BT-Drucksache 17/1363

Menschenrechtslage und Friedensprozess in Sri Lanka

Vom 13. April 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1363
17. Wahlperiode 13. 04. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Werner, Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich,
Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.

Menschenrechtslage und Friedensprozess in Sri Lanka

Die gewaltsame Beendigung des jahrzehntelangen Bürgerkriegs durch die sri-
lankische Armee und mit ihr verbündete bewaffnete Gruppen verursachte eine
langanhaltende, extreme humanitäre Krisensituation für die tamilische Zivil-
bevölkerung. Von Mai bis Dezember 2009 waren zeitweilig bis zu 300 000
Tamilinnen und Tamilen, darunter mindestens 30 000 Kinder, unter unerträg-
lichen humanitären und menschenrechtlichen Bedingungen in Internierungs-
lagern eingepfercht, zu denen die Behörden internationalen Mitarbeitern der
Vereinten Nationen und humanitären Hilfsorganisationen nur äußerst restriktiv
Zutritt gestatteten. Verlässliche Zahlenangaben über die in dieser Zeit verstor-
benen Lagerinsassen sind kaum vorhanden. Als Ergebnis des zunehmenden
internationalen Drucks hat die Regierung Sri Lankas Ende 2009 mit der
beschleunigten Freilassung von internierten Zivilistinnen und Zivilisten begon-
nen. Darüber hinaus wurden in den bestehenden Lagern die Außenumzäunun-
gen zwischenzeitlich meist abgebaut, ebenso wie die Insassen die Lager auch
für längere Zeiträume verlassen dürfen. Wegen des unzureichenden Wiederauf-
baus der kriegszerstörten Häuser in den ehemaligen Kampfzonen kehrten mit-
unter zuvor freigelassene tamilische Binnenvertriebene sogar wieder freiwillig
in die Lager zurück.

Von einer Bewältigung der materiellen Kriegsschäden und öffentlichen Aufar-
beitung des Kriegsgeschehens ist die sri-lankische Gesellschaft noch weit ent-
fernt. Für große Teile der tamilischen Zivilbevölkerung herrscht weiterhin
Mangel am Allernotwendigsten: an einer ausreichenden Versorgung mit
Lebensmitteln, Zugang zu sauberem Trinkwasser, dem Erhalt von medizini-
scher Hilfe und Medikamenten sowie der Unterbringung in bewohnbaren fes-
ten Unterkünften. Ein weiteres Problem bildet die soziale Wiedereingliederung
von ehemaligen Kämpferinnen und Kämpfern der Bürgerkriegsparteien und
von Kindersoldaten. Sowohl mit der Regierung verbündete bewaffnete Grup-
pierungen wie „Tamil Makkail Viduthalai Pulikal“ (TMVP) als auch die oppo-
sitionellen Befreiungstiger von Tamil Eelam („Liberation Tigers of Tamil
Eelam“ – LTTE) wurden in der Vergangenheit von internationalen Menschen-
rechtsorganisationen für extralegale Tötungen, gewerbsmäßig organisierte
Entführungen, Rekrutierung von Kindersoldaten und Aktionen des „Ver-

schwindenlassens“ verantwortlich gemacht (vgl. Amnesty International Report
2009 zu Sri Lanka).

Außer einer bloßen Versöhnungsrhetorik hat die Regierung Sri Lankas nach
Ende des Bürgerkriegs nur wenig praktische Schritte unternommen, um einen
tragfähigen gesellschaftlichen Versöhnungsprozess zwischen der singhale-
sischen Bevölkerungsmehrheit und der tamilischen Minderheit einzuleiten.

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Menschenrechtsorganisationen berichten, dass die Regierung Sri Lankas viel-
mehr versuche, unabhängige Untersuchungen über mutmaßliche, von hochran-
gigen Militärangehörigen persönlich begangene oder befohlene, Kriegsver-
brechen gegen die tamilische Zivilbevölkerung zu verhindern und sich einer
effektiven Zusammenarbeit mit internationalen Strafverfolgungsbehörden zu
entziehen. Des Weiteren soll die Regierung in einigen Fällen mutmaßliche
Kriegsverbrecher als Diplomaten ins Ausland gesandt haben, damit diese
Immunität vor internationaler Strafverfolgung erlangen (vgl. Internationaler
Menschenrechtsverein Bremen e. V., Internet: www.humanrights.de/doc_de/
countries/sri-lanka/dias/war_criminal_dias.html). Hinzu kommt, dass in Sri
Lanka Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger sowie
regierungskritische Journalistinnen und Journalisten, die sich für eine juris-
tische Aufarbeitung der Kriegsverbrechen und die Menschenrechte der
tamilischen Bevölkerung einsetzen, offen angefeindet und zum Teil mit Mord-
drohungen massiv eingeschüchtert werden.

