BT-Drucksache 17/13478

Für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern auch im Kunst-, Kultur- und Medienbereich

Vom 14. Mai 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13478
17. Wahlperiode 14. 05. 2013

Antrag
der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Siegmund Ehrmann, Angelika
Krüger-Leißner, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Christine Lambrecht,
Caren Marks, Thomas Oppermann, Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Brigitte Zypries,
Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern auch im Kunst-,
Kultur- und Medienbereich

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Vor mehr als 100 Jahren wurde am 19. März 1911 in Deutschland und anderen
europäischen Ländern der Internationale Frauentag erstmals gefeiert. Erst mit
dem Beginn der Weimarer Republik im Januar 1919 wurde in Deutschland das
Frauenwahlrecht eingeführt. Doch noch immer kann nicht die Rede davon sein,
dass die Gleichstellung von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft und
damit ihre gleichberechtigte Teilnahme an Bildung, Beschäftigung, am gesell-
schaftlichen, sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben voll-
ständig erreicht sei. Auch wenn Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes den Staat
verpflichtet, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen
und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzu-
wirken, so zeigen ältere Studien, aber auch aktuelle Statistiken der Bundes-
agentur für Arbeit und des Statistischen Bundesamtes, dass in Kunst, Kultur
und Medien Frauen und Männer noch immer nicht gleichberechtigt sind. Das
lässt sich an mehreren Indikatoren festmachen: Frauen verdienen für gleiche
und gleichwertige Arbeit oft deutlich weniger, sie sind überdurchschnittlich oft
von prekärer Beschäftigung betroffen, begegnen beim beruflichen Aufstieg
bzw. beim Zugang zu Führungspositionen trotz nachweislich deutlich wachsen-
der Qualifikationen immer wieder undurchsichtigen Grenzen und sind von der
schwer umzusetzenden Vereinbarkeit von Familie und Beruf oft stärker betrof-
fen als Männer. Der Gesetzentwurf des Bundesrates „Entwurf eines Gesetzes
zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Füh-
rungsgremien (GlTeilhG)“ (Bundestagsdrucksache 17/11270) beschreibt dieses
ungerechtfertigte Ungleichgewicht zwischen hervorragender Eignung von
Frauen für Führungsaufgaben einerseits und dem geringen Anteil weiblicher
Führungskräfte in Spitzenpositionen der deutschen Wirtschaft andererseits sehr
eindrucksvoll. Da die im Juli 2001 getroffene Vereinbarung der damaligen

Bundesregierung mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur För-
derung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft
bislang keine nennenswerten Fortschritte gebracht hat, Freiwilligkeit also nicht
wie erhofft zu gerechter Teilhabe führt, sind gesetzliche Vorgaben notwendig.

Neben diesen vor allem auf den Arbeitsmarkt, die Wirtschaft, die Familien-
politik, das Steuersystem und den Bildungsbereich bezogenen Fragestellungen
bestehen auch kultur- und medienpolitische Handlungsbedarfe, um die Gleich-

Drucksache 17/13478 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

stellung von Frauen und Männern zu verbessern. Die aus dem Jahr 2000 stam-
mende Studie des Deutschen Kulturrates „Frauen in Kunst und Kultur II 1995–
2000“ hinterfragte die Beteiligung von Frauen insbesondere in den Leitungs-
funktionen von Kultureinrichtungen sowie ihre Berücksichtigung in den indivi-
duellen Programmen und Maßnahmen zur Förderung von Künstlerinnen und
Künstlern der einzelnen Bundesländer. Zusammenfassend lässt sich feststellen:
Abhängig von den einzelnen künstlerischen Sparten (bspw. ist der Literatur-
und Bibliotheksbereich traditionell eine weibliche Domäne) ist der Anteil von
Frauen bei ansteigender Hierarchieebene sowohl in den Kultureinrichtungen
als auch an den Hochschulen abnehmend. Und das, obwohl die Studierenden-
zahlen in fast allen künstlerischen und kreativen Fächern einen hohen weibli-
chen Anteil aufweisen. Auch in der individuellen Künstlerförderung ist der An-
teil weiblicher Preisträger an allen in Deutschland vergebenen Fördermitteln
und Preisgeldern deutlich geringer.

2011 hat der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK)
eine Umfrage zur wirtschaftlichen und sozialen Lage bildender Künstlerinnen
und Künstler vorgelegt, die auch für diesen Bereich die vor allem wirtschaftlich
nachweisbar schlechtere Situation der bildenden Künstlerinnen offenkundig
macht. Neben den vergleichsweise geringeren Einkünften, der häufiger prekä-
ren Beschäftigung und der sogar bei der Größe der Ateliers feststellbaren Be-
nachteiligung von Frauen ist es vor allem die heute schon drohende Altersar-
mut vieler Frauen, die erkennbar ist.

