 8,

pag. 166263 ff. (166265 f.).
1120 Vermerk der PTB vom 12. Juni 1987, MAT A 126, Bd. 8,

pag. 166263 ff. (166265 f.).
1121 Vermerk der PTB vom 12. Juni 1987, MAT A 126, Bd. 8,

pag. 166263 ff. (166266).
1122 Vermerk der PTB vom 23. Januar 1989, MAT A 126, Bd. 8,

pag. 166115 f.; Vermerk der PTB vom 22. Juni 1989, MAT A 126,
Bd. 8, pag. 166166.

1123

112

112

112

112

112

112

113
Vereinbarung zwischen Andreas Graf von Bernstorff und der PTB
vom 13. Oktober 1983, MAT A 116, Bd. 19, pag. 540023 ff.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

chen, Benutzung von Privatwegen, Sprengseismik,
ufschlussbohrungen und Kabelverlegungen geschlossen
tte, allerdings bereits zu diesem Zeitpunkt einem

chreiben der PTB zufolge die Einräumung von Rechten
nsichtlich des Aufsuchens und Förderns des Steinsalzes
on vornherein“ abgelehnt hatte.1124 Trotz weiterer Ver-
ndlungen hatte Graf von Bernstorff nach einem Ver-
erk der PTB vom 20. September 1989 „seine Zustim-
ung von politischen Erklärungen der Bundesregierung
m „Ausstieg aus der Kernenergie“ abhängig ge-
acht“.1125

sgesamt führte der Sachverständige Henning Rösel aus,
ien „115 Nutzungsverträge geschlossen [worden], die
Augenblick noch bis zum 31. Dezember 2015 fortgel-

n“.1126

ach weiteren Verhandlungen schrieb das Bundesamt für
trahlenschutz (BfS), Nachfolger der PTB, in einem Brief
m 22. Mai 1990 an das BMU: „Im Rahmen des Er-

erbs der Nutzungsrechte an den Salzabbauberechtigun-
n am Salzstock Gorleben sind bisher die Verhandlun-
n mit fünf Eigentümern gescheitert. […] Eine

nteignung ist somit unumgänglich.“1127 Neben Andreas
raf von Bernstorff waren dies die ev.-luth. Kapellenge-
einden Meetschow, Gorleben, Gartow und Trebel.1128

emäß einer Vorlage des BMU vom 12. Juli 1993 stellte
ch die Situation nach dem Scheitern der Verhandlungen
ie folgt dar: „In unmittelbarer Nähe der Schächte liegt
n südwestlicher Richtung, Anm. d. Verf.] ein mehr als
000 m breiter „Riegel“ mit Salzrechten, die Herrn
ndreas Graf von Bernstorff zustehen. In nordöstlicher
ichtung stellen die Salzrechte zweier Kirchengemeinden
sammen mit den noch fehlenden Salzrechten der berg-

eien Flächen einen „Sperriegel“ dar“. Auf die beigefüg-
n Karten der DBE wird insoweit Bezug genommen.1129

einer Stellungnahme des BfS vom 23. Juli 1993 wurde
zu ausgeführt: „Die fehlenden Nutzungsrechte an den

alzabbauberechtigungen des Grafen von Bernstorff ma-
en eine Erkundung des südwestlichen Teils von den

chächten aus unmöglich. Im nordöstlichen Teil können
e den Kirchengemeinden und dem Grafen von Bern-
orff gehörenden Bereiche nicht erkundet werden.“1130 In
ner Ministervorlage des BMU vom 18. Juli 1995 wurde
fgezeigt, dass am Salzstock Gorleben für die Bereiche
r vorgesehenen Erkundung „zu 26 % bergfreie Boden-

4 Schreiben der PTB an das BMFT vom 28. Juli 1983, MAT A 139,
Bd. 29, pag. 111210.

5 Schreiben der PTB an das BMU vom 20. September 1989,
MAT A 126, Bd. 8, pag. 166207.

6 Protokoll Nr. 7, S. 5.
7 Schreiben des BfS vom 22. Mai 1990, MAT A 126, Bd. 2,

pag. 573092 ff. (573092).
8 Schreiben des BfS vom 22. Mai 1990, MAT A 126, Bd. 2,

pag. 573092 ff. (573094 ff.).
9 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser und Walter Kühne, BMU,

vom 12. Juli 1993, MAT E 9, Bd. 64, pag. 213 ff. (243); Karten der
DBE „Alte Rechte und Flächen mit bergfreiem Salz“, MAT A 144,
Bd. 22, pag. 071191, Dokument Nr. 28, und „Streckenführung
EB 3 und EB 5“, MAT E 8, Bd. 31, pag. 300, Dokument Nr. 29.

0
Stellungnahme des BfS vom 23. Juli 1993, MAT E 7, Bd. 28,
pag. 437 ff. (439).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 185 –

schätze und zu 74 % alte Salzrechte“ bestünden und „bei
den Salzrechten (74 %) […] ein Nießbrauchsrecht bisher
nur zu 59 % eingeräumt“ worden sei. Allerdings hingen
die damit einer Erkundung zugänglich gewordenen Flä-
chen nicht zusammen, „so daß derzeit nur ein Bruchteil
auch tatsächlich zur Erkundung genutzt werden kann“.1131

Bezüglich der bergfreien Flächen hatte die Deutsche Ge-
sellschaft zum Bau und Betrieb von Endlager für Abfall-
stoffe mbH (DBE) im Jahr 1991 beim Oberbergamt
Clausthal-Zellerfeld namens und in Vollmacht des Bun-
desamtes für Strahlenschutz (BfS) die Erlaubnis zum
Aufsuchen von Steinsalz für die zur Errichtung des Er-
kundungsbergwerkes benötigten Bereiche des Salzsto-
ckes Gorleben beantragt1132; die entsprechende Erlaubnis
wurde im Januar 1997 erteilt. Wegen der Einzelheiten
wird auf die diesbezüglichen späteren Ausführungen ver-
wiesen.1133

3. Abfallmengen

Wie aufgezeigt war der Salzstock Gorleben bei Nachweis
der Eignung zur Endlagerung aller Arten von radioakti-
ven Abfällen vorgesehen.1134

Der Zeuge Prof. Dr. Bruno Thomauske, BfS, führte in sei-
ner Vernehmung zu den ursprünglichen Planungen hin-
sichtlich der Abfallmengen aus, dass man beabsichtigt
habe, sämtliche Abfälle, auch die vernachlässigbar wär-
meentwickelnden, in einem Endlager zu entsorgen. Die
damaligen Ausbaupläne hätten vorgesehen, „in der Bun-
desrepublik bis zu 80 Gigawatt an installierter Leistung
aus Kernenergie vorzusehen. Und dies war auch Hinter-
grund dafür, den Salzstock Gorleben für eine Gesamtent-
sorgungskapazität von 2500 Gigawattjahren vorzusehen.
2500 Gigawattjahre sind vereinfacht gesagt: 50 Kern-
kraftwerke mal 50 Jahre Betriebszeit, oder je nachdem,
welche Menge Sie dabei jeweils unterstellen.“1135

In diesem Sinne ist auch im Zusammenfassenden Zwi-
schenbericht der PTB vom Mai 1983 festgehalten: „Das
am Standort geplante Endlagerbergwerk soll radioaktive
Abfälle von unterschiedlicher Herkunft aufnehmen. […]
Einlagerungszeitraum: 50 Jahre bei Zugrundelegung von
radioaktiven Abfällen aus dem Betrieb von Kernkraftwer-
ken und aus der Wiederaufarbeitung von abgebrannten
Brennelementen für die Erzeugung einer elektrischen Ar-
beit von 2500 GWa sowie von 50 % der jährlich anfallen-
den Abfallmenge aus Forschung, Medizin und Industrie
in Fässern von 200 l bzw. 400 l.“1136

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1131 Ministervorlage von Walter Kühne, BMU, vom 18. Juli 1995,
MAT E 12, Bd. 3, pag. 160 ff. (162).

1132 Erlaubnis des Oberbergamtes zur Aufsuchung von Steinsalz ge-
mäß § 7 BBergG vom 14. Januar 1997, MAT A 137, Bd. 27,
pag. 337057 ff.

1133 Vgl. nachfolgend Zweiter Teil, Kapitel D. III. 1.
1134 Vgl. oben Zweiter Teil, Kapitel D. I. 1. b).
1135 Protokoll Nr. 62, S. 2, S. 16.
1136 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige

113

113

113

114
Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983;
MAT A 39, Bd. 8, pag. 030200 ff. 1
Drucksache 17/13700

hnlich wurde auch bei einer Sachverständigenanhörung
s Innenausschusses des Deutschen Bundestages am
. Juni 19841137 vorgetragen, dass „das deutsche Endla-
rkonzept […] die Endlagerung aller Abfalltypen in ei-
m Salzstock vor[sieht]. […] Die Kapazität des Endla-
rs (und damit auch die des Salzstocks Gorleben) muß
sreichen, um die Abfälle aus dem Betrieb von Kern-
aftwerken und aus der Wiederaufarbeitung von abge-
annten Brennelementen entsprechend der Erzeugung
ner elektrischen Arbeit von 2500 GWa sowie die Ab-
lle aus Forschungszentren und Landessammelstellen
er einen Zeitraum von 50 Jahren aufzunehmen. […]

ür eine Abschätzung des Anfalls radioaktiver Abfälle
s 1990 und bis zum Jahr 2000 wird (unter anderem) von
nem Ausbau der Kernkraftwerkskapazität bis zum Jahr
00 auf 30 GWe ausgegangen.“1138

päter zeichnete sich ab, dass die anfallende Abfallmenge
ringer ausfallen würde als ursprünglich angenommen.
einem Aktenvermerk vom 16. September 1991 heißt es
erzu: „Die heute installierte Kernkraftwerksleistung be-
ägt mit 22,6 GW weniger als die Hälfte der ursprünglich
genommenen 50 GW. Es ist nicht zu erwarten, dass in
her Zukunft eine starke Zunahme der Kernkraftwerks-
pazität in Deutschland erfolgen wird. Somit werden in
n nächsten Jahrzehnten weitaus weniger radioaktive
bfälle anfallen als ursprünglich geplant.“1139

ach Aussage des Zeugen Gerald Hennenhöfer wurde
em BMU von Niedersachsen vorgeworfen, mit Gorle-
n und Konrad auf der Grundlage veralteter Energiekon-
pte ein viel zu großes Endlagervolumen vorzusehen.
inisterpräsident Schröder erklärte im Handelsblatt, das
der Erkundung bzw. in der Genehmigung befindliche
ndlagervolumen sei viermal höher als benötigt. Das
anze wurde noch angereichert durch Spekulationen über
künftige Entsorgungsmöglichkeiten im Ausland“.1140

. Überlegungen Anfang der 90er Jahre
zum Vorgehen bei der Erkundung

ngesichts des Fehlens einer gütlichen Einigung mit fünf
alzrechteinhabern, Andreas Graf von Bernstorff und vier
irchengemeinden, hat nach Aussage des Zeugen
enning Rösel, damals Vizepräsident des BfS, „eine Dis-
ssion begonnen: Wie geht es weiter?“1141

it Schreiben vom 3. Juni 1991 teilte Dr. Werner Jaritz
n der BGR dem BfS bezugnehmend auf eine Anfrage
ezüglich der Schwierigkeiten bei der geplanten untertä-
gen Erkundung, die aus der Unmöglichkeit herrühren,

7 Stenographisches Protokoll der 31. Sitzung des Innenausschusses
des Deutschen Bundestages am 20. Juni 1984, Ausschussdruck-
sache 10/327, Anlage 4 zu Protokoll Nr. 31, S. 27.

8 Stenographisches Protokoll der 31. Sitzung des Innenausschusses
des Deutschen Bundestages am 20. Juni 1984, Ausschussdrucksa-
che 10/327, Anlage 4 zu Protokoll Nr. 31, S. 27, Anlage 3 zu Proto-
koll Nr. 31, S. 39.

9 Aktenvermerk der IEAL energie consult gmbh vom 16. September
1991, MAT E 5, Bd. 30, pag. 271 ff. (290 f.).

0
Protokoll Nr. 90, S. 5.
141 Protokoll Nr. 60, S. 22.

Drucksache 17/13700 – 186 –

im Nordostabschnitt des Salzstocks alle Salzrechte zu er-
werben“ mit:

„Das 1987 festgelegte geowissenschaftliche Erkundungs-
programm bei der untertägigen Erkundung des Salzstocks
[…] sieht u. a. vor, in der Längsachse des Salzstocks nach
Nordosten und Südwesten je zwei Richtstrecken aufzu-
fahren. Die nordwestliche Richtstrecke soll möglichst
stets im Staßfurtsteinsalz, die südöstliche im Leinestein-
salz geführt werden. Einfaltungen von Hauptanhydrit
und/oder Kaliflöz Staßfurt sollen umfahren werden.

Bereits 210 m nördlich von Schacht 2 stößt die Erkun-
dung des Nordostabschnitts des Salzstocks auf die Grenze
des Sicherheitspfeilers um eine unzugängliche Fläche.
Mehrere weitere unzugängliche Flächen hängen mit die-
ser über ihre Sicherheitspfeiler zusammen. Sie bilden ge-
meinsam einen Sperrriegel gegen die Erkundung des
Nordostabschnitts.

Über den Erkundungsbereich I hinaus ist daher eine sach-
gemäße Erkundung des Nordostabschnitts gemäß der
oben genannten geowissenschaftlich begründeten Festle-
gungen nicht möglich.“1142

In einem Schreiben des BfS an die BGR vom 29. August
1991 wurde ausgeführt: „Die Vorbereitung einer Ent-
scheidung zur weiteren Vorgehensweise bei der untertägi-
gen Erkundung vor dem Hintergrund der Salzrechtspro-
blematik macht die Klärung einiger offener Punkte […]
erforderlich. Dies betrifft insbesondere die Frage der Um-
fahrung der unzugänglichen Flächen. Bisher fehlt noch
eine Begründung dafür, daß ein nördliches bzw. südliches
Umfahren dieser Bereiche innerhalb des Salzstocks nicht
möglich ist.“1143 Noch zuvor hatte Prof. Dr. Bruno
Thomauske, BfS, in einem internen Vermerk vom 16. Mai
1991 dargelegt, dass „die Erkundung dieses Teiles des
Salzstockes [des süd-westlichen Teils, Anm. d. Verf.] je-
doch zwingend [ist], da für die Eignungsaussage die Er-
kundung des gesamten Salzstockes Voraussetzung ist“1144
und zur Begründung ausgeführt, dass „aus Gründen der
Wärmeentwicklung der radioaktiven Abfälle Spannungen
im Salzstock erzeugt werden, weshalb eine möglichst
gleichmäßige Verteilung der Wärmequellen symmetrisch
um die Schächte (Standsicherheitsfrage) anzustreben ist.
Hinzu kommt, daß eine spätere Erkundung dieses Salz-
stockteils zeitlich in vollem Umfang auf die Durchfüh-
rung des Planfeststellungsverfahrens durchschlägt. […]
Die nicht verfügbaren Nutzungsrechte im nord-östlichen
Teil des Salzstockes haben vermutlich auf die Durchfüh-
rung der untertägigen Erkundung zunächst keinen we-
sentlichen Einfluß. […] Zunächst ist auch hier die Mach-
barkeit von der DBE zu prüfen und sodann von der BGR
zu bewerten.“1145

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1142 Schreiben von Dr. Werner Jaritz, BGR, an das BfS vom 3. Juni
1991, MAT A 126/1, Bd. 19, pag. 052155.

1143 Entwurf eines Schreibens von Dr. Tittel, BfS, an Dr. Jaritz, BGR,
vom 29. August 1991, MAT E 5, Bd. 30, pag. 300.

1144 Vermerk von Prof. Dr. Bruno Thomauske, BfS, vom 16. Mai 1991,
MAT A 144, Bd. 22, pag. 071016 f.

1145

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115
Vermerk von Prof. Dr. Bruno Thomauske, BfS, vom 16. Mai 1991,
MAT A 144, Bd. 22, pag. 071016 f.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

einer Ministervorlage aus dem BMU vom 12. Juli 1993
urde dargestellt, dass „eine wesentliche Änderung hin-
chtlich des Erkundungsgebietes […] zwingend eine
ahmenbetriebsplanzulassung mit UVP“ zur Folge hätte.
etriebsstillstände wären also zu erwarten.“1146 Die

urchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
VP) wurde im BfS problematisch gesehen.1147 Der da-

alige Präsident des BfS, Prof. Dr. Alexander Kaul
hrte vor dem Ausschuss aus, dass im BfS befürchtet
urde, durch eine UVP den zeitlichen Ablauf der Erkun-
ngsarbeiten zu verzögern.1148

or dem Hintergrund der fehlenden Salzrechte am priva-
n Grundeigentum und den bergfreien Flächen wurde
ne Umfahrung in einer Besprechung zwischen BfS und
GR am 30. Juni 1993 als kritisch betrachtet; in dem ent-
rechenden Protokoll heißt es: „Gegen ein Umfahren
richt aus geologischer Sicht, daß eine nach geologi-
hen Verhältnissen optimierte Auffahrung nicht möglich
t. Das Durchörtern des Hauptanhydrits wird dann nicht
szuschließen sein, was dem Gesichtspunkt der Risiko-
inimierung widerspricht. […] Darüber hinaus weist
GR darauf hin, daß beim Umfahren gegen das in den Si-
erheitskriterien der RSK enthaltene Minimierungsge-
t (Hohlraumminimierung) verstoßen wird. […] Eine

mfahrung der Grundstücke bedeutet ein geologisches
isiko und kann zu Verzögerungen führen. […] Die Eig-
ngshöffigkeit ist gemindert. Die Abweichung von der

nvernehmlich festgelegten Vorgehensweise bei der Er-
ndung wird als problematisch angesehen. […] Fazit:

us bergbaufachlicher Sicht ist eine Erkundung nur des
rdöstlichen Bereiches des Salzstockes Gorleben allein
it den zur Zeit dem BfS zustehenden Salzrechten prak-
sch unmöglich. Bei zusätzlicher Verleihung der berg-
eien Flächen wäre eine solche Erkundung mit Er-
hwernissen und Risiken grundsätzlich möglich. […]
us den genannten Gründen wird deutlich, daß die Be-
hränkung der Erkundung und Errichtung des Endlagers
f den nordöstlichen Teil des Salzstockes nur unter Auf-
be von Sicherheitskriterien mit zusätzlichem Zeit- und

inanzaufwand möglich wäre.“1149

einem Konzeptpapier des BfS vom 23. Juli 1993 wurde
r „bisherigen Planung des Endlagerbergwerks und Be-
hränkung auf den nordöstlichen Teil des Salzstocks“
sgeführt: „Eine Beschränkung der Erkundung auf die
m BfS derzeit zugänglichen Bereiche im Nordosten des

alzstockes erfordert eine Umplanung, die von der Berg-
hörde als ein neues Vorhaben eingestuft werden könnte.

ür ein solches Vorhaben würde die Bergbehörde einen
uen obligatorischen Rahmenbetriebsplan gemäß § 52
bsatz 2a BBergG fordern, für dessen Zulassung ein Plan-
ststellungsverfahren mit UVP erforderlich wäre.“1150

6 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser und Walter Kühne, BMU,
vom 12. Juli 1993, MAT E 9, Bd. 64, pag. 213 ff. (220).

7 Vermerk des BfS vom 26. Juli 1993, MAT E 10, Bd. 8, pag. 094 f.
8 Protokoll Nr. 86, S. 7.
9 Besprechungsprotokoll des BfS vom 16. August 1993, MAT E 9,

Bd. 54, pag. 335 f.
0
Stellungnahme des BfS vom 23. Juli 1993, MAT E 7, Bd. 28,

pag. 437 ff. (440).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187 –

Zur weiteren Vorgehensweise wurde in dem Konzeptpa-
pier festgehalten: „Längere Unterbrechungen bei der un-
tertägigen Erkundung lassen sich bei der gegenwärtigen
Haltung der Bergbehörden nur vermeiden, wenn mit der
derzeitigen Vorhabensdefinition weitergearbeitet wird und
die fehlenden Salzrechte sukzessiv (bergfreie Flächen, pri-
vate Salzrechte) durch das Ausschöpfen aller Möglichkei-
ten beschafft werden. Von der gleichzeitigen Erkundung
der nordöstlichen und südwestlichen Salzstockbereiche
muß Abstand genommen werden und stattdessen auf eine
abschnittsweise Erkundung des gesamten Salzstocks über-
gegangen werden. Zunächst wäre mit der Erkundung der
nordöstlichen Salzstockbereiche zu beginnen. Anhand der
angefallenen Ergebnisse könnte dann bereits über eine
Nutzung dieses Salzstockteils für ein Endlager entschie-
den werden. Dies begründet die zeitliche Staffelung für
den Erwerb der Salzrechte. In einem weiteren Abschnitt
der Erkundung wäre dann der südwestliche Salzstockbe-
reich zu untersuchen. […] Bei Vorliegen der Nutzungs-
rechte für die bergfreien Gebiete gegen Ende 1996 oder im
Zeitraum bis Ende 1997 kann die untertägige Erkundung
auf den gesamten nordöstlichen Teil des Salzstocks ausge-
dehnt werden. […] Ziel muß es bleiben, auch den südwest-
lichen Teil des Salzstocks zu erkunden. […] Mit der vor-
gestellten Vorgehensweise einer zeitlich nacheinander
ablaufenden untertägigen Erkundung der nordöstlichen
und südöstlichen Salzstockbereiche wäre etwa eine Ver-
dopplung der bisher mit vier Jahren geplanten Zeitdauer für
die Erkundung des gesamten Salzstocks verbunden.“1151

Dieses Konzeptpapier wurde vom BfS mit Schreiben vom
26. Juli 1993 – Bundesumweltminister war zu diesem
Zeitpunkt Prof. Dr. Klaus Töpfer – dem BMU übersandt;
in dem Übersendungsschreiben wurde ausgeführt:
„Grundgedanke ist hierbei, zunächst über eine Aufsu-
chungserlaubnis die untertägige Erkundung im nordöstli-
chen Teil des Salzstocks für die Bereiche durchzuführen,
deren Salzrechte erworben sind. Sukzessiv bzw. parallel
sind dann die Salzrechte für die bergfreien Bereiche und
die privaten Salzrechte zu beschaffen, so daß an der bis-
herigen Vorhabensdefinition der untertägigen Erkundung
des gesamten Salzstockes festgehalten werden kann.“1152

Mitte der 90er Jahre wurden beim BMU in einer Vorlage
an die nunmehrige Bundesumweltministerin Dr. Angela
Merkel vom 18. Juli 1995 im Hinblick auf die Erkun-
dungsmöglichkeiten drei Varianten aufgezeigt: Die erste
Variante, die Erkundung allein im Bereich der bereits er-
worbenen Salzrechte, wurde als „eindeutig nicht sinnvoll“
bezeichnet, da „wegen der fehlenden flächenmäßigen Ver-
bindungen der Rechte sich u. a. eine nur unzureichende
Endlagerkapazität ergeben würde. Zudem bestünden er-
heblich Zweifel, ob eine belastbare Eignungsaussage nach
Erkundung allein im Bereich dieser Salzrechte getroffen
werden könnte.“1153 Die zweite Variante, die Erkundung

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1151 Stellungnahme des BfS vom 23. Juli 1993, MAT E 7, Bd. 28,
pag. 437 ff. (441).

1152 Schreiben von Henning Rösel, BfS, an das BMU vom 26. Juli
1993, MAT E 7, Bd. 28, pag. 436 ff.

1153

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115
Vorlage von Walter Kühne, BMU, vom 18. Juli 1995, MAT E 12,
Bd. 3, pag. 160 ff. (164).
Drucksache 17/13700

d spätere Errichtung eines Endlagers im Bereich der be-
its erworbenen Salzrechte und der bergfreien Boden-
hätze, wurde als „noch sinnvoll“ bezeichnet, „da im
ergleich zu früheren Annahmen mit einer erheblich ver-
ngerten Abfallmenge zu rechnen ist. Allerdings
hrumpft die begründete Aussicht auf Eignung (Eig-
ngshöffigkeit) in dem Maße, wie sich die zur Erkundung
r Verfügung stehende Fläche reduziert (Hintergrund: bei
ntreffen für die Endlagerung nicht oder nur wenig geeig-
ter Salzpartien besteht keine Möglichkeit des Auswei-
ens in besser geeignete).“1154 Die dritte Variante, die
öglichkeit der Erkundung „im Bereich aller alten

alzrechte und der bergfreien Bodenschätze“ wurde als
timal angesehen.1155 Dementsprechend wurde in der

orlage festgehalten: „Von daher ist nachdrücklich anzu-
reben, sowohl die bergfreien Bodenschätze, wie die alten
alzrechte zu erwerben bzw. zugesprochen zu bekom-
en“.1156

ur zweiten Variante wurde von Seiten der DBE in einem
ossier vom 18. Juli 1996 ausgeführt, dass „durch den
ehrbedarf an Streckenauffahrungen und Streckenvor-
hrungen“ sich die „Erkundungsdauer um ca. 9 Monate
rlängert“ und „Mehrkosten für diese Auffahrungen von
. 11,7 Mio. DM“ entstünden.1157

I. Entwicklung in der zweiten
Hälfte der 90er Jahre

der zweiten Hälfte der 90er Jahre wurden die 1986
gonnenen Abteufarbeiten an den beiden Erkundungs-
hächten abgeschlossen. Nach Fertigstellung des Schacht-
nenausbaus im nicht standfesten Teil des Deckgebirges
Jahre 1994 war im Jahr 1996 auch die horizontale Ver-

ndung zwischen den beiden Schächten, der Durch-
hlag, auf der 840 m-Sohle hergestellt.1158

ie weitere Entwicklung war geprägt von der Salzrech-
thematik sowie Überlegungen und Gesprächen zum
eiteren Vorgehen bei der Erkundung des Salzstockes
orleben.

. Erlaubnis zum Aufsuchen
von bergfreiem Salz

ür den Bereich der vorgesehenen Erkundung bestanden
Salzstock Gorleben zu 74 Prozent Salzrechte von pri-

ten Grundeigentümern und zu 26 Prozent bergfreie Bo-
nschätze.1159

4 Vorlage von Walter Kühne, BMU, vom 18. Juli 1995, MAT E 12,
Bd. 3, pag. 160 ff. (165).

5 Vorlage von Walter Kühne, BMU, vom 18. Juli 1995, MAT E 12,
Bd. 3, pag. 160 ff. (166).

6 Vorlage von Walter Kühne, BMU, vom 18. Juli 1995, MAT E 12,
Bd. 3, pag. 160 ff. (166).

7 Dossier der DBE vom 18. Juli 1996 „Alternativplanung zur untertä-
gigen Erkundung des Salzstockes Gorleben unter Berücksichtigung
der Salzrechte“, MAT E 8, Bd. 31, pag. 575 ff. (595).

8 Broschüre des BMWi „Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in
Deutschland – Das Endlagerprojekt Gorleben“, Oktober 2008,
MAT A 179, S. 24, und Sachstandsbericht des BMU vom 19. Janu-
ar 1998, MAT E 7, Bd. 30, pag. 423 ff. (434).

9
Vermerk des BMU vom 10. Dezember 1996, MAT A 149/1,
Bd. 26, pag. 93.

Drucksache 17/13700 – 188 –

Mit Schreiben vom 24. und 27. September 1991 hatte die
Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endla-
ger für Abfallstoffe mbH (DBE) beim Oberbergamt
Clausthal-Zellerfeld namens und in Vollmacht des Bun-
desamtes für Strahlenschutz (BfS) eine Erlaubnis zum
Aufsuchen von Steinsalz gem. § 7 BBergG für die von ihr
zur Errichtung des Erkundungsbergwerkes benötigten
Bereiche des Salzstockes Gorleben beantragt, in denen
das Steinsalz bergfrei ist.1160

Zu den Erfolgsaussichten dieses Antrages war im Vorfeld
in einem Aktenvermerk vom 16. September 1991 ausge-
führt worden: „Die DBE hat bereits alle Anträge, die ins-
gesamt mehrere Bände umfassen, ausgearbeitet. Sie kön-
nen, nach Abstimmung mit dem BMU, eingereicht
werden. Bisher wurde dieser Punkt vom BfS als nicht sehr
kritisch angesehen, weil keine Gründe für einen abschlä-
gigen Bescheid vorliegen; andererseits ist zu erwarten,
dass die Bergbehörde/NMU diese Erlaubniserteilung zu-
mindest verzögert oder sogar unter Angabe von vorgebli-
chen Gründen verweigert, so dass auch dafür wieder ge-
richtliche Schritte eingeleitet werden müssten, deren
Ausgang nicht vorhersehbar ist.“1161

In der Folge äußerte das Oberbergamt Bedenken und wies
nach einer Ministervorlage aus dem BMU vom 18. Juli
1995 darauf hin, „daß das BfS noch nicht die privaten
(alten) Salzrechte besitzt, die für die Erkundung im west-
lichen Teil des Salzstocks erforderlich sind. Ohne die
noch fehlenden privaten Aufsuchungs- und Gewinnungs-
berechtigungen sei das vorgelegte Arbeitsprogramm nicht
realistisch umsetzbar. Daher seien für die Erteilung der
Aufsuchungserlaubnis zunächst die erforderlichen Be-
rechtigungen zur Aufsuchung und Gewinnung für die
grundeigenen Bodenschätze nachzuweisen.“1162

Noch im Dezember 1996 schrieb Walter Kühne, damals
zuständiger Referent im BMU, in einer Ministervorlage
zum Stand des Verfahrens hinsichtlich der bergfreien Bo-
denschätze: „Bergfreie Bodenschätze können aufgesucht
werden, wenn hierfür eine Erlaubnis nach § 7 BBergG er-
teilt worden ist. Der Antrag des BfS liegt den niedersäch-
sischen Bergbehörden vor, die noch nicht entschieden ha-
ben.“1163

Am 14. Januar 1997 erteilte das Oberbergamt Clausthal-
Zellerfeld dem BfS nach über fünf Jahren die Erlaubnis
zum Aufsuchen von bergfreiem Salz.1164

Damit verfügte das BfS ab diesem Zeitpunkt über ca.
85 Prozent der für die Erkundung des Salzstockes erfor-
derlichen Berechtigungen.1165 Allerdings wurde die Er-

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1160 Erlaubnis des Oberbergamtes zur Aufsuchung von Steinsalz ge-
mäß § 7 BBergG vom 14. Januar 1997, MAT A 137, Bd. 27,
pag. 337057 ff.

1161 Aktenvermerk der IEAL energie consult gmbh vom 16. September
1991, MAT E 5, Bd. 30, pag. 271 ff. (288).

1162 Vorlage von Walter Kühne, BMU, vom 18. Juli 1995, MAT E 12,
Bd. 3, pag. 160 ff. (163).

1163 Vorlage von Walter Kühne, BMU, vom 3. Dezember 1996,
MAT A 136/1, Bd. 19, pag. 044248 ff. (044251).

1164 Pressemitteilung des BfS vom 17. Februar 1997, MAT A 83, Bd. 6,
pag. 419.

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Protokoll des BfS vom 24. März 1997, MAT A 83, Bd. 6,
pag. 457 f.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ubnis nicht wie beantragt zu „wissenschaftlichen“, son-
rn zu „gewerblichen“ Zwecken erteilt.1166 Dennoch sah
s BfS davon ab, dagegen Widerspruch einzulegen.1167
einem Besprechungsvermerk ist insoweit festgehalten,
ss die erteilte Aufsuchungserlaubnis eine bessere

echtsstellung als die beantragte Erlaubnis zu wissen-
haftlichen Zwecken gewähre, da sie eine „Ausschließ-

chkeitswirkung“ entfalte, die darin bestehe, „daß die
ehörde nicht anderen Interessenten […] für dasselbe
eld eine gewerbliche Aufsuchungserlaubnis erteilen
nne“.1168

aut einer Ministervorlage aus dem BMU zur Zulassung
r Aufsuchungserlaubnis für die bergfreien Flächen hat
s Niedersächsische Umweltministerium (NMU) „die

rteilung dieser Erlaubnis durch eine Kabinettentschei-
ng vom 14. Januar 1997 vorab bestätigen lassen“.1169

. Weitere Bemühungen um Salzrechte
privater Grundeigentümer und Ergänzung
des AtG um einen Enteignungstatbestand

ereits Ende der 80er Jahre hatte es Überlegungen zu
nteignungsmöglichkeiten gegeben für den Fall, dass
cht alle notwendigen grundeigenen Salzrechte erwor-
n werden können. So wurden in einem Schreiben der

TB an das BMU und das BMWi vom 3. Juni 1988 ent-
rechende Möglichkeiten nach dem BBergG und nach
m Niedersächsischen Enteignungsgesetz (NEG) ge-
üft.1170

einem Gutachten vom Dezember 1990 zu den rechtli-
en Handlungsmöglichkeiten des Bundes bezüglich der

rkundung des Salzstockes Gorleben von Prof. Dr. Hüf-
r und Prof. Dr. Tettinger, Ruhr-Universität Bochum,
urde ausgeführt, dass sich „in der Enteignungsfrage
ne bedenkliche Rechtsunsicherheit“ ergebe. Deshalb
llte „ernsthaft geprüft werden, ob nicht eine Gesetzes-
itiative angezeigt ist“.1171

u einem ähnlichen Ergebnis kam ein rechtswissen-
haftliches Gutachten von Prof. v. Brünneck, erstattet im
uftrage des Landes Niedersachsen aus dem Jahre 1993:
m Bundes- und Landesrecht gibt es zur Zeit keine ge-
tzliche Grundlage, um […] alte Salzrechte durch einen
oheitsakt zwangsweise zu entziehen […].“1172

6 Presseinformation der Presse und Informationsstelle der Nieder-
sächsischen Landesregierung vom 14. Januar 1997, MAT A 83,
Bd. 6, pag. 480.

7 Protokoll des BfS vom 24. März 1997, MAT A 83, Bd. 6,
pag. 457 f.

8 Besprechungsvermerk vom 31. Januar 1997, MAT A 136/1,
Bd. 19, pag. 044303 ff. (044304 f.).

9 Ministervorlage aus dem BMU vom 15. Januar 1997, MAT A 137,
Bd. 27, pag. 337075.

0 Schreiben der PTB an das BMU und das BMWi vom 3. Juni 1988,
MAT E 12, Bd. 64, pag. 082 ff. (084).

1 Gutachten von Prof. Dr. Hüffer und Prof. Dr. Tettinger zu den recht-
lichen Handlungsmöglichkeiten des Bundes bezüglich der Erkun-
dung des Salzstockes Gorleben auf seine Eignung für die Errich-
tung und den Betrieb eines Endlagers für radioaktive Abfälle,
Dezember 1990, MAT E 10, Bd. 9, pag. 018 ff. (141).

2
Rechtswissenschaftliches Gutachten von Prof. v. Brünneck,
MAT A 126, Bd. 65, pag. 425010 ff. (425064).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 189 –

Gleichfalls noch im Jahr 1993 wurde in einer Minister-
vorlage aus dem BMU dargestellt, dass für die abschlie-
ßende untertägige Erkundung des Salzstocks mit dem
Ziel der Errichtung eines Endlagers in dem geplanten
Umfang es „nahezu unabdingbar“ sei, „über alle Aufsu-
chungs- o. Gewinnungsrechte zu verfügen.“1173 Obwohl
„die Inhaber der Salzrechte […] es definitiv abgelehnt
[haben], ihre Salzrechte zu veräußern […]“1174, werde
durch das BfS weiter versucht, alle Salzrechte gütlich zu
erwerben.1175

Angesichts der Zweifel, ob die erforderlichen Salzrechte
sämtlich auf dem Verhandlungsweg erlangt werden kön-
nen, sowie der Rechtsunsicherheit bezüglich der beste-
henden rechtlichen Enteignungsmöglichkeiten wurde im
BMU Anfang der 90er Jahre überlegt, eine Rechtsgrund-
lage für Enteignungen zu schaffen: „Da mit einer Erlan-
gung der Rechte auf privatrechtlicher Weise nicht zu
rechnen ist und berechtigte Zweifel an der Durchsetzbar-
keit von Enteignungen auf der Grundlage bestehender
Rechtsgrundlagen existieren, sollte kurzfristig eine Ge-
setzesinitiative zur Schaffung einer ausreichenden Ent-
eignungsvorschrift eingeleitet werden.“1176

Der Zeuge Gerald Hennenhöfer, von 1994 bis 1998 Lei-
ter der Abteilung RS „Sicherheit kerntechnischer Einrich-
tungen, Strahlenschutz, nukleare Ver- und Entsorgung“
im BMU, erläuterte vor dem Ausschuss, dass die Frage
der Salzrechte bei Beginn seiner Tätigkeit im BMU im
Jahr 1994 eine „ungeklärte Frage“ gewesen sei. Sein Vor-
gänger, Dr. Walter Hohlefelder, habe Enteignungsvor-
schriften im Atomgesetz vermeiden wollen, da diese als
vorzeitige Festlegung auf den Standort Gorleben hätten
missdeutet werden können.1177

a) Anträge gemäß § 159 und § 160 BBergG

Annähernd parallel zu den vorgenannten Überlegungen
wurde der Erwerb der für die Erkundung nötigen Rechte
vorangetrieben. Mit Schreiben vom 4. Oktober 1994
stellte das BfS einen Antrag nach § 160 Bundesbergge-
setz (BBergG) auf Aufhebung der Salzabbaugerechtig-
keiten des Forstwirts Andreas Graf von Bernstorff im Be-
reich der für die Erkundung vorgesehenen Teile des
Salzstockes Gorleben beim Oberbergamt Clausthal-Zel-
lerfeld.1178 Mit Bescheid vom 3. Mai 1995 wurde der An-
trag vom Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld abgelehnt, da
der Tatbestand und der Enteignungszweck des § 160
BBergG nicht erfüllt werde.1179 Gegen diesen ablehnen-

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1173 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser und Walter Kühne, BMU,
vom 12. Juli 1993, MAT E 9, Bd. 64, pag. 213 ff. (243).

1174 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser und Walter Kühne, BMU,
vom 12. Juli 1993, MAT E 9, Bd. 64, pag. 213 ff. (224).

1175 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser und Walter Kühne, BMU,
vom 12. Juli 1993, MAT E 9, Bd. 64, pag. 213 ff. (243).

1176 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser und Walter Kühne, BMU,
vom 12. Juli 1993, MAT E 9, Bd. 64, pag. 213 ff. (225 f.).

1177 Protokoll Nr. 90, S. 3.
1178 Antrag nach § 160 BBergG vom 4. Oktober 1994, MAT E 9,

Bd. 54, pag. 207 ff.
1179

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118
Bescheid des Oberbergamtes Clausthal-Zellerfeld vom 3. Mai
1995, MAT A 136, Bd. 9, pag. 428481 ff. (428483).
Drucksache 17/13700

n Bescheid legte das BfS mit Schreiben vom 1. Juni
95 Widerspruch ein und verwies in seiner Begründung
f die Beeinträchtigung von Gemeinwohlbelangen, die
geben sei, da ansonsten der Bund bei der Erfüllung sei-
r Aufgabe, Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Ab-
lle einzurichten, behindert würde.1180

er Widerspruch des BfS wurde mit Widerspruchsbe-
heid vom 13. Oktober 1995 durch das Oberbergamt
lausthal-Zellerfeld zunächst zurückgewiesen1181, der
iderspruchsbescheid später jedoch einer anwaltlichen
ewertung zufolge „unter dem Eindruck der Gorleben-
ntscheidung des Bundesverwaltungsgericht vom
.11.1995“ wieder aufgehoben.1182

Mai 1996 wurde seitens des BfS ebenfalls nach § 160
BergG ein Antrag im Hinblick auf die „alten Salzrechte
n vier Ev. Kirchengemeinden gestellt“.1183

udem stellte das BfS ausweislich einer Ministervorlage
nen Antrag auf Aufsuchung von Steinsalz zu wissen-
haftlichen Zwecken nach § 159 BBergG für die Berei-
e der alten Salzrechte des Grafen von Bernstorff und
r Kirchen- und Kapellengemeinden.

llerdings bat das BfS der Vorlage zufolge die Bergbe-
rde, „zunächst über den Antrag nach § 159 BBergG zu
tscheiden und nur für den Fall, daß dieser Antrag abge-
hnt werden sollte, über die Anträge nach § 160 BBergG
entschieden.“1184

er Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Aufsuchen
n Steinsalz zu wissenschaftlichen Zwecken gem. § 159

BergG unter Grundstücken des Salzrechteinhabers Graf
n Bernstorff wurde mit Bescheid des Oberbergamtes
m 3. Februar 1997 zurückgewiesen mit der Begrün-
ng, „daß die Arbeiten im Salzstock Gorleben nicht wis-
nschaftlichen Zwecken dienten“.1185 Hiergegen erhob
s BfS mit Schreiben vom 26. Februar 1997 Wider-
ruch.1186 Nach Zurückweisung des Widerspruches
rch das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld hat das BfS
im VG Lüneburg am 4. September 1997 Verpflich-
ngsklage eingereicht und beantragt, das Oberbergamt
lausthal-Zellerfeld zu verpflichten, dem BfS die bean-
agte Erlaubnis zur Aufsuchung von Steinsalz zu wissen-
haftlichen Zwecken unter im einzelnen aufgeführten

lurstücken des Andreas Graf von Bernstorff zu ertei-

0 Widerspruch des BfS vom 1. Juni 1995, MAT A 136, Bd. 9,
pag. 428510 ff. (428513).

1 Widerspruchsbescheid des Oberbergamtes Clausthal-Zellerfeld
vom 13. Oktober 1995, MAT A 136, Bd. 9, pag. 428130 ff.

2 Anwaltsschreiben vom 15. August 1996, MAT E 12, Bd. 2,
pag. 094 ff. (097).

3 Anwaltsschreiben vom 15. August 1996, MAT E 12, Bd. 2,
pag. 094 ff. (097).

4 Vorlage aus dem BMU vom 3. Dezember 1996, MAT A 136/1,
Bd. 19, pag. 044248 ff. (044250); vgl. auch Presseinformation der
Presse und Informationsstelle der Niedersächsischen Landesregie-
rung vom 14. Januar 1997, MAT A 83, Bd. 6, pag. 480 f.

5 Presseinformation aus dem Niedersächsischen Umweltministerium
vom 3. Februar 1997, MAT A 83, Bd. 6, pag. 473 f.

6
Widerspruchsschreiben des BfS an das Oberbergamt Clausthal-
Zellerfeld vom 26. Februar 1997, MAT A 137, Bd. 27, pag. 337079.

Drucksache 17/13700 – 190 –

len.1187 Da die mit der Klage verfolgten Erkundungsboh-
rungen ausweislich einer Vorlage aus dem BMU unter der
Leitung des Bundesumweltministers Jürgen Trittin vom
19. Februar 1999 „zur Zeit entbehrlich“ seien, wurde vor-
geschlagen, zunächst das Ruhen des Verfahrens mit dem
Land Niedersachsen und dem Beigeladenen, Graf von
Bernstorff, zu vereinbaren und wenn dies nicht gelingen
sollte, die Klage zurückzunehmen.1188

Auch die Anträge gemäß § 159 BBergG bezüglich der
Grundstücke, an denen die Ev. Kirchengemeinden Salzab-
baugerechtigkeiten besitzen, wurden mit Bescheid vom
6. August 1997 zurückgewiesen. Hiergegen wurde zum
Teil Widerspruch eingelegt, zum Teil wurden Anträge zu-
rückgenommen, da „keine detaillierten Angaben“ darüber
gemacht werden konnten, „ob und ggf. in welchem Um-
fang die Salzrechte“ der jeweiligen Gemeinde in Anspruch
genommen werden müssen.1189

b) Aufnahme eines Enteignungstatbestandes
in das AtG

Im Jahr 1996 bestand beim BMU und beim BMWi Einig-
keit darüber, dass „keines der existierenden bergrechtli-
chen enteignungsähnlichen Instrumente, nämlich […]
Aufsuchungserlaubnis zu wissenschaftlichen Zwecken
nach § 159 BBergG [… oder] Enteignung alter Rechte
nach § 160 BBergG […] eine absolut sichere Enteig-
nungsgrundlage für die alten Salzrechte bietet, letztlich
deshalb, weil das Bergrecht von seiner Zweckrichtung
her (vgl. § 1 BBergG) ausgerichtet ist auf die wirtschaftli-
che Nutzung der Bodenschätze (z. B. Salz) und nicht auf
eine Hohlraumschaffung, bei der Bodenschätze eine läs-
tige Begleiterscheinung sind.“1190

Daher wurde von Ministeriumsseite eine Notwendigkeit
zur Erarbeitung von Enteignungsvorschriften für die Er-
kundung, die Errichtung und den Betrieb von Endlagern
radioaktiver Abfälle gesehen. Nicht zuletzt, da „in jedem
Fall […] das Vorliegen von Enteignungsvorschriften den
rechtsgeschäftlichen Erwerb von Salzrechten erleichtern“
würde.1191 Der Zeuge Walter Kühne führte hierzu in sei-
ner Vernehmung aus: „Wenn wir Enteignungsvorschriften
gehabt hätten, wären – aus unserer Sicht – Verhandlungen
zum rechtsgeschäftlichen Erwerb von Rechten anders
verlaufen – oder möglicherweise anders verlaufen – als
ohne diese Enteignungsvorschriften.“1192

Allerdings bestand zwischen den Ressorts BMU und
BMWi Uneinigkeit darüber, ob diese Vorschriften im AtG
oder im BBergG angesiedelt werden sollen.

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6.

1187 Abteilungsleitervorlage aus dem BMU vom 19. Februar 1999, Ent-
wurf, MAT A 137, Bd. 16, pag. 033128 ff. (033128 f.).

1188 Abteilungsleitervorlage aus dem BMU vom 19. Februar 1999, Ent-
wurf, MAT A 137, Bd. 16, pag. 033128 ff. (033131 f.).

1189 Schreiben des BfS an das BMU vom 21. August 1997, MAT A 137,
Bd. 27, pag. 337093 f.

1190 Abteilungsleitervorlage aus dem BMWi vom 7. November 1996,
MAT A 149/1, Bd. 26, pag. 61 f.

1191 Vorlage aus dem BMU vom 3. Dezember 1996, MAT A 136/1,

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119
Bd. 19, pag. 044248 ff. (044252).
1192 Protokoll Nr. 68, S. 4. 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

eim BMWi wurde in einer Abteilungsleitervorlage aus-
führt: „Wenn man schon unstreitig das AtG wegen der
gentlichen Endlager-Errichtung anfassen muß, erscheint
wenig überzeugend, wegen eines Vorstadiums eigen-
ändige und dazu noch äußerst komplexe Enteignungs-
rschriften im Bergrecht anzusiedeln und damit das

ergrecht erneut in die Diskussion zu bringen. […] BMWi
llte bei der bisherigen Linie der Ablehnung einer Novel-

erung des Bundesberggesetzes zwecks Schaffung von
nteignungsvorschriften bleiben und dem BMU die An-
edlung im AtG anheimstellen, das jetzt sowieso novel-
ert wird.“ Dass derartige Vorschriften im AtG angesiedelt
erden können, werde vom BMU nicht bestritten; bezwei-
lt würde lediglich die Durchsetzbarkeit einer derartigen
ovelle im Bundesrat1193; in diesem Sinne wurde auch sei-
ns des Bundeskanzleramtes aufgezeigt: „SPD hätte da-
it auf jeden Fall den ‚Schlüssel‘ für Gorleben in der
and.“1194 Weiter wurde in einer Abteilungsleitervorlage
s dem BMWi ausgeführt, für die „atomgesetzliche Lö-
ng“ spreche zudem, dass ein solches Gesetz „von den

ändern im Auftrag des Bundes“ ausgeführt werden
üsse, so dass „das Land Niedersachsen für den Fall einer
nteignung durch das Atomgesetz an die Weisungen des
undes gebunden wäre“.1195

ei einem Gespräch zwischen der damaligen Bundesum-
eltministerin Dr. Angela Merkel und dem seinerzeitigen
undeswirtschaftsminister Dr. Günter Rexrodt am
. November 1996 wies Dr. Angela Merkel laut einem

esprechungsvermerk darauf hin, dass „es ihr letzten En-
s gleich sei, ob dieser Tatbestand in das Atom- oder das

undesberggesetz eingefügt würde. Dies müsse im
ichte der Gespräche mit der SPD entschieden wer-
n.“1196

etztendlich wurden Enteignungsvorschriften im Rah-
en einer im Bundesrat nicht zustimmungspflichtigen
tG-Novelle in das Atomgesetz aufgenommen. Der
euge Walter Kühne, seinerzeit Referent im für Atom-
cht zuständigen Referat des BMU, führte in seiner Ver-
hmung insoweit aus: „Wir müssen es jetzt halt im
tomgesetz unterbringen, weil das mit dem Wirtschafts-
inister so nicht geklappt hat. Außerdem stand halt da,
enn mich nicht alles täuscht, sowieso eine AtG-Novelle
. Wir hatten uns sozusagen jetzt nur an diese sowieso
stehende AtG-Novelle angedockt.“1197

m 16. Juli 1997 verabschiedete das Bundeskabinett die
ovelle zum Atomgesetz. Am 1. Mai 1998 trat das Gesetz
r Änderung des Atomgesetzes und des Gesetzes über die

rrichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz vom
April 1998 in Kraft.1198 Die Enteignungsvorschriften

3 Abteilungsleitervorlage aus dem BMWi vom 7. November 1996,
MAT A 149/1, Bd. 26, pag. 61 ff. (63 f.).

4 Vorlage an den Chef des BK vom 9. Januar 1997, MAT A 226,
Bd. 2, pag. 7 ff. (11).

5 Vermerk aus dem BMWi vom 9. Dezember 1996, MAT A 149/1,
Bd. 26, pag. 171 ff. (173 f.).

6 Besprechungsvermerk des BMWi vom 28. November 1996,
MAT A 149/1, Bd. 26, pag. 89 f.

7
Protokoll Nr. 68, S. 26.
198 BGBl. I 1998, S. 694 ff.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 191 –

blieben in Kraft bis zu ihrer Aufhebung durch das Gesetz
zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur
gewerblichen Erzeugung von Elektrizität vom 22. April
2002 zur Zeit der rot-grünen Bundesregierung.1199 Erst
2010 wurden sie wieder in das Atomgesetz aufgenom-
men.1200

Zur Atomgesetznovelle führte der Zeuge Andreas Graf
von Bernstorff aus: „Wenn ich mich richtig erinnere,
wurde auch der Rahmenbetriebsplan zunächst genehmigt
vom Oberbergamt. Und das war nach außen einer der
Gründe, um diese AtG-Novelle zu machen. Aber ich
glaube, der Hauptgrund, ehrlich gesagt, bestand darin,
mich zu enteignen, also die Möglichkeiten zu haben, weil
die Salzrechte, die ich hatte, waren natürlich sehr
viel“.1201 Weiterhin äußerte der Zeuge: „Die damalige
CDU-Bundesregierung hatte unter Kohl als Kanzler und
Frau Merkel als Umweltministerin nach der Novellierung
des Atomgesetzes § 9d die Enteignung meiner Salzrechte
beantragt. Das ist dann auch so ins Atomgesetz aufge-
nommen worden; das ist Ihnen bekannt. Die Enteignung
mithilfe der sogenannten ,Lex Bernstorff‘ kam dann aller-
dings nicht zum Zuge“.1202

Zur Anwendung kam der wie aufgezeigt erst 1998 in
Kraft getretene Enteignungstatbestand nicht.

Nach Aussagen der Zeugen Henning Rösel und Prof.
Dr. Bruno Thomauske wäre indes auch bei früherem In-
krafttreten eine Enteignung bezogen auf den südwestli-
chen Bereich des Salzstockes rechtlichen Bedenken be-
gegnet. So erläuterte der Zeuge Henning Rösel: „Wenn
paralleler Ansatz, dann nur mit Enteignungsvorschriften.
Und wenn […] wir dann nach Südwesten wollen – das
war jetzt also enteignend –, hätten wir zu dem Zeitpunkt
nachweisen müssen, dass eine Enteignung zwingend ge-
boten ist. Wenn ich sage: „Der Nordosten ist gegebenen-
falls ausreichend“, dann kann ich nach Südwesten im
Wege der Enteignung nur gehen, wenn ich sage: Der
Nordosten ist nicht ausreichend. […] Uns hätten sie,
selbst wenn wir Enteignungsvorschriften gehabt hätten,
zu dem Zeitpunkt nichts genützt, weil die Enteignungsbe-
hörde spätestens die Gerichte uns gefragt hätten: Warum
müsst ihr dorthin? Und das hätten wir dann – Diesen Be-
weis hätten wir nicht führen können, dass wir müs-
sen.“1203 Weiter führte er aus: „Wir haben intern in der
PTB und später im BfS diskutiert, ob und inwieweit Ent-
eignungen möglich sind. […] Im Ergebnis sind wir zu der
Überzeugung gelangt, dass also Enteignungen nicht mög-
lich sind, und zwar […] aus folgendem Grunde: Wenn
wir zum Beispiel Graf Bernstorff hätten enteignen wol-
len, hätten wir nachweisen müssen, dass der Weg in sein
Eigentum unabdingbar notwendig ist; ich betone: unab-
dingbar notwendig. Dies konnten wir vor dem Hinter-
grund der sich ändernden Randbedingungen nicht nach-
weisen, sodass wir letztlich gesagt haben: Wir müssen

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1199 BGBl. I 2002, S. 1351 ff.
1200 BGBl. I 2010, S. 1817 ff.
1201 Protokoll Nr. 64, S. 29.
1202

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Protokoll Nr. 64, S. 5.
1203 Protokoll Nr. 60, S. 15.
Drucksache 17/13700

st den Nordosten erkunden, und wenn der Nordosten im
rgebnis dann – oder wenn nach der Erkundung im Nord-
ten sich herausstellen würde, dass dort Störungen vor-
nden sind bzw. das gesamte Mengengerüst nicht endge-
gert werden kann, dann hätte man also den Nachweis,
ch Südwesten gehen zu müssen. Und das wäre dann der

eitpunkt gewesen, wo man hätte dies vollziehen kön-
n.“1204

hnlich äußerte sich der Zeuge Prof. Dr. Bruno
homauske: „Für die Frage der Enteignung ist es natür-
ch zwingend, dass die Enteignung ohne Alternative ist.
as bedeutet, dass an der Stelle das Vorhaben zwingend
f die Enteignung dieser Salzrechte angewiesen ist. Und
sofern: An der Stelle spielt die Frage der Abfallmengen
ne entscheidende Rolle. In dem Umfang, in dem die
bfallmengen zurückgegangen sind aufgrund der Ent-
icklung – Bau weniger Kernkraftwerke –, und unter Be-
cksichtigung, welche Entsorgungskapazität war für
orleben insgesamt vorgesehen, war eine Erkundung des
üdwestens und des Nordostens parallel […] nicht zwin-
nd begründbar.“1205

) Verhandlungen über grundeigene
Salzrechte

achdem das Bundeskabinett die Atomgesetznovelle mit
en Enteignungsvorschriften verabschiedet hatte, fand
och Ende der 90er Jahre ausweislich einer Vorlage
es damaligen Abteilungsleiters im BMU, Gerald
ennenhöfer, ein fünfstündiges Gespräch zwischen die-
m, Andreas Graf von Bernstorff und Dr. Werner Müller
att.1206 Bei diesem Gespräch wurden Graf von
ernstorff für die Salzrechte 12 Mio. DM angeboten.

er Vorlage von Gerald Hennenhöfer zufolge erläuterte
, „dass die Standortentscheidung für Gorleben – egal
ie sie heute zu beurteilen sei – zu Fakten geführt habe,
denen keine Bundesregierung mehr vorbeikomme.

elbstverständlich würden wir eine gewissenhafte und an
ternationalen wissenschaftlichen Kriterien orientierte
ignungsprüfung gewährleisten.“1207 Zudem hob er der
orlage zufolge hervor, dass „mit der AtG-Novelle […]
andlungsmöglichkeiten für die Bundesregierung ge-
haffen seien, die die Spielräume für finanzielle Zusagen
ngrenzten“.1208 Weiter führte Gerald Hennenhöfer in der
orlage aus, Dr. Müller hätte die Möglichkeit ins Spiel
bracht, „dass der Bund sich gegenüber dem Grafen […]
f ein bestimmtes Vorgehen bei der Endlagerung ver-
lichte und außerdem für den Fall, dass tatsächlich ein-
lagert werde, eine „Umsatzbeteiligung“ für den Grafen
reinbart werde. Beides habe ich abgelehnt.“1209 Als Fa-

4 Protokoll Nr. 60, S. 3.
5 Protokoll Nr. 62, S. 3.
6 Vorlage von Gerald Hennenhöfer, BMU, vom 24. Februar 1998,

MAT A 72, Bd. 15, pag. 070086 ff.
7 Vorlage von Gerald Hennenhöfer, BMU, vom 24. Februar 1998,

MAT A 72, Bd. 15, pag. 070086 ff. (070087).
8 Vorlage von Gerald Hennenhöfer, BMU, vom 24. Februar 1998,

MAT A 72, Bd. 15, pag. 070086 ff. (070087).
9
Vorlage von Gerald Hennenhöfer, BMU, vom 24. Februar 1998,

MAT A 72, Bd. 15, pag. 070086 ff. (070087 f.).

Drucksache 17/13700 – 192 –

zit wurde in der Vorlage festgehalten: „Der Graf sieht,
dass seine Felle langsam davonschwimmen. Aber auch
Müllersche Formulierungskünste werden nichts daran än-
dern können, daß er ohne Gesichtsverlust nicht an einem
Projekt verdienen kann, das er jahrzehntelang bekämpft
hat. Immerhin, das Eis ist etwas gebrochen.“1210

Der Zeuge Andreas Graf von Bernstorff hat zu diesem
Gespräch mit Gerald Hennenhöfer bei seiner Verneh-
mung ausgeführt: „Herr Hennenhöfer hat mich nicht ir-
gendwie – ich weiß nicht, was – gesagt: Wenn Sie das
nicht tun, dann kommt das und das. […] Aber er hat mir
halt ganz klar seine Sicht vor Augen geführt. Und ich
habe daraus ja auch dann meine Konsequenzen gezogen.
Das heißt: Ich habe mich eben nicht weichklopfen lassen.
[…] Also, ich führe nicht ein Gespräch und sage gleich:
„Alles, was ihr macht, ist Mist […]“, sondern ich versu-
che einfach, offen ein Gespräch zu führen. Ich will wis-
sen, was mein Gesprächsgegenüber mir zu sagen hat, und
ich sage das, was ich denke. Und ich kann mir vorstellen,
dass Herr Hennenhöfer das dann irgendwie so interpre-
tiert, wenn ich einfach zuhöre, dass er meint, mir schwim-
men die Felle davon. Aber das entspricht auf jeden Fall
nicht […] den Tatsachen.“1211

Als Zeuge vor dem Ausschuss schilderte Gerald
Hennenhöfer, dass es sich seiner Erinnerung nach „um
ein ausgesprochen gutes Gespräch“ gehandelt habe. Er
habe aber nicht zulassen können, dass „sozusagen auf
dem Weg über Kaufverhandlungen inhaltliche Fragen der
Erkundung diskutiert werden, dass sozusagen das Erkun-
dungskonzept durch den Eigentümer bestimmt wird. […]
Vor diesem Hintergrund konnten wir nicht sozusagen we-
gen einer Sperrposition, die ein privater Eigentümer hatte,
inhaltliche Zugeständnisse machen.“1212

3. Fortschreibung des Erkundungskonzeptes

Vor dem aufgezeigten Hintergrund wurden in der zweiten
Hälfte der 90er Jahre die Überlegungen zum Vorgehen
bei der Erkundung des Salzstocks Gorleben fortgesetzt.
Zeitlich parallel wurden in den Jahren 1996 und 1997 Ge-
spräche auf drei Ebenen geführt.

Nachdem die zweite Runde der sogenannten „Energie-
konsensgespräche“ wie aufgezeigt im Juni 1995 ohne Er-
gebnis beendet worden waren1213, „gab es in der Folge
Gespräche der Bundesregierung zu einzelnen energiepoli-
tischen Themen, insbesondere zu den speziellen Berei-
chen Kernenergie und Kohle. Ziel war insbesondere, in
diesen Bereichen eine politische Verständigung mit der
SPD zu erzielen.“1214 In diesem Zusammenhang wurde
Ende 1996 eine Expertengruppe befasst, die Anfang Fe-
bruar 1997 ein Verständigungspapier vorlegte.1215 Der

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1210 Vorlage von Gerald Hennenhöfer, BMU, vom 24. Februar 1998,
MAT A 72, Bd. 15, pag. 070086 ff. (070088).

1211 Protokoll Nr. 64, S. 22 und S. 28.
1212 Protokoll Nr. 90, S. 8.
1213 Vgl. oben Zweiter Teil, Kapitel D.
1214 Bundestagsdrucksache 17/9433, S. 2.
1215

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Kommentar zur Atomgesetznovelle 2002, Einführung von Gerald
Hennenhöfer, S. 6.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

euge Gerald Hennenhöfer, damals Leiter der Abteilung
S „Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen, Strahlen-
hutz, nukleare Ver- und Entsorgung“ im BMU, bekun-
te bei seiner Vernehmung zu diesen, sich hinsichtlich
s Themenumfangs und des Teilnehmerkreises von den
rangegangenen breit angelegten „Energiekonsensge-
rächen“ unterscheidenden Gesprächen1216:: „Es sollte
n Paket geschnürt werden, dass man die Steinkohlesub-
ntionen durchwinkt und bei der Gelegenheit auch die

ntsorgungsfragen in der Kernenergie voranbringt.“ Vor-
schlagen worden sei letztlich, sowohl das Planfeststel-
ngsverfahren für das Endlager Konrad als auch die Er-
ndung des Salzstocks Gorleben abzuschließen, jedoch
e Entscheidung, ob in Deutschland ein oder zwei Endla-
r errichtet werden oder auch andere Optionen verfolgt
erden, offenzuhalten. „Wegen des heraufziehenden
undestagswahlkampfes hat dieser Vorschlag […] nicht
ehr zu einer politischen Einigung geführt.“1217

es Weiteren fanden in der zweiten Hälfte der 90er Jahre
Anschluss an ein Ministergespräch am 11. Juni 1996
ei Gespräche von Bundesumweltministerin Dr. Angela

erkel und Bundeswirtschaftsminister Dr. Günter Rex-
dt mit den Vorständen der Energieversorgungsunterneh-
en (EVU) am 5. Dezember 1996 und 13. Januar 1997
sbesondere zu Fragen der Entsorgung radioaktiver Ab-
lle sowie der künftigen Nutzung der Kernenergie statt.
hemen waren neben den Endlagerprojekten Gorleben
d Konrad die Kernenergieoption1218, der Europäische

ruckwasserreaktor (EPR), Castortransporte und die
wischenlagerung. Die Ministergespräche am 5. Dezem-
r 1996 und 13. Januar 1997 dienten „u. a. der Vorberei-
ng einer Verständigung mit der SPD in den Bereichen
ernenergie und Kohle“ im Rahmen der vorgenannten
espräche.1219 In einem Vermerk des Bundeskanzleram-
s vom 13. Januar 1997 hieß es insoweit: „Ohne eine ge-
einsame Position mit EVU’s/Siemens zum Kernener-
ebereich wären die Gespräche mit der SPD von
rnherein zum Scheitern verurteilt.“1220

uf der Fachebene begleitet wurden diese Gespräche im
rbeitskreis „Optimierung der Endlagerung“, in dem ne-
n dem BfS, der BGR, der DBE auch die GNS und die

VU vertreten waren.

ereits in der Zeit von 19831221 bis 19891222 waren Ge-
räche zwischen den EVU und den Bundesressorts im
ahmen des Gesprächskreises „Entsorgung“ auf Vor-
ands-1223 bzw. Abteilungsleiterebene1224 geführt wor-

6 Bundestagsdrucksache 17/9433, S. 2.
7 Protokoll Nr. 90, S. 7.
8 Vgl. oben Zweiter Teil, Kapitel D.
9 Bundestagsdrucksache 17/9433, S. 3.
0 Vermerk des BK vom 15. Januar 1997, MAT A 226, Bd. 2, pag. 60.
1 Schreiben der DWK vom 3. November 1983 an das BMWi,

MAT A 95, Bd. 9, pag. 17.
2 Rundschreiben von Dr. Hohlefelder, BMU, vom 23. März 1992,

MAT A 147, Bd. 54, pag. 152040 f.
3 Rundschreiben von Dr. Hohlefelder, BMU, vom 23. März 1992,

MAT A 147, Bd. 54, pag. 152040 f.
4 Ergebnisvermerk des BMU über die 14. Sitzung des Gesprächskrei-
ses „Entsorgung“ am 23. April 1992, MAT A 147, Bd. 54,
pag. 152064.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 193 –

den, wobei auch der Standort Gorleben und Möglichkei-
ten der Kosteneinsparung thematisiert wurden.1225 Auf
Wunsch der EVU fand der Gesprächskreis 1992 ein wei-
teres Mal statt.1226 Insgesamt tagte der Gesprächskreis
zwischen 1983 und 1992 vierzehn Mal.1227 Der Zeuge
Dr. Arnulf Matting, seinerzeit zuständiger Unterabtei-
lungsleiter im BMU, gab diesbezüglich an, dass „es […]
mal eine Zeit [gab], […] da ist die Zusammenarbeit zwi-
schen Ministerien […] und der Industrie durchaus […]
gepflegt worden – ich meine, ohne dass man hier jetzt
gleich einen Aufschrei „Lobbyismus“ oder sowas machen
muss. Es gab zum Beispiel mal einen Gesprächskreis Ent-
sorgung, als es damals noch um die Frage des Entsor-
gungszentrums ging, als es darauf ankam, eine Koordi-
nierung der verschiedenen Aktivitäten zu machen.“1228
Auch der Zeuge Dr. Horst Schneider, seinerzeit Referats-
leiter im BMU, berichtete vor dem Untersuchungsaus-
schuss, „[d]ass mit den Energieversorgern über verschie-
dene Fragen gesprochen wurde, das war laufendes
Geschäft, wie auch mit anderen Einrichtungen konferiert
wurde.“1229 Der Zeuge Gerald Hennenhöfer, 1994 bis
1998 Leiter der Abteilung RS „Sicherheit kerntechnischer
Einrichtungen, Strahlenschutz, nukleare Ver- und Entsor-
gung“ im BMU, wies darauf hin, dass der Staat das Geld
privater Unternehmen und damit letztlich auch der Strom-
verbraucher ausgebe; es sei deshalb immer auch eine Ver-
antwortung dem Steuerzahler bzw. Stromkunden gegen-
über, nicht nach Belieben Geld auszugeben. Darüber
hinaus machte er darauf aufmerksam, dass „im Entsor-
gungsbereich der Grundsatz der Verursacherverantwor-
tung“ gelte. „Das heißt, wir waren der Sache nach der
Meinung, dass die EVU irgendwo in der Mithaft, Mitver-
antwortung sind und wir uns deswegen mit ihnen auch
auszutauschen haben.“1230

a) Ministergespräche mit den EVU-
Vorständen sowie vor- und
nachbereitende Besprechungen

Im Einzelnen wurden in der Zeit vom 11. Juni 1996 bis
zum 13. Januar 1997 auf den verschiedenen Ebenen die
nachfolgend dargestellten Gespräche zum weiteren Vor-
gehen bei der nuklearen Entsorgung geführt.

aa) „Ministergespräch“ am 11. Juni 1996

Am 11. Juni 1996 fand ein Gespräch zwischen der seiner-
zeitigen Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel,
dem Staatssekretär beim BMWi Dr. Lorenz Schomerus
(in Vertretung des Ministers) und Vertretern der Elektrizi-
tätswirtschaft, den Vorstandsvorsitzenden Dr. Harig

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1225 Bericht über die dritte Sitzung des Gesprächskreises „Entsorgung“
am 3. Mai 1984, MAT A 139, Bd. 39, pag. 167123.

1226 Rundschreiben von Dr. Hohlefelder, BMU, vom 23. März 1992,
MAT A 147, Bd. 54, pag. 152040 f.

1227 Rundschreiben von Dr. Hohlefelder, BMU, mit Ergebnisvermerk
zur 14. Sitzung des Gesprächskreises „Entsorgung“ am 23. April
1992, MAT A 147, Bd. 54, pag. 152061.

1228 Protokoll Nr. 41, S. 90.
1229

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123
Protokoll Nr. 70, S. 32.
1230 Protokoll Nr. 90, S. 15. 1
Drucksache 17/13700

reussenElektra AG), Farnung (RWE Energie AG),
r. Majewski (Bayernwerk AG), Dr. Steuer (Energiever-
rgung Schwaben AG) und Dr. Kienle als Vertreter der

ereinigung Deutscher Elektrizitätswerke e. V. (VDEW)
att.1231

dem Gespräch wurde von Dr. Harig (PreussenElektra
G) eine notwendige Kostenreduzierung im Endlagerbe-
ich angesprochen: „Anliegen sei allerdings, daß keine
sätzlichen Kosten durch die Lösung von Entsorgungs-

agen entstehen dürften, weil die Kernenergienutzung
fgrund zahlreicher gesellschaftlicher Probleme bereits
Rande der Wirtschaftlichkeit stehe.“1232 Es wurde ein

hesenpapier der Energiewirtschaft übergeben, demzu-
lge alle Maßnahmen im Bereich der nuklearen Entsor-
ng unter wirtschaftlichen Kriterien entschieden werden
üssten.1233 Darüber hinaus legte Dr. Harig dar, dass auf-
und der veränderten Mengenabschätzungen nur ein
ndlager für alle Arten radioaktiver Abfälle benötigt
erde. Daraus folge, dass „die Erkundung des Salzstocks
orleben abzuschließen sei. Erst wenn sich Gorleben wi-
r Erwarten als nicht geeignet erweise, sollte über Aus-
ben für andere Lösungen nachgedacht werden“.1234

eitens des BMU wurde anknüpfend an die Energiekon-
nsgespräche von 1995 auf die Notwendigkeit der Fort-
hrung der Erkundung des Salzstocks Gorleben als End-
ger hingewiesen.1235 Darüber hinaus wurde signalisiert,
ss die Bereitschaft zu Gesprächen gegeben sei; „es
üsse aber seitens der EVU anerkannt werden, daß das
MU so lange die Entscheidungen zu treffen habe, wie
r Bund gesetzlich die Verantwortung zur Endlagerung

age“.1236 Unter den Gesprächsteilnehmern wurde ver-
nbart, über die angesprochenen Themen im Herbst er-
ut zu konferieren.1237

er Zeuge Walter Kühne, seinerzeit Referent im BMU,
stätigte vor dem Ausschuss, dass die Initiative von den

VU ausgegangen sei.1238

b) Gespräch von Vertretern des BMU und
des BMWi mit Vertretern des Fachaus-
schusses „Kernenergie“ am
8. November 1996

ur Vorbereitung eines für den 5. Dezember 1996 vorge-
henen Ministergespräches kam es am 8. November 1996
einem Treffen auf Fachebene zwischen Vertretern des

achausschusses „Kernenergie“ des VDEW einerseits so-

1 Vermerk des BMU vom 13. Juni 1996, MAT A 218, Bd. 5,
pag. 37 ff.

2 Vermerk des BMU vom 13. Juni 1996, MAT A 218, Bd. 5,
pag. 37 ff. (39).

3 EVU-Thesenpapier vom 7. Juni 1996, MAT A 218, Bd. 5, pag. 46.
4 Vermerk des BMU vom 13. Juni 1996, MAT A 218, Bd. 5,

pag. 37 ff. (40).
5 Vermerk des BMU vom 13. Juni 1996, MAT A 218, Bd. 5,

pag. 37 ff. (39).
6 Vermerk des BMU vom 13. Juni 1996, MAT A 218, Bd. 5,

pag. 37 ff. (42 f.).
7 Vermerk des BMU vom 13. Juni 1996, MAT A 218, Bd. 5,
pag. 37 ff. (44).
238 Protokoll Nr. 68, S. 29.

Drucksache 17/13700 – 194 –

wie Vertretern des BMU (u. a. der Abteilungsleiter Gerald
Hennenhöfer, die Unterabteilungsleiter Dr. Arnulf
Matting und Hubert Steinkemper sowie der Referatsleiter
Dr. Manfred Bloser) und des BMWi (Franz Beschorner,
Referatsleiter im Bereich Kernenergiewirtschaft) anderer-
seits. Teilnehmer seitens des Fachausschusses „Kernener-
gie“ des VDEW waren Vertreter der EVU (Bayernwerk
AG, PreussenElektra AG, RWE Energie AG, Badenwerk
AG, Neckarwerke Elektrizitätsversorgungs-AG) und der
GNS; darüber hinaus nahm ein Vertreter der Hauptge-
schäftsstelle des VDEW an dem Gespräch teil.

Bei dem Treffen äußerten laut einem Vermerk des VDEW
vom 11. November 1996 die Vertreter der Betreiber ihre
Sorge wegen der Probleme beim Erwerb der Salzrechte in
Gorleben.1239

Seitens des BMU wurde das Interesse an einer wirtschaft-
lichen Entsorgung unterstrichen, zugleich aber darauf
hingewiesen, „daß innerhalb des bestehenden Atomgeset-
zes wenig Möglichkeiten zur durchgreifenden Kostenent-
lastung bestehen.“ Bezüglich der fehlenden Salzrechte sei
beabsichtigt, im Rahmen einer Atomgesetznovelle Ent-
eignungsvorschriften zu schaffen.1240 Insoweit hatten die
EVU ausweislich eines Vermerks des Bundeskanzleram-
tes „dringend“ eine Entscheidung der Bundesregierung
über die Enteignung der Salzrechte gefordert.1241

Weitere Themen bei dem Gespräch waren der Europäi-
sche Druckwasserreaktor (EPR), das Endlager für radio-
aktive Abfälle Morsleben (ERAM), Castor-Transporte
sowie die Endlagervorausleistungsverordnung.

cc) Vorbereitungsbesprechung BMU/BMWi
am 15. November 1996

Zur Vorbereitung eines Gespräches zwischen Bundesum-
weltministerin Dr. Merkel und Wirtschaftsminister
Dr. Rexrodt am 26. November 1996 und des Ministerge-
sprächs mit den EVU-Vorständen am 5. Dezember 1996
fand eine Vorbereitungsbesprechung auf AL-Ebene zwi-
schen BMU und BMWi am 15. November 1996 statt. Ziel
war es, zu den aufgeführten Themen (u. a. EPR-Projekt,
Vollzug des Atomgesetzes, Endlagerung) eine Abstim-
mung zwischen den Häusern zu erarbeiten. Zum Endla-
gerprojekt Gorleben ist in dem entsprechenden Ergebnis-
vermerk festgehalten: „Zur Endlagerung gelten die
bisherigen Positionen des BMU fort (ein Endlager für alle
radioaktiven Abfälle wünschenswert, aber derzeitige Ent-
scheidungsgrundlage hierfür noch nicht hinreichend; da-
her zügige Planfeststellung Konrad und Weiterführung
der Erkundung Gorleben). Ein ‚Herunterfahren‘ der Er-
kundungsintensität zu Gorleben kommt für BMU nicht in
Frage“.1242 Zur Enteignung von Salzrechten heißt es:
„[…] für die Erkundung in Gorleben soll, sofern eine Er-

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1239 Vermerk des VDEW vom 11. November 1996, MAT A 196/6,
pag. 000033 ff. (000034).

1240 Vermerk des VDEW vom 11. November 1996, MAT A 196/6,
pag. 000033 ff. (000034).

1241 Vermerk des BK vom 11. November 1996, MAT A 226, Bd. 2,

124

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124
pag. 000033 ff. (000034).
1242 MAT A 218, Bd. 5, pag. 335 ff.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

terung auf Ministerebene unumgänglich ist, für ein sol-
es Gespräch ein gemeinsames Faktenpapier zur Frage
s Standortes der Enteignungsregelungen erarbeitet wer-
n, dem nochmals ein Treffen auf AL-Ebene zwischen

MU und BMWi vorangehen sollte.“1243

d) Fachausschuss „Kernenergie“
am 21. November 1996

ei einem Treffen von Vertretern der EVU im Rahmen
s Fachausschusses „Kernenergie“ des VDEW am
. November 1996, das gleichfalls der Vorbereitung des
inistergespräches am 5. Dezember 1996 diente, bildete
ch der Standpunkt der EVU heraus.

um einen wurde weiterhin Wert auf eine Kostenreduzie-
ng im Endlagerbereich gelegt.1244 Zum anderen wurde
er Alternativen zum bestehenden Erkundungskonzept
sprochen, wobei jedoch insoweit keine Einigkeit unter
n EVU-Vertretern bestand. Beispielsweise wurde sei-
ns der PreussenElektra AG „ein neuer Vorstoß im Hin-
ick auf Aufgabe oder Modifizierung des Endlagerkon-
ptes“ gemacht. Die Mehrheit des Fachausschusses
fürwortete aber die Beibehaltung des bisherigen Kon-
ptes, nämlich „für Konrad Planfeststellungsverfahren
rchzuführen, in Gorleben die Erkundung unter Kosten-
sichtspunkten optimal weiterzuführen und später zu
tscheiden, welches in Frage kommt“, da sonst der Ent-
rgungsvorsorgenachweis gefährdet sei.1245

arüber hinaus wurde über den EPR, die Castor-
ransporte sowie über Zwischenlager gesprochen.

e) Besprechung zwischen BM’in Dr. Merkel
und BM Dr. Rexrodt am 26. November 1996

Vorbereitung auf das anstehende Ministergespräch am
Dezember 1996 verständigten sich BMU und BMWi
i einem Treffen zwischen Bundesministerin Dr. Angela
erkel und Bundesminister Dr. Günter Rexrodt am
. November 1996 darauf, mit den EVU mögliche Kos-

neinsparungen zu prüfen. Einem Besprechungsvermerk
s dem BMWi zufolge fand die von Bundesminister
r. Günter Rexrodt wiedergegebene Vorstellung von
r. Harig (PreussenElektra AG), „wonach Konrad in Be-
ieb genommen werden und die Erkundung von Gorle-
n aus Kostengründen gestreckt werden solle“ bei Bun-
sministerin Dr. Angela Merkel keine Zustimmung. „Sie
erkte an, dass dadurch auch der Entsorgungsnachweis
rührt würde. Sie sei zu einer entsprechenden Gesetzes-
derung nicht bereit.“ Gerald Hennenhöfer, Abteilungs-
iter im BMU, fügte dem Vermerk zufolge hinzu, dass an
m Betrieb von Konrad als Ziel festgehalten werden
üsse, da sonst die Planfeststellung wegen fehlenden
eststellungsinteresses gefährdet sei. Gorleben solle bis
r Eignungsfeststellung weiter erkundet werden. Des

3 MAT A 218, Bd. 5, pag. 335 ff.
4 Vermerk des VDEW vom 29. November 1996, MAT A 196/6,

pag. 000039; Vermerk des VDEW vom 2. Dezember 1996,
MAT A 196/6, pag. 000046.

5
Vermerk der RWE vom 21. November 1996, MAT A 196/6,
pag. 000036 f.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 195 –

Weiteren wies Bundesministerin Dr. Angela Merkel dem
Vermerk zufolge auf das Problem der Salzrechte für die
Erkundung des Salzstocks Gorleben hin und führte aus,
dass ein Enteignungstatbestand geschaffen werden
müsse.1246

Neben Fragen der Endlagerung wurde die Haltung zu
Castor-Transporten und dem Europäischen Druckwasser-
reaktor (EPR) abgestimmt sowie die Themenbreite für
Gespräche mit der SPD abgesteckt.1247

ff) Sitzung des Vorstandsvorsitzendenkreises
„Kernenergie“ am 27. November 1996

In einer 9. Sitzung des Vorstandsvorsitzendenkreises
„Kernenergie“ der Energieversorgungsunternehmen wur-
den u. a. zur Vorbereitung des am 5. Dezember 1996 an-
stehenden Ministergespräches mit den EVU-Vorständen
die zu vertretenden Positionen besprochen.1248 Im Ergeb-
nisvermerk heißt es, „daß unter Kostengesichtspunkten
Alternativen zu dem vom Vorstandsvorsitzendenkreis im
Frühjahr 1996 verabschiedeten Endlager-Konzept denk-
bar seien. Der Bund wird allerdings voraussichtlich nicht
auf eine weitere Erkundung von Gorleben verzichten. Bei
einem Herunterfahren der Aktivitäten in Gorleben besteht
die Gefahr, daß die Entsorgungsvorsorgenachweise der in
Betrieb befindlichen Kernkraftwerke gefährdet werden
könnten. Es bestand Übereinstimmung, daß die weitere
Erkundung und Genehmigung im Endlagerbereich so ef-
fizient wie nur irgendwie möglich durchgeführt werden
sollte. Wegen der deutlich niedrigeren Mengenabschät-
zung wäre ein Endlager für alle Arten von radioaktiven
Abfällen anzustreben. Da für das Endlagerprojekt Gorle-
ben die notwendigen Salzrechte zur Zeit nicht vorhanden
sind und auch bei einem in 1997 zu erwartenden Planfest-
stellungsbeschluß Konrad ein erstinstanzliches Urteil si-
cherlich ebenfalls noch einige Jahre auf sich warten läßt,
besteht derzeit keine aktuelle Entscheidungsmöglichkeit.
Aus Kostengründen sollte aber vom Bund aus seiner
rechtlichen Zuständigkeit für die nächsten fünf Jahre ein
Business-Plan abgestimmt zwischen den Abfallverursa-
chern und BfS/DBE verabschiedet werden.“1249

gg) „Ministergespräch“ am 5. Dezember 1996

Am 5. Dezember 1996 fand das erste vertiefende Gespräch
der damaligen Bundesminister Dr. Angela Merkel (BMU)
und Dr. Günter Rexrodt (BMWi) mit Vertretern der Elek-
trizitätswirtschaft und der Kraftwerksindustrie zum
Thema Entsorgung mit Bezug auf den Standort Gorleben
statt, wobei auch andere energiepolitische Themen behan-
delt wurden. Seitens der Wirtschaft nahmen an dem Ge-
spräch teil die Vorstandsvorsitzenden der EVU Dr. Harig
(PreussenElektra AG), Dr. Majewski (Bayernwerk AG),
Farnung (RWE Energie AG) und Dr. Steuer (Energiever-

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1246 Vermerk aus dem BMWi vom 28. November 1996, MAT A 218,
Bd. 4, pag. 272 ff.

1247 Vermerk aus dem BMWi vom 28. November 1996, MAT A 218,
Bd. 4, pag. 272 ff.

1248

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125

125
MAT A 196/6, pag. 000041–000045.
1249 MAT A 196/6, pag. 000041–000045.
Drucksache 17/13700

rgung Schwaben AG) sowie Herr Hüttl (Siemens AG/
WU) und ein Vertreter der Hauptgeschäftsstelle des
DEW. An dem Gespräch nahmen darüber hinaus Mitar-
iter des BMU (u. a. der Abteilungsleiter Gerald
ennenhöfer sowie die Unterabteilungsleiter Dr. Arnulf
atting und Hubert Steinkemper) und des BMWi (u. a.
r Leiter der Abteilung für Energiepolitik Dr. Becker so-
ie Unterabteilungsleiter Dr. Leyser und Referatsleiter
eschorner) sowie Vertreter des Bundeskanzleramtes

Dg Kindler und RD Dr. Gehring) teil.1250

eitens der Bundesregierung wurden zur Gesprächsvor-
reitung in einem Leitfaden die Positionen von BMU
d BMWi für das Gespräch am 5. Dezember 1996 dar-
stellt. Einleitend wurde unter Bezugnahme auf den
ergiepolitischen Rahmen ausgeführt, dass es gelte, die
ption zum Bau eines neuen Kernkraftwerks für die Zu-
nft aus energie-, umwelt-, technologiepolitischen und
ergiewirtschaftlichen Gründen zu erhalten. An der

ortentwicklung der Kernenergie bestehe auch ein gestei-
rtes Interesse, um „bei den laufenden Kernkraftwerken
Deutschland den vorhandenen weltweit anerkannten
hen Sicherheitsstandard auch künftig zu gewährleisten
d auf das Sicherheitsniveau von Kernkraftwerken welt-

eit aufgrund eigener Fachkunde gebührend Einfluß neh-
en zu können […] sowie auch Exportchancen für deut-
he Kraftwerks- und Sicherheitstechnik zu erhalten und
sichern.“1251 Insoweit sei von den EVU die Vorlage ei-
s die nächsten Schritte umfassenden Arbeitsprogramms
r die Weiterführung des EPR-Projektes zu fordern.1252

nknüpfend an das Gespräch mit den EVU-Vorständen
11. Juni 1996 wurde in dem Leitfaden das Ziel formu-

ert, die Erkundung des Salzstockes Gorleben fortzufüh-
n „mit dem politischen Ziel einer Eignungsaussage
05“. Die Position der Bundesregierung war es, dass ein

ndlager für alle radioaktiven Abfälle wünschenswert, je-
ch die derzeitige Entscheidungsgrundlage hierfür noch
cht hinreichend sei. Daher werde eine „zügige Planfest-
ellung zur Verwirklichung Konrad und Weiterführung
r Erkundung Gorleben“ angestrebt.1253 Die Haltung der

VU hierzu sei uneinheitlich. Teils werde seitens der
VU „empfohlen, für die großen Mengen von schwach-
d mittelradioaktiven Abfällen Konrad sofort in Betrieb
nehmen und aufgrund der langen Abklingzeiten für
chradioaktive Abfälle die Inbetriebnahme von Gorle-
n auf etwa 2020/30 zu schieben“, d. h. die Erkundung
erunterzufahren“ und so die jährlichen Kosten von

0 Vermerk aus dem BMWi vom 10. Dezember 1996, MAT A 218,
Bd. 6, pag. 188 ff. (195); Vermerk des VDEW vom 13. Dezember
1996, MAT A 196/6, pag. 000185.

1 Leitfaden BMU/BMWi vom 2. Dezember 1996 für das Gespräch
BM’in Dr. Merkel/BM Dr. Rexrodt am 5. Dezember 1996 mit
Elektrizitätswirtschaft und Siemens zu Kernenergiefragen,
MAT A 218, Bd. 5, pag. 29 ff. (30).

2 Leitfaden BMU/BMWi vom 2. Dezember 1996 für das Gespräch
BM’in Dr. Merkel/BM Dr. Rexrodt am 5. Dezember 1996 mit
Elektrizitätswirtschaft und Siemens zu Kernenergiefragen,
MAT A 218, Bd. 5, pag. 29 ff. (31).

3 Leitfaden BMU/BMWi vom 2. Dezember 1996 für das Gespräch
BM’in Dr. Merkel/BM Dr. Rexrodt am 5. Dezember 1996 mit

Elektrizitätswirtschaft und Siemens zu Kernenergiefragen,
MAT A 218, Bd. 5, pag. 29 ff. (32 f.).

Drucksache 17/13700 – 196 –

150 auf 20 Mio. DM zu reduzieren.1254 Diese Haltung der
EVU sei für die Bundesregierung nicht akzeptabel,
gleichwohl sei Bereitschaft zu signalisieren, „über die
Kostenfragen unter Einschluß aller Beteiligten (vor allem
BfS, BGR, DBE, GNS in bereits erteiltem Auftrag der
EVU) intensiv zu sprechen; dabei dürfen an dem politi-
schen Ziel einer Eignungsaussage zu Gorleben 2005
keine Abstriche gemacht werden“.1255 Die Forderung ge-
genüber den EVU laute: „Bestätigung der Linie BMWi/
BMU zu Gorleben“.1256

Bei dem Gespräch mit den EVU-Vorständen am 5. De-
zember wurden die unterschiedlichen Standpunkte disku-
tiert.

Nach einem Vermerk aus dem BMU betonte Dr. Harig für
die EVU, dass bei der Endlagerung die Kosten optimiert
werden müssten. „Aus Sicht der EVU müsse das Plan-
feststellungsverfahren Konrad zügig abgeschlossen wer-
den. Ein Ausbau des Endlagers Konrad solle erst dann er-
folgen, wenn Investitionssicherheit hergestellt sei. Der
Salzstock Gorleben solle weiter erkundet werden. Auf-
gabe des Bundes sei es, die dafür notwendigen Salzrechte
zu verschaffen. Allerdings müßten Möglichkeiten gefun-
den werden, die Kosten von jährlich 150 Millionen DM
zu reduzieren. Wünschenswert wäre es, wenn im Ergeb-
nis nur ein Endlager benötigt würde. Die Abfallmengen
seien erheblich kleiner als früher angenommen.“1257

Seitens des BMU wurde dem gleichen Vermerk zufolge
unterstrichen, „daß für das Endlager Konrad ein Planfest-
stellungsbeschluss bis 1998 angestrebt werde; unabhän-
gig davon müsse aber der Salzstock Gorleben weiter auf
seine Eignung als Endlager erkundet werden. Der Bund
werde alle Möglichkeiten nutzen, um die erforderlichen
Salzrechte zu erwerben.“ Jedoch seien ab Erlangung der
Salzrechte noch weitere 10 Jahre erforderlich, um eine
Eignungsaussage zu Gorleben machen zu können, so dass
vor diesem Hintergrund sich die Notwendigkeit ergeben
könne, das Endlager Konrad schon vor dem Zeitpunkt der
Eignungsaussage zu Gorleben zu nutzen.1258

Ausweislich eines Vermerks des BMWi sagten die Bun-
desminister zu, sich für eine schnelle Lösung bezüglich
der Enteignung von Salzrechten einzusetzen. Weiter
wurde in dem Gesprächsvermerk festgehalten, „[m]an sei
mit einer Optimierung der Kosten einverstanden, soweit

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3.

1254 Leitfaden BMU/BMWi vom 2. Dezember 1996 für das Gespräch
BM’in Dr. Merkel/BM Dr. Rexrodt am 5. Dezember 1996 mit
Elektrizitätswirtschaft und Siemens zu Kernenergiefragen,
MAT A 218, Bd. 5, pag. 29 ff. (33).

1255 Leitfaden BMU/BMWi vom 2. Dezember 1996 für das Gespräch
BM’in Dr. Merkel/BM Dr. Rexrodt am 5. Dezember 1996 mit
Elektrizitätswirtschaft und Siemens zu Kernenergiefragen,
MAT A 218, Bd. 5, pag. 29 ff. (33).

1256 Leitfaden BMU/BMWi vom 2. Dezember 1996 für das Gespräch
BM’in Dr. Merkel/BM Dr. Rexrodt am 5. Dezember 1996 mit
Elektrizitätswirtschaft und Siemens zu Kernenergiefragen,
MAT A 218, Bd. 5, pag. 29 ff. (33).

1257 Vermerk des BMU vom 11. Dezember 1996, MAT A 221, Bd. 6,
pag. 019033 ff. (019037 f.).

1258

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Vermerk des BMU vom 11. Dezember 1996, MAT A 221, Bd. 6,
pag. 019033 ff. (019038).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

mit nicht die Glaubwürdigkeit, weiterhin hinter dem
rojekt zu stehen, verloren gehe“.1259

em bereits genannten BMU-Vermerk zufolge „wurde
invernehmen erzielt, zum Endlagerbereich kurzfristig
ne gemeinsame Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich ins-
sondere auch mit den Kostenaspekten befaßt.“ Daneben
urde vereinbart, zur Klärung der EPR-Aspekte eine wei-
re Arbeitsgruppe einzusetzen. Die Ergebnisse der beiden
rbeitsgruppen sollten rechtzeitig vor einem weiteren Ge-
räch auf dieser Ebene Mitte Januar 1997 vorliegen.1260

arüber hinaus waren die Themen Zwischenlagerung/
astor-Transporte, Zukunft der Kernenergie und Europäi-
her Druckwasserreaktor (EPR) Gegenstand des Ge-
rächs.

h) Sitzung des Arbeitskreises „Optimierung
der Endlagerung“ am 17. Dezember 1996

ntsprechend dem Auftrag aus dem Ministergespräch am
Dezember 1996 fand am 17. Dezember 1996 eine Sit-
ng des Arbeitskreises „Optimierung der Endlagerung“

att, an der Vertreter der Elektrizitätswirtschaft (Preussen-
lektra AG, Bayernwerk AG, RWE Energie AG, Energie-
rsorgung Schwaben AG), der GNS und des VDEW so-
ie Mitarbeiter von BMU (u. a. Dr. Horst Schneider,
r. Manfred Bloser und Walter Kühne), BMWi (u. a.
ranz Beschorner), BfS (Prof. Dr. Bruno Thomauske und
enning Rösel), BGR (u. a. Prof. Dr. Michael Langer) und
BE teilnahmen.1261 Die Sitzungsleitung übernahm
r. Arnulf Matting, seinerzeit Unterabteilungsleiter im
MU.1262

einem Ergebnisvermerk aus dem BMU wurden als we-
ntliche „Erörterungspunkte und Ergebnisse“ des Ge-
rächs in Bezug auf das Endlagerprojekt Gorleben fest-
halten:

. Die weitere Erkundung des Salzstocks Gorleben nach
Nordosten wird nach Aussage BfS/BGR durch die
bisher noch nicht erworbenen privaten Salzrechte
nicht verhindert. […]

Für die weitere Erkundung bedarf es spätestens 1998
der vom BfS beantragten Erlaubniserteilung für das
bergfreie Salz. BfS hat keinen Zweifel daran, daß die
Bergbaubehörde die Erlaubnis erteilten wird.

Die Erkundung des nordöstlichen Teils des Salz-
stocks – ca. die Hälfte des Salzstocks – kann im Jahr
2005 mit einer Gesamteignungsaussage der BfS/
BGR aus geowissenschaftlicher Sicht für den gesam-
ten Salzstock unter Einschluß auch der Langzeitsi-
cherheit abgeschlossen werden. Das Auffahren
konkreter Einlagerungshohlräume sowie die Identifi-

9 Vermerk des BMWi vom 10. Dezember 1996, MAT A 218, Bd. 6,
pag. 188 ff. (192).

0 Vermerk des BMU vom 11. Dezember 1996, MAT A 221, Bd. 6,
pag. 019033 ff. (019038 und 019041).

1 Vermerk des BMWi vom 10. Januar 1997 mit Teilnehmerverzeich-
nissen, MAT A 218, Bd. 8, pag. 59 ff. (64 f.).

2
Vermerk des BMWi, vom 10. Januar 1997, MAT A 218, Bd. 8,
pag. 36 ff. (45).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197 –

zierung geeigneter Salzpartien im südwestlichen Teil
setzt weitere spezielle Erkundungsarbeiten voraus.

4. Die Schaffung von Enteignungsvorschriften bleibt
weiter erforderlich, um bestehende Erkundungsrisi-
ken zu minimieren, und weil Errichtung und Betrieb
des Endlagers die Erlangung der Salzrechte voraus-
setzen.

5. Die EVU präferierten entgegen der von BfS und
BGR festgestellten Möglichkeit der Fortsetzung der
Erkundung aus Kostengründen eine Unterbrechung
der Arbeiten und forderten eine Reduzierung der vom
BfS geschätzten Offenhaltungskosten auf das absolut
notwendige Maß bis zur Erlangung der privaten Salz-
rechte.“1263

Im Hinblick auf das Endlagerprojekt Konrad wurde dem
Vermerk zufolge von den EVU erläutert, dass eine „In-
vestitionssicherheit zum Ausbau von Konrad auch bereits
dann vorliege, wenn ein erstinstanzliches Urteil klare
Aussagen zur Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbe-
schlusses enthielte. Im übrigen wurde die Durchführung
weiterer vorgezogener Maßnahmen vor Planfeststellungs-
beschluß zur Verkürzung der Umrüstphase wegen des da-
mit verbundenen Kostenrisikos klar abgelehnt.“1264

Seitens der RWE Energie AG wurde in einem Vermerk
über das Gespräch in Bezug auf das Projekt Gorleben
festgehalten: „Ein Einfrieren der Erkundungsarbeiten bis
zur Erlangung aller Salzrechte durch BfS wird vom BMU
grundsätzlich abgelehnt. Im Gegensatz zu allen bisher ab-
gegebenen Erklärungen hält BfS nunmehr die Erkundung
der weitestgehend bergfreien Nord-Ost-Flanke des Salz-
stockes für ausreichend. Begründung: geringeres Abfal-
laufkommen als früher erwartet.“1265 Weiter heißt es in
dem Vermerk: „BMU/BfS lassen nichts unversucht, die
Projekte Gorleben und Konrad weiterzuführen wie vorge-
sehen. Damit weicht das BfS bezüglich des notwendigen
Erkundungsumfanges Gorleben vollständig von der bis-
herigen Strategie ab.“1266 In einem Ergebnisprotokoll der
GNS wurde insoweit festgehalten: „Entgegen der seit Be-
ginn der Erkundungsarbeiten propagierten Zielsetzung al-
ler beteiligten Bundesbehörden, den gesamten Salzstock
zu erkunden, geht BfS/BGR ab sofort auf der Grundlage
des stark reduzierten Gesamtabfallaufkommens (insbe-
sondere aus der Kernenergie) davon aus, nur noch den
nordöstlichen Teil des Salzstockes für die Einlagerung al-
ler Arten radioaktiver Abfälle zu erkunden. Nur für den
Fall, daß im Nordosten keine geeigneten Steinsalzpartien
nachzuweisen sind, soll anschließend der nordwestliche
Teil [hier handelt es sich vermutlich um einen Schreibfeh-
ler, da der „südwestliche“ Salzstockteil gemeint sein
müsste, Anm. d. Verf.] erkundet werden“. Weiter hieß es
in dem Vermerk: „Bei einer einseitigen Erkundung stellt

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1263 Vermerk des BMU vom 27. Dezember 1996, MAT A 218, Bd. 7,
pag. 144 f.

1264 Ergebnisvermerk des BMU vom 27. Dezember 1996, MAT A 218,
Bd. 7, pag. 144 ff. (146 f.).

1265 Vermerk der RWE Energie AG vom 19. Dezember 1996,
MAT A 196/6, pag. 76 f.

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Vermerk der RWE Energie AG vom 19. Dezember 1996,
MAT A 196/6, pag. 76 f.
Drucksache 17/13700

fS erhebliche Kosteneinsparungen in Aussicht (ca. 180
io. DM durch verringerte Streckenauffahrungen und
ologische Erkundungen sowie ca. 25–30 % Einsparun-
n bei den laufenden Betriebskosten).“1267 Einem Ge-
rächsvermerk des VDEW wurde unter Bezugnahme auf
n „überraschenden Vorschlag, nur das Nordostfeld des

alzstockes Gorleben zu erkunden und den Südwestteil
s Kostengründen, insbesondere aber auch wegen der

roblematik der Sperrgrundstücke des Grafen Bernstorff
rläufig zurückzustellen, bei ausreichenden Einlage-
ngsvolumina im Nordosten auch endgültig aufzugeben“
eiter ausgeführt: „Mit diesem Vorgehen erwartet BfS
ne Kostenreduktion bei den Streckenkosten von etwa
0 Mio. DM auf 180 Mio. DM sowie Einsparungen bei
n Overheadkosten von ca. 25 Mio. DM“.1268

em Vermerk der RWE Energie AG zufolge äußerten die
VU-Vertreter Zweifel bezüglich des Vorschlages des
undes. Es wurden Kostensteigerungen durch Verzöge-
ngen u. a. bei der Schaffung gesetzlicher Grundlagen zur
nteignung und die mögliche Erforderlichkeit eines neuen
ahmenbetriebsplans befürchtet.1269 Dem Vermerk des
DEW zufolge wurde seitens der EVU bezweifelt, „ob ein
leiniges Erkunden des Nordostteils auch bei ausschließ-
cher späterer Nutzung aus politischen Gründen möglich
in wird, auch wenn dies rein wissenschaftlich zu begrün-
n sei.“1270 Zudem würden „aus der sequentiellen Abar-
itung der Untersuchungen Mehrkosten, deren Berechti-
ng sie in Frage stellen“ befürchtet. „Auch aus
chtlicher Sicht werden Anfechtungsrisiken wegen eines
öglichen Ermittlungsdefizites befürchtet.“1271 Außer-
m wurde in einem Gesprächsvermerk der PreussenElek-

a AG vom 18. Dezember 1996 festgehalten: „Die EVU
arfen zahlreiche, überwiegend juristische Fragen bezüg-
ch der geänderten BfS-Erkundungsstrategie auf. Insge-
mt bleibt fraglich, ob eine eingeschränkte Erkundung
s Salzstockes eine belastbare Eignungsaussage zu-
ßt.“1272 Weiter heißt es in dem Vermerk: „Die von BfS
rgelegte, der Salzrechtproblematik angepaßte Teiler-
ndung wirft erhebliche Zweifel an der Wertigkeit einer
begründeten Eignungsaussage auf.“1273

s wurde vereinbart, dass eine (Unter-)Arbeitsgruppe aus
ertretern von GNS, BfS, DBE und BGR die Kosten von
er Modellvarianten der Erkundung des Salzstocks Gor-
ben erheben solle:

„Beibehaltung der bisherigen Planungen, d. h., paral-
lele Untersuchung des Salzstocks in beide Richtungen
(nach Südwesten und Nordosten)

7 Vermerk der GNS vom 3. Januar 1997, MAT A 196/6, pag. 93 ff.
8 Vermerk des VDEW vom 19. Dezember 1996, MAT A 196/6,

pag. 000069 ff. (000071).
9 Vermerk der RWE Energie AG vom 19. Dezember 1996,

MAT A 196/6, pag. 76 f.
0 Vermerk des VDEW vom 19. Dezember 1996, MAT A 196/6,

pag. 000069 ff. (000072).
1 Vermerk des VDEW vom 19. Dezember 1996, MAT A 196/6,

pag. 000069 ff. (000072).
2 Vermerk der PreussenElektra AG vom 18. Dezember 1996,

MAT A 196/6, pag. 000067 ff. (000067).
3
Vermerk der PreussenElektra AG vom 18. Dezember 1996,

MAT A 196/6, pag. 000067 ff. (000068).

Drucksache 17/13700 – 198 –

– Begrenzte Erkundung des Salzstocks nur in nordöstli-
cher Richtung

– Zuerst Erkundung nach Nordosten, im Anschluß daran
Erkundung nach Südwesten

– Offenhalten der Grube bis zur Erlangung der Salz-
rechte (unterstellt wurden 4 Jahre), im Anschluß paral-
lele Erkundung des gesamten Salzstocks in beide
Richtungen.“1274

Im Hinblick auf das Endlagerprojekt Konrad wurde ver-
einbart, Kostenbetrachtungen zu zwei Alternativen, einer-
seits „Beginn des Ausbaus Konrad unmittelbar nach Er-
teilung des Planfeststellungsbeschlusses bis Ende 1997/
Anfang 1998 mit Sofortvollzug“ und andererseits „Be-
ginn der Umrüstung sechs Jahre nach Planfeststellungs-
beschluß“ zu erstellen.1275

Die Ergebnisse sollten bis zur nächsten Arbeitskreissit-
zung am 8. Januar 1997 vorliegen, damit auf dieser
Grundlage die Diskussion fortgesetzt werden kann.1276

ii) Treffen der Abteilungsleiter aus BMU und
BMWi mit Vertretern der EVU am
20. Dezember 1996

Am 20. Dezember 1996 trafen sich die Abteilungsleiter
Gerald Hennenhöfer (BMU) und Dr. Becker (BMWi) mit
Vertretern der EVU und der Siemens AG/KWU sowie ei-
nem Vertreter der Hauptgeschäftsstelle des VDEW zur
Vorbereitung des nächsten Ministergesprächs am 13. Ja-
nuar 1997.1277 Seitens des BMU nahmen darüber hinaus
die Unterabteilungsleiter Dr. Arnulf Matting und Hubert
Steinkemper sowie Referatsleiter Dr. Horst Schneider
und Referatsleiterin Gisela Bordin teil, seitens des BMWi
Referatsleiter Franz Beschorner.

Einem seitens der PreussenElektra AG an die anderen
EVU-Vertreter versandten Sprechzettel zufolge stand für
die EVU die Beschaffung der erforderlichen Salzrechte
im Vordergrund. Die Erkundung sollte aus Kostengrün-
den erst nach Erlangung aller erforderlichen Salzrechte
beginnen. Eine Teilerkundung sei nicht zielführend, da
eine so begründete Eignungsaussage erhebliche Zweifel
aufwerfe. Probleme mit dem Entsorgungsvorsorgenach-
weis seien durch das Bemühen um die Salzrechte in
Gorleben und den Planfeststellungsbeschluss Konrad aus-
geschlossen. Vorrangiges Ziel der EVU sei die Kosten-
dämpfung im Endlagerbereich.1278

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1274 Ergebnisvermerk des BMU vom 27. Dezember 1996, MAT A 218,
Bd. 7, pag. 144 ff. (146).

1275 Ergebnisvermerk des BMU vom 27. Dezember 1996, MAT A 218,
Bd. 7, pag. 144 ff. (147).

1276 Vermerk der PreussenElektra AG vom 18. Dezember 1996,
MAT A 196/6, pag. 000067; Vermerk der RWE Energie AG vom
19. Dezember 1996, MAT A 196/6, pag. 76; Vermerk der GNS
vom 3. Januar 1997, MAT A 196/6, pag. 93.

1277 Vermerk des VDEW vom 3. Januar 1997, MAT A 196/6,
pag. 000097.

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Schreiben der PreussenElektra AG vom 19. Dezember 1996 an die
Mitglieder des FA „Kernenergie“, MAT A 196/6, pag. 000078 f.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

dem Gespräch zeigten sich einem Ergebnisvermerk des
DEW zufolge beide Ministerien überzeugt, „die Salz-
chte bedarfsgerecht beschaffen zu können“. Da die Re-
ktion des Mengenaufkommens „nur eine Einlagerung
Nordostteil notwendig mache“ und die „BGR im übri-
n eine Übertragung der Erkundungsergebnisse aus dem
ordosten auch auf den Südwesten wissenschaftlich mit-
ägt“, solle das weitere Vorgehen unter Kostengesichts-
nkten entschieden werden, sobald die Berechnungen der
terschiedlichen Szenarien vorliegen.1279 Beide Ministe-

en verwiesen „nachdrücklich“ darauf, „daß es für sie eine
erschiebung der Endlagerung in ferne Zukunft (Verzicht
f sofortigen Ausbaus von Konrad plus Verschiebung der

rkundung von Gorleben) nicht geben könne“.1280 Von da-
r verblieben zwischen den EVU und dem Bund unter-
hiedliche Einschätzungen „über Zeitpunkt und Umfang
r untertägigen Erkundungen bei Gorleben“.1281

ls weitere Themen wurden in dem Gespräch der Euro-
ische Druckwasserreaktor (EPR), Transporte/Zwi-
henlagerung und die Entsorgungsrückstellungen behan-
lt.1282

Nachgang zu dem Gespräch informierte der damalige
nterabteilungseiter im BMU Hubert Steinkemper in ei-
r Vorlage die seinerzeitige Bundesumweltministerin
r. Angela Merkel über den Stand der Besprechungen.
anach zeichne sich im Entsorgungsbereich eine Annä-
rung der Standpunkte ab. Weiterhin werde insbeson-
re mit Blick auf die Kostenfragen am 8. Januar 1997
ne weitere Sitzung des Arbeitskreises zu Entsorgungs-
agen stattfinden.1283

) Sitzung des Arbeitskreises „Optimierung
der Endlagerung“ am 8. Januar 1997

ie nächste Sitzung des Arbeitskreises fand wie vorgese-
n am 8. Januar 1997 statt. An ihr nahmen Vertreter des

undeskanzleramtes, des BMU (u. a. Dr. Arnulf Matting,
r. Horst Schneider, Dr. Manfred Bloser und Walter
ühne), des BfS (Henning Rösel und Prof. Dr. Bruno
homauske), der BGR (u. a. Prof. Dr. Michael Langer),
s BMWi (u. a. Franz Beschorner), der DBE, der EVU
reussenElektra AG, RWE Energie AG, Bayernwerk AG,
adenwerk AG), der GNS und des VDEW teil.1284

der Sitzung wurden wie vorgesehen auf der Grundlage
r Kostenberechnungen einer aus Vertretern von BfS,

GR, DBE und GNS bestehenden Arbeitsgruppe die Er-
ndungsvarianten erörtert und „einvernehmlich Kosten-
trachtungen zu den Projekten Gorleben und Konrad

9 Vermerk des VDEW vom 3. Januar 1997, MAT A 196/6,
pag. 000097 ff. (000100).

0 Vermerk des VDEW vom 3. Januar 1997, MAT A 196/6,
pag. 000097 ff. (000099).

1 Vermerk des VDEW vom 3. Januar 1997, MAT A 196/6,
pag. 000097 ff. (000100).

2 Vermerk des VDEW vom 3. Januar 1997, MAT A 196/6,
pag. 000097 ff.

3 Ministervorlage des BMU vom 20. Dezember 1996, MAT A 221,
Bd. 6, pag. 019031.

4
Teilnehmerliste der Besprechung am 8. Januar 1997, MAT A 196/6,
pag. 000144 f.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 199 –

verabschiedet“.1285 Bei den einzelnen betrachteten Erkun-
dungsvarianten handelte es sich um die folgenden auf der
Sitzung des Arbeitskreises „Optimierung der Endlage-
rung“ am 17. Dezember 1996 vorgesehenen Szenarien:

– Variante I/1 parallele Erkundung nach Nordost und
Südwest,

– Variante I/2 Erkundung nur nach Nordost,

– Variante I/3 Erkundung zunächst nach Nordost und
anschließend nach Südwest,

– Variante II/1 zunächst Stundung der Arbeiten bis zum
Erwerb sämtlicher Salzrechte bzw. für vier Jahre, dann
parallele Erkundung nach Nordost und Südwest.

Neben diesen bereits auf der Sitzung am 17. Dezember
1996 vorgesehenen vier Modellvarianten waren noch
zwei weitere untersucht worden:

– Variante II/2 zunächst Stundung der Arbeiten bis zum
Erwerb sämtlicher Salzrechte bzw. für vier Jahre, dann
Erkundung nur nach Nordost,

– Variante II/3 zunächst Stundung der Arbeiten bis zum
Erwerb sämtlicher Salzrechte bzw. für vier Jahre, Er-
kundung zunächst nach Nordost und anschließend
nach Südwest.1286

Ausweislich des Ergebnisvermerks des BMU vom 20. Ja-
nuar 1997 ergab sich auf der Grundlage der Berechnun-
gen des BfS als kostengünstigste Variante das Modell
„Gorleben: I/2“ (Weitererkundung nur nach Nordost mit
einem zu erwartenden Planfeststellungsbeschluss im Jahr
2008).1287 Nach einer Tischvorlage mit den Berechnun-
gen der Arbeitsgruppe für die Besprechung handelte es
sich bei der Variante I/2 mit anzunehmenden Gesamtkos-
ten in Höhe von 1.340,9 Mio. DM bis zum Jahr 2008 um
die günstigste von den sechs in Betracht gezogenen Va-
rianten.1288 Die Gesamtkosten für die Variante II/2 (Stun-
dung der Arbeiten bis zum Erwerb sämtlicher Salzrechte
bzw. für vier Jahre, dann Erkundung nur nach Nordost)
wurden mit 1.576,3 Mio. DM höher angenommen. Dem
Ergebnisvermerk des BMU zufolge sah das BfS dadurch
seine „auch aus entsorgungskonzeptionellen und anderen
Gründen empfohlene Vorgehensweise kostenmäßig un-
termauert“, ein Abwarten bis zur Erlangung der Salz-
rechte Privater führe dagegen zu „Kostensteigerungen in
dreistelliger Millionenhöhe“.1289

Die EVU hielten die Kostenbetrachtungen des BMU für
„plausibel und nachvollziehbar“, hatten aber ergänzende

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1285 Ergebnisvermerk des BMU vom 20. Januar 1997, MAT E 9,
Bd. 70, pag. 195 f.

1286 Telefax des BMU an das BMWi mit Tischvorlage des BfS für die
Besprechung mit EVU am 8. Januar 1997, MAT A 218, Bd. 7,
pag. 178 ff. (181); Ergebnisvermerk des BMU vom 20. Januar
1997, MAT E 9, Bd. 70, pag. 195 ff. (200).

1287 Ergebnisvermerk des BMU vom 20. Januar 1997, MAT E 9,
Bd. 70, pag. 195 ff. (196 f.).

1288 Telefax des BMU an das BMWi mit Tischvorlage des BfS für die
Besprechung mit EVU am 8. Januar 1997, MAT A 218, Bd. 7,
pag. 178 ff. (189, 195).

1289

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Ergebnisvermerk des BMU vom 20. Januar 1997, MAT E 9,
Bd. 70, pag. 195 ff. (197).
Drucksache 17/13700

ostenbetrachtungen bis zum Jahr 2022 nach der Barwert-
ethode durchgeführt, denen zufolge „Gorleben: II/2“
tundung der Arbeiten bis zum Erwerb sämtlicher Salz-
chte bzw. für vier Jahre, dann Erkundung nur nach Nord-
t, Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2013) mit
059 Mio. DM die kostengünstigste Variante war.1290 Die
ariante I/2 (Weitererkundung nur nach Nordost mit ei-
m zu erwartenden Planfeststellungsbeschluss im Jahr
08) wurde mit zu erwartenden Kosten in Höhe von
164 Mio. DM als kostenintensiver veranschlagt. Aus
icht der EVU sei wegen der „Investitions- und Rechtssi-
erheit (Salzrechte; Hauptsacheentscheidung 1. Instanz)“
r Variante II/2 gegenüber der Weitererkundung der Vor-
g zu geben.1291

ie Vertreter von BMU und BfS bemängelten bezüglich
r Berechnungen der EVU, dass diese „nur die Kosten,
cht aber den Nutzen eines betriebsbereiten Endlagers
nbezogen“ hätten.1292 Aus Sicht des Bundes stelle sich
e Kostenrechnung bei einem betriebsbereiten Endlager
llig anders dar, da dann die Einnahmen für die Abfall-

nlagerung gegenzurechnen seien.1293

inem Vermerk aus dem BMWi ist zu den unterschiedli-
en Kostenbetrachtungen zu entnehmen, dass die EVU-

erechnungen zusätzlich Umrüst- und Betriebskosten be-
halteten. Darüber hinaus berücksichtigten die Kosten-
trachtungen der EVU entsprechend deren Auffassung
Bezug auf Investitionen in die Zukunft die Kosten nach
r Barwertmethode, während bei den Berechnungen des

undes die Nominalkosten zugrunde gelegt worden
ien. Daher hätten aus Sicht der EVU die Varianten mit
rekter Weiterführung der Erkundung zu insgesamt hö-
ren Kosten geführt.1294

er Zeuge Walter Kühne, seinerzeit Referent im BMU,
klärte die unterschiedlichen Ergebnisse der Berechnun-
n damit, dass der Bund „[…] immer nur in Haushalts-
hren ab[rechne]; EVUs rechnen anders, betriebswirt-
haftlich halt“.1295

es Weiteren wurde bei der Arbeitskreissitzung am 8. Ja-
ar 1997 die Erlangung der fehlenden privaten Salz-
chte im nordöstlichen Teil des Salzstockes erörtert. Die
ertreter von BfS und BGR waren laut Ergebnisvermerk
s BMU vom 20. Januar 1997 „der Überzeugung, daß
e Erkundung des nordöstlichen Teils des Salzstocks
rch die bisher noch nicht erworbenen privaten Salz-
chte nicht behindert […] und eine Eignungsaussage auf
r Basis dieser Erkundung machbar sein“ werde.1296 Die

0 Ergebnisvermerk des BMU vom 20. Januar 1997, MAT E 9,
Bd. 70, pag. 195 ff. (197, 202).

1 Ergebnisvermerk des BMU vom 20. Januar 1997, MAT E 9,
Bd. 70, pag. 195 ff. (197 f.).

2 Ergebnisvermerk des BMU vom 20. Januar 1997, MAT E 9,
Bd. 70, pag. 195 ff. (198).

3 Ergebnisvermerk des BMU vom 20. Januar 1997, MAT E 9,
Bd. 70, pag. 195 ff. (198).

4 Vermerk des BMWi vom 10. Januar 1997, MAT A 218, Bd. 8,
pag. 59 f.

5 Protokoll Nr. 68, S. 30 f.
6
Ergebnisvermerk des BMU vom 20. Januar 1997, MAT E 9,

Bd. 70, pag. 195 ff. (198).

Drucksache 17/13700 – 200 –

EVU hingegen zweifelten „an der Belastbarkeit einer sol-
chen Eignungsaussage. Wegen der nicht auszuschließen-
den Notwendigkeit einer Umfahrung der privaten Rechte
halten sie dies – unabhängig von den höheren Kosten –
für ein Erkundungsrisiko.“1297 Der Bund unterstrich sei-
nen Willen, „konsequent und zügig Enteignungsvor-
schriften auch zur Minimierung von Erkundungsrisiken
zu schaffen“.1298 In einer Vorlage aus dem Bundeskanz-
leramt vom 9. Januar 1997 wurde insoweit ausgeführt:
„In gestriger Ressortbesprechung mit den zuständigen
Fachbehörden wurde erstmals die Meinung vertreten, daß
– unter Inkaufnahme erhöhter Risiken – eine Eignungser-
kundung auch ohne Besitz der Salzrechte möglich sein
könnte.“1299

Nach einem EVU-Vermerk vom 8. Januar 1997 zu den
Endlagerkosten stimmten die EVU in der Sache den
BMU/BfS-Vorstellungen zu. „Grundsätzlich gilt aller-
dings für EVU-Erklärungen zu diskutierten Vorgehens-
weisen, daß die notwendigen Entscheidungen in staatli-
cher Verantwortung zu treffen sind und keinen
Rechtsverzicht bedeuten.“1300

Bezogen auf die seitens der EVU geäußerten Zweifel hin-
sichtlich der Machbarkeit der Eignungsaussage bekun-
dete Prof. Dr. Michael Langer, damals Leiter der Unter-
abteilung „Ingenieurgeologie“ bei der BGR und
Teilnehmer an den Besprechungen des Arbeitskreises
„Optimierung der Endlagerung“, dies sei ein Streit zwi-
schen ihm und einem Geologen von der GNS gewesen.
Sein [Prof. Dr. Michael Langer, Anm. d. Verf.] Hauptar-
gument sei gewesen: „Wir brauchen das nicht durch Stre-
cken erkunden. Wir haben ja diese Radarmesstechnik der
BGR und der Geophysik der BGR […] damals konnten
wir 100, 200 Meter untersuchen […] und haben gesagt:
Diese Untersuchungsmöglichkeiten ohne Strecken, die
sind möglich, ohne die Salzrechte zu berühren, weil man
ja nicht dahin muss, sondern das von der Ferne kann. Und
Anhydrit ist genau der Horizont, der sich durch die Ra-
dartechnik besonders klar hervorhebt. Den kann man also
ganz genau lokalisieren. Das war mein Argument, dass es
also nicht auf die […] Salzrechte der Kirchengemeinde
[ankommt].“1301

Zu den Ergebnissen der Kostenanalysen führte Prof.
Dr. Michael Langer, vor dem Untersuchungsausschuss
aus: „Da hat die Industrie ihre Berechnungen vorgelegt.
Die waren also konträr zu unseren. Die haben auf einer
anderen Basis gearbeitet. Die Rechnungen, die wir ge-
macht haben, hat die Industrie auch anerkannt; aber die
wollten das ja viel billiger haben. Die haben dann gesagt:
Ja, das Investitionsrisiko ist so groß […].“1302

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1297 Ergebnisvermerk des BMU vom 20. Januar 1997, MAT E 9,
Bd. 70, pag. 195 ff. (198).

1298 Ergebnisvermerk des BMU vom 20. Januar 1997, MAT E 9,
Bd. 70, pag. 195 ff. (199).

1299 Vorlage an den Chef des BK vom 9. Januar 1997, MAT A 226,
Bd. 2, pag. 7 ff. (11).

1300 Vermerk der EVU vom 9. Januar 1997, MAT A 196/6, pag. 172 f.
1301

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130

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130
Protokoll Nr. 82, S. 33 f.
1302 Protokoll Nr. 82, S. 19.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

er Zeuge Gerald Hennenhöfer resümierte bei seiner
ernehmung vor dem Untersuchungsausschuss in Bezug
f die Arbeitsgruppe: „Die Handlungsspielräume waren
ch deutlich geringer, als die EVU unterstellt haben, und
den zentralen Fragen hatten wir auch nicht die Absicht,
s zu bewegen.“1303

k) Sondersitzung des Vorstandsvorsitzen-
denkreises „Kernenergie“ am 13. Januar
1997

m 13. Januar 1997 traf sich der Vorstandsvorsitzenden-
eis „Kernenergie“ zu einer Sondersitzung, die der
orbereitung auf das nachfolgende Ministergespräch am
eichen Tage diente. Teilnehmer waren die Herren
r. Harig und Dr. Fabian (PreussenElektra AG),
r. Majewski (Bayernwerk AG), Prof. Dr. Hlubek (RWE
nergie AG), Dr. Wein (Neckarwerke Elektrizitätsversor-
ngs-AG), Bayer (Isar-Amperwerke AG), Dr. Steuer
nergieversorgung Schwaben AG), Imhoff (Vereinigte

lektrizitätswerke Westfalen AG), Hüttl (Siemens AG/
WU) sowie ein Vertreter der Hauptgeschäftsstelle des
DEW.1304

ezüglich der Endlagerung bestand ausweislich eines
ermerks des VDEW in dieser Sitzung „Übereinstim-
ung, daß vom Bund eine kostengünstige Lösung der
ndlagerung angemahnt werden müsse“. Weiter heißt es:

a die Politik aber offensichtlich an der Verfolgung der
iden Endlagerprojekte zum jetzigen Zeitpunkt fest-
lte, müßten die entsprechenden Lasten mitgetragen
erden. Es sei aber darauf zu achten, unnötige Kosten zu
rmeiden und nach Möglichkeit zum passenden Zeit-
nkt auf ein Endlager für alle Arten von Abfällen umzu-
hwenken.“1305

aneben befasste sich der Vorstandsvorsitzendenkreis
ch mit den Themen Castor-Transporte, Zwischenlage-
ng, Europäischer Druckwasserreaktor (EPR), Endlager-
rausleistungsverordnung sowie der Anpassung der Ent-
rgungsrückstellungen.1306

) „Ministergespräch“ am 13. Januar 1997

ur Vorbereitung des Treffens von Bundesumweltminis-
rin Dr. Angela Merkel und Bundeswirtschaftsminister
r. Günter Rexrodt mit den EVU-Vorständen am 13. Ja-
ar 1997 sandte der seinerzeitige Präsident des BfS,

rof. Dr. Alexander Kaul, am 7. Januar 1997 ein Schrei-
n mit dem Betreff „Fortschreibung des Entsorgungs-
nzeptes; Ihr Gespräch mit BM Dr. Rexrodt und EVU-

orständen am 13.01.1997“ an die Bundesumweltminis-

3 Protokoll Nr. 90, S. 6.
4 Schreiben von Dr. Friedrich Kienle, VDEW, an die Mitglieder des

Vorstandsvorsitzendenkreises „Kernenergie“ vom 13. Dezember
1996, MAT A 196/6, pag. 000182; Schreiben von Dr. Friedrich
Kienle, VDEW, an die Mitglieder des Vorstandsvorsitzendenkreises
„Kernenergie“ vom 17. Januar 1997, MAT A 196/6, pag. 000217.

5 Vermerk des VDEW vom 17. Januar 1997, MAT A 196/6,
pag. 000219 ff. (000220).

6
Vermerk des VDEW vom 17. Januar 1997, MAT A 196/6,
pag. 000219 ff.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201 –

terin. Einleitend hieß es in diesem Schreiben: „Im Hin-
blick auf diese Gespräche möchte ich Ihnen die Hand-
lungsalternativen aus meiner Sicht darstellen und
bewerten, sowie einen Vorschlag für die Fortschreibung
des Entsorgungskonzeptes unterbreiten. Meine Ausfüh-
rungen werden von der Bundesanstalt für Geowissen-
schaften und Rohstoffe (BGR) sowie der Deutschen Ge-
sellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für
Abfallstoffe mbH (DBE) mitgetragen.“1307

In diesem Schreiben erläuterte der Präsident des BfS un-
ter Bezugnahme auf die „von den Vertretern der EVU und
der GNS als plausibel“ bewerteten Kostenvergleiche von
„BfS/DBE“ zum Projekt Gorleben:

„In die Diskussion um Einsparpotentiale hat BfS in
Abstimmung mit BGR am 17.12.96 das Konzept vor-
getragen, die untertägige Erkundung des Salzstockes
Gorleben auf den nordöstlichen Teil des Salzstockes
zu beschränken und die Erkundung des südwestli-
chen Teils für den Fall vorzusehen, daß geeignete
Salzpartien im nordöstlichen Teil in nicht ausreichen-
dem Umfang vorhanden sind, um die zur Endlage-
rung anstehenden radioaktiven Abfälle aufzunehmen.

Begründet ist die Änderung in der Vorgehensweise da-
durch, daß die Menge der radioaktiven Abfälle – auch
der hochradioaktiven Abfälle – um mehr als einen
Faktor 2 gegenüber den bisherigen Planungsdaten zu-
rückgegangen ist und daß ein hoher Termindruck für
die Realisierung des Endlagers im Salzstock Gorleben
auch nach Auffassung der EVU nicht mehr besteht.
Nennenswerte Mengen wärmeentwickelnder Abfälle
stehen frühestens zum Jahre 2030 an.

[…]

Die von den EVU vorgeschlagene Variante, zunächst
bis zum Erwerb der Salzrechte für 4 Jahre die unter-
tägige Erkundung zu unterbrechen, ist nicht gerecht-
fertigt, da die für die Eignungsaussage erforderlichen
Salzrechte im nordöstlichen Teil des Salzstockes dem
Bund zur Verfügung stehen. Dabei gehe ich davon
aus, daß die niedersächsischen Bergbehörden mei-
nem Antrag auf Erteilung eines Erlaubnisfeldes
(bergfreie Flächen) alsbald entsprechen.

[…]

Die von mir vorgeschlagene zügige Erkundung nur
des nordöstlichen Teils des Salzstockes führt zu der
unter Kostengesichtspunkten günstigsten Lösung und
ist geeignet, zum frühestmöglichen Zeitpunkt die
Frage zu beantworten, ob der Salzstock Gorleben ge-
eignet ist, insbesondere die wärmeentwickelnden Ab-
fälle aufzunehmen.“1308

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1307 Schreiben von Prof. Dr. Alexander Kaul, BfS, an BM’in Dr. Merkel
vom 7. Januar 1997, MAT E 11, Bd. 13, pag. 282 ff. (282), Doku-
ment Nr. 30.

1308 Schreiben von Prof. Dr. Alexander Kaul, BfS, an BM’in Dr. Merkel

130

131
vom 7. Januar 1997, MAT E 11, Bd. 13, pag. 282 ff. (282 f.),
Dokument Nr. 30.
Drucksache 17/13700

ezüglich des Schachtes Konrad wurde weiter ausge-
hrt, dass ein Ende 1997 erlassener Planfeststellungsbe-
hluss erlaube, nach vierjähriger Umrüstung zu Beginn
s Jahres 2002 das Endlager Konrad in Betrieb zu neh-
en. Damit würde eine nahezu unterbrechungslose Fort-
tzung der Endlagerung nach Auslaufen der Betriebszeit
s ERAM zum 30. Juni 2000 sichergestellt.1309

nter der Überschrift „Entsorgungskonzept“ stellte Prof.
r. Alexander Kaul in einem zweiten Teil seines Schrei-
ns dar, dass als wesentliche Handlungsalternativen in
r Fortschreibung des Entsorgungskonzeptes das Ein-

ndlager-Konzept sowie das Konzept „Mindestens ein
ndlager zu jedem Zeitpunkt“ verbleiben. „Das Ein-End-
ger-Konzept meint einen Weiterbetrieb des ERAM
ndlager für radioaktive Abfälle Morsleben, Anm. d.

erf.] bis zum 30.06.2000. Danach werden die Abfälle so-
nge zwischengelagert, bis ein Endlager für alle Arten ra-
oaktiver Abfälle zur Verfügung steht. […] Diese Vorge-
nsweise führt nach meiner Bewertung zu dem Ergebnis,
ß über etwa 2 Jahrzehnte in Deutschland kein Endlager
r Aufnahme der radioaktiven Abfälle zur Verfügung

eht. Gleichzeitig würde der Druck auf das Genehmi-
ngsverfahren Gorleben terminlich und hinsichtlich der

ewertung der Eignungshöffigkeit erhöht. […] Bei die-
m Konzept kann das Endlager Gorleben nicht mehr be-
rfsgerecht für wärmeentwickelnde Abfälle errichtet
erden, sondern muß zum frühestmöglichen Zeitpunkt er-
chtet werden. Verbunden mit der Notwendigkeit, das Er-
ndungsbergwerk Konrad langfristig offen zu halten,

nd die Kostenvorteile des Ein-Endlager-Konzeptes nicht
ehr vorhanden. […] Diese Vorgehensweise ist deshalb
eder aus entsorgungspolitischen noch aus Kostengrün-
n vertretbar.“ Unter der Überschrift „Mindestens ein

ndlager zu jedem Zeitpunkt“ wurde in dem Schreiben
eiter ausgeführt: „Als zweite Möglichkeit verbleibt der
bergang vom Endlager Morsleben nach dem 30.06.2000
f das Endlager Konrad. Sobald der Eignungsnachweis
r das Endlager Gorleben geführt ist, kann entschieden
erden, wann das Endlager Gorleben realisiert werden
ll. Dabei ist vorstellbar, im Endlager Gorleben in einem
grenzten Zeitraum ausschließlich die wärmeentwi-
elnden Abfälle zu entsorgen oder aber Gorleben als

ndlager für alle Arten radioaktiver Abfälle zu betreiben
]. Der Vorteil einer solchen Vorgehensweise ist, daß zu

dem Zeitpunkt ein Endlager zur Aufnahme der vernach-
ssigbar wärmeentwickelnden Abfälle vorhanden ist. Ein
ndlager für hochradioaktive Abfälle kann ohne Zeitdruck
kundet und bedarfsorientiert bereitgestellt werden.
iese Vorgehensweise ist auch unter Kostengesichtspunk-
n vorteilhaft.“ Aus diesen Gründen sei er mit BGR und
BE der Auffassung, „dass diese Variante unter fachli-
en und kostenmäßigen Gesichtspunkten zweckmäßig
d geeignet ist, die Entsorgungsfrage gemäß dem gesetz-

chen Auftrag zu lösen.“1310

9 Schreiben von Prof. Dr. Alexander Kaul, BfS, an BM’in Dr. Merkel
vom 7. Januar 1997, MAT E 11, Bd. 13, pag. 282 ff. (283), Doku-
ment Nr. 30.

0 Schreiben von Prof. Dr. Alexander Kaul, BfS, an BM’in Dr. Merkel

vom 7. Januar 1997, MAT E 11, Bd. 13, pag. 282 ff. (285), Doku-
ment Nr. 30.

Drucksache 17/13700 – 202 –

In einer gemeinsamen Gesprächsvorbereitung des BMU
und des BMWi vom 9. Januar 1997 wurden die Positionen
des Bundes und der EVU zu den offenen Punkten sowie
mögliche Konsenslinien aufgezeigt. Darin heißt es in Be-
zug auf das Endlagerprojekt Gorleben: „Bund will weiter
zügig bis Vorliegen der Eignungsaussage erkunden. Er
hält dies auch im Hinblick auf die Entsorgungsvorsorge-
nachweise für geboten. EVU wollen demgegenüber die
Erkundung jetzt herunterfahren und bis zum Vorliegen
der Salzrechte abwarten. Der Bund wird die Schaffung
von Enteignungsvorschriften für die Salzrechte auf ge-
setzlicher Ebene (im Atomgesetz) intensiv betreiben. BfS
und BGR sehen die Möglichkeit, ohne zwangsweisen Er-
werb weiterer Salzrechte die Erkundung so durchzufüh-
ren, daß eine Eignungsaussage für den gesamten Salz-
stock möglich wird. […] Mögliche Konsenslinie

– zügige Fortsetzung der Erkundung bei Kostenoptimie-
rung: Reduzierung (zunächst und wahrscheinlich ab-
schließend) auf Nord-Ost-Erkundung

– nach Eignungsaussage intensive Gespräche mit EVU
über weiteres Vorgehen.“1311

Im Hinblick auf die Optimierung der Endlagerkosten
solle kontinuierlich gesprochen werden. Laut der Ge-
sprächsvorbereitung von BMU und BMWi biete die „Be-
schränkung der Erkundung des Salzstocks Gorleben auf
den Nord-Ost-Teil […] ein Einsparpotential von insge-
samt ca. 300 Mio. DM“.1312

Neben den Endlagerprojekten Gorleben und Konrad und
den Endlagerkosten waren Gegenstand der Gesprächsvor-
bereitung die Themen Castor-Transporte/Zwischenlage-
rung, Europäischer Druckwasserreaktor (EPR) und End-
lagervorausleistungsverordnung.

Am 13. Januar 1997 fand ein weiteres Gespräch der Bun-
desminister Dr. Angela Merkel und Dr. Günter Rexrodt
mit Vertretern der EVU unter Beteiligung von Mitarbei-
tern des BMU (u. a. Abteilungsleiter Gerald Hennenhöfer
und die Unterabteilungsleiter Dr. Arnulf Matting und
Hubert Steinkemper), BMWi (u. a. Leiter der Abteilung
für Energiepolitik Dr. Becker sowie Unterabteilungsleiter
Dr. Leyser und Referatsleiter Franz Beschorner) und des
Bundeskanzleramtes (u. a. MDg Kindler) statt. Seitens der
EVU nahmen die Vorstandsvorsitzenden bzw. Mitglieder
des Vorstandes Dr. Majewski (Bayernwerk AG), Bayer
(Isar-Amperwerke AG), Dr. Fabian (PreussenElektra
AG), Prof. Dr. Hlubek (RWE Energie AG) und Dr. Steuer
(Energieversorgung Schwaben AG) an dem Gespräch teil;
weitere Teilnehmer waren Herr Hüttl (Siemens AG/KWU)
für die Kraftwerksindustrie sowie ein Vertreter der Haupt-
geschäftsstelle des VDEW Dr. Kienle. Gemäß der Teil-
nehmerliste nahm Dr. Majewski für Herrn Farnung bzw.
Dr. Harig die Sprecherrolle der EVU wahr.1313

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1311 Gesprächsvorbereitung von BMU und BMWi vom 9. Januar 1997,
MAT A 218, Bd. 8, pag. 44 ff. (46).

1312 Gesprächsvorbereitung von BMU und BMWi vom 9. Januar 1997,
MAT A 218, Bd. 8, pag. 44 ff. (47).

1313 Entwurf eines BMU-Vermerks mit Teilnehmerliste zum Gespräch

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131
von BM’in Dr. Merkel und BM Dr. Rexrodt am 13. Januar 1997,
MAT A 218, Bd. 8, pag. 139 ff. (146 f.).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

inem Vermerk des BMWi über das Gespräch am 13. Ja-
ar 1997 zufolge führte Dr. Majewski (Sprecher der

VU) zum Endlagerprojekt Gorleben aus, dass „die Elek-
izitätswirtschaft der Beschränkung auf das Nordost-Feld
stimmen [könne]“.1314 Ähnlich heißt es in dem Ergeb-
svermerk des BMU: „Nach kurzer Erörterung auf der
rundlage der Arbeitsgruppenergebnisse wurde Einver-
hmen festgestellt, daß […] zum Projekt Gorleben sich
e zügige Fortsetzung der Erkundung auf den Nord-Ost-
ereich des Salzstocks beschränkt, der Bund Salzrechte
egebenenfalls für eine weitergehende Erkundung, jeden-
lls für Errichtung und Betrieb des Endlagers) parallel er-
ngen soll, nach Erlangung der Eignungsaussage inten-
ve Gespräche über das weitere Vorgehen erfolgen und
ß kontinuierlich über Einsparungspotentiale Gespräche
führt werden.“1315

arüber hinaus unterstrich Ministerin Dr. Angela Merkel
sweislich des Vermerkes aus dem BMWi, dass „diese
] Vorgehensweise eine Einsparung im Projekt Gorle-

n von über 300 Mio. DM ermögliche. Sie hoffe, daß die
ussage von BfS/BGR Bestand habe, besonders unter
m Gesichtspunkt, daß damit die Erlangung der umstrit-
nen Salzrechte des Grafen Bernstorff nicht mehr zwin-
nd notwendig sei.“1316 Weiter führte Gerald
ennenhöfer, 1994 bis 1998 Leiter der Abteilung RS „Si-
erheit kerntechnischer Einrichtungen, Strahlenschutz,
kleare Ver- und Entsorgung“ im BMU, dem Vermerk
folge in der Besprechung aus, dass sich die Ausgangs-

tuation nach dem Gespräch am 5. Dezember 1996 er-
blich geändert habe: „Die Beschränkung der Erkun-
ng auf den Nordost-Teil (so BfS/BGR) reiche zur

eurteilung der Eignung des gesamten Salzstocks aus.
ach Aussage von BfS/BGR sei die Erkundung dieses
eils des Salzstockes auch ohne die privaten Salzrechte
öglich. Der Nordost-Teil reiche voraussichtlich, um das
samte Abfallvolumen aufzunehmen. Die privaten Salz-
chte würden erst für den Ausbau zum Endlager ge-
aucht.“1317 Dr. Majewski führte zu dem Verhandlungs-
gebnis aus, dass dieses aus EVU-Sicht nicht nur wegen
r erreichten Kosteneinsparungen, sondern auch wegen
s damit verbundenen geringeren Aufwandes der Erkun-
ng zufriedenstellend sei.1318

Bezug auf das Endlagerprojekt Konrad wurde dem
ermerk aus dem BMU zufolge Einvernehmen herge-
ellt, so schnell wie möglich einen Planfeststellungsbe-
hluss herbeizuführen, um anschließend dieses Endlager
zurüsten und in Betrieb nehmen zu können. Bevor der

lanfeststellungsbeschluss vorliege, sollten „auf weitere
rgezogene Maßnahmen […] verzichtet werden“.1319

4 Vermerk des BMWi vom 17. Januar 1997, MAT A 218, Bd. 8,
pag. 194 ff. (196); Vermerk der RWE Energie AG, MAT A 196/6,
pag. 000241 ff. (000244).

5 Entwurf eines BMU-Vermerks vom 15. Januar 1997, MAT A 218,
Bd. 8, pag. 139 ff. (140 f.).

6 Vermerk des BMWi vom 17. Januar 1997, MAT A 218, Bd. 8,
pag. 194 ff. (198).

7 Vermerk des BMWi vom 16. Januar 1997, MAT A 218, Bd. 8,
pag. 178 ff. (180).

8 Vermerk des BMWi vom 16. Januar 1997, MAT A 218, Bd. 8,
pag. 178 ff. (181).

9
Entwurf eines BMU-Vermerks vom 15. Januar 1997, MAT A 218,
Bd. 8, pag. 139 ff. (140).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203 –

In einer am 13. Januar 1997 im Nachgang zu der Sitzung
herausgegebenen Pressemitteilung von BMU und BMWi
hieß es: „Beide Seiten verständigten sich, zur Entsorgung
radioaktiver Abfälle die Endlagerprojekte Konrad und
Gorleben zügig weiterzuführen. Für Konrad muß deshalb
das Planfeststellungsverfahren baldmöglichst abgeschlos-
sen werden und für den Salzstock Gorleben ist die Erkun-
dung mit dem Ziel einer Eignungsaussage, insbesondere
für hochradioaktive Abfälle, fortzuführen.“1320 Zu den an-
deren Themen wurde festgehalten, dass die EVU ein Pro-
gramm vorlegen werden, das das notwendige Know-how
bei Industrie, Gutachtern und Genehmigungsbehörden si-
chere; für eine Konzeptbegutachtungsphase bis 2000 stel-
len die EVU 150 Mio. DM zur Verfügung. Zudem habe
Übereinstimmung bestanden, die bestehenden Zwischen-
lagerkapazitäten für die Entsorgung der Kernkraftwerke
zu nutzen, was die notwendigen Transporte einschließe.
Hierzu würden die EVU Planungen bis zum Jahr 2005
vorlegen.1321

b) Gemeinsam getragene Handlungs-
empfehlung von BfS, BGR und DBE

Im Zusammenhang mit den Überlegungen zum weiteren
Vorgehen bei der Erkundung erbat Dr. Manfred Bloser,
zuständiger Referatsleiter RS III im BMU, in einem Fax
vom 17. Januar 1997 an den Leiter der Abteilung ET-1
des BfS, Prof. Dr. Bruno Thomauske, die Erstellung eines
„abgestimmten Berichts“ zu der Frage, welche Erkun-
dungsergebnisse mit der alleinigen Erkundung des nord-
östlichen Teils des Salzstockes gewonnen werden könn-
ten, welche Ergebnisse auf den Südwestteil übertragen
werden könnten und welche Aussagen insgesamt bzw.
bezogen auf den südwestlichen Teil nicht möglich
seien.1322 Der entsprechenden Verfügung des Schreibens
zufolge war dieses gerichtet an:

„Bundesamt für Strahlenschutz
– Fachbereich ET –
Postfach 10 01 49

38201 Salzgitter

per Fax

Herrn
Dr. Thomauske
Fax-Nr.: 70807614“

Dr. Manfred Bloser führte hierzu vor dem Ausschuss aus:
„Es ist korrekt so, dass normalerweise der Schriftwechsel
direkt an das Bundesamt zu gehen hat und nicht an Perso-
nen. […] Der korrekte Weg ist aber häufig, sage ich ein-
mal, natürlich nicht der schnellste, sondern der lang-
samste. Dann handelt man pragmatisch und macht es so
wie hier, dass man „Bundesamt für Strahlenschutz“
schreibt und dann darunter „Fachbereich ET“. Dann

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1320 Presseerklärung von BMWi und BMU vom 13. Januar 1997,
MAT A 218, Bd. 7, pag. 393.

1321 Presseerklärung von BMWi und BMU vom 13. Januar 1997,
MAT A 218, Bd. 7, pag. 393 f.

1322 Schreiben von Dr. Manfred Bloser, BMU, an Prof. Dr. Bruno

132

132

132

132
Thomauske, BfS, vom 17. Januar 1997, MAT A 116, Bd. 2,
pag. 134063.
Drucksache 17/13700

mmt das Postalische, und dann: „per Fax Herrn
r. Thomauske, Faxnummer soundso. […] Bei einer ko-
erativen und vertrauensvollen Zusammenarbeit ist das
ch, denke ich einmal, nicht anstößig.“1323 Ergänzend zu
iner Vernehmung hat der Zeuge Dr. Manfred Bloser auf
n entsprechendes „Geschäftsgangsdokument“ verwie-
n.1324

ie Antwort sandte Prof. Dr. Bruno Thomauske am
. Januar 1997 vorab als Fax an Dr. Manfred Bloser,

MU.1325 In dieser erbetenen gemeinsamen Stellung-
hme führte Prof. Dr. Bruno Thomauske unter Bezug-
hme auf das Schreiben des BfS-Präsidenten Prof.
r. Alexander Kaul vom 7. Januar 1997 aus, dass die
nderung in der Vorgehensweise gegenüber der bisheri-
n Planung einer zeitlich parallelen Auffahrung des
rdöstlichen und des südwestlichen Teils des Salzsto-
es […] dadurch begründet [ist], daß die Menge der ra-
oaktiven Abfälle – auch der hochradioaktiven Abfälle –

mehr als einen Faktor 2 gegenüber den bisherigen
lanungsdaten zurückgegangen ist und daß ein hoher Ter-
indruck für die Realisierung des Endlagers im Salzstock
orleben auch nach Auffassung der EVU nicht mehr be-
eht.“ Unter der Überschrift „Machbarkeit der Erkun-
ng des nordöstlichen Salzstockteils“ wurde ausgeführt:

ach gemeinsamer Bewertung von BfS, BGR und DBE
t auf der Grundlage der vorhandenen Salzrechte die un-
rtägige Erkundung des nordöstlichen Teils des Salz-
ocks durchführbar, ohne dass es hierzu weiterer Salz-
chte bedarf. Der Nachweis der Eignung des Salzstockes
r Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle insbe-
ndere der hochradioaktiven Abfälle ist auf dieser Grund-
ge führbar. Die Bereiche privater Salzabbaugerechtsam-
iten können nördlich und südlich mit zwei Richtstrecken
fahren werden. Im Hinblick auf eine Optimierung der

rgmännischen Auffahrung ist das Vorliegen auch dieser
alzrechte zweckmäßig.

ie untertägige Erkundung erfolgt generell mittels Boh-
ngen und Messungen, wobei als Messungen auch Ver-
hren wie Reflexionsmeßverfahren (indirekte Meßver-
hren) zum Einsatz kommen, mit deren Hilfe in
ombination mit Bohrungen der Aufbau des nordöstli-
en Teils des Salzstockes erkundet werden kann. Die in-
rekten Verfahren kommen insbesondere in dem Bereich
s Salzstockes zur Anwendung, der nicht mittels Bohrun-
n durchörtert werden kann. Dies betrifft die Bereiche
ivater Salzabbaugerechtsamkeiten der Kirchengemein-
n sowie des Grafen Bernstorff. Auf dieser Grundlage ist
r Nachweis der Eignung des nordöstlichen Teils des

alzstockes auf der Grundlage der heute verfügbaren Salz-
chte abschließend aus Sicht des Antragstellers führ-
r.“1326

3 Protokoll Nr. 72, S. 42 f.
4 Protokoll Nr. 72, S. 49 Fn. 29.
5 Telefax-Sendebeleg mit handschriftlicher Anmerkung von Prof.

Dr. Bruno Thomauske vom 23. Januar 1997, MAT A 116, Bd. 2,
pag. 134057.

6 Schreiben von Prof. Dr. Bruno Thomauske, BfS, an das BMU vom
23. Januar 1997, MAT A 116, Bd. 2, pag. 134052 ff. (134053),

Dokument Nr. 31; vgl. ebenfalls Entwurf desselben Schreibens
vom 21. Januar 1997, MAT E 8, Bd. 31, pag. 22 ff.

Drucksache 17/13700 – 204 –

Unter der Überschrift „Übertragbarkeit der Erkundungs-
ergebnisse“ ist in dem Schreiben festgehalten: „Auf den
Südwesten des Salzstockes lassen sich folgende Erkun-
dungsergebnisse aus der alleinigen Erkundung des nord-
östlichen Teils übertragen:

– geologischer Baustil

– Kennwerte der verschiedenen Schichten

– geotechnische Parameter und Stoffgesetze

– die Machbarkeitsnachweise der geotechnischen Bar-
rieren (z. B. Dammbauwerke, Bohrlochverschlüsse)

Deshalb lassen sich aus den Erkundungsergebnissen des
nordöstlichen Teils des Salzstockes folgende Aussagen
für die Eignung des südwestlichen Teiles formulieren:

– Wenn im nordöstlichen Teil große zusammenhän-
gende Steinsalzpartien, die für die Endlagerung radio-
aktiver Abfälle geeignet wären, nicht angetroffen wer-
den sollten, sind diese im Südwesten ebenfalls nicht
zu erwarten.

– Wenn im nordöstlichen Teil große zusammenhän-
gende Steinsalzpartien angetroffen werden, so ist die-
ser Befund auch für den südwestlichen Teil zu erwar-
ten. Falls auch im Südwesten eingelagert werden
sollte, bedürfte es nur noch einer Identifizierung der
Einlagerungsbereiche durch eine gezielte Erkundung
und spezifische Sicherheitsnachweise für die Planfest-
stellung.

– Für den Fall, daß im Nordosten des Salzstockes geeig-
nete zusammenhängende Salzpartien angetroffen wer-
den, die vom Volumen jedoch nicht hinreichend sind
zur Endlagerung sämtlicher radioaktiver Abfälle, ist
die Erkundung des südwestlichen Teils für die Aufsu-
chung der noch zusätzlich erforderlichen geeigneten
Steinsalzpartien und für die Führung der Sicherheits-
nachweise erforderlich.“1327

Unter der Überschrift „Zusammenfassung“ wurde in dem
Schreiben abschließend festgehalten:

„Zusammenfassend sind BfS, BGR und DBE der Auffas-
sung, daß

– die untertägige Erkundung sich zunächst auf den nord-
östlichen Teil des Salzstockes beschränken sollte,

– auf der Grundlage der vorliegenden Salzrechte diese
Erkundung möglich ist;

– darauf aufbauend der Nachweis der Eignung des nord-
östlichen Teils des Salzstockes zur Aufnahme sämtli-
cher radioaktiver Abfälle und

– eine grundsätzliche Aussage zur Eignung des südwest-
lichen Teils möglich ist.

Für den Fall, daß geeigneter Hohlraum im nordöstlichen
Teil des Salzstockes vorhanden, aber z. B. bei Entschei-

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1327 Schreiben von Prof. Dr. Bruno Thomauske, BfS, an das BMU vom

132

132
23. Januar 1997, MAT A 116, Bd. 2, pag. 134052 ff., Doku-
ment Nr. 31. 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ng zur Weiterführung der friedlichen Nutzung der
ernenergie nicht ausreichend ist, erfolgt unter Nutzung
r Erkenntnisse aus der nordöstlichen Erkundung die

ignungsuntersuchung des südwestlichen Teils des Salz-
ockes.

er Inhalt dieses Schreibens ist mit BGR und DBE abge-
immt.“1328

ber diese Zusammenhänge informierte auch Prof.
r. Alexander Kaul, seinerzeit Präsident des BfS, die da-
alige Bundesumweltministerin in einer Abteilungsleiter-
sprechung am 3. Februar 1997 ausweislich eines Ergeb-
sprotokolls: „Nach Auffassung des Amtes ermögliche
e Eignungsaussage für den nordöstlichen Teil des Salz-
ockes Gorleben eine Extrapolation auf den südwestli-
en Teil. Abhängig vom Volumen könne ggf. eine Be-
hränkung auf den nordöstlichen Teil bei der Erkundung
folgen. Technologische Barrieren könnten im nordöstli-
en Teil erprobt werden. Eine Umfahrung fremder Salz-
chte in diesem Teil sei möglich. Mit dem BGR sei abge-
immt, daß die Machbarkeit der Erkundung gegeben
t.“1329

) Kritische Äußerungen zu der
Handlungsempfehlung

Zusammenhang mit der zitierten gemeinsam getrage-
n Handlungsempfehlung von BfS, BGR und DBE ist
r Ausschuss der Frage nachgegangen, inwiefern diese
n den Beteiligten vollumfänglich mitgetragen, welche
haltliche Kritik vorgetragen und wie mit dieser umge-
ngen wurde.

a) Abstimmungsprozess zwischen
BfS, BGR und DBE

er dargestellten gemeinsam getragenen Handlungsemp-
hlung vorangegangen waren die Besprechung des Ar-
itskreises „Optimierung der Endlagerung“ am 17. De-
mber 1996, an der Vertreter von BMU, BMWi, BfS,
GR, DBE sowie der EVU und der GNS teilgenommen
tten, sowie das Schreiben von Prof. Dr. Alexander Kaul
m 7. Januar 1997 mit der Darstellung des Vorschlages,
e untertägige Erkundung auf den nordöstlichen Teil des
alzstockes zu beschränken und die Erkundung des süd-
estlichen Teils für den Fall vorzusehen, dass geeignete
alzpartien im nordöstlichen Teil in nicht ausreichendem
mfang vorhanden sind.1330

ie DBE hatte sich am 22. Januar 1997 gleichfalls noch
r dem Schreiben von Prof. Dr. Bruno Thomauske vom
. Januar 1997 schriftlich zustimmend zu der Frage der
nerellen Übertragbarkeit von Ergebnissen von Nordost
f den Südwestflügel geäußert. Sie schlug jedoch an ei-
r Stelle eine abweichende Formulierung vor. Statt des

8 Schreiben von Prof. Dr. Bruno Thomauske, BfS, an das BMU vom
23. Januar 1997, MAT A 116, Bd. 2, pag. 134052 ff., Doku-
ment Nr. 31.

9 Ergebnisprotokoll der Abteilungsleiterbesprechung am 3. Februar

1997 im BMU, MAT A 237, Bd. 01, pag. 500059 f.

330 Vgl. oben Zweiter Teil, Kapitel D. III. 3. a) hh) und ll).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 205 –

von BfS-Seite vorgeschlagenen Satzes „Wenn im nord-
östlichen Teil ausreichend große zusammenhängende
Steinsalzpartien nicht angetroffen werden sollten, sind
diese im Südwesten ebenfalls nicht zu erwarten“ sollte es
dem Vorschlag der DBE nach heißen, „Wenn im nordöst-
lichen Teil große zusammenhängende Steinsalzpartien
nicht angetroffen werden sollten, sind diese im Südwes-
ten ebenfalls kaum zu erwarten“.1331 Diesen Änderungs-
vorschlag übernahm das BfS nicht. Der Zeuge Prof.
Dr. Bruno Thomauske begründete dies in seiner Verneh-
mung damit, dass die Aussage „inhaltlich in dieser Dik-
tion falsch“ gewesen sei.1332 „Deswegen habe ich mich
darüber hinweggesetzt.“1333 Weiterhin führte er aus, dass
sich aus diesem Formulierungsvorschlag nicht ergebe,
dass die DBE die gemeinsame Bewertung nicht mitgetra-
gen habe. Der letzte Satz seines Schreibens vom 23. Ja-
nuar 1997 laute: Der Inhalt dieses Schreibens ist mit
BGR und DBE abgestimmt. Auch daraus könne entnom-
men werden, dass „eventuelle Vorstellungnahmen seitens
der DBE im Rahmen dieses abschließenden Gesprächs
einvernehmlich geklärt worden sind, weil dieses Schrei-
ben in der vorliegenden Form insgesamt mitgetragen
wurde. […] Die DBE als Organisation hat die Auffas-
sung, die in diesem Schreiben […] niedergelegt ist; das
betrifft den bergbaulichen Teil. Und die BGR hat den
geowissenschaftlichen Teil in der Form mitgetragen.“1334

Der Zeuge Prof. Dr. Michael Langer, zum damaligen
Zeitpunkt Leiter der Unterabteilung „Ingenieurgeologie“
der BGR, berichtete, dass die Stellungnahme im Rahmen
der sogenannten Präsidentengespräche vorbereitet wor-
den sei und äußerte, dass die BGR inhaltlich hinter dem
Vorschlag zum Umfahrungskonzept gestanden hätte.1335

Die Präsidentengespräche waren regelmäßige Treffen,
welche zwischen den Präsidenten von BfS und BGR statt-
fanden, bei denen sich über Punkte der gemeinsamen Zu-
sammenarbeit verständigt wurde.1336 Auf Seiten des BfS
nahmen bei diesen Präsidentengesprächen in der Regel ne-
ben dem Präsidenten Prof. Dr. Alexander Kaul der
Vizepräsident Henning Rösel sowie Prof. Dr. Bruno
Thomauske und Prof. Dr. Helmut Röthemeyer teil.1337 Al-
lerdings ist Prof. Dr. Helmut Röthemeyer in der Teilneh-
merliste zu einem Präsidentengespräch am 9. Januar 1997
nicht aufgeführt.1338 Hierzu äußerte sich der ehemalige
BfS-Präsident, Prof. Dr. Alexander Kaul, in seiner Verneh-
mung folgendermaßen: „Diese Aussage, dass Herr Röthe-
meyer ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr […] an
den Sitzungen teilgenommen hat, ist nicht richtig. Ich habe
deutlich gemacht: In der allgemeinen Formulierung war er
Teilnehmer dieser Gesprächsrunde. Ob er immer anwe-

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di1331 Telefax der DBE an das BfS vom 22. Januar 1997, MAT A 81,

Bd. 3, pag. 0993 ff. (0996).
1332 Protokoll Nr. 62, S. 58.
1333 Protokoll Nr. 62, S. 58.
1334 Protokoll Nr. 62, S. 58.
1335 Protokoll Nr. 82, S. 32.
1336 Protokoll des Präsidentengesprächs vom 16. April 1997, MAT 228,

Bd. 1, pag. 1.
1337 Protokoll Nr. 86, S. 26 und S. 37.
1338

133

134

134

134

134
Sitzungsprotokoll des Präsidentengesprächs vom 9. Januar 1997
mit Teilnehmerliste, MAT A 223, Bd. 1, pag. 13.
Drucksache 17/13700

nd sein konnte, das kann ich nicht beurteilen. Sicher war
das nicht. Wahrscheinlich war ich auch nicht immer an-
esend gewesen oder konnte nicht anwesend sein, wenn
h zum Beispiel auf einer Dienstreise war. Das ist also
cht zulässig, diese Interpretation ‚Da ist er nicht da ge-
esen‘, und vielleicht steht ja in Klammern drin: Viel-
icht hat man ihn dazu nicht eingeladen. – Also, er war
mer eingeladen und war immer da, wenn er nicht aus ir-
ndwelchen Gründen nicht im Amt war.“1339

b) Stellungnahme von Prof. Dr. Röthemeyer,
Wosnik und Prof. Dr. Herrmann

uf dem Schreiben von Prof. Dr. Bruno Thomauske vom
. Januar 1997 hatte Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, Lei-

r des Fachbereichs ET „Nukleare Entsorgung und Trans-
rt“ des BfS mit Datum vom 29. Januar 1997 hand-
hriftlich verfügt: „Ø [Kopie, Anm. d. Verf.] ET 2, ET-B
ert Wosnik, Anm. d. Verf.]: bitte Stellungnahme zu den

ussagen, mit denen Sie ggf. nicht einverstanden
nd“.1340 Bei seiner Zeugenvernehmung bekundete Prof.
r. Helmut Röthemeyer in diesem Zusammenhang, dass er
n dem Schreiben vom 23. Januar 1997 nach Abgang

ne Kopie erhalten habe. „Wegen seiner grundsätzlichen
edeutung habe ich eine Stellungnahme, nämlich Vermerk
m 27.03.1997, abgegeben und auch an die Amtsleitung
schickt. Darüber hinaus wurden auf meine Bitten hin
ch Stellungnahmen von meinem damaligen Mitarbeiter
errn Wosnik und von Professor Herrmann abgege-
n.“1341

seinem internen Vermerk vom 27. März 1997 zu den
andlungsempfehlungen im Schreiben von Prof.
r. Thomauske vom 23. Januar 1997, in Kopie an den
räsidenten des BfS, den Vizepräsidenten, ET 1, ET 2
d ET-B übermittelt, führte Prof. Dr. Helmut Röthe-

eyer aus: „Anhydritschichten im Salzstock stellen po-
ntielle Bruchbereiche dar. […] Eine Durchörterung die-
r Schichten könnte daher auch noch zu einem späteren
eitpunkt zu Gefährdungen führen. Die Aussage, daß die
alzabbaugerechtsamkeiten (der Kirchen und des Grafen
n Bernstorff) nördlich und südlich mit zwei Strecken
rdlich und südlich umfahren werden können ist nicht
r eine Frage der Optimierung, sondern der Sicherheit.

adurch kann die Erkundung sowohl nach Süden als
ch insbesondere nach Norden eingeschränkt werden.
] Die nördliche Umfahrung könnte die Durchörterung

s nördlichen Hauptanhydritstranges mit den hier […]
fgezeigten Konsequenzen erzwingen.“1342 Zur Über-

agbarkeit der Erkundungsergebnisse führte er aus:
hne Erkundung im Südwesten des Salzstocks kann
ine belastbare Aussage über die geologischen Verhält-
sse und damit über die Eignung oder Nichteignung in
esem Bereich gemacht werden.“1343

9 Protokoll Nr. 86, S. 52.
0 Schreiben von Prof. Dr. Bruno Thomauske, BfS, vom 23. Januar

1997, MAT A 83, Bd. 6, pag. 329.
1 Protokoll Nr. 66, S. 41.
2 Stellungnahme von Prof. Dr. Helmut Röthemeyer vom 27. März

1997, MAT E 8, Bd. 7, pag. 061.
3
Stellungnahme von Prof. Dr. Helmut Röthemeyer vom 27. März

1997, MAT E 8, Bd. 7, pag. 061.

Drucksache 17/13700 – 206 –

Auch Gert Wosnik, Leiter „Konventionelle Planung und
Betrieb der Endlagerung (ET-B)“ und bergbaufachlich
bestellte Person im BfS, führte in einer internen Stellung-
nahme vom 31. Januar 1997 zu dem Schreiben von Prof.
Dr. Bruno Thomauske vom 23. Januar 1997 gegenüber
seinem direkten Vorgesetzten Prof. Dr. Röthemeyer aus,
dass vor allem die Ausführungen zur „Machbarkeit der
Erkundung des nordöstlichen Salzstockteils – und hierin
die Behauptung, daß eine Erkundung des nordöstlichen
Teils des Salzstockes durchführbar sei, ohne daß es hierzu
weiterer Salzrechte bedarf, da die Bereiche privater Salz-
abbaugerechtsamkeiten nördlich und südlich umfahren
werden können […] insbesondere hinsichtlich der nördli-
chen Richtstrecke in keiner Weise belastbar [ist]. Das
Auffahren dieser nördlichen Richtstrecke ist zwar gege-
benenfalls bei günstigen geologischen Gegebenheiten
möglich, aber diese Möglichkeit ist ohne Aufgabe der
fachlich notwendigen Festlegung, den nördlichen Haupt-
anhydritstrang nicht anzufahren, eher unwahrschein-
lich“.1344 Weiter führte er aus: „Selbst wenn die Lage des
bislang nur mit ‚Geophantasie‘ lokalisierten Stranges tat-
sächlich so weit nördlich wäre, daß ein Durchfahren des
Zwischenraumes zwischen den Kirchengrundstücken
plus Markscheidesicherheitspfeiler und dem Hauptanhy-
drit möglich wäre, wären durch die Unmöglichkeit des
Auffahrens von Querschlägen in diesem Bereich die son-
derzubewetternden Streckenlängen so groß, daß bei der
Nichtausschließbarkeit von Gaszutritten erhebliche tech-
nische Schwierigkeiten und damit verbundene Mehrkos-
ten zu erwarten sind.“1345 Hinsichtlich der Übertragbar-
keit der Erkundungsergebnisse heißt es in seinem
Schreiben: „Im übrigen kann ich auch die Ausführungen
zur Übertragbarkeit der Erkundungsergebnisse aus dem
nordöstlichen Teil auf den Südwesten in dieser Form
nicht mittragen. Wenn auch die Wahrscheinlichkeit ähnli-
cher Ausbildung groß ist, gilt für mich immer noch der
alte Bergmannsspruch „Vor der Hacke ist es duster“. In
solch wichtigen Punkten sollte man keine Spekulationen
als Tatsachen darstellen.“1346

Zweifel hatte Gert Wosnik bereits bei einem Gespräch am
20. Januar 1997 im BMU geäußert, an dem Vertreter von
BMU, DBE, BfS und einer Rechtsanwaltskanzlei teilnah-
men. In dem Gesprächsprotokoll heißt es hierzu: „Herr
Wosnik äußerte sich skeptisch hinsichtlich der Frage, ob
die Erkundung nur im nordöstlichen Teil des Salzstocks
ausreichend sei. Herr Dr. Tittel [Mitarbeiter des BfS,
Anm. d. Verf.] verwies auf die Erkenntnisse der BGR und
erklärte mit Nachdruck, daß die Erkundung des nordöstli-
chen Teils des Salzstocks und darauf aufbauend eine Aus-
sage zur Eignung möglich und zunächst ausreichend
sei.“1347 An anderer Stelle des Gesprächsprotokolls wurde
festgehalten: „Herr Dr. Tittel bestätigte die gemeinsame

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1344 Stellungnahme von Gert Wosnik, BfS, vom 31. Januar 1997,
MAT E 8, Bd. 7, pag. 062.

1345 Stellungnahme von Gert Wosnik, BfS, vom 31. Januar 1997,
MAT E 8, Bd. 7, pag. 062.

1346 Stellungnahme von Gert Wosnik, BfS, vom 31. Januar 1997,
MAT E 8, Bd. 7, pag. 062.

1347

134

134

135

135

135

135
Vermerk über die Besprechung im BMU am 20. Januar 1997,
MAT A 136/1, Bd. 19, pag. 044302 ff. (044308).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

uffassung von BfS und BGR, daß eine Eignungsaus-
ge, basierend auf den Ergebnissen der Erkundung des
rdöstlichen Teils des Salzstocks, möglich sei und ver-

ies auf den in Vorbereitung befindlichen Bericht des
fS zu diesem Punkt. Herr Wosnik äußerte Zweifel da-
n, daß es möglich sein werde, im nordöstlichen Bereich
erkunden, ohne Bereiche mit alten Salzrechten in An-
ruch nehmen zu müssen. Beispielsweise sei nicht aus-
schließen, daß man bei der Auffahrung der Strecke in

ereichen mit bergfreiem Salz auf den Hauptanhydrit
oße, den man nach der bisherigen Konzeption eigentlich
cht habe durchörtern wollen. Absolut sichere Aussagen
rüber, wo der Hauptanhydrit verlaufe, seien nicht mög-

ch, das sei ‚Geophantasie‘.“1348

edenken äußerte auch Prof. Dr. Albert Günter
errmann, Universität Göttingen, in einem Schreiben
m 8. Februar 1997: „Es sei daran erinnert (Herr Wosnik

ird das bestätigen), daß sich im Bergbau (vor allem im
alzbergbau!!) Voraussagen über den von Geologen pro-
ostizierten Schichtenverlauf, sogar auf Entfernungen
n wenigen zehn bis hundert Metern, häufig nicht bestä-

gt haben.“1349 Er führte weiter aus, dass die Vorhersagen
atürlich auch manchmal zuträfen“. Hierfür gäbe es aber
ine „100%ige Sicherheit“1350 Beispielsweise „tauchen
einer Strecke Kalisalzflöze plötzlich ab oder sie „ver-
hwinden“ in der Firste!“ Dies wisse jeder Salzberg-
ann und jeder Salzgeologe.1351 „Meine Empfehlung:
öglichst keine Experimente mit Anhydritschichten, so
ie das ursprünglich ein fester Bestandteil des Untertage-
rkundungskonzeptes für Gorleben war. Im ungünstigs-
n und nicht vorhersehbaren Fall kann andernfalls das
olationspotential beeinträchtigt werden. Aber gerade
eses ist doch aus meiner persönlichen Sicht gegenwär-
g das stärkste Argument für die natürliche Barriere Salz-
ock Gorleben.“1352

c) Zuständigkeit der bergbaufachlich
bestellten Person

ert Wosnik, die bergbaufachlich bestellte Person im BfS,
ßerte in seinem vorgenannten internen Schreiben vom
. Januar 1997 an seinen direkten Vorgesetzten Prof.

r. Röthemeyer, der ihm das Schreiben von Prof.
r. Thomauske vom 23. Januar 1997 in Kopie zur Stel-
ngnahme zugeleitet hatte: „Das Schreiben ist mit ET-B
s dem bergbaufachlichen Vertreter des BfS nicht abge-
immt worden und hätte von mir in der vorliegenden
orm nicht mitgezeichnet werden können.“1353 Ähnlich
hrte er in seiner Zeugenvernehmung vor dem Untersu-

8 Vermerk über die Besprechung im BMU am 20. Januar 1997,
MAT A 136/1, Bd. 19, pag. 044302 ff. (044309).

9 Schreiben von Prof. Dr. Herrmann vom 8. Februar 1997, MAT E 8,
Bd. 7, pag. 063 f.

0 Schreiben von Prof. Dr. Herrmann vom 8. Februar 1997, MAT E 8,
Bd. 7, pag. 063 f.

1 Schreiben von Prof. Dr. Herrmann vom 8. Februar 1997, MAT E 8,
Bd. 7, pag. 063 f.

2 Schreiben von Prof. Dr. Herrmann vom 8. Februar 1997, MAT E 8,
Bd. 7, pag. 063 f.

3
Internes Schreiben von Gert Wosnik, BfS, vom 31. Januar 1997,
MAT A 83, Bd. 6, pag. 339.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 207 –

chungsausschuss aus: „Es waren ja wohl die Belange, die
bergbaufachlichen und sicherheitlichen Belange, sehr be-
troffen. Herr Thomauske war natürlich nicht entsprechen-
der Fachmann. Dann hätte er sich ja wohl abstimmen sol-
len.“1354

Gemäß § 58 Absatz 1 BBergG verantwortlich für die Er-
füllung der Pflichten, die sich aus dem BBergG für die
ordnungsgemäße Errichtung, Führung und Einstellung ei-
nes Betriebes ergeben, sind

1. der Unternehmer, bei juristischen Personen und Per-
sonenhandelsgesellschaften die nach Gesetz, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten
Personen, und

2. die zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes
oder eines Betriebsteiles bestellten Personen im Rah-
men ihrer Aufgaben und Befugnisse.

Die nach § 58 Absatz 1 Nummer 2 BBergG verantwortli-
che Person muss nach § 59 Absatz 1 BBergG die zur
Erfüllung ihrer Aufgaben und Befugnisse erforderliche
Zuverlässigkeit, Fachkunde und körperliche Eignung be-
sitzen.

Auf die eventuelle Notwendigkeit einer Abstimmung mit
Herrn Wosnik angesprochen, bekundete Prof. Dr. Bruno
Thomauske als Zeuge vor dem Ausschuss, richtig sei,
dass er sich bei seinen Tätigkeiten, soweit diese den Auf-
gabenbereich von Gert Wosnik als bergbaufachlich be-
stellter Person berührten, mit diesem abstimmen musste.
„Aber die Frage ist: Worüber musste ich mich mit ihm ab-
stimmen? Herr Wosnik war bergbaufachliche Person. Das
heißt, seine Funktion war, zu prüfen, ob alles das, was wir
vorhaben, in Übereinstimmung ist mit den bergrechtli-
chen Anforderungen. Das ist seine Funktion gewesen.
Seine Funktion war nicht die Bewertung unter wissen-
schaftlichen Gesichtspunkten.“ Die Frage, ob Herr Wos-
nik mitgezeichnet habe, sei nicht von Bedeutung, weil
„an der Stelle war es nicht sein Zuständigkeitsbereich“.
Weiter führte der Zeuge aus, die Zuständigkeit von Herrn
Wosnik umfasste die „bergrechtliche Genehmigungsfä-
higkeit, […] die Genehmigungsfähigkeit im Hinblick auf
Haupt- und Sonderbetriebspläne. Genau darum geht es.
Da spielt aber die Fragestellung der Übertragbarkeit von
Nordosten auf Südwesten überhaupt keine Rolle – über-
haupt nicht. Insofern ist seine Funktion die der bergbau-
fachlichen Prüfung, das heißt: ‚Kann ich die Strecken in
dem Querschnitt so fahren?‘, ‚Kann ich in den Bereichen
erkunden?‘, ‚Gibt es Bereiche, die ich beispielsweise mit
Explosionsschutz versehen müsste?‘ […] Es ist eine berg-
baufachliche Zuständigkeit. Und er hat sich hier zu etwas
geäußert, was ich inhaltlich teile, was aber nicht seine Zu-
ständigkeit beinhaltet.“1355

Demgegenüber bekundete Prof. Dr. Helmut Röthemeyer
bei seiner Zeugenvernehmung auf die Frage hin, ob Prof.
Dr. Thomauske auf Herrn Wosnik hätte zurückgreifen


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1354

135

135

135

135
Protokoll Nr. 62, S. 94.
1355 Protokoll Nr. 62, S. 40 f. 1
Drucksache 17/13700

nnen: „Er hätte sogar müssen. Der war […] der berg-
ufachliche Vertreter des BfS“.1356

d) Umgang mit der Kritik

Zusammenhang mit den kritischen Äußerungen hat
ch der Ausschuss mit der Frage befasst, wie mit diesen

gegangen wurde.

rof. Dr. Helmut Röthemeyer antworte bei seiner Zeugen-
rnehmung auf die Frage, wie mit den von ihm mit

chreiben vom 27. März 1997 vorgetragenen Bedenken
gegangen worden sei und ob man diese diskutiert

be: „Mit mir überhaupt nicht. Ich habe den Vermerk an
e Amtsleitung geschickt und auch an einige andere, und
n daher kann ich da eigentlich nichts zu sagen. In der
maligen Zeit wurde ich zwar informiert, aber nicht be-
iligt […].1357

er ehemalige Präsident des BfS, Prof. Dr. Alexander
aul bekundete bei seiner Vernehmung zu der von Gert
osnik mit Schreiben vom 31. Januar 1997 geäußerten
haltlichen Kritik, sie weise „mangelhafte Präzision“ auf
d führte aus, „ich hätte diesen Brief in dieser Form
cht weitergeleitet, sondern hätte Rückfragen ge-
bt“.1358 Weiter sagte er zur kritischen Haltung Wosniks:
a, natürlich weiß ich, dass Herr Wosnik als Bergmann
ufig andere Ansichten hat. Er hat ja auch diesen Satz
or der Hacke ist es dunkel“ als ein Kriterium genannt,
ch dem also der Bergmann vorgeht, als die alte Berg-
annsweisheit. Das nehme ich ihm auch gar nicht übel.
er ist gelernter Bergmann und hat sicherlich ein breites
pektrum auch an Erfahrungen gegenüber allen, die auf
esem Sektor nicht gearbeitet haben. Zumindest aber ich
uss mich ausnehmen; denn ich bin ja nie im Bergbau tä-
g gewesen, habe auch nicht die Kenntnis.“1359

er Zeuge Henning Rösel, damals Vizepräsident des BfS,
hrte aus, dass Gert Wosnik im Diskussionsprozess eine
eit lang die Auffassung vertreten hätte, dass eine Be-
hränkung der Erkundung auf die dem BfS derzeit zu-
nglichen Bereiche im Nordosten des Salzstocks eine
onzeptänderung sei. „Diese Auffassung hat er nach
einer Kenntnis später revidiert. Er hat zwar Bedenken
eiter geäußert oder auf Risiken hingewiesen, aber die
orgehensweise nach Nordosten hat er dann später nicht
ehr in Frage gestellt. […] Es gibt auch Äußerungen von
errn Röthemeyer, der auch Bedenken äußert, gleicher-
aßen eine Äußerung von Herrn Professor Herrmann.
ber das sind keine Bedenken, die grundsätzlicher Natur
nd dahin gehend, dass sie die Vorgehensweise infrage
stellt haben. Sie wollten nur darauf hinweisen, dass im

rgebnis also aus dieser geänderten Vorgehensweise, das
bgehen vom parallelen Ansatz auf den Ansatz nach
üdosten, sich Schwierigkeiten ergeben könnten bei der
ealisierung eines Endlagers.“1360

6 Protokoll Nr. 66, S. 56.
7 Protokoll Nr. 66, S. 45.
8 Protokoll Nr. 86, S. 39.
9
Protokoll Nr. 86, S. 39.

360 Protokoll Nr. 60, S. 6 und S. 7.

Drucksache 17/13700 – 208 –

Hierauf angesprochen bekundete der Zeuge Gert Wosnik
bei seiner Vernehmung: „Also, ich habe meine Haltung
nicht geändert“ und wies darauf hin, dass er mit Wirkung
zum 31. März 1997 antragsgemäß vorzeitig in den Ruhe-
stand versetzt worden sei. „Ich habe nämlich […] so früh
es ging, mit Vollendung meines 62. Lebensjahres […]
meine Versetzung in den Ruhestand beantragt“1361; den
entsprechenden Antrag hätte er bereits Anfang 1996 ge-
stellt.1362 Zum Hintergrund seines Antrages führte Gert
Wosnik in seiner Zeugenvernehmung aus: „Es ging um
das ganze Betriebsklima beim BfS. Ich weiß nicht, ob
man so was sagen kann, Mobbing oder so, das geht viel-
leicht ein bisschen zu weit. Aber es gab eben verschie-
dene Verhaltensweisen, durch die ich mich beschwert
fühlte, und da wollte ich lieber, sobald – – Es war eben
das Glück, dass ich das Alter erreichte, und ich konnte
gehen, und ich brauchte mich dann nicht mehr irgendwie
weiter zu ärgern oder was.“1363 Konkret fühlte sich der
Zeuge durch kritische Nachfragen seines Präsidenten zu
seinen fachlichen Entscheidungen zum Endlager Morsle-
ben beschwert und sagte hierzu im Ausschuss: „[…] es
gab häufig Besprechungen die beim Präsidenten ange-
setzt wurden, wo irgendwelche Maßnahmen, die ich an-
geordnet hatte – jetzt nicht Gorleben, sondern das war
dann wohl hauptsächlich Morsleben –, dann immer erst
diskutiert wurden. Im Kreis von Nichtbergleuten musste
ich dann erläutern, weshalb ich aus meiner Sicht das oder
das durchgeführt habe. Letztendlich haben solche Bespre-
chungen zu nichts geführt. Hinterher blieb es natürlich
immer bei meinen Entscheidungen, die ich getroffen
hatte; aber ich fand es lästig, wenn so etwas immer ge-
macht wird. Dann ist eben das Betriebsklima nicht ganz
so gut.“1364

Darüber hinaus bekundete der Zeuge, ein „ganz wichtiger
Grund war eben die geplante Änderung der Organisation,
wo ich […] die Meinung hatte, man wollte mir sämtliche
Kompetenzen nehmen, aber die gesamte Verantwortung
belassen. Und das wollte ich nicht.“1365 Weiter führte er
aus, dass sein Antrag, den er bereits Anfang 1996 gestellt
hatte, nichts mit der Diskussion um das Schreiben von
Prof. Dr. Bruno Thomauske vom 23. Januar 1997 zu tun
gehabt hätte, „aber das hatte natürlich schon damit zu tun,
dass bekannt geworden war – wie, weiß ich jetzt nicht –,
dass eben auf die Untersuchung des halben Salzstockes
verzichtet werden konnte. Das hat mich dazu gebracht, zu
sagen: Gut, dann macht es alleine.“1366

Prof. Dr. Bruno Thomauske sagte im Hinblick auf den
Umgang mit der Kritik vor dem Ausschuss aus, dass zu
einem Diskussionsprozess „selbstverständlich alle Argu-
mente auf den Tisch gehören“, und es insofern „völlig
selbstverständlich [sei], dass die Mitarbeiter, die für be-
stimmte Bereiche zuständig sind, aus ihrer Funktion he-
raus ihre Position darstellen und das aus ihrer Sicht Ent-

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1361 Protokoll Nr. 62, S. 78.
1362 Protokoll Nr. 62, S. 85.
1363 Protokoll Nr. 62, S. 79.
1364 Protokoll Nr. 61, S. 91.
1365

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137
Protokoll Nr. 62, S. 95.
1366 Protokoll Nr. 62, S. 85. 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

genstehende dann auch zur Sprache bringen, um dieses
it in eine koordinierte Entscheidungsfindung einfließen
lassen.“1367 Die Diskussion habe sich im Wesentlichen
der Fragestellung entzündet, dass in dem Papier, das er
mals verfasst habe, eine Aussage zu der Übertragbar-
it der Ergebnisse aus dem Nordosten in den Südwesten
thalten war. „Herr Wosnik hat – und das trage ich voll-
haltlich mit – nach meiner Einschätzung völlig zu Recht
itgeteilt, dass diese Übertragbarkeit Grenzen hat. […]
e Frage dieser Übertragbarkeit – „Welche Ergebnisse
nn man übertragen und welche nicht bzw. was ist für
n Planfeststellungsverfahren dann erforderlich?“ – ist
ne völlig andere Fragestellung, und insofern wähne ich
ich hier an dieser Stelle auch mit den Kollegen Röthe-
eyer und Wosnik einig.“1368 Die Aussage von Herrn
osnik habe insoweit keinen Widerspruch zu den Dar-
ellungen in seinem Schreiben vom 23. Januar 1997 dar-
stellt.1369

u der Frage, inwieweit die Bedenken zwischen den Be-
rden kommuniziert wurden und ob das BMU über die

iskussionen innerhalb der nachgeordneten Behörden in-
rmiert war, führte der Zeuge Dr. Manfred Bloser, damals
ständiger Referatsleiter im BMU, vor dem Ausschuss
s: „Wir hatten selbstverständlich die Fachaufsicht über
s BfS. Aber die Fachaufsicht war natürlich nicht so, dass
ir uns als Obergutachter und Entscheider in solchen tech-
schen-wissenschaftlichen Fragen empfunden hätten,
ndern hier war das natürlich das originäre Interesse und
ch Aufgabe des BfS, Diskussionen wissenschaftlicher
rt, auch wenn sie kontrovers waren, natürlich selbst zum
onsens zu bringen, und das ist ja auch geschehen. Von
her kann ich mich nicht erinnern, dass ich da eingegrif-
n hätte.“1370

er Zeuge Gerald Hennenhöfer, Leiter der Abteilung RS
icherheit kerntechnischer Einrichtungen, Strahlen-
hutz, nukleare Ver- und Entsorgung“ äußerte, von den
edenken im BfS nichts gewusst zu haben. Er könne sich
cht erinnern, dass ihm jemals die Bedenken vorgetragen
orden seien.1371 Weiter bekundete er, „was immer in
alzgitter diskutiert wurde, haben wir im BMU nie alles
wusst […].“1372 Ergänzend führte der Zeuge aus, dass
von der These „ein Salzstock sei weitgehend symme-
isch ausgebildet“, „die Erkundung der einen Flanke er-
ube daher ausreichende Aussagen über die andere
lanke“ selbst „nie völlig“ überzeugt gewesen sei.1373

er Zeuge Prof. Dr. Bruno Thomauske – BfS-Fachbe-
ichsleiter a. D. – sagte zur Übertragbarkeit von Ergeb-
ssen des nordöstlichen auf den südwestlichen Salz-
ockbereich aus: „Über den grundsätzlichen Aufbau
und dabei bleibe ich – gibt es natürlich bestimmte
inge, die übertragbar sind. Es gibt eine Entwicklung des
alzstockes in den letzten 260 Millionen Jahren über den

7 Protokoll Nr. 62, S. 10.
8 Protokoll Nr. 62, S. 10.
9 Protokoll Nr. 62, S. 63.
0 Protokoll Nr. 72, S. 11.
1 Protokoll Nr. 90, S. 16.
2
Protokoll Nr. 90, S. 13.

373 Protokoll Nr. 90, S. 4.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 209 –

Salzstockaufstieg. Und in dem Umfang, in dem wir
Kenntnis gewinnen über die Internstruktur des Salzsto-
ckes, können wir bestimmte Ergebnisse, ich sage mal vor-
sichtig, auch für den Südwesten unterstellen. Natürlich ist
nicht ausgeschlossen, dass im Südwesten auch sich die
Dinge dann etwas anders darstellen. Aber mit einer ge-
wissen Plausibilität oder mit einer gewissen Wahrschein-
lichkeit wird man das, was man im Nordosten vorfindet,
ähnlich auch im Südwesten wohl vorfinden. Natürlich be-
darf es dazu einer Erkundung, um darüber auch den
Nachweis zu führen; anders ist es auch in einem Planfest-
stellungsverfahren nicht vorstellbar.“1374

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, 1994 bis 1998 Bun-
desumweltministerin, antwortete als Zeugin vor dem Un-
tersuchungsausschuss auf die Frage, ob ihr der Name der
im BfS bergbaufachlich bestellten Person Wosnik etwas
sage und mit wem sie diese Fragen erörtert habe, dass
ihre Fachebene ihr als die geeignete Gesprächsgrundlage
gegolten habe „und wann immer die Fachebene den Ein-
druck hatte, dass ich noch mehr wissen muss, habe ich
mich mit dem BfS und anderen dann auch unterhalten.
Die Fachebene hat mich im Übrigen immer informiert
über ihre Gespräche mit den nachgeordneten Behörden
und hat mich auch auf die Risiken hingewiesen“. So sei
schon am 18. Juli 1995 darauf hingewiesen worden, dass
die begründete Aussicht auf Eignungshöffigkeit in dem
Maße schrumpfe, in dem sich die zur Erkundung zur Ver-
fügung stehende Fläche reduziere. „Das heißt, in dieser
Aussage, die an mich ging, ist doch schon erkennbar, dass
da auch über Risiken gesprochen wurde.“ Auf dieser Ba-
sis habe sie dann ihre Entscheidung gefällt und sich dem
Votum der Fachebene angeschlossen, „aber eben in dem
festen Wissen, dass diese Fachebene alle Gedanken auch
aufgenommen hat, die ihr bekannt waren.“1375

d) Gründe für die Fortschreibung
des Erkundungskonzeptes

In dem bereits dargestellten Schreiben des seinerzeitigen
Präsidenten des BfS Prof. Dr. Alexander Kaul vom 7. Ja-
nuar 1997 an Bundesumweltministerin Dr. Angela
Merkel hieß es zur Begründung des Konzeptes, die unter-
tägige Erkundung Gorleben auf den nordöstlichen Teil
des Salzstockes zu beschränken und die Erkundung des
südwestlichen Teils nur für den Fall vorzusehen, daß ge-
eignete Salzpartien im nordöstlichen Teil in nicht ausrei-
chendem Umfang vorhanden sind: „Begründet ist die Än-
derung in der Vorgehensweise dadurch, daß die Menge
der radioaktiven Abfälle – auch der hochradioaktiven Ab-
fälle – um mehr als einen Faktor 2 gegenüber den bisheri-
gen Planungsdaten zurückgegangen ist und daß ein hoher
Termindruck für die Realisierung des Endlagers im Salz-
stock Gorleben auch nach Auffassung der EVU nicht
mehr besteht. Nennenswerte Mengen wärmeentwickeln-
der Abfälle stehen frühestens zum Jahre 2030 an. Ausge-
hend von der begründeten Annahme, daß ausreichend ge-
eignete Steinsalzpartien zur Verfügung stehen, führt diese

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Protokoll Nr. 62, S. 10 u. 11.
1375 Protokoll Nr. 92, S. 32 f. 1
Drucksache 17/13700

orgehensweise gegenüber der parallelen Erkundung des
samten Salzstocks zu einer Kosteneinsparung von
5 Mio DM. Die von den EVU vorgeschlagene Va-

ante, zunächst bis zum Erwerb der Salzrechte für
Jahre die untertägige Erkundung zu unterbrechen ist
cht gerechtfertigt, da die für die Eignungsaussage erfor-
rlichen Salzrechte im nordöstlichen Teil des Salz-

ockes dem Bund zur Verfügung stehen.“ Weiter führte
rof. Dr. Alexander Kaul in dem Schreiben aus, dass die
n ihm „vorgeschlagene zügige Erkundung nur des
rdöstlichen Teil des Salzstockes“ geeignet sei „zum

ühestmöglichen Zeitpunkt die Frage zu beantworten, ob
r Salzstock Gorleben geeignet ist, insbesondere die
ärmeentwickelnden Abfälle aufzunehmen.“1376 Ergän-
nd zeigte er in seinem Schreiben auf, dass bei „einer
nterbrechung der Arbeiten […] in der Standortregion
wa 200 Arbeitsplätze betroffen“ seien und Entlassungen
diesem Umfang einen Vertrauensverlust in die Politik
s Bundes und eine Akzeptanzminderung des Projekts
orleben zur Folge hätten.1377

arauf angesprochen, dass sich bereits im Jahr 1991 ein
ückgang der Abfallmenge abzeichnete, bekundete Prof.
r. Alexander Kaul bei seiner Vernehmung als Zeuge,
ss der Wechsel in der Auffassung „im Wesentlichen
] aus der Tatsache [resultierte], dass wir in der Zwi-

henzeit belastbare neue Erkenntnisse hatten, nämlich
nsichtlich des Aufkommens, des Volumens, des Auf-
mmens an radioaktiven Abfällen, die wir 1991 nicht
tten – zumindest nicht belastbar hatten, […] sondern es
ar eine Entwicklung abzusehen aufgrund verschiedener
chnischer Erkenntnisse, dass wir weniger Abfall haben
erden aus der Tatsache der Aufarbeitung von Abfällen
it einer Reduzierung des Volumens. Das war aber zu
m Zeitpunkt 1991 in diesem belastbaren Umfang noch
cht möglich.“1378 Die Tatsache, dass die Abfallmenge

mehr als den Faktor 2 zurückgegangen war, habe ver-
hiedene Ursachen gehabt, „Ursachen […] der Wieder-
farbeitung der Brennelemente und der Konditionie-
ng, sodass diese ursprünglichen Daten, die einmal
hoben wurden für das notwendige Volumen an einzula-
rndem hochradioaktivem Abfall, tatsächlich deutlich
rückgegangen sind, also um diesen Faktor 2. Dieses

aktum sei zu dem damaligen Zeitpunkt allen „auf die-
m Sektor tätigen“ Personen bekannt gewesen.1379 Zu
m angesprochenen Aspekt des Verlustes von Arbeits-
ätzen fügte er hinzu, man habe die „fachlich Qualifi-
erten, die dort vor Ort“ bei der DBE tätig waren „nicht
rlieren wollen“.1380

er Zeuge Gerald Hennenhöfer, 1994 bis 1998 Leiter der
bteilung RS „Sicherheit kerntechnischer Einrichtun-

6 Schreiben von Prof. Dr. Alexander Kaul, BfS, an BM’in Dr. Angela
Merkel vom 7. Januar 1997, MAT E 11, Bd. 13, pag. 282 ff. (283),
Dokument Nr. 30.

7 Schreiben von Prof. Dr. Alexander Kaul, BfS, an BM’in Dr. Angela
Merkel vom 7. Januar 1997, MAT E 11, Bd. 13, pag. 282 ff. (283),
Dokument Nr. 30.

8 Protokoll Nr. 86, S. 50.
9
Protokoll Nr. 86, S. 34.

380 Protokoll Nr. 86, S. 12.

Drucksache 17/13700 – 210 –

gen, Strahlenschutz, nukleare Ver- und Entsorgung“ im
BMU, wies bei seiner Vernehmung ergänzend darauf hin,
dass Mitte der 90er Jahre die „in greifbare Nähe gerückte
Genehmigung für das Endlager Konrad“ ein weiterer
Faktor für die Reduzierung der Abfallmenge gewesen sei.
Ursprünglich sei Gorleben auf die Abnahme aller Abfälle
ausgelegt gewesen, durch das nun mögliche Endlager
Konrad habe es die Möglichkeit gegeben, den wesentli-
chen Volumenanteil der Abfälle [schwach- und mittelra-
dioaktive Abfälle, Anm. d. Verf.] anderswo endzula-
gern.1381

Dr. Arnulf Matting, damals Unterabteilungsleiter im BMU,
nannte in seiner zweiten Vernehmung vor dem Ausschuss
die nicht vorhandenen Salzrechte als „sicherlich ein kardi-
nales Argument“ für die Änderung der Vorgehensweise,
aber auch die Tatsache, dass mit dem Lager Konrad eine
zweite Möglichkeit zur Endlagerung geschaffen worden
sei. Dies hätte zur Folge gehabt, dass die Menge der radio-
aktiven Abfälle, die in Gorleben einzulagern war, deutlich
reduziert worden sei.1382

Auch nach der Zeugenaussage von Dr. Angela Merkel,
von 1994 bis 1998 Bundesumweltministerin, waren die
reduzierten Abfallmengen, die einerseits auf einen früh-
zeitiger erwarteten Planfeststellungsbeschluss für das
Endlager Konrad und andererseits auf die veränderten
Perspektiven des Ausbaus der Kernenergie zwischen
1979 und 1994/95 zurückgegangen seien, der „vorrangige
Grund“ für die Entscheidung. Ergänzend führte sie aus:
„Natürlich spielte dabei auch eine Rolle, dass man nicht
alle Salzrechte hatte. […] Und dass dieses auch mit einer
Einsparung von Kosten verbunden ist, das leuchtet ja auf
den ersten Blick auch ein. Aber das war nicht das Argu-
ment, weshalb ich mich der Bewertung des BfS und des
Bundesumweltministeriums politisch angeschlossen habe,
den nordöstlichen Teil zu erkunden.“1383

Grundlage des Handelns waren seitens des BMU die Vor-
gaben in dem Beschluss der Regierungschefs von Bund
und Ländern vom 28. September 1979. Der Zeuge
Dr. Horst Schneider, Referatsleiter im BMU, bezeichnete
diesen Beschluss als „meine Arbeitsgrundlage“1384; der
Zeuge Dr. Manfred Bloser, Referatsleiter im BMU, be-
kundete, dass es bis weit in die 90er-Jahre seine „Pflicht“
gewesen sei, diesen Entsorgungsbeschluss umzuset-
zen.1385

Der Zeuge Gerald Hennenhöfer, von 1994 bis 1998 Lei-
ter der Abteilung RS „Sicherheit kerntechnischer Einrich-
tungen, Strahlenschutz, nukleare Ver- und Entsorgung“
im BMU, bekundete insoweit vor dem Ausschuss: „Die-
ser Beschluss enthielt einen klaren Handlungsauftrag an
die Bundesregierung, der auch im Jahre 1994, also bei
meinem Dienstantritt, noch nicht durch eine andere ge-
samtstaatliche Entscheidung abgelöst worden war.“ Ähn-
lich nahm auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, von

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1381 Protokoll Nr. 90, S. 6.
1382 Protokoll Nr. 74, S. 7.
1383 Protokoll Nr. 92, S. 7.
1384

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139
Protokoll Nr. 70, S. 34.
1385 Protokoll Nr. 72, S. 17. 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

94 bis 1998 Bundesumweltministerin, auf den Be-
hluss von Bund und Ländern vom 28. September 1979
ezug und hob hervor, dass Teil dieses Beschlusses die
rkundung des Salzstocks Gorleben auf seine Eignung
r Endlagerung hochradioaktiver Abfälle und abge-
annter Brennelemente gewesen sei. Ihre Aufgabe sei es
wesen, auf der Grundlage des Entsorgungskonzeptes
e Erkundungsarbeiten fortführen zu lassen.1386 Weiter
hrte sie bei ihrer Vernehmung aus: „Für mich hat im
aum gestanden, dass ich Fortschritte bei der Erkundung
ollte, weil ich glaubte, dass auf der Grundlage des Ent-
rgungskonzeptes von 1979 es gut ist, wenn man weiß,
man ein Endlager hat für stark wärmeentwickelnde

trahlen, ja oder nein.“1387

ezüglich des Fortgangs der Erkundung bekundete der
euge Dr. Manfred Bloser: „Es ist natürlich klar, dass wir
ortschritte sehen wollten, insbesondere dann, wenn eben
ch unserer Meinung Zeit genug vergangen war, dass
ese Entscheidungen getroffen werden mussten. Wir
anden ja unter dem Druck der Politik: Entsorgungsvor-
rge, Entsorgungsbeschluss seit 79, quer durch alle Par-
ien, quer durch alle Regierungen, gültig bis – ja, wenn
ie so wollen – fast bis heute.“1388 Der Zeuge Dr. Horst
hneider betonte insofern: „Im Zusammenhang mit dem

eschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern
m 28. September 1979 waren die Entsorgungsvorsor-
grundsätze vom 19. März 1980 zu beachten. Diese er-

reckten den Entsorgungsvorsorgenachweis auch auf die
ich zitiere – „Fortführung des laufenden Planfeststel-
ngsverfahrens sowie Fortschritte bei der Erkundung
d Erschließung eines Endlagers“. Zitat Ende.“1389

ementsprechend sollte „das Erkundungsvorhaben ge-
äß dem gesetzlichen Auftrag und Regierungschefbe-
hluss zügig fortgeführt werden“.1390 Ähnlich führte der
euge Gerald Hennenhöfer bei seiner Vernehmung aus:
ch habe Ihnen unsere Sicht der Dinge geschildert, und
e war darauf gerichtet, so schnell wie möglich und
rchaus natürlich auch kostengünstig wie möglich Klar-
it über den Salzstock und seine potenzielle Eignung zu
kommen. Nicht mehr und nicht weniger.“1391 Weiter
kundete er: „Die Erkundung ist ein allerallererster

chritt auf dem Wege zum Endlager, ein Faktensammeln,
d wenn die Fakten nicht reichen, kann ich nicht zu ei-
r entsprechenden Eignungsaussage kommen, oder ich
uss weiter erkunden, oder ich muss zu dem Ergebnis
mmen, es geht nicht.“1392 Ergänzend führte er aus: „ich

hne es ab […] wenn Sie sagen, die Begrenzung der Er-
ndung in einem ersten Schritt hat was mit Sicherheit zu
n. Sie hat einfach was mit pragmatischem Vorgehen zu
n. Über die Sicherheit wird in einem ganz anderen Ver-
hren entschieden. […] Es ist wohl nicht einen einzigen
oment darum gegangen, dass die Grube während der

rkundung irgendwo gefährdet war, Bergleute gefährdet

6 Protokoll Nr. 92, S. 3.
7 Protokoll Nr. 92, S. 20.
8 Protokoll Nr. 72, S. 69.
9 Protokoll Nr. 70, S. 4.
0 Protokoll Nr. 70, S. 41.
1
Protokoll Nr. 90, S. 71 f.

392 Protokoll Nr. 90, S. 58.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 211 –

sind, Einsturzgefahr, Laugenzutritte oder solche Dinge,
wie wir sie ja leider in der Asse erleben. Es kann auch
nicht um die Sicherheit des Endlagers gegangen sein
– kein bisschen –, denn Erkundung ist Faktenerhebung,
sonst nichts.“1393

Bezüglich der Kosten bekundete der damals zuständige
Unterabteilungsleiter Dr. Arnulf Matting: „Also, eins,
glaube ich, ist ja unbestreitbar: dass in den Gesprächen mit
der Industrie versucht wurde, nach Möglichkeit zu sparen.
Würde ich etwas anderes sagen, würden Sie wahrschein-
lich vor Lachen unterm Tisch liegen. […] Aber ich sage
mal: Auch die Vertreter, Vertreterinnen der Bundesregie-
rung hatten dafür im Grunde ein offenes Ohr. Sie wollten
jetzt jedenfalls keine Dinge machen, die in irgendeiner
Weise, weil unklug und vorschnell eingefädelt, dann mög-
licherweise kostenträchtig auf den Bund zukommen.“1394

Der Zeuge Walter Kühne, seinerzeit Referent im BMU,
führte bei seiner Vernehmung aus, dass „die Erkundung
des Salzstocks Gorleben […] ein sehr kostspieliger Vor-
gang [ist], und der Hauptkostenträger sind die EVU; ich
glaube zu über 90 Prozent. Und insoweit bestand natür-
lich ein hohes Interesse seitens der EVU, nur die Kosten
zu tragen, die für die Erkundung des Salzstocks Gorleben
notwendig waren.“1395

Dem Zeugen Prof. Dr. Alexander Kaul, damals Präsident
des BfS, zufolge habe das Geld aber bei der Entscheidung
über das weitere Vorgehen bei der Erkundung „überhaupt
keine Rolle gespielt“.1396 Bedeutender seien die fehlenden
Salzrechte gewesen.1397

Der Zeuge Walter Kühne bekundete vor dem Untersu-
chungsausschuss: „Die Entscheidung, die Erkundung
dann auch fortzusetzen, trifft ausschließlich das BMU,
und die EVUs tragen das dann halt so vor. Ich unterstelle
mal, es wird dann auch in die Abwägungen im Endeffekt
eingeflossen sein: Machen wir weiter, oder machen wir
nicht weiter? Die Entscheidung, weiterzumachen, ist
dann ja wohl getroffen worden. Insoweit sind die Überle-
gungen der EVUs nicht durchschlagend gewesen, die an-
geblich Zweifel oder möglicherweise Zweifel an der
fachlichen Auffassung gehegt haben, dass wir die Erkun-
dung auch ohne die privaten Salzrechte fortsetzen kön-
nen.“1398 Weiterhin führte er aus: „Also wir wollen auch
demonstrieren, wir suchen konsequent nach einem Endla-
ger für radioaktive Abfälle, für hochradioaktive Abfälle,
und da macht es keinen Sinn, eine egal wie lange Zeit
diese Erkundungsarbeiten zu unterbrechen. Deswegen ist
diese Entscheidung damals getroffen worden. […] Aber
unsere Entscheidung war halt: Die Erkundung von Gorle-
ben muss fortgesetzt werden, egal ob das von den EVUs
jetzt irgendwie als finanziell besonders nachteilig angese-
hen wurde oder nicht.“1399

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1393 Protokoll Nr. 90, S. 75 und S. 101.
1394 Protokoll Nr. 74, S. 20.
1395 Protokoll Nr. 68, S. 10.
1396 Protokoll Nr. 86, S. 52.
1397 Protokoll Nr. 86, S. 52.
1398

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Protokoll Nr. 68, S. 15.
1399 Protokoll Nr. 68, S. 25. 1
Drucksache 17/13700

diesem Sinne bekundete auch der Zeuge Gerald
ennenhöfer bei seiner Vernehmung: „Ich glaube nicht,
ss es eine einzige Maßnahme gibt im Endlagerbereich
keine einzige –, die in irgendeiner Weise EVU-gesteu-
t geworden wäre. Dass wir uns mit ihnen auseinander-
setzt, auch verständigt haben, das gehört dazu, denn
ir haben fremder Leute Geld verwaltet, und es ging um
re Anlagen und in Wahrheit ja auch um die Verursa-
erverantwortung der EVU […].“1400 Es habe keinen
eal“ gegeben, sondern den „Versuch, eine gemeinsame

osition für die Konsensgespräche zu erreichen“.1401 Wei-
r erklärte der Zeuge, dass „die Beschränkung auf das
ordostfeld in der ersten Stufe“ seinerzeit als „Mittel der
ahl“ durch das BMU „verkauft“ worden sei „Richtung

VU als ‚Nun beruhigt euch, wir machen es ja gar nicht
wild‘ und ich denke mal, wir haben es auch als Signal
ichtung Niedersachsen, Richtung Schröder verstanden:
ir gucken jetzt erst mal im Nordostfeld.“ In Bezug auf
e EVU führte er aus: „Und wir haben ihnen dann ge-
gt: Was wollt ihr denn? Ein Stück weit können wir euch
ch sogar beruhigen. Wir haben ja etwas getan, was
ch vielleicht hilft. Das eine hat nicht das andere ausge-
st, aber das eine war hilfreich bei der anderen Diskus-
on, also eine – nennen wir das dann mal am Ende so –
in-win-Situation.“1402 An anderer Stelle bekundete er:
nd wir haben den EVU gesagt […] Wir bemühen uns,

e Kosten zu optimieren, und ihr hört mit der Klagerei
gen einzelne Kostenpositionen auf. – Ich glaube nicht,
ss das ein schmutziger Deal war, sondern eine sehr be-
chtigte Bereinigung der Situation. Wir wollten nicht
eiter von denen verklagt werden.“1403 Von einer „Bil-
glösung“, führte der Zeuge auf eine entsprechende
rage hin weiter aus, „war überhaupt nie die Rede. Die
ede war davon, dass wir eine dem zu erwartenden Ab-
llvolumen entsprechende, angemessene Lösung finden.

] Wir haben des Weiteren gesagt: Es kann auch ein
] sicherheitstechnischer Vorteil [sein], wenn wir das

üdwestfeld nicht verritzen.“1404

ntsprechend bekundete Bundeskanzlerin Dr. Angela
erkel, seinerzeit Bundesumweltministerin, vor dem Un-
rsuchungsausschuss, dass „[d]ie Kosten der Erkundung

] für mich zu keinem Zeitpunkt irgendeine Rolle ge-
ielt [haben], die tragend war für die Entscheidung. Ich
nnte nicht verhindern, dass die EVU die Frage der Kos-

n aufgeworfen haben, aber als Umweltministerin war
eine Entscheidungsgrundlage eine andere.“1405 Die Ent-
heidung zur Änderung der Vorgehensweise bei der Er-
ndung des Salzstocks sei ein „langer, wohldurchdach-

r Prozess“ gewesen, bei dem „die Interessen der EVU
ne untergeordnete Rolle gespielt haben“.1406 Der Ge-
nke einer „Billiglösung“ habe für sie nie im Raum ge-

anden.1407

0 Protokoll Nr. 90, S. 71.
1 Protokoll Nr. 90, S. 78.
2 Protokoll Nr. 90, S. 15 und S. 52.
3 Protokoll Nr. 90, S. 69 f.
4 Protokoll Nr. 90, S. 55.
5 Protokoll Nr. 92, S. 45.
6
Protokoll Nr. 92, S. 32.

407 Protokoll Nr. 92, S. 20.

Drucksache 17/13700 – 212 –

e) Ergebnis
In einer Vorlage des BMU vom 5. Februar 1997 an die
seinerzeitige Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel
zur „Fortschreibung des Entsorgungskonzeptes – Erkun-
dung Gorleben“ wurde bezugnehmend auf eine im Nach-
gang zum Schreiben des Präsidenten des BfS Prof.
Dr. Alexander Kaul vom 7. Januar 1997 geäußerte Bitte
der Ministerin um detailliertere Information ausgeführt,
dass das nun übermittelte Schreiben von Prof. Dr. Bruno
Thomauske vom 23. Januar 1997 die Vorstellungen des
BfS zur weiteren Vorgehensweise der Erkundung Gorle-
bens konkretisiere. „Insbesondere hebt BfS erneut hervor,
daß eine Eignungsaussage für den gesamten Salzstock auf
Grund der Erkundung allein des nordöstlichen Salzstock-
teils möglich erscheint. Für den Fall jedoch, daß im Nord-
osten des Salzstocks geeignete zusammenhängende Salz-
partien angetroffen werden, die vom Volumen jedoch
nicht hinreichend sind zur Endlagerung sämtlicher radio-
aktiver Abfälle, ist die Erkundung des südwestlichen
Teils für die Aufsuchung der noch zusätzlich erforderli-
chen geeigneten Steinsalzpartien und für die Führung der
Sicherheitsnachweise erforderlich. Zusammenfassend
schlägt BfS in Abstimmung mit BGR und DBE vor, daß
die untertägige Erkundung sich zunächst auf den nordöst-
lichen Teil des Salzstockes beschränken sollte; auf der
Grundlage der vorliegenden Salzrechte ist diese Erkun-
dung möglich. Dieser Auffassung stimmt das Fachreferat
zu.“1408

Von der Ministerin Dr. Angela Merkel wurde handschrift-
lich auf der Vorlage vermerkt: „Ich finde das alles sehr
vage, was ist die neue Erkenntnis und wie soll Eignungs-
aussage für Gesamtsalzstock anhand von Nord-Ost-Teil
aussehen?“1409

In der daraufhin erstellten weiteren Ministervorlage vom
26. Februar 1997 wurden bezugnehmend auf diese Bitte
um ergänzende Stellungnahme die „Neue Erkenntnis“,
der „Inhalt der Eignungsaussage für den Nordost-Teil“
und die „Übertragbarkeit auf den Südwest-Teil und Eig-
nungssage für den gesamten Salzstock“ dargestellt. Unter
der Überschrift „Neue Erkenntnis“ wurde ausgeführt,
dass aus heutiger Sicht sich verfestigt habe bzw. davon
auszugehen sei, „daß

– die Abfallmenge insgesamt etwa um den Faktor 2 re-
duziert wird,

– die Notwendigkeit, ein Endlager Gorleben rasch in
Betrieb zu nehmen, nicht mehr gegeben ist,

– die zur Erkundung des gesamten Salzstocks erforderli-
chen Salzrechte nur zum Teil in der Hand des Bundes
sind, insbesondere mit der Folge, daß durch den ‚Salz-
recht-Riegel‘ des Grafen von Bernstorff die Erkun-
dung des südwestlichen Teils derzeit nicht erfolgen
kann.“

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1.
1408 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 5. Februar

1997, MAT A 116, Bd. 2, pag. 134047 f.
1409 Handschriftlicher Vermerk auf der Ministervorlage von
Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 5. Februar 1997, MAT A 116,
Bd. 2, pag. 134047.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

um „Inhalt der Eignungsaussage für den Nordost-Teil“
urde dargestellt, dass auf der Grundlage der Erkun-
ngsergebnisse geschlossen werde,

ob es hinreichend große, ungestörte, zusammenhän-
gende für die Einlagerung der radioaktiven Abfälle,
insbesondere der hochradioaktiven, geeignete Stein-
salzpartien gibt (also die Schutzziele eingehalten wer-
den können)

ob in diese Steinsalzpartien sämtliche radioaktiven
Abfälle eingelagert werden können (also ob genug
Platz für die Abfälle vorliegt)

nter der Überschrift „Übertragbarkeit auf den Südwest-
eil und Eignungsaussage für den gesamten Salzstock“
urde ausgeführt, dass die Geowissenschaftler der Auf-
ssung seien, „daß sich die Erkundungsergebnisse aus
r alleinigen Erkundung des nordöstlichen Teils übertra-
n lassen, z. B.:

geologischer Baustil

Kennwerte der verschiedenen Schichten

geotechnischer Parameter und Stoffgesetze sowie
standortunabhängig

die Machbarkeit geotechnischer Barrieren.

on daher kann gefolgert werden:

Sollten im nordöstlichen Teil geeignete Steinsalzpar-
tien nicht angetroffen werden, sind diese im Südwes-
ten ebenfalls nicht zu erwarten.

Sollten im nordöstlichen Teil geeignete Steinsalzpar-
tien gefunden werden, so ist dies auch für den süd-
westlichen Teil zu erwarten.

ür den Fall, daß die im Nordosten des Salzstocks ange-
offenen geeigneten Salzpartien vom Volumen der end-
lagernden Abfälle her nicht hinreichend sind, ist die
ufsuchung der für eine Endlagerung aller radioaktiven
bfälle noch erforderlichen geeigneten Steinsalzpartien
twendig. Andernfalls könnte nur ein Teil der zur Einla-
rung anstehenden Abfälle im Nordost-Teil endgelagert
erden.

it einer Eignungsaussage zu dem Nordost-Teil des Salz-
ocks und ggf. mit den oben beschriebenen Aussagen
m Südwest-Teil liegt eine im Sinne der Endlagerung ra-
oaktiver Abfälle Aussage zur Gesamteignung des Salz-
ockes vor. Da nicht vorhergesehen werden kann, welche
inzelfragen noch bis 2005 oder in einem anschließenden
enehmigungsverfahren (Planfeststellung) noch gestellt
erden bzw. sich aufgrund der Befunde stellen, kann
cht ausgeschlossen werden, daß im Einzelfall weitere
ntersuchungen notwendig sind.“

eiter hieß es in der Vorlage: „Zusammengefaßt halte ich
her fest:

Die derzeitige Erkundung allein des nordöstlichen
Teils ist vor dem Hintergrund der derzeitigen Lage-

beurteilung zweckmäßig.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213 –

2. Die geologische Beschaffenheit des gesamten Salz-
stocks läßt erwarten, daß die durch die Erkundung
des Nordost-Teils gewonnenen Erkenntnisse auf den
Südwest-Teil übertragen werden können. Sofern im
Nordost-Teil für die Endlagerung geeignete Salzpar-
tien gefunden werden, ist davon auszugehen, daß sol-
che auch im Südwest-Teil vorliegen. Für den Fall,
daß – zum Beispiel bei weiterer friedlicher Nutzung
der Kernenergie und unerwartet höherem Anfall von
radioaktiven Abfällen – das im Nordosten verfügbare
Einlagerungsvolumen zur Beseitigung der angefalle-
nen Abfälle nicht ausreichen sollte, ist zu erwarten,
daß solche im Südwest-Teil vorliegen werden, so daß
davon ausgegangen werden kann, daß bei Nutzung
des gesamten Salzstocks alle praktisch denkbaren
deutschen Abfallmengen im Endlager Gorleben end-
gelagert werden können.“1410

Der Zeuge Gerald Hennenhöfer, seinerzeit Leiter der Ab-
teilung RS „Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen,
Strahlenschutz, nukleare Ver- und Entsorgung“ im BMU,
bekundete bei seiner Vernehmung, dass es immer wieder
Schriftwechsel zur Frage des weiteren Vorgehens gege-
ben habe und ihm schließlich in einer Sitzung vorgeschla-
gen worden sei, „doch so zu verfahren, dass man sozusa-
gen konsekutiv vorgeht und nicht simultan: erster Schritt,
zweiter Schritt. […] und dem habe ich dann zugestimmt.“
An eine direkte Involvierung der Bundesministerin oder
des Staatssekretärs könne er sich nicht erinnern. „Das war
ein langer Diskussionsprozess, der schließlich in der ei-
nen Sitzung, die ich geleitet habe, seinen Abschluss ge-
funden hat.“1411

Am 17. Februar 1997 gab das BfS eine Pressemitteilung
heraus, in der es unter der Überschrift „Gorleben wird
weiter zügig erkundet!“ hieß:

„Die weitere Erkundung des Salzstocks Gorleben auf
seine Eignung als Endlager für radioaktive Abfälle ist
nicht gefährdet. Das Oberbergamt Clausthal-Zeller-
feld hat mit seiner Entscheidung vom 14. Januar
1997 [gemeint ist die Erlaubnis zum Aufsuchen von
bergfreiem Salz1412, Anm. d. Verf. ] dem BfS für
weite Bereiche des Salzstocks Gorleben die Aufsu-
chung zu gewerblichen Zwecken erlaubt.

Damit verfügt das BfS über die für die Erkundung er-
forderlichen Berechtigungen. Die derzeitigen Erkun-
dungsmaßnahmen werden sich auf den Nordostbe-
reich des Salzstocks Gorleben erstrecken; dies trägt
dem gegenwärtigen Abfallmengengerüst Rechnung.
Der Nordostbereich umfaßt mehr als die Hälfte des
Salzstocks, ausgehend von den Schächten bis hin zur
Elbe.

Im Rahmen der untertägigen Erkundung im Nordost-
bereich werden zwei Strecken vorangetrieben und
durch Querschläge verbunden. Von den Strecken und

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1410 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 26. Februar
1997, MAT A 116, Bd. 2, pag. 134037 ff.

1411

141

141

141
Protokoll Nr. 90, S. 11 f.
1412 Vgl. oben Zweiter Teil, Kapitel D. III. 1.
Drucksache 17/13700

Querschlägen aus werden die Erkundungsbereiche
auch unter Anwendung zerstörungsfreier Methoden
untersucht. Dadurch können voraussichtlich die er-
forderlichen Einlagerungsvolumina nachgewiesen
werden.

Die Erkundungsergebnisse im Nordostteil lassen
auch Rückschlüsse über die grundsätzliche Eignung
des Südwestteils zu. Für den Fall, daß geeignete
Steinsalzpartien im Nordostteil nicht in ausreichen-
dem Umfang angetroffen werden, wird das BfS zu-
sätzlich den südwestlichen Teil des Salzstocks in die
Erkundung mit einbeziehen und die hierfür noch er-
forderlichen Salzrechte beschaffen.“1413

nter Bezugnahme auf diese Pressemitteilung bat das
berbergamt Clausthal-Zellerfeld um eine Erläuterung
r geplanten Vorgehensweise bei der untertägigen Er-
ndung des Salzstocks Gorleben. Hierzu teilte das BfS
m Oberbergamt mit Antwortschreiben vom 17. April
97 nach Abstimmung mit dem BMU mit:

ie bisherige Planung sah die zeitlich parallele Erkun-
ng der nordöstlich und südwestlich der Schächte gele-
nen Teile des Salzstocks vor. Hiervon wird aus Grün-
n der Zweckmäßigkeit abgesehen. Stattdessen ist
rgesehen, die untertägige Erkundung vorerst auf den
rdöstlichen Teil des Salzstocks zu beschränken. Erst
ch Abschluss der Erkundung im Nordosten sollen die

rkundungsmaßnahmen Richtung Südwesten – soweit er-
rderlich – fortgeführt werden. An der Absicht des Bun-
s, den Salzstock Gorleben auf seine Eignung als Endla-
r für radioaktive Abfälle zügig zu erkunden, ändert sich
durch jedoch nichts.

it der Erkundung im nordöstlichen Teil soll festgestellt
erden, in welchem Umfang dort hinreichend große, zu-
mmenhängende Steinsalzpartien vorhanden sind, die
r Endlagerung insbesondere hochradioaktiver Abfälle
eignet sind.“1414

arüber hinaus wurde diese Vorgehensweise in die Er-
ndungsplanung mit aufgenommen.1415

er Zeuge Henning Rösel, damals Vizepräsident des BfS,
hrte bei seiner Vernehmung vor dem Ausschuss aus:
er zugelassene Rahmenbetriebsplan 1982 hat sich in
m dort beschriebenen Konzept bis heute eigentlich
cht verändert. Geändert hat sich dann später die Vorge-
nsweise. Wir sind also vom parallelen Ansatz, in beide

ichtungen gleichzeitig zu erkunden, abgegangen, und
nd dann nach Nordosten gegangen. […] Im Ergebnis
ge ich also: Das Konzept 82 hat sich nicht geändert. Die
orgehensweise hat sich geändert. Das Konzept hat sich
s heute nicht geändert. Das gilt auch zum Beispiel für
e Phase des Moratoriums. Wir haben auch in dem Be-

3 Pressemitteilung des BfS vom 17. Februar 1997, MAT A 83, Bd. 6,
pag. 419.

4 Schreiben des BfS an das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld vom
17. April 1997, MAT A 136/1, Bd. 19, pag. 044357.

5 Entwurf eines Sachstandsberichts zum Erkundungsbergwerk Gorle-

ben vom 19. Januar 1998 aus dem BMU, MAT E 7, Bd. 30,
pag. 423 ff. (427, 430).

Drucksache 17/13700 – 214 –

triebsplan deutlich gemacht, dass wir die optionale Er-
kundung nach Südwesten aufrechterhalten. Wir haben sie
zu keinem Zeitpunkt aufgegeben. Und wir sind auch zu
keinem Zeitpunkt zum Beispiel von Bundesminister
Trittin oder Bundesminister Gabriel darauf hingewiesen
worden, dass es sich hier um eine Änderung des Vorha-
bens handelt, sondern die Vorgehensweise, die wir ge-
wählt haben, hat bis heute Bestand und ist auch rechtlich
nie beanstandet worden und ist auch jeweils von der zu-
ständigen Bergbehörde zugelassen worden.“1416

Prof. Dr. Bruno Thomauske, BfS, zeigte bei seiner Ver-
nehmung ergänzend auf: „Insofern hat es an der Stelle nie
eine Veränderung des Grundkonzeptes gegeben, sondern
nur innerhalb des Grundkonzeptes gibt es eine Reihe von
Zweckmäßigkeitsfragen, die sich stellen, die aber das
Konzept der Erkundung als solches nicht berühren.“1417

In diesem Sinne äußerte auch Prof. Dr. Alexander Kaul,
damals Präsident des BfS, als Zeuge vor dem Ausschuss:
„Es ist also keine grundsätzliche Änderung des Konzep-
tes, sondern es ist eine Adaptation der Erkundung an die
Realität, und die Realität […] ist eben gegeben im We-
sentlichen durch die nicht alle verfügbaren und wün-
schenswerten Salzrechte und zum anderen durch die Er-
gebnisse während der Erkundung, nämlich die, dass
Formationen angefahren wurden, die eben nicht für die
Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle
unter dem Aspekt der damit verbundenen Sicherheit ge-
eignet sind.“1418

Ähnlich bekundete es der Zeuge Walter Kühne, damals
Referent im BMU: „Die Konzeptänderung bestand darin,
dass man bei der ersten Zulassung des Rahmenbetriebs-
plans eine Erkundung immer abwechselnd vorgesehen
hatte: Also der erste Erkundungsbereich liegt dann im
östlichen Teil, der zweite im südwestlichen, der dritte
wieder im nordöstlichen Teil, der vierte im südwestli-
chen. Das hatte man […] sich fachlich so überlegt. Das
war aber nicht zwingend, weil wir ja im Endeffekt nicht
aufgegeben hatten, den gesamten Salzstock zu erkunden.
Nur die Reihenfolge der Erkundungsbereiche wurde ge-
ändert.“1419

Auch der Zeuge Dr. Manfred Bloser, seinerzeit zuständi-
ger Referatsleiter im BMU, führte in seiner Vernehmung
aus: „Es ist eine Frage, was man unter Konzept und unter
einer Konzeptänderung versteht. Aus meiner Sicht war es
keine Konzeptänderung. Das Konzept bestand ja darin,
den Salzstock Gorleben zu untersuchen und festzustellen:
Ist er geeignet, oder ist er nicht geeignet? Und an diesem
Konzept hat sich nichts geändert. Die Maßnahme, um
dieses Konzept umzusetzen, waren die Erkundungsmaß-
nahmen, und diese Erkundungsmaßnahmen waren natür-
lich jeweils immer den Gegebenheiten anzupassen, auch
natürlich den rechtlichen Verhältnissen, was die Salz-
rechte anbetraf. Das waren Änderungen.“1420

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1416 Protokoll Nr. 60, S. 3 f.
1417 Protokoll Nr. 62, S. 18.
1418 Protokoll Nr. 86, S. 23.
1419

142

142
Protokoll Nr. 68, S. 6.
1420 Protokoll Nr. 72, S. 45. 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

er Zeuge Gerald Hennenhöfer, von 1994 bis 1998 Leiter
r Abteilung RS „Sicherheit kerntechnischer Einrichtun-
n, Strahlenschutz, nukleare Ver- und Entsorgung“ des

MU, bestätigte auf Frage 25 des Untersuchungsauftrags
treffend Änderungen am ursprünglichen Erkundungs-
nzept angesprochen, dass dieses „überhaupt nicht“ ver-
dert worden sei. Er habe sich schon beim Lesen des Be-
eisbeschlusses gefragt, was denn gewesen wäre, wenn es
ne Veränderung wäre. „Ich verstehe die Frage als solche
cht. Wir haben einen Salzstock, und wir haben einen
ahmenbetriebsplan. Wir wissen: Diesen Salzstock wol-
n wir erkunden, und natürlich nur – Grundsatz der Hohl-
umvermeidung – in dem Umfang, in dem wir ihn brau-
en. Als ich meinen Dienst angetreten habe, haben wir
] viermal so viel Volumen unterstellt, wie wir wirklich

auchten. Also haben wir gesagt: Wir reduzieren jetzt un-
r Vorgehen in der Hoffnung, dass wir im Nordostfeld be-
its ausreichenden Raum finden, und wenn der nicht
icht, dann gehen wir ins Südwestfeld. Ich weiß […]
cht, was daran eine Konzeptänderung sein soll. Es ist
ne Volumenreduzierung. Es ist eine zeitliche Priorisie-
ng, und ich wüsste nicht, was daran schlimm sein
nnte.“1421

usammenfassend stellte der Zeuge Gerald Hennenhöfer
Ausschuss fest, „dass die laufende Erkundung in Gor-

ben in den Jahren 1994 bis 1998 im Sinne der Verant-
ortung für nachfolgende Generationen mit dem Ziel
rangetrieben wurde, die Eignungsprüfung für den Salz-

ock zu ermöglichen. Sie erfolgte auf der Grundlage der
ch heute noch geltenden Rechtslage und dem Stand der

ndlagerwissenschaft. Vorfestlegungen gab es dafür
enso wenig wie fachliche Gründe, die Arbeiten einzu-

ellen. Mit der Einführung der Enteignungsbestimmun-
n in das Atomgesetz haben wir dafür gesorgt, dass die

rkundung in jedem Fall erforderlichen Umfang durchge-
hrt werden konnte. Bislang ist die Erklärung der Bun-
sregierung vom 11. Juni 2001 die letzte Aussage zu
orleben. Darin wird – Sie wissen das – festgestellt – ich
tiere –, „dass die bisher gewonnenen geologischen Be-
nde einer Eignungshöffigkeit des Salzstocks“ zwar
icht entgegenstehen“. Für mich ist diese Erklärung mit
r Unterschrift der Herren Schröder, Müller und Trittin
r maßgebliche Beleg dafür, dass wir im Bundesumwelt-
inisterium sachorientiert und verantwortlich gehandelt
ben. Einen Konsens haben wir allerdings damals zu
einem großen Bedauern nicht erreicht. Dafür war die
eit wohl noch nicht reif.“1422

. Fortschreibung des Entsorgungs-
konzeptes

ie aufgezeigt war seit Ende der 70er Jahre vorgesehen,
le Arten von radioaktiven Abfällen, schwach-, mittel-,
d hochradioaktive, in einem einzigen Endlager einzula-
rn („Ein-Endlager-Konzept“); bei Nachweis der Eig-
ng war hierfür der Salzstock Gorleben vorgesehen.1423

1 Protokoll Nr. 90, S. 41.
2
Protokoll Nr. 90, S. 7.

423 Vgl. oben Zweiter Teil, Kapitel D. I. 1. b).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215 –

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990
war die Zuständigkeit für das in der ehemaligen DDR in
den 80er Jahren zur Entsorgung schwach- und mittelra-
dioaktiver Abfälle in Betrieb genommene „Endlager für
radioaktive Abfälle Morsleben“ (ERAM) auf das BfS als
Betreiber übergegangen.

Daneben rückte in der zweiten Hälfte der 90er Jahre, wie
insbesondere im Zusammenhang mit den Ministergesprä-
chen mit den EVU-Vorständen sowie den vor- und nach-
bereitenden Besprechungen in der Zeit vom 11. Juni 1996
bis zum 13. Januar 1997 dargestellt, zunehmend insbe-
sondere der „Schacht Konrad“ als Standort für ein mögli-
ches Endlager in den Blickpunkt der Überlegungen.1424

Wie in diesem Zusammenhang aufgezeigt hatte der Präsi-
dent des BfS Prof. Dr. Alexander Kaul zur Vorbereitung
des Ministergesprächs am 13. Januar 1997 am 7. Januar
1997 ein Schreiben an Bundesumweltministerin
Dr. Angela Merkel gesandt, dessen Gegenstand in einem
ersten Abschnitt das Vorgehen bei der Erkundung des
Salzstocks Gorleben sowie die Inbetriebnahme des
Schachtes Konrad waren.

In einem zweiten Abschnitt dieses Schreibens zeigte Prof.
Dr. Alexander Kaul unter der Überschrift „Entsorgungs-
konzept“ auf, dass als „wesentliche Handlungsalternati-
ven in der Fortschreibung des Entsorgungskonzeptes ver-
bleiben

– das Ein-Endlager-Konzept und

– das Konzept ‚Mindestens ein Endlager zu jedem Zeit-
punkt‘“.

Das Ein-Endlager-Konzept, so führte Prof. Dr. Alexander
Kaul aus, bedeute, dass zunächst das Endlager für
[schwach- und mittel-]radioaktive Abfälle Morsleben
(ERAM) bis zum Juni des Jahres 2000 weiterbetrieben
werde; danach würden die Abfälle solange zwischengela-
gert, „bis ein Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle
zur Verfügung steht“.1425 Diese Vorgehensweise führe
dazu, dass „über etwa 2 Jahrzehnte in Deutschland kein
Endlager zur Aufnahme der radioaktiven Abfälle zur Ver-
fügung steht. Gleichzeitig würde der Druck auf das Ge-
nehmigungsverfahren Gorleben terminlich und hinsicht-
lich der Bewertung der Eignungshöffigkeit erhöht. […]
Bei diesem Konzept kann das Endlager Gorleben nicht
mehr bedarfsgerecht für wärmeentwickelnde Abfälle er-
richtet werden, sondern muß zum frühestmöglichen Zeit-
punkt errichtet werden.“

Nach dem Konzept „Mindestens ein Endlager zu jedem
Zeitpunkt“ würde im Juni des Jahres 2000 ein Übergang
vom Endlager Morsleben auf das Endlager Konrad statt-
finden. Sobald der Eignungsnachweis für das Endlager
Gorleben geführt sei, könne entschieden werden, wann
das Endlager Gorleben realisiert werden solle. „Dabei ist
vorstellbar, im Endlager Gorleben in einem begrenzten

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1424 Vgl. oben Zweiter Teil, Kapitel D. III. 3. a).
1425 Schreiben von Prof. Dr. Alexander Kaul, BfS, an BM’in Dr. Merkel

142

142
vom 7. Januar 1997, MAT E 11, Bd. 13, pag. 282 ff. (284), Doku-
ment Nr. 30. 1
Drucksache 17/13700

eitraum ausschließlich die wärmeentwickelnden Abfälle
entsorgen oder aber Gorleben als Endlager für alle Ar-
n radioaktiver Abfälle zu betreiben.“ Da diese Frage
ch frühestens im Jahre 2030 stelle, bestehe die Möglich-
it, in Gorleben standortbezogen die Endlagerbarkeit der
chradioaktiven Abfälle einschließlich der Machbarkeit
r geotechnischen Barrieren, wie Dämme und Bohrloch-
rschlüsse, nachzuweisen. „Der Vorteil einer solchen

orgehensweise ist, daß zu jedem Zeitpunkt ein Endlager
r Aufnahme der vernachlässigbar wärmeentwickelnden
bfälle vorhanden ist. Ein Endlager für hochradioaktive
bfälle kann ohne Zeitdruck erkundet und bedarfsorien-
ert bereitgestellt werden. Diese Vorgehensweise ist auch
ter Kostengesichtspunkten vorteilhaft.“ Abschließend
elt Prof. Dr. Alexander Kaul fest: „Aus diesen Gründen
n ich mit BGR und DBE der Auffassung, daß diese Va-
ante [„Mindestens ein Endlager zu jedem Zeitpunkt“,
nm. d. Verf. ] unter fachlichen und kostenmäßigen
esichtspunkten zweckmäßig und geeignet ist, die Ent-
rgungsfrage gemäß dem gesetzlichen Auftrag zu lö-
n.“1426

hnlich war wenige Tage zuvor in einer Ministervorlage
s BMU vom 12. Dezember 1996 unter dem Betreff
berlegungen zur Fortschreibung des Entsorgungskon-

ptes“ vorgeschlagen worden, das „Ein-Endlager-Kon-
pt“ zu befristen und um die Hilfszielsetzung „Ein End-
ger zu jedem Zeitpunkt“ zu ergänzen. Gemäß diesem
orschlag werde über die Inbetriebnahme von Konrad bis
einem bestimmten Zeitpunkt, erforderlichenfalls unab-
ngig vom Vorliegen der Eignungsaussage zu Gorleben,
tschieden. Zudem beinhalte dieser Vorschlag eine „zeit-
d bedarfsgerechte Anpassung Gorlebens“.1427

undeskanzlerin Dr. Angela Merkel, von 1994 bis 1998
undesumweltministerin, bekundete hierzu vor dem Aus-
huss: „Es gab eine Fortschreibung […] des Endlager-
nzepts.“ Man habe gesehen, dass eine Aussage über die

ignung oder Nichteignung bezüglich des Standortes
orleben frühestens 2005, eventuell auch sehr viel später,
rliegen werde; gleichzeitig sei mit einem Planfeststel-
ngsbeschluss für das Endlager Konrad schon für Ende
r 90er Jahre gerechnet worden. „Das heißt, man hat
nn gesagt: ‚Wir brauchen zu jedem Zeitpunkt ein End-
ger, und wir können es nicht verantworten, nur auf ein
nziges zu setzen‘, weil man eben erkannt hat, dass die
ark wärmeentwickelnden Abfälle vor 2030 gar nicht ein
ndlager brauchten, und hat dann verantwortungsvoller-
eise sich für, ich glaube, man hat das dann genannt: ,ein
ndlager zu jedem Zeitpunkt‘, entschieden.“ Die Basis
i das von Bund und Ländern im Jahre 1979 beschlos-
ne Entsorgungskonzept gewesen.1428

as Endlagerkonzept für den Standort Gorleben wurde,
ie der Zeuge Henning Rösel, von 1990 bis 2008 Vize-

6 Schreiben von Prof. Dr. Alexander Kaul, BfS, an BM’in Dr. Merkel
vom 7. Januar 1997, MAT E 11, Bd. 13, pag. 282 ff. (284 f.),
Dokument Nr. 30.

7 Ministervorlage aus dem BMU vom 12. Dezember 1996,

MAT A 221, Bd. 5, pag. 478021 ff.

428 Protokoll Nr. 92, S. 15.

Drucksache 17/13700 – 216 –

präsident des BfS, bekundete, nicht geändert. Das Endla-
gerkonzept, so führte der Zeuge aus, habe im Prinzip vor-
gesehen „die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in
Pollux-Behältern in Strecken und die Prüfung einer Bohr-
lochlagerung von HAW-Kokillen in Bohrlöchern […]
und es sah vor die Endlagerung von nichtwärmeentwi-
ckelnden Abfällen in Kammern.“ Das Prinzip „ein Endla-
ger für alle radioaktiven Abfälle“ oder das Prinzip „Gor-
leben als Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle“
existiere noch und Änderungen an dem Konzept der End-
lagerung würden erst dann vorgenommen werden, „wenn
man zum Beispiel weiß, ob und inwieweit man bei der
Bohrlochlagerung bleiben will oder ob man die Bohrloch-
lagerung aufgibt und sagt: Auch die HAW-Kokillen wer-
den in Behältern und Strecken gelagert.“ Weiter führte
der Zeuge aus, das Endlagerkonzept sei nicht wesentlich
bestimmend für die Vorgehensweise bei der untertägigen
Erkundung; die Zahlen des Endlagers seien erst zu einem
späteren Zeitpunkt erforderlich, wenn die Sicherheits-
nachweise geführt werden sollen. „Dann muss man wis-
sen, wo kommt was hin und wie verhält sich Salz unter
Wärmeeinfluss und und und.“1429

IV. BGR-Studien zu anderen salinaren und
nichtsalinaren Formationen sowie Presse-
mitteilung des BMU vom 28. August 1995

In den 90er Jahren hat die BGR zwei Studien zum Thema
„Endlagerung stark wärmeentwickelnder radioaktiver
Abfälle in tiefen geologischen Formationen Deutsch-
lands“ veröffentlicht.

Im Zusammenhang mit diesen beiden Studien hat sich der
Ausschuss auch mit einer Pressemitteilung befasst, die
am 28. August 1995 vom BMU mit Bezug zu den ge-
nannten Studien herausgegeben worden ist.

1. BGR-Studien zu salinaren und
nichtsalinaren Formationen

Die erste vom BMFT 1991 in Auftrag gegebene Studie
zur „Endlagerung stark wärmeentwickelnder radioaktiver
Abfälle in tiefen geologischen Formationen Deutsch-
lands“ befasste sich mit der „Untersuchung und Bewer-
tung von Regionen in nichtsalinaren Formationen“1430
und wurde 1994 veröffentlicht.

Gegenstand der zweiten Studie zur „Endlagerung stark
wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle in tiefen geolo-
gischen Formationen Deutschlands“, die 1992 vom BMU
in Auftrag gegeben und 1995 der Öffentlichkeit zugäng-
lich gemacht wurde, war die „Untersuchung und Bewer-
tung von Salzformationen“1431.

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1429 Protokoll Nr. 60, S. 12.
1430 BGR-Studie „Endlagerung stark wärmeentwickelnder radioaktiver

Abfälle in tiefen geologischen Formationen Deutschlands, Untersu-
chung und Bewertung von Regionen in nichtsalinaren Formatio-
nen“ von November 1994, MAT B 50.

1431 BGR-Studie „Endlagerung stark wärmeentwickelnder radioaktiver
Abfälle in tiefen geologischen Formationen Deutschlands, Untersu-

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chung und Bewertung von Salzformationen“ von August 1995,
MAT B 49.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

) Hintergrund und Ziel

den Vorworten beider vorgenannter Studien heißt es:
nbeschadet der Fortführung des Genehmigungsverfah-

ns Gorleben ist 1990 in der Koalitionsvereinbarung zur
. Legislaturperiode zwischen CDU/CSU und F.D.P.

ne Erkundung möglicher weiterer Standorte für hochak-
ve, stark wärmeentwickelnde Abfälle vorgesehen. Das
ißt, daß vorsorglich zu den bereits abgeschlossenen

orschungsarbeiten im Sedimentgestein (Konrad) und der
ch laufenden Erkundung im Salz aus Gründen der Ent-
rgungsvorsorge die vorhandenen Kenntnisse über Salz-
rmationen ergänzt und auch andere Gesteinsformatio-
n zur Vervollständigung des Kenntnisstandes über
tentielle Endlagerwirtsgesteine überprüft werden sol-

n.“1432

er erstgenannten Studie zur Untersuchung nichtsalinarer
ormationen lag dem Vorwort zufolge für die alten Bun-
sländer als Vorstudie „ein Katalog geeigneter geologi-
her Formationen (BGR 1977) und eine Aufstellung der
ristallinvorkommen vor, die von der BGR auf der Basis
blizierter Literatur und von Archivmaterial zusammen-
stellt worden waren“.1433

ie zweitgenannte Studie zur Untersuchung von Salzfor-
ationen knüpfte an die BGR-Studien „Bewertung von
alzformationen außerhalb Niedersachsens zur Errich-
ng von Endlagern“ (1982)1434, „Eignung von Salzstö-
en in Niederachsen zur Endlagerung radioaktiver Ab-
lle“ (1983)1435 und „Bewertung der Salzformationen der
undesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg,
achsen-Anhalt und Thüringen für die Errichtung von
ndlagern wärmeentwickelnder Abfälle“ (1991)1436 an.

Vorwort der Studie zur Untersuchung von Salzforma-
onen aus dem Jahr 1995 heißt es insoweit:

n den alten Bundesländern sollten die in den Studien
ewertung von Salzformationen außerhalb Niedersach-
ns zur Errichtung von Endlagern‘ […] und ‚Eignung von

alzstöcken in Niedersachsen zur Endlagerung radioakti-
r Abfälle‘ […] als interessant und weiter untersuchungs-

2 BGR-Studie „Endlagerung stark wärmeentwickelnder radioaktiver
Abfälle in tiefen geologischen Formationen Deutschlands, Untersu-
chung und Bewertung von Salzformationen“ von August 1995,
MAT B 49, S. 5, und BGR-Studie „Endlagerung stark wärmeentwi-
ckelnder radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Formationen
Deutschlands, Untersuchung und Bewertung von Regionen in
nichtsalinaren Formationen, MAT B 50, S. 8.

3 BGR-Studie „Endlagerung stark wärmeentwickelnder radioaktiver
Abfälle in tiefen geologischen Formationen Deutschlands, Untersu-
chung und Bewertung von Regionen in nichtsalinaren Formatio-
nen“ von November 1994, MAT B 50, S. 8.

4 BGR-Studie „Bewertung von Salzformationen außerhalb Nieder-
sachsens zur Errichtung von Endlagern“ vom 28. April 1982,
MAT A 109, Bd. 1, pag. 187367 ff.

5 BGR-Studie „Eignung von Salzstöcken in Niederachsen zur Endla-
gerung radioaktiver Abfälle“, Entwurf vom 19. Mai 1983,
MAT A 96, Bd. 5, pag. 105346 ff.

6 BGR-Studie „Bewertung der Salzformationen der Bundesländer
Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und
Thüringen für die Errichtung von Endlagern wärmeentwickelnder

Abfälle“ vom 21. Oktober 1991, MAT A 149, Bd. 12, Teil 3,
pag. 215 ff.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 217 –

würdig ausgewiesenen 28 Salinarstrukturen (16 Salzstö-
cke in Niedersachsen, 6 Salzstöcke in Schleswig-Holstein
und 6 Münder-Mergel-Salinare […]) auf der Basis vorhan-
denen Datenmaterials nochmals untersucht und ihre Eig-
nung als potentielle Deponiestandorte neu bewertet wer-
den. Dabei sollten die Erkenntnisse aus den o. a. Studien
aus den Jahren 1982 und 1983 berücksichtigt werden, so-
wie alle seit 1983 neu hinzugewonnenen Basiserkennt-
nisse (Seismik, Bohrungen) durch Aktivitäten der
deutschen Erdölindustrie sowie alle Ergebnisse des Geo-
tektonischen Atlas von NW-Deutschland 1:100 000).

In den neuen Bundesländern sollten die 1991 […] mit der
Studie […] ‚Bewertung der Salzformationen der Bundes-
länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sach-
sen-Anhalt und Thüringen für die Errichtung von Endla-
gern wärmeentwickelnder Abfälle‘ […] begonnenen
Arbeiten […] fortgesetzt werden.“1437

Der Zeuge Dr. Manfred Bloser, seinerzeit Leiter des Refe-
rates RS III 6 „Sicherung und Endlagerung radioaktiver
Stoffe“ im BMU, äußerte zum Hintergrund, insbesondere
der beiden BGR-Studien von 1994 und 1995, dass man
alternative Standorte untersuchen wollte „für den Fall,
dass Gorleben nicht geeignet sei“; es sei beschlossen wor-
den, „nicht nur Salz zu untersuchen, sondern auch andere
Formationen und nach der Wiedervereinigung […] die
DDR mit einzubeziehen“1438.

In diesem Sinne erklärte der Zeuge Prof. Dr. Michael
Langer, seinerzeit Leiter der Unterabteilung „Ingenieur-
geologie“ in der BGR, vor dem Ausschuss: „Der Anlass
war ganz klar: Nach der Wende und nach der Neuwahl
gab es einen Koalitionsbeschluss, den die Ministerien, ei-
nerseits das Umweltministerium und das Forschungsmi-
nisterium, umzusetzen hatten.“1439

Dr. Arnulf Matting, von 1989 bis 1999 Leiter der Unter-
abteilung „Nukleare Ver- und Entsorgung“ im BMU,
führte bei seiner Vernehmung ebenfalls aus, dass es „lo-
gisch und konsequent“ gewesen sei, „wenn man das, was
man in den 80ern gemacht hat, auf das Gesamtgebiet des
vereinigten Deutschland ausweitete.“1440

Der Zeuge Dr. Paul Krull, damals Referatsleiter bei der
BGR und Mitverfasser der Salzstudie von 1995, sagte bei
seiner Vernehmung aus, „dass das Umweltministerium
wusste, dass der Erkenntniszuwachs hinsichtlich der
Bohrtätigkeit und der seismischen Erkundung in der Erd-
ölindustrie sehr schnell vorwärtsgeht und dass es in die-
sen rund acht Jahren, die zwischen dieser 83/84er-Studie
lagen, inzwischen zahlreiche neue Erkenntnisse geben
würde und dass es sich lohnen würde, die Salzstrukturen
auf einen neuen Stand zu bringen. Und diesen Auftrag
hatten wir […] mit dem Ziel, Alternativen für den Fall pa-
rat zu haben, wenn es mit Gorleben Probleme geben

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1437 BGR-Studie „Endlagerung stark wärmeentwickelnder radioaktiver
Abfälle in tiefen geologischen Formationen Deutschlands, Untersu-
chung und Bewertung von Salzformationen“ von August 1995,
MAT B 49, S. 6.

1438 Protokoll Nr. 72, S. 12.
1439

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Protokoll Nr. 82, S. 3.
1440 Protokoll Nr. 74, S. 17. 1
Drucksache 17/13700

llte.“1441 „Das Ziel dieser Studie war es, für den Fall der
älle Ersatzstandorte im Schubfach zu haben, dass man
cht dann anfängt, hilflos zu suchen und – was weiß
h – zwei, drei Jahre wieder die Salzstrukturen untersu-
en muss, sondern dass die BGR, die ja als oberste

flicht hat, schnell und fachkompetent die Ressorts zu be-
ten, sofort sagen kann: Jawohl, wenn es denn sein soll,
e vier Salzstrukturen kämen als Alternative infrage. –
ur das.“1442

er Zeuge Gerald Hennenhöfer, 1994 bis 1998 Leiter der
bteilung RS „Sicherheit kerntechnischer Einrichtun-
n, Strahlenschutz, nukleare Ver- und Entsorgung“ im

MU, führte zum Hintergrund der Studien in seiner Ver-
hmung aus, dass man die „Gorleben-Diskussion auch
durch ein Stück weit auf eine sachlichere Grundlage
ingen“ wollte, „dass man mal untersucht, ob wir in
eutschland eigentlich auf diesen Salzstock angewiesen
nd, ob also unser Wohl und Wehe an diesem einen Salz-
ock hängt und ob wir – so war doch immer die Unter-
ellung – die Erkundungsergebnisse zurechtbiegen müs-
n, weil wir ja nur diesen einen Salzstock haben. Es ging
rum, zu sagen: Was sind denn die Alternativen?“1443

) Inhalt und Ergebnisse
ie aufgezeigt war es Ziel der beiden BGR-Studien aus
n Jahren 1994 und 1995, die bereits vorhandenen Daten
er Salzformationen zu ergänzen und eine mögliche

ignung anderer Gesteinsformationen zu überprüfen.1444

rundlage der Untersuchungen waren ausschließlich Li-
ratur- und Archivdaten. Felduntersuchungen vor Ort
urden nicht durchgeführt. Unabhängig von den Studien
llten die Arbeiten am Salzstock Gorleben, der selbst
cht Gegenstand der Studien war, fortgesetzt werden.1445

undeskanzlerin Dr. Angela Merkel, 1994 bis 1998 Bun-
sumweltministerin, führte vor dem Untersuchungsaus-
huss aus, dass die Arbeiten in Gorleben fortgesetzt wor-
n seien und dass daneben, als „Akt der Vorsorge“1446,
alls Gorleben eines Tages als nicht geeignet erkundet
orden wäre“ Literaturstudien über Alternativen vorlie-
n würden1447. Daneben sei das Ziel gewesen, deutlich zu
achen, dass es sich um eine ergebnisoffene Suche han-
le.1448 Für ihre Untersuchung hätte die BGR Literatur-
d Archivdaten für das gesamte Bundesgebiet verwen-
t.1449 Eine zweite reale Erkundung sei dagegen nicht ge-
ten gewesen.1450

1 Protokoll Nr. 80, S. 7.
2 Protokoll Nr. 80, S. 6.
3 Protokoll Nr. 90, S. 17.
4 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Salzformationen“

von August 1995 MAT B 49, S. 5, und BGR-Studie „Untersuchung
und Bewertung von Regionen in nichtsalinaren Formationen“ von
November 1994, MAT B 50, S. 8.

5 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Salzformationen“
von August 1995 MAT B 49, S. 5, und BGR-Studie „Untersuchung
und Bewertung von Regionen in nichtsalinaren Formationen“ von
November 1994, MAT B 50, S. 8.

6 Protokoll Nr. 92, S. 13.
7 Protokoll Nr. 92, S. 13.
8 Protokoll Nr. 92, S. 10 f., S. 13, S. 19, S. 21, S. 26 f., S. 35, S. 47
und S. 49 f.
449 Protokoll Nr. 92, S. 6.

Drucksache 17/13700 – 218 –

Die BGR-Studie von 1994 zur Endlagerung von radioak-
tiven Abfällen in nichtsalinaren Formationen wurde von
mehreren Mitarbeitern der BGR verfasst.1451 Aufgrund
der Tatsache, dass lediglich Literatur- und Archivmaterial
für die Bewertung herangezogen wurde, wurde in der
Studie ausgeführt, diese sei „als Vorstufe für eventuelle
weitere Studien zu sehen und ersetzt nicht die für eine
Standortauswahl unabdingbaren umfangreichen In-situ-
Untersuchungen.“1452 Vielmehr solle anhand von Aus-
schlusskriterien eine Vorauswahl für eventuelle weitere
Studien getroffen werden.1453 Ergebnis der Studie war,
daß „von den 28 potentiell geeigneten Kristallinvorkom-
men in Deutschland folgende Kristallinkomplexe in die
weiterführende Diskussion einzubeziehen [sind]:

– das bayerische Kristallin mit Fichtelgebirge (einge-
schränkt), dem Nördlichen Oberpfälzer Wald und dem
Saldenburg-Granit,

– den Graugneiskomplex und der Granit von Kirchberg
im Erzgebirge/Vogtländischen Schiefergebirge,

– die Granodiorite von Radeberg-Löbau, Pulsnitz und
Zawidow der Lausitzer Scholle,

– die Granodiorite Pretzsch-Prettin der Halle-Wittenber-
ger Scholle“1454

Der Zeuge Dr. Manfred Bloser führte zu der Frage, wa-
rum neben Salzformationen andere Standorte mit anderen
Wirtsgesteinen überprüft wurden, aus: „Von daher war es,
sage ich mal, die weitere Entwicklung eigentlich des
Kenntnisstandes, dass man zunächst Salz präferierte,
möglicherweise auch für alternative Standorte, dann aber
das natürlich dann erstreckte auf andere Gesteinsforma-
tionen, eben für den Fall, dass Gorleben sich als nicht ge-
eignet erweisen sollte.“1455

Die Projektleitung der BGR-Studie zur Überprüfung wei-
terer Salzformationen aus dem Jahre 1995 hatten die Geo-
logen Dr. F. Kockel und Dr. P. Krull von der BGR
inne.1456 Im Hinblick auf die Salzstrukturen in den alten
Bundesländern fand eine „Überprüfung und gegebenen-
falls Präzisierung des Kriterienkataloges für die Voraus-
wahl potentieller Endlagerstandorte in Salinar-Formatio-
nen“ statt.1457 Die in vorangegangenen Untersuchungen
als weiter untersuchungswürdig ausgewiesenen 28 Sali-
narstrukturen wurden auf der Basis vorhandenen Daten-
materials nochmals untersucht und neu bewertet unter

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ge1450 Protokoll Nr. 92, S. 13.

1451 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Regionen in
nichtsalinaren Formationen“ von November 1994, MAT B 50, S. 1.

1452 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Regionen in
nichtsalinaren Formationen“ von November 1994, MAT B 50, S. 9.

1453 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Regionen in
nichtsalinaren Formationen“ von November 1994, MAT B 50, S. 9.

1454 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Regionen in
nichtsalinaren Formationen“ von November 1994, MAT B 50,
S. 132 ff.

1455 Protokoll Nr. 72, S. 21.
1456 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Salzformationen“

von August 1995, MAT B 49, S. 6.
1457

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BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Salzformationen“
von August 1995, MAT B 49, S. 6.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

erücksichtigung der Erkenntnisse der bisherigen Stu-
en und aller neu hinzugewonnener Erkenntnisse.1458 In
n neuen Bundesländern sollte das Datenmaterial für die
der 1991 durchgeführten Studie zu Salzformationen
fgelisteten sechs eignungswürdigsten Standorte gesam-
elt und ausgewertet sowie hinsichtlich eignungsmin-
rnder Parameter weiterer genannter sechs Standorte
erprüft und konkretisiert werden.1459

Kapitel 7 zur Beurteilung der Untersuchungswürdig-
it der Salzstrukturen wurde festgehalten, dass „die Un-
rteilung der Salzstrukturen in „untersuchungswürdige“
d „nicht geeignete“ Strukturen zur Unterstützung der

uche nach Ersatzstandorten in Norddeutschland zur
ndlagerung stark wärmeentwickelnder radioaktiver Ab-
llstoffe […] sich als komplex und schwierig [erweist],
eine Vielzahl von Kriterien zu berücksichtigen ist, die

ch jedoch oft in ihrer positiven oder negativen Wertung
idersprechen. Die hier als negativ eingestuften Kriterien
deuten nicht in jedem Fall eine „Nichteignung“, son-
rn sind als eignungsmindernd oder als Untersuchungs-
fizit zu verstehen.“1460

ls Schlussfolgerung wurde in der Salzstudie von 1995
sgeführt, dass keine der untersuchten 41 Salzstrukturen
lle Anforderungen optimal erfüllt. Es muß allerdings
ch konstatiert werden, daß für die Einschätzung einzel-
r Parameter der einen oder anderen Struktur gegenwär-

g der Kenntnisstand für eine hinreichend untermauerte
orauswahl nicht ausreicht, weil die erforderlichen geolo-
schen Informationen fehlen (Bohrungen, Qualitätsseis-
ik). Ebenso wurde auf eine Wichtung der nicht-geologi-
hen Kriterien verzichtet.“1461 Als Negativkriterien
schienen das Volumen-Kriterium, das Barriere-Krite-
um und das Kriterium der „Unverritztheit“ am bedeu-
ngsvollsten.1462 Als Ergebnis wurde festgehalten: „Zieht
an in Betracht, daß der Aufbau durch Salinare des Ober-
ra und Rotliegend nicht den definierten Vorgaben
tspricht, verbleiben WADDEKATH, WAHN und

WISCHENAHN, und mit Vorbehalten GÜLZE-SUMTE.
s wird empfohlen, diese vier Strukturen in die weitere
iskussion einzubeziehen.“1463

er zu dem für die Salzstudie 1995 entwickelten Kriteri-
katalog befragte Zeuge und Mitverfasser der Studie
r. Paul Krull führte vor dem Ausschuss aus: „Sowohl in
eser Studie von 91, die, wie gesagt, so eine Schnellak-
on war, als auch dann bei der vertiefenden Studie, die
95 endete, haben wir die gleichen Kriterien zugrunde
legt, die in diesen Studien 83/84 verwendet wurden,

8 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Salzformationen“
von August 1995, MAT B 49, S. 6.

9 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Salzformationen“
von August 1995, MAT B 49, S. 6.

0 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Salzformationen“
von August 1995, MAT B 49, S. 34.

1 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Salzformationen“
von August 1995, MAT B 49, S. 42.

2 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Salzformationen“
von August 1995, MAT B 49, S. 42.

3
BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Salzformationen“
von August 1995, MAT B 49, S. 42.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 219 –

und haben sie nach unserem Ermessen ergänzt und präzi-
siert.“1464

c) Umgang mit den Ergebnissen
Die Ergebnisse beider Studien waren Gegenstand einer
Vorlage vom 19. Mai 1995 von Dr. Manfred Bloser an die
damalige Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel.1465
In seiner Vorlage vermerkte er in Bezug auf die Salzstudie,
dass eine tabellarische Darstellung der Ergebnisse aller
untersuchten Salzstöcke erfolgt sei.1466 Ein Ranking im
Sinne einer Reihung der Salzstöcke nach ihrer Geeignet-
heit zur Endlagerung radioaktiver Abfälle sei dagegen ver-
einbarungsgemäß nicht erfolgt.1467 Das gewählte Vorge-
hen sei dem Umstand geschuldet, dass auch bei den
Vorauswahlkriterien vorher kein Ranking festgelegt wor-
den sei.1468

Den Wunsch, kein Ranking vorzunehmen, hatte Dr. Arnulf
Matting, Unterabteilungsleiter im BMU, bereits in einem
internen Schreiben vom 19. Mai 1994 geäußert: „Nach
heutiger Rücksprache mit Abteilungsleiter RS bitte ich, in
den im September diesen Jahres fertigzustellenden Berich-
ten keine Reihung der betrachteten Standorte vorzuneh-
men. […] Ich habe in diesem Sinne bereits Prof.
Dr. Blümel/BGR [zuständiger Abteilungsleiter bei der
BGR, Anm. d. Verf.] unterrichtet.“1469 Dementsprechend
wurde in einem BMU-Vermerk vom 25. Mai 1994 ausge-
führt, dass „keine Reihung der betrachteten Standorte vor-
genommen werden soll“.1470 Nach telefonischer Auskunft
der BGR befände sich diese „derzeit in der Phase 3 (ran-
king) und beabsichtige […] in den im September vorzule-
genden Abschlußberichten auf die Angabe einer Reihen-
folge der geeignetesten Standorte zu verzichten“.
Allerdings beabsichtige die BGR derzeit, „die Arbeiten in-
tern gleichwohl planmäßig fortzusetzen und insofern eine
Reihenfolge – allerdings nur BGR-intern – festzule-
gen“.1471

Als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss erläuterte
Dr. Manfred Bloser, dass kein Ranking erfolgt sei, da „die
Informationsdichte zu den einzelnen Standorten natürlich
sehr unterschiedlich war. […] Von daher wäre so ein Ran-
king irreführend gewesen […].“1472

Auch der Zeuge Dr. Paul Krull, Mitverfasser der Salzstu-
die, sagte aus: „Also, […] ich […] habe nie ein Ranking
vornehmen wollen. Ich hätte das auch abgelehnt aufgrund

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1464 Protokoll Nr. 80, S. 2, 3.
1465 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 19. Mai 1995,

MAT A 136, Bd. 8, pag. 267143 ff.
1466 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 19. Mai 1995,

MAT A 136, Bd. 8, pag. 267143 ff. (267144).
1467 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 19. Mai 1995,

MAT A 136, Bd. 8, pag. 267143 ff. (267144).
1468 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 19. Mai 1995,

MAT A 136, Bd. 8, pag. 267143 ff. (267144).
1469 Schreiben von Dr. Arnulf Matting, BMU, vom 19. Mai 1994,

MAT A 126/1, Bd. 8, pag. 265283.
1470 BMU-Vermerk vom 25. Mai 1994, MAT A 126/1, Bd. 8,

pag. 265284 ff. (265284).
1471 BMU-Vermerk vom 25. Mai 1994, MAT A 126/1, Bd. 8,

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pag. 265284 ff. (265285).
1472 Protokoll Nr. 72, S. 14.
Drucksache 17/13700

r doch sehr unbefriedigenden Datenlage, unbefriedi-
nd im Hinblick darauf, was ein Ranking gerechtfertigt
tte.“1473 Zu dem BGR-internen Ranking bekundete er:
ch bin da nicht einbezogen gewesen. Ich kann nicht sa-
n, ob Herr Blümel das veranlasst hat in seiner Abtei-
ng aufgrund dieses Berichts.“1474

emgegenüber führte der Zeuge Prof. Dr. Michael
anger, damals Leiter der Unterabteilung „Ingenieurgeo-
gie“ der BGR, aus, dass durch die Auswahl der mögli-
en Alternativstandorte zu Gorleben, bei denen es sich
mer um große Salzstöcke handele, „die eine gewisse

ewähr geben, dass man das Steinsalz in angehäufter
orm in genügendem Maße finden wird“ bereits „ein ge-
isses Ranking ja vorgenommen worden“ sei. Lediglich
f die Gewichtung der einzelnen Kriterien sei verzichtet
orden.1475

eben der Beschreibung der Ergebnisse der Studien hat
ch Dr. Manfred Bloser in der zitierten Vorlage vom
. Mai 1995 auch mit der Frage des weiteren Vorgehens
seinandergesetzt.1476 Insbesondere mussten hiernach

ntscheidungen darüber getroffen werden, ob man sich
eiterhin mit den salinaren Alternativstandorten beschäf-
gte, z. B. in Form eines Rankings oder einer Vertiefung
r Untersuchungen, oder ob die Arbeiten abzuschließen
ien, „vor dem Hintergrund, daß Gorlebens Eignungs-
ffigkeit untermauert ist“.1477 Außerdem wurden Über-

gungen zur Veröffentlichung der Ergebnisse der BGR-
tudien angestellt. Dazu hieß es in der Vorlage: „Mit
echt weist BGR z. B. beim Salinarbericht darauf hin,
ß für die Einschätzung einzelner Parameter bei man-
en Strukturen gegenwärtig der Kenntnisstand für eine
nreichend untermauerte Vorauswahl nicht ausreicht und
eiterführende Untersuchungen eine andere Bewertung
geben könnten. Zu den Berichtsentwürfen ist ferner
stzustellen, daß verschiedene Formulierungen mißver-
ändlich sind, zu Fehlinterpretationen Anlaß geben wür-
n und von der BGR zu überarbeiten sind. Von daher ist
rgesehen, die Entwürfe nicht nach Außen zu ge-
n.“1478

ei einem Treffen am 31. Mai 1995 im BMU mit u. a.
itarbeitern der BGR und des BMWi wurden die Ergeb-
sse der beiden Studien vorgestellt und das weitere Vor-
hen diskutiert. Zu der Frage, ob die Untersuchungen an
deren Standorten vertieft und auf ein vergleichbares Er-
ndungsniveau wie Gorleben zu bringen seien, wurde in

nem Vermerk aus dem BMWi zu dem Gespräch festge-
lten, dass dies einen „Milliardenaufwand bedeuten“
ürde und „volkswirtschaftlich nicht vertretbar“ sei.1479

3 Protokoll Nr. 80, S. 14.
4 Protokoll Nr. 80, S. 14.
5 Protokoll Nr. 82, S. 7.
6 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 19. Mai 1995,

MAT A 136, Bd. 8, pag. 267143 ff. (267147).
7 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 19. Mai 1995,

MAT A 136, Bd. 8, pag. 267143 ff. (267147).
8 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 19. Mai 1995,

MAT A 136, Bd. 8, pag. 267143 ff. (267147).
9
Vermerk des BMWi vom 8. Juni 1995, MAT A 166, Bd. 6,

pag. 7 ff. (9).

Drucksache 17/13700 – 220 –

In diesem Sinne wurde auch in einer Ministervorlage vom
21. August 1995 aus dem BMU dargelegt: „Angesichts
der hohen Kosten, die mit der Erkundung eines solchen
Standortes verbunden sind (für Gorleben sind bis Ende
1994 insgesamt ca. 1,3 Mrd. DM verausgabt worden), ist
davon auszugehen, daß das BMF ohne Refinanzierungs-
möglichkeit einer parallelen Erkundung von Gorleben
und eines oder gar mehrerer Ersatzstandorte nicht zu-
stimmt. Von den EVU als den wesentlichsten Refinanzie-
rungspflichtigen liegen eher negative Signale für eine
Übernahme des Aufwands vor.“1480

Einem Ergebnisvermerk aus dem BMU zufolge wurde in
der Besprechung am 31. Mai 1995 beschlossen, die Er-
gebnisse der Studie „weiterhin nicht nach außen zu ge-
ben“1481. Insbesondere die Schlussfolgerungen im Sali-
narbericht seien umfassend zu überarbeiten, sodass bis
Ende Juni 1995 neue Entwürfe vorzulegen seien, die dann
erneut besprochen werden sollten.1482

Ausweislich eines Schreibens von Prof. Dr. Blümel, sei-
nerzeit zuständiger Abteilungsleiter bei der BGR, an
Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 23. Juni 1995 wurden
durch die BGR Änderungen am Bericht vorgenommen:
„Das Einleitungskapitel […] wurde neugefaßt. […] Das
Schlußkapitel wurde völlig neu konzipiert und mit einer
Tabelle 14 angereichert, die eine Klassifizierung der Sali-
narstrukturen vornimmt. […] Ihren Wünschen entspre-
chend haben wir die Einzelbeschreibungen der Strukturen
aus dem technischen Teil des Textes herausgenommen.
[…] Sollten Sie dieser Entwurfsfassung zustimmen kön-
nen, lassen Sie uns das bitte wissen.“1483 Inhaltlich sollte
„die Darstellung des Salinarberichts […] der des Kristal-
linberichts angeglichen“ werden, wie einem Ergebnisver-
merk aus dem BMU über die Besprechung vom 31. Mai
1995 zu entnehmen ist.1484

Der Zeuge und Mitautor der Salzstudie Dr. Paul Krull äu-
ßerte vor dem Untersuchungsausschuss zu der Frage, ob
das BMU durch die veranlassten Änderungen Einfluss
auf die Ergebnisse der BGR-Salzstudie ausgeübt habe,
dass es selbstverständlich sei, dass der Auftraggeber
„auch seine Meinung dazu sagen kann“1485. Das BMU
habe nicht verlangt, das Ergebnis der Studie grundsätzlich
zu ändern, sondern lediglich gefordert: „Die und die
Dinge solltet ihr anders oder solltet ihr deutlicher hervor-
heben oder solche Dinge, die die Form dieser Berichte
anbelangen.“1486 In diesem Verhalten würde er nichts
„Ehrenrühriges“1487 sehen.

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1480 Ministervorlage des BMU vom 21. August 1995, MAT A 235,
Bd. 01, pag. 481097 ff. (481099).

1481 Ergebnisvermerk des BMU zu der Präsentation am 31. Mai 1995,
Entwurf, MAT A 136, Bd. 8, pag. 267174 ff. (267177).

1482 Ergebnisvermerk des BMU zu der Präsentation am 31. Mai 1995,
Entwurf, MAT A 136, Bd. 8, pag. 267174 ff. (267177).

1483 Schreiben von Prof. Dr. Blümel, BGR, an Dr. Manfred Bloser,
BMU, vom 23. Juni 1995, MAT A 136, Bd. 8, pag. 267200 ff.
(267201).

1484 Ergebnisvermerk des BMU zu der Präsentation am 31. Mai 1995,
Entwurf, MAT A 136, Bd. 8, pag. 267174 ff. (267177).

1485 Protokoll Nr. 80, S. 27.
1486

148

148

149

149

149

149
Protokoll Nr. 80, S. 27.
1487 Protokoll Nr. 80, S. 27. 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

uch der Zeuge Prof. Dr. Michael Langer, damals Unter-
teilungsleiter bei der BGR, bezog sich bei seiner Aus-
ge vor dem Untersuchungsausschuss auf das zitierte

chreiben von Prof. Dr. Blümel und führte aus, dass das
inleitungskapitel der Salzstudie an das des Kristallinbe-
chtes angepasst worden sei, da beide Studien auf der
ntsorgungsfrage und den dazu bisher vorliegenden Un-
rsuchungsergebnissen basieren würden.1488 Darüber hi-
us sei das Kapitel über Salzformationen in Nord-
utschland ergänzt und insbesondere auf die Eignung
er Nichteignung derjenigen Salinare eingegangen wor-
n, die nicht dem Zechstein angehören würden.1489 Das

chlusskapitel jedoch sei „völlig neu konzipiert und mit
ner Tabelle 14 angereichert“ worden, „die […] alles
underbar zusammenfasst“ und eine Klassifizierung der
alinarstrukturen aufweise.1490

u dem Umstand, das der Salzstock Gorleben nicht Ge-
nstand der Salzstudie war, schrieb Prof. Dr. Blümel,

GR, in seinem zitierten Schreiben vom 23. Juni 1995 an
r. Manfred Bloser, BMU: „Wir stellen nochmal aus-
ücklich fest, daß aus unseren Untersuchungen keine
ergleiche mit Gorleben gezogen werden dürfen. Der Er-
nntnistiefgang ist zu unterschiedlich. Wenn der Ein-
uck während der Sitzung am 31.05. entstanden sein
llte, daß solche Vergleiche möglich sind, dann ent-
richt dies nicht den Gegebenheiten.“1491

hnlich führte der Zeuge und Mitautor der Salzstudie
r. Paul Krull unter Bezugnahme auf den Auftrag des
erichtes, Alternativstandorte im Steinsalz aufzusuchen
d nicht Ergebnisse mit Gorleben zu vergleichen, bei
iner Vernehmung aus: „Wir Autoren dieser Studie wa-
n überzeugt, dass sich ein solcher Vergleich verbietet
fgrund des extrem unterschiedlichen Forschungstief-
nges.“1492 Auch der Zeuge Prof. Dr. Alexander Kaul,
mals Präsident des BfS, sagte aus: „Insofern ist der

ergleich natürlich sowieso praktisch nicht durchführbar,
rekt nicht durchführbar. Auf der einen Seite hat man

] schon Erkundungsergebnisse, die eine Aussage er-
uben über die Zusammensetzung des Salzstocks, über
e Frage der Größe dieses Salzstocks, während man auf
r anderen Seite nur Ergebnisse hat von geologischen
ntersuchungen, die […] durchgeführt wurden in der Re-
on Niedersachsen.“1493 Auf die Frage, ob der Auftrag
m BMU an die BGR explizit ausschloss, die Daten, die
m Deckgebirge in Gorleben vorlagen in die Studie ein-
beziehen, führte der Zeuge Prof. Dr. Michael Langer
s, dass es selbstverständlich sei, Gorleben nicht mit in
e Studie einzubeziehen, da bereits eine ganz andere Da-
nbasis vorliegen würde.1494 Da der Standort Gorleben
reits als untersuchungswürdiger Standort ausgewählt

8 Protokoll Nr. 82, S. 8.
9 Protokoll Nr. 82, S. 8.
0 Protokoll Nr. 82, S. 8 f.
1 Schreiben von Prof. Dr. Blümel, BGR, an Dr. Manfred Bloser,

BMU, vom 23. Juni 1995, MAT A 136, Bd. 8, pag. 267200 ff.
(267201).

2 Protokoll Nr. 80, S. 6.
3
Protokoll Nr. 86, S. 19.

494 Protokoll Nr. 82, S. 25.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221 –

worden sei und die Studie lediglich dazu diene, untersu-
chungswürdige Alternativen zum Standort Gorleben zu
nominieren, habe es auch keinen Sinn gemacht die Infor-
mationen, die man zum Standort Gorleben habe, in der
Studie zu berücksichtigen und einen Vergleich mit den
anderen Standorten vorzunehmen.1495

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, 1994 bis 1998 Bun-
desumweltministerin, betonte vor dem Untersuchungs-
ausschuss ebenfalls, dass die untersuchten Ersatzstand-
orte nicht mit dem Standort Gorleben vergleichbar seien,
insbesondere im Hinblick auf „die Tiefe der Erkundung
und die Tiefe der Kenntnis“1496. Keine Erkundung sei so
weit gediehen gewesen wie die am Standort Gorleben:
Stufe eins Literaturstudie, Stufe zwei übertägige Erkun-
dung, Stufe drei untertägige Erkundung.1497

Der Zeuge Gerald Hennenhöfer, 1994 bis 1998 Leiter der
Abteilung RS „Sicherheit kerntechnischer Einrichtun-
gen, Strahlenschutz, nukleare Ver- und Entsorgung“ im
BMU, führte ergänzend in seiner Vernehmung aus: „Ver-
gleichende Verfahren waren damals nicht State of the Art
[…]. Sie müssen einen Standort finden, der die Langzeit-
sicherheitskriterien […] erfüllt. Das ist geltende Rechts-
lage in Deutschland. Von Vergleich steht da nichts.“1498
Es sei nicht die Absicht gewesen, Vergleichsstandorte zu
finden, sondern zu prüfen, ob die Bundesregierung von
Gorleben abhängig sei: „Das waren doch die Vorwürfe,
und diesen Vorwürfen wollte man dadurch entgegnen,
dass man sagte: Wir haben in Deutschland noch viele
Salzstöcke.“1499

d) Folgerungen für den Salzstock Gorleben

In der Salzstudie von 1995 findet sich eine Tabelle 14 mit
allen 41 untersuchten Salzstrukturen, die anhand verschie-
dener geologisch-struktureller Kriterien auf ihre Untersu-
chungswürdigkeit hin überprüft wurden.1500 Abhängig da-
von, in welchem Maße die jeweilige Salzstruktur die
festgelegten Kriterien erfüllte, wurde deren Name grün,
gelb oder rot unterlegt. Als Kriterien waren in der Kopf-
zeile der Tabelle genannt: „Kulmination in m u. NN“,
„Deckgebirgsmächtigkeit in m (min.)“, „Fläche 300 m u.
Caprockoberfläche in km2“, „Fläche 1 000 m u. NN in
km2“, „Tiefe des Salzspiegels in m u. NN“, „Salinaralter“,
„Überdeckelung im Scheitelbereich (Formation)“, und
„konkurr. Nutzung“.1501

Zu der Frage, welche Farbe der Salzstock Gorleben, der
selbst nicht Gegenstand der Studie war, in der Tabelle er-
halten hätte, äußerten sich die Zeugen vor dem Ausschuss
uneinheitlich.

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1495 Protokoll Nr. 82, S. 26.
1496 Protokoll Nr. 92, S. 11.
1497 Protokoll Nr. 92, S. 18.
1498 Protokoll Nr. 90, S. 23.
1499 Protokoll Nr. 90, S. 86.
1500 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Salzformationen“

von August 1995, MAT B 49, Tabelle 14, Dokument Nr. 32.
1501

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150

151
BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Salzformationen“
von August 1995, MAT B 49, Tabelle 14, Dokument Nr. 32. 1
Drucksache 17/13700

er Zeuge Dr. Paul Krull, Mitautor der Salzstudie, be-
ndete, dass der Standort Gorleben zu den untersu-
ungswürdigen Standorten gehören würde. „Sicher
ürde Gorleben nicht die Farbe Grün bekommen, aber
e Farbe Gelb […]. Und damit wäre Gorleben weiterhin
ch untersuchungswürdig.“1502 Für ihn sei die Rinne im
eckgebirge des Salzstockes Gorleben zwar ein „kleiner
akel“1503 aber kein „Killerkriterium“1504, sodass der

tandort Gorleben die „Gelbe Karte“1505 bekommen hätte
d weiterhin untersuchungswürdig wäre. „Die makel-
se Struktur gibt es nicht, und das makellose Wirtsge-
ein, das alle Kriterien optimal erfüllt, gibt es auch
cht.“1506 Auf eine entsprechende Nachfrage hin bestä-
gte der Zeuge, dass die BGR schon damals die Auffas-
ng vertreten habe, dass die Kriterien der Salzstudie
ch durch den Salzstock Gorleben erfüllt werden.1507
eiter führte er in seiner Vernehmung aus: „Mit dem
inweis […] dass diese drei mit Grün möglicherweise
fgrund dieser tektonischen Beanspruchung in der Ober-
eide ein kompliziertes Innenleben haben, von dem wir
Gorleben wissen, zumindest bis zum Stand heute der
tertägigen Auffahrung, dass es dort keine nennenswer-

n Probleme mit gegeben hat. […] Aber der Hinweis: Es
t damit zu rechnen, weil diese Strukturen oberkreta-
sch-kompressiv beansprucht sind, dass erfahrungsge-
äß dort auch ein kompliziertes Innenleben bis hin zur
neignung vorliegen kann. – Das haben wir geschrie-
n.“1508

uch der damalige BGR-Abteilungsleiter Prof. Dr.
lümel hatte in einem Entwurf der BMU-Pressemitteilung
r BGR-Salzstudie vom 18. Juli 1995 handschriftlich den

atz eingefügt: „Den bei der Auswahl zugrunde gelegten
riterien [gemeint sind die Kriterien der BGR-Salzstudie
95, Anm. d. Verf.] wird neben den genannten vier Struk-
ren auch der Salzstock Gorleben gerecht.“1509

emgegenüber führte Dr. Detlef Appel, Geologe und Inha-
r des Ingenieurbüros PanGeo, bei seiner Vernehmung
s, dass es in der Studie Kriterien gegeben hätte, „die
rchaus geeignet gewesen wären, auch den Standort Gor-

ben zu bewerten“1510. Dabei würde das Deckgebirge im
alzstock Gorleben in wichtigen Punkten nicht den festge-
tzten Sicherheitsvorgaben entsprechen: „Und es wird
ch deutlich, wenn man sie [die Kriterien, Anm. d. Verf.]
f den Standort Gorleben anwendet, dass der Standort
orleben nicht zu den untersuchungswürdigen Standorten
zählt hätte.“1511 In diesem Sinne äußerte sich auch der

euge Jürgen Kreusch, Geologe und Mitglied der Gruppe
kologie Hannover bei seiner Vernehmung. Er führte aus,
ss der Standort Gorleben, gemessen an den Kriterien der

tudie kein untersuchungswürdiger Standort sei und somit

2 Protokoll Nr. 80, S. 5 f.
3 Protokoll Nr. 80, S. 18.
4 Protokoll Nr. 80, S. 17.
5 Protokoll Nr. 80, S. 18.
6 Protokoll Nr. 80, S. 11.
7 Protokoll Nr. 80, S. 25.
8 Protokoll Nr. 80, S. 19.
9 MAT A 123, Bd. 21, Bl. 0196 ff.
0
Protokoll Nr. 23, S. 104.

511 Protokoll Nr. 23, S. 104.

Drucksache 17/13700 – 222 –

die Farbe „Rot, ganz eindeutig […]“1512 erhalten hätte. Vor
allem aufgrund des Deckgebirges, welches den Salzstock
nicht vollständig überdecken würde, komme er zu diesem
Schluss.1513

Der Zeuge Prof. Dr. Michael Langer wies bei seiner Ver-
nehmung ergänzend darauf hin, dass dem Deckgebirge im
Rahmen des Mehrbarrierensystems eine andere Bedeu-
tung beizumessen sei als der Barriere Salzstock.1514 Insbe-
sondere sei eine gute Deckschicht keine Garantie für einen
massiven ungestörten Salzstock, worauf es für ihn aber
letztlich bei der Frage eines geeigneten Endlagers an-
komme.1515

2. Pressemitteilung des BMU
vom 28. August 1995

Die Ergebnisse der BGR-Studien wurden von Bundesum-
weltministerin Dr. Angela Merkel in einer Pressekonfe-
renz am 28. August 19951516 der Öffentlichkeit vorgestellt.
In der Pressemitteilung des BMU vom gleichen Tage
wurde unter der Überschrift „Bundesumweltministerin
Merkel stellt Studie zu Ersatzstandorten für nukleare End-
lager vor“ ausgeführt: „Die Untersuchungsergebnisse der
BGR zeigen für mich, daß es keinen Grund gibt, nach Er-
satzstandorten zu suchen. Gorleben bleibt erste Wahl“.1517

a) Vorgeschichte

In der bereits zitierten Ministervorlage von Dr. Manfred
Bloser, BMU, vom 19. Mai 1995 zum weiteren Vorgehen
bezüglich der BGR-Studien1518 war u. a. ausgeführt wor-
den, dass die BGR die Entwürfe der beiden BGR-Studien
zur Vorbereitung einer Präsentation der Ergebnisse am
31. Mai 1995 „gegenüber den zuständigen Ressorts und
BfS übersendet“ und vorgesehen sei, „die Entwürfe nicht
nach Außen zu geben“.1519 Auf der Vorlage war von
Staatssekretär Jauck handschriftlich vermerkt worden,
dass Abteilungsleiter RS ihm auf Anfrage bezüglich der
„zuständigen Ressorts“ mitgeteilt habe, dass die Entwürfe
der Berichte dem BMWi und dem BMBF zugeleitet wür-
den. Abteilungsleiter RS hoffe, dass die Sache den Kreis
der Gesprächsteilnehmer nicht verlasse. „Da das aber in
Bonn nicht auszuschließen ist, habe ich mit Frau Sahler
wegen einer Offensiv-Presse-Strategie gesprochen. Frau
Sahler steht auch in Kontakt zu AL RS.“1520

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m1512 Protokoll Nr. 84, S. 18.

1513 Protokoll Nr. 84, S. 18 und S. 25.
1514 Protokoll Nr. 82, S. 16 f.
1515 Protokoll Nr. 82, S. 16 f.
1516 Pressemitteilung des BMU vom 28. August 1995 „Merkel: Salz-

stock Gorleben bleibt erste Wahl“, MAT E 9, Bd. 54, pag. 051 ff.,
Dokument Nr. 33.

1517 Pressemitteilung des BMU vom 28. August 1995 „Merkel: Salz-
stock Gorleben bleibt erste Wahl“, MAT E 9, Bd. 54, pag. 051 ff.,
Dokument Nr. 33.

1518 Vgl. oben Zweiter Kapitel, Kapitel D. IV. 1. c).
1519 Ministervorlage aus dem BMU vom 19. Mai 1995, MAT A 136,

Bd. 8, pag. 267143 und 267147.
1520

152

152

152

152
Ministervorlage aus dem BMU vom 19. Mai 1995, MAT A 136,
Bd. 8, pag. 267143.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

etztlich waren die Studien in der Öffentlichkeit bekannt
worden. So hatte der baden-württembergische Umwelt-
inister Harald B. Schäfer unter Bezugnahme auf diese
äußert, dass mögliche Standorte in Baden-Württemberg
pfohlen würden.1521 Dem Entwurf eines Vermerkes aus

m BMU vom 5. Juli 1995 ist zu entnehmen, dass die
nkrete Nennung potentieller Standorte zu zahlreichen

rotestschreiben u. a. von Abgeordneten, betroffenen
tandortgemeinden und Bürgerinitiativen geführt hatten;
ch die betroffenen Landesregierungen hätten sich in der

egel kritisch zu den vom Bund veranlassten Untersu-
ungen geäußert.1522 In diesem Sinne äußerte sich auch
r Zeuge Prof. Dr. Michael Langer, BGR, vor dem Un-
rsuchungsausschuss: „Ich weiß nicht, wie viel Anrufe
h persönlich bekommen habe von Bürgermeistern und
: Unser Salzstock ist doch da erwähnt. Hat die Bundes-
gierung vor, jetzt hier ein neues Endlager zu errich-
n? – Das war also ein gewisser Druck von politischer
eite. Der Druck war offensichtlich politisch auch so
ch auf die Bundesregierung von Länderseite, dass der

undeskanzler damals mit seinen Kollegen auch Stellung
zu genommen hat […].“1523

m 18. Juli 1995 gab das BMU eine Pressemitteilung he-
us mit der Ankündigung, dass die BGR „im August […]
s Ergebnis ihrer Untersuchungen von potentiellen Er-
tzstandorten für das geplante Endlager Gorleben vorle-
n“ werde. Dabei komme die BGR zusammenfassend zu
m Ergebnis, dass die Arbeiten zur Erkundung von Gor-
ben fortgesetzt werden sollten und keine Notwendigkeit
stehe, Ersatzstandorte zum Salzstock Gorleben zu un-
rsuchen. „Alle untersuchten Ersatzstandorte haben sich
tweder als nicht geeignet oder jedenfalls weniger ge-
gnet als Gorleben herausgestellt. Entgegen den Behaup-
ngen des baden-württembergischen Umweltministers
arald B. Schäfer enthält diese vorsorgliche Untersu-
ung keine Empfehlung für mögliche Standorte in

aden-Württemberg. Bundesumweltministerin Dr. Angela
erkel: ‚Dieser Auffassung schließe ich mich vorbehalt-
s an. Ich halte es für verantwortungslos, wenn diese
chst vorsorglichen Arbeiten, die auch von der politi-
hen Opposition immer gefordert wurden, nun vom
den-württembergischen Umweltminister benutzt werden,

erunsicherung und Ängste in der Bevölkerung mit der
ehauptung zu wecken, in ihren Lebensräumen würde
e Eignung von Ersatzstandorten zu Gorleben unter-
cht. Solche Behauptungen sind nur vorgezogene Wahl-
mpfmanöver.‘“ Die Pressemitteilung endete mit dem

atz: „Die Ergebnisse der BGR sollen nach Fertigstellung
r Berichte – Ende August – den Ländern zugänglich ge-
acht und anschließend veröffentlicht werden.“1524

1 Vgl. Pressemitteilung des BMU vom 18. Juli 1995 „Bundesanstalt
für Geowissenschaften und Rohstoffe legt Ergebnisse zu Untersu-
chungen für Ersatzstandorte für nukleare Endlager im August vor –
Bundesumweltministerium hält Verunsicherung der Bevölkerung
durch den badenwürttembergischen Umweltminister für verantwor-
tungslos“, MAT A 123, Bd. 21, pag. 0212 f., Dokument Nr. 34.

2 Entwurf eines BMU-Vermerkes vom 5. Juli 1995, MAT A 136,
Bd. 8, pag. 267389.

3 Protokoll Nr. 82, S. 9.
4 BMU-Pressemitteilung vom 18. Juli 1995 „Bundesanstalt für Geo-
wissenschaften und Rohstoffe legt Ergebnisse zu Untersuchungen
für Ersatzstandorte für nukleare Endlager im August vor – Bundes-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 223 –

Am gleichen Tag erklärte Bundesumweltministerin
Dr. Angela Merkel in einem Hörfunkinterview des Sen-
ders SWF 3: „Das Wichtigste aus diesem Gutachten ist
aber, dass es keinen Standort in der Bundesrepublik
Deutschland gibt, der besser geeignet ist als der derzeitige
Standort Gorleben, und dass deshalb dieses Gutachten
aus geologischer Sicht zu der Meinung kommt, dass man
Gorleben weiter erkunden sollte, aber jetzt keine Erkun-
dung von neuen Lagerstätten vornehmen sollte […] Die
Gutachter sollen die geologischen Voraussetzungen dafür
prüfen, ob in Deutschland Standorte besser oder genau so
gut geeignet sind wie Gorleben. Und die Gutachter sagen:
Gorleben ist hervorragend geeignet und aus ihrer Sicht
gibt es keinen Grund, jetzt neue Erkundungen aus geolo-
gischer Sicht anzustreben.“1525

Die Pressemitteilung vom 18. Juli 1995 sorgte für Dis-
kussion. In einem Presseartikel der Frankfurter Rund-
schau vom 20. Juli 1995 wurde der Pressesprecher der
BGR wie folgt zitiert: „Das ist kein Text aus unserem
Haus. Die BGR habe lediglich Karten, Publikationen und
Akten über verschiedene Salzstöcke ausgewertet; ein Ver-
gleich mit dem Gorlebener Salzstock sei nicht das Thema
dieser Untersuchung gewesen.“1526 Ähnlich findet sich
auch in einer dem Ausschuss vorliegenden Fassung der
Pressemitteilung neben dem Satz „[a]lle untersuchten Er-
satzstandorte haben sich entweder als nicht geeignet oder
jedenfalls weniger geeignet als Gorleben herausgestellt“
eine handschriftliche Anmerkung: „das steht so nicht in
den Berichten!“1527.

Vor diesem Hintergrund führte Dr. Manfred Bloser in einer
Ministervorlage vom 24. August 1995 zur Vorbereitung
der Pressekonferenz am 28. August 1995 aus: „Ich weise
darauf hin, daß eine Passage (angekreuzt) der Presseerklä-
rung vom 18. Juli 1995 […] zu Irritationen […] geführt
hat. Die Sprachregelung zu der (mißverständlichen) For-
mulierung „Alle untersuchten Ersatzstandorte haben sich
entweder als nicht geeignet oder jedenfalls weniger geeig-
net als Gorleben herausgestellt“ sollte sein, daß sich die
Wörter „geeignet“ auf die Untersuchungswürdigkeit be-
ziehen. Die BGR hat in der Tat keinen Vergleich zu Gorle-
ben geführt und auch über die tatsächliche Eignung (als
Ergebnis der durchzuführenden Untersuchungen) keine
Aussage getroffen. Im übrigen stellt die Presseverlautba-
rung der FR vom 21.07.1995 nach Auskunft der BGR die
Aussagen des BGR-Sprechers tendenziös dar.“1528

Der Zeuge Gerald Hennenhöfer erinnerte sich in seiner
Vernehmung an Aufregungen in Süddeutschland, die es
gegeben habe.1529 Er sagte vor dem Untersuchungsaus-

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1525 umweltministerin hält Verunsicherung der Bevölkerung durch den
baden-württembergischen Umweltminister für verantwortungslos“,
MAT A 123, Bd. 21, pag. 0212 f., Dokument Nr. 34.

1525 SWF 3-Hörfunkinterview vom 19. Mai 1995, MAT B 59.
1526 Presseartikel der Frankfurter Rundschau vom 21. Juli 1995, „Minis-

terin muß Rüge einstecken“, MAT A 235, Bd. 01, pag. 481088.
1527 Telefax der Pressemitteilung des BMU vom 18. Juli 1995 mit hand-

schriftlicher Ergänzung, MAT A 149, Bd. 21, pag. 9.
1528 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 24. August

153

153

153

153

153
1995, MAT A 235, Bd. 01, pag. 481036 ff. (481037).
1529 Protokoll Nr. 90, S. 22.
Drucksache 17/13700

huss aus, dass das BMU mit der Pressemitteilung vom
. Juli 1995 hätte sagen wollen, „welchen Schluss es
lbst aus dieser Untersuchung gezogen hat: Gorleben
eibt für das Bundesumweltministerium der Standort, an
m erkundet wird.“1530

undeskanzlerin Dr. Angela Merkel bekundete vor dem
ntersuchungsausschuss, dass von allen Seiten Druck
sgeübt worden sei und „diejenigen, in deren Ländern
lche Standorte waren, noch mal genau wissen wollten,
ss bei ihnen jetzt nicht morgen der Bohrer angesetzt
ird“.1531 Es sei damals „absolut wichtig“ gewesen im-
er wieder zu sagen, dass „diese Studie der BGR keine
tudie zum Beginn von Erkundungsarbeiten faktischer
rt und realer Art war, sondern dass es ein Akt der Vor-
rge war“.1532 Bezüglich ihrer Interviewäußerung führte
e aus, dass diese darauf zurückzuführen sei, dass sie die
ealität als Ganzes in Deutschland“ wahrgenommen
be: „Die Menschen wussten, dass auf der einen Seite
orleben erkundet wird, im Übrigen hochumstritten, […]
eil Niedersachsen sofort offensichtlich gesagt hat […]
ss nun ja die Erkundungen in Niedersachsen eingestellt
erden können, weil ja andere Standorte untersucht sind.
amit haben Sie gesehen, dass die, die gegen die Erkun-
ng von Gorleben waren, sofort diese Studie benutzt ha-
n, um damit den Eindruck zu erwecken, nun sei Gorle-
n nicht mehr zu erkunden. Dem musste ich mich mit
ler Macht, und zwar offensiv in der Presse, so wie der
taatssekretär das richtigerweise aufgeschrieben hat, ent-
genstellen, um der Wahrheit zum Durchbruch zu ver-
lfen.“1533

) Pressemitteilung

m 17. August 1995 wurde ein Entwurf der eingangs an-
führten Pressemitteilung des BMU vom 28. August
95 zwischen dem Ministerium und der BGR abge-

immt. Dabei hatte Prof. Dr. Blümel, zuständiger Abtei-
ngsleiter bei der BGR, Korrekturanregungen, die per
ax am 17. August 1995 an das BMU übermittelt wur-
n. Im Hinblick auf die Formulierung in der BMU-Ent-
urfsfassung der Pressemitteilung: „Vielmehr kommt es
rauf an, daß die Schutzziele an dem ausgewählten

tandort erfüllt werden. Nach den derzeitigen Kenntnis-
n ist dies bei Gorleben der Fall.“ wollte die BGR den
tzten Satz durch folgenden ersetzen: „Den bei der Aus-
ahl zugrunde gelegten Kriterien wird neben den ge-
nnten vier Strukturen auch der Salzstock Gorleben ge-
cht.“1534

ach einer vermutlich telefonisch erfolgten Kontaktauf-
hme mit Prof. Dr. Blümel, BGR, hielt Dr. Manfred

loser, zuständiger Referatsleiter im BMU, handschrift-
ch neben dem von Prof. Dr. Blümel übermittelten Kor-
kturwunsch der BGR, der durchgestrichen wurde, fest:

0 Protokoll Nr. 90, S. 22.
1 Protokoll Nr. 92, S. 21.
2 Protokoll Nr. 92, S. 21.
3 Protokoll Nr. 92, S. 36.
4
Fax von Prof. Dr. Blümel, BGR, vom 17. August 1995 an das

BMU, MAT A 123, Bd. 21, pag. 195 ff. (197).

Drucksache 17/13700 – 224 –

„Vorschlag von BGR nur redaktionell; BGR trägt ur-
sprüngl. Fassg. – die auch bleibt – mit.“1535

An anderer Stelle in den Akten findet sich auf einem wei-
teren Exemplar des vorgenannten Dokumentes ein hand-
schriftlicher Hinweis von Prof. Dr. Blümel, BGR, neben
dem von ihm dem BMU per Telefax übermittelten Kor-
rekturwunsch: „Dieser Satz von uns wird vom BMU nicht
akzeptiert. Es will bei alter Formulierung bleiben.“1536

In der letztlich veröffentlichten BMU-Pressemitteilung
vom 28. August 1995 wurde unter der Überschrift
„Bundesumweltministerin Merkel stellt Studie zu Er-
satzstandorten für nukleare Endlager vor“ ausgeführt:
„Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel hat heute
die Untersuchungsergebnisse einer Studie zu potentiellen
Ersatzstandorten für das geplante Endlager Gorleben vor-
gestellt. […] ‚Die Untersuchungsergebnisse der BGR zei-
gen für mich, daß es keinen Grund gibt nach Ersatzstand-
orten zu suchen. Gorleben bleibt erste Wahl,‘ erklärte
Ministerin Merkel.“1537

Weiter wurde in der Pressemitteilung unter Bezugnahme
auf die 1990 zwischen CDU/CSU und FDP geschlossene
Koalitionsvereinbarung dargestellt, „daß vorsorglich zu
den bereits abgeschlossenen Forschungsarbeiten im Sedi-
mentgestein (Konrad) und der noch laufenden Erkundung
im Salz aus Gründen der Entsorgungsvorsorge die vor-
handenen Kenntnisse über Salzformationen ergänzt und
auch andere Gesteinsformationen zur Vervollständigung
des Kenntnisstandes über potentielle Endlagerwirtsge-
steine überprüft werden sollten.“ Vor diesem Hintergrund
habe die BGR zum Thema Endlagerung stark wärmeent-
wickelnder radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen
Formationen Deutschlands zwei Untersuchungen vorge-
legt. Die erste Studie behandle die Untersuchung und
Bewertung von Salzformationen. Die zweite Studie un-
tersuche und bewerte Regionen in nichtsalinaren Ge-
steinsformationen. Von den insgesamt 41 betrachteten sa-
linaren Körpern seien die vier Salzstrukturen Waddekath
(Sachsen-Anhalt), Wahn und Zwischenahn (Niedersach-
sen) sowie Gülze-Sumte (Mecklenburg-Vorpommern und
Niedersachsen) als potentiell untersuchungswürdig aus-
gewiesen worden. Von den betrachteten 28 nichtsalinaren
Formationen nenne die BGR als besonders untersu-
chungswürdig: Das bayerische Kristallin mit Fichtelge-
birge, nördlichem Oberpfälzer Wald und Saldenburg-
Granit (Bayern); den Graugneiskomplex im Erzgebirge/
Vogtländischen Schiefergebirge (Sachsen); den Granulit-
komplex im Granulitgebirge (Sachsen); die Granodiorite
von Radeberg-Löbau, Pulsnitz und Zawidow der Lausit-
zer Scholle (Sachsen); die Granodiorite Pretzsch-Prettin
der Halle-Wittenberger Scholle (Sachsen-Anhalt).

Abschließend hieß es in der Pressemitteilung:

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1535 Fax von Prof. Dr. Blümel, BGR, vom 17. August 1995 an das
BMU, MAT A 235, Bd. 01, pag. 481016 ff. (481018).

1536 Fax von Prof. Dr. Blümel, BGR, vom 17. August 1995 an das
BMU, MAT A 123, Bd. 21, pag. 195 ff. (197).

1537 Pressemitteilung des BMU vom 28. August 1995 „Merkel: Salz-

153

153

154

154

154
stock Gorleben bleibt erste Wahl“, MAT E 9, Bd. 54, pag. 051, Do-
kument Nr. 33. 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

uf der Basis der ihr zur Verfügung stehenden Daten und
ter Einschluß der Erkundungsarbeiten am Salzstock

orleben kommt die BGR zu dem Ergebnis, daß aus geo-
issenschaftlicher Sicht keine Notwendigkeit besteht, Er-
tzstandorte zu Gorleben zu untersuchen. Diese Aussage
ündet sich zum einen auf eine allgemeine 30jährige For-
hungs- und Entwicklungstätigkeit über das Medium

alz, zum anderen auf die konkreten 17jährigen Untersu-
ungen über die Eignungshöffigkeit des Salzstocks Gor-
ben. Daher empfiehlt die BGR, die Arbeiten zur Erkun-
ng von Gorleben fortzusetzen.

undesumweltministerin Dr. Angela Merkel: ‚Die Bun-
sanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe hat unter
sschließlich geowissenschaftlichen Gesichtspunkten
rsorglich untersuchungswürdige Standorte und Regio-
n für den Fall genannt, daß sich Gorleben wider Erwar-
n als ungeeignet für ein Endlager erweisen sollte.

h schließe mich gemeinsam mit dem Bundesamt für
trahlenschutz der fachlichen Bewertung und Empfeh-
ng der BGR an, den Salzstock Gorleben weiter untertä-
g zu erkunden.‘“1538

Hinblick auf die Formulierung „Gorleben bleibt erste
ahl“ konnten sowohl Dr. Manfred Bloser, damals Refe-
tsleiter RS III 6 im BMU, als auch Dr. Arnulf Matting,
emals Unterabteilungsleiter RS III im BMU, sich nicht
ran erinnern, wer die konkrete Formulierung aufge-
acht hatte,1539 wobei der Zeuge Dr. Arnulf Matting nicht
schließend ausschließen konnte, hieran mitgewirkt zu
ben.1540 Dr. Manfred Bloser hingegen bekundete, zwar
der Vorbereitung der Pressekonferenz und vermutlich
ch an der Presseerklärung mitgewirkt zu haben, die
nkrete Formulierung stamme jedoch nicht von ihm.1541

er Zeuge Gerald Hennenhöfer erläuterte insoweit: „Was
e Überschriften angeht: Sie wissen, mit den Überschrif-
n ist das so eine Sache. Die werden von anderen ge-
acht, jedenfalls sind sie nicht von einer Fachabteilung
macht worden. Meist kommen sie von einer Presse-

elle.“1542

um Inhalt der Aussage „Gorleben bleibt erste Wahl“ ha-
n sich die Zeugen vor dem Untersuchungsausschuss
terschiedlich geäußert.

er Zeuge Jürgen Kreusch, erklärte, dass eine solche
chlussfolgerung aus der Studie aus seiner Sicht unzuläs-
g sei.1543 Zur Begründung führte er aus: „Entweder gel-
n die Kriterien in der BGR-Studie, und dann gelten sie
ch für Gorleben – dann hätte man sich auch etwas für
orleben überlegen müssen, welche Schlussfolgerungen
raus zu ziehen sind – oder sie gelten nicht. Man kann
cht einerseits sagen, sie gelten für alle möglichen Salz-
andorte in Deutschland, in Norddeutschland, aber sie

8 Pressemitteilung des BMU vom 28. August 1995 „Merkel: Salz-
stock Gorleben bleibt erste Wahl“, MAT E 9, Bd. 54, pag. 051 ff.
(053), Dokument Nr. 33.

9 Protokoll Nr. 72, S. 22; Protokoll Nr. 74, S. 29.
0 Protokoll Nr. 74, S. 29.
1 Protokoll Nr. 72, S. 22.
2
Protokoll Nr. 90, S. 17.

543 Protokoll Nr. 84, S. 28.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225 –

gelten nicht für Gorleben. Das kommt mir komisch
vor.“1544

Dr. Paul Krull erklärte sich das Zustandekommen der
Presseerklärung mit den Ergebnissen der Salzstudie.1545
Dort sei festgestellt worden, dass allenfalls vier der 41
untersuchten Standorte als mögliche Ersatzstandorte In-
frage kommen würden und es darüber hinaus auch, genau
wie bei Gorleben, keine absolut makellose Struktur
gebe.1546 Aus diesem Grund könne er sich vorstellen, dass
die Bundesumweltministerin und ihre Mitarbeiter nach
eingehendem Studium der Ergebnisse „zu einer solchen
Aussage gekommen“1547 seien. Er selbst jedoch „würde
vielleicht nur nicht von „erster Wahl“ gesprochen ha-
ben“.1548 Die Frage, ob die BGR schon damals die Auf-
fassung vertreten habe, dass die Kriterien der Salzstudie
auch durch den Salzstock Gorleben entsprechend erfüllt
werden, bejahte der Zeuge.1549

Der Zeuge Dr. Arnulf Matting hingegen betonte in seiner
Vernehmung den politischen Charakter der Formulierung:
„Ich muss sagen: War mir also überhaupt nicht erstaunlich,
dass hier so ein Titel dieser Presseerklärung gewählt
wurde und warum. Natürlich bleibt Gorleben erste Wahl;
aber wenn ich eine aufwendige Studie mache und da […]
hunderttausend Alternativstandorte untersuche, dann fragt
sich doch die verehrte Öffentlichkeit auf gut Deutsch ge-
sagt: Cui bono? Wem nützt das, was soll das? […] Und aus
meiner Sicht ist das eine politische Feststellung, keine
fachliche Feststellung, eine politische Feststellung: Wir
bleiben bei Gorleben. Oder wenn ich das anders formu-
liere: Gorleben bleibt erste Wahl.“1550

Ähnliche äußerte sich auch der Zeuge Prof. Dr. Michael
Langer: „Es ist in dieser […] Pressemitteilung […] fol-
gende unglückliche Verquickung: Es ging um die Studien
der BGR. […] Und es ging um eine Aussage, die gemacht
werden soll. […] Dass jetzt diese Verquickung erfolgt ist,
das ist vielleicht politisch zu verstehen. Wissenschaftlich
ist das vielleicht nicht so glücklich formuliert.“1551 Weiter
bekundete der Zeuge jedoch, dass es innerhalb der BGR
die gefestigte Meinung gewesen sei, dass keine Notwen-
digkeit bestünde, Alternativen zu Gorleben zu erkunden,
auch wenn das nicht aus der Studie hervorgehe.1552 Die
Aussage „Gorleben bleibt erste Wahl“ aus den Ergebnis-
sen der Salzstudie abzuleiten sei trotzdem „falsch oder –
,unglücklich‘“, da Gorleben überhaupt nicht zur Wahl ge-
standen hätte.1553

Auch der Zeuge Dr. Manfred Bloser, damals zuständiger
Referatsleiter im BMU, sagte vor dem Untersuchungs-
ausschuss aus: „Der Spruch: ,Gorleben bleibt erste Wahl‘,
der sollte natürlich besagen: Wir machen in Gorleben

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1544 Protokoll Nr. 84, S. 28.
1545 Protokoll Nr. 80, S. 6.
1546 Protokoll Nr. 80, S. 6.
1547 Protokoll Nr. 80, S. 6.
1548 Protokoll Nr. 80, S. 6.
1549 Protokoll Nr. 80, S. 25.
1550 Protokoll Nr. 74, S. 18.
1551 Protokoll Nr. 82, S. 10 f.
1552

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155

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155

156
Protokoll Nr. 82, S. 22.
1553 Protokoll Nr. 82, S. 22. 1
Drucksache 17/13700

eiter. […] ihr braucht jetzt keine Sorge zu haben, […]
ebe Baden-Württemberger, liebe Sachsen-Anhalter, dass
ir bei euch jetzt anfangen zu bohren.“1554 Entsprechend
i es, so der Zeuge Prof. Dr. Michael Langer, zur Beruhi-
ng der Bewohner der Alternativstandorte und zur Ent-
äftung ihrer Bedenken zu einer Formulierung wie „Gor-
ben bleibt erste Wahl“ gekommen.1555

hnlich äußerte sich der Zeuge Gerald Hennenhöfer vor
m Untersuchungsausschuss: „Wir haben damals
aschkörbeweise Post bekommen in ungeahnter Weise.
nd es ging darum, deutlich zu machen, dass das eben
ne Reservestudie ist, möchte ich mal sagen. […] Es
ng darum, eine Studie, die wir nicht verheimlichen
nnten und wollten, so der Öffentlichkeit darzustellen,
ss sie weiß welchen Stellenwert diese Studie für uns
t.“1556 Er habe die Formulierung „Gorleben bleibt erste
ahl“ so verstanden, dass das BMU keine Veranlassung
he, die Erkundung in Gorleben abzubrechen oder gar
nzuschränken.1557

undeskanzlerin Dr. Angela Merkel, seinerzeit Bundes-
weltministerin, führte als Zeugin vor dem Untersu-

ungsausschuss zu der Pressemitteilung vom 28. August
95 aus: „Jeder erwartete, dass nach der Vorstellung die-
r Studie selbstverständlich auch eine Aussage der zu-
ändigen Ministerin kommt: Wie geht es denn nun weiter
it Gorleben? […] Wenn Sie die Presseerklärung […] le-
n, dann sehen Sie, dass es dort um eine Aussage geht:
as ist der Inhalt dieser BGR-Studie? Und dann sehen Sie,
ss genauso eine politische Aussage dazu gemacht wird:
ie geht es weiter mit Gorleben? Und ich glaube, das ist
ch dass, was die Menschen in Deutschland zu diesem

eitpunkt erwartet hatten. Damit jetzt keine Missverständ-
sse entstehen: Diese Studie, die im Übrigen gar nicht von
ir, sondern von dem Bundesumweltminister Töpfer rich-
gerweise in Auftrag gegeben wurde, war ein Akt der Vor-
rge in dem Sinne, wie ich es schon gesagt habe, dass wir
orleben ergebnisoffen erkunden.“ Weiter führte sie aus,
der Presseerklärung seien die Erkundung von Gorleben
d die BGR-Studie zusammengeführt worden.1558
eine Intention war damals, deutlich zu machen, dass es

dem Zeitpunkt, zu dem diese Studie vorgestellt wurde,
inerlei Anlass gab, den Standort Gorleben nicht weiter
erkunden, er damit auch der sozusagen am weitesten er-
ndete Standort war und das andere als Akt der Vorsorge
sehen.“1559 Als Bundesumweltministerin sei es ihre
ufgabe gewesen „zwei Sachverhalte gleichzeitig zu be-
erkstelligen […], darauf hinzuweisen, dass die Erkun-
ng von Gorleben weitergehen kann und wird, und
eichzeitig die Studie vorzustellen“.1560 Die Aussage
orleben bleibt erste Wahl“ beziehe sich darauf, dass

orleben weiter erkundet werde.1561

4 Protokoll Nr. 72, S. 37.
5 Protokoll Nr. 82, S. 15.
6 Protokoll Nr. 90, S. 17 f.
7 Protokoll Nr. 90, S. 17.
8 Protokoll Nr. 92, S. 19.
9 Protokoll Nr. 92, S. 26.
0
Protokoll Nr. 92, S. 65.

561 Protokoll Nr. 92, S. 53.

Drucksache 17/13700 – 226 –

V. Studien zur Ermittlung der Eignungs-
höffigkeit des Salzstocks Gorleben
im Auftrag des Niedersächsischen
Umweltministeriums

Gegenstand der Untersuchungen des Ausschusses waren
auch Gutachten zur Überprüfung der Eignungshöffigkeit
des Salzstocks Gorleben für ein mögliches Endlager für
radioaktive Abfälle, welche zeitlich nach dem Auftrag
zur Erstellung der Salzstudie im August 1992 vom Nie-
dersächsischen Umweltministerium (NMU) in Auftrag
gegeben wurden. In einer Presserklärung des NMU
hierzu hieß es: „Wissenschaftler sollen dabei die bisheri-
gen Erkundungsergebnisse prüfen und bewerten und da-
mit die vorhandenen Stellungnahmen ergänzen. Beab-
sichtigt ist, verschiedene Fachleute zu insgesamt sieben
geowissenschaftlichen Fragestellungen heranzuzie-
hen.“1562 Ausweislich eines Schreibens des NMU an das
BMU vom 14. September 1992 seien insbesondere die
kontroversen Diskussionen in der Öffentlichkeit über die
weitere Erkundung des Salzstockes Gorleben, nachdem
die Eignungshöffigkeit „von einer Reihe namenhafter
Wissenschaftler als nicht gegeben bewertet“1563 worden
sei, Hintergrund der Gutachtenaufträge.

Im Einzelnen wurden folgende Gutachtenaufträge verge-
ben:

1. Prof. Dr. Eckhard Grimmel, Universität Hamburg:
„Geomorphologie und Geotektonik im Bereich des
Salzstockes Gorleben“

2. Prof. Dr. Klaus Duphorn, Universität Kiel: „Geologie
im Bereich des Salzstockes Gorleben“

3. Dr. Detlef Appel, Geowissenschaftliches Büro
Hannover: „Berechnung nachholsteinzeitlicher Sub-
rosionsraten für den Salzstock Gorleben anhand von
Lagerungsveränderungen holsteinzeitlicher Ablage-
rungen“

4. Prof. Dr. Albert Günter Herrmann und Dr. Bernhard
Knipping, TU Clausthal-Zellerfeld: „Fluide Kompo-
nenten als Teile des Stoffbestandes der Evaporite im
Salzstock Gorleben. Vorkommen, Herkunft und Ent-
stehung, Wechselwirkungen mit den Salzgesteinen.“

5. Prof. Dr. Karl-Heinz Lux, TU Clausthal-Zellerfeld:
„Salzmechanik mit besonderer Berücksichtigung
thermisch induzierter Spannungen“

6. Dr. Detlef Appel, Geowissenschaftliches Büro
Hannover, und Jürgen Kreusch, Gruppe Ökologie
Hannover: „Hydrogeologische und hydraulische Ver-
hältnisse im Bereich des Salzstockes Gorleben als
Grundlage der Beurteilung der Eignungshöffigkeit
des Standortes für die sichere Endlagerung radioakti-
ver Abfälle“

7.

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1562 Presseinformation des NMU vom 25. August 1992 „Gorleben auf
dem Prüfstand-Wissenschaftler sollen Eignung als Atomendlager
hinterfragen“, MAT A 126/1, Bd. 16, pag. 314002.

1563

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157
Schreiben des NMU an das BMU vom 14. September 1992,
MAT A 126/1, Bd. 16, pag. 314020 ff.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Dr. Ing. J. Prij, ECN Petten/NL und Prof. D. H. van
Duijn, Technische Universität Delft/NL: „Radiolyse
von Steinsalz“ und „Modellrechnungen zur Grund-
wasserbewegung und zum Nuklidtransport am Salz-
stock Gorleben“1564

inem BMU-Sachstandsbericht aus dem Jahre 2002 beur-
ilten von den in Auftrag gegebenen sieben Gutachten
ch einer Auswertung der BGR „drei die Eignungshöf-

gkeit positiv und vier negativ“.1565

ezogen auf das Gutachten zum Thema „Hydrogeologi-
he und hydraulische Verhältnisse im Bereich des Salz-
ockes Gorleben für die Beurteilung der Eignungshöffig-
it des Standortes für die sichere Endlagerung
dioaktiver Abfälle“ bekundete der Mitverfasser Jürgen
reusch als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss,
ss sich die Gruppe Ökologie und PanGeo die Befunde
r BGR, die diese durch die übertägige Erkundung er-
ngt hätte, zunächst angeschaut hätten.1566 Danach seien
riterien zur Beurteilung des Deckgebirges im Salzstock
orleben entwickelt und mit den Befunden zu Gorleben
spiegelt worden.1567 Insgesamt sei „das Ergebnis [ge-
esen], dass eine Eignungshöffigkeit des Standorts Gor-
ben nicht gegeben ist“1568.

einer Stellungnahme der BGR vom 15. Oktober 1995 zu
n vom NMU in Auftrag gegebenen Gutachten hieß es zu
m Gutachten der Gruppe Ökologie und PanGeos: „Auf-
und der von ihnen [Jürgen Kreusch und Dr. Detlef
ppel; Anm. d. Verf.] angelegten strengen Maßstäbe kom-
en sie zu einer insgesamt negativen Beurteilung des
eck- und Nebengebirges und folgern daraus unberechtig-
rweise die Nichteignung des Standorts. Ein Deckgebirge
it einigen Schwächen als alleiniges Kriterium für die Ab-
ertung eines Standortes zu nehmen ist jedoch unsachge-
äß, denn die wichtigste Barriere bei einem Salzstockpro-
kt ist das Salzgebirge.“1569 Als Fazit wurde in der
tellungnahme festgehalten, dass die vier die Eignungs-
ffigkeit verneinenden Gutachten von Prof. Dr. Eckhard

rimmel, Prof. Dr. Klaus Duphorn, Dr. Detlef Appel und
rgen Kreusch „entweder wissenschaftlich nicht haltbare
ussagen machen oder für die Beurteilung der Eignungs-
ffigkeit eines Standortes unbrauchbare Kriterien heran-

ehen“1570. Neue Fakten seien dagegen nicht vorgebracht
orden.1571

er Zeuge Jürgen Kreusch führte bei seiner Vernehmung
zogen auf die Kritik aus, dass in seiner Studie zwar ein

4 Schreiben des NMU an das BMU vom 14. September 1992,
MAT A 126/1, Bd. 16, pag. 314020 ff. (314023 f.).

5 Entwurf eines Sachstandsberichtes des BMU zum „Erkundungs-
bergwerk Gorleben“ vom 18. Juni 2002, MAT E 8, Bd. 1–79,
pag. 252 ff. (274).

6 Protokoll Nr. 84, S. 6 f.
7 Protokoll Nr. 84, S. 6 f.
8 Protokoll Nr. 84, S. 6 f.
9 Stellungnahme der BGR vom 15. Oktober 1995, MAT B 40, S. 1 ff.

(S. 121).
0 Stellungnahme des BfS vom 15. Oktober 1995, MAT B 40, S. 1 ff.

(S. 121).
1
Stellungnahme des BfS vom 15. Oktober 1995, MAT B 40, S. 1 ff.

(S. 121).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227 –

strenger Maßstab angelegt worden sei; er erklärte aller-
dings, dass „das […] im Falle der Endlagerung hochra-
dioaktiver Abfälle erlaubt“1572 sei. Darüber hinaus sei er
verwundert, „warum der Salzstock jetzt zunehmend
wichtiger als Barriere“1573 geworden sei und nicht mehr
ein Mehrbarrierensystem gefordert werde, obwohl dies
bisher „allgemeiner Konsens war, dass ein Mehrbarrie-
rensystem die Sicherheit gewährleisten muss“1574.

Mit Schreiben vom 30. Juni 1997 lehnte das BfS gegen-
über dem NMU ab, die Kosten für die eingangs darge-
stellten Gutachten zu übernehmen.1575 Das NMU habe
1992 sieben Gutachtenaufträge unter dem Generalthema
„Begutachtung der Eignungshöffigkeit des Salzstockes
Gorleben als Endlager für radioaktive Abfälle (Barriere-
bewertung und Langzeitsicherheit)“ vergeben; erst nach
Abschluss der entsprechenden Verträge sei das BMU vom
NMU über die Vergabe der Gutachtenaufträge unterrich-
tet worden verbunden mit der Mitteilung, dass sich die
Kosten der Gutachten auf insgesamt 577 617,68 DM be-
laufen würden.1576 Nach Prüfung der Gutachten und der
Rechtslage könnte allenfalls hinsichtlich der Kosten der
Gutachten von „Prof. Dr. Herrmann/Dr. Knipping“ und
von „Dr. J. Prij/Prof. Dr. H. van Duijn“ im Rahmen einer
Gesamtlösung zwecks Meidung eines aufwendigen Ge-
richtsverfahrens eine Kostentragung anerkannt werden,
da die Leistungsbeschreibungen keine auf die die Beurtei-
lung der Eignungshöffigkeit eingeengte Aufgabenstel-
lung enthalten hätten und in den Gutachten jedenfalls
auch zu Fragen Stellung genommen worden sei, die für
das weitere Planfeststellungsverfahren relevant sein
könnten.1577 „Die Kosten der übrigen Sachverständigen“,
so wurde in dem Schreiben weiter ausgeführt, „können
hingegen nicht – auch nicht vergleichsweise – als erstat-
tungspflichtig anerkannt werden, weil es jeweils an der
Voraussetzung für ein nach § 21 Absatz 2 AtG berechtig-
tes Kostenerstattungsverlangen, nämlich an der rechtmä-
ßigen Hinzuziehung der vom NMU beauftragten Sach-
verständigen, fehlt.“1578 Es handele sich um „thematisch
unzulässige Gutachtenaufträge“, da die Beurteilung der
Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben als Endla-
ger für radioaktive Abfälle nicht zu den Aufgaben gehöre,
die dem NMU als zuständiger Planfeststellungsbehörde
obliegen.1579 Darüber hinaus sei die Beauftragung dieser
Gutachten auch unter weiteren Gesichtspunkten „ermes-
sensfehlerhaft und damit rechtswidrig“ gewesen. Prof.
Dr. Eckhard Grimmel hätte die für die Beantwortung der
geologischen Fragen „erforderliche besondere Sach-
kunde“, die „fachspezifische Ausbildung (er ist Geo-

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1572 Protokoll Nr. 84, S. 6 f.
1573 Protokoll Nr. 84, S. 12.
1574 Protokoll Nr. 84, S. 13.
1575 Schreiben des BfS an das NMU vom 30. Juni 1997, MAT A 83,

Bd. 6, pag. 343 ff.
1576 Schreiben des BfS an das NMU vom 30. Juni 1997, MAT A 83,

Bd. 6, pag. 343 ff. (343).
1577 Schreiben des BfS an das NMU vom 30. Juni 1997, MAT A 83,

Bd. 6, pag. 343 ff. (345 und 353).
1578 Schreiben des BfS an das NMU vom 30. Juni 1997, MAT A 83,

Bd. 6, pag. 343 ff. (345).
1579

158

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158
Schreiben des BfS an das NMU vom 30. Juni 1997, MAT A 83,
Bd. 6, pag. 343 ff. (351).
Drucksache 17/13700

aph, nicht Geologe)“ und „ausreichende praktische Er-
hrung“ gefehlt.1580 Das Gutachten von Prof. Dr. Klaus
uphorn sei „voll von Polemik und verzichtet auf eine
chliche und sachangemessene Auseinandersetzung mit
n Auffassungen des BfS (oder der BGR), die Prof.
uphorn nicht teilt. Insgesamt entspricht das Gutachten
cht den Maßstäben, die an wissenschaftliche Arbeiten
gelegt werden müssen.“ Zudem sei „im Hinblick auf
e Prof. Duphorn nachgewiesenen fachlichen Fehler und
rtümer in seinen Arbeiten zum Salzstock Gorleben
Fehler, die auch NLfB und dem NMU bekannt waren –

] im Zeitpunkt der Auftragserteilung zu befürchten,
ß es Herrn Prof. Duphorn an der notwendigen Distanz
m Gegenstand der Begutachtung fehlen würde. Des-
lb hätte er wegen Besorgnis der Befangenheit nicht hin-
gezogen werden dürfen.“1581 Auch Dr. Detlef Appel
tte mit der Begutachtung nicht beauftragt werden dür-
n, da bei ihm „Befangenheit zu besorgen“ gewesen sei,
nn er hätte „1984 zusammen mit Herrn Dipl.-Geol.
reusch im Auftrag der Fraktionen der Partei „Die
rünen“ im Deutschen Bundestag sowie im Niedersäch-
schen Landtag ein Gutachten zum Salzstock Gorleben
stellt („Gutachterliche Stellungnahme zum Zwischen-
richt über die bisherigen Ergebnisse der Standortunter-
chung in Gorleben der Physikalisch-Technischen Bun-
sanstalt vom Mai 1983“). Dieses Gutachten zeichnete

ch durch einseitig negative Bewertung des Standorts
orleben selbst in solchen Fragen aus, die erst nach der
tertägigen Erkundung beurteilt werden können. Nach
r Rechtsprechung des Nds. OVG begründete dies Be-
rgnis der Befangenheit“.1582 Hinsichtlich des Gutach-
ns von Dr. Detlef Appel und Jürgen Kreusch komme
ne Vergütung „in der bemerkenswerten Höhe von
8.483,35 DM“ auch deshalb nicht in Betracht, da es an
r „Angemessenheit der Vergütung für das Ergebnis der

ätigkeit dieser Sachverständigen“ fehle.1583 „Das vorge-
gte Gutachten beschränkt sich auf bloßes Referieren
d Bewerten. Eigenständige wissenschaftliche Leistun-
n sind in dem Gutachten nicht enthalten. Die von den
utachtern aufgestellten eigenen Grundsätze und Krite-
en für die notwendige Vorgehensweise bei der Beurtei-
ng von Endlagerstandorten weichen von den in
eutschland geltenden […] Kriterien ab. Nach der Be-
ertung der BGR […] handelt es sich bei dem Kriterien-
talog der Gutachter um keinen wissenschaftlich be-
ündeten Beitrag zur Standortbewertung, sondern um
n mit dem Anschein von Wissenschaftlichkeit versehe-
s Instrumentarium, das einseitig auf das Ziel ausgerich-
t ist, den Standort Gorleben […] in die Kategorie „sehr
günstig“ einzustufen. Ein Gutachten, das sich auf die

ufstellung eines Katalogs von Kriterien beschränkt, die
issenschaftlich nicht begründet werden und nicht be-

0 Schreiben des BfS an das NMU vom 30. Juni 1997, MAT A 83,
Bd. 6, pag. 343 ff. (354).

1 Schreiben des BfS an das NMU vom 30. Juni 1997, MAT A 83,
Bd. 6, pag. 343 ff. (356 f.).

2 Schreiben des BfS an das NMU vom 30. Juni 1997, MAT A 83,
Bd. 6, pag. 343 ff. (357).

3
Schreiben des BfS an das NMU vom 30. Juni 1997, MAT A 83,
Bd. 6, pag. 343 ff. (358).

Drucksache 17/13700 – 228 –

gründbar sind, ist weder den vereinbarten Preis von
108.483,35 DM noch einen anderen Betrag wert.“1584

Der Sachverständige Dr. Detlef Appel antwortete im Rah-
men seiner Anhörung vor dem Untersuchungsausschuss
auf die Frage, ob sein Gutachten überteuert gewesen sei,
„dass der Stundensatz dem entsprochen hat, was gegen-
über einer solchen Behörde üblich gewesen“ sei.1585

Der Zeuge Henning Rösel, bis 2008 Vizepräsident des
BfS, konnte sich bei seiner Vernehmung noch an die Stel-
lungnahme, für die er mitverantwortlich war, erinnern.
Die Situation, „dass Gutachten aus dem Hause NMU von
unseren Leuten fachlich infrage gestellt wurden und vor-
getragen wurde, sie seien nicht erstattungsfähig“, sei häu-
fig vorgekommen.1586

E. Organisationsänderungen
und Personenwechsel

Der Ausschuss hat sich des Weiteren mit einer Organisa-
tionsänderung im BfS Mitte der 90er Jahre und verschie-
denen Personenwechsel zwischen öffentlichen und priva-
ten Stellen befasst.

I. Organisationsänderung im BfS
In der zweiten Hälfte der 90er Jahre fand im BfS eine Or-
ganisationsänderung statt. Die Diskussion hierzu begann
BfS-intern bereits im Jahr 1995.1587

Mit Schreiben vom 10. April 1996, gerichtet an das BMU,
schlug der Präsident des BfS Prof. Dr. Alexander Kaul vor,
den Fachbereich ET, bislang unter alleiniger Leitung von
Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, in zwei Leitungsbereiche
aufzuteilen, die jeweils von einem Fachbereichsleiter
geführt werden sollten. Der eine neue Leitungsbereich
„Endlagerprojekte; Betrieb“ sollte von Prof. Dr. Bruno
Thomauske, der andere neue Leitungsbereich „Sicherheit
der Endlagerung, Aufbewahrung von Kernbrennstoffen;
Transporte“ von Prof. Dr. Helmut Röthemeyer geführt
werden.1588 Bezogen auf die beiden neuen Fachbereichs-
leitungen wurde ausgeführt: „Die Leitungen sind zur Ko-
operation verpflichtet. Die Matrixorganisation gibt dem
Fachbereichsleiter „Endlagerprojekte; Betrieb“ ein deutli-
ches Direktionsrecht.“1589 Darüber hinaus war dem Schrei-
ben zufolge vorgesehen, für die Wahrnehmung betriebli-
cher Überwachungsaufgaben die Organisationseinheit
„Bergtechnische Betriebsüberwachung“ (BBÜ) einzurich-
ten, die organisatorisch an den Leitungsbereich „Endlager-
projekte; Betrieb“ angebunden sein sollte. Die Leitung der
neuen Organisationseinheit BBÜ sollte der bisherige Lei-
ter ET-B Gert Wosnik übernehmen.1590

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1584 Schreiben des BfS an das NMU vom 30. Juni 1997, MAT A 83,
Bd. 6, pag. 343 ff. (358 f.).

1585 Protokoll Nr. 60, S. 91.
1586 Protokoll Nr. 60, S. 57.
1587 MAT B 45/1, pag. 109.
1588 Schreiben von Prof. Dr. Alexander Kaul, BfS, an das BMU vom

10. April 1996 , MAT A 201, Bd. 6, pag. 155 ff. (157).
1589 Schreiben von Prof. Dr. Alexander Kaul, BfS, an das BMU vom

10. April 1996, MAT A 201, Bd. 6, pag. 155 ff. (159, 162).
1590

159

159

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159
Schreiben von Prof. Dr. Alexander Kaul, BfS, an das BMU vom
10. April 1996, MAT A 201, Bd. 6, pag. 155 ff. (156). 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ie Neuorganisation im BfS begründete der damalige Prä-
dent des BfS, Prof. Dr. Alexander Kaul, in seinem
chreiben an das BMU unter Hinweis darauf, dass die Er-
hrungen mit dem Endlager für radioaktive Abfälle Mors-
ben (ERAM), gezeigt hätten, dass die bisherige Organi-
tionsform nur bedingt geeignet sei, auf „betriebliche
otwendigkeiten“ zu reagieren.1591 „Weiterhin habe ich
stgestellt“, so Prof. Dr. Alexander Kaul, dass „die tech-
sch-wissenschaftlichen Arbeiten der Endlagerprojekte
ner besonders intensiven Koordination und Leitung be-
rfen.“ Die Erfahrungen hätten auch gezeigt, daß zwi-
hen „Projekt“ und „Betrieb“ nicht nur starke sachliche,
ndern auch personelle Wechselwirkungen bestünden, de-
n dadurch entsprochen würde, „daß ‚Projekt‘ und ‚Be-

ieb‘ unter einer Leitung zusammengefaßt werden.“1592

as BMU stimmte der Organisationsumstrukturierung
11. Juni 1996 mit folgenden Auflagen zu: „1. Die Or-

nisationseinheit ‚F+E-Kordination; Internationale Be-
ehungen; Alternative Endl.-Konzepte‘ ist entsprechend
rem Vorschlag für Dr. Warnecke vorzusehen. Sollte
r. W., seinem eigenen Wunsch entsprechend, jedoch bei
r IAEA bleiben, ist diese Organisationseinheit in die
bteilung ‚Sicherheit der Endlagerung‘ einzugliedern.
Das Fachgebiet ‚Grundsatzfragen‘ in der Abteilung
ndlagerprojekte; Betrieb‘ bitte ich, um Mißverständ-
sse auszuschließen, in ‚Grundsatzfragen des Projektma-
gements‘ umzubenennen.“1593 Der damalige Referats-
iter im BMU Dr. Manfred Bloser führte in einem
ermerk zu der vorgeschlagenen Neuorganisation des
fS allerdings aus, dass die „derzeitigen Probleme mit
T-B […] nicht dadurch beseitigt [werden], daß eine
rganisationseinheit ‚Bergtechnische Betriebsüberwa-
ung‘ (Leiter: Wosnik) geschaffen wird. Solange hier
ch wie vor die bergrechtliche Verantwortung liegt, ist
ese Organisationseinheit maßgeblich für die Zulas-
ngs- und Genehmigungsanträge sowie für wesentliche
triebliche Entscheidungen.“ Zudem wären trotz Neuor-
nisation „häufig unterschiedliche Auffassungen zwi-
hen Herrn Röthemeier und Herrn Thomauske […] nach
ie vor von der Amtsleitung (Vizepräsident oder Präsi-
nt) zu entscheiden“.1594

rsprünglich war nach einem Entwurf eines Erlasses des
fS-Präsidenten Prof. Dr. Kaul vom 9. August 1996 die
morganisation für den 1. September 1996 geplant.1595
us einem Vermerk über das BGR-BfS-Präsidentenge-
räch, welches am 9. Januar 1997 beim BfS in Salzgitter
attgefunden hat, geht hervor, dass Prof. Dr. Kaul die ge-
ante Umorganisation erläutert hat und die Umsetzung
r den 15. Februar 1997 angekündigt hat.1596

1 Schreiben von Prof. Dr. Alexander Kaul, BfS, an das BMU vom
10. April 1996, MAT A 201, Bd. 6, pag. 155 ff. (158).

2 Schreiben von Prof. Dr. Alexander Kaul, BfS, an das BMU vom
10. April 1996, MAT A 201, Bd. 6, pag. 155 ff. (158).

3 Zustimmung des BMU zur Neuorganisation, MAT A 201, Bd. 1,
Hefter Nr. 6; vgl. auch Schreiben des BMU an das BfS vom 11. Ju-
ni 1996, MAT A 201, Bd. 6, pag. 155 ff. (159, 162).

4 Vermerk von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 23. Januar 1996,
MAT A 201, Bd. 6, pag. 192.

5
MAT A 201, Bd. 1, keine Paginierung.
596 MAT A 223, pag. 000013 ff.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 229 –

Unter Bezugnahme auf das Schreiben von Prof.
Dr. Alexander Kaul vom 10. April 1996 und die Zustim-
mung des BMU vom 11. Juni 1996 heißt es im Gegensatz
dazu in der Durchschrift einer Verfügung des Präsidenten
des BfS vom 19. März 1997: „Die aus dem Organigramm
in der Anlage 1 ersichtliche Neuorganisation des Fachbe-
reichs ET tritt mit Wirkung zum 01.04.1997 in Kraft“.1597
Aus dem als Anlage 1 beigefügten Organigramm ergab
sich eine Aufteilung des Fachbereiches ET in eine Fach-
bereichsleitung I „Endlagerprojekte; Betrieb“ mit Fach-
bereichsleiter „Dr. Thomauske“ und eine Fachbereichs-
leitung II „Sicherheit der Endlagerung, Aufbewahrung
von Kernbrennstoffen; Transporte“ mit Fachbereichslei-
ter „Dr. Röthemeyer“. Für die Leitung des Referates
ET-BÜ „Bergrechtliche Betriebsüberwachung“ war Herr
Gentsch vorgesehen1598, da Wosnik zum 31. März 1997 in
den Ruhestand ging.1599 Bezugnehmend auf die bereits
1989 eingeführte Matrixorganisation wurde in Anlage 3
„Matrixorganisation“ unter anderem ausgeführt: „[…]
3. In allen projekt-/betriebsspezifischen Belangen hat der
Projekt-/Betriebsleiter ein unmittelbares Weisungsrecht
an alle an dem Projekt/Betrieb beteiligten Fachgebiete/
Referate ohne Einhaltung des Dienstweges. […] 6. In
Konfliktfällen hat die Projekt-/Betriebsleitung die Auf-
gabe, eine Entscheidung in der Linie herbeizuführen.“1600

In der Folge wurden die Fachbereiche am 1. September
19971601 bei unveränderten Aufgabenbereichen umbe-
nannt in „Fachbereichsleitung ET-E Endlagerprojekte;
Betrieb“ und „Fachbereichsleitung ET-S Sicherheit der
Endlagerung, Aufbewahrung von Kernbrennstoffen;
Transporte“.1602

Prof. Dr. Bruno Thomauske führte vor dem Ausschuss zur
Organisationsänderung aus: „Ende 96 war man mit dem
Schachtabteufen insoweit am Ende. Dann war die Frage:
Wie stellen wir uns inhaltlich, wie stellen wir uns organi-
satorisch auf die eigentliche Erkundung ein? Daraus hat
die Behörde, hat das Amt gewisse Schlüsse gezogen und
bestimmte organisatorische Festlegungen getroffen.“1603

Der Zeuge Henning Rösel, seinerzeit Vizepräsident des
BfS, äußerte zu den Hintergründen der Neuorganisation
in seiner Vernehmung: „Ja, es gab Gründe, und die lagen
einfach darin, dass wir der Auffassung waren, den Be-
reich des Projektmanagements zu stärken. Bis zu dem
Zeitpunkt […] hatten wir einen ständigen Konflikt zwi-
schen dem, was vorangetrieben werden sollte, und dem,
was dann aus wissenschaftlich-technischer Sicht gemacht
werden sollte. Das kumulierte immer in der Person von
Herrn Röthemeyer. Die Konflikte, die sich daraus erga-
ben, wurden im Sinne der Konfliktlösung dann immer

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1597 Durchschrift einer Verfügung des Präsidenten des BfS vom
19. März 1997, MAT A 201, Bd. 6, pag. 73 ff. (73).

1598 Durchschrift einer Verfügung des Präsidenten des BfS vom
19. März 1997, MAT A 201, Bd. 6, pag. 73 ff. (77).

1599 Protokoll Nr. 62, S. 85.
1600 Durchschrift einer Verfügung des Präsidenten des BfS vom

19. März 1997, MAT A 201, Bd. 6, pag. 73 ff. (105).
1601 MAT A 176.
1602

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160
Organisationsplan des BfS vom 1. September 1997, MAT A 176.
1603 Protokoll Nr. 62, S. 38. 1
Drucksache 17/13700

ne Etage höher, […] zu mir, zu Herrn Kaul oder zu uns
iden, gehoben. Ich kann mich noch sehr gut entsinnen,
ss irgendwann mal Herr Kaul zu mir kam und fragte,
ich nicht eine Lösungsmöglichkeit sehe. Da habe ich
sagt, ja, wir sollten dafür Sorge tragen und ein Zeichen
ch außen setzen, dass wir die Aufgabe Errichtung und

etrieb eines Endlagers ernst nehmen, auch terminlich
d kostenmäßig ernst nehmen, indem wir den Bereich
u ordnen, dem Herrn Röthemeyer das geben, wo er
eifelsohne seine Meriten hatte und hat, nämlich wis-

nschaftlich-technische Fragen der Sicherheit der Endla-
rung, und dem Herrn Thomauske das geben, was er am
sten kann, nämlich als Macher zu fungieren.“1604

einer zusammenfassenden Stellungnahme vom 27. De-
mber 1995 zum Vorschlag der Neuorganisation des

achbereiches ET hatte sich Prof. Dr. Helmut Röthemeyer
itisch zu der Änderung geäußert: „Die Aufsplitterung
n ET in 2 Leitungsebenen bedeutet in der Praxis die

chaffung zweier Fachbereiche mit weiteren Schnittstel-
n“.1605 Dies erschwere die Aufgabenerledigung unter
m „Primat der Sicherheit“.1606 Zudem äußerte er in ei-
m Schreiben vom 4. November 2011 an den Untersu-
ungsausschuss, die Umorganisation hätte tiefgreifen-
re Wirkungen gehabt und Prof. Dr. Bruno Thomauske
nen „unmittelbar fachlich weisenden Zugriff“ zugewie-
n.1607 Prof. Dr. Helmut Röthemeyer sah den Grund für
e Umstrukturierung „allein in seiner kritischen Haltung
m Endlager Morsleben“.1608

u diesem Vorwurf äußerte Prof. Dr. Alexander Kaul in
iner Vernehmung hingegen: „für mich war das kein Kri-
rium, um die Organisationsform so zu modifizieren, dass
errn Röthemeyer irgendwelche Aufgaben, verantwortli-
e Aufgaben entzogen wurden. […] Aber dass […] seine
weichende Meinung zu Morsleben der Grund sein
llte, das ist eine Konstruktion, die ich also jetzt neu höre
] Dass wir natürlich zum Teil unterschiedliche Meinun-

n hatten – Na, wo gibt es das nicht, wenn man sozusagen
terschiedlich Verantwortung trägt?“1609 Er fügte hinzu,
r der Umorganisation mit jedem einzelnen der Betroffe-
n, mit Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, Gert Wosnik und

rof. Dr. Bruno Thomauske sowohl einzeln als auch ge-
einsam Gespräche geführt zu haben.1610

u den jeweiligen Verantwortlichkeiten führte Prof.
r. Alexander Kaul in seiner Vernehmung aus: „Wenn
ne Aufgabe auf mehrere Verantwortungsbereiche ent-
llt, muss man einem das fachliche Weisungsrecht ge-
n, abhängig von dem Umfang der Aufgabe. Ansonsten

4 Protokoll Nr. 60, S. 35.
5 Zusammenfassende Stellungnahme von Prof. Dr. Helmut Röthe-

meyer, BfS, vom 27. Dezember 1995, MAT A 201, Bd. 6,
pag. 000202.

6 Zusammenfassende Stellungnahme von Prof. Dr. Helmut Röthe-
meyer, BfS, vom 27. Dezember 1995, MAT A 201, Bd. 6,
pag. 000202.

7 Schreiben von Prof. Dr. Helmut Röthemeyer an den 1. Untersu-
chungsausschuss vom 4. November 2011, MAT B 42, S. 1.

8 Schreiben von Prof. Dr. Helmut Röthemeyer an den 1. Untersu-
chungsausschuss vom 4. November 2011, MAT B 42, S. 1.

9
Protokoll Nr. 86, S. 41.
610 Protokoll Nr. 86, S. 45.

Drucksache 17/13700 – 230 –

funktioniert es nicht. Das heißt aber nicht […], dass damit
die Verantwortung nicht auch gleichzeitig der Verant-
wortliche für den Bereich mittragen muss, in dem dieser
Mitarbeiter, der jetzt fachlich sozusagen das Weisungs-
recht bekommen hat, tätig ist.“1611 Weiter erläuterte er,
dass eben dort, „wo Arbeitsschwerpunkte von jemandem
verantwortlich übernommen worden waren, das fachliche
Zugriffsrecht von dem jeweiligen Bereichsleiter, also für
das Management oder für den wissenschaftlichen Teil der
Endlagerung, gegeben ist. Das heißt aber auch gleichzei-
tig, dass der jeweilige Verantwortliche, also der Herr
Thomauske oder der Herr Röthemeyer, immer den ande-
ren, den Partner informieren muss, wenn er den Zugriff
geleistet hat.“1612

Der Zeuge Prof. Dr. Bruno Thomauske bekundete vor
dem Ausschuss, die neue Organisationsform habe seiner
Vorstellung nach Vorteile gehabt, hob allerdings hervor,
dass es sich nach wie vor um eine „gesplittete Verantwor-
tung“ gehandelt habe: „Auf der einen Seite gibt es die
Verantwortung für die Durchführung von Projekten, und
auf der anderen Seite gibt es die Linienverantwortung
über die Fragestellung der jeweiligen inhaltlichen Aussa-
gen.“1613 Prof. Dr. Helmut Röthemeyer sei auch danach
derjenige gewesen, der „für die inhaltliche Bewertung,
Ergebnisse usw.“ die Verantwortung getragen habe.1614
Lediglich die Frage der Verantwortung für die technisch
optimale Erkundung habe sich geändert; diese habe nun
nicht mehr bei Prof. Dr. Helmut Röthemeyer gelegen. Da-
für habe es entsprechendes Projektmanagement gege-
ben.1615

Die Aufsplittung von ET in zwei Leitungsbereiche sah
der Zeuge Prof. Dr. Bruno Thomauske nicht als Problem
an und führte vor dem Ausschuss aus: „In einer Organisa-
tion, insbesondere in einer Matrixorganisation, ist gewis-
sermaßen angelegt, dass bestimmte Positionen streitig
ausgetragen werden müssen. Wenn dieses nicht streitig
erfolgt, hat irgendjemand seinen Job aus meiner Sicht
nicht richtig verstanden. Das gilt auch, wenn es um die
Fragestellung geht: „Wie gehe ich mit den Behörden
um?“, all diese Dinge. Dort gibt es Schnittstellen, und an
diesen Schnittstellen muss jeder seine Dinge einbringen.
Dann wird in der Sache gestritten – und ich betone: in der
Sache – und am Ende steht eine Entscheidung. Dazu gibt
es innerhalb einer Organisation die entsprechenden Kon-
fliktregelungsmechanismen, um diese fachlichen Streit-
punkte auszutragen. Das ist dann die vornehmste Auf-
gabe der Amtsleitung, wenn es auf der fachlichen Ebene
aus Gründen unterschiedlicher Auffassung einen Dissens
gibt, dann zu einer Entscheidung zu kommen.“1616

Gert Wosnik, Leiter ET-B und bergbaufachlich bestellte
Person, der den Präsidenten des BfS bezugnehmend auf
dessen Organisationsvorschlag vom 10. April 1996 mit

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1611 Protokoll Nr. 86, S. 44.
1612 Protokoll Nr. 86, S. 44.
1613 Protokoll Nr. 62, S. 21.
1614 Protokoll Nr. 62, S. 21.
1615

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Protokoll Nr. 62, S. 21.
1616 Protokoll Nr. 62, S. 53.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

chreiben vom 17. April 1996 unter Hinweis auf rechtli-
e Bedenken um Entbindung von seiner Bestellung zum

eitpunkt der Einführung der geplanten Organisation ge-
ten hatte1617, war aufgrund seiner Versetzung in den

uhestand im März 19971618 von der Organisationsände-
ng nicht mehr betroffen. Entsprechend bekundete er bei
iner Vernehmung, dass in den letzten Jahren seiner Tä-

gkeit beim BfS bis zu seiner Pensionierung im März
97 – „[b]is zum Schluss“ – Prof. Dr. Röthemeyer sein
rekter Vorgesetzter gewesen sei.1619

rof. Dr. Helmut Röthemeyer versuchte erfolglos gegen
e Umstrukturierung mit einer Beschwerde gemäß § 171
bsatz 1 Bundesbeamtengesetz (a.F.) vorzugehen1620,
obei er auch anwaltliche Hilfe in Anspruch nahm.1621 Zu
eiteren rechtlichen Schritten kam es nicht, da er später
ine ursprüngliche Funktion zurückerhielt1622; die Auf-
ilung des Fachbereiches ET wurde unter dem folgenden
räsidenten des BfS Wolfram König mit Wirkung zum
. Oktober 1999 rückgängig gemacht.1623

. Personenwechsel zwischen öffentlichen
und privaten Stellen

er Untersuchungsausschuss ist der Frage nachgegangen,
es insbesondere im Zusammenhang mit der Entschei-
ng vom 13. Juli 1983 Wechsel von Personen aus öffent-

chen Stellen des Bundes, der Landesregierung Nieder-
chsen sowie den jeweils zugeordneten Behörden zu
nternehmen der Energiewirtschaft gegeben hat oder
echsel in umgekehrter Richtung stattgefunden haben.1624

sofern hat der Ausschuss festgestellt, dass in vier Fällen
echsel aus Bundesressorts in die Privatwirtschaft statt-
funden haben.

er Zeuge Dr. Arnulf Matting, seinerzeit Unterabteilungs-
iter der Abteilung RS I im BMU, führte bei seiner Verneh-
ung aus, dass zwei seiner Abteilungsleiter, Dr. Walter Hoh-
felder und Gerald Hennenhöfer, damals aus dem BMU
r Elektrizitätswirtschaft gewechselt seien.1625

r. Walter Hohlefelder, von 1986 bis 1994 im BMU Leiter
r Abteilung „Reaktorsicherheit, Strahlenschutz und nu-
eare Entsorgung“1626, wechselte im August 1994 zur
EBA AG, der heutigen E.ON AG1627. Im April 1999
urde er Vorstandsmitglied der VEBA-Tochter Preussen-

7 Schreiben von Gert Wosnik, BfS, an den Präsidenten des BfS vom
17. April 1996, MAT E 8, Bd. 7, pag. 062.

8 Vgl. oben Zweiter Teil, Kapitel D. III. 3. c) dd).
9 Protokoll Nr. 62, S. 95.
0 Schreiben des BMU an Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, BfS,

MAT B 45/1, pag. 017.
1 Anwaltsschreiben an Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, MAT B 45/1,

pag. 085.
2 Anwaltsschreiben an Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, MAT B 45/1;

Organigramm des BfS vom 18. Oktober 1999, MAT B 45/1.
3 Bundestagsdrucksache 17/3447, S. 7.
4 Nr. 18 des Untersuchungsauftrages, Bundestagsdrucksache 17/1250.
5 Protokoll Nr. 41, S. 90.
6 Organigramm des BMU aus den Jahren 1986 bis 1993, MAT A 4/1,

pag. 000001 ff.
7
Schreiben der E.ON Energie AG vom 8. Juni 2011, MAT A 174,

S. 2.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 231 –

Elektra AG, welche 2000 mit der Bayerwerk AG zur E.ON
Energie AG fusionierte.1628 Daneben wurde er ab Septem-
ber 1999 zum Mitglied der Geschäftsführung der Preus-
senElektra Kernkraft Verwaltungs-GmbH bestellt, deren
Vorsitz er am 19. Oktober 2000 übernahm.1629 Im Jahr
2004 übernahm Dr. Walter Hohlefelder die Präsident-
schaft des Deutschen Atomforums e. V., die er bis 2010 in-
nehatte.

Der Zeuge Henning Rösel, seinerzeit Vizepräsident des
BfS, führte in seiner Zeugenvernehmung aus, „dass der
Wechsel von Mitarbeitern, also jedenfalls von Mitarbei-
tern in die Industrie, […] kein Usus […]“1630 gewesen sei.
Allerdings erinnere er sich auch daran, dass der damalige
Bundesumweltminister Töpfer durchaus ein Befürworter
eines Wechsels1631 gewesen sei: „[…] dann am besten
vice versa, auch mal aus der Industrie in ein Ministerium
oder ein Amt oder zurück […].“1632

Gerald Hennenhöfer war von 1994 bis 1998 Leiter der
Abteilung RS „Sicherheit kerntechnischer Einrichtun-
gen, Strahlenschutz, nukleare Ver- und Entsorgung“ im
BMU.1633 Nach dem Regierungswechsel im Jahr 1998
wurde er durch Bundesumweltminister Jürgen Trittin in
den einstweiligen Ruhestand versetzt. Nachfolgend war
er bei der VIAG AG, einer Rechtsvorgängerin der heuti-
gen E.ON AG, später als Rechtsanwalt tätig, bis er nach
erneutem Regierungswechsel im Jahre 2009 wieder die
Abteilungsleitung im BMU übernahm.1634

Der Zeuge Dr. Arnulf Matting führte aus, dass Gerald
Hennenhöfer und Dr. Walter Hohlefelder politische Be-
amte gewesen seien, die „mit Wechsel des Ministers na-
türlich schon mal Risiko laufen, entlassen zu werden.“1635

Gerald Hennenhöfer bekundete insoweit vor dem Unter-
suchungsausschuss, dass er mit 50 Jahren noch nicht in
den Ruhestand habe gehen wollen.1636 Darüber hinaus sei
„der neue Bundeskanzler daran interessiert“ gewesen
„auch bei den Energieunternehmen zuverlässige Ge-
sprächspartner zu haben, die diese Konsensmaterie tech-
nisch kennen“; ihm sei empfohlen worden, „mit der dama-
ligen VIAG AG, dem Bayernwerk, zu reden“.1637 Private
finanzielle Vorteile habe er dagegen nicht erlangt, wie er
vor dem Asse-Untersuchungsausschuss aussagte.1638

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1628 Schreiben der E.ON Energie AG vom 8. Juni 2011, MAT A 174,
S. 2.

1629 Schreiben der E.ON Energie AG vom 8. Juni 2011, MAT A 174,
S. 2.

1630 Protokoll Nr. 60, S. 20.
1631 Protokoll Nr. 60, S. 20.
1632 Protokoll Nr. 60, S. 20.
1633 Organigramme des BMU aus den Jahren 1994, 1995, 1996, 1997,

MAT A 4/1, pag. 000011 ff.
1634 Schreiben der E.ON Energie AG vom 8. Juni 2011, MAT A 174,

S. 2; Organigramm des BMU aus dem Jahr 2010, MAT A 4/1,
pag. 000033 f.

1635 Protokoll Nr. 41, S. 90.
1636 Protokoll Nr. 90, S. 18.
1637 Protokoll Nr. 90, S. 18 f.
1638 Protokoll Nr. 50 des 21. Parlamentarischen Untersuchungsaus-

schusses zur Aufklärung von Vorgängen in der Schachtanlage Asse 163
164
II des Niedersächsischen Landtages vom 17. Juni 2010, MAT B 57,

S. 17. 1
Drucksache 17/13700

arüber hinaus wechselte im Jahre 2003 Prof. Dr. Bruno
homauske, bis 1989 zunächst bei der PTB, nachfolgend
im BfS tätig, zur Vattenfall Europe AG, bei der er den
eschäftsbereich Kernkraftwerke leitete. Auf die Frage,
es schon länger Kontakte zwischen ihm und diesem

nergieversorger gegeben habe, antwortete der Zeuge
rof. Dr. Bruno Thomauske vor dem Ausschuss: „Ich bin
gesprochen worden über einen Headhunter, ob ich mir
rstellen kann, für ein Industrieunternehmen zu arbeiten.

as war noch unspezifisch, welches. Dazu habe ich ein
espräch geführt. Nach diesem Gespräch habe ich dem
undesamt für Strahlenschutz mitgeteilt, dass diese Ge-
räche einen Tiefgang haben, bei dem ich glaube, dass
enstliche Belange berührt sein könnten, und hatte des-
egen um die Entbindung von meiner Funktion gebe-
n.“1639

chließlich bekundete der Zeuge Dr. Alois Ziegler, Refe-
tsleiter im BMFT, bei seiner Vernehmung vor dem Aus-
huss, dass er Ende des Jahres 1985 „den Beamten ge-
ndigt“ habe und „in die freie Wirtschaft gegangen“
i.1640 Er habe die Geschäftsführung eines privaten For-
hungsinstituts im Kohlebereich übernommen.1641

Kompensationsleistungen des Bundes
und der Privatwirtschaft im Zusammen-
hang mit dem Entsorgungsprojekt
Gorleben

er Ausschuss ist der Frage nachgegangen, welche Mittel
r Bund oder die Privatwirtschaft der Region Gorleben
ben zukommen lassen. Zu nennen sind die Finanzie-
ngsvereinbarungen zwischen dem Bund und dem Land
iedersachsen, die weiteren Forderungen des Landkrei-
s Lüchow-Dannenberg gegenüber dem Bund, die soge-
nnten Ansiedlungsverträge und die sonstigen Maßnah-
en für die Grundstückseigentümer in der Region.

Die Verwaltungsvereinbarungen zwischen
dem Bund und dem Land Niedersachsen

it der Benennung Gorleben als möglichen Standort für
n nukleares Entsorgungszentrum (NEZ) waren für das
and Niedersachsen und die betroffenen Gebietskörper-
haften, den Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Samt-
meinden Gartow und Lüchow sowie die Gemeinden
orleben und Trebel, zusätzliche finanzielle Belastungen
rbunden. Auf Initiative des Landes Niedersachsen kam
1978 zu Verhandlungen mit dem Bund, um diese Be-
stungen auszugleichen.

. Verhandlungen
ach der Benennung des Standortes Gorleben durch die
iedersächsische Landesregierung machte der nieder-
chsische Finanzminister Walther Leisler Kiep in einem

chreiben vom 19. Juli 1978 an den Bundesminister des
neren Gerhart Baum auf die erheblichen finanziellen

9 Protokoll Nr. 62, S. 35.
0
Protokoll Nr. 39, S. 2.

641 Protokoll Nr. 39, S. 57.

Drucksache 17/13700 – 232 –

Belastungen aufmerksam, die auf das Land und die be-
troffenen Kommunen aufgrund von Sicherungsmaßnah-
men, Entschädigungsleistungen, Infrastrukturmaßnahmen
und zusätzlichem Verwaltungsaufwand während der Ge-
nehmigungs- und Planfeststellungsverfahren zukommen
würden.1642 Er teilte mit, dass nach Auffassung der Nie-
dersächsischen Landesregierung der Bund diese Kosten
zu tragen habe.1643

In der Folge kam es am 25. Juli 1978 zu einer internen
Besprechung von Vertretern der Bundesressorts aus dem
BMI, dem BMF und dem BMWi. Die finanzielle Belas-
tung Niedersachsens wurde im Ergebnis durch den Bund
anerkannt und eine angemessene Beteiligung des Bundes
an den Kosten für das im gesamtstaatlichen Interesse lie-
gende NEZ für erforderlich gehalten.1644

Kurz darauf übersandte das Land Niedersachsen im Au-
gust 1978 eine erste vorläufige Zusammenstellung der bis
1990 zu erwartenden finanziellen Belastungen als Dis-
kussionsgrundlage,1645 die Gegenstand einer Besprechung
am 8. September 1978 zwischen dem niedersächsischen
Ministerpräsidenten Dr. Ernst Albrecht und dem Bundes-
innenminister Gerhart R. Baum war.1646

Daran anschließend wurde in einer ersten gemeinsamen
Besprechung zwischen Vertretern von Bund und Land am
29. September 1978 über den ersten Entwurf einer Ver-
waltungsvereinbarung verhandelt.1647 Im Nachgang über-
sandte das Land Niedersachsen erneut eine Aufstellung
der zu erwartenden Kosten.1648 Die Forderungen des Lan-
des beliefen sich nach dieser Aufstellung auf Zahlungen
von insgesamt 835,5 Mio. DM bis 1990.1649

In einer weiteren Besprechung am 14. Dezember 1978
legten die Vertreter der Bundesregierung dar, dass die Ge-
währung von 200 Mio. DM in Form einer Pauschalleis-
tung bevorzugt werde.1650 Die Niedersächsische Landes-
regierung stand der angebotenen Pauschalleistung

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1642 Schreiben des niedersächsischen Finanzministers Walther Leisler
Kiep an den BM des Innern vom 19. Juli 1978, MAT A 147,
Bd. 24, pag. 054113 ff. (054119).

1643 Schreiben des niedersächsischen Finanzministers Walther Leisler
Kiep an den BM des Innern vom 19. Juli 1978, MAT A 147,
Bd. 24, pag. 054113 ff. (054120).

1644 Ergebnisvermerk des BMI zu den Beratung am 25. Juli 1978,
MAT A 147, Bd. 24, pag. 054115.

1645 Vermerk des Niedersächsischen Finanzministeriums vom
30. August 1978, MAT A 118, Bd. 4, pag. 000016 ff. (000021 ff.).

1646 Ergebnisvermerk zu dem Gespräch zwischen BM Gerhart R. Baum
und MP Dr. Ernst Albrecht am 8. September 1978, MAT A 119,
Bd. 13, pag. 000009.

1647 Vermerk des Niedersächsischen Finanzministeriums über die Be-
sprechung am 29. September 1978, MAT A 118, Bd. 4,
pag. 000024 ff.

1648 „2. Vorläufige Zusammenstellung – Finanzielle Belastung des Lan-
des und der Kommune im Zusammenhang mit dem Genehmigungs-
und Planfeststellungsverfahren“, Stand 20. November 1978,
MAT A 120, Bd. 9, pag. 000154 ff.

1649 „2. Vorläufige Zusammenstellung – Finanzielle Belastung des Lan-
des und der Kommune im Zusammenhang mit dem Genehmigungs-
und Planfeststellungsverfahren“, Stand 20. November 1978,
MAT A 120, Bd. 9, pag. 000154 ff. (000157).

1650 Ergebnisvermerk zu den Finanzierungsverhandlungen mit dem

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Bund am 14. Dezember 1978, MAT A 102, Bd. 32, Teil 2,
pag. 108 ff. (111).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

eptisch gegenüber. Sie befürchtete, dass die „vom Bund
gebotene Pauschalregelung für einmalige und laufende
osten […] dem Land ein unkalkulierbares Risiko
f[bürdet]“, so dass eine finanzielle Belastung für das

and nicht auszuschließen sei.1651

chließlich konnte am 21. Dezember 1978 in einem nach-
lgenden Gespräch einer Telefonnotiz zufolge zwischen
m Staatssekretär beim BMI Dr. Günter Hartkopf, dem
edersächsischen Finanzminister Walther Leisler Kiep
d dem Staatssekretär Dr. Obert (BMFT) eine Einigung
er den Inhalt der Verwaltungsvereinbarung erzielt wer-
n.1652 Am gleichen Tag wurde das Ergebnis in einem
espräch zwischen dem Bundeskanzler Helmut Schmidt
d dem niedersächsischen Ministerpräsidenten bestä-

gt.1653 Am 9. Februar 1979 wurde die Verwaltungsver-
nbarung von Walther Leisler Kiep und Gerhart Baum
terzeichnet.1654

. Rechtsgrundlage
ie Niedersächsische Landesregierung vertrat von Beginn
r Verhandlungen an die Auffassung, dass für die Verwal-
ngsvereinbarung Artikel 106 Absatz 8 GG als Rechts-
undlage heranzuziehen sei.1655 Nach diesem Artikel des
rundgesetzes hat der Bund unzumutbare Sonderbelas-
ngen auszugleichen, die den Ländern und Gemeinden
rch vom Bund veranlasste besondere Einrichtungen ent-

ehen. Für das Land Niedersachsen war das NEZ aus-
eislich eines Vermerkes „eindeutig“ eine besondere Ein-
chtung im Sinne des Artikels 106 Absatz 8 GG.1656 Die
andesvertreter betonten während der Verhandlungen zu-
m, dass ihnen ein verfassungsrechtlicher Anspruch
hon wegen der damit einhergehenden symbolhaften
bernahme der politischen Verantwortung durch den
und wichtig sei.1657

uf Bundesebene wurde demgegenüber die Auffassung
rtreten, dass die Voraussetzungen des Artikels 106 Ab-
tz 8 GG nicht erfüllt seien.1658 So decke beispielsweise
r Artikel des Grundgesetzes nur einmalige Investitions-
sten und nicht die geplanten laufenden Zahlungen. Zu-
m wolle man einen Präzedenzfall vermeiden. Arti-

1 Ergebnisvermerk zu den Finanzierungsverhandlungen mit dem
Bund am 14. Dezember 1978, MAT A 102, Bd. 32, Teil 2,
pag. 108 ff. (109).

2 Telefonnotiz vom 21. Dezember 1978, MAT A 150, Bd. 6,
pag. 195401 f.

3 BPA-Nachrichtenspiegel/Inland I vom 22. Dezember 1978,
MAT A 118, Bd. 4, pag. 000211 f.

4 Verwaltungsvereinbarung über die Regelung der finanziellen Aus-
wirkungen des Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahrens für
das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) bei Gorleben,
MAT A 102/1, Bd. 154, pag. 164 ff.

5 Schreiben des BMI vom 27. Juli 1978, MAT A 147, Bd. 24,
pag. 054113 ff. (054120).

6 Vermerk des Niedersächsischen Finanzministeriums über die Be-
sprechung am 30. August 1978, MAT A 118, Bd. 4,
pag. 000016 ff. (000018).

7 Vermerk des Niedersächsischen Finanzministeriums über die Be-
sprechung am 30. August 1978, MAT A 118, Bd. 4,
pag. 000016 ff. (000018).

8 Vermerk des Niedersächsischen Finanzministeriums über die Be-

sprechung am 30. August 1978, MAT A 118, Bd. 4,
pag. 000016 ff. (000018).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233 –

kel 106 Absatz 8 GG sei bisher nur zwischen Bund und
Gemeinden und nicht zwischen Bund und Ländern ange-
wendet worden.1659 Stattdessen wurde von Seiten der
Bundesregierung die Möglichkeit angedeutet, eine Ver-
waltungsvereinbarung ohne Bezug auf Artikel 106 Ab-
satz 8 GG abzuschließen und so den Präzedenzcharakter
zu vermeiden.1660

Letztendlich wurde als Kompromiss vereinbart, Arti-
kel 106 Absatz 8 GG nicht zu erwähnen.1661 Dementspre-
chend enthielt die endgültige Fassung der Verwaltungsver-
einbarung keinen Hinweis auf Artikel 106 Absatz 8 GG.1662

Der Zeuge Kurt-Dieter Grill, damals Mitglied des Nie-
dersächsischen Landtages und Kreistagsabgeordneter in
Lüchow-Dannenberg, führte diesbezüglich vor dem Un-
tersuchungsausschuss aus, „dass der Artikel 106 des
Grundgesetzes nicht als Begründung herangezogen wer-
den sollte – das gilt übrigens bis heute –, weil man keine
Präzedenzfälle schaffen wollte. Und deswegen war das
nie eine gesetzliche Grundlage, sondern es war eine Ver-
waltungsvereinbarung“.1663

3. Inhalt der Verwaltungsvereinbarung
vom 9. Februar 1979

Die zwischen Bund und Land geschlossene Vereinbarung
sah vor, dass der Bund zur Abgeltung von zusätzlichen fi-
nanziellen Belastungen für das Land Niedersachsen, den
Landkreis Lüchow-Dannenberg und die betroffenen Ge-
meinden Pauschalzahlungen an das Land Niedersachsen
zu leisten habe.1664

Festgelegt wurde ein in vier Jahresraten zu zahlender Be-
trag in Höhe von insgesamt 200 Mio. DM für den Zeitraum
vom 1. Januar 1979 bis zum 31. Dezember 1982.1665 Die
Aufteilung der Gelder war in der Vereinbarung nicht fest-
gelegt. Der Zeuge Klaus Poggendorf, ehemaliger Ober-
kreisdirektor des Landkreises Lüchow-Dannenberg, erläu-
terte diesbezüglich, dass „zunächst für die ersten vier Jahre
[…] eine Summe von 200 Millionen DM [vereinbart war],
das heißt also 50 Millionen pro Jahr. Dieses Geld floss an
das Land, und das Land ließ den Landkreis und die Stand-

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1659 Vermerk des Niedersächsischen Finanzministeriums über die Be-
sprechung am 30. August 1978, MAT A 118, Bd. 4,
pag. 000016 ff. (000018).

1660 Vermerk des Niedersächsischen Finanzministeriums über die Be-
sprechung am 30. August 1978, MAT A 118, Bd. 4, pag. 000016 ff.
(000018).

1661 Ergebnisvermerk der Finanzierungsverhandlungen mit dem Bund
am 14. Dezember 1978, MAT A 102, Bd. 32, Teil 2, pag. 108 ff.
(110).

1662 Verwaltungsvereinbarung über die Regelung der finanziellen Aus-
wirkungen des Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahrens für
das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) bei Gorleben,
MAT A 102/1, Bd. 154, pag. 161 ff. (164).

1663 Protokoll Nr. 35, S. 19.
1664 § 2 der Verwaltungsvereinbarung über die Regelung der finanziel-

len Auswirkungen des Genehmigungs- und Planfeststellungsver-
fahrens für das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) bei Gorleben,
MAT A 102/1, Bd. 154, pag. 161 ff. (164).

1665 § 3 der Verwaltungsvereinbarung über die Regelung der finanziel-
len Auswirkungen des Genehmigungs- und Planfeststellungsver-

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fahrens für das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) bei Gorleben,
MAT A 102/1, Bd. 154, pag. 161 ff. (164).
Drucksache 17/13700

tgemeinden partizipieren. Die erste Summe, die wir – –
er die Aufteilung, die damals erfolgte, war die, das das

and den größten Teil des Geldes natürlich behielt, und
ir kriegten in den ersten vier Jahren etwa 4,1 Millionen
o Jahr“ 1666. Diese wurden aufgeteilt zwischen dem
andkreis, den Samtgemeinden Gartow und Lüchow so-
ie den Gemeinden Gorleben und Trebel.1667

icht inbegriffen in den Pauschalzahlungen waren die
osten für Straßenbaumaßnahmen während des Geneh-
igungs- und Planfeststellungsverfahrens, die nach der
erwaltungsvereinbarung dem Verursacher – der Deut-
hen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kern-
ennstoffen (DWK) – auferlegt werden sollten.1668

es Weiteren wurde dem Landkreis Lüchow-Dannenberg
ne zusätzliche einmalige Infrastrukturbeihilfe durch den
und von 24,5 Mio. DM in Aussicht gestellt.1669 Ebenfalls
rgesehen waren Entschädigungen für Demonstrations-
häden im Zusammenhang mit dem Genehmigungs- und

lanfeststellungsverfahren.1670 Das Land Niedersachsen
d der Bund einigten sich separat am 4. April 1979 über
e sogenannten „Demonstrationsschäden-Richtlinien“,
f deren Grundlage die Entschädigungen geleistet wer-
n sollten.1671

eiterhin sah die Verwaltungsvereinbarung vor, dass die
lachbohrungen nach Abschluss der Sicherheitsvorkeh-
ngen beginnen sollten.1672 Im Falle der Ungeeignetheit
s Standortes Gorleben wären die entstandenen Kosten,
m gegenseitigen Einvernehmen abzurechnen“.1673

ie Verwaltungsvereinbarung trat rückwirkend am 1. Ja-
ar 1979 in Kraft;1674 vorgesehen war eine Laufzeit von
Jahren.1675

6 Protokoll Nr. 64, S. 70.
7 Klaus Poggendorf, Gorleben – Der Streit um die nukleare Entsor-

gung und die Zukunft einer Region, 2008, S. 62.
8 § 4 der Verwaltungsvereinbarung über die Regelung der finanziel-

len Auswirkungen des Genehmigungs- und Planfeststellungsver-
fahrens für das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) bei Gorleben,
MAT A 102/1, Bd. 154, pag. 161 ff. (165).

9 § 5 der Verwaltungsvereinbarung über die Regelung der finanziel-
len Auswirkungen des Genehmigungs- und Planfeststellungsver-
fahrens für das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) bei Gorleben,
MAT A 102/1, Bd. 154, pag. 161 ff. (165).

0 § 7 der Verwaltungsvereinbarung über die Regelung der finanziel-
len Auswirkungen des Genehmigungs- und Planfeststellungsver-
fahrens für das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) bei Gorleben,
MAT A 102/1, Bd. 154, pag. 161 ff. (165).

1 Schreiben des BMI an das Niedersächsische Finanzministerium
vom 25. April 1979, MAT A 230, Bd. 1, pag. 171 ff. (175 ff.).

2 § 8 Absatz 3 der Verwaltungsvereinbarung über die Regelung der
finanziellen Auswirkungen des Genehmigungs- und Planfeststel-
lungsverfahrens für das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) bei
Gorleben, MAT A 102/1, Bd. 154, pag. 161 ff. (166).

3 § 8 Absatz 4 der Verwaltungsvereinbarung über die Regelung der
finanziellen Auswirkungen des Genehmigungs- und Planfeststel-
lungsverfahrens für das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) bei
Gorleben, MAT A 102/1, Bd. 154, pag. 161 ff. (166).

4 § 8 Absatz 1 der Verwaltungsvereinbarung über die Regelung der
finanziellen Auswirkungen des Genehmigungs- und Planfeststel-
lungsverfahrens für das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) bei
Gorleben, MAT A 102/1, Bd. 154, pag. 161 ff. (166).

5 § 8 Absatz 2 der Verwaltungsvereinbarung über die Regelung der
finanziellen Auswirkungen des Genehmigungs- und Planfeststel-

lungsverfahrens für das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) bei
Gorleben, MAT A 102/1, Bd. 154, pag. 161 ff. (166).

Drucksache 17/13700 – 234 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Obwohl der Bund im Vorfeld die Kosten für Polizeiein-
sätze grundsätzlich anerkannte,1676 fand eine entspre-
chende Kostenregelung keinen Eingang in die Verwal-
tungsvereinbarung. Der Bund erklärte sich außerhalb der
Verwaltungsvereinbarung bereit, „die Kosten eines etwai-
gen Einsatzes seiner Sicherungskräfte (Bundesgrenz-
schutz)“ selbst zu tragen und bei einer Anforderung von
Polizeikräften anderer Bundesländer gemeinsam mit dem
Land Niedersachsen darauf hinzuwirken, „dass die Ent-
sendeländer auf eine Kostenerstattung verzichten“.1677

4. Zahlungen
Nach der Erklärung des niedersächsischen Ministerpräsi-
denten Dr. Ernst Albrecht, das Projekt der Wiederaufar-
beitung nicht weiter zu verfolgen,1678 wurde von Seiten des
Bundes zunächst im Juli 1979 davon ausgegangen, dass
die Geschäftsgrundlage der am 9. Februar 1979 geschlos-
senen Verwaltungsvereinbarung entfallen sei.1679 Die Zah-
lungsverpflichtung aus den §§ 3 und 5 der Vereinbarung,
die Pauschalzahlungen und die einmalige Infrastrukturbei-
hilfe, sollten solange ruhen, „wie sich das Land Nieder-
sachsen außer Stande sieht, das Genehmigungsverfahren
durchzuführen“.1680

Nach einer Prüfung der Verwaltungsvereinbarung emp-
fahl das BMI jedoch im September 1979, an der Erfül-
lung der Zahlungsverpflichtungen festzuhalten, um die
Arbeiten für das Endlager nicht zu gefährden.1681 Zur Be-
gründung wurden unter anderem die Kosten Niedersach-
sens bei den laufenden Vorarbeiten für ein Endlager, das
unveränderte Protestpotential der Kernkraftgegner, sowie
die Zweifel an der Bereitschaft Niedersachsens, bei aus-
bleibenden Zahlungen den Fortgang der Tiefbohrungen
zu fördern, angeführt.1682

Im Ergebnis wurde die in § 3 der Vereinbarung vorgese-
henen Pauschalzahlungen geleistet1683; die in § 5 vorgese-
hene einmalige Infrastrukturmaßnahme in Höhe von

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1676 Ergebnisvermerk des Niedersächsischen Finanzministeriums vom
22. Januar 1979 zur Besprechung auf Staatssekretärebene zwischen
Bund und Land Niedersachsen am 14. Dezember 1978, MAT A
102, Bd. 9, pag. 285.

1677 Ergebnisvermerk des Niedersächsischen Finanzministeriums zu den
Verhandlungen zwischen Bund, Land und Landkreis Lüchow-
Dannenberg am 6. Februar 1979, MAT A 136/1, Bd. 3,
pag. 015065 ff. (015067); Bestätigung des Verhandlungsergebnis-
ses durch das BMI, MAT A 136/1, Bd. 3, pag. 015068.

1678 Erklärung vor dem Niedersächsischen Landtag zu dem geplanten
nuklearen Entsorgungszentrum in Gorleben am 16. Mai 1979,
MAT A 230, Bd. 2, pag. 905 ff. (907); vgl. oben Zweiter Teil, Ka-
pitel B. IV. 2.

1679 Schreiben des BMI vom 13. Juli 1979, MAT A 230, Bd. 3,
pag. 1213 ff. (1214).

1680 Schreiben des BMI vom 13. Juli 1979, MAT A 230, Bd. 3,
pag. 1213 ff. (1215).

1681 Schreiben des BMI vom 23. Oktober 1979, MAT A 230, Bd. 3,
pag. 1226 ff. (1229).

1682 Schreiben des BMI vom 23. Oktober 1979, MAT A 230, Bd. 3,
pag. 1226 ff. (1227 f.).

1683 Schreiben des BMWi an Oberkreisdirektor Poggendorf, Entwurf,
MAT A 138, Bd. 42, pag. 000159 ff. (000163); Bestätigung des
Schreibens, MAT A 138, Bd. 42, pag. 000204.

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,5 Mio. DM an den Landkreis Lüchow-Dannenberg
urde nicht ausgezahlt mit der Begründung, dass diese
n einer positiven Grundsatzentscheidung Niedersach-
ns zum NEZ abhänge.1684

arallel zur Ausarbeitung der Verwaltungsvereinbarung
it dem Land Niedersachsen hatte sich der Bund mit der
WK über eine finanzielle Beteiligung an den entstehen-
n Kosten „in Durchsetzung des Verursacherprinzips“
einigt.1685 Die DWK hatte sich bereit erklärt, dem Bund
nen Betrag von 200 Millionen DM in zehn Jahresraten
zahlen.1686 Die Zahlungen der DWK waren jedoch ge-
äß § 4 in Verbindung mit § 3 Nummer 2 der Vereinba-
ng an die Voraussetzung einer positiven Grundsatzent-
heidung Niedersachsens zur Verwirklichung des

rojekts NEZ geknüpft worden.1687 Somit entfiel mit der
ufgabe des Projektes NEZ auch die Zahlungsverpflich-
ng der DWK.1688

. Neuverhandlungen über die Pauschal-
zahlungen im Jahre 1984

ie Laufzeit der Verwaltungsvereinbarung betrug zehn
hre; die Pauschalzahlungen des Bundes waren zunächst
er nur auf vier Jahre festgesetzt worden.1689 Da die Aus-
ben Niedersachsens geringer ausfielen als angenom-
en,1690 verzichtete das Land nach der Zahlung der vierten
ate im Jahr 1982 auf Zahlungen in den Jahren 19831691
d 19841692. Im Jahre 1984 kam es zu Neuverhandlungen
it dem Bund über weitere Zahlungen bis zum Ende der
aufzeit am 31. Dezember 1988.1693 Im Ergebnis wurde
ne Pauschale in Höhe von 120 Millionen DM vereinbart,
e an das Land Niedersachsen in vier gleichen Jahresraten
zahlt werden sollte.1694

4 Vermerk des BMWi vom 12. Juni 1980 über das Gespräch zwi-
schen dem Bund und dem Land Niedersachsen vom 11. Juni 1980,
MAT A 138, Bd. 42, pag. 000079 ff. (000081).

5 Schreiben von Helmuth Möhring, MdB, an das BMF vom 29. Janu-
ar 1979, MAT A 230, Bd. 2, pag. 679 ff. (693).

6 Schreiben von Helmuth Möhring, MdB, an das BMF vom 29. Janu-
ar 1979, MAT A 230, Bd. 2, pag. 679 ff. (716).

7 Schreiben von Helmuth Möhring, MdB, an das BMF vom 29. Janu-
ar 1979, MAT A 230, Bd. 2, pag. 679 ff. (712).

8 Schreiben des BMI vom 23. Oktober 1979, MAT A 230, Bd. 3,
pag. 1226 ff. (1229).

9 § 3 der Verwaltungsvereinbarung über die Regelung der finanziel-
len Auswirkungen des Genehmigungs- und Planfeststellungsver-
fahrens für das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) bei Gorleben,
MAT A 102/1, Bd. 154, pag. 161 ff. (164).

0 Schreiben des niedersächsischen Finanzministers Dr. Burkhard Ritz
an BM Lahnstein vom 24. Juni 1982, MAT A 230, Bd. 2, pag. 936
(938); Artikel der Frankfurter Rundschau „Geld nicht verbraucht“
vom 1. Dezember 1981, MAT A 230, Bd. 3, pag. 1459.

1 Schreiben des niedersächsischen Finanzministers Dr. Burkhard Ritz
an BM Manfred Lahnstein vom 24. Juni 1982, MAT A 230, Bd. 2,
pag. 936 ff. (937 f.).

2 Schreiben des BMI vom 8. Februar 1984, MAT A 230, Bd. 2,
pag. 959 f.

3 Schreiben des BMI vom 22. März 1984, MAT A 230, Bd. 2,
pag. 995 f.

4 Schreiben des niedersächsischen Finanzministers an das BMI vom
20. Juli 1984, MAT A 230, Bd. 3, pag. 1166.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 235 –

6. Verwaltungsvereinbarung
vom 14. März 1990

Nach Ablauf der Verwaltungsvereinbarung im Jahr 1989
wurde eine neue Vereinbarung zwischen dem Bund und
dem Land Niedersachsen verhandelt.

Der Zeuge Klaus Poggendorf führte hierzu aus, dass das
Land Niedersachsen die Absicht gehabt habe, einen zwei-
ten Vertrag abzuschließen. „Dieser zweite Vertrag sollte
vorsehen, dass nur der Landkreis Wolfenbüttel und die
Stadt Salzgitter wegen Asse [Forschungsbergwerk zur
Lagerung mittel- und schwachradioaktiver Abfälle, Anm.
d. Verf.] und Konrad [Schacht Konrad, Anm. d. Verf.] mit
in diesen Vertrag einbezogen werden und der Landkreis
Lüchow-Dannenberg nicht. Daraufhin bin ich zu Herrn
Albrecht [Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht, Anm. d.
Verf.] und zu Frau Breuel [Finanzministerin, Anm. d.
Verf.] marschiert, und die haben gesagt: Ihr habt genug
Geld bekommen. […] zunächst habe ich Professor Töpfer
[Bundesumweltminister, Anm. d. Verf.] angerufen und
habe gesagt: So geht das nicht. Wir halten hier den Kopf
hin. Also, wir wollen mit in den Vertrag rein. – Da hat
Töpfer mir gesagt: Jawohl, das machen wir. – Da ich Ver-
bindungen ins Bundeskanzleramt hatte, bin ich mit Herrn
Fischer zu Herrn Schäuble gefahren. Herr Schäuble hat
uns empfangen, hat unser Anliegen angehört und hat ge-
sagt, jawohl, er ist auch der Meinung, wir müssen da mit
rein, und hat in unserer Anwesenheit den Wirtschafts-
minister Bangemann noch angerufen von der FDP. Der
hat auch zugestimmt. Dann sind wir zum Finanzaus-
schuss gefahren. Da war der CDU-Sprecher; den haben
wir auch gesprochen. Und mit deren Hilfe sind wir rein-
gekommen in den zweiten Vertrag, der von 90 bis 96
lief.“1695

Die Verwaltungsvereinbarung wurde am 14. März 1990
von dem Bundesfinanzminister Dr. Theo Waigel und der
niedersächsischen Finanzministerin Birgit Breuel unter-
zeichnet.1696

Die Vereinbarung sah vor, dass in den ersten drei Jahren
insgesamt 90 Millionen DM, in Raten von jährlich
30 Millionen DM, vom Bund an das Land Niedersachsen
gezahlt werden sollten.1697 Der Zeuge Klaus Poggendorf
erläuterte, dass „[v]on diesen 30 Millionen […] 12 Mil-
lionen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und seinen
Standortgemeinden zu[flossen]“.1698

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1695 Protokoll Nr. 64, S. 94 f.
1696 Verwaltungsvereinbarung über Ausgleichsleistungen des Bundes an

das Land Niedersachsen im Zusammenhang mit der geplanten nu-
klearen Entsorgung sowie zur Bereinigung sonstiger offener Fragen
in den Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und dem Land
Niedersachsen vom 14. März 1990, MAT A 221, Bd. 2,
pag. 770318 ff. (770318).

1697 § 1 der Verwaltungsvereinbarung über Ausgleichsleistungen des
Bundes an das Land Niedersachsen im Zusammenhang mit der ge-
planten nuklearen Entsorgung sowie zur Bereinigung sonstiger of-
fener Fragen in den Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und
dem Land Niedersachsen vom 14. März 1990, MAT A 221, Bd. 2,

169

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pag. 770318 ff. (770318).
1698 Protokoll Nr. 64, S. 70 f.
Drucksache 17/13700

ollten sich die Standorte Gorleben und Salzgitter als un-
eignet erweisen, würde der Verwaltungsvereinbarung
folge diese bezüglich der Pauschalzahlungen außer
raft treten.1699 Bei der Ungeeignetheit nur eines Stand-
tes würde die Vereinbarung mit der Hälfte der Pau-
halzahlung fortgelten.1700 Im Gegensatz zu der vorigen
erwaltungsvereinbarung von 1979 waren Entschädi-
ngszahlungen für Demonstrationsschäden nicht geson-
rt vorgesehen, sondern wurden ebenfalls mit den Pau-
halzahlungen abgegolten.1701

ie Laufzeit des Vertrages betrug zwar sechs Jahre, Zah-
ngen waren aber nur für die ersten drei Jahre vorgese-
n1702 und endeten nach Bekunden des Zeugen Klaus

oggendorf im Jahr 1993.1703 Weitere Zahlungen hätten
ch Aussagen des Zeugen neu verhandelt werden müs-
n. Damals, so führte der Zeuge aus, hätten sich Mehr-
itsverhältnisse im Kreistag des Landkreises Lüchow-
annenberg geändert: „Die Kernkraftgegner kriegten
ne Mehrheit, die CDU verlor ihre Mehrheit. Die Kern-
aftgegner haben damals entschieden, weitere Verhand-
ngen nicht mit dem Bund zu führen über die Zahlung
eser Gelder.“1704

. Verwendung der Finanzmittel

er Ausschuss hat sich ferner mit der Frage befasst, wo-
r die aufgrund der Verwaltungsvereinbarungen erhalte-
n Gelder verwendet wurden.

ie Vertragsparteien hatten bezüglich der Pauschalzahlun-
n kein Einzelabrechnungsverfahren vereinbart.1705 Den-
ch fertigte das Niedersächsische Finanzministerium

ne Aufstellung über die Verwendung der finanziellen
nterstützung an.1706 Auch sei nach Aussage des Zeugen

9 § 1 Absatz 3 der Verwaltungsvereinbarung über Ausgleichsleistun-
gen des Bundes an das Land Niedersachsen im Zusammenhang mit
der geplanten nuklearen Entsorgung sowie zur Bereinigung sonsti-
ger offener Fragen in den Finanzbeziehungen zwischen dem Bund
und dem Land Niedersachsen vom 14. März 1990, MAT A 221,
Bd. 2, pag. 770318 ff. (770319).

0 § 1 Absatz 4 der Verwaltungsvereinbarung über Ausgleichsleistun-
gen des Bundes an das Land Niedersachsen im Zusammenhang mit
der geplanten nuklearen Entsorgung sowie zur Bereinigung sonsti-
ger offener Fragen in den Finanzbeziehungen zwischen dem Bund
und dem Land Niedersachsen vom 14. März 1990, MAT A 221
Bd. 2, pag. 770318 ff. (770319).

1 § 3 der Verwaltungsvereinbarung über Ausgleichsleistungen des
Bundes an das Land Niedersachsen im Zusammenhang mit der ge-
planten nuklearen Entsorgung sowie zur Bereinigung sonstiger of-
fener Fragen in den Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und
dem Land Niedersachsen vom 14. März 1990, MAT A 221, Bd. 2,
pag. 770318 ff. (770319).

2 § 1 und § 6 der Verwaltungsvereinbarung über Ausgleichsleistun-
gen des Bundes an das Land Niedersachsen im Zusammenhang mit
der geplanten nuklearen Entsorgung sowie zur Bereinigung sonsti-
ger offener Fragen in den Finanzbeziehungen zwischen dem Bund
und dem Land Niedersachsen vom 14. März 1990, MAT A 221,
Bd. 2, pag. 770318 ff. (770320).

3 Protokoll Nr. 64, S. 71.
4 Protokoll Nr. 64, S. 71.
5 Schreiben des niedersächsischen Ministers der Finanzen vom

24. Juni 1984, MAT A 120, Bd. 5, pag. 000243 ff. (000244).
6
Vermerk des niedersächsischen Ministers der Finanzen vom 20. Fe-

bruar 1984, MAT A 120, Bd. 9, pag. 000143 ff. (000144).

Drucksache 17/13700 – 236 –

Kurt-Dieter Grill beim Landkreis Lüchow-Dannenberg
über die Verwendung der Mittel Buch geführt worden.1707

Hinsichtlich der Verteilung der Gelder im Landkreis er-
klärte der Zeuge weiterhin, dass es „[…] ja nicht einfach
mal eben Geld [gab], sondern wir mussten schon mal sa-
gen, wofür wir denn Geld haben wollten. […] Wir haben
mit fortschreitendem Prozess immer weniger pauschale
Zuweisungen an die Gemeinden gegeben. […] Es muss-
ten dann Projekte vorgeschlagen werden.“1708

Zu den Veränderungen im Landkreis infolge der Auszah-
lungen der sogenannten „Gorleben-Gelder“ berichteten
die Zeugen Gottfried Mahlke und Marianne Fritzen vor
dem Untersuchungsausschuss. Der Zeuge Gottfried
Mahlke, damaliger Pastor in Gartow, schilderte: „Aber
wenn sie nach Gorleben gehen und schauen sich die öf-
fentlichen Gebäude an, die es dort gibt, die in den letzten
20 Jahren dort gebaut wurden, und vergleichen das mit
anderen Dörfern dieser Größenordnung in Lüchow-
Dannenberg oder in der Republik, dann merken Sie sofort
den Unterschied. Da ist ein Dorfgemeinschaftshaus ge-
baut worden. Das finden Sie nirgendwo in einem Ort, der
so groß ist wie Gorleben.“1709 Entsprechend veranschau-
lichte auch die Zeugin Marianne Fritzen, Gründerin und
ehemalige Vorsitzende der Bürgerinitiative Umwelt-
schutz Lüchow-Dannenberg, die Veränderungen in der
Region und zeigte auf, dass „[d]ie Gemeinde Gorleben
[…] neue Straßen, wunderschöne Bürgersteige bekom-
men [hat]. Sie hat ein neues Feuerwehrhaus bekommen,
wo dann das schönste, größte Feuerwehrauto nicht rein-
gepasst hat, weil es zu groß war. […] Davon wurden
– und das finde ich nun wieder gut – an den Schulen die
Fenster verdoppelt, also die einfache Verglasung weg und
Doppelgläser aus Energiespargründen. Da wurde ein
Kreishaus gebaut für – ich weiß nicht, wie viele – Millio-
nen. Ich glaube, 27 Millionen hat das gekostet. Der Brief-
kasten, der davor steht, wurde vom Bund der Steuerzahler
damals moniert als – große Überschrift – der teuerste
Briefkasten der Bundesrepublik.“1710

8. Zielrichtung der Zahlungen
Zur Zielrichtung der sogenannten „Gorleben-Gelder“ äu-
ßerten sich die Zeugen vor dem Untersuchungsausschuss
unterschiedlich.

Auf der einen Seite wurden die Zahlungen als notwendige
Infrastrukturhilfe gesehen. Der Zeuge Klaus Poggendorf
betonte seine Verantwortung als Oberkreisdirektor für die
gesamte Region und die positive Wirkung der Gelder auf
den Kreishaushalt. Er erklärte, dass „[d]ie Gorleben-Gel-
der […] dazu geführt [haben], dass wir bis 1993 einen
ausgeglichenen Haushalt hatten. Wir waren die Region,
die mit am geringsten verschuldet war in Niedersach-
sen.“1711 In seinem Buch „Gorleben – Der Streit um die
nukleare Entsorgung und die Zukunft einer Region“


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1707 Protokoll Nr. 35, S. 67.
1708 Protokoll Nr. 35, S. 19.
1709 Protokoll Nr. 66, S. 20.
1710

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Protokoll Nr. 31, S. 90 f.
1711 Protokoll Nr. 64, S. 92 f.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

hrte der Zeuge zu den Wirkungen der Gorlebengelder
s: „Der Einfluss der Gorlebengelder auf das Ausgabe-
rhalten des Landkreises und seiner Kommunen wird
erschätzt und die positiven Folgen dieser Finanzie-
ngszuweisung für die Konsolidierung der Kreisfinan-
n, die Schaffung neuer und die Erhaltung vorhandener
rbeitsplätze von vielen Kernkraftgegnern ignoriert.“1712

er Zeuge Kurt-Dieter Grill sagte diesbezüglich aus,
ss mit den sogenannten „Gorleben-Geldern“ Dinge ge-
haffen worden seien, die für die Überwindung der

trukturschwäche des Landkreises von erheblicher Be-
utung waren, worauf er heute noch stolz sei.1713

uf der anderen Seite bezeichnete die Zeugin Marianne
ritzen die Zahlungen als „Bestechungsgelder“,1714 mit
nen man die Politiker dazu gebracht habe, der Anlage
zustimmen.1715 Sie führte aus: „Mit Speck fängt man
äuse, ist ganz klar: Dass ohne finanzielle Zahlungen die
ommunalpolitiker damals – […] Der Oberkreisdirektor
hrieb ja auch: Wir waren ein armes Land. Das stimmt ja
ch; das waren wir auch.“1716

. Weitere Forderungen des Landkreises
Lüchow-Dannenberg gegenüber
dem Bund

eben den Zahlungen aus den Verwaltungsvereinbarun-
n stellte der Landkreis Lüchow-Dannenberg weitere

orderungen gegenüber dem Bund. Diese Forderungen
urden einem Vermerk zufolge unter anderem mit der
hlechten wirtschaftlichen Lage Lüchow-Dannenbergs
gründet, die durch die vier Faktoren Zonengrenze,

andlage dieses Gebietes, die große Fläche und die ge-
nge Bevölkerungsdichte bedingt sei.1717

ie Vertreter des Landkreises argumentierten in einem
espräch mit dem Bundeskanzler Helmut Schmidt wäh-
nd seines Besuchs am 8. November 1979 im Landkreis
üchow-Dannenberg, dass sich der Kreistag mit Be-
hluss vom 13. Juni 1979 für die Untersuchung der
öglichkeiten einer Endlagerung radioaktiver Abfälle
i Gorleben ausgesprochen habe und führten als Begrün-
ng für das Bedürfnis nach finanzieller Unterstützung
e politische Situation im Landkreis Lüchow-Dannen-
rg Anfang der achtziger Jahre an. Denn die Position
ider großen Parteien im Kreistag für die Untersuchung
s Standortes Gorleben sei im Hinblick auf die Kommu-
lwahlen im Herbst 1981 und angesichts der ständigen
useinandersetzungen im Landkreis nur durchzuhalten,
enn der Bund und das Land Wirtschaft und Infrastruktur
s Landkreises zusätzlich fördern würden und die Kom-
unalpolitiker ihre Entscheidung für die Errichtung von

2 Klaus Poggendorf: „Gorleben – Der Streit um die nukleare Entsor-
gung und die Zukunft einer Region“, Lüneburg 2008, ISBN 978-3-
922639-13-8, S. 71.

3 Protokoll Nr. 35, S. 19.
4 Protokoll Nr. 31, S. 50.
5 Protokoll Nr. 31, S. 50 und S. 77.
6 Protokoll Nr. 31, S. 74.
7
Schreiben des Chefs des BK vom 30. November 1979,

MAT A 230, Bd. 2, pag. 1242 ff. (1249).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237 –

Entsorgungsanlagen mit wirtschaftlichen Vorteilen für
den Landkreis begründen könnten.1718

Des Weiteren wurde die Zustimmung des Kreistages zu
den im folgenden dargestellten Ansiedlungsverträgen mit
der DWK von „befriedigenden Zusagen des Bundes und
des Landes auf zusätzliche Hilfe für den Landkreis“ ab-
hängig gemacht.1719

Die Vertreter des Landkreises forderten unter anderem
eine pauschalierte Sonderzuweisung von 10 Mio. DM
jährlich für die nächsten zehn Jahre,1720 den Ausbau eini-
ger Straßen und die Wiederaufnahme des Personenver-
kehrs auf der Bundesbahnstrecke Uelzen-Dannenberg.1721

Der Bundeskanzler Helmut Schmidt reagierte zögerlich
auf die Forderungen und legte dar, dass die Verbesserung
der Wirtschafts- und Infrastruktur des Landkreises in ers-
ter Linie Sache der Niedersächsischen Landesregierung
sei. Des Weiteren werde die Bereitschaft des Bundes, den
Landkreis zusätzlich zu fördern, von der „Festigkeit und
Klarheit“ abhängig gemacht, mit denen in Niedersachsen
die Planungen und Vorarbeiten zur Errichtung der Entsor-
gungsanlagen betrieben werden.1722 Letztlich wurde von
Seiten des Bundeskanzleramtes die Prüfung der Vor-
schläge zugesagt.1723

Im Januar 1980 kamen auf Bundesebene Überlegungen auf,
den Landkreis im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Ver-
besserung der regionalen Wirtschaftsstrukturen“ bevorzugt
zu fördern.1724 Zur Erörterung dieses Förderprogramms fan-
den am 11. Juni 1980 und am 9. Juli 1980 Verhandlungen
zwischen dem Bund und dem Land Niedersachsen statt,1725
wobei die vom Landkreis gewünschte pauschalierte Zah-
lung von 10 Mio. DM jährlich mit der Begründung abge-
lehnt wurde, dass sie vor allem aus finanzverfassungsrecht-
lichen Gründen nicht möglich sei.1726

Im Ergebnis sah die Einigung vor, dass sowohl der Bund
als auch das Land den Landkreis mit einer Reihe von Un-
terstützungsmaßnahmen fördern würden. Zu diesem
Zwecke wurden jeweils Kataloge von Fördermaßnahmen

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1718 Vermerk des BK über das Gespräch des Bundeskanzlers mit Vertre-
tern des Landkreises Lüchow-Dannenberg am 8. November 1979,
MAT A 122, Bd. 12, pag. 000031 ff.

1719 Vermerk des BMF vom 16. Juli 1970, MAT A 230, Bd. 3,
pag. 1422.

1720 Vermerk des BK über das Gespräch des Bundeskanzlers mit Vertre-
tern des Landkreises Lüchow-Dannenberg am 8. November 1979,
MAT A 122, Bd. 12, pag. 000031 ff. (000037).

1721 Vermerk des BK über das Gespräch des Bundeskanzlers mit Vertre-
tern des Landkreises Lüchow-Dannenberg am 8. November 1979,
MAT A 122, Bd. 12, pag. 000031 ff. (000038).

1722 Vermerk des BK über das Gespräch des Bundeskanzlers mit Vertre-
tern des Landkreises Lüchow-Dannenberg am 8. November 1979,
MAT A 122, Bd. 12, pag. 000031 ff. (000033).

1723 Vermerk des BK über das Gespräch des Bundeskanzlers mit Vertre-
tern des Landkreises Lüchow-Dannenberg am 8. November 1979,
MAT A 122, Bd. 12, pag. 000031 ff. (000034).

1724 Schreiben des BMWi an den Chef des BK vom 11. Januar 1980,
MAT A 138, Bd. 39, pag. 000174.

1725 Schnellbrief des BMWi vom 17. Juli 1980, MAT A 138, Bd. 42,
pag. 000116 ff. (000117 f.).

1726 Vermerk des BMWi betreffend die Forderungen des Landkreises

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Lüchow-Dannenberg nach zusätzlichen Förderungsmaßnahmen,
MAT A 138, Bd. 42, pag. 000071 f.
Drucksache 17/13700

stellt, die dem Landkreis Lüchow-Dannenberg am
. Juli 1980 zugesendet wurden.1727

er Maßnahmenkatalog des Bundes sah unter anderem
n Ausbau von Bundesstraßen vor und sicherte zu, den

ersonenverkehr auf der Strecke Lüchow-Dannenberg
frecht zu erhalten. Zudem sollten sowohl Projekte mit
uklearabfällen als auch Modellvorhaben zur Nutzung
ternativer Energien unterstützt werden.1728 Das Land er-
ärte sich bereit, den Landkreis auf den Gebieten der Ge-
erbeansiedlung, des Fremdenverkehrs, der Landwirt-
haft, des Städtebaus und der Kultur zu unterstützen und
erfür Fördermittel bereitzustellen.1729

einem Vermerk des Bundeskanzleramtes wurde ab-
hließend festgehalten, dass „die Kommunalpolitiker

] nunmehr im Landkreis politisch etwas vorzuzeigen“
tten. Man habe den Zweck erreicht, dass sie sich vor
rt nicht allein gelassen fühlen und zudem „in ihrer posi-
ven Haltung gegenüber der Errichtung nuklearer Entsor-
ngsanlagen bestärkt werden“.1730

I. Ansiedlungsverträge
eginnend 1980 wurden auch Verträge über die Ansied-
ng eines Zwischenlagers für abgebrannte Brennele-
ente zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der
amtgemeinde Gartow und der Gemeinde Gorleben ei-
rseits und der DWK andererseits geschlossen, aus de-
n sich ebenfalls finanzielle Zuwendungen ergaben.

er erste sogenannte Ansiedlungsvertrag über die Errich-
ng und den Betrieb eines Zwischenlagers für abge-
annte Brennelemente aus Kernkraftwerken wurde am
Mai 1980 geschlossen.1731 Vereinbart wurde unter an-
rem eine einmalige Infrastrukturhilfe in Höhe von fünf
illionen DM1732 und eine jährliche Zahlung in Höhe
n einer Million DM.1733

ie Präambel des Vertrages enthält unter anderem folgen-
n Satz: „Die kommunalen Vertragspartner erkennen die
otwendigkeit dieser Anlage im Interesse einer gesicher-
n Energieversorgung an; sie unterstützen daher dieses
orhaben.“1734 Des Weiteren wurde in § 9 des Vertrages

7 Schreiben des BMWi vom 8. August 1980 an das BK, MAT A 138,
Bd. 42, pag. 000184 ff. (000184).

8 Schreiben des BMWi vom 8. August 1980 an das BK, MAT A 138,
Bd. 42, pag. 000184 ff. (000186 f.).

9 Schreiben des BMWi vom 8. August 1980 an das BK, MAT A 138,
Bd. 42, pag. 000184 ff. (000193 f.).

0 Vermerk des BK vom 21. August 1980, MAT A 138, Bd. 42,
pag. 000225 f.

1 Vertrag zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtge-
meinde Gartow und der Gemeinde Gorleben sowie der DWK vom
7. Mai 1980, MAT A 137, Bd. 3, pag. 333096 ff.

2 § 4 Absatz 6 des Vertrages zwischen dem Landkreis Lüchow-
Dannenberg, der Samtgemeinde Gartow und der Gemeinde Gorle-
ben und der DWK vom 7. Mai 1980, MAT A 137, Bd. 3,
pag. 333096 ff. (333100).

3 § 4 Absatz 7 des Vertrages zwischen dem Landkreis Lüchow-
Dannenberg, der Samtgemeinde Gartow und der Gemeinde Gorle-
ben und der DWK vom 7. Mai 1980, MAT A 137, Bd. 3,
pag. 333096 ff. (333100).

4 Präambel des Vertrages zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannen-

berg, der Samtgemeinde Gartow und der Gemeinde Gorleben und
der DWK vom 7. Mai 1980, MAT A 137, Bd. 3, pag. 333096.

Drucksache 17/13700 – 238 –

festgelegt, dass die kommunalen Vertragspartner im Rah-
men ihrer Zuständigkeiten und im Rahmen der geltenden
Gesetze die planungsmäßigen Voraussetzungen für die
Verwirklichung des Projektes schaffen.1735 Aufgrund die-
ser Formulierungen wurde der Vertrag von dem Zeugen
Andreas Graf von Bernstorff bei seiner Vernehmung vor
dem Ausschuss als „Wohlverhaltensvertrag“ kriti-
siert,1736 da die Gemeinde die jährlichen Zahlungen nur
erhalte, wenn sie mit allen zur Verfügung stehenden Mit-
teln die Ansiedlung des Zwischenlagers und die Castor-
transporte akzeptiere.1737 Der Zeuge führte dazu aus: „Ja,
ich finde, das beeinträchtigt die Räte, also die gewählten
Vertreter, ihre freie Meinung zu sagen. Sie können zwar
ihre Meinung sagen, aber dann gefährden sie sofort die-
sen finanziellen Zustrom. Und das Problem ist ja auch,
dass eine Gemeinde sich sehr schnell auch abhängig
macht von solchen Geldern. Dann wird ein Thermalbad
gebaut, dann werden Sporthallen gebaut, die müssen un-
terhalten werden. […] Deswegen find ich es zwar richtig,
dass eine Entschädigung gezahlt wird; aber die darf auf
keinen Fall an ein Wohlverhalten gebunden werden.“1738

Nach Aussage des Zeugen Klaus Poggendorf sei der Ver-
trag trotz der veränderten Mehrheitsverhältnisse im Kreis-
tag – der Landkreis habe bis 1991 eine CDU-Mehrheit ge-
habt – nie gekündigt worden und gelte bis heute.1739

Am 26. November 1980 wurde zudem ein Ansiedlungs-
vertrag bezüglich eines Lagers für schwachradioaktive
Abfälle aus dem nuklear-medizinischen Bereich und aus
kerntechnischen Anlagen geschlossen, der ähnliche Re-
gelungen zum Inhalt hatte1740 und eine einmalige Zahlung
von 980 000 DM vorsah.1741

Einen weiteren Ansiedlungsvertrag schlossen der Land-
kreis Lüchow-Dannenberg, die Samtgemeinde Gartow
und die Gemeinde Gorleben im Sommer 1990 mit „der
BLG/GNS“ [Brennelementlager Gorleben GmbH/Gesell-
schaft für Nuklearservice mbH] über den Bau einer Pilot-
konditionierungsanlage (PKA) bei Gorleben.1742

IV. Ausgleichsmaßnahmen für
Grundstückseigentümer

Über die oben genannten Gelder hinaus flossen auch
Leistungen zum Ausgleich konkreter Beeinträchtigungen
in die Region Gorleben.

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1735 § 9 des Vertrages zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg,
der Samtgemeinde Gartow und der Gemeinde Gorleben und der
DWK vom 7. Mai 1980, MAT A 137, Bd. 3, pag. 333096 ff.
(333103).

1736 Protokoll Nr. 64, S. 4 und S. 61.
1737 Protokoll Nr. 64, S. 4.
1738 Protokoll Nr. 64, S. 60.
1739 Protokoll Nr. 64, S. 84.
1740 Vertrag zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtge-

meinde Gartow, der Gemeinde Gorleben sowie der DWK vom
26. November 1980, MAT A 137, Bd. 3, pag. 333087 ff.

1741 § 4 Absatz 4 des Vertrages zwischen dem Landkreis Lüchow-
Dannenberg, der Samtgemeinde Gartow, der Gemeinde Gorleben
sowie der DWK vom 26. November 1980, MAT A 137, Bd. 3,
pag. 333087 ff. (333091).

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Vgl. Klaus Poggendorf, Gorleben – Der Streit um die nukleare Ent-
sorgung und die Zukunft einer Region, 2008, S. 65. 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

o führte der Zeuge Andreas Graf von Bernstorff vor dem
usschuss aus, im Rahmen von „Ausgleichsmaßnah-
en“1743 eine Einmalzahlung für einen abgeholzten Kie-
rnbestand in Höhe von ca. 340 000 DM für 150 Hektar
kommen zu haben.1744 Zudem seien die auf seinem

and befindlichen Wege, die zu den hydrogeologischen
ohrplätzen führten, wiederhergestellt worden, da sie
rch die Fahrzeuge der PTB beschädigt worden wa-
n.1745 Auch habe er sich mit dem BfS 1990 über jährli-
e Zahlungen in Höhe von ursprünglich 7 500 DM für
e Beeinträchtigung seiner Fischereirechte durch die Ab-
itung von Salzsohle in die Elbe geeinigt.1746 Des Weite-
n verpachte er Land im Rahmen eines großen Aus-
eichsprogramms, das „man aber genauso auch mit
elen anderen Grundbesitzern abgeschlossen“1747 habe,
orunter beispielsweise die Erhaltung von einzelnen Kie-
rn als Spechtbäume falle, jeweils für etwa 100 oder
0 Euro im Jahr.1748 Hinsichtlich der „Waldbrandfläche,
e aufgeforstet wurde und die dann wieder zur Halde ge-
acht worden ist“ seien Pachtverträge mit einer Laufzeit
n 30 Jahren, für die er „ungefähr 30 000 Euro“ jährlich
halte, geschlossen worden.1749 Dies sei eine Ausgleichs-
aßnahme für die „Schäden, die die vorhandene Salz-
lde […] anrichtet“ gewesen. „Dafür werden diese Aus-
eichsmaßnahmen gemacht. Und dafür werden dann die
rundstückseigentümer entschädigt. […] und wenn ich
s mit meinen Besitzinteressen vereinbaren kann, dann
ache ich das mit. – Damit habe ich ja überhaupt nicht
orleben zugestimmt.“1750

. Zusammenfassung

owohl aus den Akten wie auch den Aussagen im Aus-
huss ergibt sich, dass die Region Gorleben somit Leis-
ngen aus staatlichen Mitteln aufgrund der genannten
erwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und
m Land Niedersachsen erhalten hat; darüber hinaus
urden dem Landkreis Lüchow-Dannenberg aufgrund
ssen weiterer Forderungen Unterstützungsmaßnahmen
m Bund und dem Land Niedersachsen zugesagt. Der

andkreis Lüchow-Dannenberg, die Samtgemeinde
artow und die Gemeinde Gorleben erhielten zudem
eistungen der Privatwirtschaft aus den Ansiedlungsver-
ägen, die betroffenen Grundstückseigentümer Leistun-
n aus Bundesmitteln zum Ausgleich ihrer konkreten

eeinträchtigungen.

. Information der Öffentlichkeit und
des Deutschen Bundestages

er Untersuchungsausschuss ist der Frage nachgegangen,
wieweit die Bundesregierung die Öffentlichkeit und das

3 Protokoll Nr. 64, S. 12.
4 Protokoll Nr. 64, S. 48.
5 Protokoll Nr. 64, S. 19.
6 Protokoll Nr. 64, S. 52.
7 Protokoll Nr. 64, S. 31.
8 Protokoll Nr. 64, S. 13.
9
Protokoll Nr. 64, S. 31 f.

750 Protokoll Nr. 64, S. 34.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239 –

Parlament über das Endlagerprojekt Gorleben informiert
hat.

I. Information der Öffentlichkeit

Für die Bundesregierung bestand in den auch nach der
Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG)
anzuwendenden Rechtsvorschriften keine gesetzliche Ver-
pflichtung zur Information der Öffentlichkeit; jegliche In-
formation erfolgte auf freiwilliger Basis.

Entsprechend wies der Sachverständige Henning Rösel,
1983 als Mitarbeiter bei der PTB, von 1986 bis 2008
beim BfS – zuletzt als Vizepräsident – tätig, bei seiner
Anhörung darauf hin, dass in den Jahren 1977 bis 1983
weder für die Bundesregierung noch für die Niedersächsi-
sche Landesregierung gesetzliche Vorgaben bezüglich der
Öffentlichkeitsarbeit zur Erkundung des Salzstocks Gor-
leben bestanden hätten. Die Bundesregierung habe jedoch
„auf freiwilliger Basis1751 […] in einem sehr umfängli-
chen Stil“1752 informiert.

