BT-Drucksache 17/13490

Ländliche Räume als Lebensräume bewahren und zukunftsfähig gestalten

Vom 15. Mai 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13490
17. Wahlperiode 15. 05. 2013

Antrag
der Abgeordneten Cornelia Behm, Tabea Rößner, Harald Ebner, Dr. Thomas
Gambke, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Bettina Herlitzius, Uwe Kekeritz,
Oliver Krischer, Agnes Krumwiede, Stephan Kühn, Beate Müller-Gemmeke,
Friedrich Ostendorff, Ulrich Schneider, Dr. Harald Terpe, Markus Tressel, Daniela
Wagner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl,
Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner,
Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ländliche Räume als Lebensräume bewahren und zukunftsfähig gestalten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Ländliche Räume vom oberbayerischen Voralpenland über die Eifel bis hin zur
brandenburgischen Uckermark sind nicht nur in ihrem Erscheinungsbild,
sondern auch in ihrer Wirtschafts- und Sozialstruktur sehr vielfältig. Zahlreiche
prosperierende Regionen zeigen beispielhaft, wie vielseitig ländliche Räume
als Lebens- und Arbeitsumfeld sein können: Sie bieten die Nähe zur Natur, ein
enges soziales Umfeld und viel Platz für Familien.

Fehlt jedoch die Wirtschaftskraft und verringern sich gesellschaftliche Teil-
habechancen, ziehen vor allem junge Menschen und ganze Familien weg. Es
entstehen sozial- und infrastrukturelle „Lichtungen“: Schulen, Gesundheitsver-
sorgung, Kultureinrichtungen, Einkaufsmöglichkeiten oder Verwaltungen wer-
den in dem nächstgrößeren Orten zentralisiert und verschwinden aus der Fläche.
Damit gehen öffentliche Räume und Perspektiven für (Hoch-)Qualifizierte ver-
loren. In diesen Regionen schrumpft die Mittelschicht, während der Alters-
durchschnitt der Bevölkerung im Vergleich zu Großstädten unverhältnismäßig
stark steigt.

So stehen periphere ländliche Räume heute schon vor großen Herausforderun-
gen, um die Daseinsvorsorge für ihre Einwohnerinnen und Einwohner abzu-
sichern. Das Altern unserer Gesellschaft wird diesen Trend noch verstärken,
auch in bislang weniger betroffenen Regionen. Darum ist es höchste Zeit, trag-
fähige Lösungsansätze zu entwickeln.

Die Politik für den ländlichen Raum orientiert sich am Ziel unserer Verfassung,
gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen unseres Landes zu gewähr-

leisten. Gleichwertigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang die Chance auf
Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben aller Bürgerinnen und
Bürger unabhängig von ihrem Wohnort. Dafür ist neben der technischen auch
das Vorhandensein von sozialer Infrastruktur in Form von Bildung, Kultur und
Gesundheitsversorgung unverzichtbar. Bei allen Unterschieden zwischen dem
Leben auf dem Land und dem Leben in der Stadt müssen diese Teilhabe-
chancen für alle gewahrt sein.

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Der Bereitstellung wohnortnaher Bildung, Erziehung und Betreuung vom
Kleinkindalter an kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu. Kinder müssen
unabhängig von ihrer sozialen oder regionalen Herkunft gute und gerechte
Startchancen haben; deshalb brauchen wir auch auf dem Land ein qualitativ
hochwertiges Angebot ganztägiger Kinderbetreuung. Sinkende Kinderzahlen
sollten nicht zur Schließung sondern zum Umbau von Kindertagesstätten und
zum Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren führen.