Die vom Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am
27. Juni 2012 durchgeführte Anhörung „Gleichstellung im Kulturbetrieb – so-
ziale Lage der Künstlerinnen und Journalistinnen“ machte vergleichbare Ent-
wicklungen auch im Journalismus deutlich: Zwar nimmt der Frauenanteil im
Journalismus stetig zu – bei Volontären und an einigen Journalistenschulen
beträgt der Frauenanteil deutlich über die Hälfte –, jedoch sind Frauen auch
hier auf den höchsten Hierarchieebenen nur selten vertreten, obwohl hinsicht-
lich der Qualität der Ausbildung und damit bezogen auf das professionelle
Selbstverständnis keine erkennbaren Unterschiede zwischen Frauen und Män-
nern bestehen. Gleiche Arbeit bedeutet auch für Journalistinnen nicht immer
den gleichen Lohn und Familie und Beruf sind für Journalistinnen dem Deut-
schen Journalisten-Verband zufolge besonders schwer vereinbar.

Die in einer Auswertung der Künstlersozialkasse (KSK) aus dem Jahr 2012
erhobenen und in dieser Anhörung vorgestellten Daten belegen den kritischen
Befund, dass Frauen in allen, in der KSK erfassten Bereichen ein geringeres
Arbeitseinkommen erzielen als die männlichen Versicherten. Auch wenn sich
das gemeldete durchschnittliche Einkommen aller Versicherten im Erhebungs-
zeitraum von 1994 bis 2012 insgesamt erfreulicherweise erhöht hat, so blieb
dieser Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern über diesen
Zeitraum ebenfalls erhalten. Die aktuell erschienene Studie des Deutschen
Kulturrates „Arbeitsmarkt Kultur. Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in
Kulturberufen“ (April 2013) belegt diese Entwicklungen erneut.

Die ebenfalls in dieser Anhörung vorgestellten Zahlen der Bundesagentur für
Arbeit zur „Beschäftigungssituation und Arbeitslosigkeit von Frauen und
Männern im Kultur- und Medienbereich“ bestätigen eine Beobachtung, die in
der Kultur- und Kreativwirtschaft von besonderer Bedeutung ist. Der Kultur-,
Medien- und Kreativbereich bietet insbesondere Frauen eine vielfältige berufli-
che Perspektive jenseits der tradierten Berufsbilder, die durch die Digitalisie-
rung und den Wandel von einer klassischen Industrie- hin zu einer Dienstleis-
tungs- und Wissensgesellschaft befördert wird. Zugleich weist vor allem die
Gruppe der Selbstständigen im Kultur-, Medien- und Kreativbereich einen

überdurchschnittlich hohen Anteil an Frauen auf. Letztlich zeigt sich aber auch

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13478

bezogen auf das „soziale Risiko“ Arbeitslosigkeit, dass Frauen davon anteilig
häufiger betroffen sind als Männer.

Stellt man diesen stets kritischen Befunden verschiedene Analysen der Kultur-
und Kreativwirtschaft gegenüber (u. a. das Forschungsgutachten im Auftrag
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie „Gesamtwirtschaftliche
Perspektiven der Kultur-und Kreativwirtschaft in Deutschland“, 2009), denen
zufolge der Anteil von Frauen in der Kultur- und Kreativwirtschaft insgesamt
und bei der Gründung von Unternehmen in der Kultur- und Kreativwirtschaft
überdurchschnittlich hoch ist sowie viele von ihnen sehr gut ausgebildet sind,
so lässt sich feststellen, dass dieses Potenzial für Wachstum und Beschäftigung
politisch bislang nicht hinreichend Beachtung findet. Das aktuelle „Monitoring
zu ausgewählten wirtschaftlichen Eckdaten der Kultur- und Kreativwirtschaft
2011“ der Bundesregierung konstatiert daher: „Insgesamt wird aus den weni-
gen Daten ersichtlich, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft auch weiterhin
ein wichtiger Beschäftigungs- und Tätigkeitsmarkt für Frauen ist. Abschlie-
ßend soll allerdings noch einmal darauf hingewiesen werden, dass eine substan-
zielle Analyse zur Lage der Frauen in der Kultur- und Kreativwirtschaft längst
überfällig ist.“