Die politische Führung unter Präsident Mahinda Rajapaksa zeigt bislang kaum
Bereitschaft, die sozialen Ursachen des Tamilenkonflikts zu beseitigen, der un-
ter anderem mit zu den Hinterlassenschaften der früheren Kolonialmacht Groß-
britannien gehört. Dem Konflikt liegt eine strukturierte Diskriminierung zu-
grunde, die vor allem die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschen-
rechte der tamilischen Minderheit negiert. Schon seit der Unabhängigkeitser-
langung Sri Lankas wurden die Tamilinnen und Tamilen als vermeintlich
privilegierte Minderheit zunehmend systematisch aus ihren früheren Berufen
im Staatsdienst und in den staatlichen Universitäten gedrängt, ebenso wie sie
pauschal als innere Gegner der nationalen Einheit gesellschaftlich stigmatisiert
wurden. Darüber hinaus war der öffentliche Gebrauch ihrer eigenen Mutter-
sprache zeitweilig verboten bzw. starken Einschränkungen unterworfen. Ein ef-
fektiver Minderheitenschutz, der ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Menschenrechte gewährleisten könnte, ist derzeit noch nicht in Sicht. Obgleich
die größte im Parlament vertretene tamilische Partei, die der LTTE naheste-
hende „Tamil National Alliance“ (TNA) ihr früheres Ziel der Schaffung eines
unabhängigen Staates „Tamil Eelam“ offiziell aufgegeben hat, verweigert die
Regierung bis heute den politischen Dialog. Die Konflikttransformation von
einem bis vor kurzem gewaltsam ausgetragenen Konflikt in einen gewaltfreien,
im parlamentarischen Raum zu lösenden Konflikt droht deshalb zu scheitern,
was schlimmstenfalls zur Wiederaufnahme bewaffneter Kampfhandlungen füh-
ren könnte.

Die deutsche Bundesregierung hat sich im Rahmen der Europäischen Union
(EU) verpflichtet, den Verzicht auf die temporäre Suspendierung der EU-Han-
delspräferenzen für Sri Lanka von konkreten Verbesserungen beim Menschen-
rechtsschutz und der humanitären Lage der tamilischen Bevölkerung inklusive
einem Versöhnungs- und Friedensprozess abhängig zu machen. Die EU ge-
währt Sri Lanka seit 2005 erweiterte Handelspräferenzen (sog. GSP-Plus-Ver-
einbarung) vor allem im Bereich Bekleidung, die eine vollständige Zollbefrei-
ung für die Einfuhr sri-lankischer Textilwaren in den EU-Binnenmarkt beinhal-
ten. Das GSP-Plus-Präferenzsystem verlangt von den Vertragspartnern im
Gegenzug die Unterzeichnung und Ratifizierung von insgesamt 16 Rahmen-
abkommen zu Menschenrechten und Arbeitnehmerrechten, mit denen unter
anderem die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
eingehalten werden müssen, sowie von 11 weiteren Abkommen zu „guter Regie-
rungsführung“ und zum Umweltschutz. Angesichts der Tsunami-Katastrophe
wurden in Sri Lanka die Vergünstigungen in einem Schnellverfahren in Kraft
gesetzt, ohne dass jemals die hierfür eigentlich erforderlichen Bedingungen
auch nur ansatzweise erfüllt gewesen wären. Vor dem Hintergrund des aktuel-

len EU-Beschlusses vom 15. Februar 2010, der der Regierung Sri Lankas nun-
mehr eine letzte Schonfrist von sechs Monaten einräumt, um die Suspendierung

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der Zollpräferenzen abzuwenden, besteht deutlicher Klärungsbedarf über die
zukünftige Haltung der Bundesregierung. Dies gilt ebenfalls für die Akkreditie-
rung sri-lankischer Diplomaten in der Bundesrepublik Deutschland im Hin-
blick auf ihre Überprüfung auf eine mögliche Beteiligung an früheren Kriegs-
verbrechen und die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit internationalen
Strafverfolgungsbehörden zur Verbrechensaufklärung.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtslage in Sri
Lanka im Allgemeinen und die Situation der tamilischen Bevölkerung im
Besonderen?