Die Form der freiwilligen Beteiligung der Öffentlichkeit
sei von der Bundesregierung, so der Zeuge Dr. Heinrich
Getz, seinerzeit Referent für atomrechtliche Fragen im
BMI, „originär entwickelt worden“ und habe „eine neue
Qualität“ gehabt, in der Art, dass sich „die Verwaltung
und die Politik drauf einstellen mussten“. Nur so sei zu
verstehen, dass „sowohl der Staatssekretär hingeflogen ist
als auch dann kurze Zeit darauf der Minister“.1753

1. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit

Im Hinblick auf die Information der Öffentlichkeit hat der
Ausschuss sich mit der Gorleben-Kommission und ihrer
Information durch Vertreter des Bundes, insbesondere
von BGR und PTB bzw. BfS, befasst. Darüber hinaus hat
der Ausschuss die Mitwirkung des Bundes im Rahmen
der 1979 eingerichteten „Gemeinsamen Informations-
stelle zur nuklearen Entsorgung Bund-Land“ sowie insbe-
sondere die Informationsveranstaltungen des Bundes in
den Jahren 1981 bis 1983 untersucht. Schließlich ist der
Ausschuss in diesem Zusammenhang auch der Frage
nachgegangen, inwieweit die Öffentlichkeit seitens der
Bundesressorts und der ihnen nachgeordneten Behörden
durch Pressemitteilungen, Informationsblätter u. Ä. infor-
miert wurde.

a) Die „Gorleben-Kommission“
von 1977 bis 1991

Seit der Benennung des Standortes Gorleben am 22. Fe-
bruar 1977 durch die Niedersächsische Landesregierung
wurden die „politischen Repräsentanten und die Verwal-
tungen des Landkreises Lüchow-Dannenberg und der Ge-
meinden Gorleben und Trebel sowie der Samtgemeinden
Gartow und Lüchow […] einem starken politischen Druck
von Seiten der Atomgegner, aber auch von Seiten der Be-


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1751 Protokoll Nr. 7, S. 10.
1752

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Protokoll Nr. 7, S. 11 und S. 12.
1753 Protokoll Nr. 41, S. 21.
Drucksache 17/13700

lkerung ausgesetzt, die in zunehmendem Maße die feh-
nde objektive Information kritisiert[e]“. Die Vertreter
r örtlichen Körperschaften beanstandeten, dass die zu-

ändigen Stellen des Landes und des Bundes sich wohl
it Vertretern von Bürgerinitiativen in Verhandlungen ein-
ßen, die Zusammenarbeit mit den demokratisch legitimier-

n Vertretern der Bevölkerung aber vernachlässigten.1754

a) Einrichtung der Kommission

August 1977 empfing der niedersächsische Minister-
äsident Dr. Ernst Albrecht Vertreter des Landkreises
üchow-Dannenberg, die bei ihm um ein Gespräch über
s geplante Nukleare Entsorgungszentrum in Gorleben
beten hatten. In diesem Gespräch bemängelten die
reisvertreter, „daß die Regierung im Landkreis bisher
ine Informationstätigkeit entfaltet habe und daß der
reis im Gegensatz zu den Bürgerinitiativen bei der
einungsbildung der Landesregierung bisher zu wenig
teiligt worden sei“.1755 Vorgelegt wurde auch eine Re-
lution, die der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dan-
nberg am 11. August 1977 auf Initiative des Kreistags-
geordneten Kurt-Dieter Grill beschlossen hatte mit der
mit verbundenen Aufforderung, eine gemeinsame
ommission mit dem Land und den betroffenen Kommu-
n zu bilden.1756 In dieser Resolution vom 11. August
77 brachte der Kreistag zum Ausdruck, dass er bisher
ine ausreichende Unterrichtung durch Land und Bun-
sregierung erhalten habe, und der Kreistag daher, als
wählte Vertretung der Bevölkerung, eine engere Zu-
mmenarbeit zwischen Bund, Land, Kreis und Gemein-
n fordere: „Der Kreistag hält es für notwendig, daß alle
forderlichen Vorhaben und Maßnahmen mit dem Kreis
gestimmt werden. Dafür benennt er den Kreisausschuß
s verantwortliches Gremium. Er hält es darüber hinaus
r erforderlich, daß aus Vertretern der Gemeinden, des
reises und von Land und Bund eine Kommission gebil-
t wird, die über alle mit dem Standort zusammenhän-
nden Fragen berät.“1757

er Zeuge Kurt-Dieter Grill sagte dazu vor dem Aus-
huss: „Und ich lege Wert auf die Feststellung in diesem
usammenhang, dass der Kreistag diesen Beschluss erst
fasst hat, als es eigentlich eine große Verärgerung in-
rhalb der gewählten Vertretungen unter den Kommu-
lpolitikern gab. Es gab nämlich damals […] Geheimge-
räche zwischen Ernst Albrecht, Graf Bernstorff und

rau Fritzen. Frau Fritzen hatte mehr Zugang zu Ernst
lbrecht und Gesprächen über diesen Komplex „Gorle-

4 Schreiben des Oberkreisdirektors des Landkreises Lüchow-
Dannenberg Wilhelm Paasche vom 31. August 1977, MAT A 102,
Bd. 1, Teil 2, pag. 00005.

5 Vermerk von Ministerialdirigent Dr. Klaus Otto Naß, Niedersächsi-
sche Staatskanzlei, vom 17. August 1977, MAT A 102, Bd. 1,
Teil 2, pag. 2 f.

6 Vermerk von Ministerialdirigent Dr. Klaus Otto Naß, Niedersächsi-
schen Staatskanzlei, vom 17. August 1977, MAT A 102, Bd. 1,
Teil 2 pag. 2 ff.

7 Resolution des Kreistages des Landkreises Lüchow-Dannenberg
zum Bau einer Anlage zur Wiederaufbereitung und Endlagerung

von abgebrannten Kernbrennstoffen, MAT A 102, Bd. 1, Teil 2,
pag. 8.

Drucksache 17/13700 – 240 –

ben“ als wir als gewählte Vertreter. Ich war damals der
Meinung, dass das nicht zulässig ist […] und habe diese
Frage dann zusammengefasst in einem Antrag meiner
CDU-Kreistagsfraktion – auch in Abstimmung mit den
Sozialdemokraten –, dass wir eine solche Informations-
kommission […] fordern.“1758

Der Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht stimmte diesem
Vorschlag zu. Es wurde vereinbart, eine aus Vertretern
des Kreises und der Gemeinden bestehende Kommission
einzurichten, in der regelmäßig über den aktuellen Ver-
fahrensstand des geplanten NEZ in Gorleben informiert
werden sollte.1759 Diese sog. „Gorleben-Kommission“
sollte als Diskussionsplattform für die Kommunalpoliti-
ker des Landkreises Lüchow-Dannenberg und der betrof-
fenen Kommunen dienen, und so die Information der Be-
völkerung vor Ort über den aktuellen Stand bezüglich des
geplanten NEZ gewährleisten.

Von der Niedersächsischen Landesregierung wurde be-
tont, dass nicht sie selbst das Projekt erläutern oder gar
verteidigen könne, da sonst der Eindruck entstehe, dass
die Landesregierung schon zur Genehmigung des Anla-
genkomplexes entschlossen sei. Als zuständige Genehmi-
gungsbehörde müsse sie sich neutral verhalten.1760 Jedoch
betonte Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht, dass die
Landesregierung jeden Versuch machen wolle, mit den
Kernkraftgegnern in sachlicher Atmosphäre das Projekt
zu erörtern.1761

Im Vorfeld der ersten gemeinsamen Sitzung trafen sich
die Vertreter der kommunalen Vertretungskörperschaften
in einer Sitzung am 3. Januar 1978, in der die Kompetenz
der Kommission, die Zusammenarbeit mit der Bundesre-
gierung und die Beteiligung des Landes Niedersachsen in
der Kommission erörtert wurden. Der Oberkreisdirektor
Wilhelm Paasche führte aus, dass die Bundesregierung in
der Kommission nicht vertreten sei. „Wenn es notwendig
ist, sollen von Fall zu Fall Vertreter der Bundesregierung,
insbesondere des BMI, des BMWi und des BMFT zuge-
zogen werden.“1762

Einigung bestand in der Themenauswahl für das Informa-
tionsbedürfnis der Öffentlichkeit. Herausgestellt wurden
vier Themenblöcke: „a) Warum der Salzstock Gorleben?
b) Endlagerungskriterien c) Was ist eine WAA-Wieder-
aufarbeitungsanlage, mögliche Risiken, Sicherheitskrite-
rien? d) Was wird aus unserem Kreis (Strukturverände-
rungen, Umweltrisiken, planerische Vorarbeiten)?“1763

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1758 Protokoll Nr. 35, S. 5.
1759 Übersicht der Sitzungen der Gorleben-Kommission 1978 bis 1981,

MAT A 102/1, Bd. 4, pag 000190 f.
1760 Vermerk von Ministerialdirigent Dr. Klaus Otto Naß, Niedersächsi-

sche Staatskanzlei, vom 17. August 1977, MAT A 102, Bd. 1,
Teil 2 pag. 2 ff. (3 f.).

1761 Vermerk von Ministerialdirigent Dr. Klaus Otto Naß, Niedersächsi-
sche Staatskanzlei, vom 17. August 1977, MAT A 102, Bd. 1,
Teil 2 pag. 2 ff. (5).

1762 Niederschrift über die Sitzung der Gorleben-Kommission in
Lüchow am 3. Januar 1978, MAT A 102, Bd. 1, Teil 2, pag. 52 ff. (53).

1763

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Niederschrift über die Sitzung der Gorleben-Kommission in
Lüchow am 3. Januar 1978, MAT A 102, Bd. 1, Teil 2, pag. 52 ff. (54).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

dieser Sitzung wurden Bund und Land für ihre unzurei-
ende Informationsarbeit von den kommunalen Vertre-
rn scharf kritisiert.1764 Im Ergebnis sei über die Frage
ch der Haltung, Rolle und Position der Kommission zu-
chst Zurückhaltung zu üben, denn „größere öffentliche

eranstaltungen mit Pro und Contra führten nur zu einer
eiteren Verunsicherung der Bevölkerung. Im übrigen
ünde für sachliche Informationen noch eine Menge Zeit
r Verfügung. Die Gemeinden und Samtgemeinden so-
ie der Landkreis seien Entscheidungsgremien und müß-
n sich eine Neutralität vorbehalten.“1765

b) Zusammensetzung und Aufgabe
ur ersten gemeinsamen Sitzung der „Gorleben-Kommis-
on“ am 16. Januar 1978 standen die Kommissionsmit-
ieder fest: Auf Kreisebene waren für den Kreistag je-
eils zwei Kreistagsabgeordnete der Fraktionen der CDU
d der SPD, für die Kreisverwaltung der Oberkreisdi-
ktor und ein Kreisamtsrat, für die Samtgemeinden
üchow und Gartow jeweils der Samtgemeindebürger-
eister, zwei Ratsherren, für Lüchow der Samtgemeinde-
rektor, für die Gemeinde Gorleben der Bürgermeister
d für die Gemeinde Trebel ein Ratsherr1766 vorgesehen.
Laufe der Jahre wurde die Kommission vergrößert.

b April 1978 wurden fallweise auch Vertreter der Bür-
rinitiative zu den Sitzungen hinzugezogen. Im Novem-
r 1982, als Dragahn als Standort der Wiederaufarbei-
ngsanlage ins Gespräch gekommen war, wurde die
ommission um Vertreter der Samtgemeinden Clenze,
annenberg und Hitzacker, der Gemeinde Karwitz und

einen Vertreter des Kreisverbandes des Niedersächsi-
hen Landvolkes erweitert.1767

der ersten gemeinsamen Sitzung am 16. Januar 1978
af sich die Gorleben-Kommission mit den Vertretern des
andes Niedersachsen, um eine Unterrichtung über das
rchzuführende atomrechtliche Genehmigungsverfahren
r das geplante Entsorgungszentrum zu erreichen, sowie
ne Festlegung auf den Zweck der Gorleben-Kommis-
on und den zukünftigen Beratungsablauf (Themen und
ermine) zu erzielen. Zu dieser Sitzung war auch die in-
rministerielle Arbeitsgruppe (IMAK) eingeladen.

aut Vermerk der niedersächsischen Staatskanzlei vom
. August 1977 war bei der ersten gemeinsamen Sitzung
n Gorleben-Kommission und dem Land Niedersachsen
s niedersächsische Sozialministerium, vertreten durch
n damaligen Staatssekretär Dr. Ziller, federführend.1768

4 Niederschrift über die Sitzung der Gorleben-Kommission in
Lüchow am 3. Januar 1978, MAT A 102, Bd. 1, Teil 2, pag. 52 ff. (52).

5 Niederschrift über die Sitzung der Gorleben-Kommission in
Lüchow am 3. Januar 1978, MAT A 102, Bd. 1, Teil 2, pag. 52 ff. (55).

6 Schreiben des Oberkreisdirektors des Landkreises Lüchow-
Dannenberg, Ordnungsabteilung, vom 5. Januar 1978 an den nieder-
sächsischen Sozialminister, MAT A 102, Bd. 1, Teil 2, pag. 21 ff.

7 Dr. Anselm Tiggemann, Die „Achillesferse“ der Kernenergie in der
Bundesrepublik Deutschland: Zur Kernenergiekontroverse und Ge-
schichte der nuklearen Entsorgung von den Anfängen bis Gorleben
1955 bis 1985, Dissertation 2004, MAT A 188, S. 453 f.

8 Vermerk von Ministerialdirigent Dr. Klaus Otto Naß, Niedersächsi-
sche Staatskanzlei, vom 17. August 1977, MAT A 102, Bd. 1,

Teil 2 pag. 2 ff. (3), Ministervorlage vom 10. Januar 1978,
MAT A 102, Bd. 1, Teil 2, pag. 24.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 241 –

Sein Ministerium sah in der Kommission die Möglich-
keit, „daß die Mitglieder der Kommission, die aus der be-
troffenen Region kommen, aufgrund der in dieser Kom-
mission erlangten Informationen in die Lage versetzt
würden, vor ihrer formellen Beteiligung im atomrechtli-
chen Verfahren Gedanken und Wünsche vorzutragen, um
sie – soweit sie realisierbar sind – in die von hier zutref-
fenden Entscheidungen einfließen zu lassen“.1769 Er be-
richtete in der 1. Sitzung den Mitgliedern über den derzei-
tigen Stand des Verfahrens, insbesondere über den Stand
des Genehmigungsverfahrens, die Bedeutung der künfti-
gen Probebohrungen und das dafür erforderliche Bohr-
programm.1770 Der Sicherheitsbericht der Deutschen Ge-
sellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen
(DWK) sowie durchgeführte Gutachten wurden erörtert.

Darüber hinaus wurde die Aufgabe der Kommission dis-
kutiert. Nach Auffassung der Landesregierung sei die In-
formationsarbeit vorrangig durch die Antragsteller, also
DWK und Bund vorzunehmen, während sich die Landes-
regierung selbst nicht in der Lage sehe, Ausführungen zu
den Planungen zu machen, solange nicht die Prüfung
durch sie als Genehmigungsbehörde vorgenommen
sei.1771 Der Samtgemeindebürgermeister für die Samtge-
meinde Lüchow Eberhard von Plato, legte dar, dass „die
Bürger bisher ihre Informationen aus der Presse und von
den Bürgerinitiativen bezogen hätten. In dieser Kommis-
sion sollten die Kommissionsmitglieder von der Geneh-
migungsbehörde und von den übrigen Ministerien sowie
der Staatskanzlei informiert werden.“1772 Ministerialdiri-
gent Giebe aus dem Niedersächsischen Sozialministerium
führte aus, dass durch die Kommission keine Entschei-
dung getroffen werden könnte. Er sei der Ansicht, dass
die Kommission lediglich der internen Information der
Kommissionsmitglieder dienen solle.1773

cc) Tätigkeit der Kommission

In der folgenden Sitzung am 2. Februar 1978 wurde
Oberkreisdirektor Klaus Poggendorf zum Vorsitzenden
der Gorleben-Kommission gewählt. Aufgrund der förmli-
chen Verfahrensbeteiligung der Verwaltung im Zusam-
menhang mit dem NEZ und einer daraus gebotene Zu-
rückhaltung der Hauptverwaltungsbeamten trat dieser
jedoch später zurück und es wurde der Kreistagsabgeord-
nete Kurt-Dieter Grill in der Sitzung am 17. Oktober
1978 zum neuen Vorsitzenden gewählt.1774

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1769 Protokoll vom 10. März 1978 über die erste Sitzung der Gorleben-
Kommission am 16. Januar 1978, MAT A 102, Bd. 1, Teil 2,
pag. 40 (40).

1770 Protokoll über die erste Sitzung der Gorleben-Kommission am
16. Januar 1978, MAT A 102, Bd. 1, Teil 2, pag. 40 ff.; Tagesord-
nung der ersten Sitzung der Gorleben-Kommission am 16. Januar
1978, MAT A 102, Bd. 1, Teil 2, pag. 30.

1771 Protokoll über die erste Sitzung der Gorleben-Kommission am
16. Januar 1978, MAT A 102, Bd. 1, Teil 2, pag. 40 ff. (45).

1772 Protokoll über die erste Sitzung der Gorleben-Kommission am
16. Januar 1978, MAT A 102, Bd. 1, Teil 2, pag. 40 ff. (45).

1773 Protokoll über die erste Sitzung der Gorleben-Kommission am
16. Januar 1978, MAT A 102, Bd. 1, Teil 2, pag. 40 ff. (46).

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Niederschrift der Sitzung der Gorleben-Kommission vom 17. Okto-
ber 1978, MAT A 102, Bd. 1, Teil 2, pag. 136 ff. (139 und 140).
Drucksache 17/13700

ie Gorleben-Kommission traf sich in regelmäßigen
eist monatlich statt findenden Sitzungen.1775 Sie be-
sste sich in den folgenden Jahren umfassend mit sämtli-
en Fragestellungen im Zusammenhang mit den für den

tandort Gorleben geplanten Anlagen. Themen waren der
weilige Verfahrensstand, das Bergrecht, Gutachten,
itspracherecht in der Flächennutzungsplanung, Belas-
ngen der Umwelt und die Gesundheit der Anwohner.1776
b 1987 war auch Graf von Bernstorff nach seiner Zeu-
naussage vor dem Untersuchungsausschuss Mitglied
r Gorleben-Kommission1777, der bereits im Jahre 1978
sweislich des Einladungsverteilers mindestens zu einer

itzung eingeladen gewesen war.1778

ie Gorleben-Kommission lud die Bürgerinitiative
üchow-Dannenberg und den Eigentümerverein zu ge-
einsamen Sitzungen1779 ein und führte Gespräche so-
ohl mit zuständigen Ministern auf Landesebene als auch
f Bundesebene1780. Ebenso waren Besuche bei der Phy-

kalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig
rgesehen.

uch der niedersächsische Ministerpräsident Dr. Ernst
lbrecht stand Rede und Antwort vor der Kommission.
r informierte die Kommission in ihrer Sitzung am
. Februar 1979 über ein Treffen mit dem Bundesminis-

r für Forschung und Technik Volker Hauff und die Pla-
ngen bezüglich einer Informationsstelle von Bund und

and in Lüchow.

ie Mitglieder der Kommission wurden regelmäßig von
ertretern des Landes über aktuelle Vorhaben und über
espräche mit Vertretern des Bundes informiert.1781 Die
ommission führte Gespräche mit Vertretern der
WK1782 und wurde regelmäßig durch Vertreter der PTB
er den Stand der Erkundungsarbeiten informiert.

ie Zeugen äußerten sich zur inhaltlichen Ausgewogen-
it der Arbeit der Gorleben-Kommission unterschied-

ch.

er Zeuge Andreas Graf von Bernstorff führte in seiner
ernehmung aus: „Und ich selber habe aber immer den
indruck gehabt, dass das eine Kommission ist, die ein-
ch dazu da ist, um Gorleben durchzusetzen, und habe
s auch – das ist vielleicht jetzt emotional – – Aber

5 Niederschrift der Sitzung der Gorleben-Kommission vom 8. De-
zember 1978, MAT A 102, Bd. 1, Teil 2, pag. 153 ff. (159).

6 Niederschrift vom 2. Februar 1978, MAT A 102, Bd. 1, Teil 2,
pag. 72 ff. (76).

7 Protokoll Nr. 64, S. 11.
8 Einladung vom 24. Februar zu einer Sitzung der Gorleben-Kom-

mission in Hitzacker am 14. März 1978, MAT A 102, Bd. 1, Teil 2,
pag. 77 ff. (85).

9 Einladungsschreiben des Oberkreisdirektors Poggendorf vom
9. Mai 1978, MAT A 102, Bd. 1, Teil 2, pag. 100.

0 Vermerk über die Sitzungen der Gorleben-Kommission 1978 bis
1981, MAT A 102/1, Bd. 4, pag. 000190 ff. (000190 f.); Nieder-
schrift der Sitzung der Gorleben-Kommission am 8. Dezember
1978, Tagesordnungspunkt „Arbeitsprogramm“, MAT A 102,
Bd. 1, Teil 2, pag. 153 ff. (156).

1 Sitzung der Gorleben-Kommission am 17. Oktober 1978,
MAT A 102, Bd. 1, Teil 2, pag. 139 ff. (141).

2
Niederschrift der Sitzung der Gorleben-Kommission am 25. August
1978, MAT A 102, Bd. 1, Teil 2, pag. 125 ff. (125–130).

Drucksache 17/13700 – 242 –

meine kritischen Bemerkungen wurden also immer mit
recht großem Ärger zur Kenntnis genommen. Das lag nun
dann auch daran, dass in diesem Gremium eben nur sehr
wenig Kritiker waren; überwiegend, also die meisten wa-
ren eben – – Ich will jetzt gar nicht sagen, dass das un-
demokratisch zusammengesetzt war; aber damals die
Lage war tatsächlich im Landkreis so, ja, dass auch durch
diese enormen finanziellen Versprechungen – – Sowohl
bei der Samtgemeinde wie bei der Gemeinde Gorleben
wie im Landkreis wollte man eben auf diese schönen Gel-
der nicht verzichten. Und das war so die Stimmung, die
mir da entgegengeschlagen ist.“1783

Auch der Zeuge Jürgen Kreusch, Geologe und seinerzeit
Mitglied der Gruppe Ökologie e. V., Institut für ökologi-
sche Forschung und Bildung Hannover, sah die grund-
sätzliche Zusammensetzung der Kommission kritisch, da
„die Gorleben-Kommission sozusagen eine Kommission
ist, die im Landkreis aus ganz bestimmten Leuten zusam-
mengesetzt war und ist, und die damals eine ganz klare
Pro-Gorleben-Politik betrieben [hat], aus welchen Grün-
den auch immer, vielleicht aus lokalpolitischen Erwägun-
gen heraus. […] Diese Kommission, das ist keine Kom-
mission gewesen, um mit den kritischen, mit den Leuten,
die sozusagen kritisch gegenüber dem Endlager Gorleben
eingestellt waren, in Dialog zu treten. […] Sie können
meine Worte so verstehen, dass Kritiker des Projektes
Gorleben mit der Gorleben-Kommission oder die Gorle-
ben-Kommission mit Kritikern des Projektes Gorleben
keinen besonderen Umgang gepflegt hat. Ich bin selbst
mindestens einmal dort auch eingeladen gewesen. […]
Unsere Ergebnisse sind dort zur Kenntnis genommen ge-
worden, und das war es dann.“1784

Demgegenüber wies der seinerzeitige Leiter der Abtei-
lung „Sicherstellung und Einlagerung radioaktiver Ab-
fälle“ bei der PTB, Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, darauf
hin, dass auch Kritiker zu Wort gekommen seien. Die
Gorleben-Kommission sei von der PTB „als Zentrum ver-
standen [worden], Informationen auszubreiten, die dann
von dort in den Landkreis hineingehen“.1785 Er beschei-
nigte der Gorleben-Kommission eine durchaus „sehr kri-
tische Bewertung“ und hob hervor, dass es für die Mitar-
beiter der PTB „nicht immer ein Zuckerschlecken [war],
dort aufzutreten“.1786

Ähnlich formulierte der Zeuge Dr. Gerhard Stier-Fried-
land, damals Referent in der PTB über die Kommission:
„Dort wurde auch kritisch diskutiert. Es waren ja dort alle
politischen Richtungen vertreten, auch Fachrichtungen
vertreten. Es gab Diskussionen, häufig aber auch keine
Annäherung. Aber es gab anregende Diskussionen dort,
hart, meistens aber auch fair.“1787

Am Ende einer Sitzung im Jahre 1981 gab der Vorsit-
zende Kurt-Dieter Grill einen Bericht über die bisherige
Arbeit der Kommission und dankte „den Kommissions-

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1783 Protokoll Nr. 64, S. 11.
1784 Protokoll Nr. 84, S. 12.
1785 Protokoll Nr. 10, S. 21 f.
1786

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179

179
Protokoll Nr. 10, S. 29 f.
1787 Protokoll Nr. 18, S. 37. 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

itgliedern für die gute Zusammenarbeit, die nie partei-
litisch oder ideologisch geprägt war, der EJZ [Elbe-
etzel-Zeitung, Anm. d. Verf.] für die Begleitung in vie-
n Sitzungen sowie den Vertretern der Bundesregierung,
r Landesregierung, der Bezirksregierung, den Informa-

onsbeauftragten des Bundes und des Landes, der PTB,
r BGR, des GAA, des Bergamtes Celle, der BLG
rennelementlager Gorleben GmbH, Anm. d. Verf.] und
r DWK für die Bemühungen um eine umfassende In-
rmation.“1788

d) Abschluss der Arbeit

ei der Kommunalwahl im Jahr 1991 verlor die CDU
re absolute Mehrheit; die neue „bunte Koalition“ [SPD,
DP, GRÜNE und UWG] löste die Kommission auf.1789

e) Information der Öffentlichkeit
über die Kommissionsarbeit

er Zeuge Klaus Poggendorf, von 1978 bis 1996 Ober-
eisdirektor des Landkreises Lüchow-Dannenberg,
hrte vor dem Ausschuss aus, dass die Gorleben-Kom-
ission nicht öffentlich getagt habe.1790 Auch der Zeuge
ndreas Graf von Bernstorff bestätigte dies in seiner Ver-
hmung vor dem Ausschuss und ergänzte: „Also die
orleben-Kommission, Anm. d. Verf.] hat nicht öffent-

ch getagt, sondern man konnte sich aber anmelden, oder
rau Fritzen war ja auch hin und wieder dabei.“1791

ie Nichtöffentlichkeit der Sitzungen wurde von der Zeu-
n Marianne Fritzen, Vertreterin der Bürgerinitiative
mweltschutz e. V. Lüchow-Dannenberg, kritisiert, die
sführte: „[D]ie Kommission [war] nicht öffentlich. Das

t wichtig zu wissen bei der heutigen Diskussion, wo es
Transparenz geht bei dem Weitererkunden des Salz-

ockes. Nur wer genehm war, bekam Zutritt. Das heißt,
waren vor allem aus dem Kreistag Leute, es waren die

raktionsvorsitzenden, es waren die Verantwortlichen
n der Samtgemeinde Gartow und von Gorleben.“1792

ls Grund für die Nichtöffentlichkeit wurden von dem
eugen Klaus Poggendorf die Erfahrungen bei Informa-
onsveranstaltungen angeführt, die von Atomkraftgeg-
rn gestürmt worden seien. Hierbei seien Kernkraftbe-
rworter nicht zu Wort gekommen und deswegen sei die
ommission zu der Überzeugung gelangt, „dass wenn
an sich informieren will, darf man das nicht öffentlich
achen, weil das dann zu diesen Schauprozessen […]
mmen würde und ein vernünftiger Gedankenaustausch
er ein vernünftiger Informationsfluss unmöglich

ird.“1793

8 Niederschrift der Sitzung der Gorleben-Kommission am 27. Okto-
ber 1981, MAT A 102/1, Bd. 4, pag. 000163 ff. (000165).

9 Vgl. Klaus Poggendorf, Gorleben – Der Streit um die nukleare Ent-
sorgung und die Zukunft einer Region, 2008, S. 43, sowie Proto-
koll Nr. 35, S. 75.

0 Protokoll Nr. 64, S. 67.
1 Protokoll Nr. 64, S. 11.
2
Protokoll Nr. 31, S. 50.

793 Protokoll Nr. 64, S. 67.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 243 –

Allerdings berichtete die Elbe-Jeetzel-Zeitung über die
Sitzungen der Gorleben-Kommission. Der Zeuge Kurt-
Dieter Grill sagte hierzu vor dem Ausschuss: „Es gab da-
mals eine Diskussion über die Frage, wie wir mit unseren
Sitzungen umgehen. Es gab keinen Streit darüber, dass
der Vorsitzende jeweils einen Bericht in die Elbe-Jeetzel-
Zeitung schrieb über die Sitzung. Wir haben uns [das]
dann irgendwann […] in dem Sinne erspart, indem wir
einfach mit der Elbe-Jeetzel-Zeitung verabredet haben,
dass ein Redakteur an diesen Sitzungen teilnimmt, und
regelmäßig in der Elbe-Jeetzel-Zeitung über die Sitzung
der Gorleben-Kommission berichtet wurde.“1794

Hierzu führte die Zeugin Marianne Fritzen in ihrer Ver-
nehmung aus: „Die Öffentlichkeit, um die es ja ging,
wurde durch einen Vertreter der lokalen Presse herge-
stellt. Auf meine Frage, warum, hieß es: Das genügt doch
vollkommen, wenn wir über die Elbe-Jeetzel-Zeitung in-
formiert werden. – Die Protokolle waren geheim. Die
konnten wir nicht einsehen. Jeder, der da drin war, war
verpflichtet, sie geheim zu halten. Der Norddeutsche
Rundfunk hat sich das Recht, an diesen Sitzungen teil-
nehmen zu dürfen, juristisch erkämpfen müssen. Er hat
vor Gericht auch recht bekommen und konnte dann ab ei-
ner gewissen Zeit an diesen Sitzungen teilnehmen.“1795

Im März 1979 schrieb die Grüne Liste Umweltschutz
(GLU) Lüchow-Dannenberg einen Brief an die Mitglie-
der der Gorleben-Kommission. Hierin wurden der Kom-
mission Falschmeldungen vorgeworfen und es wurde die
Öffentlichkeit aller Kommissionssitzungen gefordert. In
dem Schreiben wurde die Kommission, die „Aufklä-
rungs-Verhinderungs-Kommission“ genannt wurde, auf-
gefordert, „endlich ehrliche und umfassende Aufklärung“
zu geben. Darüberhinaus wurde ein Rechenschaftsbericht
über die bisherige Arbeit der Kommission gefordert.1796

Der Zeuge Kurt-Dieter Grill sagte aus, dass die Gorle-
ben-Kommission eine offene Veranstaltung gewesen sei:
„Es ist sozusagen mir noch nicht ersichtlich, wo wir ein
– was haben sie gesagt? – Closed shop oder so was da ge-
wesen sind. Waren wir nicht. Wir waren es nicht. Wir sind
eine offene Veranstaltung gewesen. […] Und der Redak-
teur Corth [Elbe-Jeetzel-Zeitung, Anm. d. Verf.] ist dann
praktisch […] ständiges Mitglied der Gorleben-Kommis-
sion gewesen. Das heißt, er war der Journalist, der fast an
allen Sitzungen teilgenommen hat und darüber berichtet
hat. In dem Augenblick war die Gorleben-Kommission
eh keine geschlossene Veranstaltung mehr. Also, wenn sie
es denn jemals gewesen ist, ab dem Zeitpunkt schon über-
haupt nicht mehr. Und Herr Corth hat weiß Gott nicht da-
nach gefragt: ,Herr Grill, was darf ich denn berichten?‘,
sondern er hat geschrieben, was er schreiben wollte.“1797

Insgesamt habe die Gorleben-Kommission dem Sachver-
ständigen Henning Rösel, ehemals Vizepräsident des BfS,

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1794 Protokoll Nr. 35, S. 8.
1795 Protokoll Nr. 31, S. 50.
1796 Offener Brief der GLU-Lüchow-Dannenberg vom 3. März 1979 an

die Mitglieder der Gorleben-Kommission, MAT A 102, Bd. 1,

179

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Teil 2, pag. 237 f.
1797 Protokoll Nr. 35, S. 16 f.
Drucksache 17/13700

folge den Lokalpolitikern in Lüchow-Dannenberg „die
öglichkeit [eröffnet], zu jedem Zeitpunkt und zu jedem

hema an die zuständigen Stellen des Bundes oder des
andes Niedersachsen Fragen zu stellen und Sachver-
and einzufordern“.1798 Im Endergebnis sei die Gorleben-
ommission ein wirkungsvolles Instrument der Öffent-
chkeitsarbeit gewesen: „Ich muss sagen, in der Phase,
e hier zu betrachten ist, war das eine intensive Öffent-
chkeitsarbeit. Ich kann mich durchaus an Zeiten erin-
rn, in denen ich an vier von fünf Arbeitstagen in der
oche abends durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg
zogen bin und zwischen Dannenberg und Schnacken-
rg und Göhrde und Dannenberg vorgetragen habe. […]

ußerdem gab es die Öffentlichkeitsarbeit der Physika-
sch-Technischen Bundesanstalt.“1799

hnlich äußerte sich der Zeuge Kurt-Dieter Grill, ehema-
ger Vorsitzender der Gorleben-Kommission: „Sie kön-
n in der Bundesrepublik Deutschland eine ganze Reihe
n Wissenschaftlern und anderen Leuten fragen: Die

orleben-Kommission war eine Institution […], weil in
eser Kommission jeder, der vortragen konnte, den wir
ren wollten, ob kritisch oder hilfreich im Sinne von
ch bin überzeugt davon, daß es so und so geht“ – voll-
mmen egal –. […] Insofern war es der Versuch, Kom-
unalpolitiker in die Lage zu versetzen, über die Dinge,
e sie betrafen, die vor ihrer Haustür gebaut werden soll-
n, klug zu machen und entscheidungsfähig zu machen.

] Und deswegen sage ich hier: Die Gorleben-Kommis-
on war eine der offensten Veranstaltungen, zusammen
it der Bundesstelle für Information und der Landesstelle
r Information, und alle, die danach regiert haben, haben
e wieder so offen über das gesprochen, was in Lüchow-
annenberg passiert.“1800

diesem Sinne bestätigte auch der Zeuge Hermann
hnipkoweit, seinerzeit niedersächsischer Minister für

oziales, dass die Gorleben-Kommission dazu dienen
llte, „die Bevölkerung entsprechend vorzubereiten oder
fzuklären“.1801

) Die 1979 eingerichtete „Gemeinsame
Informationsstelle zur nuklearen
Entsorgung Bund-Land“

m 13. Februar 1979 trafen der Bund und das Land Nie-
rsachen eine Vereinbarung über die „Information der
ffentlichkeit über das geplante nukleare Entsorgungs-
ntrum (NEZ) in Gorleben“.1802 Zielsetzung war die
urchführung gemeinsamer Maßnahmen zur Information
r Öffentlichkeit über Notwendigkeit und Sicherheit,
utzen und Risiken des geplanten NEZ in Gorleben. Diese
meinsame Informationsstelle sollte dazu dienen, einer
teressierten Öffentlichkeit die geologischen Grundlagen

8 Protokoll Nr. 7, S. 11 f.
9 Protokoll Nr. 7, S. 11.
0 Protokoll Nr. 35, S. 14 und S. 24.
1 Protokoll Nr. 31, S. 30.
2 Vereinbarung über „Information der Öffentlichkeit über das geplan-
te nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) in Gorleben“, MAT A 122,
Bd. 14, pag. 000104 ff. (000106).

Drucksache 17/13700 – 244 –

des Salzstock-Konzepts in Gorleben darzulegen und in
zahlreichen Informationsveranstaltungen das fachliche
Verständnis der Bevölkerung zu vertiefen.1803 Die Verein-
barung nennt als gemeinsame zukünftige Maßnahmen
u. a. Veröffentlichungen, die Herausgabe einer Informa-
tionsbroschüre und Durchführungen von Veranstaltungen
auch für besondere Zielgruppen und die Errichtung einer
„Informations- und Kontaktstelle Nukleares Entsorgungs-
zentrum“ im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Maßnah-
men der Presse sollten in jeweils eigener Verantwortung in
gegenseitigem Einvernehmen stattfinden.1804

Im März 1979 wurde die „Gemeinsame Informations-
stelle zur nuklearen Entsorgung Bund-Land“ durch die
Benennung eines Beauftragten des Bundes realisiert,
nachdem der Bund laut Ausführungen des Kreistagsabge-
ordneten Kurt-Dieter Grill vor der Gorleben-Kommission
die Errichtung einer Informationsstelle bereits im März
1978 beabsichtigt hatte.1805 Da nach Aussage des Zeugen
Klaus Poggendorf, von 1978 bis 1996 Oberkreisdirektor
des Landkreises Lüchow-Dannenberg, die Gorleben-
Kommission selbst ihre Aufgabe nicht darin gesehen
habe, die Bevölkerung zu informieren, sondern in erster
Linie die Entscheidungsträger in den kommunalen Gre-
mien, sei es wichtig gewesen, eine unabhängige Stelle,
eine Informationsstelle, einzurichten, die die Information
der Bevölkerung übernehmen konnte. „Denn davor wur-
den Informationen nur gegeben von den Betreibern […].
Das reichte aber im Grunde genommen nicht aus, weil
man diesen unterstellte, dass sie interessengeleitete Infor-
mationen geben. Deswegen war es also wichtig, […] eine
Informationsstelle einzurichten, die nicht in diesem Ver-
dacht stand.“1806

Hintergrund der Einrichtung der Informationsstelle war
auch die in der Sitzung der Gorleben-Kommission am
21. Februar 1979 diskutierte Angst der Bevölkerung vor
„befürchteten genetischen Schäden infolge der Errichtung
des NEZ“. Samtgemeinde-Bürgermeister Eberhard von
Plato verwies in dieser Sitzung darauf, dass die Gorle-
ben-Kommission nicht der Prellbock zwischen Landesre-
gierung und Bürgerinitiative sei, und forderte, „die Bun-
desregierung solle endlich ihre Zusage zur Einrichtung
einer Informationsstelle einhalten und polemische Leser-
briefe von fachlicher Seite richtigstellen lassen.“1807

Die Informationsstelle war von je einem Mitarbeiter des
Bundes und des Landes Niedersachsen besetzt. Vertreter
des Bundes und Leiter der Informationsstelle war
Wilhelm Kulke. Beauftragter seitens des Landes Nieder-

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1803 Schreiben von BM Dr. Volker Hauff an Marianne Fritzen und Kurt-
Dieter Grill vom 2. März 1979, MAT A 122, Bd. 14, pag. 000229 f.

1804 Vereinbarung über „Information der Öffentlichkeit über das geplan-
te nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) in Gorleben“, MAT A 122,
Bd. 14, pag. 000104 ff. (000107 ff.).

1805 Niederschrift über die Sitzung der Gorleben-Kommission am
25. August 1978, MAT A 102, Bd. 1, Teil 2, pag. 125 ff. (127);
Niederschrift über die Sitzung der Gorleben-Kommission in
Lüchow vom 2. Februar 1978, MAT A 102, Bd. 1, pag. 72 ff. (76).

1806 Protokoll Nr. 64, S. 74.
1807

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181
Niederschrift über die Sitzung der Gorleben-Kommission am
21. Februar 1979, MAT A 102, Bd. 1, Teil 2, pag. 239 ff. (244). 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

chsen war zunächst Jens Becker-Platen, später Dr. Hans
erhardy1808, beide Geologen des Niedersächsischen
andesamtes für Bodenforschung.

er Zeuge Kurt-Dieter Grill bekundete bei seiner Ver-
hmung, „dass mit der Einrichtung der Informationsstel-
n des Bundes und des Landes praktisch jeder, der
ollte, Fragen dort platzieren konnte, bzw. wer auch im-
er den Wunsch hatte, eine Veranstaltung zu machen,
ss dann über Herrn Kulke oder über Herrn Gerhardy
w. Herrn Becker-Platen Veranstaltungen, Gespräche or-
nisiert wurden […] Das heißt, es ist eigentlich so gut
ie alles unternommen worden, um Leuten Zugang zu
achinformationen, zu Anlagen zu ermöglichen, die für
s Projekt selber relevant waren“.1809

er damalige Ministerialrat im BMFT Dr. Alois Ziegler
hrte als Zeuge vor dem Ausschuss aus: „Die beiden
erren waren fast ständig vor Ort, waren zugänglich für
le Interessenten, und es gab ein reges Ein- und Ausge-
n von Bürgern vor Ort, von Interessenten seitens der

ürgerinitiativen, Pro und Kontra, alles fand da statt.“1810
eiter führte der Zeuge aus, dass durch die Informations-
elle „auch Wissenschaftler, die nicht im Projekt waren,
ugang hatten und sich die Bohrprofile ansehen konnten,
e Beschreibungen und dergleichen Dinge mehr; all das
ar möglich“1811.

ies bestätigte auch der Sachverständige Henning Rösel,
letzt Vizepräsident des BfS. Seiner Aussage vor dem
usschuss zufolge wurde in der „Gemeinsamen Informa-
onsstelle zur nuklearen Entsorgung Bund-Land“ „auf
mtliche Bohrprotokolle und all das, was in diesem Zu-
mmenhang produziert worden ist und körperlich vor-
nden war, unbeschränkter Zugriff gestattet“.1812

uch der Zeuge Klaus Poggendorf, von 1978 bis 1996
berkreisdirektor des Landkreises Lüchow-Dannenberg,
hrte aus: „Jeder konnte hingehen und seine Fragen dort
ellen. Wie gesagt, die Informationsstelle und ihre Ver-
eter gingen auch in die Öffentlichkeit, das heißt also
rwiegend zu Vereinen, und informierten dort, oder auch
Parteien.“1813

m 3. Oktober 1979 stellte der Leiter der Informations-
elle Wilhelm Kulke vor der Gorleben-Kommission für
e Bundesseite seine bisherige Tätigkeit vor und führte
s, dass „der Bund seit etwa Mitte Juni desselben Jahres
n Büro in […] Lüchow eingerichtet habe. […] In den
rgangenen 12 Wochen habe er etwa 100 Gespräche so-
ie 33 Referate bei bzw. mit allen Institutionen im Land-
eis Lüchow-Dannenberg gehalten. […] Seine Arbeit
ruhe grundsätzlich auf dem „Bürgerdialog Kernener-
e“ nach folgenden von Bundesforschungsminister
auff entwickelten Grundsätzen:

8 Zeuge Kurt-Dieter Grill, Protokoll Nr. 35, S. 15.
9 Protokoll Nr. 35, S. 32.
0 Protokoll Nr. 39, S. 7.
1 Protokoll Nr. 39, S. 7.
2
Protokoll Nr. 7, S. 11 f.

813 Protokoll Nr. 64, S. 75.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245 –

1) Gewährleistung offener Diskussionen,

2) Respektierung anderer Meinungen,

3) bewußte Einbeziehung anderer (Skeptiker),

4) keine Durchsetzungsstrategie und

5) Verdeutlichung der allgemeinen Bedeutung der Kern-
energie. […]

Zum Inhalt seiner eigentlichen Arbeit führte er folgende
Schwerpunkte auf:

a) Fortsetzung der Gespräche mit Institutionen und Bür-
gern im hiesigen Landkreis. Beispielsweise habe er
im September 1979 112 Besucher in der Informati-
onsstelle Lüchow gezählt.

b) Referate sollen verstärkt bei Vereinen, Verbänden
usw. fortgesetzt werden. Hierbei gehe es insbeson-
dere um die Klarstellung, daß Atommüll vorhanden
sei und dementsprechend auch beseitigt werden
müsse. […]

c) Er beabsichtige, in seinem Büro eine Informationsbü-
cherei aufzubauen über ein evtl. Nukleares Entsor-
gungszentrum sowie über die Endlagerung von radio-
aktivem Müll. Hierzu gehöre auch die Anlegung
eines Zeitungsarchivs.

d) Es bestehe weiterhin die Absicht, in Zusammenarbeit
mit der Kreisvolkshochschule Seminare zu veranstal-
ten, deren Konzept jedoch nicht feststehe.

e) Nach wie vor sollen auch öffentliche Pro-Contra-Ver-
anstaltungen durchgeführt werden. […]“1814

In der sich anschließenden Diskussion führte er aus, „daß
er in seinem Büro auch Diskussionen mit entschiedenen
Kernenergiegegnern gehabt habe, die allerdings bisher in
jedem Falle ruhig und sachlich verlaufen seien. Nur in öf-
fentlichen Veranstaltungen werde erfahrungsgemäß in der
bekannten Form gegen den Bund polemisiert“.1815

Der Zeuge Kurt-Dieter Grill hob hervor, dass es „wichtig
war, dass mit der Einrichtung der Informationsstellen des
Bundes und des Landes praktisch jeder, der wollte, Fra-
gen dort platzieren konnte bzw. wer auch immer den
Wunsch hatte, eine Veranstaltung zu machen, dass dann
über Herrn Kulke oder über Herrn Gerhardy bzw. Herrn
Becker-Platen Veranstaltungen, Gespräche organisiert
wurden und vor allen Dingen auch im Rahmen des Mög-
lichen Besuche in kerntechnischen Anlagen.“1816

c) Die Informationsveranstaltung
„Entsorgung“ des Bundes (BMFT)
in Lüchow im Mai 1981

Am 15. und 16. Mai 1981 fand im Gildehaus Lüchow im
Rahmen des Energiedialogs des Bundesministeriums für

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1814 Niederschrift über die Sitzung der Gorleben-Kommission am
3. Oktober 1979, MAT A 102/1, Bd. 3, pag. 186 ff. (187 f.).

1815 Niederschrift über die Sitzung der Gorleben-Kommission am

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3. Oktober 1979, MAT A 102/1, Bd. 3, pag. 186 ff. (189).
1816 Protokoll Nr. 35, S. 32.
Drucksache 17/13700

orschung und Technologie (BMFT) eine Informations-
ranstaltung zu den bisherigen übertägigen Erkundungs-
gebnissen des Salzstocks Gorleben unter der Leitung des
mals beim BMFT zuständigen Referatsleiters Dr. Alois

iegler statt.1817 Ihm standen Wilhelm Kulke von der In-
rmationsstelle des Bundes und des Landes und Jörg Jan-
ng von der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg als As-
stenten zur Seite.1818 Zum Anlass und zur Vorbereitung
eser Informationsveranstaltung führte Dr. Alois Ziegler
r dem Untersuchungsausschuss aus, dass dieses Hearing
n Bürgerinitiativen zugesagt worden sei.1819 Die „Bür-
rinitiativen waren paritätisch einbezogen vor Ort, es gab
ele Vorschläge, schließlich gab es eine Art Tagesord-
ng.“1820 Die Kernfrage sei dann im Forschungsministe-

um gewesen, wer dieses zweitägige Hearing leiten
erde. „Denn es war immer vorgesehen, dass zu einem
achthema in der fachlichen Gliederung je ein von der of-
ziellen Seite, von der Bundesregierung beauftragter Wis-
nschaftler zu dem Stand was sagt und dann jemand, der
er auf der Seite der Bürgerinitiativen oder von ihr be-
nnt war, etwas sagt. Also richtig polarisierend ging das
rch. Sie können sich vorstellen, dass es nicht ganz so

icht war, dafür einen Leiter zu finden.“1821

iel der gemeinsam mit dem Bundesministerium des In-
rn durchgeführten Veranstaltung war es, die bisherigen

wischenergebnisse der Standorterkundung am Salzstock
orleben öffentlich zu präsentieren und unter Wissen-
haftlern sowie mit Bürgern der Region kritisch zu dis-
tieren.

or der Informationsveranstaltung schrieb der damalige
undesminister des Innern Gerhart R. Baum am 11. Mai
Jörg Janning vom Bundesverband Bürgerinitiativen
mweltschutz e. V., dass er es begrüße, „daß auch unter
rer Mitwirkung das Programm für die Informationsver-
staltung am 15. und 16. Mai 1981 über Zwischenergeb-
sse des Standorterkundungsprogramms Gorleben erar-
itet werden konnte, und bitte zugleich um Verständnis,
lls nicht alle Wünsche, insbesondere die finanziellen,
füllt werden konnten.“1822

benfalls im Vorfeld der Informationsveranstaltung hatte
r Bundesforschungsminister Dr. Andreas von Bülow in
ner Pressemitteilung vom 14. Mai 1981 die „Erwartung
m Ausdruck gebracht, daß diese Veranstaltung in einer
iren Diskussion auch kontroverser Standpunkte zur
chlichen Information der Öffentlichkeit über die gewis-
nhafte Prüfung aller Voraussetzungen einer sicheren
ösung für die Lagerung nuklearen Abfalls beiträgt.“1823

7 Programm und überarbeitetes Protokoll der Informationsveranstal-
tung am 15. und 16. Mai 1981 in Lüchow, Tagungsband des BMFT
„Entsorgung“, MAT A 95, Bd. 5, pag. 1 ff.

8 Überarbeitetes Protokoll der Informationsveranstaltung am 15. und
16. Mai 1981 in Lüchow, Tagungsband des BMFT „Entsorgung“,
MAT A 95, Bd. 5, pag. 1 ff. (7 ff.).

9 Protokoll Nr. 39, S. 6.
0 Protokoll Nr. 39, S. 6.
1 Protokoll Nr. 39, S. 6.
2 Schreiben des BMs des Innern an Jörg Janning vom 11. Mai 1981,

MAT A 139, Bd. 10, pag. 070024.
3
Pressemitteilung des BMs für Forschung und Technologie vom

14. Mai 1981, MAT A 139, Bd. 10, pag. 070018.

Drucksache 17/13700 – 246 –

In der Pressemitteilung wurde zudem ausgeführt, dass ne-
ben „Fachwissenschaftlern der zuständigen Bundesfor-
schungseinrichtungen […] auch Gorleben-Kritiker zu den
bisherigen Erkundungsergebnissen Stellung“ nehmen
würden.1824

Behandelt wurden bei der Informationsveranstaltung fol-
gende Themenkreise:

Themenkreis 1: Kenntnisse vor der Auswahl des Salz-
stocks Gorleben,

Themenkreis 2: Konzept der Untersuchungsprogramme

Themenkreis 3: Stand des Standorterkundungspro-
gramms

Themenkreis 4: Arbeitsmethoden und Zwischenergeb-
nisse zu Thema Quartär und Tertiär so-
wie Grundwasser.1825

Abschließend sollte ein Ausblick über das weitere Pro-
gramm der Erkundung erfolgen.1826

Ausweislich des Programms referierten von Seiten der
BGR Dr. Jaritz, Dr. Vierhuff, Dr. Schildknecht, Dr. Hilde-
brand, Dr. Delisle, Dr. Schelckes, Dr. Bornemann, Dr. Ni-
ckel, Dr. Hunsche, Dr. Wallner und Dipl.-Phys. Henger.
Darüber hinaus gab es Referate von Dipl.-Ing. Wosnik
(PTB) zu Tiefbohrungen und von Prof. Dr. Duphorn zu
quartärgeologischen Ergebnissen der hydrogeologischen
Aufschlussbohrungen. Auch Dr. Hirsch (Gruppe Ökolo-
gie Hannover), Dr. Pickel (Geologisches und Ingenieur-
büro Fuldatal), Dr. Stolpe (Arbeitsgemeinschaft Hydro-
geologie und Umweltschutz Aachen) und Prof Dr. Heinz
Haber (Herausgeber von „Bild der Wissenschaft“) waren
als Referenten beteiligt. Weitere Referate hielten als „Ko-
Referenten“ Dr. Appel, Prof. Dr. Grimmel, Dipl.-Geol.
H. T. Rothamel, Dr. Kassig, Dipl.-Geog. Schneider und
Dr. Martens.1827

In seinem Eingangsstatement führte Dr. Alois Ziegler aus:
„Ich hoffe, daß hier im Saal kaum jemand sein wird, der
ein eindeutiges Ja oder Nein aufgrund der Ergebnisse, die
bis jetzt erzeugt worden sind, zur Eignung oder Nichteig-
nung wird aussprechen können. Nun gibt es doch einiges
an Fragen. Da stimme ich, soweit ich das in der Kurzfas-
sung gesehen habe, Herrn Mauthe durchaus zu, daß nicht
nur günstige Befunde bei der bisherigen Erkundung ge-
funden worden sind. Um aus meiner Sicht, als Leiter der
Veranstaltung des heutigen Tages, Ihnen zu sagen, was
ich als solche Fragen und weiter zu klärende Fragen emp-
finde, will ich doch einiges nennen. Da ist z. B. das Feh-
len durchgängiger toniger Schichten in gegenseitiger Be-


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1824 Pressemitteilung des BMs für Forschung und Technologie vom
14. Mai 1981, MAT A 139, Bd. 10, pag. 070018.

1825 Programm der Informationsveranstaltung am 15. und 16. Mai 1981
in Lüchow, Tagungsband des BMFT „Entsorgung“, MAT A 95,
Bd. 5, pag. 1 ff. (3 ff.).

1826 Überarbeitetes Protokoll der Informationsveranstaltung am 15. und
16. Mai 1981 in Lüchow, Tagungsband des BMFT „Entsorgung“,
MAT A 95, Bd. 5, pag. 7 f.

1827 Programm der Informationsveranstaltung am 15. und 16. Mai 1981 182

in Lüchow, Tagungsband des BMFT „Entsorgung“, MAT A 95,
Bd. 5, pag. 4 ff.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

hrung über den ganzen Bereich des Salzstockes, da ist
e Aufschleppung dieser tonigen Schichten, die zeigt,
ß noch Bewegungsvorgänge des Salzstockes stattge-
nden haben in den Zeiten des Tertiär. Da sind die kom-
izierten Faltungen am Rande des Salzstockes, wie die
iefbohrungen gezeigt haben. Da gibt es sogenannte Car-
llitnester. Da gibt es Laugenzuflüsse. All das sind

unkte, die der Klärung und der Diskussion bedürfen, die
ch für mich Fragen darstellen.“1828

achfolgend führte Jörg Janning von der Bürgerinitiative
mweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V. in seinen einlei-
nden Worten aus: „In der Vorbereitung auf diese Veran-
altung sind wir wiederholt gefragt worden: Wie wird
nn das jetzt hier ablaufen heute und morgen? In der Tat,
gibt eine Geschichte und es gibt auch Geschichten der
fentlichen Veranstaltungen und der öffentlichen Dis-
ssionen über die Problematik der hier geplanten atom-

chnischen Anlagen. Ich möchte hier im Namen der
ürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg des-
egen folgende Erklärung abgeben, die das Ziel hat, die
samte Problematik anzusprechen, nichts auszuklam-
ern, andererseits aber zur Konzentration auf hier anste-
nde Fragen beizutragen. Das sind Fragen, die uns hier
le bewegen, die wir aber möglicherweise an diesem
age nicht vollständig klären können, wozu aber diese

ei Tage sehrwohl beitragen können. […] Wir müssen
s fragen, ob und inwieweit bei Ansiedlung der Zwi-
henlager hier die volle Entscheidungsfreiheit über das
ndlager noch gegeben ist. Wir müssen uns fragen, wie
gebenenfalls geeignetere geologische Formationen zu-
tzlich zum Gorlebener Salzstock überhaupt noch gefun-
n werden können, wenn bis 1985 ein Endlagerstandort
nannt werden muß. Wir verstehen nicht das Flickwerk
s Beschlusses der Länderchefs, daß Zwischenlagerung
ne ausreichende Entsorgungsvorsorge sein soll, die
chtfertigt, weiterhin Atommüll zu produzieren. Wir ver-
ehen auch nicht, daß die Länderchefs bis 1985 ein End-
ger benannt haben wollen, wenn die Experten sagen,
ß vor 1990 nicht über das Ja oder Nein des Endlager-
rgwerkes Gorleben entschieden werden kann. Warum
erden die Entsorgungsnotwendigkeiten des atomaren
rennstoffkreislaufes und die Versorgungsentscheidun-
n im Energiesektor nicht aufeinander abgestimmt, wie
die Enquete-Kommission ‚Zukünftige Kernenergie-
litik‘ empfiehlt? Warum wird auf der Entsorgungsseite
ter Zeitdruck gearbeitet? Bei solch brüchiger Strategie

ird von uns Bürgern viel Disziplin abverlangt bei der
ereitschaft, hier mitzuarbeiten. Wir wollen diese Diszi-
in hier heute halten, auch wenn wir feststellen, daß der
ialog mit dem Bürger einseitig abläuft, so daß wenig
n unserer Ernsthaftigkeit zurückwirkt auf die Verant-

ortlichen – so wenig, daß der Bundeskanzler uns als
chreihälse oberlehrerhaft abkanzelt. Wir aber wollen
d müssen mitreden, denn es geht um unsere Sicherheit
im Zwischenlager, beim Endlager, bei einer Wiederauf-
reitungsanlage oder einer Brennelement-Konditionie-

8 Überarbeitetes Protokoll der Informationsveranstaltung am 15. und

16. Mai 1981 in Lüchow, Tagungsband des BMFT „Entsorgung“,
MAT A 95, Bd. 5, pag. 7 f.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 247 –

rungsanlage. […] Diese Veranstaltung ist ein Prüfstein für
die Stichhaltigkeit eines Entsorgungskonzeptes – aber
auch ein Prüfstein für die Glaubwürdigkeit der dafür poli-
tisch Verantwortlichen.“1829

Gegen Ende der Veranstaltung kam Dr. Alois Ziegler „zur
Aufzählung der offenen Punkte, soweit ich sie sammeln
konnte“ und führte aus: „Ich habe gestern hier angekün-
digt, daß eine Reihe von Punkten stehenbleiben müssen,
denen nachgegangen werden muß, die vielleicht in State-
ments, Gutachten, Faltblättern, Informationsmitteilungen
oder dergleichen besser rauskommen können. Das war
die Frage der Gasvorkommen und Setzungen. Also Gas,
das schon abgebaut wird, wie weit das Setzungen hier
auslösen kann. Weiter die Klärung der Frage von Roh-
stoffvorkommen, hier also speziell Gas, unter dem Salz-
stock oder auch neben dem Salzstock. Ich habe in diese
Frage auch hineingehört, daß die Frage zu prüfen sei,
wieweit der Salzstock selbst ein wertvolles Rohstoffvor-
kommen für die Zukunft sei. Dann steht die Frage zu be-
antworten, welche wissenschaftlichen Institutionen sind
an den Untersuchungen beteiligt. Die Frage der Gesamt-
kosten mußte stehenbleiben. Ich habe präzise Antwort
zugesagt: Stand der Gesamtkosten für die Standorterkun-
dung. Dann haben wird die Frage nach der Nuklidwande-
rung vor dem Abteufen der Schächte. Herr Grimmel war
es, glaube ich, der anregte, der Frage der Nuklidwande-
rung, so wie man es jetzt weiß über die hydrologischen
Verhältnisse nachzugehen, bevor man die Schächte ab-
teuft. Ich habe zugesagt, daß dies überdenkenswert ist.
Dies habe ich als offenen Punkt hier mitgenommen. Ich
habe weiter hier stehen, was offen ist und offen bleiben
muß: Warum nur in Gorleben? Es ist in vielen Kommen-
taren angedeutet worden. Und ich habe als offenen Punkt
stehen, obwohl ich darauf noch nicht den Weg für eine
Beantwortung weiß, was Herr Janning mit dem Stichwort
Kriterien anriß. Ich habe hier geschrieben Maßstäbe, Ge-
sichtspunkte für Bewertung. Dies ist die Liste der offenen
Punkte, die ich mir notiert habe, falls ich welche überse-
hen habe […], ich bin bereit, über Herrn Kulke weitere
Punkte entgegenzunehmen.“1830

In seinen Schlussworten führte Dr. Alois Ziegler aus, er
habe am Vortag im Rahmen der Einführung davon ge-
sprochen, dass die Veranstaltung „auch für uns ein Test-
fall ist. Ich kann umfassend sagen: der Testfall ist gelun-
gen. […] Und weil er gelungen ist, ist es ermutigend, in
der Weise weiterzumachen.“1831

Ähnlich hielt Dr. Alois Ziegler, BMFT, am 20. Mai 1981
in einem Vermerk an den Minister fest: „Die Informa-
tionsveranstaltung am 15./16. Mai 1981 in Lüchow über
den derzeitigen Stand der Erkundung des Salzstocks ist

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1829 Überarbeitetes Protokoll der Informationsveranstaltung am 15. und
16. Mai 1981 in Lüchow, Tagungsband des BMFT „Entsorgung“,
MAT A 95, Bd. 5, pag. 7 ff. (9 ff.).

1830 Überarbeitetes Protokoll der Informationsveranstaltung am 15. und
16. Mai 1981 in Lüchow, Tagungsband des BMFT „Entsorgung“,
MAT A 95, Bd. 5, pag. 7 ff. (284 ff.).

1831 Überarbeitetes Protokoll der Informationsveranstaltung am 15. und

183

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183

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183
16. Mai 1981 in Lüchow, Tagungsband des BMFT „Entsorgung“,
MAT A 95, Bd. 5, pag. 7 ff. (287).
Drucksache 17/13700

s gelungen zu bezeichnen. Sie ist ruhig und sachlich
rlaufen. Erstaunlich ist der hohe Kenntnisstand der

ürger in der Region. Atmosphäre und Inhalt der Fragen
achten die Veranstaltung auch für die beteiligten Wis-
nschaftler zu einem akzeptablen Rahmen, ihre derzeiti-
n Ergebnisse und Erkenntnisse vorzutragen. Durch die
fene Darstellung der Ergebnisse ist es nach meinem
indruck gelungen, das Vertrauen in die Handlungen des
undes zu stärken.“ Im Hinblick auf von Prof. Dr. Klaus
uphorn bei der Veranstaltung vorgetragene erste Ergeb-
sse seiner Untersuchungen1832 hieß es in dem Vermerk
eiter: „Bei der Veranstaltung sind einige Erkenntnisse
stmals vorgetragen worden, die die Eignung des Salz-
ockes bei Gorleben für ein Endlager in Frage stellen
nnen. Auch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt

s die für das Projekt verantwortliche Behörde hat erst
nd eine Woche vor der Veranstaltung von diesen Ergeb-
ssen gehört. Über die Bewertung bestehen unterschied-
che Auffassungen, so daß es nicht verwunderlich ist,
ß die Bundesressorts vor der Veranstaltung noch nicht
terrichtet waren.“ 1833

bschließend führte Dr. Alois Ziegler in dem Vermerk
s, als Fazit könne die bisherige Formel, es liegen keine

rgebnisse vor, die an der Eignung des Salzstockes bei
orleben Zweifel aufkommen lassen, nicht mehr beibe-
lten werden. „Eine neue Formel könnte in etwa lauten:
eim derzeitigen Stand der obertägigen Erkundung wer-

n einige Ergebnisse Fragen auf, die einer sorgfältigen
rüfung im Hinblick auf die Eignung des Salzstockes bei
orleben für die Einlagerung radioaktiver Abfälle bedür-
n.“1834

u der Veranstaltung gab das BMFT noch im gleichen
hr einen über 500 Seiten umfassenden Tagungsband
ntsorgung“ mit Programm, Wortprotokollen und allen

orträgen heraus.1835

) Die Informationsveranstaltung des Bundes
(BMFT) zum Projekt „Sicherheitsstudien
Entsorgung“ (PSE) in Hitzacker am
23. Oktober 1982

m 23. Oktober 1982 fand des Weiteren eine Informa-
onsveranstaltung des Bundesministeriums für For-
hung und Technologie (BMFT) zum Projekt „Sicher-
itsstudien Entsorgung“ (PSE) im Kurhaus in Hitzacker

att. Das sogenannte Projekt „Sicherheitsstudien Entsor-
ng“ ging auf vom BMFT erteilte Forschungsaufträge
s dem Jahr 1977 zurück, deren Ergebnisse der Öffent-

chkeit präsentiert wurden. Geleitet wurde die Veranstal-
ng wiederum von Dr. Alois Ziegler, seinerzeit zuständi-
r Referatsleiter im BMFT, unterstützt durch Wilhelm
ulke von der Informationsstelle des Bundes.1836

2 Vgl. oben Zweiter Teil, Kapitel C. II. 2. b) bb).
3 Vermerk von Dr. Alois Ziegler, BMFT, vom 20. Mai 1981,

MAT A 122, Bd. 14, pag. 000488 ff.
4 Vermerk von Dr. Alois Ziegler, BMFT, vom 20. Mai 1981,

MAT A 122, Bd. 14, pag. 000488 ff.
5 Tagungsband des BMFT „Entsorgung”, MAT A 95, Bd. 5,

pag. 1 ff.
6
Vgl. Protokoll der Eröffnungsworte von Dr. Alois Ziegler, BMFT,

MAT A 112, Bd. 28, pag. 074 und 077.

Drucksache 17/13700 – 248 –

In die Vorbereitung der Informationsveranstaltung waren
einem Schreiben des Bundesministers für Forschung und
Technologie Dr. Andreas von Bülow vom 26. Mai 1982
zufolge die Mitglieder der Bürgerinitiative Lüchow-
Dannenberg in gleicher Weise wie bei der Vorbereitung der
Informationsveranstaltung im Mai 1981 eingebunden.1837

Folgende Themenkreise wurden bei der Informationsver-
anstaltung am 23. Oktober 1982 behandelt:

Themenkreis 1: „Sicherheitsbarriere ‚Salzstock‘“

Referenten: Dr. K. Kühn (GSF)
Dr. Mauthe (Geologisches Institut der
Universität Hannover)
Dr. Venzlaff (BGR)
Dr. Appel (Geologisches Institut der
Universität Hannover)

Themenkreis 2: „Sicherheitsanalysen des Endlagers“

Referenten: Prof. G. Memmert (Technische Univer-
sität Berlin, Institut für Kerntechnik
(TUB-IKT))
Dr. R. Martens (Universität Hamburg)
Dipl.-Physiker Kirchner (Universität
Bremen)
Dipl.-Geologe Kreusch (Gruppe Ökolo-
gie Hannover)
Dr. Storck (TUB-IKT)
Dr. E. Bütow (TUB-IKT)

Der Themenkreis 3: „Wirkung auf den Menschen“

Referenten: Prof. G. Memmert
Dr. Stolpe (Arbeitsgemeinschaft Hydro-
geologie und Umweltschutz, Aachen)
Prof. W. Jacobi (GSF-IfS)
Prof. Dr. Bleck-Neuhaus (Universität
Bremen).1838

In seinen Eingangsworten führte Dr. Alois Ziegler aus:
„‚Zwischenergebnisse zum Salzstock Gorleben‘, dies war
das Thema, was wir im Mai 1981 in einer Informations-
veranstaltung in Lüchow behandelt haben. […] Diese
Diskussion wirkte nach meinem Eindruck vertrauenbil-
dend sowohl für die Diskussionsteilnehmer wie auch für
die Zuhörer. Der Verlauf der Veranstaltung hat mich da-
mals dazu ermutigt, die Behandlung eines weiteren The-
mas in ähnlicher Weise zu planen. Dabei sollte aber der
Mensch mehr in den Mittelpunkt rücken als damals. Sein
Schutz und sein Sicherheitsbedürfnis sollten in einer wei-
teren Veranstaltung ausdrücklich angesprochen werden.
In der heutigen Veranstaltung soll dies versucht werden.
[…] Absolute Sicherheit zu gewähren ist menschlichem
Bemühen in aller Regel versagt. Dies gilt auch hier. Auch
für ein Endlager sind daher Fälle denkbar, bei denen ra-
dioaktive Schadstoffe in den Biozyklus gelangen können.

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1837 Schreiben des BMs für Forschung und Technologie Dr. Andreas
von Bülow an Andreas Graf von Bernstorff vom 26. Mai 1982,
MAT A 95, Bd. 6, pag. 207 f.

1838 Programm für die Informationsveranstaltung des BMFT am

183

184

184
23. Oktober 1982 zum Projekt „Sicherheitsstudien Entsorgung“
(PSE) in Hitzacker, MAT A 123, Bd. 9, pag. 3 f.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

b der Eintritt solcher Störfälle diesseits oder jenseits der
genannten Grenzen der praktischen Vernunft liegt, soll
er und heute nicht untersucht werden. Diese Frage zu
tscheiden muß dem Genehmigungsverfahren vorbehal-
n bleiben. Die Sicherheitsanalyse eines Endlagers, wie
e in der heutigen Informationsveranstaltung vorgestellt
d diskutiert werden soll, geht daher nicht der Frage
ch, ob es dazu kommen kann, daß Radionuklide einen
eg aus dem Endlager in den Biozyklus finden. Daß ein
lcher Weg existiert, wird hier schlicht vorausgesetzt. In
ner Sicherheitsanalyse des Endlagers, wie wir sie heute
handeln wollen, wird daher lediglich der Frage nachge-
ngen, wie unter dieser Voraussetzung wieviel radioak-

ve Schadstoffe zu welchen Zeiten in den Biozyklus ge-
ngen und welche Wirkungen davon dann auf den
enschen ausgehen können.“1839

m Schluss der Veranstaltung hielt Dr. Alois Ziegler fest:
er Wert einer Veranstaltung wie der heutigen liegt ei-
rseits darin, daß Informationen sachlich dargeboten
erden. Den Versuch haben wir gemacht. Ob er ange-
mmen ist, ich habe nach der Diskussion der letzten
eiviertel Stunde Zweifel […] Es wäre aber gut, wenn
ir aber wenigstens in einem noch übereinstimmen.
ämlich, daß der Wert einer solchen Veranstaltung durch-
s darin liegt, daß diejenigen, die ein solches Projekt,
er Endlager, verfolgen und diejenigen, die die Verwirk-
chung eines solchen Projektes, sei es erwarten, sei es gar
dulden oder erleiden, daß diejenigen noch in Austausch
den können über Sachen, Gefühle, Meinungen etc. […]
h will am Schluss zusammenfassen. Wir haben zumin-
st den Versuch gemacht, eine Methode vorzustellen.
h betone noch einmal, daß die Ergebnisse, die diese
ethode bisher produziert hat, nicht dazu angetan sind,
ne Bewertung des Standortes Gorleben für ein Endlager
zulassen. Ich will weiter noch einmal betonen, daß es in
r Methodik selbst liegt, daß jetzt das Deckgebirge über-
wertet erscheint und daß der Salzstock weiterhin die
tscheidende Barriere bleibt, selbst wenn wir sagen, daß
recht unwahrscheinlich ist, daß diese Barriere versagen
nn.“1840

u dieser Veranstaltung gab das BMFT ebenso wie zu der
rherigen einen Tagungsband heraus.

) Die Informationsveranstaltung des Bundes
vor dem Schachtabteufen (BMI und BMFT)
in Hitzacker im Mai 1983

m 27. und 28. Mai 1983 fand im Kurhaus Hitzacker
reis Lüchow-Dannenberg) eine dritte Veranstaltung mit
m Titel „Informationsveranstaltung des Bundes vor dem

chachtabteufen“ statt.1841 Nachdem 1980 von der Bun-
sregierung zugesagt worden war, vor der Entscheidung

9 Protokoll der Eröffnungsworte von Dr. Alois Ziegler, BMFT,
MAT A 112, Bd. 28, pag. 074 ff.

0 Protokoll der Schlussworte von Dr. Alois Ziegler, BMFT,
MAT A 112, Bd. 28, pag. 078 ff.

1 Inhaltsverzeichnis des Berichtes von der Informationsveranstaltung

des Bundes vor dem Schachtabteufen, Tagungsband des BMFT
„Entsorgung“, Bd. 3, MAT A 19, pag. 210003 ff. (210005 ff.).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 249 –

über das Abteufen der Erkundungsschächte für das ge-
plante Endlager Gorleben eine öffentliche Anhörung über
die Ergebnisse der übertägigen Standorterkundung durch-
zuführen, kam der Bund seiner Zusage mit dieser Informa-
tionsveranstaltung nach.1842

Das Ziel der Veranstaltung war die Präsentation der bishe-
rigen Ergebnisse der übertägigen Standorterkundung so-
wie ihrer Bewertung durch die beteiligten Fachinstitu-
tionen (PTB, BGR, DBE) im Hinblick auf eine untertägige
Erkundung des Salzstockes Gorleben. Zu diesem Zwecke
fanden Vorträge von Wissenschaftlern u. a. aus nachgeord-
neten Behörden der Bundesregierung statt. Themenkreise
waren

I. Standorterkundung

II. Sicherheitsanalyse des Gesamtsystems

III. Notwendigkeit der untertägigen Erkundung und Ver-
tretbarkeit der Maßnahmen.1843

Die Leitung der Veranstaltung hatte, wie bereits bei den
Informationsveranstaltungen in den Jahren 1981 und
1982, Dr. Alois Ziegler vom BMFT inne, der allerdings
als Zeuge vor dem Ausschuss keine Erinnerung mehr an
Einzelheiten der Veranstaltung hatte.1844

Einführend verwies Dr. Arnulf Matting, damals zuständi-
ger Referent beim BMI, bei der Veranstaltung darauf, dass
„das Programm dieser Veranstaltung zeigt […], daß wir
nicht nur informieren wollen, sondern auch mit Ihnen, der
Öffentlichkeit, diskutieren wollen. Zielsetzung und Pro-
gramm dieser Veranstaltung haben wir ausführlich mit der
Gorleben-Kommission erörtert. Die große Mehrheit der
Gorleben-Kommission, sowie der Landkreis Lüchow-
Dannenberg haben diese Veranstaltung ausdrücklich be-
grüßt. Der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dan-
nenberg war von Seiten des Bundes angeboten worden,
sich auch an dieser Veranstaltung wieder mit Koreferaten
zu beteiligen. Sie hat dies abgelehnt. Als Grund der Ableh-
nung wurden vorbereitende Arbeiten des Bundes ange-
führt.“1845 Weiter führte er aus: „Solange aber keine
begründeten Zweifel gegen die Fortsetzung der Untersu-
chung des Salzstockes Gorleben sprechen und hier denke
ich, wird auch diese Veranstaltung wichtige Antworten ge-
ben müssen, solange ist es aus verschiedenen Gründen ge-
boten, den Standort gründlich zu untersuchen.“1846

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1842 Bericht von der Informationsveranstaltung des Bundes vor dem
Schachtabteufen, Begrüßung und Einführung von Dr. Arnulf
Matting, Tagungsband des BMFT „Entsorgung“, Bd. 3, MAT A 19,
pag. 210003 ff. (210010).

1843 Inhaltsverzeichnis des Berichtes von der Informationsveranstaltung
des Bundes vor dem Schachtabteufen, Tagungsband des BMFT
„Entsorgung“, Bd. 3, MAT A 19, pag. 210003 ff. (210007 f.).

1844 Protokoll Nr. 39, S. 20.
1845 Bericht von der Informationsveranstaltung des Bundes vor dem

Schachtabteufen, Begrüßung und Einführung von Dr. Arnulf
Matting, Tagungsband des BMFT „Entsorgung“, Bd. 3, MAT A 19,
pag. 210003 ff. (210010 f.)

1846 Bericht von der Informationsveranstaltung des Bundes vor dem
Schachtabteufen, Begrüßung und Einführung von Dr. Arnulf

184

184

184
Matting, Tagungsband des BMFT „Entsorgung“, Bd. 3, MAT A 19,
pag. 210003 ff. (210013). 1
Drucksache 17/13700

r. Alois Ziegler hielt im Rahmen seiner Schlussworte
st: „Die Frage lautet also, mit der wir nach Bonn zurück-
hen müssen und die wir höheren Stellen zu beantworten
ben: Sprechen die vorliegenden Kenntnisse, Erkennt-
sse gegen die Eignungshöffigkeit oder schränken sie die
utzung so weit ein, daß die untertägige Erkundung nicht,
tzt nicht, zu rechtfertigen wäre. Diese Frage ist zu beant-
orten auch da nur andeutungsweise in Stichworten, die
sammenfassende Wertung – ich will mit dem fast ein-
chsten – meine ich – anfangen, nämlich mit dem Hin-
eis, daß der Salzstock doch einen relativ einfachen In-
naufbau verspricht, daß er verspricht, ausreichend
ächtige Steinsalzpartien dort zu finden […], daß der
tandort irgendwie gut vergleichbar ist hinsichtlich einiger
riterien mit anderen Standorten, das was die Tektonik,
so Erdbebengeschichte vorweg zu nennen, aber auch
as Eiszeiten, Salzaufstieg, Epirogenese, also Aufstieg
n Schollen oder Senkung von Schollen anbelangt, da ha-
n wir gleichartige Verhältnisse in der ganzen norddeut-
hen Tiefebene und nur dort gibt es Salzstöcke, die geeig-
t sein könnten.“1847

bschließend merkte er an, „daß wir heute nachmittag in
r Schlußdiskussion 14 Wortmeldungen abgehandelt ha-
n, davon 10 Wortmeldungen unmittelbar aus der Re-
on und ich meine, daß dies doch ein Zeichen für einen
ialog mit Bürgern in der Region war. Und ich meine, ein
irer Dialog. Trotz der unterschiedlichen Zielrichtungen
die wir tendieren, streben, gilt mein Dank für die Be-
itschaft, unterschiedliche Einstellungen auszutauschen.
nd ich bin froh darüber, daß alle hier dazu beigetragen
ben […]“.1848

diesem Sinne äußerte sich auch der Zeuge Dr. Heinrich
etz, seinerzeit Referent für atomrechtliche Fragen im
MI, bei seiner Vernehmung: „Also, ich habe aus der
icht meines Referates […] die Bürgerbeteiligung überall
terstützt. Wir haben sie auch gefordert. Wir haben im-
er gesagt: An mangelnder Bürgerbeteiligung darf das
orhaben nicht scheitern, also machen wir das doch so. –
nd im Prinzip, meine ich, wäre die Veranstaltung auch
gelaufen. Man hat zwar nicht die Bürger alle beruhigen
nnen, aber ich glaube, es war wohl seriös als Informa-

on angekommen.“1849

er Zeuge Gottfried Mahlke, damals Pastor in Gartow,
zeichnete demgegenüber bei seiner Vernehmung die

eranstaltung vor dem Hintergrund von Vorbereitungsar-
iten, die nach Plan der DBE im Februar/März bzw. Ap-

l durchgeführt werden sollten, als eine Farce: „Da wird
n Hearing angesetzt für […] Mai [..]. Aber es werden
akten bereits vorher geschaffen, sodass das Hearing eine
arce wird, dass das Hearing kein Ergebnis zeitigen kann

].“1850

7 Bericht von der Informationsveranstaltung des Bundes vor dem
Schachtabteufen, Schlussdiskussion, Tagungsband des BMFT „Ent-
sorgung“, Bd. 3, MAT A 19, pag. 210003 ff. (210563 f.).

8 Bericht von der Informationsveranstaltung des Bundes vor dem
Schachtabteufen, Schlussdiskussion, Tagungsband des BMFT „Ent-
sorgung“, Bd. 3, MAT A 19, pag. 210003 ff. (210563 f.).

9
Protokoll Nr. 41, S. 22.
850 Protokoll Nr. 66, S. 16.

Drucksache 17/13700 – 250 –

Auch zu dieser Veranstaltung gab das BMFT einen Refe-
rate und Protokolle umfassenden Tagungsband heraus.

f) Informationsblätter, Pressemitteilungen
und wissenschaftliche Publikationen

Sowohl die Bundesministerien als auch insbesondere ihre
nachgeordneten Behörden wandten sich regelmäßig an
die Öffentlichkeit, um über den Fortgang der Erkun-
dungsarbeiten zu berichten und Hintergrundinformatio-
nen zur Entsorgung zu geben.

aa) Information durch PTB und BfS

Beginnend im Jahr 1979 publizierten zunächst die PTB
und nachfolgend ab dem Übergang der Zuständigkeit im
Jahre 19891851 das BfS regelmäßig verschiedene Schrif-
ten, in denen über den Fortgang und den Planungsstand
der Erkundungsarbeiten informiert wurde.

So veröffentlichte die PTB in den Jahren von 1982 bis
1989 insgesamt 26 sogenannte „Info-Blätter“. Eine große
Anzahl der Ausgaben war dem Endlagerprojekt Gorleben
gewidmet. Anhand von Texten und graphischen Darstel-
lungen wurden die aktuellen Fortschritte und Planungs-
schritte des Erkundungsbergwerkes Gorleben sowie all-
gemeine Hintergrundinformationen zur Erkundung und
Endlagerung dargestellt.

Auch zu kritischen Äußerungen und Studien wurde Stel-
lung genommen. So waren etwa die Ergebnisse von Prof.
Dr. Klaus Duphorn Gegenstand der Ausgaben 2/82 vom
5. Juli 1982, 3/82 vom 8. Oktober 1982 sowie 3/83 vom
28. März 1983. In der Ausgabe 2/82 wurde ausgeführt,
dass zu seinen Thesen noch nicht abschließend Stellung
genommen werden könne, da die Prüfung dieses Berichtes
noch nicht abgeschlossen sei. Es gebe jedoch zur Zeit „kei-
nen Grund, die Standorterkundung in Gorleben abzubre-
chen, da ein grundsätzlich neuer sicherheitsmäßiger Sach-
verhalt nicht erkennbar ist.“ In den Ausgaben 3/82 und
3/83 wurden die Ergebnisse Duphorns wiedergegeben und
seitens der PTB hierzu wie aufgezeigt1852 Stellung genom-
men.1853 Im Einzelnen heißt es in Ausgabe 3/83: „Die weit-
reichende Schlußfolgerung, die Prof. Duphorn aus seinen
Untersuchungen zieht, nämlich „Erkundung anderer Salz-
stöcke“ beruht zu einem wesentlichen Teil auf falscher In-
terpretation von Daten sowie auf unbewiesenen Annah-
men. […] In langen Diskussionen wurde Prof. Duphorn
auf die Nicht-Schlüssigkeit seiner Beweisführung hinge-
wiesen. Er hat in seinem Bericht jedoch die gegenteiligen
Meinungen weitgehend unbeachtet gelassen und kaum die
Möglichkeit anderer Interpretationen angedeutet.“ Die Öf-
fentlichkeit habe ein Recht darauf, korrekt über Ergebnisse
wissenschaftlicher Untersuchungen informiert zu werden.
Hierbei sei jedoch nicht mit Formulierungen gedient, „die
den Laien beeindrucken können, einer wissenschaftlichen
Nachprüfung aber nicht standhalten“.1854

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1851 Vgl. oben Zweiter Teil, Kapitel A. II. 1. a).
1852 Vgl. Zweiter Teil, Kapitel C. II. 2. b) ff).
1853

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186
MAT B 60.
1854 MAT B 60. 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

der Ausgabe 1/84 vom 5. Januar 1984 erläuterte die
TB nach dem Abschluss der übertägigen Erkundung des
alzstockes Gorleben ihren Zusammenfassenden Zwi-
henbericht und stellte das Ergebnis dar: „Die bestätigte
ignungshöffigkeit des Salzstocks für die Endlagerung
r vorgesehenen radioaktiven Abfälle rechtfertigt das Ab-
ufen von Schächten und die Erkundung des Salzstock-
neren. Nur durch diese Maßnahmen können die not-
endigen standortspezifischen Planungsdaten für das
ndlager gewonnen werden. Diese sind unabdingbare Vo-
ussetzung für die Führung des Eignungsnachweises im
lanfeststellungsverfahren.“1855

den Jahren von 1980 bis 1989 gab die PTB darüber hi-
us 41 sogenannte „Presse-Informationen“ heraus.1856 In
esen wurden detailliert über die Fortschritte beim Erkun-
ngsprogramm informiert. Am 2. Mai 1980 wurde über
n Abschluss der ersten Tiefbohrungen berichtet.1857
uch wurde beispielsweise am 19. Januar sowie am
. Januar 1981 über einen anstehenden Anhörungstermin
r ein Brennelement-Zwischenlager in Gorleben infor-
iert.1858 Für eventuelle Rückfragen waren oftmals Kon-
ktdaten eines Mitarbeiters der PTB und eines Mitarbei-
rs der DBE angegeben.

eiterhin publizierte die PTB in den Jahren 1979 bis
86 zwölf Ausgaben von „PTB aktuell“.1859 In diesen

urden in Form von Fachartikeln und Grafiken ein Über-
ick über das Erkundungsprogramm gegeben sowie erste
rkundungsergebnisse vorgestellt, wie etwa in der Aus-
be 2 vom Oktober 1979, in der erste hydrogeologische
ntersuchungsergebnisse dargestellt wurden.1860 Darüber
naus wurden Hintergrundinformationen etwa zur End-
gerung radioaktiver Abfälle oder zur Salzstockentste-
ng gegeben.1861 In der Ausgabe 3 vom Juni 1980 wurde

ch unter der Überschrift: „Ist Gorleben ein geeigneter
ndlagerstandort?“ mit kritischen Diskussionsbeiträgen,
denen jeweils Stellung genommen wurde, auseinan-
rgesetzt.1862

ine weitere Publikationsform der PTB war „PTB infor-
iert – Fachbeiträge zur Sicherstellung und zur Endlage-
ng radioaktiver Abfälle“. In der Gestaltung einer wis-
nschaftlichen Fachzeitschrift wurden thematisch die
ereiche der Endlagerung abgedeckt, wobei ein Fokus
ch auf Gorleben lag.1863

as BfS setzte ab 1989 die von der PTB begründete
eihe der „Info-Blätter“ fort. Darüber hinaus publizierte
s BfS in den Jahren von 1992 bis 1998 durch seine „In-

5 MAT B 60. Vgl. oben Zweiter Teil, Kapitel C. IV.
6 MAT B 60.
7 Presse-Information der PTB vom 2. Mai 1980, „Bohranlage zur

zweiten Tiefbohrstelle umgesetzt“, MAT B 60.
8 Presse-Information der PTB vom 19. und 27. Januar 1981, „Anhö-

rungstermin für ein Brennelement-Zwischenlager in Gorleben“,
MAT B 60.

9 MAT B 60.
0 „PTB aktuell“ Ausgabe 2, Stand Anfang Oktober 1979, MAT B 60.
1 „PTB aktuell“ Ausgabe 5, Mai 1981, Ausgabe 9, Stand Oktober

1985, MAT B 60.
2
„PTB aktuell“ Ausgabe 3, Stand Juni 1980, MAT B 60.

863 „PTB informiert“, Ausgaben 1/87 und 1/88, MAT B 60.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 251 –

formationsstelle zur Nuklearen Entsorgung“ 61 Ausgaben
sogenannter „Gorleben-Infos“.1864 In diesen teilweise
kurz aufeinanderfolgenden Informationsblättern lag der
Schwerpunkt auf technischen Beschreibungen der Fort-
schritte bei der Erkundung des Salzstockes Gorleben. So
wurden in der ersten Ausgabe vom 14. Februar 1992 Lau-
genzutritte in Schacht I thematisiert und die hiergegen un-
ternommenen Maßnahmen erläutert sowie die Erkun-
dungsmaßnahmen in Schacht II beschrieben. In späteren
Ausgaben wurden zudem auch rechtliche Aspekte wie die
„Betriebsplansituation“, die Salzrechte sowie Gerichtsur-
teile dargestellt.1865 Für Rückfragen waren jeweils am
Ende der Gorleben-Infos Kontaktdaten eines Mitarbeiters
des BfS und eines Mitarbeiters der DBE angegeben.

Zudem gab das BfS im Untersuchungszeitraum auch
Pressemitteilungen heraus. So informierte das BfS am
17. Februar 1997 über die erteilte Erlaubnis des Ober-
bergamtes Clausthal-Zellerfeld zum Aufsuchen von berg-
freiem Salz.1866

bb) Publikationen der BGR

Seitens der BGR erfolgten im Zusammenhang mit dem
Endlagerprojekt Gorleben zahlreiche wissenschaftliche
Publikationen.

Zu nennen sind insoweit beispielsweise die Publikationen
von Dr. Otto Bornemann, BGR, zur „Stratigraphie und
Tektonik des Zechsteins im Salzstock Gorleben“ (veröf-
fentlicht 1982 in der Zeitschrift der Deutschen Geologi-
schen Gesellschaft) und „Zur Geologie des Salzstocks
Gorleben nach den Bohrergebnissen“ (veröffentlicht 1991
in den „BfS-Schriften“) sowie die Publikation von
Dr. Werner Jaritz, BGR, zum Thema „Das Konzept der Er-
kundung des Salzstocks Gorleben von Übertage und die
Festlegung von Schachtstandorten“ (veröffentlicht 1983
im Neuen Jahrbuch Geologie Paläontologie). Weitere re-
levante Veröffentlichungen sind in den Literarturverzeich-
nissen der Geologischen Jahrbücher der BGR (Herausge-
ber), Standortbeschreibung Gorleben, aufgeführt.1867

Darüber hinaus berichteten PTB und BfS in ihren Veröf-
fentlichungen über von der BGR beispielsweise im Zuge
der Erkundung des Salzstocks Gorleben gewonnene geo-
logische Erkenntnisse; auch die Stellungnahme der BGR
zum Abschlussbericht von Prof. Dr. Klaus Duphorn
wurde auszugsweise in einem PTB Info-Blatt veröffent-
licht.1868

cc) Pressemitteilungen der Bundesministerien

Schließlich haben auch die verschiedenen mit dem Projekt
Gorleben befassten Bundesministerien wie teils bereits
aufgezeigt fallweise Pressemitteilungen zur Information

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1864 MAT B 60.
1865 Vgl. „Gorleben-Info“ Nr. 12, Nr. 45 und Nr. 28, MAT B 60.
1866 Pressemitteilung des BfS vom 17. Februar 1997, MAT A 83, Bd. 6,

pag. 419; vgl. Zweiter Teil, Kapitel D. III. 1.
1867 Geologische Jahrbücher der BGR (Hrsg.), Standortbeschreibung

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Gorleben, Teile 1 bis 3, MAT A 222.
1868 „PTB Info-Blatt“ 3/83, MAT B 60. 1
Drucksache 17/13700

treffend das Endlagerprojekt Gorleben bzw. zu Fragen
r Endlagerung herausgegeben.

o erklärte die Bundesregierung am 29. Juni 1982 zu
weifeln von Prof. Duphorn an Gorleben“, dass kein
undsätzlich neuer sicherheitsmäßiger Sachverhalt er-
nnbar sei und die geplanten Arbeiten zur Standorterkun-
ng in Gorleben fortgesetzt würden.1869 Mit Pressemittei-
ng des BMU vom 18. Juli 1995 wurde wie aufgezeigt1870
e Veröffentlichung von zwei Studien der BGR zu salina-
n und nichtsalinaren Formationen angekündigt. Die Er-
bnisse dieser beiden BGR-Studien zu Ersatzstandorten
r nukleare Endlager wurden in einer Pressemitteilung
s BMU vom 28. August 1995 veröffentlicht.1871

chließlich publizierten BMU und BMWi wie gleichfalls
fgezeigt1872 am 13. Januar 1997 nach dem Gespräch der
inister mit den Energieversorgungsunternehmen eine
meinsame Presseerklärung über das geplante zügige Vo-
ntreiben der Endlagerprojekte Konrad und Gorleben.1873

. Ergebnis

eginnend Ende der 70er Jahre wurden die Öffentlichkeit
d die politischen Institutionen vor Ort seitens des Bun-
s kontinuierlich über das Endlagerprojekt Gorleben und

ragen der Entsorgung informiert. Dies geschah durch In-
rmation der Gorleben-Kommission, Mitwirkung an der
emeinsamen Informationsstelle zur nuklearen Entsor-
ng Bund-Land“ sowie insbesondere die Informations-
ranstaltungen des Bundes in den Jahren 1981 bis 1983.

ine gesetzliche Verpflichtung zur Information der Öf-
ntlichkeit bestand nicht, sämtliche Maßnahmen erfolg-
n auf freiwilliger Basis. Auch Kritiker wie z. B. Prof.
r. Duphorn, Prof. Dr. Grimmel, Dr. Detlef Appel und
rgen Kreusch kamen bei den Veranstaltungen zu Wort.

arüber hinaus informierten die PTB, das BfS und die
GR die Öffentlichkeit in verschiedenen Publikationen
er neue Ereignisse sowie Forschungs- und Erkun-
ngsergebnisse und nahmen Stellung auch zu kritischen

timmen. Sowohl die Bundesministerien als auch PTB
d BfS gaben darüber hinaus fallweise Pressemitteilun-
n heraus.

enerell haben sich die im Ausschuss vernommenen
eugen durchweg positiv zur Öffentlichkeitsarbeit der
undesregierung geäußert.

eben dem Sachverständigen Henning Rösel, der ergän-
nd zu seiner zuvor zitierten Aussage ausführte, dass die
ffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung „auch rückbli-
end eine für damalige Verhältnisse sicherlich sehr inten-

ve und flächendeckende“1874 gewesen sei, bestätigte

9 Presseerklärung der Bundesregierung vom 29. Juni 1982,
MAT A 99, Bd. 17, pag. 101006 (101006), Dokument Nr. 12.

0 Vgl. Zweiter Teil, Kapitel D. IV.
1 Pressemitteilung des BMU vom 28. August 1995, MAT E 9,

Bd. 54 ff., Dokument Nr. 33.
2 Vgl. Zweiter Teil, Kapitel D. III. 3. a) ll).
3 Presseerklärung von BMWi und BMU vom 13. Januar 1997,
MAT A 218, Bd. 7, pag. 393.
874 Protokoll Nr. 7, S. 11.

Drucksache 17/13700 – 252 –

auch der Zeuge Dr. August Hanning, zum Zeitpunkt der
Kabinettsentscheidung für die Entsorgung zuständiger Re-
ferent im Bundeskanzleramt, dass der Entscheidungspro-
zess, der zur Auswahl des Salzstockes Gorleben als poten-
tiellem Standort für ein Endlager führte, „in breiter
Öffentlichkeit“ geschehen und seinerzeit „nicht geheim
gewesen“ sei. Alle Beteiligten hätten immer großen Wert
auf eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit ge-
legt.1875

Der Zeuge Gerhart R. Baum, damals Bundesminister des
Innern, bezeichnete die öffentliche Diskussion als „sehr
lebhaft“.1876 Diskussionsbeiträge, auch kritische, zum
Thema Gorleben wären überall erschienen, was auf eine
rege Begleitung des Themas in der Presse zur damaligen
Zeit hindeute. Es hätte „sich gar nicht darstellen lassen,
dass man die Öffentlichkeit ausgeschlossen hätte“.1877
Die Materie habe eine besondere Sensibilität gehabt und
die Bundesregierung habe sich durch die Diskussionen,
die im Lande stattgefunden hätten, veranlasst gesehen,
„jeden Schritt […] öffentlich darzustellen und zu begrün-
den und zu verdeutlichen – auch vor Ort. […] Wir haben
öffentliche Informationsveranstaltungen gemacht. […]
Wir haben ein intensives Gesprächsverhältnis mit den
Bürgerinitiativen vor Ort gehabt […]. Die Bürgerinitiati-
ven waren für uns die Öffentlichkeit. Sie vertraten die Öf-
fentlichkeit, und auch die kommunalen Vertreter vertraten
die Öffentlichkeit. Ohne das ständige Gespräch mit denen
wäre überhaupt nichts möglich gewesen. Das musste man
machen.“1878

Der damalige Leiter des u. a. für staatliche Kernenergie-
aufsicht zuständigen Referats im Bundeskanzleramt,
Dr. Horst Glatzel, hat im Hinblick auf die damalige Infor-
mationspolitik der Bundesregierung als Zeuge geäußert,
dass es nicht anzunehmen sei, „dass da irgendwas an In-
formationen vorenthalten worden ist, weder dem Parla-
ment noch der Öffentlichkeit, oder dass unvollständige
und falsche Angaben gemacht worden sind“.1879

Ähnlich sagte der Zeuge Dr. Arnulf Matting, ab Ende der
70er Jahre zunächst beim BMI, später beim BMU mit der
Thematik befasst, aus, dass die Bundesregierung die Öf-
fentlichkeit unabhängig von der politischen Richtung
gleichermaßen intensiv informiert habe: „[E]s war die Li-
nie in der Regierung Schmidt, in der Regierung Kohl: Wir
halten an Gorleben fest bis zum Beweis des Gegenteils.
Es ist mehrfach gesagt worden […] sowohl von promi-
nenten Sprechern der Regierung Schmidt wie prominen-
ten Rednern der Regierung Kohl –: Es wird keine faulen
Kompromisse zulasten der Sicherheit geben, und die Öf-
fentlichkeit wird informiert. An dieser Stelle will ich auch
durchaus darauf hinweisen, dass etwa dieser Zwischenbe-
richt vom Juli 83 ja auch veröffentlicht worden ist und
dass es zwei größere Gespräche gegeben hat, eins in

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1875 Protokoll Nr. 12, S. 77.
1876 Protokoll Nr. 26, S. 15.
1877 Protokoll Nr. 26, S. 17.
1878

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Protokoll Nr. 26, S. 11 und S. 22.
1879 Protokoll Nr. 26, S. 58. 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

itzacker und eins in Lüchow, meine ich […] und die Öf-
ntlichkeit informiert worden ist.“1880

er seinerzeit im BMFT als Referent tätige Zeuge
einhold Ollig bekundete, dass die Öffentlichkeitsarbeit
ne gute Wirkung erzielt habe. Die Bürgerinitiative Lü-
ow-Dannenberg habe „natürlich immer Fragen gestellt
]. Wir haben ja dann versucht, auch den Bürgerdialog

zu gestalten, dass wir vor Ort eine Informationsstelle
r nuklearen Entsorgung von Bund und Land Nieder-
chsen eingerichtet haben, wo die Bürger dann hinkom-
en konnten. […] Wir haben Steuergelder eingesetzt für
ese Standortuntersuchung; also muss man sich auch, ich
ge mal, den Fragen der Steuerzahler stellen, egal ob das
genehme Fragen sind oder unangenehme Fragen. Das
hört einfach mit zur Informationspflicht. Wir haben da
r uns durchaus eine Bringschuld gesehen. Ich kann Ih-
n sagen, dass viele Kollegen aus PTB und BGR da
cht begeistert waren, dort ständig vor Ort Rede und
ntwort stehen zu müssen“.1881 Weiter führte er aus:
D]ie Leute – egal ob das Gegner oder Befürworter wa-
n – haben das durchaus honoriert. Also, dass es dort
ne Anlaufstelle [gemeint war die gemeinsame Informa-
onsstelle1882, Anm. d. Verf.] gab.“1883

insichtlich der Öffentlichkeitsarbeit der PTB führte
r. Gerhard Stier-Friedland, ehemals Referent bei der
TB, in seiner Vernehmung aus: „[M]an hätte auch viel
ehr machen können, aus heutiger Sicht mehr tun müssen.
h hätte mir auch gewünscht, dass mehr gemacht wurde.“
ndererseits betonte er: „[D]ie Ressourcen standen nicht
r Verfügung. Und mit den Ressourcen, die wir hatten,
chte ich, war es schon eine ganz, ganz gute Arbeit. […]
ber aus heutiger Sicht – es liegt 30 Jahre zurück – macht
an viel mehr“.1884 Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, seiner-
it zunächst bei der PTB, nachfolgend beim BfS tätig,
hrte aus: „Als ich 50 wurde, wurde mir wegen meiner
gagierten Öffentlichkeitsarbeit und wegen meiner enga-
erten Arbeit bei der Sicherheitsbewertung von Endla-
rn sogar das Bundesverdienstkreuz verliehen.“1885

er Zeuge Dr. Heinrich Getz, damals Referent für atom-
chtliche Fragen im BMI, machte bezüglich der Öffent-
chkeitsarbeit ergänzend darauf aufmerksam, dass es den
egnern eines Endlagers am Standort Gorleben nicht um
n Mehr an Öffentlichkeit gegangen sei, sondern darum,
s Endlager am Standort Gorleben zu verhindern: „Die

ürger wollten einfach im Grunde genommen über die
ürgerbeteiligung das Verfahren lahmlegen, die wollten
r kein Endlager da haben. Das stellte sich bald raus.
nd da kann dann natürlich noch so viel Öffentlichkeits-
beit entwickelt und angeboten werden, die wird dann
nfach nicht angenommen.“1886

0 Protokoll Nr. 41, S. 57.
1 Protokoll Nr. 43, S. 28 und S. 29.
2 Vgl. Zweiter Teil, Kapitel G. I. 1. b).
3 Protokoll Nr. 43, S. 29.
4 Protokoll Nr. 18, S. 30.
5
Protokoll Nr. 10, S. 21.

886 Protokoll Nr. 41, S. 21.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 253 –

Nach Aussage des Zeugen Dr. Alois Ziegler, damals Re-
feratsleiter im BMFT, habe es nicht an Möglichkeiten ge-
fehlt, „den Stand von Wissenschaft und Technik allge-
mein bekannt zu machen, auszutauschen und sich darüber
eine Meinung zu bilden, soweit es auf Bewertungen an-
kommt.“1887

II. Information des Deutschen Bundestages

Der Bundestag wurde seit Beginn der Suche nach einem
Standort für ein Endlager in Deutschland in den 70er
Jahren von der Bundesregierung kontinuierlich bei zahl-
reichen Gelegenheiten informiert. Dies geschah insbeson-
dere durch Vorlage von Entsorgungsberichten, Information
der Fachausschüsse sowie Antworten auf parlamentari-
sche Anfragen.

1. Entsorgungsberichte der
Bundesregierung

Bezogen auf entsorgungsspezifische Themen legte die
Bundesregierung im Untersuchungszeitraum dem Deut-
schen Bundestag zur Unterrichtung drei Entsorgungsbe-
richte vor.

Mit Beschluss vom 1. Juli 19761888 hatte der Deutsche
Bundestag auf Antrag des Ausschusses für Forschung
und Technologie die Bundesregierung ersucht, über die
Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Behand-
lung abgebrannter Brennelemente und der Endlagerung
radioaktiver Abfälle und über den Stand der für die Ent-
sorgung der Kernkraftwerke zu treffenden Vorsorge zu
berichten.

In dem daraufhin vorgelegten ersten „Bericht der Bundes-
regierung zur Situation der Entsorgung der Kernkraft-
werke in der Bundesrepublik Deutschland (Entsorgungs-
bericht)“ vom 30. November 1977 wurde ein Überblick
über den seinerzeitigen Stand der Entsorgungsvorsorge
und Entsorgungsstrategien gegeben. Daneben wurden
Ausführungen zur sicherheitstechnischen Realisierbarkeit
des seinerzeit geplanten nuklearen Entsorgungszentrums
gemacht, die auch eine Beurteilung des Standortes Gorle-
ben durch die RSK und die SSK beinhalteten.1889

Mit Beschluss vom 15. Dezember 19821890 forderte der
Deutsche Bundestag auf Antrag des Innenausschusses die
Bundesregierung auf, ihm eine Fortschreibung des ersten
Berichts vorzulegen.

Entsprechend legte die Bundesregierung am 30. August
1983 in Fortschreibung des ersten Berichts einen weiteren
Entsorgungsbericht unter der Bezeichnung „Bericht der
Bundesregierung zur Entsorgung der Kernkraftwerke und
anderer kerntechnischer Einrichtungen“ vor, in welchem
die gegenwärtigen und für die Zukunft geplanten Maß-
nahmen zur Entsorgung der Kernkraftwerke dargestellt
wurden. Darüber hinaus informierte der Bericht „über die

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1887 Protokoll Nr. 39, S. 7.
1888 Bundestagsdrucksache 7/5466.
1889

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Bundestagsdrucksache 8/1281, S. 12 ff.
1890 Bundestagsdrucksache 9/2280.
Drucksache 17/13700

chritte zur Beseitigung der radioaktiven Abfälle, die in
r Kerntechnik und in der Radioisotopenanwendung in
r Industrie, der Forschung und der Medizin anfal-
n“.1891

nknüpfend an diesen zweiten Bericht wurde in einem
itten Entsorgungsbericht „Bericht der Bundesregierung
r Entsorgung der Kernkraftwerke und anderer kern-
chnischer Einrichtungen“ vom 13. Januar 1988 der
tand der nuklearen Entsorgung und die Perspektiven bis
m Jahre 2000 beschrieben.1892 In diesem Bericht wurde
ie aufgezeigt1893 auch auf den sich im Jahr zuvor ereig-
ten Schachtunfall Bezug genommen und das weitere

orgehen beim Abteufen näher erläutert.1894

egen der Einzelheiten wird auf die vorgenannten Be-
chte Bezug genommen, die im Internet auf den Seiten
s Deutschen Bundestages recherchiert werden können.

. Information der Fachausschüsse

ie Entsorgungspolitik und speziell das Endlagerprojekt
orleben waren zudem mehrfach Thema in den Fachaus-
hüssen des Deutschen Bundestages. Insbesondere der
nenausschuss sowie ab 1986 der Umweltausschuss wa-
n mit der Thematik befasst.

o waren am 11. November 1981 der erste Entsorgungs-
richt und seine Fortschreibung Gegenstand der Bera-
ngen im Innenausschuss.1895 Zudem wurde dem Innen-
sschuss am 10. Oktober 1981 ein Bericht der

undesregierung über die Entsorgungslage der Kern-
aftwerke sowie am 29. Januar 1982 über die Entsor-
ngslage der Prototypen fortgeschrittener Reaktorlinien
rgelegt.1896

arüber hinaus war die Endlagerung radioaktiver Abfälle
d das Endlagerprojekt Gorleben Gegenstand von Sach-
rständigenanhörungen.

o fand am 23. Juni 1980 eine Öffentliche Anhörung der
rbeitsgruppe „Reaktorsicherheit und Strahlenschutz“
s Innenausschusses statt1897. In dieser auch das Endla-
rprojekt Gorleben betreffenden Anhörung zum Thema
elche Möglichkeiten der Endlagerung radioaktiver

bfälle gibt es? Sind Salzstöcke geeignet?“ kamen als
achverständige unter anderem Dr. Klaus Kühn von der
esellschaft für Strahlen- und Umweltforschung mbH,
r. Helmut Hirsch vom Öko-Institut, Prof. Dr. Helmut
enzlaff von der BGR, Prof. Dr. Eckhard Grimmel vom
stitut für Geographie und Wirtschaftsgeographie der
niversität Hamburg sowie Prof. Dr. Erich Merz vom In-
itut für Chemische Technologie der Jülich GmbH zu

1 Bundestagsdrucksache 10/327, S. 3.
2 Bundestagsdrucksache 11/1632.
3 Vgl. Zweiter Teil, Kapitel C. VIII. 2.
4 Bundestagsdrucksache 11/1632, S. 34 ff.
5 Kurzprotokoll der 25. Sitzung des Innenausschusses des Deutschen

Bundestages (9. WP) am 11. November 1981, S. 21 f.
6 Vgl. Bundestagsdrucksache 10/327, S. 3.
7 Protokoll der Öffentlichen Anhörung der Arbeitsgruppe „Reaktorsi-
cherheit und Strahlenschutz“ des Innenausschusses des Deutschen
Bundestages (8. WP) am 23. Juni 1980.

Drucksache 17/13700 – 254 –

Wort. Zur Anhörung waren auch Mitarbeiter der PTB und
der DWK als „wortmeldungsberechtigte Gäste“ eingela-
den, die vereinzelt ebenfalls Stellungnahmen abgaben.1898

Des Weiteren fand etwa am 20. Juni 1984 eine Öffentli-
che Anhörung des Innenausschusses zu dem zweiten Ent-
sorgungsbericht der Bundesregierung statt, bei der zwölf
Sachverständige zu Endlagerkonzepten, Wiederaufarbei-
tung, Zwischenlagerung sowie im speziellen zum Salz-
stock Gorleben und seinem Deckgebirge befragt wur-
den.1899 Unter diesen Sachverständigen waren ebenfalls
Vertreter der Fachbehörden des Bundes sowie Mitglieder
verschiedener Universitäten und Institutionen wie Prof.
Dr. Helmut Venzlaff und Dr. Jaritz als Vertreter der BGR,
Prof. Dr. Helmut Röthemeyer von der PTB, Dr. Salander
von der DWK, Prof. Dr. Memmert von Seiten der TU
Berlin, Prof. Dr. Duphorn von der Universität Kiel, Prof.
Dr. Eckhard Grimmel von der Universität Hamburg, Prof.
Dr. Herrmann von der Universität Göttingen sowie
Dr. Detlef Appel von der Gruppe Ökologie, Hannover.1900

3. Antworten auf parlamentarische Anfragen
Schließlich wurde seitens der Bundesregierung zu einer
Vielzahl parlamentarischer Anfragen betreffend das End-
lagerprojekt Gorleben Auskunft gegeben. Allein in den
Jahren bis 1983 sind über 70 entsprechende Vorgänge zu
verzeichnen. Fragen und Antworten deckten eine große
inhaltliche Bandbreite an Themen ab, welche die Eignung
des Salzstocks Gorleben, die Endlagerung in Salzgestein,
den Umgang mit Kritikern des Endlagerprojekts Gorle-
ben, die Öffentlichkeitsarbeit und die finanziellen Hinter-
gründe umfassten.

So teilte der Sts Hans-Hilger Haunschild (BMFT) am
13. August 1981 auf die schriftliche Frage des Abgeordne-
ten Dr. Dietrich Spöri (SPD), ob der Zwischenbericht über
die Probebohrung Zweifel an der Eignung des Salzstocks
vollkommen ausgeräumt habe, hin mit, dass die Bundes-
minister Dr. Andreas von Bülow und Gerhart Baum auf-
grund der vorliegenden Berichte festgestellt hätten, dass
keine Tatsachen bekannt seien, die „begründete Zweifel“
an der bisherigen Einschätzung des Salzstocks rechtfertig-
ten. Die Ergebnisse der Bohrung seien der Öffentlichkeit
bei einer Informationsveranstaltung in Lüchow-Dannen-
berg vorgestellt worden. Das Untersuchungsprogramm
werde deshalb entsprechend dem Regierungsbeschluss
vom 11. Oktober 1979 fortgesetzt.1901

Am 12. Juli 1982 antwortete der Sts Dr. Günter Hartkopf
(BMI) auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten
Dr. Max Kunz (CDU/CSU), dass eine endgültige Eig-

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1898 Protokoll Nr. 19 der Öffentlichen Anhörung der Arbeitsgruppe
„Reaktorsicherheit und Strahlenschutz“ des Innenausschusses des
Deutschen Bundestages (8. WP) am 23. Juni 1980, S. 3; Protokoll
der Öffentlichen Anhörung der Arbeitsgruppe „Reaktorsicherheit
und Strahlenschutz“ des Innenausschusses des Deutschen Bundes-
tages (8. WP) am 23. Juni 1980, S. 225.

1899 Protokoll der 31. Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bun-
destages (10. WP) am 20. Juni 1984, S. IV bis XIV.

1900 Protokoll der 31. Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bun-
190

190

190
destages (10. WP) am 20. Juni 1984, S. XV bis XVII.
1901 Bundestagsdrucksache 9/753. 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ngsaussage in Bezug auf den Standort Gorleben erst
ch Abschluss der bergmännischen Erkundungsarbeiten
öglich sein werde. Bis dahin könnten unvorhergesehene
reignisse und Entwicklungen auftauchen, welche zu
rzer- oder längerfristigen Schwierigkeiten führen könn-

n.1902

u einer Kleinen Anfrage1903 des Abgeordneten
r. Wolfgang Ehmke sowie der Fraktion DIE GRÜNEN,
der im Zusammenhang mit Befunden zum Salzstock
orleben betreffend Deckgebirge, Tonschicht, eiszeitli-
e Rinne sowie Gas- und Laugeneinschlüsse gefragt
urde, ob das Störfallmodell des Projekts Sicherheitsstu-
en Entsorgung (PSE) zu optimistisch angelegt sei, teilte
r Bundesministers des Innern am 14. Juli 1983 mit,
ss die bisherigen Ergebnisse der Standorterkundung
cht „im Widerspruch zu den Erwartungen“ stünden.
inzelbefunde dürften nicht isoliert betrachtet werden,
ndern erst mit dem Gesamtbefund könne eine Aussage
er die endgültige Eignung des Salzstockes Gorleben
troffen werden. Die Existenz der Rinne sei bereits vor

ohrungsbeginn bekannt gewesen und bei den Betrach-
ngen des PSE berücksichtigt worden. Gas- und Laugen-
nschlüsse seien nicht in „ungewöhnlich hoher Zahl“
stgestellt worden, sondern hiermit sei „erfahrungsge-
äß“ zu rechnen, auch sei der Salzstock groß genug und
s darin vorhandene Steinsalz ausreichend breit. Zu der
eiteren Frage, ob das Steinsalz ein ausreichendes Volu-
en habe, um die notwendigen Sicherheitsabstände zu
deren Salzschichten zu wahren, wurde mitgeteilt, dass
r Innenbau des Gorlebener Salzstockes einfacher zu
in scheine als bei der Mehrzahl der durch Bergwerke
fgeschlossenen Salzstöcke und die bisherigen Erkennt-
sse darauf schließen ließen, dass ausreichend große
teinsalzbereiche vorhanden seien.1904

m 21. Juli 1983 antwortete der Bundesminister des In-
rn auf eine Kleine Anfrage1905 seitens der SPD-Frak-

on zum Stand der übertägigen Standorterkundung und
ner möglichen Entscheidung über die untertägige Er-
ndung. Mitgeteilt wurde, dass die übertägige Erkun-
ng abgeschlossen sei, so dass die zügige Aufnahme der
tertägigen Erkundung beschlossen worden sei. Die Er-
bnisse der übertägigen Erkundung seien „überwiegend
sitiv“ gewesen, eine zusammenfassende Darstellung
thalte der „Zusammenfassende Zwischenbericht“ der

TB. Die RSK habe keine negative Gesamtaussage ge-
offen und deshalb die Fortsetzung des Erkundungspro-
amms empfohlen. Auch die Mächtigkeit des Salzstocks
ete ausreichende Gewähr für einen sicheren Abschluss
r radioaktiven Abfälle. Pressemeldungen darüber, dass
r Salzstock kleiner als erwartet sei, seien falsch. Hin-

chtlich der Ablaugungsrate des Salzstocks gelte, dass
e Schutzfunktion des Barrieresystems hierdurch nicht in
rage gestellt werde. Auch die Information in Presse-
eldungen, dass der Strahlenbelastungsgrenzwert von
Millirem nach § 45 Strahlenschutzverordnung nicht

2 Bundestagsdrucksache 9/1856.
3 Bundestagsdrucksache 10/176.
4
Bundestagsdrucksache 10/251.

905 Bundestagsdrucksache 10/245.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 255 – Drucksache 17/13700

eingehalten werden könne, sei so nicht zutreffend. Die
bisherigen Sicherheitsanalysen seien unter bewusst sehr
konservativ gewählten Annahmen durchgeführt worden.
Bislang könne keine Gesamtaussage getroffen werden, da
noch nicht ausreichend viele Erkenntnisse über den Auf-
bau des Salzstocks vorlägen. Aus „heutiger Sicht“ könne
aber davon ausgegangen werden, dass die Schutzziele
eingehalten würden.1906

In einer Fragestunde am 27. September 1978 antwortete
PSts Andreas von Schoeler (BMI) auf eine Frage des Ab-
geordneten Reinhard Ueberhorst (SPD) betreffend even-
tuelle Bedenken der Bundesregierung gegen die Hinzu-
ziehung von „ausgewiesenen Kernenergiekritikern“ bei

die Jahre 1979 bis 1982 an das Land Niedersachsen auf
Grund der Verwaltungsvereinbarung vom 9. Februar
1979 über die „Regelung der finanziellen Auswirkungen
des Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahrens für
Anlagen der nuklearen Entsorgung in Gorleben“ gezahlt
worden seien, um zusätzliche Belastungen des Landes,
Landkreises und der betroffenen Gemeinde abzugelten.
Die Vereinbarung habe momentan eine Laufzeit von zehn
Jahren, bei Abschluss der Vereinbarung seien Prognosen
über die genauen zusätzlichen Belastungen noch nicht
möglich gewesen. Aus diesem Grund, aber auch, um un-
nötige bürokratische Arbeitsschritte zu vermeiden, habe
man sich auf die Zahlung eines Pauschalbetrags geeinigt.
der Beurteilung der Eignung des Gorlebener Salzstocks,
dass „allein Sachkunde und Qualifikation der Sachver-
ständigen“ maßgeblich seien, um den neuesten Stand der
Wissenschaft und Technik zu wahren.1907

PSts Erwin Stahl (BMFT) antwortete auf die schriftliche
Frage des Abgeordneten Dr. Karl-Hans Laermann (FDP)
vom 9. Juli 1982 bezüglich des Umgangs der Bundesre-
gierung mit dem Wissenschaftler Prof. Dr. Klaus Du-
phorn und dessen „Quartärgeologische Gesamtinterpreta-
tion“, dass Prof. Dr. Klaus Duphorn als einziger
beteiligter Wissenschaftler zu dem Ergebnis gekommen
sei, dass Gorleben nicht weiter untersucht werden sollte.
Seine Befunde wären zur Kenntnis genommen und disku-
tiert worden. Aufgrund von Aussagen anderer Fachleute
seien sich jedoch Bund und Land Niedersachsen einig,
dass die Ergebnisse der Standorterkundung „begründete
Zweifel nicht rechtfertigten“. Es sei bedauerlich, dass die
Öffentlichkeit durch vorzeitige Spekulationen verunsi-
chert worden wäre, aber auf Grund der Thesen sei zur
Zeit kein grundsätzlich neuer sicherheitsmäßiger Sach-
verhalt erkennbar.1908

In der Plenarsitzung am 24. März 1982 führte Sts
Dr. Siegfried Fröhlich (BMI) zu Fragen des Abgeordne-
ten Dr. Peter Struck (SPD) bezüglich der Ausgleichszah-
lungen „in Höhe von 200 Millionen DM“ an das Land
Niedersachsen aus, dass die Leistungen des Bundes für

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1906 Bundestagsdrucksache 10/269.
1907 Plenarprotokoll 8/106.
1908 Bundestagsdrucksache 9/1856. 190
ie Höhe der Pauschalleistungen für die kommenden
hre sei noch offen und würde im Rahmen von Verhand-
ngen zwischen Bund und Land festgelegt werden.1909

on einer näheren Befassung mit den parlamentarischen
nfragen sowie den seitens der Bundesregierung hierzu
gebenen Antworten hat der Ausschuss abgesehen; die

orgänge können als Bundestagsdrucksachen bzw.
lenarprotokolle auf den Internetseiten des Deutschen
undestages recherchiert werden.

. Ergebnis

as Parlament wurde im Hinblick auf den Untersu-
ungsgegenstand zu einer großen Bandbreite an Themen
f verschiedene Weise informiert.

chriftlich erfolgte die Information insbesondere durch
e Entsorgungsberichte der Bundesregierung, in denen
e Entsorgungspolitik der Bundesregierung dargestellt,
er den Fortgang der Erkundungsarbeiten in Gorleben
formiert sowie jeweils die Perspektiven aufgezeigt wur-
n.

arüber hinaus waren Fragen im Zusammenhang mit
m Endlagerprojekt Gorleben Thema in den Fachaus-
hüssen des Deutschen Bundestages. Schließlich wurde
itens der Bundesregierung zu einer Vielzahl parlamen-
rischer Anfragen betreffend den Untersuchungsgegen-
and Auskunft gegeben.

9 Plenarprotokoll 9/93.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 257 –

Dritter Teil:
Bewertung der Untersuchungsergebnisse

A. Zusammenfassende Bewertung: 30 Jahre
Gorleben-Erkundung – Sicherheit stets an
erster Stelle – Eignungshöffigkeit immer
bestätigt

Nach Auswertung der Akten, Anhörung der Sachverstän-
digen und Würdigung der Zeugenaussagen im Untersu-
chungsausschuss haben die Ergebnisse von 30 Jahren
Gorleben-Erkundung nie Anlass gegeben, an der Eig-
nungshöffigkeit des Salzstocks Gorleben für ein Endlager
für alle Arten von radioaktiven Abfällen zu zweifeln. Die
Sicherheit stand immer an erster Stelle. Alle wichtigen
Entscheidungen der Bundesregierung zum Fortgang der
Erkundung haben sich auf die seriöse und fachlich aner-
kannte Arbeit der am Projekt Gorleben beteiligten Wis-
senschaftler und Beamten u. a. von der Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), der Physika-
lisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) bzw. des Bundes-
amtes für Strahlenschutz (BfS), des Hahn-Meitner-Insti-
tutes (HMI), der Deutschen Gesellschaft zum Bau und
Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) und
der Universität Göttingen gestützt. Alle diese Institutio-
nen sind zu dem Ergebnis gekommen: Der Salzstock
Gorleben ist eignungshöffig. Auch die rot-grüne Bun-
desregierung hat dies 2001 bestätigt. Als einziger der
mit Erkundungen beauftragten Wissenschaftler kam Prof.
Dr. Klaus Duphorn aufgrund seiner Interpretationen An-
fang 1983, die sich weit außerhalb seiner Kernexpertise
bewegten, zu einem anderen Ergebnis. Aber selbst Prof.
Dr. Duphorn sprach sich im Jahr 1983 für die untertä-
gige Erkundung aus.

Ein weiteres zentrales Ergebnis der letzten drei Jahre Aus-
schussarbeit ist: Der von Bundesumweltminister Sigmar
Gabriel wenige Tage vor der Bundestagswahl 2009 veröf-
fentlichte und nicht innerhalb der Bundesregierung abge-
stimmte Berichtsentwurf mit dem Vorwurf, die Bundesre-
gierung habe sich im Jahre 1983 über massive fachliche
Bedenken hinweggesetzt und im Hinblick auf die Ent-
scheidung für eine untertägige Erkundung des Salzstocks
Gorleben politisch Einfluss genommen, konnte in der Sa-
che widerlegt und als reines Wahlkampfmanöver entlarvt
werden. Dieser „Gabriel-Bericht“ war ein Anlass für die
Opposition, den Untersuchungsausschuss Gorleben zu
fordern.

Auch die Entscheidung für den Salzstock Gorleben als
Erkundungsstandort für ein mögliches Endlager im Jahr
1977 ist nachvollziehbar, schrittweise und nach wissen-
schaftlich abgesicherten Kriterien erfolgt. Sie entsprach
nicht nur dem damaligen Stand von Wissenschaft und
Technik, sondern war auch aus heutiger Sicht geradezu
beispielhaft und fortschrittlich. Zwei verschiedene Aus-
wahlverfahren – zum einen durch die Kernbrennstoffwie-
deraufarbeitungsgesellschaft mbH (KEWA) im Auftrag
des Bundes und zum anderen durch einen interministeri-
ellen Arbeitskreis (IMAK) des Landes Niedersachsen –
kamen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass
der Standort Gorleben nach den damals anzulegenden
und angelegten Bewertungsmaßstäben der geeignetste

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Drucksache 17/13700

uletzt wurde auch das Erkundungskonzept für den Salz-
ock Gorleben von der damaligen Umweltministerin
r. Angela Merkel in ihrer Amtszeit nicht politisch moti-
ert konzeptionell verändert, wie von der Opposition
mer wieder unterstellt – vielmehr wurden die Empfeh-

ngen der Fachebene zur Fortschreibung des Erkun-
ngskonzeptes konsequent gegen anders gelagerte Inte-
ssen, z. B. der Energiewirtschaft, die sich teilweise
olitiker der SPD zu eigen gemacht hatten, durch- und um-
setzt.

iese Ergebnisse sind nicht nur durch zahlreiche Beweis-
ittel und Quellen, die der Untersuchungsausschuss aus-
wertet hat, abgesichert, sondern sie sind auch politisch
chst plausibel: Hätte es in der Vergangenheit irgend-

elche „Gorleben“-Skandale gegeben, wären sie längst
r Beginn dieses Ausschusses gefunden worden. Denn
e beiden ehemaligen Umweltminister Jürgen Trittin und
igmar Gabriel hatten elf Jahre Zugriff auf sämtliche Gor-
ben-Akten, die den Untersuchungsausschuss beschäftigt
ben. Hätte sich in diesen Akten irgendetwas Skandalö-
s befunden, wäre dies längst veröffentlicht und politisch
strumentalisiert worden. Hätte es auch im Rahmen der
rkundung irgendwelche geologischen K.O.-Ergebnisse
geben, welche „unter den Tisch gekehrt“ wurden, hätten
ätestens die damaligen Umweltminister Jürgen Trittin
d Sigmar Gabriel in ihren Amtszeiten das Gorleben-

rojekt sofort beendet. Das gerade aber ist nicht gesche-
n. Im Gegenteil:

ie rot-grüne Bundesregierung hat 2001 das
orgehen der früheren Bundesregierung bei der
rkundung des Salzstocks Gorleben voll bestätigt

ie damalige rot-grüne Bundesregierung hat noch im
hre 2001 in der Anlage 4 der Kernenergieausstiegsver-
nbarung mit den Energieversorgungsunternehmen die
rkundung positiv gewürdigt und den Salzstock Gorleben
s „eignungshöffig“ bezeichnet. Bundeskanzler Gerhard
chröder und Umweltminister Jürgen Trittin haben diese
ereinbarung am 11. Juni 2001 unterzeichnet und damit
s Handeln der vorherigen Bundesregierungen voll be-

ätigt. Seitdem ist die Erkundung nicht wesentlich fort-
schritten. Insofern wäre es auch völlig überraschend,
enn der Untersuchungsausschuss Erkenntnisse gewon-
n hätte, die einen Verdacht bestätigen könnten, dass Be-
nde über die Nicht-Eignung des Salzstocks Gorleben
rtuscht worden seien.

rittins Vorwurf vom „Schwarzbau“ war
hon entlarvt, als er erhoben wurde

ahlreiche Zeugen und Sachverständige haben im Unter-
chungsausschuss ausgeführt, dass der aus dem Jahr
01 stammende Vorwurf des damaligen Umweltminis-

rs Jürgen Trittin – beim Erkundungsbergwerk Gorleben
ndele es sich um einen nach Bergrecht statt nach Atom-
cht errichteten „Schwarzbau“ – wider besseren Wissens
d der Rechtslage widersprechend erhoben worden ist.

öchstrichterlich ist durch zwei Urteile des Bundesver-
altungsgerichtes aus den Jahren 1990 und 1995 bestätigt:

as Bergrecht ist der richtige anzuwendende Rechtsrah-

Drucksache 17/13700 – 258 –

men für eine Erkundung eines möglichen Endlagerstand-
ortes. Dass diese bergrechtlichen Genehmigungen zu jeder
Zeit vorlagen, wusste auch der damalige Umweltminister
Jürgen Trittin. Atomrecht wäre erst anzuwenden, wenn ein
Endlager zu Ende erkundet wäre und tatsächlich errichtet
werden soll. Dann wäre selbstverständlich nach auch da-
mals schon geltendem Recht ein atomrechtliches Planfest-
stellungsverfahren mit umfassender Bürgerbeteiligung
notwendig.

Das Erkundungskonzept folgt fachlichen Vorgaben
und geltendem Recht

Es gab in den Jahren 1994 bis 1998 keine Veränderung
des Erkundungskonzeptes Gorleben. Vielmehr wurde es
an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst: Die
ursprünglich prognostizierte Abfallmenge hatte sich min-
destens um die Hälfte reduziert, da nur 21 statt der an-
fänglich 50 geplanten Kernkraftwerke errichtet wurden.
Außerdem zeichnete sich die Umrüstung von Schacht
Konrad als Endlager für schwach- und mittelradioaktive
Abfälle ab. Deshalb gab es die fachliche Aussage der
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
(BGR) und des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS),
dass möglicherweise der nordöstliche Bereich des Salz-
stocks Gorleben für das notwendige Endlager ausreichen
könne und dieser daher zuerst erkundet werden solle. Die
Erkundung des südwestlichen Bereichs sollte zurückge-
stellt, aber nicht aufgegeben werden. Voraussetzung für
eine Erkundung des Südwestens wäre die Enteignung von
Salzrechten. Eine Enteignung ist rechtlich nur zulässig,
wenn keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Ein
milderes Mittel wäre der Verzicht auf die Erkundung des
südwestlichen Salzstockteils. Das wäre möglich, wenn
der nordöstliche Teil des Salzstockes als Endlager geeig-
net und ausreichend groß für die Aufnahme der prognos-
tizierten Abfälle wäre. Insofern war und ist eine Erkun-
dung zunächst nur des nordöstlichen Teils keine
„Billiglösung“, wie teilweise unterstellt wird, sondern
rechtlich zwingend geboten. Vor diesem Hintergrund
spielten die selbstverständlich respektierten grundeigenen
Salzrechte des Grafen von Bernstorff keine Rolle. Auch
die drei kleineren Bereiche der grundeigenen Salzrechte
der evangelischen Kirche im nordöstlichen Salzstockbe-
reich waren ab dem Jahr 1997 für die geplante fachge-
rechte Erkundung des nordöstlichen Salzstockbereichs
nicht mehr notwendig: Zum einen wurden dem BfS am
14. Januar 1997 die fehlenden grundfreien Salzrechte von
der niedersächsischen Landesbehörde übertragen und
zum anderen können mit dem von der BGR entwickelten
Radarverfahren (EMR-Messverfahren) die Bereiche des
Grundbesitzes der Evangelischen Kirche zerstörungsfrei
durchschallt und somit die gewünschten Erkundungser-
gebnisse für eine verlässliche Eignungsprognose erzielt
werden.

In allen Verfahrensschritten wurden auch andere
Standortmöglichkeiten betrachtet

Es gab zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens eine politi-

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sche Einflussnahme auf fachliche Gesichtspunkte, oder r
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

r auf Sicherheitsfragen. Vor allem die beiden 1995 vor-
stellten Studien der Bundesanstalt für Geowissenschaf-
n und Rohstoffe (BGR) zu alternativen Standorten bzw.
tandortregionen im Steinsalz und Kristallingestein zei-
n, dass völlig ergebnisoffen vorgegangen wurde. Ob-
ohl die Erkundungsergebnisse die Eignungshöffigkeit
s Salzstocks Gorleben stützten, wurden rein vorsorg-

ch mögliche Alternativen für den Fall einer Nichteig-
ng erarbeitet.

it dem Statement „Gorleben bleibt erste Wahl“ wollte
e damalige Umweltministerin Dr. Angela Merkel bei
r Präsentation der BGR-Studien insbesondere die vom
maligen baden-württembergischen SPD-Umweltminis-
r Harald B. Schäfer gezielt geschürte politische Unruhe
mpfen und die Bürgerinnen und Bürger beruhigen. In
n Bundesländern griff die Angst um sich, dass an den
den BGR-Studien genannten „untersuchungswürdigen
andorten bzw. Standortregionen“ neue mögliche Er-
ndungsstandorte benannt werden könnten. Im Gegen-
tz zu heute weigerten sich damals alle Bundesländer
er eine Erkundung eines weiteren Standortes auch nur
sprechen. Entsprechendes gilt auch für das Ende der
70er Jahre, als die Bundesregierung auch darüber nach-
chte, einen weiteren Standort übertägig zu erkunden,
es aber an der mangelnden Bereitschaft der betroffenen
undesländer scheiterte. Die Kopfzeile in der BMU-Pres-
erklärung zur Präsentation der BGR-Studie „Gorleben
eibt erste Wahl“ war also keine Lüge – wie von der Op-
sition behauptet. Sie fasste die Studie nicht falsch zu-
mmen, sondern ordnete sie in den Diskussionszusam-
enhang richtig ein. Sie brachte den Umstand zum
usdruck, dass die wissenschaftlich-technischen Er-
nntnisse aus 17 Jahren Erkundung des Salzstocks Gor-
ben die Eignungshöffigkeit untermauerten. Dies war an
inem anderen Standort der Fall. Die von der BGR mit-
ls Archivmaterial untersuchten Reserveoptionen dräng-
n sich nicht gegenüber dem Standort Gorleben positiv
f. Der Salzstock Gorleben erfüllt auch die angelegten
riterien der BGR-Salzstudie, da er nach Aktenlage und
ussage der BGR-Zeugen eindeutig zur Gruppe der
untersuchungswürdigen Standorte“ gehören würde.

ährend der 30 Jahre Gorleben-Erkundung, die der Un-
rsuchungsausschuss zu betrachten hatte, hat kein einzi-
s Bundesland auch nur ansatzweise die Bereitschaft ge-
igt, örtliche Alternativen zum Salzstock Gorleben auf
inem Territorium zu prüfen.

ie Festlegung des Standortes Gorleben erfolgte nach
em Primat der Sicherheit und nach dem damaligen
and von Wissenschaft und Technik

as Auswahlverfahren des Bundes und vor allem das der
iedersächsischen Landesregierung in den Jahren 1976/
77 waren nach dem damaligen Stand von Wissenschaft
d Technik vorbildlich und haben Maßstäbe gesetzt.

ämtliche Teilschritte und Entscheidungen wurden sorg-
ltig auf der Grundlage von fachlichen Gesichtspunkten
arbeitet und getroffen. Beide Verfahren kamen unab-
ngig voneinander – basierend auf umfangreichen Krite-
ienkatalogen – zum gleichen Ergebnis: Der Standort

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 259 –

Gorleben erwies sich nach Anlegung der damaligen Be-
wertungsmaßstäbe unter den betrachteten Standorten als
der geeignetste Standort. Die vor über 30 Jahren durchge-
führten Auswahlverfahren folgten vollständig dem Primat
der Sicherheit.

Die Entscheidung zur untertägigen Erkundung wurde
allein auf der Grundlage fachlicher Bewertungen
getroffen

Die am 13. Juli 1983 getroffene sogenannte zentrale Len-
kungsentscheidung der damaligen Bundesregierung für
die untertägige Erkundung des Salzstocks Gorleben er-
folgte auf Grundlage der bis dahin vorliegenden geowis-
senschaftlichen Ergebnisse und Empfehlungen der Fach-
institutionen. Neben der Physikalisch-Technischen-
Bundesanstalt (PTB) waren dies die Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), das Hahn-
Meitner-Institut (HMI) und die Deutsche Gesellschaft
zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe
mbH (DBE). Es gab keine politischen Einflussnahmen
auf die Ergebnisse und Empfehlungen der Fachebene zur
Aufnahme der untertägigen Erkundung. Aus den Zeugen-
aussagen geht hervor, dass die PTB oder auch die BGR
politische Manipulationen von fachlichen Erkundungser-
gebnissen nie zugelassen hätten. Die Aktenlage spiegelt
ein ordnungs- und sachgerechtes Verwaltungs- und Re-
gierungshandeln wider. Die in Entwurfsteilen des zusam-
menfassenden PTB-Zwischenberichtes enthaltene Emp-
fehlung zur Erkundung weiterer Standorte war nicht
Ausdruck von Zweifeln der PTB-Wissenschaftler an der
Eignungshöffigkeit des Salzstocks Gorleben. Dem Urhe-
ber der Empfehlung zur Erkundung weiterer Standorte,
dem damals für das Projekt Gorleben zuständigen Fach-
bereichsleiter in der PTB, Prof. Dr. Helmut Röthemeyer,
ging es vielmehr darum, vorsorglich die Suche nach wei-
teren Standorten für ein weiteres potentielles Endlager
zusätzlich zum Salzstock Gorleben anzuregen. Er hatte
vor dem Hintergrund der damals erwarteten Abfallmen-
gen die Befürchtung, dass der Salzstock Gorleben mögli-
cherweise nicht für die gesamte Menge der radioaktiven
Abfälle ausreichen würde. Das hat er im Ausschuss mehr-
fach betont.

Die Opposition manipulierte wiederholt
Zeugenaussagen

Es liegen mehrere Schreiben von Zeugen vor, die sich
über verzerrende öffentliche Wiedergabe ihrer Aussagen,
über die Vernehmungsmethoden oder aber falsche Vor-
halte der Opposition empören. Während mehrerer Sitzun-
gen des Ausschusses konnte nachgewiesen werden, dass
die Opposition Presseerklärungen mit erfundenen oder
bewußt falsch ausgelegten Äußerungen von Zeugen noch
während der Vernehmung veröffentlichte, die dann wäh-
rend der laufenden Vernehmung klargestellt werden
mussten. All dies zeigt: Es ging der Opposition nie um
Sachaufklärung. Sie hat den Ausschuss auf dem Rücken
der Zeugen allein als Forum der parteipolitischen Aus-

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einandersetzung benutzt. 1
Drucksache 17/13700

ur die Beurteilung von Regierungshandeln ist die
ufgabe des Ausschusses
etztendlich ist festzuhalten, dass der Untersuchungsaus-
huss Gorleben ausschließlich die Aufgabe hatte, die
rdnungsgemäßheit von Regierungshandeln in der Ver-
ngenheit zu beurteilen. Die Geeignetheit des Salzstocks
ngegen kann nur abschließend durch Wissenschaftler
ch der vollständigen Erkundung im Rahmen einer

andortbezogenen Sicherheitsanalyse beurteilt werden.
b der Salzstock Gorleben oder am Ende ein anderer
tandort als Endlager für insbesondere hochradioaktive,
ärmeentwickelnde Abfälle vorzusehen ist, war nicht
uftrag und Gegenstand des Untersuchungsausschusses.
ls Ergebnis des Untersuchungsausschusses kann aber
sthalten werden: Es hat in der Vergangenheit keine poli-
sche Einflussnahme auf wissenschaftliche Ergebnisse
er fachliche Konzepte bei der Erkundung gegeben. Das
meinsam anzuerkennen, würde es leichter machen, die
oße Herausforderung der Suche nach einem geeigneten
d sicheren Endlagerstandort in Deutschland zu meis-

rn – eine Aufgabe, der sich keine Partei und Fraktion,
e ihre Verantwortung für die Sicherheit künftiger Gene-
tionen ernst nimmt, entziehen kann.

. Anlass und Auftrag des
Untersuchungsausschusses

ie Oppositionsfraktionen1910 haben den Gorleben-Un-
rsuchungsausschuss mit der Begründung beantragt, „zu
erprüfen, ob die Auswahl und Entscheidung zur alleini-
n Erkundung des Standorts Gorleben am Stand von
issenschaft und Technik orientiert war oder ob und ge-
benenfalls in welcher Form es hierbei politische Ein-

ussnahmen auf die der Entscheidung zu Grunde liegen-
n wissenschaftliche Expertisen gegeben hat und wer
erfür die Verantwortung trägt.“1911

ies sei vor allem deshalb erforderlich, weil angeblich
ue Fakten vorlägen. So behaupten die Oppositionsfrak-

onen, dass „erst im September des letzten Jahres durch
resseberichterstattung Tatsachen offenbar wurden, die
e Vermutung politischer Fehlentscheidungen mit weit-
ichenden und bis heute wirkenden Konsequenzen zu-
indest nahelegen.“1912. Im Jahr 2009 seien Dokumente
blik geworden, die den Verdacht begründeten, dass

die Entscheidung der Bundesregierung vom 13. Juli
83, sich bei der Erkundung auf den Standort Gorleben
beschränken und damit die Erkundung alternativer
andorte auszuschließen, auf politischer Vorfestlegung
w. politischer Einflussnahme beruhte und nicht auf
rundlage wissenschaftlicher Expertise erfolgte.“1913

er Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschus-
s nimmt primär Bezug auf die Ausgabe der Süddeut-
hen Zeitung (SZ) vom 9. September 2009, in der von

neuen Dokumenten“ die Rede ist, die angeblich eine

0 SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE.
1 Antrag „Einsetzung eines Untersuchungsausschusses“, Bundes-

tagsdrucksache 17/888 [neu], Seite 9.
2
Bundestagsdrucksache 17/888 [neu], Seite 9.

913 Bundestagsdrucksache 17/888 [neu], Seite 8.

Drucksache 17/13700 – 260 –

„massive Einflussnahme“ belegten. Die SZ bezieht sich
dabei auch auf einen Artikel, der am 18. April 2009 auf
der Basis eines Interviews mit Prof. Dr. Helmut Röthe-
meyer1914 in der TAZ erschienen ist und in dem darüber
berichtet wurde, dass es bereits in den 1980er Jahren
Zweifel an der Eignung des Salzstocks als Endlager gege-
ben habe und „maßgebliche Endlagerexperten des Bun-
des“ bereits 1983 die Untersuchung von Alternativen
zum Salzstock Gorleben verlangt hätten. Eine entspre-
chende Empfehlung sei auf „massiven politischen Druck
aus dem ersten offiziellen Gutachten zum Endlagerstand-
ort gestrichen“1915 worden1916.

Tatsächlich waren diese angeblichen neuen Fakten und
Vorwürfe allesamt schon lange bekannt. Ein Journalist
kommentierte den „Hagel von Presseerklärungen“ nach
Prof. Dr. Röthemeyers TAZ-Interview vom April 2009,
dessen Aussagen von der TAZ und der Bürgerinitiative
Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V. (BI) „als neuer
historischer Skandal verkauft würden“ so: „Niemanden
stört es offenbar, das dieser jetzt angeblich so wichtige
Skandal von denselben Leuten bisher ignoriert wurde.
Frühere Veröffentlichungen, nach 2000 zuletzt im August
2008 in der EJZ, hat offenbar niemand gelesen.“1917

Auch parlamentarisch wurden die hier thematisierten Fra-
gestellungen in den letzten Jahrzehnten bereits mehrfach
bearbeitet, z. B. in der Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion „DIE
GRÜNEN“ „Behinderung kritischer Äußerungen über
Salzstock Gorleben“ vom 9. September 19851918 und der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Bundestagsfraktion „DIE GRÜNEN“ „Zusammenfassen-
der Zwischenbericht über bisherige Ergebnisse der Stand-
ortuntersuchung in Gorleben aus dem Jahr 1983“ vom
23. Juni 20091919. Die zeithistorische Forschung hatte sich
zuvor – im Jahr 2004 – ebenfalls mit dieser Frage be-
fasst1920.

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1914 Für Endlagerung zuständiger Abteilungsleiter der Physikalisch-
Technischen Bundesanstalt (PTB) bzw. Fachbereichsleiter des Bun-
desamtes für Strahlenschutz (BfS) a. D.

1915 Gemeint ist der PTB-Bericht „Zusammenfassender Zwischenbe-
richt über bisherige Ergebnis der Standortuntersuchung“ vom Mai
1983, MAT A 39, Bl. 030200–030354.

1916 Prof. Dr. Helmut Röthemeyer hat in seiner Zeugenvernehmung in
der 10. Sitzung des Untersuchungsausschusses davon gesprochen,
dass er beim TAZ-Interview Anfang 2009 davon ausging, dass für
die TAZ-Jubiläumsausgabe „längst Bekanntes“ in Erinnerung geru-
fen werden sollte. Mit der Frage des politischen Drucks sei er bei-
spielsweise bereits früher in Anhörungen im Innenausschuss des
Deutschen Bundestages am 20. Juni 1984 und im Niedersächsi-
schen Landtag am 18. März 1985 konfrontiert worden. Dies sei
auch in den Medien breit diskutiert worden (Stenographisches Pro-
tokoll Nr. 10, S. 3 ff.).

1917 Abgerufen am 21. März 2013: http://wendland-net.de/post/politi
sche-weisung-f-r-gorleben-ein-kommentar.

1918 Bundestagsdrucksache 10/3800, abrufbar unter: http://dipbt.bundes
tag.de/doc/btd/10/038/1003800.pdf.

1919 Bundestagsdrucksache 16/13538, abrufbar unter: http://dipbt.bun
destag.de/dip21/btd/16/135/1613538.pdf.

1920 Anselm Tiggemann: „Die ‚Achillesferse‘ der Kernenergie in der
Bundesrepublik Deutschland. Zur Geschichte der Kernenergiekont-
roverse und nuklearen Entsorgung von den Anfängen bis Gorleben

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192
1955 bis 1985“, 1. Auflage 2004 und 2. Auflage 2010, Seite 584–
588 (MAT A 188).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ngeachtet dessen erklärte der damalige Bundesumwelt-
inister Sigmar Gabriel am 25. August 2009 vor dem
intergrund des laufenden Bundestagswahlkampfes in ei-
r Pressemitteilung, dass er nach den angeblich neu be-
nnt gewordenen Details über politische Einflussnahme
i der Auswahl des Standorts Gorleben das bestehende

ndlagerkonzept der Unionsparteien als endgültig ge-
heitert ansehe. Sigmar Gabriels Vorwurf: Die damalige
undesregierung habe sich im Jahre 1983 über massive
chliche Bedenken hinweggesetzt, sie habe Gorleben-
itische Gutachten umschreiben lassen und sie habe die

orderung der eigenen Fachleute, Standortalternativen zu
tersuchen, ignoriert1921.

aut BMU-Pressemitteilung vom 10. September 20091922
ar am selben Tage in einem Ressortgespräch zwischen
undeskanzleramt (BKAmt), Bundesumweltministerium
MU), Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und Bun-
sministerium für Forschung und Bildung (BMBF) ver-
nbart worden, die Gorleben-Akten einer gemeinsamen
berprüfung zu unterziehen. Der damalige Bundesum-
eltminister Sigmar Gabriel schlug vor, auf der Basis der
meinsamen Prüfung der alten Akten einen Bericht an
n Deutschen Bundestag zu erstellen. Dieser Bericht
lle die Grundlage dafür sein, zu entscheiden, ob im
chsten Deutschen Bundestag ein Untersuchungsaus-
huss mit dem Thema Gorleben eingerichtet werden
üsse.

urz vor der Bundestagswahl ab Anfang September 2009
aren Akten in fünf Sitzungen von einer Arbeitsgruppe
s Vertretern des BMU, BMWi, BMBF, Bundesamt für

trahlenschutz (BfS), Bundesanstalt für Geowissenschaf-
n und Rohstoffe (BGR) und des Bundesarchivs unter Fe-
rführung des Bundeskanzleramts geprüft worden1923.
iese Arbeitsgruppe kam zu keinem gemeinsamen Ergeb-
s. Während das Bundeskanzleramt keine unsachgemäße
influssnahme erkennen konnte1924, beharrte der damalige
undesumweltminister Sigmar Gabriel darauf, dass „von
iten der damaligen Bundesregierung massiv Einfluss“
nommen worden sei1925. Die Ansicht des Bundeskanz-
ramtes vertraten laut Bundespresseamt auch alle betei-
gten Ressorts außer BMU und BfS1926.

1 BMU-Pressedienst Nr. 275/09 vom 25. August 2009, abrufbar un-
ter: http://www.bmu.de/pressearchiv-/16_legis laturperiode/pm/pdf/
44826.pdf.

2 BMU-Pressedienst Nr. 295/09 vom 10. September 2009, abrufbar
unter: http://www.bmu.de/bmu/presse-reden/pressemitteilungen/
pm/artikel/gabriel-begruesst-gemeinsame-ueberpruefung-der-gorle
ben-akten/?tx_ttnews[backPid]=289&cHash=bb2c6d85268a6161
3c7097c4d2a3e407.

3 PM Nr. 405 des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung
vom 9. Oktober 2009 (MAT A 52, Bd. 5, pag. 64–65), Doku-
ment Nr. 2.

4 PM Nr. 405 des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung
vom 9. Oktober 2009, Dokument Nr. 2.

5 BMU-Pressedienst Nr. 335/09 vom 9. Oktober 2009, abrufbar un-
ter: http://www.bmu.de/bmu/presse-reden/pressemitteilungen/pm/
artikel/bmu-bleibt-bei-seinen-erkenntnissen-aus-den-gorleben-akten
/?tx_ttnews [backPid]=289&cHash=6eba3ed69f4e689467478808c
1de261cp.

6
PM Nr. 405 des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung
vom 9. Oktober 2009, Dokument Nr. 2.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 261 –

Im Berichtsentwurf des damaligen Bundesumweltminis-
ters Sigmar Gabriel vom September 2009, der ohne Ab-
stimmung mit anderen Ressorts einseitig vom BMU
veröffentlicht wurde, wird auf eine „jüngst gefundene
Mitschrift“1927 des damaligen PTB-Mitarbeiters Dr. Heinrich
Illi verwiesen, die die bekannten Vorwürfe bestätige1928.

Anlass des Gorleben-Untersuchungsausschusses war also
der vom damaligen Bundesumweltminister Sigmar
Gabriel im Bundestagswahlkampf 2009 erhobene Vor-
wurf, nach dem die christlich-liberale Regierung unter
Bundeskanzler Dr. Kohl aus politischen Gründen Einfluss
auf den fachlichen Inhalt des PTB-Zwischenberichts ge-
nommen habe, der Grundlage für die im Juli 1983 getrof-
fene Kabinettsentscheidung über die untertägige Erkun-
dung des Salzstocks Gorleben war.

Demgemäß geht der Untersuchungsauftrag des Gorleben-
Untersuchungsausschusses vom Kabinettsbeschluss vom
13. Juli 1983 aus. Der Ausschuss untersuchte die Frage,
ob die „zentrale Lenkungsentscheidung“ der Bundesre-
gierung und damit die Beschränkung auf die untertägige
Erkundung des Standorts Gorleben nicht allein am Stand
von Wissenschaft und Technik orientiert gewesen sei,
sondern politisch Einfluss auf die der Entscheidung zu
Grunde liegenden wissenschaftlichen Expertisen genom-
men worden sei1929.

Außerdem befasste sich der Untersuchungsausschuss mit
dem Beschluss des Nuklearkabinetts der Bundesregie-
rung vom 5. Juli 1977, den von der niedersächsischen
Landesregierung benannten Salzstock Gorleben als vor-
ausgewählten Standort für ein Nukleares Entsorgungs-
zentrum zu akzeptieren.

Der Ausschuss thematisierte darüber hinaus den über- und
untertägigen Erkundungsprozess des Salzstocks Gorleben
als Standort für ein mögliches Endlager für radioaktive
Abfälle. Dazu gehört insbesondere die Frage, ob das Er-
kundungskonzept in den Jahren 1997/98 geändert worden
sei.

C. Vorgehen nach Themenkomplexen

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen von CDU/
CSU, SPD und FDP bei Enthaltung der Mitglieder der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, seine Untersuchungen in drei Themenkomplexe zu
gliedern. Begonnen wurde mit der Kabinettsentscheidung
vom Juli 1983, bei der die Entscheidung über die untertä-
gige Erkundung des Standortes Gorleben getroffen wurde
(Themenkomplex I). Danach wurden die Umstände be-

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1927 Hiermit sind die handschriftlichen Notizen des Zeugen Dr. Heinrich
Illi von der Sitzung am 11. Mai 1983 gemeint (MAT A 4/3, Anla-
ge 14), Dokument Nr. 24.

1928 Berichts-Entwurf des BMU vom September 2009 zur Frage der
politischen Einflussnahme auf den Zwischenbericht der Physika-
lisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zur weiteren Erkundung
des Standortes Gorleben im Jahr 1983, Seite 5 unten, abrufbar
unter: http://www.bmu.de/fileadmin/bmu-import/files/pdfs/allge
mein/application/pdf/gorleben_akten_bericht_bf.pdf, abgerufen am
18. März 2013, Dokument Nr. 1 bzw. 67. Zur Widerlegung dieses

193

193

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193
Vorwurfs siehe auch Dritter Teil, Kapitel C. I. 2. d) bb).
1929 Bundestagsdrucksache 17/888 [neu], in der Begründung auf Seite 9.
Drucksache 17/13700

uchtet, unter denen die damalige Bundesregierung im
li 1977 die durch die niedersächsische Landesregierung
rgenommene Vorauswahl des Standortes Gorleben für

n Nukleares Entsorgungszentrum akzeptierte (Themen-
mplex II). Abschließend befasste sich der Ausschuss
it der Frage, ob in den Jahren 1997 und 1998 Änderun-
n am ursprünglichen Erkundungs- oder Entsorgungs-
nzept vorgenommen wurden (Themenkomplex III).

Themenkomplex I:
„Entscheidungsprozess der Bundes-
regierung im Jahr 1983, den Salzstock
Gorleben untertägig auf seine Eignung als
Endlager insbesondere für hoch-
radioaktive Abfälle zu erkunden“

. Ergebnis Themenkomplex I

er Entscheidungsprozess der Bundesregierung für die
tertägige Erkundung konnte gut rekonstruiert werden.

r basierte auf einer rein fachlichen Grundlage. Eine poli-
sche Einflussnahme auf wissenschaftliche Ergebnisse
b es nicht. Die Aktenlage spiegelt ein ordnungs- und
chgerechtes Verwaltungs- und Regierungshandeln wi-
r. Weder Zeugenaussagen noch Sachverständigengut-
hten führen zu einem anderen Ergebnis.

u jedem Zeitpunkt der Erkundung wurde aufgrund der
weils vorliegenden Erkundungsergebnisse durch alle
teiligten Institutionen1930 die Eignungshöffigkeit des

alzstocks Gorleben bestätigt. Dies ist die zentrale Aus-
ge des „Zusammenfassenden Zwischenberichts über
sherige Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorle-
n“ der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB)
s dem Mai 1983. Auf dieser fachlichen Grundlage hat
s Bundeskabinett am 13. Juli 1983 die Entscheidung
r die untertägige Erkundung getroffen1931.

er über Jahrzehnte verantwortliche Abteilungs- bzw.
achbereichsleiter der Physikalisch-Technischen Bundes-
stalt (PTB) bzw. des Bundesamtes für Strahlenschutz
fS) Prof. Dr. Helmut Röthemeyer hat im Ausschuss be-
nt, dass der Salzstock Gorleben „heute mehr als eig-
ngshöffig zum Quadrat“1932 sei.

Gegensatz dazu hatte der damalige Bundesumweltmi-
ster Sigmar Gabriel (SPD) wenige Tage vor der Bun-
stagswahl 2009 in seinem als Entwurf gekennzeichne-
n Bericht davon gesprochen, die Bundesregierung habe
f den Zwischenbericht der PTB politisch Einfluss ge-
mmen und „wissenschaftlich bestehende Zweifel an

orleben […] abgeschwächt“1933. Insbesondere dieser

0 Z. B. Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), Bundesanstalt
für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Hahn-Meitner-Insti-
tut (HMI) und Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von
Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE).

1 Kurzprotokoll über die 9. Kabinettsitzung der Bundesregierung am
Mittwoch, den 13. Juli 1983, MAT A 153/1, Bd. 3, pag. 211 ff. (218).

2 Stenographisches Protokoll Nr. 10, Seite 31.
3 „Frage der politischen Einflussnahme auf den Zwischenbericht der

PTB zur weiteren Erkundung des Standortes Gorleben (1983)“,
MAT A 4/3, keine Paginierung, abrufbar unter: http://www.bmu.de/

atomenergie_ver_und_entsorgung/downloads/16_legislaturperiode/
doc/45019.php, Dokument Nr. 1 bzw. 67.

Drucksache 17/13700 – 262 –

„Gabriel-Bericht“ gab den Anstoß für SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE., die Einsetzung
des Untersuchungsausschusses Gorleben zu fordern. Er-
gebnis des Untersuchungsausschusses ist, dass die
Vorwürfe des damaligen Bundesumweltministers
Sigmar Gabriel haltlos sind und als reines Wahl-
kampfmanöver im Vorfeld der Bundestagswahl 2009
interpretiert werden müssen. Wie sich aus der Aussage
des damals für den Zusammenfassenden Zwischenbericht
der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) aus
dem Jahr 1983 federführend verantwortlichen Zeugen
Prof. Dr. Röthemeyer ergibt, hielt dieser auch den im
Bundestagswahlkampf 2009 erhobenen Vorwurf der Ma-
nipulation des Zusammenfassenden PTB-Zwischenbe-
richtes durch die damalige Bundesregierung für abwe-
gig1934.

Der seitens der Opposition erhobene Vorwurf, auf
Druck von Bundeskanzleramt (BKAmt), Bundesin-
nenministerium (BMI) und Bundesforschungsministe-
rium (BMFT) seien „kritische Passagen“ über das
über dem Salzstock befindliche Deckgebirge aus dem
PTB-Zwischenbericht entfernt worden1935, ist falsch.
Prof. Dr. Röthemeyer war es, der im Rahmen der Erstel-
lung des PTB-Zwischenberichtes die Empfehlung „pa-
rallel laufende übertägige Erkundungsmaßnahmen ande-
rer Standorte“1936 eingebracht hat. Vor dem Hintergrund
der damals erwarteten Abfallmengen war er der Meinung,
dass der Salzstock Gorleben von seiner Endlagerkapazität
zu klein sein könnte1937. Deshalb sollte nach seiner Mei-
nung ein zusätzlicher Standort übertägig erkundet wer-
den. Nach fachlicher Diskussion sprachen sich die Bun-
desanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR),
das Hahn-Meitner-Institut (HMI) und die Deutsche Ge-
sellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern (DBE) so-
wie die zuständigen Bundesministerien gegen die Emp-

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1934 Prof. Dr. Röthemeyer (Stenographisches Protokoll Nr. 10, Seite 6):
„Die Schlagzeile, die in einer bekannten deutschen Zeitung erschie-
nen ist – ‚Kohls Minister schönen Gutachten zu Gorleben‘ –, ba-
siert also hier nicht auf einem investigativen – ich möchte es lieber
auf Deutsch sagen: enthüllenden – Journalismus, sondern eher auf
einem verhüllenden.“

1935 Vgl. Artikel „Das erfundene Endlager“ vom 3. November 2010:
abrufbar unter: http://www.gruene.de-/themen/atomausstieg-ener
giewende/das-erfundene-endlager.html.

1936 MAT A 4/3 (Anlage 13), ohne Paginierung, Dokument Nr. 22.
1937 Prof. Dr. Helmut Röthemeyer (Stenographisches Protokoll Nr. 10,

Seite 14 f.): „[…] die größeren Abfallmengen, die wir hatten, auch
vor dem Hintergrund der Schachtkapazität – wir hatten damals ja
schon den Schacht sehr großzügig geplant – bei einem jahrzehnte-
langen Entsorgungsnotstand, falls Gorleben nicht geeignet wäre,
durchaus hätten zwischengelagert werden müssen […] wenn ich
vorsorglich einen anderen Standort erkunde, dann heißt das auch,
dass, wenn Gorleben in seiner Kapazität erschöpft ist, ein anderer
Standort zur Verfügung steht.“
Zitat aus „Formulierungsvorschlag für den Schriftsatz an das Ver-
waltungsgericht Stade“, zitiert nach dem BMU-Berichtsentwurf
2009 zur Frage der politischen Einflussnahme auf den Zwischenbe-
richt der PTB zur weiteren Erkundung des Standortes Gorleben
(1983), Seite 7, MAT A 4/3 (ohne Paginierung): „Die Überlegun-
gen der PTB beruhten auf der allgemeinen Erwägung, durch eine
parallele Untersuchung anderer Standorte hinsichtlich der zeitli-

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chen Realisierung eines Endlagers und der benötigten Endlagerka-
pazitäten einen größeren Spielraum zu gewinnen.“
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

hlung zur Erkundung weiterer Standorte aus. Gründe
erfür waren die bestätigte Eignungshöffigkeit des Salz-
ocks Gorleben sowie der entsorgungspolitische Charak-
r1938 der Idee von Prof. Dr. Röthemeyer.

ie Erkundung des Salzstocks Gorleben wurde immer er-
bnisoffen geführt. Seit Beginn der 1980er Jahre disku-

erten die Bundesressorts auch die Frage, ob neben dem
alzstock Gorleben noch andere Standorte erkundet wer-
n sollen, um im Falle der Nichteignung Gorlebens so-
rt eine Reserveoption für eine Erkundung zur Verfü-
ng zu haben. Die BGR erstellte mehrere Studien zu
öglichen Reservestandorten. Aufgrund der Eignungs-
ffigkeit des Salzstocks Gorleben wurde die Erkundung
derer Standorte jedoch als nicht erforderlich angese-
n1939. Unabhängig davon gab es in keinem Bundesland
e Bereitschaft – einschließlich Niedersachsen – in die
tandorterkundung von weiteren Salzstöcken einzutre-
n1940.

Rahmen des Projektes Gorleben waren „mehr als hun-
rt“1941 seriöse Wissenschaftler und Fachbeamte1942 in

zusammenwirkende[r] Anstrengung“1943 über viele Jahre
tig und haben die fachliche Grundlage für die Entschei-
ng zur untertägigen Erkundung erarbeitet. Dem gegen-
er standen nur eine Hand voll Kritiker, wie z. B. Prof.

r. Duphorn, Prof. Dr. Grimmel, Dr. Appel oder auch
rgen Kreusch. Diese von der Opposition im Ausschuss
nannten kritischen Sachverständigen und/oder Zeugen
aren überwiegend nie seitens der PTB/des BfS oder des
MI/BMU im Projekt Gorleben eingebunden. Die Kritik
n Prof. Dr. Grimmel, Dr. Appel oder auch Jürgen

reusch basiert auf bloßen „Ferndiagnosen“. Denn sie

8 Ein entsorgungspolitischer Aspekt war insbesondere die Frage der
ausreichenden Einlagerungskapazität.

9 In der Vorlage für die Kabinettsitzung am 13. Juli 1983 wurde we-
gen der positiven Erkundungsergebnisse und der Tatsache, dass der
Großteil der hochradioaktiven Abfälle aufgrund der längeren Ab-
klingzeiten erst mehrere Jahrzehnte später endlagerfähig sein wür-
de, festgestellt, dass „aufgrund der Eignungshöffigkeit des Salz-
stocks Gorleben […] derzeitig die Erkundung anderer Salzstöcke
nicht erforderlich“ ist, MAT A 52, Bd. 11, pag. 000073–000079
(000076).Falls sich der Salzstock Gorleben als ungeeignet erweisen
sollte wäre laut „Bericht der Bundesregierung zur Entsorgung der
Kernkraftwerke und anderer kerntechnischer Einrichtungen“ vom
13. Januar 1988 (Bundestagsdrucksache 11/1632, Seite 8) noch ge-
nügend Zeit vorhanden, einen neuen Standort zu erkunden. Die
Bundesregierung rechnete im Falle der Nichteignung Gorlebens le-
diglich mit einer Verzögerung um 10 Jahre.

0 Dr. August Hanning (Stenographisches Protokoll Nr. 12, Seite 52),
Gerhart R. Baum (Stenographisches Protokoll Nr. 26, Seite 3).

1 Vgl. BGR: „Fachliche Stellungnahme zum Abschlußbericht von
Prof. Duphorn: ‚Quartärgeologische Gesamtinterpretation Gorle-
ben‘ endgültige Fassung“ (MAT A 95, Bd. 11, pag. 153 ff. [181]);
PTB Info-Blatt 3/83 (MAT B 60, ohne Paginierung), Doku-
ment Nr. 7 und Nr. 14.

2 Beteiligt waren die Bundesanstalt von Geowissenschaften und Roh-
stoffe (BGR), die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB),
die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für
Abfallstoffe mbH (DBE) und das Hahn-Meitner-Institut (HMI) so-
wie die Universität Göttingen.

3 BGR: „Fachliche Stellungnahme zum Abschlußbericht von Prof.
Duphorn: ‚Quartärgeologische Gesamtinterpretation Gorleben‘
endgültige Fassung“ (MAT A 95, Bd. 11, pag. 153 ff. [181]); PTB

Info-Blatt 3/83 (MAT B 60, ohne Paginierung), Dokument Nr. 7
und Nr. 14.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 263 –

stützt sich nur auf Literaturdaten sowie auf daraus abge-
leiteten eigenen Interpretationen und Vermutungen. Un-
abhängig davon haben auch Gorleben-Kritiker bzw. als
solche bezeichnete Wissenschaftler im Jahr 1983 die un-
tertägige Erkundung nicht in Frage gestellt, wie z. B.
Prof. Dr. Klaus Duphorn1944 und Prof. Dr. Albert-Günter
Herrmann1945. Vor allem die Physikalisch-Technische
Bundesanstalt (PTB) bzw. die Bundesanstalt für Geowis-
senschaften und Rohstoffe (BGR) haben sich mit allen
kritischen Wissenschaftlern und deren Schlussfolgerun-
gen fachlich intensiv auseinandergesetzt. Der Dialog des
Bundes mit den Bürgerinnen und Bürgern, auf den insbe-
sondere der damalige Bundesinnenminister Gerhart R.
Baum1946 großen Wert legte1947, war umfassend. Die
transparente und breit angelegte Kommunikation zum
Endlagerprojekt Gorleben war im Vergleich mit der kom-
munikativen Begleitung anderer Großprojekte dieser Zeit
ihrer Zeit weit voraus.

2. Sachverhalte im Detail

a) Regierungshandeln: sachgerecht
und kontinuierlich

Der Entscheidungsprozess der Bundesregierung ist in der
Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses mit den
Akten und den Aussagen der Zeugen lückenlos rekonstru-
iert worden. Die Bundesregierung hat für die Entschei-
dung zur untertägigen Erkundung des Salzstocks Gorleben
alle wissenschaftlichen Ergebnisse berücksichtigt. Hierzu
zählen auch die Erkenntnisse über die Beschaffenheit des

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1944 Prof. Dr. Klaus Duphorn und Prof. Dr. Albert-Günter Herrmann
stimmten darin überein, dass die untertägige Erkundung als fester
Bestandteil des Erkundungsprogramms für den Salzstock Gorleben
notwendig sei. Sie forderten jedoch, vor dem Schachtabteufen wei-
tere Salzstöcke zu untersuchen. Vgl. Anselm Tiggemann: „Die
‚Achillesferse‘ der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutsch-
land: Zur Kernenergiekontroverse und Geschichte der nuklearen
Entsorgung von den Anfängen bis Gorleben 1955 bis 1985“
(MAT A 188, Seite 579 – 580). Prof. Dr. Klaus Duphorn entwickel-
te sich im Laufe der zweiten Hälfte der 1980er Jahre zum promi-
nentesten Gorleben-Kritiker, sprach dem Salzstock Gorleben die
Eignungshöffigkeit ab und forderte eine Neuausrichtung der bun-
desdeutschen Endlagerpolitik (MAT B 7 ohne Paginierung).

1945 Im Gegensatz dazu hielt Prof. Dr Albert-Günter Herrmann seine
Aussage zur Untersuchung anderer Salzstöcke aufgrund seiner spä-
teren Forschungsergebnisse nicht weiter aufrecht. Dies begründete
er z. B. in der Sitzung des Informationskreises Gorleben am
16. April 1996: „Seine damaligen Kenntnisse hätten keine andere
Aussage zugelassen. Doch hätte gerade die fehlende Datenbasis ihn
als Wissenschaftler, der seine Haltung immer wieder überprüfen
muß, veranlaßt, eigene Forschungen durchzuführen, die dann eine
Änderung seiner früheren Haltung bewirkten.“ (MAT E 7, Bd. 38,
pag. 400); vgl. auch Albert-Günter Herrmann, Helmut Röthemeyer:
„Langfristig sichere Deponien: Situation, Grundlagen, Realisie-
rung“, Berlin 1998, Seite 404 und Prof. Dr. Röthemeyer (Stenogra-
phisches Protokoll Nr. 10, Seite 4 bis 8).

1946 Als Bundesinnenminister Gerhart R. Baum sich der Auffassung der
Landesregierung Niedersachsens anschloss, dass der Rechtsrahmen
des Bergrechtes bei der Erkundung des Salzstocks Gorleben anzu-
wenden ist, betonte er, dass er „im Hinblick auf die Akzeptanz des
Vorhabens empfehle, neben dem bergrechtlichen Verfahren die Öf-
fentlichkeit über die jeweiligen Einzelheiten voll zu informieren.“
MAT A 96, Bd. 28, pag. 111167–111168 (111168).

1947

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Vgl. außerdem Dritter Teil, Kapitel F zu den Antworten auf die Fra-
gen 23 und 24.
Drucksache 17/13700

eckgebirges, die Gorleben-Rinne, mögliche Gasvorkom-
en unter dem Salzstock und die Lage zur DDR-Grenze.
owohl in der Zusammenfassenden Bewertung des PTB-
wischenberichts1948 als auch in der entscheidenden Kabi-
ttvorlage vom 5. Juli 19831949, welche intensiv zwischen
len Bundesministerien abgestimmt wurde und als Ent-
heidungsgrundlage diente, sind alle wichtigen Gesichts-
nkte dargelegt. Zentrales Ergebnis der Kabinettvorlage

t, dass die bisherigen Erkundungsergebnisse die „Eig-
ngshöffigkeit“1950 des Salzstocks Gorleben für ein End-

ger für alle Arten radioaktiver Abfälle bestätigten. Bei
eser Bewertung sind weder wissenschaftliche Erkennt-
sse „unter den Tisch gekehrt“ noch wissenschaftliche
rbeiten manipuliert worden. Die beteiligten Institutionen
ben dieses Ergebnis zu keinem Zeitpunkt in Frage ge-

ellt.

ach dem Regierungswechsel im Oktober 1982 von der
zial-liberalen Koalition unter Bundeskanzler Helmut

chmidt zur christlich-liberalen Koalition unter Bundes-
nzler Dr. Helmut Kohl hat es bei der Durchführung des

ndlagerprojektes Gorleben keinen Politikwechsel im
inne von „Augen zu und durch“ gegeben. Die sinnge-
äß vertretene These, im Bundeskanzleramt habe man
ch dem Regierungswechsel im Herbst 1982 versucht,
orleben mit allen Mitteln durchzudrücken“ und nach
m Amtsantritt der Regierung von Helmut Kohl seien
ie Ministerien personell auf Atomkraftlinie gebracht“
orden, wurde durch die Auswertung der Akten und
hlreicher Zeugenaussagen widerlegt. Denn kein einzi-
r Zeuge konnte diese These durch eigene Kenntnisse
er Erlebnisse bestätigen.

ur der von der Opposition benannte Zeuge Dr. Wolf von
sten, damals vorübergehend Referent im Bundeskanz-
ramt stellte diese Behauptung in den Raum. Dabei
ütze er sich jedoch nur auf bloße Vermutungen. Im Ge-
nsatz dazu haben seine damaligen Kollegen im Bun-
skanzleramt Dr. August Hanning (damaliger Referent)
d Ministerialrat Dr. Horst Glatzel (damaliger Leiter des

eferates 331 „Umweltfragen, Fragen der staatlichen
ernenergieaufsicht, Bevölkerungsprobleme“) die Vor-
ürfe des Zeugen von Osten strikt zurückgewiesen und
stätigt, dass es damals eine klare Kontinuität in der Be-
beitung der Entsorgungsfragen über die Regierungszeit
n Bundeskanzler Helmut Schmidt bis zu Bundeskanz-

r Dr. Helmut Kohl gegeben hat. Der seit 1981 im Um-
eltreferat des Bundeskanzleramtes tätige Dr. August
anning machte bereits am Anfang seiner Vernehmung
utlich:

8 MAT A 39, pag. 030200–030354.
9 MAT A 52, Bd. 11, pag. 000073–000079.
0 „Eignungshöffigkeit“: Der Begriff ist aus der Lagerstättenkunde ab-

geleitet, wo er zur Bewertung der Wahrscheinlichkeit verwendet
wird, Rohstofflagerstätten in abbauwürdigen Mengen aufzufinden.
Für ein Endlager ist der Begriff „Eignungshöffigkeit“ nicht streng
definiert. Man kann in Anlehnung an die Lagerstättenkunde darun-
ter die berechtigte Hoffnung verstehen, dass der Standort für die

Aufnahme eines Endlagers geeignet sein könnte, d. h. dass seine
voraussichtliche Eignung nachgewiesen werden kann.

Drucksache 17/13700 – 264 –

„Im Ergebnis gab es da [in der Entsorgungspolitik,
Anm. d. Verf.] aber eine Kontinuität zwischen der
Regierung Schmidt und der Regierung Kohl. Ich
habe da aus meiner Perspektive keine wesentlichen
Veränderungen feststellen können, bis zum Jahre ei-
gentlich meines Ausscheidens aus dem Umweltreferat
im Jahre 1986.“1951

Den Vorwurf des Zeugen Dr. Wolf von Osten in Bezug
auf das Projekt Gorleben sei im Bundeskanzleramt nach
dem Motto „Augen zu und durch“ verfahren worden,
wies der Zeuge Dr. Horst Glatzel entschieden zurück.
Dr. Glatzel versicherte, dass kritischen Anmerkungen im
Hinblick auf sicherheitstechnische Belange im Bundes-
kanzleramt immer nachgegangen worden wäre:

„Wenn er [der Zeuge von Osten, Anm. d. Verf.] da
Erkenntnisse gehabt hätte und an uns herangetragen
hätte, dann hätten wir natürlich auch was dazu ge-
sagt; aber in dem Sinne haben wir keine Diskussio-
nen […] keine Erkenntnisse bekommen, die gesagt
haben: Passt mal auf, da kommt zwar ein Bericht der
PTB, aber was da von wissenschaftlicher Seite drin-
steht, das ist gar nicht so richtig. – Dann hätten wir
natürlich reagiert. So ein Gespräch hat es nie gege-
ben.“ 1952 […]

„Also ein Gespräch mit von Osten, wo er gesagt
hätte: Du bist also zuständig für die Sicherheit der
Kernenergie, pass mal auf, da ist irgendwas im
Gange, was nicht in Ordnung ist, das hat es nicht ge-
geben.“ 1953 […]

„Wichtig ist für die Meinungsbildung im Kanzleramt,
dass er [der Zeuge von Osten, Anm. d. Verf.], wenn
er so etwas gewusst hätte oder gesagt hätte, es an die
Zuständigen herangetragen hätte, und die hätten
dann reagiert. Und das kann ich ausschließen: Das
ist nicht passiert.“ 1954

Bei der Bewertung der Aussagen des Zeugen Dr. von
Osten muss berücksichtigt werden, dass der Zeuge bereits
vor dem Regierungswechsel im Herbst 1982 wieder ins
BMFT zurückging und die Leitung des Referats „Grund-
satzfragen der Energieforschung“ übernahm und somit
nicht mehr mit dem Endlagerprojekt Gorleben befasst
war1955. Also konnte er sowohl über vermeintliche Ände-

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1951 Stenographisches Protokoll Nr. 12, Seite 48.
1952 Stenographisches Protokoll Nr. 26, Seite 77.
1953 Stenographisches Protokoll Nr. 26, Seite 78.
1954 Stenographisches Protokoll Nr. 26, Seite 78.
1955 Dr. Wolf von Osten (Stenographisches Protokoll Nr. 12, Seite 18):

„Ich bin aus dem Kanzleramt dann noch vor dem Regierungswech-
sel ausgeschieden, bin wieder zurück ins BMFT, habe dort die Lei-
tung des Referats ‚Grundsatzfragen der Energieforschung‘ über-
nommen und war in dem verbleibenden halben Jahr bis zum
Regierungswechsel im Oktober 1982 damit befasst, einen Plan und
ein Konzept für die Beendigung des Kalkarer Brüters zu entwickeln.
Dies habe ich zusammen mit dem Fachreferenten getan. Wir haben
das damals Bundeskanzler Schmidt am 15. September 1982 vorge-
tragen. Das war ein bisschen spät; denn der Regierungswechsel
war 14 Tage später. Ich kann über die Zeit nach Oktober 1982 zu

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der Problematik wenig sagen, weil ich sofort nach dem Regierungs-
wechsel in ein anderes Referat versetzt wurde und ein halbes Jahr
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ngen im Handeln des Bundeskanzleramts mit Regie-
ngsantritt Dr. Helmut Kohls als auch über die Vorgänge
Jahre 1983 allenfalls vom Hörensagen berichten. Dies
t der Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss auch ein-
räumt. Er sagte aus, dass er nach dem Regierungswech-
l „mit der Materie nicht mehr befasst war“ und deshalb

schlichtweg nicht sagen [könne], was danach [nach sei-
m Ausscheiden aus dem Bundeskanzleramt, Anm. d.

erf.] war.“ 1956

er Zeuge Dr. von Osten wurde bei seiner Vernehmung
ehrmals gebeten, seine Vorwürfe zu konkretisieren und
belegen. Dies konnte der Zeuge jedoch nicht. Auf die

rage, ob er belegen könnte, dass etwa „jemand mundtot
macht worden wäre“ antwortete von Osten: „Das kann
h nicht.“1957

ine Kontinuität im Regierungshandeln bei der Fortfüh-
ng des Endlagerprojektes Gorleben bestätigten darüber
naus alle anderen im Ausschuss gehörten Beamten aus
n zuständigen Fachressorts: Der Zeuge Dr. Arnulf
atting – damals zuständiger Referent im Bundesinnen-
inisterium – führte aus, dass sich durch den Regierungs-
echsel 1982 nichts geändert habe:

„Dies ist meine feste Überzeugung. Und ich kann da
nichts feststellen, was jetzt einen wirklichen Bruch
darstellen würde. Nein ich würde hier schon von
Kontinuität reden.“1958

ie seinerzeit ebenfalls im Bundesinnenministerium täti-
n Zeugen Dr. Heinrich Getz1959 (damals zuständiger

eferatsleiter für nukleare Rechtsfragen) und Hubert
teinkemper1960 (damals zuständiger Referent für nukleare
echtsfragen) bestätigten diese Einschätzung. Auch die
eugen, die im BMFT mit Entsorgungsfragen beschäftigt
aren, Dr. Alois Ziegler1961 (damals zuständiger Referatslei-
r) und Reinhold Ollig1962 (damals zuständiger Referent)
rneinten, dass mit dem Regierungswechsel ein Politik-
echsel in Entsorgungsfragen verbunden gewesen sei.

eben den Ministerialbeamten konnte auch der für den
usammenfassenden PTB-Zwischenbericht von 1983
rantwortliche PTB-Abteilungsleiter Prof. Dr. Röthe-
eyer einen mit dem Regierungswechsel verbundenen
olitikwechsel nicht erkennen. Mehrmals wurde dies in
iner Vernehmung deutlich, beispielsweise als Prof.

6 später dann die Leitung des Referats „Ökologische Forschung“
übernommen habe und dieses dann unter Minister Riesenhuber auf-
gebaut habe.“

6 Stenographisches Protokoll Nr. 12, Seite 94.
7 Stenographisches Protokoll Nr. 12, Seite 95.
8 Stenographisches Protokoll Nr. 74, Seite 19.
9 Stenographisches Protokoll Nr. 41, Seite 11 f.
0 Hubert Steinkemper (Stenographisches Protokoll Nr. 88, Seite 6):

„Was den Bereich Kernenergie angeht, war für mich da zunächst
überhaupt kein Unterschied festzustellen.“

1 Dr. Alois Ziegler (Stenographisches Protokoll Nr. 39, Seite 17 f.):
„Und die Behandlung war nach meiner Erinnerung völlig gleich;
durch den Regierungswechsel hat sich da nichts geändert.“

2 Dr. Reinhold Ollig (Stenographisches Protokoll Nr. 43, Seite 14):
„Aber dieses [der Regierungswechsel 1982, Anm. d. Verf.] hat sich
in dem Feld, wo ich gearbeitet habe, nämlich in der Standorterkun-

dung – – hat sich dort im Grunde genommen nicht niedergeschla-
gen.“

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 265 –

Dr. Röthemeyer auf die Frage der Vorsitzenden nach et-
waigen Änderungen mit „Nein“1963 antwortete und auch
im weiteren Verlauf der Vernehmung diese Einschätzung
bestätigte1964. Der Zeuge Dr. Siegfried Keller – Geologe
und damals zuständig für hydrogeologische Fragestellun-
gen – betonte aus Sicht der Bundesanstalt für Geowissen-
schaften und Rohstoffe (BGR), dass mit dem Regierungs-
wechsel 1982 keine Änderungen bei der Vorgehensweise
im Endlagerprojekt Gorleben verbunden waren1965.

b) Fachliches Votum für die
untertägige Erkundung

Das Bundeskabinett stellte am 13. Juli 1983 fest, „dass die
bisherigen Ergebnisse die Eignungshöffigkeit des Salz-
stocks Gorleben als Endlager für radioaktive Abfälle aus
der friedlichen Nutzung der Kernenergie untermauern“
und sprach sich für das Abteufen von Schächten aus1966.

Maßgebliche Entscheidungsgrundlage für die Bundesre-
gierung war der von der Physikalisch-Technischen-Bun-
desanstalt (PTB) in Kooperation und intensiver Diskus-
sion mit allen Einrichtungen, die über wissenschaftlichen
Sachverstand in Fragen der Endlagerung radioaktiver Ab-
fälle verfügten, namentlich der Bundesanstalt für Geo-
wissenschaften und Rohstoffe (BGR), dem Hahn-Meit-
ner-Institut (HMI), der Deutschen Gesellschaft zum Bau
und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE)
und weiterer Wissenschaftler erstellte Bericht „Zusam-
menfassender Zwischenbericht über die bisherigen Er-
gebnisse der Standorterkundung in Gorleben“1967. Dieser

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1963 Stenographisches Protokoll Nr. 10, Seite 13:
Vorsitzende Dr. Maria Flachsbarth: „Gibt es aus Ihrer Erinnerung
eine Änderung, möglicherweise sogar einen Bruch in dem Umgang
der Personen, die mit Ihnen zusammengearbeitet haben, in den
Fragestellungen, in den Aufgaben, die Sie zu erfüllen hatten, in den
Anforderungen, wie auch immer? Also, hat man diesen Regierungs-
wechsel gemerkt in Ihrem fachlichen Zuarbeiten?“
Prof. Dr. Helmut Röthemeyer: „Ich glaube, einen Wechsel in den
Anforderungen an uns kann ich nicht feststellen. Ich glaube, das
hing sehr stark von den Personen ab. Also in meiner Erinnerung:
nein.“

1964 Stenographisches Protokoll Nr. 10, Seite 18:
Vorsitzende Dr. Maria Flachsbarth: „Das heißt also, die Zusammen-
arbeit mit der SPD-geführten Bundesregierung vor dem 01.10.1982
weicht nicht in wesentlichen Punkten von dem ab, wie die Zusam-
menarbeit mit der dann CDU/CSU-geführten Bundesregierung
nach dem 01.10.1982 war, in Vorbereitung auch zum Beispiel auf
diesen zusammenfassenden Zwischenbericht?“
Prof. Dr. Helmut Röthemeyer: „Der zusammenfassende Zwischen-
bericht wurde ja nach dem Schreiben des BMFT, glaube ich, 1983
veröffentlicht, ich glaube, auch vorher schon geschrieben, und die
Personen haben sich ja nicht geändert, sodass ich hier persönlich
keinen Unterschied festgestellt habe.“

1965 Stenographisches Protokoll Nr. 28, Seite 3:
Vorsitzende Dr. Maria Flachsbarth: „Also, hat es irgendwelche Ver-
änderungen gegeben in Ihrer Arbeit in Bezug auf das, was an An-
forderungen an Sie herangetragen worden ist, an der Bitte um Er-
gebnisdarstellung, um Erläuterung, was auch immer, von den
Jahren 81/82 hin zu 83/84?“
Dr. Siegfried Keller: „Da gab es keinen wie auch immer gearteten
Unterschied. Wir haben unsere Untersuchungen gemacht. Wir ha-
ben die bewertet.“

1966 Kabinettvorlage vom 5. Juli 1983, MAT A 52, Bd. 11, pag. 000073
bis 000079 (000078).

1967

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197
PTB-Zwischenbericht aus dem Mai 1983, MAT A 39, pag. 030200
bis 030354.
Drucksache 17/13700

thält als zentrales Ergebnis die Bestätigung der Eig-
ngshöffigkeit1968 und daraus abgeleitet das klare Votum
r die untertägige Erkundung des Salzstocks Gorle-
n1969. Die Zeugen Prof. Dr. Dieter Kind (damaliger Prä-

dent der PTB), Prof. Dr. Helmut Röthemeyer (damali-
r Abteilungsleiter „Sicherstellung und Endlagerung
dioaktiver Abfälle“ der PTB), Dr. Heinrich Illi (damals

eiter des Sachgebietes „F+E Koordination, Systemana-
se“ in der PTB), Dr. Gerhard Stier-Friedland (damals
ständiger Referent in der PTB), Prof. Dr. Michael Lan-
r (damals zuständiger Unterabteilungsleiter der BGR),
r. Siegfried Keller (damals zuständiger Hydrogeologe
r BGR) sowie der Sachverständige und Zeuge Henning

ösel (von 1976 bis 1985 tätig als verantwortlicher Jurist
r die Entsorgung radioaktiver Abfälle bei der PTB und
n 1990 bis 2008 BfS-Vizepräsident) haben im Aus-
huss widerspruchsfrei dargelegt1970, dass es keine Ein-

8 PTB-Zwischenbericht aus dem Mai 1983: „Zusammenfassend er-
gibt sich, daß die vorstehend genannten Erkenntnisse über den
Salzstock Gorleben die bisherigen Aussagen über seine Eignungs-
höffigkeit für die Endlagerung der vorgesehenen radioaktiven Ab-
fälle bestätigt haben.“ (MAT A 39, pag. 030343), Dokument Nr. 67
Anlage 16.

9 PTB-Zwischenbericht aus dem Mai 1983: „Abschließend wird fest-
gestellt: Die bestätigte Eignungshöffigkeit des Salzstocks für die
Endlagerung der vorgesehenen radioaktiven Abfälle rechtfertigt
das Abteufen von Schächten und die Erkundung des Salzstockinne-
ren. Nur durch diese Maßnahmen können die notwendigen stand-
ortspezifischen Planungsdaten für das Endlager gewonnen werden.
Diese sind unabdingbare Voraussetzung für die Führung des
Eignungsnachweises im Planfeststellungsverfahren.“ (MAT A 39,
pag. 030344), Dokument Nr. 67 Anlage 16.

0 Z. B. Prof. Dr. Helmut Röthemeyer (Stenographisches Proto-
koll Nr. 10, Seite 25): „Es hat in diesen Punkten nicht ein Fitzel-
chen einer Beeinflussung gegeben“;
Dr. Heinrich Illi (Stenographisches Protokoll Nr. 10, Seite 57):
„Wenn einer gesagt hätte: ‚Die Laufzeiten, die ausgerechnet wor-
den sind für das Deckgebirge von‘ – ich weiß nicht, was; sagen wir
mal – ‚3 000 Jahren Laufzeit: Macht da mal, damit es im Bericht
besser steht, 7 000 Jahre‘, dann wäre das für mich eine Einfluss-
nahme auf einen Sachverhalt gewesen, der aus der Standortuntersu-
chung resultiert, die ich natürlich nicht machen kann. Ich kann
nicht aus 3 000 Jahren 7 000 Jahre machen, wenn das jemand
wünscht, nur damit es besser aussieht. Ich kann die 3 000 in 7 000
Jahre ändern, wenn ich mehr Informationen habe, wenn ich eine
neue Rechnung mache, wenn ich mit einem anderen Stand von Wis-
senschaft und Technik rechne. Das würde ich unter einer fachlichen
Einflussnahme verstehen, und ich kann mich nicht erinnern, dass
wir das gemacht haben“;
Dr. Gerhard Stier-Friedland (Stenographisches Protokoll Nr. 18,
Seite 7): „Ich kann bestätigen, dass während der Zeit bei der PTB
zumindest bei mir auf der Fachebene nie ein politischer Einfluss
spürbar geworden war. Wir haben wissenschaftlich völlig frei und
unabhängig gearbeitet, so wie es sich wissenschaftlich gehört.“;
Dr. Siegfried Keller (Stenographisches Protokoll Nr. 28, Seite 4);
Vorsitzende Dr. Maria Flachsbarth: „Also sind Sie nicht darauf an-
gesprochen worden, von wem auch immer, von einem Vorgesetzten
oder gar von politischer Seite oder politischer Seite durch einen
Vorgesetzten, der Ihnen gesagt hat, dass Sie das irgendwie anders
bewerten sollten oder besser nicht schreiben sollten?“ Dr. Siegfried
Keller: „Nein, in keinster Weise.“;
Prof. Dr. Dieter Kind (Stenographisches Protokoll Nr. 10, Seite 90):
„Da ist eine solche Kompetenz vorhanden, da würde das Ministe-
rium bei einem Versuch, uns da zu beeinflussen, glaube ich, keine
Chancen gehabt haben.“
Prof. Dr. Michael Langer (Stenographisches Protokoll Nr. 23, Seite 12):
„Sowohl PTB als auch die BGR als die zentrale Behörde in den
Geowissenschaften, was die fachlichen Dinge, die wissenschaftlich-

fachlichen Dinge anbelangt, brauchten nie eine Weisung entgegen-
nehmen und hätten es sicherlich auch nicht akzeptiert.“

Drucksache 17/13700 – 266 –

flussnahme auf wissenschaftliche Inhalte bei der Erstel-
lung des PTB-Zwischenberichtes gegeben hat. Auch die
Aussagen der Zeugen Dr. Arnulf Matting (damals zustän-
diger Referatsleiter im BMI), Dr. Alois Ziegler (damals
zuständiger Referatsleiter im BMFT) sowie Dr. August
Hanning (damals zuständiger Referent im BK-Amt) be-
stätigen dieses Ergebnis.

Die Fachbeamten der beteiligten Behörden Prof. Dr. Kind,
Prof. Dr. Röthemeyer, Dr. Illi und Prof. Dr. Langer haben
mit Nachdruck betont, dass sie niemals akzeptiert hätten,
dass wissenschaftlich-technische Bewertungen aus politi-
schen Gründen geändert worden wären1971.

c) Grundlage der Entscheidung der
Bundesregierung: der PTB-
Zwischenbericht

Am 26. Januar 1983 erteilte das Bundesministerium für
Forschung und Technologie (BMFT) der Physikalisch-
Technischen Bundesanstalt (PTB) den Auftrag zur Erstel-
lung des „Zusammenfassenden Zwischenberichtes“, um
vor der mit erheblichen Investitionen verbundenen Ent-
scheidung zur untertägigen Erkundung des Salzstockes
Gorleben eine detaillierte wissenschaftliche Darstellung
der bekannten Faktenlage zu erhalten1972. Dieser Zweck
des Zwischenberichtes wurde auch durch den Zeugen
Prof. Dr. Röthemeyer bestätigt:

„Der Grund [für den Zwischenbericht, Anm. d.
Verf.] war, [dass] vor dem Hintergrund enormer In-
vestitionen eine detaillierte wissenschaftliche Be-
gründung benötigt wurde, damit das Kabinett ent-
scheiden kann, ob diese Investitionen vorgenommen
werden können.“1973

Der Bericht sollte einen „Entscheidungsvorschlag“ ent-
halten, ob Erkundungsschächte in den Salzstock Gorle-
ben abgeteuft werden sollen. Ausdrücklich sollten Unter-
suchungsergebnisse zu „Gas- und Laugevorkommen im
Salzstock, Volumina älteren Steinsalzes zur Einlagerung
wärmeentwickelnder Abfälle, quartäre Rinne und hydro-
geologische Verhältnisse, Störungen im Deckgebirge,
Möglichkeiten eines Wassereinbruchs und Transport von
Radionukliden“ dargestellt werden. Der PTB-Zwischen-
bericht enthält die entsprechenden Untersuchungsergeb-
nisse sowohl in den einzelnen Kapiteln als auch in der zu-
sammenfassenden Bewertung.

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1971 Z. B. Prof. Dr. Helmut Röthemeyer (Stenographisches Proto-
koll Nr. 10, Seite 7): „Rein wissenschaftlich-technische Bewertun-
gen hätte die PTB niemals gegen ihre Überzeugung geändert.“ Sie-
he auch vorherige Fußnote.

1972 BMFT-Schreiben (Reinhold Ollig) an PTB (Prof. Dr. Werner
Heintz) vom 26. Januar 1983 (MAT A 52, Bd. 8, pag. 336–337, Do-
kument Nr. 18): „Das Finanzvolumen zukünftiger Investitionen am
Standort des geplanten Endlagers und die Bedeutung des Projekts
machen vor der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Vergabe
des Auftrags zum Bau der Erkundungsschächte eine ausführliche
Befassung der Bundesressorts mit den Ergebnissen der Erkundung

197
sowie den Konsequenzen für weitere Maßnahmen erforderlich.“
1973 Stenographisches Protokoll Nr. 10, Seite 17.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

) Keine politischen Manipulationen
des PTB-Zwischenberichtes

ie Opposition führt insbesondere drei Vorgänge als Beleg
r eine politische Einflussnahme auf die Ergebnisse des
usammenfassenden Zwischenberichts der Physikalisch-
echnischen Bundesanstalt (PTB) aus dem Jahr 1983 an:

Angebliche Veränderungen zu fachlichen Aussagen in
den Entwürfen des Abschlusskapitels 8 der „Zusam-
menfassenden Bewertung“ des PTB-Zwischenberich-
tes aufgrund einer angeblichen Weisung.

Eine Fachsitzung zwischen PTB, BGR, HMI und
DBE in der BGR/Hannover am 11. Mai 1983, an der
auch Vertreter der zuständigen obersten Bundesbehör-
den BKAmt, BMFT und BMI teilnahmen und eine
mutmaßliche Weisung ausgesprochen haben sollen,
die übertägige Erkundung weiterer Standorte im PTB-
Zwischenbericht nicht zu thematisieren.

Ein Telex des damaligen zuständigen BMFT-Referats-
leiters, Ministerialrat Dr. Alois Ziegler, vom 13. Mai
1983 mit Änderungsvorschlägen zum PTB-Zwischen-
bericht.

lle drei Vorgänge konnten durch die Aktenlage sowie
rch die Aussagen von unmittelbar an den Vorgängen
teiligten Zeugen umfassend rekonstruiert und nachvoll-
gen werden. Der Vorwurf einer politischen Einfluss-
hme auf wissenschaftliche Aussagen konnte hierdurch
llständig entkräftet werden.

a) Keine „fachlichen Änderungen“

us den Akten und den Zeugenaussagen von Prof.
r. Röthemeyer und Dr. Illi geht hervor, dass der PTB-
wischenbericht in mehreren Gesprächsrunden auf
achebene abgestimmt worden ist. Es liegen verschiedene
ntwurfsfassungen der Fachebene für das Abschlusskapi-
l 8 „Zusammenfassende Bewertung“ des PTB-Zwi-
henberichtes 1983 vor1974. Der Vergleich der verschie-
nen Entwurfsfassungen mit der Endfassung zeigt eine

eihe von Klarstellungen, Kürzungen und auch Weglas-
ngen. Entscheidend ist, dass in sämtlichen Fassungen
f Grundlage der vorhandenen Erkundungsergebnisse
ereinstimmend die untertägige Erkundung immer ge-
rdert und nie in Frage gestellt wurde. In allen Entwurfs-
adien des Kapitels 8 wird zudem die untertägige Erkun-
ng mit der gleichen Formulierung gefordert:

„Der Bedarf an Endlagervolumen für diese Abfälle
in Verbindung mit der Eignungshöffigkeit für die ge-

4 – Entwurf, der am 5. Mai 1983 mit BGR und DBE diskutiert
wurde (MAT A 4/3 Anlage 12 – ohne Paginierung), Doku-
ment Nr. 20;

– Entwurf vom 5. Mai 1983 mit handschriftlichen Notizen
(MAT A 52, Bd. 4, pag. 45–48 doppelseitig), Dokument Nr. 21;

– Entwurf, verschickt am 6. Mai 1983 an die „Beteiligten“
(MAT A 4/3 BMU-Bericht Anlage 13 – ohne Paginierung), Do-
kument Nr. 22;

– Endfassung des Kapitels 8 (MAT A 4/3 BMU-Bericht Anla-

ge 16 – ohne Paginierung), gesamter PTB-Bericht (MAT A 39,
pag. 030200–030354), Dokument Nr. 67 Anlage 16.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 267 –

planten Abfallmengen erfordert die untertägige Er-
kundung und damit ein unverzügliches Abteufen der
Schächte.“1975

In der zentralen Aussage, ob die Eignungshöffigkeit nach
den vorliegenden Erkundungsergebnissen besteht, wurde
der Endbericht sogar vorsichtiger formuliert, als es in den
Entwürfen vorgesehen war. Im letzten vorliegenden Ent-
wurf heißt es, dass die „Eignungshöffigkeit […] voll be-
stätigt“ wird. Im Endbericht steht im Vergleich dazu nur
noch „Eignungshöffigkeit […] bestätigt“. Zudem ist die
„Schwäche“ des Deckgebirges in allen Entwürfen des
Kapitels 8 klar aufgezeigt und findet sich auch mit der
gleichen Formulierung aus den Entwurfsteilen in der
Endfassung wieder:

„Eine erste Bewertung des Deckgebirges hinsichtlich
seiner Barrierenfunktion für potentiell kontaminierte
Grundwässer zeigt, daß die über den zentralen Berei-
chen des Salzstocks Gorleben vorkommenden tonigen
Sedimente keine solche Mächtigkeit und durchge-
hende Verbreitung haben, daß sie in der Lage wären,
Kontaminationen auf Dauer von der Biosphäre zu-
rückzuhalten.“1976

Diese erste Bewertung wurde vor dem Hintergrund der
„Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver
Abfälle in einem Bergwerk“ und dem darin unter Ziffer 3.2
beschriebenen Mehrbarrierenkonzept getroffen. Hierbei
wird eine Kombination folgender Barrieren aufgezeigt:
Abfallform, Verpackung, Versatz, Endlagerformation und
Deckgebirge/Nebengestein. Das Mehrbarrierenkonzept
fordert, dass durch einzelne oder die Summe dieser Barri-
eren sichergestellt wird, dass nach menschlichem Ermes-
sen keine unzulässige Freisetzung von radioaktiven Stof-
fen in die Biosphäre erfolgt. Je nach unterstelltem Störfall
trägt die einzelne Barriere ihren Anteil dazu bei, die Aus-
breitung radioaktiver Stoffe ausreichend zu verhindern
bzw. zu verzögern. Es handelt sich also um „eine Reihe
hintereinander geschalteter Barrieren, und alle diese Bar-
rieren zusammen, nicht eine einzelne, sollen die Sicherheit
gewährleisten.“1977

Nicht der Inhalt sondern nur die Struktur des Kapitels 8 un-
terscheidet sich in der Endfassung wesentlich gegenüber
den Entwürfen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich
die PTB in den ersten Entwürfen des Zwischenberichts
hinsichtlich der Gliederung an den damals gerade in Kraft
getretenen „Sicherheitskriterien für die Endlagerung ra-
dioaktiver Abfälle in einem Bergwerk“ orientiert hatte. Die
so gefasste Gliederung hätte als der Versuch missverstan-
den werden können, die Ergebnisse der Erkundung vor-
wegzunehmen. Um dies zu vermeiden, verfasste im Nach-

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1975 MAT A 4/3, Anlage 12, Anlage 13 (keine Paginierung), Doku-
ment Nr. 67.

1976 MAT A 4/3, Anlage 12, Anlage 13 (keine Paginierung), Doku-
ment Nr. 67.

1977 Prof. Dr. G. Memmert, „Untersuchungen zur Ausbreitung von Ra-
dionukliden aus einem Endlager am Beispiel des Salzstocks Gorle-
ben“, in: „Entsorgung Band 3 – Bericht von einer Informationsver-
anstaltung des Bundes vor dem Schachtabteufen – Salzstock

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Gorleben“, Hrsg. BMFT, Bonn, Juni 1984, Seite 281 ff. (284),
MAT A 19, pag. 210285.
Drucksache 17/13700

ng zur Sitzung am 11. Mai 1983 der damalige
ständige BMFT-Referatsleiter Dr. Alois Ziegler am
. Mai 1983 ein Telex1978 gerichtet an die PTB – nach-

chtlich an das BMI und die BGR – mit mehreren Ände-
ngsvorschlägen zum Entwurf des PTB-Zwischenbe-
chts. Dr. Ziegler erschien es nicht „zweckmaessig die
sammenfassende bewertung anhand der sicherheitskri-
rien für die endlagerung radioaktiver abfaelle in einem
rgwerk aufzubauen“1979. Um jede Fehldeutung auszu-
hließen und die Ergebnisoffenheit der Erkundung zu un-
rstreichen, wurde in Abstimmung mit dem BMI dann
ne dem Auftrag entsprechende Struktur vorgeschlagen.
ie Neugliederung hatte keine Auswirkungen auf die
chlichen Aussagen des PTB-Zwischenberichtes. Dies
tonte der Zeuge Dr. Illi, welcher damals verantwortlich
r die Berichterstellung innerhalb der PTB war und den
liederungsvorschlag in Anlehnung an die „Sicherheits-
iterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in ei-
m Bergwerk“, die am 5. Januar 1983 im Bundesanzeiger
röffentlicht worden waren, entworfen hatte. Bei seiner

ernehmung im Ausschuss bezeichnete er die Änderung
s bloßes „wording“, das keinerlei Einfluss auf den Inhalt
habt habe1980. Prof. Dr. Röthemeyer bezeichnete inso-
eit das Telex in seinem Schreiben an BfS-Vizepräsiden-
n Nöthel vom 16. September 2009 als „Didaktik“1981 und
klärte vor dem Untersuchungsausschuss: „Das war für
ich eine – sagen wir einmal – didaktische Sache, um die
sammenfassende Bewertung leichter lesbar zu ma-
en.“1982

ine weitere Empfehlung des „Ziegler-Telexes“ sah vor,
n Störfall des Laugenzutritts über den Hauptanhydrit

etwas weiter vom Zentrum der Betrachtungen“ wegzu-
cken1983. Der Zeuge Prof. Dr. Röthemeyer stellte vor
m Untersuchungsausschuss klar, dass die PTB diesem
unsch nicht gefolgt ist und das „Störfallkapitel“ mit
Seiten so geblieben ist, wie es war1984. So hat die Be-

eisaufnahme zu Tage gefördert, dass die Wünsche von
r. Alois Ziegler im Telex von den Verantwortlichen als
mpfehlungen und nicht als Weisung verstanden worden
nd1985 und ihnen auch nur teilweise entsprochen worden

8 MAT A 4/3 Anlage 15, Dokument Nr. 67.
9 BMFT-Telex (Dr. Alois Ziegler) vom 13. Mai 1983, MAT A 4/3

Anlage 15, Dokument Nr. 25.
0 Aussage Dr. Heinrich Illi, Stenographisches Protokoll Nr. 10, Seite 62.
1 MAT A 4/3, Anlage 21, Dokument Nr. 67.
2 Aussage Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, Stenographisches Proto-

koll Nr. 10, Seite 11.
3 MAT 4/3, Anlage 15, Dokument Nr. 25.
4 Prof. Dr. Helmut Röthemeyer (Stenographisches Protokoll Nr. 10,

Seite 11): „Der zweite Punkt, der […] in dem Schreiben [gemeint ist
das BMFT-Telex (Dr. Alois Ziegler) vom 13. Mai 1983, MAT A 4/3,
Anlage 15, Dokument Nr. 25, Anm. d. Verf.] angesprochen wird, ist
die Frage des Störfallszenariums Hauptanhydrit. Wir sollten das
weiter sozusagen an den Rand der Betrachtung rücken, und das ha-
ben wir nicht gemacht. Ich wiederhole mich hier: Störfälle kann
man nur betrachten, wenn man die Rahmenbedingungen für die
Störfälle vorher klar nennt. Deswegen ist das Störfallkapitel so ge-
blieben, wie es von Anfang an war, und zwar auch nicht klein, son-
dern auf 29 Seiten. Daran hat sich also nichts geändert.“

5 Prof. Dr. Helmut Röthemeyer (Stenographisches Protokoll Nr. 10,
Seite 11): „Das war für mich eine – sagen wir einmal – didaktische

Sache, um die zusammenfassende Bewertung leichter lesbar zu ma-
chen“.

Drucksache 17/13700 – 268 –

ist. Eine Einflussnahme auf die Inhalte, Bewertungen und
Ergebnisse des Zusammenfassenden PTB-Zwischenbe-
richtes gab es durch das Telex vom 13. Mai 1983 somit
nicht.

bb) Die angebliche „Weisung“ zum Punkt
„Erkundung anderer Standorte“

Die PTB hatte zu einer Sitzung am 11. Mai 1983 in die
Räumlichkeiten der Bundesanstalt für Geowissenschaften
und Rohstoffe (BGR) nach Hannover eingeladen, um die
von der Bundesregierung zugesagte öffentliche Informa-
tionsveranstaltung vor dem Schachtabteufen am 27. und
28. Mai 1983 in Hitzacker zwischen den Beteiligten ab-
zustimmen und vorzubereiten. Dies belegen die hand-
schriftliche Sitzungsmitschrift des Zeugen Dr. Illi (PTB)
sowie seine Aussage vor dem Untersuchungsaus-
schuss1986. Teil der Sitzung war auch ein Gespräch über
das abschließende Kapitel des PTB-Zwischenberichtes
„8. Zusammenfassende Bewertung“ u. a. zu dem Punkt
„parallel laufende übertägige Erkundungsmaßnahmen
anderer Standorte“1987.

Nach Aussage von Prof. Dr. Röthemeyer und Dr. Illi ha-
ben für sie überraschend auch Vertreter der Bundesminis-
terien an der Sitzung teilgenommen, obwohl diese nicht
unmittelbar eingeladen waren. Die Teilnahme der Vertre-
ter von BKAmt, BMI und BMFT erklärt sich vermutlich
folgendermaßen: Die Akten des Ausschusses enthalten
einen Vermerk des Zeugen Reinhold Ollig1988 vom
10. Mai 1983, d. h. einen Tag vor der PTB-Sitzung in der
BGR. In diesem Vermerk berichtet Reinhold Ollig über
ein Telefonat mit dem damals zuständigen BGR-Abtei-
lungsleiter Prof. Dr. Venzlaff, in welchem dieser ihn über
die Formulierung „vorsorgliche Erkundung anderer
Standorte“ im Entwurf des Abschlusskapitels des PTB-
Berichtes informierte. Ollig setzt sich kritisch mit der
durchgegebenen PTB-Aussage aus dem Entwurf des Zwi-
schenberichts inklusive der angesprochenen Frage der
„mit dem Schachtabteufen parallel laufenden übertägi-
gen Erkundungsmaßnahmen anderer Standorte“ ausein-
ander1989. Nachdem der Vermerk in Kopie an Chef BK
und das BMI übermittelt wurde, ist zu vermuten, dass
aufgrund des „Ollig-Vermerkes“ bzw. des Anrufes von
Prof. Dr. Venzlaff im BMFT die Bundesvertreter zur
BGR nach Hannover gereist sind und an der PTB-Sitzung
teilgenommen haben1990.

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1986 Dr. Heinrich Illi (Stenographisches Protokoll Nr. 10, Seite 60):
„Das ist keine Besprechung gewesen zum Zusammenfassenden Zwi-
schenbericht, sondern a priori für die Vorbereitung der Hitzacker-
Veranstaltung.“

1987 MAT A 4/3 (Anlage 13), ohne Paginierung, Dokument Nr. 67.
1988 Mitarbeiter im Referat von Dr. Alois Ziegler im BMFT.
1989 MAT A 96, Bd. 38, pag. 158004–158019.
1990 Im Ausschuss wurde im Zusammenhang mit der Sitzung am 11. Mai

1983 der Vorwurf erhoben, dass „hochrangige Vertreter der Bundes-
ministerien“ nach Hannover gereist seien. Dies ist falsch: Seitens der
Bundesregierung nahmen an der Sitzung Oberregierungsrat
Dr. August Hanning aus dem Bundeskanzleramt (damals Referent
im Referat 331), Regierungsdirektor Dr. Arnulf Matting aus dem BMI

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(damals Referent in der Arbeitsgruppe RS I 2 des BMI), Regierungs-
direktor Dr. Manfred Bloser aus dem BMI (damals Referent im
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ach übereinstimmenden Zeugenaussagen der damaligen
ertreter der Bundesregierung, die an der Sitzung am
. Mai 1983 teilnahmen, Dr. August Hanning (BKAmt),
r. Alois Ziegler (BMFT), Dr. Arnulf Matting und
r. Manfred Bloser (beide BMI) wurde keine formale
eisung an die PTB zur Formulierung des Punkts „pa-
llel laufende übertägige Erkundungsmaßnahmen ande-
r Standorte“ erteilt1991. Vielmehr wurde seitens der Ver-
eter der Bundesregierung der Wunsch geäußert, die im
ntwurf des Abschlusskapitels des PTB-Zwischenberich-
s enthaltene Empfehlung „parallel laufende übertägige
rkundung anderer Standorte“ zu streichen. Begründung
erfür war, dass diese eine rein entsorgungspolitische
mpfehlung sei, die für den Auftrag der PTB, d. h. die
eantwortung der Frage, ob der Salzstock Gorleben
tertägig erkundet werden soll oder nicht, nicht maßgeb-

ch war1992. Die Bitte der Vertreter des Bundes wurde je-
ch nach den Zeugenaussagen des damaligen Sitzungs-

iters Prof. Dr. Röthemeyer und des Sitzungsteilnehmers
r. Illi als Weisung verstanden.

rof. Dr. Röthemeyer hatte die Empfehlung „parallel
ufende übertägige Erkundung anderer Standorte“ in
n Entwurf für das Abschlusskapitel eingebracht, da er
e Befürchtung hatte, dass das einlagerungsfähige Volu-
en des Salzstocks Gorleben nicht die gesamte prognos-
zierte Abfallmenge werde aufnehmen können. Deswe-
n sollte nach seiner Einschätzung neben dem Salzstock
orleben vorsorglich ein weiterer Standort für ein mögli-
es zusätzliches zweites Endlager erkundet werden. Die
ufnahme der Forderung nach Erkundung weiterer
tandorte war somit kein Ausdruck des Zweifels an der
ignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben, wie Prof.
r. Röthemeyer in seiner Zeugenaussage vor dem Unter-
chungsausschuss klarstellte1993. Da die Erkundung zu-
tzlicher Standorte keine fachliche Bedeutung für die
ntscheidung einer untertägigen Erkundung des Gorlebe-
r Salzstocks hatte, meldeten vor allem auch die anderen

1 Referat RS I 2) und Ministerialrat Dr. Alois Ziegler aus dem BMFT
(damals Leiter des Referates 315) teil. Aufgrund der Dienstbezeich-
nungen ergibt sich, dass es sich hierbei ausschließlich um Vertreter
der Fachebene der Ministerien gehandelt hat. „Hochrangige Vertre-
ter“ aus den Ministerien, etwa politische Beamte wie Abteilungslei-
ter oder Staatssekretäre, waren nicht dabei.

1 Die Beweisaufnahme hat demnach bestätigt, was die bereits 1985
erfolgte parlamentarische Befassung zu diesem Thema ergeben hat.
In der Antwort der Bundesregierung auf die von der Bundestags-
fraktion „DIE GRÜNEN“ im Jahre 1985 gestellte Kleine Anfrage
zu angeblich erteilten Weisungen der Bundesregierung im Jahr
1983 heisst es: „Eine Weisung an die PTB, auf Überlegungen hin-
sichtlich anderer möglicher Endlagerstandorte zu verzichten, gab
und gibt es nicht.“ (Bundestagsdrucksache 10/3800).

2 Prof. Dr. Helmut Röthemeyer: „[…] was wir übernommen haben
[…] ist, die Frage der alternativen Standorte nicht mit der Bewer-
tung des Salzstocks Gorleben zu verknüpfen.“ (Stenographisches
Protokoll Nr. 10, Seite 12); „In diesem Fall, wie gesagt, war es ein
entsorgungspolitischer Aspekt, den sie [gemeint sind die Vertreter
des Bundes, Anm. d. Verf.] nicht mit Gorleben verknüpfen woll-
ten.“ (Stenographisches Protokoll Nr. 10, Seite 32).

3 Prof. Dr. Helmut Röthemeyer (Stenographisches Protokoll Nr. 10,
Seite 16): „Für unsere Entscheidung oder Empfehlung an die Bun-
desregierung, unter Tage zu gehen, ist es völlig bedeutungslos, weil
wir gesagt haben und auch wussten, schon aufgrund der Befunde,

die wir damals hatten, dass der Salzstock Gorleben eignungshöffig
ist“.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 269 –

fachlich involvierten Institutionen – unabhängig von den
Vertretern der Bundesregierung – Bedenken gegen diese
über den Gegenstand des Zwischenberichts hinausge-
hende Empfehlung an: Die PTB-Empfehlung „parallel
laufende übertägige Erkundung anderer Standorte“
wurde erstens durch die BGR abgelehnt1994. Zweitens:
Auch das HMI sowie die DBE sprachen sich nach der
vorliegenden Aktenlage nach der Sitzung am 11. Mai
1983 schriftlich gegen die Aufnahme der Empfehlung zur
Erkundung weiterer Standorte in den Zusammenfassen-
den Zwischenbericht aus1995. Dies hat Prof. Dr. Röthe-
meyer in seiner Zeugenaussage bestätigt1996. Vor diesem
Hintergrund entsprach die PTB nicht nur der Bitte der
Vertreter des Bundes, sondern vor allem auch den fachli-
chen Bedenken der beteiligten Institutionen. Aus den
handschriftlichen Aufzeichnungen von Dr. Illi über die
Sitzung am 11. Mai 1983 geht auch hervor, dass es Prof.
Dr. Röthemeyer selbst war, der die Empfehlung parallel
laufende übertägige Erkundung „anderer Standorte“ zur
Disposition gestellt hatte1997, weil er die Bitte der Vertre-
ter der Bundesregierung richtigerweise nicht als eine Ein-
mischung in sicherheitstechnische Fragen, sondern als
Hinweis auf den entsorgungspolitischen Charakter der
Empfehlung verstanden hatte1998. Zu betonen ist auch,
dass die Beamten der PTB oder der BGR, falls sie aus
fachlichen Gründen die Streichung der entsprechenden
Passage nicht hätten mittragen wollen, das Recht auf Re-
monstration hätten ausüben können oder anderweitig ge-
gen den Wunsch der Bundesressorts hätten vorgehen kön-
nen, wie sowohl der Teilnehmer des Gespräches und
Zeuge Dr. Hanning als auch der Zeuge und Sachverstän-
dige Henning Rösel vor dem Untersuchungsausschuss
hervorhoben1999. Dies geschah aber nicht. Prof.
Dr. Röthemeyer betonte vielmehr in seiner Vernehmung
im Untersuchungsausschuss, dass die Frage, ob eine Wei-
sung oder Empfehlung vorgelegen habe für die Frage der
Eignungshöffigkeit des Salzstocks Gorleben aus fachli-
cher Sicht völlig unerheblich sei. Ob diese als Weisung
oder Empfehlung vorlag, sei „aus heutiger Sicht völlig
egal“, da Gorleben „heute mehr als eignungshöffig zum
Quadrat“ sei, wie er mit Nachdruck ausführte2000.

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1994 Vermerk Dr. Heinrich Illi vom 24. Juli 1985, MAT A 52, Bd. 12,
pag. 000138–000139, Dokument Nr. 80. Die von der BGR auf der
Basis der Besprechung am 11. Mai 1983 mit Schreiben an die PTB
vom 13. Mai 1983 vorgeschlagene Formulierung für den Abschnitt
Schlussfolgerungen enthält keine Empfehlung zur Erkundung wei-
terer Standorte (vgl. MAT A 52, Bd. 7, pag. 315 ff. [317 und 318]).

1995 Schreiben der DBE an PTB vom 13. Mai 1983 (MAT A 52 Bd. 7,
pag. 324) sowie Schreiben des HMI an PTB vom 13. Mai 1983
(MAT A 52. Bd. 7, pag. 326 ff. [327a]).

1996 Vgl. Stenographisches Protokoll Nr. 10, Seite 15 u. 31.
1997 Vgl. handschriftliche Aufzeichnungen von Dr. Heinrich Illi vom

11. Mai 1983, MAT A 4/3, Anlage 14, Seite 9, Dokument Nr. 24
und Nr. 78: „SE 1 [Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, Anm. d. Verf.]:
Die Frage anderer Standorte kann herausgenommen werden, wenn
die Ressorts es wünschen.“

1998 Prof. Dr. Helmut Röthemeyer (Stenographisches Protokoll Nr. 10,
Seite 7): „Mir war hierbei klar geworden, dass es sich um eine ent-
sorgungspolitische Entscheidung handelt, die eine Fachbehörde
hinnehmen muss. Argumentiert wurde nämlich entsorgungspoli-
tisch: Unruhen an anderen Standorten und Ähnliches.“

1999 Vgl. Dr. August Hanning (Stenographisches Protokoll Nr. 12, Sei- 200

te 50), Henning Rösel (Stenographisches Protokoll Nr. 7, Seite 44).

2000 Stenographisches Protokoll Nr. 10, Seite 31. 2
Drucksache 17/13700

ie Zeugen Dr. Matting und Dr. Bloser haben in einem
ermerk vom 17. Mai 1983 die „Nachteile der obertägi-
n Erkundung weiterer Standorte“ vor dem Hinter-
und, dass nach Aussage der Fachebene die Eignungs-
ffigkeit des Salzstocks Gorleben durch die Ergebnisse
r übertägigen Erkundung bestätigt wurde, dargelegt2001:

„Das Ziel, das ‚Unsicherheitsrisiko‘ der Eignung des
Salzstocks Gorleben abzusichern, wird nicht erreicht,
da auch bei anderen Salzstöcken als Gorleben erst im
Laufe der untertägigen Erkundung eine endgültige
Aussage über deren Eignung getroffen werden kann.“

„Verunsicherung sowohl der Öffentlichkeit bzgl. des
Salzstocks Gorleben (‚Bund hat Zweifel an der Eig-
nung von Gorleben als Endlager‘) als auch der Bevöl-
kerung an den Standorten, an denen Salzstöcke erkun-
det werden sollen.“

„Zusätzlicher finanzieller Aufwand, für den bisher
keine Notwendigkeit besteht.“

er Zeuge Dr. August Hanning führte bei seiner Verneh-
ung zu dem Punkt „Erkundung anderer Standorte“
ch aus, dass

„das Land Niedersachsen sich immer dagegen ge-
wehrt [hat], andere Standorte zu untersuchen. Es gab
da wohl erste Ansätze, Überlegungen. Das führte re-
gelmäßig zu großen Widerständen in dem Land. Des-
wegen hat die niedersächsische Landesregierung er-
klärt: Wir möchten, dass zunächst nur der Standort
Gorleben erkundet wird und keine anderen Standorte
in Niedersachsen. Wir hätten nichts dagegen, wenn
auch Standorte in anderen Ländern erkundet wer-
den. – Da gab es dann, glaube ich, noch einen Salz-
stock in Schleswig-Holstein, wenn ich mich richtig er-
innere. Aber die anderen Länder haben sich alle sehr
bedankt. Also, es gab keinerlei Bereitschaft außerhalb
Niedersachsens, in die Standorterkundung von Salz-
stöcken einzutreten, und es gab auch in Niedersachsen
keine Bereitschaft, außerhalb des Standorts Gorleben
weitere Erkundungsmaßnahmen vorzunehmen.“2002

) Ergebnisoffenheit des Verfahrens
und Umgang mit Kritik

ie Erkundung des Salzstocks Gorleben erfolgte ergeb-
soffen. Die Bundesregierung hatte sich auf alle Eventu-
itäten vorbereitet, alle Kritikpunkte ernst genommen
d sich intensiv damit auseinandergesetzt.

a) BGR-Studien zu alternativen Standorten
von 1982/1983 und Abwägung zur
Erkundung des Salzstocks Gorleben

ereits in den Jahren 1982 und 1983 wurden im Auftrag
s BMI bzw. BMFT insgesamt drei Studien zu alternati-
n Standorten bzw. Wirtsgesteinen in der Bundesrepublik
eutschland erstellt. Diese Studien sollten der Vorberei-

1 BMI-Vermerk vom 17. Mai 1983, erstellt von RD Dr. Matting und

RD Dr. Bloser, MAT A 52, Bd. 7, pag. 000310–000311.

002 Stenographisches Protokoll Nr. 12, Seite 52.

Drucksache 17/13700 – 270 –

tung einer Entscheidung über die Erkundung anderer
Standorte für den Fall dienen, dass sich der Salzstock Gor-
leben bei der Erkundung wider Erwarten als ungeeignet
herausstellen sollte. Die Bundesanstalt für Geowissen-
schaften und Rohstoffe (BGR) bewertete auftragsgemäß
Salzformationen außerhalb Niedersachsens2003 und prüfte
die Eignung von Salzstöcken in Niedersachsen2004. Als Er-
gebnis der beiden BGR-Studien wurde als Reservestand-
ort der Salzstock Sterup2005 in Schleswig-Holstein identi-
fiziert. Außerdem hatte das BMFT mit der BGR ein
Konzept für die Untersuchung zur Einlagerung radioakti-
ver Abfälle im Granit erarbeitet2006. Parallel hierzu liefen
auch Forschungsarbeiten auf internationaler Ebene2007.
Insbesondere über Forschungsprogramme der Europäi-
schen Gemeinschaft war die Bundesrepublik über die End-
lagereignung anderer geologischer Formationen – wie
z. B. Tonstein, Kristallingestein – informiert2008. Diesen
Aspekt hat der von der Opposition benannte Zeuge Prof.
Dr. Kühn wie folgt erläutert:

„Es wird oft behauptet, dass wir uns in Deutschland
ausschließlich auf das Endlagermedium Salz be-
schränkt haben. Wir haben uns darauf zwar konzen-
triert, haben aber nebenbei durchaus international
auch an anderen Untersuchungen mit teilgenommen.
So waren wir von 1983 an zusammen mit der schwei-
zerischen Nagra, der nationalen Genossenschaft für
die Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Schweiz,
von Anfang an an Versuchen im Felslabor Grimsel be-
teiligt – das ist ein Granodiorit oder ein Granit – und
haben dort viele erfolgreiche Versuche zusammen mit
unseren Schweizer Kollegen durchgeführt.“2009

Auch in der entscheidenden Kabinettvorlage vom 5. Juli
1983 für die Kabinettsitzung am 13. Juli 1983, in welcher
die Bundesregierung die Entscheidung für die untertägige
Erkundung getroffen hat, wird das Thema „Erkundung
anderer Standorte“ vor dem Hintergrund der erarbeiteten

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2003 BGR-Studie „Bewertung von Salzformationen außerhalb von Nie-
dersachsens für die Errichtung von Endlagern“, 76 Seiten, April
1982; MAT A 109, Bd. 1, pag. 187367–187451.

2004 BGR-Studie „Eignung von Salzstöcken in Niedersachsen“,
105 Seiten, Mai 1983; MAT A 96, Bd. 5, pag. 105344–105473.

2005 MAT A 109, Bd. 1, pag. 187394: „Von den Zechsteinstrukturen
[wäre] dem Salzstock Sterup der Vorrang bei der Beurteilung der
Untersuchungswürdigkeit zu geben.“

2006 BMFT/BGR-Studie „Konzept der Bundesregierung zur Untersu-
chung der Möglichkeit der Endlagerung radioaktiver Abfälle in
Granit“, 31 Seiten, April 1982; MAT A 138, Bd. 47, pag. 210–242.

2007 Prof. Dr. Klaus Kühn (Stenographisches Protokoll Nr. 46, Seite 3
u. 4): „Es wird oft behauptet, dass wir uns in Deutschland aus-
schließlich auf das Endlagermedium Salz beschränkt haben. Wir
haben uns zwar darauf konzentriert, haben aber nebenbei durchaus
international auch an anderen Untersuchungen teilgenommen. So
waren wir von 1983 an zusammen mit der schweizerischen NAGRA,
der nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Ab-
fälle in der Schweiz, von Anfang an Versuchen im Felslabor Grim-
sel beteiligt – das ist ein Granodiorit oder ein Granit – und haben
dort viele erfolgreiche Versuche zusammen mit unseren Schweizer
Kollegen durchgeführt.“

2008 Vgl. Vermerk aus dem Bundeskanzleramt vom 17. August 1981
(MAT A 4/3, Anlage 2)

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Vgl. Prof. Dr. Klaus Kühn Stenographisches Protokoll Nr. 46, Sei-
te 3–4.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

GR-Studien aus dem April 1982 bzw. Mai 1983 klar
rgestellt2010. Dort heißt es:

„Aufgrund der Eignungshöffigkeit des Salzstocks
Gorleben ist derzeitig die Erkundung anderer Salz-
stöcke nicht erforderlich. Sollten die untertägigen
Erkundungen am Salzstock Gorleben entgegen den
bisherigen Erkenntnissen zeigen, daß dieser als End-
lager nicht geeignet ist, würde dies nur eine zeitliche
Verschiebung zur Folge haben, weil im Bedarfsfall
auf der Grundlage von bisher durchgeführten Unter-
suchungen über eignungshöffige Salzformationen
kurzfristig andere Standorte benannt und aufgrund
der bei der Erkundung von Gorleben gewonnenen
Erfahrungen rasch erkundet werden können und die
entstehende Zeitverzögerung überbrückbar ist.“2011

ies ist auch im Bericht der Bundesregierung zur Entsor-
ng der Kernkraftwerke und anderer kerntechnischer

inrichtungen vom 30. August 19832012 öffentlich doku-
entiert. Laut eines weiteren Berichts der Bundesregie-
ng zur Entsorgung der Kernkraftwerke und anderer
rntechnischer Einrichtungen vom 13. Januar 19882013
urde im Falle der Nichteignung des Salzstocks Gorle-
n lediglich mit einer Verzögerung um ca. 10 Jahre ge-
chnet. Vor diesem Hintergrund äußerte sich der von der
oalition benannte Zeuge Dr. Arnulf Matting – BMU-
nterabteilungsleiter RS III a. D. – bei seiner Verneh-
ung zum damaligen ergebnisoffenen Vorgehen der Bun-
sregierung:

„Und das zeigt, dass die Bundesregierung von An-
fang an nicht ausgeschlossen hat, dass die Erkun-
dung Gorleben in die Hose geht, und deswegen mit-
hilfe der BGR frühzeitig Maßnahmen ergriffen hat,
um in diesem Falle handeln zu können. Und dann zu
sagen: ‚Die Bundesregierung hat beschlossen, sich
da auf Gorleben zu beschränken‘, ist nach meinem
Dafürhalten – ich sage mal ganz, ganz vorsichtig –
grenzwertig.“2014

ie Aktenlage und Zeugenaussagen haben auch ergeben,
ss die Frage nach der Erkundung anderer Standorte ne-
n dem Salzstock Gorleben bei allen wesentlichen Ent-
heidungen seit Beginn der 1980er Jahre behandelt und
prüft wurde. Alle Vor- und Nachteile einer Erkundung
nes oder mehrerer weiterer Standorte sind sowohl im
MI als auch im BMFT diskutiert und abgewogen wor-
n. Das Ergebnis war, dass aufgrund der positiven über-
gigen Erkundungsergebnisse den Nachteilen einer Er-
ndung zusätzlicher Standorte ein größeres Gewicht als
n Vorteilen beigemessen wurde2015. Maßgeblich war

0 Mitte der 1990er Jahre wurden aufbauend hierzu im Auftrag der
Bundesregierung von der BGR die sogenannte Salz- und Kristallin-
studie erstellt.

1 MAT A 52, Bd. 11, pag. 000073–000079 (000076).
2 Bundestagsdrucksache 10/327, Seite 9 f., abrufbar unter: http://dip

21.bundestag.de/dip21/btd/10/003/1000327.pdf
3 Bundestagsdrucksache 11/1632, Seite 8, abrufbar unter: http://dip

21.bundestag.de/dip21/btd/11/016/1101632.pdf
4 Stenographisches Protokoll Nr. 74, Seite 5.
5 BMI-Vermerk vom 17. Mai 1983 „Betr.: Standorterkundung für

Endlager; hier: Erkundung weiterer Standorte“ von Dr. Manfred

Bloser (Ref.) und Dr. Arnulf Matting (RefL.), MAT A 52, Bd. 7,
pag. 310–311.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 271 –

u. a. „daß auch die obertägige Erkundung anderer Salz-
stöcke das ‚Erkundungsrisiko‘ bzgl. der endgültigen Eig-
nung von Salzstöcken nicht mindert“, da nur eine untertä-
gige Erkundung belastbare Aussagen zur Eignung eines
Salzstockes zulässt. Außerdem wurde laut Aussage der
Fachebene die Eignungshöffigkeit des Salzstocks Gorle-
ben bislang durch die Erkundungsergebnisse nicht in
Frage gestellt. In einem Entwurf vom 13. Juni 1983 für
die Kabinettvorlage2016 für die Entscheidung der untertä-
gigen Erkundung wurde zudem darauf hingewiesen, dass
die verfügbaren Ressourcen auf die weitere Erkundung
des Salzstocks Gorleben konzentriert bleiben sollten, wo-
bei die anfallenden Ergebnisse laufend daraufhin geprüft
werden müssten, ob eine Erkundung weiterer Standorte
erforderlich werde. Gegen einen gleichzeitigen Beginn
mit der Erkundung weiterer Standorte habe ferner gespro-
chen, dass ein solches Unterfangen als Zweifel an der
Eignung des Salzstocks Gorleben gedeutet und damit ei-
ner Verunsicherung der Bevölkerung Vorschub geleistet
würde2017.

bb) Kritik von Prof. Dr. Grimmel

Der Geomorphologe Prof. Dr. Eckhard Grimmel hatte be-
reits im Dezember 1978 – als einer der ersten „projektex-
ternen“ Wissenschaftler – die Eignungshöffigkeit des
Salzstocks Gorleben auf der Basis seiner Literaturstudie
„Ist der Salzstock Gorleben zur Endlagerung radioaktiver
Abfälle geeignet?“ in Frage gestellt2018. Er interpretierte
die Oberflächenmorphologie in der Region um den Stand-
ort Gorleben dahingehend, dass eine bruchtektonische
Störungszone vorhanden und eine hohe Erdbebenwahr-
scheinlichkeit gegeben sei, welche erwarten ließe, dass
sich zukünftig Risse und Klüfte bilden, so dass eingela-
gerte radioaktive Abfälle mit der Biosphäre in Verbindung
kämen. Sowohl die Reaktorsicherheitskommission (RSK)
als auch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe (BGR) setzten sich mit den Thesen von Prof.
Dr. Grimmel fachlich auseinander. Die BGR-Stellung-
nahme vom 25. Januar 1979 kam zu dem Schluss, dass es
dem „Grimmel-Gutachten“ an „Sorgfalt und Sachver-
stand“ mangele und neben Literaturstudium „vor Ort Un-
tersuchungen unerlässlich“ sind, um Aussagen zur Eig-
nung des Salzstocks Gorleben treffen zu können2019. Die
Reaktorsicherheitskommission stellte ihrerseits fest, dass
„die von Herrn Grimmel gezogenen Schlussfolgerungen
für methodisch und inhaltlich nach wissenschaftlichen Ge-
pflogenheiten“ als „nicht zulässig zu bewerten“ sind2020.
Bis heute konnte trotz der aufwändigen Erkundung des
Salzstocks Gorleben die von Prof. Dr. Grimmel vorherge-
sagte Störungszone unter dem Salzstock nicht nachgewie-
sen bzw. gefunden werden2021.

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2016 MAT A 4/3, Anlage 18 (keine Paginierung), Dokument Nr. 67.
2017 MAT A 4/3, Anlage 18 (keine Paginierung), Dokument Nr. 67.
2018 MAT A 72, Bd. 17, pag. 104036–104076.
2019 MAT A 72, Bd. 17, pag. 104102 ff.
2020 RSK-Stellungnahme vom 19. September 1979, MAT A 72, Bd. 17,

pag. 104332–104344.
2021 Im Rahmen der Erkundung des Salzstocks Gorleben wurde „bei der

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reflexionsseismischen Vermessung des Salzstocks Gorleben 1984
drei Salzstock- bzw. Salzflankenunterschießungen durchgeführt, die
Drucksache 17/13700

leichwohl zeigte Prof. Dr. Grimmel insbesondere in
iner Vernehmung am 7. Oktober 2010 im Untersu-
ungsausschuss keinerlei Bereitschaft, sich mit neueren

rkenntnissen oder anderen fachlichen Meinungen ausei-
nderzusetzen. Vielmehr seien nach seiner Ansicht an-
re wissenschaftliche Meinungen über eine mögliche

ignung des Salzstocks Gorleben als seine eigene unsin-
g und nicht diskussionswürdig:

Marco Buschmann (FDP): „Ich fasse mal zusammen,
was ich bislang mitbekommen habe, Herr Professor
Grimmel. Sie korrigieren mich, wenn es falsch ist. Ich
habe heute gelernt: Jeder Wissenschaftler, der in Be-
zug auf die Eignung des Salzstocks Gorleben anderer
Meinung ist [gemeint ist wie Prof. Dr. Grimmel,
Anm. d. Verf.], ist entweder abhängig oder unfähig
bzw. äußert Unsinn, über den man gar nicht zu disku-
tieren braucht, ist ein Erfüllungsgehilfe, dessen Ver-
halten zu verachten ist. Ist das korrekt?

Zeuge Prof. Dr. Eckhard Grimmel: „Das ist sehr gut
zusammengefasst.“ 2022

c) Kritik von Prof. Dr. Duphorn
sbesondere in den Jahren 1982 und 1983 war auch der
uartärgeologe Prof. Dr. Klaus Duphorn von der Univer-
tät Kiel, welcher vom BMFT und der PTB in die übertä-
ge Erkundung des Salzstocks Gorleben eingebunden
ar, ein Kritiker des Endlagerprojektes Gorleben. Er ver-
at aufgrund seiner Interpretationen die Meinung, der
alzstock Gorleben habe seine Eignungshöffigkeit als
ndlager für hoch-, mittel- und schwachradioaktive Ab-
lle verloren2023. Sowohl die Bundesanstalt für Geowis-
nschaften und Rohstoffe (BGR) als auch die Reaktorsi-
erheitskommission (RSK) haben sich intensiv mit den

rgebnissen und Interpretationen des Gutachtens „Quar-
rgeologische Gesamtinterpretation Gorleben“2024 von
rof. Dr. Duphorn auseinandergesetzt. Sie kommen beide
abhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass die von

rof. Dr. Duphorn im Auftrag des BMFT erarbeiteten
chichtenansprachen und Profile des Deckgebirges fach-
ch anzuerkennen sind. Diese flossen wie auch die Er-
bnisse zur elstereiszeitlichen „Gorleben-Rinne“ in den

usammenfassenden PTB-Zwischenbericht aus dem Jahr

2 ebenfalls keinen Nachweis einer Sockelstörung brachten“ , Bundes-
anstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und Landesamt für
Bergbau und Energie (Hrsg.): Geologisches Jahrbuch, Reihe C,
Heft 72, „Standortbeschreibung Gorleben Teil 2“, Hannover 2007,
MAT A 222, Seite 156. Dies haben auch mehrere fachkundige Zeu-
gen im Ausschuss bestätigt, z. B. Prof. Dr. Michael Langer (Steno-
graphisches Protokoll Nr. 23, Seite 31) und Dr. Siegfried Keller
(Stenographisches Protokoll Nr. 28, Seite 23).

2 Stenographisches Protokoll Nr. 18, Seite 91.
3 Prof. Dr. Klaus Duphorn (unter Mitarbeit der Dipl.-Geol. Christa

Kabel, Ulrich Schneider und Peter Schröder), Abschlußbericht
„Quartärgeologische Gesamtinterpretation Gorleben“, PTB Be-
stellnr. 73760, Datum des Berichts 31. Mai 1982, Datum der überar-
beiteten Fassung 13. Januar 1983, Dokument Nr. 67 Anlage 4.

4 Prof. Dr. Klaus Duphorn (unter Mitarbeit der Dipl.-Geol. Christa
Kabel, Ulrich Schneider und Peter Schröder), Abschlußbericht
„Quartärgeologische Gesamtinterpretation Gorleben“, PTB Be-

stellnr. 73760, Datum des Berichts 31. Mai 1982, Datum der überar-
beiteten Fassung 13. Januar 1983, Dokument Nr. 67 Anlage 4.

Drucksache 17/13700 – 272 –

1983 ein. Im Gegensatz dazu wurden die von Prof.
Dr. Duphorn getätigten Schlussfolgerungen, z. B. zum
Salzaufstieg, zur Bewertung der Eignungshöffigkeit und
die Empfehlung „Erkundung anderer Salzstöcke“ aus
fachlichen Gründen zurückgewiesen. Sie gingen weit
über Fragen der Quartärgeologie, also das Fachgebiet von
Prof. Dr. Duphorn, hinaus2025. In der BGR-Stellungnahme
vom 16. März 1983 heißt es2026:

„Die weitreichende Schlußfolgerung, die Prof.
Duphorn aus seinen Untersuchungen zieht, nämlich
‚Erkundung anderer Salzstöcke‘ basiert zu einem we-
sentlichen Teil auf falscher Interpretation von Daten
sowie auf unbewiesenen Annahmen. Weder seine An-
nahme über diskontinuierliche Aufstiegsbewegungen
des Salzstocks im Tertiär und Quartär, noch seine
Bruchtektonik im Quartär, die zu einem Scheitelgra-
ben2027 geführt haben soll, noch seine Vorstellungen
über eine Wiederbelebung des Salzaufstiegs nach dem

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2025 PTB Info-Blatt 3/83, MAT A 52, Bd. 3, pag. 000063, Doku-
ment Nr. 14. Titel des PTB-Info-Blattes: „Fachliche Stellungnahme
zum Abschlußbericht von Prof. Duphorn“.

2026 MAT B 3, Dokument Nr. 7.
2027 Im Ausschuss wurde mehrfach die Existenz von „Scheitelgräben“

über dem Salzstock Gorleben unterstellt. Insbesondere der von der
Opposition benannte Zeuge Ulrich Schneider führt in seiner Ver-
nehmung aus (Stenographisches Protokoll Nr. 28, Seite 62): „Zum
Beispiel ist der Scheitelgraben über dem Salzstock Gorleben auch
wieder in dem Zwischenbericht der Physikalisch-Technischen Bun-
desanstalt abgelehnt worden. Er hat sich mittlerweile bestätigt.“
Und der Zeuge bezog sich hierbei in der weiteren Vernehmung auf
die „Geologischen Jahrbücher in den Jahren 2007 und 2008“ der
BGR (Stenographisches Protokoll Nr. 28, Seite 77). Die Aussage
des Zeugen Ulrich Schneider mit Bezug auf die Geologischen Jahr-
bücher der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe ist
nachweislich falsch. In der „Standortbeschreibung Gorleben
Teil 2“, Geologisches Jahrbuch, Reihe C Heft 72 (MAT A 222)
wird insbesondere aus Abb. 30 nach Seite 132 und Tafel 1, Abb. 9
u. 10 deutlich, dass nur Scheitelgräben über dem Salzstrukturteil
Rambow vorhanden sind. Davon abgesehen, haben mehrere Zeugen
im Ausschuss zu den „Duphornschen Scheitelgräben“ über dem
Salzstock Gorleben Stellung genommen:
Zeuge Dr. Gerhard Stier-Friedland – Leiter des Fachgebiets Geo-
wissenschaften im BfS a. D. (Stenographisches Protokoll Nr. 18,
Seite 11): „Professor Duphorn ging damals davon aus, dass über
dem Salzstock ein Scheitelgraben verläuft, also tektonische Vor-
gänge über dem Salzstock stattgefunden haben. Aber dies ließ sich
aufgrund der späteren Untersuchungen nicht belegen. Es gab
noch eine Reihe von seismischen Untersuchungen. Mit seismischen
Messungen wurden die Deckgebirgsschichten über dem Salzstock
genau untersucht. Diese Erkundungsergebnisse lagen damals noch
nicht vor. Aufgrund dieser Ergebnisse konnten diese Scheitelgräben
über dem Salzstock Gorleben nicht gefunden werden.“
Dr. Siegfried Keller – Leiter des Arbeitsbereiches „Szenarienanaly-
se“ im Fachbereich „Geologisch-geotechnische Standortbewer-
tung“ bei der BGR (Stenographisches Protokoll Nr. 28, Seite 9):
„Wenn er sagt [gemeint ist Prof. Dr. Duphorn, Anm. d. Verf.] ,Da
gibt es einen zentralen Scheitelgraben‘, dann muss er natürlich
auch irgendwelche handfesten Bezugshorizonte haben, an denen er
solche Störungssysteme und Versatzbeträge festmachen kann. Da-
durch, dass diese quartäre Dynamik eigentlich nur Erosionsflächen
geschaffen hat, oder auch bis zum Tertiär, also zum Alttertiär, was
da oben noch zum Teil drüberliegt über dem Salzstock, das alles
ausgeräumt wurde, kann er schlecht irgendwelche Beweise ablei-
ten, wenn er das gar nicht irgendwie sehen kann. Er hat dann auch

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gesagt, okay, die Tertiärstratigrafie gebe Hinweise darauf. Zu der
damaligen Zeit hatten wir für die stratigrafische Einstufung der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Holstein-Interglazial sind wissenschaftlich einwand-
frei belegbar.“2028

rof. Dr. Helmut Röthemeyer stellte vor dem Ausschuss
ar, dass eine Aussage zur Eignung des Salzstocks Gor-
ben nicht von einem Wissenschaftler eines einzelnen
achgebiets wie Prof. Dr. Duphorn, sondern nur interdis-
plinär möglich sei2029. Dies hatte man auch Prof.
r. Duphorn mehrfach klar zu machen versucht, nachdem
seine Forschungsergebnisse präsentiert hatte2030. Sei-
ns des BMFT, des BMI und der PTB wurde Prof.
r. Duphorn eine breite Bühne geboten, um seine kriti-
hen Ergebnisse öffentlich vorzutragen und zu diskutie-
n2031. Auszüge aus den Stellungnahmen wurden u. a. als
TB Info-Blätter2032 veröffentlicht. Zudem wurden die

8 tertiären Schichten nur Mikrofossilien zur Verfügung, die relativ un-
spezifisch waren. Das heißt, man konnte nicht unterscheiden, ob es
ein ganz altes Alttertiär war oder ein etwas jüngeres Tertiär. Ich ha-
be dann, um uns so ein bisschen zu behelfen, so eine Art Einheits-
Log aus Gamma-Ray-Profilen, die in den Bohrlöchern gemessen
wurden […]. Auf jeden Fall konnte man dann diese einzelnen ande-
ren Ergebnisse der Messungen mit den anderen entsprechenden
Logs vergleichen und so ein bisschen die Sachen einhängen. Da er-
gaben sich keinerlei große irgendwie Versatzbeträge, die ein Schei-
telgrabensystem im Sinne eines verstärkten Salzaufstieges, was der
Herr Duphorn damit unterstellen wollte, dass das abzuleiten war
– Das ist überhaupt nicht möglich gewesen. Das ist im Nachhinein –
In den 90er-Jahren sind dann noch andere Fossilarten untersucht
worden, und da hat sich eigentlich das Bild trotz alledem bestätigt,
dass da praktisch keine Störungen sind.“

8 PTB Info-Blatt 3/83 „Fachliche Stellungnahme zum Abschlussbe-
richt von Prof. Duphorn“ (MAT B 60, keine Paginierung) unter
„2. Die wichtigsten Unterschiede in Sachaussagen“, Dokument Nr. 14.

9 Prof. Dr. Helmut Röthemeyer (Stenographisches Protokoll Nr. 10,
Seite 27): „Die Fragestellungen interdsiziplinären Charakters wa-
ren sehr wichtig. Da kann man sich nicht nur auf einen Quartärgeo-
logen verlassen, sondern man muss auch Menschen einbeziehen,
Fachleute, die sich im Schachtbau auskennen – da hat er [gemeint
ist Prof. Dr. Klaus Duphorn, Anm. d. Verf.] sich ja auch geäußert,
die sich im Salzstock auskennen, Lagerstättenkunde haben und
auch andere, die sicherheitsanalytisch tätig sind.“

0 Vgl. Gedächtnisprotokoll über eine Besprechung mit Prof.
Dr. Duphorn (Autor: Oesterle/PTB) vom 16. Juli 1982 (MAT A 72,
Bd. 6, pag. 143059–143061): „Das Gespräch in kleinem Kreis dien-
te dazu, Herrn D. klarzumachen, daß eine Aussage über die Eig-
nung des Salzstocks Gorleben als Endlagerbergwerk nicht von Geo-
logen allein getroffen werde könnte. Sie müßte in einer umfassenden
Analyse von Geologen, Salzmechanikern, Hydraulikern, Berginge-
nieuren, Abfallproduktspezialisten, Sicherheitsanalytikern, System-
analytikern, und vielen weiteren Spezialisten gemeinsam erarbeitet
werden.“

1 In einem Ministervermerk vom 20. Mai 1981 – erstellt von
Dr. Alois Ziegler, seinerzeit Referatsleiter im BMFT – werden die
wesentlichen Ergebnisse der Informationsveranstaltung des BMFT
am 15. und 16. Mai 1981 zusammengefasst (MAT A 122, Bd. 14,
pag. 000488–000492). Insbesondere wegen der von Prof.
Dr. Duphorn zum ersten Mal vorgetragenen Kritik heißt es in die-
sem Vermerk (000488): „Bei der Veranstaltung sind einige Ergeb-
nisse erstmals vorgetragen worden, die die Eignung des Salzstocks
Gorleben für ein Endlager in Frage stellen können. Auch die Physi-
kalisch-Technische Bundesanstalt als die für das Projekt verant-
wortliche Behörde hat erst rund eine Woche vor der Veranstaltung
von diesen Ergebnissen gehört. Über die Beantwortung bestehen
unterschiedliche Auffassungen, so dass es nicht verwunderlich ist,
daß die Bundesressorts vor der Veranstaltung noch nicht unterrich-
tet waren.“ […]
(0000490): „Die bisherige Formel ‚Es liegen keine Ergebnisse vor
die an der Eignung des Salzstocks bei Gorleben Zweifel aufkommen

lassen‘ kann nicht mehr beibehalten werden. Eine neue Formel
konnte in etwa lauten: Beim derzeitigen Stand der obertägigen Er-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 273 –

Forschungsergebnisse von Prof. Dr. Duphorn sowohl mit
politischen Entscheidungsträgern in der Gorleben-Kom-
mission als auch mit der interessierten Öffentlichkeit im
Rahmen des Bürgerdialogs Kernenergie in den großen
Informationsveranstaltungen des BMFT diskutiert2033.
Dieser sachlichen Kritik muss sich ein seriöser Wissen-
schaftler stellen. Von einer Diskreditierung durch die
Bundesregierung jedenfalls kann keine Rede sein.

Im Übrigen ergab die Vernehmung des von der Opposi-
tion benannten Zeugen Prof. Dr. Duphorn, dass er 1983
mit seiner Kritik nicht die Berechtigung und Notwendig-
keit der untertägigen Erkundung des Salzstocks Gorleben
angezweifelt hat, sondern zusätzlich zum Salzstock Gor-
leben weitere Salzstöcke erkunden wollte. Er ist dafür
eingetreten, weiter zu erkunden – aber „parallel dazu Al-
ternativen“2034. Des weiteren erklärte Prof. Dr. Duphorn,
weil seine zunehmende Skepsis in Bezug auf die Eignung
des Salzstocks Gorleben für ein Endlager dem SPD-ge-
führten BMFT „nicht mehr gepasst“ habe, sei sein Ver-
trag, der ohnehin auslief, nicht mehr verlängert wor-
den2035. Dafür waren jedoch nicht seine kritische Haltung,
sondern ausschließlich haushaltsrechtliche Gründe maß-
geblich:

Der erste Zwischenbericht von Prof. Dr. Duphorn lag der
PTB Ende Mai 1982 vor. Der Endbericht wurde jedoch
von Prof. Dr. Duphorn nicht in dem mit der PTB verein-
barten Zeitrahmen übergeben, sondern mit einer Verspä-
tung von rund einem halben Jahr aus Neuseeland der PTB
per Post zugeschickt2036. Aus haushaltsrechtlichen
Gründen konnte deshalb kurzfristig kein Anschlussver-
trag zwischen der PTB und Prof. Dr. Duphorn abge-
schlossen werden, wie aus einem BMFT-Schreiben des

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2032 kundung werfen einige Ergebnisse Fragen auf, die einer sorgfälti-
gen Prüfung im Hinblick auf die Eignung des Salzstocks bei Gorle-
ben für die Endlagerung radioaktiver Abfälle bedürfen.“ […]
(000491): „Nach Bekanntwerden der Einzelergebnisse etwa 1 Wo-
che vor der Veranstaltung hat PTB die Notwendigkeit der Prüfung
ausdrücklich betont. Letztlich hat auch der Vorsitzende der Infor-
mationsveranstaltung für der intensive Behandlung der einzelnen
Fragen durch entsprechende Hinweise in der Einleitung und in den
Schlussworten gefordert.“
Diese Zitate zeigen insbesondere wie ernsthaft die damals zuständi-
gen Behörden mit fachlicher Kritik umgegangen sind.

2032 PTB Info-Blatt 3/82 „Stellungnahme zu den einzelnen Fragestel-
lungen interdisziplinären Charakters in der Studie von Herrn Prof.
Duphorn.“ (MAT A 52, Bd. 3, pag. 000064, Dokument Nr. 10);
Presse-Information der PTB „Zwischenergebnisse zur Abnahme der
Studie von Prof. Duphorn“ vom 11. Oktober 1982 (MAT B 60, oh-
ne Paginierung); PTB Info-Blatt 3/83 „Fachliche Stellungnahme
zum Abschlußbericht von Prof. Duphorn“ (MAT A 52, Bd. 3,
pag. 000063, Dokument Nr. 14); Presse-Information der PTB
„Fachliche Stellungnahme zum Abschlußbericht ‚Quartärgeologi-
sche Gesamtinterpretation Gorleben‘“ vom 6. April 1983 (MAT A 52,
Bd. 3, pag. 000065).

2033 In der Veranstaltung Zwischenergebnisse zum Salzstock Gorleben
am 15. und 16. Mai 1981 in Lüchow (MAT A 95, Bd. 5, pag. 2 bis
288) und in der Veranstaltung vor dem Schachtabteufen am 27. und
28. Mai 1983 in Hitzacker (MAT A 19, pag. 210003–210565).

2034 Stenographisches Protokoll Nr. 12, Seite 17.
2035 Stenographisches Protokoll Nr. 12, Seite 21.
2036 Siehe letzte Seite des Abschlussberichts von Prof. Dr. Duphorn

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„Quartärgeologische Gesamtinterpretation Gorleben“ (MAT A 4/3,
Anlage 4 keine Paginierung), Dokument Nr. 67.
Drucksache 17/13700

malig zuständigen Referenten Reinhold Ollig an Prof.
r. Duphorn vom 3. August 1982 hervorgeht:

„Ein Abschlußbericht lag aber weder im Oktober 81
noch im Dezember 81 vor, so daß eine Vertragsver-
längerung für das Haushaltsjahr 1982 aus dieser
Sicht nicht möglich war.“2037

päter wurde Prof. Dr. Duphorn laut eigener Aussage sei-
ns der PTB erneut eine Mitarbeit angeboten, die er aber
gelehnt habe2038. Prof. Dr. Duphorn erklärte vor dem
usschuss, dass man mit ihm mit einer Ausnahme an-
ändig umgegangen sei. Die einzige Ausnahme sei ein
okument aus dem damals SPD-geführten BMFT gewe-
n, mit dem er „abqualifiziert und abserviert“ worden
i2039. Bei diesem Dokument handelt es sich um einen
MFT-internen Vermerk von Reinhold Ollig2040 zu den
uartärgeologischen Untersuchungen Duphorns vom
. Juni 1982, welcher an das Deutsche Atomforum ge-

ngt war. Zusammen mit einer Pressemitteilung des
MFT vom 15. Juli 19822041 veröffentlichte das Deutsche
tomforum den Vermerk von Reinhold Ollig anonymi-
ert eins zu eins als „DAtF info“-Sonderausgabe am
August 19822042.

s konnte durch den Ausschuss nicht geklärt werden, wie
r BMFT-Vermerk an das Deutsche Atomforum ge-
ngte. Aber es war zumindest keine vom BMFT offiziell
ranlasste Veröffentlichung. Der Zeuge Reinhold Ollig
gte im Ausschuss zur Frage, wie der Vermerk an das
eutsche Atomforum gelangt sei, „das kann ich […]

7 MAT A 52, Bd. 12, pag. 000068–000070 (000068), Doku-
ment Nr. 15.

8 Stenographisches Protokoll Nr. 12, Seite 29.
9 Stenographisches Protokoll Nr. 12, Seiten 19 und 20.
0 BMFT-Vermerk vom 24. Juni 1982 (MAT A 29, pag. 560157 bis

560162, Dokument Nr. 9), in welchem der Referent und Diplom-
Geologe Reinhold Ollig vorläufig Stellung zu den Ergebnissen von
Prof. Dr. Duphorn nimmt, welche zuvor in einem PTB-Seminar dis-
kutiert worden waren. Als zusammenfassendes Ergebnis heißt es:
„Diese quartärgeologischen Befunde, die im einzelnen überprüft
werden müssen, übernimmt Herr Duphorn in ein sog. ‚Quartärgeo-
logisches Fazit‘, das über seinen vertraglich festgelegten Arbeits-
rahmen hinausgeht. Darin wird in einer auf Effekte angelegten
Darstellungsweise mit bemerkenswerten Wortschöpfungen unwis-
senschaftlichen Charakters aus der Kenntnis einer einzelnen Facet-
te der vielfältigen Standortuntersuchung eine Beurteilung des Ge-
samtsystems Endlagerung abgegeben, die weit über das Fachgebiet
einen Quartärgeologen hinausgeht. Dieses betrifft besonders, wie
sich auf der PTB-Anhörung im Beisein von Herrn Duphorn ergab:
– Gebirgsmechanisches Verhalten von Steinsalz – Schachtbau –
kerntechnische Aspekte bei der Bewertung des Deckgebirges – Pla-
nung für das Endlager.
Auf dem PTB-Seminar wurde aufgrund dieser offenkundigen Selbst-
überschätzung Kritik an den Äußerungen von Herrn Duphorn ge-
übt, insbesondere, da Herr Duphorn gerade aus diesen Gründen als
einziger der am Standorterkundungsprogramm Beteiligten gegen
ein Abteufen von Erkundungsschächten war.“

1 Nr. 111/82, „Parlamentarischer Staatssekretär Stahl beantwortet
Anfragen zum Erkundungsprogramm Gorleben“ vom 15. Juli 1982.

2 Prof. Dr. Klaus Duphorn hatte sich in einem offenen Brief vom
21. September 1982 an die Gorleben-Kommission des Landkreises
Lüchow-Dannenberg (MAT E 3, Bd. 4, pag. 214 ff.) gewandt und
sich über die Veröffentlichung beschwert. Die „DAtF info“-Sonder-

ausgabe wurde auch in einer Sitzung der Gorleben-Kommission be-
raten.

Drucksache 17/13700 – 274 –

nicht erklären“2043. Laut einer Ministervorlage aus dem
BMFT vom 1. Februar 1983 erfolgte die Publikation ohne
Rücksprache mit dem Bundesministerium2044.

dd) Kritik am Verfahren: Bergrecht
oder Atomrecht

Anfang der 1980er Jahre wurde intensiv die Frage erör-
tert, auf welcher rechtlichen Grundlage eine Erkundung
eines möglichen Endlagerstandortes zu erfolgen hat:
Bergrecht oder Atomrecht. Konkret wurde über die Frage
gestritten, ob bereits Erkundungsbohrungen der atom-
rechtlichen Planfeststellungspflicht unterliegen2045. Zu
dieser Fragestellung wurden seitens der Bundesregierung
sowie der Niedersächsischen Landesregierung Rechtsgut-
achten eingeholt, die zu unterschiedlichen Ergebnissen
kamen. Niedersachsen hatte zu dieser Frage ein Rechts-
gutachten bei Prof. Dr. Dietrich Rauschning (Universität
Göttingen) in Auftrag gegeben, welches zu dem Ergebnis
kam, dass nur Bergrecht anzuwenden sei2046. Dieses
wurde u. a. am 10. Dezember 1980 in der Gorleben-Kom-
mission vorgestellt2047. Parallel hierzu vergab das BMI an
Prof. Dr. Breuer (Universität Trier) den Auftrag für ein
Rechtsgutachten2048 zu dieser Fragestellung. Prof.

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2043 Stenographisches Protokoll Nr. 43, Seite 33: „[…] ich kann […]
das nicht erklären. Ich habe das nachgelesen, dass dieser Vermerk
aus dem Haus rausgekommen ist. Dieses gehört natürlich nicht zu
den Aufgaben eines Referates. Sie kriegen auf dem grauen Markt
wahrscheinlich alles. Aber zu meinen Aufgaben gehörte auch nicht
die Publikation des Duphorn-Gutachtens, was ja dann schließlich,
glaube ich, von Minister von Bülow verlangt wurde. Dieses haben
andere zu tun. Da gibt es eine Pressestelle bei uns im Hause, da gibt
es eine Öffentlichkeitsarbeit, ein extra Referat. Ich habe es jeden-
falls nicht an das Atomforum gegeben. Ich bin auch nicht Mitglied
im Atomforum.“

2044 MAT A 99, Bd. 17, pag. 101036–101038 (101037).
2045 Vgl. Ronellenfitsch, „Darstellung der 1983 in der Bundesrepublik

Deutschland bestehenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Auswahl
zur Erkundung einer möglichen Endlagerung hochradioaktiver Ab-
fälle – Gutachten erstattet im Auftrag des 1. Untersuchungsaus-
schusses des Deutschen Bundestages, August 2010“ (MAT A 94),
Seite 24 f.

2046 Wesentliche Begründung des Rechtsgutachtens von Prof.
Dr. Rauschning: Ein „Planfeststellungsbeschluss setzte zumindest
definitive Feststellung der Standorteigenschaften voraus. Diese sol-
le mittels der Schächte aber erst erkundet werden“ (Zusammenfas-
sung aus einer Vorlage des BMI vom 27. Juli 1981, MAT A 96,
Bd. 13, pag. 63–67). Im Jahr 1983 wurde zudem seitens des BMI
ein weiteres Rechtsgutachten an Prof. Dr. Rengeling zum
„Atom- oder Bergrecht“ vergeben. Prof. Dr. Rengeling kommt
hierbei auch wie Prof. Dr. Rauschning zu dem Ergebnis, dass
das Bergrecht bei der Erkundung eines Endlagerstandortes an-
zuwenden ist (Rechtsgutachten Prof. Dr. Rengeling, September
1983, MAT A 38, pag. 120455–120605).

2047 MAT A 36, pag. 280137–280144.
2048 In einem Vermerk vom 22. Juni 1981 nimmt der für das Projekt

Gorleben zuständige Referent im BMFT Reinhold Ollig zu dem
ersten Teil des Rechtsgutachtens „über die genehmigungsrechtliche
Behandlung der Schächte für das geplante Endlagerbergwerk in
Gorleben“ von Prof. Dr. Breuer Stellung (MAT A 99, Bd. 12,
pag. 069092–069094): Im „Fazit“ heißt es: „Das vorgelegte
Rechtsgutachten von Prof. Breuer enttäuscht. Zwar wird in einem
Vorspann auf technische Randbedingungen bei der Erkundung ein-
gegangen, eine Würdigung dieser technischen Sachverhalte bei der
Rechtsfindung fehlt jedoch völlig. Die rechtliche Wertung ist an

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mehreren Stellen widersprüchlich. Die Ableitung des von Prof.
Breuer vorgeschlagenen Verfahrens erfolgt im Wesentlichen unter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

r. Breuer setzte sich in einem ersten Teil mit der geneh-
igungsrechtlichen Behandlung der Schächte für das ge-
ante Endlagerbergwerk in Gorleben auseinander. Der
eite Teil des Gutachtens befasste sich mit der Ausge-

altung des atomrechtlichen Planfeststellungsverfah-
ns. Das Ergebnis war, dass nur Atomrecht anzuwenden
d ein Planfeststellungsbeschluss für das Abteufen der

chächte notwendig sei2049. Nach einer Auswertung der
utachten und einer intensiven Diskussion der verschie-
nen Rechtspositionen zwischen den Bundesressorts
hloss sich das federführende Bundesministerium des
neren unter der Führung von Minister Gerhart R. Baum
it Schreiben vom 2. Februar 19822050 der Haltung der
iedersächsischen Landesregierung an, dass für die un-
rtägige Erkundung des Salzstocks Gorleben Bergrecht
zuwenden ist. Dies ist auch in der Kabinettvorlage vom
Juli 1983 für die Kabinettsitzung am 13. Juli 1983 dar-
stellt2051. Nach dem „Bericht der Bundesregierung zur

ntsorgung der Kernkraftwerke und anderer kerntechni-
her Einrichtungen“ vom 30. August 19832052 kam da-
als auch der Länderausschuss für Atomkernenergie, in
m auch zahlreiche Vertreter von SPD-geführten Lan-
sregierungen saßen, zum gleichen Ergebnis.

ie Frage, ob die untertägige Erkundung auf der Grund-
ge des bergrechtlichen Betriebsplanverfahrens zulässig
t, oder aber eines atomrechtlichen Planfeststellungsbe-
hlusses bedarf, ist in der Rechtswissenschaft intensiv
skutiert worden. Die weit überwiegende Meinung in der
iteratur hat sich im Ergebnis der Meinung angeschlos-
n, dass für die untertägige Erkundung des Salzstocks
orleben keine atomrechtliche Planfeststellung nach § 9b
bsatz 1 AtG erforderlich sei sondern eine bergrechtliche
etriebsplanzulassung2053. Dafür sprechen insbesondere

9 Glaubensgesichtspunkten, ohne zwingende Gründe für den vorge-
schlagenen Weg aufzuzeigen. Insgesamt scheint mir dieses Gutach-
ten insofern hilfreich, als daß es die Unpraktibilität des von Prof.
Breuer vorgeschlagenen Weges deutlich macht und für den Fall ei-
ner anderen Entscheidung des Bundes nur für das Bergrecht keine
konkrete Verletzung einer Rechtsform vorliegt.“

9 Rechtsgutachten von Prof. Dr. Breuer, Dezember 1982: MAT A 64,
Bd. 3, pag. 0005–0184.

0 MAT A 96, Bd. 28, pag. 111167–111168 (111168).
1 MAT A 52, Bd. 11, pag. 000076.
2 Bundestagsdrucksache 10/327, Seite 10, abrufbar unter: http://

dip21.bundestag.de/dip21/btd/10/003/1000327.pdf.
3 Siehe hierzu verschiedenste Beiträge in Fachpublikationen, z. B.

Ziegler, ET 1983, Seite 760; Wagner, 7. Atomrechtssymposium,
1983, Seite 103 ff. = Wagner, Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl.)
1983, Seite 576 ff.; Gutermuth, Kernenergie und Umwelt, Informa-
tionsdienst der atw, Nr. 7/8 1983; Rauschning, 7. Atomrechtssym-
posium, 1983, Seite 145 (Diskussionsbeitrag); Hoppe/Bunse, DV-
Bl. 1984, Seite 1033; Degenhart, ET 1984, Seite 948; Lukes, ET
1984, Seite 586; Haedrich, AtomG, 1986, § 9b Rn. 28; Dörpmund,
ET 1986, Seite 738; Weller, ZfB 1988, Seite 361; Huntemann,
Recht der unterirdischen Endlagerung radioaktiver Abfälle, 1989,
Seite 187 ff.; Wagner, DVBl. 1991, Seite 25 f.; Gaentzsch, Deut-
scher Atomrechtstag 2004, 2005, Seite 117; de Witt, Deutscher
Atomrechtstag 2004, 2005, Seite 130, alle zitiert nach Roßnagel,
„Sachverständigengutachten: Die in der Bundesrepublik Deutsch-
land 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-Aus-
wahl) und Erkundung eines möglichen Endlagers für hochradioak-
tive Abfälle“ (MAT A 86), Seite 50. Vgl. auch Ronellenfitsch,

„Darstellung der 1983 in der Bundesrepublik Deutschland beste-
henden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Auswahl zur Erkundung ei-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 275 –

Sinn und Zweck: Das Atomrecht hat den Schutz von
Mensch und Umwelt vor radioaktiver Strahlung zum
Ziel. Im Rahmen der Erkundung liegt jedoch noch über-
haupt kein Umgang mit radioaktiven Abfällen vor. Das
Bergrecht dagegen bezweckt den Schutz von Mensch und
Natur vor bergbaulichen Gefahren, die in jedem Fall
schon im Rahmen der bergrechtlichen Erkundung vorlie-
gen. Bei einem atomrechtlichen Planfeststellungsverfah-
ren – wie es die Gorleben-Gegner für die Erkundung im-
mer gefordert haben und fordern – müssten zudem die
Standorteigenschaften definitiv bekannt sein bzw. festste-
hen. Da aber im Falle der untertägigen Erkundung eines
Salzstockes diese Standorteigenschaften erst ermittelt
werden, kann für die Erkundung nur Bergrecht der anzu-
wendende Rechtsrahmen sein. Erst nach Abschluss der
untertägigen Erkundung und Erstellung einer Langzeitsi-
cherheitsanalyse kann dann ein atomrechtliches Planfest-
stellungsverfahren erfolgen und dadurch eine Entschei-
dung über die spätere Nutzung des Standortes getroffen
werden2054.

Diese juristische Frage wurde letztendlich verbindlich
durch höchstrichterliche Entscheidungen geklärt: In den
Jahren 1990 und 1995 bestätigte nach Klagen u. a. Graf
von Bernstorffs das Bundesverwaltungsgericht in zwei
Entscheidungen das Bergrecht als den richtigen anzuwen-
denden Rechtsrahmen für die Durchführung der untertä-
gigen Erkundung im Salzstock Gorleben. Das Bundesver-
waltungsgericht stellte in seiner Entscheidung vom
9. März 1990 unter anderem ausdrücklich fest:

„Die untertägige Erkundung eines Standortes […] ist
noch nicht der Beginn der Errichtung einer entspre-
chenden Anlage und bedarf deshalb nicht der Plan-
feststellung […] dies auch dann nicht, wenn Teile des
Erkundungsbergwerkes […] im Fall positiver Stand-
ortentscheidung im dann auf der Grundlage einer
Planfeststellung zu errichtenden Endlager Verwen-
dung finden sollen.“2055

In seiner Entscheidung vom 2. November 1995 hat das
Bundesverwaltungsgericht seine Auffassung nochmals
bestätigt2056.

Der Vorwurf des „Schwarzbaus Gorleben“, wie z. B.
vorgebracht vom damaligen Bundesumweltminister
Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) im Deut-
schen Bundestag am 24. September 20042057, entbehrt
deshalb jeglicher Grundlage. Dies ist Jürgen Trittin aus-
weislich einer Antwort der damaligen rot-grünen Bundes-

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2054 ner möglichen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle – Gutachten
erstattet im Auftrag des 1. Untersuchungsausschusses des Deut-
schen Bundestages, August 2010“, MAT A 94, Seite 24 f.

2054 BMI-Vorlage vom 27. Juli 1981 (MAT A 96, Bd. 13, pag. 63–67):
„Ein Planfeststellungsbeschluss setzte zumindest definitive Fest-
stellung der Standorteigenschaften voraus. Diese sollten mittels der
Schächte aber erst erkundet werden.“

2055 Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. März 1990, AZ.: 7 C
23/89 (BVerwGE 85, 54).

2056 Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. November 1995,

205

205

206
AZ.: 4 C 14/94 (BVerwG 100,1).
2057 Plenarprotokoll 15/127, Seite 11603. 2
Drucksache 17/13700

gierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU auch
kannt2058.

Die damalige Öffentlichkeitsarbeit

ie Beweisaufnahme hat auch gezeigt, dass die transpa-
nte und umfassende Kommunikation der Ergebnisse so-
ie der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, die da-
als zum Endlagerprojekt Gorleben von den beteiligten
ehörden geleistet wurden, ihrer Zeit weit voraus waren.
ine derartige Öffentlichkeitsbeteiligung war in den
80er Jahren weder üblich noch gesetzlich gefordert.

ies gilt sowohl für die Information der kommunalen
andats- und Entscheidungsträger in der Gorleben-Kom-
ission2059, für die Information der Standortbevölkerung
d interessierten Öffentlichkeit durch Referate und Dis-
ssionen mit an der Erkundung beteiligten Wissen-
haftlern und Beamten sowie durch die gemeinsamen In-
stellen des Bundes und des Landes in Lüchow (später
Gartow), als auch für die regelmäßigen PTB-Info-Blät-
r und Broschüren sowie diverse Fachpublikationen und
fentliche Veranstaltungen. Zum Beispiel fanden im
ahmen des Bürgerdialogs Kernenergie der Bundesregie-
ng drei große öffentliche Veranstaltungen statt, die vom
MI und BMFT in den Jahren 1981, 1982 und 1983
rchgeführt wurden2060.

or dem Hintergrund der umfangreichen Öffentlichkeits-
beit insbesondere in den 1980er Jahren bedauerten
ehrere Zeugen die Abschaffung der Gorleben-Kommis-
on im Jahr 1991. Der damalige Lüchow-Dannenberger
andtagsabgeordnete und Zeuge Kurt-Dieter Grill äu-
rte sich zum Zeitpunkt der Abschaffung der Gorleben-
ommission wie folgt:

„1991, als die CDU zum ersten Mal ihre absolute
Mehrheit im Kreistag verloren hat […ist] die Gorle-
ben-Kommission abgeschafft worden […], um Infor-
mation im Grunde genommen nicht mehr laufen zu
lassen, weil Information die Voraussetzung ist, Ak-
zeptanz zu schaffen. Man wollte keine Akzeptanz.
[…] Rot-grün hat die Gorleben-Kommission abge-
schafft.“2061

8 Bundestagsdrucksache 15/5402, Seite 3 f.
9 Die Gorleben-Kommission geht auf eine Resolution des Kreistages

Lüchow-Dannenberg vom 11. August 1977 zurück. Sie bestand aus
politischen Vertretern der lokal betroffenen Gebietskörperschaften
sowie Verwaltungsbeamten und diente der Information über den
Sachstand der lokalen Projekte zur Nuklearen Entsorgung im Land-
kreis Lüchow-Dannenberg. Über die Sitzungen wurde in der Elbe-
Jeetzel-Zeitung berichtet. Vertreter der Bürgerinitiative wurden seit
Beginn der Kommissionsarbeit zu den Sitzungen hinzugezogen.
Die Gorleben-Kommission war also kein „Geheimbund“, wie die
von der Opposition benannte Zeugin Marianne Fritzen behauptet
hat (Stenographisches Protokoll Nr. 31, Seite 50).

0 1. Informationsveranstaltung „Entsorgung Bd. 1 – Zwischenergeb-
nisse der Standorterkundung Gorleben“ am 15. und 16. Mai 1981
in Lüchow, 2. Informationsveranstaltung zu Zwischenergebnissen
zum „Projekt Sicherheitsstudien Entsorgung – Entsorgung Bd. 2“
PSE am 23. Oktober 1982 in Hitzacker und 3. Informationsveran-
staltung des Bundes „vor dem Schachtabteufen – Entsorgung

Bd. 3“ am 27. und 28. Mai 1983 in Hitzacker.

061 Stenographisches Protokoll Nr. 35, Seite 23 und 24.

Drucksache 17/13700 – 276 –

Der Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthemeyer bekundete:

„Also, ich habe das sehr, sehr bedauert, weil wir da-
mit natürlich auch ein Instrument verloren, um un-
sere Informationen breit gestreut loszuwerden. Wir
haben damals sogar Leute gehört: ‚Wenn ihr uns
überzeugen könnt, dass der Standort geeignet ist oder
dass ihr positive Ergebnisse habt, dann geben wir un-
seren Widerstand auf.‘“2062

In diesem Sinne betonte auch der Zeuge Gerhart R. Baum
– damals zuständiger Bundesinnenminister – im Aus-
schuss, dass sich die Bundesregierung damals um Akzep-
tanz bemüht und die Öffentlichkeit informiert hat:

„[…] wir hatten damals einen sehr starken gemein-
samen Willen, die Endlagerfrage zu lösen […]. Und
deshalb haben wir uns in vielen Gesprächen und Dis-
kussionen auch mit den Bürgerinitiativen unterhal-
ten. Ich war da mehrfach in Lüchow-Dannenberg
und an anderen Orten.“2063

Der Zeuge erklärte auch, es seien regelmäßig Bundes-
minister im Landkreis Lüchow-Dannenberg gewesen, um
mit der Bevölkerung vor Ort zu diskutieren. Der Zeuge
zitierte aus seinem damaligen Manuskript für ein „Ein-
führungsstatement […] für das Gespräch mit Bürgerini-
tiativen in Lüchow am 10. Januar 1980“:

„ich bin zuversichtlich, daß wir mit unseren heutigen
Diskussionen, wie es auch in meinen sonstigen Kon-
takten mit Umweltschutzverbänden sich bewährt hat,
einen kleinen Teilbetrag zur richtig verstandenen
demokratischen Konfliktbewältigung leisten wer-
den.“2064

Und er betonte, dass „das die Einstellung gewesen [sei],
mit der man seitens der Bundesregierung an die Sache
herangegangen sei“2065. Man habe das Ziel verfolgt „je-
den Schritt, den wir gemacht haben, öffentlich darzustel-
len und zu begründen und zu verdeutlichen – auch vor
Ort. […] Wir wollten, dass die Öffentlichkeit – nicht nur
die in Niedersachsen – in alle unsere Entscheidungen mit
eingebunden ist.“2066

Außergewöhnlich war auch das große Engagement der be-
teiligten Wissenschaftler, welches schon damals den ho-
hen Stellenwert der Kommunikation mit der Öffentlichkeit
in diesem Bereich verdeutlichte. Prof. Dr. Röthemeyer hat
im Jahre 1988 für sein Engagement für den offenen Mei-
nungsaustausch mit allen interessierten Bürgerinnen und
Bürgern zu Fragen der Kernenergie und zu Fragen des
Umgangs mit radioaktiven Abfällen das Bundesverdienst-
kreuz verliehen bekommen.

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2062 Prof. Dr. Helmut Röthemeyer (Stenographisches Protokoll Nr. 10,
Seite 27).

2063 Stenographisches Protokoll Nr. 26, Seite 4.
2064 Stenographisches Protokoll Nr. 26, Seite 12.
2065

206

206
Stenographisches Protokoll Nr. 26, Seite 12.
2066 Stenographisches Protokoll Nr. 26, Seite 22.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

. Themenkomplex II: „Auswahlverfahren
des Standortes Gorleben“ in den
Jahren 1974 bis 1977

. Ergebnis Themenkomplex II

ie ergebnisoffenen Auswahlverfahren des Bundes
EWA) und der Niedersächsischen Landesregierung

MAK) in den 1970er Jahren bestanden aus verschie-
enen Teilschritten und Entscheidungen, die alle sorg-
ltig auf der Grundlage von fachlichen Gesichts-

unkten bearbeitet und getroffen wurden. Sie standen
Zeichen des Primates der Sicherheit. Vor diesem

intergrund ist bedeutend, dass beide Verfahren un-
hängig voneinander, schrittweise und gestützt auf

mfangreiche Kriterienkataloge zum gleichen Ergeb-
is kamen:

er Standort Gorleben erwies sich unter den betrach-
ten Standorten als der – nach dem damaligen Stand
n Wissenschaft und Technik – geeignetste Standort.

Verfahren des Bundes wurde der Standort Gorleben
ar am Anfang aus den Betrachtungen herausgenom-

en. Die Gründe hierfür waren jedoch nicht sicherheits-
levant, sondern zum einen die Lage in einem Ferien-
d Erholungsgebiet und zum anderen die Grenznähe zur

DR. Ab Mitte 1976 wurde eine Neubewertung mögli-
er Standorte durchgeführt, bei welcher dann auch der

tandort Gorleben mit einbezogen wurde. Grund hierfür
ar, dass sich wesentliche Parameter wie z. B. Bevölke-
ngsdichte oder technologische Weiterentwicklungen
ändert hatten und die bereits laufenden drei Standorter-
ndungen aufgrund von Protesten vor Ort auf Weisung
s SPD-geführten BMFT eingestellt wurden. Außerdem
elt die Niedersächsische Landesregierung die drei
tandorte aus Gründen des Wasser- und Landschafts-
hutzes für nicht vorrangig untersuchungswürdig.

Verfahren der Niedersächsischen Landesregierung2067
ar der Standort Gorleben von Anfang an „im Korb“2068.
owohl den Fachbeamten des Landes als auch des Bun-
s war die gute Bewertung des Standortes Gorleben be-
its im Herbst 1976 bekannt. Das am 11. November
76 geführte Spitzengespräch zwischen Ministerpräsi-
nt Albrecht und den drei Bundesministern war nicht der
rund – wie von der Opposition behauptet –, dass der
tandort Gorleben im IMAK-Verfahren aufgenommen
d betrachtet wurde, sondern führte nur zu dem Zuge-

ändnis von Ministerpräsident Albrecht, sich bereit zu
klären, zeitnah einen Standort für ein „Nukleares Ent-
rgungszentrum“ in Niedersachsen zu benennen. Nach

rinnerung des Zeugen und damaligen Bundeswirt-
haftsministers Dr. Hans Friderichs, war die Nennung
s Standortes Gorleben im Ministergespräch am 11. No-

7 Die Einsetzung des IMAK erfolgte mit Kabinettbeschluss vom
11. August 1976 (MAT A 102, Bd. 25, pag. 107 f.).

8 So der ehemalige Staatssekretär im niedersächsischen Wirtschafts-
ministerium Dr. Hans-Joachim Röhler im Asse-Untersuchungsaus-
schuss des Niedersächsischen Landtages am 10. September 2009,

(MAT B 26, Seite 42): „Nach meiner Meinung war Gorleben im-
mer in dem Korb, der zur Diskussion stand.“

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 277 –

vember 1976 auch für die politische Ebene keine Überra-
schung2069.

2. Sachverhalte im Detail
a) Endlagerung in tiefen geologischen

Formationen
Bereits Anfang der 1960er Jahre wurde in Deutschland
aufgrund des Vorranges der Sicherheit die Entscheidung
getroffen, die Endlagerung radioaktiver Abfälle in tiefen
geologischen Formationen durchzuführen2070.

Schon Ende der 1950er Jahre hatten Geologen aus der
Bundesanstalt für Bodenforschung2071 wissenschaftliche
Forschungen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle aus
den USA aufgegriffen und auf die Bundesrepublik über-
tragen. Die in Europa und den USA praktizierte oberflä-
chennahe Endlagerung, die Versenkung radioaktiver
Abfälle im Meer, der Export radioaktiver Abfälle ins
Ausland sowie deren Lagerung in den Polkappen oder de-
ren Entsorgung im Weltraum wurden für die Bundesrepu-
blik aus Sicherheitsgründen verworfen. Angesichts dieser
Alternativen erscheint die Entscheidung für die Endlage-
rung in tiefen geologischen Formationen nach wie vor aus
der Perspektive der Sicherheit plausibel.

b) Steinsalz als Wirtsgestein
Auf der Suche nach einem geeigneten Wirtsgestein wurde
in Deutschland vor dem Hintergrund der positiven Eigen-
schaften von Steinsalz für die Endlagerung2072, dem Vor-
handensein von umfangreichen Salzlagerstätten und der in
rund 150 Jahren gewonnenen Erfahrungen im Salzberg-
bau2073 ab den 1960er Jahren von der Wissenschaft Stein-
salz als Wirtsgestein für die Endlagerung radioaktiver Ab-
fälle favorisiert. Der Sachverständige Prof. Dr. Wernt
Brewitz kam vor dem Gorleben-Untersuchungsausschuss
zu dem Schluss:

„Wenn ich alle Eigenschaften des Steinsalzes zusam-
mennehme, würde ich sagen: Das Salz bietet zur La-
gerung von hochradioaktivem Abfall die besten Vo-
raussetzungen.“2074

Der Zeuge Prof. Dr. Klaus Kühn wies in seiner Verneh-
mung darauf hin, dass das einzige eigens für die Endlage-
rung radioaktiver Abfälle realisierte und in Betrieb
befindliche Endlager in einer tiefen geologischen Forma-
tion, die Waste Isolation Pilot Plant in den USA, sich in
einer Salzformation befindet2075.

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2069 Dr. Hans Friderichs (Stenographisches Protokoll Nr. 56, Seite 7):
„Soweit ich mich erinnere, war ich über Gorleben in diesem Ge-
spräch nicht überrascht.“

2070 Prof. Dr. Klaus Kühn (Stenographisches Protokoll Nr. 46, Seite 5).
2071 Vorgängerin der heutigen Bundesanstalt für Geowissenschaften und

Rohstoffe (BGR).
2072 Praktische Undurchlässigkeit gegenüber Flüssigkeiten und Gasen,

Verheilungsvermögen, Plastizität und hohe spezifische Wärmeleit-
fähigkeit.

2073 Sachverständiger Prof. Dr. Wernt Brewitz (Stenographisches Proto-
koll Nr. 6, Seite 4).

2074 Stenographisches Protokoll Nr. 6, Seite 46.
2075

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208
Prof. Dr. Klaus Kühn (Stenographisches Protokoll, Nr. 46, Sei-
te 12): „ Ich kann das dadurch beweisen, dass das einzige Endlager
Drucksache 17/13700

er internationale Stand von Wissenschaft und Technik
r Endlagerung radioaktiver Abfälle von den 1970er bis
die 1990er Jahren wurde entscheidend durch die Bun-
srepublik Deutschland vorangebracht und geprägt.
eutschland nahm einen Spitzenplatz im Bereich der in-
rnationalen Forschung und Entwicklung im Bereich der
ndlagerung radioaktiver Abfälle ein. Dies bestätigte im
usschuss u. a. der Sachverständige Prof. Dr. Wernt Bre-
itz2076.

) Integriertes Entsorgungskonzept
aus dem Jahr 1974

Auftrag des Bundes (BMFT) suchte die Kernbrenn-
offwiederaufarbeitungsgesellschaft mbH (KEWA) ab
m Jahr 19742077 gemäß dem „integrierten Entsorgungs-
nzept“ der SPD-geführten Bundesregierung nach ei-
m Standort für eine „industrielle Kernbrennstoff-Wie-
raufarbeitungsanlage“2078 als Teil eines „Nuklearen

ntsorgungszentrums“ (NEZ), das folgende Teilbereiche
fassen sollte: Brennelement-Empfang und -lagerung,

iederaufarbeitung und Abfall-Zwischenlagerung, Uran-
d Plutoniumverarbeitung, Mischoxid (Mox)-Brennele-
entherstellung, Abfallendkonditionierung und Endlage-
ng2079. Im Hinblick auf das geplante Endlager in einem

alzstock wurden die nach dem damaligen Stand von
issenschaft und Technik maßgeblichen Kriterien wie
röße, Tiefenlage und Unverritztheit angewendet2080.
iese stellen auch heute noch die unabdingbaren Grund-

6 weltweit, was in einer tiefengeologischen Formation von der grü-
nen Wiese aus geplant, hergerichtet und betrieben worden ist, in ei-
ner Salzformation liegt, nämlich das Waste Isolation Pilot Plant im
Staate New Mexico in den USA. Das ist seit 1999 in Betrieb, hat
vorher ein umfangreiches Genehmigungsverfahren durchlaufen, ist
von der Genehmigungsbehörde bewilligt worden und ist in der Zwi-
schenzeit alle fünf Jahre, also zweimal, rezertifiziert worden. Das
heißt, es musste ein neuer, auf dem neuesten Stand von Wissenschaft
und Technik befindlicher Langzeitsicherheitsnachweis geführt wer-
den. Der ist von den Kollegen dort bei der WIPP geführt worden
und von der Genehmigungsbehörde anerkannt worden. Der Einla-
gerungsbetrieb in der WIPP läuft seit 1999 reibungslos“.

6 Stenographisches Protokoll, Nr. 6, Seite 20.
7 Die Vorarbeiten der KEWA zur Standortsuche lassen sich bis ins

Jahr 1972 zurückverfolgen (MAT A 102, Bd. 11, pag. 1).
8 KEWA GmbH (Hrsg.): „Ermittlung mehrerer alternativer Standor-

te in der Bundesrepublik Deutschland für eine industrielle Kern-
brennstoff-Wiederaufarbeitungsanlage (Kennzeichen KWA 1224),
vom Bundesministerium für Forschung und Technologie gefördertes
Entwicklungsvorhaben, Abschlußbericht 1.2. – 31.12.1974“, Frank-
furt Dezember 1974, MAT A 102, Bd. 24, pag. 000001–000363
(3 und 7).

9 Zur Konzeption: vgl. Anlage 2 zum Ergebnisprotokoll der 100. Sit-
zung der Reaktorsicherheitskommission am 11. Dezember 1974,
Auszug aus TOP 3 „Brennstoffkreislauf/Bericht des BMFT“
(Dr. Hagen), MAT A 64, Bd. 16/1, pag. 079072–079089 (079072–
079073), außerdem vgl. „Präsentation der KEWA für die in der
PWK zusammengeschlossenen Energieversorgungsunternehmen
der Bundesrepublik Deutschland“ am 21. November 1975 in
Frankfurt, MAT A 174/3, Bd. 7, pag. 1–62 (26–28).

0 KEWA GmbH (Hrsg.): „Ermittlung mehrerer alternativer Standor-
te in der Bundesrepublik Deutschland für eine industrielle Kern-
brennstoff-Wiederaufarbeitungsanlage (Kennzeichen KWA 1224),
vom Bundesministerium für Forschung und Technologie gefördertes
Entwicklungsvorhaben, Abschlußbericht 1.2. – 31.12.1974“, Frank-

furt Dezember 1974, MAT A 102, Bd. 24, pag. 000001–000363
(000063).

Drucksache 17/13700 – 278 –

anforderungen bei der Auswahl eines Salzstockes für ein
mögliches Endlager für radioaktive Abfälle dar.

d) KEWA-Standortauswahlstudie aus dem
Jahr 1974 und Arbeiten bis Mitte 1976

Das schrittweise durchgeführte und Kriterien-gestützte
Verfahren der Kernbrennstoffwiederaufarbeitungsge-
sellschaft mbH (KEWA) ist durch die Aktenlage gut
dokumentiert. Sowohl die KEWA-Jahresberichte und
Arbeitsunterlagen als auch Vermerke über die Abstim-
mungsgespräche der KEWA-Mitarbeiter mit der Fa-
chebene im zuständigen Bundesministerium für For-
schung und Technologie (BMFT) standen dem Ausschuss
zur Verfügung.

Im KEWA-Verfahren wurde das gesamte Gebiet der Bun-
desrepublik Deutschland betrachtet. Zunächst wurde in
dünnbesiedelten Landkreisen, die nicht als Ferien- und Er-
holungsgebiet ausgewiesen waren und eine geringe Milch-
wirtschaft aufwiesen, ein völlig siedlungsfreies Standort-
gelände von 6 km Durchmesser gesucht. Neben diesen
Umweltkriterien waren Sicherheitskriterien2081 bei der
Standortauswahl ausschlaggebend. Darüber hinaus wur-
den wirtschaftliche Kriterien2082 betrachtet2083. Ein beson-
deres Augenmerk wurde bei der Bewertung der Standort-
daten „dem Vorhandensein von Endlagerungspotential“
beigemessen, d. h. die Nähe zu Salzstöcken wurde beson-
ders gewichtet2084. Am Ende des Auswahlverfahrens blie-
ben drei Standorte übrig.

Im Jahr 1975 starteten an diesen ausgewiesenen drei
Standorten Wahn, Lichtenhorst und Weesen-Lutterloh im
Bundesland Niedersachsen2085 geologische Vorortuntersu-
chungen. Der Standort Gorleben wurde durch die Kern-

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2081 Diese waren: geologischer und hydrogeologischer Aufbau, seismo-
logische, hydrologische und meteorologische Verhältnisse.

2082 Z. B. Verkehrsdichte, Wasser- und Energieversorgung.
2083 KEWA GmbH (Hrsg.): „Ermittlung mehrerer alternativer Standor-

te in der Bundesrepublik Deutschland für eine industrielle Kern-
brennstoff-Wiederaufarbeitungsanlage (Kennzeichen KWA 1224),
vom Bundesministerium für Forschung und Technologie gefördertes
Entwicklungsvorhaben, Abschlußbericht 1.2. – 31.12.1974“, Frank-
furt Dezember 1974, MAT A 102, Bd. 24, pag. 000001–000363,
(000009–000017, 000061–000063).

2084 KEWA GmbH (Hrsg.): „Ermittlung mehrerer alternativer Standor-
te in der Bundesrepublik Deutschland für eine industrielle Kern-
brennstoff-Wiederaufarbeitungsanlage (Kennzeichen KWA 1224),
vom Bundesministerium für Forschung und Technologie gefördertes
Entwicklungsvorhaben, Abschlußbericht 1.2. – 31.12.1974“, Frank-
furt Dezember 1974, MAT A 102, Bd. 24, pag. 000001–000363,
(000009): „Mit größter Sorgfalt wurden natürlich die Regionen mit
Salzstöcken im Untergrund durchmustert.“

2085 Der zunächst für den Standort Ahlden vorgesehene Salzstock Eilte
und der zunächst für den Standort Faßberg vorgesehene Salzstock
Dethlingen schieden bei den weiteren Untersuchungen bereits im
Laufe des Jahres 1975 aus. Daher wurde am Standort Ahlden ab
Mitte 1975 der Salzstock Lichtenhorst näher betrachtet. Am Stand-
ort Faßberg wurde ab Mitte 1975 der Salzstock Lutterloh unter-
sucht. Die Standortbezeichnungen Börger, Ahlden und Faßberg
wurden im Laufe des Jahres 1975 nach den Salzstöcken benannt:
Wahn (ehemals Standort Börger), Lutterloh (ehemals Standort Faß-
berg) und Lichtenhorst (ehemals Standort Ahlden). Vgl. KEWA:
„Untersuchung eines Standortes zur Errichtung einer Anlage für

208

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die Entsorgung von Kernkraftwerken; Teiluntersuchungen zu zwei Al-
ternativstandorten“, KWA 1225, Jahresbericht 1975, MAT A 173.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ennstoffwiederaufarbeitungsgesellschaft mbH (KEWA)
r wegen seiner Lage im Ferien- und Erholungsgebiet2086
d seiner Grenznähe zur DDR bis Mitte 1976 nicht im

erfahren berücksichtigt. Der Zeuge Dr. Adalbert Schlitt
damals Geschäftsführer der KEWA – hat in einem
chreiben an das Ausschusssekretariat vom 29. November
10 begründet, warum der Standort Gorleben im KEWA-

erfahren bis Mitte 1976 nicht betrachtet wurde:

„Schon die Literaturstudien wie auch die ersten Ge-
spräche unter den mit uns zusammenarbeitenden
Geologen ergaben, dass der Salzstock Gorleben in
besonderem Maße den Kriterien für eine Wiederauf-
arbeitungsanlage und sichere Endlagerung ent-
sprach und von uns als der am besten geeignete
Standort angesehen wurde, eine Auffassung die auch
von dem damaligen Bundesministerium für For-
schung und Technologie (BMFT) geteilt wurde. Den-
noch haben wir damals Gorleben aus der Liste der
uns besonders geeignet erscheinenden Salzstöcke we-
gen der unmittelbaren Nähe zur damaligen DDR aus-
genommen, weil die Errichtung der Wiederaufarbei-
tungsanlage mit darunter befindlicher Endlagerstätte
der DDR Gelegenheit geboten hätte, ständige Aus-
einandersetzungen mit der Bundesrepublik zu provo-
zieren.“2087

) KEWA-Überprüfung aus der zweiten
Hälfte des Jahres 1976

Sommer 1976 führte die Kernbrennstoffwiederaufar-
itungsgesellschaft mbH (KEWA) eine erneute Überprü-
ng möglicher Standorte durch, da die Erkundungsarbei-
n im August 1976 nach einem Erlass des BMFT an den
ei KEWA-Standorten Wahn, Lichtenhorst und Weesen-
utterloh aufgrund von Bürgerprotesten vor Ort2088 einge-
ellt worden waren. In einer Besprechung am 5. August
76 bei der Höchst AG in Frankfurt am Main waren

ertreter aller am Projekt beteiligten Institutionen zu dem
chluss gekommen, „daß geprüft werden sollte, ob außer
n z. Zt. in Untersuchung befindlichen Standorten Wahn,

ichtenhorst und Lutterloh weitere Standorte in Nord-
utschland unter den modifizierten Sicherheitsanforde-
ngen für die Anlage eines Nuklearen Entsorgungszent-
ms geeignet sind.“2089 Die Überprüfung der Vorgaben

6 KEWA GmbH (Hrsg.): „Ermittlung mehrerer alternativer Standor-
te in der Bundesrepublik Deutschland für eine industrielle Kern-
brennstoff-Wiederaufarbeitungsanlage (Kennzeichen KWA 1224),
vom Bundesministerium für Forschung und Technologie gefördertes
Entwicklungsvorhaben, Abschlußbericht 1.2. – 31.12.1974“, Frank-
furt Dezember 1974, MAT A 102, Bd. 24, pag. 000001–000363
(000102).

7 MAT A 129.
8 Die Bevölkerung am Standort Wahn fühlte sich getäuscht, da als

Zweck der Probebohrung die Suche nach Erdöl und bituminösen
Bodenschätzen und nicht die Untersuchung zur Eignung des Salz-
stocks für die Endlagerung radioaktiver Abfälle angegeben worden
war. Am Standort Lutterloh wurde nach Protestaktionen mit der Be-
setzung der Tiefbohrstelle gerechnet.

9 KEWA-Arbeitspapier „Neue Standortalternativen in Niedersach-
sen“, MAT A 102, Bd. 7, pag 6–21, 100–101 (100) und „Vermerk

über die Besprechung vom 05.08.1976 bei der Hoechst AG“, Autor
Viehl, MAT A 83, Bd. 8, pag. 346–349 (348), Dokument Nr. 4.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 279 –

der KEWA-Standortstudie aus dem Jahr 1974 (KWA2090
1224) war notwendig geworden, da sich wichtige Para-
meter, wie z. B. die Bevölkerungsdichte, verändert hatten
und die Filtertechnologie für Iod- und Aerosolfilter bei
der Wiederaufarbeitung erheblich verbessert worden und
nunmehr verfügbar waren2091. Damit verschob sich die
Gewichtung der Kriterien, d. h. der Milchwirtschaft und
der Bevölkerungsdichte in der Umgebung wurde eine ge-
ringere Bedeutung beigemessen.

Bei dieser Überprüfung in der zweiten Hälfte des Jahres
1976 wurden als erster Schritt die Salzstöcke unter „fol-
genden Randbedingungen“ neu bewertet:

„– Es wurden nur Standortmöglichkeiten in Nieder-
sachsen untersucht. Die Salzstöcke in Schleswig-
Holstein blieben außer Betracht.

Außerdem wurden von der näheren Untersuchung
ausgeschlossen:

– Salzstöcke, die innerhalb eines Umkreises von
30 km um die Großstädte Hamburg, Bremen,
Hannover und Braunschweig liegen.

– Salzstöcke mit einer Teufenlage unter 800 m

– Salzstöcke, die bereits für Speicherzwecke von
Erdgas und Erdöl bzw. zur Salzgewinnung genutzt
sind.“ 2092

In einem nächsten Schritt wurden „aus dem Kreis der
verbleibenden Salzstöcke […] die an den 4 großen Flüs-
sen Niedersachsens – Ems, Weser, Aller und Elbe – lie-
genden bevorzugt untersucht.“2093

Ergebnis war, dass sich auf folgenden Salzstöcken geeig-
nete Standortgelände befinden:

„Bunde (mit Einschränkungen), Rhaude, Gorleben,
Börger.“2094

Weiter von den vier großen Flüssen entfernt wurden fol-
gende Salzstöcke hinsichtlich der Besiedelung als geeig-
net angesehen und näher untersucht:

„Zwischenahn, Oedisheim, Ostervesede-Stemmen,
Wettenbostel-Ebstorf.“2095

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2090 „KWA” ist ein Förderkennzeichen des Bundesforschungsministe-
riums, mit dem generell Forschungsvorhaben aus dem Bereich
Kernkraft/Wiederaufarbeitung gekennzeichnet wurden.

2091 Vermerk Reinhold Ollig, „Hintergrundinformationen zur Auswahl
von Salzstöcken zur Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Bun-
desrepublik Deutschland“, 13. April 1981, MAT A 95, Bd. 10,
pag. 175–185 (180).

2092 KEWA-Arbeitspapier „Neue Standortalternativen in Niedersach-
sen“, MAT A 102, Bd. 7, pag. 6–21, 100–101 (100), Doku-
ment Nr. 4.

2093 KEWA-Arbeitspapier „Neue Standortalternativen in Niedersach-
sen“, MAT A 102, Bd. 7, pag. 6–21, 100–101 (100), Doku-
ment Nr. 4.

2094 KEWA-Arbeitspapier „Neue Standortalternativen in Niedersach-
sen“, MAT A 102, Bd. 7, pag. 6–21, 100–101 (100), Doku-
ment Nr. 4.

2095 KEWA-Arbeitspapier „Neue Standortalternativen in Niedersach-

209

209

209

209

210
sen“, MAT A 102, Bd. 7, pag. 6–21, 100–101 (100), Doku-
ment Nr. 4.
Drucksache 17/13700

nalog zur Vorgehensweise in der ersten KEWA-Stand-
tstudie von 1974 (KWA 1224) wurden die Standortda-
n zusammengestellt, nach den modifizierten Kriterien
wertet und nach zwei verschiedenen Maßstäben ge-
ichtet. Dabei sind die Gewichtungsmaßstäbe der KEWA
d das Datenmaterial der Standortmöglichkeiten ge-
uso aufbereitet wie in der ersten KEWA-Studie aus
m Jahr 19742096. Ergebnis war:

„Die Standortreihenfolge der acht untersuchten
Standorte lautete: Gorleben, Börger, Ostervesede,
Rhaude, Bunde, Wettenbostel, Oedisheim, Zwische-
nahn“2097.

uch wie in der ersten KEWA-Studie wurden bei dieser
berprüfung Platzziffern berechnet, die dokumentieren,
ie gut die Standortmöglichkeiten die Auswahlkriterien
füllten. Der Standort Gorleben erhielt hierbei in zwei
rschiedenen Bewertungsschemata die beste Platzziffer
5 bzw. 2,02098. Die modifizierten Standortbedingungen
urden zum Vergleich auch an die Standorte Wahn
latzziffer 3,5), Lutterloh (Platzziffer 3,5) und Lichten-
rst (Platzziffer 3,5 bzw. 4,5) angelegt.

bschließendes Ergebnis war, dass

„diese Standorte hinsichtlich ihrer grundsätzlichen
Eignung sehr günstig sind. Sie werden nur vom
Standort Gorleben übertroffen, der jedoch durch
seine Lage in unmittelbarer Nähe zur DDR-Grenze
sehr bedenklich erscheint.“2099

amit war hierbei der Standort Gorleben unter den be-
achteten Standorten mit der Einschränkung der Grenz-
he zur DDR der Standort mit der besten Platzziffer.

n Hand des KEWA-Arbeitspapiers mit dem Titel „Neue
andortalternativen in Niedersachsen“, das aus einer Be-
hreibung der Vorgehensweise, einer Zusammenfassung
r Ergebnisse sowie einem Tabellen- und Kartenwerk be-

eht2100, lässt sich die Nachprüfung detailliert nachvoll-
ehen. Ein Datum ist auf den angeführten Dokumenten

6 KEWA GmbH (Hrsg.:): „Ermittlung mehrerer alternativer Standor-
te in der Bundesrepublik Deutschland für eine industrielle Kern-
brennstoff-Wiederaufarbeitungsanlage (Kennzeichen KWA 1224),
vom Bundesministerium für Forschung und Technologie gefördertes
Entwicklungsvorhaben, Abschlußbericht 1.2. – 31.12.1974“, Frank-
furt Dezember 1974, MAT A 102, Bd. 24, pag. 000001–000363
(0061 – 0071).

7 KEWA-Arbeitspapier „Neue Standortalternativen in Niedersach-
sen“, MAT A 102, Bd. 7, pag. 6–21, 100–101 (101), Doku-
ment Nr. 4.

8 KEWA-Arbeitspapier „Neue Standortalternativen in Niedersach-
sen“, MAT A 102, Bd. 7, pag. 6–21, 100–101 (10–13), Doku-
ment Nr. 4.

9 KEWA-Arbeitspapier „Neue Standortalternativen in Niedersach-
sen“, MAT A 102, Bd. 7, pag. 6–21, 100–101 (101), Doku-
ment Nr. 4.

0 Im Zusammenhang mit der Erstellung der Expertise „Gorleben als
Entsorgungs- und Endlagerstandort, Der niedersächsische Aus-
wahl- und Entscheidungsprozess, Hannover 2010“ konnten erst-
mals die niedersächsischen Regierungsakten zur Standortauswahl
Gorleben ausgewertet werden, in denen sich das KEWA-Arbeitspa-
pier „Neue Standortalternativen in Niedersachsen“, samt Anschrei-

ben (MAT A 102, Bd. 7, pag. 3) und aufgeteilt in zwei Aktenstücke
findet (MAT A 102, Bd. 7, pag. 6–21, 100–101), Dokument Nr. 4.

Drucksache 17/13700 – 280 –

nicht vorhanden. Jedoch existiert in den Akten ein An-
schreiben vom 16. November 1976, mit welchem Ministe-
rialrat Stuhr „20 Kopien der Alternativstandorte“ [ge-
meint ist das Arbeitspapier „Neue Standortalternativen in
Niedersachsen“, Anm. d. Verf.] von der „Projektgesell-
schaft Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen“ über-
sendet wurden2101. Da in der Einleitung des Arbeitspapiers
die „Besprechung am 5.8.1976 in Frankfurt (Main)-
Höchst“ als Erteilung für den Prüfauftrag erwähnt ist,
kann die Arbeitsunterlage nur zwischen dem 5. August
1976 und dem 16. November 1976 erstellt worden sein.

Das Arbeitspapier „Neue Standortalternativen in Nieder-
sachsen“ wurde dem Ausschuss sowohl durch die Nie-
dersächsische Landesregierung2102 als auch durch den
von der Opposition benannten Zeugen Dr. Tiggemann2103
übergeben. Die entsprechenden Aktenstücke des KEWA-
Arbeitspapiers sind im Berichtsanhang unter VIII. 2. Do-
kumente beigefügt.

Die Opposition bestreitet hingegen, dass der Standort
„Gorleben“ in den Untersuchungen der KEWA im Jahre
1976 eine Rolle gespielt habe. Es gebe insbesondere keine
Neu- oder Nachbewertung und auch kein Arbeitspapier
„Neue Standortalternativen in Niedersachsen“ mit dem
Ergebnis „Gorleben als bester Standort“2104 der KEWA.
Die Unterlagen in den Akten mit einer Zusammenfassung
und Tabellen werden als „undatierte Fragmente“ abgetan,
die dem späteren IMAK zuzuordnen seien. Die Opposition
stützt sich bei ihrer Argumentation darauf, dass die im
Ausschuss vernommenen Zeugen Dr. Adalbert Schlitt (da-
maliger Geschäftsführer der KEWA), Klaus Stuhr (zustän-
diger Referatsleiter im niedersächsischen Wirtschafts-
ministerium) und Jürgen Schubert (zuständige Person im
Oberbergamt) sich nicht detailliert an das KEWA Arbeits-
papier „Neue Standortalternativen in Niedersachsen“
erinnern konnten2105. Vor diesem Hintergrund hat der Un-
tersuchungsausschuss die übliche Erfahrung bei Zeugen-
vernehmungen gemacht, dass die Erinnerung an fast
35 Jahre zurückliegende detaillierte Zeit- und Entschei-
dungsabläufe lückenhaft bzw. nicht mehr vorhanden sein

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2101 MAT A 102, Bd. 7, pag. 3.
2102 KEWA-Arbeitspapier „Neue Standortalternativen in Niedersach-

sen“, MAT A 102, Bd. 7, pag. 6–21, 100–101, Dokument Nr. 4.
2103 MAT B 10, Dokument Nr. 4.
2104 In diesem Zusammenhang wirft die Opposition auch dem Histori-

ker Dr. Tiggemann vor, mit seiner NMU-Expertise aus dem Jahr
2010 seine Dissertation aus dem Jahr 2004 zu revidieren. Dieser
Vorwurf ist unberechtigt und haltlos, da zum Zeitpunkt seiner Dis-
sertation der Historiker Dr. Tiggemann keinen Zugriff auf die Akten
der Niedersächsischen Landesregierung hatte und deshalb das
KEWA-Arbeitspapier „Neue Standortalternativen in Niedersach-
sen“ nicht thematisieren konnte. Dass der Historiker Tiggemann
keinen Zugriff auf die niedersächsischen Akten hatte, geht auch aus
seiner Dissertation hervor (MAT A 188, Seite 37, 38 u. 382).

2105 Zwar konnte sich der Zeuge Jürgen Schubert – damals Mitglied des
niedersächsischen Arbeitskreises IMAK – in seiner Vernehmung
nicht daran erinnern, dass diese KEWA-Arbeiten durch den IMAK
genutzt wurden. Jedoch ergibt sich aus einem Vermerk vom 27. Au-
gust 1976 über ein Telefonat zwischen dem KEWA-Projektleiter
Hornke mit dem Referenten Chojnacki aus dem niedersächsischen
Wirtschaftsministerium – zuständig für den IMAK und Mitarbeiter

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von MR Stuhr, dass die KEWA-Arbeiten bekannt waren (MAT A
102, Bd. 7, pag. 2).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

nn. Dies war insbesondere bei der Vernehmung des da-
aligen KEWA-Geschäftsführer Dr. Adalbert Schlitt der
all, der sich widersprüchlich äußerte. Auf die Frage der
pposition, ob er sich an eine entsprechende „KEWA-
achbewertung“ erinnern könnte, sagte dieser zunächst
Untersuchungen der Art […] hat es nicht gegeben. Das
üsste ich“2106.

uf Nachfrage durch die Koalition schränkte der Zeuge
r. Schlitt seine absolute Aussage ein mit „es kann durch-
s sein, dass irgendwelche Papierarbeiten noch gemacht

orden sind, nicht vor Ort, keine Messungen, dass aber
ch all dem, was wir da nun für Probleme in Niedersach-
n hatten, Überlegungen über weitere Standorte – warum
cht andere Standorte?– angestellt worden sind“2107. Au-
rdem hob er bei seiner Vernehmung hervor: „Im kleinen

reis wussten wir, dass Gorleben der beste Standort
t“2108. „Ich will nicht ausschließen, dass auch Standort-
erlegungen der EVUs mit KEWA-Mitarbeitern stattge-
nden haben, sozusagen schon im Rahmen des Übergan-
s auf die EVU.“2109 Diese Äußerung ist vor dem
intergrund eines Eigentümerwechsels bei der Kern-
ennstoffwiederaufarbeitungsgesellschaft mbH (KEWA)
sehen. Mitte 1976 hatte die chemische Industrie ent-
hieden, sich aus der Wiederaufarbeitung zurückzuzie-
n. KEWA-Geschäftsführer Dr. Schlitt, der zugleich Lei-
r der kerntechnischen Abteilung bei Hoechst war,
mühte sich daher im Herbst 1976 bis zu seinem Aus-
heiden Ende Januar 1977 um den Verkauf der KEWA an
e PWK, die ein Tochterunternehmen der kernkraft-
erksbetreibenden Energieversorgungsunternehmen war.

u berücksichtigen ist außerdem, dass der Zeuge
r. Schlitt einräumte, dass die KEWA im Jahre 1976 Kar-
nmaterial im Hinblick auf „geeignete Endlagerstätten
Salz“ untersucht habe2110.

6 Stenographisches Protokoll Nr. 58, Seite 94.
7 Stenographisches Protokoll Nr. 58, Seite 84.
8 Stenographisches Protokoll Nr. 58, Seite 77.
9 Hinsichtlich der Erinnerungen des Zeugen Dr. Adalbert Schlitt ist

darüber hinaus zu berücksichtigen, dass er zum 31. Dezember 1976
als KEWA-Geschäftsführer ausschied. Im Herbst 1976 war er maß-
geblich mit den Verhandlungen mit den EVU zum Verkauf der
KEWA beschäftigt. Stenographisches Protokoll Nr. 58, Seite 84,
Zeuge Dr. Adalbert Schlitt: „Ich will nicht ausschließen, dass auch
Standortüberlegungen der EVUs mit KEWA-Mitarbeitern stattge-
funden haben, sozusagen schon im Rahmen des Überganges auf die
EVU.“
Stenographisches Protokoll Nr. 58, Seite 95, Abgeordneter Grindel
(CDU/CSU): „[…] Sie sind Ende 76 ausgeschieden bei der KEWA.“
Zeuge Dr. Adalbert Schlitt: „Nein, ich war ja in Höchst verblieben
bis 78. Ich habe lediglich meine Tätigkeit als KEWA-Geschäftsführer
niedergelegt wegen der Verhandlungen mit den EVUs; denn ich war
ja Verhandlungspartner zum Verkauf der KEWA an die EVUs.“
Abg. Reinhard Grindel (CDU/CSU): „Das habe ich insofern nicht
begriffen: Wie stark waren Sie denn in das operative Geschäft der-
jenigen noch eingebunden, die da ihren Dienst versehen haben?“
Zeuge Dr. Adalbert Schlitt: „Also, in der Zeit war ich maßgeblich
beschäftigt mit den Verhandlungen mit den EVUs auf Übernahme
der Gesellschafteranteile der KEWA.“
Abg. Reinhard Grindel (CDU/CSU): „[…] Sie waren dann in der
zweiten Jahreshälfte 76 vor allen Dingen mit diesen Übernahme-/
Vertragsverhandlungen befasst?“
Zeuge Dr. Adalbert Schlitt: „Ja.“

0
Dr. Adalbert Schlitt (Stenographisches Protokoll Nr. 58, Seite 91):
„Also hatten wir doch die Karten studiert und untersucht. Das meinte

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 281 –

Auch aus dem dem Ausschuss zur Verfügung stehenden
Aktenmaterial geht klar hervor, dass Dr. Schlitt über eine
Betrachtung des Standortes Gorleben in der zweiten
Hälfte des Jahres 1976 informiert war, da er in einer Nie-
derschrift über die siebzehnte Sitzung des KEWA-Beira-
tes am 29. September 1976 mit folgenden Sätzen erwähnt
wird:

„Dr. Schlitt ergänzt, daß das BMFT in einer Bespre-
chung mit den Beteiligten erwogen hat, anstellte des
Standortes Wahn den im gleichen Kreis Aschendorf-
Hümmling liegende Standort Börger in das Untersu-
chungsprogramm aufzunehmen. Ferner soll ein vier-
ter Standort ‚Gorleben‘ zunächst als Reservestandort
im Auge behalten werden. Letzter liegt jedoch unmit-
telbar an der Zonengrenze“ 2111.

Durch die Koalition konnten außerdem in den Akten des
Untersuchungsausschusses mehrere Aktenstücke gefun-
den werden, welche einen konkreten Hinweis auf die Ar-
beiten zu Standortalternativen bzw. das KEWA-Arbeits-
papier „Neue Standortalternativen in Niedersachsen“ aus
dem Jahr 1976 haben. Die eindeutigsten Aktenfunde sind:

• Ein Protokoll des PTB-Mitarbeiters Eckhard Viehl
über die Sitzung am 5. August 1976 bei der Höchst
AG, auf welcher u. a. der Auftrag für eine erneute Prü-
fung ausgesprochen wurde2112.

• Ein Vermerk aus dem niedersächsischen Wirtschafts-
ministerium von Ministerialrat Klaus Stuhr – damali-
ger Leiter des IMAK – an seinen damaligen Staatsse-
kretär Dr. Röhler vom 9. März 1977 mit dem Titel
„Entsorgungszentrum für bestrahlte Kernbrennstoffe,
Standortauswahl“ Dort heißt es:

„In der 2. Hälfte des Jahres 1976 wurden von der
KEWA ergänzende Standortuntersuchungen ange-
stellt. In diese Untersuchungen wurden neben den
bisher drei bekannten Standorten 8 zusätzliche
Standorte einbezogen. Aufgrund der von der
KEWA zugrunde gelegten Bewertungskriterien





2111 meinte Herr Tiggemann wahrscheinlich damit […] Aber ‚unter-
sucht‘ heißt: durchgesehen auf geeignete Endlagerstätten im Salz.
Und da fiel Gorleben natürlich als bester auf. […]“ Seite 94: Abg.
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Aber es gab
keine Untersuchungen im Jahr 76. Das ist das Entscheidende.“
Zeuge Dr. Adalbert Schlitt: „Nein, es gab keine, außer der Salzkar-
tenuntersuchung.“

2111 MAT A 44/2, pag. 035.
2112 Vermerk über eine Besprechung bei der Höchst AG am 5. August

1976 unter der Leitung des KEWA-Geschäftsführers Dr. Adalbert
Schlitt und des PWK-Geschäftsführes Dr. Carsten Salander. Vertre-
ten waren KEWA, PWK, RWE, KWU, ALKEM, RBU, Bayer,
BMFT, Höchst und PTB (MAT A 83, Bd. 8, pag. 346–349). Laut
des PTB-Vermerks waren die Themen der Sitzung „die Geschichtli-
che Entwicklung der Wahl der 3 Standorte und gegenwärtiger
Stand“ sowie die „Umfrage der PWK über die Anforderungen an
die Standorte […] zur Erstellung eines Standortberichtes für die
Genehmigungsbehörde“. Im Fazit des PTB-Vermerkes heißt es
u. a.: „Es besteht durchaus die Möglichkeit, daß keiner der drei
Standorte [gemeint sind Wahn, Lichtenhorst oder Lutterloh, Anm.
d. Verf.] geeignet ist. Man sollte schnellstens auch noch andere
Standorte untersuchen, zumal sich die Auswahlkriterien etwas ge-

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ändert haben (Jod-Problem gelöst, damit Auftreten in Milch verhin-
dert). M. E. wird dies zwischen BMFT und KEWA besprochen.“
Drucksache 17/13700

stellte sich heraus, daß von den 11 untersuchten
Standorten auch bei der Anlegung unterschiedli-
cher Gewichtungen Gorleben der Standort mit
den günstigsten Eigenschaften war. Es folgten in
einigem Abstand die Standorte Wahn, Lichten-
horst und Lutterloh.“2113

Ein Vermerk vom 13. April 1981 des damals zuständi-
gen BMFT-Referenten Reinhold Ollig mit dem Titel
„Auswahl von Salzstöcken zur Endlagerung radioakti-
ver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung“. Dort heißt
es unter der Überschrift „1.1 Hintergrund zur Auswahl
von Salzstöcken zur Endlagerung radioaktiver Abfälle
in der Bundesrepublik Deutschland“:

„Alle Arbeiten [gemeint ist an den KEWA-Stand-
orten Wahn, Lichtenhorst und Lutterloh, Anm. d.
Verf.] ruhten ab Mitte August 1976 aufgrund poli-
tischer Schwierigkeiten. Die 1976 durchgeführten
Untersuchungen beinhalteten u. a. eine Überprü-
fung der Vorgaben2114 und der Eingabedaten (z. B.
durchgeführte Siedlungsprojekte, veränderte Re-
gionalplanung) für das Standortermittlungsver-
fahren von 1974. Diese ergab, daß die ursprüng-
lich ausgewählten Standorte nach wie vor als sehr
günstig anzusehen sind und daß sie lediglich vom
Standort Gorleben übertroffen werden.“2115

Der damalige KEWA-Projektleiter für die Wiederauf-
arbeitungsanlage des „Nuklearen Entsorgungszen-
trums“ Wolfgang Issel hat in seiner Veröffentlichung
„Die Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen in der
Bundesrepublik Deutschland. Technologische Chance
oder energiepolitischer Zwang“ aus dem Jahr 2003
auch die neue Überprüfung aus dem Jahre 1976 er-
wähnt:

„Zu Beginn des Jahres 1976 wurden auf Wunsch
des WiMiNS [gemeint ist das niedersächsische
Wirtschaftsministerium, Anm. d. Verf.] weitere
Standorte in die Voruntersuchung eingebracht. Zu
diesen Regionen gehörte auch Gorleben, das we-
gen seiner Nähe zur Grenze zur DDR im Einver-
nehmen mit der Bundesregierung vorher nicht in
die engere Wahl gekommen war, welches aber an-
sonsten die günstigsten Bewertungen erhalten
hatte.“2116

3 MAT A 102, Bd. 8, Heft 2, pag. 186–188 (186).
4 In dem Vermerk ist an dieser Stelle eine Fußnote mit folgendem

Text eingefügt: „lt. KEWA-Bericht 1974 war für einen Standort
u. a. gefordert: – geringe Bevölkerungsdichte im Hinblick auf die
vorläufig noch erforderlichen Abgaben der Spaltedelgase und der
Restmengen an Jod und Aerosolen – günstige meteorologische Ver-
hältnisse hinsichtlich der Ausbreitung von Emissionen – wenig
Milchwirtschaft im Nahbereich. Nach der Einführung von Jodfil-
tern (WAK ab 1975) und Aerosolfiltern mit Abscheidegraden von
99,9 % bzw. 99,99 % konnten diese Auswahlkriterien hinsichtlich
ihrer Bedeutung anders bewertet werden.“

5 MAT A 95, Bd. 10, pag. 175–185 (180).
6 Wolfgang Issel: „Die Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen in

der Bundesrepublik Deutschland. Technologische Chance oder
energiepolitischer Zwang“; Europäische Hochschulschriften Reihe III

Bd. 952, Frankfurt am Main 2003 (ISBN 3-631-50916-2), Disserta-
tion 2002, Seite 217.

Drucksache 17/13700 – 282 –

Entscheidend bei der Diskussion über die sogenannte
KEWA-Nachprüfung ist auch, dass es sich hierbei nicht
wie von der Opposition offenbar vermutet, um eine ge-
sonderte Studie handelt, sondern um ein Arbeitspapier, in
dem die Ergebnisse der Nachbewertung festgehalten sind.
Dieses findet sich mit zwei Seiten Zusammenfassung,
acht Seiten Tabellen und acht Karten in den Ausschussak-
ten2117. Das Arbeitsergebnis ist auch im Tätigkeitsbericht
der Kernbrennstoffwiederaufarbeitungsgesellschaft mbH
(KEWA) für das Jahr 1976, veröffentlicht im Oktober
1977, aufgeführt:

„Da seit der Standortbenennung im Jahre 1974 ei-
nige Auswahlkriterien hinsichtlich ihrer Bedeutung
anders bewertet werden, wurde nachgeprüft, ob sich
neben Wahn, Lichtenhorst und Lutterloh neue Stand-
ortalternativen finden lassen. Diese Untersuchung
wurde durchgeführt mit dem Ergebnis, daß die ur-
sprünglich ausgewählten Standorte nach wie vor als
sehr günstig anzusehen sind und daß sie lediglich
vom Standort ‘Gorleben‘ übertroffen werden. Dieser
Standort war bei der Untersuchung im Jahr 1974
ausgeschieden, weil er nach den damals zugängli-
chen Planungsunterlagen in einer Erholungs- bzw.
Ferienzone lag.“2118

Der Zeuge Dr. Hans-Joachim Röhler – damals zuständi-
ger Staatssekretär im Niedersächsischen Wirtschafts-
ministerium – konnte sich an die Arbeiten der KEWA in
der zweiten Hälfte des Jahres 1976 und an das Arbeitspa-
pier „Neue Standortalternativen in Niedersachsen“, bei
seiner Vernehmung im Ausschuss noch gut erinnern. Auf
die dezidierte Frage nach der Existenz einer KEWA-
Nachbewertung bekundete der Zeuge Dr. Röhler:

„Es gab eine Nachbewertungsstudie, ja.“ [Gorleben
erwies sich dort] „als der bestgeeignete Standort mit
Abstand vor Wahn, Lichtenhorst und Lutterloh.“2119

f) Einwände Niedersachsens gegen die
KEWA-Standorte Wahn, Lichtenhorst
und Weesen-Lutterloh

Das Land Niedersachsen hatte fachliche Zweifel an den
drei durch die KEWA ausgewählten niedersächsischen
Standorten Wahn2120, Lichtenhorst2121 und Weesen-Lut-

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2117 KEWA-Arbeitspapier „Neue Standortalternativen in Niedersach-
sen“, MAT A 102, Bd. 7, pag. 3, 6–21, 100–101, Dokument Nr. 4.

2118 KEWA: „Untersuchung eines Standortes zur Errichtung einer An-
lage für die Entsorgung von Kernkraftwerken; Teiluntersuchungen
zu zwei Alternativstandorten“ KWA 1225 (MAT B 33, Seite 10).
Die Opposition behauptet, dieser und der vorhergehende Satz seien
nachträglich in den KEWA-Tätigkeitsbericht eingefügt worden, vgl.
Druck und Willkür – Wie Gorleben im Jahr 1977 plötzlich zum
Endlagerstandort wurde, Zweiter Zwischenbericht von BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Parlamentarischen Untersuchungs-
ausschuss Gorleben, Berlin November 2011, Seite 6 f.

2119 Stenographisches Protokoll Nr. 51, Seite 17.
2120 Standort Wahn: Problem der Vereinbarkeit der Wiederaufarbei-

tungsanlage mit dem Betrieb eines am Standort liegenden Schieß-
platzes.

2121 Standort Lichtenhorst: Lage im Wasservorranggebiet von

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212
Hannover, Teile des Geländes lagen im Lichtenmoor, dem einzig
zusammenhängenden Hochmoor Niedersachsens.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

rloh2122. Nachdem die Erkundungsarbeiten an den
EWA-Standorten durch den Bund gestoppt wurden, er-
iff das Land Niedersachsen die Initiative, da es wegen
iner zahlreichen Salzlagerstätten maßgeblich betroffen
ar und selbst eine belastbare fachliche Prüfung für mög-
che niedersächsische Standorte für ein Nukleares Ent-
rgungszentrum durchführen wollte. Dies hat der Zeuge
r. Hans-Joachim Röhler, damaliger zuständiger Staats-
kretär im niedersächsischen Wirtschaftsministerium,
ie folgt zusammengefasst:

„Wir sahen uns nicht voll in der Lage, von anderen
getroffene Entscheidungen, die aus unserer Sicht mit
Mängeln behaftet waren, zu vertreten, und deshalb
die Entscheidung der niedersächsischen Landesre-
gierung, eine eigene Standortvorauswahl zu treffen.
[…] Lichtenhorst, Lutterloh: Bei näherer Diskussion
stellte sich heraus, dass es dort wasserwirtschaftliche
Bedenken gab. Das Land sollte den Kopf hinhalten
für eine Entscheidung, die nach eigener Erkenntnis
mängelbehaftet war. Und das war der Ausgangspunkt
dafür, dass das Wirtschaftsministerium und die Lan-
desregierung gesagt haben: Moment, wenn wir Ent-
scheidungen vertreten sollen, dann eigene Entschei-
dungen, die wir selbst bis zu Ende durchgedacht
haben und die wir auch argumentativ, sachlich über-
zeugend vertreten können.“2123

) Standortauswahlverfahren des IMAK

ie Niedersächsische Landesregierung ließ die Prüfung
n in Frage kommenden Salzstöcken durch einen inter-
inisteriellen Arbeitskreis (IMAK) vornehmen. Aus den
usschussunterlagen sowie den Zeugenaussagen lässt
ch das schrittweise Vorgehen des IMAK detailliert re-
nstruieren: Das Auswahlverfahren umfasste zwischen

ugust 1976 und Februar 1977 vier Phasen, in denen
0 niedersächsische Standorte mit Salzstöcken nach ei-
m fundierten und breit-angelegten Kriterienkatalog
hrittweise bewertet wurden. In der ersten Phase wurden
0 niedersächsische Salzstöcke auf das Vorhandensein

nes für das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) not-
endigen 3 mal 4 km großen Standortgeländes unter-
cht2124. Die 23 Salzstöcke, welche übrigblieben, wur-
n in der zweiten Phase nach der Lage des Geländes
er dem Salzstock, der Teufenlage und der Größe des

alzstocks, eventuell konkurrierenden Nutzungsansprü-
en und der Besiedlungsdichte geprüft. In der dritten

hase wurde an die übriggebliebenen vierzehn Standort-
öglichkeiten ein Kriterienkatalog angelegt, der mit
ilfe von Vorgaben wie den „Bewertungsdaten für die
igenschaften von Kernkraftwerksstandorten aus der
cht von Reaktorsicherheit und Strahlenschutz“ des
undesinnenministeriums oder einer Empfehlung der
inisterkonferenz für Raumordnung zu den „Zielen und

2 Standort Weesen-Lutterloh: Lage in einem Wasservorranggebiet
mit überregionaler Bedeutung.

3 Stenographisches Protokoll Nr. 51, Seite 12 und 13.
4 Der Zeuge Klaus Stuhr berichtete hierzu in der 6. Sitzung des Aus-
schusses für Umweltfragen des Niedersächsischen Landtages am
17. Oktober 1977, MAT A 102/1, Bd. 45, pag. 37–55.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 283 –

Kriterien für die Standortauswahl von Kernenergieanla-
gen“ von den niedersächsischen Ministerialbeamten in
Zusammenarbeit mit Fachbeamten des Niedersächsischen
Landesamtes für Bodenforschung und des zuständigen
Oberbergamtes entwickelt worden war2125. Hierfür wur-
den drei Kriteriengruppen definiert: „Wirtschaftliche Kri-
terien“, „Strukturpolitik“ und „Sicherheit und Umwelt“.
Die Kriteriengruppe „Sicherheit und Umwelt“ war die
wichtigste und nahm demgemäß den größten prozentua-
len Anteil von 72,8 Prozent bei der Bewertung der Stand-
orte ein. In dieser Kriteriengruppe wurden u. a. die endla-
gergeologischen Kriterien betrachtet, denen auch ein
angemessener Stellenwert beigemessen wurde. Dieser be-
trug am Gesamtanteil 12,8 Prozent2126. Besonders die
Teufe des Salzstocks und die Zentralität des Betriebsge-
ländes über dem Salzstock spielte in dieser Phase des
Auswahlverfahrens eine Rolle. Weitere sicherheitsrele-
vante Kriterien waren die Besiedlungsdichte, die Bau-
grundbeschaffenheit, die Erdbebengefährdung, mögliche
äußere Einwirkungen wie Flugverkehrsdichte und Hoch-
wassergefährdung sowie die radiologische Vorbelastung.
Der angelegte Kriterienkatalog ist in den Akten vollstän-
dig enthalten2127. Der von der Koalition benannte Zeuge,
der Vertreter des Oberbergamtes Clausthal-Zellerfeld im
IMAK, Bergdirektor Jürgen Schubert, bestätigte bei sei-
ner Vernehmung im Untersuchungsausschuss, dass der
IMAK strikt nach diesem Kriterienkatalog vorgegangen
war2128. Herauszustellen ist insbesondere, dass der Stand-
ort Gorleben bei der Anlegung dieses Kriterienkataloges
die Spitzenposition einnahm, was der seinerzeit für den
Prozess verantwortliche Staatssekretär im niedersächsi-
schen Wirtschaftsministerium Dr. Hans-Joachim Röhler2129
sowie Jürgen Schubert2130 gegenüber dem Untersuchungs-
ausschuss betont haben. Dr. Hans-Joachim Röhler2131 und
Jürgen Schubert2132 stellten zudem dar, dass eine rein

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2125 Der Zeuge Klaus Stuhr berichtete hierzu in der 6. Sitzung des Aus-
schusses für Umweltfragen des Niedersächsischen Landtages am
17. Oktober 1977, MAT A 102/1, Bd. 45, pag. 37–55.

2126 MAT A 102, Bd. 8, Heft 1, pag. 10–11.
2127 MAT A 102, Bd. 25, Heft 3, pag. 135–138.
2128 Stenographisches Protokoll Nr. 58, Seite 30, Dietrich Monstadt

(CDU/CSU): „Gut. – Dann darf ich Ihnen mal eine Tabelle überrei-
chen, für das Protokoll: MAT A 102, Band 25, Blatt 210 bis 214.
Das ist eine Kopie, die Ihnen gleich vorliegt, wo die Kriterien – –
Es kommt noch. Warten Sie! Es ist gerade auf dem Weg zu Ihnen.
(Dem Zeugen werden Unterlagen vorgelegt) Ein Kriterienkatalog
mit Tabelle für die jeweiligen Standortbewertungen des IMAK.“
Zeuge Jürgen Schubert: „Das kenne ich. Ich sehe das wieder vor
mir.“

2129 Dr. Hans-Joachim Röhler (Stenographisches Protokoll Nr. 51, Seite
6): „Gorleben hatte nach der Punktbewertung des IMAK Platz eins
und schien unter den grundsätzlich geeigneten Standorten der
Standort mit der höchsten Bewertung.“

2130 Jürgen Schubert (Stenographisches Protokoll Nr. 58, Seite 3): „Zu-
sammenfassend jedenfalls: Aus der Sitzung, die meines Erachtens
mit entscheidend war für die Standortfestlegung, ist Gorleben als
bester Standort hervorgegangen.“, Seite 4: „Also die Punktwertung
Null sowieso – ich selbst weiß nicht – 250 oder 260 wären möglich
gewesen, wenn alles immer vollständig – – also alle Punktzahlen
bekommen hätten, und da war Gorleben also mit über 200 vorne.“ ,
Seite 31: „Aber das war also das. Und ich kann mich eben erin-
nern, dass Gorleben hier – ein paar sind hier drin, aber nicht alle –,
dass der Standort Gorleben eben über 200 Punkte hatte und an ers-
ter Stelle stand.“

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Stenographisches Protokoll Nr. 51, Seite 47, Abg. Monstadt (CDU/
CSU): „Der Vorwurf der politischen Einflussnahme auf das Aus-
Drucksache 17/13700

chliche Bewertung ohne politische Einflussnahme vor-
nommen wurde2133. Im Auswahlverfahren der Nieder-
chsischen Landesregierung kamen alle offenen Fragen
d Mängel der einzelnen Standorte „auf den Tisch“ und

nd in die entscheidenden niedersächsischen Kabinett-
rlagen vom 9. Dezember 19762134 und vom 4. Februar
772135 eingeflossen. Diese sind auch Bestandteil der
m Untersuchungsausschuss von der Niedersächsischen

andesregierung übergebenen Akten.
Zusammenhang mit den Kabinettvorlagen wurde im

usschuss der Vorwurf erhoben, dass in der niedersächsi-
hen Kabinettvorlage vom 9. Dezember 1976 eine „be-
usste Falschaussage“ enthalten sei, dass der Salzstock
orleben nur mit „einem Zipfel von 1 km Länge“ in die
DR reiche. Richtig ist, dass die Salzstruktur Gorleben-
ambow ca. 30 km lang2136 ist und der Salzstockteil
ambow sich östlich der Elbe mehr als 10 km in das da-
alige DDR-Gebiet erstreckt. Die Äußerung in der Kabi-
ttvorlage bezieht sich jedoch nicht auf die „Salzstruk-
r Gorleben-Rambow“, sondern nur auf den „Salzstock
orleben“ (Salzstrukturteil westlich der Elbe), wodurch
r Vorwurf einer „Falschaussage“ in der Sache ins Leere
ht. Ein Fehler wäre es also nur dann gewesen, wenn in
r Kabinettvorlage von der Salzstruktur „Gorleben-

ambow“ geschrieben worden wäre2137.

2 wahlverfahren, die zu einer ‚Vorfestlegung‘ auf Gorleben geführt
haben könnte, ist nicht gerechtfertigt. Ist diese Feststellung aus Ih-
rer Sicht richtig? Zeuge Dr. Hans-Joachim Röhler: Diese Feststel-
lung ist aus meiner Sicht richtig.“

2 Jürgen Schubert (Stenographisches Protokoll Nr. 58, Seite 13): „Al-
so: An den eigentlichen Sitzungen waren fachliche Gesichtspunkte
nicht nur ausschlaggebend, sie waren fast ausschließlich also das
Thema. Irgendwelche Fragen – – Ist das politisch machbar? Ist das
aus Sicht, hier bei der DDR, Gorleben – – also sind da andere Din-
ge zu betrachten? Das war also bei den Sitzungen, an denen ich
teilgenommen habe, nicht der Fall.“

3 Da die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAK) den Anspruch hat-
te „unabhängig und losgelöst“ von den bisherigen Arbeiten eine
„landeseigene Prüfung“ vorzunehmen (vgl. MR Klaus Stuhr in der
6. Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen des Niedersächsi-
schen Landtages am 17. Oktober 1977, Seite 21 (MAT A 102/1,
Bd. 45, pag. 37–55), wichen das KEWA-Arbeitspapier „Neue
Standortalternativen in Niedersachsen“ und das Vorgehen der
IMAK voneinander ab. Die IMAK entwickelte einen eigenen Krite-
rienkatalog und legte diesen an mögliche Standorte an.

4 Kabinettvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8,
Heft 1, pag. 3–45, Dokument Nr. 40.

5 Kabinettvorlage vom 4. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Heft 2,
pag. 2–23.

6 BMWi-Broschüre „Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in
Deutschland – Das Endlagerprojekt Gorleben“ Stand: Oktober
2008, MAT A 179, abrufbar unter: http://www.bmwi.de/BMWi/Re
daktion/PDF/Publikationen/endlagerung-hochradioaktiver-abfael
le-endlagerprojekt gor leben, property=pdf,bereich =bmwi2012,spra
che=de,rwb=true.pdf.

7 Unabhängig von dieser Beschreibung in der niedersächsischen Ka-
binettvorlage wurde im Ausschuss kritisiert, dass nach der Benen-
nung des Standortes Gorleben auch in einer Karte der PTB im Ok-
tober 1977 (MAT A 138, Bd. 29, pag. 156) nur der Gorlebener Teil
des Salzstockes und nicht der Rambower Teil eingezeichnet sei.
Hier gilt zum einen das gleiche wie bei der Kabinettvorlage vom
9. Dezember 1976. Zum anderen handelt es sich bei der Karte um
eine Anlage zu einem Bericht der PTB über den Stand der Verwirk-
lichung des Entsorgungszentrums vom 27. Oktober 1977, in dem es

um die Vorbereitung der übertägigen Erkundungsmaßnahmen geht
(MAT A 138, Bd. 29, pag. 154–155). Hier sind die Lage des vor-

Drucksache 17/13700 – 284 –

h) Rolle des Standortes Gorleben im Spitzen-
gespräch vom 11. November 1976

Die damalige Bundesregierung und Bundeskanzler
Helmut Schmidt hatten ein starkes Interesse an einer zügi-
gen Umsetzung des Projektes „Nukleares Entsorgungs-
zentrum“. Vor diesem Hintergrund sprachen am 11. No-
vember 1976 die drei Bundesminister Maihofer (Inneres,
FDP), Matthöfer (Forschung, SPD) und Friderichs (Wirt-
schaft, FDP) mit Ministerpräsident Albrecht sowie mit
Fachleuten von Bund und Land2138. Ergebnis dieses Gesprä-
ches war, dass Ministerpräsident Albrecht zusagte, einen
Standort für ein Nukleares Entsorgungszentrum in Nieder-
sachsen nach landeseigener Prüfung zu benennen2139.

Aus der zwischen Bund und Land abgestimmten Tages-
ordnung2140 für das Gespräch geht hervor, dass es nicht

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2138 gesehenen Betriebsgeländes des Nuklearen Entsorgungszentrums
sowie die Umrisse des Salzstocks Gorleben grob zur Orientierung
eingezeichnet. Dabei entsprechen die eingezeichneten Salzstock-
umrisse nur ungefähr den tatsächlichen Gegebenheiten. Bei dem da-
maligen frühen Stadium des Projektes und der generellen Grobin-
formation, die mit der Karte bezweckt war, spielten die genauen
Salzstockumrisse nur eine untergeordnete Rolle.

2138 Weitere Teilnehmer des Gespräches waren die Landesminister
Kiep, Hasselmann, Bosselmann und Schnipkoweit sowie die Ver-
treter der Fraktionen im Niedersächsischen Landtag Hedergott,
Bruns und der Landtagspräsident. Von niedersächsischer Behörden-
seite: Staatssekretär Moorhoff (niedersächsische Staatskanzlei),
Staatssekretär Dr. Röhler (niedersächsisches Wirtschaftsministe-
rium), MR Stuhr (niedersächsisches Wirtschaftsministerium),
Dr. Naß (niedersächsische Staatskanzlei), Sieber (Abteilungsleiter
niedersächsisches Sozialministerium), Vaupel (Unterabteilungslei-
ter im niedersächsischen Sozialministerium), von Bundesseite nah-
men folgende Beamte teil: Schmidt-Küster (BMFT), Hagen
(BMFT), Sahl (BMI), Dr. Engelmann (BMWi), sowie die persönli-
chen Referenten der Bundesminister.

2139 Hierüber war Dr. Klaus-Otto Naß, ein enger Berater Ministerpräsi-
dent Albrechts und Abteilungsleiter in der Niedersächsischen
Staatskanzlei, überrascht, weil er zu einer abwartenden Haltung ge-
raten hatte und sich in Vorbesprechungen und Vermerken kritisch
zu dem „Nuklearen Entsorgungszentrum“ geäußert hatte. Hierzu
bemerkte der Zeuge und zuständige Staatssekretär aus dem nieder-
sächsischen Wirtschaftsministerium Dr. Hans-Joachim Röhler, dass
es in einer Staatskanzlei nichts Ungewöhnliches sei, dass sich ein
Politiker gegen den Ratschlag eines Beraters entscheidet und auch
MP Albrecht häufiger anders gehandelt habe, als Dr. Naß geraten
habe. Vgl. Dr. Hans-Joachim Röhler (Stenographisches Proto-
koll Nr. 51, Seite 61): „Herr Naß hat dem Ministerpräsidenten sei-
ne Meinung vorgetragen. Wer Herrn Naß kennt, weiß: Der hat das
mit Intensität vorgetragen. Das konnte er. Und der Ministerpräsi-
dent hat eben dann anders entschieden als sein Berater Naß.
Kommt vor.“ Abg. Sebastian Edathy (SPD): „Warum?“ Zeuge
Dr. Hans-Joachim Röhler: „[…] Diese Diskussion, die unterschied-
lichen Meinungen in der Staatskanzlei, die halte ich für normal.
Das kommt vor, dass man mit seinen Beratern unterschiedlicher
Meinung ist. Und wenn Herr Naß den Ministerpräsidenten an-
schließend wegen seiner Entscheidung kritisiert hat, dann ist das ei-
ne Meinung von Herrn Naß. Der Ministerpräsident hat eben anders
entschieden und hat Herrn Naß zu verstehen gegeben: Ich bin ande-
rer Meinung. Das ist sein gutes Recht.“

2140 Vgl. Tagesordnung der Besprechung Bund/Land Niedersachsen
zum Thema „Entsorgung“ am 11. November 1976 Hannover,
MAT A 121, Bd. 13, pag. 000173: „Tagesordnung: 1. Die Stellung
der Kernenergie im Energiekonzept der Bundesregierung. 2. Die
Bedeutung des Entsorgungszentrums für die Kernenergienutzung in
der Bundesrepublik, 3. Alternativen zum Entsorgungskonzept, Aus-

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weichlösungen für die Entsorgung im Ausland, 4. Bisheriger Stand
der Vorbereitung des Projektes, Finanzierung, Informationspolitik.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

einen konkreten Standort, welcher für das Projekt
Nukleares Entsorgungszentrum“ benannt werden sollte,
ndern um eine generelle Aussprache zum Projekt „Nu-
eares Entsorgungszentrum“2141 ging, an dessen Ende
e grundsätzliche Bereitschaft Niedersachsens stehen
llte, einen Standort für das „Nukleare Entsorgungszen-
um“ zu benennen2142. Daher wird auch in der informie-
nden Kabinettvorlage des niedersächsischen Wirt-
haftsministeriums vom 8. November 1976 weder die

rage weiterer Standortmöglichkeiten noch der Standort
orleben erwähnt2143. Auch in den vorbereitenden Unter-
gen des Bundeskanzleramtes2144 sowie des BMFT2145
nden sich keine Äußerungen dazu.

as Ministergespräch, zu dem kein abgestimmtes Proto-
ll angefertigt wurde, bestand aus zwei Phasen: Zuerst
rachen die drei Bundesminister mit Ministerpräsident
lbrecht. Diese Phase des Gespräches dauerte mit zwei-
nhalb Stunden deutlich länger als die angesetzte Stunde.
anach wurden die Fachbeamten sowie die Vertreter der
raktionen im Niedersächsischen Landtag hinzugezogen
d ihnen die Ergebnisse mitgeteilt2146.

est steht, dass in dem Gespräch ein möglicher vierter
tandort „Gorleben“ bzw. „Lüchow“ oder „Lüchow-
annenberg“ kurz erwähnt wurde. Darüber, von wem,
ann und wie der Standort Gorleben in diesem Gespräch
rwähnung fand, gibt es unterschiedliche Angaben in den
aterialien des Ausschusses:

er Zeuge Walther Leisler Kiep beschreibt in seinem Ta-
buch das Ministergespräch vom 11. November 1976.

ei der Schilderung des Gesprächsergebnisses führt er
a. aus:

„Hier gelingt es mir, Lüchow-Dannenberg als
4. Möglichkeit aufnehmen zu lassen.“ Nachdem die
Experten hinzugezogen wurden: „Lüchow erweist
sich zu meiner Überraschung als der Standort mit
den besten Voraussetzungen.“2147

1 5. Wirtschafts-, struktur- und sozialpolitische Vorteile des Entsor-
gungszentrums für das Land Niedersachsen. 6. Sicherheit der ge-
planten Anlagen. Weiteres Vorgehen.“

1 Vgl. Positionspapier BMI RS I 5 – 514 012/4 vom 8. November
1976, Nutzung der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutsch-
land – Entsorgung der Kernkraftwerke. MAT A 102, Bd. 25,
pag. 86–89. In dem Papier wurden abgehandelt: Inhalt: „1. Energie-
politische Notwendigkeit der Kernenergie […], 2. Nutzung der
Kernenergie […], 3. Internationale Möglichkeiten zur Entsorgung
deutscher Kernkraftwerke […], 4. Bisheriger Stand der Vorberei-
tung des Projektes, Informationspolitik und Finanzierung […],
5. Sicherheit der geplanten Anlagen […].“

2 Vgl. vorgesehener Ablauf des Gespräches, MAT A 219, Bd. 3,
pag. 9–12.

3 Vgl. niedersächsisches Wirtschaftsministerium, Kabinettvorlage
vom 8. November 1976 (MAT A 102, Bd. 25, Heft 2, pag. 166 ff.).

4 MAT A 121, Bd. 13, pag. 000166–000177.
5 MAT A 139, Bd. 33, pag. 118179–118183.
6 MAT A 138, Bd. 17, pag. 287–289 (287).
7 Vgl. Auszüge aus den Tagebüchern von Dr. Walther Leisler Kiep,

Seite 182: „Albrecht eröffnet, abgewogen und die Sorgen darstel-
lend, die uns bewegen. Er weist auch auf die US-Pläne einer zentra-
len Entsorgungstaktik und die Bereitschaft der USA hin! Matthöfer
erwidert auf müde Weise mit dem Hinweis nun sei lange genug ge-

redet worden, jetzt werde gebohrt! Maihofer und Friderichs unter-
stützt von mir bringen ihn auf eine andere Linie und erreichen auch,

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 285 –

Als Zeuge im Untersuchungsausschuss hielt er es im Ge-
gensatz dazu für „völlig ausgeschlossen“, das er es war,
der den Standort Gorleben in die Diskussion eingeführt
habe2148. Aufgrund dieser widersprüchlichen Angaben er-
scheint es angebracht, nicht nur den Tagebucheintrag und
die Zeugenaussage von Walther Leisler Kiep auszuwer-
ten:

Nach der Zeugenaussage des damaligen Bundeswirt-
schaftsministers Dr. Hans Friderichs war die Nennung
des Standortes Gorleben im Ministergespräch am 11. No-
vember 1976 für die politische Ebene keine Überra-
schung.2149 In den persönlichen Notizen des damaligen
Bundesforschungsministers Hans Matthöfer, die er im
Zusammenhang mit dem Ministergespräch am 11. No-
vember 1976 anfertigte2150, wird die Gesprächspassage,
in der „Lüchow-Dannenberg“ erwähnt wird, folgender-
maßen beschrieben: Wirtschafts- und Finanzminister
Leisler Kiep habe erwähnt, dass es mehr als die bisher un-
tersuchten drei Standortmöglichkeiten gäbe, worauf Mi-
nisterpräsident Albrecht „Lüchow-Dannenberg“ er-
wähnt habe. Der Fachbeamte Hagen (BMFT) habe darauf
hin erwidert, das eine „Wahl außerhalb der letzten 3 mög-
lich“ sei. „Lüchow [sei] wegen der Grenznähe ausge-
schieden.“ Daraufhin habe ein Kiep-Mitarbeiter2151 erwi-
dert, dass „Lüchow von der Geologie her an der Spitze“
stehe2152. Auch in den Vermerken, die auf Bundes- und
Landesseite im Nachgang zu dem Gespräch angefertigt
wurden, wird die Erwähnung eines möglichen vierten
Standortes von niedersächsischer Seite beschrieben2153.

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2148 dass er an einer großen Pressekonferenz im Anschluss teilnimmt!
Ergebnis: Wir erklären uns einverstanden, dass die Bundesregie-
rung einen Genehmigungsantrag stellt nachdem wir in Kürze einen
Standort zuweisen. Hier gelingt es mir, Lüchow-Dannenberg als
4. Möglichkeit aufnehmen zu lassen. Wir wiesen ausdrücklich da-
rauf hin, dass alle Phasen des Verfahrens für sich bewertet und be-
urteilt werden und dass es eine Vorweg-Genehmigung nicht gibt,
auch keine Präjudizierung des Landes durch den Bund! Maihofer
sichert dies ausdrücklich zu. Dann ziehen wir unsere Experten zu.
Lüchow erweist sich zu meiner Überraschung als der Standort mit
den besten Voraussetzungen!“ (MAT B 46/1 [neu]).

2148 Dem 85-jährigen Walther Leisler Kiep fehlte im Untersuchungsaus-
schuss die Erinnerung an Details des Ministergespräches. Vgl.
Walther Leisler Kiep (Stenographisches Protokoll 54, Seite 12):
„Ich kann mich nicht daran erinnern [den Vorschlag Gorleben in
die Diskussion eingeführt zu haben, Anm. d. Verf.] und ich kann
mir nicht vorstellen – wenn ich das jetzt so sagen darf –, dass ich
Gorleben in diese Diskussion eingeführt habe. Dazu fehlte mir auch
die notwendige Sachkenntnis und die geografische Kenntnis. Das
halte ich für völlig ausgeschlossen.“

2149 Dr. Hans Friderichs (Stenographisches Protokoll Nr. 56, Seite 7):
„Soweit ich mich erinnere, war ich über Gorleben in diesem Ge-
spräch nicht überrascht.“

2150 Die Notizen befinden sich auf der Handakte Matthöfers für das Ge-
spräch am 11. November 1976, vgl. MAT A 219, Bd. 3, pag. 2–5.

2151 Vermutlich Ministerialrat Klaus Stuhr.
2152 Handschriftliche Notizen von Hans Matthöfer (MAT A 219, Bd. 3,

pag. 4): „Kiep: Es gebe mehr als 3 Standortmöglichkeiten. Albrecht
Lüchow-Dannenberg Kiep Hagen Wahl außerhalb der letzten 3
möglich. Lüchow wegen der Grenznähe ausgeschieden Kiep-Mitar-
beiter: Lüchow von der Geologe her an der Spitze.“

2153 Vgl. Vermerk Niedersächsisches Wirtschaftsministerium vom
12. November 1976, MAT A 102/1, Bd. 113, pag. 04–05, Vermerk

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des BKAmtes vom 15. November 1976, MAT A 138, Bd. 17,
pag. 000287–000289, Vermerk des BKAmtes vom 15. Dezember
Drucksache 17/13700

Vermerk, der im BMI kurz nach dem Gespräch am
. November 1976 angefertigt wurde, wird dargelegt,
ss der Standort Gorleben erst im zweiten Teil des Ge-
räches (nur ca. 15 Minuten) durch die Vertreter des
MFT – Ministerialdirigent Dr. Schmidt-Küster und Re-
erungsdirektor Dr. Hagen – erwähnt wurde2154. Dem-
ch wäre der Standort Gorleben am 11. November 1976
n den für das Entsorgungszentrum zuständigen Minis-

rialbeamten im BMFT ins Spiel gebracht worden, die
esen Standort durch die von ihnen beauftragte KEWA
d deren gute Bewertung kannten. Dass der Fachebene
e gute Bewertung des Standortes Gorleben durch die
EWA bekannt war, verdeutlicht die ausdrückliche Nen-
ng der Platzziffern des KEWA-Arbeitspapiers „Neue

andortalternativen in Niedersachsen“ in dem Ergebnis-
rmerk des Bundeskanzleramtes zu dem Ministerge-
räch am 11. November 19762155.

s kann letztendlich nicht abschließend ermittelt werden,
es Wirtschafts- und Finanzminister Kiep, Kiep und
inisterpräsident Albrecht oder die BMFT-Beamten
agen und Schmidt-Küster waren, welche den Standort
orleben am 11. November 1976 erwähnt haben. Bewie-
n ist allerdings, dass der IMAK diesen Standort schon
rher in die Betrachtungen eingeschlossen hatte. Frag-

ch bleibt auch, wie der Zeuge Walther Leisler Kiep auf
n Standort Gorleben gekommen sein soll.

ach der Aussage des damaligen Staatssekretärs im nie-
rsächsischen Wirtschaftsministerium Dr. Hans-Joachim

öhler war es zu seiner Zeit üblich, Minister Kiep für je-
s Gespräch schriftlich vorzubereiten. Der Zeuge
r. Röhler zeigte sich im Ausschuss davon überzeugt,
ss auch zum Spitzengespräch am 11. November 1976
ne Gesprächsvorbereitung mit dem Standpunkt des
auses erstellt worden und über seinen Tisch gelaufen
ar. Leider konnte er aber diese Gesprächsvorbereitung
den Akten, welche er vom niedersächsischen Umwelt-
inisterium zur Vorbereitung für seine Vernehmung zur
erfügung gestellt bekommen hatte, nicht finden. Auch in
n Akten des Ausschusses war keine derartige Ge-
rächsvorbereitung für Minister Kiep vorhanden. Der

euge ging hierbei auch davon aus, „dass Gorleben auf
m Sprechzettel stand“2156.

4 1976, MAT A 138, Bd. 18, pag. 000109–000112, Dokument Nr. 39,
Vermerk des BMFT vom 10. Dezember 1976, MAT A 138, Bd. 18,
pag. 000076–00080, Dokument Nr. 38, Vermerk des BMI (MD Sahl)
vom 15. November 1976, MAT A 138, Bd. 17, Bl. 000290–000297,
Dokument Nr. 37.

4 MAT A 138, Bd. 17, pag. 000294, unter Punkt 3.3 und pag. 000296
unter Punkt 2.

5 Vermerk des BK Amtes (Dr. Konow) vom 15. Dezember 1976,
MAT A 138, Bd. 18, pag. 110: „Offen blieb jedoch, ob es möglich
wäre, für das EZ den 4 km vor der DDR-Grenze entfernten Salz-
stock Gorleben (Lüchow/Dannenberg) zu wählen. Hier handelt es
sich um den Standort mit der technologisch günstigsten Platzziffer
aus dem Kreis der geeigneten Standorte (2, die anderen Standorte
– Lutterloh, Lichtenhorst, Wahn, Börger – kommen auf die Platzzif-
fer 3,5).“

6 Dr. Hans-Joachim Röhler (Stenographisches Protokoll, Nr. 51, Seite 19

u. Seite 31): „Es ist so, dass wir für Ministergespräche und Kabi-
nettsitzungen für den Minister jeweils einen Sprechzettel gefertigt

Drucksache 17/13700 – 286 –

Im Ausschuss wurde auch die These aufgestellt, dass
noch vor dem Spitzengespräch am 11. November 1976
am 13. Oktober 1976 zwischen Ministerpräsident
Albrecht, Minister Kiep und dem Landtagsabgeordneten
Grill auf einer Veranstaltung in der SKF-Kugellagerfabrik
in Lüchow „vermutlich der Standort Gorleben ausgekun-
gelt“ worden sei. Begründet wurde diese These allein mit
einem Zeitungsartikel aus der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom
14. Oktober 1976. Ausweislich des Artikels ging es bei
dieser Veranstaltung aber um das Thema Schaffung von
Arbeitsplätzen2157; ein Bezug zum Nuklearen Entsor-
gungszentrum ist reine Phantasie.

Ausgehend von den Vermutungen des von der Opposition
benannten Sachverständigen Dr. Detlev Möller2158 wurde

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2157 haben, in dem die Argumente des Ministeriums dargestellt worden
sind zu den aktuellen Themen. Ich habe mich bemüht, in den Unter-
lagen die Sprechzettel für […] Minister Kiep […] zu finden; ich ha-
be sie nicht gefunden. […] Die Akten aus dem Wirtschaftsministe-
rium zum Thema Gorleben sind ins Staatsarchiv gekommen. Das
Staatsarchiv hat aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen die-
se Akten aussortiert und hat aus Sicht des Staatsarchivs wesentliche
Unterlagen ins Staatsarchiv genommen, und die anderen sind aus-
geschieden worden. Das war der Grund, warum ich nichts gefunden
habe, und die Akten unvollständig sind. […] Ich gehe davon aus,
dass Gorleben auf dem Sprechzettel stand. Das hat er nicht aus dem
Hut gezaubert; das hat ihm keiner eingeredet. Das hat er aus dem
Ministerium gehabt; denn wir selber hatten ja von der KEWA-Stu-
die Kenntnis, wo Gorleben auf Platz eins stand. Deshalb gehe ich
davon aus, dass der Einwurf, wenn er von Herrn Kiep kam und
nicht von Herrn Stuhr, auf dem Sprechzettel des Ministers stand.“
Zur Frage der Existenz eines Sprechzettels für Minister Kiep er-
gänzte Dr. Hans-Joachim Röhler (Stenographisches Proto-
koll Nr. 51, Seite 22): „Der Minister kriegte für solche Dinge im-
mer einen Sprechzettel. […] Wenn er einen Sprechzettel gekriegt
hat, dann lief er über meinen Tisch. Ich selber kann mich an den In-
halt dieses Sprechzettels nicht erinnern, aber kein Minister ging,
wenn er Wirtschaftsminister war, irgendwohin ohne einen Sprech-
zettel. Da habe ich wirklich darüber gewacht, und deshalb kann ich
sagen, ich halte es für ausgeschlossen, dass er keinen Sprechzettel
vom Wirtschaftsministerium hatte, ohne dass ich Ihnen jetzt sagen
kann, was darin stand. […] Zu 99 Prozent gehe ich davon aus, dass
das Stichwort auf dem Zettel war, weil aufgrund des uns bekannten
Gutachtens KEWA Gorleben auf Platz eins stand.“

2157 Die Elbe-Jeetzel-Zeitung berichtete über den Besuch, bei dem es
um die Erweiterung und den Erhalt der SKF-Kugellagerfabrik ging.
Diese war mit 1000 Beschäftigten der größte Arbeitgeber in der Re-
gion (Vgl. Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 14. Oktober 1976; MAT B 62,
Dokument Nr. 63.). Walther Leisler Kiep notierte in seinem Tage-
buch auf S. 152 f. (Transkription: MAT B 46/1 [neu]): „Mittwoch
13.10.1976. […] Dann mit Ernst Albrecht im Auto nach Lüchow
[…] In Lüchow sind wir bei SKF auf Anregung von MdL Grill und
des dortigen SKF-Geschäftsführers. Es geht um mögliche Erweite-
rungsinvestitionen“. Folglich war die konkrete Situation der SKF,
die Sicherung konkreter Arbeitsplätze bei einem bestimmten Unter-
nehmen das Thema des Besuchs. Es sind keinerlei Hinweise auf das
„Nukleare Entsorgungszentrum“ oder die Endlagerung gegeben.
Die hinter der These stehende Vermutung stützt sich somit allein
auf die Tatsache, dass die drei Politiker (Albrecht, Kiep, Grill) zur
gleichen Zeit am gleichen Ort waren.

2158 Sachverständiger Dr. Detlev Möller (Stenographisches Protokoll
Nr.7, Seite 29): „Offensichtlich hat sich Kiep unmittelbar – ich be-
tone: unmittelbar – vor der Besprechung – er eilt zu dieser Sitzung
[gemeint ist das Ministergespräch, Anm. d. Verf.] – mit Vertretern
der Energieversorgungsunternehmen bzw. der Industrie getroffen.“
Mit „Professor Mandel“ ist Professor Dr. Heinrich Mandel gemeint,
damals Vorstandsmitglied von RWE, der Verfechter der Kernener-

215

215
gie dort und zusätzlich Präsident des Deutschen Atomforums, der
sich bereits am 8. November 1976 schriftlich an MP Albrecht ge- 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

rch die Opposition im Ausschuss die Vermutung geäu-
rt, dass Minister Kiep der mögliche Standort Gorleben
n Prof. Dr. Heinrich Mandel, dem Vorsitzenden des

eutschen Atomforums und Mitglied des Vorstandes der
WE, „eingeflüstert“ worden sei. Diese These beruht al-
in auf der Tatsache, dass Minister Kiep unmittelbar vor
m Ministergespräch u. a. mit Prof. Dr. Mandel gespro-
en hat. In seinen Tagebuchaufzeichnungen erwähnte
inister Kiep zwar ausdrücklich, wie über einen mögli-
en Standort Lüchow-Dannenberg mit Prof. Dr. Mandel
sprochen wurde2159. Als Kiep ihn auf „Lüchow-
annenberg“ ansprach, riet Prof. Dr. Mandel jedoch von
eser Möglichkeit gerade ab und nicht zu. Daher ist es
rnliegend, dass Kiep aufgrund seines Gespräches mit
rof. Dr. Mandel den Standort Gorleben in dem anschlie-
nden Ministergespräch erwähnt hat.

araus ergibt sich, dass Minister Kiep bereits vor seinem
espräch mit Prof. Dr. Mandel von dem Standort gehört
tte und durch Prof. Dr. Mandel über den damaligen
usschlussgrund DDR-Grenznähe informiert wurde.
eshalb ist die vom Sachverständigen Dr. Möller geäu-
rte These, Walther Leisler Kiep habe den Standortvor-
hlag Gorleben direkt mit dem Deutschen Atomforum
d der RWE besprochen und daraufhin sei der Standort

orleben im Jahr 1976 in den IMAK eingebracht worden,
s widerlegt anzusehen.

einem Ergebnis-Vermerk aus dem BMFT über das Mi-
stergespräch in Hannover am 11. November 1976 heißt
unter der Überschrift „Zusätzliche Standorte“:

„Vom Land (Kiep) wurde gefragt, ob es neben den
drei bisher ausgewählten Standorten Wahn, Lichten-
horst, Weesen-Lutterloh noch andere geeignete gibt,
z. B. Gorleben/Lüchow-Dannenberg (unmittelbar an
der Elbe). Vertreter des Landes betonten die aus ihrer
Sicht hervorragende Eignung dieses Standortes. Sei-
tens Bund wurde erläutert, daß er durch seine unmit-
telbare Lage an der innerdeutschen Grenze nicht in
Betracht gezogen wurde.“ 2160

emnach kann Minister Kiep den Standort Gorleben
ch als Frage erwähnt haben. Die von der Opposition
hauptete Kausalität der Aufnahme Gorlebens aufgrund
r Nennung durch Minister Kiep nach der vorangehen-
n Besprechung zwischen Minister Kiep und Prof.
r. Mandel ist reine Spekulation.

9 wandt hatte; Seite 30: „Es stellen sich zunächst mindestens zwei
zentrale Fragen. Erstens. Welche Motive veranlassten Kiep, Lü-
chow als vierte Standortmöglichkeit zu thematisieren? Zweitens.
Wie nahe stand Kiep der Elektrizitätswirtschaft?“

9 Vgl. MAT A 46/1 (neu), Kiep-Tagebuch – Band 25, Seite 180 ff.,
Dokument Nr. 36: „Donnerstag, 11. November 1976. Von MF [Fi-
nanzministerium] Mandel und Keltsch [Vorsitzender des Vorstandes
der PreussenElektra AG] empfangen, die wegen der Entsorgungs-
endlager vorsprechen. Neu ist, dass keine Probebohrungen nötig
sind, da Wahn (Emsland) eindeutig als günstigster Standort fest-
stünde! Als ich meinen Gedanken Lüchow-Dannenberg ins Ge-
spräch bringe, höre ich zu meinem Erstaunen, dass dieser Standort
in der Tat auch überprüft wurde, aber wegen der Nähe der Zonen-

grenze nicht in Frage käme! Dann bin ich in den Landtag“.

160 MAT A 138, Bd. 18, pag. 000076–000080 (000079).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 287 –

i) Niedersächsische Kabinettentscheidung
vom 22. Februar 1977

Nachdem die interministerielle Arbeitsgruppe den Kreis
der Standortmöglichkeiten schrittweise eingeengt hatte,
wurden in der entscheidenden niedersächsischen Kabi-
nettvorlage vom 4. Februar 1977 die zwei Standorte Gor-
leben und Lichtenhorst für die Erkundung vorgeschlagen.
Das niedersächsische Kabinett traf am 22. Februar 1977
die Entscheidung für Gorleben als „vorläufigen Standort“
eines „möglichen Entsorgungszentrums“2161. Ausschlag-
gebend waren die Größe und Tiefenlage des Salzstocks so-
wie seine Unverritztheit. Vor dem Umweltausschuss des
Niedersächsischen Landtages hatte hierüber der Leiter des
IMAK, Ministerialrat Klaus Stuhr, bereits im September
1977 berichtet:

„Bei dem dortigen Salzstock [gemeint ist Gorleben,
Anm. d. Verf.] handelt es sich um einen der größten in
Niedersachsen. Er ist etwa 40 qkm groß. Das Salz be-
ginnt in einer Tiefe von 300 m und reicht bis 3 500 m.
Der Salzstock ist im Standortbereich unverletzt.“ 2162

j) Grenznähe zur DDR

Gegenüber der Benennung des Standortes Gorleben
durch das Land Niedersachsen bestanden von Seiten der
damaligen Bundesregierung aus geologischer oder sicher-
heitstechnischer Sicht keine fachlichen Bedenken. Nur
der deutschland- und sicherheits- bzw. verteidigungspoli-
tische Punkt „Grenznähe zur DDR“ wurde insbesondere
vom Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium für in-
nerdeutsche Beziehungen und vom Auswärtigem Amt als
bedenklich angesehen. Damals wurde insbesondere be-
fürchtet, dass sich die DDR in einer „Handstreichaktion“
der sensitiven Wiederaufarbeitungstechnologie sowie des
Plutoniums bemächtigen könnte2163. In der Kabinettvor-
lage vom 9. Dezember 1976 zur Sitzung des niedersächsi-
schen Kabinetts am 14. Dezember 1976 heißt es dazu:

„Die Bundesressorts sind der Auffassung, daß ein
Entsorgungslager auf dem Salzstock Gorleben von
der DDR durch eine ,Handstreichaktion‘ unterhalb
der Schwelle kriegerischer Auseinandersetzungen in
Besitz genommen werden könnte.“ 2164

Das Ergebnis des Interministeriellen Arbeitskreises war
auf Fachebene eng mit dem Bund abgestimmt. So war die
Spitzenbewertung des Standortvorschlages Gorleben
durch den IMAK dem Bund auf Fachebene bereits seit
Anfang Dezember 1976 bekannt2165. Nach dem zu dieser

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2161 Auszug aus der Niederschrift der 44. Sitzung des Niedersächsischen
Landesministeriums am 22. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 35,
pag. 52.

2162 Bericht von Klaus Stuhr in der 6. Sitzung des Ausschusses für Um-
weltfragen des Niedersächsischen Landtages am 17. Oktober 1977,
MAT A 102/1, Bd. 45, pag. 37–55.

2163 Ressortbesprechungen vom 26. November 1976 sowie vom 3. De-
zember 1976, MAT A 102, Bd. 7, pag. 148–154 und pag. 158 bis
161.

2164 MAT A 102, Bd. 8, Heft 1, pag. 3–45, insbesondere pag. 14, Doku-
ment Nr. 40.

2165

216

216

216

216

217
Jürgen Schubert (Stenographisches Protokoll Nr. 58, Seite 3 f., Sei-
te 30 und Seite 39).
Drucksache 17/13700

itzung erstellten Vermerk würdigte auch der Fachvertre-
r aus dem BMFT, Dr. Rolf-Peter Randl, dass Gorleben
r „geeignetste Standort“ sei, mit der einzigen Ein-
hränkung „Grenznähe zur DDR“2166.

m 11. Februar 1977 fand zwischen Bundeskanzler
elmut Schmidt und Ministerpräsident Ernst Albrecht ein
rsönliches Gespräch statt, in dem der Bundeskanzler
e politischen Bedenken der Bundesregierung zur
renznähe des Standortes Gorleben thematisierte. Im
achgang des Vier-Augengesprächs wurde vom Bundes-
nzleramt und den beteiligten Ministerien ein sehr aus-
hrlicher, sechsseitiger Entwurf für ein Schreiben des
undeskanzlers Helmut Schmidt an Ministerpräsident
lbrecht erarbeitet2167. In einer Anlage zum Schreiben
urden acht kritische Punkte zum Thema „Grenznähe“
rmuliert2168. In den Akten des Ausschusses befindet
ch ein dem Entwurf entsprechendes und von Bundes-
nzler Schmidt unterzeichnetes Briefexemplar vom
. Februar 1977, welches aber handschriftlich auf allen

eiten durchgestrichen ist und offenbar nicht verschickt
urde2169. Ein knapper gefasstes Schreiben von Bundes-
nzler Helmut Schmidt an Ministerpräsident Albrecht,
elches nur eineinhalb Seiten umfasst und das Datum
. Februar 1977 trägt, wurde dagegen gemäß hand-
hriftlicher Notiz auf dem Schreiben und dem in den Ak-
n vorhandenen Posteinlieferungsschein verschickt2170.
Gegensatz zum ersten Briefentwurf, welchem noch

6 Gesprächsvermerk Ulf Chojnacki vom 7. Dezember 1976, MAT A
102, Bd. 7, pag. 101–103.

7 Dr. Konow an MD Sahl (BMI), MDgt Dr. Schill (BMWi), MDgt
Dr. Schmidt-Küster (BMFT), MDgt Dr. Schierbaum (BMB) vom
15. Februar 1977, MAT A 138, Bd. 19, pag. 147–152.

8 MDgt Dr. Schierbaum (BMB) an MDgt Dr. Konow (BK Amt) vom
16. Februar 1977, MAT A 138, Bd. 19, pag. 167–169. Außerdem
MAT A 138, Bd. 19, pag. 188–189 und MAT A 138, Bd. 19,
pag. 230–231. Die „Bedenken der Bundesregierung gegen die Be-
stimmung des Standortes Gorleben für ein Entsorgungszentrum“
waren:
1. Der Standort Gorleben liegt an dem einzigen umstrittenen

Grenzabschnitt, an dem die Gefährdung sensitiver Technologien
und strategischen Materials (Plutonium) größer ist als an den an-
deren zur Auswahl stehenden Standorten.

2. Zur Umgebungsüberwachung des Entsorgungszentrums wäre
die Mitwirkung der DDR notwendig.

3. Die Regelung der Umgebungsüberwachung würde Verhandlun-
gen mit unabsehbarem Ausgang und Dauer erfordern.

4. Die Nutzung des Rambower Salzstockteils wäre für die DDR auf
unbegrenzte Zeit unmöglich.

5. Die „sensitive Materie Entsorgungszentrum“ könnte von der
DDR oder anderen Staaten im Hinblick auf die Viermächtever-
antwortung hochgespielt werden.

6. Durch Verhandlungen könnte die DDR technische Einblickmög-
lichkeiten erhalten.

7. Die DDR könnte ihre Verhandlungsbereitschaft von der Lösung
anderer Fragen (z. B. Feststellung des Grenzverlaufs) festma-
chen.

8. Demonstrationen mit unabsehbaren politischen Folgen im un-
mittelbaren Grenzverlauf wurden befürchtet.

9 Entwurf eines Schreibens von Bundeskanzler Schmidt an Minister-
präsident Albrecht vom 17. Februar 1977, MAT A 138, Bd. 19,
pag. 197–202 (199).

0 Schreiben BK Schmidt an MP Albrecht vom 19. Februar 1977,
MAT A 138, Bd. 19, pag. 239–240, handschriftliche Anmerkung:

„Abgesandt als -Einschreiben, -Eilzustellung (Postamt Hmb-Hbf.)
am 20.02.77 – 20 Uhr)“, Einlieferungsschein siehe pag. 243.

Drucksache 17/13700 – 288 –

eine ausführliche Anlage mit acht Punkten zu dem Thema
„Grenznähe“ beigefügt werden sollte, nimmt der Bun-
deskanzler im Schreiben vom 19. Februar 1977 nur auf
das mit Ministerpräsident Albrecht geführte Gespräch be-
zug:

„Ich habe ferner nachdrücklich auf die Bedenken der
Bundesregierung gegen den Standort Gorleben hin-
gewiesen. Ich darf auf diesen Teil unseres Gesprächs
verweisen.“2171

Das Schreiben von Bundeskanzler Helmut Schmidt vom
19. Februar 1977 und seine Vorgeschichte zeigen deut-
lich, dass es allein die Nähe zur DDR-Grenze war, die bei
der Benennung des „Nuklearen Entsorgungszentrums“
von der Fachebene der Ministerien kritisch gesehen
wurde. Bundeskanzler Helmut Schmidt stellte jedoch
diese Bedenken bei der Abwägung der mit den Vorteilen
einer gesicherten Energieversorgung bei der Benennung
des Standortes Gorleben selbst zurück. Dies verdeutli-
chen auch die weiteren Ausführungen in seinem Schrei-
ben vom 19. Februar 1977 an Ministerpräsident Albrecht:

„Die Bundesregierung wird im Rahmen der Zweiten
Fortschreibung des Energieprogramms Maßnahmen
zur Energieeinsparung und zum verstärkten Einsatz
alternativer Energieträger zur Deckung des künftigen
Energiebedarfs besondere Bedeutung beimessen. Da-
neben wird aber zwangsläufig die Kernenergie eine
wesentliche Rolle spielen müssen, wenn die Energie-
versorgung Ende der 80-iger Jahre gesichert bleiben
soll. In dieser Frage bestanden in unserem Gespräch
am 11. Februar 1977 auch keine Meinungsverschie-
denheiten“.2172

Nach der Benennung des Standortes Gorleben durch Mi-
nisterpräsident Albrecht am 22. Februar 1977 fasste die
Bundesregierung am 5. Juli 1977 durch das sogenannte
Nuklearkabinett den Beschluss, dass die Physikalisch-
Technische Bundesanstalt (PTB) ein Planfeststellungs-
verfahren für ein Endlager am Standort Gorleben einlei-
ten solle2173.

k) Aussagen von Prof. Dr. Gerd Lüttig
Von der Opposition werden eine Studie und einige Aussa-
gen des zwischenzeitlich verstorbenen Geologen Prof.
Dr. Gerd Lüttig – früherer Vizepräsident des Niedersäch-
sischen Amtes für Bodenforschung (NLfB) und der Bun-
desanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) –
als Hinweis dafür herangezogen, dass der Standort Gorle-
ben durch Ministerpräsident Albrecht aus rein politischen
Gründen benannt wurde und der Salzstock Gorleben auf-
grund geologischer Gegebenheiten absolut ungeeignet für
ein mögliches Endlager sei. Die Auswertung des dem

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2171 In dem Schreiben heißt es lediglich, MAT A 138, Bd. 19, pag. 239
bis 240 (239): „Ich habe ferner nachdrücklich auf die Bedenken der
Bundesregierung gegen den Standort Gorleben hingewiesen. Ich
darf auf diesen Teil unseres Gesprächs verweisen.“

2172 MAT A 138, Bd. 19, pag. 239–240 (240).
2173 Die PTB stellte am 28. Juli 1977 den Antrag auf Planfeststellung ei-

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217
nes Endlagers am Standort Gorleben beim Niedersächsischen So-
zialministerium. 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

usschuss zur Verfügung stehenden Aktenmaterials so-
ie die öffentlichen Äußerungen von Prof. Dr. Lüttig er-
ben aber ein ganz anderes Bild.

rof. Dr. Gerd Lüttig hatte u. a. gegenüber

dem Historiker Dr. Tiggemann2174 im Jahr 1999,

in einem Interview mit der Nachrichtenagentur ddp
vom 7. August 2009,

in einer Sendung des Deutschlandfunks vom 25. März
2010 sowie

kurz vor seinem Tod in einem Interview mit der ZDF-
Sendung Frontal 21 vom 13. April 20102175,

von gesprochen, ein Kollege und er hätten Anfang der
70er Jahre bundesweit potentielle Endlager-Standorte
tersucht. Frontal 21 sprach von bundesweit 250 Stand-
ten. Gegenüber dem ZDF sagte Prof. Dr. Lüttig, bei sei-
r Klassifikation habe er den Salzstock Gorleben aus
rschiedenen geologischen Gründen weder in die erste
ch in die zweite Eignungsklasse eingeordnet. Über den

alzstock Gorleben sei zu wenig bekannt gewesen. Au-
rdem sinke die Salzstockoberfläche in Richtung DDR
300 Meter ab und über dem Salzhut befinde sich ein

ee, was auf eine Salzablaugung hindeuten könnte. Da-
ber hinaus enthielte der Nachbarsalzstock Wustrow viel
arnallit, welches bei der Endlagerung vermieden wer-
n müsse2176. Das „Frontal 21“-Interview mit Prof.
r. Gerd Lüttig vom 13. April 2010 war auf Antrag der
pposition2177 beigezogen worden. Die Koalition hatte
raufhin beantragt2178, das gesamte – auch das nicht ge-
ndete oder veröffentlichte – Film- und Tonmaterial,
elches im Zusammenhang mit dem Interview entstan-
n ist, beizuziehen, da der Verdacht bestand, dass in der

rontal-21-Reportage einseitig berichtet wurde und nur
gative Aussagen von Prof. Dr. Lüttig zum Salzstock
orleben verwendet worden sind. Das ZDF berief sich
it Schreiben vom 24. November 20102179 auf das Zeug-
sverweigerungsrecht für journalistische Mitarbeiter und
rweigerte jegliche Herausgabe von „unveröffentlichtem
echerche-)Material“.

er Nachrichtenagentur ddp2180 hatte Prof. Dr. Lüttig er-
ärt, ab 1972 „etwa 100 Salzstöcke“ in Norddeutschland
tersucht zu haben. Das sei später eingeengt worden auf
ht Salzstöcke, bei denen auch der Salzstock Gorleben
ch dabei gewesen sei. Die von Prof. Dr. Lüttig er-

ähnte Studie war in den Akten des Untersuchungsaus-
husses nicht auffindbar.

usammenfassend bleibt festzustellen, dass sich im Rah-
en der jahrzehntelangen Salzstockerkundung die von
rof. Dr. Lüttig geäußerten Bedenken zu geologischen

4 Vgl. MAT A 93, Seite 9, Fußnote 36.
5 Ausgestrahlt am 13. April 2010, Vgl. MAT A 110 u. MAT A 110/1.
6 MAT A 110/2, Seite 4.
7 Beweisbeschluss 17-176 vom 7. Oktober 2010.
8 Ausschussdrucksache 17/192 vom 3. November 2010 und Beweis-

beschluss 17-180 vom 11. November 2010.
9
MAT A 127.

180 ddp-Meldung vom 7. August 2009.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 289 –

Aspekten nicht bestätigt haben. Prof. Dr. Lüttigs Behaup-
tung, Ministerpräsident Ernst Albrecht habe den Standort
Gorleben aus politischen Gründen ausgewählt und mit
der Benennung des Standortes Gorleben habe Albrecht
„die Ostzonalen richtig ärgern“ und auf die Benennung
der Schachtanlage Bartensleben (Endlager Morsleben)
durch die DDR reagieren wollen2181, wurde bereits vor
Einsetzung des Untersuchungsausschusses vom ehemali-
gen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht vehement wider-
sprochen2182:

„Ein Angestellter der Bundesanstalt für Geowissen-
schaften und Rohstoffe namens Professor Lüttig ver-
breitete nach seiner Pensionierung das Märchen, die
Landesregierung habe mit ihrer Entscheidung die
‚DDR‘ ärgern wollen. Mit solchen und ähnlichen Ge-
schichten, die alle frei erfunden waren, sicherte sich
der Pensionär eine gewisse Medienaufmerksamkeit.“

Mit der Voraussage, Prof. Dr. Lüttig werde eine „gewisse
Medienaufmerksamkeit“ finden, sollte der frühere Minis-
terpräsident Recht behalten. Weiter heißt es in den „Erin-
nerungen“ von Ernst Albrecht:

„In Wahrheit war es umgekehrt: Die Nähe zur
Grenze wurde als Argument gegen den Standort Gor-
leben ins Felde geführt. Unsere Antwort darauf: Die
Entsorgungsanlagen werden nur gebaut, wenn im
Laufe der mehrjährigen Prüfungen alle Zweifel an
der Sicherheit ausgeräumt werden können. Wenn
aber von den Anlagen keine Gefahr für die nieder-
sächsische Bevölkerung ausgehen, dann sind sie
auch für die Menschen jenseits der Zonengrenze si-
cher.“

In den Akten des Untersuchungsausschusses konnten
keine Hinweise gefunden werden, welche die Behauptun-
gen Prof. Dr. Lüttigs stützen. Dies gilt auch für die von
Frontal 21 zur Sendung vom 13. April 2010 ins Internet

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2181 MAT A 110/2, Seite 2, Prof. Dr. Lüttig im ZDF-Interview Fron-
tal 21: „Albrecht sagte mir, ich habe die Auswahl getroffen, ich ha-
be Gorleben ausgewählt. Worauf ich sagte, Herr Dr. Abrecht, Sie
wissen doch ganz genau, dass Gorleben gar nicht auf meiner Liste
steht, auf der Liste der vordringlichen oder besonders gut geeigne-
ten Salzstöcke. Ja das macht nichts, das ist jetzt eine politische
Entscheidung. Ich sage, wem haben Sie denn diese Schreckensnach-
richt zu verdanken? Ja ich habe einen Nachbarn, der ist Bergdirek-
tor gewesen und der hat mir gesagt, sie suchen einen Salzstock und
der soll nahe an der Zonengrenze sein. Ja, sagt Albrecht, ich möch-
te ja, dass die Ostzonalen sich richtig ärgern. Da nehmen sie doch
Gorleben, der ist groß, der liegt an der Zonengrenze und wenn man
daran geht, dort ein Endlager oder ein Zwischenlager – damals
dreht es sich ja nur um ein Zwischenlager – dann ist das der richti-
ge Standort.“[…] Interviewer: „Warum, glauben Sie, hat Albrecht
diese Entscheidung getroffen und handschriftlich in einem vierten
Gutachten dazu schreiben lassen?” Prof. Dr. Lüttig: „Na ja, das
war eine Frage der Profilierung und er hatte ja einen Grund dazu.
Der Grund war Morsleben, Morsleben bei Helmstedt. Denn wir
wussten durch Kollegen, mit denen wir in Gremien gesessen haben,
die international tätig waren, die uns beim Bier oder Schnaps mal
das eine oder andere erzählt haben, dass Morsleben nicht sicher
war.“

2182 Ernst Albrecht: „Erinnerungen-Erkenntnisse-Entscheidungen,

218

218

218
Politik für Europa, Deutschland und Niedersachsen“, Göttingen
1999, Seite 88 mit Anm. 12.
Drucksache 17/13700

stellten Unterlagen und deren Interpretation2183 sowie
r eine von der damaligen niedersächsischen Umweltmi-
sterin Monika Griefahn (SPD) im Jahr 1994 herausge-
bene Broschüre zum „Endlager-Hearing Braun-
hweig“2184.

rotz der Kritik an der Standortauswahl hat sich Prof.
r. Lüttig beispielsweise in einem ddp-Interview vom
August 2009 zum Endlagermedium Steinsalz positiv
äußert und auch den Salzstock Gorleben als geeignet
ngeschätzt2185:

ddp: „Die Endlagerung in Salz halten Sie grundsätz-
lich für eine gute Möglichkeit?“

Prof. Dr. Lüttig: „Es ist für mich die beste Alterna-
tive. Ich war auch Berater der schwedischen Regie-
rung und habe dort die Einlagerung in Granit geprüft
und wurde auch bei Schacht Konrad wegen der Eig-
nung von Ton gefragt. Salz erscheint mir als siche-
rer.“

ddp: „Gorleben wurde dann bis zum Beginn des Mo-
ratoriums vor neun Jahren erkundet. Einige Wissen-
schaftler sagen, der Salzstock scheine geeignet. An-
dere haben Zweifel und verweisen auf ein nicht
vollständig vorhandenes Deckgebirge. Was sagen
Sie?“

Prof. Dr. Lüttig: „Das Deckgebirge ist fraglich in Be-
zug auf seine geotechnischen Eigenschaften. Aber ich

3 In der sog. Feasibility-Studie („Feasibility-Studie über präsumtive
Standorte einer Wiederaufarbeitungsanlage für Kernbrennstoffe“
vom 30. September 1974, beauftragt am 3. Juli 1974 bzw. 9. August
1974, MAT A 73) – auch von Frontal 21 nach dem Interview mit
Prof. Dr. Gerd Lüttig ins Internet gestellt – finden sich keine Hinwei-
se auf die von Lüttig beschriebene Untersuchung. In der Feasibility-
Studie waren 8 denkbare Standorte für eine Wiederaufarbeitungsana-
lage vorgegeben, die anhand der vorhandenen geologischen Kennt-
nisse und Unterlagen ohne Erkundungen im Gelände bewertet wer-
den sollten. Gorleben gehörte nicht zu diesen 8 vorgegebenen
Standorten, d. h. Prof. Dr. Lüttig und Prof. Dr. Wager hatten den Gor-
lebener Salzstock in der Feasibility-Studie nicht bewertet.

4 Darin heißt es im Bericht der „Arbeitsgruppe Barrieren“, deren
Mitglied Prof. Dr. Gerd Lüttig war: „G. LÜTTIG, der mit R. WAGER
im Jahre 1974 das erste Salzstockendlager-Gutachten für die KE-
WA und die Bundesregierung durchgeführt hat – dabei waren drei
Salzstöcke für eine gleichzeitige und vergleichende Untersuchung
vorgeschlagen worden, Gorleben gehörte nicht in die günstigste
Kategorie […]“. Auf Seite 178 der Broschüre findet sich die Be-
hauptung, dass die Entscheidung für die Wahl des Salzstocks Gorle-
ben „nach der genannten Voruntersuchung aller Salzstöcke durch
LÜTTIG & WAGER – jedoch im Gegensatz zu der von beiden Auto-
ren vorgenommenen Auswahl – im Jahr 1976 von der Niedersächsi-
schen Landesregierung gefällt“ worden sei. Wie ein Abgleich auch
mit dem Literaturverzeichnis der Broschüre ergab, handelt es sich
bei der genannten Vor-Untersuchung von Lüttig und Wager eben-
falls um die oben genannte sog. Feasibility-Studie, für die Lüttig
und Wager aber nur die 8 vorgegebenen Standorte im Rahmen einer
Literaturstudie bewertet haben. Eine Auswahl und Kategorisierung
unter Einbeziehung des Salzstocks Gorleben erfolgte gerade nicht.
Niedersächsisches Umweltministerium (Hrsg.), „Endlager-Hea-
ring“, Braunschweig, 21. – 23. September 1993, Tagungsband II, 2.
Auflage, Hannover 1994 (Graue Reihe).

5 Abrufbar unter: http://www.verivox.de/nachrichten/interview-end
lager-gorleben-aus-expertensicht-nur-zweite-wahl-43384.aspx.

Zum Interview vgl. auch Pressemitteilung der Bürgerinitiative Um-
weltschutz Lüchow-Dannenberg vom 9. August 2009.

Drucksache 17/13700 – 290 –

halte Gorleben, so wie es sich bislang darstellt,
durchaus für geeignet, wenn man in dem Steinsalz-
block drin bleibt.“

Auf die Frage, warum Gorleben „an seiner Empfehlung
vorbei“ benannt worden sei, antwortete Prof. Dr. Lüttig:
„Das war nicht an meiner Empfehlung vorbei. Ich hatte
Kategorien eingeführt. In der ersten Kategorie, da waren
die drei. In der zweiten Kategorie waren die acht Salzstö-
cke. Gorleben erschien uns als nur bedingt geeignet. Er
wurde genannt, weil es ein relativ großer Salzstock ist.
Und wir brauchten auf alle Fälle Raum, also einen Stein-
salzkörper genügender Größe.“ Die Nachfrage „Man
musste also aus geologischer Sicht nicht wegen Gorleben
die Hände überm Kopf zusammenschlagen?“ beantwor-
tete Prof. Dr. Lüttig gegenüber ddp knapp und eindeutig
mit: „Nein.“

l) Gorleben-Hearing und Entscheidung
von Ministerpräsident Albrecht

Auf Initiative von Ministerpräsident Albrecht führte die
Niedersächsische Landesregierung vom 28. März 1979
bis 3. April 1979 das so genannte Gorleben-Hearing2186
durch. Ziel dieser Veranstaltung war es, die sicherheits-
technische Machbarkeit des Nuklearen Entsorgungszent-
rums mit seiner Wiederaufarbeitungsanlage, dem Endla-
ger und den weiteren geplanten Einrichtungen zu prüfen.
Insgesamt diskutierten über 60 Wissenschaftler, darunter
43 internationale Nuklearfachleute dieses Thema, Befür-
worter der Kernenergie wie auch Gegner. Als Ergebnis
des Review-Prozesses unterstützte Ministerpräsident
Albrecht die Erkundung des Salzstocks Gorleben auf
seine Eignung als Endlager für radioaktive Abfälle,
sprach sich aber gegen die Realisierung der weltweit
größten Wiederaufarbeitungsanlage am Standort Gorle-
ben aus. Das sogenannte Gorleben-Hearing war 1979 die
umfassendste Überprüfung eines kerntechnischen Groß-
projektes weltweit und setzte den Maßstab für zukünftige
Projekte. Im Herbst 1979 startete dann die übertägige Er-
kundung des Salzstocks Gorleben.

II

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2186 Ein Vorwurf im Rahmen des Untersuchungsausschusses war auch,
dass der Ministerpräsident Albrecht die Debatte über den Salzstock
Gorleben im Gorleben-Hearing unterbunden habe. Dies entspricht
nicht dem Verlauf der Endlagerdiskussion beim Gorleben-Hearing,
bei dem der Salzstock Gorleben ausweislich des Protokolls neun-
mal angesprochen wurde, vgl. DAtF (Hrsg.), Rede – Gegenrede,
Symposion der Niedersächsischen Landesregierung zur grundsätz-
lichen sicherheitstechnischen Realisierbarkeit eines integrierten
nuklearen Entsorgungszentrums, Bonn 1979, Seite 370.
Ministerpräsident Albrecht wünschte nach der ersten Hälfte der
Endlagerdiskussion vielmehr, Konkreteres über die Befürchtungen
zu erfahren, welche die Kritiker der Endlagerung im Salzstock Gor-
leben hegten. Vgl. DAtF (Hrsg.), Rede – Gegenrede, Symposion
der Niedersächsischen Landesregierung zur grundsätzlichen sicher-
heitstechnischen Realisierbarkeit eines integrierten nuklearen Ent-
sorgungszentrums, Bonn 1979, Seite 198, Ministerpräsident
Albrecht: „Ich muß gestehen […] daß ich mit der Diskussion [ge-
meint ist über die Endlagerung, Anm. d. Verf.] heute morgen eigent-
lich etwas weniger zufrieden bin als mit den anderen, die wir hat-
ten. Ich finde sie sehr viel vager. Ich wäre sehr dankbar, wenn man

218

218
uns etwas mehr darüber sagen könnte, wo die Befürchtungen lie-
gen.“ 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

I. Themenkomplex III: „Änderungen am
ursprünglichen Erkundungs- oder End-
lagerkonzept im Salzstock Gorleben
in den Jahren 1997/98“

. Ergebnis Themenkomplex III

ie Erkundung eines möglichen Endlagerstandortes ist
n sehr komplexer und langwieriger – über Jahrzehnte
dauernder – Prozess. Im Laufe des Endlagerprojektes
erden im Rahmen angewandter Forschung ständig neue
rkenntnisse erzielt. Einerseits wird die Struktur des geo-
gischen Körpers immer detaillierter deutlich, anderer-
its verändern sich auch anfänglich gegebene Rahmen-
dingungen wie z. B. prognostizierte Abfallmengen.
iese Umstände machen es erforderlich, dass die Projekt-
ruktur, die Projektabwicklung und die Vorgehensweise
i der Erkundung einem permanenten Monitoring unter-
gen und immer wieder modifiziert und angepasst wer-
n. Dass bei einem bergmännischen Projekt permanent
it neuen Fakten zu rechnen ist, die man nicht vorherse-
n kann, bringt der alte Bergmannsspruch „Vor der
acke ist es duster“ auf den Punkt, den schon der frühere
ergmann und spätere niedersächsische Sozialminister
ermann Schnipkoweit bei seiner Vernehmung im Unter-
chungsausschuss zitierte2187.

m 21. Oktober 19962188 wurde der Durchschlag zwi-
hen beiden Schächten im Salzstock Gorleben fertigge-
ellt, woraufhin die Auffahrung der geplanten Erkun-
ngsbereiche und somit die eigentliche untertägige

rkundung beginnen konnte. Bundeskanzlerin Dr. Angela
erkel beschrieb ihre Aufgabe als damalige Umweltmi-
sterin im Untersuchungsausschuss wie folgt:

„Zu meiner Aufgabe als Bundesministerin für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gehörte die
Frage der Entsorgung radioaktiver Abfälle und
Brennelemente. Grundlage dieser Aufgabe war das
sogenannte Entsorgungskonzept, ein Beschluss von
Bund und Ländern vom 28. September 1979 aus der
Amtszeit von Bundeskanzler Helmut Schmidt. Teil
dieses Beschlusses war die Erkundung des Salzstocks
Gorleben auf seine Eignung zur Endlagerung hoch-
radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennele-
mente. Als ich mein Amt als Bundesumweltministerin
am 17. November 1994 antrat, war diese Erkundung
bereits voll im Gange. Meine Aufgabe jetzt war es,
auf der Grundlage des oben genannten Entsorgungs-
konzeptes diese Erkundungsarbeiten weiterführen zu
lassen.“2189

rgebnis des Untersuchungsausschusses ist, dass das Er-
ndungskonzept Gorleben in den Jahren 1997 und 1998
cht konzeptionell verändert, sondern an die veränderten
ergiepolitischen Rahmenbedingungen sowie an die
rch die Erkundung gewonnenen Erkenntnisse ange-

7 Stenographisches Protokoll Nr. 31, Seite 4.
8 BMU-Ergebnisvermerk vom 19. Januar 1998, MAT E 7, Bd. 30,
pag. 423–448, insbesondere pag. 434.
189 Stenographisches Protokoll Nr. 92, Seite 3.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 291 –

passt wurde. Die Rahmenbedingungen hatten sich insbe-
sondere infolge geringerer Abfallmengen wegen des Be-
triebes einer geringeren als der prognostizierten Zahl von
Kernkraftwerken, dem fortgeschrittenen Endlagerprojekt
Schacht Konrad und den vorhandenen Einlagerungsmög-
lichkeiten im Endlager Morsleben geändert. Solche Mo-
difizierungen sind bei einem so komplexen Projekt wie
der Errichtung eines (Erkundungs-)Bergwerkes nicht un-
gewöhnlich und lagen im konkreten Fall nahe.

Die Beweisaufnahme hat bestätigt, dass es weder am
Endlagerkonzept noch an dem Erkundungskonzept
für den Salzstock Gorleben politisch motivierte Ände-
rungen gegeben hat. Das Endlagerkonzept blieb über
alle verschiedenen Regierungskonstellationen – ob
von der SPD- oder der CDU/CSU geführt – im
Grundsatz unverändert. Die Sicherheit hatte jederzeit
Vorrang. Die Erkundung des Salzstocks Gorleben wurde
an die neuen Rahmenbedingungen in der Art angepasst,
dass die sich südwestlich und nordöstlich an die Schächte
anschließenden Salzstockbereiche nicht parallel erkundet
werden sollten, sondern „schrittweise“. Die Vorgehens-
weise der „schrittweisen Erkundung“ wurde durch die
Fachebene BfS, BGR, DBE bzw. den Arbeitskreis „Opti-
mierung der Endlagerung“2190 erarbeitet und vorgeschla-
gen und dann im Konsens zwischen Bundesregierung und
Energieversorgungsunternehmen festgelegt. Das Konzept
der schrittweisen Erkundung war bereits im Jahr 1993
dem damaligen Bundesumweltminister Prof. Dr. Klaus
Töpfer seitens des BfS vorgeschlagen worden2191.

Zuerst sollte der nordöstliche Teil erkundet werden, da die
Möglichkeit bestand, dass dieser für die prognostizierten
Abfallmengen ausreichen könnte. Eine sachgerechte Er-
kundung dieses Nordostteils war auf der Grundlage der
dem Bund am 14. Januar 19972192 übertragenen Salzrechte
und nach Einschätzung der BGR fachgerecht durchzufüh-
ren. Nur im Bedarfsfall war auch die Erkundung des süd-
westlichen Salzstockteils vorgesehen. Hierfür wären dann
die Salzrechte von Andreas Graf von Bernstorff2193 not-
wendig gewesen. Eine Enteignung war zu diesem Zeit-
punkt aufgrund der existierenden Rechtsgrundlage nicht

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2190 Im Arbeitskreis „Optimierung der Endlagerung“ waren vertreten:
BfS, BGR, DBE, GNS und EVU.

2191 Schreiben des BfS-Vizepräsidenten Rösel vom 26. Juli 1993,
MAT A 7, Bd. 28, pag. 436–448.

2192 Presseinformation der Niedersächsischen Landesregierung vom
14. Januar 1997, MAT A 83, Bd. 6, Bl. 480–481.

2193 Neben der Weigerung, der PTB und ab 1987 dem BfS das Nieß-
brauchrecht an seinen Salzrechten zur Verfügung zu stellen, war
Andreas Graf von Bernstorff im Jahre 1978 dadurch bekannt ge-
worden, dass er sich entschieden hatte, kein Land für das Nukleare
Entsorgungszentrum zu verkaufen. Zum Bruch von Bernstorff mit
der CDU kam es, als das CDU-Mitglied von Bernstorff bei der
Kommunalwahl 1981 auf der Liste der Unabhängigen Wählerge-
meinschaft (UWG) in Gartow gegen den CDU-Wahlvorschlag an-
trat. Daraufhin strengte der CDU-Kreisverband Lüchow-Dannen-
berg ein Parteiausschlussverfahren gegen von Bernstorff an, der
einem möglichen Parteiausschluss 1982 durch Austritt zuvorkam.

219
Danach war von Bernstorff im Laufe der 1980er Jahre als UWG-
Ratsmitglied tätig.
Drucksache 17/13700

öglich, da die unabdingbare Notwendigkeit für eine Er-
ndung des südwestlichen Salzstockbereichs seitens des

fS nicht nachgewiesen werden konnte. Dies lag daran,
ss die Wahrscheinlichkeit bestand, dass der nordöstliche

alzstockbereich aufgrund der geringeren Abfallmengen
r ein mögliches Endlager ausreichen könnte. Dies kann
r durch eine untertägige Erkundung des Bereiches fest-
stellt werden. Vor diesem Hintergrund spielten für die

ntscheidung zum schrittweisen Vorgehen die selbstver-
ändlich jederzeit respektierten grundeigenen Salzrechte
s Grafen von Bernstorff keine Rolle.

sbesondere wies der von der Koalition benannte Zeuge
enning Rösel – BfS-Vizepräsident a. D. – in seiner Ver-
hmung darauf hin, dass das Erkundungskonzept bis
ute nicht geändert wurde, sondern lediglich die Vorge-
nsweise2194.

as Vorgehen der damaligen Umweltministerin Dr. Angela
erkel zum Endlagerprojekt Gorleben ging immer von
r Voraussetzung aus, dass die Erkundung ergebnisoffen
folgt. Dies verdeutlichen die beiden BGR-Studien aus
n Jahren 1994 und 1995 zu weiteren Standorten bzw.

tandortregionen, die für den Fall untersuchungswürdig
ären, dass sich der Salzstock Gorleben bei der weiteren
rkundung als ungeeignet herausstellen sollte.

nter Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel wurde
April 1998 auch die Aufnahme von Enteignungsvor-
hriften insbesondere für Salzrechte ins Atomgesetz vor-
schlagen und vom Deutschen Bundestag beschlossen.
adurch wurde dem Bund die Möglichkeit eröffnet, falls
ch im Rahmen der untertägigen Erkundung zeigen
llte, dass noch grundeigene Salzrechte des Graf von
ernstorff oder der evangelischen Kirche notwendig sind,
s letztes Mittel enteignet werden kann.

4 Henning Rösel (Stenographisches Protokoll Nr. 60, Seite 4): „Das
Konzept 82 hat sich nicht geändert. Die Vorgehensweise hat sich
geändert. Das Konzept hat sich bis heute nicht geändert. Das gilt
auch zum Beispiel für die Phase des Moratoriums. Wir haben auch
in dem Betriebsplan deutlich gemacht, dass wir die optionale Er-
kundung nach Südwesten aufrechterhalten.“;
(Stenographisches Protokoll Nr. 60, Seite 11): „Es hat seit 1982
keine Änderung des Konzepts der untertägigen Erkundung des Salz-
stockes Gorleben gegeben. Das Konzept ist nach wie vor, den ge-
samten Salzstock zu erkunden, allerdings in der Vorgehensweise ei-
ne andere Variante, das heißt, keinen parallelen Ansatz mehr nach
Südwesten und Nordosten zugleich, sondern zunächst nach Nordos-
ten, um dann, nach dem Ergebnis der untertägigen Erkundung, in
Nordosten eine Feststellung treffen zu können, ob und inwieweit
man nach Südwesten gehen muss. Diese Frage kann dann beant-
wortet werden, wenn der Nordosten erkundet worden ist. Dies kann
im Ergebnis auch, wenn wir nach Südwesten gehen müssen, dazu
führen, dass Enteignungsvorschriften notwendig sind.“;
(Stenographisches Protokoll Nr. 60, Seite 24): „Was sich nicht ge-
ändert hat, das ist das Konzept der Vorgehensweise, das heißt die
Erkundung des Salzstocks über EBs, Erkundungsbereiche. Das gilt
nach wie vor. Das ist nach wie vor EB 1, EB 3, 5, 7 und 9. Und jetzt
kommt die nächste Frage: Wie mache ich das? Da hatte ich vorhin
gesagt: Zugelassen ist das Konzept. Die Bergbehörde sagt: Ja, so
kannst du vorgehen. – Und jetzt kommt die Frage innerhalb des
Konzeptes: Wie mache ich das?“;

(Stenographisches Protokoll Nr. 60, Seite 25): „Das Konzept heißt
Erkundung über Erkundungsbereiche“.

Drucksache 17/13700 – 292 –

2. Energiekonsensverhandlungen
und Fachgespräche

Anfang der 1990er Jahre hatten sich wesentliche Rah-
menbedingungen der Energiepolitik geändert2195. Insge-
samt waren in Deutschland nur 21 statt der früher voraus-
gesagten 50 Kernkraftwerke in Betrieb gegangen. Die
Grundlastversorgung für Deutschland war auf absehbare
Zeit gesichert. Für einen Neubau von Kernkraftwerken
bestand entgegen früherer Prognosen kein Bedarf. Diese
Veränderungen der Rahmenbedingungen wurden von den
mit der Erkundung des Salzstocks Gorleben beauftragten
Institutionen ebenso kontinuierlich beobachtet wie die
Entwicklung der Fachdiskussion – wie dies bei einem so
großen und langwierigen Projekt immer erforderlich ist.
Laufend wurde geprüft und erörtert, ob, und wenn ja,
welche Anpassungen des Entsorgungskonzepts erforder-
lich seien.

Politisch standen neben der nuklearen Entsorgung damals
vor allem drei Aspekte der Energiepolitik im Zentrum der
Aufmerksamkeit: Die Kernenergienutzung, die Kohle-
subventionen und die Förderung der Erneuerbaren Ener-
gien. Für die SPD waren insbesondere die Fortführung
der Kohlesubventionen sowie der Ausstieg aus der Kern-
energie die maßgeblichen Anliegen. Im Gegensatz hierzu
sah die von CDU/CSU und FDP getragene Bundesregie-
rung die Fortführung der Kohlesubventionierung nur als
realisierbar an, wenn gleichzeitig ein Investitionsschutz
für die Kernkraftwerke verabredet sowie die Kernener-
gienutzung als Option für die Zukunft offen gehalten
würde.

In den Jahren von 1992 bis 1997 ergriff die damalige Re-
gierungskoalition unter Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl
dreimal die Initiative, einen übergreifenden energiepoliti-
schen Konsens mit der Opposition bzw. mit der SPD und
den SPD-geführten Landesregierungen zu finden. Einge-
bettet in einen solchen umfassenden energiepolitischen
Konsens sollte auch zum weiteren Vorgehen bei den End-
lagerprojekten Schacht Konrad und Salzstock Gorleben
eine Vereinbarung getroffen und so die Entsorgung radio-
aktiver Abfälle verlässlich und im Konsens geregelt wer-
den. Der dritte Anlauf für Energiepolitische Konsensge-
spräche wurde Ende 1996 zwischen der Bundesregierung
und der SPD begonnen. Für die anstehenden Verhandlun-
gen mit der SPD und den SPD-geführten Landesregierun-
gen erarbeitete die damalige christlich-liberale Bundesre-
gierung eine Position zum weiteren Vorgehen bei den
Endlagerprojekten Schacht Konrad und Salzstock Gorle-
ben. Jedoch endeten diese Gespräche im Februar 1997 er-

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2195 Hierzu führte die damalige Bundesumweltministerin Dr. Angela
Merkel am 27. September 2012 vor dem Untersuchungsausschuss
aus (Stenographisches Protokoll 92, Seite 7): „Also, bei der Ent-
scheidung stand im Vordergrund, ob wir den Anforderungen an die
Endlagerung genügen könnten. Und da war der vorrangige Grund,
dass die Abfallmenge reduziert erschien, weil a) man schwachra-
dioaktive Materialien in Zukunft auch in Konrad lagern wollte, weil
man der Meinung war, der Planfeststellungsbeschluss hierfür sei
sehr viel früher zu erlangen, und zweitens weil die Perspektiven des 219

219
Ausbaus der Kernenergie sich zwischen 1979 und 1994/95 natür-
lich auch erheblich verändert hatten.“
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

lglos – wie alle vorherigen Versuche eines Energiepoli-
schen Konsenses.

Rahmen von Themenkomplex III des Untersuchungs-
ftrages sind insgesamt drei Diskussions- bzw. Entschei-
ngsebenen in den Jahren 1997/1998 zu unterscheiden:

Energiepolitische Konsensgespräche der Bundesregie-
rung mit der SPD und den SPD-geführten Landesre-
gierungen: Im Mittelpunkt standen die beiden Themen
„Kohlesubventionierung“ und „Nutzung der Kern-
energie in der Zukunft“.

Die Konsensgespräche mit der SPD und den SPD-ge-
führten Landesregierungen wurden vorbereitet und be-
gleitet durch energiepolitische Fachgespräche auf
Ministerebene mit den Vorständen der Energieversor-
gungsunternehmen:

Erläutert und erörtert wurden insbesondere die ener-
giepolitische Verhandlungsposition der Bundesregie-
rung sowie der Entscheidungsprozess zum weiteren
Vorgehen bei der nuklearen Entsorgung bei drei Fach-
gesprächen am 11. Juni 1996, am 5. Dezember 1996
und am 13. Januar 1997, die von der damaligen Bun-
desumweltministerin Dr. Merkel und dem damaligen
Bundeswirtschaftsminister Dr. Rexrodt mit den Vor-
ständen der Energieversorgungsunternehmen geführt
wurden. In diesen Gesprächen wurden die Themen
„Option Kernenergie in der Zukunft“/Entwicklungs-
projekt des Europäischen Druckwasserreaktors (EPR),
Castortransporte, Zwischenlagerproblematik und wei-
teres Vorgehen bei den Endlagerprojekten Schacht
Konrad und Salzstock Gorleben besprochen.

Fachgespräche auf Arbeitsebene zwischen Fachbeam-
ten und EVU-Experten:

Die fachliche Entscheidungsgrundlage für die Minis-
tergespräche zum weiteren Vorgehen in den Endlager-
projekten Schacht Konrad und Salzstock Gorleben
wurde durch den Arbeitskreis „Optimierung der End-
lagerung“ erarbeitet, in welchem das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS), die Bundesanstalt für Geowis-
senschaften und Rohstoffe (BGR), die Deutsche
Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für
Abfallstoffe mbH (DBE), die Gesellschaft für Nuklear-
service (GNS) und die Energieversorgungsunterneh-
men (EVU) vertreten waren.

or diesem Hintergrund wurde von der Opposition ein in
n Akten vorhandenes Strategiepapier mit dem Titel

Position zur weiteren Entwicklung der friedlichen Nut-
ng der Kernenergie“ vom 28. März 19952196 – erstellt
m damaligen Leiter der Abteilung RS im Bundesum-

eltministerium Gerald Hennenhöfer – im Ausschuss
ematisiert und zum „atompolitischen Manifest“ aufge-
uscht2197. Dieses Papier hatte DER SPIEGEL bereits
mals in seiner Ausgabe vom 1. Mai 1995 in dem Arti-

6 MAT A 218, Bd. 1, pag. 7 ff., Dokument Nr. 96.
7
MdB Dr. Michael Miersch, SPD – Stenographisches Proto-

koll Nr. 90, Seite 43.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 293 –

kel „KONSENS GLEICH NONSENS“2198 als Skandal
dargestellt2199.