Es gibt vereinzelte positive Beispiele, die Wege aufzeigen, die zuvor beschrie-
benen Probleme anzugehen und auch zu lösen. Dazu gehört die Initiative „Pro-
Quote Medien e. V.“, in der sich Journalistinnen bei verschiedenen Print-,
Online- und Rundfunkmedien dafür einsetzen, dass mindestens 30 Prozent in
allen journalistischen Führungspositionen auf allen Hierarchiestufen bis zum
Jahr 2017 mit Frauen besetzt sein sollen. Die Deutsche Telekom AG hat die
Förderung der beruflichen Chancen von Frauen angekündigt und will 30 Pro-
zent der oberen und mittleren Führungspositionen bis Ende 2015 weiblich be-
setzen. Der WDR hat den Anteil der weiblichen Beschäftigten insbesondere in
den verantwortlichen Positionen in den letzten Jahren steigern können. Das
Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Krefeld fördern das „Frauenkultur-
büro NRW e. V.“ institutionell, welches nordrhein-westfälischen Künstlerinnen
aller Sparten eine Plattform für Vernetzung bietet und mithilft, strukturelle
Verbesserungen für kulturschaffende Frauen zu erzielen. Schließlich sei der
„Gabriele Münter Preis“ für bildende Künstlerinnen genannt, der mit Mitteln
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam
mit dem Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, dem Verband
der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstförderer e. V. (GEDOK) und
dem Frauenmuseum in Bonn alle drei Jahre ausgelobt wurde.

Mit diesen Beispielen und den zuvor, aus verschiedenen Erhebungen zumeist
älteren Datums, bekannten kritischen Befunden sind mögliche politische Hand-
lungsfelder beschrieben. Letztlich sind die Möglichkeiten des Bundes, konkrete
Verbesserungen herbeizuführen, aufgrund der grundgesetzlichen Zuständigkeit
der Länder für Kultur und Medien begrenzt. Gleichwohl bestehen neben kon-
kreten Maßnahmen in anderen Politikfeldern wie Equal Pay, einem flächende-
ckenden gesetzlichen Mindestlohn, einer gesetzlichen Quote, einer Verbesse-
rung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch den Ausbau der Kinder-
betreuung, der Optimierung des Elterngeldes und einem geschlechtergerechten
Steuersystem – um nur einige Beispiele für Handlungsoptionen zu benennen,
denen sich die von CDU/CSU und FDP geführte Bundesregierung konsequent
verweigert – auch im Bereich Kultur und Medien konkrete Möglichkeiten des
Bundes, um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Kunst-,
Kultur- und Medienbereich zu fördern.

Insbesondere die unzureichend vorhandenen repräsentativen Statistiken er-
schweren die Formulierung und Durchsetzbarkeit von Gleichstellungsregelun-

gen in diesem Bereich und sollten entsprechend aktualisiert werden. Hinweis-
gebende Auswertungen zu diesem Thema sind mit den Studien „Frauen in

Drucksache 17/13478 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Kunst und Kultur II 1995 bis 2000“ des Deutschen Kulturrates und „Frauen im
Kultur- und Medienbetrieb III“ des Zentrums für Kulturforschung in Bonn von
2001 mittlerweile mehr als zehn Jahre alt. Völlig zu Recht verweist die Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag „Grundlagen für Gleich-
stellung im Kulturbetrieb schaffen“ (Bundestagsdrucksache 17/6130) darauf,
dass ein „geschlechtsspezifisches Wissen über die sozialen Rahmenbedingun-
gen der Kunstschaffenden, die Besetzung von Führungspositionen und Gre-
mien sowie die Vergabe von Stipendien und anderen Fördermaßnahmen“
Grundlagen politischer Entscheidungen sein sollten und es daher einer aktuel-
len umfassenden Statistik zur Lage der Frauen im Kulturbetrieb bedarf.