Auch das Schulangebot gilt es flächendeckend zu sichern, indem Kinder bei-
spielsweise jahrgangsübergreifend und länger gemeinsam lernen und die
Voraussetzungen für kleine Schulstandorte verbessert werden. Die so genannte
demografische Rendite – also die finanziellen Mittel, die durch sinkende Schü-
lerzahlen frei werden – soll weitgehend im System belassen und in die Qualität
investiert werden. Außerdem muss ein flächendeckendes Angebot gebundener
Ganztagsschulen geschaffen werden. Ein neues Ganztagsschulprogramm von
Bund und Ländern würde zum Ausbau solcher Schulen beitragen. Um diese
Möglichkeit wieder zu eröffnen, setzt sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN für die Aufhebung des Kooperationsverbotes ein. Bildungseinrich-
tungen müssen sich öffnen und besser vernetzen. So müssen regionale Koope-
rationen von Kindertagesstätten und Schulen mit Kultureinrichtungen und
Sportvereinen gefördert werden.

Durch eine starke Partizipation von Kindern und Jugendlichen können eine
lebendige Jugendkulturszene ermöglicht und bestehende Angebote zeitgemäß
ausgerichtet werden. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Stärkung der
Eigeninitiative der Jugendlichen gelegt werden. Leer stehende Gebäude oder
Brachflächen sind für Jugendliche interessant. Die öffentliche Hand muss Wege
finden, ihnen Möglichkeiten der Gestaltung dieser Freiräume zur Verfügung zu
stellen. Denn das Gefühl, selbst zu gestalten, schafft Selbstbewusstsein und ein
Verbundensein mit der Region.

Jugendkulturzentren müssen durch eine Ausweitung der Soziokulturförderung
gestärkt werden und erhalten bleiben. Die Bereitstellung von Räumlichkeiten
ist ein wesentlicher Faktor zur Förderung des kreativen Potenzials junger Men-
schen. Von bundespolitischer Seite fordert die Fraktion eine Stärkung jugend-
kultureller Aktivität durch die Auflegung des Förderprogramms „Jugendkultur
Jetzt!“. Neben bildungspolitischen Fragen ist gerade in strukturschwachen länd-
lichen Regionen die bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung seit längerem
Thema politischer Debatten. Dabei gerät oftmals aus dem Blick, dass es nicht
primär um mehr Geld oder mehr Ärztinnen und Ärzte geht. Vielmehr sollte die
Frage im Zentrum stehen, welche Anforderungen ein an den Patientinnen und
Patienten orientiertes Versorgungssystem vor dem Hintergrund der demogra-
fischen Veränderungen künftig zu erfüllen hat. Hier sind neben den Ärztinnen
und Ärzten auch alle anderen Gesundheitsberufe wie Pflegekräfte, Psycho- und
Physiotherapeut(inn)en, Logopäd(inn)en, Entbindungspfleger und Hebammen
gefragt. Ziel dabei ist eine koordinierte, generationenspezifische und nach regio-
nalen Bedürfnissen differenzierte Gesundheitsversorgung. Strukturschwache
ländliche Regionen können dabei zu Impulsgebern neuer Entwicklungen werden.

Ein Kernpunkt für die soziale, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung im
ländlichen Raum ist der Auf- und Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten und
regionaler Wirtschaftskreisläufe. Wirtschaftliche Aktivitäten in der Region und
für die Region bieten eine Reihe von Ansatzpunkten, um ein Fundament für
nachhaltiges Wachstum zu legen, Arbeitsplätze und Wohlstand zu schaffen und
Perspektiven für nachfolgende Generationen zu eröffnen. Das Handwerk sowie
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind durch ihre dezentrale und
arbeitsintensive Struktur das Rückgrat der Wertschöpfung in ländlichen Regio-

nen. Deshalb ist es notwendig, Anreize für eine nachhaltige Ausrichtung des
Mittelstands zu setzen. Denn insbesondere der Mittelstand ist es, der flexibel

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auf aktuelle Entwicklungen im Wirtschafts- und Gesellschaftsleben reagiert,
der ausbildet und Arbeitsplätze schafft. Stabilität, Innovation, ökologische
Modernisierung und zukunftsfähige Arbeitsplätze sind die Ziele einer guten
Mittelstandspolitik.

