BT-Drucksache 17/13632

Polizeieinsatz bei Protesten gegen Rechtsextremismus in Berlin-Schöneweide

Vom 23. Mai 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13632
17. Wahlperiode 23. 05. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Nicole Gohlke, Petra Pau,
Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Polizeieinsatz bei Protesten gegen Rechtsextremismus in Berlin-Schöneweide

Von der Polizei geschützt, demonstrierten am 1. Mai 2013 500 Rechtsextremis-
tinnen und Rechtsextremisten auf einem Aufmarsch der NPD durch Berlin-
Schöneweide. In diesem Stadtviertel unterhalten Rechtsextremisten mehrere
Gaststätten und Läden, wie die Kneipe „Zum Henker“ und den Bekleidungs-
und Waffenladen Hexogen. Tausende Menschen folgten einem Aufruf eines
breiten Bündnisses aus antifaschistischen Gruppierungen, Parteien und Bürger-
initiativen, das zur Blockade der rechtsextremen Demonstration aufgerufen
hatte. Bundes- und Landespolizei waren mit Hubschraubern, Räumpanzern und
Wasserwerfern vor Ort präsent. Mehrfach setzte die Polizei Wasserwerfer, Reiz-
gas, Schlagstöcke und Hunde gegen antifaschistische Demonstrantinnen und
Demonstranten ein. Oppositionspolitiker von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
DIE LINKE. beklagten ein „martialisches“ und wenig kommunikatives Auftreten
der Polizei und einen „unverhältnismäßigen“ Polizeieinsatz; die Gegendemons-
tranten seien „zu umfangreich behindert worden“ (www.berliner-zeitung.de/
berlin/1--mai-opposition-kritisiert-polizeieinsatz,10809148,22659940.html).
Abgeordnete des Deutschen Bundestages und des Berliner Abgeordnetenhauses
wurden nach Angaben des innenpolitischen Sprechers der Fraktion DIE LINKE.
im Berliner Abgeordnetenhaus, Hakan Tas, am Passieren von Polizeisperren ge-
hindert, während Journalistinnen und Journalisten durchgelassen wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Für wie verhältnismäßig hält die Bundesregierung den Polizeieinsatz gegen
antifaschistische Demonstrantinnen und Demonstranten am 1. Mai 2013 in
Berlin-Schöneweide?

2. Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Polizeiaufgebot
am 1. Mai 2013 in Berlin-Schöneweide einschließlich schweren Geräts wie
Wasserwerfer und Räumpanzer (Berliner Zeitung vom 24. Mai 2013 „Polizei
sperrt Protestierer aus“) sowie der mehrmalige Einsatz von Wasserwerfern
und Reizgas gegen die antifaschistischen Demonstrantinnen und Demons-
tranten dazu geeignet ist, zu der von der Bundesregierung regelmäßig ange-
mahnten Zivilcourage gegen Rechtsextremismus zu ermutigen?
3. Wie viele Polizistinnen und Polizisten waren am 30. April und 1. Mai 2013
im Zusammenhang mit dem Aufmarsch der NPD in Berlin-Schöneweide und
der antifaschistischen Proteste im Einsatz (bitte nach Kräften der Bundes-
und nach Kenntnis der Bundesregierung der Landespolizei aufgliedern)?

Drucksache 17/13632 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4. Wie viele und welche Wasserwerfer und Räumpanzer aus welchen Polizei-
einheiten waren am 1. Mai 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung in
Berlin-Schöneweide in Bereitschaft?

5. Wie oft und bei welchen Situationen kam es nach Kenntnis der Bundesregie-
rung zum Einsatz von Reizgas, und welche Art und Menge dieses Stoffes
wurde am 1. Mai 2013 in Berlin-Schöneweide versprüht?

6. Wie oft und bei welchen Situationen kam es nach Kenntnis der Bundesregie-
rung zum Einsatz von Wasserwerfern?

a) Für wie verhältnismäßig hält die Bundesregierung die nach Informationen
der Fragesteller mehrfach per Lautsprecher getätigte Androhung eines
Wasserwerfereinsatzes zwischen 12.57 Uhr und 13.20 Uhr durch Wasser-
werfer RZ 2 (Einheit RZ 632, BP 45 664), als Demonstrantinnen und
Demonstranten am Rande einer angemeldeten Kundgebung an der
Nalepastraße/Siemensstraße Sperrgitter umfassten und nach Polizeianga-
ben daran rüttelten?

b) Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung vor Androhung dieses Wasser-
werfereinsatzes der Aufzug durch die Polizei oder von Veranstalterseite
aufgelöst?

7. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung davon, ob Abgeordnete des Deut-
schen Bundestages und des Berliner Abgeordnetenhauses Polizeisperren nicht
passieren durften, während Journalistinnen und Journalisten von der Polizei
durchgelassen wurden?

a) Aus welchem Grund durften die Abgeordneten die Polizeisperren nicht
passieren?

b) Unterstützt die Bundesregierung nicht auch die Auffassung der Fragesteller,
dass es Abgeordneten des Europaparlaments, des Deutschen Bundestages
und der Länderparlamente zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Kontrolle der
Exekutive ermöglicht werden muss, Polizeisperren zu durchqueren (bitte
begründen)?

8. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Sonderzüge der S-Bahn vom
Bahnhof Südkreuz eingesetzt, um NPD-Anhängerinnen und Anhänger nach
Berlin-Schöneweide zu bringen?

a) Wenn ja, mit welcher Begründung?

b) Auf welche Behörde geht der Beschluss zum Einsatz von Sonderzügen zu-
rück?

c) Inwieweit handelte es sich dabei um geschlossene S-Bahn-Waggons mit
Begleitung der Bundespolizei?

Berlin, den 23. Mai 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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