Der Zeuge Hennenhöfer sagte im Ausschuss zu seinem
im Stil eines „Non-Papers“ verfassten Positionspapier
aus, dass er dieses als Grundlage für die geplanten Ener-
giekonsensgespräche konzipiert hatte und er darin die
verschiedenen Positionen und Verhandlungsoptionen zu
den Themen Kernenergienutzung und nukleare Entsor-
gung zusammengestellt hat2200. Er betonte, dass das
Atomgesetz zum damaligen Zeitpunkt in seinem § 1 aus-

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2198 Der Spiegel, Ausgabe 18/1995, Seite 18 – 21.
2199 Der Spiegel berichtete im genannten Artikel „KONSENS GLEICH

NONSENS“ (Ausgabe 18/1995, vom 1. Mai 1995, Seite 18 – 21),
dass unter Bundesumweltministerin Dr. Merkel „Hardliner“ Wort
führten, die beim Bundesumweltminister Prof. Dr. Töpfer als Dissi-
denten „in der Ecke“ gestanden hätten. Laut dem von der Koalition
benannten Zeugen Hubert Steinkemper, der im Artikel namentlich
genannt ist, handelt es sich bei dem Artikel um „Unterstellungen“
(Stenographisches Protokoll Nr. 88, Seite 14). Außerdem sagte er
(Stenographisches Protokoll Nr. 88, Seite 13): „Ich kann Ihnen
aber so viel dazu sagen, wie die Sache aus meiner Sicht tatsächlich
im Hause zu dem Zeitpunkt – das war ja 95 – war. Also, der erste
Punkt: Ich habe mich über diesen Artikel sehr geärgert, weil ich ihn
für unzutreffend halte, jedenfalls was mich betrifft. Aber es gibt Si-
tuationen, wo man gut beraten ist – insbesondere als Beamter, der
seinen Diensteid geleistet hat und loyal in der Pflicht des Hauses
steht –, bestimmten Ärger auch runterzuschlucken. Gut, das ist im
Preis inbegriffen. Damit muss man leben. Warum habe ich mich da-
rüber geärgert? Die Behauptung, dass die Hardliner wieder fröhli-
che Urstände waren, die bei Töpfer schon in der Ecke standen,
muss ich sagen – es sei denn, ich hätte eine völlig falsche Wahrneh-
mung in der Vorzeit gehabt –, die trifft schlicht nicht zu, ganz im
Gegenteil. Ich habe ja vorhin in meinem Eingangsstatement ver-
sucht, darzulegen, dass ich, wenn es überhaupt jemand neben dem
Abteilungsleiter – damals dem Herrn Hohlefelder – gab, der unmit-
telbarsten, jederzeitigen Zugang zu Herrn Töpfer hatte, das war,
und nicht, weil er mich in die Ecke gestellt hätte, sondern – ich sage
es jetzt mal etwas unbescheiden – weil er auf meinen Rat und meine
Zuarbeit offenbar doch erheblichen Wert gelegt hatte. Sonst wäre
ich auch wahrscheinlich nicht Geschäftsführer für diese erste Kon-
sensrunde – im Grunde der Strippenzieher, um es mal so zu formu-
lieren – für das Management geworden, oder er hätte mich nicht
dazu eingesetzt. Er hätte sicherlich nicht auch mich, wenn das so
gewesen wäre, noch zu seiner Amtszeit in 94 zum Leiter der Unter-
abteilung dort gemacht, wenn er sagt: Das ist ein Hardliner, den
verbrennen wir am besten, oder was auch immer; jedenfalls: den
möchte ich nicht sehen. Also, mein Eindruck – und durch diese Tat-
sachen, denke ich, durchaus nachvollziehbar – war, dass ich ein von
Herrn Töpfer sehr geschätzter fachlicher Mitarbeiter war. Und an
diesem Eindruck hat sich – aus meiner Sicht jedenfalls – mit der
Amtsübernahme von Frau Merkel gar nichts geändert.“

2200 Gerald Hennenhöfer (Stenographisches Protokoll Nr. 90, Seite 25):
„In diesem Papier findet sich zunächst einmal der Streitstand. Ich
möchte schon mal deutlich machen, dass wir im Jahre 1995 der
Auffassung waren, dass die Nutzung der Kernenergie zu einer si-
cheren und klimafreundlichen Energieversorgung Deutschlands
notwendig war. So stand es bis zum Jahre 2002 im Atomgesetz. Als
Beamter ist man dem Gesetz verpflichtet. Das Papier stammt aus
dem Jahre 1995, zur Geltung des damaligen Atomgesetzes.
Ich habe die Positionen aufgelistet. Wenn ich es richtig sehe, habe
ich mich sehr bemüht, Einigungsmöglichkeiten herauszuarbeiten.
[…] Dann habe ich, was die Entsorgung angeht – das Thema dieses
Ausschusses –, doch sehr ausführlich dargestellt, was man machen
kann: zentrale, dezentrale Zwischenlager; ich habe die Ein-Endla-
ger-Möglichkeiten aufgezeigt etc. Das heißt, ich habe sozusagen ein
fachliches Kompendium verfasst, dass diejenigen, die verhandeln,
wissen, worum es eigentlich geht. […] Das ist ein Informationspa-

220

220

220

220
pier. Dieses Papier enthält keine Lösung. Es enthält Ansätze dafür,
wo man Lösungen finden kann.“ 2
Drucksache 17/13700

ücklich als Zweck die Förderung der friedlichen Nut-
ng der Kernenergie bestimmte2201 und er als Beamter
ese gesetzliche Vorgabe umzusetzen hatte2202. Zudem
ißt es in dem Positionspapier2203:

„Es wäre schon ein Fortschritt, wenn es im Konsens-
wege gelänge, die Entsorgungsfrage politisch vom
Weiterbetrieb der Kernkraftwerke abzukoppeln, also
zu einem ‚Entsorgungskonsens‘ auch dann zu kom-
men, wenn es keinen Konsens über die weitere Kern-
energienutzung gibt.“2204

iese Ausführungen zeigen deutlich, dass die Kritik der
pposition und auch des SPIEGELs unberechtigt war
d ist.

er Zeuge Gerald Hennenhöfer hat das damalige Han-
ln der Bundesregierung in seiner Aussage am 13. Sep-
mber 2012 im Ausschuss wie folgt dargestellt:

„Zusammenfassend möchte ich feststellen, dass die
laufende Erkundung in Gorleben in den Jahren 1994
bis 1998 im Sinne der Verantwortung für nachfol-
gende Generationen mit dem Ziel vorangetrieben
wurde, die Eignungsprüfung für den Salzstock zu er-
möglichen. Sie erfolgte auf der Grundlage der auch
heute noch geltenden Rechtslage und dem Stand der
Endlagerwissenschaft. Vorfestlegungen gab es dafür
ebenso wenig wie fachliche Gründe, die Arbeiten
einzustellen. Mit der Einführung der Enteignungsbe-
stimmungen in das Atomgesetz haben wir dafür ge-
sorgt, dass die Erkundung in jedem Fall in dem fach-
lich erforderlichen Umfang durchgeführt werden
konnte. Bislang ist die Erklärung der Bundesregie-
rung vom 11. Juni 2001 die letzte Aussage zu Gorle-
ben. Darin wird – Sie wissen das – festgestellt – ich zi-
tiere –, ‚dass die bisher gewonnenen geologischen
Befunde einer Eignungshöffigkeit des Salzstocks‘ zwar
‚nicht entgegenstehen‘. Für mich ist diese Erklärung
mit der Unterschrift der Herren Schröder, Müller und
Trittin der maßgebliche Beleg dafür, dass wir im Bun-
desumweltministerium sachorientiert und verant-
wortlich gehandelt haben. Einen Konsens haben wir
allerdings damals zu meinem großen Bedauern nicht
erreicht. Dafür war die Zeit wohl noch nicht reif.“2205

ie politischen Rahmenbedingungen wurden von der
undeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei ihrer Verneh-
ung am 27. September 2012 wie folgt zusammenge-
sst:

„Zum Zeitpunkt meines Amtsantritts als Bundesum-
weltministerin lagen bereits mehrere Jahre kontrover-
ser politischer Debatte über alle Fragen des Für und
Wider der friedlichen Nutzung der Kernenergie ein-

1 § 1 AtG (in der bis 2002 geltenden Fassung): „Zweck dieses Geset-
zes ist, 1. die Erforschung, die Entwicklung und die Nutzung der
Kernenergie zu friedlichen Zwecken zu fördern, […]“.

2 Vgl. Artikel 20 Absatz 3 GG: „Die Gesetzgebung ist an die verfas-
sungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtspre-
chung sind an Gesetz und Recht gebunden.“

3 MAT A 218, Bd.1, pag. 7 ff., Dokument Nr. 96.
4
MAT A 218 Bd. 1, pag. 23, Dokument Nr. 96.

205 Stenographisches Protokoll Nr. 90, Seite 7.

Drucksache 17/13700 – 294 –

schließlich der Entsorgung hinter uns. Mir war klar,
dass diese kontroverse politische Debatte über alle
mit der Umsetzung des Entsorgungskonzepts verbun-
denen Fragen die Lösung der anstehenden Aufgaben
bei der Entsorgung enorm erschwerte. Deshalb habe
ich mich in meiner Zeit als Bundesumweltministerin
bemüht, doch noch zwischen Bund und Ländern par-
teiübergreifend mit Gewerkschaften und Energiever-
sorgungsunternehmen zu einem Konsens in energie-
politischen Fragen zu kommen, auch wenn bereits
eine Runde dazu in der 12. Legislaturperiode ohne Ei-
nigung geblieben war. Im Ergebnis jedoch ist festzu-
halten, dass alle Bemühungen […] gescheitert waren.
So fand auch die weitere Erkundung des Salzstocks
Gorleben vor dem Hintergrund dieser politischen
Kontroversen statt.“2206

Diese Darstellung wird von den Ergebnissen des Untersu-
chungsausschusses vollständig bestätigt.

3. Sachverhalte im Detail
a) Interessensgegensatz zwischen

Bundesregierung und Energie-
versorgungsunternehmen

Nach § 9a Absatz 3 Satz 1 i. V. m. § 9b des Atomgesetzes
war und ist die Einrichtung eines Endlagers Aufgabe des
Bundes2207. Die Energieversorger waren und sind demge-
genüber im Sinne des Verursacherprinzips dazu verpflich-
tet, die Kosten für die Endlagerung der beim Betrieb der
Kernkraftwerke anfallenden radioaktiven Abfälle zu tra-
gen. Bereits für die Erkundung wird der sogenannte not-
wendige Aufwand über Vorausleistungen auf Beiträge bei
den Energieversorgungsunternehmen erhoben2208. Dies
war auch der Grund, weshalb Bundesumweltministerin

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2206 Stenographisches Protokoll Nr. 92, Seite 3.
2207 § 9a Absatz 3 Satz 1 iVm. § 9b AtG.
2208 §§ 21a und 21b AtG in Verbindung mit der Verordnung über Vor-

ausleistungen für die Einrichtung von Anlagen des Bundes zur Si-
cherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (Endlager-
vorausleistungsverordnung – EndlagerVlV). In den 1990er Jahren
hatten die Isar-Amperwerke (eine Rechtsvorgängerin der heutigen
E.ON Bayern AG) vor dem Verwaltungsgericht (VG) Braun-
schweig in einem Musterprozeß gegen die EndlagerVlV geklagt.
Das VG Braunschweig urteilte, dass die EndlagerVlV in der dama-
ligen Fassung nicht von der entsprechenden Ermächtigungsgrundla-
ge im AtG gedeckt und damit nichtig war (Urteil vom 18. August
1994, AZ: 2 VG A 352/88). Das VG kritisierte u. a. einen Verstoß
gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit und Beitragsgerech-
tigkeit, insbesondere wegen eines falschen Verteilungsschlüssels
(EVUs waren im Vergleich etwa zu Forschungseinrichtungen über-
mäßig herangezogen worden) und weil nicht zwischen den Endla-
gerprojekten Konrad und Gorleben unterschieden worden war.
Nachdem der Bundesrat einer Novelle der Endlager VlV, die diese
Kritikpunkte des VG Braunschweig berücksichtigte (vgl. Bundes-
ratsdrucksache 539/97), im Jahr 1997 seine Zustimmung versagt
hatte, wurde die EndlagerVlV erst im Jahr 2004 von der Bundesre-
gierung mit Zustimmung des Bundesrates novelliert (vgl. Bundes-
ratsdrucksache 279/04). Neben der Einführung einer getrennten Er-
hebung und Abrechnung von Vorausleistungen für jede einzelne
Anlage und der Einführung eines getrennten und gerechteren Ver-
teilungsschlüssels für die jeweiligen Endlagerprojekte wurde auch
eine Neuberechnung und Festsetzung der von 1977 bis 2002 ge-
zahlten Vorausleistungen unter Zugrundelegung der neuen Vertei-

220
lungsschlüssel und eine Regelung zum Ausgleich von Über-/Unter-
zahlungen in diesem Zeitraum eingeführt. 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

r. Angela Merkel und Bundeswirtschaftsminister
r. Günter Rexrodt das geplante Vorgehen zur Nuklearen
ntsorgung in mehreren Gesprächsrunden mit den Vor-
änden der Energieversorgungsunternehmen erörterten.

ie damalige Bundesregierung verfolgte 1997 und 1998
s Ziel einer „zügigen Erkundung“, um schnellstmög-

ch, aber ergebnisoffen und sicherheitsorientiert zu einer
ignungsaussage – positiv oder negativ – für den Salz-
ock Gorleben zu kommen. Die Gründe hierfür waren
sbesondere der damals auch durch Fortschritte bei der
ndlagerung zu erbringende Entsorgungsvorsorgenach-
eis für den Betrieb der Kernkraftwerke und die Vermei-
ng zusätzlicher Kosten durch Stillstand. Ursprünglich
rtraten die Energieversorgungsunternehmen andere

orstellungen. Für sie waren die Prioritäten zum einen
e Unterbrechung der Arbeiten, um zunächst Investiti-
sschutz für die Endlagerprojekte Schacht Konrad und

alzstock Gorleben zu erhalten, und zum anderen eine
ostenoptimierung zu betreiben2209. Sie waren also an ei-
m Moratorium der Erkundungsarbeiten interessiert, um
eitere Kosten für die Erkundung zu sparen. Ein Erkun-
ngsmoratorium wurde später – wenn auch aus anderen

ründen – durch Bundesumweltminister Jürgen Trittin
rchgesetzt.

m 13. Januar 1997 gewannen letztendlich Bundesum-
eltministerin Dr. Merkel und Bundeswirtschaftsminister
r. Rexrodt die Zustimmung der Vorstände der EVU zu
m von der Regierung beabsichtigten Vorgehen. Das Er-
bnis ist in einer gemeinsamen Presserklärung von Bun-
sumweltministerin Dr. Merkel und Bundeswirtschafts-
inister Dr. Rexrodt dokumentiert, die am 13. Januar
97 herausgegeben wurde:

„Beide Seiten verständigten sich, zur Entsorgung ra-
dioaktiver Abfälle die Endlagerprojekte Konrad und
Gorleben zügig weiterzuführen. Für Konrad muß
deshalb das Planfeststellungsverfahren baldmög-
lichst abgeschlossen werden und für den Salzstock
Gorleben ist die Erkundung mit dem Ziel einer Eig-
nungsaussage, insbesondere für hochradioaktive Ab-
fälle, fortzuführen.“2210

9 Die Haltung der EVU im Jahre 1996 ist in einem Ergebnisvermerk
des BMU vom 17. Dezember 1996 zur Besprechung „Optimierung
der Endlagerung“ vom 27. Dezember 1996 zusammengefasst
(MAT A 191, Bd. 1, pag. 623094–623099). Zum Endlagerprojekt
Gorleben heißt es:
„Die EVU präferierten entgegen der von BfS und BGR festgestell-
ten Möglichkeit der Fortsetzung der Erkundung aus Kostengründen
eine Unterbrechung der Arbeiten und forderten eine Reduzierung
der vom BfS geschätzten Offenhaltungskosten auf das absolut not-
wendige Maß bis zur Erlangung der privaten Salzrechte“
(pag. 623095).
Zu Schacht Konrad heißt es:
„[…] zum Endlagerprojekt Konrad wurde von den EVU präzisiert,
daß eine Investitionssicherheit zum Ausbau von Konrad auch be-
reits dann vorliege, wenn ein erstinstanzliches Urteil klare Aussa-
gen zu Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses enthielte.
Im Übrigen wurde die Durchführung weiterer vorgezogener Maß-
nahmen vor Planfeststellungsbeschluss zur Verkürzung der Umrüst-
phase wegen des damit verbundenen Kostenrisikos klar abgelehnt.“

(pag. 623097).

210 MAT A 83, Bd. 6, pag. 493–494.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 295 –

Im Ergebnisvermerk des BMU zur Sitzung am 13. Januar
1997 heißt es insbesondere zum weiteren Vorgehen beim
Endlagerprojekt Gorleben, dass:

– „sich die zügige Fortsetzung der Erkundung auf
den Nord-Ost-Bereich des Salzstocks beschränkt,

– der Bund Salzrechte (gegebenenfalls für eine wei-
tergehende Erkundung, jedenfalls für Errichtung
und Betrieb des Endlagers) parallel erlangen soll,

– nach Erlangung der Eignungsaussage intensive
Gespräche über das weitere Vorgehen erfolgen
und dass

– kontinuierlich über Einsparungspotentiale Ge-
spräche geführt werden.“2211

Zum Abstimmungsprozess mit den Energieversorgungs-
unternehmen berichtete der damalige BMU-Abteilungs-
leiter Gerald Hennenhöfer in seiner Vernehmung:

„Das Bindeglied zwischen dem Verhandlungsführer
der SPD, Ministerpräsident Schröder, und den Ener-
gieunternehmen stellte sein energiepolitischer Bera-
ter, der ehemalige Vorstand im Veba-Konzern und spä-
tere Bundeswirtschaftsminister Werner Müller dar. Er
war vermittelnd zwischen allen Beteiligten tätig und
daher für mich ein langjähriger und – ich möchte das
hinzufügen – auch sehr vertrauensvoller Ansprech-
partner. Da sich Herr Müller mit der niedersächsi-
schen Landesregierung, also Herrn Schröder, der
SPD und den Energieunternehmen, aus denen er ja
stammte, abstimmte, hatten wir es auf Regierungs-
seite, auf der Seite der Regierungsparteien, bei den
Konsensgesprächen, speziell auch in der Endlager-
frage, mit einer relativ einheitlichen Haltung auf der
Gegenseite zu tun.“2212

b) Veränderte Rahmenbedingungen: Weniger
Abfälle durch weniger Kernkraftwerke

Maßgeblich für die veränderte Vorgehensweise bei der
Erkundung des Salzstocks Gorleben waren die prognosti-
zierte Abfallmenge, welche sich gegenüber der ursprüng-
lichen Prognose mindestens halbiert hatte, und die Über-
tragung der bergfreien Salzrechte des nordöstlichen
Salzstockbereichs am 14. Januar 1997 vom niedersächsi-
schen Oberbergamt an das BfS2213.

Die damit vorliegenden Salzrechte waren insbesondere
aus Sicht der BGR für eine fachgerechte Erkundung des
Nord-Ostens des Salzstocks Gorleben ausreichend. Bei
der Erarbeitung und Diskussion dieser neuen Vorgehens-
weise hatte die Sicherheit immer höchste Priorität. Aus
den Akten wird ebenso wie aus den Zeugenaussagen der
beteiligten Mitarbeiter der Ministerien (BMI, BMU und
BMWi), der Fachbehörden (BfS, BGR) sowie der DBE,
der GNS und der Energieversorgungsunternehmen deut-
lich, dass dieses Ergebnis am Schluss auch von allen
Beteiligten mitgetragen wurde. Dies haben insbesondere

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2211 MAT A 218, Bd. 8, pag. 139–147.
2212

221

221
Stenographisches Protokoll Nr. 90, Seite 5.
2213 MAT A 83, Bd. 6, pag. 480–481.
Drucksache 17/13700

e Aussagen des damaligen BfS-Präsidenten Prof.
r. Alexander Kaul, des damaligen BfS-Vizepräsidenten
enning Rösel2214, der damaligen BfS-Fachbereichsleiter
rof. Dr. Helmut Röthemeyer und Prof. Dr. Bruno
homauske, des damaligen BGR-Abteilungsleiters Prof.
r. Michael Langer sowie der damaligen BMU-Beamten
r. Arnulf Matting (zuständiger Unterabteilungsleiter für
ndlagerung), Dr. Manfred Bloser (Referatsleiter, zustän-
g u. a. für die Erkundung des Salzstocks Gorleben),
r. Horst Schneider (Referatsleiter zuständig für rechtli-
e Fragen der nuklearen Entsorgung und ab Dezember
95 für das Atomgesetz) sowie Walter Kühne (als Refe-
nt, zuständig für Rechtsfragen der nuklearen Entsor-
ng) gezeigt. Für den im Ausschuss erhobenen Vorwurf,
ss ein politisch-motiviert verändertes Erkundungskon-
pt umgesetzt werden sollte, welches gar eine „Billiglö-
ng“2215 bei der Realisierung des möglichen Endlagers
orleben darstellte, haben sich aus den Akten und aus
n Zeugenaussagen keinerlei Anhaltspunkte ergeben.
as Thema „Kostenreduzierung“ war im Gegensatz zu
n Energieversorgungsunternehmen für die damalige

undesregierung kein maßgeblicher Entscheidungs-
und. Im Vordergrund stand vielmehr, gemäß dem Be-
hluss von Bund und Ländern aus dem Jahr 1979, eine
chlich belastbare Aussage zur Eignung des Salzstocks
orleben für ein Endlager für radioaktive Abfälle zu be-
mmen. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel beschrieb
e veränderten Rahmenbedingungen und den Diskus-
onsprozess vor dem Untersuchungsausschuss wie folgt:

„Erstens. Die Abfallmenge nimmt ab. Zweitens. Die
Eignung von Gorleben wird vor 2005 überhaupt nicht
möglich sein. Drittens. Die EVU haben erklärt, dass
sie einlagerungsfähige wärmeentwicklende Abfälle
überhaupt erst ab dem Jahr 2030 haben werden […]
Man hat gleichzeitig erkannt, dass man die Planfest-
stellung für Konrad früher machen kann. Und aus all
diesen Dingen hat sich dann in einem längeren Pro-
zess, der offensichtlich auch schon vor meiner Amts-
zeit schon begonnen hat, der schon im Jahre 95 schon
durchschimmerte, bis Anfang 97 diese Vorgehens-
weise herausgestellt. Das zeigt also: Das ist nicht eine
Ad-hoc-Entscheidung, die nach irgendwelchen Aussa-
gen getroffen wurde, sondern es ist ein langer, gut
durchdachter und von den entsprechenden Fachbe-
hörden auch gut begleiteter Prozess, bei dem im
Übrigen auch eine Rolle gespielt hat, dass das Land
Niedersachsen nach meiner Erinnerung der Planfest-
stellung zu Konrad weit konstruktiver gegenüberstand
als der Erkundung von Gorleben. Das heißt also:
Auch Erwägungen wie ‚Wie kann ich den Dissens so-
zusagen so klein wie möglich halten?‘ haben eine
Rolle gespielt, was, wie ich finde, politisch auch klug
ist.“2216

4 Sachverständiger Henning Rösel (Stenographisches Proto-
koll Nr. 60, Seite 4): „Das Konzept 82 hat sich nicht geändert. Die
Vorgehensweise hat sich geändert. Das Konzept hat sich bis heute
nicht geändert.“

5 Z. B. Vorwurf MdB Kotting-Uhl im Artikel „Spurenlose, folgenrei-
che Treffen“ der Süddeutschen Zeitung vom 7. Januar 2012: „Die

Beteiligten […seien] sich wohl bewusst gewesen, dass die Suche
nach einer ‚Billiglösung‘ nicht in Ordnung gewesen sei“.

Drucksache 17/13700 – 296 –

c) Konzept des schrittweisen Vorgehens

Das Erkundungskonzept des Salzstocks Gorleben sah ur-
sprünglich vor, wie es in dem seit 1983 geltenden Rah-
menbetriebsplan beschrieben ist, dass parallel ausgehend
von den Schächten der nordöstliche Salzstockteil (Erkun-
dungsbereiche 1, 3, 5, 7, 9) sowie der südwestliche Salz-
stockbereich (Erkundungsbereiche 2, 4, 6, 8) erkundet
werden sollten.

Nach dem hochrangigen Abschlussgespräch zwischen
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel, Bundeswirt-
schaftsminister Dr. Günter Rexrodt und den Vorständen
der Energieversorgungsunternehmen wurde im Frühjahr
1997, von allen Beteiligten das „schrittweise Erkundungs-
konzept“ zugrunde gelegt. Vorgesehen war, zuerst den
nordöstlichen Salzstockbereich zu erkunden. Nur für den
Fall, dass der nordöstliche Salzstockbereich geeignet wäre
und bereits für sich allein für ein Endlager ausreichen
würde, sollte der südwestliche Teil nicht erkundet werden.

Diese Anpassung des seit 1983 verfolgten Erkundungs-
konzeptes – sequentielle, d. h. schrittweise statt parallele
Erkundung des nordwestlichen und des südöstlichen
Salzstockbereichs – war bereits ab dem Jahr 1990 auf
Fachebene erörtert worden. BfS-Vizepräsident Hennig
Rösel hatte mit Schreiben vom 26. Juli 1993 dem BMU
unter der Leitung des damaligen Bundesumweltministers
Prof. Dr. Töpfer die schrittweise Erkundung des Salz-
stocks Gorleben mit Beginn der Erkundung im nordöstli-
chen Salzstockbereich vorgeschlagen2217. Als Dr. Angela
Merkel am 17. November 1994 Bundesumweltministerin
im Kabinett von Dr. Helmut Kohl wurde, fand sie dieses
Konzept bereits „auf ihrem Schreibtisch“ vor.

d) Argumente für das schrittweise Vorgehen

Die veränderte Vorgehensweise stützte sich auf folgende
fachlichen Argumente:

aa) Weniger Abfälle

Insgesamt waren in der Bundesrepublik Deutschland im
Gegensatz zu den ursprünglichen Planungen nur 21 statt
50 Kernkraftwerke in Betrieb gegangen. Dadurch hatte
sich die anfänglich prognostizierte Menge insbesondere
der Wärme entwickelnden radioaktiven Abfälle mindes-
tens um die Hälfte verringert, wodurch es möglich er-
schien, dass der nordöstliche Salzstockbereich für die Auf-
nahme eines Endlagers ausreichen könnte. Nach Aussage
des Zeugen Gerald Hennenhöfer erhob die damalige nie-
dersächsische Regierung unter Ministerpräsident Gerhard
Schröder sogar den Vorwurf gegenüber der Bundesregie-
rung, dass für „Gorleben und Konrad auf der Grundlage
veralteter Energiekonzepte ein viel zu großes Endlagervo-
lumen“ geplant sei. „Das in der Erkundung bzw. in der
Genehmigung befindliche Endlagervolumen sei viermal
höher als benötigt.“2218

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2216 Dr. Angela Merkel, Stenographisches Protokoll Nr. 92, Seite 29.
2217

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Vgl. MAT E 7, Bd. 28, pag. 436–448.
2218 Stenographisches Protokoll Nr. 90, Seite 5.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

b) Salzrechte und Enteignungsmöglichkeiten
in entscheidender Punkt für die Festlegung der weiteren
orgehensweise bei der untertägigen Erkundung des
alzstocks Gorleben war die Übertragung von Salzrech-
n an das BfS. Bereits 1991 hatte das BfS entsprechende
nträge beim niedersächsischen Oberbergamt gestellt2219,
e dann letztendlich aber erst am 14. Januar 19972220 und
ch nur in Bezug auf die bergfreien Flächen2221 an das

fS übertagen wurden2222. Die BfS-Anträge auf Enteig-
ng der Salzrechte der grundeigenen Flächen2223 des

rafen von Bernstorff und der evangelischen Kirche nach
undesberggesetz wurden im Februar 1997 vom Ober-
rgamt negativ beschieden.
sbesondere die grundeigenen Salzrechte des Grafen von
ernstorff ließen eine untertägige Erkundung des süd-
estlichen Salzstockbereiches nicht zu. Eine Enteignung

9 Einer BMU-Vorlage für Umweltministerin Dr. Angela Merkel vom
3. Dezember 1996 (MAT A 136/1, Bd. 19, pag. 044248 bis 044254)
mit einer Sachstandsinformation für die anstehenden EVU-Gesprä-
che ist zu entnehmen, dass das BfS zur Erlangung derjenigen Salz-
rechte, die dem Bund für die Erkundung noch nicht zur Verfügung
standen – etwa durch die Einräumung eines Nießbrauchrechts auf
vertraglicher Grundlage – verschiedene administrative Schritte ein-
geleitet hatte: Das BfS hatte Anträge zur Aufsuchung von Salz zu
wissenschaftlichen Zwecken nach § 159 BBergG bzw. Anträge auf
Aufhebung alter Salzrechte nach § 160 BBergG jeweils für die Be-
reiche der alten Salzrechte des Grafen Bernstorff und der Kirchen-
gemeinden gestellt (MAT A 136/1, Bd. 19, pag. 044250), die aber
alle nach langer Prüfungszeit seitens des niedersächsischen Berg-
amtes abgelehnt wurden; Dokument Nr. 100.

0 Presseinformation der Niedersächsischen Landesregierung vom
14. Januar 1997, MAT A 83, Bd. 6, pag. 480–481.

1 Bergfreies Salzrecht: Für dieses Salzrecht wurde bei der Einführung
des Bundesberggesetzes 1982 kein Eintragungsantrag ins Grund-
buch durch den Grundbesitzer gestellt, wodurch dieses nicht in des-
sen Besitz überging. Dieses Salzrecht kann nur vom Oberbergamt
übertragen werden. Vgl. § 3 BBergG.

2 Von der Opposition wird ein BfS-Vermerk vom 16. August 1993
über ein Gespräch zwischen BGR und BfS zum Thema „Erkun-
dungsbergwerk Gorleben – Alternative Vorgehensweisen bei der
untertägigen Erkundung“ – erstellt von Dr. Illi – als Beweis dafür
gesehen, dass die Fachebene eine Erkundung des nordöstlichen
Teils aufgrund der Salzrechtsproblematik als nicht machbar angese-
hen hat. Aus diesem Vermerk werden von der Opposition folgende
Passagen aus dem Fazit zitiert (MAT E 9, Bd. 54, pag. 335–341):
„Aus bergbaufachlicher Sicht ist eine Erkundung nur des nordöstli-
chen Bereiches des Salzstocks Gorleben allein mit den zur Zeit dem
BfS zustehenden Salzrechten praktisch unmöglich. Bei zusätzlicher
Verleihung der bergfreien Fläche wäre eine solche Erkundung mit
Erschwernissen und Risiken verbunden. […] Die Möglichkeit der
Errichtung eines Endlagers auch bei Verleihung der bergfreien Flä-
chen ist mehr als fraglich“ […] Aus den genannten Gründen wird
deutlich, daß die Beschränkung der Erkundung und Errichtung des
Endlagers auf den nordöstlichen Teil des Salzstocks nur unter Auf-
gabe von Sicherheitskriterien mit zusätzlichem Zeit- und Finanzauf-
wand möglich wäre.“
Vor dem Hintergrund, dass die bergfreien Flächen erst am 14. Janu-
ar 1997 an das BfS übertragen, 1998 Enteignungsklauseln für Salz-
rechte in das Atomgesetz aufgenommen wurden und die Erkundung
weitere Kenntnisse über den Internbau des Salzstocks Gorleben bis
1997 geliefert hatte, ist die Aussage des „Illi-Vermerkes“ aus dem
Jahr 1993 auf der Grundlage des damaligen Wissens zu beurteilen
und stellt keinen Widerspruch zu den 4 Jahre später getroffenen
Entscheidungen für die schrittweise Erkundung des Salzstocks im
Jahr 1997 dar.

3 Grundeigenes Salzrecht: Dieses Salzrecht wurden bei der Einfüh-
rung des Bundesberggesetzes 1982 – auf Antrag des Grundeigentü-
mers – ins Grundbuch eingetragen und gehört somit dem Grundbe-

sitzer. Nur dieser kann dieses Salzrecht übertragen. Vgl. auch § 3
BBergG.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 297 –

war damals rechtlich nicht möglich. Das BfS hätte hierfür
den Nachweis erbringen müssen, dass der nordöstliche
Salzstockbereich nicht geeignet oder zu klein für die pro-
gnostizierten Abfallmengen wäre. Da dieser Nachweis
erst nach erfolgter Erkundung zu führen ist, wäre ein Ent-
eignungsverfahren aus Sicht des BfS von vornherein zum
Scheitern verurteilt gewesen2224. Insbesondere die nieder-
sächsischen Genehmigungsbehörden, das Oberbergamt
und das ihm übergeordnete Niedersächsische Umweltmi-
nisterium, vertraten damals die Haltung, dass seitens des
BfS für eine mögliche Enteignung nachgewiesen werden
muss „wann und für welche Maßnahme“ die nicht ver-
fügbaren privaten Salzrechte benötigt werden. „Eine Vor-
ratsenteignung im Hinblick auf § 160 BBergG sei nicht
zulässig.“2225 Somit war schon aus Rechtsgründen eine
schrittweise Erkundung zwingend geboten.

Für den Fall, dass für die weiteren Erkundungen grundei-
gene Salzrechte der evangelischen Kirche2226 oder des

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2224 Außerdem vertrat das zuständige Bergamt die Auffassung, dass ei-
ne Vorratsenteignung nicht zulässig ist und nur im konkreten Be-
darfsfall enteignet werden darf. Sachverständiger Hennig Rösel
(Stenographisches Protokoll Nr. 60, Seite 3 f.): „Wir haben intern
in der PTB und später im BfS diskutiert, ob und inwieweit Enteig-
nungen möglich sind. Es wurden diskutiert Enteignungen nach Bun-
desberggesetz. Es wurden diskutiert Enteignungsmöglichkeiten
nach dem Niedersächsischen Enteignungsgesetz. Im Ergebnis sind
wir zu der Überzeugung gelangt, dass also Enteignungen nicht
möglich sind, und zwar – selbst, wenn wir Enteignungsvorschriften
hätten – aus folgendem Grunde: Wenn wir zum Beispiel Graf
Bernstorff hätten enteignen wollen, hätten wir nachweisen müssen,
dass der Weg in sein Eigentum unabdingbar notwendig ist; ich be-
tone: unabdingbar notwendig. Dies konnten wir vor dem Hinter-
grund der sich ändernden Randbedingungen nicht nachweisen, so-
dass wir letztlich gesagt haben: Wir müssen erst den Nordosten
erkunden, und wenn der Nordosten im Ergebnis dann – – oder wenn
nach der Erkundung im Nordosten sich herausstellen würde, dass
dort Störungen vorhanden sind bzw. das gesamte Mengengerüst
nicht endgelagert werden kann, dann hätte man also den Nachweis,
nach Südwesten gehen zu müssen. Und das wäre dann der Zeitpunkt
gewesen, wo man hätte dies vollziehen können.“
Prof. Dr. Thomauske, zur Frage „Ist eine Enteignung möglich?“
(Stenographisches Protokoll Nr. 62, Seite 29):
„Nur dann, wenn sie zwingend erforderlich ist. Dann ist die Frage:
Ist sie zwingend erforderlich? – Nur dann, wenn in dem Bereich,
der für eine Erkundung zur Verfügung steht, nicht genügend Einla-
gerungshohlraumvolumen aufgefunden wird oder aber aus Nach-
weiszwecken darüber hinaus erkundet werden muss. Insofern muss
ich zunächst mal den Nachweis des zwingend Erforderlichen er-
bringen, bevor eine Enteignung stattfinden kann. Daran scheitert
aus meiner Sicht auch die Enteignung, weil bis heute ein zwingen-
der Nachweis der Erkundung des Südwestens nicht erbracht ist.“

2225 MAT E 10, Bd. 8, pag. 003–004.
2226 Der Pastor der evangelischen Kirchengemeinde Gartow von 1974

bis 1988 Gottfried Mahlke, von der Opposition als Zeuge benannt,
hatte sich bereits im Frühjahr 1978 dafür eingesetzt, dass die Ge-
meinde Gartow und die Kapellengemeinde Gorleben keine Grund-
stücke für das „Nukleare Entsorgungszentrum“ verkauften. Im Ge-
gensatz dazu zeigte sich die Hannoveraner Kirchenleitung im
Sommer 1986 in der Diskussion um die Gewährung des Nieß-
brauchs an den Salzrechten verhandlungsbereit (vgl. Schreiben der
PTB an die Ev.-luth. Landeskirche Hannover vom 15. August 1986,
MAT A 83, Bd. 16, pag. 10–16). Letztendlich kam jedoch keine Ei-
nigung zwischen dem BfS und der Kirche zustande. Die neutrale
Haltung, welche die Kirchenleitung anfangs zwischen Befürwortern
und Gegnern der Projekte am Standort Gorleben einnahm, verglich
der Gartower Pastor Mahlke mit dem Schweigen der Kirche zum
Holocaust, vgl. Gorleben-Rundschau der BI-Umweltschutz Lü-
chow-Dannenberg vom Juni 2011: „Sich aus weltlichen Dingen he-

222

222

222

223
rauszuhalten, das war eine gängige Praxis der Kirche: Vor allem in
der Nazizeit und dem Holocaust.“
Drucksache 17/13700

rafen von Bernstorff doch notwendig sein sollten, wur-
n auf Initiative des Bundesumweltministeriums mit
m Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes und des Ge-
tzes über die Einrichtung eines Bundesamtes für Strah-
nschutz vom 6. April 19982227 durch den Gesetzgeber
orschriften zur Enteignung insbesondere von Salzrech-
n ins Atomgesetz (§§ 9d ff. AtG) aufgenommen. Die
erankerung im Atomgesetz wurde gewählt, weil das
ergrecht keine ausreichenden Enteignungsvorschriften
thielt und die Salzrechte für ein mögliches atomrechtli-
es Planfeststellungsverfahren ohnehin benötigt würden.

a nur der Salzstock Gorleben als möglicher Endlagers-
ndort erkundet wurde, über dem insbesondere Andreas
raf von Bernstorff die größten Flächen und deshalb um-
ngreiche Salzrechte besitzt, bezeichneten die „Gorle-
n-Gegner“ die entsprechenden Paragraphen als „Lex

ernstorff“. Damit sollte suggeriert werden, dass es sich
bei um ein nach Artikel 19 Absatz 1 Satz 1 GG unzu-
ssiges Einzelfallgesetz handelt. Dieser Vorwurf geht
er ins Leere: Tatsächlich hätten auf dieser Grundlage
Erfüllung der Tatbestandsmerkmale vorausgesetzt –
ispielsweise auch die Salzrechte der Kirchengemeinden
teignet werden können. Die Vorschriften waren ab-

rakt-generell formuliert und hätten auch zur Anwen-
ng kommen können, falls sich der Salzstock Gorleben

s ungeeignet erwiesen hätte und ein anderer Salzstock
tte erkundet werden müssen.

ie Enteignungsklauseln insbesondere für Salzrechte
§ 9d ff. AtG) waren von 1998 bis 2002 Bestandteil des
tomgesetzes. Unter der rot-grünen Bundesregierung
urden diese Vorschriften mit dem sogenannten Kern-
ergieausstiegsgesetz gestrichen. SPD und BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN vertraten die Ansicht, dass für die
rkundung von Endlagerstandorten eine „auf Akzeptanz
richtete Vorgehensweise“2228 ausreichend sei.

elbst das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hatte je-
ch am 5. November 2001 in seiner Stellungnahme für
e Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Na-
rschutz und Reaktorsicherheit zur sogenannten Kern-
ergieausstiegsnovelle betont: „Die Enteignungsvor-
hriften werden zwar zur Zeit nicht benötigt, müssen
er zum gegebenen Zeitpunkt im Atomgesetz vorhanden
in“2229. Ähnlich äußerte sich damals die Industriege-
erkschaft Bergbau, Chemie, Energie: „Die jetzige Auf-
bung dieser Bestimmungen wird alles andere als hilf-
ich sein, wenn die zügige Errichtung von Anlagen zur
ndlagerung notwendig ist“2230.

7 BGBl. I 1998, Seite 694.
8 Vgl. Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN „Entwurf eines Gesetzes zur geordneten Beendigung der
Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität“,
Bundestagsdrucksache 14/6890, Seite 24.

9 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 14. WP,
Ausschussdrucksache 14/626 Teil 6**, Seite 14 (abrufbar über:
http://webarchiv.bundestag.de/cgi/show.php? fileToLoad=181&id=
1040).

0 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 14. WP,
Ausschussdrucksache 14/626 Teil 9**, Seite 4 f. (abrufbar über

http://webarchiv.bundestag.de/cgi/show.php? fileToLoad=181&id=
1040).

Drucksache 17/13700 – 298 –

cc) Erkundung des nordöstlichen
Salzstockbereiches

Aus Sicht der BGR, des BfS und der DBE war mit den
vorhandenen bergfreien Salzrechten im nordöstlichen
Salzstockbereich eine sicherheitstechnisch-fachgerechte
Erkundung möglich. Auch die grundeigenen Salzrechte
der evangelischen Kirche, die dem BfS nicht zur Verfü-
gung standen, stellen hierbei kein Hindernis dar, da mit
Hilfe der zerstörungsfreien Erkundungsmethode „Elek-
tromagnetische Reflexionsseismik“ (EMR) diese Berei-
che „durchschallt“ und so die notwendigen Erkundungs-
ergebnisse erarbeitet werden können2231.

Im Ausschuss ist die These vertreten worden, dass nur bei
einer Erkundung des „gesamten Salzstocks“ eine Aus-
sage über die Eignung „möglich“ sei. Diese Aussage ist
jedoch falsch. Richtig ist, dass bis zum Jahr 1996 bei den
Planungen zur Erkundung und Einrichtung eines mögli-
chen Endlagers am Standort Gorleben von der Erlangung
„aller Salzrechte“ ausgegangen worden ist2232. Der von
der Opposition benannte Zeuge Gert Wosnik, der den
Rahmenbetriebsplan für die untertägige Erkundung des
Salzstocks Gorleben im Auftrag der PTB gezeichnet
hat2233, betonte im Rahmen seiner Aussage, dass lediglich
der „gesamte mögliche Endlagerbereich des Salzstocks“
erkundet werden sollte2234. Dies ergibt sich auch aus Zif-
fer 6.2 der damals geltenden „Sicherheitskriterien für die
Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk“
vom 20. April 19832235, in dem es u. a. heißt: „Zur unter-
tägigen Erkundung müssen Schächte und Strecken – diese
etwa bis zum äußeren Rand der voraussichtlichen Einla-
gerungsfelder – erstellt werden.“ Wenn von der Erlan-
gung „aller Salzrechte“ gesprochen wurde, dann waren
damit also diejenigen Salzrechte gemeint, die für die Um-
setzung des Ziels der Errichtung eines Erkundungsberg-
werks/Endlagers im geltenden Rahmenbetriebsplan be-
schriebenen Umfang benötigt werden. Jedoch ist davon
unabhängig die Frage zu betrachten, welche Salzrechte


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2231 Prof. Dr. Michael Langer (Stenographisches Protokoll Nr. 82, Sei-
te 33 und 34): „Das Hauptargument, was ich hatte, war: Wir brau-
chen das nicht durch Strecken erkunden. Wir haben ja diese Radar-
messtechnik der BGR und der Geophysik der BGR, die damals
eingesetzt hatten – damals konnten wir 100, 200 Meter untersuchen;
heute können die Leute mit derselben Methode 800 Meter – und ha-
ben gesagt: Diese Untersuchungsmöglichkeit ohne Strecken, die sind
möglich, ohne die Salzrechte zu berühren, weil man ja nicht dahin
muss, sondern das von der Ferne kann. Und Anhydrit ist genau der
Horizont, der sich durch die Radartechnik besonders klar hervor-
hebt. Das war mein Argument, dass es also nicht auf die Kirchen-
rechte da ankommt, auf die Salzrechte der Kirchengemeinden.“

2232 Ministervorlage für Umweltministerin Dr. Angela Merkel vom
3. Dezember 1996 (MAT A 136/1, Bd. 19, pag. 044248–044254,
Dokument Nr. 100). Zweck dieser Vorlage war eine Sachstandsin-
formation zu den rechtlichen Aspekten beim Erwerb der Salzrechte
im Hinblick auf die anstehenden Gespräche mit den EVU. Die Aus-
sage („Erlangung aller Salzrechte für Erkundung“) bezog sich auf
die Planung, die man dem Rahmenbetriebsplan vom März 1982
(MAT A 139, Bd. 5, pag. 047305–047361) entnehmen kann („Stre-
ckenauffahrung und Bohrprogramm“ sowie „Grundriß des Erkun-
dungsbereichs“, MAT A 139, Bd. 5, pag. 047321 ff. und 047348)
und der später verlängert wurde.

2233 MAT A 139, Bd. 5, pag. 047305 ff. (pag. 047334).
2234

223

223

223
Stenographisches Protokoll Nr. 62, Seite 76.
2235 Vgl. GMBl. 1983, Nr. 13, Seite 220.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

r die Umsetzung des zum jeweiligen Zeitpunkt aktuel-
n untertägigen Erkundungsprogramms notwendig sind.

enn sich Anpassungen hinsichtlich des Erkundungspro-
amms – beispielsweise im Hinblick auf den Zeitplan
w. die Reihenfolge der auszuführenden Arbeiten – er-
ben, dann hat das auch Auswirkungen auf die für das
weils aktuelle konkrete Erkundungsprogramm notwen-
gen Salzrechte, z. B. zunächst nur Erkundung eines im
ordosten liegenden Erkundungsbereichs, später ggf.
ch weitere. Damit ist jedoch keine Aussage zur sicher-
itstechnischen Ausführung der Erkundungsarbeiten
rbunden und auch keine endgültige Aussage darüber
macht, ob für ein möglicherweise später zu errichten-
s Endlager ein Langzeitsicherheitsnachweis zu führen
in wird. Dies wird auch deutlich aus folgenden Ausfüh-
ngen, die der Zeuge Gert Wosnik gemacht hat:

„Es müsste jetzt sehr intensiv nachgeprüft werden, ob
es auch mit dem halben Salzstock geht. […] es muss
dann eben nachgewiesen werden, ob die einseitige
Belastung der Schächte doch die Sicherheit gewähr-
leistet. Das kann ich nicht sagen.“2236

d) Nachweis der Eignung und Über-
tragbarkeit der Ergebnisse

ach Meinung des BfS, der BGR und der DBE wäre durch
e möglichen Erkundungsergebnisse des nordöstlichen
alzstockbereichs „der Nachweis der Eignung zur Auf-
hme sämtlicher radioaktiver Abfälle und eine grund-
tzliche Aussage zur Eignung des südwestlichen Teils
öglich“2237. Wie der damalige BfS-Fachbereichsleiter
rof. Dr. Bruno Thomauske als Zeuge vor dem Untersu-
ungsausschuss klarstellte, war mit der Aussage der
undsätzlichen Übertragbarkeit allerdings nicht gemeint,
ss auf eine Erkundung des Südwestens des Salzstocks
n vornherein verzichtet werden könnte2238. Die Überle-

6 Stenographisches Protokoll Nr. 62, Seite 88.
7 Schreiben von Prof. Dr. Bruno Thomauske an das BMU vom

23. Januar 1997, MAT A 83, Bd. 6, pag. 329–333, Doku-
ment Nr. 31.

8 Prof. Dr. Thomauske, (Stenographisches Protokoll Nr. 62, Seite 39):
„Es gab zu keinem Zeitpunkt eine Übertragung der Ergebnisse aus
dem Nordosten in den Südwesten. Was immer eine Rolle spielt, ist
natürlich: Welches Bild hat man von dem Salzstock? Dazu gibt es
entsprechende Untersuchungen, angefangen von der seismischen
Erkundung von über Tage, wo man die Umrisse des Salzstockes hat.
Man hat vier Tiefbohrungen. Man hat zwei Schachtvorbohrungen.
Insofern hat man eine gewisse Grundvorstellung, wie der Salzstock
aufgebaut sein könnte. Das ist aber dem Grunde nach natürlich im-
mer noch Artist’s View und bedarf natürlich einer Erhärtung durch
eine konkrete Erkundung.“
Seite 40: „Je ungünstiger die Ergebnisse sind, desto einfacher sind
sie übertragbar.“
Seite 48: „[…] weil selbstverständlich – und das zeigt schon ein
Blick in die Sicherheitskriterien von 1983 – eine Planfeststellung
ohne Erkundung des entsprechenden Bereiches gar nicht möglich
ist. Dort ist auch statuiert, dass diese Erkundung auf der Grundlage
einer Umfahrung stattfinden muss, und Umfahrung bedeutet, dass
man in den Südwesten auch rein muss, wenn man in dem Bereich
endlagern will. Insofern – unabhängig davon, wie die Frage gewen-
det wird – bleibt die Antwort immer die gleiche: Die Erkundungser-
gebnisse haben eine gewisse Aussagekraft aus dem Nordosten in
den Südwesten, aber natürlich keinesfalls in einer Qualität, dass

auf dieser Grundlage ein Genehmigungsverfahren durchgeführt
werden könnte.“

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 299 –

gung einer grundsätzlichen Übertragbarkeit der Erkun-
dungsergebnisse des nordöstlichen auf den südwestlichen
Salzstockteil wurde damit begründet, dass der Salzstock
einen symmetrischen Strukturaufbau zeigt.

Prof. Dr. Thomauske – BfS-Fachbereichsleiter a. D. –
sagte zur Übertragbarkeit von Ergebnissen des nordöstli-
chen auf den südwestlichen Salzstockbereich im Aus-
schuss aus:

„Über den grundsätzlichen Aufbau – und dabei
bleibe ich – gibt es natürlich bestimmte Dinge, die
übertragbar sind. Es gibt eine Entwicklung des Salz-
stockes in den letzten 260 Millionen Jahren über den
Salzstockaufstieg. Und in dem Umfang, in dem wir
Kenntnis gewinnen über die Internstruktur des Salz-
stockes, können wir bestimmte Ergebnisse, ich sage
mal vorsichtig, auch für den Südwesten unterstellen.
Natürlich ist nicht ausgeschlossen, dass im Südwes-
ten auch sich die Dinge dann etwas anders darstel-
len. Aber mit einer gewissen Plausibilität oder mit ei-
ner gewissen Wahrscheinlichkeit wird man das, was
man im Nordosten vorfindet, ähnlich auch im Süd-
westen wohl vorfinden. Natürlich bedarf es dazu ei-
ner Erkundung, um darüber auch den Nachweis zu
führen; anders ist es auch in einem Planfeststellungs-
verfahren nicht vorstellbar.“2239

ee) Das Prinzip der Hohlraumminimierung
Bei der Erkundung eines möglichen Endlagerstandortes
ist auch zu beachten, dass durch die Erkundung nur abso-
lut notwendige „Verletzungen“ des geologischen Körpers
– z. B. durch Bohrungen oder Strecken – erfolgen. Die-
sem so genannten Prinzip der „Hohlraumminimierung“,
welches auch in den Sicherheitskriterien für die Endlage-
rung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk vom
20. April 1983 verankert ist, wird durch das Erkundungs-
konzept mit einem schrittweisen Vorgehen Rechnung ge-
tragen. Der Zeuge Henning Rösel – damaliger Vizepräsi-
dent des Bundesamtes für Strahlenschutz – erläuterte
dieses Prinzip bei seiner Vernehmung im Ausschuss:

„Der Grundsatz der Hohlraumminimierung gilt in je-
dem Falle […]. Das heißt also, man fährt nur so viel
aus, wie es für die Nachweisführung zwingend gebo-
ten ist, um zu verhindern, dass es durch, ich sage mal,
übermäßige oder falsch konzipierte Hohlraumschaf-
fung, Bohrungen und Ähnliches mehr zu Wegsamkei-
ten kommt, die man später dann nicht mehr be-
herrscht oder im Verfahren im Hinblick auf die
Langzeitsicherheit nicht richtig bewerten kann.“2240

ff) Kosten
Das schrittweise Vorgehen bei der Erkundung führt auch
– wenn sich der nordöstliche Salzstockbereich als geeig-
net und groß genug erweisen würde – zu großen Kosten-
ersparnissen. In diesem Fall würden die Energieversor-

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2239 Prof. Dr. Bruno Thomauske (Stenographisches Protokoll Nr. 62,

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224
Seite 10 u. 11).
2240 Stenographisches Protokoll Nr. 60, Seite 30.
Drucksache 17/13700

ngsunternehmen, die Stromkunden und die Öffentliche
and sparen. Denn die Kosten der Erkundung eines mög-
chen Endlagerstandortes sind gemäß des „Verursacher-
inzips“ von allen Abfallverursachern zu tragen und
erden über den Strompreis auf den Verbraucher umge-
gt. Die Öffentliche Hand ist dadurch betroffen, dass sie
r radioaktive Abfälle aus Forschung und Medizin mit
aushaltsmitteln2241 aufkommen muss, wodurch letztend-
ch der Steuerzahler belastet ist.

g) Entsorgungskonzept

ei der Fortschreibung des Entsorgungskonzeptes wurde
ch die Option diskutiert, ob ein Endlager für alle Arten
dioaktiver Abfälle ausreichen würde. Vor diesem Hinter-
und wurde Mitte der 1990er Jahre noch die „Maxime, al-
s auf die Errichtung nur eines Endlagers auszurichten“
rfolgt2242. 1997 schlug der damalige BfS-Präsident Prof.
r. Kaul in Abstimmung mit der BGR und der DBE dem
MU das Konzept „Mindestens ein Endlager zu jedem
eitpunkt“ vor2243. Dieses sah vor, nach dem Betrieb des
ndlagers Morsleben (ERAM), welches unmittelbar nach
r Wiedervereinigung 1990 in bundesdeutschen Besitz
ergegangen war, den Endlagerbetrieb im Schacht

onrad für Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmewir-
ng aufzunehmen. Falls ein Eignungsnachweis für den

alzstock Gorleben ca. im Jahr 2005 geführt werden
ürde, könnte über die Realisierung eines Endlagers Gor-
ben als Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle ent-
hieden und Schacht Konrad in der Folge geschlossen
erden. Als Vorteile führte der damalige BfS-Präsident
rof. Dr. Kaul in seinem Schreiben an Bundesumweltmi-
sterin Dr. Angela Merkel insbesondere an, dass bei die-
m Konzept immer ein Endlager für Abfälle mit vernach-
ssigbarer Wärmewirkung zur Verfügung stehe und kein
eitdruck für die Erkundung des Salzstockes Gorleben be-
ünde, da ein Endlager für hochradioaktive Abfälle auf-
und der langen Abklingzeiten erst im Jahr 2030 benötigt
erden würde2244. Als Begründung schreibt Prof. Dr. Kaul
seinem Brief abschließend:

„Aus diesen Gründen bin ich mit der BGR und DBE
der Auffassung, daß diese Variante unter fachlichen
und kostenmäßigen Gesichtspunkten zweckmäßig
und geeignet ist, die Entsorgungsfrage gemäß dem
gesetzlichen Auftrag zu lösen.“2245

) BfS-interne Kritik

as Konzept des schrittweisen Vorgehens bei der untertä-
gen Erkundung des Salzstocks Gorleben war zwischen

1 Kostenbetrachtung in der BfS-Tischvorlage für die Sitzung „Opti-
mierung der Endlagerung“ am 8. Januar 1997, MAT A 196/6,
pag. 000102–000143.

2 Vorlage an BM’in Dr. Merkel vom 12. Dezember 1996,
MAT A 221, Bd. 5, pag. 478021–478022, Dokument Nr. 102.

3 Schreiben Prof. Dr. Kaul an Dr. Merkel vom 7. Januar 1997,
MAT A 212, pag. 623184–623189 (623187), Dokument Nr. 122.

4 Schreiben Prof. Dr. Kaul an Dr. Merkel vom 7. Januar 1997,
MAT A 212, pag. 623184–623189, Dokument Nr. 122.

5
Schreiben Prof. Dr. Kaul an Dr. Merkel vom 7. Januar 1997,
MAT A 212, pag. 623184–623189 (623187), Dokument Nr. 122.

Drucksache 17/13700 – 300 –

BfS, BGR und DBE sowie im Arbeitskreis „Optimierung
der Endlagerung“2246 im Zeitraum von Ende 1996 bis An-
fang 1997 intensiv fachlich erörtert worden2247, bevor das
fertig ausgearbeitete Konzept abschließend durch den Ab-
teilungsleiter ET 1, Prof. Dr. Bruno Thomauske, mit
Schreiben vom 23. Januar 1997 per Fax2248 an das BMU
übermittelt wurde2249. Nach Versendung des „Thomauske-
Briefes“ warf Prof. Dr. Röthemeyer zur geplanten Vorge-
hensweise BfS-intern kritische Fragen auf.

Er holte Stellungnahmen des ihm unterstellten Mitarbei-
ters Gert Wosnik – zuständig für die Bergsicherheit – und
von Prof. Dr. Albert G. Herrmann2250 ein. Ein Grund hier-
für war die Befürchtung von Prof. Dr. Helmut Röthe-
meyer, dass eine Umfahrung der grundeigenen Salzrechte
der evangelischen Kirchengemeinden im nordöstlichen
Salzstockbereich in den Hauptanhydrit der Salzstocknord-
westflanke, den so genannten nördlichen Hauptstrang,
führen könnte.2251 Dies sollte aus sicherheitstechnischen
Gründen vermieden werden, da der Hauptanhydrit2252 Lö-
sungen und Gase führt und nach damaligen Vorstellungen

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ne2246 Im Arbeitskreis Optimierung der Endlagerung waren vertreten:

BfS, BGR, DBE, GNS und EVU.
2247 Stenographisches Protokoll Nr. 82, Seite 32, Frage MdB Monstadt:

„Habe ich Sie da so richtig verstanden, dass man davon sprechen
kann, dass das die gemeinsame, abgestimmte fachliche Haltung der
BGR, der DBE und des BfS war? Kann man das so sagen? Zeuge
Prof. Dr. Michael Langer: „Ja, nicht nur, weil es da steht, sondern
weil es der Wahrheit entspricht.“

2248 Dr. Manfred Bloser, zuständiger Referatsleiter RS III im BMU, hat-
te am 17. Januar per Fax einen „abgestimmten Bericht“ zum
schrittweisen Vorgehen bei Prof. Dr. Bruno Thomauske angefordert
(Schreiben vom 17. Januar 1997, MAT A 116, Bd. 2, pag. 134063).
Dr. Manfred Bloser erhielt die Antwort in Form eines Schreibens
vom 23. Januar 1997 vorab per Fax (Telefax-Sendebeleg mit hand-
schriftlicher Anmerkung von Prof. Dr. Bruno Thomauske vom
23. Januar 1997, MAT A 116, Bd. 2, pag. 134057). Die Opposition
hat diese vorab Zusendung per Fax wiederum als Beweis dafür ge-
sehen, dass Vorgesetzte absichtlich umgangen worden seien. Dieser
Vorwurf ist falsch. Die Vorgehensweise entspricht bei dringlichen
Angelegenheiten einem normalem Verwaltungshandeln, welches
der Zeuge Dr. Manfred Bloser vor dem Ausschuss erläuterte (Steno-
graphisches Protokoll, Nr. 72, Seite 42 f.): „Es ist korrekt so, dass
normalerweise der Schriftwechsel direkt an das Bundesamt zu ge-
hen hat und nicht an Personen. […] Der korrekte Weg ist aber häu-
fig, sage ich einmal, natürlich nicht der schnellste, sondern der
langsamste. Dann handelt man pragmatisch und macht es so wie
hier, dass man ,Bundesamt für Strahlenschutz‘ schreibt und dann
darunter ‚Fachbereich ET‘. Dann kommt das Postalische, und
dann: ‚per Fax Herrn Dr. Thomauske, Faxnummer sound- so. […]
Bei einer kooperativen und vertrauensvollen Zusammenarbeit ist
das auch, denke ich einmal, nicht anstößig.“

2249 Schreiben von Prof. Dr. Bruno Thomauske an das BMU vom
23. Januar 1997, MAT A 83, Bd. 6, pag. 329–333 (332), Doku-
ment Nr. 31: „Zusammenfassend sind BfS, BGR und DBE der Auf-
fassung, daß – die untertägige Erkundung sich zunächst auf den
nordöstlichen Teil des Salzstockes beschränken soll, – auf der
Grundlage der vorliegenden Salzrechte diese Erkundung möglich
ist, – darauf aufbauend der Nachweis der Eignung des nordöstli-
chen Teils des Salzstocks zur Aufnahme sämtlicher Abfälle und – ei-
ne grundsätzliche Aussage zur Eignung des südwestlichen Teils
möglich ist.“

2250 Universität Göttingen.
2251 Bis zum heutigen Tag hat es keine derartige Umfahrung gegeben.
2252 Der Hauptanhydrit hat aufgrund seines spröden Verhaltens während

des Salzaufstieges bzw. der Salzstockbildung Klüfte- und Risse aus-
gebildet, in welchen sich teilweise Gase- und Lösungen gesammelt

225

225
haben. Deshalb wurde ursprünglich davon ausgegangen, dass im
Salzstock Gorleben hydraulische Wegsamkeit durch den Hauptan-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

cht auszuschließen war, dass möglicherweise ein Ex-
sitionspfad nach außerhalb des Salzstocks vorhanden
in könnte. Mit diesen Bedenken stellten jedoch weder

rof. Dr. Helmut Röthemeyer, noch Gert Wosnik oder
ch Prof. Dr. Albert G. Herrmann die Eignungshöffigkeit
s Salzstocks Gorleben generell in Frage. Es ging ihnen
elmehr darum, durch eine zunächst vorzunehmende um-
ssende Enteignung der Salzrechte eine ansonsten in Zu-
nft möglicherweise erforderlich werdende Umfahrung
vermeiden und damit aus ihrer Sicht mögliche oben be-
hriebene sicherheitstechnische Bedenken schon im Vor-
ld auszuschließen.

ls Ergebnis der BfS-intern geführten fachlichen Diskus-
on trug Prof. Dr. Helmut Röthemeyer das weitere Vorge-
n bei der Erkundung mit. Vor diesem Hintergrund
achte auch der Zeuge Prof. Dr. Michael Langer – damals
GR-Unterabteilungsleiter – in seiner Zeugenverneh-
ung deutlich, dass sich Prof. Dr. Helmut Röthemeyers
efürchtung (s. o.) im weiteren Verlauf der Erkundung als
begründet herausgestellt habe. Damit bestätigte sich die

inschätzung, „dass die Erkundung des nordöstlichen
ils des Salzstocks durch die bisher noch nicht erworbe-
n privaten Salzrechte nicht behindert wird.“2253

3 hydrit bis zum Deckgebirge vorhanden sein könnten. Die Auswer-
tung der bisherigen Erkundung hat aber klar ergeben, dass dies
nicht der Fall ist. Vgl. Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe und Landesamt für Bergbau und Energie (Hrsg.): Geolo-
gisches Jahrbuch, Reihe C, Heft 73, „Standortbeschreibung Gorle-
ben Teil 3“, Hannover 2008, MAT A 222. Die Analyse der bisher
im Hauptanhydrit angetroffenen Lösungen hat auch ergeben, dass
es sich um salzstockinterne Lösungen handele. Salzstockexterne
Lösungen, die auf vorhandene Wegsamkeiten hindeuten würden,
konnten bislang im Erkundungsbereich des Salzstocks Gorleben
nicht nachgewiesen werden.
Auch in der Broschüre des BMWi „Endlagerung hochradioaktiver
Abfälle – Das Endlagerprojekt Gorleben – Oktober 2008“
(MAT A 179, Seite 61) wurde zu der Frage „Können über Risse im
Hauptanhydrit Radionuklide nach oben gelangen? wie folgt Stellung
genommen: „Die spröden Hauptanhydrit-Schichten im Salzstock
wurden beim Salzaufstieg in isolierte Schollen zerrissen. Geklüftete
Schollenbereiche sind daher durch undurchlässiges Salzgestein hy-
draulisch voneinander isoliert. Mögliche durchgängige Wegsamkei-
ten für Radionuklide im Hauptanhydrit von der geplanten Einlage-
rungssohle bis zum Salzspiegel existieren daher nicht.“

3 MAT A 191, Bd. 2, pag. 623342, RS III 1 – Entwurf eines Ergeb-
nisvermerks zur Besprechung am 8. Januar 1997. Vgl. Prof.
Dr. Michael Langer (Stenographisches Protokoll Nr. 80, Seite 33):
„Das war ein Streit zwischen mir als Vertreter von BGR und BfS in
dem Falle und dem Herrn Dr. Fuchs, Geologe von der GNS. Herr
Dr. Fuchs bezweifelte, dass es möglich sein wird, den nordöstlichen
Teil zu untersuchen, weil die Beschränkung möglicherweise in Un-
kenntnis der genauen Daten, die wir hatten vom nordöstlichen Teil
bereits von der Salzstruktur und wie weit – voraussichtlich der
Richtigkeit der geologischen Prognose – der Hauptanhydrit umfah-
ren werden muss, wie weit der hineinreicht sozusagen in die Salz-
rechte da von den Kirchengemeinden – – Das Hauptargument, was
ich hatte, war: Wir brauchen das nicht durch Strecken erkunden.
Wir haben ja diese Radarmesstechnik der BGR und der Geophysik
der BGR, die wir damals eingesetzt hatten – damals konnten wir
100, 200 Meter untersuchen; heute können die Leute mit derselben
Methode 800 Meter – – und haben gesagt: Diese Untersuchungs-
möglichkeiten ohne Strecken, die sind möglich, ohne die Salzrechte
zu berühren, weil man ja nicht dahin muss, sondern das von der
Ferne kann. Und Anhydrit ist genau der Horizont, der sich durch
die Radartechnik besonders klar hervorhebt. Den kann man also
ganz genau lokalisieren. Das war mein Argument, dass es also nicht

auf die Kirchenrechte da ankommt, auf die Salzrechte der Kirchen-
gemeinde.“

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 301 –

Ein weiterer Kritikpunkt von Prof. Dr. Helmut Röthe-
meyer und Gert Wosnik richtete sich gegen die im Schrei-
ben von Prof. Dr. Bruno Thomauske vom 23. Januar 1997
getroffene Aussage, dass wenn „ausreichend große, unge-
störte, zusammenhängende Steinsalzpartien zur Endlage-
rung radioaktiver Abfälle“ im nordöstlichen Salzstockteil
bei der Erkundung nachgewiesen werden können, hierauf
aufbauend auch eine „grundsätzliche Aussage“ zur Eig-
nung des Südwestbereiches des Salzstocks getroffen wer-
den kann2254, die sie anzweifelten. Hier standen sie konträr
zur fachlichen Meinung von Prof. Dr. Thomauske, sowie
der BGR und der DBE, welche der Auffassung waren, dass
eine derart generelle Aussage – sei sie positiv oder auch
negativ – aufgrund des symmetrischen Aufbaus des Salz-
stocks auch für den Südwesten übertragen werden kann.
Die in diesem Zusammenhang im Ausschuss vertretene
These, der Zeuge Wosnik – damals bergrechtlich beauf-
tragte Person im BfS – habe sich aus diesen Gründen und
maßgeblich wegen der Diskussion zum Endlagerprojekt
Gorleben vorzeitig in den Ruhestand versetzen lassen,
konnte durch die Aussage des Zeugen Wosnik klar wider-
legt werden. Er gab hierfür eine Reihe von Gründen an,
wobei „Gorleben“ – wenn überhaupt – nur ein sehr unter-
geordneter Punkt war. Der Zeuge Wosnik erklärte im Aus-
schuss, dass er mit Vollendung seines 62. Lebensjahres auf
eigenen Antrag zum 31. März 19972255 in Ruhestand ge-
gangen war. Den Antrag hatte er bereits ein Jahr zuvor ge-
stellt2256. Er begründete dies einerseits mit seiner Unzu-
friedenheit darüber, dass eine Umorganisation des BfS-
Fachbereiches ET im Raum stand und er hierbei wohl aus
seiner Sicht maßgebliche Kompetenzen verloren, aber die
Verantwortung für die bergrechtlichen Belange beibehal-
ten hätte2257. Die These, dem Zeugen Wosnik hätte wegen
seiner Verantwortlichkeit nach Bundesberggesetz (BBergG)
quasi ein Vetorecht gegen die Vorschläge zugebilligt wer-
den müssen, die im Schreiben von Prof. Dr. Thomauske
vom 23. Januar 1997 zusammengefasst sind, ist falsch2258.
Selbst der Zeuge hat dies in seiner Vernehmung nicht ver-
treten. Er erklärte zudem im Ausschuss, dass die fachlich
schwierigen Diskussionen vor allem das Endlager Morsle-

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2254 MAT A 83, Bd. 6, pag. 329–333, Dokument Nr. 31.
2255 Stenographisches Protokoll Nr. 62, Seite 85.
2256 Stenographisches Protokoll Nr. 62, Seite 85.
2257 Gert Wosnik (Stenographisches Protokoll Nr. 62, Seite 91): „Es

war ja auch eine Änderung der Organisation geplant. Und für mich
hat sich das da so dargestellt – das muss ich einfach so hart sagen –:
Ich sollte meine Kompetenzen völlig verlieren, aber die Verantwor-
tung behalten. Ich habe damals schon immer gesagt – das habe ich,
glaube ich, auch schriftlich von mir gegeben –: Jederzeit einver-
standen, wenn die Organisation so und so geändert wird, aber dann
bitte mich von der Verantwortung entbinden und als verantwortli-
che Person nach Berggesetz abberufen. Das ist eben nicht gemacht
worden.“

2258 Im Auftrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde ein dem Un-
tersuchungsausschuss vorliegendes fünfseitiges „juristisches Kurz-
gutachten zu Fragen der Verantwortlichkeiten nach §§ 58, 59
BBergG“ (Dokument Nr. 111) von Rechtsanwalt Dirk Teßmer er-
stellt. Das Juristische Kurzgutachten stützt die These nicht, denn es
beschreibt lediglich allgemein die (heutige) Rechtslage im Hinblick
auf die Verantwortlichkeiten nach §§ 58, 59 BBergG. Den konkre-
ten Vorwurf, das BfS habe bei der Entscheidung über die Änderung
der Vorgehensweise bei der Gorleben-Erkundung Mitte der 1990er
Jahre die sogenannte bergbaufachliche Person, Gert Wosnik, zwin-

225

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226

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226
gend beteiligen müssen, hat Rechtsanwalt Teßmer in seinem Gut-
achten nicht geprüft.
Drucksache 17/13700

n betrafen2259 und dies nichts mit Prof. Dr. Thomauske
d dem Schreiben vom 23. Januar 1997 zu tun hatte2260.

ndererseits war er unzufrieden mit dem Betriebsklima im
fS, das er aufgrund seines angespannten Verhältnisses
m BfS-Präsidenten Prof. Dr. Kaul als „nicht so gut“ in

rinnerung hatte2261.

Umorganisation des
BfS-Fachbereiches ET

ine Umorganisation des Fachbereiches „Nukleare Ent-
rgung und Transport“ (ET) im Bundesamt für Strahlen-
hutz wurde laut Aktenlage BfS-intern bereits mindes-
ns seit Mai 1995 diskutiert2262. Grund hierfür war, dass
s Endlager Morsleben für schwach- und mittelradioak-

ve Abfälle durch die Wiedervereinigung Deutschlands in
e Verantwortung des BfS übergegangen und der Ab-
hluss des damals weit fortgeschrittenen Planfeststel-
ngsverfahren Konrad in absehbarer Zeit zu erwarten
ar. Durch die neue Aufgabe des „Endlagerbetriebes
orsleben“ und die auf das BfS zukommende Umrüstung
s Schachtes Konrad zum Endlager für schwach- und
ittelradioaktive Abfälle zeigten sich nach Ansicht des
izepräsidenten Rösel und des Präsidenten Prof. Dr. Kaul
chwächen in der bisherigen Organisationsstruktur des
achbereiches ET, weshalb auf Initiative des Präsidenten
rof. Dr. Alexander Kaul eine Zweiteilung des Fachberei-
es ins Auge gefasst wurde. Prof. Dr. Röthemeyer äu-
rte hierzu zum ersten Mal am 11. Mai 1995 grundsätzli-
e Bedenken2263. Eine umfassende Stellungnahme gab er

9 Gert Wosnik (Stenographisches Protokoll Nr. 62, Seite 91): Auf ei-
ne entsprechende Frage erklärte der Zeuge, dass es häufig Bespre-
chungen beim damaligen BfS-Präsidium gegeben habe, in dessen
Rahmen „irgendwelche Maßnahmen, die ich angeordnet hatte –
jetzt nicht Gorleben, sondern das war dann wohl hauptsächlich
Morsleben-, dann immer erst diskutiert wurden. Im Kreis von Nicht-
bergleuten musste ich dann erläutern, weshalb ich aus meiner Sicht
das oder das durchgeführt habe. Letztendlich haben solche Bespre-
chungen zu nichts geführt. Hinterher blieb es natürlich immer bei
meinen Entscheidungen, die ich getroffen hatte; aber ich fand es
lästig, wenn so etwas immer gemacht wird. Dann ist eben das Be-
triebsklima nicht ganz so gut.“.

0 Stenographisches Protokoll Nr. 62, Seite 85, Reinhard Grindel
(CDU/CSU): „Gut, aber noch mal, um das zusammenzufassen: Am
27. Januar schreibt Herr Thomauske seinen Brief. Daraufhin bittet
Herr Röthemeyer Sie um eine Stellungnahme. Die geben Sie ab am
31. Januar 1997, eine kritische Stellungnahme. Ich stelle fest: Ihr
Antrag, Sie in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, hat mit
diesem Vorgang nichts zu tun“. Zeuge Gert Wosnik: „Nein, nein.“

1 Stenographisches Protokoll Nr. 62, Seite 91: Auf die Nachfrage des
Abg. Buschmann „Eine Motivation war, dass sozusagen Sie als der
Fachmann für den Bergbau den übrigen Nichtbergbaufachleuten
die, ich sage es mal so, fachliche Sinnhaftigkeit von Entscheidungen
darlegen mussten? Im Ergebnis ist man Ihnen immer gefolgt, aber
Sie haben das als Belastung empfunden, dies erläutern zu müssen?“
erklärte der Zeuge Gert Wosnik: „Die anderen Leute waren gar
nicht so – – Es war eigentlich nur der Präsident.“

2 Schreiben Prof. Dr. Helmut Röthemeyer vom 16. Dezember 1997
an seine Anwältin (MAT A 41/1, pag. 109) und Entwurf für eine
Neuorganisation des Fachbereiches ET vom 20. Dezember 1995
(MAT A 201, Bd. 1, keine Paginierung).

3 Schreiben Prof. Dr. Helmut Röthemeyer vom 16. Dezember 1997
an seine Anwältin (MAT B 45/1, pag. 109). Mängel aus Sicht von
Prof. Dr. Helmut Röthemeyer waren:
„– Direktionsrecht des neuen Fachbereichsleiters ET I in Verbin-
dung mit dem in der Matrix-Organisation verankerten unmittelbar

fachlich weisenden Zugriffs der Projekt-/Betriebsleitung; – Verant-
wortung und Fachkunde; – Schriftverkehr; – Mehrkosten.“

Drucksache 17/13700 – 302 –

am 27. Dezember 1995 gegenüber dem BfS-Präsidenten
ab, in welcher er dem „Organisationskonzept“ mit der
Zweiteilung des Fachbereiches „Mängel“ vorwarf2264. Gert
Wosnik, betroffen durch die Umorganisation als „berg-
rechtliche beauftragte Person“ äußerte sich mit einer Stel-
lungnahme vom 17. April 1996 ebenfalls kritisch2265.

Mit Schreiben vom 2. Januar 1996 und 10. April 1996
übermittelte der BfS-Präsident Prof. Dr. Alexander Kaul
dem Bundesumweltministerium seine Vorschläge für eine
entsprechende Umorganisation des Fachbereiches ET2266.
Der damalige BMU-Staatssekretär Jauck stimmte dem
Umorganisationsvorschlag von Prof. Dr. Kaul am 7. Juni
1996 zu2267. Am 6. Dezember 1996 legte Prof. Dr. Röthe-
meyer vorlaufend bezüglich der geplanten Umorganisa-
tion Beschwerde gemäß § 171 Absatz 1 Bundesbeamten-
gesetz (BBG) beim BMU ein2268.

Ursprünglich war nach einem Entwurf eines Erlasses des
BfS-Präsidenten Prof. Dr. Kaul vom 9. August 1996 die
Umorganisation für den 1. September 1996 geplant2269.
Aus einem Vermerk über das BGR-BfS-Präsidentenge-
spräch, welches am 9. Januar 1997 beim BfS in Salzgitter
stattgefunden hat, geht hervor, dass Prof. Dr. Kaul die ge-
plante Umorganisation erläutert und die Umsetzung für
den 15. Februar 1997 angekündigt hat2270. Ein entspre-
chendes BfS-Organigramm bestätigt dies. Desweiteren
findet sich in den Akten ein Erlass des BfS-Präsidenten
Prof. Dr. Alexander Kaul vom 19. März 1997, nach wel-
chem die „Neuorganisation des Fachbereiches ET“ am
1. April 1997 erfolgte2271.

Die Umorganisation hatte zur Folge, dass der Fachbereich
ET „Nukleare Entsorgung und Transport“ von Prof.
Dr. Röthemeyer in die zwei Fachbereiche ET I „Endlager-
projekte, Betrieb“ sowie ET II „Sicherheit der Endlage-
rung, Aufbewahrung von Kernbrennstoffen, Transporte“
geteilt wurde. Leiter ET I wurde mit der Verantwortung für
„Endlagerprojekte, Betrieb“ Prof. Dr. Bruno Thomauske.
Prof. Dr. Röthemeyer2272 wurde Leiter des Fachbereiches
ET II „Sicherheit der Endlagerung; Aufbewahrung von

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2264 MAT A 201, Bd. 1, keine Paginierung.
2265 MAT A 201, Bd. 1, keine Paginierung.
2266 Schreiben Prof. Dr. Kaul an BMU vom 2. Januar und 10. April

1996, MAT A 201, Bd. 1, keine Paginierung.
2267 BMU-Staatssekretärsvorlage vom 30. Mai 1996, MAT A 201,

Bd. 6, pag. 000176–000179.
2268 MAT A 45/1, pag. 104.
2269 MAT A 201, Bd. 1, keine Paginierung.
2270 Präsidentengespräch BfS – BGR am 09.01.1997, MAT A 223,

pag. 000013–000016.
2271 MAT A 201, Bd. 6, pag. 00073–00075, Organigramm pag. 00079.
2272 Im Ausschuss wurde der Vorwurf erhoben, dass das BMU in der

Frage der Umorganisation eine „ehrlichere Lösung“ ohne Prof.
Dr. Röthemeyer an dieser Position vorgezogen hätte. Hier wird
durch selektives Zitieren suggeriert, dass man Prof. Dr. Röthemeyer
den Fachbereichsleiter am liebsten entzogen hätte. Aus dem Ver-
merk geht jedoch hervor, dass damit gemeint war, zwei unabhängi-
ge Fachbereiche zu gründen. Einen für Prof. Dr. Thomauske und ei-
nen für Prof. Dr. Röthemeyer. Im BMU-Vermerk aus der Abteilung
Z vom 30. Mai 1996 an Staatssekretär Jauck heißt es dazu (MAT A
201, Bd. 6, pag. 178): „Aus Z I 2-Sicht kommen neben der vom BfS
vorgeschlagenen Lösung noch in Betracht: Bildung eines völlig ei-
genen Fachbereichs – einzügig – für Endlagerprojekte und Betrieb

227

227

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227
mit Dr. Thomauske. Dies wäre sozusagen die ehrlichere Lösung ge-
genüber einem Fachbereich mit zwei Leitern. Jedoch wäre dies, vor 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ernbrennstoffen; Transporte“, wodurch dieser Zustän-
gkeiten abgab. Ab 1. September 1997 wurden dann laut
fS-Organigramm die Fachbereiche ET I in ET–E und
T II in ET–S umbenannt2273. Der Sachverständige und
euge Henning Rösel führte bei seiner Zeugenverneh-
ung zu der Umorganisation aus:

„Ja, wir sollten dafür Sorge tragen und ein Zeichen
nach außen setzen, dass wir die Aufgabe Errichtung
und Betrieb eines Endlagers ernst nehmen, auch ter-
minlich und kostenmäßig ernst nehmen, indem wir den
Bereich neu ordnen, dem Herrn Röthemeyer das ge-
ben, wo er zweifelsohne seine Meriten hatte und hat,
nämlich wissenschaftlich-technische Fragen der Si-
cherheit der Endlagerung, und dem Herrn Thomauske
das geben, was er am besten kann, nämlich als Ma-
cher zu fungieren.“2274

ie Opposition interpretiert diese Umorganisation des
fS-Fachbereiches ET als „Manipulation“ und sachwid-
ges Vorantreiben der Projektumsetzung Gorleben zu
asten der Sicherheit durch das BMU. Aus der Aktenlage
d den Zeugenaussagen hat sich jedoch ergeben, dass die

mstrukturierung durch den damaligen Präsidenten des
undesamtes für Strahlenschutz Prof. Dr. Alexander Kaul
ranlasst wurde und das maßgebliche Ziel eines effizien-
n Betriebes des Endlagerbetriebes im Endlager Morsle-
n (ERAM) hatte2275. Dies wurde auch durch die Zeugen-
ssagen von Prof. Dr. Röthemeyer und des damaligen BfS-

izepräsidenten Henning Rösel im Untersuchungsaus-
huss bestätigt. Insbesondere hat Prof. Dr. Röthemeyer be-
äftigt, dass die Umorganisation nichts mit dem Endla-
rprojekt Gorleben zu tun hatte2276.

iese Umorganisation, die zu einer effizienteren Umset-
ng der Endlagerprojekte führen sollte, wurde unter dem
mtsnachfolger von BfS-Präsident Prof. Dr. Alexander
aul, Wolfram König, bereits kurz nach seinem Amtsan-
itt im Jahr 1999 zurückgenommen, wodurch Prof.
r. Röthemeyer seine alten Zuständigkeiten zurückerhielt.

) Blockadehaltung Niedersachsens

echtliche Voraussetzung für die Erkundung eines Salz-
ocks sind das Vorliegen entsprechender Salz- bzw.

3 allem im Hinblick auf die beschlossene Straffung der Bundesober-
behörden, ein falsches Signal. Dies umso mehr, als die Trennung
der wissenschaftlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Endla-
gerung von den Management- und Betriebsaufgaben im Hinblick
auf die derzeitige Konstellation erfolgt und nicht von Dauer sein
sollte.“

3 MAT A 176.
4 Stenographisches Protokoll Nr. 60, Seite 35.
5 Schreiben von Prof. Dr. Kaul an BMU vom 10. April 1996, MAT A

201, Bd. 1, Anl. 11 (ohne Paginierung), außerdem E-Mail Prof.
Dr. Helmut Röthemeyer vom 4. November 2011 (MAT B 42, ohne
Paginierung). Vgl. auch Stenographisches Protokoll Nr. 66, Sei-
te 47: Vorsitzende Dr. Maria Flachsbarth: „Herr Professor Röthe-
meyer, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Das, was ich
jetzt wissen möchte, ist eigentlich: Die Umorganisation, die auch
Ihre Abteilung betraf, liegt jetzt begründet sozusagen nicht in
Gorleben, sondern in Morsleben?“ Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthe-

meyer: „Richtig.“

276 Stenographisches Protokoll Nr. 66, Seite 47.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 303 –

Nießbrauchrechte und von den Landesbehörden geneh-
migte Betriebspläne. Zu Beginn der Erkundung des Salz-
stocks Gorleben wurden diese beiden Punkte, insbeson-
dere die Salzrechte, nicht als kritisch angesehen, da durch
den gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern aus
dem Jahr 1979 ein breiter Konsens vorlag. Erst als in Nie-
dersachsen die rot-grüne Koalition unter Ministerpräsi-
dent Schröder im Juni 1990 die Regierung übernahm, ent-
fiel die Zustimmung des Landes Niedersachsen zum
Endlagerprojekt Gorleben. Im damaligen Koalitionsver-
trag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heißt es
auf Seite 17 unter „9. Endlager Gorleben“:

„Für beide Koalitionspartner haben die bisherigen
Erkundungsergebnisse des geplanten Endlagers Gor-
leben dessen mangelnde Eignungshöffigkeit hinrei-
chend belegt. Sie lehnen daher ein Endlager für radio-
aktive Abfälle am Standort Gorleben ab. Im Rahmen
des geltenden Rechts werden die Koalitionspartner
alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Baumaßnah-
men zu beenden.“2277

Dies hatte zur Folge, dass bis 1998 die untertägige Erkun-
dung des Salzstocks seitens des niedersächsischen
Umweltministeriums und des Oberbergamtes durch zahl-
reiche verschleppte Genehmigungs- und die daraus resul-
tierenden Klageverfahren stark behindert wurde2278. Zu-
dem wurde die Übertragung beantragter notwendiger
Salzrechte abgelehnt oder stark verzögert. Insgesamt gab
es vier Stillstände beim Abteufen der Schächte2279. Das
BfS beschritt daraufhin den Klageweg und forderte über
30 Mio. DM Schadensersatz von der Niedersächsischen
Landesregierung2280. Der Anspruch auf Schadensersatz
wurde dem Bund dem Grunde nach zugesprochen. Über
die Höhe des zugesprochenen Schadensersatzes musste
noch entschieden werden. Erst unter der rot-grünen Bun-
desregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder
wurde am 26. August 2002 ein außergerichtlicher Ver-
gleich zwischen BMU (BfS) und dem Land Niedersach-
sen (NMU, Bergamt) geschlossen, welcher eine Zahlung
von 1,3 Mio. Euro beinhaltete.

h) Forderung: Rahmenbetriebsplan mit
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Seit Anfang der 1990er Jahre, als durch das BfS die Ver-
längerung des Rahmenbetriebsplanes Gorleben aus dem
Jahr 1983 beantragt wurde und sich das Konzept der
schrittweisen Erkundung des Salzstocks Gorleben

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2277 Vorlage an den Niedersächsischen Wirtschaftsminister Dr. Fischer
vom 3. August 1990 zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung
betr. Erkundungsbergwerk Gorleben, in: MAT A 102/1, Bd. 87,
pag. 49–59.

2278 Bericht Referat RS III 6 (B) „Erkundungsbergwerk Gorleben –
Sachstandsbericht (Stand: 08. Juni 1998)“, MAT A 83, Bd. 6,
pag. 095–122 (114 ff.).

2279 Bericht Referat RS III 6 (B) „Erkundungsbergwerk Gorleben –
Sachstandsbericht (Stand: 08. Juni 1998)“, MAT A 83, Bd. 6,
pag. 095–122 (117 f.).

2280 Große Anfrage der CDU/CSU „Schadensersatzforderungen und
-prozesse des Bundes gegen das Bundesland Niedersachsen im Zu-

228

228

228

228
sammenhang mit Baustopps für das Endlager Gorleben in den Jah-
ren 1990 bis 1994“ (Bundestagsdrucksache 14/2639).
Drucksache 17/13700

zeichnete, wurde kontrovers die juristische Frage zwi-
hen BMU/BfS und den niedersächsischen Genehmi-
ngsbehörden diskutiert, ob ein neuer Rahmenbetriebs-
an eine UVP enthalten müsse oder nicht2281. Aus Sicht
r zuständigen niedersächsischen Bergbehörden war für
e in den Jahren 1992 bzw. 1993 anstehende Verlänge-
ng des Rahmenbetriebsplanes von 1983 eine Umwelt-
rträglichkeitsprüfung notwendig2282. Diese Rechtsan-

cht beruhte darauf, dass die Bergbehörden das vom BfS
plante Vorgehen der „schrittweisen Erkundung“ des

alzstocks Gorleben als neues Vorhaben interpretierten
d deshalb auch das novellierte Bundesberggesetz, wel-
es nach Umsetzung der EU-Richtlinie zur Umweltver-

äglichkeitsprüfung aus dem Jahr 1990 eine UVP vorsah,
r anwendbar erachteten. Letztlich wurde diese juristi-
he Frage nach einem längeren Rechtsstreit zwischen
und/Land und Privaten vom Bundesverwaltungsgericht
der sogenannten Gorleben-II-Entscheidung2283 höchst-
chterlich entschieden. Im Urteil des Bundesverwal-
ngsgerichts vom 2. November 1995 wurde festgestellt,
ss eine UVP für die Verlängerung des Rahmenbetriebs-
ans Gorleben nicht durchzuführen ist2284.

rgebnis ist, dass es sich bei der weiteren Errichtung des
rkundungsbergwerks nicht um ein neues Vorhaben han-
lt, deshalb bedurfte es nach Ablauf der Geltungsdauer
s 1983 zugelassenen Rahmenbetriebsplans keines neuen
genannten obligatorischen Rahmenbetriebsplans, son-
rn es bestand ein Rechtsanspruch auf Zulassung der Ver-
ngerung des ursprünglichen Rahmenbetriebsplans.

1 In einer Stellungnahme zur „Vorgehensweise bei der untertägigen
Erkundung des Salzstocks Gorleben“ des BfS vom 23. Juli 1993 an
Bundesumweltminister Dr. Klaus Töpfer heißt es (MAT E 7,
Bd. 28, pag. 437–448 [440–441]): „Eine Beschränkung der Erkun-
dung auf die dem BfS derzeit zugängliche Bereiche im Nordosten
des Salzstocks erfordert eine Umplanung, die von der Bergbehörde
als ein neues Vorhaben eingestuft werden könnte. Für ein solches
Vorhaben würde die Bergbehörde einen neuen obligatorischen Rah-
menbetriebsplan fordern, für dessen Zulassung ein Planfeststel-
lungsvorhaben mit UVP erforderlich wäre.“
In dem „2. Entwurf“ eines BfS-Vermerks vom 18. August 1993
(MAT E 10, Bd. 8, pag. 040 ff. [043]) heißt es zur juristischen Be-
wertung einer geänderten Vorgehensweise (betrachtet wurde die Er-
kundung allein in einem Abschnitt, für den keinerlei private Salz-
rechte zu erwerben und keinerlei Aufsuchungserlaubnisse
hinsichtlich bergfreier Salze erforderlich seien), dass „die Bergbe-
hörde schließen (könnte), daß es sich um ein völlig neues Vorhaben
handelt und sie deshalb die Einreichung eines neuen Rahmenbe-
triebsplans verlangt, für den ein neues Planfeststellungsverfahren
mit UVP durchzuführen ist.“

2 Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149, Bd. 21,
pag. 25 ff.

3 Urteil vom 2. November 1995, Az.: 4 C 14/94.
4 Im ersten Leitsatz zum Urteil heißt es: „Für die weitere Errichtung

eines Bergwerks zur Untersuchung des Untergrunds auf seine Eig-
nung für die Endlagerung radioaktiver Abfälle (hier: Erkundung
des Salzstocks Gorleben), für die 1983 ein bergrechtlicher Rahmen-
betriebsplan zugelassen und aufgrund konkretisierender Haupt-
und Sonderbetriebspläne teilweise umgesetzt worden ist, kann nach
Inkrafttreten des Bergrechtsänderungsgesetzes am 1. August 1990
nicht gemäß § 52 Abs. 2 a BBergG n.F. die Vorlage eines neuen, der
Planfeststellung mit Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfenden
Rahmenbetriebsplans verlangt werden. Vielmehr besteht ein
Rechtsanspruch auf Zulassung der Verlängerung des ursprüngli-

chen Rahmenbetriebsplans, wenn Versagungsgründe nach § 55
Abs. 1 und § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG nicht vorliegen.“

Drucksache 17/13700 – 304 –

Auch als im Jahr 2000 von der rot-grünen Bundesregie-
rung das Gorleben-Erkundungsmoratorium durchgesetzt
wurde, ist der Rahmenbetriebsplan von der niedersächsi-
schen Genehmigungsbehörde2285 verlängert worden. Un-
ter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesver-
waltungsgerichts hat das Verwaltungsgericht Lüneburg
am 14. April 2011 in einem Verfahren des einstweiligen
Rechtsschutzes gegen die Verlängerung der Zulassung
des Erkundungsbergwerks Gorleben, d. h. die Weiterer-
kundung nach Ablauf des Erkundungsmoratoriums, be-
kräftigt, dass die weitere Errichtung des Erkundungsberg-
werks nach Ablauf der Geltungsdauer des zugelassenen
Rahmenbetriebsplans nicht eines neuen sogenannten obli-
gatorischen Rahmenbetriebsplans bedürfe2286. Der Salz-
stock Gorleben konnte daher weiter als möglicher Endla-
gerstandort für radioaktive Abfälle erkundet werden.

i) „Griefahn“-Gutachten
Durch das Niedersächsische Umweltministerium wurden
unter der Leitung von Monika Griefahn (SPD) im August
1992 insgesamt sieben Gutachten zur Frage der Eig-
nungshöffigkeit des Salzstocks Gorleben ohne Absprache
mit dem BMU/BfS in Auftrag gegeben, um – entspre-
chend der bereits durch die rot-grüne Koalition erfolgten
politischen Festlegung im niedersächsischen rot-grünen
Koalitionsvertrag von 1990 – die Nichteignung des Salz-
stocks Gorleben zu „belegen“. Diese Gutachten wurden
bei der Prüfung durch die Fachinstitutionen des Bundes
(BGR2287, BfS) teilweise als wissenschaftlich minderwer-
tig eingeschätzt2288. Deshalb lehnte das BfS im Gegensatz
zu den Gutachten von Prof. Dr. Herrmann, Prof. Dr. Lux
sowie von Dr. Prij eine Kostenübernahme im Jahr 1997
für die Gutachten von Dr. Detlef Appel (PanGeo), Jürgen
Kreusch (Gruppe Ökologie), Prof. Dr. Duphorn (Univer-
sität Kiel) und Prof. Dr. Grimmel (Universität Hamburg)
ab2289. Mit anderen Worten könnte man sagen, BGR und

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2285 Landesamt für Bergbau und Geologie (LBEG).
2286 AZ.: 2 B 12/11, abrufbar unter: http://www.verwaltungsgericht-

lueneburg.niedersachsen.de/portal/-live.php?navigation_id=19487
&article_id=95792&_psmand=127.

2287 In der BGR-Stellungnahme vom 12. Januar 1996 zum Gutachten
von Dr. Detlef Appel vom August 1993 zur Eignungshöffigkeit des
Salzstocks Gorleben heißt es (MAT A 210, Bd. 25, pag. 000001–
000450 [000122]): „Die Gutachter der Gruppe Ökologie und des
Büros PanGeo haben die Vorgehensweise bei der Auswahl des
Standortes Gorleben grundsätzlich kritisiert. Für ihre Bewertung
der Eignungshöffigkeit des Standortes haben sie sechs auf das
Deckgebirge bezogene Kriterien aufgestellt und daran die vorlie-
genden Erkundungsergebnisse gemessen. Aufgrund der von ihnen
angelegten strengen Maßstäbe kommen sie zu einer insgesamt ne-
gativen Beurteilung des Deck- und Nebengebirges und folgern da-
raus unberechtigterweise die Nichteignung des Standorts. Ein
Deckgebirge mit einigen Schwächen als alleiniges Kriterium für die
Abwertung eines Standortes zu nehmen ist jedoch unsachgemäß,
denn die wichtigste Barriere bei einem Salzstockprojekt ist das
Salzgebirge. Es soll einen vollständigen Einschluß der Abfälle ge-
währleisten. Das Deckgebirge hat nur dann eine Funktion, wenn
das Salzgebirge seine Funktion nicht voll erfüllt.“

2288 Stellungnahme zu Gutachten, die im Auftrag des NMU zur Eig-
nungshöffigkeit des Standortes Gorleben angefertigt wurden, http://
mitreden.gorlebendialog.de/node/5864, abgerufen am 8. November
2011.

2289 Vgl. Sachstandbericht des BMU vom 19. Januar 1998, in: MAT E 7,

229

229

229
Bd. 30, pag. 423–448. Außerdem BfS-Vermerk von Kleinfeld vom
30. Juni 1997, MAT E 83, Bd. 6, pag. 343–359.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

fS gelangten zu der Ansicht, dass es sich bei diesen Ar-
iten um eine Verschwendung von Steuergeldern han-
lte.

einem Schreiben vom Bundesamt für Strahlenschutz
fS) an das Niedersächsische Umweltministerium vom
. Juni 1997 heißt es hierzu:

„Eine Erstattung der an Herrn Dr. Appel und Herrn
Kreusch gezahlten Vergütung in der bemerkenswer-
ten Höhe von 108.483,35 DM kommt auch deshalb
nicht in Betracht, weil es an der von § 21 Abs. 2 AtG
geforderten Angemessenheit der Vergütung für das
Ergebnis der Tätigkeit dieser Sachverständigen fehlt:
Das vorgelegte Gutachten beschränkt sich auf bloßes
Referieren und Bewerten. Eigenständige wissen-
schaftliche Leistungen sind in dem Gutachten nicht
enthalten. […] Ein Gutachten, dass sich auf die Auf-
stellung eines Kataloges von Kriterien beschränkt,
die wissenschaftlich nicht begründet werden und
nicht begründbar sind, ist weder der vereinbarte
Preis von 108.483,35 DM noch einen anderen Betrag
wert.“ 2290

sbesondere die vier Gutachter Dr. Detlef Appel
anGeo), Jürgen Kreusch (Gruppe Ökologie), Prof.
r. Duphorn und Prof. Dr. Grimmel sind im Rahmen der
eweisaufnahme des Untersuchungsausschusses Gorle-
n von den Oppositionsfraktionen als Sachverständige
d/oder als Zeugen benannt und gehört worden2291. Aus
r kritischen Bewertung der Gutachter Dr. Appel,
reusch, Prof. Dr. Duphorn und Prof. Dr. Grimmel durch
GR und BfS ergibt sich auch ein Motiv dafür, dass diese
utachter immer wieder besonders motiviert und öffent-
chkeitsorientiert in Opposition zu diesen Institutionen
aten: Sie wollten die Vertretbarkeit ihrer Thesen – und
f. auch ihre beträchtlichen Honorarforderungen – im

achhinein rechtfertigen.

BGR-Studien zu untersuchungswürdigen
Standorten/Formationen 1994/95

ie im Vorfeld der Entscheidung der Bundesregierung
r untertägigen Erkundung des Salzstocks Gorleben im
hre 1983 wurde insbesondere vor dem Hintergrund,
ss in die Untersuchung potentieller Endlagerersatz-

andorte bisher die neuen Bundesländer nicht einbezo-
n werden konnten, auch in der ersten Hälfte der 1990er
hre für den möglichen Fall der Nichteignung des Salz-
ockes Gorleben Vorsorge getroffen. Es wurde geprüft,
elche weiteren Standorte bzw. Standortregionen für die
ndlagerung radioaktiver Abfälle in den Wirtsgesteinen
teinsalz und Kristallingestein in Frage kommen könn-
n2292. Die politische Grundlage hierfür bildete die Ko-

0 BfS-Schreiben vom 30. Juni 1997 – erstellt von Kleinfeld –,
MAT A 83, Bd. 6. pag. 343–359.

1 Insbesondere Dr. Appel und Jürgen Kreusch treten seit Jahrzehnten
als gorlebenkritische Gutachter für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Greenpeace und weitere Umweltverbände auf, obwohl sie nie offi-
ziell in das Projekt Gorleben eingebunden waren.

2
Dr. Paul Krull (Stenographisches Protokoll Nr. 80, Seite 6): „Das
Ziel dieser Studie war es, für den Fall der Fälle Ersatzstandorte im

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 305 –

alitionsvereinbarung aus dem Jahr 1990 zwischen CDU,
CSU und FDP2293. Insbesondere die 1995 veröffentlichte
BGR-Salzstudie2294 beschäftigte den Untersuchungsaus-
schuss. Nach Auswertung der Akten und Zeugenaussagen
ist zu der BGR-Salzstudie aus dem Jahr 1995 festzustel-
len:

• Das BMU beauftragte die BGR, in einer ersten Bear-
beitungsphase die Salzformationen in den neuen-
Ländern im Hinblick auf die Einlagerung hochradio-
aktiver Abfälle zu bewerten2295. In einer zweiten
Bearbeitungsphase sollten als Reserveoptionen für den
Salzstock Gorleben untersuchungswürdige Standorte
in ganz Deutschland benannt werden, falls sich bei der
weiteren Erkundung die Nichteignung des Salzstocks
Gorleben herausstellen sollte2296.







2293 Schubfach zu haben, dass man nicht dann anfängt, hilflos zu suchen
und – was weiß ich – zwei, drei Jahre wieder die Salzstrukturen un-
tersuchen muss, sondern dass die BGR, die ja als oberste Pflicht
hat, schnell und fachkompetent die Ressorts zu beraten, sofort sa-
gen kann: Jawohl, wenn es denn sein soll, die vier Salzstrukturen
kämen als Alternative infrage. – Nur das.“ Außerdem Dr. Manfred
Bloser (Stenographisches Protokoll Nr. 72, Seite 14): „[…] denn es
ging ja gar nicht um die Frage: ‚Müssen wir jetzt einen alternativen
Standort zu Gorleben untersuchen, weil Gorleben nicht eignungs-
höffig sein könnte?‘ oder dergleichen mehr, sondern es war ja eine
vorsorgliche Maßnahme für den Fall, den wir ja denklogisch nicht
ausschließen konnten, dass weitere Erkundungsergebnisse dazu
führen könnten: Gorleben ist nicht geeignet. Dazu wollte man da
was machen.“

2293 Koalitionsvereinbarung für die 12. Legislaturperiode des Deutschen
Bundestages, UiD 2/1991, Seite 73: „20. Fortentwicklung des
Atomgesetzes zu einem modernen Umweltgesetz. Dabei sind u. a.
folgende Ziele zu verwirklichen: […] Standorterkundung für stark
wärmeentwickelnde Abfälle unbeschadet der Fortführung des Ge-
nehmigungsverfahrens Gorleben.“

2294 MAT B 49, Internet abrufbar unter: http://www.bgr.bund.de/DE/
Themen/Endlagerung/Downloads/Schriften/3_Wirtsgesteine_Salz
_Ton_Granit/BGR_salzstudie.html, Dokument Nr. 115.

2295 Vgl. Dr. Paul Krull et al.: Bewertung der Salzformationen der Bun-
desländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-
Anhalt und Thüringen für die Errichtung von Endlagern für die Ein-
lagerung wärmeeentwickelnder Abfälle, Berlin 1991 (BGR-Archiv
Nr. 20 24 209).

2296 Dr. Kockel und Dr. Krull et al.: „Endlagerung stark wärmeentwi-
ckelnder radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Formationen
Deutschlands, Untersuchung und Bewertung von Salzformatio-
nen“, Hannover 1995 (BGR-Archiv Nr. 111 089), MAT B 49. Im
Vorwort der BGR-Studie 1995 heißt es (MAT B 49, Doku-
ment Nr. 115):
Zum Beauftragungsgrund, Seite 6 u. 7: „Unbeschadet der Fortfüh-
rung des Genehmigungsverfahrens Gorleben ist 1990 in der Koali-
tionsvereinbarung zur 12. Legislaturperiode zwischen CDU/CSU
und F.D.P. eine Erkundung möglicher weiterer Standorte für hoch-
aktive stark wärmeentwickelnde Abfälle vorgesehen. Das heißt, daß
vorsorglich zu den bereits abgeschlossenen Forschungsarbeiten im
Sedimentgestein (Konrad) und der noch laufenden Erkundung im
Salz aus Gründen der Entsorgungsvorsorge die vorhandenen
Kenntnisse über Salzformationen ergänzt und auch andere Ge-
steinsformationen zur Vervollständigung des Kenntnisstandes über
potentielle Endlagerwirtsgesteine überprüft werden sollen.“
http://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Endlagerung/Downloads/Schrif
ten/3_Wirtsgesteine_Salz_Ton_Granit/BGR_salzstudie.html.
Zum Auftrag der BGR-Studie auf Seite 6: „Mit Erlaß vom 2. März
1992 (RS III 6 – 15700/3) beauftragte der Bundesminister für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die Bundesanstalt

229

229

229

230
für Geowissenschaften und Rohstoffe eine Studie über Salzstruktu-
ren in den alten und den neuen Bundesländern durchzuführen.“
Drucksache 17/13700

Als Ergebnis der BGR-Salz-Studie 1995, welche aus-
schließlich auf vorhandenen Daten beruhte, wurden
insgesamt vier Standorte als „untersuchungswürdig“
benannt:

„Zieht man in Betracht, daß der Aufbau durch
Salinare des Oberjura und Rotliegenden nicht den
definierten Vorgaben entspricht, verbleiben Wad-
dekath, Wahn und Zwischenahn, und mit Vorbe-
halten Gülze-Sumte. Es wird empfohlen, diese vier
Strukturen in die weitere Diskussion einzubezie-
hen.“2297

Ein Vorwurf der Opposition im Untersuchungsaus-
schuss Gorleben war, dass in der BGR-Salzstudie kein
Ranking der verschiedenen betrachteten Salzstruktu-
ren vorgenommen und der Salzstock Gorleben auch
nicht in die Untersuchung mit aufgenommen wurde.
Hierzu hat der Zeuge Dr. Paul Krull, einer der Autoren
der BGR-Salzstudie, ausgesagt, dass ein Ranking der
betrachteten Salzstrukturen aufgrund der geringen und
unterschiedlichen Datenlage für die einzelnen Salzstö-
cke wissenschaftlich nicht belastbar möglich gewesen
sei2298. Außerdem war die Einbeziehung des Salz-
stocks Gorleben kein Bestandteil des Auftrages. Ziel
war es ja gerade, vorsorglich in einer Vorauswahl un-
tersuchungswürdige Salzstrukturen zu identifizieren,
die im Falle einer Nichteignung Gorlebens erkundet
werden könnten. Auch aufgrund des großen Kenntnis-
standes über den Salzstock Gorleben hätte ein Ver-
gleich keinen Sinn gemacht2299. Bei der BGR-Salzstu-
die handelt es sich um eine Literaturstudie in deren
Rahmen keine Vor-Ort-Untersuchungen durchgeführt
wurden, sodass der geowissenschaftliche Kenntnis-
stand über die in Blick genommenen Standorte erheb-
lich geringer ist als derjenige über den Salzstock Gor-
leben. Für den Standort Gorleben konnte man auf
konkrete Feld-Untersuchungen aus bereits seit 16 Jah-
ren laufenden Erkundungen zurückgreifen. Aufgrund
dieses unterschiedlichen Erkenntnistiefgangs konnten
keine sinnvollen Vergleiche mit dem Salzstock Gorle-
ben gezogen werden.

Die Opposition vertrat zudem die These, dass der
Salzstock Gorleben die Kriterien der BGR-Studie
nicht erfüllen würde. Dies ist falsch. Nach der vorlie-
genden Aktenlage2300 und den Aussagen der Zeugen

7 BGR-Salzstudie 1995, MAT B 49, Seite 42, Dokument Nr. 115.
8 Dr. Paul Krull (Stenographisches Protokoll Nr. 80, Seite 14).
9 Dr. Paul Krull (Stenographisches Protokoll Nr. 80, Seite 6): „Wir

Autoren dieser Studie waren überzeugt, dass sich ein solcher Ver-
gleich verbietet aufgrund des extrem unterschiedlichen Forschung-
stiefganges, den einerseits Gorleben damals schon hatte, und der
Extreme, die Sie ja selbst genannt haben, dass wir bei einigen
Strukturen ja doch einen relativ geringen Kenntnisstand haben,
dass sich also ein direkter Vergleich verbietet.“

0 Z. B. Anmerkung des BGR-Abteilungsleiters Prof. Dr. Blümel in
einem Entwurf der BMU-Pressemitteilung vom 18. Juli 1995: „Den
bei der Auswahl zugrunde gelegten Kriterien [gemeint sind die Kri-
terien der BGR-Salzstudie 1995, Anm. d. Verf.] wird neben den ge-

nannten vier Strukturen auch der Salzstock Gorleben gerecht.“
(MAT A 123, Bd. 21, pag. 0196–0199).

Drucksache 17/13700 – 306 –

Prof. Dr. Michael Langer2301 – damals BGR-Unterab-
teilungsleiter – und Dr. Paul Krull2302 – Mitautor der
BGR-Salzstudie – würde bei Anwendung der Krite-
rien der Salzstock Gorleben zweifelsfrei zu der in der
Studie aufgeführten Gruppe der untersuchungswürdi-
gen Salzstrukturen gehören.

k) Pressekonferenz vom 28. August 1995
zu den BGR-Studien

Die BGR-Studien zur Untersuchung und Bewertung von
Salzformationen und zur Bewertung von Regionen in
nicht-salinaren Gesteinsformationen wurden durch Bun-
desumweltministerin Dr. Angela Merkel am 28. August
1995 in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorge-
stellt. In der hierzu veröffentlichten Pressemitteilung des
Bundesumweltministeriums vom 28. August 1995 mit
der Überschrift „Bundesumweltministerin Merkel stellt
Studie zu Ersatzstandorten für nukleare Endlager vor –
Merkel: Salzstock Gorleben bleibt erste Wahl“ wird die
Ministerin wie folgt zitiert:

„Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Roh-
stoffe hat unter ausschließlich geowissenschaftlichen
Gesichtspunkten vorsorglich untersuchungswürdige
Standorte und Regionen für den Fall genannt, daß
sich Gorleben wider Erwarten als ungeeignet für ein
Endlager erweisen sollte.“2303

Die Überschrift „Salzstock Gorleben bleibt erste Wahl“
war eine politisch zwingend notwendige Botschaft, nach-
dem SPD-Politiker, wie der frühere baden-württembergi-
sche Umweltminister Harald B. Schäfer, öffentlich bei vie-
len Bürgern den wahrheitswidrigen Eindruck erweckt
hatten, in ihrer Umgebung werde demnächst nach einem
Endlagerstandort gesucht. Das Ministerium erreichten da-
mals waschkörbeweise Protestbriefe aufgebrachter Bür-
ger2304. Diesen Hintergrund für die Formulierung „Gorle-
ben bleibt erste Wahl“ bestätigten auch die Zeugen

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2301 Stenographisches Protokoll Nr. 82, Seite 15: MdB Reinhard Grindel
(CDU/CSU): „[…] Dort kann man z. B. auch lesen in der taz vom
8. Februar 2012 –: Gorleben wurde in der Studie überhaupt nicht
thematisiert, sondern von dem Vergleich komplett ausgenommen,
weil der niedersächsische Salzstock zu dem Zeitpunkt bereits erkun-
det wurde. Und jetzt kommt: Und wenn man ihn doch einbezogen
hätte, wäre Gorleben nach Einschätzung des Geologen Detlef
Appel als ungeeignet aussortiert worden, weil das Deckgebirge
über dem Salzstock sämtliche in der Studie genannten Kriterien ver-
fehle. Da sagen Sie, das ist geologisch nicht Ihre Auffassung?“
Zeuge Prof. Dr. Michael Langer: „Nein. Aber ich bin gerne bereit,
wenn es dem Ausschuss dient, das zu begründen. Aber im Prinzip
haben Sie schon recht. Das ist wohl so.“

2302 Stenographisches Protokoll Nr. 80, Aussage Dr. Paul Krull, Seite
25, Dietrich Monstadt (CDU/CSU): „[…] die BGR [hat] schon da-
mals die Auffassung vertreten, dass die Kriterien der Salzstudie
auch durch den Salzstock Gorleben entsprechend erfüllt werden. Ist
dies nach Ihrer Erinnerung richtig?“
Zeuge Dr. Paul Krull: „Ja.“

2303 MAT E 9, Bd. 54, pag. 051–053.
2304 Der damals zuständige BMU-Abteilungsleiter Gerald Hennenhöfer

erinnerte sich in seiner Vernehmung daran, dass das BMU aufgrund
dieser Befürchtung von vermeintlich Betroffenen „damals wasch-

230

230

230

230

230
körbeweise Post bekommen [hat] in ungeahnter Weise.“ (Stenogra-
phisches Protokoll Nr. 90, Seite 17).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

r. Matting2305, Dr. Bloser2306 und Dr. Langer2307 bei ihren
ussagen vor dem Ausschuss.

undesumweltministerin Dr. Angela Merkel wollte mit
eser Pressemitteilungs-Überschrift klarstellen, dass eine
otwendigkeit, Alternativen zu betrachten wegen fehlen-
r Eignung des Standortes Gorleben – vor dem Hinter-
und der positiven Erkundungsergebnisse des Salzstocks
orleben – aktuell nicht zur Diskussion stand. Die Über-
hrift der Presseerklärung beschrieb nicht die BGR-Stu-
e, sondern ordnete die Ergebnisse der Studie in den Ge-
mtzusammenhang der Diskussionen ein und trug so zur
chgerechten Information der Öffentlichkeit bei. Die
kten des Untersuchungsausschusses2308 und die Aussa-
n fachkundiger Zeugen2309 zeigen, dass sich die dama-

ge Bundesumweltministerin Dr. Merkel mit ihrer politi-
hen Aussage auf das fachliche Votum der Bundesanstalt
r Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) stützen
nnte. Die Zeugin Dr. Merkel hat den Sachverhalt wie
lgt im Untersuchungsausschuss dargestellt:

„[…] damit es noch mal ganz klar ist. Wenn man in
einer Welt gelebt hätte, in der nicht jeder Angst ge-
habt hätte, dass diese Studie den Eindruck erweckt:
‚Morgen beginnt bei mir eine Endlagererkundung‘,
dann hätte man im Zusammenhang mit dieser Studie
Gorleben überhaupt gar nicht erwähnen müssen […]

5 Dr. Arnulf Matting (Stenographisches Protokoll Nr. 74, Seite 18):
„Ich meine, ob ich das jetzt formuliert hätte im Sinne von Beruhi-
gungsfunktion – – sondern es ist eine Bestätigung der bisherigen Li-
nie. Und wenn Sie wollen, ist das natürlich direkt oder indirekt auch
eine Bestätigung für die Bevölkerungen an den genannten Standor-
ten.“

6 Dr. Manfred Bloser (Stenographisches Protokoll Nr. 72, Seite 37):
„Der Spruch ‚Gorleben bleibt erste Wahl‘ sollte natürlich besagen:
Wir machen in Gorleben weiter. Also, ihr braucht jetzt keine Sorge
zu haben, jetzt hier, liebe Baden-Württemberger, liebe Sachsen-
Anhaltiner, dass wir bei euch jetzt anfangen zu bohren.“

7 MdB Reinhard Grindel (CDU/CSU): „Sie haben eben gerade zu
Recht gesagt […] Es ging darum, auch diese Sorgen aus dem Weg
zu räumen. Also muss man diese Überschrift ‚Salzstock Gorleben
bleibt erste Wahl‘ als genau diesen Versuch des BMU sehen, die
Sorgen aus dem Wege zu räumen […]“ Zeuge Prof. Dr. Michael
Langer: „Ja, ich sehe das in der Tat so.“

8 Z. B. Sprechzettel vom 22. August 1995 für den BGR-Präsidenten
und den Abteilungsleiter Prof. Dr. Blümel zur BMU-Pressekonfe-
renz am 28. August 1995, MAT A 166, Bd. 7, pag. 16 ff. (19):
„Nach den Ergebnissen der hier vorgestellten Studien über mögli-
che alternative Standorte im Salz und im Kristallin sowie unter Be-
rücksichtigung der Untersuchungsarbeiten am Standort Gorleben
durch die BGR wird zusammenfassend festgestellt: Aufgrund des
allgemeinen Kenntnisstandes über das Medium Salz, der sich auf
eine ca. 30-jährige FuE-Tätigkeit in Deutschland stützt, und auf-
grund der in ca. 17-jährigen Untersuchungen untermauerten Gor-
leben-Eignungshöffigkeit, besteht aus geowissenschaftlicher Sicht
keine Notwendigkeit, Alternativen zu Gorleben zu untersuchen,
vielmehr sollten die Arbeiten zu Erkundung Gorleben zügig fortge-
setzt werden.“

9 Prof. Dr. Michael Langer (Stenographisches Protokoll Nr. 82, Sei-
te 9): „In diesem Zusammenhang, weil es eben Studien der BGR
waren, ist die BGR mit den jeweiligen Entwürfen, wie so was zu-
stande kommt, also auch für die Presseerklärung der Umweltminis-
terin, gefragt worden: Wie sieht es denn nun aus? Müssen wir jetzt,
oder können wir nicht? Wie sieht's denn aus? Ist Gorleben jetzt, die
Eignungshöffigkeit, irgendwie infrage gestellt? Und so weiter. Das

haben wir damals immer wieder neu bestätigt, dass wir keine Ver-
anlassung sehen, bei Gorleben nicht weiterzumachen.“

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 307 –

Die Aufgabe hieß: Unbeschadet der Erkundung von
Gorleben wird eine Studie gemacht, und zwar eine Li-
teraturstudie, die meilenweit von Eignungen – obertä-
gig, untertägig und sonst was – entfernt ist. Weil aber
jeder in der realen Welt sofort irgendwo gedacht hat:
‚Jetzt geht es bei mir los‘, haben alle einen Bezug zu
Gorleben begonnen, also einen politischen Bezug. In
der Sache hatte das beides miteinander nichts zu
tun.“2310

„Damit jetzt keine Missverständnisse entstehen:
Diese Studie […] war ein Akt der Vorsorge in dem
Sinne, wie ich es schon gesagt habe, dass wir Gorle-
ben ergebnisoffen erkunden. Das heißt, dass wir eben
gerade keine politische Festlegung getroffen hatten
als christlich liberale Koalition damals, dass wir
Gorleben für 100 Prozent geeignet halten. Es war
also eine richtige Maßnahme, auch aus dem Blick-
punkt derer, die die Kernenergie nicht für verantwort-
bar hielten. Und dennoch war es so, dass selbst Men-
schen, die die Kernenergie für nicht verantwortbar
hielten, sehr schnell aufgeregt waren, wenn man
auch nur Literaturstudien gemacht hat über poten-
zielle Endlagerstandorte in ihrer Umgebung. Des-
halb war das keine einfache politische Situation, und
deshalb bin ich ja auch angeschrieben worden von
Verschiedenen. Aber das, was in der Presseerklärung
am 28.08. gesagt wird, führt die Erkundung von Gor-
leben und die BGR-Studie in richtiger Weise zusam-
men.“2311

Die politische Absicht der Bundesumweltministerin
Dr. Merkel, der Verunsicherungskampagne von Landes-
umweltminister Harald B. Schäfer konsequent entgegen-
zuwirken, lässt sich auch daran ablesen, dass sie bereits
am 18. Juli 1995 eine vorgezogene Pressemitteilung zu
den BGR-Studien herausgegeben hat:

„Es besteht keine Notwendigkeit, Ersatzstandorte zum
Salzstock Gorleben zu untersuchen. Alle untersuchten
Ersatzstandorte haben sich entweder als nicht geeig-
net oder jedenfalls weniger geeignet als Gorleben
herausgestellt. Entgegen den Behauptungen des
baden-württembergischen Umweltministers Harald
B. Schäfer enthält diese vorsorgliche Untersuchung
keine Empfehlung für mögliche Standorte in Baden-
Württemberg.“

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: „Die-
ser Auffassung schließe ich mich vorbehaltlos an. Ich
halte es für verantwortungslos, wenn diese höchst
vorsorglichen Arbeiten, die auch von der politischen
Opposition immer gefordert wurden, nun vom baden-
württembergischen Umweltminister benutzt werden,
Verunsicherung und Ängste in der Bevölkerung mit
der Behauptung zu wecken, in ihren Lebensräumen
würde die Eignung von Ersatzstandorten zu Gorle-
ben untersucht. Solche Behauptungen sind nur vorge-
zogene Wahlkampfmanöver. Worauf es jetzt ankommt,

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231

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Stenographisches Protokoll Nr. 92, Seite 17.
2311 Stenographisches Protokoll Nr. 92, Seite 19.
Drucksache 17/13700

ist vielmehr, die untertägige Erkundung des Salz-
stockes Gorleben zu unterstützen. Von daher wäre es
wünschenswert, wenn die übrigen Länder auf die
Landesregierung Niedersachsens hinwirkten, die
Entscheidungen weiter mitzutragen, die seit 1979
– auch unter der von Helmut Schmidt geführten Bun-
desregierung – getroffen worden sind.“2312

uch das in der Vernehmung der Zeugin Dr. Merkel von
r Opposition eingeführte Interview mit der Radiosen-
ng „EXTRA DREI“ des Südwestfunks vom 19. Juli
95 belegt, dass es der damaligen Bundesumweltminis-

rin ausschließlich um eine Widerlegung der unverant-
ortlichen Schäfer-Kampagne ging:

Merkel: „Also man muss erst mal sagen, ein Skandal,
daß der baden-württembergische Umweltminister,
obwohl er die Dinge recht gut kennt, solche Behaup-
tungen aufstellt. […]. Herr Schäfer weiß, dass dieses
Gutachten in der Endphase ist, und daß ich es nicht
hinterm Berg halte, sondern ihm gesagt habe, sobald
es fertig ist und aus der Überarbeitung zurück ist, be-
kommt er das, und das wird vor Ende des Sommer
der Fall sein. Zweitens habe ich ihm aber vorab be-
reits deutlich gemacht, dass keine Gemeinde in
Baden-Württemberg in diesem Gutachten überhaupt
noch als geeignete und denkbare Endlagerstätte vor-
kommen, zumal es sowieso so ist, daß hier nur die
geologischen Dinge überprüft werden. Aber ich kann
hier sagen, keine baden-württembergische Ge-
meinde ist überhaupt hier noch vertreten. Insofern ist
es schon ein ziemliches Stück aus dem Tollhaus, daß
Herr Schäfer jetzt hier Leute in Unruhe bringt, ohne
dafür überhaupt eine Grundlage zu haben und ich
hab ihm dies auf Nachfrage auch schon geäußert. Ich
kann das nur unter Sommertheater abbuchen.“ 2313

usammenfassend bleibt festzustellen, dass das damalige
andeln von Bundesumweltministerin Dr. Merkel richtig
d gerechtfertigt war vor dem Hintergrund

der vorliegenden politischen Situation bzw. den ausge-
lösten „Irritationen bzw. Unruhen“ an den in den
BGR-Studien aufgeführten untersuchungswürdigen
Standorten bzw. Standortregionen,

der positiven Erkundungsergebnisse des Salzstocks
Gorleben, welche die Eignungshöffigkeit bestätigten
und deshalb gegen eine Erkundung eines neuen Stand-
ortes sprachen sowie

des geringen Erkenntnisstandes, welche bei den in den
BGR-Studien untersuchten Standorten bzw. Standort-
regionen vorlag.

ine bewusste „Lüge“ oder „offensichtliche Täuschung
r Öffentlichkeit“ hat es nicht gegeben. Vielmehr ver-
utlicht diese Situation, wie schwierig derartige Unter-
chungen vor dem Hintergrund einer politisch-motiviert

2 MAT A 218/2 [Einzeldokumente], Seite 10 u. 11, Dokument Nr. 34.
3
SWF 3/18.07.95/12.15/ha; MAT B 59 und Stenographisches Proto-

koll Nr. 92, Seite 23.

Drucksache 17/13700 – 308 –

aufgeheizten Debatte in der Öffentlichkeit zu kommuni-
zieren sind.

l) Aktenlage und konsequentes
Regierungshandeln

Insgesamt liegt zum Themenkomplex III eine sehr um-
fangreiche und geschlossene Aktenlage vor. Insbesondere
die drei Ministergespräche mit den Vorständen der Ener-
gieversorgungsunternehmen am 11. Juni 19962314, 5. De-
zember 1996 und 13. Januar 1997 sind durch Vorberei-
tungs- und Ergebnisvermerke des BMWi, des BMU und
der Energieversorgungsunternehmen sehr gut dokumen-
tiert und geben ein einheitliches Bild. Hieraus ist abzulei-
ten, dass das damalige Handeln der Bundesregierung
konsequent war, auf den fachlichen Aussagen von BfS,
BGR und DBE beruhte und dem Primat der höchstmögli-
chen Sicherheit folgte2315.

D. Widerlegte Kritikpunkte
Obwohl die Eignung oder Nichteignung des Salzstocks
Gorleben für die Errichtung eines möglichen Endlagers
nicht Gegenstand des Untersuchungsauftrags war, wur-
den im Laufe des Untersuchungsausschusses von Seiten
der Opposition immer wieder bestimmte Aspekte abge-
fragt und diese – trotz gegenteiliger Darstellungen zahl-
reicher Sachverständiger und sachverständiger Zeugen –
negativ oder als K.O.-Punkt für das Endlagerprojekt Gor-
leben in der Öffentlichkeit dargestellt. Dies waren vor al-
lem:

I. Gorlebener Rinne und Deckgebirge:
kein Sicherheitsdefizit

Seit Anfang der 1980er Jahre wird das Deckgebirge des
Salzstocks Gorleben mit der Gorlebener Rinne von den
Kritikern und insbesondere von der Opposition im Unter-
suchungsausschuss als Negativpunkt gesehen und die
Einstellung der Erkundung des Salzstocks gefordert.

Nach der vorliegenden Aktenlage und den Zeugenaussa-
gen der zuständigen Fachleute der PTB/BfS und der BGR
im Untersuchungsausschuss stellt sich die Bewertung des
Deckgebirges des Salzstocks Gorleben bzw. die Gorlebe-
ner Rinne völlig anders da. Die Gorlebener Rinne war
schon vor der Auswahl des Standortes bekannt und wird
als „normales“ Phänomen für ein Deckgebirge eines
Salzstocks interpretiert2316 und muss bei einer Langzeitsi-

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2314 BM Dr. Rexrodt wurde durch Sts Dr. Schomerus vertreten.
2315 Dr. Angela Merkel (Stenographisches Protokoll Nr. 92, Seite 28):

„Also: Niemals nach wirtschaftlichen oder Preisgründen entschie-
den, sondern immer nach Sachverhalten.“

2316 Im Vermerk des Bundesinnenministeriums vom 1. Juni 1981 über
die Sitzung des Sachverständigenkreises „Endlagerung“ des
BMFT am 26. Mai 1981 wird unter „2. Ergebnis der Erörterung“
(MAT A 77, Bd. 3, pag. 640002–630017, insbesondere
pag. 640003) ausgeführt: „Die Gorlebener Rinne war schon bei der
Auswahl des Salzstocks für das Endlager bekannt als Bestandteil ei-
nes in ganz Norddeutschland vorhandenen riesigen Rinnen-Sys-
tems. Unbekannt war die Tiefe der Rinne. Als ‚nicht ideal‘ sind das

231
Eindringen dieser Rinne bis in den Salzstock und das Hinunterrei-
chen von Wasser zum Teil bis unmittelbar auf das Salzgebirge zu be- 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

erheitsbetrachtung für ein mögliches Endlager bei den
betrachtenden Zeiträumen für jeden anderen Endlager-

andort in Norddeutschland unterstellt werden. Eine
aßgebliche sicherheitstechnische Relevanz kommt die-
r geologischen Situation nicht zu. Im Gegenteil: Die
orlebener-Rinne wird als „natürliches Langzeitexperi-
ent“ (natural analoga) bezeichnet, welches aufgrund
iner geologischen Entwicklung in der Vergangenheit
da trotz Rinnenbildung im Deckgebirge der mineralogi-
he und auch chemische Stoffbestand im Salzstock prak-

sch unverändert geblieben ist – sogar positive Aussagen
er die Barriereeigenschaft des Salzstocks weit über
Mio. Jahre zulässt. Diese Zusammenfassung wird durch
lgende Aussagen von Fachleuten im Untersuchungs-
sschuss gestützt:

ussage des zuständigen Fachbereichsleiters des Bundes-
tes für Strahlenschutz (BfS) a. D., des von der Koali-

on benannten Zeugen Prof. Dr. Röthemeyer:

„Ich komme jetzt zum Salzstock selbst bzw. zur Gorle-
bener Rinne, auch ein seit Jahrzehnten betrachteter
angeblicher Schwachpunkt. Die Gorlebener Rinne
kann auch als natürliches Langzeitexperiment bewer-
tet werden. Die Natur hat hier unter extremen Belas-
tungen und dynamischen Bedingungen das Isolations-
potenzial des Salzstocks auf seine Langzeitwirkung
getestet, und das mit einem ganz eindeutigen Ergeb-
nis. Trotz des vielfältigen geologischen Geschehens,
welches im Verlauf von über 200 Millionen Jahren im
Deckgebirge und an der Erdoberfläche stattgefunden
hat, sind die bisher im Salzstock untersuchten Ge-
steine in ihrem mineralogischen und auch chemischen
Stoffbestand praktisch unverändert geblieben. Auch
für die Zukunft ist davon auszugehen, dass die über
der 840-Meter-Sohle, die zurzeit aufgefahren ist, la-
gernden Steinsalzschichten noch für über 8 Millionen
Jahre ihre Barrierenfunktion behalten werden.“2317

ussage des Abteilungsleiters und Mitgliedes der Ge-
häftsführung des Institutes für Tieflagerung (IfT, 1973 –
95) und Professors an der Technischen Universität

lausthal-Zellerfeld (1995 – 2003), des von der Opposi-
on benannten Zeugen Prof. Dr. Klaus Kühn – von 1973
s 1995:

„Das Endlager bei Eignung – ich muss sagen, der
Gorlebener Salzstock ist ja noch nicht zu Ende erkun-
det; das heißt, es kann noch keine definitive Aussage
gemacht werden, ob er schließlich geeignet ist oder
nicht; aber falls er geeignet sein sollte – zeichnet sich
dadurch aus, dass die Einlagerung in einer Tiefe von

7 zeichnen.“ […] „Diese Abweichungen vom Idealbild eines Endla-
ger-Salzstockes bedeuten für die Fachleute nur, dass Gorleben
‚normal‘ ist ‚wie erwartet‘. Ein Idealbild vorzufinden, haben sie
nicht erwartet. Bei allen Salzstöcken sind komplizierte Strukturen
der Normalbefund. Gorleben habe im Vergleich zu anderen Salzstö-
cken bisher eine relativ unkomplizierte Innenstruktur (BGR). Die
bisher gefundenen individuellen Merkmale in Gorleben stellen die
Eignung für ein Endlager nicht in Frage; die seinerseits von den
Fachleuten erklärte Eignungshöffigkeit besteht in demselben Maße

nach wie vor.“

317 Stenographisches Protokoll Nr. 10, Seite 8.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 309 –

etwa 850 Meter unter der Erdoberfläche stattfinden
wird. Die Gorlebener Rinne […] liegt in einer Tiefe
von etwa 240 bis 250 Metern. Das heißt, wir haben
600 Meter Salzbarriere zwischen der Gorlebener
Rinne und dem geplanten Endlager, sodass dort ein
genügender Sicherheitsabstand existiert und ein
Kontakt von Salzwasser in der Gorlebener Rinne mit
eventuell in Gorleben einzulagernden Abfällen aus-
geschlossen werden kann.“ 2318

Aussage des seit 1977 zuständigen Unterabteilungsleiters
für Ingenieurgeologie und stellvertretenden Abteilungs-
leiters bzw. ab November 1997 zuständigen Abteilungs-
leiters der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Roh-
stoffe, des von der Koalition benannten Zeugen Prof.
Dr. Michael Langer:

„Die Rolle des Deckgebirges ist eine andere als Bar-
riere als die Barriere Salzstock […] Das Deckgebirge
dient dazu, dass dieses Isolationspotenzial, das da-
mals schon nachgewiesen war für Gorleben, insbe-
sondere damals durch Professor Herrmann in der
Auswertung der Laugeneinschlüsse, die wir da hat-
ten, indem er nämlich festgestellt hat und begründen
konnte, dass die seit Beginn des Salzstock-Aufstiegs
schon vorhanden waren und unberührt in derselben
Konsistenz da drin waren – – Da kamen wir auf mehr
als 10 Millionen, noch mehr, 100 Millionen Jahre
Isolationspotenzial. Jetzt: Wenn das so ist für Gorle-
ben zum Beispiel, welche Rolle spielt dann das Deck-
gebirge? Das Deckgebirge spielt die Rolle einmal so-
zusagen als Schutz, dass die Barriere Salzstock
erhalten bleibt […] Professor Röthemeyer, der da-
mals Abteilungsleiter bei der PTB war, der hat ja ein
Buch herausgebracht: Endlagerung radioaktiver Ab-
fälle, 1991 VCH Verlag Weinheim, Seite 114 – 118
[…] Da schreibt er – Moment –: Das Deckgebirge
kann nicht das tiefer gelegene Wirtsgestein ersetzen,
da Einwirkungen von der Art der Gorlebener Rinne
in dem für Endlager zu betrachtenden Zeitraum auch
an bislang diesbezüglich unbeeinflussten Deckgebir-
gen/Salzstöcken auftreten können. Das war also
schon damals Stand der Wissenschaft, dass diese
Gorleben-Rinne, wie wir sie nennen, weil sie da über
Gorleben auftritt, auch an anderen Salzstöcken auf-
treten kann. Und in der Krull-Studie [gemeint ist die
BGR-Salzstudie 1995, Anm. d. Verf.] steht ja auch
drin, dass solche Rinnen sehr schwer zu erkennen
sind und nur durch spezielle Untersuchungen, die
die Studie auch nicht gemacht hat. Das schließt nicht
aus, dass man solche Rinnen auch woanders fin-
det.“2319

Aussage des Hydrogeologen der Bundesanstalt für Geo-
wissenschaften und Rohstoffe – u. a. Anfang der 1980er
Jahre eingebunden in die Untersuchung des Deckgebirges
des Salzstocks Gorleben – und Experten für die Szena-
rien-Analyse im Rahmen der Langzeitsicherheitsbetrach-

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Stenographisches Protokoll Nr. 46, Seite 9.
2319 Stenographisches Protokoll Nr. 82, Seite 16.
Drucksache 17/13700

ng des Standortes Gorleben, des von der Koalition be-
nnten Zeugen Dr. Siegfried Keller:

„Also, das ist schon absolut richtig, dass die Gorle-
bener Rinne Teil eines Norddeutschland umfassenden
Systems ist, und von daher ist das in der Tat eine Nor-
malität. Was ich vorhin schon ausgeführt habe:
Selbst Standorte, die – ich sage mal – noch intaktes
Deckgebirge haben, wo noch keine Rinne rüberge-
gangen ist – – das würde in der Tat bei kommenden
Eiszeiten durchaus zerstört werden können. Also die
Normalität ist in der Tat Gorleben.“2320

„Für die nächste Million Jahre hat das Deckgebirge
praktisch keine Bedeutung, weil, wenn man jetzt so
die klimatischen Veränderungen in der Vergangenheit
sieht und die dann extrapoliert in die Zukunft hinein,
dann kann man mit etwa so zehn weiteren Eiszeiten
rechnen, unterschiedlichen Kalibers.“2321

der BGR-Publikation „Eiszeitliche Rinnensysteme und
re Bedeutung für die Langzeitsicherheit möglicher End-
gerstandorte mit hochradioaktiven Abfällen in Nord-
utschland“2322 aus dem Jahr 2009 wird folgendes Er-
bnis dargestellt:

„Da die Lage zukünftiger subglazialer Rinnenbildun-
gen nicht vorhergesagt werden kann, sind die Deck-
gebirgsverhältnisse über dem Salzstock Gorleben als
Zukunftsoption auch für alternative Standorte in
Norddeutschland zu unterstellen. Wegen der in Salz-
stöcken akkumulierten großen Mächtigkeit von Stein-
salz ist eine Abfalleinlagerung in Tiefenbereichen
von 800 – 1 000 m vorgesehen, die zukünftige nega-
tive Einwirkungen auf ein Endlager durch Rinnenbil-
dung ausschließen. Die Auswirkungen zukünftiger
Rinnenbildungen werden auch durch die Härte des
Salzgesteines begrenzt, da diese ein wichtiger Para-
meter für die Ausbildung der subglazialen Rinnen
ist.“2323

Gegensatz zu den Aussagen zur Bedeutung bzw. „Si-
erheitstechnischen Relevanz“ des Deckgebirges des

alzstocks Gorleben der fachkundigen Wissenschaftler
Ausschuss vertrat der von der Opposition benannte

achverständige Jürgen Kreusch eine entgegengesetzte
osition. Der Sachverständige Kreusch führte aus:

„Die damals als Betreiber zuständige Physikalisch-
Technische Bundesanstalt – heute wird diese Aufgabe
vom Bundesamt für Strahlenschutz wahrgenommen –
kam sinngemäß zu dem Ergebnis, dass der Standort
ein Deckgebirge hat, das Radionuklide, die aus dem
Salzstock austreten könnten – nicht müssen –, auf ih-

0 Stenographisches Protokoll Nr. 28, Seite 41.
1 Stenographisches Protokoll Nr. 28, Seite 7.
2 Autor Dr. Siegfried Keller, ISBN 978-3-9813373-3-4 (abrufbar un-

ter: http://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Endlagerung/Downloads/
Schriften/4_Langzeitsicherheit/Eiszeitl_Rinnen_Keller.pdf?__blob
=publicationFile&v=2).

3 „Eiszeitliche Rinnensysteme und ihre Bedeutung für die Langzeitsi-
cherheit möglicher Endlagerstandorte mit hochradioaktiven Abfäl-

len in Norddeutschland“ auf Seite 18 und 19, ISBN 978-3-
9813373-3-4.

Drucksache 17/13700 – 310 –

rem Weg in die Biosphäre längerfristig nicht zurück-
halten kann. Trotz dieses schlechten Ergebnisses ist
der Standort weiter erkundet worden.“ 2324

Diese Äußerung des Sachverständigen ist aufgrund der
zuvor dargestellten Aussagen der fachkundigen Wissen-
schaftler zum Deckgebirge des Salzstocks Gorleben und
vor dem Hintergrund, dass der Geologe Kreusch
– nie offiziell seitens der PTB/BfS oder BMU in das

Projekt Gorleben eingebunden war sowie
– fast drei Jahrzehnte als Gutachter für die Gorleben-

Gegner aufgetreten ist,
nur als Aussage eines überzeugten „Gorleben-Gegners“
und nicht als seriöse Äußerung eines Sachverständigen zu
bewerten.

II. Mögliche Gasvorkommen unter der
Salzstruktur Gorleben-Rambow:
keine Relevanz

Seit der Aussage von Prof. Dr. Duphorn im Untersu-
chungsausschuss am 8. Juli 2010, in der er einen unkon-
trollierten Gasausbruch mit einhergehender Explosion
und Feuer am 25. und 26. Juli 1969 bei Lenzen in Meck-
lenburg-Vorpommern (damals auf DDR-Territorium) auf
der Nordwestflanke des Salzstocks Rambow beschrieben
hat, wurde das Thema „Gasfeld unter dem Salzstock Gor-
leben“ vor allem von der Fraktion DIE LINKE., von
Greenpeace und von der Presse immer wieder aufgegrif-
fen und der Bereich unter dem Salzstock Gorleben-Ram-
bow zugespitzt als „großes förderwürdiges Erdgasfeld“
und damit als K.O.-Punkt für das Endlagerprojekt darge-
stellt. Die Fraktion DIE LINKE. hat insbesondere zu die-
sem Thema einen Zwischenbericht mit Stand 1. April
2011 zu den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses
Gorleben mit dem Titel „Gas unter Gorleben – Aus für
das Endlagerprojekt“ veröffentlicht. Auch Greenpeace
stellte in einer Pressekonferenz am 2. November 20102325
den Sachverhalt so dar, dass unter dem Salzstock Gorle-
ben ein ca. 50 km langes förderwürdiges Gasfeld „von
Rambow bis Wustrow“2326 vorhanden wäre.
Diese Darstellungen sind nach den Aussagen von im Aus-
schuss gehörten Experten falsch und konnten im Aus-
schuss anhand der damaligen Explorationsergebnisse und
mit substanziellen geowissenschaftlichen Argumenten
und Ergebnissen nachvollziehbar entkräftet werden. Au-

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2324 Stenographisches Protokoll Nr. 6, Seite 14.
2325 Vortragende waren Ulrich Schneider – selbständiger Geologe und in

den 1980er Jahren Mitarbeiter von Prof. Dr. Duphorn – und Mathias
Edler – Greenpeace-Aktivist (zu Greenpeace-Aktivist siehe Green-
peace-Artikel vom 23. Januar 2013 „Greenpeace-Aktivisten demon-
strieren bei Koalitionsverhandlungen“, abrufbar unter: http://www.
greenpeace.de/themen/atomkraft/nachrichten/artikel/greenpeace_
aktivisten_demonstrieren_bei_koalitionsverhandlungen/ und Green-
peace-Artikel vom 28. Januar 2013 „Gorleben ausschließen – ein
Thema für die Koalitionsverhandlungen“, abrufbar unter http://
www.greenpeace.de/themen/atomkraft/atompolitik/artikel/gorleben
_ausschliessen_ein_thema_fuer_die_koalitionsverhandlungen/).

2326 Aussage des Zeugen Ulrich Schneider (Stenographisches Proto-
koll Nr. 28, Seite 82); Vgl. auch http://www.greenpeace.de/filead

232

232

232

233
min/gpd/user_upload/themen/atomkraft/Greenpeace_PK_02112010
_Gasfunde_in_Gorleben.pdf (Folie 23). 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

rdem wurde im Ausschuss dargelegt, dass – würde man
nnoch unterstellen, dass unter dem Salzstock Gorleben
n großes förderwürdiges Gasfeld vorhanden sein wür-
– dies aufgrund der mächtigen Salzbarriere zwischen
m geplanten Endlagerbereich und der Gaslagerstätte
n 900 bis über 1 200 m keine sicherheitstechnischen

uswirkungen auf ein mögliches Endlager haben würde2327.

er von Prof. Dr. Duphorn im Ausschuss thematisierte
d in der Literatur beschriebene unkontrollierte Gasaus-
uch im Juli 1969 auf DDR-Territorium trat in der
dwestlich von Lenzen gelegenen Erdöl-/Erdgas-Such-
hrung Rambow 12/69 auf. Diese liegt auf der Nord-

estflanke der Salzstruktur Rambow und ist ca. 11 km
rdöstlich vom Standort der Schächte 1 und 2 des Er-
ndungsbergwerkes Gorleben entfernt. Das Gasvorkom-
en wurde in einer Tiefe von ca. 3 381 m unter NN an
r Basis des Salzstocks Rambow angetroffen. Aus den
kten geht hervor, dass bereits Dr. Werner Jaritz im Jahr
84 – damals zuständiger Referatsleiter der Bundesan-

alt für Geowissenschaften und Rohstoffe für die Erkun-
ng des Salzstocks Gorleben – in einer öffentlichen An-
rung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages
20. Juni 1984 darauf hingewiesen hat, dass das in der

rdöl-/Erdgasbohrung Rambow 12/69 angetroffene Gas-
rkommen nach 2 Tagen, d. h. in kurzer Zeit, ausblies,
s Vorkommen also sehr schnell erschöpft war2328.

nmittelbar im Umfeld der Bohrung Rambow 12/69 wur-
n damals mehrere weitere Suchbohrungen2329 auf
DR-Staatsgebiet durchgeführt, die keine weiteren signi-
kanten Gasvorkommen ergaben. Ausgehend von diesen
efunden ließ dann das Zentrale Geologische Institut der
DR (ZGI) die Erdöl-/Erdgas-Suche im Gebiet Rambow
72 einstellen. Im „Abschlussbericht über die erdölgeo-
gischen Untersuchungen auf der Z-[=Zechstein] Struk-
r Rambow“ vom November 1971 der VEB Erdöl und
rdgas Grimmen – eine der Erdgas- und Erdölexplora-
onsfirmen der DDR – heißt es hierzu:

„Die Aufschlussarbeiten ab 1968 wurden sowohl
ökonomisch, technisch als auch geologisch einge-
schätzt. Das Fazit aus den Untersuchungsarbeiten
auf der ‚Z‘-Struktur Rambow muss wie folgt gezogen
werden, dass sowohl im Zechstein (KW nur lokales
Vorkommen) als auch im Saxon2330 (verwässert bzw.
nur unbedeutende Mengen Stickstoffgas) keine weite-
ren Aufschlussarbeiten mehr erforderlich sind.“ 2331

ie Ergebnisse des Abschlussberichtes „über die erdöl-
ologischen Untersuchungen auf der Z-Struktur Ram-
w“ vom November 1971 werden auch durch einen wei-

ren Bericht aus dem Aktenbestand des ZGI bestätigt,
elcher dem Ausschuss vorlag. In diesem Bericht mit

7 Vgl. Aussage Dr. Siegfried Keller, Hydrogeologe – u. a. Anfang der
1980er Jahre eingebunden in die Untersuchung des Deckgebirges
des Salzstocks Gorleben – und Experte für die Szenarien-Analyse
im Rahmen der Langzeitsicherheitsbetrachtung des Standortes Gor-
leben der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe,
Stenographisches Protokoll Nr. 28, Seite 42.

8 MAT A 96, Bd. 61, pag. 110866.
9 Z. B. 150 m südöstlich der Bohrung Rambow 12/69.
0
Saxon = unmittelbare Schichten unter dem Zechstein.

331 MAT A 114/1.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 311 –

dem Titel „Qualitative Einschätzungen der Perspektiven
der Erdgasführung des sedimentären Rotliegenden in
SW-Mecklenburg (Gebiet Rambow-Lübtheen)“ 2332 vom
8. Februar 1972 wurde unter der Überschrift „Wichtigste
Ergebnisse bei der Niederbringung der Bohrungen auf
der Struktur Rambow“ festgestellt:

„Die Ergebnisse der Rotliegendbohrungen an der
Struktur Rambow führten dazu, daß diese Struktur
aus der Liste der perspektiven Strukturen gestrichen
werden mußte.“2333

Zu diesem Bericht gehört als Anlage 12 eine „Komplexe
Höffigkeitskarte“2334, welche u. a. die Bohrergebnisse
darstellt2335. Insbesondere wurde diese Karte von der
Fraktion DIE LINKE. im Ausschuss bei Zeugenverneh-
mungen als Beweis für die Existenz einer förderwürdigen
Gaslagerstätte unter der Salzstruktur Gorleben-Rambow
herangezogen. Bei genauerer Betrachtung der „Komplexe
Höffigkeitskarte“ zeigt sich jedoch, dass genau das Ge-
genteil in dieser Karte dargestellt ist. Was zeigt die Karte?

Die Karte2336 zeigt die Topoberfläche des Rotliegenden
mittels eines Höhenlinienplanes (Isohypsen), bei wel-
chem die einzelnen Höhenniveaus unterschiedlich farb-
lich gekennzeichnet sind. Im Bereich des Salzstocks
Rambow zeigt dieser Isohypsenplan eine Hochlage, wel-
che generell eine Fangstruktur für Erdöl und Gas bilden
könnte. Desweiteren sind u. a. der Umriss des Salzstocks
Rambow und die erfolgten Bohrlokationen eingezeichnet.
Als generelle Prognose – welche sich aus den Erfahrun-
gen der Erdgas- und Erdölexploration des Rotliegenden
ableitet – wurde für das gesamte Gebiet der dargestellten
Hochlage in großer gelber Schrift in der Karte vermerkt:
„CH4-Gehalt um 30 % möglich“ 2337. In den Umrissen
des Salzstocks Rambow ist gemäß der Karte nur eine
Bohrung mit einem ausschließlichen Gaszutritt2338 ver-
merkt. Aufgrund der Lokation müsste es sich hierbei um
die havarierte Erdöl-/Erdgas-Suchbohrung Rambow
12/69 handeln. Im Bericht heißt es zu dieser Bohrung
„Der Testhorizont (3 795 – 3 818 m) ergab den Nachweis
von freiem Gas mit 2,4 % CH4. Seine Menge von ca.
4 000 Nm3/d2339 ist wirtschaftlich uninteressant.“2340

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2332 Erstellt vom „Forschungsinstitut für die Erkundung und Förderung
von Erdöl und Erdgas“ der DDR.

2333 MAT A 155, Bd. 3, pag. 1–71 (5).
2334 MAT A 155/1 = Anlage 12 zu MAT A 155, Bd. 3, pag. 1–71, Doku-

ment Nr. 48.
2335 MAT A 155, Bd. 3, pag. 1–71 und MAT A 155/1, Dokument Nr. 48.
2336 MAT A 155/1, Dokument Nr. 48.
2337 MAT A 155/1, Dokument Nr. 48.
2338 MAT A 155/1, Dokument Nr. 48. Neben der Bohrung mit dem Gas-

zutritt ist auch noch eine Bohrung mit einem Zutritt aus Wassergas-
gemisch verzeichnet. Hier liefen nach der Legende pro Tag 2,9 bis
5,8 m3 Wasser mit einem Anteil von ca. 15,5 Prozent Kohlenwas-
serstoffen zu.

2339 Die Angabe bezieht sich auf einen Volumenstrom bzw. eine Durch-
flussmenge von 4 000 m3 Gas am Tag, bei welcher ein Anteil von
2,4 Prozent CH4 bzw. Kohlenwasserstoffe enthalten ist. Dies ent-
spricht einer Menge von 96 m3 CH4 pro Tag. Der Rest besteht aus
anderen Gasen.

2340 MAT A 155, Bd. 3, pag. 1–71 (4). Wirtschaftlich interessant wäre
hingegen erst eine Zuflussmenge von mehreren Tausend Kubikme-

234

234

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234

234
tern CH4 pro Stunde, d.h. ein Zufluss von mehr als zwei Zehner-
potenzen mehr. 2
Drucksache 17/13700

dem Bericht heißt es auch, „Zusammenfassend kann
ngeschätzt werden, daß die hydrologischen Verhältnisse
Gebiet Rambow auf günstige Bedingungen für die An-
mmlung von Kohlenwasserstoffen hinweisen.“2341 Vor
esem Hintergrund empfiehlt der Bericht nach Einstu-
ng der betrachteten Strukturen aufgrund erdölgeologi-
her Kriterien abschließend folgende Reihenfolge für
eitere Untersuchungen: 1. Lübtheen, 2. Boizenburg,
Conow, 4. Heisdorf, 5. Kraak und 6. Gorlosen. Darauf
fbauend werden für das Jahr 1972 die Bohrungen

onow 1, die Bohrung Boizenburg 1 und die Bohrung
übtheen 2 empfohlen.2342 Diese Strukturen liegen nach
r „Komplexen Höffigkeitskarte“2343 – z. T. deutlich –
ehr als 10 km vom Salzstock Rambow entfernt2344.

dem veröffentlichten PTB Info-Blatt 1/84 vom 5. Ja-
ar 1984 „über bisherige Ergebnisse der Standortunter-
chung in Gorleben – Zusammenfassende Bewertung“
urde auch zu dem Thema förderungswürdige Erdgas-
d Erdölfelder in der Umgebung des Salzstocks Stellung
nommen. Dort heißt es:

„Förderungswürdige Erdgas- und Erdölvorkommen
in der Umgebung des Salzstocks sind aufgrund bishe-
riger Explorationsarbeiten nicht bekannt geworden
und zukünftig auch nicht zu erwarten.“2345

uch die Anfang der 1950er Jahre an der Nordwestflanke
s Salzstocks Gorleben niedergebrachte Bohrung Z1 er-
b beim Durchteufen der Zechsteinbasis-Schichten kein
rderwürdiges Gasvorkommen. Dies wird durch den

Bericht von einer Informationsveranstaltung im Rahmen
s Energiedialogs der Bundesregierung Zwischenergeb-
sse zum Salzstock Gorleben“ (Entsorgung I) des dama-
gen Bundesforschungsministeriums bestätigt. Dort heißt
bei den Ausführungen von Dr. Werner Jaritz, damals
ständiger Referatsleiter für die Erkundung des Salz-

ocks Gorleben der Bundesanstalt für Geowissenschaf-
n und Rohstoffe (BGR):

„1957 wurde an der NW-Flanke des Salzstocks mit
der Bohrung Gorleben Z 1 unter dem Fuß des Salz-
stocks nach Erdgas gesucht. Das Ergebnis war nega-
tiv, das im Rotliegenden angetroffene Erdgas bestand
zu mehr als 90 % aus Stickstoff.“2346

uch folgende Aussagen sachverständiger Zeugen zei-
n, dass aus geowissenschaftlichen Gründen kein größe-
s förderwürdiges Gasfeld unter der Salzstruktur Gorle-
n-Rambow vorhanden sein kann. Außerdem ist davon
szugehen, dass die damalige „rohstoffhungrige“ DDR
auch nur bei dem kleinsten Verdacht auf eine förder-
ürdige Lagerstätte – alles getan hätte, diese auch zu för-
rn.

sbesondere der von der Opposition benannte Zeuge
r. Paul Krull – von 1968 bis 1991 wissenschaftlicher

1 MAT A 155, Bd. 3, pag. 1–71 (28).
2 MAT A 155, Bd. 3, pag. 1–71 (32).
3 MAT A 155/1, Dokument Nr. 48.
4 MAT A 155/1, Dokument Nr. 48.
5
MAT B 60, ohne Paginierung.

346 MAT A 95, Bd. 5, pag. 13.

Drucksache 17/13700 – 312 –

Mitarbeiter des Zentralen Geologischen Institut (ZGI) der
DDR in Berlin, von 1968 bis 1976 in der Abteilung
Erdöl-Erdgas, danach von 1991 bis 2006 Leiter des Refe-
rates „Nutzung des tieferen Untergrundes“ der Bundes-
anstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe sowie Mit-
autor der BGR-Salzstudie aus dem Jahr 1995 – hat zu
möglichen Gasvorkommen Stellung genommen:

„Ich kannte eigentlich alle Salzstöcke in Ostdeutsch-
land zumindest dem Namen nach und wie sie grob
aufgebaut sind. Mich speziell mit Rambow zu be-
schäftigen, dafür gab es keine Veranlassung. Diese
Dinge, auf die Sie hinauswollen – vermute ich jeden-
falls – haben sich ereignet, da hatte ich gerade im
ZGI angefangen zu arbeiten. Ich habe sehr wohl die
Aufschlussarbeiten auf Erdöl und Erdgas verfolgt.
Das war meine Aufgabe in den Folgejahren. Ich
sagte ja, ich habe ungefähr bis Mitte der 70er-Jahre
in der Kohlenwasserstoffabteilung gearbeitet und
weiß auch, dass nach der intensiven Bohrtätigkeit im
Strukturteil Rambow dieses Gebiet dann als nichtper-
spektiv oder nichthöffig abgestoßen wurde. Und
wenn die DDR ein Gebiet als nichthöffig abgestoßen
hat, dann wollte das schon was heißen. Also, die hät-
ten gebohrt auf Teufel komm raus, wenn auch nur die
kleinste Chance bestanden hätte, dort nutzbare Koh-
lenwasserstofflagerstätten zu finden.“2347

„Mir ist dort auch nur bekannt, dass es diese eine
Bohrung Gorleben Z 1 gibt, die – – Ich weiß jetzt
nicht genau, wann die geteuft wurde. Die haben wir
ja von der anderen Seite des Zaunes betrachtet. Ich
weiß nicht, ob das Ende der 50er-Jahre oder so ge-
wesen ist. Soweit ich das beurteilen kann, hat die
Bohrung Gasanzeichen gehabt – Anzeichen, wo es
aber, glaube ich, zu 90 Prozent Stickstoff war –, und
eine weiterführende Untersuchung hat die Erkun-
dungsfirma, die das damals gemacht hat, für nicht-
perspektiv erachtet, sonst hätte man dort auch weiter
gebohrt, sodass man aus der heutigen Sicht und der
Verteilung der Bohrungen sagen muss, dass es zwi-
schen dem Nordrand der Lagerstätte Salzwedel-
Peckensen – und man muss heute Wustrow dazu neh-
men; denn das schließt sich ja im Norden auf
niedersächsischer Seite an – und dieser Bohrung
Gorleben Z 1 keine weiteren Hinweise auf Gasvor-
kommen gibt; es sei denn – das muss ich einschrän-
kend sagen –, da ist inzwischen noch mal gebohrt
worden, was ich nicht mehr mitgekriegt habe, und
man hätte da was gefunden. Soweit ich weiß, ist das
aber nicht der Fall.“2348

„Im Übrigen vielleicht noch ein Satz, weil das auch
häufig in Diskussionen aufkommt: Öl- und Gaslager-
stätten sind ganz eng und scharf begrenzt. Es gibt
also keine Situation, dass man sagen kann: In der
Altmark 15 Kilometer von Gorleben entfernt gibt es
eine Gaslagerstätte, und irgendwann könnten ja
Gase von dort nach Gorleben gelangen. – Das ist

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Stenographisches Protokoll Nr. 80, Seite 16.
2348 Stenographisches Protokoll Nr. 80, Seite 16. 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

100 Prozent ausgeschlossen. Dazwischen liegen ver-
wässerte Bereiche, bzw. die Speicher sind dicht; die
sind durch Zementation geschlossen. Da kann schon
1 Kilometer ausreichen als Barriere. Dort findet kein
Austausch statt. Dann müsste man schon in größerer
Nähe durch weitere Bohrungen inzwischen was ge-
funden haben. Dann würde das anders aussehen.
Aber einen Bezug von Gorleben zu dieser 15 Kilome-
ter oder 20 Kilometer entfernt liegenden Lagerstätte
Salzwedel-Peckensen herzunehmen, ist absoluter
Nonsens.“2349

Fazit des Zeugen Dr. Paul Krull: „Es gibt unter Gor-
leben kein Gas.“2350

er von der Koalition benannte Zeuge Dr. Siegfried
eller – Hydrogeologe und Experte für die Szenarien-
nalyse im Rahmen der Langzeitsicherheitsbetrachtung
s Standortes Gorleben der Bundesanstalt für Geowis-
nschaften und Rohstoffe (BGR) – hat bei seiner Ver-
hmung im Untersuchungsausschuss zu dem von Green-
ace vorgebrachten Vorwurf, dass sich unter dem

alzstock Gorleben ein ca. 50 km langes Gasfeld befindet
lgendes ausgesagt:

„Jetzt ist gerade erst neuerdings solch ein Atlas he-
rausgekommen: Das südliche Permbecken. Der ist in
Zusammenarbeit mit verschiedenen Geologischen
Diensten in Europa und mit der Erdölindustrie zu-
stande gekommen; ein sehr schönes Werk.“2351 [dieser
Atlas enthält eine Karte, Anm. d. Verf.] „Da können
Sie die faziellen Zusammenhänge zwischen Gasvor-
kommen einerseits und dem, was da in Gorleben spe-
ziell zu erwarten ist, ganz klar sehen. Das ist eine fa-
zielle Angelegenheit. Je weiter man, wie gesagt, vom
Rand ins Becken geht, umso toniger wird es, umso we-
niger Gas kann irgendwo eingespeichert werden. Das
heißt, diese typische Salzwedel-Lagerstätte ist in Gor-
leben nicht zu erwarten. Deswegen hat auch die BGR
mit ihren Bohrungen nicht weiter irgendetwas verfolgt
und hat das zu den Akten gelegt, weil es eben nicht
höffig war. Auch nach der Wiedervereinigung hat
keine Erdölfirma sich bemüßigt gefühlt, da im Bereich
Gorleben oder auch zum Beckentieferen hin dann
noch zu explorieren.“2352

„Die [gemeint ist die Erdöl- Erdgasindustrie, Anm.
d. Verf.] haben in der Tat überall im nordwestdeut-
schen Becken nach den Rotliegend-Lagerstätten da-
mals begonnen zu suchen. Sie haben relativ schnell
erkannt, dass diese Lagerstätten an bestimmte Berei-
che gebunden sind, und das ist das, was ich immer
wieder zitiere: dass es hier an dieser Randfazies ist.
Da gehört Gorleben nicht dazu.“ […] „Nach den
heutigen Gesichtspunkten würde keine Erdölindustrie
sich in Richtung Gorleben bewegen.“2353

9 Stenographisches Protokoll Nr. 80, Seite 36.
0 Stenographisches Protokoll Nr. 80, Seite 45.
1 Gemeint ist: „Petroleum Geological Atlas of the Southern Permian

Basin Area (2010)”, Hans Doornenbal and Alan Stevenson (edi-

tors), 342 Seiten, ISBN 978-90-73781-61-0.

352 Stenographisches Protokoll Nr. 28, Seite 25 und 26.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 313 –

Auch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe (BGR) hat in ihrer Stellungnahme2354 zu den
ungerechtfertigten Schlussfolgerungen von Dr. Ulrich
Kleemann in seiner Bewertung vom 29. November
20112355 mit dem Titel „Bewertung des Endlager-Stand-
ortes Gorleben; Geologische Probleme und offene Fra-
gen im Zusammenhang mit einer Vorläufigen Sicherheits-
analyse (VSG); Regionalgeologie und Standorteignung“–
erstellt im Auftrag der Rechtshilfe Gorleben e. V. – zum
„Thema: Gasvorkommen“ folgendes ausgeführt:

„Aussage der Unterlage2356 [gemeint ist das „Klee-
mannpapier“, Anm. d. Verf.]:

Der Autor der Studie gibt an, dass die Existenz einer
Schicht, in der Gas vorhanden sein könnte, die Nicht-
eignung eines Standortes bedeutet, und zwar unab-
hängig davon, ob die Schicht Gas enthält oder nicht:
Auf Grund der unabwägbaren Risiken solcher Gas-
vorkommen muss allein schon die Existenz potentiell
gasführender Schichten zum Ausschluss des Standor-
tes Gorleben führen.

Stellungnahme der BGR:

Allein aufgrund der Anwesenheit von potentiellen
Speichergesteinen kann nicht auf die Anwesenheit ei-
ner Gas-Lagerstätte geschlossen werden. Zusätzlich
müssen Wegsamkeiten zu einem Muttergestein und
eine Abdichtung vorhanden sein. Im gesamten nord-
deutschen Raum sind zahlreiche Schichten vorhan-
den, die aufgrund ihrer Porosität als Speicherge-
steine in Frage kommen und trotzdem nicht
gasführend sind. Die Aussage der Unterlage, ,Unter-
suchungen wurden bisher nicht durchgeführt oder
nicht veröffentlicht‘, ist falsch. Im Ergebnis der
durchgeführten Untersuchungen empfahl SIEBERT
(1971)2357, die Explorationsarbeiten wegen mangeln-
der Erfolgshöffigkeit einzustellen. Die letzten Ausläu-
fer der ausgewiesenen Erdgaslägerstätte Wustrow
liegen in einer Entfernung von ca. 15 km zum Zent-
ralbereich des Salzstocks Gorleben und keineswegs
unter dem Salzstock.“2358

Zuletzt vertrat der von der Opposition benannte Zeuge
Ulrich Schneider2359 bei seiner Vernehmung im Aus-
schuss die fachlich durch Aussagen und Dokumente des
Ausschusses widerlegte These, dass ein ca. 50 km langes
Gasfeld unter dem Salzstock Gorleben von Rambow bis
Wustrow existieren würde2360. Zu der vom Zeugen Ulrich

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2353 Stenographisches Protokoll Nr. 28, Seite 55.
2354 MAT A 224.
2355 MAT B 47.
2356 Vgl. MAT B 47, Seite 20, Absatz 1.
2357 Siebert, W. (1971): „Abschlussbericht über die erdgeologischen

Untersuchungen auf der Z-Struktur Rambow. (Strukturbericht Ram-
bow – Suche und Forschung). Erdöl- und Erdgas-Kombinat“:
390 Seiten, Grimmen. Dieser Bericht liegt dem Ausschuss auch als
MAT A 141/1 vor.

2358 MAT A 224.
2359 Der Zeuge Ulrich Schneider war Anfang der 1980er Jahre Mitarbei-

ter von Prof. Dr. Duphorn und ist in den letzten Jahren immer wie-

236

236
der als Gorleben-kritischer Gutachter für Greenpeace aufgetreten.
2360 Stenographisches Protokoll Nr. 28, Seite 82. 2
Drucksache 17/13700

chneider im Februar 2011 erstellten Greenpeace-Studie
Erdgas und Kondensatvorkommen in Salz, speziell im
lzstock Gorleben-Rambow“2361 und insbesondere zu
n dort dargestellten geologischen Profilen hat sich auch
r Zeuge Dr. Siegfried Keller – Geologe der Bundesan-

alt für Geowissenschaften und Rohstoffe – im Aus-
huss geäußert:

„Er hat da so ein paar Dinge herausgegeben, das ist
[…] von Greenpeace – Das ist einfach faszinierend.
Es ging da um Gase. Ich bin da einfach nur drauf ge-
stoßen, weil ich das unter Greenpeace da einfach mal
gesehen hatte, und da stand dann „BRUG“. Da habe
ich gesagt: „Wer ist denn BRUG?“ – also irgendein
Geologiebüro –, und dann sah ich also: Geschäfts-
führer Ulrich Schneider. […] Aber die Darstellung ist
eigentlich nicht sein Stil, und das hätte er eigentlich
vermeiden sollen. […] Es ist eine geologische Dar-
stellung, die, ich glaube, auch ein Erstsemester ir-
gendwie besser hinkriegen würde. Da sind zwei Salz-
stöcke dargestellt, die auch, ich weiß nicht, von dem
Schnitt her etwas merkwürdig laufen, dann dazwi-
schen die Randsenkenentwicklung mit lauter Frage-
zeichen, merkwürdigen Beulen. Dann ist die Gorle-
ben Z 1 sozusagen durch den gesamten Salzstock
durchgebohrt worden, was überhaupt nicht der Fall
ist, das steht in der Randsenke, also gerade den Fuß
noch erwischt oder so. Dann sind Darstellungen von
Gasquellen im Untergrund, wo da Glasbläschen
nach oben steigen. Das passt einfach irgendwie nicht
zusammen. Entweder haben wir ein entsprechend
dichtes Salzgestein, und dann wäre die Gaslager-
stätte da, und das kann man so dann postulieren,
oder es steigen Gasbläschen auf, und dann wäre das
Salzgestein nicht dicht, und dann wäre auch die La-
gerstelle nicht da […] Das widerspricht sich alles.
Da hat er ein bisschen vorschnell gemacht, aber ich
weiß nicht, wer das gemacht hat. Jedenfalls stammt
das aus seinem Büro, und das finde ich ein bisschen
schade.“ […] „Das ist unter Greenpeace, Gorleben-
Akten, also www.gorleben-akten.de, […] problemlos
abzurufen.“2362

I. Lösungs-, Gas- und Kondensat-
vorkommen im Salzstock Gorleben:
typisch für jeden Salzstock

ielfach wurden im Ausschuss die bei der Erkundung im
alzstock Gorleben angetroffenen Lösungen, Gase und
ondensate2363 – insbesondere in den Schachtvorbohrun-
n Go 5001 und Go 5002 – von der Opposition themati-

ert. Hierbei wurde die These in den Raum gestellt, dass
ese Vorkommen ein Negativkriterium bzw. ein K.O.-
unkt für das Endlagerprojekt Gorleben seien, da beste-
nde Wegsamkeiten von außen in den Salzstock nicht
sgeschlossen werden können.

1 Abzurufen unter: http://www.greenpeace.de/fileadmin/gpd/user_up
load/themen/atomkraft/20110204_Gorleben_Gasstudie_Schneider-
Korr-US-.pdf.

2
Stenographisches Protokoll Nr. 28, Seite 12.
363 Mit „Kondensate“ sind flüssige Kohlenwasserstoffe gemeint.

Drucksache 17/13700 – 314 –

Die Auswertung insbesondere des vorliegenden Akten-
materials ergibt ein anderes Bild:

• Generell ist das Vorkommen von Lösung, Gas und
Kondensat in Salzlagerstätten bzw. in Salzstöcken in
Deutschland seit weit mehr als hundert Jahren durch
den intensiven Salzbergbau gut bekannt2364.

• Die bisherige Erkundung des Salzstocks Gorleben hat
gezeigt, dass Lösungs-, Gas- und Kondensatvorkom-
men nicht beliebig verteilt, sondern nur an bestimmte
stratigraphische Horizonte im Salzstock gebunden
sind. Die Volumina der bisher angetroffenen Lösungen-
und Gas-Reservoire betragen je nach stratigraphischem
Speicherhorizont zwischen wenigen Kubikzentimetern
bis zu mehreren hundert Kubikmetern2365. In der
Schachtvorbohrung Go 5001 kamen Zuflüsse von Kon-
densat von knapp 5 m3 vor, während die Zuflüsse in der
Bohrung Go 5002 insgesamt sehr gering waren2366.

• Die angetroffenen Lösungen konnten aufgrund Che-
mismus und Spurenelementverteilung als salzstockin-
terne, geologisch alte Lösungen in abgeschlossenen
Reservoiren – entstanden aus Resten des Zechstein-
meeres – identifiziert werden. Diese Lösungen hatten
zu keinem Zeitpunkt Kontakt mit Lösungen außerhalb
des Salzstocks. Auch die Kondensatvorkommen ent-
stammen nicht den Schichten des Präzechstein (z. B.
Rotliegend), sondern haben sich aus organischem Ma-
terial salzstockintern gebildet. Dies gilt auch für die
meisten freien angetroffenen Gase, welche als „auto-
chtone Zechsteinprodukte mit thermischer Überprä-
gung interpretiert und […] wahrscheinlich aus der
organischen Substanz des Staßfurtkarbonats entstan-
den“ sind2367. Nur im Hauptanhydrit konnten bislang
mit Hilfe von Isotopenanalysen Gase nachgewiesen
werden, die einen Anteil von Rotliegendgasen enthal-
ten2368. Dieser Anteil ist vor über 100 Mio. Jahren
während der Salzstockbildung (maximal bis zur Un-
terkreide) in den Salzstock gelangt. Danach existierten
keine Migrationswege mehr 2369.



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2364 „Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Er-
gebnisse der Standorterkundung in Gorleben“ vom Mai 1983,
MAT A 39, pag. 030200–030354 und Bundesanstalt für Geowis-
senschaften und Rohstoffe und Landesamt für Bergbau und Energie
(Hrsg.): Geologisches Jahrbuch, Reihe C, Heft 73, „Standortbe-
schreibung Gorleben Teil 3“, Hannover 2008, MAT A 222.

2365 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und Landes-
amt für Bergbau und Energie (Hrsg.): Geologisches Jahrbuch, Rei-
he C, Heft 73, „Standortbeschreibung Gorleben Teil 3“, Hannover
2008, MAT A 222.

2366 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und Landes-
amt für Bergbau und Energie (Hrsg.): Geologisches Jahrbuch, Rei-
he C, Heft 73, „Standortbeschreibung Gorleben Teil 3“, Hannover
2008, MAT A 222.

2367 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und Landes-
amt für Bergbau und Energie (Hrsg.): Geologisches Jahrbuch, Rei-
he C, Heft 73, „Standortbeschreibung Gorleben Teil 3“, Hannover
2008, MAT A 222.

2368 Dieses Ergebnis war erst im Rahmen der untertägigen Erkundung,
d.h. erst viele Jahre nach Erstellung des PTB-Zwischenberichtes
vom Mai 1983 möglich.

2369 Vgl. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und Lan-

237

237

237
desamt für Bergbau und Energie (Hrsg.): Geologisches Jahrbuch,
Reihe C, Heft 73, „Standortbeschreibung Gorleben Teil 3“, Hanno- 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Insbesondere kleine Lösungseinschlüsse (sogenannte
fluid inclusions), werden aufgrund ihrer chemischen
Zusammensetzung und Spurenelementverteilung von
den Wissenschaftlern als Natural Analogon2370 gese-
hen, die seit mehr als 200 Millionen Jahren unverän-
dert im Salzstock vorhanden sind. Nach der Zeugen-
aussage von Prof. Dr. Langer – zuletzt zuständiger
Abteilungsleiter der BGR – können diese als Quali-
tätsmerkmal für das Isolationsverhalten des Salzstocks
betrachtet werden2371.

chon im Zusammenfassenden Zwischenbericht der PTB
m Mai 1983 – welcher die Entscheidungsgrundlage für
e untertägige Erkundung bildete – wurden die in den
iefbohrungen angetroffenen Lösungen dargestellt und
terpretiert. In diesem Bericht heißt es:

„Aus dem Chemismus dieser Lösungen [gemeint sind
Lösungen, die in einem Salzstock angetroffen wer-
den, Anm. d. Verf.] kann normalerweise abgeleitet
werden, ob es sich dabei um Reste von geologisch al-
ten Lösungen in abgeschlossenen Reservoiren des
Salzstocksinneren handelt, sog. Metamorphoselösun-
gen, oder um Lösungen, die derzeit mit der Umge-
bung des Salzstocks in Verbindung stehen.“ […]

„Die quantitative Berechnung salinarer Prozessab-
läufe unter Einbeziehung von Element-Bilanzrech-
nungen für die Nebenbestandteile Br und Li ergibt,
daß es sich bei den Lösungen aus den Tiefbohrungen
um Reste von Metamorphoselösungen handelt.“

„Die Messungen der Drücke, unter welchen die Lö-
sungen standen, sowie ihre chemische Zusammenset-
zung erlauben die Schlussfolgerung, daß zumindest
gegenwärtig keine nachweisbaren Wegsamkeiten zwi-
schen dem Nebengestein sowie den untersuchten Lö-
sungsreservoiren im Salzstock bestehen.“2372

uch zu den bis dahin angetroffenen Gas- und Konden-
tvorkommen wurde im PTB-Zwischenbericht vom Mai
83 ein Fazit getroffen:

„Zusammenfassend ergeben die Untersuchungen, daß
die in dem Salzstock Gorleben auftretenden Gase
nicht aus dem Präzechstein unter dem Salzstock abge-
leitet werden können. Sie sind vielmehr im Salzstock
selbst durch Crackprozesse aus den Kondensaten ge-
bildet worden. Auch die Kondensate entstammen nicht
dem Präzechstein. Ein Eindringen von Kohlenwasser-

0 ver 2008, MAT A 222, Seite 166: „Die Migration des Rotliegend-
Gases in den Hauptanhydrit erfolgte während der Salzstockbildung,
etwa zu der Zeit von Ende Jura bis Anfang Unterkreide. Zu dieser
Zeit war das Hauptsalz zum größten Teil aus dem Bereich der
Randsenken in die Struktur gewandert, sodass der Hauptanhydrit
bereichsweise direkt den klüftigen Schichten der unteren Staßfurt-
Folge und den Schichten der Werra-Folge auflag. Über die Klüfte
bestand eine Verbindung von Hauptanhydrit zu den Schichten des
Rotliegenden, sodass eine Migration der Gase aus dem Rotliegen-
den möglich war. In späteren Entwicklungsstadien des Salzstocks
wurde der Hauptanhydrit in einzelne Schollen zerlegt, sodass kein
Kontakt zum Präzechstein besteht.“

0 „Natürliches Langzeitexperiment“, Anm. d. Verf.
1
Stenographisches Protokoll Nr. 23, Seite 17.

372 MAT A 39, pag. 30242 ff.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 315 –

stoffen in den Salzstock von außen aus mesozoischen
Serien [gemeint sind Schichten des Nebengebirges des
Salzstocks, Anm. d. Verf.] ist unwahrscheinlich. Die
Kondensate können durch thermische Umwandlung
der im Salzstock oder der in den basalen Zechstein-
schichten vorhandenen organischen Substanz gebildet
worden sein.“2373

Insbesondere wurde auch die Öffentlichkeit mit dem PTB
Info-Blatt 1/84 vom 5. Mai 1984 über die bei der Erkun-
dung angetroffenen Lösungen und Kondensate infor-
miert. Dort heißt es:

„In den Salzstockuntersuchungsbohrungen Gorle-
ben 1002 bis 1005 wurden Lösungszuflüsse angetrof-
fen. Die gemessenen Druckverhältnisse und die che-
mische Zusammensetzung der Lösungen erlauben
Schlussfolgerungen, dass keine Wegsamkeiten zwi-
schen dem Nebengestein sowie lokalen Lösungsreser-
voiren im Salzstock bestehen. Auch bei der Erkun-
dung anderer Salzstöcke durch Tiefbohrungen und
Untertage-Bergbau wäre erfahrungsgemäß ebenfalls
mit Lösungen im Salzgestein zu rechnen.“ […]

„Die in den beiden Schachtvorbohrungen angetroffe-
nen Kondensate entstammen nicht dem Präzechstein.
Sie können durch thermische Umwandlung der im
Salzstock selbst oder an dessen Basis vorhandenen
organischen Substanzen gebildet worden sein.“2374

Auf der Homepage des Bundesamtes für Strahlenschutz
(BfS) sind die Ergebnisse der bisherigen Erkundung zum
Thema „Lösungsvorkommen im Salzstock Gorleben“
kurz zusammengefasst dargestellt2375. Die wesentlichen
Ergebnisse sind:

„Lösungszutritte sind an bestimmte geologische
Schichten gebunden.

Bei der eigentlichen untertägigen Erkundung des
Salzstocks Gorleben durch Erkundungsstrecken und
-bohrungen traten, insbesondere in Erkundungsboh-
rungen, wiederholt Lösungen zu. Diese sind jedoch
an bestimmte geologische Schichten (insbesondere in
Klüften im Hauptanhydrit, in Klüfte im Mittleren
Orangesalz, – sogenannte Gorlebenbank –, und in
Klüften im Anhydritmittelsalz) und an bestimmte
strukturelle Gegebenheiten gebunden. In keiner Boh-
rung und in keiner Erkundungsstrecke wurden grö-
ßere Salzlösungsvorkommen in den Salzen (Haupt-
salz) des vorgesehenen Einlagerungsbereiches in der
Staßfurt-Folge angetroffen. In diesen Salzen kommen
örtlich nur sogenannte Flüssigkeitseinschlüsse
(Durchmesser kleiner 250 Mikrometer) vor.

Nur an einer Stelle des Grubengebäudes traten mehr
als 100 Kubikmeter Lösung zu (aus einer Erkun-
dungsbohrung im Hauptanhydrit rund 160 Kubikme-

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2373 MAT A 39, pag. 30239.
2374 MAT B 60, ohne Paginierung.
2375 Stand vom 31. Oktober 2011, abrufbar unter: http://www.bfs.de/de/

237
endlager/erkundungsbergwerk_ gorleben/-geologie/loesungen_salz
stock.html.
Drucksache 17/13700

ter (= 160 000 Liter) und an weniger als 10 Stellen
10 Kubikmeter bis 100 Kubikmeter. Die eigentliche
Größe des Lösungsreservoirs kann jedoch größer
sein, da häufig nicht das gesamte Lösungsvorkom-
men ausfließen kann. Reservoirtests ergaben Lö-
sungsvorkommen in der Größenordnung von maxi-
mal einigen tausend Kubikmetern.

Chemische Analyse von Salzlösungen

Die im Salzgestein des Einlagerungsbereiches gefun-
denen Flüssigkeitseinschlüsse sowie die in Erkun-
dungsbohrungen und -strecken zugetretenen Salzlö-
sungen wurden chemisch analysiert. Insbesondere
aufgrund von Spurenelementen konnte festgestellt
werden, dass die Lösungen auch in der geologischen
Vergangenheit keinen Kontakt mit Grundwässern des
Deck- und Nebengebirges hatten. Die Lösungen
(‚Laugen‘) im Erkundungsbereich des Salzstocks
Gorleben waren also stets isoliert im Salzgestein ein-
geschlossen.“

usammenfassend muss festgestellt werden, dass zum ei-
n alle Ergebnisse zu Lösung-, Gas- und Kondensatvor-
mmen im Salzstock Gorleben seitens der PTB oder des

fS umfassend und auch zeitnah publiziert wurden. Zum
deren zeigt die wissenschaftliche Auswertung der Er-
bnisse, dass die Lösungs-, Gas- und Kondensatvorkom-
en mehr ein Qualitätsmerkmal für das Isolationsverhal-
n des Salzstocks darstellen, als dass man – wie von der
pposition vertreten – von einem K.O.-Punkt für das
ndlagerprojekt sprechen könnte.

. Strahlenschäden im Steinsalz:
technisch beherrschbar

ie Frage nach „Strahlenschäden im Steinsalz durch ra-
oaktive Strahlung“ wurde im Ausschuss thematisiert.
ierbei wurden insbesondere die Forschungsergebnisse
d Annahmen von Prof. Dr. Den Hartog (Universität

roningen, Niederlande) vorgebracht, welcher aufgrund
perimenteller Untersuchungen größere explosionsartig
laufende Reaktionen bei der Bestrahlung von Steinsalz
rch hochradioaktive Abfälle postulierte, die zu einer

chädigung der geologischen und geotechnischen Barrie-
n eines möglichen Endlagers führen könnten.

iese Thematik wurde schon in den 1980er und 1990er
hren in Deutschland intensiv bearbeitet. Auch der vom
maligen Bundesumweltminister Jürgen Trittin einge-
tzte Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte
kEnd, 1999 bis 2002) hat sich intensiv – auch in unmit-

lbarer Diskussion mit Prof. Dr. Den Hartog – mit Strah-
nschäden im Steinsalz beschäftigt. Die Ergebnisse wur-
n in einem Bericht der Gesellschaft für Anlagen und

eaktorsicherheit mbH (GRS) zusammengefasst2376.

6 „Literaturstudie über die Fortentwicklung des Kenntnisstandes seit
1997 zur Bildung von Strahlenschäden in Alkalihalogeniden“ – Au-
tor J. Mönig, GRS A – 3058, Juli 2002. In der Zusammenfassung

wird folgendes Fazit gezogen: „Im Ergebnis liefert die Bewertung
der wissenschaftlichen Studien seit 1997 viele interessante neue De-

Drucksache 17/13700 – 316 –

Außerdem hat der RSK-Ausschuss „VER- UND ENT-
SORGUNG“ des Bundesumweltministeriums vor dem
Hintergrund der möglichen sicherheitstechnischen Be-
deutung dieses Themas eine Stellungnahme erarbeitet
und am 9. März 20062377 verabschiedet. Dort heißt es auf
Seite 1:

„Bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle in Stein-
salz wird die von den Abfallgebinden emittierte
Strahlung im umgebenden Steinsalz absorbiert. Bei
diesem Vorgang kommt es unter bestimmten Bedin-
gungen durch γ-Quanten zur Bildung von Strahlen-
schäden, wobei die Kristallstruktur des Halits gestört
und das NaCl über einen komplexen Reaktionsme-
chanismus in seine Bestandteile zerlegt wird. Diese
sind in elementarer Form als kolloidales Natrium
und Chlorgas im Kristallgitter nachweisbar und lie-
gen dispers verteilt vor. Verknüpft ist dieser Prozess
mit der Speicherung von Energie, die pro Strahlen-
schaden in erster Näherung der Bindungsenergie von
NaCl entspricht. Reagieren kolloidales Natrium und
Chlorgas miteinander, wird die gespeicherte Energie
wieder freigesetzt.“2378

Das zentrale Ergebnis der RSK ist, dass durch technische
Maßnahmen (Abschirmung der Strahlung durch ausrei-
chend dicke Behälterwandungen oder entsprechendes
Versatzmaterial) Strahlenschäden im Steinsalz auf ein un-
bedenkliches Maß reduziert werden können2379. Außer-
dem kann nach Auffassung der RSK „Selbst bei Unter-
stellung explosionsartiger Rückreaktionen […] eine
Beeinträchtigung der Integrität der Barriere Salzgestein
insgesamt durch Strahlenschäden ausgeschlossen wer-
den.“. Die RSK betonte zudem, dass „wegen der geringen
Ausdehnung des von den Auswirkungen etwaiger Strah-
lenschäden betroffenen Bereichs durch die mögliche
Strahlenschädenbildung im Steinsalz die grundsätzliche
Eignung von Steinsalz als Endlagermedium für hochra-
dioaktive Abfälle nicht in Frage gestellt“ wird.

Auch der von der Opposition benannte Zeuge Prof.
Dr. Klaus Kühn hat in seiner Aussage am 30. Juni 2011
zu den Untersuchungen von Prof. Dr. Den Hartog Stel-
lung genommen. Er hat folgendes ausgesagt:

„Ja, damit haben wir uns intensiv auseinanderge-
setzt. Es gibt einen Abschlussbericht2380 von unserem

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2377 tails, die zu einem vertieften Verständnis der komplexen Abläufe bei
der radiolytischen Bildung von Strahlenschäden im Salz führen. Aus
heutiger Sicht sind aber nach Ansicht des Autors keine Abstriche an
der allgemeinen Aussage des Statusberichtes von 1997 notwendig,
nach der die in einem Endlager auftretende Strahlenschädigung
hinsichtlich der Langzeitauswirkungen unbedenklich ist und keine
Auswirkungen auf die Integrität der geologischen Barriere zu er-
warten sind.“

2377 391. Sitzung.
2378 RSK-Stellungnahme, abrufbar unter: http://www.rskonline.de/

downloads/snstrahlenschaeden.pdf.
2379 RSK-Stellungnahme, Seite 7, abrufbar unter: http://www.rskonline.

de/downloads/snstrahlenschaeden.pdf.
2380 Gemeint ist der Bericht des GSF-Forschungszentrums. „Strahlenef-

fekte im Steinsalz – Statutsbericht“, Autoren H. Gies, W. Hild, Th.

238

238

238
Kühle, J. Mönig, Institut für Tiefenlagerung Abteilung für Endla-
gersicherheit, GSF-Bericht 9/93, ISSN 0721 – 1694.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Institut für Tieflagerung, der diese einseitigen Be-
hauptungen widerlegt.“2381

. Mehrbarrierenkonzept: alle Barrieren
zusammen tragen die Last

us Sicht der Opposition ist das Deckgebirge des Salz-
ocks Gorleben mit der Gorlebener Rinne und der da-
rch bedingt nicht flächendeckenden Tonschicht über
m Salzstock ein K.O.-Punkt für das geplante Endlager-
ojekt. Ein „intaktes Deckgebirge“ sei zwingend not-
endige Grundvoraussetzung für ein mögliches Endlager
einem Salzstock, da sonst eine unverzichtbare Barriere
hle. Da das Deckgebirge des Salzstocks Gorleben auf-
und seiner „Schwäche“ nicht alleine in der Lage sei, die
olation der Abfälle für den Betrachtungszeitraum zu ge-
ährleisten, ist nach Einschätzung der Opposition der
alzstock Gorleben ungeeignet. Prämisse für diese These
t die Annahme, dass vor dem Hintergrund des Mehrbar-
erenkonzeptes mehrere einzelne Barrieren unabhängig
neinander das Schutzziel gewährleisten müssten. Diese

arstellung ist nach den Zeugenaussagen zahlreicher
achleute falsch. Dies gilt insbesondere auch bei korrek-
r Wiedergabe des Mehrbarrierenkonzeptes2382, wie es in
n Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver
bfälle in einem Bergwerk vom 20. April 19832383, unter
unkt „3.2 Mehrbarrierenkonzept“ beschrieben wird:

„Das Mehrbarrierenkonzept hat sich in der Technik
bewährt. Beim Endlager wird zum sicheren Ab-
schluss gegen die Biosphäre eine Kombination fol-
gender möglicher Barrieren betrachtet:

„Abfallform, – Verpackung, – Versatz, – Endlagerfor-
mation, – Deckgebirge/Nebengestein

„Durch einzelne oder die Summe dieser Barrieren
muss sichergestellt werden, dass nach menschlichem
Ermessen keine unzulässigen Freisetzungen von ra-
dioaktiven Stoffen in die Biosphäre erfolgt. Je nach
unterstelltem Störfall trägt die einzelne Barriere ihren
Anteil dazu bei, die Ausbreitung radioaktiver Stoffe
ausreichend zu verhindern, bzw. zu verzögern.“

Unter „4.4 Endlagerformation, Deckgebirge und Ne-
bengebirge“ heißt es:

[…] Deckgebirge und Nebengebirge müssen bei Ra-
dionuklidfreisetzung aus dem Endlagerbergwerk
dazu beitragen, unzulässige Konzentrationen in der
Biosphäre zu verhindern“2384.

1 Stenographisches Protokoll Nr. 46, Seite 25.
2 Das Mehrbarrierenkonzept war auch bei den Informationsveranstal-

tungen des Bundes bei Entsorgung II: Prof. Dr. G. Memmert u. a.,
Seite 86, „Entsorgung Bd. 2 –Bericht von einer Informationsveran-
staltung des Bundes zu den Zwischenergebnissen zum Projekt Si-
cherheitsstudien Entsorgung am 23. Oktober 1982“, BMFT
(Hrsg.), keine MAT und Entsorgung III: Prof. Dr. G. Memmert, Sei-
te 284, „Entsorgung Bd. 3 – Bericht von einer Informationsveran-
staltung des Bundes vor dem Schachtabteufen am 26. und
27.05.1983“, BMFT (Hrsg.), MAT A 19 sowie bei der Öffentlichen
Anhörung im Deutschen Bundestag am 20. Juni 1984 Diskussions-
punkt.

3
Abrufbar über: http://www.bfs.de/de/bfs/recht/rsh/volltext/3_BMU/
3_13.pdf, abgerufen am 9. November 2012.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 317 –

Hieraus ergibt sich, dass das Deckgebirge einen Beitrag
leisten und nicht die Gesamtlast der Isolation tragen soll.
Dies war auch das Verständnis der im Untersuchungsaus-
schuss befragten Wissenschaftler und Experten, die in die
Erkundungsarbeiten eingebunden waren, unabhängig da-
von, ob sie von der Opposition oder der Koalition als
Zeugen benannt waren, wie die nachfolgenden Zitate be-
legen:

Aussage des von der Opposition benannten Zeugen
Dr. Paul Krull, Geologe und von 1968 bis 1991 wissen-
schaftlicher Mitarbeiter des Zentralen Geologischen Insti-
tutes (ZGI) der DDR in Berlin sowie von 1991 bis 2006
Leiter des Referates „Nutzung des tieferen Untergrun-
des“ der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Roh-
stoffe (BGR):

„Das Deckgebirge, das sich über dem Gipshut befin-
det, das hat nach meinem Verständnis im Sinne eines
Endlagerbergwerks keine unbedingten Barrierefunk-
tionen. Das hat eine gewisse Schutzfunktion, und im
Idealfall wäre es wünschenswert, wenn dieser Regen-
schirm ideal gespannt wäre; aber es hat nicht die
entscheidende Barrierefunktion für das eigentliche
Endlager.“2385

Aussage des von der Opposition benannten Zeugen Prof.
Dr. Klaus Kühn – von 1973 bis 1995 Abteilungsleiter und
Mitglied der Geschäftsführung des Institutes für Tieflage-
rung (IfT) und 1995 bis 2003 Professor an der Techni-
schen Universität Clausthal-Zellerfeld:

„Das Mehrbarrierenkonzept setzt sich zusammen aus
technischen Barrieren und natürlichen Barrieren.
Die erste technische Barriere ist die Abfallform, für
die hochradioaktiven Abfälle in diesem Fall die ver-
glasten Flüssigkeiten aus der Wiederaufarbeitung,
bei den bestrahlten Brennelementen die Pellets, die
keramischen Pellets des Kernbrennstoffes selbst.
Dann folgt eine Umschließung mit Stahlzylindern.
Dann kommt es noch darauf an, ob Sie die Behälter
in einem Bohrloch lagern oder in einer Strecke la-
gern. Dann kommt das Verfüllmaterial. Dann kom-
men die Dämme, die verschiedene Feldesteile abrie-
geln, und letztendlich kommt die Verfüllung der
Schächte hinzu. Das sind die künstlichen, die techni-
schen Barrieren. Die natürlichen Barrieren sind das
Einlagerungsmedium, in diesem Fall Salz, das über-
lagernde Deckgebirge und die hydrogeologische Si-
tuation.“2386

Aussage des von der Koalition benannten Zeugen
Dr. Gerhard Stier-Friedland – Geologe und zuständiger
PTB- bzw. BfS-Referatsleiter von 1984 bis 2009 für die
Erkundung des Salzstocks Gorleben:

„Mehrbarrierenkonzept heißt, dass es mehrere Barri-
eren gibt. Also, es gibt einmal die Verpackung der
Abfälle. Dann gibt es technische Barrieren wie den

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2384 MAT A 52, Bd. 4, pag. 000532.
2385

238

238
Stenographisches Protokoll Nr. 80, Seite 23.
2386 Stenographisches Protokoll Nr. 46, Seite 35. 2
Drucksache 17/13700

Schachtverschluss, die Verfüllung, und es gibt geolo-
gische Barrieren […] Es kann mehrere geologische
Barrieren geben, die sich ergänzen. Aber es ist nicht
Aufgabe, dass unbedingt mehrere geologische – so-
weit zumindest unser Verständnis – Barrieren da sein
müssen, und wenn mehrere von denen versagen, dass
dann eine einzige die Sicherheit eines Endlagers er-
füllen muss, sondern die Summe der Barrieren muss
die Sicherheit erfüllen.“2387

ussage des von der Koalition benannten Zeugen
r. Siegfried Keller, Hydrogeologe – u. a. Anfang der
80er Jahre eingebunden in die Untersuchung des Deck-
birges des Salzstocks Gorleben – und Experte für die

zenarien-Analyse im Rahmen der Langzeitsicherheits-
trachtung des Standortes Gorleben der Bundesanstalt
r Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR):

„Man hat ja die Vorstellung damals gehabt: Wenn
wir verschiedene Barrieren haben, dann leistet jede
Barriere oder auch nur eine irgendwie einen Betrag,
um dann die Sicherheit zu gewähren für die nächsten
– – Damals waren es 10 000 oder 100 000 Jahre,
jetzt sind es ja 1 Million Jahre. Die Sicherheit hatte
die Barriere Salz zu gewährleisten. Es spielte keine
Rolle, auch unter diesen quartärgeologischen Ge-
sichtspunkten der Veränderung in der Zukunft, dass
da das Deckgebirge nicht eine tonige Abdeckung
hatte.“2388

ussage des von der Koalition benannten Zeugen Prof.
r. Michael Langer, seit 1977 zuständiger Unterabtei-
ngsleiter für Ingenieurgeologie und stellvertretender
bteilungsleiter bzw. ab November 1997 zuständiger Ab-
ilungsleiter der Bundesanstalt für Geowissenschaften
d Rohstoffe (BGR):

„Es ist immer wieder gesagt worden: Ja, in Gorleben
gibt ja es keine durchgehende Tonschicht, die als
Barriere dienen kann. Das ist nicht ganz richtig.
Auch jetzt in den neusten Arbeiten, die der AkEnd
entwickelt hat, ist in der Definition der Barriere drin:
Verhindert und behindert. Verhindern soll eigentlich
die Hauptbarriere, nämlich der Salzstock. Deswegen
die gesamten Untersuchungen der Integrität. Und be-
hindern, das sind die Dinge, die im Deckgebirge
durch Wasserbewegung ablaufen, die also ihre Zeit
brauchen, bis sozusagen die Individualdosis berech-
net werden kann, für die 1 Million Jahre in dem
Falle.“2389

I. Eignungshöffigkeit: Weitererkundung
verantwortbar und vernünftig

er Begriff „Eignungshöffigkeit“ war vielfach Verneh-
ungspunkt bei den Sitzungen des Untersuchungsaus-
husses, insbesondere weil er in der Erklärung der dama-

gen Bundesregierung zu Gorleben anlässlich der
onsensvereinbarung“ mit den Energieversorgungsun-

7 Stenographisches Protokoll Nr. 18, Seite 36.
8
Stenographisches Protokoll Nr. 28, Seite 18.

389 Stenographisches Protokoll Nr. 23, Seite 23.

Drucksache 17/13700 – 318 –

ternehmen aus dem Jahr 2001 gebraucht wurde. Dort hat
die rot-grüne Bundesregierung erklärt, dass die bisher ge-
wonnenen geologischen Befunde einer Eignungshöffig-
keit nicht entgegenstehen2390. Ein Vorwurf der Gorleben-
Kritiker lautet, dass dieser Begriff einfach aus dem Berg-
bau übernommen worden sei und angeblich keine „in-
haltliche oder funktionelle Konkretisierung“ durch die
beteiligten Institutionen wie BMI/PTB bzw. BMU/BfS
oder BGR stattgefunden habe. Man habe hierdurch „eine
Leerformel“ geschaffen, „um bestimmte Dinge, die man
nicht getan hat oder die man hätte besser tun können, zu
überdecken.“2391

Die Auswertung des dem Ausschuss zur Verfügung ste-
henden Aktenmaterials hat im Gegensatz zu dieser Kritik
keinen einzigen Fall ergeben, dass seitens der Bundesre-
gierung oder auch der beteiligten Wissenschaftler aus
PTB/BfS oder BGR irgendwelche negativen Forschungs-
oder Erkundungsergebnisse zum Salzstock Gorleben „un-
ter den Teppich gekehrt wurden“ oder notwendige Unter-
suchungen versäumt wurden. Hintergrund für die Einfüh-
rung des Begriffes „Eignungshöffigkeit“ war vielmehr,
dass eine Feststellung der Eignung – wie das auch in den
Sicherheitskriterien für ein Endlager aus dem Jahr 1983
festgeschrieben ist – erst nach Abschluss der Erkundung
erfolgen kann. Erst dann kann eine abschließende Lang-
zeitsicherheitsanalyse über den festgelegten Betrach-
tungszeitraum erstellt und erst mit Hilfe des Ergebnisses
dieser Analyse ist eine Aussage zur Feststellung der Eig-
nung des Standortes möglich2392. Deshalb steht der Be-
griff „Eignungshöffig“ für die begründete Hoffnung, so-
lange die Erkundung des Salzstocks Gorleben keinen
Ausschlussgrund für das Endlagerprojekt ergibt, dass der
Standort als mögliches Endlager für radioaktive Abfälle
geeignet sein könnte.

Heute, mehr als drei Jahrzehnte nach Beginn des Projekts
Gorleben, hat sich international wie national in der Fach-
welt eine modifizierte Vorgehensweise etabliert: Das
schrittweise Vorgehen („stepwise approach“): Wie bei der
Erkundung des Salzstocks Gorleben wird schrittweise vor-
gegangen, aber mit dem Unterschied, dass an definierten
Haltepunkten vorläufige Sicherheitsanalysen erstellt wer-
den, um den nächsten Schritt zu rechtfertigen und zu kon-
zeptionieren. Diese Vorgehensweise ist auch Bestandteil
der im September 2010 vom Bundesministerium für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) auf der
Internetseite des BMU veröffentlichten neuen „Sicher-
heitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwi-
ckelnder radioaktiver Abfälle – Stand 30. September
2010“. Eine derartige vorläufige Sicherheitsanalyse ist

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2390 „Somit stehen die bisher gewonnenen geologischen Befunde einer
Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben […] nicht entgegen.“
(aus: „Erklärung des Bundes zur Erkundung des Salzstockes in
Gorleben“ = Anlage 4 zur am 11. Juni 2001 unterschriebenen
„Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energiever-
sorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000“ [sog. Atomkonsens]).

2391 Aussage des von der Opposition als Sachverständigen benannten
Jürgen Kreusch (Stenographisches Protokoll Nr. 6, Seite 14).

2392 Vgl. z. B. Aussage des ehemaligen BGR-Abteilungsleiters Prof.
239
Dr. Michael Langer, Stenographisches Protokoll Nr. 23, Seite 102

bis 103. 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ch zum Standort Gorleben seit dem Jahr 2010 durch das
undesumweltministerium in Auftrag gegeben worden.

us den nachfolgenden Zeugenaussagen ergibt sich, wa-
m der Begriff der „Eignungshöffigkeit“ eingeführt
urde und dass bei den Beamten und Wissenschaftlern,
e an dem Projekt Gorleben beteiligt waren, eine klare
efinition des Begriffes „Eignungshöffigkeit“ vorhanden
ar:

ussage des von der Koalition benannten Sachverständi-
n Henning Rösel – Vizepräsident des Bundesamtes für

trahlenschutz (BfS) a. D.:

„Wir haben Strukturen gefunden, die für uns durch-
aus ein Indiz dafür waren, dass das Salzstockinnere
Hinweise auf eine Eignung gab. Es wurde der Begriff
der Eignungshöffigkeit geboren. Eignungshöffig
heißt, es wachsen einem Erkenntnisse zu, die die
Hoffnung auf Eignung langsam zur Realität werden
lassen – daher der schillernde Begriff der Eignungs-
höffigkeit.“2393

ussage des von der Koalition benannten Zeugen Prof.
r. Bruno Thomauske – damaliger Fachbereichsleiter im
undesamt für Strahlenschutz (BfS):

„Was ist unter ‚eignungshöffig‘ zu verstehen? Dies
ist eine Frage, mit der wir uns inhaltlich sehr intensiv
auseinandergesetzt haben. Eignungshöffigkeit heißt:
Es gibt keine Erkenntnisse, die gegen die Geeignet-
heit von Gorleben auf der Grundlage der bisherigen
Erkenntnisse stehen. Und insofern haben wir die Eig-
nungshöffigkeit so lange, bis wir die abschließende
Sicherheitsanalyse am Ende der Erkundung und
nachlaufend zur Erkundung auf der Grundlage der
abschließenden Sicherheitsanalyse durchgeführt ha-
ben. Erst danach ändert sich die Bewertung von ‚eig-
nungshöffig‘ zu ‚geeignet‘. […] Zu der Frage Eig-
nungshöffigkeitsdefinition: Das, was ich hier zur
Eignungshöffigkeitsdefinition gesagt habe, gilt, und
da stehe ich dazu, verbindlich für BfS, für BGR und
für DBE. Wenn es irgendjemanden außerhalb gibt,
der eine eigene Definition erfindet, dann mag das
ihm anheimgestellt sein; ist ja jeder frei. Aber in der
Begrifflichkeit, wie es innerhalb dieser Projekte ver-
wendet wurde und bis heute verwendet wird, besagt
Eignungshöffigkeit: Es liegen keine Erkenntnisse vor,
die gegen die Geeignetheit sprechen. Und auch die
Begrifflichkeit von Bundesumweltminister Trittin
2002 beinhaltete genau diese Definition der Eig-
nungshöffigkeit und nicht die Hoffnung auf eine Eig-
nung, sondern die Fragestellung, dass es keine Er-
kenntnisse bis zum heutigen, damaligen Zeitpunkt
gab, die gegen die Geeignetheit sprechen.“2394

ussage des von der Koalition benannten Zeugen Prof.
r. Helmut Röthemeyer, damaliger Abteilungsleiter bzw.
achbereichsleiter im Bundesamt für Strahlenschutz
fS):

3
Stenographisches Protokoll Nr. 7, Seite 33.
394 Stenographisches Protokoll Nr. 62, Seite 70.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 319 –

„[…] ich bin ja selber Physiker und Kerntechniker.
Ich habe das Wort ‚Eignungshöffigkeit‘ zuerst von
den Geologen gelernt, das sich auch auf Lagerstätten
bezieht. Also das ist kein speziell erfundenes Wort,
und wir haben das einfach übernommen. Wir hätten
es auch anders formulieren können wie vorhin in
meinen Einführungen: Wir heißen euch hoffen – so
kann man ja ein bisschen dichterisch sagen –, dass
Gorleben geeignet ist. – Aber das Wort ‚Eignungs-
höffigkeit‘ ist ein sehr schillernder Begriff, vielseitig
interpretationsfähig. Es heißt einfach, dass die Er-
wartung, dass Gorleben geeignet ist, wohlbegründet
ist.“2395

Aussage des von der Opposition benannten Zeugen
Dr. Heinrich Illi – von 1983 bis 1989 Leiter des Sachge-
bietes „F+E Koordination, Systemanalyse“ in der Physi-
kalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) bzw. von 1989
bis 1992 Leiter des Fachgebietes ET 2.4 „Sicherheitsana-
lysen“ des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) sowie
von 1992 bis 2001 Leiter der Abteilung ET 2 „Sicherheit
der Endlagerung“ des BfS:

„Dieser Begriff der Eignungshöffigkeit kommt ja aus
der Erdölgeologie und aus der Exploration. Höffig
heißt ein Gebiet, wenn eine gewisse Wahrscheinlich-
keit besteht, dass man das, was man dort sucht, auch
dort findet.“2396

Aussage des von der Opposition benannten Zeugen Prof.
Dr. Klaus Kühn – von 1973 bis 1995 Abteilungsleiter und
Mitglied der Geschäftsführung des Institutes für Tieflage-
rung (IfT) und 1995 bis 2003 Professor an der Techni-
schen Universität Clausthal-Zellerfeld:

„Dieser Begriff stammt aus dem Bergbau. Wenn man
eine Lagerstätte untersucht, ob man dann die Lager-
stätte so untersuchen kann, dass man sie auch ab-
bauen kann, das bezeichnet man ursprünglich als
Eignungshöffigkeit; wenn im Laufe der Zeit mehr und
mehr Ergebnisse der Untersuchungen sich verdichte-
ten, dass man berechtigte Aussicht hatte, eine abbau-
würdige Lagerstätte zu finden und die dann auch
wirtschaftlich abzubauen. Dieser Begriff ist dann
übertragen worden auf den Endlagerstandort, dass
man gesagt hat: Wir gehen hier genauso vor. Wir
müssen schrittweise vorgehen. Wir müssen uns lang-
sam vorarbeiten. – Solange keine negativen Ergeb-
nisse, die einen Ausschluss als Endlager erfordern,
vorhanden sind, spricht man von Eignungshöffigkeit,
das heißt, man ist guter Hoffnung, dass es weiterge-
hen kann, dass man zu einem positiven Ergebnis
kommen kann.“2397

Demgegenüber sagte der von der Opposition benannte
Zeuge Dr. Detlef Appel – Geologe mit eigenem Inge-
nieurbüro PanGeo in Hannover – aus:

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2395 Stenographisches Protokoll Nr. 10, Seite 19.
2396

239

239

240
Stenographisches Protokoll Nr. 10, Seite 58.
2397 Stenographisches Protokoll Nr. 46, Seite 42.
Drucksache 17/13700

„Wichtig ist es aber, Ziele zu definieren und klar aus-
zudrücken und nicht nur zu sagen: Wir wollen Eig-
nungshöffigkeit nachweisen. Eignungshöffigkeit ist
kein Parameter, den man allein durch Erkundung di-
rekt feststellen kann, sondern sie manifestiert sich an
den konkreten materiellen Eigenschaften eines Stand-
ortes, und zwar an der Summe verschiedener Eigen-
schaften.“2398

ierbei handelt es sich um eine Mindermeinung.
r. Appel war – wie auch z. B. Jürgen Kreusch – nie sei-
ns des BMI/PTB bzw. BMU/BfS oder der BGR in das
rojekt Gorleben durch Aufträge eingebunden, sondern
at seit Anfang der 1980er Jahre bis heute immer als Gut-
hter der Gorleben-Kritiker, wie z. B. für Greenpeace
d BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in Erscheinung.

II. Erkundung des gesamten Salzstocks:
nur soviel wie notwendig

ielfach wurde von der Opposition der Vorwurf erhoben,
ss die untertägige Erkundung des gesamten Salzsto-
es2399 – wie sie im ursprünglichen Erkundungskonzept
rgesehen gewesen sei – unter Bundesumweltministerin

r. Angela Merkel in den Jahren 1996 – 1998 aufgegeben
orden sei. Hieraus stellen sich die Fragen, was unter
m Begriff „Erkundung des gesamten Salzstocks“ aus

icht der damals verantwortlichen Institutionen zu verste-
n war und wie der Vorwurf der „Aufgabe“ zu bewerten

t.

er Salzstock Gorleben gehört zu der Salzstruktur Gorle-
n-Rambow, welche durch die Elbe zweigeteilt wird.
estlich der Elbe liegt der Salzstock Gorleben, welcher in
ordost-Richtung ca. 14 km lang und maximal 4 km breit
t2400. Am 14. April 1982 wurde durch die PTB der Rah-
enbetriebsplan „Untertägige Erkundung des Salzstocks“
im Bergamt Celle eingereicht, welcher das geplante Vor-
ben – die untertägige Erkundung des Salzstocks Gorle-
n – detailliert beschreibt. Unter „1.1 Projektbeschrei-
ng“ heißt es im Rahmenbetriebsplan:

„Das Bergwerk wird aus geologischen und bergtech-
nischen Gründen vom Zentrum des Salzstocks aus
entwickelt […] Dazu werden zwei Schächte abge-
teuft, horizontale Strecken bis zu je 4 000 m Länge
nach NO und SW von den Schächten her aufgefahren
und quer von den Strecken Erkundungsbohrungen

8 Stenographisches Protokoll Nr. 60, Seite 77.
9 Im Rahmen der übertägigen Erkundung wurde nicht nur der west-

lich der Elbe liegende Salzstockteil Gorleben, sondern auch nach
dem Mauerfall der östlich der Elbe liegende Salzstock Teil Ram-
bow mit mehrjährigen und aufwendigen Untersuchungen übertägig
erkundet. Hierzu zählten u. a. auch der Rudower See und seine Ent-
stehung. Vgl. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
und Landesamt für Bergbau und Energie (Hrsg.): Geologisches
Jahrbuch, Reihe C, Heft 72, „Standortbeschreibung Gorleben
Teil 2“, Hannover 2007, MAT A 222.

0 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und Landes-
amt für Bergbau und Energie (Hrsg.): Geologisches Jahrbuch, Rei-

he C, Heft 73, „Standortbeschreibung Gorleben Teil 3“, Hannover
2008, MAT A 222, Seite 11.

Drucksache 17/13700 – 320 –

gestoßen. Mit diesem Programm in einer Tiefe von
800 – 850 m wird der Salzstock erkundet.“2401

Der Vergleich der Länge des Salzstocks Gorleben von
14 km Länge mit der geplanten Länge des Erkundungsbe-
reiches von 8 km zeigt, dass die Erkundung immer nur auf
einen Teil des gesamten Salzstocks ausgehend von beiden
Schächten in nordöstliche und südwestliche Richtung ge-
plant war. Grundannahme hierfür war der Platzbedarf für
die zu entsorgende Abfallmenge, die aus der vorgesehenen
Inbetriebnahme von 50 Kernkraftwerken resultierte.

Ein maßgebliches Kriterium bei der Auffahrung eines Er-
kundungsbergwerkes für ein mögliches Endlager für ra-
dioaktive Abfälle ist, dass nur das absolut notwendige
Maß an Strecken aufgefahren und Bohrungen gestoßen
wird, um den geologischen Körper möglichst wenig zu
beschädigen. Dieses sognannte Prinzip der Hohlraum-
minimierung wurde bereits in den Sicherheitskriterien für
die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk
von 1983 verankert.

Als sich Anfang der 1990er Jahre abzeichnete, dass in
Deutschland nur 21 statt 50 geplanter Kernkraftwerke ans
Netz gehen werden, hatten sich auch die zu entsorgenden
Abfallmengen, für deren Aufnahme der Salzstock Gorle-
ben erkundet wurde, mindestens halbiert. Vor allem vor
diesem Hintergrund kam es im Jahr 1997 zu der Festle-
gung einer veränderten Vorgehensweise bei der Erkun-
dung des Salzstocks Gorleben:

Zuerst sollte der nordöstliche Salzstockbereich erkundet
werden, da die Möglichkeit bestand, dass dieser für das
prognostizierte Abfallaufkommen ausreichen könnte.
Hiermit folgte man auch dem Hohlraumminimierungs-
prinzip. Falls sich bei der Erkundung herausstellen sollte,
dass der nordöstliche Salzstockbereich zu klein wäre, war
vorgesehen, auch den südwestlichen Salzstockbereich zu
erkunden2402.

VIII. „Bestmöglicher“ Standort?

Häufig wurde im Rahmen des Ausschusses der Vorwurf
erhoben, dass u. a. die damalige Bundesregierung bei der
Entscheidung 1983 für die untertägige Erkundung des
Salzstocks Gorleben alternativer Standorte hätte erkun-
den sollen, um den „bestmöglichen Standort“ zu finden.

Zu diesem Thema hatte Dr. Alois Ziegler, Anfang der
80er Jahre zuständiger BMFT-Referatsleiter – in dem
BMFT-Vermerk „Diskussion über die Erkundung ande-
rer Standorte für ein Endlager“ vom 20. Juni 1983 die
„wichtigsten Gesichtspunkte […] zusammengetragen“.
Ergebnis war, dass sich nach Auffassung von „PTB, BGR
[und den] zuständigen Referaten im BMI und BMFT“
[…] „diese Forderung aufgrund der Ergebnisse nicht
herleiten“ lässt2403.

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2401 MAT A 102/2, Bd. 59, pag. 000130–100184 (pag. 000133).
2402 Schreiben Prof. Dr. Thomauske vom 23. November 1997,

MAT A 83, Bd. 6, pag. 329–333, siehe hierzu auch Ausführungen
240
zu Themenkomplex III, Dritter Teil, Kapitel C.III.

2403 MAT A 52, Bd. 10, pag. 34–37. 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ie vernommenen Zeugen haben dargelegt, dass aus geo-
issenschaftlicher Sicht die Suche nach dem „bestmögli-
en Standort“ nicht möglich ist. Streng genommen kann
r dem Hintergrund naturwissenschaftlicher Kriterien
r ein „geeigneter Standort“ festgelegt werden. Nach-
lgend sind die entsprechenden Zeugenaussagen aufge-
hrt:

ussage des Oppositionszeugen Dr. Horst Schneider, von
pril 1989 bis Oktober 1995 Leiter des BMU-Referates
S III 1 „Recht der nuklearen Ver- und Entsorgung;
tomrecht, Koordinierung“ und von Dezember 1995 bis
eptember 2001 Leiter des BMU-Referates RS I 1
Atomrecht und Koordination“:

„Die Formulierung ‚Das bestmögliche Endlager muss
gefunden werden‘ kam dann meiner Erinnerung nach
aus dem AkEnd, kam aus dem BMU – ich bin ja am
15. Oktober 2001 ins BMWi gekommen –, und meine
Reaktion dazu war stets: Das geltende Atomgesetz
fordert ein – so haben wir es landläufig formuliert –
sicheres Endlager, aber nicht das bestmögliche. Und
ich fügte hinzu, was ich dann auch aus Arbeiten zur
Endlagergrundlagenforschung erfuhr, dass es eben
gar nicht die beste, die bestgeeignete Endlagerfor-
mation in der geologischen Sphäre der Erdkruste
gibt.“2404

ussage des Koalitionssachverständigen Henning Rösel,
izepräsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS)
D.:

„Die Frage kann ich eigentlich eindeutig beantwor-
ten. Es gab und gibt keine rechtlich zwingende Anfor-
derung, im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
nachzuweisen, dass ich aus einer Standortauswahl
heraus den dann bestmöglichen Standort entwickelt
habe. Vielmehr sind die Anforderungen aus dem
Planfeststellungsverfahren und aus dem AtG so, dass
im Hinblick auf den Standort, der ausgewählt worden
ist – in diesem Falle Gorleben oder auch Konrad –,
dann in einem atomrechtlichen Verfahren der Nach-
weis der Sicherheit, der Langzeitsicherheit geführt
werden kann. Das heißt, in dem Augenblick, als wir
1977 die Standortentscheidung des Bundes bekamen
– das hatte ja einen gewissen Nachlauf, nachdem
Ernst Albrecht Gorleben benannt hatte; man hatte ja
gewisse Zweifel, ob man das ohne Weiteres überneh-
men sollte, aber nach etwa einem halben Jahr hat
man es übernommen und uns vorgegeben –, haben
wir als PTB dies akzeptiert.“2405

ussage des Koalitionszeugen Prof. Dr. Röthemeyer, zu-
ändiger Fachbereichsleiter des Bundesamtes für Strah-
nschutz (BfS) a. D.:

„Einen bestmöglichen Standort zu finden, ist aus wis-
senschaftlichen Gründen nicht möglich. Es gibt einen
Bericht der OECD/NEA, den ich vorhin auch zitiert
habe. Da wird einfach gesagt: Das ist ein offenes

4
Stenographisches Protokoll Nr. 70, Seite 35.
405 Stenographisches Protokoll Nr. 7, Seite 12.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 321 –

System. – Und bei einem offenen System können Sie
keine definitiven quantitativen Aussagen machen, wie
sich solch ein System langfristig verhält. Sie können
nur sagen, ob es geeignet ist, ob es eine vertrauens-
würdige Bewertung dieses Standortes gibt. Das heißt
also, Sie könnten nur dann einen bestmöglichen
Standort finden, wenn das, was Sie bis zu 1 Million
Jahre ausrechnen, zum Beispiel an Dosisbelastun-
gen, der Realität entspricht. Aber das ist ein Indika-
tor, aber keine Realität. Deswegen ist es aus wissen-
schaftlicher Sicht nicht möglich, einen bestmöglichen
Standort zu finden. Die Schweiz kann das auch in der
von Ihnen zitierten Form nicht tun, weil in den Krite-
rien der IAEA, in den Standortkriterien, ausdrücklich
steht: Es ist nicht nötig oder möglich, einen besten
Standort zu finden, sondern einen geeigneten. – Ich
könnte Ihnen dieses Zitat raussuchen; es dauert nur
ein bisschen.“2406

„Ist es in der Tat. – Es wurde gesagt, dass jetzt das Ziel
des neuen Konzeptes ist, den sichersten Standort zu
finden. Man kann keinen sichersten Standort finden
aus Gründen, die ich angedeutet habe, die ich Ihnen
aber auch in besserer Form zur Verfügung stellen
kann. Die Begründung dafür: Ich habe einen Brief
freiwillig an die Ethik-Kommission geschrieben, der
ist nur zwei Seiten lang, und ich bin gerne bereit, ihn
– wer auch immer Interesse dafür hat – zur Verfügung
zu stellen. Das Ergebnis ist: Ich kann nur einen geeig-
neten Standort finden, und wenn Sie sozialwissen-
schaftliche Aspekte mit hinzuziehen – Naturschutzge-
biete und Ähnliches –, dann können Sie sogar einen
geeignetsten Standort unter den zu untersuchenden
herausfinden, aber nicht den sichersten. – Ja, mehr
wollte ich dazu nicht sagen.“2407

Aussage des Koalitionszeugen Prof. Dr. Michael Langer,
seit 1977 zuständiger Unterabteilungsleiter für Ingenieur-
geologie und stellvertretender Abteilungsleiter bzw. ab
November 1997 zuständiger Abteilungsleiter der Bundes-
anstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR):

„Natürlich, wenn man den besten suchen will, ist es
eine wissenschaftliche Notwendigkeit, zu untersu-
chen. Er hat allerdings auch die Konsequenzen dar-
gelegt, dass, wenn man so was will – den besten su-
chen –, was wissenschaftlich aus meiner Sicht
überhaupt nicht geht, weil ja die ganzen Zusammen-
hänge, die zur Potenzialsicherheitsbetrachtung gehö-
ren, bei den Salzstöcken so unterschiedlich ausgebil-
det sind, dass Sie dann keine rechte Abwägung
machen können – Also es geht nur, einen möglichst
geeigneten Salzstock zu untersuchen. Das war dann
ja auch die gängige Meinung in der PTB und BGR
und der Regierung. Deswegen war also dieser kriti-
sche Wissenschaftler Herrmann durchaus für die un-
tertägige Erkundung.“2408

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2406 Stenographisches Protokoll Nr. 10, Seite 20.
2407

240

241

241

241

241

241
Stenographisches Protokoll Nr. 66, Seite 38.
2408 Stenographisches Protokoll Nr. 23, Seite 14.
Drucksache 17/13700

ussage des Oppositionszeugen Prof. Dr. Klaus Kühn;
n 1973 bis 1995 Abteilungsleiter und Mitglied der Ge-
häftsführung des Institutes für Tieflagerung (IfT) und
95 bis 2003 Professor an der Technischen Universität

lausthal-Zellerfeld:

„Das ist eine lange Diskussion, nicht nur im nationa-
len Bereich, sondern im internationalen Bereich. Den
besten Standort wird man nie finden können, sondern
man kann nur einen Standort finden, der die Krite-
rien erfüllt und bei dem die Sicherheitsanalyse nach-
weist, dass das Schutzziel erreicht werden kann; denn
Sie können immer noch behaupten: Ich finde noch ei-
nen besseren Standort.“2409

. Irrtümer des Zeugen Heinz Nickel
er Physiker Heinz Nickel – ehemaliger Mitarbeiter der
GR – wurde von der Opposition als Zeuge benannt. Im
orfeld hatte dieser Kontakt mit dem stellvertretenden
orsitzenden des Untersuchungsausschusses Sebastian
dathy (SPD) aufgenommen und ihm vorab „seine Ge-
hichte“ erzählt2410.
einz Nickel hatte in den 1980er Jahren als Mitarbeiter
r Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
GR) mit einem von ihm entwickelten Tomographiever-
hren für Gesteine2411 Messungen in den Tiefbohrungen
d Schachtvorbohrungen des Salzstocks Gorleben
rchgeführt. Ziel war es damals, Kenntnisse über einen
naueren Verlauf der geologischen Schichten durch Kor-
lation zwischen den Bohrungen zu erhalten, um ein bes-
res Verständnis über den Internbau des Salzstocks vor
eginn der untertägigen Erkundung zu bekommen. Nach
ussage von Heinz Nickel ergaben sich aber nur zum ei-
n nicht verwertbare und zum anderen nur „zechsteinun-
pische“ Messergebnisse2412.
Jahr 1980 war Heinz Nickel an das Bundesministe-

um für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in das Re-
rat III B 32413 abgeordnet. Insbesondere aufgrund der
rgebnisse der ersten Tiefbohrung Go 1003 im Salzstock
orleben schloss er darauf, dass „die Na2-Bereiche [Ein-
gerungsmedium Hauptsalz, Anm. d. Verf.] für HAW-
ndlager […] mit Sicherheit von geringeren Dimensio-
n als gewünscht“ wären. Er hatte dies in mehreren Ver-
erken und Besprechungen im BMWi und BKAmt dar-
stellt bzw. vorgetragen2414.
einz Nickel wiederholte wenige Wochen vor seiner Ver-
hmung im Untersuchungsausschuss seine Kritik aus
n 1980er Jahren gegenüber der Hannover Allgemeinen

9 Stenographisches Protokoll Nr. 46, Seite 37.
0 Stenographisches Protokoll Nr. 23, Seite 54.
1 HF-Verfahren = Hochfrequenzverfahren.
2 Heinz Nickel (Stenographisches Protokoll Nr. 23, Seite 59): „Ich

habe lediglich Messergebnisse erzielt zwischen den beiden Schacht-
vorbohrungen. Da habe ich vor allen Dingen gesagt, dass die Um-
gebung der Bohrung 5002 in den Teufen zwischen 450 und 790 Me-
ter – – verhält sich elektrisch zechsteinuntypisch in einem Maß, das
bisher noch nie beobachtet werden konnte.“

3 Referat III B 3 „Mineralische Rohstoffe einschl. Uran, Geowissen-
schaften, Bergwirtschaft (außer Kohle), Fachaufsicht BGR“.

4
BMWi-Vermerk von Heinz Nickel vom 30. April 1980, MAT A 95,
Bd. 10, pag. 032–033.

Drucksache 17/13700 – 322 –

Zeitung in dem Artikel „Gorleben: Gutachter rügen poli-
tische Blockade“ vom 22. September 2009 und in der
ZDF Sendung Frontal 21 „Abstand zu Gorleben – Bürger
fordern Aufklärung“ vom 2. November 2010: Er warnte
vor weiteren Milliardeninvestitionen in Gorleben, da der
Salzstock zu klein für ein Endlager sei, und beschwerte
sich über eine Zensur seiner damaligen Passagen für den
PTB-Zwischenbericht2415.

Heinz Nickels Befürchtung „das endlagergeeignete Salz-
volumen ist zu gering“2416 war und ist gegenstandslos.
Dies zeigen die bisherigen Erkundungsergebnisse. In der
u. a. vom damaligen Bundesumweltminister Jürgen Trittin
unterzeichneten Kernenergieausstiegsvereinbarung vom
11. Juni 2001 wurde auch festgestellt, dass „die Ausdeh-
nung des für die Einlagerung von hochradioaktiven Abfäl-
len vorgesehenen Älteren Steinsalzes [Einlagerungsme-
dium, Anm. d. Verf.] sich im Rahmen der Erkundung des
Erkundungsbereich 1 (EB 1) als größer erwiesen [hat], als
ursprünglich angenommen.“2417

Zu den Messergebnissen und der daraus resultierenden
Kritik von Heinz Nickel hat die Vernehmung von Prof.
Dr. Michael Langer – damals ein zuständiger BGR-
Unterabteilungsleiter – Licht ins Dunkle gebracht. Prof.
Dr. Langer hat hierzu ausgesagt:

„Das war eine Art Radartechnik mit seiner Methode,
wo elektrische Eigenschaften der Gesteine unter-
schiedliche Meldungen geben und wie ein Radar dann
funktioniert: […] Erstens war die Methode damals
wohl noch nicht so weit entwickelt und nicht so kräf-
tig. Die Dämpfungen waren so groß, dass er über die
Umgebung der Bohrung nicht sehr weit hinauskam.
Jedenfalls genügte es nicht zur Korrelation. Er hat
dann gesagt, er hätte einen Bericht gemacht, der weg-
gewischt worden ist. Dann wurde gesagt, na ja, ein
einseitiges DIN-A4-Blatt. Ich habe versucht, ob we-
nigstens intern in der BGR dieser Bericht […] exis-
tierte. Er konnte nicht gefunden werden; aber ich habe
eine Arbeit – auch ein Bericht der BGR2418 – vom Au-
gust 1991 […]. Da ging es darum, eine Weiterentwick-
lung der Geräte usw. zu machen. Da ist auch ein Ka-
pitel unter anderem von Herrn Nickel drin mit seiner
Methode, und es ist zitiert, was er an Gorleben-Boh-

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2415 HAZ-Artikel vom 22. September 2009 „Gorleben: Gutachter rü-
gen politische Blockade“: „Heinz Nickel warnte gegenüber […]
vor weiteren Milliardeninvestitionen in Gorleben. ‚Das endlagerge-
eignete Salzvolumen ist zu gering. Es reicht nicht einmal für die be-
reits vorhandenen Castor-Behälter, geschweige denn für den Abfall,
der noch anfallen wird‘, kritisiert Nickel. […].“ ZDF-Sendung Fron-
tal 21 mit dem Titel „Abstand zu Gorleben – Bürger fordern Aufklä-
rung“: „‚Zensur ist noch viel zu sanft.‘ Die kritischen Passagen des
Geowissenschaftlers seien aus dem entscheidenden Abschluss-Be-
richt der Physikalischen Bundesanstalt, die Gorleben dann 1983 als
Erkundungsort empfahl, herausgehalten worden.“ Abrufbar unter:
http://www.zdf.de/Frontal-21/Aufstand-in-Gorleben-5358616.html.

2416 HAZ-Artikel vom 22. September 2009 „Gorleben: Gutachter rü-
gen politische Blockade“.

2417 Kernenergieausstiegsvereinbarung, Anlage 4, Seite 6, abrufbar un-
ter: http://www.bmu.de/fileadmin/bmu-import/files/pdfs/allgemein/
application/pdf/atomkonsens.pdf.

2418 BGR-Bericht: „Wissenschaftliche Grundlagen und Erkundung und
Berechenbarkeit des Endlagerbergwerks, Teilprojekt IV: Geophysi-

241

242
kalische Grundlagen der Erkundung – Elektromagnetik und Ther-
mophysik“. 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

rungen gemacht hat, nämlich diese einseitige, im
Fernsehen zitierte Zusammenfassung. Ich lese Ihnen
jetzt wirklich vor, damit Sie verstehen können, warum
auch dieser einseitige Bericht2419 nicht in den zusam-
menfassenden Zwischenbericht [PTB-Zwischenbe-
richt 1983, Anm. d. Verf.] kommt.

Er hat die Untersuchung gemacht und schreibt dann
zusammenfassend:

‚Die Umgebung der Bohrung 5002 in der Teufen
[…] verhält sich elektrisch‘

– was im Grunde genommen als Eigenschaft keine
Rolle bei der ganzen Diskussion um Endlagergestein
spielt –

‚zechsteinuntypisch in einem Maß, das bisher
noch nie beobachtet werden konnte. […] Dieser
Effekt kann nur durch eine große Änderung der
elektrischen Eigenschaften in der Bohrlochumge-
bung verursacht werden.‘

Also eine Sache, zu der er nicht beitragen konnte, für
die Korrelation der Schichten zwischen den Bohrun-
gen.

‚Die Ursachen für das zechsteinuntypische Ver-
halten großer Teile der durchstrahlten Salzge-
steinskomplexe ist unbekannt. Geologisch denk-
bare Ursachen sind bisher nicht erkennbar.‘

Ich appelliere an Ihren Menschenverstand: So ein
Messergebnis hat nichts zu suchen in einem Bericht,
der über die untertägige Erkundung und die ganzen
Ergebnisse dazu entscheidet. Wenn man sagt, ja, wir
wissen nichts darüber, dann soll man das auch erst
mal weglassen und diese Effekte weiter untersuchen.
Das hat Herr Nickel dann auch in diesem zitierten
Forschungsvorhaben gemacht und kommt zum
Schluss, dass sich diese untypischen Veränderungen
nicht auf das Steinsalz beziehen, also unser Wirtsge-
stein, sondern auf den Anhydrit.“2420

diesem Zusammenhang muss auch darauf hingewiesen
erden, dass neben dem HF-Messverfahren von Heinz
ickel ein ähnliches Messverfahren, das so genannte
MR-Verfahren2421 von BGR-Wissenschaftlern entwi-
elt wurde. Dieses wurde im Rahmen der untertägigen

rkundung des Salzstocks Gorleben vielfach angewendet
d liefert zuverlässig interpretierbare und reproduzier-
re Ergebnisse über bis zu viele hundert Meter im Salz-
stein2422. Als letztes ist festzustellen, dass die von
einz Nickel erstellte einseitige Stellungnahme mit Da-
m 24. März 1983 in dem von Prof. Dr. Langer zitierten
GR-Bericht2423 vom August 19912424 als Anlage 8 bei-
fügt ist. Auch im Jahr 1991 wurde durch die BGR in
r BfS-Publikation „Zur Geologie des Salzstocks Gorle-
n nach den Bohrergebnissen“2425 der Leithorizont

9 Gemeint ist die von Heinz Nickel erstellte DIN A 4-Seite, welche
das Datum 24. März 1983 trägt und als Anlage dem oben von Prof.
Dr. Michael Langer zitierten BGR-Bericht aus dem Jahr 1991 bei-
gefügt ist.

0
Stenographisches Protokoll Nr. 23, Seite 44 – 45.
421 Elektromagnetische Reflexionsseismik.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 323 –

„Gorleben-Bank“2426 im Orangesteinsalz beschrieben.
Dabei handelt es sich um eine wenige Zentimeter bis
mehrere Dezimeter mächtige Wechsellagerung aus Anhy-
dritschichten und verunreinigten Steinsalzschichten. Des-
wegen hätte Heinz Nickel 1991 seine Aussage „zechstei-
nuntpyisch“ aus dem Jahr 1983 korrigieren müssen, da in
den von ihm aufgeführten Abschnitt der Schachtvorboh-
rung Go 5002 „Teufen zwischen 450 – 790 m“ mit
„zechtsteinuntypischen“2427 Messdaten dieser Anhydrit-
Leithorizont mehrfach vorkommt und so Einfluss auf
seine Messergebnisse hatte.

X. Baugrunduntersuchungen der Firma
Lahmeyer: Zeuge Dr. Thomas Diettrich
im Widerspruch zu allen sonstigen
Beweismitteln

Von der Opposition wurde der ehemalige Mitarbeiter der
Firma Lahmeyer International GmbH Dr. Thomas Diett-
rich als Zeuge benannt. Vor dessen Vernehmung am
10. Februar 2011 berichtete die Frankfurter Rundschau in
dem Artikel „Neuer Zeuge für Manipulation“ vom
20. Mai 2010 über die vom Zeugen erhobenen Vorwürfe
im Rahmen der „ersten Erkundung des Salzstocks Gorle-
ben“. Diese sind:

„,Die Untersuchungsergebnisse wurden damals ein-
deutig manipuliert‘ sagte […] Thomas Diettrich der
FR.“ […]

„,Gorleben sei jedoch‚ der wohl ungeeignetste aller
Standorte für ein Endlager, die ich in 30 Jahren in
zahlreichen Ländern der Welt gesehen habe‘, urteile
er.“ […]

„Die Probebohrungen erbrachten Diettrichs Darstel-
lungen zufolge Ergebnisse, die gegen ein Endlager in
diesem Gebiet sprachen: ‚Die geologische Struktur
im Deckgebirge über dem Salzstock war sehr zerklüf-
tet und die Gefahr groß, dass Oberflächenwasser

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2422 Prof. Dr. Michael Langer (Stenographisches Protokoll Nr. 23, Sei-
te 47): „Heute – habe ich mir berichten lassen von meinen Kollegen
in der BGR – wäre diese Methode eine ganz wesentliche Erweite-
rung hinsichtlich des Bereiches, der erfasst werden kann. Man hat
mir gesagt, heute könnte man mit dieser Methode sogar von der
Einlagerungssohle bis zum Gipshut durchleuchten, was natürlich
auch für die weitere Erkundung mit möglichen Einschränkungen, die
da auf uns zukommen im Anhydrit, eine ganz wesentliche Methode
ist.“

2423 BGR: „Wissenschaftliche Grundlagen und Erkundung und Bere-
chenbarkeit des Endlagerbergwerks, Teilprojekt IV: Geophysikali-
sche Grundlagen der Erkundung – Elektromagnetik und Thermo-
physik“, “Archivnummer 108814, August 1991. Passage von Heinz
Nickel in der Anlage 8: Die Ursachen für das zechsteinuntypische
Verhalten großer Teile der durchstrahlten Salzgesteinskomplexe ist
unbekannt. Geologisch denkbare Ursachen sind bisher nicht er-
kennbar.“

2424 Stenographisches Protokoll Nr. 23, Seite 44.
2425 Bornemann, O. (1991): „Zur Geologie des Salzstocks Gorleben

nach den Bohrergebnissen“ – BfS-Schriften, 4/91, 67 Seiten.
2426 Eine Beschreibung der Gorleben-Bank findet sich auch in: Bundes-

anstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und Landesamt für
Bergbau und Energie (Hrsg.): Geologisches Jahrbuch, Reihe C,
Heft 73, „Standortbeschreibung Gorleben Teil 3“, Hannover 2008,

242

242
MAT A 222, Seite 103 ff.
2427 Heinz Nickel (Stenographisches Protokoll Nr. 23, Seite 90).
Drucksache 17/13700

vergleichsweise schnell in Kontakt mit dem Salzstock
kommt. Auch viele Daten zur ‚Fließgeschwindigkeit‘
des Salzes – wichtig für den Bau der Stollen und La-
gerräume im Salzstock – seien ungünstig gewesen‘.“
[…]

„DWK-Verantwortliche hätten ihn und Kollegen an-
gewiesen‚ aus einer Vielzahl der Daten jene auszu-
wählen, die das Projekt in günstigem Licht erschei-
nen ließen‘ so der Geologe.“ […]

„Einmal habe ein Sicherheitsbeauftragter, der die
Experten an ihrem temporären Wohnort in Lüchow-
Dannenberg betreute, sogar wissenschaftliche Dis-
kussionen im Kollegenkreis zu Messergebnissen un-
tersagt, berichtet Diettrich.“ […]

„Diettrich berichtet weiter, Vorgesetzte hätten auch
Warnungen vor Gefahren durch Tongesteine im
Deckgebirge ‚unterdrückt‘. Diettrich hatte nach eig-
nen Angaben festgestellt, dass dort auch extrem tro-
ckener ‚Quellton‘ lagerte, der bei Kontakt mit Wasser
sein Volumen vervielfacht, wodurch sehr hoher
Druck auf die Umgebung entsteht.“ […]

ür den gleichen Artikel der Frankfurter Rundschau
urde auch der damalige Abteilungsleiter und Vorge-
tzte von Dr. Diettrich – Prof. Dr. Kurt Schetelig – zu
n Vorwürfen seines damaligen Mitarbeiters befragt.

aut Frankfurter Rundschau sagte er:

„Diettrichs negative Gorleben-Bewertung könne er
‚nicht bestätigen‘.“

Aktenbestand des Untersuchungsausschusses konnten
ine Vermerke oder Briefe des Zeugen Dr. Diettrich ge-
nden werden. Auch das Unternehmen Lahmeyer Inter-
tional GmbH konnte keine Unterlagen zu den damali-
n Arbeiten in seinem Archiv ausfindig machen2428.
urch die Koalition konnte nur ein Aktenstück mit einem
inweis auf die Beauftragung der Firma Lahmeyer Inter-
tional GmbH durch die DWK im Aktenbestand des Un-
rsuchungsausschusses recherchiert werden. Dort wird
r Auftrag wie folgt beschrieben:

„Die DWK hat der Lahmeyer International GmbH
den Auftrag erteilt, außer dem Programm für die
Baugrundbohrungen auch für das hydrologische Un-
tersuchungsprogramm einen Vorschlag auszuarbei-
ten.“2429

Antwortschreiben der Firma Lahmeyer International
m 25. Januar 2011 auf den Beweisbeschluss 17-189

urden die Tätigkeiten der Firma wie folgt zusammenge-
sst:

„[…] alle Leistungen der Firma Lahmeyer Interna-
tional GmbH [haben] sich ausschließlich auf die
oberirdischen Anlagen auf dem Gelände Gorleben
bezogen. Im Rahmen unserer Arbeiten hatten wir an-

8 Schreiben der Geschäftsführung Lahmeyer International GmbH
vom 25. Januar 2011, MAT A 145.

9
MAT A 123, Bd. 15, pag. 120–121: Schreiben der PTB an die BGR
vom 22. Februar 1978.

Drucksache 17/13700 – 324 –

scheinend auch Baugrunduntersuchungen im Auf-
trag, wofür oberflächennahe Bohrungen durchge-
führt wurden. Mit der Erkundung des Salzstocks
waren wir nach Aussagen der ehemaligen Mitarbei-
ter zu keinem Zeitpunkt befasst.“

In der Ausschusssitzung am 10. Februar 2011 wiederholte
der Zeuge Dr. Diettrich in seiner Vernehmung die von
ihm im Artikel der Frankfurter Rundschau vom 20. Mai
2010 geäußerten Vorwürfe. Er konnte aber hierbei keinen
Beweis für seine Behauptungen in Form eines Schrift-
stücks oder ähnlichem vorweisen. Um die Umstände der
„Diettrich-Vorwürfe“ zu klären, hat die Koalition seinen
damaligen Vorgesetzten Prof. Dr. Schetelig als Zeugen
befragt, durch dessen Aussagen die im Raum stehenden
Vorwürfe bewertet werden konnten.

Zum Auftrag und den Arbeiten der Firma Lahmeyer
International GmbH berichtete der Zeuge Prof.
Dr. Schetelig:

„In den 70er-Jahren war der Auftrag von der Deut-
schen Gesellschaft für die Wiederaufarbeitung von
Kernbrennstoffen, kurz DWK, an Lahmeyer Interna-
tional, eine erste Phase allgemeiner Art der Bau-
grunderkundung, primär aus geologischer Sicht, im
Hinblick auf das damals geplante Endlagerzentrum
oder Wiederaufbereitungsanlage durchzuführen. Das
betraf etwa 30 Aufschlussbohrungen, Spülbohrun-
gen und Rammkernbohrungen bis maximal 100 Me-
ter Tiefe. Diese Grenze ist in Deutschland weitgehend
durch das Bergrecht bestimmt.“2430

„Das Ziel war – ganz klar –, die Eignung des Stand-
ortes im Hinblick auf ausgedehnte, große Industrie-
anlagen, wie sie für die Wiederaufarbeitung von
Kernbrennstoffen notwendig gewesen wäre, zu prü-
fen. Das heißt also vor allem: Ist eine genügend set-
zungsarme Gründung möglich, vor allem eine Grün-
dung, bei der schädliche, unterschiedliche Setzungen
oder Setzungsunterschiede mit der gebotenen Zuver-
lässigkeit ausgeschlossen werden können? Das war
das eigentliche Ziel.“2431

„rein formal war nach dem Vertragstext und nach
der Art und Weise, wie dieser Auftrag erfüllt wurde
und wie es sich auch in allen nachfolgenden Unterla-
gen für mich darstellt, der Auftrag ausschließlich auf
die […] vergleichsweise oberflächennahe Baugrund-
erkundung begrenzt, und Lahmeyer hatte keinen Auf-
trag, zur Sicherheit des Endlagers Stellung zu neh-
men.“2432

Insgesamt konnte Prof. Dr. Schetelig auch die einzelnen
fachlichen Vorwürfe von Dr. Diettrich nicht nachvollzie-
hen oder wies diese als falsch zurück:

„Ich kann sie in dieser Form auch nicht nachvollzie-
hen“2433, dies ist „eigentlich ganz schlicht und ein-

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2430 Stenographisches Protokoll Nr. 33, Seite 3.
2431 Stenographisches Protokoll Nr. 33, Seite 4.
2432

243

243

243

243

243
Stenographisches Protokoll Nr. 33, Seite 5.
2433 Stenographisches Protokoll Nr. 33, Seite 5. 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

fach als falsch zurückweisen“2434 und zur damaligen
Zeit waren diese Aussagen „nicht möglich“2435.

uch den Vorwurf der Manipulation von Daten durch die
irma Lahmeyer International GmbH wies Prof.
r. Schetelig strikt zurück:

„Also, ich möchte das völlig ausschließen. Lahmeyer
selber hat gar kein Labor gehabt, hat auch heute
keins, um so was zu machen. Die haben das grund-
sätzlich weggegeben.“2436

r stellte auch fest:

„Ich persönlich habe von Herrn Diettrich nur abge-
schlossene Arbeiten bekommen, die aus meiner Sicht
völlig in Ordnung waren. Also, diese anderen Äuße-
rungen haben mich natürlich überrascht, als ich das
so gelesen habe. So habe ich das damals in keinster
Weise empfunden.“2437

usammenfassend bleibt aus Sicht der Koalition festzu-
ellen, dass die Lahmeyer International GmbH einen
uftrag für Baugrunduntersuchungen seitens der DWK
d nicht zur Beurteilung der Sicherheit eines Endlagers
tte. Der Zeuge Dr. Diettrich war nach seiner eigenen
ussage nur in den Jahren 1978 und 1979, d. h. noch vor
m Beginn der übertägigen Erkundung des Salzstocks
orleben, am Standort Gorleben vor Ort tätig2438. Auch
r dem Hintergrund der Aussagen seines damaligen Ab-

ilungsleiters Prof. Dr. Schetelig erscheinen die von
r. Diettrich vorgebrachten Vorwürfe konstruiert und
ltlos. Ebenso sprechen die bisherigen Ergebnisse der

rkundung des Salzstocks Gorleben dafür.

I. Schachtunfall 1987: ein rein
bergbautechnisches Problem

as Abteufen des Schachtes 1 am Standort Gorleben
urde durch die Arbeitsgemeinschaft Schachtbau (AGS)
hyssen Schachtbau und Deilmann-Haniel GmbH im
uftrag der PTB durchgeführt. Diese beiden renommier-
n Unternehmen operieren im Bereich Bergbau weltweit
d haben große Erfahrungen im Abteufen von Schäch-

n.

er Unfall ereignete sich im Schacht 1 am 12. Mai 1987
9:45 Uhr. Durch den Gebirgsdruck im Tertiärton löste

ch ein 1,5 Tonnen schwerer Stahlschutzring (ca. 234 m
eufe) und stürzte ca. 5 m tief auf die an der Sohle des
chachtes (ca. 239 m Teufe) arbeitenden sieben Berg-
ute. Drei der Kumpel wurden verletzt. Einer erlag drei
age später seinen Verletzungen im Krankenhaus. Unmit-
lbar nach dem Unfall wurde der Schachtbereich des ca.
m mächtigen Tertiärtones vollständig mit Magerbeton
sgegossen2439, um weitere Verformungen zu vermeiden

4 Stenographisches Protokoll Nr. 33, Seite 12.
5 Stenographisches Protokoll Nr. 33, Seite 12.
6 Stenographisches Protokoll Nr. 33, Seite 14.
7 Stenographisches Protokoll Nr. 33, Seite 11.
8
Stenographisches Protokoll Nr. 33, Seite 3.

439 Ca. 14 m hoher Betonpfropfen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 325 –

und dadurch auch die Gefrierröhren für die Herstellung
des Frostkörpers zu schützen2440.

Aus Sicht der Koalition wäre der bedauerliche Unfall
beim Abteufen des Schachtes 1 am Standort Gorleben am
12. Mai 1987 kein zu verfolgendes Thema des Parlamen-
tarischen Untersuchungsausschusses gewesen, da es sich
hierbei um ein rein „bergbautechnisches Problem“ ge-
handelt hat und die Umstände des Schachtunfalls auch im
Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsver-
fahrens geklärt wurden.

Von der Opposition wurde jedoch der Schachtunfall als
Hinweis dafür angesehen, dass die von Prof. Dr. Duphorn
in seinem Gutachten „Quartärgeologische Gesamtinter-
pretation Gorleben vom 13.01.1983“2441 geäußerten
Zweifel an den Schachtansatzpunkten aufgrund postulier-
ter Störungszonen im Deckgebirge („Scheitelgrabentheo-
rie“) sowie seine Zweifel an der generellen Eignungshöf-
figkeit des Salzstocks Gorleben richtig sind und der
Beginn der untertägigen Erkundung eine Fehlentschei-
dung der damaligen Bundesregierung war. Die Kritik-
punkte von Prof. Dr. Duphorn wurden nach Prüfung
durch die BGR, PTB und BMFT schon 1982 und 1983 als
fachlich nicht haltbar und unbegründet bewertet. Insbe-
sondere die Aktenlage zeichnet als Ursache für den
Schachtunfall ein ganz anderes Bild nach:

Der hohe aufgetretene Gebirgsdruck – der den installier-
ten Stahlschutzring aus der Schachtwand brach – entstand
durch die gebirgsmechanischen Eigenschaften des anste-
henden tertiären Tones. Hierfür waren vor allem die im
Ton vorhandenen stark salinaren Porenlösungen verant-
wortlich, die ein Gefrieren der entsprechenden Schichten
stark eingeschränkt hatten: Das Gefrierschachtverfahren
hatte nicht die gewünschte Festigkeit der Schichten er-
reicht. Zudem wurden Fehler beim Einbau der Stahlstütz-
ringe gemacht, da sie nicht richtig verschweißt und nicht
gesichert waren. Mit der Eignungshöffigkeit des Salz-
stocks Gorleben hatte dieser Vorfall nichts zu tun.

Laut Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort
auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion „Schachtein-
bruch im Erkundungsschacht in Gorleben“2442 hat die
Bundesregierung „in der Sitzung des Umweltausschusses
am 3. Juni 1987 sowie in Antworten auf mehrere schriftli-
che Anfragen über den ‚Unfall am Schacht 1 des Erkun-
dungsbergwerks Gorleben‘ umfassend berichtet […]. Sie
hat darauf hingewiesen, daß es sich bei dem Unfall um ei-
nen bergbaulichen Unfall handelt, der die in der Vergan-
genheit bestätigte Eignungshöffigkeit des Salzstocks nicht
in Frage stellt […].“

Auch im „Bericht der Bundesregierung zur Entsorgung
der Kernkraftwerke und anderer kerntechnischer Ein-
richtungen“ vom 13. Januar 1988 wird auf Seite 34 ff.
zum Schachtunfall festgestellt:

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2440 MAT A 185, Bd. 2, pag. 000103.
2441 MAT A 4/3, Anlage 4, Dokument Nr. 67.
2442

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244

244

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244

244

244
Bundestagsdrucksache 11/845 vom 22. September 1987, abrufbar
unter: http://dip21.bundestag.de-/dip21/btd/11/008/1100845.pdf.
Drucksache 17/13700

„Die aufgetretenen Schwierigkeiten sind bergbauli-
cher Natur und betreffen das Abteufen; sie stellen die
Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben nicht in
Frage.“2443

ie Staatsanwaltschaft beim Landgericht Lüneburg, wel-
e ein mehr als einjähriges Ermittlungsverfahren durch-
hrte, kam in ihrem Abschlussbericht vom 26. August
88 insbesondere zu folgendem Ergebnis:

„Der Stützringausbau wich vom Konstruktionsent-
wurf ab, der eine Verbindung der Ringe untereinan-
der vorsah. Eine gleich wirksame Absturzsicherung
wurde nicht angebracht.“2444

„Wenn der Stützringeinbau entsprechend der Kon-
struktionszeichnung des Technikers Wahle ausgeführt
worden wäre, wäre der Unfall sicherlich nicht ge-
schehen.“2445

usammenfassend stellt die Staatsanwaltschaft beim
andgericht Lüneburg zum „Teilabschluss der Ermittlun-
n wegen des Schachtunglücks in Gorleben“ in ihrer

ressemitteilung vom 16. August 1988 fest:

„durch materialpruefungen und berechnungen wurde
festgestellt, dass der schachtunfall auf fertigungsfeh-
ler beim einbau von schachtsicherungsringen zu-
rueckzufuehren ist.“2446

ie Fertigstellung beider Schächte am Standort Gorleben
folgte im Jahr 1996, rund 9 Jahre nach dem Schachtun-
ll. Es kam zu keinen weiteren Unfällen.

um Thema „Schachtunfall“ wurde von der Opposition
r Zeuge Jörg Martini – ein damaliger Fahrsteiger der

irma Thyssen Schachtbau GmbH am Standort Gorle-
n – benannt2447. Der Zeuge Martini hatte bereits im Jahr
87 – trotz laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlun-
n und ohne Absprache mit seinem früheren Arbeitge-
r – unter dem Pseudonym „Dirk Meinert“2448 der

resse seine Einschätzung der Umstände des Schachtun-
lls gegeben und schwerwiegende Vorwürfe erhoben2449.

3 Bundestagsdrucksache 11/1632, abrufbar unter: http://dip21.bun
destag.de/dip21/btd/11/016/1101632.pdf.

4 MAT E 10, Bd. 18, pag. 039–202 (pag. 145).
5 MAT E 10, Bd. 18, pag. 039–202 (pag. 167).
6 MAT A 33, pag. 130169–130172 (pag. 130169).
7 Laut Artikel im SPIEGEL vom 17. August 1987 war der Zeuge am

Tag des Schachtunfalls nicht selbst betroffen, da er aufgrund einer
Verletzung durch einen früheren Löser im Schacht 1 (wohl im März
1987) im Krankenhaus lag (MAT A 102/2, Bd. 63, pag. 000030 bis
000032).

8 Nach Aussage von Jörg Martini ist der Name „Dirk Meinert“ „ein
fiktiver Name, der [ihm] von den Journalisten angehängt wurde“
(Stenographisches Protokoll Nr. 58, Seite 54). Laut Artikel im
SPIEGEL vom 17. August 1987 war der Zeuge am Tag des Schach-
tunfalls nicht selbst betroffen, da er aufgrund einer Verletzung
durch einen früheren Löser im Schacht 1 (wohl im März 1987) im
Krankenhaus lag (MAT A 102/2, Bd. 63, pag. 000030–000032).

9 Der Artikel im SPIEGEL führte zu einem Pressewirbel. Schon vor-
her kündigte der Zeuge Martini seine Anstellung bei Thyssen
Schachtbau GmbH (Stenographisches Protokoll Nr. 58, Seite 53).
Dies ist insbesondere deshalb bemerkenswert, da nach Aussage von
Jörg Martini sein Schwiegervater – Herr Haccius – ein Betriebsdi-

rektor bei Thyssen-Schachtbau war (Stenographisches Proto-
koll Nr. 58, Seite 54).

Drucksache 17/13700 – 326 –

Im entsprechenden Artikel „Tod im Halbgefrorenen“ im
SPIEGEL vom 17. August 1987 wird Jörg Martini u. a.
zitiert mit2450:

„Der Ausbau des Salz-Bergwerks Gorleben […] ist
nach dem bisherigen Konzept unverantwortlich“ […]

„Noch gefährlicher sei jedoch die geplante Aushe-
bung des zweiten Schachtes, mit der schon im nächs-
ten Monat begonnen werden soll“.

„,Die wollten wohl‘, meint Meinert, ‚Kritikern wie
Duphorn keinen Antrieb geben und den Schachtbau-
ern eine Knobelaufgabe stellen‘.“

Diese Kritikpunkte sind jedoch vor dem Hintergrund,
dass das Abteufen des zweiten Schachtes am Standort
Gorleben ohne technische Schwierigkeiten oder irgend-
welche Unfälle mit Personenschäden erfolgte und dass
sich die von Prof. Dr. Duphorn angesprochenen The-
sen2451 als nicht belegbar erwiesen, haltlos.

Zum Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen
meinte der Zeuge Martini, „dass ein Staatsanwalt eine
Schachtstatik oder eine Hilfsstatik nicht nachvollziehen
kann.“2452 Auf die Frage, ob die Ermittlungen der Staats-
anwaltschaft beim Landgericht Lüneburg unzutreffend
seien, sagte der Zeuge Martini: „Absolut unzutref-
fend“2453.

Auch die Kritik des Zeugen Martini an einer Studie der
Firma Thyssen Schachtbau GmbH, die im Zeitraum
1981/82 erstellt worden sein soll und den Titel „Verglei-
chende Stabilitätsbeurteilungen von Schächten im Stein-
salz“ trägt, konnte vom Untersuchungsausschuss nicht
nachvollzogen werden. Dies lag daran, dass trotz Beweis-
beschluss 17-217 auf Herausgabe des Gutachtens gemäß

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2450 MAT A 102/2, Bd. 63, pag. 000030–000032.
2451 Hierbei wird auf die Kritik von Prof. Dr. Duphorn im Rahmen sei-

nes Gutachtens „Quartärgeologische Gesamtinterpretation Gorle-
ben“ mit Berichtsstand vom 30. November 1981 abgehoben
(MAT A 29, pag. 560364–560633, insbesondere pag. 560616: „Wir
können auch nicht für einen Endlagerschacht plädieren, der inmit-
ten der staffelbruch-artigen Zerrstrukturen eines salinartektoni-
schen Scheitelgrabens abgeteuft werden soll […]“
Die BGR hat in ihrer Stellungnahme vom 16. März 1983 folgendes
zu den Aussagen von Prof. Dr. Duphorn festgestellt (MAT B 3, Sei-
te 27, Dokument Nr. 7): „Die weitreichende Schlußfolgerung, die
Prof. Duphorn aus seinen Untersuchungen zieht, nämlich ‚Erkun-
dung anderer Salzstöcke‘ beruht zu einem wesentlichen Teil auf fal-
scher Interpretation von Daten sowie auf unbewiesenen Annahmen.
Weder seine Annahme über diskontinuierliche Aufstiegsbewegun-
gen des Salzstocks im Tertiär und Quartär, noch seine Bruchtekto-
nik im Quartär, die zu einem Scheitelgraben geführt haben soll,
noch seine Vorstellungen über eine Wiederbelebung des Salzauf-
stiegs nach dem Holstein-Interglazial sind wissenschaftlich ein-
wandfrei belegbar.“
Auch die Zeugen Prof. Dr. Michael Langer (damals Unterabtei-
lungsleiter in der BGR), Dr. Gerhard Stier-Friedland (damals zu-
ständiger Referatsleiter bei der PTB), Dr. Siegfried Keller (damals
Quartärgeologe der BGR) sowie Reinhold Ollig (damals zuständi-
ger Referent im BMFT) haben bei ihren Vernehmungen ausgesagt,
dass Scheitelgräben im Deckgebirge des Salzstocks Gorleben nicht
nachgewiesen und dadurch die Duphorn`schen Theorien nie belegt
werden konnten.

2452

245
Stenographisches Protokoll Nr. 58, Seite 56.
2453 Stenographisches Protokoll Nr. 58, Seite 57.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

29 Absatz 1 PUAG bei der Firma Thyssen Schachtbau
mbH das Gutachten nicht gefunden wurde bzw. nicht
ehr vorhanden war.

II. „Schwarzbau“ Gorleben:
politische Polemik

itunter wird behauptet, die Anlagen am Standort Gorle-
n seien ein „Schwarzbau“. Es handele sich nicht um ein
ines Erkundungsbergwerk, sondern es sei schon illegal
weil ohne entsprechende Genehmigung – mit der Errich-
ng einer Anlage zur Lagerung von hochradioaktiven
toffen begonnen worden sei. Indiz dafür sei u. a. die Di-
ensionierung der Schächte und die bislang aufgewende-
n Kosten. Diese Behauptung ist falsch. Höchstrichterlich
urde hierzu vom Bundesverwaltungsgericht entschieden
d die Zeugen und Sachverständigen im Untersuchungs-
sschuss haben dies auch so bekundet.

nter „Schwarzbau“ versteht man im Allgemeinen eine
uliche Anlage, die ohne Baugenehmigung errichtet
orden ist. Die Kritik einer unzureichenden Genehmi-
ng für das Erkundungsbergwerk in Gorleben beruht auf
ei Annahmen: Zum Ersten wird bezweifelt, dass die

chtige Genehmigungsgrundlage für die Erkundung ei-
s möglichen Endlagerstandortes das Bergrecht sein
nn. Notwendig sei vielmehr ein atomrechtliches Plan-
ststellungsverfahren, das zudem eine verbindliche Öf-
ntlichkeitsbeteiligung beinhalte. Zum Zweiten wird be-
uptet, da die realisierten Schachtdurchmesser bei der

rkundung schon dieselben wie bei einer eventuellen spä-
ren Nutzung als Endlager sind, das in Wirklichkeit
ine ergebnisoffene Erkundung, sondern eine Teilerrich-
ng eines Endlagers stattgefunden habe. Eine Teilerrich-
ng hätte jedenfalls auch atomrechtlich genehmigt wer-
n müssen.

er Salzstock Gorleben wird seit 1979 für ein mögliches
ndlager auf der Grundlage des Bergrechtes erkundet.
ie Frage, wie die Erkundung genehmigungsrechtlich zu
handeln ist (bergrechtliches Betriebsplanverfahren vs.
omrechtliches Planfeststellungsverfahren), war tatsäch-
ch lange Zeit umstritten. Schon Anfang der 1980er Jahre
urde die Frage des anzuwendenden Rechtsrahmens für
rkundung – Atomrecht oder Bergrecht – auch in der
echtswissenschaft ausführlich diskutiert2454. Zu dieser
ragestellung wurden seitens der Bundesregierung sowie
r Niedersächsischen Landesregierung Rechtsgutachten
ngeholt, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen.
ach einer Auswertung der Gutachten und einer intensi-
n Diskussion der verschiedenen Rechtspositionen zwi-
hen den Bundesressorts teilte Bundesinnenminister
erhart R. Baum (FDP) mit Schreiben vom 2. Februar
82 – als zuständiger Bundesminister für das Atom-
cht – nach abgeschlossener sorgfältiger Prüfung „dieser
hwierigen Rechtsfrage“ dem niedersächsischen Sozial-
inister Hermann Schnipkoweit (CDU) und der nieder-

4 Z. B. Arbeitssitzung zur Nuklearen Entsorgung des 7. Deutschen
Atomrechtssymposiums, das am 16. und 17. März 1983 in Göttin-

gen stattgefunden hat (Veröffentlicht von Carl Heymanns Verlag
KG, Köln u. a. 1983, ISBN 3-452-19638-0).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 327 –

sächsischen Wirtschaftsministerin Birgit Breuel (CDU)
mit, dass er sich „im Einvernehmen mit dem Bundes-
minister für Wirtschaft, dem Bundesminister für For-
schung und Technologie und dem Chef des Bundeskanz-
leramts“ der Auffassung Niedersachsens anschließe, dass
der Rechtsrahmen des Bergrechtes bei der Erkundung des
Salzstocks Gorleben anzuwenden ist2455. Bundesinnen-
minister Baum betonte, dass er: „im Hinblick auf die
Akzeptanz des Vorhabens empfehle [ich], neben dem
bergrechtlichen Verfahren die Öffentlichkeit über die je-
weiligen Einzelheiten voll zu informieren.“2456

Die Rechtsfrage der richtigen Genehmigung für die Er-
kundung des Salzstocks Gorleben wurde verbindlich
durch höchstrichterliche Entscheidungen geklärt:

Die damalige Entscheidung von Bundesinnenminister
Gerhart R. Baum – Erkundung nach Bergrecht – wurde am
9. März 1990 durch ein Urteil des Bundesverwaltungsge-
richtes (BVerwG) auf eine entsprechende Klage von Graf
von Bernstorff bestätigt. Das BVerwG stellt in seinem Ur-
teil2457 fest (sogenannte „erste Gorleben-Entscheidung“):

Leitsatz 2: „Die untertägige Erkundung eines Stand-
ortes (hier: Salzstock Gorleben) auf seine Eignung
für die Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver
Abfälle (§ 9a III AtomG) ist noch nicht der Beginn
der Errichtung einer entsprechenden Anlage und be-
darf deshalb nicht der Planfeststellung nach § 9b
AtomG, dies auch dann nicht, wenn Teile des Erkun-
dungsbergwerkes, wie z. B. Schächte, nach Dimensi-
onierung und Bauausführung im Fall positiver
Standortentscheidung im dann aufgrund einer Plan-
feststellung zu errichtenden Endlager Verwendung
finden sollen.“

Das BVerwG hat diese Auffassung in einer weiteren Ent-
scheidung zum Endlagerprojekt Salzstock Gorleben vom
2. November 1995 unter Bezugnahme auf die obige Ent-
scheidung nochmals bestätigt.

Zusammenfassend lagen für die Erkundung des Standor-
tes Gorleben zu jeder Zeit alle rechtlich notwendigen Ge-
nehmigungen vor. Vor diesem Hintergrund sind alle Vor-
würfe eines „Schwarzbaus Gorleben“, wie z. B. vom
damaligen Umweltminister Jürgen Trittin in der 127. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 24. September 2004
geäußert2458, unberechtigt. Dass es für den Bau des Er-
kundungsbergwerks in Gorleben eine bergrechtliche
Grundlage gibt, ist selbst Jürgen Trittin ausweislich einer
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage
der CDU/CSU bewusst2459. Diesen Sachverhalt bestätigen
auch die folgenden Zeugenaussagen:

Aussage des von der Koalition benannten Sachverständi-
gen Henning Rösel, damaliger Vizepräsident des Bundes-
amtes für Strahlenschutz (BfS):

2455 MAT A 96, Bd. 28, pag. 111167–111168.
2456 MAT A 96, Bd. 28, pag. 111168.
2457 AZ 7 C 23/89.
2458 Plenarprotokoll 15/127, Seite 11602.
2459
Bundestagsdrucksache 15/5402, Seite 3 f., abrufbar über: http://

dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/054/1505402.pdf. 2
Drucksache 17/13700

„Das macht sich zunächst einmal an den beiden
Schächten fest. Die beiden Schächte haben einen In-
nen- und Außenausbau, der geeignet ist, sie später im
Falle einer Eignung als Endlagerschächte zu nutzen.
Wir haben Anfang der 80er-Jahre vor der Frage ge-
standen, in welcher Form wir, falls das Schachtab-
teufen genehmigt werden sollte, diese Schächte aus-
bauen. Wir haben die Frage diskutiert, einen
geringeren Durchmesser zu nehmen, um auch nach
außen die Vorläufigkeit zu dokumentieren, und sind
dann aus bergsicherheitlichen Erwägungen zu der
Überzeugung gelangt, dass das nicht geht. Ich kann
nicht einen Schacht im Gefrierverfahren abteufen,
ihn mit einem vorläufigen Ausbau versehen und ihn
zu einem späteren Zeitpunkt, der ja zum Teil Jahr-
zehnte später liegen kann, wieder einfrieren und auf-
weiten, um ihn dann neu auszubauen. Wir haben
dann erwogen, ob es möglich ist, zwei Erkundungs-
schächte zu nehmen, die später verfüllt werden, und
zwei Endlagerschächte abzuteufen. Aber auch das
haben wir aus sicherheitlichen Gründen verworfen,
weil das dem Prinzip der Hohlraumminimierung wi-
derspricht. Wir haben gesagt, wenn wir in den Salz-
stock gehen, ist es das erste Ziel, möglichst geringe
Wegsamkeiten zwischen Salzstock und Deckgebirge
zu haben. Das galt für die vier Erkundungsbohrun-
gen, die ja alle in die Salzstockflanken gegangen
sind, also möglichst weit weg von der Salzstockmitte,
und das galt natürlich auch für die Schächte; denn
die Schächte sind dann im Hinblick auf ihren Durch-
messer die eigentliche Schwachstelle. Deswegen ha-
ben wir gesagt – wir haben dies neben den sicher-
heitlichen Argumenten gesagt, die wir vorgetragen
haben –, wir machen das so, und das ist auch nicht
beanstandet worden; denn auch die Bergbehörde war
gleichermaßen der Auffassung, dass diese Vorge-
hensweise die einzig tragfähige ist. Das heißt, ein
nachträgliches Aufweiten eines Schachtes, der später
so ausgestaltet werden soll, dass er mögliche Wasser-
zutritte in der Erkundungs- und Betriebsphase aus-
schließt – die RSK hat sich ja auch mit der Fragestel-
lung befasst und gesagt, der Wasserzutritt sei
ausgeschlossen –, war für uns maßgeblich. Das
Thema „Schwarzbau“, also der Bau einer Schacht-
röhre ohne Planfeststellungsverfahren, ist überhaupt
kein Thema. Es war ja einmal rechtsanhängig, ist
aber nicht beanstandet worden. Das Gleiche gilt für
die Maßnahmen unter Tage. Was wir unter Tage auf-
fahren, sind die Erkundungsstrecken. Was wir nicht
auffahren, sind die späteren Endlagerstrecken, die
nämlich deutlich anders, meistens unterhalb, liegen.
Für mich stellt sich also das Thema „Schwarzbau“ in
keiner Weise. Wer schwarz baut, wird üblicherweise
von der Fachaufsicht gebremst. Ich kann mich nicht
daran entsinnen, gebremst worden zu sein, weder von
Bundes- noch von Landesseite. Das wäre sicherlich
die erste Maßnahme gewesen, die dann hätte greifen
müssen, wenn wir schwarz gebaut hätten.“2460
460 Stenographisches Protokoll Nr. 7, Seite 13.

Drucksache 17/13700 – 328 –

Der von der Koalition benannte Zeuge Dr. Ulrich Klee-
mann, Geologe und von 2004 bis 2009 Leiter des Fachbe-
reiches „Sicherheit nuklearer Entsorgung“ im Bundes-
amt für Strahlenschutz antwortete auf die Frage des
Abgeordneten Marco Buschmann (FDP):

„Der damalige Umweltminister Trittin spricht heute
davon, dass es sich bei Gorleben um einen Schwarz-
bau handelt. Sie waren ja nun beteiligte Behörde.
Sind Sie der Ansicht, dass Sie in Ihrer Zeit als Leiter
des Fachbereichs einen Schwarzbau in Deutschland
geduldet haben?“

Zeuge Dr. Ulrich Kleemann: „Natürlich nein. Es gab
ja auch entsprechend eine Gerichtsentscheidung, die
eindeutig bestätigt hat, dass es sich nicht um einen
Schwarzbau handelt.“2461

Aussage des von der Opposition benannten Zeugen Gert
Wosnik, bergrechtlich bestellte Person im BfS, zum
Thema „Schwarzbau“ auf die Frage von MdB Vogt:

Ute Vogt (SPD): „Ich habe noch eine Frage zu dem
Endlager als solches. Hat sich durch die Erkundung
selbst, so wie sie vorgesehen war, auch schon ein
Stück Gestaltung des Endlagers ergeben? Kann man
das sagen, dass das Endlager auch ein Stück gestaltet
worden ist durch die Form, wie es erkundet worden
ist?“

Zeuge Gert Wosnik: „Nein. Also, es gab ja immer
den Vorwurf, dass wir schon 90 Prozent des Endla-
gers mit dem Erkundungsbergwerk machen. Das ist
ja auch höchstrichterlich bestätigt worden, dass das
so nicht der Fall ist. Ich musste zum Beispiel – – Bei
dem einen einzigen Mal, wo ich wirklich vor den
Richtertisch treten musste, habe ich anhand dieses
spekulativen Endlagerbergwerks und einem gleichen
Schnitt durch den Salzstock, in den ich nur die Erkun-
dungsstrecken eingezeichnet hatte, dem Gericht die
Unterschiede klargemacht, dass eben dieser Vorwurf,
dass wir schon den Bau des Endlagers vorwegneh-
men, wirklich nicht zutreffend ist.“2462

Aussage des von der Opposition benannten Zeugen
Dr. Horst Schneider, von April 1989 bis Oktober 1995 Lei-
ter des BMU-Referates RS III 1 „Recht der nuklearen Ver-
und Entsorgung; Atomrecht, Koordinierung“ und von De-
zember 1995 bis September 2001 Leiter des BMU-Refe-
rates RS I 1 „Atomrecht und Koordination“:

„Die zweite Frage war – das ist später politisch im-
mer in den Vorwurf des sogenannten Schwarzbaus
eingeflossen –, ob denn das Bergrecht ausreicht,
wenn schon die Dimensionierung der Schächte so
konzipiert ist, dass im Falle eines planfestgestellten
Endlagers dann nichts mehr geändert werden muss.
Das Bundesverwaltungsgericht, wie ich zitiert habe,
hat auch für den Fall geurteilt, dass die bergrechtli-
che Rechtsgrundlage ausreicht. Dabei müssen Sie für
den Salzstock Gorleben bergtechnisch Folgendes be-

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2461 246
Stenographisches Protokoll Nr. 16, Seite 22 f.
2462 Stenographisches Protokoll Nr. 62, Seite 89. 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

rücksichtigen: Die Abteufung der Schächte war in
dieser Größe – ob nun für die Erkundung kleiner
oder dann, wie erfolgt, auch für den eventuellen End-
lagerbetrieb größer – meiner Erinnerung nach, so
haben mir das Bergleute dargestellt, weltweit erst-
mals vorgenommen worden. Und es wurde ein spe-
zielles Gefrierverfahren angewandt, das technisch
sehr aufwendig war. Und ich habe im Laufe meiner
Befassung mit der Endlagerung und mit Gorleben
dann von verschiedensten Seiten aus der Welt der
Fachleute, insbesondere der Bergleute, gehört, dass
eine Erweiterung eines einmal abgeteuften Schachtes
wohl bergtechnisch nicht gemäß den Sicherheitsan-
forderungen möglich sei. Also war dieses bergtechni-
sche Vorgehen auch damals schon sehr wohl überlegt
und entschieden.“2463

ussage des von der Opposition benannten Zeugen
alter Kühne, zuständiger Referent im BMU-Referat
S III 1 „Recht der nuklearen Entsorgung“:

„Also, ich gehe mal davon aus, dass Herr Trittin da
[gemeint ist der Vorwurf eines Schwarzbaus, Anm. d.
Verf.] eine politische Äußerung getätigt hat. Recht-
lich würde ich das verneinen. Oder nicht: ich
„würde“ es verneinen, rechtlich verneine ich das.
Für die Erkundung eines Bergwerkes brauche ich
bergrechtliche Zulassungen. Zurzeit geht es halt um
nichts anders, als dort zu suchen, ob dieser Standort
denn später, wenn ich dann mal Atomrecht anwende,
geeignet ist. Aber jetzt geht es nur um das Finden von
Salz, und das ist eine bergmännische Maßnahme.
Dafür brauche ich nur bergrechtliche Zulassungen.
Das Atomgesetz setzt erst ein, wenn es um die Errich-
tung geht, und dieses ist noch nicht in Angriff genom-
men worden. Die Entscheidung, dass Gorleben als
Endlager errichtet werden soll, ist nicht getroffen. In-
soweit wäre eine rechtliche Bemerkung, das Ganze
ist ein Schwarzbau, so nicht zutreffend.“2464

ussage des von der Opposition benannten Zeugen Prof.
r. Klaus Kühn, von 1973 bis 1995 Abteilungsleiter und
itglied der Geschäftsführung des Institutes für Tieflage-
ng (IfT) und 1995 bis 2003 Professor an der Techni-
hen Universität Clausthal-Zellerfeld:

„Dazu möchte ich Ihnen ein Zitat vorlesen von Herrn
Dr. Hans-Peter Bochmann, seinerzeit Ministerialdi-
rektor im Bundesministerium des Innern – und leitete
die Abteilung RS –, aus dem Jahre 86, aus den Ener-
giewirtschaftlichen Tagesfragen, 36. Jahrgang, 1986,
Heft 4. Es heißt dort – Zitat –: Selbstverständlich
kann und soll nicht bestritten werden, dass einzelne
Teile des geplanten Endlagers (etwa die beiden
Schächte) aus wohlerwogenen, insbesondere sicher-
heitstechnischen, Gründen schon in der Erkundungs-
phase des Salzstockes so ausgelegt und errichtet wer-
den, dass sie später auch beim Einlagerungsbetrieb
verwendbar sind. Etwas anderes wäre unwirtschaft-

3
Stenographisches Protokoll Nr. 70, Seite 17.
464 Stenographisches Protokoll Nr. 68, Seite 14.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 329 –

lich und unsinnig. Gleichwohl wird sich das Endla-
ger wesentlich von den jetzt zu Erkundungszwecken
notwendigen Maßnahmen (zum Beispiel hinsichtlich
Streckendurchmesser, Streckenführung) unterschei-
den. Alle jetzt ergriffenen Maßnahmen sind nach Art
und Umfang darauf beschränkt, die zur späteren
Einleitung des atomrechtlichen Planfeststellungsver-
fahrens notwendigen Erkenntnisse über die Eignung
des Salzstockes Gorleben zu gewinnen. Aus gutem
Grunde hat sich die Bundesregierung die Entschei-
dung über die Errichtung des Endlagers Gorleben
ausdrücklich vorbehalten, bis die Ergebnisse der un-
tertägigen Erkundung des Salzstockes vorliegen.“2465

XIII. Vergleich Asse mit Gorleben:
offenkundig unseriös

Mehrfach wurde im Ausschuss versucht, negative Erfah-
rungen, die in der Schachtanlage ASSE II gesammelt wur-
den, auf das Erkundungsbergwerk im Salzstock Gorleben
zu übertragen. Die These der Opposition lautet, dass das
Wirtsgestein Steinsalz für die Endlagerung hochradioakti-
ver Abfälle generell ungeeignet sei bzw. die Erkundung
des Salzstocks Gorleben aufgegeben werden sollte.

Insbesondere die Broschüre des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie (BMWi) vom Oktober 2008
hat zur Vergleichbarkeit der Schachtanlage ASSE II mit
dem Salzstock Gorleben Stellung genommen:

„Die Zerstörung der Steinsalzbarriere durch den in-
tensiven Salzbergbau wird als Ursache für die heute
vorhandenen Lösungszutritte verantwortlich ge-
macht. […] Im Gegensatz dazu ist der Salzstock Gor-
leben unverritzt, das heißt, es wurde zu keiner Zeit
Salzbergbau betrieben. Im Salzstock wurden bislang
nur speziell für die Erkundung benötigte Hohlräume
aufgefahren. Aufgrund der Sicherheitskriterien für
die Endlagerung werden die neu zu schaffenden
Hohlräume allseits von einer ausreichend mächtigen
Schicht von Steinsalz umgeben sein. Hierdurch wer-
den von Anfang an die „Asse-Probleme“ ausge-
schlossen. […] Das deutsche Endlagerkonzept im
Steinsalz wird deshalb nicht in Frage gestellt.“2466

Auch mehrere Zeugen haben sich kritisch zu einem Ver-
gleich der Umstände in der Schachtanlage ASSE II mit
dem Erkundungsbergwerk Gorleben geäußert:

Aussage des von der Opposition benannten Zeugen Prof.
Dr. Klaus Kühn – von 1973 bis 1995 Abteilungsleiter und
Mitglied der Geschäftsführung des Institutes für Tieflage-
rung (IfT) und 1995 bis 2003 Professor an der Techni-
schen Universität Clausthal-Zellerfeld:

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2465 Stenographisches Protokoll Nr. 46, Seite 23.
2466 BMWi-Broschüre „Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in

Deutschland – Das Endlagerprojekt Gorleben“ Stand: Oktober
2008, MAT A 179, Seite 34, abrufbar unter: http://www.bmwi.de/
BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/endlagerung-hochradioakti

246

246

246

247

247
ver-abfaelle-endlagerprojektgorleben,property=pdf,bereich=bmwi
2012,sprache=de,rwb=true.pdf.
Drucksache 17/13700

„In Gorleben bin ich der festen Überzeugung, dass
wir – – bzw. ist nahezu unmöglich, dass wir dieselben
Fehler machen werden, wie sie in der Asse gemacht
wurden; denn die Asse ist ein Produktionsbergwerk
gewesen, welches von 1906 bis 1964 zur Produktion
von Kali- und Steinsalz benutzt worden ist. Das ist
eine ganz andere Zielstellung als die, ein Endlager
für radioaktive Abfälle in einem Salzstock zu errich-
ten.“2467

ussage des von der Opposition benannten Zeugen
r. Manfred Bloser – von 1996 bis 2002 zuständiger Re-
ratsleiter für das Endlagerprojekt Gorleben im Bundes-

weltministerium:

„Die Asse dürfen Sie überhaupt damit nicht verglei-
chen. Das ist ein ganz anderer Fall […] wenn das
durchörtert worden wäre bis zum Deckgebirge hin,
dann hätten wir den Fall wie bei der Asse. Das ist bei
Gorleben aber doch gar nicht der Fall. Bei Gorleben
haben wir ein unverritztes Gebirge.“2468

or diesem Hintergrund hat die Opposition ein Schreiben
n Prof. Dr. Alexander Kaul – damaliger Präsident des

fS – an das BMU vom 29. Februar 1996 instrumentali-
ert2469. In diesem Schreiben heißt es:

„Auch ich teile die Auffassung der GRS, dass größere
Schwierigkeiten bei diesem Versuchsendlager – ge-
meint ist Asse II – die Salzlinie als Endlagerwirtsge-
stein in Frage stellen könnten. In diesem Fall wäre
das ERAM nicht mehr zu halten und Gorleben ge-
fährdet.“2470

em Zeugen wurde insoweit bei seiner Vernehmung vor
m Asse-Untersuchungsausschuss unterstellt, er habe
ne Verbindung zwischen den Problemen in der Schacht-
lage Asse II und den Folgen für das ERAM und den

alzstock Gorleben hergestellt. Prof. Dr. Alexander Kaul
ellte richtig, dass dies eine Missinterpretation sei und
tonte – damit „hier nicht eine falsche Interpretation

eitergetragen wird“2471 –, dass er lediglich zitiert habe
d den Minister auf seine Befürchtung der Missinterpre-

tion aufmerksam machen wollte.

er Zeuge Prof. Dr. Alexander Kaul hatte nach seiner
ussage im Untersuchungsausschuss Gorleben den Hin-
rgrund dieser Passage in seinem Brief im Sinne einer
Vorsorgesituation“ formuliert, um auf mögliche Gefah-
n in der Schachtanlage Asse II hinzuweisen. Hierzu
gte der Zeuge:

7 Stenographisches Protokoll Nr. 46, Seite 19 und 20.
8 Stenographisches Protokoll Nr. 72, Seite 22.
9 Das Schreiben war nicht im Aktenbestand des Untersuchungsaus-

schusses Gorleben vorhanden. Die Opposition hat die entsprechen-
den Passagen aus dem Stenographischen Protokoll der Vernehmung
von Prof. Dr. Alexander Kaul im Asse-Untersuchungsausschuss zi-
tiert, welches Bestandteil des UA-Gorleben-Aktenmaterials war
(MAT B 56, Niederschrift über die 35. – öffentliche – Sitzung des
21. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 25. Februar
2010).

0 Stenographisches Protokoll Nr. 86, Seite 61.
1
Aussage des Zeugen Prof. Dr. Alexander Kaul vor Asse-Untersu-

chungsausschuss (MAT B 56, Seite 25 von 58).

Drucksache 17/13700 – 330 –

„Ich habe – und das ist das Entscheidende – dieses
Schreiben ganz anders argumentativ angenommen,
sondern gesagt: Aufgrund der Tatsache, dass es zu
Laugenzuflüssen kommt, ist nicht auszuschließen bei
einem Lösungsvolumen von – ich meine, es waren ei-
nige 10 Kubikmeter Lauge – – bei dessen Einbruch in
das Grundwasser ein Erreichen oder Überschreiten
der Grenzwerte für die allgemeine Bevölkerung zu
befürchten ist. Und ich habe noch deutlich gemacht:
Dies ist zwar nicht Aufgabe des Bundesamtes für
Strahlenschutz, sondern meine Aufgabe als für den
Strahlenschutz in dieser Republik Verantwortlicher
und der Kenntnis der Situation in der Asse, dass
nämlich dort solche Laugenzuflüsse sind, also aus
der Vorsorgesituation heraus sozusagen.“2472

E. Oppositionsverhalten gegenüber Zeugen

„Ein Untersuchungsausschuss ist erstens ein Kampfin-
strument, zweitens ein Kampfinstrument und drittens ein
Kampfinstrument“. Dieses Zitat des ehemaligen Bundes-
außenministers Joschka Fischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)2473 ist Sinnbild für das Agieren der Abgeord-
neten der Oppositionsfraktionen.

Ein Untersuchungsausschuss ist nicht nur Kontrollinstru-
ment der parlamentarischen Minderheit, sondern zugleich
mit besonderen Befugnissen ausgestattet. In einem quasi
justizförmigen Verfahren führt er seine Untersuchun-
gen2474. Mit den besonderen Rechten des Untersuchungs-
ausschusses korrespondiert aber auch eine besondere Ver-
antwortung der Ausschuss-Mitglieder gegenüber den zu
vernehmenden Zeugen. Nach Artikel 44 Absatz 2 Satz 1
des Grundgesetzes finden auf Beweiserhebungen die Vor-
schriften über den Strafprozess sinngemäß Anwendung,
d. h. die allgemeinen Vorschriften des Strafprozesses über
Zeugenrechte gelten auch in einem Untersuchungsaus-
schuss2475. Zeugen haben mithin insbesondere Anspruch
auf angemessene Behandlung und Ehrenschutz (vgl.
§ 68a StPO). Konkret korrespondiert mit der Anwesen-
heits- und Zeugnispflicht2476 der Zeugen eine Pflicht des
Ausschusses, schutzwürdige Privatinteressen der Zeugen
zu wahren und eine faire rechtsstaatliche Verfahrensfüh-
rung zu gewährleisten2477.

Nähere Bestimmungen zur Vernehmung der Zeugen ent-
hält § 24 PUAG. Gemäß § 24 Absatz 6 PUAG ist § 136a
der StPO entsprechend anzuwenden. Diese Regelung
über sogenannte verbotene Vernehmungsmethoden (in
der StPO: gegenüber dem Beschuldigten) besagt, dass die

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2472 Stenographisches Protokoll Nr. 86, Seite 61.
2473 Zitat nach: Das Parlament, Ausgabe vom 16. Juli 2012.
2474 Paul Glauben: „Parlamentarisches Untersuchungsrecht als

»schärfstes Schwert« – Untersuchungsausschuss hat weitergehende
Kompetenzen als übrige parlamentarische Gremien“, DRiZ 2003,
Seite 61, http://www.heymanns.com/servlet/PB/menu/1218470/in
dex.html?PRINT=1, abgerufen am 26. Juli 2012.

2475 Vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juni 2009
(AZ: 2 BvE 3/07), Absatz-Nr. 115 (http://www.bundesverfassungs-
gericht.de/entscheidungen/es20090617_2bve000307.html).

2476
Vgl. §§ 20 ff. PUAG.
2477 Vgl. Brocker in: BeckOK zu Artikel 44a GG, Rdnr. 47. 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

reiheit der Willensentschließung und der Willensbetäti-
ng des Zeugen beispielsweise durch Täuschung nicht
einträchtigt werden darf. Wie auch zahlreiche Be-
hwerden mehrerer vom 1. Untersuchungsausschuss der
. Wahlperiode vernommener Zeugen zeigen, ist die Op-
sition dieser Verantwortung nicht gerecht geworden,
ndern hat gegen (Verfahrens-) Vorschriften des PUAG
w. der StPO verstoßen und Zeugenrechte verletzt. An-
ss zu Kritik gab die Opposition im Umgang mit Zeugen
mehrfacher Hinsicht:

Unangebrachte Vernehmungsmethoden

ie unsachgerechte Art und Weise der Vernehmung man-
er Zeugen gab Anlass zu schriftlichen und mündlichen

eschwerden der betroffenen Zeugen gegenüber dem
usschuss. Im Rahmen verschiedener Zeugenverneh-
ungen stellten Vertreter der Opposition den Zeugen
assiv insistierende Nachfragen ohne dabei zur Kenntnis
nehmen, dass die Antworten der Zeugen den Thesen
r Fragenden widersprachen. Das Recht der Abgeordne-
n zur Zeugenbefragung im Untersuchungsausschuss
ent zum Beweis wahrer Tatsachen, d. h. der materiellen
ahrheitsfindung. Fraglos sind dafür insistierende Fra-
n grundsätzlich ebenso zulässig wie Fragen, die das

iel haben, Zeugen in Widersprüche zu verwickeln. Ver-
eter der Opposition schienen jedoch die Antworten der
eugen nicht zu akzeptieren bzw. nahmen sie nur selektiv
ahr, nämlich nur soweit sie in das eigene Gedankenge-
ude passten. Zeugen wurden zudem durch Suggestiv-

agen, bohrendes Nachfragen, ohne die Antwort abzu-
arten und „ins Wort fallen“ unter Druck gesetzt. Zeugen
üssen jedoch die Gelegenheit haben, über die von ihnen
ahrgenommenen Tatsachen so auszusagen, dass ihre
ahrnehmung der Tatsachen korrekt wiedergegeben
ird. Dies gilt nicht nur für die Möglichkeit zum zusam-
enhängenden Vortrag zu Beginn der Vernehmung (§ 24
bsatz 4 Satz 2 PUAG). Die meisten Zeugen ließen sich
rch das Gebaren der Opposition jedoch nicht verunsi-
ern oder einschüchtern. Allerdings mussten manche

eugen bei ihrer Vernehmung durch Abgeordnete der Op-
sition heftig dafür kämpfen, ihrer Wahrheitspflicht
chkommen zu können.

Der von der Opposition benannte Zeuge Dr. Manfred
Bloser (Ministerialrat a. D., ehemaliger Leiter des Re-
ferats RS III 6 „Sicherstellung und Endlagerung
radioaktiver Abfälle“ im BMU) beklagte sich in einem
Beiblatt zum Stenographischen Protokoll – Vorläufige
Fassung vom 15. Februar 20122478 – seiner Verneh-
mung u. a. explizit über einen „in Teilen inquisitori-
schen Duktus der Vernehmung“ durch die Opposition.
Einige Vertreter der Opposition hätten „wiederholt
und rabulistisch“ auf unzutreffenden Darstellungen
bestanden, so dass für ihn der Eindruck erweckt
wurde, es ginge der Opposition darum, „durch zer-
mürbende Fragen Aussagen herauszupressen“, ob-
wohl der Zeuge mehrfach die Unrichtigkeit von
Schlussfolgerungen der Opposition dargelegt bzw. den
478 Ausschussdrucksache 17/284.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 331 –

zutreffenden Sachverhalt geschildert habe. Der Zeuge
kritisierte die Unterstellung von MdB Steiner (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN), er (der Zeuge Dr. Bloser)
habe bei Prof. Dr. Thomauske/BfS einen mit der BGR
abgestimmten Bericht angefordert („angefordert“ im
Sinne von bestellt, d. h. MdB Steiner unterstellte of-
fenbar ein kollusives Zusammenwirken2479), zur Über-
tragbarkeit der Erkundungsergebnisse vom Nordost-
teil auf den Südwestteil2480. Der Zeuge kritisierte
zudem, dass MdB Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) ihm ins Wort gefallen sei und ihm ohne
seine Antwort abzuwarten unterstellt habe, die Un-
wahrheit zu sagen2481.

• Der von der Opposition benannte Zeuge Walter Kühne
(Regierungsdirektor im BMU, im relevanten Zeitraum
Referent im Referat RS III 1 „Recht der nuklearen
Ver- und Entsorgung“) hat in einem Schreiben an die
Ausschuss-Vorsitzende2482 einen falschen Vorhalt von
MdB Edathy (SPD) klargestellt und sich über die Ver-
nehmungsmethoden, die der Zeuge als „unfair“ emp-
fand2483, beschwert sowie darüber, dass falsche Vor-
halte als angebliche Tatsachenfeststellungen Eingang
in öffentliche Erklärungen von Mitgliedern des Unter-
suchungsausschusses2484 gefunden haben2485.

MdB Edathy habe mehrfach einen falschen Vorhalt
gemacht und den Zeugen in der Sitzung wiederholt
– aus unterschiedlichen Blickwinkeln – aufgefordert,
zu dem falschen Vorwurf Stellung zu nehmen, sein
ehemaliger Vorgesetzter habe ihn – den Zeugen Kühne
– aufgefordert, Vermerke aus den Akten zu entfernen.
Zudem habe der Abgeordnete Edathy (SPD) aufgrund
dieser unwahren Tatsache Vermutungen geäußert, dies
könne im BMU Methode gehabt haben2486.

MdB Edathy (SPD) hatte tatsächlich in der 68. Sitzung
am 19. Januar 2012 gegenüber dem Zeugen Kühne be-
hauptet, der ehemalige BMU-Unterabteilungsleiter
RS III, der Zeuge Dr. Arnulf Matting, habe auf einem
Vermerk handschriftlich verfügt, eine Abteilungslei-
ter-Vereinbarung zwischen BMU und BMWi hinsicht-
lich der richtigen Rechtsgrundlage für Enteignungen
aus den Akten des BMU zu nehmen. Anders als MdB
Edathy (SPD) behauptete, stand auf dem Vermerk je-
doch nicht, dass der Vorgang aus den BMU-Akten
„genommen“ werden sollte, sondern es stand darauf,

2479 MdB Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sprach explizit
davon, dass Dr. Manfred Bloser das Schreiben von Prof. Dr. Bruno
Thomauske „bestellt“ habe (Stenographisches Protokoll Nr. 72,
Seite 61).

2480 Stenographisches Protokoll, Nr. 72, Seite 48 ff. (49).
2481 Zitat MdB Kotting-Uhl: „Sie sollen nicht die Unwahrheit sagen.“

(Stenographisches Protokoll Nr. 72, Seite 63).
2482 MAT B 48.
2483 Stenographisches Protokoll Nr. 76, Seite 15.
2484 Z. B. im veröffentlichten Sitzungsbericht von BÜNDIS 90/DIE

GRÜNEN aus dem Ausschuss vom 20. Januar 2012: „Mein Name
ist Hase“.

2485 MAT B 48, Seite 3.
2486 Stenographisches Protokoll Nr. 68, Seite 27, Frage MdB Edathy

248

248

248
(SPD): „Ist das üblich gewesen, dass Dinge, die man vielleicht
nicht so gut fand, dann entsorgt wurden?“. 2
Drucksache 17/13700

dass der Vorgang aus den Akten „gesucht“ werden
solle.

Hintergrund war die zwischen BMU und BMWi um-
strittene Frage, ob die Rechtsgrundlage für Enteignun-
gen zur Erkundung von Endlagerstandorten ins Bun-
desberggesetz gehöre, für das das BMWi zuständig ist,
oder ins Atomgesetz (Zuständigkeit liegt beim BMU)
aufgenommen werden solle2487. Nachdem viele Argu-
mente für die eine und die andere Position ausge-
tauscht worden waren, hatten Vertreter des BMWi in
einer Besprechung gegenüber den Vertretern des BMU
erklärt, „es gebe eine Vereinbarung zwischen dem
BMWi und dem BMU auf AL-Ebene [Abteilungsleiter-
Ebene, Anm. d. Verf.], wonach das BMU keine Forde-
rung an das BMWi stellen werde, Enteignungsvor-
schriften für die Erkundung von Endlagerstandorten
und die Errichtung von Endlagern für radioaktive Ab-
fälle ins BBergG aufzunehmen.“2488

Vor weiteren Gesprächen wollte Dr. Matting als zu-
ständiger BMU-Unterabteilungsleiter offenbar prü-
fen, ob tatsächlich eine entsprechende Zusage ge-
macht worden war. Deshalb hatte er auf dem Vermerk
handschriftlich verfügt:

„M. E. sollte die Angelegenheit (erneut) auf AL-
Ebene besprochen werden. Dies schon deshalb,
weil BMWi offenbar weniger auf Sachargumente
abstellt als auf die (angebliche) AL-Vereinbarung.
Bei dieser ‚Vereinbarung‘ könnte es sich um einen
Ergebnisvermerk über eines der vor einigen Jah-
ren routinemäßig durchgeführten Gespräche zwi-
schen BMU/BMWi/BMFT handeln. Wir sollten
diesen Vorgang vorsorglich aus unseren Akten su-
chen.“2489

Aufgrund des „von der Opposition, insbesondere Ver-
tretern der SPD“ erhobenen massiven Vorwurfs ge-
genüber dem BMU-Beamten Dr. Matting, hatte das
Bundesministerium den handschriftlichen Vermerk
dem Bundeskriminalamt mit der Bitte um Fertigung
einer zeilengetreuen Leseabschrift übersandt. Mit
Schreiben vom 28. November 2012 teilte das BMU
mit:

„Die Zeilen 15 bis 17 des handschriftlichen Ver-
merks werden vom BKA wie folgt gelesen: ‚Wir
sollten diesen Vorgang vorsorglich aus unseren
Akten suchen‘.“2490

Das Verhalten des damaligen stellvertretenden Aus-
schuss-Vorsitzenden war in der Art und Weise des
Umgangs mit dem Zeugen indiskutabel und auch
rechtlich fragwürdig:

7 Vgl. Ergebnisprotokoll einer Besprechung zwischen BMU und
BMWi zur Frage „Erwerb von Salzrechten im Zusammenhang mit
der untertägigen Erkundung für das Erkundungsbergwerk des Salz-
stocks Gorleben“, MAT A 72, Bd. 15, pag. 070034–070036.

8 MAT A 72, Bd. 15, pag. 070003 und 070035.
9
MAT A 72, Bd. 15, pag. 070035.

490 MAT B 61.

Drucksache 17/13700 – 332 –

Nach § 24 Absatz 6 PUAG, der die Vernehmung der
Zeugen regelt, ist § 136a der StPO entsprechend anzu-
wenden. Im Strafprozess sind grob fahrlässig falsche
Angaben über Rechtsfragen und bewusstes Vorspie-
geln oder Entstellen von Tatsachen untersagt2491.
Selbst geringfügige Verdrehungen der Wahrheit sind
verboten2492. Auch Suggestivfragen können Täu-
schungsmomente enthalten2493. Das Verhalten des
MdB Edathy widerspricht diametral der Aufgabe eines
Parlamentarischen Untersuchungsausschusses und
dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersu-
chungsausschüsse des Deutschen Bundestages
(PUAG), die fraglichen Sachverhalte aufzuklären. Im
Gegenteil: MdB Edathy spiegelte falsche Sachverhalte
vor, indem er dem Zeugen Dr. Matting wahrheitswid-
rig unterstellte, er habe seinen damaligen Mitarbeiter
angewiesen, Vermerke aus den Akten verschwinden
zu lassen bzw. indem er dem Zeugen Kühne unter-
stellte, er hätte der Aufforderung Folge geleistet.

Die Abgeordneten haben eine Fürsorgepflicht gegen-
über den Zeugen. Wenn man einen strafrechtlich rele-
vanten massiven Vorwurf erhebt, dann muss man zu-
vor genau prüfen, ob der Vorwurf aufgrund der
Aktenlage wirklich berechtigt ist. Andernfalls besteht
die Gefahr, den Zeugen zu einer Falschaussage zu ver-
leiten. Diese Fürsorgepflicht hat der Abgeordnete
Edathy (SPD) verletzt. Dadurch, dass der Abgeordnete
Edathy den Zeugen Kühne gefragt hat, ob solches Vor-
gehen (Verschwindenlassen von Vermerken aus Ak-
ten) im BMU „üblich gewesen“2494 sei, an den Zeugen
gerichtet anmerkte, dass man „bei einer ordentlich ar-
beitenden Bürokratie […] doch nicht irgendwie Er-
gebnisvermerke nachträglich aus den Akten entfer-
nen“2495 könne und den Zeugen fragte: „Können Sie
sich denn inzwischen erinnern, zu einer strafbaren
Handlung aufgefordert worden zu sein, 1996?“2496 hat
der Abgeordnete bekräftigt, dass es am unterstellten
(vorgehaltenen) Sachverhalt aus seiner Sicht nicht den
Hauch eines Zweifels gibt. Damit hat er den Zeugen
Kühne zusätzlich verunsichert und unter Druck ge-
setzt. Als Zeuge vor einem parlamentarischen Unter-
suchungsausschuss hätte der Zeuge grundsätzlich da-
von ausgehen können müssen, dass die fragenden
Abgeordneten ihre Vorhalte sorgfältigst geprüft haben.
Mit einem Verhalten seitens fragender Abgeordnete,
wie es MdB Edathy an den Tag gelegt hat, konnten die
Zeugen nicht rechnen.

Damit hat der Abgeordnete Edathy nicht nur seine
Pflichten gegenüber dem Zeugen verletzt, sondern
auch sein Fragerecht zum Nachteil des Untersu-
chungsausschusses und seines Auftrages zumindest
fahrlässig rechtswidrig genutzt. Denn die Zeugenver-
nehmung und damit das Fragerecht der Abgeordneten



2491 BGHSt 37, 48.
2492 Monka in: BeckOK StPO, § 136a Rdnr. 17.
2493 Diemer in: KK-StPO, § 136a Rdnr. 20.
2494 Stenographisches Protokoll Nr. 68, Seite 27.
2495

249

249

249
Stenographisches Protokoll Nr. 68, Seite 28.
2496 Stenographisches Protokoll Nr. 68, Seite 33. 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

dienen dem Untersuchungsausschuss zum Beweis
wahrer Tatsachen. Die Bestätigung falscher Tatsa-
chenbehauptungen aufgrund einer zumindest fahrläs-
sig verursachten Falschaussage durch falschen Vorhalt
steht dem entgegen, sie konterkariert den Zweck der
Beweisaufnahme.

Der von der Koalition benannte Zeuge Dr. Arnulf
Matting (ehemaliger Leiter der BMU-Unterabteilung
RS III „Nukleare Ver- und Entsorgung“ und als sol-
cher Vorgesetzter des Zeugen Walter Kühne) kriti-
sierte ebenfalls den falschen Vorhalt seiner hand-
schriftlichen Verfügung durch MdB Edathy (SPD)
gegenüber dem Zeugen Kühne und die öffentlichen
Berichte darüber inklusive Namensnennung durch
Mitglieder der Opposition im Untersuchungsaus-
schuss. Im Rahmen seiner zweiten Vernehmung vor
dem Gorleben-Untersuchungsausschuss2497 legte der
Zeuge dar, er sei darüber „erschüttert“ und „empört“,
denn er wolle nicht „weltweit über das Internet de-
nunziert“ werden. Der Zeuge zeigte sich „enttäuscht“
darüber, dass dies in einer Runde von Bundestagsab-
geordneten geschehen sei. Denn diese hätten eine Vor-
bildfunktion und stellte die spekulative rhetorische
Frage, ob die Vertreter der Opposition „nicht lesen
konnten oder nicht lesen wollten oder hier möglicher-
weise ganz bewusst die Gelegenheit ergriffen haben,
um über die Randfiguren Kühne und Matting der Poli-
tik eins hinter die Ohren zu hauen.“2498 Auf eine Ent-
schuldigung der Opposition wartete der Zeuge – wie
alle anderen genannten Zeugen – vergeblich2499.

Selbst wenn man zugunsten der Opposition annähme,
dass der maßgebliche handschriftliche Vermerk
schwer zu lesen sei, machte die von MdB Edathy
(SPD) unterstellte Weisung, einen Vermerk aus den
Akten zu nehmen, logisch keinen Sinn. Denn auch
wenn das BMU damals den Vermerk zwar in den eige-
nen Akten nicht finden konnte, war der Vermerk2500
doch in der Welt, nämlich in den Akten des BMWi.
Für das BMU war damit klar, dass man die Existenz
nicht bestreiten könnte, selbst wenn man den Vermerk
aus den eigenen Akten entfernt hätte. Auch aus diesem
Grund hätte die Opposition den Vermerk genau prüfen
müssen, bevor sie ihn dem Zeugen mit der Unterstel-
lung vorhielt, der Vermerk habe aus den Akten ent-
fernt werden sollen. Der Zeuge Dr. Matting bezeich-
nete diese Vorstellung der Opposition denn auch mit
drastischen Worten als „hirnrissig“:

„Ich habe dann diese Sache anhand der Original-
akte nachprüfen wollen, die ich natürlich nicht zu

7 74. Sitzung am 1. März 2012.
8 Stenographisches Protokoll Nr. 74, Seite 3.
9 Auf Dr. Arnulf Mattings Aussage, er wolle heute Abend nicht mit

einer „lauwarmen Erklärung – tut uns leid“ nach Hause gehen, ent-
gegnete MdB Steiner, dass es eine solche Entschuldigung auch
nicht geben werde. Auf Dr. Arnulf Mattings Bitte, ihm das später zu
sagen, entgegnete MdB Kotting-Uhl sarkastisch: „Wir dürfen nichts
sagen, wir dürfen nur fragen!“ (Stenographisches Protokoll Nr. 74,

Seite 5; Unterstreichung nicht im Original).

500 MAT A 64, Bd. 9, pag. 527187 ff.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 333 –

Hause hatte, und habe mir diese handschriftliche
Notiz angeguckt, kam zu dem Ergebnis, dass es
gar nicht heißt ‚aus den Akten nehmen‘, sondern
‚aus den Akten suchen‘, was so ziemlich das ge-
naue Gegenteil ist von ‚nehmen‘; denn wenn ich
etwas aus den Akten suche, weil ich auch einlei-
tend gesagt hatte, dieser Kasus sollte noch mal
auf Ressortebene besprochen werden, dann sollte
dieser Vorgang Grundlage sein, um das mit dem
Ressort hier, dem Wirtschaftsministerium, zu be-
sprechen. Und nicht ‚aus den Akten nehmen‘, mit
anderen Worten: diesen Vorgang verschwinden zu
lassen, was sowieso hirnrissig gewesen wäre, weil
der Parallelvorgang dann eben beim Wirtschafts-
ministerium sowieso gewesen wäre – – Das Her-
ausnehmen aus den BMU-Akten wäre also ohne
Effekt gewesen.“2501

• Der von der Koalition benannte Zeuge Gerald
Hennenhöfer – Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit
im BMU – sprach im Zusammenhang mit falschen
Vorhalten der Opposition und den politischen Angrif-
fen der Opposition, die letztlich Fachbeamte träfen,
die geltendes (Atom-)recht vollzögen, von einem
„Verfall der politischen Kultur“. MdB Kotting-Uhl
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hatte gegenüber der
Frankfurter Rundschau vom 12. September 2012 er-
klärt, „Hennenhöfers Leitsatz war immer die Förde-
rung der Atomkraft und nicht die Sicherheit.“ Mit die-
sem Zitat konfrontiert, sagte der Zeuge:

„Ich möchte nicht in eigener Sache reden, aber ich
nehme das jetzt mal zum Anlass, Folgendes mal zu
sagen: Ich finde es einen bemerkenswerten Verfall
der politischen Kultur, dass auf Beamte – und das
betrifft ja nicht nur mich – inzwischen in politi-
schen Kreisen eingedroschen wird. Beamte haben
nämlich weisungsabhängig zu arbeiten – das wis-
sen Sie – und haben gesetzesgebunden zu arbeiten.
Wie in den 90er-Jahren das Atomgesetz aussah,
brauche ich Ihnen nicht zu erklären. Beamte haben
überhaupt nicht die Chance, sich gegen solche
Unterstellungen zu wehren. Sie können keine Pres-
seerklärungen abgeben, nichts dergleichen. Sie
haben es jeweils schlicht zu ertragen. Beamten
wird unterstellt, dass sie pflichtwidrig handeln und
Ähnliches mehr.

Ich füge auch hinzu: Es sind diverse Politiker
nach Plenardiskussionen zu mir gekommen, ha-
ben mir auf die Schulter geklopft und haben
gesagt: ‚Nimm es nicht so – das ist Politik – per-
sönlich; nimm mir das nicht übel‘ – sogar Frak-
tionsvorsitzende. Das fand ich einerseits ganz
nett. Trotzdem bin ich der Meinung, Beamte ha-
ben keine Chance, sich zu wehren, und da finde
ich es unanständig, wenn Politiker darüber her-
ziehen.“2502

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2501

250

250

250
Stenographisches Protokoll Nr. 74, Seite 3.
2502 Stenographisches Protokoll Nr. 90, Seite 53. 2
Drucksache 17/13700

. Sachverhalte in Pressedarstellungen

eugen beklagten sich über die Darstellung ihrer Verneh-
ungen in Pressemitteilungen und öffentlichen Berichten
r Opposition über die Ausschuss-Sitzungen. In diesen

eröffentlichungen wurden seitens der Opposition Be-
uptungen aufgestellt, die nicht dem entsprachen, was
e Zeugen vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt
tten. Zu kritisieren ist auch, dass die Opposition Presse-
itteilungen vor Beendigung der Zeugenvernehmung he-
usgegeben hat und darin Zeugenaussagen objektiv un-
chtig wiedergegeben wurden2503.

. Von Zeugen als beleidigend
empfundene Aussagen

ehrere Zeugen kritisierten die öffentlichen Darstellun-
n ihrer Vernehmung durch Fraktionen der Opposition.

Die Vertreter der Opposition erhoben in von ihnen
veröffentlichten Berichten über den Ausschuss den
Vorwurf der Aktenunterdrückung:

„Vor dem Hintergrund der unauffindbaren Proto-
kolle zu den Energie-Konsensgesprächen im De-
zember 1996 und Januar 1997, drängt sich ein ge-
wisser Eindruck auf, dass das Nichtvorhandensein
bestimmter Akten im BMU kein Zufall ist, sondern
Methode hat.“2504

Diese Protokolle existieren und wurden dem Parla-
mentarischen Untersuchungsausschuss auch vorge-
legt, allerdings erst im April 2012. Nach Auskunft der
zuständigen Ministerien hatte sich die Suche sehr
schwierig gestaltet. Dies lag insbesondere daran, dass
die Akten, deren Beiziehung die Opposition in ihrem
Beweisantrag auf Ausschussdrucksache 17/261 unter
dem Stichwort „Gorleben-Konsensgespräche“ bean-
tragt hatte, unter dem Stichwort Projekt „Schacht
Konrad“ abgelegt worden waren und daher von den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien
zunächst nicht gefunden wurden. Die Veraktung unter
„Schacht Konrad“ ist dadurch zu erklären, dass bei
den Gesprächen zwischen Ministerien und EVU eben
nicht nur die Erkundung des Salzstocks Gorleben be-
handelt wurde. Gesprochen wurde auch über das Pro-
jekt „Schacht Konrad“2505 und neben der Frage der
Endlagerung wurden weitere verschiedenste energie-
politische Themen angesprochen.

Der von der Koalition benannte Zeuge Dr. Arnulf
Matting äußerte sich im Rahmen seiner zweiten Ver-
nehmung vor dem Gorleben-Untersuchungsaus-
schuss2506 kritisch über die öffentlichen Berichte über

3 Kritikwürdig ist lediglich die objektiv unrichtige Darstellung der
Fakten; nicht zu kritisieren ist die Bewertung der Zeugenaussagen
durch die Opposition.

4 Sitzungsbericht BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, abrufbar unter:
http://www.gruene-bundestag.de/themen/gorleben-ua/mein-name-
ist-hase-ich-weiss-von-nichts.html, abgerufen am 23. Juli 2012.

5 Endlagerprojekt für schwach- und mittelradioaktive Abfälle mit

vernachlässigbarer Wärmeentwicklung.

506 74. Sitzung am 1. März 2012.

Drucksache 17/13700 – 334 –

die Zeugenvernehmungen durch Mitglieder des Unter-
suchungsausschusses. Dies bezog sich einerseits auf
seine erste Vernehmung. Die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN hatten darüber u. a. folgendes ge-
schrieben:

„Dr. Matting fiel vor allem durch seine spontanen
Erinnerungslücken auf. […] Die Erinnerungslü-
cken schienen ein durchgängiges Problem bei der
Befragung von Herrn Matting zu sein: Immer
wenn es um entscheidende Aspekte ging, konnte er
sich nicht konkret an die Umstände erinnern.“2507

Der implizit erhobene Vorwurf, der Zeuge habe eine
(bewusst) selektive Erinnerung, ist an sich schon be-
denklich, ging es bei der Vernehmung des Zeugen
doch um Vorgänge, die mehr als 15 Jahre zurücklie-
gen. Die konkreten zuspitzenden Formulierungen in
der entsprechenden Pressemitteilung mögen sich noch
im Rahmen der Freiheit der politischen Meinungsäu-
ßerung halten, aber der Angriff traf insoweit nicht den
politischen Gegner, sondern konkret einen Fach-
Beamten.

Dr. Matting wies darauf hin, dass der von der Fraktion
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ebenfalls öffentlich
erhobene falsche Vorwurf, er habe Walter Kühne an-
gewiesen, Akten verschwinden zu lassen, jetzt auf
ewig im Internet zu finden sei.

• Eine abwertende Äußerung enthielt auch der Bericht
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über die Verneh-
mung des von der Koalition benannten Zeugen
Reinhold Ollig – Diplomgeologe und in den 1980er
Jahren zuständiger Referent im BMFT – in der 43. Sit-
zung des 1. Untersuchungsausschusses am Donners-
tag, dem 26. Mai 20112508:

„Bemerkenswert war das arrogante und selbst-
herrliche Auftreten des als Berufsanfänger im
BMFT gestarteten Referenten, dem auch im späte-
ren Berufsleben keine höheren Aufgaben zugemu-
tet wurden.“2509

Wie man dem über die Website des BMBF öffentlich
zugänglichen Organigramm des Ministeriums entneh-
men kann, ist der Zeuge heute nicht mehr Referent,
sondern Referats-Leiter im Range eines Ministerial-
rats. Er wurde also befördert und ihm wurden damit
auch höhere Aufgaben übertragen. Dies wurde von
den Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
offenbar übersehen. Unabhängig davon, ob die Tatsa-
che, dass der Zeuge heute Referats-Leiter ist, der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht ins Bild ge-

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2507 Bericht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Gorleben-
Untersuchungsausschuss vom 13. Mai 2011, abrufbar unter: http://
www.gruene-bundestag.de/themen/gorleben-ua/vergleichende-stand
ortsuche-war-nicht-gewollt.html, abgerufen am 23. Juli 2012.

2508 Der Zeuge Ollig hat sich gegenüber dem Ausschuss nicht be-
schwert.

2509 Sitzungsbericht BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, abrufbar unter:
http://www.gruene-bundestag.de/themen/gorleben-ua/das-zauberei

ministerium-und-der-trank-des-vergessens.html, abgerufen am
23. Juli 2012. 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

passt hat, oder ob insoweit nur schlampig recherchiert
wurde: Die Aussage der Abgeordneten von BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN – keine höheren Aufgaben als
die eines Referenten – ist sachlich falsch und offenbart
zudem eine gewisse Arroganz der Abgeordneten.

. Veröffentlichung von falschen Behaup-
tungen in Oppositions-Pressemittei-
lungen vor Beendigung der Zeugen-
vernehmungen

iederholt hat die Opposition noch während der laufen-
n Sitzung des Untersuchungsausschusses voreilig Pres-
rklärungen abgegeben, in denen genau das Gegenteil
r Zeugenaussagen wiedergeben wurde. Dies allerdings
möglichte es immerhin der Koalition, falsche Behaup-
ngen und aus Sicht der Zeugen unzutreffende Interpre-
tionen ihrer Aussagen durch die Opposition durch Vor-
lte aus den jeweiligen Oppositions-Pressemitteilungen
ch während der laufenden Zeugenvernehmung richtig
stellen.

Bereits bei der ersten Zeugenvernehmung des Unter-
suchungsausschusses hatte die Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN (MdB Kotting-Uhl) während
der laufenden 10. Sitzung am 1. Juli 2010 vor Beendi-
gung der Vernehmung des von der Koalition benann-
ten Zeugen Prof. Dr. Helmut Röthemeyer – ehemali-
ger BfS-Fachbereichsleiter für „Nukleare Entsorgung“ –
eine Pressemitteilung herausgegeben, deren Inhalt der
Aussage des Zeugen diametral widersprach. Zur Klar-
stellung dieses Vorganges tagte der Ausschuss in einer
nicht öffentlichen Beratungssitzung.

Während der laufenden Vernehmung des von der Ko-
alition benannten Zeugen Dr. Alois Ziegler, ehemals
u. a. Leiter des Referats „Entsorgung mit Wiederauf-
arbeitung“ im BMFT in der 39. Sitzung am 24. März
2011 wurde von der Bundestagsfraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN (MdB Steiner) eine Pressemit-
teilung herausgegeben. Darin heißt es u. a.:

„Hier wird ein klarer Zusammenhang zu den zur
gleichen Zeit [Zeitpunkt der Vorauswahl des Salz-
stocks Gorleben, Anm. d. Verf.] aufgetretenen
Problemen in der Schachtanlage Asse deutlich.
Dr. Ziegler war auch für dieses erste bundesweite
Endlager zuständig und wollte den Endlagerbe-
trieb trotz der erheblichen Risiken weiterführen.“

Nach Veröffentlichung der Pressemitteilung wurde der
Zeuge Dr. Ziegler danach befragt, ob er sich in der
Pressemitteilung richtig wiedergegeben finde. Er er-
klärte wörtlich:

„in dieser Formulierung finde ich mich gar nicht
wieder.“2510

Am Anfang der erwähnten Pressemitteilung findet
sich der Satz:
510 Stenographisches Protokoll Nr. 39, Seite 56.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 335 –

„Die Befragung hat gezeigt, dass Dr. Ziegler als
überzeugter Vertreter der Atomlobby im Bundes-
forschungsministerium (BMFT) versuchte, Gorle-
ben frühzeitig als mögliches Endlager zu etablie-
ren.“2511

Mit diesem Zitat aus der Pressemitteilung konfron-
tiert, erklärte der Zeuge Dr. Ziegler:

„Was soll denn das? Ich war nie Vertreter irgend-
eines Wirtschaftszweiges, sondern fühlte mich im-
mer völlig unabhängig, mir meine eigene Mei-
nung bildend, gegen jedermann, dass meine
persönliche Überzeugung diejenige ist, dass
Kernenergie für unser Land vertretbar ist, ja mehr
noch, dass es moralisch gewissermaßen geradezu
verpflichtend ist für ein Industrieland wie unseres
– damals jedenfalls –, die Kerntechnik sicher an-
zuwenden. […] ich finde es eine ziemliche Zumu-
tung, unterstellt zu bekommen, ich hätte im Sinne
der Atomlobby – das Wort ist ja negativ belegt –
gehandelt. Das finde ich eine schreckliche Zumu-
tung, wer immer das verlautbart hat.“2512

• Während der Zeugenvernehmung des von der Koali-
tion benannten Zeugen Prof. Dr. Bruno Thomauske
– ehemaliger BfS-Fachbereichsleiter „Endlagerpro-
jekte; Betrieb“ – konnte der Zeuge insbesondere zu ei-
nem Satz aus einer Presseerklärung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (MdB Kotting-Uhl)
vom 24. November 2011 befragt werden, der lautet:

„Er [Prof. Dr. Thomauske, Anm. d. Verf.] befand
damals [im Jahr 1997, Anm. d. Verf.], man könne
die Erkundung Gorlebens problemlos auf den
nordöstlichen Teil des Salzstocks beschrän-
ken.“2513

Der Zeuge stellte dazu fest:

„Insofern finde ich mich in diesem Satz nicht nur
nicht wieder, sondern er stellt gewissermaßen ge-
radezu eine Verkehrung dessen dar, was ich heute
hier bemüht war darzustellen und ich im Hinblick
auf die Faktenlage auch dargestellt habe.“2514

In der politischen Auseinandersetzung müssen sich Politi-
ker unter Umständen auch polemischer Kritik stellen.
Zeugen haben aber ein Recht darauf, auch als solche be-
handelt zu werden. Es ist auch eine Frage des Anstands,
sie mit Respekt zu behandeln und nicht – wie den politi-
schen Gegner – politisch verbal ggf. auch persönlich an-
zugreifen. Während der Ausschuss-Sitzungen konnte
man sich mitunter des Eindrucks nicht erwehren, die Op-
position nutze den Untersuchungsausschuss nicht nur als
politisches Kampfinstrument gegen die Regierungskoali-

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3

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2511 Pressemitteilung vom 24. März 2011, abrufbar unter: http://www.
gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2011-/maerz/cdu-
zeuge-alternative-standortuntersuchung-haette-gorleben-entwertet_
ID_375929.html.

2512 Stenographisches Protokoll Nr. 39, Seite 57.
2513 Pressemitteilung Nr. 1063 der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/

251

251

251
DIE GRÜNEN vom 24. November 2011.
2514 Stenographisches Protokoll Nr. 62, Seite 53.
Drucksache 17/13700

on, sondern auch gegen aus ihrer Sicht missliebige Zeu-
n. Dies galt selbst für solche Zeugen, die von der Op-
sition benannt worden waren.

. Beispiele für weitere unpräzise und
objektiv falsche Aussagen in
Veröffentlichungen der Opposition

ritikwürdig sind insbesondere folgende Beispiele:

Am 26. September 2011 veröffentlichten BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN (MdB Kotting-Uhl) einen Be-
richt über die Ausschuss-Sitzung vom 22. September
2011. Die Überschrift lautete:

„Eine Nachuntersuchung ist in den Akten nicht zu
finden.“

Später heißt es in dem Bericht der Abgeordneten wört-
lich:

„Keine Belege für eine Nachuntersuchung der
KEWA gefunden. Der Ermittlungsbeauftragte
teilte auf Nachfrage der Grünen Obfrau Sylvia
Kotting-Uhl mit, dass er keine Nachuntersuchung
der Kernbrennstoffwiederaufarbeitungsgesell-
schaft (KEWA) gefunden habe, in der Gorleben
als der am besten geeignete Standort benannt
würde. Da selbst in den riesigen Aktenmengen
keinerlei Beleg für die Nachuntersuchung zu fin-
den ist, erhärtet sich erneut der Verdacht, dass die
Studie schlichtweg nicht existiert und Gorleben
auf keinen Fall unter politisch und wissenschaft-
lich unabhängigen Gesichtspunkten ausgewählt
worden ist.“2515

Die Aussage von MdB Kotting-Uhl ist unzutreffend.
Tatsächlich sagte der Ermittlungsbeauftragte
Dr. Gerold Lehnguth2516 aus, dass er zwar keine ge-
sonderte Nachbewertungs-Studie als solche, wohl aber
direkte Hinweise in den Akten auf eine entsprechende
Nachbewertung der KEWA aus der zweiten Hälfte des
Jahres 1976 gefunden habe2517. Insgesamt konnten in
den Akten nicht nur direkte Hinweise, sondern auch
Teile dieser KEWA-Nachbewertung gefunden werden
(siehe auch Dritter Teil, Kapitel C. II. 2. e)).

Der Artikel „Das erfundene Endlager“ vom 3. No-
vember 2010, der auf der Website der Bundespartei
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN veröffentlicht ist, ent-
hält die objektiv unwahre Behauptung, die am PTB-
Zwischenbericht beteiligten Wissenschaftler hätten
den Entwurf

„auf Druck von Vertretern aus dem Bundeskanz-
leramt und dem Innen- und Forschungsministe-

5 Sitzungsbericht BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, abrufbar unter:
http://www.gruene-bundestag.de/themen/gorleben-ua/eine-nachunter
suchung-ist-in-den-akten-nicht-zu-finden.html, abgerufen am
6. September 2012.

6 MinDir a. D. aus dem BMI.
7 Protokoll der 52. (nichtöffentlichen) Sitzung des 1. Untersuchungs-
ausschusses der 17. Wahlperiode (Beratungssitzung), TOP 2,
Seite 5.

Drucksache 17/13700 – 336 –

rium ändern [müssen]. Die kritischen Passagen –
dass das zerklüftete Deckgebirge über dem Salz-
stock nicht dafür geeignet wäre, „Kontaminatio-
nen auf Dauer von der Biosphäre fern zu halten“ –
fliegen raus. Diese Manipulation wurde erst
kürzlich, nach 26 Jahren bekannt.“ 2518

Diese Behauptung, dass diese „kritischen“ Aussagen
über das Deckgebirge entfernt wurden, ist nachweis-
lich falsch, wie man der endgültigen Fassung des
PTB-Zwischenberichts entnehmen kann2519. Dieser
enthält – wie schon die Entwurfsfassungen2520 – einen
Absatz über die „erste Bewertung des Deckgebirges
hinsichtlich seiner Barrierenfunktion für potentielle
kontaminierte Grundwässer [die zeige], daß die über
den zentralen Bereichen des Salzstocks vorkommen-
den tonigen Sedimente keine solche Mächtigkeit und
durchgehende Verbreitung haben, daß sie in der Lage
wären, Kontaminationen auf Dauer von der Biosphäre
zurückzuhalten.“2521 Gleichwohl wird dem Salzstock
von der PTB abschließend Eignungshöffigkeit bestä-
tigt2522.

III. Falsche Vorhalte bei
Zeugenvernehmungen

Mehrfach wurden Zeugen von Ausschuss-Mitgliedern der
Opposition mindestens schlampig und unpräzise formu-
lierte, aber auch objektiv unrichtige, d. h. falsche Vorhalte
gemacht:

• Zu diesen falschen Vorhalten gehört insbesondere der
bereits erwähnte falsche Vorhalt einer handschriftli-
chen Verfügung des Zeugen Dr. Matting durch MdB
Edathy (SPD). MdB Edathy hatte wiederholt gegen-
über verschiedenen Zeugen behauptet, der Zeuge
Dr. Matting habe während seiner aktiven Zeit einen
anderen Zeugen aufgefordert, Unterlagen aus Ministe-
riums-Akten zu entfernen. MdB Edathy (SPD) hatte
diesen Sachverhalt trotz des damit verbundenen mas-
siven Vorwurfs ohne vorherige sorgfältige Prüfung, ob
dies wirklich den Tatsachen entspricht, u. a. dem
Zeugen Kühne vorgehalten, mit der Behauptung,
Dr. Matting habe ihn (Walter Kühne) angewiesen, ei-
nen Besprechungsvermerk aus den Akten zu nehmen.

• Im Rahmen der Vernehmung des Zeugen Gerald
Hennenhöfer versuchte die Abgeordnete Menzner

2518 Abrufbar unter: http://www.gruene.de/themen/atomausstieg-ener
giewende/das-erfundene-endlager.html, abgerufen am 2. April 2013.

2519 Abrufbar unter: http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/applica
tion/pdf/gorleben_anlage_16.pdf, abgerufen am 20. März 2013
[=MAT A 104, Bd. 4, pag. 137193 (155196)–137368 (155350)],
Dokument Nr. 67 Anlage 16.

2520 Entwurf, Stand: 5. Mai 1983, abrufbar über: http://www.bmu.de/
fileadmin/bmu-import/files/pdfs/allgemein/application/pdf/gorle
ben_anlage_12.pdf; Entwurf, Stand: 6. Mai 1983, abrufbar über:
http://www.bmu.de/fileadmin/bmu-import/files/pdfs/allgemein/
application/pdf/gorleben_anlage_13.pdf, Dokument Nr. 20 und Nr. 22.

2521 Seite 141, MAT A 104, Bd. 4, pag. 137356 (15538), Doku-
ment Nr. 67 Anlage 16.

2522

252

252

252
Seite 143, MAT A 104, Bd. 4, pag. 137358 (155340), Doku-
ment Nr. 67 Anlage 16. 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

(DIE LINKE.) einen Widerspruch zu konstruieren,
zwischen Angaben in einem von Gerald Hennenhöfer
im Stil eines „Non-Papers“ verfassten Positionspa-
piers aus dem Jahr 19952523 und Angaben aus der Ant-
wort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem November
19962524 mit Zahlen des BfS und des BMU, zwei Jahre
später.

Die Abgeordnete Menzner (DIE LINKE.) ging offen-
bar davon aus, jeweils Daten über die anfallenden
Mengen radioaktiven Abfalls zu vergleichen. Daher
stellte sie dem Zeugen Hennenhöfer die Frage, wie es
sein könne, dass in der Kleinen Anfrage 70 Millionen
Kubikmeter angegeben werden, im Positionspapier
von 1,1 Millionen Kubikmeter ausgegangen werde
und BfS und BMU zwei Jahre später zu dem Ergebnis
kamen, dass aufgrund der reduzierten Abfallmengen
ungefähr das halbe Einlagerungsvolumen (500 000
Kubikmeter) ausreiche.

Auf die Frage „Können Sie uns diese doch sehr erheb-
liche Differenz zwischen 500 000 Kubikmetern und
70 Millionen Kubikmetern erklären?“ antwortete der
Zeuge Gerald Hennenhöfer, dass er dies für einen
Druckfehler halte. MdB Menzner (DIE LINKE.) be-
tonte daraufhin, dass sie das in den Akten nachgeprüft
hätte. Sie bezog sich auf eine Berechnung des BfS, die
in Zuarbeit für die Beantwortung der Kleinen Anfrage
erfolgt war2525. Daher hielte sie „das mit dem Druck-
fehler, wo ich als Erstes auch vielleicht drauf getippt
hätte, für fraglich.“2526

Wie eine Nachprüfung anhand der von MdB Menzner
(DIE LINKE.) angegebenen MAT-Nr. ergeben hat, hat
die Abgeordnete Menzner Äpfel mit Birnen vergli-
chen. Sie setzte die von der damaligen Bundesregie-
rung in der Kleinen Anfrage angegebene Endlager-
größe (die mit 70 Mio. Kubikmetern angegeben wird)
mit dem für ein Endlager im Salzstock Gorleben ange-
nommenen Einlagerungsvolumen (laut Non-Paper bis
zu 1,1 Mio. Kubikmeter), d. h. mit der zu entsorgen-
den Abfallmenge ins Verhältnis. Nachdem der Kern-
kraftwerksausbau nicht im erwarteten Umfang stattge-
funden hatte, ist es auch plausibel, dass BfS und BMU
ca. zwei Jahre später von einer Halbierung des erfor-
derlichen Einlagerungsvolumens, d. h. von 500 000
Kubikmetern ausgingen. Das Einlagerungsvolumen
entspricht jedoch der Abfallmenge und nicht dem Vo-
lumen des gesamten Endlagers.

Noch in derselben Sitzung des Untersuchungsaus-
schusses wies auch der Beauftragte der Bundesregie-
rung darauf hin, dass die in der Antwort auf die Kleine
Anfrage angegebenen 70 Mio. Kubikmeter keine Ant-
wort auf die anfallenden und endzulagernden radioak-
tiven Abfälle als solche sei, sondern auf die Größe des
Endlagers, welches man benötige, um die anfallenden

3 MAT A 218, Bd. 1, pag. 7 ff. (18), Dokument Nr. 96.
4 Bundestagsdrucksache 13/6080.
5
MAT E 7, Bd. 28, pag. 319–272.

526 Stenographisches Protokoll Nr. 90, Seite 30.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 337 –

radioaktiven Abfälle endzulagern2527. Der Bitte von
MdB Grindel (CDU/CSU), die Abgeordnete Menzner
möge sich entschuldigen, kam diese jedoch nicht nach.
Stattdessen beharrte sie darauf, dass ein Widerspruch
bestünde und las aus der BfS-Zulieferung für die Ant-
wort der Bundesregierung vor2528.

Im Oktober 2012 griff auch MdB Menzner (DIE
LINKE.) diesen Sachverhalt mit einer förmlichen
schriftlichen Anfrage gem. § 105 GOBT an die Bun-
desregierung auf und fragte:

„Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz
der Prognose der Bundesregierung zum benötigten
Endlagervolumen für hochradioaktiven Atommüll
in Höhe von 70 Mio. Kubikmetern (siehe die Ant-
wort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ursula Schönberger und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bun-
destagsdrucksache 13/6080 – ‚Endlagerung
radioaktiver Abfälle in einem einzigen Bundesend-
lager‘) und der Prognose von bis zu 1,1 Mio. Ku-
bikmetern des damaligen Abteilungsleiters für Re-
aktorsicherheit im Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit, Gerald
Hennenhöfer (siehe Positionspapier vom 28. März
1995)?“

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Ursula Heinen-Esser:

„Unter Endlagervolumen wurde das Gesamt-
wirtsgesteinsvolumen zur Aufnahme eines funk-
tionsfähigen Endlagers verstanden. Es umfasst
das gesamte Gesteinsvolumen einschließlich der
für die Auffahrung von Grubenhohlräumen nicht
nutzbaren salinaren Gesteine, wie Kalisalz,
Hauptanhydrit und die erforderlichen Sicherheits-
abstände. Im Erkundungsbergwerk Gorleben
wurde dieses Volumen vom Bundesamt für Strah-
lenschutz (BfS) auf 70 Mio. Kubikmeter geschätzt.
Das für ein Endlager aufzufahrende Gesamthohl-
raumvolumen ist deutlich geringer. Dieses um-
fasst die notwendigen Hohlräume, die für eine
Einlagerung der Abfallgebinde notwendig wären,
man spricht von nutzbarem Endlagervolumen, zu-
züglich der erforderlichen Infrastrukturräume
(Salzbunker, Werkstätten usw.).

Solche Schätzungen setzen Annahmen über die
Menge und Art der einzulagernden radioaktiven
Abfälle, die Wärmeleistung der Abfälle und das
Einlagerungskonzept voraus. Insofern können die
damaligen Zahlen nicht mehr auf die heutigen
Verhältnisse übertragen werden.

1996 wurde vom BfS eine Prognose über den ‚An-
fall radioaktiver Abfälle in der Bundesrepublik
Deutschland – Abfallerhebung für das Jahr 1995‘
(BfS-ET-25/97) veröffentlicht. Dieser Prognose



2527

252

253

253
Stenographisches Protokoll Nr. 90, Seite 32.
2528 Stenographisches Protokoll Nr. 90, Seite 48. 2
Drucksache 17/13700

lagen die Abfallerhebungen für das Jahr 1995 zu-
grunde. Ausgangsbasis war fernerhin, dass eine
direkte Endlagerung nach der Wiederaufbereitung
erfolgen sollte sowie ein 50-jähriger Betrieb der
damals bestehenden Kernkraftwerke (KKW) ohne
Ersatzbauten. Weiterhin wurden die damals vor-
handenen Angaben über den zukünftig zu erwar-
tenden Anfall radioaktiver Abfälle einschließlich
des Abbruches der KKW nach deren Außerbe-
triebnahme zugrunde gelegt. Unter den Prämis-
sen wurde die Prognose bis 2080 erstellt und
führte rein rechnerisch zu einem kumulierten
Abfallaufkommen von ca. 412 000 Kubikmetern
konditionierter radioaktiver Abfälle mit vernach-
lässigbarer Wärmeentwicklung sowie 51 300 Ku-
bikmetern konditionierter Wärme entwickelnde
Abfälle.

Heute kann davon ausgegangen werden, dass das
Endlager Konrad für radioaktive Abfälle mit ver-
nachlässigbarer Wärmeentwicklung zur Verfü-
gung stehen wird und das Volumen der wärmeent-
wickelnden radioaktiven Abfälle in einem
Endlager zum Beispiel im Salz je nach Einlage-
rungskonzept zwischen etwa 10 000 und 40 000
Kubikmeter betragen wird. Für andere Gesteins-
formationen können sich hiervon abweichende
Volumina ergeben. Entsprechend unterschiedlich
wurde das benötigte Volumen der Grubenhohl-
räume für die Einlagerung ausfallen.“2529.

MdB Vogt (SPD) befragte die Zeugin Dr. Angela
Merkel zur Frage der Kostenoptimierung bei der End-
lagerung radioaktiver Abfälle. Sie fragte, wie es kom-
men könne, dass bei einem „Prozess, der sich schon
über Jahre und Jahrzehnte hingezogen hat, auf einmal
365 Millionen Ersparnis aus dem Ärmel fallen“2530.
MdB Vogt zitierte dabei aus einem Vermerk des
BMWi über ein Gespräch zwischen BM Dr. Merkel/
BM Dr. Rexrodt mit den Vorständen der EVU am
5. Dezember 19962531 und behauptete, die Zeugin
Dr. Merkel habe damals die Kostenfrage „mit keiner
Silbe erwähnt“, sondern lediglich zugesagt, „sich für
eine schnelle Lösung der Enteignung von Salzrechten
einzusetzen und dies bei den Gesprächen mit der SPD
zur Sprache zu bringen.“2532 Tatsächlich steht im zi-
tierten BMWi-Vermerk, sogar im selben Absatz, den
MdB Vogt (SPD) zitierte, und darunter, dass die
Minister die Kostenfrage angesprochen haben und im
Ergebnis Übereinstimmung bestanden habe, dass be-
züglich der Kosten die Fachleute von EVU und Bund
Expertengespräche („Arbeitskreis Optimierung der
Endlagerung“) führen und in etwa vier Wochen ihre
Ergebnisse vorlegen werden. Da nicht anzunehmen
ist, dass MdB Vogt (SPD) die von ihr zitierte Seite
nicht vollständig gelesen hat, liegt der Schluss nahe,
dass die Abgeordnete bewusst selektiv zitiert und der

9 Bundestagsdrucksache 17/11233, Seite 18 und 19.
0 Stenographisches Protokoll Nr. 92, Seite 30.
1
MAT A 218, Bd. 6, pag. 192.

532 Stenographisches Protokoll Nr. 92, Seite 31.

Drucksache 17/13700 – 338 –

Zeugin fälschlicherweise vorgehalten hat, dass die
Kosten nicht erwähnt worden seien.

• MdB Steiner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erhob
während der Vernehmung der Zeugin Dr. Merkel den
Vorwurf, dass im Rahmen der Vorbereitung einer Pres-
semitteilung für die Vorstellung der BGR-Salzstudie
im Jahr 1995 vonseiten des BMU auf die BGR Druck
ausgeübt worden sei. MdB Steiner behauptete, Ziel
des BMU sei es gewesen, die Pressemitteilung so zu
formulieren, dass aus ihr hervorginge, dass der Salz-
stock Gorleben den BGR-Kriterien auch gerecht
werde, obwohl der Salzstock Gorleben für die Studie
nicht untersucht worden sei2533.

MdB Steiner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zitierte
als Beleg für ihre Behauptung ein Telefax der BGR an
BMU vom 17. August 19952534. Aus der Tatsache,
dass eine handschriftliche Formulierung „Den bei der
Auswahl zugrunde gelegten Kriterien wird neben den
genannten vier Strukturen auch der Salzstock Gorle-
ben gerecht.“ gestrichen wurde und der ebenfalls
handschriftlichen Anmerkung, „BGR trägt ursprüng-
liche Fassung – die auch bleibt – mit.“, die MdB
Steiner der BGR zuschreibt, zog die Abgeordnete den
Schluss, dass das BMU die gestrichene Formulierung
haben wollte. Insofern irrte sich die Abgeordnete.
Dass sie sich irrte, ergibt sich schon daraus, dass der
Faxabsender in der Kopfzeile lautet „BGR Hanno-
ver“. Der Faxabsender wird beim Empfang eines Fa-
xes aufgedruckt. Daraus ist ersichtlich, dass das zi-
tierte Dokument aus den Akten des BMU stammt und
die handschriftliche Anmerkung „BGR trägt ur-
sprüngliche Fassung – die auch bleibt – mit.“ eben-
falls von einem BMU-Mitarbeiter (offenbar dem zu-
ständigen BMU-Referatsleiter Dr. Bloser) geschrieben
wurde.

Tatsächlich war es – anders als MdB Steiner glaubte –
nicht das BMU, sondern die BGR, die dem BMU vor-
geschlagen hatte, zu formulieren „Den bei der Aus-
wahl zugrunde gelegten Kriterien wird neben den ge-
nannten vier Strukturen auch der Salzstock Gorleben
gerecht.“ Dieser Vorschlag wurde vom BMU nicht
übernommen, d. h. auf Wunsch des Bundesumweltmi-
nisteriums gestrichen. Das Fax vom 17. August
19952535, mit dem die BGR Korrekturvorschläge zu ei-
nem Entwurf der Pressemitteilung übersandte, findet
sich auch in den Akten2536. Es handelt sich um das
gleiche Fax, jedoch aus Aktenbeständen der BGR in
denen sich auch die Sendebestätigung der BGR als
Absenderin befindet. Auch diesem Dokument kann
man entnehmen, dass es nicht das BMU, sondern die
BGR war, die die Formulierung vorgeschlagen hatte:

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2533 Stenographisches Protokoll Nr. 92, Seite 54 und 55.
2534 MAT A 235, Bd. 1, pag. 481016.
2535 BGR-Abteilungsleiter Prof. Dr. Blümel an BMU-RS III 6/OAR
Neumann.
2536 MAT A 123, Bd. 21, pag. 0195–0199. 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

„Den bei der Auswahl zugrunde gelegten Krite-
rien wird neben den genannten vier Strukturen
auch der Salzstock Gorleben gerecht.“

Darunter findet sich eine mit rotem Stift geschriebene
Notiz:

„Dieser Satz von uns [d. h. von der BGR, Anm. d.
Verf.] wird vom BMU nicht akzeptiert. Es will bei
alter Formulierung bleiben.“

In der von der BGR vorgeschlagenen Fassung wäre
also viel offensiver formuliert worden. Auch dies ist
ein Beispiel für die schlampige und oberflächliche Ar-
beitsweise der Opposition.

. Fazit zum Verhalten der Opposition

ie Abgeordneten der Opposition haben in diesem Unter-
chungsausschuss kein seriöses Bild abgegeben. Es
urde nicht präzise gearbeitet, die Abgeordneten wirkten
reingenommen sowie einseitig vorfestgelegt und schie-
n – wie ihr Umgang mit Zeugen sowohl vom Fragestil
s auch vom Frageinhalt her zeigte – insgesamt an objek-
ver Aufklärung nicht interessiert. Der Untersuchungs-
sschuss diente ihnen lediglich als reines politisches
ampfinstrument.

Antworten auf 25 Fragen des
Untersuchungsauftrages

ie Opposition hat den von ihr im Deutschen Bundestag
schlossenen Untersuchungsauftrag2537 in 26 Fragen ge-
sst. Diese Fragen können nach der Auswertung der dem
ntersuchungsausschuss zur Verfügung gestellten Akten
d der Zeugenaussagen klar und eindeutig beantwortet

erden.

rage 1: Wer hat wann auf Bundesebene die Entschei-
ung für Salz als Wirtsgestein zur Einlagerung radio-

tiver Abfälle getroffen?

ie Entscheidung in Deutschland, die Endlagerung aller
dioaktiven Abfälle in tiefen geologischen Formationen
Wirtsgestein Steinsalz zu verfolgen, wurde im zustän-

gen Bundesministerium für wissenschaftliche For-
hung (BMwF) im Jahr 1963 getroffen. Ausschlagge-
nde Gesichtspunkte hierfür waren:

Die positiven Eigenschaften von Steinsalz für die End-
lagerung radioaktiver Abfälle (z. B. Plastizität, Wär-
meleitfähigkeit, Standfestigkeit), die seit Ende der
1950er Jahre durch Forschungsarbeiten zur Endlage-
rung radioaktiver Abfälle aus den USA unterstrichen
wurden und

der große Erfahrungsschatz aus über 100 Jahren Salz-
bergbau in Deutschland sowie das Vorhandensein
zahlreicher Salzstrukturen bzw. Salzstöcke in Nord-
westdeutschland.
537 Bundestagsdrucksache 17/1250.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 339 –

Klar abgelehnt wurden schon damals das oberflächen-
nahe Vergraben oder das Versenken der radioaktiven Ab-
fälle im Meer, um angesichts der langlebigen Radionu-
klide in der dichtbesiedelten Bundesrepublik Deutschland
höchst mögliche Sicherheit zu erreichen.

Der von der Opposition benannte Zeuge Prof. Dr. Klaus
Kühn – von 1973 bis 1995 Abteilungsleiter und Mitglied
der Geschäftsführung des Institutes für Tieflagerung
(IfT) – sagte den zu den Grundlagen für die Entscheidung
„Wirtsgestein Steinsalz“ und zum damaligen Stand von
Wissenschaft und Technik folgendes aus:

„Aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen in
den USA, und das hier ist der ‚Klassiker‘: The Dispo-
sal of Radioactive Waste on Land, ein Report des
Committee on Waste Disposal der National Academy
of Sciences aus dem Jahre 1957 – und weiterhin ba-
sierend auf einem Bericht der Bundesanstalt für Bo-
denforschung – heutige BGR – vom Mai 1963, die
beide die Endlagerung radioaktiver Abfälle in Salz-
formationen vorschlugen, war das der damalige
Stand von Wissenschaft und Technik.“2538

Der von der Koalition benannte Sachverständige Prof.
Dr. Wernt Brewitz2539 kam in seiner Aussage zum Stand
von Wissenschaft und Technik und zum Wirtsgestein
Steinsalz zu dem Schluss:

„Wenn ich alle Eigenschaften des Steinsalzes zusam-
mennehme, würde ich sagen: Das Salz bietet zur La-
gerung von hochradioaktivem Abfall die besten Vo-
raussetzungen.“2540

Frage 2: Welche Äußerungen, Stellungnahmen, Gut-
achten, Empfehlungen oder sonstige Informationen
von Behörden oder dritten Stellen lagen der Bundes-
regierung hierzu vor?

Die Entscheidungsgrundlage für die Festlegung auf das
Wirtsgestein Steinsalz war für das zuständige Bundes-
ministerium für wissenschaftliche Forschung (BMwF)
insbesondere der bei der Bundesanstalt für Bodenfor-
schung (BfB, Vorgängerin der BGR) in Auftrag gegebene
„Bericht zur Frage der Möglichkeiten der Endlagerung
radioaktiver Abfälle im Untergrund“2541 vom 15. Mai
1963. Der BfB-Bericht kam zu dem Schluss, dass reines
Steinsalz alle Voraussetzungen für ein ideales Endlager-
medium aufweise. Als günstige Eigenschaften wurden die
große Dichte, die Plastizität, die Undurchlässigkeit für
Flüssigkeiten und Gase, die hohe Wärmeleitfähigkeit so-
wie eine hohe Standfestigkeit angegeben2542. Dem Bericht

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2538 Stenographisches Protokoll Nr. 46, Seite 5.
2539 Honorarprofessor an der TU Braunschweig, Mitglied in zahlreichen

nationalen und internationalen Gremien zur Endlagerung, ehemals
Leiter des Fachbereichs „Endlagersicherheitsforschung“ bei der
GRS Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit sowie Mit-
glied im Arbeitskreis „Auswahlverfahren Endlagerstandorte
(AkEnd)“ (vgl. Stenographisches Protokoll Nr. 6, Seite 2).

2540 Stenographisches Protokoll Nr. 6, Seite 46.
2541 Bundesanstalt für Bodenforschung: „Bericht zur Frage der Mög-

254

254

254

254

254
lichkeiten der Endlagerung radioaktiver Abfälle im Untergrund“,
unterzeichnet von H. J. Martini am 15. Mai 1963. 2
Drucksache 17/13700

r BfB waren sowohl amerikanische Forschungsarbei-
n2543 aus dem Jahr 1957 als auch frühere Empfehlun-
n2544 von Salzgeologen der BfB aus dem Jahr 1959 vo-
ngegangen. Des Weiteren war im 2. Atomprogramm, das
n der Deutschen Atomkommission, welcher der Bera-
ng der Bundesregierung in Kernenergiefragen diente,
reits von einer „Endsammelstelle in einer Salzforma-

on“ die Rede, für die ein Standort zu prüfen und ein Pro-
kt auszuarbeiten sei2545.

er von der Koalition benannte Sachverständige Prof.
r. Wernt Brewitz erklärte auf die Frage, ob er sich der
inschätzung anschließe, wonach andere Länder, die auf
r Suche nach Endlagerstandorten sind und die nicht
er Steinsalz verfügen, Deutschland um seine Salzlager-

ätten beneideten:

Das war einmal so. Heute beneidet uns niemand mehr,
eil wir keine Fortschritte mehr machen.“2546 Das deut-
he Beispiel – er meinte das Erkundungsmoratorium –
muntere nicht unbedingt, diesem Beispiel zu folgen:
Eine gewisse Reserviertheit dem Salz gegenüber liegt
rin begründet, dass die Salzlagerstätten abgebaut wer-
n. Da denkt man an den Rohstoff. Das spielt bei uns
ine Rolle. Wenn man 400 Salzstöcke hat, dann ist das
in Thema […].“2547

er von der Koalition benannte Zeuge Prof. Dr. Michael
anger – Abteilungsleiter der BGR a. D. – wies darauf
n, dass Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern
it seinen Salzstöcken über potentielle Standorte mit ge-
gnetem Wirtsgestein verfügt. Er zitierte aus einer im
uftrag der Europäischen Gemeinschaft im Jahr 1977
rch die BGR erarbeitete Studie „Langzeitlagerung ra-
oaktiver Abfälle. Katalog geeigneter geologischer For-
ationen in der Bundesrepublik Deutschland“:

Bei den Salinarserien erscheint das Staßfurt-Steinsalz
] des Zechstein 2 in den nordwestdeutschen Diapiren

hr geeignet. Die mächtigen Tonsteine und Tonmergel-

2 Bundesanstalt für Bodenforschung: „Bericht zur Frage der Mög-
lichkeiten der Endlagerung radioaktiver Abfälle im Untergrund“,
unterzeichnet von H. J. Martini am 15. Mai 1963. Die entscheiden-
den Passagen dieses Berichtes sind auch zitiert in der „Kurzstudie
zu drei Fragen der Enquete-Kommission des Deutschen Bundesta-
ges zur Endlagerung radioaktiver Abfälle“ von Klaus Kühn vom
15. Januar 1980 (MAT A 139, Bd. 1, pag. 007006–007007). Vgl.
auch Sachverständiger Prof. Dr. Wernt Brewitz (Stenographisches
Protokoll Nr. 6, Seite 46).

3 William B. Heroy & Harry Hammond Hess: „The Disposal of Ra-
dioactive waste on land – Report of the Committee on Waste Dis-
posal of the Division of Earth Sciences”; National Academy of
Science, National Research Council Publication 519, 142 Seiten,
Washington, September 1957.

4 Rudolf Wager und Wolfgang Richter: „Disposal of Radioactive
Waste in the Federal Republic of Germany, Geological and Hydro-
geological Problems”, in: United Nations (Hrsg.), Proceedings of
the Scientific Conference on the Disposal of Radioactive Wastes, 16
th. until 21 th. December 1959, Vol. II, Wien 1960, Seite 548–551.

5 Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung (BMwF,
Hrsg.): „Atomprogramm für die Bundesrepublik Deutschland 1963
bis 1967“, 12 Seiten, Hameln 1963.

6
Stenographisches Protokoll Nr. 6, Seite 46.
547 Stenographisches Protokoll Nr. 6, Seite 47.

Drucksache 17/13700 – 340 –

steinvorkommen des tiefen Rias [gemeint ist Lias des
Jura, Anm. d. Verf.] und der Unterkreide usw. sind als
Potenziale anzusehen, weisen aber gegenüber Steinsalz
gewisse Nachteile auf. Bei den Festgesteinen eignen sich
vor allem die spät- bis postorogenen Granitintrusionen
innerhalb des variszischen Sockels als Wirtgesteine. Es
ging also ganz klar hervor, in Kenntnis aller dieser Ei-
genschaften eben gerade in Deutschland mit der Mög-
lichkeit, die andere europäische Länder nicht haben, die
massiven Salzstöcke dafür zu nutzen.“2548

Frage 3: Auf welcher Informationsgrundlage wurde
der von der Landesregierung Niedersachsen benannte
Standort Gorleben durch den Bund akzeptiert?

Der von der Niedersächsischen Landesregierung am
22. Februar 1977 als vorläufiger Standort für ein NEZ
benannte Standort Gorleben war durch zwei unabhängig
voneinander durchgeführte Auswahlverfahren auf der
Grundlage detaillierter Kriterienkataloge als der Standort
identifiziert worden, der sich am besten für die Komponen-
ten des damals geplanten Nuklearen Entsorgungszentrums
(Wiederaufarbeitung, Zwischenlager, Abfallkonditionie-
rung, MOX-Brennelementfertigung und Endlager) eignete:

Einerseits war der Standort Gorleben im Auftrag des
Bundes (Bundesministeriums für Forschung und Techno-
logie, BMFT) durch ein Auswahlverfahren der Kern-
brennstoffwiederaufarbeitungsgesellschaft mbh (KEWA)
ermittelt worden.

Unabhängig davon hatte die Niedersächsische Landesre-
gierung eigenständig durch einen interministeriellen Ar-
beitskreis (IMAK) – unter Hinzuziehung von Geologen
und Bergbauexperten – mögliche Standorte suchen las-
sen. Auch hier war es der Standort Gorleben, welcher von
allen Standortmöglichkeiten das beste Ergebnis erzielt
hatte. Diese Standortvorauswahl wurde durch den Bund
am 5. Juli 1977 akzeptiert.

Frage 4: Inwiefern wurde sichergestellt, dass dabei
der damals aktuelle Stand von Wissenschaft und
Technik zu Grunde gelegt wurde?

Für die Standortauswahl eines Nukleares Entsorgungszen-
trums mit der weltweit größten zivilen Wiederaufarbei-
tungsanlage kombiniert mit einem Endlager für radioak-
tive Abfälle in einem Salzstock gab es weltweit kein
vergleichbares Projekt, so dass der Stand von Wissenschaft
und Technik maßgeblich durch die Arbeiten der Kern-
brennstoffwiederaufarbeitungsgesellschaft mbH (KEWA) so-
wie des Interministeriellen Arbeitskreises (IMAK) der
Niedersächsischen Landesregierung geprägt und weiter
entwickelt wurde.

Die KEWA, über deren Arbeiten das zuständige Referat
im BMFT laufend informiert wurde, entwickelte in enger
Abstimmung mit Bundes- und Landesbehörden einen
Kriterienkatalog. Bei der Überprüfung der Standortmög-

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2548 Stenographisches Protokoll Nr. 23, Seite 7 und 8. 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

chkeiten waren auch Vertreter der zuständigen fachli-
en Bundesbehörden (z. B. BGR, PTB) eingebunden
d gewährleisteten, dass bei den Arbeiten der aktuelle

tand von Wissenschaft und Technik zugrunde gelegt
urde.

er Kriterienkatalog der Interministeriellen Arbeits-
uppe der Niedersächsischen Landesregierung sowie die
ewertung der einzelnen betrachteten Standorte wurde
enfalls in Absprache mit den maßgeblichen Fachleuten
s Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung
d des Oberbergamtes entwickelt, wodurch das damals
tuelle „Know-how“ dieser Behörden einfloss.

rage 5: Wurde hinsichtlich des Langzeitsicherheits-
achweises für den Standort Gorleben auf Daten für
en damals unter DDR-Gebiet liegenden Teil der geo-
gischen Formation verzichtet, und falls ja, aus wel-
em Grund, und mit welcher Berechtigung?

ie Fragestellung ignoriert, dass im gesamten Betrach-
ngszeitraum des Untersuchungsauftrages kein Langzeit-
cherheitsnachweis bzw. keine Langzeitsicherheitsana-
se erstellt werden musste und daher auch nicht erstellt
urde. Ein solcher Nachweis kann erst nach Abschluss der
rkundung erstellt werden. Die entsprechenden Fachinsti-
tionen haben aufgrund der vorliegenden positiven Er-
ndungsergebnisse immer nur von „Eignungshöffigkeit“
sprochen. Das damalige Vorgehen war maßgeblich
rch die Sicherheitskriterien von 1983 vorgegeben: Erst
Schluss der Erkundung, wenn alle notwendigen Ergeb-

sse vorliegen, wird eine Sicherheitsanalyse erstellt,
rch welche eine Aussage zur Eignung möglich ist.

sbesondere nach der Wiedervereinigung im Jahr 1990
urde für den Salzstockteil „Rambow“ – Bereich der
alzstruktur Gorleben-Rambow, welcher auf ehemaligem
DR-Territorium liegt – ein umfangreiches übertägiges
rkundungsprogramm durchgeführt. Auch die geowis-
nschaftlichen Erkenntnisse der Erdöl- und Erdgas-
ploration des vormaligen Zentralen Geologischen Insti-
tes (ZGI) der DDR, welche in den 1960er und 1970er
hren abgeteuft wurden, konnten ausgewertet werden, da
r Aktenbestand des ZGI von der Bundesanstalt für
eowissenschaften und Rohstoffe (BGR) übernommen
urde. Insbesondere der Abschlussbericht zur Erdöl- und
rdgasexploration im Bereich Rambow vom November
71 liegt auch dem Untersuchungsausschuss vor2549.

rage 6: Spielten sonstige Kriterien bei der Auswahl
es Standorts Gorleben gegebenenfalls eine Rolle und
lls ja, welche waren dies?

enerell wurden in beiden Auswahlverfahren, dem Ver-
hren des Bundes (KEWA) und dem Verfahren des Lan-
s Niedersachsen (IMAK) für ein Nukleares Entsor-
ngszentrum, umfangreiche, dem damaligen Stand von
issenschaft und Technik entsprechende breit angelegte
riterienkataloge entwickelt und angewendet. Diese Kri-
549 MAT A 114/1.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 341 –

terienkataloge sind für beide Verfahren (KEWA2550 und
IMAK2551) vollständig in den beigezogenen Akten doku-
mentiert. Die dem Untersuchungsausschuss vorliegende
Aktenlage geht sogar so weit, dass für jeden betrachteten
Standort anhand der angewendeten Kriterien die jeweili-
gen Ergebnisse im Einzelnen detailliert dargestellt sind.
Neben geologischen Kriterien kamen in beiden Auswahl-
verfahren auch geographische sowie sozioökonomische
Kriterien zur Anwendung.

Frage 7: Wurden die am 5. Januar 1983 im Bundesan-
zeiger veröffentlichten „Sicherheitskriterien für die
Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Berg-
werk“ unabhängig von konkreten Standorten und
ausschließlich auf der Grundlage des damals aktuel-
len Stands von Wissenschaft und Technik entwickelt
oder orientierten sie sich ganz oder teilweise an den
Standortbedingungen in Gorleben, um die Standort-
wahl Gorleben dadurch gegebenenfalls zu untermau-
ern?

Die Diskussion und Formulierung der Sicherheitskrite-
rien Anfang der 1980er Jahre fand parallel zur übertägi-
gen Erkundung des Salzstocks Gorleben (Wirtsgestein
Steinsalz) und zeitgleich zur Einleitung des Planfeststel-
lungsverfahrens von Schacht Konrad (Wirtsgestein Ei-
senerz2552) als Endlager für schwach- und mittelradioak-
tive Abfälle statt. Zu dieser Zeit prägten diese beiden
Endlagerprojekte maßgeblich den Stand von Wissen-
schaft und Technik national wie international. Das bei
diesen Endlagerprojekten gesammelte Know-how floss in
die Erstellung der Sicherheitskriterien von 1983 ein. Den-
noch wurden die Kriterien allgemeingültig, ohne Bezug
auf die einzelnen Endlagerprojekte formuliert. Im Ergeb-
nis wurden die Kriterien unabhängig von Standorten ab-
strakt anhand wissenschaftlich-technischer Anforderun-
gen entwickelt, die sich aus der Aufgabe ergeben,
radioaktive Abfälle so sicher wie möglich endzulagern.

Zusammenfassend spiegelten die „Sicherheitskriterien
für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Berg-
werk“ aus dem Jahr 1983 den nationalen wie internatio-
nalen Stand von Wissenschaft und Technik wieder und
wurden erst im Jahr 2010 ersetzt, als das Bundesministe-
rium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) die neuen „Sicherheitsanforderungen an die End-
lagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle –
Stand 30. September 2010“ vorgelegt hat.

Der von der Opposition benannte Zeuge Prof. Dr. Klaus
Kühn – von 1973 bis 1995 Abteilungsleiter und Mitglied
der Geschäftsführung des Institutes für Tieflagerung (IfT)
und Mitautor der Sicherheitskriterien – hat zur Genese
der Sicherheitskriterien von 1983 Folgendes ausgesagt:

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2550 MAT A 102, Bd. 24, pag. 000027, 000031, 000049, 000051,
000055, 000061, 000063, 000065, 000067, 000069 und
MAT A 102, Bd. 7, pag 7–13.

2551 MAT A 102, Bd. 25, Heft 3, pag. 135–138 und MAT A 102, Bd. 25,

255

255
Heft 3, pag. 210–214.
2552 Eisenoolith. 2
Drucksache 17/13700

„Die wurden erstellt von der Reaktor-Sicherheits-
kommission, und vorbereitet wurden sie von dem
Ausschuss ‚Endlagerung‘ der Reaktor-Sicherheits-
kommission. Diesem Ausschuss gehörte ich von 1977
an. Wir haben die Kriterien entworfen. Dann sind sie
durch die Plenarsitzung der Reaktor-Sicherheitskom-
mission gegangen, und die Reaktor-Sicherheitskom-
mission hat sie dann verabschiedet und dem BMI zur
Annahme empfohlen. […] Die Kriterien sind nicht
für den Standort Gorleben entwickelt worden, son-
dern für ein Endlager für radioaktive Abfälle in einer
geologischen Formation.“2553

rage 8: Welche Standorte waren bis zur Entschei-
ung der Bundesregierung vom 13. Juli 1983 als un-
rsuchungswürdige Alternativen zu Gorleben in der
iskussion und aus welchen Gründen und wann
urde jeweils entschieden, diese alternativen Stand-
te nicht weiter zu erkunden?

den Auswahlverfahren des Bundes (KEWA) und des
andes Niedersachsen (IMAK) wurden bis 1977 folgende
tandorte neben dem Salzstock Gorleben betrachtet:

der ersten KEWA-Studie KWA 1224 „Ermittlung meh-
rer alternativer Standorte in der Bundesrepublik
eutschland für eine industrielle Kernbrennstoff-Wieder-
farbeitungsanlage“ vom Dezember 1974 wurden ins-
sondere folgende Standorte zur weiteren Untersuchung
rgeschlagen:

„Börger“ im Emsland (= Salzstock Wahn)

„Ahlden“ an der Aller (= Salzstock Lichtenhorst)

„Faßberg“ in der Lüneburger Heide (= Salzstock Lut-
terloh)2554

iese Standorte werden auch in der Antwort des Parla-
entarischen Staatssekretärs von Schoeler auf eine Frage
s Abgeordneten Kühbacher (SPD) vom Oktober 1981
nannt2555.

letzten KEWA-Bericht KWA 1225 mit dem Titel „Un-
rsuchung eines Standortes zur Errichtung einer Anlage
r die Entsorgung von Kernkraftwerken; Teiluntersu-
ungen zu zwei Alternativstandorten“, welcher die Er-
bnisse des Jahres 1976 zusammenfasst, heißt es:

3 Stenographisches Protokoll Nr. 46, Seite 31.
4 MAT A 102, Bd. 24, pag. 000059. Der zunächst für den Standort

Ahlden vorgesehene Salzstock Eilte und der zunächst für den
Standort Faßberg vorgesehene Salzstock Dethlingen schieden bei
den weiteren Untersuchungen bereits im Laufe des Jahres 1975 aus.
Daher wurde am Standort Ahlden ab Mitte 1975 der Salzstock
Lichtenhorst näher betrachtet. Am Standort Faßberg wurde ab Mitte
1975 der Salzstock Lutterloh untersucht. Die Standortbezeichnun-
gen Börger, Ahlden und Faßberg wurden im Laufe des Jahres 1975
nach den Salzstöcken benannt: Wahn (ehemals Standort Börger),
Lutterloh (ehemals Standort Faßberg) und Lichtenhorst (ehemals
Standort Ahlden). Vgl. KEWA: „Untersuchung eines Standortes
zur Errichtung einer Anlage für die Entsorgung von Kernkraftwer-
ken; Teiluntersuchungen zu zwei Alternativstandorten“, Jahresbe-

richt 1975, MAT A 173.

555 Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages 9/63, Seite 3652 (B).

Drucksache 17/13700 – 342 –

„Da seit der Standortermittlung im Jahr 1974 einige
Auswahlkriterien hinsichtlich ihrer Bedeutung inzwi-
schen anders bewertet werden, wurde nachgeprüft, ob
sich neben Wahn, Lichtenhorst und Lutterloh neue
Standortalternativen finden lassen. Diese Untersu-
chung wurde durchgeführt mit dem Ergebnis, daß die
ursprünglich ausgewählten Standorte nach wie vor
als sehr günstig anzusehen sind und daß sie lediglich
vom Standort Gorleben übertroffen werden. Dieser
Standort war bei der Untersuchung im Jahr 1974 aus-
geschieden, weil er nach den damals zugänglichen
Planungsunterlagen in einer Erholungs- bzw. Ferien-
zone lag.“2556

Die Vorgehensweise und die Ergebnisse der Suche nach
Standortalternativen der Kernbrennstoffwiederaufarbei-
tungsgesellschaft mbH (KEWA) aus der zweiten Hälfte
des Jahres 1976 mit dem Ergebnis Gorleben als geeig-
netster Standort sind darüber hinaus in den Akten der
Niedersächsischen Staatskanzlei dokumentiert2557.

Dr. Jaritz – damals zuständiger BGR-Referatsleiter – hat
in einem Vortrag bei der Informationsveranstaltung des
Bundes im Jahr 1981 (Entsorgung I) zum Thema „Vor-
kenntnisse über den Salzstock Gorleben und Gründe für
die Annahme als Untersuchungsobjekt“ folgendes zum
Auswahlverfahren des Bundes referiert:

„Der Standort Gorleben hatte bei der Auswahl durch
den Bund allen geologischen Bedingungen genügt.
Er wurde ausschließlich wegen seiner Lage unmittel-
bar an der Grenze zur DDR nicht in die engste Wahl
gezogen.“2558

Im Auswahlverfahren der Niedersächsischen Landesre-
gierung (IMAK) wurden in der entscheidenden Kabinett-
vorlage vom 4. Februar 19772559 neben dem Salzstock
Gorleben die Salzstöcke Lichtenhorst, Mariaglück und
Wahn näher betrachtet und dem Kabinett vorgeschlagen,
den Salzstock Gorleben oder den Salzstock Lichtenhorst
als Standort zu benennen. Gegen den Standort Lichten-
horst sprach jedoch die Lage im Lichtenmoor – einziges
zusammenhängendes Hochmoor in Niedersachsen –
sowie die Lage im Grundwassereinzugsgebiet von
Hannover, gegen Mariaglück die geringe Größe des Salz-
stockes und gegen Wahn der Betrieb eines Bundeswehr-
schießplatzes. Vor diesem Hintergrund entschied sich das
Landeskabinett für den Standort Gorleben. Nachdem am
22. Februar 1977 die niedersächsische Landesregierung
den Standort Gorleben benannt hatte, akzeptierte der Bund
am 5. Juli 1977 diese Entscheidung und wies die PTB an,
ein Planfeststellungsverfahren für ein Endlager für radio-
aktive Abfälle am Standort Gorleben einzuleiten.

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2556 MAT B 33, Seite 9 und 10.
2557 KEWA-Arbeitspapier, „Neue Standortalternativen in Niedersach-

sen“, MAT A 102, Bd. 7, pag. 3, 6–21, 100–101, Dokument Nr. 4.
2558 „Entsorgung Bd. 1 – Bericht von einer Informationsveranstaltung

im Rahmen des Energiedialogs am 15./16. Mai 1981 in Lüchow“;
Hrsg. BMFT, Bonn, MAT A 95, Bd. 5, Seite 12 ff. (Seite 15).

2559

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256
Kabinettvorlage vom 4. Februar 1977 (MAT A 102, Bd. 8, Heft 2,
pag. 2–23). 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

arallel zur übertägigen Erkundung des Salzstocks Gorle-
n beauftragte der Bund im Dezember 1981 und im Ja-
ar 1982 die Bundesanstalt für Geowissenschaften und

ohstoffe (BGR), Studien zu möglichen Alternativstand-
ten zu erstellen. Diese sollten vorsorglich für den Fall
entifiziert werden, dass sich bei den weiteren ergebnis-
fenen Erkundungen des Salzstocks Gorleben heraus-
ellen sollte, dass dieser ungeeignet ist. Insgesamt wur-
n drei Berichte erstellt, welche alle auf reinen

iteraturdaten und keinen Vorortuntersuchungen basie-
n:

Die BGR-Studie „Eignung von Salzstöcken in Nieder-
sachsen“ vom 19. Mai 19832560. Das zusammenfas-
sende Ergebnis ist: „Am Ende der Vorauswahl stehen
die vier Salzstöcke Vorhop, Wahn, Weesen-Lutterloh
und Zwischenahn. Keiner von ihnen ist ein Idealge-
bilde für die Errichtung eines Endlagerbergwer-
kes.“2561

Die BGR-Studie „Bewertung von Salzformationen au-
ßerhalb von Niedersachsen für die Errichtung von
Endlagern“ vom 28. April 19822562. Das Ergebnis ist:
„Zusammenfassend lässt sich feststellen, daß in
Schleswig-Holstein nach den Vorauswahl-Gesichts-
punkten nur der Salzstock Sterup ohne Einschränkung
als untersuchungswürdig anzusehen ist. Daneben kom-
men die Rotliegendsalinare der Strukturen Eisendorf-
Gnutz und Krempe für eine Untersuchung auf ihre
Eignung für ein Endlagerbergwerk in Betracht.“2563
„[…] die Möglichkeiten für die Errichtung eines End-
lagerbergwerkes in Hessen [werden] als ungünstig an-
gesehen.“2564

ußerdem wurde parallel zur Festlegung auf das Wirtsge-
ein Steinsalz auch ein „Konzept der Bundesregierung
r Untersuchung der Möglichkeit der Endlagerung ra-
oaktiver Abfälle in Granit“ 2565 seitens des BMFT und
r BGR im April 1982 erarbeitet. Das Ziel des Konzep-
s wurde wie folgt formuliert:

„BGR hat im Auftrag der Kommission der Europäi-
schen Gemeinschaft von 1976 eine Übersicht über
die Verbreitung von möglichen Endlagerstandorten
in der Bundesregierung Deutschland erstellt. Darauf
aufbauend soll auf Grundlage von Literatur und Ar-
chivmaterial ein Katalog von Kristallinvorkommen in
der Bundesrepublik Deutschland erstellt werden.“2566

der Kabinettvorlage vom 5. Juli 1983 zur Entscheidung
r Bundesregierung für die untertägige Erkundung des

alzstocks Gorleben heißt es zur Erkundung alternativer
tandorte unter Punkt „6.“:

0 MAT A 96, Bd. 5, pag. 105346–105473 (103 Seiten).
1 MAT A 96, Bd. 5, pag. 105363.
2 MAT A 109, Bd. 1, pag. 187367–187451 (Studie hat 76 Seiten).
3 MAT A 109, Bd. 1, pag. 187367–187451 (Seite 24 der BGR-

Studie).
4 MAT A 109, Bd. 1, pag. 187367–187451 (Seite 41 der BGR-

Studie).
5
MAT A 138, Bd. 47, pag. 000210–000242 (Studie hat 32 Seiten).

566 MAT A 109, Bd. 1, pag. 187367–187451 (Seite 5 der BGR-Studie).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 343 –

„Aufgrund der Eignungshöffigkeit des Salzstocks
Gorleben ist derzeit die Erkundung anderer Standorte
nicht erforderlich. Sollten die untertägigen Erkundun-
gen am Salzstock Gorleben entgegen den bisherigen
Erkenntnissen zeigen, dass dieser als Endlager nicht
geeignet ist, würde dies nur eine zeitliche Verschie-
bung zur Folge haben, weil im Bedarfsfall auf der
Grundlage von bisher durchgeführten Untersuchun-
gen über eignungshöffige Salzformationen kurzfristig
andere Standorte benannt und aufgrund der bei der
Erkundung von Gorleben gewonnenen Erfahrungen
rasch erkundet werden könnten und die entstehende
Zeitverzögerung überbrückbar ist.“2567

Frage 9: Wurde die Entscheidung auf Bundesebene
zur ausschließlichen untertägigen Erkundung des
Standorts Gorleben aufgrund bestimmter Kriterien
getroffen und falls ja, wo sind diese Kriterien festge-
halten und wann wurden sie von wem entwickelt?

Die Entscheidung der Bundesregierung zur untertägigen
Erkundung des Salzstocks Gorleben wurde in der Kabi-
nettssitzung am 13. Juli 1983 des Bundes getroffen. Ent-
scheidungsgrundlage waren die Erkundungsergebnisse,
welche seit dem Beginn der übertägigen Erkundung im
Herbst 1979 gewonnen worden waren und die die Eig-
nungshöffigkeit des Salzstocks Gorleben für ein mögli-
ches Endlager für radioaktive Abfälle bestätigten. In der
entsprechenden Kabinettvorlage vom 5. Juli 1983 heißt es
hierzu:

„Diese Beurteilungen von PTB und RSK stützen sich
auf folgende wesentliche Ergebnisse […]

– die Mächtigkeit des Salzgebirges bietet hinrei-
chende Gewähr für den sicheren Abschluß der ra-
dioaktiven Abfälle von der Biosphäre.

– Die Integrität der Barriere Salzstock kann nach
derzeitigen Kenntnissen nicht durch Laugenvor-
kommen im Salzstock und Eigenschaften des
Deckgebirges (z. B. das Fehlen geschlossener
Tonschichten über dem Salzstock) in Frage ge-
stellt werden.

– Der Aufbau des Salzstocks läßt ausreichende Ein-
lagerungskapazität erwarten.

– Der Salzstock ist im Vergleich zu anderen Salzstö-
cken einfach gebaut. Dies wird auch dadurch
bestätigt, daß beide Schachtvorbohrungen auf An-
hieb zwei geeignete Standorte für die Erkun-
dungsschächte ergeben haben.“2568

Dargelegt waren die Ergebnisse in dem Zusammenfas-
senden Zwischenbericht über die bisherigen Erkundungs-
ergebnisse des Salzstocks Gorleben der PTB vom Mai
1983, welcher dem Bundeskabinett zum Zeitpunkt der
Entscheidung vorlag und auch nach der Entscheidung der
Bundesregierung veröffentlicht wurde.

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MAT A 52, Bd. 11, pag. 000073–000079.
2568 MAT A 52, Bd. 11, pag. 000072–000079 (pag. 00074).
Drucksache 17/13700

ie „Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioakti-
r Abfälle in einem Bergwerk“ waren einige Monate frü-
r am 5. Januar 19832569 durch das Bundesinnenministe-

um im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Sie gaben
ch dem damaligen Stand von Wissenschaft und Tech-
k den Rahmen für die Bewertung der Erkundungsergeb-
sse und für das weitere Vorgehen vor.

rage 10: Inwiefern wurde sichergestellt, dass bei die-
r Entscheidung zur ausschließlichen Erkundung des
andortes Gorleben der aktuelle Stand von Wissen-
haft und Technik zu Grunde gelegt wurde und die
oraussetzungen für eine untertägige Erkundung des
andorts Gorleben erfüllt waren?

ie Zugrundelegung des aktuellen Standes von Wissen-
haft und Technik wurde dadurch gewährleistet, dass an
r Erstellung des Zusammenfassenden Zwischenberich-
s der PTB aus dem Jahr 1983 neben der zuständigen
TB auch alle weiteren für die Erkundung maßgeblichen
stitutionen und Forschungseinrichtungen – wie z. B. die
undesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
GR), das Hahn-Meitner-Institut (HMI), die Deutsche

esellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für
bfallstoffe mbH (DBE) – und anerkannte Fachwissen-
haftler, wie z. B. Prof. Dr. A. G. Herrmann von der Uni-
rsität Göttingen, beteiligt waren. Auch „Die Reaktorsi-
erheitskommission (RSK) hat sich mit den Resultaten
r obertägigen Erkundung mit dem Ergebnis befasst,
ß die bisherige Standorterkundung in der Gesamtschau
ine Ergebnisse erbracht hat, die einer Eignungshöffig-
it des Salzstocks Gorleben für die Endlagerung radio-
tiver Abfälle unterschiedlicher Herkunft einschließlich
chradioaktiver Abfälle (HAW) in Frage stellt.“2570

rage 11: Welche Äußerungen, Stellungnahmen oder
mpfehlungen von Behörden oder anderen Einrich-
ngen, die sich mit der Erkundung von alternativen
andorten auseinandersetzten, lagen der Bundesre-
erung zum Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses vor
er hätten ihr vorliegen müssen? Hatte die Bundes-
gierung Kenntnis von entsprechenden Stellungnah-
en bei der Landesregierung Niedersachsen, oder

ätte sie hiervon Kenntnis haben können oder müs-
n?

Jahr 1981 hatte der Bund zwei Studien bei der Bundes-
stalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zu
öglichen Alternativstandorten in Auftrag gegeben, deren
rgebnisse der Bundesregierung vor ihrer Entscheidung
r untertägigen Erkundung im Jahr 1983 vorlagen2571.
iese Untersuchungen waren reine Literaturstudien und
iesen untersuchungswürdige Standortmöglichkeiten für

9 Bundesanzeiger Nr. 2/83, Ausgegeben am Mittwoch, dem 5. Januar
1983, Seite 45 f., Dokument Nr. 16.

0 Kabinettvorlage vom 5. Juli 1983, MAT A 52, Bd. 11, pag. 000074.
1 BGR-Studie „Bewertung von Salzformationen außerhalb Nieder-

sachsens für die Errichtung von Endlagern“, 76 Seiten, April 1982;
MAT A 109, Bd. 1, pag. 187367–187451; BGR-Studie „Eignung

von Salzstöcken in Niedersachsen“, 105 Seiten, Mai 1983;
MAT A 96, Bd. 5, pag. 105344–105473.

Drucksache 17/13700 – 344 –

den Fall aus, dass sich der Salzstock Gorleben bei der wei-
teren Erkundung als nicht geeignet herausstellen sollte.
Hierzu siehe auch Antwort zu Frage 8. Da die Eignungs-
höffigkeit des Salzstocks Gorleben durch die vorliegenden
Erkundungsergebnisse immer weiter bestätigt wurde, gab
es auch aus Sicht der damaligen Bundesregierung keinen
Grund, andere Standorte parallel zum Salzstock Gorleben
zu erkunden.

Frage 12: Wer hat im Bereich der Bundesregierung, in
der Landesregierung Niedersachsen und den ihr zuge-
ordneten Behörden oder von dritter Seite an der Ent-
scheidungsfindung auf Bundesebene direkt oder indi-
rekt mitgewirkt oder Bemühungen unternommen, auf
die Entscheidung einzuwirken? In welcher Art und
Weise erfolgte dies jeweils?

Die Entscheidung wurde am 13. Juli 1983 durch das Bun-
deskabinett getroffen2572. Die Grundlage bildete eine
zwischen allen beteiligten Bundesressorts (Bundesinnen-
ministerium, Bundesforschungsministerium, Bundes-
finanzministerium und Bundeskanzleramt) abgestimmte
Kabinettvorlage vom 5. Juli 1983 sowie der Zusammen-
fassende Zwischenbericht der PTB vom Mai 1983, der
von den an der Erkundung des Salzstocks Gorleben betei-
ligten Institutionen erstellt worden war (PTB, BGR, DBE
und HMI). Auch die Reaktorsicherheitskommission
(RSK), das Beratungsgremium der Bundesregierung für
Nuklearfragen hatte ein positives Votum für die untertä-
gige Erkundung abgegeben2573.

Frage 13: Welche schriftlichen Unterlagen (Gutach-
ten, Expertisen, Vorentwürfe, Exposés, Vermerke
o. Ä.) lagen den Mitgliedern und Mitarbeitern der
Bundesregierung im Vorfeld der Entscheidung vom
13. Juli 1983 vor? Von wem wurden diese Unterlagen
jeweils wann und mit welchen Maßgaben oder Vorga-
ben in Auftrag gegeben? Gab es Bemühungen von
Mitgliedern oder Mitarbeitern der Bundesregierung
oder von dritter Seite, auf deren Inhalte Einfluss zu
nehmen, und welche Folgen hatten diese Bemühungen
gegebenenfalls?

Welche Äußerungen bzw. Stellungnahmen von Mit-
gliedern oder Mitarbeitern der Bundesregierung gab
es gegebenenfalls zu diesen Unterlagen?

Das Bundeskabinett hat seine Entscheidung vom 13. Juli
1983 auf der Grundlage der hierfür erstellten Kabinett-
vorlage vom 5. Juli 1983 getroffen2574, welche alle wich-
tigen Gesichtspunkte darlegt und intensiv zwischen den
Bundesministerien abgestimmt war. Zentrales Ergebnis
der Kabinettvorlage ist, dass die bisherigen Erkundungs-
ergebnisse die Eignungshöffigkeit des Salzstocks Gorle-
ben für ein Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle
bestätigen und deshalb als nächster Schritt die untertägige

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2572 Kabinettvorlage vom 5. Juli 1983, MAT A 52, Bd. 11, pag. 000074.
2573 Die Reaktorsicherheitskommission hatte ihre Empfehlung zur un-

tertägigen Erkundung des Salzstocks Gorleben in der 187. Sitzung
am 22. Juni 1983 gefasst. MAT A 133, Bd. 2, pag. 002272 bis

257

257

257
002274 (Empfehlung), pag. 002240 (Protokollauszug).
2574 MAT A 52, Bd. 11, pag. 000073–000079.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

rkundung empfohlen wird. In der Kabinettvorlage heißt
unter „Beschlußvorschlag“:

„Um zu einer abschließenden Eignungsaussage kom-
men zu können, stimmt die Bundesregierung der zügi-
gen Aufnahme untertägiger Erkundungen zu. Sie be-
hält sich die Entscheidung über die Errichtung des
Endlagers am Standort Gorleben vor, bis die Ergeb-
nisse der untertägigen Erkundung vorliegen. Die Bun-
desregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit neben
Gorleben weitere Standorte erkunden zu lassen.“ 2575

ie Grundlage für die Erstellung der Kabinettvorlage war
r PTB-Bericht „Zusammenfassender Zwischenbericht
er bisherige Ergebnisse der Standortuntersuchung in

orleben“2576 vom Mai 1983, welcher von den beteilig-
n Fachinstitutionen im Rahmen eines umfangreichen
iskussions- und Abstimmungsprozesses erstellt worden
ar. Dieser war dem Kabinett vollständig als Anlage zu
esem Beschlussvorschlag vorgelegt worden.

rage 14: Welche Erkenntnisse lagen der Bundesre-
erung in Bezug auf die bereits seit den 1960er-Jah-
n untersuchte so genannte „Gorleben-Rinne“ vor,
onach die Ton-Deckschicht über dem Salzstock von
ner Rinne durchzogen sei, durch die stetig Grund-
asser fließe, wodurch die Gefahr bestehe, dass bei
ner Atommüll-Einlagerung radioaktiv belastete
auge ins Grundwasser dringen könne (vgl. etwa:
rankfurter Rundschau vom 22. September 2009)?
ie wurde mit diesen Erkenntnissen im weiteren Ver-
uf gegebenenfalls umgegangen?

ach der vorliegenden Aktenlage und den Zeugenaussa-
n der zuständigen Fachleute der PTB bzw. des BfS und
r BGR im Untersuchungsausschuss war die Gorlebener

inne als Teil eines großen Rinnensystems in Nord-
utschland schon vor der Auswahl des Salzstocks Gorle-
n bekannt und wird als „normales“ Phänomen für ein
eckgebirge eines Salzstocks interpretiert2577. Insbeson-
re nach Bewertung der vernommenen BGR- und PTB/

fS-Zeugen muss bei einer Langzeitsicherheitsbetrach-
ng für ein mögliches Endlager eine derartige „Rinnen-

5 MAT A 52, Bd. 11, pag. 000078.
6 MAT A 39, pag. 030200–030354 und MAT A 133, Bd. 3,

pag. 003686–003840.
7 Im Vermerk des Bundesinnenministeriums vom 1. Juni 1981 über

die Sitzung des Sachverständigenkreises „Endlagerung“ des
BMFT am 26. Mai 1981 wird unter „2. Ergebnis der Erörterung“
(MAT A 77, Bd. 3, pag. 640002–640017 (640003)) ausgeführt: „Die
Gorlebener Rinne war schon bei der Auswahl des Salzstocks für das
Endlager bekannt als Bestandteil eines in ganz Norddeutschland
vorhandenen riesigen Rinnen-Systems. Unbekannt war die Tiefe der
Rinne. Als ‚nicht ideal‘ sind das Eindringen dieser Rinne bis in den
Salzstock und das Hinunterreichen von Wasser zum Teil bis unmit-
telbar auf das Salzgebirge zu bezeichnen.“ […] „Diese Abweichun-
gen vom Idealbild eines Endlager-Salzstockes bedeuten für die
Fachleute nur, dass Gorleben ‚normal‘ ist ‚wie erwartet‘. Ein Ideal-
bild vorzufinden, haben Sie nicht erwartet. Bei allen Salzstöcken
sind komplizierte Strukturen der Normalbefund. Gorleben habe im
Vergleich zu anderen Salzstöcken bisher eine relativ unkomplizierte
Innenstruktur (BGR). Die bisher gefundenen individuellen Merkma-
le in Gorleben stellen die Eignung für ein Endlager nicht in Frage;

die seinerseits von den Fachleuten erklärte Eignungshöffigkeit be-
steht in demselben Maße nach wie vor.“

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 345 –

bildung“ bei den zu betrachtenden Zeiträumen für jeden
Endlagerstandort in Norddeutschland unterstellt werden.
Eine maßgebliche sicherheitstechnische Relevanz kommt
dieser geologischen Situation nicht zu, da zum einen der
Salzstock die Hauptbarriere ist, welche die Isolation der
Abfälle von der Biosphäre leisten soll. Weitere Barrieren
im Mehrbarrierenkonzept sind z. B. die technischen bzw.
künstlichen Barrieren wie Abfallform, Behälter, Verfüllm-
aterial, Dammbauwerke in Strecken und letztendlich die
Verfüllung der Schächte. Zum anderen konnte durch die
Erkundung nachgewiesen werden, dass trotz der „Gorle-
bener Rinne“ „die bisher im Salzstock untersuchten Ge-
steine in ihrem mineralogischen und auch chemischen
Stoffbestand praktisch unverändert geblieben“ 2578 sind. In
der Kabinettvorlage vom 5. Juli 1983 heißt es: „Die Inte-
grität der Barriere Salzstock kann nach den derzeitigen
Kenntnissen nicht durch […] Eigenschaften im Deckge-
birge (z. B. das Fehlen geschlossener Tonschichten über
dem Salzstock) in Frage gestellt werden. Die Mächtigkeit
des Salzgebirges bietet hinreichende Gewähr für den si-
cheren Abschluss der Abfälle von der Biosphäre“2579.

Frage 15: Wurde von der Bundesregierung zum Zeit-
punkt der Beschlussfassung am 13. Juli 1983 oder im
Verlauf der Erkundung entschieden, gebilligt, tole-
riert, ignoriert oder fahrlässig verkannt, dass die auf
der Grundlage der getroffenen Entscheidung vorzu-
nehmenden Baumaßnahmen in Gorleben eventuell
nicht nur für die reine Erkundung ausgelegt, sondern
so angelegt sein sollten, dass der Bau für den industriel-
len Betrieb als Endlager genutzt werden könne (vgl.
dazu etwa: Frankfurter Rundschau vom 29. Mai 2009)?
Sollte also unabhängig von tatsächlichen Erkundungs-
ergebnissen ein späteres Endlager vorbereitet oder ein
verdecktes Endlager errichtet werden?
Sollte ein Planfeststellungsverfahren zum Bau des
Endlagers umgangen werden? Sollten dadurch letzt-
lich Fakten geschaffen werden, die es später erschwe-
ren sollten, von einer Nutzung des Standorts Gorleben
als Endlager wieder Abstand zu nehmen? Welche Zu-
satzkosten wurden dadurch gegebenenfalls verur-
sacht?
Die Auslegung der Schachtdurchmesser lassen eine Nut-
zung sowohl in der Erkundungs- als auch eventuellen Er-
richtungs- und Betriebsphase des Endlagers zu. Die
Schachtdimensionierung ist dem Umstand geschuldet,
dass das Abteufen der Schächte im Gefrierschachtverfah-
ren durchgeführt wurde. Eine spätere Erweiterung des
Schachtdurchmessers ist deshalb nicht möglich2580. Die

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2578 Vgl. Prof. Dr. Helmut Röthemeyer (Stenographisches Proto-
koll Nr. 10, Seite 8).

2579 MAT A 52, Bd. 11, 000074.
2580 Sachverständiger Henning Rösel (Stenographisches Protokoll Nr. 7,

Seite 13): „Wir haben die Frage diskutiert, einen geringeren
Durchmesser zu nehmen, um auch nach außen die Vorläufigkeit zu
dokumentieren, und sind dann aus bergsicherheitlichen Erwägun-
gen zu der Überzeugung gelangt, dass das nicht geht. Ich kann
nicht einen Schacht im Gefrierverfahren abteufen, ihn mit einem
vorläufigen Ausbau versehen und ihn zu einem späteren Zeitpunkt,
d
der ja zum Teil Jahrzehnte später liegen kann, wieder einfrieren und
aufweiten, um ihn dann neu auszubauen.“
Drucksache 17/13700

ntscheidung über den anzuwendenden Rechtsrahmen
r die Erkundung eines möglichen Endlagerstandortes
Atom- oder Bergrecht – wurde nach einer langen juris-
schen Diskussion innerhalb der Bundesregierung und
it dem Bundesland Niedersachsen im Februar 1982 von
undesinnenminister Gerhart R. Baum – zuständig für
s Atomgesetz – im Konsens mit allen Beteiligten ge-

offen. Damals war man zu der Auffassung gekommen,
ss nur das Bergrecht bei einer Erkundung eines mögli-
en Endlagerstandortes anzuwenden sei. Das Erkun-
ngsverfahren sei auch verfahrensrechtlich von einer
entuellen späteren Errichtung klar abzugrenzen. Die
malige Entscheidung der Bundesregierung wurde am
März 1990 und am 2. November 1995 durch Urteile
s Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) bestätigt. Der

alzstock Gorleben wird deshalb als „Aufsuchung des
odenschatzes Salz“ auf der Grundlage von bergrechtli-
en Betriebsplänen (Rahmen-, Haupt- und Sonderbe-

iebspläne gem. §§ 52 ff. BBergG) erkundet. Alle Vor-
ürfe eines „Schwarzbaus Gorleben“ entbehren jeglicher
rundlage, da in der gesamten Projektzeit von mehreren
hrzehnten immer alle erforderlichen Genehmigungen
rlagen. Die eigentlichen Endlagerbereiche sind bis
ute nicht aufgefahren.

ie PTB als Rechtsvorgängerin des BfS hat den Antrag
f Planfeststellung eines Endlagers im Rahmen des ge-
anten Nuklearen Entsorgungszentrums am 28. Juli 1977
stellt. Das damals eingeleitete Planfeststellungsverfah-
n bildet lediglich die Grundlage für eine fachbehörd-
ch-gutachterliche Begleitung der bisherigen Erkun-
ngsarbeiten durch niedersächsische Fachbehörden. Nach

bschluss der Erkundungen würde – eine positive Eig-
ngsaussage vorausgesetzt – das atomrechtliche Plan-
ststellungsverfahren gem. § 9b Absatz 5 AtG i. V. m.
72 ff. nds. VwVfG fortgesetzt.

lle am Projekt Gorleben Beteiligten waren sich zu je-
m Zeitpunkt darüber einig, dass erst nach Abschluss ei-
r Erkundung mittels einer Langzeitsicherheitsanalyse
ne Aussage zur Eignung des Salzstocks Gorleben mög-
ch ist und sich daran dann gegebenenfalls ein atomrecht-
ches Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbe-
iligung anschließt, welches die Entscheidung über die
rrichtung eines Endlagers bringen kann.

rage 16: Gab es Bemühungen der Atomwirtschaft
er ihr nahestehender Institutionen oder Personen,

influss auf die Entscheidungsfindung der Bundesre-
erung oder weiterer am Verfahren beteiligter Stellen
er Personen auszuüben, und welche Folgen hatten

iese gegebenenfalls, insbesondere hinsichtlich mögli-
er Interessenkonflikte?

ach der Vierten Novelle des Atomgesetzes aus dem Jahr
76 (sogenannte Entsorgungsnovelle) ist die Bereitstel-
ng eines Endlagers für radioaktive Abfälle eine Auf-
be des Bundes.

ie Beweisaufnahme hat ergeben, dass die damalige
undesregierung ihre zentrale Lenkungsentscheidung für

ie untertägige Erkundung des Salzstocks Gorleben auf

Drucksache 17/13700 – 346 –

der Grundlage der vorliegenden Erkundungsergebnisse
und des Votums ihrer Fachinstitutionen getroffen hat.

Frage 17: Gab es insbesondere im Vorfeld der Ent-
scheidung vom 13. Juli 1983 Kontakte bzw. Abspra-
chen von an der Entscheidungsfindung direkt oder
indirekt beteiligten Personen mit Vertretern der Ener-
gieversorgungsunternehmen oder anderer direkt oder
indirekt an der Erkundung beteiligter Unternehmen
bezüglich der Festlegung auf den Standort Gorleben
und dessen weitere Erkundung?

Aus der Beweisaufnahme haben sich keine Erkenntnisse
ergeben, dass derartige Absprachen getroffen wurden.
Die Aussagen der Zeugen Prof. Dr. Dieter Kind (damali-
ger Präsident der PTB), Prof. Dr. Helmut Röthemeyer
(damaliger PTB-Abteilungsleiter), Dr. Heinrich Illi (da-
mals zuständiger Leiter des Sachgebietes „F+E Koordi-
nation, Systemanalyse“ der PTB), Prof. Dr. Michael Lan-
ger (damaliger BGR-Unterabteilungsleiter), Dr. Horst
Glatzel (damals zuständiger Referatsleiter im Bundes-
kanzleramt), Dr. August Hanning (damals zuständiger
Referent im Bundeskanzleramt) haben klar dargelegt,
dass es keinerlei Beeinflussung von „außen“ auf fachliche
Ergebnisse gegeben hat. Deutlich wurde auch: Wenn es
entsprechende Versuche der Einflussnahme gegeben
hätte, hätten dies die Beamten der PTB und auch diejeni-
gen der BGR nie akzeptiert und hätten remonstriert.

Frage 18: Hat es in diesem Zusammenhang einen
Wechsel von Personen aus öffentlichen Stellen des
Bundes, der Landesregierung Niedersachsen, soweit
diese Personen an der Entscheidung des Bundes un-
mittelbar mitgewirkt haben, sowie den jeweils zuge-
ordneten Behörden zu Unternehmen der Energiewirt-
schaft, die mit der nuklearen Stromerzeugung oder
der Entsorgung des dabei anfallenden radioaktiven
Abfalls befasst waren, gegeben oder haben Wechsel in
umgekehrter Reihenfolge stattgefunden?
In dem von der Frage formulierten Zusammenhang mit
dem Bezugspunkt „Kabinettsentscheidung vom 13. Juli
1983“ hat es in den 1980er Jahren nach Auswertung der
Akten und Zeugenaussagen keine Personenwechsel gege-
ben.

Jedoch gab es Wechsel von Beamten in die Industrie bzw.
zu anderen Institutionen:

• 1983: Dr. Alois Ziegler (BMFT-Referatsleiter) wech-
selte zur Kohleindustrie.

• Dr. Walter Hohlefelder war von 1982 bis 1985 Refe-
ratsleiter in der Abteilung RS im BMI. Danach wech-
selt er2581 für ein Jahr als Geschäftsführer zur Gesell-
schaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS)





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2581 Dr. August Hanning (Stenographisches Protokoll Nr. 12, Seite 49):
„Ja, es gab Veränderungen im Innenministerium. Der dortige Ab-
teilungsleiter ist gestorben. Das war Herr Sahl. Dann gab es Herrn
Bochmann und später Herrn Hohlefelder. Das waren sicher perso-
nelle Veränderungen. Dann hat es Veränderungen auf Staatssekre-
tärsebene, auf Ministerebene gegeben. Es gab ja den Regierungs-

258

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258
wechsel 1982. Es gab schon Veränderungen bei den Personen.
Auch im Bundeskanzleramt gab es natürlich Veränderungen. Aber
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

mbH2582. Von 1986 bis 1994 war Dr. Hohlefelder Ab-
teilungsleiter für „Reaktorsicherheit, Strahlenschutz
und Entsorgung“ im Bundesumweltministerium. Von
dort wechselte er als Generalbevollmächtigter zur
VEBA AG. Dr. Hohlefelder war später Vorstandsmit-
glied von PreussenElektra bzw. E.ON. Von 2004 bis
2010 war er Präsident des Deutschen Atomforums
(DAtF), dessen Präsidium er zum Zeitpunkt der Be-
schlussfassung über diesen Bericht des Untersu-
chungsausschusses angehört2583.

1990er Jahre: Gerald Hennenhöfer (GRS-Geschäfts-
führer bis September 1994) wechselte ins BMU (Ab-
teilungsleiter RS; 1994 bis 1998), dann in die Industrie
(VIAG AG, später E.ON Energie AG, 1998 bis 2003)
und nach Tätigkeit als Rechtsanwalt (2004 bis 2009)
wieder ins BMU als Abteilungsleiter RS (seit 2009).

Später: Prof. Dr. Bruno Thomauske (BfS-Fachbe-
reichsleiter bis 2003, zuständig für „Endlagerprojekte,
Betrieb“) wechselte2584 zum Energiekonzern Vatten-
fall Europe AG (Leiter des Geschäftsbereiches Kern-
kraftwerke) bis 2007.

iese Wechsel erfolgten unabhängig von den Entschei-
ngen der Bundesregierung in der Frage der Erkundung
s Salzstocks Gorleben.

rage 19: Welche fachlichen und/oder politischen
ründe waren letztlich ausschlaggebend für die Ent-
heidung der Bundesregierung vom 13. Juli 1983?

aßgeblich für die am 13. Juli 1983 getroffene zentrale
enkungsentscheidung für die untertägige Erkundung des
alzstocks Gorleben der damaligen Bundesregierung wa-
n die vorliegenden geowissenschaftlichen Ergebnisse
d die Empfehlungen der Fachinstitutionen Physika-

sch-Technische-Bundesanstalt (PTB), Bundesanstalt für
eowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Hahn-Meitner-
stitut (HMI) und Deutsche Gesellschaft zum Bau und
etrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE), wel-
e an der Erkundung des Salzstocks Gorleben beteiligt
aren.

ie Ergebnisse der übertägigen Erkundung wurden im
TB-Bericht „Zusammenfassender Zwischenbericht über
sherige Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorle-
n“ vom Mai 1983 von den Fachinstitutionen dargestellt
d bewertet. Das Ergebnis war: „Abschließend wird fest-
stellt: Die bestätigte Eignungshöffigkeit des Salzstocks
r die Endlagerung der vorgesehenen radioaktiven
bfälle rechtfertigt das Abteufen von Schächten und die

2 noch einmal: Konzeptionell habe ich keine gravierenden Verände-
rungen feststellen können.“
Gerald Hennenhöfer (Stenographisches Protokoll Nr. 90, Seite 81):
„Das hatte was mit dem Führungswechsel im Bundesinnenministe-
rium zu tun.“

2 Privatrechtliche Gesellschaft, mehrheitlich in öffentlicher Hand.
3 Stand: Mai 2012, Vgl.: http://www.kernenergie.de/kernenergie/

ueber-uns/datf/praesidium.php, abgerufen am 29. November 2012.
4 Zeuge Henning Rösel (BfS-Vizepräsident a. D.; Stenographisches

Protokoll Nr. 60, Seite 20): „Aber ich meine, der Wechsel von Herrn

Thomauske war etwas, was uns nicht überrascht hat, weil er ihn zu-
nächst mal vorangekündigt hatte.“

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 347 –

Erkundung des Salzstocksinneren.“2585 Auch die Reaktor-
sicherheitskommission hatte festgestellt, dass die Standor-
terkundung keine Ergebnisse erbracht hat, die die Eig-
nungshöffigkeit des Salzstocks Gorleben in Frage stellt.
Aufgrund der Eignungshöffigkeit des Salzstocks Gorleben
wurde damals die Erkundung anderer Salzstöcke nicht als
erforderlich betrachtet.

Die damalige Bundesregierung hat sich der Empfehlung
des zusammenfassenden Zwischenberichts angeschlossen
und am 13. Juli 1983 der zügigen Aufnahme untertägiger
Erkundungen zugestimmt. Sie hat sich die Entscheidung
über die Errichtung des Endlagers am Standort Gorleben
vorbehalten, bis die Ergebnisse der untertägigen Erkun-
dung vorliegen.

Die Beweisaufnahme hat auch klar ergeben, dass es keine
politischen Einflussnahmen seitens der damaligen Bun-
desregierung auf fachliche Ergebnisse gegeben hat, wie
zahlreiche Zeugen im Untersuchungsausschuss ausgesagt
haben2586.

Frage 20: Gab es Bemühungen der beteiligten Bun-
deseinrichtungen, eine breite Öffentlichkeitsbeteili-
gung zu vermeiden, und falls ja, welche waren dies,
und aus welchen Beweggründen erfolgten sie?

Nein, im Gegenteil: Obwohl keine gesetzliche Verpflich-
tung zur förmlichen Beteiligung und Information der Öf-
fentlichkeit bestand, haben die beteiligten Bundes – und
auch Landeseinrichtungen umfangreiche Maßnahmen zur
Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt. Hier sind exempla-
risch folgende Punkte zu nennen:

• In der Erklärung der Bundesregierung zum Entsor-
gungszentrum Gorleben vom 14. März 1979 heißt es
unter Ziffer 2, letzter Satz:

„Darüber hinaus wird sie [die Bundesregierung,
Anm. d. Verf.] den offenen Dialog mit kritischen
Bürgern fortsetzen.“2587

• Es wurde eine gemeinsame Informationsstelle des
Bundes und des Landes Niedersachsen in Lüchow
bzw. Gartow eingerichtet. Hierzu wurde im Jahr 1979
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Niedersächsischen Landesregierung eine Vereinba-
rung über „Information der Öffentlichkeit über das
geplante nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) in Gor-
leben“ geschlossen. Zielsetzungen waren gem. § 1
Absatz 2 der Vereinbarung die Durchführung „ge-
meinsame[r] Maßnahmen zur Information der Öffent-
lichkeit über Notwendigkeit und Sicherheit, Nutzen
und Risiken des geplanten NEZ in Gorleben.“2588 Die
Finanzierung (bis zu 1 Mio. DM jährlich) erfolgte






2585 Zitat aus dem Kapitel „Zusammenfassende Bewertung“ des PTB-

Berichtes, MAT A 104, Bd. 4, pag. 137358 (155340), Doku-
ment Nr. 67 Anlage 16.

2586 Z. B. Prof. Dr. Dieter Kind (damaliger PTB-Präsident), Henning
Rösel (Vizepräsident des BfS a. D.), Prof. Dr. Helmut Röthemeyer
(damaliger PTB-Fachbereichsleiter) und Prof. Dr. Michael Langer
(damaliger BGR-Unterabteilungsleiter).

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MAT A 96, Bd. 16, pag. 088224 ff.
2588 MAT A 7, pag. 73. 2
Drucksache 17/13700

durch das BMFT2589. Zu den Maßnahmen der gemein-
samen Öffentlichkeitsarbeit gehörten nach § 5 der
Vereinbarung nicht nur Anzeigen, Broschüren, Falt-
blätter, etc., sondern auch die Errichtung einer „Infor-
mations- und Kontaktstelle Nukleares Entsorgungs-
zentrum“ im Landkreis Lüchow-Dannenberg sowie
die Durchführung von Veranstaltungen für besondere
Zielgruppen2590.

Die Gorleben-Kommission, die der Information der
gewählten Kommunalpolitiker diente.

Die Presseinformationen der PTB, Themenbei-
spiele2591:

– „Stand der Arbeiten zur Eignungsuntersuchung
des Salzstocks Gorleben für ein Endlager für ra-
dioaktive Abfälle Ende Januar 1980“ vom 1. Fe-
bruar 1980

– „Standorterkundungsprogramm Gorleben, Stand
der Arbeiten Ende Februar 1980“ vom 3. März
1980

– „Bohranlage zur zweiten Tiefbohrstelle umgesetzt“
vom 2. Mai 1980

– „Dritte Tiefbohrung erreicht den Salzstock“ vom
1. September 1980

– „Der Bohrplatz für die vierte Tiefbohrung wird
vorbereitet“ vom 29. September 1980

– „Bohrplatz 1004 wird abgebaut“ vom 10. Februar
1981

– „Tiefbohrung Gorleben 1005 beendet“ vom
12. März 1981

– „Zur Eignung des Salzstocks Gorleben“ vom
3. Juni 1982

– „Zwischenergebnisse zur Abnahme der Studie von
Prof. Duphorn“ vom 11. Oktober 1982

– „Fachliche Stellungnahme zum Abschlußbericht:
„Quartärgeologische Gesamtinterpretation Gorle-
ben“ vom 6. April 1983

– „Vertrag über Abteufen von zwei Schächten im
Salzstock Gorleben unterzeichnet“ vom 28. Okto-
ber 1983

– „Beginn vorbereitende Maßnahmen zum Abteufen
des Schachtes Gorleben 1“ vom 29. Dezember
1989

– „Erkundungsbergwerk Gorleben: Hutgestein im
Schacht 1 erreicht“ vom 18. Juli 1989

Die PTB-Info-Blätter, Themenbeispiele2592:

– 1/82 vom 14. April 1982: „Untertägige Erkundung
des Salzstockes Gorleben“

9 MAT A 7, pag. 73.
0 MAT A 7, pag. 75.
1
MAT B 60, ohne Paginierung.

592 MAT B 60, ohne Paginierung.

Drucksache 17/13700 – 348 –

– 2/82 vom 5. Juli 1982: „Salzstock Gorleben wird
weiter erkundet“

– 3/82 vom 8. Oktober 1982: „Stellungnahme zu den
einzelnen Fragestellungen interdisziplinären Cha-
rakters in der Studie von Herrn Prof. Duphorn“

– 4/82 vom 21. Oktober 1982: „Störfälle als Folge
des Zuflusses von Wässern oder Salzlösungen in
ein Salinar-Bergwerk in steiler Lagerung für die
Endlagerung radioaktiver Abfälle“

– 1/83 vom 31. Januar 1983: „Was sind Pumpversu-
che?“

– 2/83 vom 8. März 1983: „Sicherheitskriterien für
die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem
Bergwerk“

– 3/83 vom 28. März 1983: „Fachliche Stellung-
nahme zum Abschlußbericht von Prof. Duphorn“

• PTB aktuell,2593:

– Ausgabe 1/1979: „Ist Gorleben als Standort für ein
Endlager für radioaktive Abfälle geeignet?“

– Ausgabe 2/Stand Anfang Oktober 1979: „Erste Er-
gebnisse des hydrogeologischen Untersuchungs-
programms der PTB in Gorleben.“

– Ausgabe 3/Stand Juni 1980: „Ist Gorleben ein ge-
eigneter Endlagerstandort?“

– Ausgabe 4/Stand Ende Oktober 1980: „Erste Tief-
bohrungen beendet!“

– Ausgabe 5/Mai 1981: „Grundkenntnisse über die
Salzstockentstehung“

– Ausgabe 6/Mai 1981: „Tiefbohrprogramm vorerst
abgeschlossen!“

– Ausgabe 7/Dezember 1981: „Die hydrogeologi-
schen Untersuchungen des Deckgebirges“

– Ausgabe 8/Juli 1982: „Untertägige Erkundung des
Salzstockes Gorleben“

– Ausgabe 9/Stand Oktober 1985: „Endlagerung
radioaktiver Abfälle – Eine Übersicht über die Pla-
nungen und Forschungsarbeiten zur Endlagerung
radioaktiver Abfälle in der Bundesrepublik Deutsch-
land“

– Ausgabe 10/Stand Juni 1983: „Die Schachtvorboh-
rungen Gorleben 5001 und Gorleben 5002 – Nur
zwei Bohrungen reichten aus, um die beiden
Schachtstandorte für die untertägige Erkundung
des Salzstocks Gorleben festzulegen“

– Ausgabe 11/März 1984: „Radioaktive Abfälle –
Systematische Erfassung und Beurteilung radioak-
tiver Abfälle aus der Sicht der Endlagerung“

– Ausgabe 12/Oktober 1986: „Die Eignung radioak-
tiver Abfälle für die Endlagerung in einem Berg-









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2593 MAT B 60, ohne Paginierung. 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

werk – Eine Diskussion über den Stand der Arbei-
ten zur Endlagerung radioaktiver Abfälle in der
Bundesrepublik Deutschland und im internationa-
len Vergleich.“

PTB informiert – Fachbeiträge zur Sicherstellung und
zur Endlagerung radioaktiver Abfälle, Herausgeber:
Physikalisch Technische Bundesanstalt – Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit für die Abteilung SE. Themen-
beispiele2594:

– Aus dem Jahr 1987: „Endlagerung radioaktiver
Abfälle in der BR-Deutschland – Projekte, Men-
gen, Sicherheit“ von H. Röthemeyer, PTB infor-
miert 1/87, Seite 8–12.

– Aus dem Jahr 1988: „Planung und Durchführung
der untertägigen Erkundung des Salzstocks Gorle-
ben“, G. Grübler, PTB informiert 1/88, Seite 4 bis
20.

Die BMFT-Informationsveranstaltungen Entsorgung I,
II und III in den Jahren 1981, 1982, 1983 mit entspre-
chender Veröffentlichung der Erkundungsergebnisse:

– Entsorgung Band 1: „Bericht von einer Informa-
tionsveranstaltung im Rahmen des Energiedialogs
der Bundesregierung Zwischenergebnisse zum
Salzstock Gorleben“; am 15. und 16. Mai 1981 im
Gilde-Haus in Lüchow, erschienen im November
19812595.

– Entsorgung Band 2: „Bericht von einer Informa-
tionsveranstaltung am 23.10.1982 in Hitzacker im
Rahmen des Energiedialogs der Bundesregierung
Zwischenergebnisse zum Projekt Sicherheitsstu-
dien Entsorgung (PSE)“; am 23. Oktober 1982 in
Hitzacker, erschienen im April 19832596.