2. Wie viele tamilische Zivilistinnen und Zivilisten halten sich nach Kenntnis
der Bundesregierung momentan noch in Flüchtlingslagern auf, und wie
beurteilt sie die humanitären und menschenrechtlichen Unterbringungs-
bedingungen?

3. Über welche Zahlenangaben verfügt die Bundesregierung bezüglich der in
der Schlussphase des Bürgerkriegs getöteten Zivilistinnen und Zivilisten,
und auf welche Quellen stützen sich ihre diesbezüglichen Angaben?

4. Über welche Zahlenangaben verfügt die Bundesregierung bezüglich der
nach offizieller Verkündigung des Kriegsendes in Flüchtlingslagern ver-
storbenen Personen, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
vor zu den Umständen ihres Todes?

5. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung bezüglich der
Größenordnung rekrutierter Kindersoldaten der Bürgerkriegsparteien, und
welche Maßnahmen zur Unterstützung ihrer gesellschaftlichen Reintegra-
tion hat die Regierung Sri Lankas bislang ergriffen?

6. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung über derzeit in
Auffanglagern festgehaltene frühere LTTE-Kämpferinnen und Kämpfer,
und wie beurteilt sie deren humanitäre und menschenrechtliche Situation?

7. Welche Anstrengungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Regie-
rung Sri Lankas bislang unternommen, um Kriegsverbrechen und Men-
schenrechtsverletzungen strafrechtlich aufarbeiten zu lassen,

a) die mutmaßlich von Angehörigen der regulären staatlichen Armee Sri
Lankas begangenen wurden,

b) die mutmaßlich von regierungsloyalen, irregulären bewaffneten Grup-
pierungen begangenen wurden,

c) die mutmaßlich von ehemaligen Angehörigen der LTTE begangenen
wurden?

8. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Bereitschaft der Regierung
Sri Lankas, zur Verbrechensaufklärung mit internationalen Strafverfol-
gungsbehörden zusammenzuarbeiten?

9. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Gefährdungssituation von
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern, die sich
für die Aufklärung von Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzun-
gen einsetzen?

10. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Ende
des Bürgerkriegs Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechts-
verteidiger ermordet oder Opfer physischer und psychischer Gewaltanwen-
dung, und wie bewertet die Bundesregierung die Bereitschaft der sri-lanki-

schen Behörden, die mutmaßlichen Straftäter zu verfolgen und die Opfer
zu schützen?

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11. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung hinsichtlich des
Fortbestands von irregulären bewaffneten Gruppierungen in Sri Lanka, und
um welche Gruppen handelt es sich dabei?

12. Über welche Angaben verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Zahl
inhaftierter politischer Gefangener, und wie beurteilt sie die menschen-
rechtliche Situation in sri-lankischen Gefängnissen?

13. Inwiefern reicht nach Kenntnis der Bundesregierung der bloße Vorwurf
einer LTTE-Anhängerschaft als Grund für willkürliche Festnahmen und
Inhaftierung von Tamilinnen und Tamilen aus, und von welchen Fallzahlen
ist dabei auszugehen?

14. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung bezüglich der
Anwendung von Folterpraktiken in sri-lankischen Gefängnissen und fol-
terähnlichen Verhörmethoden seitens der sri-lankischen Sicherheits- und
Polizeibehörden?

15. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Maßnahmen der Regie-
rung Sri Lankas bezüglich der Wiederherstellung der Lebensgrundlagen in
den früheren Kampfzonen, insbesondere bei der Entminung, Wiedernutz-
barmachung von Reisanbauflächen und des Wiederaufbaus von zerstörten
Wohnhäusern?

16. Wie beurteilt die Bundesregierung die momentanen Arbeitsbedingungen
und die Sicherheitslage von ausländischen humanitären Hilfsorganisatio-
nen in Sri Lanka?

17. In welchem finanziellen Umfang unterstützen die Bundesrepublik Deutsch-
land und die Europäische Union Sri Lanka bei der Bewältigung der huma-
nitären Krisensituation und der Wiederherstellung der Lebensgrundlagen in
den ehemaligen Kampfzonen?