Die Absicherung in der Künstlersozialversicherung (KSV) wird von Frauen für
ihre Familienplanung genutzt. Daher sind der Erhalt und die Stabilisierung die-
ser einzigartigen kultur- und sozialpolitischen Errungenschaft besonders wich-
tig. Eine Stärkung der Rechtsstellung von Urhebern im Urhebervertragsrecht
würde auch die Verhandlungssituation von freischaffenden Frauen im Kultur-,
Medien- und Kreativbereich für eine angemessene und gleiche Bezahlung stär-
ken. Die Aufnahme einer verpflichtenden Ausstellungszahlung an bildende
Künstlerinnen und Künstler sowie Fotografinnen und Fotografen in die Förder-
kriterien für aus Bundesmitteln finanzierte oder bezuschusste Institutionen und
Projektträger mit dem Ziel, entsprechende parallele Regelungen auch in den
Ländern zu finden, gehört ebenfalls dazu. Zudem trägt der Bund Anteil an der
öffentlichen Kulturförderung und damit eine besondere Verantwortung bei der
Einhaltung von Tarifverträgen, den damit verbundenen Anpassungen der Zu-
wendungen für öffentlich geförderte Institutionen und Projekte bei Tarifsteige-
rungen und der Zahlung von Mindesthonoraren bei der Fördermittelvergabe.
Im Rahmen der Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft durch die Bundes-
regierung sollten die Bedürfnisse von Frauen besondere Berücksichtigung
finden, bspw. durch geeignete Coaching- bzw. Careers-Services-Programme,
bei der Förderung von Existenzgründungen und der Vermittlung betriebswirt-
schaftlichen Wissens sowie der Vernetzung für kultur- und kreativschaffende
Frauen. Nicht zuletzt muss es eine Gleichstellung beim Zugang zu Führungs-
positionen in den Kultureinrichtungen, vor allem aber auch bei der angemesse-
nen Vertretung in den über die Vergabe von Stipendien, Fördermitteln und -pro-
jekten entscheidenden Gremien und Jurys der vom Bund finanzierten oder be-
zuschussten Institutionen, Programme und Projekte geben. Dieser Anspruch
kann und soll künstlerische und kulturelle Gesichtspunkte bei diesen Entschei-
dungen nicht ersetzen, jedoch können die Verfahrensformen, die zu künstleri-
schen Entscheidungen führen, regelmäßig geprüft und angepasst werden (bspw.
durch quotierte und wechselnde Jurys, freie und anonymisierte Bewerbungs-
verfahren usw.), um Benachteiligungen von Frauen zu verhindern. Auch kön-
nen Stipendien, Förderprogramme und -projekte auf die besonderen Bedürf-
nisse von bzw. speziell auf Frauen ausgerichtet werden, um deren künstlerische
und kreative Arbeit sowie ihre Professionalisierung durch Mentoring und
Coaching gezielt zu fördern.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. aufbauend auf den bereits vorhandenen Studien die Datenerhebung zur Situa-
tion von Frauen im Kunst- und Kulturbetrieb fortzusetzen, zu aktualisieren
und um den Aspekt der in den Bereichen Medien sowie Kultur- und Kreativ-
wirtschaft tätigen Frauen zu ergänzen;

2. auf der Grundlage der Ergebnisse konkrete Maßnahmen und Vorschläge zu
entwickeln, um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen im Kunst-,

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13478

Kultur- und Medienbereich in den vom Bund finanzierten Institutionen, Pro-
grammen und Projekten umzusetzen, indem u. a.

a) eine gemeinsame Haltung erarbeitet wird, wie eine verpflichtende Aus-
stellungszahlung für bildende Künstlerinnen und Künstler sowie Foto-
grafinnen und Fotografen in die Förderkriterien für aus Bundesmitteln
finanzierte oder bezuschusste Institutionen oder Projektträger auszuge-
stalten wäre, auch mit dem Ziel, entsprechende parallele Regelungen in
den Ländern zu finden;

b) die Unterstützung des Bundes für den „Gabriele Münter Preis“ fortge-
setzt wird;

c) beim Ankauf von Werken der bildenden Kunst durch die Bundesrepublik
Deutschland der Aspekt der Gleichstellung stärker als bisher berücksich-
tigt wird;

d) die Gleichstellung von Frauen in den über die Vergabe von Stipendien,
Fördermitteln und -projekten entscheidenden Gremien und Jurys der vom
Bund finanzierten oder bezuschussten Institutionen, Programme und
Projekte berücksichtigt wird;

e) die Förder- und Beratungsangebote im Bereich der Kultur- und Kreativ-
wirtschaft an die Bedürfnisse von Frauen angepasst und dabei insbeson-
dere Coaching-Programme, die Förderung von Existenzgründungen und
die Vernetzung verbessert werden;

f) in den vom Bund finanzierten oder bezuschussten Institutionen, Förder-
programmen und -projekten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und
damit insgesamt die sozioökonomischen Rahmenbedingungen verbessert
werden, bspw. durch die Schaffung eines familienfreundlichen Klimas,
durch verbesserte Angebote zur Kinderbetreuung, durch die Förderung
von Freistellungsphasen, Elternzeit, beruflichem Wiedereinstieg usw.;

3. einen Vorschlag vorzulegen, wie die Künstlersozialversicherung auch unter
Berücksichtigung der weiter zunehmenden Attraktivität insbesondere für
weibliche Kultur-, Medien- und Kreativschaffende und der entsprechenden
Fortentwicklung infolge der Rechtsprechung dauerhaft stabil und zukunfts-
fest ausgestaltet werden kann;

4. in den Förderkriterien der Kunst- und Kulturförderung des Bundes die Zah-
lung von Mindesthonoraren bei der Fördermittelvergabe in der Projektförde-
rung zu berücksichtigen;

5. Vorschläge für Anpassungen des Urhebervertragsrechts vorzulegen mit dem
Ziel, eine angemessene Vergütung für die Verwertung künstlerischer und
kreativer Arbeit zu ermöglichen.

Berlin, den 14. Mai 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.