– Entsorgung Band 3: „Bericht von einer Informa-
tionsveranstaltung des Bundes vor dem Schachtab-
teufen – Salzstock Gorleben“; am 27. und 28. Mai
1983 in Hitzacker, erschienen im Juni 19842597.

Der veröffentlichte „Zusammenfassende Zwischenbe-
richt über bisherige Ergebnisse der Standortuntersu-
chung in Gorleben“ der PTB vom Mai 19832598.

Die Entsorgungsberichte der Bundesregierung:

– „Bericht der Bundesregierung zur Situation der
Entsorgung der Kernkraftwerke in der Bundesre-
publik Deutschland“2599.

– „Bericht der Bundesregierung über die Entsorgung
der Kernkraftwerke“ vom 10. Oktober 19812600.

4 MAT B 60, ohne Paginierung.
5 MAT A 95, Bd. 5, pag. 2–288.
6 MAT A 112, Bd. 28, pag. 074–080; MAT A 123, Bd. 9, pag. 3 bis

25; MAT E 7, Bd. 10, pag. 438–442.
7 MAT A 19, pag. 210001–210563.
8 MAT A 52, Bd. 4, pag. 302200–302354.
9
Bundestagsdrucksache 8/1281 vom 30. November 1977.

600 Ohne Bundestagsdrucksache und ohne MAT-Nummer.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 349 –

– „Bericht der Bundesregierung zur Entsorgung der
Kernkraftwerke und anderer kerntechnischer Ein-
richtungen“2601.

– „Bericht der Bundesregierung zur Entsorgung der
Kernkraftwerke und anderer kerntechnischer Ein-
richtungen“2602.

Frage 21: Wurde bei der untertägigen Erkundung
auch deshalb Bergrecht und nicht Atomrecht zu
Grunde gelegt, um ein atomrechtliches Planfeststel-
lungsverfahren mit der damit verbundenen Beteili-
gung der Öffentlichkeit zu umgehen?

Nein, es wurde mehrmals höchstrichterlich entschieden,
dass für die Erkundung eines möglichen Endlagerstandor-
tes das Bergrecht der richtige anzuwendende Rechtsrah-
men ist2603. Erst nach Abschluss der Erkundung und einer
positiven Langzeitsicherheitsanalyse schließt sich nach
gültiger Rechtslage ein atomrechtliches Planfeststellungs-
verfahren an, welches auch eine förmliche Beteiligung der
Öffentlichkeit vorsieht. Da bei der Erkundung des Salz-
stocks weder Kontakt zu radioaktivem Material besteht,
noch radioaktive Abfälle eingelagert werden, kann auch
nicht das Atomrecht angewendet werden.

Als der damalige Bundesinnenminister Gerhart R. Baum
der niedersächsischen Landesregierung am 2. Februar
1982 mitteilte, dass sich die Bundesregierung der nieder-
sächsischen Rechtsauffassung anschließe, dass die Abteu-
fung der Erkundungsschächte im Salzstock Gorleben
nach Bergrecht zu genehmigen sei, schrieb er: „Im Hin-
blick auf die Akzeptanz des Vorhabens empfehle ich, ne-
ben dem bergrechtlichen Verfahren die Öffentlichkeit
über die jeweiligen Einzelheiten voll zu informieren.“2604

Wie der Antwort auf Frage 20 zu entnehmen ist, ist diese
Information umfänglich erfolgt, nicht zuletzt durch die
gemeinsame Informationsstelle von Bund und Land Nie-
dersachsen.

Frage 22: Welche Finanzmittel wurden seitens des
Bundes oder durch Unternehmen und Verbände
wann, von wem und auf welcher Basis in die Region
Gorleben transferiert, und sollten diese dazu die-
nen, die Akzeptanz des geplanten Endlagers bei den
Bürgerinnen und Bürgern zu erhöhen?

Bei den Finanzmitteln, die an das Land Niedersachsen
und in die Region Lüchow-Dannenberg geflossen sind,
handelt es sich erstens um Mittel des Bundes, die auf der
Basis von Verwaltungsvereinbarungen des Bundes mit
dem Land Niedersachsen gezahlt wurden. Außerdem ha-
ben zweitens die Kernkraftwerkbetreiber auf der Grund-
lage von Ansiedlungsverträgen mit dem Landkreis
Lüchow-Dannenberg und weiteren betroffenen Kommu-
nen Gelder gezahlt. Darüber hinaus hat drittens die Physi-
kalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) bzw. das Bun-

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2601 Bundestagsdrucksache 10/327 vom 30. August 1983.
2602 Bundestagsdrucksache 11/1632 vom 13. Januar 1988.
2603 Sogenannte „Gorleben-Entscheidungen“ des Bundesverwaltungs- 260
gerichtes aus den Jahren 1990 und 1995.
2604 MAT A 96, Bd. 28, pag. 111168.
Drucksache 17/13700

samt für Strahlenschutz (BfS) zum Ausgleich von
ingriffen in die Landschaft an Grundbesitzer, insbeson-
re Andreas Graf von Bernstorff, Gelder für natur-
hutzrechtlich geforderte Ausgleichsmaßnahmen ge-
hlt.

der Summe sind vom Bund und den Kernkraftwerksbe-
eibern im Zeitraum von 1980 bis Ende 1993 rund
6 Mio. DM geflossen. Der Betrag teilte sich wie folgt
f:

Samtgemeinde Lüchow 7 595 961 DM

Gemeinde Trebel 1 603 959 DM

Samtgemeinde Gartow 24 682 000 DM

Gemeinde Gorleben 9 304 425 DM

Samtgemeinde Dannenberg 8 649 000 DM

Gemeinde Karwitz 1 533 000 DM

Landkreis Lüchow-Dannenberg 72 828 188 DM2605.

on der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB)
w. dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) sind an
ndreas Graf von Bernstorff folgende Mittel für Entschä-
gungen und Ausgleichsmaßnahmen gezahlt worden:

1980 bis 2000 ca. 1,2 Mio. DM

2001 bis 2010 ca. 200 000 Euro

2012 bis 2027 werden weitere 300 000 Euro
bezahlt, vorausgesetzt, dass
sich nichts am status quo än-
dert.

ie Grundlage für die Mittel des Bundes bildete

die im Februar 1979 unterzeichnete Verwaltungsver-
einbarung zwischen dem Land Niedersachsen und
dem Bund, die vorsah, dass dem Land Niedersachsen
in vier Jahresraten bis 1982 zur „Abgeltung von finan-
ziellen Belastungen, die auf Land, Landkreis und be-
troffene Gemeinden zukommen“ 200 Mio. DM gezahlt
werden sollten. Für die Jahre 1985 bis 1988 wurden
die Zahlungen von weiteren vier Jahresraten von ins-
gesamt 120 Mio. DM zwischen dem Bund und dem
Land Niedersachsen vereinbart.

die im März 1990 unterzeichnete zweite Verwaltungs-
vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Nie-
dersachsen, welche die Zahlung eines Pauschalbetra-
ges von 90 Mio. DM in drei Jahresraten an das Land
Niedersachsen vorsah.

owohl der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundesta-
s, die Niedersächsische Landesregierung als auch die
ommunalpolitiker im Landkreis Lüchow-Dannenberg
immten diesen Vereinbarungen zu2606.

ie Grundlage für die Zahlungen der Kernkraftwerksbe-
eiber bilden die Ansiedlungsverträge, welche die Deut-

5 Klaus Poggendorf, „Gorleben – Der Streit um die nukleare Entsor-

gung und die Zukunft einer Region“, Neuerscheinung 2008, ISBN
978-3-922639-13-8, 300 Seiten (Seite 65).

Drucksache 17/13700 – 350 –

sche Gesellschaft zur Wiederaufarbeitung von Kernbrenn-
stoffen (DWK) als Rechtsvorgängerin der Gesellschaft für
Nuklear-Service mbH (GNS) mit dem Landkreis und den
einzelnen betroffenen Kommunen im Jahre 1980 ab-
schloss. Darin verpflichtete sich die DWK für das Trans-
portbehälterlager zur einmaligen Zahlung einer Struktur-
beihilfe von 5 Mio. DM und einer jährlichen Zahlung von
1 Mio. DM jährlich bis zum Ende der Nutzung des Zwi-
schenlagers. Im Hinblick auf das Abfalllager für Abfälle
mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung wurde die
Zahlung einer einmaligen Strukturhilfe von 980 000 DM
vereinbart. 1990 wurde zudem für die Pilotkonditionie-
rungsanlage eine einmalige Zahlung von 5 Mio. DM ver-
einbart.

Die Grundlage für die Zahlungen der PTB/des BfS an die
Grundstückseigentümer ergeben sich aus den gesetzli-
chen Regelungen über Ausgleichsmaßnahmen zum Na-
tur- und Landschaftsschutz.

Für die überwiegende Mehrheit der in den 1980er und
1990er Jahren für die Region tätigen Verwaltungsbeam-
ten und Kommunalpolitiker handelte es sich bei den
„Gorleben-Geldern“ um Infrastrukturhilfen, welche die
Belastungen ausgleichen, die durch die Übernahme der
„nationalen Aufgabe“, der Entsorgung der bundesdeut-
schen Kernkraftwerke, entstanden sind2607.

Frage 23: Hat die Bundesregierung dem Parlament,
der Öffentlichkeit oder sonstigen Stellen im Zusam-
menhang mit der Entscheidung vom 13. Juli 1983 In-
formationen und Erkenntnisse vorenthalten?

Nein, im Gegenteil:

Die Bundesregierung hat die Öffentlichkeit schon im Vor-
feld durch die Informationsveranstaltungen Entsorgung I,
II und III in den Jahren 1981, 1982 und 1983 des Bundes-
ministeriums für Forschung und Technologie (BMFT)
breit über die jeweils vorliegenden Erkundungsergebnisse
informiert. Zu den Informationsveranstaltungen wurden
auch jeweils sehr umfangreiche Tagungsbände durch das
BMFT veröffentlicht2608. Ein entscheidender Schritt sei-
tens der Bundesregierung war auch, dass der PTB-Bericht
„Zusammenfassender Zwischenbericht über bisherige
Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben“ aus
dem Jahr 1983, welcher die Grundlage der Entscheidung
über die untertägige Erkundung der Bundesregierung dar-
stellte, als Publikation der Öffentlichkeit zugänglich ge-
macht wurde2609. In der Kabinettvorlage vom 5. Juli zur
Entscheidung der Bundesregierung für die untertägige Er-
kundung heißt es unter „Beschlußvorschlag“:

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2606 Anselm Tiggemann, „Die ‚Achillesferse‘ der Kernenergie in der
Bundesrepublik Deutschland: Zur Kernenergiekontroverse und Ge-
schichte der nuklearen Entsorgung von den Anfängen bis Gorleben,
1955 bis 1985“, Lauf an d. Pegnitz, 2. Aufl. 2010, Seite 461
(MAT A 188).

2607 Anselm Tiggemann, „Die ‚Achillesferse‘ der Kernenergie in der
Bundesrepublik Deutschland: Zur Kernenergiekontroverse und Ge-
schichte der nuklearen Entsorgung von den Anfängen bis Gorleben,
1955 bis 1985“, Lauf an d. Pegnitz, 2. Aufl. 2010, Seite 457
(MAT A 188).

2608

261

261

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261
Diese sind in der Antwort auf Frage 20 zitiert.
2609 MAT A 104, Bd. 4, pag. 137193 (155196) – pag. 137368 (155350). 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

„Der „Zusammenfassende Zwischenbericht über bis-
herige Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gor-
leben“ wird der Öffentlichkeit als Grundlage für die
von der Bundesregierung angestrebte offene und
sachliche Diskussion zur Verfügung gestellt.“2610

usätzlich wurde die zusammenfassende Bewertung des
usammenfassenden Zwischenberichts über bisherige Er-
bnisse der Standortuntersuchung Gorleben als PTB
fo-Blatt 1/84 veröffentlicht2611.

rage 24: Hat die Bundesregierung in diesem Zusam-
enhang gegenüber dem Parlament, der Öffentlich-

eit oder sonstigen Stellen oder im Rahmen von Ge-
chtsverfahren unvollständige oder falsche Angaben
macht?

ein. Es gibt eine Vielzahl von parlamentarischen Vor-
ngen zum Thema „Salzstock Gorleben“, in denen die

undesregierung umfassende und vollständige Angaben
macht hat. Hier sind exemplarisch folgende Beispiele
nennen:

Die Entsorgungsberichte der Bundesregierung:

– „Bericht der Bundesregierung zur Situation der
Entsorgung der Kernkraftwerke in der Bundesre-
publik Deutschland“ vom 30. November 19772612.

– „Bericht der Bundesregierung über die Entsorgung
der Kernkraftwerke“ vom 10. Oktober 19812613.

– „Bericht der Bundesregierung zur Entsorgung der
Kernkraftwerke und anderer kerntechnischer Ein-
richtungen“ vom 30. August 19832614.

– „Bericht der Bundesregierung zur Entsorgung der
Kernkraftwerke und anderer kerntechnischer Ein-
richtungen“ vom 13. Januar 19882615.

Öffentliche Anhörungen im Bundestag:

– Anhörung des Umweltausschusses zum Gesetzent-
wurf der SPD „Kernenergieabwicklungsgesetz“
am 31. Mai und 1. Juni 19882616.

– Anhörung des Umweltausschusses zu den Anträ-
gen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Beendigung der Arbeiten am Endlager Gorle-
ben“2617 und der Fraktion der SPD „Entsorgung –
Endlager (Gorleben)“ am 18. April 19882618.

– Anhörung des Ausschusses für Forschung und
Technologie zum Themenbereich „Wiederaufar-
beitung und/oder Endlagerung“ am 27. März 1985.

0 MAT A 52, Bd. 11, pag. 000078.
1 MAT B 60, ohne Paginierung.
2 Bundestagsdrucksache 8/1281.
3 Keine Bundestagsdrucksache.
4 Bundestagsdrucksache 10/327.
5 Bundestagsdrucksache 11/1632.
6 Bundestagsdrucksache 11/13.
7
Bundestagsdrucksache 11/511.

618 Bundestagsdrucksache 11/581.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 351 –

– Anhörung des Innenausschusses zu dem Bericht
der Bundesregierung zur Entsorgung der Kern-
kraftwerke und anderer kerntechnischer Einrich-
tungen am 20. Juni 19842619.

– Anhörung der „Arbeitsgruppe ‚Reaktorsicherheit
und Strahlenschutz‘„ des Innenausschusses zum
Thema: „Welche Möglichkeiten der Endlagerung
radioaktiver Abfälle gibt es? Sind Salzstöcke ge-
eignet?“ am 23. Juni 1980.

– Anhörung des Innenausschusses zu dem Thema
„Entsorgung von Kernkraftwerken“ am 27. Sep-
tember 1977.

– Anhörung des Innenausschusses zu dem Thema
„Die Energiewirtschaft und die Errichtung ihrer
Kernkraftwerke“ am 9. Juni 1976.

– Anhörung („Öffentliche Informationssitzung“) des
Ausschusses für Forschung und Technologie zum
„Problemkreis ‚Brennstoffkreislauf’“ am 2. Juni
1976.

• Öffentlichkeitsveranstaltungen des Bundes (vgl. Ant-
worten auf Fragen 20 und 23).

• Beantwortung von Kleinen Anfragen, z. B.

– Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
GRÜNEN „Stellungnahme der Bundesregierung
zur Eignung des Salzstocks Gorleben für eine End-
lagerung“ vom 14. Juli 19832620.

– Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion
„Eignung des Salzstocks Gorleben für ein nuklea-
res Endlager“ vom 25. Juli 19832621.

– Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Behinderung kriti-
scher Äußerung über Salzstock Gorleben“ vom
9. September 19852622

• Beantwortung von parlamentarischen Fragen einzel-
ner Abgeordneter, z. B.

– Antwort auf die Frage von MdB Ueberhorst (SPD)
„Auf welche vorliegenden Kriterienstudien stützen
sich die geplanten Tiefbohrungen in der Region
Gorleben, und welche Kriterien müssen danach er-
füllt werden, um die Geeignetheit der Salzstöcke
für ein nukleares Endlager für hochradioaktive Ab-
fälle bewerten zu können?“ vom 24. Juli 19792623.

– Antwort auf die Frage von MdB Wolfgramm (Göt-
tingen, FDP) „Wie beurteilt die Bundesregierung
Berichte, wonach sich aus dem ‚Rahmenbetriebs-
plan zur untertägigen Erkundung des Salzstocks
Gorleben‘ eine möglicherweise ungenügende Stabili-
tät der Salzstöcke ergibt?“ vom 27. August 19822624.

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2619 Bundestagsdrucksache 10/327.
2620 Bundestagsdrucksache 10/251.
2621 Bundestagsdrucksache 10/269.
2622 Bundestagsdrucksache 10/3800.
2623
Bundestagsdrucksache 8/3082.
2624 Bundestagsdrucksache 9/1949. 2
Drucksache 17/13700

– Antwort auf die Frage von MdB Catenhusen (SPD)
„Wie bewertet die Bundesregierung das Gutachten
des Kieler Geologen Professor Dr. Duphorn, in
dem schwere Bedenken gegen die Eignung des
Salzstocks Gorleben als Endlager für radioaktive
Abfälle erhoben werden, und welche Konsequenzen
will sie daraus ziehen“ vom 9. Juli 19822625.

iehe hierzu auch die Antwort auf Frage 20. Insgesamt
igen die vorliegenden Akten und Zeugenaussagen eine
llständige, breite, offene und umfassende Informations-
litik seitens der Bundesregierung.

rage 25: Wurden in den Jahren 1997/1998 Änderun-
n am ursprünglichen Erkundungs- oder Endlager-

onzept z. B. wegen fehlender Salzrechte vorgenom-
en?

ein. Das Endlagerkonzept wie auch das Erkundungs-
nzept wurden nicht geändert. Es fand damals wie zuvor
d später auch die stets notwendige Anpassung der Vor-
hensweise bei der Umsetzung des Erkundungskonzepts
die veränderten energiepolitischen Rahmenbedingun-
n statt. Dazu wurde ein schrittweises Vorgehen festge-
gt: Zuerst sollte die Erkundung des Nordostteils des
alzstockes abgeschlossen werden und wenn dieser Salz-
ockbereich für die prognostizierte Abfallmenge nicht
sreichen sollte, war nach den Festlegungen auch die Er-
ndung des Salzstocksüdwestbereiches vorgesehen.

aßgeblich für die modifizierte Vorgehensweise waren
e veränderten energiepolitischen Rahmenbedingungen
d die durch die Erkundung gewonnenen Erkenntnisse
er den Aufbau des Salzstocks Gorleben. Insbesondere
tte sich die ursprünglich prognostizierte einzulagernde
bfallmenge halbiert, da weniger als die Hälfte der ur-
rünglich vorgesehenen Kernkraftwerke in Deutschland
Betrieb gegangen war, sich das fortgeschrittene Endla-
rprojekt Schacht Konrad abzeichnete und Einlage-
ngsmöglichkeiten im Endlager Morsleben vorhanden
aren.

nfang 1997 wurden dem Bundesamt für Strahlenschutz
fS) die für eine Erkundung des nordöstlichen Salz-

ockbereichs erforderlichen bergfreien Salzrechte über-
agen. Damit war nach Aussage der Bundesanstalt für
eowissenschaften und Rohstoffe (BGR) eine fachge-
chte Erkundung des nordöstlichen Salzstockteils mög-
ch. Vor diesem Hintergrund spielten die grundeigenen
alzrechte des Grafen von Bernstorff im südwestlichen
alzstockbereich für die getroffenen Entscheidungen
ine Rolle. Für eine mögliche Enteignung der grundei-
nen Salzrechte des Grafen von Bernstorff hätte das BfS
n Nachweis erbringen müssen, dass der nordöstliche

alzstockbereich nicht geeignet oder zu klein für die pro-
ostizierten Abfallmengen wäre. Da dieser Nachweis
st nach erfolgter Erkundung zu führen ist, wäre ein Ent-
625 Bundestagsdrucksache 9/1856.

Drucksache 17/13700 – 352 –

eignungsverfahren aus Sicht des BfS von vornherein zum
Scheitern verurteilt gewesen2626.

G. Schlussfolgerungen aus dem Untersu-
chungsausschuss: Antwort auf Frage 26

Frage 26: Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus
den durch den Untersuchungsausschuss gewonnenen
Erkenntnissen

– im Hinblick auf beteiligte Personen und Insti-
tutionen bzw. Behörden,

– im Hinblick auf die Zukunft des Standorts
Gorleben und die künftige Suche nach einem
geeigneten Endlager für hochradioaktive Ab-
fälle, insbesondere unter Berücksichtigung des
internationalen Stands von Wissenschaft und
Technik sowie der Beteiligung der Öffentlich-
keit?

Aus Sicht der Koalition haben die dem Untersuchungs-
ausschuss vorliegenden Akten und die Zeugenaussagen
zweifelsfrei ergeben, dass über den gesamten Untersu-
chungszeitraum alle Lenkungsentscheidungen der Bun-
desregierung zur Auswahl und zur Erkundung des Salz-
stocks Gorleben auf den fachlichen Aussagen der
nachgeordneten Behörden und Institutionen gegründet
waren. Es wurden keine wissenschaftlichen Ergebnisse
unterdrückt oder manipuliert. Insbesondere die Physika-
lisch-Technische Bundesanstalt (PTB) bzw. das Bundes-
amt für Strahlenschutz (BfS), die Bundesanstalt für Geo-
wissenschaften und Rohstoffe (BGR), die Deutsche

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2626 Außerdem vertrat das zuständige Bergamt die Auffassung, dass ei-
ne Vorratsenteignung nicht zulässig ist und nur im konkreten Be-
darfsfall enteignet werden darf. Sachverständiger Henning Rösel
(Stenographisches Protokoll Nr. 60, Seite 3 f.): „Wir haben intern
in der PTB und später im BfS diskutiert, ob und inwieweit Enteig-
nungen möglich sind. Es wurden diskutiert Enteignungen nach Bun-
desberggesetz. Es wurden diskutiert Enteignungsmöglichkeiten
nach dem Niedersächsischen Enteignungsgesetz. Im Ergebnis sind
wir zu der Überzeugung gelangt, dass also Enteignungen nicht
möglich sind, und zwar – selbst, wenn wir Enteignungsvorschriften
hätten – aus folgendem Grunde: Wenn wir zum Beispiel Graf Bern-
storff hätten enteignen wollen, hätten wir nachweisen müssen, dass
der Weg in sein Eigentum unabdingbar notwendig ist; ich betone:
unabdingbar notwendig. Dies konnten wir vor dem Hintergrund der
sich ändernden Randbedingungen nicht nachweisen, sodass wir
letztlich gesagt haben: Wir müssen erst den Nordosten erkunden,
und wenn der Nordosten im Ergebnis dann – – oder wenn nach der
Erkundung im Nordosten sich herausstellen würde, dass dort Stö-
rungen vorhanden sind bzw. das gesamte Mengengerüst nicht end-
gelagert werden kann, dann hätte man also den Nachweis, nach
Südwesten gehen zu müssen. Und das wäre dann der Zeitpunkt ge-
wesen, wo man hätte dies vollziehen können.“
Prof. Dr. Thomauske, zur Frage „Ist eine Enteignung möglich?“
(Stenographisches Protokoll Nr. 62, Seite 29): „Nur dann, wenn sie
zwingend erforderlich ist. Dann ist die Frage: Ist sie zwingend er-
forderlich? – Nur dann, wenn in dem Bereich, der für eine Erkun-
dung zur Verfügung steht, nicht genügend Einlagerungshohlraum-
volumen aufgefunden wird oder aber aus Nachweiszwecken
darüber hinaus erkundet werden muss. Insofern muss ich zunächst
mal den Nachweis des zwingend Erforderlichen erbringen, bevor
eine Enteignung stattfinden kann. Daran scheitert aus meiner Sicht
h
auch die Enteignung, weil bis heute ein zwingender Nachweis der
Erkundung des Südwestens nicht erbracht ist.“
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

esellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Ab-
llstoffe mbH (DBE), das Hahn-Meitner-Institut (HMI)
er auch Prof. A. G. Herrmann von der Universität Göt-

ngen haben bei ihrer Arbeit im Projekt Gorleben stets
n aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik ange-
endet und auch weiterentwickelt. Flankiert wurden
ese Arbeiten insbesondere in den 80er und 90er Jahren
rch eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit seitens
r Bundesregierung, der PTB bzw. des BfS, der BGR
er auch der Niedersächsischen Landesregierung, wel-
e vielfach Maßstäbe gesetzt hat.

ie bisherige Standorterkundung, vom Herbst 1979 bis
ute, stützt die Eignungshöffigkeit des Salzstocks Gorle-
n. Selbst die damalige rot-grüne Bundesregierung hat
es in der Kernenergieaussstiegs-Vereinbarung vom
. Juni 2001 festgeschrieben. Dennoch sind das Endla-
rprojekt Gorleben und die bisher gewonnenen Erkun-
ngsergebnisse seit Mitte der 1980er Jahre politisch

ark umstritten, nicht zuletzt auch, weil die Kernenergie-
itiker auf eine „ungelöste Endlagerfrage“ als Argument
gen die friedliche Nutzung der Kernenergie gesetzt ha-
n.

en letzten großen parteiübergreifenden Konsens zur nu-
earen Entsorgung gab es in Deutschland im Jahr 1979
it dem Beschluss von Bund und Ländern. Hierauf auf-
uend haben die christlich-liberalen Bundesregierungen
ter Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl in den Jahren von
92 bis 1997 drei Versuche gemacht, einen erneuten
ergiepolitischen Konsens zu finden. Diese Versuche

nd jedoch alle an der harten Haltung der Opposition ge-
heitert.

Deutschland wurde im Jahr 2011 – unter dem Eindruck
r Reaktorkatastrophe vom 11. März 2011 bei Fuku-
ima/Japan – ein nationaler Konsens über die Beendi-
ng der friedlichen Nutzung der Kernenergie zur gewerb-

chen Erzeugung von Elektrizität bis zum Jahr 2022
reicht. Dieser wurde durch die dreizehnte Atomgesetz-
velle vom 31. Juli 2011 umgesetzt. Doch wie auch im-
er die bisherige Haltung zur friedlichen Nutzung der
ernenergie war: Niemand kann leugnen, dass hochradio-
tive, wärmeentwickelnde Abfälle in Deutschland ange-
llen sind und für einige Jahre weiter anfallen werden.
ufgabe der Politik ist es deshalb, den parteiübergreifen-
n Konsens, die Nutzung der Kernenergie zur Stromer-
ugung zu beenden, mit einer möglichst breit akzeptier-
n Lösung der Endlagerung von hochradioaktiven Wärme
twickelnden Abfällen zu vollenden.

ie bisherigen Erkundungsergebnisse des Salzstocks Gor-
ben ergeben keine Erkenntnisse gegen die Eignungshöf-
gkeit für ein mögliches Endlager für radioaktive Abfälle,
eshalb auch dieser Standort bei einem neuen Verfahren
Recht nicht ausgeschlossen wird. Zugleich muss ein ge-

uftes Auswahlverfahren ergebnisoffen, transparent und
it umfangreicher Bürgerbeteiligung gestaltet werden.
azu gehört, dass – stärker als bisher – alternative Stand-
te in Betracht gezogen werden und diese Betrachtung
genüber der interessierten Öffentlichkeit nachvollzieh-
r und transparent ist. Zu einem Auswahlverfahren ge-
ört heute, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht den Ein-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 353 – Drucksache 17/13700

druck bekommen, die verantwortlichen Behörden setzten
bei der Erkundung eines geeigneten Standortes alles auf
eine Karte. Die Mitglieder des Parlamentarischen Unter-
suchungsausschusses „Gorleben“ haben intensiv von ih-
rem Recht Gebrauch gemacht, Akten, sonstige Materialien
und Zeugen zur Beweisaufnahme heranzuziehen. Dadurch
liegt dem Untersuchungsausschuss eine sehr umfangrei-
che Quellenlage aus über drei Jahrzehnten Gorleben-Ge-
schichte vor. Interessierten Bürgerinnen und Bürgern

sollte die Gelegenheit gegeben werden, sich selbst auf der
Grundlage dieser Materialsammlung eine Meinung über
das Gorleben-Projekt zu bilden. Daher sollte ein komplet-
ter Satz der vom Untersuchungsausschuss beigezogenen
Akten und sonstigen Materialien des Bundes und des Lan-
des Niedersachsen in einer Art „Gorleben-Archiv“ der Öf-
fentlichkeit zugänglich gemacht werden und als zusam-
menhängender Quellenbestand für die Nachwelt erhalten
bleiben.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 355 –

Vierter Teil:
Sondervotum der Fraktionen SPD, DIE LINKE.,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Erstes Kapitel:
Einleitung
A. Untersuchungsausschuss

war notwendig und richtig
In der Begründung zum Antrag der Opposition zur Ein-
setzung dieses Untersuchungsausschusses heißt es:
„Deutschland benötigt dringend eine Lösung zur Endla-
gerung hochradioaktiver Abfälle. Aufgrund der zentralen
Leitungsentscheidung der Bundesregierung mit Kabi-
nettsbeschluss vom 13. Juli 1983 wurde als Standort für
ein derartiges Lager ausschließlich der Salzstock in Gor-
leben erkundet. Kritiker führen seit jeher an, dass die
Festlegung auf Gorleben politisch manipuliert worden sei
und zweifeln die Eignung des Salzstocks als Endlager an.
[…] Die genauen Umstände der Standortauswahl sind bis
heute nicht geklärt. […] Ziel des Untersuchungsausschus-
ses ist es vor allem, zu überprüfen, ob die Auswahl und
Entscheidung zur alleinigen Erkundung des Standorts
Gorleben am Stand von Wissenschaft und Technik orien-
tiert war oder ob und gegebenenfalls in welcher Form es
hierbei politische Einflussnahmen auf die der Entschei-
dung zu Grunde liegenden wissenschaftliche Expertisen
gegeben hat und wer hierfür die Verantwortung trägt. […]
Der Untersuchungsausschuss soll dadurch in die Lage
versetzt werden, aus seinen Erkenntnissen Empfehlungen
für die künftige Endlagersuche zu erarbeiten.“2627

Entgegen dem Wunsch der Koalitionsfraktionen hat die
Opposition nicht den Untersuchungsauftrag allein auf die
Vorgänge im Juli 1983 zusammenschnüren lassen, son-
dern begehrte eine umfassende Aufklärung der Vor-
gänge.2628 Der bis heute von der Koalition erhobene Vor-
wurf, die Opposition habe lediglich altbekannte Vorwürfe
als Grund für die Einsetzung des Untersuchungsausschus-
ses vorgeschoben, ist falsch. Offenbar vermögen CDU/
CSU und FDP bis heute den Unterschied zwischen Ver-
mutungen und Fakten nicht zu erkennen. Während die
Vermutung der politischen Manipulation bei dem Stand-
ort Gorleben tatsächlich nicht neu war, hat der Bericht des
ehemaligen Umweltministers Sigmar Gabriel im Jahr
2009 jedoch erstmals konkrete Hinweise geliefert, die
diese Vermutungen belegten.

Die Behauptung von CDU/CSU und FDP, es könne keine
Skandale geben, weil diese nicht in der Amtszeit der bei-
den ehemaligen Bundesumweltminister Jürgen Trittin und
Sigmar Gabriel aufgefallen seien, ist absurd. Ihr liegt die
Denkweise zu Grunde, dass Amtsnachfolger ihre Zeit da-
mit verbringen sollten, die Fehler ihrer Vorgänger aufzu-
decken, anstatt sich um aktuelle und künftige Fragen zu
kümmern. Für die rot-grüne Regierung standen der Atom-
ausstieg und die Erarbeitung von Endlagerkriterien zur
Vorbereitung einer neuen Endlagersuche im Vordergrund.
Die zugegebenermaßen überfällige Auseinandersetzung

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2627 262
Begründung zum Einsetzungsantrag, Drucksache 17/888 (neu).
2628 Plenarprotokoll 17/35 vom 26. März 2010, S. 3374. 2
Drucksache 17/13700

it der Vergangenheit rückte erst wieder in den Blick-
nkt, nachdem die neue schwarz-gelbe Regierung nach
r Bundestagswahl 2009 ihre alte Atomförderungspolitik
kritisch und unbeirrt fortsetzte. Sie hat 2010 nach dem

uslaufen des Moratoriums ihr altes, unter der damaligen
undesumweltministerin Angela Merkel entwickeltes
onzept von 1997 unverändert wieder aufgegriffen.
truktur und Verfahren, selbst einige Akteure, sind die
eichen geblieben. Diese Kontinuität spiegelt sich insbe-
ndere in den Personen Gerald Hennenhöfer, langjähriger
bteilungsleiter im Bundesumweltministerium (BMU)
d Bruno Thomauske, ehemaliger Fachbereichsleiter im

undesamt für Strahlenschutz (BfS) wider, die sich in den
90er Jahren als Merkels „Macher“ bewährt haben und
ch zwischenzeitlicher Tätigkeit für die Atomindustrie
n von der Regierung Merkel wieder in entscheidende

ositionen in der Causa Gorleben gehievt wurden. Umso
inglicher war es nun, die damaligen Entscheidungspro-
sse aufzuklären, was durch diesen Untersuchungsaus-
huss geleistet wurde.

ngesichts der Folgekosten für Fehlentscheidungen, wie
i der Asse und bei Morsleben zu sehen, ist der Vorwurf
r Koalition, der PUA sei „teuer und überflüssig“, ab-
rd. Der von CDU/CSU und FDP vorgelegte Bericht
igt, dass diese selbst nach 30 Jahren nicht dazugelernt
ben und nicht dazulernen wollen. Ihre Feststellung,
ss die Benennung des Standorts Gorleben im Jahr 1977
us heutiger Sicht geradezu beispielhaft und fortschritt-

ch“2629 war, zeigt, dass CDU/CSU und FDP sich bis
ute nicht ansatzweise etwas unter einem transparenten
d wissenschaftlich fundierten Suchverfahren vorstellen
nnen. Bei diesem Verständnis wirkt die in den Schluss-
lgerungen der Koalition enthaltene Forderung nach ei-
m „ergebnisoffenen und transparenten Auswahlverfah-
n“2630 wie eine Androhung des alten gescheiterten
erfahrens.

. Untersuchungsausschuss war erfolgreich

einer Aufgabe ist der Untersuchungsausschuss erfolg-
ich nachgekommen. Auch wenn ein gemeinsamer Aus-
hussbericht letztendlich nicht zustande gekommen ist,
sind die zusammengetragenen Unterlagen und Zeugen-
ssagen zu über 30 Jahren Geschichte des Standorts
orleben von unschätzbarem Wert. Diese Dokumentation
ar die Grundlage für die Aufarbeitung der Vergangen-
it. Diese wiederum ist Voraussetzung für einen Neube-
nn. Die Benennung von Fehlern und Verantwortlichen
t wichtig für die Herstellung des Rechtsfriedens in der
evölkerung. Nur so lässt sich verlorenes Vertrauen und
kzeptanz wiedergewinnen.

rstmals in der Geschichte des Bundestages war eine der-
t lange Zeitspanne Gegenstand einer Untersuchung.
ies hatte Auswirkungen sowohl auf die Dokumenten-
ge als auch die Zeugenaussagen. Viele Unterlagen wa-
n bereits nicht mehr verfügbar, da sie aufgrund unzurei-

9
Dritter Teil, Kapitel A.
630 Dritter Teil, Kapitel G.

Drucksache 17/13700 – 356 –

chender Richtlinien nicht oder nicht mehr der
Archivierungspflicht unterlagen. Durch seine Akten-
sammlung hat der Ausschuss verhindert, dass weiteres
Aktenmaterial aus der damaligen Zeit unwiederbringlich
verloren geht. Gleiches gilt für die Zeugenaussagen. Ei-
nige Zeugen konnten gar nicht mehr vernommen werden.
Andere konnten sich kaum mehr an die weit zurücklie-
genden Vorgänge erinnern. Durch die Vernehmung der
verbliebenen Zeugen konnten deren Aussagen dokumen-
tiert werden. Auch wenn die Interpretation der Unterla-
gen und Aussagen erstaunlicher Weise sehr auseinander
geht, so ist durch die Beweissammlung des Ausschusses
nunmehr jeder in der Lage, sich selbst ein Bild vom Ge-
schehen zu machen. Nach jahrzehntelanger Verdunkelung
und Verheimlichung war der Ausschuss das wichtige und
richtige Mittel zur Herstellung von Transparenz.

C. Erfordernis eines Sondervotums

Mit ihrem vorgelegten Feststellungs- und Bewertungsteil
kämpft die schwarz-gelbe Koalitionsmehrheit selbst nach
der Kehrtwende der Bundesregierung in der Atompolitik
im März 2011 und dem darauffolgenden Atomkonsens
weiter die Schlachten von gestern.2631 Die Kritiker wer-
den weiter verleumdet, während den Verantwortlichen
uneingeschränkt tadelloses Verhalten attestiert wird. Da-
bei ist diese „Gorleben-Methode“ längst gescheitert.

I. Erfordernis eines eigenen
Feststellungsteils

Diese unreflektierte und unkritische Haltung gegenüber
der alten Atompolitik spiegelt sich bereits im Feststel-
lungsteil von CDU/CSU und FDP wieder. Nach § 33 Ab-
satz 1 PUAG soll dieser lediglich die „ermittelten Tatsa-
chen“ feststellen. Stattdessen wird dort eine verzerrte
Geschichtswiedergabe, angereichert mit tendenziösen Be-
wertungen mancher Zeugen, betrieben. Dem Vorschlag
der Oppositionsfraktionen, lediglich die ermittelten Fak-
ten prägnant und ausgewogen zu benennen, wollten
CDU/CSU und FDP nicht folgen.

Bereits durch die Gliederung sollen Leserinnen und Leser
auf die gewünschte Spur gebracht werden. Anstatt die
ermittelten Fakten in chronologischer Reihenfolge darzu-
stellen, werden die Abläufe aus dem Zusammenhang ge-
rissen, um den inhaltlichen Zusammenhang zu verschlei-
ern. Die Benennung der Kritik und der Kritiker erfolgt
ebenfalls nicht im Zusammenhang, sondern wird ausge-
gliedert, damit die Widersprüche nicht offensichtlich wer-
den. Selbst Kritik innerhalb der befassten Behörden wird
nicht im Zusammenhang erörtert, sondern als Mindermei-
nung ausgegliedert. Diese Struktur folgt der bewährten
Gorleben-Methode von Ausgrenzung und Diffamierung
der kritischen Wissenschaftler. Zum Schluss kommen die
Verantwortlichen zu Wort, die ausnahmslos ihr eigenes

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2631 Dafür ist bezeichnend, dass zwei Mitglieder der CDU/CSU im Un-
n
tersuchungsausschuss dem Atomkonsens ihrer eigenen Regierung
die Zustimmung verweigert haben.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

andeln und den Standort Gorleben als makellos bewer-
n.

er Feststellungsteil der Koalitionsmehrheit enthält mas-
ve Fehler in der Beweisführung. Es werden ganze Argu-
entationsstränge auf Aussagen von Zeugen aufgebaut,
e sich ausdrücklich nicht an die jeweiligen Gescheh-
sse erinnern konnten, dafür aber für Spekulationen und
uggestivfragen empfänglich waren. Auch Aussagen von
eugen, die bei den Ereignissen gar nicht anwesend wa-
n, sich aber aufgrund selektiver Eigenrecherche zu
achverständigen aufgeschwungen haben, sind breit be-
cksichtigt worden. Als stilistisches Mittel werden selbst
streitige Fakten als Zitate genehmer Zeugen wiederge-
ben, um sie kompetenter erscheinen zu lassen, selbst
enn diese ansonsten nichts zur Aufklärung der Sachver-
lte beizutragen haben. Als absolut unproblematisch

eht die Koalition etwa auch die Darstellung des Ab-
hnitts „Konsensverhandlungen mit der SPD“, der allein
f den Ausführungen des Zeugen Gerald Hennenhöfer
d der Bundesregierung beruht. Genutzt wird jedoch
cht die Zeugenaussage von Gerald Hennenhöfer, son-
rn Zitate aus seinem Kommentar zur Einführung der
tomgesetznovelle 2002/2003.

uch Bewertungen damaliger Geschehnisse durch Zeu-
n aus heutiger Perspektive ordnet die Koalition unter
rmittelte Tatsachen“ ein. Eine seriöse und unvoreinge-
mmene eigene Bewertung wird dadurch verhindert.

aran sind CDU/CSU und FDP offensichtlich nicht inte-
ssiert.

chon aus Gründen der Transparenz sollten die Hinter-
ünde wissenschaftlicher Stellungnahmen und Aussagen
n Sachverständigen dargestellt werden. Das interessiert
e Koalition nicht. Ein Beispiel: Die von der Koalition
geführte Aussage von Dr. Wolfgang Issel in seiner Dis-
rtation, Gorleben sei zu Beginn des Jahres 1976 in die
oruntersuchungen der KEWA eingebracht worden, ist
n der Quellenlage her nicht überprüfbar. Die Versuche
s Ausschusses, die Quellen von Herrn Dr. Issel beizu-
ehen, schlugen fehl. Somit wird diese Aussage zu einer
cht überprüfbaren Behauptung und ist nicht mehr ver-
ertbar. Dennoch wird diese Aussage von der Koalition
s wichtiger Beweis für die Existenz einer „KEWA-
achbewertung“ angeführt. Ein weiteres Beispiel: Der
r die Thesen der Koalition bedeutsame Sachverständige
r. Anselm Tiggemann war während der Tätigkeit des
ntersuchungsausschusses bei der CDU/CSU-Fraktion
schäftigt. Bevor er seine Expertise zum Standortaus-
ahlverfahren für den ehemaligen Niedersächsischen
mweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) erstellte,
ar Dr. Tiggemann zudem Mitarbeiter einer CDU-Land-
gsabgeordneten. Die Koalition ist der Ansicht, dass es
nügt, wenn dies aus dem in der Regel weniger beachte-
n Verfahrensteil hervorgeht. Die Opposition hat dies in
rem Feststellungsteil, in dem es um das Thema selbst
ht, transparent gemacht.

ährend die Koalition diese Details verschweigt, widmet
e den Gorleben-Kritikern bereits im Feststellungsteil ei-
n ganzen Abschnitt. Darin werden diese unter Zuhilfe-
ahme eines unsachlichen und diffamierenden Briefs des

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 357 –

Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) angegriffen.2632
Auch wenn dieser Brief unfreiwillig beweist, mit welchen
unseriösen Mitteln gegen kritische Wissenschaftler vor-
gegangen wurde, so hätte eine ausgewogene Darstellung
auch die Hintergründe der eigenen „Kronzeugen“ benen-
nen müssen. Bei dem Experten Dr. Anselm Tiggemann
wäre dies jedenfalls geboten gewesen.

Diese in unsachlicher Form vorgetragene Kritik wird im
Bewertungsteil von CDU/CSU und FDP nochmal wieder-
holt.2633 Darin wird die diffamierende These aufgestellt,
dass die vernommenen Sachverständigen und Zeugen
Dr. Detlef Appel (PanGeo), Jürgen Kreusch (Gruppe
Ökologie), Prof. Dr. Klaus Duphorn (Universität Kiel)
und Prof. Dr. Eckhard Grimmel (Universität Hamburg)
lediglich deshalb die BGR und das BfS kritisieren wür-
den, weil die Fachbehörden früher deren Gutachten als
„wissenschaftlich minderwertig“ bezeichnet hätten und
ihre „beträchtlichen Honorarforderungen“ im Nachhinein
rechtfertigen wollten. Selbstverständlich wurden mögli-
che Motive von BfS/BGR für die ungewöhnlich harsche
Kritik im Bewertungsteil von CDU/CSU und FDP nicht
erörtert. Es wird nicht in Frage gestellt, ob es nicht viel-
leicht einzelne BfS- oder BGR-Wissenschaftler waren,
die ihr Lebenswerk durch die Kritik bedroht sahen. Auch
wird nicht gegenübergestellt, welche wirtschaftlichen In-
teressen diese selbst hatten. Deren Expertise dürfte für
den Steuerzahler um ein vielfaches höher gewesen sein,
denn auch diese Wissenschaftler forschen nicht ohne Ent-
gelt, was für CDU/CSU und FDP das alleinige Abgren-
zungskriterium für Unabhängigkeit zu sein scheint. Im
Übrigen handelt es sich bei BfS und BGR nicht um unab-
hängige Bundesbehörden. Sie unterstehen dem BMU
bzw. dem BMWi. Dieser Ausschuss hat auch nachgewie-
sen, dass mit entsprechenden Personalmaßnahmen und
genügend Nachdruck die Fachmeinung in die gewünschte
Richtung gelenkt werden kann. Der uneingeschränkte
Glaube von CDU/CSU und FDP an die Unabhängigkeit
und Unvoreingenommenheit von eigenen Beamten, Be-
hörden und Wissenschaftlern stellt an sich bereits ein Si-
cherheitsrisiko für die Endlagersuche dar. Auch dies ist
eine Erkenntnis dieses Untersuchungsausschusses.

Nachdem die Koalition ablehnte, auf wichtige Kritik-
punkte der Opposition einzugehen, war die Grundlage für
einen gemeinsamen Feststellungsteil entzogen. Die Op-
position entschied sich für einen eigenen Feststellungs-
teil. Dieser bemüht sich um eine ausgewogene Darstel-
lung. Grundlage dafür ist der Entwurf des Ausschuss-
Sekretariats, in dem Kürzungen, Umstellungen im Sinn
einer zeitlichen Abfolge und Ergänzungen vorgenommen
wurden. Die Ergänzungen der Opposition, die die Koali-
tion nicht übernommen hat, wurden hier durch Fettung im
Schriftbild kenntlich gemacht. Im Gegensatz zum Fest-
stellungsteil der Koalition bemüht sich der Feststellungs-
teil der Opposition um Ausgewogenheit. Dieser Feststel-

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2632 Schreiben des BfS an das NMU vom 30. Juni 1997, MAT A 83,
q
Bd. 6, pag. 343 ff.

2633 Dritter Teil, Kapitel C. III. 3. i.: „Griefahn“ Gutachten.
Drucksache 17/13700

ngsteil stellt somit den Kompromiss dar, den CDU/CSU
d FDP verweigerten.

. Erfordernis eines eigenen Bewertungsteils

ach der Sichtung von mehr als 2 800 Akten und der Ver-
hmung mehrerer Dutzend Zeugen kann nach Auffas-
ng der Opposition nunmehr belegt werden, dass politi-
he Beeinflussung, Täuschung und Verschleierung bei
orleben über Jahrzehnte hinweg eine Konstante waren.
ie heutige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ent-
hied 1996 als Bundesumweltministerin, Gorleben trotz
ler Zweifel und fehlender Salzrechte weiter erkunden zu
ssen. Sie steht in einer langen Reihe von Entschei-
ngsträgern in der Geschichte Gorlebens, denen Ein-

cht in das damalige Fehlverhalten fehlt. Doch Fakten
d Dokumente sprechen eine eindeutige Sprache.

. Zusammenfassung der Ergebnisse

eugenaussagen bestätigten zweifelsfrei, dass ein ordent-
ches Standort-Auswahlverfahren seitens des Bundes, bei
m Gorleben mit anderen verglichen oder gar als bester
rvorgegangen wäre, nicht existierte. Der Standort Gor-
ben wurde binnen weniger Wochen von der Niedersäch-
schen Staatskanzlei 1977 im Alleingang aus politischen
otiven heraus ausgewählt, ohne das jahrelange Aus-
ahlverfahren der vom Bund beauftragten KEWA zu be-
cksichtigen. Der Bund (unter Helmut Schmidt) stimmte
ch anfänglicher Ablehnung zähneknirschend zu.

uch als im Jahr 1983 die Entscheidung zur untertägigen
rkundung anstand, wurde an der fachlichen Grundlage,
m PTB-Zwischenbericht, so lange manipuliert, dass er
Ende Gorleben „Eignungshöffigkeit“ bescheinigte,

e geologischen Zweifel und Risiken abgemildert waren
d die Empfehlung, andere Standorte zu erkunden, ge-

lgt war. So steht auch die Entscheidung der Regierung
elmut Kohl, nur Gorleben untertägig zu erkunden, unter
m Schatten von Täuschung und Verzerrung.

mer wieder stellte sich bei den Zeugenbefragungen die
rage nach dem Verhältnis von Ministerialbürokratie und
issenschaft: Wer trug die Verantwortung für eine jewei-

ge Entscheidung? Ministerialbeamte verwiesen als ent-
heidungsleitend auf die fachliche Grundlage und deren
issenschaftliche Erkenntnisse. Die Fachleute und Geo-
gen selbst, die diese Grundlage erarbeitet haben, ver-
iesen in den Befragungen darauf, dass sie nur über wis-
nschaftliche Ergebnisse berichtet hätten und an
ntscheidungen nicht beteiligt gewesen seien. Hier muss
doch konstatiert werden, dass es keine Unabhängigkeit
r Forschung gab. Insbesondere die Bundesanstalt für
eowissenschaften und Rohstoffe (BGR) sowie die Phy-
kalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), die später in
s Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) überging, sind
tztlich abhängige Behörden und Weisungen der Minis-
rien unterworfen. Bis heute ist die BGR eine nachge-
dnete Behörde des Bundesministeriums für Wirtschaft
d Technologie (BMWi) und das BfS eine Behörde des

undesumweltministeriums (BMU) mit allen Konse-

uenzen, was Personal und Strukturentscheidungen be-

Drucksache 17/13700 – 358 –

trifft. An mehreren Beispielen konnte aufgezeigt werden,
dass die Wissenschaftler bestimmte Probleme einfach
ausgeblendet haben. Bei der Interpretation der wissen-
schaftlichen Ergebnisse wurde bereits zu Beginn mindes-
tens ein Deutungsspielraum zugunsten Gorlebens ausge-
nutzt. Das Problem von Gas unter und im Salzstock
Gorleben wurde verschwiegen oder als bedeutungslos er-
achtet. Dabei war es zu Beginn durchaus als Problem
wahrgenommen worden. Kritische Wissenschaftler wur-
den nicht mehr beauftragt oder ihnen wurde die Verant-
wortung entzogen. Andere massive geologische Pro-
bleme wie das brüchige und durchlässige Deckgebirge
über dem Salzstock wurden kurzerhand als unbedeutend
abqualifiziert. Auf die Barriere Deckgebirge als „Schutz-
deckel“ des Salzstocks wurde, nachdem klar war, in Gor-
leben ist es mit den gewünschten Eigenschaften nicht vor-
handen, verzichtet. Carnallit- und Anhydrit-Vorkommen,
die als Gefahr gelten, wurden als beherrschbar dargestellt,
die Ablaugungsraten der Gorleben-Rinne über und in
dem Salzstock wurden niedriggerechnet. Das Steinsalz
wurde schließlich als so hervorragend dargestellt, dass es
als Barriere die übrigen Mängel auszugleichen hatte. All
diese Umdeutungen und Gewichtungsverschiebungen
waren nur möglich, weil es nicht von Anfang an klare Er-
kundungskriterien gab. Es fehlte grundsätzlich ein Kon-
zept für den Umgang mit dem strahlenden Müll.

Die im Rahmen des Untersuchungsausschusses gewonne-
nen Erkenntnisse verdeutlichen eindrücklich, wie sehr die
Amtszeit von Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel
durch eine unkritische und unnachgiebige Pro-Atompoli-
tik gekennzeichnet war. Das Merkel’sche Ministerium sah
seine vordringliche Pflicht nicht darin, die Bevölkerung
vor den Gefahren der Atomenergie bestmöglich zu schüt-
zen, sondern wollte vor allem die Atomkraftnutzung in
Deutschland vorantreiben. Zur Durchsetzung ihrer Politik
war Angela Merkel bereit, das „Primat der Sicherheit“ auf-
zugeben. Unliebsame Kritiker wurden kaltgestellt und die
Öffentlichkeit wurde bewusst getäuscht. Merkel verletzte
damit ihre Rechtspflicht zur bestmöglichen Schadensvor-
sorge. Sie handelte mitnichten nach „Recht und Gesetz“,
wie die CDU/CSU-Fraktion im Untersuchungsausschuss
zu behaupten nicht müde wird, sondern bog die Gesetze,
um die Atomkraft in Deutschland nicht zu gefährden.

Bis heute hat sich an Merkels Gorleben-Politik nicht viel
geändert. In ihrer Vernehmung gab Angela Merkel an,
dass sie nach wie vor nicht verstehe, warum der Salzstock
in Gorleben nicht zu Ende erkundet werden solle. Sie hat
bis heute nicht begriffen, wie wichtig nach über 35 Jahren
Lug und Trug ein Neuanfang in der Endlagersuche ist.

E. Stellungnahme zum Bewertungsteil
von CDU/CSU und FDP

Bereits die grobe Durchsicht der Bewertungen von CDU/
CSU und FDP macht deutlich: Das Thema wurde verfehlt
und die Aufgabe nicht erfüllt. Diese lag nicht darin die
Eignungshöffigkeit von Gorleben nachzuweisen und die
Vernehmungspraktiken der Opposition zu bewerten.
Doch genau dies tut sie. Genauso wie während der Ver-

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nehmungen soll damit von substanzlosen Behauptungen s
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

gelenkt werden. Eine durchschaubare und letztendlich
scheiterte Strategie. Wenn die Koalition nur einen

ruchteil der Energie in die Befassung mit den Inhalten
statt in die Verunglimpfung der Opposition investiert
tte, wären vielleicht mehr als die geradezu peinlichen
ei Seiten „Schlussfolgerungen“ möglich gewesen.

ie Vorwürfe an die Opposition, diese habe Zeugenaus-
gen manipuliert, sind lächerlich und stehen im Wider-
ruch zu den Bewertungen von CDU/CSU und FDP, die

eugen hätten „zweifelsfrei“ ihre Positionen bestätigt. Es
t das gute Recht der Abgeordneten, die Zeugenaussagen
bewerten und dies kundzutun, auch wenn es der Koali-

onsmehrheit nicht passt. Wenn CDU/CSU und FDP der
pposition „parteipolitische Auseinandersetzung“ auf
em Rücken der Zeugen“ vorwirft, so wäre auch hier zu-
chst die Prüfung des eigenen Verhaltens angebracht ge-
esen. An dieser Stelle wird z. B. an eine Unterlassungs-
klärung des Ausschussmitglieds Eckard Pols (CDU)
m 19. Dezember 2011 sowie eine einstweilige Verfü-
ng des Landgerichts Berlin gegen den Obmann der

DU im Ausschuss Reinhard Grindel vom 20. Dezember
11 erinnert. Beide von den Abgeordneten nunmehr ge-
n Strafandrohung nicht weiter zu verwendenden Be-
uptungen bezogen sich auf die Aussage des Zeugen
r. Ulrich Kleemann vor dem Untersuchungsausschuss

30. September 2010. Die beiden Abgeordneten haben
ider besseren Wissens in einer Pressemitteilung un-
ahre und rufschädigende Behauptungen über den Zeu-
n veröffentlicht, weshalb sich dieser genötigt sah, sich
gegen juristisch zur Wehr zu setzen.

einem späteren Beschwerdebrief an den Ausschuss
hrte der Zeuge Dr. Ulrich Kleemann aus: „Schon wäh-
nd meiner Befragung habe ich die Befragungspraxis der
oalitionsfraktionen als sehr befremdlich empfunden. Es
ellte sich schon die Frage, warum ich überhaupt von die-
n Fraktionen als Zeuge geladen wurde, obwohl ich zu
m Zeitpunkt des Untersuchungsgegenstandes nachweis-

ch nicht im BfS beschäftigt war. Da meine Aussagen je-
ch nicht zur politischen Linie der Koalitionsfraktionen
ssten, sollte wohl – vergeblich, wie sich herausstellte –
eine Glaubwürdigkeit in Zweifel gezogen werden.“

uch die Vorwürfe falscher Vorhalte sind haltlos. Die Ar-
it des Untersuchungsausschusses war, zumindest für
e Opposition, ein ständiger Erkenntnisgewinnungspro-
ss. Dazu gehört, dass zu Anfang aufgestellte Thesen im

ichte neuer Aussagen und Dokumente neu bewertet
urden. Dies war aufgrund der großen Aktenmenge in
esem Ausschuss häufig der Fall. Nachteilig wirkte sich
sbesondere aus, dass auf Mehrheitsbeschluss der Koali-
onsfraktionen durchgehend mit Vernehmungen begon-
n wurde, obwohl das entsprechende Aktenmaterial
ch nicht vollständig vorlag. Es ist daher unredlich, der

pposition falschen Vorhalt vorzuwerfen, wenn die
oalition eine angemessene Befassung mit ihrer Aus-
hussmehrheit stets behindert hat.

ie übertrieben die Vorwürfe der Koalition sind, zeigt
s Beispiel der Vernehmung des BMU-Beamten Walter
ühne durch den Abgeordneten Sebastian Edathy (SPD).
ieser hielt dem Zeugen einen schwer leserlichen hand-
chriftlichen Vermerk des Zeugen Dr. Arnulf Matting ent-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 359 –

gegen, der dem Zeugen ebenfalls vorgelegt wurde. Erst
nach der Vernehmung kamen Bedenken auf, ob die hand-
schriftliche Randnotiz richtig gelesen worden war. Die
Zweifelsfrage konnte erst gut ein Jahr später durch ein
Gutachten des BKA geklärt werden. Dass die Befragung
des Abgeordneten Edathy zum Zeitpunkt der Verneh-
mung kein falscher Vorhalt war, liegt auf der Hand. Dies
hält CDU/CSU und FDP nicht davon ab, den Vorgang bis
heute zu skandalisieren. Der Vorwurf des Missbrauchs
des Ausschusses als Kampfinstrument wird damit für
CDU/CSU und FDP zum Bumerang.

Da die gegenseitige Verhaltensanalyse jedoch nicht der
Untersuchungsauftrag dieses Ausschusses ist, belässt es
die Opposition bei diesen kurzen Anmerkungen und ver-
zichtet auf eine seitenfüllende Aufzählung „falscher Vor-
halte“ und „unfairer Vernehmungsmethoden“ der Koali-
tion.

Insgesamt bleibt festzustellen, dass unhaltbare Behaup-
tungen durch Wiederholung nicht richtiger werden. Das
folgende Sondervotum der Opposition setzt sich mit dem
Untersuchungsgegenstand, unterteilt nach drei Themen-
komplexen, auseinander. Den Feststellungen folgt jeweils
im Anschluss eine Bewertung.

Zweites Kapitel:
Feststellungen zum Sachverhalt
und Bewertungen
A. Einführung zum Untersuchungsauftrag

Zentraler Auftrag des Untersuchungsausschusses war
nach dem Einsetzungsbeschluss vom 26. März 2010 die
Klärung der Frage, ob es auf dem Wege zu der zentralen
Lenkungsentscheidung der Bundesregierung vom 13. Juli
1983, den Salzstock Gorleben untertägig zu erkunden
– und parallel keine alternativen Standorte übertägig zu
erkunden –, irgendwelche Manipulationen gegeben hat.
Darüber hinaus beschäftigte sich der Ausschuss mit den
Umständen, die im Jahre 1977 zu der Entscheidung für
den Standort geführt haben, sowie mit der Frage, inwie-
weit das Erkundungs- oder Endlagerkonzept in der zwei-
ten Hälfte der 90er Jahre verändert worden ist.

Einführend hat sich der Ausschuss die seinerzeitigen Rah-
menbedingungen – Rechtslage, Stand von Wissenschaft
und Technik – durch Sachverständige erläutern lassen.

Im Hinblick auf den Vorschlag von Gorleben als vorläufi-
gen Standort für ein nukleares Entsorgungszentrum durch
die Niedersächsische Landesregierung am 22. Februar
1977 und die Zustimmung der Bundesregierung zu dem
Standort am 5. Juli 1977 hat der Ausschuss ermittelt, wel-
che Entwicklung dem vorangegangen ist. Zu nennen sind
insoweit insbesondere die bundesweite Standortsuche
durch die KEWA im Auftrag der Bundesregierung (BMFT)
sowie das Prüfverfahren innerhalb der Niedersächsischen
Landesregierung.

Der Schwerpunkt der Ermittlungen des Untersuchungs-
ausschusses lag auf der Klärung der Frage, ob es hinsicht-
lich der zentralen Lenkungsentscheidung der Bundesre-
gierung vom 13. Juli 1983 Manipulationen gegeben hat.

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Insoweit hat der Ausschuss insbesondere untersucht, ob
Drucksache 17/13700

e fachliche Grundlage der Kabinettsentscheidung, der
wischenbericht der PTB, in seiner wissenschaftlichen
ussage verändert oder in diesem wissenschaftliche Er-
nntnisse unterdrückt wurden, sowie, ob fachliche Ent-
heidungen politisch beeinflusst wurden. Darüber hinaus
t sich der Ausschuss in diesem Zusammenhang mit den

icherheitskriterien der Reaktor-Sicherheitskommission
s dem Jahre 1983 für die Endlagerung radioaktiver Ab-
lle in einem Bergwerk, mit geologischen Aspekten des
alzstockes sowie den Rechtsgrundlagen für die untertä-
ge Erkundung und dem Schachtabteufen im Anschluss
die Kabinettsentscheidung befasst.

es Weiteren ist der Ausschuss der Frage nachgegangen,
wieweit in der zweiten Hälfte der 90er Jahre Änderun-
n am ursprünglichen Erkundungs- oder Endlagerkon-
pt z. B. wegen fehlender Salzrechte vorgenommen
urden und hat sich mit den in diese Zeit fallenden Über-
gungen und Aussagen hierzu befasst.

chließlich hat sich der Ausschuss mit organisatorischen
d personellen Änderungen im Untersuchungszeitraum
fasst und Feststellungen zu Kompensationsleistungen
die Region Gorleben sowie zur Information der Öffent-
chkeit und des Deutschen Bundestages getroffen.

Rahmenbedingungen in den
70er und 80er Jahren

u Beginn seiner Untersuchungen hat sich der Ausschuss
rch die Einholung von schriftlichen Sachverständigen-
tachten und Sachverständigenanhörungen einen Über-
ick über den rechtlichen Rahmen für die (Vor-)Auswahl
d Erkundung eines möglichen Endlagers für hochradio-
tive Abfälle, über die zuständigen Behörden und Dritt-
auftragten sowie über den Stand von Wissenschaft und

echnik in den 70er und 80er Jahren verschafft. Dabei ging
zunächst noch nicht um eine Untersuchung der auf Gor-
ben bezogenen Einzelfragen des Untersuchungsauftra-
s.

. Rechtlicher Rahmen

er rechtliche Rahmen für die Endlagerung radioaktiver
bfälle in den 70er und 80er Jahren wurde durch zwei
hriftliche Sachverständigengutachten von Prof.
r. Alexander Roßnagel2634, Institut für Wirtschaftsrecht,
niversität Kassel, und Prof. Dr. Michael Ronellen-
tsch2635, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Universität
übingen, sowie durch die Anhörung des Sachverständi-
n Henning Rösel2636, ehemaliger Vizepräsident des

undesamtes für Strahlenschutz (BfS), im Wesentlichen
ereinstimmend dargestellt:

4 Prof. Dr. Alexander Roßnagel, „Die in der Bundesrepublik
Deutschland 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für die
(Vor-)Auswahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für
hochradioaktive Abfälle“, MAT A 86.

5 Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, „Darstellung der 1983 in der Bun-
desrepublik Deutschland bestehenen Rechtsgrundlagen für die
(Vor-)Auswahl zur Erkundung einer möglichen Endlagerung für
hochradioaktive Abfälle“, MAT A 94.

6
Henning Rösel, Kurzfassungen seiner Präsentationen, MAT A 54
und MAT A 54/1 sowie Sachverständigenanhörung Protokoll Nr. 7.

Drucksache 17/13700 – 360 –

1. Atomrecht

Am 1. Januar 1960 trat das Atomgesetz (AtG) vom
23. Dezember 19592637 in Kraft. Es enthielt keine Rege-
lungen für die Entsorgung und Endlagerung radioaktiver
Abfälle; lediglich § 42 der 1. Strahlenschutzverordnung
vom 24. Juni 19602638 regelte die Beseitigung radioakti-
ver Abfälle.2639

Dies änderte sich mit der „Entsorgungsnovelle“, wonach
durch das am 5. September 1976 in Kraft getretene 4. Ge-
setz zur Änderung des Atomgesetzes vom 30. August
1976 die Lücke im AtG im Hinblick auf die Verwertung
und Beseitigung radioaktiver Reststoffe geschlossen
wurde.2640 Die Verwertung und Beseitigung radioaktiver
Reststoffe bzw. Abfälle wurde durch § 9a AtG geregelt,
in dessen Absatz 3 auch festgelegt war, dass der Bund
Anlagen zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver
Abfälle einzurichten habe. Errichtung und Betrieb dieser
Anlagen bedurften der Planfeststellung gemäß § 9b AtG;
die Zuständigkeit der Physikalisch-Technischen Bundes-
anstalt (PTB) wurde in § 23 AtG aufgenommen.2641

Die 5. Atomgesetznovelle vom 20. August 1980 enthielt
für den Bereich der Endlagerung keine neuen Regelun-
gen.2642

a) Aufgabenteilung zwischen
Staat und Industrie

Mit der 4. Atomgesetznovelle setzte die Bundesregierung
ihr Entsorgungskonzept um, wonach „die Errichtung des
Entsorgungssystems […] in enger Zusammenarbeit von
Staat und Industrie in Angriff genommen werden
muss“.2643 Weiter wurde in diesem Konzept zur Aufga-
benaufteilung ausgeführt: „Der Industrie wird dabei die
Aufgabe zufallen, die Wiederaufarbeitungsanlage und die
Anlage zur Plutoniumverarbeitung zu errichten und zu
betreiben. Der Bund wird die Errichtung und den Betrieb
des Endlagers für radioaktive Abfälle (gegen entspre-
chende Gebühren) übernehmen. Die Kosten für diese
Dienstleistungen müssen von den Betreibern der Kern-
kraftwerke getragen werden, um volkswirtschaftlich
verzerrte Energiepreise zu vermeiden.“2644 Die Wieder-
aufarbeitung und Abfallbehandlung sollten privatwirt-
schaftlich durchgeführt werden und die Verursacher hät-

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2637 BGBl. I. S. 814.
2638 BGBl. I. S. 430.
2639 Henning Rösel, Kurzfassungen seiner Präsentationen, MAT A 54,

Anlage 1, S. 1.
2640 Henning Rösel, Kurzfassungen seiner Präsentationen, MAT A 54,

Anlage 1, S. 1.
2641 Henning Rösel, Kurzfassungen seiner Präsentationen, MAT A 54,

Anlage 1, S. 1.
2642 Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Die in der Bundesrepublik Deutsch-

land 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Aus-
wahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für hochradioakti-
ve Abfälle, MAT A 86, S. 24.

2643 Zitiert nach Henning Rösel, Kurzfassungen seiner Präsentationen,
MAT A 54, Anlage 1, S. 2; Bundestagsdrucksache 7/3871 vom
16. Juli 1975, S. 19.

2644 Zitiert nach Henning Rösel, Kurzfassungen seiner Präsentationen,

264

264

264

264

264

265
MAT A 54, Anlage 1, S. 2; Bundestagsdrucksache 7/3871 vom
16. Juli 1975, S. 19.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n die Kosten für Wiederaufarbeitung, Abfallbehandlung
d Zwischenlagerung zu tragen; auf der anderen Seite
llte die Verantwortung für Standort und Standortwahl
im Staat liegen.2645

esetzliche Grundlage des hiermit angesprochenen Verur-
cherprinzips sind §§ 21a, 21b AtG. Nach diesen Bestim-
ungen sind die Kosten und Beiträge sowie die hierauf
tfallenden Vorausleistungen in Bezug auf die Endlage-
ng von den Verursachern der radioaktiven Abfälle zu er-
ben. Dieses Verursacherprinzip bedeutet, dass die für
e Errichtung des Endlagers erforderlichen Kosten auf die
blieferungspflichtigen umgelegt werden.2646

) Planfeststellungsverfahren

ie Anlagen des Bundes bedurften seit der 4. Atomge-
tznovelle gemäß § 9b AtG der Planfeststellung mit Öf-
ntlichkeitsbeteiligung. Die Planfeststellung wurde ge-
äß § 24 Absatz 1 S. 1 AtG durch die Länder im Wege
r Bundesauftragsverwaltung durchgeführt.

urch die Planfeststellung sollte die Zulässigkeit des
orhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffent-
chen Belange festgestellt werden.2647 Das Planfeststel-
ngsverfahren bzw. der Planfeststellungsbeschluss er-
tzte grundsätzlich alle sonst im Einzelfall erforderlichen
hördlichen Verwaltungsakte nach anderen Rechtsgebie-
n.2648 Dieses sog. Konzentrationsprinzip wurde jedoch
rch § 9b Absatz 5 Nummer 3 AtG durchbrochen, wo-
ch sich die Planfeststellung nicht auf die Zulässigkeit
s Vorhabens nach den Vorschriften des Berg- und

iefspeicherrechts erstreckte. Der Grund für diese berg-
chtliche Sonderregelung lag dem Sachverständigen
rof. Dr. Alexander Roßnagel zufolge darin, „dass die
rgrechtlichen Betriebsplanzulassungen ein planmäßi-
s, laufendes Verfahren betreffen, während das atom-
chtliche Planfeststellungsverfahren mit dem Planfest-
ellungsbeschluss und seiner Durchführung endet“2649.
er Sachverständige Henning Rösel führte ergänzend aus,
ss eine punktuelle Überwachung des laufenden Berg-
erkbetriebes nicht ausreiche, da sich bei der Aufsuchung
d Gewinnung von Bodenschätzen die Substanz der

odenschätze verringere und räumlich verändere. Eine
nmalige Genehmigung/Zulassung decke mit der Mög-
chkeit nachträglicher Auflagen die dynamischen berg-
ulichen Anforderungen nicht ab.2650

5 Henning Rösel, Kurzfassungen seiner Präsentationen, MAT A 54,
Anlage 1, S. 2.

6 Vermerk des BMFT, vom 11. Dezember 1981, MAT A 125, Bd. 1,
pag. 021166.

7 Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, Darstellung der 1983 in der Bun-
desrepublik Deutschland bestehenden Rechtsgrundlagen für die
(Vor-)Auswahl zur Erkundung einer möglichen Endlagerung für
hochradioaktive Abfälle, MAT A 94, S. 18.

8 Henning Rösel, Kurzfassungen seiner Präsentationen, MAT A 54,
Anlage 1, S. 2.

9 Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Die in der Bundesrepublik Deutsch-
land 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Aus-
wahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für hochradioakti-
ve Abfälle, MAT A 86, S. 26.

0
Henning Rösel, Kurzfassungen seiner Präsentationen, MAT A 54,
Anlage 1, S. 3.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 361 –

Die Landesregierungen bestimmten als Planfeststellungs-
behörden oberste Landesbehörden, die im Rahmen der
Auftragsverwaltung handelten.2651 Im Land Niedersach-
sen war dies von 1977 bis 1982 das Niedersächsische So-
zialministerium, von 1982 bis 1986 das Niedersächsische
Ministerium für Bundesangelegenheiten und seit 1986
das Niedersächsische Umweltministerium.2652

2. Bergrecht

Bis 1978 galt in Niedersachsen das „Allgemeine Bergge-
setz für die Preußischen Staaten“ vom 24. Juni 1865.2653
Dieses erhielt durch das „Gesetz zur Änderung und Berei-
nigung des Bergrechts im Lande Niedersachsen“2654 vom
10. März 1978 eine im ganzen Land Niedersachsen ein-
heitlich geltende Fassung mit der Bezeichnung „Allgemei-
nes Berggesetz für das Land Niedersachsen“ (Niedersäch-
sisches ABG).2655 Am 1. Januar 1982 trat – der Bergbau
war nach Artikel 74 GG Gegenstand der konkurrierenden
Gesetzgebung – das Bundesberggesetz (BBergG)2656 vom
13. August 1980 in Kraft; gleichzeitig traten die bisheri-
gen Landesvorschriften auf dem Gebiet des Bergrechts au-
ßer Kraft.2657

Waren die betriebsplanmäßigen Erkundungsmaßnahmen
auf Basis des Niedersächsischen ABG beantragt worden,
unterlagen alle Maßnahmen der übertägigen und untertä-
gigen Erkundung ab 1. Januar 1982 dem BBergG, das
nach Schrifttum und Rechtsprechung auch „für die Zulas-
sung eines Bergwerks zur Erkundung des Untergrunds
auf seine Eignung als Endlagerstätte für radioaktive Ab-
fälle“ einschlägig war.2658

a) Sonderregelung betreffend Salzrechte

Im vormaligen Königreich Hannover galt eine Sonderre-
gelung im Hinblick auf Steinsalz und Solequellen. An-
ders als im ansonsten geltenden preußischen Bergrecht,
nach dem der Staatsvorbehalt galt und das Steinsalz dem
Verfügungsrecht des Staates unterlag, der privaten Dritten

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2651 Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, Darstellung der 1983 in der Bun-
desrepublik Deutschland bestehenden Rechtsgrundlagen für die
(Vor-)Auswahl zur Erkundung einer möglichen Endlagerung für
hochradioaktive Abfälle, MAT A 94, S. 16.

2652 Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bun-
destages, „Fragen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle“, MAT B 1,
S. 12 f.

2653 Nds. GVBl. Sb III, S. 285 in der Fassung des 2. Anpassungsgeset-
zes vom 2. Dezember 1974.

2654 Nds. GVBl. 17/1978 vom 15. März 1978, S. 253, in Kraft getreten
am 1. April 1978.

2655 Henning Rösel, Kurzfassungen seiner Präsentationen, MAT A 54,
Anlage 1, S. 5.

2656 BGBl. I. S. 1310.
2657 Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Die in der Bundesrepublik Deutsch-

land 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Aus-
wahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für hochradioakti-
ve Abfälle, MAT A 86, S. 29.

2658 Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Die in der Bundesrepublik Deutsch-
land 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Aus-
wahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für hochradioakti-
ve Abfälle, MAT A 86, S. 31 mit weiteren Nachweisen; Henning

265

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266
Rösel, Kurzfassungen seiner Präsentationen, MAT A 54, Anlage 1,
S. 5. 2
Drucksache 17/13700

s Recht verleihen konnte, dieses Salz zu gewinnen, war
s Steinsalz an das Grundeigentum über Tage gebun-
n.2659 Mit der Einführung des Allgemeinen Berggeset-
s für die Preußischen Staaten wurde dieser historischen

ntwicklung im ehemaligen Königreich Hannover auf
m Gebiet des Bergbaus und der Bergrechte Rechnung
tragen, derzufolge wie dargestellt im ehemaligen Kö-
greich Hannover Steinsalz und Solequellen als Zubehör
s Grundeigentums galten (sog. Grundeigentümerberg-
u als Ausnahme des sonst geltenden Staatsvorbehalts
Steinsalz).2660 Auch mit Inkrafttreten des Gesetzes zur

nderung und Bereinigung des Bergrechts im Lande Nie-
rsachsen unterfiel das auf derselben Lagerstätte vor-
mmende Steinsalz dem Verfügungsrecht des Grundei-
ntümers; der sog. Grundeigentümerbergbau galt somit
rt. Da der Salzstock Gorleben zum ehemaligen König-
ich Hannover gehörte, galt dort der Grundeigentümer-
rgbau.2661

ach Inkrafttreten des bundeseinheitlichen BBergG er-
reckte sich das Eigentum an einem Grundstück nicht auf
rgfreie Bodenschätze, zu denen auch Stein-, Kali-, Ma-
esia- und Borsalze gehörten.2662 Allerdings konnten, so
hrte der Sachverständige Henning Rösel aus, „die vor
krafttreten des Bundesberggesetzes bestehenden Berg-
uberechtigungen (Grundeigentümerbergbau) […] in ei-
m Anzeigeverfahren in das neue Konzessionssystem
it Erlaubnis, Bewilligung und Bergwerkseigentum
erführt werden“2663. Auf diese Weise galt das ursprüng-

che Recht am Steinsalz fort.2664

Ergebnis standen daher der überwiegenden Zahl der
rundeigentümer in Gorleben die Rechte am Steinsalz
ter ihren Grundstücken zu.2665

oweit die Grundeigentümer ihre Bergbauberechtigungen
cht im Wege des Anzeigeverfahrens sicherten, ging das
erfügungsrecht an dem Steinsalz auf den Staat über (so-
nannte „bergfreie Flächen“).2666

9 Ausführungen des Sachverständigen Henning Rösel, Proto-
koll Nr. 7, S. 5.

0 Henning Rösel, Kurzfassungen seiner Präsentationen, MAT A 54/1,
Anlage 4, S. 1; Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Die in der Bundesre-
publik Deutschland 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für
die (Vor-)Auswahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für
hochradioaktive Abfälle, MAT A 86, S. 38.

1 Henning Rösel, Kurzfassungen seiner Präsentationen, MAT A 54/1,
Anlage 4, S. 1.

2 § 3 Absatz 2 S. 2 i. V. m. Absatz 3 BBergG.
3 Henning Rösel, Kurzfassungen seiner Präsentationen, MAT A 54/1,

Anlage 4, S. 1.
4 Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Die in der Bundesrepublik Deutsch-

land 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Aus-
wahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für hochradioakti-
ve Abfälle, MAT A 86, S. 39.

5 Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, Darstellung der 1983 in der Bun-
desrepublik Deutschland bestehenden Rechtsgrundlagen für die
(Vor-)Auswahl zur Erkundung einer möglichen Endlagerung für
hochradioaktive Abfälle, MAT A 94, S. 22; Prof. Dr. Alexander
Roßnagel, Die in der Bundesrepublik Deutschland 1977 und 1983
geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Auswahl und Erkundung
eines möglichen Endlagers für hochradioaktive Abfälle, MAT A 86,

S. 39 f.

666 Vermerk vom 10. Juni 1987, MAT A 126, Bd. 8, pag. 166264.

Drucksache 17/13700 – 362 –

b) Betriebsplanverfahren

Das Betriebsplanverfahren war nach der Darstellung des
Sachverständigen Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch ein ty-
pisch bergrechtliches Instrument zur präventiven und lau-
fenden Betriebsüberwachung.2667 Es war entwickelt wor-
den, weil „Betriebe, die Bodenschätze aufsuchen und
gewinnen, sich permanent verändern“ und diese Betriebs-
weise spezifische Gefahren mit sich gebracht habe, so
dass eine laufende Überwachung stattfinden musste.2668
Die Betriebsplanzulassung, geregelt in §§ 51 ff. BBergG,
erschöpfte sich nicht in einem einmaligen Zulassungsakt,
sondern bestand in dynamischen Betriebskontrollen. Dem
Unternehmer wurde durch sie lediglich eine Gestattung
gewährt, nicht jedoch ein subjektiv öffentliches Recht.2669

Betriebsplanpflichtige Maßnahmen waren das Einrichten
und Führen sowie das Einstellen der Betriebe.2670 Grund-
sätzlich wurden für das Errichten und Führen eines Berg-
werkbetriebs drei verschiedene Arten von Betriebsplänen
unterschieden. Der Hauptbetriebsplan, der zwingend
aufgestellt werden musste, enthielt eine detaillierte Dar-
stellung der vorgesehenen Arbeiten sowie aller zu errich-
tenden Betriebsanlagen und -einrichtungen. Der Rahmen-
betriebsplan, der auf Verlangen der zuständigen Behörde
aufzustellen war, enthielt allgemeine Angaben über das
beabsichtigte Vorhaben, dessen technische Durchführung
und den voraussichtlichen zeitlichen Ablauf. Er hatte nur
feststellende und keine gestattende Wirkung. Daneben
gab es noch auf Verlangen der zuständigen Behörde Son-
derbetriebspläne für bestimmte Teile des Betriebes oder
bestimmte Vorhaben, die nicht in den Hauptbetriebsplan
einbezogen werden konnten oder sollten, weil sie eine ei-
genständige Bedeutung hatten.2671

Anders als das atomrechtliche Planfeststellungsverfahren
hatte die Betriebsplanzulassung keine Konzentrationswir-
kung, d. h. alle anderen erforderlichen Genehmigungen,
Erlaubnisse und sonstigen Zulassungen waren jeweils ge-
trennt zu beantragen und zu bescheiden.2672 Für das Ver-
fahren der Betriebsplanzulassung gab es zum damaligen
Zeitpunkt nach Darlegung des Sachverständigen Prof.

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2667 Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, Darstellung der 1983 in der Bun-
desrepublik Deutschland bestehenden Rechtsgrundlagen für die
(Vor-)Auswahl zur Erkundung einer möglichen Endlagerung für
hochradioaktive Abfälle, MAT A 94, S. 21.

2668 Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, Darstellung der 1983 in der Bun-
desrepublik Deutschland bestehenden Rechtsgrundlagen für die
(Vor-)Auswahl zur Erkundung einer möglichen Endlagerung für
hochradioaktive Abfälle, MAT A 94, S. 21.

2669 Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, Darstellung der 1983 in der Bun-
desrepublik Deutschland bestehenden Rechtsgrundlagen für die
(Vor-)Auswahl zur Erkundung einer möglichen Endlagerung für
hochradioaktive Abfälle, MAT A 94, S. 23.

2670 Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, Darstellung der 1983 in der Bun-
desrepublik Deutschland bestehenden Rechtsgrundlagen für die
(Vor-)Auswahl zur Erkundung einer möglichen Endlagerung für
hochradioaktive Abfälle, MAT A 94, S. 23.

2671 Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Die in der Bundesrepublik Deutsch-
land 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Aus-
wahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für hochradioakti-
ve Abfälle, MAT A 86, S. 33 ff.

2672 Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Die in der Bundesrepublik Deutsch-
land 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Aus-

267

267

267

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267
wahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für hochradioakti-
ve Abfälle, MAT A 86, S. 37.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

r. Alexander Roßnagel keine Beteiligung der Öffent-
chkeit.2673 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung war erst 1990
rch Änderung des BBergG und Inkrafttreten der Ver-
dnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung berg-
ulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) vorgesehen.2674
intergrund hierfür war eine Richtlinie der EU zur Um-
eltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen
d privaten Projekten. Nach der entsprechenden Geset-
snovellierung galt seit dem 1. August 1990 § 57a
BergG, wonach auch für ein bergrechtliches Genehmi-
ngsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit

ffentlichkeitsbeteiligung erforderlich war.

rof. Dr. Alexander Roßnagel zufolge bedurfte die unter-
gige Erkundung des Salzstockes Gorleben auf seine
ignung als Endlager für radioaktive Abfälle einer Be-
iebsplanzulassung.2675 Der am 9. September 1983 zuge-
ssene Rahmenbetriebsplan habe sich zwar auch auf
eile des Salzstockes, für die der Bund nicht alle Salz-
chte innehatte, erstreckt, allerdings sei die Zulassung
s Rahmenbetriebsplans mit der Maßgabe ergangen,
ss für die Durchführung des Vorhabens die erforderli-
en Salzabbauberechtigungen noch nachzuweisen

nd.2676 Nach rechtskräftiger Entscheidung des Bundes-
rwaltungsgerichts vom 2. November 19952677 sei es
icht zu beanstanden“ gewesen, „dass der Rahmenbe-

iebsplan unter dem Vorbehalt zugelassen worden ist,
ss die PTB die Rechte zur Aufsuchung und Gewinnung
r Salze mit den Grundeigentümern regelt“.2678

I. Zuständige Behörden und Drittbeauftragte
ezüglich der Behördenzuständigkeiten und der Drittbe-
ftragten traf der Ausschuss auf der Grundlage der
usführungen des Sachverständigen Henning Rösel2679,
emaliger Vizepräsident des Bundesamtes für Strahlen-
hutz (BfS), folgende Feststellungen:

. Behörden
ei den Behördenzuständigkeiten hinsichtlich der Errich-
ng und des Betriebes von Anlagen des Bundes zur Si-

3 Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Die in der Bundesrepublik Deutsch-
land 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Aus-
wahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für hochradioakti-
ve Abfälle, MAT A 86, S. 37.

4 Gesetz zur Änderung des Bundesberggesetzes vom 12. Februar
1990, BGBl. I, S. 215; Verordnung über die Umweltverträglich-
keitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) vom
13. Juli 1990, BGBl. I, S. 1420.

5 Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Die in der Bundesrepublik Deutsch-
land 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Aus-
wahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für hochradioakti-
ve Abfälle, MAT A 86, S. 32.

6 Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Die in der Bundesrepublik Deutsch-
land 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Aus-
wahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für hochradioakti-
ve Abfälle, MAT A 86, S. 35 f.

7 BVerwGE 100, 1 ff.
8 Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Die in der Bundesrepublik Deutsch-

land 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Aus-
wahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für hochradioakti-
ve Abfälle, MAT A 86, S. 36.

9
Henning Rösel, Kurzfassung seiner Präsentationen, MAT A 54, An-
lage 2 und 3.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 363 –

cherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle ist
zwischen Zuständigkeiten nach Atomrecht und nach
Bergrecht zu differenzieren.

a) Atomrecht

Der Bundesminister des Innern (BMI) war bis 1986 der für
die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zu-
ständige Bundesminister. Nach 1986 ging diese Aufgabe
an das neu gegründete Bundesumweltministerium (BMU)
über. Soweit Fragen der Forschung und Technologie be-
troffen waren, handelte er im Einvernehmen mit dem für
die Kerntechnik und Kernforschung zuständigen Bundes-
minister für Forschung und Technologie (BMFT), § 23
Absatz 1 Satz 2, 2. Halbsatz AtG. Die Haushaltsmittel für
die Erkundung des Salzstockes Gorleben wurden im Haus-
halt des BMFT veranschlagt und die Erkundungsmaßnah-
men vom BMFT finanziert.2680 Das Bundesministerium
für Wirtschaft (BMWi) übte die Fach- und Rechtsaufsicht
über die für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen
des Bundes zuständige Physikalisch-Technische Bundes-
anstalt (PTB) aus, die nach § 28 des Gesetzes über das
Mess- und Eichwesen eine Bundesoberbehörde im Ge-
schäftsbereich des BMWi war. Der Bundesbauminister
(BMBau) ordnete nach Darstellung von Henning Rösel die
Erkundung, Planung und Errichtung von Bundesendlagern
als Bundesbaumaßnahme nach den Richtlinien für Bun-
desbauten, den RBBau, unbeschadet der Bauherrenrolle
der PTB ein.2681 Weiterhin legte der Sachverständige dar,
dass das Bundeskanzleramt (BK) während der Kanzler-
schaft von Helmut Schmidt gegenüber den mit der Endla-
gerung radioaktiver Abfälle befassten Bundesministerien
eine besondere Rolle einnahm. Es habe Entscheidungen
zum weiteren Vorgehen bei der Endlagerplanung und
-erkundung getroffen und sich damit intensiv beteiligt.2682

Im nachgeordneten Bereich nahm die gemäß § 23 Ab-
satz 1 Ziff. 2 AtG für die Errichtung und den Betrieb von
Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlage-
rung radioaktiver Abfälle zuständige PTB eine wichtige
Rolle ein; sie war Antragstellerin im Planfeststellungsver-
fahren nach § 9b AtG.2683 In diesem Rahmen unterstand
sie gemäß der Sonderregelung des § 23 Absatz 1 Satz 2
AtG den fachlichen Weisungen des für kerntechnische Si-
cherheit und Strahlenschutz zuständigen BMI.

Seit 1989 nimmt diese Aufgaben der PTB das Bundesamt
für Strahlenschutz (BfS), eine Behörde im Geschäftsbe-
reich des BMU, wahr.

Der gesamte geowissenschaftliche Sachverstand des Bun-
des war in einer nachgeordneten Bundesoberbehörde, der
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
(BGR), vormals Bundesanstalt für Bodenforschung, im

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2680 Henning Rösel, Kurzfassung seiner Präsentationen, MAT A 54,
Anlage 2, S. 1.

2681 Henning Rösel, Kurzfassung seiner Präsentationen, MAT A 54,
Anlage 2, S. 2, und Protokoll Nr. 7, S. 6.

2682 Henning Rösel, Kurzfassung seiner Präsentationen, MAT A 54,
Anlage 2, S. 2.

2683

268

268

268

268

268
Henning Rösel, Kurzfassung seiner Präsentationen, MAT A 54,
Anlage 2, S. 2.
Drucksache 17/13700

eschäftsbereich des BMWi gebündelt. Dieses Sachver-
andes sollte sich die PTB bei Fragestellungen im Zu-
mmenhang mit der Standorterkundung und der Endla-
rplanung bedienen.2684

ei einer Gesamtbetrachtung der seinerzeitigen Aufga-
nabgrenzungen konnten nach Henning Rösel2685 drei
andlungsebenen definiert werden. Als Programmebene
urde die Funktion des für die kerntechnische Sicherheit
ständigen Bundesministers zur Realisierung des Pro-
ammes nach § 9a AtG, Sicherstellung und Endlagerung
dioaktiver Abfälle, bezeichnet. Hier wurde das Endla-
rmedium festgelegt, der Standort benannt sowie die an-
wendende Endlagertechnik vorgegeben. Die System-
ene bezeichnete demgegenüber die Funktion der PTB
r Umsetzung dieses Programms nach § 9a AtG durch

rojekte. Die PTB war Antragstellerin im Planfeststel-
ngsverfahren, Planfeststellungsbegünstigte, Endlager-
treiberin sowie Auftraggeberin gegenüber Dritten. Sie
aufsichtigte den von Dritten durchgeführten Endlager-
trieb. Als Projektebene wurde schließlich die Funktion
ritter zur Realisierung der von der PTB eingerichteten
rojekte, also Planung, Errichtung und Betriebsführung,
rstanden.

) Bergrecht
er Bergbau gehörte nach Artikel 74 Absatz 1 Ziffer 11
G, Recht der Wirtschaft, zum Gegenstand der konkur-
erenden Gesetzgebung. Das bedeutete, dass das Berg-
cht nach Artikel 83 GG von den Ländern als eigene An-
legenheiten vollzogen wurde und dem Bund kein
eisungsrecht zustand.2686

ie Fachaufsicht über die Bergverwaltung im Land Nie-
rsachsen lag beim Niedersächsischen Wirtschafts-
inisterium. Diese Zuständigkeit endete 1990 mit der
bertragung der bergrechtlichen Fachaufsicht über die
ndlagerprojekte des Bundes auf das Niedersächsische
mweltministerium.2687

Geschäftsbereich des Niedersächsischen Wirtschafts-
inisteriums lagen als nachgeordnete Behörden die
berbergämter. Diese führten über die ihnen nachgeord-
ten Bergämter die Fach- und Rechtsaufsicht aus. Für
n Standort Gorleben war das Bergamt Celle bzw. das
berbergamt Clausthal-Zellerfeld zuständig. Für die nach
ergrecht aufzustellenden Betriebspläne war die PTB zu-
ändig und reichte diese beim für die Betriebsplanzulas-
ng und für die Aufsicht über den in ihren Bereich um-
henden Bergbau zuständigen Bergamt Celle ein.2688

4 Henning Rösel, Kurzfassung seiner Präsentationen, MAT A 54,
Anlage 2, S. 3.

5 Henning Rösel, Kurzfassung seiner Präsentationen, MAT A 54,
Anlage 2, S. 2 f.

6 Henning Rösel, Kurzfassung seiner Präsentationen, MAT A 54,
Anlage 2, S. 3.

7 Henning Rösel, Kurzfassung seiner Präsentationen, MAT A 54,
Anlage 2, S. 4.

8 Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Die in der Bundesrepublik Deutsch-
land 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Aus-

wahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für hochradioakti-
ve Abfälle, MAT A 86, S. 36.

Drucksache 17/13700 – 364 –

2. Drittbeauftragte
Die für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen des
Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioak-
tiver Abfälle zuständige PTB konnte sich bei der Durch-
führung ihrer Aufgaben Dritter bedienen, § 9a Absatz 3
Satz 2 AtG. Zu diesem Zweck wurde 1979 die Deutsche
Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Ab-
fallstoffe mbH (DBE) gegründet. Als technischer Erfül-
lungsgehilfe sollte sie Anlagen des Bundes planen und
einrichten. Nach den Ausführungen des Sachverständigen
Henning Rösel bekam die DBE durch Personalzuwachs
sukzessiv Arbeiten, die bisher von der PTB wahrgenom-
men wurden, übertragen.2689

Die Gründungsgesellschaften der DBE waren mittelbare
bzw. unmittelbare bundeseigene Gesellschaften. Durch
Privatisierungen veränderte sich im Laufe der Zeit die
Gesellschaftsstruktur der DBE.2690

IV. Stand von Wissenschaft und Technik
Den in den 70er und 80er Jahren vorherrschenden Stand
von Wissenschaft und Technik haben dem Ausschuss die
Sachverständigen Prof. Dr. Wernt Brewitz2691, Honorar-
professor an der Technischen Universität Braunschweig
und ehemaliger Leiter des Fachbereiches „Endlagersi-
cherheitsforschung“ bei der Gesellschaft für Anlagen-
und Reaktorsicherheit (GRS), und Jürgen Kreusch2692,
Geologe sowie Mitglied des Ausschusses „Endlagerung
Radioaktiver Abfälle“ der Entsorgungskommission beim
BMU und der Gruppe Ökologie – Institut für ökologische
Forschung und Bildung Hannover e. V., dargestellt.

Der Sachverständige Prof. Dr. Wernt Brewitz führte bei
seiner Anhörung2693 und in seinem Gutachten2694 aus,
dass eine in sich geschlossene Darstellung von Wissen-
schaft und Technik unter Berücksichtigung der nationalen
und internationalen Entwicklungen „mit wenigen Worten
nur schwer machbar“2695 sei, da die Entwicklungen in an-
deren Ländern in der Anfangsphase zum Teil sehr unter-
schiedlich verlaufen seien und sich die Notwendigkeit ei-
ner Lösung für die Beseitigung von hochradioaktiven
Abfällen aufgrund spezifischer Gegebenheiten bei der
Nutzung der Kernenergie differenziert gestalte. Am wei-
testen fortgeschritten seien die Länder gewesen, die Nu-
kleartechnik bereits militärisch genutzt hätten. So sei in

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2689 Henning Rösel, Kurzfassung seiner Präsentationen, MAT A 54,
Anlage 3, S. 1.

2690 Bundestagsdrucksache 16/11454, S. 2.
2691 Prof. Dr. Wernt Brewitz, Darstellung des (allgemeinen) Standes von

Wissenschaft und Technik über die Endlagerung hochradioaktiver
Abfälle im Jahr 1983, MAT A 47.

2692 Ausarbeitung zur Sachverständigenanhörung von Jürgen Kreusch,
Fragen und Antworten in Zusammenhang mit der Festlegung auf
den Standort und der Begründung zur untertägigen Erkundung
(1979 – 1983), MAT A 50.

2693 Vgl. Protokoll Nr. 6, S. 3-8.
2694 Prof. Dr. Wernt Brewitz, Darstellung des (allgemeinen) Standes von

Wissenschaft und Technik über die Endlagerung hochradioaktiver
Abfälle im Jahr 1983, MAT A 47.

2695 Prof. Dr. Wernt Brewitz, Darstellung des (allgemeinen) Standes von
s
Wissenschaft und Technik über die Endlagerung hochradioaktiver
Abfälle im Jahr 1983, MAT A 47, S. 1.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n USA frühzeitig Steinsalz zur Lagerung wärmeerzeu-
nder hochaktiver Abfälle als ein sehr geeignetes Me-
um identifiziert worden.

Deutschland sei aufgrund der damaligen Planungen ei-
s nuklearen Entsorgungszentrums mit Wiederaufarbei-
ng der Brennelemente mit konzeptionellen Überlegun-
n und Arbeiten zur Entsorgung hochradioaktiver
bfälle und der in Frage kommenden Gesteinsart Anfang
r 60er Jahre sukzessive begonnen worden. Hauptziel
i gewesen, die Technologie zur Konditionierung der
chradioaktiven wärmeentwickelnden Abfälle weiter zu
twickeln und die Eigenschaften der „Abfallprodukte“
charakterisieren. Verfahren und Techniken für die
andhabung, den Transport und die Zwischenlagerung
chradioaktiver Abfälle seien entwickelt worden. Kon-
pte für mögliche Endlager- und Einlagerungstechniken
tten auf diesen Entwicklungen aufgebaut und seien in
rschiedenen nationalen Forschungs- und Entwicklungs-
ogrammen mit zum Teil unterschiedlichen Maßgaben
twickelt worden. Gegen Ende der 70er Jahre habe man
kannt, dass die erforderlichen Daten für die Entwick-
ng sicherer Endlagerkonzepte nicht alleine durch Aus-
ertung bisheriger Erfahrungen des Bergbaus gewinnbar
ien, sondern wichtige Kennwerte nur durch spezielle
ersuche wie in situ- und Demonstrationsversuche zu er-
itteln seien. In der zweiten Hälfte der 70er Jahre hätten
ch verstärkt Arbeiten zur analytischen Behandlung des

ndlagersystems begonnen.

der damaligen Zeit sei in Deutschland seit 150 Jahren
n sehr intensiver Salzbergbau betrieben worden. In Bun-
soberbehörden sowie Forschungseinrichtungen seien
erzu viele Erfahrungen gesammelt worden. Da es in ei-
gen Ländern wie etwa Schweden und Finnland keine
alzvorkommen gebe, aber Granitgestein [Kristallinge-
ein, Anm. d. Verf.] vorhanden sei, seien dort Erfahrun-
n im Umgang mit diesem Gestein gemacht worden. In
r heutigen Forschung werde sich auch auf Tongestein
kussiert.

ine Empfehlung für die Endlagerung hochradioaktiver
bfälle sei damals schon die Endlagerung in tiefen geolo-
schen Formationen gewesen, wobei zwischen trocke-
n und feuchten Gesteinen unterschieden wurde; für
tztere würden in verstärktem Maß sogenannte „enginee-
d barriers“ vorausgesetzt, um eine Gleichwertigkeit der
onzepte zu erreichen. Für die Endlagerung kurzlebiger
dioaktiver Abfälle habe man die Einlagerung in Berg-
erken oder untertägigen Hohlräumen als machbar und
ter Einhaltung gewisser technischer Voraussetzungen

s sicher angesehen. In einem Bergwerk, das in einem
alzstock für Zwecke der Endlagerung hochradioaktiver
bfälle aufgefahren werde, würden die „unkritischen Be-
iche“ ausgesucht. In Deutschland gebe es zahlreiche
alzstöcke, doch seien nicht alle für diesen Zweck nutz-
r, da es immer darauf ankomme, in welcher Tiefe sie

ch befänden. Bei dem Endlagermedium müsse es sich
reines Steinsalz handeln; der Salzstock müsse ausrei-

end groß und sozusagen wasserfrei sein. Bei allen
ergwerken gleich, egal ob Ton-, Salz- oder Granitge-
tein, sei die Resthohlraumverfüllung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 365 –

Ein wichtiger Punkt sei die Frage nach dem Einfluss von
Wärme gewesen. Versuche u. a. in den 80er Jahren hätten
gezeigt, dass das Verformungsverhalten des Salzkörpers
der Endlagerung von hochradioaktiven wärmeentwi-
ckelnden Abfällen und dem Einschluss dieser Abfälle ei-
gentlich sehr entgegenkomme. In den 70er Jahren habe
die BGR Wärmeausbreitungsrechnungen gemacht, nach
denen sich gezeigt habe, dass wenn der Wärmeeintrag
hoch sei, es zu Zerrvorgängen im Salzkörper kommen
könne. Derartige mechanische Belastungen des gesamten
Gebirgskörpers seien nach der damaligen Vorstellung
ausreichend klein zu halten. Diese Arbeiten seien die
Schwerpunkte der Arbeiten gewesen, die dazu geführt
hätten, dass Steinsalz als Wirtsgestein in Betracht gezo-
gen werden konnte.

Aus dem vorher Dargestellten ergäbe sich auch das soge-
nannte Mehrbarrierenkonzept. „In dem einem Konzept,
im Salz, ist die Hauptbarriere das Salz. In dem anderen
Konzept, im Granit, ist der Granit eine Barriere.“2696

Zeitlich gesehen seien zunächst die grundsätzlichen
Dinge, dann die Konzeptfindung und danach die Vorar-
beiten durchgeführt worden. 1983 seien die Vorarbeiten
abgeschlossen gewesen und die „Sicherheitskriterien für
die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Berg-
werk“ definiert worden. Danach sei es mit den systembe-
zogenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten weiter-
gegangen. Mit der Vorlage der Kriterien und der
Vorarbeiten sei deutlich geworden, dass es nicht nur um
den kleinen Bereich vor Ort, an dem Abfall liege, gehe,
sondern es sich um Systeme handele, die als Ganzes be-
schrieben werden müssten. So wurden Systemanalysen
und später Sicherheitsanalysen durchgeführt.

Insgesamt sei festzustellen, dass die deutsche Endlagerfor-
schung in den 70er und 80er Jahren mit ihren konzeptio-
nellen, experimentellen und analytischen Arbeiten welt-
weit einen Spitzenplatz belegt und dabei maßgeblich den
Stand von Wissenschaft und Technik mitgeprägt habe.

Zum Wirtsgestein Steinsalz führte der Sachverständige
aus: „Schauen wir auf das Konzept: hochradioaktiver
Abfall, wärmeerzeugend, möglichst kleines Endlager,
eine relativ hohe Wärmekonzentration des Abfalls von
200 Grad – das schafft das Salz, das ist nachgewiesen –,
ein möglichst selbstheilender Verschluss des Endlagers
durch das plastische Fließen. Wenn ich alle Eigenschaften
des Steinsalzes zusammennehme, würde ich sagen: Das
Salz bietet zur Lagerung von hochradioaktivem Abfall
die besten Voraussetzungen.“2697

Der Sachverständige Jürgen Kreusch hob ergänzend die
Bedeutung des Auswahlverfahrens hervor, das bestimmte
Anforderungen erfüllen müsse. Dazu zählten die Krite-
rien, die Methode der vergleichenden Bewertung sowie
Untersuchungen im Gelände. Dies seien Fakten, die man
schon 1976/1977 gekannt habe, „und man hat auch ent-
sprechend danach gehandelt“2698. Zur damaligen Zeit, in

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2696 Protokoll Nr. 6, S. 7.
2697

269

270
Protokoll Nr. 6, S. 46.
2698 Protokoll Nr. 6, S. 13. 2
Drucksache 17/13700

n Jahren von 1976 bis 1979, habe man zum Beispiel von
r Anwendung von Kriterien zur schrittweisen Einen-
ng der Zahl der Standorte gewusst. Außerdem habe man
mindest aufseiten der Geowissenschaften gewusst, dass
dann, wenn nur noch zwei bis drei hochrangige Stand-
te zur Auswahl stünden, nicht mehr genüge, allein an-
nd der Aktenlage zu arbeiten und zu bewerten, sondern
ss man dann auch ins Gelände gehen müsse, um zu er-
nnen, wie es tatsächlich im Untergrund aussehe.2699 Bei
nem Auswahlverfahren müssten Kriterien im Vor-
ld formuliert werden wie z. B. Mindestanforderun-
n, Ausschlusskriterien und Abwägungskriterien.
iese müssten vorliegen bevor man die Befunde bewer-
t. Ergänzend zu seinem Auftrag stellt der Sachver-
ändige seine Ansicht zum Stand von Wissenschaft
nd Technik 1983 am Beispiel von Gorleben wie folgt
ar: „1983 gab es an besagtem Standort Ergebnisse der

ertägigen Erkundung. Die damals als Betreiber
ständige Physikalisch-Technische Bundesanstalt
heute wird diese Aufgabe vom Bundeamt für Strah-
nschutz wahrgenommen – kam sinngemäß zu dem
rgebnis, dass der Standort ein Deckgebirge hat, das
adionuklide, die aus dem Salzstock austreten könn-
n – nicht müssen –, auf ihrem Weg in die Biosphäre
ngerfristig nicht zurückhalten kann. Trotz dieses
hlechten Ergebnisses ist der Standort weiter erkun-

et worden.“2700

usammenfassend hielt der Sachverständige fest:
ie Anforderungen an ein Standortsuchverfahren

nd sehr hoch, und sie waren auch damals schon
och. Ein Standortsuchverfahren war und ist sinn-
ll.“2701

. Themenkomplex 1977: Feststellungsteil
und Bewertungen

Feststellungsteil: Standortsuche und
Standortvorschlag für ein NEZ von 1973
bis 1977 sowie die Entwicklung im Zu-
sammenhang mit der Abkehr Nieder-
sachsens von einer WAA im Jahre 1979

den Jahren von 1973 bis 1977 fand eine Standortsuche
r ein Nukleares Entsorgungszentrum (NEZ) mit Wie-
raufarbeitungsanlage (WAA) und Endlager statt.

iese Standortsuche war von zwei Prozessen geprägt:
er bundesweiten Suche eines Standortes für ein NEZ im
uftrag der Bundesregierung und dem Auswahlprozess
rch das Land Niedersachsen.

ie bundesweite Standortsuche wurde durch die Kern-
ennstoff-Wiederaufarbeitungs-Gesellschaft mit beschränk-
r Haftung (KEWA) im Auftrag der Bundesregierung
MFT) durchgeführt. Im Rahmen eines Verschmelzungs-
rtrages ist die KEWA 1995 von der Deutschen Gesell-
haft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen mit

9 Protokoll Nr. 6, S. 14.
0
Protokoll Nr. 6, S. 14.

701 Protokoll Nr. 6, S. 15.

Drucksache 17/13700 – 366 –

beschränkter Haftung (DWK) übernommen worden und
als juristische Person damit erloschen.2702

Ende 1976 fand ein Auswahlprozess durch die Landesre-
gierung Niedersachsen statt, der 1977 mit der Benennung
des Standortes Gorleben als Vorschlag für ein NEZ und
der Zustimmung der Bundesregierung zu diesem unter
dem Vorbehalt der Realisierbarkeit übermittelten Vor-
schlag endete. Hieran schloss sich im Jahre 1979 die Ab-
kehr Niedersachsens von einer WAA an. Im Zusammen-
hang damit wurden, basierend auf einem Beschluss der
Regierungschefs von Bund und Ländern, die Entsor-
gungsgrundsätze angepasst.

Der Wechsel der Zuständigkeit sowie das Erlöschen von
juristischen Personen stellen Beispiele für die Schwierig-
keiten dar, die sich aufgrund des Zeitablaufs für den Aus-
schuss bei den Ermittlungen zu diesem Teil des Untersu-
chungsauftrages ergeben haben. Die zu untersuchenden
Vorgänge lagen mehr als 30 Jahre zurück. Ein Großteil
der Zeugen befand sich mittlerweile in fortgeschrittenem
Alter; in einzelnen Fällen standen Zeugen dem Ausschuss
aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung.
Akten waren zum Teil unvollständig und Dokumente teils
wohl auch nach Ablauf der üblichen Aufbewahrungsfris-
ten bereits vernichtet worden. Die Erinnerung von Zeu-
gen an die mehrere Jahrzehnte zurückliegenden Vorgänge
war teils verblasst.

1. Bundesweite Standortsuche der KEWA
im Auftrag der Bundesregierung

Anfang der 1970er Jahre erfolgte zunächst eine Standort-
suche für ein Nukleares Entsorgungszentrum (NEZ) im
Auftrag des Bundes durch die KEWA.2703

Die KEWA wurde 19712704 von der Hoechst AG, der
Bayer AG, der Gelsenberg AG (Bergbauunternehmen mit
Sitz in Gelsenkirchen/Essen) und der Nukem GmbH (Un-
ternehmen im Bereich der Kerntechnik) in Frankfurt am
Main gegründet.2705 Gegenstand des Unternehmens war
ausweislich des Handelsregisterauszuges „die kommerzi-
elle Betätigung auf dem Gebiet der Wiederaufarbeitung
von bestrahlten Kernbrennstoffen, insbesondere a) Pla-
nung, Errichtung und Betrieb von Anlagen, b) Durchfüh-
rung von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben, c) Ver-
trieb und Agenturtätigkeit, d) Beteiligung an nationalen
oder internationalen Gesellschaften.“2706

Der erste Geschäftsführer der KEWA war der Zeuge
Dr. Adalbert Schlitt, zum Zeitpunkt der Übernahme der
Geschäftsführung Abteilungsleiter der Kerntechnik der
Hoechst AG. Die Geschäftsführung nahm er zunächst
„ehrenamtlich“ wahr.2707 Laut Handelsregisterauszug war

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2702 Handelsregisterauszug HR B 8926 des Amtsgerichts Hannover für
den Zeitraum 1978 bis 1995, MAT A 67.

2703 Vermerk der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 24. September
1976, MAT A 102, Bd. 25, Teil 1, pag. 188.

2704 Handelsregisterauszug HR B 11982 des Amtsgerichts Frankfurt am
Main für den Zeitraum 1971 bis 1978, MAT A 67/2.

2705 Zeugenvernehmung Dr. Adalbert Schlitt, Protokoll Nr. 58, S. 70.
2706 Handelsregisterauszug HR B 11982 des Amtsgerichts Frankfurt am

270

270

271

271

271

271

271
Main für den Zeitraum 1971 bis 1978, MAT A 67/2.
2707 Handschriftliche Gesprächsnotiz, MAT A 64, Bd. 16, pag. 079100. 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

r. Adalbert Schlitt von Oktober 1971 bis Februar 1977
s Geschäftsführer der KEWA tätig, wobei er diese
unktion ab Juni 1976 gemeinsam mit Dr. Peter Zühlke
sübte.2708 Allerdings sagte der Zeuge Dr. Adalbert
hlitt aus, dass er „76 aus der KEWA ausgeschieden“ 2709
i.

as BMFT beauftragte 1973 die KEWA mit der Standort-
che für ein Nukleares Entsorgungszentrum, bestehend
s einer Wiederaufarbeitungsanlage sowie einem atoma-
n Endlager.2710 Dies wird durch dem Ausschuss vorlie-
nde Dokumente2711 und Aussagen von Zeugen bestä-

gt. So bekundete der Zeuge Prof. Dr. Klaus Kühn,
inerzeit Direktor des Instituts für Tieflagerung (IfT),
ss das BMFT einen Auftrag an die KEWA gegeben
be.2712 Zudem teilte der Zeuge Dr. Adalbert Schlitt, Ge-
häftsführer der KEWA, in einem Schreiben vom
. November 2010 dem Untersuchungsausschuss mit,
ss die „Standortuntersuchungen, die die KEWA im
uftrag des Bundes, bzw. des Bundesministeriums für
orschung und Technologie (Bundesminister Matthöfer)
rchgeführt haben,“ damals zu 100 Prozent vom Bund

nanziert worden seien.2713

) Aufgabe der KEWA
ufgabe der KEWA war es, einen Standort in der Bun-
srepublik Deutschland für ein NEZ zu suchen, an dem
eichzeitig die Möglichkeit der Wiederaufarbeitung,
rennelementefertigung, Konditionierung und Endlage-
ng gegeben sein sollte.2714

ei der Suche nach einem Standort für ein NEZ standen
dere Kriterien im Vordergrund als bei der Suche nach
nem reinen Endlager; der Schwerpunkt der Auswahlkri-
rien war hauptsächlich auf die Wiederaufarbeitungsan-
ge gerichtet.2715 Der Zeuge Dr. Adalbert Schlitt bestä-
gte in seiner Vernehmung: „Ziel war, eine große
utsche Wiederaufarbeitungsanlage zu planen und zu er-

chten, eine etwa 1 400-, 1 500-Tonnen-Anlage. […] Um
so neben der Wiederaufarbeitungsanlage möglichst auf
m Gelände der Wiederaufarbeitung auch eine Endlage-
ng zu haben, um Transporte zu vermeiden, hat der
und […] uns beauftragt, ab 1973 über die Wiederaufar-
itung hinaus […] ein geeignetes Endlager für hochra-

8 Handelsregisterauszug HR B 11982 des Amtsgerichts Frankfurt am
Main für den Zeitraum 1971 bis 1978, MAT A 67/2.

9 Protokoll Nr. 58, S. 74.
0 Broschüre des BMWi „Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in

Deutschland – Das Endlagerprojekt Gorleben“, Oktober 2008,
MAT A 179, S. 17.

1 Deckblatt der KEWA-Studien KWA 1224 vom Dezember 1974,
MAT A 102, Bd. 24, pag. 3 ff., KWA 1225 vom Februar 1977,
MAT A 173, und KWA 1225 vom Oktober 1977, MAT B 33, mit
Hinweis auf die Förderung des Vorhabens durch das BMFT; Hand-
schriftlicher Vermerk vom 27. März 1974, MAT A 64, Bd. 16,
pag. 079051.

2 Protokoll Nr. 46, S. 60.
3 Schreiben von Dr. Adalbert Schlitt vom 29. November 2010,

MAT A 129.
4 Vgl. Broschüre des BMWi „Endlagerung hochradioaktiver Abfälle

in Deutschland – Das Endlagerprojekt Gorleben“, Oktober 2008,

MAT A 179, S. 16.

715 Zeugenvernehmung Prof. Dr. Klaus Kühn, Protokoll Nr. 46, S. 5.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 367 –

dioaktive Abfälle […] zu suchen. Wir haben […] diesen
Auftrag dann 1974/75 übernommen und zunächst einmal
großräumig in Deutschland abgegriffen, was als Standort
infrage kam – im Vordergrund natürlich immer die Krite-
rien für die Wiederaufarbeitung, die […] sehr viel strin-
genter waren als für ein Endlager.“2716

b) Standortkriterien
Im Rahmen einer ersten Studie entwickelte die KEWA
geeignete Kriterien mit dem Ziel, mehrere alternative
Standorte in der Bundesrepublik Deutschland durch einen
wertenden Vergleich aller Standortdaten zu ermitteln und
die günstigsten Standorte zur weiteren Erforschung zu be-
nennen.2717 Dabei wurde das Gebiet der damaligen Bun-
desrepublik Deutschland, auch solche Gebiete, die keine
Salzstöcke zur Einlagerung von radioaktiven Abfällen im
Untergrund aufweisen, in Betracht gezogen.2718

Als Anforderungen an den Standort einer großen Wieder-
aufarbeitungsanlage wurden in dem KEWA Abschlussbe-
richt vom Dezember 1974 (KWA 1224) aufgeführt:

– geringe Besiedlungsdichte

– Möglichkeit zur Zwischen- und Endlagerung radio-
aktiver Abfälle

– wenig Milchwirtschaft im Nahbereich

– günstige Windverhältnisse

– Vermeidung von Erdbebengebieten

– günstige Verkehrsverhältnisse

– ausreichende Energie- und Wasserversorgung

– günstige Infrastruktur

– Vermeidung von Flugschneisen

– Vermeidung von Trinkwassereinzugsgebieten

– Vermeidung von Naturschutz-, Erholungs- und
Fremdenverkehrsgebieten.2719

Weiter heißt es unter der Überschrift „Endlagergeologie“:

„Von erheblicher Bedeutung für die Eignung eines Stand-
ortes ist das Vorhandensein eines Salzstockes am Standort
oder in unmittelbarer Standortnähe, da aus Sicherheits-
gründen angestrebt wird, die radioaktiven Abfälle der
Wiederaufarbeitung nicht zu transportieren, sondern di-
rekt am Standort in das Endlager abzusenken. Von den für
Endlagerzwecke vorgesehenen Salzstöcken müssen fol-
gende Angaben ermittelt werden:

– Entfernung zum Standortgelände

– Teufenlage des Salzstockes

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2716 Protokoll Nr. 58, S. 70 f.
2717 KEWA Abschlussbericht (KWA 1224), MAT A 102, Bd. 24,

pag. 000003 ff. (000007).
2718 KEWA Abschlussbericht (KWA 1224), MAT A 102, Bd. 24,

pag. 000003 ff. (000007).
2719

272

272

272

272
KEWA Abschlussbericht (KWA 1224), MAT A 102, Bd. 24,
pag. 000003 ff. (000009).
Drucksache 17/13700

– Entfernung zum Süßwasser

– Entfernung zum nächsten bergbaulich genutzten
Gebiet

– frühere Erkundung durch Bohrungen.

aneben ist zu prüfen, ob im Nahbereich des Anlagen-
andortes genügend aufnahmefähige Porenspeicher zum
erpressen von aufkonzentrierter Sole oder von schwach-
tiven Abfallflüssigkeiten vorhanden sind.“2720

usammengefasst können die Standortkriterien in fol-
nde drei Bereiche aufgeteilt werden:

– Umweltkriterien
(geringe Besiedlungsdichte, unterdurchschnittli-
che Viehwirtschaft, Vermeidung von Naturschutz-,
Erholungs- und Fremdenverkehrsgebieten),

– Sicherheitskriterien
(geologischer und hydrogeologischer Aufbau, seis-
mologische, hydrologische und meteorologische
Verhältnisse) und

– Wirtschaftliche Kriterien
(Verkehrsdichte, Wasser- und Energieversorgung,
industrieller Entwicklungsstand).2721

) Untersuchungen zur Standortauswahl

nhand der oben genannten Standortkriterien wurden für
ne Standortauswahl verschiedene KEWA-Studien erar-
itet.

a) KWA 1224 vom Dezember 1974
(Februar bis Dezember 1974)

Dezember 1974 veröffentlichte die KEWA einen Ab-
hlussbericht mit dem Titel „Ermittlung mehrerer alter-
tiver Standorte in der Bundesrepublik Deutschland für
ne industrielle Kernbrennstoff-Wiederaufarbeitungsan-
ge“ (KWA 1224). Der Zeitraum der Studie reichte vom
Februar 1974 bis zum 31. Dezember 1974. Bei der Stu-
e handelte es sich um ein „vom Bundesministerium für
orschung und Technologie gefördertes Entwicklungs-
rhaben“.2722

der Studie wurden auf der Grundlage der oben genann-
n Standortkriterien bundesweit zunächst 26 Standort-
öglichkeiten ermittelt.2723 In einem zweiten Schritt
hieden 16 dieser Standorte wieder aus. Hauptgründe
aren die Besiedelungsdichte und die landwirtschaftliche
utzung. Die verbliebenen 10 Standorte wurden schließ-

0 KEWA Abschlussbericht (KWA 1224), MAT A 102, Bd. 24,
pag. 000003 ff. (000015).

1 Angelehnt an Dr. Anselm Tiggemann, Gorleben als Entsorgungs-
und Endlagerstandort, Der niedersächsische Auswahl- und Ent-
scheidungsprozess, Expertise zur Standortvorauswahl für das „Ent-
sorgungszentrum“ 1976/1977, MAT A 93, S. 11 f.

2 KEWA Abschlussbericht (KWA 1224), MAT 102, Bd. 24,
pag. 000003 ff.

3
KEWA Abschlussbericht (KWA 1224), MAT 102, Bd. 24,
pag. 000003 ff. (000025).

Drucksache 17/13700 – 368 –

lich mit Hilfe eines Bewertungsschemas verglichen und
die 4 geeignetsten ermittelt.2724

Im Ergebnis wurde ein Ranking mit den vier geeignetsten
Standorten erstellt. Nach Detailuntersuchungen und Ge-
wichtung der Kriterien „erweisen sich die vier Standorte,
die Salzstöcke in der unmittelbaren Nachbarschaft auf-
weisen, den übrigen Standorten eindeutig überlegen.“2725
Bei den Standorten in der Reihenfolge ihrer Eignung han-
delte es sich um:

1. „Börger“ im Emsland

2. „Ahlden“ an der Aller

3. „Faßberg“ in der Lüneburger Heide

4. „Lütau“ in Ostholstein2726

Der Standort Lütau in Schleswig-Holstein wurde zwar für
sachlich durchaus gut geeignet befunden, aufgrund seiner
unmittelbaren Nähe zur DDR-Grenze sollte dieser Stand-
ort von den weiteren Betrachtungen jedoch vorerst zu-
rückgestellt werden.2727 Lütau fand indes auch später
keine Berücksichtigung mehr, somit käme das Krite-
rium „DDR-Nähe“ hier einem Ausschlusskriterium
aus politischen Gründen gleich, wie dies der Zeuge
Dr. Hans-Joachim Röhler vor dem Untersuchungsaus-
schuss bestätigte.2728 Die drei anderen Standorte befin-
den sich in Niedersachsen. Die KEWA-Studie sah als
weiteres Vorgehen vor, „den günstigsten Standort, […]
„Börger“ im Emsland, umfassend zu erforschen, die zwei
nächstplazierten Standorte (Faßberg und Ahlden) aber
mit einem gekürzten Forschungsprogramm, das nur die
Untersuchung der Salzstöcke und einige sehr langwierige
meteorologische Messungen enthält [zu erkunden]. Die
Untersuchungen an den Reservestandorten werden einge-
stellt, sobald erkennbar ist, daß der Errichtung der Anlage
am favorisierten Standort nichts mehr im Wege steht.“2729

Am Standort Gorleben wurden keine Untersuchungen
durchgeführt; der Salzstock Gorleben fand keine Erwäh-
nung in dieser KEWA-Studie. Aus einer späteren KEWA-
Studie vom Oktober 1977 (KWA 1225) ergibt sich inso-
weit, dass dieser Standort bei der Untersuchung im Jahre
1974 ausgeschieden sei, weil der östliche Teil des Land-
kreises Lüchow-Dannenberg nach den damaligen Pla-
nungsunterlagen als Ferien- und Erholungsgebiet ausge-
wiesen gewesen sei.2730

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2724 RSK-Protokoll vom 18. Februar 1976 über die 1. Sitzung des RSK-
ad-hoc-Ausschusses „Standort der Wiederaufarbeitungsanlage der
KEWA“ vom 5. Februar 1976, MAT E 5, Bd. 17, pag. 042 ff. (045).

2725 KEWA Abschlussbericht (KWA 1224), MAT 102, Bd. 24,
pag. 000003 ff. (000057).

2726 KEWA Abschlussbericht (KWA 1224), MAT 102, Bd. 24,
pag. 000003 ff. (000059).

2727 KEWA Abschlussbericht (KWA 1224), MAT 102, Bd. 24,
pag. 000003 ff. (000059).

2728 Protokoll Nr. 51, S. 3.
2729 KEWA Abschlussbericht (KWA 1224), MAT 102, Bd. 24,

pag. 000003 ff. (000097).
2730

273

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273

273

273
KEWA Zwischenbericht vom Oktober 1977 (KWA 1225),
MAT B 33, S. 10.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

emgegenüber sagte der Zeuge Dr. Adalbert Schlitt, da-
aliger Geschäftsführer der KEWA, allerdings unter Be-
gnahme auf die erst später untersuchten Standorte2731
s, dass das Ausschlusskriterium für den Standort Gorle-
n bei der Berücksichtigung in der KEWA-Studie nicht

erien- und Erholungsgebiet, sondern die Nähe zur DDR-
renze war: „Und wer die Salzkarten sieht, der kommt

] am Salzstock Gorleben überhaupt nicht vorbei, weil
sich von der Größe her geradezu anbietet. […] Es kam
so Gorleben infrage als Allererstes. Dann kam Lutterloh

] Dann hatten wir noch Lichtenhorst und Wahn. […]
d ich habe sofort gesagt: Gorleben liegt unmittelbar an
r Grenze zur DDR; ausgeschlossen.“2732 Er sei diesbe-
glich auch im Ministerium vorstellig geworden, wo
an seine Ansicht geteilt habe, dass der Standort Gorle-
n aus politischen Gründen wegen der DDR-Nähe nicht
Betracht gezogen werden könne.2733 Weiterhin führte
in seiner Zeugenvernehmung aus: „Es wurde also Gor-
ben niemals in irgendeine Liste aufgenommen, sondern
nächst nur […] Weesen-Lutterloh, Wahn und Lichten-
rst.“2734 Naherholungsgebiet sei nicht das Kriterium ge-

esen, weswegen der Standort Gorleben ausgeschlossen
orden sei, sondern die Nähe zur DDR.2735

uch in seiner Befragung erklärte der Zeuge Dr.
dalbert Schlitt: „Gorleben ist während meiner Zeit
berhaupt nicht mehr erwähnt worden. Im kleinen
reis wussten wir, dass Gorleben der beste Standort ist.
r wurde ja gestrichen aus den Gründen, die ich ge-
annt habe. Während der Zeit, in der ich noch Ge-
häftsführer der KEWA war, ist Gorleben nicht mehr

iskutiert worden. Wir hatten in Weesen-Lutterloh ei-
en neuen Standort, der auch für die Wiederaufarbei-
ng die entsprechenden Bedingungen hergegeben

ätte, sodass wir also Gorleben, na ja, vergessen konn-
n.“2736

b) KWA 1225 vom Februar 1977
(Januar bis Dezember 1975)

ie zweite KEWA-Studie, ein Zwischenbericht (KWA
25), der im Februar 1977 veröffentlicht wurde, behan-
lte den Zeitraum vom 1. Januar 1975 bis zum 31. De-
mber 1975 und trägt den Titel „Untersuchung eines

tandortes zur Errichtung einer Anlage für die Entsor-
ng von Kernkraftwerken; Teiluntersuchungen zu zwei

lternativstandorten“.2737

der Studie wurde ausgeführt, dass 1975 mit der Vor-Ort-
ntersuchung der drei Standorte Börger, Ahlden und
aßberg begonnen worden sei, die sich „als gut geeignet
r die Anlage einer industriellen Wiederaufarbeitungsan-
ge für Kernbrennstoffe erwiesen hatten“.2738 Die Arbei-

1 Vgl. nachfolgend Vierter Teil, Zweites Kapitel, B. I. 1.c) bb).
2 Protokoll Nr. 58, S. 72.
3 Protokoll Nr. 58, S. 72.
4 Protokoll Nr. 58, S. 72.
5 Protokoll Nr. 58, S. 93.
6 Protokoll Nr. 58, S. 77.
7 KEWA Zwischenbericht vom Februar 1977 (KWA 1225),

MAT A 173, Titelseite.
8
KEWA Zwischenbericht vom Februar 1977 (KWA 1225),

MAT A 173, S. 1.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 369 –

ten wurden – wie im Abschlussbericht KWA 1224 darge-
stellt – zunächst mit Vorrang am Standort Börger
aufgenommen.

Zusätzliche Informationen sowie Ereignisse während des
Jahres 1975 hatten zu einer Änderung der Auswahl der zu
untersuchenden Standorte geführt. Der Standort Börger
wurde nach dem dortigen Salzstock umbenannt in
„Wahn“.2739 Statt der Standorte Ahlden und Faßberg wur-
den in Abstimmung mit dem BMFT, dem Niedersächsi-
schen Ministerium für Wirtschaft und dem Niedersächsi-
schen Landesamt für Bodenforschung die Standorte
„Lichtenhorst“ und „Lutterloh“ für die Untersuchungen
ausgewählt.2740 Als Begründung hierfür wurde in dem
KEWA-Zwischenbericht angeführt, dass am Standort Faß-
berg größere Erdgasvorkommen gefunden worden seien,
so dass beschlossen wurde, diesen Standort nicht weiter zu
untersuchen.2741 An dessen Stelle trat der Standort Lutter-
loh, da durch Windbrüche und vor allem Waldbrände im
August 1975 Waldbestände, die sich auf dem Gebiet des
Salzstockes Weesen-Lutterloh befanden, vernichtet wur-
den. Ursprünglich war bei den Standortvoruntersuchungen
diese Region ausgenommen worden, da Naturparks, Na-
turschutzgelände und Feriengebiete ausgeklammert wer-
den sollten.2742 „Auch die Verhältnisse hinsichtlich der
Standortbewertungskriterien waren für diesen Standort in
hohem Maße erfüllt.“2743 Im Hinblick auf den Standort
Ahlden wurde das zu untersuchende Gebiet um einige Ki-
lometer weiter nach Westen zum Salzstock „Lichtenhorst“
verlegt, „weil sich herausgestellt hatte, daß bei dem zu-
nächst in Betracht gezogenen Salzstock „Eilte“ in größe-
rem Umfang Erdöl gefördert wird“.2744

Unter Berücksichtigung dieser Änderungen wurden die
Untersuchungen an den Standorten

– „Wahn“ (Landkreis Aschendorf-Hümmling)

– „Lichtenhorst“ (Landkreis Nienburg, Falling-
bostel)

– „Lutterloh“ (Landkreis Celle)

aufgenommen. Der Zwischenbericht stellte im Weiteren
die durchgeführten Arbeiten und Untersuchungsergeb-
nisse des Jahres 1975 zur Geologie der oberflächennahen
Schichten, zum hydrologischen, geologischen und meteo-
rologischen Untersuchungsprogramm und zur Gebiets-
struktur dar und gab einen Ausblick auf die im Jahre 1976
durchzuführenden Arbeiten.

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2739 KEWA Zwischenbericht vom Februar 1977 (KWA 1225),
MAT A 173, S. 5.

2740 KEWA Zwischenbericht vom Februar 1977 (KWA 1225),
MAT A 173, S. 16.

2741 KEWA Zwischenbericht vom Februar 1977 (KWA 1225),
MAT A 173, S. 17.

2742 KEWA Zwischenbericht vom Februar 1977 (KWA 1225),
MAT A 173, S. 17; vgl. oben Vierter Teil, Zweites Kapitel, B. I. 1.
c) a)).

2743 KEWA Zwischenbericht vom Februar 1977 (KWA 1225),
MAT A 173, S. 18.

2744

274

274

274
KEWA Zwischenbericht vom Februar 1977 (KWA 1225),
MAT A 173, S. 18. 2
Drucksache 17/13700

c) KWA 1225 vom Oktober 1977
(Januar bis Dezember 1976)

Oktober 1977 erschien ein weiterer Bericht der
EWA (Jahresbericht 1976, KWA 1225) mit dem Titel
ntersuchung eines Standortes zur Errichtung einer An-

ge für die Entsorgung von Kernkraftwerken; Teilunter-
chungen zu zwei Alternativstandorten“. Diese KEWA-

tudie behandelte den Zeitraum vom 1. Januar 1976 bis
m 31. Dezember 1976.2745

ie Untersuchungsarbeiten an den drei Standorten
ahn“, „Lichtenhorst“ und „Lutterloh“ wurden im Jahre

76 zunächst fortgesetzt, allerdings lag das Schwerge-
icht – anders als ursprünglich geplant – auf der Untersu-
ung des Standortes „Lutterloh“. Dies hatte die Ursache
rin, dass in der Zeit von Mitte Februar bis Mitte März
76 und ab Mitte August 1976 bis über den Berichtszeit-
um des Berichtes hinaus auf Anweisung des BMFT die
rbeiten an allen Standorten aufgrund von Protesten der
rtigen Bevölkerung unterbrochen wurden; am Standort
ahn musste das Ergebnis des Rechtsstreits mit der
rundstückseigentümerin des Bohrgeländes Wahn 1001
gewartet werden und am Standort Lichtenhorst wurden
e Arbeiten zur Bohrplatzvorbereitung von Demonstran-
n verhindert.2746

er Zeuge Dr. Hans-Joachim Röhler berichtete, das
rojekt nukleares Entsorgungszentrum sei Ende 1975,
nfang 1976 öffentlichkeitswirksam geworden, „aus-
löst durch Presseveröffentlichungen in emsländi-
hen Zeitungen und durch die Bohrungen auf dem
rundstück der Witwe Frericks. Der Zeuge weiter:
uf dem Grundstück der Witwe Frericks wurde im

uftrag der KEWA gebohrt und zwar ging es da um
en Salzstock Wahn, wobei der Witwe Frericks durch
orspiegelung falscher Tatsachen die Zustimmung
r Bohrung – ich sage mal – abgefragt wurde. In der

ustimmungserklärung stand nämlich drin, es würde
ach Erdgas gebohrt, und hinterher ergab sich – das
at die Witwe Frericks rausgekriegt –, dass es um
robebohrungen für ein Endlager ging. Das Ganze
ste einen Sturm der Entrüstung im Emsland
s.“2747

er Sachverständige Dr. Detlev Möller führte hierzu
s: „Ministerpräsident Albrecht erlebte am 15.01.
976, Anm. d. Verf.] dem Tag seiner Wahl, dass sich
Wahn an den Probebohrungen der Funke des Pro-
stes entzündet. Die Erfahrung war: An jedem Stand-
t, der in den KEWA-Studien benannt ist, führte der

ersuch, auch nur Erkundungsmaßnahmen vorzu-
ehmen – ich differenziere zwischen Erkundungs-
aßnahmen und Probebohrungen –, zu Protes-
n.“2748

5 KEWA Zwischenbericht vom Oktober 1977 (KWA 1225),
MAT B$33, Titelseite.

6 KEWA Zwischenbericht vom Oktober 1977 (KWA 1225),
MAT B 33, S. 1.

7
Protokoll Nr. 51, S. 2 f.
748 Protokoll Nr. 7, S. 45.

Drucksache 17/13700 – 370 –

Der KEWA-Studie zufolge erwies es sich „bei der Durch-
führung dieses Informationsprogramms […] als erforder-
lich, die Untersuchungsarbeiten in der Zeit von Mitte Fe-
bruar bis Mitte März 1976 zu unterbrechen“2749.
Schließlich wurden sämtliche Arbeiten vor Ort ab Mitte
August 1976 eingestellt und im Berichtszeitraum der Stu-
die nicht wieder aufgenommen. Die Einstellung der wei-
teren Bohrungen geschah nach einem Ansuchen aus Nie-
dersachsen auf Anweisung des BMFT.2750 Hintergrund
waren Demonstrationen und Proteste an den Bohr- und
Standortgeländen in Wahn, Lichtenhorst und später auch
in Lutterloh.2751 Neben Widerständen in der Bevölkerung
kamen wasserwirtschaftliche Aspekte und der Natur-
schutz an den Standorten als mögliche Restriktionen
hinzu.2752 Am Standort Wahn befand sich zudem der
Salzstock unter einem Bundeswehr-Gelände, das als
Schießplatz benutzt wurde.2753 Auch bei Vertretern des
Landkreises Aschendorf-Hümmling wurde der Stand-
ort Wahn kritisch gesehen, wie etwa beim damaligen
MdL Walter Remmers (CDU), der auf einer Sitzung
am 18. Februar 1976 laut Protokoll wie folgt wieder-
gegeben wird: „MdL Remmers vertrat die Auffas-
sung, daß der angesprochene strukturpolitische Nut-
zen nur vorübergehend für etwa 20 Jahre eintrete. Er
stellte die Frage, was aus dem Hümmling wird, wenn
‚die ganze Gegend verseucht ist‘.“2754

dd) Reise von MP Albrecht und
Minister Kiep nach Lüchow

Am 13. Oktober 1976 reisten Walther Leisler Kiep,
damals Finanz- und Wirtschaftsminister in Nieder-
sachsen, und Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht
nach Lüchow (Landkreis Lüchow-Dannenberg), um
einer Kugellagerfabrik einen Besuch abzustatten. Sie
trafen dort auch mit dem niedersächsischen CDU-
Landtagsabgeordneten Kurt-Dieter Grill zusammen,
der sich zu dieser Zeit intensiv für Gorleben als Stand-
ort für ein NEZ aussprach. Diesen Besuch erwähnt
Kiep auch in seinem Tagebuch: „Dann mit Albrecht
im Auto nach Lüchow. … In Lüchow sind wir bei SKF
auf Anregung von MdL Grill und des dortigen SKF
Geschäftsführers.“2755 Die Reise ist deshalb wichtig,
weil sie untermauert, dass für Kiep und Albrecht
„Lüchow-Dannenberg“ einen Monat später, am
11. November 1976 noch im Gedächtnis gewesen sein
muss. Das ist nämlich der Tag, an dem „Lüchow-Dan-

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2749 KEWA Zwischenbericht vom Oktober 1977 (KWA 1225),
MAT B 33, S. 6.

2750 Vermerk der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 24. September
1976, MAT A 102, Bd. 25, Teil 1, pag. 188 (188).

2751 Dr. Anselm Tiggemann, Gorleben als Entsorgungs- und Endlager-
standort, Der niedersächsische Auswahl- und Entscheidungsprozess,
Expertise zur Standortvorauswahl für das „Entsorgungszentrum“
1976/1977, MAT A 93, S. 26; Vermerk der PTB vom 6. August
1976, MAT E 3, Bd. 25, pag. 307 f.

2752 Vermerk von MR Klaus Stuhr, Niedersächsisches Wirtschaftsminis-
terium, vom 9. März 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2, pag. 186.

2753 Vermerk der PTB vom 6. August 1976, MAT E 3, Bd. 25,
pag. 307 f.

2754

275

275

275
MAT A 102, Bd. 25, Teil 1, pag. 22.
2755 MAT B 46/1, Bd. 25, S. 152 f. 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

enberg“ (als Synonym für Gorleben) intern das erste
al ins Gespräch gebracht wurde.

us den Akten geht hervor, dass MR Stuhr am
. Juni 1976 mit dem Abgeordneten Grill ein Infor-
ationsgespräch über den Stand der NEZ-Planung
führt hat.2756 Dr. Tiggemann hatte Stuhr laut einem

eitzeugengespräch mit den Worten wiedergegeben,
rill habe ihm „unablässig im Genick“ gesessen.
uhr bestätigte auf Nachfrage diese Aussage.2757
uhr bekundete weiter, Grill habe ein strukturpoliti-
hes Interesse gehabt, das NEZ nach Lüchow-
annenberg zu holen: „Er [Kurt-Dieter Grill, Anm. d.
erf.] hat also – wie ich finde: zu Recht – Gorleben
ch gesehen unter dem Aspekt: Was bringt dieses
erk, diese Investition strukturpolitisch für Lüchow-
annenberg? Es ist Ihnen ja sicherlich klar, was an
vestitionen und an Arbeitsplätzen damit zusammen-
hangen hätte, wenn das damals diskutierte Groß-

rojekt realisiert worden wäre. Und dass ein Politiker
n Interesse daran hat und die Dinge auch betrachtet
nter der Perspektive der Strukturpolitik, ist für
eine Begriffe verständlich.“2758

e) Tiggemann-These: „KEWA-
Nachbewertung“

inige Dokumente in den Akten gaben dem Historiker
nd CDU/CSU-Mitarbeiter im Untersuchungsaus-
huss ab 2. Juli 2010 Dr. Anselm Tiggemann, den An-
ss, im Mai 2010 eine bis dato völlig neue These auf-
stellen, es habe in der zweiten Hälfte des Jahres
76 eine „Nachbewertung“ durch die KEWA gege-

en, aus der Gorleben als bester Standort hervorge-
ngen sei.2759 Dr. Anselm Tiggemann stellte diese

hese erstmals im Rahmen einer Expertise auf, die er
Auftrag des Niedersächsischen Umweltministers

ans-Heinrich Sander (FDP) erarbeitet hat und die
er Minister am 28. Mai 2010 vor der Presse vor-
ellte. Damit revidierte er die Darstellung aus seiner
issertation von 2004, in der er geschrieben hatte:

m die Gründe der für die Öffentlichkeit überra-
henden Kabinettsentscheidung für Gorleben vom
. Februar 1977 nachzuvollziehen, ist es jedoch ange-

racht, diese [niedersächsischen, Anm. d. Verf.]
andortüberlegungen zu berücksichtigen, da nicht

ie Untersuchung der KEWA, sondern der nieder-
chsische Auswahlprozess zu dem Standortvorschlag
hrte.“ Mit den darin enthaltenen Thesen setzte sich

er Ausschuss wie folgt auseinander.

Hinblick auf den Salzstock Gorleben steht in der
inleitung zur KEWA-Studie KWA 1225, die im Okto-
er 1977 veröffentlicht wurde: „Da seit der Standort-

6 Vermerk vom 15. Juni 1976 an Dr. Röhler, gez. von Schulz-Kuhnt,
MAT A 102, Bd. 2, pag. 118 (mit handschr. Vermerk: „1) zurücker-
halten am 22.6. um 11.30 Uhr; 2) Besprechung hat stattgefun-
den …“).

7 Protokoll Nr. 44, S. 31-32.
8
Protokoll Nr. 44, S. 10.

759 MAT A 93.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 371 –

ermittlung im Jahre 1974 einige Auswahlkriterien hinsicht-
lich ihrer Bedeutung inzwischen anders bewertet werden,
wurde nachgeprüft, ob sich neben Wahn, Lichtenhorst
und Lutterloh neue Standortalternativen finden lassen.
Diese Untersuchung wurde durchgeführt mit dem Ergeb-
nis, daß die ursprünglich ausgewählten Standorte nach
wie vor als sehr günstig anzusehen sind und daß sie ledig-
lich vom Standort „Gorleben“ übertroffen werden. Dieser
Standort war bei der Untersuchung im Jahre 1974 ausge-
schieden, weil er nach den damals zugänglichen Pla-
nungsunterlagen in einer Erholungs- bzw. Ferienzone
lag.“2760 Diese Passage war allerdings dem damaligen
Geschäftsführer der KEWA, Dr. Adalbert Schlitt, we-
der bekannt noch erklärlich. Die Studie selbst führt
nicht aus, um welche Untersuchungen es sich handle
und wann diese erfolgt seien. Der Hauptteil des Be-
richtes erwähnt Gorleben überhaupt nicht mehr. Die
zwei Sätze in der Einleitung der KWA 1225 vom Ok-
tober 1977 passen inhaltlich demnach nicht zu der
Studie, denn Untersuchungen, aus denen Gorleben als
bester hervorgangen wäre, sind darin nicht ausge-
führt. Die Studie enthält lediglich Ausführungen zu
den drei bereits bekannten Standorten.

Zu der Frage, worauf diese Angaben mit der Bewertung
des Salzstocks Gorleben als „bestgeeigneten Standort“
beruhen, hat der Ausschuss folgendes ermittelt:

In den Beweismaterialien des Ausschusses finden sich
verteilt auf zwei Stellen einer Akte Unterlagen, in denen
anknüpfend an die drei Standorte „Wahn“, „Lichtenhorst“
und „Lutterloh“ die Untersuchung acht weiterer Standorte
dargestellt ist (Bunde, Rhaude, Gorleben, Börger, Zwi-
schenahn, Odisheim, Ostervesede, Wettenbostel). Diese
Dokumente sind indes fragmentarischen Charakters
und undatiert. Sie sind weder einer Landes- noch ei-
ner Bundesbehörde zuzuordnen und tragen diesbe-
züglich keinen Hinweis oder Stempel.

Auf zwei aufeinanderfolgenden undatierten und ebenfalls
keiner Behörde oder Abteilung zuordenbaren Seiten wird
unter der Überschrift „Neue Standortalternativen in Nie-
dersachsen“ einleitend Bezug genommen auf eine Be-
sprechung „am 5.8.1976 in Frankfurt (Main)-Höchst“, die
unter anderem ergeben habe, dass „geprüft werden sollte,
ob außer den z. Zt. in Untersuchung befindlichen Stand-
orten „Wahn“, „Lichtenhorst“ und „Lutterloh“ weitere
Standorte […] geeignet sind.“2761 Diese Prüfung sei in-
zwischen durchgeführt worden. Allerdings gibt es kei-
nerlei weiterführenden Hinweis darauf, ob und wie
genau dies vonstatten gegangen sein könnte.

Am 5. August 1976 fand bei der Höchst AG unter der
Leitung des KEWA-Geschäftsführers Dr. Adalbert Schlitt
und des PWK-Geschäftsführers Dr. Carsten Salander eine
Besprechung mit den Projektbeteiligten PWK, RWE,
KWU, ALKEM, RBU, Bayer, BMFT, Höchst und PTB
statt. Gesprächsthemen waren „die Geschichtliche Ent-

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2760 KEWA Zwischenbericht vom Oktober 1977 (KWA 1225),

276

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276

276
MAT B 33, S. 9 f.
2761 MAT A 102, Bd. 7, pag. 100–101. 2
Drucksache 17/13700

icklung der Wahl der 3 Standorte und gegenwärtiger
tand“ sowie die „Umfrage der PWK über die Anforde-
ngen an die Standorte […] zur Erstellung eines Stand-
tberichtes für die Genehmigungsbehörde“.2762

einem von der PTB erstellten Vermerk zu diesem Ge-
räch heißt es im „Fazit“ zum „gegenwärtigen Stand“
r drei Standorte:

s besteht durchaus die Möglichkeit, daß keiner der
Standorte [gemeint sind Wahn, Lichtenhorst oder Lut-
rloh, Anm. d. Verf.] geeignet ist. Man sollte schnells-
ns auch noch andere Standorte untersuchen, zumal sich
e Auswahlkriterien etwas geändert haben (Jod-Problem
löst, damit Auftreten in Milch verhindert). M. E. wird
es zwischen BMFT und KEWA besprochen.“2763

m Ende der zweiten Seite des Dokumentes heißt es be-
gnehmend auf die genannten acht untersuchten Stand-
te: „Sie werden nur vom Standort Gorleben übertroffen,
r jedoch durch seine Lage in unmittelbarer Nähe zur
DR-Grenze sehr bedenklich erscheint.“

ie den am Ende der ersten Seite angeführten Unterlagen
tsprechenden Karten und Tabellen 1 bis 4 befinden sich
anderer Stelle des gleichen Ordners wenige Seiten
ch einem Schreiben der PWK vom 16. November 1976
Klaus Stuhr, Referatsleiter im Niedersächsischen Wirt-
haftsministerium. Mit diesem Schreiben wurden Klaus

tuhr „20 Kopien der Beschreibung der Alternativstand-
te“ übersandt.2764 Die in den Akten diesem Brief nach-
lgenden Karten sowie die Tabellen 1 bis 4 mit den

tandortdaten, Bewertungsmaßstäben und Gewichtungs-
rianten sind diesem Ausschussbericht gesondert beige-
gt.2765

arüber hinaus existiert ein Dokument des Amtsrates im
iedersächsischen Wirtschaftsministerium Ulf Chojnacki
er ein Telefongespräch mit Dr. Joachim Hornke, Mitar-
iter der KEWA, vom 26. August 1976: „Nach Auskunft
n Dr. Hornke werden im Augenblick folgende Standort-

ternativen näher untersucht: Gorleben (Lk Lüchow-
annenberg), Ebstorf (Lk Uelzen), Zwischenahn (Lk Am-
erland), Rauhde (Lk Leer), Bunde (Lk Leer), Börger (Lk
schendorf-Hümmling), Odisheim (Lk Land Hadeln),
temmen (Lk Rotenburg)“.2766

einem zusammenfassenden Vermerk vom 9. März
77 stellte der damalige Referatsleiter im Niedersächsi-
hen Wirtschaftsministerium, MR Klaus Stuhr, fest:
achdem sich Mitte 1975 nach intensiveren Recherchen
rausgestellt hatte, daß bei den bekannten Standorten
it Restriktionen (Wasservorkommen, Naturschutz u. a.)
rechnen war, wurden im MW intern weitere Möglich-
iten geprüft. Dabei stellte sich heraus, daß die Zahl der

2 Der PTB-Mitarbeiter Dr. Eckart Viehl fertigte am 6. August 1976
einen Vermerk über eine Besprechung bei der Höchst AG am 5. Au-
gust 1976 an, MAT A 83, Bd. 8, pag. 346 ff. (349).

3 Vermerk über eine Besprechung bei der Höchst AG am 5. August
1976, MAT A 83, Bd. 8, pag. 346 ff. (348).

4 MAT A 102, Bd. 7, pag. 3.
5
MAT A 102, Bd. 7, pag. 6–21, Dokument Nr. 4.

766 MAT A 102, Bd. 7, pag. 2.

Drucksache 17/13700 – 372 –

möglichen Standorte größer war als ursprünglich von der
KEWA angenommen. Die KEWA wurde auf diese Mög-
lichkeiten (rd. 25) aufmerksam gemacht. Unter den ge-
nannten Standorten befand sich auch Gorleben. […] In
der 2. Hälfte 1976 wurden von der KEWA ergänzende
Standortuntersuchungen angestellt. In diese Untersuchun-
gen wurden neben den drei bis dahin bekannten Standor-
ten 8 zusätzliche Standorte einbezogen.“2767 Der Zeuge
Klaus Stuhr konnte sich bei seiner Vernehmung vor
dem Untersuchungsausschuss an ergänzende Stand-
ortuntersuchungen der KEWA nicht erinnern.2768

Die vorab genannten Dokumente führte Dr. Anselm
Tiggemann als Belegstellen für seine These einer
„KEWA-Nachbewertung“ an.

Dafür, dass Gorleben nicht Gegenstand von KEWA-
Untersuchungen war, spricht, dass laut dem Bespre-
chungsbericht eines Fachgespräches der PTB vom
20. April 1977, beispielsweise der KEWA-Mitarbeiter
Professor Anger dort begründete, „warum der Stand-
ort Gorleben nicht in die KEWA-Untersuchungen ein-
bezogen worden sei“.2769

Die KEWA legte im September 1976 einen Bericht vor,
in dem nur die drei Standorte Stüdtloh [Lutterloh],
Lichtenmoor [Lichtenhorst] und Wahn Gegenstand
waren.2770 Auch in der Besprechung unter Beteiligung
des Bundes und der KEWA am 20. September 1976
wurde keinerlei Bezug auf Gorleben genommen, son-
dern wiederum lediglich auf die Standorte Wahn,
Lutterloh und Lichtenhorst.2771 In einer anderen Sit-
zung unter Beteiligung von Vertretern des BMFT so-
wie der KEWA vom 26. Oktober 1976 ist von der
Wiederaufnahme der Bohrungen an den drei bekann-
ten Standorten die Rede. Hier wird auf das anstehende
Ministergespräch am 11. November 1976 als entschei-
dungsbringendem Datum verwiesen.2772

Regelmäßig erwähnt wird Gorleben in den Akten des
Bundes seit Februar 1977, wie etwa im Protokoll vom
17. März 1977 über die 4. Sitzung des interministeriel-
len Arbeitskreises im BMI am 15. März 1977: „Die
PTB (Heintz) berichtete über die Arbeiten im Zeit-
raum vom 1.1.77 bis heute, der durch die Nennung des
Standortes Gorleben durch den niedersächsischen
Minsterpräsidenten gekennzeichnet ist.“2773 Noch in
der vorangegangenen 3. Sitzung des interministeriel-
len Arbeitskreises am 11. Januar 1977 war von Gorle-
ben nicht die Rede gewesen.2774 Dies deckt sich auch
mit Besprechungen unter Beteiligung der KEWA wie

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2767 Vermerk von Klaus Stuhr, MW, vom 9. März 1977, MAT A 102,
Bd. 8, Teil 2, pag. 186.

2768 Protokoll Nr. 44, S. 12.
2769 MAT A 83, Bd. 8, pag. 105.
2770 KEWA: Bericht über das in der Bundesrepublik Deutschland ge-

plante Entsorgungszentrum (Stand: September 1976), MAT A 83,
Bd. 8, pag. 465 ff.

2771 Besprechungsprotokoll vom 20. September 1976, MAT A 83,
Bd. 8, pag. 441 ff.

2772 MAT E 3, Bd. 31, pag. 397 ff. (401).
2773

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277
MAT E 3, Bd. 11, pag. 026.
2774 Vgl. MAT E 3, Bd. 11, pag. 22 ff. 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

er vom 6. Januar 1977, in der von der Fertigstellung
er KEWA-Studie bis 18. März die Rede ist, in der
orleben nicht Gegenstand war.2775

er Zeuge Dr. Hans-Joachim Röhler, bis 1978 Staatsse-
etär im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft
d Verkehr, führte in seiner Vernehmung aus: „Die

EWA-Studie, in der Gorleben auf Platz eins stand, das
uss die Nachbewertung gewesen sein, in der die ur-
rünglichen drei und acht weitere Standorte untersucht
orden sind nach den Kriterien der KEWA. Die bin ich
cht in der Lage, jetzt im Einzelnen zu reproduzieren. Da
bt es aber auch in den Akten Unterlagen, wie die
EWA an die Bewertung der einzelnen Standorte heran-
gangen ist. Ich weiß nur, dass die KEWA in dieser Stu-
e drei plus acht, nämlich elf, zu dem Ergebnis gekom-
en ist, Gorleben hat Platz eins unter den untersuchten
tandorten, mit Abstand vor den zunächst vorgeschlage-
n Standorten Wahn, Lichtenhorst und Lutterloh. […]
orleben kam nach meiner Erinnerung im Jahre 1976.

] Das muss im ersten oder zweiten Quartal gewesen
in. Da sind der KEWA vonseiten des Wirtschaftsminis-
riums – legen Sie mich nicht fest – 20 oder 25 zusätzli-
e Standorte genannt worden, weil die drei, die sie vor-
schlagen hatten, problembehaftet waren. […] Es gab
ne Nachbewertungsstudie, ja.“2776 Zum Anlass einer
achbewertung führte er aus: „Die drei Standorte hatten,
f Deutsch gesagt, Mängel,2777 und deshalb haben wir
sagt: Gibt es vielleicht noch bessere? Und dann sind
e überspielt worden, und die KEWA hat die dann unter-
cht.“2778

uf den Vorwurf angesprochen, Gorleben sei aus dem
ut gezaubert worden, ergänzte der Zeuge: „Aus meiner
icht ist das eine Behauptung, die einfach sachlich nicht
terlegt werden kann; denn wir hatten einmal die

EWA-Studie, die unabhängig von den Überlegungen
r Landesregierung lief und die zu dem Ergebnis kam:
orleben ist der geeignetste Standort. – Die KEWA-Stu-
e muss es irgendwo geben. Ich habe sie in den Unterla-
n nicht gefunden. Wir selber haben aufgrund der
EWA-Studie und wohl auch durch Vorüberlegungen in-
rministerieller Art in dem Gespräch am 11.11. mit den
undesministern den Standort Gorleben erstmals ge-
nnt, nicht aus dem Hut gezaubert; der war schon sach-

ch unterlegt.“2779

llerdings konnte der Zeuge Dr. Hans-Joachim Röhler
icht erklären, warum in wichtigen Dokumenten der
iedersächsischen Staatskanzlei zum Thema Stand-
tauswahl von Gorleben überhaupt nicht die Rede
ar. Vorgehalten wurde ihm eine Kabinettvorlage
m 8. November 19762780, in der nur die drei Stand-
te Wahn, Lichtenhorst und Lutterloh erwähnt sind,

5 MAT E 3, Bd. 25, pag. 210 f.
6 Protokoll Nr. 51, S. 10 und S. 17.
7 Ergänzung des Zeugen: „… insbesondere, weil Nutzungskonkur-

renzen in Bezug auf die Standorte, wie Wassereinzugsgebiete, nicht
geprüft oder ungenügend geprüft waren.“

8 Protokoll Nr. 51, S. 55.
9
Protokoll Nr. 51, S. 11.

780 MAT A 102, Bd. 25, Teil 2, pag. 166 ff., Dokument Nr. 35.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 373 –

Gorleben nicht. Auch bei einer Besprechung im Nie-
dersächsischen Wirtschaftsministerium vom 20. Ok-
tober 19762781 über den KEWA-Bericht wurde Gorle-
ben nicht erwähnt. Der Zeuge Dr. Hans-Joachim
Röhler bekundete, dass ihm bei seiner Vorbereitung
im Niedersächsischen Wirtschaftsministerium die Ak-
ten nicht vollständig vorgelegt worden seien.2782

Der als Zeuge geladene Dr. Anselm Tiggemann gab die
Schlussfolgerung wieder, die er aus Aktenfunden und
Zeitzeugengesprächen gezogen hat. Das Wirtschafts-
ministerium Niedersachsen habe, so Tiggemann, Ende
1975/Anfang 1976, ohne eine Bewertung vorzunehmen,
weitere alternative Standortmöglichkeiten der KEWA
mitgeteilt. Hierunter befände sich auch Gorleben als Vor-
schlag. Die KEWA habe diese Möglichkeiten im Laufe
des Jahres 1976 untersucht. Bei acht dieser Standortmög-
lichkeiten sei eine detaillierte Nachbewertung in der
zweiten Hälfte 1976 erarbeitet worden. Das Ergebnis die-
ser Nachbewertung sei: Gorleben sei der am besten geeig-
nete Standort. Er enthalte in dieser Studie die beste Platz-
kennziffer. Die Standortdaten dieser acht alternativen
Standorte seien zusammengetragen worden, ähnlich wie
bei der KEWA 1. Der Kriterienkatalog, also der Bewer-
tungskatalog sei dargelegt worden. Es gäbe zwei Gewich-
tungen, wie in der ersten KEWA-Studie. Dann sei [in den
Akten, Anm. d. Verf.] Kartenmaterial angefügt worden
und es gäbe auch Tabellen mit Gewichtungen. Die gäbe
es bei KEWA 1 genauso. Insofern sei diese Untersuchung
auf jeden Fall da. Weil sie an einer zentralen Stelle in der
Akte sei und sich ein Bezug zu einer Gesprächsnotiz fin-
den lasse, sei das für ihn ganz eindeutig eine zusätzliche
Untersuchung, die aber im damaligen Kontext nicht kom-
muniziert worden sei. Tiggemann ergänzte, es wäre inte-
ressant der Frage nachzugehen, inwiefern die Finanzie-
rung dieser Studie abgelaufen sei; denn sie sei ja nicht mit
KWA-Vermerk gewesen. Während die Standortsuche von
der Bundesregierung, vom BMFT, finanziert worden sei,
sei diese Studie kein vom BMFT finanziertes offizielles
Forschungsvorhaben gewesen.“2783

In diesem Zusammenhang verwies der Zeuge Dr. An-
selm Tiggemann während seiner Vernehmung auf eine
Liste der KEWA von 20 Standorten, bei denen Gorle-
ben dabei gewesen sei. Auf Nachfrage wo diese Liste
sei und ob er sie dem Ausschuss vorlegen könne, ant-
wortete der Zeuge: „Genau das ist kein unwichtiger
Punkt. Diese Liste gibt es nicht, bzw. die Liste habe ich
nicht gesehen. Die Quelle ist – im Grunde genommen
muss dieses Schreiben existieren. Das, was ich als
Quelle habe, ist aus meiner Erinnerung dieses Schrei-
ben von Herrn Issel, das aber ein internes KEWA-
Schreiben ist. Es ist also klar, dass ich nicht sagen
kann, welches die 20 Standorte waren, die auf dieser
Liste standen. Ich habe nur einen Vermerk bei der
IMAK gefunden, im Sommer 1976, aus dem diese acht
untersuchten Standorte hervorgehen.“2784

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2781 MAT A 102, Bd. 25, Teil 1, pag. 200.
2782 Protokoll Nr. 51, S. 31 und S. 43.
2783

278

278

278

278
Protokoll Nr. 16, S. 47 und S. 86 f.
2784 Protokoll Nr. 16, S. 56 f. 2
Drucksache 17/13700

r. Anselm Tiggemann bekundete daraufhin, die von
m titulierte „KEWA-Alternativbewertung“ habe
ch nur auf acht nicht auf 20 Standorte bezogen. Die
genannte Nachbewertung beziehe sich also nur auf
ht Standorte. Dr. Tiggemann bekundete bezüglich

es fehlenden KEWA-Materials, es sei die Frage, ob es
berhaupt noch zu finden sei. Dr. Tiggemann sagte:

enn es einen Ansatzpunkt gibt, da weiterzukom-
en, ist das natürlich sehr positiv. Aber meine Erfah-
ng ist, auch was die KEWA-Studie 1 und die
EWA-Studie 2 betrifft, also KWA 1224 und KWA
25 angeht, dass sie nur sehr schwierig in den Akten

achweisbar ist. In den niedersächsischen Akten sind
en nur diese Fragmente enthalten.“2785

em von Dr. Anselm Tiggemann angeführten Um-
and der Finanzierung dieser „Nachbewertung“ ge-
annten Untersuchung ging der Ausschuss nach, in-
em in Richtung eines Auftrags und etwaiger
inanzmittel ermittelt wurde. Ein Auftrag oder ein Fi-
anzposten konnte vom Ausschuss nicht aufgefunden
erden. Dies bestätigte auf Nachfrage bei seiner Ver-
ehmung der Zeuge Dr. Adalbert Schlitt, Geschäfts-
hrer der KEWA von 1971 bis Ende 1976.2786

iner Niederschrift zufolge hat Dr. Adalbert Schlitt in der
. Sitzung des KEWA-Beirats am 29. September 1976
äußert, „daß das BMFT in einer Besprechung mit den

eteiligten erwogen hat, anstelle des Standortes Wahn
n im gleichen Kreis Aschendorf-Hümmling liegenden

tandort Börger in das Untersuchungsprogramm aufzu-
hmen. Ferner soll ein vierter Standort „Gorleben“ zu-
chst als Reservestandort im Auge behalten werden.

etzter liegt jedoch unmittelbar an der Zonengrenze.“2787
ls Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss zu den sei-
rzeitigen Vorgängen befragt, sagte er: „Nein, also nach
m 10. August 76 gab es überhaupt keine weiteren Un-
rsuchungen mehr, weil das Ministerium […] alle Arbei-
n gestoppt hatte […]. Gorleben ist während meiner Zeit
erhaupt nicht mehr erwähnt worden. Im kleinen Kreis

ussten wir, dass Gorleben der beste Standort ist. […]
ährend der Zeit, in der ich noch Geschäftsführer der
EWA war, ist Gorleben nicht mehr diskutiert wor-
n.“2788 Auf Nachfrage ergänzte der Zeuge: „Also für
ich war nach dem 10./11. August die Standorterkun-
ng zunächst mal abgeschlossen. Ich hatte auch in der

eit mich weiter mit dieser Frage nicht mehr beschäf-
gt.“2789

u der Frage, ob die KEWA eine „Nachbewertung“ vor-
nommen habe, äußerte der Zeuge: „Nein. Dazu war
ch gar keine Veranlassung mehr, nachdem die Arbeiten
stoppt waren und die Wiederaufarbeitung und die End-
gerfrage plötzlich in der Luft hingen. […] Abrechnun-
n sind erfolgt für die Arbeiten, die wir getan hatten.

5 Protokoll Nr. 16, S. 57.
6 Protokoll Nr. 58, S. 97 und S. 105.
7 Niederschrift über die 17. Sitzung des KEWA-Beirats am 29. Sep-

tember 1976, MAT A 44/2, pag. 0026 ff. (0035).
8
Protokoll Nr. 58, S. 76 f.

789 Protokoll Nr. 58, S. 95.

Drucksache 17/13700 – 374 –

Wenn es aber einen neuen Auftrag gegeben hätte während
meiner Zeit, hätte ich davon gewusst; denn ich muss ja
auch unterschreiben, wenn es ein Auftrag ist. Es ist aber
keiner erfolgt in der Zeit danach. […] Es sind nur drei
Standorte untersucht worden, und hier steht etwas: „…
neben den drei bis dahin bekannten Standorten 8 zusätzli-
che Standorte einbezogen.“ Ich wüsste nicht, welche das
sind. Daran kann ich mich nicht erinnern, dass wir noch
acht zusätzliche weiterhin untersucht hätten.“2790

Die Frage, ob es eine KEWA-Nachbewertung im Jahr
1976 gab, blieb im Ausschuss strittig. Während die
Koalitionsfraktionen der Auffassung sind, dass eine
KEWA-Nachbewertung existiert, vertreten die Oppo-
sitionsfraktionen die Auffassung, dass eine KEWA-
Nachbewertung nicht nachgewiesen werden konnte.
Für die Oppositionsfraktionen sind die von Dr. Tigge-
mann angeführten Dokumente nicht der KEWA zuzu-
ordnen.

2. Standortvorschlag der Niedersächsischen
Landesregierung

Neben der bundesweiten Standortsuche für ein NEZ durch
die KEWA im Auftrag des Bundes fand auch in Nieder-
sachsen ein Auswahlprozess statt, der allerdings nicht
die Ausführlichkeit des KEWA-Verfahrens besaß.
Nach Bekunden des Zeugen Dr. Hans-Joachim Röhler,
seinerzeit Staatssekretär im Niedersächsischen Ministe-
rium für Wirtschaft und Verkehr, sei die Landesregierung
der Auffassung gewesen, „wenn wir Entscheidungen ver-
treten sollen, dann eigene Entscheidungen, die wir selbst
bis zu Ende durchgedacht haben und die wir auch argu-
mentativ, sachlich überzeugend vertreten können.“2791

Für die Standortentscheidung des Landes Niedersachsen
waren der interministerielle Arbeitskreis (IMAK), ein
Ministergespräch mit Vertretern von Bund und Land am
11. November 1976 sowie die Kabinettsentscheidung
vom 22. Februar 1977 von Bedeutung.

a) Ministergespräch am 11. November 1976
Am 11. November 1976 fand zwischen Vertretern der
Bundesregierung und der Landesregierung Niedersachsen
eine Besprechung über die mögliche Einrichtung eines
Nuklearen Entsorgungszentrums in Niedersachsen statt.

Zu diesem Gespräch gab es Vorbereitungen und Bespre-
chungen, bei denen sich die jeweiligen Positionen der
Ressorts sowie die Erwartungshaltungen widerspiegelten.

aa) Vorbereitung
Anfang Oktober 1976 bahnte sich ein Gespräch zwischen
dem Bund und dem Land Niedersachsen zur Fortführung
der Standortplanung für eine Entsorgungsanlage in Nie-
dersachsen an. Die Notwendigkeit eines solchen Gesprä-
ches wurde einem Vermerk vom 7. Oktober 1976 aus dem
BK zufolge damit begründet, „daß bei nicht geregelter

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Protokoll Nr. 58, S. 76, S. 97 und S. 108.
2791 Protokoll Nr. 51, S. 13.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ntsorgung die reale Gefahr eines Moratoriums für die
eitere Nutzung der Kernkraft bestehe. Insbesondere
üßten bis 1980 13 bis 19 weitere Kernkraftwerke (da-
n 13 bisher fest geplant) genehmigt werden; deren Ge-
hmigung hänge aber von der Regelung der Entsorgung
.“2792

ur Vorbereitung des Gespräches zwischen Vertretern der
undesregierung und der Landesregierung Niedersachsen
nd am 22. Oktober 1976 eine Besprechung der Bundes-
ssorts statt. Dieses Vorgespräch sollte dem Zweck die-
n, „die zu behandelnden Themenkreise abzustecken so-
ie die Rollenverteilung zwischen den beteiligten
undesministern aufeinander abzustimmen“.2793 In einer
toffsammlung“ vom 21. Oktober 1976 aus dem BMI
r Vorbereitung des Gespräches am folgenden Tag ist
stgehalten, dass „gewisse Vorbehalte“ seitens der Lan-
sregierung gegenüber dem Projekt des Entsorgungs-
ntrums deutlich geworden seien. Diese würden sich be-
ehen auf „die Gefährdung der Umwelt durch die
nlage, Ausmaß und Effektivität der Information der Öf-
ntlichkeit, Notwendigkeit der Errichtung der Anlage in
iedersachsen“.2794 Zur Eignung bisheriger Standorte
ißt es weiter in der „Stoffsammlung“: „Die bisher aus-
wählten Standorte sind in unterschiedlicher Weise mit

ignungsvorbehalten belastet: Weesen-Lutterloh ist als
rinkwasserversorgungsgebiet vorgesehen. Lichtenhorst
t im Besitz zahlreicher Einzelpersonen. Der Landerwerb
ßt große Verzögerungen erwarten. Wahn ist durch den
undeswehrschießplatz berührt. Die Bedeutung dieser
inderungsgründe ist z. T. erst in neuerer Zeit offenbar
worden. Als Konsequenz sind weitere Standorte in Be-

acht gezogen worden.“2795

us einer Ergebnisniederschrift zu der Vorbesprechung
22. Oktober 1976 sind die einzelnen Positionen der

essorts erkennbar. So unterstrich das BMWi, dass die
ernenergie unverzichtbar und eine Verzögerung bei der
ntsorgung nicht vertretbar sei; dabei seien auch Wettbe-
erbsgesichtspunkte zu berücksichtigen. Zudem müsse
ie Entscheidungsebene um den Nieders. MinPräs. […]
f den Stand unseres Wissens gebracht werden, um das
onzept der Bundesregierung in der Nieders. Öffentlich-
it vertreten zu können“.2796 Allerdings sei im Hinblick
f die Niedersächsischen Landtagswahlen in 1978 damit
rechnen, „daß Niedersachsen unter dem Vorwand, ein-
hendere Prüfung von Alternativen (z. B. auch Zwi-
henlagerung) und keine gewaltsame Durchsetzung
olizeieinsatz) des Projekts zu wollen, eine Verschie-

2 Vermerk von Dr. Haedrich, BK, vom 7. Oktober 1976, MAT A 118,
Bd. 7, pag. 67.

3 Ergebnisniederschrift des BMI über das Gespräch am 20. Oktober
1976, MAT A 118, Bd. 7, pag. 102.

4 Stoffsammlung aus dem BMI zu den Besprechungspunkten des
Vorgespräches am 22. Oktober 1976, MAT A 118, Bd. 7, pag. 90 ff.
(92).

5 Stoffsammlung aus dem BMI zu den Besprechungspunkten des
Vorgespräches am 22. Oktober 1976, MAT A 118, Bd. 7, pag. 90 ff.
(96).

6
Ergebnisniederschrift des BMI über das Gespräch am 20. Oktober
1976, MAT A 118, Bd. 7, pag. 102 f.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 375 –

bung der Entscheidung bis wenigstens nach der 1978er
Wahl anstrebt“.2797

Das BMI führte laut Ergebnisniederschrift aus, dass die
zwischenzeitlich eingetretenen Verzögerungen bei der
Standorterkundung die Gefahr einer „Beweislastumkehr“
in sich bergen, „der beizeiten begegnet werden muß“.2798
Klärende Gespräche mit der Niedersächsischen Landesre-
gierung seien deshalb von großer Bedeutung.

Das BMFT unterstrich, dass in dem Ministergespräch auch
das künftige Vorgehen bei der Verwirklichung des Projek-
tes behandelt werden müsse. „In diesem Zusammenhang
darf die Nieders. Landtagswahl nicht ausschlaggebend
sein (irgendwo sind immer Wahlen). Es wäre von großem
Vorteil, wenn ohne vorherige Standortentscheidung das
Genehmigungsverfahren mit der Prüfung der standortun-
abhängigen Unterlagen schon eingeleitet werden könnte,
und zwar gleichzeitig für mehrere Standorte. Bezüglich
der Durchsetzbarkeit ist zu beachten, daß im jeweils regio-
nal betroffenen Gebiet Akzeptanz erreichbar scheint,
Schwierigkeiten aber insbesondere mit überregional orga-
nisierten Gegnergruppen zu erwarten sind.“2799

In einer Ergänzung zur Ergebnisniederschrift aus dem
BMI führte das BK aus, dass „die Gespräche in Hannover
sich auf die nachstehenden Schwerpunkte konzentrieren
werden: – die von MP Albrecht gestellte Frage nach Ent-
sorgungsalternativen im Ausland oder in anderen Bun-
desländern, – die Frage nach der technischen Reife und
der Sicherheit der Verfahren (Hinweise z. B. auf die Äu-
ßerungen von SPD/MdB Jaenschke im Fernsehen), – die
Frage der Sicherung der Akzeptanz des Projektes.“2800
Zur Frage nach Alternativen in anderen Bundesländern
hieß es in dem ergänzenden Schreiben des BK, dass „wir
auf die einzigartigen Standortvoraussetzungen in Nieder-
sachsen, andererseits aber auch auf die aus dem Projekt
für Niedersachsen zu erwartenden wirtschaftlichen Vor-
teile hinweisen“ müssten.2801

In Vorbereitung auf das Ministergespräch am 11. Novem-
ber 1976 wurde zudem ein zwischen BMFT, BMWi und
BMI abgestimmtes Positionspapier zur Nutzung der Kern-
energie in der Bundesrepublik Deutschland und Entsor-
gung der Kernkraftwerke gefertigt und den von Seiten des
Bundes am Gespräch beteiligten Personen vorgelegt.2802

Ebenfalls zur Vorbereitung des Ministergespräches fand
am 27. Oktober 1976 in Hannover ein Abstimmungsge-
spräch zwischen Vertretern der Niedersächsischen Staats-
kanzlei und den niedersächsischen Ressorts MW, MS,

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gi2797 Ergebnisniederschrift des BMI über das Gespräch am 20. Oktober

1976, MAT A 118, Bd. 7, pag. 102 f.
2798 Ergebnisniederschrift des BMI über das Gespräch am 20. Oktober

1676, MAT A 118, Bd. 7, pag. 102.
2799 Ergebnisniederschrift des BMI über das Gespräch am 20. Oktober

1976, MAT A 118, Bd. 7, pag. 102 ff. (104).
2800 Schreiben aus dem BK an das BMI vom 26. Oktober 1976,

MAT A 118, Bd. 7, pag. 109.
2801 Schreiben aus dem BK an das BMI vom 26. Oktober 1976,

MAT A 118, Bd. 7, pag. 109 f.
2802 Positionspapier zur Nutzung der Kernenergie in der Bundesrepublik

280

280

280

280
Deutschland, Entsorgung der Kernkraftwerke, MAT A 139, Bd. 33,
pag. 118190 ff.
Drucksache 17/13700

I, ML sowie bundesseitig Vertretern aus dem BMWi,
MFT und BMI statt.2803 Zu den einzelnen Bespre-
ungspunkten wurden seitens der niedersächsischen

ertreter Fragen gestellt. So wurde etwa hinsichtlich des
spektes Sicherheit der geplanten Anlagen seitens des
andes verdeutlicht, dass diesem Punkt erste Priorität zu-
mme. Es solle ausweislich eines Besprechungsvermer-
s aus der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 27. Ok-
ber 1976 eine Liste der technologisch ungeklärten
icherheitsfragen vorgelegt, die Möglichkeiten einer Be-
nnung unabhängiger Sachverständiger geprüft, bisher
wonnene industrielle Erfahrungen dargestellt und An-
ben über Immissionen gemacht werden. Bei der Be-
rechung sei deutlich geworden, „daß die Vertreter des
undes nicht mit derart kritischen Fragen gerechnet hat-
n und nur unzureichend zur Beantwortung in der Lage
aren. Verfahrensmäßig ist vorgesehen, daß von den
undesressorts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten

] Positionspapiere erstellt werden […]“.2804

erhandlungsziel seitens des Bundes bei dem Ministerge-
räch am 11. November 1976 war einer Vorlage vom

ortag aus dem BK zufolge: „– Aufschlüsse über die
undsätzliche Einstellung der Niedersächsischen Landes-
gierung zu erhalten, – zu versuchen, die Niedersächsi-
he Landesregierung in den politischen Hauptpunkten –
nverzichtbarkeit der Kernenergienutzung, Unverzicht-
rkeit einer deutschen Entsorgungsanlage, Unverzicht-
rkeit des Standortes Niedersachsen wegen seiner einzig-
tigen, an keiner anderen Stelle der Bundesrepublik
eutschland zu findenden Rahmenbedingungen, ausrei-
ende Sicherheit, Unmöglichkeit weiterer Verzögerung –
weit zu überzeugen, daß sie sich auf gemeinsame Vor-
ellungen im Hinblick auf beiderseitige notwendige wei-
re Untersuchungen zur Vorbereitung einer Entscheidung
nläßt.“2805 Mehr sei von der Niedersächsischen Landes-
gierung wegen des Zusammentreffens der laufenden
oalitionsverhandlungen mit dem Widerstand in der Öf-
ntlichkeit nicht zu erwarten. Vielmehr sei für das Ge-
räch am 11. November 1976 damit zu rechnen, dass „die
iedersächsische Landesregierung nicht nur Verpflichtun-
n meiden wird, sondern selbst solche Schritte ablehnen
ird, die nach – berechtigter oder nichtberechtigter – Auf-
ssung der Öffentlichkeit in Verpflichtungen münden
nnten.“2806 Entsprechend sollte einem der Vorlage ange-
gten „Drehbuch“ zufolge Ziel des Gespräches sein, Ein-
rnehmen über folgende Punkte zu erlangen:

Notwendigkeit einer rechtzeitigen Entsorgung (an-
rnfalls Genehmigung von Kernkraftwerken in Frage
stellt; auch im Rahmen der 2. Fortschreibung des Ener-
eprogramms sind Aussagen über Kernenergie-Einsatz

3 Vermerk aus der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 27. Oktober
1976 über das Gespräch am gleichen Tage, MAT A 102, Bd. 25,
Teil 2, pag. 12 ff.

4 Vermerk aus der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 27. Oktober
1976 über das Gespräch am gleichen Tage, MAT A 102, Bd. 25,
Teil 2, pag. 12 ff. (13 f.).

5 Vorlage von Dr. Haedrich, BK, an den Bundeskanzler vom 10. No-
vember 1976, MAT A 121, Bd. 13, pag. 170 f.

6
Vorlage von Dr. Haedrich, BK, an den Bundeskanzler vom 10. No-
vember 1976, MAT A 121, Bd. 13, pag. 170 f.

Drucksache 17/13700 – 376 –

und damit zur Entsorgung notwendig) – keine Verzöge-
rung beim Kernenergie-Ausbau (energie- und gesamt-
wirtschaftliche Notwendigkeit) – keine Ausweichmög-
lichkeiten im Ausland für die Entsorgung deutscher
Kernkraftwerke – in anderen Bundesländern keine ver-
gleichbar geeigneten Standortmöglichkeiten für ein Ent-
sorgungszentrum.“2807 Des Weiteren hieß es in dem
„Drehbuch“, dass seitens der Niedersächsischen Regie-
rung aus folgenden Gründen keine Entscheidung hin-
sichtlich eines Entsorgungszentrums in Niedersachsen zu
erwarten sei: „– Widerstand in der Öffentlichkeit – lau-
fende Koalitionsverhandlungen (- im übrigen 1978 Land-
tagswahlen). Das weitere Vorgehen sollte deshalb ermög-
lichen, daß einerseits MinPräs Albrecht sich heute noch
nicht binden muß, andererseits aber eine positive Ent-
scheidung vorbereitet werden kann.“2808

Ein Vermerk vom 10. November 1976 an den Minister
Hans Matthöfer enthält einen Verhandlungsvor-
schlag, der im BMFT und mit BMI und BMWi abge-
stimmt wurde. Darin heißt es: „Es wird entscheidend
darauf ankommen, keine Fronten zwischen Bund und
Niedersachsen aufzubauen, sondern die Gemeinsam-
keiten herauszustellen: – Bundesrepublik und Land
Niedersachsen sind auf den Einsatz der Kernenergie
angewiesen; – gemeinsames Interesse an optimaler
Lösung des Entsorgungsproblems.“2809 Unter Punkt 3.
Vorschlag für weiteres Vorgehen dieses Vermerks
heißt es: „Am 11.11. ist seitens der Niedersächsischen
Regierung aus folgenden Gründen keine Entschei-
dung hinsichtlich eines Entsorgungszentrums in Nie-
dersachsen zu erwarten: Widerstand in der Öffent-
lichkeit laufende Koalitionsverhandlungen (- im
übrigen 1978 Landtagswahlen). Das weitere Vorgehen
sollte deshalb ermöglichen, daß einerseits MinPräs
Albrecht sich heute noch nicht binden muß, anderer-
seits aber eine positive Entscheidung vorbereitet wer-
den kann. Unter diesen Umständen erscheint es
zweckmäßig, die nächste Zeit auf einem für MinPräs
Albrecht verträglichen Verbindlichkeitsniveau mit
Arbeiten zu überbrücken, die sich mit der Erarbei-
tung und Festlegung von Kriterien befassen, denen ein
Entsorgungszentrum genügen.“2810

Am Morgen des 11. November 1976 gab Bundesminis-
ter Hans Matthöfer (BMFT) ein Interview im
Deutschlandfunk, in dem er gefragt wurde, ob er
meine, Ministerpräsident Albrecht bei dem bevorste-
henden Gespräch überzeugen zu können, dass die Ri-
siken von Wiederaufbereitungsanlage und Endlager
vertretbar seien. Matthöfer antwortete: „Nein, das ist
nicht meine Aufgabe. Wir werden in den nächsten
Wochen anfangen, an den drei Stellen in Niedersach-

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2807 Vorlage von Dr. Haedrich, BK, an den Bundeskanzler vom 10. No-
vember 1976, Anlage II, MAT A 121, Bd. 13, pag. 170 ff. (175 f.).

2808 Vorlage von Dr. Haedrich, BK, an den Bundeskanzler vom 10. No-
vember 1976, Anlage II, MAT A 121, Bd. 13, pag. 170 ff. (176).

2809 Vermerk vom 10. November 1976 an Minister Matthöfer, Archiv
der Sozialen Demokratie, Nachlass Hans Matthöfer, MAT A 219,
Bd. 3, pag. 8–12 (10).

2810 Vermerk vom 10. November 1976 an Minister Matthöfer, Archiv

281

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281

281

281
der Sozialen Demokratie, Nachlass Hans Matthöfer, MAT A 219,
Bd. 3, pag. 8–12 (11).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n [vermutlich gemeint: Wahn, Lutterloh und Lich-
nhorst, Anm. d. Verf.] zu bohren. Wir haben eine
ohrgenehmigung bereits bekommen, die nächsten
eiden werden wir in den nächsten Tagen abrufen.
enn wir dann gebohrt haben und festgestellt haben,
elcher Salzstock der geeignetste ist, werden wir das
enehmigungsverfahren in Gang setzen […].“2811

er Zeuge Prof. Dr. Klaus Otto Naß, seinerzeit Ministe-
aldirigent in der Niedersächsischen Staatskanzlei, hatte

8. November 1976 in Vorbereitung auf das Minister-
spräch festgehalten, dass die Lage „viel zu unsicher sei,
auch nur vorläufige Entscheidung zu treffen“; viel-

ehr sei eine Antizipation der Standortentscheidung poli-
sch nicht vertretbar.2812 Dementsprechend bestand von
eiten des Bundes vor dem Gespräch „Skepsis darüber,
sich die niedersächsische Seite überhaupt bereitfinden

ürde, über die Bekundung eines Bedürfnisses nach aus-
hrlichen weiteren Informationen hinauszugehen. Alles
utete darauf hin, daß nicht einmal die Bekundung einer
undsätzlichen Bereitschaft zur Aufnahme des Entsor-
ngszentrums in Niedersachsen zu erwarten war.“2813

ie Tagesordnung für die Besprechung am 11. November
76 sah schließlich die Themen „1. Stellung der Kern-
ergie im Energiekonzept der Bundesregierung, 2. Be-
utung des Entsorgungszentrums für die Kernenergie-
tzung in der Bundesrepublik, 3. Alternativen zum

ntsorgungskonzept, Ausweichlösungen für die Entsor-
ng im Ausland, 4. bisheriger Stand der Vorbereitung
s Projektes, Finanzierung, Informationspolitik, 5. wirt-
hafts,- struktur- und sozialpolitische Vorteile durch das
ntsorgungszentrum für das Land Niedersachsen, 6. Si-
erheit der geplanten Anlagen und 7. das weitere Vorge-
n“ vor.2814

undesforschungsminister Hans Matthöfer wurden in der
n seinem Haus erstellten Gesprächsvorbereitung fol-
nde Zielsetzungen vorgegeben:

„– Notwendigkeit einer rechtzeitigen Entsorgung […]

– keine Verzögerung beim Kernenergie-Ausbau […]

– keine Ausweichmöglichkeiten im Ausland für die
Entsorgung deutscher Kernkraftwerke

– in anderen Bundesländern keine vergleichbar ge-
eigneten Standortmöglichkeiten für ein Entsor-
gungszentrum.“2815

ie Industrie hat an das Gespräch am 11. November
rwartungen geknüpft. Einer von Prof. Dr. Heinrich

1 DLF/11.11.76/06.09 Uhr, Hans Matthöfer, BM für Forschung und
Technologie, zu Fragen der Entsorgung von Kernkraftwerken,
MAT A 121, Bd. 11, pag. 75–77 (75).

2 Handschriftliche Konzeption von Prof. Dr. Klaus Otto Naß vom
8. November 1976, MAT A 102, Bd. 25, Teil 2, pag. 182.

3 Darstellung des Ministergespräches Bund – Land Niedersachsen
vom 15. November 1976, verfasst von MD Sahl, BMI, MAT A 64,
Bd. 17, pag. 094224 ff. (094225).

4 Vorlage von Dr. Haedrich, BK, an den Bundeskanzler vom 10. No-
vember 1976, Anlage II, MAT A 121, Bd. 13, pag. 170 ff. (173).

5
Vorgesehener Ablauf des Gespräches, MAT A 219, Bd. 3,
pag. 0009 ff. (0010 f.).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 377 –

Mandel, damaliges Vorstandsmitglied der RWE, ge-
zeichneten Niederschrift der 4. Gesellschafterver-
sammlung der PWK vom 9. November 1976 ist mit
Blick auf das Ministergespräch am 11. November
1976 zu entnehmen: „Die EVU und PWK werden Ge-
legenheit haben, ihren Standpunkt vorher noch ein-
mal Bundeswirtschaftsminister Friderichs sowie dem
Landwirtschaftsminister Kiep vorzutragen.“ Und
weiter: „Herr Dr. Salander berichtet, daß nach An-
sicht des Niedersächsischen Landesamts für Boden-
forschung die Salzstöcke an den 3 möglichen Standor-
ten [vermutlich gemeint: Wahn, Lutterloh und
Lichtenhorst, Anm. d. Verf.] grundsätzlich für die
Endlagerung radioaktiver Abfälle geeignet sind. Wei-
tere Bohrungen sowie die übrigen Standorterkun-
dungsprogramme könnten jedoch nicht fortgesetzt
oder weiter vorbereitet werden, da das Land Nieder-
sachsen keinen Polizeischutz gewährt.“ Zum Thema
Standorterkundung wird seitens der Industrie Kritik
am Bund geleistet: „Die Diskussion macht zunächst
deutlich, daß die Schwierigkeiten bei der Standort-
erkundung unter anderem daraus resultieren, daß
einmal der für diese Aufgabe zuständige Bund nicht
den notwendig engen Kontakt zur Bevölkerung
pflege, und andererseits die vom Bund beauftragte
KEWA erstmals damit beauftragt ist, einen Industrie-
standort zu beschaffen.“2816

bb) Das Gespräch am 11. November 1976
Am 11. November 1976 fand das Ministergespräch in
Hannover statt.

aaa) Teilnehmer
An dem Gespräch haben ausweislich insbesondere einer
zusammenfassenden Darstellung des Abteilungsleiters
RS im BMI, MD Sahl2817, folgende Personen teilgenom-
men:

Teilnehmer auf Seiten des Bundes:

– Bundesminister des Innern Maihofer,

– Bundesminister für Wirtschaft Friderichs,

– Bundesminister für Forschung und Technologie
Matthöfer

sowie folgende Beamte aus den beteiligten Ministerien:

– Sahl (Abteilungsleiter RS „Reaktorsicherheit, Si-
cherheit sonstiger kerntechnischer Anlagen, Strah-
lenschutz“ im BMI),

– Engelmann (Abteilungsleiter III „Energiepolitik,
mineralische Rohstoffe“ im BMWi),

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2816 Niederschrift über die 4. Gesellschafterversammlung der Projektge-
sellschaft Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen mbH am
9. November 1976 vom 10. November 1976, MAT A 174/3, Bd. 10,
pag. 99 ff. (103).

2817 Darstellung des Ministergespräches Bund – Land Niedersachsen

281

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282

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282
vom 15. November 1976, verfasst von MD Sahl, BMI, MAT A 64,
Bd. 17, pag. 094224 ff. (094224, 094226).
Drucksache 17/13700

– Schmidt-Küster (Abteilungsleiter 3 „Energie, Roh-
stoff und Fertigungstechnik, Biologie, Ökologie
und Medizin“ im BMFT) und Regierungsdirektor
Dr. Manfred Hagen (Referat 315 im BMFT)2818.

eilnehmer auf Seiten des Landes Niedersachsen:

– Ministerpräsident Albrecht,

– Minister für Wirtschaft und Verkehr Leisler Kiep,

– Minister für Soziales Schnipkoweit,

– Minister des Innern Bosselmann,

– Minister für Bundesangelegenheiten Hassel-
mann2819

d die Staatssekretäre

– Röhler (Ministerium für Wirtschaft und Verkehr),

– Moorhoff (Staatskanzlei).

udem nahmen seitens des Landes ausweislich eines Ver-
erkes vom 12. November 1976 die Beamten „Dr. Naß,
tuhr, Sieber, Vaupel“ und der Pressesprecher der Lan-
sregierung Dr. von Poser an der Besprechung teil.2820

eitere Teilnehmer waren der Präsident des Niedersächsi-
hen Landtages, Heinz Müller, sowie die Vorsitzenden
r drei Fraktionen des Landtages, Bruno Brandes (CDU),

ernhard Kreibohm (SPD) und Winfried Hedergott
DP).2821

bb) Gesprächsverlauf

aut Zeitplan sollte um 10 Uhr ein einstündiges Gespräch
r Minister stattfinden, zu dem ab 11 Uhr die Begleiter
nzugezogen werden sollten. Für 12.30 Uhr war eine
ressekonferenz vorgesehen.2822

insichtlich der tatsächlichen Dauer und der teilnehmen-
n Personen der beiden Teile der Besprechung divergie-
n die vorliegenden Informationen:

8 Darstellung des Ministergespräches Bund – Land Niedersachsen
vom 15. November 1976, verfasst von MD Sahl, BMI, MAT A 64,
Bd. 17, pag. 094224 ff. (094228) und MAT A 138, Bd. 7,
pag. 290 ff. (294).

9 In der Darstellung des Ministergespräches Bund – Land Nieder-
sachsen vom 15. November 1976, verfasst von MD Sahl, BMI,
MAT A 64, Bd. 17, pag. 094224 wird keine Teilnahme von BM
Hasselmann erwähnt; jedoch finden sich Belege für seine Teilnah-
me in dem Vermerk des AL 3 Marx, BK, vom 15. November 1976,
MAT A 138, Bd. 18, pag. 287 und in der Aussage des Zeugen
Dr. Hans-Joachim Röhler, Protokoll Nr. 51, S. 4.

0 Vermerk aus dem niedersächsischem Landesministerium vom
12. November 1976 über das Gespräch am 11. November 1976,
MAT A 102/1, Bd. 113, pag. 04.

1 Darstellung des Ministergespräches Bund – Land Niedersachsen
vom 15. November 1976, verfasst von MD Sahl, BMI, MAT A 64,
Bd. 17, pag. 094224 (ohne Nennung der Namen). Abweichend ist
in dem Vermerk aus dem niedersächsischen Landesministerium
vom 12. November 1976 über das Gespräch am 11. November
1976, MAT A 102/1, Bd. 113, pag. 4 verzeichnet, dass MdL Bruns
(Emden) (SPD) für Bernhard Kreibohm teilnahm.

2
Vorlage von Dr. Haedrich, BK, an den Bundeskanzler vom 10. No-
vember 1976, Anlage II, MAT A 121, Bd. 13, pag. 174.

Drucksache 17/13700 – 378 –

Nach einer Darstellung des Abteilungsleiters RS Sahl,
BMI, vom 15. November 1976 fand zunächst ein über
zweistündiges Klausurgespräch statt, an dem allein die
drei Bundesminister Maihofer, Friderichs und Matthöfer
sowie Ministerpräsident Albrecht, die Landesminister
Kiep, Schnipkoweit, Bosselmann und der Präsident des
Niedersächsischen Landtages und die Fraktionsvorsitzen-
den teilnahmen.2823 Danach sei das Gespräch in einem er-
weiterten Kreise mit den Staatssekretären und Fachbeam-
ten für etwa 45 Minuten fortgeführt worden.2824

Ausweislich einer Vorlage des Abteilungsleiters 3 Marx
aus dem BK vom 15. November 1976 habe nach einer
fernmündlichen Information aus dem BMI das Gespräch
2,5 Stunden ohne Teilnahme der Landesminister und Be-
amten stattgefunden.2825 Erst am Schluss seien für etwa 15
Minuten die Landesminister Leisler Kiep, Hasselmann,
Bosselmann und Schnipkoweit sowie die Beamten hinzu-
gezogen worden, wobei nur noch ergänzende Einzelfragen
gestellt worden seien.2826

Einem Vermerk von Hagen, BMFT, vom 10. Dezember
1976 zufolge habe der erste Teil der Besprechung im
Kreise der Minister und Fraktionsvorsitzenden, ohne Be-
amte, 2 Stunden 15 Minuten gedauert. Anschließend
seien die übrigen Teilnehmer der Ministerrunde infor-
miert worden. Danach habe die Pressekonferenz mit Mi-
nisterpräsident Dr. Ernst Albrecht und den Bundesminis-
tern Matthöfer und Maihofer stattgefunden.2827

Nach einem Vermerk vom 12. November 1976 hätten die
Minister und Fraktionsvorsitzenden die Frage der Entsor-
gung in einem vertraulichen Gespräch behandelt; die Be-
sprechung sei dann im Kreise der Fachbeamten um 11.50
Uhr fortgesetzt worden.2828

Der Zeuge Dr. Hans-Joachim Röhler, seinerzeit Staatsse-
kretär im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft
und Verkehr, führte zum Gesprächsablauf in seiner Ver-
nehmung aus: „Die Sitzungsfolge war die, dass die
Minister zunächst ausschließlich unter sich getagt haben,
die niedersächsischen Minister und die Bundesminister.
Die Fachbeamten, also Staatssekretäre und Nachgeordne-
tes, waren ausgeschlossen. Das Gespräch hat sich – daran
erinnere ich mich noch – sehr lange hingezogen, länger
als geplant, und dann wurden die Fachbeamten, sprich:
die Staatssekretäre, hinzugezogen und Ministerialbeamte.
Dann wurde das Ergebnis des Gesprächs der Minister

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2823 Darstellung des Ministergespräches Bund – Land Niedersachsen
vom 15. November 1976, verfasst von MD Sahl, BMI, MAT A 64,
Bd. 17, pag. 094224 ff. (094226).

2824 Darstellung des Ministergespräches Bund – Land Niedersachsen
vom 15. November 1976, verfasst von MD Sahl, BMI, MAT A 64,
Bd. 17, pag. 094224 ff. (094226).

2825 Vermerk des AL 3 Marx, BK, vom 15. November 1976,
MAT A 138, Bd. 18, pag. 287.

2826 Vermerk des AL 3 Marx, BK, vom 15. November 1976,
MAT A 138, Bd. 18, pag. 287.

2827 Ergebnisvermerk des BMFT vom 10. Dezember 1976 über die Be-
sprechung am 11. November 1976, MAT A 138, Bd. 18, pag. 76 ff.
(77).

2828 Vermerk aus niedersächsischem Landesministerium vom 12. No-

282

283

283

283
vember 1976 über das Gespräch am 11. November 1976,
MAT A 102/1, Bd. 113, pag. 04. 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

rgestellt, kurz erörtert, kurz diskutiert, und dann war
nde.“2829

ährend des Gesprächs wurde von Seiten des Bundes die
otwendigkeit einer Entsorgungsanlage in Niedersachsen
kundet. Der Zeuge Hermann Schnipkoweit, damals nie-
rsächsischer Minister für Soziales und Teilnehmer am
inistergespräch, führte zu der Frage, ob von Seiten des
undes Druck ausgeübt wurde, aus: „Am 11.11.1976 […]
men dann drei Minister im Auftrage von Bundeskanz-
r Schmidt, und zwar Matthöfer, Maihofer und – ich
eine – Friderichs; das weiß ich nicht ganz genau. Sie
men im Auftrage von Schmidt und sagten, sie erwarten
n uns innerhalb einer Woche eine Entscheidung über
n Standort, nicht nur für ein Endlager, sondern einen

tandort für abgebrannte Brennelemente, eine Wiederauf-
beitung und Endlager.“2830 Zu der Frage, ob von Seiten
r Elektrizitätswirtschaft bei der Entscheidung bezüglich
s Standortes Druck auf die politischen Entscheidungs-

äger ausgeübt worden sei, ergänzte der Zeuge: „Also,
h hätte mich bestimmt von niemandem unter Druck set-
n lassen: Jetzt musst du das so machen.“2831

uch der Zeuge Dr. Walther Leisler Kiep bestätigte bei
iner Vernehmung vor dem 21. Parlamentarischen Un-
rsuchungsausschuss des Landes Niedersachsen am
März 2010 den Druck durch den Bund, den er als unan-
messen beschrieb.2832

alther Leisler Kiep schrieb an diesem Tag in sein Tage-
ch, Albrecht habe bei diesem Gespräch zunächst auf
öglichkeiten der Entsorgung in den USA verwiesen,
ch schließlich sei Matthöfer auf rüde Weise dazwi-
hen gegangen: „[…] nun sei lange genug geredet wor-
n jetzt werde gebohrt!“2833

diesem Sinne führte auch der Zeuge Dr. Hans-Joachim
öhler aus: „In dem Gespräch, wie mir berichtet worden
t, der Bundesminister Matthöfer Herrn Albrecht die Pis-
le auf die Brust gesetzt hat und gesagt hat: Hin oder her,
ir werden gleichzeitig an allen drei Standorten einen
ntrag stellen, weil wir der Meinung sind, wir können
s nach der Rechtslage, und dann muss Niedersachsen
agieren. – Dass dann vor diesem Druck möglicherweise
r Standort Gorleben genannt worden ist mit dem Hin-
eis „Da gibt es noch andere Standorte“ […]. Der Druck
nseiten der Bundesregierung, insbesondere von dem

undeskanzler, war enorm, dass Niedersachsen eine Ent-
heidung zu einem vorläufigen Standort trifft. […] Auch
e drei Minister, die am 11.11. da waren, haben also ge-
ückt, dass wir schnellstmöglich eine Entscheidung tref-
n, während die Landesregierung, insbesondere der Mi-
sterpräsident, denen klipp und klar gesagt hat: Wir
erden die Entscheidung selbst treffen und werden eine
gene vorläufige Standortauswahl treffen, und wenn es

9 Protokoll Nr. 51, S. 34.
0 Protokoll Nr. 31, S. 3.
1 Protokoll Nr. 31, S. 10.
2 Niederschrift über den öffentlichen Teil der 37. Sitzung des 21. Par-

lamentarischen Untersuchungsausschusses des Landes Niedersach-

sen am 4. März 2010, MAT B 30, S. 17.

833 MAT B 46/1 (neu), S. 182.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 379 –

so weit ist, dann werden wir euch informieren.“2834 Weiter
führte er aus: „Da wir im Vorfeld wussten, dass das ein
Stoßtruppunternehmen werden sollte, dass möglicher-
weise, um dieses Stoßtruppunternehmen zu stoppen, der
Bund kalt konfrontiert worden ist – Verhandlungstaktik –
mit Gorleben, um dem Bund deutlich zu machen: Wenn
du mit den drei Standorten kommst, benennen wir Gorle-
ben, das nach deiner eigenen Auswahl, nach deinem eige-
nen Unternehmen oder nach dem von dir beauftragten
Unternehmen einen Spitzenplatz hat, um Luft zu kriegen,
unsere eigenen Untersuchungen, die wir mit dem IMAK
dann in der Folge durchgeführt haben, in Ruhe durchfüh-
ren zu können. […] Das war der Ausgangspunkt dafür,
dass das Wirtschaftsministerium und die Landesregierung
gesagt haben: Moment, wenn wir Entscheidungen vertre-
ten sollen, dann eigene Entscheidungen, die wir selbst bis
zu Ende durchgedacht haben und die wir auch argumenta-
tiv, sachlich überzeugend vertreten können. Das war bei
den drei Standorten, die die KEWA ausgeguckt hatte, aus
unserer Sicht nicht der Fall.“2835

Im Gegensatz dazu steht die Aussage des Zeugen
Dr. Hans Friderichs, der auf Bundesseite an dem Minis-
tergespräch teilgenommen hatte: „Also, an „Druck aus-
üben“ und „eine Woche“ kann ich mich nicht erinnern.
Meine Erinnerung – und ich habe bewusst diese Woche
noch mal mit meinem damaligen Leiter des Ministerbüros
besprochen – ist, dass ich mit einer gewissen Enttäu-
schung aus Hannover abgefahren bin, weil ich immer das
Gefühl hatte: Es geht einfach nicht richtig voran. Es gab
aber immer wieder neue Überlegungen, ob man das
Ganze nicht auf eine europäische Ebene heben sollte.
Lassen Sie mich ganz salopp sagen: Ich hatte ein bisschen
den Eindruck: Hier wird auf Zeit gespielt; es wird nicht
vorangemacht.“2836

Der Zeuge Klaus Stuhr nahm die Situation wie folgt
wahr: „Es gab eine Problematik, und die ging eigent-
lich nicht so sehr vordergründig vom Bund oder vom
Land Niedersachsen aus, sondern von der Industrie.
Die Industrie, die das Problem gelöst haben wollte,
fing langsam an – ich zitiere wieder aus meinem Ge-
dächtnis –, Druck auszuüben auf jene beteiligten Res-
sorts, um möglichst rasch zu einer Entscheidung zu
kommen.“2837

In einem späteren Vermerk aus dem BMFT vom 26. Ja-
nuar 1977 ist insoweit festgehalten: „Zur Frage des
Standortes bestand Einvernehmen, daß man MP Albrecht
nicht vorzeitig von der übernommenen Verantwortung
entlasten dürfe, daß aber eine weitere erhebliche Verzöge-
rung der Standortvorentscheidung den Bund in Schwie-
rigkeiten bringen würde, weil sein Antrag für das Endla-
ger standortbestimmend und somit Voraussetzung für die
von der Industrie zu stellenden Anträge ist. Der durch Ge-
nehmigungsvorbehalte aufgebaute Druck auf die An-

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2834 Protokoll Nr. 51, S. 12 und S. 15.
2835 Protokoll Nr. 51, S. 58 und S. 13.
2836

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284

284

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284
Protokoll Nr. 56, S. 4.
2837 Protokoll Nr. 44, S. 7.
Drucksache 17/13700

agsstellung würde sich dann auf den Bund selbst rich-
n.“2838

cc) Die Erwähnung des Salzstockes Gorleben
als möglichen Standort

dem Gespräch wurden gemäß einem Vermerk von MD
hl, Abteilungsleiter RS im BMI, „Von den BMFT-Ver-

etern Ministerialdirigent Dr. Schmidt-Küster und Regie-
ngsdirektor Dr. Hagen […] noch Ausführungen zum

tandort-Erkundungsprogramm gemacht, die den für die
inleitung eines Genehmigungsverfahrens ausreichen-
n Stand der Kenntnisse zumindest der geologischen

achverhalte bestätigten. […] Außerdem wurde in die-
m Teil des Gesprächs ein bisher nicht zur Diskussion
standener vierter Standort in relativer Nähe der Zonen-
enze erwähnt, an dem Niedersachsen sehr interessiert
hien.“2839 Weiter heißt es in diesem Vermerk: „Rasche
lärung der noch offenen Fragen bezüglich des zur Wahl
ehenden nunmehr vierten Standortes. Dies betrifft vor
lem den vom BMFT zusätzlich erwähnten und von Nie-
rsachsen vorgezogenen Standortes in Zonengrenz-
he.“2840

emgegenüber heißt es in einem Ergebnisvermerk des
MFT: „Vom Land (Kiep) wurde gefragt, ob es neben den
bisher ausgewählten Standorten Wahn, Lichtenhorst,
eesen-Lutterloh noch andere geeignete gibt, z. B. Gorle-
n/Lüchow-Dannenberg (unmittelbar an der Elbe). Ver-

eter des Landes betonten die aus ihrer Sicht hervorra-
nde Eignung dieses Standortes. Seitens Bund wurde
läutert, daß er durch seine unmittelbare Lage an der in-
rdeutschen Grenze nicht in Betracht gezogen wurde.“2841

dem Vermerk des AL 3 Marx, BK, wurde ebenfalls
stgehalten, dass zu den bisher genannten drei Standor-
n für die Lagerung von Atommüll noch ein vierter
tandort hinzugekommen sei.2842

hnlich heißt es in einem weiteren Vermerk über das Mi-
stergespräch: „Herr Ministerpräsident teilte eingangs
it, daß das Land Niedersachsen demnächst eine Stand-
tvorauswahl treffen werde, und zwar unter den bisher
kannten 3 Standorten. Dabei bestünde die Möglichkeit,
ß auch ein 4. Standort mit in die Diskussion einbezogen
ürde.“2843

8 Vermerk von Dr. Popp, BMFT, vom 26. Januar 1977, MAT A 125,
Bd. 5, pag. 139189 f.

9 Darstellung des Ministergespräches Bund – Land Niedersachsen
vom 15. November 1976, verfasst von MD Sahl, BMI, MAT A 64,
Bd. 17, pag. 094224 ff. (094229).

0 Darstellung des Ministergespräches Bund – Land Niedersachsen
vom 15. November 1976, verfasst von MD Sahl, BMI, MAT A 64,
Bd. 17, pag. 094224 ff. (094228 unter Punkt 3.3 und pag. 094230
unter Punkt 4.2.).

1 Ergebnisvermerk des BMFT vom 10. Dezember 1976 über die Be-
sprechung am 11. November 1976, MAT A 138, Bd. 18, pag. 76 ff.
(79).

2 Vermerk des AL 3 Marx, BK, vom 15. November 1976,
MAT A 138, Bd. 18, pag. 287.

3 Vermerk aus niedersächsischem Landesministerium vom 12. No-

vember 1976 über das Gespräch am 11.11.76, MAT A 102/1,
Bd. 113, pag. 04.

Drucksache 17/13700 – 380 –

Aus den Tagebuchaufzeichnungen des Zeugen
Dr. Walther Leisler Kiep ergibt sich, dass er in dem Mi-
nistergespräch den Standort Gorleben als mögliche wei-
tere Standortalternative ins Gespräch gebracht hatte:
„Hier gelingt es mir, Lüchow-Dannenberg als 4. Möglich-
keit aufnehmen zu lassen. […] Dann ziehen wir unsere
Experten zu. Lüchow erweist sich zu meiner Überra-
schung als der Standort mit den besten Voraussetzun-
gen!“2844

Handschriftlichen Aufzeichnungen aus dem Nachlass des
damaligen Bundesministers für Forschung und Technolo-
gie, Hans Matthöfer, zufolge hat sich das Gespräch hin-
sichtlich der Benennung des Standortes Gorleben als
möglichen Standort ähnlich dargestellt: „kiep: Es gebe
mehr als 3 Standortmöglichkeiten; albrecht + kiep Lü-
chow-Dannenberg; Hagen [BMFT, Anm. d. Verf.]: Wahl
außerhalb der letzten 3 möglich. Lüchow wegen der
Grenznähe ausgeschieden; Kiep-Mitarbeiter: Lüchow
von der Geologie her an der Spitze“.2845

Dr. Walther Leisler Kiep war in der Zeit vom 25. Februar
1976 bis zum 28. Oktober 1980 Niedersächsischer Minis-
ter der Finanzen und in der Zeit vom 25. Februar 1976 bis
zum 19. Januar 1977 zudem Niedersächsischer Minister
für Wirtschaft und Verkehr.2846 Zu seinen zwei Minister-
ämtern führte er in seiner Vernehmung aus: „In der An-
fangszeit waren eigentlich im Wirtschaftsministerium,
das ich da vorfand – es war ja meine erste Ministertätig-
keit überhaupt; ich hatte keine Ahnung, was da eigentlich
alles los ist –, die Probleme so groß, dass ich möglicher-
weise mehr Zeit in diesem ersten Jahr im Wirtschafts-
ministerium verbracht habe als im Finanzministerium.
[…] Aber das Finanzministerium war in meiner ganzen
niedersächsischen Zeit meine Haupttätigkeit, aber in der
Anfangsphase möglicherweise mehr Wirtschaft als Fi-
nanz. […] Ich war mir von Anfang an klar, dass meine
Tätigkeit in Niedersachsen primär die des Finanzminis-
ters sein wird und dass das Wirtschaftsministerium eine
Übergangsphase ist.“2847 Wie Dr. Walther Leisler Kiep
auf den Standort Gorleben gekommen war, konnte im
Untersuchungsausschuss nicht abschließend geklärt wer-
den. Jedoch ist davon auszugehen, dass es nicht originär
seine Idee war, wie sich aus seiner Zeugenvernehmung
ergibt: „Dieser Standort ist nicht auf meinen Mist ge-
wachsen. Dazu ist meine Kenntnis des Landes viel zu ge-
ring.“2848 Weiter führte er aus: „Ich kann mich nicht daran
erinnern und ich kann mir nicht vorstellen – wenn ich das
jetzt so sagen darf –, dass ich Gorleben in diese Diskus-
sion eingeführt habe. Dazu fehlte mir auch die notwen-
dige Sachkenntnis und die geografische Kenntnis. Das
halte ich für völlig ausgeschlossen.“2849 Zudem äußerte

er
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H2844 MAT B 46/1 (neu), S. 182.

2845 Handschriftliche Aufzeichnungen aus dem Nachlass von BM a. D.
Hans Matthöfer im Archiv der Friedrich-Ebert-Stiftung,
MAT A 219, Bd. 3, pag. 00002 ff. (00004).

2846 Schreiben der Chefin der Niedersächsischen Staatskanzlei
Dr. Christine Hawighorst vom 14. Dezember 2011 an den 1. Unter-
suchungsausschuss der 17. Wahlperiode, MAT A 205.

2847 Protokoll Nr. 54, S. 7.
2848

285

285

285

285
Protokoll Nr. 54, S. 22.
2849 Protokoll Nr. 54, S. 12.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

: „Ich bin ganz sicher, dass mir, weil ich ja als Nicht-
iedersachse und gerade Neuankömmling im Lande über
hr profunde Kenntnisse der Landschaften usw. gar nicht
rfügte, dieser Lüchow-Dannenberg-Standort-Gedanke
getragen worden ist, wahrscheinlich im Ministerium
n jemandem vielleicht, aber ich kann mich nicht mehr
ran erinnern. Ich habe ihn auf jeden Fall […] übernom-
en und habe ihn als meinen Gedanken bezeichnet.“2850

diesem Sinne führte auch der Zeuge Dr. Hans-Joachim
öhler, damals Staatssekretär im Niedersächsischen
inisterium für Wirtschaft und Verkehr aus: „Es ist so,
ss wir für Ministergespräche und Kabinettsitzungen für
n Minister jeweils einen Sprechzettel gefertigt haben,
dem die Argumente des Ministeriums dargestellt wor-
n sind zu den aktuellen Themen. Ich habe mich be-
üht, in den Unterlagen die Sprechzettel für […] Minis-
r Kiep […] zu finden; ich habe sie nicht gefunden.“2851

uch in den Akten des Untersuchungsausschusses
ar ein solcher Sprechzettel nicht auffindbar, die nie-
ersächsische Staatskanzlei konnte ihn auf Anforde-
ng ebenfalls nicht übermitteln.2852

des wurde durch den Wirtschaftsminister Kiep in einer
orlage vom 8. November 1976 mit dem Titel „Entsor-
ngszentrum für Kernbrennstoffe – Besprechung mit

undesministern Prof. Dr. Maihofer, Dr. Friderichs und
atthöfer am 11.11.1976“ das niedersächsische Kabinett
er den Sachstand des Nuklearen Entsorgungszentrums,
ine Bauten und über die Auswirkungen auf Niedersach-
n informiert. Zu den von der KEWA vor Ort untersuch-
n Standorten heißt es: „Nach von den Betreibern der
lanungen durchgeführten Voruntersuchungen erweisen
ch drei in Niedersachsen liegende Standorte als die für
e Verwirklichung des Entsorgungszentrums geeignets-
n: Wahn im Landkreis Aschendorf, Lichtenmoor in den
andkreisen Nienburg und Fallingbostel sowie Stüdtloh
Landkreis Celle.“2853 Der Standort Gorleben wird

icht erwähnt.

usweislich der Tagebuchaufzeichnungen des Zeugen
r. Walther Leisler Kiep fand unmittelbar vor dem Minis-
rgespräch eine Besprechung statt, bei der auch Prof.
r. Heinrich Mandel, damals Vorstandsmitglied der
WE, zugegen war: „Donnerstag, 11. November 1976.
on MF Professor Mandel und Keltsch empfangen, die
egen der Entsorgungsendlager vorsprechen. […] Als ich
einen Gedanken Lüchow-Dannenberg ins Gespräch
inge, höre ich zu meinem Erstaunen, dass dieser Ort in
r Tat auch überprüft wurde, aber wegen der Nähe der

onengrenze nicht in Frage käme! Dann bin ich in den
andtag, wo um 10 Uhr die Bundesminister Friderichs,
aihofer und Matthöfer mit Albrecht, Bosselmann,
asselmann, Schnipkoweit, Hedergott, Bruns (SPD),

0 Protokoll Nr. 54, S. 14.
1 Protokoll Nr. 51, S. 22.
2 Schreiben der Chefin der Niedersächsischen Staatskanzlei

Dr. Christine Hawighorst vom 14. Dezember 2011 an den 1. Unter-
suchungsausschuss der 17. Wahlperiode, MAT A 205.

3
Kabinettvorlage vom 8. November 1976, MAT A 102, Bd. 25,
Teil 2, pag. 166 f., Dokument Nr. 35.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 381 –

Jahn (CDU) Präsident Müller und mir zusammentref-
fen.“2854

ddd) Frage der Kenntnis des Bundes von
der Standortalternative „Gorleben“

Der Untersuchungsausschuss ist der Frage nachgegangen,
inwieweit der Standortvorschlag „Gorleben“ in dem Mi-
nistergespräch am 11. November 1976 für den Bund
überraschend war.

Aus einem Vermerk des BMI über das Ministergespräch
ergibt sich, dass „ein bisher nicht zur Diskussion gestan-
dener vierter Standort in relativer Nähe der Zonengrenze
erwähnt“2855 wurde. Nach dem Vermerk wurde der Stand-
ort erst im zweiten Teil des Gespräches (nur ca. 15 Minu-
ten) durch die Vertreter des BMFT (Ministerialdirigent
Dr. Schmidt-Küster und Regierungsdirektor Dr. Hagen)
erwähnt.2856

Im Vermerk des BK wird geschildert, dass „zu den bisher
genannten drei Standorten für die Lagerung von Atom-
müll noch ein vierter Standort hinzugekommen sei“.2857

Weitergehend wurde wie aufgezeigt in einem Ergebnis-
vermerk aus dem BMFT über das Ministergespräch fest-
gehalten: „Vom Land (Kiep) wurde gefragt, ob es neben
den 3 bisher ausgewählten Standorten Wahn, Lichten-
horst, Weesen-Lutterloh noch andere geeignete gibt, z. B.
Gorleben/Lüchow-Dannenberg (unmittelbar an der Elbe).
Vertreter des Landes betonten die aus ihrer Sicht hervor-
ragende Eignung dieses Standortes. Seitens Bund wurde
erläutert, daß er durch seine unmittelbare Lage an der in-
nerdeutschen Grenze nicht in Betracht gezogen
wurde.“2858

In dem vorgenannten Vermerk des BMI über das Gespräch
bezüglich der Klärung der noch offenen Fragen hinsicht-
lich des zur Wahl stehenden nunmehr vierten Standortes
wurde zudem festgehalten: „Dies betrifft vor allem den
vom BMFT zusätzlich erwähnten und von Niedersachsen
vorgezogenen Standort in Zonengrenznähe […].“2859

Der Zeuge Dr. Hans-Joachim Röhler, damaliger Staatsse-
kretär im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft
und Verkehr, führte insoweit bei seiner Vernehmung aus:
„Das Gutachten der KEWA mit Platz eins für Gorleben
war dem Auftraggeber, nämlich dem Bund, bekannt, vor
dem 11.11. Dieses Gutachten war für uns auch Anlass,

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2854 MAT B 46/1 (neu), S. 180 f., Dokument Nr. 36.
2855 Darstellung des Ministergespräches Bund – Land Niedersachsen

vom 15. November 1976, verfasst von MD Sahl, BMI, MAT A 64,
Bd. 17, pag. 094224 ff. (094229), Dokument Nr. 37.

2856 Darstellung des Ministergespräches Bund – Land Niedersachsen
vom 15. November 1976, verfasst von MD Sahl, BMI, MAT A 64,
Bd. 17, pag. 094224 ff. (094228 unter Punkt 3.3 und pag. 094230
unter Punkt 4.2.), Dokument Nr. 37.

2857 Vermerk des AL 3 Marx, BK, vom 15. November 1976,
MAT A 138, Bd. 18, pag. 287.

2858 Ergebnisvermerk des BMFT vom 10. Dezember 1976 über die Be-
sprechung am 11. November 1976, MAT A 138, Bd. 18, pag. 76 ff.
(79), Dokument Nr. 38.

2859 Darstellung des Ministergespräches Bund – Land Niedersachsen

286

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286

286

286
vom 15. November 1976, verfasst von MD Sahl, BMI, MAT A 64,
Bd. 17, pag. 094224 ff. (094230).
Drucksache 17/13700

orleben ins Gespräch zu bringen. Warum in den Vorbe-
rechungen vor dem 11.11. Gorleben nicht genannt wor-
n ist, kann ich Ihnen nicht sagen.“2860 Zudem sagte er
s: „Im Verlauf des Gesprächs am 11.11. […] ist entwe-
r in dem Ministergespräch oder in dem anschließenden
espräch mit den Fachbeamten von niedersächsischer
eite der Standort Gorleben in die Diskussion gebracht
orden. […] Also, „Gorleben“ ist bestimmt gefallen; das
eiß ich. Nach meiner Erinnerung gab es dann Reaktio-
n auf Bundesseite: Grenznähe. Die wussten also schon,
o Gorleben lag.“2861

uch der Zeuge Dr. Hans Friderichs bestätigte in seiner
ernehmung, dass er, soweit er sich erinnere, über Gorle-
n in diesem Gespräch nicht überrascht gewesen sei.2862

c) Ergebnisse des Gesprächs

entrales Ergebnis des Ministergespräches am 11. No-
mber 1976 war, dass das Land Niedersachsen sich be-
it erklärt hatte, einen möglichen Standort für ein Entsor-
ngszentrum dem Bund zu benennen. Hierzu heißt es in
m bereits erwähnten Ergebnisvermerk des BMFT über
s Gespräch: „Land wird unter Nutzung der bereits ge-
isteten Vorarbeiten dem Bund sehr kurzfristig einen aus
andessicht bestgeeigneten aus den vom Bund vorausge-
ählten, grundsätzlich geeigneten Standorten nennen.

] Dabei ist allerdings deutlich, daß dieser Standort zu-
chst noch einen etwas vorläufigen Charakter hat. Seine
dgültige Eignung für das gesamte Entsorgungszentrum
Z) kann erst nach weiteren Untersuchungen (auch Tief-
hrungen) im Verlauf des Genehmigungsverfahrens
stgestellt werden.“2863

uch in einer späteren Vorlage aus dem BK vom 15. De-
mber 1976 wurde festgehalten, dass „dieses Gespräch
] grundsätzliches Einvernehmen über die Errichtung

s EZ in Niedersachsen [brachte].“2864 Offen sei jedoch
blieben, ob es möglich wäre, „für das EZ den 4 km von
r DDR-Grenze entfernten Salzstock Gorleben (Lüchow/
annenberg) zu wählen. Hier handelt es sich um den
tandort mit der technologisch günstigsten Platzziffer aus
m Kreis der geeigneten Standorte (2, die anderen Stand-
te – Lutterloh, Lichtenhorst, Wahn, Börger – kommen
f die Platzziffer 3,5). Der Salzstock Gorleben reicht je-
ch auf 5 km Breite in DDR-Gebiet hinein, wo 2/5 des

alzstockes liegen.“2865 Weiterhin wurde in dieser Vorlage
f die „Präferenz des niedersächsischen Wirtschafts-
inisters für Gorleben“ rekurriert, da bei diesem Standort
ie Möglichkeiten der innerpolitischen Durchsetzung am
nstigsten beurteilt werden; es handelt sich um ein abge-

genes, dünn besiedeltes Gebiet mit einfachen Eigen-

0 Protokoll Nr. 51, S. 12.
1 Protokoll Nr. 51, S. 4, 77.
2 Protokoll Nr. 56, S. 7.
3 Ergebnisvermerk des BMFT vom 10. Dezember 1976 über die Be-

sprechung am 11. November 1976, MAT A 138, Bd. 18, pag. 76 ff.
(78), Dokument Nr. 38.

4 Vorlage von Dr. Konow, BK, vom 15. Dezember 1976 an den Bun-
deskanzler, MAT A 138, Bd. 18, pag. 109 f., Dokument Nr. 39.

5
Vorlage von Dr. Konow, BK, vom 15. Dezember 1976 an den Bun-
deskanzler, MAT A 138, Bd. 18, pag. 109 f., Dokument Nr. 39.

Drucksache 17/13700 – 382 –

tumsstrukturen. Demgegenüber sind die Bundesressorts
übereinstimmend zu der Auffassung gelangt, daß der
Standort Gorleben wegen seiner DDR-Nähe nicht in Be-
tracht gezogen werden sollte“.2866

Bei der im Anschluss an das Ministergespräch stattgefun-
denen Pressekonferenz habe dem Vermerk von Hagen,
BMFT, zufolge Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht ge-
sagt, dass das Land die Notwendigkeit anerkenne, ein
Entsorgungszentrum zu errichten und die besondere Eig-
nung Niedersachsens als Standortregion anerkenne. Bei
positivem Ergebnis der Prüfungen im Genehmigungsver-
fahren werde das Land dem Bau des Entsorgungszen-
trums zustimmen.2867

Von Seiten des Bundes wurde, in Anbetracht der geringen
Erwartungshaltung, das Ergebnis der Besprechung mit
Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht als ein großer Erfolg
gewertet.2868 Dies nicht zuletzt deswegen, da „Minister-
präsident Albrecht in der Landespressekonferenz, die er
anschließend flankiert durch die Herren Bundesminister
Maihofer und Matthöfer fast alleine bestritt, kein Jota von
der positiven Linie abwich, zu der er sich in den voraus-
gehenden internen Gesprächen bekannt hatte.“2869

Prof. Dr. Klaus Otto Naß, damals Ministerialdirigent in
der Niedersächsischen Staatskanzlei, führte in einem
Schreiben an den Ministerpräsidenten Dr. Ernst Albrecht
aus: „Das Ergebnis Ihrer Besprechung hat unter den Be-
amten Überraschung ausgelöst, weil die Landesregierung
damit ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt hat, einen
Standort – unter der Voraussetzung: Sicherheit – zur Ver-
fügung zu stellen […].“2870

Auf eine Große Anfrage der Niedersächsischen CDU-
Fraktion hin äußerte sich Ministerpräsident Dr. Ernst
Albrecht am 17. Februar 1977 im Landtag zum Minister-
gespräch am 11. November 1976 wie folgt: „Die Landes-
regierung hat sich […] bereit erklärt, unter den verschie-
denen Standortalternativen in Niedersachsen eine
Vorauswahl zu treffen. […] Nun lassen Sie mich aber be-
tonen […], daß diese Standortentscheidung insofern als
vorläufig anzusehen ist, als erstens eine Errichtung des
Entsorgungszentrums in Niedersachsen nach Ansicht der
Landesregierung nur dann in Betracht kommt, wenn an-
dere Möglichkeiten der Entsorgung nicht realisierbar
sind, […] und sie ist insofern als vorläufig anzusehen, als
zweitens erst die näheren Untersuchungen im Rahmen
noch einzuleitenden Genehmigungsverfahren ergeben
müssen, ob der Schutz von Leben, Gesundheit und Sach-


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2866 Vorlage von Dr. Konow, BK, vom 15. Dezember 1976 an den Bun-
deskanzler, MAT A 138, Bd. 18, pag. 109 f., Dokument Nr. 39.

2867 Ergebnisvermerk des BMFT vom 10. Dezember 1976 über die Be-
sprechung am 11. November 1976, MAT A 138, Bd. 18, pag. 76 ff.
(80), Dokument Nr. 38.

2868 Darstellung des Ministergespräches Bund – Land Niedersachsen
vom 15. November 1976, verfasst von MD Sahl, BMI, MAT A 64,
Bd. 17, pag. 094224 ff. (094229), Dokument Nr. 37.

2869 Darstellung des Ministergespräches Bund – Land Niedersachsen
vom 15. November 1976, verfasst von MD Sahl, BMI, MAT A 64,
Bd. 17, pag. 094224 ff. (094229 f.), Dokument Nr. 37.

2870

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287

287

287
Schreiben von Prof. Dr. Klaus Otto Naß an MP Dr. Ernst Albrecht
vom 11. November 1976, MAT A 102, Bd. 25, Teil 2, pag. 203.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

tern vor den Gefahren der Kernenergie und der schädli-
en Wirkung ionisierender Strahlen innerhalb und au-
rhalb der Anlage an dem von der Landesregierung
nannten Standort gemäß den Vorschriften des Atomge-
tzes und der dazu ergangenen Rechtsverordnung unein-
schränkt gewährleistet ist.“2871

) Einsetzung des interministeriellen
Arbeitskreises (IMAK)

ur „Koordinierung aller […] erforderlich werdenden
andlungen, insbesondere Mitwirkung bei der Standort-
tscheidung aus der Sicht der Landesregierung“ wurde

ur wenige Tage nach dem Abbruch der Untersu-
ungen an den drei KEWA-Standorten (am 10. Au-
st 1976) durch das niedersächsische Kabinett am
. August 1976 ein interministerieller Arbeitskreis ein-
setzt.2872 In den Ausschussmaterialien wird dieser inter-
inisterielle Arbeitskreis auch als Projektgruppe oder Ar-
itsgruppe „Entsorgungszentrum“ bezeichnet.

ie Aufgabe des IMAK bestand nach der Kabinettsvor-
ge vom August 1976 in der „Koordinierung aller zu
m Projekt [Entsorgungsanlage, Anm. d. Verf.] seitens
s Landes erforderlich werdenden Handlungen, insbe-
ndere

– Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden,

– Sammlung und Klärung der aus der Sicht der Lan-
desregierung zu dem Projekt bestehenden Fragen,

– Mitwirkung bei der Standortentscheidung aus der
Sicht der Landesregierung,

– Mitwirkung bei der Erarbeitung von Unterlagen für
das atomrechtliche Genehmigungsverfahren.“2873

ies sollte jedoch einer Vorlage des damaligen Abtei-
ngsleiters der Niedersächsischen Staatskanzlei Prof.
r. Klaus Otto Naß vom 16. August 1976 an den Minis-
rpräsidenten zufolge nicht bedeuten, „daß damit fest-
eht, daß in Niedersachsen ein solches Entsorgungszen-
um errichtet werden wird. Die Standortvorauswahl soll
vielmehr den betreffenden Industrieuunternehmen er-
öglichen, einen förmlichen Antrag auf Einleitung eines
enehmigungsverfahrens zu stellen.“2874

er interministerielle Arbeitskreis sollte dann ausweis-
ch der Kabinettsvorlage zu seiner Einsetzung vom
. August 1976 aus Vertretern des Niedersächsischen
inisteriums des Innern (MI), des Niedersächsischen
inisteriums für Landwirtschaft (ML), des Niedersächsi-
hen Sozialministeriums (MS) und des Niedersächsi-

1 58. Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtages (8. Wahlperio-
de) am 17. Februar 1977, Antwort auf eine Große Anfrage der Frak-
tion der CDU vom 25. November 1976, MAT A 102, Bd. 3,
pag. 60 ff. (64).

2 Auszugsweise Abschrift der 23. Sitzung des Niedersächsischen
Landesministeriums am 17. August 1976, MAT A 102, Bd. 25,
Teil 1, pag. 106 ff.

3 Kabinettsvorlage des MW vom 11. August 1976, MAT A 102,
Bd. 25, Teil 1, pag. 107 ff. (109).

4
Vorlage von Prof. Dr. Naß an MP Dr. Albrecht vom 16. November
1976, MAT A 102, Bd. 25, Teil 3, pag. 207 f.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 383 –

schen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
(MW) sowie der Niedersächsischen Staatskanzlei beste-
hen.2875 Die Federführung in der Arbeitsgruppe lag vor-
erst beim MW. Um Einwänden in einem späteren atom-
rechtlichen Genehmigungsverfahren, das zuständige MS
wäre befangen, vorzubeugen, sollte das MS erst ab Ein-
leitung des Genehmigungsverfahrens die Federführung in
der Arbeitsgruppe übernehmen.2876 Vertreter des Landes-
amtes für Bodenforschung (NLfB) und des Oberbergam-
tes wurden ebenfalls hinzugezogen.2877 Nach Aussage des
Zeugen Jürgen Schubert, damaliger Mitarbeiter des Ober-
bergamtes Clausthal-Zellerfeld, war es seine Funktion im
IMAK, dafür zu sorgen, dass die Belange des Bergbaus
beachtet würden.2878

In einem Schreiben der Niedersächsischen Staats-
kanzlei an den Ausschuss, wurde mitgeteilt: „Die
Arbeiten des IMAK erfolgten in der zweiten Novem-
berhälfte 1976 innerhalb von drei Wochen zur Vorbe-
reitung einer Kabinettsvorlage.“2879

aa) Auftrag

Mit Kabinettsbeschluss vom 16. November 1976 wurde
der IMAK beauftragt, für die Sitzung der Landesregie-
rung am 14. Dezember 1976 eine Kabinettsvorlage zu er-
arbeiten; diese sollte eine vorläufige Standortentschei-
dung für das Entsorgungszentrum in Niedersachsen durch
die Landesregierung ermöglichen.2880 In der Kabinetts-
vorlage vom 9. Dezember 1976 heißt es: „Eine vorläu-
fige Standortentscheidung der Landesregierung setzt
eigene, unabhängige Standortuntersuchungen des
Landes voraus. Die Arbeitsgruppe hat deshalb unab-
hängig von den bisherigen Standortuntersuchungen
der Betreiber [gemeint ist die KEWA, Anm. d. Verf.]
ihrerseits die Standortmöglichkeiten in Niedersachsen
geprüft.“2881 Die Kabinettsvorlage sollte eine Gegen-
überstellung der aus Sicht Niedersachsens für das
Entsorgungszentrum in Betracht kommenden Stand-
orte enthalten. In der Gegenüberstellung sollen die
Standorte Wahn, Lichtenhorst, Lutterloh und Gorle-
ben sowie evtl. weitere bei der Untersuchung sich er-
gebende Standorte einbezogen werden. Die für die Ge-
genüberstellung erforderliche Vorprüfung soll streng
vertraulich und interministeriell ohne Hinzuziehung

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2875 Kabinettsvorlage des MW vom 11. August 1976, MAT A 102,
Bd. 25, Teil 1, pag. 107 (108 f.); Vorlage der Niedersächsischen
Staatskanzlei an den Ministerpräsidenten zur Einsetzung einer Ar-
beitsgruppe, MAT A 102, Bd. 25, Teil 1, pag. 164 f.

2876 Kabinettsvorlage des MW vom 11. August 1976, MAT A 102,
Bd. 25, Teil 1, pag. 107 ff. (109).

2877 Auszug aus dem Ergebnisprotokoll der 6. Sitzung des Umweltaus-
schusses des Niedersächsischen Landtages in der 8. Wahlperiode
am 17. Oktober 1977, MAT A 102/1, Bd. 45, pag. 00037 ff.; Kabi-
nettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1,
pag. 3 ff. (4), Dokument Nr. 40.

2878 Protokoll Nr. 58, S. 15.
2879 Schreiben der Chefin der Niedersächsischen Staatskanzlei vom

16. September 2010 an den Untersuchungsausschuss, Tgb.-Nr. 166,
MAT A 102.

2880 Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8,

288

288

288

288
Teil 1, pag. 3, Dokument Nr. 40.
2881 MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 5.
Drucksache 17/13700

achgeordneter Dienststellen und der Kommunen
urchgeführt werden. Es sollte kein Vorschlag zu-

nsten eines Standortes enthalten sein.2882

er Auftrag an die Ressorts aus dem Kabinettsbe-
hluss vom 16. November 1976 wird wie folgt kon-

retisiert: „1.1 Gegenüberstellung der aus Sicht des
andes in Betracht kommenden Standorte unter Ein-
eziehung der bisherigen 3 zuzüglich Lüchow-
annenberg zuzüglich weiterer. 1.2 Hierzu erforderliche
orprüfung streng vertraulich, nur ressortintern,
ne Kommunen. 1.3 Kabinettsvorlage soll keinen

ntscheidungsvorschlag, vielmehr eine objektive, syn-
tische Gegenüberstellung der Voraussetzungen ent-

alten. 1.4 Kabinett wird politisch Vorentscheidung
effen. 1.5 Gespräche vor Ort erst nach Kabinettsent-
heidung, nicht von Bürokratie. 1.6 Strengste Ver-
aulichkeit 1.7 Drei Wochen Zeit.“ Unter „3. Vor-
hlag für MW für Vorgehen“ heißt es weiter: „3.1
EWA hat aus großer Zahl von Standorten aus ihrer
icht 3 ausgewählt (L./St./W.). 3.2 Landesinterne Prü-
ng hat ergeben, daß hiervon 2 problematisch (Was-
r). 3.3 Deshalb hat MW unverbindlich überlegt und
rgeschlagen, zu den 3 weitere Standorte zu untersu-
en (17). 3.4 KEWA hat diesen Gedanken aufgegrif-
n, aus ihrer Sicht untersucht und einige, vor allem
üchow-Dannenberg, für gut befunden. 3.5 Vor-
hlag: – MW ermittelt rein theoretisch weitere Stand-
te (3 + L/D + X) auf der Basis folgender Grundda-
n: – Endlagerpotential – Betriebsgelände über
oplage – weitgehend Besiedlungsfreiheit – MW legt
rtrauliche Liste den Ressorts am Montagmittag
2.11.) vor. – Am 22.11., 14.30 Uhr, nächste AG-Sit-
ng – hierbei: 1. Diskussion der Liste – Festlegung ei-

es Kriterienkataloges mit den Kriterien aller Res-
rts – Diskussion und ggf. Festlegung der Standorte
29.11., 14.00 Uhr – die festgelegten Standorte wer-

en in einer Synopse dargestellt; keine Gewichtung
er Kriterien; wohl aber verbale Beschreibung – die
n den Ressorts ins Auge gefaßten Standorte sind
.E. noch mit BMFT (KEWA) abzustimmen; sonst
öglicherweise Planung „ins Leere“.“2883

er Zeuge Klaus Stuhr, 1976 und 1977 Ministerialrat im
iedersächsischen Ministerium für Wirtschaft und Ver-
hr, hatte den Vorsitz im IMAK inne.2884 In einem Be-

cht vor dem Umweltausschuss des Niedersächsischen
andtages im Oktober 1977 beschrieb er die Aufgabe des

AK dahingehend, dass „unabhängig und losgelöst von
n bis dahin gelaufenen Voruntersuchungen des Bundes
d der Industrie Kriterien und Grundlagen für eine vor-

ufige Standortuntersuchung der Landesregierung zu er-
beiten“ seien.2885

2 Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8,
Teil 1, pag. 3 f., Dokument Nr. 40.

3 MAT A 102, Bd. 7, pag. 103 (109 f.), Dokument Nr. 41.
4 Protokoll Nr. 44, S. 3.
5 Zusammenfassendes Ergebnisprotokoll der 6. Sitzung des Umwelt-
ausschusses des Niedersächsischen Landtages in der 8. Wahlperio-
de am 17. Oktober 1977, MAT A 102/1, Bd. 45, pag. 00037 ff.

Drucksache 17/13700 – 384 –

bb) Auswahlkriterien und Arbeitsweise
Die Arbeit des IMAK zur Standortvorauswahl vollzog
sich in vier Phasen.2886 Dies kann einer zusammenfas-
senden Darstellung der 6. Sitzung des Umweltaus-
schusses des Niedersächsischen Landtags entnommen
werden, in der der damaligen Darstellung des Minis-
terialrats Stuhr gefolgt wird.2887

aaa) Erste Phase
In einer ersten Phase wurden aus 140 Salzstöcken 23 an-
hand der folgenden für eine Vorauswahl zugrunde geleg-
ten Kriterien ausgewählt:

– Vorhandensein eines Salzstockes
– weitestgehend besiedlungsfreies Betriebsgelände

(3 x 4 km)
– keine Ausweisung von Naturschutz-, Landschafts-

schutz- und Erholungsgebieten im Bereich des vor-
gesehenen Betriebsgeländes.2888

Dabei kamen zu den drei von der KEWA vorgeschlage-
nen Standorten Wahn, Lutterloh und Lichtenhorst 20 wei-
tere hinzu, darunter auch der Standort Gorleben. Die geo-
logische Eignung dieser 23 Standorte sollte mit dem
Landesamt für Bodenforschung erörtert werden.2889

bbb) Zweite Phase
In einer zweiten Phase wurden diese 23 Standorte anhand
von fünf Ausschlusskriterien untersucht:

– Lage des vorgesehenen Betriebsgeländes
(3 x 4 km – Gelände) auf dem Salzstock

– Tiefenlage des Salzstockes (nicht tiefer als 800 m
Bodenoberfläche)

– Größe des Salzstockes (je größer desto besser)
– Besiedlung im vorgesehenen Standortbereich

– Oberflächenstruktur im vorgesehenen Standortbe-
reich (Bestehen konkurrierender Nutzungsansprü-
che auf dem angenommenen Betriebsgelände)2890

Aufgrund unzureichender Erfüllung dieser Merkmale ver-
blieben für die weiteren Untersuchungen 13 Standorte.
Auf Anraten des Niedersächsischen Landesamtes für Bo-
denforschung wurde zusätzlich der Standort „Mariaglück“
bei Höfer (Landkreis Celle) in die näheren Betrachtungen

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2886 Zusammenfassendes Ergebnisprotokoll der 6. Sitzung des Umwelt-
ausschusses des Niedersächsischen Landtages in der 8. Wahlperio-
de am 17. Oktober 1977, MAT A 102/1, Bd. 45, pag. 00037 ff.;
Vermerk aus dem MW vom 9. September 1987, MAT A 102, Bd. 8,
Teil 2, pag. 204 ff.

2887 Zusammenfassendes Ergebnisprotokoll der 6. Sitzung des Umwelt-
ausschusses des Niedersächsischen Landtages in der 8. Wahlperio-
de am 17. Oktober 1977, MAT A 102/1, Bd. 45, pag. 00037 ff.

2888 Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8,
Teil 1, pag. 3 ff. (5), Dokument Nr. 40.

2889 Vorlage aus dem MW an Sts Dr. Röhler vom 22. November 1976,
MAT A 102, Bd. 7, pag. 49.

2890 Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8,

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Teil 1, pag. 3 (6), Dokument Nr. 40; Vermerk aus dem MW vom
9. September 1987, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2, pag. 203 ff.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

it einbezogen.2891 Die Schachtanlage sei nach Auffas-
ng des NLfB grundsätzlich für die Endlagerung der Ab-
lle geeignet.2892

iese Auswahl der 14 Standorte (Gorleben, Wahn,
angenmoor, Westervesede, Bokel, Rhaude, Scharrel,
ichtenmoor, Mariaglück, Wettenbostel, Odisheim,
unde, Lutterloh, Ebstorf)2893 wurde von Seiten des MW
rgenommen.

einer Besprechung am 22. November 1976 wurde das
erfahren zur Bewertung dieser 14 Standorte anhand von
eiteren Kriterien innerhalb des IMAK erörtert und die
weiligen Aufgaben auf die Ressorts verteilt.2894

cc) Dritte Phase
einer dritten Phase wurde zur Bewertung der verblie-
nen 14 Standorte ein umfassender Kriterienkatalog
fgestellt anhand der vom BMI herausgegebenen „Be-
ertungsdaten für die Eigenschaften von Kernkraft-
erksstandorten aus der Sicht von Reaktorsicherheit und
trahlenschutz“ und des Entwurfs einer Empfehlung der
inisterkonferenz für Raumordnung zu den „Zielen und
riterien für die Standortauswahl bei Kernenergieanla-
n“. Dabei wurden drei Kriteriengruppen aufgestellt:

– Sicherheit und Umwelt
(mit den Untergruppen Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz2895, Endlagergeologie, Sicherung
der öffentlichen Trinkwasserversorgung, Land-
schaftspflege und Erholung)

– Wirtschaftliche Aspekte
(mit den Untergruppen Regionale und überregio-
nale Verkehrsanbindung, Oberflächennutzung,
mögliche Wassernutzung eines gedachten Entsor-
gungszentrums)

– Strukturpolitik2896

ie einzelnen Kriterien wurden unterschiedlich gewich-
t; dabei wurde dem Aspekt „Sicherheit und Umwelt“
it 72,8 Prozent der entscheidende Anteil an der Bewer-
ng zugemessen. Innerhalb dieser Kriteriengruppe
atte die Endlagergeologie eine Wertigkeit, die einem
rozentualen Gesamtanteil von 12,8 Prozent ent-
richt.2897

1 Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8,
Teil 1, pag. 3 ff. (6), Dokument Nr. 40.

2 Vermerk von Ulf Chojnacki, MW, vom 23. November 1976,
MAT A 102, Bd. 7, pag. 93.

3 Vermerk von Ulf Chojnacki, MW, vom 6. Dezember 1976,
MAT A 102, Bd. 7, pag. 85 ff.

4 Vermerk von Ulf Chojnacki, MW, vom 23. November 1976,
MAT A 102, Bd. 7, pag. 105.

5 Bei der Bewertung der Untergruppe „Sicherheit und Strahlen-
schutz“ war insbesondere die Besiedelungsdichte in der Umgebung
der vorgesehenen Standortbereiche berücksichtigt worden, mit dem
ausdrücklichen Verweis auf die „Gefahr erhöhter Emissionen“ bei
Störfällen, siehe MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 8.

6 Vermerk aus dem MW vom 9. September 1987, MAT A 102, Bd. 8,
Teil 2, pag. 204 ff. (205 f.); Kabinettsvorlage vom 9. Dezember
1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 3 ff. (7 ff.), Dokument Nr. 40.

7 Vermerk aus dem MW vom 9. September 1987, MAT A 102, Bd. 8,

Teil 2, pag. 204 ff. (207); Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976,
MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 3 ff. (11), Dokument Nr. 40.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 385 –

In dieser dritten Phase kamen nach Auffassung der Ar-
beitsgruppe nach Bewertung anhand der obigen Kriterien
folgende Standorte (in alphabetischer Reihenfolge) für
das Entsorgungszentrum in Betracht:

– Gorleben

– Langenmoor

– Lichtenhorst

– Lutterloh

– Mariaglück

– Wahn

– Westervesede2898

Für eine vorläufige Standortentscheidung wurden diese
7 Standorte der Landesregierung für die Kabinettssitzung
am 14. Dezember 1976 in einer Vorlage beschrieben.2899

Zum Standort Gorleben heißt es dort: „Das Gelände grenzt
an den Naturpark Elbufer-Drawehn und die im Bereich des
Naturparks vorhandenen Erholungsgebiete“2900; in einem
anderen Dokument ist demgegenüber vermerkt: „[…]
doch ist der Standort ein wichtiger Bereich im Naturpark
Elbufer-Drawehn. […] Der insgesamt vergleichsweise na-
turhaft erhaltene Raum Lüchow-Dannenberg würde durch
die Anlage in diesem, für ganz Niedersachsen u. darüber
hinaus hervorragenden Wert auf das schwerste geschädigt
werden.“2901

Eine Errichtung des Entsorgungszentrums an den Standor-
ten Langenmoor, Lutterloh und Westervesede wurde in der
Kabinettsvorlage „als außerordentlich problematisch“2902
angesehen, so dass letztendlich nur die 4 Standorte Wahn,
Lichtenhorst, Gorleben und Mariaglück näher in Betracht
kamen.2903 In der Kabinettsvorlage wurde außerdem vor-
geschlagen, für diese 4 Standorte weitere Untersuchungen
durchzuführen.2904 Diese zusätzlichen Untersuchungen
bzw. Maßnahmen seien teils vom Bund, teils vom Landes-
amt für Bodenforschung bzw. vom Oberbergamt, teils
auch von den Landesressorts durchzuführen.2905

Am 21. Dezember 1976 traf das Kabinett die ursprüng-
lich für den 14. Dezember 1976 geplante Entscheidung.
Die genannten 3 problembehafteten Standorte wurden aus
dem weiteren Entscheidungsprozess ausgeklammert und
der IMAK wurde beauftragt, „unter Einschaltung nachge-

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2898 Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8,
Teil 1, pag. 3 ff. (11), Dokument Nr. 40.

2899 Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8,
Teil 1, pag. 3 ff. (25 ff.), Dokument Nr. 40.

2900 Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8,
Teil 1, pag. 3 ff. (25), Dokument Nr. 40.

2901 Tabellarische Übersicht der sieben Standorte, Bereich Landespfle-
ge, MAT A 102, Bd. 7, pag. 133.

2902 Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8,
Teil 1, pag. 3 ff. (17 f.), Dokument Nr. 40.

2903 Vermerk aus dem MW vom 9. September 1987, MAT A 102, Bd. 8,
Teil 2, pag. 204 ff. (207).

2904 Schreiben von Klaus Stuhr, MW, an Minister Küpker vom 16. Fe-
bruar 1977, MAT 102, Bd. 8, Teil 2, pag. 114 ff. (118).

2905

290

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291
Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8,
Teil 1, pag. 3 f., Dokument Nr. 40.
Drucksache 17/13700

dneter Behörden unter strengster Wahrung der Vertrau-
chkeit“ zu den verbleibenden 4 Standorten die noch of-
nen Fragen weiter abzuklären, damit das Kabinett so
hnell wie möglich eine Vorentscheidung treffen könne.2906

dd) Vierte Phase
einer vierten Phase seien diese 4 Standorte Wahn,
ichtenhorst, Gorleben und Mariaglück laut einem Be-
cht von Ministerialrat Klaus Stuhr am 17. Oktober
77 im Umweltausschuss des Niedersächsischen

andtages noch einmal einer intensiven Diskussion in-
rhalb der Projektgruppe unterzogen worden. Das Er-
bnis der weiteren Untersuchungen wurde dem Kabinett
it Vorlage vom Februar 1977 mitgeteilt.2907 Als Vor-
hlag an die Landesregierung käme nur Gorleben in
etracht, das als optimaler Standort angesehen
erde. Bei dem dortigen Salzstock handele es sich um
nen der größten in Niedersachsen. Er sei etwa
km2 groß. Das Salz beginne in einer Tiefe von
0 m und reiche bis 3500 m. Der Salzstock sei im
andortbereich unverletzt. Die drei weiteren Stand-
te hätten jeweils mindestens ein Kriterium aufgewie-
n, das sie als möglichen Standort ausgeschlossen

abe.2908 Wahn liege in der Nähe bzw. im Bereich eines
chießplatzes der Bundeswehr; Lichtenhorst liege in ei-
m Gebiet, das für die Trinkwasserversorgung der Lan-
shauptstadt Hannover von Bedeutung sei, und in Ma-

aglück gebe es nur einen relativ kleinen Salzstock, der
r ein Projekt wie ein Entsorgungszentrum nicht geeig-
t sei.2909

c) Verlauf der IMAK-Sitzungen und
begleitender Besprechungen

um Verlauf der Besprechungen des IMAK hat der Un-
rsuchungsausschuss folgendes ermittelt: Dem Bericht
n Klaus Stuhr, damals Ministerialrat im Niedersächsi-
hen Wirtschaftsministerium und Vorsitzender des
AK, vor dem Umweltausschuss des Niedersächsischen

andtages zufolge hat die Projektgruppe etwa zwanzig-
al getagt.2910 Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen
n Landesministerien nahmen die einzelnen Fachres-
rts auf Landesebene zu den Standorten Stellung.

us den Akten des Untersuchungsausschusses lassen sich
ter anderem Sitzungen zu den folgenden Terminen re-
nstruieren.

6 Vermerk von Sts Dr. Röhler, MW, vom 22. Dezember 1976,
MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 124, Dokument Nr. 42; Vermerk
von Dr. Kossendey, MW, vom 21. Februar 1977, MAT A 102,
Bd. 8, Teil 2, pag. 120 f.

7 Schreiben von Klaus Stuhr, MW, an Minister Küpker vom 16. Fe-
bruar 1977, MAT 102, Bd. 8, Teil 2, pag. 114 ff. (118).

8 Auszug aus dem Ergebnisprotokoll der 6. Sitzung des Umweltaus-
schusses des Niedersächsischen Landtages in der 8. Wahlperiode
am 17. Oktober 1977, MAT A 102/1, Bd. 45, pag. 00037 ff.

9 Auszug aus dem Ergebnisprotokoll der 6. Sitzung des Umweltaus-
schusses des Niedersächsischen Landtages in der 8. Wahlperiode
am 17. Oktober 1977, MAT A 102/1, Bd. 45, pag. 00037 ff.

0 Auszug aus dem Ergebnisprotokoll der 6. Sitzung des Umweltaus-

schusses des Niedersächsischen Landtages in der 8. Wahlperiode
am 17. Oktober 1977, MAT A 102/1, Bd. 45, pag. 00037 ff.

Drucksache 17/13700 – 386 –

aaa) 18. November 1976

In der Sitzung des IMAK am 18. November 1976 – ei-
nige Tage nach dem Gespräch der Bundes- und Landes-
minister am 11. November 1976 – wurde das Verfahren
des IMAK hinsichtlich der Standortfindung vereinbart.
Es sollte eine Vorauswahl geeigneter Standorte durch das
MW stattfinden sowie ein Kriterienkatalog zur Bewer-
tung der vom MW ausgewählten Standorte bis zum
22. November 1976 erörtert werden.2911 Ausweislich ei-
nes handschriftlichen Vermerkes zu dieser Besprechung
äußerte der damalige Abteilungsleiter in der Niedersäch-
sischen Staatskanzlei, Prof. Dr. Klaus Otto Naß, dass der
Ministerpräsident eine „Darstellung aller 4 Standorte [ge-
meint waren wohl Gorleben und die drei von der KEWA
eruierten Standorte Wahn, Lutterloh und Lichtenhorst,
Anm. d. Verf.] mit Für und Wider“ für eine Entschei-
dungsfindung in der Kabinettssitzung am 14. Dezember
1976 wünsche.2912 Gemäß diesem handschriftlichen
Vermerk erläuterte „MW“, also ein Vertreter aus dem
Niedersächsischen Wirtschaftsministerium: „KEWA
hatte 3 Standorte vorgesehen: Wahn, Stüdtloh [Lut-
terloh, Anm. d. Verf.] Lichtenhorst, neu: LK Lüchow-
D. [Landkreis Lüchow-Dannenberg, d.i. Gorleben,
Anm. d. Verf.]“ Des Weiteren gibt dieser Vermerk
wieder: „Vorgesehen: 7-8 Standorte – Salzstock, – Er-
richtungsmöglichkeiten, – Besiedlungsdichte.“2913

bbb) 22. November 1976

In der Besprechung des IMAK am 22. November 1976
wurde eine vorzunehmende Bewertung der vom MW aus-
gewählten 14 Standorte nach benannten Kriterien auf die
einzelnen Landesministerien verteilt.2914 Dabei sollte das
MI die Kriterien „Straßennetz“, „Bundeswasserstraßen“,
„Bundesbahn“, „Anlagen der militärischen und zivilen
Verteidigung; Lagerung von Kernwaffen“, „Regionale
Grünzüge und Freihandelszonen“, „Bevölkerungsdichte,
Bevölkerungsverteilung“, „Wohnsiedlungsbereiche und
besonders schutzbedürftige Einrichtungen“, „Allgemeine
Gewerbe- und Industriebereiche“ sowie „Katastrophen-
schutz“ bearbeiten. Das MS sollte die Kriterien „Flug-
plätze“, „Zonen vermehrter Gefährdung durch Flugzeug-
abstürze“, „Radiologische Belastung“, „Gefährdende
Einwirkungen von außen“ und die „Belange der Luftrein-
haltung (Wärmebelastung, Immissionsbelastung, Meteo-
rologie)“ behandeln. Dem MW wurden die Kriterien
„Lagerstätten“, „Bergbau, Abgrabungen“, „Erholungs-
gebiete“, „Fremdenverkehrsschwerpunkte“, „Bodenbe-
schaffenheit“, „Erdbebenzonen“ sowie „Strukturpolitik“
überantwortet. Das ML hatte die Kriterien „Naturschutz-
gebiete, Naturdenkmale“, „Landschaftsschutzgebiete“,

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2911 Vorlage aus dem MW an Sts Dr. Röhler vom 22. November 1976,
MAT A 102, Bd. 7, pag. 49.

2912 Handschriftlicher Vermerk über eine Besprechung am 18. Novem-
ber 1976, MAT A 102, Bd. 25, Teil 2, pag. 186.

2913 Handschriftlicher Vermerk über eine Besprechung am 18. Novem-
ber 1976, MAT A 102, Bd. 25, Teil 2, pag. 186.

2914

291

291

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291

291
Protokoll von Ulf Chojnacki, MW, über die Sitzung des IMAK am
22. November 1976, MAT A 102, Bd. 7, pag. 105 f.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ationalparke und Naturparks“, „Trinkwasserschutzge-
ete und Wasserschongebiete“, „Landwirtschaftliche
utzungen“, „Eigentumsverhältnisse“, „Regionale Grün-
ge und Freihaltezonen“, „Hochwassergefährdung“,
rundwasservorkommen für die Trink- und Brauchwas-

rentnahme“ sowie „Niedrigwasserführung von Oberflä-
engewässern für Entnahme von Solwasser“ zu bearbei-
n. Eine Antwort zu den einzelnen Kriterien sollte durch
e jeweiligen Häuser bis zum 29. November 1976 erfol-
n.2915

cc) 26. November 1976

m 26. November 1976 fand eine Ressortbesprechung im
MI zum Thema „Standort Entsorgungszentrum“ statt, an
r auch der Vorsitzende des IMAK, Klaus Stuhr vom Nie-
rsächsischen Wirtschaftsministerium, teilnahm. Anlass
ar die Bitte an das BMI um eine Stellungnahme des Bun-
s zu einem DDR-grenznahen Standort durch die Nieder-
chsische Landesregierung.2916 Der Vertreter Niedersach-
ns, Klaus Stuhr, hat bei der Besprechung laut Vermerk
rauf hingewiesen, „daß das Niedersächsische Kabinett
16.11.76 ausdrücklich darum bat, den Standort Gorle-

n an der Elbe bei Lüchow/Dannenberg in die Entschei-
ngsvorbereitung einzubeziehen“.2917 Außerdem habe er
erkennen gegeben, dass der Standort Lichtenhorst „aus
ründen langfristiger Wasserversorgungspläne“ und der
tandort Lutterloh „aus Naturschutzgründen“ weniger ge-
gnet erschienen, so dass „aus Nieders. Sicht den Stand-
ten Gorleben/DDR-Grenze und Wahn/NL-Grenzgebiet
r Vorzug gegeben würde“.2918 Die Diskussion habe sich
nn auf diese beiden Standortalternativen beschränkt.

um Standort Gorleben sind dem Vermerk zufolge die
roblembereiche „Beziehungen zwischen der Bundesre-
blik und der DDR“ sowie „Sicherheit, Sicherung, Sabo-

geschutz, Vorkriegsfall“ behandelt worden. Als Ergebnis
r Diskussion wurde in dem Vermerk festgehalten, dass
ne ggf. positive Entscheidung nicht von vorherigen Ver-
ndlungen mit der DDR abhängig gemacht werden solle;
behandelnde Fragen könnten begleitend geregelt wer-
n. Im Hinblick auf den Standort Gorleben sollte die
DR über geplante Vorhaben recht bald in Kenntnis ge-
tzt werden, um den Vorwurf mangelnder Information zu
rmeiden. Außerdem wäre, falls ansonsten alle Argu-
ente für den Standort Gorleben sprächen, zu prüfen, ob
eser Standort auch ohne DDR-Zustimmung durchgesetzt
erden könne. Zusammenfassend wurde in dem Vermerk
stgestellt, dass für den Standort Wahn „voraussichtlich
eniger Schwierigkeiten zu erwarten sind, als für den
tandort Gorleben“.2919

5 Protokoll von Ulf Chojnacki, MW, über die Sitzung des IMAK am
22. November 1976, MAT A 102, Bd. 7, pag. 105 f.

6 Ergebnisvermerk des BMI vom 2. Dezember 1976 zur Ressortbe-
sprechung am 26. November 1976, MAT A 102, Bd. 7, pag. 73 ff. (73).

7 Ergebnisvermerk des BMI vom 2. Dezember 1976 zur Ressortbe-
sprechung am 26. November 1976, MAT A 102, Bd. 7, pag. 73 ff. (73).

8 Ergebnisvermerk des BMI vom 2. Dezember 1976 zur Ressortbe-
sprechung am 26. November 1976, MAT A 102, Bd. 7, pag. 73 ff. (74).

9
Ergebnisvermerk des BMI vom 2. Dezember 1976 zur Ressortbe-
sprechung am 26. November 1976, MAT A 102, Bd. 7, pag. 73 ff. (77).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 387 –

ddd) 1. Dezember 1976

In einer Sitzung des IMAK am 1. Dezember 1976 wurde
anhand der zuletzt festgelegten Kriterienliste und der von
den Ressorts gefertigten Stellungnahmen zu den 14 Stand-
orten (Gorleben, Wahn, Langenmoor, Westervesede,
Bokel, Rhaude, Scharrel, Lichtenmoor, Mariaglück,
Wettenbostel, Odisheim, Bunde, Lutterloh, Ebstorf) eine
Bewertung durchgeführt. In dem Bewertungsergebnis
zum Standort Gorleben heißt es: „Insgesamt ist jedoch die-
ser Standort – abgesehen von der Problematik DDR – als
der günstigste anzusehen. Abschläge erhält er lediglich
unter sicherheitstechnischen Aspekten durch die Lage un-
ter dem Flugkorridor Berlin-Hamburg, an der geplanten
BAB Berlin-Hamburg und an der Elbe.“2920

Der Zeuge Jürgen Schubert, als Mitarbeiter des Ober-
bergamtes Clausthal-Zellerfeld im IMAK vertreten, erin-
nerte sich zur Frage, wann der Salzstock Gorleben eruiert
wurde: „Im Sommer 1976 ist mir der Name Salzstock
Gorleben bekannt geworden. Eine entscheidende Sitzung
[…] hat stattgefunden am 1. Dezember 1976, wo die ge-
nannten Ministerien, also Vertreter der Ministerien vom
ML, MS, MW, teilgenommen haben und ich auch, und da
wurden 14 Standorte vorgestellt – 14. Neben den genann-
ten waren das also auch Gorleben […]“; bei der Punkt-
wertung hätte der Standort Gorleben mit über 200 Punk-
ten eindeutig vorne gelegen.2921

In einem sich anschließenden Schreiben vom 7. Dezem-
ber 1976 übermittelte das Niedersächsische Sozialminis-
terium dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium zu
den Standorten Gorleben, Langenmoor, Lichtenmoor,
Lutterloh, Wahn, Westervesede und Mariaglück die ent-
sprechenden Bewertungen. Zu den wesentlichen Krite-
rien bei der Bewertung kerntechnischer Standorte gehört
die Besiedlungsdichte in der Umgebung. Zum Standort
Gorleben heißt es: „Die zonale und sektorale Besied-
lungsdichte ist gering. […] Der Standort liegt als einziger
in der Erdbebenzone I (alle anderen liegen in Zone 0),
wodurch sich eine verstärkte Auslegung der Anlage ge-
gen Erdbeben ergeben könnte. Durch die nahe Elbe
könnte eine besondere Gefährdung durch Schiffstrans-
porte explosiver Stoffe gegeben sein.“2922

In einem internen Bericht des Geologen Prof.
Dr. Erich Hofrichter vom 27. Juli 1978 wurde die Un-
terbewertung geologischer Kriterien kritisiert: „Es
war vom Wirtschafts- und Sozialministerium ein
Punkte-Schema vorbereitet worden, das ganz beson-
ders die Übertage-Situation berücksichtigte und na-
turgemäß der Bewertung der Verkehrslage, Besied-
lungsdichte, Grundwasser, Landwirtschaft u. dgl. eine
der geologischen Problematik des Endlagers nicht an-
gemessene Priorität zubilligte. Auf die daraus resultie-
rende Unterbewertung der geologischen Kriterien

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2920 Vermerk von Ulf Chojnacki, MW, vom 6. Dezember 1976,
MAT A 102, Bd. 7, pag. 85.

2921 Protokoll Nr. 58, S. 3.
2922

292

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292

292
Schreiben des MS an das MW vom 7. Dezember 1976,
MAT A 102, Bd. 7, pag. 111 ff. (115).
Drucksache 17/13700

urde von uns (Prof. Dr. PREUL, HOFRICHTER)
ingewiesen, jedoch die diesbezüglichen Einwände
it der Begründung zurückgewiesen, die Auswahl ei-

es geeigneten Standortes sei eilig. […] Wenn die Lan-
esregierung verschiedentlich verkündet, der Salz-
ock Gorleben sei als einziger geeignet das Endlager
fzunehmen, so kann sie sich dabei nicht auf Äuße-
ngen aus unserem Hause berufen. Wir haben bei al-

n Gelegenheiten in Berichten, Publikationen, Stel-
ngnahmen u. dgl. lediglich den Salzstock als
gnungshöffig bezeichnet und besonders darauf hin-
wiesen, daß seine Eignung für die Hochaktivlage-
ng erst durch Grubenaufschlüsse nachgewiesen

erden kann.“2923

ee) 2. Dezember 1976

m 2. Dezember 1976 wurden die von der IMAK vorab
sgewählten Standorte mit Vertretern der Projektgesell-
haft Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen mbH
WK) und des Bundes erörtert. Die PWK wurde im Juli
75 von 12 deutschen Energieversorgungsunternehmen
gründet und befasste sich insbesondere mit der Vorpla-
ng für die Errichtung und Betrieb einer deutschen Wie-
raufarbeitungsanlage. Nach Auffassung der PWK und
s Bundes sei ausweislich eines Gesprächsvermerkes
r Standort Gorleben „der geeignetste Standort“.2924 Es
ürden lediglich Probleme wegen der Grenznähe zur
DR insbesondere von Bundesseite gesehen.

Hinblick auf den Standort Mariaglück wurde als Er-
bnis festgehalten: „Falls dieser Standort unter sicher-
itstechnischen Aspekten machbar ist, würde er nach
uffassung des Bundes noch vor Gorleben als 1. Wahl
ngieren. Diese Auffassung wird auch von der PWK ge-
ilt.“2925

f) 6. Dezember 1976

ei einer Besprechung mit den Bundesressorts wurde das
eitere Vorgehen und die Haltung des Bundes zu einer
enennung eines grenznahen Standortes festgelegt. Nach
nem Vermerk des Vorsitzenden des IMAK, Klaus Stuhr,
erde im Ergebnis von Seiten des Bundes bezüglich des
tandortes Gorleben „eine Fülle von Problemen gesehen,
e z. B. bei einem Standort im Grenzgebiet zu den Nie-
rlanden leichter lösbar erscheinen“; dennoch werde
ne Entscheidung für den Standort Gorleben für möglich
halten. „In diesem Falle wurde gegenüber der DDR ein
gestuftes Vorgehen vorgeschlagen: Entscheidung mit
utlich vorläufigem Charakter, Gespräch mit der DDR,
st dann endgültige Entscheidung.“2926

3 Erich Hofrichter: Kurze chronologische Zusammenstellung der Be-
teiligung der BGR und des NLfB an diesem Projekt, MAT B 37,
S. 4 f. und S. 7.

4 Vermerk von Ulf Chojnacki, MW, vom 7. Dezember 1976,
MAT A 102, Bd. 7, pag. 101.

5 Vermerk von Ulf Chojnacki, MW, vom 7. Dezember 1976,
MAT A 102, Bd. 7, pag. 101 f.

6
Vermerk von Klaus Stuhr, Vorsitzender des IMAK, an Sts Dr. Röh-
ler, MW, vom 9. März 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2, pag. 186 f.

Drucksache 17/13700 – 388 –

ggg) 25. Januar 1977

Eine weitere Besprechung des IMAK fand am 25. Januar
1977 statt. In einem nachfolgenden Schreiben an das MW
vom 3. Februar 1977 nahm das ML zu den vier in die en-
gere Wahl gezogenen Standorten ergänzend Stellung. Im
Hinblick auf den Gesichtspunkt Wasserwirtschaft heißt
es: „Gegen die Standorte Gorleben und Wahn bestehen
aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine grundsätzlichen
Bedenken. […] Die Errichtung eines Entsorgungszen-
trums an den Standorten Lichtenhorst und Mariaglück ist
aus Gründen der Sicherung der öffentlichen Trinkwasser-
versorgung sehr bedenklich.“2927 Zur Landespflege wird
ausgeführt: „Der Standort Gorleben ist bedenklich, weil
er den insgesamt verhältnismäßig naturnah erhaltenen
und in diesem Sinne für ganz Niedersachsen und darüber
hinaus bedeutenden Raum Lüchow-Dannenberg schwer
schädigen und außerdem den Naturpark Elbufer-Drawehn
belasten würde. Gegen den Standort Wahn bestehen kei-
nerlei spezielle Bedenken. Der Standort Lichtenhorst um-
faßt etwa ein Drittel des wertvollen Naturschutzgebietes
Lichtenmoor unmittelbar, in dem der letzte liegende Rest
des ehemals sehr großen Moores geschützt ist. […] Der
Standort ist deshalb sehr bedenklich. […] Der Standort
Mariaglück ist sehr bedenklich, und der Eingriff wäre
auch nicht durch eine Ausgleichsabgabe zu mildern.“2928

hhh) 26. Januar 1977

Bei einer Besprechung von Vertretern aus dem MW mit
dem NLfB am 26. Januar 1977 wurde ebenfalls über die
Standorte diskutiert. Laut einem Vermerk aus dem MW
über diese Besprechung ist es nach Ansicht des NLfB „als
sicher anzusehen, daß sich unter dem Salzstock Gorleben
Gas befindet“; im Hinblick auf den Standort Mariaglück
werde das NLfB prüfen, ob der unverritzte Teil des Salz-
stockes Höfer für die Einrichtung eines Endlagers für
hochradioaktive Abfälle im Grundsatz geeignet sei.2929

iii) Abstimmung mit dem Bund
und der Wirtschaft

Aus dem dargestellten Verlauf der Besprechungen des
IMAK ist ersichtlich, dass Abstimmungsgespräche zwi-
schen Vertretern des Landes Niedersachsen und des Bun-
des bzw. der Industrie (PWK) stattfanden.

Die ins Auge gefassten Standorte sollten mit dem Bund
und der Industrie abgestimmt werden, da sonst mögli-
cherweise die Planung „ins Leere“ liefe.2930 Dies ergibt
sich auch aus einem Vermerk aus dem MW, wonach die
Standorte „vorab mit dem BMFT bezüglich ihrer grund-


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2927 Schreiben des ML an das MW vom 3. Februar 1977, MAT A 102,
Bd. 8, Teil 2, pag. 78.

2928 Schreiben des ML an das MW vom 3. Februar 1977, MAT A 102,
Bd. 8, Teil 2, pag. 78 f.

2929 Vermerk von Ulf Chojnacki, MW, vom 2. Februar 1977 zur Bespre-
chung am 26. Januar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2, pag. 57.

2930 Vermerk von Ulf Chojnacki, MW, vom 7. Dezember 1976 zur Be-

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293
sprechung am 2. Dezember 1976, Anlage, MAT A 102, Bd. 7,
pag. 101 ff. (104). 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

tzlichen Eignung zu erörtern“ seien.2931 Ein erstes Ab-
immungsgespräch zu den IMAK-Standorten mit PWK
d Bund hatte am 2. Dezember 1976 im MW in Hanno-
r stattgefunden.2932 In der Kabinettsvorlage vom 9. De-
mber 1976 für die Kabinettssitzung am 14. Dezember
76 wird ausgeführt: „Außerdem war eine vertrauliche

bstimmung mit den beteiligten Ressorts der Bundesre-
erung sowie der Projektgesellschaft Wiederaufarbei-
ng von Kernbrennstoffen (PWK) erforderlich, um zu
rmeiden, daß die Landesregierung eine vorläufige Ent-
heidung für einen Standort trifft, der aus der nieder-
chsischen Arbeitsgruppe nicht erkennbaren, im Bereich
r Bundesressorts oder der PWK liegenden Gründe nicht
alisierbar ist.“2933

ntsprechend bekundete der Zeuge Dr. Hans-Joachim
öhler, damaliger Staatssekretär im Niedersächsischen
irtschaftsministerium, bei seiner Vernehmung: „Der
AK hat unabhängig eine Standortvorauswahl getrof-

n, und wir haben das auch in der Kabinettsvorlage dar-
stellt, dass wir diese sieben Standorte, die da in die Ka-
nettsvorlage eingegangen sind, mit dem Bund – Wenn
steht „abgestimmt“: Wir haben die dem Bund zur
enntnis gegeben, um vonseiten des Bundes eventuelle
inweise zu kriegen, die der IMAK möglicherweise
ersehen hatte, die verhindert hätten, dass die sieben

tandorte grundsätzlich geeignet waren; denn das BMFT
ar wissenschaftlich bestückt. […] Aber „Abstimmung“
t so zu verstehen, dass wir einfach sichergehen wollten,
ss nicht irgendwo aufseiten des Bundes ein geologi-
hes Argument oder ingenieurgeologisches Argument
rhanden war, das der IMAK im Rahmen seiner Voraus-

ahl übersehen hatte.“2934

er Zeuge Klaus Stuhr, damals Vorsitzender des IMAK
d Ministerialrat im Niedersächsischen Wirtschafts-
inisterium, beschrieb das Verhältnis zwischen dem
AK und dem Bund: „Das Land Niedersachsen hat gro-

n Wert darauf gelegt, dass bei der Detaildiskussion über
nen Standort zunächst einmal parallel zu den Erwägun-
n des Bundes eine eigene politische Meinung zu den
öglichkeiten und Aussichten von Niedersachsen zur Er-

chtung dieser Einrichtung vorhanden war. Zwischen mir,
so zwischen dem Ausschuss und mir, hat es eine ganze
eihe von Gesprächen gegeben mit einem Vertreter des
MFT. Wir haben uns ausgetauscht, wir haben Vertrau-
chkeit vereinbart und auch bewahrt. Und die Tätigkeit
s Ausschusses, dem ich vorsaß, ist von offiziellen Ein-
irkungen des Vertreters der Bundesregierung unberührt
blieben. Ich glaube also, dass es eine klare Trennung gab
ischen dem, was dem niedersächsischen Ausschuss ob-

g, und dem, was die Bundesregierung, sprich BMFT, bis-
r vorlegt – oder von ihm entwickelt worden ist.“2935

1 Vorlage aus dem MW an Sts Dr. Röhler vom 22. November 1976,
MAT A 102, Bd. 7, pag. 49.

2 Vermerk von Ulf Chojnacki, MW, vom 7. Dezember 1976,
MAT A 102, Bd. 7, pag. 101 f.

3 Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8,
Teil 1, pag. 3 f., Dokument Nr. 40.

4
Protokoll Nr. 51, S. 13.
935 Protokoll Nr. 44, S. 3.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 389 –

Auch mit der KEWA fand von Seiten der Landesministe-
rien ein Austausch ausweislich der Zeugenaussage von
Dr. Hans-Joachim Röhler statt: „Man hat sich getroffen.
Man hat sich besprochen. Da gab es Kontakte. Die kamen
primär zu uns ins Ministerium und haben sich da mit
Herrn Stuhr, mit Herrn Chojnacki oder mit den Leuten
vom Landesamt für Bodenforschung ausgetauscht. Also,
ich sage mal: Das lief auf einer informellen Bespre-
chungsebene.“2936

Aus den Unterlagen ergibt sich, dass die Gremien des
Bundes und der Industrie (KEWA, PTB, PWK u. a.)
sich zeitlich parallel mit den Treffen der IMAK wei-
terhin lediglich mit den drei von der KEWA vorge-
schlagenen Standorten beschäftigten. So zum Beispiel
ausweislich einer Besprechung am 2. Dezember 1976
bei der Fa. Lahmeyer in Frankfurt, in der von Gorle-
ben oder anderen Standorten keinerlei Rede ist, son-
dern die Planungen an den drei Standorten Wahn,
Lichtenhorst und Unterlüß [Lutterloh] konkretisiert
werden.2937

Gemäß einer Besprechung bei der BGR am 27. Ja-
nuar 1977, unterzeichnet von PTB-Gruppenleiter
Professor Dr. Heintz, ist zu entnehmen: „BGR sagt
Mithilfe bei Standortauswahl durch die PTB zu.
1. Priorität hat z.Zt. Wahn (großer Salzstock und
Laugenableitung möglich).“2938

dd) Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976
Auftragsgemäß erarbeitete der IMAK eine Kabinettsvor-
lage, die eine vorläufige Standortentscheidung für das
Entsorgungszentrum in Niedersachsen durch die Landes-
regierung ermöglichen sollte. In der Kabinettsvorlage
vom 9. Dezember 1976 zur Vorbereitung auf die Kabi-
nettssitzung am 14. Dezember 1976 wurde der bisherige
Auswahlprozess durch den IMAK erläutert, wie er sich in
den beschriebenen Phasen eins bis drei dargestellt hat.

aaa) Standortvorauswahl
Im Ergebnis wurde der Kabinettsvorlage vom 9. Dezem-
ber 1976 zufolge eine Errichtung der Anlage an vier
Standorten, Gorleben, Lichtenhorst, Mariaglück und
Wahn im Grundsatz für möglich gehalten.2939 Dennoch
sollte eine endgültige Entscheidung noch nicht getroffen
werden, da noch „wesentliche Einzelfragen“ geklärt wer-
den müssten.2940 Für den Standort Gorleben beinhaltete
das vor allem eine Klärung hinsichtlich einer fündigen
Gasbohrung auf DDR-Gebiet. Darüber hinaus wurde the-
matisiert, dass ein „Zipfel“ des Salzstockes auf DDR-Ge-
biet liege. Gefragt wurde ferner „vor dem Hintergrund ob
die Errichtung eines Entsorgungszentrums in der Nähe

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2936 Protokoll Nr. 51, S. 59.
2937 Vermerk über eine Besprechung am 2. Dezember 1976 bei Fa. Lah-

meyer, Frankfurt, MAT A 83, Bd. 8, pag. 206 ff., Dokument Nr. 43.
2938 Besprechung in der BGR am 27. Januar 1977, MAT A 83, Bd. 8,

pag. 179.
2939 Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8,

Teil 1, pag. 3 ff. (18), Dokument Nr. 40.
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Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8,
Teil 1, pag. 3 ff. (18), Dokument Nr. 40.
Drucksache 17/13700

r Grenze zur DDR (Entfernung etwa 4 km) Schwierig-
iten für die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik
d der DDR aufwerfen könnte“.2941

ach der Zeugenaussage von Dr. Hans-Joachim Röhler,
ar „der Standort Gorleben […] seit Sommer 1976 in der
iskussion. […] Und bei der Vorlage vom 09.12. – 09.12.
t das wohl – ging es ja darum, dem Kabinett das Ergeb-
s der Arbeit des IMAK, der unabhängig von der KEWA
tandortalternativen suchen sollte, vorzulegen unter Ein-
ziehung der drei Standorte, die die KEWA auch ausge-
cht hatte.“2942

ine weitere Einzelfrage lautete: „Die Bundesressorts
nd der Auffassung, daß ein Entsorgungslager auf
em Salzstock Gorleben von der DDR durch eine

andstreichaktion“ unterhalb der Schwelle kriegeri-
her Auseinandersetzungen in Besitz genommen wer-

en könnte. Sie halten dies im Hinblick auf die Sicher-
ellung der Entsorgung für problematisch. Außerdem
üsse geprüft werden, ob diese Möglichkeit wegen des
tl. strategisch bedeutsamen Materials in dem Entsor-
ngszentrum eine Einschaltung der NATO erfor-

ere.“2943

bb) Gasvorkommen

der Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976 wurde
rgestellt, dass sich auf DDR-Gebiet eine „fündige Gas-
hrung“ befände, deren Folgen für die Errichtung eines

ntsorgungszentrums vor einer eventuellen Standortent-
heidung für den Salzstock Gorleben geklärt werden
üssten.2944

ach einem Vermerk aus dem MW teilte Jürgen Schubert
s dem Oberbergamt am 7. Dezember 1976 telefonisch
it, „daß aus den Unterlagen der Markscheiderei beim
BA hervorgeht, daß sich 1 km nordöstlich der Elbe im
ereich der Gemeinde Lenzen (DDR-Gebiet) eine Gas-
hrung befindet. Aus den Unterlagen geht hervor, daß
ese Bohrung fündig ist. Die Meldung über das Vorhan-
nsein dieser Bohrung hat das OBA vom Bundesgrenz-
hutz erhalten.“2945 Hieran anknüpfend hielt Klaus Stuhr,
maliger Vorsitzender des IMAK, in einem Vermerk
m 13. Dezember 1976 an Minister Dr. Walther Leisler

iep (MW) fest, es sei „zu prüfen, ob durch diese Boh-
ng der Salzstock Gorleben betroffen ist und ob evtl.
asvorkommen auch auf niedersächsischer Seite zu er-
arten sind.“2946 Diese Bohrung war mit ihren genauen
oordinaten bereits seit 8. August 1969 dem Bergamt

1 Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8,
Teil 1, pag. 3 ff. (18), Dokument Nr. 40.

2 Protokoll Nr. 51, S. 43 f.
3 Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8,

Teil 1, pag. 3 ff. (18), Dokument Nr. 40.
4 Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8,

Teil 1, pag. 3 ff. (18 f.), Dokument Nr. 40.
5 Vermerk von Ulf Chojnacki, MW, vom 15. Dezember 1976,

MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 122.
6 Vermerk von Klaus Stuhr, MW, an Minister Dr. Walther Leisler

Kiep vom 13. Dezember 1976, Sprechzettel für die Kabinettssit-

zung am 14. Dezember 1976, MAT E 1, Bd. 3, pag. 284 f., Doku-
ment Nr. 44.

Drucksache 17/13700 – 390 –

Celle und dem Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld be-
kannt.2947 Kartenmaterial und detaillierte Vermerke
über die auf DDR-Seite fündigen Gasbohrungen be-
finden sich in Akten der Niedersächsischen Staats-
kanzlei vom Dezember 1976.2948 Darunter eine Tele-
fonnotiz vom 15. Dezember 1976 von Ulf Chojnacki
aus dem niedersächsischen Wirtschaftsministerium
über ein Telefonat mit Prof. Dr. Fritz Preul (NLfB)
vom 7. Dezember 1976 in der es heißt: „Herr Prof.
Preul wurde auf die Information des OBA [Oberberg-
amt, Anm. d. Verf.] angesprochen, wonach sich auf
dem Nordostrand des Salzstockes Gorleben mögli-
cherweise eine Gasbohrung befindet. Nach Rückfrage
im Hause teilte Prof. Preul mit, daß über Gasvorkom-
men in diesem Bereich im Landesamt für Bodenfor-
schung nichts bekannt sei. Nach Auffassung der Fach-
leute im NLfB sei jedoch – falls die Aussage über eine
fündige Gasbohrung bei Lenzen zutreffe – das Vor-
handensein von Gas auf niedersächsischer Seite nicht
auszuschließen. Es wurde in diesem Zusammenhang
darauf hingewiesen, daß sich diese Struktur im Be-
reich der Gaslagerstätte bei Wustrow befindet.“2949
Auf die Frage, wie mit diesen Informationen über die
fündige Gasbohrung umgegangen wurde, antwortete
der Zeuge Jürgen Schubert: „Ob diese Tatsache, dass
in Lenzen dort also eine Gasbohrung, eine fündige
Gasbohrung offensichtlich da war, irgendeine Rolle
später gespielt hat, weiß ich nicht. Das ist auch nicht
von uns zu entscheiden.“2950

Auf niedersächsischer Seite war eine Erdgasförderung
nicht vorgesehen. In einem Vermerk vom 22. Dezember
1976 des damaligen Staatssekretärs im MW, Dr. Hans-
Joachim Röhler, an die Abteilung 2 wurde hierzu ausge-
führt: „Sofern auf bundesdeutscher Seite Erdgasvorkom-
men in der Nähe des Salzstockes vorhanden sind, soll de-
ren Ausbeutung zugunsten der Nutzung des Salzstockes
als Endlagerstätte nicht erfolgen, da die Endlagerung der
hochaktiven Abfälle im Salzstock Gorleben den Vorrang
vor der Erdgasversorgung haben soll.“2951

Fraglich bliebt, welche Sicherheitsrisiken hinsichtlich
einer Lagerung von Wärme entwicklendem hochra-
dioaktivem Atommüll mit einer Erdgaslagerstätte
verbunden wären. Folgt man der Kabinettsvorlage
vom 9. Dezember 1976 hätte die fündige Erdgasboh-
rung auf DDR-Seite sogar ein Ausschlusskriterium
sein können. Dort heißt es: „Aufgrund jüngster Infor-
mationen soll sich auf dem Nordostrand des Salzsto-
ckes Gorleben auf DDR-Gebiet eine fündige Gasboh-
rung befinden. Soweit hierdurch der Salzstock
betroffen sein sollte, ist er möglicherweise entgegen
den bisherigen Annahmen doch nicht für die Zwecke

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2947 Schreiben von Berichterstatter Bergassessor Kühn (Bergamt Celle)
vom 8. August 1969 an das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld,
MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 111 ff., Dokument Nr. 45.

2948 MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 94–114, Dokument Nr. 46.
2949 MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 98.
2950 Protokoll Nr. 58, S. 8.
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Vermerk von Sts Dr. Hans-Joachim Röhler, MW, vom 22. Dezem-
ber 1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 124 f., Dokument Nr. 42.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

es Endlagers nutzbar.“2952 In diesem Zusammenhang
eht auch die Lokalisierung der Gasvorkommen in
ieser Kabinettsvorlage.

cc) „Zipfel“ des Salzstockes auf DDR-Gebiet
der Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976 heißt es:
er Salzstock Gorleben erstreckt sich mit einem kleinen

ipfel (knapp 1 km) in das Gebiet der DDR. Die Bundes-
ssorts befürchten zwar keine absichtliche Gefährdung
s Endlagers im Salzstock Gorleben durch die DDR. Eine
rantierte Unversehrtheit des in der DDR liegenden Zip-
ls sei jedoch notwendig, um gezielte vorherige Maßnah-
en der DDR zur Verhinderung des Endlagers auszu-
hließen.“2953

einer Karte, einem Bericht der PTB vom 27. Oktober
77 beilag, war der Salzstock wohl von Hand schema-

sch bis kurz hinter die Elbe eingezeichnet.2954 Zu dieser
eit war bekannt, dass sich die Salzstruktur nordöstlich
r Elbe als Salzstock Rambow fortsetzt.2955 In einer

orlage aus dem Bundeskanzleramt heißt es: „Der
alzstock Gorleben reicht jedoch auf 5 km Breite in
DR-Gebiet hinein, wo 2/5 des Salzstocks liegen.“2956

ie Relevanz der Ausmaße des Salzstocks ergibt sich
abei aus der genauen Lage der ebenfalls in der Kabi-
ettsvorlage vom 9. Dezember zitierten „fündigen
asbohrung“: „Aufgrund jüngster Informationen soll
ch auf dem Nordostrand des Salzstockes Gorleben
f DDR-Gebiet eine fündige Gasbohrung befinden.

oweit hierdurch der Salzstock betroffen sein sollte,
t er möglicherweise entgegen den bisherigen Annah-
en doch nicht für die Zwecke des Endlagers nutz-

ar.“2957 Nach der topografischen Karte „Begrenzung
es Salzstockes nach Jaritz (1973, 40), Hurtig (1965,
), Geol. Übersichtskarte 1: 2000 000 der Bundesrep.

eutschl., CC 3126 Hamburg-Ost (1977), Geol. Karte
er DDR (1965)“ befindet sich die hier zitierte fündige
asbohrung tatsächlich direkt auf dem Salzstock
orleben-Rambow.2958

76 war demnach bekannt, dass die Salzstruktur
orleben-Rambow sich circa 15 Kilometer in die
DR hinein erstreckt. Zudem waren die genauen Ko-
dinaten der Gasbohrungen bekannt. Demnach hätte

ie Information, dass die Gasbohrungen der DDR
urchaus „den Salzstock betreffen“ (Kabinettsvor-

2 Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8,
Teil 1, pag. 18, Dokument Nr. 40.

3 Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8,
Teil 1, pag. 3 ff. (13), Dokument Nr. 40.

4 Anhang zum Bericht der PTB vom 27. Oktober 1977 über den
Stand der Verwirklichung des Entsorgungszentrums, MAT A 138,
Bd. 29, pag. 154 ff. (156), Dokument Nr. 5.

5 Geologische Jahrbücher, Standortbeschreibung Gorleben, Teil 3,
MAT A 222, S. 11.

6 Vorlage von Dr. Konow, BK, vom 15. Dezember 1976 an den Bun-
deskanzler, MAT A 138, Bd. 18, pag. 109 f., Dokument Nr. 39.

7 Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8,
Teil 1, pag. 18, Dokument Nr. 40.

8 MAT A 72, Bd. 17, pag. 104321 ff., Dokument Nr. 47; ebenso

MAT A 155/1, Dokument Nr. 48 und MAT A 102, Bd. 8, Teil 1,
pag. 115, Dokument Nr. 46.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 391 –

lage) als Tatsache gelten müssen. Die Bohrungen gin-
gen direkt durch das Salz.

ee) Kabinettsvorlage vom 2. Februar 1977

Nachdem im Dezember 1976 der IMAK durch das Kabi-
nett beauftragt worden war, die entsprechenden Untersu-
chungen ggf. unter Hinzuziehung nachgeordneter Behör-
den zu den verbliebenen vier Standorten durchzuführen,
wurden die vier Standorte Gorleben, Lichtenhorst, Maria-
glück und Wahn in der Kabinettsvorlage vom 2. Februar
19772959, die sowohl in einer Kabinettssitzung am 8. Fe-
bruar 1977 als auch in der Sitzung am 22. Februar 1977
behandelt wurde2960, erörtert.

aaa) Konkretisierung der Standortvorauswahl

In der Zusammenfassung der Kabinettsvorlage heißt es zu
den Standorten: „Eine Standortvorauswahl könnte beim
gegenwärtigen Kenntnisstand zwischen den Standorten
Gorleben und Lichtenhorst getroffen werden. […] Bei ei-
ner Entscheidung für Gorleben müßte nach Auffassung
des Bundes diese deutlich vorläufigen Charakter haben.
[…] Eine abschließende Stellungnahme zum Standort
Wahn ist nicht möglich, da erforderliche Informationen
von seiten des Bundes nicht vorliegen. […] Der Standort
Mariaglück müßte aufgrund der begrenzten Möglichkei-
ten zur Lagerung von hochaktiven Abfällen aus den
Standortüberlegungen für das Entsorgungszentrum aus-
geschieden werden.“2961

Aus Gründen der polizeilichen Sicherung und der Kon-
zentration der Öffentlichkeitsarbeit wurde in der Vorlage
zudem vorgeschlagen, dass nur ein Standort durch das
Kabinett benannt werden sollte.2962 Dementsprechend
wurde in der Kabinettsentscheidung vom 22. Februar
1977 auch kein Ersatzstandort zum Standort Gorleben ins
Auge gefasst.2963

Im Ergebnis sei nach einem Bericht des Vorsitzenden des
IMAK Klaus Stuhr in einer Sitzung des Umweltausschus-
ses des Niedersächsischen Landtages als Standort jedoch
allein der Salzstock Gorleben in Betracht gekommen, der
„als optimaler Standort angesehen wurde“.2964 Bei dem
Salzstock handele es sich um einen der größten in Nieder-
sachsen; dadurch sei sichergestellt, dass genügend große
Steinsalzpartien vorhanden seien; das Steinsalz beginne

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2959 Kabinettsvorlage vom 2. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2,
pag. 4 ff., Dokument Nr. 49.

2960 Dr. Anselm Tiggemann, Gorleben als Entsorgungs- und Endlager-
standort, Der niedersächsische Auswahl- und Entscheidungspro-
zess, Expertise zur Standortvorauswahl für das „Entsorgungszen-
trum“ 1976/1977, MAT A 93, S. 74.

2961 Kabinettsvorlage vom 2. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2,
pag. 4 ff. (22), Dokument Nr. 49.

2962 Kabinettsvorlage vom 2. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2,
pag. 4 ff. (23), Dokument Nr. 49.

2963 Vermerk über die Pressekonferenz am 22. Februar 1977,
MAT A 102, Bd. 8, Teil 2, pag. 129 f.

2964 Auszug aus dem Ergebnisprotokoll der 6. Sitzung des Umweltaus-
schusses des Niedersächsischen Landtages in der 8. Wahlperiode

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am 17. Oktober 1977, MAT A 102/1, Bd. 45, pag. 00037 ff.
(00044).
Drucksache 17/13700

einer Tiefe von 300 m und reiche bis 3 500 m; zudem
i der Salzstock im Standortbereich unverletzt.2965

er Zeuge Jürgen Schubert, als Mitarbeiter des Oberberg-
tes Clausthal-Zellerfeld im IMAK vertreten, sagte zur

ewertung des Standortes Gorleben nach den aufgeführ-
n Kriterien aus: „Wichtig waren vor allen Dingen die Vo-
ussetzungen, dort ein Endlager zu errichten – also die
rgtechnischen, und auch einige landwirtschaftliche und

rinkwasseraspekte; die waren besonders wichtig. Also
e Punktwertung Null sowieso – ich selbst weiß nicht –
0 oder 260 wären möglich gewesen, wenn alles immer
llständig – also alle Punktzahlen bekommen hätten, und
war Gorleben also mit über 200 vorne. An zweiter

telle war übrigens Wahn, auch so knapp 200, wenn ich
ich erinnere.“2966

emgegenüber stellte der Geologe Prof. Dr. Erich
ofrichter vom NLfB am 27. Juli 1978 gerade die Un-
rbewertung der geologischen Bewertungskriterien
ezüglich der Endlagersuche heraus: „Aus diesem ku-
osen Bewertungsschema [gemeint ist das Punktesys-
m des IMAK, Anm. d. Verf.] ging der Salzstock Gor-
ben als Sieger hervor, und zwar vor allem der
nstigen Voraussetzungen im Gelände wegen (dünn

esiedelte Fläche, günstige Verkehrslage, keine An-
rüche auf Wassergewinnung, strukturschwacher
aum). Selbstverständlich wurde von uns diese Struk-
r, deren Innenausbau durch Bohrungen nicht be-

annt ist, nicht als einzig geeigneter Salzstock bezeich-
et, wie kurze Zeit später, d. h. im Februar 1977,

mer wieder von Politikern behauptet wurde.“2967

eben der Erörterung der vier Standorte wurde auch die
ndlagerung unter der Nordsee, in den USA sowie in
rankreich und England aufgrund einer vorherigen Prü-
ng behandelt.2968

arüber hinaus wurde zu den Ergebnissen einer TÜV-
tudie Stellung genommen sowie die Themenkreise Gas-
nde und Nähe des Standortes Gorleben zur DDR erör-
rt.

bb) TÜV-Studie

it Schreiben vom 21. Juni 1976 hatte der Niedersächsi-
he Sozialminister den Technischen Überwachungs-Ver-
n Hannover e. V. (TÜV) beauftragt, eine vergleichende
tellungnahme zur Eignung der Standorte Börger, Ahlden
ichtenmoor) und Stüdtloh für die Aufnahme des nu-
earen Entsorgungszentrums zu erarbeiten.2969 Die TÜV-
tudie mit dem Titel „Stellungnahme zur Eignung von
tandorten für das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ)“

5 Vermerk aus dem MW vom 9. September 1987, MAT A 102, Bd. 8,
Teil 2, pag. 203 ff. (207 f.).

6 Protokoll Nr. 58, S. 4.
7 Erich Hofrichter: Kurze chronologische Zusammenstellung der Be-

teiligung der BGR und des NLfB an diesem Projekt, MAT B 37,
S. 5, Dokument Nr. 50.

8 Kabinettsvorlage vom 2. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2,
pag. 4 ff. (16 ff.), Dokument Nr. 49.

9
Stellungnahme des TÜV zur Eignung von Standorten für das NEZ,
November 1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 137 ff. (140).

Drucksache 17/13700 – 392 –

wurde im November 1976 fertiggestellt und berücksich-
tigte auch die KEWA-Studie KWA 1224.2970 Einem
Schreiben aus dem Niedersächsischen Sozialministerium
vom Dezember 1976 zufolge habe der TÜV die Eigen-
schaften der drei niedersächsischen Standorte eingehend
untersucht und dabei weitere Standortmöglichkeiten aus
Schleswig-Holstein zum Vergleich herangezogen; in der
Stellungnahme würden keine Aussagen zur Endlagereig-
nung der vorhandenen Salzstöcke an den Standorten ge-
macht.2971

In der TÜV-Studie findet sich eine Tabelle zur Bewertung
der Standorte Börger, Ahlden (Lichtenmoor), Stüdtloh,
Malloh, Beckl. Holz, Lütau, Friedrichskoog und Nieby,
derzufolge der Standort Nieby in Schleswig-Holstein
die höchste Bewertung (91 Punkte) und die Standorte
Friedrichskoog und Stüdtloh die zweithöchste Bewertung
(85 Punkte) erhalten.2972

Zu den Ergebnissen der TÜV-Studie führte das Nieder-
sächsische Wirtschaftsministerium in der Kabinettsvor-
lage vom 2. Februar 1977 kritisch an: „Eine vom MS [Nie-
dersächsischen Sozialministerium, Anm. d. Verf.] beim
TÜV Hannover in Auftrag gegebene Studie kommt zu
dem Schluß, daß die in Schleswig-Holstein gelegenen
Standorte Nieby und Friedrichskoog noch vor den nieder-
sächsischen Standorten als die geeignetsten anzusehen
sind. Diese Beurteilung ist nur unter sicherheitstechni-
schen Erwägungen im Hinblick auf die oberirdischen An-
lagenteile zutreffend, sie berücksichtigt keine anderen
Belange, wie z. B. die Endlagermöglichkeit. Die beiden
vorgenannten Standorte wurden bereits in den ersten
Standortuntersuchungen, die von der KEWA im Auftrage
des Bundesforschungsministeriums durchgeführt wurden,
aus Gründen der unzureichenden Endlagergeologie ausge-
schieden.“2973

Die Tabelle mit der Bewertung der in der TÜV-Studie er-
örterten Standorte liegt dem Untersuchungsausschusses
in zwei Fassungen vor, wobei in einer der Fassungen
handschriftlich zusätzlich die Standorte Gorleben und
Mariaglück mit Bewertungszahlen (Gorleben: 87 Punkte,
Mariaglück: 84 Punkte) aufgeführt sind; hiernach erhielt
der Standort Gorleben nach dem Standort Nieby die
zweithöchste Bewertung.2974

Der letztgenannten, handschriftlich ergänzten Fassung
der Tabelle unmittelbar nachgeheftet ist eine Kurzmittei-
lung von Horst zur Horst, Referatsleiter im Niedersächsi-
schen Sozialministerium vom 3. Januar 1977 an den Nie-
dersächsischen Minister für Wirtschaft und Verkehr, zur

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2970 Stellungnahme des TÜV zur Eignung von Standorten für das NEZ,
November 1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 137 ff. (137, 140).

2971 Schreiben aus dem MS an die Niedersächsische Staatskanzlei und
das MW vom 29. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1,
pag. 133.

2972 Stellungnahme des TÜV zur Eignung von Standorten für das NEZ,
November 1976, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 137 ff. (187).

2973 Kabinettsvorlage vom 2. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2,
pag. 4 ff. (19), Dokument Nr. 49.

2974 Auszug aus der TÜV-Studie, Tabellarische Bewertung der Standor-

297

297

297

297

297
te mit handschriftlicher Ergänzung, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1,
pag. 134, Dokument Nr. 51.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

bersendung einer Anlage zum Verbleib verbunden mit
r Bitte um Kenntnisnahme „und Ergänzung der TÜV-

tellungnahme“.2975 Die Stellungnahme hatte zur Horst
it Schreiben vom 29. Dezember 1976 dem Niedersäch-
schen Ministerpräsidenten sowie dem Niedersächsi-
hen Minister für Wirtschaft und Verkehr übermittelt:
n der Anlage übersende ich eine Stellungnahme des
ÜV-Hannover zur Eignung von Standorten für das
kleare Entsorgungszentrum hinsichtlich der Eigen-
haften mit sicherheitstechnischer Bedeutung. Der Auf-
ag für die Untersuchungen war von mir zum Vergleich
r Standorte Börger/Emsland, Stüdtloh und Lichtenhorst
teilt worden. […]“.2976

ur Frage, wie sich die handschriftlichen Ergänzungen
klären lassen, äußerte der Geologe Prof. Dr. Gerd
üttig, damaliger Vizepräsident der Bundesanstalt für Bo-
nforschung und des Niedersächsischen Landesamts für

odenforschung (NLfB), im Jahr 2010 in einem ZDF-
terview, dies sei der „Eintrag eines Beamten des Nie-
rsächsischen Wirtschaftsministeriums […] und dann
m diese TÜV-Geschichte, da sagt er noch, wir nehmen
n TÜV hinzu, denn das ist eine neutrale Institution, die
achen, sind bekannt für ordentliches Arbeiten, tech-
sch hervorragend und politisch ungefärbt und ja, und
nn ist da irgendein Protokoll entstanden und mit der

chrift, mit diesen schrift-, handschriftlichen Einträgen
ariaglück und Gorleben. Und es ist eindeutig, auf wen
eser Eintrag zurückgeht.“2977

as NLfB hatte mit Professor Lüttig und Professor
ager, dem Leitenden Direktor i.R. des NLfB das
EWA-Auswahlverfahren mit geologischen Studien
gänzt und begleitet. In oben zitiertem ZDF-Inter-
ew berichtete er über ein Gespräch, das er mit Mi-
isterpräsident Dr. Ernst Albrecht geführt hatte. Die-
r habe gesagt: „Ich habe die Auswahl getroffen, ich

abe Gorleben ausgewählt.“ Worauf er, Lüttig, sagte,
orleben habe doch gar nicht auf der Liste der vor-
ringlichen und besonders gut geeigneten Standorte
standen. Albrecht habe darauf mit den Worten re-
iert: „Ja, das macht nichts, das ist jetzt eine politi-
he Entscheidung.“ Er wolle, dass die Ostzonalen
ch richtig ärgern. Als Lüttig dann seiner Fassungslo-
gkeit Ausdruck verlieh, habe Albrecht gesagt: „Ihr
eologen kommt auch noch dran.“2978 Das Gleiche
atte Prof. Dr. Gerd Lüttig schon 1993 geäußert.2979
iese Darstellung wies der frühere Ministerpräsident

5 Kurzmitteilung vom 3. Januar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 1,
pag. 135, Dokument Nr. 52.

6 Schreiben von Horst zur Horst, MS, vom 29. Dezember 1976,
MAT A 102, Bd. 8, pag. 132 f., Dokument Nr. 53.

7 ZDF-Interview mit Prof. Dr. Gerd Lüttig, „Eine Fülle von Lügen“,
Sendebeitrag „Frontal 21“ vom 13. April 2010, MAT A 110/1 und
MAT A 110/2, S. 5 (Abschrift).

8 ZDF-Interview mit Prof. Dr. Gerd Lüttig, „Eine Fülle von Lügen“,
Sendebeitrag „Frontal 21“ vom 13. April 2010, MAT A 110/1 und
MAT A 110/2, S. 2 (Abschrift).

9 Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 23. September 1993, „Arbeitsgruppe zu
Gorleben: Weiter untersuchen“ sowie vom 19. November 1993,
„Nachlese zum Endlager-Hearing: Plausch unter Nachbarn führte

zur Standortbenennung – Gorleben gehörte nicht zur ersten Wahl“;
vgl. auch MAT A 185, Bd. 31, pag. 36.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 393 –

Dr. Ernst Albrecht in seinen Memoiren mit den Wor-
ten zurück, Professor Lüttig habe „das Märchen“ ver-
breitet, die Landesregierung habe mit ihrer Entschei-
dung die „DDR ärgern wollen“. Dr. Ernst Albrecht
bezeichnete das als frei erfunden.2980

Nach Darstellung des Historikers Dr. Anselm Tigge-
mann, der 1999 ein Zeitzeugengespräch mit Professor
Dr. Gerd Lüttig führte, gab es für Dr. Lüttig damals
drei Gründe, Gorleben abzulehnen: „1. Im Nachbar-
salzstock Wustrow fand sich sehr viel Carnallit
(KMgCb * 6 H2O), das eine niedrigere Schmelztem-
peratur als Steinsalz (NaCl) besitzt. Damit erschien
der Salzstock nicht geeignet, da man auch im Salz-
stock Gorleben Carnallit vermutete. 2. Über den Salz-
stock Gorleben hatte man nur sehr wenig geologische
Kenntnisse. 3. Die Salzstockoberfläche glitt in Rich-
tung Rambow um mehrere hundert Meter ab. Das
deutete auf die Möglichkeit von Ablaugungsvorgän-
gen in diesem Gebiet hin.“2981

In das Auswahlverfahren Niedersachsens durch den
IMAK fanden diese Bedenken keinen Eingang.

ccc) Gasvorkommen unter der Salzstruktur
Die Gasvorkommen auf DDR-Gebiet wurden neben der
Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976 auch in dieser
Kabinettsvorlage vom 2. Februar 1977 thematisiert.
Hierzu heißt es, dass „mit großer Wahrscheinlichkeit da-
von auszugehen [ist], daß sich unter dem Salzstock Gorle-
ben in einer Tiefe von rd. 3 500 m Gas befindet. […]
Durch das Vorhandensein eines Gasfeldes unter dem Salz-
stock Gorleben ist eine potentielle Gefährdung der Endla-
gerstätte im Falle einer Erdgasförderung gegeben.“2982
Zum damaligen Zeitpunkt sei nicht vorgesehen gewesen,
dieses Gasvorkommen zu erschließen, jedoch sei nicht
auszuschließen, „daß zu irgendeinem Zeitpunkt auf DDR-
Seite mit einer Förderung begonnen wird“.2983 Weiter wird
ausgeführt: „Ob die Gefährdung durch Einrichtung des
Endlagers in einem geologisch stabilen Teil des Salzsto-
ckes umgangen werden könnte, müßte durch entspre-
chende Untersuchungsarbeiten geklärt werden.“2984

ddd) Grenznähe zur DDR
In der Kabinettsvorlage vom 2. Februar 1977 wird zur
Thematik der Grenznähe zur DDR Folgendes ausgeführt:
„In einem Fernschreiben des BMI vom 6.12.76 kann ent-
nommen werden, daß eine Vorauswahl des Standortes

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2980 Dr. Ernst Albrecht, Erinnerungen – Erkenntnisse – Entscheidungen,
Politik für Europa, Deutschland und Niedersachsen, Göttingen
1999, Seite 88 mit Anm. 12.

2981 Dr. Anselm Tiggemann, Die „Achillesferse“ der Kernenergie in der
Bundesrepublik Deutschland: Zur Kernenergiekontroverse und Ge-
schichte der nuklearen Entsorgung von den Anfängen bis Gorleben
1953 bis 1985, Dissertation 2004, MAT A 188, S. 379.

2982 Kabinettsvorlage vom 2. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2,
pag. 4 f., Dokument Nr. 49.

2983 Kabinettsvorlage vom 2. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2,
pag. 4 f., Dokument Nr. 49.

2984

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298
Kabinettsvorlage vom 2. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2,
pag. 4 f., Dokument Nr. 49.
Drucksache 17/13700

orleben dennoch möglich ist. BMI führt jedoch in dem
rgenannten Fernschreiben aus, daß in diesem Falle ein
eistufiges Vorgehen erforderlich ist: – Niedersächsische
abinettsentscheidung vor Verhandlungen mit der DDR,
doch mit deutlich vorläufigem Charakter, damit Ver-
ndlungen überhaupt noch einen Sinn haben. – Gesprä-
e mit der DDR, wobei ein möglichst weitgehender
onsensus anzustreben wäre. Die ggf. notwendigen ver-
aglichen Regelungen bezüglich Umgebungsüberwa-
ung und Notfallschutz könnten dazu führen, daß sogar
onsultationen erforderlich würden. – Endgültige Stand-
tvorauswahl. […] Diesem vorgeschlagenen Verfahren
tsprechend wurden mit Schreiben des MW vom 4.1.77
ier handelt es sich wohl um einen Tippfehler; gemeint
t wohl das später im Kapitel B. II. 3. a) erwähnte Schrei-
n vom 14. Januar 1977, Anm. d. Verf.] die Staatssekre-
re im BMI, BMFT und BMWi […] ferner darauf hinge-
iesen, daß der Standort Gorleben im Vergleich zu den
deren Standorten in bevorzugter Weise geeignet er-
heint und das Kabinett deshalb der Auffassung sei, daß
tsprechend dem Vorschlag des Bundes eine unverzügli-
e Aufnahme der Gespräche mit der DDR durch den

und erforderlich ist.“2985

) Die Entscheidung der Landesregierung
am 22. Februar 1977

uf Grundlage der bereits erwähnten Kabinettsvorlage
m 2. Februar 1977 traf die Landesregierung nach ei-
m Austausch mit dem Bund zur Thematik der Grenz-
he zur DDR am 22. Februar 1977 die Entscheidung zur

enennung des Standortes Gorleben. Die Entscheidung
urde dem Parlament, der Öffentlichkeit und dem Bund
kannt gegeben.

a) Diskussionspunkt zwischen dem Bund
und dem Land Niedersachsen:
Grenznähe zur DDR

er Entscheidung der Landesregierung am 22. Februar
77 voran gingen mehrere Briefwechsel zwischen dem

undeskanzler Helmut Schmidt und dem Ministerpräsi-
nten Niedersachsens Dr. Ernst Albrecht.

nter Bezugnahme auf das Ministergespräch am 11. No-
mber 1976, in dem der Standort Gorleben erwähnt wor-
n war, schrieb Bundeskanzler Helmut Schmidt am
. Dezember 1976, dass die angesprochene Problematik

nes DDR-nahen Standortes inzwischen in Gesprächen
r zuständigen Beamten der Bundesregierung und des
iedersächsischen Wirtschaftsministeriums weiter ver-
eft worden sei. Aufgrund dieser Gespräche seien die
undesminister zu der Auffassung gelangt, „daß ein
DR-naher Standort nicht in Betracht gezogen werden
llte“.2986

5 Kabinettsvorlage vom 2. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2,
pag. 4 ff. (6), Dokument Nr. 49.

6 Schreiben von Bundeskanzler Helmut Schmidt an MP Dr. Ernst

Albrecht vom 15. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 26, Teil 2,
pag. 67 f.

Drucksache 17/13700 – 394 –

Am 14. Januar 1977 verfasste der Staatssekretär des Nie-
dersächsischen Wirtschaftsministeriums Dr. Hans-Joachim
Röhler ein Schreiben an den Staatssekretär beim BMI
Hartkopf, in Kopie auch an das BMFT und BMWi, unter
Bezugnahme auf die Anfang Dezember 1976 in einer
Ressortbesprechung über Standortfragen zum Entsor-
gungszentrum dargelegte Auffassung von Vertretern des
Bundes, dass Verhandlungen mit der DDR über den
Standort Gorleben erst nach einer Kabinettsentscheidung
des Landes Niedersachsen aufgenommen werden sollten:
„Einer der vier Standorte ist – wie Sie wissen – Gorleben.
Das Landesministerium ist der Auffassung, daß dieser
Standort – vorbehaltlich einiger noch zu klärender Sach-
fragen – für das Entsorgungszentrum im Vergleich zu den
anderen in Betracht kommenden Standorten in bevorzug-
ter Weise geeignet ist. Das Landesministerium ist ferner
der Auffassung, daß zur Vermeidung zeitlicher Verzöge-
rungen, die weder im Interesse der Bundesregierung noch
der Energiewirtschaft liegen kann, eine unverzügliche
Aufnahme von Gesprächen mit der DDR durch die Bun-
desregierung erforderlich ist. Im Auftrage des Landesmi-
nisteriums darf ich Sie deshalb bitten, dafür Sorge zu tra-
gen, daß die von der Bundesregierung für erforderlich
gehaltenen Gespräche mit der DDR über Gorleben als
möglichen Standort für ein Entsorgungszentrum nunmehr
eingeleitet werden.“2987

Noch am 31. Januar 1977 schrieb ein Abteilungsleiter in
einer Vorlage an den Niedersächsischen Ministerpräsi-
denten über persönliche Gespräche im Bundeswirt-
schaftsministerium: „Zu Gorleben könne der Bund nicht
ja sagen, da sich der Salzstock auf DDR-Gebiet erstreckt
und auch die Sicherheits- und Kontrollzone sich auf
DDR-Gebiet erstrecken müßte, von der die Bundesregie-
rung in keinem Falle abhängig werden will.“2988

Am 11. Februar 1977 fand zwischen Ministerpräsi-
dent Dr. Ernst Albrecht und Bundeskanzler Helmut
Schmidt ein Vier-Augen-Gespräch statt. Der Bundes-
kanzler wandte sich danach brieflich an den Minister-
präsidenten Dr. Ernst Albrecht. Die Bedenken des
Bundeskanzlers wurden in acht Punkten ausgeführt.
Der Brief des Bundeskanzlers datiert vom 20. Februar
1977. Noch zwei Tage vor der Standortbenennung ver-
suchte demnach der Bundeskanzler persönlich, Minis-
terpräsident Dr. Ernst Albrecht umzustimmen: „Ich
habe ferner nachdrücklich auf die Bedenken der Bun-
desregierung gegen den Standort Gorleben hingewie-
sen. Ich darf auf diesen Teil unseres Gesprächs ver-
weisen.“2989 (Siehe auch Kapitel 3. a) Haltung des
Bundes bis zur Standortbenennung durch die Nieder-
sächsische Landesregierung im Februar 1977.)

bb) Benennung des Standortes Gorleben
In der Kabinettssitzung am 22. Februar 1977 beschloss
das niedersächsische Kabinett, einzig den Salzstock Gor-

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2987 Schreiben des Sts Dr. Hans-Joachim Röhler, MW, an das BMI vom
14. Januar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2, pag. 30 f.

2988 Vorlage an MP Dr. Ernst Albrecht vom 31. Januar 1977,

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299
MAT A 102, Bd. 26, Teil 2, pag. 125 ff. (127).
2989 MAT A 138, Bd. 19, pag. 239.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ben als vorläufigen Standort eines möglichen Entsor-
ngszentrums für ausgebrannte Kernbrennstoffe zu be-
nnen.2990

it der Entscheidung für den Standort Gorleben und der
rauf folgenden Einleitung des atomrechtlichen Geneh-
igungsverfahrens war die Hauptaufgabe des IMAK er-
digt und sein Auftrag erfüllt; eine formelle interministe-
elle Arbeitsgruppe war nicht mehr erforderlich.2991

c) Bekanntgabe der Entscheidung
rotz der Bitte des Bundeskanzleramtes, „für den Fall,
ß bei den Beratungen der niedersächsischen Landesre-
erung […] der Standort Gorleben in den Vordergrund
eten oder gar als einziger übrigbleiben sollte, dies unter
r keinen Umständen der Presse mitzuteilen oder sonst-
ie verlauten zu lassen“2992, gab der Ministerpräsident
r. Ernst Albrecht auf einer Pressekonferenz am 22. Fe-
uar 1977 die Kabinettsentscheidung, nach der der Salz-
ock Gorleben als Standort für die Entsorgungsanlage
rgesehen sei, bekannt.2993

ie Entscheidung des Kabinetts vom 22. Februar 1977
urde am gleichen Tag auch im Landtags-Ausschuss für
nere Verwaltung durch den Minister Groß bekannt ge-
ben.2994 In einem Auszug aus der Niederschrift dieser

itzung heißt es: „Die Entscheidung bedeutet zunächst,
ß die Betreiber, nämlich die Projektgesellschaft Wie-
raufarbeitung von Kernbrennstoffen (PWK), nunmehr
die Lage versetzt sind, einen Antrag auf Genehmigung
lcher Anlagen zu stellen. […] Mit der heutigen Ent-
heidung ist nicht gesagt, daß an dieser oder an einer an-
ren Stelle überhaupt solche Anlagen errichtet werden.
ie Landesregierung geht völlig unvoreingenommen an
e Prüfung des Antrages heran, und wenn nach ihrer
einung die Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsvor-
hrungen nicht ausreichen, werden solche Anlagen nicht
baut werden.“2995

as BMI wurde durch ein Schreiben des Staatssekretärs
r. Hans-Joachim Röhler, MW, über die Entscheidung
s Kabinetts zugunsten des Standortes Gorleben infor-
iert, der nach den Erkundungen der niedersächsischen
ehörden insgesamt die beste Eignung aufweise.2996 In
m Schreiben wurde ausgeführt: „Das Niedersächsische

andesministerium hat eine Standortvorauswahl nur zu-

0 Auszugsweise Abschrift der 44. Sitzung des Niedersächsischen
Landesministeriums am 22. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 26,
Teil 3, pag. 28.

1 Vorlage aus dem MS vom Mai 1977, MAT A 102, Bd. 1, pag. 9 f.
2 Vermerk von Klaus Stuhr, MW, vom 10. Dezember 1976,

MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 92.
3 Vermerk über die Pressekonferenz am 22. Februar 1977,

MAT A 102, Bd. 8, Teil 2, pag. 129.
4 Auszug aus der Niederschrift über die 65. Sitzung des Ausschusses

für innere Verwaltung des Niedersächsischen Landtages am 22. Fe-
bruar 1977, MAT A 102, Bd. 26, Teil 3, pag. 42 f.

5 Auszug aus der Niederschrift über die 65. Sitzung des Ausschusses
für innere Verwaltung des Niedersächsischen Landtages am 22. Fe-
bruar 1977, MAT A 102, Bd. 26, Teil 3, pag. 42 f.

6 Schreiben von Sts Dr. Hans-Joachim Röhler, MW, an Sts Günter

Hartkopf, BMI, vom 24. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 26, Teil 3,
pag. 52.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 395 –

gunsten des Standortes Gorleben getroffen und keinen
Ausweichstandort beschlossen. Sollte sich im Verlauf des
weiteren Verfahrens wider Erwarten herausstellen, daß
eine Realisierung des Vorhabens am Standort Gorleben
nicht möglich sein sollte, müßte die niedersächsische
Landesregierung erneute Standortüberlegungen anstel-
len.“2997 Weiter heißt es: „[…] daß bei einer Vorauswahl
des Standortes Gorleben Gespräche mit der DDR erfor-
derlich sind. Ich bitte Sie, hierzu das Erforderliche zu ver-
anlassen. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hin-
weisen, daß die von der Landesregierung getroffene
Entscheidung zugunsten des Standortes Gorleben […]
deutlich vorläufigen Charakter hat. Die von der Landesre-
gierung vorgenommene Vorauswahl soll es den Betrei-
bern des Projektes lediglich ermöglichen, die erforderli-
chen förmlichen Verfahren nach dem Atomgesetz
einzuleiten.“2998

Auf Nachfrage, ob für den Bund Gorleben ein Über-
raschungsmoment gewesen sei, antwortete der Sach-
verständige Henning Rösel: „Nachdem sich der Bund
auf drei Standorte festgelegt hatte – das waren Wahn,
Weesen-Lutterloh und Lichtenhorst – und man davon
ausging, dass einer dieser drei Standorte die Akzep-
tanz des Landes Niedersachsen finden würde, war die
Benennung Gorlebens in der Tat ein gewisses Überra-
schungsmoment, was letztlich auch dazu geführt hat,
dass es fast ein halbes Jahr dauerte, bis der Standort
akzeptiert wurde.“2999

In einem Vermerk aus dem Bundeskanzleramt vom
25. Februar 1977 ist zu lesen: „Die Bundesregierung,
und insbesondere der BK, haben seit Anfang Novem-
ber 1976 gegenüber der Landesregierung Niedersach-
sen nachdrücklich und in jeder sich anbietenden
Form darauf gedrängt, eine Standortvorauswahl für
das Entsorgungszentrum zu treffen, aufgrund der
geologischen Gegebenheiten in der Bundesrepublik
nur auf einem der in Niedersachsen gelegenen Salzstö-
cke errichet werden kann. Die Bundesregierung hat
gegen den DDR-nahen Standort Gorleben von vorn-
herein grundlegende politische Bedenken geltend ge-
macht. Diese bestehen insbesondere in folgendem: Die
Errichtung des Entsorgungszentrums an dieser Stelle
würde langwierige Verhandlungen mit der DDR vo-
raussetzen, deren Ausgang nicht voraussehbar ist. Bei
der zu erwartenden jedenfalls aber nicht unwahr-
scheinlichen Verhärtung der gegenseitigen Stand-
punkte bestünde die Gefahr einer Einmischung der
Sowjetunion. Die Errichtung der Wiederaufarbei-
tungsanlage vor den Augen der DDR-Grenztruppen
könnte von der Sowjetunion als Provokation empfun-
den werden. Die DDR könnte die Sicherheit des
Endlagers durch Veränderungen an ihrem Teil des

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2997 Schreiben von Sts Dr. Hans-Joachim Röhler, MW, an Sts Günter
Hartkopf, BMI, vom 24. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 26, Teil 3,
pag. 52.

2998 Schreiben von Sts Dr. Hans-Joachim Röhler, MW, an Sts Günter
Hartkopf, BMI, vom 24. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 26, Teil 3,

300

300

300

300
pag. 52 f.
2999 Protokoll Nr. 7, S. 45.
Drucksache 17/13700

alzstockes gefährden. Tatsächlich sind bereits Probe-
ohrungen niedergebracht worden; bekanntlich sucht
ie DDR in dem fraglichen Gebiet nach Erdgas und
rdöl. Es wird nicht verkannt, daß es sich um einen
ächtigen Salzstock handelt. Bei den strengen Anfor-

erungen, die an die Sicherheit der Anlage gestellt
erden müssen, bedeutet die Verfügungsmöglichkeit
er DDR über einen Teil des Salzstockes gleichwohl
n zu großes Risiko.“3000

u der Entscheidung Niedersachsens konkret steht in
em Vermerk folgendes: „Die Bundesregierung sieht
ie am 22. Februar 1977 bekanntgegebene Standort-
rauswahl Gorleben durch die Landesregierung

iedersachsen als eine Form politischen finassierens
n MP Albrecht. Die so getroffene Standortvoraus-

ahl steht politisch in keinem angemessenen Verhält-
is zu dem von der Bundesregierung in dieser Sache
n nationaler Bedeutung gezeigten Einsatz: – Ge-
räch der BM Maihofer, Friderichs, Matthöfer mit
P Albrecht am 11.11.1976 in Hannover – ausführli-
es Schreiben von BM Friderichs vom 7. Dezember
76 an MP Albrecht, in dem die Gründe die gegen

ne Wiederaufarbeitung und Endlagerung in den
SA sprechen im einzelnen dargelegt sind – Schreiben
es BK an MP Albrecht vom 15. Dezember 1976,
. Januar 1977 und 19. Februar 1977 – Gespräch

K/Albrecht am 11. Februar 1977 (insbesondere Dar-
gung der gegen den Standort Gorleben bestehenden
undsätzlichen Bedenken)“.3001

edenken der Bundesregierung gegen eine Entsorgungs-
lage im Raum Gorleben wurden in einer Presseinfor-
ation einen Tag nach der Kabinettsentscheidung von ei-
m Sprecher der Landesregierung Niedersachsen als
icht stichhaltig“ zurückgewiesen.3002

uf einer Konferenz in Norddeutschland im März 1977
hrte Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht als Begrün-
ng für die Wahl des Standortes Gorleben aus: „Bei Gor-

ben befinde sich der am besten geeignete Salzstock. Der
aum Lüchow-Dannenberg benötige noch dringender als
dere Gebiete einen strukturpolitischen Impuls. Gorleben
i der Standort, gegen dessen Auswahl sich die Bevölke-
ng nicht insgesamt von vornherein abweisend verhalte.
er Grunderwerb sei einfacher durchzuführen als bei an-
ren Standorten, die sich in der engeren Auswahl befan-
n. Das Gebiet, das für die Aufbereitung und Lagerung
gebrannter Kernbrennstoffe in Betracht komme, sei re-
tiv leicht abzusichern.“3003

einer Besprechung vom 11. März 1977 ließen sich
ie Bundesressorts unter anderem durch Dr. Helmut
enzlaff, BGR, über die Standorte Gorleben und

0 Vermerk des BK vom 25. Februar 1977, MAT A 121, Bd. 11,
pag. 153 ff. (154 f.), Dokument Nr. 54.

1 Vermerk des BK vom 25. Februar 1977, MAT A 121, Bd. 11,
pag. 153 ff. (155), Dokument Nr. 54.

2 Presseinformation des Niedersächsischen Ministerpräsidenten vom
23. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 26, Teil 3, pag. 47.

3
Auszug aus dem Protokoll der Konferenz Norddeutschland am
2. März 1977 in Lüneburg, MAT A 102, Bd. 3, pag. 109.

Drucksache 17/13700 – 396 –

Wahn informieren. Dr. Helmut Venzlaff wird dort wie
folgt wiedergegeben: „Zu beachten ist, daß die DDR
gegenüber Salzstock Gorleben Erdgas gesucht und
auch wohl gefunden hat. Erdgas ist auch auf der Seite
der Bundesrepublik anzutreffen.“ Des weiteren zum
Salzstock Gorleben erläutert er: „Das Innere der Salz-
stöcke kann nur durch Bohrungen erschlossen wer-
den: diese fehlen hier. Jedoch ist Salzstock Gorleben
nicht mehr völlig unverritzt. Salzstock Wustrow ent-
hält Carnallit-Schichten von 200 m Mächtigkeit, die
sich gegebenenfalls im Salzstock Gorleben fortsetzen.
Carnallit muss unbedingt gemieden werden (hydros-
kopisch und temperaturgefährdet bei HAW).“3004

Welche Rolle diese Bedenken desweiteren für die Zu-
stimmung der Bundesregierung zum Standort Gorle-
ben spielten, ist nicht bekannt.

In der Folge stellte die DWK am 31. März 1977 beim
Niedersächsischen Sozialministerium als zuständiger Ge-
nehmigungsbehörde den Antrag auf Erteilung der Errich-
tungs- und Betriebsgenehmigung gemäß § 7 Atomgesetz
für das Entsorgungszentrum am Standort Gorleben.3005

3. Die Zustimmung der Bundesregierung
zu dem Standort am 5. Juli 1977

Auf Seiten des Bundes hatte sich von der ursprünglichen
Haltung, ein Standort an der Grenze zur DDR komme
nicht in Betracht, bis zur Zustimmung zum Standort Gor-
leben ein Entwicklungsprozess vollzogen, wie bereits an-
hand des Themas der Grenznähe zur DDR aufgezeigt wurde.

a) Haltung des Bundes bis zur Standort-
benennung durch die Niedersächsische
Landesregierung im Februar 1977

Der Bund hatte hinsichtlich des grenznahen Standortes
Gorleben zunächst Bedenken. In dem bereits erwähnten
Schreiben des Bundeskanzlers Helmut Schmidt an den
Niedersächsischen Ministerpräsidenten Dr. Ernst Albrecht
vom 15. Dezember 1976 wird die ursprüngliche Haltung
deutlich, „daß ein DDR-naher Standort nicht in Betracht
gezogen werden sollte“.3006 Als problematische Aspekte
eines Standortes des Entsorgungszentrums in Gorleben
wurden in einer Vorlage an den Bundeskanzler Helmut
Schmidt aus dem BK die Verzögerung der Errichtung ei-
nes Entsorgungszentrums durch notwendige Konsultatio-
nen mit der DDR, sachliche Bedenken der DDR aufgrund
von Sicherheitsgesichtspunkten und der eigenen Nutzung
des Salzstockes, fehlende Entsorgungssicherheit, Beden-
ken der NATO und die Gefahr der Internationalisierung ei-
nes Konfliktes BRD-DDR durch Einschaltung der Sowjet-
union und der USA angeführt.3007

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1.

3004 Vermerk über eine Besprechung beim BMFT am 11. März 1977,
MAT A 83, Bd. 8, pag. 154 ff. (155), Dokument Nr. 55.

3005 Antrag der DWK vom 31. März 1977, MAT A 95, Bd. 12, pag. 3 ff.
3006 Schreiben von Bundeskanzler Helmut Schmidt an MP Dr. Ernst

Albrecht vom 15. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 26, Teil 2,
pag. 93 f.

3007 Vorlage von Dr. Konow, BK, an Bundeskanzler Helmut Schmidt

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vom 15. Dezember 1976, MAT A 138, Bd. 18, pag. 109 f., Doku-
ment Nr. 39.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

us Sicht des Bundes sollte zügig eine Standortbenen-
ng durch das Land Niedersachsen erfolgen, da eine

ntscheidung wegen des Entsorgungsnachweises für die
rrichtung neuer Kernkraftwerke erforderlich war. Dem-
tsprechend wartete die Bundesregierung einer dpa-
eldung vom 10. Januar 1977 zufolge darauf, dass „das
binett in hannover seine entscheidung ueber den stand-
t fuer die geplante entsorgungsanlage fuer atommuell
ifft“.3008 Die Forderung von Ministerpräsident Dr. Ernst
lbrecht, der Bund solle wegen der Endlagerung mit den
SA verhandeln, wurde demgegenüber „als ein versuch
wertet, in hannover zeit zu gewinnen“.3009 Denn die
berlegung, radioaktive Abfälle in den USA zu lagern,
ar bereits durch den Bundesminister Matthöfer auf-
und der hohen Transportkosten und da man sich nicht
eine neue Abhängigkeit begeben wolle, abgelehnt wor-
n.3010

ie Ablehnung der USA-Lösung, das Drängen auf eine
ldige Standortentscheidung und die Bedenken des Bun-
s gegen den Standort Gorleben wurden auch in einem

ositionspapier des BMI dargelegt, in dem eine Ableh-
ng des Standortes Gorleben sowie eine Zustimmung
m Standort Wahn vorgeschlagen wurde mit dem Hin-
eis: „Die eindeutige Zustimmung des Bundes zum
tandort Wahn kann und soll Einwänden MP Albrechts
nsichtlich fehlender Initiative des Bundes zuvorkom-
en und einer weiteren, auf Zeitgewinn gerichteten Ar-
mentation durch Anbieten einer Alternative zu Gorle-
n den Boden entziehen.“3011

einem Vermerk von Dr. Konow vom Februar 1977
eißt es: „MP Albrecht hat den zuständigen BM am
.11.1976 die Zusage gegeben, alsbald Standortvor-
tscheidung zu treffen. Es hat den Anschein, als ob er

nter dem Eindruck von Brokdorf zumindest auf Zeit
ielen möchte“.3012

einem Schreiben des Bundeskanzlers Helmut Schmidt
Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht Ende Januar 1977
urde als Termin für ein persönliches Gespräch über die
undsätzlichen politischen Aspekte der Planung und Er-
chtung des Entsorgungszentrums der 11. Februar 1977
rgeschlagen.3013 Anknüpfend an das am 11. Februar
77 stattgefundene persönliche Gespräch schrieb

undeskanzler Helmut Schmidt, wie erwähnt, an den
iedersächsischen Ministerpräsidenten Dr. Ernst
lbrecht, um nochmals die Bedenken der Bundesregie-
ng deutlich zu machen. Die „Bedenken der Bundes-
gierung gegen die Bestimmung des Standortes Gor-
ben für ein Entsorgungszentrum“ waren folgende:

Der Standort Gorleben liegt unmittelbar an dem
einzigen Grenzabschnitt, an dem zwischen der

8 dpa-Meldung vom 10. Januar 1977, MAT A 138, Bd. 18, pag. 151.
9 dpa-Meldung vom 10. Januar 1977, MAT A 138, Bd. 18, pag. 151.
0 dpa-Meldung vom 10. Januar 1977, MAT A 138, Bd. 18, pag. 151.
1 Positionspapier des BMI vom 8. Februar 1977, MAT A 138, Bd. 19,

pag. 18 ff. (21), Dokument Nr. 56.
2 MAT A 121, Bd. 11, pag. 136 ff. (139).
3
Entwurf eines Schreibens von Dr. Konow, BK, vom 21. Januar

1977, MAT A 138, Bd. 18, pag. 000197 ff. (000199).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 397 –

Bundesrepublik Deutschland und der DDR keine
Übereinstimmung über den Verlauf der Grenze
besteht und an dem die Gefahr einer militärischen
Gefährdung sensitiver Technologien und strategi-
schen Materials (Plutonium) größer ist als an je-
dem anderen zur Auswahl stehenden Standort.

2. Die Umgebungsüberwachung des Entsorgungs-
zentrums (Meßstationen) ist in einem Umkreis
von 20 – 30 km erforderlich. Die Entfernung von
Gorleben zur Grenze beträgt etwa 5 km. Eine
Umgebungsüberwachung ist mithin ohne Mitwir-
kung der DDR nicht möglich. Es muß damit ge-
rechnet werden, daß von der DDR Ansprüche zur
Mitwirkung bei der Umgebungsüberwachung
auch auf dem Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland erhoben werden.

3. Die Regelung der erforderlichen Mitwirkung der
DDR bei der Umgebungsüberwachung auf ihrem
Gebiet, aber auch bei der Notfall-Schutzplanung
erfordert Vereinbarungen von praktisch unbe-
grenzter Laufzeit, für deren Verhandlung hin-
sichtlich Zeitdauer und Erfolg sichere Voraussa-
gen nicht möglich sind.

4. Die Notwendigkeit von Verhandlungen und Ver-
einbarungen wird ferner durch die Tatsache un-
terstrichen, daß die Nutzung des beiderseits der
Grenze gelegenen Salzstockes durch die Bundes-
republik Deutschland auf ihrem Gebiet aus Si-
cherheitsgründen eine Nutzung des Salzstockes
auf dem Gebiet der DDR durch diese für prak-
tisch unbegrenzte Zeit ausschließt.

5. Dem Zwang zu Vereinbarungen kann auch nicht
ausgewichen werden, weil ohne ein Mindestmaß
an Übereinstimmung mit der DDR die sensitive
Materie von dieser oder anderen interessierten
Staaten politisch unter mehrfachen Aspekten
(z. B. Viermächteverantwortung, Gefährdung frem-
den Territoriums) politisch hochgespielt werden
kann.

6. Verhandlungen ermöglichen der DDR technische
Einblick-möglichkeiten, die diese bisher nicht hat
und die den durch COCOM gezogenen Rahmen
übersteigen.

7. Es ist davon auszugehen, daß die DDR ihrerseits
die Bereitschaft zu Verhandlungen und Regelun-
gen von der Bereitschaft der Bundesrepublik
Deutschland zur Verhandlung und Regelung von
Lösungen anderer Fragen abhängig macht (z. B.
Grenzfeststellung Elbe).

8. Da auch an diesem Standort mit Demonstrationen
wie in jüngster Zeit an Reaktorstandorten zu
rechnen wäre, kann eine Störung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung im unmittelbaren Grenz-
bereich mit unabsehbaren politischen Folgen
nicht ausgeschlossen werden.3014

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3014 MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 3–45 (5).
Drucksache 17/13700

) Entwicklungsprozess Februar
bis Juli 1977

ach der Entscheidung der Niedersächsischen Landesre-
erung vom 22. Februar 1977, mit der den politischen
edenken des Bundes nicht Rechnung getragen worden
ar, bestand ausweislich eines Vermerkes von Dr. Konow
s dem Bundeskanzleramt zur Vorbereitung auf die
. Kabinettsitzung am 23. Februar 1977 „kein Anlaß
n der bisherigen gemeinsamen Haltung des BK und der

M Maihofer, Friderichs, Matthöfer und Franke abzuge-
n, daß Gorleben nicht geeignet ist“.3015 Die Stellung-
hme des Sprechers der Bundesregierung, die Eignung
s Standortes Gorleben werde erneut geprüft, verfolge
diglich „den taktischen Zweck, den Konflikt zwischen
r BReg und der Niedersächsischen LReg nicht zu offen
Tage treten zu lassen“.3016

aut Kurzprotokoll der 10. Kabinettsitzung der Bundes-
gierung am 23. Februar 1977 bestand „Einvernehmen,
ß gegenüber dem Entsorgungsstandort Gorleben wegen
iner Nähe zur DDR-Grenze politische Bedenken beste-
n. Deshalb will die Bundesregierung zunächst weitere

tandorte unter geologischem Aspekt prüfen und dann ih-
n Standortvorschlag unterbreiten“.3017

ierfür wurde am 4. März 1977 durch den Kabinettsaus-
huss für die friedliche Nutzung der Kernenergie ein

taatssekretärsausschuss eingesetzt, der „alle Fragen im
usammenhang mit dem von Ministerpräsident Albrecht
rgeschlagenen Standort Gorleben im Kreis Lüchow-

annenberg noch einmal überprüfen soll, damit im Kabi-
ttsausschuß eine abschließende Stellungnahme der

undesregierung herbeigeführt werden kann“.3018 Zudem
llte geprüft werden, welche Möglichkeiten auf Seiten
r Bundesregierung bestünden, um die gegen den Stand-
t Wahn bestehenden Bedenken (Schießplatz) auszuräu-
en.3019

leichwohl hielt Ministerialrat Klaus Stuhr aus dem Nie-
rsächsischen Wirtschaftsministerium in einem Vermerk
m 22. März 1977 zu einem Gespräch mit Herrn

cheuten und Herrn Hagen aus dem BMFT fest, dass die
achressorts keine Bedenken mehr gegen den Standort
orleben hätten. Dennoch sei das Votum des Staatssekre-
rausschusses an das Bundeskabinett nicht sicher, da die
tscheidenden Bedenken vom „Gesamtdeutschen Minis-
rium“ kämen.3020

Vorbereitung auf die Sitzung des Kabinettausschusses
r die friedliche Nutzung der Kernenergie am 30. März

5 Vermerk von Dr. Konow, BK, vom 22. Februar 1977, MAT A 138,
Bd. 2, pag. 1, Dokument Nr. 57.

6 Vermerk von Dr. Konow, BK, vom 22. Februar 1977, MAT A 138,
Bd. 2, pag. 1, Dokument Nr. 57.

7 Kurzprotokoll der 10. Kabinettsitzung der Bundesregierung am
23. Februar 1977, MAT A 153, Bd. 6, pag. 67 f.

8 Schreiben des BMFT an das BMVg vom 8. März 1977,
MAT A 138, Bd. 2, pag. 118.

9 Schreiben des BMFT an das BMVg vom 8. März 1977,
MAT A 138, Bd. 2, pag. 118.

0
Vermerk von Klaus Stuhr, MW, vom 22. März 1977, MAT A 102,
Bd. 8, Teil 2, pag. 170.

Drucksache 17/13700 – 398 –

1977 schrieb Dr. Konow aus dem BK am Vortag, dass ge-
gen den Standort Gorleben wegen der DDR-Nähe politi-
sche Bedenken bestünden und die Problematik des
Nebeneinanders von Erprobungsschießplatz der Bundes-
wehr und Entsorgungszentrum am Standort Wahn we-
sentlich größer sei als erwartet.3021 In seinem Votum
schlug er vor, dass angesichts der schwerwiegenden poli-
tischen Bedenken gegen den Standort Gorleben „dieser
Standort ausscheiden sollte“.3022 Eine Ablehnung sollte
jedoch erst dann endgültig beschlossen werden, wenn sei-
tens des Bundes ein überzeugender alternativer Standort
angeboten werden könne.3023 Zum Standort Gorleben sei
ein uneinheitliches Bild in den Ressorts zu vernehmen.
Das Bundesbauministerium lehne den Standort Gorleben
ab; demgegenüber hielten das BMI und das BMWi die
politischen Bedenken gegen den Standort nicht für aus-
schlaggebend. Das BMFT sei für eine Ablehnung, wenn
in absehbarer Zeit ein anderer geeigneter Standort gefun-
den werden könne.3024

Am 30. März 1977 beschloss der Kabinettausschuss für
die friedliche Nutzung der Kernenergie, „die vorsorgliche
Untersuchung weiterer geeigneter Standorte fortzuführen
und in diesem Zusammenhang insbesondere zu prüfen,
ob nicht doch die Voraussetzungen für die Errichtung des
Entsorgungszentrums in der Nähe des Erprobungsschieß-
platzes der Bundeswehr in Wahn geschaffen werden kön-
nen“.3025 Zudem wurde beschlossen, die Entscheidung
der Bundesregierung über die Beauftragung der PTB, ob
und wann ein Planfeststellungsverfahren für das Endlager
am Standort Gorleben eingeleitet werden solle, vorerst
nicht zu treffen, allerdings auch keine Einwendungen ge-
gen den Antrag der DWK auf Genehmigung der Errich-
tung der Wiederaufarbeitungsanlage für den Standort
Gorleben zu erheben.3026 Maßgeblich für die Entschei-
dung des Kabinettausschusses sei, „daß es gegenwärtig
keinen anderen geeigneten Standort für das Entsorgungs-
zentrum gibt“.3027

In einem Vermerk vom 14. April 1977 vermerkte der
Pressereferent der niedersächsischen Staatskanzlei,
Schwope, er habe die Journalisten auf einer Landes-
pressekonferenz am 1. April 1977 wie folgt informiert:
„Auf die Frage eines Journalisten, ob die Stellung
eines Antrages durch die DWK auf Erteilung der Er-
richtungs- und Betriebsgenehmigung für ein Entsor-
gungszentrum bei Gorleben bedeute, daß die Bundes-
regierung ihren Widerstand gegen diesen Standort

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3021 Vermerk von Dr. Konow, BK, vom 29. März 1977, MAT A 138,
Bd. 2, pag. 283 ff. (284).

3022 Vermerk von Dr. Konow, BK, vom 29. März 1977, MAT A 138,
Bd. 2, pag. 283 ff. (287).

3023 Vermerk von Dr. Konow, BK, vom 29. März 1977, MAT A 138,
Bd. 2, pag. 283 ff. (287).

3024 Vermerk von Dr. Konow, BK, vom 29. März 1977, MAT A 138,
Bd. 2, pag. 283 ff. (286).

3025 Vermerk von Dr. Konow, BK, vom 30. März 1977, MAT A 138,
Bd. 2, pag. 300 f.

3026 Vermerk von Dr. Konow, BK, vom 30. März 1977, MAT A 138,
Bd. 2, pag. 300 f.

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Vermerk von Dr. Konow, BK, vom 30. März 1977, MAT A 138,
Bd. 2, pag. 300 f.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

fgegeben habe, antwortete ich, daß es in dieser An-
legenheit keinen neuen Sachstand gebe. Bekanntlich

abe der Sprecher der Bundesregierung unmittelbar
ach der Entscheidung der Landesregierung für Gor-
ben angekündigt, daß die Bundesregierung durch
ie Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braun-
hweig auch andere mögliche Standorte auf ihre

auglichkeit hin überprüfen lassen wolle. Demgegen-
ber habe Ministerpräsident Dr. Albrecht erklärt, die
ntsorgungsanlage werde entweder bei Gorleben oder
berhaupt nicht in Niedersachsen gebaut.“3028

etzteres bestätigt auch ein Vermerk der PTB vom
. April 1977 über das 4. Koordinationsgespräch des

rojektleitergremiums am 4. April 1977 im Hause
ahmeyer in Frankfurt: „Die DWK steht voll hinter
orleben und will auf Wahn nicht eingehen, zumal
lbrecht „Gorleben oder gar nicht“ gesagt hat.“3029

uf die Frage: „Entspricht es Ihren wissenschaftli-
en Erkenntnissen, dass die Landesregierung

iedersachsen zu dem Zeitpunkt gesagt hat: „Entwe-
er Standort Gorleben oder überhaupt kein Standort
ei uns!“, um damit auch die Bundesregierung unter
ruck zu setzen“, antwortete der Sachverständige
r. Detlev Möller: „Das ist Stand der Forschung. Das
hreibt Herr Tiggemann auch.“3030 Danach befragt,

estätigte das der Zeuge Dr. Anselm Tiggemann.3031

einem Sachstandsvermerk vom 24. Mai 1977 für Bun-
skanzler Helmut Schmidt wurde ausgeführt, dass die

undesregierung den Antrag der DWK für den Standort
orleben lediglich toleriert habe, sich aber einen eigenen
tandortvorschlag (Wahn oder Lichtenhorst) vorbehalten
be.3032

m 15. Juni 1977 hielt Prof. Dr. Helmut Röthemeyer,
TB, in einem Vermerk über Gespräche mit Dr. Berg und
errn Breest aus dem BMI und mit Dr. Hennenhöfer3033,
MWi, fest: „Der Bund wird vor Sommerpause zum
tandort abschließend Stellung nehmen; er wird seine
inwände gegen Gorleben fallen lassen und Gorleben un-
rstützen; es soll ein Alternativstandort benannt werden,
obei z.Zt. noch nicht klar ist, ob der Bund oder Nieder-
chsen ihn vorschlagen sollen; dem Vernehmen nach
llen aber Bund und Land Lichtenhorst als Alternative
hen, so daß die Frage, wer den Standort letztlich vor-
hlägt, nur von taktischer Bedeutung wäre“.3034

8 Vermerk von Schwope, Pressestelle der Niedersächsischen Landes-
regierung vom 14. April 1977, MAT A 102, Bd. 26, Teil 3, pag. 62,
Dokument Nr. 58.

9 Vermerk der PTB über ein Koordinationsgespräch des Projektleiter-
gremiums am 4. April 1977 im Hause Laymeyer in Frankfurt,
MAT A 83, Bd. 8, pag. 117 ff. (121).

0 Protokoll Nr. 7, S. 60.
1 Protokoll Nr. 16, S. 68.
2 Vermerk von Dr. Konow, BK, vom 24. Mai 1977, MAT A 138,

Bd. 3, pag. 64 ff. (68).
3 Dieser ist nicht zu verwechseln mit Gerald Hennenhöfer aus dem

BMI bzw. BMU.
4
Vermerk von Prof. Dr. Helmut Röthemeyer vom 15. Juni 1977,

MAT E 6, Bd. 48, pag. 473.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 399 –

In einem Vermerk vom 20. Juni 1977 über persönliche
Eindrücke eines Besuches in Gorleben führt MD Sahl,
BMI, aus: „Aus rein sicherheitsmäßiger Sicht kann der
Standort m.E. als ideal bezeichnet werden, soweit sich die
positiven geologischen Einschätzungen im Laufe weiterer
geologischer Untersuchungen bestätigen sollten.“3035

Im Hinblick auf die Vorbereitung der Sitzung des Kabi-
nettausschusses für die friedliche Nutzung der Kernener-
gie am 5. Juli 1977 wurden in einem Vermerk aus dem
BMFT vom Tag zuvor die verschiedenen Gesichtspunkte
zum Standort Gorleben beleuchtet. Die Bundesregierung
habe keine Möglichkeit, gegen den Willen der Landesre-
gierung Niedersachsen, die sich eindeutig für den Stand-
ort Gorleben ausgesprochen habe, einen Standort durch-
zusetzen.3036 Zudem zeige die örtliche Bevölkerung nach
den letzten Eindrücken von MD Sahl auf einer Reise ver-
haltenes, aber dennoch klar erkennbares positives Inte-
resse an dem Entsorgungszentrum.3037 Der Standort Wahn
sei aus Sicht der Bundesregierung aus Sicherheitsgründen
nicht geeignet, da das BMVg eine Verlegung der Schieß-
anlage innerhalb der Bundesrepublik für ausgeschlossen
halte.3038 Der Aspekt der Nähe zur DDR und die damit
einhergehenden außenpolitischen Implikationen sollten
zwar von einem weiteren Vorgehen hinsichtlich des
Standortes Gorleben nicht abhalten, machten aber erfor-
derlich, alternativ die Lösung Lichtenhorst in das Kon-
zept der Bundesregierung einzubeziehen.3039

c) Entscheidung der Bundesregierung
am 5. Juli 1977

Am 5. Juli 1977 beschloss der Kabinettausschuss für die
friedliche Nutzung der Kernenergie, dass „vorsorglich ne-
ben dem Standort Gorleben auch noch alternative Stand-
orte geprüft werden [müssen], um bei negativem Ausgang
der Untersuchungen in Gorleben mit möglichst geringem
Zeitverzug die Realisierung des Entsorgungskonzeptes an
einem anderen Standort weiterzutreiben“.3040

Mit Schreiben vom 6. Juli 1977 informierte Bundeskanz-
ler Helmut Schmidt Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht
über den Beschluss des Kabinettausschusses: „Unter Zu-
rückstellung erheblicher Bedenken, die mit der Nähe des
Standortes Gorleben zur DDR zusammenhängen, hat der
Kabinettausschuß beschlossen, die Physikalisch-Techni-
sche Bundesanstalt zu beauftragen, für den von der Nie-
dersächsischen Landesregierung im Rahmen einer Vor-
auswahl am 22. Februar 1977 bestimmten Standort
Gorleben umgehend die Einleitung des Planfeststellungs-

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3035 Vermerk von MD Sahl vom 20. Juni 1977, MAT A 138, Bd. 3,
pag. 94 ff. (97).

3036 Vermerk aus dem BMFT vom 4. Juli 1977, MAT A 153, Bd. 5,
pag. 19 ff. (22).

3037 Vermerk aus dem BMFT vom 4. Juli 1977, MAT A 153, Bd. 5,
pag. 19 ff. (22).

3038 Vermerk aus dem BMFT vom 4. Juli 1977, MAT A 153, Bd. 5,
pag. 19 ff. (20, 22).

3039 Vermerk aus dem BMFT vom 4. Juli 1977, MAT A 153, Bd. 5,
pag. 19 ff. (26).

3040

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304

304

304
Auszug aus dem Beschlusstext der Sitzung des Nuklearkabinetts
am 5. Juli 1977, MAT A 99, Bd. 8, pag. 050085.
Drucksache 17/13700

rfahrens für das Endlager nach den atomrechtlichen
estimmungen zu beantragen.“3041 Die beschlossene vor-
rgliche Prüfung alternativer Standorte wurde in dem

chreiben nicht erwähnt.

m 8. Juli 1977 bat Bundesinnenminister Maihofer die
TB per Telex, unverzüglich die Durchführung des Plan-
ststellungsverfahrens bei der dafür zuständigen nieder-
chsischen obersten Landesbehörde zu beantragen.3042

it der Beauftragung der PTB durch den Bund, das Plan-
ststellungsverfahren einzuleiten, ging letztendlich eine
kzeptanz des Standortes Gorleben durch den Bund ein-
r. Die im Beschluss angesprochene Prüfung alternativer

tandorte (z. B. Wahn und Lichtenhorst) wurden von Sei-
n des Bundes zunächst nicht aufgegriffen.

. Die Abkehr Niedersachsens von einer
WAA und der Beschluss der Regierungs-
chefs von Bund und Ländern im Jahre 1979

ach der niedersächsischen Benennung von Gorleben als
öglichen Standort für ein Nukleares Entsorgungszen-
um (NEZ) mit Endlager und Wiederaufarbeitungsanlage

AA) sowie der Zustimmung des Bundes zu diesem
orschlag rückte die Niedersächsische Landesregierung
79 von der Errichtung einer Wiederaufarbeitungsan-

ge am Standort Gorleben ab. In der Folge einigten sich
e Regierungschefs von Bund und Ländern auf einen Be-
hluss zur Entsorgung der Kernkraftwerke, der eine An-
ssung der Entsorgungsgrundsätze nach sich zog.

) Symposium „Rede-Gegenrede“ im März/
April 1979 („Gorleben-Hearing“)

nter der Bezeichnung „Gorleben-Hearing“ fand in der
eit vom 28. bis zum 31. März sowie am 2. und 3. April
79 das Symposium „Rede-Gegenrede“ der Niedersäch-

schen Landesregierung zur grundsätzlichen sicherheits-
chnischen Realisierbarkeit eines integrierten nuklearen
ntsorgungszentrums auf dem Messegelände in Hanno-
r statt.3043

itiiert hatte das Symposium Ministerpräsident Dr. Ernst
lbrecht, indem er im Jahr 1978 eine entsprechende Idee
s Grafen von Bernstorff aufgriff.3044 Nachdem im Ok-
ber 1977 die Reaktorsicherheitskommission und die
trahlenschutzkommission des Bundes eine gemeinsame
mpfehlung abgegeben hatten, in der sie die grundsätzli-
e sicherheitstechnische Realisierbarkeit bejahten, hielt
e Landesregierung „in der Diskussion um die Frage der
undsätzlichen sicherheitstechnischen Realisierbarkeit

1 Schreiben von Bundeskanzler Helmut Schmidt an MP Dr. Ernst
Albrecht vom 6. Juli 1977, MAT A 138, Bd. 3, pag. 133 f., Doku-
ment Nr. 59.

2 Telex von Bundesinnenminister Maihofer an die PTB vom 8. Juli
1977, MAT A 138, Bd. 3, pag. 148.

3 „Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., MAT A 72,
Bd. 19, pag. 098435 ff.

4 Dr. Anselm Tiggemann, Die „Achillesferse“ der Kernenergie in der
Bundesrepublik Deutschland: Zur Kernenergiekontroverse und Ge-

schichte der nuklearen Entsorgung von den Anfängen bis Gorleben
1953 bis 1985, Dissertation 2004, MAT A 188, S. 610.

Drucksache 17/13700 – 400 –

auch die Anhörung von Wissenschaftlern, die der friedli-
chen Nutzung der Kernenergie und der damit verbunde-
nen nuklearen Entsorgung skeptisch gegenüberstehen
(Kernenergiekritiker), für notwendig, um das Für und Wi-
der zur nuklearen Entsorgung deutlich zu machen.“3045

Mit dem „Gorleben-Hearing“ wollte sich die Niedersäch-
sische Landesregierung als Genehmigungsbehörde „eine
grundsätzliche Meinung zur Realisierbarkeit des vorge-
schlagenen Konzeptes eines integrierten nuklearen Ent-
sorgungszentrums bilden. Wissenschaftler, die der Kern-
energie skeptisch gegenüberstehen, sollten daher ein
Gutachten erstellen, das die problematischen Punkte des
Konzeptes aufzeigt. In Rede und Gegenrede der Kritiker
mit Gegenkritikern sollte dann versucht werden, in einem
‚wahrheitssuchenden Gespräch‘ Streitfragen darzustellen
und soweit wie möglich zu klären.“3046

Zur Vorbereitung des Symposiums wurden Mitte 1978
„auf Vorschlag der von den Planungen berührten Eigentü-
mer (Eigentümerverein Lüchow) 20 ausländische und
nach Befragen der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg
5 deutsche Kernenergiekritiker um entsprechende Mitar-
beit gebeten“.3047 Bei den deutschen Wissenschaftlern
handelte es sich um Prof. Dr. Dieter von Ehrenstein und
Prof. Dr. Rüdiger Schäfer von der Universität Bremen,
Dr. Friedrich Mauthe, Universität Hannover, sowie
Dr. Walter Herbst und Dipl.-Ing. Georg Johannsohn.3048
Die Koordination der ausländischen Kritiker aus den
USA, Großbritannien, Frankreich, Schweden und Norwe-
gen übernahm „auf Vorschlag des Eigentümervereins der
österreichische Physiker Dr. Helmut Hirsch, der die ‚In-
formationskampagne Kernenergie‘ der österreichischen
Bundesregierung organisiert hatte (1976/1977)“.3049

Als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss bestätigte
Dr. Helmut Hirsch, dass er, wohl aufgrund seiner vorheri-
gen Tätigkeit 1976/1977 beim österreichischen Industrie-
ministerium und insbesondere der Koordination der Infor-
mationskampagne, von dem Grundeigentümerverein
vorgeschlagen worden sei und die niedersächsische Lan-
desregierung diesem Vorschlag zugestimmt habe.3050
Auch die 20 ausländischen Wissenschaftler seien von dem
Grundeigentümerverein vorgeschlagen worden; soweit er
sich erinnere, habe es nur eine einzige Person gegeben, die
seitens der Landesregierung abgelehnt worden sei.3051

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3045 „Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., Vorbemerkungen
der Niedersächsischen Landesregierung, MAT A 72, Bd. 19,
098335 ff. (098440).

3046 „Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., Vorwort,
MAT A 72, Bd. 19, 098435 ff. (098438).

3047 „Rede-Gegenrede“, Deutschen Atomforum e. V., Vorbemerkungen
der Niedersächsischen Landesregierung, MAT A 72, Bd. 19,
098335 ff. (098440).

3048 „Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., Anhang 1,
MAT A 72, Bd. 19, pag. 098435 ff. (098778 ff.) und DWK-Ver-
zeichnis der Namen von deutschen Wissenschaftlern, MAT A 174/
5, Bd. 3, pag. 000282 ff. (000286).

3049 „Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., Vorbemerkungen
der Niedersächsischen Landesregierung, MAT A 72, Bd. 19,
098335 ff. (098440).

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Protokoll Nr. 39, S. 71 ff. und S. 74.
3051 Protokoll Nr. 39, S. 86.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ie Stellungnahmen der Kernenergiekritiker lagen bis
nde Februar 1979 vor und wurden nach Übertragung ins
eutsche im März 1979 dem Niedersächsischen Sozial-
inisterium vorgelegt, das diese „insbesondere hinsicht-
ch der aufgeworfenen Zweifelsfragen zur sicherheits-
chnischen Realisierbarkeit“ auswertete und basierend
f den Kritiker-Argumenten eine Tagesordnung erstellte.
ie „Zweifelsfragen waren Grundlage für die Auswahl
r weiteren Wissenschaftler (Gegenkritiker) für Rede-
egenrede. Berücksichtigt hierbei wurden die Vorschläge
n DWK und PTB. Hauptkriterium war jedoch die wis-
nschaftliche Kompetenz zu den anstehenden Proble-
en.“3052

der Zeit vom 28. März bis zum 3. April 1979 fand
ter dem Vorsitz von Prof. Dr. Carl-Friedrich von
eizsäcker „vor einer großen Anzahl interessierter Zuhö-
r und unter laufender Berichterstattung von Presse,
unk und Fernsehen“ das Symposium „Rede-Gegenrede“
sechs Tagen zu je vier Diskussionsrunden in Hannover

att.3053 Im Verlauf des Gorleben-Hearings wurden fol-
nde Themen behandelt: Technik der Wiederaufarbei-
ng und Abfallbehandlung, Überwachung und Sicherung
altbaren Materials, Emissionen und Immissionen, Strah-
n- und Arbeitsschutz sowie Proliferation von Kernwaf-
n.

iner Teilnehmerliste des Deutschen Atomforums e. V.
folge haben insgesamt 65 Wissenschaftler an der Dis-
ssionsrunde teilgenommen;3054 hierunter nach Angaben
r Niedersächsischen Landesregierung 37 „Gegenkriti-
r“3055, Verzeichnissen zufolge von deutscher Seite bei-
ielsweise Prof. Dr. Gerhard Richter-Bernburg (Präsi-
nt der Bundesanstalt für Bodenforschung a. D.), Prof.
r. Franz Baumgärtner (Kernforschungszentrum Karls-
he), Prof. Dr. Karl Heinz Beckurts (Kernforschungsan-
ge Jülich), Dr. Klaus Kühn (Institut für Tiefenlagerung
r Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung
bH) und Dr. Werner Lutze (Hahn-Meitner-Institut).3056
ie Wissenschaftler von PTB und DWK hatten bei den
iskussionen lediglich Beobachterstatus.3057

Rahmen der Zusammenfassungen und abschließenden
emerkungen am sechsten Tag des Gorleben-Hearings
urde von Walter C. Patterson, stellvertretend für die
eite der kritischen Wissenschaftler, über das Gorleben-

2 „Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., Vorbemerkungen
der Niedersächsischen Landesregierung, MAT A 72, Bd. 19,
pag. 098435 ff. (098440 f.).

3 „Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., Vorbemerkungen
der Niedersächsischen Landesregierung, MAT A 72, Bd. 19,
pag. 098435 ff. (098441).

4 „Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., MAT A 72,
Bd. 19, pag. 098435 ff. (098778 ff.).

5 „Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., Vorbemerkungen
der Niedersächsischen Landesregierung, MAT A 72, Bd. 19,
pag. 098435 ff. (098441).

6 „Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., Anhang 1,
MAT A 72, Bd. 19, pag. 098435 ff. (098778 ff.) und DWK-Ver-
zeichnis der Namen von deutschen Wissenschaftlern, MAT A 174/
5, Bd. 3, pag. 000282 ff.

7 „Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., Vorbemerkungen

der Niedersächsischen Landesregierung, MAT A 72, Bd. 19,
pag. 098435 ff. (098441).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 401 –

Hearing angemerkt, dass sie hier „unter starkem Druck
waren, die Kernpunkte der Argumente zu behandeln. Vie-
les blieb ungesagt, und eine ganze Menge unberücksich-
tigt. Wir auf unserer Seite dieses Tisches befanden uns
gelegentlich, sowohl vor als auch bei den Hearings, in ei-
ner gewissen Verwirrung. Ich weiß selbst, daß ich bei
manchen Gelegenheiten das Gefühl hatte, daß wir, wenn
wir über allgemeine Dinge sprachen, gebeten wurden, auf
spezifische Fragen einzugehen und umgekehrt, und daß
wir, wenn wir spezifisch über den Standort Gorleben
sprachen, gebeten wurden, Konzepte zu betrachten, die
keine Beziehung zu Gorleben hatten. Ich meine, dies war
mehr eine Frage von Kinderkrankheiten als sonst etwas in
diesem Zusammenhang“.3058 Andererseits führte er aus,
dass „auch wenn man all dies berücksichtigt, würde ich
mit voller Überzeugung dieses Experiment [das Gorle-
ben-Hearing, Anm. d. Verf.] als im Wesentlichen ge-
glückt betrachten.“3059

Der Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht führte in seinen
Schlussworten zum Gorleben-Hearing aus, dass sich die
Motivation zu dieser Veranstaltung aus der Überzeugung
heraus entwickelt habe, „daß es sich letztlich hier nicht
um technokratische Entscheidungen handelt, sondern
letztlich um demokratische Entscheidungen. […] Eines
ist auf jeden Fall erreicht […], daß unserer Bevölkerung
deutlich geworden ist, daß in diesen Fragen der Kernener-
gie und der Entsorgung nichts im Verborgenen abgehan-
delt zu werden braucht. Da gibt es nichts, was verheim-
licht werden müsste, sondern alles kann in die Klarheit
des Lichtes gebracht und zur Diskussion gestellt wer-
den.“3060 Weiter führte er aus: „Ich kann für meine Person
und wohl auch für meine Kabinettskollegen feststellen,
daß für uns das Ziel erreicht worden ist. Wir haben die In-
formationen bekommen, die wir brauchten, um eine Ent-
scheidung zu treffen. […] Es ist die Abwägung von Für
und Wider, von den Nachteilen, die auf uns zukommen,
wenn wir ein solches Entsorgungszentrum bauen, und
den Nachteilen, die auf uns zukommen, wenn wir keines
bauen. Mit anderen Worten: Es ist eine typisch politische
Entscheidung. Die Verantwortung für diese Entscheidung
kann niemand den politischen Instanzen abnehmen. Im-
merhin glaube ich, heute sagen zu können, daß wir nach
dieser Anhörung in der Lage sind, wie wir es gehofft hat-
ten, im Mai oder im Juni die Stellungnahme der Landes-
regierung bekanntgeben zu können. […] Ich glaube, daß
wir jetzt Entscheidungen treffen können.“3061

Im Anschluss an das Gorleben-Hearing wurde eine Pres-
sekonferenz veranstaltet. Die Resonanz in der Presse, die

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n3058 „Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., Zusammenfassun-

gen und abschließende Bemerkungen, MAT A 72, Bd. 19,
pag. 098435 ff. (098772).

3059 „Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., Zusammenfassun-
gen und abschließende Bemerkungen, MAT A 72, Bd. 19,
pag. 098435 ff. (098772).

3060 „Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., Zusammenfassun-
gen und abschließende Bemerkungen, MAT A 72, Bd. 19,
pag. 098435 ff. (098776 f.).

3061 „Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., Zusammenfassun-

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gen und abschließende Bemerkungen, MAT A 72, Bd. 19,
pag. 098435 ff. (098776 f.). 3
Drucksache 17/13700

s Gorleben-Hearing ausgelöst hatte, war umfang-
ich3062: Das Handelsblatt etwa bezeichnete am
. März 1979 „als zentrales Problem des Hearings und

auptansatzpunkt der Kritiker […] das Konzept der in
orleben vorgesehenen Wiederaufbereitung“3063 und
hrte Meinungen sowohl für ein Entsorgungszentrum als
ch kritische Stimmen dagegen an.

er Zeuge Dr. Helmut Hirsch kritisierte zwar, dass der
alzstock Gorleben […] ausdrücklich von der Diskus-

on ausgeschlossen worden“ sei3064, führte aber als Posi-
vbeispiel an, dass das Gorleben-Hearing „eine der ganz
ühen Gelegenheiten [war], bei denen einmal klar wurde:
iederaufarbeitung ist kein Sachzwang. […] Und wenn
h mich dann richtig erinnere – und ich glaube, in dem
unkt, weil mich das eben auch beeindruckt hat, erinnere
h mich wohl –, hat Ministerpräsident Albrecht dann
ch während des Hearings noch gesagt: Ich will jetzt zu
esen Alternativen eine eigene Session haben, eine ei-
ne Sitzung.“3065 Auf eine entsprechende Nachfrage hin
hrte der Zeuge weiter aus, dass die Wissenschaftler bei
m Gorleben-Hearing keine Gelegenheit gehabt hätten,
it der Bevölkerung zu diskutieren. An diesen sechs Ta-
n „saßen die Wissenschaftler auf einem Podium her-
rgehoben und haben eben untereinander diskutiert vor

nem großen Publikum. Ich bin grundsätzlich sehr für
ransparenz und für Weitergabe der Information, für ei-
n Dialog; aber speziell jetzt für dieses Hearing, für die-
n Austausch zwischen Kritikern und Gegenkritikern,
ar das sicherlich eine angemessene Form.“3066

u den Empfehlungen der Experten des Gorleben-
earings sagte der Zeuge Dr. Helmut Hirsch: „Ein
unkt, den die internationalen Experten aber dabei
achten, war, dass sich diese Untersuchungen nicht
f Gorleben beschränken sollten. Die Experten spra-
en in ihrem Bericht die Empfehlung aus, es sollten
indestens vier potenzielle Standorte ausgesucht wer-

en. Alle diese Standorte sollten untersucht werden,
nschließlich einer vollständigen Sicherheitsanalyse
nter Verwendung von standortspezifischen Parame-
rn. Zu der Frage von späteren Konsequenzen aus
iesem Hearing bemerkte der Zeuge, es sei offensicht-
ch, dass die Empfehlung der Experten, mehrere
andorte parallel vertieft zu untersuchen, nicht auf-
griffen wurde.3067

eiterhin ergänzte Dr. Hirsch zur Frage, welche Rolle
orleben in der Diskussion um Endlagerung spielte:
er Salzstock Gorleben wurde dabei ausdrücklich
n der Diskussion ausgeschlossen. Er sollte nicht be-

andelt werden. Der damalige niedersächsische Mi-
isterpräsident Dr. Ernst Albrecht erklärte zu Beginn

2 Nachrichtenspiegel/Inland II des Presse- und Informationsamtes der
Bundesregierung vom 30. März 1979, MAT A 118, Bd. 5,
pag. 000185 ff. (000187).

3 Handelsblatt vom 28. März 1979, „An der Wiederaufarbeitung
scheiden sich die Geister“, MAT A 118, Bd. 5, pag. 000184.

4 Protokoll Nr. 39, S. 72, S. 78 und S. 93.
5 Protokoll Nr. 39, S. 95.
6
Protokoll Nr. 39, S. 91.

067 Protokoll Nr. 39, S. 73

Drucksache 17/13700 – 402 –

des vierten Tages, also am Anfang der Diskussion über
Endlagerung: Ich möchte zunächst einmal daran erin-
nern, dass wir heute nicht den Salzstock Gorleben
diskutieren, sondern die Frage, ob grundsätzlich in ei-
nem Salzstock hochradioaktive Abfälle oder auch an-
dere radioaktive Abfälle sicher gelagert werden kön-
nen.“3068

b) Abkehr der Niedersächsischen
Landesregierung von einer WAA

Am 16. Mai 1979 sprach sich Ministerpräsident Dr. Ernst
Albrecht in einer Erklärung vor dem Niedersächsischen
Landtag gegen eine Wiederaufarbeitungsanlage in Nie-
dersachsen aus. Auch wenn eine WAA prinzipiell so si-
cher gebaut und betrieben werden könne, dass unzumut-
bare Risiken für die Bevölkerung nicht entstünden, bliebe
dennoch die Frage, ob der Bau einer solchen Anlage un-
erlässlich oder politisch realisierbar sei.3069 Es sei nicht
richtig eine WAA zu bauen, solange es nicht gelinge,
breite Schichten der Bevölkerung von der Notwendigkeit
und sicherheitstechnischen Vertretbarkeit einer solchen
Anlage zu überzeugen.3070 In seiner Erklärung präferierte
er ein Konzept der direkten Endlagerung ohne WAA und
sprach sich für ein neues Entsorgungskonzept aus, wel-
ches die sofortige Einrichtung von Langzeitzwischenla-
gern, das Vorantreiben der Forschungs- und Entwick-
lungsarbeiten zur sicheren Endlagerung radioaktiven
Abfalls, Tiefbohrungen am Salzstock Gorleben und Er-
kundung anderer Endlagerstätten bei negativem Ergebnis,
sowie eine Entscheidung über die zweckmäßigste Be-
handlung und Endlagerung radioaktiven Abfalls erst nach
Klarheit über die energiepolitische Zukunft beinhalten
solle.3071

Der Zeuge Dr. Helmut Hirsch äußerte den Eindruck,
dass die WAA für die Regierung Ernst Albrecht mehr
gewesen sei als nur ein Druckmittel bei Verhandlun-
gen. Offensichtlich sei der Landesregierung das End-
lager aber besonders wichtig gewesen. Demgegenüber
habe es eine Bereitschaft gegeben, die WAA zur Dis-
kussion zu stellen.3072

Zum Hintergrund der Abkehr Niedersachsens von einer
WAA führte der Zeuge Dr. Adalbert Schlitt, laut Handels-
register von 1971 bis 1977 Geschäftsführer der KEWA
aus: „Dann hat Herr Ministerpräsident Albrecht im Jahre
79 erklärt, dass eine Wiederaufarbeitungsanlage in Nie-
dersachsen nicht infrage kommt, das sei nicht durchsetz-
bar. Ich kann Ihnen einmal sagen, wenn Sie das möchten,
warum diese plötzliche Wende in den niedersächsischen

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3068 Protokoll Nr. 39, S. 72 f.
3069 Erklärung von MP Dr. Ernst Albrecht vor dem Niedersächsischen

Landtag am 16. Mai 1979, MAT A 119, Bd. 30, pag. 000146 ff.
(000153).

3070 Erklärung von MP Dr. Ernst Albrecht vor dem Niedersächsischen
Landtag am 16. Mai 1979, MAT A 119, Bd. 30, pag. 000146 ff.
(000154).

3071 Erklärung von MP Dr. Ernst Albrecht vor dem Niedersächsischen
Landtag am 16. Mai 1979, MAT A 119, Bd. 30, pag. 000146 ff.

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(000153, 000155).
3072 Protokoll Nr. 39, S. 104.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

inisterien eingetreten ist: Im März 1979 war Harris-
rg, der Reaktorstörfall in Amerika. Der hat ähnliche

eaktionen ausgelöst, wie wir das kürzlich bei Fuku-
ima erlebt haben. Also bis dahin, muss ich sagen, wa-
n alle Fraktionen, ob SPD, CDU/CSU, oder FDP – die
rünen waren da noch nicht im Bundestag –, einer Mei-
ng, dass die Kernenergie gefördert werden muss, und

e standen auch alle hinter der Wiederaufarbeitungsan-
ge mit Endlager. Dieser Störfall hat aber plötzlich zu er-
blichen Diskussionen in Niedersachsen geführt. Ich
hme an, dass das auch den Ministerpräsidenten
lbrecht veranlasst hat, zu sagen – auch bei den Unruhen,
e dann aufgekommen sind, und auch den vielen Zei-
ngsberichten –: Wiederaufarbeitung ist in Niedersach-
n nicht durchsetzbar. – Damit war dann die Wiederauf-
beitung gescheitert.“3073

ie Entscheidung von Ministerpräsident Dr. Ernst
lbrecht hatte zur Folge, dass der seit der 4. Novelle zum
tomgesetz vom 30. August 1976 für die Errichtung
uer Kernkraftwerke benötigte Entsorgungsnachweis
cht mehr gewährleistet werden konnte. Im Ergebnis be-
and die Notwendigkeit seitens des Bundes, in Abstim-
ung mit den Bundesländern ein mögliches neues Ent-
rgungskonzept ohne WAA am Standort Gorleben und
ran angepasste neue Entsorgungsgrundsätze zu verhan-
ln.

rgänzend legte der Zeuge Prof. Dr. Klaus Kühn, damali-
r Direktor des Instituts für Tieflagerung der Gesell-
haft für Strahlen- und Umweltforschung, dar, dass in-
lge der Regierungserklärung von Ministerpräsident
r. Ernst Albrecht „das nukleare Entsorgungszentrum
n der Bundesregierung […] in ein sogenanntes nuklea-
s Konzept“ umgeändert worden sei.3074

) Staatssekretärsausschuss Bund/Länder
a sich keine Einigung zwischen Bund und Ländern zur
ntsorgung der Kernkraftwerke abzeichnete, setzten die
egierungschefs von Bund und Ländern am 6. Juli 1979
r Vorbereitung einer Beschlussfassung am 28. Septem-
r 1979 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, den Staatsse-
etärsausschuss Bund/Länder, ein mit dem Auftrag, fol-
nde Themen zu behandeln:

rstens: Prüfung aller Fragen, die mit der weiteren Ent-
icklung des integrierten Entsorgungskonzepts und der
ntersuchung und Entwicklung alternativer Entsorgungs-
chniken zusammenhängen.

weitens: Zwischenlagerung der ausgedienten Brennele-
ente bis zur endgültigen Schließung der Entsorgungs-
tte.

rittens: Die Rechtslage nach dem Atomgesetz, auch un-
r Berücksichtigung der eingetretenen Verzögerun-
n.“3075

3 Protokoll Nr. 58, S. 74 und S. 75.
4 Protokoll Nr. 46, S. 6.
5 Bericht über die Beratungen der Regierungschefs von Bund und
Ländern am 28. September 1979, MAT A 119, Bd. 19,
pag. 000035 ff. (000037), Dokument Nr. 60.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 403 –

aa) Dissens zwischen Bund und
Ländern bezüglich der WAA

Der Staatssekretärsausschuss beriet am 9. und 23. August
1979. Zwischen der Bundesregierung und dem Land Nie-
dersachsen bestand hinsichtlich des Vorhabens der WAA
Uneinigkeit.

Die Bundesregierung hielt an ihrem integrierten Entsor-
gungskonzept fest. Sie wollte die Planungsarbeiten an
allen Anlagen, die zu einem Konzept mit WAA, Brenn-
stoffrückführung, Abfallkonditionierung und Endlage-
rung gehörten, bis zur Genehmigungsreife weitergeführt
sehen.3076 Zur Erklärung für ihr Festhalten am ursprüngli-
chen Vorhaben führte sie Stellungnahmen der Reaktor-
Sicherheitskommission (RSK) und der Strahlenschutz-
kommission (SSK) aus dem Jahr 1977 an, sowie die Er-
gebnisse des sog. Gorleben-Hearings, nach welchen ein
NEZ zur Schließung der Entsorgungskette sicherheitstech-
nisch grundsätzlich realisierbar sei. Die bestmögliche Um-
setzung dieses Vorhabens sah die Bundesregierung in der
Errichtung eines NEZ, bei dem sich alle Anlagen an einem
Standort konzentrierten.3077

Die Niedersächsische Landesregierung hingegen hielt die
Realisierung der WAA aus politischen Gründen zur Zeit
nicht für möglich und empfahl deshalb, das ursprüngliche
Entsorgungskonzept zu erweitern.3078 Als Alternative
sollte die direkte Endlagerung ohne WAA erforscht und
entwickelt werden. Die Landesregierung schlug deshalb
vor, alternative Entsorgungstechniken sowie sonstige
neuere Entwicklungen im In- und Ausland parallel zur
Alternative „Entsorgung über Wiederaufarbeiten“ zu un-
tersuchen und nach Möglichkeit zu entwickeln.3079

Zur weiteren Vorgehensweise befürworteten der Bund
und das Land Niedersachsen folgendes praktische Verfah-
ren: „Die Erschließung des Endlagers soll soweit wie
möglich von vornherein auf alle denkbaren Alternativen
ausgerichtet werden, so daß das Endlager, je nachdem für
welche Alternative die endgültige Entscheidung fällt, in
jedem Fall dafür rechtzeitig zur Verfügung steht. […] In
dem selben Zeitraum wird der Salzstock Gorleben pro-
grammbegleitend erkundet und bergmännisch erschlos-
sen, so daß dann die für die notwendigen Entscheidungen
erforderlichen Kenntnisse über den Salzstock vorliegen.
[…] Es besteht Einvernehmen, daß das Planfeststellungs-
verfahren für ein Endlager im Salzstock Gorleben durch-
geführt wird.“3080

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3076 Bericht über die Beratungen der Regierungschefs von Bund und
Ländern am 28. September 1979, MAT A 119, Bd. 19,
pag. 000035 ff. (000039), Dokument Nr. 60.

3077 Bericht über die Beratungen der Regierungschefs von Bund und
Ländern am 28. September 1979, MAT A 119, Bd. 19,
pag. 000035 ff. (000039), Dokument Nr. 60.

3078 Bericht über die Beratungen der Regierungschefs von Bund und
Ländern am 28. September 1979, MAT A 119, Bd. 19,
pag. 000035 ff. (000039), Dokument Nr. 60.

3079 Bericht über die Beratungen der Regierungschefs von Bund und
Ländern am 28. September 1979, MAT A 119, Bd. 19,
pag. 000035 ff. (000040), Dokument Nr. 60.

3080 Bericht über die Beratungen der Regierungschefs von Bund und

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Ländern am 28. September 1979, MAT A 119, Bd. 19,
pag. 000035 ff. (000040, 000041), Dokument Nr. 60.
Drucksache 17/13700

ie Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Rhein-
nd-Pfalz, Schleswig-Holstein und Saarland reagierten
nächst abweisend auf diesen Vorschlag. Sie waren der
uffassung, dass das integrierte Entsorgungskonzept mit
iederaufarbeitung und Endlagerung der Wiederaufar-
itungsabfälle nach dem heutigen Stand der Wissen-
haft und Technik die notwendige Entsorgung der Kern-
aftwerke aus ökologischen und sicherheitstechnischen
ründen am besten gewährleisten könne; die baldige Ver-
irklichung des integrierten Entsorgungszentrums sei un-
rzichtbar.3081

b) Vereinbarkeit der Zwischenlagerung
mit dem Atomgesetz

m den vom Bund und der Niedersächsischen Landesre-
erung vorgebrachten Vorschlag zu verwirklichen, hielt
an es für notwendig, den Zeitraum bis zum Jahre 2000
rch Zwischenlagerung zu überbrücken.3082 Ob diese

orgehensweise mit dem Atomgesetz vereinbar sei, war
stritten. Im Gegensatz zum Bund hielt das Land Nie-

rsachsen im Hinblick auf die damalige Rechtsprechung
s OVG Lüneburg eine Ergänzung des Atomgesetzes für
gezeigt.3083 Das OVG Lüneburg hatte am 17. Oktober
77 einen vorläufigen Baustopp für das Kernkraftwerk

rokdorf ausgesprochen, bis ein prüffähiger Antrag für ein
wischenlager zur Aufnahme abgebrannter Brennele-
ente gestellt und geologische Untersuchungen zum Nach-
eis der Eignung eines bestimmten Standortes für die End-
gerung eingeleitet worden seien (Probebohrungen).3084

) Beschluss der Regierungschefs von Bund
und Ländern vom 28. September 1979

rotz der zunächst bestehenden Divergenzen hielten die
egierungschefs von Bund und Ländern am 28. Septem-
r 1979 folgende Ergebnisse in ihrem Beschluss zur Ent-
rgung der Kernkraftwerke fest:3085

unkt 1: Die Regierungschefs stimmten der Berechnung
s Zwischenlagerbedarfs für abgebrannte Brennele-
ente bis zum Jahre 2000 nach den Ergebnissen des
taatssekretärsausschusses zu.

unkt 2: Sie kamen überein, dass die sicherheitstechni-
he Realisierbarkeit der WAA nach dem derzeitigen

tand der Wissenschaft und Technik gewährleistet sei;
shalb sollten die Arbeiten zur Verwirklichung des inte-
ierten Entsorgungskonzeptes fortgesetzt werden.

1 Bericht über die Beratungen der Regierungschefs von Bund und
Ländern am 28. September 1979, MAT A 119, Bd. 19,
pag. 000035 ff. (000041), Dokument Nr. 60.

2 Bericht über die Beratungen der Regierungschefs von Bund und
Ländern am 28. September 1979, MAT A 119, Bd. 19,
pag. 000035 ff. (000043), Dokument Nr. 60.

3 Bericht über die Beratungen der Regierungschefs von Bund und
Ländern am 28. September 1979, MAT A 119, Bd. 19,
pag. 000035 ff. (000044), Dokument Nr. 60.

4 Schreiben von MR Dr. Horst Glatzel, BK, an Bundeskanzler
Helmut Schmidt vom 18. Oktober 1977, MAT A 118, Bd. 9,
pag. 000137 f.

5 Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern zur Entsor-

gung der Kernkraftwerke vom 28. September 1979, MAT 119,
Bd. 29, pag. 000117 f.

Drucksache 17/13700 – 404 –

Punkt 3: Auf eine Errichtung einer WAA sollte so zügig
wie möglich hingewirkt werden, um die Zwischenlage-
rung auf einen möglichst kurzen Zeitraum zu begrenzen.
Die Arbeiten für das integrierte Entsorgungszentrum
durch Untersuchungen, Gutachten von Sachverständigen
sowie Forschungs- und Entwicklungsarbeiten werden
fortgeführt.

Punkt 4: Gleichzeitig sollten auch andere Entsorgungs-
techniken, wie zum Beispiel die direkte Endlagerung
ohne WAA auf ihre Realisierbarkeit und sicherheitstech-
nische Bewertung untersucht werden.

Punkt 5: Die unter Punkt 3 und 4 genannten Arbeiten
würden unter Federführung des Bundes durch den Bund/
Länder-Ausschuss für Atomenergie begleitet.

Punkt 6: Die Bereitschaft Niedersachsens zur Errichtung
eines Endlagers in Gorleben, sobald die Erkundung und
bergmännische Erschließung des Salzstockes eine Eig-
nung ergebe, wurde begrüßt. Die Erkundung und berg-
männische Erschließung werde deshalb zügig vorange-
führt.

Punkt 7: Die Regierungschefs legten fest, dass die oberir-
dischen Fabrikationsanlagen für die eine oder andere Ent-
sorgungstechnik sowie die Anlagen des Bundes zur Si-
cherstellung der Endlagerung der radioaktiven Abfälle
spätestens zum Ende der 90er Jahre betriebsbereit ge-
macht würden.

Punkt 8: Für eine Übergangszeit müssten die Zwischenla-
gerungsmöglichkeiten ausgebaut werden.

Punkt 9: Die Regierungschefs stellten schließlich fest,
dass mit diesem Beschluss die am 6. Mai 1977 festgeleg-
ten „Grundsätze zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraft-
werke“ im Kern bestätigt worden seien. Der Bund/Län-
der-Ausschuss werde entsprechend dem vorstehenden
Beschluss die Entsorgungsgrundsätze anpassen.

e) Anpassung der Entsorgungsgrundsätze
am 29. Februar 1980

Am 29. Februar 1980 verabschiedeten die Regierungs-
chefs von Bund und Ländern die neu gefassten „Grund-
sätze zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke“ (Ent-
sorgungsgrundsätze).3086 Für die Anerkennung der
Entsorgungsvorsorge bei Erteilung von ersten Teilerrich-
tungsgenehmigungen für Kernkraftwerke war hiernach
das Erreichen von Fortschritten bei der Verwirklichung
des integrierten Entsorgungskonzepts nach Maßgabe des
Beschlusses vom 28. September 1979 Voraussetzung; ei-
ner der zu erreichenden Fortschritte lautete: „Fortführung
des laufenden Planfeststellungsverfahrens sowie Fort-
schritte bei der Erkundung und Erschließung des Endla-
gers“.3087

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3086 Grundsätze zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke, Anlage
zum Schreiben von MR Dr. Horst Glatzel, BK, an den Chef des BK
vom 14. März 1980, MAT A 119, Bd. 9, pag. 000213 ff. (000215).

3087 Grundsätze zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke, Anlage

zum Schreiben von MR Dr. Horst Glatzel, BK, an den Chef des BK
vom 14. März 1980, MAT A 119, Bd. 9, pag. 000213 ff. (000215). 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ie Auswirkungen der Entsorgungsgrundsätze beschrieb
r Zeuge Dr. Horst Glatzel, von 1977 bis 1996 im Bun-
skanzleramt tätig als Leiter des u. a. für staatliche
ernenergieaufsicht zuständigen Referats 331, folgender-
aßen: „Natürlich war das auch so gedacht, dass man
n mit diesem Hebel praktisch endlich mal zu einem

ndlager kommen wollte, aber jetzt praktisch in dem vor-
sehenen Verfahren die Verbindung, dieses Junktim
haffen wollte und nicht mehr weiterverfahren wollte
ie bisher: Hier macht man Kernkraftwerke, und wir se-
n mal, was wir dann mit dem Abfall wollen. Von daher
b es natürlich schon über diese Weisung und auch über
e Frage des Beschlusses der Regierungschefs nun einen
wissen Druck, endlich mal zu diesem Endlager zu
mmen und endlich mal zu sagen: Wo ist denn nun ein

rt, der dafür geeignet ist?“3088

er Zeuge Wolf von Osten, bis 1982 Referent im Bun-
eskanzleramt, erläuterte auf Nachfrage den Zusam-
enhang der Entsorgungsgrundsätze mit der Frage
lternative Standortsuche“: „Die Bundesregierung
nter Helmut Schmidt, Anm. d. Verf.] hatte mit den
ntsorgungsgrundsätzen eine Kopplung der Kern-
ergienutzung mit Fortschritten der Endlagerung

ergestellt. Daraus ergab sich, dass es vielfältige Über-
gungen zu alternativen Standorten im BMFT gab,
er dann sicher auch im Kanzleramt, als ich noch

icht im Kanzleramt war. Ich weiß, dass man damals
nächst nur in Salzformationen gedacht hat und dass

iese Salzformationen natürlich alle in Niedersachsen
gen. Die Bundesregierung war zu dieser Zeit sehr
aran interessiert, Alternativstandorte zu erkunden,
lerdings zunächst alle in Salz. Dies wurde durch die
iedersächsische Landesregierung, durch den Minis-
rpräsidenten Albrecht mit der damals für die Bun-
esregierung sehr unangenehmen und einsamen Ent-
heidung durchkreuzt, Gorleben als einzigen
andort zu benennen. Deswegen hat es dann eine län-
re Zeit keine Alternativstandortuntersuchungen
er auch -überlegungen gegeben. Das wurde erst

ieder angeschoben, als ich auch im Kanzleramt war,
urch die Tatsache, dass inzwischen – ich glaube, das
uss in Vermerken von mir und Hanning für den
undeskanzler auch so niedergelegt worden sein – er-
ebliche Zweifel an Gorleben und der Eignung von
orleben auftauchten. Das waren verschiedene Dinge,
die ich mich jetzt nicht mehr ganz genau erinnere.

ber die Deckschicht war ein Problem. Wasserein-
ruchsmöglichkeiten durch Carnallit waren eine an-
ere Sache, die sehr heftig diskutiert wurde. Dann
am man auch im Kanzleramt zu der Ansicht – da
b es auch keinen so großen Dissens zwischen BMFT

nd BMI, die durch die beiden Spiegelreferate da zu-
mmenarbeiteten –, dass man wohl auch andere
andorte suchen müsste.

h erinnere mich daran, dass wir dann in unter-
hiedlichen Rollen und mit verschiedenen Personen
eruieren versucht haben, ob Bayern und Baden-
088 Protokoll Nr. 26, S. 79.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 405 –

Württemberg eventuell in der Lage wären – man
wusste, dass zum Beispiel Granitformationen eine Al-
ternative waren –, andere Standorte zu benennen.
Diese Suche nach Alternativen wurde sogar durch
eine – daran erinnere ich mich auch; das war ir-
gendwo Anfang 82 – Bitte der niedersächsischen Lan-
desregierung verschärft, die Suche auf andere Stand-
orte als in Niedersachsen auszuweiten. Niedersachsen
bekam dann auch ein bisschen kalte Füße mit Gorle-
ben. Da gab es ja auch große Demonstrationen. Ich
war selbst in der großen Demonstration mit Helmut
Schmidt vor Ort. Von daher gab es Überlegungen. Ich
würde sogar sagen: Diese Überlegungen waren eher
noch vonseiten des BMI und weniger vonseiten des
BMFT, mit denen ich natürlich immer auch in Kon-
takt sein musste. Von daher rühren auch die Ver-
merke. In einem Vermerk – ich erinnere mich sehr
genau, weil wir darüber lange mit unseren Mutter-
häusern gestritten oder zumindest diskutiert haben –
haben wir dann gesagt, dass es erhebliche Zweifel an
Gorleben gibt und man deshalb auch Alternativstand-
orte untersuchen müsste. Das war wohl 82, im Früh-
jahr, nachdem Niedersachsen auch gebeten hatte, an-
dere Standorte zu suchen.“3089

II. Bewertung: Standortsuche und Stand-
ortvorschlag für ein NEZ 1977

1. Einleitung
Als im Jahr 1977 der niedersächsische Ministerpräsident
Dr. Ernst Albrecht (CDU) Gorleben als Standort für ein
Nukleares Entsorgungszentrum (NEZ) benannte, hatten
bereits große Proteste an Baustellen für Atomkraftwerke
(Whyl, Brokdorf) und an voruntersuchten Orten für ein
NEZ (Emsland) stattgefunden. Der Ausbau der Atomtech-
nik hatte nach dem Zweiten Weltkrieg die Bundesregie-
rungen euphorisiert. Die Planungen sahen circa 50 Atom-
kraftwerke vor. Die Atomenergie wurde massiv staatlich
gefördert. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung
DIW bezifferte die staatliche Förderung von Atomenergie
in Deutschland seit den 1950er Jahren bis 2006 auf etwa
54 Milliarden Euro.3090 Vier Jahre später errechnete das
Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) sogar
204 Milliarden Euro Förderung bis 2010.3091

Allein die Räumung der Asse wird derzeit auf vier Mil-
liarden Euro geschätzt. Die Asse gilt heute als der größte
atompolitische Skandal in der deutschen Geschichte. Die
staatliche Förderung der Atomenergie stand in eklatantem
Widerspruch zu der Tatsache, dass es keinerlei Idee gab,
wie der anfallende hochriskante Atommüll zu entsorgen
sei. Bis heute ist dieses Problem weltweit ungelöst. Der
Schulterschluss des Staates mit der Atomindustrie wurde

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3089 Protokoll Nr. 12, S. 84 f.
3090 Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW): Abschlussbe-

richt zum Vorhaben „Fachgespräch zur Bestandsaufnahme und me-
thodischen Bewertung vorliegender Ansätze zur Quantifizierung
der Förderung erneuerbarer Energien im Vergleich zur Förderung
der Atomenergie in Deutschland“, Berlin, 31. Mai 2007.

3091 309
Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS): Staatliche För-
derung der Atomenergie im Zeitraum 1950-2010, Berlin 2010. 3
Drucksache 17/13700

ch nicht aufgegeben als in den 1990er Jahren die Ener-
eindustrie privatisiert und in börsennotierte Aktienkon-
rne überführt wurde.

. Standortauswahl und Stand-
ortentscheidung 1977

er Untersuchungsausschuss ging der Frage nach, ob die
uswahl des Standortes Gorleben 1977 auf einer wissen-
haftlichen Grundlage erfolgte oder ob politische Gründe
tscheidungsleitend waren.

) Vorgeschichte
a) Widerstand im Emsland
s begann mit einer Lüge, der viele weitere folgen sollten:
er Witwe Fericks, einer Bauersfrau aus dem emsländi-
hen Wippingen, hatten die Bohrleute der Tiefbohrgesell-
haft erzählt, man würde auf ihrem Grundstück nach
rdöl bohren. In Wirklichkeit waren dies erste Erkun-
ngsbohrungen für ein Nukleares Entsorgungszentrum,
nauer Wiederaufbereitungsanlage, Brennelementefa-
ik und Endlager in einem. Als die Lüge herauskam, war
e örtliche Bevölkerung empört. Der „Spiegel“ vom März
76 schrieb: „Im Geheimauftrag des Bonner Technolo-
e-Ministeriums sollten sie [die Bohrmannschaft, Anm.
Verf. ] den besten Standort für das derzeit wohl brisan-
ste deutsche Industrieprojekt erkunden: ein Verarbei-
ngs-Zentrum für ausrangierte Brennelemente aus Atom-
aftwerken.“3092

ie Witwe Fericks reichte Klage gegen die Bohrfirma
n. Zuvor hatte die KEWA in einem Auswahlverfahren
ei Standorte für ein Nukleares Entsorgungszentrum mit
tom-Endlager ermittelt: Wahn, Lichtenhorst und Lutter-
h, alle drei in Niedersachsen.

der CDU-Hochburg Emsland regte sich Widerstand,
ürgerprotest von Bauern, aber gerade auch aus den Rei-
n der CDU: der CDU-Bundestagsabgeordnete Rudolf

eiters und der CDU-Landtagsabgeordnete Walter Remmers
rsuchten, ihren Parteifreund und damaligen niedersäch-

schen Ministerpräsidenten Dr. Ernst Albrecht umzustim-
en. Bereits im Februar 1976 hatte Remmers davor
warnt, dass der strukturpolitische Nutzen einer Wieder-
fbereitungsanlage nur vorübergehend für 20 Jahre ein-

ete. Er stellte die Frage, was aus dem Hümmling – damit
ar der Standort Wahn gemeint – werde, wenn „die ganze
egend verseucht ist“. Dem „Spiegel“ zufolge hatte
alter Remmers aus dem Wahlkreis Aschendorf-Hümm-

ng die möglichen Auswirkungen einer Wiederaufberei-
ngsanlage „mit dem Goldrausch im Wilden Westen“ ver-
ichen: „Aufschwung für eine Generation, Geisterstadt
r die Nachwelt.“3093

m 10. August 1976 gab das BMFT einer Bitte Nieder-
chsens nach und verordnete, die Bohrungen abzubre-
en. Die Lüge über das Bohrvorhaben hatte Misstrauen
i der Bevölkerung gesät. Diese Lüge ist aus einer Hal-

2
Der Spiegel 14/1976, vom 29. März 1976, S. 67.
093 Der Spiegel 46/1976 vom 8. November 1976, S. 108.

Drucksache 17/13700 – 406 –

tung heraus geboren, dass die Bevölkerung notfalls über-
listet und betrogen werden muss, eine den Menschen ge-
genüber feindliche Grundhaltung. Diese Grundhaltung
hat die Koalition aus CDU/CSU und FDP bis heute nicht
verloren. Wenn die CDU/CSU-FDP heute schreibt, das
SPD-geführte BMFT-Ministerium habe die Bohrungen
gestoppt, ist das wiederum nur die halbe Wahrheit. Denn
es war auf Betreiben von Niedersachsen, insbesondere
von Ministerpräsident Albrecht (CDU), der diese Bitte
gegenüber Bonn äußerte, weil er den Verlust von Wähler-
stimmen befürchtete. Der CDU/CSU-FDP ging es im Un-
tersuchungsausschuss um nichts anderes, als die Lüge
fortzusetzen, indem immer wieder nur die halbe Wahrheit
wahrgenommen wurde.

Zum Beispiel indem versucht wurde, den Eindruck herzu-
stellen, die Information der Öffentlichkeit sei vorbildlich
gewesen und für damalige Verhältnisse geradezu fort-
schrittlich. Das Gegenteil ist der Fall. Die Lüge gegen-
über der Witwe Fericks war nur der Anfang. Den wüten-
den Protest der Bevölkerung fürchtend, wurde 30 Jahre
lang verhindert, dass noch an einer anderen Stelle erkun-
det wird. Den Protest fürchtend, wurden nachteilige Er-
kundungsergebnisse vertuscht, umgedeutet und beschö-
nigt. Dabei hatte 1976 der CDU-Protest im Emsland
Erfolg. Die schwache Minderheitenregierung von Minis-
terpräsident Albrecht war dem Willen ihrer Wähler ge-
genüber offen. Hinweise auf Wahlen kann man auch Ver-
merken aus dieser Zeit entnehmen.3094 Dass die CDU in
Niedersachsen 1976 ihre eigene Klientel nicht zum Feind
haben wollte, erklärt, weshalb sie sich zu der politischen
Entscheidung, auf Bonn hinzuwirken, um die Bohrungen
im Emsland aufzugeben, entschloss. Es war sicherlich
falsch, an diesen Standorten von Beginn an gegen die Be-
völkerung zu agieren. Aber es war auch falsch, diese
Standorte zu diesem Zeitpunkt aus politischen Gründen
aufzugeben.

Einerseits gab es seit kurzem den durch die Regierung
Helmut Schmidt (SPD) eingeführten Entsorgungsvorsor-
genachweis (Entsorgungskoppelung), der die Genehmi-
gung und den Zubau von Atomkraftwerken an die Mög-
lichkeit der Entsorgung koppelte. Andererseits sah man
einem erwarteten Zubau von circa 50 Atomkraftwerken
auf längere Sicht entgegen. Man glaubte an einen „Entsor-
gungskreislauf“, der die Wiederaufbereitung von Brenn-
elementen beinhaltete und das Hantieren mit den gefähr-
lichsten Stoffen der Atomindustrie als eine Art von
Recycling konstruierte. Schon damals galt: jede Schuhfab-
rik muss in Deutschland nachweisen, dass sie ihre Abfälle
ordnungsgemäß entsorgt. Nicht so die Atomindustrie – bis
heute. Ein Kardinalfehler: politisch die Atomtechnologie
durchzusetzen, ohne auch nur eine vage Idee davon zu ha-
ben, wohin mit dem Atommüll. Ein weiterer Kardinalfeh-
ler: das Ignorieren der berechtigten Ängste der Bevölke-
rung bzw. das Agieren gegen die Bevölkerung.

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3094 Stoffsammlung aus dem BMI zu den Besprechungspunkten des
Vorgespräches am 22. Oktober 1976, MAT A 118, Bd. 7, pag. 90 ff.
(96), Dokument Nr. 61; Ergebnisniederschrift des BMI über das

309

309
Gespräch am 20. Oktober 1976, MAT A 118, Bd. 7, pag. 102 ff.
(104), Dokument Nr. 62. 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

b) Waldbrände an Standorten

aldbrände an drei der potentiellen Endlager-Standorte
ben zumindest dazu geführt, dass bestimmte Natur-
hutzkriterien keine Geltung mehr hatten. In der Bevöl-
rung haben sie den Verdacht geschürt, dass interessierte
reise das Terrain bereitet haben.

uf mehrere Waldbrände vom August 1975 angespro-
en, berichtete die Zeugin Marianne Fritzen, langjährige

orsitzende der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-
annenberg: „Interessant war, dass es ausgerechnet an
n Standorten war, wo ein NEZ vorgesehen war. Kann
pothetisch sein, kann gezielt gewesen sein. Kann ich
cht sagen. Aber ich weiß, dass damals bei der Untersu-
ung der Brandmeister – und der hat auch immer dazu
standen – gesagt hat: Wir haben Brandnester gefun-
n. – Also es war nicht von der Natur, weil es so heiß
ar, sondern es ist Feuer gelegt worden. Nur, wer Feuer
legt hat, das wird man Ihnen natürlich nicht erzählen;
s weiß ich auch nicht. Das sind die Vermutungen
nn.“3095 Die Waldbrände 1975 haben bei Celle, Gifhorn
d Lüchow-Dannenberg stattgefunden. Auch der Zeuge

laus Stuhr erinnerte sich an diese Waldbrände, sah aber
inen Zusammenhang mit den Plänen für ein Nukleares

ntsorgungszentrum.

er Zeuge Dr. Adalbert Schlitt, damaliger Geschäftsfüh-
r der KEWA, sagte im Zusammenhang damit, dass man
rholungs- und Naturschutzgebiete bei der Standortaus-
ahl habe ausklammern müssen: „Es gab damals erhebli-
e Waldbrände in der ganzen Südheide, verheerende
aldbrände, und keiner wusste, was mit diesem ganzen
ebiet Südheide in Zukunft passieren würde.“3096

er Zeuge Andreas Graf von Bernstorff äußerte sich dazu,
ie er letztlich die Beweggründe für die Auswahl Gorle-
ns einschätzte: „Aus meiner Sicht und der vieler anderer
itischer Mitbürger, die dieses Vorgehen der Betreiber
d der öffentlichen Hand seit Jahrzehnten verfolgt haben,

ar eigentlich nur eine Schlussfolgerung zu ziehen, näm-
ch: Die Geologie des Salzstocks Gorleben stand nicht im
ittelpunkt der Auswahlkriterien für den richtigen Stand-
t, sondern viel eher die Lage an der Grenze, die geringe
evölkerungsdichte, die abgebrannte, riesige Waldbrand-
äche usw.“3097

) KEWA-Standortauswahl

ie vom Bund eingesetzte Kernbrennstoff-Wiederaufbe-
itungs-Gesellschaft (KEWA) hatte von 1972 bis 1975
n Auswahlverfahren für ein Nukleares Entsorgungszen-
um (NEZ) durchgeführt. Das NEZ beinhaltete im Kern
ne Wiederaufbereitungsanlage, eine Brennelementefa-
ik und ein Endlager für alle Arten von radioaktiven Ab-
llen. Die Suche der KEWA war bestimmt durch die
erirdischen Anlagen, insbesondere die Wiederaufberei-

5 Protokoll Nr. 31, S. 78.
6 Ergänzung des Zeugen: „Das hat am Rande einmal zu der Überle-

gung geführt, die abgebrannten Gebiete in die Standortsuche einzu-

beziehen.“

097 Protokoll Nr. 64, S. 4.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 407 –

tungsanlage, die eine intensive Kühlung, also ein nahes
Wasservorkommen erforderte. Dass ein größeres Wasser-
vorkommen nicht unbedingt im Einklang steht mit einem
Endlager, das trocken sein muss, war damals nicht im
Fokus, denn die Anforderungen an ein Endlager wurden
als sekundär betrachtet. Aus heutiger Sicht ist das Aus-
wahlverfahren der KEWA nicht mehr tragbar. So galt
beispielsweise als wichtigstes „Umweltkriterium“ die Be-
völkerungsdichte, also die dünne Besiedelung. Das Be-
wusstsein von „Umweltschutz“ und „Ökologie“ war An-
fang der 1970er Jahre sicherlich so noch nicht vorhanden.
Wenn man heute damalige „Umweltkriterien“ zitiert,
muss man dies explizit machen. Das macht die Koalition
in ihrem Feststellungs- und Bewertungsteil nicht.

Aus damaliger Sicht und mit Blick auf das damalige Vor-
haben können die Arbeiten der KEWA durchaus als um
Sorgfalt bemüht gelten, nicht mehr. Die Gewichtungen
sind nicht immer nachvollziehbar. Die Behauptung der
Koalition, dass die KEWA Gorleben als besten Standort
ermittelt hätte, ist unbewiesen (siehe auch Kapitel:
KEWA-Nachbewertung: ein Gerücht). Es wurde dies 2010
zwar durch das NMW so dargestellt, auffällig ist jedoch,
dass dies durch die KEWA selbst nie dokumentiert wurde.
Wenn die Koalition in ihrem Bewertungsteil schreibt, das
damalige Verfahren des Bundes und „vor allem das der
Niedersächsischen Landesregierung“ seien nach dem da-
maligen Stand von Wissenschaft und Technik „vorbild-
lich“ gewesen und hätten „Maßstäbe gesetzt“, so ist zu
fürchten, dass diese Vorgehensweise für die Koalition tat-
sächlich orientierend für ihre Vorstellung einer künftigen
Vorgehensweise sein könnte. Dies wäre allerdings verhee-
rend.

Die Koalition schreibt: „Beide Verfahren kamen unab-
hängig voneinander – basierend auf umfangreichen Krite-
rienkatalogen – zum gleichen Ergebnis: Der Standort
Gorleben erwies sich nach Anlegung der damaligen Be-
wertungsmaßstäbe unter den betrachteten Standorten als
der geeignetste Standort. Die vor über 30 Jahren durchge-
führten Auswahlverfahren folgten vollständig dem Primat
der Sicherheit.“

Da muss man sich allerdings schon fragen, ob die geringe
Anzahl der Milchkühe, die Gorleben aufzuweisen hatte
sowie die vergleichsweise sehr geringe Bevölkerungs-
dichte (ohne DDR), die als „Umwelt- und Sicherheitskri-
terium“ galt, auch heute noch für die Koalition diskutabel
wären, hingegen die Erdbebenzone 1 nicht weiter ins Ge-
wicht fallen würde. Die „Abflussrate“ galt damals bei-
spielsweise als wichtiges „Wirtschaftskriterium“, bei dem
Gorleben sehr gut abschnitt, was vermutlich der Elbe zu
verdanken ist. Der große Wasserbedarf ist für die Indus-
triestandorte Sellafield und Le Havre sicher auch ein
Grund gewesen, diese Wiederaufbereitungsanlagen am
Meer zu platzieren. Verständlich also, doch was hat das
mit dem Primat der „Sicherheit“ zu tun? Im Falle einer
Havarie wäre die Abflussrate vermutlich nicht so vorteil-
haft: die Elbe würde radioaktives Material rasch vertei-
len.

Die wichtigsten Kriterien der KEWA waren somit Bevöl-

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309
kerungsdichte, Milchwirtschaft, Fremdenverkehr, gefolgt 3
Drucksache 17/13700

n Entfernung zum Salzstock, Größe des Salzstocks,
msiedlungsmaßnahmen, Abflussrate des Flusses sowie
ntfernung zur Deutschen Bahn (DB).

ie bei KEWA und IMAK (siehe Feststellungen zur
AK-Standortauswahl) angewandten Kriterien sind aus

utiger Sicht vollkommen überholt. Sie waren bereits
79 überholt, als Ministerpräsident Albrecht entschied,
f die Wiederaufbereitungsanlage zu verzichten und am

ndlager festzuhalten. Schon da hätte man die Suche und
e Kriterien speziell auf ein Tiefenlager für Atommüll
schneiden und neu beginnen müssen, denn die Voraus-
tzungen hatten sich geändert, indem die Bedingungen
r eine Wiederaufbereitungsanlage weggefallen waren,
e die Standortsuche dominiert hatten.

an muss heute nicht mehr loben, wie es die Koalition
t, dass die Vertreter der Industrie damals einschätzen
nnten, was ein Industriestandort mitbringen muss. Be-
erkenswert ist allerdings, dass die KEWA in ihrem Ab-
hlussbericht KWA 1224 von 1974 klar benennt, mit
elchen Schwierigkeiten und Unsicherheiten der Ver-
eich mehrerer Standorte begleitet ist:

Der Vergleich der acht Standorte für die Entscheidung
hlüssige Parameter einzuführen, ist eine fast unlösbare
ufgabe. Der Versuch zu einer Wertung ist mit einer
eihe von Subjektivitäten verbunden und die Frage exakt
ahrscheinlich nicht lösbar. Ein einzelnes Faktum, zumal
s Bereichen, die die Berichterstatter nicht beurteilen
nnen, kann die gesamte Wertung umwerfen.“3098

er sich mit den Zahlen beschäftigt hat, wusste auch, wie
nfach es war, an Stellrädchen zu drehen, um auf eine an-
re Rangfolge zu kommen – ohne dass dies als unwis-
nschaftlich gelten würde.

ie Berichterstatter der KEWA schrieben 1974 auch:
usdrücklich sei daher nochmals darauf hingewiesen,
ß zur schlüssigen Klärung der mit der Geologie zusam-
enhängenden Fragen genauere Untersuchungen not-
endig sind.“3099

) Niedersachsen sucht andere Standorte

ie ging es in Niedersachsen weiter, nachdem die Boh-
ngen im Emsland im August 1976 abgebrochen worden
aren? Der Abbruch der Bohrungen war für den Bund zu
esem Zeitpunkt noch nicht endgültig. Zumindest drohte
r Bund damit, die Bohrungen wieder aufzunehmen und
Kürze ein Planfeststellungsverfahren in Gang zu set-
n. Der Bund forderte, Niedersachsen solle sich mindes-
ns bereit erklären, überhaupt einen Standort zu benen-
n. Also suchte man in Hannover nach möglichen
lternativen. Niedersachsen fühlte sich vom Bund nicht
sreichend über die Möglichkeiten der „Entsorgung“ in
enntnis gesetzt, wollte unbedingt auch noch andere
öglichkeiten, z. B. im Ausland etc. prüfen lassen. Mi-
sterpräsident Albrecht hatte den Bundeswirtschafts-
inister Hans Friderichs (FDP) gebeten, zu prüfen, ob

8
KWA 1224, S. 37, vgl. MAT A 102, Bd. 24, pag. 188.
099 KWA 1224, S. 40, vgl. MAT A 102, Bd. 24, pag. 194.

Drucksache 17/13700 – 408 –

man den Atommüll nicht nach Amerika verbringen
könnte. Doch Bundesminister Friderichs’ Nachrichten
enttäuschten Albrecht hinsichtlich dieser Möglichkeit:
Das Sicherheitsrisiko wegen des langen Transportweges
per Zug und Schiff sei zu groß. Die Devise der Regierung
Helmut Schmidt war auch eher die der nationalen Lösung
für das Atommüllproblem.

d) Reise nach Lüchow

Am 13. Oktober 1976 reisten Walther Leisler Kiep
(CDU), damals Finanz- und Wirtschaftsminister in Nie-
dersachsen, und Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht in
den Landkreis Lüchow-Dannenberg, um in Lüchow einer
Kugellagerfabrik einen Besuch abzustatten. Sie trafen
dort auch mit dem niedersächsischen CDU-Landtagsab-
geordneten Kurt-Dieter Grill zusammen, der sich bereits
früh für ein NEZ in Gorleben begeisterte.3100 Grill hatte
schon im Juni 1976 in Hannover mit dem Ministerialrat
Stuhr über das NEZ gesprochen. Vermutlich haben Kiep,
Albrecht und Grill am 13. Oktober auch über das NEZ
gesprochen. Und wahrscheinlich hat Grill dabei die Vor-
teile seines Wahlkreises Lüchow-Dannenberg ins Spiel
gebracht: an drei Seiten von der DDR umgeben, war der
Raum Gorleben typisches Zonenrandgebiet, dünn besie-
delt und strukturschwach. Den Besuch in Lüchow-
Dannenberg erwähnt Kiep auch in seinem Tagebuch:
„Dann mit Albrecht im Auto nach Lüchow. … In Lüchow
sind wir bei SKF auf Anregung von MdL Grill und des
dortigen SKF Geschäftsführers.“3101 Die Reise ist deshalb
wichtig, weil sie untermauert, dass für Kiep und Albrecht
„Lüchow-Dannenberg“ einen Monat später, am 11. No-
vember 1976 noch im Gedächtnis gewesen sein muss.
Das ist nämlich der Tag, an dem „Lüchow-Dannenberg“
(Synonym für „Gorleben“) in einer Ministerrunde das
erste Mal ins Gespräch gebracht wurde.