Auch die ökologische Modernisierung der Wirtschaft bringt starke wirtschaft-
liche Impulse. Als direkte Auswirkung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG) werden bis zum Jahr 2020 mehr als 400 000 neue Arbeitsplätze über-
wiegend in ländlich geprägten Regionen entstehen. Um diesen Kurs fortzu-
setzen, muss das EEG überarbeitet werden, jedoch ohne die Energiewende
abzuwürgen. Denn nur eine erfolgreiche Energiewende reduziert langfristig die
Energiekosten für Wirtschaft und Privathaushalte.

Neben wirtschaftlichen Erfolgsfaktoren gibt es auch durchaus positive gesell-
schaftliche Trends, die die heimische Wertschöpfung voranbringen können. Ein
Beispiel hierfür ist die regionale Vermarktung von Agrarprodukten. Regionale
Erzeugnisse, ob frisch oder verarbeitet, sind nicht nur im Wortsinn in aller
Munde. Sie stehen in der Öffentlichkeit für Genuss und Geschmack. Gleich-
zeitig bieten sie den Konsumenten die Chance, mit ihrem Einkaufskorb Politik
zu machen und regionale Wirtschaftskreisläufe zu unterstützen. Hand in Hand
damit geht die ökologische Landwirtschaft. Ihren gesellschaftlichen Mehrwert,
wie den Schutz der natürlichen Ressourcen Wasser, Boden, Luft und Land-
schaft, den Tierschutz und den Erhalt von Arbeitsplätzen, wissen immer mehr
Konsumenten zu schätzen. Die Nachfrage nach Bioprodukten wächst seit Jah-
ren stetig, während es bei der Ökolandbaufläche in deutlich kleineren Schritten
vorangeht. Um den Biomarkt nicht an das Ausland zu verlieren und damit Wirt-
schaftspotenzial ländlicher Räume in Deutschland zu verschenken, bedarf es
hier einer zielgerichteten Strategie von Bund und Ländern. Sowohl Forschung
und Ausbildung für den Ökolandbau bedürfen einer Stärkung als auch die För-
derung der Betriebsumstellung auf ökologische Landwirtschaft sowie der Ver-
arbeitung und Vermarktung von Bioprodukten.

Teilhabe der Bewohner/-innen ländlicher Räume an allen gesellschaftlichen
Prozessen ist ein zentrales Anliegen der regionalen Entwicklungspolitik und
hängt heute auch maßgeblich vom Zugang zum Internet ab. Die Attraktivität
ländlicher Gewerbe- und Wohngebiete leidet unter mangelnder oder leistungs-
schwacher Anbindung. Der schnelle Ausbau moderner Kommunikationstech-
nologien in allen ländlichen Kommunen dient nicht nur der Standortsicherung,
der Wettbewerbsfähigkeit und dem Wirtschaftswachstum, sondern ermöglicht
es auch, leicht zugängliche E-Government- und Onlinedienstleistungen zu ent-
wickeln und anzubieten. Deshalb brauchen wir eine Verpflichtung der Telekom-
munikationsunternehmen, eine Basisversorgung mit schnellen Internetanschlüs-
sen für jeden Haushalt bereitzustellen (Universaldienstverpflichtung).

Auch die Verkehrsplanung muss den aktuellen und zukünftigen Ansprüchen
angepasst werden. Durch die Veränderungen der Altersstruktur werden sich im
Individualverkehr und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) die Aus-
lastungszahlen über den Tag verändern. In Schrumpfungsregionen sind daher
Lösungsansätze in unterschiedlichen Kombinationen erforderlich, um den unter-
schiedlichen regionalen Gegebenheiten zu entsprechen. Wo Verkehrswege nicht
mehr gebraucht werden, sollte es zu einem Rückbau kommen. Der gute Weg, der
mit der Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs eingeschlagen
wurde, muss fortgesetzt werden.

