BT-Drucksache 17/13690

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/12952 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 8. November 2001 zum Schutz des audiovisuellen Erbes und zu dem Protokoll vom 8. November 2001 zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz des audiovisuellen Erbes betreffend den Schutz von Fernsehproduktionen

Vom 3. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13690
17. Wahlperiode 03. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/12952 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Europäischen Übereinkommen vom 8. November 2001
zum Schutz des audiovisuellen Erbes
und zu dem Protokoll vom 8. November 2001
zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz des audiovisuellen Erbes
betreffend den Schutz von Fernsehproduktionen

A. Problem

Mit zwei Übereinkommen vom 8. November 2001 verfolgt der Europarat das
Ziel, das Filmerbe zu schützen. Im Übereinkommen zum Schutz des audiovisu-
ellen Erbes geht es um den Schutz von Kinoproduktionen, beim sogenannten
Fernsehprotokoll geht es um den Schutz von Fernsehproduktionen. Die beiden
Übereinkommen verpflichten die Unterzeichnerstaaten, Systeme zur Hinter-
legung von Filmen einzuführen, die zu ihrem audiovisuellen Erbe gehören. Au-
ßerdem müssen diese Filme für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

B. Lösung

Mit der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften zum Vertragsgesetz
sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass das Übereinkommen
zum Schutz des audiovisuellen Erbes und das Fernsehprotokoll ratifiziert wer-
den können.

Annahme des unveränderten Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Keine.

Drucksache 17/13690 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/12952 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 3. Juni 2013

Der Ausschuss für Kultur und Medien

Monika Grütters
Vorsitzende

Johannes Selle
Berichterstatter

Angelika Krüger-Leißner
Berichterstatterin

Burkhardt Müller-Sönksen
Berichterstatter

Kathrin Senger-Schäfer
Berichterstatterin

Tabea Rößner
Berichterstatterin

Fernsehprotokoll geht es um den Schutz von Fernseh-
produktionen. Die beiden Übereinkommen verpflichten die
Unterzeichnerstaaten, Systeme zur Hinterlegung von
Filmen einzuführen, die zu ihrem audiovisuellen Erbe ge-
hören. Außerdem müssen diese Filme für die Öffentlichkeit
zugänglich sein.

Der Europarat versteht das Filmerbe als Ausdruck der kultu-
rellen Identität und Vielfalt innerhalb Europas. Filme sind
ein wichtiges Medium der Überlieferung, ihre künstlerische
Bedeutung kommt hinzu. Im Laufe der Geschichte sind
wichtige Teile des Filmerbes verlorengegangen, weil sie
nicht gesammelt, fachkundig verwahrt und geschützt wur-
den. Für die Zukunft soll deshalb gewährleistet werden,
dass wichtige Kino- und Fernsehfilme für die Nachwelt er-
halten bleiben.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die seit 2004 in
Deutschland geltenden Regeln zur Pflichthinterlegung von
geförderten Filmen den Anforderungen der beiden Überein-
kommen gerecht werden. Durch die Ratifikation werde da-
her lediglich die geltende Rechtslage perpetuiert. Erfül-
lungsaufwand entstehe daher nicht.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Gesetzent-
wurf in seiner Sitzung am 15. Mai 2013 beraten und im Er-
gebnis Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen.

Dabei begründeten die Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihre Stimmenthaltung damit,
dass die Bundesregierung bei der Umsetzung des Überein-
kommens lediglich öffentlich geförderte Kinofilme zum Be-
reich des nationalen Filmerbes zählen wolle. Nicht geför-
derte Filme würden auf diese Weise nicht in den Schutz für
das audiovisuelle Erbe einbezogen.

Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wurde diese Kritik
zurückgewiesen. Seit der jüngsten Änderung des Bundes-
archivgesetzes seien die Voraussetzung dafür geschaffen,
das gesamte Filmeerbe zu erfassen, zu schützen und zu-
gänglich zu machen.

Berlin, den 3. Juni 2013

Johannes Selle
Berichterstatter

Angelika Krüger-Leißner
Berichterstatterin

Burkhardt Müller-Sönksen
Berichterstatter

Kathrin Senger-Schäfer
Berichterstatterin

Tabea Rößner
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13690

Bericht der Abgeordneten Johannes Selle, Angelika Krüger-Leißner,
Burkhardt Müller-Sönksen, Kathrin Senger-Schäfer und Tabea Rößner

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
17/12952 ist in der 234. Sitzung des Deutschen Bundestages
am 18. April 2013 an den Ausschuss für Kultur und Medien
zur federführenden Beratung überwiesen worden sowie zur
Mitberatung an den Rechtsausschuss.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit zwei Übereinkommen vom 8. November 2001 verfolgt
der Europarat das Ziel, das Filmerbe zu schützen. Im Über-
einkommen zum Schutz des audiovisuellen Erbes geht es
um den Schutz von Kinoproduktionen, beim sogenannten

Mit der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften
zum Vertragsgesetz sollen daher die Voraussetzungen dafür
geschaffen werden, dass das Übereinkommen und das Fern-
sehprotokoll ratifiziert werden können.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Mai
2013 die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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