Kurt-Dieter Grill nutzte frühzeitig seine Kontakte ins
Wirtschaftsministerium in Hannover, um dort beim Mi-
nisterialrat Stuhr für den Standort Gorleben zu werben.
Stuhr bestätigte im Untersuchungsausschuss, Grill habe
ihm „unablässig im Genick“ gesessen. Stuhr sagte vor
dem Untersuchungsausschuss, Grill habe ein strukturpoli-
tisches Interesse gehabt, das NEZ nach Lüchow-Dannen-
berg zu holen. Einem Vermerk zufolge sprachen Stuhr
und Grill bereits am 22. Juni 1976 über den Stand der
NEZ-Planung. Stuhr äußerte in seiner Zeugenverneh-
mung Verständnis für Grills strukturpolitisches Anliegen.

e) Der entscheidungsbringende Tag:
11. November 1976

Im Vorfeld des 11. November 1976 machte die Energie-
wirtschaft ihren Einfluss geltend: Professor Heinrich
Mandel, RWE-Vorstandsmitglied und Präsident des Deut-
schen Atomforums, einer der wichtigsten Lobbyisten der
Atomindustrie zu dieser Zeit, schrieb am 8. November
1976 einen Brief an Ministerpräsident Albrecht und

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310

310
Vgl. MAT B 62, Dokument Nr. 63.
3101 MAT B 46/1, Bd. 25, S. 152 f. 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

rach am 11. November 1976 mit Walther Leisler Kiep.
chließlich war seit Kurzem eine Bedingung für den Wei-
rbetrieb und Neubau von AKW die Entsorgung des
ülls geworden. Ob die Industrie an Gorleben speziell
teressiert war, oder eher daran, dass es mit der Standort-
swahl rasch voran geht, ist kaum zu klären.

m 11. November 1976 schrieb Kiep in sein Tagebuch:
on MF Professor Mandel und Keltsch empfangen, die

egen der Entsorgungsendlager vorsprechen. Neu ist,
ss keine Probebohrungen nötig sind, da Wahn (Ems-
nd) eindeutig als günstigster Standort feststünde! Als
h meinen Gedanken Lüchow-Dannenberg ins Gespräch
inge, höre ich zu meinem Erstaunen, dass dieser Ort in
r Tat auch überprüft wurde, aber wegen der Nähe der

onengrenze nicht in Frage käme!“3102 Soweit das Ge-
räch mit den Industrievertretern Mandel und Keltsch.

on ihnen also erfuhr Kiep, dass Lüchow-Dannenberg
reits frühzeitig ausgeschieden war.

m gleichen Tag, kurz danach, fand dann das entschei-
nde Gespräch in Hannover statt: Um 10 Uhr trafen sich
e Bundesminister Matthöfer (Forschung), Maihofer
nnen) und Friderichs (Wirtschaft), um mit dem Minis-
rpräsidenten Ernst Albrecht (CDU) ein klärendes Ge-
räch über die „Entsorgungsanlage“ zu führen. Dabei
heinen sie den Versuch gemacht zu haben, Niedersach-
n „zu überrollen“. Walther Leisler Kiep schrieb an die-
m Tag in sein Tagebuch, Albrecht habe bei diesem Ge-
räch zunächst auf Möglichkeiten der Entsorgung in den
SA verwiesen, doch schließlich sei Matthöfer auf rüde
eise dazwischen gegangen: „… nun sei lange genug ge-
det worden jetzt werde gebohrt!“3103 Dies musste
lbrecht als Drohung auffassen, mindestens jedoch als
ruck von Seiten der Bundesregierung. Doch Albrecht
b nicht einfach dem Druck nach, schließlich war er
lbst in der Lage, Druck auszuüben, denn alle KEWA-

tandorte lagen in Niedersachsen und so lief alles auf die-
s Bundesland zu. Albrecht ließ sich den Zügel nicht aus
r Hand nehmen.

ieps Tagebuch weiter:

Maihofer und Friderichs, unterstützt von mir bringen
n [vermutlich Matthöfer, Anm. d. Verf.] auf eine andere
inie und erreichen auch, dass er an einer großen Presse-
nferenz im Anschluss teilnimmt! Ergebnis: Wir erklären
s einverstanden, dass die Bundesregierung einen Ge-
hmigungsantrag stellt, nachdem wir ihr in Kürze einen
andort zuweisen. Hier gelingt es mir Lüchow-Dannen-
rg als 4. Möglichkeit aufnehmen zu lassen. Wir wiesen
sdrücklich darauf hin, dass alle Phasen des Verfahrens
r sich bewertet und beurteilt werden und dass es eine
rweg-Genehmigung nicht gibt, auch keine Präjudizie-
ng des Landes durch den Bund! Maihofer sichert dies
sdrücklich zu. Dann ziehen wir unsere Experten hinzu.

üchow erweist sich zu meiner Überraschung als der
andort mit den besten Voraussetzungen!“3104

2 MAT B 46/1 (neu), S. 180 f.
3
MAT B 46/1 (neu), S. 182.

104 MAT B 46/1 (neu), S. 182.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 409 –

Kieps Eintrag legt nahe, dass er „Lüchow-Dannenberg“
ins Spiel brachte. Eine handschriftliche Notiz aus dem
Matthöfer-Nachlass, deutet darauf hin, dass Kiep und
Albrecht „Lüchow-Dannenberg“ nannten. Vielleicht ha-
ben die beiden sich ja auch an dieser Stelle an ihre
Lüchow-Dannenberg-Reise vier Wochen zuvor erinnert.
Sie hatten ihren Mann vor Ort: Kurt-Dieter Grill, der für
Akzeptanz sorgen würde. Er sollte kurze Zeit später die
„Gorleben-Kommission“, ein Gremium aus Lokalvertre-
tern, leiten. Anders als Remmers und Seiters, muss Grill
verlässlich erschienen sein. Auch rechneten sie in dem
strukturschwachen Gebiet, in dem vor allem der als kon-
servativ geltende Großgrundbesitzer Andreas Graf von
Bernstorff Flächen besaß, nicht mit großem Widerstand
gegen das NEZ.

Erinnern konnte der Zeuge Kiep sich an diese Vorgänge
nicht mehr, aber er versicherte hinsichtlich seines Tage-
bucheintrags „Lüchow-Dannenberg als 4. Möglichkeit“
ins Spiel gebracht zu haben: „Wenn das hier so steht,
dann stimmt das.“3105

aa) Die 4. Möglichkeit: Gorleben
In einem Vermerk vom 12. November 1976 zum Treffen
vom 11. November, der von Naß gezeichnet wurde, steht:
„Herr Ministerpräsident teilte eingangs mit, daß das Land
Niedersachsen demnächst eine Standortvorauswahl tref-
fen werde, und zwar unter den bisher bekannten 3 Stand-
orten. Dabei bestünde die Möglichkeit, daß auch ein
4. Standort mit in die Diskussion einbezogen würde.“3106

Gorleben wird also nicht, wie auch behauptet wurde, in
einer ganzen Reihe von zusätzlichen Standorten mit auf-
geführt, sondern als „4. Möglichkeit“ gehandelt. Dies be-
stätigt auch ein Vermerk von AL 3 vom 15. November
1976 für den „Herrn Bundeskanzler“: „Nach den mir vor-
liegenden Informationen soll zu den bisher genannten
drei Standorten für die Lagerung von Atommüll noch ein
vierter Standort hinzugekommen sein.“3107 Dies steht im
eklatanten Widerspruch zu der Aussage des Zeugen Röh-
ler, der bei seiner Vernehmung behauptete, der KEWA
seien zuvor 20-25 alternative Standorte zur Prüfung über-
mittelt worden.3108

Röhler hatte sich für seine Zeugenvernehmung in eine für
ihn zusammengestellte Auswahl von Akten in der Nieder-
sächsischen Staatskanzlei in die Vorgänge eingelesen. Die
ihm vorgelegten Akten enthielten aber wichtige Doku-
mente nicht. Die Befragung brachte diese Lücken zutage
und sie brachte zutage, dass vor dem 11. November 1976
Gorleben oder Lüchow-Dannenberg so gut wie keine
Rolle spielten:

Auf den Vorhalt von mehreren Dokumenten und Vermer-
ken von Besprechungen kurz vor dem 11. November
1976 sowie einer Kabinettsvorlage vom 8. November
19763109, in denen von Gorleben nicht die Rede war,

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3105 Protokoll Nr. 54, S. 14.
3106 MAT A 102, Bd. 25, pag. 205.
3107 MAT A 118, Bd. 8, pag. 182, Dokument Nr. 64.
3108 Protokoll Nr. 51, S. 30.
3109

311

311

311
Kabinettsvorlage vom 8. November 1976, MAT A 102, Bd. 25,
Teil 2, pag. 166–172, Dokument Nr. 35.
Drucksache 17/13700

nnte der Zeuge Dr. Röhler keine Erklärung finden, son-
rn lediglich schließen, dass er nicht die vollständigen
kten vorgelegt bekommen habe.3110 Die Aussage des
eugen, dass der Bund von Gorleben schon vor dem
. November 1976 gewusst habe und dass Gorleben
erhaupt bereits vor dem 11. November 1976 im Ge-
räch gewesen sei, sind eher als haltlos einzustufen.

ie Akten sprechen eine eindeutige Sprache: Vor dem
inistergespräch am 11. November 1976 ist Gorleben
in Thema. Den Akten ist allerdings durchaus zu ent-
hmen, dass nach dem Gespräch in Kieps Ministerium
n emsiges Treiben begann. Plötzlich sollte alles ganz
hnell gehen. Ein Zeitplan wurde aufgestellt, „Lüchow-
annenberg“ und andere geprüft werden und Eingang
nden in eine Kabinettsvorlage vom Dezember, natürlich
treng vertraulich“. Dies war der Auftrag an den Inter-
inisteriellen Arbeitskreis IMAK. Noch in einer Kabi-
ttsvorlage vom 8. November 1976 für den Minister
iep, also nur drei Tage vor dem besagten Datum, fand
ch keine Erwähnung von Gorleben, nur die drei von der
EWA vorgeschlagenen und nicht gewollten Standorte.

uf den Vorhalt, dass eine Kabinettsvorlage vom 8. No-
mber 1976 kein Wort darüber enthalte, dass KEWA ein-
schaltet worden sei, kein Wort davon, dass KEWA Gor-
ben inzwischen zum geeignetsten Standort gemacht
be und weshalb nun das Ministerium für Wirtschaft am
November 1976 den Ministerpräsidenten so unvollstän-
g informieren könne, antwortete der Zeuge Dr. Hans-
achim Röhler: „Kann ich Ihnen nicht sagen.“3111

iese Kabinettsvorlage verblüffte den Zeugen Röhler
rart, dass er in der Sitzungspause zur Opposition kam,
sich das Papier näher anzusehen. Er hatte hierfür

ine Erklärung, wirkte aber konsterniert, dass man ihm
r die Vorbereitung auf die Zeugenvernehmung in der

taatskanzlei diese wichtige Unterlage offenbar vorent-
lten habe.

ine Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976 schilderte
nn den Vorgang noch einmal deutlich. Dort steht, dass
e bisherigen Standortuntersuchungen für das Entsor-
ngszentrum vom Bund und der KEWA durchgeführt

orden waren, die zu den Standorten Wahn, Lutterloh
tüdtloh) und Lichtenhorst geführt haben. „Eine vorläu-

ge Standortentscheidung der Landesregierung setze ei-
ne unabhängige Standortuntersuchungen des Landes
raus,“3112 heißt es.

b) Überraschung bei den Beamten

der eigenen Staatskanzlei Niedersachsens hat es Über-
schung ausgelöst, dass Niedersachsen sich bereit er-
ärte, einen Standort zu benennen. Zudem hat der Name
orleben überrascht. Klaus Otto Naß, damaliger Leiter
r Abteilung 1 in der Niedersächsischen Staatskanzlei
ter Ministerpräsident Ernst Albrecht und dessen wich-

0 Protokoll Nr. 51, S. 31.
1 Protokoll Nr. 51, S. 44.
2
Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976, MAT A 102, Bd. 8,

Teil 1, pag. 3–45 (5), Dokument Nr. 40.

Drucksache 17/13700 – 410 –

tigster Berater, hatte noch am 25. Oktober 1976 einen
Vermerk zum Sachstand an den Ministerpräsidenten ver-
fasst, in dem lediglich von drei Standorten die Rede war
3113 [damit sind vermutlich die 3 KEWA-Standorte Wahn,
Lichtenhorst und Lutterloh gemeint, Anm. d. Verf.], nicht
jedoch von Gorleben.

Naß reagierte am 11. November 1976 sofort nachdem er
Nachricht von dem Inhalt des Ministergesprächs erhalten
hatte und verfasste noch am selben Tag einen handschrift-
lichen Vermerk an den Ministerpräsidenten und den
Staatssekretär, in dem es heißt:

„Das Ergebnis Ihrer Besprechung hat unter den Beamten
Überraschung ausgelöst, – weil die Landesregierung da-
mit ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt hat, einen
Standort – unter der Voraussetzung: Sicherheit – zur Ver-
fügung zu stellen, – weil bei jedem der drei (!) Standorte
noch weitere Untersuchungen, einschl. Bohrungen erfor-
derlich sind, ehe die Eignung feststeht.“3114

Naß machte aus seiner Meinung keinen Hehl: „Ich halte
die Entscheidung für verfrüht“, denn zunächst müssten
noch viele wissenschaftliche und technische Fragen ge-
klärt werden. Er sieht zudem das Problem, dass „die ge-
samte wissenschaftlich technische und politische Diskus-
sion sich nun auf Niedersachsens Standorte konzentrieren
[wird], obwohl das nicht unerlässlich war.“ Und: „Die
Bundesregierung hat weniger Anlass denn je Alternativen
zu suchen.“3115

Der Sachverständige Dr. Detlev Möller schreibt hierzu ei-
nen Text für den Untersuchungsausschuss:

„Das Ergebnis des 11. November 1976 – die Bereitschaft
einen vorläufigen Standort zu benennen – war eine deutli-
che Strategie- und Qualitätsveränderung […], die sowohl
für Beamte der niedersächsischen Seite als auch für den
Bund […] unerwartet bzw. überraschend […] war. Wenn
auf beiden Seiten die Erwartungen niedrig waren und
durchaus Verständnis für die Lage der Gegenseite
herrschte, stellt sich die Frage umso drängender, weshalb
derart plötzlich ein Wechsel in den Absichten der nieder-
sächsischen Seite erfolgte.“3116

Dr. Möller zitiert im Folgenden das Gespräch von
Walther Leisler Kiep mit dem obersten Atomlobbyisten
Prof. Dr. Heinrich Mandel, das er unmittelbar vor dem
Ministergespräch geführt hatte und in dem es auch um die
Entsorgungsfrage ging. Gorleben wurde darin auch er-
wähnt.

f) Standortauswahl durch IMAK

Der von Niedersachsen eingesetzte Interministerielle Ar-
beitskreis (IMAK) hat kein eigenes Standortsuchverfah-

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3113 Siehe MAT A 102, Bd. 25, Heft 3, pag. 16.
3114 MAT A 102, Bd. 25, pag. 203 f., Dokument Nr. 65.
3115 MAT A 102, Bd. 25, pag. 203 f., Dokument Nr. 65.
3116 Dr. Detlev Möller, Vorauswahl möglicher Endlagerstätten für radio-

aktive Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland, Text des Vor-
311
trags im Rahmen der 7. Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses

der 17. Wahlperiode, MAT A 56/3, S. 9.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n angestrengt, sondern lediglich eine neue Prüfung und
mbewertung. Binnen vier Wochen wäre auch kein wirk-
ches Auswahlverfahren realisierbar gewesen. Auftrag
ar, für eine Kabinettsvorlage binnen vier Wochen eine
egenüberstellung möglicher Standorte zu erarbeiten, die
r niedersächsischen Regierung eine Standortentschei-
ng ermögliche. Das Ergebnis wurde bereits im Auftrag
rweggenommen. Im Auftrag an den IMAK hieß es: „In
r Gegenüberstellung sollen die Standorte Wahn, Lich-
nhorst, Lutterloh und Gorleben sowie evtl. weitere bei
r Untersuchung sich ergebende Standorte einbezogen
erden.“ Die Standorte Wahn, Lichtenhorst, Lutterloh
d Gorleben waren somit laut Auftrag gesetzt. Wir ha-
n es bei den Arbeiten des IMAK also nicht – wie von
iten der CDU/CSU/FDP behauptet wird – mit einem
uswahlverfahren ähnlich dem der KEWA zu tun, son-
rn lediglich mit einer Aufstellung bereits ermittelter

tandorte und deren Neubewertung aufgrund anderer, re-
tiv grober Kriterien.

a) Formel: 3 + Lüchow-Dannenberg + X

in Vermerk gibt den Vorgang wieder. Niedersachsen hat
mnach die von der KEWA erarbeitete Liste erweitert
d Gorleben hinzugezogen. Der Auftrag wurde nur we-
ge Tage nach dem Ministergespräch vom 11. November
76 erteilt, in dem der Name Gorleben das erste Mal auf
eser hohen Entscheidungsebene fiel, nämlich am
. November 1976. Gemäß Auftrag lautete die Formel:
+ Lüchow-Dannenberg + X“.3117 Damit war auch klar:
orleben (bzw. Lüchow-Dannenberg) sollte in jedem Fall
nfließen. Zu den 3 bisherigen Standorten Wahn, Lich-
nhorst und Lutterloh sollte in einer „Synopse“ Gorleben
nzugefügt werden und schließlich, unter Hinzunahme
n X weiteren Standorten eine „Gegenüberstellung“ er-
lgen. Die 3 bisherigen Standorte schieden für Nieder-
chsen aufgrund von Protesten aus politischen Gründen
s. Offiziell wurden Gründe der Wasserversorgung auf-
führt, die aber längst berücksichtigt worden waren und
i Gorleben ebenso hätten Anwendung finden können.

ereits am 1. Dezember 1976, also zwei Wochen nach
uftragserteilung, wurde vom niedersächsischen IMAK
ne Liste von 14 Standorten vorgelegt, an vorderster
telle Gorleben. Der IMAK war demnach lediglich ein
remium, das die Aufgabe erfüllte, die Idee „Gorleben“
m 11. November 1976 durch Minister Kiep und/oder
inisterpräsident Albrecht, mit einem Scheinverfahren
untermauern.

as wichtigste Kriterium, das der IMAK anwendete, war
e Größe des Salzstocks. Vom Salzstock Gorleben war
mals bereits bekannt, dass es sich um einen sehr großen

alzstock handelte. Zweitwichtigstes Kriterium: bisher
ine Bergwerkstätigkeiten („Unverritztheit“). Wobei
eses Kriterium bei Gorleben nicht sorgfältig überprüft
urde, denn es waren zu Beginn des 20. Jahrhunderts
ali-Explorations-Bohrungen in größere Tiefe vorge-

7
So zu entnehmen einem Vermerk über den Auftrag an die IMAK,
MAT A 102, Bd. 7, pag. 103 (109 f.), Dokument Nr. 41.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 411 –

nommen worden, die offensichtlich beim IMAK nicht be-
rücksichtigt worden sind. Einem Vermerk vom 11. März
1977 ist zudem zu entnehmen, dass die Herren Venzlaff
(BGR) und/oder Kühn (GSF) erklärten: „Jedoch ist der
Salzstock Gorleben nicht mehr völlig unverritzt.“3118 Wo-
rauf die Fachleute dies zurückführten, bleibt aber unge-
klärt. Später wird Gorleben im Sprachgebrauch immer
wieder als „unverritzt“ bezeichnet.

Die Koalition schreibt zu der Bewertung von Gorleben:
„Sowohl den Fachbeamten des Landes als auch des Bun-
des war die gute Bewertung des Standortes Gorleben be-
reits im Herbst 1976 bekannt.“ (Bewertungsteil Koalition,
S. 46) Sie verzichtet tunlichst auf ein genaueres Datum.
Dabei ist das Datum des 11. November 1976 eben das
entscheidungsbringende. Auf welcher Grundlage aller-
dings die „gute Bewertung“ fußte, dazu gibt die Koalition
keine Ausführungen.

bb) Einziges „Sicherheitskriterium“:
Besiedlungsdichte

Ein weiteres wichtiges Kriterium des IMAK (neben
Größe und Unverritztheit) war – wie bei der KEWA – die
Besiedlungsdichte. Bei der Besiedlungsdichte, die unter
der Überschrift „Sicherheit und Strahlenschutz“ firmierte,
wurde ausgeführt:

„Die Besiedlungsdichte fließt allerdings stark in die Be-
urteilung ein, wenn unvorhersehbare Ereignisse und hy-
pothetische Störfälle jenseits der Auslegungsstörfälle mit
der Gefahr erhöhter Emissionen in die Betrachtung ein-
bezogen werden. Bei einem Störfall mit großer Freiset-
zung radioaktiver Stoffe wäre das Individualrisiko für die
Menschen in der Umgebung mit höherer Besiedlungs-
dichte wegen der schwerer durchzuführenden Notfall-
maßnahmen im Rahmen des Katastrophenschutzes höher
als in einer dünn besiedelten Umgebung. […] Da Stör-
fälle auch mit höchstem Aufwand nicht mit absoluter Si-
cherheit auszuschließen sind, ist es trotz der geringen zu
erwartenden Eintrittswahrscheinlichkeit solcher Ereig-
nisse bisher herrschende Praxis, dünn besiedelte Stand-
orte zu bevorzugen.“3119

Diese Zeilen schlüsseln das Kriterium „Strahlenschutz
und Reaktorsicherheit“ auf überdeutliche Weise auf. Die
„Sicherheit“ besteht allein darin, im Falle der Atomkata-
strophe eher weniger als mehr Menschen zu schädigen
und evakuieren zu müssen: Das ist es vermutlich, was die
Koalition als das „Primat der Sicherheit“ bezeichnet, un-
ter dem der Prozess damals gestanden hat.

Beim IMAK wurde letztlich keine Rücksicht genommen
auf Gasvorkommen, die hätten geklärt werden müssen –
sie waren Niedersachsen bekannt. Es wurde keine Rück-
sicht genommen auf das Landschafts- und Wasserschutz-
gebiet bei Gorleben (Höhbeck). Es wurde keine Rück-
sicht genommen auf Erdbebenzone 1, in der Gorleben

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3118 Vermerk vom 14. März 1977 über eine Besprechung im BMFT am
11. März 1977 zum Thema „Standort für das Entsorgungszentrum“,

312

312
MAT A 83, Bd. 8, pag. 154 ff. (155), Dokument Nr. 55.
3119 MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 8. 3
Drucksache 17/13700

egt, ganz im Gegensatz zu den anderen zur Auswahl ste-
nden Standorten, die in Erdbebenzone 0 lagen. Es
urde keine Rücksicht genommen auf die Lage im Flug-
rridor Berlin-Hamburg.

s spricht viel dafür, dass Gorleben durch Ministerialrat
tuhr aus dem Niedersächsischen Ministerium für Wirt-
haft ins Gespräch gebracht wurde. Dieser wusste von
m großen Interesse des Landtagsabgeordneten Kurt-
ieter Grill (CDU) an einem NEZ in Gorleben. Man hatte
kannt, dass vor Ort verankerte Personen die Durchset-
ng erleichterten und erwartete in diesem Landkreis we-
g Widerstand, eher die Hoffnung auf eine „Struktur-
lfe“, die Arbeitsplätze in das damalige Zonenrandgebiet
ächte. Von offizieller Seite wurden bis zu 3 500 Ar-
itsplätze versprochen. Auch Minister Kiep präferierte
orleben. In einem Vermerk des Bundeskanzleramts vom
. Dezember 1976 wird Kieps Präferenz für Gorleben
rvorgehoben, „weil bei diesem Standort die Möglich-
it der innerpolitischen Durchsetzung am günstigsten
urteilt werden; es handelt sich um ein abgelegenes,
nn besiedeltes Gebiet mit einfachen Eigentumsstruktu-
n.“3120

er IMAK hat absolut vertraulich getagt – man war sich
wusst, wie sensibel das Thema war. Der Zeuge Röhler
gte nach längerer Vernehmung, er wisse zwar nicht, wie
nau Gorleben eingeführt wurde, möglicherweise sei es
er ein Stoßtruppunternehmen gewesen. Niedersachsen
ollte den Bund eventuell mit Gorleben konfrontieren –
r Bund sah insbesondere durch die DDR-Nähe ver-
hiedene Probleme, die alle grenz- und sicherheitspoliti-
her Natur waren. (Ein anderer Standort, der von der
EWA – neben den 3 bekannten – als viertbester gehan-
lt worden war, war aufgrund DDR-Nähe ausgeschie-
n: Lütau in Schleswig-Holstein.)3121 Ein Ministerver-
erk (Sprechzettel für Kabinettsitzung am 14. Dezember
76) für Minister Kiep vom 13. Dezember 1976 schafft

larheit über den Vorgang beim IMAK. Unter Punkt 2
eht dort:

Entsprechend dem Beschluss des Landesministeriums
m 16.11.76 hat die interministerielle Arbeitsgruppe
W, MI, MS, ML, StK) mögliche Standorte ausgewählt.

ie Arbeitsgruppe hat die Auswahl in mehreren Schritten
rchgeführt. Nach Auffassung der Arbeitsgruppe kom-

en für das Entsorgungszentrum grundsätzlich 7 Stand-
te in Betracht. Auf Wunsch des Landesministeriums
nd die bisher bekannten 3 Standorte als mögliche Stand-
te beibehalten worden. Die Namen der Standorte sind
lgende (ohne Priorität): Gorleben, Mariaglück, Wester-
sede, Langenmoor, Lutterloh, Lichtenhorst und Wahn.
ie 7 Standorte sind in der Anlage zur Kabinettsvorlage
genübergestellt.“3122

amit wird deutlich: Die Standorte sind zwischen dem
. November und dem 13. Dezember 1976, also binnen

0 Vermerk von Dr. Konow (Bundeskanzleramt) vom 15. Dezember
1976, MAT A 138, Bd. 18, pag. 109 ff. (110), Dokument Nr. 39.

1 Vgl. Vermerk von Klaus Stuhr, NMW vom 9. März 1977,

MAT A 102, Bd. 8, pag. 186.

122 MAT E 6, Bd. 19, pag. 226.

Drucksache 17/13700 – 412 –

längstens vier Wochen durch den IMAK ausgewählt wor-
den. Doch bereits zu diesem Zeitpunkt war klar, dass
Langenmoor (Lichtenhorst), Lutterloh und Westervesede
nur „Reservestandorte“ (ebd.) sind, weil sie – angeblich –
„Schwierigkeiten“ (ebd.) aufwiesen. Auch die fündige
Gasbohrung bei Gorleben wird erwähnt (ebd. pag. 227)
aber nicht als „Schwierigkeit“ gesehen, sondern als zu
klärender Punkt.

Der Zeuge Röhler behauptete, Gorleben sei sowohl im
KEWA-Verfahren (Nachbewertung) als auch im IMAK
erarbeitet worden. Doch nur letzteres ist dokumentiert.
Für Untersuchungen der KEWA, aus denen Gorleben als
bester hervorgegangen sein soll, gibt es keine stichhalti-
gen Belege. Die CDU/CSU hat diese Behauptung durch
einen von ihr bezahlten Historiker aufstellen lassen.

g) KEWA-Nachbewertung: ein Gerücht

Die Frage „Gab es ein wissenschaftliches Auswahlver-
fahren, das Gorleben zum Ergebnis hatte?“ ist eindeutig
zu verneinen. Das IMAK-Verfahren (Niedersachsen)
kann nicht als wissenschaftlich gelten, denn hier wurde
binnen bereits nach Wochen eine tabellarische Übersicht
zusammengestellt, bei der Gorleben als bester galt. Der
CDU/CSU-FDP-Koalition war diese wichtige Frage
durchaus klar. Daher entwickelte sie offenbar den Willen,
ein wissenschaftliches Auswahlverfahren zu konstatieren,
bei dem Gorleben herauskam. Es musste bei der KEWA
angesiedelt werden, weil nur sie die mehrjährige Erfah-
rung eines solchen Auswahlverfahrens hatte.

aa) Hauseigener Historiker

Es war indes eine durchschaubare Strategie von CDU/
CSU und FDP, kurz nach der Einsetzung des Untersu-
chungsausschusses in Hannover pressewirksam eine
Expertise mit völlig neuen Erkenntnissen zum Standort-
auswahlverfahren Gorlebens zu präsentieren. Zu durch-
schaubar, um glaubwürdig zu sein. Am 28. Mai 2010
stellte der damalige Umweltminister Hans-Heinrich
Sander (FDP) vor der Presse eine von dem Historiker
Dr. Anselm Tiggemann erstellte Expertise vor mit dem Ti-
tel „Gorleben als Entsorgungs- und Endlagerstandort –
Der niedersächsische Auswahl- und Entscheidungspro-
zess“3123. Sander erklärte, die Studie belege, dass Gorleben
wissenschaftlich fundiert ausgewählt wurde. Dr. Tigge-
mann, nach eigenem Bekunden CDU-Mitglied3124, äußerte
in der Schlussfolgerung der Studie, der Auswahlprozess
von Gorleben sei „sachgerecht“ gewesen. Sanders Presse-
konferenz erhielt überregionale Presseresonanz. Es war
die Rede davon, dass Verschwörungstheorien nun ein
Ende hätten. Bisherige Theorien, Albrecht habe ein wich-
tiges Wort mitgesprochen, seien nun widerlegt. Die Op-
position im niedersächsischen Landtag indes warf
Tiggemann vor, ein Gefälligkeitsgutachten erstellt zu ha-
ben.

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MAT A 93.
3124 Protokoll Nr. 16, S. 66.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

anders Experte, Dr. Tiggemann, fand sich nur 30 Tage
äter als Mitarbeiter für den Untersuchungsausschuss
r CDU/CSU-Fraktion in Berlin wieder. Zuvor war er
s Wahlkreismitarbeiter für die CDU/CSU Nordrhein-
estfalens tätig. Dr. Tiggemann erklärte vor dem Unter-
chungsausschuss, dass er für seine Dissertation von
04 auf Vermittlung von Kurt-Dieter Grill ein zweiein-
lbjähriges Stipendium des Unternehmens Preußen-

lektra3125, heute Eon, erhalten habe. Im Untersuchungs-
sschuss nahm die „Causa Tiggemann“ ihren Lauf.
urch Tiggemanns „Expertise“ war die Legende einer
EWA-Nachbewertung“ im Raum.

abei stand die Tiggemann-These von Anfang an auf tö-
rnen Füßen. Kern der These war die Behauptung, die
m Bund beauftragte KEWA habe zusätzlich zu ihrem

tandortauswahl-Verfahren von 1972 bis 1975 eine
achbewertung“ abgegeben, aus der Gorleben als bester

tandort hervorgegangen sei. Die neuere Tiggemann-
hese stand zudem im Widerspruch zu seiner Disserta-
on „Achillesferse der Kernenergie“ von 2004, in der er
ch der Auffassung war, Gorleben sei von Niedersach-
n ausgewählt worden.3126

r. Tiggemann selbst gab auf Nachfrage offen zu, dass er
ie Studie“, von der er sagte, sie sei eine „KEWA-Nach-
wertung“, nicht habe. Dokumente, die er der „Studie“
rechnete, seien an verschiedenen Stellen in den Akten
ragmentarisch“ vorhanden. Unterlagen für wichtige
wischenergebnisse einer solchen Studie, die belegen
llten, dass es ein sachgerechtes Auswahlverfahren von

eiten des Bundes (KEWA) gegeben habe, habe er
eider“ nie gesehen – sie seien unauffindbar. Auf Nach-
age äußerte der Zeuge Dr. Tiggemann, es sei die Frage,
das „Material“ überhaupt noch zu finden sei.3127

uf einen Artikel in der Elbe-Jeetzel-Zeitung über seine
unde, reagierte Tiggemann mit einem Leserbrief. Darin
hrieb er, Fragmente der Studie befänden sich in der
rsten Akte des interministeriellen Arbeitsgruppe der

andesregierung, die neben mir auch von Greenpeace
sgewertet wurde. Dem Untersuchungsausschuss des

undestages liegt diese Akte vor“3128. Doch die Tatsache,
ss eben jene Dokumente, die Tiggemann als KEWA-
okumente ausweisen will, sich in einer Akte der Nieder-
chsischen Staatskanzlei befinden, spricht an sich schon
ände.

den Unterlagen der KEWA sowie des Auftraggebers
r KEWA, dem BMFT, befinden sich Dokumente dieser
rt nicht. Im zeitlichen Horizont sind die von Tiggemann
geführten Dokumente nach dem 11. November 1976
nzuordnen, also in der Zeit, in der der IMAK arbeitete.
in Anschreiben, mit dem Herr Stuhr (NMW) offenbar
ne „Beschreibung von Alternativstandorten“ überreicht
kam, stammt vom 16. November 1976, also dem Tag,

5 Protokoll Nr. 16, S. 46.
6 MAT A 188, pag. 389.
7 Protokoll Nr. 16, S. 57.
8 Leserbrief von Dr. Tiggemann vom 23. Juli 2010 zum Artikel in der
EJZ „Geschichte der Standortbenennung in Frage gestellt“ vom
16. Juni 2010.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 413 –

an dem der IMAK seinen Auftrag erhielt, mit Eingangs-
stempel vom 18. November 1976. Das Schreiben geht auf
eine „Absprache vom vergangenen Samstag“ zurück, das
muss demnach der 13. November gewesen sein und
stammt von der Projektgesellschaft Wiederaufbereitung
von Kernbrennstoffen (PWK).3129 Ob die überreichten
Unterlagen mehrere Jahre oder mehrere Tage alt sind, ge-
hört in dem Bereich der Spekulation. Die in dieser Zeit
(November/Dezember 1976) dokumentierten Treffen un-
ter Mitwirkung von KEWA-Mitarbeitern gingen durch-
weg nur von den drei bis dato bekannten KEWA-Standor-
ten Wahn, Lichtenhorst und Lutterloh aus.

Dass auf informeller Ebene über Gorleben – möglicher-
weise auch zwischen KEWA-Mitgliedern und IMAK-
Mitgliedern – gesprochen wurde, ist zu vermuten. Eine
Telefonnotiz vom 27. August 1976 von Ulf Chojnacki aus
dem niedersächsischen Wirtschaftsministerium über ein
Telefonat mit Dr. Hornke (KEWA) erwähnt zum Beispiel
Gorleben.3130 Für die Koalition ist dieses Telefonat ein
wichtiger Beweis dafür, dass die KEWA Untersuchungen
durchgeführt hat, die Gorleben umfassten. Letztlich sind
aber diese „Untersuchungen“ anhand der Akten nicht
nachvollziehbar. Eine Telefonnotiz ist auch nicht gerade
ein schlagkräftiger Beweis für derlei Untersuchungen der
KEWA.

Bei genauerem Hinsehen und nach den Zeugenbefragun-
gen im Untersuchungsausschuss kommt man zu dem
Schluss: Die tiggemannsche Schlussfolgerung ist selbst
nicht sachgerecht. Die von Dr. Tiggemann und der Koali-
tion angeführten Belege lassen sich nicht auf die KEWA
(Bund) zurückführen: Es sind lediglich Fragmente, wie
Tiggemann selbst einräumt, wenige undatierte Papiere
ohne Signatur oder Kürzel, die nicht stichhaltig der
KEWA zuzuordnen sind und schon gar nicht den Charak-
ter einer Studie haben – wie dies durchweg von Seiten der
Koalition behauptet wurde.

Die Vermutungen von Dr. Tiggemann waren indes für die
CDU/CSU- und FDP-Fraktionen Grund genug, ein Aus-
wahlverfahren unter Beteiligung der KEWA feststellen zu
wollen. Die vom Bund beauftragte KEWA indes hatte in
einem mehrjährigen Auswahlverfahren nur die Standorte
Wahn, Lichtenhorst und Lutterloh als untersuchungswür-
dig ermittelt. Doch nachdem es an diesen Standorten star-
ken Protest, insbesondere aus den eigenen CDU-Reihen
gab, war Ministerpräsident Albrecht daran interessiert ei-
nen anderen Standort zu finden. Gorleben war durch die
KEWA nie untersucht worden.

bb) Stunde der Wahrheit

Immer wieder wurden Zeugen nach der Tiggemannschen
Phantomstudie befragt. So zum Beispiel der ehemalige
Oberbergbaudirektor Jürgen Schubert, der für das Ober-
bergamt Clausthal-Zellerfeld im niedersächsischen inter-
ministeriellen Arbeitskreis (IMAK) saß, der im August
1976 gegründet worden war. Schubert erklärte, im IMAK

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313
MAT A 102, Bd. 7, pag. 3.
3130 MAT A 102, Bd. 7, pag. 2. 3
Drucksache 17/13700

be Gorleben erstmals in einer Sitzung am 1. Dezember
76 eine Rolle gespielt. Die KEWA (und damit der

und) sei da nicht beteiligt gewesen.3131 Er bekundete,
m seien nur Studien bekannt, aus denen die drei be-
nnten Standorte Wahn, Lutterloh und Lichtenhorst her-
rgegangen seien: „Von einer Studie zu diesen drei

tandorten, die, wie ich ja vorhin gesagt habe, auch in der
SK im Dezember 75 schon erörtert waren, also von ei-
r KEWA-Studie, die jetzt also sich auf andere Standorte
zog, ist mir nichts bekannt.“3132 Mit seiner Aussage be-

ätigte Schubert, dass sich der IMAK erst nach dem Mi-
stergespräch vom 11. November 1976 mit Gorleben be-
sste. Dies entspricht auch dem Auftrag an die IMAK
m 16. November 1976, in dem ausdrücklich Gorleben
ter Hinzuziehung der drei anderen Standorte genannt

urde.

chubert sagte, Gorleben sei zwar frühzeitig unter vielen
deren Standortmöglichkeiten zu Beginn der 1970er
hre „im Gespräch“ gewesen. Man habe aber rasch da-
n Abstand genommen, weil es in einem Ferien- und Er-
lungsgebiet lag. Das Ferien- und Erholungsgebiet hatte
des durch den Waldbrand von 1975 erheblichen Scha-
n genommen.

in weiterer höchst glaubwürdiger Zeuge räumte mit der
egende einer KEWA-Standortauswahl, bei der Gorleben
der Spitze gestanden haben soll, endgültig auf:
r. Adalbert Schlitt: „Es hat nie Untersuchungen zu Gor-
ben durch die KEWA gegeben“, so der Zeuge Schlitt.
er könnte es besser wissen als dieser von der Koalition
nannte Zeuge, denn Adalbert Schlitt war Geschäftsfüh-
r der Kernbrennstoff-Wiederaufbereitungsgesellschaft
EWA), die vom Bund mit einer Standortsuche beauf-

agt war. Mit dieser Schlappe hatte die Koalition nicht
rechnet. Sie versuchte im Verlauf der Befragung, den

eugen aufs Glatteis zu führen, doch Schlitt ließ sich
cht beirren. Die KEWA habe nach dem 10. August
76 überhaupt keine Untersuchungen mehr durchge-
hrt, denn da waren die Arbeiten auf Weisung aus Bonn
stoppt worden. Gorleben sei zwar sehr früh in Erwä-
ng gezogen worden, aber sofort wegen der Grenznähe
n der Liste gestrichen worden. „Während der Zeit, in
r ich noch Geschäftsführer der KEWA war [also bis
. Dezember 1976, Anm. d. Verf.], ist Gorleben nicht
ehr diskutiert worden. Wir hatten ja nun in Weesen-
utterloh einen neuen Standort, der auch für die Wieder-
farbeitung die entsprechenden Bedingungen hergege-
n hätte, sodass wir also Gorleben, na ja, vergessen
nnten,“ so Schlitt.3133 Auf Nachfrage nach einem Auf-

ag für eine „Nachuntersuchung“ erklärte Schlitt: „Wenn
einen solchen Auftrag für eine Standortuntersuchung
geben hätte, dann hätte ich ihn unterschreiben müssen,
hat aber in meiner Zeit bis zum 31.12.1976 keinen sol-
en gegeben.“

uch danach nicht, denn die KEWA wurde kurze Zeit da-
ch an die PWK (die Energieversorger) verkauft. Und ab

1 Protokoll Nr. 58, S. 18.
2
Protokoll Nr. 58, S. 18.

133 Protokoll Nr. 58, S. 77.

Drucksache 17/13700 – 414 –

dem 22. Februar 1977, der Benennung Gorlebens durch
den Ministerpräsidenten Ernst Albrecht, waren Standort-
auswahlverfahren durch den Bund obsolet. Denn Albrecht
erklärte sinngemäß: Entweder in Gorleben oder nirgends
in Niedersachsen. Schlitt berichtete, die Bohrungen in
Wahn, Weesen-Lutterloh und Lichtenhorst waren am
10. August 1976 auf Weisung des Matthöfer-Ministeriums
(BMFT) gestoppt worden. Er habe gehört, dass dies auf
einen Anruf von Albrecht hin geschehen sei, „der nun
größere Widerstände und größere Unruhe in seinem Land
Niedersachsen befürchtete und wohl dann Herrn
Matthöfer gebeten hatte, die ganzen Untersuchungen ab-
zubrechen“3134.

Denn es waren Proteste aus den eigenen CDU-Reihen.
Danach packte die KEWA ihre sämtlichen Bohrgeräte ein
und nicht wieder aus. Schlitt erinnerte sich, dass der Salz-
stock Weesen-Lutterloh durchaus gute Ergebnisse gehabt
hätte und bedauerte, dass man dort und an den anderen
beiden Standorten fünf Millionen D-Mark in den Sand
gesetzt hatte. Von Seiten der KEWA hat man indes noch
nicht auf die Möglichkeit von Bohrungen an den Standor-
ten Wahn, Lutterloh und Lichtenhorst verzichtet. So
schrieb die KEWA an das BMFT mit Datum vom 5. No-
vember 1976 einen Brief, in dem ausführlich mit Zeitplan
dargestellt wurde, wie Bohrprogramme für die drei Stand-
orte aussehen müssten.3135

Ein Dokument, das von Tiggemann und Koalition ange-
führt wird, um eine „Nachbewertung“ durch die KEWA
zu belegen ist das zweiseitige Papier „Neue Standortalter-
nativen in Niedersachsen“. Es ist undatiert, trägt kein
Kürzel, keinen Stempel, ist also mithin keinem Ministe-
rium oder Gremium zuzuordnen. Darin wird Bezug ge-
nommen auf eine Besprechung am 5. August 1976 in
Frankfurt (Main) sowie berichtet, dass eine Prüfung von
Standortalternativen inzwischen vorgenommen worden
sei. Es werden Tabellen zitiert, die sich an völlig anderer
Stelle in dieser Akte befinden, aber vermutlich die im
Vermerk Gemeinten sind. Von wem und wann diese Ta-
bellen erstellt worden sind, ist nicht nachvollziehbar. Der
Vermerk befindet sich an einer Stelle in der Akte, in der
sich sonst nur Dokumente vom November 1976 befinden.
Zudem befinden sich Vermerk und Tabellen in einer Akte
Niedersachsens, in der vor allem Vermerke aus dem nie-
dersächsischen Wirtschaftsministeriums abgelegt sind.

Aus diesen Papieren die Schlussfolgerung zu ziehen, sie
seien von der KEWA, wie dies die Koalition tut, ist ein
Fall von Verletzung der Sorgfaltspflicht. Mit der gleichen
Berechtigung könnte man behaupten, diese Papiere seien
dem IMAK zuzuordnen, was aufgrund der Stelle, an der
sie sich in der Akte befinden, plausibler wäre.

Als weiteres Indiz für eine „KEWA-Nachbewertung“
wurde immer wieder folgender Absatz in der Einleitung
zur KEWA-Studie 1225, die im Oktober 1977 veröffent-
licht wurde, angeführt: „Da seit der Standortermittlung
im Jahre 1974 einige Auswahlkriterien hinsichtlich ihrer

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3134
Protokoll Nr. 58, S. 83.
3135 MAT A 99, Bd. 20, pag. 104078. 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

edeutung inzwischen anders bewertet werden, wurde
chgeprüft, ob sich neben Wahn, Lichtenhorst, Lutterloh
ue Standortalternativen finden lassen. Diese Untersu-
ungen wurden durchgeführt mit dem Ergebnis, dass die
sprünglich ausgewählten Standorte immer noch als sehr
nstig anzusehen sind und dass sie lediglich von Stand-
t ‚Gorleben‘ übertroffen werden. Dieser Standort war
i der Untersuchung im Jahre 1974 ausgeschieden, weil
nach den damals zugänglichen Planungsunterlagen in
ner Ferien- bzw. Erholungszone lag.“3136

s war letztlich nicht zu klären, wie der Absatz zustande
m. Da dieser KEWA-Bericht den Zeitraum 1. Januar
76 bis 31. Dezember 1976 umfasst, haben Dr. Tigge-
ann und die Koalition diesen Hinweis auf Gorleben in
r Einleitung des Berichts als Indiz dafür gelesen, die
EWA habe Untersuchungen durchgeführt, bei denen
orleben als bester hervorgegangen sei. Doch bei genau-
er Nachforschung und Zeugenbefragung (vgl. Zeugen-
fragung Schlitt) konnte dies widerlegt werden. Als
eweis“, dass Gorleben durch die KEWA ermittelt

urde, kann diese Fundstelle keinesfalls zur Geltung ge-
acht werden, denn im betreffenden Hauptteil der Studie
ird der Name Gorleben nicht einmal mehr erwähnt.
ies ist denn auch die Kernfrage: Weshalb wurde die von
r Koalition behauptete „Nachbewertung“ (von 1976)
cht in diese KEWA-Veröffentlichung vom Oktober
77 (also fast ein Jahr später) aufgenommen? Zu diesem

eitpunkt war Gorleben bereits in aller Munde. Was hätte
gegen gesprochen, eine sogenannte „Nachbewertung“
it in die KEWA-Veröffentlichung aufzunehmen? Die
ntwort ist: Es hat keine Nachbewertung durch die
EWA gegeben. Gorleben war zu diesem Zeitpunkt poli-
sch durch MP Albrecht bereits gesetzt und von der Bun-
sregierung bestätigt. Warum sollte die KEWA im Okto-
r damit hinter dem Berg halten, wenn sie doch selbst
ese Arbeiten ausgeführt haben soll? Die Antwort auf
ese Frage bleibt die Koalition schuldig.

ie Behauptungen der Koalition, die KEWA habe eine
achbewertung durchgeführt, sind somit haltlos. Sie fu-
n auf unzulässigen Schlussfolgerungen. Im Übrigen hat
ch das BMFT, Auftraggeber der KEWA, dem Untersu-
ungsausschuss keinerlei Akte übermittelt, die eine sol-
e „Nachbewertung“ durch die KEWA enthalten hätte.
uch dafür bleibt die Koalition die Antwort schuldig.
ollte die KEWA also heimlich gehandelt haben, ohne
ss der Auftraggeber davon wusste sowie ohne Bezah-
ng?

ie Legende einer sogenannten „Zweiten KEWA-Studie“
er „KEWA-Nachbewertung“ hatte sich beharrlich ge-
lten, obwohl diese in den Tausenden von Akten, die dem

UA vorliegen, niemals gefunden werden konnte. Selbst
r Ermittlungsbeauftragte konnte sie in den 5 300 BfS-
kten, die er für den Untersuchungsausschuss auszuwer-
n hatte, nicht finden, obwohl er ausdrücklich danach su-
en sollte.
136 MAT B 33, pag. S. 9 f.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 415 –

Die CDU/CSU deklariert eine nie gesehene Phantomstu-
die zum Fakt. Ermittelt hat sie nur dürftige Indizien, die
die Tiggemann-These keinesfalls zu belegen in der Lage
sind. Die Vorgehensweise, eine „KEWA-Nachbewer-
tung“ als existent in den Raum zu stellen, ist wissen-
schaftlich nicht haltbar. Diese Behauptung bewegt sich
im Raum von Spekulation, nicht von Tatsachen.

Kiep und Albrecht brachten am 11. November 1976 Gor-
leben ins Gespräch – keine Studie und kein wissenschaft-
liches Verfahren. Dass Gorleben nicht von Kiep und
Albrecht erfunden wurde, ist auch klar. Der Ort ist ihnen
aus dem Kreise der mit der Standortfindung Beauftragten
sicherlich zugetragen worden. Doch Gorleben war letzt-
lich nicht Gegenstand eines wissenschaftlichen Auswahl-
verfahrens. Es wurde schließlich vom IMAK, gemäß
Auftrag, bestätigt.

h) Niedersachsen: Gorleben oder gar nichts

Von der Nennung Gorlebens am 11. November 1976 war
die Bundesregierung offenbar vollkommen überrascht.
Der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) war
vehement gegen den Standort Gorleben und hatte eine
„eindeutige Präferenz“ für den Standort Wahn, der sich
auch im KEWA-Auswahlverfahren als der am besten ge-
eignete herausgestellt hatte. Noch am Morgen des 11. No-
vember 1976 hatte der Bundesforschungsminister Hans
Matthöfer dem Deutschlandfunk ein Interview gegeben,
in dem er von dem baldigen Beginn von Bohrungen an
den drei bis dato ermittelten Standorten sprach.3137
Helmut Schmidt schrieb in einem Brief vom 15. Dezem-
ber 1976 an Ministerpräsident Ernst Albrecht: „Die am
11. November 1976 angesprochene Problematik eines
DDR-nahen Standortes ist inzwischen in Gesprächen der
zuständigen Beamten der Bundesregierung und des nie-
dersächsischen Wirtschaftsministeriums weiter vertieft
worden. Aufgrund dieser Gespräche sind die zuständigen
Bundesminister zu der Auffassung gelangt, daß ein DDR-
naher Standort nicht in Betracht gezogen werden
sollte.“3138

Der Abteilungsleiter 3 aus dem Bundeskanzleramt,
Dr. Konow, schrieb am 9. Februar 1977 in einem Ver-
merk, in dem es über längere Strecken um die Proteste bei
der AKW-Baustelle in Brokdorf ging sowie um die
Koppelung der AKW-Genehmigung an Fortschritte bei
der Entsorgung: „MP Albrecht hat den zuständigen BM
am 11. November 1976 die Zusage gegeben, alsbald
Standortentscheidungen zu treffen. Es hat den Anschein,
als ob er unter dem Eindruck von Brokdorf zumindest auf
Zeit spielen möchte.“ Man war sich in Bonn nicht sicher,
ob Albrecht sich an seine Zusage vom 11. November
1976, ein Entsorgungszentrum in Niedersachsen zu er-
richten, halten würde. So äußerte sich auch der Zeuge
Dr. Tiggemann vor dem Asse-Untersuchungsausschuss:
„Nach diesem Gespräch war auf Bundesseite immer die
Angst, dass Albrecht von der in diesem Gespräch am

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3137 313
MAT A 121, Bd. 1, pag. 75.
3138 MAT A 64, Bd. 17, pag. 094337.
Drucksache 17/13700

. November gemachten Zusage – wir werden im Früh-
hr entscheiden – wieder herunterwollte.“3139

m 11. Februar 1977 sollte schließlich ein klärendes Ge-
räch zwischen Bundeskanzler Helmut Schmidt und Mi-
sterpräsident Albrecht stattfinden. Schmidt versuchte in
esem Gespräch, Albrecht von Gorleben abzubringen. Er
ollte unbedingt den Standort Wahn durchsetzen und war
ch im Vorfeld des Gesprächs offenbar auch sicher, dies
erreichen.

in Vermerk des Bundeskanzleramts in Vorbereitung die-
s Gesprächs nennt allein neun Gründe, die gegen den

tandort Gorleben sprechen. Schmidt muss darauf ge-
hlt haben, dass Ministerpräsident Albrecht den Standort
ahn vermutlich akzeptieren werde, schließlich hatte der
und „unüberwindliche Bedenken“ gegen Gorleben.
iese werden im Vermerk des Bundeskanzleramts unter
unkt „2. Standort für Entsorgungszentrum in NS“ wie
lgt aufgeführt:

„a) DDR-naher Standort Gorleben: Wegen der unbe-
strittenen geologischen Qualität des Standortes so-
wie aus strukturpolitischen Gründen (‚Zonenrandge-
biet‘) und einer angeblich noch positiven Einstellung
der lokalen Bevölkerung zu der Ansiedlung des Ent-
sorgungszentrums besteht unverändert eine ausge-
prägte Präferenz von NS für Gorleben.

Gegen Gorleben sprechen folgende zwingende politi-
sche Gründe:

– Grundsätzliche Frage, ob Entsorgungszentrum an
dem einzigen Grenzabschnitt errichtet werden
muß, an dem keine Übereinstimmung über den
Verlauf der Grenze zwischen DDR und uns besteht
und an dem militärische Gefährdung der sensiti-
ven Anlagen (Energieversorgung) und strategi-
schen Materials (Plutonium) bereits im Hand-
streich möglich.

– Umgebungsüberwachung des Entsorgungszen-
trums (Meßstationen im Umkreis von 20-30 km er-
forderlich. Entfernung des Standortes zur Grenze:
5 km. Umgebungsüberwachung mithin nicht ohne
Mitwirkung der DDR möglich.

– Aus Umgebungsüberwachung und Notfallschutz-
planung können sich Einflußmöglichkeiten für
DDR ergeben. Notwendigkeit bis ins Detail ge-
hender Verhandlungen erhöht Gefahr technischer
Einblickmöglichkeiten der DDR über den durch
COCOM-Bestimmungen zulässigen Rahmen hi-
naus.

– Starke Wahrscheinlichkeit, daß DDR ihrerseits
Bereitschaft zu Verhandlungen und Regelungen
von Lösung anderer Fragen abhängig macht
(z. B. Grenzfeststellung Elbe).

– Nutzung des beiderseits der Grenze gelegenen
Salzstockes führt zur Minderung der Nutzbarkeit

9
Niedersächsischer Landtag, 21. Parlamentarischer Untersuchungs-
ausschuss, 24. Sitzung am 19. November 2009, S. 28.

Drucksache 17/13700 – 416 –

des Salzstockes auf dem Gebiet der DDR für de-
ren eigene Entsorgungszwecke.

– Möglichkeit, daß DDR durch Veränderung des
Salzstockes auf ihrem Gebiet Betriebssicherheit
des Endlagers beeinträchtigen kann.

– Für DDR-Verhandlungen erforderlicher Zeitbe-
darf ist hoch zu veranschlagen. Verzögerung der
Errichtung des Entsorgungszentrums am Stand-
ort Gorleben auf unbestimmte Zeit wäre unver-
meidlich.

– NATO-Bedenken dagegen zu erwarten, daß sensi-
tive Wiederaufbereitungstechnologie und die ent-
sprechenden Plutoniummengen (10 t bei vollem
Betrieb) dem Zugriff des potentiellen Gegners
ausgesetzt würden.

– Gefahr der Internationalisierung einer Auseinan-
dersetzung Bundesrepublik/DDR wegen des Ent-
sorgungszentrums durch Einschaltung der SU
(militärische Sicherheitsbedenken gegen Wieder-
aufbereitungsanlage der Bundesrepublik) und der
USA (Bedenken gegen Wiederaufbereitungsanla-
gen in Nicht-Kernwaffenstaaten).

b) Standort Wahn/Emsland: Eingehen von MP
Albrecht auf Standort Wahn wegen unüberwindlicher
Bedenken des Bundes gegen Standort Gorleben
wahrscheinlich, für den eine eindeitige Präferenz des
Bundes besteht.

[…]

Bundesregierung bereit, bei Zustimmung von NS zu
Standort Wahn unverzüglich alle die endgültige
Standortwahl noch beeinträchtigenden Probleme
auszuräumen. […]“3140

Für Bundeskanzler Schmidt sprachen also eine stattliche
Anzahl „zwingender“ Gründe gegen Gorleben, während
man für den Standort Wahn (Emsland) „unverzüglich“
alle Probleme auszuräumen bereit war. Letztere betrafen
insbesondere einen Schießplatz der Bundeswehr, wo man
offenbar zur Verlagerung bereit war. Die Bundesregie-
rung hatte mithin eine „eindeutige Präferenz“ für den
Standort Wahn und bot Niedersachsen wegen zu erwar-
tender Widerstände im Emsland eine Mitinitiative des
Bundes an.3141 Der Bund sah also durchaus die Empfind-
lichkeiten seitens Niedersachsens, das den konservativen
Widerstand im Emsland fürchtete, und versuchte für den
Standort Wahn, alle Steine aus dem Weg zu räumen.

Noch am 20. Februar 1977 erinnerte Bundeskanzler
Schmidt in einem weiteren Brief an Ministerpräsident
Albrecht erneut an die Bedenken der Bundesregierung
gegen den Standort Gorleben.3142

Aber Ministerpräsident Albrecht blieb hart. Er hatte sich
offenbar bereits entschieden. Am 22. Februar 1977 gab er

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3140 MAT A 118, Bd. 9, pag. 37–39, Dokument Nr. 66.
3141

314

314

314

314
Siehe MAT A 118, Bd. 9, pag. 39, Dokument Nr. 66.
3142 MAT A 64, Bd. 17, pag. 108.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

e „vorläufige Standortentscheidung“ Gorleben offiziell
kannt.

Kieps Tagebuch findet sich am 7. März 1977 eine No-
z zum Parteitag der CDU:

Albrecht spricht und erobert die Mehrheit der Delegier-
n durch seine sachliche deutliche offensive Strategie. Er
klärt und begründet die Koalition. Unsere Abmachung,
orleben als Standort, mischt auch geschickt und nicht
ne Demagogie einige Angriffe gegen die Bundesregie-
ng hinein, vergleicht die Bedenken im Fall Gorleben,
ie sie die Bundesregierung äußert mit ihrer Zurückhal-
ng in der Frage der Nationalstiftung und erhält zum
hluss großen Beifall.“3143

urz nach der offiziellen Verkündung Gorlebens als
tandort am 22. Februar 1977 versucht Albrecht also den
arteitag für die Entscheidung zu gewinnen und Kiep
richt in seinem Tagebuch von einer „Abmachung“ be-
glich Gorleben. Was für eine Abmachung könnte das
wesen sein? Die Frage bleibt offen.

er Bund hatte bezüglich der Entscheidung Niedersach-
ns terminlichen Druck ausgeübt. Doch Albrecht be-
nnte Gorleben gegen den Wunsch aus Bonn. Dieses
nfrontative Auftreten des niedersächsischen Regie-
ngschefs gegen die sozialdemokratisch geführte Bun-
sregierung führte zunächst zu einer konsternierten Hal-
ng in Bonn. In einem Vermerk vom 25. Februar 1977
ißt es:

Die Bundesregierung sieht die am 22. Februar 1977 be-
nntgegebene Standortvorauswahl Gorleben durch die

andesregierung Niedersachsen als eine Form politi-
hen finassierens [sic!] von MP Albrecht. Die so getrof-
ne Standortvorauswahl steht politisch in keinem ange-
essenen Verhältnis zu dem von der Bundesregierung in
eser Sache von nationaler Bedeutung gezeigten Ein-
tz: (…)“3144

er hier verwandte Begriff „finassieren“, der so viel be-
utet wie Kunstgriff, Trick anwenden, verweist im Klar-
xt darauf, dass die Bundesregierung sich offenbar aufs
reuz gelegt fühlte. In dem Vermerk wird erneut betont:
ei den strengen Anforderungen, die an die Sicherheit
r Anlage gestellt werden müssen, bedeutet die Verfü-
ngsmöglichkeit der DDR über einen Teil des Salzsto-
es gleichwohl ein großes Risiko.“3145

April 1977 erklärte Ministerpräsident Dr. Albrecht,
chdem die Bundesregierung weiterhin nicht einverstan-
n war mit Gorleben: „…die Entsorgungsanlage werde
tweder bei Gorleben oder überhaupt nicht in Nieder-
chsen gebaut“. So gab ein Pressesprecher Albrechts
orte am 14. April 1977 wieder.3146 Nach einigen Versu-
en, für einen der drei anderen von der KEWA ausge-

3 MAT B 46/1 (neu).
4 MAT A 121, Bd. 11, pag. 155, Dokument Nr. 54.
5 MAT A 121, Bd. 11, pag. 155, Dokument Nr. 54.
6 Vermerk von Schwope, Pressestelle der Niedersächsischen Landes-
regierung vom 14. April 1977, MAT A 102, Bd. 26, Teil 3, pag. 62,
Dokument Nr. 58.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 417 –

wählten Standorte zu werben, gab die Bundesregierung
im Juli 1977 auf. In einem Vermerk zu einer Sitzung des
Kabinettsausschusses vom 5. Juli 1977 heißt es unter dem
Punkt „4. Standort Gorleben A. Innenpolitische Vorteile“:

„(1) Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, gegen
den Willen der Landesregierung NS einen Standort
durchzusetzen. Die Landesregierung hat sich eindeutig
für Gorleben ausgesprochen. Falls die Bundesregierung
zu dieser Standortauswahl keine Stellungnahme abgibt
und ihr durch Ermächtigung der PTB, für diesen Standort
die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zu bean-
tragen nicht „beitritt“, droht NS [Niedersachsen, Anm. d.
Verf.] das Genehmigungsverfahren – mit weitragenden
energiepolitischen Konsequenzen – zu verschleppen. (2)
Die örtliche Bevölkerung zeigt nach letzten Eindrücken
(Bereisung durch MD Sahl – BMI) zunächst noch verhal-
tenes, aber dennoch klar erkennbares positives Interesse
an dem Entsorgungszentrum. […]“3147

Zuletzt zitierter Eindruck sollte sich binnen kürzester Zeit
als völlige Fehleinschätzung erweisen.

Der Zeuge Friderichs, der sich bei seiner Vernehmung an
viele Vorgänge nicht erinnerte, hatte seinerzeit als FDP-
Bundeswirtschaftsminister in einer sozialliberalen Koali-
tion, offenbar schon geahnt, dass die Bundesregierung
einlenken musste. Denn am 15. Juni 1977 erklärte er im
Verlauf einer Energiedebatte im Bundestag: „Sie wissen
doch, wie schwierig die Standortdiskussion zwischen
Bonn und Hannover war. Ich mache das der Landesregie-
rung in Hannover nicht zum Vorwurf. Lassen wir das
heute einmal alles beiseite, was da Taktik, was da Strate-
gie und was da bittere Notwendigkeit war. Aber eines
steht doch fest: Für die Bundesregierung gibt es nach den
bisherigen geologischen Erkenntnissen mehr als einen ge-
eigneten Standort. Offensichtlich sagt aber die Landesre-
gierung: Nicht drei oder vier oder wieviel, sondern einen!
Wir haben lange, sehr lange darüber gesprochen. […] the-
oretisch wäre es doch genauso gut denkbar gewesen, in
das Genehmigungsverfahren nicht einen, sondern zwei
oder drei Standorte einzubeziehen und am Ende den zu
nehmen, der sich – usw. Ich habe den Eindruck, daß sich
die Bundesregierung in diesem Punkt den Notwendigkei-
ten oder wie man das bezeichnen mag in Niedersachsen
zu beugen bereit ist. Sie ist nicht mit Vergnügen dazu be-
reit; das muß ich gleich dazusagen.“ Nach einem entlar-
venden Zuruf (laut BT-Protokoll seitens der CDU/CSU:
„Der Standort ist gut geeignet!“), ergänzte Bundesminis-
ter Friderichs: „Warten wir es ab!“3148

Am 5. Juli 1977 stimmte im Bund schließlich der Kabi-
nettsausschuss „unter Zurückstellung erheblicher Beden-
ken“ dem Standort Gorleben zu. Niedersachsen hatte sich
also nicht nur mit dem vom Bund ungeliebten Standort
Gorleben durchgesetzt, sondern auch mit der Ablehnung
einer vergleichenden Standorterkundung wie sie die Bun-
desregierung damals favorisiert hätte. Von diesem ver-


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vo3147 Vermerk vom 4. Juli 1977 zu TOP 1 der 4. Sitzung des Kabinettaus-

schusses für die friedliche Nutzung der Kernenergie am 5. Juli

1977, MAT A 153, Bd. 5, pag. 19 ff. (22–23).

3148 Plenarprotokoll 8/31 vom 15. Juni 1977, S. 2253–2254. 3
Drucksache 17/13700

ngnisvollen Diktum ist die folgenden 30 Jahre lang
cht abgewichen worden.

undesminister Gerhart Baum (FDP), Nachfolger von
erner Maihofer im Amt des Bundesinnenministers ab
78, äußerte sich zu dem Bund-Länder-Problem 1982
Lauf einer Bundestagsdebatte in veranschaulichender
eise: „Ich kann nicht mehr tun, als die Bundesländer zu
tten und mit Ihnen darüber zu reden – ich tue das bei je-
r sich bietenden Gelegenheit –, nun auch etwas im Hin-
ick auf Endlagerstätten in Granit oder wo auch immer
tun. Ich habe bisher von keinem einzigen Bundesland
ne positive Antwort bekommen. Ich habe kein Territo-
um. Ich bemühe mich aber um die Lösung der Pro-
eme. […] Ich erkenne an, daß Niedersachsen hier etwas
t.“3149

ein Territorium – das machte die Bundesregierung ein
tück weit erpressbar. Kein anderes Bundesland erklärte
ch zu Standorterkundungen bereit. Doch die Bundesre-
erungen seit 1977 hätten diesen Zustand nicht hinneh-
en müssen. Man hätte sich viel ersparen können, wenn
an die damals geschnürte Einfachlösung „Gorleben und
r Gorleben“ noch einmal aufgeschnürt hätte und eine
rgleichende und transparente Standortsuche ange-

rengt hätte. Aber das Interesse an einer langfristigen Lö-
ng war damals noch nicht groß genug. Auch hatte man
ch nicht gelernt, dass sich an der Bevölkerung vorbei
lche weitreichenden Entscheidungen nicht treffen las-
n. Man setzte auf eine „Geheimstrategie“ und dachte,
it Polizeigewalt könne sich letztlich jede Entscheidung
rchsetzen lassen. Welch ein Irrtum.

ie damalige Einfachlösung „Gorleben und nur Gorle-
n“ manövrierte die Bundesrepublik in eine Sackgasse,
s der man kaum wieder herauskam: heute bekommen
e bereits investierten Kosten für Gorleben ein unzuläs-
ges politisches Gewicht.

Ihr Geologen kommt auch noch dran

eider konnte der am 16. Juli 2010 verstorbene Geologe
rof. Dr. Gerd Lüttig nicht mehr vom Untersuchungsaus-
huss vernommen werden. Der damalige Vize-Präsident
s Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung
LfB) war mit einer geologischen Studie am Verfahren
r KEWA beteiligt.

merhin liegt ein ausführliches Fernseh-Interview des
DF vom 13. April 2010 mit dem Titel „Eine Fülle von
ügen“ vor. Darin berichtete Lüttig von folgendem Ge-
räch mit Ministerpräsident Albrecht aus dem Jahr 1977:
r. Albrecht sagte mir: ‚Ich habe die Auswahl getroffen,

h habe Gorleben ausgewählt‘. Worauf ich sagte: ‚Herr
r. Albrecht, Sie wissen doch genau, dass Gorleben gar
cht auf meiner Liste steht, auf der Liste der vordringli-
en oder besonders gut geeigneten Salzstöcke?‘ ‚Ja, das
acht nichts, das ist jetzt eine politische Entscheidung.‘“
lbrecht habe einen Salzstock nahe der Zonengrenze fa-
risiert und sei damals dem Rat eines Bergdirektors ge-
149 Vgl. Protokoll Nr. 26, S. 3.

Drucksache 17/13700 – 418 –

folgt. Lüttig zitiert Albrecht, der gesagt haben soll: „Ich
möchte, dass die Ostzonalen sich richtig ärgern.“ Als
Lüttig gegenüber Albrecht dann seiner Fassungslosigkeit
Ausdruck verlieh, sagte Albrecht: „Ihr Geologen kommt
auch noch dran.“ Der Geologe Lüttig hat Gorleben da-
mals abgelehnt, da es begründete Hinweise auf Carnallit-
Vorkommen gab, einer Gesteinsart, die leicht wasserlös-
lich ist und einen sehr niedrigen Schmelzpunkt besitzt.
Für die Einlagerung von wärme-entwickelndem Atom-
müll sind Carnallit-Vorkommen daher denkbar ungeeig-
net, da sie die Stabilität eines Bergwerks gefährden kön-
nen. Man verlegte sich später darauf, die großen Partien
reinen Steinsalzes in Gorleben zu loben, die eine weiträu-
mige Umfahrung erlauben. Dies wird allerdings durch die
Erkundungsbeschränkung auf den Nordosten von 1997
(siehe Kap. D: Themenkomplex 1990er Jahre) wieder ad
absurdum geführt. Prof. Duphorn wies bei seiner Verneh-
mung darauf hin, dass sich gerade im Nordosten größte
Schwierigkeiten ergeben werden, weil sich dort größere
Carnallit-Vorkommen befänden.

Die Bundesregierung unter Helmut Schmidt (SPD) war
auf der anderen Seite sehr an einer raschen Entsorgungs-
lösung interessiert, denn der Betrieb der Atomkraftwerke
war an einen Entsorgungsnachweis gebunden. Im Zen-
trum des Protests, der sich schnell entwickelte, stand vor
allem eine geplante Wiederaufbereitungsanlage (WAA)
nebst Brennelementefabrik. Als der Widerstand gegen
das NEZ jedoch wuchs, erklärte Albrecht 1979, die WAA
sei zwar „technisch machbar aber politisch nicht durch-
setzbar“ und verzichtete auf die Wiederaufbereitung.
Fortan sollte in Gorleben „nur“ noch ein Zwischenlager
für abgebrannte Brennelemente errichtet und der Salz-
stock als Endlager erkundet werden. Der Ministerpräsi-
dent hat wohl geglaubt, dass er die Bevölkerung mit die-
ser Entscheidung beruhigt, doch seine Rechnung ging
nicht auf. Nur ein Jahr später, 1980, wurde das Bohrloch
1004 besetzt, ein Hüttendorf aufgebaut und die „Freie
Republik Wendland“ ausgerufen.

Zentral für die Entscheidung für den Standort Gorleben
ist das Ministergespräch am 11. November 1976 in Han-
nover. Vorher gibt es in den Akten so gut wie keine Nen-
nung „Gorlebens“ oder „Lüchow-Dannenbergs“. Nach
dem 11. November verbreitet sich das Stichwort „Gorle-
ben“ laut Aktenlage in den Behördenvorgängen wie ein
Lauffeuer. Das Stichwort hatte Wirtschaftsminister Kiep
und/oder Ministerpräsident Albrecht gegeben. Der Minis-
terialrat Stuhr aus dem Wirtschaftsministerium könnte
hierbei eine zentrale Rolle gespielt haben, auch wenn er
sich als Zeuge daran nicht mehr wirklich erinnerte.

Mit dem Tiggemannschen Auftragsgutachten bewegt sich
die CDU/CSU-FDP in der Tradition von Manipulation
von wissenschaftlichen Ergebnissen. Ihr geht es nicht um
Ermittlung oder Wahrheitsfindung, sondern um Verklä-
rung von Regierungshandeln. Bei Gorleben betreibt sie
Geschichtsklitterung der schlimmsten Art, indem sie Wis-
senschaftler für das Aufstellen einer genehmen These be-
zahlt und Wissenschaftler, die ihr nicht genehme Thesen

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vertreten, diskreditiert und diffamiert. w
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Schock vor Ort

ls am 22. Februar 1977 die Standortentscheidung Gorle-
n für ein Nukleares Entsorgungszentrum durch Minis-
rpräsident Albrecht bekannt gegeben wurde, konnte
an im Landkreis diese Nachricht kaum fassen. Der da-
alige Gartower Pastor Gottfried Mahlke schilderte bei
iner Vernehmung im Untersuchungsausschuss, wie ent-
tzt die Leute waren. Die ersten Reaktionen waren noch
ch dem Motto: „Nicht in unserem schönen Landkreis“.
och bereits nach 14 Tagen änderte sich dies. Es war
cht mehr das St.-Florians-Prinzip „Nicht bei uns“, das
rherrschte, sondern die Ansichten differenzierten sich.
an begann, sich schlau zu machen und der Widerstand

chtete sich fortan gegen die Nutzung der Atomenergie.
ahlke hielt damals eine engagierte Rede, die auch die
stmals publizierten Thesen des Club of Rome „Grenzen
s Wachstums“ einbezog und die er als eine „Partei-
hme für die Schöpfung“ beschrieb.

Etwa ein Jahr später am 25. März 1978 erhielt die Kir-
engemeinde Gartow ein Kaufangebot der DWK (Deut-
he Gesellschaft zur Wiederaufarbeitung abgebrannter
ernbrennstoffe). Auch andere Grundbesitzer erhielten
n solches Angebot, das für alle völlig unerwartet kam,
die Landesregierung die „Vorläufigkeit“ der Standort-
nennung betont hatte. Das Kaufangebot war zudem mit
ner Frist von 40 Tagen versehen. Der angebotene
aufpreis betrug 4,10 DM/qm, wobei der durchschnitt-
che Verkehrswert mit 0,45 DM/qm angegeben wurde,
rüber hinaus bot die DWK einen Standortzuschlag von
65 DM/qm sowie einen Interessenzuschlag von 3 DM/
. Es wurden also Preise von über dem zehnfachen des

rkehrswertes angeboten.

er Kirchenvorstand entschied sich gegen den Verkauf des
aldstücks, für das sich die DWK interessierte und be-
ündete dies politisch: Man sei nicht bereit für eine Wie-
raufbereitungsanlage Grund und Boden zur Verfügung
stellen. Die übrigen Grundstückseigentümer, überwie-
nd Bauern, waren zu etwa zwei Dritteln zunächst ent-
hlossen, nicht zu verkaufen. Doch dann drohte man mit
nteignung. Dann würde man weitaus weniger für die
rundstücke erzielen, so die Vertreter der DWK. Kurz vor
m Ende der 40-Tage Frist, tauchten die Vertreter der
WE, Scheuten und Salander, im Landkreis auf und mach-
n zusätzlich Druck auf die Bauern. Ein Berichterstatter
hrieb damals: „Die waren alle nervlich fertig, so am
nde, dass sie nicht mehr klar denken konnten. Einer un-
rschrieb noch zwei Minuten vor zwölf.“

ie Zeugenvernehmung Mahlke machte den kirchlichen
iderstand deutlich, der sich vermutlich nicht zwangs-
ufig so schnell so entwickelt hätte, wäre die Kirche
cht zu einer Entscheidung wegen ihres Grundeigentums
zwungen gewesen. Mahlke, dessen Positionen in der
irchenführung durchaus umstritten waren, spielte dabei
ne Vorreiter-Rolle. Als er 1980 auf dem besetzten Bohr-
lände 1004 (Republik Freies Wendland) eine Pfingst-
edigt halten wollte, wurde ihm dies von der Landeskir-
e verboten. Später, zum Anlass seiner Pensionierung,

urde er „rehabilitiert“. Nach dem Tschernobyl-Gau von

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 419 –

1986 schwenkte die Kirche insgesamt auf einen atomkri-
tischen Kurs ein.

k) Spielplatz-Blockade

Der Zeuge Gottfried Mahlke berichtete: „Die Gorleben-
Demonstration am 12. März 1977 war der Beginn einer
neuen Phase des Widerstandes gegen die Nutzung der
Atomenergie insgesamt in Deutschland. Es kam bei die-
ser Demonstration auf der Waldbrandfläche zwischen
Trebel und Gartow nicht zu den gefürchteten Ausschrei-
tungen. Im Gegenteil, der Widerstand fand unter anderem
kreative Ausdrucksmöglichkeiten in dem spontanen
Bauen eines fantasievollen Abenteuerspielplatzes und
dem Beginn der Aktion „Wiederaufforstung statt Wieder-
aufarbeitung“. Landwirte aus dem Hamburger Umland
hatten 10 000 Bäumchen gestiftet, die dort an der Stelle
des Waldbrandes und anstelle der Atomanlagen gepflanzt
wurden.“3150

Andreas Graf von Bernstorff hatte damals ein kleines Ge-
lände an die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-
Dannenberg verpachtet, die darauf einen Abenteuerspiel-
platz baute. Dieses Bauvorhaben stieß auf Probleme, weil
angeblich keine Baugenehmigung vorlag. Die Leute vor
Ort stellten natürlich einen Zusammenhang mit der ge-
planten Atomentsorgung vor Ort her. Von Bernstorff
schilderte die Probleme mit der Gemeinde bei seiner Zeu-
genvernehmung: „Das war also ein Riesenproblem, da
diesen kleinen Kinderspielplatz zu bauen, während es mit
dem Zwischenlager sehr leicht über die Bühne ging, näm-
lich: Da gab es keinen Bebauungsplan, keinen Flächen-
nutzungsplan, sondern es gab eine sehr erleichterte Be-
bauung im Außenbereich, wie man das sonst auch für
landwirtschaftliche Scheunen kennt. Das hat also auch
nicht zur Beruhigung der Bevölkerung beigetragen.“3151

Auf das Genehmigungsverfahren für den Kinderspiel-
platz angesprochen, äußerte sich der Zeuge Klaus
Poggendorf, damals Oberkreisdirektor in Lüchow-Dan-
nenberg: „Der ist überhaupt nicht genehmigt worden,
sondern im Gegenteil: Wir haben seinerzeit, als dieser
Spielplatz dort errichtet wurde, eine Abbruchverfügung
erlassen. Er sollte beseitigt werden, zumal es sich nicht
um einen Spielplatz im eigentlichen Sinne handelte. Der
Spielplatz war unmittelbar an einer Bundesstraße. Die
Kinder hätten, wenn sie darauf gespielt hätten, auf die
Bundesstraße laufen können. Das war der Versuch der
Kernkraftgegner, über einen Spielplatz eine gewisse Blo-
ckade zu installieren. Wir haben seinerzeit diesen Spiel-
platz, der nicht genehmigt worden war und auch nicht ge-
nehmigungsfähig ist, mit einer Verfügung belegt und
auch die Betreiber oder die Bürgerinitiative aufgefordert,
diesen Spielplatz zu beseitigen.“3152

Später wurde der Spielplatz geräumt. Die staatliche Ge-
walt setzte die Interessen der Atomindustrie durch, die
Bevölkerung sah sich übertölpelt und betrogen.

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3150 Protokoll Nr. 66, S. 3.
3151

315
Protokoll Nr. 64, S. 4.
3152 Protokoll Nr. 64, S. 80. 3
Drucksache 17/13700

Internationale Expertenrunde

er Zeuge Dr. Helmut Hirsch wurde vor den Untersu-
ungsausschuss geladen, weil er ab 1979 Leiter des
orleben International Review“ (auch Gorleben-

earing) war, einer mehrtägigen internationalen Exper-
ntagung zum Thema Endlagerung atomarer Abfälle.
och Hirsch ist auch in aktuellen Debatten zum Thema
tandortauswahl involviert. Der Physiker ist heute Bera-
r für die österreichische Bundesregierung in Fragen der
klearen Sicherheit. Er hat mitgewirkt bei der Schweizer

ndlagersuche, wo seit einigen Jahren nach den deut-
hen Empfehlungen des AKEnd von 2002 eine ausführ-

che Standortvorauswahl vorgenommen wird. Hirsch hält
für sehr wichtig, dass man diese Vorauswahl sehr sorg-
ltig durchführt, dann vier Standorte untersucht, von de-
n schließlich einer ausgewählt wird.

o haben es übrigens auch die internationalen Wissen-
haftler empfohlen, die auf Einladung der Niedersächsi-
hen Landesregierung im März/April 1979 insgesamt
chs Tage lang beim sogenannten Gorleben-Hearing
er Endlager-Fragen diskutierten. Hirsch hatte für dieses

reffen eine Experten-Runde von 20 Wissenschaftlern
ordiniert. Die Niedersächsische Regierung Ernst

lbrecht unterband allerdings eine Debatte über den Salz-
ock Gorleben. Es sollte nur allgemein über die Bedin-
ngen für ein Endlager diskutiert werden. Immerhin be-

irkte dieses intensive Fachgespräch, bei dem Albrecht
st die ganze Zeit anwesend war, dass das Unfallpoten-
al eines atomaren Endlagers und die Verwundbarkeit
i Kriegseinwirkungen größere Aufmerksamkeit erhiel-
n. Nur wenige Wochen später, am 16. Mai 1979, ver-
chtete Ernst Albrecht in einer Regierungserklärung auf
e Wiederaufbereitungsanlage in Gorleben, erklärte den
rt aber gleichzeitig zum einzig möglichen Standort für
n Endlager.

) Erdgasvorkommen in Gorleben
wurde ignoriert

rdgasvorkommen waren für die KEWA offenbar ein
usschlussgrund. So kann man einem Vermerk des Ober-
rgamtes vom 10. Juni 1975 entnehmen, dass der zu-
chst in Erwägung gezogene Standort Dethlingen [bei

aßberg, Anm. d. Verf.] vermutlich nicht in Frage käme,
a hier bereits die fündige Erdgasbohrung Munster Z1
edergebracht ist und weitere Bohrungen von der Mobil
il folgen werden“.3153 In einem weiteren Vermerk für
n Minister aus dem BMFT vom 30. Juni 1975 wird mit

ezug „Standort für Entsorgungspark“ über die bisheri-
n Ergebnisse der KEWA berichtet. Dieser Vermerk ist
teressant. Berichtet wird, dass einer von 3 potentiellen
tandorten (Stand Jahreswende 1974/75) ausgeschieden
t, weil (als einer von zwei Gründen) „unter dem Salz
oße Erdgasfelder entdeckt wurden.“3154 Hier handelte

3 Vermerk vom 10. Juni 1975 gez. von Schubert vom Oberbergamt
Clausthal-Zellerfeld, übermittelt an das Wirtschaftsministerium in
Hannover, mit Bezug auf ein Ferngespräch am 16. Juni 1975,

MAT A 102, Bd. 2, pag. 13 ff. (16).

154 MAT A 99, Bd. 19, pag. 103081.

Drucksache 17/13700 – 420 –

es sich um den Standort Dethlingen bei Faßberg, der
schließlich aufgrund von Erdgasvorkommen ausschied.

Auch in Gorleben waren die Erdgasvorkommen unter
dem Salzstock bekannt. Sie waren aber offenbar kein
Ausschlussgrund wie im Fall Dethlingen bei Faßberg.
Hinweise auf Gas unter Gorleben hatte es bereits 1969
gegeben, als auf DDR-Seite des Salzstocks ein Bohrturm
explodierte und tagelang brannte. Die westdeutschen
Bergbehörden haben dies sehr genau aufgezeichnet. So
befindet sich in den Akten der Niedersächsischen Staats-
kanzlei ein Bericht vom 8. August 1969 vom Bergamt
Celle gerichtet an das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld,
niedergeschrieben durch den Bergassessor Kühn.

Darin wird detailliert auf die am 26. Juli 1969 auf DDR-
Seite explodierte Gasbohrung eingegangen sowie andere
fündige Erdgasbohrungen der DDR anhand von Koordi-
naten lokalisiert und auf einer Karte eingetragen. Die In-
formationen bezüglich der verschiedenen Bohrungen sind
sehr detailliert bis hin zur Angabe des Drucks einer fündi-
gen Bohrung und der Tiefenlage.3155

In einem Vermerk zu einer Besprechung vom 11. März
1977 in der PTB, in dem es um den Standort für das Ent-
sorgungszentrum geht, werden verschieden Risiken des
Salzstocks Gorleben angesprochen, zum Beispiel die ge-
fürchteten Carnallit-Vorkommen, die man bereits in
Wustrow gefunden hatte und die auch in Gorleben zu er-
warten waren. Doch, an dieser Stelle noch interessanter,
die Herren Venzlaff (BGR) und/oder Kühn (GSF) spre-
chen über die Erdgasvorkommen unter Gorleben.

„Zu beachten ist, daß die DDR gegenüber Salzstock Gor-
leben Erdgas gesucht und wohl auch gefunden hat. Erd-
gas ist auch auf der Seite der Bundesrepublik anzutref-
fen.“3156

Bedenken flossen auch in frühe Kabinettsvorlagen Nie-
dersachsens von 1976 und 1977 ein. So ist einer Nieder-
sächsischen Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976 fol-
gendes zu entnehmen:

„Auf Grund jüngster Informationen soll sich auf dem
Nordostrand des Salzstockes Gorleben auf DDR-Gebiet
eine fündige Gasbohrung befinden. Soweit hierdurch der
Salzstock betroffen sein sollte, ist er möglicherweise ent-
gegen bisherigen Annahmen doch nicht für die Zwecke
der Endlagerung nutzbar. Im Übrigen sind hiernach Gas-
vorkommen im Bereich des Salzstockes Gorleben auch
auf niedersächsischer Seite – insbesondere in Hinblick
auf die bereits erschlossenen Gasvorkommen bei Wus-
trow – nicht auszuschließen.“3157

An anderer Stelle im selben Dokument heißt es: „Der
Salzstock Gorleben erstreckt sich mit einem kleinen Zip-
fel (knapp 1 km) in das Gebiet der DDR.“ In Wahrheit er-
streckt sich der Salzstock Gorleben-Rambow weitere
15 km in das Gebiet der ehemaligen DDR. Da den Geolo-

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3155 MAT A 102, Bd. 8, pag. 111–115, Dokument Nr. 45 und Doku-
ment Nr. 46.

3156 315
MAT A 83, Bd. 8, pag. 155, Dokument Nr. 55.
3157 MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 3–45 (18).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n auch im Westen seit langem bekannt war, wie die
age des Salzstockes Gorleben-Rambow verläuft, scheint
sich bei dieser Aussage zunächst um eine falsche Aus-
ge zu handeln. Dem Bundeskanzleramt war immerhin
reits bekannt, dass „2/5 des Salzstocks“ auf DDR-Ge-
et liegen, wie einem Vermerk vom 15. Dezember 1976
entnehmen ist.3158

ie Klärung dieser Fragen ist in der Kabinettsvorlage
m 9. Dezember 1976 zur Prüfung ausgewiesen. Die

abinettsvorlage vom 2. Februar 1977 enthält sozusagen
s Ergebnis dieses Prüfauftrags:

Im Bereich des Salzstockes Gorleben befinden sich auf
DR-Seite 3 Bohrungen, die im Verlauf des Jahres 1969
edergebracht wurden. Zwei dieser Bohrungen wurden
ch Abteufen von rd. 2 000 m aus unbekannten Gründen

ngestellt. An der 3. Bohrstelle – unmittelbar südwestlich
enzen, 10 km nordöstlich des vorgesehenen Standortbe-
iches fanden am 26.7.69 mehrere Explosionen statt,
rch die der Bohrturm zerstört wurde. Aufgrund von Au-
nzeugenberichten ist anzunehmen, daß die Explosionen
rch ausströmendes Erdgas verursacht wurden. Nach-
m es gelungen war, den Brand unter Kontrolle zu
ingen, sind im Bereich der Bohrstelle keine weiteren

ktivitäten beobachtet worden. Auch ein am 31.1.77
rchgeführter Beobachtungsflug des Bundesgrenzschut-
s ergab, daß im Bereich der Bohrstelle keinerlei Anzei-
en dafür vorhanden sind, daß Erdgas gefördert wird.

ach Auffassung des niedersächsischen Landesamtes für
odenforschung (NLfB) und der Konzessionsinhaber, für
e Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen (Preussag und
rigitta/Elwerath (BEB)) ist mit großer Wahrscheinlich-
it davon auszugehen, daß sich unter dem Salzstock
orleben in einer Tiefe von rd. 3 500 m Gas befindet. Es
t jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgesehen,
eses Vorkommen zu erschließen. Die BEB hat vielmehr
e Bergbehörden im Dezember 1976 gebeten, sie von der
rpflichtung zur Durchführung von Untersuchungsar-
iten für ein Jahrzehnt zu entbinden. Die Bergbehörden
ben dem zugestimmt: Die Konzession der BEB an der
e Preussag zu 30 % beteiligt ist, ist vorerst bis zum
. November 1978 verlängert.

urch das Vorhandensein eines Gasfeldes unter dem
lzstock Gorleben ist eine potentielle Gefährdung der

ndlagerstätte im Falle einer Erdgasförderung gegeben.
s findet zwar zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Förde-
ng statt, es kann auch, davon ausgegangen werden, daß
f niedersächsischer Seite eine Gasförderung verhindert

erden kann, es ist jedoch nicht auszuschließen, daß zu
gendeinem Zeitpunkt auf DDR-Seite mit einer Förde-
ng begonnen wird. In diesem Fall können u.U. großflä-
ige Senkungen der Erdoberfläche im Bereich des
asvorkommens auftreten. Entsprechende Senkungen
erden z. B. in dem Gasfeld Groningen in einer Größen-
dnung von 50 cm erwartet. Hier ist jedoch darauf hin-
weisen, daß die Gasvorkommen in Groningen in, gerin-

8
Vermerk von Dr. Konow (Bundeskanzleramt) vom 15. Dezember
1976, MAT A 138, Bd. 18, pag. 109–112 (110).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 421 –

gerer Teufe auftreten und daß in diesem Bereich in
weitaus größerem Umfange, als es in Gorleben möglich
sein könnte, gefördert wird. Durch die möglicherweise
eintretenden Senkungen könnte es zu gefährlichen Ver-
schiebungen im Bereich des Salzstockes kommen. Ob die
Gefährdung durch Einrichtung des Endlagers in einem
geologisch stabilen Teil des Salzstockes umgangen wer-
den könnte, müßte durch entsprechende Untersuchungs-
arbeiten geklärt werden.“3159

Geklärt wurde hier demnach, dass sich die Bohrungen im
Bereich des Salzstocks Gorleben befinden. Allerdings
wird in dieser Kabinettsvorlage noch expliziter davon
ausgegangen, dass sich unter dem Salzstock Gorleben
Gas befindet. Ungeklärt bleibt, weshalb der Frage des
Gasvorkommens im Anschluss nicht mehr nachgegangen
wurde. Ungeklärt bleibt, was mit der Konzession der
BEB nach einem Jahr geschehen ist. Ministerpräsident
Albrecht hat allerdings frühzeitig deutlich gemacht, dass
die Endlagerung Vorrang vor der Aufsuchung von Erdgas
habe.

n) Lage des Salzstocks Gorleben-Rambow

Die Aussagen der Koalition im Zusammenhang mit der
zunächst falschen Angabe der Lage des Salzstockes
(„1 km in die DDR hinein“) sind entlarvend. Sie behaup-
tet in ihrem Bewertungsteil, es sei ja nur vom Salzstock
Gorleben (also der Salzstruktur westlich der Elbe) die
Rede gewesen, insofern sei die Darstellung in der Kabi-
nettsvorlage nicht falsch. Dass in anderen Darstellungen
(z. B. der des Bundeskanzleramts vom 15. Dezember
1976) durchaus davon die Rede ist, dass 2/5 des Salz-
stocks Gorleben in die DDR hineinragen, ignoriert die
Koalition in ihrem Reflex, die damaligen Widersprüch-
lichkeiten zu glätten.

Zudem geht die Darstellung der Koalition am eigentli-
chen Problem völlig vorbei, denn damals wurde noch
nicht zwischen „Salzstruktur“ und „Salzstock“ unter-
schieden, zumindest nicht in den Behördendokumenten.
In der Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976 wurde
eine Verbindung mit der fündigen Gasbohrung auf DDR-
Seite hergestellt: „Auf Grund jüngster Informationen soll
sich auf dem Nordostrand des Salzstockes Gorleben auf
DDR-Gebiet eine fündige Gasbohrung befinden. Soweit
hierdurch der Salzstock betroffen sein sollte, ist er mögli-
cherweise entgegen bisherigen Annahmen doch nicht für
die Zwecke der Endlagerung nutzbar. Im Übrigen sind
hiernach Gasvorkommen im Bereich des Salzstockes
Gorleben auch auf niedersächsischer Seite – insbesondere
in Hinblick auf die bereits erschlossenen Gasvorkommen
bei Wustrow – nicht auszuschließen.“3160 Die „fündige
Gasbohrung“ geht bei exakter Angabe der Ausmaße des
Salzstocks mitten durch den Salzstock.

Die Tatsache, dass es sich beim Salzstock Gorleben um
eine geologische Formation handelt, die sehr weit in das

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3159 Kabinettsvorlage vom 2. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 2,
316
pag. 4–23 (4–5), Dokument Nr. 49.

3160 MAT A 102, Bd. 8, Teil 1, pag. 3–45 (18). 3
Drucksache 17/13700

ebiet der damaligen DDR hineinreichte, die aber selbst-
rständlich nicht erkundet werden konnte, wurde fortan
giert, indem der DDR-Teil des Salzstocks in die Karten
cht eingezeichnet wurde. Gleichzeitig wurden Aussa-
n von Prof. Dr. Eckart Grimmel, der frühzeitig auf die-
s Problem hinwies, mit Geophantasie entgegengetreten:
ie Salzstruktur Gorleben-Rambow habe im Westen
lso diesseits der damaligen Grenze) eine andere Auf-
iegshistorie als im Osten (also jenseits der DDR-
renze). Daraus wurde implizit geschlussfolgert, man
nne sie als zwei Salzstöcke bezeichnen und getrennt
handeln. Dies ist insbesondere für die damalige Bewer-
ng der fündigen Gasbohrungen auf der DDR-Seite von
edeutung. Die Koalition verlegt sich heute darauf von
ner „Salzstruktur Gorleben-Rambow“ zu sprechen, die
ei Teile habe, den „Salzstock Gorleben“ und den
alzstock Rambow“. Diese Unterscheidung ist nur aus
m historischen Fehler erklärbar, dass man die Forma-

on von Anfang an nicht in ihrer Gesamtheit betrachten
nnte. Diese Tatsache, dass ein großer Teil des Salz-

ocks auf DDR-Seite lag, hätte damals ein Ausschluss-
iterium sein müssen, denn dieser Teil konnte nicht un-
rsucht werden. Während zu Beginn dieses Problem
ch thematisiert wurde, hat man sich später damit arran-
ert.

den Akten des Kanzleramtes von 1977 findet sich eine
eichnung des Projekts „Nukleares Entsorgungszentrum
orleben“ mit den Umrissen des Salzstocks. Auch hier
ird der Salzstock nur mit einem kleinen Zipfel in die
DR hineinragend gezeichnet. Der Salzstock hört in die-
r Zeichnung kurz vor der explodierten Bohrung bei
enzen auf DDR-Seite auf, obwohl er sich eigentlich
km weit fortsetzt. Es wird also der falsche Eindruck
weckt, der Salzstock habe keinen Kontakt zur explo-
erten Gasbohrung. In Wirklichkeit ging die 3 347 Meter
efe, 1969 explodierte Bohrung mitten durch den Salz-
ock.3161

er Hamburger Geologe Prof. Dr. Eckart Grimmel hatte
reits in den 1970er Jahren darauf aufmerksam gemacht,
ss der Salzstock Gorleben eigentlich Salzstock Gorle-
n-Rambow heißen müsse. Trotzdem setzte sich im
esten die Bezeichnung Salzstock Gorleben durch. Auf
e etwas verquere Bezeichnung von Salzstöcken und der
edeutung, die der Grenzverlauf DDR-BRD für diese
ezeichnung hatte, verwies auch der Zeuge Dr. Paul
rull, der bis zur Wende beim Zentralen Geologischen
stitut (ZGI) der DDR beschäftigt war und dann in die
undesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
GR) wechselte. Er sagte, es habe in der DDR-Termino-
gie genauso wie in der bundesdeutschen für Salzstöcke
terschiedliche Namen gegeben. Korrekterweise hätte
an, so der Zeuge, sagen müssen „… Gorleben-Rambow,
nauso wie bei Gülze-Sumte“.3162

och mit der Namengebung ist hie wie dort Politik ge-
acht worden. Im Falle von Gorleben ist man in der Bun-
srepublik dazu übergegangen, den Rambower Teil des

1
Siehe zum Beispiel Karte MAT A 155/1, Dokument Nr. 48.
162 Protokoll Nr. 80, S. 31.

Drucksache 17/13700 – 422 –

Salzstocks einfach auszublenden. Er wurde in Karten gar
nicht mehr eingezeichnet. Die Probleme auf der DDR-
Seite des Salzstocks – Kenntnis von Erdgas und Einbruch-
see (Rudower See) – wurden damit ebenfalls ausgeblen-
det. Dies ist keine wissenschaftliche Vorgehensweise, die
Geologen haben die Probleme durchaus gekannt.

Am 21. Dezember 1976 hat das niedersächsische Kabi-
nett schließlich kurz vor Weihnachten „streng vertrau-
lich“ beschlossen: „Sofern auf bundesdeutscher Seite
Erdgasvorkommen in der Nähe des Salzstockes vorhan-
den sind, soll deren Ausbeutung zugunsten der Nutzung
des Salzstockes als Endlagerstätte nicht erfolgen, da die
Endlagerung der hochaktiven Abfälle im Salzstock Gor-
leben Vorrang vor der Erdgasversorgung haben soll.“ Ab
Frühjahr 1977 gibt es praktisch keine Hinweise mehr auf
Gas in den Akten. Erst Bürgeranfragen ab 1980 widmen
sich dem Thema, bleiben jedoch ohne befriedigende Ant-
worten.

Im Zusammenhang mit der „fündigen Gasbohrung“ wur-
den alte DDR-Akten angefordert, aus denen hervorgeht,
dass der östliche Teil des Salzstockes Gorleben-Rambow
mit über 30 Tiefbohrungen in den 1970er Jahren bis in
4 000 Meter Tiefe sehr gründlich erforscht und „durchlö-
chert“ wurde. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass
einige havarierte Bohrungen nicht ordnungsgemäß ver-
schlossen wurden und damit Wegsamkeiten innerhalb des
Salzstocks bilden könnten. Bei näherer Sichtung der Ak-
ten fiel insbesondere auf, dass eine großformatige Karte,
die Auskunft über die Erdgashöffigkeit der Region geben
sollte, fehlte. Es gehörte zu den Dauerbrennern des Unter-
suchungsausschusses, dass man gewisse Akten, immer
nur auf explizite Anfrage übermittelt wurden, obwohl sie
längst hätten Teil der Lieferung sein müssen.

Auf konkrete Nachfrage beim Bundeswirtschaftsministe-
rium wurde die fehlende Karte in ungewohnter Schnelle
überreicht. Die Karte aus dem Jahr 1971 gibt Aufschluss
darüber, dass die DDR-Geologen davon ausgingen, dass
ausgerechnet unter dem geplanten Atommülleinlage-
rungsbereich bei Gorleben das Zentrum einer Erdgasla-
gerstätte zu erwarten sei.

Diese Karte ging mit unzähligen weiteren Unterlagen in
den Bestand der BGR über. Die Erkenntnisse der DDR-
Geologen waren bei den Kollegen im Westen hoch ge-
schätzt. Dennoch haben diese Hinweise die BGR nicht
dazu veranlasst, die Zweifel ernst zu nehmen und der Ver-
mutung von Gasvorkommen unter dem Salzstock mittels
einer Tiefbohrung nachzugehen. Eine alte Erdgashöffig-
keitskarte ist sicher kein Beweis dafür, dass es definitiv
Gas unter dem Salzstock gibt, aber sie liefert konkrete
Hinweise, denen nachzugehen die Pflicht von verantwor-
tungsvollen Wissenschaftlern gewesen wäre.

Die explodierte Bohrung wurde auch von Bürgern thema-
tisiert, ohne jedoch befriedigende Antworten zu erhalten.
Im Fragenkatalog einer Öffentlichen Anhörung des Innen-
ausschusses des Deutschen Bundestages am 20. Juni 1984
wurde folgende Frage gestellt: „Gab es am 25.7.1969 in
der DDR-Aufschlußbohrung zwischen dem Höhbeck und

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316
Lenzen (Elbaue) einen unkontrollierten Gasausbruch und
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

elche Informationen liegen dazu vor?“ Auf diese Frage
n berichtete der Sachverständige Dr. Detlef Appel 1984
ie folgt: „Auf der Informationsveranstaltung Vor dem
hachtabteufen im Mai 1983 in Hitzacker hat ein Augen-
uge, Herr Pfeiffer aus Gartow, von seinen Ermittlungen
er diese Bohrung berichtet. Herr Pfeiffer hatte bereits
f einer Informationsveranstaltung im Jahre 1981 in

üchow den unkontrollierten Gasausbruch geschildert.
ach neuesten Erkenntnissen (DUPHORN 1984) lag der
nsatzpunkt der fraglichen Bohrung im Top der Salzstruk-
r Gorleben/Rambow. Sie wurde offenbar fündig. Äu-
rst bemerkenswert an diesem Gasausbruch ist neben der

atsache, daß entsprechende Vorkommen in der Umge-
ng des Salzstocks Gorleben im PTB-Bericht in Abrede
stellt werden, vor allem, daß es den untersuchenden In-

anzen bis zur Informationsveranstaltung in Hitzacker
cht gelungen war, konkrete Informationen über die Boh-
ng bei Lenzen, insbesondere Ansatzpunkt und Förderho-
zont, zu beschaffen.“3163 Dabei war dies alles, wie wir
tzt durch die Akten wissen, bekannt.

Bezug auf Erdgas wurde indes in Gorleben nie ge-
rscht, man beschränkte sich auf die Aussage im PTB-
wischenbericht, es gäbe keine „förderungswürdigen“
orkommen. Die Frage der „Förderungswürdigkeit“ wird
ch immer wieder von CDU/CSU und FDP ins Spiel ge-
acht. Allerdings spielt es für den Sicherheitsaspekt ei-
s Atommüll-Endlagers keine entscheidende Rolle, ob
sich um förderungswürdiges Erdgas handelt oder nicht.
ntscheidend wäre, der Frage von Gas nachzugehen – so
ss am Ende ausgeschlossen werden kann, dass von den
asvorkommen irgendwelche sicherheitsrelevanten Ge-
hren für ein Endlager von Atommüll ausgehen könnten.
llein darauf zu verweisen, eine Erdgaslagerstätte sei
hon deshalb sicher, weil sie abgeschlossen sei, wie dies
ehrere Zeugen meinten, ist nicht ausreichend. Es ist auf-
llig, dass nie der Versuch gemacht wurde, Gasvorkom-
en unter Gorleben durch Untersuchungen eindeutig aus-
schließen.

bgesehen davon widmet sich heute ein wachsender For-
hungsbereich der Frage, wie man Erdgas, das bislang
s nicht förderungswürdig klassifiziert wurde, doch ge-
innen kann. Es ist für die heutige Generation nicht ab-
hbar, wie die Rohstoffknappheit das Handeln künftiger
enerationen bestimmt. Allein schon aus diesem Grund
llte es eine Bedingung sein, auch die mögliche künftige

xploration von Rohstoffvorkommen unter einem Atom-
ndlager auszuschließen.

) Einbruchsee auf dem Salzstock
ach der Wiedervereinigung wurde von BGR-Geologen
östlichen Teil der Löcknitz-Niederung bei Lenzen ein
erflächennahes hydrologisches Bohrprogramm be-
hlossen und durchgeführt. Dort wurde nur bis maximal
0 m Tiefe gebohrt und das Grundwasser erkundet.

icht nur dem Gas, auch dem Rudower See, ein Ein-

3 Antworten zum Fragenkatalog für die Öffentliche Anhörung des

Innenausschusses des Deutschen Bundestages am Mittwoch, den
20. Juni 1984, MAT A 32, pag. 370191.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 423 –

bruchsee über dem Salzstock, wurde keine Bedeutung
beigemessen. Dieser See ist durch die Auswaschung des
Grundwassers und den folgenden Einbruch des Deckge-
birges entstanden. Der Geologe Dr. Paul Krull, der nach
1990 vom Zentralen Geologischen Institut der DDR zur
BGR wechselte, gab in seiner Vernehmung einen interes-
santen Hinweis. Er hat 1991 eine Studie zu möglichen
Endlager-Standorten im Salz in den neuen Bundesländern
erstellt.3164 Auf die Frage, ob denn auch der Salzstock
Gorleben-Rambow in die Untersuchung eingeflossen sei,
erklärte er, man habe bei dieser Studie generell keine
Salzstöcke berücksichtigt, die oberirdisch einen Subrosi-
ons-See aufwiesen.3165 Damit war also ein Subrosions-
See wie der Rudower See für den Geologen ein Aus-
schluss-Kriterium für Endlagerzwecke. So sieht man,
dass auch hier mit zweierlei Maß gemessen wurde. Für
Gorleben war die Existenz eines solchen Sees kein Pro-
blem.

p) Gas im Salzstock

Weiterhin hat man bisher noch keine Sicherheit bezüglich
der Gaseinschlüsse im Salzstock, die vermutlich ein un-
mittelbareres Risiko für die Einlagerung wärmeentwick-
lenden radioaktiven Mülls bedeuten könnten. Hier hätte
die BGR frühzeitig einen Forschungs-Schwerpunkt set-
zen müssen. Statt dessen wurde darauf verzichtet. Erst im
Jahr 2010, nachdem die Opposition im Untersuchungs-
ausschuss Gorleben nachdrücklich auf das Problem von
Gas aufmerksam gemacht hatte, kündigte BfS-Präsident
Wolfram König an, das Problem der Gasvorkommen in
Gorleben vorrangig zu behandeln.

Der Geologe Ulrich Schneider schrieb 2010 im Zusam-
menhang mit dem Jahrzehnte lang ignorierten Problem
von Gas im und unter dem Salzstock Gorleben: „Diese
letzte natürliche Barriere, der sogenannte Einschlusswirk-
same Gebirgsbereich, wird infolge der durch die Aufhei-
zung der Salzgesteine zu erwartenden Bildung von Mikro-
rissen brüchig werden und die erhoffte Barrierefunktion
nicht mehr gewährleisten können. Für den Salzstock Gor-
leben kann im Falle einer Endlagerung hochradioaktiver
und wärmeentwickelnder Abfälle weder die äußere Si-
cherheit (desolates Deckgebirge, Gasvorkommen im Un-
tergrund) noch die innere Sicherheit (Gas-/Kondensatein-
schlüsse im geplanten Einlagerungsbereich, umfangreiche
Laugenvorkommen) garantiert werden. Da, wie von ver-
schiedenen Autoren bestätigt und durch die Vorkomm-
nisse im Salzbergbau hinreichend belegt, Gasvorkommen
in Salzstöcken nicht ungewöhnlich sind, ist das Endlager-
konzept „Salz“ insgesamt in Frage zu stellen.“3166

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3164 Dr. P. Krull, Bewertung der Salzformationen der Bundesländer
Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und
Thüringen für die Errichtung von Endlagern wärmeentwickelnder
Abfälle, Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Hannover, Außenstelle Berlin 21. Oktober 1991, MAT A 158,
Bd. 34, pag. 199043 ff.

3165 Protokoll Nr. 80, S. 31.
3166

316
Ulrich Schneider: „Erdgas und Kondensatvorkommen in Salz, spe-
ziell im Salzstock Gorleben-Rambow“, MAT B 63, B, S. 24.
Drucksache 17/13700

) Frühe Festlegung auf Salz als Wirtsgestein
ie Auswahl von Salz als Wirtsgestein hat offensichtlich
cht aufgrund eines Abwägungsprozesses stattgefunden,
ndern sie war das Naheliegende. In den USA wurde die

ndlagerung im Salz erwogen. In Deutschland hatte man
rfahrungen im Salzbergbau. Das kannte man, davon
ng man aus. Man hat nicht die Vorteile und Nachteile
r verschiedenen möglichen Wirtsgesteine geprüft und
geneinander abgewogen. Ton und Granit wurden weit-
hend ausgeblendet, weil damit kaum Erfahrungen vor-
gen. An der Löslichkeit von Salz hat man sich nicht ge-
ört. Selbst bei der Asse, die lange als Prototyp von
orleben galt, hat man die massiven Laugenzuflüsse
hrzehntelang ignoriert. Wenn Fachleute sagen, man su-
e sich für ein Endlager die trockenen Regionen im

alzgestein aus, kann niemand garantieren, dass diese
ch langfristig trocken bleiben. Gerade auch aus diesem
rund ist die Bedeutung des Deckgebirges, das einen
alzstock schützen soll und gleichzeitig die Ausbreitung
n Radionukliden im Zweifel verhindern soll, so wich-

g.

ei der Entscheidung für Salz als Wirtsgestein hat man
ch vollkommen auf den Rat einzelner Wissenschaftler
rlassen. Dabei spielten laut dem Sachverständigen
r. Detlev Möller in den 1960er Jahren die wichtigste
olle:

Organisationale Hauptakteure sind bereits zu dieser
eit die BfB [Bundesanstalt für Bodenforschung, später
undesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe,
GR, Anm. d. Verf.] respektive das NLfB [Niedersächsi-
hes Landesamt für Bodenforschung, Anm. d. Verf.] –
d das im Zusammenhang mit der (Vor)auswahl von

orleben zentral wichtige NMW.“3167

den 1960er Jahren wurde das sogenannte Kavernen-
nzept geprüft, also Kavernen in Salzdomen Nord-
utschlands als Einlagerungsräume. Hierbei war die BfB
derführend. In dieser Zeit wurde bereits die Tiefe (300
s 500 Meter) sowie die Unversehrtheit der Lagerstätte
s Bedingung aufgestellt.

ffensichtlich war die Festlegung auf Salz für die Fach-
ute ein Selbstläufer. Man zog andere Gesteinsarten bis
to nicht in Betracht. In den 1970er Jahren wurde offen-

chtlich auch die Meinung von Prof. Dr. Klaus Kühn
SF), der Salz als Endlagermedium favorisierte, als

ichtig erachtet. Dem für die Asse wesentlich verant-
ortlichen Wissenschaftler, der immer wieder bestätigte,
e Asse sei sicher, vertraute man, was sich im Nachhi-
in als verheerend herausstellte. Experten wie Prof.
r. Kühn sind verantwortlich für das größte Umweltde-
ster der Bundesrepublik. Es wird Milliarden kosten, die
bfälle aus der Asse zu bergen.

ben jener Prof. Dr. Klaus Kühn ist auch derjenige, der
alz als Wirtsgestein für die Endlagerung radioaktiver

7 Dr. Detlev Möller, Vorauswahl möglicher Endlagerstätten für radio-
aktive Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland, Text des Vor-

trags im Rahmen der 7. Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses
der 17. Wahlperiode, MAT A 56/3, S. 4.

Drucksache 17/13700 – 424 –

Abfälle als am geeignetsten ansah. Noch heute wird ver-
sucht, das Salz als bestes Wirtsgestein zu deklarieren, in-
dem das Desaster der Asse allein auf die frühere Berg-
werkstätigkeit zurückgeführt wird, die es in Gorleben so
nicht gab.

Eine Forschungsgruppe um den Niederländer Den Hartog
kam zu dem Ergebnis, dass hochradioaktive Strahlung
und Wärme im Salz einen Prozess der Radiolyse, kleine
kettenartige Explosionen auslösen kann. Die Niederlande
setzten seither nicht mehr auf Salz als Endlagergestein.
Auch in Kanada, den USA und Dänemark ist man vom
Salz als Endlagermedium abgerückt. Auf Nachfrage der
Opposition im Untersuchungsausschuss, behauptete Prof.
Dr. Klaus Kühn, der Niederländer Den Hartog und die an-
deren internationalen Wissenschaftler seien widerlegt.
Das will er bereits selbst im Jahr 1983 getan haben, also
viele Jahre bevor Den Hartog geforscht hat. Noch 2009
bot Den Hartog Deutschland den wissenschaftlichen Dia-
log über diese Frage an – ohne Erfolg.

Durch das Asse-Desaster ist Prof. Dr. Klaus Kühn als
Wissenschaftler, der immer behauptet hatte, die Asse sei
sicher, eines fulminanten Irrtums überführt. Kühn hatte
viele Jahre lang die Laugenzuflüsse verharmlost und den
Weiterbetrieb abgesegnet. Doch zum Eingeständnis von
Fehlern ist Kühn nicht bereit. Noch heute würde er in der
Asse forschen, wenn man ihn denn ließe, gerne auch mit
hochradioaktiven Stoffen.

Das Wirtsgestein Salz ist durch die Erfahrungen mit Asse
und Morsleben diskreditiert. Allerdings wurden diese bei-
den Endlager – ähnlich wie Gorleben – leichtfertig und
wenig wissenschaftlich ausgewählt. Der „Synthesebe-
richt“ des BfS kam 2005 zu dem Ergebnis, dass sich bei
den drei Wirtsgesteinen Salz, Ton und Granit keine ein-
deutigen Vorteile eines Wirtsgesteins abzeichnen. Die
konkrete Standortsituation müsse untersucht werden, es
sollte bei der Standortsuche keines der Wirtsgesteine von
vornherein ausgeklammert werden.3168

3. Gesamtbewertung Themenkomplex 1977

 Bewiesen: Die Untersuchungen des Bundes
(KEWA) hatten nicht Gorleben zum Ergebnis.

Die vom Bund eingesetzte KEWA hatte die drei Standorte
Wahn, Lichtenhorst und Lutterloh in einem mehrjährigen
Verfahren von 1973 bis 1975 als untersuchungswürdig
ausgewählt – die Probebohrungen an diesen drei Standor-
ten und sämtliche weiteren Arbeiten wurden von Nieder-
sachsen jedoch aus politischen Gründen, aufgrund des
massiven Protests vor Ort, abgelehnt und auf Betreiben
Niedersachsens vom Bund gestoppt. Die Behauptung, die
vom Bund eingesetzte KEWA hätte Gorleben ermittelt,
ist wissenschaftlich nicht haltbar.



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3168 Konzeptionelle und sicherheitstechnische Fragen der Endlagerung
316
radioaktiver Abfälle, Wirtsgesteine im Vergleich, Synthesebericht

des Bundesamtes für Strahlenschutz, Salzgitter 2005, S. 149-150. 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bewiesen: Ein Ministergespräch am 11. November
1976 hat Gorleben auf hoher politischer Ebene ins
Gespräch gebracht.

er Standort Gorleben wurde vermutlich von niedersäch-
scher Seite, von Ministerpräsident Albrecht und/oder
inister Walther Leisler Kiep, in ein Gespräch am
. November 1976 mit Ministern des Bundes einge-
acht. Vor diesem Gespräch war Gorleben nur einer ge-
ngen Zahl von Fachleuten ein Begriff, nach diesem Ge-
räch sprach sich der Name Gorleben herum.

Bewiesen: Der von Niedersachsen eingesetzte
IMAK hat kein Standortauswahlverfahren durch-
geführt, sondern lediglich eine Übersicht nach eige-
nen Maßstäben angefertigt.

er von Niedersachsen eingesetzte Interministerielle Ar-
itskreis IMAK kam seinem Auftrag nach, binnen vier
ochen eine Übersicht verschiedener Standorte unter
inzuziehung Gorlebens für eine Kabinettsvorlage anzu-
rtigen. Trotz großer Bedenken von Seiten des Bundes
ählte Niedersachsen Gorleben schließlich als alleinigen
tandort aus.

Bewiesen: Niedersachsen hat Gorleben aus politi-
schen Gründen ausgewählt.

trukturpolitische Bedingungen gaben letztlich den Aus-
hlag; es wurde wenig Widerstand im Wendland erwar-
t und der Protest im Emsland war durch die alleinige
uswahl Gorlebens befriedet.

Bewiesen: Die Untersuchung weiterer Standorte in
Niedersachsen (neben Gorleben) lehnte Minister-
präsident Albrecht ab.

ies wird insbesondere durch eine Pressemitteilung vom
pril 1977 bewiesen. Diese Tatsache ist unter Historikern
bestritten. Das Albrecht’sche Diktum „Gorleben und
r Gorleben“ beherrschte von da an die Politik.

Bewiesen: Niedersachsen wusste von Beginn an da-
von, dass sich Erdgas unter dem Salzstock Gorle-
ben befinden könnte.

uch der Bund erhielt frühzeitig davon Kenntnis. Den-
ch ging man dem Problem nicht nach.

. Themenkomplex 1983: Feststellungen
und Bewertungen
Feststellungsteil: Die Entscheidung zur
untertägigen Erkundung vom 13. Juli 1983
sowie das nachfolgende Abteufen und die
Auslegung der Erkundungsschächte

nter Zurückstellung erheblicher Bedenken“3169 stimmte
r Bund im Juli 1977 dem einzigen Standortvorschlag
iedersachsens3170 für ein nukleares Entsorgungszentrum
. Im Jahre 1978 begann die Deutsche Gesellschaft für

9
MAT A 102, Bd. 27, pag. 59.
170 MAT A 52, Bd. 3, pag. 117.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 425 –

Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) mit
dem Erwerb von Grundstücken für das Standortgelände.
Hieran an schlossen sich erste Untersuchungen u. a. durch
die Firma Lahmeyer International GmbH im Auftrag der
DWK.

Im Jahr 1979 begann mit den ersten Bohrungen die über-
tägige Erkundung des Salzstocks Gorleben durch die
PTB; die Tiefbohrungen erfolgten ab Januar 19803171. Die
Ergebnisse der übertägigen Erkundung flossen ein in den
„Zusammenfassenden Zwischenbericht über bisherige
Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben“ der
PTB vom Mai 1983, der wiederum die Grundlage für den
Beschluss der Bundesregierung im Juli 1983 war, den
Salzstock Gorleben auf seine Eignung als Endlager für ra-
dioaktive Abfälle untertägig zu erkunden.3172

Etwa ein dreiviertel Jahr zuvor war es auf Bundesebene
zu einem Regierungswechsel gekommen. Nach rund
8-jähriger Amtszeit von Bundeskanzler Helmut Schmidt
wurde am 1. Oktober 1982 Dr. Helmut Kohl zum Bun-
deskanzler gewählt.

1. Grundstückserwerb für das
Standortgelände und erste
Untersuchungen

a) Grundstückserwerb

Im Frühjahr 1978 begann die Deutsche Gesellschaft für
Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK), eine
Gesellschaft von Elektrizitätsversorgungsunternehmen
(EVUs), im Hinblick auf das Projekt „Nukleares Entsor-
gungszentrum“ mit dem Erwerb von Grundstücken für
das Standortgelände.

Hierzu übersandte die DWK am 20. März 1978 allen im
Grundbuch eingetragenen Eigentümern des vorgesehenen
Standort-Areals ein bis zum 2. Mai 1978 befristetes Kauf-
angebot.3173 In dem Angebot erklärte sich die DWK be-
reit, über den angenommenen Verkehrswert von 45 Pfen-
nig je Quadratmeter hinaus einen Standortzuschlag von
65 Pfennig sowie einen besonderen Interessenzuschlag
von drei Mark, insgesamt also 4,10 DM je Quadratmeter,
zu zahlen.3174 Wenige Tage zuvor hatte das BMI in einem
Schreiben an das BMWi, nachrichtlich an weitere Res-
sorts, ausgeführt: „Grundsätzlich gehe ich mit Ihnen da-
von aus, dass die Grundstücksbeschaffung nach Möglich-
keit auf freiwilliger Basis im Kauf- oder Tauschwege
vorgenommen wird. Wie mir von Seiten der DWK mitge-
teilt wurde, wird sie nach Kräften bemüht sein, durch
günstige Übernahmeangebote und andere Maßnahmen
alle erforderlichen Voraussetzungen zur Erreichung die-
ses Ziels zu schaffen. Sollten sich einzelne Grundstückei-
gentümer wider Erwarten nicht zu einer Veräußerung der

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3171 Broschüre des BMWi „Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in
Deutschland – Das Endlagerprojekt Gorleben“, Oktober 2008,
MAT A 179, S. 24.

3172 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Er-
gebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983,
MAT A 39, pag. 030200 ff.

3173

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Der Spiegel, Nr. 29/1978, S. 33.
3174 Der Spiegel, Nr. 29/1978, S. 34. 3
Drucksache 17/13700

rundstücke entschließen können, müsste als Ultima Ra-
o zu dem Mittel des Enteignungsverfahrens gegriffen
erden.“3175

er Zeuge Gottfried Mahlke, seinerzeit Pastor in Gartow,
hrte bei seiner Vernehmung vor dem Ausschuss aus,
ss das Kaufangebot für ihn „völlig aus heiterem Him-
el“ gekommen sei und unter dem Zeitdruck der Befris-
ng alle Angst gehabt hätten: „Wenn wir nicht unter-
hreiben, werden wir sofort enteignet und kriegen einen
ppel und ein Ei dafür.“3176

is Mitte Mai 1978 nahmen 43 der 62 Eigentümer das
aufangebot der DWK an, die damit über ca. 40 Prozent
s vorgesehenen Standortgeländes im Umfang von
. 300 ha verfügte.3177 Letztlich, so bekundete der Zeuge
ottfried Mahlke, hätten nach seiner Erinnerung außer
n Kirchengemeinden, Andreas Graf von Bernstorff, ei-
m Bauern und einem Studenten alle 60 oder 61 Grund-

ückseigentümer an die DWK verkauft. Mit dem Eigen-
m an den Grundstücken, führte der Zeuge weiter aus,
tten die Grundbesitzer zugleich ihre Rechte an dem da-
nter liegendem Salz veräußert.3178

) Erste Untersuchungen
leichfalls noch im Jahr 1978 beauftragte die DWK im
inblick auf das Projekt „Nukleares Entsorgungszen-
um“ die Lahmeyer International GmbH mit ersten Un-
rsuchungen.

inem Schreiben der PTB an die BGR vom 22. Februar
78 ist insoweit zu entnehmen: „Die DWK hat der

ahmeyer International GmbH den Auftrag erteilt, außer
m Programm für die Baugrundbohrungen auch für das
drologische Untersuchungsprogramm einen Vorschlag
szuarbeiten.“3179

u Umfang und Ausführung des Auftrags gaben die vom
usschuss hierzu vernommenen Zeugen Dr. Thomas
iettrich, von Januar 1978 bis März 1982 bei der Lah-
eyer International GmbH als Projektleiter3180 ange-
ellt3181, und Prof. Dr. Kurt Schetelig, bis zu seinem Aus-
heiden Ende 1979 als Leiter der Abteilung Geologie
orgesetzter von Dr. Diettrich3182, unterschiedliche Dar-
ellungen ab.

er Zeuge Dr. Thomas Diettrich bekundete, dass er zum
nen mit der Erarbeitung von Kriterien für die Eignung
n Endlagern, der Berechnung von Eignungskriterien ei-
r Endlagerung in Kristallin und Salzstöcken und hierauf
fbauend der Entwicklung von Szenarien sowie zum an-

5 Schreiben des BMI an das BMWi vom 14. März 1978, MAT E 6,
Bd. 32, pag. 115 f.

6 Protokoll Nr. 66, S. 23.
7 Dr. Anselm Tiggemann, Die „Achillesferse“ der Kernenergie in der

Bundesrepublik Deutschland: Zur Kernenergiekontroverse und Ge-
schichte der nuklearen Entsorgung von den Anfängen bis Gorleben
1955 bis 1985, Dissertation 2004, S. 428.

8 Protokoll 66, S. 23.
9 Schreiben der PTB an die BGR vom 22. Februar 1978, MAT A 123,

Bd. 15, pag. 120.
0 Protokoll Nr. 33, S. 5.
1
Protokoll Nr. 33, S. 32.

182 Protokoll Nr. 33, S. 2, S. 4 und S. 33.

Drucksache 17/13700 – 426 –

deren mit der Durchführung von Untersuchungsbohrun-
gen zur Eignung des Standortes Gorleben für ein NEZ und
der Darlegung der Eignung des Standortes Gorleben für
ein NEZ oder Teilen in Gutachterberichten an die DWK
befasst gewesen sei.3183 Mit der Entscheidung im Jahre
1981, nach Bergrecht vorzugehen, sei das Vorgehen nach
dem Atomgesetz in den Hintergrund getreten; die Arbeiten
hätten sich auf den Standort Gorleben konzentriert, die an-
deren Untersuchungen seien nicht mehr fortgesetzt wor-
den.3184 „Mit dem Entscheid, Bergrecht walten zu lassen“,
führte der Zeuge aus, „durften auch die Untersuchungen
zweckgebunden, das heißt: mit Ausrichtung auf Planungs-
sicherheit, durchgeführt werden.“ So seien Bewertungen
von Bohrergebnissen, „welche eher im roten Bereich la-
gen, nachträglich mit anderen Prioritäten eingestuft“ wor-
den, „sodass sie in den grünen Bereich rückten“ und seine
Berichte in der Endfassung entschärft worden.“3185 Der
Zeuge Dr. Thomas Diettrich wurde auch näher zu ei-
ner wesentlichen Veränderung ab 1981 befragt, die der
Zeuge beobachten konnte. Der Zeuge Dr. Thomas
Diettrich schilderte, dass „die Veränderung erst mal
insoweit, dass die komplizierte Zusammenstellung von
Bewertungskriterien, für die ich ja ausgebildet war in
Schweden, auf einmal keine Rolle mehr spielte, so nach
dem Motto: Was wollen wir jetzt erst mühsam Sachen
bewerten und dafür die Bewertungskriterien zusam-
menstellen? Da brauchen wir das nicht. Da nehmen die
ihre Bergabbaukriterien.“3186

Der Zeuge Prof. Dr. Kurt Schetelig erläuterte, Auftrag der
DWK an die Lahmeyer International GmbH sei gewesen,
„eine erste Phase allgemeiner Art der Baugrunderkun-
dung, primär aus geologischer Sicht, im Hinblick auf das
damals geplante Endlagerzentrum oder Wiederaufarbei-
tungsanlage durchzuführen. Das betraf etwa 30 Auf-
schlussbohrungen, Spülbohrungen und Rammkernboh-
rungen bis maximal 100 Meter Tiefe.“ Diese Grenze sei
in Deutschland weitgehend durch das Bergrecht be-
stimmt.3187 Auftrag sei allein „die Baugrunderkundung
für die Übertageanlagen“ gewesen3188 mit dem Ziel, „die
Eignung des Standortes im Hinblick auf ausgedehnte,
große Industrieanlagen wie sie für die Wiederaufarbei-
tung von Kernbrennstoffen notwendig gewesen wären, zu
prüfen.“3189

Der Zeuge Dr. Thomas Diettrich sagte aus: „Im Fach-
kollegenkreis des Baubüros Lüchow-Dannenberg
geschah es, dass wissenschaftlicher Meinungsaus-
tausch untersagt wurde über die Nichteignung von
Salz – also in kollegialen Gesprächen –, die Nichteig-
nung von Salz für die Endlagerung, wie zum Beispiel in
Kanada, und über die Risikobewertung der Gorlebe-
ner Rinne, Kolke und Aquifere.“ Insgesamt habe die
Vorgehensweise in Gorleben nicht dem internationalen
Stand von Wissenschaft und Technik entsprochen, so

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3183 Protokoll Nr. 33, S. 32 f.
3184 Protokoll Nr. 33, S. 33 ff.
3185 Protokoll Nr. 33, S. 65.
3186 Protokoll Nr. 33. S. 56.
3187 Protokoll Nr. 33, S. 2.
3188

319

319

319

319

319
Protokoll Nr. 33, S. 13.
3189 Protokoll Nr. 33, S. 4.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ien zum Beispiel Vorschläge zur Optimierung von
erfahren und moderne Verfahrenstechniken und Da-
nverarbeitung nicht genutzt worden.3190

. Die übertägige Erkundung des Salzstocks
Gorleben von 1979 bis 1983

m 5. Juli 1977 erhielt die PTB vom BMI den Auftrag,
e Einleitung des Planfeststellungsverfahrens nach § 9b
tG vorzubereiten und gleichzeitig die Vorbereitungen
r die Erkundung des Salzstocks Gorleben zu treffen.3191

ur Einleitung der Untersuchung des Salzstocks wurden
Juli 1977 sowie im April und September 1978 durch

e PTB Anträge auf Zulassung der Lokationspläne für
e ersten Salzstockuntersuchungsbohrungen beim Berg-
t Celle gestellt.3192 Zu diesem Sachverhalt berichtete

r Sachverständige Henning Rösel: „[…] Die PTB hatte
n Lokationsbetriebsplan deswegen gewählt, weil sie
nächst hören wollte, ob und inwieweit die Niedersäch-

sche Landesregierung bereit ist, einen Standort für eine
iefbohrung zu akzeptieren. Dieser Betriebsplan beinhal-
t lediglich die Größe des Standortes und die Sicherung
s Standortes. Dieser Lokationsplan wurde genauso wie
e später eingereichten zunächst nicht zugelassen. Grund
für war, dass Ministerpräsident Albrecht zum Ausdruck
bracht hatte, dass im ersten Schritt keine Tiefbohrun-
n stattfinden sollten. Er war sogar so weit gegangen
], dass er gesagt hat, Tiefbohrungen seien erst mach-

r, wenn die grundsätzliche sicherheitstechnische Mach-
rkeit eines Endlagers nachgewiesen sei. Das Aufrecht-
halten einer solchen Forderung hätte im Ergebnis
deutet, dass keine Tiefbohrung hätte abgeteuft werden
nnen; denn einen grundsätzlichen sicherheitstechni-
hen Machbarkeitsnachweis kann man natürlich erst
nn erbringen, wenn man die standortspezifischen Daten
t. Alles andere wäre – ich sage es einmal so – Geofan-
sie gewesen, also ohne Anspruch auf Realität. Im zwei-
n Anlauf hat er [der Ministerpräsident, Anm. d. Verf.]
äußert, er wolle im Zusammenhang mit den Bohrungen
st einmal abwarten, ob und inwieweit die Akzeptanz
r Bevölkerung gegeben sei.“3193

) Das Erkundungsprogramm
von Prof. Dr. Klaus Duphorn

Rahmen ihres hydrogeologischen Erkundungspro-
amms beauftragte die PTB den Zeugen Prof. Dr. Klaus
uphorn, Professor für Quartärgeologie an der Universität
iel, mit der Durchführung von quartärgeologischen Un-
rsuchungen3194 von November 1979 bis Dezember 1981.

0 Protokoll Nr. 33, S. 34 f. und S. 71.
1 Protokoll Nr. 7, S. 1 f. und S. 31.
2 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Er-

gebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983;
MAT A 39, pag. 030200 ff. (030207).

3 Protokoll Nr. 7, S. 31 f.
4 Fachliche Stellungnahme der BGR vom 16. März 1983 zum Ab-

schlussbericht von Prof. Dr. Klaus Duphorn „Quartärgeologische

Gesamtinterpretation Gorleben“ in der endgültigen Fassung,
MAT A 95, Bd. 11, pag. 152 ff., Dokument Nr. 7.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 427 –

Dieser kam sowohl in seinem im Mai 1982 verfassten
„Quartärgeologischen Fazit“ 3195 als auch in der überarbei-
teten Endfassung mit Datum 13. Januar 1983 seines „Ab-
schlussbericht[s] – Quartärgeologische Gesamtinterpreta-
tion Gorleben“ zu dem Schluss, dass der „Salzstock
Gorleben […] seine Eignungshöffigkeit als Endlager für
hoch-, mittel- und schwachradioaktive Abfälle verlo-
ren“3196 habe. Prof. Dr. Klaus Duphorn erhob in der Folge
den Vorwurf, dass sein bis Dezember 1981 befristeter Ver-
trag nicht verlängert worden sei, weil seine „zunehmende
Skepsis […] dem BMFT nicht mehr gepasst“ habe.3197

Der Ausschuss ist der Frage nachgegangen, ob sich das
BMFT, die PTB und die BGR mit den zum Teil gegen-
über dem Standort Gorleben kritischen Ergebnissen von
Prof. Dr. Klaus Duphorn angemessen auseinandergesetzt
haben, inwieweit die Ergebnisse von Prof. Dr. Klaus
Duphorn in den zusammenfassenden Zwischenbericht
der PTB vom Mai 1983 eingeflossen sind, wie die Fach-
welt die Ergebnisse von Prof. Dr. Klaus Duphorn bewer-
tet hat und ob die PTB oder das BMFT aus sachwidrigen
Gründen davon abgesehen haben, den Vertrag von Prof.
Dr. Klaus Duphorn zu verlängern.

aa) Auftrag

Prof. Dr. Klaus Duphorn, zu dessen Dienstbezirk während
seiner Tätigkeit beim Niedersächsischen Landesamt für
Bodenforschung in der Zeit vor seiner Berufung nach Kiel
im Jahre 1974 der Landkreis Lüchow-Dannenberg gehört
hatte3198, wurde am 15. November 1979 von der PTB mit
quartärgeologischen Untersuchungen im Raum Gorleben
beauftragt. Die Finanzierung der Arbeiten erfolgte aus
Mitteln des BMFT. Der Vertrag endete am 31. Dezember
1981. Die Beauftragung von Prof. Dr. Klaus Duphorn er-
folgte aufgrund seiner quartärgeologischen Kenntnisse
und der Regionalerfahrung im Raum Gorleben nach einer
positiven Stellungnahme der BGR.3199 Zuvor hatte sich
Prof. Dr. Klaus Duphorn unmittelbar an die PTB und sei-
nen früheren Arbeitgeber gewandt, um eine stärkere
Berücksichtigung der quartärgeologischen Aspekte zu er-
reichen und sich für eine konkrete Mitarbeit bei den geo-
logischen Vorarbeiten für das Projekt Gorleben angebo-
ten.3200

Laut Zeugenaussage von Prof. Dr. Klaus Duphorn hatte
die BGR zunächst entschieden, für die geologischen Vor-

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3195 Prof. Dr. Klaus Duphorn, Quartärgeologisches Fazit, 27. Mai 1982,
MAT A 99, Bd. 17, pag. 101076 f.

3196 Prof. Dr. Klaus Duphorn, Abschlussbericht „Quartärgeologische
Gesamtinterpretation Gorleben“, überarbeitete Fassung vom 13. Ja-
nuar 1983, MAT A 29, pag. 560005 ff.

3197 Protokoll Nr. 12, S. 21.
3198 Dr. Anselm Tiggemann: Die „Achillesferse“ der Kernenergie in der

Bundesrepublik Deutschland: Zur Kernenergiekontroverse und Ge-
schichte der nuklearen Entsorgung von den Anfängen bis Gorleben
1955 bis 1985, Dissertation 2004, S. 564.

3199 Vermerk des BMFT vom 1. Februar 1983, MAT A 99, Bd. 17,
pag. 101036 ff., Dokument Nr. 8.

3200 Dr. Anselm Tiggemann: Die „Achillesferse“ der Kernenergie in der
Bundesrepublik Deutschland: Zur Kernenergiekontroverse und Ge-

320

320

320

320
schichte der nuklearen Entsorgung von den Anfängen bis Gorleben
1955 bis 1985, Dissertation 2004, S. 564 f.
Drucksache 17/13700

beiten am Standort Gorleben keine geologische Ober-
ächenkartierung durchführen zu lassen. Prof. Dr. Klaus
uphorn machte daraufhin in einem Brief an den damali-
n Präsidenten der PTB Prof. Dr. Dieter Kind darauf
fmerksam, „dass man hier auch einige Unsicherheiten
s oberflächennaher geologischer Sicht zu erwarten
be, die durchaus sich auch auf die Frage auswirken, ob
r Salzstock, der darunter liegt, geeignet ist oder
cht.“3201. Daraufhin entwickelte sich nach gemeinsamer
ücksprache mit der BGR ein erweiterter Plan, der auch
e Oberflächenkartierung mit einschloss.3202

er Zeuge Prof. Dr. Klaus Duphorn beschrieb den erteil-
n Auftrag vor dem Ausschuss:

ufgabenstellung: Im Rahmen des hydrogeologischen
ntersuchungsprogramms Gorleben der PTB Braun-
hweig wurden von mir im November 1979 vertragsge-
äß folgende Aufgaben übernommen:

rstens: Quartärgeologische Oberflächenkartierung.

weitens: Petrografische Kiesanalysen an bis zu 1 000
ohrproben aus den tieferen Aufschluss- und Salzspie-
lbohrungen.

alzspiegelbohrungen sind solche, die noch in den obers-
n Teil des Salzstocks hineinreichen.

rittens: Schwermineralanalysen an bis zu 300 Bohrpro-
n.

iertens: Quartärgeologische Gesamtinterpretation der
ohr- und Kartierergebnisse unter Berücksichtigung ande-
r Spezialuntersuchungen, insbesondere der Programm-
nkte Korngrößen, Tonminerale, Durchlässigkeiten,
ikropaläontologie, Pollenanalyse, Auswertung Bohr-
chgeophysik und bodenkundliche Kartierung.

h lege deshalb etwas Wert darauf, diese Einzelheiten
fzuzählen, weil man mir drei Jahre später dann vorge-
orfen hat, ich hätte meinen vertraglich vorgeschriebe-
n Rahmen überzogen. Hier steht es drin, dass ich das
les mit einarbeiten sollte. – Das war die Aufgabenstel-
ng.“3203

b) Auftragsabwicklung
ach Auffassung von Prof. Dr. Klaus Duphorn waren
rch die komplizierte Struktur des Deckgebirges mehr

ohrungen und Untersuchungen nötig als ursprünglich
rgesehen, so dass sich das Abgabedatum für den Ab-
hlußbericht mehrmals verschob.3204 So schrieb der
euge Reinhold Ollig, damals Referent im BMFT, dass
erminliche Schwierigkeiten auf Seiten von Prof.

1 Protokoll Nr. 12, S. 3.
2 Protokoll Nr. 12, S. 4.
3 Protokoll Nr. 12, S. 4.
4 Abschlussbericht „Quartärgeologische Gesamtinterpretation Gorle-

ben“ von Prof. Dr. Klaus Duphorn vom 30. November 1982, S. 4 f.,
MAT A 4/3, Anlage 4; vgl. auch Dr. Anselm Tiggemann: Die
„Achillesferse“ der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutsch-
land: Zur Kernenergiekontroverse und Geschichte der nuklearen

Entsorgung von den Anfängen bis Gorleben 1955 bis 1985, Disser-
tation 2004, S. 569.

Drucksache 17/13700 – 428 –

Dr. Klaus Duphorn bei der Fertigstellung des Abschluß-
berichtes sowohl der PTB als auch dem BMFT bekannt
gewesen seien und zweimal zu einer Terminverlängerung
führten, so dass die verspätete Abgabe des Abschlußbe-
richtes im gegenseitigen Einvernehmen erfolgte.“3205

Erste Ergebnisse seiner Untersuchungen trug Prof.
Dr. Klaus Duphorn auf der Informationsveranstaltung des
Bundes (BMFT) „Entsorgung“ am 15./16. Mai 1981 in
Lüchow vor und äußerte Zweifel an der Eignungshöffig-
keit des Salzstocks Gorleben aufgrund einer „quartären
Rinne und Wasserkontakt“ [die Gorlebener Rinne, Anm.
d. Verf.], eines sog. „Steilen Zahns“ [eine Salzspiegel-
hochlage, Anm. d. Verf.] und der „Auffaltung von Na3“
[gemeint ist die Auffaltung von Hauptanhydrit-Schichten
im Salzstock, Anm. d. Verf.].

Prof. Dr. Klaus Duphorn vertrat auf dieser Veranstaltung
die Auffassung, dass das mächtige Grundwasser-Stock-
werk in der Gorlebener Rinne „kein abgeschlossenes hyd-
raulisches System“ bilde. Er folgerte, dass „die Ablau-
gung des Salzstockdaches örtlich bis in die Gegenwart
andauere“ und „die Gorlebener Rinne eine strukturelle
Schwachstelle des Deckgebirges“ bilde. Bei der Sicher-
heitsbeurteilung käme es nicht nur auf die Deckgebirgs-
Strukturen an, sondern „vor allem auf die Innenstruktur
des Salzstocks selbst“. Wenn „gefährliche Einfaltungen“
[gemeint sind Hauptanhydrit- Ton- und Kalisalzeinlage-
rungen, Anm. d. Verf.] im Kern des Salzstocks aufträten
und unter der Gorlebener-Rinne vom Salzspiegel gekappt
würden, wäre seines Erachtens die Laugengefahr „nicht
mehr kalkulierbar“. Dann wäre „ein hydraulischer Kurz-
schluß zwischen dem Endlager-Bergwerk und der Bio-
sphäre nicht auszuschließen“.3206

Am 26. Mai 1981 fand im Sachverständigenkreis „Endla-
gerung“ des BMFT mit Vertretern u. a. der BGR (Prof.
Dr. Langer, Dr. Jaritz) und der DBE unter Beteiligung des
BMWi und des BMI eine Erörterung der bisherigen Be-
funde bei der Salzstockerkundung in Gorleben statt; im
Ergebnis wurde festgestellt, dass „die Gorlebener Rinne
schon vor der Auswahl dieses Salzstockes für das Endla-
ger […] als Bestandteil eines in ganz Nordwestdeutsch-
land vorhandenen riesigen Rinnensystems bekannt“ ge-
wesen sei. Als „nicht ideal“ seien das Eindringen dieser
Rinne bis in den Salzstock und das Hinunterreichen von
Grundwasser zum Teil bis unmittelbar auf das Salzge-
birge zu bezeichnen. „Nicht ideal“ sei auch die Einfaltung
von Anhydrit in den mittleren Teil des Salzstocks. „Diese
Abweichungen vom Idealbild eines Endlager-Salzstocks
bedeuten für die Fachleute nur, daß Gorleben ‚normal‘ ist
‚wie erwartet‘. […] Gorleben habe im Vergleich zu ande-
ren Salzstöcken bisher eine relativ unkomplizierte Innen-
struktur (BGR). Die bisher gefundenen individuellen
Merkmale in Gorleben stellen die Eignung für ein Endla-
ger nicht in Frage; die seinerzeit von den Fachleuten er-

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3205 Schreiben von Reinhold Ollig, BMFT, vom 3. August 1982 an Prof.
Dr. Klaus Duphorn, MAT A 52, Bd. 12, pag. 000068 ff.

3206 Bericht über die Informationsveranstaltung des BMFT in Lüchow
am 15./16. Mai 1981, Prof. Dr. Klaus Duphorn, Erste quartärgeolo-

320

320

320
gische Ergebnisse der hydrogeologischen Aufschlussbohrungen,
MAT A 95, Bd. 5, pag. 115 ff.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ärte Eignungshöffigkeit besteht in demselben Maße
ch wie vor: Für schwach- und mittelaktive (d. h. nicht
ärme erzeugende) radioaktive Abfälle ist der Salzstock
eignet; ob auch wärmeerzeugende hochaktive Abfälle
sinnvoller Menge dort endgelagert werden können,
nn erst nach der vorgesehenen untertägigen Erkundung
sagt werden. Mit fortschreitendem Erkundungspro-
amm sind noch weitere Befunde zu erwarten, die vom
ealbild abweichen.“3207

m 1. Juni 1981 nahm die BGR in einem Fernschreiben
genüber dem BMFT zu drei geologischen Kritikpunk-
n Duphorns, die Bestandteil einer Tischvorlage für den
achverständigenkreis „Endlagerung“ sein sollten, fach-
ch Stellung. Betreffend den Kritikpunkt „quartäre Rinne
d Wasserkontakt“ wurde von der BGR angeführt, dass
ch bisheriger Kenntnis in den tiefen, versalzenen
rundwässern nur mit „sehr geringen Fließgeschwindig-
iten“ […] und im Zusammenhang damit auch „nur mit
inimaler Ablaugung des Salzstocks zu rechnen“ sei und
ie Überlagerung des Salzstocks durch wasserführendes
ebirge […] keine Besonderheit“ darstelle, sondern „bei
rgbaulich genutzten Salzstöcken Niedersachsens üb-

ch“ sei. In Bezug auf die geologische Frage „Auffaltung
n Na3“ stellte die BGR fest, dass „[e]s gibt keine Hin-

eise darauf, dass der Salzstock Gorleben komplizierter
baut wäre als andere Salzstöcke, dazu gehört auch, dass
verschiedenen Stellen der Hauptanhydrit im Salzspie-
lbereich vorkommt, auch in zentralen Salzstockteilen.

ür den Betrieb eines Bergwerkes kann das nur dann
oblematisch werden, wenn der Hauptanhydrit durch
uffahren großer Kammern in seiner unmittelbaren
achbarschaft unter Abbauwirkung gebracht wird. Im
alisalzbergbau ist dies nicht immer zu vermeiden, im
planten Endlagerbergwerk kann das Problem nicht auf-

eten.“ Der ,Steile Zahn‘ als dritter Kritikpunkt sei eine
alzspiegelhochlage, so die BGR, der nach bisheriger und
rläufiger Kenntnis die Ursache habe, dass das Hutge-

ein hier stärker tonig ausgebildet sei, als in der Umge-
ng. Dadurch sei der Salzstock an dieser Stelle über

nge geologische Zeiten hinweg weniger abgelaugt wor-
n als in der Umgebung.3208

Juni 1982 legte Prof. Dr. Klaus Duphorn für ein PTB-
ternes Seminar erstmals eine Zusammenfassung seiner
sherigen Arbeiten vor. Das Vortragsmanuskript enthielt
Thesen, die auch Bestandteil des ersten Quartärgeo-
gischen Fazits vom Mai 1982 von Prof. Dr. Klaus
uphorn waren.3209

diesem Quartärgeologischen Fazit wurden über die be-
its verlautbarten Zweifel von Prof. Dr. Klaus Duphorn
naus von diesem weitere Bedenken bezüglich der Ge-
gnetheit des Salzstocks Gorleben als Endlager aufge-
igt. Prof. Dr. Klaus Duphorn kam zu dem Ergebnis, den

7 Vermerk des BMI vom 1. Juni 1981, MAT A 99, Bd. 17,
pag. 101195 ff.

8 Fernschreiben von Dr. Werner Jaritz, BGR, vom 1. Juni 1981 an
Reinhold Ollig, BMFT, MAT A 99, Bd. 17, pag. 101199 ff.

9 Vermerke des BMFT vom 24. Juni 1982, MAT E 6, Bd. 93,

pag. 016 ff., Dokument Nr. 9, und 1. Februar 1983, MAT A 99,
Bd. 17, pag. 101036 ff., Dokument Nr. 8.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 429 –

Salzstock Gorleben nicht weiter zu untersuchen und an-
dere Lagerstätten zu erkunden:3210

„Wir können nicht für einen (Endlager-)Salzstock plädie-
ren“,

1. der in den letzten 800 000 Jahren mit einer rekord-
verdächtigen Diapir-, Subrosions- und Scheitelgra-
bendynamik zweimal halokinetisch eskaliert wäre,

2. der in den letzten 800 000 Jahren einmal ganz und
ein anderes Mal fast ganz bis zur Erdoberfläche
durchgebrochen wäre,

3. der in den letzten 800 000 Jahren mindestens 4 Ku-
bikkilometer durch Ablaugungsverluste verloren hätte,

4. dessen höchste Ablaugungs-Geschwindigkeit von ca.
1,9 mm/Jahr erst vor ca. 200 000 Jahren erreicht wor-
den wäre,

5. der bis auf 133 m an die Erdoberfläche heranragen
könnte [sog. „Steiler Zahn“ nach Duphorn, Anm. d.
Verf.], der auf einer Fläche von ca. 7,5 km2 von ei-
nem quartären Rinnen-Aquifer [sog. Gorlebener
Rinne, Anm. d. Verf.] mit einem über 40 km2 großen
Einzugsgebiet überlagert wäre und in dessen quartä-
ren Deckgebirgs-Grundwasserleitern die Salinitäts-
verteilung örtlich auch in der Gegenwart noch nicht
im Gleichgewicht wäre.

„Wir können auch nicht für einen Endlager-Schacht plä-
dieren,“

6. der inmitten der Zerrstruktur eines Scheitelgrabens
abgeteuft werden solle, dessen Bruchstörungen vor
ca. 200 000 Jahren nochmals reaktiviert worden wä-
ren.

„Wir können auch nicht für die untertägige Weiter-Erkun-
dung in einem Endlager-Bergwerk plädieren“,

7. bevor nicht von übertage her die strukturbildenden
Prozesse der quartären Dynamik und Kinematik des
Salzstocks in einem „Strukturgeologischen Erkun-
dungsprogramm systematisch untersucht“ worden
wären.

Und „wir können nicht für eine Salzstock plädieren“,

8. dem die Zerrstruktur eines quartären Scheitelgrabens
aufsitzen solle, dessen Tiefgang im Salzstock noch
gänzlich unerforscht wäre.

9. dessen geomechanische Stabilität und hydraulische
Impermeabilität bis hinab zur geplanten Endlager-
Teufe durch die „salinare Viererbande von Gorleben“
(quartärer Diapirismus, Subrosion, Scheitelgraben,
Salzstock-Überhang) in Frage gestellt werden könnte,
weil seine Kinematik mehr von Divergenzen als von
Konvergenzen geprägt wären.

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321

321
„Quartärgeologisches Fazit“ von Prof. Dr. Klaus Duphorn vom
27. Mai 1982, MAT A 99, Bd. 17, pag. 101076 ff.
Drucksache 17/13700

. dessen geologische Erforschung auf der Grundlage
von Jahresverträgen erfolge, die nicht mehr verlän-
gert würden.3211

uf dem PTB-Seminar am 14. und 15. Juni 1982, das im
eisein von Prof. Dr. Klaus Duphorn stattfand, wurde
ritik an den Äußerungen von Herrn Duphorn geübt,

sbesondere, da „Herr Duphorn […] als einziger der am
tandorterkundungsprogramm Beteiligten gegen ein Ab-
ufen von Erkundungsschächten war“, hielt Reinhold
llig, BMFT, in einem Vermerk vom 24. Juni 1982 fest.
dem Vermerk nahm der damals 28-jährige Referent im
MFT Reinhold Ollig auch eine Stellungnahme „vorläu-
ger Natur“ zu den 10 Thesen Duphorns vor. Den Vor-
urf einer fehlenden Forschungskontinuität des BMFT
fgrund der Nichtverlängerung des Vertrages Duphorns
rch das BMFT wies Reinhold Ollig u. a. mit der Be-
ündung zurück, dass, „wenn sich im Falle der quartär-
ogischen Untersuchungen herausstellt, daß außer aka-
mischen Fragestellungen keine sicherheitsrelevanten

rgebnisse aus weiteren Untersuchungen zu erwarten
nd,“ so der Vermerk, „dieser Themenkomplex als erle-
gt angesehen werden muß.“3212

m 10. September 1982 fand in der PTB im Kreis von
achleuten ein erstes gemeinsames Gespräch mit Prof.
r. Klaus Duphorn statt, das dazu diente, die von Prof.
r. Klaus Duphorn in seinen Thesen getroffenen Feststel-
ngen sog. „interdisziplinären Charakters“ zu diskutie-
n. Teilnehmer an dieser Besprechung waren neben
errn Prof. Dr. Klaus Duphorn und seinem Mitarbeiter
ertreter von BGR, DBE, der mit dem Schachtbau beauf-
agten Firma Deilmann-Haniel, Vetreter des „Projektes
icherheitsstudien Entsorgung“ (PSE) und der PTB ge-
esen. Die Besprechung fand als Fortsetzung von Einzel-
sprächen statt, die die PTB vorausgehend geführt hatte.
rundlagen dieses gemeinsamen Gesprächs waren neben
n Aussagen von Prof. Dr. Klaus Duphorn die Ausarbei-
ngen und Stellungnahmen von Prof. Dr. Albert Günther
errmann (Universität Göttingen), Prof. Dr. Memmert
SE), Deilmann-Haniel und der PTB.“ 3213

diesem Gespräch konnten die Bedenken von Prof.
r. Klaus Duphorn gegen die vorgesehenen Standorte der
chächte – angebliche Lage in einer „Zerrstruktur“ – sowie
ine Bedenken wegen angeblicher „Divergenzen“ [Zug-
annungen, Anm. d. Verf.] im Salzstock ausgeräumt wer-
n. Im Ergebnis bestand Einigkeit zwischen PTB und ihm
rüber, dass das für den Schachtausbau vorgesehene Ver-
hren die Anforderungen des Salzstocks erfüllt und „das
itliche Auseinanderfließen des Salzstocks kein Indiz für
s Auftreten von Zugspannungen im Salzstock“ ist.3214

1 „Quartärgeologisches Fazit“ von Prof. Dr. Klaus Duphorn vom
27. Mai 1982, MAT A 99, Bd. 17, pag. 101076 ff.

2 Vermerk des BMFT vom 24. Juni 1982, MAT E 6, Bd. 93,
pag. 016 ff. (021).

3 Stellungnahme der PTB zu den einzelnen Fragestellungen interdis-
ziplinären Charakters in der Studie von Prof. Dr. Klaus Duphorn,
PTB Info-Blatt 3/82 vom 8. Oktober 1982, MAT A 39,
pag. 030517 f., Dokument Nr. 10.

4 Stellungnahme der PTB zu den einzelnen Fragestellungen interdis-
ziplinären Charakters in der Studie von Prof. Dr. Klaus Duphorn,

PTB Info-Blatt 3/82 vom 8. Oktober 1982, MAT A 39,
pag. 030517 f., Dokument Nr. 10.

Drucksache 17/13700 – 430 –

Es wurde eine „gemeinsam erarbeitete Stellungnahme“
gefertigt, die von „allen Beteiligten getragen“ wurde.
Später hob die PTB über dieses Gespräch vom 10. Sep-
tember 1982 hervor, dass Prof. Dr. Klaus Duphorn „von
dem Teil der […] Thesen, die interdisziplinären Charak-
ter hatten“ bereits zu diesem Zeitpunkt „abgerückt“
war.3215 Im Ergebnis wurde ein Fazit formuliert dahinge-
hend, dass für den Standort Gorleben zum damaligen
Zeitpunkt keine „endgültigen Eignungsaussagen“ ge-
macht werden können.3216

Nach den bis zum November 1982 andauernden Fachge-
sprächen versandte Prof. Dr. Klaus Duphorn am 13. Ja-
nuar 1983 die abschließend überarbeitete Fassung seiner
„Quartärgeologische[n] Gesamtinterpretation“ an die
PTB. In einem Vermerk des BMFT wurde hierzu festge-
halten: „Die Abschlußfassung des Duphorn-Gutachtens
zeigt, daß nach der Fachdiskussion die sehr angreifbaren
„10 Thesen“ zur Salzstockeignung von Prof. Duphorn he-
rausgenommen wurden, der Inhalt jedoch in anderer For-
mulierung […] bestehen blieb.“ Auch die abschließende
Forderung, andere Salzstöcke aufgrund negativer Stand-
orterkundungsergebnisse zu erkunden, sei aufrecht erhal-
ten worden.3217

cc) Vorabbekanntwerden von Ergebnissen

Bereits vor der Fertigstellung des Abschlussberichts von
Prof. Dr. Klaus Duphorn wurden Teile seiner Untersu-
chungsergebnisse in der Öffentlichkeit bekannt. In der
Folge wurden teils heftige Diskussionen über die Befunde
und Thesen von Prof. Dr. Klaus Duphorn geführt und
wiederholt die Veröffentlichung des Berichtsentwurfs ge-
fordert.3218 Das BMFT und die PTB äußerten sich ihrer-
seits in Presseerklärungen zu den Vorabergebnissen von
Prof. Dr. Klaus Duphorn.

Wie oben ausgeführt3219, legte Prof. Dr. Klaus Duphorn
eine erste Zusammenfassung seiner Arbeiten für ein inter-
nes Seminar der PTB am 14. und 15. Juni 1982 über die
bisherigen Ergebnisse der Standorterkundungsarbeiten in
Gorleben vor. Nach Angaben von Prof. Dr. Klaus Duphorn
wurde diese erste Zusammenfassung sowie das Quartär-
geologische Fazit vom Mai 1982 von der Fraktion Die
Grünen am 28. Juni 1982 im Niedersächsischen Landtag
mit der Forderung vorgelegt, das Erkundungsprogramm
des Standortes Gorleben sofort abzubrechen.3220

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3215 Presse-Information der PTB vom 6. April 1983, MAT E 5, Bd. 39,
pag. 033, Dokument Nr. 11.

3216 Stellungnahme der PTB zu den einzelnen Fragestellungen interdis-
ziplinären Charakters in der Studie von Prof. Dr. Klaus Duphorn,
PTB Info-Blatt 3/82 vom 8. Oktober 1982, MAT A 39,
pag. 030517 f., Dokument Nr. 10.

3217 Vermerk des BMFT vom 1. Februar 1983 zum Quartärgeologischen
Gutachten von Prof. Dr. Klaus Duphorn, MAT A 99, Bd. 17,
pag. 101036 ff., Dokument Nr. 8; Prof. Dr. Klaus Duphorn, Ab-
schlussbericht „Quartärgeologische Gesamtinterpretation“ vom
30. November 1982, MAT A 4/3, Anlage 4.

3218 Vermerk des BMFT vom 1. Februar 1983, MAT A 99, Bd. 17,
pag. 101036 ff., Dokument Nr. 8.

3219 Vgl. Vierter Teil, Zweites Kapitel C. I. 2. a) bb).
3220 Prof. Dr. Klaus Duphorn, Abschlussbericht „Quartärgeologische

322

322

322

322
Gesamtinterpretation Gorleben“ vom 13. Januar 1983, MAT A 29,
pag. 560005 ff. (560006). 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

iese Kopie stammt (…) von einem Vortrags-Manu-
ript für ein internes PTB-Seminar. Das Mauskript
ar Ende Mai 1982 an PTB und BMFT übersendet
orden.3221

rof. Dr. Klaus Duphorn sagte in seiner Zeugenver-
ehmung: „Bekanntlich wurden die beiden Schlusska-
itel der Erstfassung aufgrund einer gezielten Indis-
retion seitens BMFT und Deutschem Atomforum
rzeitig publik gemacht.“3222 Beim BMFT wurde da-
als davon ausgegangen, dass diese Unterlagen
urch Indiskretionen in Kreisen der Grünen be-

annt“ wurden, dies ergibt sich aus einem Vermerk,
en der Zeuge Reinhold Ollig am 1. Februar 1983 ver-
sst hat.3223

inen Tag später, in einer Presseerklärung vom 29. Juni
82, unterstrich die Bundesregierung, dass „Herr Prof.

r. Klaus Duphorn ein anerkannter Fachmann auf dem
ebiet der Quartärgeologie“ sei, allerdings die von Ihm
fgestellten Thesen zum Teil „weit über das Fach der
uartärgeologie“ hinausgingen. Die PTB und die BGR
ien beauftragt worden, unter Zuziehung weiterer Exper-
n, die Aussagen unter seiner Beteiligung wie bisher, aus
ologischer Sicht zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prü-
ngen werde in der Gesamtbeurteilung von Gorleben mit
rücksichtigt. Insgesamt stellte die Bundesregierung
st, dass „kein grundsätzlich neuer sicherheitsmäßiger
achverhalt erkennbar ist“ und dass „die geplanten Arbei-
n zur Standorterkundung in Gorleben fortgesetzt wer-
n.“3224

uch der Bundestag beschäftigte sich bereits im Sommer
82 mit den Thesen Prof. Dr. Klaus Duphorns. So erkun-
gten sich die Abgeordneten Wolf-Michael Catenhusen
PD) und Dr. Karl-Hans Laermann (FDP) in schriftli-
en Fragen danach, wie die Bundesregierung das Gutach-
n von Prof. Dr. Klaus Duphorn zur „quartärgeologischen
esamtsituation“ in Gorleben bewerte, ob weitere Unter-
chungen erforderlich seien und ob Schritte zu Erkun-
ngen alternativer Standorte eingeleitet worden seien.

er damalige Parlamentarische Staatssekretär im BMFT,
rwin Stahl, antwortete am 9. Juli 1982, dass anlässlich
s PTB-Seminars am 14. und 15. Juni 1982 Prof.
r. Klaus Duphorn „als einziger der am Standorterkun-
ngsprogramm beteiligten Wissenschaftler auf Grund
uerer Interpretationen bekannter geologischer Befunde
wie von Überlegungen, die über sein Fachgebiet hinaus-
hen, zunächst zu dem Ergebnis [kam], daß der Salzstock
cht weiter untersucht werden sollte. Insbesondere seine
ehauptungen, die nicht das Gebiet der Quartärgeologie
treffen, stießen auf Kritik der zuständigen Experten.“3225

1 Prof. Dr. Klaus Duphorn, Abschlussbericht „Quartärgeologische
Gesamtinterpretation Gorleben“ vom 13. Januar 1983, MAT A 29,
pag. 560005 ff. (560006).

2 Protokoll Nr. 12, S. 5.
3 Vermerk des BMFT vom 1. Februar 1983, MAT A 99, Bd. 17,

pag. 101036 ff., Dokument Nr. 8.
4 Presseerklärung der Bundesregierung vom 29. Juni 1982 zu Zwei-

feln von Prof. Dr. Klaus Duphorn an Gorleben, MAT A 99, Bd. 17,

Pag. 101006, Dokument Nr. 12.

225 Bundestagsdrucksache 9/1856, S. 43 ff.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 431 –

Die Bundesregierung sehe keine Notwendigkeit, zusätzli-
che Untersuchungen sicherheitsrelevanter Natur in Gorle-
ben oder Untersuchungen weiterer Standorte durchzufüh-
ren.3226

Das Deutsche Atomforum veröffentlichte im August
1982 einen vom zuständigen Referenten im BMFT, dem
Zeugen Reinhold Ollig, verfassten internen Vermerk vom
24. Juni 1982, in dem die Thesen von Prof. Dr. Klaus
Duphorn abgelehnt wurden, die Presseerklärung des
BMFT vom 15. Juli 1982 sowie die von Prof. Dr. Klaus
Duphorn für das PTB-Seminar angefertigten Schlusskapi-
tel „Zusammenfassung der quartärgeologischen Gesamtin-
terpretation Gorleben“ und das „Quartärgeologische Fazit“
in Form einer Sonderausgabe von „DAtF info“.3227

In dem veröffentlichten internen Vermerk vom 24. Juni
1982 nimmt der Zeuge Reinhold Ollig3228, damals Refe-
rent im Referat 315 „Andere Entsorgungstechniken“ der
Unterabteilung „Kernenergie“ des BMFT, Stellung zu der
„Zusammenfassung der quartärgeologischen Gesamt-
interpretation Gorleben“ und dem „Quartärgeologischen
Fazit“. Gleichzeitig verweist er darauf, dass der die Un-
tersuchungsergebnisse zusammenfassende Bericht von
Prof. Dr. Klaus Duphorn der PTB am 21. Juni 1982 vor-
gelegt worden sei und „insofern […] noch keine Bewer-
tung der Arbeitsergebnisse durch PTB bzw. BGR erfol-
gen [konnte]. Eine ausführliche Stellungnahme wird in
2–3 Monaten erwartet.“3229 Reinhold Ollig wertet jedoch
das sog. „Quartärgeologische Fazit“ von Prof. Dr. Klaus
Duphorn in weiten Teilen als unwissenschaftlich und weit
über dessen Fachgebiet hinausgehend. Er führt weiter
aus, dass „auf dem PTB-Seminar […] aufgrund dieser of-
fenkundigen Selbstüberschätzung Kritik an den Äußerun-
gen von Herrn Duphorn geübt [wurde], insbesondere, da
Herr Duphorn gerade aus diesen Gründen als einziger der
am Standorterkundungsprogramm Beteiligten gegen ein
Abteufen von Erkundungsschächten war.“3230 Sodann
wird in dem Vermerk zu den in dem „Quartärgeologi-
schen Fazit“ aufgelisteten zehn Konsequenzen Stellung
genommen, wobei der Verfasser Reinhold Ollig darauf
verweist, dass die Stellungnahme vorläufiger Natur sei,
da der Abschlussbericht noch nicht eingesehen werden
konnte.3231

In dem Vorwort des Abschlussberichtes vom Mai 1982
bezeichnete der Zeuge Prof. Dr. Klaus Duphorn den
von dem Zeugen Reinhold Ollig angefertigen Vermerk
als BMFT-Vermerk von „pamphletischen Charak-
ters“.3232 Der Zeuge Prof. Dr. Klaus Duphorn kriti-

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3226 Bundestagsdrucksache 9/1856, S. 44 f.
3227 „DAtF info“ vom 3. August 1982, Deutsches Atomforum e. V.,

MAT A 139, Bd. 30, pag. 113114 ff. (113117).
3228 Vermerk von Reinhold Ollig, BMFT, vom 24. Juni 1982, MAT E 6,

Bd. 93, pag. 16 ff., Dokument Nr. 9.
3229 „DAtF info“ vom 3. August 1982, Deutsches Atomforum e. V.,

MAT A 139, Bd. 30, pag. 113114 ff. (113117).
3230 „DAtF info“ vom 3. August 1982, Deutsches Atomforum e. V.,

MAT A 139, Bd. 30, pag. 113114 ff. (113118).
3231 „DAtF info“ vom 3. August 1982, Deutsches Atomforum e. V.,

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MAT A 139, Bd. 30, pag. 113114 ff. (113118 ff.).
3232 MAT A 29, pag. 560006. 3
Drucksache 17/13700

erte in seinem Vorwort auch, dass sich niemand sei-
erzeit zu dem Vermerk bekannt hat.3233

einhold Ollig konnte vor dem Untersuchungsausschuss
e Hintergründe der Veröffentlichung nicht erklären:
ch habe das nachgelesen, dass dieser Vermerk aus dem
aus rausgekommen ist. Dieses gehört natürlich nicht zu
n Aufgaben eines Referates. Sie kriegen auf dem
auen Markt wahrscheinlich alles. Aber zu meinen Auf-
ben gehörte auch nicht die Publikation des Duphorn-
utachtens, was ja dann schließlich, glaube ich, von
inister von Bülow verlangt wurde. Die Durchsicht der
kten hat ergeben, dass dieser Vermerk persönlich
n dem Zeugen Reinhard Ollig an den Zeugen

r. August Hanning (BK) verschickt worden ist.3234

ie Veröffentlichung seiner beiden Schlusskapitel und
s internen BMFT-Vermerks kritisierte Prof. Dr. Klaus
uphorn scharf in seiner Zeugenvernehmung vor dem
ntersuchungsausschuss; darüber „kommt der Ärger
ute noch hoch“, so der Zeuge.3235 Insbesondere die „Art
d Weise, mit der ich vonseiten des BMFT […] abquali-

ziert und abserviert worden bin“, habe ihn geärgert.3236

or dem Untersuchungsausschuss hat der Zeuge Prof.
r. Duphorn geschildert, wie er den Zeugen Reinhold
llig zur seiner Zeit wahrgenommen hat. „Na ja, es
ar erschreckend, mit welchem Machtgehabe dieser
ann […] auch an seinen Vorgesetzten vorbei ope-
ert hat.“3237

ur der Veröffentlichung des BMFT-Vermerks, den
er Zeuge Reinhard Ollig 1982 verfasste bemerkte der
euge Prof. Dr. Klaus Duphorn: „Der Text stammt in
er Diktion – gekennzeichnet durch die Nichtbeherr-
hung der Terminologie der Fachsprache – von
errn Ollig, mit dem ich ja nun auch viel zu tun
atte.“3238

er Zeuge Prof. Dr. Duphorn bestätigte vor dem Un-
rsuchungsausschuss, dass das Ergebniss seiner Un-
rsuchungen „den Wirbel“ verursacht hat. Jedoch
gte Prof. Dr. Duphorn, „aber das war kein Grund,
ich so zu abzuqualifizieren, wie es hier gemacht
orden ist.“3239

er Zeuge Prof. Dr. Duphorn führte auf die Frage
ach dem Grund seiner „Abqualifizierung“ aus: „Je
ehr wir bohrten, desto schlechter wurden die Bohr-
gebnisse in Bezug auf die Endlagerung, und meine
nehmende Skepsis hat dem BMFT nicht mehr ge-

asst.“3240

er Zeuge Dipl.-Geol. Ulrich Schneider bestätigte vor
em Untersuchungsausschuss, dass es zwar fachliche
iskussionen gab, aber in Publikationen und Veröf-

3 Vgl. MAT A 29, pag. 560006.
4 MAT A 120, Bd. 5, pag. 142 ff.
5 Protokoll Nr. 12, S. 21.
6 Protokoll Nr. 12, S. 20.
7 Protokoll Nr. 12, S. 29.
8 Protokoll Nr. 12, S. 29.
9
Protokoll Nr. 12, S. 21.

240 Protokoll Nr. 12, S. 21.

Drucksache 17/13700 – 432 –

fentlichungen diskreditierende Bemerkungen ausge-
sprochen wurden. „In den Fachgesprächen selber
wurde hart in der Sache diskutiert, und dann wurden
Standpunkte festgelegt, der eine da, der andere da. In
vielen Fällen haben wir uns auch einigen können. Das
ist sicherlich so. Aber das, was außen rum passierte,
das ist ja die andere Geschichte. […] Da ging es dann
unter die Gürtellinie.“3241

dd) Die Bewertung von Prof.
Dr. Klaus Duphorn

In der endgültigen Fassung seines Abschlußberichtes
„Quartärgeologische Gesamtinterpretation Gorleben“
vom 30. November 1982 werden „die Hauptveränderun-
gen, die der frühere Kenntnisstand durch die Bohrergeb-
nisse erfahren“ hätte, von Prof. Dr. Klaus Duphorn ab-
schließend in 10 Punkten zusammengefasst:

1. Der Salzstock hätte seine heutige Form frühestens in
der jüngeren Oberkreide-Zeit, im Wesentlichen aber
erst im Tertiär/Quartär erhalten.

2. Die Innenstruktur wäre genauso jung. Das bedeute
z. B., dass im geplanten Endlagerbereich eine zu ge-
ringe Lateralerstreckung des Älteren Steinsalzes vor-
handen wäre.

3. Das Salz in der Zeit zwischen dem Obermiozän [Ter-
tiär] und der Saale-Eiszeit [Quartär] wäre erheblich
schneller aufgestiegen, als von der BGR angenom-
men.

4. Im Zuge eines verstärkten Salzaufstiegs wäre der
Salzstock Gorleben in der Menap-Kaltzeit [Quartär]
vor ca. 1 Mio. Jahren bis zur Erdoberfläche durchge-
brochen.

5. Die Ausmaße der quartären Subrosion wären be-
trächtlich, die quartären Sedimente wären abgesenkt
worden.

6. In der eingetieften Gorlebener Rinne lägen grund-
wasserführende Rinnensande des Quartärs über dem
Gipshut, in 3 Bohrungen sogar unmittelbar über dem
Salzgebirge selbst. Der quartäre Rinnen-Aquifer der
Gorlebener Rinne besäße hydraulische Hangend- und
Flankenkontakte zu anderen Grundwasserleitern.

7. Infolge eines tertiären und altquartären Salzaufstiegs
und einer damit verbundenen, sehr starken seitlichen
Ausweitung des Salzstocks (siehe 1.) wäre das Deck-
gebirge aufgewölbt und von Zugbeanspruchungen er-
fasst worden. Damit wären die Voraussetzungen für
den Einbruch eines salinartektonischen Scheitelgra-
bens und für eine verstärkte Subrosion geschaffen
worden.

8. Im quartärgeologischen Fazit vom Mai 1982 sei auf-
grund einer sehr starken seitlichen Ausweitung des
Salzstocks [Divergenz] eine Fortsetzung der Zerr-
strukturen aus dem Deckgebirge bis in den Salzstock

9.

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324
3241 Protokoll Nr. 28, S. 61. 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

für möglich gehalten worden. Diese Auffassung sei
bei der internen Diskussion mit der PTB und der
BGR revidiert worden. Nachträglich sei aber zur
Kenntnis gelangt, dass es in NW-Deutschland Schei-
telgräben gäbe, die sich 200–300 m tief in den Salz-
stock hineingesenkt hätten. Daher könne die Frage
noch nicht als hinreichend geklärt gelten.

Aufgrund eines halokinetischen [durch den Salzauf-
stieg bedingten] Hebungskranzes an der NW-Flanke
des Salzstocks, der sich bis zur Erdoberfläche durch-
pause, bestünde der Verdacht auf holozänen [Quar-
tär] Salzaufstieg an der NW-Flanke somit weiter.

. Unter Punkt 10 des Quartärgeologischen Fazits vom
Mai 1982 wäre Kritik wegen einer nicht gewährleis-
teten Forschungskontinuität geäußert worden, der
Prof. Dr. Klaus Duphorns eingearbeiteten Arbeits-
gruppe zum Opfer gefallen wäre. An dieser Kritik,
die an das BMFT gerichtet worden sei, hätte sich
substantiell nichts geändert.

etztlich kam Prof. Dr. Klaus Duphorn zu dem Schluss,
ss nach seiner Auffassung der Salzstock Gorleben auf-
und der Vielzahl seiner „beschriebenen und interpre-

erten Negativ-Bohrergebnisse […] seine Eignungs-
ffigkeit als Endlager für hoch-, mittel- und schwachra-
oaktive Abfälle verloren“ hätte. Es könne nach seiner
uffassung „nur eine geowissenschaftlich konsequente
ntscheidung geben“, nämlich andere Salzstöcke zu er-
nden.3242

ei seiner Vernehmung als Zeuge vor dem Untersu-
ungsausschuss bekundete Prof. Dr. Klaus Duphorn,
ss in der wissenschaftlichen Diskussion eine „Parallel-
tersuchung von anderen Salzstöcken“ erst etwa ab
82, „als sich die Negativergebnisse besonders aus dem

eckgebirge häuften“, diskutiert wurde.3243

e) Stellungnahme der BGR

ur „Quartärgeologische[n] Gesamtinterpretation Gorle-
n“ von Prof. Dr. Klaus Duphorn in einer am 30. No-
mber 1982 an die PTB übersandten Fassung lautete die
sammenfassende Wertung in der Stellungnahme der

GR wie folgt: „Die weitreichende Schlußfolgerung, die
rof. Duphorn aus seinen Untersuchungen zieht, nämlich
rkundung anderer Salzstöcke‘, beruht zu einem wesent-

chen Teil auf falscher Interpretation von Daten sowie
f unbewiesenen Annahmen. Weder seine Annahme
er diskontinuierliche Aufstiegsbewegungen des Salz-

ocks im Tertiär und Quartär, noch seine Bruchtektonik
Quartär, die zu einem Scheitelgraben geführt haben
ll, noch seine Vorstellungen über eine Wiederbelebung
s Salzaufstiegs nach dem Holstein-Interglazial [Quar-
r] sind wissenschaftlich einwandfrei belegbar.“ In lan-
n Diskussionen wurde Prof. Duphorn auf die Nicht-

2 Abschlussbericht von Prof. Dr. Klaus Duphorn „Quartärgeologi-
sche Gesamtinterpretation Gorleben“ vom 30. November 1982,

MAT A 4/3, Anlage 4.

243 Protokoll Nr. 12, S. 41.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 433 –

Schlüssigkeit seiner Beweisführung hingewiesen. Er hat
in seinem Bericht jedoch die gegenteiligen Meinungen
weitgehend unbeachtet gelassen und kaum die Möglich-
keit anderer Interpretationen angedeutet.“ 3244

Der Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, damals zustän-
diger Leiter der Abteilung Sicherstellung und Endlage-
rung radioaktiver Abfälle bei der PTB, bestätigte bei sei-
ner Vernehmung vor dem Ausschuss: „Prof. Duphorn ist
ein hervorragender Quartärgeologe. Ich glaube, niemand
hat Kritik an diesen Ergebnissen geübt. Er hat aber auch
– das macht er oder sein Mitarbeiter, damaliger und heute
auch – in der Presse Fragen interdisziplinären Charakters
angesprochen. Ich habe ein Interview – ich glaube, Herr
Schneider – gehört, wo er nun dieses Problem der Gorle-
bener Rinne anspricht und dann die Schlussfolgerung
zieht, da könnte nun das Wasser in den Salzstock rau-
schen. Die Fragestellungen interdisziplinären Charakters
waren sehr wichtig. Da kann man sich nicht nur auf einen
Quartärgeologen verlassen, sondern man muss auch Men-
schen einbeziehen, Fachleute, die sich im Schachtbau
auskennen – da hat er sich ja auch geäußert –, die sich im
Salzstock auskennen, Lagerstättenkunde haben, und auch
andere, die sicherheitsanalytisch tätig sind.

Ich hatte Ihnen ja vorhin gesagt, dass wir gerade zu die-
sem Punkt ein Gespräch mit Prof. Duphorn geführt ha-
ben, mit einem eindeutigen Ergebnis, dass wir also erst
eine Aussage machen können, wenn wir die Szenarien
– da haben alle hinter gestanden –, die seit 78 von Herrn
Herrmann und von der PTB erarbeitet wurden, quantifi-
zieren können, das heißt, wenn wir die Daten haben, um
die zu quantifizieren. Da hat auch Herr Duphorn zuge-
stimmt. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht zu sagen. […]
Die Aussagen, die er interdisziplinären Charakters macht,
haben wir einvernehmlich mit ihm besprochen. „Der
Zeuge Dipl.-Geol. Ulrich Schneider sagte hingegen vor
dem Untersuchungsausschuss aus, dass „wir da
[durch die fachliche Stellungnahme der BGR, Anm. d.
Verf.] doch ordentlich verrissen worden sind, und die-
ser Verriss ging teilweise unter die Gürtellinie, wo wir
uns dann auch anhören mussten, dass wesentliche
Untersuchungen, die wir eigentlich noch gefordert ha-
ben, akademisches Beiwerk wären und dass die Bun-
desregierung doch nicht dafür da wäre, hier akademi-
schen Forscherdrang zu finanzieren, bei einem so
groß angelgten Projekt. Das bezieht sich zum Beispiel
auf den Scheitelgraben, wo wir damals als Erste im
Prinzip darauf hingewiesen haben und der sich letzt-
lich – so steht es ja auch in den Standortbeschreibun-
gen der BGR jetzt aus den Jahren 2007 und 2008 – be-
stätigt hat.“

Auf die konkrete Frage hin, ob Erkenntnisse vom
Zeugen Prof. Dr. Duphorn in den PTB-Zwischenbe-
richt eingeflossen seien, antwortete der Zeuge Dipl.-
Geol. Ulrich Schneider: […] dass „der Scheitelgraben

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3244 Fachliche Stellungnahme der BGR vom 16. März 1983 zum Ab-
schlussbericht von Prof. Dr. Klaus Duphorn „Quartärgeologische

324

324

324

324
Gesamtinterpretation Gorleben“ in der endgültigen Fassung;
MAT A 95, Bd. 11, pag. 152 ff., Dokument Nr. 7.
Drucksache 17/13700

ber dem Salzstock Gorleben auch wieder in dem
wischenbericht der Physikalisch-Technischen Bun-
esanstalt abgelehnt worden [ist]. Er [der Scheitelgra-
en] hat sich mittlerweile bestätigt.“3245

) Presseinformation der PTB
ie fachliche Prüfung des Abschlussberichtes von Prof.
r. Klaus Duphorn erfolgte durch die BGR im Auftrag
r PTB, Auszüge aus der Stellungnahme der BGR wur-
n durch die PTB als Info-Blatt veröffentlicht. Entspre-
end heißt es dort, erst die Wertung der Aussagen aller
teiligten Spezialisten in einer Sicherheitsanalyse könne
n Nachweis erbringen, dass ein sicherer Abschluss der
bfälle von der Biosphäre erreicht werden kann. In diese
sammenwirkende Anstrengung von mehr als hundert
issenschaftlern seien auch die Untersuchungen von

rof. Duphorn einzuordnen.3246 Ergänzend hierzu teilte
e PTB in einer Presse-Information zur Fortsetzung der
tandorterkundung mit, dass „sicherheitsrelevante As-
kte im Hinblick auf eine Nuklidfreisetzung aus einem
entuellen Endlager, die die Eignungshöffigkeit des

alzstocks Gorleben in Frage stellen könnten, weder aus
r Beschreibung der quartären Schichtenfolgen, noch
s den Interpretationen von Prof. Dr. Klaus Duphorn
rzuleiten“ seien. Insofern könne aus seinen Betrachtun-
n nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, anstatt
s Salzstocks Gorleben andere Salzstöcke zu untersu-
en. „Die Standorterkundung wird deshalb fortge-
tzt.“3247

g) Position des BMFT
einem Vermerk an den damaligen Forschungsminister
r. Heinz Riesenhuber, verfasst von dem zuständigen Re-
renten Reinhold Ollig und unterzeichnet von dessen Vor-
setzten Dr. Alois Ziegler, heißt es zu Auszügen aus der

ndfassung des Abschlussberichtes von Prof. Dr. Klaus
uphorn, dass dieser nach der Fachdiskussion zwar „die
hr angreifbaren 10 Thesen“ aus dem Gutachten heraus-
nommen habe, der Inhalt jedoch in anderer Formulie-
ng auch in der Abschlussfassung bestehen geblieben sei.
uch die abschließende Forderung nach „Erkundung an-
rer Salzstöcke“ werde aufrecht erhalten. Es zeige sich,
ass Prof. Duphorn aus der Diskussion mit PTB und BGR
wie anderen an der Standorterkundung beteiligten Wis-
nschaftlern nichts gelernt“ habe. Es gelte daher weiter-
n die Stellungnahme in dem Vermerk des Fachreferates
m 24. Juni 1982, wonach aufgrund der Ergebnisse von

rof. Dr. Klaus Duphorn eine Erkundung anderer Salzstö-
e nicht notwendig sei.3248 Die Reaktion des BMFT auf
s Quartärgeologische Fazit Prof. Duphorns vom Mai

5 Protokoll Nr. 28, S. 62.
6 PTB-Info Blatt 3/83 vom 28. März 1983, Fachliche Stellungnahme

zum Abschlussbericht von Prof. Duphorn; MAT A 52, Bd. 10,
pag. 000095 f., Dokument Nr. 14.

7 Presseinformation der PTB vom 6. April 1983, Fachliche Stellung-
nahme zum Abschlussbericht „Quartärgeologische Gesamtinterpre-
tation Gorleben“; MAT E 5, Bd. 39, pag. 033, Dokument Nr. 11.

8
Vermerk des BMFT vom 1. Februar 1983, MAT A 99, Bd. 17,
pag. 101036 ff., Dokument Nr. 8.

Drucksache 17/13700 – 434 –

1982 wurde gleichfalls in diesem Vermerk festgehalten.
Prof. Duphorn sei „als Quartärgeologe anerkannt“, weiter-
gehende Qualifikationen seien „nicht bekannt“. Diese
quartärgeologischen Befunde, die im einzelnen überprüft
werden müssten, übernehme Herr Duphorn in ein soge-
nanntes „Quartärgeologisches Fazit“, das über seinen ver-
traglich festgelegten Arbeitsrahmen hinausgeht. „Darin
wird in einer auf Effekte angelegten Darstellungsweise mit
bedenkenerregenden Wortschöpfungen unwissenschaftli-
chen Charakters aus der Kenntnis einer einzelnen Facette
der vielfältigen Standortuntersuchungen eine Beurteilung
des Gesamtsystems Endlagerung abgegeben, die weit über
das Fachgebiet eines Quärtärgeologen hinausgeht. Dies
betrifft besonders das gebirgsmechanische Verhalten von
Steinsalz, den Schachtbau, kerntechnische Aspekte bei der
Bewertung des Deckgebirges, Langzeitaspekte der Endla-
gerung und Planungen für das geplante Endlager.“3249

In seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss
führte der Zeuge Reinhold Ollig aus, dass Prof. Dr. Klaus
Duphorn im Einvernehmen mit allen Beteiligten einen
Untersuchungsauftrag in seiner Eigenschaft als Quartär-
geologe erhalten habe. Er habe dann schließlich einen
„reißerischen Bericht abgegeben“, „von der „salinaren
Viererbande“ gesprochen, also „Wortschöpfungen aus
dem Hut gezaubert“, sich auch „verstiegen, Dinge zu kri-
tisieren, wo er […] kein Experte ist“. Der Zeuge Reinhold
Ollig: „Herr Duphorn war gefragt als Quartärgeologe und
sollte das Quartär beurteilen, und das war es. Und wenn
ich Schachtexperten frage: Kann ich in dem Deckgebirge
einen Schacht bauen, einen standsicheren Schacht
bauen?, dann frage ich Schachtbauexperten, aber da frage
ich nicht Herrn Duphorn. So. Und wenn es darum geht,
die Tektonik eines Salzgebirges und die Strukturen in ei-
nem Hauptanhydrit zu untersuchen, dann frage ich die
BGR, aber dann frage ich keinen Quartärgeologen; inso-
fern hat Herr Duphorn da ziemlich weit ausgeholt.“3250

Der Zeuge Reinhold Ollig, damals junger Referent im
BMFT, wurde auch nach seiner wissenschaftlichen
Qualifikation befragt, die ihn mutmaßlich befähige
das Gutachten von dem Zeugen Prof. Dr. Duphorn zu
beurteilen. Der Zeuge Reinhold Ollig gab zu Proto-
koll, er habe wissenschaftlicht nicht publiziert.3251 Auf
die Frage, ob sich der Zeuge im Studium […] zum Bei-
spiel mit Salzstöcken beschäftigt habe, antwortete der
Zeuge Reinhold Ollig, er sei mit „Prof. Wolstedt – das
war ein alter Herr; der Nestor der Quartärgeologie
über mehrere Monate regelmäßig spazieren gegan-
gen.“3252

hh) Vertragsbeendigung

Wie bereits ausgeführt, ist der Untersuchungsausschuss
der Frage nachgegangen, ob der 1981 auslaufende Ver-

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3249 Vermerk des BMFT vom 24. Juni 1982, MAT E 6, Bd. 93,
pag. 16 f., Dokument Nr. 9.

3250 Protokoll Nr. 43, S. 10.
3251

325

325

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325

325
Protokoll Nr. 43 S. 25.
3252 Protokoll Nr. 43, S. 23. 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ag aufgrund der Erkenntnisse von Prof. Dr. Klaus
uphorn nicht verlängert worden ist.

ie dargestellt, verzögerten sich die Arbeiten von Prof.
r. Klaus Duphorn aufgrund zusätzlicher notwendiger
robebohrungen3253 und folglich der Termin für die Fertig-
ellung des Abschlussberichts. Die terminlichen Schwie-
gkeiten waren sowohl der PTB als auch dem BMFT be-
nnt, sodass die Vorlage des Quartärgeologischen Fazits
Mai 1982 im Einvernehmen mit beiden Institutionen

folgte.3254 Der Vertrag von Prof. Dr. Klaus Duphorn
urde hingegen nicht über den 31. Dezember 1981 hinaus
rlängert.

or dem Ausschuss erläuterte Prof. Dr. Klaus Duphorn,
habe bereits im Oktober 1981 der PTB mitgeteilt, dass
ine drei Mitarbeiter die Bohrungen abbrechen müssten;
w]enn wir unsere quartärgeologische Gesamtinterpreta-
on vertragsgemäß bis Jahresende 81 abliefern sollen,
nn müssen sie spätestens jetzt nach Kiel kommen, um
ese Vielzahl von Ergebnissen schriftlich und kartogra-
sch […] bis Ende dieses Jahres zusammenzustellen. Das
haffen wir nicht“, so der Zeuge.3255 Die PTB habe da-
ufhin einen Antrag an das BMFT gestellt, den Vertrag
s Ende Februar 1982 zu verlängern; dies sei vom
MFT abgelehnt worden.3256 In einem Brief an die Zei-
ng Die Zeit im Juli 1982 führte Prof. Dr. Klaus
uphorn aus, dass ihm im Sommer 1981 seitens der PTB
ne Vertragsverlängerung bis Ende 1982 vorgeschlagen
orden sei, um „die quartärgeologische Bearbeitung von
erdichtungsbohrungen in der Gorlebener Rinne [zu]
ernehmen, die über dem Salzstock liegt. Diese Spezial-
tersuchungen sollten in ein größeres Folgeprogramm
r [BGR] integriert werden.“ Die Verlängerung des Ver-

ages sei jedoch nicht erfolgt, da das BMFT die erforder-
chen Mittel nicht genehmigt habe.3257 Prof. Dr. Klaus
uphorn führte bei seiner Vernehmung vor dem Aus-
huss aus, dass er nach dem Auslaufen des Vertrages die

ortführung der Arbeiten fünf Monate aus seinen privaten
itteln finanziert habe, insgesamt „zwischen 8 000 und
000 DM.“3258 Grund für die Nichtverlängerung war
s Sicht des Zeugen Prof. Dr. Klaus Duphorn, dass „je
ehr Bohrungen wir machten und je tiefer wir bohrten,
sto schlechter wurden die Bohrergebnisse in Bezug auf
e Endlagerung, und meine zunehmende Skepsis hat
m BMFT nicht mehr gepasst. Das war alles. Und da der

ertrag eh auslief, hat es keiner bürokratischen Hürden
durft. Da war ich halt weg. Fertig, aus.“3259

er Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, ehemals Abtei-
ngsleiter bei der PTB, merkte zu der nicht erfolgten
ertragsverlängerung an, dass sich die PTB zu dieser Zeit

3 Vgl. MAT A 4/3, Anlage 4, Dokument Nr. 67.
4 Schreiben von Reinhold Ollig, BMFT, vom 3. August 1982 an Prof.

Dr. Klaus Duphorn, MAT A 52, Bd. 12, pag. 000068 ff., Doku-
ment Nr. 15.

5 Protokoll Nr. 12, S. 20.
6 Protokoll Nr. 12, S. 21.
7 Schreiben von Prof. Dr. Klaus Duphorn vom 26. Juli 1982 an

Die Zeit, MAT A 52, Bd. 12, pag. 000071 ff.
8
Protokoll Nr. 12, S. 21.

259 Protokoll Nr. 12, S. 21.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 435 –

zu 100 Prozent auf die BGR verlassen [musste], die eine
Fortführung der Arbeiten von Herrn Duphorn nicht für
notwendig hielt“3260.

Zuvor sagte der Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthemeyer
vor diesem Ausschuss aus, dass seinerzeit eine Über-
prüfung durch den Bundesrechnungshof stattfand.
Der Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthemeyer erklärte dem
Ausschuss, was der Bundesrechnungshof empfahl:
„Ich kann […] sagen, dass wir damals geologisch sehr
dünn bestellt waren – unser geologischer Sachver-
stand war eigentlich die Bundesanstalt für Geowissen-
schaften und Rohstoffe – bis wir nach einer intensiven
Prüfung des Bundesrechnungshofes, der uns bestä-
tigte, dass wir mehr Stellen brauchen […] mehr geolo-
gischen Sachverstand hatten.“3261

Der Zeuge Dr. Wolf von Osten, seinerzeit im Spiegel-
referat zum BMFT und ab April 1982 Referatsleiter
im BMFT, bestätigte dem Ausschuss, dass Prof.
Dr. Klaus Duphorn „ein schwieriges Leben in dieser
Zeit“ hatte.3262 Dass Prof. Dr. Klaus Duphorn in Un-
gnade gefallen ist, bestätigte der für die Endlagerung-
problematik verantwortliche Zeuge Dr. Wolf von
Osten mit den Worten: „Das ist mit Sicherheit so.“3263

Nach Darstellung des BMFT konnte der Vertrag jedoch
auch aus haushalterischen Gründen nicht verlängert wer-
den. Der im BMFT zuständige Referent Reinhold Ollig
erläuterte in einem Brief vom 3. August 1982 an Prof.
Dr. Klaus Duphorn, dass eine Zustimmung des BMFT zur
Verlängerung eines Forschungs- und Entwicklungsvertra-
ges (F+E-Vertrag) üblicherweise neben den haushaltsmä-
ßigen Voraussetzungen abhängig von der Vorlage von
Untersuchungsergebnissen sei, z. B. in der Form von
Zwischenberichten und deren Prüfung. Ein Automatis-
mus zur Verlängerung von Verträgen gebe es nicht. So-
weit sich aus dem Abschlussbericht von Prof. Dr. Klaus
Duphorn sicherheitsrelevante Fragestellungen ergeben
hätten, „wäre eine Zustimmung zu weiteren Arbeiten
nach Vorlage und Prüfung der Notwendigkeit dieser Un-
tersuchungen ohne Zweifel möglich gewesen.“ Ein Ab-
schlussbericht habe jedoch weder im Oktober 1981 noch
im Dezember 1981 vorgelegen, so dass eine Vertragsver-
längerung „für das Haushaltjahr 1982 aus dieser Sicht
nicht möglich“ gewesen sei.3264 In dem Schreiben von
dem Zeugen Reinhold Ollig wurde auch erwähnt, dass
aufgrund „terminlicher Schwerigkeiten […] bei der
Fertigstellung des Abschlussberichtes […] der PTB
und auch mir [Reinhold Ollig, Anm. d. Verf.] und
führten zweimal zu einer Terminverlängerung, so daß
die verspätete Abgabe des Abschlussberichtes im ge-
genseiten Einvernehmen erfolgte.3265 Zudem hätten
nach Abschluss der notwendigen quartärgeologischen

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3260 Röthemeyer, Protokoll Nr. 10, S. 29.
3261 Protokoll Nr. 10, S. 29.
3262 Protokoll Nr. 12, S. 94 f.
3263 Protokoll Nr. 12, S. 103.
3264 Schreiben von Reinhold Ollig, BMFT, vom 3. August 1982 an Prof.

Dr. Klaus Duphorn, MAT A 52, Bd. 12, pag. 000068 ff., Doku-

326

326

326

326

327
ment Nr. 15.
3265 MAT A 52, Bd. 12, pag. 68. 3
Drucksache 17/13700

ntersuchungen im Raum Gorleben weitere Folgeunter-
chungen sicherheitsrelevante Fragestellungen zum Ge-
nstand haben müssen. Aus dem von Prof. Dr. Klaus
uphorn geforderten strukturgeologischen Programm
ien aber aus damaliger Sicht und unter Berücksichti-
ng der Untersuchungsergebnisse von Prof. Dr. Klaus

uphorn keine weiteren sicherheitsrelevanten Erkennt-
sse zu gewinnen.3266

ls Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss führte
einhold Ollig, BMFT, wie aufgezeigt3267 aus, dass Prof.
r. Klaus Duphorn „ziemlich weit ausgeholt“ habe. Er
be im gegenseitigen Einvernehmen einen Untersu-
ungsauftrag in seiner Eigenschaft als Quartärgeologe
halten. Er habe „schließlich einen […] reißerischen Be-
cht abgegeben. Da wird von der salinaren Viererbande
sprochen, da werden also Wortschöpfungen aus dem
ut gezaubert; das ist unglaublich.“ Dann habe sich Prof.
r. Klaus Duphorn auch „verstiegen, Dinge, ich sage
al, zu kritisieren, wo er nun wirklich kein Experte
t.“3268

er Zeuge Prof. Dr. Klaus Duphorn hingegen beschei-
igte dem Zeugen Reinhold Ollig fehlende Kenntnisse
er Thematik. Der Zeuge Prof. Dr. Duphorn warf dem
eugen die „Nichtbeherrschung der Terminologie der
achsprache“ vor.3269 Zu der ausgebliebenen Ver-
agsverlängerung von Prof. Dr. Klaus Duphorn äu-
erte sich auch der Zeuge Dr. Wolf von Osten vor dem
ntersuchungsausschuss. Angesprochen auf das
chreiben von dem Zeugen Reinhold Ollig vom 3. Au-

st 1982, wonach die Nichtverlängerung aus haus-
alterischen Gründen abgelehnt worden ist, erklärte
er Zeuge Dr. Wolf von Osten: „Man findet immer
ormulierungen und Gründe, um einen Forschungs-
trag abzulehnen. Sie können mir glauben, dass man

a als Ministerialbeamter eine große Erfahrung ge-
innt.“3270

uf den Informationsfluss im BMFT befragt, sagte
er Zeuge Dr. Wolf von Osten: „Es hat im Bundes-
anzleramt, von den Referenten, eine enge Rückkopp-
ng mit den Häusern [Ministerien, Anm. d. Verf.] ge-
ben, und da beide Häuser interessiert waren
undeskanzleramt/BMFT, Anm. d. Verf.], die Ent-
rgungsvorsorge so, wie sie 77 oder 79 gefasst wor-

en war, beizubehalten, war man natürlich auch inte-
ssiert, Gorleben als den Standort so weit wie
öglich zu untersuchen und dann aber auch diese
weifel zur Kenntnis zu nehmen. […] Damals gab es
BMFT eine starke Kernenergiefraktion im gesam-

n Haus – bis zum Staatssekretär, aber nicht aufsei-
n des Ministers.“3271

6 Schreiben von Reinhold Ollig, BMFT, vom 3. August 1982 an Prof.
Dr. Klaus Duphorn, MAT A 52, Bd. 12, pag. 000068 ff., Doku-
ment Nr. 14.

7 Vgl. oben Vierter Teil, Zweites Kapitel, C. I. 2. a) gg).
8 Protokoll Nr. 43, S. 10.
9 Protokoll Nr. 12, S. 29.
0
Protokoll Nr. 12. S. 105.

271 Protokoll Nr. 12, S. 92.

Drucksache 17/13700 – 436 –

Ergänzend legte der Zeuge Prof. Dr. Klaus Duphorn
dar, er sei „wenig später von der PTB angerufen [wor-
den].“3272 Am 13. Juli 1982 hat die PTB Prof.
Dr. Duphorn eingeladen, die Forschungsarbeiten in
Gorleben wieder aufzunehmen: „Die bisher verwei-
gerte Vertragsverlängerung ist jetzt genehmigt.“3273 Die-
ses Angebot lehnte Prof. Dr. Klaus Duphorn jedoch mit
Schreiben vom 26. Juli 1982 gegenüber dem Bundes-
minister für Forschung und Technologie ab, da seine
„eingearbeitete Gorlebener Arbeitsgruppe infolge der bü-
rokratischen Forschungsförderung des BMFT nicht mehr
existiert“.3274 Der Zeuge Prof. Dr. Klaus Duphorn schil-
derte, dass die Herren Österle und Kulke „immer
frustrierter geworden sind.“3275 „Und an der Frustra-
tion von Herrn Kulke war auch der Herr Ollig nicht
ganz unbeteiligt.“3276

Ein Abgeordneter hielt dem Zeugen Dr. Stier-Fried-
land die Aussage von Dr. Anselm Tiggemann vor dem
„Asse-Untersuchungsausschuss“ im Niedersächsi-
schen Landtag vor: „Ich halte das für einen sehr pro-
blematischen Umgang mit Wissenschaftlern. Gerade
wenn die mündliche Zusage, wie es in diesem Fall ge-
wesen ist, auf ordnungsgemäße Beendigung der For-
schungsarbeiten vorliegt und wenn dies dann nach
mehreren Diskussionen nicht erfolgte, ist das für einen
Wissenschaftler eben sehr, sehr schwierig. Das ist ein
für mich nicht hinnehmbarer Umgang mit Wissen-
schaftlern.“

b) Die Studie von Prof. Dr. Eckhard Grimmel

Der Hamburger Geomorphologe Prof. Dr. Eckhard
Grimmel hatte im Jahr 1978 auf eigene Initiative eine
Studie auf der Grundlage von Literatur angefertigt,
die er nach eigenem Bekunden „im Laufe der nachfol-
genden Jahre an mehreren Stellen publiziert[e]“ und
seine „Argumentation noch weiter verschärft[e]“;
seine Kritik an der Eignungshöffigkeit des Salzstocks
Gorleben durch Annahme einer Erdbebengefährdung
stand im zeitlichen Zusammenhang mit der Entschei-
dung der niedersächsischen Landesregierung, am
Standort Gorleben ein NEZ auszuweisen.3277

Die Studie des Hamburger Universitätsprofessors
Prof. Dr. Eckhard Grimmel vom Dezember 1978
trug den Titel: „Ist der Salzstock Gorleben zur Ein-
lagerung radioaktiver Abfälle geeignet?“ Prof.
Dr. Eckhard Grimmel verneinte diese Frage in seiner
Expertise.3278

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3272 Protokoll Nr. 12, S. 29.
3273 Protokoll Nr. 12, S. 29.
3274 Schreiben von Prof. Dr. Klaus Duphorn an den BM für Forschung

und Technologie vom 26. Juli 1982, MAT A 139, Bd. 30,
pag. 113301 ff.; vgl. auch Protokoll Nr. 12, S. 29.

3275 Protokoll Nr. 12, S. 29.
3276 Protokoll Nr. 12, S. 29.
3277 Protokoll Nr. 18, S. 56 f.
3278 Studie von Prof. Dr. Eckhard Grimmel, „Ist der Salzstock Gorleben

327

328

328
zur Einlagerung radioaktiver Abfälle geeignet?“, 1978, MAT A 72,
Bd. 17, pag. 104036 ff. 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

dieser Studie führte Prof. Dr. Eckhard Grimmel, Uni-
rsität Hamburg, aus, dass der Salzstock Gorleben über
ner Bruchzone im Untergrund liege, von der bis in die
egenwart Bewegungen ausgingen, so dass damit eine
rdbebengefährdung nicht auszuschließen wäre. Die
ichtungen des Gewässernetzes im Raum Gorleben wä-
n ursächlich auf tektonische bzw. Erdkrustenbewegun-
n im Untergrund unterhalb des Salzstocks zurückzu-
hren. Das geringe Alter dieser Oberflächenformen
iese auf noch andauernde Bewegungen an diesem Stö-
ngsnetz hin. Präzisionsnivellements aus den 1950er und
60er Jahren in der DDR auf dem Gebiet von Südwest-
ecklenburg wiesen auf Erdkrustenbewegungen in Form
n Senkungen und Hebungen hin und wären als Anpas-
ng an die Bruchzonen im tiefen Untergrund zu interpre-

eren. Die jungen Zerrungsbewegungen an der tektoni-
hen Schwächezone des Untergrundes bewirkten das
ufreißen von Klüften und Spalten im Steinsalz, die dem
rundwasser das Eindringen in die Deponie ermöglichen
nnte. Der Salzstock, mindestens wesentliche Teile da-
n, hätte Kontakt mit dem Grundwasser und durch Sub-
sion wären an der Oberfläche Einbruchssenken entstan-
n.3279

er Zeuge und Universitätsprofessor Prof. Dr.
rimmel, der sich bereits in einem Aufsatz vom
. Januar 1996 für die Schließung des Endlagers-
ndortes Asse ausgesprochen hat3280, bekundete

berdies auf entsprechende Fragen, dass er nie ein
onorar für seine Studien zum Salzstock Gorleben er-
alten habe.3281 Der Zeuge Prof. Dr. Grimmel betonte
ine Stellung als „unabhängiger Wissenschaftler der
niversität Hamburg“ und, dass er als solcher – im
egensatz zu seinen Kollegen bei der PTB und BGR
icht weisungsbebunden“ sei. Prof Dr. Grimmel

örtlich: „Ich bin im Sinne des Grundgesetzes als
issenschaftler frei“.3282

a) Reaktionen der RSK

ie RSK hat in ihrer 148. Sitzung am 19. September 1979
den Äußerungen von Prof. Dr. Eckhard Grimmel wie
lgt Stellung genommen: „Herr Grimmel hat aufgrund
iner Literaturrecherchen keine Befunde zur Diskussion
bracht, die der RSK, der Physikalisch-Technischen

undesanstalt als Antragsteller und der Bundesanstalt für
eowissenschaften und Rohstoffe nicht bekannt sind und
i der Auslegung nicht berücksichtigt werden. Seine
berlegungen zur Lage des Salzstocks über einer (im üb-
gen umstrittenen) Bruchzone des Subsalinars, die
chlüsse aus Präzisionsnivellements auf mecklenburgi-
hem Gebiet, die Überlegung zur Gefährdung eines End-
gerbergwerkes durch Erdbeben oder der Hinweis auf
ontakte des Grundwassers mit dem Salzstock sind rein

9 Studie von Prof. Dr. Eckhard Grimmel, „Ist der Salzstock Gorleben
zur Einlagerung radioaktiver Abfälle geeignet?“, 1978, MAT A 72,
Bd. 17, pag. 104036 ff.; Stellungnahme der BGR zu vorgenannter
Studie, MAT A 72, Bd. 17, pag. 104103 ff., Dokument Nr. 6.

0 Protokoll der 18. Sitzung, pag. 74.
1
Protokoll der 18. Sitzung, pag 84 f.

282 Protokoll der 18. Sitzung, pag 77.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 437 –

qualitativer und partiell auch hypothetischer Natur. Ge-
naue Erkenntnisse über die von Herrn Grimmel […] ange-
sprochenen geologischen Verhältnisse können erst durch die
angelaufenen Erkundungsbohrungen gewonnen werden.

Herr Grimmel kann seine Bedenken durch keinerlei quan-
titative Berechnungen oder Modellvorstellungen belegen.
Da alle von Herrn Grimmel genannten Befunde bekannt
sind und bei der Auslegung bzw. bei der Störfallanalyse
eines Endlagerbergwerkes berücksichtigt werden, hält der
UA [RSK-Unterausschuss Entsorgungszentrum, Anm. d.
Verf.] die von Herrn Grimmel gezogenen Schlußfolge-
rungen für methodisch und inhaltlich nach wissenschaftli-
chen Gepflogenheiten nicht zulässig.“3283

bb) Reaktionen der BGR

In einer Stellungnahme der BGR vom 25. Januar 1979 zu
der Studie von Prof. Dr. Eckhard Grimmel heißt es in den
Schlußfolgerungen: „Grimmels Thesen lassen sich an
Hand der von ihm selbst zitierten Schriften bereits wider-
legen. Ferner sprechen die von Grimmel übergangene
moderne Literatur, die Aussagen der Reflexionsseismik,
die Grimmel nicht kennt, der Salzgeologie und der Fels-
mechanik, die Grimmel als Morphologe nicht übersieht,
aber auch der Quartärgeologie gegen seine Thesen. Dem
Aufsatz mangelt es an der Sorgfalt und dem Sachver-
stand, die die Behandlung eines so wichtigen Themas,
wie es die gefahrlose Endlagerung hochaktiver Abfall-
stoffe ist, erfordert.“3284

Der Zeuge Prof. Dr. Michael Langer, damals Unterabtei-
lungsleiter bei der BGR, gab vor dem Untersuchungsaus-
schuss an, dass die Einlassungen von Herrn Grimmel
1980 auf einem Symposium, das die „neutrale Deutsche
Geologische Gesellschaft in Braunschweig“ abgehalten
habe, intensiv diskutiert worden seien. Seines Wissens
habe Herr Venzlaff, damals Abteilungsleiter bei der BGR,
„sich immer wieder mit ihm auseinandergesetzt“ und dar-
gelegt, dass „seine wissenschaftlichen Vorstellungen […]
nicht haltbar“ seien.3285

In seiner Zeugenbefragung auf die Kritik der BGR,
insbesondere seitens des damaligen Abteilungsleiters
Venzlaff angesprochen, bekundete der Zeuge Prof.
Dr. Grimmel: „Was Herr Venzlaff da von sich gibt,
um mich zu diffamieren, das ist vollkommen abwegig.
Vollkommen abwegig! Dazu brauchen Sie nur die Un-
terlagen zu lesen: seine Stellungnahmen und meine
Stellungnahmen für den Innenausschuss 1984 – da
war er erstmalig dabei – und 88 noch mal.“3286 Über-
dies bekundete der Zeuge Prof. Dr. Grimmel in die-
sem Zusammenhang: „Ich kenne keinen Geologen au-
ßer ihm [Venzlaff, Anm. d. Verf.], der Mitglied im

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3283 Protokoll der 148. Sitzung der RSK am 19. September 1979,
MAT A 72, Bd. 17, pag. 104332 ff.

3284 Stellungnahme der BGR zu der Studie von Prof. Dr. Eckhard
Grimmel, „Ist der Salzstock Gorleben zur Einlagerung radioaktiver
Abfälle geeignet?“, MAT A 72, Bd. 17, pag. 104103 ff. (104112),
Dokument Nr. 6.

3285

328

328

328

329
Prof. Dr. Michael Langer, Protokoll Nr. 23, S. 8.
3286 Protokoll der 18. Sitzung, pag. 65.
Drucksache 17/13700

eutschen Atomforum ist. Das ist für mich zumindest
rdächtig.“3287

) Ergebnis der übertägigen Erkundung

ie Ergebnisse der übertägigen Erkundung flossen ein in
nen „Zusammenfassenden Zwischenbericht über bishe-
ge Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben“
r PTB vom Mai 1983, der später Grundlage für die Ent-
heidung der Bundesregierung sein sollte, den Standort
orleben untertägig zu erkunden.

der Zusammenfassenden Bewertung des PTB-Berich-
s ist insoweit festgehalten: „Die übertägige Erkundung
s Salzstocks Gorleben und seines Deckgebirges ist
eitgehend abgeschlossen. Sie hat zu einer guten Über-
cht über die Schichtenfolge des Salzstocks, zu ersten
orstellungen über den Bauplan in seinem Inneren und
r Festlegung von Schachtansatzpunkten geführt. Da-
ber hinaus wurden detaillierte Kenntnisse des Deckge-
rges und des in ihm vorhandenen Grundwassers gewon-
n. […]“3288

ine erste Bewertung des Deckgebirges hinsichtlich sei-
r Barrierenfunktion für potentielle kontaminierte
rundwässer zeige, dass die über den zentralen Berei-
en des Salzstocks Gorleben vorkommenden tonigen

edimente keine solche Mächtigkeit und durchgehende
erbreitung haben, dass sie in der Lage wären, Kontami-
tionen auf Dauer von der Biosphäre zurückzuhalten.3289

insichtlich der Barrierefunktion des Salzgebirges habe
ch ergeben, dass „zwischen dem geplanten Endlager-
rgwerk und der Salzstockoberfläche Salzgebirge in ei-
r Mächtigkeit von ca. 400 m bis 500 m anstehen [wird].
as ist weit mehr als üblicherweise bei Steinsalz- und
alisalzbergwerken, bei denen eine Sicherheitsfeste ge-
n wasserführende Schichten von 150 m Mächtigkeit
rgeschrieben ist. Das Salzgebirge kann daher aufgrund
iner Mächtigkeit die Funktion der Hauptbarriere im
ehrfachbarrierensystem „Endlager“ übernehmen.“3290

er Innenbau des Salzstocks scheine einfacher zu sein,
s bei der Mehrzahl der durch Bergwerke aufgeschlosse-
n Salzstöcke. Die Kenntnisse über seinen Innenbau und
inen Stoffbestand ließen darauf schließen, dass ausrei-
end große Steinsalzbereiche vorhanden seien, in denen
e benötigten Einlagerungsfelder nachgewiesen werden
nnen. Erste Abschätzungen der möglichen Einlage-
ngsflächen ließen eine auf der Basis der Planungsvor-
ben ausreichende Einlagerungskapazität erwarten.3291

7 Protokoll der 18. Sitzung, pag. 72.
8 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Er-

gebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983,
MAT A 39, pag. 030200 ff. (030340).

9 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Er-
gebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983,
MAT A 39, pag. 030200 ff. (030342).

0 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Er-

gebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983,
MAT A 39, pag. 030200 ff. (030340).

Drucksache 17/13700 – 438 –

Bezüglich Anzahl, Lage und Ergebnis der Tief- und
Schachtvorbohrungen sei im Ergebnis festzuhalten, dass
„das Salzgebirge über dem Grubengebäude nur von den
beiden Schachtvorbohrungen durchbohrt“ worden sei,
„da die vier Tiefbohrungen außerhalb des künftigen Gru-
bengebäudes“ stünden und „die beiden Schachtstandorte
mit nur zwei Bohrungen nachgewiesen“ werden konnten.
Weniger Eingriffe dieser Art in den Salzkörper seien
nicht möglich.3292 Auch stünden die geplanten Schächte
im Salzstock ausschließlich in besonders standfesten
Steinsalzserien. „Das ist eine für Salzschächte sehr güns-
tige Situation.“3293

Abschließend wurde festgestellt: „Die bestätigte Eig-
nungshöffigkeit des Salzstocks für die Endlagerung der
vorgesehenen radioaktiven Abfälle rechtfertigt das Ab-
teufen von Schächten und die Erkundung des Salzsto-
ckinneren.“3294

d) Untersuchungen anderer
Standortmöglichkeiten

Wie aufgezeigt3295 hatte auf Bundesebene der Kabinett-
ausschuss für die friedliche Nutzung der Kernenergie am
5. Juli 1977 beschlossen‚ dass „vorsorglich neben dem
Standort Gorleben auch noch alternative Standorte ge-
prüft werden [müssen], um bei negativem Ausgang den
Untersuchungen in Gorleben mit möglichst geringem
Zeitverzug die Realisierung des Entsorungskonzeptes an
einem anderen Standort weiterzutreiben.“3296

In einer Vorlage vom 17. August 1981 an den Bundes-
kanzler zur Information über den „Planungsstand Zwi-
schenlager/Endlager“, verfasst von Dr. Wolf von Osten
und Dr. August Hanning, wurde zum Sachstand insoweit
ausgeführt: „Die Standorterkundungen für das Endlager
Gorleben gehen planmäßig […] voran. Zwischenergeb-
nisse haben BMI und BMFT am 15./16.5.1981 in Lüchow
in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. In einer ge-
meinsamen Erklärung haben die Bundesminister von
Bülow [BMFT, Anm. d. Verf.] und Baum [BMI, Anm. d.
Verf.] am 5.6.1981 festgestellt, daß ‚aufgrund der vorlie-
genden Berichte bisher keine Tatsachen bekannt sind, die
begründete Zweifel an der bisherigen Einschätzung des
Salzstocks Gorleben rechtfertigen. Dies bedeutet, daß
nach heutigem Kenntnisstand über die allgemeinen geolo-
gischen Verhältnisse im norddeutschen Raum und über die
bisher bekannten individuellen Eigenschaften des Salz-
stocks Gorleben zu erwarten ist, daß seine Eignung durch

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3291 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Er-
gebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983,
MAT A 39, pag. 030200 ff. (030340).

3292 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Er-
gebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983,
MAT A 39, pag. 030200 ff. (030341).

3293 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Er-
gebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983,
MAT A 39, pag. 030200 ff. (030341).

3294 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Er-
gebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983,
MAT A 39, pag. 030200 ff. (030344).

3295 Vgl. oben Vierter Teil, Zweites Kapitel, B. I. 3. c).
3296

329

329

329
Auszug aus dem Beschlusstext der Sitzung des Nuklearkabinetts
am 5. Juli 1977, MAT A 99, Bd. 8, pag. 050085.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

e fortschreitende Erkundung nachgewiesen werden
nn. Die Bundesregierung hat stets darauf hingewiesen,
ß ein endgültiges Urteil erst aufgrund der bergmänni-
hen Erkundung abgegeben werden kann.‘“3297

eiter wurde in der Vorlage ausgeführt: „Die bisherigen
rkenntnisse rechtfertigen keine begründeten Zweifel an
r bisherigen Einschätzung des Salzstocks. Die Untersu-
ungen lassen jedoch erkennen, daß die geologischen

igenschaften des Salzstocks nicht optimale Erwartungen
erfüllen scheinen. Das Risiko eines negativen Aus-
ngs der Standorterkundung bleibt daher nach wie vor
stehen.“ Im Hinblick auf anstehende Gespräche zwi-
hen dem Bund und dem Land Niedersachsen wurde fer-
r ausgeführt: „Ob […] auch erste informelle Gespräche
er mögliche zusätzliche Endlagererkundungen an ande-
n Standorten (neben Gorleben) in Niedersachsen erfol-
n werden, ist noch nicht entschieden. Erkundungen an-
rer Salzstöcke könnten notwendig werden, da sich
fgrund der bisherigen Untersuchungen in Gorleben An-
ltspunkte dafür ergeben haben, daß der Salzstock geo-
gisch nicht ideal und u. U. das für die Einlagerung wär-
eentwickelnder Abfälle (hochradioaktive Abfälle)
eignete Salzstockvolumen zu begrenzt ist.“ Erkundun-
n auch anderer Standorte seien bereits im Beschluss des
abinettausschusses für die friedliche Nutzung der Kern-
ergie vom 5. Juli 1977 vorgesehen gewesen. „Die Bun-
sregierung konnte diese Absicht jedoch nicht verwirkli-
en, da Niedersachsen nur einen Standort (Gorleben)
nannt hat.“3298

nter Bezugnahme auf diese Vorlage wurde in einer wei-
ren Vorlage aus dem BK vom 10. März 1982 ergänzend
er den Stand bezüglich der Entsorgung unterrichtet.

ur Endlagerung wurde in der Vorlage ausgeführt, dass
e Erkundung des Salzstockes Gorleben termingerecht
rtgeführt werde. „BMFT, BMI und Reaktorsicherheits-
mmission haben nach Auswertung der Erkundungser-
bnisse festgestellt, daß ‚bisher keine Tatsachen bekannt

nd, die begründete Zweifel an der bisherigen Einschät-
ng des Salzstocks Gorleben rechtfertigen‘. Die Beurtei-
ngsgrundlagen für eine Eignungsprognose des Salz-
ocks Gorleben werden sich wesentlich verbessern,
enn die Ergebnisse aus den Schachtvorbohrungen, die
ch in diesem Jahr niedergebracht werden, ausgewertet

nd. Ein endgültiger Nachweis der Eignung des Salz-
ocks (Sicherheitsanalyse) wird erst für 1993/94 erwartet
bschluß der bergmännischen Erkundung).“3299 Unter
r Überschrift „Problematik“ wurde in der Vorlage wei-
r ausgeführt: „Erkundungen für ein Endlager, in dem
le Abfallarten untergebracht werden können, werden
Z. nur am Standort Gorleben durchgeführt. Da die bishe-
gen Ergebnisse der Erkundungsmaßnahmen ursprüngli-
e optimistische Erwartungen nicht erfüllt haben, sind
e Risiken eines ausschließlich auf Gorleben reduzierten
rkundungsprogramms allen Beteiligten deutlicher ge-

7 Vorlage aus dem BK vom 17. August 1981, MAT A 52, Bd. 3,
pag. 105 ff. (110).

8 Vorlage aus dem BK vom 17. August 1981, MAT A 52, Bd. 3,
pag. 105 ff. (113 f.).

9
Vorlage aus dem BK vom 10. März 1982, MAT A 120, Bd. 4,
pag. 2 ff. (3).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 439 –

worden. Niedersachsen hat sich jedoch bisher geweigert,
dem schon früher geäußerten Wunsch der Bundesregie-
rung nachzukommen, Erkundungsmaßnahmen auch an
anderen Standorten vorzunehmen. Erstmals forderte
Ministerin Breuel in der Entsorgungsdebatte am 14. Ja-
nuar den Bund auf, bei Bedarf Anträge für weitere Stand-
orte zu stellen. Da alle in Aussicht genommenen Endlager
sich in Niedersachsen befinden, wurde die Bundesregie-
rung von der niedersächsischen Landesregierung aufge-
fordert, auch Standorte außerhalb Niedersachsens auf ihre
Eignung zu untersuchen. Die übrigen Länder haben sich
bisher nicht in der Lage gesehen, dem Bund geeignete
geologische Formationen auf ihren Gebieten zu benen-
nen.“3300 In dem „Votum“ am Ende der Vorlage hieß es:
„[…] für die Einleitung zusätzlicher Erkundungsmaßnah-
men für Standorte außerhalb des Salzstockes Gorleben
besteht z. Z. kein Handlungsbedarf. Diese Frage sollte
– entsprechend einer Ankündigung von BM Baum in der
Entsorgungsdebatte – nach Abschluss und Auswertung
der Ergebnisse der Schachtvorbohrungen in Gorleben
Ende 1982 geprüft werden.“3301

Auf einen eventuellen Widerspruch zwischen der Darstel-
lung im Abschnitt „Problematik“ und dem „Votum“ ange-
sprochen äußerte der Zeuge Dr. Wolf von Osten, seinerzeit
als Referent vom BMFT zum BK abgeordnet, bei seiner
Vernehmung: „Ein Referent bringt seine Erkenntnisse in
eine solche Vorlage, aber er koppelt das auch zurück mit
dem jeweiligen Haus. Ich kann mich nur erinnern, dass
beide Häuser – vor allen Dingen aber mein Haus, das
BMFT – darauf bestanden haben, dann im Votum diese
Formulierung zu finden, nachdem sie akzeptiert hatten
oder auch mitgetragen haben die vorher in der Problema-
tik geäußerte Einschätzung. Die Einschätzung, Problema-
tikdarstellung ist aber nicht die Handlungsanweisung,
und die Handlungsanweisung war dann: Wir machen mit
Gorleben jetzt zunächst mal weiter, weil sich keine weite-
ren anderen Standorte anbieten.“3302 Auf die Frage, wel-
che Person im BMFT ihm gesagt habe, dass das Votum so
aussehen solle, teilte er dem Ausschuss mit: „Das kann
ich beim besten Willen jetzt nicht mehr sagen.“ Weiter
führte er aus: „Also, normalerweise habe ich diese Ver-
merke mit dem Abteilungsleiter im BMFT abgestimmt.
Das war zu dieser Zeit Herr Schmidt-Küster oder Herr
Popp – das war der Unterabteilungsleiter. Mit einem von
beiden ist das mit Sicherheit abgestimmt worden.“3303

Der Zeuge Dr. August Hanning, seinerzeit Referent im
BK, bekundete, dass es in der Tat aus Sicht des Bundes
„wünschenswert gewesen wäre, sich erst einmal verschie-
dene Standorte näher anzuschauen, das heißt, Probeboh-
rungen vorzunehmen“, um ein „Tableau von Salzstöcken
zu haben […] und anschließend sozusagen in einem opti-
mierten Entscheidungsprozess die Entscheidung zu fäl-
len.“ Niedersachsen habe jedoch von vornherein gesagt,

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3300 Vorlage aus dem BK vom 10. März 1982, MAT A 120, Bd. 4,
pag. 2 ff. (4).

3301 Vorlage aus dem BK vom 10. März 1982, MAT A 120, Bd. 4,
pag. 2 ff. (5 f.).

3302

330

330

330

330
Dr. Wolf von Osten, Protokoll Nr. 12, S. 97.
3303 Protokoll Nr. 12, S. 101.
Drucksache 17/13700

ss man sich auf einen Standort konzentrieren wolle. „Es
b sozusagen immer eine Präferenz des Bundes – gleich
n Anbeginn an –, Probebohrungen vorzunehmen, auch
anderen Standorten. […] Der Bund hat sich dem gefügt,
it guten Gründen ja auch. Die Gründe lagen eben darin,
ss es doch beachtliche Ressourcen erforderte, dass man
den anderen Standort ja auch erst einmal hätte intensiv
kunden müssen. […] Die Kraft und die finanziellen Res-
urcen, alle Salzstöcke bergmännisch zu erkunden, bis
an genau wusste, wo das Optimum wirklich liegt, waren
cht vorhanden, und das wäre aus meiner Sicht auch völ-
g unvernünftig gewesen. Deswegen war dieser Entschei-
ngsprozess durchaus rational vernünftig nachvollzieh-
r und letztlich ohne Alternative.“3304

eim BMI wurde im Anschluss an einen Beschluss des
eutschen Bundestages vom 10. Dezember 1981, die
undesregierung zu ersuchen, „zur Entsorgung von Kern-
aftwerken bereits jetzt alle notwendigen Maßnahmen
rzubereiten, um erforderlichenfalls noch andere Stand-
te für das Endlager durch oberirdische Erkundungsmaß-
hmen zu untersuchen und auf die dafür in Frage kom-
enden Länder einzuwirken, ihre Bereitschaft zu einem
lchen Vorgehen zu erklären.“ in einer Ministervorlage
m 2. Februar 1982 ein Vorschlag zur Umsetzung dieses

rsuchens unterbreitet.3305

der Vorlage aus der Arbeitsgruppe AGK 3 des BMI, Re-
ratsleiter Dr. Arnulf Matting, wurde aufgezeigt, dass
tsprechend einem am 16. Juli 1981 erzielten Einverneh-
en der Bundesressorts, „die technischen Möglichkeiten
sätzlicher Standortuntersuchungen in anderen Salzstö-
en und evtl. Kosten intern weiterhin zu prüfen“, die PTB
Dezember 1981 die BGR beauftragt habe, Salzforma-

onen außerhalb Niedersachens für die Einrichtung von
ndlagern zu bewerten. Ergänzend habe das BMFT im Ja-
ar 1981 die BGR gebeten, eine Studie über die „Eignung
n Salzstöcken in Niedersachsen zur Endlagerung radio-
tiver Abfälle“ zu erstellen.3306 Ergänzend wurde zum

achverhalt auf eine der Vorlage als Anlage beigefügte
hronologie“ verwiesen, in der zum „11.9.1981“ ausge-

hrt war: „Ministergespräch mit Niedersachen. Zwischen
n Besprechungsteilnehmern besteht Übereinstimmung,
ß aufgrund der vorliegenden Berichte bisher keine

atsachen bekannt sind, die begründete Zweifel an der bis-
rigen Einschätzung des Salzstocks Gorleben für die
ufnahme von hochradioaktiven Abfall rechtfertigen.
undesminister Baum erklärt, daß die Erkundung eines
sätzlichen Standorts von seiten des Bundes derzeit des-
lb nicht beabsichtigt sei. Der Bund behalte sich jedoch
r, erforderlichenfalls auf diese Angelegenheit zurückzu-
mmen“; zum „10.10.1981“ wurde weiter dargestellt:
P Albrecht lehnt Paralleluntersuchungen zu Gorleben

(AP-Meldung).“3307

4 Protokoll Nr. 12, S. 54 und S. 56.
5 Zitiert aus einer BMI-Vorlage vom 2. Februar 1982, MAT A 52,

Bd. 9, pag. 252 ff.
6 Vorlage aus dem BMI vom 2. Februar 1982, MAT A 52, Bd. 9,

pag. 252 ff. (254).
7
Vorlage aus dem BMI vom 2. Februar 1982, MAT A 52, Bd. 9,

pag. 231 ff. (233).

Drucksache 17/13700 – 440 –

Im Hinblick auf das weitere Vorgehen wurde in der Vor-
lage vorgeschlagen:

„1. Nach dem 21.3.1982 Kontaktaufnahme mit den in
Frage kommenden Ländern mit dem Ziel, ihre Unter-
stützung der Bundesregierung bei der Verwirklichung
ihres Konzepts hinsichtlich der Untersuchung zusätz-
licher Standorte sicherzustellen, so daß auch schon
vor der für Ende der 80er Jahre vorgesehenen Eig-
nungsaussage über den Salzstock Gorleben erforder-
lichenfalls jederzeit mit der Untersuchung anderer
Standorte begonnen werden kann.

2. Sorgfältige Prüfung der Ergebnisse der Schachtvor-
bohrungen im Salzstock Gorleben – gegebenenfalls
unter Einschaltung der RSK und SSK – und Ent-
scheidung, ob sich bereits daraus ein Erfordernis zur
Untersuchung zusätzlicher Standorte durch oberirdi-
sche Erkundungsmaßnahmen ergibt.“3308

Unter Bezugnahme auf diese Vorlage wurde in einer wei-
teren Vorlage aus der Arbeitsgruppe 3 des BMI vom
4. März 1982 unter der Überschrift „Eingeleitete Maß-
nahmen“ zur „Vorbereitung des Endlagers Gorleben“ dar-
gestellt: „Eignung von Gorleben als HAW-Endlager erst
in der zweiten Hälfte der 80er Jahre nach bergmännischer
Erschließung möglich. Obwohl bisher keine begründeten
Zweifel vorliegen, kann deshalb gegenwärtig Nichteig-
nung grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Des-
halb bereits veranlaßt

– Untersuchung von Salzformationen außerhalb Nie-
dersachsens (Auftrag der PTB an BGR. Fertigstel-
lung: Frühjahr 1982)

– Untersuchung der Eignung von Salzstöcken in Nie-
dersachsen. Damit verbunden auch Abschätzung
des finanziellen Aufwandes und des Zeitbedarfes
für Standortuntersuchungen (Auftrag des BMFT an
BGR. Fertigstellung: Frühjahr 1982) […].

– Untersuchungen zur Eignung von Granit (Auftrag
des BMFT an BGR. Fertigstellung: Frühjahr
1982)“3309

Entsprechend den dargestellten Aufträgen wurden in der
Folge die genannten Studien vorgelegt.

In der BGR-Studie „Bewertung von Salzformationen au-
ßerhalb Niedersachsens für die Errichtung von Endla-
gern“3310 vom April 1982 wurde dargestellt, dass neben
Niedersachsen allein Schleswig-Holstein über Salzstruk-
turen verfüge, die den Vorauswahl-Gesichtspunkten ge-
nügen; zweiter Schwerpunkt der Studie sei die großflä-
chig verbreitete Salzlagerstätte des Werra-Fulda-Gebiets.
Bezogen auf die Salzlagerstätten in Schleswig-Holstein
war Ergebnis der Studie, dass „nur der Salzstock Sterup

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3308 Vorlage aus dem BMI vom 2. Februar 1982, MAT A 52, Bd. 9,
pag. 252 (255).

3309 Vorlage aus dem BMI vom 4. März 1982, MAT A 52, Bd. 9,
pag. 248 (249).

3310 BGR-Studie „Bewertung von Salzformationen außerhalb Nieder-

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sachsens für die Errichtung von Endlagern“, MAT A 109, Bd. 1,
pag. 187367 ff. 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ne Einschränkung als untersuchungswürdig anzusehen
t. Daneben kommen die Rotliegendsalinare der Struktu-
n Eisendorf-Gnutz und Krempe für eine Untersuchung
f ihre Eignung für ein Endlagerbergwerk in Betracht.

chleswig-Holstein bietet damit insgesamt deutlich weni-
r Untersuchungsziele als Niedersachsen.“3311 Hinsicht-

ch der Salzlagerstätten des Werra-Fulda-Gebietes wurde
s Ergebnis dargestellt, dass „die Möglichkeiten für die
rrichtung eines Endlagerbergwerkes in Hessen als un-
nstig angesehen werden.“3312

der BGR-Studie „Eignung von Salzstöcken in Nieder-
chsen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle“3313 vom
. Mai 1983 wurde ausgeführt, dass bei Anwendung der
der Studie dargestellten Vorauswahlgesichtspunkte
Salzstöcke in Niedersachsen verblieben, die etwa den

esichtspunkten entsprechen, darunter auch der Salzstock
orleben.3314 Am Ende der Vorauswahl stünden die vier
alzstöcke Vorhop, Wahn, Weesen-Lutterloh und Zwi-
henahn. Allerdings sei keiner von ihnen „ein Idealge-
lde für die Errichtung eines Endlagerbergwerks“.3315

es Weiteren wurde im April 1982 ein Berichtsentwurf
onzept der Bundesregierung zur Untersuchung der

öglichkeiten der Endlagerung radioaktiver Abfälle in
ranit“ erstellt. Nach der Darstellung im Vorwort des
onzeptes hatten Prof. Dr. Venzlaff von der BGR und
r. Kühn von der Gesellschaft für Strahlen- und Umwelt-
rschung die sachliche Ausarbeitung übernommen. Wei-
r wurde in dem Vorwort ausgeführt, der Bericht gebe ei-
n „Überblick über den internationalen Stand der
rbeiten zur Endlagerung in Granit und die Bemühungen
r Bundesregierung, neben Arbeiten zur Endlagerung in

alz auch auf dem Sektor der Endlagerung in Granit
rch eigene Untersuchungen sowie im Rahmen der in-

rnationalen Zusammenarbeit zielstrebig voranzukom-
en“.3316 Der Zeuge Heinz Nickel erinnerte in seiner
ernehmung vor dem Ausschuss an folgenden Sach-
rhalt: „Denn man darf eines nicht vergessen: Die

GR hat vor Gorleben noch nie im Salz gearbei-
t“.3317

der dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 13. Juli
83 zur untertägigen Erkundung des Salzstocks Gorle-
n zugrundeliegenden Vorlage des BMI vom 5. Juli

1 BGR-Studie „Bewertung von Salzformationen außerhalb Nieder-
sachsens für die Errichtung von Endlagern“, MAT A 109, Bd. 1,
pag. 187367 ff. (187395).

2 BGR-Studie „Bewertung von Salzformationen außerhalb Nieder-
sachsens für die Errichtung von Endlagern“, MAT A 109, Bd. 1,
pag. 187367 ff. (187412).

3 BGR-Studie „Eignung von Salzstöcken in Niedersachsen zur End-
lagerung radioaktiver Abfälle“, Entwurf, MAT A 96, Bd. 5,
pag. 105346 ff.

4 BGR-Studie „Eignung von Salzstöcken in Niedersachsen zur End-
lagerung radioaktiver Abfälle“, Entwurf, MAT A 96, Bd. 5,
pag. 105346 ff. (105362, 105404).

5 BGR-Studie „Eignung von Salzstöcken in Niedersachsen zur End-
lagerung radioaktiver Abfälle“, Entwurf, MAT A 96, Bd. 5,
pag. 105346 ff. (105363).

6 Konzept der Bundesregierung zur Untersuchung der Möglichkeiten
der Endlagerung radioaktiver Abfälle in Granit, MAT A 138,

Bd. 47, pag. 211 ff. (212).

317 Protokoll Nr. 23, S. 80.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 441 –

1983 wurde insoweit ausgeführt: „Aufgrund der Eig-
nungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben ist derzeit die
Erkundung anderer Salzstöcke nicht erforderlich. Sollten
die untertägigen Erkundungen am Salzstock Gorleben
entgegen den bisherigen Erkenntnissen zeigen, daß dieser
als Endlager nicht geeignet ist, würde dies nur eine zeitli-
che Verschiebung zur Folge haben, weil im Bedarfsfall
auf der Grundlage von bisher durchgeführten Untersu-
chungen über eignungshöffige Salzformationen kurzfris-
tig andere Standorte benannt und aufgrund der bei der Er-
kundung von Gorleben gewonnenen Erfahrungen rasch
erkundet werden könnten und die entstehende Zeitverzö-
gerungen überbrückbar ist.“3318

3. Die „Sicherheitskriterien für die Endla-
gerung radioaktiver Abfälle in einem
Bergwerk“ vom 5. Januar 1983

Etwa ein viertel Jahr vor Erstellung des „Zusammenfas-
senden Zwischenberichts über bisherige Ergebnisse der
Standortuntersuchung in Gorleben“ durch die PTB im
Mai 1983 und ein halbes Jahr vor der Kabinettsentschei-
dung für die untertägige Erkundung wurden am 5. Januar
1983 die „Sicherheitskriterien für die Endlagerung radio-
aktiver Abfälle in einem Bergwerk“3319 im Bundesanzei-
ger veröffentlicht.

Insoweit ist der Ausschuss der Frage nachgegangen, ob
die Sicherheitskriterien unabhängig von konkreten Stand-
orten und ausschließlich auf der Grundlage des damaligen
aktuellen Stands von Wissenschaft und Technik entwi-
ckelt wurden oder ob sie ganz oder teilweise auf den
Standort Gorleben ausgerichtet waren. In diesem Zusam-
menhang hat der Ausschuss sich sowohl mit dem Zustan-
dekommen als auch mit Inhalt und Zweck der Sicher-
heitskriterien befasst.

a) Vorgeschichte

Der Veröffentlichung der Sicherheitskriterien 1983 war
eine Diskussion in der Fachwelt über die Erstellung von
Kriterien für ein Endlager für radioaktive Abfälle voraus-
gegangen, die sich als jahrzehntelanger Prozess unter der
Beteiligung internationaler Wissenschaftler darstellte.

Zur Frage der Positionierung von RSK und SSK be-
kundete der Zeuge Prof. Dr. Eckard Grimmel in sei-
ner Vernehmung, es sei bereits sehr frühzeitig nach
der Standortbenennung Gorlebens durch Minister-
präsident Albrecht im Februar 1977, nämlich am
20. Oktober 1977, zu einer Empfehlung von Reaktor-
sicherheitskommission (RSK) und Strahlenschutz-
kommission (SSK) gekommen, in der diese von der
grundsätzlichen technischen Realisierbarkeit der Er-
richtung und Betrieb eines Endlagers für radioaktive
Abfälle in Gorleben sprachen. Der Zeuge erläuterte,
wie es zu dieser Empfehlung gekommen sei: „Offiziell

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3318 Kabinettsvorlage des BMI vom 5. Juli 1983, MAT A 52, Bd. 7,
pag. 169 ff. (172); vgl. unten Vierter Teil, Zweites Kapitel, C. I. 5.

3319

332

332
Bekanntmachung von Empfehlungen der Reaktor-Sicherheitskom-
mission, MAT A 108, Bd. 2, pag. 028243 ff., Dokument Nr. 16. 3
Drucksache 17/13700

atte im September 1977 der Leitende Direktor und
rof. Helmut Venzlaff von der BGR im Innenaus-
huss des Deutschen Bundestages eine, ich muss lei-

er sagen: tatsachenwidrige Geschichte über die Ent-
ehung des Gorleben-Rambower Salzstocks erzählt;
eutscher Bundestag, 1977, Protokoll über die öffent-
che Anhörung zum Thema „Entsorgung von Kern-
raftwerken“. Einen Monat später, im Oktober 1977,
atten die RSK und SSK diese Geschichte aufgegrif-
n, für die Bundesregierung zu Papier gebracht und
r den baldigen Beginn der Erkundung des Salz-
ocks empfohlen, nachzulesen in: BMI, also Bundes-
inister des Innern – das ist der sogenannte Entsor-
ngsbericht vom Januar 1978 –, Titel: „Situation der

ntsorgung der Kernkraftwerke in der Bundesrepu-
lik Deutschland, Bericht der Bundesregierung an
en Deutschen Bundestag“, Venzlaff, übrigens Mit-
ied – damals zumindest; ich weiß nicht, ob heute
och – des Deutschen Atomforums e. V., hat seine Ge-
hichte erst im Juli/August 1978 in der Zeitschrift
tomwirtschaft – Atomtechnik, nicht in einer geowis-
nschaftlichen Fachzeitschrift, veröffentlicht; Titel:
ieflagerung radioaktiver Abfälle aus geologischer

icht“, in: Atomwirtschaft – Atomtechnik, Band 23,
eite 335 bis 338, in Hamburg erschienen. Mit dieser
iner, wie ich sagte, tatsachenwidrigen Geschichte
rsuchte Venzlaff bei geowissenschaftlich nicht Fach-

undigen den Eindruck zu erwecken, als sei der Salz-
ock Gorleben-Rambow außerordentlich stabil, weil
angeblich seit etwa 100 Millionen Jahren seine

orm nicht mehr wesentlich verändert habe, im Ge-
nsatz zum Rest der Welt, und als sei er sehr gut von

er Biosphäre abgeschirmt, weil er mit etwa 300 Me-
r mächtigen Sedimenten bedeckt sei.“3320

nlässlich des Symposiums „Rede-Gegenrede“ im März/
pril 1979 („Gorleben-Hearing“) zur grundsätzlichen si-
erheitstechnischen Realisierbarkeit eines integrierten
klearen Entsorgungszentrums hatten sich deutsche und
ternationale Wissenschaftler über die unterschiedlichen
tandpunkte zu dem Thema Endlagerkriterien auseinan-
r gesetzt.3321

eitere Zusammenstellungen relevanter Gesichtspunkte
r die Endlagersuche enthielten zum Beispiel eine Kurz-
udie des Zeugen Prof. Dr. Klaus Kühn vom Januar
80, die auf Anregung des damaligen Bundesministers
r Forschung und Technologie, Volker Hauff, für die En-
ête-Kommission des Deutschen Bundestages „Zukünf-

ge Kernenergiepolitik“ erarbeitet worden war. Ein wich-
ger Aspekt der Diskussion war, wie der damalige
undesminister für Forschung und Technologie, Volker
auff, in einem Vorwort zu der 19803322 erschienenen In-
rmationsschrift „Kriterien für ein Endlager für radioak-

ve Abfälle – Diskussionsbeiträge“ zusammenfasste,
ss „[m]it dem Wunsch nach der Vorlage von Kriterien
] in der Öffentlichkeit häufig die Vorstellung ver-

0 Protokoll 18. Sitzung, S. 53-54.
1 BMFT: Kriterien für ein Endlager für radioaktive Abfälle – Diskus-
sionsbeiträge, MAT A 133, Bd. 3, pag. 003077 ff. (003124 ff.).
322 Schreiben des BMI an das BMFT, MAT A 147, Bd. 3, pag. 004227.

Drucksache 17/13700 – 442 –

knüpft [werde], als könne präzise Maß und Zahl angege-
ben werden, die es auch dem interessierten Laien erlau-
ben, die Geeignetheit eines Salzstockes zu beurteilen.
Solche Kriterien kann und wird es nicht geben. Dafür ist
das System „geologische Gesamtsituation – Endlagerpro-
dukte – Abfallprodukte“ zu komplex.“3323

Der Zeuge Dr. Arnulf Matting, damals beim BMI zustän-
diger Referatsleiter, führte in seiner Vernehmung zu vier
von der niedersächsischen Landesregierung bei der Aus-
wahl des Salzstockes Gorleben zugrundegelegten Krite-
rien – mögliche Unberührtheit des Salzstockes, ausrei-
chende Größe, Lage nicht mehr als 400 m unter Gelände
und keine nutzbaren Lagerstätten der engeren Standortre-
gion – aus: „Also diese vier […] sind die Vorläufer dieser
Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Ab-
fälle in einem Bergwerk. Um da auch diese Frage, die ja
hier im Raum steht, zu beantworten, darf ich darauf hin-
weisen, dass diese Kriterien keinen bestimmten Standort
und kein bestimmtes Endlagermedium nennen. Da ist we-
der vom Standort Gorleben die Rede noch vom Standort
X oder Standort Y. Und da ist nicht von der Endlagerfor-
mation Steinsalz oder Granit oder sonst wie was die
Rede, sondern ganz abstrakt, generell.“3324

b) Befassung der RSK

Die Sicherheitskriterien waren von der RSK in ihrer
178. Sitzung am 15. September 1982 abschließend bera-
ten und dem Bundesinnenminister empfohlen worden.

aa) Aufgabe und Organisation

Aufgabe der RSK war es, den Bundesinnenminister in
Fragen der Sicherheit von Anlagen zur Spaltung sowie
der Sicherheit des Kernstoffbrennkreises einschließlich
der Sicherstellung und Endlagerung von Kernbrennstof-
fen und radioaktiven Abfällen aus Kernbrennstoffen zu
beraten (§ 2 Absatz 1 der Bekanntmachung über die Bil-
dung einer Reaktor-Sicherheitskommission in der Fas-
sung vom 15. Dezember 19803325). Die Mitglieder der
Kommission waren unabhängig und an Weisungen nicht
gebunden; zudem waren sie zu einer gewissenhaften und
unparteiischen Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet (§ 3
Absatz 1 und 3 der Bekanntmachung vom 15. Dezember
1980). Als Ergebnis ihrer Beratungen sprach die Kom-
mission Empfehlungen an den Bundesinnenminister aus,
die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (§ 12 Ab-
satz 1 und 4 der Bekanntmachung vom 15. Dezember
1980).

bb) Beratungen

Anlässlich der ersten Sitzung des RSK-Ausschusses End-
lager am 7. Mai 1981 bat der Ausschuss die PTB als „den
zukünftigen Betreiber eines Bundesendlagers […], die
grundlegenden technisch-wissenschaftlichen Überlegun-

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3323 BMFT: Kriterien für ein Endlager für radioaktive Abfälle – Diskus-
sionsbeiträge, MAT A 133, Bd. 3, pag. 003077 ff. (003080).

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Protokoll Nr. 41, S. 69.
3325 Bundesanzeiger Nr. 10 vom 16. Januar 1981.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n bei der Eignungsprüfung eines Salzstocks zur Auf-
hme von radioaktivem Abfall zusammenzustellen und
m zur Beratung vorzulegen.“ Der Ausschuss knüpfte
bei auch an die Diskussionen im RSK-Unterausschuss
ukleare Entsorgung über die Zweckmäßigkeit der Er-
ellung eines entsprechenden Regelwerks und dessen
undsätzliche Feststellung, dass „für Diskussionen in der
ffentlichkeit die Aufstellung von allgemein akzeptierten
cherheitstechnischen Auslegungsgrundsätzen von gro-
r Bedeutung“ sei, an. Gleichzeitig stellte der Ausschuss
st, dass auch nach umfangreichen internationalen Stu-
en „allgemeingültige quantitative Anforderungen an die
ignung eines Salzstocks nicht zu erstellen sind, da die
rüfung sich immer wesentlich an standortspezifischen
egebenheiten orientieren muss“.3326

ie aus der Komplexität resultierende Schwierigkeit ge-
uer bezifferbarer quantitativer Kriterien3327 war zuvor
ch von der PTB sowohl in einem Schreiben vom Fe-
uar 19803328 als auch in ihrem für den RSK-Ausschuss
arbeiteten Entwurf der Sicherheitskriterien aufgegriffen
orden und findet sich auch in den Sicherheitskriterien
lbst wieder. In einem Auszug aus dem Schreiben vom
Februar 1980 der PTB an den Bundesminister des In-
ren heißt es: „Die internationale Fachwelt ist sich da-
ber einig, dass allgemein gültige quantitative Kriterien
r die Endlagerung radioaktiver Abfälle in geologischen

ormationen nicht formuliert werden können“.3329

er Ausschuss Endlager diskutierte den von der PTB an-
fertigten ersten Entwurf der Sicherheitskriterien vom
. September 19813330 erstmals in seiner 5. Sitzung am
November 1981.3331 Für die weitere Erarbeitung der
riterien auf Grundlage des Entwurfs wurde eine Ar-
itsgruppe gegründet, bestehend aus Vertretern des BMI,
s BMFT, des RSK-Ausschusses Endlagerung, der PTB,
r GSF, des VDEW, der BGR, des Wirtschaftsverbandes
ernbrennstoff-Kreislauf und der RSK-Geschäftsstelle.
ie Arbeitsgruppe sollte dabei folgende wesentlichen
rinzipien und Gesichtspunkte berücksichtigen:

„– Die Kriterien sollen vorwiegend auf deutsche Ver-
hältnisse der Endlagerung in Bergwerken abge-
stellt werden.

– Sie sollen für alle Kategorien radioaktiver Abfälle
gelten.

– Die Kriterien sollen sich auf eine Art der Endlage-
rung radioaktiver Abfälle beziehen, die als war-

6 Ergebnisprotokoll der 1. Sitzung des RSK-Ausschusses Endlager
vom 11. März 1981, MAT A 133, Bd. 3, pag. 003001 ff. (003010).

7 Vgl. Vierter Teil, Zweites Kapitel, C. I. 3. a).
8 BMFT: Kriterien für ein Endlager für radioaktive Abfälle – Diskus-

sionsbeiträge, MAT A 133, Bd. 3, pag. 003077 ff. (003082 ff.).
9 BMFT: Kriterien für ein Endlager für radioaktive Abfälle,

MAT A 96, Bd. 12, pag. 080265 ff. (080269).
0 Entwurf der Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver

Abfälle in geologischen Formationen vom 29. September 1981,
MAT A 133, Bd. 2, pag. 2107 ff.

1 Protokollentwurf der 5. Sitzung des RSK-Ausschusses Endlagerung

am 6. November 1981, MAT A 133, Bd. 3, pag. 003258 ff.
(003262 f.).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 443 –

tungsfrei gilt, zeitlich unbefristet ist und eine si-
chere Beseitigung dieser Abfälle gewährleistet.

– Bei der Endlagerung in großtechnischem Maßstab
sollen nur solche Verfahren und Methoden zum
Einsatz kommen, bei denen eine Rückholbarkeit
nicht erforderlich wird.

– Die Sicherheit beruht auf dem Mehrbarrierenkon-
zept.

– Die Kriterien sollen so allgemein abgefaßt wer-
den, daß sie auf verschiedene geologische Forma-
tionen anwendbar sind. Die standortspezifischen
Aspekte müssen im jeweiligen Planfeststellungs-
verfahren durch eine Sicherheitsanalyse, die dem
Gesamtsystem Geologie, Endlagerbergwerk und
Abfallprodukte/Gebinde Rechnung trägt, berück-
sichtigt werden.

– Das Gesamtsystem sollte so ausgeführt werden,
daß nach Beendigung der Einlagerung, Verfüllung
und Versiegelung keine weiteren Überwachungs-
maßnahmen notwendig werden.“3332

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe erarbeiteten mehrere
Entwürfe, die intensiv vom RSK-Ausschuss Endlager er-
örtert wurden.3333 In den Entwürfen der Arbeitsgruppe
wurden sowohl die mündlichen als auch schriftlichen Ein-
wendungen der Arbeitsgruppenmitglieder sowie der atom-
und bergrechtlichen Aufsichtsbehörden, des Niedersächsi-
schen Landesamtes für Bodenforschung und der GRS be-
rücksichtigt.3334 In ihrer 178. Sitzung diskutierte die RSK
den 4. Entwurf der Kriterien sowie die vorliegenden Än-
derungsvorschläge des Oberbergamtes Clausthal-Zeller-
feld, der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung
und des VDEW mit den Vertretern der an der Erstellung
der Entwürfe beteiligten Institutionen und empfahl den
überarbeiteten Entwurf dem BMI.3335

cc) Empfehlungen und Veröffentlichung
der Sicherheitskriterien

Die RSK empfahl auf ihrer 178. Sitzung am 15. Septem-
ber 1982 dem BMI die „Sicherheitskriterien für die End-
lagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk“. Diese
Sicherheitskriterien wurden als Empfehlung der RSK im
Bundesanzeiger am 5. Januar 1983 veröffentlicht.3336

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3332 Ergebnisprotokoll der 178. Sitzung der Reaktor-Sicherheitskom-
mission am 15. September 1982, MAT A 141, Bd. 1, pag. 007024ff.
(007029), Dokument Nr. 17.

3333 Ergebnisprotokoll der 6. Sitzung des RSK-Ausschusses Endlage-
rung am 16. März 1982, MAT A 133, Bd. 3, pag. 3283 ff. (3293);
Ergebnisprotokoll der 7. Sitzung des RSK-Ausschusses Endlage-
rung am 18. Mai 1982, MAT A 133, Bd. 3, pag. 3444 ff. (3448); Er-
gebnisprotokoll der 8. Sitzung des RSK-Ausschusses Endlagerung
am 6. Juli 1982, MAT A 133, Bd. 8, pag. 003478 ff. (3483 f.).

3334 Ergebnisprotokoll der 8. Sitzung des RSK-Ausschusses Endlage-
rung am 6. Juli 1982, MAT A 133, Bd. 8, pag. 003478 ff. (3483 f.).

3335 Ergebnisprotokoll der 178. Sitzung der Reaktor-Sicherheits-
kommission am 15. September 1982, MAT A 141, Bd. 1,
pag. 007024 ff. (007030).

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Bekanntmachung von Empfehlungen der Reaktor-Sicherheitskom-
mission, MAT A 108, Bd. 2, pag. 028243 ff., Dokument Nr. 16.
Drucksache 17/13700

) Zweck der Sicherheitskriterien

er Sachverständige und ehemalige Vizepräsident des
fS Henning Rösel erläuterte, dass die Sicherheitskriterien
twickelt worden seien, „weil es als notwendig angese-
n wurde, die abstrakt-generellen Formulierungen des
9b [AtG] zu konkretisieren, um sowohl dem Antragstel-
r, sprich der PTB, als auch der Planfeststellungsbehörde
ne gemeinsame Grundlage im Sinne einer Einheitlich-
it des Verwaltungshandelns zu geben. Das heißt, es
llte eine gewisse Sicherheit hineinkommen, um klarzu-
achen: Auf beiden Seiten, bei Antragsteller und Be-
rde, gelten die gleichen Grundsätze.“3337

ementsprechend hat der Fachausschuss Brennstoffkreis-
uf des 1982 als ständiges Bund-Länder-Gremium aus
ertretern der atomrechtlichen Genehmigungs- und Auf-
chtsbehörden der Länder und des BMI gegründeten
änderausschusses für Atomkernenergie3338 in seiner Sit-
ng am 24. März 1983 die Sicherheitskriterien beraten
d folgenden Beschluss gefasst: „Die Planfeststellungs-
hörden der Bundesländer nehmen die Kriterien zustim-
end zur Kenntnis; die zuständigen Behörden werden sie
i laufenden und zukünftigen Planfeststellungsverfahren
rücksichtigen.“3339

ie Sicherheitskriterien wurden sodann mit Rundschrei-
n des BMI vom 20. April 1983 an die für Atomanlagen
d anderweitige Verwendung von Kernbrennstoffen zu-

ändigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der
änder gesandt.3340 Die Sicherheitskriterien sollten folg-
ch nicht allein für den Salzstock Gorleben gelten, son-
rn von allen zuständigen Länderbehörden in Planfest-

ellungsverfahren gemäß § 9b AtG angewandt werden.

er Zeuge Jürgen Kreusch, Geologe und seinerzeit Mit-
ied der Gruppe Ökologie e. V., Institut für ökologische
orschung und Bildung Hannover, äußerte in seiner Ver-
hmung auf die Frage, ob er Anhaltspunkte dafür sehe,
ss die Kriterien auf den Standort Gorleben zugeschnit-
n seien, folgende Bedenken: „Wir haben uns immer nur
fragt: Wie kann es gehen, dass 1982/1983 diese Krite-

en auf einmal auftauchen, ziemlich plötzlich, und offen-
chtlich auch relativ schnell niedergeschrieben sind? […]
orher wussten wir nicht, dass daran gearbeitet wurde,
d wenn man sich den Text so anschaut, war unser Ein-
uck, dass er relativ schnell geschrieben worden ist.“3341

) Inhalt der Sicherheitskriterien

ie veröffentlichten Sicherheitskriterien der RSK3342 sind
tergliedert in mehrere Abschnitte. Neben einer Einfüh-
ng werden die Schutzziele und schließlich die Maßnah-

7 Protokoll Nr. 7, S. 19.
8 Bundestagsdrucksache 17/7568, S. 1 f.
9 Schreiben des BMI vom 20. April 1983 an die Genehmigungs- und

Aufsichtsbehörden der Länder, MAT A 149, Bd. 36, pag. 174.
0 Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in

einem Bergwerk, Rundschreiben des BMI vom 20. April 1983,
GMBl. 1983, S. 220 ff.

1 Protokoll Nr. 84, S. 13.
2
Bekanntmachung von Empfehlungen der Reaktor-Sicherheitskom-

mission, MAT A 108, Bd. 2, pag. 028243 ff., Dokument Nr. 16.

Drucksache 17/13700 – 444 –

men zur Verwirklichung der Schutzziele, die Standortan-
forderungen, die Voraussetzungen für Errichtung und
Betrieb eines Endlagers, die Standorterkundung sowie
weitere Anforderungen dargestellt.

In der Einführung wird darauf rekurriert, dass es zweck-
mäßig sei, Kriterien zu entwickeln, die die nachstehenden
Schutzziele garantierten. Es könnten zudem keine allge-
meingültigen quantitativen Sicherheitskriterien festgelegt
werden. Die Kriterien ließen bewußt einen Ermessens-
spielraum zu; eine Konkretisierung erfolge im Rahmen
des Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahrens nach
dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik unter
besonderer Berücksichtigung des Einzelfalles (Ziff. 1).

Als Schutzziel bei der Endlagerung der radioaktiven Ab-
fälle in Bergwerken wird insbesondere der Schutz von
Mensch und Umwelt vor der Schädigung durch ionisie-
rende Strahlung dieser Abfälle genannt (Ziff. 2.).

In der nachfolgenden Auflistung konkreter Vorgaben, die
die Erreichung der Schutzziele garantieren sollen, wird
unter anderem die Standortauswahl behandelt. Die Stand-
ortauswahl sei nicht nur für die Errichtung und den Be-
trieb des Endlagerbergwerkes, sondern vor allem für die
Langzeitsicherheit von Bedeutung (Ziff. 3.1).

Des Weiteren wird das Mehrbarrierenkonzept hervorgeho-
ben, welches sich in der Technik bewährt habe. „Beim
Endlager wird zum sicheren Abschluß gegen die Bio-
sphäre eine Kombination folgender möglicher Barrieren
betrachtet: Abfallform, Verpackung, Versatz, Endlagerfor-
mation, Deckgebirge/Nebenstein“. Durch einzelne oder
die Summe dieser Barrieren müsse sichergestellt werden,
dass nach menschlichem Ermessen keine unzulässige
Freisetzung von radioaktiven Stoffen in die Biosphäre er-
folge (Ziff. 3.2).

Bei Errichtung, Betrieb und Stillegung eines Endlagers
seien zudem die anerkannten Regeln der Technik anzu-
wenden, wobei der Weiterentwicklung von Wissenschaft
und Technik ausreichend Spielraum zu geben sei
(Ziff. 3.3).

Die Bevölkerungsdichte in der Umgebung eines Endla-
gerbergwerkes sei nur im Hinblick auf die übertägigen
Anlagen relevant (Ziff. 4.2).

Hinsichtlich der Endlagerformation, Deckgebirge und Ne-
bengestein heißt es: „Die Endlagerformation muß aus Ge-
steinen bestehen, die eine Erstellung und Nutzung von
untertägigen Hohlräumen unter Berücksichtigung der be-
sonderen Anforderungen an die Endlagerung radioaktiver
Abfälle ermöglichen. Die physikalischen und chemischen
Eigenschaften der Mineralien und Gesteine sowie mög-
liche Mineralreaktionen unter dem Einfluß der vorgese-
henen Einlagerungsgebinde sind zu berücksichtigen.
Deckgebirge und Nebengestein müssen bei Radionuklid-
freisetzungen aus dem Endlagerbergwerk dazu beitragen,
unzulässige Konzentrationen in der Biosphäre zu verhin-
dern. Daher ist eine hohe Sorptionsfähigkeit für Radionu-
klide zur Erfüllung der Barrierenfunktion von Deckge-

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birge und Nebengestein von Vorteil“ (Ziff. 4.4). 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

uch die hydrogeologischen Verhältnisse werden er-
ähnt. Die Wasserwegsamkeiten zwischen der Biosphäre
d dem im Betrieb befindlichen Endlagerbergwerk stell-

n einen potentiellen Freisetzungspfad für Radionuklide
r. „Solche Wegsamkeiten dürfen bei Endlagerformatio-
n allenfalls so gering sein, daß die Schutzfunktionen
s geologischen und technischen Barrieren-Systems er-
lten bleibt. Mögliche Auswirkungen durch die Einlage-
ng radioaktiver Stoffe (z. B. Wärmeeintrag) müssen da-
i berücksichtigt werden“ (Ziff. 4.6).

ur Bereitstellung von Daten für erste Aussagen über die
ignung einer geologischen Formation für die Endlage-
ng seien Erkundungsarbeiten von über Tage durchzu-
hren. Sie dienten zur Erlangung von Kenntnissen über
e Schichtenfolge im Deckgebirge/Nebengestein und in
r Endlagerformation sowie über die hydrogeologische

ituation. Zur untertägigen Erkundung müssten Schächte
d Strecken – diese bis etwa zum äußeren Rand der vo-
ussichtlichen Einlagerungsfelder – erstellt werden
iff. 6.1 und Ziff. 6.2).

ach Ausführung des Sachverständigen Prof. Dr. Wernt
rewitz, damaliger Leiter des Fachbereichs „Endlagersi-
erheitsforschung“ bei der Gesellschaft für Anlagen-
d Reaktorsicherheit, waren die Sicherheitskriterien
amals der Stand von Wissenschaft und Technik, wobei
an sagen muss: Wenn man diese Sicherheitskriterien
s heutiger Perspektive bewertet, stellt man fest, dass sie
usführungsmaßgaben dafür darstellen, wie man ein
ndlager baut, konstruiert und untersucht. Kriterien sind
so zum Teil da; das sind die Schutzziele.“3343

uch der Sachverständige Jürgen Kreusch, Geologe und
itglied des Ausschusses „Endlagerung Radioaktiver
bfälle“ der Entsorgungskommission beim BMU sowie
r Gruppe Ökologie e. V., führte aus: „Die Sicherheits-
forderungen bzw. Sicherheitskriterien von 1983 haben
mals schon im Großen und Ganzen dem Stand von
issenschaft und Technik entsprochen.“ Allerdings
gte er dieser allgemeinen Aussage eine Einschrän-

ung hinzu: „Sie [die Sicherheitsanforderungen,
nm. d. Verf.] waren aber in einer Hinsicht meiner
einung nach zu hoffnungsvoll formuliert, und zwar

ezüglich der Modellierung der Nuklidausbreitung.
iese wurde zu optimistisch gesehen. Das sieht man
eute anders. Heute geht man nicht davon aus – das
abe ich schon heute Morgen kurz angesprochen –,
ass man Langzeitsicherheit formal alleine dadurch
achweisen kann, dass ein Schutzziel durch Modell-
chnungen erreicht bzw. nicht erreicht wird. Aber es
üssen auch andere Argumente hinzukommen. Es
uss ein ganzer Strauß an Argumenten hinzukom-
en, der belegt, dass ein Endlager geeignet ist.“3344

er Zeuge Prof. Dr. Klaus Duphorn, der ab 1979 für die
TB Quartärgeologische Untersuchungen sowie die Be-
ertung der Bohrergebnisse in Gorleben vorgenommen
tte, erklärte in seiner Vernehmung, dass die Sicherheits-

3
Protokoll Nr. 6, S. 34.
344 Protokoll Nr. 6, S. 34.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 445 –

kriterien die Weiterentwicklung von einer geologischen
hin zu einer stärker sicherheitstechnischen Orientierung
vollzogen hätten: „Bei den ersten Kriterien, die rauska-
men – das waren Bundesregierung und niedersächsische
Landesregierung –, stand ganz klar die geologische, oder
sagen wir besser: die geowissenschaftliche Linie im Vor-
dergrund, geowissenschaftliche Kriterien. Die vier Krite-
rien von Dr. Albrecht waren alle rein geowissenschaft-
lich, von 1978. Mit zunehmender Verschlechterung der
Bohrbefunde wurden Überlegungen angestellt konzeptio-
neller Art, inwieweit man jetzt andere – nicht geowissen-
schaftliche – Kriterien mit einfügen kann. Das war nur
eine Frage der Zeit. Das muss man auch tun; denn es
müssen nicht nur geologische Schutzziele erstellt werden,
sondern es müssen auch strahlenmedizinische Schutzziele
erstellt werden. Darum hat sich vor allem die Reaktor-
Sicherheitskommission seinerzeit gekümmert.“3345

4. Grundlage der Entscheidung der Bundes-
regierung zur untertägigen Erkundung:
„Zusammenfassender Zwischenbericht“
der PTB vom Mai 1983

Wie bereits aufgezeigt, hat die Bundesregierung ihre Ent-
scheidung zur untertägigen Erkundung des Standorts
Gorleben auf der Grundlage des „Zusammenfassenden
Zwischenberichts über bisherige Ergebnisse der Standort-
untersuchung in Gorleben“ der PTB getroffen.

Der Ausschuss ist im Zusammenhang mit diesem zentra-
len Komplex des Untersuchungsauftrages der Frage nach-
gegangen, ob Vertreter der Bundesregierung Einfluss auf
den Inhalt des Zwischenberichts genommen haben und
insbesondere, ob sie eine diesbezügliche Weisung an die
Mitarbeiter der PTB erteilt haben. Im Mittelpunkt stand
dabei die Frage, ob Aussagen in der „Zusammenfassen-
den Bewertung“ des Zwischenberichts auf Druck von Mi-
nisteriumsmitarbeitern maßgeblich verändert wurden und
ob es politische Einflussnahme gab.

a) Auftrag und Bedeutung des „Zusammen-
fassenden Zwischenberichts“

Nach dem Abschluss der Bohrarbeiten an den Schacht-
bohrplätzen Gorleben 5001 und 5002 und dem Vorliegen
der Ergebnisse der Schachtvorbohrungen, mit dem das
übertägige Erkundungsprogramm abgeschlossen war,3346
war als nächster Untersuchungsschritt die untertägige
Erkundung des Salzstocks geplant, beginnend mit Maß-
nahmen für das Schachtabteufen, der Erstellung von zwei
Erkundungsschächten und dem Auffahren von Untersu-
chungsstrecken.3347

Mit Schreiben vom 26. Januar 1983 beauftragte das
BMFT in Abstimmung mit dem BMI die PTB, einen „zu-
sammenfassenden Zwischenbericht über die bisherigen

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3345 Vgl. Aussage des Sachverständigen Henning Rösel, Proto-
koll Nr. 12, S. 10.

3346 Protokoll Nr. 7, S. 33.
3347

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334

335

335
Schreiben von Reinhold Ollig, BMFT, vom 26. Januar 1983 an die
PTB, MAT A 139, Bd. 26, pag. 108039 f., Dokument Nr. 18. 3
Drucksache 17/13700

rgebnisse der Standorterkundung in Gorleben im Hin-
ick auf die Nutzung des Salzstocks zur Endlagerung
n Abfällen aus der Wiederaufbereitung von Kernbrenn-

offen sowie [einen] Entscheidungsvorschlag über ein
bteufen von Erkundungsschächten“ vorzulegen.3348

er Zeuge Reinhold Ollig, zuständiger Referent im
MFT und Verfasser des Auftragsschreibens, hat vor
m Untersuchungsausschuss bekräftigt, dass der Zwi-
henbericht in Auftrag gegeben wurde, weil dieser die
chliche – und damit alleinige – Basis für eine Entschei-
ng der Bundesregierung über die untertägige Erkun-
ng gewesen sei.3349

uch der Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, damals
eiter der für Endlagerfragen zuständigen Abteilung der
TB, hat bestätigt, dass dieser Bericht angesichts der
norme[n] Investitionen“ die Grundlage für die Ent-
heidung der Bundesregierung sein sollte und das

chreiben den tatsächlichen Auftrag wiedergebe. Er er-
nzte, dass auf Basis des Zwischenberichts auch die Öf-
ntlichkeit vor Ort informiert werden konnte.3350 Das
ichtigste sei gewesen, „eine Aussage [zu] finden: Kön-
n wir mit hinreichender Gewissheit davon ausgehen,
ss sich Gorleben als geeignet erweist? Diese Frage ha-
n wir in dem zusammenfassenden Zwischenbericht klar
antwortet, ohne die Ungewissheiten zu vernachlässi-
n, die sich damals noch ergaben.“3351

er Zeuge Dr. August Hanning, zu diesem Zeitpunkt Re-
rent für Fragen der Kernenergie im Bundeskanzleramt,
läuterte vor dem Untersuchungsausschuss, dass der von
r PTB angeforderte Zwischenbericht Gegenstand einer
abinettsberatung werden sollte. Die Vorbereitung von
abinettsentscheidungen, eine Aufgabe des Bundeskanz-
ramtes, müsse auf solider und ordentlicher Grundlage
folgen. Es sei daher auch seine Aufgabe gewesen da-
ber zu wachen, dass für die für Mitte 1983 vorgesehene
abinettsbefassung eine in sich schlüssige, plausible Ent-
heidungsgrundlage vorliegen sollte. Denn, so der
euge, „bei dieser Kabinettsbefassung ging es ja nun um
ne ganz entscheidende Frage, nämlich um die Frage:
oll die bergmännische Erkundung begonnen werden?
as war doch eine Frage von großer Dimension, finan-
eller Dimension, aber auch von durchaus politischer
edeutung für die Energiesicherheit des Landes. Deswe-
n lag es sehr nahe, dass man sich im Vorfeld dieser Ka-
nettsbefassung auch auf die Entscheidungsgrundlagen
nzentrierte. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage
llte natürlich dieser PTB-Bericht sein. Dieser Bericht
r PTB sollte bestimmten Anforderungen genügen, um
ch eine tragfähige Kabinettsentscheidung herbeizufüh-
n.“3352

rei Monate vor dem Kabinettbeschluss am 13. Juli
83 und nur wenige Tage vor der Fertigstellung des

8 Schreiben von Reinhold Ollig, BMFT, vom 26. Januar 1983 an die
PTB, MAT A 139, Bd. 26, pag. 108039 f., Dokument Nr. 18.

9 Protokoll Nr. 43, S. 13.
0 Protokoll Nr. 10, S. 17.
1
Protokoll Nr. 10, S. 17.

352 Protokoll Nr. 12, S. 49 f.

Drucksache 17/13700 – 446 –

PTB-Zwischenberichtes am 23. Mai 1983 bekundete
Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl in seiner Regierungs-
erklärung vom 4. Mai 1983:

„Die (nukleare) Entsorgung muss und wird zügig
verwirklicht werden“.3353

Der Zeuge Dr. Wolf von Osten, von 1980 bis kurz vor
dem Regierungswechsel als Referent vom BMFT zum
BK abgeordnet und nachfolgend wieder beim BMFT
tätig, führte in diesem Zusammenhang aus, dass
durch die Entsorgungsvorsorge „das Schicksal der
Kernenergie an Fortschritte in der Entsorgung ge-
knüpft [war], also auch der Endlagerung. In dem
Maße, wie das mit Gorleben nicht weiterging oder die
Zweifel mit Gorleben wuchsen, gab es nur zwei Mög-
lichkeiten: Entweder man lockerte die Entsorgungs-
vorsorge“, dies sei in der sozial-liberalen Koalition
nicht denkbar gewesen, „oder man marschierte mit
Gorleben irgendwie durch.“ Nach dem Regierungs-
wechsel habe man „dann den Weg noch viel stärker
gewählt, nämlich: Augen zu und durch mit Gorleben.
Das war der einzige Weg, wie man vermeiden konnte
[…] die Entsorgungsvorsorgegrundsätze aufzuwei-
chen […]. Von daher hat man dann natürlich ver-
sucht, Gorleben mit allen Mitteln durchzudrücken.“

b) Erstellung des Berichts und
Entwurfsfassungen

Der von der PTB erstellte Zwischenbericht kam unter Be-
teiligung der BGR (geologische Expertise), der DBE
(bergmännische Expertise), Prof. Dr. A. G. Herrmann
(Geochemisches Institut der Universität Göttingen) sowie
dem PSE (Sicherheitsaspekte) zustande3354, die auch an
den Standortuntersuchungen oder an der Auswertung und
Interpretation von Standortergebnissen beteiligt gewesen
waren3355. Das PSE hat wiederum eine Vielzahl von Wis-
senschaftlern und Institutionen befasst.3356

Dr. Heinrich Illi, PTB, koordinierte die Erstellung des
Zusammenfassenden Zwischenberichtes und bat in einem
Schreiben vom 18. Februar 1983 an die BGR, die DBE,
Prof. Dr. A. G. Herrmann vom Geochemischen Institut
der Universität Göttingen und das Hahn-Meitner-Institut
für Kernforschung unter Übersendung eines Gliederungs-
entwurfes um zeitgerechte Zuleitung der Entwurfsfassun-
gen.3357 Dies bestätigte er auch in seiner Zeugenverneh-
mung vor dem Untersuchungsausschuss: „Dann […] habe
ich auch die Koordinierung der Erstellung des zusam-

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3353 Plenarprotokoll 10/4 vom 4. Mai 1983, S. 59
3354 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige

Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983,
MAT A 133, Bd. 3, pag. 003686 ff. (003692).

3355 Schreiben von Dr. Heinrich Illi, PTB, vom 18. Februar 1982 an
BGR, DBE, Prof. Herrmann (Universität Göttingen) und Hahn-
Meitner-Institut, MAT A 139, Bd. 26, pag. 108025 ff. (108026),
Dokument Nr. 19.

3356 Protokoll Nr. 10, S. 88.
3357 Schreiben von Dr. Heinrich Illi, PTB, vom 18. Februar 1982 an

BGR, DBE, Prof. Herrmann (Universität Göttingen) und Hahn-

335

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336

336
Meitner-Institut, MAT A 139, Bd. 26, pag. 108025 ff. (108026),
Dokument Nr. 19.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

enfassenden Zwischenberichts in 83 als Arbeit ge-
bt“.3358

er Zwischenbericht wurde in acht Kapitel unterteilt:

1. Einführung

2. Standort

3. Geologische Verhältnisse

4. Bergwerk zur Erkundung des Salzstocks Gorleben

5. Endlager

6. Sicherheitsanalysen

7. Finanzieller Aufwand

8. Zusammenfassende Bewertung.3359

iese Struktur entsprach bereits dem ersten Entwurf der
liederung des Zwischenberichts vom Februar 1983.3360
ie verschiedenen Kapitel des Berichts, die von den be-
iligten Institutionen und Wissenschaftlern entspre-
end ihrer Fachgebiete entworfen wurden3361, sind durch
nen fortlaufenden Austausch der beteiligten Fachleute
d Behörden entstanden und in einer Endfassung zu ei-
m Gesamtbericht zusammengefasst worden.3362

a an der Erstellung des Berichts mehrere Institutionen
d Fachleute mitwirkten und Untersuchungsergebnisse
rschiedener Disziplinen zusammentrugen, war die
usammenfassende Bewertung“ des Berichts der ent-
heidende Berichtsteil. Nach Aussage des Zeugen
r. Heinrich Illi, seinerzeit bei der PTB in der für Endla-
rfragen zuständigen Abteilung tätig, hatte sich die PTB
ie Erstellung des Kapitels 8 [„Zusammenfassende Be-
ertung“] vorbehalten. Hier sollten die Untersuchungser-
bnisse zusammenfassend bewertet werden.“3363

as Kapitel 8 liegt in den dem Untersuchungsausschuss
rliegenden Akten in mehreren Versionen vor:

– „1. Entwurf“ – „8. Bewertung der Ergebnisse“
ohne handschriftliche Korrekturen, laut hand-
schriftlicher Notiz am 5. Mai 1983 mit der BGR
und der DBE diskutiert3364,

8 Protokoll Nr. 10, S. 42.
9 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige

Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983,
MAT A 133, Bd. 3, pag. 003686 ff. (003689).

0 Schreiben von Dr. Heinrich Illi, PTB, vom 18. Februar 1982 an
BGR, DBE, Prof. Herrmann (Universität Göttingen) und Hahn-
Meitner-Institut, MAT A 139, Bd. 26, pag. 108025 ff. (108028 f.),
Dokument Nr. 19.

1 Vgl. zur Zuordnung Schreiben von Dr. Heinrich Illi, PTB, vom
18. Februar 1982 an BGR, DBE, Prof. Herrmann (Universität Göt-
tingen) und Hahn-Meitner-Institut, MAT A 139, Bd. 26,
pag. 108025 ff. (108030 ff.), Dokument Nr. 19.

2 Z. B. Notiz von Dr. Warnecke, PTB, vom 28. Februar 1983 über ein
Telefongespräch mit Prof. Memmert, Leiter PSE, MAT A 112,
Bd. 29, pag. 420.

3 Protokoll Nr. 10, S. 47.
4 Kapitel 8 des Zusammenfassenden Zwischenberichts der PTB,

„1. Entwurf“ – „8. Bewertung der Ergebnisse“, am 5. Mai 1983 mit

BGR und DBE diskutiert, MAT A 112, Bd. 28, pag. 50 ff., Doku-
ment Nr. 20.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 447 –

– dieser „1. Entwurf“ – „8. Bewertung der Ergeb-
nisse“ mit handschriftlichen Korrekturen, laut
handschriftlicher Notiz am 5. Mai 1983 mit der
BGR und der DBE diskutiert3365,

– „Entwurf“ – „Zusammenfassung und Bewertung
der Ergebnisse“, laut handschriftlicher Notiz ver-
schickt am 6. Mai 1983 an die an der Erstellung
des Berichts Beteiligten3366

– sowie in der Endfassung des Zusammenfassenden
Zwischenberichts über bisherige Ergebnisse der
Standortuntersuchung in Gorleben „8. Zusammen-
fassende Bewertung“ von „Mai 1983“3367.

Dr. Heinrich Illi, bestätigte, dass der erste Entwurf des Ka-
pitels 8 am 5. Mai 1983 mit der BGR und der DBE bespro-
chen worden sei. Auch er habe an dieser Besprechung teil-
genommen. Die in der Besprechung einvernehmlich
getroffenen Änderungen seien von der PTB umgesetzt
worden und eine zweite Fassung des Entwurfs dieses Ka-
pitels 8 sei an die BGR (zu Händen Dr. Venzlaff), an die
DBE (zu Händen Herrn Grübler), an Prof. Herrmann von
der Universität Göttingen und an die Projektleitung des
Teilprojekts B Sicherheitsstudien Entsorgung des BMFT
(Dr. Maass, HMI) mit der Bitte um Stellungnahme ver-
sandt worden.3368 Laut dem Schreiben, mit dem der Zeuge
Dr. Heinrich Illi die Entwurfsfassung vom 6. Mai 1983
versandte, wurde die Stellungnahme bis zum 12. Mai 1983
erbeten.3369

Im entscheidenden und besagten Gespräch am 11. Mai
1983 in Hannover – unter Beteiligung der Regierungs-
beamten Matting, Hanning und Ziegler – sprechen sich
die BGR-Vertreter Venzlaff und Jaritz ausdrücklich
für eine alternative Standortuntersuchung aus. Dies
geht aus einem ebenfalls von Dr. Heinrich Illi, PTB,
verfassten Besprechungsprotokoll hervor. Darin wird
Jaritz mit „Drei Standorte untersuchen und dann eine
Entscheidung“ zitiert. Dieser Forderung haben da-
raufhin die Regierungsbeamten Hanning und Matting
in der besagten Sitzung widersprochen. Matting wört-
lich: „BMI will nicht, dass andere Standortvorschläge
in den (PTB-Zwischen-)Bericht eingehen“.3370

Das Hahn-Meitner-Institut für Kernforschung Berlin äu-
ßerte sich in einem Schreiben vom 13. Mai 1983 an
Dr. Illi, PTB ablehnend: „Der Wunsch nach Erkundungs-

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3365 Kapital 8 des Zusammenfassenden Zwischenberichts der PTB,
„1. Entwurf“ – „8. Bewertung der Ergebnisse“, mit handschriftli-
chen Korrekturen, am 5. Mai 1983 mit BGR und DBE diskutiert,
MAT A 112, Bd. 28, pag. 58 ff., Dokument Nr. 21.

3366 Kapitel 8 des Zusammenfassenden Zwischenberichts der PTB,
„Entwurf“ – „8. Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnis-
se“, am 6. Mai 1983 an die an der Erstellung des Berichts Beteilig-
ten verschickt, MAT A 112, Bd. 28, pag. 42 ff., Dokument Nr. 22.

3367 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige
Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983,
MAT A 133, Bd. 3, pag. 003686 ff., (003826 ff.).

3368 Protokoll Nr. 10, S. 47; Schreiben von Dr. Heinrich Illi, PTB, vom
6. Mai 1983, MAT A 112, Bd. 28, pag. 040 f.

3369 Schreiben von Dr. Heinrich Illi, PTB, vom 6. Mai 1983,

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MAT A 112, Bd. 28, pag. 040 f.
3370 MAT A 52/1 (neu) (neu). 3
Drucksache 17/13700

aßnahmen an andere Orte zum jetzigen Zeitpunkt läßt
ch daher meines Erachtens aus den vorliegenden
rgebnissen der übertägigen Erkundung des Standortes
orleben nicht ableiten.“3371 Demgegenüber hat Prof.
r. Herrmann, Universität Göttingen, bereits am
. April in einem Schreiben an Prof Dr. Röthemeyer

ie Erkundung anderer Standorte empfohlen.3372 So
ekundete auch Prof. Dr. Röthemeyer in seiner Zeu-
nvernehmung vor dem Ausschuss: „Natürlich ist
ne vergleichende Untersuchung von Wert.“3373

owohl der Entwurf des Kapitels 8 vom 5. Mai 1983 als
ch der Entwurf vom 6. Mai 1983 enthielten noch die

mpfehlung zur Erkundung anderer Standorte. Ein weite-
r Absatz in der am 6. Mai 1983 versandten Fassung lau-
te insgesamt wie folgt: „Viele Aussagen und Ergebnisse
s Berichtes sind wegen der noch nicht erfolgten Bestäti-
ng durch die untertägige Erkundung mit Unsicherheiten
haftet. Das darin liegende Risiko hinsichtlich der Art
d der Menge endlagerbarer radioaktiver Abfälle kann
rch vorsorgliche Erkundungsmaßnahmen an anderen

tandorten (Standortvorsorge) verringert werden. Mit dem
chachtabteufen parallel laufende übertägige Erkundungs-
aßnahmen anderer Standorte vermeiden somit Sach-
änge bei der Realisierung dieses Endlagers. Dies würde
ch die Akzeptanz des Standortes Gorleben erhöhen.“3374

der Endfassung des „Zusammenfassenden Zwischen-
richts“ der PTB ist die Empfehlung, weitere Standorte
erkunden, nicht mehr enthalten.

) Besprechung am 11. Mai 1983

m 11. Mai 1983 fand in der PTB eine Besprechung statt,
der auch Vertreter der Bundesregierung teilnahmen. In
eser Besprechung wurde auch über den „Zusammenfas-
nden Zwischenbericht“ der PTB gesprochen.

diesem Zusammenhang ist der Ausschuss der Frage
chgegangen, ob die Vertreter der Bundesregierung an-
sslich dieser Besprechung der PTB inhaltlich Einfluss
f den Zwischenbericht genommen haben, und insbe-
ndere ob sie eine Weisung erteilt haben, die Empfeh-
ng zur Erkundung anderer Standorte aus dem Kapitel 8
usammenfassende Bewertung) zu entfernen.

a) Anlass und Gegenstand

er Ausschuss hat insoweit zunächst untersucht, aus wel-
em Anlass die Besprechung am 11. Mai 1983 anbe-
umt worden war. Unstreitig ist, dass es auch um die
orbereitungen der für Mai 1983 geplanten Informations-
ranstaltung des Bundes vor dem Schachtabteufen in
itzacker ging.3375

1 MAT E 6 (A), Bd. 22, pag. 75.
2 MAT E 11, Bd.6, pag. 96.
3 Protokoll Nr. 10, S. 23.
4 Kapitel 8 des Zusammenfassenden Zwischenberichts der PTB,

„Entwurf“ – „8. Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnis-
se“, am 6. Mai 1983 an die an der Erstellung des Berichts Beteilig-

ten verschickt, MAT A 112, Bd. 28, pag. 042 ff., Dokument Nr. 22.

375 Vgl. hierzu Vierter Teil, Zweites Kapitel F. I. 1. e).

Drucksache 17/13700 – 448 –

Nach Aussage des Zeugen Dr. Heinrich Illi, Mitarbeiter
der PTB, hatte die Besprechung am 11. Mai 1983 „mit der
Erstellung des Berichts erst einmal nichts zu tun […]. Es
ging wirklich um die Vorbereitung der Hitzacker-Veran-
staltung. Die ist am 27./28. gewesen.“3376 Das sei ihm klar
geworden, nachdem er seine handschriftlichen Notizen ge-
lesen habe.3377 Auch in einem von Dr. Heinrich Illi ange-
fertigten Vermerk von 1985 hinsichtlich einer möglichen
Weisung in Bezug auf den ‚Zusammenfassenden Zwi-
schenbericht‘ heißt es: „Bezug: Gespräch am 11.05.1983
in der BGR zur Vorbereitung der Informationsveranstal-
tung des Bundes vor dem Schachtabteufen am 27./28. Mai
1983 in Hitzacker“.3378

Auch für den Zeugen Prof. Dr.-Ing. Dieter Kind, Präsi-
dent der PTB von 1975 bis 1995, der jedoch selbst nicht
an dem Gespräch teilgenommen hatte, war die Informa-
tionsveranstaltung des Bundes ein Aspekt des Gesprächs:
„Das kann ich mir gut vorstellen, wenn man schon mal
zusammenkommt und die Veranstaltung Hitzacker steht
am Horizont, dass man auch darüber gesprochen hat.“3379
Im Übrigen aber sei „[d]iese […] interne Sitzung, von der
PTB anberaumt worden, wo man vorhandene Entwürfe
für diesen Bericht in dem gleichen Kreis, aus dem der Be-
richt entstanden ist, diskutieren wollte.“3380

Für den Zeugen Prof. Dr. Helmut Röthemeyer ging es bei
dieser Besprechung ebenfalls um „die Informationsveran-
staltung des Bundes vor dem Schachtabteufen“, zugleich
aber auch um „diesen Entwurf unserer Fassung“ des Zwi-
schenberichts. Die PTB wollte „mit Fachleuten reden,
und ich wollte mit Fachleuten diese Argumente diskutie-
ren.“3381

bb) Teilnehmer

An der in den Räumen der BGR stattfindenden Bespre-
chung3382 nahmen ausweislich der vom Zeugen
Dr. Heinrich Illi gefertigten handschriftlichen Gesprächs-
notizen3383 sowie eines von Dr. Heinrich Illi 1985 ange-
fertigten Vermerks3384 folgende Personen teil:

– Hanning, Bundeskanzleramt [Zeuge Dr. August
Hanning]

– Bloser, BMI [Zeuge Dr. Manfred Bloser]

– Dr. Arnulf Matting, BMI [Zeuge Dr. Arnulf
Matting]

– Ziegler, BMFT [Zeuge Dr. Alois Ziegler]

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3376 Protokoll Nr. 10. S. 64.
3377 Protokoll Nr. 10, S. 60.
3378 Vermerk der PTB vom 24. Juli 1985, MAT A 52, Bd. 12,

pag. 000138 f., Dokument Nr. 23.
3379 Protokoll Nr. 10, S. 98.
3380 Protokoll Nr. 10, S. 90.
3381 Protokoll Nr. 10, S. 15.
3382 Protokoll Nr. 10, S. 73 und S. 92.
3383 Handschriftliche Gesprächsnotiz von Dr. Heinrich Illi vom 11. Mai

1983, MAT A 52, Bd. 4, pag. 000012 ff. und Leseabschrift,
MAT A 52/1 (neu) (neu), S. 1, Dokument Nr. 24.

3384

338

338

338

338
Vermerk der PTB vom 24. Juli 1985, MAT A 52, Bd. 12,
pag. 000138 f., Dokument Nr. 23. 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

– Venzlaff, BGR

– Jaritz, BGR

– Griesel3385, BGR

– Meister

– SE 1 Röthemeyer, PTB [Zeuge Prof. Dr. Helmut
Röthemeyer]

– Vl Viehl, PTB

– Ws Wosnik, PTB [Zeuge Gert Wosnik]

– Il Illi, PTB [Zeuge Dr. Heinrich Illi]

– Grübler, DBE

– Kuhlke3386, Infostelle

– Vierhuff, BGR

ach Angaben des Zeugen Dr. Heinrich Illi sei die hand-
hriftliche Gesprächsnotiz kein förmliches Protokoll und
ch nicht an die Teilnehmer verteilt worden, sondern sie
i für den Verbleib in den Akten der PTB bestimmt ge-
esen, um ihm als Arbeitsunterlage zu dienen.3387

er Ausschuss hat sich auch mit der Frage befasst, wie es
der Teilnahme der Vertreter der Bundesregierung an
r Besprechung kam.

er Zeuge Dr. Arnulf Matting, damals Mitarbeiter im
MI, erklärte auf diese Frage hin, dass er sich „an diese
itzung überhaupt nicht erinnern“ könne, Dr. Hanning,
r. Ziegler, Dr. Bloser und er damals jedoch ständig in
ontakt gestanden hätten, so dass das gemeinsame Auf-
eten „sicherlich kein Zufall“ gewesen sei.3388

uch der Zeuge Dr. Alois Ziegler, seinerzeit zuständiger
eferatsleiter im BMFT, konnte sich an die Sitzung nicht
innern. Er könne sich auch nicht entsinnen, weshalb
cht nur er „als derjenige, der den Auftrag seitens der
undesregierung zu verfolgen und terminlich zu koordi-
eren hatte, da war, sondern auch andere. Über die Be-
ngungen, die dazu führten“, wüsste er „wirklich gar
ine Erinnerung mehr beizusteuern.“3389 Dr. Alois

iegler, der sich – wie oben erwähnt – nach eigener
ussage an das besagte Gespräch bei der PTB nicht
innern kann, ergänzte, es sei „gar nicht unüblich, dass
i Schlussredaktionen von Forschungs- und Untersu-
ungsberichten die Stelle schon mal im Entwurf – so
ird es wohl gewesen sein – einen Bericht vorgelegt hat
d man als Empfänger dieses Berichts dann sagt: Ich
tte aber gerne noch Aussagen dazu […]. – Dass solche
inge Anlass waren, den Bericht zu steuern im Redaktio-
llen, und bestimmte Aussagen, die zugesagt waren –

5 Hinweis: In der Leseabschrift der handschriftlichen Notizen von
Dr. Heinrich Illi heißt es „Grisch“, in dem Vermerk von
Dr. Heinrich Illi dagegen „Griesel“.

6 Hinweis: In der Leseabschrift der handschriftlichen Notizen von
Dr. Heinrich Illi heißt es „Kulke“, in dem Vermerk von
Dr. Heinrich Illi dagegen „Kuhlke“.

7 Protokoll Nr. 10, S. 68.
8
Protokoll Nr. 41, S. 53 f.

389 Protokoll Nr. 39, S. 12.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 449 –

jetzt nicht in der Qualität oder Begründung – schlüssig
genug oder so dargestellt waren.“3390

Der Zeuge Dr. August Hanning, seinerzeit Referent für
Fragen der Kernenergie im Bundeskanzleramt, konnte
sich an die näheren Umstände der Besprechung gleich-
falls nicht erinnern. Es sei jedoch im Rahmen der Vorbe-
reitung einer Kabinettsentscheidung „eigentlich nicht un-
gewöhnlich, dass ein Vertreter des Kanzleramts
teilnimmt.“3391 Der Zeuge Dr. Arnulf Matting versicherte
jedoch in seiner Vernehmung, dass sein Vorgehen „ganz
eindeutig bis in die Hausleitung hinein abgestimmt“ ge-
wesen sei. Dr. Matting sprach sogar von einem „Kom-
mando“ der Hausleitung: „Kümmert euch um diese Sache
und seht zu, dass da PTB und BGR sich auf die eigentli-
che Fragestellung konzentrieren, nämlich die Eignung
oder Eignungshöffigkeit Gorleben“.3392 Der Zeuge Prof.
Dr. Helmut Röthemeyer bestätigte in seiner Vernehmung
vor dem Untersuchungsausschuss Presseberichte, dass
die Vertreter der Ministerien unerwartet erschienen seien.
Er hätte „diese Diskussion lieber etwas später geführt,
wenn Klarheit unter uns Wissenschaftlern geherrscht
hätte.“3393 Denn der PTB lagen laut der Zeugenaussage
von Prof. Dr. Röthemeyer „sehr schwerwiegende
Briefe von Fachleuten“ vor.3394

Mit einem Schreiben hatte sich unter anderem Prof.
Dr. Memmert bereits am 2. August 1982 an Prof.
Röthemeyer gewendet. Darin stellte Prof. Dr. Mem-
mert fest, dass der Standort Gorleben nur „einer der
zweitbesten sein dürfte“.3395 Überdies wendete sich
Prof. Dr. Herrmann von der Universität Göttingen an
Prof. Dr. Rötheymeyer. Prof. Dr. Herrmann hat in sei-
nem Schreiben auf das mangelhafte Deckgebirge hin-
gewiesen. Auch befürchtete er eine mangelnde Ergeb-
nissoffenheit bei der Erkundung. Ebenfalls hatte er
die Erkundung anderer Standorte empfohlen.3396

Die Gründe der Fachleute hätte auch Prof. Dr. Röthe-
meyer versucht in dem Gespräch am 11. Mai 1983 ge-
genüber den Bonner-Beamten vorzubringen. Dennoch
haben die Ministerialbeamten Hanning, Matting und
Ziegler keine Diskussion zugelassen. Für die Beamten
aus Bonn war die Sache „entsorgungspolitisch“ ent-
schieden. Eine fachliche Diskussion mit der BGR und
der DBE – wie sie sich Herr Röthemeyer damals am
11. Mai 1983 gewünscht hätte – gab es nicht. Röthe-
meyer dazu: „Aber zu einer Fachdiskussion in dieser
Sache ist es nicht gekommen, sondern es war mehr ein
entsorgungspolitisches Argument.3397 Prof. Dr. Röthe-
meyer bekundete, dass es den Regierungsbeamten
mehr um die Vermeidung von „Unruhen an anderen
Standorten und Ähnliches“ gegangen sei.3398

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3390 Protokoll Nr. 39, S. 12.
3391 Protokoll Nr. 12, S. 56.
3392 Protokoll Nr. 41, S. 58.
3393 Protokoll Nr. 10, S. 20.
3394 Protokoll Nr. 10, S. 15.
3395 MAT E 6, Bd. 24, pag. 10.
3396 Schreiben von Prof. Dr. Herrmann vom 28. April 1983, MAT A 4/3,

Anlage 11.
3397

339

340

340

340

340

340
Protokoll Nr. 10, S. 15.
3398 Protokoll Nr. 10, S. 6.
Drucksache 17/13700

c) Die Rolle der Vertreter des
BK, BMI und BMFT

er Ausschuss ist in diesem Zusammenhang der Frage
chgegangen, inwieweit die Vertreter des BK, des BMI
d des BMFT in der Besprechung am 11. Mai 1983 auf
n Inhalt des Zwischenberichts der PTB Einfluss genom-
en haben. Ausgangspunkt der Untersuchung war insbe-
ndere eine Passage in den vom Zeugen Dr. Heinrich Illi
fertigten handschriftlichen Notizen der Besprechung,
rzufolge Dr. Arnulf Matting folgenden Hinweis gab:
MI will nicht, daß andere Standortvorschläge in den Be-

cht eingehen“ 3399.

or diesem Hintergrund hat der Ausschuss untersucht, ob
ne entsprechende verbindliche Weisung an die PTB er-
ilt wurde und ob die laut handschriftlicher Notiz von
r. Heinrich Illi getätigte Äußerung von Dr. Arnulf
atting für die Ausführungen in dem Zwischenbericht
r technischen Sicherheit des Standortes Gorleben rele-
nt war.

uf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE
RÜNEN („Behinderung kritischer Aussagen über den
alzstock Gorleben“)3400 hin hat die Bundesregierung am
September 1985 mitgeteilt: „Eine Weisung an die PTB,
f Überlegungen hinsichtlich anderer möglicher Stand-
te zu verzichten, gab und gibt es nicht.“3401 Auch laut
nem Schreiben des BMI an die PTB vom 6. August
85 mit Antwortvorschlägen auf diese parlamentarische

nfrage gibt es „[d]ie mit der Frage unterstellte Weisung
die PTB […] nicht.“3402

er damalige Vertreter des BMI, Dr. Arnulf Matting, der
ch nach eigener Aussage an das besagte Gespräch bei
er PTB nicht erinnern kann (siehe oben), hat als
euge vor dem Ausschuss verneint, dass es sich bei dieser
ußerung um eine formale Weisung gehandelt habe. Er
abe die Weisung einmal vom Sachlichen her begriffen:
ir wollen das [alternative Standortvorschläge] nicht,
eil eben keine Notwendigkeit zum damaligen Zeitpunkt
sehen wurde. Eine formale Weisung ist es nicht.“3403 In
ner handschriftlichen Notiz von Dr. Heinrich Illi heißt
, dass „niemand eine Aussage aus der PTB herauspres-
n [will], die nicht fundiert ist, aber die Aussagen könnten
ch positiver gefasst werden.“ Laut der handschriftlichen
otiz präzisierte Dr. August Hanning umgehend diese Äu-
rung und machte deutlich, dass die „vollständige Dar-

ellung schon erfolgen [soll]“.3404

er Zeuge Dr. August Hanning, der sich nach eigener
ussage an das besagte Gespräch bei der PTB nicht

9 Handschriftliche Gesprächsnotiz von Dr. Heinrich Illi vom 11. Mai
1983, MAT A 52, Bd. 4, pag. 000012 ff. und Leseabschrift,
MAT A 52/1 (neu) (neu), S. 9, Dokument Nr. 24.

0 Bundestagsdrucksache 10/3741.
1 Bundestagsdrucksache 10/3800.
2 Schreiben des BMI an die PTB vom 6. August 1985, MAT A 4/3,

Anlage 19.
3 Protokoll Nr. 41, S. 55.
4 Handschriftliche Gesprächsnotiz von Dr. Heinrich Illi vom 11. Mai
1983, MAT A 52, Bd. 4, pag. 000012 ff. und Leseabschrift,
MAT A 52/1 (neu) (neu), S. 8 f., Dokument Nr. 24.

Drucksache 17/13700 – 450 –

erinnern kann (siehe oben), seinerzeit Referent für Fra-
gen der Kernenergie im Bundeskanzleramt, erläuterte zu-
nächst, dass die PTB als nachgeordnete Behörde zwar
dem Weisungsrecht des zuständigen Ministeriums unter-
liege, jedoch das Recht gehabt habe, gegen eine solche
Weisung zu remonstrieren. Konkret gefragt, ob bei
der besagten Besprechung am 11. Mai 1983 eine „Wei-
sung“ erteilt worden sei, antwortete der Zeuge
Dr. August Hanning wörtlich: „Ja, und? Gegen Wei-
sungen kann man sich doch wehren Herr Abgeordne-
ter“.3405 Er sei selbst in nachgeordneten Behörden tätig
gewesen und habe von diesem Remonstrationsrecht auch
bei Bedarf Gebrauch gemacht, und zwar zunächst über
den direkten Vorgesetzten bis hin zum Staatssekretär.
Spannungen zwischen nachgeordneten Behörden und der
Bundesregierung seien normal und gehörten zum Tages-
geschäft, da jede nachgeordnete Behörde denke, „dass sie
viel klüger sei als die vorgesetzte Behörde, und die vorge-
setzte Behörde ist zutiefst davon überzeugt, dass die
nachgeordnete Behörde keine Ahnung von den Sachver-
halten hat, die eigentlich zu entscheiden sind.“3406 Eben-
falls grundsätzlich führte Prof. Duphorn in seiner
Zeugenvernehmung aus: „[…] das war ja mein Vorteil
als Hochschullehrer im Vergleich zu den weisungsge-
bundenen Mitkollegen, mit denen ich in Gorleben
zusammengearbeitet habe. Die gehörten ganz ver-
schiedenen Geschäftsbereichen an und waren wei-
sungsgebunden“.3407

Auch der Zeuge Dr. Alois Ziegler, der sich nach eigener
Aussage an das besagte Gespräch bei der PTB nicht er-
innern kann (siehe oben), Leiter des im BMFT mit Ent-
sorgungsfragen befassten Referats, hat eine fachliche Ein-
flussnahme verneint. Er habe sich „eine eigene Meinung
gebildet […] [u]nd die auch in den internen Vermerken
dann vertreten, soweit ich die zu machen hatte.3408 Der
Zeuge betonte, dass die PTB einen Zwischenbericht vor-
zulegen hatte „über die Höffigkeit von Gorleben. Wünsche
kommen da nicht vor; die gehören nicht da hin, das ist eine
andere Entscheidungsschiene. Man kann nicht die Gele-
genheit benutzen, dass wir da so einen Zwischenbericht
haben, und die Höffigkeitsaussage fast uneingeschränkt
mit ein paar Hinweisen, die wir abklären können – ich be-
werte das mal so –, abhandeln und sagen: Der Salzstock ist
höffig, aber wir wollen noch zwei Standorte untersu-
chen.“3409 Überdies betonte der Zeuge Dr. Alois Ziegler:
„Der Verzicht [auf alternative Standorte, Anm. d.
Verf.] ist eine politische Entscheidung, ganz klar.“

Der Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, seinerzeit Ab-
teilungsleiter bei der PTB, führte aus: „Und wenn ich vor-
sorglich einen anderen Standort erkunde, dann heißt das
auch, dass, wenn Gorleben in seiner Kapazität erschöpft
ist, ein anderer Standort zur Verfügung steht“. Darüber hi-
naus wies der Zeuge darauf hin, dass die wärmeent-
wickelnden Abfälle wesentlich mehr Endlagervolumen in

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3405 Protokoll Nr. 12, S. 73.
3406 Protokoll Nr. 12, S. 50 f.
3407 Protokoll Nr. 12, S. 43.
3408

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341

341

341

341

341
Protokoll Nr. 39, S. 17.
3409 Protokoll Nr. 39, S. 20. 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

nspruch nähmen als die nicht wärmeentwickelnden und
an nicht gewusst hätte, wieviel Abfälle dieser Art ein-
lagert werden könnten.3410 Ergänzend betonte er, dass
r Zwischenbericht auch ohne den Hinweis zur „Stand-
tvorsorge“ durch Erkundung anderer Salzstöcke davon
sgehe, dass ein „Erkundungsrisiko“ bestehe, nicht zu-
tzt im Hinblick darauf, dass der Salzstock ausreichend
apazität bieten würde für die künftig anfallenden Men-
n hochradioaktiver Abfälle.3411 Der Zeuge Dr. Heinrich

li, PTB, bekundete in seiner Vernehmung zusammenfas-
nd: „Es waren zwei Gründe, und ich wiederhole es
ch mal: Vor der Hacke ist es duster. Der andere Grund

aren die wahnsinnigen Abfallmengen: 2 500 Gigawatt-
hre an Abfällen sollten wir entsorgen. Wenn man diese
iden Dinge vor Augen hat, dann kann man sich schon

agen, ob man nicht auch noch woanders was untersu-
en sollte.“3412

ur Frage einer eventuellen Weisung führte Prof.
r. Helmut Röthemeyer aus: „Ich persönlich und auch
err Illi und die anderen Mitarbeiter meiner Abteilung
ben diese Worte als Weisung verstanden – das möchte
h noch mal betonen – und nicht als Bitte, weil es ein
hr hartes Gespräch war, und dies war ein Schlusswort,
s ich als Weisung verstanden habe.“3413 Er erklärte,
ss er „persönlich […] die Forderung aber als Weisung
rstanden und laut Protokoll [der handschriftlichen Noti-
n von Dr. Heinrich Illi, Anm. d. Verf.] Folgendes ge-
gt [habe]: ‚Die Frage der anderen Standorte kann her-
sgenommen werden, wenn die Ressorts es wünschen.‘“
m sei klar geworden, so der Zeuge, „dass es sich um
ne entsorgungspolitische Entscheidung handelt, die eine
achbehörde hinnehmen muss. Argumentiert wurde näm-
ch entsorgungspolitisch: Unruhen an anderen Standor-
n und Ähnliches.“3414

er Zeuge Dr. Heinrich Illi schrieb in einem Vermerk
m 24. Juli 1985 anlässlich der Besprechung am 11. Mai
83, dass „vom BMFT, BMI und BK ein Hinweis im

usammenfassenden Bericht und auf der Informations-
ranstaltung auf vorsorgliche Erkundungsmaßnahmen
anderen Standorten abgelehnt [wurde]. BMI äußerte
ese Auffassung so definitiv, daß sie als Weisung zu ver-
ehen war.“3415 „Das Bundeskanzleramt und der BMI
ollten nicht, dass die Endfassung des zusammenfas-
nden Berichts der PTB vom Mai 1983 die in den ers-
n und zweiten Entwürfen des Kapitels 8 enthaltenen
ussagen zur Untersuchung anderer Standorte ent-
ält“, so Dr. Heinrich Illi in seiner Zeugenverneh-
ung.3416

en Wunsch der Vertreter der Bundesregierung, die Emp-
hlung zur Untersuchung anderer Standorte zu streichen,
klärte sich der Zeuge Dr. Heinrich Illi damit, dass „aus

0 Protokoll Nr. 10, S. 15 und S. 35.
1 Protokoll Nr. 10, S. 37 f.
2 Protokoll Nr. 10, S. 75.
3 Protokoll Nr. 10, S. 31.
4 Protokoll Nr. 10, S. 7.
5 Vermerk der PTB vom 24. Juli 1985, MAT A 52, Bd. 12,
pag. 000138 f., Dokument Nr. 23.
416 Protokoll Nr. 10, S. 48.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 451 – Drucksache 17/13700

politischen Gründen [keiner] diese Frage zu dem Zeit-
punkt noch in die Öffentlichkeit tragen [wollte].“ Fakt sei
zwar, „dass der Endbericht keine Empfehlung für die Un-
tersuchung anderer Standorte enthält. Fakt ist aber auch,
dass die Einflussnahme keinen sicherheitstechnischen As-
pekt betraf, sondern einen politischen Hintergrund hatte.
Das wurde damals so klar nicht gesagt.“3417 Er verwies in
diesem Zusammenhang auf Aussagen des Zeugen
Dr. Alois Ziegler in einem Zeitungsinterview. So habe sich
der „frühere Referatsleiter aus dem Bundesforschungsmi-
nisterium, Herr Dr. Alois Ziegler, der am 11.05.1983 eben-
falls auf dieser Besprechung war, […] gegenüber dem

nächst. Und ein sukzessives Vorgehen war Thema die-
ser Zeit. Und das galt es auszuführen.“3420 Auf
Nachfrage bezeichnete Dr. Ziegler sich als „Erfül-
lungsinstanz“ dieser Entscheidung pro Gorleben und
gegen Alternativ-Erkundungen.

Die Zeugen, die sich an das Gespräch erinnern konnten
(Röthemeyer und Illi) beschriebenen die angespannten
Gesprächsatmosphäre der besagten Besprechung vom
11. Mai 1983:

Für den Zeugen Prof. Dr. Helmut Röthemeyer war die
Besprechung am 11. Mai 1983 „in der Tat ein sehr hartes
Spiegel – nachzulesen in der Ausgabe 38/2009, Seite 26,
Spalte 2, zweiter Absatz von oben – bezüglich des politi-
schen Hintergrunds so geäußert – ich zitiere –: … ‚dass die
Frage nach einem anderen Standort den Atomkonflikt in
andere Regionen Deutschlands getragen‘ hätte. Dieses
Szenario hätte auch damals als ‚Katastrophe‘ gegol-
ten.“3418 Der Zeuge Dr. Alois Ziegler der sich nach eige-
ner Aussage an das besagte Gespräch bei der PTB
nicht erinnern kann (siehe oben) hat hierzu erläutert,
dass das Wort ‚Katastrophe‘, so er es wirklich benutzt ha-
ben sollte, ein Hinweis war auf die „politische Energie“,
die hätte „gewaltig gesteigert werden“ müssen, „um einen
zweiten Standort durchzusetzen oder gar einen dritten, al-
lein für die Voruntersuchung, geschweige denn für ein
Endlager.“3419

Nach der Beweisaufnahme durch den Ausschuss steht
fest, dass die PTB, namentlich die Zeugen Prof.
Dr. Helmut Röthemeyer und Dr. Heinrich Illi, das Ab-
schlusskapitel des Zusammenfassenden Zwischenberichts
aufgrund der Äußerungen des Vertreters des BMI, Dr. Ar-
nulf Matting, in dem Gespräch am 11. Mai 1983 geändert
hat.

Der Zeuge Dr. Alois Ziegler fasste die politische Ent-
scheidung gegen eine alternative Standortsuche in sei-
ner Vernehmung folgendermaßen zusammen: „Wir
hatten heute mehrfach schon das Thema, wie die Ent-
scheidung für die Standorterkundung getroffen wor-
den ist. Und das war eine politische Entscheidung.
Und die Standorterkundung war durchzuführen – zu-

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3417 Protokoll Nr. 10, S. 48.
3418 Protokoll Nr. 10, S. 48.
3419 Protokoll Nr. 39, S. 15.

342

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342
espräch […]. [E]s wurde immer nur dieses Hauptargu-
ent gebracht […]. Deswegen, weil wir nicht in eine
hte Diskussion kamen, die ich eigentlich wollte. Wir
tten ja die Ressorts gar nicht eingeladen.“3421

uch der Zeuge Dr. Heinrich Illi hatte das Gespräch als
icht freundlich“ in Erinnerung.3422

er Zeuge Dr. August Hanning wies in diesem Zusam-
enhang darauf hin, dass „[d]as […] eine ganz gravie-
nde Aufgabe für die Physikalisch-Technische Bundes-
stalt, eine ganz neue Aufgabe für uns alle, [gewesen
i] und da sind Konflikte eigentlich eher – ja, ich will
cht sagen, an der Tagesordnung – nicht ungewöhn-
ch.“3423

) Kapitel 8 „Zusammenfassende
Bewertung“

ie endgültige Fassung des Zwischenberichts datiert
ne Angabe des genauen Datums von „Mai 1983“.

a) Endfassung des Kapitels

as Kapitel 8 „Zusammenfassende Bewertung“ des „Zu-
mmenfassende[n] Zwischenbericht[s] über bisherige
rgebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben“ der
TB ist im Folgenden in der endgültigen Fassung wieder-
geben3424:

0 Protokoll Nr. 39, S. 61.
1 Protokoll Nr. 10, S. 15.
2 Protokoll Nr. 10, S. 64.
3 Protokoll Nr. 12, S. 57.
4 MAT A 105, pag. 156 ff.

Drucksache 17/13700 – 452 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 453 – Drucksache 17/13700

Drucksache 17/13700 – 454 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 455 – Drucksache 17/13700

Drucksache 17/13700 – 456 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 457 – Drucksache 17/13700

bb) Abweichungen von den
Entwurfsfassungen

Wie aufgezeigt existieren mehrere Fassungen des Kapi-

Das Streichen der Empfehlung alternativer Standort-
erkundung geht nach den Feststellungen des Ausschusses
auf die Sitzung am 11. Mai 1983 zurück, in der Dr. Arnulf
tels 8 „Zusammenfassende Bewertung“:

– Entwurf vom 5. Mai 1983 ohne handschriftliche
Korrekturen,

– Entwurf vom 5. Mai 1983 mit handschriftlichen
Korrekturen,

– Entwurf vom 6. Mai 1983,

– Endfassung von „Mai 1983“ (ohne genaues Da-
tum).3425

Die Endfassung weicht von den Entwurfsfassungen insbe-
sondere hinsichtlich der Empfehlung alternativer Stand-
orte, der Beschaffenheit des Deckgebirges und der Gliede-
rung des Kapitels 8 ab.

Der Ausschuss ist der Frage nachgegangen, inwieweit
diese Änderungen eventuell auf eine Einflussnahme der
Bundesregierung hin erfolgten und ob sie für die fachli-
che Bewertung des Standortes Gorleben relevant waren.

aaa) Alternative Standorterkundung
Die folgende in den Entwurfsfassungen des Abschlusska-
pitels enthaltene Passage ist in der Endfassung nicht mehr
enthalten:

„Viele Aussagen und Ergebnisse des Berichtes sind we-
gen der noch nicht erfolgten Bestätigung durch die unter-
tägige Erkundung mit Unsicherheiten behaftet. Das darin
liegende Risiko hinsichtlich der Art und der Menge end-
lagerbarer radioaktiver Abfälle kann durch vorsorgliche
Erkundungsmaßnahmen an anderen Standorten (Stand-
ortvorsorge) verringert werden. Mit dem Schachtabteufen
parallel laufende übertägige Erkundungsmaßnahmen an-
derer Standorte vermeiden somit Sachzwänge bei der Re-
alisierung dieses Endlagers. Dies würde auch die Akzep-
tanz des Standortes Gorleben erhöhen.“3426

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3425 Vgl. oben Vierter Teil, Zweites Kapitel C. I. 4. b).
3426 Zusammenfassender Zwischenberichts der PTB, „Entwurf“ –

„8. Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse“, am 6. Mai
1983 an die an der Erstellung des Berichts Beteiligten verschickt,
MAT A 112, Bd. 28, pag. 042 ff., Dokument Nr. 22.

342

342

342

343
atting der handschriftlichen Gesprächsnotiz von
r. Heinrich Illi zufolge den Hinweis gab: „BMI will
cht, daß andere Standortvorschläge in den Bericht ein-
hen“3427.

er Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, seinerzeit Ab-
ilungsleiter der PTB, hat in seiner Vernehmung vor dem
usschuss betont, dass der Zwischenbericht auch ohne
n Hinweis zur „Standortvorsorge“ durch Erkundung
derer Salzstöcke davon ausgehe, dass „ein Erkun-
ngsrisiko“ bestehe, nicht zuletzt im Hinblick darauf,
ss der Salzstock ausreichend Kapazität bieten würde
r die künftig anfallenden Mengen hochradioaktiver Ab-
lle.3428

den Fokus der Arbeit dieses Untersuchungsaus-
husses rückte insbesondere das letzte Kapitel des
TB-Berichtes „zusammenfassende Bewertung“. In
er Endfassung kam der Bericht zu folgenden
chlussfolgerungen, daher ist es geboten, die verschie-
enen Versionen des PTB-Berichts bezüglich der wis-
nschaftlichen Empfehlung zur alternativen Standor-
rkundung zu vergleichen.
er „1. Entwurf“ vom 5. Mai 1983 gibt die eindeutige
mpfehlung alternative Standorte zu erkunden.
örtlich werden im 1. Entwurf „vorsorgliche Erkun-

ungsmaßnahmen an anderen Standorten (Standort-
rsorge)“ vorgeschlagen.3429 Problematisch wurden
diesem Entwurf die sogenannten stark wärmeent-
ickelnden Abfälle betrachtet. Denn es bestanden
weifel, ob der Salzstock Gorleben auch für diese
ark wärmeentwickelnden Abfälle geeignet war.
der Endfassung sind weder die anfänglichen Be-

enken gegen den Salzstock Gorleben, noch die Emp-
hlung für die alternative Standortsuche enthalten.
tzt heißt es:3430

7 Handschriftliche Gesprächsnotiz von Dr. Heinrich Illi vom 11. Mai
1983, MAT A 52, Bd. 4, pag. 000012 ff. und Leseabschrift,
MAT A 52/1 (neu) (neu), S. 9, Dokument Nr. 23.

8 Protokoll Nr. 10, S. 37 f.
9 MAT A 52, Bd. 12, pag. 146.
0 MAT A 139, Bd. 5, pag. 047160.

werden, wenn Vergleichsdaten von anderen Standor- schon im Verfahren befinden, und vergleicht sie. Dann

ten vorliegen.“3432

In der 2. Entwurfsfassung heißt es zur Barrierewir-
kung des Deckgebirges: „Dennoch sind die Kenntnisse
über den Salzstock, insbesondere wegen der fehlenden
untertägigen Erkundung nicht ausreichend, um seine
Barrierenwirkung quantifizieren zu können. Daher ist
auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine abschlie-
ßende Aussage über eine ausreichende Rückhaltewir-
kung des Deckgebirges nicht möglich. Die sich hieraus
ergebende Unsicherheit in Bezug auf endgültige Eig-

kann man sagen, dass von drei Standorten einer der
relativ beste mit der geringsten Restunsicherheit be-
züglich der Langzeitsicherheit ist. Dieser wird dann
das Endlager. Damit hat man noch keine Gewähr da-
für, dass in Zukunft irgendetwas nicht passiert; aber

3431 MAT A 139, Bd. 5, pag. 047161.
3432 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB, „1. Entwurf“ –

3433 Kapitel 8 des Zusammenfassenden Zwischenberichts der PTB,
„Entwurf“ – „8. Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnis-
se“, am 6. Mai 1983 an die an der Erstellung des Berichts Beteilig-
ten verschickt, MAT A 112, Bd. 28, pag. 042.

3434 Kapitel 8 des Zusammenfassenden Zwischenberichts der PTB,
„Entwurf“ – „8. Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnis-
se“, am 6. Mai 1983 an die an der Erstellung des Berichts Beteilig-
ten verschickt, MAT A 112, Bd. 28, pag. 042.

3435 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Er-
Drucksache 17/13700 – 458 –

Schließlich endete die Bewertung des Berichts mit den Wor

Zusammengefasst hat der Zwischenbericht die soge-
nannte „Eignungshöffigkeit“ des Salzstocks Gorleben
für die Einlagerung aller radioaktiven Abfälle (inklu-
sive der hochradioaktiven, wärmeentwickelnden Ab-
fälle) in Aussicht gestellt. Gleichzeitig ist der Vor-
schlag der PTB alternative Standorte zu untersuchen,
aus dem Bericht entfernt. Diese Entscheidung der
Bundesregierung gegen die Erkundung alternativer
Standorte für ein nukleares Endlager erfolgte gegen
die wissenschaftliche Empfehlung der entsprechenden
Fachbehörde PTB.

In der Entwurfsfassung vom 5. Mai 1983 stand noch
eine Empfehlung, andere Standorte zu erkunden, die
sich einerseits auf die Abfallmengen bezog, anderer-
seits auf die mögliche Notwendigkeit von Vergleichs-
daten anderer Standorte. Dies tauchte in späteren Fas-
sungen so nicht mehr auf: „Zum gegenwärtigen
Zeitpunkt ist es nicht möglich, die Barrierewirkung
des Deckgebirges am Standort Gorleben abschließend
zu bewerten. Die sich hieraus ergebende Unsicherheit
in bezug auf Eignungsaussagen gilt, wenn größere
Mengen aller Arten von radioaktiven Abfällen endge-
lagert werden sollen. Es ist daher nicht auszuschlie-
ßen, daß nach erfolgter untertägiger Erkundung auf-
wendige Maßnahmen an den technischen Barrieren
notwendig werden, um die Einhaltung von Grenzwer-
ten sicherzustellen. Ob diese Ausgaben dann grund-
sätzlich unvermeidbar sind, kann nur beantwortet

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„8. Bewertung der Ergebnisse“, am 5. Mai 1983 mit BGR und DBE
diskutiert, MAT A 112, Bd. 28, pag. 56.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ten:3431

ungsaussagen gilt hinsichtlich der geplanten Mengen
ler Arten von radioaktiven Abfällen.“3433

der 2. Entwurfsfassung schlägt sich nicht mehr der
nspruch auf Vergleichsdaten anderer Standorte wie
der 1. Entwurfsfassung nieder. Es findet sich noch

er Begriff „Unsicherheit“3434 in Bezug auf die Rück-
altewirkung des Deckgebirges. In der endgültigen
assung ist im Schlusskapitel weder die Anregung auf
ergleichsdaten aus anderen Standorten noch der Be-
iff „Unsicherheit“ hinsichtlich der Rückhaltewir-

ung des Deckgebirges enthalten.3435

u den sicherheitsrelevanten Nachteilen einer Stand-
tuntersuchung an nur einem statt mehreren Stand-
ten führte der Sachverständige Jürgen Kreusch
s: „Es reicht auch nicht, wenn gesagt wird: Es ge-

ügt, wenn wir einen geeigneten Standort haben; das
t doch gut genug. – Meiner Meinung nach ist das
icht gut genug. Er mag zwar formal den Sicherheits-
riterien genügen; aber wenn man diesen Standort
icht mit anderen vergleicht, kann man nicht wissen,
ie er sich zu anderen ebenfalls potenziell geeigneten
andorten verhält. Es mag sein, dass der Salzstock
0 Kilometer weiter deutlich besser geeignet ist, was
an feststellen kann, wenn man ihn vergleichend un-
rsucht. Deshalb ist das formale Geeignetsein eine
eniger kluge Herangehensweise. Besser ist, man be-
achtet zwei, drei hochrangige Standorte, die sich
gebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983,
MAT A 133, Bd. 3, pag. 003686 ff., (003826 ff.).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 459 –

man hat das, was der Mensch machen kann, getan:
eine vergleichende Bewertung. Die Geowissenschaften
kommen aus der Historie heraus. Sie haben sich ent-
lang vergleichender Bewertungen entwickelt. Es gab
vergleichende Bewertungen von Gesteinen, Fossilien
usw. Im Grunde genommen ist das bei der Endlage-
rung genauso. Ein geologisches Objekt wie ein Salz-
stock mit Deckgebirge kann man nur bewerten, wenn
man einen Vergleich zwischen verschiedenen Salzstö-
cken mit Deckgebirgen anstellt. Es gibt welche, die
sind für die Endlagerung besser, andere sind weniger
gut. Man sollte den nehmen, der am besten ist.“3436

bbb) Deckgebirge

Die folgende in allen drei Entwurfsfassungen vorgese-
hene Passage ist in der Endfassung nicht mehr enthalten:
„Bei der Einlagerung lediglich nichtwärmeentwickelnder
Abfälle kommt dem Deckgebirge eine untergeordnete
Bedeutung zu. Daher ist aufgrund der heute bekannten
Eigenschaften des Salzstocks seine Eignung für diese Ab-
fälle sicher gegeben.“3437

Demgegenüber wurde folgende Passage neu in die end-
gültige Fassung des Kapitels 8 aufgenommen: „Das Salz-
gebirge kann daher aufgrund seiner Mächtigkeit die
Funktion der Hauptbarriere im Mehrfachbarrierensystem
‚Endlager‘ übernehmen.“3438

An anderer Stelle der Endfassung wurde die nur relative
Schutzfunktion des Deckgebirges aufgezeigt: „Eine erste
Bewertung des Deckgebirges hinsichtlich seiner Barrie-
renfunktion für potentiell kontaminierte Grundwässer
zeigt, daß die über den zentralen Bereichen des Salz-
stocks Gorleben vorkommenden tonigen Sedimente keine
solche Mächtigkeit und durchgehende Verbreitung haben,
daß sie in der Lage wären, Kontamination auf Dauer von
der Biosphäre zurückzuhalten. Berechnungen zur Grund-
wasserbewegung nur mit einem Süßwassermodell und
ohne Berücksichtigung von Rückhaltungen und Verzöge-
rungen durch Sorption und andere Effekte ergeben für die
bisherigen Rechnungen zum Schadstofftransport Trans-
portzeiten zu den Austrittspunkten beiderseits der Elbe
von 600 Jahren bis 3 700 Jahren je nach Eintrittspunkt in
das Deckgebirge.“3439 Hinsichtlich des ersten Satzes fin-
det sich – bis auf einen Klammerzusatz – eine nahezu
identische Formulierung in allen Entwurfsfassungen; der

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3436 Protokoll Nr. 6, S. 28.
3437 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB, „1. Entwurf“ –

„8. Bewertung der Ergebnisse“, am 5. Mai 1983 mit BGR und
DBE diskutiert, Version ohne handschriftliche Anmerkungen
MAT A 112, Bd. 28, pag. 50 ff., Dokument Nr. 20; Version mit
handschriftlichen Anmerkungen MAT A 112, Bd. 28, pag. 58 ff.,
Dokument Nr. 21; Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB,
„Entwurf“ – „8. Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnis-
se“, am 6. Mai 1983 an die an der Erstellung des Berichts Beteilig-
ten verschickt, MAT A 112, Bd. 28, pag. 42 ff., Dokument Nr. 22.

3438 MAT A 105, pag. 156 ff.
3439 Endfassung des Zusammenfassenden Zwischenberichtes der PTB

über bisherige Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben,

344
Mai 1983, „8. Zusammenfassende Bewertung“, MAT A 133, Bd. 3,
pag. 3826 ff. (3828). 3
Drucksache 17/13700

eite Satz ist zumindest in seiner Kernaussage inhalts-
eich in allen Entwurfsfassungen zu finden.3440

er Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthemeyer hob bei seiner
ernehmung hervor, dass bei der Redaktion der Endfas-
ng des Zwischenberichts kritische Äußerungen zum
eckgebirge im Berichtstext verblieben sind. Er verwies
rauf, dass der „Zusammenfassende Zwischenbericht“
e Aussage enthalte, „dass das Deckgebirge nicht in der
age ist, Abfälle bzw. Nuklide ausreichend lange zurück-
halten. Das hängt natürlich von den Nukliden ab. Diese
itische Bemerkung ist meines Erachtens weiterhin im
sammenfassenden Zwischenbericht drin. Die hydro-
ologische Situation wurde damals ja erst in erster Nä-
rung bewertet, und sie kam zu sehr geringen Wasser-
ufzeiten, also Laufzeiten vom Salzstockrand bei
öglicher Kontamination bis dorthin, bis in den biologi-
hen Bereich hinein. Das waren, wenn ich mich recht
tsinne, zwischen 600 und 1 700 Jahre, was sicherlich
ne sehr geringe Zeit ist, wenn ich das Deckgebirge
lbst als eine wichtige Barriere angesehen hätte.“ Diese
aufzeiten seien heute – das sei „in einer Fortführung des
sammenfassenden Zwischenberichts von 1990 be-
hrieben – wesentlich höher. Die Laufzeiten sind aber
ine Wasserlaufzeiten, ohne Rückhaltemechanismen wie
orption und Verteilung und Verdünnung zu berücksichti-
n. Das heißt also, diese Sachen können erst bewertet
erden, wenn man wirklich ein Endlagerbergwerk ge-
ant und die möglichen Störfälle bewertet hat. Eine kriti-
he Aussage zum Deckgebirge haben wir auf jeden Fall
zusammenfassenden Zwischenbericht gelassen.“3441

cc) Gas
er Zeuge Dipl.-Geol. Ulrich Schneider bekundete:
m PTB-Zwischenbericht (1983, S. 35) werden ledig-

ch sporadische Austritte von flüssigen und gasförmi-
n Kohlenwasserstoffen beim Abteufen der Bohrun-
n Go 5001 und Go 5002 erwähnt. Nicht erwähnt
urde jedoch, dass die Gase unter sehr hohem Druck
anden, brennbar waren und z. T. abgefackelt werden
ussten. (s. u.) Dagegen weist die PTB sehr ausführ-

ch und wiederholt darauf hin, dass es sich bei den an-
troffenen Gasen (insbesondere des Methans) und
ondensaten nicht um Rotliegend-Gase handeln
önne, da deren Isotopenzusammensetzung eine gänz-
ch andere sei als die der in 5001/5002 angetroffenen.
uch einem Zutritt aus dem mesozoischen Nebenge-
irge an den Salzstockflanken wird ausführlich entge-
ngetreten. Der Zwischenbericht führt aus, dass die
Salzstock Gorleben auftretenden Gase nicht aus

em Präzechstein stammen, sondern sich im Salzstock

0 Vgl. Zusammenfasender Zwischenbericht der PTB, „1. Entwurf“ –
„8. Bewertung der Ergebnisse“, MAT A 112, Bd, 28, pag. 50 ff.
(55), Dokument Nr. 20; Zusammenfassender Zwischenbericht der
PTB, „1. Entwurf“ – „8. Bewertung der Ergebnisse“, mit hand-
schriftlichen Korrekturen, MAT A 112, Bd. 28, pag. 58 ff. (63), Do-
kument Nr. 21, Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB,
„Entwurf“ – „8. Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnis-
se“, am 6. Mai 1983 an die an der Erstellung des Berichts Beteilig-
ten verschickt, MAT A 112, Bd. 28, pag. 42 ff. (47), Doku-

ment Nr. 22.

441 Protokoll Nr. 10, S. 18.

Drucksache 17/13700 – 460 –

selber durch Crackprozesse aus den Kondensaten ge-
bildet haben sollen. Wie bereits die Ausführungen zu
den Gasvorkommen in den Tiefbohrungen 1002 bis
1005 und erneut die nachstehenden Ausführungen zei-
gen, ist die im PTB-Zwischenbericht enthaltene Aus-
sage zu den Gasvorkommen in Go 5001/5002 mindes-
tens verharmlosend, wenn nicht aufgrund der bereits
mindestens seit 1977 bekannten Informationen über
die Gasvorkommen nördlich der Elbe als falsch einzu-
stufen. Hinsichtlich der genetischen Herkunft der Gase
sind die PTB-Informationen darüber hinaus nicht
mehr haltbar.“3442

In einer Besprechung am 13. April 1983, an der Ver-
treter von BGR, PTB, PSE, BMI und BMFT teilnah-
men, wurde auch über Gas- und Kondensatzuflüsse
gesprochen und inwiefern diese Eingang fänden in
den Zusammenfassenden Zwischenbericht. In der
Mitschrift von Dr. Illi zu dieser Besprechung heißt es:
„BGR: Gas und Kondensatteil, es liegt eine gutachter-
liche Stellungnahme vor, die kann verwendet wer-
den.“ Laut Mitschrift äußert sich dazu der DBE-Mit-
arbeiter Dipl. Ing. Grübler wie folgt: „aktuelle Dinge
(fließt nicht in Bericht ein) in 5001 2 Gashorizonte un-
ter 840 m; Langzeittest: Bei Entspannung des Bohrlo-
ches erneute Gaszutritte; in der 1. Testphase geringe
Kondensatzuflüsse in der 2. Phase stärkere Zuflüsse
wahrscheinlich 2 Horizonte: 1. Horizont Gas, 2. Hori-
zont Kondensat.“3443

Weiter führt Grübler laut Mitschrift aus: „5002 soll
auch gestestet werden. Bergbauliche Tätigkeiten wer-
den behindert aber nicht unmöglich gemacht; In 5001
wird der Schacht nicht so tief bis an die Gashorizonte
geteuft. In 5002 erschwert der Gaszutritt die Abteuf-
arbeiten.“3444

ddd) Eignungshöffigkeit

Die Eignungshöffigkeit des Salzstocks Gorleben wurde
von der PTB weder in den Entwurfsfassungen noch in der
Endfassung in Frage gestellt; in der Endfassung wurde le-
diglich die Formulierung etwas zurückgenommen. Wäh-
rend nach der letzten Entwurfsfassung die bisherigen Er-
kenntnisse über den Salzstock Gorleben die Aussagen
über seine Eignungshöffigkeit „voll bestätigt“ hatten, ha-
ben der Endfassung zufolge die bisherigen Erkenntnisse
über den Salzstock Gorleben die Aussagen über seine Eig-
nungshöffigkeit lediglich „bestätigt“.3445

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3442 MAT B 63, S. 18. Erdgas und Kondensatvorkommen in Salz, spe-
ziell im Salzstock Gorleben-Rambow.

3443 Mitschrift einer Besprechung am 13. April 1983, MAT E 6 (A),
Bd. 22, pag. 006.

3444 Mitschrift einer Besprechung am 13. April 1983, MAT E 6 (A),
Bd. 22, pag. 006.

3445 Endfassung des Zusammenfassenden Zwischenberichtes der PTB
über bisherige Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben,
Mai 1983, „8. Zusammenfassende Bewertung“, MAT A 133, Bd. 3,
pag. 3826 ff. (3829); Zusammenfassender Zwischenbericht der
PTB, „Entwurf“ – „8. Zusammenfassung und Bewertung der Er-
gebnisse“, am 6. Mai 1983 an die an der Erstellung des Berichts Be-

344

344

344
teiligten verschickt, MAT A 112, Bd. 28, pag. 42 ff. (49), Doku-
ment Nr. 22.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ie weitere in den Entwurfsfassungen noch vorhandene
ussage „der Bedarf an Endlagervolumen für diese Ab-
lle in Verbindung mit der Eignungshöffigkeit für die ge-
anten Abfallmengen erfordert die untertägige Erkun-
ng und damit ein unverzügliches Abteufen der

chächte“3446, ist in der Endfassung in dem Schlusssatz
fgegangen: „Abschließend wird festgestellt: Die bestä-

gte Eignungshöffigkeit des Salzstocks für die Endlage-
ng der vorgesehenen radioaktiven Abfälle rechtfertigt
s Abteufen von Schächten und die Erkundung des Salz-

ockinneren.“3447

ee) Telex des BMFT vom 13. Mai 1983
er Zeuge Dr. Alois Ziegler, damaliger Leiter des im
MFT mit Entsorgungsfragen befassten Referats, schrieb
einem Telex an die PTB vom 13. Mai 1983, dass er die
n der PTB gewählte Vorgehensweise für die Erstellung

ner zusammenfassenden Bewertung nochmals über-
cht habe. Es erscheine ihm nicht mehr zweckmäßig,
ese anhand der „Sicherheitskriterien für die Endlage-
ng radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk“ aufzu-
uen. Grund sei, dass dieser Vorgehensweise allenfalls
Rahmen eines analytischen Arbeitspapiers Bedeutung
komme, das den Zweck verfolgen solle, die Aussagefä-
gkeit der erzielten Ergebnisse im Hinblick auf sicher-
itsrelevante Gesichtspunkte schon jetzt aufzuzeigen. In
bstimmung mit dem BMI schlage er daher vor, die zu-
mmenfassende Bewertung in folgenden Schritten zu
dern: 1. Wesentliche Ergebnisse der Standorterkun-
ng; 2. Darstellung der Ergebnisse und Aussagen, die
s vorhandenen oder noch zu ergänzenden Daten der
ertägigen Erkundung erzielt beziehungsweise abgelei-

t werden können; 3. Ausblick auf Ziele und Aufgabe
r untertägigen Erkundung.3448 Die PTB ist dieser Anre-
ng gefolgt. Daher entspricht das Abschlusskapitel der

ndfassung in seiner Struktur nicht mehr den Entwurfs-
ssungen.

r. Heinrich Illi erläuterte vor dem Ausschuss, dass er die
liederung des Kapitels 8, ‚Zusammenfassende Bewer-
ng‘, ursprünglich nach den im Bundesanzeiger im Ja-
ar 1983 veröffentlichten Sicherheitskriterien für die

ndlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk
rgenommen habe. Er hielt dies für „keine schlechte
ee“; die Sicherheitskriterien seien veröffentlicht wor-
n und er habe sich „an diesen Leitfaden, der für die

ndlagerung“ gelte, gehalten. Da diese Gliederung so-

6 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB, „1. Entwurf“ –
„8. Bewertung der Ergebnisse“, MAT A 112, Bd. 28, pag. 50 ff.
(57), Dokument Nr. 20; Zusammenfassender Zwischenbericht der
PTB, „1. Entwurf“ – „8. Bewertung der Ergebnisse“, mit hand-
schriftlichen Korrekturen, MAT A 112, Bd. 28, pag. 58 ff. (65), Do-
kument Nr. 21; Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB,
„Entwurf“ – „8. Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse“,
am 6. Mai 1983 an die an der Erstellung des Berichts Beteiligten ver-
schickt, MAT A 112, Bd. 28, pag. 42 ff. (49), Dokument Nr. 22.

7 Endfassung des Zusammenfassenden Zwischenberichtes der PTB
über bisherige Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben,
Mai 1983, 8. Zusammenfassende Bewertung, MAT A 133, Bd. 3,
pag. 3826 ff. (3830).

8
Telex von Dr. Alois Ziegler, BMFT, vom 13. Mai 1983 an die PTB,
MAT A 112, Bd. 28, pag. 015 f., Dokument Nr. 25.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 461 –

wohl dem BMFT als auch dem BMI nicht zweckmäßig
erschien, habe die PTB das Kapitel entsprechend geän-
dert. Er könne zwar „nicht nachvollziehen, warum Herrn
Ziegler das mit den Kriterien nicht gefallen hat.“ Aber es
habe sich dabei nur um die Formulierung gehandelt,
„[d]as empfindet [der eine] so, der andere so.“ Auf die in-
haltliche Aussage habe die Änderung der Gliederung kei-
nerlei Einfluss gehabt, so der Zeuge: „Gut, nun hat es
dem Herrn Ziegler nicht gefallen, und dadurch ist ja
nichts passiert. Das Wording ist bloß vom Inhalt her –
Gut, man hat es eben in einer anderen Form präsen-
tiert.“3449

Hinsichtlich der Eignungshöffigkeit des Salzstocks Gor-
leben schrieb Dr. Alois Ziegler in seinem an die PTB ge-
richteten Telex vom 13. Mai 1983, dass der von ihm vor-
geschlagene erste Abschnitt ‚Wesentliche Ergebnisse der
Standorterkundung’ „sinngemäß mit der Feststellung
schließen könne, dass die Eignungshöffigkeit des Salz-
stocks Gorleben für die Errichtung eines Endlagers sub-
stantiell untermauert werden konnte.“3450 Zudem sei zu
prüfen, ob der zweite Abschnitt mit der Aussage schlie-
ßen könne, dass nach Einschätzung der Fachleute die
noch zu erzielenden Ergebnisse und abzuleitenden Aussa-
gen die Eignungshöffigkeit des Salzstocks voraussicht-
lich nicht in Frage stellen können.“3451 In Bezug auf den
dritten Abschnitt führte er aus, dass nach seiner „(unvoll-
ständigen) Kenntnis und Einschätzung der bisherigen Er-
gebnisse der Standorterkundung […] dieser Abschnitt
sinngemäß mit einer Aussage abschließen [könne], dass
berechtigte Hoffnung besteht, dass im Salzstock Gorle-
ben ein Endlager für alle Arten von radioaktivem Abfäl-
len eingerichtet [werden] kann […].“ Weiter führte
Dr. Alois Ziegler aus, dass endgültige Feststellungen über
Art und Menge der einlagerbaren Abfälle jedoch in jedem
Fall erst mit Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens
nach der untertägigen Erkundung getroffen werden kön-
nen.3452

Als Zeuge vor dem Ausschuss bekundete Dr. Alois
Ziegler, dass es um eine sprachliche Klarstellung und Ver-
dichtung ging. Es sollte, so der Zeuge, „für denjenigen,
der sich nicht so viel Zeit nehmen kann, den zusammen-
fassenden Bericht zu lesen, an passender Stelle gebündelt
dastehen, was das Ergebnis ist.“3453 Der Auftrag der PTB
sei gewesen, „die Höffigkeit des Salzstocks Gorleben zu
prüfen oder so zu prüfen, um vor dem Abteufen eines
Schachtes sagen zu können: Bleiben wir bei einer Höffig-
keitsaussage, oder nicht? – Und diese Aussage sollte bes-
ser darstellerisch herausgearbeitet werden, als es in dem
Entwurf der Fall war. Mehr sehe ich in diesen Anleitun-
gen, den Bericht noch mal etwas umzubauen [nicht]. Be-
stimmte Aussagen zu überprüfen, steht da. Mehr konnte

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3449 Protokoll Nr. 10, S. 57.
3450 Telex von Dr. Alois Ziegler, BMFT, vom 13. Mai 1983 an die PTB,

MAT A 112, Bd. 28, pag. 015 f., Dokument Nr. 25.
3451 Telex von Dr. Alois Ziegler, BMFT, vom 13. Mai 1983 an die PTB,

MAT A 112, Bd. 28, pag. 015 f., Dokument Nr. 25.
3452 Telex von Dr. Alois Ziegler, BMFT, vom 13. Mai 1983 an die PTB,

345

345

345

345

345

345
MAT A 112, Bd. 28, pag. 015 f., Dokument Nr. 25.
3453 Protokoll Nr. 39, S. 14.
Drucksache 17/13700

h auch nicht verlangen. Das ist dieser Geist, aus dem
raus wir versucht haben, die Zusammenarbeit mit den

ehörden, hier mit der PTB, zu führen und zu leiten.“3454

Übrigen machte der Zeuge deutlich, dass sein Telex
inesfalls mit dem Minister abgestimmt gewesen sei
völlig undenkbar“)3455, sondern lediglich einen Hinweis
f Fachebene beinhaltet habe.

er Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthemeyer stellte bei seiner
ernehmung klar, dass die PTB den Begriff der „Eig-
ngshöffigkeit“ aus eigenem Anlass verwandt hätte und
cht etwa, weil sie der Anregung des Zeugen Dr. Alois
iegler entsprechen wollte: Er verwies darauf, dass er „ja
lber Physiker und Kerntechniker“ sei. Das „Wort ‚Eig-
ngshöffigkeit‘ [habe er] zuerst von den Geologen ge-

rnt, das sich auch auf Lagerstätten bezieht. Also das ist
in speziell erfundenes Wort, und wir haben das einfach
ernommen. Wir hätten es auch anders formulieren kön-
n […]: Wir heißen euch hoffen – so kann man ja ein
sschen dichterisch sagen –, dass Gorleben geeignet
t. – Aber das Wort ‚Eignungshöffigkeit‘ ist ein sehr
hillernder Begriff, vielseitig interpretationsfähig. Es
ißt einfach, dass die Erwartung, dass Gorleben geeignet

t, wohlbegründet ist.“ Dies bedeute aber nicht, „dass
ignungshöffig‘ […] mit ‚geeignet‘ gleichzusetzen ist.
orleben kann durchaus noch ungeeignet sein. Wir wüss-
n es aber heute, wenn wir nicht zehn Jahre das Projekt
illgelegt hätten.“3456

ine weitere Bitte von Dr. Alois Ziegler in dem Telex an
e PTB war, „den vermutlich hypothetischen Störfall des
asser- und Laugenzutritts über den Hauptanhydrit, der
mehreren Stellen die am 11.05.1983 diskutierte Zu-
mmenfassung und Bewertung bestimmt, etwas weiter
m Zentrum der Betrachtung wegzurücken.“3457

ierzu bekundete der Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthe-
eyer, „dass das nicht gemacht“ worden sei: „Ich wieder-
le mich hier: Störfälle kann man nur betrachten, wenn
an die Rahmenbedingungen für die Störfälle vorher klar
nnt. Deswegen ist das Störfallkapitel so geblieben, wie
von Anfang an war, und zwar auch nicht klein, sondern
f 29 Seiten. Daran hat sich also nichts geändert.“3458

u dieser Aussage lässt sich Folgendes feststellen: Das
apitel „6. Sicherheitsanalysen“ war ursprünglich auf
Seiten angelegt.3459 Es findet sich in der Endversion
f 30 Seiten (S. 104-134). Mit „Störfall-Kapitel“ war

lerdings insbesondere das Kapitel der Modellrech-
ungen der PSE gemeint, das noch im Februar 1983
inerseits auf 30 Seiten angelegt war: Unter Punkt 6.4
it vier den Unterkapiteln 6.4.1 Mobilisierung von ra-

ioaktiven Stoffen, 6.4.2 Transportvorgänge in Rest-

4 Protokoll Nr. 39, S. 14.
5 Protokoll Nr. 39, S. 17.
6 Protokoll Nr. 10, S. 19.
7 Telex von Dr. Alois Ziegler, BMFT, vom 13. Mai 1983 an die PTB,

MAT A 112, Bd. 28, pag. 015 f., Dokument Nr. 25.
8 Protokoll Nr. 10, S. 11.
9 Schreiben von Dr. Heinrich Illi, PTB, vom 18. Februar 1982 an
BGR, DBE, Prof. Herrmann (Universität Göttingen) und Hahn-
Meitner-Institut, MAT A 139, Bd. 26, pag. 108033–108035.

Drucksache 17/13700 – 462 –

hohlräumen des Endlagers, 6.4.3 Transport im Deck-
gebirge und 6.4.4. Potentielle Strahlenexposition)
geplant.3460 In der Endversion des „Zusammenfassen-
den Zwischenberichts“ findet sich das sogenannte
„Störfall-Kapitel“ der PSE unter 6.4 ohne weitere Un-
tergliederung auf den Seiten 129 bis 134, also nur noch
auf fünf statt der ursprünglich geplanten 30 Seiten.

Wie diese Kürzung der Darstellung zustande kam,
geht aus der Mitschrift eines Treffens vom 13. April
1983 hervor. In einem Schreiben vom 11. März 1983
bat Dr. Ziegler (BMFT) Herrn Dr. Illi (PTB) um Ver-
ständnis, dass der Entwurf des PSE-Beitrags erst am
13. April 1983 vorliegen würde.3461 Am 13. April 1983
trafen sich Vertreter des BMI, des BMFT, der BGR
und der PTB, um über den „Zusammenfassenden
Zwischenbericht“ zu sprechen, insbesondere wurde
dabei unter anderem intensiv und kontrovers über die
Zwischenergebnisse der PSE diskutiert.

Dr. Illi hat eine Mitschrift dieser Sitzung angefertigt.
Demnach berichtete Prof. Dr. Memmert über „Schwie-
rigkeiten“ bei der Berechnung von Wahrscheinlichkei-
ten: „Daten, hier sind Unsicherheiten da, solange reine
Zahl geht das noch, wenn es funktionelle Zusammen-
hänge sind, wird es schwieriger“. Die Effekte „Zusam-
menhang zwischen Porösität und Konvergenz“,
„Austauscheffekte in Bohrlöchern einschließlich Gas-
antrieb“ müssten noch weiter untersucht werden. „Bei
Einzeleffekten weiß man nicht, wie sie auf das Gesamte
wirken.“3462

Daraufhin bemerkte laut dieser Mitschrift Prof. Merz,
Kernforschungsanlage Jülich: „Diese Ergebnisse kön-
nen nicht zur Begründung der untertägigen Erkun-
dung benutzt werden.“3463

Dr. Matting äußerte laut Mitschrift daraufhin: „[…]
Bei aller Wertschätzung der Ergebnisse [der PSE,
Anm. d. Verf.], abraten, die Ergebnisse zu Grundla-
gen in dem zusammenfassenden Zwischenbericht zu
machen, würde Verunsicherung hervorrufen, und Un-
sicherheit, die wir nicht haben wollen vermeiden,
Schrauben, an denen gedreht werden können, sind
von PSE aufgezeigt worden, wenn das notwendig
ist.“3464

Im weiteren Verlauf der Debatte wird von Dr. Ziegler
vorgeschlagen: „Zwischenbericht nicht, aber Vortrag
in Hitzacker ja. Das Kapitel 6.4 sollte dargestellt wer-
den in Kurzform u. in einer Form aus seinem Kapitel
6.4 lassen wir heraus.“3465

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3460 Vgl. Schreiben von Dr. Heinrich Illi, PTB, vom 18. Februar 1982 an
BGR, DBE, Prof. Herrmann (Universität Göttingen) und Hahn-
Meitner-Institut, MAT A 139, Bd. 26, pag. 108025 ff. (108034).

3461 Schreiben von Dr. Ziegler an Dr. Illi vom 11.03.1983, MAT A 139,
Bd. 26, pag. 108046.

3462 MAT E 6 (A), Bd. 22, pag. 12.
3463 MAT E 6 (A), Bd. 22, pag. 13.
3464

346

346
MAT E 6 (A), Bd. 22, pag. 13.
3465 MAT E 6 (A), Bd. 22, pag. 14. 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Ergebnis kann festgestellt werden, dass die Mo-
ellrechnungen der PSE im „Zusammenfassenden
wischenbericht“ nicht auf ursprünglich geplanten
, sondern lediglich auf fünf Seiten beschrieben wur-

en.

) Zusammenfassung
ür die Erstellung des „Zusammenfassenden Zwischenbe-
chts“ war die PTB, unter Einbeziehung weiterer Institu-
onen und Wissenschaftler, die an der übertägigen Erkun-
ng beteiligt gewesen waren, fachlich verantwortlich.

er Bericht hat Änderungen erfahren, insbesondere ist
e ursprüngliche Empfehlung, andere Standorte zu un-
rsuchen, in der Endfassung nicht mehr enthalten.

ach der Fertigstellung des „Zusammenfassenden
wischenberichts“ lud die Bundesregierung zu einer

ffentlichen Diskussion“ ein. Es handelte sich um
ie „Veranstaltung zum Schachtabteufen in Hitzacker

27./28. Mai 1983 in Hitzacker.3466 Der Einladung
nd sehr viele Menschen aus der Region Lüchow-
annenberg, sowie zahlreiche renommierte Wissen-
haftler gefolgt. Die Entscheidung der Bundesregie-
ng und der PTB zur Abkehr einer „Alternativen
andortsuche“ war bereits vor dieser Veranstaltung
fallen. Auf diese Problematik angesprochen, ant-
ortete der Sitzungsleiter der Veranstaltung, Dr. Alois
iegler, Referatsleiter im BMFT: „Stellen Sie sich das
ntscheidungsdilemma vor, in dem Politiker dann er-
eut stünden, die zwei Standorte zu vergleichen hätten

]“3467. In Hitzacker äußerten zahlreiche Wissen-
haftler massive Kritik am Vorgehen der Bundesre-
erung (Prof. Dr. Duphorn, Prof. Dr. Grimmel,
r. Appel, u. a.). Insbesondere Prof. Dr. Duphorn
hließt sein Plädoyer mit seiner erneuten Forderung

ach der Erkundung von alternativen Standorten.

ls Reaktion („Anlass“) auf die besagte Veranstaltung
Hitzacker formulierte Dr. Alois Ziegler in einem
ermerk an den ebenfalls zuständigen Referatsleiter
BMI, Dr. Matting eine neue politische Maxime. In

inem Vermerk schreibt Dr. Ziegler: „Die politische
ielvorgabe läuft darauf hinaus, ein im Rahmen der
chutzziele hinreichend sicheres Endlager zügig zu er-
chten. Es geht nicht um das best-denkbare Endlager
gendwann“.3468

en Zwischenbericht der PTB hat die Bundesregierung
r Grundlage ihrer Entscheidung für die untertägige Er-
ndung des Standorts Gorleben gemacht.

. Der Beschluss des Bundeskabinetts vom
13. Juli 1983 zur untertägigen Erkundung

m 13. Juli 1983 hat das Bundeskabinett auf Grundlage
s „Zusammenfassenden Zwischenberichts über bishe-

ge Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben“

6 Nachzulesen in MAT A 19, pag. 210003 bis 210564.
7
MAT A 19, pag. 210552.

468 MAT A 99, Bd. 13, pag 087274f.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 463 –

gemäß der Kabinettsvorlage in der Endfassung vom 5. Juli
1983 und von Sts. Dr. Siegfried Fröhlich am 6. Juli 1983
an die Ministerien versandt des BMI entschieden, den
Salzstock untertägig zu erkunden, um zu einer abschlie-
ßenden Eignungsaussage zu kommen. Dabei hat sich die
Bundesregierung die Entscheidung über die Errichtung
des Endlagers am Standort Gorleben vorbehalten, bis die
Ergebnisse der untertägigen Erkundung vorliegen. Gleich-
zeitig hat sie festgestellt, dass sie derzeit keine Notwendig-
keit sehe, neben dem Salzstock Gorleben weitere Stand-
orte erkunden zu lassen.3469

6. Geologische Aspekte der Entscheidung

Der Untersuchungsausschuss ist der Frage nachge-
gangen, welchen Kenntnisstand von Wissenschaft und
Technik, insbesondere welche Erkenntnisse über geo-
logische Mängel des Salzstocks Gorleben die Bundes-
regierung bei ihrer Entscheidung über die untertätige
Erkundung im Jahr 1983 hatte und inwieweit diese
bei ihrer Entscheidung sowie im weiteren Verlauf be-
rücksichtigt wurden. Dabei spielten auch geologische
Fragen wie die Festlegung auf Salz als Wirtsgestein
und die Bewertung geologischer Kriterien eine Rolle.

a) Die Entscheidung für Steinsalz als
Wirtsgestein

In diesem Zusammenhang hat der Ausschuss untersucht,
wer auf Bundesebene wann die Entscheidung für Stein-
salz als Wirtsgestein zur Einlagerung radioaktiver Abfälle
getroffen hat und welche Äußerungen, Stellungnahmen
oder sonstige Informationen von Behörden oder dritten
Stellen hierzu vorlagen.

Der Ausschuss hat festgestellt, dass sich bereits Anfang
der sechziger Jahre die damalige Bundesanstalt für Bo-
denforschung [BfB, Vorgängerin der BGR] und die Deut-
sche Atomkommission – initiiert durch Empfehlungen
und Forschungsarbeiten der amerikanischen National
Academy of Sciences – für die Endlagerung radioaktiver
Abfälle in Salzlagerstätten des tieferen Untergrundes aus-
sprachen.3470

Ende des Jahres 1962 beauftragte das damalige, in Sa-
chen Endlagerung radioaktiver Abfälle federführende
Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung
(BMwF) die BfB, unter Berücksichtigung der internatio-
nalen Situation, über Forschungsergebnisse zur „Frage
der Möglichkeiten der Endlagerung radioaktiver Abfälle
im Untergrund“ für den Bereich der Bundesrepublik zu
berichten.3471

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3469 Kabinettsvorlage des BMI vom 5. Juli 1983, MAT A 52, Bd. 7,
pag. 169 ff.

3470 Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland – Das End-
lagerprojekt Gorleben, Broschüre des BMWi, Oktober 2008,
MAT A 179, S. 16.

3471 Kurzstudie von Dr. Klaus Kühn, GSF mbH München, in: Kriterien
für ein Endlager für radioaktive Abfälle – Diskussionsbeiträge,
Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung (BMwF),

347

347

347

347
1980, MAT A 52, Bd. 10, pag. 080265 ff. (080274 ff.); Schreiben
des BMI an das BMFT, MAT A 147, Bd. 3, pag. 004227.
Drucksache 17/13700

m 15. Mai 1963 legte die BfB ihren Bericht vor, der die
sondere Eignung von Salzformationen zur Endlagerung
terstrich und eine erste Bestandsaufnahme des Kennt-
sstandes zu den Salzstrukturen Deutschlands enthielt.3472

as übergeordnete Ziel der Endlagerung radioaktiver Ab-
lle, so legte der Zeuge Prof. Dr. Klaus Kühn dar, sei
ch dem seinerzeitigen Diskussionsstand in Deutsch-
nd, als die Planungen für ein Endlager für radioaktive
bfälle begannen, gewesen, die Abfälle von der Teil-
hme am Grundwasserkreislauf zu isolieren. „Das ist am
sten im Salz zu ermöglichen, da das Innere einer Salz-
rmation – sei es ein Salzstock oder sei es eine flach ge-
gerte Salzlagerstätte – vollkommen isoliert vom Grund-
asserkreislauf ist und damit keine Möglichkeit besteht,
ss das Grundwasser mit den eingelagerten Abfällen in

erbindung kommt.“3473

nderer Auffassung war Prof. Dr. Eckard Grimmel von
er Universität Hamburg bereits 1980. In einer Stel-
ngnahme für die Arbeitsgruppe „Reaktorsicherheit

nd Strahlenschutz“ des Innenausschusses des Deut-
hen Bundestages schrieb er: „Steinsalz kann zwar,
er muß nicht unbedingt für Flüssigkeiten und Gase

ndurchlässig sein. Von Herrmann (1979) wurde ein-
eutig nachgewiesen, daß die Zechstein-Evaporite seit
rer Ablagerung vielfältige Metamorphosen (chemi-
he und physikalische Umwandlungen) durchlaufen

aben, bei denen beispielsweise über Risse wässrige
ösungen von außen in Salzlagerstätten eingedrungen
nd später wieder in das Nachbargestein abgewandert
nd. Solche Vorgänge können auch in der Gegenwart
nd in der Zukunft stattfinden.“ Zusammenfassend
ellte Prof. Dr. Grimmel in dieser Stellungnahme fest,
aß man bei einer Einlagerung von radioaktiven Ab-
llen in Salzstöcke ein unberechenbares kurz- und
ngfristiges Sicherheitsrisiko eingehen würde“.3474

er Zeuge Prof. Dr. Michael Langer, 1983 Leiter der für
ndlagerfragen zuständigen Unterabteilung der BGR, hat
r dem Ausschuss bestätigt, „dass die Bundesanstalt
emeint: BfB, Anm. d. Verf.] in Form ihres Präsidenten
artini und ihres Vizepräsidenten Prof. Richter-Bern-
rg, Letzterer ein ausgewiesener Salzgeologe, frühzeitig
r Bundesregierung – das war damals wohl das Atommi-
sterium3475 […] – empfohlen hat, unter Berücksichti-

2 Kurzstudie von Dr. Klaus Kühn, GSF mbH München, in: Kriterien
für ein Endlager für radioaktive Abfälle – Diskussionsbeiträge,
Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung (BMwF),
1980, MAT A 52, Bd. 10, pag. 080265 ff. (080274 ff.); Schreiben
des BMI an das BMFT, MAT A 147, Bd. 3, pag. 004227; Endlage-
rung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland – Das Endlagerpro-
jekt Gorleben, Broschüre des BMWi, Oktober 2008, MAT A 179,
S. 16.

3 Protokoll Nr. 46, S. 13.
4 Protokoll Nr. 19 vom 23. Juni 1980, Öffentliche Anhörung der Ar-

beitsgruppe „Reaktorsicherheit und Strahlenschutz“ zum Thema
„Welche Möglichkeiten der Endlagerung radioaktiver Abfälle gibt
es? Sind Salzstöcke geeignet?“

5 Das am 20. Oktober 1955 gegründete Bundesministerium für
Atomfragen wurde mehrfach umbenannt bis es ab 1962 Bundes-

ministerium für wissenschaftliche Forschung hieß, ab 1972 Bundes-
ministerium für Forschung und Technik (BMFT).

Drucksache 17/13700 – 464 –

gung von Empfehlungen aus den USA doch das Salz für
Endlagerzwecke zu berücksichtigen.“

Ergänzend führte der Zeuge aus: „Es wurde eigentlich da-
mals ja noch diskutiert: Ist die Endlagerung in tiefengeo-
logischen Schichten überhaupt die zu wählende Alterna-
tive oder nicht? Etwa die Sachen in das Nordmeereis, die
Arktis oder Antarktis oder im tiefen Meeresgrund ver-
schwinden zu lassen, das waren also schon abenteuerliche
Vorstellungen. In diesen Diskussionen stellte sich aber
dann doch heraus, dass die beste Möglichkeit doch die
Ablagerung dieser Stoffe im tiefen Untergrund ist, mit
dem damit verbundenen Isolationspotenzial.“ Nach den
Vorstellungen, die man damals von Ton- und Granitge-
stein [Kristallingestein, Anm. d. Verf.] gehabt habe, und
den Erfahrungen im Salzbergbau, wie sich Steinsalz im
Grundsatz verhalte, sei die Bundesanstalt zu dem Schluss
gekommen, der Bundesregierung zu empfehlen „ins Salz
zu gehen.“

Darüber hinaus stellte der Zeuge dar, dass bezogen auf
Salzstöcke die Möglichkeiten der Lagerung in Form von
Kavernen oder im Bergwerk für lange Zeit parallel disku-
tiert worden seien. Für beide Möglichkeiten seien nur die
Salzstöcke in Norddeutschland übrig geblieben: „Das war
also dann auch ganz klar“.3476

Im Rahmen dieses Projektes erarbeitete die BGR im Auf-
trag der Europäischen Gemeinschaft 1977 den „Katalog
geeignete geologische Formationen in der Bundesrepu-
blik Deutschland“. Mit Hilfe von Auswahlkriterien für
geologische Formationen wurden Ton- und Kristallinge-
steinsvorkommen sowie Steinsalzvorkommen in der Bun-
desrepublik Deutschland miteinander verglichen und als
Ergebnis zusammenfassend festgestellt: „Bei den Salinar-
serien erscheint das Staßfurtsteinsalz des Zechstein 2 in
den NW-deutschen Diapiren sehr geeignet. Die mächti-
gen Tonstein- und Tonmergelsteinfolgen des tiefen Lias,
der Unterkreide und des Alttertiärs in NW-Deutschland
sind als potentielle Wirtsgesteine anzusehen, weisen aber
gegenüber Steinsalz gewisse Nachteile auf. Bei den Fest-
gesteinen eignen sich vor allem die spät- bis postoroge-
nen Granitintrusionen innerhalb des varistischen Sockels
als Wirtgesteine.“ Darüber hinaus ist in dem Bericht fest-
gehalten, dass „zumindest für den hochaktiven Abfall
[…] ein speziell für diesen Zweck konstruiertes Bergwerk
in ca. 1 000 m Tiefe u. NN in dem unverritzten Salzstock
vorgesehen [ist].“3477

Bezogen auf das Projekt der Europäischen Gemeinschaf-
ten und den Bericht der BGR bekundete der Zeuge Prof.
Dr. Michael Langer: „Das war ein Verbundvorhaben ge-
wesen, wo andere Länder, die damals der EG angehörten,
genau dieselbe Arbeit gemacht haben, aber wir eben im
Salz.“3478 Aus dem Bericht der BGR sei „ganz klar her-

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3476 Protokoll Nr. 23, S. 7.
3477 Bericht der BGR zum Studienvertrag Nr. 025-76-9-WASD der

Kommission der Europäischen Gemeinschaften „Langzeitlagerung
radioaktiver Abfälle, Katalog geeigneter geologischer Formationen
in der Bundesrepublik Deutschland“, Mai 1977, MAT A 147, 347

348
Bd. 36, pag. 123229 ff.
3478 Protokoll Nr. 23, S. 7. 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

r[gegangen], in Kenntnis aller dieser Eigenschaften [der
esteinsformationen] eben gerade in Deutschland mit der
öglichkeit, die andere europäische Länder nicht haben,
e massiven Salzstöcke dafür zu nutzen. Das waren die
estlegung auf Salz, die Festlegung auf ein Salzbergwerk
d die Festlegung: Wir gehen in einen Salzstock des
rddeutschen Gebiets“, denn in Süddeutschland seien die

ache Lagerung [der Salzschichten] und Kali-Gebiete
rhanden, dagegen seien in Norddeutschland genügend,
ch unberührte Salzstöcke vorhanden, die dort zur Aus-

ahl stünden.3479

er Sachverständige Prof. Dr. Wernt Brewitz sagte vor
m Untersuchungsausschuss aus: „Wenn ich alle Eigen-
haften des Steinsalzes zusammennehme, würde ich sa-
n: Das Salz bietet zur Lagerung von hochradioaktivem
bfall die besten Voraussetzungen.“3480

emgegenüber äußerte der Zeuge Prof. Dr. Klaus
uphorn: „Fakt ist – und das ist eben auch im AkEnd
eutlich herausgestellt worden –, dass die Geschichte
er Endlagerforschung international, weltweit zeigt,
ass solche einseitigen Projekte, wie sie in Gorleben
tzt seit 33 Jahren praktiziert werden, heute keine
hancen mehr haben. Alle anderen – alle! – untersu-
en alternativ und parallel, und nicht nur Salz. Salz

t übrigens out. Salz ist international out. Es gibt heute
ur noch drei Projekte weltweit, die mir jetzt einfallen.
ines, WIPP, läuft schon lange, in Amerika. Da werden
er nur militärische Alpha-Abfälle abgelagert. Die

merikaner haben auf Salz gesetzt. Heute untersuchen
e Vulkangestein, Vulkanitgestein, Yucca Mountain,
ristallingesteine auch. Die Kanadier sind schon vor
Jahren vom Salzkonzept weg. Deren Salzlagerstät-
n sind vielfach größer als unsere hier; trotzdem ha-
en sie Abstand genommen. Die Niederländer sind ab-
sprungen, die Dänen sind abgesprungen. Wenn ich
ir jetzt mal überlege: Die Sicherheitsphilosophie der
ndlagerforschung im internationalen Maßstab hat
ch doch grundlegend gewandelt. Salz ist schlicht und
nfach out. Ton- und Vulkan- und Kristallingesteine
erden heute untersucht. Das ist das Schlimme. Wie
sagt: Gorleben, das ist irgendwie totgelaufen.“3481

uch der Zeuge Prof. Dr. Eckard Grimmel äußerte sich
den internationalen Erfahrungen mit Salz als Wirts-
stein, insbesondere in den USA: „Diese Aussage mit

en USA impliziert mehr oder weniger, dass die USA
ch ebenfalls für Salz entschieden hätten. Das Gegen-
il ist der Fall. Sie haben seit 1979 peu à peu Abstand
n Salz genommen, endgültig 1987, und untersuchen
itdem eine potenzielle Endlagerstätte in einem Tuff-
stein in den Yucca Mountains in der Nähe von Las

egas, Nevada, die aber nach dem Amtsantritt des
euen Präsidenten Obama ebenfalls wieder zu den Ak-
n gelegt werden soll. In Salz wird lediglich noch die
agerstätte in Neu-Mexiko, die Waste Isolation Pilot
lant, WIPP, genutzt, aber nicht für Kernbrennstoffe,

9 Protokoll Nr. 23, S. 8 f. und S. 42 f.
0
Protokoll Nr. 6, S. 46.

481 Protokoll Nr. 12, S. 18.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 465 –

verbrauchte, abgebrannte Brennstäbe aus Kernkraft-
werken, sondern ausschließlich 43 aus der militäri-
schen Nukleartechnik; sie wird noch genutzt, ist aber
immer wieder infrage gestellt worden. Die negativen
Beobachtungen, die man dort vor Ort gemacht hatte,
ergeben sich – das will ich Ihnen dann auch gleich ganz
genau sagen – aus einer Aussage – warten Sie mal; Ent-
schuldigung, das geht manchmal nicht ganz so
schnell – von Roger Anderson im Jahre 1979, einem
Geologieprofessor von der University of New Mexico.
Er sagte, dass die Endlagerung in Salz nach diesen Er-
fahrungen – da war Salzwasser reingekommen in die
Endlagerstätte der WIPP – „out“ sei.“3482

Prof. Dr. Grimmel ergänzte auf Nachfrage, ob man in
Salzstöcken nach schlechten Erfahrungen in den USA
sowie den Erfahrungen mit der Asse immer damit
rechnen müsse, dass Wasser in das Salz eindringe, un-
abhängig, ob es sich um ein aufgeschlossenes Berg-
werk handle oder nicht: „Ja. Grundsätzlich ja. […]
die grundsätzlichen Probleme bei Salz sind überall
gleich, nur mit unterschiedlichen Quantitäten, mit un-
terschiedlichen zeitlichen Dimensionen.“3483

b) Notwendigkeit einer untertägigen
Erkundung

Nach den Feststellungen des Ausschusses ist zu keinem
Zeitpunkt in Frage gestellt worden, dass zur Feststellung
der Geeignetheit eines Salzstocks als möglichem Endla-
ger für radioaktive Abfälle zuvor zwingend eine untertä-
gige Erkundung erforderlich ist, um auf der Grundlage
von deren Ergebnissen eine Langzeitsicherheitsanalyse
erstellen und ein atomrechtliches Planfeststellungsverfah-
ren durchführen zu können. Ob die Entscheidung für
die untertägige Erkundung des Salzstocks Gorleben
sowie nur dieses Salzstocks gerechtfertigt war, stand
im Ausschuss zur Frage.

Mit der Kabinettvorlage des Bundesministers des Innern
vom 5. Juli 1983 sollte eine Entscheidung über den Be-
ginn der untertägigen Erkundung des Salzstocks Gorle-
ben als mögliches Endlager für radioaktive Abfälle her-
beigeführt werden: „Um den Eignungsnachweis für das
Endlager Gorleben im Planfeststellungsverfahren führen
zu können, ist die untertägige Erkundung unabweisbar“.
Die Ergebnisse der untertägigen Erkundung, heißt es in
der Kabinettvorlage weiter, seien Voraussetzungen für
eine abschließende Sicherheitsanalyse mit zugehörigen
Störfallbetrachtungen. „Diese werden endgültige Aussa-
gen darüber ermöglichen, ob und in welchem Umfang der
Salzstock Gorleben als Endlager genutzt werden
kann.“3484

Die Kabinettvorlage vom 5. Juli 1983 beruhte auf dem
Zusammenfassenden Zwischenbericht der PTB vom Mai
1983, in dessen zusammenfassender Bewertung festge-

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3482 Protokoll Nr. 18, S. 56.
3483 Protokoll Nr. 18, S. 99.
3484

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348
Kabinettvorlage des BMI vom 5. Juli 1983, MAT A 52, Bd. 11,
pag. 000073 ff. (000075). 3
Drucksache 17/13700

lten ist, dass „die bestätigte Eignungshöffigkeit des
alzstocks für die Endlagerung der vorgesehenen radio-
tiven Abfälle […] das Abteufen von Schächten und die

rkundung des Salzstockinneren [rechtfertigt]“.3485

soweit ist nach Feststellungen des Ausschusses zwi-
hen dem Begriff der „Eignungshöffigkeit“ und dem der
eeignetheit“ zu unterscheiden. Für den Begriff der
ignungshöffigkeit“ gibt es keine wissenschaftliche De-

nition, es sei, so Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, eher „ein
hillernder Begriff“.3486

er Zeuge Prof. Dr. Klaus Kühn hat bei seiner Verneh-
ung dargestellt, dass der Begriff der „Eignungshöffig-
it“ aus dem Bergbau stamme und bedeute, dass „im

aufe der Zeit mehr und mehr Ergebnisse der Untersu-
ungen sich verdichteten, dass man berechtigte Aussicht
tte, eine abbauwürdige Lagerstätte zu finden und die
nn auch wirtschaftlich abzubauen.[…]“3487

diesem Sinne bekundeten auch die Zeugen Henning
ösel und Prof. Dr. Bruno Thomauske, „eignungshöffig“
deute, „dass es keine Erkenntnisse gibt, die den Stand-
t in irgendeiner Form ausschließen würden […] verbun-
n mit der Hoffnung, dass zu einem späteren Zeitpunkt,
enn alles vorliegt, eine Eignungsaussage getroffen wer-
n kann […]“3488 bzw. es „keine Erkenntnisse gebe, die
] auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse“ der

eeignetheit entgegenstünden. Ergänzend führte der
euge Prof. Dr. Bruno Thomauske aus: „Insofern haben
ir die Eignungshöffigkeit so lange, bis wir die abschlie-
nde Sicherheitsanalyse am Ende der Erkundung und
chlaufend zur Erkundung auf der Grundlage der ab-
hließenden Sicherheitsanalyse durchgeführt haben. Erst
nach ändert sich die Bewertung von ,eignungshöffig‘
,geeignet‘.“3489

em Begriff kritisch gegenüber äußerte sich der
euge Jürgen Kreusch: „Der Begriff der Eignungshöf-
gkeit im engeren Sinne stammt aus der Bergbau-
ene. Die Höffigkeit gibt Auskunft darüber, wo eine
agerstätte sein kann. Der Begriff ist dann im Zusam-
enhang mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle

bernommen worden, wo er bis heute benutzt wird,
ne dass eine inhaltliche oder funktionelle Konkreti-

erung stattgefunden hat. […] Der Begriff hat keiner-
i funktionelle und inhaltliche Konkretisierung erfah-
n; es gibt keine klare Definition. Deshalb kann jeder

en Begriff so benutzen, wie er will. Es ist sozusagen
ne Leerformel, um bestimmte Dinge, die man nicht
tan hat oder hätte besser machen können, zu über-

ecken.“3490

uch der Zeuge Heinz Nickel, damaliger Mitarbeiter
er BGR, bekundete Zweifel an dem Begriff „eig-

5 Zusammenfassender Zwischenbericht über bisherige Ergebnisse der
Standortuntersuchung in Gorleben der PTB, Mai 1983, MAT A 39,
pag. 030200 ff. (030344).

6 Protokoll Nr. 10, S. 22.
7 Protokoll Nr. 46, S. 42 f.
8 Henning Rösel, Protokoll Nr. 7, S. 68.
9
Protokoll Nr. 62, S. 70.

490 Protokoll Nr. 6, S. 14.

Drucksache 17/13700 – 466 –

nungshöffig“: „Was heißt denn „eignungshöffig“? Das
ist ein Wort, das kein Bergmann kennt, das politisch
mal kreiert worden ist. Das müssten Sie erst mal defi-
nieren.“3491

Zur Bedeutung untertägiger Erkundungen äußerte sich der
ehemalige Präsident der BGR und Salzgeologe Prof.
Dr. Richter-Bernburg auf dem Symposium des Deutschen
Atomforums e. V. (Lobby-Organisation der Atomindus-
trie) im Frühjahr 1979, dass nicht nur die Einlagerung als
solche, sondern die gesamte Anlage jedes Endlagers im
Steinsalz, ob niedrig, mittel- oder hochaktiv oder ob in die-
sem oder jenem Salzstock – bestimmt werde von dem Er-
gebnis untertägiger Untersuchungen. Weiter sagte er, dass
„es ein Streckennetz unter Tage geben“ müsse, dass „es
Untertagebohrungen geben“ müsse, dass „diese Dinge alle
im einzelnen geologisch, felsmechanisch, geophysika-
lisch, geochemisch usw. einer besonderen Untersuchung“
bedürften. Es könne sich dabei für jeden Salzstock, auch
für den von Gorleben, herausstellen, dass er ungeeignet
sei.3492

In diesem Sinne hat auch der ehemalige leitende Direktor
und Abteilungsleiter der BGR Prof. Dr. Helmut Venzlaff
in einem Vortragsmanuskript ebenfalls in einer Veranstal-
tung beim Deutschen Atomforum am 3./4. Juni 1981 ver-
merkt, dass die Verteilung von Steinsalz, Anhydrit, Ton
und Carnallitit, also der innere Aufbau des Salzstocks,
ganz entscheidenden Einfluß auf seine Nutzung als End-
lager für radioaktive Abfälle habe und nicht von der
Oberfläche untersucht werden könne, sondern nur durch
untertägige Aufschlüsse, also durch das Abteufen eines
Schachtes und eine darauffolgende Erkundung durch
Streckenvortrieb und begleitende Bohrungen im Inneren
des Salzstocks.3493

Zur Fragestellung der Geeignetheit eines Salzstocks für
ein Endlager ist nach übereinstimmenden Aussagen aller
vom Ausschuss vernommenen Zeugen eine vorherige un-
tertägige Erkundung zwingend erforderlich.3494 Ob die
Entscheidung Gorleben und allein diesen Standort un-
tertägig zu erkunden gerechtfertigt war, darüber gab
es unterschiedliche Aussagen.

So wurde vom Sachverständigen Dr. Detlef Appel be-
zweifelt, dass die geologischen Mängel, die im PTB-
Zwischenbericht genannt wurden, bei der Entschei-
dung zur untertägigen Erkundung Gorlebens, ausrei-
chend gewürdigt worden seien. Dr. Appel zitierte in
diesem Zusammenhang aus dem PTB-Zwischenbe-
richt: „Da steht, dass tonige Sedimente – ich gebe das
verkürzt wieder – „keine solche Mächtigkeit und

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3491 Protokoll Nr. 23, S. 73.
3492 „Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., MAT A 96,

Bd. 12, pag. 080311 ff. (080326 f.).
3493 Vortragsmanuskript von Prof. Dr. Helmut Venzlaff: Geologische

Aspekte der Endlagerung von Salzstöcken, MAT B 25, S. 7.
3494 Zeugen Henning Rösel, Protokoll Nr. 7, S. 8; Dr. Bruno Thomaus-

ke, Protokoll Nr. 62, S. 2ff.; Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, Proto-
koll Nr. 10, S. 16; Prof. Dr. Klaus Kühn, Protokoll Nr. 46, S. 58;
Dr. Gerhard Stier-Friedland, Protokoll Nr. 18, S. 22; Prof.

349

349

349

349

349
Dr. Michael Langer, Protokoll Nr. 23, S. 15 f.; Dr. Siegfried Keller,
Protokoll Nr. 28, S. 6; Dr. Arnulf Matting, Protokoll Nr. 41, S. 97. 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

urchgehende Verbreitung“ haben im Salzstock Gor-
ben, dass sie in der Lage wären, Kontaminationen
f Dauer von der Biosphäre zurückzuhalten. Das ist
keine unbedingt positive Aussage, die man unmit-
lbar mit dem Begriff „Eignungshöffigkeit“ in Bezie-
ung setzen würde, es sei denn, man interpretiert den
egriff so, dass er vielleicht noch eben die mehr oder
eniger vage Hoffnung beinhaltet, dass sich das noch
m Besseren wenden werde.“3495 Ergänzend bezeich-

ete Dr. Appel als methodisch schwerwiegenden Man-
l, dass der Begriff „eignungshöffig“ bis heute von

en verantwortlichen Institutionen nicht angemessen
efiniert worden sei.3496

) Mehrbarrierenkonzept

ach Offenlegung der Erkundungsergebnisse über das
eckgebirge, so führte der Zeuge Jürgen Kreusch, Geo-
ge und seinerzeit Mitglied der Gruppe Ökologie – Insti-
t für ökologische Forschung und Bildung Hannover
V., vor dem Ausschuss aus, hätte er festgestellt, dass es
nsichtlich der Sicherheitslast einen Trend „weg von der
edeutung des Deckgebirges hin zu einer höheren Bedeu-
ng des Salzstocks selbst“ gegeben hätte, „der sich seit
elen Jahren abgezeichnet“ hätte.3497 Ähnlich äußerte
ch der Geologe Dr. Detlef Appel als Zeuge, dass „über
s Deckgebirge und seine Bedeutung im Verhältnis zum

alzgesteinskörper über viele Jahre […] heftig gestritten“
orden sei.3498

den von der Reaktorsicherheitskommission empfohle-
n Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver
bfälle in einem Bergwerk ist, wie aufgezeigt 3499, unter
iffer 3.2 zum Mehrbarrierenkonzept festgehalten:

as Mehrbarrierenkonzept hat sich in der Technik be-
ährt. Beim Endlager wird zum sicheren Abschluss ge-
n die Biosphäre eine Kombination folgender möglicher

arrieren betrachtet:

– Abfallform

– Verpackung

– Versatz

– Endlagerformation

– Deck-/Nebengebirge

urch einzelne oder die Summe dieser Barrieren muss si-
ergestellt werden, dass nach menschlichem Ermessen
ine unzulässigen Freisetzungen von radioaktiven Stof-
n in die Biosphäre erfolgt. Je nach unterstelltem Störfall
ägt die einzelne Barriere ihren Anteil dazu bei, die Aus-
eitung radioaktiver Stoffe ausreichend zu verhindern,
w. zu verzögern.“3500

5 Protokoll Nr. 23, S. 101.
6 Protokoll Nr. 23, S. 102.
7 Protokoll Nr. 84, S. 33.
8 Protokoll Nr. 23, S. 110.
9 Bekanntmachung von Empfehlungen der Reaktor-Sicherheitskom-
mission, MAT A 108, Bd. 2, pag. 028243 f., Dokument Nr. 16.
500 Vgl. oben Vierter Teil, Zweites Kapitel, C. I. 3. d).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 467 –

Unter Ziffer 4.4 ist zur Endlagerformation, zum Deckge-
birge und zum Nebengestein festgehalten: „Deckgebirge
und Nebengestein müssen bei Radionuklidfreisetzungen
aus dem Endlagerbergwerk dazu beitragen, unzulässige
Konzentrationen in der Biosphäre zu verhindern.“3501

Zum Verständnis des Mehrbarrierenkonzeptes bekundete
der als Mitglied im Ausschuss „Endlagerung“ der Reak-
torsicherheitskommission3502 an der Entwicklung der Si-
cherheitskriterien beteiligte Zeuge Prof. Dr. Klaus Kühn:
„Das Mehrbarrierenkonzept setzt sich zusammen aus tech-
nischen Barrieren und natürlichen Barrieren. Die erste
technische Barriere ist die Abfallform, für die hochradio-
aktiven Abfälle in diesem Fall die verglasten Flüssigkeiten
aus der Wiederaufarbeitung, bei den bestrahlten Brennele-
menten die Pellets, die keramischen Pellets des Kern-
brennstoffes selbst. Dann folgt eine Umschließung mit
Stahlzylindern. Dann kommt es noch darauf an, ob Sie die
Behälter in einem Bohrloch lagern oder in einer Strecke la-
gern. Dann kommt das Verfüllmaterial. Dann kommen die
Dämme, die verschiedene Feldesteile abriegeln, und letzt-
endlich kommt die Verfüllung der Schächte hinzu. Das
sind die künstlichen, die technischen Barrieren. Die natür-
lichen Barrieren sind das Einlagerungsmedium, in diesem
Fall Salz, das überlagernde Deckgebirge und die hydro-
geologische Situation.“3503 Das Zusammenspiel der Barri-
eren müsse letztlich gewährleisten, dass dort die Isolation
vorhanden sei, um von einer Eignung eines Endlager-
standorts zu sprechen.3504 „Mehrbarrierenkonzept heißt ja
nicht, dass alle Barrieren hundertprozentig funktionieren
müssen, sondern dass die Gesamtheit der Barrieren den
langzeitsicheren Einschluss gewährleisten muss. […] Es
war nicht nur das Verständnis seinerzeit, sondern das ist
auch das heutige Verständnis, nach wie vor.“3505

Bezüglich des Deckgebirges führte der Zeuge Prof.
Dr. Michael Langer unter Bezugnahme auf Prof.
Dr. Helmut Röthemeyer aus, dass diesem eine andere Be-
deutung zukomme als der Barriere Salzstock. Das Deck-
gebirge könne nicht das tiefer gelegene Wirtsgestein erset-
zen, „da Einwirkungen von der Art der Gorlebener Rinne
in dem für Endlager zu betrachtenden Zeitraum auch an
bislang diesbezüglich unbeeinflussten Deckgebirgen/
Salzstöcken auftreten können.“ Das Deckgebirge diene
dem Schutz der Barriere Salzstock sowie einer hohen Ver-
dünnung im Fall einer auch störfallbedingten Schadstoff-
freisetzung.3506 Bezogen auf den Schutz der Barriere Salz-
stock ergänzte der Zeuge, dass die geologische Barriere
Deckgebirge dazu diene, die Einflüsse, die in Zukunft auf
den Salzstock einwirken könnten, also Subrosion und Eis-
zeiten, möglichst zu mindern.3507

Der Geologe und seinerzeitige Mitarbeiter von Prof.
Dr. Duphorn, Ulrich Schneider gab indes zu Beden-

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3501 Bekanntmachung von Empfehlungen der Reaktor-Sicherheitskom-
mission, MAT A 108, Bd. 2, pag. 028243 f., Dokument Nr. 16.

3502 Protokoll Nr. 46, S. 3.
3503 Protokoll Nr. 46, S. 35.
3504 Protokoll Nr. 46, S. 36.
3505 Protokoll Nr. 46, S. 36.
3506

350

350
Protokoll Nr. 82, S. 16 f.
3507 Protokoll Nr. 23, S. 23. 3
Drucksache 17/13700

en: „Wir wissen aber auch aus Salzstöcken, dass
iese Eiszeiten eine nicht nur mechanische Tiefenwir-
ung aufgrund des Eisschubes haben, sondern allein

fgrund der Tatsache, dass sich unter dem Eis ein
auerfrostboden entwickelt, in norddeutschen Salz-
öcken – dieses Literaturzitat ist auch von der BGR,
ird herangezogen und wird auch publiziert –, dass es
isspalten infolge der Eiszeiten gegeben hat in Salz-
öcken, die bis 600 Meter hinunterreichen. Wenn ich
as zugrunde lege, dann muss ich doch sagen: Wenn
h schon eine Veränderung an der Erdoberfläche
abe – die muss nicht unbedingt so tief reichen wie die
tzige, die den Salzstock Gorleben erreicht hatte;
er durch den Dauerfrostboden können unten im

alz Frostspalten entstehen, die bis zu 600 Meter tief
hen –, dann sind da unten Wegsamkeiten entstan-

en, die ich doch zumindest durch einen Rest von
eckgebirge abgedeckt haben möchte. Insofern kann
h eine Aufgabe des Anspruchs auf ein heute intaktes
eckgebirge nicht einfach wegschieben.“3508

er ehemalige Leiter des Fachbereiches Nukleare Entsor-
ng und Transport beim BfS Prof. Dr. Helmut Röthe-

eyer bekundete vor dem Untersuchungsausschuss: „Die
orlebener Rinne kann auch als natürliches Langzeitexpe-
ment bewertet werden. Die Natur hat hier unter extremen
elastungen und dynamischen Bedingungen das Isola-
onspotenzial des Salzstocks auf seine Langzeitwirkung
testet, und das mit einem ganz eindeutigen Ergebnis.

rotz des vielfältigen geologischen Geschehens, welches
Verlauf von über 200 Millionen Jahren im Deckgebirge
d an der Erdoberfläche stattgefunden hat, sind die bisher
Salzstock untersuchten Gesteine in ihrem mineralogi-
hen und auch chemischen Stoffbestand praktisch unver-
dert geblieben. Auch für die Zukunft ist davon auszuge-
n, dass die über der 840-Meter-Sohle, die zurzeit
fgefahren ist, lagernden Steinsalzschichten noch für
er 8 Millionen Jahre ihre Barrierenfunktion behalten

erden.“3509

er Zeuge Prof. Dr. Eckhard Grimmel von der Univer-
tät Hamburg kommentierte diese Aussage von Prof.
r. Röthemeyer mit den Worten: „Das ist von Anfang
is zum Ende geowissenschaftlicher Unsinn. Mehr
öchte ich dazu gar nicht sagen. Das ist derart abwe-
g, dass man darüber gar nicht diskutieren kann. Das
t absoluter Unsinn. Die Zahlen stimmen nicht.“ Auf
achfrage ergänzte Prof. Grimmel: „Ich hatte Ihnen
rhin ja schon gesagt, dass der Salzstock abgelaugt

ird, dass Grundwasserkontakt besteht, dass aus dem
alzstock austretende Nuklide in die Biosphäre gelan-
n können, dass es keine Langzeitmodelle überhaupt
bt, weil es mehrere Variable im System gibt, die
icht berechenbar sind. Solche Prognosen zu geben
nd das auch noch als positiv hinzustellen, ist von
rund weg abwegig.[…] Röthemeyer ist übrigens
ein Geowissenschaftler, er ist Physiker.“3510

8 Protokoll Nr. 28, S. 88.
9
Protokoll Nr. 10, S. 8.

510 Protokoll Nr. 18, S. 87.

Drucksache 17/13700 – 468 –

Im Kapitel „Zusammenfassende Bewertung“ des zusam-
menfassenden Zwischenberichts der PTB vom Mai 1983,
ist insoweit festgehalten3511: „Hinsichtlich allgemeiner
geologischer Einflußfaktoren, die für die Langzeitsicher-
heit eines Endlagers von Bedeutung sind (Erdbeben, Eis-
zeiten, Epirogenese und Halokinese), unterscheidet sich
der Standort Gorleben nicht grundsätzlich von anderen
möglichen Standorten im norddeutschen Raum.“3512

Bezüglich Subrosion (Ablaugung) und Salzaufstieg heißt
es dort weiter: „Ablaugungsraten von bis zu 0,3 mm pro
Jahr konnten nur lokal (Bohrung GoHy 940) und zeitlich
begrenzt in der Zeit zwischen 900 000 Jahren bis 700 000
Jahren vor heute nachgewiesen werden. Die langfristige
Ablaugung eines Salzstocks wird durch seine Aufstiegsbe-
wegung bestimmt; diese liegt für den Salzstock Gorleben
für die Zeiträume von Millionen von Jahren bei 0,01 mm
pro Jahr, das sind 10 m Hebung in einer Million Jahren.
Für die Zukunft sind keine größeren natürlichen Hebungs-
raten zu erwarten. Aufstieg und langfristige Ablaugung
gefährden daher die Langzeitsicherheit des geplanten End-
lagerbergwerks im Salzstock Gorleben nicht.“3513

Die Frage der Hebungsraten ändert sich allerdings,
wie Prof. Dr. Helmut Röthemeyer anführte, wenn man
nur einen Teil des Salzstocks für die Einlagerung von
Wärme entwickelndem radioaktiven Atommüll avi-
siert. Dr. Röthemeyer zitierte dazu aus einem Gutach-
ten: „Allerdings ist auch die Betrachtungsweise denk-
bar, bei der dieses Ergebnis zweifelhaft erscheinen
könnte. Dies wäre dann der Fall, wenn man lediglich
auf eine kontinuierliche Anhebung von 0,01 Meter pro
Jahr abstellt und davon ausgeht, daß deshalb die auf
dem Grundstück errichteten Gebäude nicht beschä-
digt werden.“ Röthemeyer weiter: „Der mittelbare
Eingriff auf die Grundstücke wird – jetzt ist es meine
Meinung – umso günstiger oder umso geringer, je grö-
ßer die zur Verfügung stehende Fläche für die Einla-
gerung wärmeproduzierender Abfälle ist. Unterstellt
man modellmäßig, dass der gesamte Salzstock zur
Verfügung steht, reduziert sich die Hebung auf weni-
ger als 0,5 Meter, und die Hebungsrate beträgt nach
50 Jahren im Mittel unter 0,01 Meter pro Jahr. Da-
raus ergibt sich die Forderung, den gesamten Salz-
stock ohne Beschränkung durch Salzrechte nur nach
sicherheitsmäßigen Kriterien erkunden zu kön-
nen.“3514 Diese Frage wurde in den 90er Jahren rele-
vant.

Schließlich wird im PTB-Zwischenbericht festgestellt:
„Eine erste Bewertung des Deckgebirges hinsichtlich sei-
ner Barrierenfunktion für potentielle kontaminierte
Grundwässer zeigt, daß die über den zentralen Bereichen
des Salzstocks Gorleben vorkommenden tonigen Sedi-

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3511 Vgl. oben Vierter Teil, Zweites Kapitel, C. I. 4. d).
3512 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige

Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983,
MAT A 39, pag. 030200 ff. (030342).

3513 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige
Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983,

351

351

351
MAT A 39, pag. 030200 ff. (030342).
3514 Protokoll Nr. 66, S. 40. 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ente keine solche Mächtigkeit und durchgehende Ver-
eitung haben, daß sie in der Lage wären, Kontaminatio-
n auf Dauer von der Biosphäre zurückzuhalten.“3515

) Ausbreitung von Radionukliden

ereits im Jahr 1977 waren vom BMFT Arbeiten über Si-
erheitsaspekte des Entsorgungskonzepts der Bundesre-
erung initiiert worden, die die schon laufenden Untersu-
ungen in Hochschulen, Großforschungseinrichtungen
d Industrie mit dem Ziel zusammenführten, ein ge-
hlossenes sicherheitsanalytisches Instrumentarium zu
twickeln. Sie wurden in dem sogenannten Projekt Si-
erheitsstudien Entsorgung (PSE) zusammengefasst.3516

Rahmen dieses Projektes war Prof. Dr. Gerhard Mem-
ert, Hahn-Meitner-Institut (HMI), mit Untersuchungen
r Frage der Ausbreitung radioaktiver Stoffe beauf-

agt.3517

er Sachverständige Prof. Dr. Wernt Brewitz, ehemaliger
eiter des Fachbereiches „Endlagersicherheitsforschung“
i der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit
RS), erläuterte hierzu, dass im Rahmen des Projekts Si-
erheitsstudien Entsorgung (PSE) in den 70er-Jahren mit
sten Rechnungen begonnen worden sei. Dabei sei es um
e Sicherheit eines nuklearen Entsorgungszentrums ge-
ngen. Die sicherheitstechnischen Punkte sollten heraus-
griffen und berechenbar gemacht werden. Nur ein Teil
be das Endlager betroffen. „Da man nur grobe Vorstel-
ngen hatte, hat man auch nur grob gearbeitet. Außerdem
tte man noch nicht die heutige Computertechnologie.
as ging nur schrittweise voran. Die Modellierer haben
ran gearbeitet.3518 Danach kamen Geowissenschaftler
nzu, die sagten, dass man so nicht vorgehen könne.“
enn man Modelle richtig anwende und die entsprechen-
n Daten habe, könne man versuchen, die Kriterien zu er-
llen, welche die Schutzziele beinhalteten. „Das Schutz-
el im Hinblick auf die Bevölkerung war, dass im Fall der
älle […] die Strahlenbelastung für den Einzelnen 0,3 Mil-
sievert nicht übersteigt.“ Das könne unter Zugrundele-
ng der Zerfallskette mithilfe eines Modells berechnet

erden. Dabei müsse die terrestrische und kosmische
trahlung berücksichtigt werden, der wir sowieso ausge-
tzt seien.

iese Arbeiten seien, so der Sachverständige Prof.
r. Wernt Brewitz, immer weiter systematisiert und ver-
ssert worden. Dann sei nach all den groben Annahmen,
e 1978/79 gemacht worden seien, gesagt worden, dass
doch besser sei, realitätsnahe Daten zu nehmen, um
ste Rechenläufe auf eine solide Grundlage zu stellen.
as haben wir dann im sogenannten Rahmenplan – Was

5 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige
Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983,
MAT A 39, pag. 030200 ff. (030342).

6 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige
Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983,
MAT A 39, pag. 030200 ff. (030330 f.); zum PSE, vgl. auch nach-
folgend Vierter Teil, Zweites Kapitel, F. I. 1. d).

7
Protokoll Nr. 23, S. 40 f.
518 Protokoll Nr. 6, S. 23.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 469 –

sind die Hauptfragen? Was wollen wir berechenbar ma-
chen? – zusammengefasst und veröffentlicht.“3519

Ergänzend stellte der Sachverständige dar, dass es in Ber-
lin eine Forschergruppe gegeben habe, die gesehen haben
soll, was man in Amerika mache und welche Werkzeuge
man dort einsetze. Die Kollegen hätten sich gefragt, was
sie rechnen können, wenn der Salzstock gesund sei. „Da
kann man aber nichts rechnen, weil es das Szenario flie-
ßenden Wassers nicht gibt. Es wurde dann immer ein so-
genanntes Anhydritszenario unterstellt, also dass entlang
dem aufgefalteten Anhydrit Wasser in das Endlager ge-
langt.“ Dieses habe sich über all die Jahre erhalten. Heute
wisse man, was es mit dem Hauptanhydrit auf sich habe.3520

Zusammenfassend stellte der Sachverständige Prof.
Dr. Wernt Brewitz fest: „Zu dieser Zeit bekam die Endla-
gerforschung eine neue Qualität. […] Das betraf den Sys-
temansatz, die Beschreibung des Systems als Ganzes. Ich
habe ja gesagt: Wenn das System trocken ist, können Sie
kaum etwas berechnen. Dann können Sie die Wärmeaus-
breitung berechnen. Wenn Sie eine Radionuklidmobilisie-
rung modellieren wollen, brauchen Sie Wasser. Dann kam
das Thema Störfall hinzu […]. Dadurch hatte man ge-
wisse Parameter oder gewisse Komponenten im Hinblick
auf das Endlager grob geschätzt.“3521 Ergänzend führte
Prof. Dr. Michael Langer, damals Unterabteilungsleiter
bei der BGR, aus, dass die Entwicklung der Sicherheits-
analyse im Rahmen des Projektes Sicherheitsstudien Ent-
sorgung (PSE) Aufgabe von Prof. Dr. Gerhard Memmert
gewesen sei. „Wir waren die Geowissenschaftler […], die
gefüttert haben: Was braucht er?“3522

Mit Schreiben vom 2. August 1982 teilte Prof.
Dr. Gerhard Memmert Prof. Dr. Helmut Röthemeyer mit:
„Für die Problem-Nuklide Tc, J, Np erscheint die Barrie-
renwirkung des Deckgebirges z. Z. nicht ausreichend.“
Weiter führte er aus, dass er „zwar hoffe und glaube“,
dass „der Nachweis der Sicherheit des Endlagers Gorle-
ben möglich sein“ würde, dies „möglicherweise jedoch
erst nach langem Kleinkrieg und hohem Aufwand! Und
das für einen Standort, der doch nur ‚einer der zweitbes-
ten’ sein dürfte.“3523

Der Zeuge Prof. Dr. Michael Langer bekundete bei seiner
Vernehmung insoweit, dass die Berechnungen von Prof.
Dr. Gerhard Memmert auf der Annahme eines durchge-
henden Anhydritstranges beruhten. Bei Annahme eines
solchen Szenarios, zu dem keine Erkenntnisse vorgelegen
hätten, hätte Prof. Dr. Gerhard Memmert in Hitzacker
vorgetragen, dass „es ja einige Überschreitungen gab be-
züglich Neptunium, Jod, Technetium usw. Also, das war
schon berechtigt.“ Das wäre aber erst nach der untertägi-
gen Erkundung ein Ausschlusskriterium gewesen, wenn
diese die entsprechenden Erkenntnisse erbracht hätte; „al-

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3519 Protokoll Nr. 6, S. 23.
3520 Protokoll Nr. 6, S. 15 f.; zum Hauptanhydrit vgl. nachfolgend Vier-

ter Teil, Zweites Kapitel, C. I. 6. e) bb).
3521 Protokoll Nr. 6, S. 58.
3522 Protokoll Nr. 23, S. 40 f.
3523 Schreiben von Prof. Dr. Gerhard Memmert, TU Berlin, Institut für

352

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352
Kerntechnik, an Prof. Dr. Helmut Röthemeyer vom 2. August 1982,
MAT A 4/3, Anlage 5; Protokoll Nr. 10, S. 4.
Drucksache 17/13700

s was Deckgebirge anbelangt, kann kein Ausschlußkri-
rium sein, denn das Deckgebirge hat keinen Einfluß auf
e Integrität des Salzstockes.“3524

er Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthemeyer legte dar, dass
rof. Dr. Gerhard Memmerts Bewertung auf einem Ver-
eich der Deckgebirgssituation am Standort Gorleben
it der am damals geplanten dänischen Endlagerstandort
ors beruhe. An beiden Standorten sollten völlig unter-
hiedliche Endlagerkonzepte realisiert werden. In
eutschland sollte die vergleichbar große Abfallmenge,
Gigawatt, in ein Endlagerbergwerk eingebracht wer-
n, hingegen sollten in Dänemark für eine Kernkraft-
erkskapazität von 6 Gigawatt Tiefbohrlöcher von
500 Meter für die Endlagerung nur von hochaktivem
bfall in einen tief liegenden Salzstock gebohrt werden.
a der Salzstock nur unmittelbar um diese Tiefbohrlö-
er erkundet werden könnte, käme dem Deckgebirge im
egensatz zu Gorleben, eine entscheidende Barrieren-
nktion zu.3525

it Schreiben vom 9. August 1982 antwortete Prof.
r. Helmut Röthemeyer an Prof. Dr. Gerhard Memmert:

ir müssen in dieser Frage zu einer vertieften und ver-
auensvollen Zusammenarbeit kommen, um im Interesse
r Entwicklung der Kerntechnik in unserem Lande auf

akten basierende Entscheidungen fällen oder vorberei-
n zu können.“3526

ach Aussage des Zeugen Prof. Dr. Helmut Röthemeyers
llte mit diesen Sätzen darauf hingewiesen werden, dass
e Störfallbetrachtungen über den Wasserpfad von den in
nem PTB-Bericht beschriebenen umfassenden Störfall-
öglichkeiten auszugehen hätten. Der Bericht mit dem
itel „Störfälle als Folge des Zuflusses von Wässern oder
alzlösungen in ein Salinar-Bergwerk in steiler Lagerung
r die Endlagerung radioaktiver Abfälle“ sei als PTB-In-
blatt schon 1982 veröffentlicht worden.3527

ie Ergebnisse der Störfallbetrachtungen durch Prof.
r. Gerhard Memmert, HMI, zur Radionuklidausbreitung
ossen in den zusammenfassenden Zwischenbericht der
TB über die bisherigen Ergebnisse der Standortuntersu-
ung in Gorleben vom Mai 1983 ein. Im Kapitel 6.3 „Lö-
ngszutritt am Einlagerungsgut“ ist insoweit festgehal-
n, dass „[…] Szenarien dargestellt [werden], die den
utritt von Wässern oder Salzlösungen in das Endlager-
rgwerk unterstellen und behandeln. Mit den Szenarien
llen Störfallbetrachtungen begründet und in ihren Rand-
dingungen festgelegt werden. […] Die Szenarien und
antitativen Aussagen basieren auf lagerstättenkundli-
en Kenntnissen aus dem Kali- und Steinsalzbergbau
er den Beobachtungszeitraum von rd. 120 Jahren und

urden im Hinblick auf ein Endlagerbergwerk für alle Ar-
n radioaktiver Abfälle entwickelt.“3528

4 Protokoll Nr. 23, S. 41 f.
5 Protokoll Nr. 10, S. 5.
6 Schreiben von Prof. Dr. Helmut Röthemeyer an Prof. Dr. Gerhard

Memmert vom 9. August 1982, MAT A 4/3, Anlage 6.
7 Protokoll Nr. 10, S. 5 f.
8 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige Er-
gebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983,
MAT A 39, Bd. 8, pag. 030200 ff. (030323).

Drucksache 17/13700 – 470 –

Zu der mit dem bereits erwähnten Telex vom 13. Mai
19833529 übermittelten Bitte des Zeugen Dr. Alois Ziegler,
seinerzeit Referatsleiter beim BMFT, „den vermutlich hy-
pothetischen Störfall des Wasser- und Laugenzutritts über
dem Hauptanhydrit, der an mehreren Stellen die am
11.05.1983 diskutierte Zusammenfassung und Bewertung
bestimmt, etwas weiter vom Zentrum der Betrachtung
wegzurücken“3530, bekundete Zeuge Prof. Dr. Helmut
Röthemeyer, „dass das nicht gemacht“ worden sei: „Ich
wiederhole mich hier: Störfälle kann man nur betrachten,
wenn man die Rahmenbedingungen für die Störfälle vor-
her klar nennt. Deswegen ist das Störfallkapitel so geblie-
ben, wie es von Anfang an war, und zwar auch nicht
klein, sondern auf 29 Seiten. Daran hat sich also nichts
geändert.“3531

Im Kapitel 8 „Zusammenfassende Bewertung“ des zu-
sammenfassenden Zwischenberichts der PTB ist insoweit
festgehalten: „Berechnungen zur Grundwasserbewegung
nur mit einem Süßwassermodell und ohne Berücksichti-
gung von Rückhaltungen und Verzögerungen durch Sorp-
tion und andere Effekte ergeben für die bisherigen Rech-
nungen zum Schadstofftransport Transportzeiten zu den
Austrittspunkten beiderseits der Elbe von 600 Jahren bis
3 700 Jahren je nach Eintrittspunkt in das Deckgebirge.
Bei Berücksichtigung der physikalischen und chemischen
Vorgänge wie Sorption, Dispersion etc. sind die o. a.
Transportzeiten für einen unterstellten Radiouklidtrans-
port in der Regel länger. Sicherheitsanalysen zeigen, dass
insbesondere durch größere Annäherung an die physikali-
sche Realität und ggf. durch Optimierung der Planung die
Barrierewirkung des Deckgebirges ausreicht, um die Ein-
haltung der Schutzziele auch bei Unterstellung von Lö-
sungszutritten sicherzustellen.“3532

Der Zeuge Jürgen Kreusch erläuterte auf Nachfrage
die Arbeiten der PSE aus seiner Sicht: „Es wurde ver-
sucht, mithilfe der Modellierung des Radionu-
klidtransportes, mithilfe eines bestimmten Program-
mes, die Individualdosis, die in ferner Zukunft zu
erwarten ist oder die möglicherweise zu erwarten sein
könnte, zu bestimmen.“ Kreusch führte aus: „[…]
summa summarum ging es nach meiner Meinung vor
allen Dingen um eine Methodenentwicklung. Das än-
dert aber nichts an der Tatsache, dass später diese Me-
thodenentwicklung auch benutzt worden ist, um einen
Grund zu liefern, um die untertägige Erkundung von
Gorleben durchzuführen. Das sind also vonseiten des
PSE die Absicht und das Ziel gewesen.“

In ihrer Studie „Sicherheitsprobleme der Endlage-
rung radioaktiver Abfälle im Salz“ von 1984 hatten
sich Jürgen Kreusch und Dr. Helmut Hirsch unter an-
derem mit den Szenarien der PSE auseinandergesetzt.

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3529 Vgl. Vierter Teil, Zweites Kapitel, C. I. 4. d) bb) eee).
3530 Telex von Dr. Alois Ziegler, BMFT, vom 13. Mai 1983 an die PTB,

MAT A 112, Bd. 28, pag. 015 f.; Dokument Nr. 25, vgl. auch Vier-
ter Teil, Zweites Kapitel, C. I. 4. d) bb) eee).