18. Über welche Kontrollmechanismen verfügen die Bundesregierung und die
Europäische Union, um zu gewährleisten, dass die Finanzmittel zweckbe-
stimmt eingesetzt werden?

19. Wie bewertet die Bundesregierung die Durchführung der Präsidentschafts-
wahlen vom 26. Januar 2010 bezüglich der Einhaltung demokratischer
Mindeststandards?

20. Wie bewertet die Bundesregierung die Durchführung der vorgezogenen
Parlamentswahlen am 8. April 2010 bezüglich der Einhaltung demokrati-
scher Mindeststandards?

21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wettbewerbschancen der Parteien
im Wahlkampf, und zu wessen Ungunsten bestanden ggf. politische Be-
nachteiligungen?

22. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung bezüglich der
gegenwärtigen wichtigsten Haupterwerbsquellen der tamilischen Bevölke-
rung?

23. Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitigen Berufschancen und die
Repräsentation von Tamilinnen und Tamilen im Staatsdienst, in Verwal-
tungsberufen, im Schulwesen und an Universitäten, und welche Schlussfol-
gerungen zieht sie daraus?

24. Wie bilanziert die Bundesregierung im Fall Sri Lankas die bisherigen Er-
gebnisse des GSP-Plus-Präferenzsystems hinsichtlich seiner Zielstellung,
zur Förderung von Menschenrechten und nachhaltiger Entwicklung beizu-
tragen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Wirksam-

keit derartiger politischer Instrumente?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1363

25. Wie beurteilt die Bundesregierung den konkreten Ratifizierungsstand zur
Erfüllung der Rahmenbedingungen für die GSP-Plus-Handelsvergünsti-
gungen in den einzelnen Bereichen, und wo sieht sie die größten Umset-
zungsdefizite in Sri Lanka?

26. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Bemühungen der Regie-
rung Sri Lankas, die temporäre Suspendierung der EU-Sonderpräferenzen
abzuwenden, und welche Position vertritt die Bundesregierung zur Fortset-
zung der GSP-Plus-Vereinbarung mit Sri Lanka?

27. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der Kernarbeitsnormen
der ILO in der sri-lankischen Wirtschaft und die Möglichkeiten von Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmern zur gewerkschaftlichen Organisation?

28. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der GSP-
Plus-Vereinbarung der gewerkschaftliche Organisationsgrad sri-lankischer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entwickelt (bitte möglichst nach
Jahren und einzelnen Wirtschaftssektoren aufschlüsseln)?

29. Wie beurteilt die Bundesregierung die Eigentumskonzentration in der sri-
lankischen Textilindustrie, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus
für die soziale Verteilung von exportbedingten Einkommenszuwächsen?

30. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Bemühungen der Regie-
rung Sri Lankas, einen innergesellschaftlichen Aussöhnungsprozess zwi-
schen Singhalesen und Tamilen einzuleiten, und um welche konkreten
Schritte handelt es sich dabei?

31. Inwiefern hat die Bundesregierung versucht, bei ihren Gesprächen mit Ver-
treterinnen und Vertretern der Regierung Sri Lankas auf die Notwendigkeit
eines effektiven Minderheitenschutzes und ggf. die Schaffung einer
administrativen Autonomie für die tamilische Minderheit innerhalb der
territorialen Integrität Sri Lankas hinzuweisen?

32. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung sri-lankische oder deutsche
Nichtregierungsorganisationen bzw. Konfliktforschungsinstitutionen, die
vor Ort einen Beitrag zur Lösung des Konflikts leisten wollen?

33. Wie viele neue Diplomatinnen und Diplomaten hat die Regierung Sri Lan-
kas nach offizieller Beendigung des Bürgerkriegs in die Bundesrepublik
Deutschland entsandt, und anhand welcher Kriterien erfolgte ihre Akkredi-
tierung?

34. Inwiefern ist die Bundesregierung bei der Akkreditierung sri-lankischer
Diplomatinnen und Diplomaten Hinweisen nach einer möglichen Beteili-
gung an früheren Kriegsverbrechen durch internationale Strafverfolgungs-
behörden und Medien nachgegangen, und zu welchem Ergebnis ist sie da-
bei gekommen?

Berlin, den 13. April 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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