BT-Drucksache 17/13652

Zustände der bundeseigenen Wohnungen in Nordrhein-Westfalen (Süd-Ost-Siedlung in Soest und Fliegerhorst-Siedlung Teveren in Geilenkirchen)

Vom 22. Mai 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13652
17. Wahlperiode 22. 05. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Harald Ebner,
Dr. Anton Hofreiter, Sven-Christian Kindler, Stephan Kühn, Markus Tressel,
Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zustände der bundeseigenen Wohnungen in Nordrhein-Westfalen
(Süd-Ost-Siedlung in Soest und Fliegerhorst-Siedlung Teveren in Geilenkirchen)

Mit 42 000 Wohnungen ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
einer der größten Immobilieneigentümer Deutschlands. Mit diesen bundeseige-
nen Wohnimmobilien sollte die BImA im Bundesinteresse dem Erhalt von be-
zahlbarem Wohnraum und im Sinne einer Vorbildfunktion verantwortlich um-
gehen. Trotz der Kritik des Bundes an der „schwierigen Zusammenarbeit von
ausländischen Investoren mit den Kommunen“ (Handelsblatt vom 2. April 2013)
und den Ergebnissen der Enquete-Kommission „Wohnungswirtschaftlicher
Wandel und neue Finanzinvestoren“ in Nordrhein-Westfalen (NRW), die eine
starke Zunahme an verwahrlosten Wohnungen in NRW bemängelt, verhält sich
die BImA bei Verwaltung und Verkauf der bundeseigenen Wohnungen nicht
besser. Die BImA benimmt sich in NRW wie einer der viel kritisierten Hedge-
Fonds. Wohnungen werden nach Informationen der Fragesteller nicht saniert,
verkommen zu Schrottimmobilien und sind in einem unzumutbaren Wohnzu-
stand. Bei Verkaufsplanungen verweigert die BImA die Erstellung von gemein-
samen Konzepten mit den Kommunen und ignoriert die aktuellen Entwicklun-
gen auf den Wohnungsmärkten vor Ort. Ohne Rücksicht auf negative Folgen für
den örtlichen Wohnungsmarkt und den sozialen Zusammenhalt der Bewohner
verfolgt die BImA in NRW ein Konzept der reinen Gewinnmaximierung, ohne
dabei die Grundregeln der nachhaltigen Immobilienbewirtschaftung zu berück-
sichtigen.

Die bundeseigenen Wohnsiedlungen Süd-Ost in Soest sowie Fliegerhorst Teve-
ren in Geilenkirchen sind baulich und energetisch in einem miserablen Zustand.
Trotz einiger Teilsanierungen in der Süd-Ost-Siedlung, gibt es nach wie vor Be-
schwerden der Bewohnerinnen und Bewohner über die Wohnungszustände,
den Ablauf der Teilsanierungen sowie die Passivität und schlechte Erreichbar-
keit der BImA.

In der Fliegerhorst-Siedlung Teveren in Geilenkirchen plant die BImA die Ein-
zelprivatisierung eines Bereiches der Einfamilienhaussiedlung gegen die Pla-
nungsabsichten der Kommune. Die Stadt Geilenkirchen befürchtet, dass dieser

Standort sich langfristig vor dem Hintergrund des demographischen Wandels
nur schwierig entwickeln wird.

Drucksache 17/13652 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Süd-Ost-Siedlung in Soest

1. Sind der Bundesregierung die Beschwerden der Mieterinnen und Mieter
von Wohnungen in der Süd-Ost-Siedlung über den aus ihrer Sicht nach wie
vor schlechten Wohnungszustand und die wenig professionell erfolgten
Teilsanierungen bekannt, und wie geht sie damit um?

2. Wie hoch sind die Mieten und Nebenkosten in den unsanierten Wohnungen
und in den sanierten Beständen (bitte aufschlüsseln)?

3. Liegen der BImA die Energieausweise der Wohnungen vor?

Wenn ja, welche Konsequenzen leitet sie daraus, gerade auch im Hinblick
auf die Vorbildfunktion des Bundes, ab?

4. Wie beurteilt die Bundesregierung den Allgemeinzustand und besonders
den Energieverbrauch der Wohnungen nach den erfolgten Teilsanierungen?

5. Wurden die Arbeiten zur Beseitigung des Schimmelbefalls durch eindrin-
gende Feuchtigkeit in den Wohnungen mittlerweile abgeschlossen?

Wenn nein, warum nicht?

6. Wurden mittlerweile weitere, über die, in der Beantwortung der Schrift-
lichen Frage 26 der Abgeordneten Bettina Herlitzius auf Bundestagsdruck-
sache 17/11612 genannten Sanierungsmaßnahmen geplant und durchge-
führt?

Wenn ja, welche?

7. In welchem Zeitrahmen sollen die bisher nicht teilsanierten Wohnungen
der Siedlung saniert werden, und in welchem Umfang?

