BT-Drucksache 17/13623

Förderung von Tierfabriken durch Hermesbürgschaften und internationale Finanzinstitutionen

Vom 17. Mai 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13623
17. Wahlperiode 17. 05. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel
Höhn, Sven-Christian Kindler, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch,
Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Förderung von Tierfabriken durch Hermesbürgschaften und internationale
Finanzinstitutionen

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/10626) betreffend Exportkreditgarantien
für den Bau von zwei Legehennenfabriken in der Ukraine führt die Bundes-
regierung aus, dass die Anlagen weder deutschem noch EU-Recht entsprechen.

Weiterhin führt die Bundesregierung aus, dass nach den ihr vorliegenden Infor-
mationen der ukrainische Besteller nicht in die Europäische Union (EU) ex-
portiere.

Auch durch internationale und regionale Finanzinstitutionen, an die Deutsch-
land finanzielle Beiträge leistet, wird der Bau bzw. die Ausrüstung von Tierfa-
briken gefördert. Dabei existieren für die Vergabe von Investitionskapital derzeit
keine verbindlichen Mindestanforderungen an die Tierhaltung. Einzig die Inter-
nationale Finanzkorporation (IFC) hat Richtlinien erarbeitet (Good Practice
Note on Animal Welfare in Livestock Operations), die aber nicht verbindlich
sind und auch die EU-Standards nicht erreichen. Es wird daher weiterhin Inves-
titionskapital für Tierfabriken in Ländern wie China oder Ukraine vergeben, in
denen z. B. Sauen dauerhaft in Kastenständen oder Legehennen in Käfigen ge-
halten werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Seit wann war die Bundesregierung über die Verhandlungen der EU mit der
Ukraine über ein Freihandhandelsabkommen, das auch den Import von
Eiern in die EU einschließt, informiert?

2. Ist der Bundesregierung bekannt, ob der ukrainische Betreiber der beiden
Legehennenfabriken, die Firma Avangardco, für den Export in die EU zerti-
fiziert ist, und wenn ja, seit wann?

3. Ist die Bundesregierung nach heutigem Wissensstand der Auffassung, dass
in Zukunft mit dem Export von Eiern aus den betreffenden ukrainischen

Legehennenfabriken in die EU zu rechnen ist?

4. Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den Export von Käfigeiern aus
den ukrainischen Avangardco-Anlagen in die EU und speziell nach Deutsch-
land zu verhindern?

Drucksache 17/13623 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

5. Ist es aus Sicht der Bundesregierung wirtschaftspolitisch sinnvoll, den Auf-
bau von Tierfabriken eines ukrainischen Bestellers mit deutschen Hermes-
bürgschaften zu fördern, wenn dieser Besteller auf seiner Homepage expli-
zit erklärt, er plane den Umstand auszunutzen, dass die Erzeuger in der EU
höhere Produktionskosten aufgrund höherer Tierschutzstandards haben
(www.avangard.co.ua/eng/about/strategy unter dem Punkt „Expanding ex-
port of shell eggs and egg products“), und wenn ja, warum?

6. Wie bewertet die Bundesregierung die (potenziellen) Auswirkungen des
Imports von Käfigeiern aus der Ukraine auf die deutsche Geflügelwirt-
schaft nach Inkrafttreten des Freihandelsabkommens?

7. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es aufgrund des Freihandels-
abkommens in Verbindung mit der finanziellen Unterstützung der Errich-
tung der Anlagen zu Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Geflügelwirt-
schaft gegenüber der ukrainischen Konkurrenz kommt?

8. Wird die Bundesregierung bei der Bewertung zukünftiger Anträge auf Ex-
portkreditgarantien für Tierhaltungsanlagen deren potenzielle Auswirkun-
gen auf die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft prüfen, und wenn
nein, warum nicht?

9. Hat die Bundesregierung auf EU-Ebene Initiativen zur Einführung der
Kennzeichnung von verarbeiteten Eiern ergriffen, und wenn ja, welche?

10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. wird sie er-
greifen, um ein Unterlaufen von deutschen bzw. EU-Tierschutzstandards
bei mit Exportkreditgarantien geförderten Anlagen künftig zu vermeiden?

11. a) In welchem Ausmaß vergaben internationale Finanzinstitutionen (z. B.
IFC), inklusive regionaler Entwicklungsbanken (z. B. die Europäische
Bank für Wiederaufbau und Entwicklung – EBRD), an die Deutschland
Beiträge leistet, von 2002 bis 2012 Investitionskapital und finanzielle
Förderungen für die Errichtung und Ausrüstung intensiver Tierhaltungs-
betriebe außerhalb der EU (bitte nach Institution, Förderart und Förder-
volumen sowie Jahren auflisten)?

b) Welche Länder und welche Haltungsformen betreffen diese Investitions-
förderungen (bitte nach Haltungsform, Land und Jahren auflisten)?

12. a) Welche Kriterien in Bezug auf die Tierhaltung und den Tierschutz wer-
den bei der Bewilligung von Förderungen von Projekten bzw. Anträgen
für die Errichtung und Ausrüstung von Tierhaltungsbetrieben heran-
gezogen, und welchen Grad der Verbindlichkeit haben diese Kriterien?

b) Wie und durch wen erfolgt die Kontrolle der Einhaltung der Kriterien,
und welche Sanktionen greifen, wenn Kriterien nicht eingehalten wer-
den?

c) Wie oft wurde bisher die Nichteinhaltung der vereinbarten Kriterien
festgestellt?

13. Plant die Bundesregierung, sich im Rahmen der internationalen Finanzinsti-
tutionen sowie der regionalen Finanzinstitutionen, insbesondere der EBRD,
in Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten für die Entwicklung
von verbindlichen Tierhaltestandards als Maßstab für die Vergabe von
Finanzkapital einzusetzen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13623

14. Wird die Bundesregierung Initiativen ergreifen, um im Rahmen der Über-
arbeitung der Safeguard Policies der Weltbank für die Entwicklung von
verbindlichen Tierhaltungsstandards zu werben, die sich an den in der EU
geltenden Standards orientieren?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 17. Mai 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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