BT-Drucksache 17/13529

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 17/13111 - Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN) von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1851 (2008) vom 16. Dezember 2008, 1897 (2009) vom 30. November 2009, 1950 (2010) vom 23. November 2010, 2020 (2011) vom 22. November 2011, 2077 (2012) vom 21. November 2012 und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrates der VN in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 10. November 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der EU vom 8. Dezember 2009, dem Beschluss 2010/437/GASP des Rates der EU vom 30. Juli 2010, dem Beschluss 2010/766/GASP des Rates der EU vom 7. Dezember 2010 und dem Beschluss 2012/174/GASP des Rates der EU vom 23. März 2012

Vom 15. Mai 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13529
17. Wahlperiode 15. 05. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/13111 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte
an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie
vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens
der Vereinten Nationen (VN) von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008)
vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008,
1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1851 (2008) vom 16. Dezember 2008,
1897 (2009) vom 30. November 2009, 1950 (2010) vom 23. November 2010,
2020 (2011) vom 22. November 2011, 2077 (2012) vom 21. November 2012
und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrates der VN in Verbindung mit
der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU)
vom 10. November 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der EU
vom 8. Dezember 2009, dem Beschluss 2010/437/GASP des Rates der EU
vom 30. Juli 2010, dem Beschluss 2010/766/GASP des Rates der EU
vom 7. Dezember 2010 und dem Beschluss 2012/174/GASP des Rates der EU
vom 23. März 2012

A. Problem

Die Regierung von Somalia bzw. die somalischen Regionalbehörden werden
auch in absehbarer Zukunft nicht in der Lage sein, die vom somalischen Staats-
gebiet ausgehende Piraterie wirksam zu bekämpfen. Trotz Fortschritten im poli-
tischen und militärischen Bereich im Jahr 2012 besteht die Gefahr einer Desta-
bilisierung der staatlichen somalischen Institutionen durch die Piraterie fort.

Die EU-geführte Operation Atalanta soll die vor der Küste Somalias und im
mandatierten Seegebiet im Indischen Ozean operierenden Piraten abschrecken
und bekämpfen. Dabei soll zum einen die durch Piratenüberfälle gefährdete

humanitäre Hilfe für die notleidende somalische Bevölkerung sichergestellt
werden. Zum anderen soll die Operation den zivilen Schiffsverkehr auf den
dortigen Seewegen sichern, Geiselnahmen und Lösegelderpressungen unterbin-
den und das Völkerrecht durchsetzten. Schließlich wird mit dem Schutz der
seeseitigen Versorgung der von den VN mandatierten und von der EU unter-

Drucksache 17/13529 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

stützten Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) ein Beitrag
zur Stabilisierung Somalias und damit zur Bekämpfung der Wurzeln der Pirate-
rie geleistet.

Das Einsatzgebiet der EU-geführten Operation Atalanta besteht aus den soma-
lischen Küstengebieten und inneren Küstengewässern sowie den Meeresgebie-
ten vor der Küste Somalias und der Nachbarländer innerhalb der Region des
Indischen Ozeans. Hinzu kommt der Luftraum über diesen Gebieten. Innerhalb
dieses Einsatzgebiets wird auf Vorschlag des Operationskommandeurs ein zur
Erfüllung seines Auftrags zweckmäßiges Operationsgebiet durch den Rat der
EU bzw. dessen Gremien festgelegt. Deutsche Einsatzkräfte dürfen bis zu einer
Tiefe von maximal 2 000 Metern gegen logistische Einrichtungen der Piraten
am Strand vorgehen. Sie werden hierfür nicht am Boden eingesetzt. Die Durch-
führung etwaiger Rettungsmaßnahmen bleibt davon unberührt. Angrenzende
Räume und das Hoheitsgebiet von Staaten in der Region können mit Zustim-
mung des jeweiligen Staates und nach Maßgabe der mit ihm getroffenen bzw.
zu treffenden Vereinbarungen genutzt werden.

Der Bundestag wird gebeten, der von der Bundesregierung am 17. April 2013
beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte
an der EU-geführten Operation Atalanta mit insgesamt bis zu 1 400 Soldatin-
nen und Soldaten längstens bis zum 31. Mai 2014 zuzustimmen.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP sowie einer Stimme aus der Fraktion der SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD und DIE LINKE. und eine Stimme aus der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Der Haushaltsausschuss wird gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung nehmen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13529

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/13111 anzunehmen.