Die Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur wirken sich bereits heute nega-
tiv auf die meist sowieso schon angespannte Finanzlage der Kommunen aus.
Weniger Einwohner/-innen führen zu sinkenden Einnahmen – etwa aus Steu-
ern, aus dem kommunalen Finanzausgleich oder durch die sinkende Erwerbs-

quote. Auf der Ausgabenseite erhöht eine alternde Bevölkerung die Nachfrage
nach öffentlichen Leistungen. Zudem sind strukturschwache und vom demo-

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grafischen Wandel besonders betroffene Regionen mit erhöhten Infrastruktur-
kosten belastet. Hier müssen Wege gefunden werden, um die steuerlichen Ein-
nahmen der Kommunen zu verbessern und sie bei sozialen Pflichtleistungen zu
entlasten.

Ein wichtiger Baustein für die zukunftsfähige Entwicklung ländlicher Räume
ist die seit langem von einer breiten politischen wie gesellschaftlichen Mehrheit
geforderte Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu einer Gemeinschaftsaufgabe
für die ländliche Entwicklung. Der Bundestag spricht sich deshalb für eine
Neustrukturierung der Gemeinschaftsaufgabe mit den Schwerpunkten ökologi-
sche Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltige ländliche Entwicklung und Küsten-
schutz aus. Alle angebotenen Fördermaßnahmen müssen im Einklang mit den
Anforderungen der so genannten neuen Herausforderungen Klimaschutz, Er-
halt der Biodiversität, verbessertes Wassermanagement und Ausbau der er-
neuerbaren Energien stehen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. um ein qualitativ und quantitativ ausreichendes Bildungsangebot in ländli-
chen Räumen zu sichern,

a) gemeinsam mit den Ländern und Kommunen Kindertagesbetreuung mit
qualitativ hochwertigen, flexiblen, ganztägigen Betreuungsplätzen ent-
sprechend dem tatsächlichen Bedarf sicherzustellen,

b) die Erweiterung von Kindertageseinrichtungen zu Eltern-Kind-Zentren
als Regelangebot anzustreben,

c) mit den Ländern über die Aufhebung des Kooperationsverbots zu verhan-
deln, um diese insbesondere bei der Schaffung eines flächendeckenden
Angebots an Ganztagsschulen zu unterstützen,

d) eine Strukturreform der beruflichen Bildung im Sinne des Modells der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „DualPlus“ durchzuführen, damit
ein breites und gutes regionalen Ausbildungsangebot aufrechterhalten
werden kann;

2. eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung und Pflege zu gewährleis-
ten und hierzu

a) wirksame Schritte zur Aufwertung und Kompetenzerweiterung nichtärzt-
licher Gesundheitsberufe zu ergreifen (z. B. das Recht zur Erkennung
und Therapie von bestimmten Erkrankungen sowie zur Überweisung),

b) die Lotsen- und Koordinationsfunktion der Primärversorgung im Gesund-
heitssystem zu stärken,

c) die Bedarfsplanung zu einer umfassenden regionalen und Sektor über-
greifenden Versorgungsplanung weiterzuentwickeln,

d) populationsorientierte, Sektor übergreifende Versorgungsmodelle insbe-
sondere mit Regelungen zu deren besserer Anschubfinanzierung (Inno-
vationsfonds) zu stärken und die Möglichkeiten zur Einrichtung von medi-
zinischen Versorgungszentren bzw. Gesundheitszentren auszubauen;

3. der Regionalwirtschaft das Rückgrat zu stärken, indem

a) Unternehmensgründungen durch einen besseren Zugang zu Krediten und
bessere Beratung erleichtert werden,

b) Forschung beim Mittelstand mit einer Steuergutschrift von 15 Prozent
auf Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen gefördert wird;

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4. die regionale Produktion und Vermarktung zu stärken durch

a) die Förderung einer nachhaltigen, bäuerlichen Landwirtschaft nach dem
Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Güter“ bei allen Agrarzahlun-
gen,

b) die Einführung des Förderschwerpunktes „Modernisierung und Aufbau
von regionalen Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen“ im Rahmen
der GAK,

c) die Nutzung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand (z. B. dadurch,
dass mehr ökologische und regionale Produkte in Kantinen von Behörden,
Schulen und Kitas und mehr Holz bei öffentlichen Bauten verwendet wer-
den),

d) eine klare Kennzeichnung für regionale und tiergerecht erzeugte Produkte
und ein Verbot irreführender Werbung, damit Verbraucher/-innen eine
echte Wahl haben,

e) die Überarbeitung und gesetzliche Regelung der „Guten fachlichen Praxis
für Land- und Forstwirtschaft“ im Sinne der Nachhaltigkeit;

