BT-Drucksache 17/135

zu der Verordnung der Bundesregierung -17/74, 17/85 Nr. 2.2- Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)

Vom 2. Dezember 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/135
17. Wahlperiode 02. 12. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 17/74, 17/85 Nr. 2.2 –

Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV)

A. Problem

Der Deutsche Bundestag hat am 2. Juli 2009 den Verordnungsentwurf für kleine
und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV – ohne Änderungen beschlossen
(Drucksache 16/13678). Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Oktober
2009 dem Verordnungsentwurf ebenfalls zugestimmt, jedoch mit geringfügigen
Änderungen. Die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen dienen der Präzi-
sierung und Klarstellung des Vollzuges. Damit wird eine erneute Beschlussfas-
sung im Deutschen Bundestag erforderlich. Entsprechend der Vereinbarung des
Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP soll die Novelle zügig verab-
schiedet werden. Bei der Novellierung gilt es vorrangig, die Anforderungen an
den verbesserten Stand der Technik der Emissionsminderung anzupassen. Im
Vordergrund stehen Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe. Der Entwurf
der Novelle der 1. BImSchV sieht als wesentliches Element bei bestehenden
Einzelraumfeuerungsanlagen die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten für
Staub und Kohlenstoffmonoxid (CO) vor. Bestehende Einzelraumfeuerungsan-
lagen, die den Vorgaben entsprechen, können zeitlich unbegrenzt weiterbetrie-
ben werden. Wenn nicht, unterliegen die Anlagen einem Sanierungsprogramm
mit langen Übergangsfristen. Die langfristig angelegte Übergangsregelung
ermöglicht einen Betrieb der bestehenden Anlagen von 20 bis zu 40 Jahren. Im
individuellen Fall kann ein Betreiber daher über einen ausreichend langen
Zeitraum einen Austausch planen.

B. Lösung
Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP, SPD und
DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Um das Ziel einer nachhaltigen Reduzierung der Staubbelastung in den nächsten
Jahren zu erreichen, sind Alternativen nicht zielführend. Der Verzicht auf eine

Drucksache 17/135 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Neuregelung unter Beibehaltung des Ist-Zustandes würde die Feinstaubbelas-
tung aus Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe kontinuierlich ansteigen lassen.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/135

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 17/74 zuzustimmen.

Berlin, den 2. Dezember 2009

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Eva Bulling-Schröter
Vorsitzende

Andreas Jung (Konstanz)
Berichterstatter

Ute Vogt
Berichterstatterin

Michael Kauch
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Dorothea Steiner
Berichterstatterin

Berichterstatter Berichterstatterin
wicklung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Deutsche Bundestag hat am 2. Juli 2009 den Ver-
ordnungsentwurf für kleine und mittlere Feuerungsanlagen
– 1. BImSchV – ohne Änderungen beschlossen (Drucksache
16/13678). Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Okto-
ber 2009 dem Verordnungsentwurf ebenfalls zugestimmt,
jedoch mit geringfügigen Änderungen. Die vom Bundesrat
beschlossenen Änderungen dienen der Präzisierung und
Klarstellung des Vollzuges. Damit wird eine erneute Be-
schlussfassung im Deutschen Bundestag erforderlich. Ent-
sprechend der Vereinbarung des Koalitionsvertrages soll die
Novelle zügig verabschiedet werden. Bei der Novellierung
gilt es vorrangig, die Anforderungen an den verbesserten
Stand der Technik der Emissionsminderung anzupassen. Im
Vordergrund stehen Kleinfeuerungsanlagen für feste Brenn-
stoffe. Der Entwurf der Novelle der 1. BImSchV sieht als we-
sentliches Element bei bestehenden Einzelraumfeuerungsan-
lagen die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten für Staub
und CO vor. Bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen, die
den Vorgaben entsprechen, können zeitlich unbegrenzt wei-
terbetrieben werden. Wenn nicht, unterliegen die Anlagen ei-
nem Sanierungsprogramm mit langen Übergangsfristen. Die
langfristig angelegte Übergangsregelung ermöglicht einen
Betrieb der bestehenden Anlagen von 20 bis zu 40 Jahren. Im
individuellen Fall kann ein Betreiber daher über einen ausrei-
chend langen Zeitraum einen Austausch planen.

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, der Ver-
ordnung der Bundesregierung auf Drucksache 17/74 zu-
zustimmen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP, SPD
und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, der Verordnung der
Bundesregierung auf Drucksache 17/74 zuzustimmen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Verordnung der Bundesregierung auf
Drucksache 17/74 in seiner 2. Sitzung am 2. Dezember 2009
ohne Aussprache behandelt.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen
Bundestag zu empfehlen, der Verordnung der Bundesregie-
rung auf Drucksache 17/74 zuzustimmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und DIE LINKE. den Entschließungsantrag
auf Ausschussdrucksache 17(16)4 abzulehnen.

Berlin, den 2. Dezember 2009

Andreas Jung (Konstanz)
Berichterstatter

Ute Vogt
Berichterstatterin

Michael Kauch
Berichterstatter

Ralph Lenkert Dorothea Steiner
Drucksache 17/135 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Andreas Jung (Konstanz), Ute Vogt, Michael Kauch,
Ralph Lenkert und Dorothea Steiner

I. Überweisung

Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 17/74
wurde gemäß § 92 der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages (Drucksache 17/85 Nr. 2.2) am 26. November
2009 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitbera-
tung an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz sowie den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtent-

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP, SPD und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, der Verordnung der Bundesregierung
auf Drucksache 17/74 zuzustimmen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Anlage: Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Ausschussdrucksache 17(16)4

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/135

Anlage

Drucksache 17/135 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

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