Berlin, den 15. Mai 2013

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Drucksache 17/13529 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Staaten in der Region können mit Zustimmung des jeweili-
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
gen Staates und nach Maßgabe der mit ihm getroffenen bzw.

zu treffenden Vereinbarungen genutzt werden.

Der Bundestag wird gebeten, der von der Bundesregierung
am 17. April 2013 beschlossenen Fortsetzung der Beteili-

und FDP sowie einer Stimme aus der Fraktion der SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE.
und eine Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Dr. Rolf Mützenich,
Dr. Rainer Stinner, Jan van Aken und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/13111 in seiner 237. Sitzung am 25. April 2013 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsausschuss,
dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung, dem Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie gemäß
§ 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Regierung von Somalia bzw. die somalischen Regional-
behörden werden auch in absehbarer Zukunft nicht in der
Lage sein, die vom somalischen Staatsgebiet ausgehende
Piraterie wirksam zu bekämpfen. Trotz Fortschritten im
politischen und militärischen Bereich im Jahr 2012 besteht
die Gefahr einer Destabilisierung der staatlichen soma-
lischen Institutionen durch die Piraterie fort.

Die EU-geführte Operation Atalanta soll die vor der Küste
Somalias und im mandatierten Seegebiet im Indischen
Ozean operierenden Piraten abschrecken und bekämpfen.
Dabei soll zum einen die durch Piratenüberfälle gefährdete
humanitäre Hilfe für die notleidende somalische Bevölke-
rung sichergestellt werden. Zum anderen soll die Operation
den zivilen Schiffsverkehr auf den dortigen Seewegen
sichern, Geiselnahmen und Lösegelderpressungen unterbin-
den und das Völkerrecht durchsetzten. Schließlich wird mit
dem Schutz der seeseitigen Versorgung der von den VN
mandatierten und von der EU unterstützten Mission der
Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) ein Beitrag zur
Stabilisierung Somalias und damit zur Bekämpfung der
Wurzeln der Piraterie geleistet.

Das Einsatzgebiet der EU-geführten Operation Atalanta
besteht aus den somalischen Küstengebieten und inneren
Küstengewässern sowie den Meeresgebieten vor der Küste
Somalias und der Nachbarländer innerhalb der Region des
Indischen Ozeans. Hinzu kommt der Luftraum über diesen
Gebieten. Innerhalb dieses Einsatzgebiets wird auf Vor-
schlag des Operationskommandeurs ein zur Erfüllung sei-
nes Auftrags zweckmäßiges Operationsgebiet durch den Rat
der EU bzw. dessen Gremien festgelegt. Deutsche Einsatz-
kräfte dürfen bis zu einer Tiefe von maximal 2 000 Metern
gegen logistische Einrichtungen der Piraten am Strand vor-
gehen. Sie werden hierfür nicht am Boden eingesetzt. Die
Durchführung etwaiger Rettungsmaßnahmen bleibt davon
unberührt. Angrenzende Räume und das Hoheitsgebiet von

Operation Atalanta mit insgesamt bis zu 1 400 Soldatinnen
und Soldaten längstens bis zum 31. Mai 2014 zuzustimmen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Aus-
schüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/13111 in seiner 131. Sitzung am 15. Mai 2013 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Druck-
sache 17/13111 in seiner 141. Sitzung am 15. Mai 2013 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag auf Drucksache 17/13111 in seiner 85. Sit-
zung am 15. Mai 2013 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/13111 in
seiner 81. Sitzung am 15. Mai 2013 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag auf Drucksache 17/13111 in seiner
90. Sitzung am 15. Mai 2013 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/13111 in seiner 85. Sitzung am 15. Mai 2013 beraten und
gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten DIE GRÜNEN die Annahme.

Deutscher Bundestag – 17. ucksache 17/13529

Berlin, den 15. Mai 2013

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter
Wahlperiode – 5 – Dr

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis im
Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss wird gemäß § 96 GO-BT in einem
gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung nehmen.

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

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