3531 Protokoll Nr. 10, S. 11.
3532 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige

353

353

353

353
Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983,
MAT A 39, Bd. 8, pag. 030200 ff. (030342 f.).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ie kamen zusammenfassend zu dem Ergebnis: „PSE
ifft eine Reihe von vereinfachenden Annahmen, die
optimistischen Szenarien führen und weite Berei-
e möglicher Ereignisse ausklammern. […] Daher ist
erwarten, daß die Endergebnisse von PSE die

urch das Endlager hervorgerufene Strahlenbelas-
ng stark unterschätzen, und daß auch die Band-

reite der Ergebnisse, die bei realistischer Einschät-
ng mehrere Zehnerpotenzen beträgt, zu gering
geschätzt wird.“3533

uf Nachfrage berichtete der Zeuge Kreusch von zwei
eranstaltungen Anfang der 80er Jahre im Landkreis
üchow-Dannenberg, auf denen diese Arbeiten thema-
siert worden waren. Die damit befassten Leute hätten
ei der ersten Veranstaltung gesagt, es gäbe nur für
nzelne Radionuklide noch Grenzwertüberschreitun-
n; für den überwiegenden Teil nicht. Sie hätten aus-
führt, diese Grenzwertüberschreitungen seien wahr-
heinlich nur dadurch bedingt, dass sehr viele
onservativitäten in die Rechnungen eingebaut seien
nd kündigten an, sie würden diese Konservativitäten

bauen, und dann würde man sehen […], dass in ei-
em Jahr – dann sollte eine nächste Veranstaltung
attfinden – die Sache anders aussehen würde. Bei der
ächsten Veranstaltung, ein Jahr später, hätte aber
ieser Abbau von Konservativitäten nicht dazu ge-
hrt, dass die radiologische Belastung in der Bio-
häre sich merklich verändert habe. „Es gab sogar ein
adionuklid, zum Beispiel Neptunium 237, bei dem die
elastung sogar höher oder größer geworden ist.“3534

usammenfassend stellte der Zeuge Kreusch fest:
…] es gab eine ganze Menge kritischer Punkte, die
ch zum Teil von Herrn Memmert und der Arbeits-
uppe gesehen worden sind, über die aber nachher
flissentlich – ja, ich will es mal so ausdrücken; so ist

as mein Eindruck gewesen – hinweggesehen worden
t, sodass man dann zu einer allgemeinen Aussage ge-
ommen ist: Wir sollten die Schächte abteufen.“3535

) Der Salzstock
a) Lage und Struktur
er Salzstock Gorleben gehört zur Salzstruktur Gorle-
n-Rambow. Er liegt westlich der Elbe und ist in Nord-
t-Südwest-Ausrichtung ca. 14 km lang und maximal
km breit. Nordöstlich der Elbe schließt sich der Salz-
ock Rambow an mit reduzierter Breite und einer Länge
n 16 km.3536

er Zeuge und ehemalige Referatsleiter bei der BGR
r. Paul Krull, der nach eigenem Bekunden bis ca. 1990

3 Kreusch/Hirsch: Sicherheitsprobleme der Endlagerung radioakti-
ver Abfälle im Salz. Beschreibung der Konzepte, Mängel und Gren-
zen von Sicherheitsanalysen, Diskussion von Schutzzielen und Kri-
terien, MAT A 125, Bd. 25, pag. 189002–189104 (189101 f.).

4 Protokoll Nr. 84, S. 2–4.
5 Protokoll Nr. 84, S. 5.
6 Geologisches Jahrbuch der BGR (Hrsg.), Standortbeschreibung
Gorleben, Teil 3, 2008, Ergebnisse der über- und untertägigen geo-
logischen Erkundung des Salinars, MAT A 222, Teil 3, S. 11.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 471 –

am Zentralen Geologischen Institut (ZGI) der DDR tä-
tig gewesen ist, äußerte sich zu der Namensgebung der
Salzstruktur wie folgt: „In der DDR-Terminologie ge-
nauso wie in der bundesdeutschen hat es für verschie-
dene Salzstöcke unterschiedliche Namen gegeben.
Zum Beispiel wurde auf bundesdeutscher Seite mit
Gorleben wirklich nur der Anteil, der südwestlich der
Elbe liegt, gemeint und mit Rambow der, der auf ost-
deutscher Seite liegt. Und korrekterweise hätte man
[…] heute sagen müssen […] Gorleben-Rambow, ge-
nauso wie bei Gülze-Sumte. Gülze-Sumte taucht in der
westdeutschen Literatur noch als Klein Kühren auf,
weil ein ganz kleiner Zipfel südlich der Elbe liegt, wo
das Dorf Klein Kühren ist. Aber es ist letztlich der Salz-
stock Gülze-Sumte. Und so ist es auch hier […].“3537

Bei Beginn der Erkundung des Salzstocks Gorleben stand
fest, dass die Einlagerung von hochaktivem Abfall nur im
sogenannten Älteren Steinsalz [Staßfurt-Steinsalz] erfol-
gen kann, das in der Regel den Kern der Salzstöcke bil-
det, an den sich seitlich jüngere Schichten anschließen.
Die für die Einlagerung aufzufahrenden Strecken sollten
in rund 850 m Tiefe liegen, die Bohrlöcher zur Einlage-
rung wärmeproduzierender Abfälle zusätzlich ca. 300 m
tief sein.3538

In der Kabinettvorlage des Bundesministers des Innern
vom 5. Juli 1983 zur Entscheidung über die untertägige
Erkundung des Salzstocks Gorleben ist insoweit festge-
halten: „Der Aufbau des Salzstocks läßt ausreichende
Einlagerungskapazität erwarten. […] Um den Eignungs-
nachweis für das Endlager Gorleben im Planfeststellungs-
verfahren führen zu können, ist die untertägige Erkun-
dung unabweisbar. Hierbei müssen insbesondere der
Innenaufbau des Salzstocks untersucht werden und poten-
tielle Wegsamkeiten analysiert werden. Darüber hinaus
muß die Festlegung der späteren Einlagerungsbereiche
unter Berücksichtigung des notwendigen Abstands zu den
Flanken des Salzstocks sowie den Grenzen der Steinsalz-
schichten und die Auslegung des zu errichtenden Endla-
gerbergwerks auf der Basis der untertägigen Erkundung
vorgenommen werden.“3539

In dem der Kabinettvorlage vom 5. Juli 1983 zugrunde
liegenden zusammenfassenden Zwischenbericht der PTB
vom Mai 1983 heißt es insoweit: „Der Innenbau des Salz-
stocks scheint einfacher zu sein, als bei der Mehrzahl der
durch Bergwerke aufgeschlossenen Salzstöcke. Die
Kenntnisse über seinen Innenbau und seinen Stoffbestand
lassen darauf schließen, dass ausreichend große Steinsalz-
bereiche vorhanden sind, in denen die benötigten Einla-
gerungsfelder nachgewiesen werden können. Erste Ab-
schätzungen der möglichen Einlagerungsflächen lassen
eine auf der Basis der Planungsvorgaben ausreichende
Einlagerungskapazität erwarten.

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3537 Protokoll Nr. 80, S. 31.
3538 Stenographisches Protokoll der 31. Sitzung des Innenausschusses

des Deutschen Bundestages am 20. Juni 1984, Ausschussdruck-
sache 10/327, Anlage 4 zu Protokoll Nr. 31, S. 27 ff.

3539

354

354

354
Kabinettvorlage des BMI vom 5. Juli 1983, MAT A 52, Bd. 11,
pag. 000073 ff.
Drucksache 17/13700

wischen dem geplanten Endlagerbergwerk und der Salz-
ockoberfläche wird Salzgebirge in einer Mächtigkeit
n ca. 400 m bis 500 m anstehen. Das ist weit mehr als
licherweise bei Steinsalz- und Kalisalzbergwerken, bei
nen eine Sicherheitsfeste gegen wasserführende

chichten von 150 m Mächtigkeit vorgeschrieben ist. Das
alzgebirge kann daher aufgrund seiner Mächtigkeit die
unktion der Hauptbarriere im Mehrfachbarrierensystem

ndlager“ übernehmen.“3540

uf den Informationsveranstaltungen des Bundes in
üchow und Hitzacker in den Jahren 1981 und 19833541
igte Dr. Otto Bornemann, Salzgeologe bei der BGR, als

rgebnis der übertägigen Erkundung auf, dass die durch
ief-, Salzspiegel- und Schachtvorbohrungen erfolgte Er-
ndung der Schichtenfolge und Ausbildung im Salz-

ock sowie des inneren Aufbaues der Struktur ergeben
be, „dass das Staßfurt-Steinsalz im Kern des Salzsto-
es konzentriert“ sei während „die jüngeren Abfolgen
e äußeren Bereiche des Salzstocks einnehmen“ würden
d die Mächtigkeit des Hauptsalzes der Staßfurt-Serie
iele Hundert Meter“ betrage. Rohe Abschätzungen
er den Stoffbestand in der Schichtenfolge seien bereits

tzt möglich: Neben Steinsalz kämen Tonstein, Anhydrit
d Carnallitgestein in nennenswertem Umfang vor.

ehe man von der allgemeinen Vorstellung aus, dass die
esamtmächtigkeit des Zechsteins primär 1 000 m oder
was mehr betragen habe, könne der Anteil des Steinsal-
s an der Abfolge auf etwa 85 Prozent bis 88 Prozent ge-
hätzt werden. „Wie zu erwarten, sind die Schichten im

alzstock kräftig verfaltet, dennoch habe es den An-
hein, dass der Innenbau einfacher ist als bei vielen an-
ren Salzstöcken.“3542

b) Hauptanhydrit

ereits im Jahr 1979 hatte der Salzgeologe und ehemalige
räsident der BGR Prof. Dr. Richter-Bernburg auf dem
ymposium Rede-Gegenrede der Niedersächsischen Lan-
sregierung (sogenanntes Gorleben-Hearing) laut Publi-
tion des Deutschen Atomforums e. V. ausgeführt, dass
e Salzindustrie über 120 Jahre Erfahrungen verfüge: In-
rhalb der primär etwa 1 000 m mächtigen Salzformation
stehe eine klare Schichtenabfolge, die bekannt sei. Zu
eser Schichtenabfolge gehöre auch ein etwa bis zu 50 m
ächtiges Lager von Tonstein [Grauer Salzton] und Anhy-
it [Hauptanhydrit]. Diese Gesteine seien tatsächlich
im Salzaufstieg, eben wegen mangelnder Plastifizier-
rkeit, zerrissen und zerklüftet worden. Unter gewissen

orraussetzungen könnten sich diese Klüfte als latente
asserbringer erweisen, wenn sie im Zuge der Ge-
mtauffaltung in eine Position gerieten, in der sie vom

0 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige
Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983,
MAT A 39, Bd. 8, pag. 030200 ff. (030340).

1 Vgl. unten Vierter Teil, Zweites Kapitel, F. I. 1. c.
2 Bericht von einer Informationsveranstaltung im Rahmen des Ener-

giedialogs der Bundesregierung, 15./16. Mai 1981 in Lüchow,
MAT A 95, Bd. 5, pag. 1 ff. (203 ff.); Bericht von einer Informa-

tionsveranstaltung des Bundes vor dem Schachtabteufen am 27./
28. Mai 1983 in Hitzacker, MAT A 19 pag. 210001 ff. (210109 ff.).

Drucksache 17/13700 – 472 –

Salzspiegel angeschnitten werden. Das gleiche gelte we-
gen ihrer Löslichkeit für sämtliche Sorten von Kalisalzen,
also für Carnallit, Sylvinit, Sylvin usw., die besonders in-
tensiv verfaltet sind.3543

Mit Vermerk vom 1. Juni 1981 über eine Erörterung der
bisherigen Befunde bei der Salzstockerkundung in Gorle-
ben im Sachverständigenkreis „Endlagerung“ des BMFT
hielt Dr. Berg vom BMI fest, dass die Einfaltung von An-
hydrit in den mittleren Teil des Salzstocks „nicht ideal“
sei, allerdings bedeuten diese Abweichungen vom Ideal-
bild eines Endlager-Salzstocks für die Fachleute nur, dass
Gorleben „normal“ sei „wie erwartet“. Für schwach- und
mittelaktive radioaktive Abfälle sei der Salzstock geeig-
net; ob auch wärmeerzeugende hochaktive Abfälle in
sinnvoller Menge dort endgelagert werden könnten,
könne erst nach der vorgesehenen untertägigen Erkun-
dung gesagt werden.3544

Bezüglich der räumlichen Lage und Verbreitung des
Hauptanhydrits im Salzstock ist im Kapitel „Zusammen-
fassende Bewertung“ des zusammenfassenden Zwischen-
berichts der PTB festgehalten: „Nach den derzeitigen
Ergebnissen der Standortuntersuchung kommt der Haupt-
anhydrit im Salzstock in zwei Außensträngen und einem
zentralen Strang vor. Die beiden äußeren Vorkommen
brauchen voraussichtlich durch Strecken nicht durchörtert
zu werden. Der zentrale Strang ist wahrscheinlich in sich
zerrissen. Ein Ausbeißen eines zentralen Hauptanhydrits
im Salzspiegelbereich ist unwahrscheinlich, da die Boh-
rungen ihn in seinem stratigraphischen Niveau nicht ange-
troffen haben. Sollten diese Vorstellungen durch die unter-
tägige Erkundung bestätigt werden, wäre eine Wegsamkeit
über den Hauptanhydrit nicht mehr zu betrachten.“3545

Nach den im Zuge der untertägigen Erkundung im Unter-
suchungszeitraum gewonnenen Erkenntnissen liegt auf-
grund der Zerblockung des Hauptanhydrits kein durch-
gängiger Transportweg vor; wegen der genauen Lage
insbesondere des zentralen Hauptanhydrit-Stranges wird
auf die beigefügten Dokumente Bezug genommen.3546

Der Zeuge Heinz Nickel bekundete bezüglich des End-
lagervolumens: „[W]ir wissen inzwischen, dass es Pro-
bleme mit der Erkundung des gesamten Salzstocks
gibt, dass es Zeit dauern wird, ehe man das überhaupt
jemals machen kann, und: Ich wage zu bezweifeln,
dass bei der Geometrie des Hauptanhydrits diese
Mächtigkeit von 400, 500 Metern älteren Steinsalzes
sich Richtung Elbe, wo der Salzstock ja schmaler wird
und auch eine Biegung hat – dass der diese Mächtig-

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3543 „Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., MAT A 96,
Bd. 12, pag. 080311 ff. (080327, 080331).

3544 Vermerk von Dr. Berg, BMI, vom 1. Juni 1981, MAT A 99, Bd. 17,
pag. 101195 ff.

3545 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige
Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983,
MAT A 39, Bd. 8, pag. 030200 ff. (030344).

3546 Vgl. Geologisches Jahrbuch der BGR, Standortbeschreibung Gorle-
ben, Teil 3, 2008, MAT A 222, S. 172 f., S. 183 und S. 191, sowie
wegen der Lage des Hauptanhydrits die diesem beigefügten geolo- 354

354
gischen Vertikalschnitte, Anlage 5, und die stratigraphische Tabelle
der Schichten des Zechstein, Dokument Nr. 26. 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

eit durchhält. Ich fände es also ganz furchtbar, wenn
an aus Kapazitätsgründen eventuell die Endlager-
chnik ändern müsste. Denn es ist doch nach wie vor,
viel ich weiß, bei BfS geplant, die Castoren endzula-
rn in der Strecke. Wenn man dann, wie im Stern im
ugust geschrieben, eventuell die Behälter öffnet, um
olumen zu sparen am älteren Steinsalz, und in tiefe
ohrlöcher Einzelaggregate versenkt, dann finde ich,
enn der Salzstock im Top, im Gipshut und im Deck-
birge schon nicht intakt ist, wenn man dann also

och die Korrosionsbarriere der dickwandigen
astorbehälter weglässt – das halte ich für unheimlich
edenklich.“3547

ur Frage des Hauptanhydrits äußerte der Sachver-
ändige Dr. Detlef Appel: Der Hauptanhydrit ist ja
s dem Salzbergbau bekannt als ein potenzieller und
ch realer Lösungsbringer. Es sind eine Reihe von

alzbergwerken abgesoffen als Folge von Lösungszu-
itten über den Hauptanhydrit oder vergleichbare
esteine. […] In der Greenpeace-Darstellung3548, Pa-
nierung 36/37, sehen Sie – jetzt kann ich nicht er-
ennen, ob das blau oder grün ist – diese unregelmä-
ig geformten Stränge. Da ist das Kaliflöz Staßfurt
sammen mit dem Hauptanhydrit dargestellt. Das,

as auf diesen Karten an Linien dargestellt ist, ist nur
m Teil durch entsprechende Befunde belegt. Das

eißt, südlich der gelben Erkundungsbereiche, die in
iesen Abbildungen zu sehen sind, weiß man noch
icht überall genau, wie der Hauptanhydrit da liegt.
a wird man auch nicht so ohne Weiteres nachgucken
önnen; denn da befinden sich die mit Salzrechten be-
gten Flächen der evangelischen Kirchengemeinde.

] Welche Bedeutung ihm aber auch nach allgemei-
em geologischen Verständnis zukommt, das kann
an doch auch schon aus der Tatsache ableiten, dass

ie Erkundung des Hauptanhydrits mit geeigneten
ethoden ein Kernelement auch der jetzt angedach-
n und im Rahmen der neu begonnenen untertägigen
rkundung darstellt. Diese Erkundung ist an erster
elle oder an prominenter Stelle darauf ausgerichtet,

ie Verbreitung und die Eigenschaften dieses Haupt-
hydrits zu klären, von dem immer gesagt wurde, er

t zerblockt, was sicherlich stimmt. Bloß, das ist nicht
ie sicherheitstechnische Komponente darin. Die si-
erheitstechnische Komponente ist: Kann der
auptanhydrit Lösungen leiten, von oben nach unten,
nd kann das für alle diejenigen Bereiche, für die es

sgeschlossen werden muss, ausgeschlossen werden?
as kann man jetzt nicht. Ich bezweifle, dass man es
it hinreichender Zuverlässigkeit in Zukunft können
ird, weil bestimmte Bereiche, wie eben angedeutet,
icht erkundbar sind.“3549

rof. Dr. Röthemeyer führte im Hinblick auf die Ge-
hren durch den Hauptanhydrit aus: „Also, wir kön-

en, wenn wir durch den Hauptanhydrit durchboh-

7 Protokoll Nr. 23, S. 81.
8
MAT B 21.

549 Protokoll Nr. 60, S. 90.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 473 –

ren, eine Situation erreichen, die den Salzstock
ungeeignet macht.“ Als Szenario führte Röthemeyer
des Weiteren aus: „Dann fließt Lösung zu, erst mal
hochkonzentriert. Die wird immer geringer konzen-
triert, bis sie in Kontakt steht zu dem Deckgebirge.
Dann wird das Salz natürlich laufend gelöst. Und
wenn Sie das dann mit Zement verpressen wollen – da
liegen Erfahrungen vor –, dann cracken Sie; dann
brechen Sie den Hauptanhydrit an einer anderen
Stelle auf. Es könnte also wirklich eine Gefahr wer-
den. Und alle Fachleute, die ich ja zitiert habe, sind
der Meinung: Wir dürfen den Hauptanhydritstrang
nicht durchörtern.“3550

cc) Wärmeeintrag

In Bezug auf die Wärmestrahlung von hochradioaktiven
Abfällen im Steinsalz bekundete der Zeuge und damalige
Direktor des Instituts für Tieflagerung (IfT) der GSF
Prof. Dr. Klaus Kühn vor dem Ausschuss, dass zur Endla-
gerung hochradioaktiver Abfälle bzw. bestrahlter Brenn-
elemente im Salzstock Gorleben selbstverständlich in der
Asse entsprechende Forschungs- und Entwicklungsarbei-
ten durchgeführt worden seien.3551 „Zum Beispiel die Er-
gebnisse unserer Wärmeversuche. Wir haben elektrische
Erhitzer ins Salz in der Asse gesteckt, um die Reaktion
des Salzgebirges auf den Wärmeeintrag zu untersuchen,
[…] was die Ausbreitung der Wärme betrifft – denn das
ist ja ein wesentliches Faktum, was bei der Endlagerung
von hochradioaktiven Abfällen berücksichtigt werden
muss – und die dabei auftretenden gebirgsmechanischen
Reaktionen.“3552

Der Zeuge Andreas Graf von Bernstorff bekundete
hierzu: „Bei der Informationsveranstaltung im Okto-
ber 1982 in Hitzacker sprach Prof. Kühn wieder da-
rüber, dass man trotz der kurzen Zeiträume, in denen
man Untersuchungen in der Asse mache, diese Ver-
hältnisse auf Gorleben extrapolieren könne. Dies gelte
insbesondere für den Wärmeeintrag in einem Endla-
ger für hochradioaktive Abfälle. Wenn man das, was
er damals gesagt hat, auf den Salzstock Gorleben tat-
sächlich extrapolieren würde und das im Lichte der
Ereignisse, über die wir alle wissen, was da los ist im
Forschungslager Asse, dann müsste man eigentlich
über eine Weitererkundung des Salzstocks Gorleben
gar nicht mehr diskutieren.“3553

Im Kapitel „Zusammenfassende Bewertung“ des Zusam-
menfassenden Zwischenberichts der PTB vom Mai 1983
wurde zum Wärmeeintrag in das Salzgebirge bei einer
Einbringung von hochradioaktiven Abfällen festgehalten:
„Die Einflüsse der physikalischen und chemischen Eigen-
schaften der im Salzstock Gorleben anstehenden Salzge-
steine sowie seines Innenbaues auf die endgültige Ausle-
gung des Bergwerkes (maximale Temperaturen im
Endlagerbereich wärmeentwickelnder Abfälle, maximale

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3550 Protokoll Nr. 66, S. 54.
3551 Protokoll Nr. 46, S. 46.
3552

355

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355
Protokoll Nr. 46, S. 23.
3553 Protokoll Nr. 64, S. 3.
Drucksache 17/13700

emperaturerhöhungen an Carnallitit, maximale Tempera-
rbelastung des Salzstocks insgesamt, Abfallarten und
engen) können erst nach der untertägigen Erkundung
d den Ergebnissen von projektbegleitenden Untersu-
ungen berücksichtigt werden.“3554

ezüglich der Bedeutung des Wärmeeintrags auf den
auptanhydrit wurde weiter ausgeführt: „Nach heutiger
enntnis kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der
inbringung stark wärmeproduzierender Abfälle der
auptanhydrit in der Barriere Salzstock eine Schwach-
elle bezüglich möglicher Lösungszuflüsse darstellt. Ins-
sondere könnten durch einen größeren Wärmeeintrag
den Salzstock Voraussetzungen geschaffen werden, bei
nen heute geschlossene Wegsamkeiten erneut wirksam
erden. Sicherheitstechnisch relevant sind die Lösungs-
flüsse nur in der Nachbetriebsphase für einen begrenz-
n Zeitraum, in welchem in den verfüllten Grubenteilen
ne für Fließbewegung ausreichende Permeabilität vor-
nden ist. Die bisher angewandte konservative Vorge-
nsweise zur Abschätzung der radiologischen Folgen ei-
s solchen Ereignisses lassen noch keine verbindliche
ussage über die Einhaltung von Schutzzielen zu.“3555

d) Lösungen, Gase und Kondensate

Rahmen der übertägigen Erkundung des Salzstocks
orleben wurden bei den Tiefbohrungen Gorleben 1002
s 1005 Lösungszutritte und in den Schachtvorbohrun-
n Kondensatzutritte festgestellt. Seitens der DBE
urde über die Lösungszutritte auf der Informationsver-
staltung des BMFT in Lüchow im Jahr 1981 und über
e Kondensatzutritte auf der Informationsveranstaltung
s Bundes im Jahr 1983 berichtet.3556

Rahmen der untertägigen Erkundung hat sich insoweit
geben, dass „von isolierten Hohlräumen oder Kluftsys-
men auszugehen ist, die durch den Aufschluss während
r Erkundung entleert wurden“ und „die Volumina der
getroffenen Lösungs- (und Gas-) Reservoire […] je
ch stratigraphischem Speicherhorizont zwischen weni-
n Kubikzentimetern bis mehreren hundert Kubikmetern
etragen].“3557

ereits im Jahr 1979 hatte der Salzgeologe und ehemalige
räsident der BGR Prof. Dr. Gerhard Richter-Bernburg
f dem Symposium „Rede-Gegenrede“ der Niedersäch-

schen Landesregierung (sogenanntes Gorleben-

4 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige
Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983,
MAT A 39, Bd. 8, pag. 030200 ff. (030343 f.).

5 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige
Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983,
MAT A 39, Bd. 8, pag. 030200 ff. (030344).

6 Bericht von einer Informationsveranstaltung im Rahmen des Ener-
giedialogs der Bundesregierung am 15./16. Mai 1981 in Lüchow,
MAT A 95, Bd. 5, pag. 1 ff. (224 ff.); Bericht von einer Informa-
tionsveranstaltung des Bundes vor dem Schachtabteufen am 27./
28. Mai 1983 in Hitzacker, MAT A 19 pag. 210001 ff. (210167 ff.,
210181).

7 Geologisches Jahrbuch der BGR (Hrsg.), Standortbeschreibung

Gorleben, Teil 3, 2008, Ergebnisse der über- und untertägigen geo-
logischen Erkundung des Salinars, MAT A 222, S. 171, S. 190.

Drucksache 17/13700 – 474 –

Hearing) laut Publikation des Deutschen Atomforums e.
V. geäußert, dass beim Auffahren im Steinsalz Laugen-
und Gasnester angetroffen würden. Jeder Bergmann
wüßte: „Da gibt es Gasnester, die aus der Entstehungszeit
der Salze stammen. Sogar Öl gibt es da. Die sind mit in
die Salze eingefaltet worden während des Salzauf-
stiegs.“3558

Bezüglich der Herkunft der Gase und Öle äußerte der
ehemalige Leitende Direktor und Abteilungsleiter bei der
BGR Prof. Dr. Helmut Venzlaff auf der Informationsver-
anstaltung des Bundes (BMFT) zum Projekt „Sicherheits-
studien Entsorgung“ (PSE) in Hitzacker am 23. Oktober
1982: „Gase und Öle bilden sich aus organischem Mate-
rial, vor allem im Zechsteinkalk an der Basis der Werra-
serie und im Stinkschiefer an der Basis der Staßfurtserie.
Von dort aus können sie beim diapirischen Aufstieg des
Salzstocks abwandern und können infolge des Faltenbaus
des Salzstocks in jeder beliebigen Höhe angetroffen wer-
den. Eine Untersuchung der Schichten unter der Basis des
Salzstocks Gorleben ist nicht geplant.“3559

Bezogen auf eine Gasexplosion einer Bohrung im Jahr
1969 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR führte der
Zeuge und damalige Unterabteilungsleiter bei der BGR
Prof. Dr. Michael Langer ergänzend aus: „Das war eine
Bohrung in ein vermutetes und auch angetroffenes Gas-
vorkommen in der größeren Teufe […] Dies hat mit dem
Vorkommen von Gas und Laugen in unserer Bohrung
nichts zu tun. Das ist ja kein Gasvorkommen, sondern das
sind Lösungen, die verteilt, gebunden an bestimmte
Schichten im Salz, vorkommen. Die können nie und nim-
mer diese Gefährdung haben wie eine angebohrte Gasla-
gerstätte. Es können gewisse Zustände da sein. Man muss
das beherrschen können. Man muss wissen: „Wo kommt
das her?“, um Deutungen zu haben.“3560

Im Kapitel „Kohlenwasserstoffe im Salzstock“ (Ziff.
3.1.6) des Zwischenberichts der PTB vom Mai 1983 wird
insoweit ausgeführt: „Das Vorkommen von Kohlenwas-
serstoffen ist im Salzbergbau aus vielen Revieren seit lan-
gem bekannt. Das gilt auch für Bergwerke in einigen
niedersächsischen Salzstöcken.“3561 Im Kapitel „Zusam-
menfassende Bewertung“ heißt es weiter: „Die in den bei-
den Schachtvorbohrungen angetroffenen Kondensate ent-
stammen nicht dem Präzechstein. Sie können durch
thermische Umwandlung der im Salzstock selbst oder an
dessen Basis vorhandenen organischen Substanzen gebil-
det worden sein. Ihr Vorkommen muß ggf. beim Schacht-
abteufen und bei der weiteren untertägigen Erkundung
sowie beim Auffahren des Endlagers und seinem Betrieb
berücksichtigt werden.“3562

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3558 „Rede-Gegenrede“, Deutsches Atomforum e. V., MAT A 96,
Bd. 12, pag. 080311 ff. (080336).

3559 Vgl. Protokoll Nr. 28, S. 34.
3560 Protokoll Nr. 23, S. 33.
3561 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige

Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983,
MAT A 39, Bd. 8, pag. 030200 ff. (030236).

3562 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige 356
356
Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983,

MAT A 39, Bd. 8, pag. 030200 ff. (030342). 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ur Frage der Herkunft des bei den Schachtvorboh-
ngen angetroffenen Gases erläuterte der Geologe

r. Detlef Appel: „Ich kann nicht sagen, ob das Gas
er ein Teil dieses Gases von unten da hineingekom-
en ist; aber auf jeden Fall ist klar, dass dort, wo man

as Gas findet, nicht der Ort der Gasentstehung ist.
as bedeutet, dass irgendwann, bevor man nun an
ieses Gas kommt durch Bohrungen oder dadurch,
ass man eine Strecke auffährt, dieses Gas auf im Ein-
lnen nicht bekannten Wegen dort hingekommen
in muss. Da ergibt sich natürlich sofort die Frage:
enn das in der Vergangenheit möglich war, kann das
ch in der Zukunft möglich sein, oder unter welchen

edingungen? Eine andere Sache ist die: Wenn Gas in
ner bedenklichen Menge, wobei die unbekannt ist
nächst einmal, im Salzstock auch in Steinsalz einge-
hlossen ist, und es findet eine Erwärmung dieses Ge-
einskörpers statt durch die Einbringung von wärme-
twickelndem Abfall, dann ist die Frage: Wie
rändert sich das Gesteinsverhalten? Das heißt also,
sind zwei unterschiedliche Aspekte, die dann zu be-
achten sind. Das gilt im Übrigen auch für Material,
as man als Kondensat bezeichnet, also im Grunde
as, was aus einem Erdölmaterial übrig bleibt, wenn
as Gas verschwunden ist.“3563

er Zeuge Ulrich Schneider, der Anfang der 80er
hre Mitarbeiter von Prof. Dr. Duphorn war, kriti-

erte, dass im PTB-Zwischenbericht, anders als in der
ntwurfsfassung von brennbaren Gasen nicht mehr
ie Rede war: „Im zusammenfassenden Zwischenbe-
cht der PTB über die bisherigen Ergebnisse der
andortuntersuchungen Gorleben vom Mai 1983
ird über brennbare Gase im Salzstock nichts berich-
t. Dort wird auch nicht von Gasen gesprochen, son-
ern von Kohlenwasserstoffen. Mir liegt auch der
ntwurfstext der BGR zu diesem Kapitel vor, und da
eißt es noch einmal in der Überschrift „Gas-
nschlüsse im Salzstock Gorleben“, und dann wird
mindest noch im Paragraf – im ersten Absatz da-
uf hingewiesen, dass das Vorkommen von brennba-
n Gasen im Salzbergbau seit längerer Zeit bekannt
ar.“3564

lrich Schneider kritisierte darüber hinaus, dass die
ffentlichkeit nicht korrekt darüber informiert wor-
en sei, dass die Schachtvorbohrung 5001 im Jahr
82 wegen starker brennbarer Gas- und Kondensat-
tritte mehrfach eingestellt und zuletzt abgebrochen

erden musste.3565

aut einem Bericht der DBE von 1983, der im Auftrag
er PTB erstellt worden war, ereignete sich bei der
ohrung Go 5001 , die im Juni 1982 durchgeführt
orden war, in Teufe 864,5 Metern ein „pulsierender-
olumenanstieg/-abfall der Spülungsmenge im Spü-
ngstank“, „starker Dieselölgeruch“ trat auf. Zu-

ächst seien die Bohrarbeiten eingestellt worden. Bei

3 Protokoll Nr. 24, S. 10.
4
Protokoll Nr. 28, S. 59.

565 Protokoll Nr. 28, S. 59.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 475 –

der Wiederaufnahme sei in 960,2 Meter Gas mit
24 bar ausgeströmt, es „war brennbar“ und „wurde
abgefackelt“.3566 Beim Versuch, das Innenkernrohr zu
ziehen, wurden „erhöhte Gasaustritte („Kick’s“) be-
obachtet“.3567 Diese erhöhten Gasaustritte ab dem
12. Juni 1982, die ab Teufe 960 Metern auftraten, ver-
anlassten die Bohrmannschaft am 13. Juni 1982 „auf
weitere Maßnahmen zum Ziehen des Innenkernrohres
zu verzichten und „Gasbekämpfungsmaßnahmen den
Vorzug [zu] geben“.3568 Technisch war man aber in
Gorleben auf Gaszutritte nicht eingestellt, daher
musste von der benachbarten Gasbohrstelle Wustrow
Z 12 im Salzstock Wustrow entsprechendes Hilfsmate-
rial angefordert werden. Eine ähnliche Erfahrung
machte man bei der Bohrung Go 5002: „Die Bohrung
wurde in der Teufe 965 m eingestellt […] Bei der Dru-
ckentlastung strömte Gas und Kondensat zu.“ Am
1. Juli 1982 berichtete Herr Grübler bei einem Jour
Fixe der PTB über diese Gas- und Kondensatzu-
tritte.3569 Im Protokoll heißt es: „Von 2 Proben liegen
bisher die Isotopenanalysen vor. Nach den bisherigen
Ergebnissen der Analysen handelt es sich hier um
Kohlenwasserstoffe, wie sie in Erdöllagerstätten auf-
treten.“3570 Dann heißt es weiter: „Bei den Diskussio-
nen über die Gaszutritte in der GO 5001 ergab sich,
daß keiner der Beteiligten durch das in der Bohrung
angetroffene Kondensat eine Beeinträchtigung der
Sicherheit des Salzstockes sieht. Bei der Störfallbe-
trachtung für das spätere Endlager sollten die Aus-
wirkungen durch die Wärmeentwicklung bei der Ein-
lagerung von HAW berücksichtigt werden. Eventuell
müssen auch die Schächte unter explosionsgeschütz-
ten Bedingungen abgeteuft werden.“3571

In einem weiteren Jour fixe-Protokoll am 8. Dezember
1982 wird informiert über die Gasproben: „Gasproben
Go 5002: Die ersten Ergebnisse der Gasproben liegen
vor. Es handelt sich um die gleiche Art von Gasen wie
Go 5001. BGR wartet auf die abschließende Auswer-
tung der Gasproben von Jülich und erstellt dann den
abschließenden Bericht über die Gasvorkommen (vo-
raussichtlich Januar 1983).“3572 Der DBE-Bericht über
die Schachtvorbohrungen trägt das Datum Juli 1983.

Darin wird festgestellt: „Zusammenfassend ist daher
festzustellen, daß das in den Schachtvorbohrungen
Go 5001 und Go 5002 festgestellte KW-Gas-/Konden-
satvorkommen sich im Salzstock selbst gebildet hat

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st3566 Bericht über die in den Schachtvorbohrungen Go 5001 und

Go 5002 angetroffenen KW-Kondensate/-Gase und deren Untersu-
chungsergebnisse, MAT A 80, Bd. 6, pag. 2213–2396 (2226); eben-
so: MAT A 210, Bd. 18, pag. 173-356 (186).

3567 MAT A 210 Bd. 18, pag. 187.
3568 MAT A 210 Bd. 18, pag. 188.
3569 Protokoll vom 2. Juli 1982 vom 29. Jour Fixe Salzstockerkundung

Gorleben, MAT A 227.
3570 Protokoll vom 2. Juli 1982 vom 29. Jour Fixe Salzstockerkundung

Gorleben, MAT A 102/2, Bd. 4, pag. 33–36 (34–35).
3571 Protokoll vom 2. Juli 1982 vom 29. Jour Fixe Salzstockerkundung

Gorleben, MAT A 102/2, Bd. 4, pag. 35.
3572

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Protokoll vom 8. Dezember 1982 vom 33. Jour Fixe Salzstocker-
kundung Gorleben, MAT A 102/2, Bd. 41, pag. 227–231 (230).
Drucksache 17/13700

nd beim diapirischen Aufstieg (?) in das heutige
peichergestein (Orange-Salz) gelangt ist. Dort sitzt es

f Haarrissen und Schichtflächen „frei“ zu. Das er-
lärt die starke Ausgasung bei seiner plötzlichen Frei-
gung und die langsame Restausgasung danach.

as-/kondensatfreie Zonen“ im Speichergestein sind
eshalb auch möglich /11/.“3573

der Anlage des Berichtes befindet sich die Auswer-
ng der Gasproben vom Institut für Tiefbohrkunde

nd Erdölgewinnung der TU Clausthal, die beauf-
agt war, die Gasproben auszuwerten. Die Auswer-
ng stammt vom 3. Februar 1983. Darin heißt es:
ie KW-Verteilung zeigt nur geringe Schwankungen

der Zusammensetzung (s. Tab. 7). Der größte Teil
er Kohlenwasserstoffe liegt im Bereich von C1 – C3,
obei der Methan-Anteil über 80 Vol.-% beträgt.
rdölgase mit ähnlicher KW-Verteilung jedoch gerin-
ren N2-Gehalten finden sich Nordwestdeutsch-
nd.“3574

den PTB-Zwischenbericht flossen die Erfahrungen
it Gasaustritten aus den Schachtvorbohrungen von
82 nicht ein.3575

ezüglich der Lösungen wird im gleichnamigen Kapitel
iff. 3.1.7) festgehalten: „Als Speichergesteine für die

ösungen der Gorleben-Tiefbohrungen wurde der Haupt-
hydrit (1002, 1004, 1005) und in der Bohrung Go 1003
r höchste Abschnitt des Staßfurt-Steinsalzes direkt un-
r dem Kaliflöz Staßfurt identifiziert. Diese Speicherge-
eine entsprechen auch Beobachtungen an anderen Salz-
öcken. Dort sind ebenfalls die Anhydrithorizonte
vorzugte Speichergesteine für Salzlösungen, während
e Steinsalz- und Kalisalzschichten weniger häufig Lö-
ngen gespeichert halten.3576

Kapitel „Zusammenfassende Bewertung“ heißt es in-
weit: „In den Salzstockuntersuchungsbohrungen Gorle-
n 1002 bis 1005 wurden Lösungszuflüsse angetroffen.
ie gemessenen Druckverhältnisse und die chemische
usammensetzung der Lösung erlauben die Schlußfolge-
ng, daß keine Wegsamkeiten zwischen dem Nebenge-
ein sowie lokalen Lösungsreservoiren im Salzstock be-
ehen. Auch bei der Erkundung anderer Salzstöcke durch
iefbohrungen und Untertage-Bergbau wäre erfahrungs-
mäß ebenfalls mit Lösungen im Salzgestein zu rech-
n.“3577

um Stand von Wissenschaft und Technik von 1983
ber Gas- und Kohlenwasserstoffvorkommen in Salz-
öcken zitierte der Zeuge Ulrich Schneider eine

3 MAT A 80, Bd. 6, pag. 2274.
4 Bericht über die in den Schachtvorbohrungen Go 5001 und

Go 5002 angetroffenen KW-Kondensate/-Gase und deren Untersu-
chungsergebnisse, MAT A 210, Bd. 18, pag. 173–356 (349).

5 Vgl. Protokoll Nr. 28, S. 90.
6 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige

Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983,
MAT A 39, Bd. 8, pag. 030200 ff. (030242f.).

7 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige

Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983,
MAT A 39, Bd. 8, pag. 030200 ff. (030341).

Drucksache 17/13700 – 476 –

Literaturstudie zu Kohlenwasserstoff- und Kondensat-
einschlüssen in Salzvorkommen von 1982: „Der Ver-
fasser der Studie kommt nach Auswertung der Veröf-
fentlichungen zu nachfolgender Zusammenfassung:
Über Gas- und Kondensateinschlüsse im Salzgebirge
liegen verhältnismäßig wenig Veröffentlichungen vor.
Sehr umfangreich ist jedoch die Literatur über Koh-
lenwasserstoffvorkommen an den Salzstockflanken.
Der größte Teil der recherchierten Literatur über
Gas- und Kondensatvorkommen in Salz bezieht sich
auf bergbautechnische Aspekte und Fragen der Gru-
bensicherheit bei Freisetzung von CO2-Gasen aus dem
Salzgebirge.“3578 Die Frage, ob diese Studie in den
PTB-Zwischenbericht eingeflossen sei, verneinte
Schneider.3579

Der Zeuge und damalige Unterabteilungsleiter bei der
BGR Prof. Dr. Michael Langer bekundete vor dem Unter-
suchungsausschuss, dass das Kapitel „Lösungen“ im zu-
sammenfassenden Zwischenbericht der PTB vom Mai
1983 nicht von der BGR stamme, sondern auf Prof.
Dr. Albert Günther Herrmann zurückgehe.3580

Prof. Dr. Albert Günter Herrmann, Geochemisches Insti-
tut der Universität Göttingen, war von der PTB mit den
entsprechenden Untersuchungen beauftragt worden.3581

Diesbezüglich bekundete der damalige Abteilungsleiter
bei der PTB Prof. Dr. Helmut Röthemeyer als Zeuge vor
dem Untersuchungsausschuss, dass Prof. Dr. Albert
Günter Herrmann wichtige Untersuchungen gemacht
habe. Er habe die PTB seit 1978 auf das mögliche Vor-
kommen von Lösungen vorbereitet, wie sie im Salzstock
Gorleben über einen Tiefenbereich von rund 2000 Meter
angetroffen worden seien.3582 Ergänzend führte der Zeuge
Prof. Dr. Michael Langer an, dass Prof. Dr. Albert Günter
Herrmann mit ganz neuen Methoden – Mikroskopunter-
suchungen an den feinsten Lösungen – zu dem Schluss
gekommen sei, „dass [d]ie Lösungen seit der gesamten
Geschichte des Salzstockes im Salzstock vorhanden wa-
ren und nicht von außen in den Salzstock eingedrungen
sind. Eine ganz wichtige Erkenntnis für die Szenarienana-
lyse innerhalb der Sicherheitsanalyse.“3583

Allerdings war Prof. Dr. Herrmann nicht zufrieden
mit der Darstellung im PTB-Zwischenbericht. Er
hatte einen Entwurf des PTB-Zwischenberichts zuge-
sandt bekommen und daraufhin am 28. April 1983 ei-
nen Brief an den damaligen PTB-Abteilungsleiter
Prof. Röthemeyer geschrieben. Darin formulierte er
Kritik an der BGR: „Das Fehlen des Themas Stoffbe-
stand [im PTB-Zwischenbericht, Anm. d. Verf.] be-
leuchtet aus meiner Sicht die bisherige Arbeitsweise
der BGR bei der Bewertung eines Salzstocks. Es wer-

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b3578 Protokoll Nr. 28, S. 90.

3579 Protokoll Nr. 28, S. 91.
3580 Protokoll Nr. 23, S. 16 f.
3581 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige

Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983,
MAT A 39, Bd. 8, pag. 030200 ff. (030206).

3582

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Protokoll Nr. 10, S. 27, S. 5.
3583 Protokoll Nr. 23, S. 17. 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

en praktisch ausschließlich geologische Aspekte be-
cksichtigt unter weitgehender Außerachtlassung

es Stoffbestandes eines Salzkörpers (Gesteinsanaly-
n etc.), der Entstehung und Umbildung der Ge-
eine, der Möglichkeiten für Zukunftsprognosen wel-
e sich aus dem Stoffbestand ergeben, und der

atsachen über das Vorkommen von Lösungen und
asen in Salzkörpern.“3584

uf einer Anhörung im Innenausschuss am 20. Juni
84 äußerte Prof. Dr. Herrmann: „Die Endlagergre-
ien stellen heute fest, daß Salzgesteine durchlässig
nd gegenüber Lösungen, daß sich Lösungen in Salz-
steinen fortbewegen können, daß Kluftenbildungen
Salzgestein möglich sind und auch beobachtet wer-

en.“3585

rof. Dr. Herrmann hat 1987 eine Studie mit dem Ti-
l „Gase in marinen Evaporiten“ erstellt, der er eine
ersönliche Stellungnahme angefügt hat: „Wer heute
ie über Jahrzehnte gesammelten Beobachtungen an
alzstöcken in Niedersachsen noch immer bestreitet
nd ignoriert, handelt gegenüber Entscheidungsträ-
rn, gegenüber der Öffentlichkeit und nicht zuletzt
ch gegenüber anderen Kollegen unverantwortlich
]. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß das
] Forschungsprogramm zur vergleichenden Unter-

chung von Gasen in marinen Evaporiten bisher (lei-
er) „erfolgreich“ von den gleichen Endlagerkreisen
lockiert worden ist, welche auch die Existenz von
ruchformen in Salzstöcken in Abrede stellen. Die
erhinderung des Forschungsvorhabens könnte nach-
ilige Folgen haben, falls bei der Untertageerkun-
ung des Salzstocks Gorleben das Thema „Gase in
vaporiten“ erneut aufgegriffen werden muss.“3586

um Thema Gaseinschlüsse bekundete der Zeuge
lrich Schneider: „Grundsätzlich kann man für die
lzgebundenen Gase feststellen, dass unter Tage die
ößten Mengen im Knäuelsalz [zu finden sind, Anm.

. Verf.] – das ist das Einlagerungssalz. […] Der geolo-
sche Laie weiß nicht, was Knäuelsalz ist, bloß ich
eiß es, dass es eben das Salz ist, das im einschluss-
irksamen Gebirgsbereich [dem für die Einlagerung
n Atommüll vorgesehenen Bereich, Anm. d. Verf.]
steht und das dafür vorgesehen ist.“3587 Auf Nach-

age nach den vorgefundenen Mengen solcher Gase
ritisierte Schneider, dass die BGR in ihren Berichten
eine Mengenangaben liefere. „Ich kann nur sagen:
s sind eine Vielzahl von Bläschen, so wie es darin
eht. Dieser Vielzahl von Bläschen muss einfach aus
icherheitsgründen Rechnung getragen werden.“3588

er Diplom-Physiker Heinz Nickel, seit 1958 bei der
undesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
GR), verwies auf Nachfrage zunächst auf seine berg-

aulichen Erfahrungen: „Mehr Kenntnisse über den

4 MAT A 52 Bd. 11, pag. 0216.
5 MAT A 96, Bd. 48, pag. 086591.
6 MAT A 77 Bd. 15, pag. 680182–680183.
7
Protokoll Nr. 28, S. 67.

588 Protokoll Nr. 28, S. 69.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 477 –

Kalibergbau dürfte kaum jemand in der Bundesan-
stalt besitzen.“3589 Nickel erhob bei seiner Vernehmung
als Zeuge den Vorwurf, seine Forschungsergebnisse
von Anfang der 80er Jahre seien der Öffentlichkeit
vorenthalten worden.3590 Nickel hatte mit einem durch
ihn selbst entwickeltes spezielles Messverfahren, das er
zwischen den Schachtvorbohrungen Go 5001 und
Go 5002 in Gorleben einsetzte, ermittelt, dass das Ge-
stein zwischen den geplanten Schächten „zechsteinun-
typisch“ oder „elektrisch untypisch“ sei – und zwar in
einer Form, wie Nickel sie noch nie bei Salzstöcken an-
getroffen hatte.3591

Daraus schloss der Zeuge Nickel: „[…] in Gorleben
muss die Häufung von Inhomogenitäten im älteren
Steinsalz, im Endlagermedium, sehr viel größer sein,
als sie für mich bis dahin bekannt waren.“3592 Diese
Ergebnisse sind nicht in den PTB-Zwischenbericht
eingeflossen, obwohl sie zum Zeitpunkt der Abfassung
bereits vorlagen.

ee) Gasvorkommen unter der Salzstruktur
Gorleben-Rambow

aaa) Unter dem Salzstock Gorleben

Im Rahmen des niedersächsischen Standortauswahlver-
fahrens war in der Kabinettvorlage des niedersächsischen
Ministers für Wirtschaft und Verkehr vom 2. Februar
19773593 aufgezeigt worden, dass „unmittelbar südwest-
lich Lenzen [auf ehemaligem DDR-Gebiet, Anm. d.
Verf.], 10 km nordöstlich des vorgesehenen Standortberei-
ches – […] am 26. Juli 1969 mehrere Explosionen
statt[fanden], durch die der Bohrturm zerstört wurde. Auf-
grund von Augenzeugenberichten ist anzunehmen, dass
die Explosionen durch ausströmendes Erdgas verursacht
wurden. […] Nach Auffassung des Niedersächsischen
Landesamtes für Bodenforschung (NLfB) und der Kon-
zessionsinhaber für die Aufsuchung von Kohlenwasser-
stoffen (Preussag und Brigitta/Elwerath (BEB) ist mit gro-
ßer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich unter
dem Salzstock Gorleben in einer Tiefe von rd. 3 500 m
Gas befindet.“3594 Wenige Tage zuvor, am 1. Februar 1977,
hatte Ulf Chojnacki, Mitarbeiter des Interministeriellen
Arbeitskreises (IMAK)3595, über ein Telefonat mit dem
Bundesgrenzschutz am selben Tage vermerkt, dass dieser
den Bereich der Gasbohrungen bei Lenzen vom Hub-
schrauber aus beobachtet habe und keinerlei Anzeichen
für irgendwelche Förderaktivitäten erkennbar gewesen
seien.3596

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3589 Protokoll Nr. 23, S. 60.
3590 Protokoll Nr. 23, S. 70.
3591 Vgl. MAT A 80, Bd. 6 pag. 2265 und Protokoll Nr. 23, S. 62.
3592 Protokoll Nr. 23, S. 62.
3593 Siehe oben Vierter Teil, Zweites Kapitel, B. I. 2. b) ee).
3594 Kabinettvorlage des niedersächsischen Ministers für Wirtschaft und

Verkehr vom 4. Februar 1977, MAT A 102, Bd. 8, Teil 3, pag. 2 ff.
(4 f.).

3595 Vgl. oben Vierter Teil, Zweites Kapitel, B. I. 2. b).
3596

359

359

359
Vermerk von Ulf Chojnacki vom 1. Februar 1977, MAT A 102,
Bd. 8, Teil 3, pag. 105. 3
Drucksache 17/13700

uf einer Informationsveranstaltung des BMFT im Jahr
81 referierte Dr. Werner Jaritz, BGR, dass bereits im
hr 1957 an der Nordwest-Flanke des Salzstocks Gorle-
n mit der Bohrung Gorleben Z1 unter dem Fuß des

alzstocks nach Erdgas gesucht worden, das Ergebnis je-
ch negativ gewesen sei; das im Rotliegenden angetrof-
ne Erdgas habe zu mehr als 90 Prozent aus Stickstoff
standen.3597

u dieser Bohrung erläuterte der Zeuge und ehemalige
eferatsleiter bei der BGR, seinerzeit Mitarbeiter in der
bteilung Kohlenwasserstoffe im Zentralen Geologi-
hen Institut (ZGI) der DDR, Dr. Paul Krull: „Die haben
ir ja von der anderen Seite des Zaunes betrachtet.“ Er
isse nicht, ob das Ende der 50er-Jahre oder so gewesen
i. Soweit er das beurteilen könne, habe es Gasanzeichen
geben, das Gas habe jedoch zu 90 Prozent aus Stick-

off bestanden; eine weiterführende Untersuchung habe
e Erkundungsfirma, die das damals gemacht habe, für
chtperspektiv erachtet, sonst hätte man dort auch weiter
bohrt. Die gesamten Sandsteine des Rotliegenden seien
nächst einmal prinzipiell erdgashöffig, weil in diesen
n Holland bis nach Polen Erdgase gefunden worden
ien. Soweit seine Kenntnisse reichten, seien zwischen
eser als nichthöffig abgestoßenen Bohrung Gorleben
1 und dem Lagerstättenbezirk aus der Altmark und
ustrow keine Lagerstätten bekannt.3598 […] Wenn die
ohrung Gorleben Z 1 gasfündig gewesen wäre und den
eleg erbracht hätte, dass unter Gorleben eine ausbeut-
re Erdgaslagerstätte mit Gasen vorhanden ist, die einen
nreichenden Methangehalt haben, dann hätte mögli-
erweise die Erdölindustrie diese Lagerstätte ausbeuten
ollen. „Dann wäre der Standort als Endlager sowieso
ssé gewesen, weil es ja ein unverritzter Salzstock sein
uss. Aber da sich diese Frage für die Erdölindustrie
cht gestellt hat, weil die Bohrung keinen Nachweis für
ne ausbeutbare Lagerstätte gebracht hat, kam es zu die-
r Konstellation gar nicht.“3599

er Zeuge Dr. Detlef Appel führte diesbezüglich aus:
örderwürdig“ heißt, für denjenigen, der das ma-
en will, lohnt es sich. Das war offensichtlich zur da-
aligen Zeit [1983, Anm. d. Verf.] nicht der Fall. Nur
uss man sich ja fragen: In welchem Zusammenhang
eht die Förderwürdigkeit mit der Langzeitsicherheit
nes Endlagerstandortes? Da muss nicht unbedingt
n Zusammenhang sein. […] diese Frage der Förder-
ürdigkeit, die eben von verschiedenen Faktoren ab-
ängig ist, hat nicht unbedingt etwas mit der Eignung

er mit der Sicherheit des Endlagers zu tun.“3600

uf die Nachfrage, ob nicht Gasvorkommen, die 1983
s „nicht förderungswürdig“ eingestuft worden seien,
einem späteren Zeitpunkt sehr wohl als förde-
ngswürdig eingestuft werden könnten, erläuterte

7 Bericht von einer Informationsveranstaltung im Rahmen des Ener-
giedialogs der Bundesregierung am 15./16. Mai 1981 in Lüchow,
MAT A 95, Bd. 5, pag. 1 ff. (13, Rückseite).

8 Protokoll Nr. 80, S. 36 f.
9
Protokoll Nr. 80, S. 44.

600 Protokoll Nr. 24, S. 18.

Drucksache 17/13700 – 478 –

der Zeuge Dr. Appel, man könne beobachten, dass
„wenn sich die Technologie oder die Preise für die Er-
löse verändern, man auch an Lagerstätten rangeht,
die man vorher hat links liegenlassen“.3601

bbb) Auf DDR-Gebiet unter dem
Salzstock Rambow

Mit dem Abschlussbericht des VEB Erdöl u. Erdgas
Grimmen der DDR vom November 1971 über die erdöl-
geologischen Untersuchungen auf der Zechstein Struktur
Rambow wurden die Aufschlußarbeiten ab 1968 ökono-
misch, technisch und geologisch eingeschätzt: „Das Fazit
aus den Untersuchungsarbeiten auf der „Z“-Struktur
Rambow muß wie folgt gezogen werden, dass sowohl im
Zechstein (KW nur lokales Vorkommen) als auch im Sa-
xon (verwässert bzw. unbedeutende Mengen Stickstoff-
gas) keine weiteren Aufschlußarbeiten mehr erforderlich
sind. […] Im Ergebnis der Testarbeiten auf der Struktur
Rambow kann man sagen, dass keine wirtschaftliche
Kohlenwasserstoffführung vorliegt. Diese Feststellung
trifft sowohl für den Zechstein, als auch für das sedimen-
täre Rotliegende zu. […] Der Gasausbruch in der E-Ram-
bow 12/69 war durch Verstöße gegen Havarieprophylaxe
und technische Sicherheit […] begünstigt worden.“3602

Mit Schreiben vom 29. Mai 1984 teilte Dr. Jaritz, BGR,
dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages im Vor-
feld einer Anhörung mit, dass nach dem Bericht eines
Bohrmeisters, der in den Jahren 1968 – 71 im Raum Len-
zen tätig war, die Bohrung in der Teufe zwischen 2 900 m
und 3 500 m auf ein Gasvorkommen gestoßen sei, das in
kurzer Zeit (2 Tage) ausblies, das heiße, dass das Vor-
kommen erschöpft sei. Entsprechend der angegebenen
Teufe könne es sich um ein Gasvorkommen aus dem ba-
salen Zechstein (z. B. Hauptdolomit) handeln.3603

Der Zeuge und ehemalige Referatsleiter bei der BGR
Dr. Paul Krull, nach eigenem Bekunden bis ca. 1990 am
Zentralen Geologischen Institut (ZGI) der DDR tätig ge-
wesen, hiervon ungefähr bis Mitte/Ende der 70er Jahre in
der Kohlenwasserstoffabteilung, stellte vor dem Aus-
schuss fest, dass er „sehr wohl die Aufschlußarbeiten auf
Erdöl und Erdgas verfolgt“ habe und auch wisse, dass nach
der intensiven Bohrtätigkeit im Strukturteil Rambow die-
ses Gebiet dann als nichtperspektiv oder nichthöffig abge-
stoßen worden sei. „Und wenn die DDR ein Gebiet als
nichthöffig abgestoßen hat, dann wollte das schon was hei-
ßen. Also, die hätten gebohrt auf Teufel komm raus, wenn
auch nur die kleinste Chance bestanden hätte, dort nutz-
bare Kohlenwasserstofflagerstätten zu finden.“3604

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d3601 Protokoll Nr. 24, S. 18.

3602 „Abschlußbericht über die erdölgeologischen Untersuchungen auf
der Z-[Zechstein] Struktur Rambow“ des VEB Erdöl u. Erdgas
Grimmen vom November 1971, MAT A 114/1, pag. 1 ff. (8, 124,
145).

3603 Schreiben der BGR vom 29. Mai 1984 an den Innenausschuss des
Deutschen Bundestages, MAT A 96, Bd. 61, pag. 110861 ff.

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(110866).
3604 Protokoll Nr. 80, S. 6 f. und S. 16. 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

iese Eruption in der einen Rambow-Bohrung habe – das
i nicht unüblich für den Zechstein – eine Minilager-
ätte angetroffen, die unter extrem hohem Druck gestan-
n habe. „Und nach zwei, drei Tagen, als das Feuer er-
sch, war die auch ausgebeutet […]; dann war das
rbei.“ Soweit er die Erkundungsberichte kenne, hätten
ch weitere Untersuchungen in diesen Karbonaten des
teren Zechsteins keine Hinweise auf Kohlenwasser-

offe gebracht. „Also, diese Havarie hätte die DDR nicht
von abgehalten, nun im Zechstein im Bereich Rambow
eiterzusuchen. Abgehalten hat sie davon, dass keine
eiteren Hinweise vorhanden waren.“3605

llerdings ergänzte der Zeuge Dr. Krull: „Ja, ich
uss hier aber deutlich sagen: Ich bin nie Mitarbeiter

er Abteilung gewesen, die sich vordringlich mit der
ndlagerforschung beschäftigt hat. Ich habe immer
s dem Bereich Strukturgeologie, wenn man so will,

orfelduntersuchungen gemacht, die für die Endlage-
ng nützlich sind. Aber direkt eingebunden in die-
m Team Gorleben bin ich nie gewesen.“3606

er Zeuge Dr. Gerhard Stier-Friedland, ehemaliger Leiter
s Fachgebietes Geowissenschaften beim BfS, ergänzte
ss es sich um ein kleines, sehr begrenztes Gasvorkom-
en gehandelt habe, wenn nach 2 Tagen praktisch schon
les sich verflüchtige und die DDR damals ja auch die
eiteren Bohrungen eingestellt habe. „Nach der Wieder-
reinigung waren diese Akten […] zugänglich, und auf-
und der Akteneinsicht gab es dann auch später keine an-
re Bewertung.“3607 Nach der Wiedervereinigung habe
e BGR in den Bereichen der neuen Bundesländer, die ihr
rher nicht zugänglich waren, noch ein ausführliches Er-
ndungsprogramm durchgeführt. Es seien seismische
essungen durchgeführt worden. Es seien Tiefbohrungen
bohrt worden, Salzspiegelbohrungen gebohrt worden.

s habe keine gravierenden neuen Ergebnisse gegeben, die
e bisherigen Erkundungsergebnisse in ein neues Licht
setzt hätten.3608 Die Industrie hätte in Richtung der La-
rstätte bei Salzwedel Explorationsarbeiten durchge-
hrt, aber nie in der Umgebung des Salzstockes, weil die-
s Gebiet nicht eignungshöffig im Hinblick auf Gase
i.3609

er Zeuge Dr. Gerhard Stier-Friedland ergänzte:
ir haben aber auch nicht direkt nach Gas gebohrt.

a hätten wir vielleicht noch tiefer bohren müssen.
ir haben – Unser Erkundungsergebnis war die Salz-

ruktur. Um Gasvorkommen zu explorieren, hätten
ir 3 000, 4 000 Meter bohren müssen. Aber das hätte
ann auch keine neue Bewertung des Salzstockes ge-
ben.“3610 Auf die Nachfrage, ob jemals nach der
iedervereinigung in die Tiefe gebohrt worden sei, in

er mit Gas gerechnet werden konnte: „Im Rahmen

5 Protokoll Nr. 80, S. 17.
6 Protokoll Nr. 80, S. 7.
7 Protokoll Nr. 18, S. 35.
8 Protokoll Nr. 18, S. 35 f.
9
Protokoll Nr. 18, S. 40.

610 Protokoll Nr. 18, S. 36.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 479 –

des Erkundungsprogramms wurde nicht in solche
Tiefen gebohrt.“3611

Hierzu bekundete der Zeuge Dr. Detlef Appel: „Aber
es ist natürlich zu kurz gesprungen, sozusagen im
Hinblick auf die Langzeitsicherheit nur an Förde-
rungswürdigkeit zu denken.“3612

Dr. Appel ergänzte hinsichtlich der Bewertung des
Gaspotenziales bei der Erkundung: „[…] Wenn es so
ist, dass sich in diesem Bereich ein Gesteinskörper er-
heblicher Ausdehnung befindet, der ein Gaspotenzial
hat für die damals Suchenden und vielleicht auch für
später Suchende, bei dem es sich dann vielleicht hin-
terher nicht gelohnt hat, da weiterzumachen, dann
muss man aber trotzdem damit rechnen […], dass
auch in Zukunft solche Maßnahmen ergriffen werden.
Welcher Art die im Einzelnen sind, weiß man natür-
lich nicht, weil wir auch nicht wissen, wie sich über ei-
nen längeren Zeitraum, nicht für die nächsten paar
Jahrzehnte, die Technologie auf diesem Sektor weiter-
entwickelt usw. Man muss sich natürlich damit aus-
einandersetzen. Wenn Ressourcen in der Nähe oder
im Bereich eines solchen Endlagers sind, ist das eines
der wichtigen Szenarien, mit denen man sich aus-
einandersetzen muss. Man muss dann zumindest die
Konsequenzen beurteilen. Das ist meines Wissens da-
mals nicht geschehen.“3613

Ulrich Schneider wurde dazu befragt, wie er dazu ge-
kommen sei, zu behaupten, dass ein circa 50 Kilome-
ter langes Gasfeld unter dem Salzstock Gorleben von
Rambow bis Wustrow sich erstrecke. Dazu Schneider:
„Indem ich einmal a) eins und eins addiere. Ich habe
die Bohrung Rambow, ich habe die Bohrung Gorleben
Z 1 unter dem Salzstock Gorleben, ich habe das Gas-
feld Wustrow, ich habe dieselben Speicher- und Mut-
tergesteine für die Gase, und ich habe den umfassen-
den Bericht der DDR-Leute über das Gasvorkommen,
ich habe die Aussagen und die Information von Gas
de France, die zurzeit auf dem Salzstock Wustrow
bohren, die alle von einem einheitlichen und durchge-
henden Gasvorkommen über der Altmarkschwelle
sprechen. Das ist ein regionalgeologisches Element.
Insofern muss ich davon ausgehen, dass vom Salz-
stock Rambow im Norden bis zum Salzstock Wustrow
und dann noch weiter bis Salzwedel ein einheitliches
Gasfeld existiert, wobei die Unterschiede – – Es gibt
Unterschiede. Gorleben, Rambow sind wirtschaftlich
nicht nutzbar. Es ist zu viel Stickstoff drin, zu wenig
Methan im Verhältnis; und auch von den Mengen her,
von der Ergiebigkeit und der Porosität der Gesteine
unten drunter ist es wirtschaftlich nicht nutzbar. Auf
dem Salzstock Wustrow ist es wirtschaftlich nutz-
bar.“3614

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3611 Protokoll, Nr. 18, S. 40.
3612 Protokoll Nr. 24, S. 17.
3613

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362
Protokoll Nr. 24, S. 11–12.
3614 Protokoll Nr. 28, S. 82.
Drucksache 17/13700

uch die weitere Nachfrage, ob er zweifelsfrei von ei-
em einheitlichen Gasvorkommen ausgehe, bejahte
er Zeuge.3615

. Rechtsgrundlagen für die untertägige
Erkundung des Salzstockes Gorleben

ntsprechend der Bitte von Bundesinnenminister
aihofer vom 8. Juli 19773616 hatte die Physikalisch-

echnische Bundesanstalt (PTB) am 28. Juli 1977 beim
edersächsischen Sozialminister beantragt, unter dem
orbehalt der Eignung des Salzstockes ein Planfeststel-
ngsverfahren für ein atomares Endlager in Gorleben
nzuleiten.3617

Vorfeld der Entscheidung zur untertägigen Erkundung
s Salzstockes Gorleben 1983 stand die Bundesregie-
ng vor der Frage, ob auch das Genehmigungsverfahren
r das Erkundungsbergwerk in Gorleben dem Planfest-
ellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach
tG unterlag oder ob ein Genehmigungsverfahren gemäß
BergG ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich war.

) Entscheidung für die
Anwendung des BBergG

twa seit 1980 wurden konkrete Überlegungen zur Frage,
elches Recht für die untertägige Erkundung anzuwen-
n sei, angestellt.

a) Gespräch im IC am 23. Juni 1980
m Montag, den 23. Juni 1980, fand im Speisewagen des
von Dortmund nach Hannover ein Gespräch zwischen
itarbeitern der PTB, namentlich Prof. Dr. Heintz,
r. Gutermuth, Prof. Dr. Helmut Röthemeyer und Gert
osnik, Prof. Dr. Helmut Venzlaff von der BGR und den
itarbeitern des Niedersächsischen Sozialministeriums
r. Schöpfer und Schneider statt.3618 Am gleichen Tag
hrieb Prof. Dr. Helmut Bley, Prof. für neuere und neueste
eschichte und geschäftsführender Direktor des Histori-
hen Seminars der Universität Hannover, der das Ge-
räch vom Nebentisch aus verfolgt hatte, an die Bürger-
itiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V. (BI)
d informierte diese über das „lautstark geführte[n] Ge-
räch im IC zwischen Dortmund und Hannover […] im

peisewagen“.3619 Gesprächsinhalt sei die Frage gewesen,
ie man den Schacht für eine Erkundungsbohrung so aus-
gen könne, dass er für das Endlager bereits geeignet sei,
ne damit das atomrechtliche Planfeststellungsverfahren
d die anschließenden bergrechtlichen Genehmigungen
Gang zu setzen, „d. h. diese zu umgehen“.3620 Teilneh-

5 Protokoll Nr. 28, S. 84.
6 Vgl. Vierter Teil, Zweites Kapitel, B I. 3. c).
7 Antrag der PTB vom 28. Juli 1977, MAT A 99, Bd. 11,

pag. 066065.
8 Telex von Prof. Dr. Heintz, PTB, an das BMI vom 12. August 1980,

MAT A 104, Bd. 19, pag. 160230.
9 Schreiben von Prof. Dr. Helmut Bley an die Bürgerinitiative

Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, MAT A 104, Bd. 19,
pag. 160237 ff.

0 Schreiben von Prof. Dr. Helmut Bley an die Bürgerinitiative

Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, MAT A 104, Bd. 19,
pag. 160237 ff.

Drucksache 17/13700 – 480 –

mer dieses 1,5-stündigen Gespräches seien „5 Herren (drei
auf einer Bank) gewesen, von denen einer mit Prof. Heinze
angesprochen wurde, der Hauptwortführer eindeutig ein
Ministerialbeamter war, der auf jedenfall sich für das Plan-
feststellungsverfahren zuständig erklärte, wenn nicht auch
bergrechtliche Genehmigungen ihm oblagen“.3621 Zum
Gesprächsverlauf wurde in dem Schreiben festgehalten:
„In der sich ständig wiederholenden Debatte, in der der
Beamte wiederholt bekräftigte, er wolle ja wo immer es ir-
gend ginge den Betreibern entgegenkommen, wurden eine
Reihe von Varianten durchgespielt. Eine Variante, die ich
nicht vollständig verstanden habe, wurde von den Beam-
ten kommentiert: „Davor würde ich warnen, weil das zu
auffällig wäre“ (von mir direkt auf ein Exemplar der Süd-
deutschen Zeitung vom 23.6.80 aufgezeichnet). Einer der
Betreiber faßte kurz vor Hannover das Gesprächsergebnis
in der Art zusammen, (keine direkte Wörtlichkeit) „Der
Weg, den wir gehen müssen, ist also klar, wir brauchen ein
Gutachten, daß eine Schachtbreite von 7,50 m für eine Er-
kundungsbohrung als notwendig oder wünschenswert er-
klärt.“3622 Am Ende des Schreibens resümierte Prof.
Dr. Helmut Bley, dass nach seinem Verständnis „der Be-
amte aktiv einer Gesetzesumgehung Vorschub geleistet
und jegliche Unabhängigkeit gegenüber den Betreibern
vermissen“ lasse.3623

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg
e. V. bat daraufhin mit Schreiben vom 6. August 1980 an
den damaligen Bundeminister des Inneren Gerhart R.
Baum sowie an den Niedersächsischen Sozialminister
Hermann Schnipkoweit um Stellungnahme und fügte das
Schreiben von Prof. Dr. Helmut Bley bei.3624

Wenige Tage später, nachdem diese Vorkommnisse auch
von der Presse aufgegriffen worden waren3625, nahm der
Pressesprecher des Niedersächsischen Sozialministeriums
in einem Telex Stellung: „es hat auf referentenebene ue-
berlegungen gegeben, ob bereits in einem zukuenftigen
stadium der erkundungsmassnahmen […] atomrecht anzu-
wenden ist. am 23. Juni 1980 hat ein referent des nieder-
sächsischen sozialministers den stand seiner […] rechtli-
chen ueberlegungen mit beamten des bundes diskutiert.
die abschliessende beurteilung […] wird dadurch selbst-
verstaendlich nicht praejudiziert. von unzulaessigen ab-
sprachen zwischen betreiber und genehmigungsbehoerde
kann keine rede sein.“3626

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3621 Schreiben von Prof. Dr. Helmut Bley an die Bürgerinitiative Um-
weltschutz Lüchow-Dannenberg, MAT A 104, Bd. 19,
pag. 160237 ff.

3622 Schreiben von Prof. Dr. Helmut Bley an die Bürgerinitiative Um-
weltschutz Lüchow-Dannenberg, MAT A 104, Bd. 19,
pag. 160237 ff.

3623 Schreiben von Prof. Dr. Helmut Bley an die Bürgerinitiative Um-
weltschutz Lüchow-Dannenberg, MAT A 104, Bd. 19,
pag. 160237 ff.

3624 Schreiben der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg
vom 6. August 1980 an das BMI, MAT A 104, Bd. 19,
pag. 160235 ff. und das MS, MAT A 104, Bd. 19, pag. 160241 ff.

3625 Statt vieler: Presseartikel der Frankfurter Rundschau vom 9. August
1980, „Im Intercity-Speisewagen Kniffliges ausgeheckt“,
MAT A 104, Bd. 19, pag. 160229.

3626

362

362
Telex des Pressesprechers des MS vom 11. August 1980,
MAT A 104, Bd. 19, pag. 160240.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

m 12. August 1980 informierte in einem Telex der in
m Schreiben von Prof. Dr. Helmut Bley angesprochene

rof. Dr. Heintz, Mitarbeiter der PTB, das BMI über den
intergrund des Gespräches im IC am 23. Juni 1980. Da-
ch seien von einer Anhörung des Innenausschusses des
eutschen Bundestages kommend folgende Personen mit
m Intercity gefahren: „ptb: gutermuth, heintz, roethe-
eyer, wosnik, bgr: venzlaff, nms: schneider, schoepf-
r“.3627 Ziel des Gespräches sei es nicht gewesen, irgend-
n Verfahren auszuschließen; Ziel sei vielmehr gewesen,
diskutieren, wann die in Frage kommenden Verfahren
fgrund objektiver geologischer und bergbaulicher

andbedingungen zwangsläufig zur Anwendung kom-
en müssten. Auch wenn von Beteiligung der Öffentlich-
it gesprochen worden sei, könne nur der sachkundige
esprächsteilnehmer beurteilen, ob jeweils die Beteili-
ng im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens oder in
r Art eines Hearings gemeint gewesen sei. Sein Ge-
mteindruck nach dem Gespräch sei gewesen, dass die-
s für das Erkennen der Problematik sehr nützlich, die
uflösung des Widerspruches zwischen Erkundung und
rrichtungsbeginn aber nicht gefunden worden sei. Die
nterhaltung im Speisewagen habe für keinen der Betei-
gten präjudizierend gewirkt.3628

as Gespräch im Speisewagen des IC war auch Gegen-
and eines Interviews von Radio Bremen am 12. August
80 mit Prof. Dr. Helmut Bley und dem Staatssekretär
erner Chory aus dem Niedersächsischen Sozialministe-

um. Staatssekretär Werner Chory nahm zu dem Vorfall
tellung und erklärte, dass es bei dem Gespräch nicht um
s Aufzeigen von Gesetzeslücken gegenüber dem An-

agsteller gegangen sei, sondern vielmehr Rechtsansich-
n ausgetauscht wurden. Er führte aus, dass die derzeit
ufenden Erkundungsbohrungen nur einer bergrechtli-
en Genehmigung, die vorliege, bedürften. In dem Ge-
räch sei es auch nicht um diese derzeitigen Erkun-
ngsbohrungen, sondern um einen späteren Abschnitt
s Verfahrens, nämlich um die bergmännische Erkun-
ng des Salzstockes, gegangen. Die Rechtsfrage, über
e sich die Herren unterhalten hätten, sei gewesen, ob
ie Niederbringung eines Schachtes, die für die berg-
ännische Erkundung notwendig ist, nur der bergrechtli-
en Genehmigung bedarf – das ist selbstverständlich –
er ob darüber hinaus schon in diesem Stadium des Ver-
hrens ein Planfeststellungsverfahren nach dem Atomge-
tz durchgeführt werden muß. Dieses Planfeststellungs-
rfahren ist auf jeden Fall notwendig, wenn dort ein

ndlager errichtet werden soll. […] Es ist ganz selbstver-
ändlich, daß wir als Genehmigungsbehörde mit dem
ntragsteller, mit Vertretern des Antragstellers, über Fra-
n, die das Genehmigungsverfahren betreffen, Gesprä-
e führen, auch über Rechtsfragen Gespräche führen.

olche Gespräche werden auch mit dem Bundesinnen-
inister geführt. […] Und mit dem Bundesinnenminister
t über eben diese Rechtsfrage am 8.7. unter Beteiligung
r Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, unseres

7 Telex von Prof. Dr. Heintz, PTB, an das BMI vom 12. August 1980,
MAT A 104, Bd. 19, pag. 160230 f.

8
Telex von Prof. Dr. Heintz, PTB, an das BMI vom 12. August 1980,
MAT A 104, Bd. 19, pag. 160230 f.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 481 –

Hauses und von Beamten des Bundesinnenministeriums
ein Rechtsgespräch über diese Frage erneut stattgefun-
den. […] Es ist für mein Gefühl nicht verwunderlich, daß
ein Jurist, ein Beamter des Ministeriums, der sich mit die-
ser Rechtsfrage beschäftigt, auch die Gelegenheit eines
zufälligen Zusammenseins mit Vertretern des Antragstel-
lers benutzt, um darüber einen Meinungsaustausch zu
führen. Aber wie gesagt: das sind ganz offene Gespräche,
die auch später fortgesetzt worden sind, und zwar offiziell
fortgesetzt worden sind, und die letztlich zu einem Ergeb-
nis führen, das der Bundesinnenminister feststellen wird.
[…] Die Sache hat also überhaupt keinen Anschein einer
unzulässigen Absprache. Das mögen Sie bitte schon da-
raus entnehmen, daß es darüber ganz offizielle Gespräche
gegeben hat mit dem Bundesinnenminister. […] Thema
des Gespräches war nicht das Aufzeigen von Gesetzeslü-
cken. Es ging um die richtige Auslegung des Gesetzes,
die auch Gutachten zu genau formulierten Fragen erfor-
dern kann. Um einen Austausch von Rechtsansichten, der
zum täglichen Brot der juristischen Arbeit gehört, ging es
also. Um nicht mehr, um nicht weniger.“3629

In einem Schreiben des BMI, abgesandt am 25. August
1980, wurde der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-
Dannenberg e. V. geantwortet, dass sich rechtliche Schwie-
rigkeiten ergäben, „weil einerseits mit der Errichtung des
Endlagers erst begonnen werden soll, wenn hinreichende
Gewißheit bezüglich der Eignung als Lagerstätte für radio-
aktive Abfälle besteht, andererseits aber aus technischen
Gründen der Schacht von vornherein so dimensioniert
werden muß, daß er auch für eine evtl. Nutzung im Rah-
men einer späteren Endlagerung ausreicht.“3630 Weiter
heißt es, dass die von Prof. Dr. Bley mitgehörte Bespre-
chung einem informellen rechtlichen Meinungsaustausch
zwischen den beteiligten Juristen gedient habe.

Der seinerzeitige Bundesminister des Innern, Gerhart R.
Baum, schrieb am 2. Februar 1982 an Jörg Janning, Bür-
gerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V.:
„Nicht zuletzt aufgrund Ihres Schreibens und ähnlicher
Schreiben von Frau Fritzen und Herrn Wolf Römmig
habe ich eine sorgfältige Überprüfung der Frage veran-
laßt, wie vor dem Abteufen von Erkundungsschächten im
Salzstock in Gorleben genehmigungsrechtlich zu verfah-
ren ist. […] Im Ergebnis bin ich jedoch zu der Entschei-
dung gelangt, daß vor einem Antrag auf Planfeststellung
(i. S. v. § 9b des Atomgesetzes) die Eignung des Salzsto-
ckes durch Abteufen von Schächten noch genauer zu er-
kunden ist. Ein Planfeststellungsverfahren kann daher
erst eingeleitet werden, wenn nach Überzeugung der Phy-
sikalisch-Technischen Bundesanstalt der Salzstock für die
Errichtung eines Endlagers geeignet ist. Diese Vorausset-
zung ist aber noch nicht gegeben.“3631

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3629 Interview mit Prof. Dr. Helmut Bley und Sts Werner Chory in der
Mittagsausgabe der Sendung „Die Zeit im Funk“ von Radio
Bremen am 12. August 1980, MAT A 104, Bd. 19, pag. 160246 ff.
(160248–160252).

3630 Schreiben des BMI an die BI, abgesandt am 25. August 1980,
MAT A 104, Bd. 19, pag. 160264 f. (160265).

3631

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363
Schreiben des BM Gerhart R. Baum vom 2. Februar 1982 an Jörg
Janning, MAT A 95, Bd. 28, pag. 111169.
Drucksache 17/13700

b) Diskussionsprozess
ie Frage, „ob das Niederbringen des Schachtes bereits
rrichtung‘ des Endlagers ist, und daher eines Planfest-
ellungsbeschlusses nach § 9b AtG oder nur der üblichen
rgrechtlichen Betriebsplanzulassung bedarf“3632 wurde
tensiv sowohl in den Bundesressorts als auch auf nie-
rsächsischer Seite diskutiert.

usweislich eines Vermerkes war dieses Thema Gegen-
and einer Besprechung am 8. Juli 1980 im Niedersächsi-
hen Sozialministerium (MS) in Hannover zwischen Ver-
etern der DWK, der PTB, des BMI und des MS.3633 Es
urde entschieden, dass „ein Planfeststellungsverfahren,
grenzt auf den Schacht, noch nicht das gesamte Endla-
r erfassend, durchgeführt werden soll“.3634 Zur Begrün-
ng wurde ausgeführt, dass zum Zeitpunkt des Abteufens
an abschließend darlegen könne, dass „der Salzstock je-
nfalls als Endlager für schwach- und mittelaktive Ab-
lle (noch nicht für die wärmeerzeugenden hochaktiven
bfälle) geeignet sei“ und der Schacht somit „ganz sicher
eil eines Endlagers werden könne“.3635

nter Bezugnahme auf vorgenannten Vermerk wurde in
nem Schreiben des BMI vom 23. Juli 1980 an das Nie-
rsächsische Sozialministerium dargestellt, dass die
usführungen dort zum Teil „nicht ganz meine Auffas-
ng“ treffen. „Ich könnte folgenden Formulierungen zu-
immen […]: 1.) Erkundungsmaßnahmen für ein Endla-
r fallen nicht unter § 9b Absatz 1 AtG, soweit damit
ch keine in § 9a Absatz 3 genannten Anlagen des Bun-
s „errichtet“ werden, und zwar auch dann nicht, wenn
e Maßnahmen objektiv dazu geeignet sind, als Teil des
äteren Endlagerbergwerks zu dienen; d. h. nicht die

ignung, sondern der tatsächliche Zweck der Anlagen ist
tscheidend. 2.) Soweit Maßnahmen jedoch nicht mehr
r durch den Erkundungszweck gedeckt sind, sondern

nlagenteile bereits als Bestandteile eines Endlagerberg-
erks errichtet werden, unterliegen diese der Planfeststel-
ngspflicht nach § 9b Absatz 1 AtG. 3.). Wie Anlagen-
ile (z. B. Schachtauskleidung) zu behandeln sind, die
an vorsorglich so plant, daß sie Bestandteile eines End-
gerbergwerks werden können, von denen man aber im
eitpunkt der Errichtung noch nicht weiß, ob sie tatsäch-
ch dafür in Betracht kommen, wurde nicht ausdiskutiert,
dieser Fall voraussichtlich nicht vorkommen wird;
nn die PTB erklärte, der Schacht werde nur niederge-
acht werden, wenn man vorher abschließend darlegen
nne, daß er ganz sicher Teil eines Endlagers zumindest
r schwach- und mittelaktive Abfälle werden könne.“3636

uf einem Brief des Niedersächsischen Sozialminis-
rs vom 25. Juni 1980 an das BMI hat Dr. Berg (BMI/

2 Vermerk aus dem BMI vom 11. Juli 1980 über die Besprechung am
8. Juli 1980, MAT A 104, Bd. 19, pag. 160225 ff. (160227).

3 Vermerk aus dem BMI vom 11. Juli 1980 über die Besprechung am
8. Juli 1980, MAT A 104, Bd. 19, pag. 160225 ff. (160227).

4 Vermerk aus dem BMI vom 11. Juli 1980 über die Besprechung am
8. Juli 1980, MAT A 104, Bd. 19, pag. 160225 ff. (160227).

5 Vermerk aus dem BMI vom 11. Juli 1980 über die Besprechung am
8. Juli 1980, MAT A 104, Bd. 19, pag. 160225 ff. (160227).

6
Schreiben des BMI vom 23. Juli 1980 an das MS, MAT A 104,
Bd. 19, pag. 160223 f.

Drucksache 17/13700 – 482 –

Referat RS I 7) eine handschriftliche Notiz bezüglich
der Besprechung vom 8. Juli 1980 im Niedersächsi-
schen Sozialministerium gechrieben. Dr. Berg führte
aus: „Ergebnis der Bespr. 8.7.: Für Niederbringen des
Schachtes soll ein Planfeststellungsverfahren durchge-
führt werden; dabei geht PTB davon aus, daß zu dem
Zeitpunkt der Plan-Einreichung die Eignung des Salz-
stocks für Endlager f. schwachaktive Abfälle bereits
bestätigt ist, so dass Errichtung des Schachtes bereits
eindeutig Teil der Errichtung eines Endlagers ist.“3637

In einem Ergebnisvermerk aus dem BMI über eine Res-
sortbesprechung am 18. August 1980 zwischen dem
BMI, BK, BMWi, BMFT und der PTB wurde festgehal-
ten: „Nach Auffassung von BMI und PTB kann aus
Rechtsgründen bei der von der PTB geschilderten Aus-
gangslage auf ein atomrechtliches Verfahren für den
Schacht nicht verzichtet werden, da der Schacht von
vornherein zu dem Zweck niedergebracht werde, an die-
sem Standort zumindest die schwach- und mittelaktiven
Abfälle zu lagern und damit ein Endlager zu betreiben.
Dies sei als Beginn der „Errichtung“ im Sinne des § 9b
des Atomgesetzes anzusehen.“3638 Weiter heißt es gleich-
falls noch unter Ziffer 2 „Rechtliche Bewertung“ dieses
Vermerks: „BMFT, BMWi und Chef BK behielten sich
ihre Stellungnahme vor.“ In dem nachfolgenden Ab-
schnitt wurde unter Ziff. 3 Zweckmäßigkeitsgesichts-
punkte für die Durchführung eines Planfeststellungsver-
fahrens genannt.3639 Aufgrund der zu erwartenden
Verwaltungsstreitverfahren sei es sicherer, ein atomrecht-
liches Verfahren anzustreben.3640 Würden zunächst bei
Durchführung eines bergrechtlichen Verfahrens die Ver-
waltungsgerichte später entscheiden, dass Atomrecht an-
wendbar sei, würde das einen Zeitverlust und einen Scha-
den am Ansehen der PTB als Vertreterin des Bundes
bedeuten.3641 Auch bei einem ausschließlich bergrechtli-
chen Verfahren müsse eine Öffentlichkeitsbeteiligung in
geeigneter Form durchgeführt werden.3642

Am 5. September 1980 führte Abteilungsleiter Sahl, BMI,
in einer Anmerkung auf einer Staatssekretärsvorlage, in
der es um die genehmigungsrechtliche Behandlung des Er-
kundungsschachts ging, aus: „Von vornherein ganz auszu-
schliessen ist auch die Variante nicht, dass die nächste
Phase, d. h. Niederbringung eines Schachtes […] als eine
zweite Stufe der bergmännischen Erkundung und noch
nicht der Errichtung für das Endlager angesehen wird. In
diesem Falle liefe das Verfahren noch ausserhalb des § 9b
AtG.“3643 Zudem werde diese Perspektive „aus politischen

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3637 MAT A 104, Bd. 19, pag. 160211.
3638 Ergebnisvermerk des BMI vom 22. August 1980 über das Ressort-

gespräch am 18. August 1980, MAT A 104, Bd. 19, pag. 160267 f.
3639 Ergebnisvermerk des BMI vom 22. August 1980 über das Ressort-

gespräch am 18. August 1980, MAT A 104, Bd. 19, pag. 160267 f.
3640 Ergebnisvermerk des BMI vom 22. August 1980 über das Ressort-

gespräch am 18. August 1980, MAT A 104, Bd. 19, pag. 160267 f.
3641 Ergebnisvermerk des BMI vom 22. August 1980, MAT A 104,

Bd. 19, pag. 160267 (160268).
3642 Ergebnisvermerk des BMI vom 22. August 1980, MAT A 104,

Bd. 19, pag. 160267 (160269).
3643

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Staatssekretärvorlage von Dr. Heinrich Getz, BMI, vom 5. Septem-
ber 1980, MAT A 104, Bd. 19, pag. 160281 ff. (160286).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

pportunitätserwägungen“ laut Bekundungen regionaler
andatsträger „einschl. des Herrn Grill“ vorgezogen.3644
enn so könnte der Bundesregierung nicht vorgeworfen
erden, mit dem Verfahren nach § 9b AtG bereits vollen-
te Tatsachen zu schaffen.3645 Unter Hinweis auf die leb-
fte Diskussion der Thematik sowohl innerhalb der Bun-
sressorts als auch vor Ort im Landkreis Lüchow-
annenberg wurde in der Staatssekretärvorlage vorge-
hlagen, das Rechtsproblem durch ein Gutachten eines
nommierten Rechtswissenschaftlers klären zu lassen.3646

einer Abteilungsleitervorlage des Referates RS I 7 des
MI vom 9. September 1980 wurde ausgeführt, dass
ar aufgrund der Beauftragung eines Rechtsgutachtens
rch das Referat RS I 1 zur Zeit keine Entscheidungs-
öglichkeit bestehe, jedoch bei Gegenüberstellung bisher
kannter Gesichtspunkte eine „Tendenz zugunsten des

lanfeststellungsverfahrens“ gesehen werden könne.3647
ies entspreche „im übrigen der bisherigen Meinung des
MI und der PTB“.3648 Im Hinblick auf eine „möglichst
ldige, einwandfreie Errichtung eines Endlagers“ wurde
der Abteilungsleitervorlage für eine „möglichst baldige
ntscheidung für ein Planfeststellungsverfahren“ plä-
ert. Dies wurde handschriftlich auf der Abteilungs-
itervorlage ergänzt. In der Abteilungsleitervorlage
ird auch vermerkt: „In einem Planfeststellungsver-
hren müßten außerdem ernsthaft Alternativstand-
te betrachtet werden […].3649 Der Leiter des Referates

S I 1 „Atomrecht und atomrechtliche Nebengesetze“
r. Heinrich Getz vermerkte bei Mitzeichnung der Vor-
ge: „Ein auf die Errichtung des Schachtes beschränktes
lanfeststellungsverfahren wirft kaum unlösbare Pro-
eme auf; diese Regelung würde von RS I 1 auch ohne
remdgutachten mitgetragen werden. Bei einem (poli-
sch begründeten) Verzicht auf Planfeststellung für den
chachtbau wird sorgfältiges Rechtsgutachten aber für
erläßlich gehalten. Bund kann als Antragsteller nicht
s Risiko einer Verletzung des Atomgesetzes (OVG

üneburg) eingehen.“ 3650

uf einer Sitzung der Gorleben-Kommission am 10. De-
mber 1980 in Lüchow trug Prof. Dr. Dietrich

auschning, Institut für Völkerrecht in Göttingen, ein im
uftrag Niedersachsens erstelltes Gutachten mit dem Titel
echtliche Erfordernisse für die bergmännische Erkun-
ng des Salzstockes auf Eignung zu einem Endlager für
dioaktive Abfälle“ vor.3651 Prof. Dr. Dietrich Rausch-

4 Staatssekretärvorlage von Dr. Heinrich Getz, BMI, vom 5. Septem-
ber 1980, MAT A 104, Bd. 19, pag. 160281 ff. (160286).

5 Staatssekretärvorlage von Dr. Heinrich Getz, BMI, vom 5. Septem-
ber 1980, MAT A 104, Bd. 19, pag. 160281 ff. (160286).

6 Staatssekretärvorlage von Dr. Heinrich Getz, BMI, vom 5. Septem-
ber 1980, MAT A 104, Bd. 19, pag. 160281 ff. (160282).

7 Abteilungsleitervorlage aus dem BMI vom 9. September 1980,
MAT A 104, Bd. 19, pag. 160293 ff. (160295).

8 Abteilungsleitervorlage aus dem BMI vom 9. September 1980,
MAT A 104, Bd. 19, pag. 160293 ff. (160295).

9 MAT A 104, Bd. 19, pag. 160293.
0 Abteilungsleitervorlage aus dem BMI vom 9. September 1980,

MAT A 104, Bd. 19, pag. 160293 ff. (160295).
1 Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dietrich Rauschning vom 10. De-

zember 1980 „Rechtliche Erfordernisse für die bergmännische Er-

kundung des Salzstockes auf Eignung zu einem Endlager für radio-
aktive Abfälle“, MAT A 36, pag. 280137 ff.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 483 –

ning kam in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass „daß
Abteufen eines Erkundungsschachtes und das Auffahren
von Erkundungsstrecken einschließlich der dazu erforder-
lichen Nebenanlagen der bergrechtlichen Betriebsplan-
pflicht und der Bergaufsicht unterliegen, nicht aber einem
atomrechtlichen Planfeststellungsbeschluß.“3652 Die
Grenze zur „Errichtung“ eines Endlagers sei erst dann
überschritten, „wenn mit dem Erkundungsschacht Ein-
richtungen geschaffen werden, die nur im Hinblick auf die
geplante Endlageranlage von Nutzen sind. […] weder
wirtschaftliche noch technische Gründe dürften auch dafür
sprechen, im Zusammenhang mit dem Erkundungsschacht
solche Einrichtungen schon einzubauen.“3653

Im Auftrag des BMI er und in Abstimmung mit den be-
troffenen Ressorts3654 stellte der Rechtswissenschaftler
Prof. Dr. Rüdiger Breuer, Mitdirektor des Instituts für
Umwelt- und Technikrecht an der juristischen Fakultät an
der Universität aus Trier ein Rechtsgutachten mit dem Ti-
tel „Rechtsgutachten über die genehmigungsrechtliche
Behandlung der Schächte für das geplante Endlagerberg-
werk im Salzstock Gorleben sowie über die Ausgestal-
tung des Planfeststellungsverfahrens“.3655 In einem BMI-
Ergebnisvermerk über ein Ressortgespräch am 19. Januar
1981 heißt es: „Auch BK Amt sprach sich ausdrücklich
für eine rechtsgutachtliche Klärung aus und äußerte sich
befriedigt darüber, daß es gelungen sei, mit Prof. Breuer
einen der besten Sachkenner für diese Aufgabe zu gewin-
nen.3656 Dieses Gutachten wurde dem BMI in zwei Teilen
übersandt. Im ersten Teil, datiert auf den 6. Juni 1981,
kam er zu dem Ergebnis, dass „das Abteufen und der
Ausbau der Schächte für das geplante Endlagerbergwerk
im Salzstock Gorleben neben der bergrechtlichen Be-
triebszulassung der vorherigen Planfeststellung nach § 9b
AtomG“ bedürfe.3657 Er begründete sein Ergebnis mit der
Doppelfunktion der Schächte als Erkundungsschächte
und als Endlagerschächte.3658 Insbesondere aufgrund des
„Regelungsmehrwerts“ des Planfeststellungsverfahrens
gegenüber dem bergrechtlichen Verfahren in Bezug auf
den Prüfungsumfang, die Begünstigungswirkung, die pri-
vatrechtsgestaltende Drittwirkung sowie die Publizität
und Drittbeteiligung im Zulassungsverfahren sei Atom-
recht einschlägig.3659 Um dem schrittweisen Erkundungs-

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3652 Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dietrich Rauschning vom 10. De-
zember 1980 „Rechtliche Erfordernisse für die bergmännische Er-
kundung des Salzstockes auf Eignung zu einem Endlager für radio-
aktive Abfälle“, MAT A 36, pag. 280137 (280144).

3653 Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dietrich Rauschning vom 10. De-
zember 1980 „Rechtliche Erfordernisse für die bergmännische Er-
kundung des Salzstockes auf Eignung zu einem Endlager für radio-
aktive Abfälle“, MAT A 36, pag. 280137 (280144).

3654 MAT A 104, Bd. 19, pag. 160480.
3655 Rechtsgutachten von Prof. Dr. Rüdiger Breuer vom 1. Dezember

1982 „Rechtsgutachten über die genehmigungsrechtliche Behand-
lung der Schächte für das geplante Endlagerbergwerk im Salzstock
Gorleben sowie über die Ausgestaltung des Planfeststellungsver-
fahren“, MAT A 64, Bd. 3, pag. 5 ff.

3656 MAT A 104, Bd. 19, pag. 160481.
3657 Rechtsgutachten von Prof. Dr. Rüdiger Breuer, 1. Teil vom 6. Juni

1981, MAT A 99, Bd. 12, pag. 069095 ff. (069161).
3658 Rechtsgutachten von Prof. Dr. Rüdiger Breuer, 1. Teil vom 6. Juni

1981, MAT A 99, Bd. 12, pag. 069095 ff. (069161).
3659

366

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366
Rechtsgutachten von Prof. Dr. Rüdiger Breuer, 1. Teil vom 6. Juni
1981, MAT A 99, Bd. 12, pag. 069095 ff. (069161).
Drucksache 17/13700

ozess in Gorleben gerecht zu werden, schlug Prof.
r. Rüdiger Breuer im zweiten Teil des Gutachtens vom
Dezember 1982 eine Gliederung des Planfeststellungs-
rfahrens in drei Phasen vor.3660 Diese Aufspaltung des

erfahrens stünde der planfeststellungsrechtlichen Kon-
ntrationswirkung und dem Gesamtentscheidungsprin-
p nicht grundsätzlich entgegen; sie bedürfe lediglich ei-
r besonderen Rechtfertigung.3661

ach Zuleitung des ersten Teils des Gutachtens vom
Juni 1981 an das BMI wurde in einem Vermerk vom
. Juni 1983 des Referates RS I 1 festgehalten: „Anläss-

ch einer abteilungsinternen Besprechung am 16. Juni
81 hat Herr Unterabteilungsleiter RS I das Referat RS I
angewiesen, nach außen hin nicht die Meinung zu äu-
rn, daß – in Übereinstimmung mit dem Ergebnis von

rof. Breuer – ein Planfeststellungsverfahren für erfor-
rlich gehalten werde. Diese Auffassung dürfe auch

icht unter ausdrücklicher Kenntlichmachung als (le-
iglich) Meinung des Referats RS I 1 verteten werden.

Hinblick auf die Umstände bei der Erteilung des Gut-
htenauftrags an Prof Breuer habe RS I 1 darauf auf-
erksam gemacht, dass die rechtsgutachtliche Klärung
ilweise seitens der Ressorts ausdrückliche Zustimmung
fahren habe und jedenfalls keinerlei Widerspruch aus-
löst habe.“ So habe das BMWi in einer Besprechung
2. Juni 1981 „betont, die Ressorts und das Bundes-

nzleramt seien sich einig gewesen, daß das Ergebnis
s Gutachtens ein wesentlicher Beitrag zur Entschei-
ngsfindung sein werde‘“.3662 In der Folge war der erste

eil des Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Rüdiger Breuer
egenstand eines Besprechungspapiers des BMI vom
. Juni 1981, in dem das Ergebnis des Gutachtens, „daß
r den Schachtbau die Zulassung eines bergrechtlichen
etriebsplans nicht ausreicht, sondern daß darüber hinaus
n Planfeststellungsverfahren notwendig ist“ dargestellt
urde.3663

it Schreiben vom 23. Juni 1981 teilte die Niedersächsi-
he Ministerin für Wirtschaft und Verkehr Birgit Breuel
m Bundesminister des Innern Gerhart Baum und dem

undesminister für Forschung und Technologie
r. Andreas von Bülow mit, „nach allgemeiner, gesicher-
r Erkenntnis wird die endgültige Beurteilung des Salz-
ockes Gorleben auf seine Eignung als Endlager für ra-
oaktive Abfälle erst nach Abschluß der bergmännischen
rkundung möglich sein. Unter Berücksichtigung der
lanungen der PTB dürfte, falls die Umsetzung der Pla-

0 Rechtsgutachten von Prof. Dr. Rüdiger Breuer vom 1. Dezember
1982 „Rechtsgutachten über die genehmigungsrechtliche Behand-
lung der Schächte für das geplante Endlagerbergwerk im Salzstock
Gorleben sowie über die Ausgestaltung des Planfeststellungsver-
fahren“, MAT A 64, Bd. 3, pag. 5 ff. (158).

1 Rechtsgutachten von Prof. Dr. Rüdiger Breuer vom 1. Dezember
1982 „Rechtsgutachten über die genehmigungsrechtliche Behand-
lung der Schächte für das geplante Endlagerbergwerk im Salzstock
Gorleben sowie über die Ausgestaltung des Planfeststellungsver-
fahren“, MAT A 64, Bd. 3, pag. 5 ff. (158).

2 Vermerk des Referates RS I 1 des BMI vom 19. Juni 1981,
MAT A 72, Bd. 13, pag. 542082, Dokument Nr. 68.

3
Internes Besprechungspapier des BMI vom 19. Juni 1981,
MAT A 96, Bd. 13, pag. 110066 f.

Drucksache 17/13700 – 484 –

nung reibungslos gelingt, das Untersuchungsergebnis frü-
hestens Anfang 1991 vorliegen. Diese Durchführung
wird allerdings in Frage gestellt, falls für das Abteufen
der Untersuchungsschächte nicht nur die bergrechtliche
Betriebsplanzulassung, sondern auch der Abschluß eines
Planfeststellungsverfahrens gemäß § 9b Absatz 1 AtG er-
forderlich sein sollte. Diese Frage wird gegenwärtig im
Auftrag des BMI gutachterlich untersucht. Sollte die
Bundesregierung sich für ein atomrechtliches Verfahren
entscheiden, so würde sich der Abschluß der Untersu-
chungsarbeiten und damit auch die mögliche Inbetrieb-
nahme des Endlagers um einen nicht kalkulierbaren Zeit-
raum verzögern. Eine solche Verzögerung wird die
gesamte Entsorgungsfrage vor neue Probleme und Fristen
stellen und ggf. auch die Beschlußlage zwischen Bund
und Ländern berühren. Vielleicht ist es bei Ihrer Mei-
nungsbildung hilfreich zu wissen, daß die Niedersächsi-
sche Landesregierung die Auffassung vertritt, daß die ge-
plante Abteufung einer Schachtanlage im Salzstock bei
Gorleben nur die Durchführung eines bergrechtlichen
Verfahrens zur Voraussetzung hat.“3664

Mit Vorlage vom 29. Juni 1981 an Staatssekretär
Dr. Hartkopf wurde seitens des Referates RS I 1 des BMI
im Hinblick auf eine vereinbarte Ressortbesprechung auf
Referentenebene um Zustimmung gebeten, „daß BMI-
Vertreter das Ergebnis des Breuer-Gutachtens favorisie-
ren“. Dies wurde handschriftlich am Rand von UAL
RS I mit „nein“ kommentiert.3665 Die Vorlage wurde
von Unterabteilungsleiter RS I angehalten und das Refe-
rat RS I 1 von ihm um Rücksprache gebeten; handschrift-
lich wurde auf der Vorlage vermerkt: „RS I rät von dem
Planfeststellungsverfahren für den Erkundungsschacht
ab. Eine Erkundung hat den Zweck, festzustellen, ob die
PTB als Antragstellerin und Planungsbehörde behaupten
kann, der Salzstock erfülle die techn. Genehmigungsvo-
raussetzungen des § 9b Absatz 3, § 7 Absatz 2 AtG. Das
Planfeststellungsverfahren wird erst erforderlich, sobald
feststeht, daß diese Behauptung aufgestellt werden kann.
Das ist derzeit, bis zum Abteufen des Erkundungs-
schachts u. zum Abschluß der Erkundungsmaßnahmen
nicht möglich. Das bergrechtl. Verfahren genügt des-
halb.“3666

Am 2. Juli 1981 vermerkte der Leiter der Unterabteilung
RS I des BMI auf einer weiteren Vorlage des Referates
RS I 1: „M+StH [Minister + Staatssekretär Dr. Hartkopf,
Anm. d. Verf.] haben am 2.7.81 in der Umweltlage be-
schlossen, daß BMI sich diesem theoretischen Gutachten
nicht anschließt. Beide sind der Meinung von Frau Breuel
im Schr. v. 23.6.81.“3667

Entsprechend wurde in einer Vorlage aus dem BMI für
eine Abteilungsleiterbesprechung am 16. Juli 1981 ausge-


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3664 Schreiben des MW vom 23. Juni 1981 an BMI und BMFT,
MAT A 99, Bd. 12, pag. 069085 f.

3665 MAT A 72, Bd. 13, pag. 542257, Dokument Nr. 69.
3666 Vorlage des Referates RS I 1 des BMI vom 29. Juni 1981

MAT A 72, Bd. 13, pag. 542253 ff., Dokument Nr. 69.
3667 Unterabteilungsleitervorlage des Referates RS I 1 vom 12. Juni

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1981 mit handschriftlichem Vermerk vom 2. Juli 1981, MAT A 72,
Bd. 13, pag. 542265, Dokument Nr. 70.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

hrt: „BMI hat sich im Anschluß an die niedersächsische
andesregierung für die Rechtsansicht entschieden, daß
s geplante Abteufen der Schachtanlage im Salzstock
i Gorleben nur die Durchführung eines bergrechtlichen

erfahrens zur Voraussetzung hat.“3668 Daher bedürfe es
r Herbeiführung eines Ressortkonsenses nicht mehr.

ur Beschlussfassung bleibe festzustellen, dass Einver-
hmen bestehe, „daß das bergrechtliche Verfahren für
s Abteufen der Schächte nunmehr eingeleitet werden
ll“.3669 Dementsprechend wurde bei der Abteilungslei-
rbesprechung am 16. Juli 1981 folgender Beschluss ge-
sst: „Die Bundesressorts gehen im Einvernehmen mit
iedersachsen davon aus, daß für das Abteufen der
chächte nur ein bergrechtliches Verfahren erforderlich
t. Dieses wird umgehend in Abstimmung mit Nieder-
chsen eingeleitet.“3670

einer auf telefonische Anforderung vom 8. September
81 hin erstellten Ministervorlage aus dem BMFT vom

September 1981 wurden die beiden Gutachten von
rof. Dr. Dietrich Rauschning und von Prof. Dr. Rüdiger
reuer gegenübergestellt. Es wurde ausgeführt, dass ein
ergleich insoweit schwer durchführbar sei, „als es sich
i der [Äußerung] von Breuer um ein Gutachten von
er 60 Seiten handelt, das, ungeachtet vieler überflüssi-
r Wiederholungen, inhaltlich ungleich mehr bietet als
s 8-Seiten-Papier von Rauschning“.3671 In der Vorlage
ird der Schluss gezogen, dass beide Ansichten sich mit
ten Gründen vertreten lassen. Dennoch werde der An-

cht zugeneigt, dass „die Summe der Argumente eher für
e Ansicht von Breuer spricht, wonach bereits für die Er-
chtung der Erkundungsschächte ein Planfeststellungs-
rfahren erforderlich ist. Jedenfalls ist es weniger ris-
nt, ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, das
tztlich nicht für notwendig erachtet wird, als von einem
lanfeststellungsverfahren abzusehen, das doch hätte
rchgeführt werden müssen.“3672

m 11. September 1981 fand ein Gespräch der Bundes-
inister Gerhart Baum (BMI) und Dr. Andreas von
ülow (BMFT) mit der Niedersächsischen Ministerin für
irtschaft und Verkehr (NMWi) Birgit Breuel und dem
iedersächsischen Sozialminister (NMS) Hermann
chnipkoweit zu Fragen der Abfallentsorgung statt. In ei-
m beim BMI hierzu gefertigten Kurzprotokoll wurde
m Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ unter der
berschrift „Zwischenergebnisse Gorleben“ festgehalten:
ur Frage Planfeststellung oder nur Bergrecht vor

chachtabteufen teilt BMI mit, daß er noch nicht am
nde der Entscheidung sei. Wichtig sei Zeitaspekt. Plan-
ststellung bringe voraussichtlich Verzögerung von 1,5
s 2 Jahren. Tendenz sei, nur Bergrecht. Nds [Nieder-

8 Vorlage aus dem BMI für die Abteilungsleiterbesprechung am
16. Juli 1981, MAT A 95, Bd. 4, pag. 86 f.

9 Vorlage aus dem BMI für die Abteilungsleiterbesprechung am
16. Juli 1981, MAT A 95, Bd. 4, pag. 86 f.

0 Vermerk aus dem BMI vom 20. Juli 1981, MAT A 52, Bd. 13,
pag. 112.

1 Ministervorlage aus dem BMFT vom 9. September 1981,
MAT A 99, Bd. 12, pag. 069036 ff. (069038).

2
Ministervorlage aus dem BMFT vom 9. September 1981,
MAT A 99, Bd. 12, pag. 069036 ff. (069038).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 485 –

sachsen, Anm. d. Verf.] müsse sagen, ob Anhörung als
vermittelnde Geste zweckmäßig. NMWi möchte diesbe-
züglich Gleichbehandlung von Gorleben und Asse. Berg-
ämter würden bei Anhörung unbeantwortbare Fragen er-
warten. NMS hätte bei Asse Anhörung für notwendiger
gehalten und meint, wir tun uns in Gorleben mit Anhö-
rung keinen Gefallen. BMI wird endgültige Entscheidung
Nds mitteilen.“3673

Mit dem Schreiben am 11. Januar 1982 forderte die
Niedersächsische Ministerin für Wirtschaft und Ver-
kehr Birgit Breuel den Bundesminister des Innern
Gerhart R. Baum und den Bundesminister für For-
schung und Technologie Dr. Andreas von Bülow auf,
den Abschluss der Untersuchung herbei zuführen und
die Ergebnisse der rechtlichen Prüfung mitzuteilen. In
dem Schreiben von Frau Breuel heißt es: „Da der sei-
nerzeit erzielten Überprüfung gründliche Prüfungen
verschiedener Ministerien in Bund und Land voraus-
gegangen waren, war ich und bin ich auch heute noch
zuversichtlich, daß Ihre neuerlichen Untersuchungen
zu keinem anderen Ergebnis kommen können, es sei
denn die zusätzliche Prüfung würde völlig neue Tatsa-
chen hervorbringen. Angesichts der Bedeutung dieses
Problems für weitere Fortschritte in der Entsorungs-
frage würde ich es sehr begrüßen, wenn die nach un-
serer Besprechung entstandene Rechtsunsicherheit
[…] beendet werden kann […].3674 Mit Schreiben vom
2. Februar 1982 an das Niedersächsische Ministerium für
Wirtschaft und Verkehr sowie das Niedersächsische So-
zialministerium knüpfte Bundesminister des Innern
Gerhart R. Baum an das Gespräch am 11. September
1981, bei dem er sich eine endgültige Stellungnahme vor-
behalten hatte, an und führte aus: „Wie Ihnen bekannt ist,
gibt es zu dieser schwierigen Rechtsfrage rechtwissen-
schaftliche Gutachten, die auf eine Fülle unterschiedli-
cher Gesichtspunkte eingehen. Deshalb war eine sorgfäl-
tige Überprüfung in meinem Hause notwendig, die
nunmehr abgeschlossen ist.“3675 Danach sei er im Einver-
nehmen mit dem BMWi, dem BMFT und dem BK „be-
reit, mich Ihrer Auffassung anzuschließen“.3676 Weiter
heißt es in dem Schreiben: „Im Hinblick auf die Akzep-
tanz des Vorhabens empfehle ich, neben dem bergrechtli-
chen Verfahren die Öffentlichkeit über die jeweiligen
Einzelheiten voll zu informieren.“3677

Am 11. Februar 1982 gab es eine Plenardebatte im Deut-
schen Bundestag. Redner waren u. a. die Niedersächsi-
sche Ministerin für Wirtschaft und Verkehr Birgit Breuel
und Bundesminister des Innern Gerhart R. Baum.3678 In
dieser Debatte bemängelt Frau Breuel eine fehlende Ant-

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3673 BMI-Kurzprotokoll des Gesprächs am 11. September 1981,
MAT A 72, Bd. 13, pag. 542347 ff. (542349 f.), Dokument Nr. 71.

3674 MAT A 102/2, Bd. 15, pag. 8.
3675 Schreiben von BM Gerhart R. Baum, BMI, vom 2. Februar 1982 an

das MW und das MS, MAT A 95, Bd. 28, pag. 111167 f.
3676 Schreiben von BM Gerhart R. Baum, BMI, vom 2. Februar 1982 an

das MW und das MS, MAT A 95, Bd. 28, pag. 111167 f.
3677 Schreiben von BM Gerhart R. Baum, BMI, vom 2. Februar 1982 an

367

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368
das MW und das MS, MAT A 95, Bd. 28, pag. 111167 f.
3678 Plenarprotokol 86/9 vom 11. Februar 1982. 3
Drucksache 17/13700

ort von BM Baum. Das Antwortschreiben von BM
aum trägt aber das Datum 2. Februar 1982.3679

u dieser rechtlichen Ansicht, dass kein Planfeststel-
ngsverfahren durchzuführen sei, kam auch Prof.
r. Hans-Werner Rengeling, Fachbereich Rechtswissen-
haften der Universität Osnabrück, in einem weiteren
m BMI in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten, wel-
es am 5. September 1983, nach dem Kabinettsbe-
hluss vom 13. Juli 1983, veröffentlicht wurde.3680 In
m Gutachten mit dem Titel „Genehmigungsrechtliche

ehandlung der Erkundungsschächte und -strecken für
s geplante Endlagerbergwerk im Salzstock Gorleben“
urde ausgeführt: „Ein erstes Teilplanfeststellungsver-
hren für die Erkundungsschächte und -strecken [ist] aus
rfassungsrechtlichen Gründen nicht zulässig, bei ge-
nteiliger Auffassung aber jedenfalls nicht geboten.“3681

r argumentierte, dass eine atomrechtliche Planfeststel-
ng erst nach Abschluss der Erkundung und dem Vorlie-
n von Erkundungsergebnissen durchgeführt werden
nne, „die eine ganzheitliche Aussage darüber gestatten,
die materiell-rechtlichen Voraussetzungen insbeson-
re des nuklearspezifischen Sicherheitsrechts vorlie-
n“.3682 Darüber hinaus sei in der Erkundung der

chächte noch keine Errichtung des Endlagers nach § 9b
bsatz 1 AtG zu sehen, insbesondere fehle es am Errich-
ngswillen, der erforderlich sei.3683

evor das Rengeling-Gutachten am 5. September der
undesregierung zur Verfügung stand, wendete sich
rof. Dr. Dietrich Rauschning mit Brief vom 16. Mai
83 an den Regierungsdirektor Becherer.3684 In dem

rief heißt es: „Herr Rengeling hat mit mir Fühlung
nommen. […] Wir haben wohl ein Interesse daran,

aß das Gutachten mit dem Ergebnis meiner Ausfüh-
ngen, die ich ja auch dem BMI gesandt hatte, über-

nstimmt. Haben wir noch weiteres Material gesam-
elt, daß die Auffassung, daß für die bergmännische
rkundung, selbst dann, wenn die Schächte für ein
ndlager geeignet sind, kein atomrechtliches Planfest-
ellungsverfahren durchgeführt werden muß, stützt?“3685

en Diskussionsprozess in den Bundesressorts erläuter-
n auch Zeugen vor dem Untersuchungsausschuss. Nach

9 Schreiben von BM Gerhart Baum, BMI, vom 2. Februar 1982 an
das MW und das MS, MAT A 95, Bd. 28, pag. 111167 f.

0 Rechtsgutachten von Prof. Dr. Hans-Werner Rengeling vom 5. Sep-
tember 1983 „Genehmigungsrechtliche Behandlung der Erkun-
dungsschächte und -strecken für das geplante Endlagerbergwerk im
Salzstock Gorleben“, MAT A 147, Bd. 3, pag. 004054 ff.

1 Rechtsgutachten von Prof. Dr. Hans-Werner Rengeling vom 5. Sep-
tember 1983 „Genehmigungsrechtliche Behandlung der Erkun-
dungsschächte und -strecken für das geplante Endlagerbergwerk im
Salzstock Gorleben“, MAT A 147, Bd. 3, pag. 004054 ff. (004191).

2 Rechtsgutachten von Prof. Dr. Hans-Werner Rengeling vom 5. Sep-
tember 1983 „Genehmigungsrechtliche Behandlung der Erkun-
dungsschächte und -strecken für das geplante Endlagerbergwerk im
Salzstock Gorleben“, MAT A 147, Bd. 3, pag. 004054 ff. (004192).

3 Rechtsgutachten von Prof. Dr. Hans-Werner Rengeling vom 5. Sep-
tember 1983 „Genehmigungsrechtliche Behandlung der Erkun-
dungsschächte und -strecken für das geplante Endlagerbergwerk im
Salzstock Gorleben“, MAT A 147, Bd. 3, pag. 004054 ff. (004196).

4
MAT A 102/1, Bd. 95, pag. 33.
685 MAT A 102/1, Bd. 95, pag. 33.

Drucksache 17/13700 – 486 –

der Zeugenaussage von Dr. Horst Glatzel, damaliger Lei-
ter des u. a. für staatliche Kernenergieaufsicht zuständi-
gen Referats im Bundeskanzleramt, wurde unter Hinweis
auf den Gutachter Prof. Breuer, um trotz Anwendung des
bergrechtlichen Genehmigungsverfahrens die Öffentlich-
keit zu beteiligen, zum Teil vertreten, dass zwar Berg-
recht einschlägig sei, jedoch das bergrechtliche Genehmi-
gungsverfahren mit einem Planfeststellungsverfahren zu
ummanteln sei. Allerdings habe man sich im Kanzleramt
dagegen entschieden, „um rechtliche Klarheit“ zu schaf-
fen. „Denn wir wollten einen Salzstock erkunden, und wir
wollten nicht ein Planfeststellungsverfahren, in dem wir
die Eignungsdaten bereits der Öffentlichkeit offenlegen
konnten. Das bergrechtliche Verfahren war sozusagen
vorgeschaltet, bevor man zu dem Planfeststellungsverfah-
ren kommen konnte. So war damals die Meinung der
Ressorts. Der haben wir uns dann auch angeschlos-
sen.“3686 Dem Umstand, dass nach dem gewählten Ver-
fahren die Öffentlichkeit mangels Planfeststellungspflicht
nicht in dem Sinne zu beteiligen war, dass sie zur Aus-
sage über die Eignungshöffigkeit des Standorts Gorleben
Einwände hätte erheben können, habe man durch eine
freiwillige Information der Öffentlichkeit3687 abgeholfen,
führte Dr. Horst Glatzel weiter aus.3688

Der Zeuge Kurt-Dieter Grill, damaliger Vorsitzender der
Gorleben-Kommission, hob in seiner Vernehmung her-
vor, dass auch die Gorleben-Kommission seinerzeit vo-
tiert hatte, nach Bergrecht zu verfahren: „Um der eigenen
Glaubwürdigkeit willen, dass es nicht um eine Atoman-
lage geht, sondern ein Erkundungsbergwerk, bestehen wir
darauf, dass nach Bergrecht erkundet wird und nicht nach
Atomrecht.“3689

Anders hielt etwa die Lüchow-Dannenberger Bürgerini-
tiative Umweltschutz ausweislich eines Zeitungsartikels
der Elbe-Jeetzel-Zeitung aus dem Jahr 1984 das Atomge-
setz nicht erst für die Errichtung, sondern schon für „alle
Maßnahmen, die einen Endlagerstandort präjudizieren“
für anwendbar.3690

Vor dem Untersuchungsausschuss wurde der Zeuge
Gerhart Rudolf Baum, seinerzeit Bundesinnenminis-
ter, auf die Briefe von der Niedersächsischen Ministe-
rin Birgit Breuel befragt. Der Zeuge Gerhart Rudolf
Baum wurde gefragt, ob er die Briefe von Frau Breuel
als Drohung empfand. Der Zeuge Gerhart Rudolf
Baum sagte vor dem Untersuchungsausschuss dazu:
„Ja, Ich weiß nicht, wie ernst sie [gemeint ist Frau
Breuel, Anm. d. Verf.] das genommen hat. Einerseits
war Niedersachsen sehr vorsichtig und zögerlich. An-
dererseits wurde mir der Vorwurf gemacht, ich ging
zu bedächtig und zu langsam vor. […] Aber die Ent-
scheidung für Bergrecht hatte also rechtliche Gründe
und möglicherweise auch Gründe, die Sie jetzt ge-

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3686 Protokoll Nr. 26, S. 62.
3687 Vgl. Vierter Teil, Zweites Kapitel, F. I.
3688 Protokoll Nr. 26, S. 62–63.
3689 Protokoll Nr. 35, S. 49.
3690

369

369

369

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369
Presseartikel „Verstoß gegen geltendes Recht“ in der Elbe-Jeetzel-
Zeitung vom 1. Juni 1984, MAT A 147, Bd. 3, pag. 537004.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

annt haben, die Frau Breuel in ihrem Brief zum Aus-
ruck bringt. Das will ich gar nicht ausschließen“.3691

c) Entscheidung
ie bereits aufgezeigt wurde die Entscheidung, bei der

rkundung des Salzstockes Gorleben nach Bergrecht und
cht nach Atomrecht vorzugehen, nach langem Diskus-
onsprozess 1981 von Bundesinnenminister Gerhart R.
aum im Einvernehmen mit dem BMFT, dem BMWi und
m BK getroffen.

d) Urteil des BVerwG vom 9. März 1990
inige Anwohner der Region Gorleben sowie Andreas
raf von Bernstorff hatten im Dezember 1985 Klage vor
m Verwaltungsgericht erhoben mit dem Ziel, das Ab-
ufen der Schächte im Salzstock Gorleben, das Aufhal-
n von Salzbergen auf dem Gelände sowie Maßnahmen
r Errichtung einer Anlage zur Sicherstellung und End-
gerung radioaktiver Abfälle untersagen zu lassen.3692
egründet wurden die Klagen unter Hinweis darauf, dass
fgrund der Erkenntnisse der übertägigen Erkundung
r Salzstock Gorleben nicht als Endlager für hochradio-
tive Abfälle geeignet sei; gleichwohl werde unter Um-
hung des gebotenen atomrechtlichen Planfeststellungs-
rfahrens ein Erkundungsbergwerk errichtet. Dieses

rkundungsbergwerk sei faktisch bereits ein Endlager, da
e Schächte schon so dimensioniert seien und ausgebaut
ürden, dass darin der Beginn der Errichtung des Endla-
rs liege.3693

ach Unterliegen der Kläger in den Vorinstanzen hat das
undesverwaltungsgericht auf die Revisionen hin mit Ur-
ilen vom 9. März 1990 – Aktenzeichen 7 C 23/89 und
C 24/89 (Parallelentscheidung) – rechtskräftig entschie-
n, dass der geltend gemachte Anspruch nicht be-

eht.3694

er Leitsatz der unter dem Aktenzeichen 7 C 23/89 er-
ngenen Entscheidung lautet: „Die untertägige Erkun-
ng eines Standorts (hier: Salzstock Gorleben) auf seine

ignung für die Sicherstellung und Endlagerung radioak-
ver Abfälle (§ 9a Absatz 3 AtG) ist noch nicht der Be-
nn der Errichtung einer entsprechenden Anlage und be-
rf deshalb nicht der Planfeststellung nach § 9b AtG,
es auch dann nicht, wenn Teile des Erkundungsberg-
erks, wie z. B. die Schächte, nach Dimensionierung und
auausführung im Falle positiver Standortentscheidung
dann aufgrund einer Planfeststellung zu errichtenden

ndlager Verwendung finden sollen.“3695

den Gründen der Entscheidungen führte das BVerwG
s, dass die Kläger den Anspruch nicht auf das Atom-

1 Protokoll Nr. 26, S. 20.
2 Urteile des BVerwG vom 9. März 1990, MAT A 116, Bd. 14,

pag. 539311 ff. und 539390 ff.
3 Urteile des BVerwG vom 9. März 1990, MAT A 116, Bd. 14,

pag. 539311 ff. und 539390 ff.
4 Urteile des BVerwG vom 9. März 1990, MAT A 116, Bd. 14,

pag. 539311 ff. und 539390 ff.
5
Urteil des BVerwG vom 9. März 1990, BVerwG, NVwZ 1990,

S. 967.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 487 –

recht stützen könnten, da keine Maßnahmen zur Errich-
tung einer Anlage zur Sicherstellung bzw. Endlagerung
radioaktiver Abfälle durchgeführt würden.3696 Weiter
führte es aus, dass lediglich die Möglichkeit einer an-
schließenden Nutzung zur Endlagerung nicht ausreiche,
um die Vorschriften des Atomrechts einschlägig werden
zu lassen. Vielmehr bestimme sich der Genehmigungsge-
genstand, wie das BVerwG3697 bereits 1988 zur Errich-
tung einer Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf
entschieden habe, nach dem Genehmigungsantrag des Er-
richters, sodass dieser bestimme, welchen Zweck die An-
lage verfolge. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass
die Beklagte in Wahrheit nicht mehr die Eignung des
Salzstockes erkunde, sondern bereits die Errichtung eines
Endlagers betreibe. Daher bedürfe die untertägige Erkun-
dung des Salzstocks Gorleben nicht der Planfeststellung
nach Atomrecht. Durch die Betriebsplanzulassungen und
die auf dieser Grundlage vorgenommenen Arbeiten wür-
den die Kläger nicht gehindert, im Falle der späteren
Planfeststellung für ein Endlager eine Verletzung ihrer
Rechte geltend zu machen.3698

b) Rahmenbetriebsplan

Am 14. April 1982 stellte die PTB beim zuständigen
Bergamt Celle den Antrag auf Zulassung des Rahmenbe-
triebsplanes für die untertägige Erkundung des Salzsto-
ckes Gorleben.3699 Der Rahmenbetriebsplan wurde am
9. September 1983 vom Bergamt Celle zunächst unbefris-
tet zugelassen.

aa) Antrag auf Verlängerung

Der vom Bergamt Celle am 9. September 1983 zugelas-
sene Rahmenbetriebsplan galt zunächst unbefristet. Mit
Schreiben des Bergamtes Celle vom 2. April 19923700
wurde der Rahmenbetriebsplan nachträglich bis zum
31. Dezember 1992 befristet. Hintergrund dieser nachträg-
lichen Befristung des Rahmenbetriebsplans war eine Ent-
scheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. De-
zember 1991 zu einem Untertage-Erdgasspeicher in
Berlin3701. Bezogen auf den dort ohne zeitliche Begren-
zung zugelassenen Rahmenbetriebsplan wurde in dem Ur-
teil ausgeführt: „im Rahmenbetriebsplan ist der ,längere
Zeitraum‘ seiner Geltung nach durch genaue Zeitangabe
zu bestimmen“.3702

Da die Erkundungen zur möglichen Eignung des Salz-
stocks Gorleben als Endlager noch nicht abgeschlossen

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3696 Urteile des BVerwG vom 9. März 1990, MAT A 116, Bd. 14,
pag. 539311 ff. und 539390 ff.

3697 Urteil des BVerwG vom 4. Juli 1988, BVerwGE 80, 21 (24).
3698 Urteile des BVerwG vom 9. März 1990, MAT A 116, Bd. 14,

pag. 539311 ff. und 539390 ff.
3699 Schreiben der DBE an das BMWi vom 15. März 1982, MAT A 95,

Bd. 6, pag. 123.
3700 Bescheid des Bergamtes Celle vom 2. April 1992, MAT A 126/1,

Bd. 18, pag. 420331 f.
3701 Urteil des BVerwG vom 13. Dezember 1991, BVerwG, NVwZ

1992, S. 980 ff.
3702

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370
Urteil des BVerwG vom 13. Dezember 1991, BVerwG, NVwZ
1992, S. 980 ff.
Drucksache 17/13700

aren, beantragte das zuständige BfS am 20. März 1992
im Bergamt Celle die Verlängerung des Rahmenbe-

iebsplans bis zum 31. Dezember 1999.3703

m 16. Juni 1992 informierte das übergeordnete Ober-
rgamt Clausthal-Zellerfeld das BfS schriftlich darüber,
ss eine Verlängerung des Rahmenbetriebsplans auf-
und einer neuen Gesetzeslage nicht in Betracht komme,
ndern vielmehr ein Planfeststellungsverfahren mit Um-
eltverträglichkeitsprüfung erforderlich sei.3704 Mit Be-
heid vom 17. September 1992 verlangte das Oberberg-
t Clausthal-Zellerfeld einen der Planfeststellung

dürfenden Rahmenbetriebsplan.3705 Hintergrund hierfür
ar eine Änderung des Bergrechtes, die auf eine Richtlinie
r EU zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimm-
n öffentlichen und privaten Projekten zurückging. Nach
r entsprechenden Gesetzesnovellierung galt seit dem
August 1990 § 57a BBergG, wonach auch für ein berg-
chtliches Genehmigungsverfahren eine Umweltverträg-
chkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforder-
ch war.

es weiteren forderte das Oberbergamt bereits für die Zu-
ssung des Rahmenbetriebsplanes den gem. § 55 I Num-
er 1 BBergG zu erbringenden Nachweis der Abbau-
w. Aufsuchungsberechtigung. In einer Vorlage des

MU vom 12. Juli 1993 wurde insoweit ausgeführt: „Die
ulassung eines Betriebsplanes im Sinne des § 52 ist zu er-
ilen, wenn […] für die im Betriebsplan vorgesehene Auf-
chung oder Gewinnung von Bodenschätzen die erfor-
rliche Berechtigung nachgewiesen ist […].“ Das
berbergamt habe seine Forderung mit der Problematik
r entgegenstehenden Salzrechte des Grafen von Berns-
rff und der evangelischen Kirchengemeinde begrün-
t.3706 Diesbezüglich habe sich die Situation seit 1983
chteilig verändert, da die Inhaber der grundeigenen

alzrechte es nunmehr abgelehnt hätten, ihre Salzrechte zu
räußern.3707

er Zeuge Prof. Dr. Bruno Thomauske, seinerzeit Mitar-
iter des BfS, führte dazu aus, dass wenn weder die

alzrechte der Privaten noch die bergfreien Flächen zur
erfügung gestanden hätten, die verbleibenden Bereiche
icht hinreichend gewesen wären um eine Erkundung zu
chtfertigen.“3708

b) Urteil des BVerwG vom 2. November 1995
ls der vom BfS am 20. März 1992 beim Bergamt Celle
stellte Antrag auf Verlängerung des Rahmenbetriebs-
anes unbeschieden blieb3709 erhob am 22. Oktober 1992

3 Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149 Bd. 21,
pag. 25 ff.

4 Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149 Bd. 21,
pag. 25 ff.

5 Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149 Bd. 21,
pag. 25 ff.

6 Vorlage von Dr. Manfred Bloser und Walter Kühne, BMU, vom
12. Juli 1993, MAT E 9, Bd. 64, pag. 213 ff. (224).

7 Vorlage von Dr. Manfred Bloser und Walter Kühne, BMU, vom
12. Juli 1993, MAT E 9, Bd. 64, pag. 213 ff. (224).

8 Protokoll Nr. 62, S. 8.
9
Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149 Bd. 21,

pag. 25 ff. (26 Rückseite).

Drucksache 17/13700 – 488 –

die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
BMU, dieses vertreten durch das BfS, beim Verwaltungs-
gericht Lüneburg Verpflichtungsklage in Form der Untä-
tigkeitsklage gegen das Bergamt Celle, mit dem Ziel, die
Behörde dazu zu verpflichten, den Rahmenbetriebsplan
bis zum 31. Dezember 1999 zu verlängern.3710 Darüber
hinaus erhob das BfS Anfechtungsklage gegen den Be-
scheid des Oberbergamtes Clausthal-Zellerfeld in Form
des Widerspruchsbescheids.

Das Verwaltungsgericht Lüneburg entschied am 7. März
1994, dass beiden Klagen stattzugeben sei. Das Oberberg-
amt sei dazu verpflichtet, die Verlängerung zuzulassen, al-
lerdings müssten für die Zulassung der Hauptbetriebs-
pläne die für die Durchführung jeweils erforderlichen
Berechtigungen nachgewiesen werden.3711

Gegen diese Entscheidungen legten die Beklagten, das
Bergamt Celle und das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld,
Sprungrevision ein, sodass das Bundesverwaltungsge-
richt am 2. November 1995 über die Rechtsstreitigkeiten
zur Verlängerung des Rahmenbetriebsplans, die zur ge-
meinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden
wurden, zu entscheiden hatte.3712

Das BVerwG hat rechtskräftig entschieden, dass die Klä-
gerin einen Rechtsanspruch auf Verlängerung des Rah-
menbetriebsplanes aus § 55 Absatz 1 BBergG hat.3713 Da-
rüber hinaus sei der Bescheid des Oberbergamtes vom
17. September 1992 rechtswidrig und verletzte die Kläge-
rin in ihren Rechten.3714

In seiner Entscheidung führte das BVerwG aus, dass ein
neuer Rahmenbetriebsplan mit Umweltverträglichkeits-
prüfung nach Inkrafttreten der Novellierung am 1. August
1990 nicht erforderlich sei, sondern vielmehr ein An-
spruch auf Verlängerung bestehe, sofern kein Versa-
gungsgrund gemäß §§ 55 I, 48 II 1 BBergG vorläge.3715

Es begründete seine Entscheidung damit, dass die neue
Vorschrift nicht auf Verfahren anwendbar sei, deren Zu-
lassungsverfahren, wie es vorliegend der Fall sei, bereits
abgeschlossen seien. Auch aus den Vorschriften der Ver-
ordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung berg-
baulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) ergebe sich nichts
anderes. Vielmehr lasse sich aus diesen Vorschriften ab-
leiten, dass für laufende Vorhaben gerade keine Umwelt-
verträglichkeitsprüfung erforderlich sei.3716 Die Richtlinie
des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung lasse
ebenfalls keine andere Rechtsauffassung zu. Denn für das

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3710 Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149 Bd. 21,
pag. 25 ff. (27).

3711 Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149 Bd. 21,
pag. 25 ff. (27 Rückseite).

3712 Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149 Bd. 21,
pag. 25 ff. (27 Rückseite, 28).

3713 Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149 Bd. 21,
pag. 25 ff. (31 Rückseite).

3714 Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149 Bd. 21,
pag. 25 ff. (36 Rückseite).

3715 Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149 Bd. 21,
pag. 25 ff. (32).

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372
Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149 Bd. 21,
pag. 25 ff. (30 Rückseite).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

rkundungsbergwerk seien bereits vor Ablauf der Umset-
ngsfrist am 3. Juli 1988 sowohl das Zulassungsverfah-
n eingeleitet als auch bereits Zulassungsentscheidungen
gangen und ausgeführt worden.3717 Außerdem sei auch
ine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9a II AtG
forderlich, da es sich, wie das BVerwG bereits am
März 1990 festgestellt habe3718, bei dem Erkundungs-
rgwerk noch nicht um die Errichtung einer Anlage zur

ndlagerung handele. Somit sei nicht Atomrecht sondern
ergrecht einschlägig.3719

a der Rahmenbetriebsplan lediglich feststellenden und
ders als der Hauptbetriebsplan noch keinen gestaltenden

harakter habe, sei für den Rahmenbetriebsplan noch
cht „die Bergbauberechtigung schon für das gesamte
m Rahmenbetriebsplan erfasste Feld“ nachzuwei-
n.3720 Mithin sei eine Genehmigung unter dem Vorbehalt
r Nebenbestimmung, dass spätestens bis Erlass des
auptbetriebsplans alle erforderlichen Berechtigungen
rliegen müssten, rechtmäßig. Maßgeblich sei allein,
ss der Nachweis zu „gegebener Zeit“ erbracht werden
nne.3721

ementsprechend wurde mit Schreiben des Bergamts
elle vom 5. März 1996 die bis zum 31. Dezember 1999
fristete Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes zuge-
ssen.3722

. Abteufen und Auslegung der
Erkundungsschächte

ach dem Beschluss des Bundeskabinetts am 13. Juli
83 begann im Jahr 1986 das Abteufen der Schächte.

) Abteufen der Erkundungsschächte
achdem die übertägige Erkundung des Salzstockes wie
fgezeigt zu einer Übersicht über die Schichtenfolge des

alzstocks, zu ersten Vorstellungen über den Bauplan in
inem Inneren und zur Festlegung von Schachtansatz-
nkten geführt hatte3723, wurde die Arbeitsgemeinschaft

chächte Gorleben (ASG), ein Zusammenschluss der Fir-
en Deilmann-Haniel GmbH, Dortmund, und Thyssen
chachtbau GmbH, Mülheim/Ruhr3724, mit Vertrag vom
. Oktober 1983 durch die DBE beauftragt, zwei

chächte zur Erkundung des Salzstocks Gorleben abzu-
ufen.3725

7 Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149 Bd. 21,
pag. 25 ff. (31).

8 Urteil des BVerwG vom 9. März 1990, MAT A 116, Bd. 14,
pag. 539311 ff.

9 Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149 Bd. 21,
pag. 25 ff. (31 Rückseite).

0 Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149 Bd. 21,
pag. 25 ff. (33 Rückseite).

1 Urteil des BVerwG vom 2. November 1995, MAT A 149 Bd. 21,
pag. 25 ff. (34).

2 Bescheid des Bergamts Celle an die DBE vom 5. März 1996,
MAT A 136/1, Bd. 19, pag. 044213.

3 Vgl. Vierter Teil, Zweites Kapitel, C. I. 2.
4 Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 26. August

1988, MAT E 10, Bd. 1–19, pag. 039 ff. (044).
5
Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 26. August

1988, MAT E 10, Bd. 1–19, pag. 039 ff. (065).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 489 –

Die beiden Schächte wurden mit Hilfe des Gefrierverfah-
rens abgeteuft, welches „seit etwa 100 Jahren bekannt ist
und heute als technisch ausgereift angesehen werden
kann“3726. Dazu waren sehr niedrige Temperaturen von
mindestens minus 35°C erforderlich, da im Deckgebirge
über einem Salzstock mit weitgehend gesättigter Salz-
lauge zu rechnen ist, die eine Gefriertemperatur von mi-
nus 25°C und weniger haben kann.3727

Der Sachverständige Henning Rösel erläuterte den Vor-
gang des Schachtabteufens dahingehend, dass „das was-
serführende Deckgebirge durch einen Ring von etwa
40 Bohrungen, in die Kühlmittel hineinkommen, gefro-
ren“ werde3728. In diesem gefrorenen Block könne man
den Schacht abteufen, ohne dass Wasser zuträte. „Das
wird dann später, wenn das Schachtinnere ausgebaut ist,
wieder aufgetaut. Der Auftauprozess ist mittlerweile
längst beendet.“3729

Beide Schächte wurden im Jahr 1996 nach 10-jähriger
Bauzeit fertiggestellt.3730

b) Schachtunfall am 12. Mai 1987

Beim Abteufen der Schächte zur Erkundung des Salz-
stocks Gorleben ereignete sich am 12. Mai 1987 um
9.45 Uhr im Schacht 1 des Erkundungsbergwerkes ein
Unfall. Durch den Gebirgsdruck löste sich ein 1,5 Tonnen
schwerer Stahlschutzring in ca. 234 m Teufe und stürzte
ca. 5 m tief auf die Schachtsohle (ca. 239 m Teufe). Von
den dort arbeitenden sieben Bergleuten wurden hierdurch
drei leicht und drei schwer verletzt; ein verletzter Maschi-
nenobersteiger erlag zwei Tage später in einer Hamburger
Klinik seinen Verletzungen.3731

Der betroffene untere Bereich des Schachtes wurde un-
mittelbar nach dem Unfall mit Magerbeton ausgegossen,
um weitere Verformungen zu vermeiden.3732

Das Magazin „Der Spiegel“ berichtete in seiner Ausgabe
Nr. 22/1987 über den Unfall und zitierte Prof. Dr. Klaus
Duphorn mit den Worten, dass er „schon 1982 ganz klar
davor gewarnt“ habe, dass die Gefahr in dieser Zone be-
sonders groß sei.

aa) Untersuchungsergebnis
der Staatsanwaltschaft

Der Pressemitteilung der StA vom 16. August 1988 zum
Teilabschluss der Ermittlungen3733 ist zur Unfallursache

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3726 Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 26. August
1988, MAT E 10, Bd. 1–19, pag. 039 ff. (045).

3727 Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 26. August
1988, MAT E 10, Bd. 1–19, pag. 039 ff. (046).

3728 Protokoll Nr. 7, S. 33.
3729 Protokoll Nr. 7, S. 33.
3730 BMWi-Broschüre „Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in

Deutschland – Das Endlagerprojekt Gorleben“, Oktober 2008,
MAT A 179, S. 24.

3731 Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 26. August
1988, MAT E 10, Bd. 1–19, pag. 039 ff. (044, 117 ff.); Artikel „Wie
Schmierseife“ in „Der Spiegel“ Nr. 22/1987; Skizze der Siche-
rungsmaßnahmen, MAT A 185, Bd. 1 pag. 000103.

3732 Vgl. im Einzelnen unten Vierter Teil, Zweites Kapitel, C. I. 8. b) bb).
3733

373

373
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 16. August
1988, MAT A 33, pag. 130169 ff.
Drucksache 17/13700

entnehmen: „Durch Materialprüfungen und Berech-
ngen wurde festgestellt, dass der Schachtunfall auf Fer-

gungsfehler beim Einbau von Schachtsicherungsringen
rückzuführen ist. […] Der Stützringeinbau hätte bei
dnungsgemäßer Ausführung nach der Konstruktions-
ichnung nicht versagt. Die Ringe hätten sich vielmehr
n auf sie einwirkenden Belastungen entsprechend plas-

sch verformt und wären in der Lage gewesen, hohe
räfte zu tragen. Dass der herabfallende Stützring Nr. 20
ch nicht wie erwartet verformt hat, sondern gebrochen
t, lag an einer fehlerhaft ausgeführten Segmentverbin-
ng. […] Im Gegensatz zur Konstruktionszeichnung
] wurde […] bei den (meisten) Passstücken die Kopf-

atte nur außen herum geschweißt. Bei dem herabgefal-
nen Ring Nr. 20 war darüberhinaus […] die Über-
ckung von Passstück und Kopfplatte im Stegbereich
s U-Profils zu gering (2 mm statt vorgesehener 5 mm).“

arüber hinaus wurde in der Pressemitteilung dargestellt,
ss der Unfall nicht geschehen wäre, „wenn nicht im Be-
ich des unteren tertiären Tons in einer Teufe von ca. 220
s 240 m starke und ungleichförmige Gebirgsbewegun-
n aufgetreten wären. Unter Bezugnahme insbesondere
f zwei vor dem Abteufen der Schächte ab 1982 im
uftrag der DBE durch Prof. Dr. Jessberger, Ruhr-Uni-
rsität Bochum, und das Geologie- und Ingenieurbüro
r. Pickel, Fuldatal, erstellte Gutachten sowie eine durch
e Bergbehörden veranlasste gutachterliche Stellung-
hme von Dr. Neuber, Geologisches Landesamt Nord-
ein-Westfalen, heißt es insoweit weiter: „Dass beim
urchteufen des Tertiärtons mit Schwierigkeiten gerech-
t werden musste, war allen am Schachtbau beteiligten

irmen und Behörden aufgrund der vorangegangenen Er-
ndung und deren Auswertung durch Sachverständige
Voraus bekannt. Dem ist durch besondere Maßnahmen
i der Schachtbauplanung und -ausführung Rechnung
tragen worden, wobei die statischen Berechnungen zu-
tzlich von einem anerkannten unabhängigen Sachver-
ändigen überprüft worden sind.“3734

Zuge der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hatte
m Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft zufolge ein

chweißfachingenieur der Firma Deilmann-Haniel bei
r Sachverständigenuntersuchung zum Bruch des Stütz-

ngs festgestellt: „Die abgerissene Kopfplatte deckte den
teg des U-Eisens nur mit ca. 2 mm ab und nicht wie
ch Zeichnung ausgeführt mit 5 mm. […] Die Ausfüh-
ng der Schweißnähte entsprach nicht den an sie gestell-
n Forderungen […]. Zudem waren die Kopfplatten nur
nseitig von außen verschweißt. […] Während der ge-
mten Besprechung lag uns eine geänderte Zeichnung
s Originals vor. In dieser Änderung fehlte die Ansicht
r zusammengeschweißten Flansche untereinander so-
ie der entsprechende Text.“3735

4 Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Lüneburg, vom 16. August
1988, MAT A 3, pag. 100169 ff.; Abschlussbericht der Staatsan-
waltschaft Lüneburg vom 26. August 1988, MAT E 10, Bd. 1–19,
pag. 039 ff. (050 ff., 148).

5
Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 26. August
1988, MAT E 10, Bd. 1–19, pag. 039 ff. (122).

Drucksache 17/13700 – 490 –

Aufgrund des Ergebnisses der staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungen wurde das Verfahren gegenüber den betei-
ligten Schlossern und Bergleuten der ASG, die Konstruk-
teure des Stützringeinbaus sowie die Mitarbeiter von
DBE, PTB und des Bergamtes Celle eingestellt.3736

Prof. Dr. Klaus Duphorn bekundete bei seiner Verneh-
mung als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss unter
Hinweis darauf, dass er seinerzeit vorgeschlagen habe,
den Schachtansatzpunkt zu versetzen: „Das hätte nicht
passieren brauchen.“3737

Der Zeuge Jörg Martini wurde in seiner Vernehmung
gefragt, ob die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
unzutreffend waren. Der Zeuge Jörg Martini führte
dazu aus: „Absolut unzutreffend. Die Bemessung der
Sicherungsringe war unzureichend. Ich weiß, was
zwei Lagen Betonformsteine aushalten. Und wenn ich
dann anfange, da mit Stahlringen zu hantieren, ist das
irgendwie – da kann ich auch Streichhölzer nehmen –
lächerlich.“3738

Der Zeuge Jörg Martini, der zur fraglichen Zeit des
Schachtunfalls als Berbauingineur und Fahrsteiger in
Gorleben beschäftigt war, schilderte die Ursachen für
den Unfall folgendermaßen:

„Aus meiner Sicht liegt Folgendes vor: Es ist eine
Schachtausbaustatik, es ist eine Frostwandberech-
nung durchgeführt worden. Wenn die Frostwand kor-
rekt aufgebaut wäre, das heißt, wenn man dem genug
Zeit gegeben hätte und nicht den Schacht auf Deubel
komm raus runtergeprügelt hätte, hätte es aus meiner
Sicht den Unfall gar nicht geben müssen. Dass der
Schacht derartige Konvergenzen aufweist, dass der
Betonformsteinausbau dem nicht standhält und man
zusätzliche Sicherungen einbauen muss, war einfach
und allein dem geschuldet, dass der Zeitdruck so
enorm vorgegeben war. Er war ja nicht in Wirklich-
keit vorhanden. Sie haben ja hinterher ein Jahr ge-
wartet, und dann ging es auch weiter. Das heißt, es
war nicht ein Problem der Statik, sondern es war ein
Problem der Ausführung. Die Verantwortlichkeit bei
der Ausführung wurde missachtet“.3739

bb) Konsequenzen aus dem Schachtunfall
Nachdem der Gebirgsdruck weitere Stützringe zu zerstö-
ren drohte, wurde am 17. Mai 1987 einvernehmlich zwi-
schen Bergamt Celle, DBE, ASG und PTB beschlossen,
den gesamten Teufenbereich zwischen ca. 225 und
ca. 239 m mit Magerbeton zu verfüllen, um die weitere
Konvergenz zu stoppen und den Schacht zu sichern3740.
Der Zeuge Jörg Martini, studierter Bergbauingenieur3741,

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3736 Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Lüneburg, vom 16. August
1988, MAT A 3, pag. 100169 ff.

3737 Protokoll Nr. 12, S. 38.
3738 Protokoll Nr. 58, S. 57.
3739 Protokoll Nr. 58, S. 59.
3740 Bundestagsdrucksache 11/1632, Seite 38, und „Bergbaufachliche

Stellungnahme“ von Gert Wosnik, PTB, vom April 1988,

374

374

374

374

374
MAT A 147, Bd. 38, pag. 124018 (124023).
3741 Protokoll Nr. 58, S. 51. 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

d seinerzeit Fahrsteiger in Gorleben, führte bei seiner
ernehmung vor dem Untersuchungsausschuss aus, dass
damals den Vorschlag gemacht habe „die Schachtab-
ufarbeiten ruhen zu lassen“ und den Schacht mit Mager-
ton aufzufüllen.3742 In einem Vermerk vom 1. Juni 1987
elt Dr. Manfred Bloser, BMU, fest, dass „ein etwa 14 m
her Betonpfropfen eingebracht“ wurde.3743

llerdings räumte Dr. Manfred Bloser in einem Vermerk
m 2. Juli 1987 im Hinblick auf das von Prof. Jessberger
r die DBE erstellte Gutachten zur Bodenmechanik ein,
ss die Ablehnung der von diesem bereits in einem

chreiben vom Dezember 1982 vorgeschlagenen weite-
n Untersuchung von Proben aus dem Kern des Gebir-
s, „aus heutiger Sicht eine Fehlentscheidung“ gewesen
i.3744 Damals sei man Jessbergers Rat nicht gefolgt, da
in „Vorschlag bereits Inhalt des Gutachtens von Prof.
ssberger war, das mit zu den Ausschreibungsunterlagen
hörte und es damit den fachkundigen Anbietern für die
urchführung des Schachtabteufens überlassen bleiben
llte zu entscheiden, ob sie es in Kenntnis der Aussagen
n Prof. Jessberger für notwendig erachten, ihr Angebot
ter Einbeziehung des Vorschlages von Prof. Jessberger
zugeben oder nicht, da die Auftragnehmer die volle

erantwortung für das Schachtabteufen tragen und die
ewährleistung für die vertragsgemäße Erstellung der
chächte übernehmen müssen“.3745

uch der Zeuge Dr. Arnulf Matting referierte in einem
ermerk an den damaligen Bundesumweltminiser
laus Töpfer, dass Prof. Jessberger in dem besagten
utachten auf bestimmte Probleme, die im Zusam-
enhang mit dem Schachtunfall eine besondere Rolle
ielten, die verantwortlichen Behören DBE und PTB

ereits 1982 und 1984 schritlich hingewiesen habe.3746
r. Matting schreibt in seinem Vermerk an Minister
öpfer: „Er [Prof. Jessberger, Anm. d. Verf.] hat in die-
m Zusammenhang die Notwendigkeit zusätzlicher
ntersuchungen an den bei den Tiefbohrungen gewon-
enen Bodenproben begründet. PTB und DBE haben
82 in einem Schreiben der Fachebene – auf der Basis

islang nicht nachvollziehbarer Gründe – diese Forde-
ng von Prof. Jessberger abgelehnt. Das Schreiben
n 1984 blieb gänzlich unbeantwortet und tauchte
st in diesen Tagen wieder auf. Ich wurde von diesem

organg am 25.06.1987 inoffiziell unterrichtet.“3747

ie Frage, ob womöglich die Zeitvorgaben beim
chachtbau eine höhere Priorität hatten als die Si-
erheit, beantwortete der Zeuge Jörg Martini folgen-

ermaßen: „Das besagt eigentlich die Aussage von
errn Grübler [verantwortlicher Projektleiter der

2 Protokoll Nr. 58, S. 53.
3 Vermerk von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 1. Juni 1987, über-

mittelt an PTB, DBE, Deilmann-Haniel, Thyssen und BMFT,
MAT A 112, Bd. 23, pag. 144298 ff. (144303).

4 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 2. Juli 1987,
MAT A 112, Bd. 23, pag. 144423 ff. (144426).

5 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 2. Juli 1987,
MAT A 112, Bd. 23, pag. 144423 ff. (144425).

6
MAT A 112, Bd. 23, pag. 144378f.
747 MAT A 112, Bd. 23, pag. 144379.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 491 –

BDE; Anm. der Verf.]. Meine Warnung, dass der
Frostwandaufbau nicht in dem Umfang stattfindet,
wie es erforderlich ist, das heißt, die Frostwand erheb-
lich schwächer ist und nicht die tiefen Temperaturen
aufweist, wie es in der Berechnung vorgegeben ist,
und mir wird dann gesagt: „Da haben Sie als Techni-
ker nicht mitzureden, das ist eine politische Entschei-
dung“ – – ist für mich das eigentlich ganz klar: Die Si-
cherheit steht hinten an“.3748

Anfang 1989 wurden die Abteufarbeiten am Schacht 1
nach annähernd zweijähriger Unterbrechung fortgesetzt.
Parallel hierzu wurde Schacht 2 abgeteuft, welcher ohne
technische Schwierigkeiten bis auf seine Endteufe nieder-
gebracht wurde.

c) Auslegung der Erkundungsschächte

Bezüglich der Erkundungsschächte ist der Untersuchungs-
ausschuss der weiteren Frage nachgegangen, ob durch de-
ren Auslegung eventuell ein späteres Endlager vorbereitet
oder ohne ein Planfeststellungsverfahren ein verdecktes
Endlager errichtet werden sollte (Vorwurf des „Schwarz-
baus“).3749

In einem Besprechungsvermerk vom 1. September
1980 im Niedersächsischen Wirschaftsministerium
heißt es: „Außerdem wurde die Frage erörtert, ob der
„Erkundungsschacht“ in einer für einen späteren
„Entsorgungsschacht“ erforderlichen Breite abgeteuft
werden solle. Der größere Schachtdurchmesser hätte
für das spätere Endlagerbergwerk Kostenvorteile, da
Schachterweiterung nur mit erheblichen technischen
und finanziellen Aufwand möglich sind.“3750

Die Zeugen vor dem Untersuchungsausschuss sagten
übereinstimmend aus, dass die Schächte bereits zum
Zweck der Erkundung in einer Größe angelegt worden
seien, die auch für ein Endlager geeignet sei obwohl man
für die reine Erkundung auch Schächte mit geringerem
Durchmesser hätte abteufen können.3751

In einem Diskussionspapier der PTB vom 13. Januar
1981 zur Vorbereitung einer Ressortbesprechung über die
„Genehmigungsrechtliche Behandlung der untertägigen
Erkundung für das geplante Endlagerbergwerk Gorleben“
wurde dargestellt, dass die geologischen Bedingungen
das Abteufen der Erkundungsschächte mit endgültigem
Durchmesser (7,5 m lichter Durchmesser) und endgülti-
gem Ausbau erfordern, da „wegen der Notwendigkeit der
Anwendung des Gefrierverfahrens das nachträgliche Er-
weitern eines mit einem kleineren Durchmesser abgeteuf-
ten Schachtes aus sicherheitlichen, technischen und wirt-
schaftlichen Gründen nicht vertretbar ist.“3752 Zudem
übernehme keine Schachtbaufirma die Gewährleistung


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II

1

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3748 Protokoll Nr. 58, S. 60.
3749 Nr. 15 des Untersuchungsauftrags, Bundestagsdrucksache 17/1250,

unter Hinweis auf die Frankfurter Rundschau vom 29. Mai 2009.
3750 MAT A 102/1, Bd. 95, pag. 27.
3751 Rösel, Protokoll Nr. 7, S. 13; Illi, Protokoll Nr. 10, S. 50.
3752

375

375
Diskussionspapier der PTB vom 13. Januar 1981, MAT A 99,
Bd. 12, pag. 069215 ff. (069221). 3
Drucksache 17/13700

r die Dichtigkeit und Standsicherheit eines nachträglich
weiterten Gefrierschachtes.3753

r. Heinrich Illi führte aus, dass es nicht möglich sei,
einere Erkundungsschächte anschließend, im Falle ei-
r Eignung, zu vergrößern. Deshalb halte er die ge-
ählte Vorgehensweise auch für die richtige, da man sich
sonsten „das Projekt kaputt mache“, denn nach Fest-

ellung der Eignung sei man „technisch nicht dazu in der
age“, das Ziel der Endlagerung durch eine nachträgliche
ergrößerung der Schächte zu erreichen.3754

er Zeuge Dr. Arnulf Matting hingegen beantwortete
ie Frage, ob man die Schachtgröße so gewählt habe,
ass man die Schächte auch zur Einlagerung nutzen
önne, sehr eindeutig: „Also, da habe ich eigentlich
einen Zweifel dran, dass man das könnte.“3755

. Bewertungsteil: Die Entscheidung von
1983

. Die schwarz-gelbe Bundesregierung und
der frisierte „Zusammenfassende
Zwischenbericht“ der PTB vom Mai 1983

) Chronologie: Aufzählung der Ereignisse
im Zusammenhang mit dem PTB-
Zwischenbericht

 26. Januar 1983 Auftrag an PTB (Federfüh-
rung) einen „Zusammenfassenden Zwischenbe-
richt“ zu erstellen

 13. April 1983 Abstimmungsgespräch der Bei-
träge für den Zwischenbericht – Einflussnahme
des BMFT (Teilnehmer und Tagesordnung);
entgegen der Kritik aus der PTB

 4. Mai 1983 Regierungserklärung von Bundes-
kanzler Helmut Kohl: „Die nukleare Entsor-
gung muss und wird zügig verwirklicht wer-
den.“

 5. Mai 1983 1. Entwurf Abschlusskapitel: BGR
und DBE waren gegen die Empfehlung „alter-
native Standorte zu erkunden“

 6. Mai 1983 2. Entwurf mit Änderung, aber
weiterhin mit der Empfehlung der Erkundung
alternative Standorte

 10. Mai 1983 Indiskretion der BGR
 11. Mai 1983 Weisung an PTB ihre Empfeh-

lung aus dem Zwischenbericht zu streichen (die
politische Einflussnahme der schwarz-gelben
Bundesregierung)

 12. Mai 1983 „Redaktionsschluss“ für das Ab-
schlusskapitel zum PTB-Zwischenbericht

3 Diskussionspapier der PTB vom 13. Januar 1981, MAT A 99,
Bd. 12, pag. 069215 ff. (069221).

4
Protokoll Nr. 10, S. 70.
755 Protokoll Nr. 41, S. 98.

Drucksache 17/13700 – 492 –

 13. Mai 1983 BMFT schlägt vor das Ab-
schlusskapitel vollständig umzustrukturieren;
auch enthielt es eine „Bitte“ die nicht umgesetzt
worden ist (versuchte politische Einflussnahme
der schwarz-gelben Bundesregierung)

 19. Mai 1983 Brief der PTB an BMI und
BMFT mit Vorabexemplar des Zwischenbe-
richts und den Briefen der Fachleute, die Ursa-
che der Empfehlung „Erkundung alternativer
Standorte” waren

 13. Juli 1983 „Zementierung“ des Salzstocks
Gorleben durch den Kabinettsbeschluss der
schwarz-gelben Bundesregierung

b) Januar 1983: Auftrag zur Erstellung
des Zwischenberichts und die
„Federführung“ lagen bei der PTB

Mit dem Schreiben vom 26. Januar 1983 beauftragte die
schwarz-gelbe Bundesregierung, vertreten durch das
BMFT und in Abstimmung mit dem BMI, die PTB einen
„Zusammenfassenden Zwischenbericht über die bisheri-
gen Ergebnisse der Standorterkundungen in Gorleben im
Hinblick auf die Nutzung des Salzstocks zur Endlagerung
von Abfällen und der Wiederaufbereitung von Kernbrenn-
stoffen sowie [einen] Entscheidungsvorschlag über ein
Abteufen von Erkundungsschächten“ vorzulegen.3756 An
diesem Bericht wirkten neben der PTB auch verschiedene
Institutionen mit. Beteiligt waren die BGR, PSE3757, DBE
und Prof. Dr. Albert Günter Herrmann (Uni Göttingen).
Die PTB war jedoch nicht nur mit der Erstellung des Zwi-
schenberichts beauftragt worden, sie war auch die feder-
führende Fachbehörde geworden, wie die Beweisauf-
nahme des Untersuchungsausschusses ergab. In einem
BMI-Vermerk von dem Zeugen Dr. Arnulf Matting, sei-
nerzeit Referatsleiter im BMI, heißt es: „Bei Ihrer [ge-
meint ist die Bundesregierung, Anm. d. Verf.] Entschei-
dung [der untertägigen Erkundung, Anm. d. Verf.] stützt
sich die Bundesregierung auf folgende wesentliche Ergeb-
nisse, die unter Federführung der für Fragen der Endlage-
rung radioaktiver Abfälle zuständigen Physikalisch-Tech-
nischen Bundesanstalt, Braunschweig, gewonnen wurden:
[…]“3758. In einer handschriftlichen Telefongesprächs-
Notiz aus der PTB vom 30. März 1983 heißt es: „Ollig bejaht,
da die Federführung für den Bericht bei der PTB liegt.“3759
Vor dem Ausschuss bezeichnete der Zeuge Dr. Heinrich
Illi, seinerseits Mitarbeiter in der PTB und zuständiger Re-
ferent für den Zwischenbericht, die PTB als „verantwortli-
chen Ersteller des Berichts“3760. Auch der Zeuge Reinhold
Ollig, seinerzeit Referent im BMFT und Gesprächspartner
in der o. g. Telefonnotiz aus der PTB, sagte aus, dass die
PTB bei der Berichtserstellung federführend war.3761

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3756 Vgl. MAT A 139, Bd. 26, pag. 108039; MAT A 4/3, Anlage 7.
3757 Projekt Sicherheitsstudien Entsorung, angesiedelt am HMI

(Hahn-Meitner-Institut für Kernforschung Berlin).
3758 MAT A 96, Bd. 16, Ordner 2/2, pag. 088629.
3759 MAT A 112, Bd. 28, pag. 83.
3760 376
Protokoll Nr. 10, S. 48.
3761 Protokoll Nr. 43, S. 13. 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Ergebnis ist damit festzustellen, dass die PTB auf-
und ihrer Federführung und Verantwortung auf der Fa-
ebene im Zweifelsfall das „letzte Wort“ hatte.

) Der „Zusammenfassende Zwischen-
bericht“ der PTB als wissenschaftliche
Grundlage für den Kabinettsbeschluss
vom 13. Juli 1983 der schwarz-gelben
Bundesregierung

er Zusammenfassende Zwischenbericht der PTB war
e wissenschaftliche Grundlage für den Kabinettsbe-
hluss am 13. Juli 1983 der schwarz-gelben Bundesre-
erung. Damit konnte bis hierher ein Teilaspekt der
rage 13 des Untersuchungsauftrages3762 durch die Be-
eisaufnahme dieses Ausschusses eindeutig geklärt wer-
n.

a) Aktenlage verweist auf den PTB-
Zwischenbericht vom 1983

or dem Kabinettsbeschluss am 13. Juli 1983 wurden
ele Vermerke von verschiedenen Ministerien verfasst,
ie die Durchsicht der übersandten Akten ergab. Diese
ermerke dienten der Vorbereitung dieser Kabinettent-
heidung. Mit dem Thema Endlagerung waren damals
erwiegend das Bundeskanzleramt, das Bundesinnen-
inisterium (BMI) und das Bundesministerium für For-
hung und Technologie (BMFT) befasst. Aus den Akten
r o. g. Ministerien geht hervor, dass sich die schwarz-
lbe Bundesregierung mit dem Zwischenbericht intensiv
fasst hat und dieser schließlich als Entscheidungs-
undlage genutzt wurde. Als Beispiel soll hier ein Ver-
erk aus dem Bundeskanzleramt genannt werden. Am
. Juni 1983 wurde dieser Vermerk an den Chef des

undeskanzleramts Prof. Dr. Waldemar Schreckenberger
schrieben. Der Vermerk hatte die Bitte die untertägige

rkundung des Salzstocks Gorleben auf die Tagesord-
ng des Kabinetts zu setzen. Aus diesem Vermerk geht
rvor, dass sich die Ressorts auf den PTB-Zwischenbe-

cht berufen. Wörtlich wird hier aus geführt:

Die Ressorts stützen sich bei ihrer Einschätzung auf ei-
n im Einvernehmen mit der Bundesanstalt für Geowis-
nschaften und Rohstoffe erstellten Bericht der Physika-

sch-Technischen Bundesanstalt über die Ergebnisse der
ertägigen Erkundung.“3763

einem späteren Vermerk vom 7. Juli 1983, fünf Tage
r der Kabinettsentscheidung am 13. Juli 1983, aus dem

undeskanzleramt und ebenfalls an den Chef des Bun-
skanzleramtes gerichtet, geht hervor, dass sich der BMI
f den PTB-Zwischenbericht stützt.

örtlich heißt es:

Nach Abschluss des obertägigen Erkundungspro-
amms (im wesentlichen Bohrungen) schlägt der BMI
r, mit der untertägigen Erkundung des Salzstocks […]
beginnen. Der BMI stützt sich bei seinem Vorschlag

2
Bundestagsdrucksache 17/1250.
763 MAT A 120, Bd. 7, pag. 171, Dokument Nr. 72.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 493 –

auf einen im Einvernehmen mit der Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe erstellten Bericht der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt.“3764

In den Akten vom BMI konnte ein Vermerk (ebenfalls)
vom 7. Juli 1983 gefunden werden. Aus diesem Vermerk
geht zweifellos hervor, dass dem Kabinettsbeschluss vom
13. Juli 1983 der PTB-Zwischenbericht zugrunde liegt.
„Bei Ihrer Entscheidung stützt sich die Bundesregierung
auf folgende wesentliche Ergebnisse, die unter Federfüh-
rung der für Fragen der Endlagerung radioaktiver Ab-
fälle zuständigen Physikalisch-Technischen Bundesan-
stalt, Braunschweig, gewonnen wurden:“3765

Damit erhellt die Aktenlage bereits die Frage 13 des Un-
tersuchungsauftrages. Die Bedeutung dieses Berichtes
der PTB für die schwarz-gelbe Bundesregierung wird da-
mit mehr als erkennbar.

bb) Zeugen bestätigen den „Zusammen-
fassenden Zwischenbericht“ der PTB als
Entscheidungsgrundlage der schwarz-
gelben Bundesregierung und dessen
Bedeutung für die Endlagerfrage

Auch die Zeugenvernehmungen bestätigten die vorlie-
gende Aktenlage. Mehrere Zeugen gaben in ihrer Verneh-
mung an, dass der PTB-Zwischenbericht die Entschei-
dungsgrundlage für den Kabinettsbeschluss der schwarz-
gelben Bundesregierung vom 13. Juli 1983 war.
Der Zeuge Dr. Heinrich Illi sagte vor diesem Ausschuss
aus:
„Der Bericht vom Mai 1983 war für die Entscheidung der damaligen Bundesregierung

von Bedeutung.“3766

Der Zeuge Illi musste die Bedeutung kennen, da er der
zuständige Referent in der PTB für die Erstellung des Be-
richts war.3767

Auch der Zeuge Reinhold Ollig (BMFT) sagte in seiner
Vernehmung am 26. Mai 2011 aus:
„Ich kann mich aber an den Vorgang erinnern; denn die
PTB hat gemeinsam mit der BGR einen Bericht verfasst,
diesen berühmten Zwischenbericht, der dann im Grunde
genommen die Grundlage sein sollte für eine Kabinetts-
entscheidung über das Schachtabteufen.“3768

Weiter führte der Zeuge Reinhold Ollig vor dem Aus-
schuss auf die Frage der Bedeutung dieses Berichts aus:
„Ja, diesen Zwischenbericht hat die Bundesregierung
bzw. die Ressorts in Auftrag gegeben, weil es die fachli-
che Basis ist – und das war die alleinige Basis – für eine
Entscheidung: […]3769

Der PTB-Zwischenbericht, als wissenschaftliche Exper-
tise, stellt demnach die Entscheidungsgrundlage für den

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3764 MAT A 120, Bd. 8, pag. 117.
3765 MAT A 96, Bd. 16, Ordner 2/2, pag. 0088629.
3766 Dr. Heinrich Illi, Protokoll Nr. 10, S. 46.
3767 Vgl. Protokoll Nr. 10, S. 53.
3768

377

377

377

377

377
Reinhold Ollig. Protokoll Nr. 43, S. 4.
3769 Protokoll Nr. 43, S. 13. 3
Drucksache 17/13700

hwarz-gelben Kabinettsbeschluss vom 13. Juli 1983
r. Bedeutung und Inhalt des PTB-Zwischenberichts wa-
n demnach nicht nur für die Menschen im niedersächsi-
hen Wendland richtungsweisend. Die schwarz-gelbe
undesregierung konnte die untertägige Erkundung nur
schließen, wenn der PTB-Zwischenbericht den Stand-
t Gorleben nicht „entwertete“3770 bzw. dessen „Eig-
ngshöffigkeit“ nicht in Zweifel zog. Um dies zu errei-
en war es für die schwarz-gelbe Bundesregierung
ünschenswert einen PTB-Zwischenbericht zu erhalten,
r eine hinreichende und „saubere“ Aktengrundlage für
e Kabinettsentscheidung am 13.Juli 1983 bilden konnte.

arum die schwarz-gelbe Bundesregierung eine „sau-
re“ Aktengrundlage brauchte wird deutlich, wenn man

ch die Vorgeschichte der Endlagersuche vor Augen hält.
amals wurde die Technologie der Kernenergie ohne

ne klare Entsorgungsvorsorge auf den Weg ge-
acht“3771, dies berichtete der Zeuge Gerhart Rudolf
aum, seinerzeit Bundesinnenminister bis Oktober 1982,
r dem Ausschuss. „Im Beschluss der Regierungschefs
n Bund und Ländern vom 28. September 1979 wird der

achweis der Entsorgungsvorsorge für den Betrieb der
ernkraftwerke von weiteren Fortschritten bei der Endla-
rung abhängig gemacht. Was unter dem sog. Entsor-
ngsvorsorgenachweis zu verstehen ist, erklärte der

euge Gerhart R. Baum dem Ausschuss: „Entsorgungs-
rsorge hieß nicht, dass die Entsorgung gesichert sein
usste, sondern es mussten Fortschritte sichtbar wer-
n.“3772 „Daraus entsteht ein erheblicher Druck, diesen

ortschritt jeweils auch amtlich festzustellen und zu ver-
eiden, dass Zweifel an der Eignung oder Eignungshöf-
gkeit der Endlagerprojekte aufkommen.“3773 Der Zeuge
r. Wolf von Osten, von 1980 bis kurz vor dem Regie-
ngswechsel als Referent vom BMFT zum BK-Amt ab-
ordnet und nachfolgend wieder als Referatsleiter im

MFT tätig, führte vor dem Ausschuss aus, dass „die Ge-
hr immer groß gesehen [wurde], dass über die Kopplung
d den eventuellen Nichterfolg bei Gorleben dann die
nze Genehmigungspraxis für Kernenergieanlagen in
efahr geriet“.3774 Deutlicher drückte es der CDU/CSU
undestagsabgeordnete Paul Gerlach in der Endlagerde-
tte im Deutschen Bundestag am 11. Februar 1982 aus:
enn auf diesem Gebiet [gemeint ist die Endlagerung,

nm. d. Verf.] in den nächsten Jahren keine deutlichen
ortschritte erzielt werden, dann besteht – das muss deut-
ch gesagt werden – die große Gefahr, dass die Kernkraft-
erke abgeschaltet werden müssen.“3775 Damit wird der
hebliche Druck in der Endlagerfrage deutlich. Der
euge Dr. Wolf von Osten führte ergänzend dazu aus:

urch die Entsorgungsvorsorge war das Schicksal der
ernengerie an Fortschritte in der Entsorgung geknüpft,
so auch der Endlagerung. In dem Maße, wie das mit Gor-

0 So Dr. August Hanning am 11. Mai 1983 laut einer Mitschrift von
Dr. Illi.

1 Protokoll Nr. 26, S. 2.
2 Protokoll Nr. 26, S. 3.
3 Bericht zur Frage der politischen Einflussnahme auf den Zwischen-

bericht der PTB zur weiteren Erkundung des Standortes Gorleben
(1983), BMU, September 2009, MAT A 4/3, S. 5.

4
Protokoll Nr. 12, S. 98.
775 Plenarprotokoll 9/86, S. 5159 (C).

Drucksache 17/13700 – 494 –

leben nicht weiterging oder die Zweifel mit Gorleben
wuchsen, gab es nur zwei Möglichkeiten: Entweder man
lockerte die Entsorgungsvorsorge – ich habe eben schon
ausgeführt, dass das in der sozial-liberalen Koalition nicht
denkbar war-, oder man marschierte mit Gorleben irgend-
wie durch. Aber nach dem Regierungswechsel [Oktober
1982, Anm. d. Verf.] hat man dann den Weg noch viel stär-
ker gewählt, nämlich Augen zu und durch mit Gorle-
ben.“3776 Nach alledem wird der „Druck“, der in der End-
lagerfrage steckte, mehr als deutlich. Im Klartext hieß das,
dass der Zusammenfassende Zwischenbericht positiv aus-
fallen musste. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte
somit ein großes Interesse daran, dass der Zusammenfas-
sende Zwischenbericht keine negativen Aussagen über
den Standort Gorleben enthielt oder die Erkundung ande-
rer Standorte forderte.

d) Politisches „Verdikt“ durch Bundeskanzler
Helmut Kohl am 5. Mai 1983

Drei Monate vor dem besagten Kabinettsbeschluss am
13. Juli 1983 und nur wenige Tage vor der Fertigstellung
des „Zusammenfassenden Zwischenberichtes“ der PTB
am 23. Mai 1983 bekundete Bundeskanzler Dr. Helmut
Kohl am 4. Mai 1983 in seiner Regierungserklärung zur
Neubildung der Regierung nach der Bundestagswahl:
„Bei der friedlichen Nutzung von Kernenergie haben wir
einen hohen Sicherheitsstandard erreicht. […] Die Ent-
sorgung muss und wird zügig verwirklicht werden“.3777

Damit entschied sich die schwarz-gelbe Bundesregierung
für die „Augen zu und durch mit Gorleben“ – Methode.
Dieses politische Verdikt von Dr. Helmut Kohl brachte ei-
nen neuen Anschub in die Endlagerfrage. Denn mit dieser
Aussage durch Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und den
am 13. Juli 1983 gefassten Kabinettbeschluss der schwarz-
gelben Bundesregierung war das Schicksal der kleinen
Gemeinde Gorleben im niedersächsischen Landkreis
Lüchow-Dannenberg „atomar“ besiegelt. Die Folgen der
Kohl’schen Regierungserklärungen fanden ihren Nieder-
schlag in dem „Zusammenfassenden Zwischenbericht“
der PTB vom Mai 1983. Denn die Ministerien nehmen Re-
gierungserklärungen gleichwohl zur Kenntnis, dies bestä-
tigte der Zeuge Gerhart Rudolf Baum.3778 Die Regierungs-
erklärung war also das „Startzeichen“ auch für die
ministeriellen Beamten. Diese müssen Kohls Verdikt als
Auftrag verstanden haben das Endlager Gorleben schnel-
ler zu verwirklichen.

e) „Überfall“-Termin am 11. Mai 1983 –
Und plötzlich Bonner Beamte

aa) Hintergrund
Unbestritten konnte die Beweisaufnahme eine Verände-
rung des „Zusammenfassenden Zwischenberichts“ der
PTB vom Mai 1983 feststellen.3779 Insbesondere das Kapi-
tel 8 der ersten Entwürfe des Berichts, welches sich die

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3776 Plenarprotokoll 10/4, S. 59 (B).
3777 Plenarprotokoll 10/4 vom 4. Mai 1983, S. 59.
3778

378

378

378
Vgl. bejahend Baum, Protokoll Nr. 26, S. 39.
3779 Vgl. hierzu Vierter Teil, Zweites Kapitel, C. I. 4). 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

TB vorbehalten hatte zu verfassen3780, wurde maßgebli-
en Veränderungen unterzogen. In dem Kapitel 8 sollten
e Untersuchungsergebnisse zusammenfassend bewertet
erden. In den ersten Entwürfen empfahl die PTB andere
tandorte zu erkunden. Diese Empfehlung musste gestri-
en werden. Die Endfassung, die dann die Grundlage des
abinettsbeschlusses am 13. Juli 1983 wurde, enthielt
nmehr nur noch die Bestätigung der Eignungshöffig-
it, welche das Abteufen der Schächte und die Erkun-
ng des Salzstocks rechtfertigte. Die schwarz-gelbe Bun-
sregierung hatte bekommen was sie brauchte – einen
auberen“ Zusammenfassenden Zwischenbericht. Als
wiesen gilt auch, dass es zu der Veränderung nach einer

esprechung am 11. Mai 1983 in Hannover bei der BGR
m.

b) Geschehnisse vom Januar 1983
bis zum 11. Mai 1983

ie oben schon dargestellt, wurde die PTB am 26. Januar
83 mit dem Erstellen des Zusammenfassenden Zwi-
henberichts beauftragt. Neben der PTB (die Bundesan-
alt hatte die Federführung) waren die BGR, die DBE,
s PSE und Prof. Dr. Albert Günter Herrmann an die-
m Bericht beteiligt. Die Beweisaufnahme ergab hier,
ss es auch am 13. April 1983 zu einer Besprechung in
r BGR in Hannover kam. Durch die Beweisaufnahme
nnten hier bereits erste Unstimmigkeiten zwischen dem

MFT und der PTB ermittelt werden.

aa) Frühe Einflussnahme auf den
Bericht durch das BMFT

s gab eine Auseinandersetzung bezüglich der Tagesord-
ng für die Sitzung am 13. April 1983. Der Zeuge

einhold Ollig drängte darauf, dass die Beiträge von
BE und BGR neben dem Beitrag des PSE, letzterer
llte ursprünglich der einzige Tagesordnungspunkt sein,
enfalls an dem Abstimmungstermin am 13. April 1983
sprochen werden sollte.3781

or dem Ausschuss bestätigte der Zeuge Dr. Heinrich Illi,
ss es sich am 13. April 1983 um eine sog. PSE-Sitzung
ndelte. Der Zeuge führte dazu aus:

Meinen sie ein Abstimmungsgespräch am 13.4., zwi-
hen BMFT, BMI, PTB und BGR? […] Das war eine
SE-Sitzung. Das kann ich Ihnen sagen.“3782

egen diese Erweiterung der Tagesordnung der PSE-Sit-
ng hatte sich damals der Zeuge Dr. Heinrich Illi, Ver-
sser dieser Notiz vom 21. März 1983, ausgesprochen.
örtlich heißt es in der Notiz: „Ollig teilte mit, dass das
espräch über den PSE-Beitrag zum Bericht am 13.4.83
der BGR stattfindet. Auf dem Gespräch sollen auch die
deren Beiträge [gemeint sind die Beiträge von BGR
d DBE, Anm. d. Verf.] behandelt werden.“3783 Hand-

0 So Dr. Heinrich Illi, Protokoll Nr. 10, S. 47.
1 So PTB-Telefongesprächsnotiz vom 15. März 1983, MAT A 112,

Bd. 29, pag. 419.
2
Dr. Heinrich Illi, Protokoll Nr. 10, S. 79/80.

783 MAT A 112, Bd. 28, pag. 84, Dokument Nr. 73.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 495 –

schriftlich wurde neben dem Satz ergänzt: „Das sprengt
den Rahmen!“3784 Weiter heißt es in der Gesprächsnotiz:
„Habe mich dagegen ausgesprochen, da zu befürchten ist,
dass dann der PSE-Beitrag aus Zeitgründen nicht sorgfäl-
tig genug diskutiert werden kann. Ollig hat nicht zuge-
stimmt, ebenfalls nicht einer Verlegung des Termins, die
von mir wegen der Abwesenheit von SE1 gefordert
wurde.“3785 Insgesamt hielt der Zeuge Reinhold Ollig an
seinem Wunsch fest, alle Beiträge am 13. April 1983 zu
besprechen. Mit Brief vom 23. März 1983 lud der Zeuge
Reinhold Ollig zur der Sitzung am 13. April 1983 die Be-
teiligten bei der BGR ein.3786 Beigefügt wurde die „vor-
läufige“ Tagesordnung zur Sitzung am 13. April 1983.3787
Laut dieser vorläufigen Tagesordnung wurden nunmehr
als „TOP 2“ die Berichte der BGR und DBE benannt, als
„TOP 3“ waren laut dieser Tagesordnung die „PSE-Rech-
nungen zur Nuklidwanderung“ benannt. Handschriftlich
wurde von dem Zeugen Dr. Heinrich Illi ein Kommentar
zum „TOP 2“ verfasst: „Gegen diesen Tagesordnungs-
punkt habe ich große Bedenken angemeldet gehabt.“3788

Am 29. März 1983 hatte der Zeuge Dr. Heinrich Illi mit
Dr. Werner Jaritz (BGR) telefoniert.3789 Beide Gesprächs-
teilnehmer kamen überein, dem „BMFT sollte angeboten
werden, entweder auf den TOP 2 (BGR- u. DBE-Bei-
träge) am 13.4.1983 zu verzichten, oder das Gespräch auf
einen späteren Termin zu verlegen.“3790

Am 30. April 1983 wurde der Zeuge Reinhold Ollig durch
den Zeugen Dr. Heinrich Illi telefonisch darüber infor-
miert, dass „keine Unterlagen an die vielen Gesprächsteil-
nehmer verschickt werden, die nicht mit der PTB und den
anderen am Bericht beteiligten abgestimmt wurden.“3791
Laut der Gesprächsnotiz wollte sich der Zeuge Reinhold
Ollig daraufhin die Entwürfe der BGR und DBE für das
BMFT besorgen. Weiter wird der Zeuge Reinhold Ollig
mit den Worten wiedergegeben: „Auf der Sitzung am
13.4.1983 genügt es, wenn BGR u. DBE mündlich über
ihre Beiträge berichten.“3792 Schließlich lässt sich aus ei-
ner PTB-Mitschrift3793 von dem Zeugen Dr. Heinrich Illi
feststellen, dass am 13. April 1983 die von dem Zeugen
Reinhold Ollig vorgelegte Tagesordnung umgesetzt wor-
den ist. Offenbar wollte man hier seitens des BMFT trotz
des Hinweises aus der PTB die Gefahr in Kauf nehmen,
den zeitlichen Rahmen des Abstimmungsgespräches zu
sprengen. Dabei muss hier angemerkt werden, dass, ob-
wohl es sich um ein offizielles Abstimmungsgespräch
handelte, keine Protokolle in den Akten vom BMFT ge-
funden werden konnte. Im Übrigen haben auch auf „Vor-
schlag“ von dem Zeugen Reinhold Ollig das BMI (Zeuge

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3784 MAT A 112, Bd. 28, pag. 84, Dokument Nr. 73.
3785 MAT A 112, Bd. 28, pag. 84, Dokument Nr. 73.
3786 Vgl. MAT A 95, Bd. 7, pag. 25 ff; MAT A 112, Bd. 28, pag. 85 ff.,

Dokument Nr. 74.
3787 Vgl. MAT A 112, Bd. 28, pag. 87.
3788 MAT A 112, Bd. 28, pag. 87.
3789 Vgl. Gesprächsnotiz vom 29.März 1983, MAT A 112, Bd. 28,

pag. 82, Dokument Nr. 75.
3790 MAT A 112, Bd. 28, pag. 82, Dokument Nr. 75.
3791 Vgl. MAT A 112, Bd. 28, pag. 83.
3792

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MAT A 112, Bd. 28, pag. 83.
3793 MAT E 6 (A), Bd. 22, pag. 6, 9, Dokument Nr. 76. 3
Drucksache 17/13700

r. Arnulf Matting) und das BMFT (Zeuge Dr. Alois
iegler und der Zeuge Reinhold Ollig) sowie die BGR an
eser Sitzung teilgenommen.3794 Damit hatte der Zeuge
einhold Ollig schon früh maßgeblichen Einfluss auf die
bstimmung zwischen den am Bericht beteiligten Institu-
onen und Personen genommen. Somit wird deutlich,
ass die PTB trotz ihrer „Federführung“ bei dem „Zu-
mmenfassenden Zwischenbericht“ seitens des
MFT übergangen wurde.

or dem Ausschuss wurde der Zeuge Reinhold Ollig ge-
agt, warum zu dieser Sitzung am 13. April 1983 Prof.
r. Albert Günter Herrmann nicht eingeladen worden
ar. Der Zeuge Reinhold Ollig antwortet:

Da kann ich mich im Moment nicht dran entsinnen, wa-
m oder ob Herr Herrmann eingeladen wurde. […] An-
nsten glaube ich, dass, wenn er nicht eingeladen war,
elleicht ein Büro (Richtigstellung des Zeugen: streiche
Büro –“, setze „Büroversehen.“) – ich weiß es nicht.“3795

rstaunlich an dieser Aussage ist, dass es der Zeuge
einhold Ollig am 15. März 1983 selbst war, der vorge-
hlagen hatte, „das Gespräch am 13.4.83, auf dem PSE
ine Ergebnisse dem BMFT vorstellen wollte, im klei-
n Kreis zu diesem Termin in der PTB unter Beteiligung
m BMI und BGR zu führen.“3796 Auch ergab die Be-

eisaufnahme, dass Zeuge Reinhold Ollig laut Aktenlage
der Besprechung am 13. April 1983 eingeladen
tte.3797 Es ist hier eher zu vermuten, dass Prof.
r. Herrmann, damals hatte dieser eine kritische Haltung
Gorleben, bewusst nicht eingeladen worden ist.

ach der Beweisaufnahme muss daher die Richtigkeit
eser Aussage des Zeugen Reinhold Ollig, er könne sich
icht entsinnen“ und er glaube es habe sich um ein
üroversehen“ gehandelt eher bezweifelt werden. Zu-

al es sich beim Erklärungsversuch „Büroversehen“ um
ne nachträgliche Änderung des Vernehmungsprotokolls
ndelt.

arüber hinaus ergab die Beweisaufnahme, dass die Ein-
dung von dem Zeugen Dr. Klaus Kühn (GfS), ein Be-
rworter des Standorts Gorleben, zu dem Termin am
. April 1983 nicht mit der PTB abgestimmt worden

ar. Dies geht aus einer handschriftlichen Notiz des Zeu-
n Dr. Heinrich Illi in den PTB-Akten hervor. Der

euge vermerkte auf der Einladung vom BMFT (Ollig):
Einladung der GfS war nicht mit PTB abgestimmt.“3798
ies stellt ein weiteres Indiz für die Vermutung dar, dass
e Einladungen zu der Besprechung am 13. April 1983
wusst vergeben worden sind. Ein „Büroversehen“ kann
er ausgeschlossen werden.

omit ergibt die Beweisaufnahme hier, dass die PTB, ob-
ohl sie die „Federführung“ für den „Zusammenfassen-

4 Vgl. MAT A 112, Bd. 29, pag. 419.
5 Protokoll Nr. 43, S. 6.
6 Gesprächsnotiz vom 15.März 1983 wiedergegeben, MAT A 112,

Bd. 28, pag. 419, Dokument Nr. 77.
7
MAT A 112, Bd. 28, pag. 85, Dokument Nr. 74.

798 MAT A 112, Bd. 28, pag. 85, Dokument Nr. 74.

Drucksache 17/13700 – 496 –

den Zwischenbericht“ hatte, ein weiteres Mal übergangen
wurde.

Schließlich wurde am 26. April 1983 der Entwurf des Zu-
sammenfassenden Zwischenberichts von der PTB an die
Beteiligten verschickt.3799 Das Abschlusskapitel „Zusam-
menfassung“ und „Bewertung der Ergebnisse“ waren nicht
dabei, da sich diese noch in Bearbeitung befanden.3800

bbb) Die „Stellschrauben“ aufgezeigt: Redu-
zierung des „Störfall-Kapitels“ des
Zwischenberichts

Wie oben schon erwähnt, nahm auf Vorschlag des BMFT
(Reinhold Ollig) auch das BMI an dem Abstimmungsge-
spräch am 13. April 1983 teil. Dank der Mitschrift des
Zeugen Dr. Heinrich Illi wurde das Abstimmungsge-
spräch am 13. April 1983 festgehalten. Von dem BMI war
der Zeuge Dr. Arnulf Matting zu dem Abstimmungsge-
spräch zur BGR nach Hannover gereist. Der Mitschrift
zufolge habe der Zeuge Dr. Arnulf Matting gesagt: „Bei
aller Wertschätzung der Ergebnisse, [würde ich, Anm. d.
Verf.] abraten die Ergebnisse [gemeint waren Teile
PSE-Berechnungen, Anm. d. Verf.] zu Grundlagen in dem
zusammenfassenden Zwischenbericht zu machen, würde
Verunsicherung hervorrufen, und Unsicherheit, die wir
nicht haben wollen, vermeiden, Schrauben an denen ge-
dreht werden können, sind von PSE aufgezeigt worden,
wenn das notwendig ist.“3801

Im weiteren Verlauf der Debatte am 13. April 1983 hat
der Zeuge Ziegler vorgeschlagen, Teile der Berechnungen
der PSE nicht in das Kapitel 6.4, das sogenannte „Stör-
fall-Kapitel“ einfließen zu lassen.3802 Im Ergebnis kann
festgestellt werden, dass die Modellrechnungen der PSE
im „Zusammenfassenden Zwischenbericht“ nicht auf ur-
sprünglich geplanten 30, sondern lediglich auf fünf Seiten
beschrieben wurden.

Auch Prof. Dr. Röthemeyer hatte das Fehlen der „Berech-
nungen“ stark kritisiert und mit Schreiben vom 19. Mai
1983 auch dem BMI und BMFT mitgeteilt. In dem
Schreiben heißt es:

„Es ist bedauerlich, dass in Kap. 6.4 „Freisetzung und
Ausbreitung von radioaktiven Stoffen“ keine quantitati-
ven Angaben gemacht werden konnten.“3803

Eine fachliche Einwirkung auf den Zusammenfassenden
Zwischenbericht kann vor diesem Hintergrund festge-
stellt werden.

Der Mitschrift vom 13. April 1983 war auch zu entneh-
men, dass „aktuelle Dinge“3804 nicht in dem Bericht ein-
fließen. Berichtet wurde hier u. a. „In 5002 erschwert der
Gaszutritt die Abteufarbeiten.“3805 Auf Nachfrage warum

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3799 MAT A 112, Bd. 28, pag. 71 f.
3800 Vgl. MAT A 112, Bd. 28, pag. 72.
3801 MAT E 6 (A), Bd. 22, pag. 13.
3802 Vgl. Vierter Teil, Zweites Kapitel, C. I. 4. d) bb) eee).
3803 MAT A 139, Bd. 26, pag. 108003.
3804

380

380
MAT E 6 (A), Bd. 22, pag. 6.
3805 MAT E 6 (A), Bd. 22, pag. 6. 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

s nicht in den Bericht eingeflossen ist, sagte der Zeuge
r. Arnulf Matting:

„Kann ich nicht beantworten.“3806

einer Unterrichtung durch die Bundesregierung vom
. August 1983 wurde von der schwarz-gelben Bundes-
gierung damals behauptet, dass

die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat alle bis-
rigen Ergebnisse der Standortuntersuchungen in Gor-
ben in ihrem ‚Zusammenfassenden Zwischenbericht‘
rgestellt […]“3807

Anbetracht der Tatsache, dass hier „aktuelle Dinge“
cht in den Zwischenbericht eingeflossen sind und auch
stimmte Berechnungen des PSE ebenso nicht im Be-

cht eingeflossen sind, muss die Behauptung der
hwarz-gelben Bundesregierung „alle bisherigen Ergeb-
sse“ seien in dem Bericht enthalten, als falsch bewertet
erden. Festgestellt werden kann hier somit, dass schon
r dem 11. Mai 1983 seitens des BMFT und dem BMI

ruck auf die PTB und auf die am Bericht beteiligten In-
itutionen und Personen ausgeübt worden ist und es hier
hon eine Einflussnahme auf den Bericht gab. Eine fach-

ch-inhaltliche Einflussnahme kann hier, entgegen der
uffassung der Mehrheit3808, bejaht werden.

c) 11. Mai 1983: Bonner-Beamter ohne
Einladung aber mit „dienstlicher
Weisung“ im Gepäck

er Ausschuss ging der Frage nach, ob es eine „dienst-
che Weisung“ durch das BMI und damit eine politische
influssnahme der schwarz-gelben Bundesregierung auf
n „Zusammenfassenden Zwischenbericht“ gab. Durch
e Beweisaufnahme konnte zweifelsfrei festgestellt wer-
n, dass die Empfehlung der PTB alternative Standorte
untersuchen, die in den Entwurfsfassungen noch ent-
lten war, in der Endfassung vom Mai 1983 nicht mehr
finden ist.

ie Beweisaufnahme ergibt, dass die Empfehlung „paral-
l laufende übertägige Erkundung anderer Standorte“
fgrund einer Weisung durch das BMI aus dem PTB-

wischenbericht vom Mai 1983 und gegen den Willen
r Verantwortlichen in PTB, die federführend für den

ericht verantwortlich war, entfernt werden musste.

iese „dienstliche Weisung“ erhielten die Vertreter der
TB (der Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, der Zeuge
r. Heinrich Illi, der Zeuge Gert Wosnik und Eckart
iehl) mündlich bei dem Fachgespräch am 11. Mai 1983
i der BGR in Hannover. Ein Protokoll des brisanten
esprächs, indem die Weisung ausgesprochen wurde,
nnte in den Akten der Bundesministerien nicht gefun-
n werden. Die Beweisaufnahme erbrachte, dass es le-
glich Hinweise in diversen ministeriellen Vermerken

6 Protokoll Nr. 41, S. 65.
7 „Bericht der Bundesregierung zur Entsorung der Kernkraftwerke

und anderer Kerntechnischer Einrichtungen“, Bundestagsdrucksa-

che 10/327.

808 Vgl. Dritter Teil, C. I.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 497 –

und verschiedenen Briefwechseln zwischen der PTB und
den Bundesministerien gibt. Jedoch hat der Zeuge
Dr. Heinrich Illi im Auftrag von Prof. Dr. Röthemeyer
eine Mitschrift des Gesprächs angefertigt.3809 Diese Mit-
schrift des Zeugen Dr. Heinrich Illi war für die Arbeit
dieses Untersuchungsausschusses sehr aufschlussreich.
Denn der Zeuge hatte hier die „dienstliche Weisung“
schriftlich festgehalten. In der Mitschrift wird der Zeuge
Dr. Arnulf Matting (BMI), mit den Worten zitiert: „BMI
will nicht, dass die Standortvorschläge in den Bericht ein-
gehen.“3810

aaa) Mitschrift vom 11. Mai 1983
inhaltlich korrekt

Die Beweisaufnahme ergab erfreulicherweise, dass die
Mitschrift des Zeugen Dr. Heinrich Illi als verifiziert ein-
zustufen ist. Dies ergibt sich aus verschiedenen Zeugen-
aussagen. Der Zeuge Dr. Heinrich Illi bestätigte vor dem
Ausschuss die Richtigkeit seiner Mitschrift.3811 Auch der
Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, seinerzeit der Vorge-
setzte von dem Zeugen Dr. Heinrich Illi, erklärte vor dem
Ausschuss, dass dieses Gespräch am 11. Mai 1983 „kor-
rekt von Herrn Illi wiedergegeben worden ist.“3812 Weiter-
hin bestätigte der Zeuge Dr. Gerhard Stier-Friedland, der
seinerzeit ebenfalls in der PTB beschäftigt war, aber nicht
am Gespräch am 11. Mai 1983 teilgenommen hatte, indi-
rekt die Richtigkeit der Mitschrift. Der Zeuge Dr. Gerhard
Stier-Friedland wurde zu der Aussage von dem Zeugen
Prof. Dr. Röthemeyer befragt und um eine Einschätzung
gebeten. Der Zeuge Dr. Gerhard Stier-Friedland berich-
tete, „Herr Röthemeyer berichtete [mir] anschließend da-
von.“3813 Der Zeuge führte weiter aus, „sein Bericht war
so, wie er jetzt auch hier vor dem Ausschuss ausgeführt
hat.“3814 Damit muss hier zwingend davon ausgegangen
werden, dass die Mitschrift vom 11. Mai 1983 des Zeugen
Dr. Heinrich Illi inhaltlich korrekt ist und das Gespräch
glaubhaft wiedergibt.

bbb) Auftauchen der Bonner-Beamten
ohne Einladung

Bestätigt wird die Teilnahme der Bonner-Beamten an der
Besprechung am 11. Mai 1983 in Hannover ohne Einla-
dung.

Beabsichtigt war bei dieser Besprechung vordergründig
über die Informationsveranstaltung des Bundes vor dem
Schachtabteufen in Hitzacker zu reden, so der Zeuge
Illi.3815 Die Besprechung verlief jedoch für die Beteiligten
(PTB, BGR, DBE und Wilhelm Kulke) in einer anderen
Besetzung als erwartet. Am 11. Mai 1983 nahmen zur

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3809 So der Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthemeyer: „Ich war ja damals der
Verantwortliche in diesem Gespräch und habe ihn gebeten, das fest-
zuhalten.“, Protokoll Nr. 10, S. 15.

3810 MAT E 6 (A), Bd. 22, pag. 46, Dokument Nr. 78.
3811 Vgl. Zeuge Dr. Heinrich Illi, Protokoll Nr. 10, S. 52.
3812 So der Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, Protokoll Nr. 10, S. 37.
3813 So der Zeuge Dr. Gerhard Stier-Friedland, Protokoll Nr. 18, S. 5.
3814

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So der Zeuge Dr. Gerhard Stier-Friedland Protokoll Nr. 18, S. 5.
3815 Protokoll Nr. 10, S. 10.
Drucksache 17/13700

berraschung der Mitarbeiter der PTB auch Bonner-Be-
te teil. Dr. August Hanning, Dr. Arnulf Matting,

r. Manfred Bloser und Dr. Alois Ziegler platzten ohne
inladung in die Besprechung. Die Bonner-Beamten wur-
n im Auftrag der schwarz-gelben Hausleitung nach
annover entsandt um sich „um diese Sache“ zu küm-
ern.3816 Der Zeuge Matting wörtlich: „Da kam dann
ahrscheinlich auch […] das Kommando: Kümmert euch

diese Sache und seht zu, dass da PTB und BGR sich
f die eigentliche Fragestellung konzentrieren, nämlich
e Eignung oder Eignungshöffigkeit Gorleben.“3817 Ein
arer Beleg für den Druck der Ressorts auf die PTB.

ass die Bonner-Beamten nicht eingeladen waren, bestä-
gte der Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, seinerzeit
eiter der Abteilung SE in der PTB und der „Verantwort-
che in dem Gespräch“3818, im Ausschuss.

er Zeuge Röthemeyer gab zur Protokoll:

„Wir hatten ja die Ressorts gar nicht eingeladen.“3819

päter auf die konkrete Nachfrage, ob dieses Erscheinen
r Ministeriumsvertreter damals tatsächlich unerwartet
ar, wiederholte der Zeuge seine Aussage:

„Das bestätige ich in der Tat.“3820

er Zeuge schloss damit glaubhaft eine Einladung der
onner-Beamten aus.

u dem Gespräch am 11. Mai 1983 wurden auch die teil-
hmenden Bonner-Beamten im Ausschuss befragt. Die

eugen Hanning3821 und Ziegler3822 konnten sich an die
esprechung am 11. Mai 1983 nicht mehr erinnern. Zur
rage der Einladung wurde auch der Zeuge Dr. Arnulf
atting im Ausschuss befragt. Der Zeuge blieb dem Aus-
huss eine Antwort bezüglich der Teilnahme an der Be-
rechung schuldig.3823 Im Ergebnis konnte sich auch der

euge Matting3824 an die Besprechung am 11. Mai 1983
cht erinnern.

6 Dr. Arnulf Matting antwortet auf die Frage, ob die „Fahrt nach Han-
nover im Auftrag eines Ministers oder Staatssekretärs“ geschah:
„Ganz eindeutig bis in die Hausleitung hinein abgestimmt. Da kam
dann wahrscheinlich auch […] das Kommando: Kümmert euch um
diese Sache und seht zu, dass da PTB und BGR sich auf die eigentli-
che Fragestellung konzentrieren, nämlich die Eignung oder Eig-
nungshöffigkeit Gorleben.“, Protokoll Nr. 41, S. 58.

7 Dr. Arnulf Matting, Protokoll Nr. 41, S. 58.
8 Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, Protokoll Nr. 10, S. 15.
9 So Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, Protokoll Nr. 10, S. 15.
0 Protokoll Nr. 10, S. 20.
1 Dr. August Hanning: „Ich selbst kann mich an diese Besprechung

– ich habe ja über die Medien mitbekommen, dass dieser Bespre-
chung eine besondere Bedeutung beigemessen wird – nicht erin-
nern.“, Protokoll Nr. 12, S. 49.

2 Dr. Alois Ziegler: „Nein, ich kann mich an diese Sitzung nicht erin-
nern. Allein, dass es zitiert wird – – liegt es nahe, dass die – – Nein.
Es ist so, dass sie stattgefunden hat; aber ich kann mich wirklich an
keine Situation bildlich, inhaltlich erinnern.“, Protokoll Nr. 39,
S. 12.

3 Dr. Arnulf Matting: „Wie es zu der Teilnahme kam, ist schwierig zu
beantworten.“ (Protokoll Nr. 41, S. 53).

4 Dr. Arnulf Matting: „Ich bin ehrlich genug und bemühe mich ja hier

auch um Ehrlichkeit: Ich kann mich an diese Sitzung überhaupt
nicht erinnern.“, Protokoll Nr. 41, S. 53.

Drucksache 17/13700 – 498 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Schließlich wurde auch der Zeuge Dr. Manfred Bloser
(BMI) zu der Besprechung am 11. Mai 1983 befragt. Der
Zeuge Bloser3825 konnte zur Sachverhaltsaufklärung
nichts beitragen. Vielmehr spekulierte hier der Zeuge und
vermutete, dass die Besprechung „vom BMFT organisiert
worden war.“3826 Denn, so der Zeuge, „Das ist eigentlich
nicht der Stil des Ministeriums gewesen, unerwartet ir-
gendwo hineinzuplatzen.“3827 Jedoch ergab die Beweis-
aufnahme genau das Gegenteil. Denn eine Einladung

der BGR noch keine Einladung darstellen, so wie sich das
die Mehrheit3832 erklärt.

ccc) Es gab die „dienstliche Weisung“ an die
PTB durch das BMI: „BMI will nicht, dass
die Standortvorschläge in den Bericht
eingehen“ – die „Weisung“ durch das BMI

Bestätigt wird, dass es sich bei dem Zitat des Zeugen

durch das BMFT erfolgte gerade nicht. Vor diesem Hin-
tergrund muss die Richtigkeit der Aussage des Zeugen
Bloser eher bezweifelt werden.

Denn die Teilnahme der Bonner-Beamten kam dadurch
zustande, dass die Bonner-Beamten am 10. Mai 1983
durch Prof. Dr. Helmut Venzlaff (BGR) „inoffiziell“ über
den Stand des PTB-Zwischenberichts informiert worden
sind.3828 Weiter wurde auch durch die BGR der „Entwurf“
des Kapitels 8 („Zusammenfassung und Bewertung“)
vom 6. Mai 1983 dem BMFT3829 zugespielt. Und dies ob-
wohl der Entwurf des Kapitels vertraulich zwischen den
am Bericht beteiligten Institutionen und Personen behan-
delt werden sollte.3830 Die Vermutung des Zeugen Röthe-
meyer, dass der Bundesregierung der Entwurf des
Schlusskapitels zugespielt worden war, wurde damit be-
stätigt.3831 Damit konnte hier das „Hineinplatzen“ der
Bonner-Beamten bestätigt werden. Denn eine offizielle
Einladung gab es für die Bonner-Beamten nicht. Viel-
mehr war die Indiskretion der BGR Auslöser für das Er-
scheinen der Bonner-Beamten bei der Besprechung am
11. Mai 1983 in Hannover. Auch kann diese Indiskretion

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3825 Dr. Manfred Bloser: „Ich habe diese Sitzung auch nicht organisiert,
sodass ich gar nicht weiß, welche Absprachen da vorher stattgefun-
den haben.“, Protokoll Nr. 72, S. 3.

3826 Protokoll Nr. 72, S. 3.
3827 Protokoll Nr. 72, S. 3.
3828 Vgl. „Ollig-Vermerk“ vom 10. Mai 1983, MAT A 96, Bd. 38,

pag. 158004 ff.
3829 Der vorliegende Brief in den BMFT-Akten trägt den Eingangstem-

pel der BGR. Neben der BGR waren im Brief-Verteiler nur noch
DBE, Prof. Dr. Herrmann und HMI (Dr. Maas), MAT A 99, Bd. 17,
pag. 101210ff.

3830 Vgl. MAT A 52, Bd. 12, pag. 138.
3831 Röthemeyer-Schreiben vom 16. September 2009: „Den Vertretern

der Regierung war, vor Abschluss der Diskussion unter Wissen-
schaftlern, ein Dokument zugespielt worden, wo u. a. auch die Emp-
fehlung ausgesprochen wird, neben Gorleben auch andere Standor-
te zu untersuchen. Dieser Absatz musste auf Drängen der Ressorts
gestrichen werden. (Hinweis: Der BMI übte damals die Fachauf-
sicht über die Abteilung SE der PTB aus.)“, MAT E 6 (A), Bd. 23,
pag. 3.

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383
r. Arnulf Matting: „BMI will nicht, dass die Standort-
rschläge in den Bericht eingehen“ um eine „dienstliche
eisung“ handelte, die zu der Entfernung der Empfeh-
ng der PTB alternative Standorte zu erkunden führte.
enn die Zeugenbefragungen, die Aktenlage und die er-
ittelten „allgemeinen Umstände“ im Zusammenhang
it der Besprechung am 11. Mai 1983 können zu keiner
deren Schlussfolgerung führen, als dass es sich „tech-
sch“ um eine „dienstliche Weisung“ von dem BMI han-
lte.

er Zeuge Dr. Heinrich Illi bestätigte im Ausschuss die
eisung vom 11. Mai 1983 in seiner Vernehmung im
usschuss.3833 Auch der Zeuge Prof. Dr. Röthemeyer, sei-
rzeit der Vorgesetzte von Illi, gab im Ausschuss zu Pro-
koll:

Aber ich persönlich und auch Herr Illi und die anderen
itarbeiter meiner Abteilung haben diese Worte als Wei-
ng verstanden – das möchte ich noch mal betonen –
d nicht als Bitte, weil es ein sehr hartes Gespräch war,
d dies war ein Schlusswort, das ich als Weisung ver-

anden habe.“3834

es Weiteren bestätigt die Aktenlage die „dienstliche
eisung“ bezüglich der alternativen Standorte eindeutig.
der systematischen Aufteilung der Akte ist das erste
apitel „Besprechung am 11. Mai 1983 (Weisung bzgl.
ternative Standorte)“ wie die nachfolgende Ablichtung
igt3835:

2 Vgl. Dritter Teil, Kapitel C. I.
3 Mit Schreiben vom 23. September 2009 hatte sich Zeuge Illi an das

BfS gewandt: „Sowohl ich als auch andere an der Sitzung teilneh-
mende Angehörige der PTB haben diese Aussage als eine mündlich
erteilte dienstliche Anordnung verstanden.“, MAT E 6 (A), Bd. 23,
pag. 4; im Ausschuss erklärte der glaubwürdige Zeuge Illi in Bezug
auf sein Schreiben vom 20. September 2009: „Ich stehe zu dem,
was ich geschrieben habe; […]“

4 Protokoll Nr. 10, S. 31.
5 BfS-Akte („Inhaltsverzeichnis, alt“), MAT A 112, Bd. 28, pag. 1,

Dokument Nr. 79.

Auch in einem PTB-Vermerk des Zeugen Illi vom 24. Juli 1985 wird nochmals schriftlich festgehalten, dass es sich bei
der Forderung des BMI am 11. Mai 1983 um eine Weisung handelte. Nachfolgend eine Ablichtung (Auszug) des
Vermerks3836:

Damit hat die Beweisaufnahme bestätigen können, dass die Forderung der Bonner-Beamten am 11. Mai 1983 eine
dienstliche Weisung war.

ddd) Haltloses Bestreiten der
„dienstlichen Weisung“3836

Im Ausschuss wurden auch die Bonner-Beamten befragt,
die damals ohne Einladung in die Besprechung am 11. Mai
1983 „hineinplatzten“, ob es sich bei der Forderung um
eine Weisung gehandelt habe. Die Zeugen Hanning3837,
Matting3838 und Ziegler3839 konnten sich an die Bespre-

chung am 11. Mai 1983 nicht mehr erinnern.3840 Die Aus-
sagen der Zeugen Hanning, Matting und Ziegler es han-
dele sich bei der Forderung vom 11. Mai 1983 nicht um
formale Weisung, muss hier nach der Beweisaufnahme
eher bezweifelt werden und erscheinen als unglaubhaft.

3836 MAT A 52, Bd. 12, pag. 139, Dokument Nr. 80.
3837 Dr. August Hanning: „Ich selbst kann mich an diese Besprechung

– ich habe ja über die Medien mitbekommen, dass dieser Bespre-
chung eine besondere Bedeutung beigemessen wird – nicht erin-
nern.“, Protokoll Nr. 12, S. 49.

3838 Dr. Arnulf Matting: „Ich bin ehrlich genug und bemühe mich ja hier

3839 Dr. Alois Ziegler: „Nein, ich kann mich an diese Sitzung nicht erin-
nern. Allein, dass es zitiert wird – – liegt es nahe, dass die – – Nein.

3840 Es ist so, dass sie stattgefunden hat; aber ich kann mich wirklich an
keine Situation bildlich, inhaltlich erinnern.“, Protokoll Nr. 39, S. 12.

3840 Die Beweisaufnahme konnte demnach die Umstände, die zu der
Antwort der schwarz-gelben Bundesregierung auf die Kleine An-
frage der Grünen (Bundestagsdrucksache 10/3800) im Jahre 1985
führten, nicht klären. Vielmehr ist hier zu vermuten, dass die Wei-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 499 –
auch um Ehrlichkeit: Ich kann mich an diese Sitzung überhaupt
nicht erinnern.“, Protokoll Nr. 41, S. 53.
Drucksache 17/13700
sung lediglich abgestritten wurde, um keine anhängigen Gerichts-
verfahren zu gefährden.

Drucksache 17/13700 – 500 –

Auch kann es sich nicht um eine angebliche „Bitte“ ge-
handelt haben, wie sich aus Gesamtumständen ergibt.

Prof. Dr. Röthemeyer hatte die Empfehlung „parallel lau-
fende übertägige Erkundung anderer Standorte“ in den
Entwurf für das Abschlusskapitel eingebracht, da ihm
„sehr schwerwiegenden Briefe von Fachleuten“3841 vorla-
gen. Insgesamt waren es 3 Professoren namentlich waren
es Prof. Dr. Herrmann, Prof. Dr. Duphorn und Prof.
Dr. Memmert, die Prof. Dr. Röthemeyer3842 veranlassten,
die Empfehlung aufzunehmen.

Die Begründung der Mehrheit, „die Abfallmenge“3843 sei
die einzige Ursache für die Einbringung der Empfehlung
der PTB, geht an der Wahrheit vorbei.

Die PTB war damals die Bundesfachbehörde, die die Fe-
derführung und Verantwortung für den „Zusammen-
fassenden Zwischenbericht“ trug. Hieraus ergibt sich,
dass die PTB „im Zweifel“ das letzte Wort hatte und ent-
scheiden konnte, was in den Bericht einfließt. Die BGR,
DBE, PSE und Prof. Dr. Herrmann waren lediglich „Zu-
arbeiter“ des Berichts.

Prof. Dr. Röthemeyer waren die Bedenken gegen die
Empfehlung „parallel laufende übertägige Erkundungen
anderer Standorte“ der BGR und der DBE durchaus be-
kannt.

Denn am 5. Mai 1983 legte die PTB den 1. Entwurf des
Abschlusskapitels der BGR und der DBE in einem ver-
traulichen Gespräch vor.3844 Dieser 1. Entwurf wurde
dann diskutiert und erste Änderungswünsche der BGR
wurden hier schon berücksichtigt.3845 Dabei stellte sich
heraus, dass die BGR und die DBE die Empfehlung der
PTB, alternative Standorte zu erkunden, ablehnten.3846

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3841 Prof. Dr. Helmut Röthemeyer: „Es war in der Tat ein sehr hartes
Gespräch, bis mir irgendwann während des – Auf meine Gründe,
die ich auch vorhin genannt hatte, wurde überhaupt nicht eingegan-
gen, sondern es wurde immer nur dieses Hauptargument gebracht,
das entsorgungspolitische Argument. Deswegen, weil wir nicht in
eine echte Diskussion kamen, die ich eigentlich wollte. Wir hatten ja
die Ressorts gar nicht eingeladen. Wir wollten uns unterhalten über
die Informationsveranstaltung des Bundes vor dem Schachtabteu-
fen und über diesen Entwurf unserer Fassung, den wir schon in ei-
ner – Das war ja eigentlich schon der zweite Entwurf, wo wir ein
paar Stellungnahmen und fachliche Argumente der BGR und der
DBE berücksichtigt hatten. Wir wollten mit Fachleuten reden, und
ich wollte mit Fachleuten diese Argumente diskutieren. Mir lagen
ja auch diese sehr schwerwiegenden Briefe von Fachleuten, die
im Auftrage der Bundesregierung ja auch gearbeitet haben, vor,
und von daher gesehen war es für mich als Wissenschaftler ei-
gentlich ein dringendes Bedürfnis, diese Diskussionen mit Fach-
leuten zunächst zu führen. Dieses Gespräch ist ausgeblieben, weil
praktisch alle versammelten Fachleute – BGR, DBE, hinterher
auch Prof. Memmert – die alleinige Erkundung von Gorleben be-
fürwortet haben. Aber zu einer Fachdiskussion in dieser Sache ist
es nicht gekommen, sondern es war mehr ein entsorgungspoliti-
sches Argument.“, Protokoll Nr. 10, S. 15.

3842 Protokoll Nr. 10, S. 4.
3843 Vgl. Dritter Teil, Kapitel C. I.
3844 MAT A 52, Bd. 12, pag. 138/140.
3845 MAT A 52, Bd. 12, pag. 138.
3846 MAT A 52, Bd. 12; pag. 138; Dr. Heinrich Illi: „Die BGR- und die

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DBE-Vertreter lehnten diesen Teil der Ergebnisbewertung ab.“
Protokoll Nr. 10, S. 47. 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

it Brief vom 6. Mai 1983 wurde schließlich der 2. Ent-
urf des Abschlusskapitels an BGR, DBE und Prof.
errmann durch die PTB verschickt.3847 Die fachliche
iskussion um die Empfehlung „alternative Standorte ne-
n Gorleben zu erkunden“, war wie die Beweisauf-
hme ergab, noch voll im Gange. Gleichzeitig hatte die

TB alle Beteiligten aufgefordert ihre Stellungnahmen
s zum 12. Mai 1983, einen Tag nach der Besprechung
11. Mai 1983, abzugeben.3848

rof. Dr. Röthemeyer wollte jedoch die Empfehlung „Er-
ndung alternative Standorte“ in dem Bericht belas-
n3849 und hatte versucht, anhand der Briefe und den Ar-
menten, die BGR zu überzeugen. Die BGR hingegen
tte diese Empfehlung strikt abgelehnt und sie erkannte,
ist es zu vermuten, dass Prof. Dr. Röthemeyer die

mpfehlung nicht streichen werde.3850

amit konnte hier der Konflikt zwischen den zwei
undesanstalten (PTB und BGR) durch die Beweis-
fnahme rekonstruiert werden. Allerdings musste die

GR akzeptieren, dass die PTB die federführende Fach-
hörde in Bezug auf die Erstellung des Zwischenbe-

chts war und konnte aus ihrer Position die Empfehlung
cht streichen. Somit blieb die Besprechung am 11. Mai
83 für die schwarz-gelbe Bundesregierung noch die

nzige Möglichkeit die Empfehlung aus dem Abschluss-
pitel heraus zu bekommen. Denn der „Redaktions-
hluss“ für das Abschlusskapitel war vermutlich am
. Mai 1983.3851

rof. Dr. Röthemeyer vertrat seinen Standpunkt damals
otz der Ablehnung der BGR und DBE auch am 11. Mai
83.3852 Daher konnten die Bonner-Beamten, im Auftrag
r schwarz-gelben Bundesregierung, das Entfernen der

mpfehlung „technisch“ nur durch eine dienstliche Wei-
ng überwinden. Das BMI übte damals die Fachaufsicht
er die Abteilung SE der PTB aus.3853 Und somit sprach,
chweislich der Mitschrift3854 des Zeugen Illi vom
. Mai 1983, der Zeuge Matting (BMI) die Weisung aus.

uvor stellte der Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthemeyer die
ntscheidung, ob die Empfehlung „Erkundung von alter-

7 Vgl. MAT A 99, Bd. 17, pag. 101210 ff., Dokument Nr. 81.
8 Vgl. MAT A 99, Bd. 17, pag. 101210, Dokument Nr. 81.
9 Prof. Dr. Röthemeyer: „Ich will Ihnen meine Haltung durchaus

ganz offen sagen. Wenn wir nochmals so eine Situation hätten wie
83, würde ich diesen Standpunkt, den ich damals vertreten habe,
wieder vertreten.“, Protokoll Nr. 10, S. 20.

0 Vermutungen von Prof. Dr. Kind auf die Frage wie die Bonner nach
Hannover gelangt sind: „[…]. Ich kann mir nur vorstellen, dass ei-
ner von den BGR-Leuten einem von den Bonnern gesagt hat: „Hört
mal, also die PTB scheint stur zu sein“, und dass sie daraufhin – –
Also, eine offizielle Mitteilung war das sicherlich nicht.“, Proto-
koll Nr. 10, S. 92.

1 MAT A 99, Bd. 17, pag. 101210; Am 19. Mai 1983 hatte Prof.
Dr. Röthemeyer ein Vorabexemplar des „Zusammenfassenden Zwi-
schenberichts“ an BMI und BMFT verschickt. (MAT A 139,
Bd. 26, pag.108003).

2 Röthemeyer: Ich will Ihnen meine Haltung durchaus ganz offen sa-
gen. Wenn wir nochmals so eine Situation hätten wie 83, würde ich
diesen Standpunkt, den ich damals vertreten habe, wieder vertre-
ten.“ Protokoll Nr. 10, S. 20.

3
Vgl. MAT E 6 (A), Bd. 23, pag. 3.
854 MAT A 4/3, Anlage 14.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 501 –

nativen Standorten“ in das Abschlusskapitel bleiben
sollte in das „Ermessen“ der Fachaufsichtsbehörde, da-
mals dem BMI.

Denn der Zeuge Röthemeyer erkannte, dass es sich um
eine entsorgungspolitische Entscheidung der schwarz-
gelben Bundesregierung handelte.3855 Damit spricht das
vorherige Festhalten von Prof. Dr. Röthemeyer an der
Empfehlung gegen eine freiwillige Entfernung der Emp-
fehlung.

Gegen eine „Bitte“ auf die Empfehlung zu verzichten
spricht zudem, dass die Zeugen Röthemeyer und Illi im
Ausschuss bestätigt haben, dass es sich um ein „hartes Ge-
spräch“3856 mit einer „gereizte[n] und aggressive[n] Stim-
mung“3857 am 11. Mai 1983 handelte. Demnach hat die Be-
weisaufnahme hier ergeben, dass es sich bei der Forderung
des BMI am 11. Mai 1982 nicht um eine „Bitte“ gehandelt
haben kann.

Der Behauptung der Mehrheit, die PTB habe „vor al-
lem“3858 aufgrund der fachlichen Bedenken der beteiligten
Institutionen von ihrer Empfehlung Abstand genommen,
muss widersprochen werden. Denn zum einen waren die
Bedenken der BGR und der DBE gegen die Empfehlung
von Prof. Dr. Röthemeyer schon vor der Besprechung am
11. Mai 1983 bekannt. Zum anderen ist die PTB eine
„selbstbewusste Fachinstitution“3859 und konnte die fach-
liche Situation sehr wohl bewerten, die aufgrund der „sehr
schwerwiegenden Briefe von Fachleuten“ vorlag. Nicht
zuletzt spricht gegen die Behauptung der Mehrheit, dass
die PTB die Federführung und die Verantwortung für den
Bericht trug und die PTB trotz der Kenntnis der Ableh-
nung die Empfehlung im Bericht beließ bis die Weisung
am 11. Mai 1983 ausgesprochen wurde.

 Fehlende „Remonstration“: ein Beweis
gegen die Weisung

Das rechtliche Mittel der Remonstration aus dem Beam-
tenrecht war gegen die entsorgungspolitische Weisung
der schwarz-gelben Bundesregierung nicht statthaft.
Denn das Mittel der Remonstration kann nur Anwendung
finden, wenn von einem Beamten rechtswidriges Verhal-
ten auf eine Weisung hin verlangt wird. Vorliegend wurde
von der schwarz-gelben Bundesregierung das Entfernen
der Empfehlung „alternative Standorte zu erkunden“ ver-

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3855 Prof. Dr. Röthemeyer: „Mir war hierbei klar geworden, dass es sich
um eine entsorgungspolitische Entscheidung handelt, die eine Fach-
behörde hinnehmen muss. Argumentiert wurde nämlich entsor-
gungspolitisch: Unruhen an anderen Standorten und Ähnliches.“,
Protokoll Nr. 10, S. 51.

3856 Prof. Dr. Helmut Röthemeyer: „Es war in der Tat ein sehr hartes
Gespräch,…“, Protokoll Nr.10, S. 15.

3857 Dr. Heinrich Illi: „Aber die Stimmung war gereizt.“, Proto-
koll Nr. 10, S. 53; Dr. Heinrich Illi in seinem Brief vom 23. Sep-
tember 2009: „Obwohl die Vorgänge mehr als 26 Jahre zurück lie-
gen, ist mir bis heute die gereizte und aggressive Stimmung auf
einer Sitzung in „guter“ Erinnerung, die daher rührte, dass die
PTB in einem Entwurf zur zusammenfassenden Bewertung der
Standortbefunde auch vorgeschlagen hatte, weitere Standorte neben
Gorleben zu untersuchen.“, MAT E 6 (A), Bd. 23, pag. 4.

3858

386

386

386
Vgl. Dritter Teil, Kapitel C. I.
3859 Prof. Dr.-Ing. Dieter Kind, Protokoll Nr. 10, S. 93.
Drucksache 17/13700

ngt. Das Streichen der Empfehlung aus dem Bericht ist
doch kein rechtswidriges Verhalten gewesen. Für den
rliegenden Sachverhalt war dieses Mittel der Remons-

ation somit nicht statthaft. Bestätigt wird dieser Sach-
rhalt auch durch den Zeugen Dr. Heinrich Illi.3860

er Zeuge Hanning bestritt eine Weisung an die PTB am
. Mai 1983, trotz Erinnerungslücken, nicht.

uf die Frage hin:

Herr Röthemeyer hat uns letzte Woche hier im Aus-
huss gesagt, er hätte das als Weisung empfunden, –“

tworte der Zeuge Dr. August Hanning:

Ja, und? Gegen Weisungen kann man sich doch wehren,
err Abgeordneter.“3861

doch war für den vorliegenden Sachverhalt das Re-
onstrationsrecht nicht das statthafte Mittel, wie oben
rgestellt. Zu betonen ist auch, dass Prof. Dr. Röthe-
eyer trotz der Weisung am 11. Mai 1983 die „sehr
hwerwiegenden Briefe der Fachleute“ mit Brief vom
. Mai 1983 an das BMI und das BMFT übersendet
t.3862 Der schwarz-gelben Bundesregierung waren dem-
ch die kritischen Briefe bekannt.

usammenfassend hat die Beweisaufnahme hier ergeben,
ss die Bonner-Beamten im Wissen und Wollen der
hwarz-gelben Hausleitung eine Weisung „Streichung
r Empfehlung“ an die PTB am 11. Mai 1983 erteilt ha-
n. Der Standort Gorleben wurde damit durch die
hwarz-gelbe Bundesregierung „zementiert“.

Versuchte politische Einflussnahme – das
verfängliche Telex vom 13. Juli 1983 und
die standhafte PTB

a) „Der hypothetische Störfall“

m 13. Mai 1983, zwei Tage nach der besagten Sitzung
11. Mai 1983 in Hannover, gab das BMFT eine Wei-

ng. Eine verfängliche Weisung, die aufgrund standhaf-
r Wissenschaftler in der PTB erfreulicherweise nicht
rchdrang. Es handelt sich hierbei um ein Telex vom
. Mai 1983 an die PTB. In dem Schreiben schlug der

euge Ziegler eine neue Gliederung des Kapitels 8 vor.
iese „neue“ Gliederung wurde auch von der PTB umge-
tzt. Im letzten Absatz des Briefes formulierte der Zeuge
iegler seine Forderung: „Im Übrigen bitte ich, den ver-
utlich hypothetischen Störfall des Wasser- und Laugen-
tritts über dem Hauptanhydrit, der an mehreren Stellen
e am 11.05.1983 diskutierte Zusammenfassung und Be-

0 Dr. Heinrich Illi in seinem Brief vom 23. September 2009: „Die
dienstliche Anordnung des BMI wurde umgesetzt. Nach meiner
Auffassung verstieß sie nicht gegen § 63 (2) BBG.“, MAT EG,
Bd. 23, pag. 5.

1 Protokoll Nr. 12, S. 74.
2 Brief vom 19. Mai 1983: „Anlage 2 und 3 enthalten Meinungsäuße-

rungen von den am Projekt beteiligten Herren Prof. Herrmann, Göt-
tingen und Prof. Memmert, Berlin, die auch den Ressorts für die an-

stehenden Entscheidungen zum Schachtabteufen bekannt sein
sollten.“, MAT A 139, Bd. 26, pag. 108003, Dokument Nr. 82.

Drucksache 17/13700 – 502 –

wertung bestimmt, etwas weiter vom Zentrum der Be-
trachtung wegzurücken.“3863

Ein klarer Versuch den Standort Gorleben als Endlager zu
fördern, indem das Kapitel 8, was vorher die PTB entwor-
fen hatte, geschönt werden musste und eine völlig neue
Gliederung abseits der Sicherheitskriterien, erhielt. Dazu
sagte der Zeuge Illi im Ausschuss aus: „Wir haben die
Gliederung des Kapitels 8, ‚Zusammenfassende Bewer-
tung‘, damals zunächst einmal nach den Sicherheitskrite-
rien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem
Bergwerk vorgenommen. Die Sicherheitskriterien waren
im Bundesanzeiger – Jahrgang 35, Nr. 2 – am 5. Januar
1983 veröffentlicht worden. Das schien dem BMFT nicht
zweckmäßig zu sein. BMI vertrat dieselbe Auffassung.
Also haben wir das genannte Kapitel entsprechend geän-
dert.“3864

Diese Forderung des Zeugen Zieglers erscheint eindeutig,
wenn man sich die Aussage des Zeugen Dr. Alois Ziegler
(Verfasser des Schreibens) im Ausschuss vor Augen hält.
Der Zeuge führte vor dem Ausschuss aus: „Ich war nie
Vertreter irgendeines Wirtschaftszweiges, sondern fühlte
mich immer völlig unabhängig, mir meine eigene Mei-
nung bildend, gegen jedermann, dass meine persönliche
Überzeugung diejenige ist, dass Kernenergie für unser
Land vertretbar ist, ja mehr noch, dass es moralisch ge-
wissermaßen geradezu verpflichtend ist für ein Industrie-
land wie unseres – damals jedenfalls –, die Kerntechnik
sicher anzuwenden. Diese Überzeugung habe ich damals
wohl gehabt und auch heute noch.“3865 Diese Aussage
deckt sich mit dem was der Zeuge Dr. Wolf von Osten im
Ausschuss zu Protokoll gab:

„Damals gab es im BMFT eine starke Kernenergiefrak-
tion im gesamten Haus – bis zum Staatssekretär BMFT,
aber nicht aufseiten des Ministers.“3866

Auf das Schreiben vom 13. Mai 1983 wurde auch der
Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthemeyer vor dem Ausschuss
befragt. Der Zeuge wies ein Nachkommen der Forderung
des Zeugen Zieglers entschieden zurück:

„Diese umfassenden Störfallmöglichkeiten sind im zu-
sammenfassenden Zwischenbericht aufgeführt und nicht,
wie im BMFT-Schreiben empfohlen, etwas weiter vom
Zentrum der Betrachtung weggerückt. Sie wurden auf
29 Seiten genau an der Stelle platziert, wo sie hingehö-
ren, nämlich nach den Kapiteln, die Voraussetzung für Si-
cherheitsanalysen sind: der Standort, die geologischen
Verhältnisse, das Bergwerk zur Erkundung des Salzsto-
ckes und das Endlager selbst mit seinen Abfällen. Wer
den zusammenfassenden Zwischenbericht hat, kann das
ja sogar sofort nachprüfen.“3867

Die Beweiserhebung des Ausschusses belegt, dass das
Telex mit den Forderungen des BMFT vom 13. Mai 1983

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3863 MAT E 6, Bd. 30, pag. 43, Dokument Nr. 83.
3864 Dr. Heinrich Illi, Protokoll Nr. 10, S. 49.
3865 Dr. Alois Ziegler, Protokoll Nr. 39, S. 57.
3866

386

386
Dr. Wolf von Osten, Protokoll Nr. 12, S. 92.
3867 Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, Protokoll Nr. 10, S. 6. 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ne weitere politische Einflussnahme seitens des BMFT
f die PTB darstellt.

b) Schwarz-gelbe Bundesregierung hatte
Kenntnis von der Forderung

estätigt wird auch die Kenntnis der schwarz-gelben
undesregierung von der Forderung des Zeugen
r. Alois Ziegler vom 13. Mai 1983. Die Beweisauf-
hme hat ergeben, dass das Schreiben vom 13. Mai 1983
it dem BMI abgestimmt gewesen ist. In dem Schreiben
ißt es: „In Abstimmung mit dem BMI schlage ich vor,
e Zusammenfassende Bewertung in folgenden Schritten
fzubauen: […]“3868 Der Zeuge Dr. Alois Ziegler sagte
r dem Ausschuss auf die Frage, ob er vor dem Abschi-
en des Schreibens „mal den Minister [ge]fragt [hätte],
ie der darüber denkt?“: „Völlig undenkbar.“3869, so die
ntwort des Zeugen Zieglers.

Gegensatz dazu sagte der Zeuge Dr. Matting auf die
rage

uf dem Weg hin zur Kabinettsentscheidung 1983, gab
da eigentlich von Ihnen Kontakte mit so politisch Ver-
twortlichen, ich würde mal sagen, Staatssekretär, mög-

cherweise Minister? Oder ist das auf der Ebene der Na-
en gelaufen, die Sie eben genannt haben, also Hanning,
iegler, der Referats-, Unterabteilungsleiter, die dafür
chlich zuständig waren?“

twortete der Zeuge Dr. Arnulf Matting:

lso, diese Frage kann ich ganz klipp und klar beant-
orten. Das ist selbstverständlich mit der Hausleitung ab-
stimmt. Und diese Kabinettvorlage ist ja – jedenfalls
entscheidenden Teil – auch in Vertretung von dem da-

aligen Staatssekretär Dr. Fröhlich abgezeichnet wor-
n.“3870

ie Aussage von Dr. Alois Ziegler, eine Kenntnis der
hwarz-gelben Hausleitung sei „völlig undenkbar“,
uss nach der Beweisaufnahme – auch in Anbetracht des
rsönlichen Eindrucks, den der Zeuge in seiner Befra-
ng im Ausschuss hinterließ – eher bezweifelt werden.

s ist deshalb davon auszugehen das die schwarz-gelbe
ausleitung sehr wohl Kenntnis von dem Schreiben vom
. Mai 1983 hatte. Denn anderenfalls müsste man ja an-
hmen, die schwarz-gelbe Hausleitung hätte „ihren La-
n“ nicht im Griff.

. Bewertung Geologie

Zusammenhang mit der Geologie des Salzstocks Gor-
ben wird seit etwa 35 Jahren behauptet, dass der „Eig-
ng als Endlager keine begründeten Zweifel entgegen“

ehen würden. Dabei ist diese Aussage ebenso falsch wie
r Begriff der „Eignungshöffigkeit“ nichtssagend ist.
ieser Fachterminus passt zum Bergbau, nicht zur End-
gergeologie. „Eignungshöffigkeit” ist irreführend und

8 MAT E 6, Bd. 30, pag. 42.
9
Dr. Alois Ziegler, Protokoll Nr. 39, S. 17.

870 Dr. Arnulf Matting, Protokoll Nr. 41, S. 58.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 503 –

wird insbesondere in der heutigen Zeit völlig fachfremd
angewendet. Im Bergbau bedeutet es: eine berechtigte
Hoffnung etwas zu finden; im Endlager geht es aber ge-
rade nicht um das Auffinden von Bodenschätzen. Man-
che, die den Begriff „Eignungshöffigkeit” in einer Endla-
gerfrage verwenden, wollen indirekt oder mittelbar eine
Eignung suggerieren. Das ist Schönfärberei und soll mit
pseudowissenschaftlicher Begrifflichkeit mögliche Zwei-
fel zerstreuen.

Heute steht fest:

 Der Salzstock Gorleben würde heute in einem ergeb-
nisoffenen Standortauswahlverfahren schon auf Basis
der vorhandenen wissenschaftlichen Publikationen
nicht in die engere Wahl als Endlager-Standort kom-
men können (Zeugenvernehmungen: Dr. Kleemann,
Kreusch, Appel u. a.).

 Der Salzstock liegt in einer aktiven Störungszone. Au-
ßerdem befinden sich potentiell gasführende Schich-
ten unterhalb des Salzstocks.

 Ein weiterer bedeutender Standortnachteil ist auch die
Tatsache, dass über dem Salzstock Gorleben eine un-
durchlässige Tonschicht (Deckgebirge) fehlt (Prof.
Dr. Duphorn u. a.), die an anderen Salzstöcken noch
intakt ist. Nach der Bewertung mit Kriterien der BGR
von 1995 würde Gorleben nicht unter die 14 besten
Standorte im Salz kommen.

 Salz reagiert mit atomaren Abfällen, ermöglicht un-
kontrollierte Laugenzutritte (Asse, Morsleben, aber
auch in Neu Mexico, USA), Salzauflösung durch
Grundwasser und Anhydritschichten im Salzstock
(Gesteinsschichten im Salz, die Wege für Wasser und
Gas bieten) (Prof. Dr. Grimmel)

a) Standortnachteil 1: Fehlendes
Deckgebirge

Bevor die Erkundungsarbeiten begannen, war die BGR
davon überzeugt, dass über Gorleben eine schützende Ton-
schicht vorhanden ist. Eine Tonschicht über dem Salzstock
würde den Zutritt von Grundwasser von oben und damit
eine Auflösung des Salzes verhindern. „Das Deckgebirge
ist das A und O, damit das Salz nicht vom Wasser angenagt
wird.“ (Dr. Diettrich) Ton könnte außerdem auch den Aus-
tritt von Radionuklide zurückhalten. Als 1981 nach Vorlie-
gen der Bohrergebnisse des Quartär-Geologen Prof. Klaus
Duphorn die Existenz einer tiefreichenden eiszeitlichen
Rinne (Gorleben-Rinne, wasserführende Schicht) und da-
mit eine Verletzung der schützenden Tonschicht bekannt
wurde, änderte die BGR ihre Argumentationslinie. Nun-
mehr wäre allein ein großer homogener Salzkörper als
Wirtsgestein ausreichend (Mehrbarrierensystem als An-
forderung fiel weg). (Dr. Kleemann) Laugenzuflüsse und
Klüftigkeit des Deckgebirges wurden schon für die Teu-
fungen in Gorleben als sehr gefährlich eingestuft. (Jörg
Martini, Thyssen-Schachtbau)

Die Bedeutung des Deckgebirges wurde zu Beginn der
1980er Jahre, als sich herausstellte, dass das Deckgebirge

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387
des Salzstocks Gorleben keine hinreichende Barriere-
Drucksache 17/13700

nktion hat, umgedeutet. Die offizielle Sprachregelung
ng dazu über, der Schutzfunktion des Deckgebirges
ine große Bedeutung mehr beizumessen. Dies stand im
egensatz zu der bisherigen fachlichen Meinung. Einem
utachten in Auftrag des Bundesamts für Strahlenschutz
fS) aus dem Jahr 2005 ist zu entnehmen, dass dem

eckgebirge durchaus eine wichtige Funktion im Mehr-
rrierensystem zukommt:

Sofern bei der Beschreibung des Endlagersystems Salz-
ock und bei der Prognose seiner künftigen Entwicklung
egen anhaltender oder nicht ausschließbarer Haloki-
se oder Subrosion Unsicherheiten bestehen, verbleibt
ch ein gewisses Risiko, dass der Salzgesteinskörper die
m zugedachte Funktion als einschlusswirksamer Ge-
rgsbereich für den erforderlichen Zeitraum nicht oder
cht vollständig erfüllen kann. Für diesen Fall sowie ge-
n mögliche Beeinträchtigung der Barrierenfunktion ei-
s Geosystems durch unerwartete Ereignisse und Pro-
sse müssen die den Salzgesteinskörper umgebenden
esteinskörper des Deckgebirges (und des Nebengebir-
s) einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung etwai-
r Auswirkungen auf Mensch und Umwelt leisten. Dazu
üssen sie den Transport von in das Deckgebirge gelang-
n Schadstoffen in die Biosphäre verhindern oder hinrei-
end verzögern. Da Grundwasser das wichtigste Trans-
rtmedium für den Schadstofftransport darstellt, müssen

ch wichtige Anforderungen an das Deckgebirge auf die
rin herrschenden hydraulischen Verhältnisse beziehen.

a die sicherheitsbezogene Aufgabe des Deckgebirges
inzipiell mit der des Salzgesteinskörpers des Salzstocks
ereinstimmt gelten die für den einschlusswirksamen

ebirgsbereich entwickelten Anforderungen grundsätz-
ch auch für das Deckgebirge. Das betrifft insbesondere
s Isolationsprinzip.

as Deckgebirge muss auf Grund der barrierewirksamen
igenschaften und der Anordnung der an seinem Aufbau
teiligten Gesteinskörper die Ausbreitung von in das
eckgebirge gelangten Radionukliden verhindern, zu-
indest wirksam behindern. Dazu muss es zu möglichst
oßen Teilen aus Gesteinen mit geringer Wasserdurch-
ssigkeit bestehen, die den Salzgesteinskörper unmittel-
r überlagern und weite Ausdehnung haben. Damit wird
wohl der advektive Radionuklidtransort vom Salzge-
einskörper in die Biosphäre unterbunden oder doch
ark verzögert als auch der Zutritt von Grundwasser an
n Salzgesteinskörper behindert.

usammenfassend ist aus den grundlegenden Beziehun-
n zwischen Salzgesteinskörper und Deckgebirge abzu-
iten, dass bei der Endlagerung in Salzstöcken dem
eckgebirge auf Grund der beschriebenen Funktionen,
sbesondere seiner Schutzfunktion für den Salzgesteins-
rper, erhebliche sicherheitsbezogene Bedeutung zukommt.
ieser Erkenntnis wurde bereits in der Untersuchung der
GR (1995) zu potenziellen Endlagerstandorten in Salz-
steinskörpern in Deutschland Rechnung getragen.“3871

1 Grundfelt, Bertil u. a.: Sicherheitstechnische Einzelfragen – Bedeu-
tung des Mehrbarrierenkonzepts für ein Endlager für radioaktive

Abfälle beim Nachweis der Einhaltung von Schutzzielen. Ab-
schlussbericht. Stockholm, Oktober 2005.

Drucksache 17/13700 – 504 –

Überdies ist die Lage der vorhandenen Eisrinnen in Nord-
deutschland keineswegs zufällig. Eine vom geowissen-
schaftlichen Großprojekt „Geodynamica Baltica“ erstellte
Karte zeigt deutlich, dass die Eiszeitrinnen eine bevor-
zugte Richtung und Lage haben. Diese Vorzugsrichtung
ist mit der Vorzugsrichtung der Eisströme aus Norden und
Nordosten zu erklären. Darüber hinaus hängt die Vor-
zugslage der tiefen Eisrinnen mit der aktiven Störungs-
zone entlang des Elbe-Lineamentes zusammen. Die Rin-
nen sind somit wegen der Bewegungen hier tiefer. Diese
Erkenntnisse verschweigt die BGR. Andernfalls müsste
sie auch zugeben, dass die besondere Lage des Gorlebe-
ner Salzstocks in einer Senkungszone mit tiefreichenden
eiszeitlichen Rinnen ein eindeutiger Standortnachteil des
Salzstocks Gorleben gegenüber anderen Salzstöcken in
Norddeutschland ist. (Dr. Kleemann)

Zusammenfassend ist also festzustellen, dass ein Salz-
stock ein intaktes Deckgebirge haben sollte, damit er für
die Endlagerung geeignet ist. Genau das ist jedoch in
Gorleben nicht gegeben. Das Deckgebirge ist auf einer
Fläche von 7,5 Quadratkilometern nicht vorhanden.
(Kreusch/Appel)

Die logische und einzige Schlussfolgerung, die der Staat
und die Betreiber im Sinne des Schutzes der Bevölkerung
hieraus ziehen müssen, ist eine Aufgabe des Standortes
Gorleben als potenzielles Endlager. (Kreusch/Appel)

b) Standortnachteil 2: Anhydritschichten
in Gorleben

Heinz Nickel, seit 1958 Physiker bei der BGR – Spezia-
list für Kalibergbau, findet wesentlich mehr große Inho-
mogenitäten, Verunreinigungen und Verfaltungen im jün-
geren und älteren Steinsalz in Gorleben als in Salzstöcken
üblich. Diese können Gesteine wie Anhydrit und Carnal-
lit aufweisen, die für Wasser und Gas und damit auch für
Radionuklide durchlässige Wegsamkeiten bereitstellen.
Solche Schichten müssen bei der Endlagerung natürlich
vermieden werden, da die Langzeitsicherheit nicht ge-
währleistet ist.

c) Standortnachteil 3: Salz bewegt sich

Obwohl Studien dazu in Deutschland in den 90er Jahren
nicht mehr finanziert wurden, haben doch niederländi-
sche Forscher feststellen können, dass Salz mit hochra-
dioaktiven Abfällen in einen Prozess der Radiolyse treten
kann und kleine kettenartige Explosionen ausgelöst
werden können. Die Niederlande ebenso wie die USA,
Kanada und Dänemark nehmen daraufhin Abstand von
Salz als Medium. (Den Hartog, NL)

Auch die Gasvorkommen im Bergwerk sind betroffen:
Durch die bei der Einlagerung wärmeentwickelnder Ab-
fälle eintretende Erwärmung der Salzgesteine bis ca.
200°C werden sich die ohnehin hohen petrostatischen
Drücke in den Gas- oder Kondensateinschlüssen weiter
erhöhen. Dies führt zu neuen Rissbildungen im Salz (mi-
krocracks) und damit zu nicht kalkulierbaren Wegsamkei-

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ten für Gas, Wasser und Radionuklide. (Ulrich Schneider) E
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ie weit verbreitete Behauptung, dass es im Salz wegen
ssen plastischer Eigenschaften, der so genannten Kon-
rgenz, nicht zu offenen Klüften und Spalten kommen
nn, ist durch Feldbeobachtungen aber auch durch Ex-
rimente widerlegt. Auch in Gorleben sind nicht nur im
auptanhydrit offene, nicht verheilte Klüfte angetroffen
orden.

eränderungen der Spannungszustände im Salzgestein
nnen

durch tektonische oder halokinetische Vorgänge (Be-
ben oder Salzaufstieg durch Gebirgsdruck),

durch Veränderungen der Gesteinstemperaturen (Eis-
zeit oder Einlagerung wärmeentwicklender Abfälle)
oder

durch bergmännische Schaffung von Hohlräumen ver-
ursacht sein.

iese Spannungsänderungen führen zur Bildung von
ruchformen, Klüften, Spalten, Rissen unterschiedlichs-
r Größenordnung.

och Jahre nach dem Auffahren von Strecken zeugen
B. Feuchtstellen im Erkundungsbereich 1 mit perma-
nten Kondensataustritten von tiefreichenden Wegsam-
iten infolge der Auflockerung des Salzes. Im scheinbar
chten Salzgestein existieren also Migrationspfade, auf
nen z. B. Gase und Kondensate oder wässrige Lösun-
n über weite Strecken wandern können. (Ulrich
hneider)

) Ausschlusskriterium 1: Gas im Salzstock
ine Untersuchung aus dem Jahr 2004 zeigt, dass unter
orleben eine 50–70 Meter dicke, potenziell gasführende
chicht liegt (Prof. Dr. Grimmel). Forschungsergebnisse
s der DDR und eine Gasexplosion im nahen Lenzen im
hr 1969 unterstützen diese These (Prof. Dr. Duphorn).
as könnte von unten in den Salzstock eindringen, wenn
ine ungestörten Gesteinsschichten zwischen Salzstock
d gasführender Schicht dies verhindern. Bisherige Un-

rsuchungen etwa der BGR können nicht verlässlich klä-
n, dass keine Brüche in der Schicht unterhalb des Salz-
ockes vorliegen. Notwendige 3D-Untersuchungen
urden bisher nicht durchgeführt. Hinzu kommt, dass es
hlreiche Hinweise auf Bruchzonen gibt, die plausibel
nd. Für die DDR-Erdölgeologen war die Existenz einer
lchen Bruchzone Fakt (Salzwedel-Rambower-Tiefen-
uch). Auch in anderen Veröffentlichungen aus jüngster
eit wird eine solche Störung angenommen, auf die
hon Prof. Eckhard Grimmel 1979 hingewiesen hatte.
er das Eindringen von Gas aber nicht ausschließen
nn, darf hier kein Endlager errichten. (Aussagen von
r. Kleemann) Für ein Endlager ist „Erdgas natürlich ein
.O. Kriterium.“ (Prof. Dr. Grimmel)

as kommt aber nicht nur unter, sondern auch im Salz-
ock vor: In sämtlichen Gesteinsproben, die bei der Er-
ndung des Salzstocks im Erkundungsbereich 1 entnom-
en und daraufhin untersucht wurden, konnten Gas und/
er flüssige Kohlenwasserstoffe nachgewiesen werden.
s muss daher davon ausgegangen werden, dass der ge-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 505 –

samte Kern des für die Endlagerung der wärmeproduzie-
renden hochradioaktiven Abfälle vorgesehenen und aus
den Salzgesteinen der Staßfurt-Folge bestehenden Salz-
stocks von einer nicht bestimmbaren Anzahl von Gas-
einschlüssen (Gasbläschen) in nicht vorhersehbarer An-
ordnung durchsetzt ist. (Ulrich Schneider)

e) Ausschlusskriterium 2: Salzstock
in aktiver Störungszone

Im Endlagerbereich dürfen keine aktiven Störungszonen
vorliegen, da Bewegungen an solchen Zonen die Unver-
sehrtheit der geologischen Barriere gefährden würden.
Nach den Kriterien des AKEnd kommen nur solche Be-
reiche für die Endlagerung in Frage, wo für den Zeitraum
der letzten 34 Millionen Jahre nachweislich keine Bewe-
gungen stattgefunden haben oder solche Bewegungen zu-
mindest für sehr unwahrscheinlich gehalten werden.
(Dr. Kleemann)

Allerdings: Mitten durch den Salzstock Gorleben zieht
eine bedeutende Störungszone Mitteleuropas, das Elbe-
Lineament. Die entscheidende Frage ist jedoch, ob es sich
hier um eine aktive Störungszone handelt. Von der BGR
wird dies verneint mit dem Hinweis darauf, weil „über
neotektonische Aktivitäten nichts bekannt ist“. (BGR)

Dabei gibt es mehrere Hinweise auf eine aktive Störungs-
zone, die von der BGR jedoch nicht zur Kenntnis genom-
men werden. Neuere geophysikalische Arbeiten unter-
streichen die große Bedeutung des Elbe-Lineaments.
Genau in diesem Bereich schwenkt die Hauptspannungs-
richtung deutlich um. Solche Veränderungen im Span-
nungsfeld müssen zu Bewegungen in Form von Brüchen
führen. Auch anhand von GPS-Daten ist dies nachvoll-
ziehbar. (Dr. Kleemann) Ignoriert werden auch die Arbei-
ten des früheren Leiters des Brandenburgischen Landes-
amtes für Geologie, Dr. Werner Stackebrandt. Dieser
findet deutliche Hinweise, dass im Zeitraum der letzten
34 Millionen Jahre Bewegungen stattgefunden haben.
Nach den Kriterien des AKEnd ist Gorleben damit als
Endlager-Standort auszuschließen. Auch die Bildung und
Lage der eiszeitlichen Rinnen wird von Stackebrandt mit
dieser aktiven Störungszone erklärt, ohne dass dies von
der BGR zur Kenntnis genommen, geschweige denn nä-
her diskutiert wird. Stackebrandt rät sogar zu besonderen
Vorsichtsmaßnahmen bei der Gründung „sensibler Bau-
werke“. Diese Definition trifft zweifellos auf ein Endla-
ger für radioaktive Abfälle zu. (Dr. Kleemann)

f) Zusammenfassend kann zur Geologie des
Salzstockes Gorleben heute festgestellt
werden:

 dass das Deckgebirge durchlässig ist und keine
Schutzfunktion übernehmen kann,

 eine Wegsamkeit zwischen wasserführenden Schich-
ten im Salzstock (Anhydrit) und grundwasserführen-
den Schichten des Deckgebirges besteht,

 das jüngere Leine-Steinsalz wegen der intensiven Ver-





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faltung auch nach Meinung der BGR für die Endlage- 3
Drucksache 17/13700

rung ungeeignet ist und die Grenzzone zum älteren
Stassfurt-Steinsalz wegen des Anhydrits gemieden
werden soll,

die von der Bundesregierung zwischenzeitlich einge-
leitete Weitererkundung in einen Bereich erfolgte, in
dem Sicherheitsrisiken durch die Durchfahrung des
Anhydrits bewusst in Kauf genommen wurde,

unter dem Salzstock eine Gasblase unbekannter Größe
liegt, über deren mögliche Pfade in das Endlager und
darüber hinaus ebenso wenig bekannt ist wie über ihre
potenziellen Wechselwirkungen mit den einzulagern-
den Abfällen.

ur wer all das ignoriert, kann behaupten, es bestünden
ine begründeten Zweifel an der Eignung Gorlebens als

ndlager-Standort.

. Diskreditierte Wissenschaftler: Die
„Augen-zu-und-durch-Methode“ in
Gorleben

ei der Standortentscheidung für Gorleben wurden wis-
nschaftliche Befunde unterdrückt. Zahlreiche Geolo-
n, Physiker und andere Experten wurden kalt gestellt
er gar diskreditiert. Der bekannteste „Fall“ ist der von

rof. Dr. Duphorn. Nach dessen Absetzung im Herbst
82 hat nie wieder ein kritischer Wissenschaftler im

uftrag einer schwarz-gelben Bundesregierung gearbei-
t. An mehreren Zeugen, die vor dem Untersuchungsaus-
huss aussagten, kann dies exemplarisch dargestellt wer-
n:

) Dr. Helmut Hirsch – Chancenlose
Wissenschaft von Anfang an

er Physiker Dr. Helmut Hirsch galt und gilt als wissen-
haftlicher Kritiker der Gorleben-Entscheidung. Ende
r 1970er Jahre war Dr. Hirsch ein entscheidender Ak-
ur bei der wissenschaftlichen Auseinandersetzung um
orleben: Die von Ernst Albrecht (CDU) geführte nieder-
chsische Landesregierung etablierte im Frühjahr 1979
s sogenannte „Gorleben-Hearing“. Am Ende dieser
issenschaftlichen Diskussionsrunde sollte ein Ab-
hlussbericht für das damals geplante Nukleare Entsor-
ngszentrum (NEZ) stehen.

r. Helmut Hirsch übernahm die Leitung der Kritikerseite,
e aus etwa 20 internationalen Experten bestand. Die
eite der Befürworter wurde durch etwa 40 von der Lan-
sregierung bestellten Wissenschaftlern vertreten, die
erwiegend Affinität zur Atomindustrie hatten. Was als
oße wissenschaftliche Kontroverse mit einer gefährli-
en und komplexen Thematik angekündigt wurde, ent-
ppte sich jedoch als „Alibiveranstaltung“3872.

r. Hirsch musste feststellen:

Es bestand ausdrücklich kein Interesse seitens der nie-
rsächsischen Landesregierung, den internationalen
872 Vgl. Hirsch, Protokoll Nr. 39, S. 97.

Drucksache 17/13700 – 506 –

Stand von Wissenschaft und Technik zur Kenntnis zu neh-
men“3873.

Albrechts Regierung weigerte sich sogar einen wissen-
schaftlichen Kriterienkatalog erarbeiten zu lassen, der für
die Etablierung eines Endlagers zwingend gewesen wäre.

Überdies beanspruchten sämtliche internationale Exper-
ten bereits damals eine alternative Suche nach weiteren
möglichen Standorten. Doch auch diese elementare For-
derung „verhallte wie ein Echo in einem leeren
Raum“3874, so Hirsch.

b) Prof. Dr. Klaus Duphorn – Abqualifiziert
und abserviert

Prof. Dr. Klaus Duphorn, heute emeritierter Professor für
Quartärgeologie an der Universität Kiel, war und ist die
Koryphäe für Eiszeitforschung in Norddeutschland, im
Ostseeraum und in der Antarktis sowie für die quartäre
Geologie Norddeutschlands. Wegen seiner Reputation
wurde er 1979 offiziell in die obertägigen Erkundungen
Gorlebens einbezogen. Im Rahmen des hydrogeologi-
schen Untersuchungsprogramms oblag ihm unter ande-
rem auch die quartärgeologische Gesamtinterpretation
der Bohr- und Kartierergebnisse Gorlebens.

Auf Basis der von ihm und seinem Team sowie der Bun-
desanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
ermittelten Grundlagendaten gelangte er 1982 zu dem Er-
gebnis, dass sich der Standort Gorleben aufgrund der
mangelhaften Eigenschaften des Deckgebirges für die
Endlagerung radioaktiver Abfälle nicht eigne. Seinen da-
maligen Erkenntnisprozess fasste er im Untersuchungs-
ausschuss so zusammen:

„Je mehr Bohrungen wir machten und je tiefer wir bohr-
ten, desto schlechter wurden die Bohrergebnisse in Bezug
auf die Endlagerung.“3875

Als Duphorn in der Physikalisch-Technischen Bundesan-
stalt (PTB) im Juni 1982 seinen Abschlussbericht mit der
zentralen Forderung andere Standorte zu erkunden erst-
mals vorstellte, versetzte dies die zuständigen Bundes-
ressorts offenbar in helle Aufregung.

Denn eine Untersuchung alternativer Standorte war den
beamteten Wissenschaftlern in der Ministerialbürokratie
gar nicht recht. Diese hatten sich vorgenommen Gorleben
durchzusetzen und zwar nach der Methode „Augen-zu-
und-durch“. Die „Kernenergiefraktion“3876 im BMFT
entschied, dass die PTB und die BGR Duphorns Aussa-
gen möglichst schnell relativieren sollten. Als sein Ab-
schlussbericht kurz darauf publik wurde, konzentrierte
die Bundesregierung sich darauf, seine Bedeutung herun-

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3873 Dr. Helmut Hirsch, Protokoll Nr. 39, S. 78.
3874 Dr. Helmut Hirsch, Protokoll Nr. 39, S. 95.
3875 Prof. Dr. Klaus Duphorn, Protokoll Nr. 12, S. 21.
3876 Vgl. Dr. Wolf von Osten: „Damals gab es im BMFT eine starke

Kernenergiefraktion im gesamten Haus – bis zum Staatssekretär,
aber nicht aufseiten des Ministers. Das fing schon zur Zeit von
Herrn Hauff, dem Vorgänger von Bülow, an, und unter dieser Dis-

387

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388

388
krepanz hat auch ein Spiegelreferent im Bundeskanzleramt dann ein
bisschen zu leiden.“, Protokoll Nr. 12, S. 92. 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

rzuspielen und Duphorns Qualifikation in Frage zu stel-
n. Das war offenkundig die Aufgabe von Reinhold
llig. Denn in seinen 10-Antithesen zu Duphorns Exper-
se versuchte Ollig 1982 sämtliche Befunde Duphorns zu
iderlegen. Auch in seiner Zeugenbefragung attestierte
llig dem renommierten Professor Unkenntnis und „fal-
he Darstellungen“3877. Dazu muss man wissen, dass
llig im Jahre 1982 ein sehr junger Referent im For-
hungsministerium war, der gerade einmal fünf Jahre zu-
r sein Geologie-Diplom absolviert hatte. Während

rof. Dr. Klaus Duphorn zum damaligen Zeitpunkt be-
its ein international anerkannter Quartärgeologe mit
sgezeichnetem Ruf war.

lligs Aktenvermerk – oder besser Verriss – landete dann
ch „ganz zufällig“ beim Deutschen Atomforum, dessen

ressestelle wiederum diese interne Regierungsakte als
resseerklärung herausgab. Den „Verriss“ des Zeugen
llig bewertete Prof. Dr. Duphorn im Ausschuss wie folgt:

Der Text stammt in der Diktion – gekennzeichnet durch
e Nichtbeherrschung der Terminologie der Fachspra-
e – von Herrn Ollig, mit dem ich ja nun auch viel zu tun
tte. Er hat das auch nie in Zweifel gestellt.“3878

in weiteres interessantes Detail aus den Akten: Dem
unsch des sozialdemokratischen Forschungsministers
ndreas von Bülow, nach Veröffentlichung des kritischen
uphorn-Gutachtens erklärte der Referent Ollig unmittel-
r nach Regierungswechsel am 5. Oktober 1982 für „er-
digt“3879.

bschließend formulierte Reinhold Olligs Vorgesetzter,
r. Alois Ziegler, im Juni 1983 ein folgenschweres politi-
hes Verdikt der Kohl-Regierung und forderte in seinem
ermerk Gorleben als „Endlager jetzt zügig zu errichten,
cht das best-denkbar Endlager irgendwann“3880.

) Prof. Duphorns Zeugenvernehmung:
Es gab eine politische Einflussnahme bei der Standort-
entscheidung für Gorleben. Der Zeuge sprach im
Zusammenhang mit der Entscheidung der Kohl-
Regierung pro Gorleben vom „größten Skandal über-
haupt“3881.

Eigentumsrechte nicht geologische Gesichtspunkte ent-
scheiden noch heute über die Erkundung Gorlebens.
Das führe zu „gravierenden Schwierigkeiten“ und er-
öffne dem Endergebnis eine „trostlose Perspektive“.

Insgesamt war laut Duphorn bei der Standortentschei-
dung für Gorleben nicht das wissenschaftliche Grund-
prinzip der „Vergleichbarkeit“3882 von Bedeutung, es

7 So etwa Reinhold Ollig, Protokoll Nr. 43, S.30.
8 Prof. Dr. Klaus Duphorn, Protokoll Nr. 12, S. 29.
9 BMWi-Schreiben an BMI (Bochmann) vom 30. September 1982:

„Mit BMFT (Ollig) am 5.10 Thema informell besprochen. BMFT
geht nach Weggang von M. v. Bülow davon aus, daß die Angele-
genheit als erledigt angesehen werden kann.“, MAT 72, Bd. 6,
pag. 143125, Dokument Nr. 84.

0 MAT A 99, Bd. 13, pag. 087275.
1
Prof. Dr. Klaus Duphorn, Protokoll Nr. 12, S. 34.

882 Vgl. Prof. Dr. Klaus Duphorn: Protokoll Nr. 12, S. 7/8.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 507 –

sei vielmehr immer darum gegangen, „dass möglichst
schnell ein Standort festgelegt werden musste.“3883

 Duphorn weiter: „Gorleben wurde in einer Nacht- und
Nebelaktion an die erste Stelle gesetzt (der möglichen
Standorte).“3884 Es galt das Motto: je schlechter die
geologischen Erkenntnisse wurden, desto mehr „an-
dere“ Gesichtspunkte seien eingeführt worden.
Duphorn: „Geologische Aspekte wurden wertmäßig
verdrängt“.3885

 Prof. Duphorn schilderte die Notwendigkeit der Un-
tersuchung verschiedener Standorte, wenn ein „bester
Standort“ gefunden werden soll. Er verwies darauf,
dass im internationalen Vergleich „alle anderen“, un-
terschiedliche Standorte untersuchen. Dabei verwies
Duphorn auch auf den Stellenwert von Salz als Wirts-
gestein: „Salz ist international out“.3886

 Prof. Dr. Duphorns Resümee: „Der Salzstock Gorle-
ben ist tot“.3887

d) Heinz Nickel – Zensur pur

Ein weiteres Beispiel für wissenschaftliche Zensur wurde
bei der Vernehmung des Zeugen Heinz Nickel belegt. Der
Geophysiker Heinz Nickel arbeitete von 1958 bis 1992 bei
der BGR. 1983 war er an den geologischen Vorerkundun-
gen Gorlebens beteiligt und untersuchte den Salzstock in
einem von ihm entwickelten Messverfahren auf Inhomo-
genitäten. Dabei stieß er auf Effekte, die von keinem der
bis dahin untersuchten neun Kalibergbau-Salzstöcke be-
kannt waren. Die unerwarteten Messergebnisse ließen auf
Einlagerungen im Salz schließen und enthielten Hinweise
auf Gas- und Laugeneinschlüsse. Unter den an den Gorle-
ben-Vorerkundungen beteiligten Fachleuten herrschte
Ratlosigkeit über die Befunde.

Gleich zu Beginn seiner Vernehmung stellte der Zeuge
dem Salzstock Gorleben ein miserables Zeugnis aus:
„Gipshut, Laugenzufluss, Gase und die sogenannte Gorle-
bener Rinne – dieser Salzstock ist aus wissenschaftlicher
Sicht für ein Endlager nicht geeignet“3888. Der internatio-
nal anerkannte Diplom Physiker Heinz Nickel referierte
klar und überzeugend. Von Charakterstärke zeugt auch die
Geschichte des heute 80jährigen Physikers Nickel.

Anhand der beruflichen Stationen von Heinz Nickel lässt
sich sehr eindrucksvoll die „Augen-zu-und-durch-Me-
thode“ bei der Auswahl des Standortes Gorleben erklä-
ren: Als engagierter Wissenschaftler begann er seine Kar-

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3883 Prof. Dr. Klaus Duphorn, Protokoll Nr. 12, S. 10.
3884 Prof. Dr. Klaus Duphorn, Protokoll Nr. 12, S. 42.
3885 Prof. Dr. Klaus Duphorn, Protokoll Nr. 12, S. 10.
3886 Prof. Dr. Klaus Duphorn: „Fakt ist – und das ist eben auch im

AkEnd deutlich herausgestellt worden –, dass die Geschichte der
Endlagerforschung international, weltweit zeigt, dass solche einsei-
tigen Projekte, wie sie in Gorleben jetzt seit 33 Jahren praktiziert
werden, heute keine Chancen mehr haben. Alle anderen – alle! –
untersuchen alternativ und parallel, und nicht nur Salz. Salz ist üb-
rigens out. Salz ist international out.“, Protokoll Nr. 12, S. 18.

3887 Prof. Dr. Klaus Duphorn: „Für mich ist der Salzstock tot. Die kom-

388

389

389
men nicht mehr raus.“, Protokoll Nr. 12, S. 14.
3888 Vgl. so etwa Heinz Nickel, Protokoll Nr. 23, S. 56.
Drucksache 17/13700

ere bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und
ohstoffe (BGR). Dort entwickelte Nickel ein spezielles
essverfahren, das noch heute international angewendet
ird. Anfang der 1980er Jahre wurde Nickel dann ins
onner Wirtschaftsministerium abgeordnet. Dort wurden
ine kritischen Studien nicht sehr gerne gelesen. „So
ürde ich das an Deiner Stelle nicht schreiben“3889,
urde ihm von Kollegen bedeutet. Doch Nickel ließ sich
cht beirren und sah sich nur den Gesetzmäßigkeiten der
hysik und Geologie verpflichtet. Das hatte fatale Fol-
n: Seine Expertisen und Vermerke wurden zensiert und
anipuliert und nach wenigen Monaten wurde Heinz
ickel wieder zur BGR nach Salzgitter „zurückge-
hickt“. Seine Erkenntnisse habe die BGR einfach „un-
r den Tisch fallen lassen“3890. Ein damals gegenüber
ickel höherrangiger BGR-Mitarbeiter, Michael Langer,
mmentierte den Vorgang vor dem Untersuchungsaus-
huss so: Im Grunde genommen hätten Nickels Untersu-
ungen damals „keine Rolle bei der ganzen Diskussion“
r den Zwischenbericht gespielt, „so ein Dings“3891
ickels Bericht] habe darin nichts zu suchen gehabt.

ährend der Vernehmung des Zeugen Heinz Nickel
urde die zu untersuchende „politische Einflussnahme“
rch einen Zeugen regelrecht „personifiziert“: Denn zu

eiten der Schmidt-Regierung finden sich noch erhebli-
e Zweifel am Standort Gorleben in den Akten-Vermer-
n. Nach dem Wechsel zur schwarz-gelben Koalition
ter Helmut Kohl schwinden jedoch diese wissenschaft-

chen Bedenken am Salzstock Gorleben. Schlimmer
ch: anerkannte Wissenschaftler werden zensiert und
f das berufliche Abstellgleis geschoben. So kam es,
ss ein international anerkannter Fachmann wie Heinz
ickel als wissenschaftlicher Oberrat in Rente geht –
arrieren machten die Ja-Sager.

ie angestellten Wissenschaftler von nachgelagerten Be-
rden mussten auf Druck ihrer Vorgesetzten aus Bonn
re Expertisen ändern – oder ihr Schicksal mit dem Phy-
ker Heinz Nickel teilen. Das war der Weg zum Standort
orleben. Ohne öffentliche Beteiligung und ohne Alter-
tiven. Diese Politik der Zensur und Weisungen, diese
ugen-zu-und-durch-Methode“ schwarz-gelber Bundes-

gierungen war der Grundstein für 35 Jahre Widerstand
d Misstrauen im Wendland.

) Unabhängige und beamtete
Wissenschaftler

ehrere Zeugenvernehmungen haben deutlich belegt,
ss es bei der Erkundung des Salzstockes Gorleben ei-
n signifikanten Unterschied zwischen unabhängigen
d staatlich angestellten Wissenschaftlern gab.

r. Siegfried Keller, ein Geologe der Bundesanstalt für
eologie und Rohstoffe (BGR), ließ bei seiner Verneh-

9 Vgl. Heinz Nickel, Protokoll Nr. 23, S. 71.
0 So etwa Heinz Nickel, Protokoll Nr. 23, S. 53/54.
1 Protokoll Nr. 23, Seite 44 [Anmerkung: Der Zeuge Dr. Michael

Langer erstetzte in seiner ihm gewährten Autorisierung des Verneh-

mungsprotokolls den Begriff „Dings“ durch den Begriff „Mess-
ergebnis“].

Drucksache 17/13700 – 508 –

mung sehr schnell erkennen, dass die Eignung des Salzsto-
ckes Gorleben aus seiner Sicht über jeden Zweifel erhaben
sei. Sicherheitsprognosen für mehrere Hunderttausend
Jahre gingen dem Zeugen leicht über die Lippen. Der un-
abhängige Geologe Ulrich Schneider hingegen, wollte
sich derartige Aussagen „nicht anmaßen“3892. Der For-
scher machte deutlich, dass für ihn „eine vergleichende
Untersuchung das Primat einer Endlagersuche ist“3893.

Schneider war die „rechte Gorlebenhand“ des renom-
mierten Forschers Prof. Dr. Duphorn, der bereits im Juli
im Untersuchungsausschuss feststellte: „Der Salzstock
Gorleben ist tot“3894. Duphorns Schicksal ist ein zentraler
Beweis für die Zensur von Kritikern bei der Endlager-
Entscheidung für Gorleben. Als Duphorn gemeinsam mit
Schneider bereits im Jahre 1982 Risse, Klüfte und Lau-
genzuflüsse im Salzstock Gorleben feststellte und diese
publik wurden, wurde die Veröffentlichung des Duphorn-
Gutachten zunächst gestoppt. Die heutige Aktenlage be-
legt, dass die staatlichen Behörden PTB und BGR erheb-
lichen Druck auf Duphorn und Schneider ausübten. Den
Geologen sollte „klargemacht“ werden, dass ihre Exper-
tise auf Ablehnung stieß.

Die festangestellten Wissenschaftler in den staatlichen
Behörden wollten solche Wahrheiten nicht hören und lie-
ber nur noch mit „Ihresgleichen“ zusammenarbeiten. Das
positive Ergebnis musste schon vor der Auftragsvergabe
feststehen. Schneider dazu: „Es gab erwünschte und un-
erwünschte Studien“3895. Mit wissenschaftlicher Arbeit
hat das nichts zu tun. Der Rest verlief ohne Duphorn und
Schneider, denn ihr Vertrag wurde nicht verlängert. Prof.
Dr. Venzlaff, Abteilungsleiter der BGR im Gespräch mit
Ulrich Schneider: „Sie sind ein guter Geologe, aber be-
werben bei uns brauchen sie sich nicht“.3896

Ähnliche Erfahrungen schilderte auch der Zeuge
Dr. Detlef Appel in seiner Vernehmung. Die Reputation
des international anerkannten Geologen Dr. Detlef Appel
steht völlig außer Frage. Deshalb stützt sich die Schweiz
bei ihrer heutigen Endlagersuche auch auf Appels Exper-

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3892 Ulrich Schneider, Protokoll Nr. 28, S. 88.
3893 Ulrich Schneider auf die Frage „Würden Sie es als Geologe für

sinnvoll erachten, wenn man einen Vergleich anstellt, wenn man
den besten Standort herausfinden möchte?: Ja, grundsätzlich. Das
ist doch so wie beim Einkaufen. Ich gucke doch nach: Wo finde ich
das Pfund Butter günstiger, bei Real oder bei Lidl? Ich vergleiche.
Genauso ist es im Prinzip in der Wissenschaft. Wenn ich feststellen
will, ob etwas besser ist oder nicht besser ist, muss ich es verglei-
chen können. Deswegen ist eine vergleichende Untersuchung für
mich ein Primat der Endlagerforschung und Endlagererkun-
dung.“, Protokoll Nr. 28, S. 87.

3894 Vgl. Prof. Dr. Klaus Duphorn, a.o.O.
3895 Ulrich Schneider auf die Frage „Kann man das so verstehen […],

dass es eben wissenschaftlich erwünschte und wissenschaftlich un-
erwünschte Befunde gab?: Ja, das ist Fakt. Das bestätigt ja auch
Prof. Hermann noch 1987, dass es gewisse Endlagerkreise gab,
die a) Fakten nicht zur Kenntnis nehmen wollten und die auch
Untersuchungen und Forschungen, einschlägige Forschungen,
behinderten.“, Protokoll Nr. 28, S. 86/87.

3896 Ulrich Schneider: „Von einem Herrn Prof. Venzlaff habe ich die
Aussage bekommen: Herr Schneider, Sie sind ein guter Geologe,

389

389
aber Sie brauchen sich in unserem Hause nicht zu bewerben.“, Pro-
tokoll Nr. 28, S. 63.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

sen. In Deutschland wurden seine Forschungen in den
80er Jahren dagegen abgelehnt. Ergo: Kritiker beka-
en keine Aufträge.

uch der Zeuge Prof. Dr. Grimmel äußerte sich in seiner
ernehmung zu dieser Problematik. Wie oben dargestellt,
ar der hamburger Geomorphologe einer der ersten
orleben-Kritiker.

rof. Dr. Grimmel betonte seine Stellung als „unabhängi-
r Wissenschaftler der Universität Hamburg“3897 und als
lcher sei er – im Gegensatz zu seinen Kollegen bei der

TB und BGR „nicht weisungsgebunden“. Prof.
r. Grimmel wörtlich: „Ich bin im Sinne des Grundgeset-
s als Wissenschaftler frei“.3898

Schwarz-gelbe Akteure: Kühn,
Thomauske, Hennenhöfer

ie Methode Gorleben wird immer deutlicher: In den
inisterien und den nachgelagerten Behörden saßen die
amteten Wissenschaftler als „Strippenzieher“, flankiert
n der angeblich unabhängigen Wissenschaft, diese wa-
n wiederum teilweise gesponsert von der Atomlobby.
uch dies kann mit einigen „Akteuren“, die auch als Zeu-
n vor dem Ausschuss vernommen wurden, exempla-

sch belegt werden:

a) Prof. Dr. Klaus Kühn
rof. Dr. Kühn war Mitbegründer der „Kerntechnischen
esellschaft“, einer Lobby von Wissenschaftlern im
tomforum“. Auch im „Deutschen Atomforum“ selbst

beitete Kühn in den 1980er Jahren in verschiedenen Ar-
itsgruppen mit, teilweise gleichzeitig mit Verantwortli-
en der Gorleben-Entscheidung. Von 1965 bis 1995 ar-
itete Kühn für die „Gesellschaft für Strahlenforschung“
äter „Helmholtz-Zentrum München“. Beide Organisa-

onen waren von 1964 bis 2009 wiederum Mitglied im
eutschen Atomforum. Ab 1995 war Prof. Kühn wissen-
haftlicher Leiter der Asse. Zu seiner Verantwortung dort
Stichwort: „Absturztechnik“ und „Laugeneinflüsse“ –
urde Kühn zwei Mal im Asse-Untersuchungsausschuss
Hannover vernommen. Auch beim Gorleben-Morato-
um der rot-grünen Bundesregierung im Jahre 2000
ar Kühn schnell zur Stelle: Als Mitverfasser einer
lage des Freistaates Bayern gegen das Moratorium und
s „Negativ-Gutachter“ im Auftrag der Energieversor-
ngsunternehmen.

rof. Kühns Verflechtung mit der Atomindustrie ist evi-
nt. Auf Frage, ob er sich angesichts seiner zahlreichen

erbindungen mit zahlreichen Lobbyorganisationen noch

7 Prof. Dr. Eckhard Grimmel, Protokoll Nr. 18, S. 77.
8 Prof. Dr. Eckhard Grimmel: „Das sind schwierige Fragen. Die Eig-

nungshöffigkeit, die immer wieder bescheinigt wird vonseiten der
BGR/PTB, zu bewerten, ist für mich aus rationaler Sicht nicht nach-
vollziehbar, muss ich einfach sagen. Ich bin ein unabhängiger Wis-
senschaftler der Universität in Hamburg. Ich bin nicht weisungsge-
bunden. Ich bin frei. Ich bin im Sinne des Grundgesetzes als
Wissenschaftler frei. Jetzt muss man die Frage stellen: Die Leute in

der BGR, sind die frei, oder sind die weisungsgebunden?“, Proto-
koll Nr. 18, S. 77.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 509 –

als „unabhängigen Wissenschaftler“ sehe, beantwortete
Kühn mit: „Natürlich!“3899 Weniger Einsicht geht nicht.
Es bleibt die Frage nach den Motiven der „closed shop“-
Gruppe. War Kühn ein wissenschaftlicher Politiker oder
politischer Wissenschaftler? Die Übergänge erscheinen
fließend.

bb) Prof. Dr. Bruno Thomauske

Die Regierungskoalitionen haben mit Prof. Dr. Bruno
Thomauske erneut einen Atomlobbyisten in den Gorle-
ben-Untersuchungsausschuss eingeladen. Der Zeuge war
20 Jahre Mitarbeiter beim Bundesamt für Strahlenschutz
und zum fraglichen Zeitpunkt des Untersuchungsauftra-
ges in leitender Funktion tätig. Von dem Zeugen Rösel
wird Bruno Thomauske als „Macher“3900 beschrieben.

Im Jahre 2003 wechselte Thomauske als Manager zu Vat-
tenfall und wurde 2007 nach Pannen in den AKWs Krüm-
mel und Brunsbüttel wieder entlassen. Begründung da-
mals: „mangelnde Aufklärungsarbeit“. Diesen Vorwurf
musste sich der Zeuge während seiner Vernehmung auch
gefallen lassen. Denn Erkenntnisgewinn und Einsicht war
seine Sache nicht. Thomauskes Erinnerungen und Inter-
pretationen deckten sich in keiner Weise mit der beste-
henden Aktenlage.

Bruno Thomauske ist Mitglied im Präsidium des „Deut-
schen Atomforums“3901. Seine Verflechtung mit der
Atomindustrie ist ebenfalls evident. Selbst in aussichtslo-
ser Situation: Drei Tage nach der Reaktorkatastrophe in
Fukushima (11. März 2011) sagte Thomauske in einem
TV-Interview, dass eine „mögliche Kernschmelze des Re-
aktors immer unwahrscheinlicher werde“3902. Ein igno-
ranter Irrtum.

Im August 2010 gab die schwarz-gelbe Bundesregierung
eine „Vorläufige Sicherheitsanalyse Gorleben“ (VSG)
in Auftrag. Einer der bestellten Gutachter: Bruno
Thomauske.3903

cc) Gerald Hennenhöfer

Wenn man über die Causa Gorleben spricht, fällt zwangs-
läufig früher oder später der Name Gerald Hennenhöfer.
Eine bemerkenswert vielseitige Persönlichkeit: BMU-
Abteilungsleiter unter Kohl-Merkel, dann EON-Manager,
dann wieder BMU-Abteilungsleiter unter Merkel-Röttgen-
Altmaier.

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3899 Vgl. Prof. Dr. Klaus Kühn, Protokoll Nr. 46, S. 20.
3900 Im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des BfS sagte der

Zeuge Rösel: „[…] dem Herrn Thomauske [wurde] das geben, was
er am besten kann, nämlich als Macher zu fungieren.“, Proto-
koll Nr. 60, S. 35.

3901 Vgl. folgenden Link: http://www.kernenergie.de/kernenergie/ueber-
uns/datf/praesidium.php.

3902 Vgl. folgenden Link: http://www.3sat.de/mediathek/index.php?dis-
play=1&mode=play &obj=23766.

3903 Vgl. BMU-PM vom 5. August 2010: http://www.bmu.de/bmu/pres-
se-reden/pressemitteilungen/ pm/artikel/bundesumweltministeri-

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um-beauftragt-die-grs-mit-der-vorlaeufigen-sicherheitsanalyse-gor-
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Drucksache 17/13700

ls Zeuge vor dem Ausschuss gab Gerald Hennenhöfer
n harmlosen und verantwortungsbewussten Beamten.

s gibt allerdings eine Diskrepanz zwischen seiner Aus-
ge und der Aktenlage. Hennenhöfer war kein Konsens-
ermittler, sondern der Chef-Verwalter der deutschen
tomlobby in zwei schwarz-gelben Bundesregierungen.

in Beleg dafür ist ein von ihm verfasstes Strategiepapier
m März 1995.3904 Ein Moratorium für Gorleben oder
r alternative Standortsuche – wie von der SPD gefor-
rt – werden darin zurückgewiesen. Hennenhöfer stuft
seinem Papier eine mögliche Erkundungspause in Gor-
ben als „politisch gefährlich“3905 ein. Und weiter: „Die
ealisierung von Gorleben droht damit blockiert zu wer-
n“. „Realisierung“! Erstmalig wird in einer Regie-
ngsvorlage offen ausgesprochen, was viele bisher ver-
utet haben: In Gorleben wird nicht ein Endlager
rkundet“ sondern „realisiert“ – sprich: gebaut. Weitere

assagen des Papiers belegen eindeutig, dass es der da-
aligen schwarz-gelben Bundesregierung immer darum
ng die Interessen der Atomindustrie zu wahren. Dieses
tompolitische Manifest wurde Ministerin Merkel vorge-
gt. Sie hat es gebilligt. Hennenhöfer war von 1994 bis
98 Merkels Erfüllungsgehilfe. Die damalige Umwelt-
inisterin, die nach eigener Aussage, „damals noch nicht
perfekt war wie heute“3906, hatte ebenfalls nach eigener
ussage „als Physikerin eine rationales Verhältnis zur
ernenergie“3907. Das spiegelt sich bis heute in ihrer Ar-
it wieder.

) Fazit

ritische Geologen wurden bei der Standortentscheidung
r Gorleben kaltgestellt. Die Entscheidungen trafen die
amteten „Wissenschaftler“. Die Liste der diskreditier-
n Wissenschaftler ist lang: Duphorn, Grimmel, Nickel,
ppel, Kreusch, Schneider. Alle haben im 1. Untersu-
ungsausschuss ausgesagt und die Gorleben-Methode
urde überdeutlich: International anerkannte Wissen-
haftler werden zunächst zensiert – wenn das nicht
icht, bekommen sie einfach keine Aufträge mehr.

den Zeugenvernehmungen ist es jedoch der Regie-
ngskoalition – trotz mehrerer Versuche – nicht gelun-
n, die fachliche Integrität in Frage zu stellen. Die Be-

agung zeigte erneut: Insbesondere für die CDU sind
xperten“ nur diejenigen Wissenschaftler, die keine

weifel am Salzstock Gorleben haben.

er ehemalige Forschungsminister Volker Hauff skiz-
erte diese Problematik in seiner Vernehmung im Asse-
ntersuchungsausschuss folgendermaßen: „Es war offen-
chtlich eine Art „closed shop“ mit der Ächtung Anders-
nkender.“

4 Vgl. MAT A 218, Bd. 1, pag. 25 ff.
5 So etwa, MAT A 218, Bd. 1, pag. 42.
6 Dr. Angela Merkel, Protokoll Nr. 92, S. 18.
7 Dr. Angela Merkel wird in einem Artikel „Die Physikerin: Wie
Angela Merkel dem Teufel begegnete“ zitiert, „Blätter“ 6/2011,
Seite 85–92.

Drucksache 17/13700 – 510 –

Bei der Beweisaufnahme wurde deutlich, dass die Vertre-
ter der heutigen schwarz-gelben Regierung die Manipula-
tionen der früheren schwarz-gelben Regierung reinwa-
schen will. Im Untersuchungsausschuss stellt das eine
Missachtung des Auftrages dar. Das schwarz-gelbe Motto
lautet gestern wie heute: Es kann nicht sein, was nicht
sein darf. Zur Not werden frühere Worte und Taten ein-
fach geleugnet. Diese – sehr durchschaubare – schwarz-
gelbe Taktik, wurde wiederholt im Untersuchungsaus-
schuss eingesetzt. Denn in Gorleben ging es nicht um
wissenschaftliche Eignung, sondern um politische Durch-
setzbarkeit.

Die „Augen-zu-und-durch-Methode“ der Kohl-Regierung
bei der Auswahl des Standortes Gorleben ist evident.

4. „Bergrecht“ statt „Atomrecht“, oder
„Schwarzbau“ statt Bürgerbeteiligung

a) „Erpresste“ Entscheidung 1982 für das
bergrechtliche Verfahren – ohne
Bürgerbeteiligung nach Atomrecht

Bestätigt wurde die zentrale Rolle der niedersächsischen
CDU-Ministerin Birgit Breuel im Jahr 1982, die politi-
schen Einfluss auf die Entscheidung, welches rechtliche
Verfahren zur untertägigen Erkundung angewendet wer-
den sollte, nahm. Die Entscheidung fiel schließlich am
2. Februar 1982 zu Gunsten des bergrechtlichen Verfah-
rens; dem atomrechtlichen Verfahren mit einer gesetzlich
vorgeschriebenen Bürgerbeteiligung wurde die „Abfuhr“
erteilt. Denn die Beweisaufnahme hat ergeben, dass die
Entscheidung des Zeugen Gerhart Rudolf Baum, seiner-
zeit als Bundesinnenminister3908, von der niedersächsi-
schen Ministerin Birgit Breuel „herausgepresst“3909 wor-
den ist. Es spielten demnach vielmehr „rechtspolitische“
Gründe und weniger fachliche Gründe für die Entschei-
dung eine Rolle.

Zunächst muss festgestellt werden, dass es auch eine in-
terne Diskussion im BMI über das anzuwendende Verfah-
ren gab. Alle Anzeichen sprachen hier für die Anwen-
dung des atomrechtlichen Verfahrens. Denn bereits 1980
zeichnete sich ab, dass das atomrechtliche Verfahren fa-
vorisiert werde.

In einem Vermerk vom 9. September 1980 des Referats
RS I 7 heißt es: „Wenngleich z.Z. kein Entscheidungsbe-
darf besteht, da Referat RS I 1 erst noch ein Rechtsgut-
achten in Auftrag gibt, könnte man in einer Gegenüber-
stellung bisher bekannter Gesichtspunkte […] eine
Tendenz zugunsten des Planfeststellungsverfahrens er-
kennen. Dies entspricht im Übrigen der bisherigen Mei-
nung des BMI und der PTB.“3910 Erste Anzeichen, dass
die Entscheidung weniger auf fachliche Gründe zurück-
zuführen ist, werden durch die handschriftliche Notiz auf

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3908 Der Zeuge Gerhart Rudolf Baum war Bundesinnenminister bis zum
Regierungswechsel im Oktober 1982.

3909 Nicht anders ist der Brief von der Nds. Ministerin Birgit Breuel zu

391

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391

391
deuten, MAT A 72, Bd. 13, pag. 542208, Dokument Nr. 85.
3910 MAT A 104, Bd. 19, pag. 160295, Dokument Nr. 86.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o. g. Vermerk von dem Zeugen Dr. Heinrich Getz er-
nnbar. Der Zeuge schrieb: „Bei einem (politisch be-
ündeten) Verzicht auf ein Planfeststellungsverfahren für
n Schachtbau wird sorgfältiges Rechtsgutachten aber
r unerlässlich gehalten.“3911

einem späteren Vermerk von dem Referat RS I 1 vom
. Juni 1981 heißt es: „Das Gutachten kommt zu dem

rgebnis, dass das Abteufen und der Ausbau der beiden
chächte für das geplante Endlagerbergwerk im Salz-
ock Gorleben neben der bergrechtlichen Betriebsplan-
lassung der vorherigen Planfeststellung nach § 9b AtG
dürfen […] Dieses Ergebnis deckt sich mit der Rechts-
ffassung des Referates RS I 1.“3912 Dieser Vermerk
urde auch an den Chef-BK, an das BMWi und an das
MFT sowie der PTB geschickt. Daraufhin kam es zu ei-
r dienstlichen Anweisung an RS I 1.

ie dienstliche Anweisung erfolgte am 16. Juni 1981.3913
ier wurde das Referat RS I 1 durch Unterabteilungslei-
r RS I Pfaffelhuber „angewiesen, nach außen hin nicht
e Meinung zu äußern, dass […] ein Planfeststellungs-
rfahren für erforderlich gehalten werde. Diese Auffas-
ng dürfe auch nicht unter ausdrücklicher Kenntlichma-
ung als (lediglich) Meinung des Referats RS I 1
rtreten werden.“3914 Ein klarer Maulkorb für die

achabteilung. Jedoch ließ sich der Zeuge Dr. Heinrich
etz seine Rechtsauffassung nicht verbieten.

it Brief vom 26. Juni 1981, 10 Tage nach der internen
eisung an das Referat RS I 1, wurde die „Erpressung”
reuels sichtbar: „Sollte die Bundesregierung sich für ein
omrechtliches Verfahren entscheiden, so würde sich der
bschluss der Untersuchungsarbeiten und damit auch die
ögliche Inbetriebnahme des Endlagers um einen nicht
lkulierbaren Zeitraum verzögern.“3915 Weiter führte
inisterin Breuel in ihrem Brief aus: „Eine solche Verzö-
rung wird die gesamte Entsorgungsfrage vor neue Pro-
eme und Fristen stellen und ggf. auch die Beschlusslage
ischen Bund und Ländern berühren.“3916 Eine klare
olitische Erpressung“ seitens der Ministerin Breuel für
n Fall, dass die sozial-liberale Bundesregierung nicht
r Auffassung Breuels folgen sollte.

uch das BMFT, welches das Rechtsgutachten von Prof.
ietrich Rauschning3917, jenes Gutachten worauf sich die
inisterin Breuel berief, und das Rechtsgutachten von

rof. Dr. Rüdiger Breuer, welches im Auftrag des BMI
stellt wurde, kam in einer Ministervorlage vom 8. Sep-
mber 1981 zu dem Ergebnis, „dass die Summe der Ar-
mente eher für die Ansicht von Breuer spricht, wonach

1 MAT A 104, Bd. 19, pag. 160295, Dokument Nr. 86.
2 MAT A 72, Bd. 13, pag. 542082, Dokument Nr. 68.
3 MAT A 72, Bd. 13, pag. 542082, Dokument Nr. 68.
4 MAT A 72, Bd. 13, pag. 542082, Dokument Nr. 68.
5 Zitat aus dem Brief von Birgit Breuel vom 26. Juni 1981,

MAT A 72, Bd. 13, pag. 542207.
6 MAT A 72, Bd. 13, pag. 542208.
7 Prof. Dr. Dietrich Rauschning ist vermutlich Mitglied der CDU, wie

sich aus einer Pressemitteilung vom 11.10.2012 ergibt, http://
www.hartwig-fischer.de/index.php?option=com_content&view=art

icle&id=3116:cdu-ehrt-ihr-urgestein&catid=15:beitragsarchiv&Ite
mid=387.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 511 –

bereits für die Errichtung der Erkundungsschächte ein
Planfeststellungsverfahren erforderlich ist.“3918

Dass fachliche Gründe ins Hintertreffen gerieten zeigt
auch eine handschriftliche Ergänzung des UAL
Dr. Pfaffelhuber auf einem Vermerk von RS I 1 vom
10. September 1981. Dr. Pfaffelhuber ergänzte handschrift-
lich: „Das Land hat mitgeteilt (Brief Frau Breuel), dass in
Niedersachsen für die Erkundung ein bergrechtl. Betriebs-
planverfahren genügt, falls wir hiervon abweichen gefähr-
den wir das ganze Unternehmen ähnlich wie die Asse.“3919
Hier wird noch mal deutlich, welche Konsequenzen es
hätte auf ein atomrechtliches Verfahren zu bestehen.

Schließlich machte die Ministerin Breuel in einem zwei-
ten Brief3920 an Gerhard Rudolf Baum am 11. Januar 1982
erneut Druck und drängte den Bundesinnenminister zu ei-
ner Entscheidung. Mit Schreiben vom 2. Februar 1982
entschied sich schließlich Gerhard Rudolf Baum für das
bergrechtliche Verfahren.

Zu den Geschehnissen von 1981/1982 befragt, gab der
Zeuge Gerhard Rudolf Baum im Ausschuss zu Protokoll:

„Es waren wohl auch fachliche Argumente.“3921

Wie oben gezeigt, hatte die Sorge um die „Beschlusslage
zwischen Bund und den Ländern“ den Ausschlag gege-
ben. Später gab der Zeuge Baum auf konkrete Nachfrage:

„Empfanden Sie das dann als Drohung, wenn von Frau
Breuel angekündigt wurde, gegebenenfalls Bund-Länder-

Beschlüsse aufzukündigen?“

im Ausschuss zu Protokoll:

„Ja. Ich weiß nicht, wie ernst sie [Ministerin Birgit
Breuel, Anm. d. Verf.] das genommen hat. Einerseits war
Niedersachsen sehr vorsichtig und zögerlich. […] – Aber
die Entscheidung für das Bergrecht hatte also rechtliche
Gründe und möglicherweise auch Gründe, die Sie jetzt
genannt haben, die Frau Breuel in ihrem Brief zum Aus-
druck bringt; will ich gar nicht ausschließen. […]“3922

Die „politische Erpressung“ drang damit durch, die unter-
tägige Erkundung konnte ab dem 13. Juli 1983 durch Be-
schluss der schwarz-gelben Bundesregierung beginnen.
Die gesetzliche Bürgerbeteiligung wurde umgangen, da
nur das bergrechtliche Verfahren angewendet werden
sollte, welches keine Planfeststellungsverfahren vorsah.

b) Das „ungeliebte“ Gutachten von 1982 –
Distanzierung von unpassender
juristischer Auffassung

Nach dem Regierungswechsel hatte die schwarz-gelbe
Bundesregierung in der Endlagerfrage jeden Wunsch der
von Ernst Albrecht geführten niedersächsischen Landes-
regierung erfüllen wollen. Demnach hatte damals die
neue schwarz-gelbe Bundesregierung am 13. Juli 1983

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de3918 MAT A 99, Bd. 12, pag. 069036ff.

3919 MAT A 72, Bd. 13, pag. 542334, Dokument Nr. 87.
3920 MAT A 102/2, Bd. 15, pag. 8.
3921 392
Gerhart Baum, Protokoll Nr. 26, S. 6.
3922 Gerhart Baum, Protokoll Nr. 26, S. 20. 3
Drucksache 17/13700

e untertägige Erkundung, trotz der Empfehlung von
achleuten auch nach alternativen Standorten zu erkun-
n, beschlossen und sich auch endgültig für das Berg-
cht entschieden.

raglich war jedoch, wie sie mit dem Gutachten umging,
elches sie selbst in Auftrag gab. Schließlich konnte
rof. Dr. Rüdiger Breuer sein Gutachten privat publizie-
n, da die schwarz-gelbe Bundesregierung dafür keine
erwendung mehr hatte und sich auf diesem Weg auch
e notwendige Distanz zu dem „ungeliebten“ Gutachten
rschaffen konnte. Der Unterabteilungsleiter RS I
r. Pfaffelhuber vermerkte dazu handschriftlich: „Ich
lte den 1. Teil des Gutachtens für falsch und den zwei-
n Teil für wirr und verwirrend. BMI sollte das Gutach-
n sang- und klanglos zu den Akten nehmen, wer es an-
rdert, sollte eine Kopie mit dem Hinweis erhalten, dass
e Meinung des Verfassers vom BMI nicht geteilt
ird.“3923 Hier wird erneut klar, wie der Umgang mit
issenschaftlern durch die schwarz-gelbe Bundesregie-
ng gepflegt wurde. Unliebsame wissenschaftliche Auf-
ssungen wurden einfach „zu den Akten“ gegeben.

) Das Wunschgutachten der schwarz-gelben
Bundesregierung – „bestellte“ Wissen-
schaft

estätigt wurde auch das nachträgliche „Absichern“ der
ntralen Lenkungsentscheidung der schwarz-gelben
undesregierung am 13. Juli 1983. Denn die schwarz-
lbe Bundesregierung hatte am 13. Juli 1983 keine wis-
nschaftliche Grundlage für den Vorzug des bergrechtli-
en Verfahrens. Vielmehr gab es ein Gutachten, das zu-
tzlich ein atomrechtliches Verfahren verlangte. Zwar
tte die niedersächsische Landesregierung von Ernst
lbrecht ein „Gutachten“ von Prof. Dr. Dietrich Rausch-
ng, jedoch hatte eine Analyse des BMFT beider Gut-
hten (Breuer und Rauschning) im Jahre 1981 die Emp-
hlung ausgesprochen dem Breuer-Gutachten zu
lgen.3924 Demnach brauchte die schwarz-gelbe Bundes-
gierung nachträglich ein Gutachten, was ihre Entschei-
ng untermauert. Und um aus den „Fehlern“ der Vergan-
nheit zu lernen, trug man dafür Sorge, ein Gutachten zu
auftragen, dass das gewünschte Ergebnis auch beinhal-
te. Für das nachträgliche Gutachten wurde Prof.
r. Hans-Werner Rengeling beauftragt. Die Beweisauf-
hme hat hier ergeben, dass dem Gutachten von Prof.
r. Rengeling der Anschein von einem Wunsch-Gutach-
n anhaftet. Denn mit Brief vom 16. Mai 1983 wandte
ch erstaunlicherweise Prof. Dr. Dietrich Rauschning an
n Niedersächsischen Minister für Bundesangelegenhei-
n. In dem Brief heißt es:

Herr Rengeling hat mit mir Fühlung genommen. Ich
be ihn im Sinne meiner Ausführung in der Gorleben

ommission vom 10. Dezember 1980 informiert. „Wir
ben wohl ein Interesse daran, dass das Gutachten mit
m Ergebnis meiner Ausführungen, die ich ja auch dem

3
MAT A 64, Bd. 3, pag. 543221.
924 Vgl. MAT A 99, Bd. 12, pag. 38.

Drucksache 17/13700 – 512 –

BMI gesandt hatte, übereinstimmt.“ Haben wir noch wei-
teres Material gesammelt, dass die Auffassung, dass für
die bergmännische Erkundung, selbst dann, wenn die
Schächte für ein Endlager geeignet sind, kein atomrecht-
liche Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden
Muss, stützt?“3925

Hieran werden zwei Dinge sehr deutlich. 1. die Neutrali-
tät des Gutachtens von Prof. Dr. Dietrich Rauschning
muss bezweifelt werden, 2. aufgrund des eindeutigen
Briefes vom 16. Mai 1983 kann auch die „Neutralität“
des Gutachtens von Prof. Dr. Rengeling bezweifelt wer-
den.

d) Das Schachtunglück von 12. Mai 1987:
Wissenschaftler ignoriert und
Zeitdruck bei Schachtabteufen

Zu dem Schachtunglück am 12. Mai 1987 kam es vermut-
lich, weil erneut Wissenschaftler, die vorher einmal mehr
warnten, ignoriert worden sind und weil aufgrund von
Zeitdruck gearbeitet worden ist und die Sicherheit hinten
an stand.

Vor dem Untersuchungsausschuss äußerte sich auch Prof.
Dr. Duphorn zu dem Schachtunglück vom 12. Mai 1987.
Der Zeuge Duphorn führt im Ausschuss dazu aus:

„Das hätte nicht passieren brauchen.“3926

Die Aussage erlangt besondere Bedeutung, da Prof.
Duphorn schon vor dem Schachtunglück darauf aufmerk-
sam gemacht hat, den Schachtansatzpunkt zu versetzen,
mithin den Schacht 1 an einer anderen Stelle anzulegen.3927

Auch hier wurde erneut die Warnung eines Wissenschaft-
lers ignoriert.

Im Ausschuss wurde auch Jörg Martini, studierter Berg-
bauingenieur, vernommen. Der Zeuge Martini berichtete
im Ausschuss von einer Studie „Vergleichende Stabili-
tätsbeurteilung von Schächten im Steinsalz“ der Firma
Thyssen Schachtbau an der er mitgearbeitet hatte.3928 Der
Zeuge führte ergänzend im Ausschuss dazu aus, dass ihm
damals bewusst wichtige Informationen vorenthalten
worden waren, weil er und seine Kollegen dort Ergeb-
nisse produzierten, die nicht gerne gesehen wurden.3929

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Ja

3925 MAT A 102/1, Bd. 95, pag. 33, Dokument Nr. 88.
3926 Prof. Dr. Klaus Duphorn, Protokoll Nr. 12, S. 38.
3927 Prof. Dr. Klaus Duphorn: „Ich hatte vorgeschlagen, den Schacht-

standort, den Ansatzpunkt für den Schacht, zu versetzen, nicht in ei-
ne Stelle hineinzubauen, die durch tektonische Störungen und Risse
gefährdet ist. Das wurde dann offiziell, ähnlich wie hier von Ollig,
vom Bergamtsmann aus Celle – Moritz (?), Dr. Wolfs (?) – Richtig-
stellung des Zeugen: streiche „Moritz (?), Dr. Wolfs (?)“, setze
„Dr. Moritz“ – alles als gebirgsmechanischen Unsinn bezeichnet.
Na ja, da habe ich gesagt24: Dann macht doch, was ihr wollt. – Ich
habe hinterher noch ein paar Mal mit der PTB darüber diskutiert.
Aber das war dann klar: Die machten weiter. Dann ist das pas-
siert.“

3928 Jörg Martini, Protokoll Nr. 58, S. 51.
3929 Jörg Martini: „Interessant in dem Zusammenhang ist eigentlich,

dass eine Studie existiert, existieren muss – ich weiß nicht, ob sie in-

393

393

393

393

393

393

393

393
zwischen öffentlich ist –, die von der Firma Thyssen Schachtbau an-
gefertigt wurde. Da bin ich dabei gewesen mit meinem damaligen 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

er Zeuge Martini schilderte dem Ausschuss auch, wel-
e Informationen seitens der DBE nicht mitgeteilt wor-
n waren. Der Zeuge Martini berichtet, dass die Probe-
hrungen nicht repräsentativ3930 waren. Weiter, so der

euge, wurde eine ausführliche Studie der PTB zu den
aten aller deutschen Schächte nicht zur Verfügung ge-
ellt.3931

n dieser Stelle muss auch Erwähnung finden, dass bei
r DBE3932, der Auftraggeberin der Studie, Stromkon-
rne ab 1984 Mit-Gesellschafter wurden. 75 Prozent der
eschäftsanteile gehört der GNS3933.3934 Die Gesellschaf-
r der GNS setzen sich wiederum aus mehreren Strom-
nzernen zusammen.3935

s stellt sich vor dem Hintergrund der Aussage des Zeu-
n Martini und den Verflechtungen der Atomkonzerne
i der DBE, letztere war Auftraggeber der Studie, die

rage, ob hier nicht die Konzerne der Auslöser für das
orenthalten der Informationen war.

chließlich kam die erste Version der Studie zu dem Er-
bnis, dass die gewählten Schachtansatzpunkte „nicht
timal“3936 seien. Dieses Ergebnis wurde von den Auf-

aggebern nicht gewünscht und musste aus dem Bericht
rausgenommen werden.3937

ls weitere Ursachen für das Schachtunglück sah der
euge Martini den enormen Zeitdruck beim Abteufen der
chächte an. Der Zeuge gab vor dem Ausschuss zu Proto-
ll: „Aus meiner Sicht liegt Folgendes vor: Es ist eine
hachtausbaustatik, es ist eine Frostwandberechnung
rchgeführt worden. Wenn die Frostwand korrekt aufge-
ut wäre, das heißt, wenn man dem genug Zeit gegeben
tte und nicht den Schacht auf Deubel komm raus run-

rgeprügelt hätte, hätte es aus meiner Sicht den Unfall
r nicht geben müssen. Dass der Schacht derartige Kon-
rgenzen aufweist, dass der Betonformsteinausbau dem
cht standhält und man zusätzliche Sicherungen ein-
uen muss, war einfach und allein dem geschuldet, dass
r Zeitdruck so enorm vorgegeben war. Er war ja nicht
Wirklichkeit vorhanden. Sie haben ja hinterher ein
hr gewartet, und dann ging es auch weiter. Das heißt,

0 Vorgesetzten, Herrn Hornemann – ausgewiesener Salzexperte. Und
diese Studie lautet: „Vergleichende Stabilitätsbeurteilung von
Schächten im Steinsalz“. Hintergrund des Ganzen waren natürlich
das Abteufen der Schächte Gorleben und aus bergmännischer Sicht
herauszufinden, welches der optimale Schachtansatzpunkt ist. Die-
se Studie wurde dann 1982 übergeben an die DBE als unseren Auf-
traggeber. Und es sind viele Details, die sich mir erst im Nach-
hinein erschließen, weil ich zu Anfang sehr, muss ich sagen, naiv
rangegangen bin – wirklich als Ingenieur –, nach dem Motto:
„Machen wir wissenschaftlich-technisch das Beste draus“, nicht
wissend, dass uns bewusst Informationen vorenthalten wurden.“,
Protokoll Nr. 58, S. 51.

0 Jörg Martini, Protokoll Nr. 58, S. 51.
1 Jörg Martini, Protokoll Nr. 58, S: 51.
2 Deutsche Gesellschaft für Betrieb und Bau von Endlagern für Ab-

fallstoffe.
3 Gesellschaft für Nuklear-Service mbH.
4 http://www.dbe.de/de/das-unternehmen/management/gesellschaf

ter/index.php.
5 Vgl. http://www.gns.de/language=de/2024/gesellschafter.
6
Jörg Martini, Protokoll Nr. 58, S. 62.

937 Vgl. Jörg Martini, Protokoll Nr. 58, S. 62.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 513 –

es war nicht ein Problem der Statik, sondern es war ein
Problem der Ausführung. Die Verantwortlichkeit bei der
Ausführung wurde missachtet.“3938

Auf die Frage

Also, Sie sagen: Das, was die Staatsanwaltschaft beim
Landgericht da ermittelt hat, ist unzutreffend und – –

antwortete der Zeuge Martini:

„Absolut unzutreffend.“3939

Zur Begründung führte der Bergbauingenieur Martini im
Ausschuss aus:

„Die Bemessung der Sicherungsringe war unzureichend.
Ich habe die Schachtstatik berechnet. Ich weiß, was zwei
Lagen Betonformsteine aushalten. Und wenn ich dann
anfange, da mit Stahlringen zu hantieren, ist das irgend-
wie – da kann ich auch Streichhölzer nehmen – lächer-
lich.“3940

Insgesamt lässt sich festellen, dass die „Augen-zu-und-
durch-Methode“ auch beim Abteufen der Schächte ange-
wendet wurde. Zunächst wurden unerwünschte Ergeb-
nisse bezüglich der gewünschten Schachtansatzpunkte
einfach gestrichen. Des Weiteren mussten auf Kosten der
Sicherheit die Schächte „termingerecht“ abgeteuft wer-
den. Der Zeuge Martini sagte im Ausschuss: „Die Sicher-
heit steht hinten an.“3941

e) „Schwarzbau“ Gorleben
Dass in Gorleben nicht insgeheim an einem Endlager ge-
baut wurde, sog. „Schwarzbau“, kann nach der Beweis-
aufnahme nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Denn
vorliegend gibt es Hinweise, die darauf schließen lassen,
dass der Salzstock Gorleben schon als Endlager seitens
der schwarz-gelben Bundesregierung vorgesehen war.

In einen internen Vermerk des BMFT3942 vom 20. Juni
1983 wurde die Absicht der schwarz-gelben Bundesregie-
rung klar. Denn in dem Vermerk heißt es:

„Die politische Zielvorgabe läuft darauf hinaus, ein in
Rahmen der Schutzziele hinreichendes sicheres Endlager
zügig zu errichten. Es geht nicht um das bestdenkbare
Endlager irgendwann.“3943

Dass die angelegten Schächte für die Endlagerungen ge-
nutzt werden können bestätigte auch der Zeuge Dr. Arnulf
Matting: Der Zeuge Matting beantwortete die Frage, ob

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3938 Jörg Martini, Protokoll Nr. 58, S. 59/60.
3939 Jörg Martini, Protokoll Nr. 58, S. 57.
3940 Jörg Martini, Protokoll Nr. 58, S. 57.
3941 Jörg Martini: auf die Frage „Hatten Sie den Eindruck, dass Zeitplan

vor Sicherheit ging?“: „Das besagt eigentlich die Aussage von
Herrn Grübler. Meine Warnung, dass der Frostwandaufbau nicht in
dem Umfang stattfindet, wie es erforderlich ist, das heißt, die Frost-
wand erheblich schwächer ist und nicht die tiefen Temperaturen
aufweist, wie es in der Berechnung vorgegeben ist, und mir wird
dann gesagt: ,Da haben Sie als Techniker nicht mitzureden, das ist
eine politische Entscheidung‘ – ist für mich das eigentlich ganz
klar: Die Sicherheit steht hinten an.“, Protokoll Nr. 58, S. 59.

3942

394

394
Vgl. MAT A 99, Bd. 13, pag. 087275.
3943 MAT A 99, Bd. 13, pag. 087275. 3
Drucksache 17/13700

an die Schachtgröße so gewählt habe, dass man die
chächte auch zur Einlagerung nutzen könne, sehr ein-
utig: „Also, da habe ich eigentlich keinen Zweifel dran,
ss man das könnte.“3944

in weiterer Beleg dafür, dass der Salzstock Gorleben
st als Endlager eingeplant ist, kann man anhand eines
trategiepapiers „Positionen zur weiteren Entwicklung
r friedlichen Nutzung der Kernenergie“ aus dem BMU
m 28. März 1995 erkennen.3945 In dem Papier heißt es:
ie Realisierung von Gorleben droht damit blockiert zu

erden.“3946

eiter stellt sich die Frage, wenn in Gorleben lediglich
n Erkundungsbergwerk betrieben wird, wieso hat man
ine 500 m von dem Bergwerk ein Zwischenlager für

astor-Behälter errichtet?

sgesamt muss hier festgestellt werden, dass die schwarz-
lbe Bundesregierung mit dem Salzstock Gorleben als

ndlager fest gerechnet hatte. Das Bergrecht wurde nur
nutzt, um ohne ein atomrechtliches Planfeststellungs-
rfahren ein Endlager zu bauen, einen sog. „Schwarz-
u“.

. Gesamtbewertung zum
Themenkomplex 1983

Bereits zum Zeitpunkt der Vorauswahl und Auswahl
s Standortes Gorleben wäre nach damaligem Stand von
issenschaft und Technik eine Alternativenprüfung not-
endig gewesen. Bereits damals hätten Auswahl und Er-
ndung in einem atomrechtlichen Verfahren stattfinden
üssen.

Aus politischen Gründen sind diese wissenschaftlichen
d technischen Anforderungen nicht eingehalten wor-
n. Die Einflussnahme auf den Bericht der Physikalisch-

echnischen Bundesanstalt (PTB) im Jahre 1983 ist nur
n – allerdings sehr wichtiger – Vorgang in dieser Pro-
sslogik.

 Zitat: „Ja, man musste das als Weisung (der Bun-
desregierung) verstehen“ [Prof. Dr. Helmut Röthe-
meyer als Zeuge vor dem 1. UA am 1. Juli 2010]

Die Vernehmung der „politischen Zeugen“ (Hanning,
n Osten u. a.) konnte eine „politische Einflussnahme“
legen: bei der Erstellung des PTB-Zwischenberichts
d damit bei der Entscheidung pro Gorleben unter der

ohl-Regierung.

 Zitat: „[…] Von daher hat man [die Kohl-Regie-
rung 1983] natürlich versucht, Gorleben mit allen
Mitteln durchzudrücken“. Der Zeuge Wolf von
Osten brachte das Vorgehen der Kohl-Regierung
auf den Punkt: „Augen zu und durch – mit Gorle-
ben“. [Dr. Wolf von Osten (im Jahre 1982 Referent
im Bundeskanzleramt) als Zeuge vor dem 1. UA
am 8. Juli 2010]

4 Protokoll Nr. 41, S. 98.
5
MAT A 218, Bd. 1, pag. 25 ff.

946 MAT A 218, Bd. 1, pag. 42.

Drucksache 17/13700 – 514 –

d) Ein atomrechtliches Verfahren mit Beteiligung der Öf-
fentlichkeit und der alternativen Suche nach anderen
Standorten war die erklärte Politik der Schmidt-Regie-
rung. Im Herbst 1982 wurde auf erheblichen Druck der
niedersächsischen Landesregierung erstmals das „berg-
rechtliche Verfahren“ im Bundesinnenministerium präfe-
riert (Vernehmung Gerhart R. Baum BMI a. D.). Dieses
Verfahren wurde nach der Wende im Oktober 1982 von
der Kohl-Regierung zügig umgesetzt und führte letztend-
lich zur alleinigen Erkundung von Gorleben durch den
Kabinettsbeschluss am 13. Juli 1983.

 Fazit: Die „Wende“ 1982/83 war der eigentliche
„Treibstoff“ bei der Festlegung auf Gorleben. Es
gibt eine „Diskontinuität“ von der Schmidt- zur
Kohl-Regierung. Die Äußerung von Helmut Kohl
in seiner Regierungserklärung vom 4. Mai 1983
„Die (nukleare) Entsorgung muss und wird zügig
verwirklicht werden“ wurde unverzüglich umge-
setzt.

 Bewiesen: Es gab eine politische Einflussnahme
bei der Erstellung des „Zusammenfassenden Zwi-
schenberichts“ der PTB vom Mai 1983. Der Be-
richt wurde aufgrund einer Weisung geändert.

 Bewiesen: Die untertägige Erkundung erfolgte
über das Bergrecht, weil dieses Verfahren keine
Bürgerbeteiligung vorsah. Gewählt wurde das Berg-
recht, weil politisch keine Bürgerbeteiligung ge-
wollt war.

 Bewiesen: Der Standort Gorleben erfüllt nicht die
Mindestanforderungen an einen Endlagerstandort
und ist als ungeeignet einzustufen.

 Bewiesen: Wissenschaftliche Kriterien wurden an
Gegebenheiten nachträglich angepasst. Kritische
Wissenschaftler wurden diskreditiert oder gar ent-
lassen.

D. Themenkomplex 90er Jahre:
Feststellungen und Bewertungen

I. Feststellungsteil

1. Änderung der Erkundungsbereiche

Der Untersuchungsausschuss ist der Frage nachgegangen,
ob in der zweiten Hälfte der 90er Jahre „Änderungen am
ursprünglichen Erkundungs- oder Endlagerkonzept z. B.
wegen fehlender Salzrechte vorgenommen“ wurden3947
und hat sich mit den Überlegungen und Aussagen hierzu
befasst.

In diesem Zusammenhang hat der Ausschuss die Ent-
wicklung seit Anfang der 90er Jahre betrachtet. In diese
Zeit fielen sowohl der Regierungswechsel in Niedersach-
sen im Jahr 1990 als auch verschiedene Bemühungen um
einen energiepolitischen Konsens.

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3947

394

394
Frage 25 des Untersuchungsauftrages, Bundestagsdrucksache
17/1250, S. 7.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ach über 14-jähriger Amtszeit von Ministerpräsident
r. Ernst Albrecht (CDU) wurde bei der Wahl zum
iedersächsischen Landtag am 13. Mai 1990 die SPD
ärkste Kraft und bildete mit BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN eine Koalition; Ministerpräsident der neuen
t-grünen Landesregierung wurde Gerhard Schröder
PD). Der umweltpolitische Teil des Koalitionsvertrags
ischen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Nie-
rsachsen beinhaltete unter der Überschrift „Ausstieg
s der Atomenergie“ unter Ziffer 9. „Endlager Gorle-
n“ folgende Aussage: „Für beide Koalitionspartner ha-
n die bisherigen Erkundungsergebnisse am Standort
s geplanten Endlagers Gorleben dessen mangelnde Eig-
ngshöffigkeit hinreichend belegt. Sie lehnen daher ein

ndlager für radioaktive Abfälle am Standort Gorleben
. Im Rahmen des geltenden Rechts werden die Koali-

onspartner alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Bau-
aßnahmen zu beenden.“3948 In Folge dieses sogenannten
usstiegsorientierten Vollzuges“ kam es zu verschiede-
n verwaltungsgerichtlichen Verfahren zwischen dem

und und dem Land Niedersachsen.

emgegenüber beruft sich das BMU in seinem Handeln
f den Beschluss der Regierungschefs von Bund und

ändern vom 28. September 1979. Darin heißt es: „Die
egierungschefs von Bund und Ländern begrüßen die
ereitschaft der Landesregierung von Niedersachsen,
ie Errichtung eines Endlagers in Gorleben zuzulas-
n, sobald die Erkundung und bergmännische Er-
hließung des Salzstockes ergibt, dass dieser für eine
ndlagerung geeignet ist. Die Erkundung und berg-
ännische Erschließung des Salzstockes Gorleben
ird deshalb zügig vorangeführt, so dass die für die
otwendigen Entscheidungen erforderlichen Kennt-
isse über den Salzstock in der zweiten Hälfte der
er Jahre vorliegen.“3949

) Ausgangssituation

Bezug auf die Erkundung des Salzstocks Gorleben war
e Situation Anfang der 90er Jahre geprägt von dem im
ahmenbetriebsplan vorgesehenen Erkundungskonzept,
n fehlenden Salzrechten zu dessen Umsetzung sowie
nem gegenüber der ursprünglichen Annahme durch die
plante Errichtung eines Endlagers für schwach- und
ittelradioaktive Abfälle im Schacht Konrad und der
eiternutzung des Endlagers Morsleben sich abzeichnen-
n verringerten Abfallvolumen.

a) Entsorgungs- und Erkundungskonzept

aa) Entsorgungskonzept

eit den 1970er Jahren galt das sogenannte „Ein-Endla-
r-Konzept“. Der Zeuge Prof. Dr. Bruno Thomauske er-
uterte dies in seiner Vernehmung: „Man hatte vor, sämt-

8 Auszug aus dem Koalitionsvertrag, Anlage zu einem internen
Schreiben des BMU vom 21. Juni 1990, MAT A 116, Bd. 25,
pag. 412018 ff. (412023).

9
RS-Handbuch, 3. Bekanntmachungen des BMU, 25. Grundsätze
zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke vom 19. März 1980.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 515 –

liche Abfälle in einem Endlager zu entsorgen, und dafür
war eben vorgesehen, die vernachlässigbar wärmeentwi-
ckelnden Abfälle in dem jüngeren Steinsalz in Gorleben
unterzubringen.3950 Dieses Entsorgungskonzept habe sich,
wie auch der Zeuge Henning Rösel bestätigte3951, nicht
geändert, „weil es bis heute ja keinen formalen Beschluss
gibt, bestimmte Abfälle in Gorleben nicht einzulagern,
wenn dieser Salzstock geeignet sein sollte und dieser
Salzstock zum Endlager, als Endlagerstandort ausgewählt
wird.“3952

In tatsächlicher Hinsicht rückte jedoch zunehmend insbe-
sondere der „Schacht Konrad“, als mögliches Endlager für
schwach- und mittelradioaktive Abfälle mit vernachläs-
sigbarer Wärmeentwicklung in den Blickpunkt der Über-
legungen. Von 1976 bis 1982 wurde der Standort
Konrad von der Gesellschaft für Strahlen- und Umwelt-
forschung zunächst einer Voruntersuchung unterzogen.
1982 stellte die Physikalisch-Technische Bundesanstalt
den Antrag auf Einleitung eines Planfeststellungsver-
fahrens.3953

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober
1990 ging zudem die Zuständigkeit für das in der ehema-
ligen DDR in den 1980er Jahren zur Entsorgung
schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in Betrieb ge-
nommene „Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben“
(ERAM) auf das BfS als Betreiber über.3954

Die Zeugin Dr. Angela Merkel, erklärte zur späteren Ent-
wicklung vor dem Ausschuss: „Es gab eine Fortschrei-
bung […] des Endlagerkonzepts.“ Man habe gesehen,
dass eine Aussage über die Eignung oder Nichteignung
bezüglich des Standortes Gorleben frühestens 2005,
eventuell auch sehr viel später, vorliegen werde; gleich-
zeitig sei mit einem Planfeststellungsbeschluss für das
Endlager Konrad schon für Ende der 90er Jahre gerechnet
worden. „Das heißt, man hat dann gesagt: ‚Wir brauchen
zu jedem Zeitpunkt ein Endlager, und wir können es nicht
verantworten, nur auf ein einziges zu setzen‘, weil man
eben erkannt hat, dass die stark wärmeentwickelnden Ab-
fälle vor 2030 gar nicht ein Endlager brauchten, und hat
dann verantwortungsvollerweise sich für, ich glaube, man
hat das dann genannt: ein Endlager zu jedem Zeitpunkt,
entschieden.“ Die Basis sei das von Bund und Ländern im
Jahre 1979 beschlossene Entsorgungskonzept gewe-
sen.3955

bbb) Erkundungskonzept

Im September 1983 wurde der von der PTB beantragte
Rahmenbetriebsplan für die untertägige Erkundung des
Salzstockes Gorleben durch das Bergamt Celle zugelas-
sen.3956

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3950 Protokoll Nr. 62, S. 16.
3951 Protokoll Nr. 60, S. 12.
3952 Protokoll Nr. 62, S. 17.
3953 Vgl. BfS-Infoblatt 11/91 vom 16. Dezember 1991, MAT B 60.
3954 Vgl. BfS-Infoblatt 11/91 vom 16. Dezember 1991, MAT B 60.
3955

395

395

395

396

396
Protokoll Nr. 92, S. 15.
3956 Vgl. Vierter Teil, Zweites Kapitel, C. I. 7. b). 3
Drucksache 17/13700

er im März 1982 von der DBE dafür erarbeitete Rah-
enbetriebsplan sah zur Erkundung des Salzstockes im
inblick auf seine Eignung für die Endlagerung radioak-
ver Abfälle folgende Vorgehensweise vor: „Das Berg-
erk wird aus geologischen und bergtechnischen Grün-
n vom Zentrum des Salzstockes aus entwickelt […].
azu werden zwei Schächte abgeteuft, horizontale Stre-
en bis zu je 4 000 m Länge nach NO und SW von den

chächten her aufgefahren und quer von den Strecken Er-
ndungsbohrungen gestoßen“; auf die beigefügte Skizze
r PTB wird insoweit Bezug genommen.3957

ie in dieser Form geplante Erkundung des Salzstockes
rch Auffahren zweier horizontaler Strecken nach Nord-
t und Südwest bestätigte auch der Zeuge Prof.
r. Bruno Thomauske, von 1983 bis 2003 bei der PTB
d später beim BfS tätig, in seiner Vernehmung: „Unter-
chungsgegenstand war von Anfang an der gesamte

alzstock. Entsprechend hat es dann auch den Antrag
ch Bundesberggesetz gegeben, den gesamten Salzstock
erkunden.“3958 Dabei war „eine Erkundung des Süd-
estens und des Nordostens parallel […] überwiegend
s zeitlichen Gründen angestrebt, um möglichst schnell
n Endlager zur Verfügung zu stellen.“3959

ur ursprünglichen Planung 1982, erklärte der Zeuge
r. Ulrich Kleemann, von 2004 bis 2010 Leiter des Fach-
reichs „Sicherheit nuklearer Entsorgung“ beim BfS, in
iner Vernehmung: „In dem Rahmenbetriebsplan 1982
eht man, dass von den Schächten aus Richtung Süden
kundet werden sollte. Das heißt also, dass der Erkun-
ngsbereich von den Schächten aus nach Süden gerich-

t ist und dass auch die Ausrichtung der Erkundungsbe-
iche, ich sage mal: in so einer V-Form nach Norden hin
fen ist“. Er bestätigte damit in seiner Zeugenaus-
ge, dass die tatsächlich vorgenommene Erkundung

es Erkundungsbereiches EB 1, die von den Schäch-
n nach Norden gerichtet erfolgte, vom Rahmenbe-
iebsplan abgewichen ist und belegte dies an Hand
n vorgelegten Karten.3960 „Es ist festzustellen, dass
sprünglich beabsichtigt war, 1982 die Erkundung von
n Schächten aus Richtung Süden vorzunehmen.“3961

b) Salzrechte

ür die Arbeiten zur untertägigen Erkundung des Salzsto-
es Gorleben war es erforderlich, dass der Bund die
erfür noch nicht zur Verfügung stehenden Salzrechte er-
irbt. Hinsichtlich der Salzrechte war wie aufgezeigt3962
ischen alten Salzabbaugerechtigkeiten privater Grund-

gentümer, die sich ihre Rechte hatten eintragen lassen,
d den sogenannten bergfreien Flächen, die mangels ei-
r entsprechenden Anzeige der privaten Grundeigentü-

7 Rahmenbetriebsplan vom März 1982, MAT A 139, Bd. 5,
pag. 047306 (047310) sowie diesem als Anlage 1 beigefügte Skiz-
ze, MAT A 139, Bd. 5, pag. 047348, Dokument Nr. 27.

8 Protokoll Nr. 62, S. 2.
9 Protokoll Nr. 62, S. 3.
0 Kartenmaterial: MAT B 39.
1
Zeuge Dr. Ulrich Kleemann, Protokoll Nr. 16, S. 5.

962 Siehe Vierter Teil, Zweites Kapitel, A. II. 2. a).

Drucksache 17/13700 – 516 –

mer in das Verfügungsrecht des Landes Niedersachsen
übergegangen waren, zu unterscheiden.

Insgesamt handelte es sich um ein Gebiet von ca. 42 Mio.
m², wobei die privaten Salzrechte sich über 32 Mio. m² er-
streckten.3963 Insgesamt befanden sich die privaten Salz-
rechte im Eigentum von 123 Salzrechtsinhabern.3964Andreas
Graf von Bernstorff besaß mit ca. 10 Mio. m², entspre-
chend einem Anteil von ca. 30 Prozent, die größte Grund-
stücksfläche.3965 Weitere Flächen standen im Eigentum
insbesondere der evangelischen Kirchengemeinden.

Mit den privaten Salzrechteinhabern wurde etwa seit dem
Jahr 1985 über die Einräumung eines Nutzungsrechtes
verhandelt. Im Jahr 1985 hatte das damals zuständige
BMFT die PTB gebeten, „Gespräche mit den Grundei-
gentümern im Raum Gorleben über den Erwerb der Salz-
rechte umgehend aufzunehmen.“3966

Aus einem Vermerk der PTB vom 10. Juni 1987 ergibt
sich, dass diese für die Nutzung der Salzrechte ein erstes
Verhandlungsangebot in Höhe von 0,20 DM/m² unterbrei-
tete, welches als unzureichend abgelehnt wurde; für die
Einräumung des Nießbrauchrechtes wurde vielmehr
2 DM/m² gefordert.3967 Daraufhin hat die PTB dem Ver-
merk zufolge ihr Vergütungsangebot auf 0,40 DM/m² er-
höht und nachdem abermals keine Einigung zu erzielen
war eine Art Interessenzuschlag in Höhe von weiteren
0,40 DM/m² geboten, da Überlegungen zum Verkehrswert
ein Angebot, das wesentlich über 0,50 DM hinausgeht,
nicht rechtfertigen.3968 Diesem Angebot von 0,80 DM/m²
stand eine Forderung der Verhandlungspartner von
1,20 DM/m² gegenüber, wobei allerdings grundsätzlich
„aus Sicht der PTB […] eine Einigung bei 1,-- DM/m² mög-
lich“ schien.3969

Ausweislich eines Vermerks vom 23. Januar 1989 strebte
die PTB an, auf dieser Basis mit einem Großteil der Be-
troffenen die Verhandlungen im ersten Halbjahr 1989
zum Abschluss zu bringen; zugleich wurde in dem Ver-
merk festgehalten, dass abzusehen sei, dass eine geringe
Anzahl von Eigentümern unabhängig von der Höhe der
Vergütung eine gütliche Einigung ablehnen werde.3970
Hierunter befand sich auch Andreas Graf von Bernstorff,
der zwar 1983 eine Vereinbarung3971 mit der PTB betref-

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3963 Vermerk von Hubert Steinkemper, BMU, vom 6. August 1987,
MAT A 126, Bd. 8, pag. 166283 f.

3964 Vermerk der PTB vom 23. Januar 1989, MAT A 126, Bd. 8,
pag. 166115 f.

3965 Vermerk von Hubert Steinkemper, BMU, vom 6. August 1987,
MAT A 126, Bd. 8, pag. 166283 f.

3966 Telex des BMFT an die PTB vom 11. Dezember 1985, MAT A 147,
Bd. 50, pag. 148150.

3967 Vermerk der PTB vom 12. Juni 1987, MAT A 126, Bd. 8,
pag. 166263 ff. (166265 f.).

3968 Vermerk der PTB vom 12. Juni 1987, MAT A 126, Bd. 8,
pag. 166263 ff. (166265 f.).

3969 Vermerk der PTB vom 12. Juni 1987, MAT A 126, Bd. 8,
pag. 166263 ff. (166266).

3970 Vermerk der PTB vom 23. Januar 1989, MAT A 126, Bd. 8,
pag. 166115 f.; Vermerk der PTB vom 22. Juni 1989, MAT A 126,
Bd. 8, pag. 166166.

3971

397

397

397

397

397

397
Vereinbarung zwischen Andreas Graf von Bernstorff und der PTB
vom 13. Oktober 1983, MAT A 116, Bd. 19, pag. 540023 ff.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

nd die Durchführung von übertägigen Standorterkun-
ngsmaßnahmen auf gräflichem Gelände mit Pumpver-
chen, Benutzung von Privatwegen, Sprengseismik,
ufschlussbohrungen und Kabelverlegungen geschlossen
tte, allerdings bereits zu diesem Zeitpunkt einem

chreiben der PTB zufolge die Einräumung von Rechten
nsichtlich des Aufsuchens und Förderns des Steinsalzes
on vornherein“ abgelehnt hatte.3972 Trotz weiterer Ver-
ndlungen hatte Graf von Bernstorff nach einem Ver-
erk der PTB vom 20. September 1989 „seine Zustim-
ung von politischen Erklärungen der Bundesregierung
m „Ausstieg aus der Kernenergie“ abhängig ge-
acht.“3973

ach weiteren Verhandlungen schrieb das BfS, Nachfol-
r der PTB, in einem Brief vom 22. Mai 1990 an das

MU: „Im Rahmen des Erwerbs der Nutzungsrechte an
n Salzabbauberechtigungen am Salzstock Gorleben

nd bisher die Verhandlungen mit fünf Eigentümern ge-
heitert. […] Eine Enteignung ist somit unumgäng-

ch.“3974 Neben Andreas Graf von Bernstorff waren dies
e ev.-luth. Kapellengemeinden Meetschow, Gorleben,
artow und Trebel.3975

emäß einer Vorlage des BMU vom 12. Juli 1993 stellte
ch die Situation nach dem Scheitern der Verhandlungen
ie folgt dar: „In unmittelbarer Nähe der Schächte liegt
n südwestlicher Richtung, Anm. d. Verf.] ein mehr als
000 m breiter „Riegel“ mit Salzrechten, die Herrn
ndreas Graf von Bernstorff zustehen. In nordöstlicher
ichtung stellen die Salzrechte zweier Kirchengemeinden
sammen mit den noch fehlenden Salzrechten der berg-

eien Flächen einen ‚Sperrriegel‘ dar“. Auf die beigefüg-
n Karten der DBE wird insoweit Bezug genommen.3976

einer Stellungnahme des BfS vom 23. Juli 1993 wurde
zu ausgeführt: „Die fehlenden Nutzungsrechte an den

alzabbauberechtigungen des Grafen von Bernstorff ma-
en eine Erkundung des südwestlichen Teils von den

chächten aus unmöglich. Im nordöstlichen Teil können
e den Kirchengemeinden und dem Grafen von Berns-
rff gehörenden Bereiche nicht erkundet werden.“3977
ezüglich der bergfreien Flächen hatte die DBE im Jahr
91 beim Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld namens und
Vollmacht des BfS die Erlaubnis zum Aufsuchen von
teinsalz für die zur Errichtung des Erkundungsbergwer-
s benötigten Bereiche des Salzstockes Gorleben bean-

2 Schreiben der PTB an das BMFT vom 28. Juli 1983, MAT A 139,
Bd. 29, pag. 111210.

3 Schreiben der PTB an das BMU vom 20. September 1989,
MAT A 126, Bd. 8, pag. 166207.

4 Schreiben des BfS vom 22. Mai 1990, MAT A 126, Bd. 2,
pag. 573092 ff. (573092).

5 Schreiben des BfS vom 22. Mai 1990, MAT A 126, Bd. 2,
pag. 573092 ff. (573094 ff.).

6 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser und Walter Kühne, BMU,
vom 12. Juli 1993, MAT E 9, Bd. 64, pag. 213 ff. (243); Karten der
DBE „Alte Rechte und Flächen mit bergfreiem Salz“, MAT A 144,
Bd. 22, pag. 071191, Dokument Nr. 28, und „Streckenführung EB 3
und EB 5“, MAT E 8, Bd. 31, pag. 300, Dokument Nr. 29.

7
Stellungnahme des BfS vom 23. Juli 1993, MAT E 7, Bd. 28,
pag. 437 ff. (439).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 517 –

tragt3978; die entsprechende Erlaubnis wurde im Januar
1997 erteilt. Wegen der Einzelheiten wird auf die diesbe-
züglichen späteren Ausführungen verwiesen.

cc) Abfallmengen
Wie aufgezeigt, war der Salzstock Gorleben bei Nach-
weis der Eignung zur Endlagerung aller Arten von radio-
aktiven Abfällen vorgesehen.3979

Die ursprünglichen Ausbaupläne sahen bis zu 80 Giga-
watt an installierter Leistung aus Atomenergie vor. Dies
war der Hintergrund dafür, den Salzstock Gorleben für
eine Gesamtentsorgungskapazität von 2500 Gigawattjah-
ren (GWa) zu planen. Die Zahl von 2500 Gigawattjahren
ergibt sich aus 50 Kernkraftwerken mal 50 Jahren Be-
triebszeit.3980

In diesem Sinne ist auch im Zusammenfassenden Zwi-
schenbericht der PTB vom Mai 1983 festgehalten: „Das
am Standort geplante Endlagerbergwerk soll radioaktive
Abfälle von unterschiedlicher Herkunft aufnehmen. […]
Einlagerungszeitraum: 50 Jahre bei Zugrundelegung von
radioaktiven Abfällen aus dem Betrieb von Kernkraftwer-
ken und aus der Wiederaufarbeitung von abgebrannten
Brennelementen für die Erzeugung einer elektrischen Ar-
beit von 2500 GWa sowie von 50 Prozent der jährlich an-
fallenden Abfallmenge aus Forschung, Medizin und In-
dustrie in Fässern von 200 l bzw. 400 l.“3981

Ähnlich wurde auch bei einer Sachverständigenanhörung
des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am
20. Juni 19843982 vorgetragen, dass „das deutsche Endla-
gerkonzept […] die Endlagerung aller Abfalltypen in ei-
nem Salzstock vor[sieht]. […] Die Kapazität des Endla-
gers (und damit auch die des Salzstocks Gorleben) muss
ausreichen, um die Abfälle aus dem Betrieb von Kern-
kraftwerken und aus der Wiederaufarbeitung von abge-
brannten Brennelementen entsprechend der Erzeugung
einer elektrischen Arbeit von 2500 GWa sowie die Ab-
fälle aus Forschungszentren und Landessammelstellen
über einen Zeitraum von 50 Jahren aufzunehmen. […]
Für eine Abschätzung des Anfalls radioaktiver Abfälle
bis 1990 und bis zum Jahr 2000 wird (unter anderem) von
einem Ausbau der Kernkraftwerkskapazität bis zum Jahr
2000 auf 30 GWa ausgegangen.“3983

Anfang der 90er zeichnete sich ab, dass die anfallende
Abfallmenge geringer ausfallen würde als ursprünglich

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3978 Erlaubnis des Oberbergamtes zur Aufsuchung von Steinsalz gem.
§ 7 BBergG vom 14. Januar 1997, MAT A 137, Bd. 27,
pag. 337057 ff.

3979 Entsorgungskonzept, Vierter Teil, Kapitel D. I. 1. a) aa) aaa).
3980 Angaben Prof. Dr. Bruno Thomauske, Protokoll Nr. 62, S. 2, S. 16.
3981 Zusammenfassender Zwischenbericht der PTB über bisherige

Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben, Mai 1983;
MAT A 39, Bd. 8, pag. 030200 ff.

3982 Stenographisches Protokoll der 31. Sitzung des Innenausschusses
des Deutschen Bundestages am 20. Juni 1984, Ausschussdruck-
sache 10/327, Anlage 4 zu Protokoll Nr. 31, S. 27.

3983 Stenographisches Protokoll der 31. Sitzung des Innenausschusses
des Deutschen Bundestages am 20. Juni 1984, Ausschussdruck-

398

398

398

398

398
sache 10/327, Anlage 4 zu Protokoll Nr. 31, S. 27, Anlage 3 zu
Protokoll Nr. 31, S. 39.
Drucksache 17/13700

genommen. In einem Aktenvermerk vom 16. Septem-
r 1991 heißt es hierzu: „Die heute installierte Kern-
aftwerksleistung beträgt mit 22,6 GW weniger als die
älfte der ursprünglich angenommenen 50 GW. Es ist
cht zu erwarten, dass in naher Zukunft eine starke Zu-
hme der Kernkraftwerkskapazität in Deutschland erfol-
n wird. Somit werden in den nächsten Jahrzehnten
eitaus weniger radioaktive Abfälle anfallen als ur-
rünglich geplant.“3984 Wie einem Vermerk des BMU
m 20. September 1991 zu entnehmen ist, ging auch

as BMU nach grober Abschätzung bereits von einer
m die Hälfte reduzierten Abfallmenge aus.3985

) Überlegungen Anfang der 90er Jahre
zur Fortführung der Erkundung

ngesichts des Fehlens einer gütlichen Einigung mit fünf
alzrechteinhabern, Andreas Graf von Bernstorff und vier
irchengemeinden und der reduzierten Abfallmengen,
t nach Aussage des Zeugen Henning Rösel, damals

izepräsident des BfS, „eine Diskussion begonnen: Wie
ht es weiter?“3986 Dabei stellten BfS, BGR, DBE und
AL auf Initiative des BMU Überlegungen an, ob allein
f Basis der vorliegenden Salzrechte und ggf. befreiter

lächen eine Erkundung des Salzstocks fortgeführt wer-
n kann.3987

a) Überlegungen 1991

einem Statusbericht an das BMU zum Erwerb der Salz-
chte Gorleben vom 16. Mai 1991 stellte Prof. Dr. Bruno
homauske, BfS, die Konsequenzen dar, die sich aus dem
cheitern des Erwerbs der Salzrechte ergäben. Zu der Er-
ndung des Salzstocks nach Süd-Westen erklärte er,
ss „die Erkundung dieses Teiles des Salzstockes […]
ingend [ist], da für die Eignungsaussage die Erkun-
ng des gesamten Salzstockes Voraussetzung ist“3988
d zur Begründung ausgeführt, dass „aus Gründen der
ärmeentwicklung der radioaktiven Abfälle Spannungen
Salzstock erzeugt werden, weshalb eine möglichst

eichmäßige Verteilung der Wärmequellen symmetrisch
die Schächte (Standsicherheitsfrage) anzustreben ist.

inzu kommt, dass eine spätere Erkundung dieses Salz-
ockteils zeitlich in vollem Umfang auf die Durchfüh-
ng des Planfeststellungsverfahrens durchschlägt.“ Be-
glich der Erkundung nach Nord-Osten führte er aus,
ss die nicht verfügbaren Nutzungsrechte „vermutlich
f die Durchführung der untertägigen Erkundung zu-
chst keinen wesentlichen Einfluss“ hätten. „Es kann

ch jedoch auch hier ergeben, dass die Streckenfüh-
ng sich nicht an den geologischen Gegebenheiten,
ndern an den vorliegenden Nutzungsrechten aus-
chtet“. Bei einer Erkundung im nordöstlichen Teil

4 Aktenvermerk der IEAL energie consult gmbh vom 16. September
1991, MAT E 5, Bd. 30, pag. 271 ff. (290 f.).

5 Vermerk BMU RS II 6 Bloser vom 20. September 1991
MAT A 144, Bd. 22, pag. 071126 ff. (071131).

6 Protokoll Nr. 60, S. 22.
7 MAT A 126/1, Bd. 19, pag. 052152.
8
Vermerk von Prof. Dr. Bruno Thomauske, BfS, vom 16. Mai 1991,

MAT A 144, Bd. 22, pag. 071015 f.

Drucksache 17/13700 – 518 –

des Salzstocks sei jedoch zunächst die Machbarkeit
von der DBE zu prüfen und sodann von der BGR zu
bewerten.3989

In der darauffolgenden Besprechung von BfS, BGR,
DBE und IEAL am 30. Mai 1991 unter der Leitung
von Prof. Dr. Bruno Thomauske wird ausweislich des
Ergebnisprotokolls vom 18. Juni 1991 bezüglich der
Auffahrung der Strecken festgestellt: „Eine Erkun-
dung nach Süd-Westen scheidet auf Basis nicht (!!)
vorhandener Salzrechte aus. Die Rechte von Graf
Bernstorff stellen hier einen Sperrriegel dar. Da dieser
südwestliche Bereich des Salzstocks jedoch erkundet
werden muss, schlägt ein verspäteter Erkundungsbe-
ginn voll auf das Ende der untertägigen Erkundung
durch. Für eine Erkundung nach Nord-Osten stellen
die Rechte der Kirchengemeinden für die nördliche
Erkundungsstrecke einen Sperrriegel dar. Ein Umfah-
ren ist nach Ansicht der BGR nicht vertretbar.“3990

An dieser Stelle wird im Protokoll auf einen Vermerk
von Dr. Werner Jaritz vom 3. Juni 1991 verwiesen.
Dieser teilte, bezugnehmend auf eine Anfrage „bezüglich
der Schwierigkeiten bei der geplanten untertägigen Er-
kundung, die aus der Unmöglichkeit herrühren, im Nord-
ostabschnitt des Salzstocks alle Salzrechte zu erwerben“,
mit:

„Das 1987 festgelegte geowissenschaftliche Erkundungs-
programm bei der untertägigen Erkundung des Salzstocks
[…] sieht u. a. vor, in der Längsachse des Salzstocks nach
Nordosten und Südwesten je zwei Richtstrecken aufzu-
fahren. Die nordwestliche Richtstrecke soll möglichst
stets im Staßfurtsteinsalz, die südöstliche im Leinestein-
salz geführt werden. Einfaltungen von Hauptanhydrit
und/oder Kaliflöz Staßfurt sollen umfahren werden.

Bereits 210 m nördlich von Schacht 2 stößt die Erkun-
dung des Nordostabschnitts des Salzstocks auf die Grenze
des Sicherheitspfeilers um eine unzugängliche Fläche.
Mehrere weitere unzugängliche Flächen hängen mit die-
ser über ihre Sicherheitspfeiler zusammen. Sie bilden ge-
meinsam einen Sperrriegel gegen die Erkundung des
Nordostabschnitts.

Über den Erkundungsbereich I hinaus ist daher eine sach-
gemäße Erkundung des Nordostabschnitts gemäß der
oben genannten geowissenschaftlich begründeten Festle-
gungen nicht möglich.“3991

In einem Brief an Dr. Walter Hohlefelder, damaliger
Abteilungsleiter RS im BMU, zeigt sich die IEAL be-
unruhigt über die fehlenden Salzrechte. „Damit
könnte die Situation entstehen, dass schließlich die
Schächte abgeteuft sind, eine weitere Erkundung aber
nicht möglich ist.“3992 In dem beiliegenden Vermerk
wird ausgeführt:

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3989 Vermerk von Prof. Dr. Bruno Thomauske, BfS, vom 16. Mai 1991,
MAT A 144, Bd. 22, pag. 071015 f.

3990 MAT A 126/1, Bd. 19, pag. 052153.
3991 Schreiben von Dr. Werner Jaritz, BGR, an das BfS vom 3. Juni
1991, MAT A 126/1, Bd. 19, pag. 052155, Dokument Nr. 89.
3992 MAT A 144, Bd. 22, pag. 071038, Dokument Nr. 90. 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ie weitere Erkundung ist, mit geänderter Vorge-
ensweise technisch zwar machbar, aber mit gravie-
nden Einschränkungen der Erkundungs- und Pla-

ungsmöglichkeiten verbunden: Nach Erreichen der
ndteufe in Schacht 1 ist die Erkundung des schacht-
ahen Bereichs nur zur Hälfte möglich. Die Lage des
üllortes ist wegen der Verteilung der Salzrechte
hon jetzt festgelegt und kann nicht, wie geplant, auf-
und von Erkundungsergebnissen optimiert werden.
uch die Planung der Infrastrukturräume, die teil-
eise große Querschnitte aufweisen und für die ge-
mte Betriebszeit standsicher sein müssen, wird nur

rastisch beschränkt möglich sein.

icht geologische Gegebenheiten sondern die Vertei-
ng der Salzrechte werden zum zentralen Ausgangs-

unkt der Erkundung und der Planung, das Erkun-
ungsrisiko wird vergrößert und es werden Fakten
schaffen, die das spätere Planfeststellungsverfahren
schweren. Die BGR stellt sogar fest, dass nach heuti-
m Wissensstand die im Erkundungsprogramm von
87 festgelegten Grundsätze (Umfahren von Haupt-
hydriteinfaltungen und/oder des Kaliflözes Stass-
rt) schon nicht mehr eingehalten werden können,
eil man ohne die heute nicht verfügbaren Salzrechte
0 m nördlich von Schacht 2 bereits an Sicherheits-

feiler um unzugängliche Flächen stößt. In allen bis-
erigen Planungen ist immer von einer Erkundung
es gesamten Salzstocks ausgegangen worden. Die
inlagerungsplanung muss so gestaltet werden, dass
ie Wärmebelastungen des Salzstocks und die daraus
sultierenden Spannungsfelder an den Schächten

urch die einzulagernden Abfälle möglichst symmet-
sch gestaltet werden. Daher verbietet sich auch von
aher eine Beschränkung der Einlagerung auf einen
eil des Salzstocks.“3993

einem internen Vermerk an Unterabteilungsleiter
S III Dr. Arnulf Matting und Referatsleiter RS III 6
r. Manfred Bloser vom 22. Juli 1991 berichtet Abtei-
ngsleiter Dr. Walter Hohlefelder: „Nach Auskunft
räs. BfS [Prof. Dr. Kaul, Anm. d.Verf.] soll Teiler-
undung mit Umgehung Graf Bernstorff und Kir-
engemeinden nach neuester Prüfung BGR nicht
öglich sein“. Er bat um Bericht um „ggf. neue Stra-
gie zu entwickeln.“

einer weiteren Besprechung von BfS, BGR, DBE
nd IEAL am 19. September 1991 heißt es: „Ein Um-
hren der Bereiche der Kirchengemeinden ist aus

ergmännischer Sicht unproblematisch, aber aus geo-
gischen Gründen nicht mit dem bisherigen Konzept
reinbar.

egen ein Umfahren spricht aus geologischer Sicht,
ass eine nach geologischen Verhältnissen optimierte
uffahrung nicht möglich ist und die Freiheit der ge-
lanten Untersuchungen eingeschränkt wird. Es wird
n mehrmaliges Durchörtern des Hauptanhydrits
icht auszuschließen sein, was dem Gesichtspunkt der
993 MAT A 144, Bd. 22, pag. 071039, Dokument Nr. 90.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 519 –

Risikominimierung widerspricht. Technisch gesehen
ist es sicherlich machbar, aber es treten durch mögli-
che Lösungsnester Sicherheitsprobleme auf. Ein
Durchfahren des Anhydrits sollte daher nur dann er-
folgen, wenn es aus bergtechnischen Gründen unbe-
dingt erforderlich ist.

Eine Umfahrung des Anhydrits in nördlicher Rich-
tung ist vermutlich nicht möglich. Im Süden sind die
Schwierigkeiten geringer und mit einer Doppelstrecke
(Nachteil: Erhöhung der Haufwerksmenge) lösbar.
Darüber hinaus weist BGR daraufhin, dass beim Um-
fahren gegen das in den Sicherheitskriterien der RSK
enthaltene Minimierungsgebot verstoßen wird.“3994

Mit Verweis auf die Besprechung vom 19. September
1991 berichtet Referatsleiter Dr. Manfred Bloser an
den Abteilungsleiter Dr. Walter Hohlefelder in seiner
Vorlage vom 20. September 1991: „[…] Ab 1995/96
allerdings stellen für eine weitere Erkundung nach
Nordosten (nach Planung bis 19. September 1991) die
Salzrechte der Kirchengemeinden in Verbindung mit
den bisher fehlenden Salzrechten bei den bergfreien
Flächen einen Sperrriegel dar. […] Eine nördliche
„Umfahrung“ der Salzrechte der Kirchengemeinde
und der benachbarten bergfreien Flächen ist aus geo-
logischen Gründen nicht möglich (starke Einfaltung
des Hauptanhydrits).“3995

bb) Überlegungen 1993

Vor dem Hintergrund der fehlenden „Möglichkeit der Er-
langung der erforderlichen Salzrechte“ und der „Verrin-
gerung der anfallenden Mengen an radioaktivem Abfall“
trafen sich BfS und BGR unter der Leitung von
Dr. Tittel3996 am 30. Juni 1993 erneut um die „Alternative
Vorgehensweise bei der untertägigen Erkundung des Er-
kundungsbergwerks Gorleben“ zu erörtern. Dabei wurde
eine Umfahrung weiterhin als kritisch betrachtet; in dem
entsprechenden Protokoll heißt es: „Gegen ein Umfahren
spricht aus geologischer Sicht, dass eine nach geologi-
schen Verhältnissen optimierte Auffahrung nicht möglich
ist. Das Durchörtern des Hauptanhydrits wird dann nicht
auszuschließen sein, was dem Gesichtspunkt der Risiko-
minimierung widerspricht. Technisch gesehen ist es si-
cherlich machbar, aber während der Betriebs- und
Nachbetriebsphase des Endlagers wären Sicherheits-
probleme nicht auszuschließen. […] Darüber hinaus
weist BGR darauf hin, dass beim Umfahren gegen das in
den Sicherheitskriterien der RSK enthaltene Minimie-
rungsgebot (Hohlraumminimierung) verstoßen wird. […]
Die bisherigen Betriebsplanverfahren und die damit
zusammenhängenden Gerichtsverfahren gehen von
der Erkundung des gesamten Salzstocks aus. […] Eine
Beschränkung der Erkundung auf die dem BfS der-
zeit zugänglichen Bereiche würde eine Umplanung er-
fordern, die praktisch ein neues Vorhaben darstellt.

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3994 MAT A 144, Bd. 22, pag. 071165.
3995 MAT A 144, Bd. 22, pag. 071128.
3996

399

399

399

400
Weitere Teilnehmer: Dr. Werner Jaritz (BGR) und Gert Wosnik
(BfS), MAT E 9, Bd. 54, pag. 335. 4
Drucksache 17/13700

ür ein solches Vorhaben würde die Bergbehörde ei-
en neuen obligatorischen Rahmenbetriebsplan […]
rdern, für dessen Zulassung ein Planfeststellungs-
rfahren mit UVP erforderlich ist.“ Es wird folgendes

azit gezogen: „Aus bergbaufachlicher Sicht ist eine Er-
ndung nur des nordöstlichen Bereiches des Salzstockes

orleben allein mit den zurzeit dem BfS zustehenden
alzrechten praktisch unmöglich. Bei zusätzlicher Verlei-
ng der bergfreien Flächen wäre eine solche Erkundung
it Erschwernissen und Risiken grundsätzlich möglich.

] Aus den genannten Gründen wird deutlich, dass die
eschränkung der Erkundung und Errichtung des Endla-
rs auf den nordöstlichen Teil des Salzstockes nur unter
ufgabe von Sicherheitskriterien mit zusätzlichem Zeit-
d Finanzaufwand möglich wäre.“3997

ie rechtlichen Probleme wurden auch im BMU er-
annt. So hieß es in einer Ministervorlage aus dem
MU vom 12. Juli 1993, dass „eine wesentliche Ände-
ng hinsichtlich des Erkundungsgebietes […] zwin-
nd eine Rahmenbetriebsplanzulassung mit UVP“
r Folge hätte. „Betriebsstillstände wären also zu er-

arten.“3998 Der damalige Präsident des BfS, Prof.
r. Alexander Kaul, führte vor dem Ausschuss aus,
ass im BfS befürchtet wurde, durch eine UVP den
itlichen Ablauf der Erkundungsarbeiten zu verzö-
rn.3999

einem Schreiben des BfS an BGR vom 2. Juli 1993
eißt es: „BfS muss daher alle zur Verfügung stehen-
en Möglichkeiten nutzen, um einen Fortgang des
rojekts auch gegen die ablehnende Haltung von
ergbehörden und NMU zu erreichen. Entsprechend
at das BMU um eine kurzfristige Prüfung gebeten,

alternativ zur bisher geplanten Vorgehensweise die
ntertägige Erkundung auf der Basis der dem BfS
berlassenen Salzrechte sinnvoll durchgeführt wer-
en kann […].“4000 Die BGR verwies mit Antwort-
hreiben vom 5. Juli 1993 auf die Sitzung vom
. Juni 1993. Dort sei bereits diskutiert worden, dass
us geologischer/geotechnischer Sicht keine neuen
esichtspunkte hinzugekommen“ seien, „als die im
rotokoll der Sitzung vom 19.09.1991 bereits genann-
n.“4001

ie Frage einer möglichen Betriebsplanzulassung mit
VP spielte im Folgenden immer wieder eine Rolle.
intergrund der Debatte waren die zeitgleich laufen-
en rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Berg-
ehörden. Das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld hat
it Bescheid vom 17. September 1992 für die weitere
rrichtung und Fortführung des Erkundungsberg-
erks nach dem 31. Dezember 1992 die Aufstellung ei-
es neuen Rahmenbetriebsplans verlangt, für dessen
ulassung ein Planfeststellungsverfahren einschließ-

7 Besprechungsprotokoll des BfS vom 16. August 1993, MAT E 9,
Bd. 54, pag. 335 f., Dokument Nr. 91.

8 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser und Walter Kühne, BMU,
vom 12. Juli 1993, MAT E 9, Bd. 64, pag. 213 ff. (220).

9 Protokoll Nr. 86, S. 7.
0
MAT A 163, Bd. 11, pag. 53.

001 MAT A 163, Bd. 11, pag. 51.

Drucksache 17/13700 – 520 –

lich UVP durchzuführen gewesen wäre.4002 Die Bergbe-
hörden vertraten die Auffassung, dass aufgrund der
durch Gesetz vom 12. Februar 1990 in das Bundes-
berggesetz eingefügten § 52 Absatz 2 a und § 57 c für
die Fortsetzung des Vorhabens ein Planfeststellungs-
verfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung
erforderlich ist. Der Bund vertrat hingegen die Rechts-
auffassung bei der Verlängerung einer Betriebsplanzu-
lassung beschränke sich die Prüfung darauf, ob sich
die für die Zulassung erhebliche Sach- und Rechtslage
geändert habe. Für die Verlängerung eines vor Inkraft-
treten des Bergrechtsänderungsgesetzes zugelassenen
Rahmenbetriebsplans sei § 52 Absatz 2a BBergG nicht
anwendbar. Umstritten war zu dieser Zeit auch, ob die
Zulassung eines Rahmenbetriebsplans oder seiner Ver-
längerung versagt werden darf, wenn der Bund noch
nicht für das gesamte Bergwerksfeld, auf das sich der
Rahmenbetriebsplan bezieht, die erforderlichen Salz-
rechte nachweisen kann (§ 55 Absatz 1 Satz 1 Num-
mer 1 BBergG).4003

Vor dem Hintergrund dieser rechtlichen Auseinander-
setzung erbat Dr. Manfred Bloser laut Vermerk von
Dr. Heinrich Illi vom 26. Juli 1993 in einer Bespre-
chung im BMU mit BfS, BGR und DBE vom BfS eine
schriftliche Aussage mit der „Zielsetzung, ein Be-
scheidsinteresse auf für die Erkundung von Teilberei-
chen des Salzstocks gegenüber der Bergbehörde gel-
tend machen zu können.“ Festgelegt wurde jedoch,
dass an der „Gesamterkundung des Salzstocks“ fest-
zuhalten sei, um beim „Rahmenbetriebsplan nicht in
die Problematik eines neuen Vorhabens zu kommen.“
Dies soll der Bergbehörde durch den „Übergang auf
eine abschnittsweise Erkundung“ glaubhaft gemacht
werden. Weiter soll in die Stellungnahme aufgenom-
men werden, dass ein Endlager, welches sich auf den
nordöstlichen Teil des Salzstocks beschränkt, auch
nach Auffassung von DBE und BGR nicht mit der
Zielsetzung des Projekts vereinbar sei.4004

Die angeforderte Stellungnahme mit Datum vom 23. Juli
1993 ist vom BfS mit Schreiben vom 26. Juli 1993 dem
BMU übersandt worden; in dem Übersendungsschreiben
wurde ausgeführt: „Grundgedanke ist hierbei, zunächst
über eine Aufsuchungserlaubnis die untertägige Erkun-
dung im nordöstlichen Teil des Salzstocks für die Berei-
che durchzuführen, deren Salzrechte erworben sind. Suk-
zessiv bzw. parallel sind dann die Salzrechte für die
bergfreien Bereiche und die privaten Salzrechte zu be-
schaffen, so dass an der bisherigen Vorhabensdefinition
der untertägigen Erkundung des gesamten Salzstockes
festgehalten werden kann.“4005

In der Stellungnahme selbst wurde zur „Beschrän-
kung auf den nordöstlichen Teil des Salzstocks“ aus-
geführt: „Mit den derzeit vorhandenen Salzrechten ist

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4002 MAT E 9, Bd. 64, pag. 216.
4003 BVerwG, 2. November 1995, 4 C 14/94.
4004 MAT A 81, Bd. 2, pag. 0749.
4005

400

400
Schreiben von Henning Rösel, BfS, an das BMU vom 26. Juli 1993,
MAT E 7, Bd. 28, pag. 436 ff.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ne nach geologischen Gesichtspunkten optimierte
uffahrung von Erkundungsstrecken nicht möglich
nd die Gestaltungsfreiheit der geplanten Untersu-
ungen eingeschränkt. Nach den bisherigen Festle-
ngen sollten der Hauptanhydrit und das Kaliflöz
aßfurt möglichst gemieden werden. Jede Umfah-
ng der Sperrgrundstücke (z. B. der Kirchengrund-

ücke) führt in Bereiche hinein, in denen nach den
rgebnissen von Bohrungen mit dem Vorhandensein
es Hauptanhydrits gerechnet werden muss. Man
uss also davon ausgehen, dass eine Durchfahrung

es Hauptanhydrits nicht vermieden werden
ann.“4006 Zur weiteren Vorgehensweise wurde festge-
lten: „Längere Unterbrechungen bei der untertägigen

rkundung lassen sich bei der gegenwärtigen Haltung der
ergbehörden nur vermeiden, wenn mit der derzeitigen
orhabensdefinition weitergearbeitet wird und die fehlen-
n Salzrechte sukzessiv (bergfreie Flächen, private Salz-
chte) durch das Ausschöpfen aller Möglichkeiten be-
hafft werden. Von der gleichzeitigen Erkundung der
rdöstlichen und südwestlichen Salzstockbereiche muss

bstand genommen werden und stattdessen auf eine ab-
hnittsweise Erkundung des gesamten Salzstocks über-
gangen werden. Zunächst wäre mit der Erkundung der
rdöstlichen Salzstockbereiche zu beginnen. Anhand
r angefallenen Ergebnisse könnte dann bereits über
ne Nutzung dieses Salzstockteils für ein Endlager ent-
hieden werden. Dies begründet die zeitliche Staffelung
r den Erwerb der Salzrechte. In einem weiteren Ab-
hnitt der Erkundung wäre dann der südwestliche Salz-
ockbereich zu untersuchen. […] Bei Vorliegen der Nut-
ngsrechte für die bergfreien Gebiete gegen Ende 1996
er im Zeitraum bis Ende 1997 kann die untertägige Er-
ndung auf den gesamten nordöstlichen Teil des Salz-

ocks ausgedehnt werden. Ob die im gesamten nord-
tlichen Teil des Salzstockbereichs liegenden Gebiete
it privaten Salzrechten für die Erkundung zwingend
forderlich sind, kann erst im Zuge der untertägigen
rkundung abschließend beurteilt werden. Ziel muss
bleiben, auch den südwestlichen Teil des Salzstocks zu
kunden. […] Mit der vorgestellten Vorgehensweise ei-
r zeitlich nacheinander ablaufenden untertägigen Er-
ndung der nordöstlichen und südöstlichen Salzstockbe-
iche wäre etwa eine Verdopplung der bisher mit vier
hren geplanten Zeitdauer für die Erkundung des gesam-
n Salzstocks verbunden […] mit den daraus resultie-
nden kostenmäßigen Auswirkungen.“4007

einem Vermerk der DBE vom 18. August 1993 wur-
en angesichts der damaligen Überlegungen die mög-
chen rechtlichen Auswirkungen einer Erkundungs-
onzeptänderung auf ein Verfahren zur Verlängerung
es Rahmenbetriebsplans untersucht. Diskutiert
urde einerseits das Szenario einer abgestuften Er-
undung des Nordostteils und dann des Südwestteils
nter Beibehaltung des Ziels einer Gesamterkundung,

6 Stellungnahme des BfS vom 23. Juli 1993, MAT E 7, Bd. 28,
pag. 437 ff. (440).

7
Stellungnahme des BfS vom 23. Juli 1993, MAT E 7, Bd. 28,
pag. 437 ff. (441).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 521 –

andererseits das Szenario bei dem „zunächst nur der
Nordosten“ erkundet wird, in den Anträgen an die
Bergbehörden jedoch „auf die Möglichkeit hingewie-
sen“ wird, dass „die Erkundung des Nordosten ab-
schließend zu dem Urteil gelangen kann, dass bereits
hier genügend Einlagerungshohlraum vorliegt.“ Die
rechtliche Prüfung kommt zum Ergebnis, dass bei der
ersten Alternative keine Auswirkungen zu befürchten
seien. Das zweite Szenario hingegen hätte „Auswir-
kungen auf alle derzeit bei den Bergbehörden und
dem Verwaltungsgericht anhängigen Verfahren. Es
müsse davon ausgegangen werden, dass „die Bergbe-
hörde einen solchen Hinweis als Änderung des Rege-
lungsgehalts des Rahmenbetriebsplans auffassen und
entsprechende Änderungsanträge verlangen würde“.
Angesichts der „negativen Folgen“ für die Verfahren,
„sollte eine Entscheidung über die weitere Vorgehens-
weise bei der Erkundung des Salzstocks zunächst zu-
rückgestellt werden.“4008

c) Entwicklung in der zweiten
Hälfte der 90er Jahre

Nach der Bundestagswahl am 14. Oktober 1994 über-
nahm Dr. Angela Merkel das Umweltressort von ih-
rem Vorgänger Klaus Töpfer. Kurz zuvor, zum 1. Ok-
tober 1994, wurde Gerald Hennenhöfer zum Leiter
der Abteilung RS ernannt und trat die Nachfolge von
Walter Hohlefelder an.
Die Entwicklung in der zweiten Hälfte der 90er Jahre
war weiter geprägt von der Salzrechte-Thematik, den
Überlegungen und Gesprächen zum weiteren Vorge-
hen bei der Erkundung des Salzstockes Gorleben so-
wie den Verhandlungen zur Kostenoptimierung mit
den EVU.
In der zweiten Hälfte der 90er Jahre waren die 1986 be-
gonnenen Abteufarbeiten an den beiden Erkundungs-
schächten abgeschlossen. Nach Fertigstellung des
Schachtinnenausbaus im nicht standfesten Teil des Deck-
gebirges im Jahre 1994 war im Jahr 1996 auch die hori-
zontale Verbindung zwischen den beiden Schächten, der
Durchschlag, auf der 840 m-Sohle hergestellt.4009

Daneben ist der bereits genannte Rechtsstreit zur Ver-
längerung des Rahmenbetriebsplans fortgesetzt wor-
den. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am
7. März 1994 der Klage des Bundes auf Zulassung der
Verlängerung des Rahmenbetriebsplans stattgegeben.
Dies allerdings mit der Einschränkung, dass die Berg-
behörde nur zur Zulassung mit der Nebenbestim-
mung verpflichtet ist, dass für die Zulassung von
Hauptbetriebsplänen die für die Durchführung je-
weils erforderlichen Berechtigungen (Salzrechte)
nachzuweisen sind. Dieses Urteil ist am 2. November
1995 im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwal-

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4008 MAT A 81, Bd. 2, pag. 0757ff., Dokument Nr. 92.
4009 Broschüre des BMWi „Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in

Deutschland – Das Endlagerprojekt Gorleben“, Oktober 2008,

401

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401
MAT A 179, S. 24, und Sachstandsbericht des BMU vom 19. Ja-
nuar 1998, MAT E 7, Bd. 30, pag. 423 ff. (434).
Drucksache 17/13700

ngsgericht bestätigt worden.4010 Mit Bescheid des
ergamts Celle vom 5. März 1996 wurde der Rah-
enbetriebsplan bis zum 31. Dezember 1999 verlän-
rt.4011

a) Erlaubnis zum Aufsuchen
von bergfreiem Salz

ür den Bereich der vorgesehenen Erkundung bestanden
Salzstock Gorleben zu 74 Prozent Salzrechte von pri-

ten Grundeigentümern und zu 26 Prozent bergfreie Bo-
nschätze.4012

it Schreiben vom 24. und 27. September 1991 hatte die
BE beim Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld namens und
Vollmacht des BfS eine Erlaubnis zum Aufsuchen von
teinsalz gem. § 7 BBergG für die von ihr zur Errichtung
s Erkundungsbergwerkes benötigten Bereiche des Salz-

ockes Gorleben beantragt, in denen das Steinsalz berg-
ei ist.4013

u den Erfolgsaussichten dieses Antrages war im Vorfeld
einem Aktenvermerk vom 16. September 1991 ausge-
hrt worden: „Die DBE hat bereits alle Anträge, die ins-
samt mehrere Bände umfassen, ausgearbeitet. Sie kön-
n, nach Abstimmung mit dem BMU, eingereicht
erden. Bisher wurde dieser Punkt vom BfS als nicht
hr kritisch angesehen, weil keine Gründe für einen ab-
hlägigen Bescheid vorliegen“.

der Folge äußerte das Oberbergamt Bedenken. Wie ei-
r Ministervorlage aus dem BMU vom 18. Juli 1995 zu
tnehmen ist, wies das Oberbergamt darauf hin, dass das

fS noch nicht die privaten (alten) Salzrechte besäße, die
r die Erkundung im westlichen Teil des Salzstocks er-
rderlich wären. Ohne die noch fehlenden privaten Auf-
chungs- und Gewinnungsberechtigungen sei das vorge-
gte Arbeitsprogramm nicht realistisch umsetzbar. Daher
ien für die Erteilung der Aufsuchungserlaubnis zu-
chst die erforderlichen Berechtigungen zur Aufsuchung
d Gewinnung für die grundeigenen Bodenschätze
chzuweisen. Für eine Enteignung der grundeigenen

odenschätze nach § 160 BBergG würden die tatbe-
andsmäßigen Voraussetzungen fehlen.4014

as BfS hingegen war der Auffassung, dass ein recht-
cher Zusammenhang mit den fehlenden Salzrechten
icht bestehe. Der Nachweis von privaten Salzrechten
i keine Entscheidungsvoraussetzung für die bean-
agte Erlaubnis. Es bestünde kein Zweifel, dass die
Arbeitsprogramm dargestellten Aufsuchungsar-

eiten nach Art, Umfang und Zweck ausreichend
ien und in einem angemessenen Zeitraum durchge-
hrt würden.4015 Am 14. Januar 1997 erteilte das Ober-

0 BVerwG, 2. November 1995, 4 C 14/94, MAT A 149, Bd. 21,
pag. 25 ff.

1 MAT A 136/1, Bd. 19, pag. 044213.
2 Vermerk des BMU vom 10. Dezember 1996, MAT A 149/1, Bd. 26,

pag. 93.
3 Erlaubnis des Oberbergamtes zur Aufsuchung von Steinsalz gemäß

§ 7 BBergG vom 14. Januar 1997, MAT A 137, Bd. 27,
pag. 337057 ff.

4
Vorlage von Walter Kühne, BMU, vom 18. Juli 1995, MAT E 12,
Bd. 3, pag. 160 ff. (163).

Drucksache 17/13700 – 522 –

bergamt Clausthal-Zellerfeld dem BfS die Erlaubnis zum
Aufsuchen von bergfreiem Salz.4016

Damit verfügte das BfS ab diesem Zeitpunkt über ca.
85 Prozent der für die Erkundung des Salzstockes erfor-
derlichen Berechtigungen.4017 Allerdings wurde die Er-
laubnis nicht wie beantragt zu „wissenschaftlichen“, son-
dern zu „gewerblichen“ Zwecken erteilt.4018 Dennoch sah
das BfS davon ab, dagegen Widerspruch einzulegen.4019 In
einem Besprechungsvermerk ist insoweit festgehalten,
dass die erteilte Aufsuchungserlaubnis eine bessere
Rechtsstellung als die beantragte Erlaubnis zu wissen-
schaftlichen Zwecken gewähre, da sie eine „Ausschließ-
lichkeitswirkung“ entfalte, die darin bestehe, „dass die Be-
hörde nicht anderen Interessenten […] für dasselbe Feld
eine gewerbliche Aufsuchungserlaubnis erteilen könne.“4020

Laut einer Ministervorlage aus dem BMU zur Zulassung
der Aufsuchungserlaubnis für die bergfreien Flächen hat
das Niedersächsische Umweltministerium (NMU) „die
Erteilung dieser Erlaubnis durch eine Kabinettentschei-
dung vom 14. Januar 1997 vorab bestätigen lassen.“4021

bb) Bemühungen um Salzrechte privater
Grundeigentümer und Ergänzung des
AtG um einen Enteignungstatbestand

Bereits Ende der 1980er Jahre hatte es Überlegungen zu
Enteignungsmöglichkeiten gegeben für den Fall, dass
nicht alle notwendigen grundeigenen Salzrechte erwor-
ben werden können. So wurden in einem Schreiben der
PTB an das BMU und das BMWi vom 3. Juni 1988 ent-
sprechende Möglichkeiten nach dem BBergG und nach
dem Niedersächsischen Enteignungsgesetz (NEG) ge-
prüft.4022 Das Atomgesetz enthielt damals keine Regelun-
gen zur Enteignung.
In einem Gutachten vom Dezember 1990 zu den rechtli-
chen Handlungsmöglichkeiten des Bundes bezüglich der
Erkundung des Salzstockes Gorleben von Prof. Dr. Uwe
Hüffer und Prof. Dr. Peter J. Tettinger, Ruhr-Universität
Bochum, wurde ausgeführt, dass sich „in der Enteig-
nungsfrage eine bedenkliche Rechtsunsicherheit“ ergebe.
Deshalb sollte „ernsthaft geprüft werden, ob nicht eine
Gesetzesinitiative angezeigt ist.“4023

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4015 MAT A 136, Bd. 9, pag. 428538, Dokument Nr. 93.
4016 Pressemitteilung des BfS vom 17. Februar 1997, MAT A 83, Bd. 6,

pag. 419.
4017 Protokoll des BfS vom 24. März 1997, MAT A 83, Bd. 6,

pag. 457 f.
4018 Presseinformation der Presse und Informationsstelle der Nieder-

sächsischen Landesregierung vom 14. Januar 1997, MAT A 83,
Bd. 6, pag. 480.

4019 Protokoll des BfS vom 24. März 1997, MAT A 83, Bd. 6,
pag. 457 f.

4020 Besprechungsvermerk vom 31. Januar 1997, MAT A 136/1, Bd. 19,
pag. 044303 ff. (044304 f.).

4021 Ministervorlage aus dem BMU vom 15. Januar 1997, MAT A 137,
Bd. 27, pag. 337075.

4022 Schreiben der PTB an das BMU und das BMWi vom 3. Juni 1988,
MAT E 12, Bd. 64, pag. 082 ff. (084).

4023 Gutachten von Prof. Dr. Hüffer und Prof. Dr. Tettinger zu den recht-
lichen Handlungsmöglichkeiten des Bundes bezüglich der Erkun-
dung des Salzstockes Gorleben auf seine Eignung für die Errich-

402

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403
tung und den Betrieb eines Endlagers für radioaktive Abfälle,
Dezember 1990, MAT E 10, Bd. 9, pag. 018 ff. (141).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

u einem ähnlichen Ergebnis kam ein rechtswissen-
haftliches Gutachten von Prof. Alexander von
rünneck, erstattet im Auftrage des Landes Niedersach-
n aus dem Jahre 1993: „Im Bundes- und Landesrecht
bt es zurzeit keine gesetzliche Grundlage, um […] alte
alzrechte durch einen Hoheitsakt zwangsweise zu ent-
ehen […].“4024

leichfalls noch im Jahr 1993 wurde in einer Minister-
rlage aus dem BMU dargestellt, dass für die abschlie-
nde untertägige Erkundung des Salzstocks mit dem

iel der Errichtung eines Endlagers in dem geplanten
mfang es „nahezu unabdingbar“ sei, „über alle Aufsu-
ungs- o. Gewinnungsrechte zu verfügen.“4025 Obwohl
ie Inhaber der Salzrechte […] es definitiv abgelehnt
aben], ihre Salzrechte zu veräußern […]“4026, werde
rch das BfS weiter versucht, alle Salzrechte gütlich zu
werben.4027

ngesichts der Zweifel, ob die erforderlichen Salzrechte
mtlich auf dem Verhandlungsweg erlangt werden kön-
n, sowie der Rechtsunsicherheit bezüglich der beste-
nden rechtlichen Enteignungsmöglichkeiten wurde im

MU 1993 überlegt, eine Rechtsgrundlage für Enteig-
ngen zu schaffen.4028

er Zeuge Gerald Hennenhöfer, von 1994 bis 1998 Lei-
r der Abteilung RS im BMU, erläuterte vor dem Aus-
huss, dass die Frage der Salzrechte bei Beginn seiner
ätigkeit im BMU im Jahr 1994 eine „ungeklärte Frage“
wesen sei. Sein Vorgänger, Dr. Walter Hohlefelder,
be Enteignungsvorschriften im Atomgesetz vermeiden
ollen, da diese als vorzeitige Festlegung auf den Stand-
t Gorleben hätten missdeutet werden können.4029

aa) Anträge gemäß § 159 und § 160 BBergG
it Schreiben vom 4. Oktober 1994 stellte das BfS einen
ntrag nach § 160 Bundesberggesetz (BBergG) auf Auf-
bung der privaten Salzabbaugerechtigkeiten von
ndreas Graf von Bernstorff im Bereich der für die Er-
ndung vorgesehenen Teile des Salzstockes Gorleben
im Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld.4030 Mit Be-
heid vom 3. Mai 1995 wurde der Antrag vom Ober-
rgamt Clausthal-Zellerfeld abgelehnt, da der Tatbe-

and und der Enteignungszweck des § 160 BBergG nicht
füllt werde.4031 Gegen diesen ablehnenden Bescheid
gte das BfS mit Schreiben vom 1. Juni 1995 Wider-
ruch ein und verwies in seiner Begründung auf die Be-

4 Rechtswissenschaftliches Gutachten von Prof. v. Brünneck,
MAT A 126, Bd. 65, pag. 425010 ff. (425064).

5 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser und Walter Kühne, BMU,
vom 12. Juli 1993, MAT E 9, Bd. 64, pag. 213 ff. (243).

6 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser und Walter Kühne, BMU,
vom 12. Juli 1993, MAT E 9, Bd. 64, pag. 213 ff. (224).

7 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser und Walter Kühne, BMU,
vom 12. Juli 1993, MAT E 9, Bd. 64, pag. 213 ff. (243).

8 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser und Walter Kühne, BMU,
vom 12. Juli 1993, MAT E 9, Bd. 64, pag. 213 ff. (225 f.).

9 Protokoll Nr. 90, S. 3.
0 Antrag nach § 160 BBergG vom 4. Oktober 1994, MAT E 9,

Bd. 54, pag. 207 ff.
1
Bescheid des Oberbergamtes Clausthal-Zellerfeld vom 3. Mai

1995, MAT A 136, Bd. 9, pag. 428481ff. (428483).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 523 –

einträchtigung von Gemeinwohlbelangen, die gegeben
seien, da ansonsten der Bund bei der Erfüllung seiner
Aufgabe, Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle
einzurichten, behindert würde.4032

Der Widerspruch des BfS wurde mit Widerspruchsbe-
scheid vom 13. Oktober 1995 durch das Oberbergamt
Clausthal-Zellerfeld zunächst zurückgewiesen4033, der
Widerspruchsbescheid später jedoch einer anwaltlichen
Bewertung zufolge „unter dem Eindruck der Gorleben-
Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht vom
02.11.1995“ wieder aufgehoben.4034

Im Mai 1996 wurde seitens des BfS ebenfalls nach § 160
BBergG ein Antrag im Hinblick auf die „alten Salzrechte
von vier Ev. Kirchengemeinden gestellt“.4035

Zudem stellte das BfS ausweislich einer Ministervorlage
einen Antrag auf Aufsuchung von Steinsalz zu wissen-
schaftlichen Zwecken nach § 159 BBergG für die Berei-
che der alten Salzrechte des Grafen von Bernstorff und der
Kirchen– und Kapellengemeinden. Dieser Antrag wurde
mit Bescheid des Oberbergamtes vom 3. Februar 1997 zu-
rückgewiesen mit der Begründung, „dass die Arbeiten im
Salzstock Gorleben nicht wissenschaftlichen Zwecken
dienten.“4036 Hiergegen erhob das BfS mit Schreiben vom
26. Februar 1997 Widerspruch.4037 Nach Zurückweisung
des Widerspruches durch das Oberbergamt Clausthal-
Zellerfeld hat das BfS beim Verwaltungsgericht Lüneburg
am 4. September 1997 Klage eingereicht.4038 Da die mit
der Klage verfolgten Erkundungsbohrungen ausweislich
einer Vorlage aus dem BMU vom 19. Februar 1999 „zur
Zeit entbehrlich“ seien, wurde vorgeschlagen, zunächst
das Ruhen des Verfahrens mit dem Land Niedersachsen
und dem Beigeladenen, Graf von Bernstorff, zu vereinba-
ren und wenn dies nicht gelingen sollte, die Klage zurück-
zunehmen.4039

Auch die Anträge gem. § 159 BBergG bzgl. der Grund-
stücke, an denen die Ev. Kirchengemeinden Salzabbauge-
rechtigkeiten besitzen, wurden mit Bescheid vom 6. Au-
gust 1997 zurückgewiesen. Hiergegen wurde zum Teil
Widerspruch eingelegt, zum Teil wurden Anträge zurück-
genommen, da „keine detaillierten Angaben“ darüber ge-
macht werden konnten, „ob und ggf. in welchem Umfang
die Salzrechte“ der jeweiligen Gemeinde in Anspruch ge-
nommen werden müssen.4040

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26
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4032 Widerspruch des BfS vom 1. Juni 1995, MAT A 136, Bd. 9,
pag. 428510 ff. (428513).

4033 Widerspruchsbescheid des Oberbergamtes Clausthal-Zellerfeld
vom 13. Oktober 1995, MAT A 136, Bd. 9, pag. 428130 ff.

4034 Anwaltsschreiben vom 15. August 1996, MAT E 12, Bd. 2,
pag. 094 ff. (097).

4035 Anwaltsschreiben vom 15. August 1996, MAT E 12, Bd. 2,
pag. 094 ff. (097).

4036 Presseinformation aus dem Niedersächsischen Umweltministerium
vom 3. Februar 1997, MAT A 83, Bd. 6, pag. 473 f.

4037 Widerspruchsschreiben des BfS an das Oberbergamt Clausthal-
Zellerfeld vom 26. Februar 1997, MAT A 137, Bd. 27, pag. 337079.

4038 Abteilungsleitervorlage aus dem BMU vom 19. Februar 1999,
Entwurf, MAT A 137, Bd. 16, pag. 033128 ff. (033128 f.).

4039 Abteilungsleitervorlage aus dem BMU vom 19. Februar 1999,
Entwurf, MAT A 137, Bd. 16, pag. 033128 (033131 f.).

4040

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Schreiben des BfS an das BMU vom 21. August 1997, MAT A 137,
Bd. 27, pag. 337093 f.
Drucksache 17/13700

bb) Aufnahme eines Enteignungstat-
bestandes in das AtG

Jahr 1996 bestand beim BMU und beim BMWi Einig-
it darüber, dass „keines der existierenden bergrechtli-
en enteignungsähnlichen Instrumente, nämlich […]
ufsuchungserlaubnis zu wissenschaftlichen Zwecken
ch § 159 BBergG [… oder] Enteignung alter Rechte
ch § 160 BBergG […] eine absolut sichere Enteig-
ngsgrundlage für die alten Salzrechte bietet, letztlich
shalb, weil das Bergrecht von seiner Zweckrichtung
r (vgl. § 1 BBergG) ausgerichtet ist auf die wirtschaft-

che Nutzung der Bodenschätze (z. B. Salz) und nicht auf
ne Hohlraumschaffung, bei der Bodenschätze eine läs-
ge Begleiterscheinung sind.“4041

aher wurde von Ministeriumsseite eine Notwendigkeit
r Erarbeitung von Enteignungsvorschriften für die Er-
ndung, die Errichtung und den Betrieb von Endlagern
dioaktiver Abfälle gesehen. Nicht zuletzt, da „in jedem
all […] das Vorliegen von Enteignungsvorschriften den
chtsgeschäftlichen Erwerb von Salzrechten erleichtern“
ürde.4042 Allerdings bestand zwischen den Ressorts
MU und BMWi Uneinigkeit darüber, ob diese Vor-
hriften im AtG oder im BBergG angesiedelt werden
llen.

eim BMWi wurde in einer Abteilungsleitervorlage aus-
führt: „Wenn man schon unstreitig das AtG wegen der
gentlichen Endlager-Errichtung anfassen muss, er-
heint es wenig überzeugend, wegen eines Vorstadiums
genständige und dazu noch äußerst komplexe Enteig-
ngsvorschriften im Bergrecht anzusiedeln und damit
s Bergrecht erneut in die Diskussion zu bringen. […]

MWi sollte bei der bisherigen Linie der Ablehnung einer
ovellierung des Bundesberggesetzes zwecks Schaffung
n Enteignungsvorschriften bleiben und dem BMU die

nsiedlung im AtG anheimstellen, das jetzt sowieso
velliert wird.“ Dass derartige Vorschriften im AtG ange-

edelt werden können, werde vom BMU nicht bestritten;
zweifelt würde lediglich die Durchsetzbarkeit einer der-
tigen Novelle im Bundesrat.4043 Weiter wurde in einer
bteilungsleitervorlage aus dem BMWi ausgeführt, für
e „atomgesetzliche Lösung“ spreche zudem, dass ein
lches Gesetz „von den Ländern im Auftrag des Bundes“
sgeführt werden müsse, so dass „das Land Niedersach-
n für den Fall einer Enteignung durch das Atomgesetz an
e Weisungen des Bundes gebunden wäre.“4044

ei einem Gespräch zwischen der damaligen Bundesum-
eltministerin Dr. Angela Merkel und dem seinerzeitigen
undeswirtschaftsminister Dr. Günter Rexrodt am
. November 1996 wies Dr. Angela Merkel laut einem

esprechungsvermerk darauf hin, dass „es ihr letzten En-

1 Abteilungsleitervorlage aus dem BMWi vom 7. November 1996,
MAT A 149/1, Bd. 26, pag. 61 f.

2 Vorlage aus dem BMU vom 3. Dezember 1996, MAT A 136/1,
Bd. 19, pag. 044248 ff. (044252).

3 Abteilungsleitervorlage aus dem BMWi vom 7. November 1996,
MAT A 149/1, Bd. 26, pag. 61 ff. (63 f.).

4
Vermerk aus dem BMWi vom 9. Dezember 1996, MAT A 149/1,
Bd. 26, pag. 171 ff. (173 f.).

Drucksache 17/13700 – 524 –

des gleich sei, ob dieser Tatbestand in das Atom- oder das
Bundesberggesetz eingefügt würde. Dies müsse im Lichte
der Gespräche mit der SPD entschieden werden.“4045

Das BMU entschied sich die Enteignungsvorschrift im
Zuge der anstehenden AtG-Novelle in das Atomgesetz
vorzuschlagen.4046 Am 16. Juli 1997 verabschiedete das
Bundeskabinett die Novelle zum Atomgesetz. Am 1. Mai
1998 trat das Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes und
des Gesetzes mit der Enteignungsvorschrift in Kraft.4047
Die Enteignungsvorschrift hatten bis zu ihrer Aufhebung
durch das Gesetz zur geordneten Beendigung der Kern-
energienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektri-
zität vom 22. April 2002 zur Zeit der rot-grünen Bundes-
regierung bestand.4048 Unter der schwarz-gelben
Bundesregierung wurden sie 2010 wieder in das Atomge-
setz aufgenommen.4049

Zur Atomgesetznovelle führte der Zeuge Andreas Graf
von Bernstorff aus: „Die damalige CDU-Bundesregierung
hatte unter Kohl als Kanzler und Frau Merkel als Um-
weltministerin nach der Novellierung des Atomgesetzes
§ 9d die Enteignung meiner Salzrechte beantragt. Das ist
dann auch so ins Atomgesetz aufgenommen worden; das
ist Ihnen bekannt. Die Enteignung mithilfe der sogenann-
ten ,Lex Bernstorff‘ kam dann allerdings nicht zum
Zuge.“4050

Nach Ansicht der Zeugen Henning Rösel und Prof.
Dr. Bruno Thomauske wäre indes auch bei früherem In-
krafttreten eine Enteignung bezogen auf den südwestli-
chen Bereich des Salzstockes rechtlichen Bedenken be-
gegnet. So erläuterte der Zeuge Henning Rösel: „Wenn
paralleler Ansatz, dann nur mit Enteignungsvorschriften.
Und wenn […] wir dann nach Südwesten wollen – das
war jetzt also enteignend –, hätten wir zu dem Zeitpunkt
nachweisen müssen, dass eine Enteignung zwingend ge-
boten ist. Wenn ich sage: „Der Nordosten ist gegebenen-
falls ausreichend“, dann kann ich nach Südwesten im
Wege der Enteignung nur gehen, wenn ich sage: Der
Nordosten ist nicht ausreichend. […] Uns hätten sie,
selbst wenn wir Enteignungsvorschriften gehabt hätten,
zu dem Zeitpunkt nichts genützt, weil die Enteignungsbe-
hörde spätestens die Gerichte uns gefragt hätten: Warum
müsst ihr dorthin? Und das hätten wir dann – Diesen Be-
weis hätten wir nicht führen können4051, dass wir müs-
sen.“ Weiter führte er aus: „Wir haben intern in der PTB
und später im BfS diskutiert, ob und inwieweit Enteig-
nungen möglich sind. […] Im Ergebnis sind wir zu der
Überzeugung gelangt, dass also Enteignungen nicht mög-
lich sind, und zwar […] aus folgendem Grunde: Wenn
wir zum Beispiel Graf Bernstorff hätten enteignen wol-
len, hätten wir nachweisen müssen, dass der Weg in sein
Eigentum unabdingbar notwendig ist; ich betone: unab-

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4045 Besprechungsvermerk des BMWi vom 28. November 1996,
MAT A 149/1, Bd. 26, pag. 89 f.

4046 Protokoll Nr. 68, S. 26.
4047 BGBl. I 1998, S. 694 ff.
4048 BGBl. I 2002, S. 1351 ff.
4049 BGBl. I 2010, S. 1817 ff.
4050
Protokoll Nr. 64, S. 5.
4051 Protokoll Nr. 60, S. 15. 4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ngbar notwendig. Dies konnten wir vor dem Hinter-
und der sich ändernden Randbedingungen nicht nach-
eisen, sodass wir letztlich gesagt haben: Wir müssen
st den Nordosten erkunden, und wenn der Nordosten im
rgebnis dann – oder wenn nach der Erkundung im Nord-
ten sich herausstellen würde, dass dort Störungen vor-
nden sind bzw. das gesamte Mengengerüst nicht endge-
gert werden kann, dann hätte man also den Nachweis,
ch Südwesten gehen zu müssen. Und das wäre dann der

eitpunkt gewesen, wo man hätte dies vollziehen kön-
n.“4052

ine andere damals im BfS vertretene Rechtsauffassung
ellte der Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, Leiter des
achbereichs ET „Nukleare Entsorgung und Transport“

BfS, in seiner Vernehmung dar und berief sich dabei
f ein Gutachten der Anwaltskanzlei Kümmerlein, Si-
on & Partner vom 25. Januar 1996, welches vom BfS in
uftrag gegeben worden war. Das Gutachten „betrifft die
alzrechte nur mittelbar für den Fall, dass nur der nord-
tliche Teil des Salzstockes erkundet werden soll. Die
anzlei sollte Stellung nehmen zu der Frage, ob die An-
bung des Salzstocks innerhalb von 100 Jahren um rund
Meter ein Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte

igentumspositionen der Eigentümer der über dem Salz-
ock befindlichen und damit betroffenen Grundstücke
d Gebäude darstellen kann.“ Zusammenfassend wird
sgeführt: „Bei der zu prüfenden Konstellation dürfte
n Eingriff in den Schutzbereich des Artikels 14 GG ge-
ben sein. Durch den Planfeststellungsbeschluß würde
ne Einwirkung des Vorhabens auf seine Umgebung zu-
lassen, die die Grenzen zulässiger Sozialbindung über-
hreiten würde, da die vorgegebene Grundstückssitua-

on nachhaltig verändert und die Nachbargrundstücke
hwer und unerträglich getroffen würden. Im Ergebnis
ürde der Planfeststellungsbeschluß einen in der Sache
teignend wirkenden mittelbaren Eingriff beinhalten.“
ie Gutachter vertraten die Ansicht, dass dies anders zu
trachten wäre, wenn man von einer geringeren Anhe-
ng ausgehen würde und die auf dem Grundstück errich-

ten Gebäude deshalb nicht beschädigt werden. Nach
nsicht des Zeugen Prof. Dr. Helmut Röthemeyer lässt
ch daraus herleiten, dass „der mittelbare Eingriff auf die
rundstücke wird […] umso günstiger oder umso gerin-
r, je größer die zur Verfügung stehende Fläche für die

inlagerung wärmeproduzierender Abfälle ist. Unterstellt
an modellmäßig, dass der gesamte Salzstock zur Verfü-
ng steht, reduziert sich die Hebung auf weniger als
5 Meter, und die Hebungsrate beträgt nach 50 Jahren im
ittel unter 0,01 Meter pro Jahr. Daraus ergibt sich die

orderung, den gesamten Salzstock ohne Beschränkung
rch Salzrechte nur nach sicherheitsmäßigen Kriterien
kunden zu können. Das Gutachten hätte auch Bedeu-
ng für die Salzrechte Dritter, die dem BfS keine Nut-
ngsrechte eingeräumt haben. Sollte eine Einlagerung
r im Nordostteil des Salzstocks vorgenommen werden,
me es auch hier zu unvermeidbaren Verformungsme-
052 Protokoll Nr. 60, S. 3.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 525 –

chanismen und Temperaturbeeinflussungen auf die
Grundstücke, deren Salzrechte wir nicht besitzen.“4053

cc) Überlegungen zur Fortführung der
Erkundung im Jahr 1995

Wie bereits oben dargestellt, hat das Oberbergamt
Clausthal-Zellerfeld mit Bescheid vom 3. Mai 1995
den Antrag des BfS auf Aufhebung der Salzrechte des
Andreas Graf von Bernstorff abgelehnt, da der Tatbe-
stand und der Enteignungszweck des § 160 BBergG
nicht erfüllt werde. Als Reaktion darauf erbat die da-
malige Bundesumweltministerin Angela Merkel einen
Vorschlag zum weiteren Vorgehen.4054 In der anschlie-
ßenden Ministervorlage des BMU, erstellt vom Refe-
renten Walter Kühne aus dem Rechtsreferat unter
Leitung von Horst Schneider, vom 18. Juli 1995 wird
zunächst die damalige Situation geschildert. Dabei
wird festgestellt, dass die bisherigen Planungen zur
Erkundung und Einrichtung eines Endlagers von der
„Erlangung aller Salzrechte“ ausgehen. Auch die
„Aussage einer untermauerten Eignungshöffigkeit“
sei darauf gegründet. Im Hinblick auf das weitere
Vorgehen werden drei Varianten aufgezeigt: Die erste
Variante, die Erkundung allein im Bereich der bereits er-
worbenen Salzrechte, wurde als „eindeutig nicht sinn-
voll“ bezeichnet, da „wegen der fehlenden flächenmäßi-
gen Verbindungen der Rechte sich u. a. eine nur
unzureichende Endlagerkapazität ergeben würde. Zudem
bestünden erheblich Zweifel, ob eine belastbare Eig-
nungsaussage nach Erkundung allein im Bereich dieser
Salzrechte getroffen werden könnte.“4055 Die zweite Vari-
ante, die Erkundung und spätere Errichtung eines Endla-
gers im Bereich der bereits erworbenen Salzrechte und
der bergfreien Bodenschätze, wurde als „noch sinnvoll“
bezeichnet, „da im Vergleich zu früheren Annahmen mit
einer erheblich verringerten Abfallmenge zu rechnen ist.
Allerdings schrumpft die begründete Aussicht auf Eig-
nung (Eignungshöffigkeit) in dem Maße, wie sich die zur
Erkundung zur Verfügung stehende Fläche reduziert
(Hintergrund: bei Antreffen für die Endlagerung nicht
oder nur wenig geeigneter Salzpartien besteht keine Mög-
lichkeit des Ausweichens in besser geeignete). Ungeklärt
ist die Frage, ob eine Erkundung nur im Bereich die-
ser Salzrechte hinreichende Grundlagen für ein atom-
rechtliches Planstellungsverfahren liefert, ohne dass
die Kapazität sehr stark begrenzende konservative
(pessimistische) Annahmen getroffen werden müs-
sen.“4056 Die dritte Variante, die Möglichkeit der Erkun-
dung „im Bereich aller alten Salzrechte und der berg-
freien Bodenschätze“ wurde als optimal angesehen.4057
Dementsprechend wurde in der Vorlage festgehalten:

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4053 Vernehmung Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, Protokoll S. 39/40.
4054 MAT A 136, Bd. 9, pag. 428546, Dokument Nr. 93.
4055 Vorlage von Walter Kühne, BMU, vom 18. Juli 1995, MAT E 12,

Bd. 3, pag. 160 ff. (164).
4056 Vorlage von Walter Kühne, BMU, vom 18. Juli 1995, MAT E 12,

Bd. 3, pag. 160 ff. (165).
4057

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Vorlage von Walter Kühne, BMU, vom 18. Juli 1995, MAT E 12,
Bd. 3, pag. 160 ff. (166).
Drucksache 17/13700

on daher ist nachdrücklich anzustreben, sowohl die
rgfreien Bodenschätze, wie die alten Salzrechte zu er-
erben bzw. zugesprochen zu bekommen.“4058

on fachlichen Meinungsverschiedenheiten zu diesem
hema innerhalb des BfS Anfang 1996 berichtete der
euge Gert Wosnik, Leiter der Organisationseinheit
T-B und bergbaufachlich verantwortliche Person im
fS, in seiner Vernehmung: „[…] das hatte natürlich
hon damit zu tun, dass bekannt geworden war – wie,
eiß ich jetzt nicht –, dass eben auf die Untersuchung
es halben Salzstockes verzichtet werden konnte. Das
at mich dazu gebracht, zu sagen: Gut, dann macht es
leine. […] Da war bekannt geworden, dass die Bun-
esregierung oder das Bundesumweltministerium
iese Erkundung nicht durchführen wollte in dem Be-
ich. Ich weiß nicht [wodurch dies bekannt geworden
t, Anm. d. Verf.], das ist kein Erlass oder was. Jeden-
lls war es bekannt: Wir machen nicht.“ Die Aus-
nandersetzung sei ein Grund gewesen, dass Gert
osnik zu dem Zeitpunkt einen Antrag auf vorzeiti-
n Ruhestand zum 31. März 1997 stellte.4059

d) Organisationsänderung im BfS

um 1. April 1997 ist im BfS eine Organisationsänderung
rchgeführt worden. Die Vorbereitungen zur Organisa-

onsänderung begannen bereits im Jahr 1995.

it Schreiben vom 10. April 1996, gerichtet an das BMU,
hlug der Präsident des BfS Prof. Dr. Alexander Kaul vor,
n Fachbereich ET, bislang unter alleiniger Leitung von

rof. Dr. Helmut Röthemeyer, in zwei Leitungsbereiche
fzuteilen, die jeweils von einem Fachbereichsleiter ge-
hrt werden sollten. Der eine neue Leitungsbereich „End-
gerprojekte; Betrieb“ sollte von Prof. Dr. Bruno
homauske, der andere neue Leitungsbereich „Sicherheit
r Endlagerung, Aufbewahrung von Kernbrennstoffen;

ransporte“ von Prof. Dr. Helmut Röthemeyer geführt
erden.4060 Bezogen auf die beiden neuen Fachbereichs-
itungen wurde ausgeführt: „Die Leitungen sind zur
ooperation verpflichtet. Die Matrixorganisation gibt
m Fachbereichsleiter „Endlagerprojekte; Betrieb“ [Prof.
r. Bruno Thomauske, Anm. d. Verf.] ein deutliches Di-
ktionsrecht.“4061 Darüber hinaus war dem Schreiben
folge vorgesehen, für die Wahrnehmung betrieblicher
berwachungsaufgaben die Organisationseinheit „Berg-
chnische Betriebsüberwachung“ (BBÜ) einzurichten,
e organisatorisch an den Leitungsbereich „Endlagerpro-
kte; Betrieb“ angebunden sein sollte. Die Leitung der
uen Organisationseinheit BBÜ sollte der bisherige Lei-
r ET-B Gert Wosnik übernehmen.4062

8 Vorlage von Walter Kühne, BMU, vom 18. Juli 1995, MAT E 12,
Bd. 3, pag. 160 ff. (166).

9 Protokoll Nr. 62, S. 85
0 Schreiben von Prof. Dr. Alexander Kaul, BfS, an das BMU vom

10. April 1996, MAT A 201, Bd. 6, pag. 155 ff. (157).
1 Schreiben von Prof. Dr. Alexander Kaul, BfS, an das BMU vom

10. April 1996, MAT A 201, Bd. 6, pag. 155 ff. (159, 162).
2
Schreiben von Prof. Dr. Alexander Kaul, BfS, an das BMU vom

10. April 1996, MAT A 201, Bd. 6, pag. 155 ff. (156).

Drucksache 17/13700 – 526 –

Die Neuorganisation im BfS begründete der damalige Prä-
sident des BfS, Prof. Dr. Alexander Kaul, in seinem
Schreiben an das BMU unter Hinweis darauf, dass die Er-
fahrungen mit dem Endlager für radioaktive Abfälle Mors-
leben (ERAM), gezeigt hätten, dass die bisherige Organi-
sationsform nur bedingt geeignet sei, auf „betriebliche
Notwendigkeiten“ zu reagieren.4063 „Weiterhin habe ich
festgestellt“, so Prof. Dr. Alexander Kaul, dass „die tech-
nisch-wissenschaftlichen Arbeiten der Endlagerprojekte
einer besonders intensiven Koordination und Leitung be-
dürfen.“ Die Erfahrungen hätten auch gezeigt, daß zwi-
schen „Projekt“ und „Betrieb“ nicht nur starke sachliche,
sondern auch personelle Wechselwirkungen bestünden,
denen dadurch entsprochen würde, „daß „Projekt“ und
„Betrieb“ unter einer Leitung zusammengefaßt werden.“4064

In der Zusammenfassenden Stellungnahme von Prof.
Dr. Helmut Röthemeyer vom 27. Dezember 1995, die
dem BMU mit Schreiben des Präsidenten des BfS,
Prof. Dr. Alexander Kaul, weitergeleitet wurde, wer-
den Bedenken erhoben, dass „die Probleme mit dem
Änderungsverfahren ERAM vor allem Folgen rechtli-
cher Unsicherheiten“ seien. „Die Aufsplittung von ET
in 2 Leitungsebenen bedeutet in der Praxis die Schaf-
fung zweier Fachbereiche mit weiteren Schnittstellen.
Dies erschwere die Aufgabenerledigung unter dem
Primat der Sicherheit.“4065

In einem Vermerk des Referatsleiters Dr. Manfred
Bloser, BMU, vom 23. Januar 1996 wird zu dem ersten
Vorschlag des BfS-Präsidenten Alexander Kaul vom
2. Januar 1996 bezüglich einer Neuorganisation im BfS
bemerkt, dass durch den Vorschlag der Anlass nicht
beseitigt würde. Dies seien: „Häufig unterschiedliche
Auffassungen zwischen Herrn Röthemeyer und Herrn
Thomauske“. Auch die „derzeitigen Probleme mit
ET-B werden nicht dadurch beseitigt, dass eine Orga-
nisationseinheit ‚Bergtechnische Betriebsüberwa-
chung‘ (Leiter: Wosnik) geschaffen wird. Solange hier
nach wie vor die bergrechtliche Verantwortung liegt,
ist diese Organisationseinheit maßgeblich für die Zu-
lassungs- und Genehmigungsanträge sowie wesentli-
che betriebliche Entscheidungen.“4066

Zum Vorschlag vom 10. April 1996 äußert sich das
Referat Z I 2 in einer Vorlage an Staatssekretär
Erhard Jauck vom 30. Mai 1996. Darin heißt es, dass
der „heiße“ Bereich der Endlagerprojekte und des Be-
triebs Prof. Dr. Bruno Thomauske, während der
„mehr wissenschaftliche“ Bereich Professor Helmut
Röthemeyer zugeordnet werden solle. Bei dem Vor-
schlag ginge es im Kern „um eine Effektuierung der
Arbeit im Endlagerbereich unter Berücksichtigung
der auf Sicht nicht, zu ändernden Personalkonstella-
tion.“ Des Weiteren wird die Alternative der „Bildung

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4063 Schreiben von Prof. Dr. Alexander Kaul, BfS, an das BMU vom
10. April 1996, MAT A 201, Bd. 6, pag. 155 ff. (158).

4064 Schreiben von Prof. Dr. Alexander Kaul, BfS, an das BMU vom
10. April 1996, MAT A 201, Bd. 6, pag. 155 ff. (158).

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MAT A 201 Bd. 1 (ohne Paginierung).
4066 MAT A 201, Bd. 6, pag. 192/193.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

nes völlig eigenständigen Fachbereichs – ein zügig –
r Endlagerprojekte und Betrieb mit Dr.
homauske“ als „die ehrlichere Lösung gegenüber ei-
em Fachbereich mit zwei Leitern“ erachtet. In einer
andnotiz ist vom Leiter der Unterabteilung Z I „Ver-
altung“ Alexander Spinczyk-Rauch handschriftlich
rmerkt: „der Vorschlag ist lediglich die org. Umset-
ng dessen, was faktisch seit langem praktiziert wird

nd ist notwendig nicht zuletzt im Hinblick auf die
andelnden Personen.“4067

einer weiteren Vorlage des Unterabteilungsleiters
BMU Dr. Arnulf Matting vom 7. Mai 1996, heißt es,

ass der Vorschlag „zwar nicht die beste aller denkba-
n Lösungsmöglichkeiten“ darstellte, jedoch den „ge-
benen Umständen, d. h. den Stärken und Schwächen

er beiden vorgesehenen Fachbereichsleiter [„sowie
en unterschiedlichen Zielen ihrer Aufgabengebiete“,
andschriftliche Hinzufügung Gerald Hennenhöfer,
nm. d. Verf.] im Interesse der zu bearbeitenden End-
gerprojekte optimal Rechnung“ trage. „Ein weiteres
uwarten und damit verbundene Unsicherheiten soll-
n im Hinblick auf die Projekte, die zügige Bearbei-
ng bei klaren Verantwortungsstrukturen verlangen,

icht erwogen werden.“4068

rsprünglich war nach einem Entwurf eines Erlasses des
fS-Präsidenten Prof. Dr. Alexander Kaul vom 9. August
96 die Umorganisation für den 1. September 1996 ge-
ant.4069 Aus einem Vermerk über das BGR-BfS-Präsi-
ntengespräch, welches am 9. Januar 1997 beim BfS in

alzgitter stattgefunden hat, geht hervor, dass Prof.
r. Alexander Kaul die geplante Umorganisation erläu-
rt hat und die Umsetzung für den 15. Februar 1997 an-
kündigt hat.4070

as BMU stimmte der Organisationsumstrukturierung
11. Juni 1996 zu.4071 Unter Bezugnahme auf das

chreiben von Prof. Dr. Alexander Kaul vom 10. April
96 und die Zustimmung des BMU vom 11. Juni 1996
eß es in der Durchschrift einer Verfügung des Präsiden-
n des BfS vom 19. März 1997: „Die aus dem Organi-
amm in der Anlage 1 ersichtliche Neuorganisation des

achbereichs ET tritt mit Wirkung zum 01.04.1997 in
raft.“4072 Aus dem als Anlage 1 beigefügten Organi-
amm ergab sich eine Aufteilung des Fachbereiches ET
eine Fachbereichsleitung I „Endlagerprojekte; Betrieb“
it Fachbereichsleiter „Dr. Thomauske“ und eine Fach-
reichsleitung II „Sicherheit der Endlagerung, Aufbe-
ahrung von Kernbrennstoffen; Transporte“ mit Fachbe-
ichsleiter „Dr. Röthemeyer“.4073

7 MAT A 201, Bd. 6, pag. 176 ff., Dokument Nr. 94.
8 MAT A 201, Bd. 6, pag. 149, Dokument Nr. 95.
9 MAT A 201, Bd. 1 (ohne Paginierung).
0 MAT A 223, pag. 000013 ff.
1 Zustimmung des BMU zur Neuorganisation, MAT A 201, Bd. 1,

Hefter Nr. 6; vgl. auch Schreiben des BMU an das BfS vom 11. Juni
1996, MAT A 201, Bd. 6, pag. 155 ff. (159, 162).

