BT-Drucksache 17/13649

Missbrauch durch die Schaffung von Leiharbeiter-Arbeitsplätzen auf Kosten bestehender Arbeitsverträge im Rahmen der Besonderen-Ausgleichsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz

Vom 22. Mai 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13649
17. Wahlperiode 22. 05. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Beate Müller-Gemmeke, Hans-Josef Fell,
Bärbel Höhn, Sven-Christian Kindler, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth
(Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Missbrauch durch die Schaffung von Leiharbeiter-Arbeitsplätzen auf Kosten
bestehender Arbeitsverträge im Rahmen der Besonderen-Ausgleichsregelung
im Erneuerbare-Energien-Gesetz

Nach der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes (EEG) können Unternehmen – vor allem die des produzierenden Ge-
werbes – bei der EEG-Umlage entlastet werden. Diese Regelung soll vor allem
diejenigen Betriebe entlasten, die im internationalen Wettbewerb stehen und
besonders energieintensiv sind. Somit können nach derzeitiger Regelung Un-
ternehmen, deren Energiekostenanteil an den übrigen Kosten des Unterneh-
mens den Grenzwert von 14 Prozent übersteigen, sich im Rahmen der BesAR
im EEG (teil-)befreien lassen.

Doch mit der Novellierung des EEG im Jahr 2012 wurden die Schwellenwerte
für die Inanspruchnahme der BesAR durch die schwarz-gelbe Bundesregierung
so gesenkt, dass mittlerweile beispielsweise Großbäckereien und Hähnchen-
mastanlagen eine geringere EEG-Umlage zahlen müssen. Nahmen 2012 noch
979 Betriebe die Vergünstigungen in Anspruch sind es 2013 bereits 2 262
(Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vom 25. April 2013).

In einzelnen Branchen – etwa in Schlachtbetrieben – wurden durch die Kündi-
gung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und gleichzeitige Schaffung
von Leiharbeiter-Arbeitsverträgen die Lohnkosten so gedrückt, dass die Unter-
nehmen unter die 14 Prozent Energiekostenanteilregelung im Vergleich zu den
Gesamtkosten fallen. Mit dieser Regelung im EEG wurde ein mittelbarer Anreiz
geschaffen, verstärkt Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen zu beschäf-
tigen. Doch damit wird nicht nur die Arbeitsmarktpolitik untergraben, sondern
gleichzeitig die EEG-Umlage aufgrund der großzügigen Befreiungen für die
restlichen Stromkunden in die Höhe getrieben.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche allgemeinen Informationen liegen der Bundesregierung über den
verstärkten Einsatz von Werkvertragsnehmern und Leiharbeitskräften bei
Firmen vor mit dem Ziel, die Bedingungen zur Befreiung von der EEG-Um-
lage zu erfüllen?

2. Wie haben sich nach Informationen der Bundesregierung die Personalkosten
in Unternehmen, welche von der BesAR profitieren, von 2009 bis heute pro-
zentual entwickelt?

Drucksache 17/13649 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
3. Welche Unternehmen (bitte nach Unternehmen und Branchen aufschlüsseln)
haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Lohnkosten durch Leiharbeit
und Werkverträge abgesenkt, um von der BesAR (14 Prozent Energiekos-
tenanteil) zu profitieren?

4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Bedingungen zur Befrei-
ung von der EEG-Umlage einen Anreiz bieten, reguläre Beschäftigungsver-
hältnisse in Leiharbeit umzuwandeln und Personal auszugliedern?

Wenn ja, welchen Regelungsbedarf sieht die Bundesregierung, und welche
Maßnahmen sind geplant?

Wenn nein, warum nicht?

5. Hat die Bundesregierung bei der Erstbewilligung von Ausnahmetatbestän-
den im Rahmen der BesAR im EEG überprüft, wie sich der Anteil der ein-
zelnen Kosten im Unternehmen nach Sektoren (hier insbesondere der Lohn-
kosten) entwickelt hat (bitte jeweils begründen)?

6. Wie viele Unternehmen werden sich laut Prognosen der Bundesregierung in
den kommenden Jahren von der BesAR im EEG (teil-)befreien lassen, so-
fern es zu keiner Novellierung der Regelung kommt?

7. Plant die Bundesregierung, bis September 2013 die BesAR insgesamt zu
verändern vor dem Hintergrund der Ankündigungen der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel und der Bundesminister Peter Altmaier und Dr. Philipp
Rösler im Rahmen der Verhandlungen über die „Strompreisbremse“?

8. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Beschwerden
anderer EU-Staaten (u. a. Belgien) bei der Europäischen Kommission über
Dumpinglöhne in der deutschen Fleischindustrie vor, und sieht die Bundes-
regierung diesbezüglich Handlungsbedarf, bzw. welche Konsequenzen wird
sie daraus ziehen?

Berlin, den 22. Mai 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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