8. Warum werden nicht alle Wohnungen der Siedlung nach einem ganzheitli-
chen und umfassenden Sanierungs- und Modernisierungskonzept saniert,
obwohl der Zustand der Wohnungen aus Sicht der Mieter offensichtlich
eine entsprechende Notwendigkeit hergibt?

9. Warum wurde kein Gesamtenergiekonzept für die Siedlung erstellt, zum
Beispiel durch ein Blockheizkraftwerk oder einer Fernwärmeversorung?

Liegen Wirtschaftlichkeitsberechnungen über Alternativen vor?

10. Wird bei der ab Frühjahr 2013 geplanten Durchführung eines Fassadenan-
strichs zur optischen Aufwertung parallel auch eine entsprechende Däm-
mung der Außenwände zur Verbesserung des energetischen Zustands der
Wohnungen durchgeführt?

Wenn nein, warum nicht?

11. Plant die Bundesregierung, endlich die nach Angaben der Mieter seit Jah-
ren kritisierte mangelnde Erreichbarkeit der BImA für die Mieterinnen und
Mieter zu verbessern, und wenn ja, wann, und wodurch?

Wenn nein, warum nicht?

12. Vermietet und verwaltet die BImA die Wohnungen in der Siedlung selber,
oder ist diese Aufgabe, wie bei anderen Beständen, an einen externen
Dienstleiter übergeben worden bzw. wird dies geplant?

Wenn ja, wer hat diesen Auftrag bekommen?

13. Gibt es mittlerweile Privatisierungsabsichten für die Süd-Ost-Siedlung
oder Teile der Süd-Ost-Siedlung?
Wenn ja, wie sehen diese aus, und in welchem Zeitrahmen soll die Privati-
sierung erfolgen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13652

Fliegerhorst-Siedlung Teveren in Geilenkirchen

14. Wurden seit Beantwortung der Schriftlichen Frage 33 auf Bundestagsdruck-
sache 17/12008 für den Monat Dezember 2012 weitere für den Verkauf der
Häuser vorbereitenden Maßnahmen abgeschlossen werden?

Wenn ja, welche?

15. Wurden bereits einzelne Häuser der Liegenschaft seit Beantwortung der
Schriftlichen Frage 33 der Abgeordneten Bettina Herlitzius auf Bundes-
tagsdrucksache 17/12008 verkauft, und wenn ja, in welcher Form (Mieter-
privatisierung, Verkauf an Investor, private oder öffentliche Wohnungsge-
sellschaft)?

16. Warum verzichtet die BImA beim Verkauf der genannten Liegenschaft auf
die gemeinsame Erstellung eines Stadtteilentwicklungskonzepts mit der
Stadt, bzw. warum wird die Liegenschaft nicht, wie vor Ort gefordert, auf
Grundlage eines umfassenden Stadtentwicklungskonzepts als Gesamtsied-
lung entwickelt?

17. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ihre eigene
Kritik an der „schwierigen Zusammenarbeit von ausländischen Investoren
mit den Kommunen“ (Handelsblatt, 2. April 2013), wenn nach Auffassung
der Fragesteller nicht mal die BImA dem Anspruch an eine vernünftige Zu-
sammenarbeit mit der Kommune zu einer gemeinsamen Entwicklung des
Standorts nachkommt?

18. Warum verzichtet die BImA beim Verkauf der genannten Liegenschaft auf
eine vorherige umfassende Sanierung der Häuser, obwohl der aktuelle Zu-
stand aus Sicht der Mieterinnen und Mieter sowohl baulich als auch ener-
getisch miserabel ist?

19. Warum setzt die Bundesregierung im Sinne der Energiewende und ihrer
Vorbildfunktion ihre positiven Erfahrungen aus den Modellprojekten zur
energetischen Quartierssanierung nicht um, die einen deutlich höheren Ef-
fizienzgrad versprechen?

20. Warum will die BImA die genannten Wohnhäuser privatisieren, wenn es
das erklärte Ziel der Bundesregierung ist, bezahlbaren Wohnraum zu schaf-
fen und zu erhalten?

21. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den Befürchtungen vor Ort, bei einem Verkauf im derzeitigen Zustand
würde die Siedlung „zu einer Geisterstadt“ bzw. aufgrund des niedrigen
Preisgefüges würde „die soziale Ausgeglichenheit arg strapaziert“ (siehe
Geilenkirchener Zeitung vom 8. März 2013)?

22. Wie beurteilt die Bundesregierung den geplanten Verkauf der Siedlung im
derzeitigen unsanierten Wohnzustand vor dem Hintergrund der aktuellen
Ergebnisse der Enquete-Kommission des Landes NRW, dass die Zahl der
verwahrlosten Wohnungen in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat,
und sieht sich die Bundesregierung in der Pflicht, mit einem guten Beispiel
voranzugehen?

Berlin, den 22. Mai 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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