2 Durchschrift einer Verfügung des Präsidenten des BfS vom
19. März 1997, MAT A 201, Bd. 6, pag. 73 ff. (73).

3
Durchschrift einer Verfügung des Präsidenten des BfS vom
19. März 1997, MAT A 201, Bd. 6, pag. 73 ff. (77).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 527 –

In der Folge wurden die Fachbereiche im Jahr 1997 bei
unveränderten Aufgabenbereichen umbenannt in „Fach-
bereichsleitung ET-E Endlagerprojekte; Betrieb“ und
„Fachbereichsleitung ET-S Sicherheit der Endlagerung,
Aufbewahrung von Kernbrennstoffen; Transporte“.4074

Der Zeuge Henning Rösel, seinerzeit Vizepräsident des
BfS, äußerte zu den Hintergründen der Neuorganisation
in seiner Vernehmung: „Ja, es gab Gründe, und die lagen
einfach darin, dass wir der Auffassung waren, den Be-
reich des Projektmanagements zu stärken. Bis zu dem
Zeitpunkt […] hatten wir einen ständigen Konflikt zwi-
schen dem, was vorangetrieben werden sollte, und dem,
was dann aus wissenschaftlich-technischer Sicht gemacht
werden sollte. Das kumulierte immer in der Person von
Herrn Röthemeyer. Die Konflikte, die sich daraus erga-
ben, wurden im Sinne der Konfliktlösung dann immer
eine Etage höher, […] zu mir, zu Herrn Kaul oder zu uns
beiden, gehoben. Ich kann mich noch sehr gut entsinnen,
dass irgendwann mal Herr Kaul zu mir kam und fragte,
ob ich nicht eine Lösungsmöglichkeit sehe. Da habe ich
gesagt, ja, wir sollten dafür Sorge tragen und ein Zeichen
nach außen setzen, dass wir die Aufgabe Errichtung und
Betrieb eines Endlagers ernst nehmen, auch terminlich
und kostenmäßig ernst nehmen, indem wir den Bereich
neu ordnen, dem Herrn Röthemeyer das geben, wo er
zweifelsohne seine Meriten hatte und hat, nämlich
wissenschaftlich-technische Fragen der Sicherheit der
Endlagerung, und dem Herrn Thomauske das geben, was
er am besten kann, nämlich als Macher zu fungieren.“4075

Der Zeuge Prof. Dr. Helmut Röthemeyer äußerte sich in
einem Schreiben vom 4. November 2011 an den Untersu-
chungsausschuss, die Umorganisation hätte tiefgreifen-
dere Wirkungen gehabt und Prof. Dr. Bruno Thomauske
einen „unmittelbar fachlich weisenden Zugriff“ zugewie-
sen.4076 Prof. Dr. Helmut Röthemeyer sah den Grund für
die Umstrukturierung „allein in seiner kritischen Haltung
zum Endlager Morsleben“.4077 In seiner Vernehmung
ergänzte er: „Vorhin wurde ja gesagt, ich habe den
Ruf eines Bedenkenträgers und Zögerers. Und es
kann auch – Es ist auch so gewesen, dass die Diskus-
sionen über die Organisationsänderung über lange
Zeiträume – also nicht nur 97/98, sondern auch schon
vorher – de facto manchmal ausgeübt wurden.“4078

Zu diesem Vorwurf äußerte Prof. Dr. Alexander Kaul in
seiner Vernehmung hingegen: „für mich war das kein Kri-
terium, um die Organisationsform so zu modifizieren, dass
Herrn Röthemeyer irgendwelche Aufgaben, verantwortli-
che Aufgaben entzogen wurden. […] Aber dass […] seine
abweichende Meinung zu Morsleben der Grund sein
sollte, das ist eine Konstruktion, die ich also jetzt neu höre
[…] Dass wir natürlich zum Teil unterschiedliche Meinun-

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4074 Organisationsplan des BfS vom 1. September 1997, MAT A 176.
4075 Protokoll Nr. 60, S. 35.
4076 Schreiben von Prof. Dr. Helmut Röthemeyer an den 1. Untersu-

chungsausschuss vom 4. November 2011, MAT B 42, S. 1.
4077 Schreiben von Prof. Dr. Helmut Röthemeyer an den 1. Untersu-

407

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chungsausschuss vom 4. November 2011, MAT B 42, S. 1.
4078 Protokoll Nr. 66, S. 64 4
Drucksache 17/13700

n hatten – Na, wo gibt es das nicht, wenn man sozusagen
terschiedlich Verantwortung trägt?“4079

u den jeweiligen Verantwortlichkeiten führte Prof.
r. Alexander Kaul in seiner Vernehmung aus: „Wenn
ne Aufgabe auf mehrere Verantwortungsbereiche ent-
llt, muss man einem das fachliche Weisungsrecht ge-
n, abhängig von dem Umfang der Aufgabe. Ansonsten
nktioniert es nicht. Das heißt aber nicht […], dass damit
e Verantwortung nicht auch gleichzeitig der Verant-
ortliche für den Bereich mittragen muss, in dem dieser
itarbeiter, der jetzt fachlich sozusagen das Weisungs-
cht bekommen hat, tätig ist.“4080 Weiter erläuterte er,
ss eben dort, „wo Arbeitsschwerpunkte von jemandem
rantwortlich übernommen worden waren, das fachliche

ugriffsrecht von dem jeweiligen Bereichsleiter, also für
s Management oder für den wissenschaftlichen Teil der

ndlagerung, gegeben ist. Das heißt aber auch gleichzei-
g, dass der jeweilige Verantwortliche, also der Herr
homauske oder der Herr Röthemeyer, immer den ande-
n, den Partner informieren muss, wenn er den Zugriff
leistet hat.“4081

er Zeuge Prof. Dr. Bruno Thomauske bekundete vor
m Ausschuss, die neue Organisationsform habe seiner

orstellung nach Vorteile gehabt, hob allerdings hervor,
ss es sich nach wie vor um eine „gesplittete Verantwor-
ng“ gehandelt habe: „Auf der einen Seite gibt es die
erantwortung für die Durchführung von Projekten, und
f der anderen Seite gibt es die Linienverantwortung
er die Fragestellung der jeweiligen inhaltlichen Aussa-
n.“4082 Prof. Dr. Helmut Röthemeyer sei auch danach
rjenige gewesen, der „für die inhaltliche Bewertung,

rgebnisse usw.“ die Verantwortung getragen habe.4083
ediglich die Frage der Verantwortung für die technisch
timale Erkundung habe sich geändert; diese habe nun
cht mehr bei Prof. Dr. Helmut Röthemeyer gelegen. Da-
r habe es entsprechendes Projektmanagement gege-
n.4084 Die Aufsplittung von ET in zwei Leitungsberei-
e sah der Zeuge Prof. Dr. Bruno Thomauske nicht als

roblem.4085

achdem Gert Wosnik, Leiter ET-B und bergbaufachlich
stellte Person, der Organisationsvorschlag unterbreitet
urde, bat dieser mit Schreiben vom 17. April 1996 und
ter Hinweis auf rechtliche Bedenken um Entbindung
n seiner Bestellung zum Zeitpunkt der Einführung der
planten Organisation.4086 Mit Schreiben vom 5. No-
mber 1996 erhob er Beschwerde beim BMU gemäß
171 Absatz 1 Bundesbeamtengesetz (a. F.).4087 In sei-
er Vernehmung führte er dazu aus: „Und für mich
at sich das da so dargestellt – das muss ich einfach so

9 Protokoll Nr. 86, S. 41.
0 Protokoll Nr. 86, S. 44.
1 Protokoll Nr. 86, S. 44.
2 Protokoll Nr. 62, S. 21.
3 Protokoll Nr. 62, S. 21.
4 Protokoll Nr. 62, S. 21.
5 Protokoll Nr. 62, S. 53.
6 Schreiben von Gert Wosnik, BfS, an den Präsidenten des BfS vom
17. April 1996, MAT A 201, Bd. 1.
087 MAT B 45/1, pag. 119.

Drucksache 17/13700 – 528 –

hart sagen –: Ich sollte meine Kompetenzen völlig ver-
lieren, aber die Verantwortung behalten. Ich habe da-
mals schon immer gesagt – das habe ich, glaube ich,
auch schriftlich von mir gegeben –: Jederzeit einver-
standen, wenn die Organisation so und so geändert
wird, aber dann bitte mich von der Verantwortung
entbinden und als verantwortliche Person nach Berg-
gesetz abberufen. Das ist eben nicht gemacht worden.
Ich wurde erst, als ich dann wirklich pensioniert
wurde, mit demselben Datum, abberufen.“4088

Prof. Dr. Helmut Röthemeyer versuchte erfolglos gegen
die Umstrukturierung mit einer Beschwerde vom 6. De-
zember 1996 gemäß § 171 Absatz 1 Bundesbeamtenge-
setz (a.F.) vorzugehen4089, wobei er auch anwaltliche
Hilfe in Anspruch nahm.4090 Zu weiteren rechtlichen
Schritten kam es nicht, da er später seine ursprüngliche
Funktion zurückerhielt4091; die Aufteilung des Fachberei-
ches ET wurde unter dem folgenden Präsidenten des BfS
Wolfram König mit Wirkung zum 18. Oktober 1999 rück-
gängig gemacht.4092

d) Energiekonsensgespräche
auf politischer Ebene

Vor dem aufgezeigten Hintergrund wurden in der zweiten
Hälfte der 90er Jahre die Überlegungen zum Vorgehen
bei der Erkundung des Salzstocks Gorleben fortgesetzt.
Zeitlich parallel wurden in den Jahren 1996 und 1997 Ge-
spräche auf mehreren Ebenen geführt.

Bereits im Frühjahr 1993 begann auf hoher politischer
Ebene eine erste Runde sogenannter „Energiekonsensge-
spräche“. Themen waren Kernkraftnutzung, Entsorgung
und künftiger Einsatz; Klimaschutzstrategie, Energieein-
sparung und Nutzung erneuerbarer Energien; Kohlepolitik
und Finanzierung.4093 Die 16-köpfige Verhandlungs-
gruppe setzte sich zusammen aus Vertretern der Bundes-
und Landesregierungen sowie der sie tragenden Parteien.
Seitens der Bundesregierung gehörten der Verhandlungs-
gruppe Bundesumweltminister Prof. Dr. Klaus Töpfer
(CDU) als Verhandlungsführer und Bundeswirtschafts-
minister Dr. Günter Rexrodt (F.D.P.) an, seitens der SPD
aus den Ländern die Ministerpräsidenten Gerhard
Schröder (Niedersachsen) und Hans Eichel (Hessen) so-
wie die Minister Wolfgang Clement (Nordrhein-Westfa-
len) und Harald B. Schäfer (Baden-Württemberg).4094 In
einer erweiterten Arbeitsgruppe „Energiekonsens“ waren
zusätzlich Gewerkschaften, Umweltverbände, Elektrizi-
tätswirtschaft und verarbeitende Industrie eingebun-
den.4095 Gegenstand der Gespräche waren u. a. auch die Er-

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4088 Protokoll Nr. 62, S. 91.
4089 Schreiben des BMU an Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, BfS,

MAT B 45/1, pag. 017.
4090 Anwaltsschreiben an Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, MAT B 45/1,

pag. 085.
4091 Anwaltsschreiben an Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, MAT B 45/1;

Organigramm des BfS vom 18. Oktober 1999, MAT B 45/1.
4092 Bundestagsdrucksache 17/3447, S. 7.
4093 Bundestagsdrucksache 17/1533, S. 1.
4094 Bundestagsdrucksache 17/1533, S. 2.
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410
Bundestagsdrucksache 17/1533, S. 2, und Bundestagsdrucksache
17/9433, S. 2.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ndungsarbeiten am Standort Gorleben sowie die
betriebnahme des Schachtes Konrad als Endlager für
hwach- und mittelradioaktive Abfälle. Bezüglich der be-
ehenden Kernkraftwerke bestand grundsätzliches Ein-
rnehmen über die Einführung einer Laufzeitbegren-
ng; schwierigster Punkt in den Verhandlungen war die

rage einer „Kernenergieoption“, d. h. des „Offenhaltens
r Möglichkeit, nach Auslaufen der bestehenden Kern-
aftwerke Ersatzbauten vornehmen zu können“.4096 Im
erbst 1993 endete die erste Gesprächsrunde, nachdem
s SPD-Präsidium das Verhandlungsergebnis zur Kern-
ergieoption abgelehnt hatte, ohne Ergebnis; es wurde
reinbart, die Gespräche nach der Bundestagswahl 1994
ieder aufzunehmen.4097

ach der Bundestagswahl 1994 wurden die Gespräche im
ärz 1995 wieder aufgenommen4098, nunmehr jedoch al-
in zwischen den Koalitionsparteien (CDU, CSU, F.D.P.)
d der SPD.4099 Seitens der Bundesregierung nahmen

undesumweltministerin Dr. Angela Merkel (CDU) und
undeswirtschaftsminister Dr. Günter Rexrodt (F.D.P.) an
n Gesprächen teil, seitens der SPD-geführten Landesre-
erungen die Ministerpräsidenten Gerhard Schröder
iedersachsen) und Oskar Lafontaine (Saarland) sowie
inister Wolfgang Clement (Nordrhein-Westfalen).4100

in zentrales Verhandlungsziel seitens der SPD war wei-
rhin die Beschränkung der Laufzeit der bestehenden
ernkraftwerke. In einem Positionspapier aus dem BMU
m 28. März 1995, Verfasser war Gerald Hennenhöfer,

urde hierzu ausgeführt, dass, wenn es keine Zugeständ-
sse hinsichtlich einer Neubau-Option gebe, damit das
uslaufen der Kernenergienutzung zeitlich festgelegt sei.
eutschland würde zum ‚Ausstiegsland‘ und damit von
r internationalen Entwicklung abgekoppelt. Ein ‚tech-
scher Fadenriß‘, insbesondere der Know-how-Verlust
i allen mit der Kernenergienutzung befassten Institutio-
n wäre unvermeidlich. Laufzeitbegrenzung (auch mit
ngen Fristen, die zugleich eine Bestandsgarantie be-
halten) mit gleichzeitigem Verzicht auf die Neubau-
ption darf es deshalb nicht geben.“ Zum Neubau von
ernkraftwerken wurde an anderer Stelle des Positions-
piers weiter ausgeführt, mittelfristig sei der Bau eines

rototyps unerlässlich, wenn die Fähigkeit zum Bau und
r Überwachung von Kernkraftwerken in Deutschland
halten bleiben solle. „Das einzig derzeitig verfügbare
rojekt ist die Gemeinschaftsentwicklung von Siemens/
ramatome eines European Pressurized Water Reactor
uropäischer Druckwasserreaktor, Anm. d. Verf.]
PR).“ Bezüglich des Standorts „Gorleben“ plädierte

ie SPD für ein Moratorium mit der zwischenzeitli-
en Erkundung alternativer Standorte. Hierzu äu-

6 Einführung von Gerald Hennenhöfer zum Kommentar zur Atom-
gesetznovelle 2002, 2003, S. 5 f.

7 Bundestagsdrucksache 17/1533, S. 2; Einführung von Gerald
Hennenhöfer zum Kommentar zur Atomgesetznovelle 2002, 2003,
S. 5 f.

8 Bundestagsdrucksache 17/1533, S. 3.
9 Einführung von Gerald Hennenhöfer zum Kommentar zur Atom-

gesetznovelle 2002, 2003, S. 6.
0
Einführung von Gerald Hennenhöfer zum Kommentar zur Atom-

gesetznovelle 2002, 2003, S. 5 f.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 529 –

ßerte sich Gerald Hennenhöfer in seinem Positionspa-
pier vom 28. März 1995: „Für uns ist dieser Vorschlag
riskant, da er die Akzeptanz zusätzlich durch politi-
sche Unruhe an den alternativen Standorten belastet,
erhebliche und unter dem Gesichtspunkt der derzeit
erwarteten Eignungshöffigkeit unnötige finanzielle
Mittel (Betreiber müssen zustimmen) für alternative
Erkundungen erfordert.“ Eine Einstellung oder Ver-
langsamung der Erschließung wie für Gorleben von
einigen Energieversorgungsunternehmen gefordert,
lehnte Gerald Hennenhöfer ab: „Dem steht die Akzep-
tanzproblematik der Kernenergie entgegen.“ Sie sollte
allenfalls vorgenommen werden, „wenn die Erkun-
dung des Salzstocks so ausreichend weit fortgeschrit-
ten ist, dass die Eignung als Endlager einvernehmlich
positiv festgestellt werden kann“.4101

Ein Artikel im „DER SPIEGEL“ setzte sich mit den Kon-
sensgesprächen und dem Hennenhöfer-Positionspapier
auseinander. Das Papier lese sich wie eine „nuklear-
politische Kriegserklärung. Ständig ist darin von ‚der Ge-
genseite‘ die Rede, unabhängige Gutachterkommissionen
werden ganz abgelehnt – es könne sich ja, […] um ‚ein
im Zweifel pluralistisch besetztes Gremium‘ handeln, das
liebgewonnene Einrichtungen wie die atomfreundliche
Reaktorsicherheitskommission‚ desavouieren und damit
letztendlich funktionsunfähig machen könnte.‘“4102

Nachdem die zweite Runde der sogenannten „Energie-
konsensgespräche“ wie aufgezeigt im Juni 1995 ohne Er-
gebnis beendet worden waren4103, „gab es in der Folge
Gespräche der Bundesregierung zu einzelnen energiepoli-
tischen Themen, insbesondere zu den speziellen Berei-
chen Kernenergie und Kohle. Ziel war insbesondere, in
diesen Bereichen eine politische Verständigung mit der
SPD zu erzielen.“4104 In diesem Zusammenhang wurde
Ende 1996 eine Expertengruppe befasst, die Anfang Fe-
bruar 1997 ein Verständigungspapier vorlegte.4105 Der
Zeuge Gerald Hennenhöfer bekundete bei seiner Verneh-
mung zu diesen, sich hinsichtlich des Themenumfangs
und des Teilnehmerkreises von den vorangegangenen
breit angelegten „Energiekonsensgesprächen“ unterschei-
denden Gesprächen4106: „Es sollte ein Paket geschnürt
werden, dass man die Steinkohlesubventionen durch-
winkt und bei der Gelegenheit auch die Entsorgungsfra-
gen in der Kernenergie voranbringt.“ Vorgeschlagen wor-
den sei letztlich, sowohl das Planfeststellungsverfahren
für das Endlager Konrad als auch die Erkundung des
Salzstocks Gorleben abzuschließen, jedoch die Entschei-
dung, ob in Deutschland ein oder zwei Endlager errichtet
werden oder auch andere Optionen verfolgt werden,
offenzuhalten.4107

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4101 Positionspapier aus dem BMU vom 28. März 1995, MAT A 221,
Bd. 4, S. 3.f. und S. 7, Dokument Nr. 96.

4102 DER SPIEGEL 18/1995, S.20.
4103 Vgl. oben Vierter Teil, Kapitel D.
4104 Bundestagsdrucksache 17/9433, S. 2.
4105 Kommentar zur Atomgesetznovelle 2002, Einführung von Gerald

Hennenhöfer, S. 6.
4106

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Bundestagsdrucksache 17/9433, S. 2.
4107 Protokoll Nr. 90, S. 7. 4
Drucksache 17/13700

) Gespräche mit den EVU
ereits in der Zeit von 19834108 bis 19894109 waren Ge-
räche zwischen den EVU und den Bundesressorts im
ahmen des Gesprächskreises „Entsorgung“ auf Vor-
ands-4110 bzw. Abteilungsleiterebene4111 geführt worden,
obei auch der Standort Gorleben und Möglichkeiten der
osteneinsparung thematisiert wurden.4112

er Zeuge Dr. Arnulf Matting, seinerzeit zuständiger Un-
rabteilungsleiter im BMU, gab diesbezüglich an, dass
s […] mal eine Zeit [gab], […] da ist die Zusammenar-
it zwischen Ministerien […] und der Industrie durchaus
] gepflegt worden – ich meine, ohne dass man hier

tzt gleich einen Aufschrei „Lobbyismus“ oder sowas
achen muss. Es gab zum Beispiel mal einen Gesprächs-
eis Entsorgung, als es damals noch um die Frage des
ntsorgungszentrums ging, als es darauf ankam, eine Ko-
dinierung der verschiedenen Aktivitäten zu ma-
en.“4113 Auch der Zeuge Dr. Horst Schneider, 1989 bis
11 Referatsleiter im BMU respektive BMWi, berichtete
r dem Untersuchungsausschuss, „[d]ass mit den Ener-
eversorgern über verschiedene Fragen gesprochen
urde, das war laufendes Geschäft, wie auch mit anderen
inrichtungen konferiert wurde.“4114

uf Wunsch der EVU fand der Gesprächskreis 1992 ein
eiteres Mal statt.4115 Insgesamt tagte der Gesprächskreis
ischen 1983 und 1992 vierzehn Mal.4116

der Sitzung am 16. Juni 1992, an der unter ande-
m die Vertreter von BMU, BfS und der Energiever-
rger teilnehmen, monierten die EVU, dass „bei den
osten für die geplanten Endlager inzwischen jedes
rtretbare Maß überschritten“ worden sei. Weiter

eißt es im Ergebnisvermerk des BMU: „Obwohl es in
er Sache in der letzten Zeit kaum Fortschritte gege-
en hat, fallen kontinuierlich erhebliche Kosten an.
ei den EVU besteht der Eindruck, dass Möglichkei-
n zu Kosteneinsparungen überhaupt nicht ange-
acht werden. Nach Auffassung des BMU ergibt sich
ie Kostenentwicklung weniger durch zusätzlichen
ufwand oder Auflagen, sondern vor allem als Folge
er zeitlichen Verzögerungen. BMU sagt zu, Vor-
hläge der Betreiber zur Kostenreduktion […] sorg-
ltig zu prüfen.“4117

8 Schreiben der DWK vom 3. November 1983 an das BMWi,
MAT A 95, Bd. 9, pag. 17.

9 Rundschreiben von Dr. Hohlefelder, BMU, vom 23. März 1992,
MAT A 147, Bd. 54, pag. 152040 f.

0 Rundschreiben von Dr. Hohlefelder, BMU, vom 23. März 1992,
MAT A 147, Bd. 54, pag. 152040 f.

1 Ergebnisvermerk des BMU über die 14. Sitzung des Gesprächs-
kreises „Entsorgung“ am 23. April 1992, MAT A 147, Bd. 54,
pag. 152064.

2 Bericht über die dritte Sitzung des Gesprächskreises ‚Entsorgung‘
am 3. Mai 1984, MAT A 139, Bd. 39, pag. 167123.

3 Protokoll Nr. 41, S. 90.
4 Protokoll Nr. 70, S. 32.
5 Rundschreiben von Dr. Hohlefelder, BMU, vom 23. März 1992,

MAT A 147, Bd. 54, pag. 152040 f.
6 Rundschreiben von Dr. Hohlefelder, BMU, mit Ergebnisvermerk

zur 14. Sitzung des Gesprächskreises „Entsorgung“ am 23. April

1992, MAT A 147, Bd. 54, pag. 152061.

117 MAT E 3, Bd. 17, pag. 084 ff. (pag. 091), Dokument Nr. 97.

Drucksache 17/13700 – 530 –

Im Zusammenhang mit den Forderungen der EVU
nach Kostenoptimierung ist für die folgenden Gesprä-
che zwischen Bund und EVU ein erfolgreicher Muster-
prozess der EVU gegen den Bund von Relevanz. In
dem Prozess klagte die Isar-Amperwerke AG (heute
E.ON Bayern) gegen die Kostenverteilungsschlüssel
der Endlagervorausleitungsverordnung. In einem Ur-
teil des Verwaltungsgericht Braunschweig vom 18. Au-
gust 1994 wurden die Kostenbescheide für rechtswid-
rig erklärt.4118 Das Verfahren ist in nächster Instanz
vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg 1996/97
verhandelt worden.4119 Darauf wird im Folgenden noch
Bezug genommen.

Kurz nach Amtsübernahme von Dr. Angela Merkel
fand am 24. Januar 1995 bereits ein Gespräch der
Ministerin mit den Vorstandvorsitzenden der EVU
statt. Die EVU erklärten ihre Bereitschaft und Inte-
resse die Energiekonsensgespräche fortzuführen und
teilten mit der Ministerin die Auffassung, dass die ver-
schiedenen Teilbereiche (Kohlefinanzierung, Kern-
energie, Energieeinsparung/regenerative Energien) als
Paket behandelt werden sollten. Im Folgenden wur-
den die Punkte „ungestörter Betrieb des bestehenden
KKW“, „Laufzeitbegrenzung“, „Entsorgung“ sowie
„Kernenergieoption“ erörtert. Zum Punkt „Entsor-
gung“ heißt es im Ergebnisprotokoll des BMU: „EVU
betonten, dass insbesondere das Endlager Konrad
dringend gebraucht werde. Zur Endlagerung von
hochaktiven Abfällen wurden aus dem Kreis der EVU
differenzierte Auffassungen vertreten: Dr. Kuhnt
(RWE) betonte, dass die Arbeiten in Gorleben weiter-
laufen müssten, solange es dafür keine Alternative
gebe. Dies sei nicht nur aus Rechts- sondern auch
Akzeptanzgründen erforderlich. Dr. Harig (Preus-
senElectra) vertrat die Auffassung, dass es genüge, in
nächster Zeit die Erkundungsarbeiten (insbesondere
Schachtabteufen) noch abzuschließen. Dann könne im
Sinne eines „Moratoriums“ über einen längeren Zeit-
raum (10 Jahre) die Arbeit auf „Labortätigkeit“ un-
tertage reduziert werden. Auch aufgrund der durch
das Artikelgesetz ermöglichten direkten Endlagerung
sei ein betriebsfähiges Endlager vor 2030 ohnehin
nicht erforderlich. Während der Zeit des „Moratori-
ums“ könnten alternative Standorte „gutachtlich“ er-
kundet werden; erst danach sei die konkrete Standort-
entscheidung notwendig. Das Endlager Gorleben sei
für MP Schröder ein „Dollpunkt“. Frau Ministerin
stellte unter Zustimmung der EVU Einigkeit über
nationale Lösung des Endlagerproblems fest. Hier
müssten weiter Fortschritte erzielt werden.“4120

Im Laufe des Jahres 1995 wurden die Gespräche mit
den EVU fortgesetzt. Am 7. November 1995 fand ein
weiteres Ministergespräch statt. In einem auf die Be-
sprechung bezugnehmenden Schreiben von der RWE
Energie AG wird um Prüfung gebeten, ob eine „Kon-

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4118 VG Braunschweig Urteil vom 18. August 1994, Az. 2 VG A
352/88.

4119

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MAT A 221, Bd. 6, pag. 019124 f.
4120 MAT A 221, Bd. 4, pag. 477026, Dokument Nr. 98.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ntration auf das eine Lager [für alle Arten radioak-
ver Abfälle, Anm. d. Verf.] Gorleben die wirtschaftli-
ere Lösung“ sei.4121 Laut einem Vermerk des BMWi
m 8. Dezember 1995 waren neuere Berechnungen

er EVU der Grund für die Diskussion, wonach mög-
cherweise ein Endlager für hoch- und schwachradio-

tive Abfälle ausreichen würde.4122 Des Weiteren
nd am 8. Dezember 1995 ein Gespräch mit den EVU
f Arbeitsebene statt.4123

nde 1996/Anfang 1997 fanden im Anschluss an ein wei-
res Ministergespräch am 11. Juni 1996 zwei Gespräche
n Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel und

undeswirtschaftsminister Dr. Günter Rexrodt mit den
orständen der Energieversorgungsunternehmen am
Dezember 1996 und 13. Januar 1997 insbesondere zu
ragen der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie der
nftigen Nutzung der Kernenergie statt. Themen waren
ben den Endlagerprojekten Gorleben und Konrad die
ernenergieoption4124, der Europäische Druckwasserre-
tor, Castor-Transporte und die Zwischenlagerung. Die
inistergespräche am 5. Dezember 1996 und 13. Januar
97 dienten „u. a. der Vorbereitung einer Verständigung
it der SPD in den Bereichen Kernenergie und Kohle“
Rahmen der vorgenannten Gespräche.4125 In einem

ermerk des Bundeskanzleramtes vom 15. Januar 1997
ird insoweit die Einschätzung geäußert: „Ohne eine ge-
einsame Position mit EVU’s/Siemens zum Kernener-
ebereich wären die Gespräche mit der SPD von vornhe-
in zum Scheitern verurteilt.“4126

uf der Fachebene begleitet wurden diese Gespräche im
rbeitskreis „Optimierung der Endlagerung“, in dem ne-
n dem BfS, der BGR, der DBE auch die GNS und die

VU vertreten waren.

a) „Ministergespräch“ am 11. Juni 1996
m 11. Juni 1996 fand ein Gespräch zwischen Bundes-

weltministerin Dr. Angela Merkel, dem Staatssekretär
im BMWi Dr. Lorenz Schomerus (in Vertretung des
inisters) und Vertretern der Elektrizitätswirtschaft, den

orstandsvorsitzenden Dr. Harig (PreussenElektra AG),
arnung (RWE Energie AG), Dr. Majewski (Bayernwerk
G), Dr. Steuer (Energieversorgung Schwaben AG) und
r. Kienle, Vertreter der Vereinigung Deutscher Elektrizi-
tswerke e. V. (VDEW) statt.4127

dem Gespräch wurde von Dr. Harig (PreussenElektra
G) eine notwendige Kostenreduzierung im Endlagerbe-
ich angesprochen: „Anliegen sei allerdings, dass keine
sätzlichen Kosten durch die Lösung von Entsorgungs-

agen entstehen dürften, weil die Kernenergienutzung
fgrund zahlreicher gesellschaftlicher Probleme bereits

1 MAT A 149, Bd. 21, pag. 78.
2 MAT A 149, Bd. 21, pag. 75 f. (pag. 76).
3 MAT A 221, Bd. 4, pag. 477485 ff.
4 Vgl. oben Vierter Teil, Kapitel D.
5 Bundestagsdrucksache 17/9433, S. 3.
6 Vermerk des BK vom 15. Januar 1997, MAT A 226, Bd. 2, pag. 60,

Dokument Nr. 99.
7
Vermerk des BMU vom 13. Juni 1996, MAT A 218, Bd. 5,

pag. 37 ff.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 531 –

am Rande der Wirtschaftlichkeit stehe.“4128 Es wurde ein
Thesenpapier der Energiewirtschaft übergeben, demzu-
folge alle Maßnahmen im Bereich der nuklearen Entsor-
gung unter wirtschaftlichen Kriterien entschieden werden
müssten.4129 Darüber hinaus legte Dr. Harig dar, dass auf-
grund der veränderten Mengenabschätzungen nur ein End-
lager für alle Arten radioaktiver Abfälle benötigt werde.
Daraus folge, „dass für Konrad – derzeit für wärme-
entwickelnde radioaktive Abfälle als nicht geeignet an-
zusehen – der Planfeststellungsbeschluss erlassen wer-
den müsse und dass die Erkundung des Salzstocks
Gorleben abzuschließen sei. Erst wenn sich Gorleben
wider Erwarten als nicht geeignet erweise, sollte über
Ausgaben für andere Lösungen nachgedacht werden
insbesondere wäre dann zu klären, ob Konrad zügig in
Betrieb genommen werden soll. Sofern sich Gorleben
als geeignet erweise, blieben für die Einlagerung hoch-
radioaktiver Abfälle noch etwa 20 bis 25 Jahre Zeit.
Konrad gehe in diesem Falle nicht als nukleares End-
lager in Betrieb, für die Zwischenlagerung schwach-
und mittelradioaktiver Abfälle müssten unter Berück-
sichtigung wirtschaftlicher Aspekte optimierte Zwi-
schenlösungen gefunden werden. Ein solches Vorgehen
sei eine logische und am Kostenminimierungsgedan-
ken ausgerichtete Sicht. Diese „Ein-Endlagertheorie“
könnte auch für MP Schröder akzeptabel sein“.4130

Seitens des BMU wurde anknüpfend an das oben ge-
nannte Gespräch vom 7. November 1995 auf die Notwen-
digkeit der Fortführung der Erkundung des Salzstocks
Gorleben als Endlager hingewiesen.4131 Darüber hinaus
wurde signalisiert, dass die Bereitschaft zu Gesprächen
gegeben sei; „Es müsse aber seitens der EVU anerkannt
werden, dass das BMU solange die Entscheidungen zu
treffen habe, wie der Bund gesetzlich die Verantwortung
zur Endlagerung trage.“4132 Während des Gesprächs ver-
wiesen die EVU bezüglich der Notwendigkeit einer Kos-
tenreduzierung im Endlagerbereich auf das Urteil des
Verwaltungsgerichts Braunschweig, wonach die Endla-
gervorausleistungsverordnung zu ändern sei. Unter den
Gesprächsteilnehmern wurde vereinbart, über die ange-
sprochenen Themen im Herbst erneut zu konferieren.4133

bb) Gespräch von Vertretern des BMU und
des BMWi mit Vertretern des Fachaus-
schusses „Kernenergie“ am
8. November 1996

Zur Vorbereitung eines für den 5. Dezember 1996 vorge-
sehenen Ministergespräches kam es am 8. November 1996
zu einem Treffen auf Fachebene zwischen Vertretern des

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4128 Vermerk des BMU vom 13. Juni 1996, MAT A 218, Bd. 5,
pag. 37 ff. (39).

4129 EVU-Thesenpapier vom 7. Juni 1996, MAT A 218, Bd. 5, pag. 46.
4130 Vermerk des BMU vom 13. Juni 1996, MAT A 218, Bd. 5,

pag. 37 ff. (40).
4131 Vermerk des BMU vom 13. Juni 1996, MAT A 218, Bd. 5,

pag. 37 ff. (39).
4132 Vermerk des BMU vom 13. Juni 1996, MAT A 218, Bd. 5,

pag. 37 ff. (42 f.).
4133

413

413

413
Vermerk des BMU vom 13. Juni 1996, MAT A 218, Bd. 5,
pag. 37 ff. (44).
Drucksache 17/13700

achausschusses „Kernenergie“ des VDEW einerseits so-
ie Vertretern des BMU (u. a. der Abteilungsleiter Gerald
ennenhöfer, die Unterabteilungsleiter Dr. Arnulf
atting und Hubert Steinkemper sowie der Referatsleiter
r. Manfred Bloser) und des BMWi andererseits. Teilneh-
er seitens des Fachausschusses „Kernenergie“ des
DEW waren Vertreter der EVU (Bayernwerk AG, Preus-
nElektra AG, RWE Energie AG, Badenwerk AG,
eckarwerke Elektrizitätsversorgungs-AG) und der GNS;
rüber hinaus nahm ein Vertreter der Hauptgeschäfts-

elle des VDEW an dem Gespräch teil.

ei dem Treffen äußerten laut einem Vermerk des VDEW
m 11. November 1996 die Vertreter der Betreiber ihre

orge wegen der Probleme beim Erwerb der Salzrechte in
orleben.4134

eitens des BMU wurde das Interesse an einer wirtschaft-
chen Entsorgung unterstrichen, zugleich aber darauf hin-
wiesen, „dass innerhalb des bestehenden Atomgesetzes
enig Möglichkeiten zur durchgreifenden Kostenentlas-
ng bestehen.“ Bezüglich der fehlenden Salzrechte sei be-
sichtigt, im Rahmen einer Atomgesetznovelle Enteig-
ngsvorschriften zu schaffen.4135 Insoweit hatten die

VU ausweislich eines Vermerks des BMWi „dringend“
ne Entscheidung der Bundesregierung über die Enteig-
ng der Salzrechte gefordert. Auch das neugegründete

nternehmen „Salinas“ könne größte Schwierigkeiten be-
iten.4136

eitere Themen bei dem Gespräch waren der Europäi-
he Druckwasserreaktor (EPR), das Endlager für radio-
tive Abfälle Morsleben (ERAM), Castor-Transporte
wie die Endlagervorausleistungsverordnung und das
zu laufende Gerichtsverfahren vor dem Oberverwal-
ngsgerichts Lüneburg.

c) Vorbereitungsbesprechung BMU/BMWi
am 15. November 1996

ur Vorbereitung des Gesprächs am 5. Dezember
96 und am 26. November 1996 fand eine Bespre-
ung auf AL-Ebene zwischen BMU und BMWi statt.

abei sollte zu den aufgeführten Themen eine Abstim-
ung auf Ministerebene herbeigeführt werden. Zum
ndlager Gorleben ist dort vermerkt: „Zur Endlage-
ng gelten die bisherigen Positionen des BMU fort
in Endlager für alle radioaktiven Abfälle wün-
henswert, aber derzeitige Entscheidungsgrundlage

ierfür noch nicht hinreichend; daher zügige Planfest-
ellung Konrad und Weiterführung der Erkundung
orleben). Ein „Herunterfahren“ der Erkundungsin-
nsität zu Gorleben kommt für BMU nicht in Frage.
ur Enteignung von Salzrechten für die Erkundung
Gorleben soll, sofern eine Erörterung auf Minister-
ene unumgänglich ist, für eine solches Gespräch ein

4 Vermerk des VDEW vom 11. November 1996, MAT A 196/6,
pag. 000033 ff. (000034).

5 Vermerk des VDEW vom 11. November 1996, MAT A 196/6,
pag. 000033 ff. (000034).

6
Vermerk des BMWi vom 11. November 1996, MAT A 218, Bd. 278,
pag. 278 ff. (279).

Drucksache 17/13700 – 532 –

gemeinsames Faktenpapier zur Frage des Standortes
der Enteignungsregelungen erarbeitet werden, dem
nochmals ein Treffen auf AL-Ebene zwischen BMU
und BMWi vorangehen sollte.“4137

dd) Besprechung zwischen BM’in Dr. Merkel
und BM Dr. Rexrodt am 26. November 1996

In Vorbereitung auf das anstehende Ministergespräch am
5. Dezember 1996 verständigten sich BMU und BMWi bei
einem Treffen zwischen Bundesministerin Dr. Angela
Merkel und Bundesminister Dr. Günter Rexrodt am
26. November 1996 darauf, mit den EVU mögliche Kos-
teneinsparungen zu prüfen. Einem Besprechungsvermerk
aus dem BMWi zufolge fand die von Bundesminister
Dr. Günter Rexrodt wiedergegebene Vorstellung von
Dr. Harig (PreussenElektra AG), „wonach Konrad in Be-
trieb genommen werden und die Erkundung von Gorleben
aus Kostengründen gestreckt werden solle“ bei Bundes-
ministerin Dr. Angela Merkel keine Zustimmung. „Sie
merkte an, dass dadurch auch der Entsorgungsnachweis
berührt würde. Sie sei zu einer entsprechenden Gesetzes-
änderung nicht bereit.“ Gerald Hennenhöfer, fügte dem
Vermerk zufolge hinzu, dass an dem Betrieb von Konrad
als Ziel festgehalten werden müsse, da sonst die Planfest-
stellung wegen fehlenden Feststellungsinteresses gefähr-
det sei. Gorleben solle bis zur Eignungsfeststellung weiter
erkundet werden. Des Weiteren wies Bundesministerin
Dr. Angela Merkel dem Vermerk zufolge auf das Problem
der Salzrechte für die Erkundung des Salzstocks Gorleben
hin und führte aus, dass ein Enteignungstatbestand ge-
schaffen werden müsse.4138

Neben Fragen der Endlagerung wurde die Haltung zu
Castor-Transporten und dem Europäischen Druckwasser-
reaktor (EPR) abgestimmt sowie die Themenbreite für
Gespräche mit der SPD abgesteckt.4139

In einer Ministervorlage vom 3. Dezember 1996 mit
dem Thema „Erkundung des Salzstocks Gorleben –
Erlangung von Salzrechten“, die auch den Zweck einer
Sachstandsinformation hatte, heißt es: „Die bisherigen
Planungen zur Erkundung und Einrichtung eines End-
lagers gehen von der Erlangung aller Salzrechte aus;
auch die Aussage zu einer untermauerten Eignungs-
höffigkeit ist darauf gegründet.“ Als Vorschlag zum
weiteren Vorgehen wird „um Billigung gebeten, Ent-
eignungsvorschriften für Erkundung, Errichtung und
Betrieb von Endlagern für radioaktive Abfälle in die
anstehende AtG-Novelle aufzunehmen.“4140

ee) Sitzung des Vorstandsvorsitzendenkreises
„Kernenergie“ am 27. November 1996

Bei einem Treffen von Vertretern der EVU im Rahmen
einer Sitzung des Vorstandsvorsitzendenkreises „Kern-

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4137 MAT A 218, Bd. 5, pag. 335 ff.
4138 Vermerk aus dem BMWi vom 28. November 1996, MAT A 218,

Bd. 4, pag. 272 ff.
4139 Vermerk aus dem BMWi vom 28. November 1996, MAT A 218,

414

414
Bd. 4, pag. 272 ff.
4140 MAT A 221, Bd. 6, pag. 019166 ff. (019167), Dokument Nr. 100.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ergie“ des VDEW am 27. November 1996, das gleich-
lls der Vorbereitung des Ministergespräches am 5. De-
mber 1996 diente, bildete sich der Standpunkt der EVU
raus.

um einen bestand Übereinstimmung darin, dass „die
eitere Erkundung und Genehmigung im Endlager-
ereich so effizient wie irgend möglich durchgeführt
erden sollte.“ Bezüglich der Position des BMU wird
ort festgestellt, dass der Bund voraussichtlich auf
ne weitere Erkundung von Gorleben nicht verzich-
n werde. Bei einem Herunterfahren der Aktivitäten
Gorleben bestehe Gefahr, dass die Entsorgungsvor-
rgenachweise der in Betrieb befindlichen Kern-

raftwerke gefährdet werden könnten. Die Position
er EVU war, dass wegen der deutlich niedrigeren
engenabschätzungen ein Endlager für alle Arten
n Abfällen anzustreben wäre. „Da für das Endla-
rprojekt Gorleben die notwendigen Salzrechte zur

eit nicht vorhanden sind und auch bei einem 1997 zu
wartenden Planfeststellungsbeschluss für Konrad
n erstinstanzliches Urteil sicherlich ebenfalls noch
nige Jahre auf sich warten lässt, besteht derzeit
eine aktuelle Entscheidungsmöglichkeit. Aus Kosten-
ünden sollte aber vom Bund aus seiner rechtlichen

uständigkeit für die nächsten Jahre ein Business-
lan abgestimmt zwischen Abfallverursachern und
fS/DBE verabschiedet werden. Die von den Abfall-
rursachen zu erstattenden Kosten wären bevorzugt
einem öffentlich-rechtlichen Vertrag auf eine be-
immte Summe gedeckelt.“4141

einem vorbereitenden Vermerk der EVU vom
. November 1996 wird die rechtliche Problemlage
s Sicht der EVU nochmals geschildert. Es heißt da-

n: „Sollte das BfS nicht bis Mitte 1997 (Abgabeter-
in für den Hauptbetriebsplan für die Jahre 1998/99)
Besitz der Nutzungsrechte des Grafen Bernstorff

in, können die weiteren untertägigen Erkundungs-
beiten nur eingeschränkt fortgeführt werden, fehlen
ch die Nutzungsrechte für die bergfreien Gebiete, so

ird das Oberbergamt dem Hauptbetriebsplan die
ustimmung verweigern und die Arbeiten können zu-
ächst überhaupt nicht fortgeführt werden. Sowohl
ne eingeschränkte als auch eine verzögerte Erkun-
ung führt zu Mehrkosten gegenüber dem ursprüngli-
en Erkundungsplan. Da die Problematik sowohl

em BMU als dem BMWi seit 1988 bewusst ist, ohne
ass es bisher gelungen wäre, wirksam Abhilfe zu
haffen, sollten die EVU die entstehenden Mehrkos-
n nicht als notwendigen Aufwand anerkennen und
en BMU a priori hierauf hinweisen.“4142

) „Ministergespräch“ am 5. Dezember 1996

m 5. Dezember 1996 fand das erste vertiefende Ge-
räch der damaligen Bundesminister Dr. Angela Merkel

1 Vermerk des VDEW vom 2. Dezember 1996, MAT A 196/6,
pag. 000044.

2
Vermerk des VDEW vom 29. November 1996, MAT A 196/6,
pag. 000039.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 533 –

und Dr. Günter Rexrodt mit Vertretern der Elektrizitäts-
wirtschaft und der Kraftwerksindustrie zum Thema Ent-
sorgung mit Bezug auf den Standort Gorleben statt. Sei-
tens der Wirtschaft nahmen an dem Gespräch teil die
Vorstandsvorsitzenden der EVU Dr. Harig (Preussen-
Elektra AG), Dr. Majewski (Bayernwerk AG), Farnung
(RWE Energie AG) und Dr. Steuer (Energieversorgung
Schwaben AG) sowie Herr Hüttl (Siemens AG/KWU)
und ein Vertreter der Hauptgeschäftsstelle des VDEW. An
dem Gespräch nahmen darüber hinaus Mitarbeiter des
BMU (u. a. der Abteilungsleiter Gerald Hennenhöfer so-
wie die Unterabteilungsleiter Dr. Arnulf Matting und
Hubert Steinkemper) und des BMWi (u. a. der Leiter der
Abteilung für Energiepolitik Dr. Becker sowie Unterab-
teilungsleiter Dr. Leyser und Referatsleiter Beschorner)
sowie Vertreter des Bundeskanzleramtes (MDg Kindler
und RD Dr. Gehring) teil.4143

Seitens der Bundesregierung wurden zur Gesprächsvorbe-
reitung in einem Leitfaden die Positionen von BMU und
BMWi für das Gespräch am 5. Dezember 1996 dargestellt.
Einleitend wurde unter Bezugnahme auf den energie-
politischen Rahmen ausgeführt, dass es gelte, die Option zum
Bau eines neuen Kernkraftwerks für die Zukunft aus energie-,
umwelt-, technologiepolitischen und energiewirtschaftli-
chen Gründen zu erhalten. An der Fortentwicklung der
Kernenergie bestehe auch ein gesteigertes Interesse, um
„bei den laufenden Kernkraftwerken in Deutschland den
vorhandenen weltweit anerkannten hohen Sicherheitsstan-
dard auch künftig zu gewährleisten und auf das Sicher-
heitsniveau von Kernkraftwerken weltweit aufgrund eige-
ner Fachkunde gebührend Einfluss nehmen zu können
[…] sowie auch Exportchancen für deutsche Kraftwerks-
und Sicherheitstechnik zu erhalten und zu sichern.“4144 In-
soweit sei von den EVU die Vorlage eines die nächsten
Schritte umfassenden Arbeitsprogramms für die Weiter-
führung des EPR-Projektes zu fordern.4145

Anknüpfend an das Gespräch mit den EVU-Vorständen
am 11. Juni 1996 wurde in dem Leitfaden das Ziel formu-
liert, die Erkundung des Salzstockes Gorleben fortzufüh-
ren „mit dem politischen Ziel einer Eignungsaussage
2005.“ Die Position der Bundesregierung sei es, dass ein
Endlager für alle radioaktiven Abfälle wünschenswert, je-
doch die derzeitige Entscheidungsgrundlage hierfür noch
nicht hinreichend wäre. Daher werde eine „zügige Plan-
feststellung zur Verwirklichung Konrad und Weiterführung
der Erkundung Gorleben“ angestrebt.4146 Die Haltung der

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4143 Vermerk aus dem BMWi vom 10. Dezember 1996, MAT A 218,
Bd. 6, pag. 188 ff. (195), Dokument Nr. 101; Vermerk des VDEW
vom 13. Dezember 1996, MAT A 196/6, pag. 000185.

4144 Leitfaden BMU/BMWi vom 2. Dezember 1996 für das Gespräch
BM’in Dr. Merkel/BM Dr. Rexrodt am 5. Dezember 1996 mit Elek-
trizitätswirtschaft und Siemens zu Kernenergiefragen, MAT A 218,
Bd. 5, pag. 29 ff. (30).

4145 Leitfaden BMU/BMWi vom 2. Dezember 1996 für das Gespräch
BM’in Dr. Merkel/BM Dr. Rexrodt am 5. Dezember 1996 mit Elek-
trizitätswirtschaft und Siemens zu Kernenergiefragen, MAT A 218,
Bd. 5, pag. 29 ff. (31).

4146 Leitfaden BMU/BMWi vom 2. Dezember 1996 für das Gespräch
BM’in Dr. Merkel/BM Dr. Rexrodt am 5. Dezember 1996 mit Elek-

414

414

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415

415
trizitätswirtschaft und Siemens zu Kernenergiefragen, MAT A 218,
Bd. 5, pag. 29 ff. (32 f.).
Drucksache 17/13700

VU hierzu sei nach Auffassung der Bundesregierung un-
nheitlich. Teilweise werde seitens der EVU „empfohlen,
r die großen Mengen von schwach- und mittelradioakti-
n Abfällen Konrad sofort in Betrieb zu nehmen und auf-
und der langen Abklingzeiten für hochradioaktive Ab-
lle die Inbetriebnahme von Gorleben auf etwa 2020/30
schieben“, d. h. die Erkundung „herunterzufahren“ und
die jährlichen Kosten von 150 auf 20 Mio. DM zu redu-
eren.4147 Diese Haltung der EVU sei für die Bundesregie-
ng nicht akzeptabel, gleichwohl sei Bereitschaft zu sig-
lisieren, „über die Kostenfragen unter Einschluss aller

eteiligten (vor allem BfS, BGR, DBE, GNS in bereits er-
iltem Auftrag der EVU) intensiv zu sprechen; dabei dür-
n an dem politischen Ziel einer Eignungsaussage zu Gor-
ben 2005 keine Abstriche gemacht werden“.4148 Die
orderung gegenüber den EVU laute: „Bestätigung der
inie BMWi/BMU zu Gorleben“.4149

ei dem Gespräch mit den EVU-Vorständen am 5. De-
mber 1996 wurden die unterschiedlichen Standpunkte
skutiert.

ach einem Ergebnisvermerk aus dem BMU betonte
r. Harig für die EVU, dass bei der Endlagerung die Kos-
n optimiert werden müssten. „Aus Sicht der EVU
üsse das Planfeststellungsverfahren Konrad zügig abge-
hlossen werden. Ein Ausbau des Endlagers Konrad
lle erst dann erfolgen, wenn „Investitionssicherheit“
rgestellt sei. Der Salzstock Gorleben solle weiter er-
ndet werden. Aufgabe des Bundes sei es, die dafür not-

endigen Salzrechte zu verschaffen. Allerdings müssten
öglichkeiten gefunden werden, die Kosten von jährlich
0 Millionen DM zu reduzieren. Wünschenswert wäre
, wenn im Ergebnis nur ein Endlager benötigt würde.
ie Abfallmengen seien erheblich kleiner als früher ange-
mmen.“4150

eitens des BMU wurde dem gleichen Vermerk zufolge
terstrichen, „dass für das Endlager Konrad ein Plan-
ststellungsbeschluss bis 1998 angestrebt werde; unab-
ngig davon müsse aber der Salzstock Gorleben weiter
f seine Eignung als Endlager erkundet werden. Der

und werde alle Möglichkeiten nutzen, um die erforderli-
en Salzrechte zu erwerben.“ Jedoch seien ab Erlangung
r Salzrechte noch weitere 10 Jahre erforderlich, um
ne Eignungsaussage zu Gorleben machen zu können, so
ss vor diesem Hintergrund sich die Notwendigkeit er-
ben könne, das Endlager Konrad schon vor dem Zeit-
nkt der Eignungsaussage zu Gorleben zu nutzen.4151

7 Leitfaden BMU/BMWi vom 2. Dezember 1996 für das Gespräch
BM’in Dr. Merkel/BM Dr. Rexrodt am 5. Dezember 1996 mit Elek-
trizitätswirtschaft und Siemens zu Kernenergiefragen, MAT A 218,
Bd. 5, pag. 29 ff. (33).

8 Leitfaden BMU/BMWi vom 2. Dezember 1996 für das Gespräch
BM’in Dr. Merkel/BM Dr. Rexrodt am 5. Dezember 1996 mit Elek-
trizitätswirtschaft und Siemens zu Kernenergiefragen, MAT A 218,
Bd. 5, pag. 29 ff. (33).

9 Leitfaden BMU/BMWi vom 2. Dezember 1996 für das Gespräch
BM’in Dr. Merkel/BM Dr. Rexrodt am 5. Dezember 1996 mit Elek-
trizitätswirtschaft und Siemens zu Kernenergiefragen, MAT A 218,
Bd. 5, pag. 29 ff. (33).

0 Vermerk des BMU vom 11. Dezember 1996, MAT A 221, Bd. 6,
pag. 019033 ff. (019037 f.).

1
Vermerk des BMU vom 11. Dezember 1996, MAT A 221, Bd. 6,
pag. 019033 ff. (019038).

Drucksache 17/13700 – 534 –

Im Kanzleramtsvermerk zum Gespräch am 5. Dezem-
ber 1996 heißt es: „Zu besonderer Verunsicherung bei
den EVU hat die Tatsache geführt, dass die in privater
Hand befindlichen „Salzrechte“ enteignet werden
müssen, um die weitere Erkundung durchführen zu
können.“4152

Ausweislich eines Vermerks des BMWi sagten die Bun-
desminister zu, sich für eine schnelle Lösung bezüglich
der Enteignung von Salzrechten einzusetzen. Weiter
wurde in dem Gesprächsvermerk festgehalten, „[m]an sei
mit einer Optimierung der Kosten einverstanden, soweit
damit nicht die Glaubwürdigkeit, weiterhin hinter dem
Projekt zu stehen, verloren gehe“.4153

In dem Ergebnisprotokoll der EVU heißt es: „Beide
Seiten stimmten überein, dass die erforderlichen Un-
tersuchungen so kostengünstig wie irgend möglich
durchgeführt werden sollten, wobei darauf zu achten
ist, dass ein Mindestmaß an Arbeiten durchgeführt
wird, um den Entsorgungsvorsorgenachweis nicht zu
gefährden und um das Interesse an der Fortführung
des Projektes zu demonstrieren und die Glaubwürdig-
keit zu erhalten. Zur unternehmerischen Optimierung
der Tätigkeiten unter gleichzeitiger Berücksichtigung
der nach wie vor bestehenden Verantwortung des Bun-
des sollen auf Arbeitsebene im Rahmen der bestehen-
den Gesprächsrunde Optimierung im Endlagerbe-
reich“ Einsparmöglichkeiten diskutiert und Verfahren
gefunden werden, wie die Abfallverursacher frühzeitig
an den Planungen für Endlagerarbeiten mitwirken
können. Zum Rechtsstreit über die VlV [Endlagervor-
ausleistungsverordnung, Anm. d. Verf.] bitten die Be-
treiber um Verständnis, auf den für den 18.12. termi-
nierten mündlichen Termin vor dem OVG Lüneburg
in Sachen Musterprozess Endlagervorausleistungsver-
ordnung nicht verzichten zu können.“4154

Hierzu heißt es in einem Vermerk des BMWi vom
13. Dezember 1996: „MD Hennenhöfer empfindet die
wiederholten Äußerungen der EVU am 05.12.1996 zu
den Kosten der Entsorgung als ‚Druck‘.“4155

Dem bereits genannten BMU-Vermerk zufolge „wurde
Einvernehmen erzielt, zum Endlagerbereich kurzfristig
eine gemeinsame Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich ins-
besondere auch mit den Kostenaspekten befasst.“ Dane-
ben wurde vereinbart, zur Klärung der EPR-Aspekte eine
weitere Arbeitsgruppe einzusetzen. Die Ergebnisse der
beiden Arbeitsgruppen sollten rechtzeitig vor einem wei-
teren Gespräch auf dieser Ebene Mitte Januar 1997 vor-
liegen.4156

Darüber hinaus waren die Themen Zwischenlagerung/
Castor-Transporte, Zukunft der Kernenergie und Europäi-

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2.

3.

4152 MAT A 226, Bd. 2, pag. 2.
4153 Vermerk des BMWi vom 10. Dezember 1996, MAT A 218, Bd. 6,

pag. 188 ff. (192).
4154 MAT A 196/6, pag. 185 ff. (187/188).
4155 Vermerk des BMWi vom 13. Dezember 1996, MAT A 218, Bd. 7,

pag. 49 f.
4156

415

415

415
Vermerk des BMU vom 11. Dezember 1996, MAT A 221, Bd. 6,
pag. 019033 ff. (019038 und 019041).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

her Druckwasserreaktor (EPR) Gegenstand des Ge-
rächs.

Nachgang zum Gespräch wurde Dr. Angela Merkel
12. Dezember 1996 mit einer Vorlage unter der

berschrift „Überlegungen zur Fortschreibung des
ntsorgungskonzepts“ der Vorschlag einer „Reduzie-
ng des Projektumfangs von Gorleben“ unterbreitet.

ies würde, so weiter in der Vorlage, „den rückläufi-
n Abfallmengenprognosen und der Endlagerung der
ring wärmeentwickelnden Abfälle in Konrad Rech-

ung tragen. Der derzeitige Zuschnitt der Erkundung
f 1,1 Mio. Kubikmeter Einlagerungsvolumen er-
heint aus heutiger Sicht überdimensioniert. Durch
ne bedarfsgerechte Reduzierung könnten wesentlich
ie Projektkosten reduziert und zugleich die Flexibili-
t bei der Erkundung im Hinblick auf ggf. fehlende

alzrechte verbessert werden. Insgesamt würde die
ignungshöffigkeit für die Endlagerung der wärme-
twickelnden Abfälle erhöht.“4157

g) Sitzung des Arbeitskreises „Optimierung
der Endlagerung“ am 17. Dezember 1996

ntsprechend dem Auftrag aus dem Ministergespräch am
Dezember 1996 fand am 17. Dezember 1996 eine Sit-
ng des Arbeitskreises „Optimierung der Endlagerung“

att, an der Vertreter der Elektrizitätswirtschaft (Preus-
nElektra AG, Bayernwerk AG, RWE Energie AG, Ener-
eversorgung Schwaben AG), der GNS und des VDEW
wie Mitarbeiter von BMU (u. a. Dr. Horst Schneider,
r. Manfred Bloser und Walter Kühne), BMWi (u. a.
ranz Beschorner), BfS (Prof. Dr. Bruno Thomauske und
enning Rösel), BGR (u. a. Prof. Dr. Michael Langer)
d DBE teilnahmen.4158 Die Sitzungsleitung übernahm

r. Arnulf Matting, seinerzeit Unterabteilungsleiter im
MU.4159

einem Ergebnisvermerk aus dem BMU wurden als we-
ntliche „Erörterungspunkte und Ergebnisse“ des Ge-
rächs in Bezug auf das Endlagerprojekt Gorleben fest-
halten:

. Die weitere Erkundung des Salzstocks Gorleben nach
Nordosten wird nach Aussage BfS/BGR durch die
bisher noch nicht erworbenen privaten Salzrechte
nicht verhindert. […]

Für die weitere Erkundung bedarf es spätestens 1998
der vom BfS beantragten Erlaubniserteilung für das
bergfreie Salz. BfS hat keinen Zweifel daran, daß die
Bergbaubehörde die Erlaubnis erteilten wird.

Die Erkundung des nordöstlichen Teils des Salz-
stocks – ca. die Hälfte des Salzstocks – kann im Jahr
2005 mit einer Gesamteignungsaussage der BfS/
BGR aus geowissenschaftlicher Sicht für den gesam-
ten Salzstock unter Einschluß auch der Langzeitsi-

7 MAT A 221, Bd. 5, pag. 478030, Dokument Nr. 102.
8 Vermerk des BMWi vom 10. Januar 1997 mit Teilnehmerverzeich-

nissen, MAT A 218, Bd. 8, pag. 59 ff. (64 f.).
9
Vermerk des BMWi vom 10. Januar 1997, MAT A 218, Bd. 8,

pag. 36 ff. (45).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 535 –

cherheit abgeschlossen werden. Das Auffahren
konkreter Einlagerungshohlräume sowie die Identifi-
zierung geeigneter Salzpartien im südwestlichen Teil
setzt weitere spezielle Erkundungsarbeiten voraus.

4. Die Schaffung von Enteignungsvorschriften bleibt
weiter erforderlich, um bestehende Erkundungsrisi-
ken zu minimieren, und weil Errichtung und Betrieb
des Endlagers die Erlangung der Salzrechte voraus-
setzen.

5. Die EVU präferierten entgegen der von BfS und
BGR festgestellten Möglichkeit der Fortsetzung der
Erkundung aus Kostengründen eine Unterbrechung
der Arbeiten und forderten eine Reduzierung der vom
BfS geschätzten Offenhaltungskosten auf das absolut
notwendige Maß bis zur Erlangung der privaten Salz-
rechte.“4160

Seitens der RWE Energie AG wurde in einem Vermerk
über das Gespräch in Bezug auf das Projekt Gorleben
festgehalten: „Ein Einfrieren der Erkundungsarbeiten bis
zur Erlangung aller Salzrechte durch BfS wird vom BMU
grundsätzlich abgelehnt. Im Gegensatz zu allen bisher ab-
gegebenen Erklärungen hält BfS nunmehr die Erkundung
der weitestgehend bergfreien Nord-Ost-Flanke des Salz-
stockes für ausreichend. Begründung: geringeres Abfall-
aufkommen als früher erwartet.“4161 Weiter heißt es in
dem Vermerk: „Aus EVU-Sicht bestehen erhebliche
Zweifel, ob das Bergamt die Erkundung der berg-
freien Gebiete zulässt, ohne dass das BfS in Besitz der
z. Zt. nicht bergfreien Gebiete gelangt; für eine aus-
schließliche Erkundung der Nord-Ost-Flanke könnte
ein neuer Rahmenbetriebsplan (jetzt mit UVP!) ver-
langt werden. […] Bewertung des Gesprächsergebnis-
ses: BMU/BfS lassen nichts unversucht, die Projekte
Gorleben und Konrad weiterzuführen wie vorgesehen.
Damit weicht das BfS bezüglich des notwendigen Erkun-
dungsumfanges Gorleben vollständig von der bisherigen
Strategie ab.“4162

In einem Ergebnisprotokoll der GNS wurde insoweit fest-
gehalten: „Entgegen der seit Beginn der Erkundungsar-
beiten propagierten Zielsetzung aller beteiligten Bundes-
behörden, den gesamten Salzstock zu erkunden, geht BfS/
BGR ab sofort auf der Grundlage des stark reduzierten
Gesamtabfallaufkommens (insbesondere aus der Kern-
energie) davon aus, nur noch den nordöstlichen Teil des
Salzstockes für die Einlagerung aller Arten radioaktiver
Abfälle zu erkunden. Nur für den Fall, dass im Nordosten
keine geeigneten Steinsalzpartien nachzuweisen sind, soll
anschließend der nordwestliche Teil [südwestliche Teil,
Anm. d. Verf.] erkundet werden. Weiter hieß es in dem
Vermerk: „Bei einer einseitigen Erkundung stellt BfS er-
hebliche Kosteneinsparungen in Aussicht (ca. 180 Mio.
DM durch verringerte Streckenauffahrungen und geologi-

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4160 Vermerk des BMU vom 27. Dezember 1996, MAT A 218, Bd. 7,
pag. 144 f.

4161 Vermerk der RWE Energie AG vom 19. Dezember 1996,
MAT A 196/6, pag. 76 f.

4162

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416
Vermerk der RWE Energie AG vom 19. Dezember 1996,
MAT A 196/6, pag. 76 f.
Drucksache 17/13700

he Erkundungen sowie ca. 25–30% Einsparungen bei
n laufenden Betriebskosten). Unabhängig von der
albierung“ der untertägigen Arbeiten wird jedoch

n BfS der gleiche Zeitbedarf bis zum Erhalt der Er-
undungsaussage ca. im Jahr 2003 unterstellt.“4163

einem Gesprächsvermerk des VDEW wurde unter Be-
gnahme auf den „überraschenden Vorschlag, nur das
ordostfeld des Salzstockes Gorleben zu erkunden und
n Südwestteil aus Kostengründen, insbesondere aber
ch wegen der Problematik der Sperrgrundstücke des
rafen Bernstorff vorläufig zurückzustellen, bei ausrei-
enden Einlagerungsvolumina im Nordosten auch end-
ltig aufzugeben“, weiter ausgeführt: „Mit diesem

orgehen erwartet BfS eine Kostenreduktion bei den Stre-
enkosten von etwa 370 Mio. DM auf 180 Mio. DM
wie Einsparungen bei den Overheadkosten von ca.
Mio. DM“.4164

em Vermerk der RWE Energie AG zufolge äußerten die
VU-Vertreter Zweifel bezüglich des Vorschlages des
undes. Es wurden Kostensteigerungen durch Verzöge-
ngen u. a. bei der Schaffung gesetzlicher Grundlagen zur
nteignung und die mögliche Erforderlichkeit eines neuen
ahmenbetriebsplans befürchtet.4165 Dem Vermerk des
DEW zufolge wurde seitens der EVU bezweifelt, „ob ein
leiniges Erkunden des Nordostteils auch bei ausschließ-
cher späterer Nutzung aus politischen Gründen möglich
in wird, auch wenn dies rein wissenschaftlich zu begrün-
n sei.“4166 Zudem würden „aus der sequentiellen Abar-
itung der Untersuchungen Mehrkosten, deren Berechti-
ng sie in Frage stellen“ befürchtet. „Auch aus
chtlicher Sicht werden Anfechtungsrisiken wegen eines
öglichen Ermittlungsdefizites befürchtet.“4167 Außer-
m wurde in einem Gesprächsvermerk der PreussenElek-

a AG vom 18. Dezember 1996 festgehalten: „Die EVU
arfen zahlreiche, überwiegend juristische Fragen bezüg-
ch der geänderten BfS-Erkundungsstrategie auf. Insge-
mt bleibt fraglich, ob eine eingeschränkte Erkundung
s Salzstockes eine belastbare Eignungsaussage zu-
sst.“4168 Weiter heißt es in dem Vermerk: „Die von BfS
rgelegte, der Salzrechtproblematik angepasste Teiler-
ndung wirft erhebliche Zweifel an der Wertigkeit einer
begründeten Eignungsaussage auf.“4169

s wurde vereinbart, dass eine (Unter-)Arbeitsgruppe aus
ertretern von GNS, BfS, DBE und BGR die Kosten von
er Modellvarianten der Erkundung des Salzstocks Gor-
ben erheben solle:

3 Vermerk der GNS vom 3. Januar 1997, MAT A 196/6, pag. 93 ff.
4 Vermerk des VDEW vom 19. Dezember 1996, MAT A 196/6,

pag. 000069 ff. (000071).
5 Vermerk der RWE Energie AG vom 19. Dezember 1996,

MAT A 196/6, pag. 76 f.
6 Vermerk des VDEW vom 19. Dezember 1996, MAT A 196/6,

pag. 000069 ff. (000072).
7 Vermerk des VDEW vom 19. Dezember 1996, MAT A 196/6,

pag. 000069 ff. (000072).
8 Vermerk der PreussenElektra AG vom 18. Dezember 1996,

MAT A 196/6, pag. 000067 ff. (000067).
9
Vermerk der PreussenElektra AG vom 18. Dezember 1996,

MAT A 196/6, pag. 000067 ff. (000068).

Drucksache 17/13700 – 536 –

– „Beibehaltung der bisherigen Planungen, d. h., paral-
lele Untersuchung des Salzstocks in beide Richtungen
(nach Südwesten und Nordosten)

– Begrenzte Erkundung des Salzstocks nur in nordöst-
licher Richtung

– Zuerst Erkundung nach Nordosten, im Anschluss da-
ran Erkundung nach Südwesten

– Offenhalten der Grube bis zur Erlangung der Salz-
rechte (unterstellt wurden 4 Jahre), im Anschluss pa-
rallele Erkundung des gesamten Salzstocks in beide
Richtungen.“4170

Im Hinblick auf das Endlagerprojekt Konrad wurde ver-
einbart, Kostenbetrachtungen zu zwei Alternativen, einer-
seits „Beginn des Ausbaus Konrad unmittelbar nach Er-
teilung des Planfeststellungsbeschlusses bis Ende 1997/
Anfang 1998 mit Sofortvollzug“ und andererseits „Be-
ginn der Umrüstung sechs Jahre nach Planfeststellungs-
beschluß“ zu erstellen.4171

Die Ergebnisse sollten bis zur nächsten Arbeitskreissit-
zung am 8. Januar 1997 vorliegen, damit auf dieser
Grundlage die Diskussion fortgesetzt werden kann.4172

In einer Vorlage mit der Überschrift „Weiteres Vor-
gehen bei den Endlagerprojekten“ vom 30. Dezember
1996 ist Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel
von der Referatsleiterin Gisela Bordin und dem zu-
ständigen Referenten Walter Kühne über den Inhalt
des Gesprächs am 17. Dezember 1996 informiert wor-
den.4173

hh) Treffen der Abteilungsleiter aus BMU
und BMWi mit Vertretern der EVU am
20. Dezember 1996

Am 20. Dezember 1996 trafen sich die Abteilungsleiter
Gerald Hennenhöfer (BMU) und Dr. Becker (BMWi) mit
Vertretern der EVU und der Siemens AG/KWU sowie ei-
nem Vertreter der Hauptgeschäftsstelle des VDEW zur
Vorbereitung des nächsten Ministergesprächs am 13. Ja-
nuar 1997.4174 Seitens des BMU nahmen darüber hinaus
die Unterabteilungsleiter Dr. Arnulf Matting und Hubert
Steinkemper sowie Referatsleiter Dr. Horst Schneider
und Referatsleiterin Gisela Bordin teil, seitens des BMWi
Referatsleiter Franz Beschorner.

Einem seitens der PreussenElektra AG an die anderen
EVU-Vertreter versandten Sprechzettel zufolge stand für
die EVU die Beschaffung der erforderlichen Salzrechte im
Vordergrund. Die Erkundung sollte aus Kostengründen

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4170 Ergebnisvermerk des BMU vom 27. Dezember 1996, MAT A 218,
Bd. 7, pag. 144 ff. (146).

4171 Ergebnisvermerk des BMU vom 27. Dezember 1996, MAT A 218,
Bd. 7, pag. 144 ff. (147).

4172 Vermerk der PreussenElektra AG vom 18. Dezember 1996,
MAT A 196/6, pag. 000067; Vermerk der RWE Energie AG vom
19. Dezember 1996, MAT A 196/6, pag. 76; Vermerk der GNS vom
3. Januar 1997, MAT A 196/6, pag. 93.

4173 MAT A 191 Bd. 2 pag. 623523.
4174

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418
Vermerk des VDEW vom 3. Januar 1997, MAT A 196/6,
pag. 000097.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

st nach Erlangung aller erforderlichen Salzrechte begin-
n. Eine Teilerkundung sei nicht zielführend, da eine so
gründete Eignungsaussage erhebliche Zweifel auf-
erfe. Probleme mit dem Entsorgungsvorsorgenachweis
ien durch das Bemühen um die Salzrechte in Gorleben
d den Planfeststellungsbeschluss Konrad ausgeschlos-
n. Vorrangiges Ziel der EVU sei die Kostendämpfung im
ndlagerbereich.4175

dem Gespräch zeigten sich einem Ergebnisvermerk des
DEW zufolge beide Ministerien überzeugt, „die Salz-
chte bedarfsgerecht beschaffen zu können.“ Da die Re-
ktion des Mengenaufkommens „nur eine Einlagerung
Nordostteil notwendig mache“ und die „BGR im übri-
n eine Übertragung der Erkundungsergebnisse aus dem
ordosten auch auf den Südwesten wissenschaftlich mit-
ägt“, solle das weitere Vorgehen unter Kostengesichts-
nkten entschieden werden, sobald die Berechnungen der
terschiedlichen Szenarien vorliegen.4176 Beide Ministe-

en verwiesen „nachdrücklich“ darauf, „daß es für sie eine
erschiebung der Endlagerung in ferne Zukunft (Verzicht
f sofortigen Ausbaus von Konrad plus Verschiebung der

rkundung von Gorleben) nicht geben könne.“4177 Von da-
r verblieben zwischen den EVU und dem Bund unter-
hiedliche Einschätzungen „über Zeitpunkt und Umfang
r untertägigen Erkundungen bei Gorleben.“4178 Im Ver-
erk des BMU wird das „Vorgehen bei der Erkun-

ung“ ebenfalls als „Dissenspunkt“ festgestellt.4179

ls weitere Themen wurden in dem Gespräch der Euro-
ische Druckwasserreaktor, Transporte/Zwischenlage-
ng und die Entsorgungsrückstellungen behandelt.4180

Nachgang zu dem Gespräch informierte der damalige
nterabteilungseiter im BMU Hubert Steinkemper in ei-
r Vorlage Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel
er den Stand der Besprechungen. Danach zeichne sich
Entsorgungsbereich eine Annäherung der Standpunkte
. Weiterhin werde insbesondere mit Blick auf die Kos-
nfragen am 8. Januar 1997 eine weitere Sitzung des Ar-
itskreises zu Entsorgungsfragen stattfinden.4181

) Brief BfS-Präsident Kaul an
Bundesumweltministerin Merkel

ur Vorbereitung des Treffens von Bundesumweltminis-
rin Dr. Angela Merkel und Bundeswirtschaftsminister
r. Günter Rexrodt mit den EVU-Vorständen am 13. Ja-
ar 1997 sandte der seinerzeitige Präsident des BfS,

rof. Dr. Alexander Kaul, am 7. Januar 1997 ein von

5 Schreiben der PreussenElektra AG vom 19. Dezember 1996 an die
Mitglieder des FA „Kernenergie“, MAT A 196/6, pag. 000078 f.

6 Vermerk des VDEW vom 3. Januar 1997, MAT A 196/6,
pag. 000097 ff. (000100).

7 Vermerk des VDEW vom 3. Januar 1997, MAT A 196/6,
pag. 000097 ff. (000099).

8 Vermerk des VDEW vom 3. Januar 1997, MAT A 196/6,
pag. 000097 ff. (000100).

9 MAT A 221, Bd. 6, pag. 019076.
0 Vermerk des VDEW vom 3. Januar 1997, MAT A 196/6,

pag. 000097 ff.
1
Ministervorlage des BMU vom 20. Dezember 1996, MAT A 221,

Bd. 6, pag. 019031.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 537 –

Prof. Dr. Bruno Thomauske entworfenes Schreiben mit
dem Betreff „Fortschreibung des Entsorgungskonzeptes;
Ihr Gespräch mit BM Dr. Rexrodt und EVU-Vorständen
am 13.01.1997“ an die Bundesumweltministerin. Einlei-
tend hieß es in diesem Schreiben: „Im Hinblick auf diese
Gespräche möchte ich Ihnen die Handlungsalternativen
aus meiner Sicht darstellen und bewerten, sowie einen
Vorschlag für die Fortschreibung des Entsorgungskon-
zeptes unterbreiten. Meine Ausführungen werden von der
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
(BGR) sowie der Deutschen Gesellschaft zum Bau und
Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) mit-
getragen.“4182

In diesem Schreiben erläuterte der Präsident des BfS un-
ter Bezugnahme auf die „von den Vertretern der EVU und
der GNS als plausibel“ bewerteten Kostenvergleiche von
„BfS/DBE“ zum Projekt Gorleben:

„In die Diskussion um Einsparpotentiale hat BfS in Ab-
stimmung mit BGR am 17.12.96 das Konzept vorgetra-
gen, die untertägige Erkundung des Salzstockes Gorleben
auf den nordöstlichen Teil des Salzstockes zu beschrän-
ken und die Erkundung des südwestlichen Teils für den
Fall vorzusehen, dass geeignete Salzpartien im nordöstli-
chen Teil in nicht ausreichendem Umfang vorhanden
sind, um die zur Endlagerung anstehenden radioaktiven
Abfälle aufzunehmen.

Begründet ist die Änderung in der Vorgehensweise da-
durch, dass die Menge der radioaktiven Abfälle – auch
der hochradioaktiven Abfälle – um mehr als einen Fak-
tor 2 gegenüber den bisherigen Planungsdaten zurückge-
gangen ist und dass ein hoher Termindruck für die Reali-
sierung des Endlagers im Salzstock Gorleben auch nach
Auffassung der EVU nicht mehr besteht. Nennenswerte
Mengen wärmeentwickelnder Abfälle stehen frühestens
zum Jahre 2030 an. Ausgehend von der begründeten An-
nahme, dass ausreichend geeignete Steinsalzpartien zur
Verfügung stehen, führt diese Vorgehensweise gegenüber
der parallelen Erkundung des gesamten Salzstocks zu ei-
ner Kosteneinsparung von 365 Mio. DM.“

Ergänzend zeigte er in seinem Schreiben auf, dass bei „ei-
ner Unterbrechung der Arbeiten […] in der Standortre-
gion etwa 200 Arbeitsplätze betroffen“ seien und Entlas-
sungen in diesem Umfang einen Vertrauensverlust in die
Politik des Bundes und eine Akzeptanzminderung des
Projekts Gorleben zur Folge hätten.4183

Weiter im Schreiben erklärte er: Die von den EVU vorge-
schlagene Variante, zunächst bis zum Erwerb der Salz-
rechte für vier Jahre die untertägige Erkundung zu unter-
brechen, sei nicht gerechtfertigt, da die für die
Eignungsaussage erforderlichen Salzrechte im nordöstli-
chen Teil des Salzstockes dem Bund zur Verfügung stün-

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4182 Schreiben von Prof. Dr. Alexander Kaul, BfS, an BM’in Dr. Merkel
vom 7. Januar 1997, MAT E 11, Bd. 13, pag. 282 ff. (282), Doku-
ment Nr. 30.

4183 Schreiben von Prof. Dr. Alexander Kaul, BfS, an BM’in Dr. Merkel

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418
vom 7. Januar 1997, MAT E 11, Bd. 13, pag. 282 ff. (283), Doku-
ment Nr. 30.
Drucksache 17/13700

n. Dabei gehe er davon aus, dass die niedersächsischen
ergbehörden seinem Antrag auf Erteilung eines Erlaub-
sfeldes (bergfreie Flächen) alsbald entsprechen würden.

ie von ihm vorgeschlagene zügige Erkundung nur des
rdöstlichen Teils des Salzstockes führe: „zu der unter

ostengesichtspunkten günstigsten Lösung und ist geeig-
t, zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Frage zu beant-
orten, ob der Salzstock Gorleben geeignet ist, insbeson-
re die wärmeentwickelnden Abfälle aufzunehmen.“4184

ezüglich des Schachtes Konrad wurde weiter ausge-
hrt, dass ein Ende 1997 erlassener Planfeststellungsbe-
hluss erlaube, nach vierjähriger Umrüstung zu Beginn
s Jahres 2002 das Endlager Konrad in Betrieb zu neh-
en. Damit würde eine nahezu unterbrechungslose Fort-
tzung der Endlagerung nach Auslaufen der Betriebszeit
s ERAM zum 30. Juni 2000 sichergestellt.4185

) Sitzung des Arbeitskreises „Optimierung
der Endlagerung“ am 8. Januar 1997

m 8. Januar 1997 fand wie vorgesehen die nächste Sit-
ng des Arbeitskreises statt. An ihr nahmen Vertreter des

undeskanzleramtes, des BMU (u. a. Dr. Arnulf Mattting,
r. Horst Schneider, Dr. Manfred Bloser und Walter
ühne), des BfS (Henning Rösel und Prof. Dr. Bruno
homauske), der BGR (u. a. Prof. Dr. Michael Langer),
s BMWi (u. a. Franz Beschorner), der DBE, der EVU
reussenElektra AG, RWE Energie AG, Bayernwerk AG,
adenwerk AG), der GNS und des VDEW teil.4186

der Sitzung wurden wie vorgesehen auf der Grundlage
r Kostenberechnungen einer aus Vertretern von BfS,

GR, DBE und GNS bestehenden Arbeitsgruppe die Er-
ndungsvarianten erörtert und „einvernehmlich Kosten-
trachtungen zu den Projekten Gorleben und Konrad
rabschiedet“.4187 Bei den einzelnen betrachteten Erkun-
ngsvarianten handelte es sich um die folgenden auf der

itzung des Arbeitskreises „Optimierung der Endlage-
ng“ am 17. Dezember 1996 vorgesehenen Szenarien:

Variante I/1 parallele Erkundung nach Nordost und
Südwest,

Variante I/2 Erkundung nur nach Nordost,

Variante I/3 Erkundung zunächst nach Nordost und
anschließend nach Südwest,

Variante II/1 zunächst Stundung der Arbeiten bis zum
Erwerb sämtlicher Salzrechte bzw. für vier Jahre, dann
parallele Erkundung nach Nordost und Südwest.

4 Schreiben von Prof. Dr. Alexander Kaul, BfS, an BM’in Dr. Merkel
vom 7. Januar 1997, MAT E 11, Bd. 13, pag. 282 ff. (282 f.), Doku-
ment Nr. 30.

5 Schreiben von Prof. Dr. Alexander Kaul, BfS, an BM’in Dr. Merkel
vom 7. Januar 1997, MAT E 11, Bd. 13, pag. 282 ff. (283), Doku-
ment Nr. 30.

6 Teilnehmerliste der Besprechung am 8. Januar 1997, MAT A 196/6,
pag. 000144 f.

7
Ergebnisvermerk des BMU vom 20. Januar 1997, MAT E 9, Bd. 70,
pag. 195 f.

Drucksache 17/13700 – 538 –

Neben diesen bereits auf der Sitzung am 17. Dezember
1996 vorgesehenen vier Modellvarianten waren noch
zwei weitere untersucht worden:

– Variante II/2 zunächst Stundung der Arbeiten bis zum
Erwerb sämtlicher Salzrechte bzw. für vier Jahre, dann
Erkundung nur nach Nordost,

– Variante II/3 zunächst Stundung der Arbeiten bis zum
Erwerb sämtlicher Salzrechte bzw. für vier Jahre, Er-
kundung zunächst nach Nordost und anschließend
nach Südwest.4188

Ausweislich des Ergebnisvermerks des BMU vom 20. Ja-
nuar 1997 ergab sich auf der Grundlage der Berechnun-
gen des BfS als kostengünstigste Variante das Modell
„Gorleben: I/2“ (Weitererkundung nur nach Nordost mit
einem zu erwartenden Planfeststellungsbeschluss im Jahr
2008).4189 Nach einer Tischvorlage mit den Berechnun-
gen der Arbeitsgruppe für die Besprechung handelte es
sich bei der Variante I/2 mit anzunehmenden Gesamtkos-
ten in Höhe von 1.340,9 Mio. DM bis zum Jahr 2008 um
die günstigste von den sechs in Betracht gezogenen Vari-
anten.4190 Die Gesamtkosten für die Variante II/2 (Stun-
dung der Arbeiten bis zum Erwerb sämtlicher Salzrechte
bzw. für vier Jahre, dann Erkundung nur nach Nordost)
wurden mit 1.576,3 Mio. DM höher angenommen. Die
Variante I/3 (Erkundung erst nach Nordost, danach Süd-
west) wäre mit 1.963,8 Mio. DM bis 2013 deutlich teurer,
auch gegenüber einer parallelen Erkundung (Variante I/1)
mit 1.706,6 Mio. DM bis 2008. Dem Ergebnisvermerk
des BMU zufolge sah das BfS dadurch seine „auch aus
entsorgungskonzeptionellen und anderen Gründen emp-
fohlene Vorgehensweise kostenmäßig untermauert“, ein
Abwarten bis zur Erlangung der Salzrechte Privater führe
dagegen zu „Kostensteigerungen in dreistelliger Millio-
nenhöhe.“4191

Die EVU hielten die Kostenbetrachtungen des BMU für
„plausibel und nachvollziehbar“, hatten aber ergänzende
Kostenbetrachtungen bis zum Jahr 2022 nach der Bar-
wertmethode durchgeführt, denen zufolge „Gorleben: II/
2“ (Stundung der Arbeiten bis zum Erwerb sämtlicher
Salzrechte bzw. für vier Jahre, dann Erkundung nur nach
Nordost, Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2013) mit
3 059 Mio. DM die kostengünstigste Variante war.4192 Die
Variante I/2 (Weitererkundung nur nach Nordost mit ei-
nem zu erwartenden Planfeststellungsbeschluss im Jahr
2008) wurde mit zu erwartenden Kosten in Höhe von
3 164 Mio. DM als kostenintensiver veranschlagt. Aus

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4188 Telefax des BMU an das BMWi mit Tischvorlage des BfS für die
Besprechung mit EVU am 8. Januar 1997, MAT A 218, Bd. 7,
pag. 178 ff. (181); Ergebnisvermerk des BMU vom 20. Januar
1997, MAT E 9, Bd. 70, pag. 195 ff. (200).

4189 Ergebnisvermerk des BMU vom 20. Januar 1997, MAT E 9, Bd. 70,
pag. 195 ff. (196 f.).

4190 Telefax des BMU an das BMWi mit Tischvorlage des BfS für die
Besprechung mit EVU am 8. Januar 1997, MAT A 218, Bd. 7,
pag. 178 ff. (189, 195).

4191 Ergebnisvermerk des BMU vom 20. Januar 1997, MAT E 9, Bd. 70,
pag. 195 ff. (197).

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Ergebnisvermerk des BMU vom 20. Januar 1997, MAT E 9, Bd. 70,
pag. 195 ff. (197, 202).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

icht der EVU sei wegen der „Investitions- und Rechts-
cherheit (Salzrechte; Hauptsacheentscheidung 1. In-
anz)“ der Variante II/2 gegenüber der Variante I/2 der
orzug zu geben.4193

ie Vertreter von BMU und BfS bemängelten bezüglich
r Berechnungen der EVU, dass diese „nur die Kosten,
cht aber den Nutzen eines betriebsbereiten Endlagers
nbezogen“ hätten.4194 Aus Sicht des Bundes stelle sich
e Kostenrechnung bei einem betriebsbereiten Endlager
llig anders dar, da dann die Einnahmen für die Abfall-

nlagerung gegenzurechnen seien.4195

es Weiteren wurde bei der Arbeitskreissitzung am 8. Ja-
ar 1997 die Erlangung der fehlenden privaten Salz-
chte im nordöstlichen Teil des Salzstockes erörtert. Die
ertreter von BfS und BGR waren laut Ergebnisvermerk
s BMU vom 20. Januar 1997 „der Überzeugung, dass
e Erkundung des nordöstlichen Teils des Salzstocks
rch die bisher noch nicht erworbenen privaten Salz-
chte nicht behindert […] und eine Eignungsaussage auf
r Basis dieser Erkundung machbar sein“ werde.4196 Die

VU hingegen zweifelten „an der Belastbarkeit einer sol-
en Eignungsaussage. Wegen der nicht auszuschließen-
n Notwendigkeit einer Umfahrung der privaten Rechte
lten sie dies – unabhängig von den höheren Kosten –
r ein Erkundungsrisiko.“4197 Der Bund unterstrich sei-
n Willen, „konsequent und zügig Enteignungsvor-
hriften auch zur Minimierung von Erkundungsrisiken
schaffen.“4198 In einer Vorlage aus dem Bundeskanz-
ramt vom 9. Januar 1997 wurde insoweit ausgeführt:
n gestriger Ressortbesprechung mit den zuständigen
achbehörden wurde erstmals die Meinung vertreten,
ss – unter Inkaufnahme erhöhter Risiken – eine Eig-
ngserkundung auch ohne Besitz der Salzrechte möglich
in könnte.“4199

k) Präsidentengespräch BfS/BGR
am 9. Januar 1997

ie Präsidentengespräche waren regelmäßige Treffen,
elche zwischen den Präsidenten von BfS und BGR statt-
nden, bei denen sich über Punkte der gemeinsamen Zu-
mmenarbeit verständigt wurde.4200 Auf Seiten des BfS
hmen bei diesen Präsidentengesprächen in der Regel
ben dem Präsidenten Prof. Dr. Alexander Kaul der

izepräsident Henning Rösel sowie Prof. Dr. Bruno

3 Ergebnisvermerk des BMU vom 20. Januar 1997, MAT E 9, Bd. 70,
pag. 195 ff. (197 f.).

4 Ergebnisvermerk des BMU vom 20. Januar 1997, MAT E 9, Bd. 70,
pag. 195 ff. (198).

5 Ergebnisvermerk des BMU vom 20. Januar 1997, MAT E 9, Bd. 70,
pag. 195 ff. (198).

6 Ergebnisvermerk des BMU vom 20. Januar 1997, MAT E 9, Bd. 70,
pag. 195 ff. (198).

7 Ergebnisvermerk des BMU vom 20. Januar 1997, MAT E 9, Bd. 70,
pag. 195 ff. (198).

8 Ergebnisvermerk des BMU vom 20. Januar 1997, MAT E 9, Bd. 70,
pag. 195 ff. (199).

9 Vorlage an den Chef des BK vom 9. Januar 1997, MAT A 226,
Bd. 2, pag. 7 ff. (11), Dokument Nr. 103.

0
Protokoll des Präsidentengesprächs vom 16. April 1997, MAT 228,
Bd. 1, pag. 1.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 539 –

Thomauske und Prof. Dr. Helmut Röthemeyer teil.4201 Al-
lerdings ist Prof. Dr. Helmut Röthemeyer in der Teilneh-
merliste zum Präsidentengespräch am 9. Januar 1997 nicht
aufgeführt.4202 Zu der Erkundung des Salzstocks Gorle-
ben heißt es knapp „Die Erkundung des Salzstocks,
Südostteil [gemeint Südwestteil, Anm. d. Verf.], wird
unter Berücksichtigung der geringeren Abfallmengen
als zunächst nicht mehr erforderlich angesehen. Es ist
beabsichtigt, alle Abfälle (HW, MAW, LAW) im nord-
westlichen [gemeint nordöstlichen, Anm. d. Verf.] Salz-
stockbereich einzulagern. Eine Inbetriebnahme des
Endlagers wird ab ca. 2025 als erforderlich angese-
hen.“4203

Zur Teilnahme von Prof. Dr. Helmut Röthemeyer äußerte
sich der ehemalige BfS-Präsident, Prof. Dr. Alexander
Kaul, in seiner Vernehmung folgendermaßen: „Diese
Aussage, dass Herr Röthemeyer ab einem bestimmten
Zeitpunkt nicht mehr […] an den Sitzungen teilgenom-
men hat, ist nicht richtig. Ich habe deutlich gemacht: In
der allgemeinen Formulierung war er Teilnehmer dieser
Gesprächsrunde. Ob er immer anwesend sein konnte, das
kann ich nicht beurteilen. Sicher war er das nicht. Wahr-
scheinlich war ich auch nicht immer anwesend gewesen
oder konnte nicht anwesend sein, wenn ich zum Beispiel
auf einer Dienstreise war. Das ist also nicht zulässig,
diese Interpretation „Da ist er nicht da gewesen“, und
vielleicht steht ja in Klammern drin: Vielleicht hat man
ihn dazu nicht eingeladen. – Also, er war immer eingela-
den und war immer da, wenn er nicht aus irgendwelchen
Gründen nicht im Amt war.“4204

ll) Gesprächsvorbereitung BMU und BMWi

In einer gemeinsamen Gesprächsvorbereitung des BMU
und des BMWi vom 9. Januar 1997 wurden die Positio-
nen des Bundes und der EVU zu den offenen Punkten so-
wie mögliche Konsenslinien aufgezeigt. Darin heißt es in
Bezug auf das Endlagerprojekt Gorleben: „Bund will
weiter zügig bis Vorliegen der Eignungsaussage erkun-
den. Er hält dies auch im Hinblick auf die Entsorgungs-
vorsorgenachweise für geboten. EVU wollen demgegen-
über die Erkundung jetzt herunterfahren und bis zum
Vorliegen der Salzrechte abwarten. Der Bund wird die
Schaffung von Enteignungsvorschriften für die Salz-
rechte auf gesetzlicher Ebene (im Atomgesetz) intensiv
betreiben. BfS und BGR sehen die Möglichkeit, ohne
zwangsweisen Erwerb weiterer Salzrechte die Erkundung
so durchzuführen, dass eine Eignungsaussage für den ge-
samten Salzstock möglich wird. […] Mögliche Konsens-
linie

– zügige Fortsetzung der Erkundung bei Kostenopti-
mierung: Reduzierung (zunächst und wahrschein-
lich abschließend) auf Nord-Ost-Erkundung

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4201 Protokoll Nr. 86, S. 26 und S. 37.
4202 Sitzungsprotokoll des Präsidentengesprächs vom 9. Januar 1997

mit Teilnehmerliste, MAT A 223, Bd. 1, pag. 13.
4203

420

420

420

420

420
MAT A 223, pag. 14.
4204 Protokoll Nr. 86, S. 52.
Drucksache 17/13700

– nach Eignungsaussage intensive Gespräche mit
EVU über weiteres Vorgehen.“4205

Hinblick auf die Optimierung der Endlagerkosten
lle kontinuierlich gesprochen werden. Laut der Ge-
rächsvorbereitung von BMU und BMWi biete die „Be-
hränkung der Erkundung des Salzstocks Gorleben auf
n Nord-Ost-Teil […] ein Einsparpotential von insge-
mt ca. 300 Mio. DM“. Nach Angaben von BfS und
GR sei bis 2005 auch bei dieser Beschränkung eine
elastbare Aussage über die Eignung des Salzstocks
öglich.4206 Den Hinweis auf das Einsparpotential

nd die Eignungsaussage bis 2005 hat sich Bundesum-
eltministerin Dr. Angela Merkel in ihrer Vorlage für
as Gespräch am 13. Januar 1997 handschriftlich
arkiert.4207

ach einem EVU-Vermerk vom 8. Januar 1997 zu den
ndlagerkosten stimmten die EVU in der Sache den BMU/
fS-Vorstellungen zu. „Grundsätzlich gilt allerdings für
VU-Erklärungen zu diskutierten Vorgehensweisen, dass
e notwendigen Entscheidungen in staatlicher Verantwor-
ng zu treffen sind und keinen Rechtsverzicht bedeu-
n.“4208

m) Sondersitzung des Vorstandsvor-
sitzendenkreises „Kernenergie“
am 13. Januar 1997

m 13. Januar 1997 traf sich der Vorstandsvorsitzenden-
reis „Kernenergie“ zu einer Sondersitzung, die der
orbereitung auf das nachfolgende Ministergespräch

gleichen Tage diente. Teilnehmer waren die Her-
n Dr. Harig und Dr. Fabian (PreussenElektra AG),
r. Majewski (Bayernwerk AG), Prof. Dr. Hlubek (RWE
nergie AG), Dr. Wein (Neckarwerke Elektrizitätsversor-
ngs-AG), Bayer (Isar-Amperwerke AG), Dr. Steuer
nergieversorgung Schwaben AG), Imhoff (Vereinigte

lektrizitätswerke Westfalen AG), Hüttl (Siemens AG/
WU) sowie ein Vertreter der Hauptgeschäftsstelle des
DEW.4209

ezüglich der Endlagerung bestand ausweislich eines Er-
bnisvermerks des VDEW in dieser Sitzung „Überein-

immung, dass vom Bund eine kostengünstige Lösung
r Endlagerung angemahnt werden müsse“. Weiter heißt
: „Da die Politik aber offensichtlich an der Verfolgung
r beiden Endlagerprojekte zum jetzigen Zeitpunkt fest-
lte, müssten die entsprechenden Lasten mitgetragen
erden. Es sei aber darauf zu achten, unnötige Kosten zu
rmeiden und nach Möglichkeit zum passenden Zeit-
nkt auf ein Endlager für alle Arten von Abfällen umzu-

5 Gesprächsvorbereitung von BMU und BMWi vom 9. Januar 1997,
MAT A 218, Bd. 8, pag. 44 ff. (46).

6 Gesprächsvorbereitung von BMU und BMWi vom 9. Januar 1997,
MAT A 218, Bd. 8, pag. 44 ff. (47).

7 MAT A 221, Bd. 6, pag. 019025, Dokument Nr. 104.
8 Vermerk der EVU vom 9. Januar 1997, MAT A 196/6, pag. 172 f.
9 Schreiben von Dr. Friedrich Kienle, VDEW, an die Mitglieder des

Vorstandsvorsitzendenkreises „Kernenergie“ vom 13. Dezember
1996, MAT A 196/6, pag. 000182; Schreiben von Dr. Friedrich

Kienle, VDEW, an die Mitglieder des Vorstandsvorsitzendenkreises
„Kernenergie“ vom 17. Januar 1997, MAT A 196/6, pag. 000217.

Drucksache 17/13700 – 540 –

schwenken.“4210 Laut RWE-Protokoll wurde „einer
Konzentration der Erkundungsarbeiten auf das nord-
östliche Gebiet des Salzstockes Gorleben und der da-
mit verbundenen Kostenreduzierung auf 350 Mio.
DM“ zugestimmt.4211

Daneben befasste sich der Vorstandsvorsitzendenkreis
auch mit den Themen Castor-Transporte, Zwischenlage-
rung, Europäischer Druckwasserreaktor (EPR), Endlager-
vorausleistungsverordnung sowie der Anpassung der Ent-
sorgungsrückstellungen.4212

nn) „Ministergespräch“ am 13. Januar 1997

Am 13. Januar 1997 fand dann ein weiteres Gespräch der
Bundesminister Dr. Angela Merkel und Dr. Günter
Rexrodt mit Vertretern der EVU unter Beteiligung von
Mitarbeitern des BMU (u. a. Abteilungsleiter Gerald
Hennenhöfer und die Unterabteilungsleiter Dr. Arnulf
Matting und Hubert Steinkemper), BMWi (u. a. Leiter der
Abteilung für Energiepolitik Dr. Becker sowie Unterabtei-
lungsleiter Dr. Leyser und Referatsleiter Franz Beschor-
ner) und des Bundeskanzleramtes (u. a. MDg Kindler)
statt. Seitens der EVU nahmen die Vorstandsvorsitzenden
bzw. Mitglieder des Vorstandes Dr. Majewski (Bayern-
werk AG), Bayer (Isar-Amperwerke AG), Dr. Fabian
(PreussenElektra AG), Prof. Dr. Hlubek (RWE Energie AG)
und Dr. Steuer (Energieversorgung Schwaben AG) an dem
Gespräch teil; weitere Teilnehmer waren Herr Hüttl (Sie-
mens AG/KWU) für die Kraftwerksindustrie sowie ein
Vertreter der Hauptgeschäftsstelle des VDEW. Gemäß der
Teilnehmerliste nahm Dr. Majewski für Herrn Farnung
bzw. Herrn Dr. Harig die Sprecherrolle der EVU wahr.4213

Einem Vermerk des BMWi über das Gespräch am 13. Ja-
nuar 1997 zufolge führte Dr. Majewski (Sprecher der
EVU) zum Endlagerprojekt Gorleben aus, dass „die Elek-
trizitätswirtschaft der Beschränkung auf das Nordost-Feld
zustimmen [könne]“.4214 Ähnlich heißt es in dem Ergeb-
nisvermerk des BMU: „Nach kurzer Erörterung auf der
Grundlage der Arbeitsgruppenergebnisse wurde Einver-
nehmen festgestellt, dass […] zum Projekt Gorleben sich
die zügige Fortsetzung der Erkundung auf den Nord-Ost-
Bereich des Salzstocks beschränkt, der Bund Salzrechte
(gegebenenfalls für eine weitergehende Erkundung, je-
denfalls für Errichtung und Betrieb des Endlagers) paral-
lel erlangen soll, nach Erlangung der Eignungsaussage in-
tensive Gespräche über das weitere Vorgehen erfolgen
und dass kontinuierlich über Einsparungspotentiale Ge-
spräche geführt werden.“4215

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4210 Vermerk des VDEW vom 17. Januar 1997, MAT A 196/6,
pag. 000219 ff. (000220).

4211 MAT A 196/6, pag. 244, Dokument Nr. 105.
4212 Vermerk des VDEW vom 17. Januar 1997, MAT A 196/6,

pag. 000219 ff.
4213 Entwurf eines BMU-Vermerks mit Teilnehmerliste zum Gespräch

von BM’in Dr. Merkel und BM Dr. Rexrodt am 13. Januar 1997,
MAT A 218, Bd. 8, pag. 139 ff. (146 f.).

4214 Vermerk des BMWi vom 17. Januar 1997, MAT A 218, Bd. 8,
pag. 194 ff. (196); Vermerk der RWE Energie AG, MAT A 196/6,
pag. 000241 ff. (000244), Dokument Nr. 105.

4215

421

421

421

421

422
Entwurf eines BMU-Vermerks vom 15. Januar 1997, MAT A 218,
Bd. 8, pag. 139 ff. (140 f.).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

arüber hinaus unterstrich Ministerin Dr. Angela Merkel
sweislich des Vermerkes aus dem BMWi, dass „diese
] Vorgehensweise eine Einsparung im Projekt Gorle-

n von über 300 Mio. DM ermögliche. Sie hoffe, dass
e Aussage von BfS/BGR Bestand habe, besonders unter
m Gesichtspunkt, dass damit die Erlangung der um-

rittenen Salzrechte des Grafen Bernstorff nicht mehr
ingend notwendig sei.“4216

eiter führte Gerald Hennenhöfer dem Vermerk zufolge
der Besprechung aus, dass sich die Ausgangssituation
ch dem Gespräch am 5. Dezember 1996 erheblich ge-
dert habe: „Die Beschränkung der Erkundung auf den
ordost-Teil (so BfS/BGR) reiche zur Beurteilung der
ignung des gesamten Salzstocks aus. Nach Aussage von
fS/BGR sei die Erkundung dieses Teils des Salzstockes
ch ohne die privaten Salzrechte möglich. Der Nord-
t-Teil reiche voraussichtlich, um das gesamte Abfall-
lumen aufzunehmen. Die privaten Salzrechte würden
st für den Ausbau zum Endlager gebraucht.“4217
r. Majewski führte zu dem Verhandlungsergebnis aus,
ss dieses aus EVU-Sicht nicht nur wegen der erreichten
osteneinsparungen, sondern auch wegen des damit ver-
ndenen geringeren Aufwandes der Erkundung zufrie-
nstellend sei.4218

Kanzleramtsvermerk vom 15. Januar 1997 heißt
bezüglich Gorleben, dass: „im Gegensatz zu frühe-
n Plänen“ man sich jetzt „auf das sogenannte
ordostfeld‘ beschränken“ werde.4219

Bezug auf das Endlagerprojekt Konrad wurde dem
ermerk aus dem BMU zufolge Einvernehmen herge-
ellt, so schnell wie möglich einen Planfeststellungsbe-
hluss herbeizuführen, um anschließend dieses Endlager
zurüsten und in Betrieb nehmen zu können. Bevor der

lanfeststellungsbeschluss vorliege, sollten „auf weitere
rgezogene Maßnahmen […] verzichtet werden.“4220

Bericht des BfS zur
Erkundungsbeschränkung

a) Berichtsanforderung des BMU

Nachgang zum Ministergespräch am 13. Januar 1997
bat Dr. Manfred Bloser, zuständiger Referatsleiter RS III
BMU, in einem Fax vom 17. Januar 1997 an den Leiter
r Abteilung ET-1 des BfS, Prof. Dr. Bruno Thomauske,
e Erstellung eines „abgestimmten Berichts“ zu der
rage, welche Erkundungsergebnisse mit der alleinigen
rkundung des nordöstlichen Teils des Salzstockes ge-
onnen werden könnten, welche Ergebnisse auf den Süd-
estteil übertragen werden könnten und welche Aussagen
sgesamt bzw. bezogen auf den südwestlichen Teil nicht

6 Vermerk des BMWi vom 17. Januar 1997, MAT A 218, Bd. 8,
pag. 194 ff. (198).

7 Vermerk des BMWi vom 16. Januar 1997, MAT A 218, Bd. 8,
pag. 178 ff. (180).

8 Vermerk des BMWi vom 16. Januar 1997, MAT A 218, Bd. 8,
pag. 178 ff. (181).

9 MAT A 226, Bd. 2, pag. 29.
0
Entwurf eines BMU-Vermerks vom 15. Januar 1997, MAT A 218,

Bd. 8, pag. 139 ff. (140).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 541 –

möglich seien.4221 Der entsprechenden Verfügung des
Schreibens zufolge war dieses gerichtet an: „Bundesamt
für Strahlenschutz – Fachbereich ET – […] Herrn
Dr. Thomauske“.

Dr. Manfred Bloser führte hierzu vor dem Ausschuss aus:
„Es ist korrekt so, dass normalerweise der Schriftwechsel
direkt an das Bundesamt zu gehen hat und nicht an Perso-
nen. […] Der korrekte Weg ist aber häufig, sage ich ein-
mal, natürlich nicht der schnellste, sondern der lang-
samste. Dann handelt man pragmatisch und macht es so
wie hier, dass man „Bundesamt für Strahlenschutz“
schreibt und dann darunter „Fachbereich ET“. Dann
kommt das Postalische, und dann: „per Fax Herrn
Dr. Thomauske, Faxnummer soundso. […] Bei einer ko-
operativen und vertrauensvollen Zusammenarbeit ist das
auch, denke ich einmal, nicht anstößig.“4222

bb) Fachgespräch am 20. Januar 1997

Am 20. Januar 1997 fand im BMU ein Fachgespräch
mit dem Titel „Erkundungsbergwerk Gorleben: Wei-
teres Vorgehen unter rechtlichen Gesichtspunkten“
statt. Anwesend waren Vertreter von BMU, DBE, BfS
und einer Rechtsanwaltskanzlei. Bei der Frage von
Walter Kühne (BMU), ob bei einer Erkundungsbe-
schränkung auf den nordöstlichen Teil des Salzstocks
der Antrag auf Aufhebung sämtlicher Salzrechte auf-
rechterhalten werden könne, äußerte der Leiter
„Konventionelle Planung und Betrieb der Endlage-
rung (ET-B)“ und bergbaufachlich bestellte Person im
BfS, Gert Wosnik seine Bedenken. In dem Gesprächs-
protokoll heißt es hierzu: „Herr Wosnik äußerte sich
skeptisch hinsichtlich der Frage, ob die Erkundung nur im
nordöstlichen Teil des Salzstocks ausreichend sei. Herr
Dr. Tittel [Mitarbeiter des BfS, Anm. d. Verf.] verwies
auf die Erkenntnisse der BGR und erklärte mit Nach-
druck, dass die Erkundung des nordöstlichen Teils des
Salzstocks und darauf aufbauend eine Aussage zur Eig-
nung möglich und zunächst ausreichend sei.“4223 An an-
derer Stelle des Gesprächsprotokolls wurde festgehalten:
„Herr Dr. Tittel bestätigte die gemeinsame Auffassung
von BfS und BGR, dass eine Eignungsaussage, basierend
auf den Ergebnissen der Erkundung des nordöstlichen
Teils des Salzstocks, möglich sei und verwies auf den in
Vorbereitung befindlichen Bericht des BfS zu diesem
Punkt. Gert Wosnik hingegen äußerte Zweifel daran, dass
es möglich sein werde, im nordöstlichen Bereich zu er-
kunden, ohne Bereiche mit alten Salzrechten in Anspruch
nehmen zu müssen. Beispielsweise sei nicht auszuschlie-
ßen, dass man bei der Auffahrung der Strecke in Berei-
chen mit bergfreiem Salz auf den Hauptanhydrit stoße,
den man nach der bisherigen Konzeption eigentlich nicht
habe durchörtern wollen. Absolut sichere Aussagen da-


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4221 Schreiben von Dr. Manfred Bloser, BMU, an Prof. Dr. Bruno
Thomauske, BfS, vom 17. Januar 1997, MAT A 116, Bd. 2,
pag. 134063.

4222 Protokoll Nr. 72, S. 42 f.
4223 Vermerk über die Besprechung im BMU am 20. Januar 1997,

422

422

422
MAT A 136/1, Bd. 19, pag. 044302 ff. (044308), Doku-
ment Nr. 106.
Drucksache 17/13700

ber, wo der Hauptanhydrit verlaufe, seien nicht mög-
ch, das sei ‚Geophantasie‘.“4224

c) Thomauske-Bericht vom 23. Januar 1997
en am 13. Januar 1997 vom BMU angeforderten Be-
cht sandte Prof. Dr. Bruno Thomauske am 23. Januar
97 vorab als Fax an Dr. Manfred Bloser, BMU.4225 In
eser Stellungnahme führte Prof. Dr. Bruno Thomauske
ter Bezugnahme auf das Schreiben des BfS-Präsiden-

n Prof. Dr. Alexander Kaul vom 7. Januar 1997 aus,
ss nach gemeinsamer Bewertung von BfS, BGR und
BE auf der Grundlage der vorhandenen Salzrechte die
tertägige Erkundung des nordöstlichen Teils des Salz-

ocks durchführbar sei, ohne dass es hierzu weiterer
alzrechte bedürfe. Der Nachweis der Eignung des Salz-
ockes zur Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle
sbesondere der hochradioaktiven Abfälle sei auf dieser
rundlage führbar. Die Bereiche privater Salzabbauge-
chtsamkeiten könnten nördlich und südlich mit zwei
ichtstrecken umfahren werden. Im Hinblick auf eine
ptimierung der bergmännischen Auffahrung sei das
orliegen auch dieser Salzrechte zweckmäßig.

ie untertägige Erkundung erfolge generell mittels Boh-
ngen und Messungen, wobei als Messungen auch Ver-
hren wie Reflexionsmeßverfahren (indirekte Meßver-
hren) zum Einsatz kämen, mit deren Hilfe in
ombination mit Bohrungen der Aufbau des nordöst-
chen Teils des Salzstockes erkundet werden könnten.
ie indirekten Verfahren kämen insbesondere in dem Be-
ich des Salzstockes zur Anwendung, der nicht mittels
ohrungen durchörtert werden könnte. Dies beträfe die
ereiche privater Salzabbaugerechtsamkeiten der Kir-
engemeinden sowie des Grafen Bernstorff. Auf dieser
rundlage sei der Nachweis der Eignung des nordöstli-
en Teils des Salzstockes auf der Grundlage der damals
rfügbaren Salzrechte abschließend aus Sicht des An-

agstellers führbar.4226

nter der Überschrift „Zusammenfassung“ wurde in dem
chreiben abschließend festgehalten:

usammenfassend sind BfS, BGR und DBE der Auffas-
ng, dass

die untertägige Erkundung sich zunächst auf den nord-
östlichen Teil des Salzstockes beschränken sollte,

auf der Grundlage der vorliegenden Salzrechte diese
Erkundung möglich ist;

darauf aufbauend der Nachweis der Eignung des nord-
östlichen Teils des Salzstockes zur Aufnahme sämtli-
cher radioaktiver Abfälle und

4 Vermerk über die Besprechung im BMU am 20. Januar 1997,
MAT A 136/1, Bd. 19, pag. 044302 ff. (044309), Doku-
ment Nr. 106.

5 Telefax-Sendebeleg mit handschriftlicher Anmerkung von Prof.
Dr. Bruno Thomauske vom 23. Januar 1997, MAT A 116, Bd. 2,
pag. 134057.

6 Schreiben von Prof. Dr. Bruno Thomauske, BfS, an das BMU vom
23. Januar 1997, MAT A 116, Bd. 2, pag. 134052 ff. (134053),

Dokument Nr. 31; vgl. ebenfalls Entwurf desselben Schreibens vom
21. Januar 1997, MAT E 8, Bd. 31, pag. 22 ff.

Drucksache 17/13700 – 542 –

– eine grundsätzliche Aussage zur Eignung des südwest-
lichen Teils möglich ist.

Für den Fall, dass geeigneter Hohlraum im nordöstlichen
Teil des Salzstockes vorhanden, aber z. B. bei Entschei-
dung zur Weiterführung der friedlichen Nutzung der
Kernenergie nicht ausreichend ist, erfolgt unter Nutzung
der Erkenntnisse aus der nordöstlichen Erkundung die
Eignungsuntersuchung des südwestlichen Teil des Salz-
stocks.

dd) Fragen zum Abstimmungsprozess
zwischen BfS, BGR, DBE und BMU

Im Zusammenhang mit dem zitierten BfS-Bericht ist
der Ausschuss der Frage nachgegangen, inwiefern
dieser von den Beteiligten BfS, BGR und DBE tat-
sächlich vollumfänglich mitgetragen wurde, wie die
Abstimmungsprozesse innerhalb der Behörden wa-
ren, welche inhaltliche Kritik vorgetragen und wie mit
diesen umgegangen wurde.

Die DBE äußerte sich in der Korrekturfassung zum
Bericht von Bruno Thomauske vom 22. Januar 1997,
dass sie das Konzept mittragen würde und die Umfah-
rung der nicht vorliegenden privaten Flächen grund-
sätzlich in der vorliegenden Alternativplanung als
machbar ansieht. Sie schlug jedoch an einer Stelle eine
abweichende Formulierung vor. Statt des von BfS-Seite
vorgeschlagenen Satzes „Wenn im nordöstlichen Teil aus-
reichend große zusammenhängende Steinsalzpartien nicht
angetroffen werden sollten, sind diese im Südwesten eben-
falls nicht zu erwarten.“ sollte es dem Vorschlag der DBE
nach heißen, „Wenn im nordöstlichen Teil große zusam-
menhängende Steinsalzpartien nicht angetroffen werden
sollten, sind diese im Südwesten ebenfalls kaum zu erwar-
ten.“4227 Diesen Änderungsvorschlag übernahm das BfS
nicht. Der Zeuge Prof. Dr. Bruno Thomauske begründete
dies in seiner Vernehmung damit, dass die Aussage „in-
haltlich in dieser Diktion falsch“ gewesen sei.4228 „Deswe-
gen habe ich mich darüber hinweggesetzt.“4229

Bezüglich des Thomauske-Berichts vom 23. Januar
1997 lag dem Ausschuss einzig diese Korrekturfas-
sung der DBE vor. Eine Korrekturfassung oder um-
fängliche Stellungnahme der BGR war in den Unter-
lagen des Ausschusses und der BGR nicht auffindbar.

ee) Frage der Abstimmung innerhalb des BfS:
Stellungnahme von Prof. Dr. Röthemeyer,
Gert Wosnik und Prof. Dr. Herrmann

Bei seiner Zeugenvernehmung bekundete Prof.
Dr. Helmut Röthemeyer, Leiter des Fachbereichs ET „Nu-
kleare Entsorgung und Transport“ des BfS, in diesem Zu-
sammenhang, dass er von dem Schreiben vom 23. Januar
1997 nach Abgang eine Kopie erhalten habe. „Wegen sei-
ner grundsätzlichen Bedeutung habe ich eine Stellung-

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4227 Telefax der DBE an das BfS vom 22. Januar 1997, MAT A 81,
Bd. 3, pag. 0993 ff. (0996).

4228

423

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Protokoll Nr. 62, S. 58.
4229 Protokoll Nr. 62, S. 58. 4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

hme, nämlich Vermerk vom 27.03.1997, abgegeben
d auch an die Amtsleitung geschickt. Darüber hinaus

urden auf meine Bitten hin auch Stellungnahmen von
einem damaligen Mitarbeiter Herrn Wosnik und von
rofessor Herrmann abgegeben.“4230

seinem internen Vermerk vom 27. März 1997 zu den
andlungsempfehlungen im Schreiben von Prof.
r. Thomauske vom 23. Januar 1997, in Kopie an den
räsidenten des BfS, den Vizepräsidenten, ET 1, ET 2
d ET-B übermittelt, führte Prof. Dr. Helmut Röthe-

eyer aus: „Anhydritschichten im Salzstock stellen
tentielle Bruchbereiche dar. […] Eine Durchörterung
eser Schichten könnte daher auch noch zu einem späte-
n Zeitpunkt zu Gefährdungen führen. Die Aussage, daß
e Salzabbaugerechtsamkeiten (der Kirchen und des
rafen von Bernstorff) nördlich und südlich mit zwei
trecken nördlich und südlich umfahren werden können
t nicht nur eine Frage der Optimierung, sondern der Si-
erheit. Dadurch kann die Erkundung sowohl nach Sü-
n als auch insbesondere nach Norden eingeschränkt
erden. […] Die nördliche Umfahrung könnte die Durch-
terung des nördlichen Hauptanhydritstranges mit den
er und in den Anlagen aufgezeigten Konsequenzen er-
ingen. Die BGR hat auf dem Jour fixe Gorleben am
. März 1997 bestätigt, dass auch ihrer Meinung

ach der Hauptanhydrit in dem o. a. Bereich nicht
urchörtert werden soll.“4231 Bezüglich der wenig vor-
ersehbaren geologischen Verhältnissen in einem
alzstock verwies er auf den Befahrungsbericht vom
. Februar 1997. Dabei sind bei Vorbohrungen er-

öhte Anhydritanteile im Bohrklein festgestellt wor-
en, die nicht mit den bisherigen geologischen Er-
enntnissen in Einklang standen.4232 Zur
bertragbarkeit der Erkundungsergebnisse führte er aus:
hne Erkundung im Südwesten des Salzstocks kann
ine belastbare Aussage über die geologischen Verhält-
sse und damit über die Eignung oder Nichteignung in
esem Bereich gemacht werden.“4233 Seine Bedenken
ezüglich der Feststellungen im Schreiben von Prof.
r. Bruno Thomauske bekräftigte Prof. Dr. Helmut
öthemeyer nochmals in einem Schreiben vom 17. Juli
97: „Die vom BfS verfolgte neue Planung zur unter-
gigen Erkundung“ werfe „sicherheitsmäßige Frage-
ellungen auf“, die unverzüglich beantwortet werden
üssten.4234

uf dem Schreiben von Prof. Dr. Bruno Thomauske vom
. Januar 1997 hat Prof. Dr. Helmut Röthemeyer mit Da-
m vom 29. Januar 1997 handschriftlich verfügt:
[Kopie, Anm. d. Verf.] ET 2, ET-B [Gert Wosnik,

0 Protokoll Nr. 66, S. 41; Vermerk von Prof. Dr. Albert Günter
Herrmann vom 8. Februar 1997, MAT A 83, Bd. 6, pag. 336 f.,
Dokument Nr. 109.

1 Stellungnahme von Prof. Dr. Helmut Röthemeyer vom 27. März
1997, MAT E 8., Bd. 7, pag. 061.

2 MAT A 83, Bd. 6, pag. 456, Dokument Nr. 107.
3 Stellungnahme von Prof. Dr. Helmut Röthemeyer vom 27. März
1997, MAT A 83, Bd. 6, pag. 336, Dokument Nr. 110.
234 MAT A 83, Bd. 6, pag. 327.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 543 –

Anm. d. Verf.]: bitte Stellungnahme zu den Aussagen, mit
denen Sie ggf. nicht einverstanden sind.“4235

In seiner internen Stellungnahme vom 31. Januar 1997
führte Gert Wosnik, Leiter „Konventionelle Planung und
Betrieb der Endlagerung (ET-B)“ und bergbaufachlich
bestellte Person im BfS, gegenüber seinem direkten Vor-
gesetzten Prof. Dr. Röthemeyer aus, dass vor allem die
Ausführungen zur „Machbarkeit der Erkundung des nord-
östlichen Salzstockteils – und hierin die Behauptung, dass
eine Erkundung des nordöstlichen Teils des Salzstockes
durchführbar sei, ohne dass es hierzu weiterer Salzrechte
bedarf, da die Bereiche privater Salzabbaugerechtsamkei-
ten nördlich und südlich umfahren werden können […]
insbesondere hinsichtlich der nördlichen Richtstrecke in
keiner Weise belastbar [ist]. Das Auffahren dieser nördli-
chen Richtstrecke ist zwar gegebenenfalls bei günstigen
geologischen Gegebenheiten möglich, aber diese Mög-
lichkeit ist ohne Aufgabe der fachlich notwendigen Fest-
legung, den nördlichen Hauptanhydritstrang nicht anzu-
fahren, eher unwahrscheinlich.“4236 Weiter führte er aus:
„Selbst wenn die Lage des bislang nur mit ‚Geophantasie‘
lokalisierten Stranges tatsächlich so weit nördlich wäre,
dass ein Durchfahren des Zwischenraumes zwischen den
Kirchengrundstücken plus Markscheidesicherheitspfeiler
und dem Hauptanhydrit möglich wäre, wären durch die
Unmöglichkeit des Auffahrens von Querschlägen in die-
sem Bereich die sonderzubewetternden Streckenlängen
so groß, dass bei der Nichtausschließbarkeit von Gaszu-
tritten erhebliche technische Schwierigkeiten und damit
verbundene Mehrkosten zu erwarten sind.“4237 Hinsicht-
lich der Übertragbarkeit der Erkundungsergebnisse heißt
es in seinem Schreiben: „Im übrigen kann ich auch die
Ausführungen zur Übertragbarkeit der Erkundungsergeb-
nisse aus dem nordöstlichen Teil auf den Südwesten in
dieser Form nicht mittragen. Wenn auch die Wahrschein-
lichkeit ähnlicher Ausbildung groß ist, gilt für mich im-
mer noch der alte Bergmannsspruch „Vor der Hacke ist es
duster“. In solch wichtigen Punkten sollte man keine Spe-
kulationen als Tatsachen darstellen.“4238

Gert Wosnik äußerte in seinem vorgenannten Schreiben,
dass: „Das Schreiben ist mit ET-B als dem bergbaufach-
lichen Vertreter des BfS nicht abgestimmt worden und
hätte von mir in der vorliegenden Form nicht mit gezeich-
net werden können.“4239 Ähnlich führte er in seiner Zeu-
genvernehmung vor dem Untersuchungsausschuss aus:
„Es waren ja wohl die Belange, die bergbaufachlichen
und sicherheitlichen Belange, sehr betroffen. Herr
Thomauske war natürlich nicht entsprechender Fach-

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4235 Schreiben von Prof. Dr. Bruno Thomauske, BfS, vom 23. Januar
1997, MAT A 83, Bd. 6, pag. 329.

4236 Stellungnahme von Gert Wosnik, BfS, vom 31. Januar 1997,
MAT E 8, Bd. 7, pag. 062.

4237 Stellungnahme von Gert Wosnik, BfS, vom 31. Januar 1997,
MAT E 8, Bd. 7, pag. 062.

4238 Stellungnahme von Gert Wosnik, BfS, vom 31. Januar 1997,
MAT E 8, Bd. 7, pag. 062.

4239

424

424

424
Internes Schreiben von Gert Wosnik, BfS, vom 31. Januar 1997,
MAT A 83, Bd. 6, pag. 339, Dokument Nr. 108. 4
Drucksache 17/13700

ann. Dann hätte er sich ja wohl abstimmen sollen.“4240
r sei in „keiner Weise eingeschaltet“ worden.4241

emäß § 58 Absatz 1 BBergG verantwortlich für die Er-
llung der Pflichten, die sich aus dem BBergG für die
dnungsgemäße Errichtung, Führung und Einstellung ei-
s Betriebes ergeben, sind

der Unternehmer, bei juristischen Personen und Per-
sonenhandelsgesellschaften die nach Gesetz, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten
Personen, und

die zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes
oder eines Betriebsteiles bestellten Personen im Rah-
men ihrer Aufgaben und Befugnisse.

ie nach § 58 Absatz 1 Nummer 2 BBergG verantwortli-
e Person muss nach § 59 Absatz 1 BBergG die zur Er-
llung ihrer Aufgaben und Befugnisse erforderliche Zu-
rlässigkeit, Fachkunde und körperliche Eignung
sitzen.

uf die eventuelle Notwendigkeit einer Abstimmung mit
errn Wosnik angesprochen, bekundete Prof. Dr. Bruno
homauske als Zeuge vor dem Ausschuss, richtig sei,
ss er sich bei seinen Tätigkeiten, soweit diese den Auf-
benbereich von Gert Wosnik als bergbaufachlich be-

ellter Person berührten, mit diesem abstimmen musste.
ber die Frage ist: Worüber musste ich mich mit ihm ab-

immen? Herr Wosnik war bergbaufachliche Person. Das
ißt, seine Funktion war, zu prüfen, ob alles das, was wir
rhaben, in Übereinstimmung ist mit den bergrechtli-
en Anforderungen. Das ist seine Funktion gewesen.

eine Funktion war nicht die Bewertung unter wissen-
haftlichen Gesichtspunkten.“ Die Frage, ob Herr
osnik mitgezeichnet habe, sei nicht von Bedeutung,
eil „an der Stelle war es nicht sein Zuständigkeitsbe-
ich.“ Weiter führte der Zeuge aus, die Zuständigkeit
n Herrn Wosnik umfasste die „bergrechtliche Geneh-
igungsfähigkeit, […] die Genehmigungsfähigkeit im
inblick auf Haupt- und Sonderbetriebspläne. Genau da-
m geht es. Da spielt aber die Fragestellung der Über-
agbarkeit von Nordosten auf Südwesten überhaupt
ine Rolle – überhaupt nicht. Insofern ist seine Funktion
e der bergbaufachlichen Prüfung, das heißt: ‚Kann ich
e Strecken in dem Querschnitt so fahren?‘, ‚Kann ich in
n Bereichen erkunden?‘, ‚Gibt es Bereiche, die ich bei-
ielsweise mit Explosionsschutz versehen müsste?‘ […]

s ist eine bergbaufachliche Zuständigkeit. Und er hat
ch hier zu etwas geäußert, was ich inhaltlich teile, was
er nicht seine Zuständigkeit beinhaltet.“4242

emgegenüber bekundete Prof. Dr. Helmut Röthemeyer
i seiner Zeugenvernehmung auf die Frage hin, ob Prof.
r. Thomauske auf Herrn Wosnik hätte zugrückgreifen
nnen: „Er hätte sogar müssen. Der war […] der berg-
ufachliche Vertreter des BfS“.4243

0 Protokoll Nr. 62, S. 94.
1 Protokoll Nr. 62, S. 89.
2
Protokoll Nr. 62, S. 40 f.

243 Protokoll Nr. 66, S. 56.

Drucksache 17/13700 – 544 –

In einem Rechtsgutachten, welches von Rechtsanwalt
Dirk Teßmer für die Bundestagsfraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angefertigt wurde, heißt
es zur grundsätzlichen Frage der Zuständigkeit eines
bergbaufachlichen Vertreters, dass „sämtliche Ent-
scheidungen der Konzeptionierung, Aufstellung und
Durchführung der Planung bergbaulicher Maßnah-
men zwingend von der bestellten verantwortlichen
Person nach § 58 Absatz 1 Nummer 2 BBergG zu tref-
fen sind.“ Auf die Frage welche Auswirkungen dies
auf die hierarchische Entscheidungsstruktur einer Be-
hörde hat, sofern der Behördenleiter Unternehmer ist
und nicht gleichzeitig die Voraussetzungen nach § 59
Absatz 1 BBergG erfüllt, heißt es im Gutachten: „Es
ergeben sich in dieser Konstellation keine Abweichun-
gen“.4244

Bedenken äußerte auch Prof. Dr. Albert Günter
Herrmann, Universität Göttingen, in einem Schreiben
vom 8. Februar 1997. Zu Bruno Thomauskes Aussagen
vom 23. Januar 1997, dass mit indirekten Meßverfah-
ren in Kombination mit Bohrungen der Aufbau des
nordöstlichen Teils des Salzstockes erkundet werden
könnte und zur Übertragbarkeit der Ergebnisse
schreibt Prof. Dr. Albert Günter Herrmann: „Die nach-
prüfbare Sicherheit einer direkten Erkundung kann
niemals durch indirekte Methoden und die zwangs-
läufig spekulative Übertragung der geologischen Ver-
hältnisse von bekannten Salzstockbereichen auf unbe-
kannte Teile eines Gesteinskörpers ersetzt werden. Die
objektiven Beobachtungen würden dann logischer-
weise durch Annahmen und Vermutungen (sog. „Geo-
phantasie“, leider oft wörtlich zutreffend!) ersetzt.
[…] Es sei daran erinnert (Herr Wosnik wird das bestäti-
gen), dass sich im Bergbau (vor allem im Salzbergbau!!)
Voraussagen über den von Geologen prognostizierten
Schichtenverlauf, sogar auf Entfernungen von wenigen
zehn bis hundert Metern, häufig nicht bestätigt ha-
ben.“4245 Er führte weiter aus, dass die Vorhersagen
„natürlich auch manchmal zuträfen.“ Hierfür gebe es aber
keine „100%ige Sicherheit.“4246 Beispielsweise „tauchen
in einer Strecke Kalisalzflöze plötzlich ab oder sie ‚ver-
schwinden‘ in der Firste!“ Dies wisse jeder Salzbergmann
und jeder Salzgeologe.4247 „Anhydritschichten enthal-
ten häufig salinare Lösungen, welche beim Aufschluß
untertage austreten. Wenn es sich um steilstehende
Anhydritschichten […] handelt, besteht die Gefahr,
dass zunächst in 800m oder 1000m Tiefe zunächst
stark konzentrierte Lösungen ausfließen, dann aber
aus immer höheren Stockwerken das Salzstocks und
schließlich aus dem Deckgebirge chemisch anders zu-
sammengesetzte und immer geringer konzentrierte
Lösungen nachfließen, bis schließlich die Formations-

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4244 Dirk Teßmer: Juristisches Kurzgutachten zu Fragen des § 58, 59
BBergG, MAT B 58, S. 4/5, Dokument Nr. 111.

4245 Schreiben von Prof. Herrmann vom 8. Februar 1997, MAT E 8
Bd. 7, pag. 063 f.

4246 Schreiben von Prof. Dr. Albert Günter Herrmann vom 8. Februar
1997, MAT E 8 Bd. 7, pag. 063 f.

4247

424

424

425

425

425
Schreiben von Prof. Dr. Albert Günter Herrmann vom 8. Februar
1997, MAT E 8 Bd. 7, pag. 063 f. 4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

wässer aus dem Deckgebirge nachdringen. […]
eine Empfehlung: Möglichst keine Experimente mit
nhydritschichten, so wie das ursprünglich ein fester Be-
andteil des Untertage-Erkundungskonzeptes für Gorle-
n war. Im ungünstigsten und nicht vorhersehbaren Fall
nn andernfalls das Isolationspotential beeinträchtigt
erden. Aber gerade dieses ist doch aus meiner persönli-
en Sicht gegenwärtig das stärkste Argument für die
türliche Barriere Salzstock Gorleben.“4248

Zusammenhang mit den Bedenken hat sich der Aus-
huss mit der Frage befasst, wie mit diesen umgegangen
urde.

rof. Dr. Helmut Röthemeyer antworte bei seiner Zeugen-
rnehmung auf die Frage, wie mit den von ihm mit

chreiben vom 27. März 1997 vorgetragenen Bedenken
gegangen worden sei und ob man diese diskutiert

be: „Mit mir überhaupt nicht. Ich habe den Vermerk an
e Amtsleitung geschickt und auch an einige andere, und
n daher kann ich da eigentlich nichts zu sagen. In der
maligen Zeit wurde ich zwar informiert, aber nicht be-
iligt – wegen der Gründe, die ich Ihnen schriftlich
ngereicht habe.“4249 Herr Prof. Dr. Röthemeyer be-
g sich dabei auf sein Schreiben an den Ausschuss
m 4. November 2011, in dem er auf die Neuorgani-
tion im BfS 1996 verwies, die nach seiner Auffas-
ng wegen seiner kritischen Haltung zum Endlager
orsleben erfolgt sei.4250 Näher dazu siehe oben.4251

uf die Frage, ob der Vermerk ohne die bereits ge-
annte Organisationsänderung im BfS 1996 in seine
uständigkeit gefallen wäre und er dann auch inhalt-
ch anders ausgesehen hätte, sagte Prof. Dr. Helmut
öthemeyer aus: „Ja, es wäre meine Aufgabe gewesen.

] Ich hätte ihn schreiben müssen.“4252 An anderer
elle sagte er zum Zusammenhang mit der Organisa-
onsänderung: „Vorhin wurde ja gesagt, ich habe den
uf eines Bedenkenträgers und Zögerers. Und es
ann auch – Es ist auch so gewesen, dass die Diskus-
onen über die Organisationsänderung über lange
eiträume – also nicht nur 97/98, sondern auch schon
rher – de facto manchmal ausgeübt wurden. Und

ies scheint so ein Fall zu sein. Also, sicherlich hätten
ir nicht so ein sicherlich dem BMU gefallendes
chreiben abgeschickt, sondern uns mehr an dem
ientiert, was die IEAL gesagt hat.4253

er ehemalige Präsident des BfS, Prof. Dr. Alexander
aul bekundete bei seiner Vernehmung zum Schreiben
n Gert Wosnik vom 31. Januar 1997: „Ich habe ihn
en Brief, Anm. d. Verf.] heute zum ersten Mal gese-

en, aber das brauche ich gar nicht zu sagen, denn
enn Sie oben die Kette anschauen, da steht […] „an
T“. Das hätte, weil es sich hier um eine sehr drin-

8 Schreiben von Prof. Albert Günter Herrmann vom 8. Februar 1997,
MAT E 8, Bd. 7, pag. 063 f.

9 Protokoll Nr. 66, S. 45.
0 MAT B 42.
1 Neuorganisation im BfS, Vierter Teil, Zweites Kapitel, D. I. 1. c) dd).
2
Protokoll Nr. 66, S. 55.

253 Protokoll Nr. 66, S. 64.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 545 –

gende und auch gravierende Kritik handelt an dem,
was beabsichtigt ist, auf dem Dienstweg zu mir laufen
müssen. Also, insofern konnte ich den gar nicht ha-
ben, habe ihn auch nicht gehabt, habe ihn heute das
erste Mal gesehen. Aber unabhängig davon – – Ich
würde ja sagen, das ist Schnee von gestern.“4254 Weiter
sagte er zur kritischen Haltung Wosniks: „Ja, natürlich
weiß ich, dass Herr Wosnik als Bergmann häufig andere
Ansichten hat. Er hat ja auch diesen Satz „Vor der Hacke
ist es dunkel“ als ein Kriterium genannt, nach dem also
der Bergmann vorgeht, als die alte Bergmannsweisheit.
Das nehme ich ihm auch gar nicht übel. Der ist gelernter
Bergmann und hat sicherlich ein breites Spektrum auch
an Erfahrungen gegenüber allen, die auf diesem Sektor
nicht gearbeitet haben. Zumindest aber ich muss mich
ausnehmen; denn ich bin ja nie im Bergbau tätig gewe-
sen, habe auch nicht die Kenntnis.“4255

Der Zeuge Henning Rösel, damals Vizepräsident des BfS,
führte aus, dass Gert Wosnik im Diskussionsprozess eine
Zeit lang die Auffassung vertreten hätte, dass eine Be-
schränkung der Erkundung auf die dem BfS derzeit zu-
gänglichen Bereiche im Nordosten des Salzstocks eine
Konzeptänderung sei. „Diese Auffassung hat er nach
meiner Kenntnis später revidiert. Er hat zwar Bedenken
weiter geäußert oder auf Risiken hingewiesen, aber die
Vorgehensweise nach Nordosten hat er dann später nicht
mehr in Frage gestellt.“4256

Angesprochen auf die Behauptung vom Zeugen Henning
Rösel behauptete spätere Meinungsänderung bekundete
der Zeuge Gert Wosnik bei seiner Vernehmung: „Also, ich
habe meine Haltung nicht geändert“ und wies darauf hin,
dass er mit Wirkung zum 31. März 1997 antragsgemäß
vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden sei. „Ich habe
nämlich […] so früh es ging, mit Vollendung meines
62. Lebensjahres […] meine Versetzung in den Ruhe-
stand beantragt“4257; den entsprechenden Antrag hätte er
bereits Anfang 1996 gestellt.4258 Zum Hintergrund seines
Antrages führte Gert Wosnik in seiner Zeugenverneh-
mung aus: „Es ging um das ganze Betriebsklima beim
BfS. Ich weiß nicht, ob man so was sagen kann, Mobbing
oder so, das geht vielleicht ein bisschen zu weit. Aber es
gab eben verschiedene Verhaltensweisen, durch die ich
mich beschwert fühlte, und da wollte ich lieber, sobald –
Es war eben das Glück, dass ich das Alter erreichte, und
ich konnte gehen, und ich brauchte mich dann nicht mehr
irgendwie weiter zu ärgern oder was.“4259 Darüber hinaus
bekundete der Zeuge, ein „ganz wichtiger Grund war
eben die geplante Änderung der Organisation, wo ich
[…] die Meinung hatte, man wollte mir sämtliche Kom-
petenzen nehmen, aber die gesamte Verantwortung belas-
sen. Und das wollte ich nicht.“4260 Weiter führte er aus,
dass sein Antrag nichts mit der Diskussion um das

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4254 Protokoll Nr. 86, S. 39.
4255 Protokoll Nr. 86, S. 39.
4256 Protokoll Nr. 60, S. 6 und S. 7.
4257 Protokoll Nr. 62, S. 78.
4258 Protokoll Nr. 62, S. 85.
4259

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Protokoll Nr. 62, S. 79.
4260 Protokoll Nr. 62, S. 95. 4
Drucksache 17/13700

chreiben von Prof. Dr. Bruno Thomauske vom 23. Ja-
ar 1997 zu tun gehabt hätte, „aber das hatte natürlich
hon damit zu tun, dass bekannt geworden war – wie,
eiß ich jetzt nicht –, dass eben auf die Untersuchung des
lben Salzstockes verzichtet werden konnte. Das hat
ich dazu gebracht, zu sagen: Gut, dann macht es al-
ine.“4261

rof. Dr. Bruno Thomauske sagte im Hinblick auf den
mgang mit der Kritik vor dem Ausschuss aus, dass zu
nem Diskussionsprozess „selbstverständlich alle Argu-
ente auf den Tisch gehören“, und es insofern „völlig
lbstverständlich [sei], dass die Mitarbeiter, die für be-
immte Bereiche zuständig sind, aus ihrer Funktion
raus ihre Position darstellen und das aus ihrer Sicht Ent-
genstehende dann auch zur Sprache bringen, um dieses
it in eine koordinierte Entscheidungsfindung einfließen
lassen.“4262 Die Diskussion habe sich im Wesentlichen
der Fragestellung entzündet, dass in dem Papier, das er
mals verfasst habe, eine Aussage zu der Übertragbar-
it der Ergebnisse aus dem Nordosten in den Südwesten
thalten war. „Herr Wosnik hat – und das trage ich voll-
haltlich mit – nach meiner Einschätzung völlig zu Recht
itgeteilt, dass diese Übertragbarkeit Grenzen hat. […]
e Frage dieser Übertragbarkeit – ‚Welche Ergebnisse
nn man übertragen und welche nicht bzw. was ist für
n Planfeststellungsverfahren dann erforderlich?‘ – ist
ne völlig andere Fragestellung, und insofern wähne ich
ich hier an dieser Stelle auch mit den Kollegen Röthe-
eyer und Wosnik einig.“4263

rof. Dr. Helmut Röthemeyer sagte vor dem Ausschuss
s, dass er wegen der von ihm aufgezeigten „sicher-

eitstechnischen Antworten und Problemen“ hätte be-
iligt werden müssen. Auf Nachfrage, ob man dies
ch anders sehen könnte, antwortete er: „Ja, wenn
an das so sieht, dass es eigentlich keine Konzeptän-

erung ist und ich nur die Richtstrecken so ein biss-
en rechts und links verbiege, dann könnte man
öglicherweise davon absehen, mich zu befragen.“4264
uf die Frage, ob seine kritischen Anmerkungen be-
cksichtigt wurden, antwortete Prof. Dr. Helmut

öthemeyer, dass er auf seinen Vermerk „keinerlei
eaktion bekommen habe.“4265

u der Frage, inwieweit die Bedenken zwischen den Be-
rden kommuniziert wurden und ob das BMU über die

iskussionen innerhalb der nachgeordneten Behörden in-
rmiert war, führte der Zeuge Dr. Manfred Bloser, damals
ständiger Referatsleiter im BMU, vor dem Ausschuss
s: „Wir hatten selbstverständlich die Fachaufsicht über
s BfS. Aber die Fachaufsicht war natürlich nicht so, dass
ir uns als Obergutachter und Entscheider in solchen tech-
schen-wissenschaftlichen Fragen empfunden hätten,
ndern hier war das natürlich das originäre Interesse und
ch Aufgabe des BfS, Diskussionen wissenschaftlicher

1 Protokoll Nr. 62, S. 85.
2 Protokoll Nr. 62, S. 10.
3 Protokoll Nr. 62, S. 10.
4
Protokoll Nr. 66, S. 52.

265 Protokoll Nr. 66, S. 46.

Drucksache 17/13700 – 546 –

Art, auch wenn sie kontrovers waren, natürlich selbst zum
Konsens zu bringen, und das ist ja auch geschehen. Von
daher kann ich mich nicht erinnern, dass ich da eingegrif-
fen hätte.“4266

Der Zeuge Gerald Hennenhöfer äußerte, von den Beden-
ken im BfS nichts gewusst zu haben. Er könne sich nicht
erinnern, dass ihm jemals die Bedenken vorgetragen wor-
den seien.4267 Weiter bekundete er, „was immer in Salz-
gitter diskutiert wurde, haben wir im BMU nie alles ge-
wusst […].“4268 Ergänzend führte der Zeuge aus, dass er
von der These „ein Salzstock sei weitgehend symmetrisch
ausgebildet“, „die Erkundung der einen Flanke erlaube da-
her ausreichende Aussagen über die andere Flanke“ selbst
„nie völlig“ überzeugt gewesen sei.4269

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, 1994 bis 1998 Bun-
desumweltministerin, antwortete als Zeugin vor dem Un-
tersuchungsausschuss auf die Frage, ob ihr der Name der
im BfS bergbaufachlich bestellten Person Gert Wosnik et-
was sage und mit wem sie diese Fragen erörtert habe,
dass ihre Fachebene ihr als die geeignete Gesprächs-
grundlage gegolten habe „und wann immer die Fach-
ebene den Eindruck hatte, dass ich noch mehr wissen
muss, habe ich mich mit dem BfS und anderen dann auch
unterhalten. Die Fachebene hat mich im Übrigen immer
informiert über ihre Gespräche mit den nachgeordneten
Behörden und hat mich auch auf die Risiken hingewie-
sen.“ So sei schon am 18. Juli 1995 darauf hingewiesen
worden, dass die begründete Aussicht auf Eignungshöf-
figkeit in dem Maße schrumpfe, in dem sich die zur Er-
kundung zur Verfügung stehende Fläche reduziere. „Das
heißt, in dieser Aussage, die an mich ging, ist doch schon
erkennbar, dass da auch über Risiken gesprochen wurde.“
Auf dieser Basis habe sie dann ihre Entscheidung gefällt
und sich dem Votum der Fachebene angeschlossen, „aber
eben in dem festen Wissen, dass diese Fachebene alle Ge-
danken auch aufgenommen hat, die ihr bekannt wa-
ren.“4270

In bereits genannten Rechtsgutachten von Rechtsan-
walt Dirk Teßmer heißt es zu der Frage, welche Ver-
antwortlichkeit das BMU habe, wenn es von der
Nichteinhaltung der Vorschriften nach §§ 58, 59
BBergG Kenntnis erlange: „Oberstes Ziel der Fach-
aufsicht ist, ein rechtmäßiges und zweckmäßiges Ver-
waltungshandeln sicherzustellen. Dies bedeutet […],
dass das BMU […] im Falle einer Kenntniserlangung
darüber, dass beim BfS Entscheidungen in einer Weise
getroffen werden, die den sich aus §§ 58, 59 BBergG
ergebenden Verantwortlichkeiten entgegenstehen […]
aus § 3 des Gesetzes über die Errichtung eines Bun-
desamtes für Strahlenschutz zum Einschreiten ver-
pflichtet ist.“4271

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4266 Protokoll Nr. 72, S. 11.
4267 Protokoll Nr. 90, S. 16.
4268 Protokoll Nr. 90, S. 13.
4269 Protokoll Nr. 90, S. 4.
4270 Protokoll Nr. 92, S. 32 f.
4271

427

427

427
Dirk Teßmer: Juristisches Kurzgutachten zu Fragen des § 58, 59
BBergG, MAT B 58, S. 1–5, Dokument Nr. 111.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

) Ministervorlage Merkel

einer Abteilungsleiterbesprechung am 3. Februar 1997
formierte Prof. Dr. Alexander Kaul, seinerzeit Präsident
s BfS, die damalige Bundesumweltministerin ausweis-

ch eines Ergebnisprotokolls: „Nach Auffassung des
mtes ermögliche die Eignungsaussage für den nordöst-
chen Teil des Salzstockes Gorleben eine Extrapolation
f den südwestlichen Teil. Abhängig vom Volumen
nne ggf. eine Beschränkung auf den nordöstlichen Teil
i der Erkundung erfolgen. Technologische Barrieren
nnten im nordöstlichen Teil erprobt werden. Eine Um-
hrung fremder Salzrechte in diesem Teil sei möglich.
it dem BGR sei abgestimmt, dass die Machbarkeit der

rkundung gegeben ist.“4272

einer Vorlage des BMU vom 5. Februar 1997 an die sei-
rzeitige Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel
r „Fortschreibung des Entsorgungskonzeptes – Erkun-
ng Gorleben“ wurde bezugnehmend auf eine im Nach-
ng zum Schreiben des Präsidenten des BfS Prof.
r. Alexander Kaul vom 7. Januar 1997 geäußerte Bitte
r Ministerin um detailliertere Information ausgeführt,
ss das nun übermittelte Schreiben von Prof. Dr. Bruno

homauske vom 23. Januar 1997 die Vorstellungen des
fS zur weiteren Vorgehensweise der Erkundung Gorle-
ns konkretisiere. „Insbesondere hebt BfS erneut hervor,
ss eine Eignungsaussage für den gesamten Salzstock auf
rund der Erkundung allein des nordöstlichen Salzstock-
ils möglich erscheint. Für den Fall jedoch, dass im Nord-
ten des Salzstocks geeignete zusammenhängende Salz-
rtien angetroffen werden, die vom Volumen jedoch nicht
nreichend sind zur Endlagerung sämtlicher radioaktiver
bfälle, ist die Erkundung des südwestlichen Teils für die
ufsuchung der noch zusätzlich erforderlichen geeigneten
teinsalzpartien und für die Führung der Sicherheitsnach-
eise erforderlich. Zusammenfassend schlägt BfS in Ab-
immung mit BGR und DBE vor, dass die untertägige Er-
ndung sich zunächst auf den nordöstlichen Teil des

alzstockes beschränken sollte; auf der Grundlage der vor-
egenden Salzrechte ist diese Erkundung möglich. Dieser
uffassung stimmt das Fachreferat zu.“4273

on der Ministerin Dr. Angela Merkel wurde handschrift-
ch auf der Vorlage vermerkt: „Ich finde das alles sehr
ge, was ist die neue Erkenntnis und wie soll Eignungs-
ssage für Gesamtsalzstock anhand von Nord-Ost-Teil
ssehen?“ Hinter der Aussage, dass eine Eignungs-
ssage für den gesamten Salzstock auf Grund der

rkundung allein des nordöstlichen Salzstockteils
öglich erscheint, vermerkte die Ministerin hand-
hriftlich „??“ und Unterabteilungsleiter Dr. Arnulf
atting notierte handschriftlich „‚ist‘!“.4274

der daraufhin erstellten weiteren Ministervorlage vom
. Februar 1997 wurden bezugnehmend auf diese Bitte

2 Ergebnisprotokoll der Abteilungsleiterbesprechung am 3. Februar
1997 im BMU, MAT A 237, Bd. 01, pag. 500059 f.

3 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 5. Februar
1997, MAT A 116, Bd. 2, pag. 134047 f.

4 Handschriftlicher Vermerk auf der Ministervorlage von

Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 5. Februar 1997, MAT A 116,
Bd. 2, pag. 134047.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 547 –

um ergänzende Stellungnahme die „Neue Erkenntnis“,
der „Inhalt der Eignungsaussage für den Nordost-Teil“
und die „Übertragbarkeit auf den Südwest-Teil und Eig-
nungssage für den gesamten Salzstock“ dargestellt. Unter
der Überschrift „Neue Erkenntnis“ wurde ausgeführt,
dass „bis Anfang der 90er Jahre“ von höheren Abfall-
mengen ausgegangen worden sei und dass die zur
„Erkundung des gesamten Salzstocks notwendigen
Salzrechte zeitgerecht vorliegen“ aus heutiger Sicht
sich verfestigt habe bzw. davon auszugehen sei, „dass die
Abfallmenge insgesamt etwa um den Faktor 2 reduziert
wird, die Notwendigkeit, ein Endlager Gorleben rasch in
Betrieb zu nehmen, nicht mehr gegeben ist und die zur
Erkundung des gesamten Salzstocks erforderlichen Salz-
rechte nur zum Teil in der Hand des Bundes sind.“

Zum „Inhalt der Eignungsaussage für den Nordost-Teil“
wurde dargestellt, dass auf der Grundlage der Erkun-
dungsergebnisse geschlossen werden könnte, ob es hin-
reichend große, ungestörte, zusammenhängende für die
Einlagerung der radioaktiven Abfälle gäbe (also die
Schutzziele eingehalten werden können) und, ob in diese
Steinsalzpartien sämtliche radioaktiven Abfälle eingela-
gert werden könnten.

Unter der Überschrift „Übertragbarkeit auf den Südwest-
Teil und Eignungsaussage für den gesamten Salzstock“
wurde ausgeführt, dass die Geowissenschaftler der Auf-
fassung seien, „dass sich die Erkundungsergebnisse aus
der alleinigen Erkundung des nordöstlichen Teils übertra-
gen lassen, z. B. geologischer Baustil, Kennwerte der ver-
schiedenen Schichten, geotechnischer Parameter und
Stoffgesetze sowie standortunabhängig, die Machbarkeit
geotechnischer Barrieren.“ Von daher könne gefolgert
werden, dass wenn im nordöstlichen Teil geeignete Stein-
salzpartien nicht angetroffen werden, diese im Südwesten
ebenfalls nicht zu erwarten seien und wenn im nordöstli-
chen Teil geeignete Steinsalzpartien gefunden werden, so
ist dies auch für den südwestlichen Teil zu erwarten sei.

Als Zusammenfassung wird in der Vorlage festgehalten:
„1. Die derzeitige Erkundung allein des nordöstlichen
Teils ist vor dem Hintergrund der derzeitigen Lagebeurtei-
lung zweckmäßig. 2. Die geologische Beschaffenheit des
gesamten Salzstocks lässt erwarten, dass die durch die Er-
kundung des Nordost-Teils gewonnenen Erkenntnisse auf
den Südwest-Teil übertragen werden können. Sofern im
Nordost-Teil für die Endlagerung geeignete Salzpartien
gefunden werden, ist davon auszugehen, dass solche auch
im Südwest-Teil vorliegen. Für den Fall, dass – zum Bei-
spiel bei weiterer friedlicher Nutzung der Kernenergie und
unerwartet höherem Anfall von radioaktiven Abfällen –
das im Nordosten verfügbare Einlagerungsvolumen zur
Beseitigung der angefallenen Abfälle nicht ausreichen
sollte, ist zu erwarten, dass solche im Südwest-Teil vorlie-
gen werden, so dass davon ausgegangen werden kann,
dass bei Nutzung des gesamten Salzstocks alle praktisch
denkbaren deutschen Abfallmengen im Endlager Gorle-
ben endgelagert werden können.“4275

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4275 427
Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 26. Februar
1997, MAT A 116, Bd. 2, pag. 134037 ff.
Drucksache 17/13700

) Mitteilung an die Bergbehörden
und weitere Planungen

m 17. Februar gab das BfS eine Pressemitteilung he-
us, in der es unter der Überschrift „Gorleben wird wei-
r zügig erkundet!“ hieß:

ie weitere Erkundung des Salzstocks Gorleben auf
ine Eignung als Endlager für radioaktive Abfälle ist
cht gefährdet. Das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld
t mit seiner Entscheidung vom 14. Januar 1997 [ge-
eint ist die Erlaubnis zum Aufsuchen von bergfreiem
alz, Anm. d. Verf.] dem BfS für weite Bereiche des
alzstocks Gorleben die Aufsuchung zu gewerblichen
wecken erlaubt. Damit verfügt das BfS über die für die
rkundung erforderlichen Berechtigungen. Die derzeiti-
n Erkundungsmaßnahmen werden sich auf den Nord-
tbereich des Salzstocks Gorleben erstrecken; dies trägt
m gegenwärtigen Abfallmengengerüst Rechnung. Der
ordostbereich umfasst mehr als die Hälfte des Salz-
ocks, ausgehend von den Schächten bis hin zur Elbe. Im
ahmen der untertägigen Erkundung im Nordostbereich
erden zwei Strecken vorangetrieben und durch Quer-
hläge verbunden. Von den Strecken und Querschlägen
s werden die Erkundungsbereiche auch unter Anwen-
ng zerstörungsfreier Methoden untersucht. Dadurch
nnen voraussichtlich die erforderlichen Einlagerungs-
lumina nachgewiesen werden. Die Erkundungsergeb-
sse im Nordostteil lassen auch Rückschlüsse über die
undsätzliche Eignung des Südwestteils zu. Für den Fall,
ss geeignete Steinsalzpartien im Nordostteil nicht in
sreichendem Umfang angetroffen werden, wird das

fS zusätzlich den südwestlichen Teil des Salzstocks in
e Erkundung mit einbeziehen und die hierfür noch er-
rderlichen Salzrechte beschaffen.“4276

nter Bezugnahme auf diese Pressemitteilung bat das
berbergamt Clausthal-Zellerfeld um eine Erläuterung
r geplanten Vorgehensweise bei der untertägigen Er-
ndung des Salzstocks Gorleben. Hierzu teilte das BfS
m Oberbergamt mit Antwortschreiben vom 9. April
97 nach Abstimmung mit dem BMU mit:

ie bisherige Planung sah die zeitlich parallele Erkun-
ng der nordöstlich und südwestlich der Schächte gele-
nen Teile des Salzstocks vor. Hiervon wird aus Grün-
n der Zweckmäßigkeit abgesehen. Stattdessen ist
rgesehen, die untertägige Erkundung vorerst auf den
rdöstlichen Teil des Salzstocks zu beschränken. Erst
ch Abschluss der Erkundung im Nordosten sollen die

rkundungsmaßnahmen Richtung Südwesten – soweit er-
rderlich – fortgeführt werden. An der Absicht des Bun-
s, den Salzstock Gorleben auf seine Eignung als Endla-
r für radioaktive Abfälle zügig zu erkunden, ändert sich
durch jedoch nichts. Mit der Erkundung im nordöstli-
en Teil soll festgestellt werden, in welchem Umfang
rt hinreichend große, zusammenhängende Steinsalzpar-

6
Pressemitteilung des BfS vom 17. Februar 1997, MAT A 83, Bd. 6,
pag. 419.

Drucksache 17/13700 – 548 –

tien vorhanden sind, die zur Endlagerung insbesondere
hochradioaktiver Abfälle geeignet sind.“4277

Das Schreiben an die Bergbehörden, das dem Aus-
schuss in mehreren Entwurfsversionen vorlag, unter-
lag einigen Veränderungen. So enthielt die Fassung
vom 5. März 1997 noch nicht den Passus, dass sich an
der Absicht des Bundes den Salzstock Gorleben zügig
als Endlager zu erkunden, nichts ändere.4278 In der
Fassung vom 21. März 1997 wurden außerdem noch
„Kostenminimierung“ und die „Bestrebung, Salz-
rechte Dritter in möglichst geringem Umfang in An-
spruch zu nehmen“ als Gründe für die Änderung ge-
nannt.4279

In einem Fax der DBE an das BfS vom 14. April 1997
heißt es zum weiteren Arbeitsprogramm: „Ausgehend
von unserem gemeinsamen Ziel, den Bestand des Rah-
menbetriebsplans bzw. dessen uneingeschränkte Ver-
längerung über dessen Ablauf Ende 1999 hinaus nicht
zu gefährden, sollte den Bergbehörden kein Angriffs-
punkt für die Argumentation, das Vorhaben sei in der
geplanten Form aufgegeben worden oder nicht zu ver-
wirklichen, geliefert werden.“4280

Zum Antwortschreiben an die Bergbehörden vom
17. April 1997 äußerte sich Prof. Dr. Helmut Röthe-
meyer in seiner Vernehmung: „Es hat eine leichte
Variante in der Argumentation gegeben – viel vorsichti-
ger argumentiert –, weil man möglicherweise den
Fachleuten des Bergamtes die anderen Argumente
nicht zumuten wollte, oder es liegt daran, dass dieses
Schreiben von einem Juristen verfasst wurde, der die
Bedenken, die weit geäußert wurden, möglicherweise
kannte.[…] Also doch ein ganz anderer Tenor. […] Die
Aussagen sind hinsichtlich der indirekten Meßverfah-
ren und der Sicherheitsanforderungen wesentlich vor-
sichtiger formuliert. Beide Briefe zeigen Unterschiede
beim Nachweis der Eignung aus Sicht des Antragstel-
lers und im Planfeststellungsverfahren. Dies wider-
spricht der Entsorgungskonvention. […]. Aber die hat
die Bundesregierung gezeichnet. – Nach dieser Ent-
sorgungskonvention liegt die Hauptverantwortung für
die Sicherheit von Entsorgungsanlagen beim Antrag-
steller bzw. Betreiber und nicht bei der Genehmi-
gungsbehörde, die das zwar kritisch prüft, aber der
Antragsteller ist verpflichtet, nicht Lücken zu lassen,
sondern die Sicherheit vollständig nachzuweisen.
Meine Schlussfolgerung: […] Das Fehlen wichtiger
Salzrechte hat offensichtlich Verantwortliche des heu-
tigen Antragstellers BfS veranlasst, eine Vorgehens-
weise vorzuschlagen, die unter den Gesichtspunkten
der Sicherheit, des Rechts und der Akzeptanz bedenk-
lich ist.“4281

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be4277 Schreiben des BfS an das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld vom

9. April 1997, MAT A 136/1, Bd. 19, pag. 044357, Doku-
ment Nr. 112.

4278 MAT E 9, Bd. 72, pag. 001, Dokument Nr. 113.
4279 MAT A 116, Bd. 2, pag. 134019; MAT A 136, Bd. 19, pag. 44343,

Dokument Nr. 114.
4280

428

428
MAT E 10, Bd. 26, pag. 209.
4281 Protokoll Nr. 66, S. 44. 4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ie 1997 beschlossenen Änderungen sind in der Folge-
it in die Erkundungsplanung des Salzstocks „Gorleben“
it aufgenommen worden.4282

er Zeuge Dr. Ulrich Kleemann, von 2004 bis 2010 Lei-
r des Fachbereichs „Sicherheit nuklearer Entsor-
ng“ beim BfS, gab in seiner Vernehmung an, dass

ne weitere Änderung gegeben habe: „1997/98 kam
ann der dritte Hinweis auf schwierige geologische
erhältnisse im Leine-Steinsalz. Dies führte dazu, dass
fS und DBE beauftragt wurden, Erkundungsbe-
iche zu suchen, die sich nur noch in dem älteren

teinsalz, im Staßfurt-Steinsalz, beschränken.“ Um
en Sicherheitsabstand zum nördlichen Haupt-
hydritstrang einzuhalten, wurden die Erkundungs-

ereiche „wie Würste an der Kette“ eingeschnürt.
an war sich aber auch damals schon nicht sicher, ob

an nicht durch den Hauptanhydrit selber hindurch-
uss, was natürlich erhebliche Sicherheitsprobleme
fwirft.“ (S. 7) Mit Verweis auf eine Karte des BfS von
07 erklärte der Zeuge Dr. Ulrich Kleemann, dass die

ach aktuellem Hauptbetriebsplan 2010 vorgesehenen
rkundungsstrecken „durch den Hauptanhydrit ge-
en müssen.“4283

eiter erklärte der Zeuge Dr. Ulrich Kleemann: „Ich
enne die Genehmigung des Hauptbetriebsplans
icht; aber ich weiß natürlich, was beantragt wurde.
etztendlich ist da schon die Möglichkeit einer Aus-
ahmebewilligung nach § 25 ABVO vorgesehen, die
einhaltet, dass man in den Sicherheitspfeiler des
auptanhydrits geht und möglicherweise sogar auch
en Hauptanhydrit durchfahren muss.“4284

Konzeptänderung oder Änderung
der Vorgehensweise?

er Zeuge Henning Rösel, damals Vizepräsident des BfS,
hrte bei seiner Vernehmung vor dem Ausschuss aus:
er zugelassene Rahmenbetriebsplan 1982 hat sich in
m dort beschriebenen Konzept bis heute eigentlich
cht verändert. Geändert hat sich dann später die Vorge-
nsweise. Wir sind also vom parallelen Ansatz, in beide

ichtungen gleichzeitig zu erkunden, abgegangen, und
nd dann nach Nordosten gegangen. […] Im Ergebnis
ge ich also: Das Konzept 82 hat sich nicht geändert. Die
orgehensweise hat sich geändert. Das Konzept hat sich
s heute nicht geändert. Das gilt auch zum Beispiel für
e Phase des Moratoriums. Wir haben auch in dem Be-
iebsplan deutlich gemacht, dass wir die optionale Er-
ndung nach Südwesten aufrechterhalten. Wir haben sie
keinem Zeitpunkt aufgegeben. Und wir sind auch zu
inem Zeitpunkt zum Beispiel von Bundesminister

rittin oder Bundesminister Gabriel darauf hingewiesen
orden, dass es sich hier um eine Änderung des Vorha-
ns handelt, sondern die Vorgehensweise, die wir ge-

2 Entwurf eines Sachstandsberichts zum Erkundungsbergwerk Gorle-
ben vom 19. Januar 1998 aus dem BMU, MAT E 7, Bd. 30,
pag. 423 ff. (427, 430).

3
Protokoll Nr. 16, S. 27.
284 Protokoll Nr. 16, S. 36.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 549 –

wählt haben, hat bis heute Bestand und ist auch rechtlich
nie beanstandet worden und ist auch jeweils von der zu-
ständigen Bergbehörde zugelassen worden.“4285

Prof. Dr. Bruno Thomauske, BfS, zeigte bei seiner Ver-
nehmung ergänzend auf: „Insofern hat es an der Stelle nie
eine Veränderung des Grundkonzeptes gegeben, sondern
nur innerhalb des Grundkonzeptes gibt es eine Reihe von
Zweckmäßigkeitsfragen, die sich stellen, die aber das
Konzept der Erkundung als solches nicht berühren.“4286

In diesem Sinne äußerte auch Prof. Dr. Alexander Kaul,
damals Präsident des BfS, als Zeuge vor dem Ausschuss :
„Es ist also keine grundsätzliche Änderung des Konzep-
tes, sondern es ist eine Adaptation der Erkundung an die
Realität, und die Realität […] ist eben gegeben im We-
sentlichen durch die nicht alle verfügbaren und wün-
schenswerten Salzrechte und zum anderen durch die Er-
gebnisse während der Erkundung, nämlich die, dass
Formationen angefahren wurden, die eben nicht für die
Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle
unter dem Aspekt der damit verbundenen Sicherheit ge-
eignet sind.“4287

Auch der Zeuge Dr. Manfred Bloser, seinerzeit zuständi-
ger Referatsleiter im BMU, führte in seiner Vernehmung
aus: „Es ist eine Frage, was man unter Konzept und unter
einer Konzeptänderung versteht. Aus meiner Sicht war es
keine Konzeptänderung. Das Konzept bestand ja darin,
den Salzstock Gorleben zu untersuchen und festzustellen:
Ist er geeignet, oder ist er nicht geeignet? Und an diesem
Konzept hat sich nichts geändert. Die Maßnahme, um
dieses Konzept umzusetzen, waren die Erkundungsmaß-
nahmen, und diese Erkundungsmaßnahmen waren natür-
lich jeweils immer den Gegebenheiten anzupassen, auch
natürlich den rechtlichen Verhältnissen, was die Salz-
rechte anbetraf. Das waren Änderungen.“4288

Der Zeuge Gerald Hennenhöfer, von 1994 bis 1998 Lei-
ter der Abteilung RS des BMU, bestätigte auf Frage 25
des Untersuchungsauftrags betreffend Änderungen am
ursprünglichen Erkundungskonzept angesprochen, dass
dieses „überhaupt nicht“ verändert worden sei. Er habe
sich schon beim Lesen des Beweisbeschlusses gefragt,
was denn gewesen wäre, wenn es eine Veränderung wäre.
„Ich verstehe die Frage als solche nicht“.

Der Zeuge Dr. Ulrich Kleemann, von 2004 bis 2010 Lei-
ter des Fachbereichs „Sicherheit nuklearer Entsor-
gung“ beim BfS, sagte in seiner Vernehmung: „Das ist
eine Veränderung, die eindeutig durch die fehlenden
Salzrechte hervorgerufen wurde. Man wollte die
Weitererkundung ermöglichen, ohne entsprechende
Enteignungsverfahren durchführen zu müssen, und
hat sich dann auf diese Vorgehensweise verstän-
digt.“4289

Auf Frage, ob die Änderung 1996/1997 noch dem Rah-
menbetriebsplan 1983 entsprochen habe, antwortete

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4285 Protokoll Nr. 60, S. 3 f.
4286 Protokoll Nr. 62, S. 18.
4287 Protokoll Nr. 86, S. 23.
4288

429

429

429

429
Protokoll Nr. 72, S. 45.
4289 Protokoll Nr. 16, S. 6.
Drucksache 17/13700

er Zeuge Dr. Ulrich Kleemann: „Wie man anhand der
arten sehen kann, gibt es nur wenig Korrelationen
ischen dem damals beauftragten Rahmenbetriebs-

lan und der heutigen Umsetzung.“4290

. BGR-Studien zu anderen salinaren und
nichtsalinaren Formationen sowie Presse-
mitteilung des BMU vom 28. August 1995

den 90er Jahren veröffentlichte die BGR zwei Studien
m Thema „Endlagerung stark wärmeentwickelnder
dioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Formationen
eutschlands“.

Zusammenhang mit diesen beiden Studien hat sich der
usschuss auch mit zwei Pressemitteilungen des BMU
m 18. Juli 1995 und vom 28. August 1995 befasst.

) BGR-Studien zu salinaren und
nichtsalinaren Formationen

ie erste vom BMFT 1991 in Auftrag gegebene Studie
r „Endlagerung stark wärmeentwickelnder radioaktiver
bfälle in tiefen geologischen Formationen Deutsch-
nds“ befasste sich mit der „Untersuchung und Bewer-
ng von Regionen in nichtsalinaren Formationen“4291
d wurde 1994 veröffentlicht.

egenstand der zweiten Studie, die 1992 vom BMU in
uftrag gegeben und 1995 der Öffentlichkeit zugänglich
macht wurde, war die „Untersuchung und Bewertung
n Salzformationen.“4292

a) Hintergrund und Ziel

den Vorworten beider vorgenannter Studien heißt es:
nbeschadet der Fortführung des Genehmigungsverfah-

ns Gorleben ist 1990 in der Koalitionsvereinbarung zur
. Legislaturperiode zwischen CDU/CSU und F.D.P. eine

rkundung möglicher weiterer Standorte für hochaktive,
ark wärmeentwickelnde Abfälle vorgesehen. Das heißt,
ß vorsorglich zu den bereits abgeschlossenen For-
hungsarbeiten im Sedimentgestein (Konrad) und der
ch laufenden Erkundung im Salz aus Gründen der Ent-
rgungsvorsorge die vorhandenen Kenntnisse über Salz-
rmationen ergänzt und auch andere Gesteinsformationen
r Vervollständigung des Kenntnisstandes über potenti-
le Endlagerwirtsgesteine überprüft werden sollen.“4293

0 Protokoll Nr. 16, S. 43.
1 BGR-Studie „Endlagerung stark wärmeentwickelnder radioaktiver

Abfälle in tiefen geologischen Formationen Deutschlands, Untersu-
chung und Bewertung von Regionen in nichtsalinaren Formatio-
nen“ von November 1994, MAT B 50.

2 BGR-Studie „Endlagerung stark wärmeentwickelnder radioaktiver
Abfälle in tiefen geologischen Formationen Deutschlands, Untersu-
chung und Bewertung von Salzformationen“ von August 1995,
MAT B 49.

3 BGR-Studie „Endlagerung stark wärmeentwickelnder radioaktiver
Abfälle in tiefen geologischen Formationen Deutschlands, Untersu-
chung und Bewertung von Salzformationen“ von August 1995,
MAT B 49, S. 5, und BGR-Studie „Endlagerung stark wärmeentwi-
ckelnder radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Formationen

Deutschlands, Untersuchung und Bewertung von Regionen in
nichtsalinaren Formationen, MAT B 50, S. 8.

Drucksache 17/13700 – 550 –

Der erstgenannten Studie zur Untersuchung nichtsalinarer
Formationen lag dem Vorwort zufolge für die alten Bun-
desländer als Vorstudie „ein Katalog geeigneter geologi-
scher Formationen (BGR 1977) und eine Aufstellung der
Kristallinvorkommen vor, die von der BGR auf der Basis
publizierter Literatur und von Archivmaterial zusammen-
gestellt worden waren“. 4294

Die zweitgenannte Studie zur Untersuchung von Salzfor-
mationen knüpfte an die BGR-Studien „Bewertung von
Salzformationen außerhalb Niedersachsens zur Errich-
tung von Endlagern“ (1982)4295, „Eignung von Salzstö-
cken in Niederachsen zur Endlagerung radioaktiver Ab-
fälle“ (1983)4296 und „Bewertung der Salzformationen der
Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg,
Sachsen-Anhalt und Thüringen für die Errichtung von
Endlagern wärmeentwickelnder Abfälle“ (1991)4297 an.

Im Vorwort der Studie zur Untersuchung von Salzforma-
tionen aus dem Jahr 1995 heißt es insoweit:

„In den alten Bundesländern sollten die in den Studien
„Bewertung von Salzformationen außerhalb Niedersach-
sens zur Errichtung von Endlagern“ […] und „Eignung
von Salzstöcken in Niedersachsen zur Endlagerung radio-
aktiver Abfälle“ […] als interessant und weiter untersu-
chungswürdig ausgewiesenen 28 Salinarstrukturen
(16 Salzstöcke in Niedersachsen, 6 Salzstöcke in Schles-
wig-Holstein und 6 Münder-Mergel-Salinare […]) auf
der Basis vorhandenen Datenmaterials nochmals unter-
sucht und ihre Eignung als potentielle Deponiestandorte
neu bewertet werden. Dabei sollten die Erkenntnisse aus
den o. a. Studien aus den Jahren 1982 und 1983 berück-
sichtigt werden, sowie alle seit 1983 neu hinzugewon-
nenen Basiserkenntnisse (Seismik, Bohrungen) durch
Aktivitäten der deutschen Erdölindustrie sowie alle Er-
gebnisse des Geotektonischen Atlas von NW-Deutsch-
land 1:100 000).

In den neuen Bundesländern sollten die 1991 […] mit der
Studie […] „Bewertung der Salzformationen der Bundes-
länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sach-
sen-Anhalt und Thüringen für die Errichtung von Endla-
gern wärmeentwickelnder Abfälle“ […] begonnenen
Arbeiten […] fortgesetzt werden.“4298

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4294 BGR-Studie „Endlagerung stark wärmeentwickelnder radioaktiver
Abfälle in tiefen geologischen Formationen Deutschlands, Untersu-
chung und Bewertung von Regionen in nichtsalinaren Formatio-
nen“ von November 1994, MAT B 50, S. 8.

4295 BGR-Studie „Bewertung von Salzformationen außerhalb Nieder-
sachsens zur Errichtung von Endlagern“ vom 28. April 1982,
MAT A 109, Bd. 1, pag. 187367 ff.

4296 BGR-Studie „Eignung von Salzstöcken in Niederachsen zur End-
lagerung radioaktiver Abfälle“, Entwurf vom 19. Mai 1983,
MAT A 96, Bd. 5, pag. 105346 ff.

4297 BGR-Studie „Bewertung der Salzformationen der Bundesländer
Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und
Thüringen für die Errichtung von Endlagern wärmeentwickelnder
Abfälle“ vom 21. Oktober 1991, MAT A 149, Bd. 12, Teil 3,
pag. 215 ff.

4298 BGR-Studie „Endlagerung stark wärmeentwickelnder radioaktiver
Abfälle in tiefen geologischen Formationen Deutschlands, Untersu-

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chung und Bewertung von Salzformationen“ von August 1995,
MAT B 49, S. 6.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

er Zeuge Dr. Manfred Bloser, seinerzeit Leiter des Refe-
tes RS III 6 „Sicherung und Endlagerung radioaktiver
toffe“ im BMU, äußerte zum Hintergrund, insbesondere
r beiden BGR-Studien von 1994 und 1995, dass man
ternative Standorte untersuchen wollte „für den Fall,
ss Gorleben nicht geeignet sei“; es sei beschlossen wor-
n, „nicht nur Salz zu untersuchen, sondern auch andere

ormationen und nach der Wiedervereinigung […] die
DR mit einzubeziehen“4299.

er Zeuge Dr. Paul Krull, damals Referatsleiter bei der
GR und Mitverfasser der Salzstudie von 1995, sagte bei
iner Vernehmung aus, „dass das Umweltministerium
usste, dass der Erkenntniszuwachs hinsichtlich der
ohrtätigkeit und der seismischen Erkundung in der Erd-
industrie sehr schnell vorwärtsgeht und dass es in die-
n rund acht Jahren, die zwischen dieser 83/84er-Studie
gen, inzwischen zahlreiche neue Erkenntnisse geben
ürde und dass es sich lohnen würde, die Salzstrukturen
f einen neuen Stand zu bringen. Und diesen Auftrag
tten wir […] mit dem Ziel, Alternativen für den Fall pa-
t zu haben, wenn es mit Gorleben Probleme geben
llte.“4300

b) Inhalt und Ergebnisse
ie aufgezeigt war es Ziel der beiden BGR-Studien aus
n Jahren 1994 und 1995, die bereits vorhandenen Daten
er Salzformationen zu ergänzen und eine mögliche

ignung anderer Gesteinsformationen zu überprüfen.4301

rundlage der Untersuchungen waren ausschließlich Li-
ratur- und Archivdaten. Felduntersuchungen vor Ort
urden nicht durchgeführt. Unabhängig von den Studien
llten die Arbeiten am Salzstock Gorleben, der selbst
cht Gegenstand der Studien war, fortgesetzt werden.4302

ie BGR-Studie von 1994 zur Endlagerung von radioak-
ven Abfällen in nichtsalinaren Formationen wurde von
ehreren Mitarbeitern der BGR verfasst.4303 Aufgrund
r Tatsache, dass lediglich Literatur- und Archivmaterial
r die Bewertung herangezogen wurde, ist in der Studie
sgeführt, diese sei „als Vorstufe für eventuelle weitere

tudien zu sehen und ersetzt nicht die für eine Standort-
swahl unabdingbaren umfangreichen In-situ-Untersu-
ungen.“4304 Vielmehr solle anhand von Ausschlusskri-
rien eine Vorauswahl für eventuelle weitere Studien
troffen werden.4305 Ergebnis der Studie war, dass „von

9 Protokoll Nr. 72, S. 12.
0 Protokoll Nr. 80, S. 7.
1 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Salzformationen“

von August 1995, MAT B 49, S. 5, und BGR-Studie „Untersuchung
und Bewertung von Regionen in nichtsalinaren Formationen“ von
November 1994, MAT B 50, S. 8.

2 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Salzformationen“
von August 1995, MAT B 49, S. 5, und BGR-Studie „Untersuchung
und Bewertung von Regionen in nichtsalinaren Formationen“ von
November 1994, MAT B 50, S. 8.

3 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Regionen in
nichtsalinaren Formationen“ von November 1994, MAT B 50, S. 1.

4 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Regionen in
nichtsalinaren Formationen“ von November 1994, MAT B 50, S. 9.

5
BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Regionen in
nichtsalinaren Formationen“ von November 1994, MAT B 50, S. 9.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 551 –

den 28 potentiell geeigneten Kristallinvorkommen in
Deutschland folgende Kristallinkomplexe in die weiter-
führende Diskussion einzubeziehen“ [sind]:

– das bayerische Kristallin mit Fichtelgebirge (einge-
schränkt), dem Nördlichen Oberpfälzer Wald und dem
Saldenburg-Granit,

– den Graugneiskomplex und der Granit von Kirchberg
im Erzgebirge/Vogtländischen Schiefergebirge,

– die Granodiorite von Radeberg-Löbau, Pulsnitz und
Zawidow der Lausitzer Scholle,

– die Granodiorite Pretzsch-Prettin der Halle-Wittenber-
ger Scholle“4306

Die Projektleitung der BGR-Studie zur Überprüfung wei-
terer Salzformationen aus dem Jahre 1995 hatten die Geo-
logen Dr. Franz Kockel und Dr. Paul Krull von der BGR
inne.4307 Beide Geologen arbeiteten nicht im für die
Endlagerung zuständigen Referat der BGR, sondern
waren Experten für Salzformationen in den alten
(Kockel) und neuen Bundesländern (Krull). Im Hin-
blick auf die Salzstrukturen in den alten Bundesländern
fand eine „Überprüfung und gegebenenfalls Präzisierung
des Kriterienkataloges für die Vorauswahl potentieller
Endlagerstandorte in Salinar-Formationen“ statt.4308 Die in
vorangegangenen Untersuchungen als weiter untersu-
chungswürdig ausgewiesenen 28 Salinarstrukturen wur-
den auf der Basis vorhandenen Datenmaterials nochmals
untersucht und neu bewertet unter Berücksichtigung der
Erkenntnisse der bisherigen Studien und aller neu hinzu-
gewonnener Erkenntnisse.4309 In den neuen Bundeslän-
dern sollte das Datenmaterial für die in der 1991 durchge-
führten Studie zu Salzformationen aufgelisteten sechs
eignungswürdigsten Standorte gesammelt und ausgewer-
tet sowie hinsichtlich eignungsmindernder Parameter wei-
terer genannter sechs Standorte überprüft und konkreti-
siert werden.4310

Im Kapitel 7 zur Beurteilung der Untersuchungswürdig-
keit der Salzstrukturen wurde festgehalten, dass „die Un-
terteilung der Salzstrukturen in „untersuchungswürdige“
und „nicht geeignete“ Strukturen zur Unterstützung der
Suche nach Ersatzstandorten in Norddeutschland zur
Endlagerung stark wärmeentwickelnder radioaktiver Ab-
fallstoffe […] sich als komplex und schwierig [erweist],
da eine Vielzahl von Kriterien zu berücksichtigen ist, die
sich jedoch oft in ihrer positiven oder negativen Wertung
widersprechen. Die hier als negativ eingestuften Kriterien
bedeuten nicht in jedem Fall eine „Nichteignung“, son-

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4306 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Regionen in
nichtsalinaren Formationen“ von November 1994, MAT B 50,
S. 132 ff.

4307 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Salzformationen“
von August 1995, MAT B 49, S. 6, Dokument Nr. 115.

4308 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Salzformationen“
von August 1995, MAT B 49, S. 6, Dokument Nr. 115.

4309 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Salzformationen“
von August 1995, MAT B 49, S. 6, Dokument Nr. 115.

4310

431

431

431

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431

431

431
BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Salzformationen“
von August 1995, MAT B 49, S. 6, Dokument Nr. 115.
Drucksache 17/13700

rn sind als eignungsmindernd oder als Untersuchungs-
fizit zu verstehen.“4311

ls Schlussfolgerung wurde in der Salzstudie von 1995
sgeführt, dass keine der untersuchten 41 Salzstrukturen
lle Anforderungen optimal erfüllt. Es muß allerdings
ch konstatiert werden, daß für die Einschätzung einzel-
r Parameter der einen oder anderen Struktur gegenwär-

g der Kenntnisstand für eine hinreichend untermauerte
orauswahl nicht ausreicht, weil die erforderlichen geolo-
schen Informationen fehlen (Bohrungen, Qualitätsseis-
ik). Ebenso wurde auf eine Wichtung der nicht-geologi-
hen Kriterien verzichtet.“4312 Als Negativkriterien
schienen das Volumen-Kriterium, das Barriere-Krite-
um (Fehlen einer ausreichend vollständigen Überde-
ung mit Rupelton oder älteren tonigen Sedimenten) und
s Kriterium der „Unverritztheit“ am bedeutungsvolls-
n.4313 Als Ergebnis wurde festgehalten: „Zieht man in
etracht, daß der Aufbau durch Salinare des Oberjura und
otliegend nicht den definierten Vorgaben entspricht, ver-
eiben WADDEKATH, WAHN und ZWISCHENAHN,
d mit Vorbehalten GÜLZE-SUMTE. Es wird empfoh-

n, diese vier Strukturen in die weitere Diskussion einzu-
ziehen.“4314

er zu dem für die Salzstudie 1995 entwickelten Kriteri-
katalog befragte Zeuge und Mitverfasser der Studie
r. Paul Krull führte vor dem Ausschuss aus: „Sowohl in
eser Studie von 91, die, wie gesagt, so eine Schnell-
tion war, als auch dann bei der vertiefenden Studie, die
95 endete, haben wir die gleichen Kriterien zugrunde
legt, die in diesen Studien 83/84 verwendet wurden,
d haben sie nach unserem Ermessen ergänzt und präzi-

ert.“4315

c) Umgang mit den Ergebnissen

ie Ergebnisse beider Studien waren Gegenstand einer
orlage vom 19. Mai 1995 von Dr. Manfred Bloser an die
malige Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel.4316
seiner Vorlage vermerkte er in Bezug auf die Salzstudie,
ss eine tabellarische Darstellung der Ergebnisse aller
tersuchten Salzstöcke erfolgt sei.4317 Ein Ranking im

inne einer Reihung der Salzstöcke nach ihrer Geeignet-
it zur Endlagerung radioaktiver Abfälle sei dagegen ver-
nbarungsgemäß nicht erfolgt.4318 Das gewählte Vorge-
n sei dem Umstand geschuldet, dass auch bei den

1 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Salzformationen“
von August 1995, MAT B 49, S. 34, Dokument Nr. 115.

2 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Salzformationen“
von August 1995, MAT B 49, S. 42, Dokument Nr. 115.

3 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Salzformationen“
von August 1995, MAT B 49, S. 42, Dokument Nr. 115.

4 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Salzformationen“
von August 1995, MAT B 49, S. 42, Dokument Nr. 115.

5 Protokoll Nr. 80, S. 2, 3.
6 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 19. Mai 1995,

MAT A 136, Bd. 8, pag. 267143 ff., Dokument Nr. 116.
7 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 19. Mai 1995,

MAT A 136, Bd. 8, pag. 267143 ff. (267144), Dokument Nr. 116.
8
Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 19. Mai 1995,

MAT A 136, Bd. 8, pag. 267143 ff. (267144), Dokument Nr. 116.

Drucksache 17/13700 – 552 –

Vorauswahlkriterien vorher kein Ranking festgelegt wor-
den sei.4319

Ursprünglich hieß es im Auftragsvermerk des BMU
über die Erstellung der Salz- und Kristallinstudien
vom 6. Februar 1992, es sollte „bis zum Ende der Le-
gislaturperiode eine erste Rangfolge über untersu-
chungswürdige Standorte in salinaren und nichtsali-
naren Formationen auf dem Gebiet der alten und
neuen Bundesländer“ vorlegen.4320

Im ersten Entwurf der Salinarstudie vom April 1994
heißt es in den Schlussfolgerungen: „Ein „Ranking“
der untersuchten Strukturen erscheint gegenwärtig
nicht sinnvoll, weil dies ein „Ranking“ der Voraus-
wahlkriterien voraussetzt, das bisher fehlt. Nach den
vorliegenden Untersuchungen können zwar einige
Strukturen aus der Ersatzliste gestrichen werden, bei
denen entscheidende Kriterien nicht erfüllt sind. Die
übrigen Strukturen sollten jedoch als ungewichtete
gleichrangige Reserve betrachtet werden.“ Des Weite-
ren wird dort ausgeführt: „Möglich ist natürlich auch
noch ein ganz anderes Szenario! Man könnte sich an-
gesichts der nicht gerade sehr positiv zu wertenden
Ausbeute an „untersuchungswürdigen“ Salzstruktu-
ren veranlaßt sehen, von bislang als unverrückbar
geltenden Positionen abzugehen: z. B. könnte man das
Bergwerkskonzept aufgeben oder aber den gegenwär-
tigen Stand der Wissenschaft und Technik nicht mehr
als Maß der Dinge nehmen.“4321

Im endgültigen Salinarbericht vom August 1995 heißt
es dann jedoch nur noch: „Legt man diese drei Krite-
rien als einzige zugrunde, um Strukturen als wahr-
scheinlich ungeeignet auszuschließen, verbleiben in
der Tabelle […] aufgeführten Strukturen nur (z. T.
mit Einschränkungen) folgende:“. Darauf folgt die ta-
bellarische Darstellung mit den 14 grün und gelb4322
gekennzeichneten Standorten.4323

Den Wunsch, kein Ranking vorzunehmen, hatte
Dr. Arnulf Matting, Unterabteilungsleiter im BMU, be-
reits in einem internen Schreiben vom 19. Mai 1994 ge-
äußert: „Nach heutiger Rücksprache mit Abteilungsleiter
RS bitte ich, in den im September diesen Jahres fertigzu-
stellenden Berichten keine Reihung der betrachteten
Standorte vorzunehmen. […] Ich habe in diesem Sinne
bereits Dr. Blümel/BGR [zuständiger Abteilungsleiter bei
der BGR, Anm. d. Verf.] unterrichtet.“4324

Dementsprechend wurde in einem BMU-Vermerk vom
25. Mai 1994 ausgeführt, dass „keine Reihung der be-
trachteten Standorte vorgenommen werden soll.“4325

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4319 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 19. Mai 1995,
MAT A 136, Bd. 8, pag. 267143 ff. (267144), Dokument Nr. 116.

4320 MAT A 218/2, pag. 014–020.
4321 MAT A 166, Bd. 3, pag. 61–62.
4322 (Bewertungsschema der untersuchten Salzstrukturen: rot: entspricht

nicht den Vorgaben, gelb: entspricht annähernd den Vorgaben, grün:
entspricht den Vorgaben).

4323 MAT A 144, Bd. 41, pag. 342001–342138.
4324 Schreiben von Dr. Arnulf Matting, BMU, vom 19. Mai 1994,

MAT A 126/1, Bd. 8, pag. 265283.
4325

432

432

432

432

433
BMU-Vermerk vom 25. Mai 1994, MAT A 126/1, Bd. 8,
pag. 265284 ff. (265284).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ach telefonischer Auskunft der BGR befände sich diese
erzeit in der Phase 3 (ranking) und beabsichtige […] in
n im September vorzulegenden Abschlußberichten auf
e Angabe einer Reihenfolge der geeignetesten Stand-
te zu verzichten.“ Allerdings beabsichtige die BGR der-
it, „die Arbeiten intern gleichwohl planmäßig fortzuset-
n und insofern eine Reihenfolge – allerdings nur BGR-
tern – festzulegen.“4326

eben der Beschreibung der Ergebnisse der Studien hat
ch Dr. Manfred Bloser in der zitierten Vorlage vom
. Mai 1995 auch mit der Frage des weiteren Vorgehens
seinandergesetzt.4327 Insbesondere mussten hiernach

ntscheidungen darüber getroffen werden, ob man sich
eiterhin mit den salinaren Alternativstandorten beschäf-
gte, z. B. in Form eines Rankings oder einer Vertiefung
r Untersuchungen, oder ob die Arbeiten abzuschließen
ien, „vor dem Hintergrund, daß Gorlebens Eignungs-
ffigkeit untermauert ist.“4328 Außerdem wurden Über-

gungen zur Veröffentlichung der Ergebnisse der BGR-
tudien angestellt. Dazu hieß es in der Vorlage: „Mit
echt weist BGR z. B. beim Salinarbericht darauf hin,
ß für die Einschätzung einzelner Parameter bei man-
en Strukturen gegenwärtig der Kenntnisstand für eine
nreichend untermauerte Vorauswahl nicht ausreicht und
eiterführende Untersuchungen eine andere Bewertung
geben könnten. Zu den Berichtsentwürfen ist ferner
stzustellen, daß verschiedene Formulierungen mißver-
ändlich sind, zu Fehlinterpretationen Anlaß geben wür-
n und von der BGR zu überarbeiten sind. Von daher ist
rgesehen, die Entwürfe nicht nach Außen zu ge-
n.“4329

einem Vermerk vom 24. Mai 1995 zu den beiden
udien heißt es zur Frage der Bewertung der Be-
chte und das weitere Vorgehen: „Überlegungen, der
PD entgegenzukommen und ein vertieftes Untersu-
ungsprogramm an einem oder einigen wenigen aus-
wählten Alternativstandorten anzubieten, sind

beraus problematisch. Es wäre mit massiven politi-
hen Protesten der betroffenen Regionen zu rechnen,
bald diese Arbeiten über eine „Archiverkundung“

inausgehen. (vgl.: Castor-Transport, Wackersdorf).
m einen möglichen Alternativstandort mit Gorleben
rgleichbar zu machen, müßten vor Ort Untersu-
ungsarbeiten über- und untertage durchgeführt

erden, die – so auch die Erfahrungen in der Schweiz
den vergangenen Jahren – zu bürgerkriegsähnli-
en Zuständen führen würden.“4330

ei einem Treffen am 31. Mai 1995 im BMU mit u. a.
itarbeitern der BGR und des BMWi wurden die Ergeb-

6 BMU-Vermerk vom 25. Mai 1994, MAT A 126/1, Bd. 8,
pag. 265284 ff. (265285).

7 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 19. Mai 1995,
MAT A 136, Bd. 8, pag. 267143 ff. (267147), Dokument Nr. 116.

8 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 19. Mai 1995,
MAT A 136, Bd. 8, pag. 267143 ff. (267147), Dokument Nr. 116.

9 Ministervorlage von Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 19. Mai 1995,
MAT A 136, Bd. 8, pag. 267143 ff. (267147), Dokument Nr. 116.

0
Vermerk des BMWi vom 24. Mai 1995, MAT A 166, Bd. 6,
pag. 1 ff. (4).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 553 –

nisse der beiden Studien vorgestellt und das weitere Vor-
gehen diskutiert. Zu der Frage, ob die Untersuchungen an
anderen Standorten vertieft und auf ein vergleichbares Er-
kundungsniveau wie Gorleben zu bringen seien, wurde in
einem Vermerk aus dem BMWi zu dem Gespräch festge-
halten, dass dies einen „Milliardenaufwand bedeuten“
würde und „volkswirtschaftlich nicht vertretbar“ sei.4331
In diesem Sinne wurde auch in einer Ministervorlage vom
21. August 1995 aus dem BMU dargelegt: „Angesichts
der hohen Kosten, die mit der Erkundung eines solchen
Standortes verbunden sind (für Gorleben sind bis Ende
1994 insgesamt ca. 1,3 Mrd. DM verausgabt worden), ist
davon auszugehen, daß das BMF ohne Refinanzierungs-
möglichkeit einer parallelen Erkundung von Gorleben
und eines oder gar mehrerer Ersatzstandorte nicht zu-
stimmt. Von den EVU als den wesentlichsten Refinanzie-
rungspflichtigen liegen eher negative Signale für eine
Übernahme des Aufwands vor.“4332

Auf den Vorschlag der EVU im Gespräch mit
Dr. Angela Merkel am 24. Januar 1995 im Sinne eines
„Moratoriums“ über einen längeren Zeitraum
(10 Jahre) die Arbeit auf „Labortätigkeit“ untertage
zu reduzieren und währenddessen alternative Stand-
orte „gutachtlich“ zu erkunden und die ablehnende
Haltung des BMU dazu, wird auf die Ausführungen
oben verwiesen.4333

Einem Ergebnisvermerk aus dem BMU zufolge wurde in
der Besprechung am 31. Mai 1995 beschlossen, die Er-
gebnisse der Studie „weiterhin nicht nach außen zu ge-
ben.“4334 Insbesondere die Schlussfolgerungen im Sali-
narbericht seien umfassend zu überarbeiten, sodass bis
Ende Juni 1995 neue Entwürfe vorzulegen seien, die dann
erneut besprochen werden sollten.4335

Ausweislich eines Schreibens von Prof. Dr. Blümel, sei-
nerzeit zuständiger Abteilungsleiter bei der BGR, an
Dr. Manfred Bloser, BMU, vom 23. Juni 1995 wurden
durch die BGR Änderungen am Bericht vorgenommen:
„Das Einleitungskapitel […] wurde neugefaßt. […] Das
Schlußkapitel wurde völlig neu konzipiert und mit einer
Tabelle 14 angereichert, die eine Klassifizierung der Sali-
narstrukturen vornimmt. […] Ihren Wünschen entspre-
chend haben wir die Einzelbeschreibungen der Strukturen
aus dem technischen Teil des Textes herausgenommen
[…] Sollten Sie dieser Entwurfsfassung zustimmen kön-
nen, lassen Sie und das bitte wissen.“4336 Inhaltlich sollte
„die Darstellung des Salinarberichts […] der des Kristal-
linberichts angeglichen“ werden, wie einem Ergebnisver-

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4331 Vermerk des BMWi vom 8. Juni 1995, MAT A 166, Bd. 6, pag. 7 ff.
(9).

4332 Ministervorlage des BMU vom 21. August 1995, MAT A 235,
Bd. 01, pag. 481097 ff. (481099).

4333 Vierter Teil, Zweites Kapitel, D. I. 1. e).
4334 Ergebnisvermerks des BMU zu der Präsentation am 31. Mai 1995,

Entwurf, MAT A 136, Bd. 8, pag. 267174 ff. (267177).
4335 Ergebnisvermerks des BMU zu der Präsentation am 31. Mai 1995,

Entwurf, MAT A 136, Bd. 8, pag. 267174 ff. (267177).
4336 Schreiben von Prof. Dr. Blümel, BGR, an Dr. Manfred Bloser,

433

433

433

434

434

434
BMU, vom 23. Juni 1995, MAT A 136, Bd. 8, pag. 267200 ff.
(267201). 4
Drucksache 17/13700

erk aus dem BMU über die Besprechung vom 31. Mai
95 zu entnehmen ist.4337

er Zeuge und Mitautor der Salzstudie Dr. Paul Krull äu-
rte vor dem Untersuchungsausschuss zu der Frage, ob
s BMU durch die veranlassten Änderungen Einfluss auf
e Ergebnisse der BGR-Salzstudie ausgeübt habe, dass es
lbstverständlich sei, dass der Auftraggeber „auch seine
einung dazu sagen kann.“4338 Das BMU habe nicht ver-
ngt, das Ergebnis der Studie grundsätzlich zu ändern,
ndern lediglich gefordert: „Die und die Dinge solltet ihr
ders oder solltet ihr deutlicher hervorheben oder solche
inge, die die Form dieser Berichte anbelangen.“4339

u dem Umstand, dass der Salzstock Gorleben nicht Ge-
nstand der Salzstudie war, führte er unter Bezugnahme
f den Auftrag des Berichtes, Alternativstandorte im

teinsalz aufzusuchen und nicht Ergebnisse mit Gorleben
vergleichen, weiter aus: „Wir Autoren dieser Studie
aren überzeugt, dass sich ein solcher Vergleich verbietet
fgrund des extrem unterschiedlichen Forschungstief-
nges.“4340 Auf die Frage, ob der Auftrag vom BMU an
e BGR explizit ausschloss, die Daten, die zum Deckge-
rge in Gorleben vorlagen in die Studie einzubeziehen,
hrte der Zeuge Prof. Dr. Michael Langer aus, dass es
lbstverständlich sei, Gorleben nicht mit in die Studie
nzubeziehen, da bereits eine ganz andere Datenbasis
rliegen würde.4341 Da der Standort Gorleben bereits als
tersuchungswürdiger Standort ausgewählt worden sei
d die Studie lediglich dazu diene, untersuchungswür-
ge Alternativen zum Standort Gorleben zu nominieren,
be es auch keinen Sinn gemacht die Informationen, die
an zum Standort Gorleben habe, in der Studie zu be-
cksichtigen und einen Vergleich mit den anderen Stand-
ten vorzunehmen.4342

emgegenüber sagte der Zeuge Jürgen Kreusch in sei-
er Vernehmung: „Das ist für mich deshalb kein
ichhaltiges Argument, weil es sozusagen alleine aus
ethodischen Gründen nicht stimmig ist. Wenn ich

alzstöcke vergleichend bewerte, wie die BGR das ge-
n hat in dem Gutachten von 1995, und ich lasse ei-

en Salzstock aus – aus welchen Gründen auch im-
er –, dann kann ich diesen Salzstock, der von der
GR nicht bewertet worden ist, dennoch bewerten
it den Kriterien der BGR. Ich kann ihn deshalb be-
nders gut bewerten, den Salzstock Gorleben, weil
h zum Beispiel zum Deckgebirge des Salzstocks Gor-
ben besonders gute, viele Erkundungsergebnisse
abe. Im Gegensatz zu den anderen Salzstöcken, wo
as Deckgebirge mehr oder weniger gut erkundet ist,
t Gorleben sehr gut erkundet. Deshalb kann man
as aus methodischer Sicht einwandfrei auch tun. Die
ussage der BGR, dass das nicht möglich sein soll,
rstehe ich, ehrlich gesagt, nicht.“4343

7 Ergebnisvermerks des BMU zu der Präsentation am 31. Mai 1995,
Entwurf, MAT A 136, Bd. 8, pag. 267174 ff. (267177).

8 Protokoll Nr. 80, S. 27.
9 Protokoll Nr. 80, S. 27.
0 Protokoll Nr. 80, S. 6.
1 Protokoll Nr. 82, S. 25.
2
Protokoll Nr. 82, S. 26.

343 Protokoll Nr. 84, S. 22.

Drucksache 17/13700 – 554 –

Auch der Sachverständige Dr. Detlef Appel, Geologe
und Inhaber des Ingenieurbüros PanGeo, sagte bei sei-
ner Vernehmung aus, dass es in der Studie Kriterien
gegeben hätte, „die durchaus geeignet gewesen wären,
auch den Standort Gorleben zu bewerten“4344.
Zur Frage vergleichender Untersuchungen, sagte der
Zeuge Dr. Ulrich Kleemann, von 2004 bis 2010 Leiter
des Fachbereichs „Sicherheit nuklearer Entsorgung“
beim BfS, in seiner Vernehmung: „Aus wissenschaftli-
cher Sicht ist es natürlich immer so, dass der Erkennt-
nisgewinn aus der Abwägung von verschiedenen Be-
langen resultiert. Wenn ich diese Abwägung nicht
vornehme, wenn ich keine Prüfung vornehme, welche
Aspekte in dem einen oder in dem anderen Fall besser
sind, dann fehlen mir möglicherweise auch hinterher
in der Argumentation Informationen.“4345

dd) Folgerungen für den Salzstock Gorleben
In der Salzstudie von 1995 findet sich eine Tabelle 14 mit
allen 41 untersuchten Salzstrukturen, die anhand verschie-
dener geologisch-struktureller Kriterien auf ihre Untersu-
chungswürdigkeit hin überprüft wurden.4346 Abhängig da-
von, in welchem Maße die jeweilige Salzstruktur die
festgelegten Kriterien erfüllte, wurde deren Name grün,
gelb oder rot unterlegt. Als Kriterien waren in der Kopf-
zeile der Tabelle genannt: „Kulmination in m u. NN“,
„Deckgebirgsmächtigkeit in m (min.)“, „Fläche 300 m u.
Caprockoberfläche in km2“, „Fläche 1 000 m u. NN in
km2“, „Tiefe des Salzspiegels in m u. NN“, „Salinaralter“,
„Überdeckelung im Scheitelbereich (Formation)“, und
„konkurr. Nutzung“.4347

Zu der Frage, welche Farbe der Salzstock Gorleben, der
selbst nicht Gegenstand der Studie war, in der Tabelle er-
halten hätte, äußerten sich die Zeugen vor dem Ausschuss
uneinheitlich.
Der Zeuge Dr. Paul Krull, Mitautor der Salzstudie, be-
kundete, dass der Standort Gorleben zu den untersu-
chungswürdigen Standorten gehören würde. „Sicher
würde Gorleben nicht die Farbe Grün bekommen, aber
die Farbe Gelb […]. Und damit wäre Gorleben weiterhin
auch untersuchungswürdig.“4348 Weiter führte er aus, dass
es zwar richtig sei, dass das Deckgebirge das Wirtsgestein
nicht vollständig einschließe, allerdings seien langge-
streckte Salzstrukturen auch dann als untersuchungswür-
dig bewertet worden, wenn, wie im Falle des Salzstockes
Gorleben „eine solche Kulmination in entsprechender
Entfernung von dem übrigen Bereich auf kleiner Fläche
höher aufgedrungen“4349 sei. Für ihn sei die Rinne im
Deckgebirge des Salzstockes Gorleben zwar ein „kleiner
Makel“4350 aber kein „Killerkriterium“4351, sodass der

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S4344 Protokoll Nr. 23, S. 104.

4345 Protokoll Nr. 16, S. 20.
4346 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Salzformationen“

von August 1995, MAT B 49, Tabelle 14, Dokument Nr. 32.
4347 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Salzformationen“

von August 1995, MAT B 49, Tabelle 14, Dokument Nr. 32.
4348 Protokoll Nr. 80, S. 5 f.
4349 Protokoll Nr. 80, S. 5.
4350

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435
Protokoll Nr. 80, S. 18.
4351 Protokoll Nr. 80, S. 17. 4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

tandort Gorleben die „Gelbe Karte“4352 bekommen hätte
d weiterhin untersuchungswürdig wäre. „Die makel-
se Struktur gibt es nicht, und das makellose Wirtsge-
ein, das alle Kriterien optimal erfüllt, gibt es auch
cht.“4353 Zum Kriterium Deckgebirge äußerte der Zeuge
r. Paul Krull allerdings: „Es wäre ideal gewesen, wenn
ch Gorleben eine komplette Überdeckung von Tonfor-
ationen haben würde.“4354

insichtlich der Ausschlusskriterien, die bereits bei
er ebenfalls von Dr. Paul Krull erstellten Vorstudie
n 1991 zu Salzstöcken in der DDR zur Anwendung

amen und in die Salzstudie von 1995 mit aufgenom-
en worden sind, wurde der Zeuge befragt, weshalb

er Rambower Teil des Salzstocks Gorleben-Rambow
ort nicht als untersuchungswürdig gegolten habe
nd ob dies mit dem Einbruchsee darüber zu tun
abe. Dr. Paul Krull antwortete: „Wir haben generell
einen Salzstock in diese 91er Studie mit reingenom-
en, wo oberirdisch ein Subrosionssee drin ist. Und

as war das Ausschlaggebende, diesen Salzstock da
icht mit reinzunehmen.“4355

er Sachverständige Dr. Detlef Appel führte bei seiner
ernehmung nachdrücklich aus, dass das Deckgebirge im
alzstock Gorleben in wichtigen Punkten nicht den festge-
tzten Sicherheitsvorgaben entspreche: „Und es wird
ch deutlich, wenn man sie [die Kriterien, Anm. d. Verf.]
f den Standort Gorleben anwendet, dass der Standort
orleben nicht zu den untersuchungswürdigen Standorten
zählt hätte.“4356 In diesem Sinne äußerte sich auch der

euge Jürgen Kreusch, Geologe und Mitglied der Gruppe
kologie Hannover bei seiner Vernehmung. Er führte aus,
ss der Standort Gorleben, gemessen an den Kriterien der

tudie kein untersuchungswürdiger Standort sei und somit
e Farbe „Rot, ganz eindeutig […]“4357 erhalten hätte. Vor
lem aufgrund des Deckgebirges, welches den Salzstock
cht vollständig überdecken würde, komme er zu diesem
chluss. Allein aufgrund des dritten Kriterienblocks
er Salzstudie, der sich auf das Deckgebirge beziehe,
äme man zu diesem Ergebnis. Man könne das Deck-
birge des Gorlebener Salzstockes sehr gut bewerten,
eil „durch die Erkundung des Deckgebirges sehr
ele Daten vorliegen. Das kann man auch handfest be-
ünden. Das habe ich getan, und deshalb kommt bei

en einzelnen Kriterien überwiegend – weit überwie-
nd, muss ich sagen – ein schlechtes Zeugnis raus für

en Standort Gorleben. Das ist das, was ich gemacht
abe, und das Ergebnis ist folgerichtig: Entspricht
icht den Vorgaben. Hier also die rote Farbe.“4358

seiner Ausführung bezieht sich Jürgen Kreusch auf
ine Studie „Bewertung von Gorleben mittels BGR-
riterien von 1995“. Darin kommt auch er zu der
chlussfolgerung: „Gorleben wäre bei der Voraus-

2 Protokoll Nr. 80, S. 18.
3 Protokoll Nr. 80, S. 11.
4 Protokoll Nr. 80, S. 18.
5 Protokoll Nr. 80, S. 31.
6 Protokoll Nr. 23, S. 104.
7
Protokoll Nr. 84, S. 18.

358 Protokoll Nr. 84, S. 18 und S. 25.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 555 –

wahl von Salzstrukturen nach den Kriterien der BGR
(1995 a) wegen seiner sehr schlechten Deckgebirgsbe-
wertung nur unter „ferner liefen“ einzuordnen und
würde keinesfalls zur Spitzengruppe gehören.“4359

Der Zeuge Prof. Dr. Michael Langer, wies bei seiner Ver-
nehmung darauf hin, dass dem Deckgebirge im Rahmen
des Mehrbarrierensystems eine andere Bedeutung beizu-
messen sei als der Barriere Salzstock.4360 Insbesondere sei
eine gute Deckschicht keine Garantie für einen massiven
ungestörten Salzstock, worauf es für ihn aber letztlich bei
der Frage eines geeigneten Endlagers ankomme.4361

Demgegenüber weist Jürgen Kreusch in seiner Studie
auf die zwei Hauptfunktionen der Barriere Deckge-
birge hin: Erstens Schutz des Salzgesteinskörpers und
zweitens Radionuklidrückhaltung. Zum Schutz des
Salzgesteinskörpers führt er aus: „Die Tatsache, dass
Salzgesteinskörper in humiden Klimazonen ohne den
Schutz überlagernder Schichten („Deckgebirge“) län-
gerfristig nicht existenzfähig sind, belegt bereits die
Abhängigkeit des Salzgesteinskörpers und letztlich
des darin enthaltenen einschlusswirksamen Gebirgs-
bereichs von den Eigenschaften des Deckgebirges. Das
Ausmaß der Salzauflösung an der Deckfläche des
Salzgesteinskörpers (Salzspiegel) eines Salzstocks ist
wesentlich vom Aufbau des Deckgebirges (einschließ-
lich Hutgesteinskörper) und von der Tiefenlage des
Salzspiegels abhängig.“4362 Zur Funktion der Radio-
nuklidrückhaltung führt Jürgen Kreusch des Weite-
ren aus: „Sofern der Zutritt von Lauge an die Abfälle
nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann oder
bei der Beschreibung des Endlager-Salzstocks bzw.
bei der Prognose seiner künftigen Entwicklung sicher-
heitsrelevante Unsicherheiten bestehen bleiben, kann
nicht sicher gewährleistet werden, dass der Salzge-
steinskörper die ihm zugedachte Funktion als ein-
schlusswirksamer Gebirgsbereich mit vollständigem
Einschluss der Abfälle für den erforderlichen langen
Zeitraum erfüllen wird.“4363

Auch der Zeuge Dr. Ulrich Kleemann führte bei seiner
Vernehmung aus, dass er den Salzstock Gorleben aus
mehreren Gründen für ungeeignet halte. „Es sind
jetzt meines Erachtens zwei Dinge, die durchaus zu-
sammenhängen – eine tektonische Störungszone, über
die man nichts weiß, und eine Gasblase, über die man
nichts weiß, die unterhalb des Salzstockes liegt […],
die dazu führen, dass ich den Salzstock Gorleben für
nicht geeignet halte.“4364

b) Pressemitteilung des BMU
vom 28. August 1995

Die Ergebnisse der BGR-Studien wurden von Bundesum-
weltministerin Dr. Angela Merkel in einer Pressekonfe-

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4359 MAT B 55, S. 16, Dokument Nr. 117.
4360 Protokoll Nr. 82, S. 16 f.
4361 Protokoll Nr. 82, S. 16 f.
4362 MAT B 55, S. 17, Dokument Nr. 117.
4363

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437
MAT B 55, S. 19, Dokument Nr. 117.
4364 Protokoll Nr. 16, S. 25.
Drucksache 17/13700

nz am 28. August 19954365 der Öffentlichkeit vorge-
ellt. In der Pressemitteilung des BMU vom gleichen
age wurde unter der Überschrift „Bundesumweltminis-
rin Merkel stellt Studie zu Ersatzstandorten für nukleare
ndlager vor“ ausgeführt: „Die Untersuchungsergeb-
sse der BGR zeigen für mich, daß es keinen Grund gibt,
ch Ersatzstandorten zu suchen. Gorleben bleibt erste
ahl“.4366

a) Vorgeschichte

der bereits zitierten Ministervorlage von Dr. Manfred
loser, BMU, vom 19. Mai 1995 zum weiteren Vorgehen
züglich der BGR-Studien4367 war u. a. ausgeführt wor-
n, dass die BGR die Entwürfe der beiden BGR-Studien
r Vorbereitung einer Präsentation der Ergebnisse am
. Mai 1995 „gegenüber den zuständigen Ressorts und

fS übersendet“ und vorgesehen sei, „die Entwürfe nicht
ch Außen zu geben.“4368 Auf der Vorlage war von

taatssekretär Erhard Jauck handschriftlich vermerkt wor-
n, dass Abteilungsleiter RS [Gerald Hennenhöfer, Anm.
Verf.] ihm auf Anfrage bezüglich der „zuständigen Res-
rts“ mitgeteilt habe, dass die Entwürfe der Berichte dem
MWi und dem BMBF zugeleitet würden. Abteilungslei-
r RS hoffe, dass die Sache den Kreis der Gesprächsteil-
hmer nicht verlasse. „Da das aber in Bonn nicht auszu-
hließen ist, habe ich mit Frau Sahler wegen einer
ffensiv-Presse-Strategie gesprochen. Frau Sahler steht
ch in Kontakt zu AL RS.“4369

etztlich waren die Studien in der Öffentlichkeit bekannt
worden. So hatte der baden-württembergische Umwelt-
inister Harald B. Schäfer unter Bezugnahme auf diese
äußert, dass mögliche Standorte in Baden-Württemberg
pfohlen würden.4370 Dem Entwurf eines Vermerkes aus

m BMU vom 5. Juli 1995 ist zu entnehmen, dass die
nkrete Nennung potentieller Standorte zu zahlreichen

rotestschreiben u. a. von Abgeordneten, betroffenen
tandortgemeinden und Bürgerinitiativen geführt hatten;
ch die betroffenen Landesregierungen hätten sich in der

egel kritisch zu den vom Bund veranlassten Untersu-
ungen geäußert.4371 In diesem Sinne äußerte sich auch
r Zeuge Prof. Dr. Michael Langer, BGR, vor dem Un-
rsuchungsausschuss: „Ich weiß nicht, wie viel Anrufe

5 Pressemitteilung des BMU vom 28. August 1995 „Merkel: Salz-
stock Gorleben bleibt erste Wahl“, MAT E 9, Bd. 54, pag. 051 ff.,
Dokument Nr. 33.

6 Pressemitteilung des BMU vom 28. August 1995 „Merkel: Salz-
stock Gorleben bleibt erste Wahl“, MAT E 9, Bd. 54, pag. 051 ff.,
Dokument Nr. 33.

7 Vgl. oben Vierter Teil, Zweites Kapitel, D. I. 2. a) cc).
8 Ministervorlage aus dem BMU vom 19. Mai 1995, MAT A 136,

Bd. 8, pag. 267143 und 267147, Dokument Nr. 116.
9 Ministervorlage aus dem BMU vom 19. Mai 1995, MAT A 136,

Bd. 8, pag. 267143, Dokument Nr. 116.
0 Vgl. Pressemitteilung des BMU vom 18. Juli 1995 „Bundesanstalt

für Geowissenschaften und Rohstoffe legt Ergebnisse zu Untersu-
chungen für Ersatzstandorte für nukleare Endlager im August vor –
Bundesumweltministerium hält Verunsicherung der Bevölkerung
durch den badenwürttembergischen Umweltminister für verantwor-
tungslos“, MAT A 123, Bd. 21, pag. 0212 f., Dokument Nr. 34.

1
Entwurf eines BMU-Vermerkes vom 5. Juli 1995, MAT A 136,
Bd. 8, pag. 267389.

Drucksache 17/13700 – 556 –

ich persönlich bekommen habe von Bürgermeistern und
so: Unser Salzstock ist doch da erwähnt. Hat die Bundes-
regierung vor, jetzt hier ein neues Endlager zu errich-
ten? – Das war also ein gewisser Druck von politischer
Seite. Der Druck war offensichtlich politisch auch so
hoch auf die Bundesregierung von Länderseite, dass der
Bundeskanzler damals mit seinen Kollegen auch Stellung
dazu genommen hat […].“4372

Nach der im Vermerk vom 19. Mai 1995 genannten inter-
nen Präsentation der Ergebnisse am 31. Mai 1995 schrieb
Prof. Dr. Blümel, BGR, im Schreiben vom 23. Juni 1995
an Dr. Manfred Bloser, BMU: „Wir stellen nochmal aus-
drücklich fest, daß aus unseren Untersuchungen keine
Vergleiche mit Gorleben gezogen werden dürfen. Der Er-
kenntnistiefgang ist zu unterschiedlich. Wenn der Ein-
druck während der Sitzung am 31.05. entstanden sein
sollte, daß solche Vergleiche möglich sind, dann ent-
spricht dies nicht den Gegebenheiten.“4373

bb) Pressemitteilung vom 18. Juli 1995 und
Interviewäußerung von Dr. Angela Merkel

Am 18. Juli 1995 gab das BMU eine Pressemitteilung
heraus mit der Ankündigung, dass die BGR „im August
[…] das Ergebnis ihrer Untersuchungen von potentiellen
Ersatzstandorten für das geplante Endlager Gorleben vor-
legt“ werde. Dabei komme die BGR zusammenfassend zu
dem Ergebnis, dass die Arbeiten zur Erkundung von Gor-
leben fortgesetzt werden sollten und keine Notwendigkeit
bestehe, Ersatzstandorte zum Salzstock Gorleben zu unter-
suchen. „Alle untersuchten Ersatzstandorte haben sich ent-
weder als nicht geeignet oder jedenfalls weniger geeignet
als Gorleben herausgestellt. Entgegen den Behauptungen
des baden-württembergischen Umweltministers Harald B.
Schäfer enthält diese vorsorgliche Untersuchung keine
Empfehlung für mögliche Standorte in Baden-Württem-
berg. Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: ‚Die-
ser Auffassung schließe ich mich vorbehaltlos an. Ich halte
es für verantwortungslos, wenn diese höchst vorsorglichen
Arbeiten, die auch von der politischen Opposition immer
gefördert wurden, nun vom baden-württembergischen
Umweltminister benutzt werden, Verunsicherung und
Ängste in der Bevölkerung mit der Behauptung zu
wecken, in ihren Lebensräumen würde die Eignung von
Ersatzstandorten zu Gorleben untersucht. Solche Behaup-
tungen sind nur vorgezogene Wahlkampfmanöver.‘“ Die
Pressemitteilung endete mit dem Satz: „Die Ergebnisse
der BGR sollen nach Fertigstellung der Berichte – Ende
August – den Ländern zugänglich gemacht und anschlie-
ßend veröffentlicht werden.“4374

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4372 Protokoll Nr. 82, S. 9.
4373 Schreiben von Prof. Dr. Blümel, BGR, an Dr. Manfred Bloser,

BMU, vom 23. Juni 1995, MAT A 136, Bd. 8, pag. 267200 ff.
(267201).

4374 BMU-Pressemitteilung vom 18. Juli 1995 „Bundesanstalt für Geo-
wissenschaften und Rohstoffe legt Ergebnisse zu Untersuchungen
für Ersatzstandorte für nukleare Endlager im August vor – Bundes-
umweltministerin hält Verunsicherung der Bevölkerung durch den

437

437

437
baden-württembergischen Umweltminister für verantwortungslos“,
MAT A 123, Bd. 21, pag. 0212 f., Dokument Nr. 34. 4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

m gleichen Tag erklärte Bundesumweltministerin
r. Angela Merkel in einem Hörfunkinterview des Sen-
rs SWF 3: „Das Wichtigste aus diesem Gutachten ist
er, dass es keinen Standort in der Bundesrepublik
eutschland gibt, der besser geeignet ist als der derzeitige
tandort Gorleben, und dass deshalb dieses Gutachten aus
ologischer Sicht zu der Meinung kommt, dass man Gor-
ben weiter erkunden sollte, aber jetzt keine Erkundung
n neuen Lagerstätten vornehmen sollte, weil wir keinen

nhaltspunkt haben. Und genau deshalb hatten wir ja
al dieses Gutachten in Auftrag gegeben, dass wir kei-

en Anhaltspunkt haben, dass Gorleben nicht geeignet
t oder dass es Standorte gibt, die geeigneter wären als
orleben. Und das war – das war nämlich die nieder-
chsische Diskussion – ja genau der Grund, zu sagen:
uckt doch mal, ob es vielleicht in der Bundesrepublik
dere Möglichkeiten gibt, die besser sind als Gorle-

en. Genau das wird nicht herauskommen, und die De-
ils werden wir dann Ende des Sommers, wenn das
utachten fertig ist, deutlich machen. […] Die Gutach-
r sollen die geologischen Voraussetzungen dafür prüfen,
in Deutschland Standorte besser oder genau so gut ge-

gnet sind wie Gorleben. Und die Gutachter sagen: Gor-
ben ist hervorragend geeignet und aus ihrer Sicht gibt es
inen Grund, jetzt neue Erkundungen aus geologischer

icht anzustreben.“4375

ie Pressemitteilung vom 18. Juli 1995 sorgte für Diskus-
on. In einem Presseartikel mit der Überschrift „Minis-
rin muss Rüge einstecken“ der Frankfurter Rundschau
m 20. Juli 1995 wurde der Pressesprecher der BGR wie
lgt zitiert: „Das ist kein Text aus unserem Haus. […] ein
ergleich mit dem Gorlebener Salzstock sei nicht das
hema dieser Untersuchung gewesen.“4376 Ähnlich findet
ch auch in einer dem Ausschuss vorliegenden Fassung
r Pressemitteilung neben dem Satz „[a]lle untersuchten

rsatzstandorte haben sich entweder als nicht geeignet
er jedenfalls weniger geeignet als Gorleben herausge-

ellt“ eine handschriftliche Anmerkung: „das steht so
cht in den Berichten!“4377

r. Manfred Bloser berichtete dazu vor dem Untersu-
ungsausschuss: „Aber er hat natürlich dann eben in-
fern für Aufregung gesorgt, alldieweil da natürlich

ann auch Leute bei der BGR angerufen haben und
ann gesagt haben: ,Was, hier? Da haben wir die Aus-
ge vom BMU, Gorleben sei der beste Standort‘, und

ie BGR natürlich sagte: Nein, das haben wir nie ge-
gt.“4378

or diesem Hintergrund führte Dr. Manfred Bloser in einer
inistervorlage vom 24. August 1995 zur Vorbereitung
r Pressekonferenz am 28. August 1995 aus: „Ich weise
rauf hin, dass eine Passage (angekreuzt) der Presseer-

5 SWF 3-Hörfunkinterview vom 18. Juli 1995, MAT B 59, Proto-
koll Nr. 92, S. 35.

6 Presseartikel der Frankfurter Rundschau vom 21. Juli 1995,
„Ministerin muß Rüge einstecken“, MAT A 235, Bd. 01,
pag. 481088.

7 Telefax der Pressemitteilung des BMU vom 18. Juli 1995 mit hand-
schriftlicher Ergänzung, MAT A 149, Bd. 21, pag. 9, Doku-

ment Nr. 119.

378 Protokoll Nr. 72, S. 22 und 49.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 557 –

klärung vom 18. Juli 1995 […] zu Irritationen […] geführt
hat. Die Sprachregelung zu der (missverständlichen) For-
mulierung „Alle untersuchten Ersatzstandorte haben sich
entweder als nicht geeignet oder jedenfalls weniger geeig-
net als Gorleben herausgestellt“ sollte sein, dass sich die
Wörter „geeignet“ auf die Untersuchungswürdigkeit be-
ziehen. Die BGR hat in der Tat keinen Vergleich zu Gorle-
ben geführt und auch über die tatsächliche Eignung (als
Ergebnis der durchzuführenden Untersuchungen) keine
Aussage getroffen.“4379

Der Zeuge Gerald Hennenhöfer erinnerte sich in seiner
Vernehmung an Aufregungen in Süddeutschland, die es
gegeben habe.4380 Er sagte vor dem Untersuchungsaus-
schuss aus, dass das BMU mit der Pressemitteilung vom
18. Juli 1995 hätte sagen wollen, „welchen Schluss es
selbst aus dieser Untersuchung gezogen hat: Gorleben
bleibt für das Bundesumweltministerium der Standort, an
dem erkundet wird.“4381

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bekundete vor dem
Untersuchungsausschuss, dass von allen Seiten Druck
ausgeübt worden sei und „diejenigen, in deren Ländern
solche Standorte waren, noch mal genau wissen wollten,
dass bei ihnen jetzt nicht morgen der Bohrer angesetzt
wird.“4382 Es sei damals „absolut wichtig“ gewesen im-
mer wieder zu sagen, dass „diese Studie der BGR keine
Studie zum Beginn von Erkundungsarbeiten faktischer
Art und realer Art war, sondern dass es ein Akt der Vor-
sorge war.“4383 Bezüglich ihrer Interviewäußerung, die
Studie hätte ergeben, dass es keinen Standort in der
Bundesrepublik Deutschland gebe, der besser geeig-
net sei als der derzeitige Standort Gorleben, und dass
dieses Gutachten aus geologischer Sicht zu der Mei-
nung käme, dass man Gorleben weiter erkunden solle,
sagte die Zeugin Dr. Angela Merkel, die Studie habe
zwar Gorleben nicht untersucht, sie habe aber auch
nicht bedeutet, dass man nun andere Standorte erkun-
den solle. Auf die Nachfrage, weshalb sie das damals
in ihrer Aussage nicht so differenziert habe, erklärte
sie: „Ja, weil ich damals noch nicht so perfekt war wie
heute.“4384

Später führte sie dazu aus, dass sie die „Realität als
Ganzes in Deutschland“ wahrgenommen habe: „Die
Menschen wussten, dass auf der einen Seite Gorleben er-
kundet wird, im Übrigen hochumstritten, […] weil Nie-
dersachsen sofort offensichtlich gesagt hat […] dass nun
ja die Erkundungen in Niedersachsen eingestellt werden
können, weil ja andere Standorte untersucht sind. Damit
haben Sie gesehen, dass die, die gegen die Erkundung
von Gorleben waren, sofort diese Studie benutzt haben,
um damit den Eindruck zu erwecken, nun sei Gorleben
nicht mehr zu erkunden. Dem musste ich mich mit aller
Macht, und zwar offensiv in der Presse, so wie der Staats-

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4379 Ministervorlage 24. August 1995, MAT A 235, Bd. 1,
pag. 481036 f., Dokument Nr. 118.

4380 Protokoll Nr. 90, S. 22.
4381 Protokoll Nr. 90, S. 22.
4382 Protokoll Nr. 92, S. 21.
4383

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438

438
Protokoll Nr. 92, S. 21.
4384 Protokoll Nr. 92, S. 18.
Drucksache 17/13700

kretär das richtigerweise aufgeschrieben hat, entgegen-
ellen, um der Wahrheit zum Durchbruch zu verhel-
n.“4385

aut einer Pressemitteilung des Niedersächsischen
mweltministeriums vom 19. Juli 1995, reagierte die
amalige niedersächsiche Umweltministerin Monika
riefahn auf die Presseverlautbarung des BMU vom
ortag mit den Worten: „Das hat alles nur den
weck: die Suche nach echten, geeigneten Alternati-
n von vornherein auszuschließen und Gorleben end-
ltig zu zementieren.“4386

c) Pressemitteilung vom 28. August 1995

m 17. August 1995 wurde ein Entwurf der eingangs an-
führten Pressemitteilung des BMU vom 28. August
95 zwischen dem Ministerium und der BGR abge-

immt. In der ursprünglichen Fassung des Entwurfs
t maschinenschriftlich der Satz enthalten: „Viel-
ehr kommt es darauf an, daß die Schutzziele an dem
sgewählten Standort erfüllt werden. Nach den der-
itigen Kenntnissen ist dies bei Gorleben der Fall.“
ie Herkunft der folgenden Korrekturanregungen
onnte nicht zweifelsfrei vom Auschuss geklärt wer-
en. In der Fassung, die der BGR vom BMU übermit-
lt wurde ist der Satzteil „Nach den derzeitigen
enntnissen ist dies bei Gorleben der Fall“ durchge-
richen und handschriftlich durch den folgenden er-
nzt: „Den bei der Auswahl zugrunde gelegten Krite-

en wird neben den genannten vier Strukturen auch der
alzstock Gorleben gerecht.“4387

der dem BMU von der BGR zugestellen späteren
assung, die sich in den Akten des BMU befand, ist
iese Korrekturanregung durchgestrichen und mit
em handschriftlichen Kommentar versehen: „Vor-
hlag von BGR nur redaktionell; BGR trägt ursprüngl.

assg. – die auch bleibt – mit.“4388

der letztlich veröffentlichten BMU-Pressemitteilung
m 28. August 1995 wurde unter der Überschrift
undesumweltministerin Merkel stellt Studie zu Ersatz-

andorten für nukleare Endlager vor“ ausgeführt: „Bun-
sumweltministerin Dr. Angela Merkel hat heute die
ntersuchungsergebnisse einer Studie zu potentiellen Er-
tzstandorten für das geplante Endlager Gorleben vorge-
ellt. […] ,Die Untersuchungsergebnisse der BGR zeigen
r mich, daß es keinen Grund gibt nach Ersatzstandorten
suchen. Gorleben bleibt erste Wahl‘ erklärte Ministerin
erkel.“4389

bschließend hieß es in der Pressemitteilung:

5 Protokoll Nr. 92, S. 36.
6 MAT A 149, Bd. 10, pag. 96.
7 Fax von Prof. Dr. Blümel, BGR, vom 17. August 1995 an das

BMU, MAT A 123, Bd. 21, pag. 195 ff. (197).
8 Fax von Prof. Dr. Blümel, BGR, vom 17. August 1995 an das

BMU, MAT A 235, Bd. 01, pag. 481017 ff. (481018).
9 Pressemitteilung des BMU vom 28. August 1995 „Merkel: Salz-
stock Gorleben bleibt erste Wahl“, MAT E 9, Bd. 54, pag. 051,
Dokument Nr. 33.

Drucksache 17/13700 – 558 –

„Auf der Basis der ihr zur Verfügung stehenden Daten und
unter Einschluß der Erkundungsarbeiten am Salzstock
Gorleben kommt die BGR zu dem Ergebnis, daß aus geo-
wissenschaftlicher Sicht keine Notwendigkeit besteht, Er-
satzstandorte zu Gorleben zu untersuchen. Diese Aussage
gründet sich zum einen auf eine allgemeine 30jährige For-
schungs- und Entwicklungstätigkeit über das Medium
Salz, zum anderen auf die konkreten 17jährigen Untersu-
chungen über die Eignungshöffigkeit des Salzstocks Gor-
leben. Daher empfiehlt die BGR, die Arbeiten zur Erkun-
dung von Gorleben fortzusetzen.

Bundesumweltministerin Dr Angela Merkel: ‚Die Bun-
desanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe hat unter
ausschließlich geowissenschaftlichen Gesichtspunkten
vorsorglich untersuchungswürdige Standorte und Regio-
nen für den Fall genannt, daß sich Gorleben wider Erwar-
ten als ungeeignet für ein Endlager erweisen sollte. Ich
schließe mich gemeinsam mit dem Bundesamt für Strah-
lenschutz der fachlichen Bewertung und Empfehlung der
BGR an, den Salzstock Gorleben weiter untertägig zu er-
kunden.‘“4390

Im Hinblick auf die Formulierung „Gorleben bleibt erste
Wahl“ konnten sowohl Dr. Manfred Bloser, damals Refe-
ratsleiter RS III 6 im BMU, als auch Dr. Arnulf Matting,
ehemals Unterabteilungsleiter RS III im BMU, sich nicht
daran erinnern, wer die konkrete Formulierung aufge-
bracht hatte,4391 wobei der Zeuge Dr. Arnulf Matting nicht
abschließend ausschließen konnte, hieran mitgewirkt zu
haben.4392 Dr. Manfred Bloser hingegen bekundete, zwar
an der Vorbereitung der Pressekonferenz und vermutlich
auch an der Presseerklärung mitgewirkt zu haben, die
konkrete Formulierung stamme jedoch nicht von ihm, er
wisse jedoch nicht, wer die Aussage zu Gorleben
„reingefummelt“ habe.4393 An anderer Stelle fügte er
hinzu: „Ich habe ja auch gesagt, dass eben der Ver-
gleich nicht gezogen werden kann. Gorleben war nicht
Gegenstand der Untersuchung.“4394

Zur möglichen Urheberschaft äußerte er sich: „Denn
es ist üblich, dass der Entwurf einer Presseerklärung
von dem Fachreferat gemacht wird und dann natür-
lich, wie das im Jargon heißt, die Leiter hochgeht.
Und da kann natürlich jeder, der meint, was dazu zu
schreiben, was dazu schreiben.“4395 „Ich bin Referats-
leiter und nicht der Minister und nicht der Staatsse-
kretär und nicht der Abteilungsleiter und nicht der
Unterabteilungsleiter – jetzt habe ich die ganzen Stu-
fen aufgezählt, die das hochgeht –, und wer da etwas
reinschreibt oder noch was macht, das entzieht sich
meiner Kenntnis.“4396

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an4390 Pressemitteilung des BMU vom 28. August 1995 „Merkel: Salz-

stock Gorleben bleibt erste Wahl“, MAT E 9, Bd. 54, pag. 051 ff.
(053), Dokument Nr. 33.

4391 Protokoll Nr. 72, S. 22; Protokoll Nr. 74, S. 29.
4392 Protokoll Nr. 74, S. 29.
4393 Protokoll Nr. 72, S. 22 und 49.
4394 Protokoll Nr. 72 S. 47.
4395

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440
Protokoll Nr. 72 S. 35.
4396 Protokoll Nr. 72 S. 47. 4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

er Zeuge Gerald Hennenhöfer erläuterte insoweit: „Was
e Überschriften angeht: Sie wissen, mit den Überschrif-
n ist das so eine Sache. Die werden von anderen ge-
acht, jedenfalls sind sie nicht von einer Fachabteilung
macht worden. Meist kommen sie von einer Presse-

elle.“4397

um Inhalt der Aussage „Gorleben bleibt erste Wahl“ ha-
n sich die Zeugen vor dem Untersuchungsausschuss
terschiedlich geäußert.

er Zeuge Jürgen Kreusch, erklärte, dass eine solche
chlussfolgerung aus der Studie aus seiner Sicht unzuläs-
g sei.4398 Zur Begründung führte er aus: „Entweder gel-
n die Kriterien in der BGR-Studie, und dann gelten sie
ch für Gorleben – dann hätte man sich auch etwas für
orleben überlegen müssen, welche Schlussfolgerungen
raus zu ziehen sind – oder sie gelten nicht. Man kann
cht einerseits sagen, sie gelten für alle möglichen Salz-
andorte in Deutschland, in Norddeutschland, aber sie gel-
n nicht für Gorleben. Das kommt mir komisch vor.“4399

r. Paul Krull erklärte, er selbst „würde vielleicht nur
cht von ,erster Wahl‘ gesprochen haben.“4400 Die Frage,
die BGR schon damals die Auffassung vertreten habe,
ss die Kriterien der Salzstudie auch durch den Salz-

ock Gorleben entsprechend erfüllt werden, bejahte der
euge und ergänzte zur Frage der „Überdeckung“:

s wäre doch unsinnig, wenn man alternative Struk-
ren ausweisen will, wenn man nicht Erfahrungen,

ie bei einer erkundeten Struktur gemacht wurden,
erücksichtigen würde. Und es waren ja die Diskus-
onen, die sich ja auch – meines Erachtens zumindest
m Teil berechtigt – mit dieser Rinne beschäftigen,

ekannt. Wenn es heftige Diskussionen um diese
inne gibt, auch wenn wir der Überzeugung sind
wir, die Autoren dieser Studie –, dass die Rinne kein
usschlusskriterium ist, aber dann würde ich doch
eine alternative Struktur empfehlen, wo ich weiß,
ass dort auch wieder eine Rinne ist, dass ich dieses
eiche Diskussionspotenzial wieder hätte.“4401

er Zeuge Dr. Arnulf Matting hingegen betonte in seiner
ernehmung den politischen Charakter der Formulierung:
ch muss sagen: War mir also überhaupt nicht erstaun-
ch, dass hier so ein Titel dieser Presseerklärung gewählt
urde und warum. Natürlich bleibt Gorleben erste Wahl;
er wenn ich eine aufwendige Studie mache und da […]
nderttausend Alternativstandorte untersuche, dann

agt sich doch die verehrte Öffentlichkeit auf gut
eutsch gesagt: Cui bono? Wem nützt das, was soll das?

] Und aus meiner Sicht ist das eine politische Feststel-
ng, keine fachliche Feststellung, eine politische Fest-
ellung: Wir bleiben bei Gorleben. Oder wenn ich das
ders formuliere: Gorleben bleibt erste Wahl.“4402

7 Protokoll Nr. 90, S. 17.
8 Protokoll Nr. 84, S. 28.
9 Protokoll Nr. 84, S. 28.
0 Protokoll Nr. 80, S. 6.
1
Protokoll Nr. 80, S. 25.

402 Protokoll Nr. 74, S. 18.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 559 –

Ähnliche äußerte sich auch der Zeuge Prof. Dr. Michael
Langer: „Es ist in dieser […] Pressemitteilung […] fol-
gende unglückliche Verquickung: Es ging um die Studien
der BGR. […] Und es ging um eine Aussage, die gemacht
werden soll. […] Dass jetzt diese Verquickung erfolgt ist,
das ist vielleicht politisch zu verstehen. Wissenschaftlich
ist das vielleicht nicht so glücklich formuliert. Insofern
würde ich es auch so sehen: Gorleben bleibt erste
Wahl. Wir hatten ja überhaupt keine Wahl. Gorleben
war ja das Einzige, was wir untersucht haben. Inso-
fern ist das sowieso unglücklich, nicht? Aber mir steht
es nicht an. Die Ministerin wird damals Gründe ge-
habt haben. Das ist schlagkräftig und so. Und damit
sind alle Einwände der Bürgermeister und so – Ihr
braucht keine Sorgen zu haben: Gorleben bleibt erste
Wahl. Damit war doch das politische Ziel er-
reicht.“4403 Die Aussage „Gorleben bleibt erste Wahl“
aus den Ergebnissen der Salzstudie abzuleiten sei trotz-
dem „falsch oder –, unglücklich‘„, da Gorleben überhaupt
nicht zur Wahl gestanden hätte.4404

Auch der Zeuge Dr. Manfred Bloser, damals zuständiger
Referatsleiter im BMU, sagte vor dem Untersuchungs-
ausschuss aus: „Der Spruch: ,Gorleben bleibt erste Wahl‘,
der sollte natürlich besagen: Wir machen in Gorleben
weiter. […] ihr braucht jetzt keine Sorge zu haben, […]
liebe Baden-Württemberger, liebe Sachsen-Anhalter, dass
wir bei euch jetzt anfangen zu bohren.“4405 Entsprechend
sei es, so der Zeuge Prof. Dr. Michael Langer, zur Beruhi-
gung der Bewohner der Alternativstandorte und zur Ent-
kräftung ihrer Bedenken zu einer Formulierung wie „Gor-
leben bleibt erste Wahl“ gekommen.4406

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, seinerzeit Bundes-
umweltministerin, führte als Zeugin vor dem Untersu-
chungsausschuss zu der Pressemitteilung vom 28. August
1995 aus: „Jeder erwartete, dass nach der Vorstellung die-
ser Studie selbstverständlich auch eine Aussage der zu-
ständigen Ministerin kommt: Wie geht es denn nun weiter
mit Gorleben? […] Wenn Sie die Presseerklärung […] le-
sen, dann sehen Sie, dass es dort um eine Aussage geht:
Was ist der Inhalt dieser BGR-Studie? Und dann sehen Sie,
dass genauso eine politische Aussage dazu gemacht wird:
Wie geht es weiter mit Gorleben? Und ich glaube, das ist
auch dass, was die Menschen in Deutschland zu diesem
Zeitpunkt erwartet hatten.“ Weiter führte sie aus, in der
Presseerklärung seien die Erkundung von Gorleben und
die BGR-Studie zusammengeführt worden.4407 „Meine In-
tention war damals, deutlich zu machen, dass es zu dem
Zeitpunkt, zu dem diese Studie vorgestellt wurde, keinerlei
Anlass gab, den Standort Gorleben nicht weiter zu erkun-
den.“4408 Als Bundesumweltministerin sei es ihre Aufgabe
gewesen „zwei Sachverhalte gleichzeitig zu bewerkstelli-
gen […], darauf hinzuweisen, dass die Erkundung von

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4403 Protokoll Nr. 82, S. 10 f.
4404 Protokoll Nr. 82, S. 22.
4405 Protokoll Nr. 72, S. 37.
4406 Protokoll Nr. 82, S. 15.
4407

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Protokoll Nr. 92, S. 19.
4408 Protokoll Nr. 92, S. 26. 4
Drucksache 17/13700

orleben weitergehen kann und wird, und gleichzeitig die
tudie vorzustellen.“4409

. Personenwechsel zwischen öffentlichen
und privaten Stellen

er Untersuchungsausschuss ist der Frage nachgegangen,
es Wechsel von Personen aus öffentlichen Stellen des

undes, der Landesregierung Niedersachsen sowie den je-
eils zugeordneten Behörden zu Unternehmen der Ener-
ewirtschaft gegeben hat oder Wechsel in umgekehrter
ichtung stattgefunden haben.4410

sofern hat der Ausschuss festgestellt, dass in vier Fällen
echsel aus Bundesressorts in die Privatwirtschaft statt-
funden haben.

er Zeuge Dr. Arnulf Matting, seinerzeit Unterabtei-
ngsleiter der Abteilung RS I im BMU, sagte bei seiner
ernehmung aus, dass zwei seiner Abteilungsleiter,
r. Walter Hohlefelder und Gerald Hennenhöfer, damals
s dem BMU zur Elektrizitätswirtschaft gewechselt
ien.4411

r. Walter Hohlefelder, von 1986 bis 1994 im BMU Leiter
r Abteilung „Reaktorsicherheit, Strahlenschutz und nu-
eare Entsorgung“4412, wechselte im August 1994 zur
EBA AG, der heutigen E.ON AG.4413 Im April 1999
urde er Vorstandsmitglied der VEBA-Tochter Preussen-
lektra AG, welche 2000 mit der Bayerwerk AG zur E.ON
nergie AG fusionierte.4414 Daneben wurde er ab Septem-
r 1999 zum Mitglied der Geschäftsführung der Preus-
nElektra Kernkraft Verwaltungs-GmbH bestellt, deren
orsitz er am 19. Oktober 2000 übernahm.4415 Im Jahr
04 übernahm Dr. Walter Hohlefelder die Präsident-
haft des Deutschen Atomforums e. V., die er bis 2010 in-
hatte.

er Zeuge Henning Rösel, seinerzeit Vizepräsident des
fS, führte in seiner Zeugenvernehmung aus, „dass der
echsel von Mitarbeitern, also jedenfalls von Mitarbei-
rn in die Industrie, […] kein Usus […]“4416 gewesen sei.
llerdings erinnere er sich auch daran, dass der damalige
undesumweltminister Töpfer durchaus ein Befürworter
nes Wechsels4417 gewesen sei: „[…] dann am besten
ce versa, auch mal aus der Industrie in ein Ministerium
er ein Amt oder zurück […].“4418

9 Protokoll Nr. 92, S. 65.
0 Nr. 18 des Untersuchungsauftrages, Bundestagsdrucksache

17/1250.
1 Protokoll Nr. 41, S. 90.
2 Organigramm des BMU aus den Jahren 1986-1993, MAT A 4/1,

pag. 000001 ff.
3 Schreiben der E.ON Energie AG vom 8. Juni 2011, MAT A 174,

S. 2.
4 Schreiben der E.ON Energie AG vom 8. Juni 2011, MAT A 174,

S. 2.
5 Schreiben der E.ON Energie AG vom 8. Juni 2011, MAT A 174,

S. 2.
6 Protokoll Nr. 60, S. 20.
7
Protokoll Nr. 60, S. 20.

418 Protokoll Nr. 60, S. 20.

Drucksache 17/13700 – 560 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Gerald Hennenhöfer war von 1994 bis 1998 Leiter der
Abteilung RS „Sicherheit kerntechnischer Einrichtun-
gen, Strahlenschutz, nukleare Ver- und Entsorgung“ im
BMU.4419 Nach dem Regierungswechsel im Jahr 1998
wurde er durch Bundesumweltminister Jürgen Trittin in
den einstweiligen Ruhestand versetzt. Nachfolgend war
er bei der VIAG AG, einer Rechtsvorgängerin der heuti-
gen E.ON AG, später als Rechtsanwalt tätig, bis er nach
erneutem Regierungswechsel im Jahre 2009 unter Bun-
desumweltminister Röttgen wieder die Abteilungsleitung
im BMU übernahm.4420

Gerald Hennenhöfer bekundete insoweit vor dem Unter-
suchungsausschuss, dass er mit 50 Jahren noch nicht in
den Ruhestand habe gehen wollen.4421 Darüber hinaus sei
„der neue Bundeskanzler daran interessiert“ gewesen
„auch bei den Energieunternehmen zuverlässige Ge-
sprächspartner zu haben, die diese Konsensmaterie tech-
nisch kennen“; ihm sei empfohlen worden, „mit der dama-
ligen Viag AG, dem Bayernwerk, zu reden“.4422 Private
finanzielle Vorteile habe er dagegen nicht erlangt, wie er
vor dem Asse-Untersuchungsausschuss aussagte.4423

Darüber hinaus wechselte im Jahre 2003 Prof. Dr. Bruno
Thomauske, bis 1989 zunächst bei der PTB, nachfolgend
beim BfS tätig, zur Vattenfall Europe AG, bei der er den
Geschäftsbereich Kernkraftwerke leitete. Auf die Frage,
ob es schon länger Kontakte zwischen ihm und diesem
Energieversorger gegeben habe, antwortete der Zeuge
Prof. Dr. Bruno Thomauske vor dem Ausschuss: „Ich bin
angesprochen worden über einen Headhunter, ob ich mir
vorstellen kann, für ein Industrieunternehmen zu arbeiten.
Das war noch unspezifisch, welches. Dazu habe ich ein
Gespräch geführt. Nach diesem Gespräch habe ich dem
Bundesamt für Strahlenschutz mitgeteilt, dass diese Ge-
spräche einen Tiefgang haben, bei dem ich glaube, dass
dienstliche Belange berührt sein könnten, und hatte des-
wegen um die Entbindung von meiner Funktion gebe-
ten.“4424

Der Zeuge Dr. Alois Ziegler, Referatsleiter im BMFT, be-
kundete bei seiner Vernehmung vor dem Ausschuss, dass
er Ende des Jahres 1985 „den Beamten gekündigt“ habe
und „in die freie Wirtschaft gegangen“ sei.4425 Er habe die
Geschäftsführung eines privaten Forschungsinstituts im
Kohlebereich übernommen.4426

II
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4419 Organigramme des BMU aus den Jahren 1994, 1995, 1996, 1997,
MAT A 4/1, pag. 000011 ff.

4420 Schreiben der E.ON Energie AG vom 8. Juni 2011, MAT A 174,
S. 2; Organigramm des BMU aus dem Jahr 2010, MAT A 4/1,
pag. 000033 f.

4421 Protokoll Nr. 90, S. 18.
4422 Protokoll Nr. 90, S. 18 f.
4423 Protokoll Nr. 50 des 21. Parlamentarischen Untersuchungsaus-

schusses zur Aufklärung von Vorgängen in der Schachtanlage Asse
II des Niedersächsischen Landtages vom 17. Juni 2010, MAT B 57,
S. 17.

4424 Protokoll Nr. 62, S. 35.
4425 Protokoll Nr. 39, S. 2.

4426 Protokoll Nr. 39, S. 57. 4
. Bewertungen Themenkomplex 90er Jahre

. Erkundungsbeschränkung
Bewiesen: Wegen fehlender Salzrechte und aus-
ufernder Kosten drohte Gorleben zu kippen. Das
Bundesumweltministerium entschied sich zur
Flucht nach vorne, um die Erkundung des Salz-
stocks gegen alle rechtlichen und fachlichen Zwei-
fel durchzudrücken.

nfang 1990 zeichnete sich ab, dass die Erkundung des
alzstocks in Gorleben auf ernste Probleme stoßen würde.
as Bundesumweltministerium (BMU) und das mit der
ndlagerung betraute Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
ussten einsehen, dass die für das Erkundungsprogramm
s Salzstocks Gorleben notwendigen Salzabbaurechte
cht auf dem Verhandlungswege zu erhalten waren.
ndreas Graf von Bernstorff und die Kirchengemeinden,
e alte Rechte am Salzstock hielten, weigerten sich zu
rkaufen. Damit war der Plan, den gesamten Salzstock zu
kunden nicht durchführbar. Eine Enteignung auf Grund-
ge der vorhandenen Gesetze war rechtlich höchst um-
ritten und wurde von den zuständigen niedersächsischen
ergbehörden im Einvernehmen mit der damaligen Lan-
sregierung abgelehnt.

rotz der juristischen Schwierigkeiten wurde die Erkun-
ng des Salzstocks von der Bundesregierung weiter be-

ieben. Der Bau zweier Schächte, die für die Erkundung
s gesamten Salzstocks angelegt waren, wurde fortge-
tzt. Gleichzeitig stellten die zuständigen Behörden
berlegungen an, ob man das Bergwerk nicht auch ohne
e Inanspruchnahme der privaten Salzrechte, mittels ei-
r Umfahrung der betroffenen Bereiche, erkunden
nne. Dabei kam man bereits 1991, wie auch bei einer
neuten Prüfung 1993, zu dem Ergebnis, dass dies nur
ter Inkaufnahme von Sicherheitsrisiken möglich wäre.

einer gemeinsamen Sitzung von BfS, BGR und IEAL
30. Mai 1991 unter der Leitung von Bruno

homauske wird folgendes Fazit gezogen:

ür eine Erkundung nach Nordosten stellen die Rechte
r Kirchengemeinden für die nördliche Erkundungsstre-
e einen Sperrriegel dar. Ein Umfahren ist nach Ansicht
r BGR nicht vertretbar.“ An anderer Stelle im selben

rotokoll heißt es: „Im Rahmen der Eignungsaussage des
ndlagers Gorleben ist die Erkundung in Südwestrich-
ng zu einem späteren Zeitpunkt jedoch zwingend.“4427

einer weiteren Besprechung am 19. September 1991
ißt es: „Gegen ein Umfahren spricht aus geologischer

icht, dass eine nach geologischen Verhältnissen opti-
ierte Auffahrung nicht möglich ist und die Freiheit der
planten Untersuchungen eingeschränkt wird. Es wird
n mehrmaliges Durchörtern des Hauptanhydrits nicht
szuschließen sein, was dem Gesichtspunkt der Risiko-
inimierung widerspricht. Technisch gesehen ist es si-
erlich machbar, aber es treten durch mögliche Lösungs-
ster Sicherheitsprobleme auf. Ein Durchfahren des
427 MAT A 126/1, Bd. 19, pag. 52153, Dokument Nr. 120.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 561 –

Anhydrits sollte daher nur dann erfolgen, wenn es aus
bergtechnischen Gründen unbedingt erforderlich ist.“4428

Konkret gestaltete sich das Problem folgendermaßen:
Schlösse man alle Bereiche, für die die Salzrechte nicht
vorlagen, von der Erkundung aus, so müssten Bohrungen
gesetzt werden, die möglicherweise die Hauptanhy-
dritstränge im Untergrund durchlöcherten. Der Hauptan-
hydrit, eine wasserleitende Gipsschicht, gilt wegen seiner
verbreiteten Kluftbildung als potenzieller Lösungsbrin-
ger. Das heißt, über ihn kann Wasser in den Salzstock ein-
treten und das Bergwerk zum Absaufen bringen.

Die zitierten Ausschnitte belegen ganz eindeutig, dass
eine Teilerkundung nicht aus beliebigen Gründen, son-
dern aus Gründen der Sicherheit zum damaligen Zeit-
punkt einmütig abgelehnt wurde.

Aufgrund des ständigen Austausches mit dem BMU, war
dieses stets informiert.4429 Insbesondere Referatsleiter
Manfred Bloser spielte als Bindeglied eine wichtige Rolle.
Er war jedenfalls von Beginn der Diskussionen 1991 bis
zur Entscheidung zur Teilerkundung 1997 an allen ent-
scheidenden Diskussionen beteiligt.

Die Frage einer „Alternativen Vorgehensweise bei der un-
tertägigen Erkundung des Erkundungsbergwerks Gorle-
ben“ kam erst wieder 1993 auf den Tisch. Wie folgender
Vermerk einer Sitzung von BfS und BGR vom 30. Juni
1993 zeigt, gesellte sich zu dem bisher bekannten sicher-
heitstechnischen Ablehnungsgrund auch ein rechtliches
Problem:

„Gegen ein Umfahren spricht aus geologischer Sicht,
dass eine nach geologischen Verhältnissen optimierte
Auffahrung nicht möglich ist. Das Durchörtern des
Hauptanhydrits wird dann nicht auszuschließen sein, was
dem Gesichtspunkt der Risikominimierung widerspricht.
Technisch gesehen ist es sicherlich machbar, aber wäh-
rend der Betriebs- und Nachbetriebsphase des Endlagers
wären Sicherheitsprobleme nicht auszuschließen. […]
Darüber hinaus weist BGR darauf hin, dass beim Umfah-
ren gegen das in den Sicherheitskriterien der RSK enthal-
tene Minimierungsgebot (Hohlraumminimierung) versto-
ßen wird. […] Die bisherigen Betriebsplanverfahren und
die damit zusammenhängenden Gerichtsverfahren gehen
von der Erkundung des gesamten Salzstocks aus. […]
Eine Beschränkung der Erkundung auf die dem BfS der-
zeit zugänglichen Bereiche würde eine Umplanung erfor-
dern, die praktisch ein neues Vorhaben darstellt. Für ein
solches Vorhaben würde die Bergbehörde einen neuen ob-
ligatorischen Rahmenbetriebsplan […] fordern, für des-
sen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren mit UVP
erforderlich ist.“4430

Bemerkenswert ist der klare Hinweis auf die Sicherheits-
probleme in der „Betriebs- und Nachbetriebsphase“. Da-
mit wird klargestellt, dass sich die Probleme nicht ledig-
lich auf die Erkundungsphase beziehen. Auch wird die

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4428 MAT A 144, Bd. 22, pag. 071165.
4429

443

443

443
MAT A 144, Bd. 22, pag. 071039, Dokument Nr. 90.
4430 MAT E 9, Bd. 54, pag. 335 ff. 4
Drucksache 17/13700

n der Koalition aufgestellte Behauptung klar widerlegt,
e Teilerkundung sei aufgrund des in den Sicherheitskri-
rien RSK enthaltenen Minimierungsgebots (Hohlraum-
inimierung) geboten.4431 Vielmehr ist das Gegenteil der
all.

ls Hintergrund für die im Vermerk genannten rechtlichen
edenken müssen die zeitgleich laufenden rechtlichen
useinandersetzungen mit den Bergbehörden gesehen
erden. Das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld hat mit
escheid vom 17. September 1992 für die weitere Errich-
ng und Fortführung des Erkundungsbergwerks nach
m 31. Dezember 1992 die Aufstellung eines neuen Rah-
enbetriebsplans verlangt, für dessen Zulassung ein Plan-
ststellungsverfahren einschließlich UVP durchzuführen
i. Die Teilerkundung spielte zwar in den damaligen
chtlichen Auseinandersetzung keine Rolle, denn sie war
ch nicht beschlossen, aber sie schaffte bei den mit der

rkundung betrauten Behörden ein Bewusstsein für die
efahr“ eines neuen Rahmenbetriebsverfahrens mit

VP. In einem Vermerk der DBE vom 18. August 19934432
ißt es, dass die Teilerkundung nach Nordosten „Auswir-
ngen auf alle derzeit bei den Bergbehörden und dem

erwaltungsgericht anhängigen Verfahren“ hätte. „Es
üsse davon ausgegangen werden, dass „die Bergbehörde
nen solchen Hinweis als Änderung des Regelungsge-
lts des Rahmenbetriebsplans auffassen und entspre-
ende Änderungsanträge verlangen würde“. Angesichts
r „negativen Folgen“ für die Verfahren, „sollte eine Ent-
heidung über die weitere Vorgehensweise bei der Erkun-
ng des Salzstocks zunächst zurückgestellt werden“.

as genannte Verfahren ist vom Bundesverwaltungsge-
cht am 2. November 1995 in der Amtszeit von Angela
erkel entschieden worden.4433 Mit Bescheid des Berg-
ts Celle vom 5. März 1996 wurde der Rahmenbetriebs-

an bis zum 31. Dezember 1999 verlängert.4434 Mit der
ntscheidung des Gerichts konnte sich eine Konzeptän-
rung zumindest nicht mehr negativ auf ein laufendes

erfahren auswirken. Während diese „Gefahr“ zumindest
rrübergehend gebannt schien, änderte sich an den si-
erheitstechnischen Bedenken nichts.

) Kostendruck der EVU
ie ungelöste Frage der Salzrechte machte die Energie-
rsorgungsunternehmen (EVU), die AKW betrieben, zu-
hmend unruhig. Denn die zügige Realisierung der

ndlagerprojekte war wichtige Voraussetzung für den
eiterbetrieb der Atomkraftwerke. Nur so konnten sie
n für die Betriebsgenehmigung erforderlichen Entsor-
ngsvorsorgenachweis erbringen.

erzögerungen im Endlagerausbau bedeuteten zudem zu-
tzliche Kosten, die dem Bund nach der Endlagervoraus-
istungsverordnung von den AKW-Betreibern in voller
öhe ersetzt werden mussten. Dazu waren die Konzerne

1 Dritter Teil, Kapitel C. III. 3. d) ee).
2 MAT A 81, Bd. 2, pag. 0757 ff., Dokument Nr. 92.
3 BVerwG, 2. November 1995, 4 C 14/94, MAT A 149, Bd. 21,
pag. 25 ff.
434 MAT A 136/1, Bd. 19, pag. 044213.

Drucksache 17/13700 – 562 –

aber nicht mehr ohne weiteres bereit. So monierten sie in
einer Sitzung des Gesprächskreises „Entsorgung“ am
23. April 1992 im BMU:

„Nach Ansicht der EVU wurde bei den Kosten für die ge-
planten Endlager inzwischen jedes vertretbare Maß über-
schritten. Obwohl es in der Sache in der letzten Zeit kaum
Fortschritte gegeben hat, fallen kontinuierlich erhebliche
Kosten an. Bei den EVU besteht der Eindruck, dass Mög-
lichkeiten zu Kosteneinsparungen überhaupt nicht ange-
dacht werden.“4435

Die damals zugesagte Prüfung hatte anscheinend für die
EVU keine befriedigenden Ergebnisse ergeben, denn sie
beschlossen in einem Musterprozess der Isar-Amper-
werke AG (heute E.ON Bayern) gegen die Bescheide
nach der Endlagervorausleistungsverordnung zu klagen.
Mit Erfolg: Am 18. August 1994, also wenige Monate be-
vor Angela Merkel Umweltministerin wurde, erklärte das
Verwaltungsgericht Braunschweig die Bescheide für
rechtswidrig. Das Verfahren ging in die nächste Instanz
und schwebte als Damoklesschwert über allen folgenden
Gesprächen zwischen Merkel und den EVU, die seit 1995
unter dem Titel „Optimierung der Endlagerung“ geführt
wurden.

b) Merkels Hardliner-Atompolitik

 Bewiesen: Angela Merkel und Gerald Hennenhöfer
drückten bedenken- und kompromisslos ihre Pro-
Atom-Politik durch.

Nach der Bundestagswahl im Oktober 1994 hatte Angela
Merkel das Bundesumweltministerium als Nachfolgerin
von Klaus Töpfer übernommen. Kurz zuvor wurde
Gerald Hennenhöfer Leiter der Abteilung für Reaktor-
sicherheit (RS) im BMU.

Am 24. Januar 1995, also bereits wenige Wochen nach
Amtsübernahme, führte Merkel ihr erstes Gespräch mit
den Vorständen der Atom-EVU. Aus Merkels Sicht ver-
lief es nicht sehr erfolgreich, denn die AKW-Betreiber
befürworteten aus Kostengründen ein Moratorium für
Gorleben:

„Dr. Harig (PreussenElectra) vertrat die Auffassung,
dass es genüge, in nächster Zeit die Erkundungsarbeiten
(insbesondere Schachtabteufen) noch abzuschließen.
Dann könne im Sinne eines „Moratoriums“ über einen
längeren Zeitraum (10 Jahre) die Arbeit auf „Labortätig-
keit“ untertage reduziert werden. Auch aufgrund der
durch das Artikelgesetz ermöglichten direkten Endlage-
rung sei ein betriebsfähiges Endlager vor 2030 ohnehin
nicht erforderlich. Während der Zeit des „Moratoriums“
könnten alternative Standorte „gutachtlich“ erkundet
werden; erst danach sei die konkrete Standortentschei-
dung notwendig.4436

Merkel und Hennenhöfer bestätigten bei ihren Zeugenver-
nehmungen im Untersuchungsausschuss, dass sie ihre

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4435
MAT E 3, Bd. 17, pag. 84 ff.
4436 MAT A 221, Bd. 4, pag. 477029. 4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ufgabe darin gesehen hätten, die Nutzung der Atomener-
e in Deutschland voranzutreiben. Kompromisse kamen
shalb nicht in Frage. Inhaltliche Grundlage für die un-
chgiebige Haltung war ein von Hennenhöfer verfasstes

trategiepapier vom 28. März 1995. Es wurde als Re-
tion auf die zögerliche Haltung der EVU und die Forde-
ng der niedersächsischen Landesregierung unter
erhard Schröder nach einem Energiekonsens verfasst.
as Papier stellt die politische Blaupause für Merkels
nftige Atompolitik dar. Zum Endlager Gorleben steht
rt:

Eine Einstellung/Verlangsamung der Erschließung sollte
her allenfalls vorgenommen werden, wenn die Erkun-
ng des Salzstocks so ausreichend weit fortgeschritten

t, dass die Eignung als Endlager einvernehmlich positiv
stgestellt werden kann.“4437

ass Gorleben nicht geeignet sein könnte, wurde nie
nsthaft in Betracht gezogen. Weitere Kernpunkte des
-seitigen Hennenhöfer-Strategiepapiers waren: Kein

ntsorgungskonsens ohne Konsens über die weitere
tomenergienutzung, keine Laufzeitbegrenzung ohne
eubau-Option, Beteiligung am Bau des neuen Reaktor-
ototyps EPR (European Pressurized Water Reactor),
ine weitere „Überspannung der Sicherheitsanforderun-
n“ (auf Deutsch: überhaupt keine zusätzlichen Sicher-
itsanforderungen) beim Bau neuer AKW und die Priva-

sierung der Endlagerung.

ie meisten dieser Forderungen wurden noch vor der
undestagswahl von 1998 mit der 8. Atomgesetz-Novelle

gesetzt. Hinzu kamen noch die Verlängerung der Be-
iebsgenehmigung für das damals schon marode DDR-
ndlager Morsleben (ERAM) um weitere fünf Jahre bis
05 sowie die „Lex-Bernstorff“, der atomrechtliche Ent-

gnungsparagraf zur Erlangung der fehlenden Salz-
chte.

m Merkel-Haus“, so der Spiegel in der Ausgabe vom
Mai 1995 (18/1995) „führen plötzlich wieder Hardliner
s Wort, die […] bei Töpfer schon als Dissidenten in der

cke standen“. Dagegen stünden „selbst die EVU-Mana-
r als laue Kompromissler“ dar. Diese Feststellung wird
rch die dem Untersuchungsausschuss vorliegenden Un-

rlagen bestätigt.

. Die BGR-Studien zu Ersatzstandorten
Bewiesen: Merkel täuschte absichtlich die Öffent-
lichkeit über Forschungsergebnisse, um einen Al-
ternativvergleich anderer Standorte mit Gorleben
zu verhindern.

as BMU unter Umweltminister Klaus Töpfer beauf-
agte 1992 die BGR mit der Erstellung zweier Studien
r Ersatzstandorte, „vorsorglich für den unwahrscheinli-
en Fall, dass sich Gorleben bei der Erkundung als un-
eignet herausstellt“. Die Studien sollten auf Grundlage
n Literaturrecherchen „eine erste Rangfolge untersu-
ungswürdiger Standorte in salinaren und nichtsalinaren
437 MAT A 221, Bd. 4, pag. 477172.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 563 –

Formationen auf dem Gebiet der alten und neuen Bundes-
länder“ für die Endlagerung vorlegen. Dieser Auftrag
wurde später vom BMU modifiziert: Auf die Ausarbei-
tung einer Rangfolge sollte verzichtet werden, da „allein
geowissenschaftliche Kriterien für die Aufstellung einer
Rangfolge nicht ausschlaggebend“ seien.

Am Ende stand eine Tabelle, in der einige Standorte, z. B.
der Standort Wahn in Niedersachsen, aufgrund der in der
Studie entwickelten Bewertungskriterien durchgehend
positiv bewertet wurden. Gorleben wurde weder unter-
sucht noch anhand der Kriterien mit den anderen Standor-
ten verglichen. Offizielle Sprachregelung dafür war, dass
der unterschiedliche Erkenntnistiefgang einen Vergleich
nicht zulasse.

Die Studien waren bereits vor der Bundestagswahl 1994
weitestgehend fertiggestellt. Auf Bitte des BMU wurde
die Endfassung jedoch unter Verschluss gehalten und erst
August 1995 offiziell vorgestellt. Dennoch sind bereits
1994 einige Ergebnisse durchgesickert und sorgten an den
genannten Standorten für Unruhe. Es erschienen spekula-
tive Presseartikel, auf die Lokalpolitiker mit Protest und
Anfragen bei Umweltminister Töpfer reagierten. Dieser
verwies darauf, dass es sich um vorsorgliche Untersuchun-
gen handele und die Endfassung noch nicht vorläge.

Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen beschloss
Merkel erneute Proteste mit einer „Offensiv-Presse-
Strategie“ im Keim zu ersticken. In einer handschriftlichen
Randnotiz zum Vermerk an Umweltministerin Merkel
vom 19. Mai 1995, zur Vorbereitung der ersten internen
Präsentation der Ergebnisse im BMU am 31. Mai 1995,
schreibt der von Merkel neu eingesetzte Staatssekretär
Erhard Jauck:

„AL RS hofft, dass die Sache den Kreis der Ge-
sprächsteilnehmer nicht verlässt. Da das aber in Bonn
nicht auszuschließen ist, habe ich mit Frau Sahler
wegen einer Offensiv-Presse-Strategie gesprochen.
Frau Sahler steht auch in Kontakt zu AL RS.“

Wie sich aus den Unterlagen erschließt, bestand diese
Strategie darin, jeglichen Zweifel am Standort Gorleben
im Keim zu ersticken. Die bis dahin noch nicht entschie-
dene Diskussion wie man mit den Ergebnissen der Stu-
dien weiter verfahren sollte, insbesondere ob die Untersu-
chung vertieft werden sollte, wurde abgewürgt. Angela
Merkel behauptete fortan in öffentlichen Statements, dass
die Studien die Eignung Gorlebens bestätigt hätten. Da-
mit täuschte sie die Öffentlichkeit wissentlich über den
wahren Inhalt der Studien.

Die BGR verwahrte sich zunächst gegen die verfälschte
Darstellung der Studienergebnisse durch das BMU. In ei-
nem Brief an das BMU vom 23. Juni 1995 im Anschluss
an die interne Präsentation am 31. Mai 1995 betonte die
Bundesbehörde ausdrücklich, dass ein Vergleich mit Gor-
leben aus der Studie nicht abgeleitet werden könne.4438

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443
4438 MAT A 166, Bd. 6, pag. 38, Dokument Nr. 121. 4
Drucksache 17/13700

erkel kümmerte dies jedoch nicht. In einer Presseerklä-
ng vom 18. Juli 1995 äußerte sie sich wie folgt:

„Alle untersuchten Standorte haben sich entweder als
nicht geeignet oder jedenfalls weniger geeignet als
Gorleben herausgestellt.“4439

nd in einem Hörfunk-Interview (SWF 3) vom gleichen
ag führte sie weiter aus:

„[…] Das Wichtigste aus diesem Gutachten ist aber,
dass es keinen Standort in der Bundesrepublik
Deutschland gibt, der besser geeignet ist als der der-
zeitige Standort Gorleben, und dass deshalb dieses
Gutachten aus geologischer Sicht zu der Meinung
kommt, dass man Gorleben weiter erkunden sollte,
aber jetzt keine Erkundung von neuen Lagerstätten
vornehmen sollte, weil wir keinen Anhaltspunkt ha-
ben – und genau deshalb hatten wir ja mal dieses
Gutachten in Auftrag gegeben – dass wir keinen An-
haltspunkt haben, dass Gorleben nicht geeignet ist
oder dass es Standorte gibt, die geeigneter wären als
Gorleben.“

uf die Frage, ob die Gutachter ausschließen würden,
ss es neben Gorleben einen weiteren Standort für ein
tommüllendlager geben werde, antwortete sie:

„Das ist nicht Aufgabe der Gutachter. Die Gutachter
sollen die geologischen Voraussetzungen dafür prü-
fen, ob in Deutschland Standorte besser oder genauso
gut geeignet sind wie Gorleben. Und die Gutachter
sagen: Gorleben ist hervorragend geeignet und aus
ihrer Sicht gibt es keinen Grund, jetzt neue Erkun-
dungen aus geologischer Sicht anzustreben.“

enige Tage nach dem Interview, am 21. Juli 1995, de-
entiert die BGR in einem Artikel der Frankfurter Rund-
hau mit dem Titel „Ministerin muss Rüge einstecken“,
ss die Untersuchungen den Salzstock Gorleben mit ein-
zogen hätten.

m 28. August 1995 trat Ministerin Merkel vor die
resse, um die Studien offiziell der Öffentlichkeit zu prä-
ntieren. Die Überschrift der dazugehörigen Pressemit-
ilung lautete:

„Merkel: Salzstock Gorleben bleibt erste Wahl.“4440

ntsprechend titelten im Folgenden auch die Tageszeitun-
n. Die „Presse-Offensiv-Strategie“ war erfolgreich.
orleben wurde erneut der Öffentlichkeit als „alternativ-
s“ präsentiert.

rof. Dr. Langer von der BGR sagte, konfrontiert mit die-
r Aussage: „Wissenschaftlich ist das vielleicht nicht so
ücklich formuliert. Wir hatten ja überhaupt keine Wahl.
orleben war ja das Einzige, was wir untersucht haben.“
s sei eine unglückliche Verquickung gewesen. Auch der
eferatsleiter Dr. Manfred Bloser, der fachlich diese
inge begleitet hat, sagte, er habe „erste Wahl“ nicht in
e Presseerklärung hineingeschrieben, und distanzierte

9
MAT A 149, Bd. 21, pag. 9, Dokument Nr. 119.
440 MAT E 9, Bd. 54, pag. 051, Dokument Nr. 33.

Drucksache 17/13700 – 564 –

sich: Es sei eine „flapsige Aussage“ gewesen, von „erste
Wahl“ zu sprechen, wie es Merkel getan hatte.

Wie sehr Merkel und das BMU die Studienergebnisse
verdreht hatten, bestätigte dem Untersuchungsausschuss
auch der Geologe Jürgen Kreusch in seiner Vernehmung
am 24. Mai 2012. Im Februar 2012 hatte er die Bewer-
tung des Standorts Gorleben anhand der damaligen Krite-
rien der BGR nachgeholt. Dem Einwand der BGR, dass
wegen des unterschiedlichen Erkenntnistiefgangs ein Ver-
gleich mit Gorleben unzulässig sei, entgegnete er über-
zeugend, dass gerade ein gut untersuchter Standort beson-
ders kritisch betrachtet werden müsse.

Nach Ansicht von Kreusch würde die Anwendung der Kri-
terien der Salzstudie zu einem Ausschluss von Gorleben
führen: „nicht untersuchungswürdig“. Vor allem der
schlechte Aufbau des Deckgebirges und das Vorhanden-
sein einer eiszeitlichen Rinne, in der Grundwasser direkt
durch den Salzstock fließt und ihn ständig ablaugt, führten
zum Ausschluss Gorlebens. Das Deckgebirge sei weder
geeignet, den Salzstock vor Wasser von oben zu schützen,
noch von unten kommende Radionuklide von der Bio-
sphäre fernzuhalten. Dieser Meinung ist auch der Sachver-
ständige und Geologe Detlef Appel, der am 11. November
2011 vor dem Untersuchungsausschuss sagte: „Bei dem
Kriterienansatz, der eingeflossen ist oder der entwickelt
worden ist in dieser Studie von 1995, würde Gorleben
nicht zu den untersuchungswürdigen Standorten gehören.“
Bereits Jahre zuvor hatten Appel und Kreusch geschrie-
ben: „Wenn die Bewertungsgrundlagen der BGR (1995)
zum Deckgebirge gültig bzw. aussagekräftig sind, dann
führen sie folgerichtig zu einer negativen Bewertung von
Gorleben.“ Gorleben wäre nicht einmal in die Spitzen-
gruppe der Salzstöcke geraten.

Dr. Paul Krull, Mitautor der Studie sagte aus, wenn er
jetzt, Daumenschrauben angelegt bekäme und doch einen
Vergleich der Standorte anstellen müsste, Gorleben von
ihm die Farbe Gelb (eingeschränkt untersuchungswürdig)
bekommen würde. „Gorleben würde die gelbe Karte be-
kommen“, so Paul Krull. In der Vernehmung konnte dem
Zeugen jedoch entgegengehalten werden, dass Gorleben
nach der Logik der Studie als ungeeigneter Standort aus-
geschieden wäre.

Krull ist eine Tabelle aus seiner Studie vorgehalten wor-
den, in der das Kriterium „Überdeckung im Scheitelbe-
reich“ detaillierter aufgeschlüsselt ist. Dabei wurde die
vollständige Überdeckung des Salzstocks durch Unter-
kreide, Oberkreide, Alttertiär und Jungtertiär untersucht
und mit Ja oder Nein gekennzeichnet. Krull bestätigte,
dass bei Gorleben in keinem der vier Fälle eine vollstän-
dige Überdeckung vorliege. In Krulls Studie führte das
Fehlen der vollständigen Überdeckung durch alle vier
Gesteinsarten durchweg zu einer roten Bewertung der
Standorte, die damit als „nicht den Vorgaben entspre-
chend“ gekennzeichnet waren. Gorleben hätte mit vier
Mal Nein in dieser Tabelle also nicht den Vorgaben ent-
sprochen. Dieser Schlussfolgerung wollte der Zeuge nach

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444
deutlichem Zögern nicht zustimmen, wich in seinen Ant- 4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

orten aus und bezeichnete das Heranziehen und Anle-
n dieser Tabelle als „Haarspalterei“.

ass die BGR die Bewertungsgrundlagen immer noch für
ltig hält, andererseits aber am Salzstock Gorleben fest-
lt, gehört zu den Widersprüchlichkeiten, in die sich
ne abhängige Behörde wie die BGR immer wieder ver-
rickt. Schließlich sei die Hauptbarriere das Steinsalz
lbst, das Deckgebirge nur zweitrangig. Man verliert
ch in Spekulationen darüber, dass in den Salzstöcken,
e die Salzstudie gefunden hat, möglicherweise eine
arke Verfaltung vorliege, nicht ausreichende zusam-
enhängende Partien reinen Steinsalzes vorhanden sein
nnten. Dabei kann man über die Verfaltung etc. dieser

alzstöcke gar nichts sagen. Genauso kann man spekulie-
n, dass das Gegenteil der Fall ist und an den besagten
tandorten ein viel reineres Salz, dafür aber auch noch
n intaktes Deckgebirge vorhanden sein könnte. Ganz zu
hweigen davon, dass sich die BGR auf Salz als Endla-
rmedium festgelegt hat und die Vorteile von anderen

ormationen kaum zu würdigen in der Lage zu sein
heint.

ihrer Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss
27. September 2012 hat Merkel schließlich zugege-

n, gewusst zu haben, dass Gorleben nicht untersucht
orden ist. Sie habe den Gesamtzusammenhang darstel-
n wollen, gelogen habe sie nicht. Es sei von ihr erwartet
orden, sich zu Gorleben zu äußern, es habe nichts gegen
orleben gesprochen, insofern könne sie den Vorwurf der
pposition nicht nachvollziehen.

ihrer Bewertung nennen CDU/CSU und FDP die Aus-
ge eine „politisch zwingend notwendige Botschaft“,
chdem SPD-Politiker öffentlich bei vielen Bürgern den
ahrheitswidrigen Eindruck erweckt hatten, in ihrer Um-
bung werde demnächst nach einem Endlagerstandort
sucht.4441 Demnach ist es für CDU/CSU und FDP nach
ie vor ein legitimes Mittel die Bevölkerung zu belügen,
lein um sich Angriffen politischer Gegner zu erwehren.
ie Einsicht, dass dabei Vertrauen in der Bevölkerung
chhaltig zerstört wird, fehlt.

ie Vernehmung von Angela Merkel ist symptomatisch
r die Verweigerung eines ganzen, über Jahrzehnte
tomkraft befürwortenden und fördernden Apparates,
zugeben, dass aus diesem Ziel heraus viele Fehler und
anipulationen begangen wurden. An dem Verhalten der
inisterialbürokratie und ihrer zeitweisen Chefin Merkel
den Vernehmungen konnte man ablesen, dass die
ende von Fukushima nicht wirklich vollzogen ist. Der
abitus ist der von Besserwissern, die nie etwas falsch
macht haben und keine Fehler zuzugeben, selbst wenn

e offensichtlich sind. Dass Angela Merkel bis heute an
r „alternativlosen“ Erkundung von Gorleben festhält,
kumentierte die Zeugin in ihrer Vernehmung: „Ich
nn nach wie vor nicht einsehen, warum man den Stand-
t, den man so weit erkundet hat, nicht mal auf seine
ignung erkunden will.“4442

1
Dritter Teil, Kapitel C. III. 3. k).
442 Protokoll Nr. 92, S. 61.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 565 –

3. Morsleben und Asse

 Bewiesen: Nicht nur in Gorleben, sondern auch in
der Asse und beim Endlager Morsleben hat die
damalige Umweltministerin Angela Merkel Sicher-
heitsbedenken ignoriert und ihre Pro-Atom-
Politik durchgedrückt.

Die systematische Verletzung des „Primats der Sicherheit“
bei der Endlagerung nuklearer Abfälle in der Amtszeit von
Umweltministerin Merkel wird besonders deutlich, wenn
sie im Zusammenhang mit den zeitgleich stattfindenden
Ereignissen und Entscheidungen beim sogenannten Ver-
suchsendlager ASSE II und dem ehemaligen DDR-Endla-
ger Morsleben (ERAM) betrachtet werden.

a) Der Fall Asse

Im Juni 1995 belegten die Wissenschaftler Horst-Jürgen
Herbert und W. Sander in einer bis heute unveröffentlich-
ten Studie im Auftrag des damaligen Asse-Betreibers, der
Gesellschaft für Strahlenforschung (GSF), dass Wasser
aus dem Deckgebirge in das Bergwerk Asse II eindringt.
Das galt bis dahin stets als unwahrscheinlich, stellt aber
die größte Gefahr für ein Lager im Salzbergwerk dar.

Am 29. Februar 1996 schrieb der damalige Präsident des
BfS Alexander Kaul einen Brief an das BMU, in dem er
bei Absaufen der Grube eine Strahlenexposition weit über
den Dosis-Grenzwerten nicht ausschloss und deshalb eine
gemeinsame Gefährdungsanalyse mit der BGR und der
Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS)
für dringend geboten hielt. Er wies dabei auch auf die
politischen Schwierigkeiten hin, die sich für die Salzberg-
werke Gorleben und Morsleben ergeben könnten.

Dieser Brief blieb merkwürdigerweise unbeantwortet.
Aufgrund der hohen Relevanz der Endlagerfrage und der
Rolle und Bedeutung des Verfassers, der immerhin der
Präsident der für die Endlagerung zuständigen Bundesbe-
hörde war, wäre eine Antwort zu erwarten gewesen. Das
BMU hielt sich angeblich nicht für zuständig, bremste
aber gleichzeitig aktiv das Forschungsministerium (BMFT)
in seinem Begehren auf sofortige Stilllegung des so ge-
nannten Forschungslagers Asse aus. Im BMU befürchtete
man durch „völlig unnötige Diskussion der tatsächlichen
und rechtlichen Sachverhalte bei der Asse“ die Öffent-
lichkeit zu „verunsichern“.

b) Der Fall Morsleben
1996 musste das BMU entscheiden, ob der Bund daran
festhalten solle, per Planfeststellungsantrag einen Weiter-
betrieb von Morsleben über die noch aus DDR-Zeiten
stammende und bis zum Jahr 2000 geltende Betriebsge-
nehmigung hinaus vorzubereiten. Hierzu erstellte das
BMU-Referat von Manfred Bloser Anfang 1996 einen
Vermerk, in dem solche Überlegungen klar verneint wur-
den. Das Referat rechnete damit, dass der Antrag wegen
diverser Sicherheitsdefizite in Morsleben abgelehnt
werde, die im Verfahren zwangsläufig und schnell klar
werden mussten. Zudem stünde, so die BMU-Einschät-
zung, mit Schacht Konrad demnächst eine als sicherer

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eingeschätzte Alternative zur Verfügung. Ein Weiterbe- 4
Drucksache 17/13700

ieb von Morsleben sei schon deswegen nicht genehmi-
ngsfähig. Als sicherheitstechnische Schwachpunkte

urden explizit die Standsicherheit und das Deckgebirge
n Morsleben benannt. Diese Sicherheitsmängel waren
reits seit 1991 bekannt. Wie aus einem internen Proto-
ll einer Besprechung im BMU vom Juli 1991 hervor-
ht, wies der für die Sicherheit der Endlagerung zustän-
ge Fachbereichsleiter im BfS Helmut Röthemeyer auf
inweise zu „Verbindungen mit Deckgebirgswasser“ hin.
ies ist, wie auch beim Salzstock Gorleben, ein klares
.O.-Kriterium“ bezüglich der Eignung zur Einlagerung
n Atommüll. In der Asse trat 1996 genau dies ein, mit
kannten Folgen.

Sommer 1996 bekamen die behördenintern bislang
uptsächlich von Helmut Röthemeyer vertretenen Be-
nken gegen Morsleben eine neue Qualität. Bei einer
n BMU-Abteilungsleiter Hennenhöfer geleiteten Be-
rechung zur Entscheidungsfindung, wie es mit Morsle-
n nach Ablauf der DDR-Betriebsgenehmigung im Jahr
00 weitergehen solle, sprach sich erstmals das gesamte

fS inklusive seines Präsidenten Kaul gegen einen Wei-
rbetrieb aus.

in an der Sicherheit orientiertes Handeln hätte also spä-
stens 1996, gerade vor dem Hintergrund der Erkennt-
sse aus der Asse, dazu führen müssen, die Einlagerungen
Morsleben sofort zu stoppen. Doch Merkel hielt nicht
r auf der zweifelhaften Basis der alten DDR-Betriebsge-
hmigung daran fest bis zu deren Ablauf im Jahr 2000
tommüll nach Morsleben schaffen zu lassen, sondern
tzte sogar durch, dass in Morsleben mit einer gesetzli-
en Sonderregelung (Atomgesetz-Novelle 1998) noch
s 2005 Atommüll aus den westdeutschen Atomkraftwer-
n billig eingelagert werden durfte.

. Manipulation durch Personalpolitik im BfS
Bewiesen: Um die Erkundung in Gorleben schnell
und kostengünstig voranzutreiben, wurden mit
wohlwollender Zustimmung des BMU kritische
Fachleute kaltgestellt.

ine wichtige Voraussetzung für Merkels spätere Ent-
heidungen zur abgespeckten Erkundung des Salzstocks
orleben war es, sogenannte „Bedenkenträger“ im
undesamt für Strahlenschutz durch atomfreundliche

acher“ zu ersetzen. Zu diesem Zweck wurde unter
ehr als wohlwollender Billigung des Umweltministeri-

s im BfS 1996 eine Neuorganisation des Fachbereichs
ndlagerung durchgeführt. Dem bisherigen Fachbereichs-
iter Röthemeyer, der bereits bei Morsleben durch seine
edenken aufgefallen war, wurde Bruno Thomauske als
rmell gleichrangiger Fachbereichsleiter zur Seite ge-
ellt. Faktisch wurde er jedoch Röthemeyer vor die Nase
setzt, da er gleichzeitig ein Direktionsrecht d. h. ein
eisungsrecht gegenüber Röthemeyer erhielt.

ach der Zeugenaussage des ehemaligen Vizepräsidenten
BfS Henning Rösel galt Röthemeyer als ein Bedenken-

äger, Thomauske bezeichnete er als „Macher“.4443 Mit
443 Protokoll Vernehmung Henning Rösel vom 10. November 2011, S.35.

Drucksache 17/13700 – 566 –

Röthemeyer hat man die notwendigen Fortschritte, die
man im Endlagerbereich für Entsorgungsvorsorge habe
machen müssen, nicht durchsetzen können. Deswegen
wurde er zu Gunsten von Thomauske entmachtet, der da-
raufhin die Endlagerprojekte auch durchsetzte.

Das BMU hätte zwar eine „ehrlichere Lösung“4444 gänz-
lich ohne Röthemeyer in dieser Position bevorzugt,
stimmte dem Vorschlag des BfS jedoch zu. Offenbar
spielte die bergmännische Fachkunde bei den Erwägun-
gen im BMU keine entscheidende Rolle. Diese fehlte
nämlich dem Physiker Thomauske für die neue Position.

Die Problematik der Umgestaltung fasst Röthemeyer in
seiner Beschwerde an das BMU vom 6. Dezember 1996
zusammen:

„Abgesehen davon, dass diese durch die beabsichtigte
Neuorganisation eingerichtete Schnittstelle dem Primat
der Sicherheit nicht gerecht wird, nicht zur Konfliktfrei-
heit beiträgt, sondern Kompetenzstreitigkeiten vorpro-
grammiert, einen Leitungsbereich mit Fachkundeproble-
men schafft [gemeint ist Bruno Thomauske, Anm. d. Ver.]
[…], ist die beabsichtigte Neuorganisation sowohl von
der Begründung als auch von den vorgeschlagenen weite-
ren Änderung her betrachtet mit schweren Mängeln be-
haftet und daher ungeeignet und unangemessen um even-
tuell tatsächlich vorhandene Schwachstellen der
bestehenden Organisationsstruktur zu beseitigen.“

Sofern die Neuorganisation tatsächlich in seiner Person
ursächlich sein sollte, dann könne der Hauptgrund, so
Röthemeyer weiter:

„[…] nur in meiner sicherheitsmäßigen Bewertung des
Endlagers ERAM, die von der Amtsmeinung abweicht,
liegen.“4445

Sofern CDU/CSU und FDP in ihrer Bewertung immer
wieder darauf hinweisen, dass Röthemeyer einen Zusam-
menhang mit dem Endlagerprojekt Gorleben verneint
habe,4446 so unterschlagen sie gänzlich die Auswirkungen
der Umorganisation auf die Entscheidung zur Erkun-
dungsbeschränkung. Wie Röthemeyer selbst bestätigt hat,
war die Durchsetzung der Teilerkundung erst durch das
„de facto“ umgehen von Röthemeyer bei der Entschei-
dung möglich4447. Da die Personalverantwortlichen im
BfS und BMU sämtliche Endlagerprojekte voranbringen
wollten, liegt es nahe, dass diese sich auch beim Projekt
Gorleben „positive“ Effekte durch die Umorganisation
erwartet haben.

Als Problem wurde im BMU auch der unbequeme Berg-
ingenieur Gert Wosnik angesehen. Dieser war als oberster
Bergbaufachmann im BfS jedoch unverzichtbar, auch
weil er die Fachkundemängel seines Vorgesetzten
Thomauske ausgleichen musste. Für Verärgerung sorgte,
so Wosnik in seiner Vernehmung vom 24. November
2011, vor allem seine Kritik an der alleinigen Teilerkun-

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4444 MAT A 201, Bd. 6, pag. 151 ff.
4445 MAT B 45/1, pag. 107 ff.
4446

444

444

445
Dritter Teil, Kapitel C. III. 3. f).
4447 Protokoll Nr. 66, S. 55 und S. 64. 4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ng in Gorleben, die er aufgrund der damit verbundenen
icherheitsrisiken fachlich nicht mittragen wollte. Wos-
k erklärte vor dem Untersuchungsausschuss, dass er
shalb Anfang 1996 beschloss, einen Antrag zur Verset-
ng in den frühzeitigen Ruhestand zum 31. März 1997
stellen.

. Schmalspur-Erkundung als Billiglösung
Bewiesen: Mit der Entscheidung für die Teilerkun-
dung des Salzstocks Gorleben nahm Merkel be-
kannte Sicherheitsrisiken billigend in Kauf.

is zum Ministergespräch von Angela Merkel und Bun-
swirtschaftsminister Günter Rexrodt mit den EVU zur
ptimierung der Endlagerung am 5. Dezember 1996 gin-
n alle Fachleute im BMU, im BfS und bei der BGR
ch von der Notwendigkeit der Gesamterkundung des

alzstocks, mithin der Erlangung aller Salzrechte aus.
ies ergibt sich aus einem Vermerk vom 3. Dezember
96 zur Vorbereitung des Ministergesprächs.4448

ie EVU erhöhten vor den Gesprächen weiter den Druck
f das BMU die Kosten zu senken. Nach der Endlager-
rausleistungsverordnung mussten nur „notwendige

osten“ von den EVU ersetzt werden. Da die Problema-
k der fehlenden Salzrechte dem BMU und dem BMWi
it 1988 bekannt war, ohne dass Abhilfe (z. B. durch
nteignung ) geschaffen worden wäre, wollten „die EVU
e entstehenden Mehrkosten nicht als notwendigen Auf-
and anerkennen und das BMU a prior hierauf hinwei-
n“.4449 Mit dem erfolgreichen Musterprozess (Isar-
mperwerke) im Rücken gingen sie in die Verhandlun-
n mit Merkel und konnten bei dem Ministergespräch
5. Dezember 1996 bereits einen ersten Erfolg einfah-

n. Im Protokoll der EVU findet sich dazu folgende
bereinkunft:

„Beide Seiten stimmten überein, dass die erforderli-
chen Untersuchungen so kostengünstig wie irgend
möglich durchgeführt werden sollten, wobei darauf
zu achten ist, dass ein Mindestmaß an Arbeiten
durchgeführt wird, um den Entsorgungsvorsorge-
nachweis nicht zu gefährden und um das Interesse an
der Fortführung des Projektes zu demonstrieren und
die „Glaubwürdigkeit“ zu erhalten.“4450

ie Behauptung von CDU/CSU und FDP in ihrer Bewer-
ng, das Thema „Kostenreduzierung“ wäre im Gegensatz
den Energieversorgungsunternehmen für die damalige

undesregierung „kein maßgeblicher Entscheidungs-
und“4451 wird durch diesen Vermerk klar widerlegt. Im

olgenden ging es einzig um Kostenreduktion und die Si-
erstellung des Weiterbetriebs der Atomkraftwerke.

it dieser Zielsetzung wird mit der Ministervorlage an
ngela Merkel vom 12. Dezember 1996 unter der Über-
hrift „Überlegungen zur Fortschreibung des Entsor-

8 MAT A 72, Bd. 15, pag. 070038.
9 Vermerk EVU zur Vorbereitung Ministergespräch: MAT A 196/6

pag. 39, 44.
0
MAT A 196/6, pag. 187/188.

451 Dritter Teil, Kapitel C. III. 3. b).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 567 –

gungskonzepts“ das mehrmals aufgrund von Sicherheits-
bedenken verworfene Konzept der Teilerkundung
hervorgeholt. In dem Vermerk heißt es:

„Durch eine bedarfsgerechte Reduzierung könnten we-
sentlich die Projektkosten reduziert und zugleich die Fle-
xibilität bei der Erkundung im Hinblick auf ggf. fehlende
Salzrechte verbessert werden. Insgesamt würde die Eig-
nungshöffigkeit für die Endlagerung der wärmeentwi-
ckelnden Abfälle erhöht“.4452

Bei dieser Gelegenheit wird nochmals deutlich, wie belie-
big die Worthülse „Eignungshöffig“ benutzt wurde. Noch
ein Jahr zuvor hieß es in einer Ministervorlage des BMU:
„Allerdings schrumpft die begründete Aussicht auf Eig-
nung (Eignungshöffigkeit) in dem Maße, wie sich die zur
Erkundung zur Verfügung stehende Fläche reduziert
(Hintergrund: bei Antreffen für die Endlagerung nicht
oder nur wenig geeigneter Salzpartien besteht keine Mög-
lichkeit des Ausweichens in besser geeignete).“4453

Auch kann mit diesem Vermerk die Behauptung von
CDU/CSU und FDP widerlegt werden, bei der Entschei-
dung zur Teilerkundung hätten die „grundeigenen Salz-
rechte des Grafen von Bernstorff keine Rolle“ ge-
spielt.4454

Als Begründung für die Änderung werden hier niedrigere
Abfallmengen genannt – ein Scheinargument, denn be-
reits seit Anfang der 90er Jahre waren alle Beteiligten von
deutlich niedrigeren Abfallmengen ausgegangen. Längst
stand fest, dass in Deutschland weit weniger Atomkraft-
werke gebaut werden würden, als in den 70er und 80er
Jahren geplant. Folglich würde auch weniger Atommüll
entstehen. Die ablehnenden Bewertungen der Fachleute
1991 und 1993 zur „Teilerkundung nach Nordosten“ hat-
ten die niedrigeren Abfallmengen bereits berücksichtigt.

Auch in der Bewertung von CDU/CSU und FDP heißt es:
„Als sich Anfang der 90er Jahre abzeichnete, dass in
Deutschland nur 21 statt 50 geplanter Kernkraftwerke ans
Netz gehen werden, hatten sich auch die zu entsorgenden
Abfallmengen, für deren Aufnahme der Salzstock Gorle-
ben erkundet wurde, mindestens halbiert. Vor allem vor
diesem Hintergrund kam es im Jahr 1997 zu der Festle-
gung einer veränderten Vorgehensweise bei der Erkun-
dung des Salzstocks Gorleben:“4455 Die naheliegende
Frage, warum die Entscheidung erst zur Amtszeit von
Angela Merkel fiel, kommt bei CDU/CSU und FDP nicht
vor. Denn die Antwort ist, dass erst Angela Merkel keine
Skrupel hatte, sich über die sicherheitstechnischen Be-
denken, die sich ebenfalls seit 1991 nicht verändert ha-
ben, hinwegzusetzen.

Wenn CDU/CSU und FDP in ihrer Bewertung darlegen,
dass die Teilerkundung „zwischen BfS, BGR und DBE
sowie im Arbeitskreis ‚Optimierung der Endlagerung‘ im
Zeitraum von Ende 1996 bis Anfang 1997 intensiv fach-

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4452 MAT A 221, Bd. 5, pag. 478021 f. (478030), Dokument Nr. 102.
4453 Vorlage von Walter Kühne, BMU, vom 18. Juli 1995, MAT E 12,

Bd. 3, pag. 160 ff. (165).
4454
Dritter Teil, Kapitel C. III. 1.
4455 Dritter Teil, Kapitel D. VII. 4
Drucksache 17/13700

ch erörtert worden“4456 sei, dann ignorieren sie die Er-
bnisse der vorherigen Jahre. Seitdem gab es keine
uen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die eine Neube-
ertung der Risiken rechtfertigten. In den Unterlagen fin-
n sich aus der Amtszeit von Angela Merkel keine fach-

chen Gutachten oder Äußerungen von BGR/BfS in
nen eine Neubewertung der Risiken stattgefunden
tte. Wenn CDU/CSU und FDP von einer intensiven
chlichen Erörterung sprechen, so kann damit nur die Er-
terung der Kosten gemeint sein. Dafür gibt es tatsäch-

ch genügend Belege.

nerhalb weniger Tage änderte sich dennoch die Mei-
ng von BfS und BGR zu der „Teilerkundung nach

ordosten“ und mit dem Ministervermerk vom 12. De-
mber 1996 ist belegbar, dass die erneute Initiative dafür
m BMU ausging. BMU, BfS und BGR haben keine si-
erheitstechnische wissenschaftlich fundierte Neube-
ertung vorgenommen, sondern schlicht aus politischen
ründen die bekannten Risiken vorsätzlich billigend in
auf genommen.

der Vorbereitungssitzung am 17. Dezember 1996 er-
ärten „Macher“ Bruno Thomauske und BfS-Vizepräsi-
nt Henning Rösel für BfS und BGR plötzlich, dass die

rkundung nach Nordosten nunmehr ausreichend sei. Die
rgebnisse ließen sich ihrer Meinung nach zudem einfach
f den Südwestteil übertragen, so dass auf die Erkun-
ng der versperrten Flächen im Südwesten verzichtet

erden könne – eine mehr als abenteuerliche Behaup-
ng, fand der Geologe Dr. Detlef Appel, denn ein Salz-
ock müsse umfassend untersucht werden um bewertet
erden zu können. Und man wisse, wie kompliziert die
ologischen Verhältnisse in Gorleben seien. Wenn man
cht erkunden könne, sei es schwer, einen Eignungs-
chweis zu führen, so Appel. Und schon zu Beginn der
er Jahre hieß es in Berichten an das Bundesumweltmi-
sterium, ohne eine Erkundung des Südwestflügels sei
n Planfeststellungsverfahren „nicht durchstehbar“. Aber
ch dieses Risiko war man bereit einzugehen. Mit ande-
n Worten, man spekulierte darauf, dass die Behörden
d Gerichte im Planstellungsverfahren die Mängel einer

leinigen Teilerkundung übersehen oder ebenfalls hin-
hmen würden. Behörden, die die Aufgabe haben die

evölkerung vor den Gefahren des radioaktiven Mülls zu
hützen, wird damit Verantwortungslosigkeit zugemutet.

usgerechnet die EVU legten, wohl mehr aus Kosten-
ünden als aus Gründen der Verantwortung, Wider-
ruch gegen die Konzeptänderung ein. Im Protokoll der

WE zur Sitzung am 17. Dezember 1996 heißt es:

Ein Einfrieren der Erkundungsarbeiten bis zur Erlan-
ng aller Salzrechte durch BfS wird vom BMU grund-
tzlich abgelehnt. Im Gegensatz zu allen bisher abgege-
nen Erklärungen hält BfS nunmehr die Erkundung der

eitestgehend bergfreien Nord-Ost-Flanke des Salzsto-
es für ausreichend. Begründung: geringeres Abfallauf-
mmen als früher erwartet. […] Aus EVU-Sicht beste-
n erhebliche Zweifel, ob das Bergamt die Erkundung
456 Dritter Teil, Kapitel C. III. 3. e).

Drucksache 17/13700 – 568 –

der bergfreien Gebiete zulässt, ohne dass das BfS in Be-
sitz der z. Zt. nicht bergfreien Gebiete gelangt; für eine
ausschließliche Erkundung der Nord-Ost-Flanke könnte
ein neuer Rahmenbetriebsplan (jetzt mit UVP!) verlangt
werden. […] Bewertung des Gesprächsergebnisses:
BMU/BfS lassen nichts unversucht, die Projekte Gorleben
und Konrad weiterzuführen wie vorgesehen. Dabei
weicht das BfS bezüglich des notwendigen Erkundungs-
umfanges Gorleben vollständig von der bisherigen Stra-
tegie ab. Die Erfolgsaussichten bezüglich der schnellen
Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Enteignung
werden von den EVU sehr skeptisch beurteilt.“4457

In ihrer Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss
behaupteten der BfS-Präsident Kaul, sein Stellvertreter
Rösel und Bruno Thomauske, dass die konsekutive Er-
kundung, d. h. erst nach Nordosten, dann nach Südwes-
ten, stets das Ziel gewesen sei. Deshalb habe man nicht
das Erkundungskonzept, sondern lediglich die Vorge-
hensweise geändert. Aus dem oben zitierten Protokoll
geht jedoch eindeutig hervor, dass nur der nordöstliche
Teil erkundet werden sollte. Denn, wie auch die in der
Folgezeit erstellten Kalkulationen belegen, nur damit lie-
ßen sich die Kosten deutlich senken.

Die Akten belegen, dass nicht nur die Vorgehensweise,
sondern das ganze Erkundungskonzept geändert wurde.
Folglich wäre ein neuer Rahmenbetriebsplan inklusive ei-
ner Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zwingend er-
forderlich gewesen. Dies hatten die EVU-Vertreter am
17. Dezember 1996 richtig erkannt. Die Mär von der
„konsekutiven Erkundung“ war schlicht eine einstudierte
Sprachregelung, um die Aufsichtsbehörden (Bergämter)
zu täuschen und den Rahmenbetriebsplan nicht zu gefähr-
den. Die erheblichen Veränderungen hätten einen neuen
Rahmenbetriebsplan erfordert – und dessen Genehmi-
gung hätte viel Zeit gekostet. Wie bereits dargestellt, hatte
man diese „Gefahr“ bereits 1993 erörtert. Formal sollte
der gesamte Salzstock erkundet werden. Entsprechend
viel Aufwand verwandte man nach dem Beschluss zur
Teilerkundung um die „richtige Formulierung“ gegenüber
den Bergbehörden zu finden. Intern war man sich einig,
dass man nur einen Teil erkunden will.

Am 7. Januar 1997, also wenige Tage vor dem zweiten
Ministergespräch, schickt BfS-Präsident Kaul ein von
Thomauske entworfenes, aber weder mit Röthemeyer,
noch mit dem obersten Bergbaufachmann Wosnik abge-
stimmtes Schreiben an Umweltministerin Merkel. Darin
bestätigt er das neue Erkundungskonzept und hebt die
Einsparpotentiale hervor. Die Änderung der Vorgehens-
weise führe gegenüber einer Erkundung des gesamten
Salzstocks zu einer „Kosteneinsparung von 365 Mio.
DM“. Ein Moratorium, wie es von den EVU gefordert
wurde, sei wegen der „für die Eignungsaussage erforder-
lichen Salzrechte im nordöstlichen Teil des Salzstockes“,
die dem Bund zur Verfügung stünden, nicht gerechtfer-
tigt. Er fasst zusammen:


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445

445
4457 MAT A 196/6, pag. 76. 4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die von mir vorgeschlagene zügige Erkundung nur des
rdöstlichen Teils des Salzstockes führt zu der unter

ostengesichtspunkten günstigsten Lösung und ist geeig-
t, zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Frage zu beant-

orten, ob der Salzstock Gorleben geeignet ist, insbeson-
re die wärmeentwickelnden Abfälle aufzunehmen.“4458

or dem Hintergrund dieses Vermerks ist die Behauptung
n CDU/CSU und FDP, dass für „ein politisch-motiviert
rändertes Erkundungskonzept […], welches gar eine
illiglösung“ bei der Realisierung des möglichen Endla-
rs Gorleben darstellte […] aus den Akten und aus den

eugenaussagen keinerlei Anhaltspunkte ergeben“4459
tten, klar widerlegt.

zweiten Ministergespräch am 13. Januar 1997 wurde
s neue Konzept schließlich beschlossen. Wie nicht an-
rs zu erwarten, ließen sich die EVU vom Kostenargu-
ent überzeugen.

einem Interview des Fernsehsenders RTL antwortete
r. Angela Merkel im Anschluss an das Gespräch auf die
rage nach einem Deal mit den EVU zur Entsorgungs-
age:

Also es gibt überhaupt keine Deals. Es hat heute Ge-
räche gegeben und die Gespräche haben ergeben, dass
ir die Erkundung von Gorleben in einem notwendigen
mfang durchführen auch unter Beibehaltung aller Si-
erheitsvorschriften, und dass man natürlich überlegt

ie kann man das möglichst kostengünstig machen um
cht hier auch letztendlich Gelder der Stromkunden zu
rbraten, wo es gar nicht nötig ist, wird natürlich über-
gt was kann man tun um hier Kosten zu sparen aber
cht auf Kosten der Sicherheit.“4460

ie die Dokumente zeigen, hat Angela Merkel auch hier
e Öffentlichkeit getäuscht. Es gab einen Deal mit den
VU und dieser ging auf Kosten der Sicherheit. Eine
osteneinsparung wäre sonst gar nicht möglich gewesen.

s folgte ein von dem „Macher“ Thomauske verfasster
ericht vom 23. Januar 1997, der die längst gefällte Ent-
heidung für die Teilerkundung nach Nordosten recht-
rtigen sollte. Auch dieser Bericht war weder mit dem
achmann für die Sicherheit der Endlagerung Röthe-
eyer, noch mit dem obersten Bergbaufachmann Wosnik
gesprochen. Wohl aus gutem Grund, denn weder

öthemeyer noch Wosnik ließen sich einschüchtern und
ieben bei ihrer bisherigen wissenschaftlich fundierten
uffassung.

m 31. Januar 1997 widerspricht Wosnik dem
homauske-Bericht. Dieser sei mit ihm als „bergbaufach-
chen Vertreter“ nicht abgestimmt. Er warnt vor Spekula-
onen, die als Tatsachen festgestellt werden. Die Ausfüh-
ngen zur Übertragbarkeit der Erkundungsergebnisse
n Nordosten auf Südwesten könne er „in dieser Form
cht mittragen“.

8 MAT A 116, Bd. 2, pag. 134070, Dokument Nr. 122.
9
Dritter Teil, Kapitel C. III. 3. b).

460 MAT A 220.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 569 –

BMU-Referatsleiter Bloser gab in seiner Vernehmung am
9. Februar 2012 an, die Beschwerde von Wosnik vom
31. Januar 1997 (Adressaten waren Röthemeyer und das
BfS) sei ihm nicht bekannt gewesen und er brauchte diese
auch nicht zu kennen, weil dies eine Angelegenheit des
BfS gewesen sei. Wenn also Thomauske am 23. Januar
1997 von einer gemeinsamen Bewertung von BfS/BGR
und DBE schreibe, müsse er davon ausgehen, dass dies
die offizielle Meinung sei.

Vor dem Hintergrund allerdings, dass am 20. Januar
1997, also 3 Tage vor dem Thomauske-Bericht, eine Be-
sprechung im BMU stattfand, bei der Wosnik bereits
seine Bedenken auch gegenüber dem BMU geäußert
hatte, ist der Sachverhalt anders zu bewerten als Bloser
dies in seiner Vernehmung tat. In dieser Besprechung
hatte Wosnik laut Protokoll unter Anwesenheit von Refe-
ratsleiter Bloser und dem Unterabteilungsleiter Matting
deutlich seine Zweifel geäußert:

„[…] Beispielsweise sei nicht auszuschließen, dass man
bei der Auffahrung der Strecke in Bereichen mit berg-
freiem Salz auf den Hauptanhydrit stoße, den man nach
der bisherigen Konzeption eigentlich nicht habe durchör-
tern wollen. Absolut sichere Aussagen darüber, wo der
Hauptanhydrit verlaufe, seien nicht möglich, das sei
„Geophantasie“.“4461

Die Gefahr der Durchörterung des Hauptanhydrids ist
also nicht nur eine konzeptionelle Überlegung, sondern
ein konkretes Problem, das die Sicherheit des Bergwerks
insgesamt betrifft.

Die bergbaufachliche Bewertung Wosniks, der die nach
Bundesberggesetz verantwortliche Person war, hätte ent-
scheidendes Gewicht haben müssen. Dem BMU war dies
bewusst, als es das Schreiben von Thomauske am 23. Ja-
nuar 1997 erhielt. Auf die Meinung des BfS-Präsidenten
Kaul, des Vizepräsidenten Rösel oder Thomauske, die
alle nicht die erforderliche Fachkunde besaßen, kam es
hingegen nicht an. Ein von der grünen Bundestagsfrak-
tion zu dieser Fragestellung beauftragtes Gutachten4462
des Bergrechtsexperten Rechtsanwalt Dirk Teßmer erläu-
tert, dass

„[…] sämtliche Entscheidungen der Konzeptionierung,
Aufstellung und Durchführung der Planung bergbauli-
cher Maßnahmen zwingend von der bestellten verant-
wortlichen Person nach § 58 Absatz 1 Nummer 2 BBergG
zu treffen sind. Ein Unternehmer, der nicht die erforderli-
che Fachkunde besitzt bzw. der die eine Fachkunde erfor-
dernde Aufgaben an eine geeignete Person übertragen
hat, muss die verantwortliche Person nach § 58 Absatz 1
Nummer 2 BBergG mithin nicht nur in seine Entscheidun-
gen einbinden, sondern solche sind maßgeblich von jener
Person zu treffen.“

Dies ist in einer hierarchisch aufgebauten Behörde nicht
anders, d. h. die Behördenhierarchie darf nicht die Verant-

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4461 MAT A 136/1, Bd. 9, pag. 44309.
4462
Dirk Teßmer: Juristisches Kurzgutachten zu Fragen des § 58, 59

BBergG, MAT B 58, S. 1–5, Dokument Nr. 111. 4
Drucksache 17/13700

ortung nach Bundesberggesetz außer Kraft setzen, wie
mals geschehen. Oberstes Ziel der Fachaufsicht, hier
s BMU, ist es, ein rechtmäßiges und zweckmäßiges

erwaltungshandeln sicherzustellen. Dazu führt Teßmer
seinem Gutachten folgendes aus:

Dies bedeutet […], dass das BMU […], im Falle einer
enntniserlangung darüber, dass beim BfS Entscheidun-
n in einer Weise getroffen werden, die den sich aus
58, 59 BBergG ergebenden Verantwortlichkeiten ent-
genstehen – etwa Entscheidungen betreffend eine Be-

iebsplanung nicht durch die verantwortliche Person
S. v. § 58 Absatz 1 Nummer 2, § 59 Absatz 1 BBergG
troffen wurden – aus § 3 des Gesetzes über die Errich-
ng eines Bundesamtes für Strahlenschutz zum Ein-
hreiten verpflichtet ist.“

as BMU hat die Bedenken des Bergbaufachmanns
osnik ignoriert und lediglich die ihm genehme Ansicht
s bergbaufachlich nicht ausgebildeten Physikers

homauske angenommen. Gleiches wiederholen CDU/
SU und FDP in ihrem Bericht, in dem sie unterstellen,
ss mit Wosniks Kritik „keine Aussage zur sicherheits-
chnischen Ausführung der Erkundungsarbeiten verbun-
n“ gewesen wäre. 4463

nur wenigen Wochen zwischen zwei Ministergesprä-
en am 5. Dezember 1996 und 13. Januar 1997 kam es
einem erheblichen Meinungswechsel im BMU. Wäh-
nd am 5. Dezember 1996 noch „Stand der Technik“
ar, dass man den gesamten Salzstock erkunden müsse,
t sich dies schlagartig – sozusagen über Weihnachten –
s zum Januar geändert. Ohne neue wissenschaftliche
rkenntnisse oder Gutachten war man plötzlich der An-
cht, den Salzstock zur Hälfte zu erkunden, würde auch
sreichen. Entsprechend überrascht waren die EVU, als
nen diese Möglichkeit präsentiert wurde.

och solange die Fachbehörde BfS (Thomauske) dies ab-
gnete, muss es den Unternehmen recht gewesen sein.

ehr glücklich sei er, Hennenhöfer, zwar nicht mit der
eilerkundung Nordost gewesen, sagte er aus. Insbeson-
re sei er nicht ganz überzeugt, ob man für eine Eig-
ngsaussage einfach die Erkundungsergebnisse Nordost
f Südwest übertragen könne. Aber er habe auch nichts
gegen einwenden können.

ier versucht Gerald Hennenhöfer sich aus der Verantwor-
ng zu stehlen. Die Kritik Wosniks ist, wie oben aufge-
hrt, bis zum BMU gelangt. Damit hätte Hennenhöfer
ine behaupteten „Zweifel“ fachlich nicht nur untermau-
n können, sondern aufgrund der Stellung von Wosnik
ch rechtlich durchsetzen können. Die Verantwortung da-
r, dass ihn die relevanten Informationen erreichen, oblag
m selbst. Anderenfalls ist das Leitungsversagen.

uch Hennenhöfers Ausrede, im Grunde sei ja damals gar
ine sicherheitstechnische Entscheidung getroffen wor-
n, ist erschreckend. Thomauske habe nur eine „Pro-
ose“ gemacht. Sicherheitsrelevante Entscheidungen

ünden bei einer reinen Erkundungstätigkeit noch gar
463 Dritter Teil, Kapitel C. III. 3. d) cc).

Drucksache 17/13700 – 570 –

nicht an. SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN sehen das anders: Die Behauptung, nach einer Tei-
lerkundung eine umfassende und grundsätzliche Aussage
treffen zu können, ob ein Salzstock geeignet ist oder nicht,
hat durchaus eine sicherheitstechnische Relevanz. In den
Ausführungen von BfS/BGR vom 30. Juni 1993 wird zu-
dem auf Sicherheitsprobleme in der „Betriebs- und Nach-
betriebsphase“ hingewiesen.4464 Auch dies war zumindest
seinem Mitarbeiter Manfred Bloser lange bekannt und
hätte auch Gerald Hennenhöfer und Angela Merkel be-
kannt sein müssen.

Abgesehen von der sicherheitstechnischen Verantwor-
tungslosigkeit verletzte das BMU seine Pflicht als Fach-
aufsicht gegenüber dem BfS und handelte rechtswidrig.

6. Widerlegte Behauptungen
von CDU/CSU und FDP

Behauptung: Die Aussage „Gorleben bleibt erste Wahl“
war politisch, nicht geologisch gemeint. Sie diente dazu,
die Bevölkerung an den Standorten zu beruhigen.

Falsch: Sie diente dazu die Bevölkerung zu täuschen!
Die vermeintlich politische Aussage suggerierte geologi-
sche Vergleiche, die es nicht gab. Die Untersuchungen
trafen keine Aussage zu Gorleben. Merkel wusste dies
und wurde sogar deswegen von der BGR gerügt. Anstatt
die Untersuchung zu vertiefen, was aufgrund der Pflicht
zur bestmöglichen Schadenvorsorge geboten gewesen
wäre, beendete sie diese. Wäre Gorleben in die Studien
mit einbezogen worden, wäre der Standort an den dort an-
gewandten Kriterien gescheitert. Selbst der Verfasser der
Studie Krull gab in seiner Vernehmung am 26. April 2012
zu, dass Gorleben aufgrund des fehlenden Deckgebirges
im Gegensatz zu anderen Standorten nicht mit „grün“ be-
wertet worden wäre.

Behauptung: Die Aussage „Gorleben bleibt erste Wahl“
war mit der BGR abgestimmt.

Falsch: Obwohl das BMU wiederholt einen Zusammen-
hang zwischen der Studie und Gorleben herstellten, hat
die BGR immer wieder darauf bestanden, dass kein Ver-
gleich gezogen werden dürfe. Dies widersprach jedoch
der „Offensiv-Presse-Strategie“ des BMU, die Gorleben
weiterhin als bestgeeigneten Standort verkaufen sollte.

Behauptung: Die Erkundung ist nicht auf den NO-Teil
begrenzt worden, sondern es sollte nach wie vor der
ganze Salzstock, allerdings konsekutiv/sequenziell (nach-
einander folgend) erkundet werden. Das Erkundungskon-
zept habe sich nicht geändert, sondern nur die Vorgehens-
weise.

Falsch: Dies war lediglich eine vorgeschobene Sprachre-
gelung, damit die Zulassungen der Bergbehörde (Rah-
menbetriebsplan) nicht gefährdet werden. Der angebli-
chen „konsekutiven Vorgehensweise“ widerspricht:

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4464

446

446
Besprechungsprotokoll des BfS vom 16. August 1993, MAT E 9,
Bd. 54, pag. 335 f., Dokument Nr. 91.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ur mit einer Teilerkundung war die von EVU/Merkel am
. Januar 1997 vereinbarte Kosteneinsparung (Billiglö-
ng) von über 350 Mio. DM möglich. Eine konsekutive

rkundung hingegen wäre über 620 Mio. DM teurer gewor-
n, also sogar 250 Mio. DM mehr als die ursprünglich ge-
ante parallele Erkundung. Außerdem war eine Eignungs-
ssage spätestens bis 2005 geplant.4465 Dies war nur mit
r alleinigen Teilerkundung zu erreichen. Eine konseku-

ve Erkundung hätte etwa 5 Jahre länger gedauert.4466

ehauptung: Die Teilerkundung barg kein tatsächliches
isiko, da lediglich erkundet d. h. „Wissen gesammelt“
urde.

alsch: Auf Sicherheitsrisiken in der „Betriebs- und
achbetriebsphase“ ist bereits 1993 von BfS/BGR hinge-
iesen worden. Die Umfahrung der Bereiche, für die die
alzrechte nicht vorlagen (Salzrechte der Kirchen) barg
s Risiko, dass dabei die Hauptanhydrit-Stränge durch-
tert werden. Das Hauptanhydrit gilt wegen seiner ver-
eiteten Kluftbildung als potenzieller Lösungsbringer,
er den ein Bergwerk absaufen kann. Die Risiken wa-
n: Gefährdung der Stabilität des Bergwerks, Standsi-
erheit der Schächte. Diese waren für die Belastung
alzbewegung aufgrund Hitzeeinwirkung des hochakti-
n Materials) von beiden Seiten ausgelegt. Eine Übertra-
ng von Ergebnissen „spiegelsymmetrisch“ von NO auf

W ist „Geophantasie“, da Salzstöcke natürlich gewach-
ne Körper und keine Idealgebilde sind.

ehauptung: Der Vorschlag zur Teilerkundung war das
rgebnis einer jahrelangen Meinungsbildung. Reduzierte
bfallmengen führten zu der Entscheidung für die Teil-
kundung.

alsch: Die niedrigeren Abfallmengen waren bereits 1991
m BMU bekannt. BfS/BGR/IEAL hatte damals die
öglichkeit der Teilerkundung geprüft, aber aufgrund der
g. Risiken wieder verworfen. Auch 1993 kam BfS/BGR
m gleichen Ergebnis. Bis zur Entscheidung für die Tei-
rkundung im BMU 1996/97 gab es keine weiteren Un-
rsuchungen, die die Risiken anders bewertet hätten. Auf
orgabe des BMU und unter Umgehung der Kritiker
öthemeyer/Wosnik) wurden folglich die bekannten Ri-

ken einfach nur billigend in Kauf genommen. Das Primat
r Sicherheit wurde aufgegeben.

ehauptung: Kritik an der Erkundungsbeschränkung sei
BMU nicht bekannt gewesen.

alsch: Die Mitarbeiter des BMU, die bei den Bewertun-
n 1991 und 1993 dabei gewesen waren (Bloser/
atting) und des BfS (Thomauske), kannten die Risiken.
ei den Gesprächen mit den EVU/Merkel 1996/97 waren
e EVU von der Planungsänderung überrascht und äu-
rten offen ihre Bedenken gegenüber dem BMU. Am
. Januar 1997 fand zudem im BMU eine Sitzung statt,
i der der oberste Bergfachmann im BfS Wosnik vor den
g. Risiken warnte.

5 MAT A 221, Bd. 6, pag. 19022.
6
vgl. Kostentabelle BfS-Präsident Kaul: MAT A 116, Bd. 2,

pag.134073, Dokument Nr. 122.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 571 –

E. „Gorleben-Gelder“: Kompensations-
leistungen des Bundes und der Privat-
wirtschaft im Zusammenhang mit
dem Entsorgungsprojekt Gorleben

I. Feststellungsteil „Gorleben-Gelder“

Der Ausschuss ist der Frage nachgegangen, welche finan-
ziellen Mittel der Bund oder die Privatwirtschaft der Re-
gion Gorleben haben zukommen lassen. Zu nennen sind
die Finanzierungsvereinbarungen zwischen dem Bund
und dem Land Niedersachsen, die weiteren Forderungen
des Landkreises Lüchow-Dannenberg gegenüber dem
Bund, die sogenannten Ansiedlungsverträge und die
sonstigen Maßnahmen für Grundstückseigentümer in der
Region.

1. Die Verwaltungsvereinbarungen zwischen
dem Bund und dem Land Niedersachsen

Mit der Benennung Gorlebens als möglichen Standort für
ein nukleares Entsorgungszentrum (NEZ) waren für das
Land Niedersachsen und die betroffenen Gebietskörper-
schaften, den Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Samt-
gemeinden Gartow und Lüchow sowie die Gemeinden
Gorleben und Trebel, zusätzliche finanzielle Belastungen
verbunden. Auf Initiative des Landes Niedersachsen kam
es 1978 zu Verhandlungen mit dem Bund, um diese Be-
lastungen auszugleichen.

a) Verhandlungen

Nach der Benennung des Standortes Gorleben durch die
Niedersächsische Landesregierung machte der nieder-
sächsische Finanzminister Walther Leisler Kiep in einem
Schreiben vom 19. Juli 1978 an den Bundesminister des
Inneren Gerhart Baum auf die erheblichen finanziellen
Belastungen aufmerksam, die auf das Land und die be-
troffenen Kommunen aufgrund von Sicherungsmaßnah-
men, Entschädigungsleistungen, Infrastrukturmaßnahmen
und zusätzlichem Verwaltungsaufwand während der Ge-
nehmigungs- und Planfeststellungsverfahren zukommen
würden.4467 Er teilte mit, dass nach Auffassung der Nie-
dersächsischen Landesregierung der Bund diese Kosten
zu tragen habe.4468

In der Folge kam es am 25. Juli 1978 zu einer internen
Besprechung von Vertretern der Bundesressorts aus dem
BMI, dem BMF und dem BMWi. Die finanzielle Belas-
tung Niedersachsens wurde im Ergebnis durch den Bund
anerkannt und eine angemessene Beteiligung des Bundes
an den Kosten für das im gesamtstaatlichen Interesse lie-
gende NEZ für erforderlich gehalten.4469

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4467 Schreiben des niedersächsischen Finanzministers Walther Leisler
Kiep an den BM des Innern vom 19. Juli 1978, MAT A 147, Bd. 24,
pag. 054113 ff. (054119).

4468 Schreiben des niedersächsischen Finanzministers Walther Leisler
Kiep an den BM des Innern vom 19. Juli 1978, MAT A 147, Bd. 24,
pag. 054113 ff. (054120).

4469

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Ergebnisvermerk des BMI zu den Beratungen am 25. Juli 1978,
MAT A 147, Bd. 24, pag. 054115.
Drucksache 17/13700

urz darauf übersandte das Land Niedersachsen im Au-
st 1978 eine erste vorläufige Zusammenstellung der bis
90 zu erwartenden finanziellen Belastungen als Dis-
ssionsgrundlage,4470 die Gegenstand einer Besprechung
8. September 1978 zwischen dem niedersächsischen

inisterpräsidenten Dr. Ernst Albrecht und dem Bundes-
nenminister Gerhart R. Baum war.4471

aran anschließend wurde in einer ersten gemeinsamen
esprechung zwischen Vertretern von Bund und Land am
. September 1978 über den ersten Entwurf einer Ver-

altungsvereinbarung verhandelt.4472 Im Nachgang über-
ndte das Land Niedersachsen erneut eine Aufstellung
r zu erwartenden Kosten.4473 Die Forderungen des Lan-
s beliefen sich nach dieser Aufstellung auf Zahlungen
n insgesamt 835,5 Mio. DM bis 1990.4474

einer weiteren Besprechung am 14. Dezember 1978
gten die Vertreter der Bundesregierung dar, dass die Ge-
ährung von 200 Mio. DM in Form einer Pauschal-
istung bevorzugt werde.4475 Die Niedersächsische Lan-
sregierung stand der angebotenen Pauschalleistung
eptisch gegenüber. Sie befürchtete, dass die „vom Bund
gebotene Pauschalregelung für einmalige und laufende
osten […] dem Land ein unkalkulierbares Risiko auf
ürdet]“, so dass eine finanzielle Belastung für das Land
cht auszuschließen sei.4476

chließlich konnte am 21. Dezember 1978 in einem nach-
lgenden Gespräch zwischen dem Staatssekretär beim
MI Dr. Günter Hartkopf, dem niedersächsischen
inanzminister Walther Leisler Kiep und dem Staatsse-
etär Dr. Obert (BMFT) eine Einigung über den Inhalt
r Verwaltungsvereinbarung erzielt werden.4477 Am glei-
en Tag wurde das Ergebnis in einem Gespräch zwi-
hen dem Bundeskanzler Helmut Schmidt und dem nie-
rsächsischen Ministerpräsidenten bestätigt.4478 Am
Februar 1979 wurde die Verwaltungsvereinbarung von

0 Vermerk des Niedersächsischen Finanzministeriums vom
30. August 1978, MAT A 118, Bd. 4., pag. 000016 ff. (000021 ff.).

1 Ergebnisvermerk zu dem Gespräch zwischen BM Gerhart R. Baum
und MP Dr. Ernst Albrecht am 8. September 1978, MAT A 119,
Bd. 13, pag. 000009.

2 Vermerk des Niedersächsischen Finanzministeriums über die
Besprechung am 29. September 1978, MAT A 118, Bd.,
pag. 000024 ff.

3 „2. Vorläufige Zusammenstellung – Finanzielle Belastung des
Landes und der Kommune im Zusammenhang mit dem Genehmi-
gungs- und Planfeststellungsverfahren“, Stand 20. November 1978,
MAT A 120, Bd. 9, pag. 000154 ff.

4 „2. Vorläufige Zusammenstellung – Finanzielle Belastung des
Landes und der Kommune im Zusammenhang mit dem Genehmi-
gungs- und Planfeststellungsverfahren“, Stand 20. November 1978,
MAT A 120, Bd. 9, pag. 000154 ff. (000157).

5 Ergebnisvermerk zu den Finanzierungsverhandlungen mit dem
Bund am 14. Dezember 1978, MAT A 102, Bd. 32, Teil 2,
pag. 108 ff. (111).

6 Ergebnisvermerk zu den Finanzierungsverhandlungen mit dem
Bund am 14. Dezember 1978, MAT A 102, Bd. 32, Teil 2,
pag. 107 ff. (109).

7 Telefonnotiz vom 21. Dezember 1978, MAT A 150, Bd. 6,
pag. 195401 f.

8
BPA-Nachrichtenspiegel/Inland I vom 22. Dezember 1978,
MAT A 118, Bd. 4, pag. 000211 f.

Drucksache 17/13700 – 572 –

Walther Leisler Kiep und Gerhart Baum unterzeich-
net.4479

b) Rechtsgrundlage
Die Niedersächsische Landesregierung vertrat von Beginn
der Verhandlungen an die Auffassung, dass für die Verwal-
tungsvereinbarung Artikel 106 Absatz 8 GG als Rechts-
grundlage heranzuziehen sei.4480 Nach diesem Artikel des
Grundgesetzes hat der Bund unzumutbare Sonderbelas-
tungen auszugleichen, die den Ländern und Gemeinden
durch vom Bund veranlasste besondere Einrichtungen ent-
stehen. Für das Land Niedersachsen war das NEZ aus-
weislich eines Vermerkes „eindeutig“ eine besondere Ein-
richtung im Sinne des Artikels 106 Absatz 8 GG.4481 Die
Landesvertreter betonten während der Verhandlungen zu-
dem, dass ihnen ein verfassungsrechtlicher Anspruch
schon wegen der damit einhergehenden symbolhaften
Übernahme der politischen Verantwortung durch den
Bund wichtig sei.4482

Auf Bundesebene wurde demgegenüber die Auffassung
vertreten, dass die Voraussetzungen des Artikels 106 Ab-
satz 8 GG nicht erfüllt seien.4483 So decke beispielsweise
der Artikel des Grundgesetzes nur einmalige Investitions-
kosten und nicht die geplanten laufenden Zahlungen. Zu-
dem wolle man einen Präzedenzfall vermeiden. Arti-
kel 106 Absatz 8 GG sei bisher nur zwischen Bund und
Gemeinden und nicht zwischen Bund und Ländern ange-
wendet worden.4484 Stattdessen wurde von Seiten der Bun-
desregierung die Möglichkeit angedeutet, eine Verwal-
tungsvereinbarung ohne Bezug auf Artikel 106 Absatz 8
GG abzuschließen und so den Präzedenzcharakter zu ver-
meiden.4485

Letztendlich wurde als Kompromiss vereinbart, Arti-
kel 106 Absatz 8 GG nicht zu erwähnen.4486 Dementspre-
chend enthielt die endgültige Fassung der Verwaltungsver-
einbarung keinen Hinweis auf Artikel 106 Absatz 8 GG.4487

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4479 Verwaltungsvereinbarung über die Regelung der finanziellen
Auswirkungen des Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahrens
für das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) bei Gorleben,
MAT A 102/1, Bd. 154, pag. 164 ff.

4480 Schreiben des BMI vom 27. Juli 1978, MAT A 147, Bd. 24,
pag. 054113 ff. (054120).

4481 Vermerk des Niedersächsischen Finanzministeriums über die Be-
sprechung am 30. August 1978, MAT A 118, Bd. 4, pag. 000016 ff.
(000018).

4482 Vermerk des Niedersächsischen Finanzministeriums über die Be-
sprechung am 30. August 1978, MAT A 118, Bd. 4, pag. 000016 ff.
(000018).

4483 Vermerk des Niedersächsischen Finanzministeriums über die Be-
sprechung am 30. August 1978, MAT A 118, Bd. 4, pag. 000016 ff.
(000018).

4484 Vermerk des Niedersächsischen Finanzministeriums über die Be-
sprechung am 30. August 1978, MAT A 118, Bd. 4, pag. 000016 ff.
(000018).

4485 Vermerk des Niedersächsischen Finanzministeriums über die Be-
sprechung am 30. August 1978, MAT A 118 Bd. 4, pag. 000016 ff.
(000018).

4486 Ergebnisvermerk der Finanzierungsverhandlungen mit dem Bund
am 14. Dezember 1978, MAT A 102, Bd. 32, Teil 2, pag. 108 ff.
(110).

4487 Verwaltungsvereinbarung über die Regelung der finanziellen
Auswirkungen des Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahrens

448

448

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449
für das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) bei Gorleben,
MAT A 102/1, Bd. 154, pag. 161 ff. (164).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

er Zeuge Kurt-Dieter Grill, damals Mitglied des Nie-
rsächsischen Landtages und Kreistagsabgeordneter in

üchow-Dannenberg, führte diesbezüglich vor dem Un-
rsuchungsausschuss aus, „dass der Artikel 106 des
rundgesetzes nicht als Begründung herangezogen wer-
n sollte – das gilt übrigens bis heute –, weil man keine

räzedenzfälle schaffen wollte. Und deswegen war das
e eine gesetzliche Grundlage, sondern es war eine Ver-
altungsvereinbarung.“4488

) Inhalt der Verwaltungsvereinbarung
vom 9. Februar 1979

ie zwischen Bund und Land geschlossene Vereinbarung
h vor, dass der Bund zur Abgeltung von zusätzlichen
nanziellen Belastungen für das Land Niedersachsen,
n Landkreis Lüchow-Dannenberg und die betroffenen
emeinden Pauschalzahlungen an das Land Niedersach-
n zu leisten habe.4489

estgelegt wurde ein in vier Jahresraten zu zahlender Be-
ag in Höhe von insgesamt 200 Mio. DM für den Zeitraum
m 1. Januar 1979 bis zum 31. Dezember 1982.4490 Die

ufteilung der Gelder war in der Vereinbarung nicht fest-
legt. Der Zeuge Klaus Poggendorf, ehemaliger Ober-
eisdirektor des Landkreises Lüchow-Dannenberg, erläu-
rte diesbezüglich, dass „zunächst für die ersten vier Jahre

] eine Summe von 200 Millionen DM [vereinbart war],
s heißt also 50 Millionen pro Jahr. Dieses Geld floss an
s Land, und das Land ließ den Landkreis und die Stand-
tgemeinden partizipieren. Die erste Summe, die wir – –
er die Aufteilung, die damals erfolgte, war die, dass das

and den größten Teil des Geldes natürlich behielt, und
ir kriegten in den ersten vier Jahren etwa 4,1 Millionen
o Jahr.“4491 Diese wurden aufgeteilt zwischen dem Land-
eis, den Samtgemeinden Gartow und Lüchow sowie den
emeinden Gorleben und Trebel.4492

icht inbegriffen in den Pauschalzahlungen waren die
osten für Straßenbaumaßnahmen während des Genehmi-
ngs- und Planfeststellungsverfahrens, die nach der Ver-

altungsvereinbarung dem Verursacher – der Deutschen
esellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstof-
n (DWK) – auferlegt werden sollten.4493

es Weiteren wurde dem Landkreis Lüchow-Dannenberg
ne zusätzliche einmalige Infrastrukturbeihilfe durch den

8 Protokoll Nummer 35, S. 19.
9 § 2 der Verwaltungsvereinbarung über die Regelung der finanziel-

len Auswirkungen des Genehmigungs- und Planfeststellungsver-
fahrens für das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) bei Gorleben,
MAT A 102/1, Bd. 154, pag. 161 ff. (164).

0 § 3 der Verwaltungsvereinbarung über die Regelung der finanziel-
len Auswirkungen des Genehmigungs- und Planfeststellungsver-
fahrens für das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) bei Gorleben,
MAT A 102/1, Bd. 154, pag. 161 ff. (164).

1 Protokoll Nr. 64, S. 70.
2 Klaus Poggendorf, Gorleben – Der Streit um die nukleare Entsor-

gung und die Zukunft einer Region, 2008, S. 62.
3 § 4 der Verwaltungsvereinbarung über die Regelung der finanziel-

len Auswirkungen des Genehmigungs- und Planfeststellungsver-

fahrens für das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) bei Gorleben,
MAT A 102/1, Bd. 154, pag. 161 ff. (165).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 573 –

Bund von 24,5 Mio. DM in Aussicht gestellt.4494 Ebenfalls
vorgesehen waren Entschädigungen für Demonstrations-
schäden im Zusammenhang mit dem Genehmigungs- und
Planfeststellungsverfahren.4495 Das Land Niedersachsen
und der Bund einigten sich separat am 4. April 1979 über
die sogenannten „Demonstrationsschäden-Richtlinien“,
auf deren Grundlage die Entschädigungen geleistet wer-
den sollten.4496

Weiterhin sah die Verwaltungsvereinbarung vor, dass die
Flachbohrungen nach Abschluss der Sicherheitsvorkeh-
rungen beginnen sollten.4497 Im Falle der Ungeeignetheit
des Standortes Gorleben wären die entstandenen Kosten,
„im gegenseitigen Einvernehmen abzurechnen.“4498

Die Verwaltungsvereinbarung trat rückwirkend am 1. Ja-
nuar 1979 in Kraft;4499 vorgesehen war eine Laufzeit von
10 Jahren.4500

Obwohl der Bund im Vorfeld die Kosten für Polizeiein-
sätze grundsätzlich anerkannte,4501 fand eine entspre-
chende Kostenregelung keinen Eingang in die Verwal-
tungsvereinbarung. Der Bund erklärte sich außerhalb der
Verwaltungsvereinbarung bereit, „die Kosten eines etwai-
gen Einsatzes seiner Sicherungskräfte (Bundesgrenz-
schutz)“ selbst zu tragen und bei einer Anforderung von
Polizeikräften anderer Bundesländer gemeinsam mit dem
Land Niedersachsen darauf hinzuwirken, „dass die Ent-
sendeländer auf eine Kostenerstattung verzichten.“4502

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4494 § 5 der Verwaltungsvereinbarung über die Regelung der finanziel-
len Auswirkungen des Genehmigungs- und Planfeststellungsver-
fahrens für das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) bei Gorleben,
MAT A 102/1, Bd. 154, pag. 161 ff. (165).

4495 § 7 der Verwaltungsvereinbarung über die Regelung der finanziel-
len Auswirkungen des Genehmigungs- und Planfeststellungsver-
fahrens für das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) bei Gorleben,
MAT A 102/1, Bd. 154, pag. 161 ff. (165).

4496 Schreiben des BMI an das Niedersächsische Finanzministerium
vom 25. April 1979, MAT A 230 Bd. 1, pag. 171 ff. (175 ff.).

4497 § 8 Absatz 3 der Verwaltungsvereinbarung über die Regelung der
finanziellen Auswirkungen des Genehmigungs- und Planfeststel-
lungsverfahrens für das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) bei
Gorleben, MAT A 102/1, Bd. 154, pag. 161 ff. (166).

4498 § 8 Absatz 4 der Verwaltungsvereinbarung über die Regelung der
finanziellen Auswirkungen des Genehmigungs- und Planfeststel-
lungsverfahrens für das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) bei
Gorleben, MAT A 102/1, Bd. 154, pag. 161 ff. (166).

4499 § 8 Absatz 1 der Verwaltungsvereinbarung über die Regelung der
finanziellen Auswirkungen des Genehmigungs- und Planfeststel-
lungsverfahrens für das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) bei
Gorleben, MAT A 102/1, Bd. 154, pag. 161 ff. (166).

4500 § 8 Absatz 2 der Verwaltungsvereinbarung über die Regelung der
finanziellen Auswirkungen des Genehmigungs- und Planfeststel-
lungsverfahrens für das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) bei
Gorleben, MAT A 102/1, Bd. 154, pag. 161 ff. (166).

4501 Ergebnisvermerk des Niedersächsischen Finanzministeriums vom
22. Januar 1979 zur Besprechung auf Staatssekretärebene zwischen
Bund und Land Niedersachsen am 14. Dezember 1978,
MAT A 102, Bd. 9, pag. 285.

4502 Ergebnisvermerk des Niedersächsischen Finanzministeriums zu den
Verhandlungen zwischen Bund, Land und Landkreis Lüchow-Dan-
nenberg am 6. Februar 1979, MAT A 136/1, Bd. 3, pag. 015065 ff.

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(015067); Bestätigung des Verhandlungsergebnisses durch das
BMI, MAT A 136/1, Bd. 3, pag. 015068.
Drucksache 17/13700

) Zahlungen

ach der Erklärung des niedersächsischen Ministerpräsi-
nten Dr. Ernst Albrecht, das Projekt der Wiederaufbe-
itung nicht weiter zu verfolgen,4503 wurde von Seiten des
undes zunächst im Juli 1979 davon ausgegangen, dass
e Geschäftsgrundlage der am 9. Februar 1979 geschlos-
nen Verwaltungsvereinbarung entfallen sei.4504 Die Zah-
ngsverpflichtung aus den §§ 3 und 5 der Vereinbarung,
e Pauschalzahlungen und die einmalige Infrastrukturbei-
lfe, sollten solange ruhen, „wie sich das Land Nieder-
chsen außer Stande sieht, das Genehmigungsverfahren
rchzuführen“.4505

ach einer Prüfung der Verwaltungsvereinbarung emp-
hl das BMI jedoch im September 1979, an der Erfül-
ng der Zahlungsverpflichtungen festzuhalten, um die
rbeiten für das Endlager nicht zu gefährden.4506 Zur Be-
ündung wurden unter anderem die Kosten Niedersach-
ns bei den laufenden Vorarbeiten für ein Endlager, das
veränderte Protestpotential der Kernkraftgegner, sowie
e Zweifel an der Bereitschaft Niedersachsens, bei aus-
eibenden Zahlungen den Fortgang der Tiefbohrungen
fördern, angeführt.4507

Ergebnis wurde die in § 3 der Vereinbarung vorgese-
nen Pauschalzahlungen geleistet4508; die in § 5 vorgese-
ne einmalige Infrastrukturmaßnahme in Höhe von
,5 Mio. DM an den Landkreis Lüchow-Dannenberg

urde nicht ausgezahlt mit der Begründung, dass diese
n einer positiven Grundsatzentscheidung Niedersach-
ns zum NEZ abhänge.4509

arallel zur Ausarbeitung der Verwaltungsvereinbarung
it dem Land Niedersachsen hatte sich der Bund mit der
WK über eine finanzielle Beteiligung an den entstehen-
n Kosten „in Durchsetzung des Verursacherprinzips“
einigt.4510 Die DWK hatte sich bereit erklärt, dem Bund
nen Betrag von 200 Millionen DM in zehn Jahresraten
zahlen.4511 Die Zahlungen der DWK waren jedoch ge-
äß § 4 in Verbindung mit § 3 Nummer 2 der Vereinba-
ng an die Voraussetzung einer positiven Grundsatzent-
heidung Niedersachsens zur Verwirklichung des

3 Erklärung vor dem Niedersächsischen Landtag zu dem geplanten
nuklearen Entsorgungszentrum in Gorleben am 16. Mai 1979,
MAT A 230, Bd. 2, pag. 905 ff. (907); vgl. oben Vierter Teil, Zwei-
tes Kapitel B. I. 4. b).

4 Schreiben des BMI vom 13. Juli 1979, MAT A 230, Bd. 3,
pag. 1213 ff. (1214).

5 Schreiben des BMI vom 13. Juli 1979, MAT A 230, Bd. 3,
pag. 1213 ff. (1215).

6 Schreiben des BMI vom 23. Oktober 1979, MAT A 230, Bd. 3,
pag. 1226 ff. (1229).

7 Schreiben des BMI vom 23. Oktober 1979, MAT A 230, Bd. 3,
pag. 1226 ff. (1227 f.).

8 Schreiben des BMWi an Oberkreisdirektor Poggendorf, Entwurf,
MAT A 138, Bd. 42, pag. 000159 ff. (000163); Bestätigung des
Schreibens, MAT A 138, Bd. 42, pag. 000204.

9 Vermerk des BMWi vom 12. Juni 1980 über das Gespräch zwischen
dem Bund und dem Land Niedersachsen vom 11. Juni 1980,
MAT A 138, Bd. 42, pag. 000079 ff. (000081).

0 Schreiben von Helmuth Möhring, MdB, an das BMF vom 29. Janu-
ar 1979, MAT A 230, Bd. 2, pag. 679 ff. (693).

1
Schreiben von Helmuth Möhring, MdB, an das BMF vom 29. Janu-
ar 1979, MAT A 230, Bd. 2, pag. 679 ff. (716).

Drucksache 17/13700 – 574 –

Projekts NEZ geknüpft worden.4512 Somit entfiel mit der
Aufgabe des Projektes NEZ auch die Zahlungsverpflich-
tung der DWK.4513

e) Neuverhandlungen über die Pauschal-
zahlungen im Jahre 1984

Die Laufzeit der Verwaltungsvereinbarung betrug zehn
Jahre; die Pauschalzahlungen des Bundes waren zunächst
aber nur auf vier Jahre festgesetzt worden.4514 Da die
Ausgaben Niedersachsens geringer ausfielen als ange-
nommen,4515 verzichtete das Land nach der Zahlung der
vierten Rate im Jahr 1982 auf Zahlungen in den Jahren
19834516 und 19844517. Im Jahre 1984 kam es zu Neuver-
handlungen mit dem Bund über weitere Zahlungen bis
zum Ende der Laufzeit am 31. Dezember 1988.4518 Im Er-
gebnis wurde eine Pauschale in Höhe von 120 Millionen
DM vereinbart, die an das Land Niedersachsen in vier
gleichen Jahresraten gezahlt werden sollte.4519

f) Verwaltungsvereinbarung
vom 14. März 1990

Nach Ablauf der Verwaltungsvereinbarung im Jahr 1989
wurde eine neue Vereinbarung zwischen dem Bund und
dem Land Niedersachsen verhandelt.

Der Zeuge Klaus Poggendorf führte hierzu aus, dass das
Land Niedersachsen die Absicht gehabt habe, einen zwei-
ten Vertrag abzuschließen. „Dieser zweite Vertrag sollte
vorsehen, dass nur der Landkreis Wolfenbüttel und die
Stadt Salzgitter wegen Asse [Forschungsbergwerk zur
Lagerung mittel- und schwachradioaktiver Abfälle, Anm.
d. Verf.] und Konrad [Schacht Konrad, Anm. d. Verf.] mit
in diesen Vertrag einbezogen werden und der Landkreis
Lüchow-Dannenberg nicht. Daraufhin bin ich zu Herrn
Albrecht [Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht, Anm. d.
Verf.] und zu Frau Breuel [Finanzministerin, Anm. d.
Verf.] marschiert, und die haben gesagt: Ihr habt genug
Geld bekommen. […] zunächst habe ich Professor Töpfer
[Bundesumweltminister, Anm. d. Verf.] angerufen und
habe gesagt: So geht das nicht. Wir halten hier den Kopf
hin. Also, wir wollen mit in den Vertrag rein. – Da hat
Töpfer mir gesagt: Jawohl, das machen wir. – Da ich Ver-

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4512 Schreiben von Helmuth Möhring, MdB, an das BMF vom 29. Janu-
ar 1979, MAT A 230, Bd. 2, pag. 679 ff. (712).

4513 Schreiben des BMI vom 23. Oktober 1979, MAT A 230, Bd. 3,
pag. 1226 ff. (1229).

4514 § 3 der Verwaltungsvereinbarung über die Regelung der finanziel-
len Auswirkungen des Genehmigungs- und Planfeststellungsver-
fahrens für das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) bei Gorleben,
MAT A 102/1, Bd. 154, pag. 161 ff. (164).

4515 Schreiben des niedersächsischen Finanzministers Dr. Burkhard Ritz
an BM Lahnstein vom 24. Juni 1982, MAT A 230, Bd. 2, pag. 936
(938); Artikel der Frankfurter Rundschau „Geld nicht verbraucht“
vom 1. Dezember 1981, MAT A 230, Bd. 3, pag. 1459.

4516 Schreiben des niedersächsischen Finanzministers Dr. Burkhard Ritz
an BM Manfred Lahnstein vom 24. Juni 1982, MAT A 230, Bd. 2,
pag. 936 ff. (937 f.).

4517 Schreiben des BMI vom 8. Februar 1984, MAT A 230, Bd. 2,
pag. 959 f.

4518 Schreiben des BMI vom 22. März 1984, MAT A 230, Bd. 2,
pag. 995 f.

4519

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452
Schreiben des niedersächsischen Finanzministers an das BMI vom
20. Juli 1984, MAT A 230, Bd. 3, pag. 1166.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ndungen ins Bundeskanzleramt hatte, bin ich mit Herrn
ischer [CDU Kreistagsfraktionsvorsitzender, Anm. d.
erf.] zu Herrn Schäuble [Staatssekretär im Bundeskanz-
ramt, Anm. d. Verf.] gefahren. Herr Schäuble hat uns

pfangen, hat unser Anliegen angehört und hat gesagt,
wohl, er ist auch der Meinung, wir müssen da mit rein,
d hat in unserer Anwesenheit den Wirtschaftsminister

angemann noch angerufen von der FDP. Der hat auch
gestimmt. Dann sind wir zum Finanzausschuss gefah-
n. Da war der CDU-Sprecher; den haben wir auch ge-
rochen. Und mit deren Hilfe sind wir reingekommen in
n zweiten Vertrag, der von 90 bis 96 lief.“4520

ie Verwaltungsvereinbarung wurde am 14. März 1990
n dem Bundesfinanzminister Dr. Theo Waigel und der
edersächsischen Finanzministerin Birgit Breuel unter-
ichnet.4521

ie Vereinbarung sah vor, dass in den ersten drei Jahren
sgesamt 90 Millionen DM, in Raten von jährlich
Millionen DM, vom Bund an das Land Niedersachsen
zahlt werden sollten.4522 Der Zeuge Klaus Poggendorf
läuterte, dass „[v]on diesen 30 Millionen […] 12 Mil-
onen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und seinen
tandortgemeinden zu[flossen]“.4523

ollten sich die Standorte Gorleben und Salzgitter als un-
eignet erweisen, würde der Verwaltungsvereinbarung
folge diese bezüglich der Pauschalzahlungen außer
raft treten.4524 Bei der Ungeeignetheit nur eines Stand-
tes würde die Vereinbarung mit der Hälfte der Pau-
halzahlung fortgelten.4525 Im Gegensatz zu der vorigen
erwaltungsvereinbarung von 1979 waren Entschädi-
ngszahlungen für Demonstrationsschäden nicht geson-
rt vorgesehen, sondern wurden ebenfalls mit den Pau-
halzahlungen abgegolten.4526

0 Protokoll Nr. 64, S. 94 f.
1 Verwaltungsvereinbarung über Ausgleichsleistungen des Bundes an

das Land Niedersachsen im Zusammenhang mit der geplanten nu-
klearen Entsorgung sowie zur Bereinigung sonstiger offener Fragen
in den Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und dem Land Nie-
dersachsen vom 14. März 1990, MAT A 221, Bd. 2, pag. 770318 ff.
(770318).

2 § 1 der Verwaltungsvereinbarung über Ausgleichsleistungen des
Bundes an das Land Niedersachsen im Zusammenhang mit der ge-
planten nuklearen Entsorgung sowie zur Bereinigung sonstiger of-
fener Fragen in den Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und
dem Land Niedersachsen vom 14. März 1990, MAT A 221, Bd. 2,
pag. 770318 ff. (770318).

3 Protokoll Nr. 64, S. 70 f.
4 § 1 Absatz 3 der Verwaltungsvereinbarung über Ausgleichsleistun-

gen des Bundes an das Land Niedersachsen im Zusammenhang mit
der geplanten nuklearen Entsorgung sowie zur Bereinigung sonsti-
ger offener Fragen in den Finanzbeziehungen zwischen dem Bund
und dem Land Niedersachsen vom 14. März 1990, MAT A 221,
Bd. 2, pag. 770318 ff. (770319).

5 § 1 Absatz 4 der Verwaltungsvereinbarung über Ausgleichsleistun-
gen des Bundes an das Land Niedersachsen im Zusammenhang mit
der geplanten nuklearen Entsorgung sowie zur Bereinigung sonsti-
ger offener Fragen in den Finanzbeziehungen zwischen dem Bund
und dem Land Niedersachsen vom 14. März 1990, MAT A 221
Bd. 2, pag. 770318 ff. (770319).

6 § 3 der Verwaltungsvereinbarung über Ausgleichsleistungen des
Bundes an das Land Niedersachsen im Zusammenhang mit der ge-
planten nuklearen Entsorgung sowie zur Bereinigung sonstiger of-
fener Fragen in den Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und

dem Land Niedersachsen vom 14. März 1990, MAT A 221, Bd. 2,
pag. 770318 ff. (770319).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 575 –

Die Laufzeit des Vertrages betrug zwar sechs Jahre, Zah-
lungen waren aber nur für die ersten drei Jahre vorgese-
hen4527 und endeten nach Bekunden des Zeugen Klaus
Poggendorf im Jahr 1993.4528 Weitere Zahlungen hätten
nach Aussagen des Zeugen neu verhandelt werden müs-
sen. Damals, so führte der Zeuge aus, hätten sich Mehr-
heitsverhältnisse im Kreistag des Landkreises Lüchow-
Dannenberg geändert: „Die Kernkraftgegner kriegten
eine Mehrheit, die CDU verlor ihre Mehrheit. Die Kern-
kraftgegner haben damals entschieden, weitere Verhand-
lungen nicht mit dem Bund zu führen über die Zahlung
dieser Gelder.“4529

g) Verwendung der Finanzmittel

Der Ausschuss hat sich ferner mit der Frage befasst, wo-
für die aufgrund der Verwaltungsvereinbarungen erhalte-
nen Gelder verwendet wurden.

Die Vertragsparteien hatten bezüglich der Pauschalzahlun-
gen kein Einzelabrechnungsverfahren vereinbart.4530 Den-
noch fertigte das Niedersächsische Finanzministerium
eine Aufstellung über die Verwendung der finanziellen
Unterstützung an.4531 Auch sei nach Aussage des Zeugen
Kurt-Dieter Grill beim Landkreis Lüchow-Dannenberg
über die Verwendung der Mittel Buch geführt worden.4532

Hinsichtlich der Verteilung der Gelder im Landkreis er-
klärte der Zeuge weiterhin, dass es „[…] ja nicht einfach
mal eben Geld [gab], sondern wir mussten schon mal sa-
gen, wofür wir denn Geld haben wollten. […] Wir haben
mit fortschreitendem Prozess immer weniger pauschale
Zuweisungen an die Gemeinden gegeben. […] Es muss-
ten dann Projekte vorgeschlagen werden.“4533

Zu den Veränderungen im Landkreis infolge der Auszah-
lungen der sogenannten „Gorleben-Gelder“ berichteten
die Zeugen Gottfried Mahlke und Marianne Fritzen vor
dem Untersuchungsausschuss. Der Zeuge Gottfried
Mahlke, damaliger Pastor in Gartow, schilderte: „Aber
wenn sie nach Gorleben gehen und schauen sich die öf-
fentlichen Gebäude an, die es dort gibt, die in den letzten
20 Jahren dort gebaut wurden, und vergleichen das mit
anderen Dörfern dieser Größenordnung in Lüchow-
Dannenberg oder in der Republik, dann merken Sie sofort
den Unterschied. Da ist ein Dorfgemeinschaftshaus ge-
baut worden. Das finden Sie nirgendwo in einem Ort, der
so groß ist wie Gorleben.“4534 Entsprechend veranschau-

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4527 § 1 und § 6 der Verwaltungsvereinbarung über Ausgleichsleistun-
gen des Bundes an das Land Niedersachsen im Zusammenhang mit
der geplanten nuklearen Entsorgung sowie zur Bereinigung sonsti-
ger offener Fragen in den Finanzbeziehungen zwischen dem Bund
und dem Land Niedersachsen vom 14. März 1990, MAT A 221,
Bd. 2, pag. 770318 ff. (770320).

4528 Protokoll Nr. 64, S. 71.
4529 Protokoll Nr. 64, S. 71.
4530 Schreiben des niedersächsischen Ministers der Finanzen vom

24. Juni 1984, MAT 120, Bd. 5, pag. 000243 ff. (000244).
4531 Vermerk des niedersächsischen Ministers der Finanzen vom 20. Fe-

bruar 1984, MAT A 120, Bd. 9, pag. 000143 ff. (000144).
4532 Protokoll Nr. 35, S. 67.
4533

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Protokoll Nr. 35, S. 19.
4534 Protokoll Nr. 66, S. 20. 4
Drucksache 17/13700

chte auch die Zeugin Marianne Fritzen, Gründerin und
emalige Vorsitzende der Bürgerinitiative Umwelt-
hutz Lüchow-Dannenberg, die Veränderungen in der
egion und zeigte auf, dass „[d]ie Gemeinde Gorleben

] neue Straßen, wunderschöne Bürgersteige bekom-
en [hat]. Sie hat ein neues Feuerwehrhaus bekommen,
o dann das schönste, größte Feuerwehrauto nicht rein-
passt hat, weil es zu groß war. […] Davon wurden
und das finde ich nun wieder gut – an den Schulen die
enster verdoppelt, also die einfache Verglasung weg und
oppelgläser aus Energiespargründen. Da wurde ein
reishaus gebaut für – ich weiß nicht, wie viele – Millio-
n. Ich glaube, 27 Millionen hat das gekostet. Der Brief-
sten, der davor steht, wurde vom Bund der Steuerzahler
mals moniert als – große Überschrift – der teuerste

riefkasten der Bundesrepublik.“4535

) Zielrichtung der Zahlungen
ur Zielrichtung der „Gorleben-Gelder“ äußerten sich die
eugen vor dem Untersuchungsausschuss unterschied-
ch.

uf der einen Seite wurden die Zahlungen als notwendige
frastrukturhilfe gesehen. Der Zeuge Klaus Poggendorf
tonte seine Verantwortung als Oberkreisdirektor für die
samte Region und die positive Wirkung der Gelder auf
n Kreishaushalt. Er erklärte, dass „[d]ie Gorleben-Gel-
r […] dazu geführt [haben], dass wir bis 1993 einen
sgeglichenen Haushalt hatten. Wir waren die Region,
e mit am geringsten verschuldet war in Niedersach-
n.“4536

er Zeuge Kurt-Dieter Grill sagte diesbezüglich aus, dass
it den sogenannten „Gorleben-Geldern“ Dinge geschaf-
n worden seien, die für die Überwindung der Struktur-
hwäche des Landkreises von erheblicher Bedeutung wa-
n.4537

uf der anderen Seite bezeichnete die Zeugin Marianne
ritzen die Zahlungen als „Bestechungsgelder“,4538 mit
nen man die Politiker dazu gebracht habe, der Anlage
zustimmen.4539 Sie führte aus: „Mit Speck fängt man
äuse, ist ganz klar: Dass ohne finanzielle Zahlungen die
ommunalpolitiker damals – […] Der Oberkreisdirektor
hrieb ja auch: Wir waren ein armes Land. Das stimmt ja
ch; das waren wir auch.“4540

der Dokumentation „Gorleben-Millionen“, die dem
usschuss vorgelegt wurde, sind weitere Kommunal-
olitiker zitiert worden:

er Bürgermeister von Gorleben, Herbert Krüger
gte beispielsweise am 25. April 1992 bei der Eröff-

ung der neuen, mit Gorlebengeld gebauten Mehr-
eckhalle: „Man sei dafür gewesen, bestimmte

ufgaben bei der Entsorgung der deutschen Kern-

5 Protokoll Nr. 31, S. 90 f.
6 Protokoll Nr. 64, S. 92 f.
7 Protokoll Nr. 35, S. 19.
8 Protokoll Nr. 31, S. 50.
9
Protokoll Nr. 31, S. 50 und S. 77.

540 Protokoll Nr. 31, S. 74.

Drucksache 17/13700 – 576 –

kraftwerke zu übernehmen und habe dafür als Aus-
gleich finanzielle Forderungen an den Bund, das Land
Niedersachsen und an die Energiewirtschaft gestellt.“

Gartows Samtgemeindedirektor Hans Borchardt be-
kundete beim Besuch von Niedersachsens Wirt-
schaftsminister Walter Hirche in Hitzacker 1987:
„Sollte die Landesregierung nicht bereit sein, unseren
Weg in Sachen Fremdenverkehr zu unterstützen, sieht
sich die Samtgemeinde Gartow außerstande, dem Bau
der Pilotkonditionierungsanlage positiv gegenüberzu-
stehen“ Auch der damalige Bundesumweltminister
Prof. Klaus Töpfer bestätigte laut der Dokumentation
am 15. Juni 1988 den Sinn der Zahlungen: „Ich teile
Ihre Auffassung, daß die Verwaltungsvereinbarung in
den Jahren ihrer Laufzeit zur politischen Akzeptanz
des Entsorgungsprojektes Gorleben im Lande und vor
Ort beigetragen hat.“4541

2. Weitere Forderungen des Landkreises
Lüchow-Dannenberg gegenüber dem
Bund

Neben den Zahlungen aus den Verwaltungsvereinbarun-
gen stellte der Landkreis Lüchow-Dannenberg weitere
Forderungen gegenüber dem Bund. Diese Forderungen
wurden einem Vermerk zufolge unter anderem mit der
schlechten wirtschaftlichen Lage Lüchow-Dannenbergs
begründet, die durch die vier Faktoren Zonengrenze,
Randlage dieses Gebietes, die große Fläche und die ge-
ringe Bevölkerungsdichte bedingt sei.4542

Die Vertreter des Landkreises argumentierten in einem
Gespräch mit dem Bundeskanzler Helmut Schmidt am
8. November 1979, dass sich der Kreistag mit Beschluss
vom 13. Juni 1979 für die Untersuchung der Möglichkei-
ten einer Endlagerung radioaktiver Abfälle bei Gorleben
ausgesprochen habe und führten als Begründung für das
Bedürfnis nach finanzieller Unterstützung die politische
Situation im Landkreis Lüchow-Dannenberg Anfang der
achtziger Jahre an. Denn die Position beider großen Par-
teien im Kreistag für die Untersuchung des Standortes
Gorleben sei im Hinblick auf die Kommunalwahlen im
Herbst 1981 und angesichts der ständigen Auseinander-
setzungen im Landkreis nur durchzuhalten, wenn der
Bund und das Land Wirtschaft und Infrastruktur des
Landkreises zusätzlich fördern würden und die Kommu-
nalpolitiker ihre Entscheidung für die Errichtung von Ent-
sorgungsanlagen mit wirtschaftlichen Vorteilen für den
Landkreis begründen könnten.4543

Des Weiteren wurde die Zustimmung des Kreistages zu
den im folgenden dargestellten Ansiedlungsverträgen mit
der DWK von „befriedigenden Zusagen des Bundes und

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4541 Gorleben-Millionen. Wie man mit Steuergeldern Zustimmung
kauft. Von Karl Kassel und Jürgen Rehbein, hrsg. von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Bornheim, MAT B 16, S. 2 ff.

4542 Schreiben des Chefs des BK vom 30. November 1979, MAT A 230,
Bd. 2, pag. 1242 ff. (1249).

4543 Vermerk des BK über das Gespräch des Bundeskanzlers mit Vertre-

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tern des Landkreis Lüchow-Dannenberg am 8. November 1979,
MAT A 122, Bd. 12, pag. 000031 ff.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

s Landes auf zusätzliche Hilfe für den Landkreis“ ab-
ngig gemacht.4544

ie Vertreter des Landkreises forderten unter anderem
ne pauschalierte Sonderzuweisung von 10 Mio. DM
hrlich für die nächsten zehn Jahre,4545 den Ausbau eini-
r Straßen und die Wiederaufnahme des Personenver-
hrs auf der Bundesbahnstrecke Uelzen-Dannenberg.4546

er Bundeskanzler Helmut Schmidt reagierte zögerlich
f die Forderungen und legte dar, dass die Verbesserung
r Wirtschafts- und Infrastruktur des Landkreises in ers-
r Linie Sache der Niedersächsischen Landesregierung
i. Des Weiteren werde die Bereitschaft des Bundes, den
andkreis zusätzlich zu fördern, von der „Festigkeit und
larheit“ abhängig gemacht, mit denen in Niedersachsen
e Planungen und Vorarbeiten zur Errichtung der Entsor-
ngsanlagen betrieben werden.4547 Letztlich wurde von

eiten des Bundeskanzleramtes die Prüfung der Vor-
hläge zugesagt.4548

Januar 1980 kamen auf Bundesebene Überlegungen
f, den Landkreis im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
erbesserung der regionalen Wirtschaftsstrukturen“
vorzugt zu fördern.4549 Zur Erörterung dieses Förderpro-
amms fanden am 11. Juni 1980 und am 9. Juli 1980 Ver-
ndlungen zwischen dem Bund und dem Land Niedersach-
n statt,4550 wobei die vom Landkreis gewünschte
uschalierte Zahlung von 10 Mio. DM jährlich mit der Be-
ündung abgelehnt wurde, dass sie vor allem aus finanzver-
ssungsrechtlichen Gründen nicht möglich sei.4551

Ergebnis sah die Einigung vor, dass sowohl der Bund
s auch das Land den Landkreis mit einer Reihe von Un-
rstützungsmaßnahmen fördern würden. Zu diesem
wecke wurden jeweils Kataloge von Fördermaßnahmen
stellt, die dem Landkreis Lüchow-Dannenberg am
. Juli 1980 zugesendet wurden.4552

er Maßnahmenkatalog des Bundes sah unter anderem
n Ausbau von Bundesstraßen vor und sicherte zu, den

ersonenverkehr auf der Strecke Lüchow-Dannenberg
frecht zu erhalten. Zudem sollten sowohl Projekte mit

4 Vermerk des BMF vom 16. Juli 1970, MAT A 230, Bd. 3,
pag. 1422.

5 Vermerk des BK über das Gespräch des Bundeskanzlers mit Vertre-
tern des Landkreises Lüchow-Dannenberg am 8. November 1979,
MAT A 122, Bd. 12, pag. 000031 ff. (000037).

6 Vermerk des BK über das Gespräch des Bundeskanzlers mit Vertre-
tern des Landkreises Lüchow-Dannenberg am 8. November 1979,
MAT A 122, Bd. 12, pag. 000031 ff. (000038).

7 Vermerk des BK über das Gespräch des Bundeskanzlers mit Vertre-
tern des Landkreis Lüchow-Dannenberg am 8. November 1979,
MAT A 122, Bd. 12, pag. 000031 ff. (000033).

8 Vermerk des BK über das Gespräch des Bundeskanzlers mit Vertre-
tern des Landkreis Lüchow-Dannenberg am 8. November 1979,
MAT A 122, Bd. 12, pag. 000031 ff. (000034).

9 Schreiben des BMWi an den Chef des BK vom 11. Januar 1980,
MAT A 138, Bd. 39, pag. 000174.

0 Schnellbrief des BMWi vom 17. Juli 1980, MAT A 138, Bd. 42,
pag. 000116 ff. (000117 f.).

1 Vermerk des BMWi betreffend die Forderungen des Landkreises
Lüchow-Dannenberg nach zusätzlichen Förderungsmaßnahmen,
MAT A 138, Bd. 42, pag. 000071 f.

2
Schreiben des BMWi vom 8. August 1980 an das BK, MAT A 138,
Bd. 42, pag. 000184 ff. (000184).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 577 –

Nuklearabfällen als auch Modellvorhaben zur Nutzung
alternativer Energien unterstützt werden.4553 Das Land er-
klärte sich bereit, den Landkreis auf den Gebieten der Ge-
werbeansiedlung, des Fremdenverkehrs, der Landwirt-
schaft, des Städtebaus und der Kultur zu unterstützen und
hierfür Fördermittel bereitzustellen.4554

In einem Vermerk des Bundeskanzleramtes wurde ab-
schließend festgehalten, dass „die Kommunalpolitiker
[…] nunmehr im Landkreis politisch etwas vorzuzeigen“
hätten. Man habe den Zweck erreicht, dass sie sich vor
Ort nicht allein gelassen fühlen und zudem „in ihrer posi-
tiven Haltung gegenüber der Errichtung nuklearer Entsor-
gungsanlagen bestärkt werden“.4555

3. Ansiedlungsverträge

Beginnend 1980 wurden auch Verträge über die Ansied-
lung eines Zwischenlagers für abgebrannte Brennele-
mente zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der
Samtgemeinde Gartow und der Gemeinde Gorleben ei-
nerseits und der DWK andererseits geschlossen, aus de-
nen sich ebenfalls finanzielle Zuwendungen ergaben.

Der erste sogenannte Ansiedlungsvertrag über die Errich-
tung und den Betrieb eines Zwischenlagers für abge-
brannte Brennelemente aus Kernkraftwerken wurde am
7. Mai 1980 geschlossen.4556 Vereinbart wurde unter an-
derem eine einmalige Infrastrukturhilfe in Höhe von fünf
Millionen DM4557 und eine jährliche Zahlung in Höhe
von einer Million DM.4558

Die Präambel des Vertrages enthält unter anderem folgen-
den Satz: „Die kommunalen Vertragspartner erkennen die
Notwendigkeit dieser Anlage im Interesse einer gesicher-
ten Energieversorgung an; sie unterstützen daher dieses
Vorhaben.“4559 Des Weiteren wurde in § 9 des Vertrages
festgelegt, dass die kommunalen Vertragspartner im Rah-
men ihrer Zuständigkeiten und im Rahmen der geltenden
Gesetze die planungsmäßigen Voraussetzungen für die
Verwirklichung des Projektes schaffen.4560 Aufgrund die-

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4553 Schreiben des BMWi vom 8. August 1980 an das BK, MAT A 138,
Bd. 42, pag. 000184 ff. (000186 f.).

4554 Schreiben des BMWi vom 8. August 1980 an das BK, MAT A 138,
Bd. 42, pag. 000184 ff. (000193 f.).

4555 Vermerk des BK vom 21. August 1980, MAT A 138, Bd. 42,
pag. 000225 f.

4556 Vertrag zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtge-
meinde Gartow und der Gemeinde Gorleben sowie der DWK vom
7. Mai 1980, MAT A 137, Bd. 3, pag. 333096 ff.

4557 § 4 Absatz 6 des Vertrages zwischen dem Landkreis Lüchow-
Dannenberg, der Samtgemeinde Gartow und der Gemeinde
Gorleben und der DWK vom 7. Mai 1980, MAT A 137, Bd. 3,
pag. 333096 ff. (333100).

4558 § 4 Absatz 7 des Vertrages zwischen dem Landkreis Lüchow-
Dannenberg, der Samtgemeinde Gartow und der Gemeinde
Gorleben und der DWK vom 7. Mai 1980, MAT A 137, Bd. 3,
pag. 333096 ff. (333100).

4559 Präambel des Vertrages zwischen dem Landkreis Lüchow-
Dannenberg, der Samtgemeinde Gartow und der Gemeinde
Gorleben und der DWK vom 7. Mai 1980, MAT A 137, Bd. 3,
pag. 333096.

4560 § 9 des Vertrages zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg,
der Samtgemeinde Gartow und der Gemeinde Gorleben und der

456

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DWK vom 7. Mai 1980, MAT A 137, Bd. 3, pag. 333096 ff.
(333103). 4
Drucksache 17/13700

r Formulierungen wurde der Vertrag von dem Zeugen
ndreas Graf von Bernstorff bei seiner Vernehmung vor
m Ausschuss als „Wohlverhaltensvertrag“ kritisiert,4561
die Gemeinde die jährlichen Zahlungen nur erhalte,
enn sie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln die
nsiedlung des Zwischenlagers und die Castortransporte
zeptiere.4562 Der Zeuge führte dazu aus: „Ja, ich finde,
s beeinträchtigt die Räte, also die gewählten Vertreter,
re freie Meinung zu sagen. Sie können zwar ihre Mei-
ng sagen, aber dann gefährden sie sofort diesen finan-

ellen Zustrom. Und das Problem ist ja auch, dass eine
emeinde sich sehr schnell auch abhängig macht von sol-
en Geldern. Dann wird ein Thermalbad gebaut, dann
erden Sporthallen gebaut, die müssen unterhalten wer-
n. […] Deswegen find ich es zwar richtig, dass eine Ent-
hädigung gezahlt wird; aber die darf auf keinen Fall an
n Wohlverhalten gebunden werden.“4563

ach Aussage des Zeugen Klaus Poggendorf sei der Ver-
ag trotz der veränderten Mehrheitsverhältnisse im Kreis-
g – der Landkreis habe bis 1991 eine CDU-Mehrheit ge-
bt – nie gekündigt worden und gelte bis heute.4564

m 26. November 1980 wurde zudem ein Ansiedlungs-
rtrag bezüglich eines Lagers für schwachradioaktive
bfälle aus dem nuklear-medizinischen Bereich und aus
rntechnischen Anlagen geschlossen, der ähnliche Re-
lungen zum Inhalt hatte4565 und eine einmalige Zahlung
n 980 000 DM vorsah.4566

inen weiteren Ansiedlungsvertrag schlossen der Land-
eis Lüchow-Dannenberg, die Samtgemeinde Gartow
d die Gemeinde Gorleben im Sommer 1990 mit „der

LG/GNS“ [Brennelementlager Gorleben GmbH/Gesell-
haft für Nuklearservice mbH] über den Bau einer Pilot-
nditionierungsanlage (PKA) bei Gorleben.4567

. Ausgleichsmaßnahmen für
Grundstückseigentümer

ber die oben genannten Gelder hinaus flossen auch
eistungen zum Ausgleich konkreter Beeinträchtigungen
die Region Gorleben.

o führte der Zeuge Andreas Graf von Bernstorff vor dem
usschuss aus, im Rahmen von „Ausgleichsmaßnah-
en“4568 eine Einmalzahlung für einen abgeholzten Kie-
rnbestand in Höhe von ca. 340 000 DM für 150 Hektar
kommen zu haben.4569 Zudem seien die auf seinem Land
findlichen Wege, die zu den hydrogeologischen Bohr-

1 Protokoll Nr. 64, S. 4, 61.
2 Protokoll Nr. 64, S. 4.
3 Protokoll Nr. 64, S. 60.
4 Protokoll Nr. 64, S. 84.
5 Vertrag zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtge-

meinde Gartow, der Gemeinde Gorleben sowie der DWK vom
26. November 1980, MAT A 137, Bd. 3, pag. 333087 ff.

6 § 4 Absatz 4 des Vertrages zwischen dem Landkreis Lüchow-Dan-
nenberg, der Samtgemeinde Gartow, der Gemeinde Gorleben sowie
der DWK vom 26. November 1980, MAT A 137, Bd. 3,
pag. 333087 ff. (333091).

7 Vgl. Klaus Poggendorf, Gorleben – Der Streit um die nukleare Ent-
sorgung und die Zukunft einer Region, 2008, S. 65.

8
Protokoll Nr. 64, S. 12.
569 Protokoll Nr. 64, S. 48.

Drucksache 17/13700 – 578 –

plätzen führten, wiederhergestellt worden, da sie durch die
Fahrzeuge der PTB beschädigt worden waren.4570 Auch
habe er sich mit dem BfS 1990 über jährliche Zahlungen in
Höhe von ursprünglich 7 500 DM für die Beeinträchti-
gung seiner Fischereirechte durch die Ableitung von Salz-
sohle in die Elbe geeinigt.4571 Des Weiteren verpachte er
Land im Rahmen eines großen Ausgleichsprogramms, das
„man aber genauso auch mit vielen anderen Grundbesit-
zern abgeschlossen“4572 habe, worunter beispielsweise die
Erhaltung von einzelnen Kiefern als Spechtbäume falle,
für etwa 100 oder 150 Euro im Jahr.4573 Hinsichtlich der
„Waldbrandfläche, die aufgeforstet wurde und die dann
wieder zur Halde gemacht worden ist“ seien Pachtverträge
mit einer Laufzeit von 30 Jahren, für die er „ungefähr
30 000 Euro“ jährlich erhalte, geschlossen worden.4574
Dies sei eine Ausgleichsmaßnahme für die „Schäden, die
die vorhandene Salzhalde […] anrichtet“ gewesen. „Dafür
werden diese Ausgleichsmaßnahmen gemacht. Und dafür
werden dann die Grundstückseigentümer entschädigt. […]
und wenn ich das mit meinen Besitzinteressen vereinbaren
kann, dann mache ich das mit. – Damit habe ich ja über-
haupt nicht Gorleben zugestimmt.“4575

5. Zusammenfassung

Zusammenfassend hat nach den Feststellungen des Aus-
schusses die Region Gorleben somit Leistungen aus staat-
lichen Mitteln erhalten aufgrund der genannten Verwal-
tungsvereinbarungen zwischen dem Bund und dem Land
Niedersachsen; darüber hinaus wurden dem Landkreis
Lüchow-Dannenberg aufgrund weiterer Forderungen Un-
terstützungsmaßnahmen vom Bund und dem Land Nieder-
sachsen zugesagt. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg,
die Samtgemeinde Gartow und die Gemeinde Gorleben er-
hielten zudem Leistungen der Privatwirtschaft aus den An-
siedlungsverträgen.

II. Bewertung Kapitel Gorleben-Gelder

Schäden und Belastungen, seien es kaputt gefahrene Stra-
ßen, versalzene Böden oder strapazierte Baubehörden,
müssen entschädigt werden. Und zwar vom Verursacher,
in diesem Fall den Atommüllerzeugern. Diese Entschädi-
gung muss sich im Rahmen dessen bewegen, wie es bei
vergleichbaren Industriebetrieben auch der Fall ist.

Doch was ist mit langfristigen Gesundheitsschäden, Um-
weltbelastungen oder auch nur Rufschäden, wenn z. B.
kein Tourist mehr kommt oder Bioprodukte aus einer
Atommüllregion nicht mehr vermarktbar sind? Auch hier
muss eine saubere Regelung gefunden werden, die nicht
den leisesten Geruch von Bestechung haben darf. Auch
hier steht der Verursacher in der Verantwortung.

Die intransparente Vermischung von Staat und Energie-
wirtschaft hat das Misstrauen der Bürgerinnen und Bür-

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4570 Protokoll Nr. 64, S. 19.
4571 Protokoll Nr. 64, S. 52.
4572 Protokoll Nr. 64, S. 31.
4573 Protokoll Nr. 64, S. 13.
4574

457

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457
Protokoll Nr. 64, S. 31 f.
4575 Protokoll Nr. 64, S. 34.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

r in den Schulterschluss von Staat und Atomwirtschaft
schürt. Über die Gorleben-Gelder wurde nie ordent-

ch Rechenschaft abgelegt. Per Verwaltungsvereinbarung
urden Gelder am Bundeshaushalt und den kommunalen
aushalten vorbei geschleust. Noch heute werden die
orleben-Erträge“ in der Samtgemeinde Gartow und in
r Gemeinde Gorleben separat gerechnet, um die sonsti-
n Bedarfszuweisungen nicht zu gefährden. Dies aber
ürde bei jeder Einkunft aus einem normalen Industrie-
trieb ganz selbstverständlich geschehen.

bwohl also die Bundesrepublik Deutschland rechtlich
e langfristige Verantwortung für den sicheren Verbleib
s deutschen Atommülls trägt, ist sie nicht die Verur-
cherin und darf nicht aus Akzeptanzgründen in die

teuergeldtasche greifen, um bestimmte Regionen und
ommunale Gremien mit Geldgeschenken (Kreishaus,
ehrzweckhalle Gorleben, Thermalbad Gartow) zu be-
nstigen.

anz besonders perfide wird die Situation dann, wenn
ie im Falle der Gorlebener Ansiedelungsverträge, die
ahlung von Geldern der Atomwirtschaft an eine „Wohl-
rhaltensklausel“ gebunden wird.4576 Hier kann dann
cht mehr von einer demokratisch legitimierten Ent-
heidungsfindung gesprochen werden.

Zukunft sollten die Entsorgungsrückstellungen der
tomkraftwerksbetreiber in einen öffentlich rechtlichen
onds überführt werden. Für dessen Verwahrung und die
ngfristig sichere Verwahrung des Atommülls ist dann
r Staat zuständig. Allerdings muss der Staat ständig die
ostenentwicklung im Entsorgungsbereich beobachten
d die Verursacher bei Kostensteigerungen, wie sie z. B.
der ASSE durch die Rückholung des Atommülls ent-
ehen, mit erhöhten Kostenumlagen belasten.

ergünstigungen einzelner Politiker durch die Wirtschaft
ie etwa die des früheren CDU-Bundestagsabgeordneten
d Lüchow-Dannenberger Kreistagsabgeordneten Kurt-

ieter Grill wurden von der Bevölkerung als Bestechung
ahrgenommen.4577 Besondere Ausmaße nahm dies aber
rch den Trans-Nuklear Skandal im Winter 1987/1988
. Die in diesem Zusammenhang vorgenommenen Be-

echungen sorgten dafür, dass in großen Teilen der Be-
lkerung das noch vorhandene Vertrauen in Politik, Ver-

altung und Industrie stark erschüttert wurde.4578

6 In der Präambel eines Vertrags vom 26. November 1980 steht bei-
spielsweise: „Die kommunalen Vertragspartner erkennen die ener-
giewirtschaftliche Notwendigkeit dieses Lagers an und sind im All-
gemeininteresse bereit, dem Bau und Betrieb eines Lagers für
schwachradioaktive Abfälle zusammen mit der Errichtung und dem
Betrieb eines Zwischenlagers für abgebrannte Brennelemente zuzu-
stimmen und dieses Vorhaben zu unterstützen.“ siehe MAT A 185
Bd. 32 pag. 0113. Solche Formulierungen fanden auch später Ein-
gang in Verträge.

7 Kurt-Dieter Grill hatte von dem befreundeten Bauunternehmer
Licht geldwerte Vorteile angenommen. Er wurde vor Gericht freige-
sprochen.

8 1 400 falsch deklarierte Atommüllfässer waren nach einem
Schmiergeldskandal nach Gorleben verschoben worden und muss-

ten nach heftigen Protesten wieder abtransportiert und umverpackt
werden.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 579 –

Die Gorleben-Gelder waren kontraproduktiv, was das
Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat und
seine Institutionen angeht. Nur mit völliger Transparenz
und frühzeitiger Bürgerbeteiligung und auch nur ohne ei-
nen Hauch von Vorteilsnahme kann in Zukunft so ein
Projekt gelingen.

F. Information der Öffentlichkeit –
Feststellungsteil und Bewertung

I. Feststellungsteil: Information
der Öffentlichkeit

Der Untersuchungsausschuss ist der Frage nachgegangen,
inwieweit die Bundesregierung die Öffentlichkeit über
das Endlagerprojekt Gorleben informiert hat.

1. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit

Im Hinblick auf die Information der Öffentlichkeit hat der
Ausschuss sich mit der Gorleben-Kommission und ihrer
Information durch Vertreter des Bundes, insbesondere
von BGR und PTB bzw. BfS, befasst. Darüber hinaus hat
der Ausschuss die Mitwirkung des Bundes im Rahmen
der 1979 eingerichteten „Gemeinsamen Informations-
stelle zur nuklearen Entsorgung Bund-Land“ sowie insbe-
sondere die Informationsveranstaltungen des Bundes in
den Jahren 1981 bis 1983 untersucht. Schließlich ist der
Ausschuss in diesem Zusammenhang auch der Frage
nachgegangen, inwieweit die Öffentlichkeit seitens der
Bundesressorts und der ihnen nachgeordneten Behörden
durch Pressemitteilungen, Informationsblätter u. Ä. infor-
miert wurde.

a) Die „Gorleben-Kommission“
von 1977 bis 1991

Seit der Benennung des Standortes Gorleben am 22. Fe-
bruar 1977 durch die Niedersächsische Landesregierung
wurden die „politischen Repräsentanten und die Verwal-
tungen des Landkreises Lüchow-Dannenberg und der Ge-
meinden Gorleben und Trebel sowie der Samtgemeinden
Gartow und Lüchow […] einem starken politischen
Druck von Seiten der Atomgegner, aber auch von Seiten
der Bevölkerung ausgesetzt, die in zunehmendem Maße
die fehlende objektive Information kritisiert[e]“. Die Ver-
treter der örtlichen Körperschaften beanstandeten, dass
die zuständigen Stellen des Landes und des Bundes sich
wohl mit Vertretern von Bürgerinitiativen in Verhandlun-
gen einließen, die Zusammenarbeit mit den demokratisch
legitimierten Vertretern der Bevölkerung aber vernachläs-
sigten.4579

aa) Einrichtung der Kommission

Im August 1977 empfing der niedersächsische Minister-
präsident Dr. Ernst Albrecht Vertreter des Landkreises
Lüchow-Dannenberg, die bei ihm um ein Gespräch über

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4579 Schreiben des Oberkreisdirektors des Landkreises Lüchow-

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Dannenberg Wilhelm Paasche vom 31. August 1977, MAT A 102,
Bd. 1, Teil 2, pag. 00005.
Drucksache 17/13700

s geplante Nukleare Entsorgungszentrum in Gorleben
beten hatten. In diesem Gespräch bemängelten die
reisvertreter, „daß die Regierung im Landkreis bisher
ine Informationstätigkeit entfaltet habe und daß der
reis im Gegensatz zu den Bürgerinitiativen bei der Mei-
ngsbildung der Landesregierung bisher zu wenig beteiligt

orden sei“.4580 Vorgelegt wurde auch eine Resolution, die
r Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg am
. August 1977 auf Initiative des Kreistagsabgeordneten
urt-Dieter Grill beschlossen hatte mit der damit verbun-
nen Aufforderung, eine gemeinsame Kommission mit
m Land und den betroffenen Kommunen zu bilden.4581
dieser Resolution vom 11. August 1977 brachte der
reistag zum Ausdruck, dass er bisher keine ausreichende
nterrichtung durch Land und Bundesregierung erhalten
be, und der Kreistag daher, als gewählte Vertretung der

evölkerung, eine engere Zusammenarbeit zwischen
und, Land, Kreis und Gemeinden fordere: „Der Kreistag
lt es für notwendig, daß alle erforderlichen Vorhaben
d Maßnahmen mit dem Kreis abgestimmt werden. Da-
r benennt er den Kreisausschuß als verantwortliches
remium. Er hält es darüber hinaus für erforderlich, daß
s Vertretern der Gemeinden, des Kreises und von Land
d Bund eine Kommission gebildet wird, die über alle
it dem Standort zusammenhängenden Fragen berät.“4582

er Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht stimmte diesem
orschlag zu. Es wurde vereinbart, eine aus Vertretern
s Kreises und der Gemeinden bestehende Kommission
nzurichten, in der regelmäßig über den aktuellen Ver-
hrensstand des geplanten NEZ in Gorleben informiert
erden sollte.4583 Diese sog. „Gorleben-Kommission“
llte als Diskussionsplattform für die Kommunalpoliti-
r des Landkreises Lüchow-Dannenberg und der betrof-
nen Kommunen dienen, und so die Information der Be-
lkerung vor Ort über den aktuellen Stand bezüglich des
planten NEZ gewährleisten.

on der Niedersächsischen Landesregierung wurde be-
nt, dass nicht sie selbst das Projekt erläutern oder gar
rteidigen könne, da sonst der Eindruck entstehe, dass
e Landesregierung schon zur Genehmigung des Anla-
nkomplexes entschlossen sei. Als zuständige Genehmi-
ngsbehörde müsse sie sich neutral verhalten.4584 Jedoch
tonte Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht, dass die

andesregierung jeden Versuch machen wolle, mit den
ernkraftgegnern in sachlicher Atmosphäre das Projekt
erörtern.4585

0 Vermerk Ministerialdirigent Dr. Naß, Niedersächsische Staatskanz-
lei, vom 17. August 1977, MAT A 102, Bd. 1, Teil 2, pag. 2 f.

1 Vermerk Ministerialdirigent Dr. Naß, Niedersächsische Staatskanz-
lei, vom 17. August 1977, MAT A 102, Bd. 1, Teil 2, pag. 2 ff.

2 Resolution des Kreistages des Landkreises Lüchow-Dannenberg
zum Bau einer Anlage zur Wiederaufbereitung und Endlagerung
von abgebrannten Kernbrennstoffen, MAT A 102, Bd. 1, pag. 8.

3 Übersicht der Sitzungen der Gorleben-Kommission 1978 bis 1981,
MAT A 102/1, Bd. 4, pag. 000190 f.

4 Vermerk von Ministerialdirigent Dr. Naß, Niedersächsische Staats-
kanzlei, vom 17. August 1977, MAT A 102, Bd. 1, Teil 2, pag. 2 ff.
(3 f.).

5 Vermerk von Ministerialdirigent Dr. Naß, Niedersächsische Staats-

kanzlei, vom 17. August 1977, MAT A 102, Bd. 1, Teil 2, pag. 2 ff.
(5).

Drucksache 17/13700 – 580 –

Einigung bestand in der Themenauswahl für das Informa-
tionsbedürfnis der Öffentlichkeit. Herausgestellt wurden
vier Themenblöcke: „a) Warum der Salzstock Gorleben?
b) Endlagerungskriterien c) Was ist eine WAA-Wieder-
aufarbeitungsanlage, mögliche Risiken, Sicherheitskrite-
rien? d) Was wird aus unserem Kreis (Strukturverände-
rungen, Umweltrisiken, planerische Vorarbeiten)?“4586

bb) Aufgabe der Kommission

In der ersten gemeinsamen Sitzung am 16. Januar 1978
traf sich die Gorleben-Kommission mit den Vertretern des
Landes Niedersachsen, um eine Unterrichtung über das
durchzuführende atomrechtliche Genehmigungsverfahren
für das geplante Entsorgungszentrum zu erreichen, sowie
eine Festlegung auf den Zweck der Gorleben-Kommis-
sion und den zukünftigen Beratungsablauf (Themen und
Termine) zu erzielen. Zu dieser Sitzung war auch die in-
terministerielle Arbeitsgruppe (IMAK) eingeladen.

Darüber hinaus wurde die Aufgabe der Kommission dis-
kutiert. Nach Auffassung der Landesregierung sei die In-
formationsarbeit vorrangig durch die Antragsteller, also
DWK und Bund vorzunehmen, während sich die Landes-
regierung selbst nicht in der Lage sehe, Ausführungen zu
den Planungen zu machen solange nicht die Prüfung
durch sie als Genehmigungsbehörde vorgenommen
sei.4587 Der Samtgemeindebürgermeister für die Samtge-
meinde Lüchow Eberhard von Plato, legte dar, dass „die
Bürger bisher ihre Informationen aus der Presse und von
den Bürgerinitiativen bezogen hätten. In dieser Kommis-
sion sollten die Kommissionsmitglieder von der Geneh-
migungsbehörde und von den übrigen Ministerien sowie
der Staatskanzlei informiert werden.“4588 Ministerialdiri-
gent Giebe aus dem Niedersächsischen Sozialministerium
führte aus, dass durch die Kommission keine Entschei-
dung getroffen werden könnte. Er sei der Ansicht, dass
die Kommission lediglich der internen Information der
Kommissionsmitglieder dienen solle.4589

cc) Tätigkeit der Kommission

In der folgenden Sitzung am 2. Februar 1978 wurde
Oberkreisdirektor Klaus Poggendorf zum Vorsitzenden
der Gorleben-Kommission gewählt. Aufgrund der förmli-
chen Verfahrensbeteiligung der Verwaltung im Zusam-
menhang mit dem NEZ und eine daraus gebotene Zurück-
haltung der Hauptverwaltungsbeamten trat dieser jedoch
später zurück und es wurde der Kreistagsabgeordnete
Kurt-Dieter Grill in der Sitzung am 17. Oktober 1978
zum neuen Vorsitzenden gewählt.4590

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4586 Niederschrift über die Sitzung der Kommission Gorleben in
Lüchow am 3. Januar 1978, MAT A 102, Bd. 1, pag. 52 ff. (54).

4587 Protokoll über die erste Sitzung der Gorleben-Kommission am
16. Januar 1978, MAT A 102, Bd. 1, pag. 40 ff. (45).

4588 Protokoll über die erste Sitzung der Gorleben-Kommission am
16. Januar 1978, MAT A 102, Bd. 1, pag. 40 ff. (45).

4589 Protokoll über die erste Sitzung der Gorleben-Kommission am
16. Januar 1978, MAT A 102, Bd. 1, pag. 40 ff. (46).

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459
Niederschrift der Sitzung der Gorleben-Kommission vom 17. Okto-
ber 1978, MAT A 102, Bd. 1, pag. 136 ff. (139 und 140). 4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

us einem Einladungssschreiben an die „Herren der
orleben-Kommission“ vom 9. Mai 1978 geht hervor,
ass auf Einladung des Sozialministeriums an der Sit-
ng vom 24. Mai 1978 auch Vertreter der Bürgerini-

ative Lüchow-Dannenberg teilnehmen sollten.4591
us einer Anwesenheitsliste, die der „Niederschrift
ber die Sitzung der Gorleben-Kommission“ am
. Mai 1978 anhängt, geht hervor, dass drei Mitglie-

er der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-
annenberg anwesend waren, unter ihnen auch
arianne Fritzen. Es ist nicht bekannt, ob Vertreter

er Bürgerinitiative zu weiteren Treffen der Gorleben-
ommission geladen waren. Auf Nachfrage sagte die
eugin Marianne Fritzen: „Ich war manchmal in der
orleben-Kommission, aber nicht, weil ich gewünscht
ar als Mitglied. Ich habe gesagt, das war ein Geheim-
ub. Aber ich bin überall da reingekommen, wo ich
in wollte.“4592 Auf die Nachfrage wie oft das war, be-

undete die Zeugin: „Vielleicht dreimal.“4593

ie Gorleben-Kommission führte Gespräche sowohl mit
ständigen Ministern auf Landesebene als auch auf Bun-
sebene4594. Ebenso waren Besuche bei der Physika-

sch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig vorge-
hen.

uch der niedersächsische Ministerpräsident Dr. Ernst
lbrecht stand Rede und Antwort vor der Kommission.
r informierte die Kommission in ihrer Sitzung am
. Februar 1979 über ein Treffen mit dem Bundesminis-

r für Forschung und Technik Volker Hauff und den
lanungen bezüglich einer Informationsstelle von Bund
d Land in Lüchow.

d) Abschluss der Arbeit

ei der Kommunalwahl im Jahr 1991 verlor die CDU
re absolute Mehrheit; die neue „bunte Koalition“ [SPD,
DP, GRÜNE und UWG] löste die Kommission auf.4595

e) Information der Öffentlichkeit
durch die Kommission

er Zeuge Klaus Poggendorf, von 1978 bis 1996 Ober-
eisdirektor des Landkreises Lüchow-Dannenberg,
hrte vor dem Ausschuss aus, dass die Gorleben-Kom-
ission nicht öffentlich getagt habe.“4596 Auch der Zeuge
ndreas Graf von Bernstorff bestätigte dies in seiner Ver-
hmung vor dem Ausschuss.

1 Einladungsschreiben des Oberkreisdirektors Poggendorf vom
9. Mai 1978, MAT A 102, Bd. 1, Teil 2, pag. 100.

2 Protokoll Nr. 31, S. 62.
3 Protokoll Nr. 31, S. 63.
4 Vermerk über die Sitzungen der Gorleben-Kommission 1978-1981,

MAT A 102/1, Bd. 4, pag. 000190 ff. (000190 f.); Niederschrift der
Sitzung der Gorleben-Kommission am 8. Dezember 1978, Tages-
ordnungspunkt „Arbeitsprogramm“, MAT A 102, Bd. 1,
pag. 153 ff. (156).

5 Vgl. Klaus Poggendorf, Gorleben – Der Streit um die nukleare Ent-
sorgung und die Zukunft einer Region, 2008, S. 43, sowie Proto-

koll Nr. 35, S. 75.

596 Protokoll Nr. 64, S. 67.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 581 –

Die Nichtöffentlichkeit der Sitzungen wurde von der Zeu-
gin Marianne Fritzen, Vertreterin der Bürgerinitiative
Umweltschutz e. V. Lüchow-Dannenberg, kritisiert, die
ausführte: „Die Kommission war ein Geheimbund; sie
war nicht öffentlich. Das ist wichtig zu wissen bei der heu-
tigen Diskussion, wo es um Transparenz geht bei dem
Weitererkunden des Salzstockes. Nur wer genehm war, be-
kam Zutritt. Das heißt, es waren vor allem aus dem Kreis-
tag Leute, es waren die Fraktionsvorsitzenden, es waren
die Verantwortlichen von der Samtgemeinde Gartow und
von Gorleben.“4597

Als Grund für die Nichtöffentlichkeit wurden von dem
Zeugen Klaus Poggendorf die Erfahrungen bei Informa-
tionsveranstaltungen angeführt, die von Atomkraftgeg-
nern gestürmt worden seien. Hierbei seien Kernkraftbefür-
worter nicht zu Wort gekommen und deswegen sei die
Kommission zu der Überzeugung gelangt, „dass wenn
man sich informieren will, darf man das nicht öffentlich
machen, weil das dann zu diesen Schauprozessen […] kom-
men würde und ein vernünftiger Gedankenaustausch oder
ein vernünftiger Informationsfluss unmöglich wird.“4598

Allerdings berichtete die Elbe-Jeetzel-Zeitung über die
Sitzungen der Gorleben-Kommission. Der Zeuge Kurt-
Dieter Grill sagte hierzu vor dem Ausschuss: „Es gab da-
mals eine Diskussion über die Frage, wie wir mit unseren
Sitzungen umgehen. Es gab keinen Streit darüber, dass
der Vorsitzende jeweils einen Bericht in die Elbe-Jeetzel-
Zeitung schrieb über die Sitzung. Wir haben uns [das]
dann irgendwann […] in dem Sinne erspart, indem wir
einfach mit der Elbe-Jeetzel-Zeitung verabredet haben,
dass ein Redakteur an diesen Sitzungen teilnimmt, und
regelmäßig in der Elbe-Jeetzel-Zeitung über die Sitzung
der Gorleben-Kommission berichtet wurde.“4599

Hierzu führte die Zeugin Marianne Fritzen in ihrer Ver-
nehmung aus: „Die Öffentlichkeit, um die es ja ging,
wurde durch einen Vertreter der lokalen Presse herge-
stellt. Auf meine Frage, warum, hieß es: Das genügt doch
vollkommen, wenn wir über die Elbe-Jeetzel-Zeitung in-
formiert werden. – Die Protokolle waren geheim. Die
konnten wir nicht einsehen. Jeder, der da drin war, war
verpflichtet, sie geheim zu halten. Der Norddeutsche
Rundfunk hat sich das Recht, an diesen Sitzungen teil-
nehmen zu dürfen, juristisch erkämpfen müssen. Er hat
vor Gericht auch recht bekommen und konnte dann ab ei-
ner gewissen Zeit an diesen Sitzungen teilnehmen.“4600

Im März 1979 schrieb die Grüne Liste Umweltschutz
(GLU) Lüchow-Dannenberg einen Brief an die Mitglie-
der der Gorleben-Kommission. Hierin wurden der Kom-
mission Falschmeldungen vorgeworfen und es wurde die
Öffentlichkeit aller Kommissionssitzungen gefordert. In
dem Schreiben wurde die Kommission, die „Aufklä-
rungs-Verhinderungs-Kommission“ genannt wurde, auf-
gefordert, „endlich ehrliche und umfassende Aufklärung“

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4597 Protokoll Nr. 31, S. 50.
4598 Protokoll Nr. 64, S. 67.
4599

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460
Protokoll Nr. 35, S. 8.
4600 Protokoll Nr. 31, S. 50. 4
Drucksache 17/13700

geben. Darüberhinaus wurde ein Rechenschaftsbericht
er die bisherige Arbeit der Kommission gefordert.4601

ie Zeugen äußerten sich zur inhaltlichen Ausgewogen-
it der Gorleben-Kommission unterschiedlich.

er Zeuge Andreas Graf von Bernstorff führte in seiner
ernehmung aus: „Und ich selber habe aber immer den
indruck gehabt, dass das eine Kommission ist, die ein-
ch dazu da ist, um Gorleben durchzusetzen, und habe
s auch – das ist vielleicht jetzt emotional – – Aber
eine kritischen Bemerkungen wurden also immer mit
cht großem Ärger zur Kenntnis genommen. Das lag nun
nn auch daran, dass in diesem Gremium eben nur sehr
enig Kritiker waren; überwiegend, also die meisten wa-
n eben – – Ich will jetzt gar nicht sagen, dass das unde-
okratisch zusammengesetzt war; aber damals die Lage
ar tatsächlich im Landkreis so, ja, dass auch durch diese
ormen finanziellen Versprechungen – – Sowohl bei der

amtgemeinde wie bei der Gemeinde Gorleben wie im
andkreis wollte man eben auf diese schönen Gelder
cht verzichten. Und das war so die Stimmung, die mir
entgegengeschlagen ist.“4602

uch der Zeuge Jürgen Kreusch, Geologe und seinerzeit
itglied der Gruppe Ökologie e. V., Institut für ökologi-
he Forschung und Bildung Hannover, sah die grund-
tzliche Zusammensetzung der Kommission kritisch, da
ie Gorleben-Kommission sozusagen eine Kommission

t, die im Landkreis aus ganz bestimmten Leuten zusam-
engesetzt war und ist, und die damals eine ganz klare
ro-Gorleben-Politik betrieben hat, aus welchen Gründen
ch immer, vielleicht aus lokalpolitischen Erwägungen
raus. […] Diese Kommission, das ist keine Kommis-

on gewesen, um mit den kritischen, mit den Leuten, die
zusagen kritisch gegenüber dem Endlager Gorleben
ngestellt waren, in Dialog zu treten. […] Sie können
eine Worte so verstehen, dass Kritiker des Projektes
orleben mit der Gorleben-Kommission oder die Gorle-
n-Kommission mit Kritikern des Projektes Gorleben
inen besonderen Umgang gepflegt hat. Ich bin selbst
indestens einmal dort auch eingeladen gewesen. […]
nsere Ergebnisse sind dort zur Kenntnis genommen ge-
orden, und das war es dann.“4603

inige Zeugen wiesen ergänzend darauf hin, dass auch
ritiker zu Wort gekommen seien. So führte der seiner-
itige Leiter der Abteilung „Sicherstellung und Einlage-
ng radioaktiver Abfälle“ bei der PTB, Prof. Dr. Helmut
öthemeyer, aus, dass die Gorleben-Kommission von der
TB „als Zentrum verstanden [wurde], Informationen
szubreiten, die dann von dort in den Landkreis hinein-
hen“.4604 Er bescheinigte der Gorleben-Kommission
ne durchaus „sehr kritische Bewertung“ und hob hervor,
ss es „für [die Mitarbeiter der PTB, Anm. d. Verf.]

1 Offener Brief der GLU-Lüchow-Dannenberg vom 3. März 1979 an
die Mitglieder der Gorleben-Kommission, MAT A 102, Bd. 1,
pag. 237 f.

2 Protokoll Nr. 64, S. 11.
3
Protokoll Nr. 84, S. 12.

604 Protokoll Nr. 10, S. 21 f.

Drucksache 17/13700 – 582 –

nicht immer ein Zuckerschlecken [war], dort aufzutre-
ten“.4605

In einem Bericht der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 22. De-
zember 1988 wird der Kreistagsabgeordnete Adolf
Lambke mit den Worten zitiert: „Die Gorleben-Kom-
mission sei einem normalen Ausschuss des Kreistages
gleichzustellen mit entsprechend öffentlichen Sitzun-
gen.“ Lambke habe laut diesem Bericht diesen Antrag
gestellt und begründete ihn mit der Antwort des Innen-
ministers auf eine Anfrage von MdL Kempmann und
einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts zur
rechtlichen Einordnung der Kommission.4606

In einem weiteren Bericht der Elbe-Jeetzel-Zeitung
vom 4. Januar 1989 wird Lambke mit den Worten zi-
tiert: „Die Grünen, die es bisher abgelehnt hatten, um
einen Sitz in der Kommission zu bitten, erwarten daß
die Gorleben-Kommission zukünftig nach demokrati-
schen (Spiel-)Regeln arbeitet.“ Darunter verstehe
Lambke unter anderem, dass Ladungsfristen gewahrt
werden und nicht Aufgaben in die Kommission verla-
gert werden, die den Kreistagsausschüssen zukom-
men.4607

b) Die 1979 eingerichtete „Gemeinsame
Informationsstelle zur nuklearen
Entsorgung Bund-Land“

Am 13. Februar 1979 trafen der Bund und das Land Nie-
dersachen eine Vereinbarung über die „Information der
Öffentlichkeit über das geplante nukleare Entsorgungs-
zentrum (NEZ) in Gorleben“.4608 Zielsetzung war die
Durchführung gemeinsamer Maßnahmen zur Information
der Öffentlichkeit über Notwendigkeit und Sicherheit,
Nutzen und Risiken des geplanten NEZ in Gorleben. Diese
gemeinsame Informationsstelle sollte dazu dienen, einer
interessierten Öffentlichkeit die geologischen Grundlagen
des Salzstock-Konzepts in Gorleben darzulegen und in
zahlreichen Informationsveranstaltungen das fachliche
Verständnis der Bevölkerung zu vertiefen.4609 Die Verein-
barung nennt als gemeinsame zukünftige Maßnahmen
u. a. Veröffentlichungen, die Herausgabe einer Informa-
tionsbroschüre und Durchführungen von Veranstaltungen
auch für besondere Zielgruppen und die Errichtung einer
„Informations- und Kontaktstelle Nukleares Entsorgungs-
zentrum“ im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Maßnah-
men der Presse sollten in jeweils eigener Verantwortung in
gegenseitigem Einvernehmen stattfinden.4610 Im März

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1)

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5)

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a)

4605 Protokoll Nr. 10, S. 29 f.
4606 Bericht der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 22. Dezember 1988 „Auch

der Kreis stellt Strafantrag“.
4607 Bericht der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 4. Januar 1989 „CDU mit Ar-

gumenten am Ende“.
4608 Vereinbarung über „Information der Öffentlichkeit über das geplan-

te nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) in Gorleben“, MAT A 122,
Bd. 14, pag. 000104 ff. (000106).

4609 Schreiben von BM Dr. Volker Hauff an Marianne Fritzen und Kurt-
Dieter Grill vom 2. März 1979, MAT A 122, Bd. 14, pag. 000229 f.

4610 Vereinbarung über „Information der Öffentlichkeit über das geplan-
461

461
te nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) in Gorleben“, MAT A 122,
Bd. 14, pag. 000104 ff. (000107 ff.). 4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

79 wurde die „Gemeinsame Informationsstelle zur
klearen Entsorgung Bund-Land“ durch die Benennung

nes Beauftragten des Bundes realisiert. Hintergrund der
inrichtung der Informationsstelle war auch die in der Sit-
ng der Gorleben-Kommission am 21. Februar 1979 dis-
tierte Angst der Bevölkerung vor „befürchteten geneti-
hen Schäden infolge der Errichtung des NEZ“.

amtgemeinde-Bürgermeister Eberhard von Plato ver-
ies in dieser Sitzung darauf, dass die Gorleben-Kommis-
on nicht der Prellbock zwischen Landesregierung und
ürgerinitiative sei, und forderte, „die Bundesregierung
lle endlich ihre Zusage zur Einrichtung einer Informa-

onsstelle einhalten und polemische Leserbriefe von fach-
cher Seite richtigstellen lassen.“4611

ie Informationsstelle war von je einem Mitarbeiter des
undes und des Landes Niedersachsen besetzt. Vertreter
s Bundes und Leiter der Informationsstelle war
ilhelm Kulke. Beauftragter seitens des Landes Nieder-
chsen war zunächst Jens Becker-Platen, später Dr. Hans
erhardy4612, beide Geologen des Niedersächsischen
andesamtes für Bodenforschung.

er Zeuge Klaus Poggendorf, von 1978 bis 1996 Ober-
eisdirektor des Landkreises Lüchow-Dannenberg,
hrte aus: „Jeder konnte hingehen und seine Fragen dort
ellen. Wie gesagt, die Informationsstelle und ihre Ver-
eter gingen auch in die Öffentlichkeit, das heißt also
rwiegend zu Vereinen, und informierten dort, oder auch
Parteien.“4613

m 3. Oktober 1979 stellte der Leiter der Informations-
elle Wilhelm Kulke vor der Gorleben-Kommission für
e Bundesseite seine bisherige Tätigkeit vor und führte
s, dass „der Bund seit etwa Mitte Juni desselben Jahres
n Büro in […] Lüchow eingerichtet habe. […] In den
rgangenen 12 Wochen habe er etwa 100 Gespräche so-
ie 33 Referate bei bzw. mit allen Institutionen im Land-
eis Lüchow-Dannenberg gehalten. […] Seine Arbeit
ruhe grundsätzlich auf dem „Bürgerdialog Kernener-
e“ nach folgenden von Bundesforschungsminister
auff entwickelten Grundsätzen:

Gewährleistung offener Diskussionen,

Respektierung anderer Meinungen,

bewußte Einbeziehung anderer (Skeptiker),

keine Durchsetzungsstrategie und

Verdeutlichung der allgemeinen Bedeutung der Kern-
energie. […]

um Inhalt seiner eigentlichen Arbeit führte er folgende
chwerpunkte auf:

Fortsetzung der Gespräche mit Institutionen und Bür-
gern im hiesigen Landkreis. Beispielsweise habe er
im September 1979 112 Besucher in der Informa-
tionsstelle Lüchow gezählt.

1 Niederschrift über die Sitzung der Gorleben-Kommission am
21. Februar 1979, MAT A 102, Bd. 1, pag. 239 ff. (244).

2
Zeuge Kurt-Dieter Grill, Protokoll Nr. 35, S. 15.
613 Protokoll Nr. 64, S. 75.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 583 –

b) Referate sollen verstärkt bei Vereinen, Verbänden
usw. fortgesetzt werden. Hierbei gehe es insbeson-
dere um die Klarstellung, daß Atommüll vorhanden
sei und dementsprechend auch beseitigt werden
müsse. […]

c) Er beabsichtige, in seinem Büro eine Informationsbü-
cherei aufzubauen über ein evtl. Nukleares Entsor-
gungszentrum sowie über die Endlagerung von radio-
aktivem Müll. Hierzu gehöre auch die Anlegung
eines Zeitungsarchivs.

d) Es bestehe weiterhin die Absicht, in Zusammenarbeit
mit der Kreisvolkshochschule Seminare zu veranstal-
ten, deren Konzept jedoch nicht feststehe.

e) Nach wie vor sollen auch öffentliche Pro-Contra-Ver-
anstaltungen durchgeführt werden. […]“4614

In der sich anschließenden Diskussion führte er aus, „daß
er in seinem Büro auch Diskussionen mit entschiedenen
Kernenergiegegnern gehabt habe, die allerdings bisher in
jedem Falle ruhig und sachlich verlaufen seien. Nur in öf-
fentlichen Veranstaltungen werde erfahrungsgemäß in der
bekannten Form gegen den Bund polemisiert“.4615

c) Die Informationsveranstaltung „Entsor-
gung“ des Bundes (BMFT) in
Lüchow im Mai 1981

Am 15. und 16. Mai 1981 fand im Gildehaus Lüchow im
Rahmen des Energiedialogs des Bundesministeriums für
Forschung und Technologie (BMFT) eine Informations-
veranstaltung zu den bisherigen übertägigen Erkundungs-
ergebnissen des Salzstocks Gorleben unter der Leitung
des damals beim BMFT zuständigen Referatsleiters
Dr. Alois Ziegler statt.4616 Ihm standen Wilhelm Kulke
von der Informationsstelle des Bundes und des Landes
und Jörg Janning von der Bürgerinitiative Lüchow-
Dannenberg als Assistenten zur Seite.4617 Zum Anlass
und zur Vorbereitung dieser Informationsveranstaltung
führte Dr. Alois Ziegler vor dem Untersuchungsausschuss
aus, dass dieses Hearing den Bürgerinitiativen zugesagt
worden sei: „Ich hatte diese Sitzung, dieses zweitägige
öffentliche Hearing zu leiten. Dieses Hearing war bei
dem schon erwähnten Besuch von Minister Hauff an
die Bürgerinitiativen zugesagt worden.“4618 Die „Bür-
gerinitiativen waren paritätisch einbezogen vor Ort, es
gab viele Vorschläge, schließlich gab es eine Art Tages-
ordnung.“4619 Die Kernfrage sei dann im Forschungsmi-
nisterium gewesen, wer dieses zweitägige Hearing leiten

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4614 Niederschrift über die Sitzung der Gorleben-Kommission am
3. Oktober 1979, MAT A 102/1, Bd. 3, pag. 186 ff. (187 f.).

4615 Niederschrift über die Sitzung der Gorleben-Kommission am
3. Oktober 1979, MAT A 102/1, Bd. 3, pag. 186 ff. (189).

4616 Programm und überarbeitetes Protokoll der Informationsveranstal-
tung am 15. und 16. Mai 1981 in Lüchow, Tagungsband des BMFT
„Entsorgung“, MAT A 95, Bd. 5, pag. 1 ff.

4617 Überarbeitetes Protokoll der Informationsveranstaltung am 15. und
16. Mai 1981 in Lüchow, Tagungsband des BMFT „Entsorgung“,
MAT A 95, Bd. 5, pag. 1 ff. (7 ff.).

4618

462

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462
Protokoll Nr. 39, S. 6.
4619 Protokoll Nr. 39, S. 6.
Drucksache 17/13700

erde. „Denn es war immer vorgesehen, dass zu einem
achthema in der fachlichen Gliederung je ein von der of-
ziellen Seite, von der Bundesregierung beauftragter
issenschaftler zu dem Stand was sagt und dann jemand,
r eher auf der Seite der Bürgerinitiativen oder von ihr
nannt war, etwas sagt. Also richtig polarisierend ging
s durch. Sie können sich vorstellen, dass es nicht ganz
leicht war, dafür einen Leiter zu finden.“4620

iel der gemeinsam mit dem Bundesministerium des In-
rn durchgeführten Veranstaltung war es, die bisherigen

wischenergebnisse der Standorterkundung am Salzstock
orleben öffentlich zu präsentieren und unter Wissen-
haftlern sowie mit Bürgern der Region kritisch zu dis-
tieren.

or der Informationsveranstaltung schrieb der damalige
undesminister des Innern Gerhart R. Baum am 11. Mai
Jörg Janning vom Bundesverband Bürgerinitiativen
mweltschutz e. V., dass er es begrüße, „daß auch unter
rer Mitwirkung das Programm für die Informationsver-
staltung am 15. und 16. Mai 1981 über Zwischenergeb-
sse des Standorterkundungsprogramms Gorleben erar-
itet werden konnte, und bitte zugleich um Verständnis,
lls nicht alle Wünsche, insbesondere die finanziellen,
füllt werden konnten.“4621

benfalls im Vorfeld der Informationsveranstaltung hatte
r Bundesforschungsminister von Bülow in einer Presse-
itteilung vom 14. Mai 1981 die „Erwartung zum Aus-
uck gebracht, daß diese Veranstaltung in einer fairen
iskussion auch kontroverser Standpunkte zur sachlichen
formation der Öffentlichkeit über die gewissenhafte

rüfung aller Voraussetzungen einer sicheren Lösung für
e Lagerung nuklearen Abfalls beiträgt.“4622 In der Pres-
mitteilung wurde zudem ausgeführt, dass neben „Fach-
issenschaftlern der zuständigen Bundesforschungsein-
chtungen […] auch Gorleben-Kritiker zu den bisherigen
rkundungsergebnissen Stellung“ nehmen würden.4623

ehandelt wurden bei der Informationsveranstaltung fol-
nde Themenkreise:

hemenkreis 1: Kenntnisse vor der Auswahl des Salz-
stocks Gorleben,

hemenkreis 2: Konzept der Untersuchungsprogramme

hemenkreis 3: Stand des Standorterkundungsprogramms

hemenkreis 4: Arbeitsmethoden und Zwischenergeb-
nisse zu Thema Quartär und Tertiär so-
wie Grundwasser.4624

0 Protokoll Nr. 39, S. 6.
1 Schreiben des BMs des Innern an Jörg Janning vom 11. Mai 1981,

MAT A 139, Bd. 10, pag. 070024.
2 Pressemitteilung des BMs für Forschung und Technologie vom

14. Mai 1981, MAT A 139, Bd. 10, pag. 070018.
3 Pressemitteilung des BMs für Forschung und Technologie vom

14. Mai 1981, MAT A 139, Bd. 10, pag. 070018.
4 Programm der Informationsveranstaltung am 15. und 16. Mai 1981
in Lüchow, Tagungsband des BMFT „Entsorgung“, MAT A 95,
Bd. 5, pag. 1 ff. (3 ff.).