5. die Standortattraktivität der ländlichen Räume zu sichern und

a) die Städtebauförderung bedarfsgerecht auszustatten und zu verstetigen,
um insbesondere über die Programme des Stadtumbaus Schrumpfungs-
prozesse aktiv zu gestalten,

b) die ausufernde Privilegierung von Gebäuden, die nicht zwingend auf den
Außenbereich angewiesen sind oder die den Außenbereich entwerten, im
Baugesetzbuch zu begrenzen,

c) ein flächendeckendes Breitbandnetz mit dynamisch angepassten, hohen
Bandbreiten, das durch eine garantierte Basisversorgung bei Breitband-
anschlüssen ermöglicht wird, einzurichten

d) Anreize für einen schnellen Ausbau der Netzstruktur zu schaffen,

e) die Onlineangebote der kommunalen Verwaltung als „digitale Rathäuser“
auszubauen;

6. die kulturelle Produktivität und insbesondere Jugendkulturen zu stärken
durch

a) eine Erhöhung der Mittel für den Fonds Soziokultur,

b) die Schaffung eines Bundesprogramm „Jugendkultur Jetzt!“ bei der Kul-
turstiftung des Bundes,

c) die Förderung und Vereinfachung der kulturellen Nutzung ungenutzter
öffentlicher Gebäude;

7. die Verkehrsplanung den realen Ansprüchen anzupassen und

a) nicht mehr benötigte Verkehrsinfrastruktur rückzubauen,

b) Finanzmittel vorrangig für den Erhalt der bestehenden Infrastruktur und,
wo notwendig, für kapazitätssteigernde Maßnahmen zu verwenden,

c) für eine bedarfsgerechte Revision der Regionalisierungsmittel zu sorgen;

8. die finanzielle Abwärtsspirale der Kommunen zu stoppen und

a) die Mindestfinanzausstattung der Kommunen sowie einen finanzkraftun-
abhängigen Mehrbelastungsausgleich bei Übertragung oder Ausweitung
von Aufgaben zu garantieren,
b) die Länder zur vollständigen Weitergabe der Bundesmittel zum Ausgleich
zusätzlicher kommunaler Aufgaben an die Kommunen zu verpflichten;

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9. bei der Vergabe von Fördermitteln die Verantwortung stärker auf die regio-
nalen Akteure zu übertragen und

a) die vom Europäischen Rat vereinbarten Kürzungen der zweiten Säule der
europäischen Agrarpolitik aufzuheben, indem auf nationaler Ebene die
Möglichkeit zur Umschichtung von 15 Prozent der Finanzmittel aus der
ersten Säule auf die zweite Säule genutzt wird,

b) die GAK in eine Gemeinschaftsaufgabe „Ländlicher Raum“ umzuwandeln,

c) integrierte Förderkonzepte zu stärken, indem Fördertöpfe auf euro-
päischer, Bundes- und Landesebene besser verzahnt, entbürokratisiert
und zu sektor- und ressortübergreifenden Programmen umgebaut werden,

d) Regionalbudgets und Regionalfonds zu bevorzugten Mittelvergaben zu
machen,

e) sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Maßnahmen und
Bedingungen definiert werden, unter denen private Mittel als nationale
Kofinanzierung für europäische Fördergelder anerkannt werden können,

f) zentrale Anlaufstellen auf Gemeinde- oder Kreisebene zur Beratung, Ver-
netzung und Unterstützung von Menschen, die ehrenamtlich tätig werden
wollen, einzurichten.

Berlin, den 14. Mai 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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