Drucksache 17/13700 – 584 –

Abschließend sollte ein Ausblick über das weitere Pro-
gramm der Erkundung erfolgen.4625

Ausweislich des Programms referierten von Seiten der
BGR Dr. Jaritz, Dr. Vierhuff, Dr. Schildknecht,
Dr. Hildebrand, Dr. Delisle, Dr. Schelckes, Dr. Borne-
mann, Dr. Nickel, Dr. Hunsche, Dr. Wallner und Dipl.-
Phys. Henger. Darüber hinaus gab es Referate von Dipl.-
Ing. Wosnik (PTB) zu Tiefbohrungen und von Prof.
Dr. Duphorn zu quartärgeologischen Ergebnissen der hy-
drogeologischen Aufschlussbohrungen. Auch Dr. Hirsch
(Gruppe Ökologie Hannover), Dr. Pickel (Geologisches
und Ingenieurbüro Fuldatal), Dr. Stolpe (Arbeitsgemein-
schaft Hydrogeologie und Umweltschutz Aachen) und
Prof Dr. Heinz Haber (Herausgeber von „Bild der Wissen-
schaft“) waren als Referenten beteiligt. Weitere Referate
hielten als „Ko-Referenten“ Dr. Appel, Prof. Dr. Grimmel,
Dipl.-Geol. H. T. Rothamel, Dr. Kassig, Dipl.-Geol.
Schneider und Dr. Martens..4626

In seinem Eingangsstatement führte Dr. Alois Ziegler aus:
„Ich hoffe, daß hier im Saal kaum jemand sein wird, der
ein eindeutiges Ja oder Nein aufgrund der Ergebnisse, die
bis jetzt erzeugt worden sind, zur Eignung oder Nichteig-
nung wird aussprechen können. Nun gibt es doch einiges
an Fragen. Da stimme ich, soweit ich das in der Kurzfas-
sung gesehen habe, Herrn Mauthe durchaus zu, daß nicht
nur günstige Befunde bei der bisherigen Erkundung ge-
funden worden sind. Um aus meiner Sicht, als Leiter der
Veranstaltung des heutigen Tages, Ihnen zu sagen, was
ich als solche Fragen und weiter zu klärende Fragen emp-
finde, will ich doch einiges nennen. Da ist z. B. das Feh-
len durchgängiger toniger Schichten in gegenseitiger Be-
rührung über den ganzen Bereich des Salzstockes, da ist
die Aufschleppung dieser tonigen Schichten, die zeigt,
daß noch Bewegungsvorgänge des Salzstockes stattge-
funden haben in den Zeiten des Tertiär. Da sind die kom-
plizierten Faltungen am Rande des Salzstockes, wie die
Tiefbohrungen gezeigt haben. Da gibt es sogenannte Car-
nallitnester. Da gibt es Laugenzuflüsse. All das sind
Punkte, die der Klärung und der Diskussion bedürfen, die
auch für mich Fragen darstellen.“4627

Nachfolgend führte Jörg Janning von der Bürgerinitiative
Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V. in seinen einlei-
tenden Worten aus: „In der Vorbereitung auf diese Veran-
staltung sind wir wiederholt gefragt worden: Wie wird
denn das jetzt hier ablaufen heute und morgen? In der Tat,
es gibt eine Geschichte und es gibt auch Geschichten der
öffentlichen Veranstaltungen und der öffentlichen Diskus-
sionen über die Problematik der hier geplanten atomtech-
nischen Anlagen. Ich möchte hier im Namen der Bürger-
initiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg deswegen

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4625 Überarbeitetes Protokoll der Informationsveranstaltung am 15. und
16. Mai 1981 in Lüchow, Tagungsband des BMFT „Entsorgung“,
MAT A 95, Bd. 5, pag. 7 f.

4626 Programm der Informationsveranstaltung am 15. und 16. Mai 1981
in Lüchow, Tagungsband des BMFT „Entsorgung“, MAT A 95,
Bd. 5, pag. 4 ff.

4627 Überarbeitetes Protokoll der Informationsveranstaltung am 15. und 462

16. Mai 1981 in Lüchow, Tagungsband des BMFT „Entsorgung“,
MAT A 95, Bd. 5, pag. 7 f.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

lgende Erklärung abgeben, die das Ziel hat, die gesamte
roblematik anzusprechen, nichts auszuklammern, ande-
rseits aber zur Konzentration auf hier anstehende Fragen
izutragen. Das sind Fragen, die uns hier alle bewegen,
e wir aber möglicherweise an diesem Tage nicht voll-
ändig klären können, wozu aber diese zwei Tage sehr-
ohl beitragen können. […] Wir müssen uns fragen, ob
d inwieweit bei Ansiedlung der Zwischenlager hier die
lle Entscheidungsfreiheit über das Endlager noch gege-
n ist. Wir müssen uns fragen, wie gegebenenfalls geeig-
tere geologische Formationen zusätzlich zum Gorlebe-
r Salzstock überhaupt noch gefunden werden können,
enn bis 1985 ein Endlagerstandort benannt werden muß.
ir verstehen nicht das Flickwerk des Beschlusses der

änderchefs, daß Zwischenlagerung eine ausreichende
ntsorgungsvorsorge sein soll, die rechtfertigt, weiterhin
tommüll zu produzieren. Wir verstehen auch nicht, daß
e Länderchefs bis 1985 ein Endlager benannt haben wol-
n, wenn die Experten sagen, daß vor 1990 nicht über das
oder Nein des Endlagerbergwerkes Gorleben entschie-
n werden kann. Warum werden die Entsorgungsnotwen-
gkeiten des atomaren Brennstoffkreislaufes und die
ersorgungsentscheidungen im Energiesektor nicht aufei-
nder abgestimmt, wie es die Enquete-Kommission ‚Zu-
nftige Kernenergiepolitik‘ empfiehlt? Warum wird auf
r Entsorgungsseite unter Zeitdruck gearbeitet? Bei solch
üchiger Strategie wird von uns Bürgern viel Disziplin
verlangt bei der Bereitschaft, hier mitzuarbeiten. Wir
ollen diese Disziplin hier heute halten, auch wenn wir
ststellen, daß der Dialog mit dem Bürger einseitig ab-
uft, so daß wenig von unserer Ernsthaftigkeit zurück-
irkt auf die Verantwortlichen – so wenig, daß der Bun-
skanzler uns als Schreihälse oberlehrerhaft abkanzelt.
ir aber wollen und müssen mitreden, denn es geht um
sere Sicherheit beim Zwischenlager, beim Endlager, bei

ner Wiederaufbereitungsanlage oder einer Brennele-
ent-Konditionierungsanlage. […] Diese Veranstaltung
t ein Prüfstein für die Stichhaltigkeit eines Entsorgungs-
nzeptes – aber auch ein Prüfstein für die Glaubwürdig-
it der dafür politisch Verantwortlichen.“4628

egen Ende der Veranstaltung kam Dr. Alois Ziegler „zur
ufzählung der offenen Punkte, soweit ich sie sammeln
nnte“ und führte aus: „Ich habe gestern hier angekün-
gt, daß eine Reihe von Punkten stehenbleiben müssen,
nen nachgegangen werden muß, die vielleicht in State-
ents, Gutachten, Faltblättern, Informationsmitteilungen
er dergleichen besser rauskommen können. Das war
e Frage der Gasvorkommen und Setzungen. Also Gas,
s schon abgebaut wird, wie weit das Setzungen hier
slösen kann. Weiter die Klärung der Frage von Roh-

offvorkommen, hier also speziell Gas, unter dem Salz-
ock oder auch neben dem Salzstock. Ich habe in diese
rage auch hineingehört, daß die Frage zu prüfen sei,
ieweit der Salzstock selbst ein wertvolles Rohstoffvor-
mmen für die Zukunft sei. Dann steht die Frage zu be-
tworten, welche wissenschaftlichen Institutionen sind

8 Überarbeitetes Protokoll der Informationsveranstaltung am 15. und

16. Mai 1981 in Lüchow, Tagungsband des BMFT „Entsorgung“,
MAT A 95, Bd. 5, pag. 7 ff. (9 ff.).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 585 –

an den Untersuchungen beteiligt. Die Frage der Gesamt-
kosten mußte stehenbleiben. Ich habe präzise Antwort
zugesagt: Stand der Gesamtkosten für die Standorterkun-
dung. Dann haben wir die Frage nach der Nuklidwande-
rung vor dem Abteufen der Schächte. Herr Grimmel war
es, glaube ich, der anregte, der Frage der Nuklidwande-
rung, so wie man es jetzt weiß über die hydrologischen
Verhältnisse nachzugehen, bevor man die Schächte ab-
teuft. Ich habe zugesagt, daß dies überdenkenswert ist.
Dies habe ich als offenen Punkt hier mitgenommen. Ich
habe weiter hier stehen, was offen ist und offen blieben
muß: Warum nur in Gorleben? Es ist in vielen Kommen-
taren angedeutet worden. Und ich habe als offenen Punkt
stehen, obwohl ich darauf noch nicht den Weg für eine
Beantwortung weiß, was Herr Janning mit dem Stichwort
Kriterien anriß. Ich habe hier geschrieben Maßstäbe, Ge-
sichtspunkte für Bewertung. Dies ist die Liste der offenen
Punkte, die ich mir notiert habe, falls ich welche überse-
hen habe […], ich bin bereit, über Herrn Kulke weitere
Punkte entgegenzunehmen.“4629

Die Frage der Gasvorkommen war durch eine Frage
aus dem Publikum von Karl-Heinz Pfeifer einge-
bracht worden. Pfeifer war 1969 Augenzeuge der Gas-
explosion bei Lenzen (DDR). Auf die Schilderungen
von Karl-Heinz Pfeifer erwiderte Dr. Jaritz (BGR)
laut Protokoll: „Was in der DDR passiert ist, entzieht
sich meiner Kenntnis. Ein solcher Gasausbruch hat
aber mit Tektonik im Untergrund nichts zu tun.“4630
Daraufhin berichtete Karl-Heinz Pfeifer: „Ich habe
selber den Gasausbruch an der Fährstelle Lenzen er-
lebt, weil ich direkt darüber wohne, da habe ich das
8 Tage beobachten können und ich weiß aus Gesprä-
chen mit Bürgern aus Lenzen, daß das Gas auch aus-
gebeutet wird. Wenn das Gas aber ausgebeutet wird,
und wie ich gehört habe, daß der Salzstock Gorleben-
Rambow irgendwo zusammenhängt, dann muss ich
doch daraus schließen, daß unter dem Salzstock Gas
ist: […].“4631

In seinen Schlussworten führte Dr. Alois Ziegler aus, er
habe am Vortag im Rahmen der Einführung davon ge-
sprochen, dass die Veranstaltung „auch für uns ein Test-
fall ist. Ich kann umfassend sagen: der Testfall ist gelun-
gen. […] Und weil er gelungen ist, ist es ermutigend, in
der Weise weiterzumachen.“4632.

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4629 Überarbeitetes Protokoll der Informationsveranstaltung am 15. und
16. Mai 1981 in Lüchow, Tagungsband des BMFT „Entsorgung“,
MAT A 95, Bd. 5, pag. 7 ff. (284 ff.).

4630 Protokoll der Informationsveranstaltung über Zwischenergebnisse
der Standorterkundung Gorleben am 15./16. Mai 1981 in Lüchow,
MAT A 95, Bd. 5, pag. 2–288 (31).

4631 Protokoll der Informationsveranstaltung über Zwischenergebnisse
der Standorterkundung Gorleben am 15./16. Mai 1981 in Lüchow,
MAT A 95, Bd. 5, pag. 2–288 (31); vgl. auch Vierter Teil, Zweites
Kapitel, F. I. 1. e). Die Informationsveranstaltung des Bundes vor
dem Schachtabteufen in Hitz-acker im Mai 1983: Darin wurde
durch Pfeifer die Gasfrage erneut thematisiert.

4632 Überarbeitetes Protokoll der Informationsveranstaltung am 15. und

463

463

463
16. Mai 1981 in Lüchow, Tagungsband des BMFT „Entsorgung“,
MAT A 95, Bd. 5, pag. 7 ff. (287). 4
Drucksache 17/13700

hnlich hielt Dr. Alois Ziegler, BMFT, am 20. Mai 1981
einem Vermerk an den Minister fest: „Die Informa-
onsveranstaltung am 15./16. Mai 1981 in Lüchow über
n derzeitigen Stand der Erkundung des Salzstocks ist
s gelungen zu bezeichnen. Sie ist ruhig und sachlich
rlaufen. Erstaunlich ist der hohe Kenntnisstand der

ürger in der Region. Atmosphäre und Inhalt der Fragen
achten die Veranstaltung auch für die beteiligten Wis-
nschaftler zu einem akzeptablen Rahmen, ihre derzeiti-
n Ergebnisse und Erkenntnisse vorzutragen. Durch die
fene Darstellung der Ergebnisse ist es nach meinem
indruck gelungen, das Vertrauen in die Handlungen des
undes zu stärken.“ Im Hinblick auf von Prof. Dr. Klaus
uphorn bei der Veranstaltung vorgetragene erste Ergeb-
sse seiner Untersuchungen4633 hieß es in dem Vermerk
eiter: „Bei der Veranstaltung sind einige Erkenntnisse
stmals vorgetragen worden, die die Eignung des Salz-
ockes bei Gorleben für ein Endlager in Frage stellen
nnen. Auch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt

s die für das Projekt verantwortliche Behörde hat erst
nd eine Woche vor der Veranstaltung von diesen Ergeb-
ssen gehört. Über die Bewertung bestehen unterschied-
che Auffassungen, so daß es nicht verwunderlich ist,
ß die Bundesressorts vor der Veranstaltung noch nicht
terrichtet waren.“4634

bschließend führte Dr. Alois Ziegler in dem Vermerk
s, als Fazit könne die bisherige Formel, es liegen keine

rgebnisse vor, die an der Eignung des Salzstockes bei
orleben Zweifel aufkommen lassen, nicht mehr beibe-
lten werden. „Eine neue Formel könnte in etwa lauten:
eim derzeitigen Stand der obertägigen Erkundung wer-

n einige Ergebnisse Fragen auf, die einer sorgfältigen
rüfung im Hinblick auf die Eignung des Salzstockes bei
orleben für die Einlagerung radioaktiver Abfälle bedür-
n.“4635

u der Veranstaltung gab das BMFT noch im gleichen
hr einen über 500 Seiten umfassenden Tagungsband
ntsorgung“ mit Programm, Wortprotokollen und allen

orträgen heraus.4636

) Die Informationsveranstaltung des Bundes
(BMFT) zum Projekt „Sicherheitsstudien
Entsorgung“ (PSE) in Hitzacker am
23. Oktober 1982

m 23. Oktober 1982 fand des Weiteren eine Informa-
onsveranstaltung des Bundesministeriums für For-
hung und Technologie (BMFT) zum Projekt „Sicher-
itsstudien Entsorgung“ (PSE) im Kurhaus in Hitzacker

att. Das sogenannte Projekt „Sicherheitsstudien Entsor-
ng“ ging auf vom BMFT erteilte Forschungsaufträge
s dem Jahr 1977 zurück, deren Ergebnisse der Öffent-

chkeit präsentiert wurden. Geleitet wurde die Veranstal-

3 Vgl. oben Vierter Teil, Zweites Kapitel, C. I. 2. a). bb).
4 Vermerk von Dr. Alois Ziegler, BMFT, vom 20. Mai 1981,

MAT A 122, Bd. 14, pag. 000488 ff.
5 Vermerk von Dr. Alois Ziegler, BMFT, vom 20. Mai 1981,
MAT A 122, Bd. 14, pag. 000488 ff.
636 Tagungsband des BMFT „Entsorgung”, MAT A 95, Bd. 5, pag. 1 ff.

Drucksache 17/13700 – 586 –

tung von Dr. Alois Ziegler, seinerzeit zuständiger Referats-
leiter im BMFT, unterstützt durch Wilhelm Kulke von der
Informationsstelle des Bundes.4637

Folgende Themenkreise wurden bei der Informationsver-
anstaltung am 23. Oktober 1982 behandelt:

Themenkreis 1: „Sicherheitsbarriere ,Salzstock‘“

Referenten: Dr. K. Kühn (GSF)
Dr. Mauthe (Geologisches Institut der
Universität Hannover)
Dr. Venzlaff (BGR)
Dr. Appel (Geologisches Institut der
Universität Hannover)

Themenkreis 2: „Sicherheitsanalysen des Endlagers“

Referenten: Prof. G. Memmert (Technische Univer-
sität Berlin, Institut für Kerntechnik
(TUB-IKT))
Dr. R. Martens (Universität Hamburg)
Dipl.-Physiker Kirchner (Universität
Bremen)
Dipl.-Geologe Kreusch (Gruppe Ökolo-
gie Hannover)
Dr. Storck (TUB-IKT)
Dr. E. Bütow (TUB-IKT)

Der Themenkreis 3: „Wirkung auf den Menschen“

Referenten: Prof. G. Memmert
Dr. Stolpe (Arbeitsgemeinschaft Hydro-
geologie und Umweltschutz, Aachen)
Prof. W. Jacobi (GSF-IfS)
Prof. Dr. Bleck-Neuhaus (Universität
Bremen).4638

In seinen Eingangsworten führte Dr. Alois Ziegler aus:
„,Zwischenergebnisse zum Salzstock Gorleben‘, dies war
das Thema, was wir im Mai 1981 in einer Informations-
veranstaltung in Lüchow behandelt haben. […] Diese
Diskussion wirkte nach meinem Eindruck vertrauenbil-
dend sowohl für die Diskussionsteilnehmer wie auch für
die Zuhörer. Der Verlauf der Veranstaltung hat mich da-
mals dazu ermutigt, die Behandlung eines weiteren The-
mas in ähnlicher Weise zu planen. Dabei sollte aber der
Mensch mehr in den Mittelpunkt rücken als damals. Sein
Schutz und sein Sicherheitsbedürfnis sollten in einer wei-
teren Veranstaltung ausdrücklich angesprochen werden.
In der heutigen Veranstaltung soll dies versucht werden.
[…] Absolute Sicherheit zu gewähren ist menschlichem
Bemühen in aller Regel versagt. Dies gilt auch hier. Auch
für ein Endlager sind daher Fälle denkbar, bei denen ra-
dioaktive Schadstoffe in den Biozyklus gelangen können.
Ob der Eintritt solcher Störfälle diesseits oder jenseits der
sogenannten Grenzen der praktischen Vernunft liegt, soll
hier und heute nicht untersucht werden. Diese Frage zu

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4637 Vgl. Protokoll der Eröffnungsworte von Dr. Alois Ziegler, BMFT,
MAT A 112, Bd. 28, pag. 074 und 077.

4638 Programm für die Informationsveranstaltung des BMFT am 23. Ok-

463

464

464

464
tober 1982 zum Projekt „Sicherheitsstudien Entsorgung“ (PSE) in
Hitzacker, MAT A 123, Bd. 9, pag. 3 f. 4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

tscheiden muß dem Genehmigungsverfahren vorbehal-
n bleiben. Die Sicherheitsanalyse eines Endlagers, wie
e in der heutigen Informationsveranstaltung vorgestellt
d diskutiert werden soll, geht daher nicht der Frage
ch, ob es dazu kommen kann, daß Radionuklide einen
eg aus dem Endlager in den Biozyklus finden. Daß ein
lcher Weg existiert, wird hier schlicht vorausgesetzt. In
ner Sicherheitsanalyse des Endlagers, wie wir sie heute
handeln wollen, wird daher lediglich der Frage nachge-
ngen, wie unter dieser Voraussetzung wieviel radioak-

ve Schadstoffe zu welchen Zeiten in den Biozyklus ge-
ngen und welche Wirkungen davon dann auf den
enschen ausgehen können.“4639

) Die Informationsveranstaltung des Bundes
vor dem Schachtabteufen (BMI und BMFT)
in Hitzacker im Mai 1983

m 27. und 28. Mai 1983 fand im Kurhaus Hitzacker
reis Lüchow-Dannenberg) eine dritte Veranstaltung mit
m Titel „Informationsveranstaltung des Bundes vor
m Schachtabteufen“ statt.4640 Nachdem 1980 von der

undesregierung zugesagt worden war, vor der Entschei-
ng über das Abteufen der Erkundungsschächte für das
plante Endlager Gorleben eine öffentliche Anhörung
er die Ergebnisse der übertägigen Standorterkundung
rchzuführen, kam der Bund seiner Zusage mit dieser
formationsveranstaltung nach.4641

as Ziel der Veranstaltung war die Präsentation der bishe-
gen Ergebnisse der übertägigen Standorterkundung so-
ie ihrer Bewertung durch die beteiligten Fachinstitu-
onen (PTB, BGR, DBE) im Hinblick auf eine untertägige
rkundung des Salzstockes Gorleben. Zu diesem Zwecke
nden Vorträge von Wissenschaftlern u. a. aus nachgeord-
ten Behörden der Bundesregierung statt. Themenkreise
aren

Standorterkundung

. Sicherheitsanalyse des Gesamtsystems

I. Notwendigkeit der untertägigen Erkundung und Ver-
tretbarkeit der Maßnahmen.4642

ie Leitung der Veranstaltung hatte, wie bereits bei den
formationsveranstaltungen in den Jahren 1981 und
82, Dr. Alois Ziegler vom BMFT inne, der allerdings

s Zeuge vor dem Ausschuss keine Erinnerung mehr an
inzelheiten der Veranstaltung hatte.4643

9 Protokoll der Eröffnungsworte von Dr. Alois Ziegler, BMFT,
MAT A 112, Bd. 28, pag. 074 ff.

0 Inhaltsverzeichnis des Berichtes von der Informationsveranstaltung
des Bundes vor dem Schachtabteufen, Tagungsband des BMFT
„Entsorgung“, Band 3, MAT A 19, pag. 210003 ff. (210005 ff.).

1 Bericht von der Informationsveranstaltung des Bundes vor dem
Schachtabteufen, Begrüßung und Einführung von Dr. Arnulf
Matting, Tagungsband des BMFT „Entsorgung“, Band 3,
MAT A 19, pag. 210003 ff. (210010).

2 Inhaltsverzeichnis des Berichtes von der Informationsveranstaltung
des Bundes vor dem Schachtabteufen, Tagungsband des BMFT

„Entsorgung“, Band 3, MAT A 19, pag. 210003 ff. (210007 f.).

643 Protokoll Nr. 39, S. 20.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 587 –

Einführend verwies Dr. Arnulf Matting, damals zuständi-
ger Referent beim BMI, bei der Veranstaltung darauf, dass
„das Programm dieser Veranstaltung zeigt […], daß wir
nicht nur informieren wollen, sondern auch mit Ihnen, der
Öffentlichkeit, diskutieren wollen. Zielsetzung und Pro-
gramm dieser Veranstaltung haben wir ausführlich mit der
Gorleben-Kommission erörtert. Die große Mehrheit der
Gorleben-Kommission, sowie der Landkreis Lüchow-
Dannenberg haben diese Veranstaltung ausdrücklich be-
grüßt. Der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-
Dannenberg war von Seiten des Bundes angeboten wor-
den, sich auch an dieser Veranstaltung wieder mit Korefe-
raten zu beteiligen. Sie hat dies abgelehnt. Als Grund der
Ablehnung wurden vorbereitende Arbeiten des Bundes
angeführt.“4644 Weiter führte er aus: „Solange aber keine
begründeten Zweifel gegen die Fortsetzung der Untersu-
chung des Salzstockes Gorleben sprechen und hier denke
ich, wird auch diese Veranstaltung wichtige Antworten ge-
ben müssen, solange ist es aus verschiedenen Gründen ge-
boten, den Standort gründlich zu untersuchen.“4645

Dr. Alois Ziegler hielt im Rahmen seiner Schlussworte
fest: „Die Frage lautet also, mit der wir nach Bonn zu-
rückgehen müssen und die wir höheren Stellen zu beant-
worten haben: Sprechen die vorliegenden Kenntnisse, Er-
kenntnisse gegen die Eignungshöffigkeit oder schränken
sie die Nutzung so weit ein, daß die untertägige Erkun-
dung nicht, jetzt nicht, zu rechtfertigen wäre. Diese Frage
ist zu beantworten auch da nur andeutungsweise in Stich-
worten, die zusammenfassende Wertung – ich will mit
dem fast einfachsten – meine ich – anfangen, nämlich mit
dem Hinweis, daß der Salzstock doch einen relativ einfa-
chen Innenaufbau verspricht, daß er verspricht, ausrei-
chend mächtige Steinsalzpartien dort zu finden […], daß
der Standort irgendwie gut vergleichbar ist hinsichtlich
einiger Kriterien mit anderen Standorten, das was die
Tektonik, also Erdbebengeschichte vorweg zu nennen,
aber auch was Eiszeiten, Salzaufstieg, Epirogenese, also
Aufstieg von Schollen oder Senkung von Schollen anbe-
langt, da haben wir gleichartige Verhältnisse in der gan-
zen norddeutschen Tiefebene und nur dort gibt es Salzstö-
cke, die geeignet sein könnten.“4646

Von Karl-Heinz Pfeifer, der bereits zwei Jahre zuvor
in Lüchow die Gasvorkommen auf DDR-Seite ange-
sprochen hatte, wurde diese Problematik in Hitzacker
erneut thematisiert. Darüber berichtete Dr. Detlef
Appel in seiner Antwort auf eine Frage im Zusam-
menhang mit einer Öffentlichen Anhörung des Innen-
ausschusses des Deutschen Bundestages am 20. Juni

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4644 Bericht von der Informationsveranstaltung des Bundes vor dem
Schachtabteufen, Begrüßung und Einführung von Dr. Arnulf
Matting, Tagungsband des BMFT „Entsorgung“, Band 3,
MAT A 19, pag. 210003 ff. (210010 f.)

4645 Bericht von der Informationsveranstaltung des Bundes vor dem
Schachtabteufen, Begrüßung und Einführung von Dr. Arnulf
Matting, Tagungsband des BMFT „Entsorgung“, Band 3,
MAT A 19, pag. 210003 ff. (210013).

4646 Bericht von der Informationsveranstaltung des Bundes vor dem

464

464

464
Schachtabteufen, Schlussdiskussion, Tagungsband des BMFT
„Entsorgung“, Band 3, MAT A 19, pag. 210003 ff. (210563 f.). 4
Drucksache 17/13700

84. Folgende Frage wurde den Sachverständigen
stellt: „Gab es am 25.7.1969 in der DDR-Aufschluß-

ohrung zwischen dem Höhbeck und Lenzen (Elbaue)
nen unkontrollierten Gasausbruch und welche In-
rmationen liegen dazu vor?“ Auf diese Frage hin be-
chtete der Sachverständige Dr. Detlef Appel 1984
ie folgt: „Auf der Informationsveranstaltung Vor
m Schachtabteufen im Mai 1983 in Hitzacker hat ein
ugenzeuge, Herr Pfeiffer aus Gartow, von seinen Er-
ittlungen über diese Bohrung berichtet. Herr
feiffer hatte bereits auf einer Informationsveranstal-
ng im Jahre 1981 in Lüchow den unkontrollierten
asausbruch geschildert. Nach neuesten Erkenntnis-
n (DUPHORN 1984) lag der Ansatzpunkt der fragli-
en Bohrung im Top der Salzstruktur Gorleben/

ambow. Sie wurde offenbar fündig. Äußerst bemer-
enswert an diesem Gasausbruch ist neben der Tatsa-
e, daß entsprechende Vorkommen in der Umgebung

es Salzstocks Gorleben im PTB-Bericht in Abrede
stellt werden, vor allem, daß es den untersuchenden
stanzen bis zur Informationsveranstaltung in Hitz-
ker nicht gelungen war, konkrete Informationen

ber die Bohrung bei Lenzen, insbesondere Ansatz-
unkt und Förderhorizont, zu beschaffen.“4647

err Pfeifer zeigte in Hitzacker Dias des umgestürz-
n Gasbohrturms auf DDR-Seite, die er selbst ange-
rtigt hatte. Herr Grübler (DBE) behauptet darauf-
in: „Ich möchte hier an dieser Stelle feststellen, daß
im Augenblick noch gar nicht sicher ist, ob es eine
asbohrung gewesen ist, die dort die Eruption gehabt
at.“4648 Auf den Zwischenruf von Jörg Janning von
er Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannen-
erg, was denn dort gebrannt habe, antwortete
rübler: „Es kann auch Wasserstoff gewesen sein, es
ann was anderes gewesen sein.“4649 Dabei war es wie

anderer Stelle gezeigt (vgl. Kap. Gasvorkommen),
er Bundesregierung, Niedersachsen und den Bergbe-
örden hinlänglich bekannt, dass es sich hier tatsäch-
ch um eine fündige Gasbohrung gehandelt hat.

er Zeuge Gottfried Mahlke, damals Pastor in Gartow,
zeichnete bei seiner Vernehmung die Veranstaltung vor
m Hintergrund von Vorbereitungsarbeiten, die nach

lan der DBE im Februar/März bzw. April durchgeführt
erden sollten, als eine Farce: „Da wird ein Hearing an-
setzt für […] Mai [..]. Aber es werden Fakten bereits
rher geschaffen, sodass das Hearing eine Farce wird,
ss das Hearing kein Ergebnis zeitigen kann […].“4650

7 Antworten zum Fragenkatalog für die Öffentliche Anhörung des
Innenausschusses des Deutschen Bundestages am Mittwoch, den
20. Juni 1984, MAT A 32, pag. 370191.

8 Bericht von der Informationsveranstaltung des Bundes vor dem
Schachtabteufen, Schlussdiskussion, Tagungsband des BMFT „Ent-
sorgung“, Band 3, MAT A 19, pag. 210545.

9 Bericht von der Informationsveranstaltung des Bundes vor dem
Schachtabteufen, Schlussdiskussion, Tagungsband des BMFT „Ent-

sorgung“, Band 3, MAT A 19, pag. 210545.

650 Protokoll Nr. 66, S. 16.

Drucksache 17/13700 – 588 –

f) Informationsblätter, Pressemitteilungen
und wissenschaftliche Publikationen

Sowohl die Bundesministerien als auch insbesondere ihre
nachgeordneten Behörden wandten sich regelmäßig an die
Öffentlichkeit, um über den Fortgang der Erkundungsar-
beiten zu berichten und Hintergrundinformationen zur
Entsorgung zu geben.

aa) Information durch PTB und BfS

Beginnend im Jahr 1979 publizierten zunächst die PTB
und nachfolgend ab dem Übergang der Zuständigkeit im
Jahre 19894651 das BfS regelmäßig verschiedene Schrif-
ten, in denen über den Fortgang und den Planungsstand
der Erkundungsarbeiten informiert wurde.

So veröffentlichte die PTB in den Jahren von 1982 bis
1989 insgesamt 26 sogenannte „Info-Blätter“. Eine große
Anzahl der Ausgaben war dem Endlagerprojekt Gorleben
gewidmet. Anhand von Texten und graphischen Darstel-
lungen wurden die aktuellen Fortschritte und Planungs-
schritte des Erkundungsbergwerkes Gorleben sowie all-
gemeine Hintergrundinformationen zur Erkundung und
Endlagerung dargestellt.

Auch zu kritischen Äußerungen und Studien wurde Stel-
lung genommen. So waren etwa die Ergebnisse von Prof.
Dr. Klaus Duphorn Gegenstand der Ausgaben 2/82 vom
5. Juli 1982, 3/82 vom 8. Oktober 1982 sowie 3/83 vom
28. März 1983. In der Ausgabe 2/82 wurde ausgeführt,
dass zu seinen Thesen noch nicht abschließend Stellung
genommen werden könne, da die Prüfung dieses Berichtes
noch nicht abgeschlossen sei. Es gebe jedoch zur Zeit „kei-
nen Grund, die Standorterkundung in Gorleben abzubre-
chen, da ein grundsätzlich neuer sicherheitsmäßiger Sach-
verhalt nicht erkennbar ist.“ In den Ausgaben 3/82 und
3/83 wurden die Ergebnisse Duphorns wiedergegeben und
seitens der PTB hierzu wie aufgezeigt4652 Stellung genom-
men.4653 Im Einzelnen heißt es in Ausgabe 3/83: „Die weit-
reichende Schlußfolgerung, die Prof. Duphorn aus seinen
Untersuchungen zieht, nämlich „Erkundung anderer Salz-
stöcke“ beruht zu einem wesentlichen Teil auf falscher In-
terpretation von Daten sowie auf unbewiesenen Annah-
men. […] In langen Diskussionen wurde Prof. Duphorn
auf die Nicht-Schlüssigkeit seiner Beweisführung hinge-
wiesen. Er hat in seinem Bericht jedoch die gegenteiligen
Meinungen weitgehend unbeachtet gelassen und kaum die
Möglichkeit anderer Interpretationen angedeutet.“ Die Öf-
fentlichkeit habe ein Recht darauf, korrekt über Ergebnisse
wissenschaftlicher Untersuchungen informiert zu werden.
Hierbei sei jedoch nicht mit Formulierungen gedient, „die
den Laien beeindrucken können, einer wissenschaftlichen
Nachprüfung aber nicht standhalten“.4654

In den Jahren von 1980 bis 1989 gab die PTB darüber hi-
naus 41 sogenannte „Presse-Informationen“ heraus.4655 In

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4651 Vgl. oben Vierter Teil, Zweites Kapitel, A. III. 1. a).
4652 Vgl. Vierter Teil, Zweites Kapitel, C. I. 2. a) ff).
4653 MAT B 60.
4654

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MAT B 60.
4655 MAT B 60. 4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

esen wurden detailliert über die Fortschritte beim Er-
ndungsprogramm informiert.

eiterhin publizierte die PTB in den Jahren 1979 bis
86 zwölf Ausgaben von „PTB aktuell“.4656 In diesen

urden in Form von Fachartikeln und Grafiken ein Über-
ick über das Erkundungsprogramm gegeben sowie erste
rkundungsergebnisse vorgestellt. Eine weitere Publika-
onsform der PTB war „PTB informiert – Fachbeiträge
r Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Ab-
lle“. In der Gestaltung einer wissenschaftlichen Fach-
itschrift wurden thematisch die Bereiche der Endlage-
ng abgedeckt, wobei ein Fokus auch auf Gorleben
g.4657

as BfS setzte ab 1989 die von der PTB begründete
eihe der „Info-Blätter“ fort. Darüber hinaus publizierte
s BfS in den Jahren von 1992 bis 1998 durch seine „In-
rmationsstelle zur Nuklearen Entsorgung“ 61 Ausgaben
genannter „Gorleben-Infos“4658. In diesen teilweise
rz aufeinanderfolgenden Informationsblättern lag der

chwerpunkt auf technischen Beschreibungen der Fort-
hritte bei der Erkundung des Salzstockes Gorleben.

b) Publikationen der BGR
eitens der BGR erfolgten im Zusammenhang mit dem
ndlagerprojekt Gorleben zahlreiche wissenschaftliche
ublikationen.

u nennen sind insoweit beispielsweise die Publikationen
n Dr. Otto Bornemann, BGR, zur „Stratigraphie und

ektonik des Zechsteins im Salzstock Gorleben“ (veröf-
ntlicht 1982 in der Zeitschrift der Deutschen Geologi-
hen Gesellschaft) und „Zur Geologie des Salzstocks
orleben nach den Bohrergebnissen (veröffentlicht 1991
den „BfS-Schriften“) sowie die Publikation von
r. Werner Jaritz, BGR, zum Thema „Das Konzept der
rkundung des Salzstocks Gorleben von Übertage und
e Festlegung von Schachtstandorten (veröffentlicht
83 im Neuen Jahrbuch Geologie Paläontologie). Wei-

re relevante Veröffentlichungen sind in den Literatur-
rzeichnissen der Geologischen Jahrbücher der BGR
erausgeber), Standortbeschreibung Gorleben, aufge-
hrt.4659

c) Pressemitteilungen der Bundesministerien
chließlich haben auch die verschiedenen mit dem Pro-
kt Gorleben befassten Bundesministerien wie teils be-
its aufgezeigt fallweise Pressemitteilungen zur Informa-
on betreffend das Endlagerprojekt Gorleben bzw. zu
ragen der Endlagerung herausgegeben.

it Pressemitteilung des BMU vom 18. Juli 1995 wurde
ie aufgezeigt4660 die Veröffentlichung von zwei Studien
r BGR zu salinaren und nichtsalinaren Formationen an-

6 MAT B 60.
7 „PTB informiert“, Ausgaben 1/87 und 1/88, MAT B 60.
8 MAT B 60.
9 Geologische Jahrbücher der BGR (Hrsg.), Standortbeschreibung
Gorleben, Teile 1 bis 3, MAT A 222.
660 Vgl. Vierter Teil, Zweites Kapitel, D. I. 2. b) bb).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 589 –

gekündigt. Die Ergebnisse dieser beiden BGR-Studien zu
Ersatzstandorten für nukleare Endlager wurden in einer
Pressemitteilung des BMU vom 28. August 1995 veröf-
fentlicht.4661 Schließlich publizierten BMU und BMWi
wie gleichfalls aufgezeigt4662 am 13. Januar 1997 nach
dem Gespräch der Minister mit den Energieversorgungs-
unternehmen eine gemeinsame Presseerklärung über das
geplante zügige Vorantreiben der Endlagerprojekte
Konrad und Gorleben.4663

II. Ergebnis und Bewertung zum
Thema Öffentlichkeit

1. Keine echte Bürgerbeteiligung

Die Information der Öffentlichkeit begann Ende der 70er
Jahre mit dem Gorleben Hearing unter Einbeziehung von
Kritikern, auch aus der betroffenen Region. Die Informa-
tionsveranstaltung in Lüchow 1981 wurde ebenfalls unter
Beteiligung von Kritikern bestritten. Dr. Detlef Appel be-
kundete bei seiner Vernehmung vor dem Ausschuss: „Bei
der Veranstaltung 1983 gab es das nicht mehr. Da haben
nur die zuständigen Institutionen Vertreter auf das Po-
dium geschickt zu Vorträgen. Es hat dann noch eine Dis-
kussion gegeben, aber es hat keine Beteiligung in dem
Sinne gegeben wie in den Veranstaltungen vorher. Da-
nach hat es so etwas überhaupt nicht mehr gegeben.“4664

Weiter bekundete Dr. Detlef Appel: „In den skandinavi-
schen Ländern, insbesondere in Schweden, insbesondere
in der Schweiz, in Frankreich, in jüngerer Zeit in Großbri-
tannien sind vorangegangene Auswahlprozesse oder ins-
gesamt Entscheidungsprozesse über die Entsorgungsstra-
tegie und die Standorte gecancelt worden und unter dem
Gesichtspunkt „Abwägung und Beteiligung von Öffent-
lichkeit“ neue Prozesse oder alte modifizierte in Gang ge-
setzt worden. In Deutschland ist das nicht passiert. Bei
uns gibt es ja nicht mal eine richtige grundsätzliche Dis-
kussion darüber, die dann auch zu Ergebnissen führt. Es
gibt Ansätze und Meinungen, die gegeneinanderstehen,
aber es gibt praktisch keine wissenschaftliche Diskussion
darüber. Der Hintergrund ist der, dass es in Deutschland
offensichtlich eine Voraussetzung für einen geordneten
und zielführenden Prozess nicht gibt. Das ist ein Klima,
in dem ein solcher Prozess vorangetrieben wird. Das ha-
ben wir hier nicht. […] Diejenigen, die nun besonders
qualifiziert gewesen wären, sich zu äußern, sind nicht im-
mer gefragt worden, oder ihre Meinung ist nicht immer
nachhaltig in die Entscheidungen eingeflossen. Deswe-
gen muss im Rückblick gestritten werden, welche Bedeu-
tung das für die Sicherheit eines Endlagers gehabt
hat.“4665

Der Zeuge Dr. Ulrich Kleemann äußerte zur Frage der
Beteiligung der Öffentlichkeit: „In Gorleben hat man eine

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4661 Pressemitteilung des BMU vom 28. August 1995, MAT E 9,
Bd. 54 ff., Dokument Nr. 33.

4662 Vgl. Vierter Teil, Zweites Kapitel, D. I. 1. e) nn).
4663 Presseerklärung von BMWi und BMU vom 13. Januar 1997,

MAT A 218, Bd. 7, pag. 393.
4664 466
Dr. Detlef Appel bei seiner Vernehmung Protokoll Nr. 24, S. 8.
4665 Protokoll Nr. 23, S. 100. 4
Drucksache 17/13700

tandortentscheidung, die für die Bürger vor Ort nicht
chvollziehbar war. […] Es hat nie eine echte Bürgerbe-
iligung im Sinne eines Beteiligungsprozesses gegeben,
ss man an Entscheidungen mitwirken kann. Das ist eine
llig andere Voraussetzung. […] Die Schweiz macht das
hr vorbildlich vor, wie man so etwas macht. Die hat
ne Vielzahl von Gremien geschaffen, wo die Bürger in
esem Auswahlverfahren beteiligt werden, wo sie eigene
öglichkeiten haben, durch Gutachter Dinge zu überprü-
n. Das ist wirklich Vorbild. Wenn Sie da mal zum
hema Öffentlichkeitsarbeit Informationsbedarf haben,
ürde ich Ihnen empfehlen, sich das mal anzuschauen.
ber das ist was anderes. Das ist ein Entscheidungspro-
ss, an dem Bürger beteiligt werden. Die Gorleben-
ommission hatte eigentlich eine völlig andere Funktion
mals.“4666

ie Zeugin Marianne Fritzen hatte den Vorwurf erhoben,
e Bürger seien von Anfang an nicht informiert, statt
ssen vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Dem
elten die Ausschussvorsitzende und die Koalition ent-
gen, es habe doch Informationsstellen und Veranstal-
ngen wie die Gorleben-Kommission und einen Bürger-
alog gegeben. Daraufhin erklärte Fritzen: „Die
orleben-Kommission war ein Geheimbund.“4667 Es hät-
n eben nur diejenigen Zugang gehabt, die erwünscht
aren. Das Gremium wurde im Oktober 1977 gegründet
d diente dem Gespräch mit Leuten vor Ort, letztlich der

chaffung von Akzeptanz, so Fritzen. Eingeladen wurden
r ausgewählte Personen aus der Kommunalpolitik.
arianne Fritzen selbst habe sich den Zutritt zu den Tref-
n zwei bis drei Mal ohne Erlaubnis verschafft. Sie
lbst hat sich um die Gespräche mit Fachleuten und Mi-
stern intensiv bemüht, war allerdings als Vorsitzende
r Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg und Kommu-
lpolitikerin auch privilegiert. Echte Transparenz und

ürgerbeteiligung von Bauern und interessierten Bürgern
b es eben nicht.

tattdessen wurden die, die sich querstellten, nach Strich
d Faden überwacht. Die Zeugin Marianne Fritzen be-

chtete, dass ihr Haus zeitweise von drei Seiten beobach-
t wurde. Akribisch hätte die Polizei in einer Spurendo-
mentation Buch geführt über die Aktivitäten der

tomkraftgegner. Immer wieder habe man von offizieller
eite versucht, den Widerstand in die kriminelle Ecke zu
cken.

. PR anstatt neutraler Information

ach Sichtung dem Untersuchungsausschuss vorliegen-
n Akten wird im Nachhinein deutlich, dass die
ressearbeit der PTB“ nicht dazu diente der interessier-

n Öffentlichkeit neutral die geologischen Grundlagen
s Salzstock-Konzepts Gorleben darzulegen, sondern
elmehr im Sinne einer PR-Strategie der Öffentlichkeit
ne geschönte, wenig kritische und an einigen Stellen
lsche Sichtweise zu vermitteln.

6
Protokoll Nr. 16, S. 15.
667 Protokoll Nr. 31, S. 50.

Drucksache 17/13700 – 590 –

Zur Verdeutlichung wird hier beispielhaft auf die falsche
Darstellung im Info-Blatt PTB-aktuell Ausgabe 1/1979
verwiesen, in der die Größe des Salzstocks Gorleben als
15 km lang und 4 km breit angegeben und auf der Vorder-
seite des Info-Blatts in einer Zeichnung dargestellt
wird.4668 Die gleiche Darstellung des Salzstocks war auch
in der Informationsstelle ausgestellt.

Richtig ist dagegen und dies war den Geologen lange vor
Standortbenennung bekannt, ragt der Salzstock Gorleben-
Rambow weitere 16 km in das damalige DDR-Gebiet
hinein. Diese Tatsachen, wie auch die Existenz eines Ein-
bruchsees über dem Salzstock Gorleben-Rambow und
von Gasvorkommen unter dem Salzstock, wurden von
den Informationsstellen und ihren zuständigen Ministe-
rien unterdrückt. Damit handelte es sich nicht mehr um
eine neutrale und sachliche Information der Öffentlich-
keit.

Erstaunlicherweise wurde diese für alle zuständigen Geo-
logen leicht erkennbare Falschdarstellung in offiziellen
Unterlagen nie bemängelt oder gar richtig gestellt. Im Ge-
genteil, die gesamte Öffentlichkeitsarbeit diese falsche
Darstellung übernommen. In allen offiziellen Abbildun-
gen der PTB und der Infostellen des Landes und des Bun-
des wurde der Salzstock Gorleben-Rambow über Jahr-
zehnte nur halb, bis zur DDR-Grenze dargestellt. Damit
wurde zumindest suggeriert, der Salzstock als geologi-
sche Formation würde an der innerdeutschen Grenze auf-
hören. Damit wurde ausgeblendet, dass es über den östli-
chen Salzstockteil einen erheblichen Wissensfundus gibt,
der für die Eignung des Salzstockes als Atommüllendla-
ger von erheblicher Bedeutung sein könnte. Während auf
westlicher Seite nur einige wenige Tiefbohrungen bis
maximal 2 000 m Tiefe vorliegen, gibt es auf der östli-
chen Seite über 30 Tiefbohrungen bis in über 4 000 m
Tiefe. Sowohl die Bohrprotokolle, als auch Bohrkerne
liegen heute noch vor und wurden auch nach der Wende
nicht in die geologischen Betrachtungen des Salzstockes
Gorleben-Rambow einbezogen. Bei dem nach der Wende
veranlassten „Untersuchungsprogramm-Ost“ wurde der
Untersuchungsraum bewusst auf ein hydrologisches Un-
tersuchungsprogramm bis maximal 150 m Tiefe begrenzt.
Auch der Untersuchungsraum selbst endet im Norden bei
Lenzen, also vor dem als geologisch bedenklich einzu-
schätzenden Rudower See, der als Einbruchsee ein klares
Ausschlusskriterium für eine Atommülllagerstätte dar-
stellt.

Auch am Beispiel der Informationen über Gasvorkom-
men unter dem Salzstock Gorleben-Rambow lässt sich
anhand vorliegender Akten belegen, wie von Anfang an
unerwünschte Erkenntnisse der Öffentlichkeit vorenthal-
ten wurden. Wie in den Publikationen, so wurde auch bei
den Informationsveranstaltungen des Bundes in Lüchow
1981 und Hitzacker 1983 nur das diskutiert, was er-
wünscht war. Die Frage der Gasvorkommen und der Gas-
explosion bei Lenzen, die hier öffentlich aufgeworfen
wurde, wurde entgegen den Versprechungen der Sit-
zungsleitung weder verfolgt, noch aufgeklärt, noch einer

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4668

466
PTB-aktuell Ausgabe 1/1979, „Tiefbohrungen bis 2000 m“,
MAT B 60. 4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

eantwortung zugeführt. Dies ist am Beispiel der Fragen
arl-Heinz Pfeifers in den oben zitierten Protokollen der
agungen dokumentiert. Pfeifer hatte seine Fragen mit ei-
nen Beobachtungen der Gasexplosion begründet. Als
die versprochenen Antworten nach der Veranstaltung
Mai 1981 nicht bekam, hat er in der Veranstaltung in

itzacker im Mai 1983 seine Beobachtungen weiter kon-
etisiert. Auch hier war die Antwort der verantwortli-
en Geologen falsch, sie hätten keine Kenntnis über die

ohraktivitäten auf Seiten der DDR. Herr Grübler zog so-
r in Zweifel, dass es sich überhaupt um Gas gehandelt
tte. Wie wir heute durch den Untersuchungsausschuss
eifelsfrei feststellen konnten, waren die zuständigen

inisterialbeamten aus Niedersachsen, die Bergämter so-
ie die zuständigen Bundesministerien bereits seit dem
ezember 1976 über die Gasexplosion bei Lenzen und
e Bohraktivitäten im Grenzbereich bestens informiert.
on Seiten der BGR ist nachgewiesen, dass diese Infor-
ation seit März 1977 vorlag. Dass ausgerechnet der
ergwerksexperte für Gasvorkommen bei der DBE,
rübler, nichts davon gewusst haben soll, ist mehr als un-
ahrscheinlich.

s wird offensichtlich, dass beim Projekt Gorleben die
urchsetzung des Projekts einen höheren Stellenwert
tte als eine neutrale Information der Bürgerinnen und

ürger. Darin liegt wahrscheinlich der größte Mangel ei-
s einseitig auf einen einzigen Standort fixierten Endla-
rsuchverfahrens. Wären damals, wie ursprünglich ge-
ant, mehrere Standorte parallel untersucht, so hätte es
ine Gründe gegeben, Erkenntnisse zu verbergen oder

efunde schön zu reden. Die Wahrscheinlichkeit, dass
le Tatsachen unvoreingenommen auf den Tisch gekom-
en und verglichen worden wären, wäre erheblich größer
wesen, als bei einem angeblich „ergebnisoffenen Ver-
hren“, dass auf einen einzigen Standort fixiert ist und
durch zum Erfolg verdammt ist. Wie anders wäre zu er-
ären, dass ein Standort offensichtlich gleich mehrere
usschlusskriterien erfüllt und dennoch über 35 Jahre im
ennen bleibt.

. Bewertung des Verfahrens

ereits vor Einsetzung des Untersuchungsausschusses äu-
rte sich der damalige Bundesumweltminister Norbert

öttgen (CDU) in der Presse, dass die politisch motivier-
n Ermittlungen und Zeugenbefragungen kaum zu einem
sätzlichen Erkenntnisgewinn führten. Vielmehr handle
sich dabei in der Regel um ein „Kampfinstrument“.4669
em Appell der Opposition diesem Leitsatz nicht zu fol-
n4670 und den Ausschuss zum Erkenntnisgewinn zu nut-
n, ist die Koalition im Ausschuss nicht gefolgt. Vielmehr
t sie ihre Ausschussmehrheit bei jeder Gelegenheit dazu
nutzt, eine effektive Untersuchung bis an die Grenzen
r Funktionsfähigkeit des Ausschusses zu erschweren.

lankiert wurde dieses Verhalten durch die mangelnde Un-
rstützung der Bundesregierung, die entweder nicht willig

9 DIE WELT vom 20. März 2010, „Man wird ja noch fragen dürfen:

Norbert Röttgen.“

670 Plenarprotokoll 17/35 vom 26. März 2010, S. 3375.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 591 –

oder nicht imstande war, ihrer Aufgabe nachzukommen,
rechtzeitig vollständig die angeforderten Akten zu liefern.

1. Aktenlieferungen
Hinsichtlich des Umfangs der vorzulegenden Akten gilt
zunächst, dass sich die Vorlagepflicht der Behörden, ins-
besondere der befassten Ministerien auf alle Akten be-
zieht, die mit dem Untersuchungsgegenstand in Zusam-
menhang stehen. Die Vorlagepflicht bezieht ferner die
mittelbare Staatsverwaltung einschließlich der Anstalten
und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit ein, so-
weit sie der Aufsicht der Exekutive und damit zumindest
mittelbar auch der parlamentarischen Kontrolle unterste-
hen.4671

Die Bundesregierung hat ihre Aufgabe nicht zufrieden-
stellend erfüllt. Dies hat die Untersuchung erheblich er-
schwert. Beispielhaft sei hier die Vorlage der Akten zum
politisch besonders brisanten Themenkomplex III „Er-
kundungsbeschränkung“ und „BGR-Studien“ dargestellt.

Der Beweisbeschluss zu diesem Themenkomplex erging
bereits am 6. Mai 2010 (BB 17-77). Zu Beginn der Ver-
nehmungen zu Ende 2011 lagen jedoch nach wie vor
wichtige Protokolle der Ministergespräche nicht vor. Dies
hatte zur Folge, dass den BMU-Zeugen Walter Kühne
und Dr. Horst Schneider gar keine Protokolle, den darauf-
folgenden BMU-Zeugen Dr. Manfred Bloser und
Dr. Arnulf Matting lediglich die Protokolle aus der Liefe-
rung der EVU vorgehalten werden konnten. BMU und
BMWi lieferten am 26. März respektive 5. April, das
Kanzleramt sogar erst Ende Mai 2012 ihre Unterlagen
nach. Zu diesem Zeitpunkt waren die Zeugen des BMU
bereits vernommen.

Wesentliche Unterlagen zu den „BGR-Studien“ sind erst
wenige Tage vor der Vernehmung von Dr. Angela Merkel
verteilt worden. Durch diese Praxis hat die Bundesregie-
rung die sachgemäße Erledigung des Untersuchungsauf-
trags sehr beeinträchtigt.

Besonders skandalös ist, dass sich nach der Vernehmung
von Dr. Angela Merkel herausgestellt hat, dass über den
ganzen Zeitraum hinweg lediglich die Akten der Abtei-
lung RS im BMU durchsucht worden waren. Erst dann
wurde die Suche auf das gesamte Haus ausgeweitet.4672 Ob
eine gewissenhafte Recherche kurz vor Abschluss der Be-
weisaufnahme noch sachgemäß erledigt werden konnte,
darf bezweifelt werden. Festzustellen bleibt, dass jeden-
falls das BMU an einer gründlichen Aufklärung nicht be-
sonders interessiert war.

2. Grobe Missachtung der
Minderheitenrechte

In der Sitzung am 26. Januar 2012 beschlossen CDU/CSU
und FDP, dass die Sitzungen künftig nur noch halbtags und
zwar Donnerstagnachmittag ab 15 Uhr stattfinden sollen.
Dadurch konnte pro Sitzung nur noch ein Zeuge anstatt der
bisherigen zwei Zeugen vernommen werden. Zusammen

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4671 467
Glauben/Brocker, § 17 Rdn. 4.
4672 Siehe Erster Teil, Kapitel B. IV. 3. c). 4
Drucksache 17/13700

it der regelmäßigen Begrenzung der Sitzungsdauer auf
Uhr, wurde dadurch das Befragungsrecht, insbesondere
r kleineren Fraktionen, stark eingeschränkt. Die Verle-
ng der Sitzungen auf Nachmittags- und Abendstunden
hinderte zudem die öffentliche Berichterstattung über
e Ergebnisse des Ausschusses. Der Anspruch der Min-
rheit auf Mitgestaltung wurde damit in beschämender
eise von der Mehrheit verletzt.
us sachwidrigen willkürlichen Erwägungen verstieß die
oalitionsmehrheit gegen ihre Verpflichtung, den erteil-
n Untersuchungsauftrag möglichst effektiv zu erfüllen.
ährend es CDU/CSU und FDP zu Beginn der Verneh-
ungen nicht schnell genug gehen konnte und ein Ende
reits Sommer 2011 gesehen wurde4673, wechselte die
oalitionsmehrheit mit dem Beschluss ihre Taktik. Ziel
ar es nun, aus politischen Gründen die Vernehmungen
d die Vorlage des Berichts bis nach der Landtagswahl
Niedersachsen vom 20. Januar 2013 zu verzögern.
urch den Beschluss wurde die Opposition genötigt, ihre
eugenliste zu reduzieren und auf erneute Vorladungen
verzichten, damit der Untersuchungsauftrag noch vor
blauf der Legislaturperiode erledigt werden kann.
er Zeitdruck wurde verstärkt durch den Beschluss einer
esepause im April 2012. Vorwand dafür war eine ange-
ndigte Aktenlieferung des BMWi. Diese Akten hatten
it dem nächsten vorgesehenen Zeugen nichts zu tun,
eshalb die Opposition von ihrem Recht Gebrauch ge-
acht hat, eine Sitzung zu erzwingen. Obwohl der so-
nn geladene Zeuge bereits vernehmungsbereit vor dem
usschuss Platz genommen hat, beschlossen CDU/CSU
d FDP den Zeugen nicht zu vernehmen, nach Hause zu
hicken und erneut zu laden.
ieses Verhalten zeigt eindeutig, wie sehr CSU/CSU und
DP das Gestaltungsrecht der Mehrheit missbraucht ha-
n. Zu keinem Zeitpunkt waren sie an der Aufklärung der

orgänge in Gorleben interessiert, mehr noch, mit ihrer
usschussmehrheit versuchten sie, diese zu verhindern.

. CDU: Ermittlungen in eigener Sache
Ausschuss setzte die CDU/CSU-Fraktion nicht auf un-
fangene Aufklärung sondern auf „Insider-Wissen“. So
ar der CDU-Berichterstatter Dr. Michael Paul vor seiner
dB-Karriere Ministerialbeamter im BMU. Paul arbei-
te bis 2009 als Referent im Referat RS III 1 (Recht der
klearen Ver- und Entsorgung).4674 Ebenfalls Mitarbeiter
diesem Referat war RDir Walter Kühne. Wie oben
ehrfach erwähnt war Kühne nicht nur der Beauftragte
r Bundesregierung im Ausschuss, sondern auch zweifa-
er Zeuge. Ein weiterer Vorgesetzter von MdB Paul, der
eichzeitig ein bedeutender Zeuge im Ausschuss war:
r. Arnulf Matting (zuletzt Unterabteilungsleiter).
leibt noch zu erwähnen, dass der Zeuge Matting vom
x-Kollegen und Regierungsbeauftragten Kühne vor des-
n Vernehmung mit Akten beliefert wurde, die dem Aus-
huss nicht vorlagen, was wiederum der Ex-Kollege und
dB Paul nicht zu beanstanden hatte.

3
Vgl. Das Parlament, 12. Juli 2010, S. 7.
674 Vgl. „Kürschners Volkshandbuch“ der 17. Wahlperiode.

Drucksache 17/13700 – 592 –

Drittes Kapitel:
Schlussfolgerungen aus dem
Untersuchungsausschuss
Die Frage 26 des Untersuchungsausschusses befasst sich
mit den Schlussfolgerungen für das künftige Vorgehen:
„Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus den durch
den Untersuchungsausschuss gewonnenen Erkenntnissen
a) im Hinblick auf beteiligte Personen und Institutionen
bzw. Behörden, b) im Hinblick auf die Zukunft des Stand-
orts Gorleben und die künftige Suche nach einem geeig-
neten Endlager für hochradioaktive Abfälle, insbesondere
unter Berücksichtigung des internationalen Stands von
Wissenschaft und Technik sowie der Beteiligung der Öf-
fentlichkeit?“

A. Zusammenfassung der Beweisaufnahme:
Politische Willkürentscheidung statt
wissenschaftlichem Auswahlprozess

Die Beweisaufnahme im Ausschuss hat ergeben, dass
Gorleben nicht durch einen wissenschaftlich nachprüfba-
ren Auswahlprozess als Standort ausgewählt wurde, son-
dern Ergebnis politischer, willkürlicher Entscheidung ist.

Diese Willkür lässt sich durch folgende Punkte belegen:

 Es gab kein wissenschaftliches Standortauswahlver-
fahren, aus dem Gorleben als bester Standort hervor-
gegangen ist. Die diesbezüglichen Behauptungen sind
wissenschaftlich nicht haltbar. Die Entscheidung für
Gorleben fiel 1977 in Niedersachsen in der Amtszeit
der Regierung von Ministerpräsident Ernst Albrecht
(CDU). Sein Wirtschaftsminister, Walther Leisler
Kiep (CDU), präsentierte zur völligen Überraschung
sämtlicher Fachleute Gorleben als Standortmöglich-
keit nach einem Gespräch mit der Atomindustrie. Am
Ende brachte es Ministerpräsident Albrecht klar auf
den Punkt: „Entweder Gorleben, oder gar kein Stand-
ort in Niedersachsen.“ Im Februar 1977 erfolgte der
Kabinettsbeschluss. Damit waren die Weichen in
Richtung Gorleben gestellt.

 1983 hat die Kohl-Regierung den Gorleben-Zwischen-
bericht der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
(PTB) politisch beeinflusst. Der Terminus „eignungs-
höffig“ musste rein in den Bericht. Auf der anderen
Seite wurde der Vorschlag der Wissenschaftler nach
einer „alternativen Endlagersuche“ auf Druck der
CDU-Ministerialbürokratie (im Bundeskanzleramt,
BMI und BMFT) gestrichen. Gleich mehrere Zeugen
sprachen von einer „Weisung“ aus Bonn. Das ist eine
„politische Einflussnahme“.

 Ende der 1990er Jahre hat die damalige Umweltminis-
terin Dr. Angela Merkel eine politische – nicht wissen-
schaftliche – Entscheidung getroffen. Der Salzstock
Gorleben wurde aufgrund fehlender Salzrechte nur in
eine Richtung erkundet. Diese Änderung des Erkun-
dungskonzepts entsprach weder damals noch heute
dem internationalen Stand von Wissenschaft und
Technik. Der eigentliche Grund für Merkels Entschei-
dung war der wirtschaftliche Druck der Atomindus-



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trie. Den Kernkraftwerksbetreibern wurde die Erkun-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

dung in Gorleben schlicht „zu teuer“. Merkel wurde
zum ersten, aber nicht zum letzten Mal zur Erfüllungs-
gehilfin der Atomlobby. Weil nur ein Teil des Salz-
stocks erkundet werden sollte, sparten die AKW-Be-
treiber 365 Millionen Mark.

Hätte man die Kriterien der BGR-Salzstudie von 1995
auf Gorleben angewendet, wäre Gorleben ausgeschie-
den. Daher entschloss sich die damalige Bundesum-
weltministerin Dr. Angela Merkel, diese Studie der
Öffentlichkeit in verfälschender Art und Weise zu prä-
sentieren. Damit hat die heutige Bundeskanzlerin da-
mals die Öffentlichkeit bewusst getäuscht.

. Bewertung und Schlussfolgerungen
olitik, Wirtschaft und Wissenschaft wurden in Deutsch-
nd über viele Jahrzehnte von einer atomfreundlichen
eologie dominiert. Nicht die größtmögliche Sicherheit
ar handlungsleitend, sondern die Förderung der Atom-
ergie begleitet von einer Logik des Sachzwangs, Ter-
indrucks oder Geld- und Personalmangels. Der Standort
orleben ist das Resultat.

ür bisherige Standortsuch- und Erkundungsverfahren gab
keine Regelung über den Verfahrensablauf. Die Ent-
heidungsträger passten Standortsuche und Standort-
kundung den jeweiligen politischen, rechtlichen und
nanziellen Gegebenheiten an. Sie waren nicht das Ergeb-
s einer planvollen, vorausschauenden Vorgehensweise.
udem fehlten von Anfang an klare Erkundungskriterien.

Gegenteil: Die Kriterien wurden dem jeweiligen Stand
r Erkundung angepasst. Bevor man überhaupt wusste,
as man eigentlich benötigt, hat man angefangen zu boh-
n. Für Gorleben bedeutete das: „auf Sicht fahren“.

ehrere Fälle von Einflussnahme konnten nachgewiesen
erden. Die zentralen Entscheidungen der bisherigen
ndlagersuche und Erkundung sind unter Ausschluss der
ffentlichkeit gefasst worden. Sie sind nicht oder nicht
sreichend dokumentiert und archiviert. Teile der Unter-
gen sind aufgrund fehlender Vorgaben vernichtet wor-
n. Die Entscheidungsgründe konnten deshalb vom Un-
rsuchungsausschuss teilweise nicht mehr rekonstruiert
erden.

ie planlose Entscheidungsfindung und die unzurei-
ende Dokumentation haben zur Folge, dass Manipula-

onen begünstigt wurden und auch nachträglich kaum
fgeklärt werden können. Verantwortliche können sich
der Verantwortung entziehen. Dieser Makel überträgt
ch auf das gesamte Verfahren. Der daraus folgende Ver-
auensverlust der Öffentlichkeit in den Standortfindungs-
d Erkundungsprozess ist dann nicht mehr heilbar.

ür die künftige Suche nach einem geeigneten End-
ger ergibt sich daraus:

sämtliche Verfahren müssen vor Beginn der Suche
festgelegt werden und sich auf den gesamten Prozess
bis hin zur Standortschließung beziehen,

absehbare juristische und finanzielle Probleme müssen
auf klarer gesetzlicher Grundlage vorab gelöst wer-

den,

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 593 –

 alle Entscheidungsprozesse müssen transparent und
überprüfbar sein,

 alle Entscheidungsvorgänge und Entscheidungsgrund-
lagen müssen nach einheitlichen Regeln dokumentiert
und möglichst zentral archiviert werden.

I. Alternativen und Auswahlkriterien

Die Erkundung eines einzigen Standorts ohne Alternativ-
vergleich ist als Konzept gescheitert. Die Zwänge der Be-
teiligten die Eignungshöffigkeit zu bestätigen sind zu stark
um eine unabhängige Beurteilung zu gewährleisten. Diese
reichen von wirtschaftlichen und finanziellen Interessen,
der Angst vor Arbeitsplatzverlust, erhofften Karrierechan-
cen und Gruppenzwängen bis hin zur Befürchtung um das
eigene Lebenswerk gebracht zu werden. Die „Eignungs-
höffigkeit“ wird dadurch zu einer selbsterfüllenden Pro-
phezeiung, bei der die Nichteignung des Standorts de facto
ausgeschlossen ist. Dieser Effekt wird durch ein intranspa-
rentes Verfahren und das Fehlen vorher festgelegter Aus-
schlusskriterien begünstigt. Die Vermengung geologischer
mit politischen, wirtschaftlichen und sozialen Kriterien,
wie bei den Standortsuchverfahren in den 70er-Jahren ge-
schehen, und deren willkürliche Gewichtung öffnet der
Manipulation Tür und Tor.

Im Ergebnis: Ohne festgelegte Ausschlusskriterien und
ohne Alternativvergleich lässt sich der Verdacht nie aus-
räumen, der Standort sei nicht ohne äußere Zwänge unab-
hängig ausgewählt worden. Dies verschlechtert die Chan-
cen bei den Betroffenen den Standort zu akzeptieren und
führt, wie in Gorleben, notwendigerweise zum Scheitern
des Prozesses.

Für die künftige Suche nach einem geeigneten End-
lager ergibt sich daraus:

 Festlegung möglichst konkreter Auswahlkriterien vor
Beginn des Auswahlverfahrens

 Trennung wissenschaftlicher von politischen, wirt-
schaftlichen und sozialen Kriterien

 Festlegung der Ausschlusskriterien
 Festlegung der Gewichtung der Kriterien

II. Bürgerbeteiligung

Die Endlagerstandortsuche in den 70er-Jahren, die Festle-
gung auf einen einzigen Untersuchungsstandort und
selbst die Ersatzstandortuntersuchungen der BGR waren
von der Angst der Politik vor der Bevölkerung geprägt.
Diese Angst war die Ursache, warum Gorleben als Stand-
ort ausgewählt wurde und als einziger Standort blieb. Die
Strategie durch Geheimentscheidungen und Täuschung
den Widerstand der Bevölkerung zu brechen und diese
vor vollendete Tatsachen zu stellen, ist jedoch gescheitert.

Bei einer künftigen Suche nach einem Verfahren, das auf
Akzeptanz zielt, muss daher eine Beteiligung von Beginn

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Drucksache 17/13700

nwendung kommen. Es sollte ausreichend Zeit und
aum für die gesellschaftliche Debatte eingeräumt wer-
n. Dabei geht es nicht nur um Transparenz und Infor-
ation, die ausreichend Zeit für die Bewusstseinsbildung
nötigt, sondern auch um Rechte, die der Bevölkerung
ngeräumt werden, mitzuentscheiden, was mit dem
omaren Vermächtnis passiert.

ür die künftige Suche nach einem geeigneten Endla-
r ergibt sich daraus:

Breite gesellschaftliche Debatte zum künftigen Ver-
fahren ist notwendig

Breiter Konsens zum Verfahren ist erstrebenswert

Legitimation durch Parlamentsbeschluss

Qualifizierte Informations- und Beteiligungsrechte der
Bevölkerung vor Ort als klarer Bestandteil des Verfah-
rens

Regelmäßige Evaluation zu Transparenz des Verfah-
rens und Bürgerbeteiligung, Bewertung und Anpas-
sung

I. Unabhängigkeit der Wissenschaft

ine wesentliche Erkenntnis des bisherigen Endlager-
ch- und Erkundungsverfahrens ist, dass die Aussagen
n unabhängigen Wissenschaftlern unterdrückt wurden.

ie BGR sowie die Physikalisch-Technische Bundesan-
alt (PTB) und deren Nachfolge-Behörde Bundesamt für
trahlenschutz (BfS) haben eine wissenschaftlich neut-
le Vorgehensweise und objektive Forschung lediglich
hauptet, letztendlich waren diese aber der Einfluss-
hme der übergeordneten politisch beeinflussten Minis-
rien unterworfen.

ie Palette der Manipulationsmöglichkeiten der Ministe-
en beschränkt sich dabei nicht nur auf die direkte Wei-
ng. Wenn verbeamtetes wissenschaftliches Personal
cht den politischen Vorstellungen entsprechend han-
lte, werden Kompetenzen entzogen, andere, gefällige

xperten befördert und mit Verantwortung betraut. Ex-
rne Wissenschaftler, die unerfreuliche Ergebnisse ermit-
lten, werden denunziert und nicht mehr beauftragt.
roblematisch ist auch, dass die Veröffentlichung der
orschungsergebnisse nicht von den Behörden oder Wis-
nschaftlern direkt erfolgt, sondern erst den politischen

ilter der Ministerien durchläuft. Durch PR-Strategien
nn so die öffentliche Wahrnehmung der Ergebnisse ma-
puliert werden.

ie Monopolstellung der BGR als Arbeitgeber stellt ein
eiteres Problem dar. Sie verhindert eine kritische Aus-
nandersetzung über Methodik und Inhalte ihrer Arbeit.
ieser Effekt wird durch den eher kleinen Markt an Fach-
uten, die oftmals in einem Abhängigkeitsverhältnis ste-
n, verstärkt. Wie die Untersuchungen des Ausschusses
zeigt haben, geht dies zum Nachteil der Qualität der

issenschaftlichen Arbeiten der BGR.

Drucksache 17/13700 – 594 –

Für die künftige Suche nach einem geeigneten End-
lager ergibt sich daraus:

 Einrichtung eines als unabhängig anerkannten wissen-
schaftlichen Kontrollgremiums, mit der Kompetenz,
die Auftragsvergabe zu überprüfen, dem Recht auf
alle Forschungsergebnisse und Entwürfe zuzugreifen,
ausgestattet mit den Mitteln, die wissenschaftlichen
Arbeiten zu überprüfen auf:

 Berücksichtigung des internationalen Stands von Wis-
senschaft und Technik, Beachtung der Grundsätze und
Standards einer wissenschaftlichen Arbeit, und in
Zweifel eigene Gutachten zu beauftragen.

 Die Veröffentlichung der wissenschaftlichen Arbeiten
soll gemeinsam oder unter Aufsicht des Kontrollgre-
miums erfolgen.

 Maßnahmen zur Förderung der wissenschaftlichen
Meinungsvielfalt in der Ausbildung insbesondere
durch verstärkten internationalen Austausch.

IV. Aufsicht und Kontrolle
der Entscheidungen

Die Verflechtungen der Entscheidungsebenen in den ver-
schiedenen Ministerien und obersten Bundesbehörden
mit der Atomindustrie und anderen Interessensvertretern
sind vielfältig. Bislang unterlag dieses System keinerlei
Kontrolle. Die Verantwortungsstrukturen sind nicht
ausreichend klar und gewährleisten nicht, dass alle ent-
scheidungserheblichen Tatsachen die Entscheidungsträ-
ger erreichen. Künftig müssen die Ebenen und Entschei-
dungskompetenzen entzerrt und so transparent gestaltet
werden, dass sie nachvollzogen werden können.

Für die künftige Suche nach einem geeigneten End-
lager ergibt sich daraus:

 Klare Regelungen zu Beteiligungsverboten in Auf-
tragsvorhaben und Personalbesetzungen bei drohen-
den Interessenskollisionen.

 Die Weitergabe von Mindermeinungen innerhalb der
mit der Standortsuche und Standorterkundung betrau-
ten Gremien an die inhaltliche Fach- und Rechtsauf-
sicht muss gewährleistet sein.

C. Gorleben: aus Fehlern lernen

Ohne den mutigen Widerstand der Wendländerinnen und
Wendländer gäbe es heute vielleicht ein Endlager für
Atommüll in Gorleben. Vermutlich eines, das nicht dem
heutigen Stand von Wissenschaft und Technik entsprä-
che. Denn der Untersuchungsausschuss hat eindeutig be-
wiesen, dass in Gorleben über 35 Jahre getrickst wurde.

Der Ausschuss hatte die Aufgabe zu prüfen, ob es politi-
sche Einflussnahmen bei der Standortentscheidung gab.
Das konnte eindeutig an mehreren Stellen festgestellt
werden. Überdies wurde in Gorleben bewusst das falsche
Rechtsverfahren angewendet: Bergrecht statt Atomrecht.
Dadurch wurde eine Bürgerbeteiligung bewusst umgan-

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gen. Außerdem hat die Vernehmung von zahlreichen un- i
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

hängigen Wissenschaftlern ergeben, dass die geologi-
he Eignung des Standortes Gorleben nicht gegeben ist.

amit steht nach unseren Untersuchungen heute fest:

Der Standort Gorleben ist politisch, juristisch und wis-
senschaftlich delegitimiert.

Eine unbelastete Erkundung kann am Standort Gorle-
ben nicht mehr erfolgen.

PD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
ellen fest: Die Methode Gorleben ist gescheitert. Das
issen alle, die sich mit den aktuellen Fragen zur Endla-
rsuche beschäftigen. Selbst Bundesumweltminister

eter Altmaier (CDU) versucht, aus den Fehlern von Gor-
ben zu lernen. Seine Parteikollegen im Untersuchungs-
sschuss dagegen kämpfen Schlachten von gestern und

ellen sich einer Aufarbeitung in den Weg.

ihrer Bewertung kommt die schwarz-gelbe Mehrheit
Ausschuss zu dem Schluss: „30 Jahre Gorleben-

rkundung: Sicherheit stets an erster Stelle – Eignungs-
ffigkeit immer bestätigt“. Die Standortauswahl pro

orleben sei sogar aus „heutiger Sicht geradezu beispiel-
ft und fortschrittlich“.

DU/CSU und FDP stehen vor dem Scherbenhaufen
rer eigenen Politik. Jahrzehntelang haben sie in Gorle-
n getrickst.

s gehört zu einem Neuanfang dazu, Fehler einzugeste-
n. Wie ihren Schlussfolgerungen aus dem Untersu-
ungsausschuss zu entnehmen, ist die CDU/CSU-FDP-
oalition dazu nicht bereit. Sie sieht keinerlei Verfehlun-
n in Gorleben und setzt die Lügen der Vergangenheit
rt. Für eine neue Standortsuche müsste die Koalition
er die Fehler der Vergangenheit eingestehen.

anzlerin Angela Merkel persönlich illustrierte ihr Fehl-
rhalten in ihrer damaligen Verantwortung lapidar mit
r Sottise: „Weil ich damals noch nicht so perfekt war
ie heute.“ Perfektion indessen hat niemand von ihr er-
artet, aber Aufrichtigkeit schon.

chlussfolgerungen aus dem UA Gorleben
er Fraktion DIE LINKE.
ie Fraktion DIE LINKE. kommt darüber hinaus zu fol-
nder Schlussfolgerung: An Gorleben erhitzen sich die
emüter seit 35 Jahren. Einen solchen Zankapfel in ei-
m neuen Suchverfahren zu belassen, entzieht jedem
uen Gespräch die Grundlage. Die Bewertungen von

DU/CSU und FDP sind entlarvend. Der Untersuchungs-
sschuss Gorleben hat für DIE LINKE. gezeigt, dass

DU/CSU und FDP in der Gorleben-Frage die Lügen der
ergangenheit fortsetzen wollen. Allein dieser Streit-
nkt würde ein neues Gespräch grundsätzlich bestim-
en und der Kampf um Gorleben würde sich fortsetzen.
udem darf den massiven Interessen, insbesondere von
eiten der Industrie, an Gorleben festzuhalten, in einem
uen Suchverfahren keine Chance gegeben werden. Es

t nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE. ein Akt der
ernunft, Gorleben aus dem Verfahren zu nehmen, um
e Voraussetzung für einen neuen Aufbau von Vertrauen
n der Bevölkerung zu schaffen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 595 –

Fünfter Teil:
Stellungnahmen aufgrund Gewährung
rechtlichen Gehörs

Im Rahmen des gemäß Beschluss des Ausschusses in der
99. Sitzung am 25. April 20134675 gewährten rechtlichen
Gehörs (§ 32 PUAG) haben folgende Personen zu Aus-
führungen im Entwurf des Abschlussberichts Stellung ge-
nommen:

A. Dr. Detlef Appel
Zu: Feststellungsteil, Kapitel D. V., S. 226 – 228;

Bewertungsteil, Kapitel C. III. 3. i), S. 304.

„Vorab stelle ich hinsichtlich der in dieser Stellungnahme
enthaltenen Anmerkungen zu den mir übermittelten Aus-
führungen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP im
dritten Teil des Abschlussberichts des Untersuchungsaus-
schusses (Bewertung der Untersuchungsergebnisse, Sei-
ten 104 f. [Jetzt: S. 304 des Berichts]) fest, dass der Be-
wertungsteil der Fraktionen von CDU/CSU und FDP
bereits im Internet zugänglich und damit öffentlich ist [1],
und zwar ohne als Entwurf gekennzeichnet zu sein. Die
mir zur Stellungnahme übermittelten Ausschnitte sind mit
den entsprechenden Abschnitten der veröffentlichten Ver-
sion identisch. Unterstellt, ich könnte durch die Veröf-
fentlichung des Abschlussberichtes in meinem Rechten
tatsächlich erheblich beeinträchtigt werden, wäre dadurch
nach meinem Verständnis die Intention des mit § 32
PUAG vorgesehenen rechtlichen Gehörs durch die Veröf-
fentlichung ohne wesentliche Inhalte meiner Stellung-
nahme konterkariert.

In den Teilen des Entwurfs des Abschlussberichts gemäß
a) und b) werden wertende Aussagen zum Gutachten
Gruppe Ökologie GmbH/PanGeo zur Eignungshöffigkeit
des Standortes Gorleben [2], das von mir gemeinsam mit
weiteren Autoren im Auftrag des NMU erarbeitet worden
ist, getroffen. Sie stützen sich auf kritische Aussagen ei-
nes mir nicht vorliegenden Schreibens des BfS an das
NMU vom 30 Juni 1997 [3]. Im Berichtsentwurf daraus
zitierte wertende Ausführungen betreffen nicht nur das
Gutachten, sondern auch die Persönlichkeit der Gutach-
ter. In beiden Berichtsteilen wird durch Zitieren negativer
Wertungen aus dem genannten BfS-Schreiben der Ein-
druck unwissenschaftlichen Arbeitens bei der Erstellung
des Gutachtens und unangemessener Honorierung provo-
ziert. Einige dieser Zitate machen deutlich, dass das BfS-
Schreiben im Zusammenhang mit der Auseinanderset-
zung zwischen BfS und NMU um die Kostenübernahme
für die vom NMU beauftragten Gutachten und die Ein-
speisung der Ergebnisse in das „Gorleben-Verfahren“ steht.
Dies macht den politischen Charakter des Schreibens und
die damit verbundenen Ziele der Autoren deutlich.
In den Berichtsteilen gemäß a) und b) zitierte Formu-
lierungen im Schreiben des BfS legen den Schluss nahe,
dass damit die wissenschaftliche und persönliche Herab-
würdigung der Autoren des Gutachtens beabsichtigt
war – durchsichtiger Ansatz, das Fehlen von Sach-
argumenten zu kompensieren. In beiden Berichtsteilen

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c4675 Vgl. Erster Teil, Kapitel B. VIII. 3.
Drucksache 17/13700

erden aus dem Schreiben des BfS verallgemeinernde
ussagen zum angeblich mangelnden wissenschaftlichen
ehalt des angesprochenen Gutachtens zitiert und um
oteske Spekulationen zur Voreingenommenheit der
utachter sowie zu den Motiven für ihre kritische Ein-
hätzung der Eignungshöffigkeit des Standortes Gorle-
n und ihre Honorarforderungen ergänzt. Ich interpre-

ere dieses Vorgehen und die Diktion der Ausführungen
den Berichtsteilen in dem Sinne, dass die Intention der
utoren der entsprechenden Berichtsabschnitte mit der
s BfS-Schreibens übereinstimmt und Herabwürdigung
d Rufschädigung beabsichtigt sind, zumindest in Kauf
nommen werden.

achlich sollen die Aussagen im Schreiben des BfS an
MU und in den Berichtsteilen gemäß a) und b) – soweit
s aus dem Entwurfstext ableitbar ist – durch Verweis
f eine Stellungnahme der BGR [4] zum Gutachten
ruppe Ökologie GmbH/PanGeo und weiteren von NMU
rgebenen Gutachten zur Eignungshöffigkeit des Stand-
tes Gorleben begründet werden. Über eigene fachliche
xpertise verfügte das BfS offenbar nicht. Dies offenbart
ch beispielhaft in im Berichtsteil gemäß b) aus dem
fS-Schreiben vom 30. Juni zitierten und von den Auto-
n der entsprechenden Berichtspassage inhaltlich über-
mmenen Aussagen zur Arbeitsweise der Bearbeiter des

utachtens: Darin kommt tiefes Unverständnis der Prin-
pen wissenschaftlichen Arbeitens zum Ausdruck – etwa,
enn versucht wird, die Entwicklung und Anwendung
n Kriterien als „bloßes Referieren und Bewerten“ abzu-
alifizieren.
Berichtsteil gemäß b) (Fußnote 378 [Jetzt: Fußnote 2287])
ird zur fachlichen Begründung für die angeblich man-
lnden wissenschaftlichen Leistungen im Gutachten
ruppe Ökologie GmbH/PanGeo ein Zitat aus der Ge-
mtbewertung in der BGR-Stellungnahme [4] geliefert.
arin wird behauptet, dass im Gutachten auf Grundlage
n Kriterien zum Deckgebirge die Nichteignung des

tandortes gefolgert würde. Schwächen des Deckgebirges
s alleiniges Kriterium zur Abwertung eines Standortes
nehmen sei jedoch unsachgemäß. Vielmehr solle das

alzgebirge einen vollständigen Einschluss der Abfälle
währleisten. Das Deckgebirge habe nur dann eine

unktion, wenn das Salzgebirge seine Funktion nicht
llständig erfüllt.

azu stelle ich fest: Im Gutachten Gruppe Ökologie
mbH/PanGeo [2] ist nicht von Nichteignung die Rede,
ndern von fehlender Eignungshöffigkeit. Der Begriff

ignungshöffigkeit und der methodische Umgang damit
erden definiert. Die Eignungshöffigkeit des Standortes
orleben wird mittels wissenschaftlich abgeleiteter und
gründeter Kriterien beurteilt. Die Behauptung, im Gut-
hten würde die Nichteignung gefolgert, kann ich nur als
usdruck von Unverständnis oder als absichtliche Fehlin-
rmation interpretieren. Die in der BGR-Stellungnahme
ßerdem geäußerte Vorstellung, das Deckgebirge habe
ur dann eine Funktion“, wenn das Salzgebirge den voll-

ändigen Einschluss der Abfälle nicht gewährleisten
nne, ist wissenschaftlich und sicherheitstechnisch nicht
ltbar. Richtig ist allerdings, dass das Deckgebirge in
bhängigkeit vom Sicherheitskonzept eines Endlagers in
nem Salzstock im Detail unterschiedliche sicherheitli-
he Funktion hat.

Drucksache 17/13700 – 596 –

Die wissenschaftliche Unzulässigkeit dieser Aussagen in
der BGR-Stellungnahme [4] wird besonders deutlich,
wenn man die Aussagen mit den sicherheitlichen Prinzi-
pien und den Kriterien zur Bewertung der Deckgebirgsei-
genschaften von Salzstöcken vergleicht, die in der BGR-
Studie zur Identifizierung untersuchungswürdiger Salz-
stöcke von August 1995 [5] abgeleitet und angewendet
werden. In ihrem sicherheitlichen Kern beruhen die darin
entwickelten und angewendeten Kriterien zur Beurteilung
des Deckgebirges auf ähnlichen sicherheitlichen Überle-
gungen und Anforderungen an das Deckgebirge wie die
im Gutachten Gruppe Ökologie GmbH/PanGeo. Die be-
stehenden Unterschiede sind wesentlich durch die unter-
schiedliche Zielsetzung beider Bewertungsprozeduren
(Bewertung eines bereits teilweise erkundeten Standortes
bzw. Identifizierung untersuchungswürdiger Salzstock-
standorte) begründet.

Quellen

[1] www.tagesspiegel.de/downloads/8095204/1/PUA-Re
gierung

[2] Gruppe Ökologie GmbH/PanGeo (1993): Gutachten
zur „Eignungshöffigkeit“ des Salzstockes Gorleben
als Endlager für radioaktive Abfälle. Hydrogeologi-
sche und hydraulische Verhältnisse im Bereich des
Salzstockes Gorleben als Grundlage für die Beurtei-
lung der Eignungshöffigkeit des Standortes für die
sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle – Ab-
schlußbericht. – Im Auftrag des Niedersächsischen
Umweltministerium, Hannover, August 1993.

[3] Schreiben des BfS an das NMU vom 30 Juni 1997
(im Entwurf Abschlussbericht zitiert als „MAT A 83,
Band 6, pag. 343 ff.“ o. Ä.)

[4] BGR (1995): Projekt Gorleben. Stellungnahme zu
Gutachten, die im Auftrag des NMU zur Eignungs-
höffigkeit des Standortes Gorleben angefertigt wur-
den. Abschlußbericht zum Arbeitspaket 9B/
31461000. – Archiv-Nr.: 114026, Tagebuch-Nr.:
11393/95. Wird im Entwurf Abschlussbericht in un-
terschiedlicher Weise zitiert, z. B. als „Stellung-
nahme des BfS vom 15. Oktober 1995 (MAT B 40,
S. 1 ff.“) oder als „BGR-Stellungnahme vom 12. Ja-
nuar 1996…“ (MAT A 210, Bd. 25, pag. 000001 bis
000450 [000122]) .

[5] BGR (1995): Endlagerung stark wärmeentwickelnder
radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Formatio-
nen Deutschlands. Untersuchung und Bewertung von
Salzformationen. – August 1995, Archiv-Nr. Hanno-
ver: 111 089, Tagebuch-Nr.: 11 187“

B. Mathias Edler

Zu: Bewertungsteil, Kapitel D. II., S. 310, Fuß-
note 2325.

„Der Bewertungsteil der Fraktionen von CDU/CSU und
FDP bezeichnet mich in der Fn. 416 [Jetzt: Fußnote 2325]
als „Greenpeace-Aktivist“, offenbar in der Absicht, meine
inhaltlichen Ausführungen zu Gasvorkommen unter dem

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Salzstock Gorleben, ihren Auswirkungen und den nicht E
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

folgten Konsequenzen in Bezug auf die eigentlich ge-
tene Aufgabe des Standortes fachlich zu diskreditieren.

Ich bin AUCH „Greenpeace-Aktivist“. Wenn es diese
ktivisten“ nicht geben und es nach dem Willen der

raktionen von CDU/CSU und FDP gegangen wäre, dann
ären längst hochradioaktive Abfälle im geologisch un-
eigneten Salzstock Gorleben eingelagert. Insofern ist
ese Bezeichnung nicht geeignet, von mir als Diskredi-
erung aufgefasst zu werden.

Auch wenn mit dem Begriff „Experte“ heutzutage nur
gern – und besonders häufig auf parlamentarischem

arkett – inflationär umgegangen wird, lautet meine kor-
kte Bezeichnung im Zusammenhang meiner Auftrags-
beiten für die internationale Umweltschutzorganisation
reenpeace und insbesondere in dem in der Fußnote 416
etzt: Fußnote 2325] zitierten Zusammenhang „Green-
ace-Atomexperte“. Dies ergibt sich nicht zuletzt aus
n von der CDU angeführten Internet-Links.

Ich bin Politikwissenschaftler und habe mein Studium
it dem Magister Artium (M.A.) an der Universität Han-
ver am 11. Januar 2000 mit der Gesamtnote „sehr gut“
standen – mit einer schriftlichen Arbeit zum Thema
orleben“. Die Arbeit ist unter der ISBN 3-928117-13-0
röffentlicht worden und im Buchhandel erhältlich.

Falls diese Qualifikation, die durch eine intensive Be-
häftigung gerade mit dem Thema der Standortbenen-
ng Gorlebens seit über 20 Jahren und zuletzt ab 2010
rch die Einsicht in Behördenakten aus 12 Ministerien
d Behörden mit einem Umfang von mehreren hundert-

usend Seiten ergänzt wurde, jedoch nach Meinung der
raktionen der CDU/CSU und der FDP die Bezeichnung
xperte“ nicht rechtfertigen sollte, so wäre zu prüfen, ob

le Zeugen der CDU/CSU und der FDP im 1. PUA der
. Wahlperiode ihre Berufsbezeichnungen, die auch den

rad ihrer Qualifikation und damit der Wichtigkeit ihrer
ussagen angeben, zu Recht tragen. Beispiel: Der Zeuge
erald Hennenhöfer müsste dann bei einer gleichwerti-
n Behandlung als „Atom-Lobbyist“ bezeichnet werden.

1. Der heutige Leiter der Abt. RS im Bundesumweltmi-
sterium hat in seiner bundesaufsichtlichen Weisung
m 1. September 1995 in Bezug auf das Endlager für
dioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) erklärt, dass
icherheitstechnische Bedenken (…) nicht ersichtlich
nd.“ Nach einem Löserfall, dem Abbruch eines ca.
00t schweren Gesteinsbrockens am 30.11.2001, befin-
t sich das Endlager im Zustand der Gefahrenabwehr.

2. Unter dem damaligen Abteilungsleiter RS Gerald
ennenhöfer wurden die Erkundungsbereiche in Gorle-
n nachweislich aus besitzrechtlichen, politischen Grün-
n und nicht aus geologischen, von Sicherheitsfragen
leiteten, Gründen angepasst, um eine Weitererkundung
Gorleben unter dem Deckmantel der Eignungshöffig-
it zu ermöglichen.

3. Von 1998–2003 hat Herr Hennenhöfer als Rechtsbe-
ter für die VIAG/EON gearbeitet und war an der For-
ulierung des so genannten Konsensvertrages zwischen

nergiekonzernen und Bundesregierung auf Seiten der

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 597 –

Konzerne maßgeblich beteiligt: „(…) keine begründeten
Zweifel an Gorleben“. Wenn es keine begründeten Zwei-
fel an der Sicherheit Gorlebens gäbe, wäre eine neue
Standortsuche, welche auch die heutige Bundesregierung
zur Findung des bestmöglichen Standortes in der Bundes-
republik zumindest in öffentlichen Verlautbarungen favo-
risiert, überflüssig.

4.4. In seiner Tätigkeit für die Anwaltskanzlei Redeker
2003–2008 erklärt Herr Hennenhöfer, in einem Gutachten
über die Asse für das Helmholtz-Zentrum: „Es ist über-
haupt nichts davon zu halten, die Asse-Begleitgruppe
fortlaufend zu unterrichten.“ Herr Hennenhöfer ist heute
an der Formulierung eines neuen Endlagersuchverfahrens
beteiligt, das auch eine umfassende Bürgerbeteiligung ge-
währleisten soll.

4.5. In der Diskussion zur Strommengenübertragung
2009 erklärt Herr Hennenhöfer in seiner Eigenschaft als
Leiter der Abt. RS im BMU: „Maßgeblich sind vom Be-
treiber darzulegende betriebswirtschaftliche Gründe. Si-
cherheitsfragen sind hingegen nicht maßgeblich.“ Die aus
solchen Aussagen abzuleitende Haltung in Bezug auf das
Primat der Sicherheit werfen unweigerlich die Frage auf,
ob diese Person a) vor dem PUA Aussagen gemacht hat,
die der Wahrheitsfindung dienen und b) geeignet ist, ein
neues Endlagersuchgesetz an entscheidender Stelle mit zu
entwickeln.

Nun zur inhaltlichen Bewertung der eigentlich beanstande-
ten und angeblich im Rahmen des PUA widerlegten Aus-
sage im Text auf Seite 135, auf die sich die Fußnote 416
[Jetzt: Fußnote 2325] bezieht:

1. Es ist völlig unwesentlich, ob es sich bei dem Gasvor-
kommen in ca. 3 400 m Tiefe unter dem Salzstock Gor-
leben um ein „förderungswürdiges“ Gasvorkommen
handelt oder nicht: Fest steht: Es gibt ein großes Gasvor-
kommen unter dem Salzstock Gorleben im so genannten
Rotliegenden (Präzechsteingas).

2. Die Entscheidung zur untertägigen Erkundung des
Salzstocks Gorleben wurde 1983 im Zwischenbericht der
PTB u. a. unter der Maßgabe getroffen, dass die bereits in
den Schachtvorbohrungen gefundenen Gase und Konden-
sate ausdrücklich nicht aus jenem Erdgasvorkommen im
Rotliegenden (Präzechstein) stammen, sondern als so ge-
nannte Zechsteingase im Salzstock selbst gebildet wur-
den.4676 Wenn sie aus dem Rotliegenden unterhalb der
Salzstockbasis stammen würden, so hätten sie auf irgend-
einem Wege in das Salz hinein kommen müssen. Dieser
Beweis einer wie auch immer gearteten Wegsamkeit hätte
mit der Konsequenz geendet, das Endlagerprojekt Gorle-
ben aufzugeben.

3. In den Folgejahren der so genannten Erkundung des
Salzstocks von 1986 bis 1998 wurden von der Bundesan-
stalt für Geowissenschaften und Rohstoffe allein im ers-
ten von neun Erkundungsbereichen bei Gesteinsproben
bis zu 45 % ausgerechnet jenes Präzechsteingases aus

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467
4676 Siehe Anlage 1, Auszug aus PTB-Zwischenbericht, Mai 1983.
Drucksache 17/13700

m Rotliegenden gefunden.4677 Konsequenzen wurden
s diesen Funden bis heute keine gezogen.

as Rotliegendgas ist vor allem in den Hohlräumen
isse, Klüfte etc.) im Hauptanhydrit nachgewiesen wor-
n. Die BGR-Behauptung, dass dieser Hauptanhydrit
rblockt sei und somit keine durchgängigen Wegsamkei-
n mehr von der Lagerstätte bis in den Salzstock hinein
stünden, ist eine Schutzbehauptung.

inzelne und möglicherweise isolierte Hauptanhydrit-
öcke sind bislang nur im Bereich der Schächte nachge-
iesen worden. Eine pauschale Extrapolation dieser „iso-
erten Blöcke“ auf den gesamten Salzstockbereich ist
cht zulässig und bislang auch durch keinerlei nachprüf-
re Untersuchungen verifiziert.

azit: Es fragt sich, wie die Fraktionen von CDU/CSU
d FDP zu dem Schluss kommen, meine Aussagen seien
it „substanziellen geowissenschaftlichen Argumenten
d Ergebnissen nachvollziehbar entkräftet“. Vielmehr ist
nau das Gegenteil der Fall. Die Interpretation der Frak-

onen von CDU/CSU und FDP der entsprechenden Zeu-
naussagen ist mit Hilfe der als Anlagen beigefügten
okumente der BGR mit „substanziellen geowissen-
haftlichen Argumenten und Ergebnissen nachvollzieh-
r entkräftet“.“4678

eplik der Fraktionen von CDU/CSU und FDP zur
ellungnahme von Herrn Edler im Rahmen der Ge-
ährung rechtlichen Gehörs:

errn Mathias Edler wurde rechtliches Gehör gewährt,
die Besorgnis bestand, er könne sich durch die in einer

ußnote zitierte Bezeichnung „Greenpeace-Aktivist“ in
inen Rechten verletzt fühlen. Diese Besorgnis war of-
nbar unbegründet, denn Herr Edler bezeichnet sich in
iner Stellungnahme selbst so.

err Edler missbraucht mit seiner Stellungnahme das In-
rument des rechtlichen Gehörs zu einem politischen
atement. Er stellt dabei Behauptungen zu Zeiträumen
f, zu denen der Ausschuss Feststellungen gar nicht tref-

n durfte, da sie nicht zum Untersuchungsauftrag ge-
ren.

ine von ihm selbst hervorgehobene Expertise als Poli-
kwissenschaftler ist kein Argument, in ihm einen Sach-
rständigen für geologische Fragen zu sehen. Sein State-
ent zu geologischen Fragen verdient deshalb als
rsönliche Meinung Respekt – nicht weniger, aber eben

7 Vgl. Anlage 2 BORNEMANN, O. et al. (2008): Standortbeschrei-
bung Gorleben, Teil 3, Ergebnisse der über- und untertägigen Er-
kundung des Salinars.- Geol. Jb. C, 73, 50 Abb., 7 Tab. 5 Anl.,
Hannover und Anlage 3, GERLING, P., FABER, E., WEHNER, H.
(2002): Projekt Gorleben: Geologische Bearbeitung der Erkun-
dungssohle (Geologie, Mineralogie, Geochemie). Interpretation der
chemischen Analysen von gasförmigen und flüssigen Kohlenwas-
serstoffen (einschl. der Daten aus der obertägigen Erkundung und
der Schächte).- BGR-Bericht, Arch. Nr. 123 687, Auftragsnr.
9G4121100000: 84 S., 31 Abb., 5 Tab., 2 Anl.; Hannover. – (unver-
öffentl.)

8 Die mit der Stellungnahme übersandten Dokumente sind dem Be-

richt in elektronischer Form auf CD beigefügt, vgl. Anhang: Über-
sichten und Verzeichnisse, VIII, Dokument Nr. 123.

Drucksache 17/13700 – 598 –

auch nicht mehr. Geologischer Sachverstand zu den von
Herrn Edler angesprochenen Fragen kommt unter an-
derem in den Abschnitten „D. Widerlegte Kritikpunkte,
II. Mögliche Gasvorkommen unter der Salzstruktur Gor-
leben-Rambow: keine Relevanz“ auf Seite 310 ff. sowie
„C. VI. 5. b Hauptanhydrit“ auf Seite 163 des Berichtes
zu Wort. Herrn Edlers Ausführungen zur Geologie des
Salzstocks Gorleben-Rambow sind nach dem Ergebnis
der Beweisaufnahme im 1. Untersuchungsausschuss
falsch.

C. Jürgen Kreusch
Zu: Feststellungsteil, Kapitel D. V., S. 227 – 228;

Bewertungsteil, Kapitel C. III. 3. i), S. 304.

„In beiden Textstellen wird von BfS unter Mithilfe von
BGR behauptet, dass meine Arbeitsweise – und die der
Mitautoren des Gutachtens – wissenschaftlichen Ansprü-
chen nicht genüge. Daraus leitet BfS die fehlende Ange-
messenheit der Vergütung für das Gutachten ab.

Die im Schreiben des BfS /2/ unter Mithilfe einer Stel-
lungnahme der BGR /3/ dargelegte Begründung der feh-
lenden Wissenschaftlichkeit des Gutachtens und folglich
der Angemessenheit der Vergütung entbehrt jeglicher
sachlichen Grundlage. Ich weise sie entschieden zurück.
Zumindest die Darlegung von BfS /2/ zeigt vielmehr, dass
sich die Behörde entweder mit dem Inhalt des Gutachtens
sachlich nicht wirklich auseinandergesetzt hat oder aber
mich und die Mitautoren diskreditieren wollte. Gleiches
gilt für die zusammenfassenden Bewertungen der BGR-
Stellungnahme /3/.

Auf die Vorwürfe von BfS und BGR kann hier im Einzel-
nen nicht eingegangen werden. Beispielhaft soll nur auf
den Vorwurf eingegangen werden, die von den Gutach-
tern aufgestellten eigenen Grundsätze und Kriterien für
die notwendige Vorgehensweise bei der Beurteilung von
Endlagerstandorten würden von den in Deutschland
geltenden Kriterien abweichen. Die Aufstellung eines
wissenschaftlich nicht begründeten und auch nicht be-
gründbaren Kriterienkataloges sei deshalb weder den ver-
einbarten Preis noch einen anderen Betrag wert.

Die von mir gemeinsam mit den Mitautoren in /1/ geleis-
tete Weiterentwicklung von Grundsätzen der Beurteilung
von Endlagerstandorten und die begründete Ableitung
von Kriterien und ihre Anwendung auf vorliegende Be-
funde ist aber zweifellos ein Kernbereich wissenschaftli-
chen Arbeitens. Ohne diese Tätigkeit würde Wissenschaft
versteinern. BfS und BGR können diese Tätigkeit nur an-
zweifeln, wenn sie der Überzeugung sind, sie hätten die
alleinige Definitionsmacht darüber, was bei der Endlage-
rung radioaktiver Abfälle richtige Wissenschaft ist.

Der Vorwurf von BfS und BGR fällt auf beide Behör-
den zurück: Es wäre nämlich ihre Aufgabe gewesen, die
Grundsätze und Kriterien bei der Beurteilung von Endla-
gerstandorten im Laufe der Zeit weiter zu entwickeln und
damit den Stand von Wissenschaft und Technik nach
vorne zu bringen. Dies wurde von beiden Behörden über
Jahre versäumt. Beleg dafür ist die Tatsache, dass meine

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Mitautoren und ich in dem kritisierten Gutachten /1/ bei- a
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ielsweise frühzeitig die Forderung nach einem kri-
rienbasierten Suchverfahren, der Notwendigkeit der
rgleichenden Bewertung von Standorten und der Iden-

fizierung des relativ besten Standortes sowie der Be-
cksichtigung des bereits damals gesetzlich geschützten

chutzgutes Grundwasser gefordert haben – alles Forde-
ngen, die damals von BfS und BGR abgelehnt wurden
d die heute allgemein anerkannt sind /4/. Für BfS und

GR waren diese Forderungen zum damaligen Zeitpunkt
und darüber hinaus – trotz der damals schon lange be-
nnten Schwierigkeiten am geplanten Endlagerstandort
orleben offensichtlich nicht opportun.

uellen:

/: Gruppe Ökologie & PanGeo (1993): Gutachten zur
„Eignungshöffigkeit“ des Salzstockes Gorleben als
Endlager für radioaktive Abfälle. Hydrogeologische
und hydraulische Verhältnisse im Bereich des Salz-
stockes Gorleben als Grundlage für die Beurteilung
der Eignungshöffigkeit des Standortes für die sichere
Endlagerung radioaktiver Abfälle – Abschlussbe-
richt. – Im Auftrag des Niedersächsischen Umwelt-
ministerium, Hannover, August 1993.

/: Schreiben des BfS an das NMU v. 30.06.1997 (mir
liegen nur auszugsweise Zitate des Schreibens des
BfS an das NMU aus dem Entwurf des Abschlussbe-
richtes vor).

/: BGR – Stellungnahme zu Gutachten, die im Auftrag
des NMU zur Eignungshöffigkeit des Standortes
Gorleben angefertigt wurden, Tagebuch-Nr.: 11393/95,
Hannover 1996.

/: AkEnd – Auswahlverfahren für Endlagerstandorte.
Empfehlungen des AkEnd – Arbeitskreis Auswahl-
verfahren Endlagerstandorte, Abschlussbericht, De-
zember 2002.“

. Prof. Dr. Dietrich Rauschning

Zu: Sondervotum, Zweites Kapitel, C. II. 4. c),
S. 511 – 512.

…] Zu den Ausführungen unter der Überschrift c) das
unschgutachten der schwarz-gelben Bundesregierung –
estellte“ Wissenschaft nehme ich wie folgt Stellung:

eit 1976 habe ich die Niedersächsische Landesregie-
ng, das zuständige Ministerium als Genehmigungsbe-
rde, in atomrechtlichen Verfahren, rechtswissenschaft-

ch beraten. Auch habe ich die Genehmigungsbehörde in
rwaltungsgerichtlichen Verfahren und das Land Nie-
rsachsen vor dem Bundesverfassungsgericht im Ver-
hren 1 BVR 1561/82 vertreten. Aufgabe der Beratung
ar, das anwendbare Recht in seiner Bedeutung auf wis-
nschaftlicher Grundlage zu ermitteln und zu erläutern.
s ist Aufgabe und damit Interesse der staatlichen Ver-
altung, das Recht anzuwenden oder auszuführen – es
bt kein rechswidriges Staatsinteresse.

uch praktisch ging es in den Jahren meiner Zusammen-

rbeit mit den niedersächsischen Ministerien in den atom-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 599 –

rechtlichen Genehmigungsverfahren stets darum, den
Inhalt der Rechtsvorschriften, gerade auch unter Berück-
sichtigung der aktuellen Rechtsprechung, zu ermitteln
und zu erläutern. Die im Sondervotum zum Ausdruck
kommende Vorstellung, die Beamten der Genehmigungs-
behörden würden eine Rechtsauffassung vorgeben, die in
einem Gutachten nur bestätigt oder untermauert werden
solle, ist unwirklich.

An den Gedankenaustausch im Mai 1983 kann ich mich
nun nach 30 Jahren nicht korrekt erinnern. Es ist aber
selbstverständlich, dass ich mit Fachkollegen wissen-
schaftlich im Kontakt bin.

Unverständlich ist mir, welche Neutralitätspflicht ich wo-
durch verletzt haben soll [S. 1223]. Ich habe an der
Rechtserkenntnis mitgearbeitet, habe aber keine Parteien
gesehen, zwischen denen ich neutral zu entscheiden
hätte.“

E. Prof. Dr. Hans-Werner Rengeling
Zu: Sondervotum, Zweites Kapitel, C. II. 4. c),

S. 511 – 512.

„Für mich ist nicht nachvollziehbar, wie sich aus der
„Beweisaufnahme“, d. h. hier aus einem Schreiben von
Prof. Dr. Dietrich Rauschning vom 16. Mai 1983 an den
Niedersächsischen Minister für Bundesangelegenheiten,
ergeben soll, dass meinem Gutachten der „Anschein von
einem Wunsch-Gutachten anhaftet“ und deshalb die
„Neutralität“ meines Gutachtens zu bezweifeln sei.

Das erwähnte Schreiben von Prof. Rauschning habe ich
erst jetzt durch das Sondervotum kennen gelernt, konnte
also durch dessen Inhalt bei der Übernahme und Erstel-
lung meines Gutachtens im Jahre 1983 nicht beeinflusst
sein. Wenn Herr Rauschning schreibt, dass ich mit ihm
„Fühlung“ genommen habe, so kann ich mich daran nach
30 Jahren beim besten Willen nicht erinnern. In jedem
Fall habe ich eine unbeeinflusste Entscheidung bei der
Übernahme des Gutachtens und dessen Ausfertigung ge-
troffen. Von einem „Wunsch-Gutachten“ oder mangeln-
der „Neutralität“ kann somit keine Rede sein.“

F. Dr. Horst Schneider
Zu: Protokoll Nr. 70, 72, 74, 76 und 88;

Feststellungsteil, S. 180 – 181, 193, 196, 198
und 210;
Bewertungsteil, S. 295, 320 und 328;
Sondervotum, S. 525, 529, 534, 536, 537 und
591. 4679

„1. Keine Bemerkungen habe ich zu den Protokollen
Nummern 72, 74, 76 und 88.

2. Zum Berichtsentwurf habe ich sachlich nichts anzu-
merken. Allerdings erlaube ich mir nach einer stich-
punktartigen Kontrolle zum dritten Teil den Hinweis,
dass auf Seite 157 der Bezug 554 [Jetzt: S. 328 des Be-

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Gemäß Zusage des Ausschusses, vgl. Ausschussbeschluss, Erster
Teil, Kapitel B. VIII. 3.
Drucksache 17/13700

chts, Fußnote 2463] nicht auf Seite 16, sondern 17 ver-
eisen und in dem Zitat in der vorletzten Zeile nach dem
ort „überlegt“ das Komma gestrichen werden müsste
gl. die Fassung in dem mir mit dem Bezugsschreiben
ermittelten Protokoll Nummer 70 auf Seite 17).

Zum Protokoll Nummer 70 über meine eigene Verneh-
ung habe ich zu den Erläuterungen 1 – 17 und 20 – 32
ine Bemerkungen. Zu Erläuterung 19 ist mir in meiner

tellungnahme vom 19. Februar 2012 bedauerlicherweise
ne Ungenauigkeit unterlaufen: Korrekt muss es heißen:

vom 14. Juni 2000, unterzeichnet am 11. Juni 2001“.
it der Erläuterung 18 auf Seite 38 kann ich mich nicht
nverstanden erklären; sie entspricht nicht meiner Aus-
hrung schon in meinem Schreiben vom 19. Februar
12 auf Seite 3 unter Nummer 11.

ach nochmaliger Prüfung beantrage ich,

das Protokoll Nummer 70 nicht zu veröffentlichen
sowie im gesamten Bericht des Ausschusses keine
wörtlichen Zitate aus meiner Vernehmung wiederzu-
geben,

hilfsweise, sofern der Ausschuss mir eine rechtlich
belastbare Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung
des Stenographischen Protokolls meiner Zeugenver-
nehmung mitteilen kann, im Protokoll Nummer 70
die Passage beginnend auf Seite 37 rechte Spalte mit
„Nun gibt es …“ und endend auf Seite 39 linke
Spalte oben mit „… weil ich nicht mehr zuständig
war, interpretieren will“ ersatzlos zu streichen und an
dieser Stelle folgenden Hinweis aufzunehmen: „Hier
wurde ein Teil der Vernehmung aus dem Protokoll
entfernt, weil die Vernehmung zu einem Vorhalt er-
ging, der auf einer unrichtigen Tatsache gründete.“

ur Begründung meines Antrags führe ich aus:

u a.: Im PUAG ist keine Ermächtigung zur Veröffentli-
ung von Protokollen über Zeugenvernehmungen ent-
lten. Auch in der Strafprozessordnung (StPO), an die

ch das PUAG hinsichtlich Zeugenvernehmungen er-
chtlich anlehnt, ist eine Veröffentlichung von Protokol-
n über Zeugenvernehmungen nicht vorgesehen (siehe
270 – 274 StPO). Das Verfahren der Zeugenverneh-
ung nach dem PUAG ist – wie im Strafprozess die Ver-
hmung von Zeugen – nach dem Grundsatz des fairen

erfahrens ausgestaltet. Angesichts meiner Belehrung
r der Vernehmung zur Sache, die Wahrheit zu sagen,
nn ich als Zeuge erwarten, nur mit wahren Tatsachen
d Vorhalten konfrontiert zu werden. Andernfalls liegt

ne Verletzung meines Persönlichkeitsrechts nach Arti-
l 2 des Grundgesetzes vor. Bei meiner Vernehmung
urde ich auch nicht unter Nennung einer Rechtsgrund-
ge auf die Veröffentlichung hingewiesen; die Tatsache
ner Veröffentlichung wurde en passant erwähnt (siehe
tenographisches Protokoll zur 70. Sitzung auf Seite 1
chte Spalte unten: „dann ja der Öffentlichkeit zugäng-
ch gemacht wird“). Die Veröffentlichung des Protokolls
meiner Zeugenvernehmung rechtlich als Anlage zum
röffentlichungsfähigen Bericht einzustufen, wäre vor
m genannten Hintergrund meiner Auffassung nach als
nzulässige Gesetzesumgehung anzusehen. Folglich ist

Drucksache 17/13700 – 600 –

im Bericht selbst nicht auf wörtliche Zitate aus dem Pro-
tokoll über meine Zeugenvernehmung zurückzugreifen.

Zu b.: Der Vorhalt ist unzutreffend gewesen, wie ein mir
nicht zugängliches Schriftgutachten des Bundeskriminal-
amtes ergeben haben soll. Vorhalte, die auf unrichtigen
Tatsachen gründen, sind nicht verwertbar; daher bestünde
kein Grund zu einer Veröffentlichung, selbst wenn eine
Rechtsgrundlage zur Veröffentlichung von Protokollen
über Zeugenvernehmungen im Rahmen des PUAG gege-
ben wäre. Denn auch im Strafprozess wäre eine Zeugen-
aussage zu einem unzutreffenden Vorhalt nicht verwert-
bar. Im Übrigen wurde mir die Unterlage zum Vorhalt bei
meiner Vernehmung nicht vorgelegt. Schließlich lag dem
Ausschuss, wie ich gehört habe, zum Zeitpunkt des Vor-
halts mir gegenüber eine gut lesbare Kopie vor, aus der
sich die zutreffende Lesart („suchen“) ergab. Nach dem
Grundsatz eines fairen Verfahrens widerspricht daher die
Veröffentlichung der Passage zum unzutreffenden Vorhalt
dem PUAG und verletzt mich in meinem Persönlichkeits-
recht nach Artikel 2 des Grundgesetzes.“

Die Korrekturhinweise von Dr. Horst Schneider unter 2.
seiner Stellungnahme wurden umgesetzt.4680 Den Anlie-
gen unter 3. seiner Stellungnahme hat der Ausschuss in
seiner 100. Sitzung am 16. Mai 2013 beschlossen, nicht
zu entsprechen; die beabsichtigte Veröffentlichung ent-
spreche dem geltenden Recht.

G. Dr. Anselm Tiggemann

Zu: Sondervotum, Zweites Kapitel, B. II. 2. f) bb)
und B. II. 2. i), S. 412 und S. 418.

„Aus den mir zugesandten Passagen des Sondervotums
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN ist zu entnehmen, dass es im Hinblick auf
die Vorauswahl des Standortes Gorleben zu einer lücken-
haften und oberflächlichen Interpretation der Quellenlage
gekommmen ist.

Mir ist unverständlich, wie aufgrund der vorliegenden
Beweismaterialien die folgenden Schlüsse gezogen wer-
den können:

1. die Unterstellung, die CDU/CSU und FDP habe durch
mich gegen Bezahlung eine „genehme These“ oder „Be-
hauptung“ aufstellen lassen (S. 162 und S. 179 des Son-
dervotums [Jetzt: S. 412 und S. 418 des Berichts]) und
2. die Behauptung, dass es keine „stichhaltigen Belege“
für Untersuchungen der KEWA gäbe, aus denen Gorleben
als bester hervorgegangen ist (S. 162 des Sondervotums
[Jetzt: S. 412 des Berichts]).

Dazu nehme ich wie folgt Stellung:

Zu 1.:

Das zeithistorische Forschungsergebnis, das neben der in-
terministeriellen Arbeitsgruppe der Niedersächsischen
Landesregierung auch die KEWA im Jahre 1976 Gorle-
ben unter den betrachteten Standorten als den besten be-

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468
4680 Vgl. jetzt S. 328 und Fn. 2463 des Berichts. 4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ertete (laut Sondervotum die „These“ oder „Behaup-
ng“), habe ich vor meiner Tätigkeit für die CDU/CSU-
raktion im Deutschen Bundestag bei der Auswertung
s niedersächsischen Aktenbestandes im Rahmen einer

xpertise4681 für das Niedersächsische Ministerium für
mwelt und Klimaschutz (NMU) erarbeitet. Deswegen
t die Unterstellung abwegig, dass CDU/CSU oder FDP
rch mich eine Behauptung hätten „aufstellen lassen“.

Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit als Zeithisto-
ker habe ich die Expertise nach wissenschaftlichen
rundsätzen unabhängig und in alleiniger Verantwortung
arbeitet. Ich war nicht weisungsgebunden, einen inhalt-
chen Einfluss des Auftraggebers (Niedersächsisches
mweltministerium, Herr MR Bluth) oder irgendeiner
türlichen oder juristischen Person hat es nicht gegeben.

arüber hinaus weise ich darauf hin, dass die Expertise
r das NMU eine längere Vorgeschichte als der 1. Unter-
chungsausschuss der 17. Wahlperiode des Deutschen
undestages „Gorleben“ hat. Die Idee für eine zeithistori-
he Untersuchung zum Auswahlprozess des Standortes
orleben unter Einbeziehung des Forschungsstandes
be ich dem für Endlagerung zuständigen Referatsleiter
NMU, Herrn MR Bluth, bereits im Jahre 2008 vorge-

agen. Sie basiert unter anderem auf den Arbeiten, die
h zu diesem Zeitpunkt zur nuklearen Entsorgung in der
undesrepublik bereits publiziert hatte4682.

rstmals wollte ich den niedersächsichen Aktenbestand
r Vorauswahl des Standortes Gorleben bereits während
r Recherchen zu meiner Dissertation in den Jahren
97 bis 2002 auswerten. Meine mehrfachen schriftli-
en und mündlichen Anfragen wurden jedoch sämtlich
gativ beschieden. Auf diesen misslichen Umstand habe
h in meiner Dissertation hingewiesen4683.

1 Vgl. Anselm Tiggemann, Gorleben als Entsorgungs- und Endlager-
standort: Der niedersächsische Auswahl- und Entscheidungspro-
zess, Expertise zur Standortvorauswahl für das „Entsorgungszen-
trum“ 1976/77, erstellt im Auftrag des Niedersächsischen
Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz, vorgestellt am
28.05.2010, kann unter http://www.mu.niedersachsen.de/portal//
search.php? psmand=?10&q=Tiggemann oder unter http://
www.mu.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/65061.html
heruntergeladen werden.

2 Vgl. u. a. Anselm Tiggeman, Die „Achillesferse“ der Kernenergie
in der Bundesrepublik Deutschland: Zur Kernenergiekontroverse
und Geschichte der nuklearen Entsorgung von den Anfängen bis
Gorleben 1955 bis 1985“, (Subsidia Academia, Reihe A., Bd. 5),
Lauf an der Pegnitz, 1. Aufl. 2004, 2. Aufl. 2010 (MAT A 188),
ders., Die „Achillesferse“ der Kernenergie in Regierung und Partei:
SPD und Nukleare Entsorgung von 1973 bis 1982, Referat für den
28. Workshop der Historischen Kommission beim Parteivorstand
der SPD am 30.11.-1.12.2007, ders., Der Weg nach Gorleben – Zur
Geschichte der Endlagerung in der Bundesrepublik Deutschland
1955 bis 1977, in: Peter Hocke und Armin Grunewald (Hrsg.), Wo-
hin mit dem radioaktiven Abfall? Perspektiven für eine sozialwis-
senschaftliche Endlagerforschung (edition sigma, Reihe Gesell-
schaft-Technik-Umwelt, Bd. 8), Berlin 2006, Seite 85–104, ders.,
Die Standortauswahl von Gorleben zwischen Sachrationalität, Lan-
des- und Bundespolitik, in: Niedersächsisches Umweltministerium
(Hrsg.), Symposium zur Endlagerung am 24.11.2003, Tagungsband

(Graue Reihe), Hannover 2004, S. 77–89.

683 Vgl. Tiggemann, „Achillesferse“, (MAT A 188), S. 37, 38 und 382.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 601 –

Da der niedersächsische Aktenbestand für die Erfor-
schung des Standortauswahlprozesses zentral ist, habe ich
auch nach Beendigung meiner Dissertation weiter um
eine Einsichtnahme ersucht, dabei wollte ich insbeson-
dere die entscheidenden Kabinettvorlagen vom Dezember
1976 und vom Februar 1977 im Original einsehen, deren
wesentlichen Inhalt ich durch den Bericht von MR Stuhr
vor dem Umweltausschuss des Niedersächsischen Land-
tages am 17. Oktober 1977 kannte. Einen Vortrag, der
u. a. auf der Kenntnis dieser beiden Kabinettsvorlagen
basierte, hat MR Bluth vom Niedersächsischen Ministe-
rium für Umwelt und Klimaschutz am 31.10.2008 auf
dem Endlagersymposium des Bundes 2008 gehalten. Im
Anschluss an den Vortrag habe ich ihm den Vorschlag un-
terbreitet, den Standortauswahlprozess unter Einbezie-
hung des niedersächsischen Aktenbestandes umfassend
zeithistorisch zu untersuchen.

Herr Bluth ging auf diesen Vorschlag ein, so dass ich im
Winter 2008/2009 Vorschläge unterbreitet habe, wie eine
zeithistorische Forschungsarbeit vorgenommen werden
kann. Im Sommer 2009 begann ich mit meinen Recher-
chen, u. a. im Bundesarchiv in Koblenz und im Archiv
der Sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung in
Bonn. Zwischenzeitlich stoppte ich die Arbeiten am
22. September 2009 aufgrund einer E-Mail aus dem
NMU. Nach einem Anruf aus dem NMU in der 2. Okto-
berhälfte 2009 konnte ich die Arbeiten wieder aufneh-
men. Am 4. November 2009 schloss ich einen Werkver-
trag mit dem NMU ab. Das vorläufige Manuskript habe
ich am 14. April 2010 eingereicht. Nach redaktionellen
nicht inhaltlichen Änderungen habe ich die Endfassung
des Manuskriptes am 4. Mai 2010 dem NMU übermittelt.
Im Beisein des Ministers wurde die Expertise am 28. Mai
2010 präsentiert4684.

Zu 2.:

Angesichts der Tatsache, dass das KEWA-Arbeitspapier
„Neue Standortalternativen in Niedersachsen“ dem Un-
tersuchungsausschuss Gorleben schon seit mehr als zwei
Jahren vorliegt, ist für mich die Aussage, dass es keine
„stichhaltigen Belege“ für die Existenz dieser Untersu-
chung gäbe, nicht nachvollziehbar.

Unmittelbar nach meiner Vernehmung im Ausschuss
habe ich dem Ausschusssekretariat eine Kopie der betref-
fenden Aktenstücke geschickt4685. Wenig später wurden
diese Unterlagen auch durch die Niedersächsische Lan-
desregierung zur Verfügung gestellt4686. Umso erstaunter
war ich, als in den Zwischenbilanzen des Ausschusses,
den die Fraktionen „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ und

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4684 Zur Entstehungsgeschichte der Expertise, vgl. Anlage 51, Nieder-
sächsischer Landtag – 16. Wahlperiode – 74. Plenarsitzung am
10. Juni 2010, S. 9463–9464, außerdem vgl. Antwort der Nieder-
sächsischen Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeord-
neten Stefan Wenzel vom 30. November 2010 (Niedersächsischer
Landtag, Drucksache 16/3098) sowie Stenografisches Proto-
koll Nr. 16, Zeuge Dr. Tiggemann: Seite 46 f., 55 ff., 66 f.

4685 Vgl. MAT B 10, versandt am 24. Oktober 2010.
4686

468

468

468

469
Vgl. MAT A 102, verteilt am 3. Dezember 2010, 4. Januar 2011
und 21. Januar 2011.
Drucksache 17/13700

ie Linke“ im Deutschen Bundestag im Jahre 2011 vor-
gten, die Behauptung erhoben wurde, es gäbe keine
EWA-Untersuchung mit dem Ergebnis von Gorleben
s bester der untersuchten Standorte im Jahre 1976.

er Einwand, dass das Arbeitspapier „Neue Standort-
ternativen in Niedersachsen“4687 nicht der KEWA zuzu-
dnen ist, da es keinen Absender und kein Datum trägt,
t aus mehreren Gründen nicht gerechtfertigt:

inmal ist schon äußerlich die Schrifttype des Arbeits-
piers die gleiche wie die der anderen KEWA-Untersu-
ungen. Aber auch Inhalt, Vorgehensweise und Metho-
k zeigen, dass es sich um ein KEWA-Arbeitspapier
ndelt. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Quellen, die
f die KEWA-Untersuchungen in der zweiten Hälfte des
hres 1976 hinweisen, die in dem Arbeitspapier be-
hrieben werden:

uallererst ist es der KEWA-Tätigkeitsbericht für das
hr 1976, der das Ergebnis des Arbeitspapiers beinhal-
t4688. In einem Vermerk aus dem Bundeskanzleramt
m Dezember 1976 werden die von der KEWA in dem

rbeitspapier ermittelten Platzziffern benannt4689. Der
EWA-Geschäftsführer Dr. Adalbert Schlitt hatte be-
its im September 1976 gegenüber den KEWA-Gesell-
haftern erwähnt, dass Gorleben als weiterer geeigneter

tandort ermittelt wurde4690. Hinweise auf die Unter-

7 Vgl. KEWA-Arbeitspapier, Neue Standortalternativen in Nieder-
sachsen, MAT A 102, Bd. 7, pag. 6–21, 100–101. Abschließendes
Ergebnis war (pag. 101), dass „diese Standorte hinsichtlich ihrer
grundsätzlichen Eignung sehr günstig sind. Sie werden nur vom
Standort Gorleben übertroffen, der jedoch durch seine Lage in un-
mittelbarer Nähe zur DDR-Grenze sehr bedenklich erscheint.“

8 Vgl. KEWA (Hrsg.), Untersuchung eines Standortes zur Errichtung
einer Anlage für die Entsorgung von Kernkraftwerken; Teiluntersu-
chungen zu zwei Alternativstandorten, Eggenstein im Oktober
1977, KWA 1225, MAT B 33, Seite 9–10: „Da seit der Standort-
benennung im Jahre 1974 einige Auswahlkriterien hinsichtlich ihrer
Bedeutung anders bewertet werden, wurde nachgeprüft, ob sich
neben Wahn, Lichtenhorst und Lutterloh neue Standortalternativen
finden lassen. Diese Untersuchung wurde durchgeführt mit dem Er-
gebnis, daß die ursprünglich ausgewählten Standorte nach wie vor
als sehr günstig anzusehen sind und daß sie lediglich vom Standort
‚Gorleben‘ übertroffen werden. Dieser Standort war bei der Unter-
suchung im Jahre 1974 ausgeschieden, weil er nach den damals zu-
gänglichen Planungsunterlagen in einer Erholungs- bzw. Ferien-
zone lag.“

9 Vermerk des BK Amtes (Dr. Konow) vom 15. Dezember 1976,
MAT A 138, Bd. 18, pag. 110: „Offen blieb jedoch [in dem Minis-
tergespräch am 11. November 1976, Anm. A.T.], ob es möglich wä-
re, für das EZ den 4 km vor der DDR-Grenze entfernten Salzstock
Gorleben (Lüchow/Dannenberg) zu wählen. Hier handelt es sich
um den Standort, mit der technologisch günstigsten Platzziffer aus
dem Kreis der geeigneten Standorte (2, die anderen Standorte –
Lutterloh, Lichtenhorst, Wahn, Börger – kommen auf die 3,5).“
Diese Ziffern entsprachen den im KEWA-Arbeitspapier, Neue
Standortalternativen in Niedersachsen, ermittelten Platzziffern,
vgl. MAT A 102, Bd. 7, pag. 13.

0 Vgl. Niederschrift über die siebzehnte Sitzung des KEWA-Beirates
am 29. September 1976, MAT A 44/2, pag. 035: „Dr. Schlitt er-
gänzt, daß das BMFT in einer Besprechung mit den Beteiligten er-
wogen hat, anstelle des Standortes Wahn den im gleichen Kreis
Aschendorf-Hümmling liegenden Standort Börger in das Untersu-
chungsprogramm aufzunehmen. Ferner soll ein vierter Standort

‚Gorleben‘ zunächst als Reservestandort im Auge behalten werden.
Letzter liegt jedoch unmittelbar an der Zonengrenze“.

Drucksache 17/13700 – 602 –

suchung gibt es auch in einem Protokoll einer Bespre-
chung der Projektbeteiligten am 5. August 19764691. Zu
Beginn der Tätigkeit der Interministeriellen Arbeits-
gruppe der Niedersächsischen Landesregierung, welche
an der Standortauswahl mitwirken sollte, findet sich
ebenfalls ein Hinweis auf die acht Standorte (u. a. Gorle-
ben), welche die KEWA in dem Arbeitspapier „Neue
Standortalternativen in Niedersachsen“ näher betrach-
tet4692. Auch ein Vermerk zum Ablauf des Auswahlpro-
zesses für den Standort Gorleben aus dem Niedersächsi-
schen Wirtschaftsministerium4693 sowie Angaben in der
zeithistorischen Dissertation des KEWA-Projektleiters
„Nukleares Entsorgungszentrum“, Wolfgang Issel4694 ver-
deutlichen, dass die KEWA den Standort Gorleben im
Jahre 1976 näher auf die Eignung für ein „nukleares Ent-
sorgungszentrum“ überprüft hatte. Im Jahre 1981 wurde
auch in einem Vermerk im Bundesministerium für For-
schung und Technologie die Standortvorauswahl der

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4691 In dem KEWA-Arbeitspapier wird eine Besprechung der Projektbe-
teiligten am 5. August 1976 erwähnt, welche den Ausgangspunkt
für die Untersuchung von Standortalternativen war. Man sei zu dem
Schluss gekommen, „daß geprüft werden sollte, ob außer den z. Zt.
in Untersuchung befindlichen Standorten Wahn, Lichtenhorst und
Lutterloh weitere Standorte in Norddeutschland unter den modifi-
zierten Sicherheitsanforderungen für die Anlage eines Nuklearen
Entsorgungszentrums geeignet sind.“ KEWA-Arbeitspapier „Neue
Standortalternativen in Niedersachsen“, MAT A 102, Bd. 7,
pag. 6–21, 100–101 (100). In den Akten findet sich ein Protokoll
dieser Besprechung, in dem ein Teilnehmer als Ergebnis festhält,
vgl. Vermerk über die Besprechung vom 5. August 1976 bei der
Hoechst AG, Autor Viehl, MAT A 83, Bd. 8, pag. 348: „Es besteht
durchaus die Möglichkeit, daß keiner der 3 Standorte [Wahn,
Lutterloh und Lichtenhorst, Anm. A.T.] geeignet ist. Man sollte
schnellstens auch noch andere Standorte untersuchen, zumal sich
die Auswahlkriterien etwas geändert haben.“

4692 Vgl. Vermerk vom 27. August 1976 über ein Telefonat zwischen
dem KEWA-Projektleiter Hornke mit dem Referenten Chojnacki
aus dem niedersächsischen Wirtschaftsministerium – zuständig für
den IMAK und Mitarbeiter von MR Stuhr, MAT A 102, Bd. 7,
pag. 2.

4693 Ein Vermerk aus dem niedersächsischen Wirtschaftsministerium
von Ministerialrat Klaus Stuhr – damaliger Leiter des IMAK – an
seinen damaligen Staatssekretär Dr. Röhler vom 9. März 1977, Ent-
sorgungszentrum für bestrahlte Kernbrennstoffe, Standortauswahl,
MAT A 102, Bd. 8 (Heft 2), pag. 186–188 (186): „In der 2. Hälfte
des Jahres 1976 wurden von der KEWA ergänzende Standortunter-
suchungen angestellt. In diese Untersuchungen wurden neben den
bisher drei bekannten Standorten 8 zusätzliche Standorte einbe-
zogen. Aufgrund der von der KEWA zugrunde gelegten Bewer-
tungskriterien stellte sich heraus, daß von den 11 untersuchten
Standorten auch bei der Anlegung unterschiedlicher Gewichtungen
Gorleben der Standort mit den günstigsten Eigenschaften war. Es
folgten in einigem Abstand die Standorte Wahn, Lichtenhorst und
Lutterloh.“

4694 Vgl. Wolfgang Issel: Die Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen
in der Bundesrepublik Deutschland. Technologische Chance oder
energiepolitischer Zwang; Europäische Hochschulschriften Rei-
he III Bd. 952, Frankfurt am Main 2003, Seite 217 „Zu Beginn des
Jahres 1976 wurden auf Wunsch des WiMiNs [Abkürzung für Wirt-
schaftsministerium Niedersachsen, Anm. A.T.] weitere Standorte in
die Voruntersuchung eingebracht. Zu diesen Regionen gehörte auch
Gorleben, das wegen seiner Nähe zur Grenze zur DDR im Einver-
nehmen mit der Bundesregierung vorher nicht in die engere Wahl

469

469

469
gekomnmen war, welches aber ansonsten die günstigsten Bewer-
tungen erhalten hatte.“
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

EWA beschrieben und auf die Untersuchung im Jahre
76 eingegangen4695.

inzu kommen die Zeugenaussagen des ehemaligen
taatssekretärs im Niedersächsischen Wirtschaftsminis-
rium Dr. Hans-Joachim Röhler im Asse-Untersu-
ungsausschuss des Niedersächsischen Landtages4696
d im Gorleben-Untersuchungsausschuss4697.

ngesichts dieser Quellenlage bleibt festzuhalten, dass
s vorgesehene Gelände bei Gorleben im Jahre 1976 der

tandort war, welcher nicht nur die Kriterien der Inter-
inisteriellen Arbeitsgruppe der Niedersächsischen Lan-
sregierung, sondern auch die Kriterien der KEWA am
sten erfüllte. Dieses Faktum ist bei einer zeithistorisch
rrekten Rekonstruktion der Standortauswahl zu berück-

chtigen und gilt unabhängig von der Frage, ob die da-
als angelegten Kriterien aus heutiger Sicht zu ergänzen
er zu verändern wären und unabhängig von der mögli-
en Eignung des Salzstocks Gorleben für ein Endlager
r hochradioaktive Abfälle.“

eplik der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN zur Stellungnahme von Dr. Anselm
iggemann vom 10. Mai 2013 zum Sondervotum der
ppositionsfraktionen:
tudie wird zu Arbeitspapier, Schrifttype zur Kronzeugin

ir begrüßen, dass Dr. Tiggemann mit seiner Stellung-
hme zur Klarstellung beigetragen hat, dass allein ein

Arbeitspapier“ seine These stützt, die KEWA habe Gor-
ben als besten Standort ermittelt.

seiner Stellungnahme schreibt Dr. Tiggemann:

Angesichts der Tatsache, dass das KEWA-Arbeitspapier
eue Standortalternativen in Niedersachsen‘ dem Un-

rsuchungsausschuss Gorleben schon seit mehr als zwei
hren vorliegt, ist für mich die Aussage, dass es keine
tichhaltigen Belege‘ für die Existenz dieser Untersu-
ung gäbe, nicht nachvollziehbar.“

as wichtigste Stichwort, das Dr. Tiggemann hier gibt,
ißt: „Arbeitspapier“. Dr. Tiggemann stützt seine These,
e KEWA habe Gorleben als besten Standort erarbeitet,

5 Vgl. Vermerk des BMFT-Referenten Reinhold Ollig vom 13. April
1981, Auswahl von Salzstöcken zur Endlagerung radioaktiver Ab-
fälle aus der Wiederaufarbeitung, MAT A 95, Bd. 10, pag. 175 –
185 (180): „Alle Arbeiten [gemeint ist an den KEWA-Standorten
Wahn, Lichtenhorst und Lutterloh, Anm. A.T.] ruhten ab Mitte Au-
gust 1976 aufgrund politischer Schwierigkeiten. Die 1976 durchge-
führten Untersuchungen beinhalteten u. a. eine Überprüfung der
Vorgaben und der Eingabedaten (z. B. durchgeführte Siedlungspro-
jekte, veränderte Regionalplanung) für das Standortermittlungsver-
fahren von 1974. Diese ergab, daß die ursprünglich ausgewählten
Standorte nach wie vor als sehr günstig anzusehen sind und daß sie
lediglich vom Standort Gorleben übertroffen werden.“

6 Aussage des ehemaligen Staatssekretärs im niedersächsischen Wirt-
schaftsministerium Dr. Röhler im Asse-Untersuchungsausschuss
am 10. September 2009, Seite 42, „Nach meiner Meinung war Gor-
leben immer in dem Korb, der zur Diskussion stand“, MAT B 26,
Seite 42 und 49.

7 Stenographisches Protokoll Nr. 51, S. 17, Zeuge Dr. Röhler: „Es
gab eine Nachbewertungsstudie, ja.“ [Gorleben erwies sich dort,

Anm. A.T.] „als der bestgeeignete Standort mit Abstand vor Wahn,
Lichtenhorst und Lutterloh.“

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 603 – Drucksache 17/13700

auf ein von ihm nun als „Arbeitspapier“ bezeichnetes
Dokument, das weder einem Autor, noch einem Bearbei-
ter, noch einer Institution zuzuordnen und zudem un-
datiert ist.

Um es einer Institution, nämlich der KEWA, zuzuordnen,
bemüht Dr. Tiggemann als erstes und vordringliches Indiz
die „Schrifttype“. Das bezeichnet exakt die „lückenhafte
und oberflächliche“ Arbeitsweise, die er der Opposition
vorwirft und zeigt die Haltlosigkeit seiner These. Die
Schrifttype soll bezeugen, dass die KEWA im Jahr 1976
jene Arbeiten durchgeführt habe, die von ihm und der
Koalition immer wieder als „Studie“ und „Untersu-
chung“ bezeichnet wurden, aus der Gorleben als bester
Standort hervorgegangen sein soll.

Schade, dass Dr. Tiggemann seine Entdeckung nicht
schon in seiner Vernehmung als Zeuge „Arbeitspapier“
genannt hat, dann hätte man sich möglicherweise vieles
sparen können. Statt dessen hat Dr. Tiggemann in seiner
Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss dieses
„Arbeitspapier“ eine „Studie“ genannt (16. Protokoll,
S. 47, S. 54, S. 87) und von einer „Untersuchung“ ge-
sprochen (16. Protokoll, S. 52, 58, 62, 71, 72, 86).

für die das nun „Arbeitspapier“ genannte Schriftstück
der Beleg sein soll.

Herr Dr. Tiggemann hat zudem auf folgende explizit ge-
stellte Frage im Sondervotum der Opposition auch in
seiner Stellungnahme vom 10. Mai 2013 keine Antwort
geliefert: Weshalb wurde über diese angeblich 1976
durchgeführten „Arbeiten“ im Tätigkeitsbericht der
KEWA vom Oktober 1977 (Tätigkeitszeitraum vom
1.1.1976 bis 31.12.1976) nichts detailliert ausgeführt, so
wie die Arbeiten und Daten aller anderen von der KEWA
bis dato untersuchten Standorte? Die Antwort auf diese
Frage bleibt Dr. Tiggemann auch diesmal schuldig.

Die Rolle, in der Dr. Tiggemann sich zeitweise bewegte,
war nicht immer ganz klar, denn sie changierte zwischen
seinen Funktionen als Historiker mit einer singulären
These, der im Zeugenstand als Sachverständiger befragt
wurde und seiner als CDU/CSU-Mitarbeiter, der für seine
Fraktion im Untersuchungsausschuss Gorleben auch
Mitautor des Abschlussberichtes der Koalition wurde.
Immerhin müssen wir davon ausgehen, dass er als Mitau-
tor des Abschlussberichtes der Koalition zumindest für
die Kapitel der Standortauswahlverfahren in den 1970er
Jahren verantwortlich ist. Das von ihm angeführte „Ar-
Auch der mehrfach von Abgeordneten in der Befragung
von Dr. Tiggemann angeführte Begriff „Zweite KEWA-
Studie“ (z. B. durch MdB Reinhard Grindel, 16. Proto-
koll, S. 51, S. 53) wurde durch den Zeugen Dr. Tiggemann
nicht korrigiert oder richtig gestellt, dass es sich aus sei-
ner Sicht dabei lediglich um ein „Arbeitspapier“ handle.

Insofern ist die Aussage von Dr. Tiggemann vor dem Aus-
schuss „Diese Untersuchung ist wirklich da und ist wirk-
lich belegt“ (16. Protokoll, S. 86) eine reine Behauptung,

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itspapier“ ist eine sehr dünne Grundlage, um daraus
ie die Koalition die Schlussfolgerung zu ziehen, das
uswahlverfahren sei „vorbildlich“ gewesen, habe
Maßstäbe gesetzt“ und sei „auch aus heutiger Sicht ge-
dezu beispielhaft und fortschrittlich“. Dieses über-
hwängliche Lob fußt – wie wir dank der Klarstellung
n Dr. Tiggemann nun wissen – auf der schwächlichen
rundlage eines undatierten, von der Koalition aufgrund
ner bestimmten Schrifttype der KEWA zugeordneten
Arbeitspapiers“.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 605 – Drucksache 17/13700

Anhang:
Übersichten und Verzeichnisse
I. Ausschussdrucksachen
Als Ausschussdrucksachen (A-Drs.) wurden im Vorfeld der Beratungssitzungen des Ausschusses insbesondere die Be-
weisanträge der Fraktionen als Grundlage für die entsprechenden Beweisbeschlüsse (BB) verteilt. Teils wurde über die
Anträge erst in geänderter Fassung („(neu)“) oder nochmals geänderter Fassung („(neu) (neu)“) entschieden; einzelne
Änderungen erfolgten auch erst unmittelbar in der jeweiligen Beratungssitzung.

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

1 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 27. April 2010:

Zur Einführung in die Thematik des Untersuchungsauftra-
ges soll ein schriftliches Sachverständigengutachten zur
Darstellung der in der Bundesrepublik Deutschland 1983
geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-) Auswahl und Er-
kundung eines möglichen Endlagers für hochradioaktive
Abfallstoffe eingeholt werden. Dabei sollen anhand von
Rechtsprechung und Lehre die maßgeblichen Rechtsgrund-
lagen, insbesondere aus dem Atom- und Bergrecht (ein-
schließlich der Bedeutung etwaiger Salzrechte im Bereich
des ehemaligen Königreiches Hannover), ihr Verhältnis zu-
einander und die sich daraus ergebenden rechtlichen Vo-
raussetzungen und Verfahrensanforderungen für die (vor-
läufige) Standortauswahl und die Erkundung eines
Endlagers erörtert und die historische Entwicklung in Ge-
setzgebung, Normsetzung und Rechtsprechung bis 1983
dargestellt werden. Zum Sachverständigen wird Vorsitzen-
der Richter am Bundesverwaltungsgericht Wolfgang Sailer,
bestimmt. Es wird weiter beantragt, den Sachverständigen
zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens in öffentli-
cher Sitzung zu laden.

28.04.2010 06.05.2010 1

2 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 27. April 2010:

Zur Einführung in die Thematik des Untersuchungsauftra-
ges soll ein schriftliches Sachverständigengutachten zur
Darstellung des (allgemeinen) Standes von Wissenschaft
und Technik über die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle
im Jahr 1983 eingeholt werden. Dabei soll der im Jahr 1983
geltende Stand von wissenschaftlicher Forschung sowie
technischer Erkenntnis und Praxis hinsichtlich der Endlage-
rung hochradioaktiver Abfälle, einschließlich der Entwick-
lung der Endlagertechnologie bis 1983 im internationalen
Vergleich, fachübergreifend dargestellt werden. Zum Sach-
verständigen wird Prof. Dr. Klaus-Jürgen Röhlig, Institut
für Endlagerforschung der Technischen Universität Claus-
thal, bestimmt. Es wird weiter beantragt, den Sachverstän-
digen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens in öf-
fentlicher Sitzung zu laden.

28.04.2010 06.05.2010 --

3 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 27. April 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Prof. Dr. Helmut

28.04.2010 06.05.2010 3
Röthemeyer als Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zu
den Fragen Nr. 8 bis einschließlich Nr. 14 des Untersu-
chungsauftrages gehört werden.

Drucksache 17/13700 – 606 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
3

Begründung:

Der Zeuge war im Jahr 1983 in der Physikalisch-Techni-
schen Bundesanstalt (PTB) als Abteilungsleiter Sicherstel-
lung und Endlagerung (SE) tätig. In dieser Funktion war er
Mitverfasser des „Zusammenfassenden Zwischenberichts
über bisherige Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gor-
leben“ vom Mai 1983. Er ist daher geeignet, zum Untersu-
chungsauftrag Auskunft zu geben.

4 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 27. April 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Präsidenten der Phy-
sikalisch-Technischen Bundesanstalt a. D. Prof. Dr. Dieter
Kind als Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zu den Fragen
Nr. 8 bis Nr. 14 des Untersuchungsauftrages gehört werden.

Begründung:

Der Zeuge war im Zeitraum von 1975 bis 1995 Präsident
der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und stand da-
mit einer Behörde vor, der 1983 die Begutachtung des
Standortes Gorleben übertragen worden war. Er ist damit
geeignet, zu Teilen des Untersuchungsauftrages Auskunft
zu geben.

28.04.2010 06.05.2010 4

5 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 27. April 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Prof. Dr. Albert
Günter Herrmann als Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere
zu den Fragen Nr. 8 bis einschließlich Nr. 14 des Untersu-
chungsauftrages gehört werden.

Begründung:

Der Zeuge war ordentlicher Professor am Geochemischen
Institut der Universität Göttingen. Er war im Jahr 1983 mit
der Frage der Entstehung und Herkunft von Lösungen im
Salzstock Gorleben im Auftrag der Physikalisch-Techni-
schen Bundesanstalt befasst und hat in dieser Funktion an
der Informationsveranstaltung des Bundes zu Gorleben in
Hitzacker am 28. Mai 1983 teilgenommen. Er ist damit ge-
eignet, zum Untersuchungsauftrag Auskunft zu geben.

28.04.2010 06.05.2010 5

6 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 27. April 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Staatssekretärs a. D.
Dr. August Hanning als Zeugen. Der Zeuge soll insbeson-
dere zu den Fragen Nr. 8 bis einschließlich Nr. 14 sowie
Nr. 19 und Nr. 23 des Untersuchungsauftrages gehört wer-
den.

Begründung:

Der Zeuge war in den Jahren 1981 bis 1983 als Oberregie-

28.04.2010 06.05.2010 6

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

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am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
rungsrat in dem Referat 36/331 des Kanzleramtes tätig und
hier mit der Fertigung von Berichten über den Planungs-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 607 – Drucksache 17/13700

n o c h
6

stand Endlagerung radioaktiver Abfälle befasst. Er geht als
Verfasser aus verschiedenen vom Bundesumweltministe-
rium als Anlagen zu einem Bericht vom 23.09.2009 ins In-
ternet gestellten Schreiben hervor und ist damit geeignet, zu
Teilen des Untersuchungsauftrags Auskunft zu geben.

7 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 27. April 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Dr. Alois Ziegler als
Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zu den Fragen Nr. 7
bis einschließlich Nr. 15 sowie Nr. 19 und Nr. 23 des Unter-
suchungsauftrages gehört werden.

Begründung:

Der Zeuge war 1983 Referatsleiter im Bundesministerium
für Forschung und Technologie. In dieser Funktion leitete er
u. a. die Informationsveranstaltung des Bundes zu Gorleben
in Hitzacker am 27./28. Mai 1983 und verfasste am 13. Mai
1983 ein Schreiben an die Abteilung SE der Physikalisch-
Technischen Bundesanstalt zum Bericht über die Ergeb-
nisse der Standorterkundung in Gorleben. Er ist somit ge-
eignet, zu Teilen des Untersuchungsauftrages Auskunft zu
geben.

28.04.2010 06.05.2010 7

8 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 27. April 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Dr. Arnulf Matting
als Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zu den Fragen
Nr. 7 bis einschließlich Nr. 15 sowie Nr. 19 und Nr. 23 des
Untersuchungsauftrages gehört werden.

Begründung:

Der Zeuge war im Jahr 1983 im Bundesministerium des In-
neren Mitarbeiter des Referates III B 3 und dort an der Er-
stellung der Kabinettsvorlage zur Entscheidung über die un-
tertägige Erkundung des Salzstockes Gorleben beteiligt. Er
ist damit geeignet, zu Teilen des Untersuchungsauftrags
Auskunft zu geben.

28.04.2010 06.05.2010 8

9 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 28. April 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Beiziehung aller Akten, die der am
10. September 2009 unter Federführung des Bundeskanz-
leramtes eingesetzten interministeriellen Arbeitsgruppe zu
den Umständen der Erarbeitung des Zwischenberichts der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) aus dem
Jahr 1983 zur Verfügung standen, beim Bundeskanzleramt.

Begründung:

Die interministerielle Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt
untersuchte den den Fragen Nr. 8 bis einschließlich Nr. 13

28.04.2010 -- --

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

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Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
des Untersuchungsauftrages zugrundeliegenden Sachver-

Drucksache 17/13700 – 608 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
9

halt des Prozesses der Entscheidungsfindung im Jahr 1983
durch die Bundesregierung hinsichtlich der Erkundung im
Salzstock Gorleben. Die Arbeitsgruppe kam nach Sichtung
der Unterlagen zu dem Schluss, dass eine unsachgemäße
Einflussnahme auf das Gutachten der PTB nicht zu erken-
nen sei. Die im Rahmen dieser Arbeitsgruppe gesichteten
Akten sind daher geeignet, die Arbeit des Untersuchungs-
ausschusses zu befördern.

9
(neu)

Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 1. Mai 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Beiziehung aller Akten, die der am
10.09.2009 unter Federführung des Bundeskanzleramtes
eingesetzten interministeriellen Arbeitsgruppe zu den Um-
ständen der Erarbeitung des Zwischenberichts der Physika-
lisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) aus dem Jahr 1983
zur Verfügung standen sowie selbst erstellt wurden und die
den Untersuchungsgegenstand betreffen, beim Bundeskanz-
leramt.

Begründung:

Die interministerielle Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt
untersuchte den den Fragen Nr. 8 bis einschließlich Nr. 13
des Untersuchungsauftrages zugrundeliegenden Sachver-
halt des Prozesses der Entscheidungsfindung im Jahr 1983
durch die Bundesregierung hinsichtlich der Erkundung im
Salzstock Gorleben. Die Arbeitsgruppe kam nach Sichtung
der Unterlagen zu dem Schluss, dass eine unsachgemäße
Einflussnahme auf das Gutachten der PTB nicht zu erken-
nen sei. Die im Rahmen dieser Arbeitsgruppe gesichteten
Akten sind daher geeignet, die Arbeit des Untersuchungs-
ausschusses zu befördern.

06.05.2010 06.05.2010 9

10 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 27. April 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Prof. Dr. Venzlaff als
Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zu den Fragen Nr. 8
bis einschließlich Nr. 14 des Untersuchungsauftrages gehört
werden.

Begründung:

Der Zeuge war im Jahr 1983 Direktor und Professor an der
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe. Als
solcher war er beratend an der Erstellung des Zwischenbe-
richts der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt 1983 be-
teiligt und nahm an der Informationsveranstaltung des Bun-
des zu Gorleben in Hitzacker im Mai 1983 teil. Er ist damit
geeignet, zu Teilen des Untersuchungsauftrags Auskunft zu
geben.

28.04.2010 06.05.2010 10

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

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Beschlossen/
Behandelt

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Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 609 – Drucksache 17/13700

11 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 27. April 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Dr. Vierhuff als Zeu-
gen. Der Zeuge soll insbesondere zu den Fragen Nr. 8 bis
einschließlich Nr. 14 des Untersuchungsauftrages gehört
werden.

Begründung:

Der Zeuge war im Jahr 1983 Mitarbeiter der Bundesanstalt
für Geowissenschaften und Rohstoffe. Als solcher war er
beratend an der Erstellung des Zwischenberichts der Physi-
kalisch-Technischen Bundesanstalt 1983 beteiligt und nahm
an der Informationsveranstaltung des Bundes in Hitzacker
im Mai 1983 teil. Er ist damit geeignet, zu Teilen des Unter-
suchungsauftrags Auskunft zu geben.

28.04.2010 06.05.2010 11

12 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 27. April 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung von Bundeskanzler a. D.
Helmut Schmidt als Zeugen.

28.04.2010 06.05.2010 12

13 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 27. April 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Abgeordneten und
Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit a. D. Sigmar Gabriel, MdB, als Zeugen.

28.04.2010 06.05.2010 13

14 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 27. April 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Bundesministers für
Forschung und Technologie a. D. Dr. Volker Hauff als Zeu-
gen.

Begründung:

Der Zeuge war in der Zeit von 1978 bis 1980 Bundesminis-
ter für Forschung und Technologie und ist daher geeignet,
zu Teilen des Untersuchungsauftrags Auskunft zu geben.

28.04.2010 06.05.2010 14

15 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 27. April 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Abgeordneten und
Bundesministers für Forschung und Technologie a. D. Prof.
Dr. Heinz Riesenhuber, MdB, als Zeugen.

Begründung:

Der Zeuge war in der Zeit von 1982 bis 1993 Bundesminis-
ter für Forschung und Technologie und ist daher geeignet,
zu Teilen des Untersuchungsauftrags Auskunft zu geben.

28.04.2010 06.05.2010 15

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

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Behandelt

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Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Drucksache 17/13700 – 610 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

16 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 27. April 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Bundesministers des
Inneren a. D. Gerhart Rudolf Baum als Zeugen.

Begründung:

Der Zeuge war in der Zeit von 1978 bis 1982 Bundesminis-
ter des Inneren und ist daher geeignet, zu Teilen des Unter-
suchungsauftrags Auskunft zu geben.

28.04.2010 06.05.2010 16

17 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 28. April 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Abgeordneten und
Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit a. D. Jürgen Trittin, MdB, als Zeugen.

28.04.2010 06.05.2010 17

18 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 28. April 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Bundesministers für
Wirtschaft a. D. Hans Friderichs als Zeugen.

Begründung:

Der Zeuge war als Bundeswirtschaftsminister in den Jahren
1976 und 1977 Mitglied des Kabinettausschusses für die
friedliche Nutzung der Kernenergie und ist damit geeignet,
zu Teilen des Untersuchungsauftrages Auskunft zu geben.

28.04.2010 06.05.2010 18

19 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Organigramme des Bun-
deskanzleramts aus den Jahren 1972 bis 1984 beim Bundes-
kanzleramt.

29.04.2010 06.05.2010 19

20 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Organigramme des Bun-
desministeriums für Wirtschaft und Technologie bzw. der
entsprechenden Vorgänger-Ministerien aus den Jahren 1972
bis 1984 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-
nologie.

29.04.2010 06.05.2010 20

21 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

29.04.2010 06.05.2010 21

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

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am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 611 – Drucksache 17/13700

n o c h
21

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Organigramme des Bun-
desministeriums für Bildung und Forschung bzw. der ent-
sprechenden Vorgänger-Ministerien aus den Jahren 1972 bis
1984 beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.

22 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Organigramme des Bun-
desministeriums des Innern aus den Jahren 1972 bis 1984
beim Bundesministerium des Innern.

29.04.2010 06.05.2010 22

23 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Organigramme des Bun-
desministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit seit dem Jahre 1986 beim Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

29.04.2010 06.05.2010 23

24 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Aktenpläne zum Standort
Gorleben aus dem gesamten Bereich des Bundeskanzler-
amts, beim Bundeskanzleramt.

29.04.2010 06.05.2010 24

25 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Aktenpläne zum Standort
Gorleben aus dem gesamten Bereich des Bundesministe-
riums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, ein-
schließlich aller diesem zugeordneten Behörden bzw. Bera-
tungsgremien, insbesondere aus dem Bereich des
Bundesamts für Strahlenschutz (BfS), aus dem Bereich der
Reaktorsicherheitskommission (RSK), aus dem Bereich der
Strahlenschutzkommission (SSK), beim Bundesministe-
rium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

29.04.2010 06.05.2010 25

26 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Aktenpläne zum Standort
Gorleben aus dem gesamten Bereich des Bundesministe-
riums für Wirtschaft und Technologie, einschließlich aller
diesem zugeordneten Behörden, beim Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie.

29.04.2010 06.05.2010 26

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

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Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Drucksache 17/13700 – 612 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

27 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Aktenpläne zum Standort
Gorleben aus dem gesamten Bereich des Bundesministe-
riums des Innern, einschließlich aller diesem zugeordneten
Behörden, beim Bundesministerium des Innern.

29.04.2010 06.05.2010 27

28 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Aktenpläne zum Standort
Gorleben aus dem gesamten Bereich des Bundesministe-
riums für Bildung und Forschung, einschließlich aller die-
sem zugeordneten Behörden beim Bundesministerium für
Bildung und Forschung.

29.04.2010 06.05.2010 28

29 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Aktenpläne zum Standort
Gorleben aus dem gesamten Bereich des Bundesministe-
riums für Finanzen, beim Bundesministerium für Finanzen.

29.04.2010 06.05.2010 29

30 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Aktenpläne zum Standort
Gorleben aus dem gesamten Bereich des Bundesministe-
riums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, beim Bun-
desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

29.04.2010 06.05.2010 30

31 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung der folgenden Studien nebst aller je-
weiligen Anlagen und aller im Zusammenhang mit diesen
Studien jeweils entstandenen Akten, Dokumenten, in Da-
teien oder auf andere Weise gespeicherten Daten oder sons-
tigen sächlichen Beweismittel:

– „Richter-Bernburg, G. & Hofrichter, E. (1964): Projekte
zur Endlagerung radioaktiver Abfälle in ausgesolten Ka-
vernen. Bundesanstalt für Bodenforschung“

– „KBB (1974): Geologisch-topographische Vorstudie zur
Standortvorauswahl für ein Speicherprojekt der KEWA.
Zusammenstellung und Bewertung geologischer und to-
pographischer Daten von Salzstöcken in Norddeutsch-
land für den Bau von Kavernen. Kavernenbau- und Be-

29.04.2010 06.05.2010 31

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

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am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
triebsgesellschaft mbH“

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 613 – Drucksache 17/13700

n o c h
31

– „Martini, H. J. (1963): Möglichkeiten der Endlagerung
radioaktiver Abfälle im Untergrund. Bundesanstalt für
Bodenforschung im Auftrag des BMWF“

– „Lüttig, G. & Wager, R. (1974): Feasibility-Studie über
präsumtive Standorte einer Wiederaufarbeitungsanlage
für Kernbrennstoffe“

– „Kockel, F. & Roland, N. W. (1977): Langzeitlagerung
radioaktiver Abfälle. Katalog geeigneter geologischer
Formationen in der Bundesrepublik Deutschland. Bun-
desanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe“

– „BGR (1977): Langzeitsicherheit radioaktiver Abfälle –
Katalog geeigneter geologischer Formationen in der
Bundesrepublik Deutschland. Bundesanstalt für Geowis-
senschaften und Rohstoffe“

beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

32 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung der Studie der Kernbrennstoff-Wie-
deraufbereitungs-Gesellschaft (KEWA) zur Standortsuche
für ein Endlager aus den Jahren 1974 bis 1976 sowie sämtli-
cher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise
gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel,
die im Zusammenhang mit dieser Studie entstanden sind,
beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.

29.04.2010 06.05.2010 32

33 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die im Zusammenhang
mit der Studie der Kernbrennstoff-Wiederaufbereitungs-Ge-
sellschaft (KEWA) zur Standortsuche für ein Endlager aus
den Jahren 1974 bis 1976 im Bundeskanzleramt entstanden
sind, beim Bundeskanzleramt.

29.04.2010 06.05.2010 33

34 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die im Zusammenhang
mit der Studie der Kernbrennstoff-Wiederaufbereitungs-Ge-
sellschaft (KEWA) zur Standortsuche für ein Endlager aus
den Jahren 1974 bis 1976 im Bundesministerium des Innern
entstanden sind, beim Bundesministerium des Innern.

29.04.2010 06.05.2010 34

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
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am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Drucksache 17/13700 – 614 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

35 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung des Beschlusses der Bundesregie-
rung zu Endlagerstandorten vom 5. Juli 1977 nebst allen
Anlagen sowie sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien
oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger
sächlicher Beweismittel, die im Zusammenhang mit besag-
ten Beschluss entstanden sind, beim Bundeskanzleramt.

29.04.2010 06.05.2010 35

36 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung des Beschlusses der Bundesregierung
zu Endlagerstandorten vom 5. Juli 1977 nebst allen Anlagen
sowie sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf an-
dere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Be-
weismittel, die im Zusammenhang mit besagten Beschluss
entstanden sind, beim Bundesministerium des Innern.

29.04.2010 06.05.2010 36

37 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung des Beschlusses der Regierungschefs
von Bund und Ländern vom 28. September 1979: „Nach-
weis der Entsorgung für den Betrieb von Kernkraftwerken
vom weiteren Fortschritt bei der Endlagerung abhängig“
nebst allen Anlagen sowie aller vorbereitenden Dokumente,
Akten und Sprechzettel nebst allen Anlagen sowie sämtli-
cher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise
gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel,
die im Zusammenhang mit dem besagten Beschluss entstan-
den sind, beim Bundeskanzleramt.

29.04.2010 06.05.2010 37

38 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die im Zusammenhang
mit dem Beschluss der Regierungschefs von Bund und Län-
dern vom 28. September 1979: „Nachweis der Entsorgung
für den Betrieb von Kernkraftwerken vom weiteren Fort-
schritt bei der Endlagerung abhängig“ entstanden sind,
beim Bundesministerium des Innern.

29.04.2010 06.05.2010 38

39 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

29.04.2010 06.05.2010 39

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

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Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 615 – Drucksache 17/13700

n o c h
39

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung des Berichts (Entwurf) zur Frage der
politischen Einflussnahme auf den Zwischenbericht der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zur weite-
ren Erkundung des Standortes Gorleben (1983) nebst allen
Anlagen beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit.

40 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung der Akte „SE3/9G 314002“ beim
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit.

29.04.2010 06.05.2010 40

41 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung des Kabinettbeschlusses vom 13. Juli
1983 nebst allen Anlagen sowie sämtlicher Akten, Doku-
mente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Da-
ten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die im Zusam-
menhang mit dem Kabinettbeschluss vom 13. Juli 1983
entstanden sind, beim Bundeskanzleramt.

29.04.2010 06.05.2010 41

42 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die entstanden sind im
Zusammenhang mit dem Kabinettbeschluss vom 13. Juli
1983, beim Bundesministerium des Innern.

29.04.2010 06.05.2010 42

43 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die entstanden sind im
Zusammenhang mit dem Kabinettbeschluss vom 13. Juli
1983, beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.

29.04.2010 06.05.2010 43

44 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die entstanden sind im

29.04.2010 06.05.2010 44

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Drucksache 17/13700 – 616 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
44

Zusammenhang mit dem Kabinettbeschluss vom 13. Juli
1983, beim Bundesministerium für Wirtschaft und Techno-
logie.

45 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung des Vermerks des Bundesamtes für
Strahlenschutz an die Bundesanstalt für Geowissenschaften
und Rohstoffe betreffend die „Verfüllung der Bohrung RB
012/Nördliches Füllort Schacht Gorleben 1“ vom 1. August
1996 nebst allen Anlagen sowie sämtlicher Akten, Doku-
mente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten
und sonstiger sächlicher Beweismittel, die im Zusammen-
hang mit dem Vermerk im Bundesamt für Strahlenschutz und
im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak-
torsicherheit entstanden sind, beim Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

29.04.2010 06.05.2010 45

46 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die im Zusammenhang
mit dem Vermerk des Bundesamtes für Strahlenschutz an
die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe be-
treffend die „Verfüllung der Bohrung RB 012/Nördliches
Füllort Schacht Gorleben 1“ vom 1. August 1996 entstan-
den sind bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe sowie im Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie beim Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie.

29.04.2010 06.05.2010 46

47 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung des von Dr. Remo Klinger im Auftrag
des Bundesamtes für Strahlenschutz erstellten Rechtsgutach-
tens „Der zulassungsrechtliche Status des Erkundungsberg-
werks Gorleben und die Anforderungen an einen Folgebe-
trieb“ vom 8. September 2009 nebst allen Anlagen sowie
sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere
Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweis-
mittel, die im Zusammenhang mit dem Rechtsgutachten
entstanden sind im Bundesamt für Strahlenschutz und im
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beim Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit.

29.04.2010 06.05.2010 47

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 617 – Drucksache 17/13700

48 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand im Zeitraum 1972 bis zum Akzeptieren der Vor-
auswahl des Standorts Gorleben für das Integrierte Entsor-
gungszentrum durch die Bundesregierung im Juli 1977
betreffen, und die sich befinden im Bereich der Bundesan-
stalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) beim
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

29.04.2010 06.05.2010 48

49 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand im Zeitraum vom Akzeptieren der Vorauswahl
des Standorts Gorleben für das Integrierte Entsorgungszent-
rum durch die Bundesregierung im Juli 1977 bis zu dem im
Untersuchungsauftrag genannten Kabinettbeschluss der
Bundesregierung vom 13. Juli 1983 betreffen, und die sich
befinden im Bereich der Bundesanstalt für Geowissenschaf-
ten und Rohstoffe (BGR) beim Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie.

29.04.2010 06.05.2010 49

50 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand betreffen und späteren Datums als der im Unter-
suchungsauftrag genannte Kabinettbeschluss der Bundesre-
gierung vom 13. Juli 1983 sind, und die sich befinden im
Bereich der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Roh-
stoffe (BGR) beim Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie.

29.04.2010 06.05.2010 50

51 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand im Zeitraum 1972 bis zum Akzeptieren der Vor-
auswahl des Standorts Gorleben für das Integrierte Entsor-

29.04.2010 06.05.2010 51

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Drucksache 17/13700 – 618 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
51

gungszentrum durch die Bundesregierung im Juli 1977 be-
treffen, und die sich befinden im Bereich der Physikalisch-
Technischen Bundesanstalt (PTB) beim Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie.

52 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand im Zeitraum vom Akzeptieren der Vorauswahl
des Standorts Gorleben für das Integrierte Entsorgungszent-
rum durch die Bundesregierung im Juli 1977 bis zu dem im
Untersuchungsauftrag genannten Kabinettbeschluss der
Bundesregierung vom 13. Juli 1983 betreffen, und die sich
befinden im Bereich der Physikalisch-Technischen Bundes-
anstalt (PTB) beim Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie.

29.04.2010 06.05.2010 52

53 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand betreffen und späteren Datums als der im Unter-
suchungsauftrag genannte Kabinettbeschluss der Bundesre-
gierung vom 13. Juli 1983 sind, und die sich befinden im
Bereich der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB)
beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

29.04.2010 06.05.2010 53

54 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand im Zeitraum 1972 bis zum Akzeptieren der Vor-
auswahl des Standorts Gorleben für das Integrierte Entsor-
gungszentrum durch die Bundesregierung im Juli 1977
betreffen, und die sich befinden im Bereich des Bundes-
ministeriums für Wirtschaft und Technologie, soweit sie
nicht bereits durch die Beweisanträge 2, 8, 13, 30 und 35
beigezogen sind, beim Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie.

29.04.2010 06.05.2010 54

55 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-

29.04.2010 06.05.2010 55

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 619 – Drucksache 17/13700

n o c h
55

sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand im Zeitraum vom Akzeptieren der Vorauswahl
des Standorts Gorleben für das Integrierte Entsorgungszent-
rum durch die Bundesregierung im Juli 1977 bis zu dem im
Untersuchungsauftrag genannten Kabinettbeschluss der
Bundesregierung vom 13. Juli 1983 betreffen, und die sich
befinden im Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Technologie, soweit sie nicht bereits durch die Beweis-
anträge 2, 8, 26, 31 und 34 beigezogen sind, beim Bundes-
ministerium für Wirtschaft und Technologie.

56 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand betreffen und späteren Datums als der im Unter-
suchungsauftrag genannte Kabinettbeschluss der Bundesre-
gierung vom 13. Juli 1983 sind, und die sich befinden im
Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Tech-
nologie, soweit sie nicht bereits durch die Beweisanträge 2,
8, 26, 28, 32 und 35 beigezogen sind, beim Bundesministe-
rium für Wirtschaft und Technologie.

29.04.2010 06.05.2010 56

57 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand im Zeitraum 1972 bis zum Akzeptieren der Vor-
auswahl des Standorts Gorleben für das Integrierte Entsor-
gungszentrum durch die Bundesregierung im Juli 1977
betreffen, und die sich befinden im Bereich des Bundes-
ministeriums des Innern, soweit sie nicht bereits durch die
Beweisanträge 4, 9, 16 und 18 beigezogen sind, beim Bun-
desministerium des Innern.

29.04.2010 06.05.2010 57

58 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand im Zeitraum vom Akzeptieren der Vorauswahl
des Standorts Gorleben für das Integrierte Entsorgungszent-
rum durch die Bundesregierung im Juli 1977 bis zu dem im
Untersuchungsauftrag genannten Kabinettbeschluss der
Bundesregierung vom 13. Juli 1983 betreffen, und die sich
befinden im Bereich des Bundesministeriums des Innern,

29.04.2010 06.05.2010 58

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Drucksache 17/13700 – 620 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
58

soweit sie nicht bereits durch die Beweisanträge 4, 9, 18, 20
und 24 beigezogen sind, beim Bundesministerium des In-
nern.

59 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand betreffen und späteren Datums als der im Unter-
suchungsauftrag genannte Kabinettbeschluss der Bundesre-
gierung vom 13. Juli 1983 sind, und die sich befinden im
Bereich des Bundesministeriums des Innern, soweit sie
nicht bereits durch die Beweisanträge 4, 9 und 24 beigezo-
gen sind, beim Bundesministerium des Innern.

29.04.2010 06.05.2010 59

60 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag
durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien
oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger säch-
licher Beweismittel, die den Untersuchungsgegenstand im
Zeitraum 1972 bis zum Akzeptieren der Vorauswahl des
Standorts Gorleben für das Integrierte Entsorgungszentrum
durch die Bundesregierung im Juli 1977 betreffen, und die
sich befinden im Bereich des Bundeskanzleramts, soweit sie
nicht bereits durch die Beweisanträge 1, 6, 15 und 17 beige-
zogen sind, beim Bundeskanzleramt.

29.04.2010 06.05.2010 60

61 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand im Zeitraum vom Akzeptieren der Vorauswahl
des Standorts Gorleben für das Integrierte Entsorgungszent-
rum durch die Bundesregierung im Juli 1977 bis zu dem im
Untersuchungsauftrag genannten Kabinettbeschluss der
Bundesregierung vom 13. Juli 1983 betreffen, und die sich
befinden im Bereich des Bundeskanzleramts, soweit sie
nicht bereits durch die Beweisanträge 1, 6, 17, 19 und 23
beigezogen sind, beim Bundeskanzleramt.

29.04.2010 06.05.2010 61

62 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und

29.04.2010 06.05.2010 62

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 621 – Drucksache 17/13700

n o c h
62

gegenstand betreffen und späteren Datums als der im Unter-
suchungsauftrag genannte Kabinettbeschluss der Bundesre-
gierung vom 13. Juli 1983 sind, und die sich befinden im
Bereich des Bundeskanzleramts, soweit sie nicht bereits
durch die Beweisanträge 1, 6 und 23 beigezogen sind, beim
Bundeskanzleramt.

63 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand im Zeitraum 1972 bis zum Akzeptieren der Vor-
auswahl des Standorts Gorleben für das Integrierte Entsor-
gungszentrum durch die Bundesregierung im Juli 1977
betreffen, und die sich befinden im Bereich des Bundes-
ministeriums für Bildung und Forschung, soweit sie nicht
bereits durch die Beweisanträge 3, 10 und 14 beigezogen
sind, beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.

29.04.2010 06.05.2010 63

64 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand im Zeitraum vom Akzeptieren der Vorauswahl
des Standorts Gorleben für das Integrierte Entsorgungszen-
trum durch die Bundesregierung im Juli 1977 bis zu dem im
Untersuchungsauftrag genannten Kabinettbeschluss der
Bundesregierung vom 13. Juli 1983 betreffen, und die sich
befinden im Bereich des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung, soweit sie nicht bereits durch die Beweisan-
träge 3, 10 und 25 beigezogen sind, beim Bundesministe-
rium für Bildung und Forschung.

29.04.2010 06.05.2010 64

65 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand betreffen und späteren Datums als der im Unter-
suchungsauftrag genannte Kabinettbeschluss der Bundesre-
gierung vom 13. Juli 1983 sind, und die sich befinden im
Bereich des Bundesministeriums für Bildung und For-
schung, soweit sie nicht bereits durch die Beweisanträge 3,
10 und 25 beigezogen sind, beim Bundesministerium für
Bildung und Forschung.

29.04.2010 06.05.2010 65

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Drucksache 17/13700 – 622 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

66 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand im Zeitraum 1972 bis zum Akzeptieren der Vor-
auswahl des Standorts Gorleben für das Integrierte Entsor-
gungszentrum durch die Bundesregierung im Juli 1977
betreffen, und die sich befinden im Bereich des Bundesamts
für Strahlenschutz, beim Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit.

29.04.2010 06.05.2010 66

67 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand im Zeitraum vom Akzeptieren der Vorauswahl
des Standorts Gorleben für das Integrierte Entsorgungszent-
rum durch die Bundesregierung im Juli 1977 bis zu dem im
Untersuchungsauftrag genannten Kabinettbeschluss der
Bundesregierung vom 13. Juli 1983 betreffen, und die sich
befinden im Bereich des Bundesamts für Strahlenschutz,
beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Re-
aktorsicherheit.

29.04.2010 06.05.2010 67

68 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag
durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien
oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger säch-
licher Beweismittel, die den Untersuchungsgegenstand be-
treffen und späteren Datums als der im Untersuchungsauf-
trag genannte Kabinettbeschluss der Bundesregierung vom
13. Juli 1983 sind, und die sich befinden im Bereich des Bun-
desamts für Strahlenschutz, beim Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

29.04.2010 06.05.2010 68

69 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand im Zeitraum 1972 bis zum Akzeptieren der Vor-
auswahl des Standorts Gorleben für das Integrierte Entsor-
gungszentrum durch die Bundesregierung im Juli 1977
betreffen, und die sich befinden im Bereich der Reaktorsi-
cherheitskommission (RSK), beim Bundesministerium für

29.04.2010 06.05.2010 69

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 623 – Drucksache 17/13700

70 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand im Zeitraum vom Akzeptieren der Vorauswahl
des Standorts Gorleben für das Integrierte Entsorgungszent-
rum durch die Bundesregierung im Juli 1977 bis zu dem im
Untersuchungsauftrag genannten Kabinettbeschluss der
Bundesregierung vom 13. Juli 1983 betreffen, und die sich
befinden im Bereich der Reaktorsicherheitskommission
(RSK), beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit.

29.04.2010 06.05.2010 70

71 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand betreffen und späteren Datums als der im Unter-
suchungsauftrag genannte Kabinettbeschluss der Bundesre-
gierung vom 13. Juli 1983 sind, und die sich befinden im
Bereich der Reaktorsicherheitskommission (RSK), beim
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit.

29.04.2010 06.05.2010 71

72 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand im Zeitraum 1972 bis zum Akzeptieren der Vor-
auswahl des Standorts Gorleben für das Integrierte Entsor-
gungszentrum durch die Bundesregierung im Juli 1977
betreffen, und die sich befinden im Bereich der Strahlen-
schutzkommission (SSK), beim Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

29.04.2010 06.05.2010 72

73 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand im Zeitraum vom Akzeptieren der Vorauswahl
des Standorts Gorleben für das Integrierte Entsorgungszen-
trum durch die Bundesregierung im Juli 1977 bis zu dem

29.04.2010 06.05.2010 73

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
im Untersuchungsauftrag genannten Kabinettbeschluss der

Drucksache 17/13700 – 624 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
73

Bundesregierung vom 13. Juli 1983 betreffen, und die sich
befinden im Bereich der Strahlenschutzkommission (SSK),
beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Re-
aktorsicherheit.

74 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand betreffen und späteren Datums als der im Unter-
suchungsauftrag genannte Kabinettbeschluss der Bundesre-
gierung vom 13. Juli 1983 sind, und die sich befinden im
Bereich der Strahlenschutzkommission (SSK), beim Bun-
desministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit.

29.04.2010 06.05.2010 74

75 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand im Zeitraum 1972 bis zum Akzeptieren der Vor-
auswahl des Standorts Gorleben für das Integrierte Entsor-
gungszentrum durch die Bundesregierung im Juli 1977
betreffen, und die sich befinden im Bereich des Bundes-
ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit, soweit sie nicht bereits durch die Beweisanträge 5, 7,
21, 22, 27, 29 sowie 48 bis 56 beigezogen sind, beim Bun-
desministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit.

29.04.2010 06.05.2010 75

76 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand im Zeitraum vom Akzeptieren der Vorauswahl
des Standorts Gorleben für das Integrierte Entsorgungszen-
trum durch die Bundesregierung im Juli 1977 bis zu dem im
Untersuchungsauftrag genannten Kabinettbeschluss der
Bundesregierung vom 13. Juli 1983 betreffen, und die sich
befinden im Bereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit, soweit sie nicht bereits
durch die Beweisanträge 5, 7, 21, 22, 27, 29 sowie 48 bis 56
beigezogen sind, beim Bundesministerium für Umwelt, Na-
turschutz und Reaktorsicherheit.

29.04.2010 06.05.2010 76

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 625 – Drucksache 17/13700

77 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand betreffen und späteren Datums als der im Unter-
suchungsauftrag genannte Kabinettbeschluss der Bundesre-
gierung vom 13. Juli 1983 sind, und die sich befinden im
Bereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit, soweit sie nicht bereits durch die Be-
weisanträge 5, 7, 21, 22, 27, 29 sowie 48 bis 56 beigezogen
sind, beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit.

29.04.2010 06.05.2010 77

78 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand betreffen, und die sich befinden im Bereich des
Bundesministeriums der Verteidigung, beim Bundesminis-
terium der Verteidigung.

29.04.2010 06.05.2010 78

79 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Aktenpläne zum Standort
Gorleben im Bereich des Helmholtz-Zentrums München
beim Helmholtz-Zentrum München.

29.04.2010 20.05.2010 79

80 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Akten, Dokumente, in Da-
teien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonsti-
ger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungsgegen-
stand im Zeitraum 1972 bis zum Akzeptieren der
Vorauswahl des Standorts Gorleben für das Integrierte Ent-
sorgungszentrum durch die Bundesregierung im Juli 1977
betreffen, und die sich befinden im Bereich des Helmholtz-
Zentrums München beim Helmholtz-Zentrum München.

29.04.2010 20.05.2010 80

81 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-

29.04.2010 20.05.2010 81

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1

Drucksache 17/13700 – 626 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
81

PUAG hinsichtlich sämtlicher Akten, Dokumente, in Da-
teien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonsti-
ger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungsgegen-
stand im Zeitraum vom Akzeptieren der Vorauswahl des
Standorts Gorleben für das Integrierte Entsorgungszentrum
durch die Bundesregierung im Juli 1977 bis zu dem im Un-
tersuchungsauftrag genannten Kabinettbeschluss der Bun-
desregierung vom 13. Juli 1983 betreffen, und die sich be-
finden im Bereich des Helmholtz-Zentrums München beim
Helmholtz-Zentrum München.

82 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Akten, Dokumente, in Da-
teien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonsti-
ger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungsgegen-
stand betreffen und späteren Datums als der im
Untersuchungsauftrag genannte Kabinettbeschluss der Bun-
desregierung vom 13. Juli 1983 sind, und die sich befinden
im Bereich des Helmholtz-Zentrums München beim Helm-
holtz-Zentrum München.

29.04.2010 20.05.2010 82

83 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Aktenpläne zum Standort
Gorleben im Bereich des Helmholtz-Zentrums Berlin beim
Helmholtz-Zentrum Berlin.

29.04.2010 20.05.2010 83

84 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Akten, Dokumente, in Da-
teien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonsti-
ger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungsgegen-
stand im Zeitraum 1972 bis zum Akzeptieren der
Vorauswahl des Standorts Gorleben für das Integrierte Ent-
sorgungszentrum durch die Bundesregierung im Juli 1977
betreffen, und die sich befinden im Bereich des Helmholtz-
Zentrums Berlin beim Helmholtz-Zentrum Berlin.

29.04.2010 20.05.2010 84

85 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Akten, Dokumente, in Da-

29.04.2010 20.05.2010 85

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
teien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonsti-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 627 – Drucksache 17/13700

n o c h
85

ger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungsgegen-
stand im Zeitraum vom Akzeptieren der Vorauswahl des
Standorts Gorleben für das Integrierte Entsorgungszentrum
durch die Bundesregierung im Juli 1977 bis zu dem im Un-
tersuchungsauftrag genannten Kabinettbeschluss der Bun-
desregierung vom 13. Juli 1983 betreffen, und die sich be-
finden im Bereich des Helmholtz-Zentrums Berlin beim
Helmholtz-Zentrum Berlin.

86 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Akten, Dokumente, in Da-
teien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger
sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungsgegenstand
betreffen und späteren Datums als der im Untersuchungsauf-
trag genannte Kabinettbeschluss der Bundesregierung vom
13. Juli 1983 sind, und die sich befinden im Bereich des
Helmholtz-Zentrums Berlin beim Helmholtz-Zentrum Berlin.

29.04.2010 20.05.2010 86

87 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Aktenpläne zum Standort
Gorleben im Bereich des Karlsruher Instituts für Technolo-
gie beim Karlsruher Institut für Technologie.

29.04.2010 20.05.2010 87

88 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien
oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger säch-
licher Beweismittel, die den Untersuchungsgegenstand im
Zeitraum 1972 bis zum Akzeptieren der Vorauswahl des
Standorts Gorleben für das Integrierte Entsorgungszentrum
durch die Bundesregierung im Juli 1977 betreffen, und die
sich befinden im Bereich des Karlsruher Instituts für Tech-
nologie beim Karlsruher Institut für Technologie.

29.04.2010 20.05.2010 88

89 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Akten, Dokumente, in Da-
teien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonsti-
ger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungsgegen-
stand im Zeitraum vom Akzeptieren der Vorauswahl des

29.04.2010 20.05.2010 89

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
Standorts Gorleben für das Integrierte Entsorgungszentrum

Drucksache 17/13700 – 628 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
89

durch die Bundesregierung im Juli 1977 bis zu dem im Un-
tersuchungsauftrag genannten Kabinettbeschluss der Bun-
desregierung vom 13. Juli 1983 betreffen, und die sich be-
finden im Bereich des Karlsruher Instituts für Technologie
beim Karlsruher Institut für Technologie.

90 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Akten, Dokumente, in Da-
teien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonsti-
ger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungsgegen-
stand betreffen und späteren Datums als der im
Untersuchungsauftrag genannte Kabinettbeschluss der Bun-
desregierung vom 13. Juli 1983 sind, und die sich befinden
im Bereich des Karlsruher Instituts für Technologie beim
Karlsruher Institut für Technologie.

29.04.2010 20.05.2010 90

91 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Aktenpläne zum Standort
Gorleben im Bereich der Gesellschaft für Anlagen und Re-
aktorsicherheit mbH (GRS) bei der GRS.

29.04.2010 20.05.2010 91

92 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Akten, Dokumente, in Da-
teien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonsti-
ger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungsgegen-
stand im Zeitraum 1972 bis zum Akzeptieren der
Vorauswahl des Standorts Gorleben für das Integrierte Ent-
sorgungszentrum durch die Bundesregierung im Juli 1977
betreffen, und die sich befinden im Bereich der Gesellschaft
für Anlagen und Reaktorsicherheit mbH (GRS), bei der
GRS.

29.04.2010 20.05.2010 92

93 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Akten, Dokumente, in Da-
teien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonsti-
ger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungsgegen-
stand im Zeitraum vom Akzeptieren der Vorauswahl des
Standorts Gorleben für das Integrierte Entsorgungszentrum

29.04.2010 20.05.2010 93

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 629 – Drucksache 17/13700

n o c h
93

durch die Bundesregierung im Juli 1977 bis zu dem im Un-
tersuchungsauftrag genannten Kabinettbeschluss der Bun-
desregierung vom 13. Juli 1983 betreffen, und die sich be-
finden im Bereich der Gesellschaft für Anlagen und
Reaktorsicherheit mbH (GRS), bei der GRS.

94 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Akten, Dokumente, in Da-
teien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonsti-
ger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungsgegen-
stand betreffen und späteren Datums als der im
Untersuchungsauftrag genannte Kabinettbeschluss der Bun-
desregierung vom 13. Juli 1983 sind, und die sich befinden
im Bereich der Gesellschaft für Anlagen und Reaktorsicher-
heit mbH (GRS), bei der GRS.

29.04.2010 20.05.2010 94

95 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Aktenpläne zum Standort
Gorleben im Bereich der Deutschen Gesellschaft zum Bau
und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE),
bei der DBE.

29.04.2010 20.05.2010 95

96 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Akten, Dokumente, in Da-
teien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonsti-
ger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungsgegen-
stand im Zeitraum 1972 bis zum Akzeptieren der
Vorauswahl des Standorts Gorleben für das Integrierte Ent-
sorgungszentrum durch die Bundesregierung im Juli 1977
betreffen, und die sich befinden im Bereich der Deutschen
Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Ab-
fallstoffe mbH (DBE), bei der DBE.

29.04.2010 20.05.2010 96

97 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Akten, Dokumente, in Da-
teien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonsti-
ger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungsgegen-
stand im Zeitraum vom Akzeptieren der Vorauswahl des

29.04.2010 20.05.2010 97

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
Standorts Gorleben für das Integrierte Entsorgungszentrum

Drucksache 17/13700 – 630 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
97

durch die Bundesregierung im Juli 1977 bis zu dem im Un-
tersuchungsauftrag genannten Kabinettbeschluss der Bun-
desregierung vom 13. Juli 1983 betreffen, und die sich be-
finden im Bereich der Deutschen Gesellschaft zum Bau und
Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE), bei der
DBE.

98 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien
oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger
sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungsgegenstand
betreffen und späteren Datums als der im Untersuchungs-
auftrag genannte Kabinettbeschluss der Bundesregierung
vom 13. Juli 1983 sind, und die sich befinden im Bereich
der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von End-
lagern für Abfallstoffe mbH (DBE), bei der DBE.

29.04.2010 20.05.2010 98

99 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Aktenpläne zum Standort
Gorleben im Bereich der WAK Rückbau und Entsorgungs-
GmbH, bei der WAK Rückbau und Entsorgungs-GmbH.

29.04.2010 20.05.2010 99

100 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungs-
gegenstand im Zeitraum 1972 bis zum Akzeptieren der Vor-
auswahl des Standorts Gorleben für das Integrierte Entsor-
gungszentrum durch die Bundesregierung im Juli 1977
betreffen, und die sich befinden im Bereich der WAK Rück-
bau und Entsorgungs- GmbH, bei der WAK Rückbau und
Entsorgungs- GmbH.

29.04.2010 20.05.2010 100

101 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Akten, Dokumente, in Da-
teien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonsti-
ger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungsgegen-
stand im Zeitraum vom Akzeptieren der Vorauswahl des

29.04.2010 20.05.2010 101

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
Standorts Gorleben für das Integrierte Entsorgungszentrum

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 631 – Drucksache 17/13700

n o c h
101

durch die Bundesregierung im Juli 1977 bis zu dem im Un-
tersuchungsauftrag genannten Kabinettbeschluss der Bun-
desregierung vom 13. Juli 1983 betreffen, und die sich be-
finden im Bereich der WAK Rückbau und Entsorgungs-
GmbH, bei der WAK Rückbau und Entsorgungs-GmbH.

102 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. April 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Akten, Dokumente, in Da-
teien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonsti-
ger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungsgegen-
stand betreffen und späteren Datums als der im
Untersuchungsauftrag genannte Kabinettbeschluss der Bun-
desregierung vom 13. Juli 1983 sind, und die sich befinden
im Bereich der WAK Rückbau und Entsorgungs-GmbH, bei
der WAK Rückbau und Entsorgungs-GmbH.

29.04.2010 20.05.2010 102

103 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 12. Mai 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigen-
gutachtens zum Thema „Die in der Bundesrepublik
Deutschland 1977 und 1983 geltenden Rechtsgrundlagen
für die (Vor-) Auswahl und Erkundung eines möglichen
Endlagers für hochradioaktive Abfälle“, erstellt durch Prof.
Dr. Alexander Roßnagel (Universität Kassel) als Sachver-
ständiger gemäß § 28 PUAG. Im Gutachten sollen anhand
von Rechtsprechung und Lehre die maßgeblichen Rechts-
grundlagen, insbesondere aus Atom- und Bergrecht (ein-
schließlich der Bedeutung etwaiger Salzrechte im Bereich
des ehemaligen Königreiches Hannover), ihr Verhältnis zu-
einander und die sich daraus ergebenden rechtlichen Vo-
raussetzungen und Verfahrensanforderungen für die Stand-
ortauswahl und die Erkundung eines Endlagers erörtert und
die historische Entwicklung in Gesetzgebung, Normsetzung
und Rechtsprechung bis 1983 dargestellt werden. Es wird
weiter beantragt, den Sachverständigen nach Erstellung sei-
nes Gutachtens zur mündlichen Erläuterung zu laden.

12.05.2010 20.05.2010 103

104 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 12. Mai 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Anhörung von Henning Rösel, Vizepräsident
i. R. des Bundesamtes für Strahlenschutz, als Sachverstän-
digen gemäß § 28 PUAG. Der Sachverständige soll in einer
der nächsten Sitzungen des Untersuchungsausschusses ei-
nen zusammenhängenden Überblick zu den in der Bundes-
republik Deutschland 1977 und 1983 geltenden Rechts-
grundlagen und der jeweiligen Behördenzuständigkeiten

12.05.2010 20.05.2010 104

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
unter Einbeziehung Drittbeauftragter für die (Vor-) Aus-

Drucksache 17/13700 – 632 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
104

wahl und Erkundung eines möglichen Endlagers für hochra-
dioaktive Abfälle geben. Dabei sollen die rechtlichen Vo-
raussetzungen und Verfahrensanforderungen für die Stand-
ortauswahl und die Erkundung eines Endlagers erörtert, die
historische Entwicklung in Gesetzgebung, Normsetzung
und Rechtsprechung bis 1983 und die jeweils geltenden Be-
hördenzuständigkeiten einführend im Überblick dargestellt
werden.

105 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 12. Mai 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Anhörung von Dr. Detlev Möller als Sachverstän-
digen gemäß § 28 PUAG. Der Sachverständige soll in einer
der nächsten Sitzungen des Untersuchungsausschusses aus
historischer Sicht mündlich eine Einführung in die Themen
des Untersuchungsauftrags geben und dabei die geschichtli-
che Entwicklung der (Vor-)Auswahl möglicher Standorte für
ein integriertes Entsorgungszentrum sowie möglicher Endla-
gerstätten für radioaktive Abfälle in Deutschland, insbeson-
dere im Hinblick auf den Standort Gorleben, darstellen.

Dr. Detlev Möller ist Geschichtswissenschaftler und hat er-
folgreich an der Helmut-Schmidt-Universität der Bundes-
wehr (Hamburg) zum Thema „Endlagerung radioaktiver
Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland – Administra-
tiv-politische Entscheidungsprozesse zwischen Wirtschaft-
lichkeit und Sicherheit, zwischen nationaler und internatio-
naler Lösung“ promoviert.

12.05.2010 20.05.2010 105

106 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 12. Mai 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Anhörung von Jürgen Kreusch als Sachverstän-
digen gemäß § 28 PUAG. Der Sachverständige soll in einer
der nächsten Sitzungen des Untersuchungsausschusses
mündlich eine wissenschaftliche Einführung in die Themen
des Untersuchungsauftrags geben und dabei fachübergrei-
fend unter anderem die Entwicklung der Endlagertechnolo-
gie im internationalen Vergleich und den jeweiligen Stand
von wissenschaftlicher Forschung sowie technischer Er-
kenntnis und Praxis hinsichtlich der Endlagerung hochra-
dioaktiver Abfälle darstellen.

Jürgen Kreusch ist Geologe mit Schwerpunkt Hydrogeolo-
gie und Ingenieurtechnik. Er beschäftigt sich seit 30 Jahren
intensiv mit Wissenschaft und Technik der Endlagerung ra-
dioaktiver Abfälle. Er war Mitglied im AKEnd und ist Mit-
glied des Ausschusses Endlagerung radioaktiver Abfälle (EL)
der Entsorgungskommission (ESK) beim Bundesministe-
rium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

12.05.2010 20.05.2010 106

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 633 – Drucksache 17/13700

107 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 12. Mai 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Einnahme eines Augenscheins durch Ortstermin
im Erkundungsbergwerk Gorleben gemäß § 19 PUAG.

Begründung:

Die Durchführung der ober- und untertägigen Augen-
scheinseinnahme ist erforderlich, um den Mitgliedern des
Untersuchungsausschusses einen Überblick über die tat-
sächlichen Standortbedingungen in Gorleben zu verschaf-
fen (vgl. dazu etwa Frage 7 des Untersuchungsauftrags).

Zudem kann die Augenscheinseinnahme dazu genutzt wer-
den, Erkenntnisse über die geologischen Gegebenheiten am
Standort (vgl. etwa Frage 14 des Untersuchungsauftrags) zu
gewinnen und im Hinblick auf Frage 25 des Untersuchungs-
auftrags Erkenntnisse zur genauen Lage der Erkundungsbe-
reiche in Bezug zu den bestehenden Salzrechten zu erlangen.

Vor allem aber ist der Augenschein zwingend erforderlich,
um Erkenntnisse hinsichtlich der unter Ziffer 15 des Unter-
suchungsauftrags aufgeworfenen Frage der tatsächlich vor-
genommenen Baumaßnahmen in Gorleben zu gewinnen.

12.05.2010 20.05.2010 107

108 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 12. Mai 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Organigramme der Nie-
dersächsischen Staatskanzlei aus den Jahren 1972 bis 1984
im Wege des Ersuchens um Amtshilfe gemäß § 18 Absatz 4
PUAG i. V. m. Artikel 44 Absatz 3 GG bei der Niedersäch-
sischen Staatskanzlei.

12.05.2010 20.05.2010 108

109 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 12. Mai 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Organigramme des Nie-
dersächsischen Wirtschaftsministeriums sowie der mit Gor-
leben befassten niedersächsischen Bergämter und des
Niedersächsischen Landesamts für Bodenforschung aus den
Jahren 1972 bis 1984 im Wege des Ersuchens um Amtshilfe
gemäß § 18 Absatz 4 PUAG i. V. m. Artikel 44 Absatz 3
GG beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr.

12.05.2010 20.05.2010 109

110 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 12. Mai 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Organigramme des Nie-
dersächsischen Innenministeriums aus den Jahren 1972 bis

12.05.2010 20.05.2010 110

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Drucksache 17/13700 – 634 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
110

1984 im Wege des Ersuchens um Amtshilfe gemäß § 18
Absatz 4 PUAG i. V. m. Artikel 44 Absatz 3 GG beim Nie-
dersächsischen Ministerium für Inneres und Sport.

111 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 12. Mai 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Organigramme des Nie-
dersächsischen Sozialministeriums aus den Jahren 1972 bis
1984 im Wege des Ersuchens um Amtshilfe gemäß § 18
Absatz 4 PUAG i. V. m. Artikel 44 Absatz 3 GG beim Nie-
dersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie,
Gesundheit und Integration.

12.05.2010 20.05.2010 111

112 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 12. Mai 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Organigramme des Nie-
dersächsischen Landwirtschaftsministeriums aus den Jahren
1972 bis 1984 im Wege des Ersuchens um Amtshilfe gemäß
§ 18 Absatz 4 PUAG i. V. m. Artikel 44 Absatz 3 GG beim
Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirt-
schaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung.

12.05.2010 20.05.2010 112

113 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 12. Mai 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Aktenpläne zum Standort
Gorleben aus dem Bereich der Niedersächsischen Staats-
kanzlei, im Wege des Ersuchens um Amtshilfe gemäß § 18
Absatz 4 PUAG i. V. m. Artikel 44 Absatz 3 GG bei der
Niedersächsischen Staatskanzlei.

12.05.2010 20.05.2010 113

114 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 12. Mai 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Aktenpläne zum Standort
Gorleben aus dem gesamten Bereich des Niedersächsischen
Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, insbeson-
dere auch aus dem Bereich des niedersächsischen Landes-
amts für Bergbau, Energie und Geologie im Wege des Ersu-
chens um Amtshilfe gemäß § 18 Absatz 4 PUAG i. V. m.
Artikel 44 Absatz 3 GG beim Niedersächsischen Ministe-
rium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

12.05.2010 20.05.2010 114

115 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 12. Mai 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Aktenpläne zum Standort

12.05.2010 20.05.2010 115

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
Gorleben aus dem gesamten Bereich des Niedersächsischen

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 635 – Drucksache 17/13700

n o c h
115

Ministeriums für Inneres und Sport, im Wege des Ersuchens
um Amtshilfe gemäß § 18 Absatz 4 PUAG i. V. m.
Artikel 44 Absatz 3 GG beim Niedersächsischen Ministe-
rium für Inneres und Sport.

116 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 12. Mai 2010:
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Aktenpläne zum Standort
Gorleben aus dem gesamten Bereich des Niedersächsischen
Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und
Integration, im Wege des Ersuchens um Amtshilfe gemäß
§ 18 Absatz 4 PUAG i. V. m. Artikel 44 Absatz 3 GG beim
Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Fami-
lie, Gesundheit und Integration.

12.05.2010 20.05.2010 116

117 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 12. Mai 2010:
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Aktenpläne zum Standort
Gorleben aus dem gesamten Bereich des Niedersächsischen
Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucher-
schutz und Landesentwicklung, im Wege des Ersuchens um
Amtshilfe gemäß § 18 Absatz 4 PUAG i. V. m. Artikel 44
Absatz 3 GG beim Niedersächsischen Ministerium für Er-
nährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landes-
entwicklung.

12.05.2010 20.05.2010 117

118 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 12. Mai 2010:
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Aktenpläne zum Standort
Gorleben aus dem gesamten Bereich des Niedersächsischen
Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz, im Wege des
Ersuchens um Amtshilfe gemäß § 18 Absatz 4 PUAG
i. V. m. Artikel 44 Absatz 3 GG beim Niedersächsischen
Ministerium für Umwelt und Klimaschutz.

12.05.2010 20.05.2010 118

119 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 12. Mai 2010:
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Aktenpläne zum Standort
Gorleben im Bereich der Deutschen Gesellschaft für Wie-
deraufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK), bei der DWK.

12.05.2010 20.05.2010 119

120 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 12. Mai 2010:
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1

12.05.2010 20.05.2010 120

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
PUAG hinsichtlich sämtlicher Akten, Dokumente, in Da-

Drucksache 17/13700 – 636 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
120

teien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonsti-
ger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungsgegen-
stand im Zeitraum 1972 bis zum Akzeptieren der Vorauswahl
des Standorts Gorleben für das Integrierte Entsorgungszen-
trum durch die Bundesregierung im Juli 1977 betreffen, und
die sich befinden im Bereich der Deutschen Gesellschaft für
Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK), bei der
DWK.

121 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 12. Mai 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Akten, Dokumente, in Da-
teien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonsti-
ger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungsgegen-
stand im Zeitraum vom Akzeptieren der Vorauswahl des
Standorts Gorleben für das Integrierte Entsorgungszentrum
durch die Bundesregierung im Juli 1977 bis zu dem im Unter-
suchungsauftrag genannten Kabinettbeschluss der Bundesre-
gierung vom 13. Juli 1983 betreffen, und die sich befinden im
Bereich der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung
von Kernbrennstoffen (DWK), bei der DWK.

12.05.2010 20.05.2010 121

122 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 12. Mai 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien
oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger säch-
licher Beweismittel, die den Untersuchungsgegenstand be-
treffen und späteren Datums als der im Untersuchungsauf-
trag genannte Kabinettbeschluss der Bundesregierung vom
13. Juli 1983 sind, und die sich befinden im Bereich der
Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kern-
brennstoffen (DWK), bei der DWK.

12.05.2010 20.05.2010 122

123 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 12. Mai 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 1 bis 14, 16 und 26, durch
Vernehmung von Prof. Dr. Gerd Lüttig als sachverständigen
Zeugen.

Der Zeuge war von 1970 bis 1980 Vizepräsident des Nie-
dersächsischen Landesamtes für Bodenforschung. Er war
Mitglied der sogenannten „Weizsäcker-Findungskommis-
sion“ und als Geologe mit der Standorterkundung betraut.
Er ist Mitverfasser des Berichtes „Wager/Lüttig“ vom
30. April 1974 und war an der Standortermittlung und -be-
wertung beteiligt.

12.05.2010 20.05.2010 123

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 637 – Drucksache 17/13700

124 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 12. Mai 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 1, 5, 8 und 14, durch Ver-
nehmung von Prof. Dr. Eckhard Grimmel als sachverständi-
gen Zeugen.

Er hat in den Jahren 1977 bis 1983 sowie danach zur Eig-
nung des Salzstockes Gorleben für die Endlagerung radio-
aktiver Abfälle geforscht und publiziert. Er hat insbeson-
dere im Jahr 1978 eine Literaturstudie zu diesem Thema
veröffentlicht und kann zum Stand von Wissenschaft und
Forschung über die geologische Eignung bzw. die hierbei
zu beachtenden Erkenntnisse und Kriterien in den Jahren
1977 bis 1983 sachverständig Auskunft erteilen.

12.05.2010 20.05.2010 124

125 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 11. Mai 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag, indem gestuft

– die Bundesregierung gebeten wird, die Mitglieder der
Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt zu benennen, wel-
che am 10. September 2009 zur Untersuchung der Um-
stände der Erarbeitung des Zwischenberichts der Physi-
kalisch-Technischen Bundesanstalt aus dem Jahr 1983
zur Standortuntersuchung Gorleben eingesetzt wurde
und sodann

– diese Personen als Zeuge vernommen werden.

Die Zeugen sollen insbesondere zu den Fragen Nr. 8 bis ein-
schließlich Nr. 13 des Untersuchungsauftrages gehört wer-
den.

Begründung:

Die interministerielle Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt
untersuchte den den Fragen Nr. 8 bis einschließlich Nr. 13
des Untersuchungsauftrages zugrundeliegenden Sachver-
halt des Prozesses der Entscheidungsfindung im Jahr 1983
durch die Bundesregierung hinsichtlich der Erkundung im
Salzstock Gorleben. Die Zeugen sind daher geeignet, zum
Untersuchungsauftrag Auskunft zu geben.

12.05.2010 20.05.2010 125

126 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 12. Mai 2010:

Zur Einführung in die Thematik des Untersuchungsauftra-
ges soll in öffentlicher Sitzung ein Sachverständigengutach-
ten zur Darstellung des (allgemeinen) Standes von Wissen-
schaft und Technik über die Endlagerung hochradioaktiver
Abfälle im Jahr 1983 erstattet werden. Dabei soll der im
Jahr 1983 geltende Stand von wissenschaftlicher Forschung
sowie technischer Erkenntnis und Praxis hinsichtlich der
Endlagerung hochradioaktiver Abfälle, einschließlich der
Entwicklung der Endlagertechnologie bis 1983 im interna-

12.05.2010 20.05.2010 2

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Drucksache 17/13700 – 638 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
126

tionalen Vergleich, fachübergreifend dargestellt werden.
Zum Sachverständigen wird Prof. Dr. rer. nat. Wernt Bre-
witz, Technische Universität Braunschweig, bestimmt. Der
Sachverständige wird gebeten, eine schriftliche Zusammen-
fassung seiner Ausführungen vorab zu übersenden.

127 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 12. Mai 2010:

Zur Einführung in die Thematik des Untersuchungsauftra-
ges soll ein mündliches Sachverständigengutachten zur
Darstellung der in der Bundesrepublik Deutschland 1983
geltenden Rechtsgrundlagen für die (Vor-)Auswahl und Er-
kundung eines möglichen Endlagers für hochradioaktive
Abfallstoffe eingeholt werden. Dabei sollen die maßgebli-
chen Rechtsgrundlagen, insbesondere aus dem Atom- und
Bergrecht (einschließlich der Bedeutung etwaiger Salz-
rechte im Bereich des ehemaligen Königreiches Hannover),
ihr Verhältnis zueinander und die sich daraus ergebenden
rechtlichen Voraussetzungen und Verfahrensanforderungen
für die (vorläufige) Standortauswahl und die Erkundung ei-
nes Endlagers einschließlich der behördlichen Zuständig-
keiten dargestellt werden. Zum Sachverständigen wird Herr
Henning Rösel, Vizepräsident des Bundesamtes für Strah-
lenschutz a. D. bestimmt. Der Sachverständige wird gebe-
ten, eine schriftliche Zusammenfassung seiner Ausführun-
gen vorab zu übersenden.

12.05.2010 20.05.2010 126

128 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 12. Mai 2010:

Zu den historischen Abläufen hinsichtlich der Erkundung
des Salzstockes Gorleben als Endlager für hochradioaktive
Abfälle bis zum Jahr 1983 soll der Vizepräsident des Bun-
desamtes für Strahlenschutz a. D., Herr Henning Rösel als
Sachverständiger geladen werden.

12.05.2010 20.05.2010 127

129 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 19. Mai 2010:

Der Untersuchungsgegenstand wird wie folgt strukturiert
und in dieser Reihenfolge abgearbeitet:

I. Kabinettsentscheidung 1983, einschließlich der Unter-
lagen und Zeugen zu Vorgängen aus früheren Jahren,
die zu dieser Entscheidung einen Bezug haben, soweit
diese relevant sind, um die 1983er Entscheidung nach-
vollziehen und bewerten zu können.
Fragen 9–21, 23–24

II. Kabinettsentscheidung 1977
Fragen 1–8, 22

III. Änderung Erkundungskonzept
Frage 25

IV. Konsequenzen
Frage 26

19.05.2010 20.05.2010 --

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 639 – Drucksache 17/13700

130 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 2. Juni 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung vollständiger Handelsregisteraus-
züge ab dem Jahr 1970, hinsichtlich der nachfolgenden

– Projektgesellschaft Wiederaufarbeitung von Kernbrenn-
stoffen mbH (PWK)
(Amtsgericht Essen, HRB 3049)

bei dem zuständigen Registergericht.

Begründung:

Die oben genannte Gesellschaft (oder Rechtsvorgänger oder
Rechtsnachfolger) war unter anderem an der Vorauswahl
von Gorleben als Standort für ein nukleares Entsorgungs-
zentrum im Jahr 1977 beteiligt.

02.06.2010 10.06.2010 128

131 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 27. Mai 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung vollständiger Handelsregisteraus-
züge ab dem Jahr 1970, hinsichtlich der nachfolgenden

– Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe
Rückbau- und Entsorgungsgesellschaft mbH
(WAK GmbH)
(Amtsgericht Mannheim, HRB 100565)

bei dem zuständigen Registergericht.

Begründung:

Die oben genannte Gesellschaft (oder Rechtsvorgänger oder
Rechtsnachfolger) war unter anderem an der Vorauswahl
von Gorleben als Standort für ein nukleares Entsorgungs-
zentrum im Jahr 1977 beteiligt.

02.06.2010 10.06.2010 129

132 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 27. Mai 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung vollständiger Handelsregisteraus-
züge ab dem Jahr 1970, hinsichtlich der nachfolgenden

– Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endla-
gern für Abfallstoffe mbH (DBE) (Amtsgericht Hildes-
heim HRB 100844)

bei dem zuständigen Registergericht.

Begründung:

Die oben genannte Gesellschaft (oder Rechtsvorgänger oder
Rechtsnachfolger) war unter anderem an der Vorauswahl
von Gorleben als Standort für ein nukleares Entsorgungs-
zentrum im Jahr 1977 beteiligt.

02.06.2010 10.06.2010 130

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Drucksache 17/13700 – 640 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

133 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 2. Juni 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung vollständiger Handelsregisterauszüge
ab dem Jahr 1970, hinsichtlich der nachfolgenden

– Deutsche Gesellschaft zur Wiederaufarbeitung von
Kernbrennstoffen mbH, Hannover

bei dem zuständigen Registergericht.

Begründung:

Die oben genannte Gesellschaft (oder Rechtsvorgänger oder
Rechtsnachfolger) war unter anderem an der Vorauswahl
von Gorleben als Standort für ein nukleares Entsorgungszen-
trum im Jahr 1977 beteiligt.

02.06.2010 10.06.2010 131

134 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 27. Mai 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung vollständiger Handelsregisterauszüge
ab dem Jahr 1970, hinsichtlich der nachfolgenden

– Gesellschaft zur Wiederaufarbeitung von Kernbrennstof-
fen mbH (GWK)

bei dem zuständigen Registergericht.

Begründung:

Die oben genannte Gesellschaft (oder Rechtsvorgänger oder
Rechtsnachfolger) war unter anderem an der Vorauswahl
von Gorleben als Standort für ein nukleares Entsorgungs-
zentrum im Jahr 1977 beteiligt.

02.06.2010 10.06.2010 132

135 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 27. Mai 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung vollständiger Handelsregisterauszüge
ab dem Jahr 1970, hinsichtlich der nachfolgenden

– Kernbrennstoff-Wiederaufarbeitungsgesellschaft mbH
(KEWA)

bei dem zuständigen Registergericht.

Begründung:

Die oben genannte Gesellschaft (oder Rechtsvorgänger oder
Rechtsnachfolger) war unter anderem an der Vorauswahl
von Gorleben als Standort für ein nukleares Entsorgungs-
zentrum im Jahr 1977 beteiligt.

02.06.2010 10.06.2010 133

136 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 31. Mai 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel der zur Vorbereitung der

02.06.2010 10.06.2010 134

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 641 – Drucksache 17/13700

n o c h
136

Standortentscheidung für ein Nukleares Entsorgungszent-
rum im Frühjahr 1976 eingesetzten interministeriellen Ar-
beitsgruppe, und die sich befinden beim Niedersächsischen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

137 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 31. Mai 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag, indem die Regierung des Landes Nieder-
sachsen gebeten wird, die Mitglieder der interministeriellen
Arbeitsgruppe zu benennen, welche 1976/1977 unter Feder-
führung des Wirtschaftsministeriums Kriterien und Grund-
lagen für eine vorläufige Standortentscheidung der Landes-
regierung für ein Nukleares Entsorgungszentrum erarbeiten
sollte.

Begründung:

Mit Beschluss der Landesregierung Niedersachsen vom
17. März 1976 wurde unter Federführung des Wirtschafts-
ministeriums und unter Leitung von Ministerialrat Klaus
Stuhr eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, die
einen Vorschlag der Landesregierung Niedersachsen für die
vorläufige Benennung eines Standortes für ein Nukleares
Entsorgungszentrum vorbereiten sollte. Die erarbeiteten
Kriterien waren Grundlage der Entscheidung des Bundes
(Bundestagsdrucksache 8/3082, S. 5 f., Frage 8). Die Zeu-
gen sind daher geeignet, zum Untersuchungsauftrag, insbe-
sondere zu den Fragen Nr. 3 bis einschließlich Nr. 6 Aus-
kunft zu geben.

02.06.2010 10.06.2010 135

138 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 27. Mai 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung vollständiger Handelsregisteraus-
züge ab dem Jahr 1970, hinsichtlich der nachfolgenden

– Deutsche Gesellschaft zur Wiederaufarbeitung von
Kernbrennstoffen AG & Co. KG
(Amtsgericht Lüneburg, HRA 200697),
einschließlich des vollständigen Handelsregisterauszu-
ges hinsichtlich der persönlich haftenden Gesellschafte-
rin bei dem zuständigen Registergericht.

Begründung:

Die oben genannte Gesellschaft (oder Rechtsvorgänger oder
Rechtsnachfolger) war unter anderem an der Vorauswahl
von Gorleben als Standort für ein nukleares Entsorgungs-
zentrum im Jahr 1977 beteiligt.

02.06.2010 10.06.2010 136

139 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 2. Juni 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 1 bis 14, durch Verneh-
mung von Prof. Dr. Klaus Duphorn als sachverständigen

02.06.2010 10.06.2010 137

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
Zeugen.

Drucksache 17/13700 – 642 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
139

Der Zeuge hat als Geologe der Universität Kiel im Auftrag
der PTB am Standorterkundungsprogramm 1979 bis 1981
mitgewirkt und Untersuchungen zum Salzstock Gorleben
durchgeführt.

Er hat auch danach diverse gutachterliche Stellungnahmen
zur Standorterkundung abgegeben und zu den geologischen
Anforderungen und zur Eignung des Salzstocks Gorleben
publiziert.

140 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 2. Juni 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 1 bis 14, durch Verneh-
mung von Dipl.-Geologe Ulrich Schneider als sachverstän-
digen Zeugen.

Der Zeuge war Mitarbeiter von Prof. Dr. Duphorn und hat
detaillierte Kenntnisse über das Standorterkundungspro-
gramm und Untersuchungen zum Salzstock Gorleben. Er
hat im August 2009 eine Expertise zu diesem Thema veröf-
fentlicht.

02.06.2010 10.06.2010 138

141 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 2. Juni 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 8 bis 14, durch Verneh-
mung von Dr. Heinrich Illi als sachverständigen Zeugen.

Der Zeuge war im Jahr 1983 in der PTB Mitarbeiter des Ab-
teilungsleiters SE, Prof. Dr. Helmut Röthemeyer, und hat
die Arbeiten an dem „Zusammenfassenden Zwischenbe-
richt über die bisherigen Ergebnisse der Standortuntersu-
chung Gorleben“ von 1983 koordiniert. Er hat bei der Be-
sprechung am 11. Mai 1983 Protokoll geführt.

02.06.2010 10.06.2010 139

142 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 2. Juni 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 21 bis 26, durch Beizie-
hung sämtlicher Akten über Anträge auf Planfeststellung ei-
nes Endlagers für radioaktive Abfälle nach § 9b AtomG
(mit allen Plänen und Anlagen und allen nachfolgenden Än-
derungen und Ergänzungen bis zum 26. März 2010) seit
dem 28. Juli 1977, auch soweit sie vom früher zuständigen
Niedersächsischen Sozialministerium geführt wurden, im
Wege des Ersuchens um Amtshilfe gemäß § 18 Absatz 4
PUAG i. V. m. Artikel 44 Absatz 3 GG beim Niedersächsi-
schen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz.

02.06.2010 17.06.2010 140

143 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 2. Juni 2010:

02.06.2010 10.06.2010 --

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 643 – Drucksache 17/13700

n o c h
143

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 21 bis 26, durch Beizie-
hung sämtlicher Akten aus dem Bereich des niedersächsi-
schen Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie
(LBEG) zum bergrechtlichen Zulassungsverfahren über das
Endlager-Erkundungsbergwerk Gorleben, insbesondere alle
Antragsunterlagen für die Zulassung von Betriebsplänen
seit 1982 mit allen Plänen und Anlagen sowie alle nachfol-
genden Anträge auf Verlängerung und/oder Veränderung
von Betriebsplänen sowie zusätzliche Betriebspläne sowie
den Zulassungsbeschluss von 1983 mit allen Plänen und
Anlagen und alle Rahmen-, Haupt- und Sonderbetriebs-
pläne und Zulassungsbeschlüsse über Veränderungen und
Verlängerungen seit 1983 bis zum 26. März 2010, jeweils
mit allen Plänen und Anlagen, im Wege des Ersuchens um
Amtshilfe gemäß § 18 Absatz 4 PUAG i. V. m. Artikel 44
Absatz 3 GG beim Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

144 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 2. Juni 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 1 bis 8, durch mündliche
Anhörung des Historikers Dr. Anselm Tiggemann als Sach-
verständiger gemäß § 28 PUAG.

Begründung:

Der Sachverständige hat 2003 an der Universität Dortmund
promoviert zum Thema „Die Achillesferse der Kernenergie
in der Bundesrepublik Deutschland: Zur Kernenergiekont-
roverse und Geschichte der nuklearen Entsorgung von den
Anfängen bis Gorleben 1955 bis 1985“ und seitdem ver-
schiedentlich zum Auswahlprozess und zur Standortbenen-
nung Gorlebens geforscht und publiziert. Er hat zuletzt im
Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt
und Klimaschutz eine Expertise zur Standortvorauswahl für
das „Entsorgungszentrum“ 1976/77 veröffentlicht mit dem
Titel „Gorleben als Entsorgungs- und Endlagerzentrum“. Er
kann zum Auswahl- und Entscheidungsprozess und den
politischen Hintergründen in Niedersachsen und bei den
Bundesministerien Auskunft geben, weil er hierzu ein um-
fangreiches Quellenstudium – darunter eine Vielzahl unver-
öffentlichter Quellen – betrieben hat.

10.06.2010 17.06.2010 141

145 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 2. Juni 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 1 bis 8, durch mündliche
Anhörung des Politikwissenschaftlers M.A. Mathias Edler
als Sachverständiger gemäß § 28 PUAG.

10.06.2010 17.06.2010 142

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Drucksache 17/13700 – 644 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
145

Begründung:

Der Sachverständige hat im Auftrag der Umweltschutzorga-
nisation Greenpeace umfangreiches Akten- und Quellenstu-
dium in staatlichen Archiven betrieben und kann daher ei-
nen historischen Überblick über die Standortauswahl und
-Entscheidung für Gorleben und die dabei maßgeblichen
politischen Entscheidungsprozesse geben.

146 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 2. Juni 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung der Akten der Niedersächsischen
Landesregierung, insbesondere aus dem Niedersächsischen
Ministerium für Umwelt und Klimaschutz und seiner
Rechtsvorgänger, aus der Niedersächsischen Staatskanzlei,
aus dem Niedersächsischen Staatsarchiv und vom Landes-
amt für Bergbau und Energie, die Dr. Anselm Tiggemann
für die Erstellung seiner Expertise vom Mai 2010 zur Verfü-
gung gestellt wurden – insbesondere die Akten gemäß Liste
zum Werkvertrag Dr. Tiggemann 41-40326/04/12.1 – sowie
alle weiteren Akten, Aktenbestandteile, Dokumente oder als
Datei oder in Dateien gespeicherten Informationen und alle
sächlichen Beweismittel, die zur Standortauswahl und -fest-
legung zwischen 1974 und 1983 bei den vorgenannten Re-
gierungsorganen vorhanden sind, bei den jeweiligen oben
genannten Stellen der Niedersächsischen Landesregierung.

Begründung:

Die Veröffentlichung der Expertise des Historikers
Dr. Anselm Tiggemann für das Niedersächsische Umwelt-
ministerium im Mai 2010 stützt sich auf Akten und Quellen
aus der Niedersächsischen Landesregierung zu Fragen der
Standortauswahl und der Entscheidung für Gorleben, die
bislang teilweise nicht bekannt bzw. nicht öffentlich zu-
gänglich waren. Der Untersuchungsausschuss muss für die
Erfüllung seiner Aufgaben in die Lage versetzt werden, sich
ein eigenes Bild über den Akteninhalt zu verschaffen. Dazu
benötigt er wenigstens den Kenntnisstand, der Herrn
Dr. Tiggemann ermöglicht wurde.

10.06.2010 17.06.2010 143

147 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 2. Juni 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
rag durch Beiziehung aller Studien der Kernbrennstoff-Wie-
deraufarbeitungs-Gesellschaft (KEWA) zur Standortsuche
für ein Endlager aus den Jahren 1972 bis 1976, insbeson-
dere jene mit dem Kennzeichen KWA 1225, sowie sämtli-
cher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise
gespeicherte Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel,
die im Zusammenhang mit dieser Studie entstanden sind,
im Wege des Ersuchens um Amtshilfe gemäß § 18 Absatz 4

10.06.2010 17.06.2010 144

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 645 – Drucksache 17/13700

n o c h
147

PUAG i. V. m. Artikel 44 Absatz 3 GG beim Niedersächsi-
schen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz und bei der
Niedersächsischen Staatskanzlei.

148 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 2. Juni 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Vernehmung von Prof. Dr. Klaus Otto Naß als
Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zu den Fragen Nr. 3–6
und Nr. 8–12 des Untersuchungsauftrags gehört werden.

Der Zeuge war ab 1976 Ministerialdirigent in der Nieder-
sächsischen Staatskanzlei unter Ministerpräsident Ernst
Albrecht. In dieser Funktion war er in die Entscheidungen
zur Auswahl des Standortes Gorleben eingebunden und ist
daher geeignet, zum Untersuchungsauftrag Auskunft zu ge-
ben.

10.06.2010 17.06.2010 145

149 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 2. Juni 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Vernehmung von Dr. von Osten als Zeugen. Der
Zeuge soll insbesondere zu den Fragen Nr. 8 bis einschließ-
lich Nr. 14 sowie Nr. 19 und 23 des Untersuchungsauftrags
gehört werden.

Begründung:

Der Zeuge war 1983 als Regierungsdirektor im Bundes-
kanzleramt Abteilung 331 bzw. 35 und 36 tätig. Er war u. a.
Mitverfasser der Berichte vom 17. August 1981 und
10. März 1982 1 (MAT A 4/3, dort Anlage 2 und Anlage 3).
Er war in den Prozess der Erstellung des Zwischenberichts
der PTB zur weiteren Erkundung des Standorts Gorleben
(1983) eingebunden.

10.06.2010 17.06.2010 146

150 Vermerk des Sekretariats des 1. UA „Fraktionsmitarbeiter
als Zeugen/Sachverständige“

05.07.2010 -- --

151 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 23. Juni 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Wilhelm Bollinger-
fehr als Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zu der Frage
Nr. 25 des Untersuchungsauftrages gehört werden.

Begründung:

Im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS)
wurde in der Abteilung TE der Deutschen Gesellschaft zum
Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH
(DBE) der Bericht Aktualisierung des Konzeptes „Endlager
Gorleben“ – Abschlussbericht vom 13.03.1998“ erstellt. Zu
diesem Zeitpunkt war Herr Bollingerfehr stellvertretender
Leiter der Abteilung TE und mitverantwortlich für den Be-

23.06.2010 01.07.2010 147

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
richtsinhalt.

Drucksache 17/13700 – 646 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

152 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 23. Juni 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Dr. Ulrich Kleemann
als Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zu der Frage
Nr. 25 des Untersuchungsauftrages gehört werden.

Begründung:

Herr Dr. Kleemann war Leiter des Fachbereiches Sicherheit
nuklearer Entsorgung (SE) beim Bundesamt für Strahlen-
schutz von 2004 bis 2009 und verantwortlich für die Endla-
gerprojekte Morsleben, Schacht Konrad und Gorleben. In
seiner Verantwortung lag auch die Abarbeitung der konzeptio-
nellen und sicherheitstechnischen Fragestellungen, die das Er-
kundungsmoratorium des Salzstocks Gorleben begründeten.
Vor diesem Hintergrund muss Herrn Dr. Kleemann die his-
torische Entwicklung des Erkundungs- und Endlagerkon-
zeptes Gorleben aus der vorhandenen Aktenlage bekannt
sein.

23.06.2010 01.07.2010 148

153 Abschrift des Verfahrensantrages der Fraktion der SPD, der
Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN im 1. UA vom 17. Juni 2010:

Der Untersuchungsausschuss möge beschließen: Die Ent-
scheidung der Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses,
Herrn Ulrich Kleemann, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
von der Teilnahme an den Sitzungen des 1. Untersuchungs-
ausschusses der 17. WP [auszuschließen,] wird aufgehoben.

28.06.2010 17.06.2010 --

153
(neu)

Abschrift des Verfahrensantrages der Fraktion der SPD, der
Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN im 1. UA vom 17. Juni 2010:

Der Untersuchungsausschuss möge beschließen: Die Ent-
scheidung der Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses,
Herrn Ulrich Kleemann, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
von der Teilnahme an den Sitzungen des 1. Untersuchungsaus-
schusses der 17. WP [auszuschließen,] wird aufgehoben.

02.07.2010 17.06.2010 --

154 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 30. Juni 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 1 bis einschließlich 14 und
16 bis einschließlich 18, durch Vernehmung von
Dr. Walther Leisler Kiep als Zeugen.

Begründung:

Der Zeuge war vom 25. Februar 1976 bis zum 19. Januar
1977 Wirtschafts- sowie vom 25. Februar 1976 bis zum
28. Juni 1980 Finanzminister des Landes Niedersachsen. Er
war in dieser Funktion an der Standortermittlung und -be-
wertung für ein Nukleares Entsorgungszentrum beteiligt
und ist damit geeignet, zu den Fragen des Untersuchungs-
ausschusses Auskunft zu geben.

30.06.2010 08.07.2010 149

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 647 – Drucksache 17/13700

155 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 30. Juni 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 1 bis 13 sowie 16 und 17,
indem das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und
Klimaschutz um Beiziehung der Studie „Gorleben als Ent-
sorgungs- und Endlagerzentrum“ von Dr. Anselm Tigge-
mann, erstellt im Auftrag des Niedersächsischen Ministe-
riums für Umwelt und Klimaschutz und veröffentlicht im
Mai 2010 im Wege der Amtshilfe gemäß § 18 Absatz 4
PUAG i. V. m. Artikel 44 Absatz 3 GG ersucht wird.

30.06.2010 08.07.2010 150

156 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 30. Juni 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Akten, Dokumente, in Da-
teien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonsti-
ger sächlicher Beweismittel, die den gesamten Untersu-
chungsgegenstand betreffen, und die sich befinden im
Bereich der E.on Energie AG, einschließlich betreffender
Konzerntöchter und insbesondere dem Archiv der E.on
Energie AG, bei der E.on Energie AG.

30.06.2010 08.07.2010 151

157 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 30. Juni 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Akten, Dokumente, in Da-
teien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonsti-
ger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungsgegen-
stand betreffen, und die sich befinden im Privatarchiv
Wolfgang Issels, Bestand „Archiv des Verfassers“, bei
Wolfgang Issel.

Begründung:

Begründung: Wolfgang Issel war lange Jahre in der Atom-
wirtschaft tätig, u. a. als Projektleiter der KEWA. In diesem
Rahmen erlangte er unveröffentlichte Informationen zum
Standort Gorleben, insb. dessen Auswahl in den 1970er Jah-
ren. Seine Dissertation „Die Wiederaufarbeitung von be-
strahlten Kernbrennstoffen in der Bundesrepublik Deutsch-
land“ (ISBN 3-631-50916-2) enthält im Verzeichnis der
unveröffentlichten Quellen die Position „Archiv des Verfas-
sers“, u. a. mit Dokumenten der KEWA, DWK und RSK.

30.06.2010 08.07.2010 152

158 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 30. Juni 2010:

1. Der Zeuge Dr. Tiggemann wird an Beweisaufnahmen
mit seinem Beweisthema bis zur Durchführung seiner
Vernehmung nicht teilnehmen.

30.06.2010 01.07.2010 --

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Drucksache 17/13700 – 648 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
158

2. Es wird festgestellt, dass Herr Dr. Tiggemann befugt
ist, am Augenscheinstermin in Gorleben teilzunehmen.

3. Die Vernehmung des Zeugen Dr. Tiggemann wird fest-
gelegt auf den 30.09.2010. Seine Vernehmung wird am
gleichen Tage förmlich abgeschlossen, sofern die Vo-
raussetzungen seitens des Zeugen (Verzicht auf Proto-
koll und Frist) vorliegen (§ 26 Absatz 2 PUAG).

4. Es wird festgestellt, dass Herr Dr. Tiggemann nicht
vom Aktenstudium und vom Lesen der stenographi-
schen Protokolle ausgeschlossen ist.

159 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 30. Juni 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 21 bis 26, indem das nie-
dersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geolo-
gie (LBEG) gebeten wird, eine Liste der Betriebspläne zum
bergrechtlichen Zulassungsverfahren für das Endlager-
Erkundungsbergwerk Gorleben mit Datum und Inhaltsbe-
zeichnung zu erstellen, im Wege des Ersuchens um Amts-
hilfe gemäß § 18 Absatz 4 PUAG i. V. m. Artikel 44 Ab-
satz 3 GG beim Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

30.06.2010 08.07.2010 153

160 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 30. Juni 2010:

Zum gesamten Untersuchungsauftrag soll gestuft Beweis
erhoben werden durch:

1. Anfrage an das Bundesarchiv in Koblenz,

a) welche Akten oder Aktenbestandteile oder sonstigen
Archivmaterialien dort noch vorhanden sind aus den
Jahren 1972 bis 1985 mit Bezug zum Untersu-
chungsgegenstand aus den Aufgabenbereichen des
Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für
Inneres, des Bundesministeriums für Wirtschaft (bis
1972) bzw. des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Finanzen (ab 1972), des Bundesministeriums
für Bildung und Wissenschaft (bis 1973) und des
Bundesministeriums für Forschung und Technologie
(ab 1973), jeweils mit nachgeordneten Behörden
und Bundesanstalten

b) welche Akten, Aktenbestandteile oder sonstigen Ar-
chivmaterialien aus dem Bundeskanzleramt bzw.
den vorgenannten Ministerien einschließlich nach-
geordneter Behörden und Bundesanstalten aus den
Jahren 1972 bis 1985 wann an welches Ministerium
herausgegeben wurden,

30.06.2010 08.07.2010 154

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 649 – Drucksache 17/13700

n o c h
160

c) welche Akten, Aktenbestandteile oder sonstigen Ar-
chivmaterialien aus den vorbezeichneten Bereichen
ggf. wann in wessen Auftrag vernichtet wurden.

2. Beiziehung der unter 1 a) genannten Akten.

161 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 8. September 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 7. und 9. bis 12., durch
Vernehmung von Dr. rer. nat. Thomas Diettrich als Zeugen.

Der Zeuge ist ein international erfahrener Hydrogeologe mit
Erfahrung zur Eignungsuntersuchung von Endlagern für ra-
dioaktive Abfälle in verschiedenen Ländern. Er war 1978
bis 1980 für die Fa. Lahmeyer GmbH, Frankfurt a. M. in
Gorleben tätig. Die Fa. Lahmeyer war von DWK und PTB
beauftragt mit der Bewertung der Bohrproben zur Eig-
nungsuntersuchung des Salzstockes Gorleben für die Endla-
gerung.

08.09.2010 15.09.2010 155

162 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 6. September 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Dr. Werner Jaritz als
Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zum Themenkomplex
I. „Kabinettsentscheidung 1983“ des Untersuchungsauftra-
ges gehört werden.

Begründung:

Der Zeuge war u. a. im Jahr 1983 Referatsleiter in der BGR
und hier zuständig für die geologische Erkundung des Salz-
stocks Gorleben. Er ist somit geeignet, zum Untersuchungs-
auftrag Auskunft zu geben.

09.09.2010 15.09.2010 156

163 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 6. September 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Dr. Siegfried Keller
als Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zum Themenkom-
plex I. „Kabinettsentscheidung 1983“ des Untersuchungs-
auftrages gehört werden.

Begründung:

Der Zeuge war im Jahr 1983 als Wissenschaftler in der
BGR im Rahmen der übertägigen Erkundung des Salz-
stocks Gorleben mit den Themen Deckgebirge und Hydro-
geologie befasst und ist daher geeignet, zum Untersu-
chungsauftrag Auskunft zu geben.

09.09.2010 15.09.2010 157

164 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 6. September 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Dr. Gerd Stier-

09.09.2010 15.09.2010 158

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
Friedland als Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zum

Drucksache 17/13700 – 650 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
164

Themenkomplex I. „Kabinettsentscheidung 1983“ des Un-
tersuchungsauftrages gehört werden.

Begründung:

Der Zeuge war im Jahr 1983 Referent in der PTB und wurde
später Referatsleiter im BfS. Er war mit der Erstellung des
Zwischenberichts der PTB im Jahr 1983 befasst und ist somit
geeignet, zum Untersuchungsauftrag Auskunft zu geben.

165 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 6. September 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Prof. Michael Langer
als Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zum Themenkom-
plex I. „Kabinettsentscheidung 1983“ des Untersuchungs-
auftrages gehört werden.

Begründung:

Der Zeuge war im Jahr 1983 Unterabteilungsleiter in der
BGR und hier mit den Themengebieten „übertägige Erkun-
dung in Gorleben“ sowie „Entscheidung zur untertägigen
Erkundung“ befasst. Er ist somit geeignet, zum Untersu-
chungsauftrag Auskunft zu geben.

09.09.2010 15.09.2010 159

166 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 6. September 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Dr. Manfred Hagen
als Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zum Themenkom-
plex I. „Kabinettsentscheidung 1983“ des Untersuchungs-
auftrages gehört werden.

Begründung:

Der Zeuge war im Jahr 1982 zuständiger Referent in der
Unterabteilung 31 „Kernenergie, Energieforschungspro-
gramm“ im Bundesministerium für Forschung und Techno-
logie und ist somit geeignet, zur Klärung des Untersu-
chungsauftrages beizutragen.

09.09.2010 15.09.2010 160

167 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 6. September 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Prof. Dr. Manfred
Popp als Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zum The-
menkomplex I. „Kabinettsentscheidung 1983“ des Untersu-
chungsauftrages gehört werden.

Begründung:

Der Zeuge war im Jahr 1983 Unterabteilungsleiter 31 „Kern-
energie, Energieforschungsprogramm“ im Bundesministe-
rium für Forschung und Technologie und damit geeignet, zur
Aufklärung des Untersuchungsauftrages beizutragen.

09.09.2010 15.09.2010 161

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 651 – Drucksache 17/13700

168 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 6. September 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des MR Dr. Glatzel als
Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zum Themenkomplex
I. „Kabinettsentscheidung 1983“ des Untersuchungsauftra-
ges gehört werden.

Begründung:

Der Zeuge war im Jahr 1982 Leiter des Referats 331 „Um-
weltfragen, Fragen der staatlichen Kernenergieaufsicht; Be-
völkerungsprobleme“ im Bundeskanzleramt und ist somit
geeignet, zur Klärung des Untersuchungsauftrags beizutra-
gen.

09.09.2010 15.09.2010 162

169 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 6. September 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des MR Dr. Schnurer als
Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zum Themenkom-
plex I. „Kabinettsentscheidung 1983“ des Untersuchungs-
auftrages gehört werden.

Begründung:

Der Zeuge war in den Jahren 1982/1983 Leiter des Referats
RS I 2 „Arbeitsgruppe Allgemeine Angelegenheiten der Si-
cherheit kerntechnischer Anlagen und Einrichtungen des
Kernbrennstoffkreislaufs“ im Bundesinnenministerium und
ist somit geeignet, zur Klärung des Untersuchungsauftrags
beizutragen.

09.09.2010 15.09.2010 163

170 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 6. September 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des RD Dr. Bröcking als
Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zum Themenkom-
plex I. „Kabinettsentscheidung 1983“ des Untersuchungs-
auftrages gehört werden.

Der Zeuge war im Jahr 1982 Referent im Referat RS I 2
„Arbeitsgruppe Allgemeine Angelegenheiten der Sicherheit
kerntechnischer Anlagen und Einrichtungen des Kernbrenn-
stoffkreislaufs“ im Bundesinnenministerium und ist somit
geeignet, zur Klärung des Untersuchungsauftrages beizutra-
gen

09.09.2010 15.09.2010 164

171 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 8. September 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zu Frage 5 des Untersu-
chungsauftrags durch Verlangen der Herausgabe nach § 29
Absatz 1 PUAG hinsichtlich sämtlicher Akten, Dokumente,
in Dateien oder auf sonstige Weise gespeicherten Daten und
sächlichen Beweismittel des VEB Erdöl und Erdgas Grim-

09.09.2010 30.09.2010 --

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
men und Gommern, die sich befinden bei der Firma „Gas de

Drucksache 17/13700 – 652 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
171

France Suez“ (Lingen) als Rechtsnachfolgerin für die VEB
Erdöl und Erdgas Grimmen und Gommern, die betreffen:

– Berichte und Akten über geologische Untersuchungen
und Bohrungen für das Gebiet Rambow/Lenzen

– alle Akten und Aktenbestandteile über die Kommunika-
tion mit Regierungsstellen der DDR über die vorstehen-
den Materialien

– Schriftwechsel mit Regierungsstellen über die Geheim-
haltung der vorstehenden Unterlagen.

Es wird darüber hinaus darum gebeten, die für diesen Be-
reich zuständigen Mitarbeiter im Zeitraum von 1968 bis
1996 zu benennen.

171
(neu)

Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 22. September 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag, insbesondere zu den Ziffern 4 und 5 des Un-
tersuchungsauftrags, durch Verlangen der Herausgabe nach
§ 29 Absatz 1 PUAG hinsichtlich sämtlicher Akten, Doku-
mente, in Dateien oder auf sonstige Weise gespeicherten
Daten und sächlichen Beweismittel des VEB Erdöl und
Erdgas Grimmen und Gommern, die sich befinden bei der
Firma „Gas de France Suez“ (Lingen), auch als Rechtsnach-
folgerin für die VEB Erdöl und Erdgas Grimmen und Gom-
mern, und die betreffen:

– geologische Untersuchungen und Tiefbohrungen für das
Gebiet des Salzstocks Gorleben-Rambow von 1952 bis
1972,

– die Kommunikation mit Regierungsstellen der DDR
über Erdöl- und Erdgasvorkommen im vorgenannten
Gebiet 1968 bis 1993 unter Einschluss der Kommunika-
tion über die Geheimhaltungsbedürftigkeit vorstehender
Unterlagen,

– die Kommunikation mit Behörden und Wissenschaftlern
der Bundesrepublik Deutschland über die Erdöl- und
Erdgasvorkommen und die Tiefbohrungen sowie ihre
Bedeutung für den Salzstock Gorleben.

Es wird darüber hinaus darum gebeten, die für diesen Be-
reich zuständigen Mitarbeiter im Zeitraum von 1968 bis
1996 zu benennen.

Begründung:

Der Untersuchungsausschuss ist durch den Deutschen Bun-
destag ausweislich Ziffer 5 des Untersuchungsauftrags un-
ter anderem damit beauftragt zu klären, ob die Bundesregie-
rung hinsichtlich des Langzeitsicherheitsnachweises für den
Standort Gorleben im Zeitraum bis zur Einsetzung des Un-
tersuchungsausschusses am 26. März 2010 auf „Daten“ für
den damals unter DDR-Gebiet liegenden Teil der geologi-
schen Formation verzichtet hat.

22.09.2010 30.09.2010 --

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 653 – Drucksache 17/13700

n o c h
171

(neu)

[…]

Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass eine der vordring-
lichsten Aufgaben des Ausschusses die Frage darstellt, ob
hinsichtlich der Entscheidungen zum Standort Gorleben der
damals jeweils aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik
zu Grunde gelegt wurde (vgl. u. a. Ziffer 4 des Auftrags).

[…]

171
(neu)(neu)

Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 29. September 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag, insbesondere zu den Ziffern 4 und 5 des Un-
tersuchungsauftrags, durch Verlangen der Herausgabe nach
§ 29 Absatz 1 PUAG hinsichtlich derjenigen Akten und Do-
kumente des VEB Erdöl und Erdgas Grimmen und Gom-
mern, die sich befinden bei der Firma „Gas de France Suez“
(Lingen), auch als Rechtsnachfolgerin für die VEB Erdöl
und Erdgas Grimmen und Gommern, und die betreffen:

– die Kommunikation mit Regierungsstellen der DDR
über Erdöl- und Erdgasvorkommen im vorgenannten
Gebiet 1968 bis 1993 unter Einschluss der Kommunika-
tion über die Geheimhaltungsbedürftigkeit vorstehender
Unterlagen,

– die Kommunikation mit Behörden der Bundesrepublik
Deutschland über die Erdöl und Erdgasvorkommen und
die Tiefbohrungen sowie ihre Bedeutung für den Salz-
stock Gorleben.

Es wird darüber hinaus darum gebeten, die Aktenpläne über
geologische Untersuchungen und Tiefbohrungen für das
Gebiet des Salzstocks Gorleben-Rambow herauszugeben
sowie die für diesen Bereich zuständigen Mitarbeiter im
Zeitraum von 1968 bis 1996 zu benennen.

Begründung:

Der Untersuchungsausschuss ist durch den Deutschen Bun-
destag ausweislich Ziffer 5 des Untersuchungsauftrags un-
ter anderem damit beauftragt zu klären, ob die Bundesregie-
rung hinsichtlich des Langzeitsicherheitsnachweises für den
Standort Gorleben im Zeitraum bis zur Einsetzung des Un-
tersuchungsausschusses am 26. März 2010 auf „Daten“ für
den damals unter DDR-Gebiet liegenden Teil der geologi-
schen Formation verzichtet hat.

[…]

Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass eine der vordring-
lichsten Aufgaben des Ausschusses die Frage darstellt, ob
hinsichtlich der Entscheidungen zum Standort Gorleben der
damals jeweils aktuelle Stand von Wissenschaft und Tech-
nik zu Grunde gelegt wurde (vgl. u. a. Ziffer 4 des Auf-
trags).

[…]

29.09.2010 30.09.2010 --

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Drucksache 17/13700 – 654 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

171
(neu)(neu)

(neu)

Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 29. September 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag, insbesondere zu den Ziffern 4 und 5 des Un-
tersuchungsauftrags, durch Verlangen der Herausgabe nach
§ 29 Absatz 1 PUAG hinsichtlich derjenigen Akten und Do-
kumente des VEB Erdöl und Erdgas Grimmen und Gom-
mern, die sich befinden bei der Firma „Gas de France Suez“
(Lingen), auch als Rechtsnachfolgerin für die VEB Erdöl
und Erdgas Grimmen und Gommern, und die betreffen:

– Erdöl- und Erdgasvorkommen im vorgenannten Gebiet
1968 bis 1993,

– die Kommunikation mit Behörden der Bundesrepublik
Deutschland über die Erdöl und Erdgasvorkommen und
die Tiefbohrungen sowie ihre Bedeutung für den Salz-
stock Gorleben.

Es wird darüber hinaus darum gebeten, die Aktenpläne über
geologische Untersuchungen und Tiefbohrungen für das
Gebiet des Salzstocks Gorleben-Rambow herauszugeben
sowie die für diesen Bereich zuständigen Mitarbeiter im
Zeitraum von 1968 bis 1996 zu benennen.

Begründung:

Der Untersuchungsausschuss ist durch den Deutschen Bun-
destag ausweislich Ziffer 5 des Untersuchungsauftrags un-
ter anderem damit beauftragt zu klären, ob die Bundesregie-
rung hinsichtlich des Langzeitsicherheitsnachweises für den
Standort Gorleben im Zeitraum bis zur Einsetzung des Un-
tersuchungsausschusses am 26. März 2010 auf „Daten“ für
den damals unter DDR-Gebiet liegenden Teil der geologi-
schen Formation verzichtet hat.

[…]

Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass eine der vordring-
lichsten Aufgaben des Ausschusses die Frage darstellt, ob
hinsichtlich der Entscheidungen zum Standort Gorleben der
damals jeweils aktuelle Stand von Wissenschaft und Tech-
nik zu Grunde gelegt wurde (vgl. u. a. Ziffer 4 des Auf-
trags).

[…]

30.09.2010 30.09.2010 165

172 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 8. September 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zu Frage 5 des Untersu-
chungsauftrags durch Beiziehung aller Akten der Bundes-
anstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in
Hannover mit Außenstelle Berlin beim Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie im Zusammenhang mit der
Erdöl- und Erdgaserkundung im Raum Lenzen (Elbe)/
Rambow, auch soweit sie diese als Rechtsnachfolgerin des

09.09.2010 30.09.2010 --

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 655 – Drucksache 17/13700

n o c h
172

Zentralen Geologischen Instituts (ZGI) der DDR oder in an-
derer Weise von ehemaligen DDR-Regierungsbehörden
oder ehemaligen DDR-Behörden erhalten hat.

172
(neu)

Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 22. September 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zu Frage 5 des Untersu-
chungsauftrags durch Beiziehung sämtlicher Akten, Doku-
mente, in Dateien oder auf sonstige Weise gespeicherten
Daten und sächlichen Beweismittel der Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Hannover mit
Außenstelle Berlin beim Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie im Zusammenhang mit der Erdöl- und
Erdgaserkundung im Raum Lenzen (Elbe)/Rambow seit
1952 auch soweit sie diese als Rechtsnachfolgerin des Zen-
tralen Geologischen Instituts (ZGI) der DDR oder in ande-
rer Weise von Ministerien, Behörden oder Wissenschaftlern
der ehemaligen DDR erhalten hat.

22.09.2010 30.09.2010 --

172
(neu)(neu)

Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 29. September 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zu Frage 5 des Untersu-
chungsauftrags durch Beiziehung sämtlicher Akten, Doku-
mente, in Dateien oder auf sonstige Weise gespeicherten
Daten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Roh-
stoffe (BGR) in Hannover mit Außenstelle Berlin beim
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Zu-
sammenhang mit der Erdöl- und Erdgaserkundung im
Raum Lenzen (Elbe)/Rambow auch soweit sie diese als
Rechtsnachfolgerin des Zentralen Geologischen Instituts
(ZGI) der DDR oder in anderer Weise von Ministerien oder
Behörden der ehemaligen DDR erhalten hat.

29.09.2010 30.09.2010 166

173 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 8. September 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zu Frage 5 des Untersu-
chungsauftrags durch Beiziehung folgender Akten des Bun-
desministeriums für Wirtschaft und Technologie als Rechts-
nachfolger der DDR-Ministerien für Rohstoffe, Energie und
Atomenergie: Unterlagen und Schriftwechsel zum bilatera-
len Austausch zwischen DDR und BRD auf diplomatischer
oder wissenschaftlicher Ebene zum Thema Erdöl- und Erd-
gasvorkommen unter Salzstöcken insbesondere in der Re-
gion Lenzen (Elbe) und Gorleben.

09.09.2010 30.09.2010 --

173
(neu)

Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 22. September 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zu Frage 5 des Untersu-
chungsauftrags durch Beiziehung folgender Akten des Bun-
desministeriums für Wirtschaft und Technologie als Rechts-

22.09.2010 30.09.2010 --

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
nachfolger der DDR-Ministerien für Rohstoffe, Energie und

Drucksache 17/13700 – 656 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
173

(neu)

Atomenergie: Unterlagen und Schriftwechsel zum bilatera-
len Austausch im Zeitraum von 1968 bis 1990 zwischen
DDR und BRD auf diplomatischer oder wissenschaftlicher
Ebene zum Thema Erdöl- und Erdgasvorkommen unter
dem Salzstock Gorleben-Rambow.

173
(neu)(neu)

Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 29. September 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zu Frage 5 des Untersu-
chungsauftrags durch Beiziehung folgender Akten des Bun-
desministeriums für Wirtschaft und Technologie als Rechts-
nachfolger der DDR-Ministerien für Rohstoffe, Energie und
Atomenergie: Unterlagen und Schriftwechsel zum bilatera-
len Austausch im Zeitraum von 1968 bis 1990 zwischen
DDR und BRD zum Thema Erdöl- und Erdgasvorkommen
unter dem Salzstock Gorleben-Rambow.

29.09.2010 30.09.2010 167

174 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 14. September 2010:

Der Untersuchungsausschuss hat in seiner x. Sitzung am
xxx xxxxxx xxxx beschlossen:

Beschluss 3.a zum Verfahren

Veröffentlichung der Ausschussprotokolle öffentlicher Sit-
zungen

In Ausfüllung des Verfahrensbeschlusses Nr. 3 vom
22. April 2010, dort Ziff. II. 3., und in Übereinstimmung
mit den „Richtlinien für die Behandlung der Ausschusspro-
tokolle gem. § 73 Absatz 3 GO-BT“, Ziff. II. 1., letzter Satz
(Anhang 2 zur GO-BT), werden die endgültigen stenogra-
phischen Protokolle der öffentlichen Sitzungen (Zeugenbe-
fragungen) des 1. Untersuchungsausschusses der 17. WP
gem. Artikel 44 GG durch das Ausschusssekretariat in das
Internet eingestellt.

14.09.2010 15.09.2010 --

175 Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit vom 13. September 2010 be-
züglich der Inaugenscheinnahme am 16. September 2010
im Erkundungsbergwerk Gorleben.

15.09.2010 -- --

176 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 22. September 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag, insbesondere zu den Fragen 3 bis 10 und 20
bis 24, durch Vernehmung von Marianne Fritzen als Zeugin.

Die Zeugin hat den Prozess der Standortbenennung und Er-
kundung des Salzstockes Gorleben als Mitgründerin der
Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg inten-
siv verfolgt und kann Auskunft geben über den gesamten
Prozess der Beteiligung und Information der Öffentlichkeit
unter Einschluss der öffentlichen Diskussionen und Hea-
rings. Sie kann weiter darüber Auskunft geben, welche In-

22.09.2010 30.09.2010 168

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 657 – Drucksache 17/13700

n o c h
176

formationen von der Bevölkerung an die zuständigen Be-
hörden übermittelt wurden und welche Angaben von der
Bundesregierung gegenüber der Öffentlichkeit gemacht
worden sind.

177 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 22. September 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag, insbesondere zu den Fragen 14 sowie 20 bis
24, durch Vernehmung von Frau Lilo Wollny als Zeugin.

Die Zeugin wohnte bereits bei der Standortbenennung 1977
in Vietze, Gesamtgemeinde Gartow, und hat den Prozess
der Standortbenennung und Erkundung von Anfang an mit
verfolgt. Sie hat an den öffentlichen Veranstaltungen teilge-
nommen und als Mandatsträgerin in kommunalen Gremien
den Prozess der Ansiedelung verfolgt. Sie kann daher Aus-
kunft über die Beteiligung und Information der Öffentlich-
keit und der kommunalen Gremien geben.

22.09.2010 30.09.2010 --

178 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 29. September 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung von Dipl.-Geologe
Dr. Detlef Appel als Zeugen.

Der Zeuge arbeitet als Geologe beim Geowissenschaftli-
chen Büro PanGeo in Hannover. Seit 1983 ist er selbständig
tätig als Berater und Gutachter zu Grundwasser- und Bo-
denschutz, Umweltverträglichkeitsbeurteilungen, Altlas-
ten, Endlagerung radioaktiver und konventioneller Abfälle.
Im Bereich der Endlagerung radioaktiver Abfälle ist der
Zeuge seit Mitte der siebziger Jahre Gutachter und Berater
von politischen Parteien, NGOs, Kommunen und vor allem
von Landes- und Bundesministerien zu methodischen und
geologischen Fragen der Endlagerung. Er arbeitete in deut-
schen und internationalen Gremien zur Entwicklung von
Entsorgungsstrategien und zu Auswahlverfahren für Endla-
gerstandorte. Weiterhin war er Mitglied des ESK-Ausschus-
ses Endlagerung. Er ist daher geeignet, zum Untersuchungs-
auftrag Auskunft zu geben.

29.09.2010 07.10.2010 170

179 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 29. September 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 1, 5, 8 bis 14 durch Ver-
nehmung von Prof. Dr. Dieter Ortlam als Zeugen.

Prof. Ortlam war als Hydrogeologe zwischen 1966 und
1974 im Niedersächsischen Landesamt für Bodenforschung
(Hannover) und anschließend bis 1997 als Leiter des Amtes
für Bodenforschung Bremen (Außenstelle des NLfB; heute:
Geologischer Dienst Bremen) tätig. Er hat das Gebiet des

29.09.2010 07.10.2010 171

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

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am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Drucksache 17/13700 – 658 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
179

Salzstocks Gorleben hydrogeologisch erkundet, insbeson-
dere die sogenannten pleistozänen Rinnen und brachte seine
Erkenntnisse in einen fachlichen Austausch mit der BGR
ein. Er ist daher geeignet, zum Untersuchungsgegenstand
Auskunft zu geben.

180 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 29. September 2010:
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 5, 7 bis 24 durch Verneh-
mung von Frau Birgit Breuel als Zeugin.
Frau Breuel war von 1978 bis 1986 Niedersächsische
Ministerin für Wirtschaft und Transport und von 1986 bis
1990 Niedersächsische Ministerin für Wirtschaft und Finan-
zen. Sie hat maßgeblich die Verhandlungen zwischen Bund
und Land zum Endlagerstandort Gorleben und zu Aus-
gleichszahlungen mit betreut und kann daher zum Untersu-
chungsgegenstand Auskunft geben.

29.09.2010 07.10.2010 172

181 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 29. September 2010:
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 1–19 und 23 bis 25, durch
Vernehmung des Herrn Gert Wosnik als Zeugen.
Herr Wosnik war die bergbaufachliche Person bei der PTB,
später BfS. Er hat 1982 den Antrag auf den Rahmenbe-
triebsplan unterzeichnet und war bis 1997 tätig in verant-
wortlicher Position für die Bergaufsicht. Er kann daher zum
Untersuchungsauftrag Auskunft geben.

29.09.2010 07.10.2010 173

182 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 27. September 2010:
Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Klaus Poggendorf als
Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zum Themenkom-
plex I. „Kabinettsentscheidung 1983“ des Untersuchungs-
auftrages gehört werden.
Der Zeuge war von 1978 bis 1996 Oberkreisdirektor im
Landkreis Lüchow-Dannenberg und ist somit geeignet, zur
Klärung des Untersuchungsauftrages beizutragen.

29.09.2010 07.10.2010 174

183 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 27. September 2010:
Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des MdB a. D. Kurt-
Dieter Grill als Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zu den
Themenkomplexen I. „Kabinettsentscheidung 1983“ und II.
„Kabinettsentscheidung 1977“ des Untersuchungsauftrages
gehört werden.
Der Zeuge war Mitglied des Kreistages des Landkreises
Lüchow-Dannenberg seit 1976 und von 1978 – 1991 Vorsit-

29.09.2010 07.10.2010 175

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

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Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
zender der Gorleben-Kommission und ist somit geeignet,
zur Klärung des Untersuchungsauftrages beizutragen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 659 – Drucksache 17/13700

184 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 29. September 2010:

Es wird Beweis zum gesamten Untersuchungsauftrag, ins-
besondere zu den Fragen 1 bis 14, durch Bitte um Heraus-
gabe eines Mitschnittes

1. der Fernsehsendung „Frontal 21“ – „Standortwahl Gor-
leben“ vom 13.04.2010

2. der Langfassung des Interviews mit Prof. Gert Lüttig
„Eine Fülle von Lügen“

http://wstreaming.zdf.de/zdf/veryhigh/
100412_luettig_I_f21.asx beim ZDF.
Die Vernehmung von Prof. Dr. Gert Lüttig ist mit Beweis-
beschluss 17/123 beschlossen. Der Zeuge ist im Juli 2010
verstorben. Daher sind anstelle seiner Zeugenaussagen die
Film- und Tonaufnahmen mit Sachbezug in den Untersu-
chungsausschuss einzuführen.

29.09.2010 07.10.2010 176

185 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 29. September 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 21 bis 25, beim nieder-
sächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
(LBEG) durch Beiziehung der nachfolgenden Betriebsplan-
Anträge und Zulassungen mit allen Anlagen und Plänen für
das Endlager-Erkundungsbergwerk Gorleben:

a) Rahmenbetriebsplan zur untertägigen Erkundung des
Salzstockes Gorleben, SE-1-30-1201/82 vom
14.04.1982 (DBE 08-81) mit Zulassungsbescheid 194/
82/VII-Be-5000.1.22 vom 09.09.1983

b) Antrag auf Zulassung der Verlängerung durch Schrei-
ben der DBE TGS2/GW/AS vom 24.02.1998 mit zuge-
hörigem Zulassungsbescheid

c) Antrag auf Zulassung der Verlängerung, Schreiben der
DBE T-GS2/Schm vom 28.07.2000 mit Zulassung 03/
00 II-vdE.5000.1.0 vom 29.09.2000

d) Hauptbetriebsplan für die untertägige Erkundung in der
Ursprungsfassung mit dem zugehörigen Zulassungsbe-
scheid sowie mit dem 5. Nachtrag „Aktualisierung und
Verlängerung des Hauptbetriebsplanes für den Gel-
tungszeitraum 01.01.2009 bis 30.09.2010 (Hauptbe-
triebsplan Offenhaltung)“ Nr. 5000.2 (DBE 10-08) mit
Zulassungsbescheid vom 19.12.2008, G-Nr. W
5000.2.0-X 2008-001-2

im Wege des Ersuchens um Amtshilfe gemäß § 18 Absatz 4
PUAG i. V. m. Artikel 44 Abs. 3 GG beim Niedersächsi-
schen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über
die Niedersächsische Staatskanzlei.

29.09.2010 07.10.2010 177

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

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Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Drucksache 17/13700 – 660 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

186 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 1–19 und 23–25, durch
Vernehmung von Herrn Heinz Nickel als Zeugen.

Herr Nickel war als Diplom-Physiker von 1979 bis 1983 für
die BGR an den geologischen Vorerkundungen in Gorleben
beteiligt. In dieser Zeit war er u. a. zur Aufbereitung der
wissenschaftlichen Berichte der BGR an das BMWi abge-
ordnet. Er kann daher zum Untersuchungsauftrag Auskunft
geben.

29.09.2010 07.10.2010 178

187 Vorlage für Beweisbeschluss 17–152 (neu), vorgelegt von
Abg. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
zur Sitzung am 30. September 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Akten, Dokumente, in Da-
teien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonsti-
ger sächlicher Beweismittel, die den Untersuchungsgegen-
stand betreffen, aus dem Privatarchiv Wolfgang Issels,
Bestand „Archiv des Verfassers“, indem gestuft

1. beim zuständigen Nachlassgericht die Erben von
Wolfgang Issel ermittelt werden;

2. die Herausgabe des vorbezeichneten Privatarchivs
Wolfgang Issel von den Erben verlangt wird, oder –
hilfsweise, für den Fall, dass das Privatarchiv bei den
Erben nicht mehr vorhanden ist – die Erben um Mittei-
lung gebeten werden, bei welcher Person oder Stelle
sich das Archiv heute befindet und ggf. sodann

3. die Herausgabe von dem gegenwärtigen Besitzer ver-
langt wird.

Begründung:

Wolfgang Issel war lange Jahre in der Atomwirtschaft tätig,
u. a. als Projektleiter der KEWA. In diesem Rahmen er-
langte er unveröffentlichte Informationen zum Standort
Gorleben, insb. dessen Auswahl in den 1970er Jahren.
Seine Dissertation „Die Wiederaufarbeitung von bestrahlten
Kernbrennstoffen in der Bundesrepublik Deutschland“
(ISBN 3-631-50916-2) enthält im Verzeichnis der unveröf-
fentlichten Quellen die Position „Archiv des Verfassers“,
u. a. mit Dokumenten der KEWA, DWK und RSK.

30.09.2010 30.09.2010 169

188 Antwort des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung vom 12. Oktober 2010 zu der Prüfbitte
des 1. UA bezüglich der Veröffentlichung von Protokollen
öffentlicher Sitzungen im Internet.

25.10.2010 -- --

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

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Beschlossen/
Behandelt

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Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 661 – Drucksache 17/13700

189 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 25. Oktober 2010:
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu Frage 25, in dem der Niedersächsische
Landtag im Wege des Ersuchens um Amtshilfe gemäß § 18
Absatz 4 PUAG i. V. m. Artikel 44 Absatz 3 GG gebeten
wird, das Protokoll über den nichtöffentlichen Teil der
66. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
im Niedersächsischen Landtag vom 17. Mai 2010 zu über-
senden.
Die tatsächliche Lage der Schächte und der Erkundungsbe-
reiche war in der 66. Sitzung vom 17. Mai 2010 Aus-
schussthema.

25.10.2010 11.11.2010 179

190 Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit vom 27. Oktober 2010 zur
Bitte des 1. UA aus der 17. Sitzung vom 7. Oktober 2010 zu
– Gutachten des BMI zur Vollständigkeitserklärung

(BB 17-154)
– Zeitplan zur Aktenübermittlung der BReg
– Inhaltsverzeichnisse zu Akten in elektronischer Form

27.10.2010 -- --

191 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 28. Oktober 2010:
Wegen der kurzfristigen Absage der Sitzungen und der Ab-
ladung des Zeugen Nickel für den 28. Oktober 2010 bean-
tragen wir eine Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses
gemäß § 8 Absatz 2 PUAG (nichtöffentliche Beratungssit-
zung) für den nächstmöglichen Zeitpunkt einzuberufen.
Tagesordnung:
1. Terminierung des Zeugen Nickel für den 11. November

2010
2. Regeln der Geschäftsordnung bei Abladung von Sit-

zungen und Zeugen
3. Verschiedenes.

28.10.2010 -- --

192 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 3. November 2010:

Es wird – in Ergänzung zu dem Beweisbeschluss 17-176 –
Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag durch
Beiziehung des gesamten – auch nicht gesendeten oder ver-
öffentlichten – Film- und Tonmaterials, welches im Zusam-
menhang mit dem Interview mit Prof. Gert Lüttig für die
Fernsehsendung „Frontal 21 – Standortauswahl Gorleben“
vom 13. April 2010 entstanden ist, beim ZDF.

Das aufgrund Beweisbeschluss 17-176 beizuziehende Film-
und Tonmaterial des ZDF sind lediglich Zusammenschnitte
des längeren Interviews mit Prof. Gert Lüttig für die Sen-

04.11.2010 11.11.2010 180

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
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am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
dung am 13. April 2010. Mit dem Antrag soll das gesamte

Drucksache 17/13700 – 662 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
192

beim Sender noch vorhandene Material, das im Rahmen des
Interviews mit Prof. Gert Lüttig entstanden ist, beigezogen
werden.

193 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 17. November 2010:

Nachdem sich die Fraktionen mit dem Parlamentssekreta-
riat darauf verständigt haben, dass die dem 1. Untersu-
chungsausschuss erteilte Dauergenehmigung zur Durchfüh-
rung von Sitzungen an Donnerstagen in Sitzungswochen
auch für die Haushaltswochen gelten sollen und dadurch der
25. November 2010 als regulärer Sitzungstermin des Aus-
schusses innerhalb des Zeitplans anzusehen ist, wird nun-
mehr beantragt, gemäß § 8 Absatz 2 PUAG eine öffentliche
Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses zum nächstmög-
lichen Termin innerhalb des Zeitplans mit dem einzigen Ta-
gesordnungspunkt „Fortsetzung der Vernehmung des Zeu-
gen Dr. Detlef Appel gemäß Beweisbeschluss 17-170“
einzuberufen.

17.11.2010 -- --

194 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 17. November 2010:

In Antwort auf MAT A 114 (Schreiben der Firma GDF
SUEZ) soll im Sinne einer zügigen Umsetzung von Beweis-
beschluss 17-165 eine Ordnung nach Priorität erstellt wer-
den. Wir bitten um die Einhaltung folgender schrittweisen
Umsetzung:

1. Herausgabe aller Unterlagen zu den Bohrungen E-Ram-
bow 4/59, 11/68, 11 A/69, 12/69, 12 A/69, 14/69, 17/70
und den „Abschlussbericht über die Erdölgeologischen
Untersuchungsarbeiten auf der Struktur Rambow“ in
Farbkopie.

2. Herausgabe aller übrigen in BB 17-165 angeforderten
Unterlagen in Farbkopie.

3. Zusätzlich bitten wir um Prüfung durch die GdF Suez,
ob zu folgenden weiteren Bohrungen Unterlagen vor-
handen sind, selbst wenn diese nur teilweise oder in
Fragmenten existieren: E Rambow 15, 18, 20, 21, 22,
24, 25, 26, 27, 28 und 29.

17.11.2010 02.12.2010 181

195 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 22. November 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des ehemaligen nieder-
sächsischen Sozialministers Hermann Schnipkoweit als
Zeugen. Der Zeuge soll vor allem zu den Themenkomple-
xen I. und II. des Untersuchungsauftrages befragt werden.

Der Zeuge war in der Zeit von Februar 1976 bis Juni 1990
Minister für Soziales des Landes Niedersachsen und damit
u. a. gemäß den §§ 9b, 24 AtG für atomrechtliche Genehmi-

22.11.2010 02.12.2010 182

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
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am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 663 – Drucksache 17/13700

n o c h
195

gungsverfahren in Niedersachsen zuständig. Er ist daher ge-
eignet, zur Klärung der Fragen des Untersuchungsauftrages
beizutragen.

196 Auftrag zur Einsetzung eines Ermittlungsbeauftragten im
1. UA der 17. Wahlperiode

01.12.2010 02.12.2010 --

197 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 1. Dezember 2010:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Herrn R. Ollig als
Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zu den Fragen Nr. 7
bis einschließlich Nr. 15 sowie Nr. 19 und Nr. 23 des Unter-
suchungsauftrages gehört werden.

Begründung:

Der Zeuge war Anfang der 80er Jahre zuständiger Referent
in der Unterabteilung 31 „Kernenergie, Energieforschungs-
programm“ im Bundesministerium für Forschung und
Technologie und ist somit geeignet, zur Klärung des Unter-
suchungsauftrages beizutragen.

08.12.2010 16.12.2010 183

198 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 7. Dezember 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 16 bis 18, durch Verlangen
der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1 PUAG hinsichtlich der
Mitgliederverzeichnisse des Deutschen Atomforum e. V.
(DAtF) für die Jahre 1972 bis März 2010 bei der Geschäfts-
stelle des Deutschen Atomforum e. V. (DAtF). Es wird wei-
ter darum gebeten, die Namen der Vorstandsmitglieder und
Geschäftsführer in der genannten Zeit mitzuteilen.

08.12.2010 16.12.2010 184

199 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 7. Dezember 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 16 bis 18, durch Verlangen
der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1 PUAG hinsichtlich der
Mitgliederverzeichnisse der Kerntechnischen Gesellschaft e. V.
(KTG) für die Jahre 1972 bis März 2010 bei der Geschäfts-
stelle der Kerntechnischen Gesellschaft e. V. Es wird weiter
darum gebeten, die Namen der Vorstandsmitglieder und Ge-
schäftsführer für die genannte Zeit mitzuteilen.

08.12.2010 16.12.2010 185

200 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 7. Dezember 2010:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung der Protokolle und Ergebnisberichte
der Sitzungen der Reaktorsicherheitskommission von 1976
bis einschließlich 2008 – soweit sie das Nukleare Entsor-
gungszentrum (NEZ) oder geplante Endlager in Gorleben
betreffen – unter Einschluss der Protokolle und Ergebnisbe-

08.12.2010 16.12.2010 186

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
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am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Drucksache 17/13700 – 664 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
200

richte der Ausschüsse und Arbeitsgruppen für Endlagerfra-
gen, insbesondere des Ausschusses Ver- und Entsorgung
(VE) beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit. Soweit diese bereits ganz oder teil-
weise von früheren Beweisbeschlüssen erfasst sind, wird
gebeten, die Protokolle und Berichte gesondert zusammen-
zustellen und prioritär zu übermitteln. Dies gilt insbeson-
dere für das Protokoll der Sitzung vom 3. Dezember 1980,
an dem der Zeuge Heinz Nickel teilgenommen hatte.

201 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 8. Dezember 2010:
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Vernehmung des Dr. Getz als Zeugen.
Herr Dr. Getz war von 1979 bis 1982 im Bundesministe-
rium des Innern in der Abteilung RS, Referat RS I 1 tätig
und dort für Fragen des Atomrechts zuständig. Er kann da-
her zum Untersuchungsauftrag Auskunft geben.

08.12.2010 16.12.2010 187

202 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 15. Dezember 2010:
Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Professor Dr. Kurt
Schetelig als Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zum
Themenkomplex I. „Kabinettsentscheidung 1983“ des Un-
tersuchungsauftrages gehört werden.
Begründung:
Der Zeuge war nach Angaben in dem Artikel der Frankfur-
ter Rundschau vom 20. Mai 2010 „Neuer Zeuge für Mani-
pulation“ Mitarbeiter bei dem Frankfurter Ingenieur-Unter-
nehmen Lahmeyer, das nach Angaben in dem vorgenannten
Artikel im Auftrag der Deutschen Gesellschaft zur Wieder-
aufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) mit Untersu-
chungen auf dem Gelände in Gorleben befasst war. Er ist
somit geeignet, zur Klärung des Untersuchungsauftrages
beizutragen.

15.12.2010 16.12.2010 188

203 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 15. Dezember 2010:
Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Verlangen der Herausgabe nach § 29
Absatz 1 Satz 1 PUAG hinsichtlich derjenigen Akten und
Dokumente der Firma Lahmeyer International GmbH zu
den Themenbereichen
1. Auftragserteilung und -umfang an die Firma Lahmeyer

International, die die von Herrn Diettrich in dem Arti-
kel der Frankfurter Rundschau vom 20.05.2010 „Neuer
Zeuge für Manipulation“ dargelegten Arbeiten im Rah-
men des Projektes Gorleben in dem Zeitraum von 1976
bis einschließlich 1983 ausgelöst haben;

2. Schriftverkehr zu den Ergebnissen der Untersuchungen
aus den o. g. Aufträgen der Firma Lahmeyer an die je-

15.12.2010 16.12.2010 189

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
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am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
weiligen Auftraggeber.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 665 – Drucksache 17/13700

n o c h
203

Für den Fall, dass entsprechende Unterlagen bei der Firma
Lahmeyer International heute nicht mehr vorhanden sind,
wird beantragt, stufenweise

1. die Firma Lahmeyer International aufzufordern, einen
Mitarbeiter zu benennen, der zu den o. g. Vorgängen
Angaben machen kann und dann

2. diesen als Zeugen zu beschließen.

Begründung:

Laut dem Artikel in der Frankfurter Rundschau vom
20. Mai 2010 war die Firma Lahmeyer International in dem
o. g. Zeitraum mit übertägigen Arbeiten am Standort Gorle-
ben beauftragt. Deren Unterlagen zu diesen Vorgängen sind
damit geeignet, zur Klärung des Untersuchungsauftrages
beizutragen.

204 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 16. Dezember 2010:

1. Das Sekretariat wird gebeten, nunmehr die Beweisbe-
schlüsse 17/119 bis 17/122 (Herausgabe von Akten der
DWK) umzusetzen durch Anforderung der Akten bei
der Deutschen Gesellschaft für die Wiederaufarbeitung
von Kernbrennstoffen AG & Co. OHG (DWK) in Gor-
leben sowie zugleich bei allen persönlich haftenden Ge-
sellschaftern gemäß Handelsregister.

2. Die Herausgabeschuldner werden darum ersucht,

– vorrangig und beschleunigt die Akten zum Beweis-
beschluss 17/121 (für die Zeit von Juli 1977 bis
13. Juli 1983) herauszugeben,

– hierunter wiederum mit Priorität die Akten, die

– die geologischen Untersuchungen des Betriebsge-
ländes in Gorleben

– sowie die Zusammenarbeit mit der Firma Lahmeyer
betreffen.

16.12.2010 16.12.2010 --

205 Schreiben des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, MdB, vom
11. Januar 2011 betreffend den am 2. Dezember 2010 be-
schlossenen Auftrag zur Einsetzung eines Ermittlungsbe-
auftragten.

13.01.2011 20.01.2011 --

206 Entwurf: Beschluss 11 zum Verfahren

Ermittlungsbeauftragter

1. Der Ermittlungsbeauftragte und seine Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter erhalten über das Sekretariat des Aus-
schusses Einsicht in sämtliche Ausschussdrucksachen,
Beweisbeschlüsse und Ausschussmaterialien sowie in
Protokolle aller Sitzungen des Ausschusses zur Beweis-
aufnahme sowie – im Einzelfall nach Entscheidung des
Ausschusses – auch in Protokolle der nichtöffentlichen

19.01.2011 20.01.2011 --

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
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Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
Beratungssitzungen.

Drucksache 17/13700 – 666 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

206 2. Auf Wunsch des Ermittlungsbeauftragten fertigt das
Sekretariat im Einzelfall auch Kopien dieser Unterla-
gen für diesen an oder stellt dem Ermittlungsbeauftrag-
ten die erbetenen Informationen – soweit vorhanden –
in elektronischer Form zur Verfügung.

3. Dem Ermittlungsbeauftragten und seinen Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeitern wird – neben dem selbstverständ-
lichen Zutrittsrecht zu sämtlichen öffentlichen Sitzun-
gen des Ausschusses – auch Zutritt zu möglichen VS-
eingestuften Sitzungen des Ausschusses zur Beweisauf-
nahme gewährt, soweit die persönlichen Voraussetzun-
gen hierfür jeweils erfüllt sind. Beschluss 5 zum Ver-
fahren gilt entsprechend.

4. Die vom Ermittlungsbeauftragten gegenüber der Bun-
desregierung nach Prüfung benannten Aktenordner aus
dem Gesamtbestand der mit den Beweisbeschlüssen
17–66, 17–67 und 16-68 durch den Ausschuss förmlich
beigezogenen und durch die Bundesregierung auf eine
Zahl von 5 600 konkretisierten Aktenordner des BfS
werden dem Ausschuss durch die Bundesregierung un-
verzüglich übergeben.

5. In Abweichung von Beschluss 2 zum Verfahren werden
diese durch den Ermittlungsbeauftragten benannten
oder sonst zukünftig durch die Bundesregierung in Er-
füllung der Beweisbeschlüsse 17–66, 17–67 und 16–68
übermittelten Ordner durch das Ausschusssekretariat
nicht als MAT A, sondern als MAT E erfasst und nicht
gemäß Beschluss 2 zum Verfahren im Ausschuss ver-
teilt, sondern zunächst dem Ermittlungsbeauftragten
zur Prüfung zur Verfügung gestellt.
Ebenso wird mit den Beweismitteln verfahren, die ge-
mäß den Beweisbeschlüssen 17–66, 17–67 und 16–68
durch die Bundesregierung bereits an den Ausschuss
übermittelt, aber noch nicht verteilt worden sind
(MAT A 83/1, 83/2 und 83/3). Diese werden wegen
der fehlenden Verteilung im Ausschuss in MAT E um-
benannt und dem Ermittlungsbeauftragten zur Verfü-
gung gestellt.

Die bereits gemäß Verfahrensbeschluss 2 verteilten Be-
weismittel zu den Beweisbeschlüssen 17–66, 17–67
und 16-68 behalten ihre Kennzeichnung als MAT A 83,
werden dem Ermittlungsbeauftragten jedoch selbstver-
ständlich ebenso zur Prüfung zur Verfügung gestellt.

Die vom Ermittlungsbeauftragten letztlich aus MAT A
83 sowie aus der gesamten MAT E entnommenen Aus-
züge werden mit Unterbreitung des Vorschlags des Er-
mittlungsbeauftragten im Sinne von Ziffer 5 seines Ein-
setzungsauftrags entsprechend den Regelungen in
Beschluss 2 zum Verfahren verteilt, wobei die Auszüge
jeweils einen Hinweis auf ihre Herkunft (MAT A- bzw.
MAT E-Bezeichnung) enthalten müssen.

Sämtliche MAT E-Beweismaterialien verbleiben nach

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
Abschluss der Tätigkeit des Ermittlungsbeauftragten im
Sekretariat des Ausschusses.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 667 – Drucksache 17/13700

207 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA auf Herbeirufung eines Mitglieds der Bun-
desregierung gemäß Artikel 43 Abs. 1 GG i. V. m. § 68 GO-
BT vom 18. Januar 2011:

Angesichts der Schwierigkeiten des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hin-
sichtlich der zeitnahen Erfüllung der Beweisbeschlüsse
17–66, 17–67 und 17-68 des Ausschusses wird beantragt,
dass der Ausschuss gemäß Artikel 43 Absatz 1 GG i. V. m.
§ 68 GO-BT die Anwesenheit des Bundesministers für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert
Röttgen, innerhalb der Beratungssitzung des Ausschusses
am 20. Januar 2011 verlangt.

19.01.2011 20.01.2011 --

208 Auszug aus den Akten der Niedersächsischen Staatskanzlei
zu MAT A 102/1, Band 79, Paginierung 175 bis 179 (Farb-
kopie).

08.02.2011 -- --

209 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 9. Februar 2011:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Vernehmung des Herrn Dr. Helmut Hirsch als
Zeugen.

Begründung:

Der Zeuge war ab 1978 Leiter des „Gorleben International
Review“ (sogenannte Hirsch-Runde) und kann daher Aus-
kunft über den gesamten Untersuchungsauftrag geben.

09.02.2011 24.02.2011 190

210 Widerspruch gemäß § 17 Absatz 3 Satz 2 PUAG der Mit-
glieder der Fraktion der SPD, der Fraktion DIE LINKE. und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 1. UA vom
15. Februar 2011 gegen den in der Beratungssitzung am
10. Februar 2011 durch die Mehrheit gegen den ausdrückli-
chen Willen der Minderheit gefassten Beschluss zur Rei-
henfolge der Vernehmung von Zeugen für den 24. Februar
2011 mit der Vernehmung der beiden ausschließlich durch
die Mehrheit benannten Zeugen Dr. Arnulf Matting und
Kurt-Dieter Grill unmittelbar nacheinander an einem Sit-
zungstag – bei Nicht-Berücksichtigung eines Zeugen der
Minderheit.

15.02.11 24.02.2011 --

211 Zwischenbericht des Ermittlungsbeauftragten vom
10. März 2011.

10.03.2011 17.03.2011 --

212 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN im 1. UA vom 16. März 2011:

Es wird ergänzend Beweis erhoben zum gesamten Untersu-
chungsauftrag, insbesondere zu den Fragen 16 bis 18, durch
Verlangen durch der Herausgabe aller Unterlagen gemäß
§ 29 Absatz 1 PUAG bei der Geschäftsstelle des Deutschen
Atomforum e. V. (DAtF), aus denen sich die Namen der

17.03.2011 24.03.2011 191

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
Mitglieder der satzungsmäßigen Gremien (Verwaltungsrat,

Drucksache 17/13700 – 668 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
212

Präsidium, Geschäftsführung, Arbeitskreise, Kuratorium)
und ggf. das entsendende Mitglied des Deutschen Atomfo-
rums e. V. in der Zeit von 1972 bis März 2010 ergeben.

213 Schreiben des Zeugen Heinz Nickel vom 16. Februar 2011. 18.03.2011 -- --

214 Schreiben des Zeugen Hermann Schnipkoweit vom 15. Fe-
bruar 2011.

18.03.2011 -- --

215 Schreiben des Ermittlungsbeauftragten vom 22. März 2011. 22.03.2011 -- --

216 Schreiben des Ermittlungsbeauftragten vom 31. März 2011. 31.03.2011 -- --

217 Erster inhaltlicher Bericht des Ermittlungsbeauftragten vom
4. Mai 2011.

05.05.2011 12.05.2011 --

218 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 4. Mai 2011:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG der Audio-Dateien und Transkribierungen folgender
Zeitzeugengespräche, die Dr. Anselm Tiggemann für seine
Forschungsarbeiten zu Gorleben geführt hat:

– Albrecht, Ernst Dr. am 1.4.1999 in Hannover

– Lüttig, Gerd Prof. Dr. am 7.7.1999 in Celle

– Jaritz, Werner Dr. am 10.6.1999 in Großburgwedel

Begründung:

Diese Zeitzeugengespräche stellen für den Untersuchungs-
auftrag wichtige Quellen dar, da […] Prof. Lüttig 2010 ver-
storben ist.

05.05.2011 12.05.2011 193

219 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 4. Mai 2011:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zum Themenkomplex I durch Verneh-
mung des Wilhelm Sahl als Zeugen.

05.05.2011. 12.05.2011 --

220 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 4. Mai 2011:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 1 bis 4 durch Vernehmung
des Prof. Dr. Klaus Kühn als Zeugen.

Herr Prof. Dr. Kühn war seit 1973 Leiter des Instituts für
Tieflagerung und wissenschaftlicher Berater der GSF. Er
wurde auch von Bundesministerien und Bundesbehörden
als Sachverständiger hinzugezogen, u. a. vom BMFT spä-
testens seit 1980. Er ist Mitverfasser der Studie IAEA
(1977): „Site Selection Factors for Repositories of solid
High-Level and Alpha-Bearing Wastes in Geological
Formations. - Technical Reports Series No. 177“, auf die sich

05.05.2011 12.05.2011 192

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
der Zeuge Brewitz bezogen hat und maßgeblicher Vertreter

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 669 – Drucksache 17/13700

n o c h
220

von Salz als Wirtsgestein in Deutschland. Er hat in der Asse
die sog. „Gorleben-Versuche“ zur Endlagerung von wärme-
entwickelndem radioaktiven Abfall in Salz durchgeführt.

221 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 11. Mai 2011:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Herrn Klaus Stuhr als
Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zum Themenkomplex
II des Untersuchungsauftrages gehört werden.

Begründung:

Der Zeuge war in den Jahren 1976/77 Referatsleiter im Nie-
dersächsischen Wirtschaftsministerium und leitete den In-
terministeriellen Arbeitsgruppe/Arbeitskreis (IMAK), der
ein Auswahlverfahren für einen Standort für das „Nukleare
Entsorgungszentrum“ (NEZ) durchgeführt hat. Er ist somit
geeignet, zur Klärung des Untersuchungsauftrages beizutra-
gen.

11.05.2011 26.05.2011 194

222 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 11. Mai 2011:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Herrn Dr. Joachim
Hornke als Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zum The-
menkomplex II des Untersuchungsauftrages gehört werden.

Begründung:

Der Zeuge war bei der KEWA in den Jahren 1976 und 1977
verantwortlicher Projektleiter für die Standortsuche eines
„Nuklearen Entsorgungszentrums“ (NEZ). Er ist somit ge-
eignet, zur Klärung des Untersuchungsauftrages beizutra-
gen.

11.05.2011 26.05.2011 195

223 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 11. Mai 2011:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Herrn Dr. Carsten Sa-
lander als Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zum The-
menkomplex II des Untersuchungsauftrages gehört werden.

Begründung:

Der Zeuge wurde 1975 zunächst nebenamtlich in die Ge-
schäftsführung der Projektgesellschaft zur Wiederaufarbei-
tung von Kernbrennstoffen (PWK) und ab 1977 vollamtlich
in den Vorstand der Deutschen Gesellschaft zur Wiederauf-
arbeitung von Kernbrennstoffen mbH (DWK) berufen und
war dadurch an der Beurteilung für mögliche Standorte für
ein Nukleares Entsorgungszentrum (NEZ) beteiligt. Er ist
somit geeignet, zur Klärung des Untersuchungsauftrages
beizutragen.

11.05.2011 26.05.2011 196

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Drucksache 17/13700 – 670 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

224 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 11. Mai 2011:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Herrn Dr. Hans-
Joachim Röhler als Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere
zum Themenkomplex II des Untersuchungsauftrages gehört
werden.

Begründung:

Der Zeuge war 1976/77 zuständiger Staatssekretär im Nie-
dersächsischen Wirtschaftsministerium für den Interminis-
teriellen Arbeitskreis (IMAK), der ein Auswahlverfahren
für einen Standort für das Nukleare Entsorgungszentrum
(NEZ) durchgeführt hat. Er ist somit geeignet, zur Klärung
des Untersuchungsauftrages beizutragen.

11.05.2011 26.05.2011 197

225 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 11. Mai 2011:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung der Broschüre des Bundesministe-
riums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) aus dem
Jahr 2008 mit dem Titel „Endlagerung hochradioaktiver
Abfälle in Deutschland – Das Endlagerprojekt Gorleben“.

Begründung:

In der BMWi-Broschüre werden alle wesentlichen Schritte
und Ergebnisse des Endlagerprojektes Gorleben auf einer
sachlichen Grundlage dargestellt.

11.5.2011 26.05.2011 198

226 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 31. Mai 2011:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 1 bis 6 durch Vernehmung
von Dr. Klaus Runge als Zeugen.

Dr. Runge war 1979 im Staatlichen Amt für Atomsicherheit
und Strahlenschutz der DDR und hat in dieser Funktion auf
einer Konferenz in Helsinki mit BGR-Mitarbeitern über die
geologischen Verhältnisse auf der DDR-Seite des Salz-
stocks Gorleben gesprochen. Er ist daher geeignet, zum Un-
tersuchungsauftrag Auskunft zu geben.

01.06.2011 09.06.2011 199

227 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 31. Mai 2011:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Organigramme der Bun-
desanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) aus
den Jahren 1972 bis 1998 beim Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie.

01.06.2011 09.06.2011 200

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 671 – Drucksache 17/13700

228 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 31. Mai 2011:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Organigramme

1. der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) aus
den Jahren 1972 bis 1989

2. des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) aus den Jah-
ren 1989 bis 1998

beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Re-
aktorsicherheit.

01.06.2011 -- --

228
(neu)

Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 8. Juni 2011:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher Organigramme

1. der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) aus
den Jahren 1972 bis 1989

2. des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) aus den Jah-
ren 1989 bis 1998

beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Re-
aktorsicherheit bzw. beim Bundesministerium für Wirt-
schaft und Technologie.

09.06.2011 09.06.2011 201

229 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 22. Juni 2011:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher Akten, Dokumente, in Da-
teien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonsti-
ger sächlicher Beweismittel, die von Dr. Anselm Tiggemann
als Dissertation bei der Fakultät für Kulturwissenschaften
der Universität Dortmund eingereicht wurden, insbesondere
bezüglich aller im Quellen- und Literaturverzeichnis der
Dissertation aufgeführten „Schriftlichen Auskünfte“ und
Reinschriften der „Zeitzeugengespräche“ bei der Universität
Dortmund.

Begründung:

Die angeforderten Unterlagen enthalten Aussagen von Per-
sonen zum Untersuchungsgegenstand, die heute keine Aus-
sagen mehr machen können, weil sie entweder verstorben
oder vernehmungsunfähig sind oder sich nicht mehr an die
Vorgänge erinnern können, zu denen sie nach den Angaben
in der Dissertation von Dr. Anselm Tiggemann jedoch da-
mals konkrete Aussagen gemacht haben. Es entspricht den
Gepflogenheiten nach den Dissertationsordnungen, derar-
tige unveröffentlichte Quellen dem Original der Disserta-
tion beizufügen.

23.06.2011 30.06.2011
08.09.2011

202
202

(neu)

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Drucksache 17/13700 – 672 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

230 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 27. Juni 2011:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Klaus Schubert als
Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zum Themenkom-
plex II. des Untersuchungsauftrages gehört werden.

Begründung:

Der Zeuge war in den Jahren 1976/1977 beim Oberbergamt
Clausthal-Zellerfeld tätig und der Vertreter des Oberberg-
amtes im IMAK. Er ist daher geeignet, zur Aufklärung des
Untersuchungsauftrages beizutragen.

27.06.2011 07.07.2011
08.09.2011

203
203

(neu)

231 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 27. Juni 2011:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Ulf Chojnacki als
Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zum Themenkom-
plex II. des Untersuchungsauftrages gehört werden.

Begründung:

Der Zeuge war in den Jahren 1976/1977 Mitarbeiter im Re-
ferat 23 (MinR Stuhr) im niedersächsischen Wirtschafts-
ministerium und zuständiger Referent für den IMAK. Er ist
daher geeignet, zur Aufklärung des Untersuchungsauftrags
beizutragen.

27.06.2011 07.07.2011 204

232 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 29. Juni 2011:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 20 bis 23 durch Verneh-
mung von Gottfried Mahlke als Zeugen.

Begründung:

Gottfried Mahlke war von 1974 bis 1988 Pastor in Gartow
und als Vertreter der Kirche mit dem Endlagerprojekt Gor-
leben befasst. Er ist daher geeignet, zum Untersuchungsauf-
trag Auskunft zu geben.

29.06.2011 -- --

232
(neu)

Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 29. Juni 2011:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 20, 22 und 23 durch Ver-
nehmung von Gottfried Mahlke als Zeugen.

Begründung:

Gottfried Mahlke war von 1974 bis 1988 Pastor in Gartow
und als Vertreter der Kirche mit dem Endlagerprojekt Gor-
leben befasst. Er ist daher geeignet, zum Untersuchungsauf-
trag Auskunft zu geben.

07.07.2011 07.07.2011 205

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 673 – Drucksache 17/13700

233 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 5. Juli 2011:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung der Dissertation von Dr. Anselm Tig-
gemann mit dem Titel Die ,,Achillesferse“ der Kernenergie
in der Bundesrepublik Deutschland – Zur Kernenergiekon-
troverse und Geschichte der nuklearen Entsorgung von den
Anfängen bis Gorleben 1955 bis 1985.

Begründung:

In der Dissertation werden u. a. ausführlich die Verfahren
der KEWA und des IMAK zur Suche eines Standortes eines
Nuklearen Entsorgungszentrums in den 70er Jahren darge-
stellt, weshalb die Dissertation eine umfangreiche Informa-
tionsquelle insbesondere für Themenkomplex II ist.

08.07.2011 08.09.2011 206

234 Zweiter inhaltlicher Bericht zugleich Abschlussbericht des
Ermittlungsbeauftragten vom 28. Juli 2011

03.08.2011 22.09.2011 --

235 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 7. September 2011:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu Fragen 10, 13–17 sowie 23–24 durch
Vernehmung des Jörg Martini als Zeugen.

Herr Martini war von 02/1981 bis 07/1987 für die Fa. Thys-
sen Schachtbau als Fahrsteiger tätig. Er war 1981 bis 1982
an einer Studie zur Standsicherheit der geplanten Schächte
in Gorleben beteiligt und kann einen Beitrag zur Bewertung
der Datengrundlage vor der Entscheidung zur untertägigen
Erkundung leisten. […]

07.09.2011 22.09.2011 207

236 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 14. September 2011:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Herrn Dr. Adalbert
Schlitt als Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zum The-
menkomplex II. des Untersuchungsauftrages gehört werden.

Begründung:

Der Zeuge war von 1971 bis Ende Dezember 1976 Ge-
schäftsführer der Kernbrennstoffwiederaufarbeitungsgesell-
schaft mbH (KEWA). Er kann daher zum Auswahlverfahren
der KEWA für einen Standort eines „Nuklearen Entsor-
gungszentrums“ Auskunft geben. Deshalb ist er geeignet, ei-
nen Beitrag zur Aufklärung des Untersuchungsauftrages zu
leisten.

15.09.2011 22.09.2011 208

237 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 14. September 2011:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Herrn Dr. Helmut
Röthemeyer als Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zur
Frage 25 des Untersuchungsauftrages gehört werden.

15.09.2011 22.09.2011 209

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Drucksache 17/13700 – 674 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
237

Begründung:

Der Zeuge Dr. Röthemeyer war in den Jahren 1997 und
1998 Leiter des Fachbereiches für „Sicherheit der Endlage-
rung, Aufbewahrung von Kernbrennstoffen; Transporte“ im
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und u. a. mit der Um-
setzung des Endlagerprojektes Gorleben befasst. Er ist da-
her geeignet, insbesondere zum Themenkomplex III Aus-
kunft zu geben.

238 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 14. September 2011:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Herrn Henning Rösel
als Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zur Frage 25 des
Untersuchungsauftrages gehört werden.

Begründung:

Der Zeuge war in den Jahren 1997 und 1998 Vizepräsident
des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und u. a. für das
Endlagerprojekt Gorleben zuständig. Er ist daher geeignet,
insbesondere zum Themenkomplex III Auskunft zu geben.

15.09.2011 22.09.2011 210

239 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 14. September 2011:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Herrn Prof.
Dr. Bruno Thomauske als Zeugen. Der Zeuge soll insbeson-
dere zur Frage 25 des Untersuchungsauftrages gehört wer-
den.

Begründung:

Der Zeuge Prof. Dr. Bruno Thomauske war u. a. in den Jah-
ren 1997 und 1998 Leiter des Fachbereiches für „Endlager-
projekte; Betrieb“ im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
und mit der Umsetzung des Endlagerprojektes Gorleben be-
fasst. Er ist daher geeignet, insbesondere zum Themenkom-
plex III Auskunft zu geben.

15.09.2011 22.09.2011 211

240 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 14. September 2011:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Herrn Gerald
Hennenhöfer als Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zur
Frage 25 des Untersuchungsauftrages gehört werden.

Begründung:

Der Zeuge Gerald Hennenhöfer war 1997 und 1998 Leiter
der Abteilung „Reaktorsicherheit“ im Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und u. a.
verantwortlich für das Endlagerprojekt Gorleben. Er ist da-
her geeignet, insbesondere zum Themenkomplex III Aus-
kunft zu geben.

15.09.2011 29.09.2011 212

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 675 – Drucksache 17/13700

241 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 21. September 2011:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung des Sprechzettels des niedersächsi-
schen Wirtschaftsministeriums für den ehemaligen Minister
Dr. Walther Leisler Kiep in Vorbereitung des Ministerge-
sprächs am 11.11.1976 in Hannover bei der Niedersächsi-
schen Staatskanzlei.

Begründung:

Der Zeuge im 1. Untersuchungsausschuss Dr. Joachim Röh-
ler gab in der Sitzung vom 8. September 2011 an, dass es
für das Ministergespräch in Niedersachsen am 11. Novem-
ber 1976 für den damaligen Wirtschaftsminister Dr. Walther
Leisler Kiep einen Sprechzettel gegeben haben müsse. Die-
ser sei für den Zeugen im Rahmen seiner Vorbereitung für
die Aussage im Untersuchungsausschuss nicht auffindbar
gewesen. Ein solcher befindet sich auch nicht in den dem
Ausschuss übergebenen Akten. Es wird daher um erneute
vertiefte Recherche und Übergabe dieses Dokuments ge-
mäß § 18 Absatz 4 PUAG gebeten.

21.09.2011 29.09.2011 213

242 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 12. Oktober 2011:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag durch
Anhörung von Herrn Dr. Detlef Appel als Sachverständigen
gemäß § 28 PUAG. Der Sachverständige soll mündlich eine
wissenschaftliche Einführung in die Bedeutung eines End-
lagerstandort-Erkundungskonzeptes geben und dabei insbe-
sondere auf die geologischen Besonderheiten sowie die sich
daraus ergebenden Anforderungen an die Erkundung des
Salzstocks Gorleben als Endlager eingehen.

12.10.2011 -- --

242
(neu)

Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 12. Oktober 2011:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag durch
Bestellung von Herrn Dr. Detlef Appel als Sachverständi-
gen gemäß § 28 PUAG. Der Sachverständige soll mündlich
und schriftlich einen Überblick über das Vorgehen bei der
Auffahrung eines Erkundungsbergwerks für ein mögliches
atomares Endlager sowie eine wissenschaftliche Einführung
in die konkreten Endlagererkundungskonzepte für den
Standort Gorleben im Untersuchungszeitraum (vgl. Frage
25 des Untersuchungsauftrags) geben und dabei insbeson-
dere auf die geologischen Besonderheiten sowie die sich da-
raus ergebenden Anforderungen an die Erkundung des Salz-
stocks Gorleben als Endlager nach dem jeweils geltenden
Stand von Wissenschaft und Technik eingehen. Konkretisie-
rend wird der Sachverständige gebeten, im Vorfeld seiner
Anhörung vor dem Ausschuss die folgenden Fragen schrift-
lich zu beantworten:

19.10.2011 -- --

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Drucksache 17/13700 – 676 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
242

(neu)

1. Wie geht man aus wissenschaftlicher Sicht bei der Er-
kundung eines Salzstocks als mögliches Endlager für
atomare Abfälle vor?

2. Welche Erkundungsmethoden gab es und wie werden
die Ergebnisse dargestellt?

3. Welche wissenschaftlichen Kriterien für die Erstellung
der jeweiligen Erkundungskonzepte für den Standort
Gorleben gab es im Untersuchungszeitraum bzw. wel-
che Kriterien mussten unter Berücksichtigung des je-
weiligen Stands von Wissenschaft und Technik beach-
tet werden?

4. Welche sicherheitstechnischen Vorgaben gab es dabei?

5. Welche Auswirkungen haben die in den Jahren 1997/
1998 vorgenommenen Änderungen am ursprünglichen
Erkundungs- und Endlagerkonzept auf die wissen-
schaftliche Beurteilung der Geeignetheit des Salzstocks
Gorleben als mögliches Endlager für radioaktive Ab-
fälle?

Es ist gemäß § 28 Absatz 3 PUAG mit dem Sachverständi-
gen eine Absprache darüber zu treffen, dass seine schriftli-
chen Ausführungen dem Ausschuss in angemessener Zeit
vor seiner Anhörung zur Verfügung gestellt werden.

242
(neu)(neu)

Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 12. Oktober 2011:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag durch
Bestellung von Herrn Dr. Detlef Appel als Sachverständigen
gemäß § 28 PUAG. Der Sachverständige soll mündlich und
schriftlich einen Überblick über das Vorgehen bei der Auf-
fahrung eines Erkundungsbergwerks für ein mögliches ato-
mares Endlager sowie eine wissenschaftliche Einführung in
die konkreten Endlagererkundungskonzepte für den Standort
Gorleben im Untersuchungszeitraum (vgl. Frage 25 des Un-
tersuchungsauftrags) geben und dabei insbesondere auf die
geologischen Besonderheiten sowie die sich daraus ergeben-
den Anforderungen an die Erkundung des Salzstocks Gorle-
ben als Endlager nach dem jeweils geltenden Stand von Wis-
senschaft und Technik eingehen. Konkretisierend wird der
Sachverständige gebeten, im Vorfeld seiner Anhörung vor
dem Ausschuss die folgenden Fragen schriftlich zu beant-
worten:

1. Wie geht man aus wissenschaftlicher Sicht bei der Er-
kundung eines Salzstocks als mögliches Endlager für
atomare Abfälle vor?

2. Welche Erkundungsmethoden gab es und wie werden
die Ergebnisse dargestellt?

3. Welche wissenschaftlichen Kriterien für die Erstellung
der jeweiligen Erkundungskonzepte für den Standort
Gorleben gab es im Untersuchungszeitraum bzw. wel-
che Kriterien mussten unter Berücksichtigung des je-

19.10.2011 20.10.2011 214

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
weiligen Stands von Wissenschaft und Technik beach-
tet werden?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 677 – Drucksache 17/13700

n o c h
242

(neu)(neu)

4. Welche sicherheitstechnischen Vorgaben gab es dabei?

5. Welche Auswirkungen hatten die in den Jahren 1997/
1998 vorgenommenen Änderungen am ursprünglichen
Erkundungs- und Endlagerkonzept auf die wissen-
schaftliche Beurteilung der Geeignetheit des Salzstocks
Gorleben als mögliches Endlager für radioaktive Ab-
fälle?

Es ist gemäß § 28 Absatz 3 PUAG mit dem Sachverständi-
gen eine Absprache darüber zu treffen, dass seine schriftli-
chen Ausführungen dem Ausschuss in angemessener Zeit
vor seiner Anhörung zur Verfügung gestellt werden.

243 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 12. Oktober 2011:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Vernehmung des Herrn Andreas Graf von
Bernstorff als Zeugen.

Begründung:

Der Zeuge kann als Inhaber der Salzrechte hinsichtlich ei-
nes sehr großen Teils des Salzstockes Gorleben zum gesam-
ten Auftrag des Untersuchungsausschusses Auskunft geben;
insbesondere zu Frage 25 des Einsetzungsbeschlusses des
Untersuchungsausschusses.

13.10.2011 20.10.2011 215

244 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 12. Oktober 2011:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Vernehmung des Dr. Ulrich Wollenteit als Zeu-
gen.

Begründung:

Der Zeuge ist Rechtsanwalt und war in dieser Funktion mit
Rechtsverfahren bezüglich der Erkundung des Salzstocks
Gorleben betraut. Er kann zum gesamten Auftrag des Un-
tersuchungsausschusses Auskunft geben; insbesondere zu
Frage 25 des Einsetzungsbeschlusses des Untersuchungs-
ausschusses.

13.10.2011 20.10.2011 216

245 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 12. Oktober 2011:

Es soll Beweis erhoben werden zu den Fragen 3, 4 und 6
des Untersuchungsauftrags durch Beiziehung des folgenden
Dokuments:

Vermerk der Pressestelle der Niedersächsischen Staatskanz-
lei vom 14.04.1977, verfasst durch den Referenten Schwope
(Richtigstellung) mit der Aussage: „Demgegenüber habe
Ministerpräsident Dr. Albrecht erklärt, die Entsorgungsan-
lage werde entweder bei Gorleben oder überhaupt nicht in
Niedersachsen gebaut.“ bei der Niedersächsischen Staats-

13.10.2011 -- --

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
kanzlei.

Drucksache 17/13700 – 678 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
245

Begründung:
In der Greenpeace-Veröffentlichung „Die Akte Gorleben“
(MAT B 21) wird auf Pag. 23 dieses Dokument faksimiliert
dargestellt. Es ist bislang nicht in den von der Niedersächsi-
schen Staatskanzlei übermittelten Akten vorhanden, trüge
aber zur Aufklärung über Entscheidungsprozesse bezüglich
des Standortes Gorleben bei.

246 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 19. Oktober 2011:
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Vernehmung des Dr. Reiner Geulen als Zeugen.
Begründung:
Der Zeuge ist Rechtswalt und war in dieser Funktion mit
Rechtsverfahren bezüglich der Erkundung des Salzstocks
Gorleben betraut. Er kann zum gesamten Auftrag des Un-
tersuchungsausschusses Auskunft geben; insbesondere zu
Frage 25 des Einsetzungsbeschlusses des Untersuchungs-
ausschusses.

19.10.2011 27.10.2011 218

247 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 19. Oktober 2011:
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich der Studie zur „Vergleichenden Stabili-
tätsbeurteilung von Schächten im Steinsalz“ (erstellt im
Zeitraum 1981/82, Projektleiter Hornemann), einschließlich
Vor- und Arbeitsversionen dieser Studie bei der Thyssen
Schachtbau GmbH, Mülheim an der Ruhr.

20.10.2011 20.10.2011 217

248 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 24. Oktober 2011:
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 3 und 5, durch
1. Beiziehung sämtlicher sächlicher Beweismittel, die als

Grundlage für die Kabinettsvorlage des niedersächsischen
Wirtschaftsministeriums vom 9.12.1976 (MAT E 6 (A)
Bd.19) gedient haben, insbesondere für die Passagen auf
Seite 11 der Vorlage: „Der Salzstock Gorleben erstreckt
sich mit einem kleinen Zipfel (knapp 1 km) in das Gebiet
der DDR. Die Bundesressorts befürchten zwar keine ab-
sichtliche Gefährdung des Endlagers im Salzstock Gor-
leben durch die DDR. Eine garantierte Unversehrtheit
des in der DDR liegenden Zipfels sei jedoch notwendig,
um gezielte vorherige Maßnahmen der DDR zur Verhin-
derung des Endlagers auszuschließen.“ und Seite 16 der
Vorlage: „Aufgrund jüngster Informationen soll sich auf
dem Nordostrand des Salzstockes Gorleben auf DDR-
Gebiet eine fündige Gasbohrung befinden. Soweit hier-
durch der Salzstock betroffen sein sollte, ist er möglicher-

25.10.2011 -- --

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
weise entgegen den bisherigen Annahmen doch nicht für
die Zwecke des Endlagers nutzbar.“ sowie

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 679 – Drucksache 17/13700

n o c h
248

2. Beiziehung sämtlicher sächlicher Beweismittel, aus de-
nen sich die Herkunft der obigen Unterlagen ergibt.

Begründung:

Nach Aussagen des Zeugen Dr. Hans-Joachim Röhler, ehe-
maliger Staatssekretär im Niedersächsischen Wirtschafts-
ministerium, vor dem 1. Untersuchungsausschuss am
8. September 2011 (Protokoll der 51. Sitzung, S. 6, 69 f.,
75-77, 80), soll die behauptete Tatsache, dass der Salzstock
Gorleben sich nur mit einem kleinen Zipfel (knapp 1 km) in
das Gebiet der DDR erstreckt, deshalb wichtig gewesen
sein, weil die drei damals bekannten Erdgasbohrungen in
der DDR angeblich den Salzstock nicht tangierten.

Da sich der Salzstock erheblich weiter in das Gebiet der vor-
maligen DDR hinein erstreckt (etwa 15 km), somit die be-
treffenden Erdgasbohrungen in den Salzstock hinein erfolg-
ten, und dies 1976 dem Kabinett auch bereits bekannt war
(MAT A 102, Bd. 8, pag. 100-115 und MAT A 72, Bd. 17,
pag. 104321), ist es unerlässlich zu erfahren, von welcher
Fachbehörde und von welcher Person diese Falschmeldung
an Herrn Dr. Röhler übermittelt wurde und wie sie in die Ka-
binettsvorlage einfließen konnte. Dies ergibt sich aus den
bisher vorliegenden Akten nicht. Einziger Hinweis ist die
nachträglich händisch veränderte Kartendarstellung, bei der
der Salzstock als kleiner Zipfel in die DDR ragt (MAT A
138, Bd. 29, pag. 0156).

248
(neu)

Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 24. Oktober 2011:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 3 und 5, durch

1. Beiziehung sämtlicher sächlicher Beweismittel, die als
Grundlage für die Kabinettsvorlage des niedersächsi-
schen Wirtschaftsministeriums vom 9. Dezember 1976
(MAT E 6 (A) Bd. 19) gedient haben, insbesondere für
die Passagen auf Seite 11 der Vorlage: „Der Salzstock
Gorleben erstreckt sich mit einem kleinen Zipfel
(knapp 1 km) in das Gebiet der DDR. Die Bundesres-
sorts befürchten zwar keine absichtliche Gefährdung
des Endlagers im Salzstock Gorleben durch die
DDR. Eine garantierte Unversehrtheit des in der DDR
liegenden Zipfels sei jedoch notwendig, um gezielte
vorherige Maßnahmen der DDR zur Verhinderung des
Endlagers auszuschließen.“ und Seite 16 der Vorlage:
„Aufgrund jüngster Informationen soll sich auf dem
Nordostrand des Salzstockes Gorleben auf DDR-Gebiet
eine fündige Gasbohrung befinden. Soweit hierdurch
der Salzstock betroffen sein sollte, ist er möglicher-
weise entgegen den bisherigen Annahmen doch nicht
für die Zwecke des Endlagers nutzbar.“ sowie

2. Beiziehung sämtlicher sächlicher Beweismittel, aus de-
nen sich die Herkunft der obigen Unterlagen ergibt, bei

10.11.2011 10.11.2011 219

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
der niedersächsischen Landesregierung.

Drucksache 17/13700 – 680 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
248

(neu)

Begründung:

Nach Aussagen des Zeugen Dr. Hans-Joachim Röhler, ehe-
maliger Staatssekretär im Niedersächsischen Wirtschafts-
ministerium, vor dem 1. Untersuchungsausschuss am
8. September 2011 (Protokoll der 51. Sitzung, S. 6, 69 f.,
75–77, 80), soll die behauptete Tatsache, dass der Salzstock
Gorleben sich nur mit einem kleinen Zipfel (knapp 1 km) in
das Gebiet der DDR erstreckt, deshalb wichtig gewesen
sein, weil die drei damals bekannten Erdgasbohrungen in
der DDR angeblich den Salzstock nicht tangierten.

Da sich der Salzstock erheblich weiter in das Gebiet der
vormaligen DDR hinein erstreckt (etwa 15 km), somit die
betreffenden Erdgasbohrungen in den Salzstock hinein er-
folgten, und dies 1976 dem Kabinett auch bereits bekannt
war (MAT A 102, Bd. 8, pag. 100–115 und MAT A 72,
Bd. 17, pag. 104321), ist es unerlässlich zu erfahren, von
welcher Fachbehörde und von welcher Person diese Falsch-
meldung an Herrn Dr. Röhler übermittelt wurde und wie sie
in die Kabinettsvorlage einfließen konnte. Dies ergibt sich
aus den bisher vorliegenden Akten nicht. Einziger Hinweis
ist die nachträglich händisch veränderte Kartendarstellung,
bei der der Salzstock als kleiner Zipfel in die DDR ragt
(MAT A 138, Bd. 29, pag. 0156).

249 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 1. November 2011:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich der Protokolle, vor- und nachbereitender
Vermerke, Notizen und Vorlagen zu den Gorleben-Konsens-
gesprächen der Energiewirtschaft/Siemens mit den Bundes-
ministern Dr. Merkel und Rexrodt am 5. Dezember 1996
und 13. Januar 1997 einschließlich sämtlicher Vor- und
Nachbereitungsgespräche sowie aller Unterlagen, die das
Erkundungskonzept für Gorleben und/oder die Problematik
fehlender Salzrechte betreffen, bei der EON AG, EnBW
Energie Baden-Württemberg AG, RWE AG, Vattenfall Eu-
rope AG, GNS mbH und der Siemens AG.

01.11.2011 -- --

249
(neu)

Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 1. November 2011:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 16 und 25, durch Verlangen
der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1 PUAG hinsichtlich der
Protokolle, vor- und nachbereitender Vermerke, Notizen und
Vorlagen zu den Gorleben-Konsensgesprächen der Energie-
wirtschaft/Siemens mit den Bundesministern Dr. Merkel
und Rexrodt am 5. Dezember 1996 und 13. Januar 1997 ein-
schließlich sämtlicher Vor- und Nachbereitungsgespräche
(intern und ggf. mit Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern in
den Ministerien) sowie allen Unterlagen, die das Erkun-

10.11.2011 10.11.2011 220

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
dungskonzept für Gorleben und/oder die Problematik feh-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 681 – Drucksache 17/13700

n o c h
249

(neu)

lender Salzrechte betreffen, jeweils bei der EON AG,
EnBW Energie Baden-Württemberg AG, RWE AG, Vatten-
fall Europe AG, GNS mbH und der Siemens AG.

250 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 9. November 2011:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 16 und 25, durch Verneh-
mung des Herrn RDir Walter Kühne als Zeugen.

10.11.2011 24.11.2011 221

251 Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin beim
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit Ursula Heinen-Esser vom 23. November 2011 be-
treffend dem 1. UA übersandte Akten.

23.11.2011 24.11.2011 --

252 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 23. November 2011:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung der Protokolle, vor- und nachberei-
tender Vermerke, Notizen und Vorlagen zu den Gorleben-
Konsensgesprächen der Energiewirtschaft/Siemens mit den
Bundesministern Dr. Merkel und Rexrodt am 5. Dezember
1996 und 13. Januar 1997 einschließlich sämtlicher Vor-
und Nachbereitungsgespräche (intern und ggf. mit Mitar-
beiterinnen und Mitarbeitern anderer Ministerien und den
EVU) sowie allen Unterlagen, die das Erkundungskonzept
für Gorleben und/oder die Problematik fehlender Salzrechte
betreffen, beim Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie.

25.11.2011 01.12.2011 222

253 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 30. November 2011:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungs-
auftrag durch Beiziehung des/der Erlasse/s des BMU und
sämtlicher damit zusammenhängender Dokumente zur Or-
ganisationsumstrukturierung des Bundesamtes für Strahlen-
schutz (BfS) zum 1. September 1996

– zur Aufteilung der Fachbereichsleitung ET in ET I/ET-E
und ET II/ET-S

– zum Direktionsrecht der Fachbereichsleitung ET I ge-
genüber ET II und

– zum unmittelbaren fachlich weisenden Zugriff von ET I
auf die Abteilungen und Fachgebiete von ET II

beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Re-
aktorsicherheit.

01.12.2011 01.12.2011 223

254 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 7. Dezember 2011:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, hier insbesondere zu Frage 22 durch Beiziehung

08.12.2011 15.12.2011 224

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Drucksache 17/13700 – 682 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
254

– aller Verträge betreffend den früheren und jetzigen
Grundbesitz der Familie des Andreas Graf von Bern-
storff aus Gartow mit dem Bundesamt für Strahlenschutz
und seiner Rechtsvorgängerin Physikalisch-Technische
Bundesanstalt, mit denen im Zusammenhang mit dem
Endlagerprojekt Gorleben Geldleistungen des Bundes an
die Unternehmungen oder Angehörige der Familie von
Bernstorff vereinbart wurden,

– aller Unterlagen zu den hierzu geführten Verhandlungen,
auch solcher zu Änderungen oder Auslegung des jewei-
ligen Vertragsabschlusses,

– der behördeninternen Schriftstücke, insbesondere der
Vergabevermerke hierzu

– sowie aller Unterlagen zur Abwicklung der Verträge

beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Re-
aktorsicherheit.

Begründung:

Die angeforderten Unterlagen sind geeignet, einen Teil der
Geldflüsse in die Region Gorleben gemäß Frage 22 des Un-
tersuchungsauftrages aufzuklären.

255 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 14. Dezember 2011:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 16 und 25, durch Verneh-
mung des Herrn Hanns Näser als Zeugen.

Begründung:

Der Zeuge hat als Vertreter der Gesellschaft für Nuklear-
Service mbH (GNS) an den Vorbereitungssitzungen zu den
Konsensgesprächen der Bundesregierung mit den EVU/Sie-
mens (1996/1997) teilgenommen und kann zum Inhalt der
Gespräche Auskunft geben. Er ist deshalb geeignet, einen
Beitrag zur Aufklärung des Untersuchungsauftrages zu leis-
ten.

14.12.2011 15.12.2011 225

256 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 14. Dezember 2011:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 16 und 25, durch Verneh-
mung des ehemaligen Leiters des Referates RS III 6 im
BMU Herrn Dr. Bloser als Zeugen.

14.12.2011 15.12.2011 226

257 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 14. Dezember 2011:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu Themenkomplex III durch Verneh-
mung von Jürgen Kreusch als Zeugen.

14.12.2011 15.12.2011 227

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 683 – Drucksache 17/13700

n o c h
257

Begründung:
Jürgen Kreusch ist Geologe hat sich in im Laufe der 1990er
Jahren intensiv mit der Frage der Standortsuche und Kriteri-
enkatalogen für die Einlagerung im Salz beschäftigt. Er war
in diesem Zusammenhang gutachterlich für die Landesre-
gierung Niedersachsen tätig. Herr Kreusch kann daher zum
Untersuchungsauftrag Auskunft geben.

258 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 14. Dezember 2011:
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu Themenkomplex III durch Verneh-
mung von Dr. Franz Kockel als Zeugen.
Begründung:
Dr. Kockel ist Geologe und hat für die Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) Studien erstellt,
die für die Standortbewertung von Gorleben von Relevanz
sind. Herr Kockel kann daher zum Untersuchungsauftrag
Auskunft geben.

14.12.2011 15.12.2011 228

259 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 14. Dezember 2011:
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu den Fragen 16 und 25, durch Verneh-
mung des Herrn Dr. Siegbert Schneider als Zeugen.
Begründung:
Der Zeuge hat als Referatsleiter im Bereich RS I 1 „Atom-
recht und Koordination“ des BMU an den Vorbereitungssit-
zungen zu den Konsensgesprächen der Bundesregierung
mit den EVU/Siemens (1996/1997) teilgenommen und kann
zum Inhalt der Gespräche Auskunft geben. Er ist deshalb
geeignet, einen Beitrag zur Aufklärung des Untersuchungs-
auftrages zu leisten.

14.12.2011 15.12.2011 229

260 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 11. Januar 2012:
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu Themenkomplex III durch Verneh-
mung von Dr. Paul Krull als Zeugen.
Begründung:
Dr. Krull ist Geologe und hat für die Bundesanstalt für Geo-
wissenschaften und Rohstoffe (BGR) Studien erstellt, die
für die Standortbewertung von Gorleben von Relevanz sind.
Herr Dr. Krull kann daher zum Untersuchungsauftrag Aus-
kunft geben.

11.01.2012 19.01.2012 230

261 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 11. Januar 2012:

11.01.2012 19.01.2012 231

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung der Protokolle, vor- und nachberei-

Drucksache 17/13700 – 684 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
261

tender Vermerke, Notizen und Vorlagen zu den Gorleben-
Konsensgesprächen der Energiewirtschaft/Siemens mit den
Bundesministern Dr. Merkel und Rexrodt am 5. Dezember
1996 und 13. Januar 1997 einschließlich sämtlicher Vor-
und Nachbereitungsgespräche (intern und ggf. mit Mitar-
beiterinnen und Mitarbeitern anderer Ministerien und den
EVU) beim Bundeskanzleramt.
Begründung:
Aufgrund der besonderen Bedeutung und Tragweite der Ge-
spräche ist zu erwarten, dass das Kanzleramt über diese in
Kenntnis gesetzt wurde.

262 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 18. Januar 2012:
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung der Stellungnahme der Bundesanstalt
für Geowissenschaften und Rohstoffe vom 12. Januar 2012 zur
Unterlage „Kleemann, Ulrich: Bewertung des Endlager- Stand-
ortes Gorleben; Geologische Probleme und offene Fragen im
Zusammenhang mit einer Vorläufigen Sicherheitsanalyse Gor-
leben (VSG); Regionalgeologie und Standorteignung; erstellt
im Auftrag der Rechtshilfe Gorleben e. V.; 29. November 2011“
(eingestellt am 12. Januar 2012 auf der Homepage der BGR)
beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Begründung:
In der Stellungnahme der BGR werden mehrere Sachver-
halte, die den Untersuchungsauftrag des Ausschusses und
von Zeugen und Sachverständigen angesprochenen Themen
wie „Aktive Störungszone“, „Eiszeitliche Rinne im Deckge-
birge“, „Gorlebener Rinne“, „Gasvorkommen“, „Sockelstö-
rung unter dem Salzstock“ betreffen, u. a. mit historischer
Literatur dargestellt und geowissenschaftlich bewertet. Sie
ist daher geeignet, u. a. die Fragen 2, 10 und 14 des Untersu-
chungsauftrages aufzuklären.

18.01.2012 26.01.2012 232

263 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 9. Februar 2012:
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung folgender Geologischer Jahrbücher
und Berichte der Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe:
1. Standortbeschreibung Gorleben Teil 1 – Die Hydrogeo-

logie des Deckgebirges des Salzstocks Gorleben.– Geo-
logisches Jahrbuch Reihe C, Band C 71: 147 S., 2007,
Hannover.

2. Standortbeschreibung Gorleben Teil 2 – Die Geologie
des Deck- und Nebengebirges des Salzstocks Gorle-
ben. – Geologisches Jahrbuch Reihe C, Band C 72: 201
S., 2007, Hannover.

3. Standortbeschreibung Gorleben Teil 3 – Ergebnisse der
über- und untertägigen geologischen Erkundung des
Salinars.– Geologisches Jahrbuch Reihe C, Band C 73:

10.02.2012 01.03.2012 233

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
211 S., 2008, Hannover.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 685 – Drucksache 17/13700

n o c h
263

4. Description of the Gorleben site Part 4: Geotechnical
exploration of the Gorleben salt dome. – BGR-Bericht:
176 S., 2011, Hannover.

beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Begründung:

In den BGR-Publikationen sind sämtliche geologischen Er-
gebnisse der Erkundung des Salzstocks Gorleben seit 1979
zusammenfassend dargestellt. Hierdurch werden mehrere
Sachverhalte, die den Untersuchungsauftrag des Ausschus-
ses und von Zeugen und Sachverständigen angesprochenen
Themen wie „Aktive Störungszone“, „Eiszeitliche Rinne im
Deckgebirge“, „Gorlebener Rinne“, „Gasvorkommen“,
„Sockelstörung unter dem Salzstock“ betreffen, dargestellt
und geowissenschaftlich bewertet. Die BGR-Publikationen
sind insbesondere geeignet u. a. die Fragen 13 und 14 des
Untersuchungsauftrages aufzuklären.

263
(neu)

Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 9. Februar 2012:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung folgender Geologischer Jahrbücher
und Berichte der Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe:

1. Standortbeschreibung Gorleben Teil 1 – Die Hydrogeo-
logie des Deckgebirges des Salzstocks Gorleben.– Geo-
logisches Jahrbuch Reihe C, Band C 71: 147 S., 2007,
Hannover.

2. Standortbeschreibung Gorleben Teil 2 – Die Geologie
des Deck- und Nebengebirges des Salzstocks Gorle-
ben. – Geologisches Jahrbuch Reihe C, Band C 72: 201
S., 2007, Hannover.

3. Standortbeschreibung Gorleben Teil 3 – Ergebnisse der
über- und untertägigen geologischen Erkundung des
Salinars. – Geologisches Jahrbuch Reihe C, Band C73:
211 S., 2008 Hannover.

4. Description of the Gorleben site Part 4: Geotechnical
exploration of the Gorleben salt dome. – BGR-Bericht:
176 S., 2011, Hannover.

sowie des dazugehörigen Schriftverkehrs zwischen BGR,
BMWi, BMU und BMFT beim Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie.

Begründung:

In den BGR-Publikationen sind sämtliche geologischen Er-
gebnisse der Erkundung des Salzstocks Gorleben seit 1979
zusammenfassend dargestellt. Hierdurch werden mehrere
Sachverhalte, die den Untersuchungsauftrag des Ausschus-
ses und von Zeugen und Sachverständigen angesprochenen
Themen wie „Aktive Störungszone“, „Eiszeitliche Rinne im
Deckgebirge“, „Gorlebener Rinne“, „Gasvorkommen“, „So-
ckelstörung unter dem Salzstock“ betreffen, dargestellt und

29.02.2012 01.03.2012 --

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Drucksache 17/13700 – 686 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
263

(neu)

geowissenschaftlich bewertet. Die BGR-Publikationen sind
insbesondere geeignet u. a. die Fragen 13 und 14 des Unter-
suchungsauftrages aufzuklären.

264 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 9. Februar 2012:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Herrn Prof.
Alexander Kaul als Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere
zur Frage 25 des Untersuchungsauftrages gehört werden.

Begründung:

Der Zeuge war in den Jahren 1989 bis 1999 Präsident des
Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Er ist daher geeig-
net, insbesondere zum Themenkomplex III Auskunft zu ge-
ben.

10.02.2012 01.03.2012 234

265 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 9. Februar 2012:

Es wird Beweis erhoben durch Beiziehung sämtlicher Ak-
tenstücke des Bestandes Bundesminister a. D. Hans Matt-
höfer im Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-
Ebert-Stiftung, die das Thema Nukleares Entsorgungszen-
trum in Niedersachsen (z. B. Gorleben im Landkreis
Lüchow-Dannenberg) betreffen (hierbei insbesondere De-
positum Hans Matthöfer, Nr. (Box) 70, 98, 176 und 264),
bei der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Begründung:

In dem Nachlass von Hans Matthöfer sind Handakten ent-
halten, in denen sich die Korrespondenz Matthöfers zum
Nuklearen Entsorgungszentrum in den Jahren 1976/77 so-
wie Unterlagen und Notizen zu dem Spitzengespräch
Dr. Albrechts mit den drei Bundesministern Matthöfer,
Maihofer und Friederichs am 11. November 1976 in Han-
nover für ein Nukleares Entsorgungszentrum in Niedersach-
sen befinden. Die Unterlagen sind daher geeignet, zur Klä-
rung des Themenkomplexes II des Untersuchungsauftrages
beizutragen.

10.02.2012 -- --

265
(neu)

Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 9. Februar 2012:

Es wird Beweis erhoben durch Verlangen der Herausgabe
sämtlicher Aktenstücke des Bestandes Bundesminister a. D.
Hans Matthöfer im Archiv der sozialen Demokratie der
Friedrich-Ebert-Stiftung, die das Thema Nukleares Entsor-
gungszentrum in Niedersachsen (z. B. Gorleben im Land-
kreis Lüchow-Dannenberg) betreffen (hierbei insbesondere
Despositum Hans Matthöfer, Nr. (Box) 70, 98, 176 und
264), bei der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Begründung:

In dem Nachlass von Hans Matthöfer sind Handakten ent-
halten, in denen sich die Korrespondenz Matthöfers zum Nu-

29.02.2012 01.03.2012 235

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 687 – Drucksache 17/13700

n o c h
265

(neu)

klearen Entsorgungszentrum in den Jahren 1976/77 sowie
Unterlagen und Notizen zu dem Spitzengespräch Dr. Albrechts
mit den drei Bundesministern Matthöfer, Maihofer und Frie-
derichs am 11. November 1976 in Hannover für ein Nuklea-
res Entsorgungszentrum in Niedersachsen befinden. Die
Unterlagen sind daher geeignet, zur Klärung des Themen-
komplexes II des Untersuchungsauftrages beizutragen.

266 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 9. Februar 2012:
Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Prof. Dr. Michael
Langer als Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zu
Frage 25 des Untersuchungsauftrages gehört werden.
Begründung:
Der Zeuge war seit 1986 Abteilungsleiter 2 „Allgemeine
und technische Geologie, Hydrogeologie und Bodenkunde“
in der BGR. Er ist somit geeignet, zum Untersuchungsauf-
trag Auskunft zu geben.

10.02.2012 01.03.2012 236

267 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 22. Februar 2012:
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung
1. der Protokolle, vor- und nachbereitender Vermerke,

Notizen und Vorlagen zu dem Gespräch der Bundes-
ministerin Dr. Merkel mit Vertretern der Energiewirt-
schaft am 7. November 1995,

2. der Protokolle, vor- und nachbereitender Vermerke,
Notizen und Vorlagen zu dem Gespräch der Vertreter
von BMU/BMWi auf AL-Ebene mit den technischen
Vorständen der EVU am 20. Dezember 1996,

beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Re-
aktorsicherheit.

22.02.2012 01.03.2012 237

268 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 22. Februar 2012:
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung
1. sämtlicher Gutachten, Sitzungsprotokolle, Gesprächs-

und Telefonvermerke, Notizen und anderer Abstim-
mungsunterlagen der BGR im Zusammenhang mit dem
Schreiben des BfS vom 23. Januar 1997 (Dr. Tho-
mauske) an das BMU zur Übertragbarkeit der Erkun-
dungsergebnisse bei alleiniger Erkundung des nordöst-
lichen Teils auf den südwestlichen Teil des Salzstockes
Gorleben,

2. der Organigramme der BGR aus dem Zeitraum 1990-
1998, bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe (BGR)

22.02.2012 01.03.2012 238

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
über das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Drucksache 17/13700 – 688 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

269 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 22. Februar 2012:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung der Organigramme des Bundesminis-
teriums für Wirtschaft und Technologie aus den Jahren 1990
bis 1998, beim Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-
nologie.

22.02.2012 01.03.2012 239

270 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 22. Februar 2012:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung der Akten BF 0522 (Gesetzliche End-
lageraufwendungen), FV 4100 (Bundesleistungen an die
Länder) und J 2755 (Sonderordner Nukleares Entsorgungs-
zentrum) entsprechend dem übersandten Aktenplan des
BMF vom 3. September 2010 zum BB 17-29 beim Bundes-
ministerium der Finanzen.

22.02.2012 01.03.2012 240

271 Sachstand und Ausarbeitung der Wissenschaftlichen
Dienste des Deutschen Bundestages betreffend unzulässige
Vernehmungsmethoden und ihre Folgen – WD 7-3000-046/
12 und WD 3-3000-050/12 –,

übersandt mit Schreiben vom 24. Februar 2012.

27.02.2012 -- --

272 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 29. Februar 2012:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung der Protokolle, vor- und nachberei-
tender Vermerke, Notizen und Vorlagen zum Gespräch
zwischen BMU und BMWi am 16. Dezember 1996 auf Ab-
teilungsleiterebene zu den Positionen der EVU und Kon-
sensfragen beim Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit.

29.02.2012 08.03.2012 242

273 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 29. Februar 2012:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag
durch Beiziehung der Protokolle, vor- und nachbereitender
Vermerke, Notizen und Vorlagen zum Gespräch zwischen
BMU und BMWi am 16. Dezember 1996 auf Abteilungsleite-
rebene zu den Positionen der EVU und Konsensfragen beim
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

29.02.2012 08.03.2012 243

274 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 29. Februar 2012:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher, auch nicht ausgestrahlter,
Bild- und Tonaufzeichnungen zu dem Gespräch der Bun-

29.02.2012 08.03.2012 244

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 689 – Drucksache 17/13700

n o c h
274

desminister Rexrodt und Merkel mit Vertretern der Energie-
versorgungsunternehmen am 13. Januar 1997 (Pressege-
spräch um 17 Uhr), nebst dazugehöriger vor- und nachbe-
reitender Unterlagen und Notizen bei RTL Television.

275 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 5. März 2012:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung sämtlicher den Untersuchungsauf-
trag, insbesondere die EVU/Ministergespräche Ende 1996/
Anfang 1997 betreffender handschriftlicher Notizen des
ehemaligen Unterabteilungsleiters des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Arnulf
Matting beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit.

Begründung:

Aus einer handschriftlichen Notiz auf einem vom Zeugen
Matting in der Sitzung des 1. UA vom 1. März 2012 überge-
benen Aktendossier ergibt sich, dass „Aussagen zu den bei-
den Endlagerprojekten (…) im Wesentlichen“ mit seinen
„seinerzeitigen handschriftlichen Notizen“ übereinstimmen
sollen. Diese „handschriftlichen Notizen sind in den dem Aus-
schuss bisher übermittelten Unterlagen jedoch nicht zu finden.

05.03.2012 08.03.2012 245

276 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 5. März 2012:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher den Untersuchungsauftrag,
insbesondere der EVU /Ministergespräche Ende 1996/An-
fang 1997 betreffender handschriftlicher Notizen des ehe-
maligen Unterabteilungsleiters des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Arnulf
Matting bei diesem.

Begründung:

Aus einer handschriftlichen Notiz auf einem vom Zeugen
Matting in der Sitzung des 1. UA vom 1. März 2012 über-
gebenen Aktendossier ergibt sich, dass „Aussagen zu den
beiden Endlagerprojekten (….) im Wesentlichen“ mit sei-
nen „seinerzeitigen handschriftlichen Notizen“ übereinstim-
men sollen. Diese „handschriftlichen Notizen“ befinden
sich demnach im Gewahrsam des Zeugen.

05.03.2012

276
(neu)

Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 5. März 2012:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Verlangen der Herausgabe gemäß § 29 Absatz 1
PUAG hinsichtlich sämtlicher den Untersuchungsauftrag,
insbesondere die EVU/Ministergespräche Ende 1996/An-

06.03.2012 08.03.2012 246

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
fang 1997 betreffender handschriftlicher Notizen des ehe-

Drucksache 17/13700 – 690 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h
276

(neu)

maligen Unterabteilungsleiters des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Arnulf
Matting, sowie sonstiger sich in seinem Besitz befindender
dazugehöriger Unterlagen bei diesem.

Begründung:

Aus einer handschriftlichen Notiz auf einem vom Zeugen
Matting in der Sitzung des 1. UA vom 1. März 2012 über-
gebenen Aktendossier ergibt sich, dass „Aussagen zu den
beiden Endlagerprojekten (…) im Wesentlichen“ mit seinen
„seinerzeitigen handschriftlichen Notizen“ übereinstimmen
sollen. Diese „handschriftlichen Notizen“ befinden sich
demnach im Gewahrsam des Zeugen.

277 Schreiben des BKM vom 1. November 2011 betreffend den
Zugriff auf Archivgut durch die obersten Bundesbehörden
und BKM-Erlass vom 21. Februar 2011 zur Nutzung von
Archivgut durch abgebende Stellen.

21.03.2012 -- --

278 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 22. März 2012:

Nachdem die dem 1. Untersuchungsausschuss erteilte Dau-
ergenehmigung zur Durchführung von Sitzungen an Don-
nerstagen in Sitzungswochen nach wie vor Geltung hat, so
dass dadurch der 29. März 2012 als möglicher Sitzungster-
min des Ausschusses innerhalb des Zeitplans anzusehen ist,
an dem bislang keine Ausschusssitzung einberufen wurde,
wird beantragt gemäß § 8 Absatz 2 PUAG eine öffentliche
Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses zum nächstmög-
lichen Termin innerhalb des Zeitplans mit dem einzigen Ta-
gesordnungspunkt Vernehmung des Zeugen Dr. Paul Krull,
möglichst für den 29. März 2012 um 10.00 Uhr, hilfsweise
15.00 Uhr einzuberufen.

22.03.2012 -- --

279 Organisationsverfügung des BMU vom 20. April 2012 zur
Einrichtung einer Projektgruppe „Unterstützung des Bun-
destagsuntersuchungsausschusses zu Gorleben“

22.03.2012 -- --

280 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 29. März 2012:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des Dr. Friedrich Kienle
als Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zum Themenkom-
plex III/Frage 25 des Untersuchungsauftrages gehört wer-
den.

Begründung:

Der Zeuge hat in den Jahren 1996/97 als Vertreter des
VDEW (Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke e. V.)
bei den Fachgesprächen „Optimierung der Endlagerung“
sowie an beiden Gesprächen am 5. Dezember 1996 und
13. Januar 1997 zwischen BM Merkel/Rexrodt und EVU-
Vorständen teilgenommen und für die EVU Protokoll ge-
führt. Er ist somit geeignet, zum Untersuchungsauftrag

29.03.2012 26.04.2012 247

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
Auskunft zu geben.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 691 – Drucksache 17/13700

281 Schreiben des Zeugen Dr. Schneider vom 15. März 2012
und Antwortentwurf des Sekretariats

25.04.2012 26.04.2012 --

282 Vermerk des Fachbereichs Parlamentsrecht betreffend den
Umgang mit Rückäußerungen von Zeugen zu Verneh-
mungsprotokollen – PD 2-5023-44 –, übersandt mit Schrei-
ben vom 27. April 2012.

02.05.2012 02.05.2012 --

283 Ergänzende Äußerung des Zeugen Dr. Matting zu dessen
Vernehmung am 1. März 2012, übersandt mit Schreiben
vom 16. März 2012 (Posteingang).

11.05.2012 -- --

284 Ergänzende Äußerung des Zeugen Dr. Bloser zu dessen
Vernehmung am 9. Februar 2012, übersandt mit Schreiben
vom 28. Februar 2012.

11.05.2012 -- --

285 Antrag der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP im 1. UA vom 14. Mai 2012:

Es soll Beweis erhoben werden zum gesamten Untersu-
chungsauftrag durch Vernehmung des MinDir Hubert Stein-
kemper als Zeugen. Der Zeuge soll insbesondere zum The-
menkomplex III/Frage 25 des Untersuchungsauftrages
gehört werden.

Begründung:

Der Zeuge war in den Jahren 1997/1998 Leiter der Unterab-
teilung RS I „Sicherheit kerntechnischer Anlagen“ in der
Abteilung RS des Bundesumweltministeriums und hat u. a.
an den beiden Sitzungen am 5. Dezember 1996 und
13. Januar 1997 mit Bundesumweltministerin Dr. Merkel,
Bundeswirtschaftsminister Dr. Rexrodt und den EVU-Vor-
ständen teilgenommen. Der Zeuge ist daher geeignet, insbe-
sondere zum Themenkomplex III Auskunft zu geben.

15.05.2012 24.05.2012 248

286 Mitteilungen von Seiten des Zeugen Dr. Arnulf Matting
vom 26. März sowie 9. und 14. Mai 2012 zu BB 17-246.

23.05.2012 24.05.2012 --

287 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 30. Mai 2012:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag, insbesondere zu Frage 25, durch Vernehmung der Bun-
deskanzlerin Dr. Angela Merkel als Zeugin.

Begründung:

Frau Dr. Angela Merkel war in der 13. Legislaturperiode als
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit für das Endlagerprojekt Gorleben verantwortlich.
Sie kann zum gesamten Auftrag des Untersuchungsaus-
schusses, insbesondere zu Frage 25 des Einsetzungsbe-
schlusses, Auskunft geben.

04.06.2011 14.06.2012 249

288 Ergänzende Mitteilung von Seiten des Zeugen Dr. Arnulf
Matting vom 18. Juni 2012.

25.06.2012 28.06.2012 --

289 Anfrage wegen TV-Übertragung während der öffentlichen
Sitzung am 27. September 2012.

04.09.2012 13.09.2012 --

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Drucksache 17/13700 – 692 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

290 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 19. September 2012:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung

1. sämtlicher vorhandener Wochenpläne der Abteilung RS
aus der 13. Wahlperiode, vordringlich aus dem Zeit-
raum März 1996 bis einschließlich März 1997,

2. sämtlicher vorhandener Wochenpläne der Umweltwelt-
ministerin Dr. Merkel aus der 13. Wahlperiode, vor-
dringlich aus dem Zeitraum November 1996 bis ein-
schließlich März 1997,

3. einer Terminauflistung der sog. „AL-Besprechungen“
der 13. Wahlperiode, sofern sich dies nicht bereits aus
den o. g. Wochenplänen ergibt, der dazugehörigen Ta-
gesordnungen, Teilnehmerlisten und Protokolle, vor-
dringlich aus dem Zeitraum November 1996 bis ein-
schließlich März 1997,

4. der Sprechzettel/Vorbereitungsvermerke der Ministerin
Dr. Merkel, des AL RS Hennenhöfer und des Vertreters
des BfS für die o. g. AL-Besprechungen der 13. Wahl-
periode, vordringlich aus dem Zeitraum November
1996 bis einschließlich März 1997,

5. einer Terminauflistung der sog. Leitungskonferenzen
(LeiKo) des BfS der 12. und 13. Wahlperiode, der dazu-
gehörigen Tagesordnungen, Teilnehmerlisten und Pro-
tokolle, vordringlich aus dem Zeitraum November
1996 bis einschließlich März 1997,

6. sämtlicher monatlicher Projektstatusberichte, für die
Leitung des BfS aus der 12. und 13. Wahlperiode, vor-
dringlich aus dem Zeitraum November 1996 bis ein-
schließlich März 1997 sowie ggf. angefertigter Quar-
tals-, Halbjahres- und Jahresberichte,

beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Re-
aktorsicherheit.

19.09.2012 27.09.2012 250

291 Schreiben einer Anwaltssozietät vom 9. Oktober 2012 mit
der Bitte um Übersendung Stenografischer Protokolle.

09.10.2012 18.10.2012 --

292 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion
DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 1. UA vom 10. Oktober 2012:

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
trag durch Beiziehung einer Terminauflistung der Bespre-
chungen unter der Leitung des Abteilungsleiters RS mit den
Unterabteilungsleitern RS und ggf. anderer hinzugezogener
Personen in der 13. Wahlperiode, sofern sich dies nicht be-
reits aus den aufgrund von BB 17-250 beizuziehenden Wo-
chenplänen ergibt, der dazugehörigen Tagesordnungen,
Teilnehmerlisten, vor- und nachbereitender Vermerke und

10.10.2012 18.10.2012 251

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 693 – Drucksache 17/13700
n o c h
292

Protokolle, vordringlich aus dem Zeitraum November 1996
bis einschließlich März 1997

beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Re-
aktorsicherheit.

293 „Erster Teil: Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses
und Verlauf des Untersuchungsverfahrens“ (Verfahrensteil)
des Abschlussberichtes; Entwurf der Berichterstatterinnen
und Berichterstatter Dr. Michael Paul (CDU/CSU), Ute
Vogt (SPD), Marco Buschmann (FDP), Dorothée Menzner
(DIE LINKE.) und Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN).

18.03.2013 21.03.2013 --

294 „Zweiter Teil: Feststellungen zum Sachverhalt“ (Feststel-
lungsteil) des Abschlussberichts; Entwurf der Berichterstat-
ter Dr. Michael Paul (CDU/CSU) und Marco Buschmann
(FDP).

20.03.2013 21.03.2013 --

295 Beschlussentwürfe zur Feststellung von Verfahrensteil und
Feststellungsteil des Abschlussberichts.

20.03.2013 21.03.2013 --

296 „Dritter Teil: Bewertung der Untersuchungsergebnisse“
(Bewertungsteil) des Abschlussberichtes; Entwurf der Be-
richterstatter Dr. Michael Paul (CDU/CSU) und Marco
Buschmann (FDP).

04.04.2013 18.04.2013 --

297 „Vierter Teil: Sondervotum der Fraktionen SPD, DIE
LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“; vorgelegt von den
Berichterstatterinnen Ute Vogt (SPD), Dorothée Menzner
(DIE LINKE.) und Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN).

17.04.2013 18.04.2013 --

298 Beschlussentwürfe zur Feststellung von Bewertungsteil und
Sondervotum.

17.04.2013 18.04.2013 --

299 Beschlussentwurf zur Gewährung rechtlichen Gehörs. 24.04.2013 25.04.2013 --

300 Stellungnahmen aufgrund der Gewährung rechtlichen Ge-
hörs.

13.05.2013 16.05.2013 --

301 Beschluss- und Antwortentwurf zur Stellungnahme von
Dr. Horst Schneider vom 7. Mai 2013.

14.05.2013 16.05.2013 --

302 Replik der Fraktionen von CDU/CSU und FDP zur Stel-
lungnahme von Herrn Edler im Rahmen der Gewährung
rechtlichen Gehörs.

14.05.2013 16.05.2013 --

303 Replik der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN zur Stellungnahme von Dr. Anselm
Tiggemann vom 10. Mai 2013 zum Sondervotum der Oppo-
sitionsfraktionen.

14.05.2013 16.05.2013 --

304 Entwurf des Abschlussberichtes des 1. Untersuchungsaus-
schusses.

15.05.2013 16.05.2013 --

305 Beschlussentwurf zur Feststellung des Abschlussberichtes
und zum Umgang mit Dokumenten nach Ende der Untersu-
chung.

14.05.2013 16.05.2013 --

A-Drs.
17/ Art, Datum, Inhalt

Eingang/
Verteilung

am

Beschlossen/
Behandelt

am

Soweit
Beweis-

beschluss:
BB 17 –
306 Beschlussentwurf zur Archivierung von Beweismaterialien. 14.05.2013 16.05.2013 --

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 695 – Drucksache 17/13700
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Drucksache 17/13700 – 696 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

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Drucksache 17/13700 – 700 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 797 – Drucksache 17/13700

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2 2M

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 811 – Drucksache 17/13700

IV. Verzeichnis der dem Ausschuss ohne Beweisbeschluss zur Verfügung
gestellten Materialien (MAT B – Materialien)

MAT B
Nr. Inhalt Eingang Umfang

1 Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages
„Fragen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle“

31.05.2010 24 Seiten
(ohne

Anlagen)

2 Übersendung von Materialien durch die INTAC Beratung Konzepte Gutach-
ten zu Technik und Umwelt GmbH mit Schreiben vom 11. Juni 2010

16.06.2010 7 Seiten

3 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, 16. März 1983: Fachli-
che Stellungnahme zum Abschlußbericht von Prof. Duphorn

07.07.2010 30 Blatt

4 Auszug aus dem Wendland-Lexikon, Band 2 (L – Z):
„Salzstock Gorleben“

29.07.2010 11 Seiten

5 Auszug aus dem Wendland-Lexikon, Band 1 (A – K):
„Gorlebenprotest“

29.07.2010 12 Seiten

6 Ergänzende Materialien des Zeugen Dr. Heinrich Illi zu dessen Zeugenaus-
sage

27.07.2010 3 Seiten

7 Materialien von Prof. Dr. Klaus Duphorn 19.07.2010 5 Seiten

8 Ergänzung des Zeugen Dr. Wolf von Osten zu dessen Zeugenaussage 10.08.2010 1 Seite

9 Inhaltsübersichten über Aktenbestände des Bundesamtes für Strahlenschutz
(BfS), übersandt mit Schreiben des BMU vom 9. September 2010

14.09.2010 135 Seiten

10 Übersendung von Unterlagen durch den Zeugen Dr. Anselm Tiggemann im
Nachgang zu dessen Vernehmung

25.10.2010 66 Seiten

11 Übersendung der Inhaltsverzeichnisse sämtlicher bisher gelieferter Akten des
BMU und des BfS in elektronischer Form mit Schreiben des BMU vom
3. November 2010

08.11.2010 2 Seiten
1 CD

12 Präsentation des Zeugen Dr. Detlef Appel: „Einführungsvortrag zur Verneh-
mung durch den Untersuchungsausschuss“

11.11.2010 23 Seiten

13 Ergänzende Materialien zu den Ausführungen des Zeugen Heinz Nickel 11.11.2010 8 Seiten

13/1 Ergänzende Materialien zu den Ausführungen des Zeugen Heinz Nickel 24.11.2010 5 Seiten

14 E-Mail der DBE vom 15. November 2010 mit den Koordinaten der Schacht-
vorbohrungen 5001 und 5002

15.11.2010 1 Seite

15 Übersendung einer Materialie durch den Zeugen Dr. Detlef Appel im Nach-
gang zu dessen Vernehmung

22.12.2010 3 Seiten

16 Ergänzende Materialien zu den Ausführungen der Zeugin Marianne Fritzen 27.01.2011 14 Seiten

17 Ergänzende Materialien zu den Ausführungen des Zeugen Dr. Thomas
Diettrich

10.02.2011 35 Seiten

18 Ergänzende Materialien zu den Ausführungen des Zeugen Prof. Dr. Kurt
Schetelig

10.02.2011 534 Seiten

19 Auszug aus dem Jahresbericht 1996 des Deutschen Atomforums e. V. 28.02.2011 5 Seiten

20 Auszug aus dem Jahresbericht 1997 des Deutschen Atomforums e. V. 28.02.2011 4 Seiten

21 Greenpeace-Unterlage: „Die Akte Gorleben“ 16.03.2011 51 Seiten

22 Ergänzende Materialie zu den Ausführungen des Zeugen Dr. Alois Ziegler 24.03.2011 49 Seiten
23 Einleitendes Statement des Zeugen Dr. Helmut Hirsch 24.03.2011 4 Seiten

Drucksache 17/13700 – 812 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

24 Schreiben des Zeugen Dr. Heinrich Getz zu dessen Vernehmung 05.05.2011 8 Seiten

25 Ergänzende Materialie zu den Ausführungen des Zeugen Dr. Arnulf Matting 12.05.2011 13 Seiten

26 Niederschrift über den öffentlichen Teil der 11. Sitzung des 21. Parlamentari-
schen Untersuchungsausschusses des Niedersächsischen Landtages am
10. September 2009, Auszug: Vernehmung des Zeugen Dr. Hans-Joachim
Röhler

24.05.2011 18 Seiten

27 Niederschrift über den öffentlichen Teil der 23. Sitzung des 21. Parlamentari-
schen Untersuchungsausschusses des Niedersächsischen Landtages am
5. November 2009: Vernehmung des Zeugen Prof. Dr.-Ing. Klaus Kühn

30.05.2011 73 Seiten

28 Niederschrift über die 33. – öffentliche – Sitzung des 21. Parlamentarischen
Untersuchungsausschusses des Niedersächsischen Landtages am 11. Februar
2010: Vernehmung des Zeugen Dr. Volker Hauff

30.05.2011 45 Seiten

29 Niederschrift über die öffentlichen Teile der 34. Sitzung des 21. Parlamentari-
schen Untersuchungsausschusses des Niedersächsischen Landtages am
11. Februar 2010: Vernehmung der Zeugin Dr. h.c. Birgit Breuel

30.05.2011 36 Seiten

30 Niederschrift über den öffentlichen Teil der 37. Sitzung des 21. Parlamentari-
schen Untersuchungsausschusses des Niedersächsischen Landtages am
4. März 2010: Vernehmung des Zeugen Dr. Walther Leisler Kiep

30.05.2011 26 Seiten
(mit Anlage)

30/1 Maschinenabschrift der handschriftlichen Notizen in der Anlage zur Nieder-
schrift über den öffentlichen Teil der 37. Sitzung des 21. Parlamentarischen
Untersuchungsausschusses des Niedersächsischen Landtages am 4. März
2010: Vernehmung des Zeugen Dr. Walther Leisler Kiep (MAT B 30)

28.6.2011 4 Seiten

31 Niederschrift über den öffentlichen Teil der 58. Sitzung des 21. Parlamentari-
schen Untersuchungsausschusses des Niedersächsischen Landtages am
4. November 2010: Vernehmung des Zeugen Prof. Dr.-Ing. Klaus Kühn

30.05.2011 76 Seiten
(mit Anlage)

32 Abschlussbericht „Erdölgeologische 3D-Modellierung des Salzstockes
Gorleben“ der BGR, übersandt mit Schreiben vom 19. Mai 2011

30.05.2011 59 Seiten

33 KEWA-Zwischenbericht (1.1.-31.12.1976), KWA 1225, vom Oktober 1977 06.06.2011 1 Ordner

34 Niederschrift über den öffentlichen Teil der 17. Sitzung des 21. Parlamentari-
schen Untersuchungsausschusses des Niedersächsischen Landtages am
8. Oktober 2009: Vernehmung des Zeugen Dr. Rolf Stippler

27.06.2011 38 Seiten

35 Ergänzende Materialie zu den Ausführungen des Zeugen Prof. Dr. Klaus
Kühn

30.06.2011 2 Seiten

36 Ergänzende Materialien von Prof. Dr. Klaus Kühn zu dessen Zeugenverneh-
mung am 30. Juni 2011

18.07.2011 1 Seite und
2 Hefter

37 Ergänzende Materialie zur Vernehmung des Zeugen Klaus Schubert am
27. Oktober 2011

27.10.2011 8 Seiten

38 Ergänzende Materialie zur Vernehmung des Zeugen Henning Rösel am
10. November 2011

10.11.2011 7 Seiten

39 Ergänzende Materialien des Zeugen Dr. Ulrich Kleemann zu dessen Verneh-
mung am 30. September 2010

17.11.2011 4 Seiten

40 Ergänzende Materialie zur Vernehmung des Zeugen Prof. Dr. Bruno
Thomauske am 24. November 2011

25.11.2011 136 Seiten

41 Ergänzende Information der Zeugin Marianne Fritzen 04.12.2011 1 Seite

MAT B
Nr. Inhalt Eingang Umfang

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 813 – Drucksache 17/13700

42 Schreiben des Zeugen Prof. Dr. Helmut Röthemeyer zu dessen Vernehmung
am 15. Dezember 2011

16.12.2011 2 Seiten

43 Ergänzende Materialie des Zeugen Prof. Dr. Helmut Röthemeyer zu dessen
Vernehmung am 15. Dezember 2011

16.12.2011 7 Seiten

44 Schreiben des Zeugen Klaus Poggendorf im Anschluss an dessen Verneh-
mung am 1. Dezember 2011

19.12.2011 4 Seiten

45 Schreiben des Zeugen Prof. Dr. Helmut Röthemeyer im Anschluss an dessen
Vernehmung am 15. Dezember 2011 zur Ankündigung ergänzender Materia-
lien

19.12.2011 1 Seite

45/1 Mit Schreiben des Zeugen Prof. Dr. Helmut Röthemeyer vom 19. Dezember
2011 angekündigte ergänzende Materialien

06.01.2012 1 Ordner

46 Tagebücher von Dr. Kiep, Auszüge mit Leseabschriften 16.01.2012 1 Hefter
(Geheim
gem. § 2a
Absatz 1

GSO)
– vernichtet –

46/1 Tagebücher von Dr. Kiep, Auszüge mit Leseabschriften (geschwärzt) 16.01.2012 1 Hefter
(Geheim
gem. § 2a
Absatz 1

GSO)
– vernichtet –

46/1
(neu)

Tagebücher von Dr. Kiep, Auszüge mit Leseabschriften (geschwärzt) 30.01.2012 1 Hefter

46/2 Einverständnis von Dr. Kiep zur Aufhebung der Einstufung von MAT B 46/1
(neu) mit Ergänzungen zur Leseabschrift, übersandt von Dr. Kiep mit Schrei-
ben vom 10. Februar 2012

15.02.2012 5 Seiten

47 Studie von Dr. Ulrich Kleemann: Bewertung des Endlager-Standortes Gorle-
ben – Geologische Probleme und offene Fragen im Zusammenhang mit einer
vorläufigen Sicherheitsanalyse Gorleben, erstellt im Auftrag der Rechtshilfe
Gorleben e. V., 29. November 2011

07.02.2012 42 Seiten

48 Ergänzende Information des Zeugen Walter Kühne zu dessen Vernehmung
am 19. Januar 2012

08.02.2012 4 Seiten

49 BGR-Studie: Endlagerung stark wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle in
tiefen geologischen Formationen Deutschlands – Untersuchung und Bewer-
tung von Salzformationen, August 1995

09.02.2012 135 Seiten

50 BGR-Studie: Endlagerung stark wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle in
tiefen geologischen Formationen Deutschlands – Untersuchung und Bewer-
tung von Regionen in nichtsalinaren Formationen, November 1994

09.02.2012 147 Seiten

51 Gruppe Ökologie e. V.: Das Mehrbarrierensystem bei der Endlagerung radio-
aktiver Abfälle in einem Salzstock, im Auftrag von Geenpeace e. V., 2006

09.02.2012 40 Seiten

52 Ergänzende Materialien des Zeugen Dr. Arnulf Matting zu dessen Verneh-
mung am 1. März 2012

01.03.2012 45 Seiten

53 Ergänzende Information des Zeugen Prof. Dr. Klaus Otto Naß zu dessen Ver-
nehmung am 26. Mai 2011

18.04.2012 2 Seiten
(inkl.

Buchtitel)

MAT B
Nr. Inhalt Eingang Umfang

Drucksache 17/13700 – 814 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

54 Ergänzende Information des Zeugen Dr. Ulrich Kleemann zu dessen Verneh-
mung am 30. September 2010

27.03.2012 2 Seiten

55 Ergänzende Materialie des Zeugen Jürgen Kreusch zu dessen Vernehmung
am 24. Mai 2012: Kurzstudie zur Bewertung von Gorleben mittels BGR-
Kriterien von 1995

01.06.2012 30 Seiten

56 Niederschrift über die 35. – öffentliche – Sitzung des 21. Parlamentarischen
Untersuchungsausschusses des Niedersächsischen Landtages am 25. Februar
2010: Vernehmung des Zeugen Prof. Dr. Alexander Kaul

06.06.2012 58 Seiten

57 Niederschrift über den öffentlichen Teil der 50. Sitzung des 21. Parlamentari-
schen Untersuchungsausschusses des Niedersächsischen Landtages am
17. Juni 2010: Vernehmung des Zeugen Gerald Hennenhöfer

22.08.2012 75 Seiten

58 Juristisches Kurzgutachten vom 10. September 2012 zu Fragen der Verant-
wortlichkeiten nach §§ 58, 59 BBergG

02.10.2012 5 Seiten

59 SWF 3-Interview und Presseartikel, Zeitraum Juli und August 1995 10.10.2012 13 Seiten

60 Informationsblätter und Pressemitteilungen von PTB und BfS, Zeitraum 1979
bis 1998

22.11.2012 1 Ordner

61 Leseabschrift zu der handschriftlichen Notiz, MAT A 72, Bd. 15,
pag. 070002, übersandt mit Schreiben der PSt’n Ursula Heinen-Hesser

28.11.2012 1 Seite

MAT B
Nr. Inhalt Eingang Umfang
(BMU) vom 28. November 2012

62 Artikel aus der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 14. Oktober 1976 06.12.2012 1 Seite

63 Artikel aus dem „Stern“, Ausgabe 52/2010, und Literaturstudie von Dipl.-
Geol. Ulrich Schneider im Auftrag von Greenpeace „Erdgas und Kondensat-
vorkommen in Salz, speziell im Salzstock Gorleben-Rambow“, 2011

13.12.2012 38 Seiten

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 815 – Drucksache 17/13700

V. Verzeichnis der Sitzungen

Nr. Datum Art der Sitzung Gegenstand
Dauer

(Minuten)
Protokollumfang

(Seiten)
1 22.04.2010 öffentlich Konstituierung 8 3
2 22.04.2010 nichtöffentlich Beratungssitzung 27 23
3 06.05.2010 nichtöffentlich Beratungssitzung 67 4
4 20.05.2010 nichtöffentlich Beratungssitzung 46 4
5 10.06.2010 nichtöffentlich Beratungssitzung 116 4
6 10.06.2010 öffentlich Sachverständigenanhörung

Prof. Dr. rer. nat. Wernt Brewitz
Jürgen Kreusch

311 60

7 17.06.2010 öffentlich Sachverständigenanhörung
Henning Rösel
Dr. Detlev Möller

358 68

8 17.06.2010 nichtöffentlich Beratungssitzung 116 12
9 01.07.2010 nichtöffentlich Beratungssitzung 123 7

10 01.07.2010 öffentlich Zeugenvernehmung
Prof. Dr. Helmut Röthemeyer
Dr. Heinrich Illi
Prof. Dr.-Ing. Dieter Kind

496 104

11 08.07.2010 nichtöffentlich Beratungssitzung 62 6
12 08.07.2010 öffentlich Zeugenvernehmung

Prof. Dr. Klaus Duphorn
Dr. August Hanning
Dr. Wolf von Osten

496 108

13 15.09.2010 nichtöffentlich Beratungssitzung 83 6
14 16.09.2010 öffentlich Ortstermin

Einnahme des Augenscheins im
Erkundungsbergwerk Gorleben

140 1

15 30.09.2010 nichtöffentlich Beratungssitzung 94 8
16 30.09.2010 öffentlich Zeugenvernehmung

Dr. Ulrich Kleemann
Dr. Anselm Tiggemann

405 89

17 07.10.2010 nichtöffentlich Beratungssitzung 91 5
18 07.10.2010 öffentlich Zeugenvernehmung

Dr. Gerhard Stier-Friedland
Prof. Dr. Eckhard Grimmel

398 104

19 28.10.2010 nichtöffentlich Beratungssitzung 18 2
20 28.10.2010 öffentlich Zeugenvernehmung

– abgesagt –
-- --

21 29.10.2010 nichtöffentlich Beratungssitzung 35 3
22 11.11.2010 nichtöffentlich Beratungssitzung 68 6
23 11.11.2010 öffentlich Zeugenvernehmung

Prof. Dr. Michael Langer
Heinz Nickel
Diplom-Geologe Dr. Detlef Appel

523 117

24 25.11.2010 öffentlich Zeugenvernehmung
Diplom-Geologe Dr. Detlef Appel

95 22

Drucksache 17/13700 – 816 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

25 02.12.2010 nichtöffentlich Beratungssitzung 43 4
26 02.12.2010 öffentlich Zeugenvernehmung

Gerhart Rudolf Baum
Dr. Horst Glatzel

378 89

27 16.12.2010 nichtöffentlich Beratungssitzung 93 7
28 16.12.2010 öffentlich Zeugenvernehmung

Dr. Siegfried Keller
Diplom-Geologe Ulrich Schneider

385 96

29 20.01.2011 nichtöffentlich Beratungssitzung 104 5
30 27.01.2011 nichtöffentlich Beratungssitzung 54 5
31 27.01.2011 öffentlich Zeugenvernehmung

Hermann Schnipkoweit
Marianne Fritzen

367 96

32 10.02.2011 nichtöffentlich Beratungssitzung 79 6
33 10.02.2011 öffentlich Zeugenvernehmung

Prof. Dr. Kurt Schetelig
Dr. Thomas Diettrich

338 79

34 24.02.2011 nichtöffentlich Beratungssitzung 72 4
35 24.02.2011 öffentlich Zeugenvernehmung

Kurt Dieter Grill
328 72

36 17.03.2011 nichtöffentlich Beratungssitzung 57 4
37 17.03.2011 öffentlich Zeugenvernehmung

– abgesagt –
-- --

38 24.03.2011 nichtöffentlich Beratungssitzung 115 5
39 24.03.2011 öffentlich Zeugenvernehmung

Dr. Alois Ziegler
Dr. Helmut Hirsch

408 105

40 12.05.2011 nichtöffentlich Beratungssitzung 88 7
41 12.05.2011 öffentlich Zeugenvernehmung

Dr. Heinrich Getz
Dr. Arnulf Matting

439 101

42 26.05.2011 nichtöffentlich Beratungssitzung 18 3
43 26.05.2011 öffentlich Zeugenvernehmung

Reinhold Ollig
Prof. Dr. Klaus Otto Naß

404 111

44 09.06.2011 öffentlich Zeugenvernehmung
Klaus Stuhr

193 48

45 09.06.2011 nichtöffentlich Beratungssitzung 18 4
46 30.06.2011 öffentlich Zeugenvernehmung

Prof. Dr. Klaus Kühn
226 65

47 30.06.2011 nichtöffentlich Beratungssitzung 28 5
48 07.07.2011 öffentlich Zeugenvernehmung

– abgesagt –
-- --

49 07.07.2011 nichtöffentlich Beratungssitzung 11 3
50 08.09.2011 nichtöffentlich Beratungssitzung 45 6

Nr. Datum Art der Sitzung Gegenstand
Dauer

(Minuten)
Protokollumfang

(Seiten)

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 817 – Drucksache 17/13700

51 08.09.2011 öffentlich Zeugenvernehmung
Dr. Hans-Joachim Röhler

356 85

52 22.09.2011 nichtöffentlich Beratungssitzung 45 8
53 29.09.2011 nichtöffentlich Beratungssitzung 51 7
54 29.09.2011 öffentlich Zeugenvernehmung

Dr. h. c. Walther Leisler Kiep
104 29

55 20.10.2011 nichtöffentlich Beratungssitzung 70 8
56 20.10.2011 öffentlich Zeugenvernehmung

Dr. Hans Friderichs
236 58

57 27.10.2011 nichtöffentlich Beratungssitzung 51 6
58 27.10.2011 öffentlich Zeugenvernehmung

Jürgen Schubert
Jörg Martini
Dr. Adalbert Schlitt

501 125

59 10.11.2011 nichtöffentlich Beratungssitzung 66 7
60 10.11.2011 öffentlich Zeugenvernehmung

Henning Rösel
Sachverständigenanhörung
Dr. Detlef Appel

426 98

61 24.11.2011 nichtöffentlich Beratungssitzung 85 9
62 24.11.2011 öffentlich Zeugenvernehmung

Prof. Dr. Bruno Thomauske
Gert Wosnik

453 99

63 01.12.2011 nichtöffentlich Beratungssitzung 31 6
64 01.12.2011 öffentlich Zeugenvernehmung

Andreas Graf von Bernstorff
Klaus Poggendorf

393 96

65 15.12.2011 nichtöffentlich Beratungssitzung 51 8
66 15.12.2011 öffentlich Zeugenvernehmung

Gottfried Mahlke
Prof. Dr. Helmut Röthemeyer

360 80

67 19.01.2012 nichtöffentlich Beratungssitzung 30 5
68 19.01.2012 öffentlich Zeugenvernehmung

Walter Kühne
225 52

69 26.01.2012 nichtöffentlich Beratungssitzung 37 7
70 26.01.2012 öffentlich Zeugenvernehmung

Dr. Horst Schneider
279 64

71 09.02.2012 nichtöffentlich Beratungssitzung 50 6
72 09.02.2012 öffentlich Zeugenvernehmung

Dr. Manfred Bloser
268 70

73 01.03.2012 nichtöffentlich Beratungssitzung 128 11
74 01.03.2012 öffentlich Zeugenvernehmung

Dr. Arnulf Matting
156 32

75 08.03.2012 nichtöffentlich Beratungssitzung 114 10
76 08.03.2012 öffentlich Zeugenvernehmung

Walter Kühne
134 35

Nr. Datum Art der Sitzung Gegenstand
Dauer

(Minuten)
Protokollumfang

(Seiten)

Drucksache 17/13700 – 818 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

77 22.03.2012 nichtöffentlich Beratungssitzung 86 10
78 29.03.2012 öffentlich Zeugenvernehmung

Dr. Paul Krull
– abgesetzt –

10 3

78 29.03.2012 nichtöffentlich Beratungssitzung 8 3

Nr. Datum Art der Sitzung Gegenstand
Dauer

(Minuten)
Protokollumfang

(Seiten)
(während öffentlicher Sitzung)
79 26.04.2012 nichtöffentlich Beratungssitzung 26 7
80 26.04.2012 öffentlich Zeugenvernehmung

Dr. Paul Krull
223 46

81 10.05.2012 nichtöffentlich Beratungssitzung 11 5
82 10.05.2012 öffentlich Zeugenvernehmung

Prof. Dr. Michael Langer
223 44

83 24.05.2012 nichtöffentlich Beratungssitzung 15 5
84 24.05.2012 öffentlich Zeugenvernehmung

Jürgen Kreusch
131 34

85 14.06.2012 nichtöffentlich Beratungssitzung 32 7
86 14.06.2012 öffentlich Zeugenvernehmung

Prof. Dr. Alexander Kaul
259 64

87 28.06.2012 nichtöffentlich Beratungssitzung 14 4
88 28.06.2012 öffentlich Zeugenvernehmung

Hubert Steinkemper
137 35

89 13.09.2012 nichtöffentlich Beratungssitzung 67 10
90 13.09.2012 öffentlich Zeugenvernehmung

Gerald Hennenhöfer
465 103

91 27.09.2012 nichtöffentlich Beratungssitzung 23 6
92 27.09.2012 öffentlich Zeugenvernehmung

Dr. Angela Merkel
279 68

93 18.10.2012 nichtöffentlich Beratungssitzung 22 5
94 22.11.2012 nichtöffentlich Beratungssitzung 34 4
95 29.11.2012 nichtöffentlich Beratungssitzung

– abgesagt –
-- --

96 13.12.2012 nichtöffentlich Beratungssitzung 17 4
97 21.03.2013 nichtöffentlich Beratungssitzung 20 4
98 18.04.2013 nichtöffentlich Beratungssitzung 30 9
99 25.04.2013 nichtöffentlich Beratungssitzung 9 5
100 16.05.2013 nichtöffentlich Beratungssitzung 30 8

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 819 – Drucksache 17/13700

VI. Verzeichnis der vernommenen Zeugen und ihrer jeweils maßgebenden Funktion

Zeuge Beweis-beschluss Funktion

Themenkomplex I (Kabinettsentscheidung 1983)

Appel, Detlef, Dr. 17-170 Selbstständiger Geologe, PanGeo – Geowissenschaftliches Büro,
Hannover

Baum, Gerhart Rudolf 17-16 Bundesminister des Innern (1978 bis 1982)

Bernstorff, Andreas Graf von 17-215 Forstwirt, Landkreis Lüchow-Dannenberg

Bloser, Manfred, Dr. 17-226 BMI, Arbeitsgruppe RS I 2 „Allgemeine Angelegenheiten der Sicher-
heit kerntechnischer Anlagen und Einrichtungen des Kernbrennstoff-
kreislaufs“

Diettrich, Thomas, Dr. 17-155 Geologe, Lahmeyer International GmbH, Frankfurt a. M.

Duphorn, Klaus, Prof. Dr. 17-137 Quartärgeologe, Universität Kiel

Fritzen, Marianne 17-168 Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V.

Getz, Heinrich, Dr. 17-187 BMI, Leiter des Referates RS I 1 „Atomrecht und atomrechtliche
Nebengesetze“ (bis 1982)

Glatzel, Horst, Dr. 17-162 BK, Leiter des Referates 331 „Fragen der staatlichen Kernenergieauf-
sicht, Umwelt-, Bevölkerungs- und Ressourcenprobleme“

Grill, Kurt Dieter 17-175 Mitglied des Niedersächsischen Landtages und des Kreistages
Lüchow-Dannenberg; Vorsitzender der Gorleben-Kommission

Grimmel, Eckhard, Prof. Dr. 17-124 Geomorphologe, Universität Hamburg

Hanning, August, Dr. 17-6 BK, Referat 331 „Fragen der staatlichen Kernenergieaufsicht,
Umwelt-, Bevölkerungs- und Ressourcenprobleme“

Illi, Heinrich, Dr. 17-139 PTB, Leiter des Sachgebietes „F+E Koordination, Systemanalyse“

Keller, Siegfried, Dr. 17-157 Hydrogeologe bei der BGR

Kind, Dieter, Prof. Dr. 17-4 Präsident der PTB

Kreusch, Jürgen 17-227 Geologe, Gruppe Ökologie – Institut für ökologische Forschung und
Bildung Hannover e. V.

Kühn, Klaus, Prof. Dr. 17-192 Leiter des Instituts für Tieflagerung der Gesellschaft für Strahlen- und
Umweltforschung mbH (ab 1973)

Langer, Michael, Prof. Dr. 17-159 BGR, Leiter der Unterabteilung 2.1 „Ingenieurgeologie und Geotech-
nik“

Martini, Jörg 17-207 Ingenieur, Thyssen Schachtbau

Matting, Arnulf, Dr. 17-8 BMI, Arbeitsgruppe RS I 2 „Allgemeine Angelegenheiten der Sicher-
heit kerntechnischer Anlagen und Einrichtungen des Kernbrennstoff-
kreislaufs“

Mahlke, Gottfried 17-205 Pastor in Gartow, Landkreis Lüchow-Dannenberg (1974 bis 1988)

Nickel, Heinz 17-178 Physiker bei der BGR

Ollig, Reinhold 17-183 BMFT, Referent im Referat 316 „Andere Entsorgungstechniken“

Osten, Wolf Ulrich Peter von, Dr. 17-146 BK, Referent im Referat 35, zuständig u. a. für „Fragen der Forschung
und Entwicklung auf dem Gebiet der Kernenergie, Nuklearkabinett,
Nuklearrat“

Poggendorf, Klaus 17-174 Oberkreisdirektor des Landkreises Lüchow-Dannenberg (1978 bis

1996)

Drucksache 17/13700 – 820 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Röthemeyer, Helmut, Prof. Dr. 17-3 PTB, Leiter der Abteilung SE „Sicherstellung und Endlagerung radio-
aktiver Abfälle“

Schetelig, Kurt, Prof. Dr. 17-188 Lahmeyer International GmbH, Frankfurt a. M.

Schneider, Ulrich 17-138 Geologe, Mitarbeiter von Prof. Dr. Klaus Duphorn

Schnipkoweit, Hermann 17-182 Niedersächsischer Sozialminister (1976 bis 1990)

Schubert, Jürgen 17-203
(neu)

Bergdirektor im Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld

Stier-Friedland, Gerhard, Dr. 17-158 PTB, Sachgebiet „Bergtechnische Sicherheit“

Ziegler, Alois, Dr. 17-7 BMFT, Leiter der Referate 315 „Entsorgung und Wiederaufarbeitung“
und 316 „Andere Entsorgungstechniken“ (1979 bis 1983)

Themenkomplex II (Kabinettsentscheidung 1977)

Baum, Gerhart Rudolf 17-16 Bundesminister des Innern (1978 bis 1982)

Bernstorff, Andreas Graf von 17-215 Forstwirt, Landkreis Lüchow-Dannenberg

Friderichs, Hans, Dr. 17-18 Bundesminister für Wirtschaft (1972 bis 1977)

Fritzen, Marianne 17-168 Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V.

Grill, Kurt-Dieter 17-175 Mitglied des Niedersächsischen Landtages (1974 bis 1994) und des
Kreistages Lüchow-Dannenberg (1976 bis 1996); Vorsitzender der
Gorleben-Kommission (1978 bis 1991)

Hirsch, Helmut, Dr. 17-190 Koordinator der ausländischen kritischen Wissenschaftler („Gorleben
International Review“) im Vorfeld des Gorleben Hearings (1978 bis
1979)

Kiep, Walther Leisler, Dr. h. c. 17-149 Niedersächsischer Minister für Wirtschaft und Verkehr (1976 bis 1977)
sowie Niedersächsischer Minister der Finanzen (1976 bis 1980)

Kühn, Klaus, Prof. Dr. 17-192 Leiter des Instituts für Tieflagerung der Gesellschaft für Strahlen- und
Umweltforschung mbH (ab 1973)

Langer, Michael, Prof. Dr. 17-159 BGR, Leiter der Unterabteilung 2.1 „Ingenieurgeologie und Geotech-
nik“

Mahlke, Gottfried 17-205 Pastor in Gartow, Landkreis Lüchow-Dannenberg

Naß, Klaus Otto, Prof. Dr. 17-145 Ministerialdirektor in der Niedersächsischen Staatskanzlei (1976 bis
1977), nachfolgend Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium
für Wirtschaft und Verkehr (bis 1982)

Poggendorf, Klaus 17-174 Oberkreisdirektor des Landkreises Lüchow-Dannenberg (1978 bis
1996)

Röhler, Hans-Joachim, Dr. 17-197 Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft und
Verkehr (1974 bis 1978)

Schlitt, Adalbert, Dr. 17-208 Geschäftsführer der Kernbrennstoff-Wiederaufarbeitungs-Gesellschaft
mbH (KEWA)

Schnipkoweit, Hermann 17-182 Niedersächsischer Sozialminister (ab 1976)

Schubert, Jürgen 17-203
(neu)

Bergdirektor im Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld und Vertreter des-
selben im IMAK

Stuhr, Klaus 17-194 Referatsleiter im niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft und
Verkehr sowie Leiter des IMAK

Zeuge Beweis-beschluss Funktion

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 821 – Drucksache 17/13700
Tiggemann, Anselm, Dr. 17-141 Historiker, Verfasser der Dissertation „Die Achillesferse“ der Kern-
energie in der Bundesrepublik Deutschland – Zur Kernenergiekontro-
verse und Geschichte der nuklearen Entsorgung von den Anfängen bis
Gorleben 1955 bis 1985.

Ziegler, Alois, Dr. 17-7 BMFT, Leiter Referat 316 „Nichtnukleare Energieforschung und -tech-
nologie“ (ab 1979)

Themenkomplex III (Änderung Erkundungskonzeptes in der zweiten Hälfte der 90er Jahre)

Bernstorff, Andreas Graf von 17-215 Forstwirt, Landkreis Lüchow-Dannenberg

Bloser, Manfred, Dr. 17-226 BMU, Leiter des Referat RS III 6 „Sicherung und Endlagerung radio-
aktiver Stoffe“ (ab November 1996: „Planung, Errichtung und Betrieb
von Endlagern für radioaktive Abfälle, Planfeststellungsverfahren für
Endlager (Bundesaufsicht) sowie Eigenüberwachung des BfS“)

Hennenhöfer, Gerald 17-212 Leiter der Abteilung RS „Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen,
Strahlenschutz, nukleare Ver- und Entsorgung“ (1994 bis 1998)

Kaul, Alexander, Prof. Dr. 17-234 Präsident des BfS (1989 bis 1999)

Kleemann, Ulrich, Dr. 17-148 BfS, Leiter des Fachbereichs „Sicherheit nuklearer Entsorgung“ (2004
bis 2009)

Kreusch, Jürgen 17-227 Geologe, Gruppe Ökologie – Institut für ökologische Forschung und
Bildung Hannover e. V.

Krull, Paul, Dr. 17-230 BGR, Leiter des Referates „Nutzung des tieferen Untergrundes“ (ab
1990)

Kühne, Walter 17-221 BMU, Referent im Referat RS III 1 „Recht der nuklearen Ver- und Ent-
sorgung“

Langer, Michael, Prof. Dr. 17-236 BGR, Leiter der Unterabteilung 2.1 „Ingenieurgeologie und Geotech-
nik“, ab 1997 Leiter der Abteilung 2 „Ingenieurgeologie, Geotechnik“

Matting, Arnulf, Dr. 17-8 BMU, Leiter der Unterabteilung RS III „Nukleare Ver- und Entsor-
gung“

Merkel, Angela, Dr. 17-249 Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(1994 bis 1998)

Rösel, Henning 17-210 Vizepräsident des BfS (1990 bis 2008)

Röthemeyer, Helmut, Prof. Dr. 17-209 BfS, Leiter des Fachbereichs ET „Nukleare Entsorgung und Trans-
port“, ab 1997 des Fachbereichs ET-S „Sicherheit der Endlagerung,
Aufbewahrung von Kernbrennstoffen; Transporte“

Schneider, Horst, Dr. 17-229 BMU, Leiter des Referats RS III 1 „Recht der nuklearen Ver- und Ent-
sorgung“, ab 1996 des Referats RS I 1 „Atomrecht und Koordination“

Steinkemper, Hubert 17-248 BMU, Leiter der Unterabteilung RS I „Sicherheit kerntechnischer Ein-
richtungen“

Stier-Friedland, Gerhard, Dr. 17-158 BfS, Leiter des Fachgebietes „Geowissenschaften“

Thomauske, Bruno, Prof. Dr. 17-211 BfS, Leiter der Abteilung ET 1 „Projektleitung für Endlageraufgaben“,
ab 1997 Leiter des Fachbereiches ET-E „Endlagerprojekte; Betrieb“

Wosnik, Gert 17-173 BfS, Leiter des Referates „Konventionelle Planung und Betrieb der
Endlagerung (ET-B)“ und gemäß BBergG bergrechtlich bestellte
Person (1992 bis 1996)

Zeuge Beweis-beschluss Funktion

Drucksache 17/13700 – 822 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

VII. Abkürzungsverzeichnis
a. D. außer Dienst

a. F. alte Fassung

ABG Allgemeines Berggesetz für das Land Niedersachsen

Abg. Abgeordnete, Abgeordneter

Abs. Absatz

A-Drs. Ausschussdrucksache

AG Aktiengesellschaft

AKW Atomkraftwerk

AL Abteilungsleiter

Anm. d. Verf. Anmerkung des Verfassers

Art. Artikel

ASG Arbeitsgemeinschaft Schächte Gorleben

AtG Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
(Atomgesetz)

BAB Bundesautobahn

BB Beweisbeschluss

BBergG Bundesberggesetz

Bd. Band

BfB Bundesanstalt für Bodenforschung

BfS Bundesamt für Strahlenschutz

BGBl. Bundesgesetzblatt

BGH Bundesgerichtshof

BGR Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

BI Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V.

BK Bundeskanzleramt

BLG Brennelementlager Gorleben GmbH

BM, BM’in Bundesminister, Bundesministerin

BMBau Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung

BMF Bundesministerium der Finanzen

BMFT Bundesministerium für Forschung und Technologie

BMI Bundesministerium des Innern

BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

BMVg Bundesministerium der Verteidigung

BMwF Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung

BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

BPA Bundespresseamt

BRD Bundesrepublik Deutschland
BReg Bundesregierung

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 823 – Drucksache 17/13700

BVerfGE Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts

BVerwG Bundesverwaltungsgericht

BVerwGE Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts

bzw. beziehungsweise

d. h. das heißt

DAtF Deutsches Atomforum e. V.

DBE Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH

DDR Deutsche Demokratische Republik

Dipl.-Geol. Diplom-Geologe

DWK Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen mbH

e. V. eingetragener Verein

EG Europäische Gemeinschaft

EPR European Pressurized Water Reactor

ERAM Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben

etc. et cetera

EU Europäische Union

ev.-luth. evangelisch-lutherisch

EVS Energieversorgung Schwaben AG

EVU Energieversorgungsunternehmen

EZ Entsorgungszentrum

f. folgende

F+E-Vertrag Forschungs- und Entwicklungsvertrag

Fa. Firma

ff. fortfolgende

FR Frankfurter Rundschau

GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts

GG Grundgesetz

ggf. gegebenenfalls

GLU Grüne Liste Umweltschutz

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GNS GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH

GO-BT Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

GRS Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH

GSF Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung mbH

GVBl. Gesetz- und Verordnungsblatt

GW Gigawatt
GWA Gigawattjahr

Drucksache 17/13700 – 824 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

GWe Gigawatt elektrisch

GWK Gesellschaft zur Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen mbH

ha Hektar

h. c. honoris causa

HMI Hahn-Meitner-Institut

IAEA International Atomic Energy Agency

IC Intercity

IEAL IEAL energie consult GmbH

IfS Institut für Strahlenschutz der GSF

IfT Institut für Tieflagerung der GSF

IMAK Interministerieller Arbeitskreis

KEWA Kernbrennstoff-Wiederaufarbeitungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Km Kilometer

KW Kohlenwasserstoff

l. Liter

Lk Landkreis

LReg Landesregierung

lt. laut

m Meter

m. E. meines Erachtens

m² Quadratmeter

m³ Kubikmeter

mbH mit beschränkter Haftung

MD Ministerialdirektor

MdB Mitglied des Deutschen Bundestages

MDg Ministerialdirigent

MF Niedersächsisches Ministerium für Finanzen

MI Niedersächsisches Ministerium des Innern

Mio. Millionen

ML Niedersächsisches Ministerium für Landwirtschaft

mm Millimeter

mm/d Millimeter pro Tag

MP Ministerpräsident

MPA Materialprüfungsamt

MR Ministerialrat
Mrd. Milliarden

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 825 – Drucksache 17/13700

MS Niedersächsisches Sozialministerium

MW Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

NATO North Atlantic Treaty Organization

NEA Nuclear Energy Agency

NEG Niedersächsisches Enteignungsgesetz

NEZ Nukleares Entsorgungszentrum

NL Niederlande

NLfB Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung

NMS Niedersächsisches Sozialministerium

NMU Niedersächsisches Umweltministerium

NN Normalnull

NO Nordost

Nr. Nummer

NVwZ Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht

NW Nordwest

o. a. oben angegebenen

OBA Oberbergamt

OECD Organisation for Economic Co-operation and Development

OKD Oberkreisdirektor

OVG Oberverwaltungsgericht

pag. Paginierung

PSts Parlamentarischer Staatssekretär

PreussenElektra Preußische Elektrizitäts Aktiengesellschaft

PSE Projekt „Sicherheitsstudien Entsorgung“

PTB Physikalisch-Technische Bundesanstalt

PUAG Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages
(Untersuchungsausschussgesetz)

PWK Projektgesellschaft Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen mbH

RA Rechtsanwalt

RBBau Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes

RD Regierungsdirektor

rd. rund

RefL Referatsleiter

RSK Reaktor-Sicherheitskommission
RWE Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk AG

Drucksache 17/13700 – 826 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Siemens AG/KWU Siemens AG/Kraftwerk Union

sog. sogenannte

SSK Strahlenschutzkommission
StA Staatsanwaltschaft

StK Staatskanzlei

Sts Staatssekretär

SW Südwest

SWF Südwestfunk

TU Berlin Technische Universität Berlin

TUB-IKT Technische Universität Berlin – Institut für Kerntechnik

TÜV Technischer Überwachungs-Verein

u. ä. und ähnlich

u. Ä. und Ähnliches

u. a. unter anderem

UA Untersuchungsausschuss

ursprüngl. Fassg. ursprüngliche Fassung

USA United States of America (Vereinigte Staaten von Amerika)

usw. und so weiter

UVP Umweltverträglichkeitsprüfung

UVP-V Bergbau Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

VDEW Verband Deutscher Elektrizitätswerke e. V.

VEB Volkseigener Betrieb

VEW Vereinigte Elektrizitätswerke Westfalen AG

VG Verwaltungsgericht

vgl. vergleiche

VIAG AG Vereinigte Industrieunternehmungen AG

WAA Wiederaufarbeitungsanlage

WAK Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe

WP Wahlperiode

z. B. zum Beispiel

z. Zt. zur Zeit

z2SK Staßfurt-Karbonat

ZGI Zentrales Geologisches Institut

Ziff. Ziffer

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 827 – Drucksache 17/13700

VIII. Verzeichnis der dem Bericht beigefügten Protokolle und Dokumente
(Nur in elektronischer Form auf Datenträger)

1. Protokolle
Dem Bericht beigefügt sind sämtliche Stenografischen Protokolle der in öffentlicher Sitzung durchgeführten Zeugen-
vernehmungen und Sachverständigenanhörungen:

Protokoll
Nr.

Datum
der Sitzung Gegenstand

6 10.06.2010 Sachverständigenanhörung
Prof. Dr. rer. nat. Wernt Brewitz
Jürgen Kreusch

7 17.06.2010 Sachverständigenanhörung
Henning Rösel
Dr. Detlev Möller

10 01.07.2010 Zeugenvernehmung
Prof. Dr. Helmut Röthemeyer
Dr. Heinrich Illi
Prof. Dr.-Ing. Dieter Kind

12 08.07.2010 Zeugenvernehmung
Prof. Dr. Klaus Duphorn
Dr. August Hanning
Dr. Wolf von Osten

16 30.09.2010 Zeugenvernehmung
Dr. Ulrich Kleemann
Dr. Anselm Tiggemann

18 07.10.2010 Zeugenvernehmung
Dr. Gerhard Stier-Friedland
Prof. Dr. Eckhard Grimmel

23 11.11.2010 Zeugenvernehmung
Prof. Dr. Michael Langer
Heinz Nickel
Diplom-Geologe Dr. Detlef Appel

24 25.11.2010 Zeugenvernehmung
Diplom-Geologe Dr. Detlef Appel

26 02.12.2010 Zeugenvernehmung
Gerhart Rudolf Baum
Dr. Horst Glatzel

28 16.12.2010 Zeugenvernehmung
Dr. Siegfried Keller
Diplom-Geologe Ulrich Schneider

31 27.01.2011 Zeugenvernehmung
Hermann Schnipkoweit
Marianne Fritzen

33 10.02.2011 Zeugenvernehmung
Prof. Dr. Kurt Schetelig
Dr. Thomas Diettrich

35 24.02.2011 Zeugenvernehmung
Kurt Dieter Grill

Hier gelangen Sie zu den
elektronischen Dokumen-
ten auf CD-ROM.
Drucksache 17/13700 – 828 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

39 24.03.2011 Zeugenvernehmung
Dr. Alois Ziegler
Dr. Helmut Hirsch

41 12.05.2011 Zeugenvernehmung
Dr. Heinrich Getz
Dr. Arnulf Matting

43 26.05.2011 Zeugenvernehmung
Reinhold Ollig
Prof. Dr. Klaus Otto Naß

44 09.06.2011 Zeugenvernehmung
Klaus Stuhr

46 30.06.2011 Zeugenvernehmung
Prof. Dr. Klaus Kühn

51 08.09.2011 Zeugenvernehmung
Dr. Hans-Joachim Röhler

54 29.09.2011 Zeugenvernehmung
Dr. h. c. Walther Leisler Kiep

56 20.10.2011 Zeugenvernehmung
Dr. Hans Friderichs

58 27.10.2011 Zeugenvernehmung
Jürgen Schubert
Jörg Martini
Dr. Adalbert Schlitt

60 10.11.2011 Zeugenvernehmung
Henning Rösel
Sachverständigenanhörung
Dr. Detlef Appel

62 24.11.2011 Zeugenvernehmung
Prof. Dr. Bruno Thomauske
Gert Wosnik

64 01.12.2011 Zeugenvernehmung
Andreas Graf von Bernstorff
Klaus Poggendorf

66 15.12.2011 Zeugenvernehmung
Gottfried Mahlke
Prof. Dr. Helmut Röthemeyer

68 19.01.2012 Zeugenvernehmung
Walter Kühne

70 26.01.2012 Zeugenvernehmung
Dr. Horst Schneider

72 09.02.2012 Zeugenvernehmung
Dr. Manfred Bloser

74 01.03.2012 Zeugenvernehmung
Dr. Arnulf Matting

76 08.03.2012 Zeugenvernehmung
Walter Kühne

Protokoll
Nr.

Datum
der Sitzung Gegenstand

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 829 – Drucksache 17/13700

78 29.03.2012 Zeugenvernehmung
Dr. Paul Krull
– abgesetzt –

80 26.04.2012 Zeugenvernehmung
Dr. Paul Krull

82 10.05.2012 Zeugenvernehmung
Prof. Dr. Michael Langer

84 24.05.2012 Zeugenvernehmung
Jürgen Kreusch

86 14.06.2012 Zeugenvernehmung
Prof. Dr. Alexander Kaul

88 28.06.2012 Zeugenvernehmung
Hubert Steinkemper

90 13.09.2012 Zeugenvernehmung
Gerald Hennenhöfer

92 27.09.2012 Zeugenvernehmung
Dr. Angela Merkel

Protokoll
Nr.

Datum
der Sitzung Gegenstand

Drucksache 17/13700 – 830 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Dokumente

Dokument
Nr. Dokument

1 Berichtsentwurf des BMU vom September 2009 zur Frage der politischen Einflussnahme auf den
Zwischenbericht der PTB zur weiteren Erkundung des Standortes Gorleben (ohne Anlagen)

2 Pressemitteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 9. Oktober 2009

3 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN vom 22. März 2012 (A-Drs. 17/278) und Schreiben vom 27. März 2012

4 Schreiben der PWK vom 16. November 1976 (MAT A 102, Bd. 7, pag. 3), „Neue Standortalternativen
in Niedersachsen“ (MAT A 102, Bd. 7, pag. 100 und 101) sowie Karten und Tabellen 1-4 mit Standort-
daten, Bewertungsmaßstäben und Gewichtungsvarianten (MAT A 102, Bd. 7, pag. 6 bis 21)

5 Anhang zum Bericht der PTB vom 27. Oktober 1977 über den Stand der Verwirklichung des Entsor-
gungszentrums

6 Stellungnahme der BGR zu der Studie von Prof. Dr. Eckhard Grimmel „Ist der Salzstock Gorleben zur
Einlagerung radioaktiver Abfälle geeignet?“

7 Stellungnahme der BGR zum Abschlußbericht von Prof. Dr. Klaus Duphorn „Quartärgeologische Ge-
samtinterpretation Gorleben“

8 Vermerk des BMFT vom 1. Februar 1983 zum Quartärgeologischen Gutachten von Prof. Dr. Duphorn/
Universität Kiel

9 Vermerk des BMFT vom 24. Juni 1982 zu Quartärgeologischen Untersuchungen durch Prof. Dr.
Duphorn/Universität Kiel

10 PTB Info-Blatt 3/82 vom 8. Oktober 1982

11 Presse-Information der PTB vom 6. April 1983

12 Presseerklärung der Bundesregierung vom 29. Juni 1982

13 Pressemitteilung des BMFT vom 15. Juli 1982

14 PTB Info-Blatt 3/83 vom 28. März 1983

15 Schreiben von Reinhold Ollig, BMFT, vom 3. August 1982

16 Bekanntmachung der Empfehlung der Reaktor-Sicherheitskommission auf ihrer 178. Sitzung am
15. September 1982: Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk

17 Ergebnisprotokoll der 178. Sitzung der Reaktor-Sicherheitskommission am 15. September 1982

18 Schreiben von Reinhold Ollig, BMFT, vom 26. Januar 1983

19 Schreiben von Dr. Heinrich Illi, PTB, vom 18. Februar 1982

20 Zwischenbericht der PTB, „1. Entwurf“ – „8. Bewertung der Ergebnisse“, am 5. Mai 1983 mit BGR und
DBE diskutiert

21 Zwischenbericht der PTB, „1. Entwurf“ – „8. Bewertung der Ergebnisse“, am 5. Mai 1983 mit der BGR
und der DBE diskutiert, Version mit handschriftlichen Anmerkungen

22 Zwischenbericht der PTB, „Entwurf“ – „8. Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse“, am
6. Mai 1983 an die an der Erstellung des Berichts Beteiligten verschickt

23 Vermerk der PTB vom 24. Juli 1985

24 Handschriftliche Gesprächsnotiz von Dr. Heinrich Illi, PTB, vom 11. Mai 1983 und deren Transkription
durch das Ausschusssekretariat des 1. UA

25 Telex von Dr. Alois Ziegler, BMFT, vom 13. Mai 1983

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 831 – Drucksache 17/13700

26 Geologische Vertikalschnitte und Stratigraphische Tabelle der Schichten des Zechstein, Anlagen zu:
Geologisches Jahrbuch der BGR (Hrsg.), 2008, Standortbeschreibung Gorleben, Teil 3

27 Rahmenbetriebsplan der PTB aus dem Jahr 1982, Anlage 1: Grundriss des Erkundungsbereichs

28 Karte der DBE „Alte Rechte und Flächen mit bergfreiem Salz“

29 Karte der DBE „Streckenführung EB 3 und EB 5“

30 Schreiben von Prof. Dr. Alexander Kaul, BfS, vom 7. Januar 1997

31 Schreiben von Prof. Dr. Bruno Thomauske, BfS, vom 23. Januar 1997

32 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Salzformationen“ von August 1995, Tabelle 14

33 Pressemitteilung des BMU vom 28. August 1995

34 Pressemitteilung des BMU vom 18. Juli 1995

35 Niedersächsische Kabinettvorlage vom 8. November 1976

36 Auszug aus dem Tagebuch von Dr. Walther Leisler Kiep

37 BMI-Darstellung vom 15. November 1976 zum Ministergespräch am 11. November 1976

38 Ergebnisvermerk des BMFT vom 10. Dezember 1976 zum Ministergespräch am 11. November 1976

39 Vorlage vom 15. Dezember 1976 an den Bundeskanzler

40 Niedersächsische Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 1976

41 Niedersächsischer, undatierter Vermerk

42 Vermerk des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums vom 22. Dezember 1976

43 Vermerk über eine Besprechung am 2. Dezember 1976 bei der Firma Lahmeyer

44 Sprechzettel für den niedersächsischen Wirtschaftsminister Kiep für die Kabinettssitzung am 14. De-
zember 1976

45 Schreiben des Bergamtes Celle vom 8. August 1969

46 Karte zur Lage von Gasbohrungen in der Sowjetischen Besatzungszone

47 Kartenmaterial zur Salzstruktur Gorleben-Rambow aus der Literaturstudie von Prof. Dr. Grimmel „Ist
der Salzstock Gorleben zur Endlagerung radioaktiver Abfälle geeignet?“ aus dem Dezember 1978

48 Erdgasprognose des Rotliegenden/Komplexe Höffigkeitskriterienkarte und Legende des Zentralen
Geologischen Institutes der DDR im Bereich Rambow-Lübtheen mit Stand Dezember 1971

49 Niedersächsische Kabinettsvorlage vom 2. Februar 1977

50 „Interner Bericht Endlagerung radioaktiver Abfälle – Kurze chronologische Zusammenstellung der
Beteiligung der BGR und des NLfB an diesem Projekt“ vom 27. Juli 1978 von Erich Hofrichter

51 Auszug aus einer Studie des Technischen Überwachungs-Vereins Hannover e. V., Tabellarische Bewer-
tung der Standorte mit handschriftlicher Ergänzung

52 Kurzmitteilung des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 3. Januar 1977

53 Schreiben des niedersächsichen Sozialministers an den niedersächsischen Ministerpräsidenten vom
29. Dezember 1976

54 Vermerk des BKAmtes zu aktuellen Fragen der Kernenergiepolitik vom 25. Februar 1977

55 Vermerk des BMFT über eine Besprechung am 11. März 1977

56 Vermerk des BMI vom 8. Februar 1977

Dokument
Nr. Dokument

Drucksache 17/13700 – 832 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

57 Vermerk des BK vom 22. Februar 1977

58 Vermerk der Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung vom 14. April 1977

59 Schreiben von Bundeskanzler Helmut Schmidt an Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht vom 6. Juli
1977

60 Bericht zur Entsorgung der Kernkraftwerke an die Regierungschefs von Bund und Ländern zu deren
Beratung am 28. September 1979

61 Stoffsammlung aus dem BMI zu den Besprechungspunkten des Vorgespräches zum Ministergespräch
am 22. Oktober 1976

62 Ergebnisniederschrift des BMI zum Gespräch am 20. Oktober 1976

63 Artikel aus der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 14. Oktober 1976

64 Vorlage für den Bundeskanzler über das Ministergespräch am 11. November 1976 vom 15. November
1976

65 Handschriftlicher Vermerk von Klaus Otto Naß vom 11. November 1976

66 Vermerk aus dem Bundeskanzleramt vom 9. Februar 1977 zum Gespräch zwischen Herrn BK und MP
Albrecht am 11. Februar 1977

67 Berichtsentwurf des BMU vom September 2009 zur Frage der politischen Einflussnahme auf den
Zwischenbericht der PTB zur weiteren Erkundung des Standortes Gorleben (mit Anlagen)

68 Vorlage des BMI vom 19. Juni 1981 zur genehmigungsrechtlichen Behandlung des Erkundungsschachts
für das geplante Endlagerbergwerk im Salzstock bei Gorleben

69 Vorlage des BMI vom 29. Juni 1981 zur genehmigungsrechtlichen Behandlung des Erkundungsschachts
für das geplante Endlagerbergwerk im Salzstock bei Gorleben

70 Vorlage des BMI vom 12. Juni 1981 zur genehmigungsrechtlichen Behandlung der Schächte (mit hand-
schriftlicher Anmerkung)

71 Kurzprotokoll des BMI vom 11. September 1981

72 Vorlage des BKAmtes zur Entscheidung über die untertägige Erkundung des Salzstocks Gorleben vom
22. Juni 1983

73 Handschriftliche Gesprächsnotiz der PTB

74 Einladungsschreiben des BMFT zum Abstimmungsgespräch über den zusammenfassenden Zwischen-
bericht der Standorterkundung in Gorleben vom 23. März 1983

75 Handschriftliche Gesprächsnotiz der PTB vom 29. März 1983

76 Handschriftliche Mitschrift der Besprechung am 13. April 1983 und deren Transkription, gefertigt im
BMU 2009

77 Handschriftliche Gesprächsnotiz der PTB vom 15. März 1983

78 Mitschrift der Besprechung am 11. Mai 1983 und deren Transkription, gefertigt im BMU 2009

79 Inhaltsverzeichnis zu einer Aktenüberstellung der BReg

80 Entwurf eines PTB-Vermerks zum Zusammenfassenden Zwischenbericht über bisherige Ergebnisse der
Standortuntersuchung in Gorleben vom 24. Juli 1985

81 Schreiben der PTB vom 6. Mai 1983 mit Entwurf des Abschlusskapitels Zusammenfassenden
Zwischenbericht der PTB über bisherige Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben

82 Schreiben der PTB vom 19. Mai 1983 zur Versendung von Vorabexemplaren des Zusammenfassenden
Zwischenberichts

Dokument
Nr. Dokument

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 833 – Drucksache 17/13700

83 Fernschreiben des BMFT vom 13. Mai 1983 zum Bericht über Ergebnisse der Standorterkundung in
Gorleben

84 Schreiben des BMWi an BMI vom 30. September 1982 zur vom BMFT gewünschten Veröffentlichung
des Gutachtenentwurfs von Prof. Dr. Duphorn

85 Schreiben der niedersächsischen Ministerin Birgit Breuel an BMI und BMFT vom 23. Juni 1981 zum
Untersuchungsschacht in Gorleben

86 Vorlage des BMI vom 9. September 1980 zur Prüfung der Notwendigkeit eines atomrechtl. Genehmi-
gungsverfahrens (Planfeststellungsverfahren) für Schacht Gorleben mit handschriftlicher Notiz

87 Ministervorlage des BMI vom 10. September 1981 zum Genehmigungsrechtlichen Verfahren für das
Abteufen der Schächte in Gorleben

88 Schreiben von Prof. Dr. Rauschning an das niedersächsische Ministerium für Bundesangelegenheiten
vom 16. Mai 1983 zum Genehmigungsverfahren Endlager

89 Schreiben der BGR an das BfS vom 3. Juni 1991 zur untertägigen Erkundung Gorleben

90 Schreiben der IEAL vom 23. Juni 1991

91 BfS-Protokoll der Sitzung vom 30. Juni 1993

92 Vermerk der DBE vom 18. August 1993

93 Ministervorlage des BMU vom 18. Juli 1995 nebst Anlage

94 Vorlage des BMU vom 30. Mai 1996

95 Vorlage des BMU vom 7. Mai 1996

96 Positionspapier aus dem BMU vom 28. März 1995

97 BMU-Ergebnisvermerk vom 16. Juni 1992 zur 14. Sitzung des Gesprächskreises „Entsorgung“

98 Vermerk des BMU über Gespräch der Ministerin mit dem Vorstandsvorsitzenden der EVU am 24. Ja-
nuar 1995

99 Vermerk des BKAmtes vom 14. Januar 1997 zum weiteren Vorgehen beim Thema Kohle/Kernenergie

100 Ministervorlage des BMU vom 3. Dezember 1996 zur Erlangung von Salzrechten

101 BMWi-Vermerk vom 13. Dezember 1996

102 Ministervorlage des BMU vom 12. Dezember 1996

103 Vermerk des BKAmts vom 9. Januar 1997

104 Ministervorbereitung des BMU vom 9. Januar 1997 zum Gespräch von BMU/BMWi mit den EVU-
Vorständen am 13. Januar 1997

105 RWE-Vermerk vom 22. Januar 1997

106 Protokoll über die Besprechung im BMU am 20. Januar 1997

107 Bericht über eine Befahrung des Erkundungsbergwerks Gorleben am 26. Februar 1997

108 Vermerk von Gert Wosnik vom 31. Januar 1997

109 Vermerk von Prof. Dr. Albert Günter Herrmann vom 8. Februar 1997

110 Stellungnahme von Prof. Dr. Helmut Röthemeyer vom 27. März 1997

111 Juristisches Kurzgutachten von Rechtsanwalt Dirk Teßmer

112 Briefentwurf des BfS vom 9. April 1997

Dokument
Nr. Dokument

Drucksache 17/13700 – 834 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

113 Briefentwurf des BfS vom 5. März 1997

114 Briefentwurf des BfS vom 21. März 1997

115 BGR-Studie „Untersuchung und Bewertung von Salzformationen“ vom August 1995

116 Ministervorlage des BMU vom 19. Mai 1995 zur vorsorglichen Untersuchung von Ersatzstandorten für
Gorleben

117 Jürgen Kreusch, Kurzstudie zur Bewertung von Gorleben mittels BGR-Kriterien von 1995, Hannover,
Februar 2012

118 Ministervorlage des BMU vom 24. August 1995 zur vorsorglichen Untersuchung von Ersatzstandorten
für Gorleben

119 Pressemitteilung des BMU vom 18. Juli 1995 mit handschriftlicher Notiz

120 BfS-Protokoll der Sitzung vom 30. Mai 1991 über Salzrechte für das Erkundungsbergwerk Gorleben
mit Teilnehmerliste

121 Schreiben der BGR vom 23. Juni 1995 zu Ersatzstandorten zur Endlagerung stark wärmeentwickelnder
radioaktiver Abfälle in Salzformationen Deutschlands

122 Schreiben des BfS vom 7. Januar 1997 mit Anlage

123 Dem Ausschuss von Mathias Edler im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs am 13. Mai 2013
übermittelte Dokumente

Dokument
Nr. Dokument

Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses und Verlauf des Untersuchungsverfahrens
A. Einsetzung und Konstituierung
B. Gang des Verfahrens

Zweiter Teil: Feststellungen zum Sachverhalt
A. Einführung: Rahmenbedingungen in den 70er und 80er Jahren
B. Standortsuche und Standortvorschlag für ein NEZ von 1973 bis 1977 sowie die Entwicklung im Zusammenhang mit der Abkehr Niedersachsens von einer WAA im Jahre 1979
C. Die Entscheidung zur untertägigen Erkundung vom 13. Juli 1983 sowie das nachfolgende Abteufen und die Auslegung der Erkundungsschächte
D. Entwicklung in den 90er Jahren
E. Organisationsänderungen und Personenwechsel
F. Kompensationsleistungen des Bundes und der Privatwirtschaft im Zusammenhang mit dem Entsorgungsprojekt Gorleben
G. Information der Öffentlichkeit und des Deutschen Bundestages

Dritter Teil: Bewertung der Untersuchungsergebnisse
A. Zusammenfassende Bewertung: 30 Jahre Gorleben-Erkundung – Sicherheit stets an erster Stelle – Eignungshöffigkeit immer bestätigt
B. Anlass und Auftrag des Untersuchungsausschusses
C. Vorgehen nach Themenkomplexen
D. Widerlegte Kritikpunkte
E. Oppositionsverhalten gegenüber Zeugen
F. Antworten auf 25 Fragen des Untersuchungsauftrages
G. Schlussfolgerungen aus dem Untersuchungsausschuss: Antwort auf Frage 26

Vierter Teil: Sondervotum der Fraktionen SPD, DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Erstes Kapitel: Einleitung
A. Untersuchungsausschuss war notwendig und richtig
B. Untersuchungsausschuss war erfolgreich
C. Erfordernis eines Sondervotums
D. Zusammenfassung der Ergebnisse
E. Stellungnahme zum Bewertungsteil von CDU/CSU und FDP

Zweites Kapitel: Feststellungen zum Sachverhalt und Bewertungen
A. Einführung zum Untersuchungsauftrag
B. Themenkomplex 1977: Feststellungsteil und Bewertungen
C. Themenkomplex 1983: Feststellungen und Bewertungen
D. Themenkomplex 90er Jahre: Feststellungen und Bewertungen
E. „Gorleben-Gelder“: Kompensationsleistungen des Bundes und der Privatwirtschaft im Zusammenhang mit dem Entsorgungsprojekt Gorleben
F. Information der Öffentlichkeit – Feststellungsteil und Bewertung
G. Bewertung des Verfahrens

Drittes Kapitel: Schlussfolgerungen aus dem Untersuchungsausschuss
A. Zusammenfassung der Beweisaufnahme: Politische Willkürentscheidung statt wissenschaftlichem Auswahlprozess
B. Bewertung und Schlussfolgerungen
C. Gorleben: aus Fehlern lernen
Fünfter Teil: Stellungnahmen aufgrund Gewährung rechtlichen Gehörs
A. Dr. Detlef Appel
B. Mathias Edler
C. Jürgen Kreusch
D. Prof. Dr. Dietrich Rauschning
E. Prof. Dr. Hans-Werner Rengeling
F. Dr. Horst Schneider
G. Dr. Anselm Tiggemann

Anhang: Übersichten und Verzeichnisse
I. Ausschussdrucksachen
II. Beweisbeschlüsse und ihre Umsetzung
III. Verzeichnis der dem Ausschuss aufgrund von Beweisbeschlüssen vorgelegten Materialien (MAT A – Materialien)
IV. Verzeichnis der dem Ausschuss ohne Beweisbeschluss zur Verfügung gestellten Materialien (MAT B – Materialien)
V. Verzeichnis der Sitzungen
VI. Verzeichnis der vernommenen Zeugen und ihrer jeweils maßgebenden Funktion
VII. Abkürzungsverzeichnis
VIII. Verzeichnis der dem Bericht beigefügten Protokolle und Dokumente (Nur in elektronischer Form auf Datenträger)

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